R Se den Lebehne - Amt Löcknitz-Penkun

 
WEITER LESEN
R Se den Lebehne - Amt Löcknitz-Penkun
Nr. 05/2019                  -1-          Amtsblatt Löcknitz-Penkun

                                      Jahrgang 14              14. Mai 2019                        Nr. 05
Postwurfsendung sämtliche Haushalte

                                                                        e b e h n e r S e e
                                                          a u f d e n L
                                                    Blick
R Se den Lebehne - Amt Löcknitz-Penkun
AmtsblAtt löcknitz-Penkun             -2-                                                                      Nr. 05/2019

                                                                                    Zum Wasserturm 13
                                                                                    17321 Löcknitz
                                                                                    Telefon + Fax: 039754-51440
                                                                                    E-Mail: WBGLoecknitz@t-online.de
                                            vermietet folgende Wohnungen:

                                            2-RW: Straße der Republik 07, 2. Obergeschoß, 41,47 m² Wohnfläche,
                                            2 Zimmer, Küche, Bad mit Dusche, Heizung, V, 80,9 kwh (m²a), Öl,
                                            Bj. 1969
                                            Grundmiete: 222,31 €, Betriebskostenvorauszahlung: 86,00 €
                                            Chausseestraße 15, 3. Obergeschoß, 49,58 m² Wohnfläche, 2 Zimmer,
                                            Küche mit Fenster, Bad mit Wanne, Heizung, Fahrstuhl, B,
                                            90,2 kwh (m²a), Öl, Bj. 1978
                                            Grundmiete: 297,72 €, Betriebskostenvorauszahlung: 123,00 €
                                            Straße der Republik 21, 1. Obergeschoß, 47,67 m² Wohnfläche,
                                            2 Zimmer, Küche, Bad mit Wanne, Heizung, V, 83,9 kwh (m²a), Öl,
                                            Bj. 1964
                                            Grundmiete: 222,31 €, Betriebskostenvorauszahlung: 86,00 €

                                            3-RW: Straße der Republik 34, 4.Obergeschoß, 59,57m² Wohnfläche, 3
                                            Zimmer, Küche mit Fenster, Bad mit Wanne, Balkon, Heizung,
                                            Fahrstuhl, B, 145 kwh (m²a), Öl, Bj. 1978
                                            Grundmiete: 381,24 €, Betriebskostenvorauszahlung: 106,00 €
                                                                                        Alle Wohnungen sind ab sofort bezugsfertig.

                                            Interessenten können sich telefonisch
                                            unter 039754/51440
                                            und 01714253110 oder persönlich
                                            im Büro Zum Wasserturm 13
                                            bei Herrn Ebert melden.

           Unsere Werbeaussagen sind respektvoll und ehrlich!
     Zum 5. Mal wurden wir als TOP Immobilien Makler ausgezeichnet!

                                                                                                          TOP
                                                                                                          IMMOBILIEN
                                                                                                            MAKLER

                                                                                                         2016
                                                                                                        NEUBRANDENBURG

                                                                                                            DEUTSCHLANDS
                                                                                                           GRÖSSTE MAKLER
                                                                                                             BEWERTUNG
R Se den Lebehne - Amt Löcknitz-Penkun
Nr. 05/2019                                                                 -3-                                Amtsblatt Löcknitz-Penkun

                                                              Inhaltsverzeichnis

Amtliches                                                                       -   Bekanntmachung Finanzamt Greifswald                      14
-     Haushaltssatzung der Gemeinde Krackow für das                             -   Einladung – Auswertung der Nachschätzung gemäß
      Haushaltsjahr 2019                                                    4       § 11 des Bodenschätzungsgesetzes                         14
-     Haushaltssatzung der Gemeinde Bergholz für das                            -   Bauflächen in Bismark                                    14
      Haushaltsjahr 2019                                                    5
-     Haushaltssatzung der Gemeinde Nadrensee für das                           Sonstiges
      Haushaltsjahr 2019                                                    6   -   Die von Eickstedts und Rothenklempenow                   15
-     Haushaltssatzung der Gemeinde Plöwen für das                              -   Wir gratulieren den Jubilaren im Juni                    18
      Haushaltsjahr 2019                                                    7   -   Aktuelle Veranstaltungen im Amtsbereich                  20
-     Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen                          -   Dörpschaft Boock                                         20
      der Stadt Penkun                                                      8   -   Tag der Bergholzer Vereine und der FFw Bergholz          20
-     Gebührensatzung über das Friedhofs- und                                   -   Kooperation – wie geht das?                              21
      Bestattungswesen der Stadt Penkun                                   11    -   70 Jahre Anglerverein Randowtal Löcknitz e. V.           21
-     Ortsübliche Bekanntmachung der Offenlegung der                            -   Der Kulturverein Pampow lädt ein                         21
      Niederschrift über den Grenztermin                                  13    -   23. Schützenfest in Löcknitz                             22
                                                                                -   750 Jahre Grambow                                        22
                                                                                -   5. Löcknitzer Seefest am 22.06.                          22
                            Impressum                                           -   Einladung zum 3. Grenzpicknick am Dreiländerpunkt        23
    Amtliches Bekanntmachungsblatt des Amtes Löcknitz-Penkun                    -   Freiluftkino am Burgturm                                 23
                                                                                -   Benefiz-Flohmarkt für die Kita „Pusteblume“, Penkun      23
    Herausgeber:                                                                -   Termine der evangelischen Kirchen Löcknitz und Boock     24
    Amt Löcknitz-Penkun, Chausseestraße 30, 17321 Löcknitz                      -   Tourenplan GeroMobil und CariMobil                       24
    Internet: www.loecknitz-online.de                                           -   Einladung zum 18. Traktorentreffen                       25
    E-Mail: amt@loecknitz-online.de                                             -   Sport- und Kinderfest in Blankensee                      25
                                                                                -   Jugendweihe 2020                                         25
    Bezugsmöglichkeiten:                                                        -   Geführte Wanderungen                                     26
    - Amt Löcknitz-Penkun, Chausseestraße 30, 17321 Löcknitz,
                                                                                -   Veranstaltungstermine in Krackow                         26
      Tel.: 039754/50-0
    - Schibri-Verlag, Am Markt 22, 17335 Strasburg (Um.), Tel.:                 -   Ritterturnier im Castrum Turgelowe am 9. Juni 2019       27
      039753/22757                                                              -   In Boock packten viele Hände beim Frühjahrsputz mit an   28
                                                                                -   Club der dt.-franz. Freundschaft der Stadt Penkun        28
    Bezugsbedingungen:                                                          -   Pflanzaktion im Freizeitheim Wollin                      29
    - Das amtliche Mitteilungsblatt erscheint zehnmal jährlich in zwölf         -   2. Bürgergesprächsrunde in Blankensee                    29
      Ausgaben (Auflage: 5.300 Exemplare) und wird kostenlos an die             -   100 Jahre organisierter Sport in Plöwen, Termine 2019    30
      erreichbaren Haushalte verteilt.
                                                                                -   Landesmeisterschaften für Pferde und Ponys im Fahren     30
    - Abonnenten erhalten das Amtsblatt gegen Erstattung der Porto-
      kosten                                                                    -   Radtour in Plöwen                                        31
    - Ein kostenloser Download des Amtsblattes ist über das Amt                 -   Frühlingsvolleyballturnier 2019 in Grambow               31
      Löcknitz-Penkun unter www.loecknitz-online.de möglich.                    -   Sportliche Leistungen nochmal auf dem Prfüfstand         32
                                                                                -   Frühjahrssomnium                                         32
    Verantwortlich für den redaktionellen Teil:                                 -   Die Fußballer des LSV Grambow starten die Rückrunde
    Herr Futh, Tel.: 039754/50138
                                                                                    in einer neuen Kluft                                     32
    Für unverlangt eingesandte Manuskripte besteht keine Verpflichtung
    der Veröffentlichung. Der Herausgeber und die Redaktion behalten            -   Neue Trainingsanzüge für die Plöwener Fußballer          33
    sich vor, Beiträge zu kürzen und redaktionell zu bearbeiten. Die Ver-       -   Ostern in Sommersdorf                                    34
    antwortung für den Inhalt der Beiträge liegt bei den Autoren.               -   „Eins, zwei, drei, such dein Ei!“                        34
                                                                                -   Ostern in der Boocker Kita „Boocker Zwerge“              35
    Herstellungsleitung:                                                        -   Best Praxis                                              35
    V. i. S. d. P.: Schibri-Verlag, Milow 60, 17337 Uckerland,                  -   „Warum schweigt mein Kind?“                              35
    Postanschrift: Schibri-Verlag, Am Markt 22, 17335 Strasburg (Um.)
                                                                                -   Kindertagesstätte „Pusteblume“                           36
    Redaktion:      Martina Goth, E-Mail: goth@schibri.de
    Anzeigen:       Nicole Helms, E-Mail: helms@schibri.de,                     -   Kindertagesstätte „Randow-Spatzen“                       36
                    Tel.: 039753/22757                                          -   Grundschule Penkun                                       38
                                                                                -   Susanne Sacher stellt sich vor                           39
    Für den Anzeigeninhalt sind alleinig die Inserenten verantwortlich.         -   Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung                  39
    Es gelten die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ des Verlages
    sowie dessen Anzeigenpreise. Namentlich gekennzeichnete Beiträge
    geben die Meinung des Verfassers wieder und müssen nicht unbedingt
    mit der Meinung des Herausgebers übereinstimmen.
    Einige Bilder und/oder Fotos in dieser Ausgabe sind das urheber-                              Die nächste Ausgabe
    rechtlichgeschützte Eigentum von 123RF Linited, Fotolia oder auto-
    risierten Lieferanten, die gemäß der Lizenzbedingungen genutzt wer-                 Amtsblatt Löcknitz-Penkun
    den. Diese Bilder und/oder Fotos dürfen nicht ohne Erlaubnis von
    123RF Limited oder Foltolia kopiert oder heruntergeladen werden.
                                                                                         erscheint am Dienstag, dem 25.06.2019.
    Druck/Endverarbeitung:                                                             Redaktionsschluss: 11.06.2019 um 12.00 Uhr.
    LINUS WITTICH Medien KG, Röbeler Straße 9, 17209 Sietow
    © Schibri-Verlag.                                                                                 Anzeigenschluss
    Das Werk und seine Teile sind urheberrechtlich geschützt. Die Ver-                         für Werbeanzeigen: 12.06.2019.
    vielfältigung (auch Auszüge) bedarf der schriftlichen Genehmigung
    des Verlages.
R Se den Lebehne - Amt Löcknitz-Penkun
Amtsblatt Löcknitz-Penkun                                         -4-                                                            Nr. 05/2019

                                Öffentliche Bekanntmachungen
                                                  Öffentliche Bekanntmachungen – Anfang –

              Haushaltssatzung der Gemeinde Krackow für das Haushaltsjahr 2019

Aufgrund der §§ 45 ff. Kommunalverfassung des Landes                                        § 3 – Verpflichtungsermächtigungen
Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Ge-
                                                                       Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird
meindevertretung vom 09.04.2019 folgende Haushaltssat-
                                                                       festgesetzt auf 0,00 e.
zung erlassen:
                                                                                 § 4 – Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit
             § 1 – Ergebnis- und Finanzhaushalt
                                                                       Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungs-
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird
                                                                       fähigkeit wird festgesetzt auf 100.000,00 e.
1. im Ergebnishaushalt
    a) der Gesamtbetrag der
                                                                                                     § 5 – Hebesätze
       ordentlichen Erträge auf           1.112.500,00 e
       der Gesamtbetrag der                                            Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt fest-
       ordentlichen Aufwendungen auf 1.388.700,00 e                    gesetzt:
       der Saldo der ordentlichen                                      1. Grundsteuer
       Erträge und Aufwendungen auf ./. 276.200,00 e                       a) für die land- und forstwirtschaftlichen
    b) der Gesamtbetrag der                                                   Flächen (Grundsteuer A) auf             307 v. H.
       außerordentlichen Erträge auf               0,00 e                  b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 396 v. H.
       der Gesamtbetrag der                                            2. Gewerbesteuer auf                           348 v. H.
       außerordentlichen Aufwendungen auf          0,00 e
       der Saldo der außerordentlichen                                                        § 6 – Stellen gemäß Stellenplan
       Erträge und Aufwendungen auf                0,00 e
                                                                       Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen
    c) das Jahresergebnis vor
                                                                       beträgt 1,5 Vollzeitäquivalente (VZÄ).
       Veränderung der Rücklagen auf ./. 276.200,00 e
       die Einstellung in Rücklagen auf            0,00 e
                                                                                                    § 7 – Eigenkapital
       die Entnahmen aus Rücklagen auf         8.300,00 e
       das Jahresergebnis nach                                         Der Stand des Eigenkapitales zum 31.12.
       Veränderung der Rücklagen auf ./. 267.900,00 e                  des Haushaltsvorvorjahres betrug                          2.452.341 e
2. im Finanzhaushalt                                                   Der voraussichtliche Stand des
    a) die ordentlichen Einzahlungen auf 1.035.700,00 e                Eigenkapitales zum 31.12.
       die ordentlichen Auszahlungen auf 1.428.500,00 e                des Haushaltsvorjahres beträgt                            2.339.515 e
       der Saldo der ordentlichen                                      und zum 31.12. des Haushaltsjahres                        2.059.841 e
       Ein- und Auszahlungen auf         ./. 392.800,00 e
    b) die außerordentlichen Einzahlungen auf      0,00 e              Krackow, den 09.04.2019
       die außerordentlichen Auszahlungen auf      0,00 e
       der Saldo der außerordentlichen
       Ein- und Auszahlungen auf                   0,00 e
    c) die Einzahlungen aus                                            Sauder
       Investitionstätigkeit auf             561.200,00 e              Bürgermeister
       die Auszahlungen aus
       Investitionstätigkeit auf             550.800,00 e              Hinweis:
       der Saldo der Ein- und Auszahlungen                             Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019
       aus Investitionstätigkeit auf          10.400,00 e              wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Diese ist gemäß § 47
                                                                       Abs. 2 KV M-V der Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom
    d) der Saldo der Ein- und Auszahlungen
                                                                       10.04.2019 angezeigt worden. Sie enthält keine genehmigungs-
       aus Finanzierungstätigkeit                                      pflichtigen Teile.
       (Veränderung der liquiden Mittel                                Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme
       und der Kredite zur Sicherung der                               vom 17.05.2019 bis 27.05.2019 während der allgemeinen Öff-
       Zahlungsfähigkeit) auf            ./. 396.400,00 e              nungszeiten im Amt Löcknitz-Penkun, 17321 Löcknitz, Chaus-
festgesetzt.                                                           seestraße 30, im Zimmer 31 öffentlich aus.

                § 2 – Kredite für Investitionen                        Krackow, den 18.04.2019
           und Investitionsförderungsmaßnahmen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen
ohne Umschuldungen (Kreditermächtigung) wird festge-                   Sauder
setzt auf 0,00 e.                                                      Bürgermeister
R Se den Lebehne - Amt Löcknitz-Penkun
Nr. 05/2019                                            -5-                                 Amtsblatt Löcknitz-Penkun

                Haushaltssatzung der Gemeinde Bergholz für das Haushaltsjahr 2019

Aufgrund der §§ 45 ff. Kommunalverfassung des Landes               § 4 – Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit
Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Ge-
                                                           Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungs-
meindevertretung vom 13.03.2019 und mit Genehmigung
                                                           fähigkeit wird festgesetzt auf 293.000,00 e.
des Landrates des Landkreises Vorpommern-Greifswald
als untere Rechtsaufsichtsbehörde folgende Haushaltssat-
                                                                                   § 5 – Hebesätze
zung erlassen:
                                                           Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt fest-
               § 1 – Ergebnis- und Finanzhaushalt          gesetzt:
                                                           1. Grundsteuer
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird
                                                               a) für die land- und forstwirtschaftlichen
1. im Ergebnishaushalt
                                                                  Flächen (Grundsteuer A) auf             298 v. H.
    a) der Gesamtbetrag der
                                                               b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 386 v. H.
       ordentlichen Erträge auf            366.300,00 e
                                                                                                                          

                                                           2. Gewerbesteuer auf                           400 v. H.
       der Gesamtbetrag der
       ordentlichen Aufwendungen auf       449.500,00 e
                                                                            § 6 – Stellen gemäß Stellenplan
       der Saldo der ordentlichen
       Erträge und Aufwendungen auf        - 83.200,00 e   Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen
    b) der Gesamtbetrag der                                beträgt 0,625 Vollzeitäquivalente (VZÄ).
       außerordentlichen Erträge auf              0,00 e
       der Gesamtbetrag der                                                       § 7 – Eigenkapital
       außerordentlichen Aufwendungen auf         0,00 e
                                                           Der Stand des Eigenkapitales zum 31.12.
       der Saldo der außerordentlichen
                                                           des Haushaltsvorvorjahres betrug                52.863 e
       Erträge und Aufwendungen auf               0,00 e
                                                           Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitales
    c) das Jahresergebnis vor Veränderung
                                                           zum 31.12. des Haushaltsvorjahres betrug         3.621 e
       der Rücklagen auf                   - 83.200,00 e
                                                           und zum 31.12. des Haushaltsjahres            - 79.921 e
       die Einstellung in Rücklagen auf           0,00 e
       die Entnahmen aus Rücklagen auf       35.000,00 e
                                                           Die rechtsaufsichtlichen Entscheidungen zu den genehmi-
       das Jahresergebnis nach
                                                           gungspflichtigen Teilen der Haushaltssatzung wurden am
       Veränderung der Rücklagen auf       - 48.200,00 e
                                                           25.03.2019 wie folgt getroffen:
2. im Finanzhaushalt
                                                           1. Der im § 4 der Haushaltssatzung festgesetzte Höchst-
    a) die ordentlichen Einzahlungen auf 332.700,00 e
                                                                betrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit
       die ordentlichen Auszahlungen auf 399.300,00 e
                                                                in Höhe von 293.000 e wird gemäß § 53 Abs. 3 KV M-V
       der Saldo der ordentlichen
                                                                in voller Höhe genehmigt.
       Ein- und Auszahlungen auf          - 66.600,00 e
                                                           2. Der gemäß § 55 KV M-V genehmigungspflichtige Stel-
    b) die außerordentlichen Einzahlungen auf     0,00 e
                                                                lenplan wird mit 0,625 Stellen in Vollzeitäquivalenten
       die außerordentlichen Auszahlungen auf     0,00 e
                                                                (VZÄ) genehmigt.
       der Saldo der außerordentlichen
       Ein- und Auszahlungen auf                  0,00 e
                                                           Bergholz, den 03.04.2019
    c) die Einzahlungen aus
       Investitionstätigkeit auf           471.400,00 e
       die Auszahlungen aus
       Investitionstätigkeit auf           518.000,00 e
                                                           Kersten
       der Saldo der Ein- und Auszahlungen
                                                           Bürgermeister
       aus Investitionstätigkeit auf       - 46.600,00 e
    d) der Saldo der Ein- und Auszahlungen
       aus Finanzierungstätigkeit
                                                           Hinweis:
       (Veränderung der liquiden Mittel
                                                           Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019
       und der Kredite zur Sicherung                       wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 47 Abs. 3 KV
       der Zahlungsfähigkeit) auf        - 121.500,00 e    M-V erforderliche Genehmigung wurde am 25.03.2019 durch den
festgesetzt.                                               Landrat des Landkreises Vorpommern-Greifswald als untere
                                                           Rechtsaufsichtsbehörde erteilt.
                   § 2 – Kredite für Investitionen         Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme
              und Investitionsförderungsmaßnahmen          vom 17.05.2019 bis 27.05.2019 während der allgemeinen Öff-
                                                           nungszeiten im Amt Löcknitz-Penkun, 17321 Löcknitz, Chaus-
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen          seestraße 30, im Zimmer 31 öffentlich aus.
ohne Umschuldungen (Kreditermächtigung) wird festge-
setzt auf 0,00 e.                                          Bergholz, den 03.04.2019

               § 3 – Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird     Kersten
festgesetzt auf 0,00 e.                                    Bürgermeister
R Se den Lebehne - Amt Löcknitz-Penkun
Amtsblatt Löcknitz-Penkun                                -6-                                                     Nr. 05/2019

             Haushaltssatzung der Gemeinde Nadrensee für das Haushaltsjahr 2019

Aufgrund der §§ 45 ff. Kommunalverfassung des Landes                 § 4 – Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit
Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Ge-
                                                             Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungs-
meindevertretung vom 02.04.2019 und mit Genehmigung
                                                             fähigkeit wird festgesetzt auf 43.000,00 e.
des Landrates des Landkreises Vorpommern-Greifswald
als untere Rechtsaufsichtsbehörde folgende Haushaltssat-
                                                                                      § 5 – Hebesätze
zung erlassen:
                                                             Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt fest-
             § 1 – Ergebnis- und Finanzhaushalt              gesetzt:
                                                             1. Grundsteuer
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird
                                                                 a) für die land- und forstwirtschaftlichen
1. im Ergebnishaushalt
                                                                     Flächen (Grundsteuer A) auf            298 v. H.
    a) der Gesamtbetrag der
                                                                 b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 373 v. H.
       ordentlichen Erträge auf               484.600,00 e
                                                             2. Gewerbesteuer auf                           360 v. H.
       der Gesamtbetrag der
       ordentlichen Aufwendungen auf          599.800,00 e
                                                                               § 6 – Stellen gemäß Stellenplan
       der Saldo der ordentlichen
       Erträge und Aufwendungen auf ./. 115.200,00 e         Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen
    b) der Gesamtbetrag der                                  beträgt 2,61 Vollzeitäquivalente (VZÄ).
       außerordentlichen Erträge auf                0,00 e
       der Gesamtbetrag der                                                          § 7 – Eigenkapital
       außerordentlichen Aufwendungen auf           0,00 e
                                                             Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.
       der Saldo der außerordentlichen
                                                             des Haushaltsvorvorjahres betrug              591.094 e
       Erträge und Aufwendungen auf                 0,00 e
                                                             Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitales
    c) das Jahresergebnis vor
                                                             zum 31.12. des Haushaltsvorjahres beträgt     685.692 e
       Veränderung der Rücklagen auf ./. 115.200,00 e
                                                             und zum 31.12. des Haushaltsjahres            566.989 e
       die Einstellung in Rücklagen auf             0,00 e
       die Entnahmen aus Rücklagen auf 115.300,00 e
                                                             Die rechtsaufsichtliche Genehmigung wurde am 10.04.2019
       das Jahresergebnis nach
                                                             erteilt.
       Veränderung der Rücklagen auf              100,00 e
2. im Finanzhaushalt                                         Der Stellenplan der Gemeinde Nadrensee wird gemäß §
    a) die ordentlichen Einzahlungen auf 436.400,00 e        55 KV M-V mit 2,61 Stellen in Vollzeitäquivalenten (VZÄ)
       die ordentlichen Auszahlungen auf 549.000,00 e        genehmigt.
       der Saldo der ordentlichen
                                                             Weitere genehmigungspflichtige Teile enthält die Haus-
       Ein- und Auszahlungen auf         ./. 112.600,00 e
                                                             haltssatzung nicht.
    b) die außerordentlichen Einzahlungen auf       0,00 e
       die außerordentlichen Auszahlungen auf       0,00 e
                                                             Nadrensee, den 18.04.2019
       der Saldo der außerordentlichen
       Ein- und Auszahlungen auf                    0,00 e
    c) die Einzahlungen aus
       Investitionstätigkeit auf               73.300,00 e
       die Auszahlungen aus
                                                             Voß
       Investitionstätigkeit auf              191.000,00 e
                                                             Bürgermeisterin
       der Saldo der Ein- und Auszahlungen
       aus Investitionstätigkeit auf    ./. 117.700,00 e
    d) der Saldo der Ein- und Auszahlungen
       aus Finanzierungstätigkeit                            Hinweis:
       (Veränderung der liquiden Mittel                      Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019
                                                             wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 47 Abs. 3 KV
       und der Kredite zur Sicherung der
                                                             M-V erforderliche Genehmigung wurde am 10.04.2019 durch den
       Zahlungsfähigkeit) auf             ./. 243.800,00 e   Landrat des Landkreises Vorpommern-Greifswald als untere
festgesetzt.                                                 Rechtsaufsichtsbehörde erteilt.
                                                             Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme
                § 2 – Kredite für Investitionen              vom 17.05.2019 bis 27.05.2019 während der allgemeinen Öff-
           und Investitionsförderungsmaßnahmen               nungszeiten im Amt Löcknitz-Penkun, 17321 Löcknitz, Chaus-
                                                             seestraße 30, im Zimmer 31 öffentlich aus.
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen
ohne Umschuldungen (Kreditermächtigung) wird festge-         Nadrensee, den 18.04.2019
setzt auf 0,00 e.

             § 3 – Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird       Voß
festgesetzt auf 0,00 e.                                      Bürgermeisterin
R Se den Lebehne - Amt Löcknitz-Penkun
Nr. 05/2019                                              -7-                                 Amtsblatt Löcknitz-Penkun

                 Haushaltssatzung der Gemeinde Plöwen für das Haushaltsjahr 2019

Aufgrund der §§ 45 ff. Kommunalverfassung des Landes                 § 4 – Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit
Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Ge-
                                                             Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungs-
meindevertretung vom 25.03.2019 und mit Genehmigung
                                                             fähigkeit wird festgesetzt auf 232.000,00 e.
des Landrates des Landkreises Vorpommern-Greifswald
als untere Rechtsaufsichtsbehörde folgende Haushaltssat-                              § 5 – Hebesätze
zung erlassen:
                                                             Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt fest-
                                                             gesetzt:
               § 1 – Ergebnis- und Finanzhaushalt
                                                             1. Grundsteuer
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird                a) für die land- und forstwirtschaftlichen
1. im Ergebnishaushalt                                              Flächen (Grundsteuer A) auf             300 v. H.
    a) der Gesamtbetrag der                                      b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 385 v. H.
       ordentlichen Erträge auf              351.400,00 e    2. Gewerbesteuer auf                           360 v. H.
       der Gesamtbetrag der
                                                                              § 6 – Stellen gemäß Stellenplan
       ordentlichen Aufwendungen auf         459.000,00 e
       der Saldo der ordentlichen                            Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen
       Erträge und Aufwendungen auf ./. 107.600,00 e         beträgt 0,875 Vollzeitäquivalente (VzÄ).
    b) der Gesamtbetrag der
                                                                                    § 7 – Eigenkapital
       außerordentlichen Erträge auf                0,00 e
       der Gesamtbetrag der                                  Der Stand des Eigenkapitales zum 31.12.
       außerordentlichen Aufwendungen auf           0,00 e   des Haushaltsvorvorjahres betrug              576.764 e
       der Saldo der außerordentlichen                       Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitales
       Erträge und Aufwendungen auf                 0,00 e   zum 31.12. des Haushaltsvorjahres beträgt     468.912 e
    c) das Jahresergebnis vor                                und zum 31.12. des Haushaltsjahres            361.820 e
       Veränderung der Rücklagen auf ./. 107.600,00 e
       die Einstellung in Rücklagen auf             0,00 e   Die rechtsaufsichtlichen Entscheidungen zu den genehmi-
       die Entnahmen aus Rücklagen auf         45.500,00 e   gungspflichtigen Teilen der Haushaltssatzung wurden am
       das Jahresergebnis nach                               09.04.2019 wie folgt getroffen:
       Veränderung der Rücklagen auf       ./. 62.100,00 e   1. Gemäß § 52 Abs. 2 KV M-V wird der im § 2 der Haushalts-
2. im Finanzhaushalt                                            satzung 2019 festgesetzte Gesamtbetrag der Kredite zur
    a) die ordentlichen Einzahlungen auf 298.000,00 e           Finanzierung von Investitionen und Investitionsförde-
       die ordentlichen Auszahlungen auf 384.400,00 e           rungsmaßnahmen in Höhe von 100.000 e genehmigt. Die
       der Saldo der ordentlichen                               Genehmigung wird gemäß § 52 Abs. 4 Nr. 2 KV M-V unter
       Ein- und Auszahlungen auf           ./. 86.400,00 e      den Vorbehalt der Einzelkreditgenehmigung gestellt.
    b) die außerordentlichen Einzahlungen auf       0,00 e   2. Der im § 4 der Haushaltssatzung festgesetzte Höchst-
       die außerordentlichen Auszahlungen auf       0,00 e      betrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit
       der Saldo der außerordentlichen                          in Höhe von 232.000 e wird gemäß § 53 Abs. 3 KV M-V
       Ein- und Auszahlungen auf                    0,00 e      in voller Höhe genehmigt.
    c) die Einzahlungen aus                                  3. Der Stellenplan der Gemeinde Plöwen wird gemäß § 55
       nvestitionstätigkeit auf              348.600,00 e       KV M-V mit 0,875 Stellen in Vollzeitäquivalenten (VZÄ)
       die Auszahlungen aus                                     genehmigt.
       Investitionstätigkeit auf             467.300,00 e
                                                             Plöwen, den 18.04.2019
       der Saldo der Ein- und Auszahlungen
       aus Investitionstätigkeit auf     ./. 118.700,00 e
                                                             Sy
    d) der Saldo der Ein- und Auszahlungen
                                                             Bürgermeister
       aus Finanzierungstätigkeit
       (Veränderung der liquiden Mittel                      Hinweis:
       und der Kredite zur Sicherung der                     Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019
       Zahlungsfähigkeit) auf            ./. 108.300,00 e    wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 47 Abs. 3 KV
festgesetzt.                                                 M-V erforderliche Genehmigung wurde am 09.04.2019 durch den
                                                             Landrat des Landkreises Vorpommern-Greifswald als untere
                   § 2 – Kredite für Investitionen           Rechtsaufsichtsbehörde erteilt.
              und Investitionsförderungsmaßnahmen            Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme
                                                             vom 17.05.2019 bis 27.05.2019 während der allgemeinen Öff-
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen            nungszeiten im Amt Löcknitz-Penkun, 17321 Löcknitz, Chaus-
ohne Umschuldungen (Kreditermächtigung) wird festge-         seestraße 30, im Zimmer 31 öffentlich aus.
setzt auf 100.000,00 e.                                      Plöwen, den 18.04.2019

               § 3 – Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird       Sy
festgesetzt auf 0,00 e.                                      Bürgermeister
R Se den Lebehne - Amt Löcknitz-Penkun
Amtsblatt Löcknitz-Penkun                                  -8-                                                 Nr. 05/2019

               Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Penkun

Aufgrund von § 5 der Kommunalverfassung Mecklen-                    d. Einrichtungen und Anlagen einschließlich der Grab-
burg-Vorpommern vom 13. Juli 2011 i. V. m. § 18 Abs. 2                 stätten zu verunreinigen oder zu beschädigen;
Ziffer 3 des Bestattungsgesetzes (BestattG M-V) vom 3.              e. Druckschriften zu verteilen, Waren aller Art sowie
Juli 1998 hat die Stadtvertretung Penkun auf ihrer Sitzung             gewerbliche Dienste anzubringen;
am 03.04.2019 folgende Satzung über das Friedhofs- und              f. an Sonn- und Feiertagen und in der Nähe einer
Bestattungswesen der Stadt Penkun (Friedhofssatzung)                   Bestattungshandlung Arbeiten auszuführen;
beschlossen:                                                        g. zu lärmen und zu spielen;
                                                                    h. Hunde frei laufen zu lassen;
                 I. Allgemeine Bestimmungen
                                                                    i. jeder Durchgangsverkehr.
            § 1 – Eigentum und Zweckbestimmung                 2.   Reden und Feiern in der Trauerhalle und an den Grab-
                                                                    stätten können von allen anerkannten Gemeinschaften
1.   Die Stadt Penkun ist Eigentümerin folgender Friedhöfe:
                                                                    und Einzelpersonen durchgeführt werden. Sie sind
     Penkun          Flur 2     Flst. 273   4.083 m²
                                                                    der Würde des Ortes und dem Ernst der Handlung
     Grünz           Flur 1     Flst. 296   2.580 m²
                                                                    entsprechend auszugestalten. Eine Herabwürdigung
     Sommersdorf Flur 1         Flst. 89/2    669 m²
                                                                    weltanschaulicher oder religiöser Überzeugungen ist
     Neuhof          Flur 1     Flst. 163   2.239 m²
                                                                    nicht statthaft.
     Storkow         Flur 3     Flst. 12    2.668 m²
2.   Der Friedhof dient der Bestattung aller Personen, die
                                                                                 § 5 – Gewerbliche Arbeiten
     bei ihrem Ableben Einwohner der Stadt Penkun waren
     oder ein Anrecht auf Beisetzung in einer bestimmten       1.   Gewerbetreibende haben die für den Friedhof gelten-
     Grabstätte erworben haben. Für andere Personen                 den Bestimmungen zu beachten.
     bedarf es der besonderen Erlaubnis der Friedhofsver-      2.   Den Gewerbetreibenden ist zur Ausführung ihrer Arbeit
     waltung.                                                       innerhalb des Friedhofes das Befahren der Hauptwe-
                                                                    ge mit geeigneten Fahrzeugen während der von der
                 § 2 – Aufsicht und Verwaltung                      Friedhofsverwaltung festgesetzten Zeiten zu gestatten.
                                                                    Gewerbetreibende haften für alle Schäden, die sie im
Die Verantwortung für den Friedhof unterliegt der Stadt
                                                                    Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit auf dem Friedhof
Penkun. Nach ihrer Weisung erfolgt die Verwaltung. Die
                                                                    verursachen.
laufenden Verwaltungsaufgaben werden durch das Amt
                                                               3.   Gewerbetreibende haben ihre Arbeiten bei der Fried-
Löcknitz-Penkun (Friedhofsverwaltung) wahrgenommen.
                                                                    hofsverwaltung anzumelden und eine Gebühr für ihre
                                                                    Arbeiten zu entrichten. Die Gebühren sind der Gebüh-
                        § 3 – Ordnung
                                                                    rensatzung zu entnehmen.
1.   Für die Ordnung auf dem Friedhof können besondere         4.   Bei allen Arbeiten ist auf Bestattungsfeierlichkeiten
     Bestimmungen erlassen werden.                                  Rücksicht zu nehmen.
2.   Der Friedhof ist während der an den Eingängen be-         5.   Die Anlegung von Grabstätten (Aushebung und Ver-
     kanntgegebenen Zeiten für den Besuch geöffnet.                 füllen) von Reihen- und Wahlgräbern, einschl. der
3.   Die Friedhofsverwaltung kann das Betreten aller oder           Benutzung des Leichenwagens wird auf das jeweilige
     einzelner Friedhofsteile aus besonderem Anlass vor-            Bestttungsunternehmen übertragen.
     übergehend untersagen.
                                                                                 II. Bestattungsvorschriften
               § 4 – Verhalten auf dem Friedhof
                                                                                     § 6 – Allgemeines
1.   Die Besucher haben sich ruhig und der Würde des
     Ortes entsprechend zu verhalten. Den Anordnungen          1.   Jede Bestattung ist unverzüglich bei der Friedhofsver-
     der Friedhofsverwaltung ist Folge zu leisten. Wer ihnen        waltung anzumelden. Dabei ist die vom Standesamt
     zuwider handelt, kann von dem Friedhof verwiesen               ausgestellte Sterbeurkunde vorzulegen, damit die
     werden. Kinder unter 6 Jahren dürfen den Friedhof              Grabstelle und der Bestattungstermin festgelegt wer-
     nur in Begleitung von Erwachsenen und unter deren              den können.
     Verantwortung betreten.                                   2.   Wird eine Bestattung in einer vorher erworbenen
                                                                    Wahlgrabstätte beantragt, ist auch das Nutzungsrecht
     Auf dem Friedhof ist nicht gestattet:
                                                                    nachzuweisen.
     a. die Flächen außerhalb der Wege und die Grabstät-
                                                               3.   Den Bestattungstermin legt die Friedhofsverwaltung
        ten unbefugt zu betreten, den Friedhof und seine
                                                                    im Einvernehmen mit den Angehörigen und dem Be-
        Einrichtungen und Anlagen zu verunreinigen oder
                                                                    stattungsunternehmen fest.
        zu beschädigen;
                                                               4.   Der Transport der Leiche zum Friedhof erfolgt durch ein
     b. die Wege mit Fahrzeugen aller Art, ausgenommen
                                                                    beauftragtes Bestattungsunternehmen im geschlos-
        Kinderwagen, Handwagen und Krankenfahrstühlen
                                                                    senen Sarg. Die Aufbewahrung der Verstorbenen bis
        zu befahren;
                                                                    zur Beisetzung erfolgt im dafür bestimmten Raum der
     c. Abraum außerhalb der dafür vorgesehenen Plätze
                                                                    Trauerhalle.
        und Einrichtungen abzulegen;
R Se den Lebehne - Amt Löcknitz-Penkun
Nr. 05/2019                                               -9-                               Amtsblatt Löcknitz-Penkun

                       § 7 – Ruhezeiten                       4.   Es besteht kein Anspruch auf Verleihung oder Wie-
                                                                   dererwerb von Nutzungsrechten an einer der Lage
Die Ruhezeit für Leichen beträgt 30 Jahre.
                                                                   nach bestimmten Grabstätte oder auf die Unverän-
Die Ruhezeit für Aschen beträgt 20 Jahre.
                                                                   derlichkeit der Umgebung.
                                                              5.   Erdgrabstätten und Urnengrabstätten werden einzeln
                      § 8 – Umbettungen
                                                                   oder für mehrere Grabstellen für die Dauer des Nut-
1.   Umbettungen dürfen zur Wahrung der Totenruhe                  zungsrechtes zur Beisetzung von Leichen bzw. Urnen
     grundsätzlich nicht vorgenommen werden.                       vergeben. Das Nutzungsrecht beträgt 25 bzw. 20 Jahre
2.   Aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses            vom Tag des Erwerbes an gerechnet.
     kann die Friedhofsverwaltung Grabstätten verlegen             Nach Ablauf des Nutzungsrechts kann das Nut-
     und damit Umbettungen vornehmen. Die Leichen oder             zungsrecht nur auf Antrag und nur für die gesamte
     Aschenreste sind in diesen Fällen in ein anderes Grab         Erdgrabstätten und Urnengrabstätten gegen Zahlung
     gleicher Art umzubetten. Die Nutzungsberechtigten             einer Gebühr nach der jeweiligen Gebührensatzung
     sind vorher anzuhören, es sei denn, dass die Anschrif-        erneuert werden.
     ten nicht rechtzeitig ermittelt werden können.
3.   Sonstige Umbettungen von Leichen und Aschen                   Über das Nutzungsrecht wird eine Bescheinigung
     bedürfen der vorherigen Genehmigung der Friedhofs-            ausgestellt. Die Friedhofsverwaltung ist verpflichtet,
     verwaltung. Die Genehmigung kann nur bei Vorliegen            zur rechtzeitigen Stellung des Verlängerungsantrages
     eines wichtigen Grundes erteilt werden. Ist die Ruhe-         aufzufordern.
     frist noch nicht abgelaufen, so wird eine Umbettung           Wird durch Beisetzung auf einer Erdgrabstätten und
     von der schriftlichen Erlaubnis des Amtsarztes und der        Urnengrabstätten das bestehende Nutzungsrecht
     zuständigen Ordnungsbehörde abhängig gemacht.                 überschritten, so findet die Beisetzung nur statt, wenn
4.   Sonstige Umbettungen erfolgen auf schriftlichen               das Nutzungsrecht für die ganze Erdgrabstätten und Ur-
     Antrag. Antragsberechtigt ist der jeweilige Nutzungs-         nengrabstätten bis zum Ablauf der Ruhefrist des zuletzt
     berechtigte. Kann der Antragsteller nicht allein über         Verstorbenen verlängert worden ist. Die Gebühr richtet
     die Umbettung verfügen, so hat er die Einwilligung            sich nach der jeweilig geltenden Gebührensatzung.
     der anderen Berechtigten in schriftlicher Form nach-     6.   Anonyme Urnengrabstätten ohne Namenstafel und
     zuweisen.                                                     halbanonyme Grabstätten mit Namenstafel sind
5.   Umbettungen von Leichen aus einem Reihengrab in               Urnenreihengrabstätten, die der Reihe nach einzeln
     ein anderes Reihengrab des gleichen Friedhofes sind           belegt und nur im Todesfall für die Dauer der Ru-
     mit Ausnahmen des Absatzes 2 nicht zulässig.                  hezeit zur Beisetzung einer Urne vergeben werden.
6.   Die Grabmale und ihr Zubehör können nur dann                  Nutzungsrechte über die Ruhezeit hinaus können
     umgesetzt werden, wenn sie nicht gegen die Gestal-            nicht geltend gemacht werden. Ein Wiedererwerb von
     tungsrichtlinien der betreffenden neuen Grababteilung         Urnenreihengrabstätten oder die Verlängerung der
     verstoßen.                                                    Ruhefrist ist nicht möglich.
7.   Die Kosten der Umbettung und den Ersatz von Schä-             Auf diesen Grabstätten kann auf Antrag beigesetzt wer-
     den, die an benachbarten Grabstätten und Anlagen              den. Der Antrag kann zu Lebzeiten bzw. nach Eintritt
     durch die Umbettung entstehen, hat der Antragsteller          eines Todesfalls von Angehörigen gestellt werden.
     zu tragen.                                                    Baumgrabstätten sind Grabstätten an den dafür vor-
8.   Alle Umbettungen werden von einem Beauftragten der            gesehenen Bäumen mit Namenstafel.
     Friedhofsverwaltung durchgeführt. Sie bestimmt den
     Zeitpunkt der Umbettung.                                      Die Beisetzung auf anonymen und halbanonymen
9.   Der Ablauf der Ruhefrist wird durch die Umbettung             Grabstätten erfolgt ohne Trauergäste. Zuvor haben
     nicht gehemmt oder unterbrochen.                              Angehörige die Möglichkeit, an der Verabschiedung
                                                                   in der Trauerhalle oder abseits der anonymen Felder
                                                                   teilzunehmen.
                                                                   Beisetzungen auf anonymen Grabstätten können auch
                        III. Grabstätten                           behördlich angeordnet werden.
        § 9 – Allgemeine Bestimmungen über Grabstätten
                                                                   Das Betreten des anonymen Grabfeldes ist untersagt
1.   Die Grabstätten werden unterschieden in                       und nur den Friedhofsangestellten zur Unterhaltung
     a. Erdgrabstätten;                                            der Fläche und den Bestattungsunternehmen für Bei-
     b. Urnengrabstätten;                                          setzungen gestattet. Grabschmuck darf nur auf den
     c. anonyme Urnengrabstätten ohne Namenstafel                  vorgesehenen Stellen abgelegt werden.
        (Urnenreihengrab);                                    7.   Bei Erdbeisetzungen darf in jedem Grab grundsätzlich
     d. halbanonyme Grabstätten mit Namenstafel                    nur eine Leiche beigesetzt werden. Es kann gestattet
        (Urnenreihengrab).                                         werden, eine Mutter mit einem gleichzeitig verstorben
     e. Baumgrabstätten                                            neugeborenen Kind oder zwei gleichzeitig verstorbenen
2.   Die Eigentumsverhältnisse an den Grabstätten bleiben          Kindern bis zu 5 Jahren in einem Grab zu bestatten.
     unberührt. An den Grabstätten können Rechte nur               Auf einer Erdgrabstätte dürfen zusätzlich 2 Urnen
     nach dieser Satzung erworben werden.                          beigesetzt werden.
3.   Rechte an einer Grabstätte werden nur beim Todesfalle    8.   Aschebeisetzungen sind nur unterirdisch gestattet. Es
     verliehen. Bei Wahlgrabstätten kann die Friedhofsver-         sind grundsätzlich nur biologisch abbaubare Urnen
     waltung Ausnahmen zulassen.                                   zu verwenden.
R Se den Lebehne - Amt Löcknitz-Penkun
Amtsblatt Löcknitz-Penkun                                      - 10 -                                                  Nr. 05/2019

    Auf einer Urnengrabstätte dürfen zusätzlich zwei Urnen         6.   Die Gestaltung der Grabstätten ist dem Gesamtcharak-
    beigesetzt werden.                                                  ter des Friedhofes, des Grabfeldes und der unmittelba-
9. Das Nutzungsrecht einer Wahlgrabstätte geht auf die                  ren Umgebung anzupassen. Für die Bepflanzung der
    Angehörigen des verstorbenen Nutzungsberechtigten                   Grabstätten sind nur solche Pflanzen zu verwenden,
    über.                                                               die andere Grabstätten oder die öffentlichen Anlagen
    a. auf den überlebenden Ehegatten                                   und Wege nicht beeinträchtigen.
    b. auf die Kinder                                              7.   Für das Herrichten und Instandhalten der Grabstätten
    c. auf die Stiefkinder                                              sind die jeweiligen Nutzungsberechtigten verantwort-
    d. auf die Enkel                                                    lich. Sie können die Grabstätten selbst pflegen oder
    e. auf die Eltern                                                   die Grabpflege in Auftrag geben. Die Verpflichtung
    f. auf die vollgebürtigen Geschwister                               erlischt mit Ablauf des Nutzungsrechts.
    g. auf die Stiefgeschwister                                    8.   Die Herrichtung, die Unterhaltung und jede Verän-
    h. auf die nicht unter a–g fallenden Erben                          derung der gärtnerischen Anlagen außerhalb der
10. Vorzeitige Einebnungen von Grabstätten sind grund-                  Grabstätten obliegen ausschließlich der Friedhofsver-
    sätzlich möglich. Die Nutzungsberechtigten haben                    waltung.
    hierzu einen formlosen Antrag in der Friedhofsverwal-
    tung zustellen. Für die Zeit bis zum Ablauf der Ruhe-                 § 13 – Errichtung und Veränderung von Grabmalen
    zeit des zuletzt Verstorbenen ist eine Gebühr für die
    Pflege der Freifläche durch die Friedhofsangestellten          1.   Grabmale dürfen nur nach vorheriger schriftlicher
    zu entrichten. Die Gebühr ist der Gebührensatzung zu                Genehmigung der Friedhofsverwaltung errichtet oder
    entnehmen.                                                          verändert werden.
                                                                        Die Aufstellung oder Veränderung eines Grabmals und
                      § 10 – Grabregister                               der damit zusammenhängenden Anlagen ist bei der
Die Friedhofsverwaltung führt ein Verzeichnis der Beige-                Friedhofsverwaltung schriftlich zu beantragen.
setzten der Grabstätten, der Nutzungsrechte und der                2.   Die Errichtung und Veränderung aller sonstigen An-
Ruhezeiten.                                                             lagen bedarf ebenfalls der vorherigen schriftlichen
                                                                        Zustimmung der Friedhofsverwaltung.

                IV. Gestaltung der Grabstätten                                   § 14 – Standsicherheit der Grabmale
 § 11 – Allgemeine Gestaltungsgrundsätze und Wahlmöglichkeit       1.   Die Grabmale sind ihrer Größe entsprechend nach
                                                                        den allgemein anerkannten Regeln des Handwerks
1.   Jede Grabstätte ist so zu gestalten und so an die Um-              zu fundamentieren und so zu befestigen, dass sie
     gebung anzupassen, dass die Würde des Friedhofes                   dauerhaft standsicher sind und auch beim Öffnen be-
     in seinen einzelnen Teilen und in seiner Gesamtanlage              nachbarter Gräber nicht umstürzen oder sich senken
     gewahrt wird.                                                      können.
2.   Die Stadt Penkun kann besondere Gestaltungsrichtli-           2.   Alle stehenden Grabmale müssen durch nichtrostende
     nien erlassen.                                                     Metalldübel mit mindestens 10 mm Stärke so mit dem
                                                                        Fundament verbunden werden, dass die Standsi-
     § 12 – Anlage, Größe und Unterhaltung der Grabstätten              cherheit gewährleistet ist. Für die Standsicherheit der
1.   Die Grabstätten werden von einem beauftragten                      Grabmale sind die Friedhofsbenutzer verantwortlich.
     Bestattungsunternehmen ausgehoben und wieder                       Die Friedhofsverwaltung ist gegebenenfalls verpflich-
     verfüllt.                                                          tet, Grabmale, die nicht mehr standsicher sind, zur
2.   Die Mindestgrabtiefe beträgt von der Oberkante Sarg                Vermeidung von Gefahren für die Friedhofsbenutzer
     bis zur Erdoberfläche ohne Grabhügel) mindestens                   sachgemäß umzulegen.
     0,90 m, von der Oberkante Urne bis zur Erdoberfläche          3.   Die Grabmale müssen von den Nutzungsberechtigten
     mindestens 0,60 m.                                                 so lange in gutem Zustand gehalten werden, wie ihnen
3.   Die Gräber müssen voneinander durch mindestens                     ein Anrecht auf die betreffende Grabstelle zusteht.
     0,30 m starke Erdwände getrennt werden.                            Wenn das ungeachtet der Aufforderung der Friedhofs-
4.   Neu anzulegende Grabstätten haben folgende Größe:                  verwaltung innerhalb einer zu bestimmenden Frist nicht
     a. für Erdbestattungen von Kindern unter 6 Jahre                   geschieht, ist die Friedhofsverwaltung berechtigt, die
         Länge 1,20 m, Breite 0,60 m                                    Teile bzw. Stücke auf Kosten der Nutzungsberechtigten
     b. für Erdbestattungen von Erwachsenen                             zu entfernen.
         Länge 2,50 m, Breite 1,20 m                                    Durch die Form der Grabmale dürfen religiöse An-
         Breite Doppelgrabstätte                                        schauungen nicht verletzt werden.
         Länge 2,50 m, Breite 2,40 m
     c. für Urnen                                                                    § 15 – Besondere Grabmale
         Länge 1,00 m, Breite 1,00 m.
                                                                   1.   Historische oder künstlerisch wertvolle Grabmale, die
     Eine Gestaltung bzw. Begrünung ist nur innerhalb der
                                                                        als besondere Eigenart des Friedhofs gelten, unterste-
     Abmaße zulässig.
                                                                        hen dem besonderen Schutz der Friedhofsverwaltung.
5.   Alle Grabstätten müssen hergerichtet und dauernd
                                                                   2.   Die sich auf dem Friedhof befindlichen Soldatengräber,
     instandgehalten werden. Verwelkte Blumen und Krän-
                                                                        einschließlich der Grabmale, sind besonders geschützt
     ze sind von den Grabstätten zu entfernen und an den
                                                                        und sind ohne zeitliche Begrenzung zu erhalten.
     dafür vorgesehenen Plätzen abzulegen.
Nr. 05/2019                                                - 11 -                              Amtsblatt Löcknitz-Penkun

                   § 16 – Vernachlässigung                                            § 20 – Gebühren
(1) Wird eine Grabstätte nicht den Vorschriften dieser          Für die Benutzung des Friedhofes und seiner Einrichtungen
    Satzung entsprechend angelegt oder länger als 1             werden Gebühren nach der jeweils gültigen Friedhofsge-
    Jahr in der Unterhaltung vernachlässigt, so wird der        bührensatzung erhoben.
    Nutzungsberechtigte oder, wenn ein solcher nicht vor-
    handen ist, einer der nächsten Angehörigen schriftlich             § 21 – Ordnungswidrigkeiten/Bußgeldvorschriften
    aufgefordert seiner Verpflichtung zur Herrichtung und
                                                                (1) Zu einer Geldbuße bis zu einer Höhe von 1.000,00 e
    Pflege nachzukommen.
                                                                    kann in Verbindung mit § 5, Abs. 3 der Kommunalver-
    Außerdem wird er durch ein Hinweisschild auf der
                                                                    fassung M-V herangezogen werden, wer vorsätzlich
    Grabstätte aufgefordert, sich mit der Friedhofsverwal-
                                                                    oder fahrlässig
    tung in Verbindung zu setzen.
                                                                    1. entgegen § 4 Abs. 1 sich auf den Friedhöfen nicht
(2) Kommt der Nutzungsberechtigte innerhalb von 6
                                                                       entsprechend der Würde des Ortes verhält und den
    Monaten nach Aufforderung seiner Verpflichtung zur
                                                                       Anordnungen des Friedhofpersonals nicht folgt,
    Grabpflege nicht nach, kann die Friedhofsverwaltung
                                                                    2. entgegen § 5 Abs. 3 eine gewerbliche Tätigkeit auf
    das Nutzungsrecht an der Grabstätte ohne Entschädi-
                                                                       den Friedhöfen ohne Zulassung oder sie auch an
    gung entziehen und die Grabstätte beräumen, eineb-
                                                                       Sonn- und Feiertagen ausübt,
    nen und einsäen sowie Grabmale und die Umrandung
                                                                    3. entgegen dem § 12 die Grabmale nicht der Größe
    ohne Aufbewahrung auf Kosten des Nutzungsberech-
                                                                       entsprechend nach den allgemein anerkannten
    tigten beseitigen lassen. Bis zum Ende der Ruhezeit
                                                                       Regeln des Handwerks fundamentiert und so
    hat der bisherige Nutzungsberechtigte eine Gebühr
                                                                       befestigt, dass sie dauerhaft standsicher sind und
    zur Pflege gemäß der aktuellen Gebührensatzung zu
                                                                       auch beim Öffnen benachbarter Gräber nicht um-
    entrichten.
                                                                       stürzen oder sich senken können, die Grabmale
(3) Mit der Entziehung des Nutzungsrechtes endet jeder
                                                                       und sonstige Anlagen nicht dauerhaft im guten
    Anspruch auf die Grabstätte.
                                                                       verkehrssicheren und würdigen Zustand hält.
                                                                (2) Für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrig-
                 V. Benutzung der Trauerhalle
                                                                    keiten gegen diese Satzung ist das Amt Löcknitz-Pen-
                      § 17 – Trauerhalle                            kun als örtliche Ordnungsbehörde zuständig.
1.   Die Trauerhalle dient zur Aufnahme von Verstorbenen
                                                                                     § 22 – Inkrafttreten
     bis zur Beisetzung. Sie darf nur mit Erlaubnis der
     Friedhofsverwaltung betreten werden.                       Diese Satzung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekannt-
2.   Für die Trauerfeier steht die Trauerhalle zur Verfügung.   machung in Kraft.
3.   Auf Wunsch der Angehörigen kann der Sarg, sofern           Gleichzeitig tritt die Friedhofssatzung der Stadt Penkun
     keine Bedenken bestehen, in der Trauerhalle von einem      vom 10.01.2001, die Erste Satzung zur Änderung der Sat-
     zugelassenen Bestattungsunternehmen geöffnet wer-          zung vom 25.11.2009 sowie die Zweite Satzung zur Ände-
     den. Särge sollten spätestens eine Stunde vor Beginn       rung der Satzung vom 27.02.2013 außer Kraft.
     der Trauerfeier geschlossen werden.

                    VI. Schlussvorschriften                     Penkun, den 03.04.2019
                      § 18 – Alte Rechte
Bei Grabstätten, über die bei Inkrafttreten dieser Satzung
bereits verfügt war, bleibt die Ruhezeit unberührt.

                        § 19 – Haftung
Die Stadt Penkun/Friedhofsverwaltung haftet nicht für
Schäden, die durch nichtsatzungsgemäße Nutzung des
Friedhofs und seiner Einrichtungen durch dritte Personen        Netzel
oder Tiere entstehen.                                           Bürgermeister

        Gebührensatzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Penkun

Aufgrund von § 5 der Kommunalverfassung Mecklen-                                      § 1 – Allgemeines
burg-Vorpommern (KV M-V) vom 13. Juli 2011 i. V. m. §§ 1
                                                                Für die Benutzung des Friedhofs und der Bestattungsein-
und 6 des Kommunalabgabengesetzes Mecklenburg-Vor-
                                                                richtungen sowie für Leistungen der Friedhofsverwaltung
pommern (KAG M-V) vom 12. April 2005 hat die Stadtver-
                                                                werden nach Maßgabe dieser Satzung Gebühren erhoben.
tretung Penkun am 03.04.2019 folgende Gebührensatzung
zur Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen
der Stadt Penkun beschlossen:
Amtsblatt Löcknitz-Penkun                                   - 12 -                                                 Nr. 05/2019

                   § 2 – Gebührenpflichtige                     3a. anonyme Urnengrabstätten
                                                                    ohne Namenstafel (Urnenreihengrab)       500,00 e
Gebührenpflichtig ist der Antragsteller oder die Person, in
                                                                3b. halbanonyme Grabstätte mit Namenstafel
deren Auftrag der Friedhof oder die Bestattungseinrichtung
                                                                    Storkow (mit Fertigstellung)             700,00 e
benutzt werden. Wird der Auftrag von mehreren Personen
                                                                    Baumgrabstätte mit Namenstafel
oder im Auftrag von mehreren Personen gestellt, so haftet
                                                                    (Kosten für Namenstafel werden umgelegt) 350,00 e
jede einzelne Person als Gesamtschuldner.
                                                                          § 8 – Bestattungs- und Umbettungsgebühren
             § 3 – Entstehung der Gebührenpflicht
                                                                Die Bestattungs- und Umbettungsgebühren werden durch
Die Gebührenpflicht entsteht mit Erbringen der Leistung.
                                                                das Bestattungsunternehmen erhoben.
                § 4 – Festsetzung und Fälligkeit
                                                                         § 9 – Gebühr für die Benutzung der Trauerhalle
1.   Die Heranziehung zu Gebühren erfolgt durch schriftlichen
                                                                Benutzung der Trauerhalle je Trauerfeier                  90,00 e
     Bescheid. Die Gebühren sind innerhalb eines Monats
     nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides zu zahlen.
                                                                                 § 10 – Genehmigungsgebühren
2.   Rückständige Gebühren werden im Verwaltungsver-
     fahren eingezogen.                                         Für die Genehmigung zur Errichtung oder Veränderung von
                                                                Grabmalen nach § 13 der Friedhofssatzung werden folgen-
            § 5 – Stundung und Erlass der Gebühren              de Gebühren erhoben:
                                                                1. Erdgrabstätten und Urnengrabstätten          15,00 e
Die Gebühren können im Einzelfall aus Billigkeitsgründen
wegen persönlicher oder sachlicher Härte gestundet sowie
                                                                 § 11 – Einebnung von Grabstätten durch die Friedhofsverwaltung
ganz oder teilweise erlassen werden.
                                                                1.   Einebnungen von Erd-Doppelgrabstätten             200,00 e
     § 6 – Erstattung von Gebühren für Grabnutzungsrechte       2.   Einebnungen von Erd-Einzelgräbern                 150,00 e
                                                                3.   Einebnungen von Urnengrabstätten                   50,00 e
Bei vorzeitiger Rückgabe von Grabstellennutzungsrechten
aus dieser Satzung werden an den Grabstellennutzer oder         Gebühr für die vorzeitige Einebnung von Grabstätten ent-
seinen Rechtsnachfolger keine Gebühren erstattet.               sprechend § 9 Nr. 10 der Friedhofsverwaltung
                                                                4.   Urnengrabstätten
                   § 7 – Belegungsgebühren
                                                                     Pro Jahr bis zum Ablauf der Ruhezeit                 50,00 e
Für Erdgrabstätten/Urnengrabstätten:                            5.   Erd- Einzelgräber
                                                                     Pro Jahr bis zum Ablauf der Ruhezeit                 80,00 e
1a. Einzelgrab für Erdbestattungen
                                                                6.   Erd- Doppelgräber
    (Nutzungszeit 25 Jahre)                     300,00 e
                                                                     Pro Jahr bis zum Ablauf der Ruhezeit              160,00 e
1b. Verlängerung des Nutzungsrechtes/Jahr         10,00 e
1c. Zusätzlich für die Anpassung
                                                                            § 12 – Gebühren für Gewerbliche Arbeiten
    an die neue Ruhezeit                          10,00 e
1d. Doppelgrab für Erdbestattungen                              Entsprechend § 8 Nr. der Friedhofssatzung der Stadt Pen-
    (Nutzungszeit 25 Jahre)                      600,00 e       kun haben Unternehmen ihre Arbeiten auf dem Friedhof in
1e. Verlängerung des Nutzungsrechtes/Jahr         25,00 e       der Friedhofsverwaltung anzumelden und eine Gebühr zu
1f. Zusätzlich für die Anpassung                                entrichten:
    an die neue Ruhezeit                          20,00 e       1. Jahresgebühr:                                120,00 e
1g. Urnengrabstätte (Nutzungszeit 20 Jahre)      150,00 e       2. Einmalige Gebühr:                             20,00 e
1h. je Grabstelle für jedes Jahr der Verlängerung
                                                                Die Gebühren werden durch die Friedhofsverwaltung in
    des Nutzungsrechtes                            8,00 e
                                                                Rechnung gestellt.
1i. Zusätzlich für die Anpassung
    an die neue Ruhezeit                          10,00 e
                                                                                       § 13 – Inkrafttreten
Für Verstorbene, die ihren letzten Wohnsitz nicht in Penkun
                                                                Diese Satzung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekannt-
hatten, verdoppelt sich die Belegungsgebühr. Ausgenom-
                                                                machung in Kraft.
men sind Familienangehörige sowie ehemalige Bürger.
                                                                Gleichzeitig tritt die Gebührensatzung der Stadt Penkun
Zusätzliche Beisetzungen von Urnen in vorhandenen Erd-          vom 10.10.2001, die Erste Satzung zur Änderung der Ge-
oder Urnengrabstätten:                                          bührensatzung vom 06.03.2002 sowie die Zweite Satzung
                                                                zur Änderung der Gebührensatzung vom 27.02.2013 außer
2a. Auf Urnengrabstätten können entsprechend § 9 Nr. 8
                                                                Kraft.
    der Friedhofssatzung zusätzlich zwei weitere Urnen
    beigesetzt werden.
                                                                Penkun, den 03.04.2019
    Urne                                     kostenfrei
    Urne                                      160,00 e
2b. Zusätzliche Beisetzung einer Urne
    auf einer Erdgrabstätte                   100,00 e
2c. Zusätzlich für die Anpassung                                Netzel
    an die neue Ruhezeit                        20,00 e         Bürgermeister
Nr. 05/2019                                              - 13 -                           Amtsblatt Löcknitz-Penkun

   Ortsübliche Bekanntmachung der Offenlegung der Niederschrift über den Grenztermin

Vermessungsobjekt:                                           Dipl.-Ing. (FH) Petra Zeise, Öffentlich bestellte Vermes-
Gemeinde:     Penkun, Stadt       Flur:      2               sungsingenieurin, Papendorfer Chaussee 2, 17309 Pase-
Gemarkung: Friedefeld             Flurstück: 41/1            walk, während der Geschäftszeiten: Montag–Donnerstag
                                                             in der Zeit von 7.00 Uhr bis 16.00 Uhr oder nach Vereinba-
Lagebezeichnung:      hinter der Friedefelder Straße 8
                                                             rung in der Zeit vom 29.05.2019 bis zum 29.06.2019.
betroffene Flurstücke
der Bekanntmachung: 42                                       Rechtsbehelfsbelehrung
                                                             Gegen die Grenzfeststellung und/oder Abmarkung kann
Für das oben angegebene Vermessungsobjekt wird ein
                                                             innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegung Wi-
Grenzfeststellungs- und/oder Abmarkungsverfahren nach
                                                             derspruch bei der oben genannten Vermessungsstelle
dem Gesetz über das amtliche Geoinformations- und Ver-
                                                             erhoben werden.
messungswesen (Geoinformations- und Vermessungsge-
setz – GeoVermG M-V) vom 16. Dezember 2010 (GVOBL.           Es wird darauf hingewiesen, dass die Entscheidung über
M-V S. 713) durchgeführt.                                    den Widerspruch kostenpflichtig ist, wenn sich die Grenz-
Gemäß § 31 Absatz 3 GeoVermG M-V wird den Beteiligten,       feststellung und/oder Abmarkung als richtig bestätigen.
denen die Grenzfeststellung und/oder Abmarkung nicht im
                                                             Pasewalk, den 14.05.2019
Grenztermin oder schriftlich bekannt gegeben wurde, die
Grenzfeststellung und/oder Abmarkung durch Offenlegung
der Niederschrift über den Grenztermin bekannt gegeben.
                                                             Vermerk über die ortsübliche Bekanntmachung
Die Offenlegung erfolgt in den Geschäftsräumen der Ver-      Beginn am: 14.05.2019
messungsstelle (Stelle nach § 5 Absatz 2 GeoVermG MV)        Ende am:   28.05.2019

   Ortsübliche Bekanntmachung der Offenlegung der Niederschrift über den Grenztermin

Vermessungsobjekt:                                           Die Offenlegung erfolgt in den Geschäftsräumen der Ver-
Gemeinde:      Rossow         Flur:      8                   messungsstelle (Stelle nach § 5 Absatz 2 GeoVermG M-V)
Gemarkung: Rossow             Flurstück: 77                  Vermessungs- und Ingenieurbüro Dipl.-lng.(FH) Friedhelm
                                                             Bock Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur, Straße
Für das oben angegebene Vermessungsobjekt wird ein           der Einheit 7, 17309 Jatznick während der Geschäftszeiten:
Grenzfeststellungs- und/oder Abmarkungs­verfahren nach       Montag–Freitag von 8.00Uhr bis 16.00 Uhr in der Zeit vom
dem Gesetz über das amtliche Geoinformations- und Ver-       31.05.2019 bis zum 01.07.2019
messungswesen (Geoinformations- und Vermessungsge-
                                                             Rechtsbehelfsbelehrung:
setz – GeoVermG M-V) vom 16. Dezember 2010 (GVOBL.
                                                             Gegen die Grenzfeststellung und/oder Abmarkung kann
M-V S. 713) durchgeführt.
                                                             innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegung Wi-
Gemäß § 31 Absatz 3 GeoVermG M-V wird den Beteiligten,       derspruch bei der oben genannten Vermessungsstelle
denen die Grenzfeststellung und/oder Abmarkung nicht im      erhoben werden.
Grenztermin oder schriftlich bekanntgegeben wurde, die       Es wird darauf hingewiesen, dass die Entscheidung über
Grenzfeststellung und/oder Abmarkung durch Offenlegung       den Widerspruch kostenpflichtig ist, wenn sich die Grenz-
der Niederschrift über den Grenztermin bekanntgegeben.       feststellung und/oder Abmarkung als richtig bestätigt.

   Ortsübliche Bekanntmachung der Offenlegung der Niederschrift über den Grenztermin

Vermessungsobjekt:                                           Die Offenlegung erfolgt in den Geschäftsräumen der Ver-
Gemeinde:      Rossow         Flur:      8                   messungsstelle (Stelle nach § 5 Absatz 2 GeoVermG M-V)
Gemarkung: Rossow             Flurstück: 110                 Vermessungs- und Ingenieurbüro Dipl.-lng.(FH) Friedhelm
                                                             Bock Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur, Straße
Für das oben angegebene Vermessungsobjekt wird ein           der Einheit 7, 17309 Jatznick während der Geschäftszeiten:
Grenzfeststellungs- und/oder Abmarkungs­verfahren nach       Montag–Freitag von 8.00Uhr bis 16.00 Uhr in der Zeitvom
dem Gesetz über das amtliche Geoinformations- und Ver-       31.05.2019 bis zum01.07.2019
messungswesen (Geoinformations- und Vermessungsge-
                                                             Rechtsbehelfsbelehrung:
setz – GeoVermG M-V) vom 16. Dezember 2010 (GVOBL.
                                                             Gegen die Grenzfeststellung und/oder Abmarkung kann
M-V S. 713) durchgeführt.
                                                             innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegung Wi-
Gemäß § 31 Absatz 3 GeoVermG M-V wird den Beteiligten,       derspruch bei der oben genannten Vermessungsstelle
denen die Grenzfeststellung und/oder Abmarkung nicht im      erhoben werden.
Grenztermin oder schriftlich bekanntgegeben wurde, die       Es wird darauf hingewiesen, dass die Entscheidung über
Grenzfeststellung und/oder Abmarkung durch Offenlegung       den Widerspruch kostenpflichtig ist, wenn sich die Grenz-
der Niederschrift über den Grenztermin bekanntgegeben.       feststellung und/oder Abmarkung als richtig bestätigt.
Amtsblatt Löcknitz-Penkun                                    - 14 -                                             Nr. 05/2019

                                    Bekanntmachung Finanzamt Greifswald

Innerhalb des Zeitraumes 2019/2020 werden die Boden-               und sind die von ihnen für die Zwecke der Bodenschätzung
schätzungsergebnisse gemäß § 11 des Bodenschätzungs-               als notwendig erachteten Maßnahmen, z. B. Aufgrabun-
gesetzes im Gebiet der Gemarkungen: Grünz und Radewitz             genzuzulassen.
durch den Schätzungsausschuss des Finanzamtes Greifs-
wald überprüft.                                                    Greifswald, den 24.04.2019
Gemäß § 15 des Bodenschätzungsgesetzes ist den mit
den örtlichen Arbeiten zur Durchführung dieses Gesetzes
Beauftragten das Betreten der Grundstücke zu gestatten,            LRDin Zöllner

                                                        Einladung
        Auswertung der Nachschätzung gemäߧ11desBodenschätzungsgesetzes ( BGBI. Jahrgang 2007 Teil I Nr. 69, S 3178)

Gemäß der Arbeitsanleitung für die Bodenschätzung in der           Penkun, den 30.04.2019
Mecklenburg-Vorpommerschen Steuerverwaltung, Stand
April/2002 führt der Amtliche Bodenschätzer des Finanz-
amtes Greifswald, Außenstelle Pasewalk die Schlussbe-
sprechung zur Nachschätzung in den Gemarkungen Wollin
und Friedefeld der Stadt Penkundurch.                              Netzel
                                                                   Bürgermeister
Ort der Veranstaltung: Wollin-Friedefeld
Termin                 04.06. 2019
Beginn:                15.00 Uhr
                                                                   Neubrandenburg, den 30.04.2019
Zu dieser Schlussbesprechung lädt der Bürgermeister alle
-   Eigentümer und/oder Pächter/Bewirtschafter von
    landwirtschaftlichen Nutzflächen sowie
-   Geschäftsführer von landwirtschaftlichen Betrieben             Westphal
    der Gemarkungen Wollin und Friedefeld herzlichein.             Amtlicher Bodenschätzer

                                              Bauflächen in Bismark

Die Gemeinde Ramin hat im Orts-
teil Bismark einen Bebauungs-
plan für 10 Wohngrundstücke
aufstellen lassen.
Die 10 entstandenen Flurstücke
stehen ab sofort zur Veräußerung.
Die Grundstücke haben eine
Größe von 846 m² bis 1.073 m²
(siehe Flurkarte).
Rückfragen sowie Kaufäntrage
bitte an das
Amt Löcknitz-Penkun
Liegenschaften
z. Hd. Frau Spiegel
Chausseestraße 30
17321 Löcknitz
Für Fragen stehen Frau Spiegel
und Frau Wagner gern unter
039754/50120 sowie /50138 zur
Verfügung.

                                               Öffentliche Bekanntmachungen – Ende –
Sie können auch lesen