R Se den Lebehne - Amt Löcknitz-Penkun
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Nr. 05/2019 -1- Amtsblatt Löcknitz-Penkun Jahrgang 14 14. Mai 2019 Nr. 05 Postwurfsendung sämtliche Haushalte e b e h n e r S e e a u f d e n L Blick
AmtsblAtt löcknitz-Penkun -2- Nr. 05/2019 Zum Wasserturm 13 17321 Löcknitz Telefon + Fax: 039754-51440 E-Mail: WBGLoecknitz@t-online.de vermietet folgende Wohnungen: 2-RW: Straße der Republik 07, 2. Obergeschoß, 41,47 m² Wohnfläche, 2 Zimmer, Küche, Bad mit Dusche, Heizung, V, 80,9 kwh (m²a), Öl, Bj. 1969 Grundmiete: 222,31 €, Betriebskostenvorauszahlung: 86,00 € Chausseestraße 15, 3. Obergeschoß, 49,58 m² Wohnfläche, 2 Zimmer, Küche mit Fenster, Bad mit Wanne, Heizung, Fahrstuhl, B, 90,2 kwh (m²a), Öl, Bj. 1978 Grundmiete: 297,72 €, Betriebskostenvorauszahlung: 123,00 € Straße der Republik 21, 1. Obergeschoß, 47,67 m² Wohnfläche, 2 Zimmer, Küche, Bad mit Wanne, Heizung, V, 83,9 kwh (m²a), Öl, Bj. 1964 Grundmiete: 222,31 €, Betriebskostenvorauszahlung: 86,00 € 3-RW: Straße der Republik 34, 4.Obergeschoß, 59,57m² Wohnfläche, 3 Zimmer, Küche mit Fenster, Bad mit Wanne, Balkon, Heizung, Fahrstuhl, B, 145 kwh (m²a), Öl, Bj. 1978 Grundmiete: 381,24 €, Betriebskostenvorauszahlung: 106,00 € Alle Wohnungen sind ab sofort bezugsfertig. Interessenten können sich telefonisch unter 039754/51440 und 01714253110 oder persönlich im Büro Zum Wasserturm 13 bei Herrn Ebert melden. Unsere Werbeaussagen sind respektvoll und ehrlich! Zum 5. Mal wurden wir als TOP Immobilien Makler ausgezeichnet! TOP IMMOBILIEN MAKLER 2016 NEUBRANDENBURG DEUTSCHLANDS GRÖSSTE MAKLER BEWERTUNG
Nr. 05/2019 -3- Amtsblatt Löcknitz-Penkun Inhaltsverzeichnis Amtliches - Bekanntmachung Finanzamt Greifswald 14 - Haushaltssatzung der Gemeinde Krackow für das - Einladung – Auswertung der Nachschätzung gemäß Haushaltsjahr 2019 4 § 11 des Bodenschätzungsgesetzes 14 - Haushaltssatzung der Gemeinde Bergholz für das - Bauflächen in Bismark 14 Haushaltsjahr 2019 5 - Haushaltssatzung der Gemeinde Nadrensee für das Sonstiges Haushaltsjahr 2019 6 - Die von Eickstedts und Rothenklempenow 15 - Haushaltssatzung der Gemeinde Plöwen für das - Wir gratulieren den Jubilaren im Juni 18 Haushaltsjahr 2019 7 - Aktuelle Veranstaltungen im Amtsbereich 20 - Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen - Dörpschaft Boock 20 der Stadt Penkun 8 - Tag der Bergholzer Vereine und der FFw Bergholz 20 - Gebührensatzung über das Friedhofs- und - Kooperation – wie geht das? 21 Bestattungswesen der Stadt Penkun 11 - 70 Jahre Anglerverein Randowtal Löcknitz e. V. 21 - Ortsübliche Bekanntmachung der Offenlegung der - Der Kulturverein Pampow lädt ein 21 Niederschrift über den Grenztermin 13 - 23. Schützenfest in Löcknitz 22 - 750 Jahre Grambow 22 - 5. Löcknitzer Seefest am 22.06. 22 Impressum - Einladung zum 3. Grenzpicknick am Dreiländerpunkt 23 Amtliches Bekanntmachungsblatt des Amtes Löcknitz-Penkun - Freiluftkino am Burgturm 23 - Benefiz-Flohmarkt für die Kita „Pusteblume“, Penkun 23 Herausgeber: - Termine der evangelischen Kirchen Löcknitz und Boock 24 Amt Löcknitz-Penkun, Chausseestraße 30, 17321 Löcknitz - Tourenplan GeroMobil und CariMobil 24 Internet: www.loecknitz-online.de - Einladung zum 18. Traktorentreffen 25 E-Mail: amt@loecknitz-online.de - Sport- und Kinderfest in Blankensee 25 - Jugendweihe 2020 25 Bezugsmöglichkeiten: - Geführte Wanderungen 26 - Amt Löcknitz-Penkun, Chausseestraße 30, 17321 Löcknitz, - Veranstaltungstermine in Krackow 26 Tel.: 039754/50-0 - Schibri-Verlag, Am Markt 22, 17335 Strasburg (Um.), Tel.: - Ritterturnier im Castrum Turgelowe am 9. Juni 2019 27 039753/22757 - In Boock packten viele Hände beim Frühjahrsputz mit an 28 - Club der dt.-franz. Freundschaft der Stadt Penkun 28 Bezugsbedingungen: - Pflanzaktion im Freizeitheim Wollin 29 - Das amtliche Mitteilungsblatt erscheint zehnmal jährlich in zwölf - 2. Bürgergesprächsrunde in Blankensee 29 Ausgaben (Auflage: 5.300 Exemplare) und wird kostenlos an die - 100 Jahre organisierter Sport in Plöwen, Termine 2019 30 erreichbaren Haushalte verteilt. - Landesmeisterschaften für Pferde und Ponys im Fahren 30 - Abonnenten erhalten das Amtsblatt gegen Erstattung der Porto- kosten - Radtour in Plöwen 31 - Ein kostenloser Download des Amtsblattes ist über das Amt - Frühlingsvolleyballturnier 2019 in Grambow 31 Löcknitz-Penkun unter www.loecknitz-online.de möglich. - Sportliche Leistungen nochmal auf dem Prfüfstand 32 - Frühjahrssomnium 32 Verantwortlich für den redaktionellen Teil: - Die Fußballer des LSV Grambow starten die Rückrunde Herr Futh, Tel.: 039754/50138 in einer neuen Kluft 32 Für unverlangt eingesandte Manuskripte besteht keine Verpflichtung der Veröffentlichung. Der Herausgeber und die Redaktion behalten - Neue Trainingsanzüge für die Plöwener Fußballer 33 sich vor, Beiträge zu kürzen und redaktionell zu bearbeiten. Die Ver- - Ostern in Sommersdorf 34 antwortung für den Inhalt der Beiträge liegt bei den Autoren. - „Eins, zwei, drei, such dein Ei!“ 34 - Ostern in der Boocker Kita „Boocker Zwerge“ 35 Herstellungsleitung: - Best Praxis 35 V. i. S. d. P.: Schibri-Verlag, Milow 60, 17337 Uckerland, - „Warum schweigt mein Kind?“ 35 Postanschrift: Schibri-Verlag, Am Markt 22, 17335 Strasburg (Um.) - Kindertagesstätte „Pusteblume“ 36 Redaktion: Martina Goth, E-Mail: goth@schibri.de Anzeigen: Nicole Helms, E-Mail: helms@schibri.de, - Kindertagesstätte „Randow-Spatzen“ 36 Tel.: 039753/22757 - Grundschule Penkun 38 - Susanne Sacher stellt sich vor 39 Für den Anzeigeninhalt sind alleinig die Inserenten verantwortlich. - Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung 39 Es gelten die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ des Verlages sowie dessen Anzeigenpreise. Namentlich gekennzeichnete Beiträge geben die Meinung des Verfassers wieder und müssen nicht unbedingt mit der Meinung des Herausgebers übereinstimmen. Einige Bilder und/oder Fotos in dieser Ausgabe sind das urheber- Die nächste Ausgabe rechtlichgeschützte Eigentum von 123RF Linited, Fotolia oder auto- risierten Lieferanten, die gemäß der Lizenzbedingungen genutzt wer- Amtsblatt Löcknitz-Penkun den. Diese Bilder und/oder Fotos dürfen nicht ohne Erlaubnis von 123RF Limited oder Foltolia kopiert oder heruntergeladen werden. erscheint am Dienstag, dem 25.06.2019. Druck/Endverarbeitung: Redaktionsschluss: 11.06.2019 um 12.00 Uhr. LINUS WITTICH Medien KG, Röbeler Straße 9, 17209 Sietow © Schibri-Verlag. Anzeigenschluss Das Werk und seine Teile sind urheberrechtlich geschützt. Die Ver- für Werbeanzeigen: 12.06.2019. vielfältigung (auch Auszüge) bedarf der schriftlichen Genehmigung des Verlages.
Amtsblatt Löcknitz-Penkun -4- Nr. 05/2019 Öffentliche Bekanntmachungen Öffentliche Bekanntmachungen – Anfang – Haushaltssatzung der Gemeinde Krackow für das Haushaltsjahr 2019 Aufgrund der §§ 45 ff. Kommunalverfassung des Landes § 3 – Verpflichtungsermächtigungen Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Ge- Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird meindevertretung vom 09.04.2019 folgende Haushaltssat- festgesetzt auf 0,00 e. zung erlassen: § 4 – Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit § 1 – Ergebnis- und Finanzhaushalt Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungs- Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird fähigkeit wird festgesetzt auf 100.000,00 e. 1. im Ergebnishaushalt a) der Gesamtbetrag der § 5 – Hebesätze ordentlichen Erträge auf 1.112.500,00 e der Gesamtbetrag der Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt fest- ordentlichen Aufwendungen auf 1.388.700,00 e gesetzt: der Saldo der ordentlichen 1. Grundsteuer Erträge und Aufwendungen auf ./. 276.200,00 e a) für die land- und forstwirtschaftlichen b) der Gesamtbetrag der Flächen (Grundsteuer A) auf 307 v. H. außerordentlichen Erträge auf 0,00 e b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 396 v. H. der Gesamtbetrag der 2. Gewerbesteuer auf 348 v. H. außerordentlichen Aufwendungen auf 0,00 e der Saldo der außerordentlichen § 6 – Stellen gemäß Stellenplan Erträge und Aufwendungen auf 0,00 e Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen c) das Jahresergebnis vor beträgt 1,5 Vollzeitäquivalente (VZÄ). Veränderung der Rücklagen auf ./. 276.200,00 e die Einstellung in Rücklagen auf 0,00 e § 7 – Eigenkapital die Entnahmen aus Rücklagen auf 8.300,00 e das Jahresergebnis nach Der Stand des Eigenkapitales zum 31.12. Veränderung der Rücklagen auf ./. 267.900,00 e des Haushaltsvorvorjahres betrug 2.452.341 e 2. im Finanzhaushalt Der voraussichtliche Stand des a) die ordentlichen Einzahlungen auf 1.035.700,00 e Eigenkapitales zum 31.12. die ordentlichen Auszahlungen auf 1.428.500,00 e des Haushaltsvorjahres beträgt 2.339.515 e der Saldo der ordentlichen und zum 31.12. des Haushaltsjahres 2.059.841 e Ein- und Auszahlungen auf ./. 392.800,00 e b) die außerordentlichen Einzahlungen auf 0,00 e Krackow, den 09.04.2019 die außerordentlichen Auszahlungen auf 0,00 e der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf 0,00 e c) die Einzahlungen aus Sauder Investitionstätigkeit auf 561.200,00 e Bürgermeister die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 550.800,00 e Hinweis: der Saldo der Ein- und Auszahlungen Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 aus Investitionstätigkeit auf 10.400,00 e wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Diese ist gemäß § 47 Abs. 2 KV M-V der Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom d) der Saldo der Ein- und Auszahlungen 10.04.2019 angezeigt worden. Sie enthält keine genehmigungs- aus Finanzierungstätigkeit pflichtigen Teile. (Veränderung der liquiden Mittel Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme und der Kredite zur Sicherung der vom 17.05.2019 bis 27.05.2019 während der allgemeinen Öff- Zahlungsfähigkeit) auf ./. 396.400,00 e nungszeiten im Amt Löcknitz-Penkun, 17321 Löcknitz, Chaus- festgesetzt. seestraße 30, im Zimmer 31 öffentlich aus. § 2 – Kredite für Investitionen Krackow, den 18.04.2019 und Investitionsförderungsmaßnahmen Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen (Kreditermächtigung) wird festge- Sauder setzt auf 0,00 e. Bürgermeister
Nr. 05/2019 -5- Amtsblatt Löcknitz-Penkun Haushaltssatzung der Gemeinde Bergholz für das Haushaltsjahr 2019 Aufgrund der §§ 45 ff. Kommunalverfassung des Landes § 4 – Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Ge- Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungs- meindevertretung vom 13.03.2019 und mit Genehmigung fähigkeit wird festgesetzt auf 293.000,00 e. des Landrates des Landkreises Vorpommern-Greifswald als untere Rechtsaufsichtsbehörde folgende Haushaltssat- § 5 – Hebesätze zung erlassen: Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt fest- § 1 – Ergebnis- und Finanzhaushalt gesetzt: 1. Grundsteuer Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird a) für die land- und forstwirtschaftlichen 1. im Ergebnishaushalt Flächen (Grundsteuer A) auf 298 v. H. a) der Gesamtbetrag der b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 386 v. H. ordentlichen Erträge auf 366.300,00 e 2. Gewerbesteuer auf 400 v. H. der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf 449.500,00 e § 6 – Stellen gemäß Stellenplan der Saldo der ordentlichen Erträge und Aufwendungen auf - 83.200,00 e Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen b) der Gesamtbetrag der beträgt 0,625 Vollzeitäquivalente (VZÄ). außerordentlichen Erträge auf 0,00 e der Gesamtbetrag der § 7 – Eigenkapital außerordentlichen Aufwendungen auf 0,00 e Der Stand des Eigenkapitales zum 31.12. der Saldo der außerordentlichen des Haushaltsvorvorjahres betrug 52.863 e Erträge und Aufwendungen auf 0,00 e Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitales c) das Jahresergebnis vor Veränderung zum 31.12. des Haushaltsvorjahres betrug 3.621 e der Rücklagen auf - 83.200,00 e und zum 31.12. des Haushaltsjahres - 79.921 e die Einstellung in Rücklagen auf 0,00 e die Entnahmen aus Rücklagen auf 35.000,00 e Die rechtsaufsichtlichen Entscheidungen zu den genehmi- das Jahresergebnis nach gungspflichtigen Teilen der Haushaltssatzung wurden am Veränderung der Rücklagen auf - 48.200,00 e 25.03.2019 wie folgt getroffen: 2. im Finanzhaushalt 1. Der im § 4 der Haushaltssatzung festgesetzte Höchst- a) die ordentlichen Einzahlungen auf 332.700,00 e betrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit die ordentlichen Auszahlungen auf 399.300,00 e in Höhe von 293.000 e wird gemäß § 53 Abs. 3 KV M-V der Saldo der ordentlichen in voller Höhe genehmigt. Ein- und Auszahlungen auf - 66.600,00 e 2. Der gemäß § 55 KV M-V genehmigungspflichtige Stel- b) die außerordentlichen Einzahlungen auf 0,00 e lenplan wird mit 0,625 Stellen in Vollzeitäquivalenten die außerordentlichen Auszahlungen auf 0,00 e (VZÄ) genehmigt. der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf 0,00 e Bergholz, den 03.04.2019 c) die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 471.400,00 e die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 518.000,00 e Kersten der Saldo der Ein- und Auszahlungen Bürgermeister aus Investitionstätigkeit auf - 46.600,00 e d) der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit Hinweis: (Veränderung der liquiden Mittel Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 und der Kredite zur Sicherung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 47 Abs. 3 KV der Zahlungsfähigkeit) auf - 121.500,00 e M-V erforderliche Genehmigung wurde am 25.03.2019 durch den festgesetzt. Landrat des Landkreises Vorpommern-Greifswald als untere Rechtsaufsichtsbehörde erteilt. § 2 – Kredite für Investitionen Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme und Investitionsförderungsmaßnahmen vom 17.05.2019 bis 27.05.2019 während der allgemeinen Öff- nungszeiten im Amt Löcknitz-Penkun, 17321 Löcknitz, Chaus- Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen seestraße 30, im Zimmer 31 öffentlich aus. ohne Umschuldungen (Kreditermächtigung) wird festge- setzt auf 0,00 e. Bergholz, den 03.04.2019 § 3 – Verpflichtungsermächtigungen Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird Kersten festgesetzt auf 0,00 e. Bürgermeister
Amtsblatt Löcknitz-Penkun -6- Nr. 05/2019 Haushaltssatzung der Gemeinde Nadrensee für das Haushaltsjahr 2019 Aufgrund der §§ 45 ff. Kommunalverfassung des Landes § 4 – Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Ge- Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungs- meindevertretung vom 02.04.2019 und mit Genehmigung fähigkeit wird festgesetzt auf 43.000,00 e. des Landrates des Landkreises Vorpommern-Greifswald als untere Rechtsaufsichtsbehörde folgende Haushaltssat- § 5 – Hebesätze zung erlassen: Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt fest- § 1 – Ergebnis- und Finanzhaushalt gesetzt: 1. Grundsteuer Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird a) für die land- und forstwirtschaftlichen 1. im Ergebnishaushalt Flächen (Grundsteuer A) auf 298 v. H. a) der Gesamtbetrag der b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 373 v. H. ordentlichen Erträge auf 484.600,00 e 2. Gewerbesteuer auf 360 v. H. der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf 599.800,00 e § 6 – Stellen gemäß Stellenplan der Saldo der ordentlichen Erträge und Aufwendungen auf ./. 115.200,00 e Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen b) der Gesamtbetrag der beträgt 2,61 Vollzeitäquivalente (VZÄ). außerordentlichen Erträge auf 0,00 e der Gesamtbetrag der § 7 – Eigenkapital außerordentlichen Aufwendungen auf 0,00 e Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12. der Saldo der außerordentlichen des Haushaltsvorvorjahres betrug 591.094 e Erträge und Aufwendungen auf 0,00 e Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitales c) das Jahresergebnis vor zum 31.12. des Haushaltsvorjahres beträgt 685.692 e Veränderung der Rücklagen auf ./. 115.200,00 e und zum 31.12. des Haushaltsjahres 566.989 e die Einstellung in Rücklagen auf 0,00 e die Entnahmen aus Rücklagen auf 115.300,00 e Die rechtsaufsichtliche Genehmigung wurde am 10.04.2019 das Jahresergebnis nach erteilt. Veränderung der Rücklagen auf 100,00 e 2. im Finanzhaushalt Der Stellenplan der Gemeinde Nadrensee wird gemäß § a) die ordentlichen Einzahlungen auf 436.400,00 e 55 KV M-V mit 2,61 Stellen in Vollzeitäquivalenten (VZÄ) die ordentlichen Auszahlungen auf 549.000,00 e genehmigt. der Saldo der ordentlichen Weitere genehmigungspflichtige Teile enthält die Haus- Ein- und Auszahlungen auf ./. 112.600,00 e haltssatzung nicht. b) die außerordentlichen Einzahlungen auf 0,00 e die außerordentlichen Auszahlungen auf 0,00 e Nadrensee, den 18.04.2019 der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf 0,00 e c) die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 73.300,00 e die Auszahlungen aus Voß Investitionstätigkeit auf 191.000,00 e Bürgermeisterin der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf ./. 117.700,00 e d) der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit Hinweis: (Veränderung der liquiden Mittel Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 47 Abs. 3 KV und der Kredite zur Sicherung der M-V erforderliche Genehmigung wurde am 10.04.2019 durch den Zahlungsfähigkeit) auf ./. 243.800,00 e Landrat des Landkreises Vorpommern-Greifswald als untere festgesetzt. Rechtsaufsichtsbehörde erteilt. Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme § 2 – Kredite für Investitionen vom 17.05.2019 bis 27.05.2019 während der allgemeinen Öff- und Investitionsförderungsmaßnahmen nungszeiten im Amt Löcknitz-Penkun, 17321 Löcknitz, Chaus- seestraße 30, im Zimmer 31 öffentlich aus. Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen (Kreditermächtigung) wird festge- Nadrensee, den 18.04.2019 setzt auf 0,00 e. § 3 – Verpflichtungsermächtigungen Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird Voß festgesetzt auf 0,00 e. Bürgermeisterin
Nr. 05/2019 -7- Amtsblatt Löcknitz-Penkun Haushaltssatzung der Gemeinde Plöwen für das Haushaltsjahr 2019 Aufgrund der §§ 45 ff. Kommunalverfassung des Landes § 4 – Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Ge- Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungs- meindevertretung vom 25.03.2019 und mit Genehmigung fähigkeit wird festgesetzt auf 232.000,00 e. des Landrates des Landkreises Vorpommern-Greifswald als untere Rechtsaufsichtsbehörde folgende Haushaltssat- § 5 – Hebesätze zung erlassen: Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt fest- gesetzt: § 1 – Ergebnis- und Finanzhaushalt 1. Grundsteuer Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird a) für die land- und forstwirtschaftlichen 1. im Ergebnishaushalt Flächen (Grundsteuer A) auf 300 v. H. a) der Gesamtbetrag der b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 385 v. H. ordentlichen Erträge auf 351.400,00 e 2. Gewerbesteuer auf 360 v. H. der Gesamtbetrag der § 6 – Stellen gemäß Stellenplan ordentlichen Aufwendungen auf 459.000,00 e der Saldo der ordentlichen Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen Erträge und Aufwendungen auf ./. 107.600,00 e beträgt 0,875 Vollzeitäquivalente (VzÄ). b) der Gesamtbetrag der § 7 – Eigenkapital außerordentlichen Erträge auf 0,00 e der Gesamtbetrag der Der Stand des Eigenkapitales zum 31.12. außerordentlichen Aufwendungen auf 0,00 e des Haushaltsvorvorjahres betrug 576.764 e der Saldo der außerordentlichen Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitales Erträge und Aufwendungen auf 0,00 e zum 31.12. des Haushaltsvorjahres beträgt 468.912 e c) das Jahresergebnis vor und zum 31.12. des Haushaltsjahres 361.820 e Veränderung der Rücklagen auf ./. 107.600,00 e die Einstellung in Rücklagen auf 0,00 e Die rechtsaufsichtlichen Entscheidungen zu den genehmi- die Entnahmen aus Rücklagen auf 45.500,00 e gungspflichtigen Teilen der Haushaltssatzung wurden am das Jahresergebnis nach 09.04.2019 wie folgt getroffen: Veränderung der Rücklagen auf ./. 62.100,00 e 1. Gemäß § 52 Abs. 2 KV M-V wird der im § 2 der Haushalts- 2. im Finanzhaushalt satzung 2019 festgesetzte Gesamtbetrag der Kredite zur a) die ordentlichen Einzahlungen auf 298.000,00 e Finanzierung von Investitionen und Investitionsförde- die ordentlichen Auszahlungen auf 384.400,00 e rungsmaßnahmen in Höhe von 100.000 e genehmigt. Die der Saldo der ordentlichen Genehmigung wird gemäß § 52 Abs. 4 Nr. 2 KV M-V unter Ein- und Auszahlungen auf ./. 86.400,00 e den Vorbehalt der Einzelkreditgenehmigung gestellt. b) die außerordentlichen Einzahlungen auf 0,00 e 2. Der im § 4 der Haushaltssatzung festgesetzte Höchst- die außerordentlichen Auszahlungen auf 0,00 e betrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit der Saldo der außerordentlichen in Höhe von 232.000 e wird gemäß § 53 Abs. 3 KV M-V Ein- und Auszahlungen auf 0,00 e in voller Höhe genehmigt. c) die Einzahlungen aus 3. Der Stellenplan der Gemeinde Plöwen wird gemäß § 55 nvestitionstätigkeit auf 348.600,00 e KV M-V mit 0,875 Stellen in Vollzeitäquivalenten (VZÄ) die Auszahlungen aus genehmigt. Investitionstätigkeit auf 467.300,00 e Plöwen, den 18.04.2019 der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf ./. 118.700,00 e Sy d) der Saldo der Ein- und Auszahlungen Bürgermeister aus Finanzierungstätigkeit (Veränderung der liquiden Mittel Hinweis: und der Kredite zur Sicherung der Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 Zahlungsfähigkeit) auf ./. 108.300,00 e wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 47 Abs. 3 KV festgesetzt. M-V erforderliche Genehmigung wurde am 09.04.2019 durch den Landrat des Landkreises Vorpommern-Greifswald als untere § 2 – Kredite für Investitionen Rechtsaufsichtsbehörde erteilt. und Investitionsförderungsmaßnahmen Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme vom 17.05.2019 bis 27.05.2019 während der allgemeinen Öff- Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen nungszeiten im Amt Löcknitz-Penkun, 17321 Löcknitz, Chaus- ohne Umschuldungen (Kreditermächtigung) wird festge- seestraße 30, im Zimmer 31 öffentlich aus. setzt auf 100.000,00 e. Plöwen, den 18.04.2019 § 3 – Verpflichtungsermächtigungen Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird Sy festgesetzt auf 0,00 e. Bürgermeister
Amtsblatt Löcknitz-Penkun -8- Nr. 05/2019 Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Penkun Aufgrund von § 5 der Kommunalverfassung Mecklen- d. Einrichtungen und Anlagen einschließlich der Grab- burg-Vorpommern vom 13. Juli 2011 i. V. m. § 18 Abs. 2 stätten zu verunreinigen oder zu beschädigen; Ziffer 3 des Bestattungsgesetzes (BestattG M-V) vom 3. e. Druckschriften zu verteilen, Waren aller Art sowie Juli 1998 hat die Stadtvertretung Penkun auf ihrer Sitzung gewerbliche Dienste anzubringen; am 03.04.2019 folgende Satzung über das Friedhofs- und f. an Sonn- und Feiertagen und in der Nähe einer Bestattungswesen der Stadt Penkun (Friedhofssatzung) Bestattungshandlung Arbeiten auszuführen; beschlossen: g. zu lärmen und zu spielen; h. Hunde frei laufen zu lassen; I. Allgemeine Bestimmungen i. jeder Durchgangsverkehr. § 1 – Eigentum und Zweckbestimmung 2. Reden und Feiern in der Trauerhalle und an den Grab- stätten können von allen anerkannten Gemeinschaften 1. Die Stadt Penkun ist Eigentümerin folgender Friedhöfe: und Einzelpersonen durchgeführt werden. Sie sind Penkun Flur 2 Flst. 273 4.083 m² der Würde des Ortes und dem Ernst der Handlung Grünz Flur 1 Flst. 296 2.580 m² entsprechend auszugestalten. Eine Herabwürdigung Sommersdorf Flur 1 Flst. 89/2 669 m² weltanschaulicher oder religiöser Überzeugungen ist Neuhof Flur 1 Flst. 163 2.239 m² nicht statthaft. Storkow Flur 3 Flst. 12 2.668 m² 2. Der Friedhof dient der Bestattung aller Personen, die § 5 – Gewerbliche Arbeiten bei ihrem Ableben Einwohner der Stadt Penkun waren oder ein Anrecht auf Beisetzung in einer bestimmten 1. Gewerbetreibende haben die für den Friedhof gelten- Grabstätte erworben haben. Für andere Personen den Bestimmungen zu beachten. bedarf es der besonderen Erlaubnis der Friedhofsver- 2. Den Gewerbetreibenden ist zur Ausführung ihrer Arbeit waltung. innerhalb des Friedhofes das Befahren der Hauptwe- ge mit geeigneten Fahrzeugen während der von der § 2 – Aufsicht und Verwaltung Friedhofsverwaltung festgesetzten Zeiten zu gestatten. Gewerbetreibende haften für alle Schäden, die sie im Die Verantwortung für den Friedhof unterliegt der Stadt Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit auf dem Friedhof Penkun. Nach ihrer Weisung erfolgt die Verwaltung. Die verursachen. laufenden Verwaltungsaufgaben werden durch das Amt 3. Gewerbetreibende haben ihre Arbeiten bei der Fried- Löcknitz-Penkun (Friedhofsverwaltung) wahrgenommen. hofsverwaltung anzumelden und eine Gebühr für ihre Arbeiten zu entrichten. Die Gebühren sind der Gebüh- § 3 – Ordnung rensatzung zu entnehmen. 1. Für die Ordnung auf dem Friedhof können besondere 4. Bei allen Arbeiten ist auf Bestattungsfeierlichkeiten Bestimmungen erlassen werden. Rücksicht zu nehmen. 2. Der Friedhof ist während der an den Eingängen be- 5. Die Anlegung von Grabstätten (Aushebung und Ver- kanntgegebenen Zeiten für den Besuch geöffnet. füllen) von Reihen- und Wahlgräbern, einschl. der 3. Die Friedhofsverwaltung kann das Betreten aller oder Benutzung des Leichenwagens wird auf das jeweilige einzelner Friedhofsteile aus besonderem Anlass vor- Bestttungsunternehmen übertragen. übergehend untersagen. II. Bestattungsvorschriften § 4 – Verhalten auf dem Friedhof § 6 – Allgemeines 1. Die Besucher haben sich ruhig und der Würde des Ortes entsprechend zu verhalten. Den Anordnungen 1. Jede Bestattung ist unverzüglich bei der Friedhofsver- der Friedhofsverwaltung ist Folge zu leisten. Wer ihnen waltung anzumelden. Dabei ist die vom Standesamt zuwider handelt, kann von dem Friedhof verwiesen ausgestellte Sterbeurkunde vorzulegen, damit die werden. Kinder unter 6 Jahren dürfen den Friedhof Grabstelle und der Bestattungstermin festgelegt wer- nur in Begleitung von Erwachsenen und unter deren den können. Verantwortung betreten. 2. Wird eine Bestattung in einer vorher erworbenen Wahlgrabstätte beantragt, ist auch das Nutzungsrecht Auf dem Friedhof ist nicht gestattet: nachzuweisen. a. die Flächen außerhalb der Wege und die Grabstät- 3. Den Bestattungstermin legt die Friedhofsverwaltung ten unbefugt zu betreten, den Friedhof und seine im Einvernehmen mit den Angehörigen und dem Be- Einrichtungen und Anlagen zu verunreinigen oder stattungsunternehmen fest. zu beschädigen; 4. Der Transport der Leiche zum Friedhof erfolgt durch ein b. die Wege mit Fahrzeugen aller Art, ausgenommen beauftragtes Bestattungsunternehmen im geschlos- Kinderwagen, Handwagen und Krankenfahrstühlen senen Sarg. Die Aufbewahrung der Verstorbenen bis zu befahren; zur Beisetzung erfolgt im dafür bestimmten Raum der c. Abraum außerhalb der dafür vorgesehenen Plätze Trauerhalle. und Einrichtungen abzulegen;
Nr. 05/2019 -9- Amtsblatt Löcknitz-Penkun § 7 – Ruhezeiten 4. Es besteht kein Anspruch auf Verleihung oder Wie- dererwerb von Nutzungsrechten an einer der Lage Die Ruhezeit für Leichen beträgt 30 Jahre. nach bestimmten Grabstätte oder auf die Unverän- Die Ruhezeit für Aschen beträgt 20 Jahre. derlichkeit der Umgebung. 5. Erdgrabstätten und Urnengrabstätten werden einzeln § 8 – Umbettungen oder für mehrere Grabstellen für die Dauer des Nut- 1. Umbettungen dürfen zur Wahrung der Totenruhe zungsrechtes zur Beisetzung von Leichen bzw. Urnen grundsätzlich nicht vorgenommen werden. vergeben. Das Nutzungsrecht beträgt 25 bzw. 20 Jahre 2. Aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses vom Tag des Erwerbes an gerechnet. kann die Friedhofsverwaltung Grabstätten verlegen Nach Ablauf des Nutzungsrechts kann das Nut- und damit Umbettungen vornehmen. Die Leichen oder zungsrecht nur auf Antrag und nur für die gesamte Aschenreste sind in diesen Fällen in ein anderes Grab Erdgrabstätten und Urnengrabstätten gegen Zahlung gleicher Art umzubetten. Die Nutzungsberechtigten einer Gebühr nach der jeweiligen Gebührensatzung sind vorher anzuhören, es sei denn, dass die Anschrif- erneuert werden. ten nicht rechtzeitig ermittelt werden können. 3. Sonstige Umbettungen von Leichen und Aschen Über das Nutzungsrecht wird eine Bescheinigung bedürfen der vorherigen Genehmigung der Friedhofs- ausgestellt. Die Friedhofsverwaltung ist verpflichtet, verwaltung. Die Genehmigung kann nur bei Vorliegen zur rechtzeitigen Stellung des Verlängerungsantrages eines wichtigen Grundes erteilt werden. Ist die Ruhe- aufzufordern. frist noch nicht abgelaufen, so wird eine Umbettung Wird durch Beisetzung auf einer Erdgrabstätten und von der schriftlichen Erlaubnis des Amtsarztes und der Urnengrabstätten das bestehende Nutzungsrecht zuständigen Ordnungsbehörde abhängig gemacht. überschritten, so findet die Beisetzung nur statt, wenn 4. Sonstige Umbettungen erfolgen auf schriftlichen das Nutzungsrecht für die ganze Erdgrabstätten und Ur- Antrag. Antragsberechtigt ist der jeweilige Nutzungs- nengrabstätten bis zum Ablauf der Ruhefrist des zuletzt berechtigte. Kann der Antragsteller nicht allein über Verstorbenen verlängert worden ist. Die Gebühr richtet die Umbettung verfügen, so hat er die Einwilligung sich nach der jeweilig geltenden Gebührensatzung. der anderen Berechtigten in schriftlicher Form nach- 6. Anonyme Urnengrabstätten ohne Namenstafel und zuweisen. halbanonyme Grabstätten mit Namenstafel sind 5. Umbettungen von Leichen aus einem Reihengrab in Urnenreihengrabstätten, die der Reihe nach einzeln ein anderes Reihengrab des gleichen Friedhofes sind belegt und nur im Todesfall für die Dauer der Ru- mit Ausnahmen des Absatzes 2 nicht zulässig. hezeit zur Beisetzung einer Urne vergeben werden. 6. Die Grabmale und ihr Zubehör können nur dann Nutzungsrechte über die Ruhezeit hinaus können umgesetzt werden, wenn sie nicht gegen die Gestal- nicht geltend gemacht werden. Ein Wiedererwerb von tungsrichtlinien der betreffenden neuen Grababteilung Urnenreihengrabstätten oder die Verlängerung der verstoßen. Ruhefrist ist nicht möglich. 7. Die Kosten der Umbettung und den Ersatz von Schä- Auf diesen Grabstätten kann auf Antrag beigesetzt wer- den, die an benachbarten Grabstätten und Anlagen den. Der Antrag kann zu Lebzeiten bzw. nach Eintritt durch die Umbettung entstehen, hat der Antragsteller eines Todesfalls von Angehörigen gestellt werden. zu tragen. Baumgrabstätten sind Grabstätten an den dafür vor- 8. Alle Umbettungen werden von einem Beauftragten der gesehenen Bäumen mit Namenstafel. Friedhofsverwaltung durchgeführt. Sie bestimmt den Zeitpunkt der Umbettung. Die Beisetzung auf anonymen und halbanonymen 9. Der Ablauf der Ruhefrist wird durch die Umbettung Grabstätten erfolgt ohne Trauergäste. Zuvor haben nicht gehemmt oder unterbrochen. Angehörige die Möglichkeit, an der Verabschiedung in der Trauerhalle oder abseits der anonymen Felder teilzunehmen. Beisetzungen auf anonymen Grabstätten können auch III. Grabstätten behördlich angeordnet werden. § 9 – Allgemeine Bestimmungen über Grabstätten Das Betreten des anonymen Grabfeldes ist untersagt 1. Die Grabstätten werden unterschieden in und nur den Friedhofsangestellten zur Unterhaltung a. Erdgrabstätten; der Fläche und den Bestattungsunternehmen für Bei- b. Urnengrabstätten; setzungen gestattet. Grabschmuck darf nur auf den c. anonyme Urnengrabstätten ohne Namenstafel vorgesehenen Stellen abgelegt werden. (Urnenreihengrab); 7. Bei Erdbeisetzungen darf in jedem Grab grundsätzlich d. halbanonyme Grabstätten mit Namenstafel nur eine Leiche beigesetzt werden. Es kann gestattet (Urnenreihengrab). werden, eine Mutter mit einem gleichzeitig verstorben e. Baumgrabstätten neugeborenen Kind oder zwei gleichzeitig verstorbenen 2. Die Eigentumsverhältnisse an den Grabstätten bleiben Kindern bis zu 5 Jahren in einem Grab zu bestatten. unberührt. An den Grabstätten können Rechte nur Auf einer Erdgrabstätte dürfen zusätzlich 2 Urnen nach dieser Satzung erworben werden. beigesetzt werden. 3. Rechte an einer Grabstätte werden nur beim Todesfalle 8. Aschebeisetzungen sind nur unterirdisch gestattet. Es verliehen. Bei Wahlgrabstätten kann die Friedhofsver- sind grundsätzlich nur biologisch abbaubare Urnen waltung Ausnahmen zulassen. zu verwenden.
Amtsblatt Löcknitz-Penkun - 10 - Nr. 05/2019 Auf einer Urnengrabstätte dürfen zusätzlich zwei Urnen 6. Die Gestaltung der Grabstätten ist dem Gesamtcharak- beigesetzt werden. ter des Friedhofes, des Grabfeldes und der unmittelba- 9. Das Nutzungsrecht einer Wahlgrabstätte geht auf die ren Umgebung anzupassen. Für die Bepflanzung der Angehörigen des verstorbenen Nutzungsberechtigten Grabstätten sind nur solche Pflanzen zu verwenden, über. die andere Grabstätten oder die öffentlichen Anlagen a. auf den überlebenden Ehegatten und Wege nicht beeinträchtigen. b. auf die Kinder 7. Für das Herrichten und Instandhalten der Grabstätten c. auf die Stiefkinder sind die jeweiligen Nutzungsberechtigten verantwort- d. auf die Enkel lich. Sie können die Grabstätten selbst pflegen oder e. auf die Eltern die Grabpflege in Auftrag geben. Die Verpflichtung f. auf die vollgebürtigen Geschwister erlischt mit Ablauf des Nutzungsrechts. g. auf die Stiefgeschwister 8. Die Herrichtung, die Unterhaltung und jede Verän- h. auf die nicht unter a–g fallenden Erben derung der gärtnerischen Anlagen außerhalb der 10. Vorzeitige Einebnungen von Grabstätten sind grund- Grabstätten obliegen ausschließlich der Friedhofsver- sätzlich möglich. Die Nutzungsberechtigten haben waltung. hierzu einen formlosen Antrag in der Friedhofsverwal- tung zustellen. Für die Zeit bis zum Ablauf der Ruhe- § 13 – Errichtung und Veränderung von Grabmalen zeit des zuletzt Verstorbenen ist eine Gebühr für die Pflege der Freifläche durch die Friedhofsangestellten 1. Grabmale dürfen nur nach vorheriger schriftlicher zu entrichten. Die Gebühr ist der Gebührensatzung zu Genehmigung der Friedhofsverwaltung errichtet oder entnehmen. verändert werden. Die Aufstellung oder Veränderung eines Grabmals und § 10 – Grabregister der damit zusammenhängenden Anlagen ist bei der Die Friedhofsverwaltung führt ein Verzeichnis der Beige- Friedhofsverwaltung schriftlich zu beantragen. setzten der Grabstätten, der Nutzungsrechte und der 2. Die Errichtung und Veränderung aller sonstigen An- Ruhezeiten. lagen bedarf ebenfalls der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Friedhofsverwaltung. IV. Gestaltung der Grabstätten § 14 – Standsicherheit der Grabmale § 11 – Allgemeine Gestaltungsgrundsätze und Wahlmöglichkeit 1. Die Grabmale sind ihrer Größe entsprechend nach den allgemein anerkannten Regeln des Handwerks 1. Jede Grabstätte ist so zu gestalten und so an die Um- zu fundamentieren und so zu befestigen, dass sie gebung anzupassen, dass die Würde des Friedhofes dauerhaft standsicher sind und auch beim Öffnen be- in seinen einzelnen Teilen und in seiner Gesamtanlage nachbarter Gräber nicht umstürzen oder sich senken gewahrt wird. können. 2. Die Stadt Penkun kann besondere Gestaltungsrichtli- 2. Alle stehenden Grabmale müssen durch nichtrostende nien erlassen. Metalldübel mit mindestens 10 mm Stärke so mit dem Fundament verbunden werden, dass die Standsi- § 12 – Anlage, Größe und Unterhaltung der Grabstätten cherheit gewährleistet ist. Für die Standsicherheit der 1. Die Grabstätten werden von einem beauftragten Grabmale sind die Friedhofsbenutzer verantwortlich. Bestattungsunternehmen ausgehoben und wieder Die Friedhofsverwaltung ist gegebenenfalls verpflich- verfüllt. tet, Grabmale, die nicht mehr standsicher sind, zur 2. Die Mindestgrabtiefe beträgt von der Oberkante Sarg Vermeidung von Gefahren für die Friedhofsbenutzer bis zur Erdoberfläche ohne Grabhügel) mindestens sachgemäß umzulegen. 0,90 m, von der Oberkante Urne bis zur Erdoberfläche 3. Die Grabmale müssen von den Nutzungsberechtigten mindestens 0,60 m. so lange in gutem Zustand gehalten werden, wie ihnen 3. Die Gräber müssen voneinander durch mindestens ein Anrecht auf die betreffende Grabstelle zusteht. 0,30 m starke Erdwände getrennt werden. Wenn das ungeachtet der Aufforderung der Friedhofs- 4. Neu anzulegende Grabstätten haben folgende Größe: verwaltung innerhalb einer zu bestimmenden Frist nicht a. für Erdbestattungen von Kindern unter 6 Jahre geschieht, ist die Friedhofsverwaltung berechtigt, die Länge 1,20 m, Breite 0,60 m Teile bzw. Stücke auf Kosten der Nutzungsberechtigten b. für Erdbestattungen von Erwachsenen zu entfernen. Länge 2,50 m, Breite 1,20 m Durch die Form der Grabmale dürfen religiöse An- Breite Doppelgrabstätte schauungen nicht verletzt werden. Länge 2,50 m, Breite 2,40 m c. für Urnen § 15 – Besondere Grabmale Länge 1,00 m, Breite 1,00 m. 1. Historische oder künstlerisch wertvolle Grabmale, die Eine Gestaltung bzw. Begrünung ist nur innerhalb der als besondere Eigenart des Friedhofs gelten, unterste- Abmaße zulässig. hen dem besonderen Schutz der Friedhofsverwaltung. 5. Alle Grabstätten müssen hergerichtet und dauernd 2. Die sich auf dem Friedhof befindlichen Soldatengräber, instandgehalten werden. Verwelkte Blumen und Krän- einschließlich der Grabmale, sind besonders geschützt ze sind von den Grabstätten zu entfernen und an den und sind ohne zeitliche Begrenzung zu erhalten. dafür vorgesehenen Plätzen abzulegen.
Nr. 05/2019 - 11 - Amtsblatt Löcknitz-Penkun § 16 – Vernachlässigung § 20 – Gebühren (1) Wird eine Grabstätte nicht den Vorschriften dieser Für die Benutzung des Friedhofes und seiner Einrichtungen Satzung entsprechend angelegt oder länger als 1 werden Gebühren nach der jeweils gültigen Friedhofsge- Jahr in der Unterhaltung vernachlässigt, so wird der bührensatzung erhoben. Nutzungsberechtigte oder, wenn ein solcher nicht vor- handen ist, einer der nächsten Angehörigen schriftlich § 21 – Ordnungswidrigkeiten/Bußgeldvorschriften aufgefordert seiner Verpflichtung zur Herrichtung und (1) Zu einer Geldbuße bis zu einer Höhe von 1.000,00 e Pflege nachzukommen. kann in Verbindung mit § 5, Abs. 3 der Kommunalver- Außerdem wird er durch ein Hinweisschild auf der fassung M-V herangezogen werden, wer vorsätzlich Grabstätte aufgefordert, sich mit der Friedhofsverwal- oder fahrlässig tung in Verbindung zu setzen. 1. entgegen § 4 Abs. 1 sich auf den Friedhöfen nicht (2) Kommt der Nutzungsberechtigte innerhalb von 6 entsprechend der Würde des Ortes verhält und den Monaten nach Aufforderung seiner Verpflichtung zur Anordnungen des Friedhofpersonals nicht folgt, Grabpflege nicht nach, kann die Friedhofsverwaltung 2. entgegen § 5 Abs. 3 eine gewerbliche Tätigkeit auf das Nutzungsrecht an der Grabstätte ohne Entschädi- den Friedhöfen ohne Zulassung oder sie auch an gung entziehen und die Grabstätte beräumen, eineb- Sonn- und Feiertagen ausübt, nen und einsäen sowie Grabmale und die Umrandung 3. entgegen dem § 12 die Grabmale nicht der Größe ohne Aufbewahrung auf Kosten des Nutzungsberech- entsprechend nach den allgemein anerkannten tigten beseitigen lassen. Bis zum Ende der Ruhezeit Regeln des Handwerks fundamentiert und so hat der bisherige Nutzungsberechtigte eine Gebühr befestigt, dass sie dauerhaft standsicher sind und zur Pflege gemäß der aktuellen Gebührensatzung zu auch beim Öffnen benachbarter Gräber nicht um- entrichten. stürzen oder sich senken können, die Grabmale (3) Mit der Entziehung des Nutzungsrechtes endet jeder und sonstige Anlagen nicht dauerhaft im guten Anspruch auf die Grabstätte. verkehrssicheren und würdigen Zustand hält. (2) Für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrig- V. Benutzung der Trauerhalle keiten gegen diese Satzung ist das Amt Löcknitz-Pen- § 17 – Trauerhalle kun als örtliche Ordnungsbehörde zuständig. 1. Die Trauerhalle dient zur Aufnahme von Verstorbenen § 22 – Inkrafttreten bis zur Beisetzung. Sie darf nur mit Erlaubnis der Friedhofsverwaltung betreten werden. Diese Satzung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekannt- 2. Für die Trauerfeier steht die Trauerhalle zur Verfügung. machung in Kraft. 3. Auf Wunsch der Angehörigen kann der Sarg, sofern Gleichzeitig tritt die Friedhofssatzung der Stadt Penkun keine Bedenken bestehen, in der Trauerhalle von einem vom 10.01.2001, die Erste Satzung zur Änderung der Sat- zugelassenen Bestattungsunternehmen geöffnet wer- zung vom 25.11.2009 sowie die Zweite Satzung zur Ände- den. Särge sollten spätestens eine Stunde vor Beginn rung der Satzung vom 27.02.2013 außer Kraft. der Trauerfeier geschlossen werden. VI. Schlussvorschriften Penkun, den 03.04.2019 § 18 – Alte Rechte Bei Grabstätten, über die bei Inkrafttreten dieser Satzung bereits verfügt war, bleibt die Ruhezeit unberührt. § 19 – Haftung Die Stadt Penkun/Friedhofsverwaltung haftet nicht für Schäden, die durch nichtsatzungsgemäße Nutzung des Friedhofs und seiner Einrichtungen durch dritte Personen Netzel oder Tiere entstehen. Bürgermeister Gebührensatzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Penkun Aufgrund von § 5 der Kommunalverfassung Mecklen- § 1 – Allgemeines burg-Vorpommern (KV M-V) vom 13. Juli 2011 i. V. m. §§ 1 Für die Benutzung des Friedhofs und der Bestattungsein- und 6 des Kommunalabgabengesetzes Mecklenburg-Vor- richtungen sowie für Leistungen der Friedhofsverwaltung pommern (KAG M-V) vom 12. April 2005 hat die Stadtver- werden nach Maßgabe dieser Satzung Gebühren erhoben. tretung Penkun am 03.04.2019 folgende Gebührensatzung zur Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Penkun beschlossen:
Amtsblatt Löcknitz-Penkun - 12 - Nr. 05/2019 § 2 – Gebührenpflichtige 3a. anonyme Urnengrabstätten ohne Namenstafel (Urnenreihengrab) 500,00 e Gebührenpflichtig ist der Antragsteller oder die Person, in 3b. halbanonyme Grabstätte mit Namenstafel deren Auftrag der Friedhof oder die Bestattungseinrichtung Storkow (mit Fertigstellung) 700,00 e benutzt werden. Wird der Auftrag von mehreren Personen Baumgrabstätte mit Namenstafel oder im Auftrag von mehreren Personen gestellt, so haftet (Kosten für Namenstafel werden umgelegt) 350,00 e jede einzelne Person als Gesamtschuldner. § 8 – Bestattungs- und Umbettungsgebühren § 3 – Entstehung der Gebührenpflicht Die Bestattungs- und Umbettungsgebühren werden durch Die Gebührenpflicht entsteht mit Erbringen der Leistung. das Bestattungsunternehmen erhoben. § 4 – Festsetzung und Fälligkeit § 9 – Gebühr für die Benutzung der Trauerhalle 1. Die Heranziehung zu Gebühren erfolgt durch schriftlichen Benutzung der Trauerhalle je Trauerfeier 90,00 e Bescheid. Die Gebühren sind innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides zu zahlen. § 10 – Genehmigungsgebühren 2. Rückständige Gebühren werden im Verwaltungsver- fahren eingezogen. Für die Genehmigung zur Errichtung oder Veränderung von Grabmalen nach § 13 der Friedhofssatzung werden folgen- § 5 – Stundung und Erlass der Gebühren de Gebühren erhoben: 1. Erdgrabstätten und Urnengrabstätten 15,00 e Die Gebühren können im Einzelfall aus Billigkeitsgründen wegen persönlicher oder sachlicher Härte gestundet sowie § 11 – Einebnung von Grabstätten durch die Friedhofsverwaltung ganz oder teilweise erlassen werden. 1. Einebnungen von Erd-Doppelgrabstätten 200,00 e § 6 – Erstattung von Gebühren für Grabnutzungsrechte 2. Einebnungen von Erd-Einzelgräbern 150,00 e 3. Einebnungen von Urnengrabstätten 50,00 e Bei vorzeitiger Rückgabe von Grabstellennutzungsrechten aus dieser Satzung werden an den Grabstellennutzer oder Gebühr für die vorzeitige Einebnung von Grabstätten ent- seinen Rechtsnachfolger keine Gebühren erstattet. sprechend § 9 Nr. 10 der Friedhofsverwaltung 4. Urnengrabstätten § 7 – Belegungsgebühren Pro Jahr bis zum Ablauf der Ruhezeit 50,00 e Für Erdgrabstätten/Urnengrabstätten: 5. Erd- Einzelgräber Pro Jahr bis zum Ablauf der Ruhezeit 80,00 e 1a. Einzelgrab für Erdbestattungen 6. Erd- Doppelgräber (Nutzungszeit 25 Jahre) 300,00 e Pro Jahr bis zum Ablauf der Ruhezeit 160,00 e 1b. Verlängerung des Nutzungsrechtes/Jahr 10,00 e 1c. Zusätzlich für die Anpassung § 12 – Gebühren für Gewerbliche Arbeiten an die neue Ruhezeit 10,00 e 1d. Doppelgrab für Erdbestattungen Entsprechend § 8 Nr. der Friedhofssatzung der Stadt Pen- (Nutzungszeit 25 Jahre) 600,00 e kun haben Unternehmen ihre Arbeiten auf dem Friedhof in 1e. Verlängerung des Nutzungsrechtes/Jahr 25,00 e der Friedhofsverwaltung anzumelden und eine Gebühr zu 1f. Zusätzlich für die Anpassung entrichten: an die neue Ruhezeit 20,00 e 1. Jahresgebühr: 120,00 e 1g. Urnengrabstätte (Nutzungszeit 20 Jahre) 150,00 e 2. Einmalige Gebühr: 20,00 e 1h. je Grabstelle für jedes Jahr der Verlängerung Die Gebühren werden durch die Friedhofsverwaltung in des Nutzungsrechtes 8,00 e Rechnung gestellt. 1i. Zusätzlich für die Anpassung an die neue Ruhezeit 10,00 e § 13 – Inkrafttreten Für Verstorbene, die ihren letzten Wohnsitz nicht in Penkun Diese Satzung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekannt- hatten, verdoppelt sich die Belegungsgebühr. Ausgenom- machung in Kraft. men sind Familienangehörige sowie ehemalige Bürger. Gleichzeitig tritt die Gebührensatzung der Stadt Penkun Zusätzliche Beisetzungen von Urnen in vorhandenen Erd- vom 10.10.2001, die Erste Satzung zur Änderung der Ge- oder Urnengrabstätten: bührensatzung vom 06.03.2002 sowie die Zweite Satzung zur Änderung der Gebührensatzung vom 27.02.2013 außer 2a. Auf Urnengrabstätten können entsprechend § 9 Nr. 8 Kraft. der Friedhofssatzung zusätzlich zwei weitere Urnen beigesetzt werden. Penkun, den 03.04.2019 Urne kostenfrei Urne 160,00 e 2b. Zusätzliche Beisetzung einer Urne auf einer Erdgrabstätte 100,00 e 2c. Zusätzlich für die Anpassung Netzel an die neue Ruhezeit 20,00 e Bürgermeister
Nr. 05/2019 - 13 - Amtsblatt Löcknitz-Penkun Ortsübliche Bekanntmachung der Offenlegung der Niederschrift über den Grenztermin Vermessungsobjekt: Dipl.-Ing. (FH) Petra Zeise, Öffentlich bestellte Vermes- Gemeinde: Penkun, Stadt Flur: 2 sungsingenieurin, Papendorfer Chaussee 2, 17309 Pase- Gemarkung: Friedefeld Flurstück: 41/1 walk, während der Geschäftszeiten: Montag–Donnerstag in der Zeit von 7.00 Uhr bis 16.00 Uhr oder nach Vereinba- Lagebezeichnung: hinter der Friedefelder Straße 8 rung in der Zeit vom 29.05.2019 bis zum 29.06.2019. betroffene Flurstücke der Bekanntmachung: 42 Rechtsbehelfsbelehrung Gegen die Grenzfeststellung und/oder Abmarkung kann Für das oben angegebene Vermessungsobjekt wird ein innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegung Wi- Grenzfeststellungs- und/oder Abmarkungsverfahren nach derspruch bei der oben genannten Vermessungsstelle dem Gesetz über das amtliche Geoinformations- und Ver- erhoben werden. messungswesen (Geoinformations- und Vermessungsge- setz – GeoVermG M-V) vom 16. Dezember 2010 (GVOBL. Es wird darauf hingewiesen, dass die Entscheidung über M-V S. 713) durchgeführt. den Widerspruch kostenpflichtig ist, wenn sich die Grenz- Gemäß § 31 Absatz 3 GeoVermG M-V wird den Beteiligten, feststellung und/oder Abmarkung als richtig bestätigen. denen die Grenzfeststellung und/oder Abmarkung nicht im Pasewalk, den 14.05.2019 Grenztermin oder schriftlich bekannt gegeben wurde, die Grenzfeststellung und/oder Abmarkung durch Offenlegung der Niederschrift über den Grenztermin bekannt gegeben. Vermerk über die ortsübliche Bekanntmachung Die Offenlegung erfolgt in den Geschäftsräumen der Ver- Beginn am: 14.05.2019 messungsstelle (Stelle nach § 5 Absatz 2 GeoVermG MV) Ende am: 28.05.2019 Ortsübliche Bekanntmachung der Offenlegung der Niederschrift über den Grenztermin Vermessungsobjekt: Die Offenlegung erfolgt in den Geschäftsräumen der Ver- Gemeinde: Rossow Flur: 8 messungsstelle (Stelle nach § 5 Absatz 2 GeoVermG M-V) Gemarkung: Rossow Flurstück: 77 Vermessungs- und Ingenieurbüro Dipl.-lng.(FH) Friedhelm Bock Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur, Straße Für das oben angegebene Vermessungsobjekt wird ein der Einheit 7, 17309 Jatznick während der Geschäftszeiten: Grenzfeststellungs- und/oder Abmarkungsverfahren nach Montag–Freitag von 8.00Uhr bis 16.00 Uhr in der Zeit vom dem Gesetz über das amtliche Geoinformations- und Ver- 31.05.2019 bis zum 01.07.2019 messungswesen (Geoinformations- und Vermessungsge- Rechtsbehelfsbelehrung: setz – GeoVermG M-V) vom 16. Dezember 2010 (GVOBL. Gegen die Grenzfeststellung und/oder Abmarkung kann M-V S. 713) durchgeführt. innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegung Wi- Gemäß § 31 Absatz 3 GeoVermG M-V wird den Beteiligten, derspruch bei der oben genannten Vermessungsstelle denen die Grenzfeststellung und/oder Abmarkung nicht im erhoben werden. Grenztermin oder schriftlich bekanntgegeben wurde, die Es wird darauf hingewiesen, dass die Entscheidung über Grenzfeststellung und/oder Abmarkung durch Offenlegung den Widerspruch kostenpflichtig ist, wenn sich die Grenz- der Niederschrift über den Grenztermin bekanntgegeben. feststellung und/oder Abmarkung als richtig bestätigt. Ortsübliche Bekanntmachung der Offenlegung der Niederschrift über den Grenztermin Vermessungsobjekt: Die Offenlegung erfolgt in den Geschäftsräumen der Ver- Gemeinde: Rossow Flur: 8 messungsstelle (Stelle nach § 5 Absatz 2 GeoVermG M-V) Gemarkung: Rossow Flurstück: 110 Vermessungs- und Ingenieurbüro Dipl.-lng.(FH) Friedhelm Bock Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur, Straße Für das oben angegebene Vermessungsobjekt wird ein der Einheit 7, 17309 Jatznick während der Geschäftszeiten: Grenzfeststellungs- und/oder Abmarkungsverfahren nach Montag–Freitag von 8.00Uhr bis 16.00 Uhr in der Zeitvom dem Gesetz über das amtliche Geoinformations- und Ver- 31.05.2019 bis zum01.07.2019 messungswesen (Geoinformations- und Vermessungsge- Rechtsbehelfsbelehrung: setz – GeoVermG M-V) vom 16. Dezember 2010 (GVOBL. Gegen die Grenzfeststellung und/oder Abmarkung kann M-V S. 713) durchgeführt. innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegung Wi- Gemäß § 31 Absatz 3 GeoVermG M-V wird den Beteiligten, derspruch bei der oben genannten Vermessungsstelle denen die Grenzfeststellung und/oder Abmarkung nicht im erhoben werden. Grenztermin oder schriftlich bekanntgegeben wurde, die Es wird darauf hingewiesen, dass die Entscheidung über Grenzfeststellung und/oder Abmarkung durch Offenlegung den Widerspruch kostenpflichtig ist, wenn sich die Grenz- der Niederschrift über den Grenztermin bekanntgegeben. feststellung und/oder Abmarkung als richtig bestätigt.
Amtsblatt Löcknitz-Penkun - 14 - Nr. 05/2019 Bekanntmachung Finanzamt Greifswald Innerhalb des Zeitraumes 2019/2020 werden die Boden- und sind die von ihnen für die Zwecke der Bodenschätzung schätzungsergebnisse gemäß § 11 des Bodenschätzungs- als notwendig erachteten Maßnahmen, z. B. Aufgrabun- gesetzes im Gebiet der Gemarkungen: Grünz und Radewitz genzuzulassen. durch den Schätzungsausschuss des Finanzamtes Greifs- wald überprüft. Greifswald, den 24.04.2019 Gemäß § 15 des Bodenschätzungsgesetzes ist den mit den örtlichen Arbeiten zur Durchführung dieses Gesetzes Beauftragten das Betreten der Grundstücke zu gestatten, LRDin Zöllner Einladung Auswertung der Nachschätzung gemäߧ11desBodenschätzungsgesetzes ( BGBI. Jahrgang 2007 Teil I Nr. 69, S 3178) Gemäß der Arbeitsanleitung für die Bodenschätzung in der Penkun, den 30.04.2019 Mecklenburg-Vorpommerschen Steuerverwaltung, Stand April/2002 führt der Amtliche Bodenschätzer des Finanz- amtes Greifswald, Außenstelle Pasewalk die Schlussbe- sprechung zur Nachschätzung in den Gemarkungen Wollin und Friedefeld der Stadt Penkundurch. Netzel Bürgermeister Ort der Veranstaltung: Wollin-Friedefeld Termin 04.06. 2019 Beginn: 15.00 Uhr Neubrandenburg, den 30.04.2019 Zu dieser Schlussbesprechung lädt der Bürgermeister alle - Eigentümer und/oder Pächter/Bewirtschafter von landwirtschaftlichen Nutzflächen sowie - Geschäftsführer von landwirtschaftlichen Betrieben Westphal der Gemarkungen Wollin und Friedefeld herzlichein. Amtlicher Bodenschätzer Bauflächen in Bismark Die Gemeinde Ramin hat im Orts- teil Bismark einen Bebauungs- plan für 10 Wohngrundstücke aufstellen lassen. Die 10 entstandenen Flurstücke stehen ab sofort zur Veräußerung. Die Grundstücke haben eine Größe von 846 m² bis 1.073 m² (siehe Flurkarte). Rückfragen sowie Kaufäntrage bitte an das Amt Löcknitz-Penkun Liegenschaften z. Hd. Frau Spiegel Chausseestraße 30 17321 Löcknitz Für Fragen stehen Frau Spiegel und Frau Wagner gern unter 039754/50120 sowie /50138 zur Verfügung. Öffentliche Bekanntmachungen – Ende –
Sie können auch lesen