Am 15.11. ist Volkstrauertag - Fränkisch-Crumbach
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Fränkisch-Crumbach -2- Nr. 46/20 Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen ���������������������� 0800/116016 Anonyme Alkoholiker������������������������������������Tel.: 06151 19295 Jahnstraße 22 (kath. Gemeindehaus), Reinheim Gruppentreffen montags von 18.00 bis 19.30 Uhr Krankenhäuser Gemeindeverwaltung Fränkisch-Crumbach Kreiskrankenhaus Erbach, Rodensteiner Straße 8 A.-Schweizer-Str. 10-20 ������������������������������������������� 06062/79-0 64407 Fränkisch-Crumbach HOSPIZ-Initiative Odenwald e.V., Tel.: 06164 9303-0, Fax: 06164 9303-93 Kreiskrankenh. Erbach ���������������������������������������� 06062/798000 E-Mail: gemeinde@fraenkisch-crumbach.de Caritas Zentrum Erbach, Allgemeine Lebensberatung, Homepage: www.fraenkisch-crumbach.de Hauptstr. 42, 64711 Erbach, Öffnungszeiten: Telefon: �������������������������������������������������������������� 06062 95533-0, Montag und Dienstag: 8.30 - 12.00 Uhr Telefax: 06062 95533-22, Mittwoch 9.30 - 12.00 Uhr Email: alb@caritas-erbach.de Donnerstag: 8.30 - 12.00 Uhr Internet: www.caritas-darmstadt.de und 13.00 - 18.00 Uhr Freitag: 8.30 - 12.00 Uhr Apotheken Rodenstein-Apotheke, Fränkisch-Crumbach ��������������������� 1451 Gingko-Apotheke, Brensbach ����������������������������������� 06161/566 Polizei ���������������������������������������������������������������������������������� 110 Feuerwehr, Rettungsdienst, Notarzt ��������������������������������� 112 Apotheke Reichelsheim, Reichelsheim ������������������������������ 1305 Gemeindebrandinspektor Stephan Fehr ������������������������ 516792 Reichenberg-Apotheke, Reichelsheim ������������������������������� 3310 stv. Gemeindebrandinspektor Marcel Freitag�������0171 1679718 Ämter Polizeiposten Reichelsheim, Bismarckstr. 24 ������������� 75695-40 Postagentur Fränkisch-Crumbach ������������������������������������� 1418 DRK-Ortsverein, Raiffeisenstr. 16 ���������������������������������� 501 487 Landratsamt Erbach ������������������������������������������������ 06062/70-0 Finanzamt Michelstadt ���������������������������������������������� 06061/780 Schwimmbad �������������������������������������������������������������������� 1590 Amtsgericht Michelstadt ���������������������������������������� 06061/708-0 Bauhof Michael Treusch �������������������������������� 0160 / 66 75 41 4 Arbeitsamt Erbach ��������������������������������������������������� 06062/9513 bauhof@fraenkisch-crumbach.de Arbeitsamt Darmstadt / Kindergeldkasse ��������������� 06151/3040 Wasserversorgung/Rohrbrüche: Müllabfuhrzweckverband, Brombachtal ��������������� 06063/93190 Philipp Dörr / Oliver Schnatz �������������������������� 0160 / 66 74 41 9 Pfarrämter wasserversorgung@fraenkisch-crumbach.de Ev. Pfarramt Fränkisch-Crumbach ������������������������������������� 2253 Revierförsterei Fränkisch-Crumbach Kath. Pfarramt Reichelsheim ���������������������������������������������� 1399 Andreas Ott, Reichelsheim ���������������������������������������� 51 52 68 5 Bauschuttdeponie Michelstadt-Steinbach ���������� 06061/72475 Bezirks-Schornsteinfegermeister Montag bis Freitag von 8-16 Uhr Friedhelm Günther ������������������������������������������������� 06254/37160 Kompostanlage in Brombachtal/Kirch-Brombach � 06063/2955 Störungsstelle Strom und Gas ����������������������� 0800/701-8040 Öffnungszeiten: November - April Ausfall der Straßenbeleuchtung, Montag bis Donnerstag ������������������������������������ 7.30 - 16.00 Uhr HSE Heppenheim �������������������������������������������������� 06252-99570 Freitag �������������������������������������������������������������� 7.30 - 14.30 Uhr Bürgertelefon - Müllabfuhrprobleme An jedem 1. Samstag im Monat ����������������������� 9.00 - 11.30 Uhr (kostenlos) ����������������������������������������������������������� 0800/9600100 Mai – Oktober “Bücherkiste” im Rathaus ������������������������������������������� 515188 Montag bis Donnerstag ������������������������������������ 7.30 - 16.00 Uhr Freitag �������������������������������������������������������������� 7.30 - 14.30 Uhr Sarolta-Kindergarten �������������������������������������������������������� 2446 Rodensteinschule���������������������������������������������������������������1594 Samstag ����������������������������������������������������������� 8.00 - 11.30 Uhr Betreute Grundschule ����������������������������������������������� 6420752. Kompostplatz am Hexenberg, Fränkisch-Crumbach, Jugendpfleger André Benke: ����������������������������� 0170 1098988 Öffnungszeiten: Samstags ��������������������������������������� 10-12 Uhr Öffnungszeiten Jugendraum: Dienstags und Donnerstags 15:30 bis 17:30 Uhr Seniorenbeirat 1. Vorsitzender Edmund Bachmann����� 515450 Ärzte Ärztezentrum Bad König Zweigpraxis Fränkisch-Crumbach ������������������������������������� 2209 Dr. A. Gruber / Dr. M. Gruber, Brensbach �������������� 06161/2025 Ärzte Zahnarzt O. Schweitzer, Fränkisch-Crumbach ������������������ 2489 Bereitschaftsdienst hessenweit ist unter der Rufnummer Tierärztin Dr. Jekel, Fränkisch-Crumbach �������������������������� 2059 116117 zu folgenden Zeiten erreichbar: Mo, Di Do: 19.00 Uhr bis 07.00 Uhr Frauenhaus Erbach Zuflucht Beratung Begleitung Mi, Fr: 14.00 Uhr bis 07.00 Uhr für von häuslicher Gewalt betroffene Frauen ��������� 06062/56 46 Sa, So und an Feiertagen durchgehend von 07.00 Uhr bis 07.00 Uhr des nächsten Tages. Beratungsstelle für Frauen In lebensbedrohlichen Fällen wenden Sie sich bitte an den in Gewalt- und Krisensituationen Rettungsdienst unter der Rufnummer 112. Kostenlos und Vertraulich Darüber hinaus hat die Ärztliche Bereitschaftsdienstzentrale Gabelsbergerstr. 8, 64711 Erbach Bergstraße/Heppenheim geöffnet zu folgenden Zeiten: Tel.: 06062-266874, info@frauenberatung-erbach.de Mo, Di, Do: 19.00 Uhr bis 24.00 Uhr www.frauenberatung-erbach.de Mi, Fr: 14.00 Uhr bis 24.00 Uhr Bürozeiten: Mo-Fr (außer Mi) 9:00-14:00 Uhr Sa, So: 08.00 Uhr bis 24.00 Uhr Beratung auch in Reichelsheim möglich, nach tel. Vereinbarung Feiertag, Brückentage: 08.00 Uhr bis 24.00 Uhr
Fränkisch-Crumbach -3- Nr. 46/20 Die Adresse der Ärztlichen Bereitschaftsdienst-Zentrale Erbach Zahnärzte Albert-Schweitzer-Str. 10, 64711 Erbach (im GZO) Der zahnärztliche Notfallvertretungsdienst für den Odenwald- Die Adresse der Ärztlichen Bereitschaftsdienst-Zentrale Hep- kreis an Wochenenden (von Freitag 12 Uhr bis Montag 8 Uhr) penheim: und Feiertagen ist unter der gebührenpflichtigen Servicetele- Viernheimer Straße 2a, 64646 Heppenheim (im Schwesternwohn- fonnummer 01805-607011 zu erfragen. Die Gebühr beträgt 14 heim am Kreiskrankenhaus, Gebäude der Krankenpflegeschule). Cent/Minute aus dem deutschen Festnetz, die Gebühr aus dem Weitere Informationen zu den Bereitschaftsdienstzentralen Mobilfunknetz maximal 42 Cent/Minute. sowie zu Notfallapotheken finden Sie auch im Internet unter Sprechzeiten der diensthabenden Zahnärzte an Samstagen, www.Bereitschaftsdienst-Hessen.de. Sonntagen und Feiertagen von 10-12 Uhr und 17-18 Uhr, ansonsten Rufbereitschaft. Tierarzt 14./15. November 2020 Tierarztpraxis Dr.Keil, Nibelungenstr. 737, 64686 Lautertal,Tel.: 06254 943464 Tierarztpraxis Dr. Jekel, Schillerstr. 12, 64407 Fränkisch-Crumbach, Tel.: 06164 2059 (Kleintiere) Tierarzt Peter Bowen, Auf der Beine 18 A, 64407 Fränkisch Crumbach, Tel.: 0151 70880979 (Großtiere) Liebe Crumbacher, Apotheken Sa. 14.11.2020 Alte Apotheke, Tel.: 06162 72458, Bismarckstr. 22, 64853 Otzberg, Sa. 08:30 bis So. 08:30 Uhr Kur Apotheke, Tel.: 06063 1418, Bahnhofstr. 11, 64732 Bad König, Sa. 08:30 bis So. 08:30 Uhr Johannis Apotheke oHG, Tel.: 06253 23283, Heppenheimer Str. 26, 64658 Fürth, Sa. 08:30 bis So. 08:30 Uhr So. 15.11.2020 Linden Apotheke, Tel.: 06163 1771, Pestalozzistr. 18, 64739 Höchst, So. 08:30 bis Mo. 08:30 Uhr Nibelungen Apotheke, Tel.: 06253 23145, Hauptstraße 5, 64658 Fürth, So. 08:30 bis Mo. 08:30 Uhr Elefanten Apotheke, Tel.: 06062 2472, Gerhart-Hauptmann-Str. 23, 64711 Erbach, So. 09:00 bis Mo. 09:00 Uhr Mo. 16.11.2020 Florian Apotheke, Tel.: 06254 942194, Nibelungenstrasse 707, 64686 Lautertal, Mo. 08:30 bis Di. 08:30 Uhr den bevorstehenden Volkstrauertag nehme ich seit Jahren zum Hirsch Apotheke, Tel.: 06061 706300, Wiesenweg 4, Anlass, um Ihnen Neuerungen auf unserem Friedhof zu berich- 64720 Michelstadt, Mo. 09:00 bis Di. 09:00 Uhr ten, so auch diesmal. Der Bauhof hat in den letzten Wochen Löwen Apotheke, Tel.: 06151 148580, Dornwegshöhstrasse 6, ganze Arbeit geleistet und, zusätzlich zu der kleinen Fläche für neue Urnenwiesengräber, eine neue große Urnenwiese ange- 64367 Mühltal, Mo. 08:30 bis Di. 08:30 Uhr legt. Der Grünstreifen neben dem Parkplatz wurde bepflanzt, Di. 17.11.2020 die Wand im Eingangsbereich zur Trauerhalle verputzt und Neue Schloss-Apotheke, Tel.: 06063 9517560, Bahnhofstraße 54, gestrichen, die Friedhofskarren auf Luftbereifung umgerüs- 64732 Bad König, Di. 08:30 bis Mi. 08:30 Uhr tet. Außerdem wurde eine komplett neue Beschallungstechnik Schloss Apotheke, Tel.: 06062 9103246, Werner-von-Siemens- installiert, damit Gäste auch auf dem Vorplatz eine Trauerfeier Str. 14, 64711 Erbach, Di. 09:00 bis Mi. 09:00 Uhr ohne Probleme mitverfolgen können, sowohl den Wortbeiträ- Paracelsus Apotheke, Tel.: 06078 2231, gen als auch der Musik. Nach einer Verbesserung der Akustik Georg-August-Zinn-Str. 29, wurde immer wieder gefragt; nun ist sie erfolgt und die regel- 64823 Gross-Umstadt, Di. 08:30 bis Mi. 08:30 Uhr mäßig bei uns tätigen Bestattungsfirmen werden in Kürze in die Mi. 18.11.2020 neue Anlage eingewiesen. - Der Volkstrauertag selbst findet dieses Jahr anders statt als üblich. Dem Gedenken der Toten Brunnen Apotheke, Tel.: 06063 912318, Elisabethenstr. 11, bleibt es geschuldet, dass wir wie seit jeher einen Kranz des 64732 Bad König, Mi. 08:30 bis Do. 08:30 Uhr Gemeindevorstands am Ehrenmal für die Gefallenen und Ver- Stern Apotheke, Tel.: 06061 2143, Erbacher Str. 49, missten der beiden Weltkriege niederlegen. Die Zeremonie 64720 Michelstadt, Mi. 09:00 bis Do. 09:00 Uhr findet aber nicht in der Trauerhalle, sondern komplett draußen, Delphin Apotheke, Tel.: 06078 9307620, Marie-Curie-Straße 1-3, in würdiger, aber verkürzter Form statt. So werden wir sowohl 64823 Groß-Umstadt, Mi. 08:30 bis Do. 08:30 Uhr der Tradition gerecht als auch dem unverzichtbaren Infektions- Do. 19.11.2020 schutz in Zeiten der Pandemie. Breuberg Apotheke, Tel.: 06163 4650, Höchster Str. 14 A, Eric Engels 64747 Breuberg, Do. 08:30 bis Fr. 08:30 Uhr Bürgermeister Adler Apotheke, Tel.: 06071 41156, Jahnstr. 3, 64846 Gross-Zimmern, Do. 08:30 bis Fr. 08:30 Uhr Flora Apotheke, Tel.: 06151 917272, Darmstädter Straße 32, 64367 Mühltal, Do. 08:30 bis Fr. 08:30 Uhr Fr. 20.11.2020 Apotheke am Markt Tel.: 06163/3619 Montmelianer Platz 1, 64739 Höchst, Fr. 08:30 bis Sa. 08:30 Uhr Bären Apotheke Tel.: 06062/4022 Hauptstr. 27, 64711 Erbach, Fr. 09:00 bis Sa. 09:00 Uhr Alte Apotheke Tel.: 06071/48558 Enggasse 1, 64846 Gross-Zimmern, Fr. 08:30 bis Sa. 08:30 Uhr
Fränkisch-Crumbach -4- Nr. 46/20 Ferner liegt ein Änderungsantrag der FDP-Fraktion, eingegan- gen am 15.09.2020, zu TOP 296 vor, der wegen Widerstreits mit § 14 Abs. 2 GO im Einvernehmen mit der Antragstelle- rin jedoch nicht diesem TOP, sondern einem neuen TOP 299 zugeordnet werden würde. Der Vorsitzende lässt über eine Aufnahme des TOP 299 nebst NIEDERSCHRIFT drei Änderungsanträgen auf die Tagesordnung und über die geänderte Tagesordnung abstimmen. über die 36. öffentliche Sitzung der Abstimmungsergebnis Gemeindevertretung der Gemeinde Zustimmung Ablehnung Enthaltung Fränkisch-Crumbach (Wahlperiode 2016-2021) Einstimmig - - Über die Beratung der Gegenstände der Tagesordnung wurde am 18. September 2020 folgende Niederschrift gefertigt. Als stimmberechtigte Gemeindevertreter waren anwesend: TOP 290 Genehmigung der Niederschrift über die SPD-Fraktion: CDU-Fraktion: FDP-Fraktion: 35. Sitzung der Gemeindevertretung vom 1. Patrick Eckert 1. Gabriel Frank 1. Joachim Eichner 02.07.2020 (Vors.) (ab 21:25 Uhr I (Fraktionsv.) Abstimmungsergebnis TOP 297 bis 23:00 Uhr | TOP 2. 298) Zustimmung Ablehnung Enthaltung 2. Andreas Engel 2. Horst Habermehl Sven Hehner Einstimmig - - (Fraktionsv.) (bis 22:25 Uhr | Damit ist die Niederschrift über die 35. Sitzung der Gemeinde- TOP 297) vertretung vom 02.07.2020 genehmigt. 3. Elke Herich 3. Peter Kaffenberger (ab 21:10 Uhr | TOP 291 Berichte aus den Verbänden TOP 297) Klaus Horlacher berichtet abschließend von der Verbandsver- 4. Klaus Horlacher 4. Florian Leißler sammlung des Abwasserverbandes Obere Gersprenz (TOP 5. Matthias Horlacher 5. Helga Schimpf-Ruh- 275 am 02.07.20). land 6. Silke Oldendorf 6. Barbara Weber TOP 292 Bericht des Gemeindevorstandes 7. Cécile Pierson 7. Walter Weidmann Bürgermeister Engels informiert die Gemeindevertretung über 8. Klaus Plößer 8. Thomas Wörner folgende Punkte u.a. aus Sitzungen des Gemeindevorstandes (Fraktionsv.) nach dem 30.06.2020: 9. Hanne Schirmer 9. Brigitte Grießer 1. Im Rahmen des Regionalbudgets der Interessengemein- 10. Anette Vogel schaft Odenwald e.V. wurden Anträge des Gemeindevor- 11. Sonny Wießmann stands an das LEADER-Förderprogramm auf Förderung Somit waren zeitweise 20, 21 u. 22 stimmberechtigte Gemein- eines Spülmobils und einer Versorgungsstation für Reise- devertreter anwesend. mobile sowie des Odenwaldklubs (Bezirk VI) auf Errichtung von Panoramaliegen an Qualitätswanderwegen bewilligt. Es fehlte entschuldigt: 2. Der Abwasserverband Obere Gersprenz hat die 2. Ände- • Michelle Marquardt rung der Satzung zur Umsetzung des Klärschlamm-Recyc- Vom Gemeindevorstand waren anwesend: ling beschlossen (TOP 245 am 01.11.19). 3. Der Gemeindevorstand empfiehlt der Gemeindevertretung, • Bürgermeister Eric Engels im Haushalt 2021 keine investiven Straßenbaumaßnahmen • Beigeordneter Werner Kredel (bis 22:45 Uhr | TOP 299) einzuplanen. • Beigeordneter Ernst Otto Nehrdich 4. Der aktuelle Haushalt des Waldwirtschaftsplanes von Hes- Die Sitzung begann um 20:00 Uhr und war um 23:17 Uhr beendet. senForst (TOP 241 am 01.11.19) weicht im Ergebnis um rd. 1 T€ vom Planergebnis ab, es wird voraussichtlich erstmals Die Gemeindevertretung wurde durch Einladung des Vorsit- eine Unterdeckung erzielt. zenden vom 08.09.2020 unter Mitteilung der Tagesordnung, 5. Am 04.11.2020 findet eine Bürgerversammlung unter der Stunde und des Ortes zu einer Sitzung einberufen. Ort und erhöhten hygienischen Sicherheitsvorkehrungen statt. Stunde der Sitzung sowie die Tagesordnung wurden öffentlich 6. Im Bereich der Abwasserentsorgung/EKVO-Kanalreparatu- bekannt gegeben. Aufgrund der COVID-19-Pademie fand die ren sollen nicht verausgabe Haushaltsmittel aus dem lau- Sitzung in der Rodensteinhalle statt, um die Abstandsregelun- fenden Jahr auf das Jahr 2021 übertragen werden. gen einhalten zu können. Der Vorsitzende der Gemeindevertre- 7. Das Amtsgericht Michelstadt hat Beatrice Weißensteiner tung Patrick Eckert wies vor Beginn der Sitzung außerdem auf erneut zur Ortsgerichtsvorsteherin und Helmut Keil als die geltenden Hygiene- und Abstandsregelungen hin. Stellvertretung und Ortsgerichtsschöffen auf die Dauer von Vor Eintritt in die Tagesordnung informiert der Vorsitzende, zehn Jahren ernannt (TOP 277 am 02.07.20). dass Brigitte Grießer für den ausgeschiedenen Klaus Schürger 8. Nach dem Hessischen Gesetz zur Kompensation von in die Gemeindevertretung nachgerückt ist. Gewerbesteuerausfällen erhält die Gemeinde eine Aus- Der Vorsitzende eröffnete die Sitzung und stellte sowohl die gleichszahlung in Höhe von rd. 140 T. Das Hessische Beschlussfähigkeit als auch die ordnungsgemäß ergangene Ministerium des Inneren und Sport hat wegen der zu erwar- tenden unausgeglichenen Haushalte 2021 mit den Kom- Einladung unter Bekanntgabe der Tagesordnung fest. Die Ver- munalen Spitzenverbänden Gespräche zur aufsichtlichen handlung fand in öffentlicher Sitzung statt. Behandlung der Haushaltssatzung 2021 aufgenommen. Lt. Der Gemeindevorstand hat mit Schreiben vom 16.09.2020 Einschätzung des Hessischen Ministeriums der Finanzen die Erweiterung der Tagesordnung um TOP 299 (Antrag auf werden die Schlüsselzuweisungen an die kreisangehörigen Zuwendung aus dem Investitionsprogramm „Kinderbetreu- Gemeinden im Jahr 2021 nur geringfügig sinken. ungsfinanzierung“ 2018 - 2020) gem. §§ 11 Abs. 1, 14 Abs. 4, 20 Abs. 2 GO beantragt. Im Vor- TOP 293 Lagebericht gem. § 28 GemHVO griff darauf liegen bereits Änderungsanträge der CDU-Fraktion, Die Gemeindevertretung nimmt den Lagebericht per eingegangen am 17.09.2020, und der SPD-Fraktion, eingegan- 31.07.2020 zur Kenntnis. Aus den Zahlen ist zu erkennen, dass gen am 18.09.2020, vor. eine Gefährdung des Haushaltsvollzugs zu befürchten ist.
Fränkisch-Crumbach -5- Nr. 46/20 Bgm. Engels teilt auf Rückfragen von Joachim Eichner mit: Der Gemeindevorstand hat am 14.07.20 den Abschluss eines Planungsvertrages mit der Fa. e-netz Südhessen für die Bau- 1. Bei den ausgewiesenen Steuermindererträgen aus Einkom- landentwicklung beschlossen. Er hatte sich zuvor für die men- und Gewerbesteuer in Höhe von rd. 200 T€ ist der Landesausgleich für die Gewerbesteuer in Höhe von rd. Durchführung eines amtlichen Umlegungsverfahren nach §§ 140 T€ noch nicht berücksichtigt. 45-79 BauGB ausgesprochen. 2. Sonderposten und Investitionszuschüsse sind in den Tabel- Fa. e-netz hat ein städtebauliches Konzept in der Entwurfsfas- len „Gesamtergebnis“ und „Produktbereiche“ nicht enthal- sung im BULF-Ausschuss vorgestellt. Zwischenzeitlich wurden ten, da diese Übersichten sich nur auf den Ergebnishaus- im Rahmen einer deduktiven Wertermittlung Einwurfswerte für halt beziehen. alle drei Gebiete ermittelt. Die Einwurfswerte unterstellen einen marktfähigen Verkaufspreis von 160-180 €/m². 3. Die Anteile der Gemeinden Reichelsheim und Brens- bach für die mobile Verkehrsüberwachung in Höhe von je Nach dem Beschluss über den Einwurfswert soll die Verkaufsbe- 11.268,40 € sind angefordert und gebucht. reitschaft der Eigentümer gemeinsam mit e-netz abgeprüft wer- den und im Nachgang gemäß Zeitplan am Jahresende ein Gebiet TOP 294 Verzicht auf die Aufstellung eines Gesamtab- ausgewählt werden. Der Gemeindevorstand hat die Verwaltung schlusses gem. § 112 b Abs. 3 HGO beauftragt, einen Vorschlag zum Vergabeverfahren für die künf- Der mit dem Gesetz zur Verbesserung der politischen Teil- tigen Baugrundstücke auszuarbeiten. Begleitend zum Verfahren halbe von ausländischen Einwohnerinnen und Einwohnern wird e-netz ein Konzept für energetische Maßnahmen (z.B. Quar- an der Kommunalpolitik sowie zur Änderung kommunal- und tiersspeicher) und klimafreundliches Bauen vorlegen. Der BULF- wahlrechtlicher Vorschriften geänderte § 112 b Absatz 1 HGO Ausschuss hat am 31.08.20 der Gemeindevertretung empfohlen, sieht in der neuen Fassung vom 07.05.2020 vor, dass Gemein- die Einwurfswerte einheitlich auf 22 € für alle drei Gebiete (Hexen- den mit weniger als 20.000 Einwohnern von der Pflicht, einen berg, Sandweg und Friedhofstraße) festzulegen. Gesamtabschluss aufzustellen, befreit sind. Der Verzicht Bgm. Engels hat angeregt, den Umlegungsvorteil anteilig auch ist gemäß § 112 b Abs. 3 von der Gemeindevertretung zu zur Finanzierung eines kommunalen Förderprogramms zur Inn- beschließen, der Beteiligungsbericht muss gemäß § 112 b Abs. entwicklung zu verwenden, wie es bereits im Städtebaulichen Ent- 4 zusätzliche Angaben enthalten. wicklungskonzept für Wohnen und Gewerbe vorgeschlagen war. Die Gemeinde Fränkisch-Crumbach ist an keinen privatrechtli- Beschluss chen Unternehmen mit mindestens 20 Prozent unmittelbar oder Die Gemeindevertretung nimmt den Sachstand der Bauland- mittelbar beteiligt. Daher entfallen künftig die Verpflichtung zur entwicklung zur Kenntnis und legt die Einwurfswerte einheitlich Aufstellung eines jährlichen Beteiligungsberichtes gemäß § 123 auf 22 € für alle drei Gebiete (Hexenberg, Sandweg und Fried- a Abs. 1 HGO und somit auch die in § 112 b Abs. 4 geforderten hofstraße) fest. zusätzlichen Angaben. Abstimmungsergebnis Beschluss Die Gemeindevertretung beschließt den Verzicht auf die Aufstel- Zustimmung Ablehnung Enthaltung lung eines Gesamtabschlusses gemäß § 112 b Abs. 1 HGO. Einstimmig - - Abstimmungsergebnis TOP 297 Instandsetzungsmaßnahmen im Freibad Zustimmung Ablehnung Enthaltung Aufgrund des Beschlusses der Gemeindevertretung zum Haus- Einstimmig - - haltsplan 2020 hatte der Gemeindevorstand die Planungsge- sellschaft Hildesheim mbH (PGH) bereits mit einer technischen TOP 295 Wasserversorgungssatzung; Begutachtung und der Aufstellung einer Prioritätenliste für reduzierte Umsatzsteuersätze in der Zeit vom Instandsetzungsarbeiten im Freibad beauftragt. Gestützt auf den 01.07.2020 bis 31.12.2020 Grundsatzbeschluss des HUF-Ausschusses nach § 51a HGO Die befristete Senkung der Umsatzsteuersätze von 7 % auf 5 vom 28.05.20 hat der Gemeindevorstand unterdessen den Teil % betrifft auch den Bereich der Wasserversorgung. Für die „Fugensanierung Beckenkopf“ aufgegriffen und die PGH mit steuerliche Behandlung ist der Ablesezeitraum maßgeblich. einer Ausführungsplanung - mit dem Ziel einer Ausschreibung Da in der Gemeinde Fränkisch-Crumbach als Ablesezeitraum und Vergabe noch in diesem Jahr – beauftragt. Die Umsetzung der 01.01. bis 31.12. eines Jahres zugrunde gelegt wird, unter- würde aus dem laufenden Haushaltsvollzug finanziert. liegt der gesamte Jahresverbrauch 2020 dem zum Abrech- Die Gemeindevertretung hat am 02.07.20 folgenden Beschluss nungszeitpunkt maßgeblichen Steuersatz von 5%. Die Berück- gefasst: sichtigung des niedrigeren Steuersatzes erfolgt daher mit der Die Gemeindevertretung beauftragt den Gemeindevorstand, Jahresendabrechnung für 2020. Gleiches gilt bei einem Eigen- die Verfügbarkeit von Mitteln aus dem SWIM-Programm für alle tümerwechsel zwischen dem 01.07.2020 und dem 31.12.2020. vorliegenden Vorschläge, bis hin zur Komplettsanierung, zu Die Wassergebühren wurden von der Fa. Allevo für die Jahre prüfen und ggf., vorbehaltlich einer abschließenden Entschei- 2020 und 2021 kalkuliert, die entsprechende 3. Änderung der dung der Gemeindevertretung, auch gleich zu beantragen. Satzung wurde von der Gemeindevertretung am 29.11.2019 Daraufhin fand ein persönliches Gespräch des Bürgermeis- beschlossen und die Benutzungsgebühr in § 28 auf 1,63 € ters mit der zuständigen Abteilung im HMdIS statt, in dem die netto pro m³ festgesetzt. Modalitäten einer Antragsstellung ausgelotet wurden. Da die Wasserversorgungssatzung der Gemeinde Fränkisch- Prinzipiell wurde eine Bewilligung aus dem Schwimmbad- Crumbach allerdings nicht wie von der Preisabgabenverord- Investitions- und Modernisierungsprogramm (SWIM) in Aus- nung (PAngV) nach § 1 Abs. 1 S. 1 in Verbindung mit § 7 Abs. sicht gestellt, wie auch die Genehmigung eines vorzeitigen 2 Nr. 2 vorgeschrieben, den Bruttoendpreis pro m³ Frischwas- Maßnahmenbeginns. Diese Genehmigungen stehen jedoch serbezug ausweist, ist eine redaktionelle Anpassung der Sat- stets unter dem Vorbehalt der gesamthaften Bewilligung einer zung zu beschließen. Förderung und nehmen diese nicht vorweg. Beschluss Im Fortgang sind Änderungsanträge der SPD-Fraktion (mit zwei Ergänzungen) und der CDU-Fraktion eingegangen, die zu die- Die Gemeindevertretung beschließt die 4. Änderung der Was- sem TOP eingebracht werden. serversorgungssatzung gemäß dem vorliegenden Entwurf. 297.1 Antrag der SPD-Fraktion, eingegangen am 05.08.2020, Abstimmungsergebnis auf Finanzierung der Schwimmbadsanierung durch Nutzung Zustimmung Ablehnung Enthaltung von Fördermitteln des Bundesprogramms „Sanierung kommu- Einstimmig - - naler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kul- tur“ und Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion, eingegangen am TOP 296 Entwicklung eines Wohnbaugebietes; Fest- 13.08.2020, auf Abklärung der Förderquote durch Nachweis legung der Einwurfswerte für ein amtliches der Haushaltsnotlage Im Vorgriff darauf hat sich der Ältestenrat Umlegungsverfahren nach §§ 45 - 79 BauGB am 10.08.20 darauf verständigt, den Prüfantrag der SPD-Frak- Die Gemeindevertretung hatte am 01.11.19 Schritte zur Umset- tion hinsichtlich des Bundesprogramms „Sanierung kommuna- zung des städtebaulichen Entwicklungskonzeptes in Form von ler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ Absichtserklärungen zum Eigentumserwerb und zur Bauleitpla- bereits vorab in den o.g. Prüfauftrag vom 02.07.20 an den GV nung und Erschließung beschlossen. mit aufzunehmen.
Fränkisch-Crumbach -6- Nr. 46/20 Zur Ermittlung der Förderquote nach §§ 48, 56 FAG ist die indi- 297.3 Antrag der CDU-Fraktion, eingegangen am viduelle Finanzkraft der Kommune maßgebend. Es werden die 03.09.2020, auf Durchführung von Sanierungs- Finanzkraftdaten im Durchschnitt der letzten dre Jahre heran- maßnahmen im Freibad aus Fördermitteln, gezogen. Damit sollen sprunghafte Veränderungen der Förder- vorrangig aus dem SWIM-Programm quoten weitgehend vermieden werden (z.B. durch Gewerbe- Beschluss steuerrückzahlungen und -nachzahlungen). Die Gemeindevertretung beauftragt den Gemeindevorstand, im Die Bildung eines Finanzkraftkorridors erfolgt in gewichteten Falle einer positiven Bescheidung aus dem SWIM-Programm, Euro je Einwohner. Die niedrigste Finanzkraft stellt dabei den unter Einbezug eines vorzeitigen Maßnahmenbeginns, die Beginn des Korridors dar (höchstmögliche Förderquote), wel- Sanierungsmaßnahmen cher dann in fünf 50-€/EW-Schritten bis zum Ende des Förder- 1. Fugensanierung/Abdichtung Beckenkopf quotenbereichs (niedrigste Förderquote) reicht. Ein jeweiliger 2. Beckenhydraulik Finanzkraftkorridor wird dabei für die kreisangehörigen Kom- munen, den Landkreisen und den kreisfreien Städten gebildet. in Auftrag zu geben sowie die Voraussetzungen in der Basis hierfür sind die Finanzkraftdaten der Jahre 2018 bis 2020 Haushaltsplanung, angelehnt an die „Simulation 2“ (Ds. im Durchschnitt. GVG.2016.289.A vom 02.07.20) des Gemeindevorstandes, zu schaffen. Die Finanzierung dieser Maßnahmen soll, neben Nach einer Übereinkunft mit den kommunalen Spitzenverbän- Einsparungen (Ausfall der Badesaison 2020 und Besetzungs- den fallen ab dem Jahr 2020 diejenigen Kommunen unter eine sperre für die 3. Bademeister-Planstelle) und dem Förderanteil „besondere Haushaltslage“, die im Rahmen ihrer Stellung im von 30 % (evtl. 40 %) durch das SWIM-Programm aus Haus- Finanz- und Lastenausgleich als besonders finanzschwach haltsmitteln erfolgen. anzusehen sind. Abstimmungsergebnis Als besonders finanzschwach sind dabei jene Kommunen Zustimmung Ablehnung Enthaltung anzusehen, die aufgrund ihrer niedrigen Steuereinnahme- Einstimmig - - kraft bei Vergabe der Förderquoten den höchsten Aufschlag (+ 10 Prozentpunkte) erhalten. Basis sind auch hier, wie oben TOP 298 Anfragen beschrieben, die durchschnittlichen Finanzkraftdaten der Es liegen keine Anfragen vor. Jahre 2018 bis 2020. Derzeit gilt Fränkisch-Crumbach nicht TOP 299 Antrag auf Zuwendung aus dem Investitions- als Kommune unter besonderer Haushaltslage und hat keinen programm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ Anspruch auf eine höhere Förderquote. 2018 - 2020 Daraufhin wurde an das HMdIS und auf dem Dienstweg an die In Zusammenhang mit der Erstellung eines Städtebauli- Kommunalaufsicht eine Anfrage gerichtet, ob in Ausnahmefäl- chen Entwicklungskonzepts hat der Gemeindevertretung am len auch eine Einzelfallprüfung erfolgen kann, welche die Steu- 08.10.19 beschlossen, fristwahrend einen Antrag auf Mittel aus erkraft der Kommune in Relation setzt zu Belastungen auf der dem Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ zu Aufwandsseite, bedingt durch ihre Lage, Größe und Infrastruk- stellen und hierfür die erforderliche Vorplanung in Auftrag zu tur. Eine Stellungnahme steht noch aus. In Bezug auf das Bun- geben. Von den prinzipiell möglichen und förderfähigen Opti- desprogramm hat der Projektträger Jülich bestätigt, dass bei onen kompletter Neubau, Neubau (oder Umbau) eines zweiten der Bestätigung einer „Haushaltsnotlage […] durch die zustän- Standorts und Erweiterungsbau wurde in Abstimmung mit dem dige Kommunalaufsichtsbehörde“ das jeweilige Landesrecht kirchlichen Träger die finanziell tragbarste Variante eines Erwei- maßgeblich sei. terungsbaus gewählt. Ein Antrag auf Zuwendung aus dem Der ursprüngliche Gegenstand des Änderungsantrags der Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2018- SPD-Fraktion vom 05.08.20 und der Ergänzungsantrag vom 2020 für einen Erweiterungsbau der Kindertagesstätte wurde 13.08.20 gelten somit als durch Verwaltungshandeln erledigt. sodann gestellt und vom Odenwaldkreis als örtlicher Träger der Kinder- und Jugendhilfe mit einer befürwortenden Stel- Nach einer Aussprache wird sich darauf verständigt, im Falle lungnahme an die Landesverwaltung weitergeleitet. Von den einer positiven Bescheidung aus dem SWIM-Programm unter geschätzten Baukosten in Höhe von 860 T€ für die Schaffung Einbezug eines vorzeitigen Maßnahmenbeginns die erforder- von zwei Gruppenräumen sollten 500 T€ bezuschusst werden. lichen Instandsetzungsmaßnahmen Fugensanierung/Abdich- Die in 2019 gestellten Anträge auf eine Investitionsförderung tung Beckenkopf und Beckenhydraulik (ohne Nivellierung sind aufgrund der unzureichenden Mittelausstattung des beste- Becken, Erneuerung Schwallwasserbehälter, Erneuerung Sani- henden Förderprogrammes noch nicht beschieden. täranlagen) zu beauftragen und parallel einen Antrag auf eine Trotz Aufstockungen durch Bund und Land steht dem derzeiti- abschließende Restsanierung des Schwimmbades beim Bun- gen Antragsvolumen von zehn Kommunen im Odenwaldkreis in desprogramm einzureichen. Höhe von rund 10,15 Mio. € ein Bewilligungsbudget von rund 297.2 Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion zum Änderungsan- 5,7 Mio. € gegenüber. Das Kreisbudget kann sich bis zum trag vom 05.08.20, eingegangen am 17.08.2020, auf Beauftra- Ende der Antragsfrist sowohl noch erhöhen als auch durch eine gung des Gemeindevorstandes mit einer Antragstellung an das Rücknahme von Anträgen noch reduzieren. Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in Nach Kenntnis dieser Entwicklung hat sich die Kreisversamm- den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ lung der Bürgermeister beizeiten mit einer gemeinsamen Reso- Beschluss lution an die drei Landtagsabgeordneten des Wahlkreises gewandt und die Lage am 10.09.20 zusammen erörtert. Der Gemeindevorstand wird beauftragt, alle erforderlichen Konzepte und Unterlagen für eine umfassende Sanierung des Bei gleicher Gelegenheit wurde mit dem Jugendamt des Oden- waldkreises ein Verteilungsmodell einvernehmlich abgestimmt. Schwimmbades zusammenzustellen und bis zum 30.10.2020 Nach aktuellem Sachstand der vorliegenden Anträge erfolgt - fristgerecht einzureichen. Basis ist das Programm „Sanierung in Anlehnung an die ursprünglichen Förderbedingungen - eine kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend Berechnung für 40 Gruppen. Die Förderhöhe pro Gruppe ver- und Kultur“, finanziert aus Mitteln des Bundes, das aber ggf. ändert sich, sobald die Anzahl der Gruppen erhöht oder redu- auch durch Landesmittel ergänzt werden kann. ziert wird. Da die Fördersummen verändert werden, müssen Grundelemente der Maßnahmen müssen mindestens die kom- die Finanzpläne neu aufgestellt und die Anträge für das Investi- plette Sanierung des Beckens und der Beckenhydraulik, inklu- tionsprogramm neu gestellt werden. sive aller Zu- und Ableitungen, ein neuer Schwallwasserbehäl- Bei diesem Verteilmaßstab würden 60 % der ursprünglichen ter und die komplette Erneuerung der sanitären Anlagen sein. Fördersumme von 250 T€ pro Gruppe ausgekehrt, mithin 150 Weitere Maßnahmen wie z.B. die energietechnische Optimie- T€ pro Gruppe. Auf Fränkisch-Crumbach entfielen demnach rung durch Erdwärme oder Solarenergie sollen mit in Betracht 300 T€; der Eigenanteil würde sich erhöhen auf 560 T€. gezogen werden. Die Bürgermeister sind überein gekommen, nicht die verlän- Abstimmungsergebnis gerte Antragsfrist bis zum 31.03.21 abwarten zu wollen, son- dern bis zu ihrer nächsten Kreisversammlung am 22.10.20 Zustimmung Ablehnung Enthaltung festzustellen, wer unter den veränderten Förderbedingungen Einstimmig - - seinen Antrag aufrecht erhält oder zurückzieht.
Fränkisch-Crumbach -7- Nr. 46/20 Andernfalls ließe sich die in den Förderbedingungen vorge- 2. dass die bauliche Planung in enger Abstimmung mit dem gebene Frist zur Fertigstellung bis 30.06.22 kaum einhalten. Trägervorstand und der Einrichtungsleitung erfolgt, um Zurückgezogene Förderanträge kommen dem Kontingent des sicherzustellen, dass der Anbau den konzeptionellen und Landkreises zugute und erhöhen die einzelnen kommunalen pädagogischen Anforderungen der Einrichtung entspricht. Anteile im gleichen Verhältnis; sie können bei Folgeprogram- Ein regelmäßiger Austausch zwecks dieser Abstimmung men erneut gestellt und sollen dann bevorzugt behandelt wer- soll im Vertragsdreieck GüT, Kindergarten und Gemeinde den. Freilich ist jetzt noch nicht absehbar, wann die Förderpro- zu diesem Zweck installiert werden. Angestrebt werden gramme neu aufgelegt werden und in welcher Höhe. sollen Konsensentscheid und, falls nicht möglich, für alle Wenn der Förderantrag aufrechterhalten und sodann bewilligt Beteiligten tragbare Kompromisse. wird, muss in dem Zeitraum bis zum 30.06.22 der Anbau voll- 3. dass die architektonische Planung der Pädagogik dient, d.h. ständig fertiggestellt werden. Andernfalls wären die Fördermit- dass die bauliche Gestaltung durch den Kirchenvorstand- in tel möglicherweise in vollem Umfang zurückzuzahlen, kämen dem Vertragsdreieck GüT, Gemeinde, Kindergarten verant- dann allerdings nicht den übrigen Kreiskommunen zugute. wortlich und souverän für alle und in allen pädagogischen Der Erweiterungsbau steht unter dem Vorbehalt, dass der Fragen und die Einrichtungsleitung abgestimmt wird. kirchliche Träger, unterdessen vertreten durch den Träger- 4. dass für die daraus resultierende Projektplanung zur mög- vorstand der GüT, einer Erweiterung des Betriebsvertrages lichen Realisierung des Projektes bis 2022 ausreichend umzwei Gruppen zustimmt. Hierbei stützt er sich auf ein Votum Zeit für die konzeptionelle und pädagogische Planung und des Kindergartenausschusses. Der Ausschuss hat sich mit der Partizipation aller pädagogischen Akteure eingeräumt wird, aktuellen Sachlage am 10.09.20 beschäftigt. ggf. unterstützt durch eine/n in Organisationsentwicklung Eigenmittel von rund 560 T€ würden über das Investitionspro- erfahrene/n Coach, den sich die pädagogischen Mitarbei- gramm des gemeindlichen Haushalts darlehensfinanziert, z.B. terinnen selbst wählen (die Finanzierung dieser professio- über ein Investitionsfondsdarlehen Abt. C der WI-Bank (Kapi- nellen Begleitung kann ggf. durch das ESF-Projekt Unter- talmarktdarlehen mit verbilligtem Zinssatz durch einen Zinszu- nehmensWert-Mensch zu bis zu 80 % getragen werden. schuss des Landes). Antragsteller muss der Träger der KiTa sein). Aktuell beträgt der Zinssatz 0,05 % p.a. für 20 Jahre bei 100 5. dass die Gemeinde eine realitätsnahe Hochrechnung der % Auszahlung. Daraus entstünden jährliche Belastungen im Bedarfsplanung für die nächsten 5-10 Jahre der benötigten Ergebnishaushalt für Abschreibung und Auflösung Sonderpos- Krippen und KiTa-Plätze unter Berücksichtigung der geplan- ten von rd. 19 T€ bei einer Nutzungsdauer von 30 Jahren. ten neuen Baugebiete zeitnah vorlegt, die in die konzeptio- Nach einer Aussprache wird sich darauf verständigt, den nelle Arbeit der pädagogischen Kräfte mit einfließen kann. Tagesordnungspunkt im Rahmen einer gemeinsamen Sitzung 6. Der Haupt- und Finanzausschusses soll unter Hinzuziehung des Haupt- und Finanzausschusses u. Sozial-, Kultur- und des Sozial-, Kultur- und Sportausschusses tagen. Sportausschusses erneut aufzugreifen und die Ausschüsse Abstimmungsergebnis zugleich zu ermächtigen, die finale Entscheidung zu treffen. Der von der Verwaltung vorbereiteten Beschlussvorschlag wird Zustimmung Ablehnung Enthaltung deshalb zurückgestellt. Silke Oldendorf erklärt, dass Sie sich 19 (CDU, FDP, SPD) - - wg. Widerstreit der Interessen bei den Abstimmungen enthal- Damit gilt der Haupt- und Finanzausschuss in der weiteren ten wird. Beratungsfolge als federführend (§ 29 Abs. 2 GO). 299.1 Antrag der FDP-Fraktion, eingegangen am Bgm. Engels teilt mit, dass aus Sicht der Verwaltung die Sit- 15.09.2020, auf Entwicklung eines Finanzie- zung am 12.10.2020 in der Rodensteinhalle stattfinden kann. rungskonzepts für Erweiterung oder Neubau Fränkisch-Crumbach, den 19.10.2020 eines Kindergartens Joachim Eichner erklärt für die FDP-Fraktion, dass der o.a. Der Vorsitzende: Schriftführer: Antrag zurückgezogen wird. Eckert Vierheller 299.2 Antrag der CDU-Fraktion, eingegangen am 17.09.2020, auf Prüfung von Flächen- und Bau- Gedenkfeier am Volkstrauertag Aspekten zur Beratung im HuF-Ausschuss Am Volkstrauertag gedenkt die Gemeinde Fränkisch-Crum- Beschluss bach der Gefallenen und Vermissten der beiden Weltkriege Die Gemeindevertretung beauftragt den Gemeindevorstand mit sowie der Opfer der Gewaltherrschaft. der Prüfung folgender Punkte: Die Gedenkfeier findet am Sonntag, dem 15. November 2020, 1. Nochmalige Verhandlungen mit dem Ziel, die vorhandene um 14.00 Uhr vor der Friedhofshalle mit anschließender Kranz- Freifläche durch Ankauf oder Pacht zu erweitern. niederlegung am Ehrenmal statt. 2. Bei einem für die Gemeinde negativem Ergebnis soll der Aufgrund der aktuellen Infektionslage (COVID-19) wird die Planverfasser um Prüfung einer zweistöckigen Bauart Gedenkfeier unter erhöhten hygienischen Sicherheitsvorkeh- gebeten werden und die daraus resultierenden Mehrkosten rungen stattfinden. beziffern. DER GEMEINDEVORSTAND 3. Die Angelegenheit soll anschließend im Haupt- und Finanz- Eric Engels, Bürgermeister ausschuss beraten und verbindlich verabschiedet werden. Zu dieser Sitzung sollen die Kindergartenleitung, ein Ver- treter der GüT sowie ggfs. das Planungsbüro eingeladen NIEDERSCHRIFT werden. Abstimmungsergebnis über die 14. öffentliche Sitzung des Zustimmung Ablehnung Enthaltung Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde 19 (CDU, FDP, SPD) - 1 (SPD) Fränkisch-Crumbach (Wahlperiode 2016-2021) Damit ist der Haupt- und Finanzausschuss ermächtigt, über am 12. Oktober 2020 einen Antrag an das Investitionsprogramm „Kinderbetreuungs- Als stimmberechtigte Ausschussmitglieder waren anwesend: finanzierung“ abschließend zu entscheiden (§ 29 Abs. 3 GO). SPD-Fraktion: CDU-Fraktion: FDP-Fraktion: 299.3 Antrag der SPD-Fraktion, eingegangen am 18.09.2020, auf Abstimmung mit Trägervor- 1. Andreas Engel 1. Michelle Marquardt 1. Joachim Eichner stand, Coaching und Bedarfsplanung 2. Sonny Wießmann 2. Walter Weidmann (Vors.) 3. Hanne Schirmer 3. Thomas Wörner Beschluss (bis ca. 21:15 Uhr) Die Gemeindevertretung beschließt die Prüfung dieser Punkte: 4. Patrick Eckert 1. dass der Trägervorstand einer Erweiterung des Betriebs- (i. V. f. Fr. Schirmer) vertrages um zwei Gruppen zustimmt. Somit waren 7 stimmberechtigte Ausschussmitglieder anwesend.
Fränkisch-Crumbach -8- Nr. 46/20 Die Sitzung fand unter Hinzuziehung des Sozial-, Kultur- und TOP 54 Antrag auf Zuwendung aus dem Investitions- Sportausschusses statt. Als ausschließliche SKS-Ausschuss- programm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ mitglieder waren anwesend: 2018-2020 SPD-Fraktion: CDU-Fraktion: 54.1 Änderungsantrag der CDU-Fraktion, eingegangen am 1. Elke Herich 1. Helga Schimpf-Ruhland 17.09.2020, auf Prüfung von Flächen- und Bau-Aspek- 2. Anette Vogel 2. Barbara Weber ten zur Beratung im HuF-Ausschuss 3. Patrick Eckert 3. Brigitte Grießer 54.2 Änderungsantrag der SPD-Fraktion, eingegangen am (bis ca. 21:15 Uhr) 18.09.2020, auf Abstimmung mit Trägervorstand, Coa- Es fehlte entschuldigt: ching und Bedarfsplanung Die GVG hat die Frage, ob der vorsorgliche Antrag des GV • Gemeindevertreter Sven Hehner (FDP) auf Zuwendung aus dem Investitionsprogramm „Kinderbetreu- Vom Gemeindevorstand war anwesend: ungsfinanzierung“ für einen zweigruppigen Anbau der Kinder- • Bürgermeister Eric Engels tagesstätte (GV TOP 512 am 05.11.19) auch bei verminderter Als Referenten war anwesend: Förderquote auf recht erhalten werden soll, am 18.09.20 zur abschließenden Entscheidung an den HuF-Aus schuss über- • Frau Professor Kerstin Schultz, Reichelsheim, und Julia wiesen. Jährling, Lara Krämer, Lena Kähne (Studentinnen von Frau Professor Schultz) Ob die Fördersumme aus dem Investitionsprogramm über die • Frau Angelika Fietz, Geschäftsführerin der Gemeindeüber- in Ds. GVG.2016.299 genannte Höhe von 150 T€ pro entstan- greifenden Trägerschaft (GüT) beim Evangelischen Deka- dener Gruppe weiter steigt, steht noch nicht abschließend fest. nat Vorderer Odenwald Sie wird beeinflusst einerseits durch etwaige Rücknahme von • Frau Katharina Schwab, Leiterin der Sarolta-Kindertagesstätte Anträgen anderer Kreiskommunen, deren Anteile dann den • Frau Silke Schürger, Beauftragte des Evangelischen Kir- übrigen zugutekommen, und einerseits durch die mögliche chenvorstands Aufstockung aus weiteren Landesmitteln, wie sie die Kreis • Herr Menzel und Frau Uebel, Architekturbüro Menzel Kossowski versammlung der Bürgermeister in einer gemeinsamen Reso- lution gefordert hat. Die Sitzung begann um 20:00 Uhr und war um 23:00 Uhr beendet. Ausschlaggebend bei einer Entscheidung ist auch, ob das Der Haupt- und Finanzausschuss wurde durch Einladung des Bauvorhaben bis zum 30.06.2022 fertiggestellt werden kann. Vorsitzenden vom 06.10.2020 unter Mitteilung der Tagesord- Andernfalls wäre ein Anteil aus Bundesmitteln des BMFSFJ nung, der Stunde und des Ortes zu einer Sitzung nach § 51a zurückzuzahlen. Hierzu wurde das Architekturbüro Menzel HGO aufgrund Eilbedürftigkeit einberufen. Ort und Stunde der Kossowksi, Darmstadt, eingeladen, um darüber Auskunft zu Sitzung sowie die Tagesordnung wurden öffentlich bekannt erteilen. Frau Uebel beginnt zunächst mit allgemeinen Infor- gegeben. Der Vorsitzende eröffnete die Sitzung und stellte die mationen zum Anbau und zeigt in einer Präsentation, wie ein Beschlussfähigkeit fest. Anbau eventuell aussehen könnte. Herr Menzel gibt Informatio- Die Verhandlung fand in öffentlicher Sitzung unter erhöhten nen über die Terminplanung. Dazu gäbe es zwei Modelle. Das hygienischen Sicherheitsvorkehrungen statt. Über die Beratung der Gegenstände der Tagesordnung wurde folgende Nieder- erste Modell zeigte die Terminplanung nach einem „normalen“ schrift gefertigt. Ablauf. Dabei würde die Fertigstellung des Anbaus im Dezem- ber 2022 beendet werden, also sechs Monate nach Fristab- TOP 51 Genehmigung der Niederschrift über die 12. lauf. Die zweite Variante, ein „beschleunigter Ablauf“, würde Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses beinhalten, dass die Planungsvergabe noch in diesem Jahr vom 13.01.2020 stattfindet und somit eine fristgerechte Fertigstellung bis zum Abstimmungsergebnis 30.06.2022 gewährleistet wäre. Zustimmung Ablehnung Enthaltung Frau Prof. Kerstin Schultz hatte vier ihrer Studentinnen damit Einstimmig - - beauftragt, einen Anbau für den Kindergarten zu planen. Drei der vier Studentinnen stellen ihre Planungen dem Gremium vor. Damit ist die Niederschrift über die 12. Sitzung der Haupt- und Finanzausschusses vom 13.01.2020 genehmigt. Gemeinsam hatten alle Vorschläge, dass es eine zweite Spie- lebene für die Kinder geben solle, außerdem eine vergrößerte TOP 52 Genehmigung der Niederschrift über die 13. Sitzung des Haupt- und Finanz- Küche mit Bistrobereich, der auch zu einem Besprechungsraum ausschusses vom 28.05.2020 für Veranstaltungen oder Elterngespräche umfunktioniert werden kann. Ob die vorgestellten Pläne kostentechnisch in die Finanz- Abstimmungsergebnis planung der Gemeindeverwaltung passen, bleibt fraglich. Zustimmung Ablehnung Enthaltung Ferner ist das Risiko abzuschätzen, ob es nach einer möglichen Einstimmig - - Aufgabe der parallel angestoßenen Baulandentwicklung (GVG Damit ist die Niederschrift über die 13. Sitzung der Haupt- und TOP 247.2 am 01.11.19) zu anderen Bedarfszahlen kommt, die Finanzausschusses vom 28.05.2020 genehmigt. einen Erweiterungsbau nicht rechtfertigen könnten. Hier ist zum einen zu berücksichtigen, dass auch eine intensivierte Innenent- TOP 53 Wahl eines oder einer stellvertretenden Vor- wicklung zu entsprechenden Bedarfszahlen führen kann. Zum sitzenden des Haupt- und Finanzausschusses gem. § 62 Abs. 3 HGO anderen ist bis Ende Januar 2021 noch eine Rücknahme des Zuwendungsantrags möglich, ohne dass die beantragten Mittel Durch die Mandatsniederlegung des Gemeindevertreters Klaus den Kreiskommunen verloren gehen würden. Schürger ist der von ihm seither wahrgenommene stellvertre- tende Vorsitz des Haupt- und Finanzausschusses (TOP 1.2 am 54.1 Änderungsantrag der CDU-Fraktion, eingegangen am 30.05.16) neu zu besetzen. Aus der Mitte der Ausschussmit- 17.09.2020, auf Prüfung von Flächen- und Bau-Aspekten zur glieder wird der oder die stellvertretende Vorsitzende mit Stim- Beratung im HuF-Ausschuss menmehrheit gewählt (§ 55 HGO). Die GVG hatte beschlossen (GVG TOP 299.2 am 18.09.20, Die CDU-Fraktion nominiert den Gemeindevertreter Walter gekürzt): Weidmann zum stellvertretenden Vorsitzenden. Beschluss Die Gemeindevertretung beauftragt den Gemeindevorstand mit Herr Walter Weidmann wird zum stellvertretenden Vorsitzenden der Prüfung folgender Punkte: des Haupt- und Finanzausschusses gewählt. 1. Nochmalige Verhandlungen mit dem Ziel, die vorhandene Abstimmungsergebnis Freifläche durch Ankauf oder Pacht zu erweitern. Zustimmung Ablehnung Enthaltung 2. Bei einem für die Gemeinde negativem Ergebnis soll der Einstimmig - - Planverfasser um Prüfung einer zweistöckigen Bauart Auf Wunsch des Vorsitzenden übernimmt der nunmehr gebeten werden und die daraus resultierenden Mehrkosten gewählte stv. Vorsitzende die Sitzungsleitung. beziffern.
Fränkisch-Crumbach -9- Nr. 46/20 Zu folgenden Ergebnissen kommt der HuF-Ausschuss: 2. Muss die Quotierung der Krippenplätze angepasst werden? 1. Bgm. Engels berichtet über den Sachstand entsprechen- 3. Gibt es eine weitere Zuschusserhöhung von Landesseite? der Anfragen an den Eigen tümer und an einen Ortsver- 4. Kann die Frist zur Fertigstellung bis zum 30.06.2022 verlän- ein mit Nutzungsvertrag. Der Gemeindevorstand bemüht gert werden? sich nochmals darum, bis zur nächsten GVG-Sitzung am 5. Wie verteilt sich das Bewilligungsvolumen im Odenwald- 30.10.2020 die vorhandene Freifläche durch Ankauf oder kreis, wenn Kommunen ihren Antrag zurückziehen sollten? Pacht zu erweitern. 6. Wird einer Geländeerweiterung zugestimmt? 2. Herr Menzel (Architekturbüro Menzel Kossowski) empfiehlt Zu diesem Zweck wird eine erneute Zusammenkunft mit dem eine Aufstockung des Gebäudes nicht, da das mit erheb- kirchlichen Träger und dem Architekturbüro anberaumt. Wei- lichen Mehrkosten verbunden wäre. In den bestehenden tere Anregungen und Fragen zur Entscheidungsfindung kön- Räumen müsste außerdem eine Decke eingezogen wer- nen schriftlich beim Gemeindevorstand nachgereicht werden. den, sodass die lichte Höhe komplett wegfallen würde. Beschluss 54.2 Änderungsantrag der SPD-Fraktion, eingegangen am Der HuF-Ausschuss beschließt, dass die Gemeindevertretung 18.09.2020, auf Abstimmung mit Trägervorstand, Coa- die Entscheidungsfindung wieder an sich ziehen möge (§ 29 ching und Bedarfsplanung Abs. 3 GO). Sie soll in ihrer Sitzung am 30.10.2020 nach Bear- Die GVG hatte beschlossen (GVG TOP 299.3 am 18.09.20, beitung der oben aufgeführten Punkte und ggf. nach erneuter gekürzt): Anhörung der Beteiligten eine endgültige Entscheidung treffen. Die Gemeindevertretung beschließt die Prüfung dieser Punkte: Abstimmungsergebnis 1. dass der Trägervorstand einer Erweiterung des Betriebs- Zustimmung Ablehnung Enthaltung vertrages um zwei Gruppen zustimmt. Einstimmig - - 2. dass die bauliche Planung in enger Abstimmung mit dem Der Vorsitzende der Gemeindevertretung signalisiert, dass er Trägervorstand und der Einrichtungsleitung erfolgt, um Vertreter des kirchlichen Trägers und des Architekturbüros zu sicherzustellen, dass der Anbau den konzeptionellen und der genannten Sitzung erneut einladen werde. pädagogischen Anforderungen der Einrichtung entspricht. Ein regel mäßiger Austausch zwecks dieser Abstimmung TOP 55 Neufassung der Erschließungsbeitragssat- soll im Vertragsdreieck GüT, Kindergarten und Gemeinde zung zu diesem Zweck installiert werden. Angestrebt werden Im Zusammenhang mit der grundhaften Erneuerung eines sollen Konsensentscheid und, falls nicht möglich, für alle Abschnitts der Darmstädter Straße hat die GVG die Straßenbei- Beteiligten tragbare Kompromisse. tragssatzung, die Wasserversorgungssatzung und die Entwäs- 3. dass die architektonische Planung der Pädagogik dient, serungssatzung an aktuelle gesetzliche Regelungen angepasst d. h. dass die bauliche Gestaltung durch den Kirchenvor- (GVG TOP 23 am 03.06.16). Die entsprechende Anpassung stand- in dem Vertragsdreieck GüT, Gemeinde, Kindergar- der Erschließungsbeitragssatzung (GVG TOP 241 am 11.10.96) ten verantwortlich und souverän für alle und in allen päda- wurde seinerzeit noch zurückgestellt, wobei auch sie keine gogischen Fragen und die Einrichtungsleitung abgestimmt sichere Rechtsgrundlage mehr darstellt. Auch wenn diese Sat- wird. zung nicht auf die aktuell beratene Erschließung eines Neu- 4. dass für die daraus resultierende Projektplanung zur mög- baugebietes angewendet werden dürfte, soll diese Anpassung lichen Realisierung des Projektes bis 2022 ausreichend dennoch nun nachgeholt werden, um wieder einen einheitlich Zeit für die konzeptionelle und pädagogische Planung und rechtkonformen Satzungskatalog zu schaffen. Partizipation aller pädagogischen Akteure eingeräumt wird, Bei der Erarbeitung der Erschließungsbeitragssatzung wurde ggf. unterstützt durch eine/n in Organisationsentwicklung die Mustersatzung des HSGB verwendet. Hierbei wurde auf erfahrene/n Coach, den sich die pädagogischen Mitar- den rechtssicheren sogenannten Vollgeschossflächenmaßstab beiterinnen selbst wählen (die Finanzierung dieser pro- (Veranlagungsfläche) abgestellt. Mit dieser Neufassung fessionellen Begleitung kann ggf. durch das ESF-Projekt erfolgt eine Umstellung der Berechnung der Veranlagungsflä- UnternehmensWertMensch zu bis zu 80 % getragen wer- che durch Vervielfachung mit dem sog. Nutzungs faktor, der den. Antragsteller muss der Träger der KiTa sein). sich aus der Anzahl der zulässigen oder vorhandenen Vollge- 5. dass die Gemeinde eine realitätsnahe Hochrechnung der schosse ergibt. Bei den Zahlenwerten zu Grundstückstiefem im Bedarfsplanung für die nächsten 5-10 Jahre der benötig- Außenbereich (§ 6) und Artzuschlägen (§ 10) wurden die Werte ten Krippen und KiTa-Plätze unter Berücksichtigung der aus der Straßenbeitragssatzung (§ 13 Abs. 3 bzw. § 11) über- geplanten neuen Baugebiete zeitnah vorlegt, die in die kon- nommen. zeptionelle Arbeit der pädagogischen Kräfte mit einfließen kann. Beschluss Der HuF-Ausschuss empfiehlt der GVG zu beschließen: Zu folgenden Ergebnissen kommt der HuF-Ausschuss: Die Gemeindevertretung beschließt eine Neufassung der Die Vertreterin der GüT, Frau Fietz, gibt bekannt, dass die Trä- Erschließungsbeitragssatzung nach vorliegendem Entwurf als gerseite zum jetzigen Zeitpunkt keinen klaren Standpunkt habe, Satzung und stellt somit den Beitragsmaßstab von der Grund- ob dem Vorhaben zugestimmt werden kann oder nicht. Die stücks- und Geschossfläche auf die Veranlagungsfläche um. Trägerseite wäre gerne tiefer im Planungsprozess dabei und möchte sich mit den kommunalen Vertretern zusammensetzen, Abstimmungsergebnis um auch die Wünsche der Trägerseite nochmal zu verdeutli- Zustimmung Ablehnung Enthaltung chen. Damit soll außerdem gewährleistet werden, dass auch Einstimmig - - die pädagogischen Anforderungen erfüllt werden können. So wäre es z.B. wünschenswert, dass die Krippengruppen räum- TOP 56 Aufhebung der Teilungssatzung lich zusammen liegen, da diese andere Tagesabläufe haben Die Gemeindevertretung hat am 25.09.1998 (TOP 96) die Sat- als die Kinder des Kindergartens. Zudem gibt sie zu Bedenken, zung über die Einführung einer Genehmigungspflicht für die ob eine Belegungsquote der Krippe mit 50 % nicht zu wenig Teilung von Grundstücken (Teilungssatzung) be schlossen. sei, da es in der heutigen Zeit eher realitätsfern sei, dass nicht Rechtsgrundlage war seinerzeit § 8 der HBO vom 20.12.1993 beide Elternteile arbeiten gehen. (GVBl. I S. 655). In der Novelle der HBO vom 18.06.2002 war Nach ausführlicher Erläuterung durch das Architekturbüro die Teilungsgenehmigung zunächst weg gefallen, ohne dass und der Trägerseite kommt der HuF-Ausschuss zu dem Ent- allerdings sodann die Teilungssatzung auch formal außer schluss, dass eine Abstimmung zum jetzigen Zeitpunkt noch Kraft gesetzt worden ist. Nunmehr ist in § 7 der HBO vom nicht möglich ist, da einige Punkt zuerst einer Klärung bedür- 28.05.2018 (GVBl. S. 198) eine Wiedereinführung der bauauf fen. Folgende Punkte sollen bis zur nächsten GVG-Sitzung am sichtsrechtlichen Teilungsgenehmigung erfolgt, für die es aller- 30.10.2020 geklärt sein: dings keiner ortsrechtlichen Regelung mehr bedarf. Vielmehr entsprechen die Regelungen der Teilungssatzung, insbeson- 1. Muss die unterdessen ein Jahr alte Baukostenschätzung dere die Zuständigkeiten, nicht mehr der geltenden Rechts- erhöht werden? lage.
Sie können auch lesen