Am 15.11. ist Volkstrauertag - Fränkisch-Crumbach

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Am 15.11. ist Volkstrauertag - Fränkisch-Crumbach
Jahrgang 43            Freitag, den 13. November 2020   Nummer 46

              Am 15.11. ist Volkstrauertag.
Am 15.11. ist Volkstrauertag - Fränkisch-Crumbach
Fränkisch-Crumbach                                                                            -2-                                                                            Nr. 46/20
                                                                                                  Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen ���������������������� 0800/116016
                                                                                                  Anonyme Alkoholiker������������������������������������Tel.: 06151 19295
                                                                                                  Jahnstraße 22 (kath. Gemeindehaus), Reinheim
                                                                                                  Gruppentreffen montags von 18.00 bis 19.30 Uhr
                                                                                                  Krankenhäuser
                Gemeindeverwaltung Fränkisch-Crumbach                                             Kreiskrankenhaus Erbach,
                Rodensteiner Straße 8                                                             A.-Schweizer-Str. 10-20 ������������������������������������������� 06062/79-0
                64407 Fränkisch-Crumbach                                                          HOSPIZ-Initiative Odenwald e.V.,
                Tel.: 06164 9303-0, Fax: 06164 9303-93                                            Kreiskrankenh. Erbach ���������������������������������������� 06062/798000
                E-Mail: gemeinde@fraenkisch-crumbach.de                                           Caritas Zentrum Erbach, Allgemeine Lebensberatung,
                Homepage: www.fraenkisch-crumbach.de                                              Hauptstr. 42, 64711 Erbach,
                Öffnungszeiten:                                                                   Telefon: �������������������������������������������������������������� 06062 95533-0,
  Montag und Dienstag:                      8.30 - 12.00 Uhr                                     Telefax: 06062 95533-22,
  Mittwoch                                  9.30 - 12.00 Uhr                                     Email: alb@caritas-erbach.de
  Donnerstag:                               8.30 - 12.00 Uhr                                     Internet: www.caritas-darmstadt.de
  und                                      13.00 - 18.00 Uhr
  Freitag:                                  8.30 - 12.00 Uhr                                     Apotheken
                                                                                                  Rodenstein-Apotheke, Fränkisch-Crumbach ��������������������� 1451
                                                                                                  Gingko-Apotheke, Brensbach ����������������������������������� 06161/566
Polizei ���������������������������������������������������������������������������������� 110
Feuerwehr, Rettungsdienst, Notarzt ��������������������������������� 112                         Apotheke Reichelsheim, Reichelsheim ������������������������������ 1305
Gemeindebrandinspektor Stephan Fehr ������������������������ 516792                              Reichenberg-Apotheke, Reichelsheim ������������������������������� 3310
stv. Gemeindebrandinspektor Marcel Freitag�������0171 1679718                                    Ämter
Polizeiposten Reichelsheim, Bismarckstr. 24 ������������� 75695-40                               Postagentur Fränkisch-Crumbach ������������������������������������� 1418
DRK-Ortsverein, Raiffeisenstr. 16 ���������������������������������� 501 487                     Landratsamt Erbach ������������������������������������������������ 06062/70-0
                                                                                                  Finanzamt Michelstadt ���������������������������������������������� 06061/780
Schwimmbad �������������������������������������������������������������������� 1590
                                                                                                  Amtsgericht Michelstadt ���������������������������������������� 06061/708-0
Bauhof Michael Treusch �������������������������������� 0160 / 66 75 41 4                        Arbeitsamt Erbach ��������������������������������������������������� 06062/9513
bauhof@fraenkisch-crumbach.de                                                                     Arbeitsamt Darmstadt / Kindergeldkasse ��������������� 06151/3040
Wasserversorgung/Rohrbrüche:                                                                      Müllabfuhrzweckverband, Brombachtal ��������������� 06063/93190
Philipp Dörr / Oliver Schnatz �������������������������� 0160 / 66 74 41 9
                                                                                                  Pfarrämter
wasserversorgung@fraenkisch-crumbach.de                                                           Ev. Pfarramt Fränkisch-Crumbach ������������������������������������� 2253
Revierförsterei Fränkisch-Crumbach                                                                Kath. Pfarramt Reichelsheim ���������������������������������������������� 1399
Andreas Ott, Reichelsheim ���������������������������������������� 51 52 68 5
                                                                                                  Bauschuttdeponie Michelstadt-Steinbach ���������� 06061/72475
Bezirks-Schornsteinfegermeister                                                                   Montag bis Freitag von 8-16 Uhr
Friedhelm Günther ������������������������������������������������� 06254/37160
                                                                                                  Kompostanlage in Brombachtal/Kirch-Brombach � 06063/2955
Störungsstelle Strom und Gas ����������������������� 0800/701-8040                               Öffnungszeiten:
                                                                                                  November - April
Ausfall der Straßenbeleuchtung,
                                                                                                  Montag bis Donnerstag ������������������������������������ 7.30 - 16.00 Uhr
HSE Heppenheim �������������������������������������������������� 06252-99570
                                                                                                  Freitag �������������������������������������������������������������� 7.30 - 14.30 Uhr
Bürgertelefon - Müllabfuhrprobleme                                                                An jedem 1. Samstag im Monat ����������������������� 9.00 - 11.30 Uhr
(kostenlos) ����������������������������������������������������������� 0800/9600100             Mai – Oktober
“Bücherkiste” im Rathaus ������������������������������������������� 515188                      Montag bis Donnerstag ������������������������������������ 7.30 - 16.00 Uhr
                                                                                                  Freitag �������������������������������������������������������������� 7.30 - 14.30 Uhr
Sarolta-Kindergarten �������������������������������������������������������� 2446
Rodensteinschule���������������������������������������������������������������1594              Samstag ����������������������������������������������������������� 8.00 - 11.30 Uhr
Betreute Grundschule ����������������������������������������������� 6420752.                    Kompostplatz am Hexenberg, Fränkisch-Crumbach,
Jugendpfleger André Benke: ����������������������������� 0170 1098988                            Öffnungszeiten: Samstags ��������������������������������������� 10-12 Uhr
Öffnungszeiten Jugendraum:
Dienstags und Donnerstags 15:30 bis 17:30 Uhr
Seniorenbeirat 1. Vorsitzender Edmund Bachmann����� 515450
Ärzte
Ärztezentrum Bad König
Zweigpraxis Fränkisch-Crumbach ������������������������������������� 2209
Dr. A. Gruber / Dr. M. Gruber, Brensbach �������������� 06161/2025                               Ärzte
Zahnarzt O. Schweitzer, Fränkisch-Crumbach ������������������ 2489                               Bereitschaftsdienst hessenweit ist unter der Rufnummer
Tierärztin Dr. Jekel, Fränkisch-Crumbach �������������������������� 2059                         116117 zu folgenden Zeiten erreichbar:
                                                                                                  Mo, Di Do: 19.00 Uhr bis 07.00 Uhr
Frauenhaus Erbach
Zuflucht Beratung Begleitung                                                                      Mi, Fr: 14.00 Uhr bis 07.00 Uhr
für von häuslicher Gewalt betroffene Frauen ��������� 06062/56 46                                Sa, So und an Feiertagen durchgehend von 07.00 Uhr bis
                                                                                                  07.00 Uhr des nächsten Tages.
Beratungsstelle für Frauen                                                                        In lebensbedrohlichen Fällen wenden Sie sich bitte an den
in Gewalt- und Krisensituationen                                                                  Rettungsdienst unter der Rufnummer 112.
Kostenlos und Vertraulich                                                                         Darüber hinaus hat die Ärztliche Bereitschaftsdienstzentrale
Gabelsbergerstr. 8, 64711 Erbach                                                                  Bergstraße/Heppenheim geöffnet zu folgenden Zeiten:
Tel.: 06062-266874, info@frauenberatung-erbach.de                                                 Mo, Di, Do: 19.00 Uhr bis 24.00 Uhr
www.frauenberatung-erbach.de                                                                      Mi, Fr: 14.00 Uhr bis 24.00 Uhr
Bürozeiten: Mo-Fr (außer Mi) 9:00-14:00 Uhr                                                       Sa, So: 08.00 Uhr bis 24.00 Uhr
Beratung auch in Reichelsheim möglich, nach tel. Vereinbarung                                     Feiertag, Brückentage: 08.00 Uhr bis 24.00 Uhr
Am 15.11. ist Volkstrauertag - Fränkisch-Crumbach
Fränkisch-Crumbach                                             -3-                                                       Nr. 46/20
Die Adresse der Ärztlichen Bereitschaftsdienst-Zentrale Erbach     Zahnärzte
Albert-Schweitzer-Str. 10, 64711 Erbach (im GZO)
                                                                   Der zahnärztliche Notfallvertretungsdienst für den Odenwald-
Die Adresse der Ärztlichen Bereitschaftsdienst-Zentrale Hep-       kreis an Wochenenden (von Freitag 12 Uhr bis Montag 8 Uhr)
penheim:                                                           und Feiertagen ist unter der gebührenpflichtigen Servicetele-
Viernheimer Straße 2a, 64646 Heppenheim (im Schwesternwohn-        fonnummer 01805-607011 zu erfragen. Die Gebühr beträgt 14
heim am Kreiskrankenhaus, Gebäude der Krankenpflegeschule).        Cent/Minute aus dem deutschen Festnetz, die Gebühr aus dem
Weitere Informationen zu den Bereitschaftsdienstzentralen          Mobilfunknetz maximal 42 Cent/Minute.
sowie zu Notfallapotheken finden Sie auch im Internet unter        Sprechzeiten der diensthabenden Zahnärzte an Samstagen,
www.Bereitschaftsdienst-Hessen.de.                                 Sonntagen und Feiertagen von 10-12 Uhr und 17-18 Uhr,
                                                                   ansonsten Rufbereitschaft.
Tierarzt
14./15. November 2020
Tierarztpraxis Dr.Keil, Nibelungenstr. 737,
64686 Lautertal,Tel.: 06254 943464
Tierarztpraxis Dr. Jekel, Schillerstr. 12,
64407 Fränkisch-Crumbach, Tel.: 06164 2059 (Kleintiere)
Tierarzt Peter Bowen, Auf der Beine 18 A,
64407 Fränkisch Crumbach, Tel.: 0151 70880979 (Großtiere)          Liebe Crumbacher,
Apotheken
Sa. 14.11.2020
Alte Apotheke, Tel.: 06162 72458, Bismarckstr. 22,
64853 Otzberg, Sa. 08:30 bis So. 08:30 Uhr
Kur Apotheke, Tel.: 06063 1418, Bahnhofstr. 11,
64732 Bad König, Sa. 08:30 bis So. 08:30 Uhr
Johannis Apotheke oHG, Tel.: 06253 23283,
Heppenheimer Str. 26,
64658 Fürth, Sa. 08:30 bis So. 08:30 Uhr
So. 15.11.2020
Linden Apotheke, Tel.: 06163 1771, Pestalozzistr. 18,
64739 Höchst, So. 08:30 bis Mo. 08:30 Uhr
Nibelungen Apotheke, Tel.: 06253 23145, Hauptstraße 5,
64658 Fürth, So. 08:30 bis Mo. 08:30 Uhr
Elefanten Apotheke, Tel.: 06062 2472, Gerhart-Hauptmann-Str. 23,
64711 Erbach, So. 09:00 bis Mo. 09:00 Uhr
Mo. 16.11.2020
Florian Apotheke, Tel.: 06254 942194, Nibelungenstrasse 707,
64686 Lautertal, Mo. 08:30 bis Di. 08:30 Uhr                       den bevorstehenden Volkstrauertag nehme ich seit Jahren zum
Hirsch Apotheke, Tel.: 06061 706300, Wiesenweg 4,                  Anlass, um Ihnen Neuerungen auf unserem Friedhof zu berich-
64720 Michelstadt, Mo. 09:00 bis Di. 09:00 Uhr                     ten, so auch diesmal. Der Bauhof hat in den letzten Wochen
Löwen Apotheke, Tel.: 06151 148580, Dornwegshöhstrasse 6,          ganze Arbeit geleistet und, zusätzlich zu der kleinen Fläche für
                                                                   neue Urnenwiesengräber, eine neue große Urnenwiese ange-
64367 Mühltal, Mo. 08:30 bis Di. 08:30 Uhr
                                                                   legt. Der Grünstreifen neben dem Parkplatz wurde bepflanzt,
Di. 17.11.2020                                                     die Wand im Eingangsbereich zur Trauerhalle verputzt und
Neue Schloss-Apotheke, Tel.: 06063 9517560, Bahnhofstraße 54,      gestrichen, die Friedhofskarren auf Luftbereifung umgerüs-
64732 Bad König, Di. 08:30 bis Mi. 08:30 Uhr                       tet. Außerdem wurde eine komplett neue Beschallungstechnik
Schloss Apotheke, Tel.: 06062 9103246, Werner-von-Siemens-         installiert, damit Gäste auch auf dem Vorplatz eine Trauerfeier
Str. 14, 64711 Erbach, Di. 09:00 bis Mi. 09:00 Uhr                 ohne Probleme mitverfolgen können, sowohl den Wortbeiträ-
Paracelsus Apotheke, Tel.: 06078 2231,                             gen als auch der Musik. Nach einer Verbesserung der Akustik
Georg-August-Zinn-Str. 29,                                         wurde immer wieder gefragt; nun ist sie erfolgt und die regel-
64823 Gross-Umstadt, Di. 08:30 bis Mi. 08:30 Uhr                   mäßig bei uns tätigen Bestattungsfirmen werden in Kürze in die
Mi. 18.11.2020                                                     neue Anlage eingewiesen. - Der Volkstrauertag selbst findet
                                                                   dieses Jahr anders statt als üblich. Dem Gedenken der Toten
Brunnen Apotheke, Tel.: 06063 912318, Elisabethenstr. 11,
                                                                   bleibt es geschuldet, dass wir wie seit jeher einen Kranz des
64732 Bad König, Mi. 08:30 bis Do. 08:30 Uhr                       Gemeindevorstands am Ehrenmal für die Gefallenen und Ver-
Stern Apotheke, Tel.: 06061 2143, Erbacher Str. 49,                missten der beiden Weltkriege niederlegen. Die Zeremonie
64720 Michelstadt, Mi. 09:00 bis Do. 09:00 Uhr                     findet aber nicht in der Trauerhalle, sondern komplett draußen,
Delphin Apotheke, Tel.: 06078 9307620, Marie-Curie-Straße 1-3,     in würdiger, aber verkürzter Form statt. So werden wir sowohl
64823 Groß-Umstadt, Mi. 08:30 bis Do. 08:30 Uhr                    der Tradition gerecht als auch dem unverzichtbaren Infektions-
Do. 19.11.2020                                                     schutz in Zeiten der Pandemie.
Breuberg Apotheke, Tel.: 06163 4650, Höchster Str. 14 A,           Eric Engels
64747 Breuberg, Do. 08:30 bis Fr. 08:30 Uhr                        Bürgermeister
Adler Apotheke, Tel.: 06071 41156, Jahnstr. 3,
64846 Gross-Zimmern, Do. 08:30 bis Fr. 08:30 Uhr
Flora Apotheke, Tel.: 06151 917272, Darmstädter Straße 32,
64367 Mühltal, Do. 08:30 bis Fr. 08:30 Uhr
Fr. 20.11.2020
Apotheke am Markt Tel.: 06163/3619 Montmelianer Platz 1,
64739 Höchst, Fr. 08:30 bis Sa. 08:30 Uhr
Bären Apotheke Tel.: 06062/4022 Hauptstr. 27,
64711 Erbach, Fr. 09:00 bis Sa. 09:00 Uhr
Alte Apotheke Tel.: 06071/48558 Enggasse 1,
64846 Gross-Zimmern, Fr. 08:30 bis Sa. 08:30 Uhr
Am 15.11. ist Volkstrauertag - Fränkisch-Crumbach
Fränkisch-Crumbach                                           -4-                                                      Nr. 46/20
                                                                 Ferner liegt ein Änderungsantrag der FDP-Fraktion, eingegan-
                                                                 gen am 15.09.2020, zu TOP 296 vor, der wegen Widerstreits
                                                                 mit § 14 Abs. 2 GO im Einvernehmen mit der Antragstelle-
                                                                 rin jedoch nicht diesem TOP, sondern einem neuen TOP 299
                                                                 zugeordnet werden würde.
                                                                 Der Vorsitzende lässt über eine Aufnahme des TOP 299 nebst
NIEDERSCHRIFT                                                    drei Änderungsanträgen auf die Tagesordnung und über die
                                                                 geänderte Tagesordnung abstimmen.
über die 36. öffentliche Sitzung der                             Abstimmungsergebnis
Gemeindevertretung der Gemeinde                                  Zustimmung             Ablehnung       Enthaltung
Fränkisch-Crumbach (Wahlperiode 2016-2021)                       Einstimmig             -               -
                                                                 Über die Beratung der Gegenstände der Tagesordnung wurde
am 18. September 2020                                            folgende Niederschrift gefertigt.
Als stimmberechtigte Gemeindevertreter waren anwesend:
                                                                 TOP 290   Genehmigung der Niederschrift über die
SPD-Fraktion:         CDU-Fraktion:         FDP-Fraktion:                  35. Sitzung der Gemeindevertretung vom
1. Patrick Eckert     1. Gabriel Frank      1. Joachim Eichner             02.07.2020
(Vors.)               (ab 21:25 Uhr I       (Fraktionsv.)
                                                                 Abstimmungsergebnis
                      TOP 297 bis 23:00 Uhr
                      | TOP 2. 298)                              Zustimmung           Ablehnung               Enthaltung
2. Andreas Engel      2. Horst Habermehl Sven Hehner             Einstimmig -         -
 (Fraktionsv.)                              (bis 22:25 Uhr |     Damit ist die Niederschrift über die 35. Sitzung der Gemeinde-
                                            TOP 297)             vertretung vom 02.07.2020 genehmigt.
3. Elke Herich        3. Peter Kaffenberger
(ab 21:10 Uhr |                                                  TOP 291      Berichte aus den Verbänden
 TOP 297)                                                        Klaus Horlacher berichtet abschließend von der Verbandsver-
4. Klaus Horlacher 4. Florian Leißler                            sammlung des Abwasserverbandes Obere Gersprenz (TOP
5. Matthias Horlacher 5. Helga Schimpf-Ruh-                      275 am 02.07.20).
                      land
6. Silke Oldendorf    6. Barbara Weber                           TOP 292      Bericht des Gemeindevorstandes
7. Cécile Pierson     7. Walter Weidmann                         Bürgermeister Engels informiert die Gemeindevertretung über
8. Klaus Plößer       8. Thomas Wörner                           folgende Punkte u.a. aus Sitzungen des Gemeindevorstandes
                      (Fraktionsv.)                              nach dem 30.06.2020:
9. Hanne Schirmer 9. Brigitte Grießer
                                                                 1. Im Rahmen des Regionalbudgets der Interessengemein-
10. Anette Vogel                                                    schaft Odenwald e.V. wurden Anträge des Gemeindevor-
11. Sonny Wießmann                                                  stands an das LEADER-Förderprogramm auf Förderung
Somit waren zeitweise 20, 21 u. 22 stimmberechtigte Gemein-         eines Spülmobils und einer Versorgungsstation für Reise-
devertreter anwesend.                                               mobile sowie des Odenwaldklubs (Bezirk VI) auf Errichtung
                                                                    von Panoramaliegen an Qualitätswanderwegen bewilligt.
Es fehlte entschuldigt:                                          2. Der Abwasserverband Obere Gersprenz hat die 2. Ände-
• Michelle Marquardt                                                rung der Satzung zur Umsetzung des Klärschlamm-Recyc-
Vom Gemeindevorstand waren anwesend:                                ling beschlossen (TOP 245 am 01.11.19).
                                                                 3. Der Gemeindevorstand empfiehlt der Gemeindevertretung,
•   Bürgermeister Eric Engels                                       im Haushalt 2021 keine investiven Straßenbaumaßnahmen
•   Beigeordneter Werner Kredel (bis 22:45 Uhr | TOP 299)           einzuplanen.
•   Beigeordneter Ernst Otto Nehrdich                            4. Der aktuelle Haushalt des Waldwirtschaftsplanes von Hes-
Die Sitzung begann um 20:00 Uhr und war um 23:17 Uhr beendet.       senForst (TOP 241 am 01.11.19) weicht im Ergebnis um rd.
                                                                    1 T€ vom Planergebnis ab, es wird voraussichtlich erstmals
Die Gemeindevertretung wurde durch Einladung des Vorsit-            eine Unterdeckung erzielt.
zenden vom 08.09.2020 unter Mitteilung der Tagesordnung,         5. Am 04.11.2020 findet eine Bürgerversammlung unter
der Stunde und des Ortes zu einer Sitzung einberufen. Ort und       erhöhten hygienischen Sicherheitsvorkehrungen statt.
Stunde der Sitzung sowie die Tagesordnung wurden öffentlich      6. Im Bereich der Abwasserentsorgung/EKVO-Kanalreparatu-
bekannt gegeben. Aufgrund der COVID-19-Pademie fand die             ren sollen nicht verausgabe Haushaltsmittel aus dem lau-
Sitzung in der Rodensteinhalle statt, um die Abstandsregelun-       fenden Jahr auf das Jahr 2021 übertragen werden.
gen einhalten zu können. Der Vorsitzende der Gemeindevertre-     7. Das Amtsgericht Michelstadt hat Beatrice Weißensteiner
tung Patrick Eckert wies vor Beginn der Sitzung außerdem auf        erneut zur Ortsgerichtsvorsteherin und Helmut Keil als
die geltenden Hygiene- und Abstandsregelungen hin.                  Stellvertretung und Ortsgerichtsschöffen auf die Dauer von
Vor Eintritt in die Tagesordnung informiert der Vorsitzende,        zehn Jahren ernannt (TOP 277 am 02.07.20).
dass Brigitte Grießer für den ausgeschiedenen Klaus Schürger     8. Nach dem Hessischen Gesetz zur Kompensation von
in die Gemeindevertretung nachgerückt ist.                          Gewerbesteuerausfällen erhält die Gemeinde eine Aus-
Der Vorsitzende eröffnete die Sitzung und stellte sowohl die        gleichszahlung in Höhe von rd. 140 T. Das Hessische
Beschlussfähigkeit als auch die ordnungsgemäß ergangene             Ministerium des Inneren und Sport hat wegen der zu erwar-
                                                                    tenden unausgeglichenen Haushalte 2021 mit den Kom-
Einladung unter Bekanntgabe der Tagesordnung fest. Die Ver-
                                                                    munalen Spitzenverbänden Gespräche zur aufsichtlichen
handlung fand in öffentlicher Sitzung statt.
                                                                    Behandlung der Haushaltssatzung 2021 aufgenommen. Lt.
Der Gemeindevorstand hat mit Schreiben vom 16.09.2020               Einschätzung des Hessischen Ministeriums der Finanzen
die Erweiterung der Tagesordnung um TOP 299 (Antrag auf             werden die Schlüsselzuweisungen an die kreisangehörigen
Zuwendung aus dem Investitionsprogramm „Kinderbetreu-               Gemeinden im Jahr 2021 nur geringfügig sinken.
ungsfinanzierung“ 2018 - 2020)
gem. §§ 11 Abs. 1, 14 Abs. 4, 20 Abs. 2 GO beantragt. Im Vor-    TOP 293      Lagebericht gem. § 28 GemHVO
griff darauf liegen bereits Änderungsanträge der CDU-Fraktion,   Die Gemeindevertretung nimmt den Lagebericht per
eingegangen am 17.09.2020, und der SPD-Fraktion, eingegan-       31.07.2020 zur Kenntnis. Aus den Zahlen ist zu erkennen, dass
gen am 18.09.2020, vor.                                          eine Gefährdung des Haushaltsvollzugs zu befürchten ist.
Am 15.11. ist Volkstrauertag - Fränkisch-Crumbach
Fränkisch-Crumbach                                               -5-                                                            Nr. 46/20
Bgm. Engels teilt auf Rückfragen von Joachim Eichner mit:            Der Gemeindevorstand hat am 14.07.20 den Abschluss eines
                                                                     Planungsvertrages mit der Fa. e-netz Südhessen für die Bau-
1. Bei den ausgewiesenen Steuermindererträgen aus Einkom-
                                                                     landentwicklung beschlossen. Er hatte sich zuvor für die
   men- und Gewerbesteuer in Höhe von rd. 200 T€ ist der
   Landesausgleich für die Gewerbesteuer in Höhe von rd.             Durchführung eines amtlichen Umlegungsverfahren nach §§
   140 T€ noch nicht berücksichtigt.                                 45-79 BauGB ausgesprochen.
2. Sonderposten und Investitionszuschüsse sind in den Tabel-         Fa. e-netz hat ein städtebauliches Konzept in der Entwurfsfas-
   len „Gesamtergebnis“ und „Produktbereiche“ nicht enthal-          sung im BULF-Ausschuss vorgestellt. Zwischenzeitlich wurden
   ten, da diese Übersichten sich nur auf den Ergebnishaus-          im Rahmen einer deduktiven Wertermittlung Einwurfswerte für
   halt beziehen.                                                    alle drei Gebiete ermittelt. Die Einwurfswerte unterstellen einen
                                                                     marktfähigen Verkaufspreis von 160-180 €/m².
3. Die Anteile der Gemeinden Reichelsheim und Brens-
   bach für die mobile Verkehrsüberwachung in Höhe von je            Nach dem Beschluss über den Einwurfswert soll die Verkaufsbe-
   11.268,40 € sind angefordert und gebucht.                         reitschaft der Eigentümer gemeinsam mit e-netz abgeprüft wer-
                                                                     den und im Nachgang gemäß Zeitplan am Jahresende ein Gebiet
TOP 294        Verzicht auf die Aufstellung eines Gesamtab-          ausgewählt werden. Der Gemeindevorstand hat die Verwaltung
               schlusses gem. § 112 b Abs. 3 HGO                     beauftragt, einen Vorschlag zum Vergabeverfahren für die künf-
Der mit dem Gesetz zur Verbesserung der politischen Teil-            tigen Baugrundstücke auszuarbeiten. Begleitend zum Verfahren
halbe von ausländischen Einwohnerinnen und Einwohnern                wird e-netz ein Konzept für energetische Maßnahmen (z.B. Quar-
an der Kommunalpolitik sowie zur Änderung kommunal- und              tiersspeicher) und klimafreundliches Bauen vorlegen. Der BULF-
wahlrechtlicher Vorschriften geänderte § 112 b Absatz 1 HGO          Ausschuss hat am 31.08.20 der Gemeindevertretung empfohlen,
sieht in der neuen Fassung vom 07.05.2020 vor, dass Gemein-          die Einwurfswerte einheitlich auf 22 € für alle drei Gebiete (Hexen-
den mit weniger als 20.000 Einwohnern von der Pflicht, einen         berg, Sandweg und Friedhofstraße) festzulegen.
Gesamtabschluss aufzustellen, befreit sind. Der Verzicht             Bgm. Engels hat angeregt, den Umlegungsvorteil anteilig auch
ist gemäß § 112 b Abs. 3 von der Gemeindevertretung zu               zur Finanzierung eines kommunalen Förderprogramms zur Inn-
beschließen, der Beteiligungsbericht muss gemäß § 112 b Abs.         entwicklung zu verwenden, wie es bereits im Städtebaulichen Ent-
4 zusätzliche Angaben enthalten.                                     wicklungskonzept für Wohnen und Gewerbe vorgeschlagen war.
Die Gemeinde Fränkisch-Crumbach ist an keinen privatrechtli-         Beschluss
chen Unternehmen mit mindestens 20 Prozent unmittelbar oder          Die Gemeindevertretung nimmt den Sachstand der Bauland-
mittelbar beteiligt. Daher entfallen künftig die Verpflichtung zur   entwicklung zur Kenntnis und legt die Einwurfswerte einheitlich
Aufstellung eines jährlichen Beteiligungsberichtes gemäß § 123       auf 22 € für alle drei Gebiete (Hexenberg, Sandweg und Fried-
a Abs. 1 HGO und somit auch die in § 112 b Abs. 4 geforderten        hofstraße) fest.
zusätzlichen Angaben.
                                                                     Abstimmungsergebnis
Beschluss
Die Gemeindevertretung beschließt den Verzicht auf die Aufstel-      Zustimmung              Ablehnung             Enthaltung
lung eines Gesamtabschlusses gemäß § 112 b Abs. 1 HGO.               Einstimmig              -                     -
Abstimmungsergebnis                                                  TOP 297         Instandsetzungsmaßnahmen im Freibad
Zustimmung             Ablehnung            Enthaltung               Aufgrund des Beschlusses der Gemeindevertretung zum Haus-
Einstimmig             -                    -                        haltsplan 2020 hatte der Gemeindevorstand die Planungsge-
                                                                     sellschaft Hildesheim mbH (PGH) bereits mit einer technischen
TOP 295       Wasserversorgungssatzung;                              Begutachtung und der Aufstellung einer Prioritätenliste für
              reduzierte Umsatzsteuersätze in der Zeit vom           Instandsetzungsarbeiten im Freibad beauftragt. Gestützt auf den
              01.07.2020 bis 31.12.2020                              Grundsatzbeschluss des HUF-Ausschusses nach § 51a HGO
Die befristete Senkung der Umsatzsteuersätze von 7 % auf 5           vom 28.05.20 hat der Gemeindevorstand unterdessen den Teil
% betrifft auch den Bereich der Wasserversorgung. Für die            „Fugensanierung Beckenkopf“ aufgegriffen und die PGH mit
steuerliche Behandlung ist der Ablesezeitraum maßgeblich.            einer Ausführungsplanung - mit dem Ziel einer Ausschreibung
Da in der Gemeinde Fränkisch-Crumbach als Ablesezeitraum             und Vergabe noch in diesem Jahr – beauftragt. Die Umsetzung
der 01.01. bis 31.12. eines Jahres zugrunde gelegt wird, unter-      würde aus dem laufenden Haushaltsvollzug finanziert.
liegt der gesamte Jahresverbrauch 2020 dem zum Abrech-               Die Gemeindevertretung hat am 02.07.20 folgenden Beschluss
nungszeitpunkt maßgeblichen Steuersatz von 5%. Die Berück-           gefasst:
sichtigung des niedrigeren Steuersatzes erfolgt daher mit der        Die Gemeindevertretung beauftragt den Gemeindevorstand,
Jahresendabrechnung für 2020. Gleiches gilt bei einem Eigen-         die Verfügbarkeit von Mitteln aus dem SWIM-Programm für alle
tümerwechsel zwischen dem 01.07.2020 und dem 31.12.2020.             vorliegenden Vorschläge, bis hin zur Komplettsanierung, zu
Die Wassergebühren wurden von der Fa. Allevo für die Jahre           prüfen und ggf., vorbehaltlich einer abschließenden Entschei-
2020 und 2021 kalkuliert, die entsprechende 3. Änderung der          dung der Gemeindevertretung, auch gleich zu beantragen.
Satzung wurde von der Gemeindevertretung am 29.11.2019               Daraufhin fand ein persönliches Gespräch des Bürgermeis-
beschlossen und die Benutzungsgebühr in § 28 auf 1,63 €              ters mit der zuständigen Abteilung im HMdIS statt, in dem die
netto pro m³ festgesetzt.                                            Modalitäten einer Antragsstellung ausgelotet wurden.
Da die Wasserversorgungssatzung der Gemeinde Fränkisch-              Prinzipiell wurde eine Bewilligung aus dem Schwimmbad-
Crumbach allerdings nicht wie von der Preisabgabenverord-            Investitions- und Modernisierungsprogramm (SWIM) in Aus-
nung (PAngV) nach § 1 Abs. 1 S. 1 in Verbindung mit § 7 Abs.         sicht gestellt, wie auch die Genehmigung eines vorzeitigen
2 Nr. 2 vorgeschrieben, den Bruttoendpreis pro m³ Frischwas-         Maßnahmenbeginns. Diese Genehmigungen stehen jedoch
serbezug ausweist, ist eine redaktionelle Anpassung der Sat-         stets unter dem Vorbehalt der gesamthaften Bewilligung einer
zung zu beschließen.                                                 Förderung und nehmen diese nicht vorweg.
Beschluss                                                            Im Fortgang sind Änderungsanträge der SPD-Fraktion (mit zwei
                                                                     Ergänzungen) und der CDU-Fraktion eingegangen, die zu die-
Die Gemeindevertretung beschließt die 4. Änderung der Was-           sem TOP eingebracht werden.
serversorgungssatzung gemäß dem vorliegenden Entwurf.
                                                                     297.1 Antrag der SPD-Fraktion, eingegangen am 05.08.2020,
Abstimmungsergebnis                                                  auf Finanzierung der Schwimmbadsanierung durch Nutzung
Zustimmung             Ablehnung            Enthaltung               von Fördermitteln des Bundesprogramms „Sanierung kommu-
Einstimmig             -                    -                        naler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kul-
                                                                     tur“ und Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion, eingegangen am
TOP 296       Entwicklung eines Wohnbaugebietes; Fest-               13.08.2020, auf Abklärung der Förderquote durch Nachweis
              legung der Einwurfswerte für ein amtliches             der Haushaltsnotlage Im Vorgriff darauf hat sich der Ältestenrat
              Umlegungsverfahren nach §§ 45 - 79 BauGB               am 10.08.20 darauf verständigt, den Prüfantrag der SPD-Frak-
Die Gemeindevertretung hatte am 01.11.19 Schritte zur Umset-         tion hinsichtlich des Bundesprogramms „Sanierung kommuna-
zung des städtebaulichen Entwicklungskonzeptes in Form von           ler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“
Absichtserklärungen zum Eigentumserwerb und zur Bauleitpla-          bereits vorab in den o.g. Prüfauftrag vom 02.07.20 an den GV
nung und Erschließung beschlossen.                                   mit aufzunehmen.
Am 15.11. ist Volkstrauertag - Fränkisch-Crumbach
Fränkisch-Crumbach                                            -6-                                                          Nr. 46/20
Zur Ermittlung der Förderquote nach §§ 48, 56 FAG ist die indi-   297.3         Antrag der CDU-Fraktion, eingegangen am
viduelle Finanzkraft der Kommune maßgebend. Es werden die                       03.09.2020, auf Durchführung von Sanierungs-
Finanzkraftdaten im Durchschnitt der letzten dre Jahre heran-                   maßnahmen im Freibad aus Fördermitteln,
gezogen. Damit sollen sprunghafte Veränderungen der Förder-                     vorrangig aus dem SWIM-Programm
quoten weitgehend vermieden werden (z.B. durch Gewerbe-           Beschluss
steuerrückzahlungen und -nachzahlungen).                          Die Gemeindevertretung beauftragt den Gemeindevorstand, im
Die Bildung eines Finanzkraftkorridors erfolgt in gewichteten     Falle einer positiven Bescheidung aus dem SWIM-Programm,
Euro je Einwohner. Die niedrigste Finanzkraft stellt dabei den    unter Einbezug eines vorzeitigen Maßnahmenbeginns, die
Beginn des Korridors dar (höchstmögliche Förderquote), wel-       Sanierungsmaßnahmen
cher dann in fünf 50-€/EW-Schritten bis zum Ende des Förder-
                                                                  1. Fugensanierung/Abdichtung Beckenkopf
quotenbereichs (niedrigste Förderquote) reicht. Ein jeweiliger
                                                                  2. Beckenhydraulik
Finanzkraftkorridor wird dabei für die kreisangehörigen Kom-
munen, den Landkreisen und den kreisfreien Städten gebildet.      in Auftrag zu geben sowie die Voraussetzungen in der
Basis hierfür sind die Finanzkraftdaten der Jahre 2018 bis 2020   Haushaltsplanung, angelehnt an die „Simulation 2“ (Ds.
im Durchschnitt.                                                  GVG.2016.289.A vom 02.07.20) des Gemeindevorstandes,
                                                                  zu schaffen. Die Finanzierung dieser Maßnahmen soll, neben
Nach einer Übereinkunft mit den kommunalen Spitzenverbän-         Einsparungen (Ausfall der Badesaison 2020 und Besetzungs-
den fallen ab dem Jahr 2020 diejenigen Kommunen unter eine        sperre für die 3. Bademeister-Planstelle) und dem Förderanteil
„besondere Haushaltslage“, die im Rahmen ihrer Stellung im        von 30 % (evtl. 40 %) durch das SWIM-Programm aus Haus-
Finanz- und Lastenausgleich als besonders finanzschwach           haltsmitteln erfolgen.
anzusehen sind.                                                   Abstimmungsergebnis
Als besonders finanzschwach sind dabei jene Kommunen
                                                                  Zustimmung             Ablehnung            Enthaltung
anzusehen, die aufgrund ihrer niedrigen Steuereinnahme-
                                                                  Einstimmig             -                    -
kraft bei Vergabe der Förderquoten den höchsten Aufschlag
(+ 10 Prozentpunkte) erhalten. Basis sind auch hier, wie oben     TOP 298       Anfragen
beschrieben, die durchschnittlichen Finanzkraftdaten der          Es liegen keine Anfragen vor.
Jahre 2018 bis 2020. Derzeit gilt Fränkisch-Crumbach nicht
                                                                  TOP 299        Antrag auf Zuwendung aus dem Investitions-
als Kommune unter besonderer Haushaltslage und hat keinen
                                                                                 programm       „Kinderbetreuungsfinanzierung“
Anspruch auf eine höhere Förderquote.                                            2018 - 2020
Daraufhin wurde an das HMdIS und auf dem Dienstweg an die
                                                                  In Zusammenhang mit der Erstellung eines Städtebauli-
Kommunalaufsicht eine Anfrage gerichtet, ob in Ausnahmefäl-       chen Entwicklungskonzepts hat der Gemeindevertretung am
len auch eine Einzelfallprüfung erfolgen kann, welche die Steu-   08.10.19 beschlossen, fristwahrend einen Antrag auf Mittel aus
erkraft der Kommune in Relation setzt zu Belastungen auf der      dem Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ zu
Aufwandsseite, bedingt durch ihre Lage, Größe und Infrastruk-     stellen und hierfür die erforderliche Vorplanung in Auftrag zu
tur. Eine Stellungnahme steht noch aus. In Bezug auf das Bun-     geben. Von den prinzipiell möglichen und förderfähigen Opti-
desprogramm hat der Projektträger Jülich bestätigt, dass bei      onen kompletter Neubau, Neubau (oder Umbau) eines zweiten
der Bestätigung einer „Haushaltsnotlage […] durch die zustän-     Standorts und Erweiterungsbau wurde in Abstimmung mit dem
dige Kommunalaufsichtsbehörde“ das jeweilige Landesrecht          kirchlichen Träger die finanziell tragbarste Variante eines Erwei-
maßgeblich sei.                                                   terungsbaus gewählt. Ein Antrag auf Zuwendung aus dem
Der ursprüngliche Gegenstand des Änderungsantrags der             Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2018-
SPD-Fraktion vom 05.08.20 und der Ergänzungsantrag vom            2020 für einen Erweiterungsbau der Kindertagesstätte wurde
13.08.20 gelten somit als durch Verwaltungshandeln erledigt.      sodann gestellt und vom Odenwaldkreis als örtlicher Träger
                                                                  der Kinder- und Jugendhilfe mit einer befürwortenden Stel-
Nach einer Aussprache wird sich darauf verständigt, im Falle      lungnahme an die Landesverwaltung weitergeleitet. Von den
einer positiven Bescheidung aus dem SWIM-Programm unter           geschätzten Baukosten in Höhe von 860 T€ für die Schaffung
Einbezug eines vorzeitigen Maßnahmenbeginns die erforder-         von zwei Gruppenräumen sollten 500 T€ bezuschusst werden.
lichen Instandsetzungsmaßnahmen Fugensanierung/Abdich-            Die in 2019 gestellten Anträge auf eine Investitionsförderung
tung Beckenkopf und Beckenhydraulik (ohne Nivellierung            sind aufgrund der unzureichenden Mittelausstattung des beste-
Becken, Erneuerung Schwallwasserbehälter, Erneuerung Sani-        henden Förderprogrammes noch nicht beschieden.
täranlagen) zu beauftragen und parallel einen Antrag auf eine     Trotz Aufstockungen durch Bund und Land steht dem derzeiti-
abschließende Restsanierung des Schwimmbades beim Bun-            gen Antragsvolumen von zehn Kommunen im Odenwaldkreis in
desprogramm einzureichen.                                         Höhe von rund 10,15 Mio. € ein Bewilligungsbudget von rund
297.2 Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion zum Änderungsan-          5,7 Mio. € gegenüber. Das Kreisbudget kann sich bis zum
trag vom 05.08.20, eingegangen am 17.08.2020, auf Beauftra-       Ende der Antragsfrist sowohl noch erhöhen als auch durch eine
gung des Gemeindevorstandes mit einer Antragstellung an das       Rücknahme von Anträgen noch reduzieren.
Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in             Nach Kenntnis dieser Entwicklung hat sich die Kreisversamm-
den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“                           lung der Bürgermeister beizeiten mit einer gemeinsamen Reso-
Beschluss                                                         lution an die drei Landtagsabgeordneten des Wahlkreises
                                                                  gewandt und die Lage am 10.09.20 zusammen erörtert.
Der Gemeindevorstand wird beauftragt, alle erforderlichen
Konzepte und Unterlagen für eine umfassende Sanierung des         Bei gleicher Gelegenheit wurde mit dem Jugendamt des Oden-
                                                                  waldkreises ein Verteilungsmodell einvernehmlich abgestimmt.
Schwimmbades zusammenzustellen und bis zum 30.10.2020
                                                                  Nach aktuellem Sachstand der vorliegenden Anträge erfolgt -
fristgerecht einzureichen. Basis ist das Programm „Sanierung
                                                                  in Anlehnung an die ursprünglichen Förderbedingungen - eine
kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend           Berechnung für 40 Gruppen. Die Förderhöhe pro Gruppe ver-
und Kultur“, finanziert aus Mitteln des Bundes, das aber ggf.     ändert sich, sobald die Anzahl der Gruppen erhöht oder redu-
auch durch Landesmittel ergänzt werden kann.                      ziert wird. Da die Fördersummen verändert werden, müssen
Grundelemente der Maßnahmen müssen mindestens die kom-            die Finanzpläne neu aufgestellt und die Anträge für das Investi-
plette Sanierung des Beckens und der Beckenhydraulik, inklu-      tionsprogramm neu gestellt werden.
sive aller Zu- und Ableitungen, ein neuer Schwallwasserbehäl-     Bei diesem Verteilmaßstab würden 60 % der ursprünglichen
ter und die komplette Erneuerung der sanitären Anlagen sein.      Fördersumme von 250 T€ pro Gruppe ausgekehrt, mithin 150
Weitere Maßnahmen wie z.B. die energietechnische Optimie-         T€ pro Gruppe. Auf Fränkisch-Crumbach entfielen demnach
rung durch Erdwärme oder Solarenergie sollen mit in Betracht      300 T€; der Eigenanteil würde sich erhöhen auf 560 T€.
gezogen werden.                                                   Die Bürgermeister sind überein gekommen, nicht die verlän-
Abstimmungsergebnis                                               gerte Antragsfrist bis zum 31.03.21 abwarten zu wollen, son-
                                                                  dern bis zu ihrer nächsten Kreisversammlung am 22.10.20
Zustimmung            Ablehnung           Enthaltung              festzustellen, wer unter den veränderten Förderbedingungen
Einstimmig            -                   -                       seinen Antrag aufrecht erhält oder zurückzieht.
Am 15.11. ist Volkstrauertag - Fränkisch-Crumbach
Fränkisch-Crumbach                                             -7-                                                        Nr. 46/20
Andernfalls ließe sich die in den Förderbedingungen vorge-         2. dass die bauliche Planung in enger Abstimmung mit dem
gebene Frist zur Fertigstellung bis 30.06.22 kaum einhalten.          Trägervorstand und der Einrichtungsleitung erfolgt, um
Zurückgezogene Förderanträge kommen dem Kontingent des                sicherzustellen, dass der Anbau den konzeptionellen und
Landkreises zugute und erhöhen die einzelnen kommunalen               pädagogischen Anforderungen der Einrichtung entspricht.
Anteile im gleichen Verhältnis; sie können bei Folgeprogram-          Ein regelmäßiger Austausch zwecks dieser Abstimmung
men erneut gestellt und sollen dann bevorzugt behandelt wer-          soll im Vertragsdreieck GüT, Kindergarten und Gemeinde
den. Freilich ist jetzt noch nicht absehbar, wann die Förderpro-      zu diesem Zweck installiert werden. Angestrebt werden
gramme neu aufgelegt werden und in welcher Höhe.                      sollen Konsensentscheid und, falls nicht möglich, für alle
Wenn der Förderantrag aufrechterhalten und sodann bewilligt           Beteiligten tragbare Kompromisse.
wird, muss in dem Zeitraum bis zum 30.06.22 der Anbau voll-        3. dass die architektonische Planung der Pädagogik dient, d.h.
ständig fertiggestellt werden. Andernfalls wären die Fördermit-       dass die bauliche Gestaltung durch den Kirchenvorstand- in
tel möglicherweise in vollem Umfang zurückzuzahlen, kämen             dem Vertragsdreieck GüT, Gemeinde, Kindergarten verant-
dann allerdings nicht den übrigen Kreiskommunen zugute.               wortlich und souverän für alle und in allen pädagogischen
Der Erweiterungsbau steht unter dem Vorbehalt, dass der               Fragen und die Einrichtungsleitung abgestimmt wird.
kirchliche Träger, unterdessen vertreten durch den Träger-         4. dass für die daraus resultierende Projektplanung zur mög-
vorstand der GüT, einer Erweiterung des Betriebsvertrages             lichen Realisierung des Projektes bis 2022 ausreichend
umzwei Gruppen zustimmt. Hierbei stützt er sich auf ein Votum         Zeit für die konzeptionelle und pädagogische Planung und
des Kindergartenausschusses. Der Ausschuss hat sich mit der           Partizipation aller pädagogischen Akteure eingeräumt wird,
aktuellen Sachlage am 10.09.20 beschäftigt.                           ggf. unterstützt durch eine/n in Organisationsentwicklung
Eigenmittel von rund 560 T€ würden über das Investitionspro-          erfahrene/n Coach, den sich die pädagogischen Mitarbei-
gramm des gemeindlichen Haushalts darlehensfinanziert, z.B.           terinnen selbst wählen (die Finanzierung dieser professio-
über ein Investitionsfondsdarlehen Abt. C der WI-Bank (Kapi-          nellen Begleitung kann ggf. durch das ESF-Projekt Unter-
talmarktdarlehen mit verbilligtem Zinssatz durch einen Zinszu-        nehmensWert-Mensch zu bis zu 80 % getragen werden.
schuss des Landes).                                                   Antragsteller muss der Träger der KiTa sein).
Aktuell beträgt der Zinssatz 0,05 % p.a. für 20 Jahre bei 100      5. dass die Gemeinde eine realitätsnahe Hochrechnung der
% Auszahlung. Daraus entstünden jährliche Belastungen im              Bedarfsplanung für die nächsten 5-10 Jahre der benötigten
Ergebnishaushalt für Abschreibung und Auflösung Sonderpos-            Krippen und KiTa-Plätze unter Berücksichtigung der geplan-
ten von rd. 19 T€ bei einer Nutzungsdauer von 30 Jahren.              ten neuen Baugebiete zeitnah vorlegt, die in die konzeptio-
Nach einer Aussprache wird sich darauf verständigt, den               nelle Arbeit der pädagogischen Kräfte mit einfließen kann.
Tagesordnungspunkt im Rahmen einer gemeinsamen Sitzung             6. Der Haupt- und Finanzausschusses soll unter Hinzuziehung
des Haupt- und Finanzausschusses u. Sozial-, Kultur- und              des Sozial-, Kultur- und Sportausschusses tagen.
Sportausschusses erneut aufzugreifen und die Ausschüsse            Abstimmungsergebnis
zugleich zu ermächtigen, die finale Entscheidung zu treffen.
Der von der Verwaltung vorbereiteten Beschlussvorschlag wird       Zustimmung                   Ablehnung       Enthaltung
deshalb zurückgestellt. Silke Oldendorf erklärt, dass Sie sich     19 (CDU, FDP, SPD)           -               -
wg. Widerstreit der Interessen bei den Abstimmungen enthal-        Damit gilt der Haupt- und Finanzausschuss in der weiteren
ten wird.                                                          Beratungsfolge als federführend (§ 29 Abs. 2 GO).
299.1        Antrag der FDP-Fraktion, eingegangen am               Bgm. Engels teilt mit, dass aus Sicht der Verwaltung die Sit-
             15.09.2020, auf Entwicklung eines Finanzie-           zung am 12.10.2020 in der Rodensteinhalle stattfinden kann.
             rungskonzepts für Erweiterung oder Neubau
                                                                   Fränkisch-Crumbach, den 19.10.2020
             eines Kindergartens
Joachim Eichner erklärt für die FDP-Fraktion, dass der o.a.        Der Vorsitzende:                   Schriftführer:
Antrag zurückgezogen wird.                                         Eckert                             Vierheller
299.2         Antrag der CDU-Fraktion, eingegangen am
              17.09.2020, auf Prüfung von Flächen- und Bau-        Gedenkfeier am Volkstrauertag
              Aspekten zur Beratung im HuF-Ausschuss               Am Volkstrauertag gedenkt die Gemeinde Fränkisch-Crum-
Beschluss                                                          bach der Gefallenen und Vermissten der beiden Weltkriege
Die Gemeindevertretung beauftragt den Gemeindevorstand mit         sowie der Opfer der Gewaltherrschaft.
der Prüfung folgender Punkte:                                      Die Gedenkfeier findet am Sonntag, dem 15. November 2020,
1. Nochmalige Verhandlungen mit dem Ziel, die vorhandene           um 14.00 Uhr vor der Friedhofshalle mit anschließender Kranz-
   Freifläche durch Ankauf oder Pacht zu erweitern.                niederlegung am Ehrenmal statt.
2. Bei einem für die Gemeinde negativem Ergebnis soll der          Aufgrund der aktuellen Infektionslage (COVID-19) wird die
   Planverfasser um Prüfung einer zweistöckigen Bauart             Gedenkfeier unter erhöhten hygienischen Sicherheitsvorkeh-
   gebeten werden und die daraus resultierenden Mehrkosten         rungen stattfinden.
   beziffern.                                                      DER GEMEINDEVORSTAND
3. Die Angelegenheit soll anschließend im Haupt- und Finanz-       Eric Engels, Bürgermeister
   ausschuss beraten und verbindlich verabschiedet werden.
   Zu dieser Sitzung sollen die Kindergartenleitung, ein Ver-
   treter der GüT sowie ggfs. das Planungsbüro eingeladen          NIEDERSCHRIFT
   werden.
Abstimmungsergebnis                                                über die 14. öffentliche Sitzung des
Zustimmung                   Ablehnung       Enthaltung            Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde
19 (CDU, FDP, SPD)           -               1 (SPD)               Fränkisch-Crumbach (Wahlperiode 2016-2021)
Damit ist der Haupt- und Finanzausschuss ermächtigt, über          am 12. Oktober 2020
einen Antrag an das Investitionsprogramm „Kinderbetreuungs-        Als stimmberechtigte Ausschussmitglieder waren anwesend:
finanzierung“ abschließend zu entscheiden (§ 29 Abs. 3 GO).
                                                                   SPD-Fraktion:           CDU-Fraktion:         FDP-Fraktion:
299.3         Antrag der SPD-Fraktion, eingegangen am
              18.09.2020, auf Abstimmung mit Trägervor-            1. Andreas Engel        1. Michelle Marquardt 1. Joachim Eichner
              stand, Coaching und Bedarfsplanung                   2. Sonny Wießmann 2. Walter Weidmann (Vors.)
                                                                   3. Hanne Schirmer 3. Thomas Wörner
Beschluss
                                                                   (bis ca. 21:15 Uhr)
Die Gemeindevertretung beschließt die Prüfung dieser Punkte:       4. Patrick Eckert
1. dass der Trägervorstand einer Erweiterung des Betriebs-         (i. V. f. Fr. Schirmer)
   vertrages um zwei Gruppen zustimmt.                             Somit waren 7 stimmberechtigte Ausschussmitglieder anwesend.
Am 15.11. ist Volkstrauertag - Fränkisch-Crumbach
Fränkisch-Crumbach                                             -8-                                                       Nr. 46/20
Die Sitzung fand unter Hinzuziehung des Sozial-, Kultur- und       TOP 54        Antrag auf Zuwendung aus dem Investitions-
Sportausschusses statt. Als ausschließliche SKS-Ausschuss-                       programm     „Kinderbetreuungs­finanzierung“
mitglieder waren anwesend:                                                       2018-2020
SPD-Fraktion:                 CDU-Fraktion:                        54.1    Änderungsantrag der CDU-Fraktion, eingegangen am
1. Elke Herich                1. Helga Schimpf-Ruhland                     17.09.2020, auf Prüfung von Flächen- und Bau-Aspek-
2. Anette Vogel               2. Barbara Weber                             ten zur Beratung im HuF-Ausschuss
3. Patrick Eckert             3. Brigitte Grießer                  54.2 Änderungsantrag der SPD-Fraktion, eingegangen am
(bis ca. 21:15 Uhr)                                                        18.09.2020, auf Abstimmung mit Trägervorstand, Coa-
Es fehlte entschuldigt:                                                    ching und Bedarfsplanung
                                                                   Die GVG hat die Frage, ob der vorsorgliche Antrag des GV
• Gemeindevertreter Sven Hehner (FDP)
                                                                   auf Zuwendung aus dem Investitionsprogramm „Kinderbetreu-
Vom Gemeindevorstand war anwesend:                                 ungsfinanzierung“ für einen zweigruppigen Anbau der Kinder-
• Bürgermeister Eric Engels                                        tagesstätte (GV TOP 512 am 05.11.19) auch bei verminderter
Als Referenten war anwesend:                                       Förderquote auf­  recht­­
                                                                                          erhalten werden soll, am 18.09.20 zur
                                                                   abschließenden Entscheidung an den HuF-Aus­        schuss über-
•   Frau Professor Kerstin Schultz, Reichelsheim, und Julia
                                                                   wiesen.
    Jährling, Lara Krämer, Lena Kähne (Studentinnen von Frau
    Professor Schultz)                                             Ob die Fördersumme aus dem Investitionsprogramm über die
• Frau Angelika Fietz, Geschäftsführerin der Gemeindeüber-         in Ds. GVG.2016.299 genannte Höhe von 150 T€ pro entstan-
    greifenden Trägerschaft (GüT) beim Evangelischen Deka-         dener Gruppe weiter steigt, steht noch nicht abschließend fest.
    nat Vorderer Odenwald                                          Sie wird beeinflusst einerseits durch etwaige Rücknahme von
• Frau Katharina Schwab, Leiterin der Sarolta-Kindertagesstätte    Anträgen anderer Kreiskommunen, deren Anteile dann den
• Frau Silke Schürger, Beauftragte des Evangelischen Kir-          übrigen zugutekommen, und einerseits durch die mögliche
    chenvorstands                                                  Aufstockung aus weiteren Landesmitteln, wie sie die Kreis­
• Herr Menzel und Frau Uebel, Architekturbüro Menzel Kossowski     versammlung der Bürgermeister in einer gemeinsamen Reso-
                                                                   lution gefordert hat.
Die Sitzung begann um 20:00 Uhr und war um 23:00 Uhr beendet.
                                                                   Ausschlaggebend bei einer Entscheidung ist auch, ob das
Der Haupt- und Finanzausschuss wurde durch Einladung des           Bauvorhaben bis zum 30.06.2022 fertiggestellt werden kann.
Vorsitzenden vom 06.10.2020 unter Mitteilung der Tagesord-         Andernfalls wäre ein Anteil aus Bundesmitteln des BMFSFJ
nung, der Stunde und des Ortes zu einer Sitzung nach § 51a         zurückzuzahlen. Hierzu wurde das Architekturbüro Menzel
HGO aufgrund Eilbedürftigkeit einberufen. Ort und Stunde der       Kossowksi, Darmstadt, eingeladen, um darüber Auskunft zu
Sitzung sowie die Tagesordnung wurden öffentlich bekannt           erteilen. Frau Uebel beginnt zunächst mit allgemeinen Infor-
gegeben. Der Vorsitzende eröffnete die Sitzung und stellte die     mationen zum Anbau und zeigt in einer Präsentation, wie ein
Beschlussfähigkeit fest.
                                                                   Anbau eventuell aussehen könnte. Herr Menzel gibt Informatio-
Die Verhandlung fand in öffentlicher Sitzung unter erhöhten
                                                                   nen über die Terminplanung. Dazu gäbe es zwei Modelle. Das
hygienischen Sicherheitsvorkehrungen statt. Über die Beratung
der Gegenstände der Tagesordnung wurde folgende Nieder-            erste Modell zeigte die Terminplanung nach einem „normalen“
schrift gefertigt.                                                 Ablauf. Dabei würde die Fertigstellung des Anbaus im Dezem-
                                                                   ber 2022 beendet werden, also sechs Monate nach Fristab-
TOP 51    Genehmigung der Niederschrift über die 12.               lauf. Die zweite Variante, ein „beschleunigter Ablauf“, würde
          Sitzung des Haupt- und Finanzaus­schusses                beinhalten, dass die Planungsvergabe noch in diesem Jahr
          vom 13.01.2020                                           stattfindet und somit eine fristgerechte Fertigstellung bis zum
Abstimmungsergebnis                                                30.06.2022 gewährleistet wäre.
Zustimmung            Ablehnung             Enthaltung             Frau Prof. Kerstin Schultz hatte vier ihrer Studentinnen damit
Einstimmig            -                     -                      beauftragt, einen Anbau für den Kindergarten zu planen. Drei
                                                                   der vier Studentinnen stellen ihre Planungen dem Gremium vor.
Damit ist die Niederschrift über die 12. Sitzung der Haupt- und
Finanzausschusses vom 13.01.2020 genehmigt.                        Gemeinsam hatten alle Vorschläge, dass es eine zweite Spie-
                                                                   lebene für die Kinder geben solle, außerdem eine vergrößerte
TOP 52         Genehmigung der Niederschrift über die
               13. Sitzung des Haupt- und Finanz-                  Küche mit Bistrobereich, der auch zu einem Besprechungsraum
               aus­schusses vom 28.05.2020                         für Veranstaltungen oder Elterngespräche umfunktioniert werden
                                                                   kann. Ob die vorgestellten Pläne kostentechnisch in die Finanz-
Abstimmungsergebnis
                                                                   planung der Gemeindeverwaltung passen, bleibt fraglich.
Zustimmung           Ablehnung              Enthaltung             Ferner ist das Risiko abzuschätzen, ob es nach einer möglichen
Einstimmig           -                      -                      Aufgabe der parallel angestoßenen Baulandentwicklung (GVG
Damit ist die Niederschrift über die 13. Sitzung der Haupt- und    TOP 247.2 am 01.11.19) zu anderen Bedarfs­zahlen kommt, die
Finanzausschusses vom 28.05.2020 genehmigt.                        einen Erweiterungsbau nicht rechtfertigen könnten. Hier ist zum
                                                                   einen zu berücksichtigen, dass auch eine intensivierte Innenent-
TOP 53        Wahl eines oder einer stellvertretenden Vor-
                                                                   wicklung zu entsprechenden Bedarfszahlen führen kann. Zum
              sitzenden des Haupt- und Finanz­ausschusses
              gem. § 62 Abs. 3 HGO                                 anderen ist bis Ende Januar 2021 noch eine Rücknahme des
                                                                   Zuwendungsantrags möglich, ohne dass die beantragten Mittel
Durch die Mandatsniederlegung des Gemeindevertreters Klaus
                                                                   den Kreiskommunen verloren gehen würden.
Schürger ist der von ihm seither wahrgenommene stellvertre-
tende Vorsitz des Haupt- und Finanzausschusses (TOP 1.2 am         54.1 Änderungsantrag der CDU-Fraktion, eingegangen am
30.05.16) neu zu besetzen. Aus der Mitte der Ausschussmit-         17.09.2020, auf Prüfung von Flächen- und Bau-Aspekten zur
glieder wird der oder die stellvertretende Vorsitzende mit Stim-   Beratung im HuF-Ausschuss
menmehrheit gewählt (§ 55 HGO).                                    Die GVG hatte beschlossen (GVG TOP 299.2 am 18.09.20,
Die CDU-Fraktion nominiert den Gemeindevertreter Walter            gekürzt):
Weidmann zum stell­vertretenden Vorsitzenden.
Beschluss                                                          Die Gemeindevertretung beauftragt den Gemeindevorstand mit
Herr Walter Weidmann wird zum stellvertretenden Vorsitzenden       der Prüfung folgender Punkte:
des Haupt- und Finanzausschusses gewählt.
                                                                   1. Nochmalige Verhandlungen mit dem Ziel, die vorhandene
Abstimmungsergebnis
                                                                      Freifläche durch Ankauf oder Pacht zu erweitern.
Zustimmung           Ablehnung             Enthaltung              2. Bei einem für die Gemeinde negativem Ergebnis soll der
Einstimmig           -                     -                          Planverfasser um Prüfung einer zweistöckigen Bauart
Auf Wunsch des Vorsitzenden übernimmt der nunmehr                     gebeten werden und die daraus resultierenden Mehrkosten
gewählte stv. Vorsitzende die Sitzungsleitung.                        beziffern.
Am 15.11. ist Volkstrauertag - Fränkisch-Crumbach
Fränkisch-Crumbach                                               -9-                                                        Nr. 46/20
Zu folgenden Ergebnissen kommt der HuF-Ausschuss:                    2. Muss die Quotierung der Krippenplätze angepasst werden?
1. Bgm. Engels berichtet über den Sachstand entsprechen-             3. Gibt es eine weitere Zuschusserhöhung von Landesseite?
   der Anfragen an den Eigen­   tümer und an einen Ortsver-          4. Kann die Frist zur Fertigstellung bis zum 30.06.2022 verlän-
   ein mit Nutzungsvertrag. Der Gemeindevorstand bemüht                  gert werden?
   sich nochmals darum, bis zur nächsten GVG-Sitzung am              5. Wie verteilt sich das Bewilligungsvolumen im Odenwald-
   30.10.2020 die vor­handene Freifläche durch Ankauf oder               kreis, wenn Kommunen ihren Antrag zurückziehen sollten?
   Pacht zu erweitern.                                               6. Wird einer Geländeerweiterung zugestimmt?
2. Herr Menzel (Architekturbüro Menzel Kossowski) empfiehlt          Zu diesem Zweck wird eine erneute Zusammenkunft mit dem
   eine Aufstockung des Gebäudes nicht, da das mit erheb-            kirchlichen Träger und dem Architekturbüro anberaumt. Wei-
   lichen Mehrkosten verbunden wäre. In den bestehenden              tere Anregungen und Fragen zur Entscheidungsfindung kön-
   Räumen müsste außerdem eine Decke eingezogen wer-                 nen schriftlich beim Gemeindevorstand nachgereicht werden.
   den, sodass die lichte Höhe komplett wegfallen würde.
                                                                     Beschluss
54.2  Änderungsantrag der SPD-Fraktion, eingegangen am               Der HuF-Ausschuss beschließt, dass die Gemeindevertretung
      18.09.2020, auf Abstimmung mit Trägervorstand, Coa-            die Entscheidungsfindung wieder an sich ziehen möge (§ 29
      ching und Bedarfsplanung                                       Abs. 3 GO). Sie soll in ihrer Sitzung am 30.10.2020 nach Bear-
Die GVG hatte beschlossen (GVG TOP 299.3 am 18.09.20,                beitung der oben aufgeführten Punkte und ggf. nach erneuter
gekürzt):                                                            Anhörung der Beteiligten eine endgültige Entscheidung treffen.
Die Gemeindevertretung beschließt die Prüfung dieser Punkte:         Abstimmungsergebnis
1. dass der Trägervorstand einer Erweiterung des Betriebs-           Zustimmung            Ablehnung          Enthaltung
    vertrages um zwei Gruppen zustimmt.                              Einstimmig            -                  -
2. dass die bauliche Planung in enger Abstimmung mit dem             Der Vorsitzende der Gemeindevertretung signalisiert, dass er
    Trägervorstand und der Einrichtungsleitung erfolgt, um           Vertreter des kirchlichen Trägers und des Architekturbüros zu
    sicherzustellen, dass der Anbau den konzeptio­nellen und         der genannten Sitzung erneut einladen werde.
    pädagogischen Anforderungen der Einrichtung entspricht.
    Ein regel­ mäßiger Austausch zwecks dieser Abstimmung            TOP 55        Neufassung der Erschließungsbeitragssat-
    soll im Vertragsdreieck GüT, Kindergarten und Gemeinde                         zung
    zu diesem Zweck installiert werden. Angestrebt werden            Im Zusammenhang mit der grundhaften Erneuerung eines
    sollen Konsensentscheid und, falls nicht möglich, für alle       Abschnitts der Darmstädter Straße hat die GVG die Straßenbei-
    Beteiligten tragbare Kompromisse.                                tragssatzung, die Wasser­versor­gungs­satzung und die Entwäs-
3. dass die architektonische Planung der Pädagogik dient,            serungssatzung an aktuelle gesetzliche Regelungen angepasst
    d. h. dass die bauliche Gestaltung durch den Kirchenvor-         (GVG TOP 23 am 03.06.16). Die entsprechende Anpassung
    stand- in dem Vertragsdreieck GüT, Gemeinde, Kindergar-          der Erschließungsbeitragssatzung (GVG TOP 241 am 11.10.96)
    ten verantwortlich und souverän für alle und in allen päda-      wurde seinerzeit noch zurückgestellt, wobei auch sie keine
    gogischen Fragen und die Einrichtungsleitung abgestimmt          sichere Rechtsgrundlage mehr darstellt. Auch wenn diese Sat-
    wird.                                                            zung nicht auf die aktuell beratene Erschließung eines Neu-
4. dass für die daraus resultierende Projektplanung zur mög-         baugebietes angewendet werden dürfte, soll diese Anpassung
    lichen Realisierung des Projektes bis 2022 ausreichend           dennoch nun nachgeholt werden, um wieder einen einheitlich
    Zeit für die konzeptionelle und pädagogische Planung und         rechtkonformen Satzungs­katalog zu schaffen.
    Partizipation aller pädagogischen Akteure eingeräumt wird,       Bei der Erarbeitung der Erschließungsbeitragssatzung wurde
    ggf. unterstützt durch eine/n in Organisationsentwicklung        die Mustersatzung des HSGB verwendet. Hierbei wurde auf
    erfahrene/n Coach, den sich die pädagogischen Mitar-             den rechtssicheren sogenannten Vollgeschoss­flächen­maßstab
    beiterinnen selbst wählen (die Finanzierung dieser pro-          (Veran­lagungs­fläche) abgestellt. Mit dieser Neufassung
    fessionellen Begleitung kann ggf. durch das ESF-Projekt          erfolgt eine Umstellung der Berechnung der Veranlagungsflä-
    UnternehmensWert­Mensch zu bis zu 80 % getragen wer-             che durch Vervielfachung mit dem sog. Nutzungs­    faktor, der
    den. Antragsteller muss der Träger der KiTa sein).
                                                                     sich aus der Anzahl der zulässigen oder vorhandenen Vollge-
5. dass die Gemeinde eine realitätsnahe Hochrechnung der             schosse ergibt. Bei den Zahlenwerten zu Grundstückstiefem im
    Bedarfsplanung für die nächsten 5-10 Jahre der benötig-          Außenbereich (§ 6) und Artzuschlägen (§ 10) wurden die Werte
    ten Krippen und KiTa-Plätze unter Berücksichtigung der           aus der Straßenbeitragssatzung (§ 13 Abs. 3 bzw. § 11) über-
    geplanten neuen Baugebiete zeitnah vorlegt, die in die kon-      nommen.
    zeptionelle Arbeit der pädagogischen Kräfte mit einfließen
    kann.                                                            Beschluss
                                                                     Der HuF-Ausschuss empfiehlt der GVG zu beschließen:
Zu folgenden Ergebnissen kommt der HuF-Ausschuss:
                                                                     Die Gemeindevertretung beschließt eine Neufassung der
Die Vertreterin der GüT, Frau Fietz, gibt bekannt, dass die Trä-
                                                                     Erschließungsbeitragssatzung nach vorliegendem Entwurf als
gerseite zum jetzigen Zeitpunkt keinen klaren Standpunkt habe,
                                                                     Satzung und stellt somit den Beitragsmaßstab von der Grund-
ob dem Vorhaben zugestimmt werden kann oder nicht. Die
                                                                     stücks- und Geschossfläche auf die Veranlagungsfläche um.
Trägerseite wäre gerne tiefer im Planungsprozess dabei und
möchte sich mit den kommunalen Vertretern zusammensetzen,            Abstimmungsergebnis
um auch die Wünsche der Träger­seite nochmal zu verdeutli-           Zustimmung           Ablehnung            Enthaltung
chen. Damit soll außerdem gewährleistet werden, dass auch            Einstimmig           -                    -
die pädagogischen Anforderungen erfüllt werden können. So
wäre es z.B. wünschens­wert, dass die Krippengruppen räum-           TOP 56         Aufhebung der Teilungssatzung
lich zusammen liegen, da diese andere Tages­abläufe haben            Die Gemeindevertretung hat am 25.09.1998 (TOP 96) die Sat-
als die Kinder des Kindergartens. Zudem gibt sie zu Bedenken,        zung über die Einführung einer Genehmigungs­pflicht für die
ob eine Belegungsquote der Krippe mit 50 % nicht zu wenig            Teilung von Grundstücken (Teilungssatzung) be­      schlossen.
sei, da es in der heutigen Zeit eher realitätsfern sei, dass nicht   Rechtsgrundlage war seinerzeit § 8 der HBO vom 20.12.1993
beide Elternteile arbeiten gehen.                                    (GVBl. I S. 655). In der Novelle der HBO vom 18.06.2002 war
Nach ausführlicher Erläuterung durch das Architekturbüro             die Teilungsgenehmigung zunächst weg­    gefallen, ohne dass
und der Trägerseite kommt der HuF-Ausschuss zu dem Ent-              allerdings sodann die Teilungssatzung auch formal außer
schluss, dass eine Abstimmung zum jetzigen Zeitpunkt noch            Kraft gesetzt worden ist. Nunmehr ist in § 7 der HBO vom
nicht möglich ist, da einige Punkt zuerst einer Klärung bedür-       28.05.2018 (GVBl. S. 198) eine Wiedereinführung der bauauf­
fen. Folgende Punkte sollen bis zur nächsten GVG-Sitzung am          sichtsrechtlichen Teilungsgenehmigung erfolgt, für die es aller-
30.10.2020 geklärt sein:                                             dings keiner orts­recht­lichen Regelung mehr bedarf. Vielmehr
                                                                     entsprechen die Regelungen der Teilungs­satzung, insbeson-
1. Muss die unterdessen ein Jahr alte Baukostenschätzung             dere die Zuständigkeiten, nicht mehr der geltenden Rechts-
   erhöht werden?                                                    lage.
Am 15.11. ist Volkstrauertag - Fränkisch-Crumbach
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