AMTSBLATT 43 - Erzbistum Hamburg
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KIRCHLICHES AMTSBLATT · Erzbistum Hamburg, 27. Jahrgang, Nr. 4, 24.3.2021 43 K I R C H L I C H E S AMTSBLATT ERZBISTUM HAMBURG 2 7. J A H R G A N G H A M B U R G , 24. M Ä R Z 2021 Nr. 4 INHALT Art.: 42 Aufruf der deutschen Bischöfe zur Art.: 48 Ernennung von Personen zu Mitgliedern des Pfingstaktion von Renovabis 2021........................ 43 designierten Kirchenvorstandes im Pastoralen Art.: 43 Hinweise zur Durchführung Raum Niendorf-Lurup........................................... 49 der Renovabis-Aktion 2021................................... 44 Art.: 49 Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Art.: 44 Gesetz zur Änderung der Rahmenordnung überpfarrliche Pastoralgremien im für die Vermögens- und Immobilienreform Erzbistum Hamburg (ÜPastGG)............................ 50 im Erzbistum Hamburg (RahO-VIR).................... 45 Art.: 50 Wahl der Vertreter(innen) der Dienstgeber in die Art.: 45 Erstes Dekret zur Durchführung der Rahmen- Regionalkommissionen der Arbeitsrechtlichen ordnung für die Vermögens- und Immobilien- Kommission des DCV2021 - Wahlaufruf.............. 51 reform im Erzbistum Hamburg (Dekret über Art.: 51 Aufruf zur Wahl der Mitarbeitervertreter in die Ausnahmen vom Verfahren zur Unterscheidung Arbeitsrechtliche Kommission des DCV für die von pfarreilichen Primär- und Sekundär- Amtsperiode 2022 bis 2025 mit Beteiligungs- immobilien – 1. RahO-VIR-D).............................. 45 möglichkeit von Gewerkschaften.......................... 52 Art.: 46 Dekret über die Aufhebung von katholischen Art.: 52 Christus in der Welt verkünden. Pfarreien in Itzehoe und Heide sowie über die Dimensionen liturgienahen Feierns....................... 52 Errichtung der katholischen Pfarrei St. Nikolaus Art.: 53 Beilage für das Erzbistum Hamburg und Gesetz über die Neuordnung des Vermögens dieser kirchlichen Körperschaften......................... 47 – Aushilfen und Vertretungen................................ 53 Art.: 47 Ernennung von Personen zu Mitgliedern des designierten Kirchenvorstandes im Pastoralen Kirchliche Mitteilungen Raum Alster-Nord-West........................................ 49 Personalchronik Hamburg..................................................... 53 Art.: 42 taktion von Renovabis den Blick auf die ökologischen Probleme und Herausforderungen im Osten Europas. Aufruf der deutschen Bischöfe zur Die Covid-19-Pandemie hat uns einmal mehr unsere Pfingstaktion von Renovabis 2021 Verletzlichkeit gezeigt – und auch wie abhängig unsere Liebe Schwestern und Brüder, Gesellschaften voneinander sind. Wir alle bewohnen die Erde schreit auf, weil sie missbraucht und verwun- ein gemeinsames Haus, wie Papst Franziskus immer det wird. So drastisch beschreibt Papst Franziskus in wieder formuliert. Deshalb sind wir gemeinsam gefor- seiner Enzyklika „Laudato Si“ die Situation unseres dert, die Schöpfung zu bewahren. Planeten. Auch im Osten Europas gibt es viele Wunden: Gerade auch die Christen wissen sich hier berufen. Die anhaltende Strahlenverseuchung in Belarus und Denn der Glaube an „Gott, den Schöpfer des Himmels der Ukraine durch die Tschernobyl-Katastrophe, die und der Erde“ verbindet uns in Ost und West und hohe Luftverschmutzung in Polens Kohlerevieren oder überall auf der Welt. Wir im Westen werden dabei die Mülldeponien in Albanien sind nur einige Beispiele. beschenkt durch eine reiche Schöpfungsspiritualität, Allmählich aber spüren viele Menschen, wie sehr wir die in den orthodoxen und katholischen Kirchen des uns durch die Zerstörung der Umwelt selbst schaden: Ostens gepflegt wird. Nehmen wir gemeinsam unsere Wir betrügen uns um saubere Luft, trinkbares Wasser Verantwortung wahr! und fruchtbaren Boden. Besonders leiden darunter Wir Bischöfe bitten Sie herzlich: Unterstützen Sie die stets die Armen. Menschen in Mittel-, Südost- und Osteuropa durch Ihr „DU erneuerst das Angesicht der Erde. Ost und West Interesse, Ihr Gebet und eine großzügige Spende bei in gemeinsamer Verantwortung für die Schöpfung“: der Kollekte am Pfingstsonntag. Mit diesem Leitwort richtet die diesjährige Pfings- H a m b u r g, den 15. März 2021
44 KIRCHLICHES AMTSBLATT · Erzbistum Hamburg, 27. Jahrgang, Nr. 4, 24.3.2021 Für das Erzbistum Hamburg ligen von Erzbischof Dr. Ludwig Schick eröffnet. Die L.S. † Dr. Stefan Heße Eröffnung kann auch online verfolgt werden. Erzbischof von Hamburg Der bundesweite Eröffnungsgottesdienst findet am Der Aufruf soll am Sonntag, dem 16.05.2021, in allen Sonntag, dem 9. Mai 2021, um 9.30 Uhr als Live- Gottesdiensten (auch am Vorabend) verlesen und den übertragung im ZDF aus der Kirche Heilig Kreuz in Gemeinden darüber hinaus auch in anderer geeig- Bensheim-Auerbach statt. Hauptzelebrant ist Erzbi- neter Weise bekannt gemacht werden. Der Ertrag schof Dr. Ludwig Schick (Bamberg). der Kollekte am Pfingstsonntag, dem 23.05.2021, ist Ablauf der Renovabis-Pfingstaktion 2021 ausschließlich für die Solidaritätsaktion Renovabis Ab Montag, 3. Mai 2021, können die Renovabis-Plakate bestimmt. in der Gemeinde ausgehängt werden und die kombi- nierten Spendentüten/Infoblätter an Gottesdienstbesu- cher oder über den Pfarrbrief verteilt werden. Art.: 43 Renovabis-Pfingstnovene Hinweise zur Durchführung Besonders wertvoll kann auch in diesem Jahr die Re- der Renovabis-Aktion 2021 novabis-Pfingstnovene sein, die es nun seit mehr als Renovabis unterstützt Projektpartner, die sozialen und 25 Jahren gibt. Sie eignet sich hervorragend für das pastoralen Bedingungen sowie die Bildungssituation Hausgebet und für das Gebet in kleinen Gruppen. in ihren Ländern zu verbessern. Die Corona-Pandemie Die Pfingstnovene 2021 mit dem Titel „Sende aus und ihre Auswirkungen schränken das kirchliche und deinen Geist und das Antlitz der Erde wird neu“ wur- gesellschaftliche Leben sowie wirtschaftliche Akti- de verfasst von Renovabis-Hauptgeschäftsführer Dr. vitäten in Deutschland und weltweit ein. Die Folgen Christian Hartl und Missionsbenediktinerin Schwe- der Corona-Pandemie treffen auch die Renovabis- ster Nadya Ruzhina aus dem bulgarischen Rakovski. Pfingstaktion, die in diesem Jahr unter dem Leitwort Die 26. Renovabis-Pfingstnovene bietet zu den elf „DU erneuerst das Angesicht der Erde. Ost und West Novenen-Andachten mit Textimpulsen auch eindrucks- in gemeinsamer Verantwortung für die Schöpfung“ volle Illustrationen mit eigenem meditativen Zugang steht. Da vielerorts keine Präsenzveranstaltungen an. Die diesjährige Pfingstnovene wird von Renova- zur Pfingstaktion durchgeführt werden können, muss bis-Erzbischof Dr. Heiner Koch erneut für das Neun- auf unmittelbare Begegnungen mit Gästen aus den Tage-Gebet zwischen Christi Himmelfahrt und dem Partnerländern weitgehend verzichtet werden. Eine Pfingstfest in den Pfarreien, in Familienkreisen, Grup- Reihe von Renovabis-Partnern ist jedoch bereit, sich pen und Verbänden als Gebetsbrücke in den Osten online mit interessierten Menschen in Deutschland zu Europas empfohlen. verbinden und über den Beitrag zu berichten, den sie Digital gibt es die Novene erstmals auch in ukrai- in ihrem Land zur Bewahrung der Schöpfung leisten. nischer, kroatischer, polnischer und englischer Sprache. Auf der Renovabis-Homepage sind entsprechende So soll nicht nur die grenzüberschreitende Aufgabe Angebote zum Aktionszeitraum aufgeführt. Darüber der Sorge um das von Papst Franziskus so benannte hinaus ist glücklicherweise derzeit die Durchführbar- „gemeinsame Haus“ ausgedrückt werden. Es soll auch keit von Gottesdiensten zum Pfingstfest und damit der zum gemeinsamen Gebet der deutschen und mutter- Renovabis-Pfingstkollekte nicht infrage gestellt. Die sprachlichen Gemeinden anregen, die oft Seite an Seite Kollekte ist eine wichtige Säule zur Unterstützung leben, ohne sich näher zu kennen. Besonders weisen der Partner in Mittel-, Ost- und Südosteuropa, deren wir auch auf das Gebetsbild zur Novene sowie Mate- Arbeit unter erheblich erschwerten Bedingungen rialien für Gemeinden und Schulen (im Internet) hin. weitergeht. Der biblische Auftrag, die Schöpfung zu Samstag und Sonntag, 15./16. Mai 2021 bewahren, erhält durch die aktuelle Krise einen be- sonderen Akzent: Wie die Pandemie keine Grenzen Falls öffentliche Gottesdienste abgehalten werden kennt, so sind wir auch angesichts von Klimawandel können, soll in den Gemeinden am Wochenende vor und Umweltzerstörung trotz aller Unterschiede zwi- Pfingsten der Aufruf der deutschen Bischöfe in allen schen Ost und West in gemeinsamer Verantwortung. Gottesdiensten, auch in den Vorabendmessen, verle- So bittet Renovabis alle Katholikinnen und Katho- sen werden. Auch in der Predigt ist ein Hinweis auf die liken an Pfingsten um einen Beitrag zur Solidarität Pfingstkollekte von Renovabis möglich und hilfreich. mit Osteuropa. Bitte verteilen Sie die Spendentüten und Infoblätter mit dem Hinweis, dass die Spende für die Menschen Eröffnung der Diaspora-Aktion in Osteuropa am Pfingstsonntag gesammelt wird und Die Wanderausstellung „Mit Volldampf in die Kata- dass die Spende auch zum Pfarramt gebracht oder strophe?“ mit Karikaturen aus Ost und West wird am auf ein Renovabis-Spendenkonto überwiesen wer- 30. April 2021 um 18.30 Uhr im Kloster Vierzehnhei- den kann.
KIRCHLICHES AMTSBLATT · Erzbistum Hamburg, 27. Jahrgang, Nr. 4, 24.3.2021 45 Renovabis-Kollekte am Pfingstwochenende, 27. Jg., Nr. 3, Art. 20, S. 24, v. 19. Februar 2021) wie 22. / 23. Mai 2021 folgt geändert: Am Pfingstsonntag, dem 23. Mai 2021, sowie in den 1. Änderung von § 8 Absatz 3 Vorabendmessen am 22. Mai 2021, wird in allen In Buchstabe g) wird nach dem Wort „Gebäude“ katholischen Kirchen die Renovabis-Kollekte für Ost- der Punkt durch ein Komma ersetzt und folgender europa gehalten. Allgemein wird gebeten, verstärkt Halbsatz angefügt: auf Überweisungsmöglichkeiten oder die Abgabe von Barspenden in den Spendentüten oder besonders „einschließlich sich ergebender Rechtsfolgen.“ gekennzeichneten Umschlägen hinzuweisen. Auf 2. Einfügung eines § 17a Wunsch der deutschen Bischöfe wird die Kollekte für die Aufgaben der Solidaritätsaktion Renovabis ohne Vor § 18 wird folgender neuer § 17a eingefügt: jeden Abzug an die Bistumskasse weitergegeben. Die- § 17a Kompetenzzuweisungen. Der Erzbischöfliche se Überweisung soll innerhalb eines Monats erfolgen. Generalvikar wird bevollmächtigt, im Rahmen Die Bistumskasse leitet die Beträge unverzüglich an der durch ihn nach dieser Rahmenordnung zu Renovabis weiter. regelnden Angelegenheiten den Pfarreiorganen Sie können individuelle Kollekten oder Spenden von und pfarreilichen Pastoralgremien neue Aufgaben Gruppen auch direkt an Renovabis spenden. Das geht zuzuweisen. per: www.renovabis.de/pfingstspende oder: Renovabis Artikel 2 e.V., Bank für Kirche und Caritas eG, DE94 4726 0307 Inkrafttreten 0000 0094 00, GENODEM1BKC Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 11. März 2021 Ebenfalls am Pfingstsonntag, dem 23. Mai 2021, um in Kraft. 10.45 Uhr findet in der Pfarrkirche Allerheiligen in H a m b u r g, 10. März 2021 Nürnberg der Abschlussgottesdienst statt. L.S. † Dr. Stefan Heße Weitere Informationen Erzbischof von Hamburg Die Gemeinden erhalten im April ein Materialpaket mit Informationen, Plakaten und Textvorschlägen zur Renovabis-Aktion. Eine Übersicht über alle Materi- alien gibt die Webseite www.renovabis.de/material. Art.: 45 Alle Aktionsmaterialien stehen dort auch online zum Erstes Dekret zur Durchführung der Herunterladen bereit. Über alle Veranstaltungster- mine informiert auch die Webseite: www.renovabis. Rahmenordnung für die Vermögens- und de/pfingstaktion. Immobilienreform im Erzbistum Hamburg H a m b u r g, 17. März 2021 (Dekret über Ausnahmen vom Verfahren zur Unterscheidung von pfarreilichen Das Erzbischöfliche Generalvikariat Primär- und Sekundärimmobilien – 1. RahO-VIR-D) Vom 12. März 2021 Art.: 44 Die Pfarreien sollen bis zum 31. Dezember 2022 Gesetz zur Änderung der Rahmenordnung ihre Immobilien in Primär- und Sekundärimmobi- für die Vermögens- und Immobilienreform lien unterteilt haben (§ 8 Absatz 1 RahO-VIR). Die Unterscheidung soll im Rahmen eines transparenten im Erzbistum Hamburg (RahO-VIR) und insbesondere geistlichen Prozesses1 innerhalb Vom 10. März 2021 der Pfarrei getroffen werden (§ 8 Absatz 2 Satz 3 Artikel 1 RahO-VIR). In Einzelfällen ist eine Unterscheidung Änderung der Rahmenordnung für die der pfarreilichen Immobilien in Primär- und Sekun- Vermögens- und Immobilienreform im därimmobilien außerhalb dieses Verfahrens möglich; Erzbistum Hamburg (RahO-VIR) auf der Grundlage von § 8 Absatz 3 Buchstabe g) RahO-VIR werden dazu die nachfolgenden Rege- Hiermit wird die Rahmenordnung für die Vermö- lungen erlassen: gens- und Immobilienreform im Erzbistum Ham- burg (RahO-VIR) vom 14. Januar 2021 (Kirchliches §1 Amtsblatt Erzbistum Hamburg, 27. Jg., Nr. 1, Art. 1, Antrag. S. 1 ff., v. 14. Januar 2021), geändert am 1. Februar (1) Auf Antrag kann durch das Erzbischöfliche Gene- 2021 (Kirchliches Amtsblatt Erzbistum Hamburg, ralvikariat eine Erlaubnis für die Unterscheidung 1 Amtliche Anmerkung: Die Regelungen für das Verfahren zur Unterscheidung von pfarreilichen Immobilien in Primär- und Sekundärimmobilien gemäß § 8 Absatz 2 Satz 3 RahO-VIR werden derzeit erarbeitet und als gesondertes Dekret erlassen.
46 KIRCHLICHES AMTSBLATT · Erzbistum Hamburg, 27. Jahrgang, Nr. 4, 24.3.2021 einer einzelnen pfarreilichen Immobilie in eine besonderes pastorales Projekt mit Bedeutung Primär- oder Sekundärimmobilie außerhalb des für das gesamte Erzbistum Verfahrens nach § 8 Absatz 2 Satz 3 RahO-VIR benötigt wird; die diözesane Bedeutsamkeit nach erteilt werden. Buchstabe b) bedarf der Feststellung durch den (2) Der Antrag ist schriftlich oder in Textform zu stel- Erzbischof. len und nach § 3 zu begründen. 3. Es liegt ein förmlich mitgeteiltes öffentliches In- (3) Der Antrag kann bis zur Zustimmung des Erz- teresse aufgrund oder entsprechend staatskirchen- bischofs zum pfarreilichen Immobilienkonzept vertraglicher Regelungen vor. jederzeit gestellt werden. 4. Es besteht dringender Bedarf an Immobilien, den §2 ein Mitglied einer der im Gebiet des Erzbistums Antragsteller, Beschlussfassung, Anhörung Hamburg liegenden Arbeitsgemeinschaften der (1) In Pfarreien, die in einem Pastoralen Raum als neue christlichen Kirchen angezeigt hat. Pfarrei errichtet worden sind2, ist der Antrag ge- §4 meinsam durch den Kirchenvorstand und den Pfarr- Rechtsfolgen pastoralrat zu stellen. Kirchenvorstand und Pfarr- Im Falle der Antragsbewilligung gilt Folgendes: pastoralrat können gemeinsam über den An-trag beraten. Die Entscheidung über die Antragstellung 1. Im Falle der Antragsbewilligung nach § 3 Ziffer bedarf der jeweiligen Beschlussfassung des Kir- 1 (abgängige Immobilie) darf diese ab dem Zeit- chenvorstandes und des Pfarrpastoralrates mit einer punkt der Antragsbewilligung abgebrochen wer- jeweiligen Mehrheit von mindestens 3/4 der ab- den, vorbehaltlich des Vorliegens entsprechender gegebenen Stimmen; Stimmenthaltungen gelten als öffentlich-rechtlicher Genehmigungen. Im Übrigen nicht abgegebene Stimmen. richtet sich das weitere Verfahren hinsichtlich des Grundstücks nach den §§ 10 bis 14 RahO-VIR. Sind (2) In Pfarreien, die nicht unter Absatz 1 fallen, ist der die zu den §§ 10 bis 14 RahO-VIR noch gesondert Antrag gemeinsam durch den designierten Kir- zu erlassenden Regelungen noch nicht in Kraft, chenvorstand und den Pfarrgemeinderat derjenigen erfolgt eine Regelung im Einzelfall durch das Erz- Pfarrei zu stellen, in deren Eigentum die betref- bischöfliche Generalvikariat. fende Immobilie steht; Absatz 1 Satz 2 und 3 gilt entsprechend. 2. Im Falle der Antragsbewilligung nach § 3 Ziffer 2 (pfarreiliche Investitionen im Bereich der Kin- (3) Besteht im Falle des Absatzes 2 kein designierter dertageseinrichtungen oder besonderes pastorales Kirchenvorstand, ist der Antrag gemeinsam durch Projekt mit Bedeutung für das gesamte Erzbistum) alle Kirchenvorstände der zum Pastoralen Raum gilt die Immobilie als pfarreiliche Primärimmobilie; gehörenden Pfarreien und den Pfarrgemeinderat § 9 Absatz 1 RahO-VIR gilt entsprechend mit der derjenigen Pfarrei zu stellen, in deren Eigentum die Maßgabe, dass abweichend von § 9 Absatz 1 Satz 1 betreffende Immobilie steht; Absatz 1 Satz 2 und 3 RahO-VIR die Immobilie bereits vor der Erteilung gilt entsprechend. der erzbischöflichen Zustimmung zum pfarreilichen (4) In den Fällen der Absätze 1 bis 3 sind vor einer Be- Immobilienkonzept instandgesetzt oder entwickelt schlussfassung über die Antragstellung auch fremd- werden darf. Sind die zu § 9 Absatz 2 RahO-VIR sprachige Missionen anzuhören, wenn eine von noch gesondert zu erlassenden Regelungen noch diesen genutzte Immobilie betroffen ist. nicht in Kraft, erfolgt eine Regelung im Einzelfall §3 durch das Erzbischöfliche Generalvikariat. Pfarreiliche Antragsgründe 3. Im Falle der Antragsbewilligung nach § 3 Ziffer 3 Ein Antrag kann nur auf die nachfolgend genannten (öffentliches Interesse) und Ziffer 4 (Bedarf durch Gründe gestützt werden: ACK) gilt § 14 Absatz 1 RahO-VIR entsprechend mit der Maßgabe, dass die Konversion (§ 14 Absatz 1. Die betreffende Immobilie weist erhebliche Mängel 1 Satz 1 RahO-VIR) bereits ab dem Zeitpunkt der der Bausubstanz auf, deren Beseitigung mit unver- Antragsbewilligung durchgeführt werden kann. hältnismäßig hohen Kosten verbunden ist (abgän- Fehlt es zum Zeitpunkt der Konversion an der nach gige Immobilie). § 14 Absatz 1 Satz 4 RahO-VIR durch den Wirt- 2. Es liegt ein besonderes kirchliches Interesse vor; schaftsrat des Erzbistums Hamburg festzusetzenden dieses besteht, wenn die Immobilie Abgabe in den Solidaritätsfonds der Pfarreien, ist die Abführung von Veräußerungserlösen sowie Erlösen a) für die Errichtung oder Erweiterung einer pfar- aus Vermietung oder Verpachtung auf Anforderung reilichen Kindertageseinrichtung oder durch das Erzbistum Hamburg nachzuholen, sobald b) für ein keinen zeitlichen Aufschub duldendes die Abgabe festgesetzt worden ist. 2 Amtliche Anmerkung: Dies gilt für die Pfarrei St. Anna (Schwerin) entspre- chend.
KIRCHLICHES AMTSBLATT · Erzbistum Hamburg, 27. Jahrgang, Nr. 4, 24.3.2021 47 §5 a) St. Ansgar, Hindenburgstraße 26, 25524 Itze- Bedarf für das diözesane Schulwesen hoe und (1) Abweichend von den §§ 1 bis 4 ist eine Unterschei- b) St. Josef, Kleine Straße 8, 25746 Heide dung einer einzelnen pfarreilichen Immobilie in aufgehoben; eine Primär- oder Sekundärimmobilie außerhalb 2. zugleich wird mit Wirkung vom 6. Juni 2021 die des Verfahrens nach § 8 Absatz 2 Satz 3 RahO-VIR katholische Pfarrei mit Namen St. Nikolaus, Hin- durchzuführen, wenn diese Immobilie auf Anzeige denburgstraße 26, 25524 Itzehoe, errichtet. durch das Erzbistum Hamburg für das diözesane Schulwesen benötigt wird. Darüber hinaus wird Folgendes angeordnet: (2) Im Falle der Klassifizierung der Immobilie als 3. Die gemäß Nummer 2 errichtete katholische Pfarrei pfarreiliche Sekundärimmobilie ist die Konversion St. Nikolaus ist eine öffentliche juristische Person der Immobilie auf das Erzbistum Hamburg durch- des kanonischen Rechts und für den staatlichen zuführen; die Immobilie wird zur Primärimmobilie Rechtskreis als Kirchengemeinde Körperschaft auf Diözesanebene, auf die § 16 Absatz 1 Satz 2 öffentlichen Rechts vorbehaltlich des öffentlichen RahO-VIR anzuwenden ist. § 4 Ziffer 3 gilt ent- Rechts. sprechend. 4. Die katholische Pfarrei St. Nikolaus führt ein Dienst- §6 siegel. Inkrafttreten 5. Das Gebiet der katholischen Pfarrei St. Nikolaus Dieses Dekret tritt mit Wirkung vom 6. April 2021 umfasst das Gebiet der bisherigen, nach Nummer in Kraft. 1 aufgehobenen katholischen Pfarreien. H a m b u r g, 12. März 2021 6. Die Kirchenbücher und Akten der gemäß Nummer 1 aufgehobenen katholischen Pfarreien werden zum L. S. † Ansgar Thim Zeitpunkt der Aufhebung dieser Pfarreien geschlos- Generalvikar sen und von der katholischen Pfarrei St. Nikolaus in sichere Verwahrung genommen. Ab dem Zeit- punkt der Wirksamkeit ihrer Errichtung nimmt Art.: 46 ausschließlich die katholische Pfarrei St. Nikolaus Dekret über die Aufhebung von erforderliche Eintragungen in neu anzulegende Kirchenbücher vor. katholischen Pfarreien in Itzehoe und Heide sowie über die Errichtung der 7. Sämtliche Aufgaben der gemäß Nummer 1 auf- gehobenen katholischen Pfarreien gehen auf die katholischen Pfarrei St. Nikolaus und gemäß Nummer 2 errichtete katholische Pfarrei Gesetz über die Neuordnung des St. Nikolaus über. Das von den gemäß Nummer 1 Vermögens dieser kirchlichen aufgehobenen katholischen Pfarreien gemeinsam Körperschaften erarbeitete und dem Erzbischof von Hamburg vor- gelegte Pastoralkonzept gilt für die gemäß Num- Gemäß den Eckpunkten für das Verständnis und mer 2 neu errichtete Pfarrei fort und wird von ihr die Entwicklung Pastoraler Räume im Erzbistum weiterentwickelt. Hamburg vom 3. Februar 2010 kommt es bei der Entwicklung eines Pastoralen Raumes im Erzbistum II. Teil: Gesetz über die Neuordnung des Vermögens Hamburg zur Aufhebung bestehender Pfarreien und Gemäß der aufgrund Canon 391 CIC gegebenen Ge- zur Errichtung neuer Pfarreien. Pfarreien zu errichten, setzgebungskraft und in Ausübung des kirchlichen aufzuheben oder sie zu verändern, ist gemäß Canon Selbstbestimmungsrechts aufgrund Artikel 140 des 515 § 2 des Codex Iuris Canonici (CIC) allein Sache Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland des Diözesanbischofs, der zuvor den Priesterrat an- vom 23. Mai 1949 (Bundesgesetzblatt 1949, Teil I., zuhören hat. Seite 1 ff.) in Verbindung mit Artikel 137 Absatz 3 Nach Anhörung des Priesterrates auf seiner Sitzung der Verfassung des Deutschen Reiches vom 11. August am 19. Juni 2020 werden hiermit folgendes Dekret 1919 (Reichsgesetzblatt 1919, Seite 1383 ff.) sowie und Gesetz erlassen: Ziffer 4 des Schlussprotokolls zum Vertrag zwischen dem Heiligen Stuhl und der Freien und Hansestadt I. Teil: Dekret über die Aufhebung von Pfarreien Hamburg, dem Land Mecklenburg-Vorpommern und und die Errichtung einer Pfarrei dem Land Schleswig-Holstein über die Errichtung 1. Im Rahmen der Entwicklung des Pastoralen Rau- von Erzbistum und Kirchenprovinz Hamburg vom mes Dithmarschen-Steinburg werden mit Ablauf 22. September 1994 (Kirchliches Amtsblatt für die des 5. Juni 2021 die katholischen Pfarreien Erzdiözese Hamburg, Band 1, Nummer 1, Seite 1 ff.,
48 KIRCHLICHES AMTSBLATT · Erzbistum Hamburg, 27. Jahrgang, Nr. 4, 24.3.2021 vom 27. Januar 1995, Hamburgisches Gesetz- und Blatt 12618, Verordnungsblatt 1995, Teil I, Seite 31 ff., Gesetz- Gemarkung Itzehoe, Flur 19, Flurstück 162/16; und Verordnungsblatt für Schleswig-Holstein 1994, e) Amtsgericht Itzehoe, Wohnungsgrundbuch von Seite 486 ff., Gesetz- und Verordnungsblatt für Itzehoe, Blatt 9825, Mecklenburg-Vorpommern 1994, Seite 1026 ff.) wird 50/100 Miteigentumsanteil am Grundstück Folgendes gesetzlich angeordnet: Gemarkung Itzehoe, Flur 6, Flurstück 1346/174 §1 verbunden mit dem Sondereigentum an der im Rechtsnachfolge Aufteilungsplan mit Nr. I bezeichneten Wohn- einheit mit Nebengelass; (1) Die gemäß Teil I., Nummer 2 neu errichtete ka- tholische Kirchengemeinde (Pfarrei) St. Nikolaus, f) Amtsgericht Itzehoe, Wohnungsgrundbuch von Hindenburgstraße 26, 25524 Itzehoe, ist ab dem Itzehoe, Blatt 9826, Zeitpunkt der Wirksamkeit ihrer Errichtung Ge- 50/100 Miteigentumsanteil am Grundstück Ge- samtrechtsnachfolgerin der nach Teil I., Nummer markung Itzehoe, Flur 6, Flurstück 1346/174 ver- 1 dieser Urkunde aufgehobenen katholischen Kir- bunden mit dem Sondereigentum an der im Auf- chengemeinden St. Ansgar, Hindenburgstraße 26, teilungsplan mit Nr. II bezeichneten Wohnein- 25524 Itzehoe und St. Josef, Kleine Straße 8, 25746 heit mit Nebengelass und Garage; Heide. g) Amtsgericht Itzehoe, Grundbuch von Itzehoe, (2) Insbesondere gehen sämtliche Dienstverhältnisse Blatt 1360, der gemäß Teil I., Nummer 1 aufgehobenen katho- Gemarkung Itzehoe, Flur 6, Flurstück 311/174; lischen Kirchengemeinden uneingeschränkt auf h) Amtsgericht Itzehoe, Grundbuch von Glück- die gemäß Teil I., Nummer 2 errichtete katholische stadt, Blatt 157, Kirchengemeinde St. Nikolaus über. Kündigungen Gemarkung Glückstadt, Flur 3, Flurstück 81; wegen dieses Übergangs sind unwirksam. Das i) Amtsgericht Itzehoe, Grundbuch von Glück- Recht zur Kündigung von Dienstverhältnissen aus stadt, Blatt 2914, anderen Gründen bleibt unberührt. Gemarkung Glückstadt, Flur 2, Flurstücke 13/29 §2 und 13/64; Neuordnung des Grundvermögens j) Amtsgericht Meldorf, Grundbuch von Bruns- Das Grundvermögen der katholischen Kirchengemein- büttel, Blatt 555, den St. Ansgar, Hindenburgstraße 26, 25524 Itzehoe Gemarkung Brunsbüttel, Flur 103, Flurstück und St. Josef, Kleine Straße 8, 25746 Heide, wird wie 26/73; folgt neu geordnet: k) Amtsgericht Itzehoe, Grundbuch von Hohen- Das jeweilige Eigentum an den nachfolgend aufgeführ- lockstedt, Blatt 1398, ten Grundstücken geht mit allen Rechten, Pflichten Gemarkung Lockstedter Lager, Flur 1, Flurstück und Bestandteilen von der jeweiligen gemäß Teil I., 2/62; Nummer 1 dieser Urkunde aufgehobenen katholischen l) Amtsgericht Meldorf, Grundbuch von Marne Kirchengemeinde auf die gemäß Teil I., Nummer 2 Stadt, Blatt 660, errichtete katholische Kirchengemeinde St. Nikolaus, Gemarkung Marne, Flur 161, Flurstück 10/2; Hindenburgstraße 26, 25524 Itzehoe am 6. Juni 2021 über: m) Amtsgericht Itzehoe, Grundbuch von Itzehoe, Blatt 1567, 1. von der katholischen Kirchengemeinde St. Ans- Gemarkung Edendorf, Flur 2, Flurstück 117/4 gar, Itzehoe: 2. von der katholischen Kirchengemeinde St. Josef, a) Amtsgericht Itzehoe, Grundbuch von Itzehoe, Heide: Blatt 516, a) Amtsgericht Meldorf, Erbbaugrundbuch von Gemarkung Itzehoe, Flur 19, Flurstück 162/13; Büsum, Blatt 3915, b) Amtsgericht Itzehoe, Grundbuch von Itzehoe, Gemarkung Büsum, Flur 10, Flurstück 15/24; Blatt 1859, b) Amtsgericht Meldorf, Grundbuch von Büsum, Gemarkung Itzehoe, Flur 19, Flurstücke 162/15, Blatt 4261, 501, 162/7 und 162/2; Gemarkung Büsum, Flur 10, Flurstück 114/19; c) Amtsgericht Itzehoe, Grundbuch von Itzehoe, c) Amtsgericht Meldorf, Grundbuch von Heide, Blatt 6979, Blatt 5233, Gemarkung Itzehoe, Flur 6, Flurstück 317/174; Gemarkung Heide, Flur 32, Flurstücke 21/5, 24/4 d) Amtsgericht Itzehoe, Grundbuch von Itzehoe, und 25/3;
KIRCHLICHES AMTSBLATT · Erzbistum Hamburg, 27. Jahrgang, Nr. 4, 24.3.2021 49 d) Amtsgericht Meldorf, Grundbuch von Heide, - Frau Bettina Machaczek-Stuth Blatt 5233, - Herr Frank Rutschmann Gemarkung Heide, Flur 33, Flurstück 13/3; - Herr Christian Strasoldo e) Amtsgericht Meldorf, Grundbuch von Heide, - Herr Andreas de Villavicencio-Margheri Blatt 4470, Gemarkung Heide, Flur 33, Flurstück 14/4; Aus der katholischen Kirchengemeinde St. Bonifatius (Hamburg-Eimsbüttel): f) Amtsgericht Meldorf, Grundbuch von Meldorf, Blatt 730, - Herr Dr. Georg Kamp Gemarkung Meldorf, Flur 4, Flurstück 58/50. - Herr Martin Kriegel Grundstücke im Sinne dieses Gesetzes sind auch - Frau Nanett von der Lippe Erbbaurechte, Wohnungs- und Teileigentumsrechte, - Frau Mechthild Niehoff Wohnungs- und Teilerbbaurechte. Aus der katholischen Kirchengemeinde St. Elisabeth III. Teil: Inkrafttreten (Hamburg-Harvestehude): Das vorstehende Dekret und Gesetz treten am 6. April - Frau Angelika Grau 2021 in Kraft. - Herr Jens Ludwig H a m b u r g, 17. März 2021 - Frau Dr. Andrea Rosslenbroich L. S. † Dr. Stefan Heße - Frau Christina Schuch Erzbischof von Hamburg Die mir gemäß § 2 Absatz 6 DesAG vorgeschlagene Person, Herr Henrik Lesaar, katholische Kirchenge- Art.: 47 meinde St. Antonius (Hamburg-Winterhude), ernenne ich hiermit gemäß § 3 Absatz 2 DesAG zum Ersatz- Ernennung von Personen zu Mitgliedern mitglied. des designierten Kirchenvorstandes im Die Amtszeit des designierten Kirchenvorstandes be- Pastoralen Raum Alster-Nord-West ginnt abweichend von § 25 Absatz 3 KVVG mit Wir- Vom 17. März 2021 kung vom 25. März 2021. Gemäß § 21 Satz 1 KVVG kann die Dauer der ersten Amtszeit der Mitglieder Die katholischen Kirchengemeinden St. Antonius des künftigen Kirchenvorstandes im Dekret über die (Hamburg-Winterhude), St. Bonifatius (Hamburg- Errichtung der neuen Kirchengemeinde festgelegt Eimsbüttel) und St. Elisabeth (Hamburg-Harveste- werden. hude) bilden den Pastoralen Raum Alster-Nord-West. Aus ihnen soll mit Wirkung vom 12. Dezember 2021 Gemäß § 4 Absatz 1 DesAG ist Herr Pfarrer Franz die noch durch gesondertes Dekret zu errichtende Mecklenfeld Vorsitzender des designierten Kirchen- katholische Kirchengemeinde Heilig Geist (Hamburg- vorstandes. Ein stellvertretender Vorsitzender ist ge- Eimsbüttel) hervorgehen. Gemäß § 25 Absatz 1 und 2 mäß § 4 Absatz 2 DesAG von den Mitgliedern des de- des Kirchenvermögensverwaltungsgesetzes (KVVG) signierten Kirchenvorstandes auf der konstituierenden für die Erzdiözese Hamburg wurde mit der Bildung Sitzung aus dessen Mitte zu wählen. des künftigen Kirchenvorstandes der noch zu errich- H a m b u r g, 17. März 2021 tenden Kirchengemeinde Heilig Geist (Hamburg- L. S. † Dr. Stefan Heße Eimsbüttel) begonnen. Der künftige Kirchenvorstand Erzbischof von Hamburg führt bis zum Zeitpunkt der Errichtung der neuen Kirchengemeinde die Bezeichnung als designierter Kirchenvorstand. Gemäß § 2 Absatz 5 des Gesetzes Art.: 48 über das Verfahren zur Bestimmung von Mitgliedern künftiger Kirchenvorstände für neu zu errichtende Ernennung von Personen zu Mitgliedern Kirchengemeinden in Pastoralen Räumen sowie zur des designierten Kirchenvorstandes im Gewinnung von Kandidaten für Fachausschüsse (Designations- und Akquisitionsverfahrensgesetz Pastoralen Raum Niendorf-Lurup – DesAG) sind folgende Personen vorgeschlagen Vom 23. März 2021 worden, die ich hiermit gemäß § 3 Absatz 1 DesAG Die katholischen Kirchengemeinden St. Ansgar (Ham- zu Mitgliedern des künftigen Kirchenvorstandes er- burg-Niendorf) und St. Bruder Konrad (Hamburg- nenne: Lurup) bilden den Pastoralen Raum Niendorf-Lurup. Aus der katholischen Kirchengemeinde St. Antonius Aus ihnen soll mit Wirkung vom 23. Januar 2022 die (Hamburg-Winterhude): noch durch gesondertes Dekret zu errichtende ka-
50 KIRCHLICHES AMTSBLATT · Erzbistum Hamburg, 27. Jahrgang, Nr. 4, 24.3.2021 tholische Kirchengemeinde Heilige Josefina Bakhita Krause Vorsitzender des designierten Kirchenvor- (Hamburg-Niendorf) hervorgehen. Gemäß § 25 Absatz standes. Ein stellvertretender Vorsitzender ist gemäß 1 und 2 des Kirchenvermögensverwaltungsgesetzes § 4 Absatz 2 DesAG von den Mitgliedern des desig- (KVVG) für die Erzdiözese Hamburg wurde mit der nierten Kirchenvorstandes auf der konstituierenden Bildung des künftigen Kirchenvorstandes der noch zu Sitzung aus dessen Mitte zu wählen. errichtenden Kirchengemeinde Heilige Josefina Ba- H a m b u r g, 23. März 2021 khita (Hamburg-Niendorf) begonnen. Der künftige Kirchenvorstand führt bis zum Zeitpunkt der Errich- L. S. † Dr. Stefan Heße tung der neuen Kirchengemeinde die Bezeichnung Erzbischof von Hamburg als designierter Kirchenvorstand. Gemäß § 2 Absatz 5 des Gesetzes über das Verfahren zur Bestimmung von Mitgliedern künftiger Kirchenvorstände für Art.: 49 neu zu errichtende Kirchengemeinden in Pastoralen Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Räumen sowie zur Gewinnung von Kandidaten für Fachausschüsse (Designations- und Akquisitions- überpfarrliche Pastoralgremien im Erzbi- verfahrensgesetz – DesAG) sind folgende Personen stum Hamburg (ÜPastGG) vorgeschlagen worden, die ich hiermit gemäß § 3 Vom 8. März 2021 Absatz 1 DesAG zu Mitgliedern des künftigen Kir- chenvorstandes ernenne: Artikel 1 Änderung des Gesetzes über überpfarrliche Aus der katholischen Kirchengemeinde St. Ansgar Pastoralgremien im Erzbistum Hamburg (Hamburg-Niendorf): (ÜPastGG) - Herr Thomas Calmer Hiermit wird das Gesetz über überpfarrliche Pasto- - Herr Dr. Heribert Dernbach ralgremien im Erzbistum Hamburg (ÜPastGG) vom - Herr Falk Dißars 11. März 2016 (Kirchliches Amtsblatt Erzbistum Hamburg, 22. Jg., Nr. 3, Art. 34, S. 31 ff., v. 17. März - Herr Paolo Gunnellini 2016), geändert am 16. Januar 2017 (Kirchliches - Herr Jan-Peter Leenen Amtsblatt Erzbistum Hamburg, 23. Jg., Nr. 1, Art. 8, - Herr Markus Leschnik S. 9 f., v. 23. Januar 2017), am 1. Juni 2017 (Kirch- - Herr Antonio Sinfarosa liches Amtsblatt Erzbistum Hamburg, 23. Jg., Nr. 6, Art. 85, S. 122 f., v. 15. Juni 2017), am 25. April 2018 - Herr Christian Schulz (Kirchliches Amtsblatt Erzbistum Hamburg, 24. Jg., Aus der katholischen Kirchengemeinde St. Bruder Nr. 4, Art. 48, S. 77 f., v. 27. April 2018), am 15. Mai Konrad (Hamburg-Lurup): 2018 (Kirchliches Amtsblatt Erzbistum Hamburg, 24. - Frau Andrea Kürner Jg., Nr. 6, Art. 67, S. 114., v. 15. Juni 2018), am 20. Juni 2018 (Kirchliches Amtsblatt Erzbistum Hamburg, 24. - Frau Elvira Mroß Jg., Nr. 7, Art. 77, S. 129 f.., v. 13. Juli 2018) sowie am Die mir gemäß § 2 Absatz 6 DesAG vorgeschlagenen 5. November 2018 (Kirchliches Amtsblatt Erzbistum Personen, Herr Adalbert Franz, katholische Kirchen- Hamburg, 24. Jg., Nr. 10, Art. 122, S. 174 f., v. 19. gemeinde St. Ansgar (Hamburg-Niendorf), Herr Phi- November 2018), zuletzt geändert am 22. April 2020 lippe Guyot, katholische Kirchengemeinde St. Ansgar (Kirchliches Amtsblatt, Erzbistum Hamburg, 26. Jg., (Hamburg-Niendorf), Herr Bela Puskas, katholische Nr. 5, Art. 54, S. 57 ff., v. 28. April 2020) wie folgt Kirchengemeinde St. Ansgar (Hamburg-Niendorf), geändert: Herr Roland Uhlig, katholische Kirchengemeinde 1. Änderung von § 4 St. Ansgar (Hamburg-Niendorf) und Herr Siegmund Frontzek, katholische Kirchengemeinde St. Bruder Absatz 2 wird wie folgt neu gefasst: Konrad (Hamburg-Lurup), ernenne ich hiermit gemäß „(2) Die Pfarreien sind den Pastoralforen wie folgt § 3 Absatz 2 DesAG zu Ersatzmitgliedern. zugeordnet: Die Amtszeit des designierten Kirchenvorstandes be- a) Pastoralforum Hamburg: ginnt abweichend von § 25 Absatz 3 KVVG mit Wir- 1. Pastoraler Raum Eimsbüttel – Harvestehude – kung vom 21. April 2021. Gemäß § 21 Satz 1 KVVG Winterhude, kann die Dauer der ersten Amtszeit der Mitglieder 2. Pastoraler Raum Hamburg-City, des künftigen Kirchenvorstandes im Dekret über die 3. Pastoraler Raum Hamburg-Süd, Errichtung der neuen Kirchengemeinde festgelegt 4. Pastoraler Raum Niendorf – Lurup, werden. 5. Pfarrei St. Paulus, Apostel der Völker, Ham- Gemäß § 4 Absatz 1 DesAG ist Herr Pfarrer Ulrich burg,
KIRCHLICHES AMTSBLATT · Erzbistum Hamburg, 27. Jahrgang, Nr. 4, 24.3.2021 51 6. Pfarrei St. Franziskus, Hamburg, Regionalkommission der Arbeitsrechtlichen Kom- 7. Pfarrei Seliger Johannes Prassek, Hamburg, mission gewählt; in den (Erz-)Diözesen Freiburg und 8. Pfarrei St. Katharina von Siena, Hamburg, Rottenburg-Stuttgart jeweils zwei Mitglieder. Dazu 9. Pfarrei St. Maria, Hamburg; findet in jeder (Erz-)Diözese und im Offizialatsbezirk b) Pastoralforum Schleswig-Holstein: Oldenburg eine eigene Wahlhandlung statt, die von einem eigens zu bildenden Wahlvorstand durchge- 1. Pastoraler Raum Heide – Itzehoe, führt wird. Dieser besteht aus drei Mitgliedern und 2. Pfarrei St. Ansgar, Rendsburg, konstituiert sich bis spätestens 28. Februar 2021. 4. Pfarrei St. Ansverus, Ahrensburg, 5. Pfarrei Seliger Eduard Müller, Der Wahlvorstand erstellt eine Liste der Rechtsträger, 6. Pfarrei Franz von Assisi, Kiel, die mit ihren Einrichtungen Mitglied im jeweiligen 7. Pfarrei Heiliger Martin, Elmshorn, Diözesan-Caritasverband oder im Landes-Caritas- 7. Pfarrei St. Knud, Husum, verband Oldenburg sind und die in den Geltungs- 8. Pfarrei Stella Maris, Flensburg, bereich der Richtlinien für Arbeitsverträge in den 9. Pfarrei St. Vicelin, Eutin, Einrichtungen des Deutschen Caritasverbandes (AVR) 10. Pfarrei Zu den Lübecker Märtyrern, Lübeck; fallen (§ 2 Abs. 1 AT AVR). Nur die in der Liste auf- geführten Rechtsträger nehmen an der Wahl teil. An c) Pastoralforum Mecklenburg: diese Rechtsträger versendet der Wahlvorstand bis 1. Pastoraler Raum Bützow – Güstrow – Matgen- spätestens sechs Wochen nach seiner Konstituierung dorf – Teterow, Wahlbenachrichtigungen mit Erläuterungen zur Wahl. 2. Pastoraler Raum Parchim – Lübz, Rechtsträger, die bis spätestens Ende April 2021 keine 3. Pfarrei St. Anna, Schwerin, Wahlbenachrichtigung erhalten haben, können gegen 4. Pfarrei Heilige Edith Stein, Ludwigslust, die Nichteintragung in der Aufstellung innerhalb einer 5. Pfarrei Herz Jesu, Rostock, Ausschlussfrist von zwei Wochen bis einschließlich 6. Pfarrei St. Laurentius, Wismar, 14. Mai 2021 Einspruch beim Wahlvorstand einlegen. 7. Pfarrei St. Lukas, Neubrandenburg, Parallel zur Wahlbenachrichtigung werden die Rechts- 8. Pfarrei Seliger Niels Stensen, Waren (Müritz).“ träger aufgefordert, dem Wahlvorstand bis zu einer 2. Änderung von § 26 von diesem zu bestimmenden Frist Wahlvorschläge für die Wahl der Vertreter(innen) der Dienstgeber in In Absatz 4 Satz 1 wird die Jahreszahl „2021“ durch der jeweiligen Regionalkommission zu unterbreiten. die Jahreszahl „2022“ ersetzt. Aus den so vorgeschlagenen Kandidaten wird der/die Artikel 2 Vertreter(in) der Dienstgeber in der Regionalkom- Inkrafttreten mission der Arbeitsrechtlichen Kommission in einer Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 31. März 2021 Wahlversammlung gewählt. In die Wahlversamm- in Kraft. lungen der (Erz-)Diözesen und des Offizialatsbezirks Oldenburg können die wahlberechtigten Rechtsträger H a m b u r g, den 8. März 2021 jeweils einen Vertreter entsenden. L. S. † Dr. Stefan Heße Die Wahlversammlung hat in jeder (Erz-)Diözese und Erzbischof von Hamburg im Offizialatsbezirk Oldenburg spätestens bis zum 31. Oktober 2021 zusammenzutreten. Bis zu diesem Zeit- punkt müssen die Wahlhandlungen durchgeführt sein. Art.: 50 Der Vorbereitungsausschuss für die Dienstgeberseite wird die Wahlunterlagen erarbeiten und die Wahlvor- Wahl der Vertreter(innen) der Dienstgeber stände bei der Durchführung ihrer Aufgaben unter- in die Regionalkommissionen der Arbeits- stützen. rechtlichen Kommission des DCV 2021 - Die Bestimmung der übrigen Vertreter(innen) der Wahlaufruf - 1 Dienstgeber in die Regionalkommissionen durch die Diözesan-Caritasverbände und den Landes-Ca- Die Amtszeit der Arbeitsrechtlichen Kommissi- ritasverband Oldenburg erfolgt in zeitlichem Zu- on endet am 31. Dezember 2021. Die Wahl der sammenhang mit dieser Wahl.2 Die gem. § 6 Abs. Vertreter(innen) der Dienstgeber in die Regionalkom- 5 AK-O stattfindende Wahl weiterer Mitglieder der missionen der Arbeitsrechtlichen Kommission wird Bundes- und Regionalkommissionen zur Wahrung unter der Leitung des Vorbereitungsausschusses für der Parität für die nach § 5 AK-O entsandten Ver- die Dienstgeberseite durchgeführt. treter(innen) der Gewerkschaften, findet ebenso wie In jeder (Erz-)Diözese und dem Offizialatsbezirk die Wahl der Vertreter(innen) der Dienstgeber in die Oldenburg wird jeweils ein Mitglied in die jeweilige Bundeskommission und in den Leitungsausschuss 1 2 Wahlaufruf gemäß § 2 Abs. 3 der Wahlordnung der Dienstgeberseite i.V. mit § vgl § 6 Abs. 2 AK-O neu 6 Abs. 1 der Ordnung der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Cari- tasverbandes neu (AK-O neu)
52 KIRCHLICHES AMTSBLATT · Erzbistum Hamburg, 27. Jahrgang, Nr. 4, 24.3.2021 erst in weiteren Schritten statt.3 Mitarbeiterseite in die Arbeitsrechtliche Kommission Freiburg im Breisgau, 11.01.2021 (Bundeskommission und die sechs Regionalkommis- sionen) zu entsenden. Berechtigt zur Entsendung von Vorbereitungsausschuss: Helge Martin Krollmann, Vertreter(inne)n sind Gewerkschaften, die nach ihrer Marc Riede, Holger Sahner Satzung für die Regelungsbereiche der Arbeitsrecht- H a m b u r g, 15. März 2021 lichen Kommission örtlich und sachlich zuständig sind. Das Erzbischöfliche Generalvikariat Den betreffenden Gewerkschaften wird hiermit Ge- legenheit gegeben, sich binnen einer Anzeigefrist von Art.: 51 zwei Monaten an der Entsendung von Vertreter(inne) n der Mitarbeiter in die Arbeitsrechtliche Kommis- Aufruf zur Wahl der Mitarbeitervertreter sion zu beteiligen. Die Anzahl der Vertreter(inne) in die Arbeitsrechtliche Kommission des n, die von den Gewerkschaften entsandt werden, DCV für die Amtsperiode 2022 bis 2025 richtet sich grundsätzlich nach dem zahlenmäßigen mit Beteiligungsmöglichkeit Verhältnis der im Zeitpunkt der Entsendung in den Gewerkschaften zusammengeschlossenen kirch- von Gewerkschaften lichen Mitarbeiter(innen) im Zuständigkeitsbereich Bis zum 30. Oktober 2021 ist die Wahl der neuen der Kommission (Organisationsstärke). Unabhängig Mitglieder der Mitarbeiterseite der Arbeitsrechtlichen davon haben die Gewerkschaften - vorbehaltlich eines Kommission des Deutschen Caritasverbandes für die weitergehenden Nachweises - die Möglichkeit, bis zu am 1. Januar 2022 beginnende Amtsperiode durchzu- drei Vertreter(innen) in die Bundeskommission zu führen. Die Koordinierung des Wahlverfahrens obliegt entsenden. Außerdem können sie jeweils bis zu zwei dem zentralen Vorbereitungsausschuss, der sich am 7. Vertreter(innen) in die Regionalkommission Bayern Januar 2021 konstituiert hat. und die Regionalkommission Ost und jeweils eine(n) Die Mitarbeitervertretung eines jeden Diözesan- Vertreter(in) in die Regionalkommissionen Mitte, Caritasverbandes und des Landes-Caritasverbandes Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Nord Oldenburg oder die diözesane Arbeitsgemeinschaft der entsenden. Mitarbeitervertretungen, soweit deren Zuständigkeit Weitere Einzelheiten zu den Abläufen des Entsende- im jeweiligen Bistum durch bischöfliche Regelung verfahrens und den einzuhaltenden Fristen ergeben festgelegt ist, haben binnen vier Wochen nach Veröf- sich aus der Entsendeordnung, die Teil der Ordnung fentlichung dieses Wahlaufrufs einen Wahlvorstand der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen zu bilden. Dieser besteht aus drei Mitgliedern, welche Caritasverbandes ist. Gewerkschaften, die sich an das passive Wahlrecht nach der jeweiligen diözesanen der Entsendung von Vertreterinnen und Vertretern in Mitarbeitervertretungsordnung besitzen. die Arbeitsrechtliche Kommission beteiligen wollen, Der Wahlvorstand versendet spätestens sechs Wochen müssen dies gegenüber dem Vorbereitungsausschuss nach seiner Konstituierung die vom Vorbereitungsaus- über die Geschäftsstelle der Arbeitsrechtlichen Kom- schuss erstellten Wahlunterlagen und die Wählerliste mission des Deutschen Caritasverbandes, Karlstr.40, - spätestens bis zum 11. April 2021 - an die wahlberech- 79104 Freiburg spätestens bis zum 1. April 2021 (zwei tigten Mitarbeitervertretungen. Der Wahlausschuss Monate nach diesem Wahlaufruf) schriftlich mitteilen. legt den Zeitpunkt der Wahlversammlung fest, die Die Anzeige kann nur bis zum Ablauf dieser Anzeige- spätestens bis zum 31. Oktober 2021 stattfinden muss. frist abgegeben werden. Anzeigen, die nach dieser Frist Er erstellt die Liste der Kandidat(inn)en für die Wahl eingereicht werden, können nicht mehr berücksichtigt des jeweiligen Vertreters/der jeweiligen Vertreterin in werden (Ausschlussfrist). der Bundeskommission und der zuständigen Regio- Berlin, den 1. Februar 2021 nalkommission und verschickt diese spätestens zwei Der Vorbereitungsausschuss: Rolf Cleophas, Torsten Wochen vor der Wahlversammlung an die wahlberech- Böhmer ,Martina Schiwek; Kontakt: akmas@caritas.de tigten Mitarbeitervertretungen. H a m b u r g, 17. März 2021 Weitere Einzelheiten zu den Abläufen des Wahlverfah- rens und der einzuhaltenden Fristen ergeben sich aus Das Erzbischöfliche Generalvikariat der Wahlordnung und den dazu vom Vorbereitungs- ausschuss erstellten Unterlagen, die der Vorbereitungs- Art.: 52 ausschuss den diözesanen Wahlvorstände zeitnah zur Verfügung stellen wird. Christus in der Welt verkünden. Bei der Wahl zur Amtsperiode 2022 bis 2025 haben die Dimensionen liturgienahen Feierns tariffähigen Arbeitnehmerkoalitionen (Gewerkschaf- Kirchliche Liturgie findet heute im pluralen Umfeld ten) die Möglichkeit, eigene Vertreter(innen) für die statt. Oft nehmen inzwischen Menschen daran teil, 3 vgl § 5 der Wahlordnung der Dienstgeberseite und § 6 Abs. 3, 6 Abs. 5 AK-O neu)
KIRCHLICHES AMTSBLATT · Erzbistum Hamburg, 27. Jahrgang, Nr. 4, 24.3.2021 53 die sich nicht regelmäßig, sondern nur zu bestimmten bruar 2021: Pfarrer der Pfarrei St. Knud, Woldsen- Gelegenheiten den feiernden Gemeinden anschließen straße 9 in 25813 Husum wollen. Zugleich suchen viele bei bestimmten Anläs- L a n k e s, Dieter; bisher: Pastor der Pfarreien St. Ger- sen – seien es Feste oder Gedenktage, einschneidende trud in Niebüll und St. Christophorus in Westerland/ Ereignisse oder biographische Wendepunkte – nach Sylt sowie Mitarbeit im Pastoralen Raum Nord- einer Begleitung, die über einfache Gesprächsangebote friesland; ab dem 28. Februar 2021: Pastor der hinausgeht und an das gottesdienstliche Leben der Pfarrei St. Knud, Woldsenstraße 9 in 25813 Husum Kirche anschließt. Die Handreichung „Christus in der Welt verkündigen. Dimensionen liturgienahen Feierns“ W a l d s c h m i t t, Michael; bisher: Pastor der Pfarrei reagiert auf diese Situation und bietet – sowohl reflexiv St. Knud in Husum und Mitarbeit im Pastoralen als auch mit konkreten Beispielen aus der Praxis – eine Raum Nordfriesland; ab dem 28. Februar 2021: Hilfestellung für alle, die beruflich oder ehrenamtlich Pastor der Pfarrei St. Knud, Woldsenstraße 9 in nach liturgienahen Möglichkeiten suchen, um Men- 25813 Husum schen auch ohne ausgeprägte liturgische Erfahrung H ö l s c h e r, Dr., Ludger; bisher: Vikar der Pfarrei in ihrem persönlichen Glaubens- und Gebetsleben zu St. Knud in Husum mit dem Titel Pastor; ab dem fördern. 28. Februar 2021: Pfarrvikar der Pfarrei St. Knud, Die Praxishilfe ist als pdf-Datei unter www.dbk.de Woldsenstraße 9 in 25813 Husum mit dem Titel verfügbar. Dort kann diese auch als Broschüre (Die Pastor deutschen Bischöfe – Liturgiekommission Nr. 50) G r o ß e - H a r m a n n, Ute; bisher: Kur- und Ur- bestellt werden. laubsseelsorgerin sowie als Gemeindereferentin im H a m b u r g, 15. März 2021 Pastoralen Raum Nordfriesland; ab dem 28. Februar 2021: Kur- und Urlaubsseelsorgerin sowie Gemein- Das Erzbischöfliche Generalvikariat dereferentin der Pfarrei St. Knud, Woldsenstraße 9 in 25813 Husum Art.: 53 F a h j e - O b e r n e s s e r, Barbara; bisher: Ge- meindereferentin der Pfarrei St. Christophorus in Beilage zum Kirchlichen Amtsblatt Westerland/Sylt; ab dem 28. Februar 2021: Gemein- dereferentin der Pfarrei St. Knud, Woldsenstraße 9 Aushilfen und Vertretungen in 25813 Husum M a i n k a, Christoph; bisher: Gemeindereferent der Ernennungen, Beauftragungen, Entpflich- Pfarrei St. Knud in Husum; ab dem 28. Februar tungen 2021: Gemeindereferent der Pfarrei St. Knud, Wold- senstraße 9 in 25813 Husum Ordinationen M a i n k a, Claudia; bisher: Gemeindereferentin der 5. Februar 2021 Pfarrei St. Gertrud in Niebüll; ab dem 28. Februar H o p p e, Dr., Ulrich; Pfarrer; bisher: freigestellt bis 2021: Gemeindereferentin der Pfarrei St. Knud, zum 31. Oktober 2021 für den Dienst als Seelsorger Woldsenstraße 9 in 25813 Husum der Bundespolizei; ab dem 1. November 2021: Ver- P u r b s t, Hans-Theodor; bisher: Pfarrer der Pfarrei längerung der Freistellung bis zum 31. Oktober 2027 Herz Jesu Lübz; ab dem 1. September 2021: Ru- hestand 17. Februar 2021 W i c h e r t, Dr., Bernd-Rolf; bisher: Pfarrer der Pfar- B e n n e r, Dr., Thomas, Pfarrer der Pfarrei Franz von rei St. Vicelin, Plöner Straße 44 in 23701 Eutin; ab Assisi, Rathausstraße 5 in 24103 Kiel und Propst dem 1. März 2021: Ruhestand der Pfarrei Franz von Assisi sowie Dekan für die Region Schleswig-Holstein; ab dem 1. März 2021 25. Februar 2021 zusätzlich: Pfarradministrator der Pfarrei St. Vice- N e u g e b a u e r, Lutz; bisher: Diakon im Zivilberuf lin, Plöner Straße 44 in 23701 Eutin für die Fachstelle Notfallseelsorge im Erzbistum 23. Februar 2021 Hamburg mit 50 %; ab dem 1. März 2021 zusätzlich: Krankenhausseelsorger für das Klinikum Groß- G o u è n, Germain; bisher Pfarrer der Pfarrei St. Knud Sand mit einem Stellenanteil von 50 % in Husum sowie Pfarradministrator der Pfarreien St. Gertrud in Niebüll und St. Christophorus in 3. März 2021 Westerland/Sylt sowie Leiter der Entwicklung des M e i r i t z, Marc; bisher: Diakon im Hauptberuf als Pastoralen Raumes Nordfriesland; ab dem 28. Fe- Landesbeauftragter für die Polizeiseelsorge in der
54 KIRCHLICHES AMTSBLATT · Erzbistum Hamburg, 27. Jahrgang, Nr. 4, 24.3.2021 Freien und Hansestadt Hamburg und Schleswig- Pfarrei St. Joseph in Hamburg-Wandsbek; ab dem Holstein sowie Leiter des Fachbereichs Polizei- und 14. März 2021: Pastor der Pfarrei St. Paulus, Apostel Notfallseelsorge im Referat „Diakonische Pastoral“ der Völker, Öjendorfer Weg 10 in 22111 Hamburg der Abteilung Pastorale Dienststelle; ab dem 1. K a t z e r, Hubert; bisher: Diakon mit Zivilberuf der März 2021: Entpflichtung als Polizeiseelsorger der Pfarrei St. Agnes in Hamburg-Tonndorf; ab dem Landespolizei Schleswig-Holstein unter Beibehalt 14. März 2021: Diakon mit Zivilberuf der Pfarrei der Aufgaben als Landesbeauftragter für die Poli- St. Paulus, Apostel der Völker, Öjendorfer Weg 10 zeiseelsorge der Freien und Hansestadt Hamburg in 22111 Hamburg sowie als Leiter des Fachbereichs Polizei- und Notfallseelsorge im Referat „Diakonische Pastoral“ M e i e r, Barbara; bisher: Gemeindereferentin der der Abteilung Pastorale Dienststelle Pfarrei St. Agnes in Hamburg-Tonndorf und Super- visorin; ab dem 14. März 2021: Gemeindereferentin 4. März 2021 der Pfarrei St. Paulus, Apostel der Völker, Öjendor- E v e r s, Felix; bisher: Pfarrer der Pfarrei St. Paulus fer Weg 10 in 22111 Hamburg mit dem Schwerpunkt in Hamburg-Billstedt sowie Pfarradministrator der Katechese und dem Projekt „Café Mobil“ mit Pfarrei St. Agnes in Hamburg-Tonndorf sowie Lei- jeweils 40 % Stellenanteil sowie Supervisorin mit ter der Entwicklung des Pastoralen Raumes Bill- einem Stellenanteil von 20 % stedt – Tonndorf – Wandsbek; ab dem 14. März S c h m i d t, Renate; bisher: Gemeindereferentin der 2021: Pfarrer der Pfarrei St. Paulus, Apostel der Pfarrei St. Paulus in Hamburg-Billstedt; ab dem Völker, Öjendorfer Weg 10 in 22111 Hamburg 14. März 2021: Gemeindereferentin der Pfarrei St. D e m b s k i, Oliver; bisher: Pastor der Pfarrei St. Paulus, Apostel der Völker, Öjendorfer Weg 10 in Joseph in Hamburg-Wandsbek; ab dem 14. März 22111 Hamburg mit dem Schwerpunkt Pastoral für 2021: Pastor der Pfarrei St. Paulus, Apostel der Kinder, Jugendliche und Familien Völker, Öjendorfer Weg 10 in 22111 Hamburg H o f b a u e r - D u d z i a k, Vera; bisher: Pasto- E l s n e r, Michael; bisher: Pastor der Pfarrei St. ralassistentin der Pfarrei Hl. Elisabeth, Reinbeker Agnes in Hamburg-Tonndorf und Krankenhausseel- Weg 8 in 21029 Hamburg; ab dem 1. August 2021: sorger in der Schön Klinik Hamburg-Eilbek in Zu- Pastoralreferentin der Pfarrei St. Paulus, Apostel ordnung zur Pfarrei St. Franziskus Hamburg-Horn der Völker, Öjendorfer Weg 10 in 22111 Hamburg mit jeweils einer halben Stelle; ab dem 14. März mit dem Schwerpunkt Diakonie 2021: Pastor der Pfarrei St. Paulus, Apostel der Völker, Öjendorfer Weg 10 in 22111 Hamburg unter Todesfälle Beibehalt der Aufgaben als Krankenhausseelsorger der Schön Klinik Hamburg-Eilbek 25. Januar 2021 G ö r k e, Alexander; bisher: Diözesanjugendpastor R a s t o v a c, Pal, Pfarrer; in Hamburg; geb. am 12. des Erzbistums Hamburg sowie Pastor zur Mitarbeit Februar 1947 in Subotica (Serbien) in der Pastoral der Pfarreien des Pastoralen Raumes Hamburg Billstedt – Tonndorf – Wandsbek mit 8. Februar 2021 jeweils einer halben Stelle; ab dem 14. März 2021: K o h l, Maria; in Kraak; geb. am 23. September 1922 Pastor der Pfarrei St. Paulus, Apostel der Völker, in Krinsdorf, Krs. Trautenau/Sudetengau Öjendorfer Weg 10 in 22111 Hamburg unter Bei- behalt der Aufgabe als Diözesanjugendpastor des 4. März 2021 Erzbistums Hamburg E n z e n r o ß, Gerhard; Diakon i.R.; in Lübeck-Tra- T y m i s t e r, Prof. Dr., Markus; bisher: Pfarrer der vemünde; geb. am 19. November 1929 in Stuttgart
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Erzbistum Hamburg Am Mariendom 4, 20099 Hamburg ZKZ C 13713, PVSt, Entgelt bezahlt, 56 KIRCHLICHES AMTSBLATT · Erzbistum Hamburg, 27. Jahrgang, Nr. 4, 24.3.2021 KIRCHLICHES AMTSBLATT · Erzbistum Hamburg, 27. Jahrgang, Nr. 4, 24.3.2021 Herausgeber: Erzbischöfliches Generalvikariat des Erzbistums Hamburg Redaktion: Alexa Bäns, Tel. 040/ 24877-230, Email: baens@erzbistum-hamburg.de
Beilage zum Kirchlichen Amtsblatt für das Erzbistum Hamburg 27. Jahrgang Hamburg, 24. März 2021 Nr. 4 Aushilfen und Vertretungen 1. Aushilfen und Vertretungen werden in der Regel in Form von Nachbarschaftshilfe im Pastoralen Raum bzw. in der Region wahrgenommen. 2. Wenn dies nicht möglich ist, stehen für Aushilfen und Vertretungen im Erzbistum Hamburg folgende Priester grundsätzlich zur Verfügung: Telefon Fax / Email Dominikaner- Konvent www.dominikaner-hamburg.de 0172 - 79 87 543 Sankt Johannis / Hamburg (Telefonnr. des Priors siehe dort) Jesuiten / Hamburg 040 - 44 14 09-0 www.kleiner-michel.de 040 - 24 877-230 040 - 24 877-303 Generalvikar Ansgar Thim, Hamburg -300 generalvikar@erzbistum-hamburg.de 040 - 24877-400 Dompropst Franz-Peter Spiza, Hamburg 040 - 24 877-351 dompropst@erzbistum-hamburg.de Domkapitular em.Wilm Sanders, Hamburg 040 - 50 79 26 93 040 - 50 79 26 94 Pfarrer i. R. Dr. Bernd-Rolf Wichert 0179 - 11 74 165 bewichert@aol.com Pfarrer Johannes Pricker, Hamburg 040 - 32 52 96 76 johannespricker@arcor.de 040 - 28 80 46 83 Dompfarrer em Georg von Oppenkowski, Mobil gvoppenkowski@icloud.com Hamburg (Vertretung nur im HVV-Bereich) 0151 - 61 12 83 15 Dompropst i. R. Nestor Kuckhoff, Hamburg 040 - 25 32 87 08 040 - 25 32 87 09 Pfarrer i. R. Norbert Bezikofer, Hamburg 0171 - 81 45 815 norbertbezikofer@gmail.com Pfarrer i. R. Wolfgang Guttmann, Hamburg 0151 - 40 52 22 05 w.guttmann@googlemail.com 040 - 64 60 82 04 Pfarrer i. R. Siegfried Albrecht, Hamburg albrecht-pfarrer-em@t-online.de 0170- 21 92 299 0176 - 49 42 87 Pfarrer i. R. Ansgar Hawighorst, Hamburg a.hawighorst@gmail.com 42 3. Wenn durch die oben genannten Priester keine Aushilfe oder Vertretung möglich ist, ist das Generalvika- riat (Abt. Personal – Referat Pastorales Personal) bereit, - soweit möglich - Hilfestellung zu leisten (Tel. 040/24877-340, Fax -344). Stand März 2021
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