HEIKENDORFER ANZEIGER - Amt Schrevenborn

 
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HEIKENDORFER ANZEIGER - Amt Schrevenborn
HEIKENDORFER
                  ANZEIGER

                                                                                © CK

          Verspäteter Saisonstart auch am Heikendorfer Hauptstrand:
          Die Strandkörbe in Möltenort kurz nach ihrer Aufstellung Mitte Mai.

Amtliches Bekanntmachungsblatt des Ostseebades Heikendorf
mit den Ortsteilen Altheikendorf, Neuheikendorf, Möltenort,

                                                                  06/2020
Kitzeberg und Schrevenborn
und Amtliches Bekanntmachungsblatt Amt Schrevenborn
HEIKENDORFER ANZEIGER - Amt Schrevenborn
Ein Gedenkstein auf dem Heidberg

20 Jahre lag er frei bei Heinz Rose (links im Bild zusammen mit Bürgermeister Tade Peetz) auf der
Hofstelle Bokenkoppel und war eigentlich immer für die Neuheikendorfer Gilde gedacht. Beim „Ein-
heitsbuddeln“, der gemeindlichen Baumpflanzaktion am 3. Oktober vergangenen Jahres, kam Äl-
termann Horst Hinz auf die Idee, dieser Stein könne doch auch auf dem Heidberg stehen und mit
einer passenden Inschrift versehen werden. Altkönig Heinz von der Bokenkoppel willigte ein und stif-
tete den imposanten Stein der Gemeinde zur Erinnerung an die Deutsche Einheit.

       Verspäteter Saisonstart am 1. Juni – Kurabgabe und Strandnutzung

Mit der Wiederaufnahme des (Tages-)Tourismus wird die Gemeinde Heikendorf zum 1. Juni die Kur-
abgabe und die Strandnutzungsgebühr wieder erheben. Im Zuge der Corona-Einschränkungen war
auf diese Zahlungen in den Monaten April und Mai von Gemeindeseite verzichtet worden.
Für Tages- und Feriengäste gibt es folgende Abgabesätze

                              Kurabgabe                Ermäßigung ab GdB 50
     Nebensaison                 1,20 €                        0,60 €
     Hauptsaison                 2,50 €                        1,25 €
     Jahreskarte                50,00 €                       25,00 €

Alternativ können auch Jahreskurabgabe-Tickets von 50 Euro gelöst werden. Kinder und Jugendliche
bis 18 Jahren sind von der Kurabgabe freigestellt. Schwerbehinderte zahlen einen ermäßigten Satz
von jeweils 50 Prozent.
Die Kurabgabe und Strandnutzungsgebühr in der Gemeinde Heikendorf wird vom 1. April bis zum
31. Oktober erhoben. Die Meldescheine für die Feriengäste werden bei der Ankunft vom Vermieter
ausgegeben. Tagesgäste erhalten ihre Strandkarte am Automaten beim Strandzugang.
Was die Heikendorfer/innen für die Nutzung des Hauptstrandbereiches in Möltenort zahlen und wie
hoch die Strandkorbgebühren sind (z.B. Tageskarte 8 Euro), sehen Sie in einer weiteren Übersicht
auf Seite 16.
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Amt Schrevenborn
Inhaltsverzeichnis
Bekanntmachungen, Mitteilungen und Berichte des Amtes Schrevenborn                                           3- 8
Tourismus                                                                                                    8- 9
Bekanntmachungen des Amtes Schrevenborn für die Gemeinde                                                   10 - 15
Mitteilungen und Berichte aus der Gemeinde                                                                 15 - 19
Kulturelles                                                                                                     20
Kindergärten                                                                                                22 - 26
Schulen                                                                                                    28 - 31
Kirchengemeinden                                                                                           32 - 37
Vereine & Verbände Berichte                                                                                38 - 55
Service: Veranstaltungskalender, Öffnungszeiten, Telefonliste und Ansprechpartner                          56 - 66
Impressum                                                                                                       64

          Bekanntmachungen des Amtes Schrevenborn

 Die amtlichen Bekanntmachungen des Amtes Schrevenborn erfolgen durch Abdruck in den gemeindlichen Be-
 kanntmachungsblättern „Schönkirchener Nachrichten“, „Nachrichten aus Mönkeberg“ und „Heikendorfer Anzei-
 ger“, die in der Regel monatlich bis zum 5. Tag des Monats erscheinen. In besonderen Veröffentlichungsfällen
 können zusätzliche Ausgaben herausgegeben werden. Ist der 5. Tag ein Sonnabend, Sonntag, Feiertag oder
 sonst arbeitsfreier Tag, tritt an seine Stelle der nächste nicht arbeitsfreie Werktag. Die gemeindlichen Bekannt-
 machungsblätter werden gemeindeweise kostenlos an alle Haushalte verteilt und sind ferner in der Amtsverwal-
 tung sowie in den Gemeindebüros in Mönkeberg und Schönkirchen erhältlich; bei Versand wird das anfallende
 Porto erhoben. Ausgenommen sind die Bekanntmachung von Zeit, Ort und Tagesordnung einer Sitzung des
 Amtsausschusses und amtliche Wahlbekanntmachungen, die im Internet erfolgen.

                     Amtsverordnung über Parkgebühren
        auf öffentlichen Verkehrsflächenin der Gemeinde Mönkeberg
                          (Parkgebührenverordnung)

                                                vom 11.05.2020

Aufgrund des § 6a Abs. 6 und 7 des Straßenverkehrsgesetzes in der Fassung der Bekannt-machung
vom 05.03.2003 (BGBl. I S. 310), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.05.2016 (BGBl. I S. 1217)
und § 1 der Landesverordnung über Parkgebühren vom 12.04.1990 (GVOBl. S. 264) in Verbindung
mit § 55 Abs. 3 des Allgemeinen Verwaltungsgesetzes für das Land Schleswig-Holstein (Landesver-
waltungsgesetz – LVwG -) in der Fassung der Bekannt-machung vom 02.06.1992 (GVOBl. S. 243,
534), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.07.2016 (GVOBl. S. 659) verordnet der Amtsdirektor
des Amtes Schrevenborn:
                                              §1
                                             Zweck

Zur Überwachung der Parkzeit wird das Parken auf den in § 2 dieser Verordnung näher be-zeichneten
öffentlichen Verkehrsflächen während der Laufzeit der Parkscheinautomaten eine Parkgebühr und
damit der Wert des Parkraumes für den Benutzer festgesetzt.

                                                                                                                     3
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                                              §2
                                        Geltungsbereich

Diese Verordnung gilt in der Gemeinde Mönkeberg auf den nachfolgend aufgeführten Park-flächen:

      1.   Parkplätze Strandweg (Zufahrt Ölpier)
      2.   Parkplätze Ernestinenweg (ausgenommen WVM Parkplätze sowie 3 Bewohnerparkplätze)

                                               §3
                                   Zeitlicher Geltungsbereich

Diese Parkgebührenverordnung gilt in der Zeit vom 01. April bis 31. Oktober jeden Jahres.
Die gebührenpflichtigen Tage und Zeiten ergeben sich aus der Beschilderung am Park-scheinauto-
maten.
                                               §4
                                           Parkzeit

Die Parkgebühren werden in der Zeit von 8.00 bis 20.00 Uhr erhoben.

                                               §5
                                           Parkgebühr

Die Parkgebühr beträgt 1,00 € pro Stunde. Soweit ½ Stunde Parkdauer nicht überschritten wird,
wird keine Gebühr erhoben. Die Gebühr für eine Tageskarte beträgt 10,00 €.

                                             §6
                           Gebühren für Parkberechtigungsausweise

Für die Ausstellung von Ausweisen, die auf entsprechend beschilderten Parkplätzen zum unentgelt-
lichen Parken berechtigen, werden folgende Gebühren erhoben:

    -Anwohnerparkausweis für ein Kalenderjahr                          30,00 €

                                               §7
                                          Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 01.06.2020 in Kraft. Sie tritt mit Ablauf des 31.05.2025 außer Kraft. Die
Parkgebührenverordnung vom 23.04.2019 tritt mit Inkrafttreten dieser Verordnung außer Kraft.

Diese Verordnung wurde dem Amtsausschuss vorgelegt.

Heikendorf, 11.05.2020

Amt Schrevenborn
Der Amtsdirektor
gez. Hehenkamp
Hehenkamp

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                       Volksbegehren zum Schutz des Wassers

Gemäß § 18 Absatz 3 des Gesetzes über Initiativen aus dem Volk, Volksbegehren und Volksent-
scheid (Volksabstimmungsgesetz - VAbstG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. April 2004
(GVOBl. Schl.-H. 2004 S. 108), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 14. Juni 2016
(GVOBl. Schl.-H. S. 362), Ressortbezeichnung ersetzt durch Artikel 18 der Landesverordnung vom
16. Januar 2019 (GVOBl. Schl.-H. 2019 S. 30), wird das Ergebnis des Volksbegehrens zum Schutz
des Wassers in den amtsangehörigen Gemeinden Heikendorf, Mönkeberg und Schönkirchen hiermit
bekannt gemacht:
In der Zeit vom 02. September 2019 bis einschließlich 02. März 2020 (Eintragungsfrist) konnte das
Volksbegehren zum Schutz des Wassers durch Eintragung landesweit unterstützt werden. Nach
Prüfung aller eingegangenen Listen stellt sich das Ergebnis für das Amt Schrevenborn mit seinen
amtsangehörigen Gemeinden Heikendorf, Mönkeberg und Schönkirchen gemäß nachfolgender Ta-
belle dar.

                      Anzahl der           Anzahl der            davon gültige         davon ungültige
Gemeinde            eingereichten          geleisteten           Unterschriften         Unterschriften
                        Listen            Unterschriften

 Heikendorf                      499                   508                    468                      40

 Mönkeberg                       262                   264                    236                      28

 Schönkirchen                    253                   254                    233                      21

 Amt (Summen)                  1.014                 1.026                    937                      89

Heikendorf, den 06.05.2020

Amt Schrevenborn
Der Amtsdirektor
gez. Ulrich Hehenkamp

              Mitteilungen des Amtes Schrevenborn

 Das Amt Schrevenborn unterrichtet an dieser Stelle u.a. über die Sitzungstermine des Amtsausschusses und der
 öffentlichen Ausschusssitzungen. Die örtliche Bekanntmachung von Zeit, Ort und Tagesordnung einer Sitzung
 des Amtsausschusses erfolgt durch die Bereitstellung im Internet unter:
 www.amt-schrevenborn.de/Verwaltung-Politik/Amtliche-Bekanntmachungen

           Vorbehaltlich von Änderungen werden folgende Termine mitgeteilt:

           Tag                 Datum             Uhrzeit          Sitzung
           Mittwoch            10.06.2020        19:00 Uhr        Haupt-, Finanz- und Werkausschuss
           Montag              22.06.2020        19:00 Uhr        10. Sitzung des Amtsausschusses

 Sitzungsort: Mensa, der Offenen Ganztagsschule, Schulredder 3a, Heikendorf. Die Tagesord-
 nung(en) der Sitzungen(en) können im Rathaus oder Internet eingesehen werden.

                                                                                                                5
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Amt Schrevenborn

               Berichte aus dem Amt Schrevenborn
                                    Alles Gute, Robert Sell!

                                                                                                 © CK

Der langjährige Mönkeberger Gemeindebürolei-        tigkeit als Eheschließungsstandesbeamter, die er
ter Robert Sell geht am 30. Juni in den wohl ver-   nach 22 Jahren 2016 an jüngere Kollegen abgab.
dienten Ruhestand. Sein letzter Arbeitstag wird     Von 2007 bis 2019 war er zudem Vorsitzender
der 5. Juni sein. „Ich freue mich auf den neuen     des Personalrates des Amtes Schrevenborn.
Lebensabschnitt, insbesondere natürlich auf ge-     Die „lockere und stets vertrauensvolle Zusam-
meinsame Urlaubsfahrten mit meiner Frau in un-      menarbeit“ mit den Kolleginnen und Kollegen
serem Wohnmobil, auf die Arbeiten im Garten         des Gemeindebüros Mönkeberg werde ihm feh-
und am Haus, darauf endlich mal ausgiebig und       len, so Robert Sell. In seiner Dienstzeit hat er mit
in Ruhe zum Angeln zu fahren. Und ganz beson-       „seinen“ Bürgermeistern Michael Koops (Ge-
ders freue ich mich auch aufs „Opa-Dasein“,         meinde Schönkirchen/später Amtsdirektor), Jens
sagt Robert Sell.                                   Heinze und Hilla Mersmann ebenfalls „immer
Seit der Amtsgründung im Januar 2007 leitete er     vertrauensvoll und gut zusammengearbeitet“ wie
das Gemeindebüro in Mönkeberg. Seine Verwal-        mit den Amtsdirektoren Michael Koops und Ul-
tungslaufbahn begann er im August 1973 bei der      rich Hehenkamp.
Stadtverwaltung Kiel, wo er verschiedene Ämter      Seit 1.April ist seine Nachfolgerin Diana Marcus-
durchlief. Am 1. Oktober 1990 wechselte Robert      sen zur Einarbeitung im Gemeindebüro tätig. Ro-
Sell dann als Sozialamtsleiter zur Gemeinde         bert Sell ist zu 100 Prozent davon überzeugt,
Schönkirchen. Mit dem beruflichen Wechsel           dass sie die gute Zusammenarbeit mit der Politik
wurde gleichzeitig der Wohnortwechsel nach          und den Vereinen und Verbänden in Mönkeberg
Schönkirchen vollzogen.                             weiterführen wird.
Im Jahr 1994 übernahm Robert Sell noch die Tä-

                            Sammelcontainer im Amt Schrevenborn

Alle Sammelcontainer-Standorte im Amt Schre-        Kreises Plön leider immer wieder „fehlbefüllt“.
venborn finden Sie hier auf einen Blick. Wer        Auch die unerlaubte Abfallentsorgung neben
einen schon überfüllten Container vorfindet wird    den Containern hat in den letzten beiden Jahren
gebeten, den nächstgelegenen anzufahren. Die        stark zugenommen. Hier sammelt sich von Re-
Altkleider-Container sind laut Mitteilung des       stabfall über Sperrmüll bis hin zu Schadstoffen

6
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Liste Depotcontainer-Standplätze
                                                    Amt Schrevenborn!
    Lfd.   Gemeinde            Straße                         Standplatz                               Bemerkung   Altkleider-
    Nr.                                                                                                            container
    1      Heikendorf          Bergstraße                     Parkplatz (bei Nr.57/59)                             1
                                                                                                                                 Gebührenzahler.
    2      Heikendorf          Detlefskamp                    Einfahrt altes Golfclubheim              nur Glas    0
    3      Heikendorf          Tobringer                      Poggenbarg (in der Nähe von Edeka)                   1
    4      Heikendorf          Neuheikendorfer Weg            HSV-Sportheim                                        1
    5      Heikendorf          Röbsdorfer Weg                 Ecke Viehkamp                                        1
    6      Heikendorf          Schulredder                    Parkplatz Wochenmarkt                                2
    7      Heikendorf          Schulredder                    Ecke Kirschansbarg (beim Reiterverein)               2
    8      Heikendorf          Sollten Wiesch                 Parkplatz                                            1
    9      Heikendorf          Stormdeich/Ecke Havas          Ortsteil Kitzeberg                       nur Glas    0
    10     Heikendorf          Strandweg                      Parkplatz (Café Roehrskroog)                         1
    11     Heikendorf          Stückenberg                    Ecke Neuheikendorfer Weg                             1
    12     Heikendorf          Tobringer/Am Heidberg          Parkplatz                                            1
    13     Heikendorf          Winkel                         Am Trafohäuschen                                     1
                                                                                                                                 Was nicht in die Sammelcontainer gehört, kann
                                                                                                                                 fachgerechte Entsorgung gehen zu Lasten aller
                                                                                                                                 Plön zur Anzeige gebracht. Die Kosten für eine
                                                                                                                                 und werden von der Abfallwirtschaft des Kreises
                                                                                                                                 alles an. Diese Müllansammlungen sind verboten

    14     Mönkeberg           Alter Sportplatz/ Ecke Lange   Parkplatz                                            1
                               Koppel
    15     Mönkeberg           Dorfstraße                     Bürgertreff                                          1
    16     Mönkeberg           Hegerade                                                                            2
    17     Mönkeberg           Rohlfsweg                      Parkplatz Ecke Heikendorfer Weg                      1
    18     Schönkirchen        Augustental                    Höhe Bushaltestelle                                  1
    19     Schönkirchen        Dorfstraße                     Ecke Amboßweg                                        1
    20     Schönkirchen        Hannes-Pries-Straße            Wendehammerbereich                                   1
    21     Schönkirchen        Klosterkamp                    Ecke Holzkantenweg                                   1
    22     Schönkirchen        Oppendorfer Straße             Parkplatz                                            1
    23     Schönkirchen        Prof.-Küntscher-Straße         Wendehammerbereich                                   1
                                                                                                                                 schaft, Tel. 04522/747474.

    24     Schönkirchen        Wolfgang-Hirth-Straße          Einfahrt Sportplatz                                  1
    25     Schönkirchen        Kätnersredder                  Parkplatz bei KiTa                                   1
    26     Schönkirchen        Steinbergskamp                 Seniorenwohnanlage                                   1
    27     Schönkirchen – OT   Schönhorster Straße (K 21)     Ecke Augsbarg                                        1
           Schönhorst
    28     Schönkirchen – OT   Möhlenweg                      Regenrückhaltebecken                                 1
                                                                                                                                                                                 bzw. über den Hausmüll entsorgt werden.

           Schönhorst
                                                                                                                                 Weitere Infos: www.kreis-ploen.de/abfallwirt-
                                                                                                                                                                                 über die mittlerweile vom Kreis wieder angebo-
                                                                                                                                                                                 tenen Sperrmüll- und Schadstoffsammeltermine

7
                                                                                                                                                                                                                                  Amt Schrevenborn
Amt Schrevenborn/Tourismus
             Der Seniorenbeirat Heikendorf informiert über Planungen
                              im Juni und Juli 2020

Der Seniorenbeirat Heikendorf hat sich auf         plante Tagesfahrt nach Hallig Hooge am
Grund der bundesweiten Einschränkungen in          14.07.2020 durchgeführt werden kann. Dies
Bezug der Corona-Erkrankungen entschlossen,        hängt von den entsprechenden Maßnahmen der
alle Aktivitäten im Juni ersatzlos zu streichen.   Landesregierung ab, inwieweit im Bereich Tou-
Damit fallen neben der Beiratssitzung (02.06.)     rismus inkl. Personenbeförderung mit Busunter-
und der Sprechstunde (04.06.) auch die Tages-      nehmen Lockerungen erlaubt werden. Dies gilt
fahrten „Spargel satt“ am 04.06. und 09.06.2020    ebenfalls für die zweite Fahrt am 11.08.2020.
aus. Der Seniorenbeirat bedauert diese Maß-        Am Dienstag, d. 07.07.2020 wird in einer Bei-
nahme sehr, zumal die Freude groß war, da          ratssitzung über die weitere Entwicklung und
diese Fahrten so starken Anklang fanden, so        den daraus folgenden Maßnahmen beraten. Aus
dass man sich seinerzeit entschloss, zwei Fahr-    diesem Grunde wird der allgemeine Veranstal-
ten zu organisieren. Die Fahrt „Auf den Spuren     tungskalender vorerst ausgesetzt. Es ist für alle
des Landarztes rund um die Schlei“ entfällt        Menschen im Augenblick eine außerordentliche
ebenfalls.                                         Situation, die von jedem ein hohes Maß an Ver-
Im Juli wird die Sprechstunde am 02. Juli um       ständnis und Disziplin verlangt. Aber es zeigt
15:00 Uhr wie geplant durchgeführt mit der Maß-    auch, dass sehr viel Solidarität und Hilfsbereit-
gabe, dass die bereits geleisteten Zahlungen für   schaft gerade im Hinblick auf die Unterstützung
die nicht stattgefundenen Reisen an die Teilneh-   der älteren Generation vorhanden ist. Dafür dan-
mer in bar ausgezahlt werden. Außerdem hofft       ken wir.
man, dann auch Kenntnis zu haben, ob die ge-       Monika Richter, Seniorenbeirat Heikendorf

TOURISMUS
Neuigkeiten aus der Urlaubsregion
Tourismus fährt wieder hoch

    Seit dem 18. Mai dürfen Strandkörbe, Ferienwohnungen und Hotelzimmer unter bestimmten
    Voraussetzungen wieder vermietet, gastronomische Betriebe wieder für den Restaurantbe-
    trieb geöffnet werden. Der Tourismus im Land fährt langsam wieder hoch. Entsprechend
    wurde es für die Strandkorbflotte zur Freude aller Saisonkorbmieter und Strandgäste Mitte
    Mai Zeit, auszurücken, und den gewohnten Platz am Heikendorfer Hauptstrand einzuneh-
    men.

8
Tourismus
Aktiv auf der Schwentine

                                                      Die Schwentine, der „Heilige Fluss“ ist ein be-
                                                      liebtes Wasserwanderrevier. Ob beim Stand-
                                                      up-paddling oder im Kanu – bei einer Tour
                                                      zwischen der Schwentinemündung und der
                                                      Oppendorfer Mühle erlebt man Natur pur. Ein
                                                      Höhepunkt sind beispielsweise die Schildkrö-
                                                      ten, welche man an warmen Tagen auf
                                                      Baumstümpfen am Ufer beim Sonnenbad be-
                                                      obachten kann. Am Ziel laden mit der Oppen-
                                                      dorfer Mühle und Arp´s Gasthof beliebte
                                                      Gaststätten zur Rast. Tipp: Die Kanu- und Ru-
                                                      derbootvermietung der Schwentinetalfahrt hat
                                                      ihren Betrieb wieder aufgenommen und bietet
                                                      das richtige Equipment für den Aktivausflug.

Neue Rubrik: (M)ein Gesicht für den Tourismus

In der neuen Rubrik „(M)ein Gesicht für den Tourismus“ stellen wir Ihnen die Menschen vor, die tagein
tagaus für unsere Gäste im Einsatz sind und der Tourismusdestination damit erst ein Gesicht verlei-
hen.

Heute: Frauke Gotzian (auf dem Foto mit
Mann Peter und Sohn Claus).

Gemeinsam mit ihrer Familie betreibt die
Heikendorferin die Appartementanlage „Zur
schönen Aussicht“ am Heikendorfer/Möl-
tenorter Strand. Bereits ihre Eltern und
Großeltern haben hier einen Hotel- und
Gastronomiebetrieb geführt, nun steht der
Wechsel in 4. Generation ins Haus. Ihre
Verbundenheit zu den Gästen ist groß: Mit
den Besuchern aus verschiedenen (Bun-
des-)ländern entstehen teilweise enge
Bande. Ein Stammgast ist beispielsweise
Fotograf, einige seiner Kieler-Förde-Bilder
zieren die Wände in den Appartements.
Nach ih-rem Lieblingsplatz im Ort und der
Urlaubsdestination gefragt, legt Frauke
Gotzian sich schnell fest: Sobald mal ein
Appartement frei sei, nutze sie die Chance,
dort gemeinsam mit ihrem Mann bei geöff-
netem Fenster den freien Blick auf die Kieler
Förde zu genießen.

Für weitergehende Informationen wenden Sie sich bitte an:
das Team der Tourist-Info am Heikendorfer Hafen (Tel. 0431-679100, info@kiel-sailing-city.de) oder
Kristin Reischke/Amt Schrevenborn (Tel. 0431-2409 140, kristin.reischke@amt-schrevenborn.de)

                                                                                                   9
Gemeinde Heikendorf

            Bekanntmachungen des Amtes
       Schrevenborn für die Gemeinde Heikendorf
 Die amtlichen Bekanntmachungen der Gemeinde Heikendorf erfolgen durch Abdruck in dem gemeindlichen
 Bekanntmachungsblatt „Heikendorfer Anzeiger“, der in der Regel monatlich bis zum 5. Tag des Monats erscheint.
 In besonderen Veröffentlichungsfällen können zusätzliche Ausgaben herausgegeben werden. Ist der 5. Tag ein
 Sonnabend, Sonntag, Feiertag oder sonst arbeitsfreier Tag, tritt an seine Stelle der nächste nicht arbeitsfreie
 Werktag. Die gemeindliche Bekanntmachungsblatt wird kostenlos an alle Haushalte verteilt und sind ferner in der
 Amtsverwaltung, Dorfplatz 2, 24226 Heikendorf, erhältlich; bei Versand wird das anfallende Porto erhoben.
 Ausgenommen sind die Bekanntmachung von Zeit, Ort und Tagesordnung einer Sitzung der Gemeindevertretung
 und amtliche Wahlbekanntmachungen, die im Internet erfolgen.

                                      Satzung
                            der Offenen Ganztagsschule
             an der Grund- und Gemeinschaftsschule Heikendorf (OGTS)

Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) vom 28.02.2003 (GVOBI.
Schleswig-Holstein, 2003, S. 57), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.02.2013 (GVOBL. Schles-
wig-Holstein, 2013, S. 72, und der §§ 1, 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes des Landes
Schleswig-Holstein (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Januar 2005 (GVOBI. Schl.-
H. 2005 S. 27) in den jeweils gültigen Fassungen, wird nach Beschlussfassung durch die Gemein-
devertretung vom 24.04.2013, 09.12.2015, 21.12.2016 und 01.02.2017 erlassen:

                                                  §1
                                             Allgemeines
(1) Die Gemeinde Heikendorf betreibt seit dem Schuljahr 2008/2009 an der Grund- und Gemein-
    schaftsschule Heikendorf eine OGTS nach der Richtlinie über die Förderung von Ganztagsange-
    boten des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes
    Schleswig-Holstein in der jeweils geltenden Fassung.
(2) Die OGTS bietet zusätzlich zum planmäßigen Unterricht an den Unterrichtstagen unterschied-
    lichste Angebote sowie Workshops außerhalb der Unterrichtszeit an. Der Zeitrahmen erstreckt
    sich unter Einschluss der allgemeinen Unterrichtszeit in der Regel an allen Unterrichtstagen von
    spätestens 7.00 Uhr bis 16.00 Uhr, mindestens aber bis 15.00 Uhr. Es besteht kein individueller
    Rechtsanspruch auf den Besuch der OGTS.
(3) An den von der Schulkonferenz beschlossenen unterrichtsfreien Tagen (u. a. Schulentwicklungs-
    tage und bewegliche Ferientage) hat auch die OGTS geschlossen. An besonderen Tagen (bspw.
    dem Tag der Zeugnisausgabe) sind in Absprache zwischen der Schulleitung und der Leitung der
    OGTS andere Betreuungszeiten möglich.
(4) Jeweils an den ersten 5 Schultagen der Frühjahrs- und Herbstferien sowie während der ersten 3
    Wochen in den gesetzlichen Sommerferien findet jeweils montags bis freitags in der Zeit von 7:30
    Uhr bis 16:00 Uhr eine Ferienbetreuung statt. Voraussetzung für das Zustandekommen der Fe-
    rienbetreuung ist, dass jeweils 10 Kinder pro Woche dafür angemeldet werden. Die Anmeldungen
    zur Ferienbetreuung in den gesetzlichen Sommerferien sind wochenweise möglich. Der Termin
    der jeweiligen Sommerferienbetreuung wird den Personensorgeberechtigten jeweils bis zum
    31.08. eines Jahres für das Folgejahr mitgeteilt.
(5) Art und Umfang der Inanspruchnahme der OGTS werden durch den/die Schulleiter/in im Einver-
    nehmen mit der Schulträgerin festgelegt.
(6) Die außerschulischen Angebote gelten als schulische Veranstaltungen.
(7) Im Zusammenhang mit dem Betrieb der OGTS erhebt die Gemeinde Heikendorf Benutzungsge-
    bühren in Form von Elternentgelten nach § 4 dieser Satzung.

10
Gemeinde Heikendorf
                                             §2
                                     Anmeldungen zur OGTS

(1) Die Teilnahme an außerschulischen Angeboten der OGTS ist freiwillig. Die Anmeldung eines
    Kindes zur OGTS bindet die Schülerinnen und Schüler aber für die Dauer eines Schulhalb-
    jahres. Hiervon ausgenommen ist die Teilnahme an Workshops nach § 5 dieser Satzung.
(2) Die Anmeldung zur OGTS hat schriftlich von den Personensorgeberechtigten zu erfolgen.

(3) Es werden nur Kinder aufgenommen, soweit freie Plätze vorhanden sind. Ein Anspruch auf
    Aufnahme besteht nicht. Die Aufnahme der Schüler/innen erfolgt nach folgenden Kriterien:
    1. Personensorgeberechtigte alleinerziehend und berufstätig sowie beide Personensorge-
        berechtigte berufstätig,
    2. Besondere Gründe in der Person der Schülerin bzw. des Schülers oder in Bezug auf die
        familiäre Situation,
    3. Geschwisterkinder,
    4. Ansonsten nach Eingang der Anmeldungen.

(4) Über die Aufnahme entscheidet
    a)     Bei den nicht schulartgebundenen Angeboten die Gemeinde als Trägerin der
           Einrichtung,
    b) ansonsten die Schulleitung.
    Die Platzvergabe für das jeweils nächste Schuljahr erfolgt für die bis dahin frei gemeldeten
    Plätze bis zum 31. März des jeweiligen Jahres. Sofern nach dem 31. März weitere Ab-
    meldungen erfolgen, werden die dann frei werdenden Plätze in der Reihenfolge der Warte-
    liste vergeben.

(5) Mit der Anmeldung erkennen die Personensorgeberechtigten und die Teilnehmer/innen
    diese Satzung sowie die hierin festgelegten Elternentgelte an.
(6) Zwischenzeitliche, im laufenden Schulhalbjahr bedingte Anmeldungen sind in begründeten
    Ausnahmefällen, beispielsweise bei Zuzügen und unvorhersehbaren Förder- und Betreu-
    ungsbedarfen, jeweils zum Ersten eines Monats möglich, sofern die Platzkapazität dies
    zulässt.
                                                §3
                            Abmeldungen/Ausschluss von der OGTS

(1) Die Anmeldung eines Kindes zur OGTS ist für die Dauer eines Schulhalbjahres verbindlich. Soll
    das angemeldete Kind die OGTS nach diesem Schulhalbjahr nicht mehr besuchen, ist es bis spä-
    testens einen Monat vor Ablauf des betreffenden Schulhalbjahres schriftlich von der OGTS ab-
    zumelden. Erfolgt keine schriftliche Kündigung seitens der Personensorgeberechtigten, verlängert
    sich das Betreuungsverhältnis automatisch um jeweils ein weiteres Schulhalbjahr.

(2) Die Abmeldung eines Kindes während eines Schulhalbjahres durch die Personensorgeberech-
    tigten ist mit einer Frist von einem Monat jeweils zum Ersten eines Monats nur bei Vorliegen eines
    wichtiges Grundes möglich, insbesondere bei:
    a) der Änderung hinsichtlich der Personensorge für das Kind,
    b) dem Verlassen der Schule.

(3) Ein Kind kann durch die Gemeinde Heikendorf von der Teilnahme an außerschulischen Angeboten
    der OGTS insbesondere ausgeschlossen werden, wenn
    a) die Personensorgeberechtigten ihrer Pflicht zur Zahlung des Elternentgeltes nach § 4 dieser
    Satzung nicht nachkommen,
    b) das Verhalten des Kindes ein weiteres Verbleiben im Angebot nicht zulässt,
    c) das Kind das Angebot nicht regelmäßig wahrnimmt, z. B. dreimal unentschuldigt fehlt,

                                                                                                   11
Gemeinde Heikendorf
     d)   die Angaben, die zur Aufnahme geführt haben, unrichtig waren bzw. sind.

(4) Bereits gezahlte Elternentgelte nach § 4 dieser Satzung werden im Falle der Abmeldung bzw.
    des Ausschlusses nicht erstattet.

                                              §4
                  Höhe der Benutzungsgebühr für den Regelbetrieb (Elternentgelt)

(1) Das Elternentgelt des Regelbetriebes für jedes zum OGTS-Besuch angemeldete erste Kind er-
    rechnet sich nach den gemäß Absatz 3 gebuchten Zeitstufen und den dafür festgesetzten Ent-
    gelten.
    Das Elternentgelt gilt auch für Alleinerziehende und Vollzeitpflegeeltern.

(2) Für projektbezogene Sonderausgaben (spezielles Material u. a.) wird eine separate Kostenerstat-
    tung als Entgelt erhoben.

(3) Folgende zeitliche Einteilung ist zur Berechnung des Elternentgeltes maßgeblich:

 Zeitstufen       Uhrzeit         Schüler/innen des     Betreuungsart                  Elternentgelt
 Stufe I          7.00 Uhr bis    Grundschulteils       Spielen, Malen und             19,00 €
                  8.30 Uhr                              Basteln unter Aufsicht
 Stufe II         12.20 Uhr bis   Grundschulteils       Mittagessen/ Aufsicht          26,00 €
                  14.00 Uhr
 Stufe III        14.00 Uhr bis   Grund- und Gemein-    Hausaufgaben unter             15,00 €
                  15.00 Uhr       schaftsschulteils     Aufsicht/ Freie Angebote
 Stufe IV         15.00 Uhr bis   Grund- und Gemein     Förderkurse/ freie             15,00 €
                  16.00 Uhr       schaftsschulteils     Angebote

     Die vorgenannten monatlichen Elternentgelte erhöhen sich alle 2 Jahre, erstmals jedoch zum
     01.08.2018 um jeweils 1,00 €.

(4) In Ausnahmefällen können Förderkurse ab 13:30 Uhr angeboten werden. Hierüber entscheidet
    die Schulleitung in Absprache mit der Leitung der OGTS. Ferner können die Zeitstufen im Be-
    darfsfall durch Entscheidung der Schule verändert werden.
(5) Auf schriftlichen Antrag bei der Amtsverwaltung Schrevenborn werden die sich aus Absatz 3 er-
    gebenden monatlichen Elternentgelte analog der Sozialstaffel des Kreises Plön ermäßigt.
(6) Das Mittagessen ist direkt bei dem/der Betreiber/in der Mensa anzumelden. Für die Kosten und
    Teilnahme am Mittagessen gelten die Geschäftsbedingungen der Betreiberin bzw. des Betreibers.
    Die Abrechnung erfolgt direkt durch den/die Betreiber/in.

                                               §5
                                   Workshops / Ferienbetreuung

(1) Die Ferienbetreuung der OGTS findet jeweils an den ersten 5 Schultagen der Frühjahrs-, und der
    Herbstferien sowie in den ersten 3 Wochen der Sommerferien statt. Damit die Ferienbetreuung
    stattfinden kann, ist eine Mindestanmeldezahl von 10 Schüler/innen je Woche erforderlich. Die
    Betreuungsdauer umfasst täglich einen Zeitraum von 7:30 bis 16 Uhr. Während der Ferienbe-
    treuung sind die Schüler/innen täglich spätestens um 9 Uhr in die OGTS zu bringen und können
    frühestens ab 13 Uhr wieder abgeholt werden.

12
Gemeinde Heikendorf
(2) Für die Inanspruchnahme der Ferienbetreuung wird für die zur OGTS im Regelbetrieb angemel-
    deten Schüler/innen neben dem monatlichen Betreuungsentgelt nach § 4 Absatz 3 kein zusätz-
    liches Entgelt erhoben.
(3) Die Anmeldung zur Ferienbetreuung muss bis spätestens 3 Wochen vor Beginn der jeweiligen
    Ferien erfolgen.

(4) Für Schüler/innen, die nicht regulär in der OGTS angemeldet sind, besteht die Möglichkeit, sich
    bei Interesse an den jeweiligen Workshops anzumelden. Für die Teilnahme an den Workshops
    werden von den Personensorgeberechtigten der in Satz 1 genannten Schülerinnen und Schülern
    folgende Entgelte erhoben:

Workshop       Uhrzeit      Schülerinnen und Schüler         Betreuungsart            Elternentgelt
                            des
Stufe V        Nach         Grund- und Gemeinschafts         gesonderte               10,00 €
               Angebot      schulteils                       Workshops                je Workshop

5) Das Entgelt nach Absatz 4 erhöht sich alle 2 Jahre, erstmals jedoch zum 01.02.2018, um jeweils
    1,00 €.
(6) Sollten im Rahmen der Durchführung der Ferienbetreuung projektbezogene Sonderausgaben
    (bspw. für Fahrten zu Ausflugszielen oder für besondere Angebote) anfallen, werden diese durch
    Umverteilung auf die teilnehmenden Schüler/innen gedeckt.

                                             §6
                           Gebührenpflicht, Fälligkeit, Vollstreckung

(1) Gebührenpflichtig sind die Personensorgeberechtigten des Kindes. Mehrere Gebührenpflichtige
    sind Gesamtschuldner.
(2) Das Elternentgelt für die Stufen I, II, III und IV im Regelbetrieb ist ein monatliches Entgelt und
    wird jeweils zum 5. eines Monats für den laufenden Monat fällig und von der Amtsverwaltung
    Schrevenborn schriftlich gegenüber den gemäß § 2 Absatz 2 dieser Satzung gebührenpflichtigen
    Personensorgeberechtigten erhoben.
(3) Das Elternentgelt für die Workshops wird je Workshop erhoben und spätestens 2 Wochen vor
    Beginn des jeweiligen Workshops von der Amtsverwaltung Schrevenborn schriftlich gegenüber
    den gebührenpflichtigen Personensorgeberechtigten erhoben.
(4) Das Elternentgelt für die Ferienbetreuung gemäß der in § 5 Absatz 2 enthaltenen Tabelle wird
    spätestens jeweils 1 Woche vor Ferienbeginn für die Zeit der gebuchten Ferienbetreuung fällig
    und von der Amtsverwaltung Schrevenborn schriftlich gegenüber den gemäß § 2 Absatz 2 dieser
    Satzung gebührenpflichtigen Personensorgeberechtigten erhoben.

                                                §7
                                           Inkrafttreten

(1) Diese Satzung wird hiermit ausgefertigt und ist anschließend bekannt zu machen.

Heikendorf, 22.04.2020
Gemeinde Heikendorf
Der Bürgermeister
gez. Tade Peetz

                                                                                                    13
Gemeinde Heikendorf
                               Bekanntmachung
                      Satzung der Gemeinde Heikendorf
über die Verlängerung der Geltungsdauer der Satzung über die Veränderungs-
       sperre für den in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 83
      "Teilbereich Möltenort, Überplanung der Grundstücke nordöstlich
                           des Möltenorter Weges"

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Heikendorf hat in ihrer Sitzung am 12.06.2018 den Beschluss
zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 83 "Teilbereich Möltenort, Überplanung der Grundstücke
nordöstlich des Möltenorter Weges" gefasst. Zur Sicherstellung der mit dieser Planung verfolgten
Ziele wurde aufgrund der §§ 14, 16 und 17 des Baugesetzbuches (BauGB) i.V.m. § 4 der Gemein-
deordnung für Schleswig-Holstein (GO) und nach Beschlussfassung der Gemeindevertretung vom
12.06.2018 – eine auf 2 Jahre Veränderungssperre befristete beschlossen. Diese ist am 05.07.2018
ortsüblich bekanntgemacht worden.

                                               §1
Die Geltungsdauer der am 06.07.2018 in Kraft getretenen und bis zum 05.07.2020 gültigen Verän-
derungssperre für den in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 83 "Teilbereich Möltenort,
Überplanung der Grundstücke nordöstlich des Möltenorter Weges" wird um ein Jahr verlängert.

                                                §2
Der Geltungsbereich und der Inhalt der Veränderungssperre bleiben unverändert.
Der beigefügte Übersichtsplan ist Bestandteil dieser Satzung.

                                                 §3
Diese Satzung tritt am Tage nach der ortsüblichen Bekanntmachung in Kraft. Die Veränderungssperre
tritt in jedem Fall außer Kraft, sobald und soweit der Bebauungsplan für das in § 2 dieser Satzung
genannte Gebiet rechtsverbindlich abgeschlossen ist.

Die Satzung wird hiermit ausgefertigt und ist anschließend bekannt zu machen.

Heikendorf, den 04.05.2020
gez. Tade Peetz
Bürgermeister

                                         Entschädigung

Gemäß § 18 Abs. 3 wird auf die Vorschriften des § 18 Abs. 2 Sätze 2 und 3 BauGB hingewiesen.
Danach kann der Entschädigungsberechtigte Entschädigung verlangen, wenn die in § 18 Abs. 1 Satz
1 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruches
dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungs-
berechtigten, hier bei der Gemeinde Heikendorf, beantragt.

                Fälligkeit und Erlöschen möglicher Entschädigungsansprüche

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Sätze 1 und 2 und Abs. 4 des Baugesetzbuches in der o.g. Fas-
sung über die fristgerechte Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine
bisher zulässige Nutzung durch diese Veränderungssperre und über das Erlöschen von Entschädi-
gungsansprüchen wird hingewiesen.

                       Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften
                                         § 215 BauGB
Eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften des Baugesetzbuches beim Zustandekommen

14
Gemeinde Heikendorf
der o.a. Satzung mit Ausnahme der Vorschriften über die Bekanntmachung, ist unbeachtlich, wenn
die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften nicht innerhalb eines Jahres seit Inkrafttreten
der Veränderungssperre schriftlich gegenüber der Gemeinde Heikendorf geltend gemacht worden
ist.

Heikendorf, den 04.05.2020
Amt Schrevenborn
Der Amtsdirektor
gez. Ulrich Hehenkamp

Übersicht

             Mitteilungen der Gemeinde Heikendorf
 Die Gemeinde Heikendorf unterrichtet an dieser Stelle u.a. über die Sitzungstermine der Gemeindevertretung
 und der öffentlichen Ausschusssitzungen. Die örtliche Bekanntmachung von Zeit, Ort und Tagesordnung einer
 Sitzung der Gemeindevertretung erfolgt durch die Bereitstellung im Internet unter:
 www.amt-schrevenborn.de/Gemeinden/Heikendorf/Amtliche-Bekanntmachungen

                            Öffentliche Sitzungen / Sitzungstermine

 Vorbehaltlich von Änderungen werden folgende Termine mitgeteilt:

            Tag                Datum            Uhrzeit        Sitzung
            Dienstag           02.06.2020       19:00 Uhr      Bau- und Umweltausschuss
            Mittwoch           17.06.2020       19:00 Uhr      17. Sitzung der Gemeindevertretung
            Montag             29.06.2020       19:00 Uhr      Bau- und Umweltausschuss

 Sitzungsort: Mensa der offenen Ganztagsschule, Schulredder 3a, Heikendorf.
 Die Tagesordnung(en) der Sitzungen(en) können im Rathaus oder Internet eingesehen werden.

                                                                                                          15
Gemeinde Heikendorf

16
Gemeinde Heikendorf

  Nächste Schadstoffsammlung in Heikendorf
  am 12. Juni 2020, Ort: Parkplatz Schulredder,
  Freitag, 13:30 Uhr – 15:00 Uhr

                         Berichte aus der Gemeinde

Festplatz, Fitnessparcours, Frischfisch-Verkauf: Gemeindevertretung bringt mehrere Pro-
jekte auf den Weg – Veränderungssperre für B-Plan Nummer 83 in Möltenort verlängert

Heikendorfs     Ge-
meindevertreter tra-
ten Ende April an
ungewohnter Ta-
gungsstätte zur Sit-
zung zusammen.
Um die Abstände
untereinander und
zu den letztlich nur
wenigen Zuhörern
einzuhalten,     traf
man sich in diesen
einschränkenden
Coronazeiten in der
Mensa der Offenen
Ganztagsschule.
Fast alle Tagesord-
nungspunkte wur-
den ohne Aus-
sprache abgehan-
delt. Darauf hatte      Bürgermeister Tade Peetz bei der Ernennung von Roland Knoth zum stellver-
man sich im Vorfeld     tretenden Gemeindewehrführer Heikendorfs. © CK

                                                                                               17
Gemeinde Heikendorf
im Ältestenrat verständigt.
Für den Bebauungsplan Nr. 83 „Teilbereich Möltenort, Überplanung der Grundstücke nordöstlich
des Möltenorter Weges“, der sich noch in der Aufstellung befindet, wurde die im Juni 2018 gefasste
Veränderungssperre jetzt um ein weiteres Jahr verlängert. Hintergrund: Um möglichen nicht gewollten
Neubauvorhaben während der Planungsphase entgegenzuwirken, wurde die Veränderungssperre
seinerzeit beschlossen. Planungsziel ist im Kern der Erhalt des kleinteiligen Baugebietscharakters.
Ein Barrierefreiheitskonzept wird im Rahmen der Städtebauförderung für die Heikendorfer Ortsmitte
erarbeitet. Die Gesellschaft für Ortsentwicklung und Stadterneuerung (GOS) als Sanierungsträger
wird nun zunächst die Leistungen für ein entsprechendes Konzept, das etwa den barrierefreien Aus-
bau von Freiraumflächen wie den Dorfplatz und die Rathauspassage vorsieht und das in enger Ab-
stimmung mit Gemeinde und Seniorenbeirat erfolgt, ausschreiben und vergeben.
Ebenfalls mit öffentlichen Fördermitteln wird auf der Stinneswiese am Fördewanderweg im Bereich
der Seebadeanstalt ein Fitnessparcours entstehen. Wie die im vergangenen Jahr aufgestellten Frei-
luftsportgeräte auf dem Schul- und Sportgelände am Neuheikendorfer Weg werden auch die Kosten
für den zweiten Fitnessparcours in Heikendorf zu 80 Prozent aus dem Regionalbudget der Aktivregion
Ostseeküste bezuschusst.
Die geplante Festwiese in Neuheikendorf am Haffkamper Weg am Rande des Neubaugebietes Pog-
genbarg wird von Landesseite aus EU-Mitteln mit 50.000 Euro gefördert bei einem veranschlagten
Kostenvolumen von 123.000 Euro. Nach einer Preisumfrage soll der Auftrag demnächst an den wirt-
schaftlichsten Bieter vergeben werden. Bürgermeister Tade Peetz geht von einer Fertigstellung im
Herbst dieses Jahres aus.
Grünes Licht von Heikendorfs Gemeindevertretern gab es auch für das Projekt „Frischfisch-Ver-
kaufswagen“. Ein örtlicher Möltenorter Fischer bekommt damit die Gelegenheit, im Hafenbereich
fangfrischen Fisch direkt zu vermarkten in Erweiterung des „Fisch-vom-Kutter“-Verkaufs. Die Ge-
meinde unterstützt das Vorhaben in einer Ko-Finanzierung (der Löwenanteil fließt aus EU-Mitteln)
mit rund 2300 Euro.

                   Feuerschiff-Modell des HYC jetzt für alle sichtbar

                                                                             Das Modell des
                                                                             schwimmenden
                                                                             Clubheims      des
                                                                             HYC (Heikendorfer
                                                                             Yachtclub),    das
                                                                             Feuerschiff „Læsø
                                                                             Rende“, hat einen
                                                                             neuen Platz im Hei-
                                                                             kendorfer Rathaus
                                                                             gefunden. Vorher
                                                                             hatte es jahrelang
                                                                             im Bürgermeister-
                                                                             zimmer gestanden
                                                                             und lediglich die
                                                                             Bürgerinnen    und
                                                                             Bürger,   die    zu
                                                                             einem persönlichen
                                                                             Austausch kamen,
                                                                             konnten es sehen.
                                                                             Dieses Zeichen der
                                                                             Verbundenheit des
Vereins mit der Gemeinde hängt nun solide montiert von der Fa. A.LU Bau direkt vor der Infothek,
worüber sich insbesondere der Vereinsvorsitzende Rainer Bechem (links im Bild) freut.

18
Gemeinde Heikendorf
                         Haus am Meer nun endgültig Geschichte

Der Schandfleck am Förde-
wanderweg ist beseitigt: Das
frühere Heikendorfer Appar-
tementhotel „Haus am Meer“
wurde nach mehr als 10 Jah-
ren Leerstand im Mai abge-
rissen. Voraussichtlich ab
Herbst 2020 wird an gleicher
Stelle, wie mehrfach berich-
tet, ein zweigeteilter Neubau-
komplex für insgesamt 15
Ferienwohnungen inklusive
öffentlicher Gastronomie mit
Terrassenbewirtschaftung
entstehen. So ist es im vorha-
benbezogenen Bebauungs-
plan Nr. 80 festgeschrieben.
„Wir streben einen Fertigstel-
lungstermin möglichst noch
zum Ende der Hauptsaison 2021 an", erklärte Investor und Eigentümer Reinhold Dierkes, geschäfts-
führender Gesellschafter der GST-Service GmbH, auf Nachfrage.
Bürgermeister Tade Peetz freut sich für alle Heikendorfer und sieht in dem Neubauprojekt einen „er-
heblichen Gewinn“ für die Altheikendorfer Bucht. (CK)

                               Wiederwahl von Roland Knoth

Die Wahl von Roland Knoth zum stellvertretenden Gemeindewehrführer in Heikendorf Ende Februar
wurde von der Gemeindevertretung einstimmig bestätigt. Bürgermeister Peetz gratulierte dem wie-
dergewählten Amtsinhaber und überreichte ihm die Ernennungsurkunde für eine weitere sechsjährige
Amtszeit. Kathleen Weiß wurde während der Sitzung als neue Mitarbeiterin der Gemeinde Heikendorf
für die neu geschaffene Stelle Ortsmarketing und Wirtschaftsförderung vorgestellt. Nora Baltzer ist
in der Amtsverwaltung für Hochbauprojekte/Projektsteuerung zuständig und damit u.a. auch für die
Ortsentwicklung im Rahmen der Städtebauförderung in Heikendorf.
Mit einer Gedenkminute zu Ehren des verstorbenen früheren Heikendorfer Gemeindevertreters Kon-
rad Schmidt (1968- 1978) hatte die Sitzung begonnen.

       Alle Aktivitäten der 3 Heikendorfer Gilden und die Gildefeste abgesagt –
                               Kein Hafenfest in Möltenort

Die drei Gilden aus Altheikendorf, Neuheikendorf und Möltenort haben ihre Gildefeste sowie alle
weiteren Aktivitäten bis Ende August in Folge der Corona-Bestimmungen abgesagt. Auch das für
Mitte August geplante Hafenfest in Möltenort musste von der Gemeinde abgesagt werden.

            Ortsbus Schrevenborn fährt wieder - Eingeschränkter Fahrplan

Der Vineta-Ortsbus Schrevenborn (Linie 104) hat am 15. Mai seinen Betrieb wieder aufgenommen.
Es gilt ein vorerst eingeschränkter Fahrplan (www.vineta.net/Linie Schrevenborn).

                                                                                                19
Kulturelles

20
Ortshandwerkerschaft Heikendorf
         Ihre Fachfirmen und Dienstleister vor Ort

Bäckerei                           Heizungsbau‐Sanitär             Raumausstatter
Bäckerei Schlüter                  Jurgaitis                       Raumausstattung Hoof
Laboer Weg 34 | Tel. 241379        Sanitär‐Heizung‐Bauklempnerei   Blumenweg 24 | Tel. 24606
Bauunternehmen                     Am Herrkamp 14D | Tel. 241195   Winkelwerkstatt
D. Steinert Bau GmbH               Linning Heizungsbau Sanitär     Winkel 1| Tel. 2593735
Hammerstiel 7 | Tel. 248760        Inh. Sven Oslislo               Rolladen ‐ Markisen
Gaissert Konzeptbau GmbH           Hammerstiel 3 | Tel. 241693     Jan von Rohden Rolladen‐
Kolonnenweg 17 | Tel. 57096060     Gunnar Pries                    Markisen
Bauunternehmen/Zimmerei            Wasserwaage 5a | Tel. 5302146   Wasserwaage 4 | Tel. 38590091
Behrend Bauunternehmen             Szameitat & Kramer              Schornsteinfeger
Winkel 7 | Tel. 241530             Korügen 5 | Tel. 2398209        Schornsteinfegermeister Ehrk
Bauwerkinstandhaltung              Isoliertechnik                  Buchenrade 16 | Tel. 2580158
Bauwerkinstandhaltung Lux          Isoliertechnik Dittke           Schornsteinfegermeister Willrodt
Rosengarten 12 | Mönkeberg         Bügelsäge 2 | Tel. 243078       Laboer Weg 62 | Tel. 242978
Tel. 232355                        Kfz‐Betrieb                     Segelmacherei
Bodenbeläge                        Autodienst Heikendorf           Oleu Segel Rosenau Leu GmbH
BSG Heikendorf                     Winkel 3 | Tel. 243638          Winkel 16 | Tel. 243163
Sören Große                        ASP Automatikgetriebe           Tiefbau
Wasserwaage 5 | Tel. 2399721       Service Point                   Barra Hans Tiefbau
Dachdecker                         Winkel 5 | Tel. 24704880        Korügen 11 | Tel. 241169
Busch Dachdeckerei                 Autohaus Heikendorf GmbH        Tischlerei‐Innenausbau
Möltenorter Weg 14 | Tel. 242001   Wasserwaage 7 | Tel. 243095     Tischlerei Kloth
Dachdeckerei Busch GmbH            Kfz‐Handwerk                    Wasserwaage 3 | Tel. 243100
Möltenorter Weg 14 | Tel. 242001   Nufa Service & Technik          Montageteam Heikendorf GmbH
Elektro TV/ Sat-Anlagen            Wasserwaage 2 | Tel. 7993604    Ralf Dusella
Elektro Reinack                    Klempnerei/Sanitär              Möltenorter Weg 9 | Tel. 8891120
Dorfstrasse 9 | Tel. 241170        Rolf Kleinfeld GmbH             Trink‐Wasser‐Technik
e4competence GmbH                  Philipp­Reis­Weg 1 | Kiel       Energietechnik H. Linning
Rührsbrook 39 | Tel. 26045981      Tel. 723040                     Wilhelm Ivens Weg 63
Fliesenfachgeschäft-Verlegung      Maler‐Fassadenarbeiten          Tel. 2394519
Fliesenhaus Heikendorf GmbH        H+K.H. Krützfeldt GmbH          Trockenbau
Gerhard Thoma                      Neuheikendorfer Weg 110         Jessen Trockenbau GmbH
Korügen 13 | Tel. 245297           Tel. 241720                     Winkel 5 | Tel. 2593733
Garten‐ u. Landschaftsbau          Maler Witt e.K.                 Versorger
u. Gartencenter                    Bergstrasse 14 | Tel. 241352    Gemeindewerke Heikendorf GmbH
Gesches Grün                       Henry Köster                    Wasserwaage 1 | Tel. 248700
Hammerstiel 2 | Tel. 243368        Bügelsäge 2a | Tel. 737346
Garten‐ u. Landschaftsbau          Malermeister Berndt
Jens Matthiesen                    Mühlenweg 11 | Tel. 6699999
Langer Rehm 20f | Tel. 242510      Metallbau/Stahlbau
Saedler Gartenbau                  ALU Bau
Wiesenkamp 26 | Tel. 242358        Wasserwaage 4 | Tel. 6587738
Glaserei                           Optik, Uhren, Schmuck
Glaserei Schulz                    Optik Hartwig
Korügen 14 | Tel. 243020           Dorfstrasse 9 | Tel. 241312     www.ohw‐heikendorf.de

                                                                                                21
Kindergärten

                Mitteilungen des                     das Beste draus und gehen wie immer raus in
                                                     die Natur und in die Wälder!
                Wald- und Naturkinder-
                                                     An einem unserer Waldplätze verläuft ein Was-
                garten Heikendorf e.V.               sergraben, über den vor längerer Zeit schon un-
                                                     sere Vorschulkinder gemeinsam mit den
                  www.waldkindergarten-heikendorf.de Erwachsenen eine Brücke aus Holzstämmen ge-
                                                     baucht haben, sehr spannend und auch recht
Im letzten Monat war es so ruhig bei uns im          stabil. Beim Drübergehen haben wir festgestellt,
Waldkindergarten, dass wir gar nichts von uns        dass der ein oder andere Holzstamm ein wenig
hören lassen mochten…                                Verstärkung braucht. So haben wir uns dran ge-
Wenn wir nun wieder von uns berichten und ihr        macht, passende Holzstämme zu finden, sie ein
von uns lest, dann wird es bei uns in und an der     wenig zu recht zu sägen und zu den anderen
Hütte und in unseren Wäldern hoffentlich wieder      Brückenteilen zu le-gen. Und siehe da, die Brü-
etwas munterer zugehen.                              cke war nun noch stabiler!
Die Erwachsenen im Waldkindergarten und un-          Um auf die andere Seite des Grabens zu kom-
sere Eltern sprechen mit uns ganz offen über         men, braucht man schon ein gutes Gefühl für
die-se, wie sie es nennen, besondere Situation       das Gleichgewicht. Wir haben es alle- fast –
in der wir uns alle befinden. Den Corona Virus,      ohne Hilfe geschafft, das war stark.
der dafür sorgt, dass wir uns alle im Miteinander    Zum Abschluss des Tages saßen wir Waldkinder
so anders verhalten, unsere Hände noch gründ-        noch ein wenig zum Fischen auf der Brücke zu-
licher waschen als sonst, dass wir Abstand zu        sammen und haben uns die Sonne auf den Kopf
anderen Menschen halten und im Waldkinder-           scheinen lassen. Angebissen hat keiner, schön
garten nicht alle unsere Spielkameraden und          war es trotzdem.
Freunde sehen können und dürfen.                     Wenn wir das nächste Mal von uns berichten,
Dennoch langweilen wir uns manchmal ganz             werden hoffentlich wieder alle Waldkinder bei
schön und sind auch ein wenig traurig ohne all       uns sein, dass wünschen wir uns sehr.
die anderen Kinder und hoffen sehr, dass wir alle    Wir lassen von uns hören und werden berichten.
Waldkinder und Erwachsenen bald wiedersehen!
Nun, ja, wir „kleiner Haufen“ Waldkinder machen      Herzlich, Eure Waldkinder

22
G·P·O
Gesundheit
Hygiene und Pflege

Ihr professioneller Ansprechpartner für:

Gesundheit und Hygiene
a   Desinfektion, Zubehör, Spendersysteme
a   Reinigungsmittel und -zubehör
a   Handschuhe, Arbeitsschutz, Trennwände
a   Müll, Entsorgung
a   Objektreinigung
a   Waschraumhygiene
a   Reinigungswagen, Maschinen

Gesundheit und Pflege
a   Pflegehilfspakete nach Pflegegrad
a   Inkontinenzversorgung
a   Essen und Trinken                       • Ihr Maler direkt vor Ort
a   Duschen und WC
a   Schützen und Pflegen                     • Familienbetrieb in
a   medizinischer Sachbedarf
                                              4. Generation seit 1909
Wir beraten und beliefern seit 2014:
a   Senioren- und Pflegeheime
                                            • Mitglied der
a   Kindertagesstätten                        Ortshandwerkerschaft
a   Schulen                                   Heikendorf
a   Arztpraxen und Kliniken
a   Pflegedienste
a   Kommunen
                                            • Wärmedämmverbund-
a   Private Haushalte und Pflegebedürftige     system
                                            • Bodenbeläge
                                            • Sämtliche Maler- und
                                              Lackierarbeiten
Kontakt:
GPO Gesundheit Annett Krauss
Stückenberg 41
24226 Heikendorf

Tel: 0431-2379602
Fax: 0431-2379490
GPOGESUNDHEIT@aol.com

                                                                         23
noch
                                                                         n Sie n!
                                                                                                                          A NWALTS
                                                                  n ba re       i
                                                             Verei inen Term
                                                                   e e
                                                              heut

     Partner der:                                                                                                                             W IL
                                                                                                             AXEL WILKE Rechtsanwalt §
                                                                                                                    Rund ums Auto ‐ Wohnm
     HAUS.                                                                                             Unfall ∙ Kauf / Verkauf ∙ Reparatur ∙ Bußgeldverfah
     FINANZIERUNG.                                                                                                       Probleme mit ‐ Wohn
     TGI!                                                                                                                          Kündigung ∙ Abrechnu

           Eine Anfrage –
           alle Banken im Vergleich                                                                        Teichtor 26 ∙ 24226 Heikendorf ∙ Tel.: (04
           Öffentliche Fördermittel                                                                                              E­Mail: info@anwa
           Individuelles
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24
Kindergärten

Neues aus dem
Fördekindergarten
Seit Montag, dem 16. März ist alles anders, als
wir es bis dahin gewohnt waren –unser Kinder-
garten ist seitdem geschlossen, wir dürfen ledig-

                                                      gesund seit! Wir vermissen sehr die gemeinsa-
                                                      men Tage mit euch- das zusammen spielen, das
                                                      singen, malen und basteln, das Vorlesen, die vie-
                                                      len Quatschgeschichten und vor allen Dingen
                                                      die gemeinsame Zeit, das gemeinsame lachen

lich eine Notbetreuung anbieten. Unser
gemeinsamer Kindergartenalltag, so wie wir ihn
bis dahin hatten, fehlt uns allen sehr. Unsere vier
Gruppen sind zwar seit Anfang Mai wieder alle
geöffnet, jedoch mit verminderter Kinderanzahl
und vollkommen anderen Regeln sowie jeder
Menge Auflagen, die wir erfüllen bzw. einhalten

                                                      und das gemeinsame miteinander Spaß haben!
                                                      Es wäre eine große Freude für uns alle, wenn
                                                      jedes Kind aus unserem Kindergarten ein Bild

müssen. Da die Gesundheit das Allerwichtigste
für uns alle ist und im Vordergrund steht, halten
wir uns natürlich an all diese Richtlinien, was in
unserer Arbeit nicht immer leicht einzuhalten und
umzusetzen ist. Wir denken sehr oft an euch,
liebe Kinder und an eure Familien. Natürlich hof-
fen wir, dass es euch allen gut geht und dass ihr

                                                                                                     25
Kindergärten
malen würde und uns zu schicken oder im Brief-        gemalten Bilder gemeinsam an.
kasten am Kindergarten einstecken würde.              Bis dahin wünschen wir euch und euren Familien
Diese könnten wir dann in euren Gruppen im            sowie allen anderen kleinen und großen Men-
Kindergarten aufhängen- so könntet ihr alle ein       schen in Heikendorf alles Gute und ganz viel Ge-
klein wenig bei uns sein! Und wenn es dann wie-       sundheit!
der so richtig losgeht und ihr alle wieder in den
Kindergarten kommen dürft, schauen wir uns die        Renate Leschner und Kigateam

Das Probsteier Kinderhaus e.V                         nicht mög-
berichtet….                                           lich.
                                                      Eine Sache
                                                      hat sich trotz
                                                      Corona aber
                                                      nicht geän-
                                                      dert.      Wir
                                                      hatten Be-
                                                      such im Kin-
                                                      derhaus. Der
                                                      Osterhase
                                                      ist wirklich
                                                      ins Kinder-
                                                      haus gehop-
Was hoppelt denn da?                                  pelt und hat
In diesem Jahr war Ostern im Kinderhaus etwas         eine Kleinig-
anders. Normalerweise beschäftigen wir uns            keit für unsere Kinder dagelassen. Diese muss-
sehr mit der Osterzeit. Wir basteln fleißig, pusten   ten natürlich noch den Weg zu jedem einzelnen
Eier aus und warten gemeinsam und ganz ge-            Kind finden.
spannt auf den Osterhasen. All das war leider         Gesagt, getan.
                                                      Wir haben alle Eltern und Kinder informiert und
                                                      zu verschiedenen Zeitabschnitten eingeladen.
                                                      So hatten sie die Möglichkeit sich an unserem
                                                      Ostertisch, natürlich unter Einhaltung aller Hy-
                                                      gienevorschriften, die Geschenke abzuholen.
                                                      Dieses Mal ohne suchen, aber die Freude war
                                                      nicht weniger gering. Es gab viele strahlende
                                                      Augen. Und wir haben uns riesig gefreut, unsere
                                                      Kinder endlich mal wiederzusehen. Ach, sie feh-
                                                      len uns so sehr!
                                                      Und da es Ostern so gut geklappt hat, haben un-
                                                      sere Kinder kurz vor dem Muttertag und vor dem
                                                      Vatertag noch eine kleine Überraschung für die
                                                      Mamas und Papas abgeholt. Natürlich wieder
                                                      mit ordentlich Abstand.
                                                      Nun hoffen wir, dass wir diese anstrengende Zeit
                                                      bald hinter uns haben und wieder in den norma-
                                                      len Alltag zurückkehren können.
                                                      Bleiben Sie gesund!

                                                      Ganz liebe Grüße aus dem Probsteier Kinder-
                                                      haus

26
Autodienst Heikendorf
      • TÜV + AU                                          • Motordiagnose
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Autodienst Heikendorf Winkel 3            Tel. 0431/ 243638 e-mail: autodienst-heikendorf@freenet.de
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                                                                     schöne Gärten seit 1990

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                                                                                    24211 Rastorf
                                                                              Telefon: 04384 1652
 mein Garten - mein Lieblingsplatz                            www.schroeder-gar tengestaltung.de

                              Gisela Dreyer + Uwe Gerecke              Schrott + Edelmetalle
                              Bügelsäge 9 · 24226 Heikendorf           Telefon 0431/23 98 91 58
                                                    Demontage von Industrieanlagen,
in Heikendorf                                       Maschinen jeglicher Art und Größe
Tag- und Nachtdienst        Stadt-, Nah- und
                                                    Kostenlose Abholung von Schrott jeglicher Art und
                                 Fernfahrten        Menge (alles aus Metall); z. B. von der Wasch-
                             Krankenfahrten         maschine bis zur alten Heizungsanlage. Umwelt-
                             Kleintransporte        bewusst denken: „schrott ist ein Rohstoff und sollte
                 Material- und Kurierfahrten        nicht in den Sperr- oder Hausmüll gelangen!“

                 (04 31)   24 600              24 666               24 25 26

                                                               ETLEFSEN
                                                   M A L E R E I B E T R I E B
                Jörg Detlefsen                     Buchenrade 12 · 24248 Mönkeberg
                Malermeister                       Telefon (04 31) 2 39 99-00
                Farblacktechniker                  Telefax (04 31) 2 39 99-01

                                                                                                           27
Schulen
                                                     dicht auf und schickt mir ein Video davon.
                  Neues aus der
                  Grund- und                         Am Mittwoch, 6. Mai, dürfen die 4. Klassen in die
                                                     Schule zurückkehren. Eine Schülerin berichtet,
                  Gemeinschaftsschule                dass sie sich auf die Rückkehr noch mehr ge-
                  Heikendorf                         freut hat als vor einigen Jahren auf ihre Einschu-
                                                     lung.
Dies ist der 2. Pressebericht ohne den altbe-        Endlich können sie ihre Freunde und Lehrer wie-
währten Schulalltag!                                 dersehen, aber alles ist anders:
Eines kristallisiert sich aber während der Corona-   Aufgeklebte Pfeile im Treppenhaus geben den
Krise und der dadurch bedingten Schließung der       Gehweg vor, und der Unterricht findet in 2
Schulen deutlich heraus:                             Schichten statt. Jede Schicht besteht aus ca. 10
Die Schule ist mit ihren vielfältigen persönlichen   Schülern, die auch ihren eigenen Raum haben,
Beziehungen Ansprechpartner in allen Lebens-         damit die Tische nicht täglich komplett desinfi-
lagen.                                               ziert werden müssen. Und auch auf dem Schul-
Unabhängig vom Lernen sind die Kontakte zwi-         hof gibt es kein Gedrängel, nur Spiele auf
schen den Schülern und auch den Schülern und         Abstand. An der Tischtennisplatte geht das sehr
den Lehrern durch fast nichts zu ersetzen.           gut.
Der Lehrer fungiert in starkem Maße als Berater
und Anlaufstelle für sämtliche Probleme, die im      Die Abschlussklassen der 9. und 10. Jahrgänge
Leben eines Schülers vorhanden sein können.          sowie die Viert-Klässler besuchen zur Zeit die
Viele Schüler berichten gerade in den Wochen         Grund- und Gemeinschaftsschule; wir hoffen,
nach den Osterferien, dass sie ihre Klassenka-       dass es täglich mehr werden!!!
meraden und Ihre Schule sogar mit den Lehrern
vermissen.                                           Bleibt schön gesund!
Da eine Vielzahl von unseren Schülern nicht über     Sabine Selle für die GGS Heikendorf
die entsprechenden Endgeräte zu Hause verfügt,
mussten wir bei den Aufgaben andere Wege fin-
den, um mit Schülern zu arbeiten und zu kom-
munizieren. Die Schüler bekamen ihre Aufgaben
mit der Post. Es gab langweilige Aufgaben wie
                                                      Sozialstation
                                                      der Gemeinde Heikendorf
in der Schule mit Schreiben, Rechnen und
Lesen, aber auch sehr viel Kreatives zog nun in
                                                      Kostenlose und unabhängige
die Aufgabenstellungen ein. Auf unserer Home-
                                                      Informations-/ Beratungsstelle
page finden sich 4 kreative Klanggeschichten          bei Krankheit und Pflegebedarf
von Schülern der 3. und 4. Klasse. Bei dem Titel
„Conni in der Musikschule“ erlebt man beim Zu-        Anprechpartnerin                 Öffnungszeiten
hören einiges! Ein Schüler, der sich im Unterricht    Marion Marx            Di. + Fr. 9.00-12.00 Uhr
vor der gesamten Lerngruppe nicht getraut hat,        0431 / 23988275             Do. 14.00-18.00 Uhr
sagt zuhause in der Küche das zu lernende Ge-         Seniorenzentrum Rehmgarten · Langer Rehm 16

                  ben S        ie alles
           uns ha                                    DACHDECKEREI
                   DAC            H t!
     Mit
                                                                                                  G
       gut be                                                                                     m
                                                                                                  b
     Telefon (04 31) 24 20 01                                                                     H
     Möltenorter Weg 14 · Heikendorf                 BAUKLEMPNEREI · FASSADENBAU

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