HEIKENDORFER ANZEIGER - Amt Schrevenborn
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HEIKENDORFER ANZEIGER © CK Verspäteter Saisonstart auch am Heikendorfer Hauptstrand: Die Strandkörbe in Möltenort kurz nach ihrer Aufstellung Mitte Mai. Amtliches Bekanntmachungsblatt des Ostseebades Heikendorf mit den Ortsteilen Altheikendorf, Neuheikendorf, Möltenort, 06/2020 Kitzeberg und Schrevenborn und Amtliches Bekanntmachungsblatt Amt Schrevenborn
Ein Gedenkstein auf dem Heidberg 20 Jahre lag er frei bei Heinz Rose (links im Bild zusammen mit Bürgermeister Tade Peetz) auf der Hofstelle Bokenkoppel und war eigentlich immer für die Neuheikendorfer Gilde gedacht. Beim „Ein- heitsbuddeln“, der gemeindlichen Baumpflanzaktion am 3. Oktober vergangenen Jahres, kam Äl- termann Horst Hinz auf die Idee, dieser Stein könne doch auch auf dem Heidberg stehen und mit einer passenden Inschrift versehen werden. Altkönig Heinz von der Bokenkoppel willigte ein und stif- tete den imposanten Stein der Gemeinde zur Erinnerung an die Deutsche Einheit. Verspäteter Saisonstart am 1. Juni – Kurabgabe und Strandnutzung Mit der Wiederaufnahme des (Tages-)Tourismus wird die Gemeinde Heikendorf zum 1. Juni die Kur- abgabe und die Strandnutzungsgebühr wieder erheben. Im Zuge der Corona-Einschränkungen war auf diese Zahlungen in den Monaten April und Mai von Gemeindeseite verzichtet worden. Für Tages- und Feriengäste gibt es folgende Abgabesätze Kurabgabe Ermäßigung ab GdB 50 Nebensaison 1,20 € 0,60 € Hauptsaison 2,50 € 1,25 € Jahreskarte 50,00 € 25,00 € Alternativ können auch Jahreskurabgabe-Tickets von 50 Euro gelöst werden. Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren sind von der Kurabgabe freigestellt. Schwerbehinderte zahlen einen ermäßigten Satz von jeweils 50 Prozent. Die Kurabgabe und Strandnutzungsgebühr in der Gemeinde Heikendorf wird vom 1. April bis zum 31. Oktober erhoben. Die Meldescheine für die Feriengäste werden bei der Ankunft vom Vermieter ausgegeben. Tagesgäste erhalten ihre Strandkarte am Automaten beim Strandzugang. Was die Heikendorfer/innen für die Nutzung des Hauptstrandbereiches in Möltenort zahlen und wie hoch die Strandkorbgebühren sind (z.B. Tageskarte 8 Euro), sehen Sie in einer weiteren Übersicht auf Seite 16.
Amt Schrevenborn Inhaltsverzeichnis Bekanntmachungen, Mitteilungen und Berichte des Amtes Schrevenborn 3- 8 Tourismus 8- 9 Bekanntmachungen des Amtes Schrevenborn für die Gemeinde 10 - 15 Mitteilungen und Berichte aus der Gemeinde 15 - 19 Kulturelles 20 Kindergärten 22 - 26 Schulen 28 - 31 Kirchengemeinden 32 - 37 Vereine & Verbände Berichte 38 - 55 Service: Veranstaltungskalender, Öffnungszeiten, Telefonliste und Ansprechpartner 56 - 66 Impressum 64 Bekanntmachungen des Amtes Schrevenborn Die amtlichen Bekanntmachungen des Amtes Schrevenborn erfolgen durch Abdruck in den gemeindlichen Be- kanntmachungsblättern „Schönkirchener Nachrichten“, „Nachrichten aus Mönkeberg“ und „Heikendorfer Anzei- ger“, die in der Regel monatlich bis zum 5. Tag des Monats erscheinen. In besonderen Veröffentlichungsfällen können zusätzliche Ausgaben herausgegeben werden. Ist der 5. Tag ein Sonnabend, Sonntag, Feiertag oder sonst arbeitsfreier Tag, tritt an seine Stelle der nächste nicht arbeitsfreie Werktag. Die gemeindlichen Bekannt- machungsblätter werden gemeindeweise kostenlos an alle Haushalte verteilt und sind ferner in der Amtsverwal- tung sowie in den Gemeindebüros in Mönkeberg und Schönkirchen erhältlich; bei Versand wird das anfallende Porto erhoben. Ausgenommen sind die Bekanntmachung von Zeit, Ort und Tagesordnung einer Sitzung des Amtsausschusses und amtliche Wahlbekanntmachungen, die im Internet erfolgen. Amtsverordnung über Parkgebühren auf öffentlichen Verkehrsflächenin der Gemeinde Mönkeberg (Parkgebührenverordnung) vom 11.05.2020 Aufgrund des § 6a Abs. 6 und 7 des Straßenverkehrsgesetzes in der Fassung der Bekannt-machung vom 05.03.2003 (BGBl. I S. 310), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.05.2016 (BGBl. I S. 1217) und § 1 der Landesverordnung über Parkgebühren vom 12.04.1990 (GVOBl. S. 264) in Verbindung mit § 55 Abs. 3 des Allgemeinen Verwaltungsgesetzes für das Land Schleswig-Holstein (Landesver- waltungsgesetz – LVwG -) in der Fassung der Bekannt-machung vom 02.06.1992 (GVOBl. S. 243, 534), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.07.2016 (GVOBl. S. 659) verordnet der Amtsdirektor des Amtes Schrevenborn: §1 Zweck Zur Überwachung der Parkzeit wird das Parken auf den in § 2 dieser Verordnung näher be-zeichneten öffentlichen Verkehrsflächen während der Laufzeit der Parkscheinautomaten eine Parkgebühr und damit der Wert des Parkraumes für den Benutzer festgesetzt. 3
Amt Schrevenborn §2 Geltungsbereich Diese Verordnung gilt in der Gemeinde Mönkeberg auf den nachfolgend aufgeführten Park-flächen: 1. Parkplätze Strandweg (Zufahrt Ölpier) 2. Parkplätze Ernestinenweg (ausgenommen WVM Parkplätze sowie 3 Bewohnerparkplätze) §3 Zeitlicher Geltungsbereich Diese Parkgebührenverordnung gilt in der Zeit vom 01. April bis 31. Oktober jeden Jahres. Die gebührenpflichtigen Tage und Zeiten ergeben sich aus der Beschilderung am Park-scheinauto- maten. §4 Parkzeit Die Parkgebühren werden in der Zeit von 8.00 bis 20.00 Uhr erhoben. §5 Parkgebühr Die Parkgebühr beträgt 1,00 € pro Stunde. Soweit ½ Stunde Parkdauer nicht überschritten wird, wird keine Gebühr erhoben. Die Gebühr für eine Tageskarte beträgt 10,00 €. §6 Gebühren für Parkberechtigungsausweise Für die Ausstellung von Ausweisen, die auf entsprechend beschilderten Parkplätzen zum unentgelt- lichen Parken berechtigen, werden folgende Gebühren erhoben: -Anwohnerparkausweis für ein Kalenderjahr 30,00 € §7 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am 01.06.2020 in Kraft. Sie tritt mit Ablauf des 31.05.2025 außer Kraft. Die Parkgebührenverordnung vom 23.04.2019 tritt mit Inkrafttreten dieser Verordnung außer Kraft. Diese Verordnung wurde dem Amtsausschuss vorgelegt. Heikendorf, 11.05.2020 Amt Schrevenborn Der Amtsdirektor gez. Hehenkamp Hehenkamp 4
Amt Schrevenborn Volksbegehren zum Schutz des Wassers Gemäß § 18 Absatz 3 des Gesetzes über Initiativen aus dem Volk, Volksbegehren und Volksent- scheid (Volksabstimmungsgesetz - VAbstG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. April 2004 (GVOBl. Schl.-H. 2004 S. 108), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 14. Juni 2016 (GVOBl. Schl.-H. S. 362), Ressortbezeichnung ersetzt durch Artikel 18 der Landesverordnung vom 16. Januar 2019 (GVOBl. Schl.-H. 2019 S. 30), wird das Ergebnis des Volksbegehrens zum Schutz des Wassers in den amtsangehörigen Gemeinden Heikendorf, Mönkeberg und Schönkirchen hiermit bekannt gemacht: In der Zeit vom 02. September 2019 bis einschließlich 02. März 2020 (Eintragungsfrist) konnte das Volksbegehren zum Schutz des Wassers durch Eintragung landesweit unterstützt werden. Nach Prüfung aller eingegangenen Listen stellt sich das Ergebnis für das Amt Schrevenborn mit seinen amtsangehörigen Gemeinden Heikendorf, Mönkeberg und Schönkirchen gemäß nachfolgender Ta- belle dar. Anzahl der Anzahl der davon gültige davon ungültige Gemeinde eingereichten geleisteten Unterschriften Unterschriften Listen Unterschriften Heikendorf 499 508 468 40 Mönkeberg 262 264 236 28 Schönkirchen 253 254 233 21 Amt (Summen) 1.014 1.026 937 89 Heikendorf, den 06.05.2020 Amt Schrevenborn Der Amtsdirektor gez. Ulrich Hehenkamp Mitteilungen des Amtes Schrevenborn Das Amt Schrevenborn unterrichtet an dieser Stelle u.a. über die Sitzungstermine des Amtsausschusses und der öffentlichen Ausschusssitzungen. Die örtliche Bekanntmachung von Zeit, Ort und Tagesordnung einer Sitzung des Amtsausschusses erfolgt durch die Bereitstellung im Internet unter: www.amt-schrevenborn.de/Verwaltung-Politik/Amtliche-Bekanntmachungen Vorbehaltlich von Änderungen werden folgende Termine mitgeteilt: Tag Datum Uhrzeit Sitzung Mittwoch 10.06.2020 19:00 Uhr Haupt-, Finanz- und Werkausschuss Montag 22.06.2020 19:00 Uhr 10. Sitzung des Amtsausschusses Sitzungsort: Mensa, der Offenen Ganztagsschule, Schulredder 3a, Heikendorf. Die Tagesord- nung(en) der Sitzungen(en) können im Rathaus oder Internet eingesehen werden. 5
Amt Schrevenborn Berichte aus dem Amt Schrevenborn Alles Gute, Robert Sell! © CK Der langjährige Mönkeberger Gemeindebürolei- tigkeit als Eheschließungsstandesbeamter, die er ter Robert Sell geht am 30. Juni in den wohl ver- nach 22 Jahren 2016 an jüngere Kollegen abgab. dienten Ruhestand. Sein letzter Arbeitstag wird Von 2007 bis 2019 war er zudem Vorsitzender der 5. Juni sein. „Ich freue mich auf den neuen des Personalrates des Amtes Schrevenborn. Lebensabschnitt, insbesondere natürlich auf ge- Die „lockere und stets vertrauensvolle Zusam- meinsame Urlaubsfahrten mit meiner Frau in un- menarbeit“ mit den Kolleginnen und Kollegen serem Wohnmobil, auf die Arbeiten im Garten des Gemeindebüros Mönkeberg werde ihm feh- und am Haus, darauf endlich mal ausgiebig und len, so Robert Sell. In seiner Dienstzeit hat er mit in Ruhe zum Angeln zu fahren. Und ganz beson- „seinen“ Bürgermeistern Michael Koops (Ge- ders freue ich mich auch aufs „Opa-Dasein“, meinde Schönkirchen/später Amtsdirektor), Jens sagt Robert Sell. Heinze und Hilla Mersmann ebenfalls „immer Seit der Amtsgründung im Januar 2007 leitete er vertrauensvoll und gut zusammengearbeitet“ wie das Gemeindebüro in Mönkeberg. Seine Verwal- mit den Amtsdirektoren Michael Koops und Ul- tungslaufbahn begann er im August 1973 bei der rich Hehenkamp. Stadtverwaltung Kiel, wo er verschiedene Ämter Seit 1.April ist seine Nachfolgerin Diana Marcus- durchlief. Am 1. Oktober 1990 wechselte Robert sen zur Einarbeitung im Gemeindebüro tätig. Ro- Sell dann als Sozialamtsleiter zur Gemeinde bert Sell ist zu 100 Prozent davon überzeugt, Schönkirchen. Mit dem beruflichen Wechsel dass sie die gute Zusammenarbeit mit der Politik wurde gleichzeitig der Wohnortwechsel nach und den Vereinen und Verbänden in Mönkeberg Schönkirchen vollzogen. weiterführen wird. Im Jahr 1994 übernahm Robert Sell noch die Tä- Sammelcontainer im Amt Schrevenborn Alle Sammelcontainer-Standorte im Amt Schre- Kreises Plön leider immer wieder „fehlbefüllt“. venborn finden Sie hier auf einen Blick. Wer Auch die unerlaubte Abfallentsorgung neben einen schon überfüllten Container vorfindet wird den Containern hat in den letzten beiden Jahren gebeten, den nächstgelegenen anzufahren. Die stark zugenommen. Hier sammelt sich von Re- Altkleider-Container sind laut Mitteilung des stabfall über Sperrmüll bis hin zu Schadstoffen 6
Liste Depotcontainer-Standplätze Amt Schrevenborn! Lfd. Gemeinde Straße Standplatz Bemerkung Altkleider- Nr. container 1 Heikendorf Bergstraße Parkplatz (bei Nr.57/59) 1 Gebührenzahler. 2 Heikendorf Detlefskamp Einfahrt altes Golfclubheim nur Glas 0 3 Heikendorf Tobringer Poggenbarg (in der Nähe von Edeka) 1 4 Heikendorf Neuheikendorfer Weg HSV-Sportheim 1 5 Heikendorf Röbsdorfer Weg Ecke Viehkamp 1 6 Heikendorf Schulredder Parkplatz Wochenmarkt 2 7 Heikendorf Schulredder Ecke Kirschansbarg (beim Reiterverein) 2 8 Heikendorf Sollten Wiesch Parkplatz 1 9 Heikendorf Stormdeich/Ecke Havas Ortsteil Kitzeberg nur Glas 0 10 Heikendorf Strandweg Parkplatz (Café Roehrskroog) 1 11 Heikendorf Stückenberg Ecke Neuheikendorfer Weg 1 12 Heikendorf Tobringer/Am Heidberg Parkplatz 1 13 Heikendorf Winkel Am Trafohäuschen 1 Was nicht in die Sammelcontainer gehört, kann fachgerechte Entsorgung gehen zu Lasten aller Plön zur Anzeige gebracht. Die Kosten für eine und werden von der Abfallwirtschaft des Kreises alles an. Diese Müllansammlungen sind verboten 14 Mönkeberg Alter Sportplatz/ Ecke Lange Parkplatz 1 Koppel 15 Mönkeberg Dorfstraße Bürgertreff 1 16 Mönkeberg Hegerade 2 17 Mönkeberg Rohlfsweg Parkplatz Ecke Heikendorfer Weg 1 18 Schönkirchen Augustental Höhe Bushaltestelle 1 19 Schönkirchen Dorfstraße Ecke Amboßweg 1 20 Schönkirchen Hannes-Pries-Straße Wendehammerbereich 1 21 Schönkirchen Klosterkamp Ecke Holzkantenweg 1 22 Schönkirchen Oppendorfer Straße Parkplatz 1 23 Schönkirchen Prof.-Küntscher-Straße Wendehammerbereich 1 schaft, Tel. 04522/747474. 24 Schönkirchen Wolfgang-Hirth-Straße Einfahrt Sportplatz 1 25 Schönkirchen Kätnersredder Parkplatz bei KiTa 1 26 Schönkirchen Steinbergskamp Seniorenwohnanlage 1 27 Schönkirchen – OT Schönhorster Straße (K 21) Ecke Augsbarg 1 Schönhorst 28 Schönkirchen – OT Möhlenweg Regenrückhaltebecken 1 bzw. über den Hausmüll entsorgt werden. Schönhorst Weitere Infos: www.kreis-ploen.de/abfallwirt- über die mittlerweile vom Kreis wieder angebo- tenen Sperrmüll- und Schadstoffsammeltermine 7 Amt Schrevenborn
Amt Schrevenborn/Tourismus Der Seniorenbeirat Heikendorf informiert über Planungen im Juni und Juli 2020 Der Seniorenbeirat Heikendorf hat sich auf plante Tagesfahrt nach Hallig Hooge am Grund der bundesweiten Einschränkungen in 14.07.2020 durchgeführt werden kann. Dies Bezug der Corona-Erkrankungen entschlossen, hängt von den entsprechenden Maßnahmen der alle Aktivitäten im Juni ersatzlos zu streichen. Landesregierung ab, inwieweit im Bereich Tou- Damit fallen neben der Beiratssitzung (02.06.) rismus inkl. Personenbeförderung mit Busunter- und der Sprechstunde (04.06.) auch die Tages- nehmen Lockerungen erlaubt werden. Dies gilt fahrten „Spargel satt“ am 04.06. und 09.06.2020 ebenfalls für die zweite Fahrt am 11.08.2020. aus. Der Seniorenbeirat bedauert diese Maß- Am Dienstag, d. 07.07.2020 wird in einer Bei- nahme sehr, zumal die Freude groß war, da ratssitzung über die weitere Entwicklung und diese Fahrten so starken Anklang fanden, so den daraus folgenden Maßnahmen beraten. Aus dass man sich seinerzeit entschloss, zwei Fahr- diesem Grunde wird der allgemeine Veranstal- ten zu organisieren. Die Fahrt „Auf den Spuren tungskalender vorerst ausgesetzt. Es ist für alle des Landarztes rund um die Schlei“ entfällt Menschen im Augenblick eine außerordentliche ebenfalls. Situation, die von jedem ein hohes Maß an Ver- Im Juli wird die Sprechstunde am 02. Juli um ständnis und Disziplin verlangt. Aber es zeigt 15:00 Uhr wie geplant durchgeführt mit der Maß- auch, dass sehr viel Solidarität und Hilfsbereit- gabe, dass die bereits geleisteten Zahlungen für schaft gerade im Hinblick auf die Unterstützung die nicht stattgefundenen Reisen an die Teilneh- der älteren Generation vorhanden ist. Dafür dan- mer in bar ausgezahlt werden. Außerdem hofft ken wir. man, dann auch Kenntnis zu haben, ob die ge- Monika Richter, Seniorenbeirat Heikendorf TOURISMUS Neuigkeiten aus der Urlaubsregion Tourismus fährt wieder hoch Seit dem 18. Mai dürfen Strandkörbe, Ferienwohnungen und Hotelzimmer unter bestimmten Voraussetzungen wieder vermietet, gastronomische Betriebe wieder für den Restaurantbe- trieb geöffnet werden. Der Tourismus im Land fährt langsam wieder hoch. Entsprechend wurde es für die Strandkorbflotte zur Freude aller Saisonkorbmieter und Strandgäste Mitte Mai Zeit, auszurücken, und den gewohnten Platz am Heikendorfer Hauptstrand einzuneh- men. 8
Tourismus Aktiv auf der Schwentine Die Schwentine, der „Heilige Fluss“ ist ein be- liebtes Wasserwanderrevier. Ob beim Stand- up-paddling oder im Kanu – bei einer Tour zwischen der Schwentinemündung und der Oppendorfer Mühle erlebt man Natur pur. Ein Höhepunkt sind beispielsweise die Schildkrö- ten, welche man an warmen Tagen auf Baumstümpfen am Ufer beim Sonnenbad be- obachten kann. Am Ziel laden mit der Oppen- dorfer Mühle und Arp´s Gasthof beliebte Gaststätten zur Rast. Tipp: Die Kanu- und Ru- derbootvermietung der Schwentinetalfahrt hat ihren Betrieb wieder aufgenommen und bietet das richtige Equipment für den Aktivausflug. Neue Rubrik: (M)ein Gesicht für den Tourismus In der neuen Rubrik „(M)ein Gesicht für den Tourismus“ stellen wir Ihnen die Menschen vor, die tagein tagaus für unsere Gäste im Einsatz sind und der Tourismusdestination damit erst ein Gesicht verlei- hen. Heute: Frauke Gotzian (auf dem Foto mit Mann Peter und Sohn Claus). Gemeinsam mit ihrer Familie betreibt die Heikendorferin die Appartementanlage „Zur schönen Aussicht“ am Heikendorfer/Möl- tenorter Strand. Bereits ihre Eltern und Großeltern haben hier einen Hotel- und Gastronomiebetrieb geführt, nun steht der Wechsel in 4. Generation ins Haus. Ihre Verbundenheit zu den Gästen ist groß: Mit den Besuchern aus verschiedenen (Bun- des-)ländern entstehen teilweise enge Bande. Ein Stammgast ist beispielsweise Fotograf, einige seiner Kieler-Förde-Bilder zieren die Wände in den Appartements. Nach ih-rem Lieblingsplatz im Ort und der Urlaubsdestination gefragt, legt Frauke Gotzian sich schnell fest: Sobald mal ein Appartement frei sei, nutze sie die Chance, dort gemeinsam mit ihrem Mann bei geöff- netem Fenster den freien Blick auf die Kieler Förde zu genießen. Für weitergehende Informationen wenden Sie sich bitte an: das Team der Tourist-Info am Heikendorfer Hafen (Tel. 0431-679100, info@kiel-sailing-city.de) oder Kristin Reischke/Amt Schrevenborn (Tel. 0431-2409 140, kristin.reischke@amt-schrevenborn.de) 9
Gemeinde Heikendorf Bekanntmachungen des Amtes Schrevenborn für die Gemeinde Heikendorf Die amtlichen Bekanntmachungen der Gemeinde Heikendorf erfolgen durch Abdruck in dem gemeindlichen Bekanntmachungsblatt „Heikendorfer Anzeiger“, der in der Regel monatlich bis zum 5. Tag des Monats erscheint. In besonderen Veröffentlichungsfällen können zusätzliche Ausgaben herausgegeben werden. Ist der 5. Tag ein Sonnabend, Sonntag, Feiertag oder sonst arbeitsfreier Tag, tritt an seine Stelle der nächste nicht arbeitsfreie Werktag. Die gemeindliche Bekanntmachungsblatt wird kostenlos an alle Haushalte verteilt und sind ferner in der Amtsverwaltung, Dorfplatz 2, 24226 Heikendorf, erhältlich; bei Versand wird das anfallende Porto erhoben. Ausgenommen sind die Bekanntmachung von Zeit, Ort und Tagesordnung einer Sitzung der Gemeindevertretung und amtliche Wahlbekanntmachungen, die im Internet erfolgen. Satzung der Offenen Ganztagsschule an der Grund- und Gemeinschaftsschule Heikendorf (OGTS) Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) vom 28.02.2003 (GVOBI. Schleswig-Holstein, 2003, S. 57), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.02.2013 (GVOBL. Schles- wig-Holstein, 2013, S. 72, und der §§ 1, 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Januar 2005 (GVOBI. Schl.- H. 2005 S. 27) in den jeweils gültigen Fassungen, wird nach Beschlussfassung durch die Gemein- devertretung vom 24.04.2013, 09.12.2015, 21.12.2016 und 01.02.2017 erlassen: §1 Allgemeines (1) Die Gemeinde Heikendorf betreibt seit dem Schuljahr 2008/2009 an der Grund- und Gemein- schaftsschule Heikendorf eine OGTS nach der Richtlinie über die Förderung von Ganztagsange- boten des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein in der jeweils geltenden Fassung. (2) Die OGTS bietet zusätzlich zum planmäßigen Unterricht an den Unterrichtstagen unterschied- lichste Angebote sowie Workshops außerhalb der Unterrichtszeit an. Der Zeitrahmen erstreckt sich unter Einschluss der allgemeinen Unterrichtszeit in der Regel an allen Unterrichtstagen von spätestens 7.00 Uhr bis 16.00 Uhr, mindestens aber bis 15.00 Uhr. Es besteht kein individueller Rechtsanspruch auf den Besuch der OGTS. (3) An den von der Schulkonferenz beschlossenen unterrichtsfreien Tagen (u. a. Schulentwicklungs- tage und bewegliche Ferientage) hat auch die OGTS geschlossen. An besonderen Tagen (bspw. dem Tag der Zeugnisausgabe) sind in Absprache zwischen der Schulleitung und der Leitung der OGTS andere Betreuungszeiten möglich. (4) Jeweils an den ersten 5 Schultagen der Frühjahrs- und Herbstferien sowie während der ersten 3 Wochen in den gesetzlichen Sommerferien findet jeweils montags bis freitags in der Zeit von 7:30 Uhr bis 16:00 Uhr eine Ferienbetreuung statt. Voraussetzung für das Zustandekommen der Fe- rienbetreuung ist, dass jeweils 10 Kinder pro Woche dafür angemeldet werden. Die Anmeldungen zur Ferienbetreuung in den gesetzlichen Sommerferien sind wochenweise möglich. Der Termin der jeweiligen Sommerferienbetreuung wird den Personensorgeberechtigten jeweils bis zum 31.08. eines Jahres für das Folgejahr mitgeteilt. (5) Art und Umfang der Inanspruchnahme der OGTS werden durch den/die Schulleiter/in im Einver- nehmen mit der Schulträgerin festgelegt. (6) Die außerschulischen Angebote gelten als schulische Veranstaltungen. (7) Im Zusammenhang mit dem Betrieb der OGTS erhebt die Gemeinde Heikendorf Benutzungsge- bühren in Form von Elternentgelten nach § 4 dieser Satzung. 10
Gemeinde Heikendorf §2 Anmeldungen zur OGTS (1) Die Teilnahme an außerschulischen Angeboten der OGTS ist freiwillig. Die Anmeldung eines Kindes zur OGTS bindet die Schülerinnen und Schüler aber für die Dauer eines Schulhalb- jahres. Hiervon ausgenommen ist die Teilnahme an Workshops nach § 5 dieser Satzung. (2) Die Anmeldung zur OGTS hat schriftlich von den Personensorgeberechtigten zu erfolgen. (3) Es werden nur Kinder aufgenommen, soweit freie Plätze vorhanden sind. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht. Die Aufnahme der Schüler/innen erfolgt nach folgenden Kriterien: 1. Personensorgeberechtigte alleinerziehend und berufstätig sowie beide Personensorge- berechtigte berufstätig, 2. Besondere Gründe in der Person der Schülerin bzw. des Schülers oder in Bezug auf die familiäre Situation, 3. Geschwisterkinder, 4. Ansonsten nach Eingang der Anmeldungen. (4) Über die Aufnahme entscheidet a) Bei den nicht schulartgebundenen Angeboten die Gemeinde als Trägerin der Einrichtung, b) ansonsten die Schulleitung. Die Platzvergabe für das jeweils nächste Schuljahr erfolgt für die bis dahin frei gemeldeten Plätze bis zum 31. März des jeweiligen Jahres. Sofern nach dem 31. März weitere Ab- meldungen erfolgen, werden die dann frei werdenden Plätze in der Reihenfolge der Warte- liste vergeben. (5) Mit der Anmeldung erkennen die Personensorgeberechtigten und die Teilnehmer/innen diese Satzung sowie die hierin festgelegten Elternentgelte an. (6) Zwischenzeitliche, im laufenden Schulhalbjahr bedingte Anmeldungen sind in begründeten Ausnahmefällen, beispielsweise bei Zuzügen und unvorhersehbaren Förder- und Betreu- ungsbedarfen, jeweils zum Ersten eines Monats möglich, sofern die Platzkapazität dies zulässt. §3 Abmeldungen/Ausschluss von der OGTS (1) Die Anmeldung eines Kindes zur OGTS ist für die Dauer eines Schulhalbjahres verbindlich. Soll das angemeldete Kind die OGTS nach diesem Schulhalbjahr nicht mehr besuchen, ist es bis spä- testens einen Monat vor Ablauf des betreffenden Schulhalbjahres schriftlich von der OGTS ab- zumelden. Erfolgt keine schriftliche Kündigung seitens der Personensorgeberechtigten, verlängert sich das Betreuungsverhältnis automatisch um jeweils ein weiteres Schulhalbjahr. (2) Die Abmeldung eines Kindes während eines Schulhalbjahres durch die Personensorgeberech- tigten ist mit einer Frist von einem Monat jeweils zum Ersten eines Monats nur bei Vorliegen eines wichtiges Grundes möglich, insbesondere bei: a) der Änderung hinsichtlich der Personensorge für das Kind, b) dem Verlassen der Schule. (3) Ein Kind kann durch die Gemeinde Heikendorf von der Teilnahme an außerschulischen Angeboten der OGTS insbesondere ausgeschlossen werden, wenn a) die Personensorgeberechtigten ihrer Pflicht zur Zahlung des Elternentgeltes nach § 4 dieser Satzung nicht nachkommen, b) das Verhalten des Kindes ein weiteres Verbleiben im Angebot nicht zulässt, c) das Kind das Angebot nicht regelmäßig wahrnimmt, z. B. dreimal unentschuldigt fehlt, 11
Gemeinde Heikendorf d) die Angaben, die zur Aufnahme geführt haben, unrichtig waren bzw. sind. (4) Bereits gezahlte Elternentgelte nach § 4 dieser Satzung werden im Falle der Abmeldung bzw. des Ausschlusses nicht erstattet. §4 Höhe der Benutzungsgebühr für den Regelbetrieb (Elternentgelt) (1) Das Elternentgelt des Regelbetriebes für jedes zum OGTS-Besuch angemeldete erste Kind er- rechnet sich nach den gemäß Absatz 3 gebuchten Zeitstufen und den dafür festgesetzten Ent- gelten. Das Elternentgelt gilt auch für Alleinerziehende und Vollzeitpflegeeltern. (2) Für projektbezogene Sonderausgaben (spezielles Material u. a.) wird eine separate Kostenerstat- tung als Entgelt erhoben. (3) Folgende zeitliche Einteilung ist zur Berechnung des Elternentgeltes maßgeblich: Zeitstufen Uhrzeit Schüler/innen des Betreuungsart Elternentgelt Stufe I 7.00 Uhr bis Grundschulteils Spielen, Malen und 19,00 € 8.30 Uhr Basteln unter Aufsicht Stufe II 12.20 Uhr bis Grundschulteils Mittagessen/ Aufsicht 26,00 € 14.00 Uhr Stufe III 14.00 Uhr bis Grund- und Gemein- Hausaufgaben unter 15,00 € 15.00 Uhr schaftsschulteils Aufsicht/ Freie Angebote Stufe IV 15.00 Uhr bis Grund- und Gemein Förderkurse/ freie 15,00 € 16.00 Uhr schaftsschulteils Angebote Die vorgenannten monatlichen Elternentgelte erhöhen sich alle 2 Jahre, erstmals jedoch zum 01.08.2018 um jeweils 1,00 €. (4) In Ausnahmefällen können Förderkurse ab 13:30 Uhr angeboten werden. Hierüber entscheidet die Schulleitung in Absprache mit der Leitung der OGTS. Ferner können die Zeitstufen im Be- darfsfall durch Entscheidung der Schule verändert werden. (5) Auf schriftlichen Antrag bei der Amtsverwaltung Schrevenborn werden die sich aus Absatz 3 er- gebenden monatlichen Elternentgelte analog der Sozialstaffel des Kreises Plön ermäßigt. (6) Das Mittagessen ist direkt bei dem/der Betreiber/in der Mensa anzumelden. Für die Kosten und Teilnahme am Mittagessen gelten die Geschäftsbedingungen der Betreiberin bzw. des Betreibers. Die Abrechnung erfolgt direkt durch den/die Betreiber/in. §5 Workshops / Ferienbetreuung (1) Die Ferienbetreuung der OGTS findet jeweils an den ersten 5 Schultagen der Frühjahrs-, und der Herbstferien sowie in den ersten 3 Wochen der Sommerferien statt. Damit die Ferienbetreuung stattfinden kann, ist eine Mindestanmeldezahl von 10 Schüler/innen je Woche erforderlich. Die Betreuungsdauer umfasst täglich einen Zeitraum von 7:30 bis 16 Uhr. Während der Ferienbe- treuung sind die Schüler/innen täglich spätestens um 9 Uhr in die OGTS zu bringen und können frühestens ab 13 Uhr wieder abgeholt werden. 12
Gemeinde Heikendorf (2) Für die Inanspruchnahme der Ferienbetreuung wird für die zur OGTS im Regelbetrieb angemel- deten Schüler/innen neben dem monatlichen Betreuungsentgelt nach § 4 Absatz 3 kein zusätz- liches Entgelt erhoben. (3) Die Anmeldung zur Ferienbetreuung muss bis spätestens 3 Wochen vor Beginn der jeweiligen Ferien erfolgen. (4) Für Schüler/innen, die nicht regulär in der OGTS angemeldet sind, besteht die Möglichkeit, sich bei Interesse an den jeweiligen Workshops anzumelden. Für die Teilnahme an den Workshops werden von den Personensorgeberechtigten der in Satz 1 genannten Schülerinnen und Schülern folgende Entgelte erhoben: Workshop Uhrzeit Schülerinnen und Schüler Betreuungsart Elternentgelt des Stufe V Nach Grund- und Gemeinschafts gesonderte 10,00 € Angebot schulteils Workshops je Workshop 5) Das Entgelt nach Absatz 4 erhöht sich alle 2 Jahre, erstmals jedoch zum 01.02.2018, um jeweils 1,00 €. (6) Sollten im Rahmen der Durchführung der Ferienbetreuung projektbezogene Sonderausgaben (bspw. für Fahrten zu Ausflugszielen oder für besondere Angebote) anfallen, werden diese durch Umverteilung auf die teilnehmenden Schüler/innen gedeckt. §6 Gebührenpflicht, Fälligkeit, Vollstreckung (1) Gebührenpflichtig sind die Personensorgeberechtigten des Kindes. Mehrere Gebührenpflichtige sind Gesamtschuldner. (2) Das Elternentgelt für die Stufen I, II, III und IV im Regelbetrieb ist ein monatliches Entgelt und wird jeweils zum 5. eines Monats für den laufenden Monat fällig und von der Amtsverwaltung Schrevenborn schriftlich gegenüber den gemäß § 2 Absatz 2 dieser Satzung gebührenpflichtigen Personensorgeberechtigten erhoben. (3) Das Elternentgelt für die Workshops wird je Workshop erhoben und spätestens 2 Wochen vor Beginn des jeweiligen Workshops von der Amtsverwaltung Schrevenborn schriftlich gegenüber den gebührenpflichtigen Personensorgeberechtigten erhoben. (4) Das Elternentgelt für die Ferienbetreuung gemäß der in § 5 Absatz 2 enthaltenen Tabelle wird spätestens jeweils 1 Woche vor Ferienbeginn für die Zeit der gebuchten Ferienbetreuung fällig und von der Amtsverwaltung Schrevenborn schriftlich gegenüber den gemäß § 2 Absatz 2 dieser Satzung gebührenpflichtigen Personensorgeberechtigten erhoben. §7 Inkrafttreten (1) Diese Satzung wird hiermit ausgefertigt und ist anschließend bekannt zu machen. Heikendorf, 22.04.2020 Gemeinde Heikendorf Der Bürgermeister gez. Tade Peetz 13
Gemeinde Heikendorf Bekanntmachung Satzung der Gemeinde Heikendorf über die Verlängerung der Geltungsdauer der Satzung über die Veränderungs- sperre für den in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 83 "Teilbereich Möltenort, Überplanung der Grundstücke nordöstlich des Möltenorter Weges" Die Gemeindevertretung der Gemeinde Heikendorf hat in ihrer Sitzung am 12.06.2018 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 83 "Teilbereich Möltenort, Überplanung der Grundstücke nordöstlich des Möltenorter Weges" gefasst. Zur Sicherstellung der mit dieser Planung verfolgten Ziele wurde aufgrund der §§ 14, 16 und 17 des Baugesetzbuches (BauGB) i.V.m. § 4 der Gemein- deordnung für Schleswig-Holstein (GO) und nach Beschlussfassung der Gemeindevertretung vom 12.06.2018 – eine auf 2 Jahre Veränderungssperre befristete beschlossen. Diese ist am 05.07.2018 ortsüblich bekanntgemacht worden. §1 Die Geltungsdauer der am 06.07.2018 in Kraft getretenen und bis zum 05.07.2020 gültigen Verän- derungssperre für den in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 83 "Teilbereich Möltenort, Überplanung der Grundstücke nordöstlich des Möltenorter Weges" wird um ein Jahr verlängert. §2 Der Geltungsbereich und der Inhalt der Veränderungssperre bleiben unverändert. Der beigefügte Übersichtsplan ist Bestandteil dieser Satzung. §3 Diese Satzung tritt am Tage nach der ortsüblichen Bekanntmachung in Kraft. Die Veränderungssperre tritt in jedem Fall außer Kraft, sobald und soweit der Bebauungsplan für das in § 2 dieser Satzung genannte Gebiet rechtsverbindlich abgeschlossen ist. Die Satzung wird hiermit ausgefertigt und ist anschließend bekannt zu machen. Heikendorf, den 04.05.2020 gez. Tade Peetz Bürgermeister Entschädigung Gemäß § 18 Abs. 3 wird auf die Vorschriften des § 18 Abs. 2 Sätze 2 und 3 BauGB hingewiesen. Danach kann der Entschädigungsberechtigte Entschädigung verlangen, wenn die in § 18 Abs. 1 Satz 1 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruches dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungs- berechtigten, hier bei der Gemeinde Heikendorf, beantragt. Fälligkeit und Erlöschen möglicher Entschädigungsansprüche Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Sätze 1 und 2 und Abs. 4 des Baugesetzbuches in der o.g. Fas- sung über die fristgerechte Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diese Veränderungssperre und über das Erlöschen von Entschädi- gungsansprüchen wird hingewiesen. Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften § 215 BauGB Eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften des Baugesetzbuches beim Zustandekommen 14
Gemeinde Heikendorf der o.a. Satzung mit Ausnahme der Vorschriften über die Bekanntmachung, ist unbeachtlich, wenn die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften nicht innerhalb eines Jahres seit Inkrafttreten der Veränderungssperre schriftlich gegenüber der Gemeinde Heikendorf geltend gemacht worden ist. Heikendorf, den 04.05.2020 Amt Schrevenborn Der Amtsdirektor gez. Ulrich Hehenkamp Übersicht Mitteilungen der Gemeinde Heikendorf Die Gemeinde Heikendorf unterrichtet an dieser Stelle u.a. über die Sitzungstermine der Gemeindevertretung und der öffentlichen Ausschusssitzungen. Die örtliche Bekanntmachung von Zeit, Ort und Tagesordnung einer Sitzung der Gemeindevertretung erfolgt durch die Bereitstellung im Internet unter: www.amt-schrevenborn.de/Gemeinden/Heikendorf/Amtliche-Bekanntmachungen Öffentliche Sitzungen / Sitzungstermine Vorbehaltlich von Änderungen werden folgende Termine mitgeteilt: Tag Datum Uhrzeit Sitzung Dienstag 02.06.2020 19:00 Uhr Bau- und Umweltausschuss Mittwoch 17.06.2020 19:00 Uhr 17. Sitzung der Gemeindevertretung Montag 29.06.2020 19:00 Uhr Bau- und Umweltausschuss Sitzungsort: Mensa der offenen Ganztagsschule, Schulredder 3a, Heikendorf. Die Tagesordnung(en) der Sitzungen(en) können im Rathaus oder Internet eingesehen werden. 15
Gemeinde Heikendorf 16
Gemeinde Heikendorf Nächste Schadstoffsammlung in Heikendorf am 12. Juni 2020, Ort: Parkplatz Schulredder, Freitag, 13:30 Uhr – 15:00 Uhr Berichte aus der Gemeinde Festplatz, Fitnessparcours, Frischfisch-Verkauf: Gemeindevertretung bringt mehrere Pro- jekte auf den Weg – Veränderungssperre für B-Plan Nummer 83 in Möltenort verlängert Heikendorfs Ge- meindevertreter tra- ten Ende April an ungewohnter Ta- gungsstätte zur Sit- zung zusammen. Um die Abstände untereinander und zu den letztlich nur wenigen Zuhörern einzuhalten, traf man sich in diesen einschränkenden Coronazeiten in der Mensa der Offenen Ganztagsschule. Fast alle Tagesord- nungspunkte wur- den ohne Aus- sprache abgehan- delt. Darauf hatte Bürgermeister Tade Peetz bei der Ernennung von Roland Knoth zum stellver- man sich im Vorfeld tretenden Gemeindewehrführer Heikendorfs. © CK 17
Gemeinde Heikendorf im Ältestenrat verständigt. Für den Bebauungsplan Nr. 83 „Teilbereich Möltenort, Überplanung der Grundstücke nordöstlich des Möltenorter Weges“, der sich noch in der Aufstellung befindet, wurde die im Juni 2018 gefasste Veränderungssperre jetzt um ein weiteres Jahr verlängert. Hintergrund: Um möglichen nicht gewollten Neubauvorhaben während der Planungsphase entgegenzuwirken, wurde die Veränderungssperre seinerzeit beschlossen. Planungsziel ist im Kern der Erhalt des kleinteiligen Baugebietscharakters. Ein Barrierefreiheitskonzept wird im Rahmen der Städtebauförderung für die Heikendorfer Ortsmitte erarbeitet. Die Gesellschaft für Ortsentwicklung und Stadterneuerung (GOS) als Sanierungsträger wird nun zunächst die Leistungen für ein entsprechendes Konzept, das etwa den barrierefreien Aus- bau von Freiraumflächen wie den Dorfplatz und die Rathauspassage vorsieht und das in enger Ab- stimmung mit Gemeinde und Seniorenbeirat erfolgt, ausschreiben und vergeben. Ebenfalls mit öffentlichen Fördermitteln wird auf der Stinneswiese am Fördewanderweg im Bereich der Seebadeanstalt ein Fitnessparcours entstehen. Wie die im vergangenen Jahr aufgestellten Frei- luftsportgeräte auf dem Schul- und Sportgelände am Neuheikendorfer Weg werden auch die Kosten für den zweiten Fitnessparcours in Heikendorf zu 80 Prozent aus dem Regionalbudget der Aktivregion Ostseeküste bezuschusst. Die geplante Festwiese in Neuheikendorf am Haffkamper Weg am Rande des Neubaugebietes Pog- genbarg wird von Landesseite aus EU-Mitteln mit 50.000 Euro gefördert bei einem veranschlagten Kostenvolumen von 123.000 Euro. Nach einer Preisumfrage soll der Auftrag demnächst an den wirt- schaftlichsten Bieter vergeben werden. Bürgermeister Tade Peetz geht von einer Fertigstellung im Herbst dieses Jahres aus. Grünes Licht von Heikendorfs Gemeindevertretern gab es auch für das Projekt „Frischfisch-Ver- kaufswagen“. Ein örtlicher Möltenorter Fischer bekommt damit die Gelegenheit, im Hafenbereich fangfrischen Fisch direkt zu vermarkten in Erweiterung des „Fisch-vom-Kutter“-Verkaufs. Die Ge- meinde unterstützt das Vorhaben in einer Ko-Finanzierung (der Löwenanteil fließt aus EU-Mitteln) mit rund 2300 Euro. Feuerschiff-Modell des HYC jetzt für alle sichtbar Das Modell des schwimmenden Clubheims des HYC (Heikendorfer Yachtclub), das Feuerschiff „Læsø Rende“, hat einen neuen Platz im Hei- kendorfer Rathaus gefunden. Vorher hatte es jahrelang im Bürgermeister- zimmer gestanden und lediglich die Bürgerinnen und Bürger, die zu einem persönlichen Austausch kamen, konnten es sehen. Dieses Zeichen der Verbundenheit des Vereins mit der Gemeinde hängt nun solide montiert von der Fa. A.LU Bau direkt vor der Infothek, worüber sich insbesondere der Vereinsvorsitzende Rainer Bechem (links im Bild) freut. 18
Gemeinde Heikendorf Haus am Meer nun endgültig Geschichte Der Schandfleck am Förde- wanderweg ist beseitigt: Das frühere Heikendorfer Appar- tementhotel „Haus am Meer“ wurde nach mehr als 10 Jah- ren Leerstand im Mai abge- rissen. Voraussichtlich ab Herbst 2020 wird an gleicher Stelle, wie mehrfach berich- tet, ein zweigeteilter Neubau- komplex für insgesamt 15 Ferienwohnungen inklusive öffentlicher Gastronomie mit Terrassenbewirtschaftung entstehen. So ist es im vorha- benbezogenen Bebauungs- plan Nr. 80 festgeschrieben. „Wir streben einen Fertigstel- lungstermin möglichst noch zum Ende der Hauptsaison 2021 an", erklärte Investor und Eigentümer Reinhold Dierkes, geschäfts- führender Gesellschafter der GST-Service GmbH, auf Nachfrage. Bürgermeister Tade Peetz freut sich für alle Heikendorfer und sieht in dem Neubauprojekt einen „er- heblichen Gewinn“ für die Altheikendorfer Bucht. (CK) Wiederwahl von Roland Knoth Die Wahl von Roland Knoth zum stellvertretenden Gemeindewehrführer in Heikendorf Ende Februar wurde von der Gemeindevertretung einstimmig bestätigt. Bürgermeister Peetz gratulierte dem wie- dergewählten Amtsinhaber und überreichte ihm die Ernennungsurkunde für eine weitere sechsjährige Amtszeit. Kathleen Weiß wurde während der Sitzung als neue Mitarbeiterin der Gemeinde Heikendorf für die neu geschaffene Stelle Ortsmarketing und Wirtschaftsförderung vorgestellt. Nora Baltzer ist in der Amtsverwaltung für Hochbauprojekte/Projektsteuerung zuständig und damit u.a. auch für die Ortsentwicklung im Rahmen der Städtebauförderung in Heikendorf. Mit einer Gedenkminute zu Ehren des verstorbenen früheren Heikendorfer Gemeindevertreters Kon- rad Schmidt (1968- 1978) hatte die Sitzung begonnen. Alle Aktivitäten der 3 Heikendorfer Gilden und die Gildefeste abgesagt – Kein Hafenfest in Möltenort Die drei Gilden aus Altheikendorf, Neuheikendorf und Möltenort haben ihre Gildefeste sowie alle weiteren Aktivitäten bis Ende August in Folge der Corona-Bestimmungen abgesagt. Auch das für Mitte August geplante Hafenfest in Möltenort musste von der Gemeinde abgesagt werden. Ortsbus Schrevenborn fährt wieder - Eingeschränkter Fahrplan Der Vineta-Ortsbus Schrevenborn (Linie 104) hat am 15. Mai seinen Betrieb wieder aufgenommen. Es gilt ein vorerst eingeschränkter Fahrplan (www.vineta.net/Linie Schrevenborn). 19
Kulturelles 20
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Kindergärten Mitteilungen des das Beste draus und gehen wie immer raus in die Natur und in die Wälder! Wald- und Naturkinder- An einem unserer Waldplätze verläuft ein Was- garten Heikendorf e.V. sergraben, über den vor längerer Zeit schon un- sere Vorschulkinder gemeinsam mit den www.waldkindergarten-heikendorf.de Erwachsenen eine Brücke aus Holzstämmen ge- baucht haben, sehr spannend und auch recht Im letzten Monat war es so ruhig bei uns im stabil. Beim Drübergehen haben wir festgestellt, Waldkindergarten, dass wir gar nichts von uns dass der ein oder andere Holzstamm ein wenig hören lassen mochten… Verstärkung braucht. So haben wir uns dran ge- Wenn wir nun wieder von uns berichten und ihr macht, passende Holzstämme zu finden, sie ein von uns lest, dann wird es bei uns in und an der wenig zu recht zu sägen und zu den anderen Hütte und in unseren Wäldern hoffentlich wieder Brückenteilen zu le-gen. Und siehe da, die Brü- etwas munterer zugehen. cke war nun noch stabiler! Die Erwachsenen im Waldkindergarten und un- Um auf die andere Seite des Grabens zu kom- sere Eltern sprechen mit uns ganz offen über men, braucht man schon ein gutes Gefühl für die-se, wie sie es nennen, besondere Situation das Gleichgewicht. Wir haben es alle- fast – in der wir uns alle befinden. Den Corona Virus, ohne Hilfe geschafft, das war stark. der dafür sorgt, dass wir uns alle im Miteinander Zum Abschluss des Tages saßen wir Waldkinder so anders verhalten, unsere Hände noch gründ- noch ein wenig zum Fischen auf der Brücke zu- licher waschen als sonst, dass wir Abstand zu sammen und haben uns die Sonne auf den Kopf anderen Menschen halten und im Waldkinder- scheinen lassen. Angebissen hat keiner, schön garten nicht alle unsere Spielkameraden und war es trotzdem. Freunde sehen können und dürfen. Wenn wir das nächste Mal von uns berichten, Dennoch langweilen wir uns manchmal ganz werden hoffentlich wieder alle Waldkinder bei schön und sind auch ein wenig traurig ohne all uns sein, dass wünschen wir uns sehr. die anderen Kinder und hoffen sehr, dass wir alle Wir lassen von uns hören und werden berichten. Waldkinder und Erwachsenen bald wiedersehen! Nun, ja, wir „kleiner Haufen“ Waldkinder machen Herzlich, Eure Waldkinder 22
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Kindergärten Neues aus dem Fördekindergarten Seit Montag, dem 16. März ist alles anders, als wir es bis dahin gewohnt waren –unser Kinder- garten ist seitdem geschlossen, wir dürfen ledig- gesund seit! Wir vermissen sehr die gemeinsa- men Tage mit euch- das zusammen spielen, das singen, malen und basteln, das Vorlesen, die vie- len Quatschgeschichten und vor allen Dingen die gemeinsame Zeit, das gemeinsame lachen lich eine Notbetreuung anbieten. Unser gemeinsamer Kindergartenalltag, so wie wir ihn bis dahin hatten, fehlt uns allen sehr. Unsere vier Gruppen sind zwar seit Anfang Mai wieder alle geöffnet, jedoch mit verminderter Kinderanzahl und vollkommen anderen Regeln sowie jeder Menge Auflagen, die wir erfüllen bzw. einhalten und das gemeinsame miteinander Spaß haben! Es wäre eine große Freude für uns alle, wenn jedes Kind aus unserem Kindergarten ein Bild müssen. Da die Gesundheit das Allerwichtigste für uns alle ist und im Vordergrund steht, halten wir uns natürlich an all diese Richtlinien, was in unserer Arbeit nicht immer leicht einzuhalten und umzusetzen ist. Wir denken sehr oft an euch, liebe Kinder und an eure Familien. Natürlich hof- fen wir, dass es euch allen gut geht und dass ihr 25
Kindergärten malen würde und uns zu schicken oder im Brief- gemalten Bilder gemeinsam an. kasten am Kindergarten einstecken würde. Bis dahin wünschen wir euch und euren Familien Diese könnten wir dann in euren Gruppen im sowie allen anderen kleinen und großen Men- Kindergarten aufhängen- so könntet ihr alle ein schen in Heikendorf alles Gute und ganz viel Ge- klein wenig bei uns sein! Und wenn es dann wie- sundheit! der so richtig losgeht und ihr alle wieder in den Kindergarten kommen dürft, schauen wir uns die Renate Leschner und Kigateam Das Probsteier Kinderhaus e.V nicht mög- berichtet…. lich. Eine Sache hat sich trotz Corona aber nicht geän- dert. Wir hatten Be- such im Kin- derhaus. Der Osterhase ist wirklich ins Kinder- haus gehop- Was hoppelt denn da? pelt und hat In diesem Jahr war Ostern im Kinderhaus etwas eine Kleinig- anders. Normalerweise beschäftigen wir uns keit für unsere Kinder dagelassen. Diese muss- sehr mit der Osterzeit. Wir basteln fleißig, pusten ten natürlich noch den Weg zu jedem einzelnen Eier aus und warten gemeinsam und ganz ge- Kind finden. spannt auf den Osterhasen. All das war leider Gesagt, getan. Wir haben alle Eltern und Kinder informiert und zu verschiedenen Zeitabschnitten eingeladen. So hatten sie die Möglichkeit sich an unserem Ostertisch, natürlich unter Einhaltung aller Hy- gienevorschriften, die Geschenke abzuholen. Dieses Mal ohne suchen, aber die Freude war nicht weniger gering. Es gab viele strahlende Augen. Und wir haben uns riesig gefreut, unsere Kinder endlich mal wiederzusehen. Ach, sie feh- len uns so sehr! Und da es Ostern so gut geklappt hat, haben un- sere Kinder kurz vor dem Muttertag und vor dem Vatertag noch eine kleine Überraschung für die Mamas und Papas abgeholt. Natürlich wieder mit ordentlich Abstand. Nun hoffen wir, dass wir diese anstrengende Zeit bald hinter uns haben und wieder in den norma- len Alltag zurückkehren können. Bleiben Sie gesund! Ganz liebe Grüße aus dem Probsteier Kinder- haus 26
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Schulen dicht auf und schickt mir ein Video davon. Neues aus der Grund- und Am Mittwoch, 6. Mai, dürfen die 4. Klassen in die Schule zurückkehren. Eine Schülerin berichtet, Gemeinschaftsschule dass sie sich auf die Rückkehr noch mehr ge- Heikendorf freut hat als vor einigen Jahren auf ihre Einschu- lung. Dies ist der 2. Pressebericht ohne den altbe- Endlich können sie ihre Freunde und Lehrer wie- währten Schulalltag! dersehen, aber alles ist anders: Eines kristallisiert sich aber während der Corona- Aufgeklebte Pfeile im Treppenhaus geben den Krise und der dadurch bedingten Schließung der Gehweg vor, und der Unterricht findet in 2 Schulen deutlich heraus: Schichten statt. Jede Schicht besteht aus ca. 10 Die Schule ist mit ihren vielfältigen persönlichen Schülern, die auch ihren eigenen Raum haben, Beziehungen Ansprechpartner in allen Lebens- damit die Tische nicht täglich komplett desinfi- lagen. ziert werden müssen. Und auch auf dem Schul- Unabhängig vom Lernen sind die Kontakte zwi- hof gibt es kein Gedrängel, nur Spiele auf schen den Schülern und auch den Schülern und Abstand. An der Tischtennisplatte geht das sehr den Lehrern durch fast nichts zu ersetzen. gut. Der Lehrer fungiert in starkem Maße als Berater und Anlaufstelle für sämtliche Probleme, die im Die Abschlussklassen der 9. und 10. Jahrgänge Leben eines Schülers vorhanden sein können. sowie die Viert-Klässler besuchen zur Zeit die Viele Schüler berichten gerade in den Wochen Grund- und Gemeinschaftsschule; wir hoffen, nach den Osterferien, dass sie ihre Klassenka- dass es täglich mehr werden!!! meraden und Ihre Schule sogar mit den Lehrern vermissen. Bleibt schön gesund! Da eine Vielzahl von unseren Schülern nicht über Sabine Selle für die GGS Heikendorf die entsprechenden Endgeräte zu Hause verfügt, mussten wir bei den Aufgaben andere Wege fin- den, um mit Schülern zu arbeiten und zu kom- munizieren. Die Schüler bekamen ihre Aufgaben mit der Post. Es gab langweilige Aufgaben wie Sozialstation der Gemeinde Heikendorf in der Schule mit Schreiben, Rechnen und Lesen, aber auch sehr viel Kreatives zog nun in Kostenlose und unabhängige die Aufgabenstellungen ein. Auf unserer Home- Informations-/ Beratungsstelle page finden sich 4 kreative Klanggeschichten bei Krankheit und Pflegebedarf von Schülern der 3. und 4. Klasse. Bei dem Titel „Conni in der Musikschule“ erlebt man beim Zu- Anprechpartnerin Öffnungszeiten hören einiges! Ein Schüler, der sich im Unterricht Marion Marx Di. + Fr. 9.00-12.00 Uhr vor der gesamten Lerngruppe nicht getraut hat, 0431 / 23988275 Do. 14.00-18.00 Uhr sagt zuhause in der Küche das zu lernende Ge- Seniorenzentrum Rehmgarten · Langer Rehm 16 ben S ie alles uns ha DACHDECKEREI DAC H t! Mit G gut be m b Telefon (04 31) 24 20 01 H Möltenorter Weg 14 · Heikendorf BAUKLEMPNEREI · FASSADENBAU 28
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