AMTSBLATT DER LANDKREIS - Landkreis Gotha

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AMTSBLATT DER LANDKREIS - Landkreis Gotha
Amtlicher Teil
                                  DER LANDKREIS                                                   Termine der Ausschüsse           S. 2
                                                                                                  Regelung zum Übertritt in
                                                                                                  Gymnasien                        S. 2
                                                                                                  Anmeldung in Regelschulen        S. 4

                                                                                                  Nichtamtlicher Teil

                                A MTSBL ATT                                                       Stellenausschreibungen
                                                                                                  Ausschreibungen von
                                                                                                  Bauleistungen
                                                                                                                                   S. 6

                                                                                                                                  S. 14
                                                                                                  Bürgerbeauftragter im LRA       S. 16
                                                                                                  Freie Plätze an der VHS         S. 16

                   Ausgabe vom 13. Februar 2020 | 29. Jahrgang | Nr. 2

                                                                                                  Bürgersprechstunde: Am Freitag,
                                                                                                  21. Februar, ist Landrat Onno Eckert
                                                                                                  während seiner Bürgersprechstunde
                                                                                                  „Freitag ab eins macht Onno deins“ zwi-
                                                                                                  schen 13 und 14 Uhr per Chat erreichbar.
                                                                                                  Über die Website des Landkreises www.
                                                                                                  landkreis-gotha.de können Bürgerinnen
                                                                                                  und Bürger mit ihm ins Gespräch kom-
                                                                                                  men.

                                                                                                  Pendlertag: Beim Pendlertag der Thü-
                                                                                                  ringer Agentur Für Fachkräftegewinnung
                                                                                                  (ThAFF), der am Samstag, 29. Februar
                                                                                                  von 10 bis 14 Uhr im Neuen Rathaus in
| Diese alten Führerscheine sowie die bis Anfang 2013 ausgestellten unbefristeten Scheckkarten    Gotha stattfindet, werden Fachkräfte zu
werden bis spätestens 2033 ungültig werden.                                                       aktuellen Jobs und Perspektiven in der
                                                                                                  Region beraten. Wie Pendler den Weg zu-
                                                                                                  rück in die Stadt und den Landkreis Go-
Term i n e für d en F ü h r er s c heinu mt au sc h                                               tha finden können, zeigt das ThAFF-Team
Fahrerlaubnisinhaber mit Geburtsjahr von 1953 bis 1958 aufgerufen                                 gemeinsam mit der Wirtschaftsförderung
                                                                                                  der Stadt Gotha, dem Regionalmanage-
Gotha | Seit dem 19. Januar 2013 dürfen            buchen oder ohne Termin an einer eigens        ment Landkreis Gotha und Ilm-Kreis und
Führerscheine nur noch mit einer befris-           eingerichteten Umtauschstelle persönlich       ihren Partnern.
teten Gültigkeit ausgestellt werden. Für           erscheinen. Dieser Service wird wechsel-
alle bis dahin unbefristet ausgestellten           weise jeweils donnerstags in der Zeit von      Fachkräfte können sich über die Chan-
Dokumente ist ein Pflichtumtausch vor-             9 bis 12 Uhr und 13 bis 18 Uhr angeboten.      cen des regionalen Arbeitsmarktes infor-
geschrieben.                                                                                      mieren und Tipps zur Jobsuche und der
                                                   Die erste Terminplanung ist für den Don-       Gestaltung von Bewerbungsunterlagen
Grund für die Anordnung des Umtausches             nerstag, den 19. März 2020 möglich und
durch die EU-Richtlinie ist der Wunsch nach                                                       erhalten. Der ThAFF-Pendlertag ist ein
                                                   ohne Termin steht die Servicestelle erst-      Beratungsangebot für alle, die sich über
einem einheitlichen fälschungssicheren             mals am Donnerstag, den 26. März 2020 zur
Führerscheindokument ab 2033 und einer                                                            das Thema Leben und Arbeiten in Thürin-
                                                   Verfügung.                                     gen informieren möchten.
Erfassung aller Führerscheine in einer Da-         Alle weiteren Termine werden auf der Web-
tenbank, um Missbrauch zu verhindern.              seite des Landkreises veröffentlicht (www.
Zuerst werden alle „Papierführerscheine“ je        landkreis-gotha.de/fileadmin/user_upload/      PC-Sprechstunde: Fragen rund um
nach Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers         pdf-Dateien/dokumente/verkehr/OEff-            PC, Tablet, Smartphone, Laptop usw. wer-
zu einem bestimmten Zeitpunkt ungültig,            nungszeiten_Pflichtumtausch_1.pdf)             den im Café des Gothaer Mehrgeneratio-
daran anschließend die „Scheckkartenfüh-
                                                   Zum Umtausch des Führerscheins wird der        nenhauses jetzt jeden zweiten Samstag
rerscheine“ je nach Ausstellungsdatum.
                                                   bisherige Führerschein, der Personalaus-       im Monat von 15 bis 17 Uhr beantwortet.
Ab sofort sind alle Fahrerlaubnisinhaber
                                                   weis oder der Reisepass mit einer Meldebe-     „Die eigenen Geräte dürfen gern mitge-
mit Geburtsjahr von 1953 bis 1958, die ei-
                                                   scheinigung, die nicht älter als drei Monate   bracht werden und natürlich alle Fragen
nen „Papierführerschein“ besitzen, zum
                                                   sein darf, sowie ein biometrisches Passbild    zur Materie", lädt Organisatorin Kristin
Umtausch aufgerufen. Diese Führerscheine
                                                   benötigt. Das kann alternativ auch direkt      Bagdasarow ein. Die Beratung wird kos-
werden am 20. Januar 2022 ungültig.
                                                   vor Ort digital erstellt werden. Der Um-       tenlos vom neuen Kooperationspartner
Damit der zeitliche Aufwand für die betrof-        tausch kostet 28,90 Euro zuzüglich 6 Euro,     des Hauses, TIF-IT e.V., durchgeführt. Der
fenen Führerscheininhaber überschaubar             wenn ein biometrisches Passbild erstellt       Trägerverein lebensart e.V. des Mehr-
bleibt, steht ab sofort in der Fahrerlaubnisbe-    werden soll. Der bisherige Führerschein        generationenhauses und der TIF-IT e.V.
hörde ein neuer Terminservice zur Verfügung.       wird nach der Beantragung des neuen mit        freuen sich über eine kleine Spende.
Fahrerlaubnisinhaber können sich über die          einer Befristung wieder ausgehändigt, der
Homepage des Landkreises Gotha oder die            neue Führerschein wird direkt von der Bun-
App „cleverQ“ einen Termin zum Umtausch
                                                                                                       www.landkreis-gotha.de
                                                   desdruckerei zugeschickt.
AMTSBLATT DER LANDKREIS - Landkreis Gotha
2                                                                             Amtlicher Teil |                 1 3 . Fe b r u a r 2 0 2 0

                       Bekanntmachung                                                       Bekann t mac h u ng
Bek anntm achu ng en

                       der Sitzungstermine für Ausschüsse                                   Die nächste Sitzung des Naturschutzbeirates findet am Donners-
                       des Kreistages im Februar 2020                                       tag, den 13.02.2020 um 18.00 Uhr im Landratsamt Gotha, Raum
                                                                                            247 (Beratungsraum ‚Gotha‘) statt.
                       Seniorenbeirat
                       Termin:                 21.02.2020                                   Geplante Tagesordnung der Sitzung:
                       Ort:                    Landratsamt Gotha,                           1. Bestätigung der Niederschrift der Sitzung vom 12.12.2019
                                               18.-März-Str. 50, Raum Waltershausen         2. Biogasanlage Grabsleben, Änderung der Anbaustruktur
                       Beginn:                 14:00 Uhr                                    3. Änderung (1. Entwurf) des Regionalplans Mittelthüringen,
                       Tagesordnung:           nichtöffentlich                                 Stellungnahme der UNB
                                                                                            4. Antrag des Thüringen Forst AöR
                       Ausschuss       für   Wirtschaftsförderung,    Tourismus       und      auf Schwammspinnerbekämpfung im NSG Röhnberg
                       ÖPNV                                                                 5. Antrag auf Kormoranabschuss am Speicher Dachwig
                       Termin:                 24.02.2020                                   6. Sonstiges
                       Ort:                    Landratsamt Gotha,                           gez. Eckert                                      Gotha, 28.01.2020
                                               18.-März-Str. 50, Raum Waltershausen         Landrat
                       Beginn:                 18:00 Uhr
                       Tagesordnung:           nichtöffentlich

                       Ausschuss für Bau, Infrastruktur und Umwelt
                       Termin:              25.02.2020
                                                                                            Regelu n g zu m Üb er t r it t
                       Ort:                 Landratsamt Gotha,                              in das allgemeinbildende Gymnasium, die
                                            18.-März-Str. 50, Raum Waltershausen            Kooperative Gesamtschule, die Gemeinschafts-
                       Beginn:              18:00 Uhr                                       schule, das berufliche Gymnasium und das Spe-
                       Tagesordnung:        nichtöffentlich
                                                                                            zialgymnasium für Sprachen für den Landkreis
                                                                                            Gotha zum Schuljahr 2020/2021
                       Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport
                       Termin:              26.02.2020                                      Für das Schuljahr 2020/2021 ist im Thüringer Schulgesetz und der
                       Ort:                 Landratsamt Gotha,                              Thüringer Schulordnung der Übertritt an die allgemeinbildenden
                                            18.-März-Str. 50, Raum Waltershausen            Gymnasien, Gesamtschulen, Gemeinschaftsschulen, Spezialgym-
                       Beginn:              18:00 Uhr                                       nasien sowie in das berufliche Gymnasium geregelt.
                       Tagesordnung:        nichtöffentlich                                 Danach können Schülerinnen und Schüler, wenn die geforderten
                                                                                            Voraussetzungen erfüllt sind, nach der
                       Ausschuss für Soziales, Gleichstellung und Integration               · Klassenstufe 4 der Grundschule,
                       Termin:              27.02.2020                                      · nach den Klassenstufen 5, 6 und 10 der Regelschule bzw.
                       Ort:                 Landratsamt Gotha,                                  Förderschule mit Regelschulteil,
                                            18.-März-Str. 50, Raum Waltershausen            · nach den Klassenstufen 4 bis 8 der Thüringer
                       Beginn:              18:00 Uhr                                           Gemeinschaftsschule
                       Tagesordnung:        nichtöffentlich                                 in das allgemeinbildende Gymnasium, die Gesamtschule oder die
                                                                                            Gemeinschaftsschule übertreten; nach Klassenstufe 10 außer ins
                       gez. Eckert                                    Gotha, 07.02.2020     allgemeinbildende auch ins berufliche Gymnasium und die Ge-
                       Landrat                                                              samtschule.
                                                                                            Weiterhin können Schülerinnen und Schüler nach Klassenstufe 4
                                                                                            und erfolgreicher Teilnahme der Aufnahmeprüfung an das Staat-
                                                                                            liche Spezialgymnasium für Sprachen Salzmannschule in Schnep-
                       A m t l i ch e B ek a n n t ma c h u ng                              fenthal übertreten.
                       Die nächste Sitzung des Jugendhilfeausschusses findet am Don-        Für Schüler der 10. Klassen der Regelschule mit Realschulabschluss
                       nerstag, den 20.02.2020, um 16:30 Uhr im Landratsamt Gotha,          können an Gymnasien gesonderte Klassen eingerichtet werden,
                       18.-März-Str. 50, 99867 Gotha, Raum 247 statt. (Bitte den geänder-   um einen unterschiedlichen Leistungsstand auszugleichen. Diese
                       ten Beginn beachten.)                                                Klassen (11 S) werden nach einer gesonderten Stundentafel unter-
                       Tagesordnung:                                                        richtet. Im Landkreis Gotha ist für das Schuljahr 2020/2021 die Ein-
                       TOP 1: Eröffnung und Feststellung der Beschlussfähigkeit des Ju-     richtung einer solchen Klasse 11 S an der Staatlichen Kooperativen
                              gendhilfeausschusses                                          Gesamtschule „Herzog Ernst“ in Gotha vorgesehen. Somit erfolgt
                       TOP 2: Bestätigung der Niederschrift der Sitzung des Jugendhilfe-    die Anmeldung von Schülern, welche nach der 10. Klasse der Re-
                              ausschusses vom 21.11.2019                                    gelschule ans Gymnasium übertreten wollen, in der Regel an der
                       TOP 3: Informationen zur bisherigen Umsetzung der "Änderung          Kooperativen Gesamtschule „Herzog Ernst“ in Gotha.
                              des Unterhaltsvorschussgesetzes" vom 01.07.2017               Das Übertrittsverfahren wird für den Landkreis Gotha wie folgt fest-
                       TOP 4: 3. Änderung in der Umsetzung der "Richtlinie über die Ge-     gelegt:
                              währung von Zuwendungen an örtliche Träger der öffentli-
                                                                                            1. Die Anmeldung für das Gymnasium/ berufliche Gymnasium,
                              chen Jugendhilfe für Vorhaben der Schulsozialarbeit vom
                                                                                               die Kooperative Gesamtschule in Gotha (Regelschulzweig und
                              30. Juli 2019" des Landes Thüringen - Beschlussvorlage
                                                                                               Gymnasialzweig), die Gemeinschaftsschule und für die Aufnah-
                              01/2020
                                                                                               meprüfung (Probeunterricht) erfolgt nur in der Woche
                       TOP 5: Informationen aus der Verwaltung
                       TOP 6: Anfragen und Sonstiges                                                      vom 2. März bis 7. März 2020
                                                                                                               Montag bis Freitag
                       gez. Eckert                                gez. Grensemann                              14:00 bis 17:00 Uhr
                       Landrat                                    Ausschussvorsitzende         und Samstag nach vorheriger telefonischer Anmeldung
1 3 . Fe b r u a r 2 0 2 0   | Amtlicher Teil                                                                                        3
Folgende Gymnasien/KGS/Gemeinschaftsschulen nehmen Anmel-                 An der Salzmannschule Schnepfenthal liegt der Aufnahme

                                                                                                                                             Bek anntm achu ng en
dungen entgegen:                                                          ein Auswahlverfahren zugrunde. Dies wird am 21. März 2020
                                                                          für die zukünftige Klassenstufe 5 und am 4. April 2020 für die
•   Staatliches Gymnasium „Ernestinum“ Gotha
                                                                          zukünftige Klassenstufe 8 stattfinden. Eine zusätzliche Anmel-
    99867 Gotha, Bergallee 8
                                                                          dung an einem allgemeinbildenden Gymnasium im oben ge-
    Tel.: 03621 / 408033
                                                                          nannten Zeitraum ist deshalb zu empfehlen.
•   Staatliches Gymnasium "Gustav Freytag" Gotha
                                                                       3. Bei der Anmeldung sind von den Sorgeberechtigten folgende
    99867 Gotha, Clara-Zetkin-Straße 58
                                                                          Unterlagen vorzulegen:
    Tel.: 03621 / 406650
                                                                          • Das Halbjahreszeugnis des laufenden Schuljahres im Original,
                                                                          • die Schullaufbahnempfehlung im Original (soweit erforder-
•   Staatliches Gymnasium „Arnoldischule“ Gotha
                                                                              lich) und
    99867 Gotha, Eisenacher Straße 5
                                                                          • bei getrennt lebenden, geschiedenen und nicht verheirate-
    Tel.: 03621 / 757000
                                                                              ten Eltern ist die Vollmacht des sorgeberechtigten Eltern-
                                                                              teils, das nicht zur Anmeldung anwesend ist, vorzulegen.
•   Staatliches Gymnasium „von-Bülow“ Neudietendorf
                                                                              Bei alleiniger Sorge muss ein entsprechender Nachweis
    99192 Nesse-Apfelstädt-Gemeinde/OT Neudietendorf,
                                                                              vorgelegt werden.
    Zinzendorfstraße 19
    Tel.: 036202 / 2900
                                                                       4. Sollten weder die Notenvoraussetzungen für den Übertritt
                                                                          noch eine Empfehlung für den Bildungsweg des Gymnasiums
•   Staatliches Gymnasium "Gleichense" Ohrdruf
                                                                          vorliegen, so muss ein Antrag auf eine Aufnahmeprüfung (Pro-
    99885 Ohrdruf, Trinitatisstraße 2
                                                                          beunterricht) am Gymnasium Ihrer Wahl gestellt werden. Die
    Tel.: 03624 / 402337
                                                                          Aufnahmeprüfung findet an in der Zeit vom 30. März bis 3. April
                                                                          2020 für Schüler des Landkreises Gotha zentral an ausgewähl-
•   Staatliches Perthes-Gymnasium Friedrichroda
                                                                          ten Schulen des Schulamtsbereiches Westthüringen statt. Die
    99894 Friedrichroda, Engelsbacher Weg 13
                                                                          Schulen und weitere Informationen werden den betreffenden
    Tel.: 03623/ 304563
                                                                          Eltern bei der Anmeldung bekannt gegeben.
•   Staatliche Kooperative Gesamtschule
                                                                       5. Schüler aus Schulen in freier Trägerschaft, die keine staatliche
    „Herzog Ernst“ Gotha
                                                                          Anerkennung haben, müssen auch bei eventuell vorhandener
    99867 Gotha, Reinhardsbrunner Straße 19
                                                                          Notenvoraussetzung am Probeunterricht teilnehmen.
    Tel.: 03621 / 708087

                                                                       6. Bei der Anmeldung und der Auswahl der Gymnasien empfehlen
•   Staatliche Thüringer Gemeinschaftsschule Tonna
                                                                          wir den Sorgeberechtigten, die bevorzugten Einzugsbereiche
    99958 Tonna, Fahnerscher Weg 1
                                                                          des Schulträgers und die Beförderungslinien des ÖPNV zu be-
    Tel.: 036042/79245
                                                                          rücksichtigen. Diese Empfehlung trifft nicht für das berufliche
                                                                          Gymnasium sowie die Klasse 11 S zu.
•   Staatliche Thüringer Gemeinschaftsschule
    „Am Inselsberg“ Bad Tabarz
                                                                       7. Von der Anmeldung ist kein verbindlicher Rechtsanspruch auf
    99891 Bad Tabarz, Karl-Marx-Straße 19
                                                                          ein bestimmtes Gymnasium abzuleiten. Aus Kapazitätsgründen
    Tel.: 036259/62330
                                                                          sind nachträgliche Umsetzungen möglich und zulässig. Die Auf-
                                                                          nahmekapazität der einzelnen Schulen ist durch die Festlegung
•   Staatliche Thüringer Gemeinschaftsschule Gotha
                                                                          der Schulträger im gültigen Schulnetzplan bestimmt.
    99867 Gotha, Bufleber Str. 13
    Tel.: 03621/219111
                                                                       8. Das berufliche Gymnasium des Staatlichen Berufsschulzen-
    Schülerinnen und Schüler, die bereits an der Staatlichen Thürin-
                                                                          trums „Gotha-West“ bietet Fachrichtungen mit den Schwer-
    ger Gemeinschaftsschule beschult werden, müssen sich nicht
                                                                          punkten Wirtschaft und Technik an. Schüler, die den Schwer-
    anmelden.
                                                                          punkt Technik wählen können sich zwischen Metalltechnik und
•   Berufliches Gymnasium Gotha,
                                                                          Elektrotechnik entscheiden. Abschluss ist in beiden Fachrich-
    Staatliches Berufsschulzentrum „Gotha West“
                                                                          tungen die allgemeine Hochschulreife (Abitur). Nähere Informa-
    99867 Gotha, Inselsbergstraße 59
                                                                          tionen zur Bewerbung erhalten Sie direkt über das berufliche
    Tel.: 03621 / 701949
                                                                          Gymnasium bzw. im Internet unter http://www.sbz-gotha-
                                                                          west.de.
2. Das
• Staatliche Spezialgymnasium für Sprachen
                                                                       gez. Jürgen Seiring           gez. Wolfram Abbé
   Salzmannschule Schnepfenthal
                                                                       Landratsamt Gotha             Staatliches Schulamt Westthüringen
   99880 Schnepfenthal, Klostermühlenweg 2 - 8
                                                                       Amtsleiter                    Amtsleiter
   Tel.: 03622-9130
                                                                       Amt für Bildung, Schulen,
                                                                       Sport und Kultur
    nimmt in der Zeit
                 vom 17. Februar bis 7. März 2020
    für den Übertritt in Klasse 5 und bis 28. März 2020 für den
    Übertritt in Klasse 8 aus einem allgemeinbildenden Gymnasium
    Aufnahmeanträge entgegen.

    Weitere Informationen erhalten Sie über die Homepage der
    Salzmannschule http://www.salzmannschule.de
4                                                                             Amtlicher Teil |                1 3 . Fe b r u a r 2 0 2 0

                       Bekanntmachung                                                       Ausnahmen sind in begründeten Einzelfällen (z. B. Umzug, Ord-
Bek anntm achu ng en

                                                                                            nungsmaßnahme etc.) nach Antrag beim Staatlichen Schulamt im
                       der Anmeldetermine für die Regelschule                               Einvernehmen mit dem Schulträger möglich.
                                                                                            Beförderungskosten für die Beförderung zur ausgewählten Schu-
                       Die verbindliche Anmeldung für die Regelschulen für das Schuljahr    le werden nach den bisher gültigen Einzugsbereichen durch den
                       2020/2021 erfolgt in der Zeit                                        Schulträger erstattet. Entstehen durch die freie Schulwahl zusätz-
                                                                                            liche Kosten, so sind diese durch die Sorgeberechtigten zu tragen.
                                      vom 9. März bis 14. März 2020                         Nähere Informationen zu den Regelungen sind in den Schulen oder
                                           Montag bis Freitag                               im Staatlichen Schulamt Westthüringen (Tel.-Nr. 0361/ 57 34 15 -
                                           14:00 bis 17:00 Uhr                              145 und 0361/ 57 34 15 - 144) erhältlich.
                           und Samstag nach vorheriger telefonischer Anmeldung
                       an folgenden Regelschulen                                            gez. Jürgen Seiring          gez. Wolfram Abbé
                                                                                            Landratsamt Gotha            Staatliches Schulamt Westthüringen
                                                                          Tel.-Nr.
                                                                                            Amtsleiter                   Amtsleiter
                       •   Staatliche Regelschule „Andreas Reyher"        03621-852361
                                                                                            Amt für Bildung, Schulen,
                           99867 Gotha, Mozartstraße 17
                                                                                            Sport und Kultur
                       •   Staatliche Regelschule „Conrad Ekhof“          03621-758524
                           99867 Gotha, Eschleber Straße 39

                       •   Staatliche Regelschule „Am Kienberg"
                           Crawinkel
                           OT Crawinkel
                                                                          03624-314357
                                                                                            Bekann t mac h u ng
                           99885 Ohrdruf, Friedrichsanfang 7a                               über die Höhe der Benutzungsentgelte für die
                                                                                            Notfallrettung und den Krankentransport im
                       •   Staatliche Regelschule „Helene Lange"          03623-305930      Rettungsdienstbereich Landkreis Gotha
                           99894 Friedrichroda, Alexandrinenstraße 2
                                                                                            Nach § 22 des Thüringer Rettungsdienstgesetzes gelten die zwi-
                                                                                            schen dem Aufgabenträger und den Durchführenden einerseits
                       •   Staatliche Regelschule „Bertha v. Suttner"     03622-907285
                                                                                            und den Kostenträgern andererseits vereinbarten Benutzungsent-
                           Mechterstädt, OT Mechterstädt
                                                                                            gelte für alle Benutzer des Rettungsdienstes.
                           99880 Hörsel, Schulstraße 1
                                                                                            Das Benutzungsentgelt beträgt einschließlich der Leitstellenge-
                       •   Staatliche Regelschule „Michaelisschule"       03624-402342      bühr, der Kosten des Ärztlichen Leiters Rettungsdienst sowie der
                           99885 Ohrdruf, Michaelisplatz 3                                  Einsatzvergütung für den Leitenden Notarzt und den Organisatori-
                                                                                            schen Leiter Rettungsdienst für den Zeitraum vom 01.01.2020 bis
                       •   Staatliche Regelschule „Am Rennsteig"          036252-36249      zum 31.12.2020 für
                           99879 Tambach-Dietharz, Burgstallstraße 33                       den Rettungstransportwagen (RTW)                        328,63 €
                                                                                            das Notarzteinsatzfahrzeug (NEF)                        233,10 €
                       •   Staatliche Regelschule „Europaschule"          03622-902643      den Krankentransportwagen (KTW)                         148,90 €.
                           99880 Waltershausen, Schulplatz 8
                                                                                            gez. Eckert                                    Gotha, 17.01.2020
                                                                                            Landrat
                       •   Staatliche Regelschule „Burgenland"
                           Wechmar                                         036256-2710
                           OT Wechmar
                           99869 Drei Gleichen, Burgenlandallee 14

                       •   Staatliche Regelschule „Nessetalschule“                          Amt lic h e Bekann t mac h ung
                           Warza                                          036255-80288      1. Die nachstehend gedruckte Zweckvereinbarung zur Übertra-
                           OT Warza                                                            gung der Aufgaben und Befugnisse des Standesamtes auf die
                           99869 Nessetal, Am Schwimmbad 5                                     Stadt Gotha zwischen der Gemeinde Nessetal, auch als Erfül-
                                                                                               lende Gemeinde für die Gemeinde Sonneborn, und der Stadt
                       •   Staatliche Regelschule „An der Nesse"          036258-50235         Gotha wurde der Rechtsaufsichtsbehörde am 29.11.2019 zur
                           99869 Molschleben, Gothaer Straße 20a                               Genehmigung vorgelegt.
                                                                                            2. Die Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde zur vorgenann-
                       •   Staatliche Regelschule                                              ten Zweckvereinbarung zur Übertragung der Aufgaben und Be-
                           „Prof. Herman Anders Krüger“                   036202-82427         fugnisse des Standesamtes wurde gemäß § 11 Abs. 2 Satz 3 des
                           Neudietendorf, OT Neudietendorf                                     Gesetzes über die Kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG)
                           99192 Nesse-Apfelstädt-Gemeinde,                                    nach Anhörung der Fachaufsichtsbehörde am 13.12.2019 er-
                           Str. des Friedens 15                                                teilt. Es wurde durch die Gemeinde Nessetal am 09.01.2020, im
                                                                                               Landratsamt Gotha eingegangen am 10.01.2020 und durch die
                       Die Aufnahmekapazität der einzelnen Schulen ist durch die Fest-         Stadt Gotha am 06.01.2020, im Landratsamt Gotha eingegan-
                       legungen des jeweiligen Schulträgers im gültigen Schulnetzplan          gen am 06.01.2020, der Rechtsbehelfsverzicht erklärt.
                       bestimmt. Ist die Aufnahmekapazität erreicht, besteht kein Rechts-   3. Die vorgenannte Zweckvereinbarung zur Übertragung der Auf-
                       anspruch der Sorgeberechtigten auf Beschulung ihres Kindes in der       gaben und Befugnisse des Standesamtes wird entsprechend
                       entsprechenden Schule. Bei Aufnahme an einer Schule ist der für         § 12 Abs. 1 ThürKGG hiermit amtlich bekanntgemacht. Die Ver-
                       den Schüler kürzeste bzw. günstigste Schulweg vorrangig zu be-          einbarung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
                       rücksichtigen. Mit der Anmeldung wird noch kein Schulverhältnis
                       begründet.                                                              gez. Eckert                                 Gotha, 13.01.2020
                       Ein Wechsel der Schule kann nur am Schuljahresende erfolgen.            Landrat
1 3 . Fe b r u a r 2 0 2 0   | Amtlicher Teil                                                                                            5
Zw e ck ve r e i n b a r u n g                                                                          §4

                                                                                                                                                Bek anntm achu ng en
                                                                                                Wirksamwerden
zur Übertragung der Aufgaben und Befugnisse                             Die Zweckvereinbarung wird am Tag nach ihrer amtlichen Bekannt-
des Standesamtes auf die Stadt Gotha                                    machung wirksam. Die amtliche Bekanntmachung erfolgt im Amts-
                                                                        blatt für den Landkreis Gotha. Die Stadt Gotha und die Gemeinde
Gemäß §§ 7 ff. des Thüringer Gesetzes über die kommunale Ge-
                                                                        Nessetal weisen jeweils in ihren Amtsblättern auf die amtliche Be-
meinschaftsarbeit (ThürKGG) - Bekanntmachung vom 10. Oktober
                                                                        kanntmachung hin.
2001(GVBl. 2001, S. 290) i.V.m. § 6 des Thüringer Ausführungsgeset-
zes zum Personenstandsgesetz (ThürAGPStG) vom 18. September             Nessetal, den 17.05.2019                      Gotha, den 04.11.2019
2008 (GVBl. 2008, S. 313) in der jeweils aktuellen Fassung, schließen   gez. Cornelia Frohn                           gez. Knut Kreuch
die                                                                     Beauftragte der                               Oberbürgermeister der
                                                                        Gemeinde Nessetal                             Stadt Gotha
Gemeinde Nessetal, auch als Erfüllende Gemeinde für die Ge-
meinde Sonneborn
vertreten durch die Beauftragte der Gemeinde Nessetal, Frau Frohn
und die
Stadt Gotha,
                                                                        Öffent lic he Bekann t mac h u ng
vertreten durch den Oberbürgermeister                                   nach § 69 Abs. 4 Satz 1 Thüringer Bauordnung
folgende                                                                (ThürBO)
                       Zweckvereinbarung:                               Die Vodafone GmbH, Ferdinand-Braun-Platz 1 in 40549 Düsseldorf
                                                                        hat einen Antrag nach § 71 Abs. 1 ThürBO i. V. m. § 63 ThürBO auf
                                 §1
                                                                        Erteilung einer Baugenehmigung gestellt.
                     Aufgaben und Befugnisse
                                                                        Das Vorhaben beinhaltet den Neubau eines Stahlgittermastes mit
(1) Die Gemeinde Nessetal und die Gemeinde Sonneborn überträgt
                                                                        einer Höhe von 39,00 m einschließlich Technikcontainer von 10 m³
der Stadt Gotha die ihr aufgrund von § 1 Abs. 2 und 3 des Per-
                                                                        und einer Einfriedung. Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um
sonenstandsgesetzes (PStG) vom 19. Februar 2007 (BGBl. I 2007,
                                                                        einen Sonderbau im Sinne des § 2 Abs. 4 Nr. 2 ThürBO.
S. 122) in der jeweils geltenden Fassung und der aufgrund des PStG
                                                                        Die Antragsunterlagen sind im Landratsamt Gotha in der Unteren
erlassenen Gesetze und Rechtsverordnungen obliegenden Aufga-
                                                                        Bauaufsichtsbehörde, Emminghausstraße 8, 99867 Gotha, Zimmer
ben und zugleich alle damit verbundenen notwendigen Befugnisse
                                                                        2.13 zur öffentlichen Einsichtnahme während der folgenden Zeiten
(Standesamt), insbesondere auch die Registerführung.
                                                                        ausgelegt.
(2) Die Stadt Gotha verpflichtet sich, die der Gemeinde Nessetal,
auch als Erfüllenden Gemeinde für die Gemeinde Sonneborn oblie-         Öffnungszeiten:
genden Aufgaben und Befugnisse durch ihr Standesamt zu erfüllen.        Montag:                  09:00 - 12:00 Uhr
                                                                        Dienstag:                13:00 - 17:00 Uhr
                                  §2
                                                                        Mittwoch:                09:00 - 12:00 Uhr
                           Kostenregelung
                                                                        Donnerstag:              09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr
(1) Die Stadt Gotha und die Gemeinden Nessetal und Sonneborn
                                                                        Freitag:                 09:00 - 12:00 Uhr
haben gemeinsam die Kosten des Standesamtes zu tragen.
                                                                        Der Einsichtnahmezeitraum beträgt einen Monat nach Bekannt-
(2) Die Kostenermittlung erfolgt, in dem die Gesamteinwohnerzahl
                                                                        machung. Personen, deren Belange berührt sind, haben in diesem
des bestehenden Standesamtsbezirkes Gotha und des Standes-
                                                                        Zeitraum und innerhalb von zwei Wochen nach dem Einsichtnah-
amtsbezirkes Nessetal und Sonneborn im Verhältnis zur Einwoh-
                                                                        mezeitraum die Möglichkeit Einwendungen vorzutragen.
nerzahl des Standesamtsbezirk Nessetal und Sonneborn gesetzt
                                                                        Nach Ablauf der Frist sind alle öffentlich-rechtlichen Einwendungen
wird. Es gilt die Einwohnerzahl gemäß des statistischen Jahresbe-
                                                                        gegen das Bauvorhaben ausgeschlossen.
richtes des Thüringer Landesamtes für Statistik in der jeweils gül-
tigen Fassung.                                                          Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustellung der Entscheidung
(3) Die Stadtverwaltung der Stadt Gotha weist die für das Stan-         über die Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt
desamt entstehenden Einnahmen und Ausgaben jährlich nach. Die           werden kann.
jeweilige Differenz zwischen Einnahmen und Ausgaben bildet die          gez. Eckert                                   Gotha, den 31.01.2020
Grundlage der gemeinsamen Kostentragung.                                Landrat
(4) Die jährliche Kostenerstattung der Gemeinden Nessetal und
Sonneborn gemäß der in Absätzen 2 und 3 ermittelten Grundlagen
ist spätestens einen Monat nach Rechnungslegung fällig. Für fälli-
ge, nicht rechtzeitig entrichtete Kostenerstattungen kann die Stadt
Gotha nach § 288 Abs. 2 BGB Verzugszinsen in Höhe von jährlich 9
Prozentpunkten über dem gültigen Basiszinssatz nach § 247 Abs. 2         Impressum:
des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) fordern.                             Herausgeber: Landkreis Gotha | Verantwortlich für den amtli-
                                §3                                       chen und nichtamtlichen Teil: Landrat Onno Eckert | Redaktion:
       Geltungsdauer, Vertragsanpassung und -kündigung                   Andrea Jäschke, Landratsamt Gotha, Pressestelle, 18.-März-Straße
(1) Diese Zweckvereinbarung wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.       50, 99867 Gotha, Tel. 03621/214172, Fax 03621/214400, E-Mail:
(2) Änderungen und Zusätze zu dieser Vereinbarung bedürfen der           pressestelle@kreis-gth.de | Fotos: LRA, L. Ebhardt (S. 16) | Ge-
Schriftform.                                                             samtproduktion: Verlag und Druck: LINUS WITTICH Medien KG,
(3) Die Kündigung dieser Zweckvereinbarung kann nur schriftlich          In den Folgen 43, 98693 Ilmenau, info@wittich-langewiesen.de,
unter Einhaltung einer Frist von 6 Monaten zum 31.12. eines jeden        www.wittich.de, Tel. 0 36 77 / 20 50 - 0, Fax 0 36 77 / 20 50 - 21 /
Jahres erfolgen (ordentliche Kündigung). Daneben kann die Zweck-         Verlagsleiter: Mirko Reise | Kostenlose Verteilung an alle Haushal-
vereinbarung aus wichtigem Grund gekündigt werden (außeror-              te des Landkreises. Der Abonnementpreis beträgt bei Postversand
dentliche Kündigung). Als wichtiger Grund gilt insbesondere eine         2,56 € inkl. Porto. Einzelbezug 0,51 € bei Abholung. Das nächste
Änderung der kommunalen Gebietszugehörigkeit einer an dieser             Amtsblatt des Landkreises Gotha erscheint voraussichtlich
Zweckvereinbarung beteiligten Gemeinde/Stadt.                            am 27.02.2020.
6                                                                               Amtlicher Teil |                 1 3 . Fe b r u a r 2 0 2 0
                       Wasser- und Abwasserzweckverband Apfelstädt-Ohra                       bekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. 2003, Nr. 2 S. 41), zuletzt
Bek anntm achu ng en

                                                                                              mehrfach geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 10.04.2018
                       Bekanntmachung                                                         (GVBl. 2018 S. 74) und der §§ 13 ff. der Thüringer Eigenbetriebsver-
                       des Wasser- und Abwasserzweckverbandes                                 ordnung (ThürEBV) in der Fassung der Neubekanntmachung vom
                       Apfelstädt-Ohra                                                        06.09.2014 (GVBl. 2014, Nr. 9, S. 642) hat der Wasser- und Abwas-
                       im Zusammenhang mit der Richtlinie zur Förde-                          serzweckverband Apfelstädt-Ohra mit Beschluss Nr. 14/2019 in
                                                                                              seiner Verbandsversammlung am 06.11.2019 folgende Haushalts-
                       rung von Kleinkläranlagen im Freistaat Thürin-
                                                                                              satzung beschlossen:
                       gen vom 18.07.2018
                                                                                                                              §1
                       Der Wasser- und Abwasserzweckverband Apfelstädt-Ohra gibt als
                                                                                              Der in der Anlage beigefügte Wirtschaftsplan* für das Haushalts-
                       kommunaler Aufgabenträger der Abwasserbeseitigung jährlich in
                                                                                              jahr 2020 wird hiermit festgesetzt:
                       seinem Zuständigkeitsbereich öffentlich bekannt, dass er für die
                                                                                              er schließt
                       Gebiete, in denen der Anschluss der Grundstücke an eine öffent-
                       liche Abwasserbehandlungsanlage gemäß Abwasserbeseitigungs-            im Erfolgsplan
                                                                                                  mit Erträgen in Höhe von                            2.937.306 €
                       konzept von 2014 dauerhaft nicht vorgesehen ist, Anträge auf
                                                                                                  mit Aufwendungen in Höhe von                        2.881.106 €
                       Fördermittel für Kleinkläranlagen privater und sonstiger Bauherren
                                                                                                  mit einem Jahresgewinn in Höhe von                     56.200 €
                       bis zum 30.09.2020 entgegennimmt.                                      und
                       Nicht zuwendungsfähig nach dieser Richtlinie sind Aufwendungen         im Vermögensplan
                       für Kleinkläranlagen                                                       mit Einnahmen in Höhe von                           2.061.326 €
                                                                                                  mit Ausgaben in Höhe von                            2.061.326 €
                       -    für die abwassertechnische Ersterschließung von Grundstücken,
                                                                                              ab.
                       -    für die abwassertechnische Erschließung von Kleingärten ge-
                            mäß Bundeskleingartengesetz                                                                     §2
                            sowie                                                             Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Wirtschaftsjahr
                       - für die abwassertechnische Erschließung von Wochenend- und           zur rechtzeitigen Leistung von investiven Ausgaben in Anspruch
                            Bungalowsiedlungen, die baurechtlich nicht zum Wohnen zuge-       genommen werden darf, wird auf 1.000.000 € festgesetzt.
                            lassen sind.                                                                               §3
                       Aus der Sicht des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Ap-               Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigung wird auf
                       felstädt-Ohra ist in Abstimmung mit der Unteren Wasserbehör-           750.000 € festgesetzt.
                       de des Landratsamtes Gotha der gesamte Einzugsbereich des
                       Zweckverbandes förderfähig. Für die Bearbeitung eines För-                                         §4
                       dermittelantrages ist die Thüringer Aufbaubank zuständig.              Der Höchstbetrag des Kassenkredites zur kurzfristigen Finan-
                       Entsprechende Formulare finden Sie unter https://aufbaubank.de/        zierung von Ausgaben im Erfolgs- oder Vermögensplan wird auf
                       Foerderprogramme/Kleinklaeranlagen#download. Hier sind auch            400.000 € festgesetzt.
                       alle Unterlagen aufgelistet, die der Antragstellung beizufügen sind.                                  §5
                       Als Ansprechpartnerin beim Wasser- und Abwasserzweckverband            Diese Haushaltssatzung tritt zum 01. Januar 2020 in Kraft.
                       ist unsere Mitarbeiterin,                                              Ohrdruf, den 21.01.2020
                            Frau Ute Kellner,                                                 Wasser- und Abwasserzweckverband
                            Tel.: 03624 - 31703-23 bzw. 0172 - 79 48 317                      Apfelstädt-Ohra
                       zuständig.                                                             Jobst
                       Der Wasser- und Abwasserzweckverband Apfelstädt-Ohra wird als          Verbandsvorsitzender                                         -Siegel-
                       Aufgabenträger gegenüber dem Antragsteller beratend und gegen-
                                                                                              I. Beschluss- und Genehmigungsvermerk
                       über der Thüringer Aufbaubank vorschlagend tätig.
                                                                                              Mit Beschluss-Nr.: 14/2019 hat die Verbandsversammlung des Was-
                       Über die Vergabe von Fördermitteln entscheidet die Thüringer Auf-
                                                                                              ser- und Abwasserzweckverbandes Apfelstädt-Ohra am 06.11.2019
                       baubank.
                                                                                              die Haushaltssatzung für das Wirtschaftsjahr 2020 - Betriebszweig
                       Ein Rechtsanspruch auf Fördermittel besteht jedoch nicht.
                                                                                              Wasserversorgung beschlossen.
                       gez. Chowanietz                                                        Mit Schreiben vom 06.01.2020 hat der Landrat des Landkreises Go-
                       Werkleiter                                                             tha gemäß § 36 Abs. 1 ThürKGG i.V.m. § 57 Abs. 3, § 59 Abs. 4 sowie
                                                                                              § 63 Abs. 2 ThürKO folgenden Bescheid erlassen:
                                                                                              Der in § 2 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 fest-
                                                                                              gesetzte Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und
                                                                                              Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von 1.000.000 € wird
                                                                                              gemäß § 36 Abs. 1 ThürKGG i.V.m. § 63 Abs. 2 ThürKO rechtsauf-
                       Wasser- und Abwasserzweckverband Apfelstädt-Ohra
                                                                                              sichtlich genehmigt.
                       H aush al t s s a t z u n g                                            Der in § 3 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 festge-
                       des Wasser- und Abwasserzweckverbandes                                 setzte Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leis-
                       Apfelstädt-Ohra                                                        tung von Ausgaben für Investitionen und Investitionsförderungs-
                       Betriebszweig Wasserversorgung für das                                 maßnahmen in künftigen Jahren in Höhe von 750.000 € wird gemäß
                                                                                              § 36 Abs. 1 ThürKGG i.V.m. § 59 Abs. 4 ThürKO rechtsaufsichtlich
                       Haushaltsjahr 2020
                                                                                              genehmigt.
                       Aufgrund des § 36 Abs. 1 des Gesetzes über die Kommunale Ge-
                       meinschaftsarbeit (ThürKGG; GVBl. 1992 Nr. 14, S. 232), in der Fas-    Weitere genehmigungspflichtige Bestandteile enthält die Haus-
                       sung der Neubekanntmachung vom 10.10.2001 (GVBl. 2001 Nr. 8,           haltssatzung 2020 nicht.
                       S. 290), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes zur Ände-       II. Auslegungshinweise
                       rung der Thüringer Kommunalordnung und anderer Gesetze vom             Die Haushaltssatzung des Wasser- und Abwasserzweckverban-
                       23.07.2013 (GVBl. 2013, Nr. 7 S. 194, 201) i.V.m. den §§ 53 ff. der    des Apfelstädt-Ohra für das Haushaltsjahr 2020 - Betriebszweig
                       Thüringer Kommunalordnung (ThürKO), in der Fassung der Neu-            Wasserversorgung liegt in der Zeit vom 17.02.2020 bis 13.03.2020
1 3 . Fe b r u a r 2 0 2 0   | Amtlicher Teil                                                                                       7
während der üblichen Geschäftszeiten in der Geschäftsstelle des        Kostenbeteiligung für die Herstellung der gemeinsam genutzten

                                                                                                                                            Bek anntm achu ng en
Wasser- und Abwasserzweckverbandes Apfelstädt-Ohra in 99885            Anlagen zur Straßenentwässerung:                      247.000 €
Ohrdruf, Westfalenstraße 9 aus.
                                                                       Verbandsumlage für den kommunalen Anteil an
Bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrech-           Betriebskosten der Straßenoberflächenentwässerung:      197.020 €
nung des Haushaltsjahres 2020 nach § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO
                                                                                                      §6
wird die Haushaltssatzung zu den üblichen Geschäftszeiten in der
                                                                       Diese Haushaltssatzung tritt rückwirkend zum 01. Januar 2020 in
Geschäftsstelle des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Apfel-
                                                                       Kraft.
städt-Ohra in 99885 Ohrdruf, Westfalenstraße 9 zur Einsichtnahme
zur Verfügung gestellt.                                                Friedrichroda, den 30.01.2020
                                                                       Klöppel                                                   -Siegel-
*) hier nicht abgedruckt
                                                                       Verbandsvorsitzender
gez. Jobst                                  Ohrdruf, den 21.01.2020
                                                                       2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung
Verbandsvorsitzender
                                                                       Die Haushaltssatzung für das Jahr 2020 wird hiermit bekanntge-
                                                                       macht.
                                                                       I. Beschluss- und Genehmigungsvermerk
Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserbehandlung
                                                                       1. Mit Beschluss - Nr. 07-12-VV-2019 hat die Verbandsversamm-
„Schilfwasser-Leina“
                                                                          lung des Zweckverbandes Wasserversorgung und Abwasser-
Hau sh al t ssa t z u n g                                                 behandlung „Schilfwasser-Leina“ am 05.12.2019 die Haus-
                                                                          haltssatzung zum Wirtschaftsplan für das Haushaltsjahr 2020
des Zweckverbandes Wasserversorgung und                                   beschlossen.
Abwasserbehandlung „Schilfwasser-Leina“                                2. Das Landratsamt Gotha - Der Landrat - hat mit Schreiben vom
Trinkwasser / Abwasser für das Wirtschaftsjahr                            17.01.2020 die Haushaltssatzung 2020 genehmigt.
2020                                                                   Der Vollzug der Bekanntmachung ist der Rechtsaufsichtsbehörde
1. Haushaltssatzung                                                    anzuzeigen.
Auf Grund des § 36 Abs. 1 des Gesetzes über die kommunale Ge-          II. Auslegungshinweise
meinschaftsarbeit (ThürKGG) (GVBl. 1992, Nr.14, S. 232) i. V. m. §§    Die Haushaltssatzung des Zweckverbandes Wasserversorgung und
53 ff. der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) und der §§ 13 ff.        Abwasserbehandlung „Schilfwasser-Leina“ für das Jahr 2020 mit
der Thüringer Eigenbetriebsverordnung (ThürEBV) vom 15.07.1993         ihren Anlagen liegt gemäß § 57 Abs. 3 der ThürKO in der Zeit vom
(GVBl. S. 432) in der jeweils gültigen Fassung hat der Zweckverband
                                                                                           17.02.2020 - 13.03.2020
Wasserversorgung und Abwasserbehandlung „Schilfwasser-Leina“
mit Beschluss-Nr. 07-12-VV-2019 in seiner Verbandsversammlung          in der Verwaltung des Zweckverbandes „Schilfwasser-Leina“, Unte-
am 05.12.19 folgende Haushaltssatzung beschlossen:                     re Bachstraße 12 in 99894 Friedrichroda, im Zimmer 302 während
                                                                       der allgemeinen Dienststunden:
                              §1
                                                                       Montag                 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr
                                                                       Dienstag               08.00 Uhr bis 16.00 Uhr
2020 für die Bereiche Wasser und Abwasser wird hiermit festge-
                                                                       Mittwoch               08.00 Uhr bis 16.00 Uhr
setzt; dadurch ergeben sich:
                                                                       Donnerstag             08.00 Uhr bis 18.00 Uhr
1. im                          Wasser      Abwasser         Gesamt     Freitag                08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
   Erfolgsplan
                                                                       öffentlich aus.
   die Erträge            1.473.643 €     2.485.953 €    3.959.596 €
   die Auf-              -1.350.693 €    -2.454.495 €   -3.805.189 €   Bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung
   wendungen                                                           des Haushaltsjahres 2020 nach § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO wird die
   der Jahres-               122.949 €      31.458 €     154.407 €*    Haushaltssatzung während der allgemeinen Dienststunden von
   gewinn/                                                             08.00 Uhr bis 12.00 Uhr im Zimmer 302 zur Einsichtnahme zur Ver-
   -verlust                                                            fügung gestellt.
2. im                          Wasser      Abwasser         Gesamt
                                                                       gez. Klöppel                        Friedrichroda, den 30.01.2020
   Vermögensplan
                                                                       Verbandsvorsitzender
   die Einnahmen             794.093 €   3.202.747 €    3.996.840 €
   die Ausgaben              794.093 €   3.202.747 €    3.996.840 €
                                                                       Wasser- und Abwasserzweckverband Mittleres Nessetal
*Rundungsdifferenz + -1 €

                               §2
                                                                       Bekan n t mac h u ng d er
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaß-       Hau shalt ssat zu ng
nahmen im Bereich Abwasser sind im Jahr 2020 i. H. v. 800 T€ vor-
gesehen.
                                                                       des Wasser- und Abwasserzweckverbandes
                                                                       Mittleres Nessetal im Betriebszweig Trinkwasser
                             §3
                                                                       für das Wirtschaftsjahr 2020
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt sind für
2020 nicht festgesetzt.                                                1. Haushaltssatzung
                                                                       Auf der Grundlage der §§ 20, 23 und 36 des Gesetzes über die
                              §4                                       kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG) in der Fassung der
Der Höchstbetrag des Kassenkredites zur rechtzeitigen Leistung         Neubekanntmachung vom 10.10.2001 (GVBl. Nr. 8, S. 290), zuletzt
von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan wird auf 650.000 €, davon        geändert durch Gesetz vom 23.07.2013 (GVBL. S. 194) in Verbin-
240.000 € für Wasser und 410.000 € für Abwasser, festgesetzt.          dung mit § 53 ff der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der
                               §5                                      Fassung der Neubekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. Nr. 2,
Aus dem Wirtschaftsplan 2020 ergeben sich folgende Auswirkun-          S. 41), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 10.04.2018 (GVBl.
gen auf die Haushaltspläne der Mitgliedsgemeinden / Straßenbau-        S. 74) und dem § 13 ff der Thüringer Eigenbetriebsverordnung (Thü-
lastträger:                                                            rEBV) vom 06.09.2014 (GVBl. S. 642) erlässt der Wasser- und Abwas-
8                                                                               Amtlicher Teil |                 1 3 . Fe b r u a r 2 0 2 0

                       serzweckverband "Mittleres Nesssetal" im Bereich Trinkwasser fol-      in der Gemeindeverwaltung Hörselberg-Hainich, Hauptstraße 90 B
Bek anntm achu ng en

                       gende Haushaltssatzung für das Wirtschaftsjahr 2020:                   in 99820 Hörselberg-Hainich OT Behringen, während der üblichen
                                                                                              Dienststunden sowie in o.g. Zeitraum immer dienstags im Sprechtag
                       Die nachfolgende Haushaltssatzung 2020 für den Bereich Trinkwas-
                                                                                              Büro WAZV Mittleres Nessetal jeweils von 13.00 bis 18.00 Uhr im Rat-
                       ser wird aufgrund des § 36 Abs. 1 Gesetz über die kommunale Ge-
                                                                                              haus der Gemeinde Sonneborn, Am Arzbach 2 in 99869 Sonneborn
                       meinschaftsarbeit in Verbindung mit § 57 Abs. 3, § 63 Abs. 2 sowie
                                                                                              und in der Geschäftsstelle WAZV Mittleres Nessetal (ehemals Ge-
                       § 59 Abs. 4 ThürKO erlassen:
                                                                                              meinde), Neue Straße 92 A in 99820 Hörselberg-Hainich OT Weni-
                                                       §1                                     genlupnitz, zur Einsichtnahme öffentlich aus.
                       Der als Anlagen beigefügte Wirtschaftsplan Trinkwasser für das Wirt-   Bis zur Entlasstung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung
                       schaftsjahr 2020 wird hiermit festgesetzt; dadurch ergeben sich:       2020 nach § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO wird die Haushaltssatzung wie
                                                  Trinkwasser                                 o.g. zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt.

                       1.   im Erfolgsplan
                            die Erträge                                        1.062.600 €    gez. Bernhard Bischof
                            die Aufwendungen                                   1.061.518 €    Verbandsvorsitzender
                            Gewinn                                                 1.082 €

                       2.   im Vermögensplan                                                  Wasser- und Abwasserzweckverband Mittleres Nessetal
                            Einnahmen                                          3.090.100 €
                            Ausgaben                                           3.090.100 €    Bekan n t mac h u ng
                                                      §2                                      der Hau shalt ssat zu ng
                       Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahme für Investitionen und
                                                                                              des Wasser- und Abwasserzweckverbandes
                       Investitionsfördermaßnahmen im Bereich Trinkwasser
                                                                                              Mittleres Nessetal im Betriebszweig Abwasser
                       wird in folgender Höhe festgesetzt:                 2.569.951 €
                                                                                              für das Wirtschaftsjahr 2020
                                                       §3
                                                                                              1. Haushaltssatzung
                       Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen
                                                                                              Auf der Grundlage der §§ 20, 23 und 36 des Gesetzes über die
                       wird im Bereich Trinkwasser in folgender Höhe festgesetzt:      0€
                                                                                              kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG) in der Fassung der
                                                       §4                                     Neubekanntmachung vom 10.10.2001 (GVBl. Nr. 8, S. 290), zuletzt
                       Der Höchstbetrag des Kassenkredites im Bereich Trinkwasser             geändert durch Gesetz vom 23.07.2013 (GVBL. S. 194) in Verbin-
                       zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan       dung mit § 53 ff der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der
                       wird in folgender Höhe festgesetzt:                   170.000 €        Fassung der Neubekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. Nr. 2,
                                                      §5                                      S. 41), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 10.04.2018 (GVBl.
                       Der Stellenplan ist dem Wirtschaftsplan beigefügt.                     S. 74) und dem § 13 ff der Thüringer Eigenbetriebsverordnung
                                                                                              (ThürEBV) vom 06.09.2014 (GVBl. S. 642) erlässt der Wasser- und
                                                       §6
                                                                                              Abwasserzweckverband "Mittleres Nessetal" im Bereich Abwasser
                       Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2020 in Kraft.
                                                                                              folgende Haushaltssatzung für das Wirtschaftsjahr 2020:

                       gez. Bernhard Bischof        Siegel         Sonneborn, 24.10.2019      Die nachfolgende Haushaltssatzung 2020 für den Bereich Abwas-
                       Verbandsvorsitzender                                                   ser wird aufgrund des § 36 Abs. 1 Gesetz über die kommunale Ge-
                                                                                              meinschaftsarbeit in Verbindung mit § 57 Abs. 3, § 63 Abs. 2 sowie
                       Beschluss und Genehmigungsvermerk                                      § 59 Abs. 4 ThürKO erlassen:
                       1. Der Wasser- und Abwasserzweckverband Mittleres Nessetal
                                                                                                                              §1
                          hat am 24.10.2019 mit Beschluss Nr. 819/19-VV den Haushalt
                                                                                              Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan Abwasser für das Wirt-
                          2020 im Bereich Trinkwasser beschlossen.
                                                                                              schaftsjahr 2020 wird hiermit festgesetzt; dadurch ergeben sich:
                       2. Die Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Gotha hat die Ge-
                          nehmigung mit Datum vom 09.01.2020 erteilt.                                                     Abwasser
                       3. Die Haushaltssatzung 2020 beinhaltet die im Tenor benannten         1.   im Erfolgsplan
                          genehmigungspflichtigen Bestandteile. Darüber hinaus sind                die Erträge                                        1.836.200 €
                          keine genehmigungspflichtigen Bestandteile enthalten.                    die Aufwendungen                                   1.831.200 €
                       4. Der Wasser- und Abwasserverband Mittleres Nessetal hat den               Gewinn                                                 5.000 €
                          Rechtsmittel Verzicht erklärt.
                                                                                              2.   im Vermögensplan
                       Mit Schreiben vom 09.01.2020 hat das Landesamt des Landkreises
                                                                                                   Einnahmen                                          2.577.100 €
                       Gotha § 36 Abs. 1 Gesetz über die kommunale Gemeinschaftsarbeit
                                                                                                   Ausgaben                                           2.577.100 €
                       in Verbindung mit § 57 Abs. 3, § 63 Abs. 2 sowie § 59 Abs. 4 ThürKO
                       folgenden Bescheid erlassen:                                                                          §2
                       •  Der im § 2 der Haushaltssatzung im Bereich Trinkwasser für das      Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahme für Investitionen
                          Haushaltsjahr 2020 festgesetzte Gesamtbetrag der Kreditauf-         und Investitionsfördermaßnahmen im Bereich Abwasser
                          nahme für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnah-           wird in folgender Höhe festgesetzt:                 1.151.400 €
                          men in Höhe von 2.569.951 € wird genehmigt.                                                       §3
                       • Der Bescheid ergeht kostenfrei. Auslagen werden nicht erstattet.     Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen
                       Der Vollzug der Bekanntmachung ist der Rechtaufsichtsbehörde           wird im Bereich Abwasser festgesetzt auf:                 950.000 €
                       anzuzeigen.
                                                                                                                           §4
                       Auslegungshinweis:                                                     Zum Ausgleich der nichtgebührenfähigen Aufwendungen der
                       Die Haushaltssatzung 2020 für den Bereich Trinkwasser mit samt         Straßenoberflächenentwässerung wird eine Umlage an die
                       seinen Anlagen, Beschlüssen und Genehmigungsbescheid liegt ge-         Gemeinden in folgender Höhe festgesetzt:            178.900 €
                       mäß § 57 Abs. 3 der ThüKO im Zeitraum
                                                                                              Die Anteile der Gemeinden an der Umlage sind aus der Anlage 1 zur
                                       vom 15.02.2020 bis 31.03.2020                          Haushaltssatzung ersichtlich.
1 3 . Fe b r u a r 2 0 2 0   | Amtlicher Teil                                                                                   9
                               §5                                    Anlage 1 zur Haushaltssatzung 2020 des Wasser- und

                                                                                                                                        Bek anntm achu ng en
Im Haushaltsjahr 2020 wird eine Verlustumlage zur Deckung            Abwasserzweckverband Mittleres Nessetal
des Finanzbedarfs Bereich Abwasserentsorgung gem. §. 18
der Verbandssatzung des Mittleres Nessetal i.V.m. § 37
                                                                     Anteile der Gemeinden an der Umlage 2020
Abs. 3 ThürKGG in folgender Höhe erhoben:              104.757 €     - nicht gebührenfähige Aufwendungen der Straßenoberflächenent-
                                                                     wässerung -
Die Anteile der Gemeinden an der Umlage sind aus der Anlage 2 zur
Haushaltssatzung ersichtlich.                                        Ansatz im                    Umlage
                                                                     Wirtschaftsplan 2020:        gesamt               178.308,24 €
                                §6
                                                                     Anteil je Einwohner p.a.:                              25,52 €
Der Höchstbetrag des Kassenkredites im Bereich Abwasser
                                                                     Einwohnerzahlen per 2019-06-30:                          6.987
zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan
wird für das Wirtschaftsjahr 2020 festgesetzt
in folgender Höhe:                                    305.000 €      Mitgliedsgemeinde                      Anzahl       Anteil Ge-
                                                                                                         Einwohner      meinden €
                               §7                                    Hörselberg-      OT Behringen            1.473     37.590,96 €
Der Stellenplan ist dem Wirtschaftsplan beigefügt.                   Hainich
                                §8                                                 OT Hütscheroda                70      1.786,40 €
Die Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2020 in Kraft.                        OT Wolfsbehringen            442      8.472,64 €
                                                                                   OT Craula                    332     12.504,80 €
                                                                                   OT Tüngeda                   490      8.906,48 €
gez. Bernhard Bischof                                                              OT Reichenbach               349     11.279,84 €
Verbandsvorsitzender         Siegel         Sonneborn, 24.10.2019    Hörsel        OT Ebenheim                  215      5.486,80 €
                                                                                   OT Metebach                  112      2.858,24 €
Beschluss und Genehmigungsvermerk                                                  OT Neufrankenroda             77      1.965,04 €
1. Der Wasser- und Abwasserzweckverband Mittleres Nessetal                         OT Weingarten                155      3.955,60 €
   hat am 24.10.2019 mit Beschluss Nr. 821/19-VV den Haushalt        Nessetal      OT Brüheim                   463     11.815,76 €
   2020 im Bereich beschlossen.                                                    OT Friedrichswerth           474     12.096,48 €
2. Die Haushaltssatzung 2020 beinhaltet die im Tenor benannten                     OT Haina                     485     12.377,20 €
   genehmigungspflichtigen Bestandteile. Darüber hinaus sind                       OT Wangenheim                644     16.434,88 €
                                                                     Sonneborn     Sonneborn                  1.013     25.851,76 €
   keine genehmigungspflichtigen Bestandteile enthalten.
                                                                                   Eberstädt                    193      4.925,36 €
3. Der Wasser- und Abwasserverband Mittleres Nessetal hat den
                                                                     Straßenoberflächen-                      6.987   178.308,24 €
   Rechtsmittel Verzicht erklärt.
                                                                     entwässerung 2020
Mit Schreiben vom 10.01.2020 hat das Landesamt des Landkreises
Gotha § 36 Abs. 1 Gesetz über die kommunale Gemeinschaftsarbeit
in Verbindung mit § 57 Abs. 3, § 63 Abs. 2 sowie § 65 Abs.2 ThürKO
folgenden Bescheid erlassen:
•  Der im § 2 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020        Anlage 2 zur Haushaltssatzung 2020 des Wasser- und
   festgesetzte Gesamtbetrag der Kredit Aufnahmen für Inves-         Abwasserzweckverband Mittleres Nessetal
   titionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von
                                                                     Anteile der Gemeinden an der Umlage 2020
   1.151.400 € wird genehmigt.
• Der in § 3 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020         - Verlust Umlage -
   festgesetzte Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigun-          Ansatz im                    Umlage
   gen zur Leistung von Ausgaben für Investitionen und Investi-      Wirtschaftsplan 2020:        gesamt               104.385,78 €
   tionsförderungsmaßnahmen in künftigen Jahren in Höhe von          Anteil je Einwohner p.a.:                              14,94 €
   950.000 € wird genehmigt.                                         Einwohnerzahlen per 2019-06-30:                          6.987
• Der Bescheid ergeht kostenfrei. Auslagen werden nicht erstattet.
Der Vollzug der Bekanntmachung ist der Rechtaufsichtsbehörde
                                                                     Mitgliedsgemeinde                     Anzahl            Anteil
anzuzeigen.
                                                                                                        Einwohner     Gemeinden €
Auslegungshinweis:                                                   Hörselberg-    OT Behringen             1.473      22.006,62 €
Die Haushaltssatzung 2020 für den Bereich Abwasser mit samt          Hainich
seinen Anlagen, Beschlüssen und Genehmigungsbescheid liegt ge-                   OT Hütscheroda                 70       1.045,80 €
mäß § 57 Abs.3 der ThürKO im Zeitraum                                            OT Wolfsbehringen             442       4.960,08 €
                                                                                 OT Craula                     332       7.320,60 €
                 vom 15.02.2020 bis 31.03.2020                                   OT Tüngeda                    490       5.214,06 €
in der Gemeindeverwaltung Hörselberg-Hainich, Hauptstraße 90                     OT Reichenbach                349       6.603,48 €
B in 99820 Hörselberg-Hainich OT Behringen, während der üb-          Hörsel      OT Ebenheim                   215       3.212,10 €
lichen Dienststunden sowie in o.g. Zeitraum immer dienstags im                   OT Metebach                   112       1.673,28 €
                                                                                 OT Neufrankenroda              77       1.150,38 €
Sprechtag Büro WAZV Mittleres Nessetal jeweils von 13.00 bis
                                                                                 OT Weingarten                 155       2.315,70 €
18.00 Uhr im Rathaus der Gemeinde Sonneborn, Am Arzbach 2 in
                                                                     Nessetal    OT Brüheim                    463       6.917,22 €
99869 Sonneborn und in der Geschäftsstelle WAZV Mittleres Nes-                   OT Friedrichswerth            474       7.081,56 €
setal (ehemals Gemeinde), Neue Straße 92 A in 99820 Hörselberg-                  OT Haina                      485       7.245,90 €
Hainich OT Wenigenlupnitz, zur Einsichtnahme öffentlich aus.                     OT Wangenheim                 644       9.621,36 €
Bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung      Sonneborn   Sonneborn                   1.013      15.134,22 €
2020 nach § 80 Abs.3 Satz 1 ThürKO wird die Haushaltssatzung wie                 Eberstädt                     193       2.883,42 €
o.g. zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt.                       Verlust Umlage 2020                     6.987    104.385,78 €

gez. Bernhard Bischof
Verbandsvorsitzender                                                                                     – Ende des amtlichen Teils –
10                                                                   Nichtamtlicher Teil |                    1 3 . Fe b r u a r 2 0 2 0
                       Landratsamt Gotha                                                    des Bewerbungsverfahrens auf der Grundlage des Thüringer Da-
A u sschrei bu ng en

                                                                                            tenschutzgesetzes (ThürDSG) sowie in Anlehnung an die EU-Daten-
                       S t e l l e n a u s s c h r ei b u n g                               schutzgrundverordnung (DSGVO).
                       Das Landratsamt Gotha schreibt zur Besetzung ab 01.04.2020           Nähere Informationen hierzu erhalten Sie auf der Internetseite des
                       nachfolgende Stelle aus:                                             Landkreises Gotha (https://www.landkreis-gotha.de/aktuelles/aus-
                                                                                            schreibungen/stellenausschreibungen).
                       „Mitarbeiter Gewerbeprüfdienst“ (m/w/d)                              gez. Eckert                                Gotha, den 17.01.2020
                       im Amt für Sicherheit und Ordnung, Sachgebiet Allgemeines            Landrat
                       Ordnungsrecht/ Gewerbeangelegenheiten
                       Die Tätigkeit umfasst den/die
                       • Vollzug der Gewerbeordnung im Rahmen des Gewerbeprüf-
                                                                                            Landratsamt Gotha
                           dienstes;
                       • Kontrolle und Überprüfung von Gewerbebetrieben;                    S t ellen au ssc h r eib u ng
                       • Durchführung von Vorortkontrollen im Rahmen der Überwa-
                                                                                            Das Landratsamt Gotha schreibt zur alsbaldigen Besetzung nach-
                           chung von erteilten Auflagen im Genehmigungsverfahren;
                                                                                            folgende Stelle aus:
                       • Feststellung von Verstößen gemäß Ordnungswidrigkeitsgesetz
                           und Anregung von Bußgeld- und Ordnungswidrigkeitsverfah-
                           ren;                                                             „Mitarbeiter Erlaubniswesen/Waffenrecht“
                       • Kontrolle der Einhaltung von Marktfestsetzungen und des            (m/w/d)
                           Preisangabenrechtes;                                             im Amt für Sicherheit und Ordnung, Sachgebiet Allgemeines
                       • Durchführung von Nachschauen gemäß § 4 ThürGastG im Rah-           Ordnungsrecht/Gewerbeangelegenheiten
                           men des Vollzuges des Gaststättengesetzes;
                                                                                            Die Tätigkeit umfasst die
                       • Mitwirkung beim Vollzug des Schwarzarbeiterbekämpfungsge-
                                                                                            • Bearbeitung von waffenrechtlichen Anträgen insbesonde-
                           setzes mit anderen Behörden;
                                                                                                re:
                       • Vollzug und Durchsetzung des Schornsteinfegergesetzes; Be-
                                                                                                - waffenrechtliche Erlaubniserteilung von Neuanträgen und
                           schwerdebearbeitung im Bereich des Schornsteinfegerrechts;
                                                                                                    Besitzerweiterungen bei vorhandener WBK, Munitions-
                       • Vorbereitung und Durchführung von erforderlichen Zwangs-
                                                                                                    erwerbsscheinen, Waffenscheinen und europäischen Feu-
                           maßnahmen im Zuständigkeitsbereich;
                                                                                                    erwaffenpässen;
                       • Erteilung von Auskünften aus dem Gewerbezentralregister.
                                                                                                - Prüfung und Bescheidung von Anträgen auf gewerbsmäßi-
                       Von dem Bewerber (m/w/d) werden erwartet:                                    ge Waffenherstellung, Waffenhandel sowie Bewachungsun-
                       • abgeschlossene Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte/-r                ternehmen mit Waffenanträgen;
                          oder eine vergleichbare Ausbildung;                                   - Prüfung und Bescheidung von Schießerlaubnissen bei orts-
                       • Kenntnisse im allgemeinen Verwaltungs- und Zivilrecht;                     festen und ortsveränderlichen Schießstätten;
                       • vertiefte Kenntnisse im allgemeinen Gewerberecht sowie an-             - Ausnahmebewilligungen für den Vertrieb und das Über-
                          grenzenden Bestimmungen, SchfHwG und im ThürVwZVG;                        lassen von Schusswaffen, Munition, Hieb- und Stoßwaffen
                       • hohes Maß an Einsatzbereitschaft und Belastbarkeit;                        im Reisegewerbe, bei Messen, Ausstellungen, Volksfesten,
                       • Team- und Kommunikationsfähigkeit und Fähigkeit zur Bewälti-               Schützenfesten, Märkten, Sammlertreffen oder ähnlichen
                          gung von Konfliktsituationen;                                             öffentlichen Veranstaltungen;
                       • hohe Flexibilität in Bezug auf die Arbeitszeit gemäß den dienst-       - Ausnahmebewilligungen vom Verbot des Führens von Waf-
                          lichen Erfordernissen;                                                    fen bei öffentlichen Veranstaltungen
                       • sicherer Umgang mit Standardsoftwareanwendungen und PC-            • Führung und Aktualisierung der Schusswaffenkartei im zentra-
                          Technik;                                                              len Fachanwendungssystem;
                       • Führerschein Klasse B und grundsätzliche Bereitschaft zur          • Durchführung von Maßnahmen zur Kontrolle der Einhaltung
                          dienstlichen Nutzung des privaten PKW.                                von waffenrechtlichen Vorschriften, Prüfung von Schießstätten
                       Die Eingruppierung richtet sich nach den geltenden tariflichen           und Vorortkontrollen bei Waffenbesitzern;
                       Vorschriften des TVöD und erfolgt bei Vorliegen der persönlichen     • Bearbeitung von Widerspruchsverfahren und Rücknahmen von
                       Voraussetzungen in Entgeltgruppe 9a gemäß Anlage 1 der Entgelt-          waffenrechtlichen Erlaubnissen;
                       ordnung (VKA).                                                       • Durchführung von Bußgeld- und Ordnungswidrigkeitsverfah-
                                                                                                ren.
                       Wir bitten um Zusendung aussagekräftiger Bewerbungsunterlagen
                       inklusive einschlägiger Abschluss- und Arbeitszeugnisse. Die Be-     Von dem Bewerber (m/w/d) werden erwartet:
                       werbungsunterlagen sind bis einschließlich 27.02.2020 zu rich-       • abgeschlossene Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte/-r
                       ten an das                                                              oder eine vergleichbare Ausbildung;
                                                                                            • vom Bewerber wird ein Nachweis im sachgerechten Umgang
                          Landratsamt Gotha                                                    mit Handfeuerwaffen und Munition aller Art sowie die Fähigkeit
                          Rechts-/Personalamt                                                  zur Herstellung und Überprüfung der Waffensicherheit gefor-
                          18.-März-Straße 50                                                   dert (Bei Nichtvorlage und sonstiger Eignung des Bewerbers
                          99867 Gotha.                                                         muss die Bereitschaft zur Nachweiserlangung vorhanden sein);
                       Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass Reisekosten und sonstige     • Kenntnisse im allgemeinen Verwaltungs- und Zivilrecht sowie
                       Bewerbungskosten vom Landratsamt Gotha nicht übernommen                 im OBG und OWiG;
                       werden können und dass wir nur Bewerbungsunterlagen zurück-          • vertiefte Kenntnisse im WaffG sowie deren angrenzenden
                       senden, die einen ausreichend frankierten DIN-A4-Rückumschlag           Rechts- und Durchführungsvorschriften;
                       enthalten.                                                           • wünschenswert ist der Besitz der Sachkunde nach § 7 WaffG;
                       Ansonsten gehen wir davon aus, dass Sie auf eine Rückgabe Ihrer      • überdurchschnittliche Einsatzbereitschaft und selbstständige
                       Unterlagen verzichten und werden nach Abschluss des Auswahl-            Aufgabenwahrnehmung;
                       verfahrens die Unterlagen ordnungsgemäß vernichten.                  • Team- und Kommunikationsfähigkeit und Fähigkeit zur Bewälti-
                                                                                               gung von Konfliktsituationen;
                       Die Verarbeitung und Übermittlung Ihrer Daten erfolgt im Rahmen
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