Neujahrsempfang am 8. Januar in der Mehrzweckhalle in Rochau
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18. Jahrgang Januar 2020 Ausgabetermin 28. Januar 2020 Nummer 1 Neujahrsempfang am 8. Januar in der Mehrzweckhalle in Rochau IMPRESSUM Herausgeber, Verlag, Druck und Anzeigen: Heimatblatt Brandenburg Verlag GmbH Panoramastraße 1, 10178 Berlin, Telefon: (030) 28 09 93 45, E-Mail: redaktion@heimatblatt.de Verantwortlich für den Gesamtinhalt: Ines Thomas (V. i. S. d. P.) Herausgeber und verantwortlich für den Inhalt des amtlichen Teils: Die Verbandsgemeinde Arneburg-Goldbeck, An der Zuckerfabrik 1, 39596 Goldbeck Das Amtsblatt kann beim Verlag und der Verbandsgemeinde gegen Erstattung der Kosten einzeln und im Abonnement bezogen werden. Unverlangt eingesandtes Text- und Bildmaterial wird nicht zurückgesandt.
| 2 | 28. Januar 2020 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN in der Region Arneburg-Goldbeck-Werben (Elbe) — Amtliche Bekanntmachungen — Öffentliche Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Arneburg-Goldbeck zur Anmeldung der Schulanfänger 2021/2022 in den Grundschulen Arneburg, Goldbeck und Iden Die Anmeldung der Schulanfänger, die bis zum 30. Juni 2021 das sechs- Grundschule Iden Mittwoch, den 19.02.2020 te Lebensjahr vollenden und mit Beginn des Schuljahres 2021/2022 somit von 07.30 Uhr bis 09.00 Uhr schulpflichtig werden, ist zu folgenden Terminen in den Grundschulen vor- und von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr zunehmen: Dieses betrifft die Kinder aus der Gemeinde Iden mit sämtlichen Ortstei- Grundschule Arneburg von Montag, den 03.02.2020 len, der Hansestadt Werben (Elbe) mit sämtlichen Ortsteilen sowie aus der bis Donnerstag, den 06.02.2020 Ortschaft Königsmark (mit den Ortsteilen Rengerslage, Wasmerslage und nach vorheriger terminlicher Vereinbarung mit der Schulleitung un- Wolterslage) und der Ortschaft Walsleben (mit dem Ortsteil Uchtenhagen), ter der Telefonnummer: 039321/2576. der Einheitsgemeinde Hansestadt Osterburg (Altmark). Mitzubringen ist die Geburtsurkunde des Kindes oder das Familienstamm- Dieses betrifft die Kinder aus der Stadt Arneburg mit sämtlichen Ortsteilen, buch. der Gemeinde Hohenberg-Krusemark mit sämtlichen Ortsteilen, der Gemein- Die Anwesenheit des Kindes ist an diesem Tag nicht erforderlich. de Hassel mit sämtlichen Ortsteilen und der Gemeinde Eichstedt (Altmark) Bei Kindern aus der Ortschaft Königsmark (mit den Ortsteilen Rengerslage, mit den Ortsteilen Baumgarten, Lindtorf und Rindtorf. Wasmerslage und Wolterslage) besteht ein Wunsch- und Wahlrecht zwi- Mitzubringen ist die Geburtsurkunde des Kindes oder das Familienstamm- schen der Grundschule Iden und der Grundschule Osterburg. buch. Kinder, die bis zu diesem Stichtag das fünfte Lebensjahr vollendet haben, Das anzumeldende Kind ist persönlich vorzustellen. können auf Antrag der Eltern angemeldet werden. Sie sollten die für den Schulbesuch notwendigen körperlichen und geistigen Voraussetzungen be- Grundschule Goldbeck Dienstag, den 18.02.2020 sitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sein. von 07.00 Uhr bis 09.00 Uhr und von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr Dieses betrifft die Kinder aus der Gemeinde Goldbeck mit sämtlichen Orts- teilen, der Gemeinde Rochau mit sämtlichen Ortsteilen sowie aus dem Orts- teil Baben der Gemeinde Eichstedt (Altmark). Mitzubringen ist die Geburtsurkunde des Kindes oder das Familienstamm- buch. René Schemikau Die Anwesenheit des Kindes ist an diesem Tag nicht erforderlich. Verbandsgemeindebürgermeister Satzung der Feuerwehr der Verbandsgemeinde Arneburg-Goldbeck (Feuerwehrsatzung VerbGem. A-G) Aufgrund der §§ 8, 11, 30, 31, 35 und 45 Abs. 2 Nr. 1 der Kommunalverfas- Brandschutz) und die Hilfeleistung bei Unglücksfällen sowie bei Not- sung für das Land Sachsen-Anhalt vom 15.05.2014 in Verbindung mit dem ständen im Sinne der §§ 1 und 2 BrSchG LSA und die Aufklärung über Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (BrSchG) brandschutzgerechtes Verhalten sowie die Stellung von Brandwachen. in der jeweils gültigen Fassung hat der Verbandsgemeinderat der Verbands- (3) Die Feuerwehr kann darüber hinaus zu sonstigen Hilfe- und Dienstleis- gemeinde Arneburg-Goldbeck auf seiner Sitzung am 04.11.2019 die nachfol- tungen in Anspruch genommen werden, wenn dadurch ihre Einsatz- gende Satzung über die Feuerwehr der Verbandsgemeinde Arneburg-Gold- bereitschaft nicht beeinträchtigt wird. Ein Rechtsanspruch auf solche beck beschlossen. Hilfeleistungen besteht nicht. (4) Die Feuerwehr der VerbGem Arneburg-Goldbeck untersteht dem Ver- §1 bandsgemeindebürgermeister. Er bedient sich zur Leitung der Feuerwehr Organisation, Bezeichnung, Aufgaben eines Verbandsgemeindewehrleiters. (1) Die Verbandsgemeinde (VerbGem) Arneburg-Goldbeck ist Träger der (5) Der Verbandsgemeindewehrleiter bedient sich zur Leitung der Ortsfeu- Feuerwehr. Sie unterhält eine Feuerwehr als unselbstständige, ge- erwehren der Ortswehrleiter. meindliche Einrichtung. Die Feuerwehr führt die Bezeichnung: (6) Die VerbGem Arneburg-Goldbeck wirkt darauf hin, dass für die Erfüllung der Aufgaben nach § 1 dieser Satzung freiwillige Kräfte (Feuerwehr) „Feuerwehr Arneburg-Goldbeck“. zur Verfügung stehen. Die Freiwillige Feuerwehr besteht in der Regel aus ehrenamtlich tätigen Einsatzkräften. Ihr können auch hauptamtlich Die Feuerwehr Arneburg-Goldbeck gliedert sich in die Ortsfeuerwehren: tätige Personen angehören. Arneburg, Beelitz, Hassel, Sanne, Eichstedt (Altmark), Baben, Lindtorf, (7) Zur Erfüllung der Aufgaben können Feuerwehrbereiche gebildet werden. Rindtorf, Goldbeck, Bertkow, Plätz, Möllendorf, Petersmark, Rochau, Schartau, Hohenberg-Krusemark, Groß Ellingen, Hindenburg, Iden, §2 Rohrbeck, Sandauerholz, Werben (Elbe), Behrendorf, Berge, Giesensla- Abteilungen der Feuerwehr ge, Schwarzholz, Klein Schwechten, Häsewig und Ziegenhagen. (1) Die Feuerwehr gliedert sich in folgende Abteilungen: (2) Die Aufgaben der Feuerwehr umfassen die Abwehr von Brandgefah- 1. Einsatzabteilung ren (vorbeugender Brandschutz), die Brandbekämpfung (abwehrender 2. Alters- und Ehrenabteilung
AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN in der Region Arneburg-Goldbeck-Werben (Elbe) 28. Januar 2020 |3| — Amtliche Bekanntmachungen — 3. Jugendfeuerwehr werden, wenn die schriftliche Einwilligung des gesetzlichen Vertreters 4. Kinderfeuerwehr und die Zustimmung des jeweiligen Ortswehrleiters vorliegen. 5. Feuerwehr-Musiker (3) Die Mitglieder der Jugendfeuerwehr sollen an dem für sie vorgesehe- nen Dienst teilnehmen. Näheres kann durch eine Jugendfeuerwehrord- §3 nung geregelt werden. Aufnahme in die Feuerwehr (4) Die Zugehörigkeit in der Jugendfeuerwehr endet: (1) Die Aufnahme in die Feuerwehr ist schriftlich bei der Verbandsge- 1. durch die Übernahme in die Einsatzabteilung oder durch meinde, über den Ortswehrleiter, zu beantragen. Die Bewerberin oder 2. Verlust der Mitgliedschaft der Bewerber hat die Verbandsgemeinde Arneburg-Goldbeck mit sei- nem Antrag über gesundheitliche Einschränkungen, die Einfluss auf §7 die körperliche und fachliche Eignung haben können, zu informieren. Kinderfeuerwehr Minderjährige haben mit dem Aufnahmeantrag die schriftliche Zustim- (1) Die Kinderfeuerwehr ist eine Abteilung der jeweiligen Ortsfeuerwehr mungserklärung ihrer gesetzlichen Vertreter bei der Verbandsgemeinde und untersteht dem Ortswehrleiter. Die Kinderfeuerwehr wird durch den vorzulegen. Kinderfeuerwehrwart geleitet. Die fachliche Anleitung erfolgt durch den (2) Über den Aufnahmeantrag entscheidet die Verbandsgemeinde nach Jugendwart der Verbandsgemeinde. Anhörung der Ortswehrleitung. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht Mitglied der Kinderfeuerwehr kann werden, wer das 6. Lebensjahr voll- nicht. Dem Verbandsgemeindewehrleiter ist vor der Entscheidung die endet hat. Jüngere Kinder können auf gesonderten Antrag des gesetz- Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. lichen Vertreters aufgenommen werden, wenn sie den erforderlichen (3) Mitglieder der Feuerwehr, die Einsatzdienst verrichten sollen, sind vom Entwicklungsstand für die Belange der Feuerwehr haben und der Orts- Verbandsgemeindebürgermeister zu verpflichten. Über die Verpflichtung wehrleiter der Aufnahme zustimmt. Die Bestätigung der Aufnahme in ist eine Urkunde auszuhändigen. Von der Verpflichtung kann die Ge- die Kinderabteilung obliegt dem Träger der Feuerwehr. meinde das Mitglied aus wichtigem Grund oder auf Antrag entbinden. (2) Die Mitglieder der Kinderfeuerwehr sollen an dem für sie vorgesehenen Das Mitglied der Feuerwehr erhält einen Dienstausweis. Dienst teilnehmen. Näheres kann durch eine Kinderfeuerwehrordnung geregelt werden. §4 (3) Die Zugehörigkeit in der Kinderfeuerwehr endet: Einsatzabteilung 1. durch die Übernahme in die Jugendfeuerwehr oder durch (1) In die Einsatzabteilung kann aufgenommen werden, wer das 18. Le- 2. Verlust der Mitgliedschaft bensjahr, aber noch nicht die gesetzliche Altersgrenze gem. BrSchG LSA vollendet hat und die geistige und körperliche Tauglichkeit besitzt. Bei §8 Zweifeln über die geistige und körperliche Tauglichkeit kann die Vorla- Feuerwehr-Musiker ge eines ärztlichen Attestes verlangt werden. Die Kosten hierfür trägt (1) Die Feuerwehr-Musiker bilden eine Abteilung der jeweiligen Ortsfeuer- die Verbandsgemeinde. Wer das 16. Lebensjahr vollendet hat, kann als wehr und unterstehen dem Ortswehrleiter. Mitglied der Feuerwehr der Verbandsgemeinde an der Ausbildung der (2) Mitglied der Feuerwehr-Musiker kann werden, wer das 6. Lebensjahr Einsatzabteilung teilnehmen. vollendet hat. Jüngere Kinder können auf gesonderten Antrag des ge- setzlichen Vertreters aufgenommen werden, wenn sie den erforderli- §5 chen Entwicklungsstand für die Belange der Feuerwehr-Musiker haben Alters- und Ehrenabteilung und der Ortswehrleiter der Aufnahme zustimmt. Die Bestätigung der (1) Die Alters- und Ehrenabteilung ist eine Abteilung der jeweiligen Orts- Aufnahme in diese Abteilung obliegt dem Träger der Feuerwehr. feuerwehr und untersteht dem Ortswehrleiter. (3) Aufgabe der Feuerwehr-Musiker ist in erster Linie, den Musikbedarf (2) Mitglieder der Feuerwehr, die die Altersgrenze gemäß gültigem BrSchG bei dienstlichen Anlässen der Feuerwehr zu gewährleisten. Die Feu- LSA vollendet haben, wechseln unter Überlassung der Dienstuniform in erwehr-Musiker der Feuerwehr sind berechtigt, auch bei anderen Ver- die Alters- und Ehrenabteilung. anstaltungen Musik zu stellen. Zugehörigkeit in der Abteilung Feuer- Sie führen den zuletzt verliehenen Dienstgrad mit dem Zusatz „außer wehr-Musiker endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod. Dienst“ („a. D.“) weiter. Mitglieder der Alters- und Ehrenabteilung kann ebenfalls werden, wer §9 wegen dauender Dienstunfähigkeit oder auf eigenen Wunsch aus der Rechte und Pflichten der Mitglieder Einsatz- bzw. Musikerabteilung ausscheidet. (1) Mitglieder der Einsatzabteilung verpflichten sich, die ihnen übertrage- Darüber hinaus können verdienstvolle Kameraden sowie Einwohner der nen Aufgaben gewissenhaft zu erfüllen, die Anweisungen ihrer Vorge- Verbandsgemeinde, die sich besondere Verdienste um den kommunalen setzten im Feuerwehrdienst jederzeit auszuführen und bei ihrer Alarmie- Brandschutz erworben haben, nach Vorschlag des Verbandsgemeinde- rung, entsprechend ihren Möglichkeiten, unverzüglich im Gerätehaus wehrleiters durch den Verbandsgemeindebürgermeister zu Ehrenmit- zu erscheinen. Sie haben an allen Ausbildungsmaßnahmen, Übungen gliedern der Freiwilligen Feuerwehr ernannt werden. und dienstlichen Veranstaltungen teilzunehmen. Ist die Teilnahme nicht (3) Die Zugehörigkeit zur Alters- und Ehrenabteilung endet durch Austritt, möglich, hat sich der Betreffende vorher unter Angabe von Gründen zu Ausschluss oder Tod. entschuldigen oder entschuldigen zu lassen. (2) Die Mitglieder der Feuerwehr haben die ihnen von der Verbandsgemein- §6 de überlassenen Bekleidungs- und Ausrüstungsgegenstände sowie die Jugendfeuerwehr Fahrzeuge und Geräte pfleglich und schonend zu behandeln. Für Schä- (1) Die Jugendfeuerwehr ist eine Abteilung der jeweiligen Ortsfeuerwehr den, die ein Feuerwehrangehöriger vorsätzlich oder grob fahrlässig ver- und untersteht dem Ortswehrleiter. Die Jugendfeuerwehr wird durch ursacht hat, besteht durch die Verbandsgemeinde die Möglichkeit der den Jugendfeuerwehrwart geleitet. Die fachliche Anleitung erfolgt Regressnahme. durch den Jugendwart der Verbandsgemeinde. (3) Dienstbekleidung darf außerhalb des Dienstes nicht getragen werden, (2) Kinder und Jugendliche können mit Vollendung des 10. Lebensjahres bis Fahrzeuge, Aggregate und Einsatzgeräte dürfen generell nur für Zwecke zur Vollendung des 18. Lebensjahres Mitglied in der Jugendfeuerwehr der Feuerwehr eingesetzt werden. Abweichungen hiervon bedürfen der
| 4 | 28. Januar 2020 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN in der Region Arneburg-Goldbeck-Werben (Elbe) — Amtliche Bekanntmachungen — Zustimmung des Verbandsgemeindebürgermeisters. 6. Stellvertreter – Verantwortungsbereich „Einsatzplanung/Einsatzvor- (4) Jedes Mitglied der Feuerwehr ist verpflichtet, die „Unfallverhütungs- bereitung“. vorschriften für Feuerwehren” genau zu beachten. Tritt ein Unfall im (2) Die Stellvertreter haben den Verbandsgemeindewehrleiter bei Verhin- Feuerwehrdienst ein, so ist dieses unverzüglich – spätestens binnen derung zu vertreten. 24 Stunden – über den Ortswehrleiter der Verbandsgemeinde zu mel- Die Rangfolge für die Vertretung ergibt sich aus der Nummerierung der den. Dieses gilt auch für Erkrankungen, die erkennbar auf den Feuer- einzelnen Stellvertreter im Abs. 1. wehrdienst zurückzuführen sind (Maßgeblich ist hierfür das Auftreten/ (3) Der Verbandsgemeindewehrleiter und seine Stellvertreter werden durch der Ausbruch der Erkrankung und das Erkennen/Bewusstwerden des den Träger der Feuerwehr in das Ehrenbeamtenverhältnis für die Dauer ursächlichen Zusammenhanges mit dem Feuerwehrdienst). von 6 Jahren berufen. (5) Stellt ein Mitglied fest, dass ihm während des Feuerwehrdienstes ein Der Vorschlag erfolgt durch Wahl der Ortswehrleiter oder ihrer Vertreter. Schaden an seinem privaten Eigentum entstanden ist, so gilt Abs. 4 In Vorbereitung der Wahl können die Ortswehrleiter und die Verbands- Satz 2 entsprechend. gemeindewehrleitung Vorschläge unterbreiten. Hierbei ist zu berück- sichtigen, dass je ein stellvertretender Verbandsgemeindewehrleiter § 10 aus je einem Ausrückebereich kommen sollte. Ausscheiden, Austritt und Ausschluss aus der Feuerwehr Gewählt ist, wer die Mehrheit der Stimmen der Anwesenden erhalten (1) Gründe für das Ausscheiden aus der Feuerwehr sind: hat. Bei der Stimmenmehrheit zählen nur die Ja- und Nein-Stimmen. 1. ein Austritt aus der Feuerwehr auf eigenen Wunsch, Wird keine Mehrheit erreicht, ist ein erneuter Wahlgang durchzuführen. 2. der Ausschluss aus der Feuerwehr, Bei mehreren Kandidaten mit gleichem Stimmenanteil sind Stichwahlen 3. der Tod. nach gleichen Grundsätzen durchzuführen. (2) Der Austritt muss schriftlich gegenüber dem Verbandsgemeindebürger- Zur Erfüllung der von ihnen wahrzunehmenden Aufgaben müssen der meister erklärt werden. Leiter der Freiwilligen Feuerwehr und seine Stellvertreter persönlich (3) Ein Ausschluss aus der Feuerwehr kann vorgenommen werden: und fachlich geeignet sein. 1. bei rechtskräftiger Verurteilung nach vorsätzlich begangener Straftat Nach erfolgtem Wahlgang obliegt es dem Träger der Feuerwehr, die 2. bei fortgesetzter nachlässiger Dienstdurchführung entsprechenden Mitglieder der Feuerwehr in ihre Funktionen zu berufen. 3. bei erheblicher Störung der Gemeinschaft innerhalb der Feuerwehr. Die Abberufung des Leiters und dessen Stellvertretern der Freiwilligen (4) Der Ausschluss erfolgt schriftlich durch die Verbandsgemeinde Ar- Feuerwehr erfolgt entsprechend. neburg-Goldbeck. Dem Auszuschließenden ist Gelegenheit zu geben, (4) Legt der Verbandsgemeindewehrleiter seine Funktion nieder, übernimmt innerhalb von vier Wochen schriftlich oder mündlich zu dem beabsich- bis zu dem Zeitpunkt der Neuwahl und Berufung eines Verbandsgemein- tigten Ausschluss Stellung zu nehmen. dewehrleiters einer der Stellvertreter diese Funktion. (5) Verletzt ein Mitglied der Feuerwehr seine Dienstpflicht, so kann ihm der (5) Der Verbandsgemeindewehrleiter erstattet dem Verbandsgemeinderat Verbandsgemeindebürgermeister im Einvernehmen mit dem Verbands- einmal jährlich, auf Einladung, einen mündlichen Bericht über die Tätig- gemeindewehrleiter eine Ermahnung aussprechen. Die Ermahnung wird keit der Freiwilligen Feuerwehr der Verbandsgemeinde Arneburg-Gold- unter vier Augen ausgesprochen. Bei wiederholtem Pflichtverstoß kann beck. eine mündliche oder schriftliche Rüge ausgesprochen werden. Vor dem Ausspruch der Rüge ist dem Betroffenen die Gelegenheit zur schriftli- § 12 chen oder mündlichen Stellungnahme zu geben. Wird ein Mitglied der Ortswehrleiter Feuerwehr zum wiederholten Male gerügt, kann ein Ausschluss aus der (1) Der Ortswehrleiter und seine Stellvertreter werden durch den Träger der Feuerwehr gemäß Abs. 4 Nr. 2 vorgenommen werden. Feuerwehr in das Ehrenbeamtenverhältnis für die Dauer von 6 Jahren berufen. Der Vorschlag erfolgt durch die Kameraden der jeweiligen Orts- § 11 wehr. Der Vorschlag erfolgt durch Wahl. Gewählt ist, wer die Mehrheit Leiter der Feuerwehr der Stimmen der Anwesenden erhalten hat. (1) Die Feuerwehr der VerbGem Arneburg-Goldbeck wird von dem Ver- Bei der Stimmenmehrheit zählen nur die Ja- und Nein-Stimmen. Wird bandsgemeindewehrleiter geleitet. Er wird vom Träger des Brandschut- keine Mehrheit erreicht, ist ein erneuter Wahlgang durchzuführen. Bei zes berufen. mehreren Kandidaten mit gleichem Stimmenanteil sind Stichwahlen Der Verbandsgemeindewehrleiter ist für die ordnungsgemäße nach gleichen Grundsätzen durchzuführen. Zur Erfüllung der von ihnen Aufgabenerfüllung gem. § 1 Abs. 2 dieser Satzung verantwortlich, wahrzunehmenden Aufgaben müssen der Ortswehrleiter und seine insbesondere für die Einsatzbereitschaft der „Freiwilligen Feuerwehr Stellvertreter persönlich und fachlich geeignet sein. Die fachlichen Vo- Arneburg-Goldbeck“ und Aus- und Fortbildung der Mitglieder. raussetzungen erfüllt, wer mindestens die Qualifikation Gruppenführer Er berät den Träger der Feuerwehr in Fragen des Brandschutzes und und Leiter einer Feuerwehr besitzt. Nach erfolgtem Wahlgang obliegt der Hilfeleistung, der ordnungsgemäßen Ausrüstung sowie der Instand- es dem Träger der Feuerwehr, die entsprechenden Mitglieder der Feu- haltung der Einrichtungen und Anlagen der Brandbekämpfung. Bei der erwehr in ihrer Funktionen zu berufen. Die Abberufung des Ortswehrlei- Erfüllung dieser Aufgaben wird er von den stellv. Verbandsgemeinde- ters und dessen Stellvertreter der Ortswehr erfolgt entsprechend. wehrleitern, dem Verbandsgemeindejugendwart und den Ortswehrlei- (2) Die Wehrleitungen in den Ortsfeuerwehren bestehen aus dem Orts- tern unterstützt. wehrleiter, seinem Stellvertreter und dem Jugendwart. Folgende Stellvertreter können durch den Verbandsgemeinderat berufen werden: § 13 1. Stellvertreter – Verantwortungsbereich „Technik und Geräte“, Übertragung/Entbindung von Funktionen und Ämtern 2. Stellvertreter – Verantwortungsbereich „Aus- und Weiterbildung“, (1) Unter Beachtung der Laufbahnverordnung für die Freiwilligen Feuerwehren 3. Stellvertreter – Verantwortungsbereich „Sicherheit und Schutzaus- können, entsprechend der Organisation und Struktur der einzelnen Ortsfeu- rüstung“, erwehren bzw. der Verbandsgemeindefeuerwehr, auf Vorschlag der Orts- 4. Stellvertreter – Verantwortungsbereich „Presse und Öffentlichkeits- wehrleiter bzw. des Verbandsgemeindewehrleiters, durch den Verbandsge- arbeit“, meindebürgermeister nachfolgende Funktionen übertragen werden. 5. Stellvertreter – Verantwortungsbereich „besondere Schadenslagen, 1. Leiter der Kinderfeuerwehr (Kinderfeuerwehrwart)
AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN in der Region Arneburg-Goldbeck-Werben (Elbe) 28. Januar 2020 |5| — Amtliche Bekanntmachungen — 2. Leiter der Jugendfeuerwehr (Jugendfeuerwehrwart ) § 16 3. Leiter einer separaten Gruppe oder eines Zuges Ehrungen und Auszeichnungen 4. operativ-taktische Einheitsführer (Gruppenführer und Zugführer) (1) Zu Jubiläen von Mitgliedern der Feuerwehr Arneburg-Goldbeck in An- 5. Gerätewarte (Atemschutz, Funk und Technik) erkennung jahrelanger ständiger Einsatzbereitschaft wird eine Ehrung 6. Sicherheitsbeauftragte durch den Bürgermeister der VerbGem Arneburg-Goldbeck vorgenom- 7. Maschinisten (Hubrettungsfahrzeuge, Tank- und Löschfahrzeuge) men. Ab 10-jähriger Mitgliedschaft wird diese Ehrung mit entsprechen- 8. Sonstige der Würdigung durchgeführt. (2) Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung einer Funktion sowie die Ver- Diese Ehrungen erfolgen für: leihung des damit verbundenen Dienstgrades besteht nicht. – 10-jährige Mitgliedschaft (3) Bei wiederholten Pflichtverstößen können Funktionsträger nach Anhö- – 20-jährige Mitgliedschaft rung des Betroffenen abberufen oder von ihren Funktionen entbunden – 30-jährige Mitgliedschaft werden. Verbandsführer, Zugführer, Gruppenführer Sicherheitsbeauf- – 40-jährige Mitgliedschaft tragte, Jugendfeuerwehrwarte sowie Gerätewarte können bei wie- – 50-jährige Mitgliedschaft derholten Pflichtverstößen, nach Anhörung des Betroffenen, von ihren – 60-jährige Mitgliedschaft Funktionen entbunden werden. Die Abberufung oder Entbindung erfolgt – alle weiteren 10 Jahre durch den Träger der Feuerwehr. (2) Bei einer 20-jährigen Tätigkeit als ehrenamtlicher Ortswehrleiter erfolgt eine Ehrung mit entsprechender Würdigung. § 14 Mitgliederversammlung § 17 (1) Der Verbandsgemeindewehrleiter kann nach Bedarf, mindestens jedoch Zuwendung für Ausrichtung Verbandsgemeindeausscheid einmal im Jahr, eine Mitgliederversammlung einberufen. Sie ist einzu- Der Ortsfeuerwehr, die den jährlichen Verbandsgemeindeausscheid ausrich- berufen, wenn der Verbandsgemeindebürgermeister oder ein Drittel der tet, wird eine einmalige Zuwendung auf Antrag der Verbandsgemeindewehr- Ortswehrleiter dies unter Angabe von Gründen verlangt. leitung und auf Beschluss des Verbandsgemeinderates gewährt. Die Mitgliederversammlung findet in Form einer Delegiertenversamm- lung statt. Hierbei sollen 3 Kameraden jeder Ortsfeuerwehr eingeladen § 18 werden. Ort und Zeit der Delegiertenversammlung sowie die Tagesord- Zuwendung zur Würdigung von Gründungsjubiläen nung sind durch schriftliche Einladung mindestens eine Woche vorher Jeder Ortsfeuerwehr, jeder Jugendfeuerwehr der Verbandsgemeinde Arne- den Delegierten persönlich bekannt zu geben. burg-Goldbeck wird anlässlich ihrer ununterbrochenen fünfjährigen Jubiläen (2) Die Mitgliederversammlungen der Ortsfeuerwehren werden von den zur würdigen Ausgestaltung des Jubiläums eine zweckgebundene Zuwen- Ortswehrleitern bei Bedarf, mindestens jedoch einmal im Jahr, einbe- dung gewährt. Über die Höhe der Zuwendungen entscheidet der Verbands- rufen. Sie ist einzuberufen, wenn der Verbandsgemeindebürgermeis- gemeinderat. ter, Verbandsgemeindewehrleiter oder ein Drittel der Mitglieder der jeweiligen Ortswehr dies unter Angabe von Gründen verlangt. An den § 19 Mitgliederversammlungen der Ortsfeuerwehren soll jedes Mitglied der Beiträge zum Kreisfeuerwehrverband Ortswehr teilnehmen. Ort und Zeit der Mitgliederversammlung sowie Die Beiträge für den Kreisfeuerwehrverband werden durch die Verbandsge- die Tagesordnung sind durch schriftliche Einladung mindestens eine meinde Arneburg-Goldbeck übernommen. Woche vorher den Mitgliedern persönlich bekannt zu geben. Die Mitgliederversammlung der Ortsfeuerwehren behandelt die in die- § 20 ser Satzung bezeichneten Angelegenheiten der Freiwilligen Feuerwehr, Sprachliche Gleichstellung insbesondere Personen- und Funktionsbezeichnungen in dieser Satzung gelten jeweils in 1. die Entgegennahme des Jahresberichtes (Tätigkeitsbericht), männlicher und weiblicher Form. 2. die Mitwirkung bei Vorschlagsrechten. Diesbezüglich stimmberechtigt sind die Einsatzkräfte. Die Mitglieder § 21 der Jugend- und Kinderfeuerwehr, der Ehrenabteilung und der Musiker In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten können beratend tätig werden, haben aber kein Stimmrecht. Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in (3) Die Mitgliederversammlung wird vom Verbandsgemeindewehrleiter, Kraft. dessen Stellvertretern, dem Ortswehrleiter oder einen von den Mitglie- Gleichzeitig tritt die Satzung über die Freiwillige Feuerwehr der Verbandsge- dern gewählten Versammlungsleiter geleitet. Sie ist mit ordnungsge- meinde Arneburg-Goldbeck vom 16.08.2010 sowie die Änderungssatzungen mäßer Ladung beschlussfähig. Über jede Mitgliederversammlung ist vom 07.11.2011 und 10.09.2012 außer Kraft. ein Protokoll zu führen. Es wird offen abgestimmt. In Personalangele- genheiten kann eine geheime Abstimmung durchgeführt werden. Die Goldbeck, d. 04.11.2019 Ausübung des Vorschlagsrechts nach § 15 Abs. 3 BrSchG LSA erfolgt durch Wahl. § 15 Entschädigung für Angehörige der Feuerwehr (1) Die Entschädigung für Angehörige der Feuerwehr der Verbandsgemein- de Arneburg-Goldbeck ist in der Satzung über die Entschädigung ehren- amtlicher Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr der Verbandsgemeinde René Schernikau Arneburg-Goldbeck – Feuerwehrentschädigungssatzung – festgelegt. Verbandsgemeindebürgermeister
| 6 | 28. Januar 2020 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN in der Region Arneburg-Goldbeck-Werben (Elbe) — Amtliche Bekanntmachungen — Satzung über die Entschädigung ehrenamtlicher Mitglieder der Feuerwehr der Verbandsgemeinde Arneburg-Goldbeck – Feuerwehrentschädigungssatzung (FES) – Aufgrund der §§ 8, 11, 30, 31, 35 und 45 Abs. 2 Nr. 1 der Kommunalver- (4) Entschädigungsansprüche privater Arbeitgeber wegen Lohnfortzahlung fassung für das Land Sachsen-Anhalt vom 15.05.2014 in Verbindung mit für ihre Arbeitnehmer während des Einsatzdienstes werden grundsätz- dem Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt lich nur auf Antrag gewährt. Gleiches gilt für die Ansprüche der Nicht- (BrSchG) in der jeweils gültigen Fassung hat der Verbandsgemeinderat der selbständigen und Selbständigen. Verbandsgemeinde Arneburg-Goldbeck auf seiner Sitzung am 04.11.2019 die nachfolgende Satzung über die Entschädigung ehrenamtlicher Mitglieder der §4 Feuerwehr der Verbandsgemeinde Arneburg-Goldbeck beschlossen. Aufwandsentschädigung von Funktionsträgern (1) Die nachfolgend genannten Angehörigen der Feuerwehr der Verbands- §1 gemeinde Arneburg-Goldbeck erhalten folgende zusätzliche pauschale Geltungsbereich Entschädigung pro Monat: (1) Diese Satzung findet für die ehrenamtlich Tätigen der Feuerwehr der Mehrfachfunktionsträger erhalten Mehrfachzahlungen Verbandsgemeinde Arneburg-Goldbeck Anwendung. Verbandsgemeindewehrleitung: §2 Verbandsgemeindewehrleiter 200,00 € Entschädigung für Einsätze und Ausbildungsdienste Stellvertretende Verbandsgemeindewehrleiter (1) Die aktiv tätigen Angehörigen der Feuerwehr der Verbandsgemeinde Ar- mit eigenem Aufgabenbereich 150,00 € neburg-Goldbeck erhalten für Einsätze einen Auslagenersatz von 8,00 € Verbandsgemeindejugendfeuerwehrwart 70,00 € pro Einsatz. Die Zahlung des Auslagenersatzes beinhaltet die Auslagen für Energie der Rufmeldeempfänger, der Fahrtkosten zum Gerätehaus Ortswehrleiter und Stellvertreter: und zurück sowie zusätzliche persönliche Aufwendungen. Ortswehrleiter 100,00 € (2) Atemschutzgeräteträgern wird, unter der Voraussetzung einer gültigen Stellv. Ortswehrleiter mit eigenem Aufgabenbereich 50,00 € ärztlichen Untersuchung (G26.3) und dem jährlichen Durchlaufen der Übungsstrecke, für Einsätze unter Pressluftatmer aufgrund des beson- sonstige Funktionsträger: deren hohen persönlichen Aufwandes und hohen Risikos eine pauscha- Jugendfeuerwehrwart 30,00 € le Entschädigung von 8,00 € zusätzlich zur Entschädigung nach Abs. 1 Kinderfeuerwehrwart 30,00 € gewährt. Gerätewart 30,00 € (3) Für jede nachgewiesene Übung bzw. Ausbildung am Dienstabend auf der Grundlage eines Ausbildungsplanes gemäß der Feuerwehr-Dienst- (2) Durch Antrag des Verbandsgemeindewehrleiters können weitere Funk- vorschrift 2 in der jeweils gültigen Fassung erhalten die aktiv tätigen tionsträger eine angemessene Aufwandsentschädigung erhalten. Dies Angehörigen eine Entschädigung von 5,00 € pro Ausbildung oder bedarf eines Beschlusses durch den Verbandsgemeinderat. Übung. Mindestdauer der jeweiligen Ausbildung 2 x 45 min. Der Aus- (3) Mit den Leistungen nach Absatz 1 sind alle mit der Funktion verbunde- bildungsplan ist bis zum 15.12. des Vorjahres im Fachamt einzureichen. nen Auslagen abgegolten. (4) Wer das 16. Lebensjahr vollendet hat und als Mitglied der Feuerwehr der Verbandsgemeinde an der Ausbildung der Einsatzabteilung teilnimmt, §5 hat einen Anspruch auf die in Abs. 3 genannten Entschädigungen. Aufwandsentschädigung bei Verhinderung (5) Auf Antrag des Ortswehrleiters erhalten die Feuerwehren der Verbands- (1) Wird die ehrenamtliche Funktion länger als einen Monat ununter- gemeinde Arneburg-Goldbeck einen Zuschuss für kameradschaftliche brochen nicht ausgeübt, entfällt der Anspruch auf Zahlung der Auf- Zwecke. wandsentschädigung für diesen Zeitraum. Diesen Anspruch erringt Die Höhe des Zuschusses beträgt 10,- € für jedes Mitglied der Feuer- der Stellvertreter dieser Funktion, wenn er länger als einen Monat die wehr. ehrenamtliche Funktion ausübt. Erholungsurlaub bleibt außer Betracht. Als Berechnungsgrundlage wird die Jahresstatistik des Vorjahres mit (2) Entsteht oder entfällt der Anspruch während eines Kalendermonats, so dem Bezugsdatum 31.12. verwendet. wird die pauschalisierte Aufwandsentschädigung für jeden Tag, an dem (6) Die vollständig ausgefüllten Einsatzberichte (Abs. 1 und Abs. 2) und die kein Anspruch entsteht, um 1/30 gekürzt. Tätigkeitsnachweise (Abs. 3) sind spätestens eine Woche nach dem (3) Die in dieser Satzung aufgeführten Ansprüche sind nicht übertragbar. Einsatz oder der Übung beim Ordnungsamt der Verbandsgemeinde Ar- neburg-Goldbeck einzureichen. Eine unterschriebene Teilnehmerliste ist §6 als Anlage hinzuzufügen. Die Richtigkeit wird durch den Verbandsge- Honorare für Brandsicherheitswache und Ausbilder meindewehrleiter festgestellt. (1) Honorare für Brandsicherheitswachen und Ausbilder werden anhand der Honorarordnung für die Feuerwehr der Verbandsgemeinde Arne- §3 burg-Goldbeck abgerechnet. Entschädigungsansprüche für entgangenen Verdienst (1) Neben der Aufwandsentschädigung besteht bei Antragsstellung An- §7 spruch auf Ersatz des Verdienstausfalls. Fälligkeit der Entschädigung (2) Der Ersatz von Verdienstausfall wird für die Teilnahme an Einsätzen und (1) Die pauschale Aufwandsentschädigung für Funktionsträger wird monat- Lehrgängen der Feuerwehr gewährt. lich gezahlt. (3) Nichtselbständigen wird der tatsächlich entstandene und nachgewiese- (2) Das Honorar für geleisteten Brandsicherheitswachdienst wird im darauf ne Verdienstausfall ersetzt. Der Pauschalsatz für Selbständige beträgt folgenden Monat gezahlt. 16,00 Euro pro Stunde. Selbstständigen wird auf Antrag die Möglichkeit (3) Das Honorar für Ausbilder wird nach Abschluss des betreffenden Lehr- gegeben, den tatsächlich entstandenen Verdienstausfall nachzuweisen gangs im darauf folgenden Monat gezahlt. und entschädigen zu lassen.
AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN in der Region Arneburg-Goldbeck-Werben (Elbe) 28. Januar 2020 |7| — Amtliche Bekanntmachungen — (4) Die Zahlung der Aufwandsentschädigung für Einsätze sowie für Dienste Verbandsgemeindebürgermeisters eine einmalige Zuwendung in Höhe und Übungen erfolgt Quartalsweise zum Ende des nachfolgenden Mo- von 100,00 Euro gewährt werden. nats. § 10 Verpflegungskosten §8 (1) Die Mitglieder der Feuerwehr der Verbandsgemeinde Arneburg-Gold- Reisekostenvergütung beck erhalten für die Teilnahme an Übungen und Ausbildungstagen eine (1) Die Reisekostenvergütung erfolgt nach den für hauptamtliche Beamte Verpflegung für jeden Ausbildungstag der Standort- bzw. Kreisausbil- des Landes geltenden Grundsätzen. Aufwendungen für Dienstreisen in dung, Landesausbildung und je Übung. Voraussetzung hierfür ist eine der Verbandsgemeinde Arneburg-Goldbeck sind mit der Zahlung der Übung bzw. Ausbildung mit mindestens 8 Unterrichtseinheiten à 45 min. Aufwandsentschädigung abgegolten. (2) Für die angemessene Verpflegung sind die entstandenen Kosten im vol- (2) Absatz 1 Satz 2 gilt nicht für Kosten für Dienstreisen außerhalb der len Umfang von der Verbandsgemeinde Arneburg-Goldbeck zu überneh- Verbandsgemeinde Arneburg-Goldbeck, soweit diese in der Ausübung men. Diese müssen im Vorfeld vom Fachamt genehmigt worden sein. der ehrenamtlichen Tätigkeit begründet sind und mit schriftlicher oder elektronischer Zustimmung des Verbandsgemeindebürgermeisters er- § 11 folgen. Die Zustimmung ist nur für den jeweiligen Einzelfall zu erteilen. Steuer- und Sozialversicherungsrecht (1) Die steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Behandlung der ge- §9 zahlten Aufwandsentschädigung, des Verdienstausfallersatzes, der Zu- Zuwendung für erlangte Qualifikationen und besondere Leistungen wendungen und Reisekostenvergütung liegt im Verantwortungsbereich (1) Den Mitgliedern der Feuerwehr der Verbandsgemeinde Arneburg-Gold- des Empfängers. beck wird aufgrund erfolgreich abgeschlossener Qualifizierung und nach Vorlage der Zertifikate im Folgemonat eine einmalige Zuwendung ge- § 12 währt: Gleichstellungsklausel (1) Personen- und Funktionsbezeichnungen in dieser Satzung gelten jeweils Qualifikation Truppmann I 25,00 € in weiblicher und männlicher Form. Qualifikation Truppmann II 25,00 € Qualifikation Sprechfunker 25,00 € § 13 Qualifikation Atemschutzgeräteträger 50,00 € Inkrafttreten/Außerkrafttreten Qualifikation Truppführer 25,00 € Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Qualifikation Technische Hilfeleistung 50,00 € Kraft. Qualifikation ABC Einsatz 50,00 € Gleichzeitig tritt die Satzung über die Entschädigung ehrenamtlicher Mitglie- Qualifikation Gruppenführer 50,00 € der der Freiwilligen Feuerwehr der Verbandsgemeinde Arneburg-Goldbeck Qualifikation Zugführer 100,00 € vom 19.12.2016 außer Kraft. Qualifikation Verbandsführer 200,00 € (2) Atemschutzgeräteträger erhalten jährlich 25,00 € für das erfolgreiche Goldbeck, d. 04.11.2019 Absolvieren der Atemschutzübungsstrecke in der Feuerwehrtechnischen Zentrale. Der Nachweis hierüber ist jährlich durch den Ortswehrleiter beim Fachamt einzureichen. (3) Zur Anerkennung herausragender, besonderer, persönlicher Leistungen bei der Rettung von Menschenleben, bei der Bekämpfung von Bränden und bei der technischen Hilfeleistung im Einsatzdienst, kann aktiven Mitgliedern der Feuerwehr Arneburg-Goldbeck auf Antrag und auf Be- René Schernikau schluss der Verbandsgemeindewehrleitung und mit Zustimmung des Verbandsgemeindebürgermeister Bekanntmachung der Stadt Arneburg Grundsatzbeschluss vom 17.12.2019 über die Verwendung eingenommener Ablösebeträge des Sanierungsgebietes „Altstadt Arneburg“ und die Durchführung des Bauvorhabens, Beschluss-Nr. 22/155/19 Der Stadtrat der Stadt Arneburg hat auf seiner Sitzung am 17.12.2019 mit Bislang haben mit Stand vom 05. Dezember 2019 insgesamt 68,52 v. H. der Beschluss-Nr. 22/155/19 beschlossen, die eingenommenen Ablösebeträge Grundstückseigentümer von der vorzeitigen Ablöse Gebrauch gemacht, so des Sanierungsgebietes „Altstadt Arneburg“ für den grundhaften Ausbau dass zwischenzeitlich eine Summe in Höhe von 124.290,20 Euro eingenom- der Achterstraße in Arneburg zu verwenden und den Ausbau im Jahr 2020 men wurde. als Gemeinschaftsvorhaben mit dem Wasserverband Stendal-Osterburg zu realisieren. Dieser Grundsatzbeschluss zur Verwendung eingenommener Ablösebeträge Mit Beschluss-Nr. 22/072/18 hat der Stadtrat der Stadt Arneburg am des Sanierungsgebietes „Altstadt Arneburg“ wird zur zweckgebundenen 28.08.2018 beschlossen, dass die ausgleichsbetragspflichtigen Eigentümer Verwendung notwendig. der Grundstücke im Sanierungsgebiet „Altstadt Arneburg“ vorzeitige Aus- gleichsbeträge, in Form von Ablösevereinbarungen, zahlen können. Der WVSO plant im Jahr 2020 die Resterschließung der Ortslage Arneburg/
| 8 | 28. Januar 2020 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN in der Region Arneburg-Goldbeck-Werben (Elbe) — Amtliche Bekanntmachungen — Teilstück der Achterstraße. Zur Koordinierung der Baumaßnahme ist ein ge- Arneburg, den 17.12.2019 meinsames Bauen geboten. Die Stadt Arneburg ist Bauträger der Straße mit allen ihren Bestandteilen. Zur vollständigen Herstellung der Achterstraße in Arneburg sind Kosten in Höhe von ca. 600.000 € zu erwarten. Die über den eingenommenen Aus- gleichsbeträgen liegenden Kosten sind aus dem Haushalt der Stadt zu be- gleichen. Bürgermeister Bekanntmachung der Stadt Arneburg Bekanntmachung des Bebauungsplans „Hospitalbreite II“ der Stadt Arneburg Der Stadtrat der Stadt Arneburg hat in der Sitzung am 18.12.2018 den Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1, 2 und 3 Baugesetzbuch (BauGB) be- Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Hospitalbreite II“ mit der zeichneten Verfahrens- und Formvorschriften ist gemäß § 215 BauGB unbe- Beschluss-Nr. 22/119/18 gefasst und am 26.11.2019 mit Beschluss-Nr. achtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung 22/147/19 diesen, bestehend aus Planzeichnung und Begründung, als Sat- schriftlich gegenüber der Stadt Arneburg unter Darlegung der Verletzung mit zung beschlossen. begründendem Sachverhalt geltend gemacht worden sind. Die Genehmigung des Bebauungsplans „Hospitalbreite II“ der Stadt Arne- Auf die Vorschriften des § 44 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung burg ist durch den Landkreis Stendal nicht erforderlich. etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschä- Die Satzung des Bebauungsplans „Hospitalbreite II“ der Stadt Arneburg wird digungsansprüchen wird hingewiesen. hiermit bekannt gemacht. Arneburg, 26.11.2019 Jedermann kann den Bebauungsplan und die Begründung ab sofort in der Verbandsgemeinde Arneburg-Goldbeck im Fachbereich Gemeindeentwick- lung, Breite Straße 15 in 39596 Arneburg während der Dienstzeiten einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen. Bürgermeister Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung 1. Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Arneburg-Goldbeck c) Gesamtbetrag der Einzahlungen für das Haushaltsjahr 2020 aus der Investitionstätigkeit auf 599.500 Euro Aufgrund des § 100 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sach- d) Gesamtbetrag der Auszahlungen sen-Anhalt (KVG LSA) in der zurzeit gültigen Fassung hat der Verbands- aus der Investitionstätigkeit auf 1.281.900 Euro gemeinderat die Folgende, vom Verbandsgemeinderat in der Sitzung am e) Gesamtbetrag der Einzahlungen 16.12.2019 beschlossene Haushaltssatzung erlassen: aus der Finanzierungstätigkeit auf 0 Euro f) Gesamtbetrag der Auszahlungen §1 aus der Finanzierungstätigkeit auf 49.300 Euro Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinden voraussichtlich anfallenden Erträge und entste- festgesetzt. henden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen enthält, wird §2 Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und 1. im Ergebnisplan mit dem Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird auf 0 Euro a) Gesamtbetrag der Erträge auf 7.431.200 Euro festgesetzt. b) Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 7.563.400 Euro §3 2. im Finanzplan mit dem Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Ver- a) Gesamtbetrag der Einzahlungen pflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 7.431.200 Euro und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten, (Verpflichtungsermächti- b) Gesamtbetrag der Auszahlungen gung) wird auf 0 Euro festgesetzt. aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 7.513.400 Euro
AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN in der Region Arneburg-Goldbeck-Werben (Elbe) 28. Januar 2020 |9| — Amtliche Bekanntmachungen — §4 2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit wird auf 400.000 Euro festgesetzt. Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Haushaltsplan mit seinen Anlagen liegt §5 nach § 102 Abs. 2 Satz 1 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Der Umlagesatz für die Verbandsgemeinde wird auf 37,47 % festgesetzt. Sachsen-Anhalt zur Einsichtnahme vom 30.01.2020 bis 18.02.2020 im Ver- Die Investitionsumlage ist mit 100.000 Euro festgesetzt. waltungsgebäude Goldbeck öffentlich aus. §6 Goldbeck, den 16.12.2019 1. Die Wertgrenze, ab der außerordentliche Erträge und Aufwendungen als für die Verbandsgemeinde von wesentlicher Bedeutung angesehen werden, wird auf 10.000,00 Euro ........................................................................................... festgesetzt. (Unterschrift Bürgermeister/Bürgermeisterin) (Siegel) 2. Die Wertgrenzen, ab der eine Nachtragssatzung zu erlassen ist, werden bei: a) der Entstehung eines Fehlbetrages auf 130.000,00 € und b) bei bisher nicht veranschlagten oder zusätzlichen Einzelaufwendun- gen oder Einzelauszahlungen auf 100.000,00 € festgesetzt. 3. Rückstellungen sind nach § 35 der Kommunalhaushaltsverordnung (KomHVO) im Einzelfall ab 2.000 Euro zu bilden. Goldbeck, den 16.12.2019 ........................................................................................... (Unterschrift Bürgermeister/Bürgermeisterin) (Siegel) Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung 1. Haushaltssatzung der Gemeinde Eichstedt (Altmark) für das f) Gesamtbetrag der Auszahlungen Haushaltsjahr 2020 aus der Finanzierungstätigkeit auf 0 Euro festgesetzt. Aufgrund des § 100 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sach- sen-Anhalt (KVG LSA) in der zurzeit gültigen Fassung hat der Gemeinderat §2 die Folgende, vom Gemeinderat in der Sitzung am 11.12.2019 beschlossene Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Haushaltssatzung erlassen: Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird auf 0 Euro festgesetzt. §1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020, der die für die Erfüllung der §3 Aufgaben der Gemeinden voraussichtlich anfallenden Erträge und entste- Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Ver- henden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden pflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen Auszahlungen enthält, wird und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten, (Verpflichtungsermächti- gung) wird auf 0 Euro festgesetzt. 1. im Ergebnisplan mit dem a) Gesamtbetrag der Erträge auf 1.128.800 Euro §4 b) Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 1.071.100 Euro Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit wird auf 150.000 Euro festgesetzt. 2. im Finanzplan mit dem a) Gesamtbetrag der Einzahlungen §5 aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 899.500 Euro Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden wie folgt festge- b) Gesamtbetrag der Auszahlungen setzt: aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 852.700 Euro c) Gesamtbetrag der Einzahlungen 1. Grundsteuer aus der Investitionstätigkeit auf 308.600 Euro 1.1 für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft d) Gesamtbetrag der Auszahlungen (Grundsteuer A) auf 250 v. H. aus der Investitionstätigkeit auf 636.400 Euro 1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 320 v. H. e) Gesamtbetrag der Einzahlungen 2. Gewerbesteuer auf 350 v. H. aus der Finanzierungstätigkeit auf 0 Euro
| 10 | 28. Januar 2020 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN in der Region Arneburg-Goldbeck-Werben (Elbe) — Amtliche Bekanntmachungen — §6 Entgelte Bauhof 1. Die Wertgrenze, ab der außerordentliche Erträge und Aufwendungen als für die Gemeinde von wesentlicher Bedeutung angesehen werden, wird Der Betriebsausschuss des Infrastrukturbetriebes der Stadt Arneburg hat auf auf seiner Sitzung am 19.11.2019 folgende Anpassung der Entgelte zum 10.000,00 Euro 01.01.2020 für Technik- und Personaleinsatz des Bauhofes beschlossen: festgesetzt. 2. Die Wertgrenzen, ab der eine Nachtragssatzung zu erlassen ist, werden Entgelt (netto) bei: Stadtarbeiter* 39,24 €/Std. a) der Entstehung eines Fehlbetrages auf 100.000,00 € und Multicar/Fumo 33,20 €/Std. b) bei bisher nicht veranschlagten oder zusätzlichen Einzelaufwendun- gen oder Einzelauszahlungen auf 100.000,00 € Kehrmaschine 27,95 €/Std. ohne Fahrer festgesetzt. J. Deere/Kleintraktor 26,15 €/Std. ohne Fahrer 3. Rückstellungen sind nach § 35 KomHVO LSA im Einzelfall ab 2.000 Euro Unimog 90,50 €/Std. ohne Fahrer zu bilden. Radlader 38,00 €/Std. ohne Fahrer Transporter 26,75 €/Std. ohne Fahrer Eichstedt, den 11.12.2019 Heißdampfgerät** 8,00 €/Std. ohne Trägerfahrzeug und Fahrer Wassertank (Niederdruckaufbau)** 13,25 €/Std. ohne Trägerfahrzeug und Fahrer ........................................................................................... Anhänger 5,00 €/Std. (Unterschrift Bürgermeister/Bürgermeisterin) (Siegel) Abrollcontainer 1. Woche: 135,60 € (inkl. An- und Abfahrt Gem. Arneburg) 2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung jede weitere Woche: 10,50 € Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 wird hiermit * jährliche Anpassung an die Lohnentwicklung öffentlich bekannt gemacht. Der Haushaltsplan mit seinen Anlagen liegt ** ggf. zusätzliche Kosten für Wasser o. ä. nach § 102 Abs. 2 Satz 1 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt zur Einsichtnahme vom 30.01.2020 bis 18.02.2020 im Ver- Infrastrukturbetrieb der Stadt Arneburg waltungsgebäude Goldbeck öffentlich aus. Eichstedt, den 11.12.2019 ........................................................................................... (Unterschrift Bürgermeister/Bürgermeisterin) (Siegel) — Ende der amtlichen Bekanntmachungen —
HALLO NACHBARN | 28. Januar 2020 | Ausgabe 1 | 11 | SERVICE Bürgerdienste Einwohnermeldeamt (nur zu den Sprechzeiten besetzt): Frau Bremer 039321/518-30 Tourismusbüro: Frau Jordan, tourismus@arneburg-goldbeck.de 039321/518-17 Kontakte und Sprechzeiten Erreichbarkeit und Zuständigkeit im Verwaltungsamt in Goldbeck Sprechzeiten in der Verbandsgemeinde www.arneburg-goldbeck.de, 039388/971-0, Fax: 039388/971-69 ALLGEMEINE SPRECHZEITEN MO keine Sprechzeit Verbandsgemeindebürgermeister: DI 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 17:30 Uhr Herr Schernikau, r.schernikau@arneburg-goldbeck.de 039388/971-10 MI/FR 09:00 – 12:00 Uhr Sekretariat: Sitzungsdienst DO 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:30 Uhr Frau Fricke/Frau Fehniger, kontakt@arneburg-goldbeck.de 039388/971-11 EINWOHNERMELDEAMT Frau Seide 039388/971-50 MO/MI/FR keine Sprechzeit DI 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 17:30 Uhr DO 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:30 Uhr HAUPTAMT STADTBÜRO WERBEN Sachgebietsleiter Hauptamt: 039393/217 Herr Gabel, r.gabel@arneburg-goldbeck.de 039388/971-30 MO 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 17:00 Uhr im Einwohnermeldeamt Allgemeine Verwaltung, Kindertageseinrichtungen, Wohnungsverwaltung immer am 1. Mittwoch im Monat: 09:00 – 12:00 Uhr Hort, Sitzungsdienst: 039393/217, Fax 039393/219 Frau J. Stamm 039388/971-32 SCHIEDSSTELLE ARNEBURG-GOLDBECK Sitzungsdienst, Wahlen, Satzungsrecht: Die nächste Sprechstunde der Schiedsstelle der Verbandsgemeinde Frau A. Sommer 039388/971-32 Arneburg-Goldbeck findet am Dienstag, 04.02.20 von 17:00 bis 18:00 Uhr Personal/Lohn/AGH: im Verwaltungsamt Arneburg statt. Ansprechpartnerin der Schiedsstelle ist Frau K. Stamm, Frau Ehrenberg 039388/971-40 Frau Angelika Wichmann, außerhalb der Sprechzeit unter 039390/81359 oder 01520/7163623 zu erreichen. Bürgerdienste – Einwohnermeldeamt/Friedhof/Standesamt: ERREICHBARKEIT DER POLIZEISTATION Frau Mohr 039388/971-33 Sitz: Arneburg, Breite Str. 15 Bürgerdienste – Einwohnermeldeamt/Standesamt: 039321/518-23, Fax 039321/518-18 Frau Bremer 039388-971-33 PHM Behrend 0151/74307100, Bürgerdienste – Standesamt/Fundbüro: PHM Treu 0151-74307099 Frau Benke 039388/971-31 Bürgerdienste – Wahlen, Hunde, Gewerbe: Herr Rottstädt 039388/971-25 Schwimmbad/Campingplatz/ Erreichbarkeit und Zuständigkeit im Rathaus Arneburg Veranstaltungen/Systemadministrator: Herr Sommer 039388/971-26 SEKRETARIAT/BÜRGERDIENSTE Sekretariat/Bürgerdienste + Gemeindeentwicklung KÄMMEREI Frau Schild 039321/518-11 Amtsleiterin Kämmerei: Fachbereich Gemeindeentwicklung und Bürgerdienste Frau Hoedt, d.hoedt@arneburg-goldbeck.de 039388/971-20 Fachbereichsleiterin – Planung, Stadtsanierung, Hochbau/Tiefbau: Leiterin Kasse und Vollstreckung: Frau Kuhlmann, s.kuhlmann@arneburg-goldbeck.de 039321/518-40 Frau Dähnrich, a.daehnrich@arneburg-goldbeck.de 039388/971-21 Teamleiterin Gemeindeentwicklung – Beitragserhebung: Vollstreckung: Frau Fleschner, k.fleschner@arneburg-goldbeck.de 039321/518-21 Frau Dietrich 039388-971-60 Gemeindeentwicklung – Hochbau/Tiefbau, Dorferneuerung, Kasse: Allgemeine Bauverwaltung, Fähren: Frau Sandel 039388-971-22 Herr Ulbrich 039321-518-43 Steuern: Herr Bethge 039321/518-33 Frau Drechsel 039388/971-12 Herr Nix 039321/518-41 Liegenschaften/Kommunalvermögen: Frau Bösner 039321/518-41 Frau Lindau 039388/971-41 Teamleiter Bürgerdienste: Doppik/Kalkulation:: Herr Deutsch, d.deutsch@arneburg-goldbeck.de 039321-518-46 Herr Sanftleben 039388/971-24 Bürgerdienste – Ordnungsbehördliche Aufgaben, Buchhaltung: Gewerbe/Märkte, Vollstreckung, Fundbüro, Frau Konert 039388/971-23 Feuerwehren: Gebäudemanagement/Schwimmbad/Campingplatz: Frau Gruber 039321/518-45 Frau Zander 039388-971-34 Herr Deutsch 039321/518-46 Allgemeine Verwaltung, Schulen/Versicherungen Frau Hack 039321/518-47 Frau Schauer 039388-971-34 Frau Beust 039321/518-22
| 12 | HALLO NACHBARN | 28. Januar 2020 | Ausgabe 1 Rede zum Neujahrempfang 2020 (gekürzt) Begrüßung der Verwaltung im letzten Jahr Ruhestand hatten aber einige System der Tandem-KiTa’s hat zu berichten. Zudem werde ich personelle Veränderungen in sich sehr gut bewährt. Hierbei Sehr geehrter Damen und mich weitestgehend auf die den Einrichtungen zur Folge. So stimmen sich immer 2 Leiterin- Herren, Aufgaben der Verbandsgemein- konnten wir für die Kinderta- nen eng miteinander ab, um Es freut mich sehr, Sie heute in de konzentrieren. Die Bürger- geseinrichtungen in Werben, gemeinsam bei Bedarf den Rochau zum Neujahrsempfang meister unserer Mitgliedsge- Iden, Rochau und dem Hort notwendigen Personalaus- der Verbandsgemeinde Arne- meinden freuen sich auf einen Goldbeck neue Leiterinnen tausch auf kurzem Weg zu burg-Goldbeck begrüßen zu Besuch Ihrer Neujahrsempfän- begrüßen. Ich wünsche Ihnen abzustimmen. Viele Probleme dürfen und bedanke mich bei ge. Daher von mir, fast schon an dieser Stelle nochmals viel können dadurch bereits im Herrn Bürgermeister Dirk gewohnt, heute ein Rückblick Erfolg im neuen Arbeitsbereich. Vorfeld und unbürokratisch Zeidler für die Unterstützung und Ausblick zu den Themen Durch einen hohen persönli- durch die Leiterinnen gelöst des heutigen Abends. Bevor wir Kindertagesstätten, Grundschu- chen Einsatz aller Erzieherin- werden. Ein weiteres Ziel, dass zu meiner kurzen Festrede len, Freiwillige Feuerwehr, die nen, insbesondere den der uns auch in 2020 noch beglei- kommen, können Sie sich auch Unterstützung der Ehrenamtli- Leiterinnen sowie den für die ten wird, ist die aufgebauten dieses Jahr auf ein ansprechen- chen, Verwaltung, etwas Koordinierung des Personalein- Überstunden weiter abzubauen. des Rahmenprogramm freuen, Breitband und natürlich das satzes zuständigen Mitarbeite- Hier meinen herzlichen Dank heute gestaltet durch den Chor Thema Wahlen. rinnen des Personalamtes, an alle Mitarbeiterinnen für und die Kinder-Funken der konnten wir auch in 2019 die Ihre Einsatzbereitschaft. Rochauer Carneval Gesellschaft. Kindertagesstätten Betreuung absichern und Insgesamt mussten wir in 2019 Hierzu freue ich mich den gemeinsam auch an der feststellen, dass auch ähnlich Präsidenten der Rochauer Sehr geehrte Damen und Betreuungsqualität arbeiten. den Lehrern, es immer schwieri- Carneval Gesellschaft, Herrn Herren, Hier mein Dank an die Kollegin- ger wird, gut ausgebildete und Frank Bräuer, begrüßen zu der Start in das Jahr 2019 war in nen des Personalbereich, Frau vielleicht sogar erfahrene dürfen! … den Kindertagesstätten und Nicole Ehrenberg und Frau Erzieherinnen und Erzieher mit Horten zwar nicht durch eine Kathleen Stamm sowie Frau staatlicher Anerkennung für die Sehr geehrte Damen und Grippewelle, wie noch in 2018, Juliane Stamm als Betreuerin Arbeit in unseren Einrichtun- Herren, geprägt. Die Änderung der der Einrichtungen sowie Herrn gen zu gewinnen. Besonders Wie auch in den letzten Jahren, Auslastung der einzelnen Gabel als Leiter des Fachdiens- belastet wird die Situation zu möchte ich den heutigen Abend Einrichtungen sowie die tes Steuerungsunterstützung. dem noch durch die Ausschrei- vor allem als Gelegenheit Verabschiedung von Mitarbei- bungsgestaltung des Bildungs- nutzen, Ihnen von der Arbeit terinnen in den wohlverdienten Das in 2018/2019 eingeführte ministeriums für die Pädagogi-
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