Sächsische Anstalt für kommunale Datenverarbeitung - Jahresarbeitsbericht 2017 - Sächsische Anstalt für kommunale ...

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Sächsische Anstalt für kommunale Datenverarbeitung - Jahresarbeitsbericht 2017 - Sächsische Anstalt für kommunale ...
Sächsische Anstalt für
kommunale Datenverarbeitung
                 Jahresarbeitsbericht
                                2017
Sächsische Anstalt für kommunale Datenverarbeitung - Jahresarbeitsbericht 2017 - Sächsische Anstalt für kommunale ...
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18. Jahresarbeitsbericht

           der

 Sächsischen Anstalt
            für
      kommunale
  Datenverarbeitung

   vorgelegt im Juni 2018
Sächsische Anstalt für kommunale Datenverarbeitung - Jahresarbeitsbericht 2017 - Sächsische Anstalt für kommunale ...
Sächsische Anstalt für kommunale Datenverarbeitung - Jahresarbeitsbericht 2017 - Sächsische Anstalt für kommunale ...
Vorwort

Auch wenn es aufgrund der wie gewohnt intensiven Beschäftigung auf vielen Feldern der Kommunal-IT
nicht so scheinen mag – das Jahr 2017 war in mancherlei Hinsicht ein Jahr der Vorbereitungen:

   auf die Umsetzung des im August 2017 in Kraft getretenen Onlinezugangsgesetzes; dieses an sich
    sehr schlanke Regelwerk wird in den kommenden Jahren sehr weitreichende Auswirkungen auf die
    kommunale Informationsverarbeitung haben. Richtig angepackt kann es aber dafür sorgen, dass E-
    Government nun tatsächlich nicht nur in die Jahre, sondern vor allem in die Gänge kommt;

   auf die 2018 in Kraft tretende EU-Datenschutz-Grundverordnung; hier geht es in die finale Umset-
    zungsvorbereitung, und wie so oft werden auch für diese doch sehr umfangreiche Neuordnung des
    europaweiten Datenschutzrechts wichtige Hilfestellungen erst sehr kurzfristig zur Verfügung stehen;

   auf den Abschluss der Migration des Kommunalen Datennetzes auf die neuen breitbandigen An-
    schlüsse; diese ist in vollem Gange und bis Mitte 2018 zu vollenden. Damit wird der Breitbandausbau
    zumindest für den kommunalen Verwaltungsbereich abgeschlossen werden können;

   und – last but not least – seit Dezember 2017 stellt ein neuer Ministerpräsident in Sachsen erste pro-
    grammatische Weichen in Sachen Digitalisierung; mit unserem bereits im Herbst 2017 verabschiede-
    ten „Digitalisierungsprogramm Kommune 2025“ liefern wir für den kommunalen Bereich eine Steilvor-
    lage für den jetzt zu entwickelnden „Masterplan Digitale Verwaltung“ und können bereits wichtige und
    gewichtige Themen platzieren.

Deshalb war auch 2017 kein Jahr zum Luftholen, sondern von vielen Projekten, Aktivitäten, Koordinierun-
gen bestimmt und geprägt. Davon berichtet unser Jahresarbeitsbericht im Einzelnen.

Für uns als SAKD ist dies Ansporn, unsere Leistungsangebote wie immer ganz konkret an den praktischen
Bedürfnissen unserer kommunalen Zielgruppen auszurichten, aber auch noch mehr und enger als bisher
mit weiteren kommunalen IT-Dienstleistern zusammenzuarbeiten.

Mein Dank gilt an dieser Stelle allen Mitarbeitern, die mit ihrer jeweils sehr individuellen fachlichen Exper-
tise zu unserem Gesamtbild als Kompetenzzentrum für die kommunale Informationsverarbeitung in Sach-
sen beitragen. Die Bandbreite der uns übertragenen Themen zeigt, dass die SAKD diesem Anspruch ge-
genüber unseren kommunalen und staatlichen Partnern auch voll gerecht wird.

Thomas Weber
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Inhaltsverzeichnis

1       Das Sächsische Melderegister .......................................................................... 5

1.1     Einführung ..................................................................................................................... 5
1.2     Entwicklung der Abrufzahlen des SMR im Berichtszeitraum .......................................... 5
1.3     Rechtliche, fachliche und technische Herausforderungen .............................................. 8
1.4     Aufgaben des Fachbereichs SMR im Berichtszeitraum .................................................. 9
1.4.1   Fachlich-technische Betreuung des laufenden Betriebs ................................................................ 9
1.4.2   Administrative Aufgaben beim Betrieb des SMR ........................................................................... 9
1.4.3   Weiterentwicklung der SMR-Software ............................................................................................ 9
1.4.4   Qualitätssicherung der Weiterentwicklung des SMR ................................................................... 11
1.4.5   Gremienarbeit / Stellungnahmen .................................................................................................. 11
1.4.6   Auskunft an den Betroffenen ........................................................................................................ 11
1.5     Ausblick 2018 .............................................................................................................. 11
2       Kommunales E-Government ........................................................................... 12

2.1     Digitalisierungsprogramm Kommune 2025................................................................... 12
2.2     E-Government-Basiskomponenten .............................................................................. 14
2.2.1   Team E-Government .................................................................................................................... 14
2.2.2   Neu- bzw. Weiterentwicklung der E-Government-Basiskomponenten ........................................ 15
2.2.3   Open Data .................................................................................................................................... 15
2.2.4   GeoBaK ........................................................................................................................................ 15
2.2.5   BaK ESV ....................................................................................................................................... 15
2.3     Evaluierung der Wirksamkeit des SächsEGovG .......................................................... 16
3       Infrastruktur, Hardware, Sicherheit ................................................................ 17

3.1     Das Kommunale Datennetz III ..................................................................................... 17
3.2     E-Learning-Angebot „Informationssicherheit“ ............................................................... 18
3.3     Honey-Sense ............................................................................................................... 19
4       Geodateninfrastrukturen ................................................................................. 20

4.1     Arbeitskreis KomGeoSax ............................................................................................. 20
4.2     Kommunaler Umsetzungsstand INSPIRE .................................................................... 20
4.3     Mobile Apps zur Warnung der Bevölkerung in Katastrophenfällen ............................... 20
4.4     Historische Luftbilder ................................................................................................... 20
4.5     Rettungspunkte ............................................................................................................ 21
4.6     Kommunale Nutzung GeoBak/ kommunale GDI .......................................................... 21
4.7     Leistungsangebot „Kommunales Geomarketing“.......................................................... 22
5       Standardisierung/ Zertifizierung ..................................................................... 23

5.1     XFinanz ....................................................................................................................... 23
5.2     XAmtshilfe.................................................................................................................... 24
5.3     E-Rechnung / XRechnung ........................................................................................... 27
5.4     XBau / XPlanung.......................................................................................................... 29
5.5     XFall ............................................................................................................................ 30
5.6     Integrierte Vorgangsbearbeitung (IVB) ......................................................................... 31
6       Projekte und Initiativen .................................................................................... 33

6.1     Projekt Elektronisches Kommunalarchiv ...................................................................... 33
6.2     Projekt Integriertes Informationsmanagement unter Nutzung des Fachstandards
        XPlanung ..................................................................................................................... 33

                                                                                                                                   I
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6.3      Projekt Online-Gewerbedienst Sachsen (OGW) ...........................................................34
6.3.1    Teilprojekt Elektronische Gewerbeanzeige (OGW EGA) ............................................................. 34
6.3.2    Teilprojekt Elektronische Weiterleitung (OGW EWL) ................................................................... 35
6.3.3    Dienste-Anbieter und Zertifizierung beteiligter Softwarekomponenten ........................................ 36
6.3.4    Rollout der Lösung und Ausblick .................................................................................................. 36
6.4      Projekt Internetbasierte Fahrzeugzulassung (i-Kfz) ......................................................37
6.4.1    Online-Antragstellung i-Kfz ........................................................................................................... 37
6.4.2    Online-Antragstellung für e-Kfz-Dienste ....................................................................................... 38
6.4.3    Integrierte Vorgangsbearbeitung in der Kfz-Zulassung ................................................................ 38
6.5      IVB-Integrationsdienst ..................................................................................................39
6.6      IVB-Testinfrastruktur, Begleitung Herstellertests ..........................................................40
6.7      Projekt IVB2GEO .........................................................................................................41
6.8      Projekt Elektronisches Straßenkataster ........................................................................41
6.9      Projekt Zentraler Adressdienst .....................................................................................43
6.10     Finanzdatenaustausch Freistaat-Kommune .................................................................43
6.11     Wohngeld-Online-Antragsverfahren .............................................................................45
6.12     Kommunales Innovationsnetzwerk Sachsen ................................................................45
6.12.1 Antragsbasierte Integrierte Vorgangsbearbeitung im kommunalen Bereich (AIVB) .................... 45
6.12.2 Kommunale Geodateninfrastruktur in der kommunalen Praxis .................................................... 46
6.13     Kommunales Prozessmanagement ..............................................................................47
6.14     Projekt DiGASax – Datenübermittlungen im Gesundheitsamt ......................................50
6.15     Projekt Rollout einer Softwarelösung zur Psychiatrieberichterstattung .........................51
7        Verfahrensprüfung ........................................................................................... 52

7.1      Die Programmprüfung als Aufgabe der SAKD gemäß § 87 Sächsische
         Gemeindeordnung ........................................................................................................52
7.2      Das Prüfverfahren ........................................................................................................53
7.2.1    Bearbeitung des Prüfantrages und Veröffentlichung auf der SAKD-Internetseite, ...................... 53
7.3      Ergebnisse im Prüfbereich „HKR nach den Regeln der Doppik“ ...................................54
7.4      Ergebnisse im Prüfbereich „Veranlagung von kommunalen Steuern nach den Regeln
         der Doppik“...................................................................................................................56
7.5      Änderungen im sächsischen Kommunal- und Haushaltsrecht und Überarbeitung der
         VwV Prüfhandbuch HKR.Doppik ..................................................................................58
7.6      Die Änderung des § 87 Absatz 2 SächsGemO und deren Auswirkung auf die
         Prüfbereiche der SAKD ................................................................................................58
7.7      Publizierungen von Fach- und Verfahrensinformationen ..............................................60
8        Dienstleistungen der SAKD ............................................................................. 61

8.1      IT-Serviceberatung .......................................................................................................61
8.2      IT-Sicherheits-Basis-Check ..........................................................................................61
8.3      Externer Datenschutz, Angebot und Ergebnisse / Effekte für Kunden ..........................62
8.4      Beratungsleistung kommunale Geodateninfrastruktur ..................................................64
9        Recht, Rahmenverträge ................................................................................... 65

9.1      Rahmenvertrag mit der Firma Dell ................................................................................65
9.2      Rahmenvertrag über VMware-Produkte .......................................................................66
9.3      Barrierefreie elektronische Kommunikation nach den Vorgaben des Sächsischen E-
         Government-Gesetzes .................................................................................................66

                  II
Sächsische Anstalt für kommunale Datenverarbeitung - Jahresarbeitsbericht 2017 - Sächsische Anstalt für kommunale ...
10         Softwareverzeichnis......................................................................................... 68

10.1       Überblick ...................................................................................................................... 68
10.2       Leistungsumfang.......................................................................................................... 68
10.3       Entwicklung.................................................................................................................. 68
11         Öffentlichkeitsarbeit......................................................................................... 69

11.1       Prozessmanagement-Tag Sachsen ............................................................................. 69
11.2       Veröffentlichungen im Sachsenlandkurier .................................................................... 69
11.3       Internetpräsenz ............................................................................................................ 69
11.4       Newsletter / Werbung .................................................................................................. 70
12         Gremienarbeit ................................................................................................... 71

12.1       Verwaltungsrat ............................................................................................................. 71
12.2       Fachausschuss ............................................................................................................ 71
12.3       Koordinierung – Zusammenarbeit mit dem Freistaat .................................................... 72
12.3.1 Koordinierungsausschuss............................................................................................................. 72
12.3.2 IT-Kooperationsrat ........................................................................................................................ 72

                                                                                                                              III
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Abkürzungsverzeichnis

BaK                  Basiskomponente der E-Government-Plattform
BMG                  Bundesmeldegesetz
BRK                  Brandschutz-, Rettungsdienst-und Katastrophenschutzbehörde
DLKT                 Deutscher Landkreistag
DMS                  Dokumentenmanagementsystem
EFRE                 Europäischer Fonds für regionale Entwicklung
EMRA                 Einfache Melderegisterauskunft
ESK                  Elektronisches Straßenkataster
FIS                  Fachinformationssystem
GDI                  Geodateninfrastruktur
GeoSN                Staatsbetrieb Geobasisinformation und Vermessung Sachsen
iKfz                 Internetbasierte Kfz-Zulassung
INSPIRE              INfrastructure for SPatial InfoRmation in Europe (INSPIRE) – Aufbau ein-
                     heitlicher Geodateninfrastrukturen in Europa
IVB                  Integrierte Vorgangsbearbeitung
KDN                  Kommunales Datennetz
KKM                  Kommunales Kernmelderegister
LSF                  Landesamt für Steuern und Finanzen
OAM                  Online-Antragsmanagement
OGW                  Online-Gewerbedienst
OSCI                 Online Services Computer Interface; Protokollstandard für die öffentliche
                     Verwaltung
SächsAGBMG           Sächsisches Ausführungsgesetz zum Bundesmeldegesetz
SächsDSG             Sächsisches Datenschutzgesetz
SächsEGovG           Sächsisches E-Government-Gesetz
SächsGemO            Sächsische Gemeindeordnung
SächsKomHVO-Doppik   Sächsische Kommunalhaushaltsverordnung-Doppik
SächsKomKBVO         Sächsische Kommunale Kassen- und Buchführungsverordnung
SächsMeldVO          Sächsische Meldeverordnung
SächsMG              Sächsisches Meldegesetz
SAKDG                Gesetz über die Errichtung der Sächsischen Anstalt für kommunale Daten-
                     verarbeitung
SEPA                 Single Euro Payments Area
SID                  Staatsbetrieb Sächsische Informatikdienste
SLKT                 Sächsischer Landkreistag
SMI                  Sächsisches Staatsministerium des Innern
SMJus                Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Europa
SMR                  Sächsisches Melderegister
SMS                  Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz
SRH                  Sächsischer Rechnungshof
SSG                  Sächsischer Städte- und Gemeindetag
SVN                  Sächsisches Verwaltungsnetz
VAMS                 Vorausgefüllter Meldeschein
VBS                  Vorgangsbearbeitungssystem
VoIP                 Voice over IP – Nutzung von IP-Datennetzen zur Telekommunikation
VwV KomHSys          Verwaltungsvorschrift des SMI über die Zuordnungsvorschriften zum Pro-
                     duktrahmen und Kontenrahmen sowie die Muster für das neue kommunale
                     Haushalts- und Rechnungswesen im Freistaat Sachsen
XMeld                auf XML basierender Fachstandard für den Austausch von Meldedaten
XÖV                  Sammelbegriff für XML-basierte Datenaustauschstandards in der öffentli-
                     chen Verwaltung in Deutschland

          IV
1         Das Sächsische                             Im Berichtszeitraum wurde
          Melderegister                                   das SMR an geänderte rechtliche Rahmen-
                                                           bedingungen und technische Standards an-
1.1       Einführung                                       gepasst,

                                                          der stabile Verfahrensbetrieb sichergestellt,
Im Zuge der Novellierung des sächsischen Mel-
                                                          die Erweiterung um zusätzlich übertragene
derechts im Jahr 2006 übertrug der Gesetzgeber
                                                           Aufgaben wie z. B. die Realisierung ausge-
der SAKD die Errichtung und den Betrieb des da-
                                                           wählter, regelmäßiger Datenübermittlungen
maligen     Kommunalen       Kernmelderegisters            und der Datenbereitstellung für den voraus-
(KKM) als landeszentrales Auskunftssystem für              gefüllten Meldeschein vorgenommen sowie
sächsische Behörden und Private. Für den Voll-
                                                          die dafür notwendigen Anwendungskompo-
zug der mit dem KKM in Zusammenhang stehen-
                                                           nenten in den Produktivbetrieb überführt.
den Aufgaben besitzt die SAKD den Status einer
Meldebehörde im Sinne des SächsMG bzw. des
SächsAGBMG.                                          1.2        Entwicklung der Abrufzahlen
                                                                des SMR im Berichtszeitraum
In den Jahren 2006 und 2007 standen Konzep-
tion und Entwicklung des KKM im Vordergrund.         Das SMR ist als wichtiges Informationssystem
Nach der Aufnahme des Testwirkbetriebs im Ok-        der sächsischen Behörden und der Privatkunden
tober 2007 folgte im Jahr 2009 die Aufnahme des      in der IT-Landschaft des Freistaates Sachsen
Wirkbetriebs der Auskunftssysteme. Seitdem ge-       fest verankert. Die Nachfrage nach Auskünften
währleisten wir den problemlosen und sicheren        aus dem SMR durch die verschiedenen Anwen-
Betrieb, arbeiten intensiv an der weiteren Steige-   dergruppen ist ungebrochen. Die sächsischen
rung der Servicequalität der Auskunftssysteme        Behörden, Gerichte und öffentlich bestellten Ver-
und treiben die Weiterentwicklung des KKM in         messungsingenieure sind auch in diesem Be-
Zusammenhang mit der Änderung / Erweiterung          richtszeitraum die Hauptnutzer des SMR.
rechtlicher Vorgaben und zur kontinuierlichen
                                                     Im Berichtsjahr 2017 steigerten sich hinsichtlich
Verbesserung des Dienstangebotes zielgerichtet
                                                     der öffentlichen Stellen im Vergleich zu 2016 die
voran.
                                                     Anfragen von 5,8 Mio. auf knapp 6,5 Mio. und die
Seit dem 01.11.2015 bildet das BMG in Verbin-        dabei getätigten Datenabrufe von 20 Mio. auf
dung mit dem SächsAGBMG den rechtlichen              rund 22,8 Mio. (vgl. Abb. 1). Diese Steigerung ist
Rahmen für den nun als Sächsisches Meldere-          im Wesentlichen auf eine weitere Verbreiterung
gister (SMR) bezeichneten Landesmeldedaten-          der Nutzerbasis, u. a. auch durch die Intensivie-
bestand. Damit einhergehend wurden der SAKD          rung der Nutzung der mit dem BMG geschaffe-
mit dem SMR zusätzliche Aufgaben übertragen          nen Möglichkeit des länderübergreifenden Da-
und vielfältige Änderungen an der SMR-Software       tenabrufs zurückzuführen.
aufgrund der neuen rechtlichen Vorgaben vorge-
nommen. Eine detaillierte Darstellung der Aktivi-
täten in der Vergangenheit ist den Artikeln zum
KKM / SMR in den Arbeitsberichten der Vorjahre
zu entnehmen.

                                                                                        5
Abb. 1: Suchanfragen und Datenabrufe
                   durch Behörden im Jahr 2017
                     (Basis: Kalenderwoche)

Für den Datenabruf verfügt das SMR derzeit über      Wege. Die durchschnittlich 4.500 Anfragen
drei Zugangswege:                                    pro Woche belegen die derzeit noch ver-
                                                     gleichsweise geringe, jedoch stetig zuneh-
   Das SMR-Webportal stellt die geringsten An-
                                                     mende, Bedeutung dieses Kanals. Eine dies-
    forderungen an den Nutzer, da es sich wie
                                                     bezügliche Übersicht gibt Abb. 2.
    eine gewöhnliche Webanwendung allein mit
    dem Webbrowser bedienen lässt. Durch-
    schnittlich 21.500 Anfragen aus Behörden
    erreichen auf diesem Weg jede Woche das
    SMR.

   Der überwiegende Teil der Abrufe wird mit
    ca. 95.500 Anfragen pro Woche von den
    sächsischen Sicherheitsbehörden mit ent-
    sprechender IT-Kompetenz über den SOAP-
    Webservice des SMR abgewickelt.

   Der Datenabruf über OSCI-Transport (syn-
    chron und asynchron) stellt softwareseitig die
    höchsten Anforderungen an den Nutzer und
    wird derzeit überwiegend durch Behörden
    des Bundes und der anderen Länder für Da-
    tenabrufe nach der Bundesmeldedatenab-
    rufverordnung genutzt. Auch erste in den
    sächsischen Kommunen eingesetzte Fach-
    verfahren unterstützen inzwischen den Da-
    tenabruf aus Melderegistern auf diesem

               6
Abb. 2: Behördenabrufe 2017 aus dem SMR –
          Anfragen aufgeteilt nach Zugangswegen

Im Rahmen der nach einem Testwirkbetrieb zum
1. Mai 2017 für alle sächsischen Gemeinden pro-
duktiv gesetzten, bundesweiten Datenbereitstel-
lung für den vorausgefüllten Meldeschein wurden
im Berichtszeitraum 2017 rund 105.000 Anfragen
durch das SMR beantwortet (vgl. Abb. 3).

                                                    7
Abb. 3: Anfragen zur Datenbereitstellung voraus-
         gefüllter Meldeschein 2017 aus dem SMR

Die Abrufzahlen der Privatkunden erreichen un-           01.05.2017 Anpassungen in Bezug auf die für die
gefähr den Stand des Vorjahres. Ende 2017 nutz-          einfache   Melderegisterauskunft     zulässigen
ten 239 registrierte private Kunden, davon 28            Suchangaben des Anfragenden vorsieht. Von
Großkunden aus der Privatwirtschaft, den bereit-         den durch das SächsAGBMG formulierten Auf-
gestellten Dienst der einfachen Melderegister-           gabenerweiterungen waren die Datenbereitstel-
auskunft über das Internet (EMRA) für mindes-            lung für den vorausgefüllten Meldeschein aus
tens eine Anfrage.                                       dem SMR und die ab 01.05.2017 durch die
                                                         SAKD zu übernehmenden regelmäßigen Daten-
                                                         übermittlungen an öffentliche Stellen zu entwi-
1.3       Rechtliche, fachliche und
                                                         ckeln und produktiv zu setzen. Neben diesen An-
          technische
                                                         passungen waren ebenfalls die Sicherstellung ei-
          Herausforderungen
                                                         nes reibungslosen Betriebs des SMR und die
Das SMR ist ein Softwaresystem, das sich stän-           Nutzerbetreuung Herausforderungen für die
dig ändernden Rahmenbedingungen unterwor-                SAKD.
fen ist. Maßgeblich hierfür sind sich ändernde
rechtliche Maßgaben, die durch das SächsAG-
BMG rechtlich vorgegebene Erweiterung des
Aufgabenspektrums sowie die halbjährliche An-
passung des Datenaustauschstandards XMeld.
Hinsichtlich der Veränderung rechtlicher Vorga-
ben sei an dieser Stelle für den Berichtszeitraum
die 1. Novelle des BMG erwähnt, die ab dem

                8
1.4        Aufgaben des Fachbereichs                      die Durchführung der Fakturierung von Pri-
           SMR im Berichtszeitraum                         vatkunden sowie die Auszahlung der Vergü-
                                                           tung des Änderungsdienstes an Meldebe-
                                                           hörden auf Antrag und
1.4.1      Fachlich-technische Betreuung des
           laufenden Betriebs                             die regelmäßige Berichterstattung an die
                                                           Fachaufsicht des SMR.
Ein problemlos laufender Betrieb sowie eine qua-
litätsgerechte Auskunftserteilung sind Grundvo-
                                                     1.4.3      Weiterentwicklung der SMR-
raussetzung für den Erfolg des SMR. Die fach-
                                                                Software
lich-technische Betreuung des Betriebs ist daher
eine Daueraufgabe der SAKD. Zu den hiervon           Die Software des SMR ist ständig an sich än-
umfassten Einzelaufgaben zählen u. a.                dernde Rahmenbedingungen und Anforderun-

     die Überwachung des Änderungsdienstes          gen anzupassen und fortzuentwickeln. Der Modi-
      der gemeindlichen Meldebehörden und Be-        fikationsbedarf resultiert dabei sowohl aus der
      handlung auftretender Probleme,                Änderung rechtlicher Rahmenbedingungen als
                                                     auch aus Nutzeranforderungen sowie eigenen
     das Systemmonitoring zur Feststellung von
                                                     Erkenntnissen und Zielstellungen. Schwerpunkt
      technischen und funktionalen Störungen so-
      wie Performanceengpässen,                      der Weiterentwicklung im Berichtszeitraum war
                                                     die     Umsetzung   der   Vorgaben    der   zum
     die Kontrolle des technischen Betreibers zur
                                                     01.05.2017 wirksam werdenden Regelungen der
      Aufrechterhaltung des Datenschutz- und Da-
                                                     1. Novelle des BMG, die per SächsAGBMG for-
      tensicherheitsniveaus,
                                                     mulierten Erweiterungen des SMR um die regel-
     die Klärung von Fällen mit Verdacht auf In-
                                                     mäßigen Datenübermittlungen an öffentliche
      konsistenzen zwischen den Datenbeständen
                                                     Stellen sowie die Unterstützung der jeweils gel-
      der gemeindlichen Register und dem SMR
                                                     tenden Version des Datenaustauschformates
      sowie
                                                     XMeld durch das SMR. Im Folgenden werden die
     die Nutzerbetreuung, z. B. in Form der An-     Vorhaben im Einzelnen dargestellt.
      wenderunterstützung bei der Systemnutzung
      oder der Bearbeitung von Kundenanliegen.       Anpassungen zur Umsetzung der 1. Novelle
Insgesamt konnte ein störungsfreier und verläss-     des BMG
licher Betrieb des SMR sichergestellt und die er-    Die mit der 1. Novelle des BMG geänderten
reichte Datenqualität aufrechterhalten werden.       rechtlichen Vorgaben hinsichtlich der Änderun-
                                                     gen in Bezug auf die für die einfache Melderegis-
1.4.2      Administrative Aufgaben beim              terauskunft zulässigen Suchangaben machten
           Betrieb des SMR                           Anpassungen an den Auskunftssystemen des
                                                     SMR hinsichtlich Anwendungslogik, internem
Der Betrieb des SMR umfasst daneben auch ad-         Datenformat und Transformationen erforderlich.
ministrative Aufgaben, die durch die SAKD um-        Die Anpassungen wurden konzipiert, implemen-
zusetzen sind. Dazu gehören u. a.                    tiert und getestet. Das angepasste Anwendungs-
     die Erstellung der Kostenkalkulation für die   system des SMR wurde termingerecht zum In-
      Vergütung des Änderungsdienstes der Mel-       krafttreten dieses Teils der 1. Novelle des BMG
      debehörden,                                    am 01.05.2017 in den produktiven Betrieb über-
                                                     nommen.

                                                                                      9
Anpassung von Import, Auskunftssystemen            Aufgabenerfüllung benötigten Daten zu Einwoh-
des SMR und OSCI-Enabler an aktuell gel-           nern versorgt. Diese bisher durch die gemeindli-
tende XMeld-Versionen                              chen Meldebehörden vollzogene Aufgabe soll
                                                   gemäß SächsAGBMG für ausgewählte Daten-
Der dem Datenaustausch im Meldewesen zu-
                                                   übermittlungen durch die SAKD aus dem SMR
grunde liegende Fachstandard XMeld wird in re-
                                                   realisiert werden.
gelmäßigen Abständen fortgeschrieben / weiter-
entwickelt und zweimal im Jahr eine neue Ver-      Die im Vorjahr begonnenen Arbeiten zur Erweite-
sion veröffentlicht. Die Auskunftssysteme des      rung des Softwaresystems SMR wurden fortge-
SMR und auch der OSCI-Enabler sind gehalten,       führt. Dazu waren die für die Datenübermittlung
die jeweils aktuellste und im Bundesanzeiger öf-   erforderlichen Dienste und Funktionen sowie die
fentlich bekanntgemachte Fassung dieses Stan-      unterschiedlichen XSL-Transformationen zur Er-
dards für den Datenaustausch zu unterstützen.      stellung der spezifischen Datenübermittlungs-
Darüber hinaus ist auch durch die Meldedaten-      nachrichten zu implementieren. Im Anschluss an
importschnittstelle des SMR die jeweils aktuell    die Softwareentwicklung wurde das Subsystem
geltende XMeld-Version zu unterstützen. Im Be-     für regelmäßige Datenübermittlungen intensiven
richtszeitraum wurden die betroffenen Kompo-       Tests unterzogen und termingerecht produktiv
nenten des SMR für die Unterstützung von           gesetzt.
XMeld 2.2.1 und XMeld 2.3 zum 01.05.2017 und
01.11.2017 termingerecht ertüchtigt.               Realisierung Administrations-Frontend für
                                                   regelmäßige Datenübermittlung
Erweiterung OSCI-Enabler und SMR-Organi-
                                                   Zur Unterstützung des Aufgabenvollzugs bei der
sationsverwaltung
                                                   Realisierung regelmäßiger Datenübermittlungen
Für die ab 01.05.2017 zu realisierenden, regel-    wird ein Administrations-Frontend benötigt, wel-
mäßigen Datenübermittlungen an ausgewählte         ches den SMR-Administratoren eine Übersicht
öffentliche Stellen des Bundes und des Freistaa-   sowie Detailinformationen zu den vom SMR pro-
tes Sachsen sind Anpassungen an OSCI-Enab-         zessierten Datenübermittlungen, das Erkennen
ler und SMR-Organisationsverwaltung dahinge-       fehlerhafter Datenübermittlungen, das Erheben
hend notwendig, dass Adressierungsinformatio-      von Detailinformationen sowie eine Wiederho-
nen und notwendige Zertifikate für die Daten-      lung von Prozessschritten auf unterschiedlichen
übermittlungen nach SächsMeldVO lokal gespei-      Stufen der Datenübermittlung ermöglicht. Das
chert und für die Datenübermittlung verwendet      betreffende Frontend wurde konzipiert, entwi-
werden können. Die im Vorjahr begonnene Ent-       ckelt, getestet und befindet sich im produktiven
wicklung wurde im Berichtszeitraum fortgeführt,    Einsatz.
die notwendigen Tests vorgenommen und zum
01.05.2017 in Betrieb genommen.                    Anpassung des OSCI-Enabler an aktuelle
                                                   Bibliotheksstände
Erweiterung des SMR zur Realisierung regel-
                                                   Das SMR setzt für die Teilnahme an der OSCI-
mäßiger Datenübermittlungen an öffentliche
                                                   Transport-basierten Kommunikation eine eigen-
Stellen
                                                   ständige, tief mit anderen Subsystemen des
Mit Hilfe regelmäßiger Datenübermittlungen wer-    SMR    integrierte   Softwarekomponente,     den
den die durch Rechtsvorschrift benannten öffent-   OSCI-Enabler, ein. Diese stützte sich technisch
lichen Stellen bei Vorliegen definierter Anlässe   auf die von der KoSIT veröffentlichte OSCI-Bibli-
(z. B. Anmeldung, Abmeldung) kontinuierlich und    othek in der Version 1.6 sowie die darauf aufbau-
ohne gesonderte Anforderung mit den für ihre       ende DVDV-Bibliothek. Auf Grund der Behebung

              10
von Schwachstellen in der OSCI-Bibliothek so-      zung des BMG haben sich im Jahr 2012 zahlrei-
wie durch Anpassungen hinsichtlich der unter-      che Arbeitsgruppen auf Bundesebene gebildet,
stützten Hash- und Verschlüsselungsalgorithmen     die die erforderlichen technischen und organisa-
wurden die Version 1.7 der OSCI-Bibliothek so-     torischen Vorgaben erarbeiten und abstimmen.
wie eine neue, auf diese Fassung der OSCI-Bib-     Die SAKD berät das SMI in Zusammenhang mit
liothek aufbauende DVDV-Bibliothek veröffent-      Fragen in der „Arbeitsgruppe Bundesmeldege-
licht. Daher war der OSCI-Enabler so anzupas-      setz“ des AK I der Innenministerkonferenz.
sen, dass dieser die jeweils aktuellsten Biblio-
                                                   Darüber hinaus war die SAKD mit einer Vielzahl
theksversionen für OSCI-Transport und DVDV
                                                   von Stellungnahmen befasst, die Rechtsset-
verwendet. Die Änderungen wurden konzipiert,
                                                   zungsvorhaben mit Bezug zum SMR sowie bun-
implementiert und getestet.
                                                   desweit abzustimmende Themen betrafen.

1.4.4     Qualitätssicherung der
                                                   1.4.6     Auskunft an den Betroffenen
          Weiterentwicklung des SMR
                                                   Die bei der SAKD eingehenden Anträge auf Aus-
Bevor angepasste bzw. neu erstellte Software-
                                                   kunft über die zur eigenen Person im Melderegis-
Module in den Produktivbetrieb übernommen
                                                   ter gespeicherten Daten werden in einem manu-
werden, führt die SAKD regelmäßig eine inten-
                                                   ellen Verfahren geprüft. Bei Vorliegen der erfor-
sive Qualitätssicherung durch. Dazu werden
                                                   derlichen Voraussetzungen werden die entspre-
funktionale und datengetriebene Tests durchge-
                                                   chenden Auskünfte erteilt.
führt, mit denen auf mehreren Testsystemen die
Übereinstimmung von erwartetem und tatsächli-      Auf ihrer Internetseite stellt die SAKD Informatio-
chem Verhalten des SMR gemäß der fachlichen        nen zur Beantragung der Auskunft an den Be-
und technischen Anforderungen geprüft wird. Im     troffenen sowie ein Antragsformular bereit.
Fall von ungenügenden Testergebnissen voll-
zieht die SAKD Änderungen an Softwaremodu-
                                                   1.5       Ausblick 2018
len bzw. beauftragt die Fehlerbehebung durch
den Softwareentwickler und führt im Anschluss      Das SMR ist als unverzichtbares, zentrales Infor-
entsprechende Re-Tests durch.                      mationssystem fest in der sächsischen IT-Land-

Zur effizienten Durchführung von Tests, Re-Tests   schaft verankert. In den Folgejahren gilt es, diese
                                                   Position weiter zu festigen und auszubauen.
und der Sicherstellung bereits existierender
Funktionalitäten      nach   Softwareanpassungen   Auch im Jahr 2018 gilt es zunächst, den rei-
setzt die SAKD seit mehreren Jahren quelloffene    bungslosen und sicheren Betrieb dieser zentra-
Werkzeuge zur Verwaltung, Spezifikation sowie      len Informationsquelle zu gewährleisten. Im Auf-
zur automatisierten Ausführung und Auswertung      trag des SMI wird die SAKD das SMR zur zent-
von Testfällen ein.                                ralen Daten abrufenden Stelle ausbauen, um den
                                                   öffentlichen Stellen des Freistaates Sachsen den
                                                   Datenabruf nach § 38 BMG auch in anderen Bun-
1.4.5     Gremienarbeit / Stellungnahmen
                                                   desländern zu ermöglichen.
Die Mitarbeit in länderübergreifenden Koordinie-
rungs- und Standardisierungsgremien ist eine
wichtige Möglichkeit zur Abstimmung und Stan-
dardisierung. Vor dem Hintergrund der Umset-

                                                                                    11
2          Kommunales E-                                    Vereinbarung zur Mitnutzung der E-Govern-
           Government                                        ment-Basiskomponenten durch die sächsi-
                                                             schen Kommunalverwaltungen.

2.1        Digitalisierungsprogramm                      Bei der Entwicklung des „Digitalisierungspro-
           Kommune 2025                                  gramms Kommune 2025“ waren vorhandene
                                                         Strategien einzubeziehen:
Anliegen des „Digitalisierungsprogramms Kom-
                                                            „Sachsen Digital – Die Digitalisierungsstrate-
mune 2025“ ist es, ausgehend vom aktuellen                   gie des Freistaates Sachsen“; 2016,
Entwicklungsstand und den zu erwartenden An-
                                                            „Strategie für IT und E-Government des Frei-
forderungen an sächsische Kommunen in Sa-
                                                             staats“; 2012, (Fortschreibung in Vorberei-
chen Digitalisierung strategische Entwicklungsli-
                                                             tung),
nien zu skizzieren und den daraus abzuleitenden
                                                            „Kommune 2020 – Die Zukunft der sächsi-
Handlungs- und Finanzierungsbedarf für die
                                                             schen Städte und Gemeinden“; 2012, (aktu-
maßgeblichen sächsischen Akteure zu beschrei-
                                                             ell in Fortschreibung),
ben. Das Eckpunktepapier zu einem „Digitalisie-
rungsprogramm Kommune 2025“ ist Ergebnis                 Abgeleitet aus der vorstehend beschriebenen
der Überlegungen der kommunalen IT-Betriebs-             und analysierten Ist-Situation lassen sich für die
organisationen       der   kreisfreien   Städte,   des   Entwicklung der Kommunen in Sachsen wesent-
Zweckverbandes KISA, des Vogtlandkreises so-             liche strategische Entwicklungslinien beschrei-
wie der Geschäftsstellen der kommunalen Lan-             ben:
desverbände und der SAKD.                                   „Smart City, Smart Village“ – fasst technolo-
Die Entwicklung in Sachsen ordnet sich dabei in              giebasierte Veränderungen und Innovatio-
einen vorgegebenen Rechtsrahmen ein. Dieser                  nen in urbanen Räumen zusammen,

wird unter anderem bestimmt durch folgende Re-              „Schule und Bildung“ – beschreibt die große
gelungen                                                     und facettenreiche Herausforderung für die
                                                             nächsten Jahre, um die heranwachsenden
     Gesetz zur Förderung der elektronischen
                                                             Generationen zukunftsfähig zu machen,
      Verwaltung im Freistaat Sachsen (Säch-
      sEGovG) und          Durchführungsverordnung          „Digitalisierungsinfrastruktur“ in Verwaltung,
      zum Gesetz,                                            Gemeinwesen, Schule/Bildung,

     Gesetz zur Verbesserung des Onlinezu-                 „Digitale Arbeitswelt Kommune“ – bündelt
      gangs zu Verwaltungsleistungen (OZG) mit               alle Entwicklungen, Themen, Projekte, die
      Regelungen zu „Portalverbund“, „Service-               den internen Verwaltungsvollzug innerhalb
      Konto“, der Vorgabe von IT-Komponenten                 der Verwaltung, zwischen Verwaltungen und
      sowie Sicherheits- und Kommunikations-                 ebenenübergreifend umreißen, wie Prozess-
      standards,                                             orientierung, neue Geschäfts- und Arbeits-
                                                             modelle, Shared Services, Mobilität, Aus-
     Informations-Sicherheitsgesetz Sachsen (in
                                                             und Fortbildung usw. usf.
      Vorbereitung),

     Informationsfreiheitsgesetz Sachsen (in Vor-
      bereitung),

     Gesetz zur Förderung des elektronischen
      Rechtsverkehrs,

                12
   „Sicherheit“ verbindet alle Entwicklungen,         Um diese Anforderungen zielgerichtet, nachhal-
    Themen, Projekte, die verbunden sind mit           tig und gesteuert umzusetzen, wurden flankie-
    den Bereichen „Informationssicherheit“, „Cy-       rende Maßnahmen vorgeschlagen, deren Errich-
    bersicherheit“, „Katastrophenschutz“, „Be-         tung bzw. Ausbau notwendig erscheint:
    sondere Lagen“.

     Abb. 4: Strategische Handlungsfelder im Bereich
         Digitalisierung; (Quelle: DStGB, bitkom)

Abgeleitet aus den strategischen Linien formu-
liert das „Digitalisierungsprogramm Kommune               Errichtung einer landesweit konsolidierten
2025“ operative Handlungsfelder. Um kontinuier-            kommunalen IT-Betriebs- und Serviceorgani-
lich die als strategisch wichtig erkannten Schwer-         sation, die nach Auslaufen einer Projektför-
                                                           derung die entwickelten Anwendungslösun-
punktthemen voran zu bringen, bedarf es vieler
                                                           gen nachhaltig betreibt, vertreibt und pflegt,
einzelner Schritte, die auf der operativen (Pro-
jekt- und Vorhabens-) Ebene angesiedelt sind              eine auf der kommunalen Ebene angesie-
und jeweils Beiträge für die Entwicklung der stra-         delte institutionalisierte Koordinierungsstelle,
tegischen Linien erbringen:                                die wesentliche kommunale Aufgaben der IT-
                                                           Steuerung bündelt, die interkommunale Zu-
   Bürger/Unternehmen – Verwaltung („Außen-               sammenarbeit bei Entwicklung, Implemen-
    sicht“),                                               tierung und Betrieb organisiert sowie An-
   Verwaltung – Verwaltung („Innensicht“),                sprechpartner für den Freistaat ist,

   Basisinfrastruktur, zentrale Funktionen und           eine staatlich-kommunale Steuerung des Di-
    Dienste,                                               gitalisierungsprozesses insgesamt (z. B. im
                                                           IT-Kooperationsrat).
   Standardisierung und Verbindlichkeit,

   Planung, Steuerung, Koordinierung, Erfolgs-
    kontrolle.

                                                                                        13
   Die Projektleitung des Projektes SVN 2.0
                                                          (Sächsisches Verwaltungsnetz) informiert re-
                                                          gelmäßig über den Fortschritt der Migration.
                                                          Die Basiskomponenten der sächsischen E-
                                                          Government-Plattform sind Bestandteil des
                                                          Loses SIDI (SVN Integrierte Dienst-Infra-
                                                          struktur).

                                                         Die   Informationen    zur   sächsischen     E-
                                                          Government-Plattform wurden vom SMI un-
                                                          ter der Adresse http://www.extranet.egovern-
                                                          ment.sachsen.de/ neu aufbereitet. Das An-
                                                          gebot ist nur für Nutzer des SVN/KDN er-
                                                          reichbar und wesentlich umfangreicher als
                                                          die öffentlich sichtbaren Informationen.

                                                         Die Untersuchung eines externen Dienstleis-
            Abb. 5: „Digitalisierungsprogramm             ters zur fachlichen Zielarchitektur der sächsi-
              Kommune 2025“ – Eckpunkte                   schen E-Government-Landschaft kommt zu
                                                          dem Ergebnis, dass weitere Investitionen in
                                                          Basiskomponenten, Infrastruktur und Orga-
2.2       E-Government-                                   nisation notwendig sind. Angestrebt werden
          Basiskomponenten                                soll eine serviceorientierte Architektur unter
                                                          besonderer Einbeziehung der technischen
2.2.1     Team E-Government                               Lösung von service-bw. Nach Prüfung der fi-
                                                          nanziellen, organisatorischen und lizenz-
In der „Vereinbarung zur Mitnutzung der E-                rechtlichen Rahmenbedingungen wurde die
Government-Basiskomponenten des Freistaates               Kooperationsvereinbarung mit Baden-Würt-
Sachen durch die sächsischen Kommunalver-                 temberg entsprechend erweitert.
waltungen“ wurde zur Regelung von operativen             Der Anbieter für im Rahmen der Basiskom-
Fragen zu Betrieb, Support und Weiterentwick-             ponente „Elektronische Signatur und Ver-
lung der Basiskomponenten eine Arbeitsgruppe              schlüsselung“ zur Verfügung gestellter Zerti-
„E-Government-Basiskomponenten“ – AG BaK                  fikate wurde nach einer Ausschreibung ge-
definiert, welche paritätisch durch Vertreter der         wechselt. Zertifikate des bisherigen Anbie-
Landes-     und        Kommunalverwaltung   besetzt       ters behalten ihre Gültigkeit bis zu deren zeit-
wurde.                                                    lichem Ablauf.

                                                         Die Eckpunkte zur Novellierung des Sächsi-
Diese AG BaK ging 2015 aufgrund großer perso-
                                                          schen E-Government-Gesetzes wurden vor-
neller und inhaltlicher Überschneidung in dem
                                                          gestellt. Der Abschluss des Verfahrens wird
„Team E-Government“ der Landesverwaltung
                                                          für Mitte 2018 angestrebt.
auf. Zum Team gehören deshalb jetzt zusätzlich
die Basiskomponentenverantwortlichen der Lan-
desverwaltung, Vertreter des SID, die IT-Refe-
renten der kommunalen Landesverbände sowie
die SAKD.

Das Team E-Government behandelt folgende
wesentliche Themen:

                  14
2.2.2    Neu- bzw. Weiterentwicklung der E-          Portals. Im Berichtsjahr erfolgte die Ausschrei-
         Government-Basiskomponenten                 bung und Vergabe des sächsischen Open Data
                                                     Registers. Eine Freischaltung für die Öffentlich-
Zur Verwaltung der Anforderungen an die säch-
                                                     keit ist für das erste Quartal 2018 geplant.
sische E-Government-Plattform wird vom SMI,
dem SID und der SAKD das Application-Life-
cycle-Management-Systems „Polarion“ verwen-          2.2.4     GeoBaK
det. Nachdem die SAKD 2016 mehrmals eine
                                                     Gegenüber dem GeoSN wurde angeregt, histori-
vereinbarungsgemäße transparente BaK-Pla-
                                                     sche Luftbilder zur Bearbeitung kommunaler Auf-
nung mittels Polarion, insbesondere durch die
                                                     gaben und zur Vermeidung von Datenredundan-
BaK-Verantwortlichen    des    SMI,      angemahnt
                                                     zen bereitzustellen. Die Anforderungen der Land-
hatte, wurden durch den SID Ende 2016 Work-
                                                     kreise und kreisfreien Städte wurden von der
shops zur Benutzung durchgeführt. Leider haben
                                                     SAKD gebündelt und im Ticketsystem Polarion
auch diese 2017 keine Verbesserung im oben
                                                     entsprechend hinterlegt.
genannten Sinne bewirkt.
                                                     Der GeoSN hat die Bereitstellung digital vorlie-
Trotz umfangreicher Neukonzipierung, insbeson-
                                                     gender Luftbilddaten ab 1995 umgesetzt. Somit
dere bei den Basiskomponenten Amt24, Antrags-
                                                     sind bisher digitale historische Luftbilddaten der
management und Formularservice, durch das
                                                     Zeiträume 1995-2004, 2005, 2006-2008, 2009-
SMI wurden 2017 keine neuen Anforderungen in
                                                     2011 sowie 2012-2014 als OGC-WMS-Karten-
Polarion zur Diskussion gestellt. Von den 32 von
                                                     dienste kostenfrei verfügbar.
der kommunalen Seite in den Vorjahren 2015/16
erstellten Anforderungen sind 28 im Initialzu-
stand (unbearbeitet) und nur eine als erledigt ge-   2.2.5     BaK ESV
kennzeichnet.
                                                     Das Secure Mail Gateway (SMGW) als Bestand-
Ungeachtet der Fortschreibung in Polarion ver-
                                                     teil der BaK ESV (Basiskomponente Elektroni-
sucht die SAKD auf Projektebene, die Umset-
                                                     sche Signatur und Verschlüsselung) wird mit
zung bestehender und neuer Anforderungen zu
                                                     dem vollen Funktionsumfang in der aktiven Be-
forcieren. Beispielhaft genannt seien:
                                                     triebsvariante nur von der Stadtverwaltung Dres-
   Basiskomponente        Antragsmanagement:        den genutzt. Die passive Betriebsvariante des
    Verfahrens- und Mandantenübergreifende           SMGW, die im Prinzip eine Internetmailbox mit
    Fallverwaltung, Zuständigkeitsklärung durch      gesichertem HTTPS-Zugang darstellt, wird dage-
    Amt24, flexibles Layout,                         gen von mehreren Kommunen als Möglichkeit
   Basiskomponente GeoBaK: Bereitstellung           der gesicherten Kommunikation – auch mit dem
    von historischen Luftbildern / Orthophotos,      Bürger – genutzt und entsprechend als möglicher
   Basiskomponente Beteiligungsportal: Flexib-      Kommunikationskanal auf ihrer Homepage ge-
    les Layout auf Mandanten- und Beteiligungs-      nannt.
    ebene.                                           Der Betrieb der SachsenGlobalCA, deren Auf-
                                                     gabe unter anderem in der Bereitstellung von
2.2.3    Open Data                                   Zertifikaten für Kommunalverwaltungen und de-
                                                     ren Einrichtungen besteht, wurde in diesem Jahr
Als kommunaler Vertreter unterstützte die SAKD       neu ausgeschrieben. Der Zuschlag ist inzwi-
die Arbeitsgruppe „Open Government Data“ zum         schen erteilt. Gegenüber der alten Lösung gibt es
Aufbau eines zentralen sächsischen Open Data

                                                                                      15
nicht nur funktionale Unterschiede (neuere Zerti-     gibt nach wie vor ca. 40 „KDN-Verweigerer“ unter
fikate, andere Links zur Beantragung…), son-          Sachsens Kommunalverwaltungen.
dern auch die kommerziellen Bedingungen wer-
                                                      Diese Verwaltungen erfüllen zwangsläufig auch
den sich ändern. Zertifikate für Kommunen wer-
                                                      die Anforderungen des § 2 Abs.1 und § 13 Abs.1
den zukünftig nicht mehr kostenfrei sein. Es ist
                                                      SächsEGovG nicht, da die Verschlüsselung und
angekündigt, für kommunale Zertifikate gegen-
                                                      grundsätzliche Sicherheitsfeatures des KDN
über Marktpreisen günstigere Preise zu verlan-
                                                      nicht genutzt werden können.
gen. Die endgültigen Konditionen sind aber vom
SMI noch nicht festgelegt. Aus diesem Grund           Die SAKD argumentiert bei allen Kontakten mit

steht auch die Anpassung des SAKD-Dokumen-            entsprechenden Kommunen mit der Gesetzes-

tes „Rechtskonform in 16 Schritten“, das unter        lage und für den Sicherheitsgewinn, den das
anderem die Nutzung der SachsenGlobalCA be-           KDN automatisch mit sich bringt. Mehrere – auch

schreibt, noch aus.                                   größere Verwaltungen – haben sich 2017 als Er-
                                                      gebnis einer SAKD-Beratung entschlossen, ei-
                                                      nen KDN-Anschluss zu beantragen. Ein weiterer
2.3        Evaluierung der Wirksamkeit                „Hebel“ zu Überzeugung der Kommunen zur
           des SächsEGovG                             KDN-Nutzung ist über das Sächsische Meldere-
                                                      gister (SMR) gegeben: Zukünftig werden keine
Die SAKD war inhaltlich an der Evaluierung der
                                                      Client-Zertifikate für SMR-Clients über das Inter-
Regelungen des SächsEGovG für die sächsi-
                                                      net mehr akzeptiert, so dass alle Kommunen mit
schen Kommunen beteiligt. Nach § 21 Säch-
                                                      Meldebehörden das KDN nutzen müssen.
sEGovG hatte die Staatsregierung dem Landtag
2017 einen Bericht vorzulegen, in dem sie dar-
legt,

     welche Auswirkungen dieses Gesetz insbe-
      sondere auf die Entwicklung des E-Govern-
      ments im Freistaat Sachsen hat,

     welche Projekte auf der Basis der Experi-
      mentierklausel des § 20 durchgeführt wur-
      den,

     wie sich Datenschutz, Informationssicherheit
      und Barrierefreiheit in den informationstech-
      nischen Systemen des Freistaates Sachsen
      entwickelt haben,

     welche Kosten und Nutzen bei der Umset-
      zung dieses Gesetzes entstanden sind und

     ob eine Weiterentwicklung der Vorschriften
      dieses Gesetzes erforderlich ist.

Bezüglich der Nutzung des KDN enthält der Eva-
luierungsbericht zur Umsetzung des Säch-
sEGovG die richtigen Schlussfolgerungen: Die
Flächendeckung des KDN wurde trotz des de
facto in § 15 SächsEGovG formulierten An-
schlusszwanges an das Netz nicht erreicht. Es

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3         Infrastruktur, Hardware,                  Die Realisierung des neuen Netz-Backbones
          Sicherheit                                und der Aufbau der neuen Infrastruktur für die
                                                    Diensteplattform, die zum Teil mit dem Freistaat
                                                    gemeinsam genutzt wird, erfolgten terminge-
3.1       Das Kommunale Datennetz III
                                                    recht. Das blieb im Wesentlichen ohne Außenwir-
Die SAKD war auch in diesem Jahr an der Pro-        kung für die Nutzer. Im Gegensatz dazu wurden
jektarbeit der Teilprojektgruppen „SINI“ (SVN in-   große Probleme bei der Netzmigration offenbar:
tegrierte Netz-Infrastruktur), „SIDI“ (SVN inte-    Erst im August 2017 – 5 Monate nach Migrations-
grierte Dienste-Infrastruktur) und „Recht“ des      beginn – wurden die ersten neuen Kundenan-
Projektes „Neuvergabe SVN 2.0/ KDN III“ betei-      schlüsse geschaltet. Der Auftragnehmer hat das
ligt. Bis zum Abschluss der Aufgaben im Teilpro-    unter anderem mit Firmware-Fehlern des Her-
jekt „Organisation“ und der anschließenden Auf-     stellers CISCO begründet, dessen Technik im
lösung der Teilprojektgruppe im November hat        Bereich der Backbone- und Zugangsrouter ver-
auch hier ein SAKD-Vertreter mitgearbeitet. Zu-     wendet wird. Ein weiterer Grund waren aber auch
sätzlich vertritt die SAKD gemeinsam mit der        Schwierigkeiten mit hausinternen Prozessen bei
KDN GmbH die kommunalen Interessen im Rah-          der Beauftragung und dem Bau von Zugangslei-
men der Gesamt-Projektleitung.                      tungen.

Schwerpunkt der fachlichen Arbeit für die kom-      Die Probleme bei der Leitungsbereitstellung hal-
munale Seite im Berichtszeitraum war die Migra-     ten an und haben bereits zu mehreren Einberu-
tion des KDN II zum KDN III. Die ursprüngliche      fungen des Lenkungsausschusses in seiner
Planung sah eine einjährige Migrationsdauer, be-    Rolle als im Projektplan vorgesehene Eskala-
ginnend mit dem Auslaufen der KDN II-Verträge       tionsinstanz geführt. Die dabei getroffene Ab-
zum 31.03.2017 vor.                                 sprache, 30 Lokationen pro Woche anzuschlie-
                                                    ßen (SVN und KDN), konnte bisher nicht einge-
Technisch unterteilt sich die Migration bei jedem
                                                    halten werden.
KDN-Teilnehmer     in   eine   Netz-   und   eine
Dienstemigration. Bei der Netzmigration wird        Für das KDN ergibt sich bereits jetzt die Konse-
eine neue physische Zugangsleitung, inklusive       quenz, dass das geplante Migrationsende auf
neuem Netzabschlussgerät und Zugangsrouter          den 31.05.2018 verschoben werden muss. Das
installiert und anstelle des alten KDN II-Routers   technische Migrationskonzept erweist sich dabei
mit dem Kundennetz verbunden. Dabei bleiben         noch als vorteilhaft: Es ermöglicht, Netz- und
die Teilnehmeradressen unverändert, so dass         Dienstemigration unabhängig voneinander, in
dieser Migrationsteil für die Nutzer transparent    beliebiger Reihenfolge durchzuführen und somit
und mit wenig Aufwand verbunden ist.                die Dienstemigration vorzuziehen. Einige Kom-
                                                    munen werden deshalb ihre Diensteumstellung
Im Gegensatz dazu müssen bei der Dienstemig-
                                                    noch mit den alten KDN II-Leitungen durchführen
ration alle nutzerinternen Referenzen auf KDN-
                                                    und erst später die neuen Bandbreiten des KDN
Dienste angepasst werden, da sich deren Adres-
                                                    III nutzen können.
sen im neuen Netz ändern. Das muss zeitlich und
organisatorisch zwischen KDN-Auftragnehmer          Durch die verspäteten Leitungsbereitstellungen
(TSI) und der jeweiligen Verwaltung abgestimmt      konnten bisher auch noch keine TK-Dienste über
erfolgen. Kleine Verwaltungen, ohne eigenes IT-     das KDN genutzt werden. Die TK-Vertragsoption
Personal, müssen dafür oft ihre externen Dienst-    wurde durch die KDN GmbH beauftragt und
leister beauftragen – mit entsprechenden Zusatz-    sollte ursprünglich bereits ab Oktober 2017 ver-
kosten.                                             fügbar sein. Unabhängig davon haben mehrere

                                                                                   17
Kommunen und Landkreisverwaltungen ihr Inte-         Eine Nachbesserung der Preisnachlässe für das
resse erklärt, ihre TK-Kommunikation auf das         SVN hat dazu geführt, dass sich auch die Lan-
KDN umzustellen, entweder in Form einer SIP-         desseite nach einer Wirtschaftlichkeitsbetrach-
Trunk-Verbindung oder als gehostete TK-Ports.        tung des SMI für diese Option ausgesprochen
                                                     hat.
Die SAKD betreibt als einziger KDN-Teilnehmer
den primären DNS-Dienst für ihre Domäne              Die Bestätigung der langfristigen Finanzierung
selbst. Auf sie sind mehrere Domänen mit zuge-       aus dem FAG durch das SMF erfolgte noch im
hörigen Mailservern registriert und sie betreibt     Dezember, so dass die vorfristige Vertragsver-
mehrere Webserver mit unterschiedlichen Diens-       längerung fristgerecht beauftragt werden konnte.
ten im KDN und über KDN-Reverse-Proxy im In-
ternet. Zusätzlich sind verschiedene Sonderlö-
                                                     3.2         E-Learning-Angebot
sungen im Einsatz. Durch diese Komplexität hat
                                                                 „Informationssicherheit“
sich die SAKD als Prototyp-Verwaltung für den
Test der Dienstemigration angeboten. Die Um-         Die Sensibilisierung von Mitarbeitern für Prob-
stellung erfolgte im November – nicht ganz rei-      leme der IT-Sicherheit ist eine der wichtigsten Vo-
bungsfrei. Mehrere Firewall-Einstellungen des        raussetzungen zur Schaffung eines angemesse-
zentralen SVN-KDN-Überganges mussten ange-           nen Sicherheitsniveaus. Der Beauftragte für In-
passt werden, um auch über die neue Dienst-          formationssicherheit der Landesverwaltung (BfIS
plattform alle Landesdienste nutzen zu können.       Land) hat deshalb in Zusammenarbeit mit der
Gleiches galt für die Firewall der LECOS GmbH,       TU-Dresden ein E-Learning-Angebot entwickelt.
über die zum Sächsischen Melderegister zuge-         Der Nutzer wird in 9 Komplexen zu Sicherheits-
griffen werden muss. Prinzipiell hat sich das        themen geschult und kann anschließend einen
Dienste-Migrationskonzept aber bestätigt, so         Test absolvieren und sich dessen Bestehen at-
dass jetzt alle Kommunen von den gewonnenen          testieren lassen.
Erkenntnissen profitieren werden.
                                                     Über die AG Informationssicherheit der Landes-
Eine wichtige ökonomische Entscheidung, die          verwaltung, in der die SAKD als nicht stimmbe-
vorzeitige Vertragsverlängerung der SVN/KDN-         rechtigtes Mitglied die Kommunen vertritt, haben
Verträge, musste durch die Projektleitung bis        wir die Zusage erhalten, dieses Angebot auch
Ende des Jahres entschieden werden. Für den          kommunalen Nutzern kostenfrei zur Verfügung
Fall, dass bis zum 31.12.2017 die Beauftragung       zu stellen. Wir haben daraufhin als Beta-Tester
des Netzbetriebes für die maximale Vertragslauf-     für die Lösung fungiert und im Rahmen unserer
zeit (7 Jahre) erfolgt, enthält das Schlussangebot   Beratungen viele Kommunen bereits auf dieses
des Dienstleisters Preisnachlässe, die für die       Angebot hingewiesen.
kommunale Seite (KDN) sehr lukrativ sind.
                                                     Leider gibt es bei der Umsetzung in den Wirkbe-
Die SAKD hat sich für die vorzeitige Vertragsver-    trieb einige praktische Probleme. So ist der aus-
längerung ausgesprochen. Neben dem Kosten-           gewählte Provider zurzeit nicht in der Lage, mehr
argument war der Hauptgrund dafür die Überle-        als ca. 150 simultane Nutzer zu bedienen, was
gung, dass anderenfalls sofort ein Nachfolgepro-     einer breiten Nutzung in SVN und KDN entge-
jekt (KDN IV) hätte initiiert werden müssen, für     gensteht.
das zurzeit keine personellen Ressourcen ver-
fügbar sind.

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