Amtliche Lebensmittel- und Futter-mittelüberwachung 2017 - STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ

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Amtliche Lebensmittel- und Futter-mittelüberwachung 2017 - STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ
STAATSMINISTERIUM
              FÜR SOZIALES UND
           VERBRAUCHERSCHUTZ

Amtliche Lebensmittel- und Futter-
mittelüberwachung 2017

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Amtliche Lebensmittel- und Futter-mittelüberwachung 2017 - STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ
Amtliche Lebensmittel- und Futter-mittelüberwachung 2017 - STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ
Vorwort

Sehr geehrte Damen und Herren,
sichere Lebensmittel stehen ganz oben auf der Wunschliste der Verbraucherinnen und Verbrau-
cher. Lebensmittel sind sicher, wenn sie gesundheitlich einwandfrei und richtig gekennzeichnet
sind. Dieser Bericht zeigt Ihnen, dass die Behörden und Einrichtungen im Freistaat Sachsen ihren
verbraucherschutzpolitischen Aufgaben auch im Jahr 2017 vollauf gerecht wurden. Wieder haben
die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der sächsischen Lebensmittelüberwachungsbehörden ent-
scheidend dazu beigetragen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher in Sachsen gesundheitlich
unbedenkliche und korrekt gekennzeichnete Lebensmittel erwerben und verzehren konnten.

Vergleicht man die Ergebnisse dieser Arbeit im Jahr 2017 mit denen des Vorjahres, dann zeigt
sich, dass nachhaltiges Bemühen Früchte trägt. Auf bereits erreichtem hohen Niveau lassen sich
Verbesserungen auch noch in kleinen Schritten erreichen.

Auch im Jahr 2017 war eine Vielzahl von Problemen zu lösen, deren Ursprung nicht in Sachsen
lag. Mit Fipronil belastete Eier und Geflügelfleisch zum Beispiel gaben Anlass zu vorsorglichen
Untersuchungen von Geflügelfleisch, Eiern sowie diversen Eiprodukten. Die hierbei gemachten
Erfahrungen tragen bundesweit dazu bei, die Lebensmittelüberwachung weiter zu verbessern.

Viele der festgestellten Verstöße werden nicht vorsätzlich, sondern fahrlässig begangen. Umso
wichtiger ist es, dass die Lebensmittelbetriebe eine gut funktionierende Eigenkontrolle aufbau-
en, gut geschultes Personal einsetzen und geeignete Qualitätssicherungssysteme einrichten. Hier
konnten unsere Behörden in Analogie zu den Vorjahren durch Beratung, Schulung und Öffent-
lichkeitsarbeit wichtige Impulse geben.

Als Staatsministerin für Gesundheit und Verbraucherschutz ist es mir wichtig, Ihnen, den Ver-
brauchern, mit dieser Broschüre die wichtige Arbeit der amtlichen Lebensmittelüberwachung
näherzubringen.

Nicht weniger wichtig als die Sorgfaltspflicht der Hersteller, Händler und Gastronomen aber ist
die Eigenverantwortung der Verbraucherinnen und Verbraucher. Unsere sächsische Lebensmittel-
überwachung mag noch so gut sein, vor allen Risiken schützen kann sie nicht. Schon gar nicht
vor solchen, die auf riskante Ernährungsgewohnheiten, Einkäufe bei nicht vertrauenswürdigen
Online-Lebensmittelhändlern oder auf Fehlernährung zurückzuführen sind. Als Gesundheitsmi-
nisterin appelliere ich deshalb an alle Bürgerinnen und Bürger: Leisten Sie selbst Ihren Beitrag
zur Sicherheit der Lebensmittel, die Sie genießen. Achten Sie auf eine verantwortungsvolle sowie
kritische Auswahl der Produkte unabhängig vom Bezugsort und auf einen hygienebewussten Um-
gang im eigenen Haushalt.

Barbara Klepsch
Staatsministerin für Soziales
und Verbraucherschutz

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Amtliche Lebensmittel- und Futter-mittelüberwachung 2017 - STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ
Inhaltsverzeichnis
Inhalt
Inhaltsverzeichnis....................................................................................................................................................................................................................3
Gesundheitlicher Verbraucherschutz................................................................................................................................................................................4
1              Die amtliche Lebensmittelüberwachung.........................................................................................................................................................4
1.1            Die Struktur der amtlichen Lebensmittel­überwachung.............................................................................................................................4
1.2    Berichterstattung über den Vollzug der amtlichen
       Lebensmittelüberwachung in Sachsen............................................................................................................................................................4
1.2.1 Die Lebensmittelwirtschaft in Sachsen............................................................................................................................................................4
1.2.2	Überwachung vor Ort (amtliche Betriebskontrollen)..................................................................................................................................6
1.2.3 Untersuchung amtlicher Proben........................................................................................................................................................................8
1.3	Auffälligkeiten – Produktgruppen mit vermehrten Auffälligkeiten................................................................................................... 12
1.3.1 Wurstwaren........................................................................................................................................................................................................... 12
1.3.2 Feine Backwaren.................................................................................................................................................................................................. 12
1.3.3 Honige, Blütenpollen, -zubereitungen, Brotaufstriche........................................................................................................................... 13
1.3.4 Speiseeis und Speiseeishalberzeugnisse....................................................................................................................................................... 13
1.3.5 Süßwaren............................................................................................................................................................................................................... 14
1.3.6 Tee und teeähnliche Erzeugnisse.................................................................................................................................................................... 15
1.3.7 Konfitüren, Gelees, Fruchtaufstriche............................................................................................................................................................. 16
1.3.8 Fertiggerichte und zubereitete Speisen........................................................................................................................................................ 17
1.3.9 Würzmittel............................................................................................................................................................................................................. 17
1.3.10	Zusatzstoffe und wie Zusatzstoffe verwendete Lebensmittel und Vitamine................................................................................... 18
1.3.11 Tabak ...................................................................................................................................................................................................................... 18
1.3.12 Weinähnliche Getränke..................................................................................................................................................................................... 19
1.3.13 Alkoholfreie Erfrischungsgetränke................................................................................................................................................................. 19
1.3.14 Spirituosen............................................................................................................................................................................................................. 20
1.3.15 Nahrungsergänzungsmittel...............................................................................................................................................................................21
1.3.16	Lebensmittel für besondere Verbrauchergruppen und Mahlzeitersatz.............................................................................................. 22
1.3.17 Bedarfsgegenstände........................................................................................................................................................................................... 24
1.3.18 Kosmetische Mittel.............................................................................................................................................................................................. 27
1.4	Landesüberwachungsprogramme (LÜP) im Bereich
       Lebensmittelsicherheit....................................................................................................................................................................................... 28
1.4.1	Dimethoat und weitere PSM in sächsischem Landwein.......................................................................................................................... 29
1.4.2	Kontrolle der Hygiene bei der Abgabe von Rohmilch – Milch zum Selberzapfen.......................................................................... 30
1.5            Rückblick auf den Fall Fipronil in Eiern.........................................................................................................................................................31
1.6            Schnellwarnsystem vs. lebensmittelwarnung.de....................................................................................................................................... 32
1.7            Wie sauber sind eigentlich Glühweintassen?.............................................................................................................................................. 33
1.8            Risikolebensmittel in der Altenpflege........................................................................................................................................................... 34
1.9	„Street Food“ – mobile Verpflegung auf Volksfesten und Veranstaltungen..................................................................................... 35
1.10	E-Zigaretten – ein Lifestyleprodukt im Lichte der rechtlichen Vorgaben......................................................................................... 36
1.11	Ein Beitrag des Landesverbandes der Lebensmittelkontrolleure Sachsens e. V............................................................................... 37
2              Amtliche Futtermittelkontrolle....................................................................................................................................................................... 42
3              Abkürzungsverzeichnis...................................................................................................................................................................................... 43
4              Abbildungsverzeichnis........................................................................................................................................................................................ 45
5              Tabellenverzeichnis............................................................................................................................................................................................. 46

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Gesundheitlicher Verbraucherschutz
1         Die amtliche Lebensmittelüberwachung
1.1	Die Struktur der amtlichen Lebensmittel­überwachung

Die amtliche Lebensmittelüberwachung hat zum Ziel, die säch-    darin besteht, Informationen aus den unteren Lebensmittel-
sischen Verbraucherinnen und Verbraucher vor gesundheit-        überwachungsbehörden zusammenzuführen und an das SMS
lichen Gefahren durch den Verzehr nicht sicherer Lebensmit-     weiterzuleiten. Andererseits werden Mitteilungen aus dem SMS
tel sowie vor Täuschung im Lebensmittelverkehr zu schützen.     über die LDS an die unteren Lebensmittelüberwachungsbehör-
Im Rahmen der amtlichen Lebensmittelüberwachung wird            den gegeben und die entsprechenden Vollzugsmaßnahmen
gleichermaßen auch der Verkehr mit kosmetischen Mitteln,        veranlasst. Die LDS ist auch Vollzugsbehörde. Sie ist außerdem
Bedarfsgegenständen, Tabakerzeugnissen sowie Erzeugnissen       zuständig für Genehmigungs- und Widerspruchsverfahren so-
des Weinrechts betrachtet.                                      wie Zulassungsbehörde im Sinne des Artikels 3 der Verordnung
                                                                (EG) Nr. 853/2004. Die LDS unterliegt der Dienstaufsicht des
Die amtliche Lebensmittelüberwachung ist gegliedert in eine     Sächsischen Staatsministeriums des Inneren (SMI).
oberste, eine obere und die unteren Lebensmittelüberwa-
chungsbehörden.                                                 Die amtliche Lebensmittelüberwachung besteht im Wesentli-
Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Verbrau-      chen aus den beiden Säulen amtliche Betriebskontrollen und
cherschutz (SMS) ist die oberste Lebensmittelüberwachungs-      amtliche Probenuntersuchungen.
behörde. Es hat die fachliche Aufsicht über den gesamten Be-    Die 13 Lebensmittelüberwachungs- und Veterinärämter (LÜVÄ)
reich, nimmt die landesspezifische Gesetzgebungskompetenz       der Landkreise und kreisfreien Städte sind die unteren Lebens-
wahr und regelt Aufgaben in seinem Zuständigkeitsbereich,       mittelüberwachungsbehörden. In ihre Zuständigkeit fallen die
zum Beispiel per Verwaltungsvorschrift oder Erlass. Das SMS     Betriebskontrollen vor Ort und sie nehmen in den Betrieben
vertritt im Rahmen seiner Zuständigkeit die Interessen Sach-    amtliche Proben für die anschließende Untersuchung im Labor.
sens gegenüber dem Bundesministerium für Ernährung und
Landwirtschaft (BMEL) und nimmt gestaltenden Einfluss auf       Die Untersuchung der amtlichen Proben erfolgt dann in der
Rechtsetzungsvorhaben auf Bundes- und europäischer Ebene.       Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veteri-
                                                                närwesen (LUA) Sachsen.
Die Landesdirektion Sachsen (LDS) ist die obere Lebensmittel-
überwachungsbehörde. Sie hat eine Bündelungsfunktion, die

1.2	Berichterstattung über den Vollzug der amtlichen
     Lebensmittelüberwachung in Sachsen
1.2.1     Die Lebensmittelwirtschaft in Sachsen

Der amtlichen Lebensmittelüberwachung unterliegen alle          zeitraum 2017 unterlagen damit insgesamt 66.546 Betriebe
Be­triebe, die nach den Vorgaben der Verordnung (EG)­           der amtlichen Lebensmittelüberwachung. Ausgehend von
Nr. 882/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom      63.101 Betrieben im Jahr 2013, hat sich scheinbar die Gesamt-
29. April 2004 über amtliche Kontrollen zur Überprüfung der     zahl der gemeldeten Betriebe im Lauf der Jahre 2014 bis 2017
Einhaltung des Lebensmittel- und Futtermittelrechts sowie       stetig erhöht (siehe Abbildung 1).
der Bestimmungen über Tiergesundheit und Tierschutz und
des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches vom 26. April    Betrachtet man allerdings die Veränderung der ­Betriebszahlen
2006 (LFGB) regelmäßig amtlich zu kontrollieren sind. Hierzu    getrennt für die einzelnen Tätigkeitsbereiche der Lebensmittel-
gehören alle Betriebe, die an der Erzeugung, Herstellung und    unternehmen (siehe Abbildung 2), so wird deutlich, dass die
Vermarktung von Lebensmitteln beteiligt sind. Hinzu kommen      scheinbare Zunahme allein aus einer höheren Anzahl von Er-
noch Betriebe, die Bedarfsgegenstände, kosmetische Mittel so-   zeugern resultiert. Bei Erzeugern handelt es sich um Betriebe,
wie Tabakerzeugnisse herstellen und vermarkten. Im Berichts-    die auf der ersten Stufe der Lebensmittelproduktion tätig sind.

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Hierzu gehören beispielsweise Tierhalter oder auch L­ andwirte,                Insgesamt blieb die Struktur der sächsischen Lebensmittelwirt-
die Ackerbau betreiben. Die Abgrenzung zwischen einer Hob-                     schaft in den letzten Jahren erhalten. Auch wenn ihr Anteil an
bytierhaltung (zum Beispiel der Haltung von Hühnern zur                        der Gesamtheit aller Betriebe durch die vermehrte Erfassung
Erzeugung von Frühstückseiern für sich selbst und vielleicht                   von Erzeugern leicht zurückgegangen ist, dominieren Dienst-
noch für den Nachbarn) und einem tatsächlichen Lebensmit-                      leistungsbetriebe (das heißt Küchen und Kantinen sowie Gast-
telbetrieb, der zum Beispiel seine Eier selbst verbraucht, dem                 stätten und Imbisseinrichtungen) nach wie vor mit 38 % aller
Nachbarn schenkt und noch einige Eier im Dorf verkauft, ist                    erfassten Betriebe, gefolgt von den Einzelhändlern mit 28 %.
jedoch nicht leicht. Daher ist davon auszugehen, dass der An-                  Handwerklich strukturierte Betriebe, wie Bäckereien und Flei-
stieg der Erzeugerbetriebe von 12.814 Betrieben im Jahr 2013                   schereien, sowie Direktvermarkter von Lebensmitteln, werden in
auf 16.653 Betriebe im Jahr 2017 nicht aus einer tatsächlichen                 der Statistik als Hersteller, die im Wesentlichen auf der Einzel-
Zunahme von Erzeugern resultiert, sondern die Gründe eher in                   handelsstufe verkaufen, erfasst. Ihr Anteil beträgt derzeit 5 %
einer stringenteren Datenerfassung zu suchen sind.                             (siehe Abbildung 3).

Abbildung 1: Anzahl Betriebe im Verlauf

                 70.000
                 70.000

                             66.623                                                                                   66.546
                                                                                                 65.970

                                           64.731                                                           65.690
                                                          63.607
                                                                                63.101       63.639

                                                63.311               63.060

                 60.000
                 60.000
                             2008
                             2008     2009
                                      2009      2010
                                                2010      2011
                                                          2011       2012
                                                                     2012      2013
                                                                               2013      2014
                                                                                         2014     2015
                                                                                                  2015      2016
                                                                                                            2016     2017
                                                                                                                      2017

Abbildung 2: Veränderung der Betriebszahlen nach Betriebsgattungen
    Abbildung 2: Änderung der Betriebszahlen nach Betriebsgattungen

    30.000
     30.000                                                                                 Erzeuger (Urproduktion)
                                                                                             Erzeuger (Urproduktion)
                   25.469       25.395       25.609      25.535       25.443
    25.000
     25.000
                                                                                             Hersteller
                                                                                            Hersteller   und
                                                                                                       und   Abpacker
                                                                                                           Abpacker

                     19.031       18.986                                                     Vertriebsunternehmen und
    20.000
     20.000                                   18.604 18.325           18.365
                                                                                             Transporteure
                                                                                            Vertriebsunternehmen und
                                                                                            Transporteure

    15.000
     15.000                                                16.084 16.653                     Einzelhändler
                                              15.909
                                                                                            Einzelhändler
                                13.505                                                       Dienstleistungsbetriebe
                   12.814
    10.000
     10.000
                                                                                             Hersteller, die im wesent-
                                                                                            Dienstleistungsbetriebe
                                                                                             lichen auf der Stufe des
      5.000
       5.000
                     3.532       3.503       3.524        3.420        3.429
                                                                                             Einzelhandels verkaufen

                    1.169        1.196       1.183        1.185       1.238                 Hersteller, die im
                     859           847         854          834           874               wesentlichen auf der Stufe
            00                                                                              des Einzelhandels
                   2013
                    2013         2014
                                 2014        2015
                                             2015        2016
                                                          2016        2017
                                                                      2017
                                                                                            verkaufen

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Amtliche Lebensmittel- und Futter-mittelüberwachung 2017 - STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ
Abbildung 3: Anteil der Betriebe einer Betriebsgattung an allen Lebensmittelbetrieben 2017

                                      874; 1 %
                                                                                                             Dienstleistungsbetriebe
                              1.238; 2 %       544; 1 %
                         3.429; 5 %
                                                                                                             Einzelhändler
                                                                                  25.443; 38 %
      16.653; 25 %
                                                                                                             Erzeuger

                                                                                                             Hersteller, die im Wesentlichen
                                                                                                             auf der Einzelhandelstufe
                                                                                                             verkaufen

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                                                                                                             Vertriebsunternehmer/
                                                                                                             Transporteuer

                 18.365; 28 %                                                                                Andere

1.2.2	Überwachung vor Ort (amtliche Betriebskontrollen)
Ein wesentlicher Bestandteil der amtlichen Überwachungs-                        Tabelle 1: Übersicht über die erfassten Verstöße
tätigkeit ist die Kontrolle der Einhaltung lebensmittelrecht­
licher Vorschriften durch Inspektion der Betriebe vor Ort. Von                    Art des Verstoßes          Berücksichtigte Mängel bei der:
den insgesamt 66.546 erfassten Betrieben wurden im Jahr
2017 36.243 Betriebe (54,5 %) kontrolliert und dabei wurden                       Hygiene                    betrieblichen Eigenkontrolle, HACCP
74.083 Inspektionsbesuche durchgeführt. Davon erfolgten                                                      und/oder Schulung der Mitarbeiter
63.793 Kontrollen (86,1 %) planmäßig. 10.290 Kontrollen                           Hygiene allgemein          baulichen und/oder technischen
mussten außerplanmäßig bzw. anlassbezogen durchgeführt                                                       Ausstattung der Räume und Geräte,
werden; circa 33 % dieser außerplanmäßigen Kontrollen ent-                                                   Hygiene des Personals
fielen auf Nachkontrollen aufgrund festgestellter Mängel. In
1.331 Betrieben, das sind 3,7 % der kontrollierten Betriebe,                      Zusammensetzung            Qualität der Rohstoffe oder herge-
wurden erhebliche Mängel festgestellt, so dass Maßnahmen                                                     stellten Lebensmittel, Rückstände
mit besonderer Durchsetzungswirkung folgen mussten (soge-
                                                                                  Kennzeichnung/             Kennzeichnung von Lebensmitteln
nannte formelle Maßnahmen). Bei erheblichen Mängeln mit
                                                                                  Aufmachung                 bzw. Warenpräsentation
daraus resultierenden formellen Maßnahmen spricht man auch
von Verstößen. Im Jahr 2016 waren bei 4,1 %1 der kontrol-                         Andere Mängel              Einhaltung weiterer lebensmittel-
lierten Betriebe Verstöße festgestellt worden. Weniger gravie-                                               rechtlicher Vorschriften
rende Mängel werden durch die Lebensmittelüberwachungs-                                                      (z. B. Rückverfolgbarkeit)
behörden auch verfolgt, jedoch werden hier Mittel genutzt, die
an anderer Stelle statistisch ausgewertet werden (siehe unter
Maßnahmen).                                                                     nennung) festgestellt werden. 2017 wurden bei den Kontrollen
Die Verstöße werden für die statistische Auswertung in fünf                     mit Verstoß insgesamt 5.610 Verstöße festgestellt. Mehr als
Arten untergliedert. Eine Übersicht zu Verstoßarten und den                     Dreiviertel (83 %) aller festgestellten Verstöße waren 2017 auf
jeweils zugrundeliegenden Mängeln enthält die nachfolgende                      Mängel im Hinblick auf die Einhaltung der Hygienevorschrif-
Tabelle.                                                                        ten zurückzuführen, gefolgt von 11 % Verstößen gegen Kenn-
                                                                                zeichnungsvorschriften. Bei 1 % aller Verstöße wurden Mängel
Bei den im Jahre 2017 durchgeführten 74.083 Betriebskont-                       in der Zusammensetzung der Produkte festgestellt; Verstöße
rollen wurden bei 1.630 Kontrollen (2,2 %) Verstöße, also er-                   gegen andere Rechtsvorschriften machten 2017 insgesamt
hebliche Mängel, und bei weiteren 19. 670 Kontrollen (26,6 %)                   5 % aller Verstöße aus (siehe Abbildung 4). Die Verteilung der
zudem geringfügige Abweichungen festgestellt. Dabei können                      Verstöße auf die einzelnen Verstoßarten hat sich dabei über die
in einem Betrieb auch Verstöße verschiedener Art (Mehrfach-                     letzten Jahren nicht verändert (siehe Abbildung 5).
1
    Vorjahreswerte an geänderte Statistik angepasst

6|
Amtliche Lebensmittel- und Futter-mittelüberwachung 2017 - STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ
Abbildung 4: Anzahl der Verstöße an der Gesamtzahl festgestellter Verstöße 2017 in Sachsen

                                                      43; 1 %                                                  Mängel der Hygiene allgemein
                                     296; 5 %
                                                                                                               (baul./techn. Mängel der
                                                                                                               Räume und Geräte, Hygiene
                                                                                   2.438; 43 %                 des Personals)

        2.227; 40 %                                                                                            Kennzeichnungsmängel
                                                                                                               und Aufmachung

                                                                                                               Hygiene Eigenkontrolle

                                                                                                               Andere Mängel

                                                                                                               Mängel der Zusammensetzung
                                                                                                               (Qualitätsmängel der Rohstoffe,
                                                                                                               Rückstände)

                                                                606; 11 %

Abbildung 5: Anzahl der Betriebe nach Art der Verstöße bei Kontrollen 2015, 2016 und 20172

    3.000
    3.000                                       2.839

                                        2.461           2.438
    2.500
    2.500             2.383
                               2.227
               2.000
    2.000
    2.000

    1.500
    1.500

    1.000                                                                                          922
    1.000                                                                                    870
                                                                                                         606
                                                                                                                                        2015
      500
      500                                                                                                                               2015
                                                                                                                   369 328 296          2016
                                                                                                                                         2016
                                                                   53 57 43                                                              2017
          0
                                                                                                                                        2017
          0
                    Hygiene            Mängel der Hygiene         Mängel der Zu-             Kennzeichnungs-           Andere
                 Eigenkontrolle       allgemein (baul./techn.    sammensetzung                 mängel und
                                        Mängel der Räume         (Qualitätsmängel              Aufmachung
                                       und Geräte, Hygiene       der Rückstände)
                                          des Personals)

2
    Vorjahreswerte an geänderte Statistik angepasst

                                                                                                                                                 |7
Amtliche Lebensmittel- und Futter-mittelüberwachung 2017 - STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ
Stellen die Lebensmittelüberwachungs- und Veterinärämter                      ▪   Einleitung eines Strafverfahrens
Verstöße fest, werden amtliche Maßnahmen auf der Grund-                       ▪   öffentliche Warnung
lage der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 und des Lebensmittel-                   ▪   nicht näher spezifizierte Ordnungsverfügungen
und Futtermittelgesetzbuches veranlasst, die im sächsischen                   ▪    Entzug und Aussetzung der Zulassung
Datenverarbeitungssystem LEVES-SN unter folgenden Punkten                     ▪     unschädliche Beseitigung/Vernichtung
erfasst werden:                                                               ▪   Ordnungsverfügung – Rücknahme/Rückruf
▪ Bescheid zur Mängelbeseitigung
▪ Betriebsbeschränkung                                                        Die nachfolgende Tabelle 2 gibt einen Überblick über die Häu-
▪ Betriebsschließung                                                          figkeit der Maßnahmen mit besonderer Durchsetzungswirkung
▪ Sicherstellung, Inverwahrnahme, Beschlagnahme                               in 2017 und den vorangegangenen zwei Jahren.
▪ Verbot des Inverkehrbringens/Verkaufsbeschränkung                           In Fällen, in denen bei den Kontrollen geringfügige Abwei-
▪ Verwarnung ohne Verwarnungsgeld                                             chungen festgestellt werden, werden andere Maßnahmen, wie
▪ Verwarnung mit Verwarnungsgeld                                             zum Beispiel Belehrungen/Beratungen oder Mängelberichte
▪ Einleitung eines Bußgeldverfahrens                                          mit Anordnungen zur Abstellung der Abweichungen, ergriffen.
Tabelle 2: Anzahl Kontrollen, aus denen sich alleine oder gemeinsam mit anderen Kontrollen/Proben eine der dargestellten Maßnahmen ergeben haben

    Art der Maßnahme                                                                               2015                2016                2017
    Bescheid zur Mängelbeseitigung                                                                 450                  533                 379

    Betriebsbeschränkung                                                                            10                  35                   18
    Sicherstellung, Inverwahrnahme, Beschlagnahme                                                   22                  22                   14
    nicht näher spezifizierte Ordnungsverfügungen                                                   74                  93                  149
    Verwarnung ohne Verwarngeld                                                                    563                  676                 555
    Verwarnung mit Verwarngeld                                                                     547                  543                 494
    Betriebsschließung                                                                              24                   21                  17
    Entzug und Aussetzung der Zulassung                                                              0                   0                    3
    unschädliche Beseitigung/Vernichtung3                                                            -                   -                   12
    Verbot des Inverkehrbringens/Verkaufsbeschränkung                                               28                  27                   29
    Ordnungsverfügung – Rücknahme/Rückruf3                                                           -                   -                    1
    Einleitung eines Bußgeldverfahrens                                                             132                  151                 178
    Einleitung eines Strafverfahrens                                                                15                  16                   14
    Öffentliche Warnung                                                                              0                   1                    6

1.2.3           Untersuchung amtlicher Proben
1.2.3.1 Probenahme

Neben der Inspektion der Betriebe vor Ort ist die Untersuchung                geprüft, ob die Angaben, die ein Hersteller zu seinem Produkt
von Lebensmitteln, Wein, Tabakerzeugnissen, kosmetischen                      macht, stimmen, ob also zum Beispiel die Kennzeichnung auch
Mitteln und Bedarfsgegenständen ein wesentlicher Bestandteil                  die Zusammensetzung des Produkts widerspiegelt.
der amtlichen Lebensmittelüberwachung.                                        Amtliche Proben werden planmäßig oder außerplanmäßig als
                                                                              Verdachts-, Verfolgs- oder Beschwerdeprobe genommen. Der
Die LÜVÄ nehmen beim Lebensmittelunternehmen amtliche                         Anteil der Planproben liegt in allen Berichtsjahren deutlich
Proben. Diese werden dann an die LUA Sachsen gesendet, wo                     über 90 %.
die amtlichen Proben untersucht werden. Die Probenunter-
suchung umfasst zunächst eine Prüfung, ob das Lebensmittel                    Die planmäßige Entnahme von Proben erfolgt risikoorientiert
korrekt gekennzeichnet ist, ob also alle gesetzlich vorgeschrie-              nach der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über Grundsätze
benen Angaben auf der Verpackung stehen. Natürlich folgt                      zur Durchführung der amtlichen Überwachung der Einhaltung
dem eine Laboranalyse der Lebensmittel. In dieser wird geprüft,               der Vorschriften des Lebensmittelrechts, des Rechts der tieri-
dass das Lebensmittel nicht gesundheitlich bedenklich ist und                 schen Nebenprodukte, des Weinrechts, des Futtermittelrechts
auch sonst alle rechtlichen Anforderungen erfüllt. Es wird auch               und des Tabakrechts (AVV Rahmen-Überwachung – AVV RÜb).
3
    2017 erstmals statistisch ausgewertet

8|
Insgesamt sind 5,5 Proben je 1.000 Einwohner zu entnehmen.                       Auf Grundlage der beiden Faktoren Proben je Einwohner und
Risikoorientierte Probenahme bedeutet, dass anhand von Fakto-                    ­ isiko einer Warengruppe wird ein Rahmenprobenplan erstellt, in
                                                                                 R
ren, wie zum Beispiel der Häufigkeit, mit der ein Lebensmittel auf               dem die Anzahl und die Verteilung der Proben auf die einzelnen
den Tisch kommt, oder der Anfälligkeit für Verderb eines Lebens-                 Warengruppen festgelegt ist. Im Berichtszeitraum 2017 wurden
mittels, eine Risikoabschätzung für eine Warengruppe erfolgt.                    die folgenden zehn Warengruppen am häufigsten b  ­ eprobt:

Tabelle 3: A
            nzahl der Proben in den zehn am häufigsten beprobten Warengruppen

  Waren-       Warenobergruppe                                                                                                      Anzahl der
   code                                                                                                                            Proben 2017
     07        Fleischerzeugnisse warmblütiger Tiere, ausgenommen (08 – Wurstwaren)                                                 1.971
     06        Fleisch warmblütiger Tiere, auch tiefgefroren                                                                        1.777
     08        Wurstwaren                                                                                                           1.324
     18        Feine Backwaren                                                                                                      1.143
     50        Fertiggerichte, zubereitete Speisen (ausgenommen 48 – Kaffee, -ersatzstoffe, -zusätze)                                946
     20        Mayonnaisen, emulgierte Soßen, kalte Fertigsoßen, Feinkostsalate                                                      875
     03        Käse                                                                                                                  840
     84        Kosmetische Mittel und Stoffe zu deren Herstellung                                                                    759
     42        Speiseeis, -halberzeugnisse                                                                                           716
     86        Bedarfsgegenstände mit Lebensmittelkontakt                                                                            598
Quelle: LUA – Jahresstatistik
                                                                                 Tabelle 4: Gesamtzahl der Proben
Die Gesamtzahl der Proben war dabei in den Jahren 2015 –
2017 relativ konstant.                                                                    2015                      2016                      2017
                                                                                         22.593                     22.701                  21.443

1.2.3.2 Ergebnisse der amtlichen Probenuntersuchung

Wird in der LUA festgestellt, dass ein Produkt nicht den ge-                     informiert. In der nachfolgenden Tabelle ist der Anteil der
setzlichen Anforderungen genügt, werden die Abweichungen                         ­beanstandeten Proben nach Warengruppe für den Berichtszeit-
in einem Sachverständigengutachten dargelegt. Das LÜVA,                           raum dargestellt. Betrachtet man die Beanstandungsquote für alle
das die Probe entnommen hat, wird von der LUA darüber                             Proben, so hat diese in den letzten Jahren leicht zugenommen.

Tabelle 5: A
            nteil der Lebensmittelwarengruppen mit den höchsten Beanstandungsquoten in den letzten Jahren

  Waren-       Warenobergruppe                                                                                               Anteil der beanstandeten
   code                                                                                                                         Proben 2017 in %
     49        Diätetische Lebensmittel                                                                                               60,8
     51        Nahrungsergänzungsmittel                                                                                               54,0
     48        Säuglings- und Kleinkindernahrung                                                                                      32,6
     40        Honige, Blütenpollen, -zubereitungen, Brotaufstriche, auch brennwertreduziert,                                          31,4
               ausgenommen 41
     52        Würzmittel                                                                                                              31,2
     43        Süßwaren, ausgenommen 44                                                                                               27,2
     32        Alkoholfreie Getränke, Getränkeansätze, Getränkepulver, auch brennwertreduziert                                        27,2
     47        Tee, teeähnliche Erzeugnisse                                                                                           26,6
     18        Feine Backwaren                                                                                                        25,8
     57        Zusatzstoffe und wie Zusatzstoffe verwendete Lebens­mittel und Vitamine                                                25,6

                                                                                                                                                     |9
Abbildung 6: Anteil der Proben mit Beanstandung an allen Proben

                           18,0
                           18,0
                      %
                      %
                           16,0
                           16,0
                                                                                      15,3
                                                                  13,8    14,1
                           14,0
                           14,0
                                       11,3         11,2
                           12,0
                           12,0
                                                                                                       Anteil
                                                                                                       Anteil
                           10,0
                           10,0
                                                                                                       beanstandete
                                                                                                       beanstandete
                                                                                                       Proben
                                                                                                       Proben
                            8,0
                            8,0

                            6,0
                            6,0

                            4,0
                            4,0

                            2,0
                            2,0

                            0,0
                            0,0
                                      2013
                                      2013         2014
                                                    2014          2015
                                                                  2015    2016
                                                                          2016       2017
                                                                                      2017

Die bei der Probenuntersuchung festgestellten Mängel werden              Wird ein Produkt beanstandet, wird zunächst das LÜVA in-
für die Auswertung unterteilt in:                                        formiert, das die Probe genommen hat. Generell gilt für die
▪ Mängel durch mikrobiologische Verunreinigungen,                        Ahndung von Vergehen das Sitzlandprinzip. Das bedeutet, dass
▪ Mängel durch andere Verunreinigungen,                                  das LÜVA zuständig ist, in dem der Verursacher seinen Sitz hat.
▪ Mängel der Zusammensetzung (Qualitätsmängel der                       Sitzt der Verursacher nicht im Zuständigkeitsbereich des LÜVA,
   Rohstoffe, Rückstände),                                               das die Probe genommen hat, wird das Untersuchungsergebnis
▪ Mängel der Kennzeichnung und Aufmachung und                            an das für den Betrieb zuständige LÜVA weitergeleitet. Da sehr
▪ andere Mängel.                                                         viele Proben im Einzelhandel entnommen werden (in jedem
                                                                         Jahr um die 62 % aller Proben), erfolgt in vielen Fällen eine
                                                                         Weiterleitung. Die Tabelle 6 gibt einen Überblick über die Häu-
Wie Abbildung 7 deutlich macht, hat sich die Art oder Kate-              figkeit der Maßnahmen mit besonderer Durchsetzungswirkung
gorie der bei den Untersuchungen festgestellten Mängel im                aufgrund von Probenuntersuchungen im Berichtszeitraum.
Laufe der letzten drei Jahre kaum verändert, wobei die Häu-
figkeit von Kennzeichnungsmängeln zugenommen hat. Zu den                 Aus der Tabelle 5 lässt sich erkennen, dass es Warengruppen
Kennzeichnungsmängeln zählen vor allem unzutreffende und                 gibt, bei denen jedes Jahr ein hoher Anteil der untersuchten
damit irreführende Werbeaussagen, aber auch die mangelhafte              Produkte beanstandet wird. Im Folgenden werden die Ergeb-
Kennzeichnung in Bezug auf die Zusammensetzung und den                   nisse zu einigen Warengruppen mit besonders hoher Beanstan-
Energiegehalt von Lebensmitteln.                                         dungsquote näher vorgestellt.

10 |
Abbildung 7: Anteil der beanstandeten Proben an allen Proben nach Grund der Beanstandung 2015, 2016 und 2017 in Sachsen

    %
     14,0
      14,0
                                                                                                      12,9

      12,0
       12,0                                                                               11,1 11,4

      10,0
       10,0

        8,0
         8,0

        6,0
         6,0

        4,0
         4,0
                                                                                                                                        2015
                                                                                                                                        2015
        2,0
         2,0                                                      1,3 1,2 1,3
                    1,0 1,1 1,0              1,0 1,1 1,0                                                           0,8 0,5 0,5          22016
                                                                                                                                           016
                                                                                                                                         2017
                                                                                                                                          2017
        0,0
         0,0
                   Mikrobiologische
                  Mikrobiologische                Andere
                                                 Andere           Zusammensetzung
                                                                Zusammen­ setzung Kennzeichnungsmängel
                                                                                   Kennzeichnungs-                  Andere Verstöße
                                                                                                                       Andere
                   Verunreinigungen
                  Verunreinigungen           Verunreinigungen
                                            Verunreinigungen                         und Aufmachung
                                                                                      mängel  und                     Verstöße
                                                                                     Aufmachung

Tabelle 6: A
            nzahl der Proben, die allein oder gemeinsam mit anderen Kontrollen/Proben eine der dargestellten Maßnahmen ergeben haben

    Art der Maßnahme                                                                               2015                 2016            2017
    Bescheid zur Mängelbeseitigung                                                                   51                  84              58

    Betriebsbeschränkung                                                                             1                    1               0
    Sicherstellung, Inverwahrnahme, Beschlagnahme                                                    6                    7               2
    Nicht näher spezifizierte Ordnungsverfügungen                                                    10                  14              17
    Verwarnung ohne Verwarngeld                                                                      64                  39              76
    Verwarnung mit Verwarngeld                                                                       42                  31              63
    Betriebsschließung                                                                               0                    0               0
    Entzug und Aussetzung der Zulassung                                                              0                    0               0
    unschädliche Beseitigung/Vernichtung          4
                                                                                                      -                   -               9
    Verbot des Inverkehrbringens/Verkaufsbeschränkung                                                4                   32               7
    Ordnungsverfügung – Rücknahme/Rückruf4                                                            -                   -               0
    Einleitung eines Bußgeldverfahrens                                                               54                  52              61
    Einleitung eines Strafverfahrens                                                                 51                  72              42
    Einleitung einer Schnellwarnung                                                                  13                  14              10
    Öffentliche Warnung                                                                              0                    2               1

4
    2017 erstmals statistisch ausgewertet

                                                                                                                                                 | 11
1.3	Auffälligkeiten – Produktgruppen mit vermehrten Auffälligkeiten
1.3.1        Wurstwaren
Im Jahr 2017 wurden 1.324 Wurstwaren von Rohwürsten über        Bindegewebe, Wasser oder Speck, oder die mengenmäßige
Brüh- und Kochwürste analysiert; davon wurden 268 Proben        Angabe/Reihenfolge von Zutaten nicht mit den chemischen
beanstandet.                                                    Analysenergebnissen überein (erhöhter Wasser : Eiweiß- oder
                                                                Fett : Eiweiß-Quotient bzw. zu niedrige Gehalte an binde­
Die meisten Beanstandungen (rund 70 %) entfielen dabei wie-     gewebseiweißfreiem Fleischeiweiß, auch bezogen auf das
derholt auf eine inkorrekte Kennzeichnung bzw. Nährwert-        Gesamteiweiß= BEFFE oder BEFFEF).
kennzeichnung, nicht korrekte Bezeichnungen (u. a. fehlende     Beispielsweise wurde in 13 Proben ein zu niedriger Gehalt an
Tierartverweise) sowie eine nicht Maßgaben konforme Kennt-      BEFFE/BEFFEF nachgewiesen. Die betroffenen Produkte waren
lichmachung von Allergenen.                                     zumeist streichfähige Rohwürste und Leberwürste.

Auch die fehlende Deklaration von Zusatzstoffen war ein häu-    Erfreulicherweise mussten lediglich zwei Proben als gesund-
figer Beanstandungsgrund. Allein die fehlende Kennzeichnung     heitsschädlich und somit als nicht sicher beurteilt werden. Zum
von Phosphat sowie Nitrit bzw. Nitrat wurde bei 22 Proben       einen wurde in einem Frühstücksmett nach Art einer Zwiebel-
bemängelt.                                                      mettwurst Salmonella Derby nachgewiesen, zum anderen wur-
Bei einer Probe wurde bezüglich Glutaminsäure eine Höchst-      de in einer Beschwerdeprobe Paprikasalami ein spitzer, rostiger
mengenüberschreitung festgestellt.                              Draht gefunden.
Daneben stimmten häufig Angaben aus dem Zutatenverzeich-
nis, zum Beispiel fehlende Aufführung von mitverarbeitetem      Insgesamt mussten allerdings 24 Proben aufgrund der Sensorik
                                                                und/oder der mikrobiologischen Ergebnisse als nicht zum Ver-
Abbildung 8: Auswahl verschiedener Wurstwaren                   zehr geeignet beurteilt werden. Dies betraf hauptsächlich
                                                                Brüh- sowie Kochwürste, welche vorrangig erhöhte Gehalte
                                                                der Gesamtkeimzahl und Milchsäurebakterien aufwiesen.

                                                                Auffällig ist darüber hinaus, dass der Krankheitserreger Listeria
                                                                monocytogenes in knapp 9 % aller untersuchten Wurstwaren
                                                                qualitativ nachgewiesen wurde. Dies betraf zum allergrößten
                                                                Teil Rohwürste mit verschiedenem Reifungsalter, aber zum Bei-
                                                                spiel auch Brühwürstchen.
                                                                In sieben Fällen wurde Listeria monocytogenes mit mehr als
                                                                zehn Koloniebildenden Einheiten pro Gramm (KbE/g), dem
                                                                Grenzwert, nachgewiesen. Davon in zwei Fällen in Brühwurst-
                                                                halbfabrikaten mit Werten > 100 KbE/g.
                                                                Listeria monocytogenes ist weit verbreitet und kann Lebens-
                                                                mittel daher auf verschiedenen Stufen der Gewinnung und
                                                                Verarbeitung kontaminieren, was mittels Umgebungsuntersu-
                                                                chungen häufig bestätigt wird. Die Durchführung von Hygie-
                                                                nemaßnahmen sowie deren Kontrolle sind somit unabdingbar.
Bildnachweis: LUA, Sachsen

1.3.2        Feine Backwaren                                    Abbildung 9: Backware mit nicht durchgebackener Füllung

Von 1.143 Proben Feiner Backwaren mussten 295 Proben
beanstandet werden. Dies entspricht einer Quote von 26 %.
Zählt man hierzu noch weitere 44 Proben mit Hinweisen zu
vermeintlichen Hygienemängeln aufgrund mikrobiologischer
Befunde, so entspricht dies einer Quote von insgesamt 29,8 %.
Die Beanstandungen waren fast ausnahmslos an fälschliche
Kennzeichnungs- und Kenntlichmachungsaspekte geknüpft.
Von irreführenden Angaben über die Zusammensetzung bzw.
Bezeichnungen, über fehlende Zusatzstoffinformationen bis
hin zu formalen Kennzeichnungsfehlern. Diese hingen häufig
mit der neuen Informationspflicht der Hersteller über ent-
haltene, potentiell allergene Zutaten zusammen. Die Art und
Weise der Kundeninformation und die Bereitstellung freiwil-
liger Informationen deckten sich nicht mit den Vorgaben der     Bildnachweis: LUA, Sachsen

12 |
Lebensmittel-Informationsverordnung (LMIV) und der Lebens-      Lediglich sechs Proben wurden aufgrund der mikrobiologi-
mittelinformations-Durchführungsverordnung (LMIDV). Auch        schen Befunde konkret beanstandet. Zudem wurden in zwei
gesundheits- und nährwertbezogene Angaben wurden ver-           Proben Farbstoffe nachgewiesen, welche für die jeweiligen Er-
wendet, welche nicht zulässig waren oder in der vorliegenden    zeugnisse in dieser Form nicht zugelassen waren.
Form nicht den rechtlichen Vorgaben entsprachen.

1.3.3 	 Honige, Blütenpollen, -zubereitungen, Brotaufstriche
Von den 185 eingereichten Proben wurden 58 Proben (31,4 %)      Bei den Beanstandungen dominierten auch in dieser Waren-
beanstandet. Bei 73,5 % (136) der eingereichten Proben          gruppe kennzeichnungsrechtliche Fragestellungen die Be-
handelt es sich um Honige oder Mischungen von Honig mit         anstandungsgründe. Sowohl allgemeine Pflichtelemente, als
anderen Lebensmitteln.                                          auch beispielsweise für Honig spezifische Kennzeichnungs-
46 (33,8 %) der 136 eingereichten Honigproben wurden hier-      anforderungen wurden nicht vorschriftsgemäß erbracht.
bei beanstandet. Bei den 49 weiteren Proben handelt es sich     Qualitäts­kriterien der Honigverordnung wurden teilweise nicht
um süße (zum Beispiel Nuss-Nugat-Krems, Schokokrems,            eingehalten. Auch unbestimmte bzw. nicht zugelassene nähr-
Milch-Schokokrems) und nicht süße (zum Beispiel Erdnussbut-     wert- und/oder gesundheitsbezogene Angaben waren (zum
ter, vegetarische Brotaufstriche meist auf Gemüsebasis oder     Beispiel bei Manukahonig) auffällig, neben allgemeinen Qua-
Brotaufstriche auf Sojabasis) Brotaufstriche. Hiervon wurden    litätsauslobungen (zum Beispiel kalt geschleudert), welche
12 (24,5 %) Proben beanstandet.                                 heutzutage keine Besonderheiten bei Honigen mehr darstellen.

Abbildung 10: Eine breite Auswahl an Manuka-Honig

Bildnachweis: LUA, Sachsen

1.3.4        Speiseeis und Speiseeishalberzeugnisse
Im Jahr 2017 wurden 20,5 % der Proben beanstandet. Es wur-      Der häufigste Grund für eine Beanstandung waren Kennzeich-
den im Berichtszeitraum 330 Eisproben mikrobiologisch unter-    nungsmängel unterschiedlicher Art, insbesondere nach der
sucht. Bei 73 Proben (22 %) wurde eine Befundmitteilung         Lebensmittelinformationsverordnung.
aufgrund auffälliger Befunde verfasst, pathogene Keime wur-     Als irreführend wurden 65 Eisproben in Verbindung mit den
den nicht nachgewiesen. Dabei musste zwischen Richtwert-        Leitsätzen für Speiseeis bewertet. Hauptbeanstandungsgrün-
überschreitungen, die lediglich eine Belehrung/Ermahnung des    de waren dabei nicht eingehaltene Mindest-Milchfettgehalte
Unternehmers zur Folge haben, und schwerwiegenderen Über-       beziehungsweise unzulässige Anteile an pflanzlichen Fetten in
schreitungen der aufgeführten mikrobiologischen Warnwerte,      Zusammenhang mit der Bezeichnung des Speiseeises (15 Pro-
unterschieden werden. Die Überschreitungen der mikrobiologi-    ben) und die Auslobung von „Natürlichkeit“ von Früchten bei
schen Warnwerte weisen auf eine nachteilige Beeinflussung des   dem Einsatz von Aromen, auch Vanillearomen (fünf Proben).
Speiseeises im Sinne der Lebensmittelhygiene-Verordnung hin.    Ein deutlicher Rückgang hinsichtlich der Beanstandung zur
Weitere Befundmitteilungen wurden mit Hinweisen zum             fehlenden Kenntlichmachung von Farbstoffen und Allergenen
Aroma- und Fruchteinsatz sowie zu grenzwertigen Ergebnissen     bei loser Ware ist im Vergleich zu 2016 zu verzeichnen.
hinsichtlich des Milchfettgehaltes beziehungsweise Fremd­
fettgehaltes erstellt.

                                                                                                                          | 13
Die fehlende Kenntlichmachung der Verwendung eines Farb-         Abbildung 11: Speiseeis
stoffes sowie bei Einsatz von Azofarbstoffen der fehlende
Warnhinweis für Kinder wurde bei sechs Eisproben, die als lose
Ware eingereicht wurden, beanstandet.

Hinsichtlich der fehlenden Kenntlichmachung von Allergenen
wurden vier Proben beanstandet.

Eine Probe war in ihrer sensorischen Beschaffenheit im Aus-
sehen und in der Konsistenz auffällig. Das zur Untersuchung
eingereichte Eis in einer Originalverpackung wies eine matte
eingetrocknete Oberfläche auf. Am Rand löste sich die Eis-
masse von der Becherwand ab und weist nicht (mehr) seine
spezifischen Eigenschaften auf, obwohl das Ende des Mindest-
haltbarkeitsdatums zum Zeitpunkt der sensorischen Unter-
suchung noch nicht erreicht war. Es handelte sich hierbei um
einen Qualitätsverlust. Der Verbraucher wurde somit bezüglich
seiner Erwartung an die Qualität eines derartigen Erzeugnisses
getäuscht.                                                       Bildnachweis: LUA, Sachsen

1.3.5     Süßwaren
Von den 125 eingereichten Proben wurden 34 Proben (27,2 %)       Abbildung 12: Beispielhafte Kennzeichnung
beanstandet. Die Beanstandungsgründe in dieser heterogenen
Warengruppe bezogen sich vorwiegend auf allgemeine, nicht
produktspezifische Kennzeichnungsmängel.

Bei zuckerfreien Kaugummi waren beispielsweise unterschiedli-
che Höchstgehalte bezüglich Süßungsmittel auffällig geworden.

Bei importierten Erzeugnissen fehlte die deutschsprachige
Kennzeichnung beziehungsweise waren die Angaben fehler-
haft. Bei beanstandeten Produkten wurden Zusatzstoffe nicht
mit den korrekten Klassennamen aufgelistet. Nährwertde-
klarationen entsprachen nicht den rechtlichen Vorgaben be-       Bildnachweis: LUA, Sachsen
ziehungsweise es wichen die deklarierten Werte zu stark von
den tatsächlich analysierten Gehalten ab. Beanstandungen
der Kennzeichnung bezogen sich auch auf die angegebenen
Bezeichnungen, sie waren als Phantasienamen anzusehen, was
rechtlich nicht zulässig ist. Eine beschreibende Bezeichnung
fehlte.

14 |
1.3.6        Tee und teeähnliche Erzeugnisse
Im Berichtszeitraum wurden 214 Proben Tee und teeähnli-          Die Besonderheit dieser Teezubereitung liegt darin, dass das
che Erzeugnisse untersucht, wobei 57 Proben, entsprechend        Pulver nicht abfiltriert oder dekantiert wird, sondern mit dem
26,6 %, beanstandet wurden, insbesondere wegen mangelhafter      Aufguss zusammen verzehrt wird. Aufgrund dieses komplet-
Kennzeichnung.                                                   ten Verzehrs wird die deutlich erhöhte Aufnahme vermeintlich
In einer Beschwerdeprobe infolge einer Erkrankung wurden         positiver Inhaltsstoffe intensiv beworben. Allerdings wird auch
in Klettenwurzeltee tropanalkaloidhaltige Fremdbestand-          die Kehrseite deutlich, dass damit auch weniger erwünschte
teile – Belladonnawurzel (Belladonnae Radix – Stammpflanze       Stoffe in Gänze aufgenommen werden. So wurden zwei Proben
Atropa belladonna) – nachgewiesen. Unter Tropanalkaloide         Matcha-Tee aufgrund ihres Aluminium-Gehaltes als gesund-
zählen unter anderem Atropin und Scopolamin. Bekannte Ver-       heitsschädlich eingestuft. In den Proben wurde ein Aluminium-
giftungserscheinungen, welche durchaus auch in der Medizin       Gehalt von jeweils fast 1.800 mg/kg Teepulver nachgewiesen.
zur Behandlung genutzt werden, sind die Beschleunigung der       Einen Grenzwert für Aluminium in Tee gibt es nicht. Zur Beur-
Herzfrequenz, eine Beschleunigung der Erregungsweiterlei-        teilung dieses Wertes wurde der von der Europäische Behörde
tung am Herz, eine Weitstellung der Pupillen, Erschlaffung der   für Lebensmittelsicherheit (EFSA) veröffentlichte TWI-Wertes
glatten Muskulatur und eine verminderte Sehfähigkeit.            (tolerably weekly intake) für Aluminium in Höhe von 1 mg/kg
                                                                 Körpergewicht herangezogen.
                                                                 Bereits bei einer Verzehrsmenge von täglich knapp 5 g Teepul-
Abbildung 13: Kennzeichnung des Klettenwurzeltees
                                                                 ver, dies entspricht etwa drei Portionen Matcha-Tee oder weni-
                                                                 ger in Verbindung mit weiteren Verzehrsprodukten, schöpft ein
                                                                 Erwachsener von 60 kg den TWI-Wert vollständig aus. Zudem
                                                                 wird Aluminium auch über weitere Produkte aufgenommen,
                                                                 so dass bei Matcha-Konsumenten mit einer deutlichen Über-
                                                                 schreitung des TWI-Wertes über einen längeren Zeitraum zu
                                                                 rechnen ist.
                                                                 Darüber hinaus wurden zwei Proben teeähnlicher Erzeugnisse
                                                                 als Arzneimittel eingestuft. Zudem sind gesundheitsbezogene
                                                                 Angaben auf Tees und teeähnlichen Erzeugnissen immer unter
                                                                 Vorbehalt zu betrachten, da hier häufig nicht ausreichend be-
                                                                 legte Wirkungen ausgelobt werden.

                                                                 Abbildung 14: Matcha-Grünteepulver

Bildnachweis: LUA, Sachsen

Wachsender Beliebtheit erfreut sich im Bereich der Teeerzeug-
nisse aktuell unter anderem Matcha-Grünteepulver, bei dem es
sich um ein Pulver aus speziellen Sorten japanischen Grüntees
mit spezifischen Anbaumethoden handelt. Dieses wird sowohl
als Teeaufguss als auch vermischt mit anderen Lebensmitteln,
wie zum Beispiel Smoothies, Shakes und verschiedenen Back-
waren, verzehrt.

                                                                 Bildnachweis: LUA, Sachsen

                                                                                                                           | 15
Abbildung 15: Bunte Untersuchungsvielfalt an Konfitüren, Gelees und Fruchtaufstrichen

Bildnachweis: LUA, Sachsen

1.3.7        Konfitüren, Gelees, Fruchtaufstriche
In dieser Warengruppe wurden im Jahr 2017 198 Proben unter-                    Anforderungen an die Kennzeichnung wie etwa die mengen-
sucht. Davon waren 39 Proben zu beanstanden, das entspricht                    mäßige Angabe, die Deklaration der Einzelzutaten beziehungs-
einer Beanstandungsquote von 19,7 %. Wie auch in den Vor-                      weise der enthaltenen Zusatzstoffe.
jahren entfiel der Großteil der Beanstandungen auf Kennzeich-                  Eine Beschwerdeprobe Erdbeeraufstrich wurde wegen borsten-
nungsmängel.                                                                   ähnlicher Gebilde im Erzeugnis zur Untersuchung eingereicht.
Hierbei waren wiederum Produkte aus kleingewerblicher Her-                     Diese Fremdkörper wurden als strohähnliche Pflanzenteile
stellung maßgebend. Die Gründe dafür sind mehrheitlich in                      identifiziert. Das Erzeugnis wurde als nicht zum Verzehr ge-
mangelnder Sachkenntnis der geltenden Bestimmungen für                         eignet beurteilt.
die Zusammensetzung und besonders für die Kennzeichnung
dieser Produkte bei gleichzeitigem großem Innovationsdrang                     Eine Probe Sauerkirschkonfitüre fiel im Rahmen der sensori-
zu suchen. So wurden oftmals sehr individuell kreierte Produk-                 schen Untersuchung durch einen ungewöhnlich malzigen Ge-
te zur Untersuchung eingereicht, die neben den Hauptbestand-                   ruch und Geschmack auf. Dieser Befund korrelierte mit einem
teilen Früchte und Zucker diverse andere Zutaten enthielten.                   sehr hohen Gehalt an 5-Hydroxymethylfurfural (HMF). Dieser
Dabei sind der Fantasie des Herstellers kaum Grenzen gesetzt;                  Stoff wird als ein Indiz für eine zu starke, technologisch ver-
als Beispiele seien Zartbitterschokolade, Amarettolikör, Pfeffer,              meidbare Hitzebehandlung oder ungünstige Lagerung von Le-
Chili, Lavendel, Chia und Kaffee genannt. Der Einsatz dieser                   bensmitteln angesehen. Das vorliegende Erzeugnis wurde als
besonderen Zutaten ist für Fruchtaufstriche zwar grundsätz-                    abweichend von der Verkehrsauffassung und wertgemindert
lich nicht reglementiert, stellt aber unter Umständen größere                  beurteilt.

16 |
1.3.8        Fertiggerichte und zubereitete Speisen
In der Warengruppe 50 waren in 2017 von 946 zur Untersu-                      zeichnung insbesondere bei nicht vorverpackten Lebensmitteln.
chung eingereichten Proben 209 Proben zu beanstanden. Die                     Als gesundheitsschädlich wurden zwei Suppen in Dosen be-
Beanstandungsrate von 22,1 % lag damit höher als in den                       urteilt, da durch die festgestellten Keramiksplitter beziehungs-
Vorjahren. Die Beanstandungen gehen fast ausschließlich auf                   weise Glasscherben eine nicht unerhebliche Verletzungsgefahr
Kennzeichnungsmängel zurück. Auch 2017 waren dies vor                         des Mund- und Rachenraums des Verbrauchers bestand.
allem Fehler bei der Umstellung der Kennzeichnung auf die An-                 37 Proben waren irreführend gekennzeichnet. Hier wurden
forderungen der Lebensmittelinformationsverordnung zu nen-                    hauptsächlich Proben mit tierischem Anteil beanstandet (zum
nen. Darunter fallen zum Beispiel zu kleine Schriftgrößen oder                Beispiel Döner Kebap, Gulasch, Beefsteak oder Ragout fin),
Nährwertdeklarationen in falscher Form. Hauptbeanstandungs-                   die nicht den Leitsätzen für Fleisch und Fleischerzeugnissen
grund war die fehlende oder nicht eindeutige Allergenkenn-                    entsprachen.

1.3.9        Würzmittel
Zu dieser Warengruppe gehören neben Gewürzsalzen und Ge-                      Bei der Probe „Himbeer-Senf“ wurde ein SO2-Gehalt von mehr
würzzubereitungen auch Essige, Würzsoßen, Salz, Sojasauce                     als 10 mg/kg bestimmt. Die erforderliche Kenntlichmachung
und Senf. Wie in den Vorjahren auch, ist die Beanstandungs-                   sowohl als Allergen als auch als Zusatzstoff war nicht erfolgt.
rate mit 31,2 % in dieser Warengruppe sehr hoch und über die                  Ebenfalls nicht kenntlich gemacht waren die Farbstoffe E 102
Jahre stetig angestiegen (siehe Tabelle 7).                                   (Tartrazin) und E 133 (Brillantblau) bei einer Probe Wasabi Paste
                                                                              sowie die Farbstoffe Azorubin (E 122) und Allurarot AC (E 129)
Die Großzahl der Beanstandungen entfiel auch 2017 wieder                      in einer Probe „Honig Senf mit Kreuzkümmel & Kardamom“.
auf Kennzeichnungsmängel. Von den 266 in dieser Warengrup-                    Der Konservierungsstoff Sorbinsäure war bei einer Probe
pe untersuchten Proben wurden 72 Proben (27,1 %) aufgrund                     „Johannisbeerchutney“ im Zutatenverzeichnis nicht aufgeführt.
von Fehlern in der Kennzeichnung beanstandet, bei weiteren                    Eine Probe „scharfe Soße“ wurde in einem Imbiss aus dem
27 Proben (10,1 %) wurde die Kennzeichnung als irreführend                    Verkauf entnommen. Hier wurden die beiden Konservierungs-
beurteilt. Hier sind besonders fünf Proben Wasabi Paste zu                    stoffe Benzoesäure und Sorbinsäure nachgewiesen, welche bei
nennen, bei denen im Rahmen der molekularbiologischen Un-                     der Abgabe an Verbraucher nicht kenntlich gemacht waren.
tersuchung mittels real-time Polymerase-Kettenreaktion (PCR)                  Auch in einer Fischsoße wurden die Konservierungsstoffe Ben-
keine oder nur Spuren von Wasabi-DNA nachgewiesen wurden.                     zoesäure und Sorbinsäure nachgewiesen, welche jedoch im
Für „durch Fermentierung von Fischereierzeugnissen her-                       Zutatenverzeichnis nicht aufgeführt waren.
gestellte Fischsoße“ wurde in Anhang I Kapitel 1, Nr. 1.27a
der Verordnung (EG) Nr. 2073/2005 ein Grenzwert für den                       Bei zwei Proben wurde die unzulässige Verwendung von
Gehalt an Histamin von 400 mg/kg festgelegt. Dieser Grenzwert                 Zusatzstoffen beanstandet:
wurde in einer Probe Fischsoße überschritten.
Eine Probe Sojasauce wurde beanstandet, weil der im der                       In einer Probe Chili Sauce wurde ein Gehalt an gesamter
Anhang der Verordnung (EG) Nr. 1881/2006 festgelegte                          schwefliger Säure von 82,1 mg/kg bestimmt. Gemäß Anhang
Höchstgehalt für 3-MCPD (3-Monochlor-1,2-propandiol)
­                                                                             II zu Art. 4 der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 sind Schwefel-
über­schritten wurde.                                                         dioxid und Sulfite (E 220 – E 228) für Saucen nicht zugelassen.
Die fehlende Kenntlichmachung von Zusatzstoffen wurde bei                     In einer Probe Letscho wurden die Konservierungsstoffe Sor-
folgenden Proben beanstandet: Himbeer-Senf, Wasabi-Paste,                     binsäure und Benzoesäure festgestellt, welche für Gemüsekon-
Honig-Senf, Johannisbeerchutney, Fischsoße und einer                          serven nicht zugelassen sind. Beide Proben waren somit nicht
scharfen Sauce.                                                               verkehrsfähig.

Tabelle 7: Beanstandungsquote der letzten Jahre in der Warengruppe Gewürzmittel

         2012                      2013                     2014                    2015                  2016                   2017
        18,4 %                   22,4 %                    25,6 %                  21,4 %                28,8 %                 31,2 %

                                                                                                                                          | 17
1.3.10	Zusatzstoffe und wie Zusatzstoffe verwendete Lebensmittel und Vitamine
Zu dieser Produktgruppe zählen neben reinen Zusatzstoffen          Das Untersuchungsspektrum umfasst neben der Kennzeich-
auch Mischungen von Zusatzstoffen, welche für die Herstel-         nung auch mikrobielle Parameter sowie die Einhaltung der
lung verschiedenster Lebensmittel verwendet werden. Regel-         Reinheitskriterien (zum Beispiel Schwermetalle) gemäß den
mäßig untersuchte Proben sind zum Beispiel Farbstoffe, Kon-        Vorgaben der Verordnung (EU) Nr. 231/2012.
servierungsstoffe, Tafelsüßen, Backtriebmittel und Glutamate.
Von 43 untersuchten Proben mussten ein Viertel (25,6 %)            Eine Probe Lebensmittelfarbe war wegen seiner mikrobiellen
beanstandet werden. Für die hohe Beanstandungsquote sind           Beschaffenheit auffällig und wurde entsprechend beurteilt.
in erster Linie Abweichungen von den speziellen Kennzeich-         Die Reinheitskriterien waren dagegen erfreulicher Weise in
nungsvorschriften nach EU-Recht verantwortlich. Wie auch in        keinem Fall zu bemängeln.
den Vorjahren, sind es vor allem die mangelhaften Angaben
zur Verwendung. Damit Hersteller nur zulässige Zusatzstoffe
verwenden und dabei auch die Höchstmengen einhalten, sind
diese Angaben von entscheidender Bedeutung.

1.3.11 Tabak
In Deutschland erfolgte die Umsetzung der EU-Tabakprodukt-         Z­igaretten beziehungsweise nikotinhaltige Flüssigkeiten für
richtlinie 2014/40/EU in nationales Recht durch das Tabak­          elektronische Zigaretten in Nachfüllbehältern. Beanstandet
erzeugnisgesetz (TabakerzG) und die darauf gestützte Tabaker-       wurden neun Proben, was einer Quote von 21,4 % entspricht
zeugnisverordnung (TabakerzV), welche am 20.05.2016 in Kraft        und im Vergleich zu den Vorjahren einen deutlichen Anstieg
getreten sind. Ein Hauptziel war es, insbesondere Jugendliche       darstellt. Auffällig ist die hohe Beanstandungsquote bei den
von dem Einstieg in den Konsum von Tabakerzeugnissen, ein-          Nachfüllbehältern. Hier waren acht von 15 Proben nicht
schließlich elektronischen Zigaretten, abzuhalten. Verschiede-      rechtskonform.
ne Regelungen sollen gezielt die Attraktivität der Produkte für     Zu beachten ist dabei, dass elektronische Zigaretten und Nach-
diese Zielgruppe reduzieren. Die Novellierung des Tabakrechts       füllbehälter unter anderem nur in Verkehr gebracht werden
brachte unter anderem folgende Neuerungen mit sich:                 dürfen

▪▪ Verpackungen von Zigaretten, Tabak zum Selbstdrehen            ▪▪ mit einem Beipackzettel, der eine Gebrauchsanleitung und
    und Wasserpfeifentabak müssen kombinierte                          Informationen über gesundheitliche Auswirkungen sowie
    Text-Bild-Warnhinweise tragen,                                     Kontaktdaten enthält (§ 15 Absatz 1 Nr. 1 TabakerzG i. V.
▪▪ Angaben der Emissionswerte Teer, Nikotin und                       § 26 Absatz 1 TabakerzV).
   Kohlenmonoxid auf den Zigarettenpackungen werden                ▪▪ wenn die Packungen und Außenverpackungen mit dem
   durch den Hinweis „Tabakrauch enthält über 70 Stoffe,               gesundheitsbezogenen Warnhinweis „Dieses Produkt ent-
   die erwiesenermaßen krebserregend sind“ ersetzt,                    hält Nikotin: einen Stoff, der sehr stark abhängig macht.“
▪▪ Zigaretten und Tabak zum Selbstdrehen von Zigaretten sind          versehen sind (§ 15 Absatz 1 Nr. 2 lit. a TabakerzG i. V. mit ­
    verboten, wenn sie ein charakteristisches Aroma aufweisen          § 27 Absatz 2 und 3 TabakerzV).
    (gilt zum Beispiel für Mentholzigaretten aber erst ab 2020),   ▪▪ wenn die Packungen und Außenverpackungen den Anfor-
▪▪ Regelungen zu nikotinhaltigen elektronischen Zigaretten           derungen der TabakerzV im Hinblick auf Aufmachung und
    und Nachfüllbehältern,                                            Gestaltung sowie produktspezifischen Angaben und Hin-
▪▪ Verkehrsverbot von Tabakerzeugnissen, nikotinhaltigen              weisen entsprechen (§ 15 Absatz 1 Nr. 2 lit. b TabakerzG i. V.
    E-Zigaretten und Nachfüllbehältern mit bestimmten                  mit § 27 Absatz 1 TabakerzV).
    Zusatzstoffen/Inhaltsstoffen,
▪▪ Registrierungspflicht und Altersüberprüfungssystem bei         Beanstandungsgründe waren fehlende Beipackzettel bezie-
    grenzüberschreitenden Fernabsatz,                              hungsweise solche mit unvollständigen Angaben, fehlender
▪▪ verschärfte Meldepflichten für Hersteller und Importeure,      Warnhinweis auf der Außenverpackung oder fehlende Anga-
▪▪ Zulassungsverfahren für neuartige Tabakerzeugnisse,            ben zum Los beziehungsweise nicht vorhandener Hinweis auf
▪▪ Eindämmung des illegalen Handels unter anderem durch           der Verpackung, dass das Erzeugnis nicht in die Hände von Kin-
    Einführung eines Rückverfolgbarkeitssystems,                   dern und Jugendlichen gelangen darf.
▪▪ Verbot werblicher Informationen auf Verpackungen von           Bei einer weiteren Probe waren auf der Außenverpackung des
    Tabakerzeugnissen, die sich auf Geruch, Geschmack oder         Nachfüllbehälters Nüsse und Toffees in stilisierter Form ab-
    sonstige Zusatzstoffe oder deren Fehlen beziehen,              gebildet, die unter anderem mit den Worten „YUMMY“, ,,FULL
▪▪ Verkehrsverbot für Tabak zum oralen Gebrauch                   FLAVOUR“ und „CREAMY Toffee“ überschrieben waren. Nach­
   (zum Beispiel Snus) bleibt bestehen.                            § 18 Absatz 2 Nr. 4 i. V. mit § 18 Absatz 4 TabakerzG ist es ver-
                                                                   boten, Nachfüllbehälter in den Verkehr zu bringen, wenn ihnen
Im Berichtszeitraum wurden insgesamt 42 amtlich entnom-            unter Verwendung irreführender werblicher Informationen auf
mene Proben Tabak und Tabakerzeugnisse am CVUA Sigma-              Packungen, Außenverpackungen oder auf dem Erzeugnis selbst
ringen untersucht. Erstmals waren darunter auch elektronische      der Anschein eines Lebensmittels gegeben wird.

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