BUSINESSWETTBEWERB "STADTUP" - WIR GRATULIEREN DEN GEWINNERN. S. 12 - Ebermannstadt

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www.ebermannstadt.de
www.unterleinleiter.de

 07                  Informationen und amtliche              Mitgliedsgemeinden:
 01. Juli 2020       Bekanntmachungen der                    Ebermannstadt
 Jahrgang 43         Verwaltungsgemeinschaft Ebermannstadt   Unterleinleiter

                         BUSINESSWETTBEWERB "STADTUP"
                         WIR GRATULIEREN DEN GEWINNERN. > S. 12

                                                                                   Foto: © TMO Bilderwelten
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2   Mitteilungsblatt   I   Juli 2020
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REDAKTIONSINFORMATIONEN                          VORWORT

                                                 LIEBE MITBÜRGERINNEN UND MITBÜRGER,
Aus technischen und organisatorischen Grün-
den bitten wir Sie, Ihre Artikel als unformar-
tierte Word-Datei per E-Mail zu senden an:
mitteilungsblatt@ebermannstadt.de
                                                 vor 2 Monaten traten Gemeinderäte und Bürgermeis-
NEU: Alle Informationen für die Rubriken         ter in Ebermannstadt und Unterleinleiter ihr Amt an.
Vereine und Kirche senden Sie ab sofort          Die Arbeit der Gremien nimmt Fahrt auf: in der
bitte direkt an: info-waltenberger@t-online.de
                                                 Verwaltungsgemeinschaft, im Schulverband, im Bau-
Mit Namen gekennzeichnete Beiträge geben         und Umweltausschuss, im Aufsichtsrat der Stadtwerke
die Meinung der Verfasser wieder und müs-        GmbH. Ich freue mich auf eine konstruktive Zusammen-
sen nicht unbedingt mit der Auffassung der       arbeit im Auftrag der Bürgerinnen und Bürger.
Redaktion übereinstimmen. Kürzungen der
eingesandten Manuskripte bleiben der Redak-      Wie wichtig für uns alle soziale Nähe und gegenseitige
tion vorbehalten. Für unverlangt eingesand-      Unterstützung sind, wurde in den vergangenen Wochen
te Beiträge keine Gewähr. Für Irrtümer wird
keine Haftung übernommen. Nachdruck ein-
                                                 und Monaten mehr als deutlich. Die Einschränkungen
zelner Beiträge, auch im Auszug, nur mit Quel-   durch die Corona-Pandemie brachten manche unserer
lenangabe und mit Genehmigung der Redak-         jungen Familien an den Rand ihrer Kräfte. Die Arbeit von zuhause oder im
tion gestattet.                                  Kundenkontakt war nicht ohne Probleme. Hinzu kamen auch existentielle Sor-
                                                 gen. Umso erfreulicher, dass am 17.6.2020 nach 3 Monaten der Katastrophen-
                                                 fall in Bayern aufgehoben wurde und weitere Lockerungen eintraten.
IMPRESSUM / MEDIADATEN                           Mit der Sanierung des Kindergartens St. Marien gehen wir einen weiteren wich-
                                                 tigen Schritt in der Kinderbetreuung. Ende Juli/ August wird für über 120 Kinder
Herausgeber und verantwortlich für den Inhalt    der Umzug in das Mehrzweckgebäude am Hasenberg stattfinden. Schon jetzt
Verwaltungsgemeinschaft Ebermannstadt            möchte ich allen Beteiligten – Erzieherinnen, Träger und Verwaltung – danken,
Franz-Dörrzapf-Straße 10
91320 Ebermannstadt
                                                 die alles tun, um den Zeitplan einzuhalten. Beeinträchtigungen für die Nach-
Tel.: 09194 50680, Fax: 09194 50650              barn werden sich nicht vermeiden lassen. Und auch wenn sonst einmal nicht
                                                 alles reibungslos ablaufen sollte, bitte ich schon jetzt um Verständnis.
Redaktion
Andreas Kirchner                                 Das Coronavirus Covid 19 ist nicht besiegt. Deshalb möchte ich Sie bitten: Blei-
Tel.: 09194 50680                                ben Sie vorsichtig und halten Sie sich an die staatlich angeordneten Maßnah-
                                                 men und Verhaltensregeln. Zugleich sollten wir aber auch weiterhin unsere
Layout                                           heimischen Geschäfte, Dienstleister und Wirte unterstützen. Es liegt auch an
Alexander Olli Lotz, Dipl.-Designer (FH)
Tel.: 09191 9778713
                                                 uns, wie sie und wie wir alle die Krise bewältigen.
www.lotz-design.de                               Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien von ganzem Herzen Gesundheit.
Erscheinungsweise                                Ihre
monatlich in der 1. Woche des Monats             Christiane Meyer
Auflage 4.200
                                                 1. Bürgermeisterin und Vorsitzende der Verwaltungsgemeinschaft
Druck & Anzeigenverwaltung
Waltenberger-Hofmann
Bahnhofstraße 9
91320 Ebermannstadt
Tel.: 09194 796502, Fax: 09194 796503
E-Mail: waltenberger-hofmann@t-online.de         INHALT
Anzeigenschluss
Die aktuellen Abgabetermine können unter         S. 2
www.ebermannstadt.de/buergerservice/
aktuelles/mitteilungsblatt-2020.html             S. 4
eingesehen werden.
                                                 S. 10
Anzeigenannahme ausschließlich bei der
Druckerei Waltenberger-Hofmann                   S. 22
Anzeigenpreise                                   S. 24
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                                                                                                         Mitteilungsblatt   l   Juli 2020   3
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Verhaltensregeln und -empfehlungen
                  zum Schutz vor dem Coronavirus im Alltag
                  und im Miteinander
                  6FK¾W]HQ6LHVLFKXQGDQGHUH

                                Privates Umfeld und                                                             %HUXˊLFKHV
                                Familienleben                                                                   Umfeld
                    Bleiben Sie, so oft es geht, zu Hause. Vermeiden Sie insbesondere                  Arbeiten Sie – in Abstimmung mit dem Arbeitgeber – wenn mög-
                    die persönlichen Begegnungen mit älteren oder chronisch kran-                      lich, von zu Hause aus.
                    ken Menschen zu deren Schutz. Nutzen Sie stattdessen vermehrt
                                                                                                     7 UHˈHQ6LH$EVSUDFKHQP¸JOLFKVWSHU(0DLORGHU7HOHIRQ1XW-
                    GLH.RPPXQLNDWLRQSHU7HOHIRQ(0DLO&KDWVHWF
                                                                                                      zen Sie nach Möglichkeit Telefonkonferenzen für den Austausch
                    Beachten Sie bestehende Besuchsregelungen für Krankenhäuser                       LQGHU*UXSSH=ZLQJHQGHUIRUGHUOLFKH7UHˈHQVROOWHQP¸JOLFKVW
                    XQGVRQVWLJH3ˊHJHHLQULFKWXQJHQ                                                 klein und kurz und in einem gut belüfteten Raum abgehalten
                                                                                                      werden. Halten Sie einen Abstand von mindestens 1,5 Meter zu
                    Lüften Sie alle Aufenthaltsräume regelmäßig und vermeiden Sie
                                                                                                      anderen Menschen ein und verzichten Sie auf Berührungen wie
                    Berührungen wie z. B. Händeschütteln oder Umarmungen.
                                                                                                      z. B. Begrüßung durch Händeschütteln.
                    Wenn eine Person in Ihrem Haushalt erkrankt ist, sorgen Sie nach
                                                                                                       Nehmen Sie Ihre Mahlzeiten möglichst allein (z. B. im Büro) ein.
                    Möglichkeit für eine räumliche Trennung und genügend Abstand
                    zu den übrigen im Haushalt lebenden Personen.                                      Bleiben Sie zu Hause, wenn Sie krank sind und kurieren Sie sich
                                                                                                       aus!
                    Gehen Sie möglichst selten einkaufen und vor allem dann, wenn
                    die Geschäfte weniger voll sind. Halten Sie bitte auch in den
                    Geschäften den aktuell gebotenen Abstand zu anderen Personen
                    ein. Alternativ bietet sich auch die Nutzung von Abhol- und Liefer-
                    services an.
                                                                                                                ˜ˈHQWOLFKH9HUNHKUVPLWWHO
                    Wenn Sie zum Spazierengehen oder Sporttreiben (z. B. Joggen)
                    nach draußen gehen, bewegen Sie sich maximal mit einer wei-
                                                                                                                und Reisen
                    teren Person. Wahren Sie auch hier strikt die Abstandsregel.                     1
                                                                                                       XW]HQ 6LH ZHQQ P¸JOLFK NHLQH ¸ˈHQWOLFKHQ 9HUNHKUVPLWWHO
                                                                                                      sondern bevorzugen Sie das Fahrrad, gehen Sie zu Fuß oder fah-
                    Helfen Sie denen, die Hilfe benötigen! Versorgen Sie ältere,
                                                                                                      ren mit dem eigenen Auto.
                    chronisch kranke Angehörige oder Nachbarn und alleinstehen-
                    de und hilfsbedürftige Menschen mit Lebensmitteln und Dingen                       Verzichten Sie möglichst auf Reisen – auch innerhalb Deutsch-
                    des täglichen Bedarfs. Betreten Sie nicht die Wohnung, sondern                     lands.
                    ¾EHUJHEHQ6LH(LQN¦XIHDQGHU7¾UE]ZVWHOOHQ6LHGLHVHGRUWDE
                                                                                                     9
                                                                                                       LHOH*UHQ]HQVLQGJHVFKORVVHQXQGGHU)OXJYHUNHKUˉQGHWQXU
                    2
                      UJDQLVLHUHQE]ZEHVXFKHQ6LHNHLQHSULYDWHQ7UHˈHQREEHL                   eingeschränkt statt.
                     sich oder bei anderen zu Hause (z. B. Geburtstagsfeiern, Spiel-
                     verabredungen für Kinder, oder Filmabende). Diese Freizeitbe-
                     schäftigungen können aktuell nur mit den im Haushalt lebenden
                     Personen durchgeführt werden. Nur so kann das Ziel, die Anste-
                     ckungen einzudämmen, auch gelingen.                                                        ˜ˈHQWOLFKHV
                    Scheuen Sie sich nicht, bei Bedarf auch telefonische Angebote                               Leben
                    wie die Telefonseelsorge oder andere Krisendienste zu nutzen.
                                                                                                     +
                                                                                                       DOWHQ6LHVLFKLP¸ˈHQWOLFKHQ5DXPPD[LPDOPLWHLQHUZHLWH-
                    Vielerorts sind Hotlines eingerichtet worden, um telefonische                     ren Person oder im Kreis der Angehörigen Ihres eigenen Haus-
                    Beratungen zu Fragen rund um das familiäre Zusammenleben                          stands auf.
                    anbieten zu können.
                                                                                                       Meiden Sie Menschenansammlungen und beachten Sie die vor-
                    Informieren Sie sich hierzu auf der Internetseite Ihrer Gemeinde
                                                                                                       gegebenen Abstandsregeln von mindestens 1,5 Meter.
                    bzw. Ihrer Stadt.
                                                                                                       %HVXFKHQ6LH¸ˈHQWOLFKH(LQULFKWXQJHQQXUVRZHLWHVXQEHGLQJW
                                                                                                       erforderlich ist, wie z. B. Ämter, Verwaltungen und Behörden.
                               Bitte informieren Sie sich auch                                         9LHOH(LQULFKWXQJHQELHWHQDNWXHOOGLHWHOHIRQLVFKH%HDUEHLWXQJ
                               zu möglichen regionalen bzw. lokalen                                    von Anliegen an.
                               Maßnahmen, die zu beachten sind.

                                  Auf dem Merkblatt Virusinfektionen – Hygiene schützt! ˉQGHQ6LHGLH
                                  ZLFKWLJVWHQ7LSSVZLH6LHVLFKGXUFKHLQIDFKH+\JLHQHUHJHOQYRUGHP&RUR
                                  QDYLUXVVFK¾W]HQN¸QQHQ:HLWHUH,QIRUPDWLRQHQVRZLHDNWXHOOH)$4]XP
     27.03.2020

                                  QHXDUWLJHQ&RURQDYLUXVˉQGHQ6LHDXIGHQ,QWHUQHWVHLWHQGHU%XQGHV]HQWUDOH
     Stand:

                                  für gesundheitliche Aufklärung: ZZZLQIHNWLRQVVFKXW]GH und ZZZE]JDGH

4   Mitteilungsblatt       I   Juli 2020
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                                                                                  me         o

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                                                                                                         na
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                                                                                 navirus-
                                                                            Coro tion
Virusinfektionen –                                                            Infek

                                                                                                               se
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                                                                             #w                            h
                                                                                     i r b l e i b e nzu

Mit einfachen Maßnahmen können Sie helfen, sich selbst
und andere vor Infektionskrankheiten zu schützen.

Die wichtigsten Hygienetipps:

          Halten Sie stets ausreichend Abstand zu Menschen, ganz beson-
          ders bei Husten, Schnupfen oder Fieber – zum Schutz vor dem
          Coronavirus und der andauernden Grippe- und Erkältungswelle.

          Vermeiden Sie Berührungen (z. B. Händeschütteln oder
          Umarmungen), wenn Sie andere Menschen begrüßen
          oder verabschieden.

          Niesen oder husten Sie in die Armbeuge oder in ein
          Taschentuch – und entsorgen Sie das Taschentuch
          anschließend in einem Mülleimer mit Deckel.

          Halten Sie die Hände vom Gesicht fern – vermeiden Sie es,
          mit den Händen Mund, Augen oder Nase zu berühren.

          Waschen Sie regelmäßig und ausreichend lange
          (mindestens 20 Sekunden) Ihre Hände mit Wasser und Seife –
          insbesondere nach dem Naseputzen, Niesen oder Husten.

   Weitere Informationen zum Schutz vor Infektionskrankheiten sowie
   EOXYIPPI*%5^YQRIYEVXMKIR'SVSREZMVYWƼRHIR7MIEYJHIR                    infektionsschutz.de
   -RXIVRIXWIMXIRHIV&YRHIW^IRXVEPIJʳVKIWYRHLIMXPMGLI%YJOPʞVYRK            Wissen, was schützt.
   [[[MRJIOXMSRWWGLYX^HIYRH[[[F^KEHI

                                                                                                 Mitteilungsblatt   l Juli 2020 5
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CORONA -                                                   Sie können auch ohne Termin zu folgenden Zeiten
    AUSKÜNFTE ERHALTEN SIE UNTER:                              Montag       08.00 bis 12.00 Uhr
                                                               Dienstag     08.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Corona Hotline des Gesundheitsamtes:                           Mittwoch     08.00 bis 12.00 Uhr
Tel.: 09191 / 86-3504                                          Donnerstag   12.30 bis 18.00 Uhr
Montag bis Freitag: 8:00 bis 15:00 Uhr                         Freitag      08.00 bis 12.00 Uhr
Samstag und Sonntag: 10:00 bis 14:00 Uhr                       bei uns vorbeikommen: Wir können Ihnen dann allerdings nicht
Hotline zu den Einschränkungen im Öffentlichen Leben:          versprechen, dass sich Wartezeiten ganz vermeiden lassen.
Tel. 09191 / 86-3910                                           Wir bitten Sie deshalb die Terminvergabe zu nutzen.
Montag bis Donnerstag: 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr                  Beste Grüße & bleiben Sie gesund
Freitag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
                                                               Die Mitarbeiter des Bürgerbüros, Standesamts
Hotline der Wirtschaftsförderung für Förderfragen:             und Ordnungsamts
Tel.: 09191 / 86-3950
Montag bis Donnerstag: 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr                    ABGABETERMINE MITTEILUNGSBLATT 2. HALBJAHR
Freitag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
oder per E-Mail: corona-vollzug@lra-fo.de                        2020
Alle weiteren, allgemeinen Fragen zum Coronavirus:
Corona-Hotline des Landesamts für Gesundheit und
Lebensmittelsicherheit:
Tel.: 09131 / 6808-5101
BAYERN DIREKT – Servicestelle der Staatsregierung:
089 / 122 220 täglich von 8 bis 18 Uhr
Aktuelles vom Bayerischen Innenministerium:
https://www.stmi.bayern.de/miniwebs/coronavirus/faq/
index.php

Veranstaltungen:
Öffentliche Festivitäten oder einem größeren, allgemei-
nen Publikum zugängliche Feiern bleiben untersagt.
Es bleibt beim Verbot von Großveranstaltungen bis zum
31. August 2020.
                                                                 SPRECHTAG DER DEUTSCHEN RENTENVERSICHERUNG
    TERMINE IM BÜRGERBÜRO, STANDESAMT UND                      Sprechtag im Landratsamt Ebermannstadt, Eingang Kata-
                                                               strophen- und Atemschutzzentrum, Oberes Tor 1 , Zimmer
    ORDNUNGSAMT                                                B 108:
Liebe Bürgerinnen und Bürger,                                  08.07.2020, 08.30-15.30 Uhr (nur nach vorheriger Terminab-
Sie haben etwas im Bürgerbüro, Standesamt und Ordnungs-        sprache mit der VG Ebermannstadt, Tel. 09194 506 65 oder
amt zu erledigen? Dann können Sie ab sofort telefonisch oder   506-67)
per Mail einen Termin mit uns vereinbaren.
                                                                 AUS DEM FUNDBÜRO
Bürgerbüro:
Frau Braungardt, 09194/506-65,                                 Es wurde im letzten Monat u. a. abgegeben:
ingrid.braungardt@ebermannstadt.de                                   1 Brille mit Etui, 1 Autoschlüssel (VW),
Frau Büttner, 09194/506-12,                                          1 Kette mit Anhänger (Blatt)
elisabeth.buettner@ebermannstadt.de                            Wenn Sie etwas verloren haben, lohnt sich der Weg zum Fund-
Frau Seiler, 09194/506-67, sina.seiler@ebermannstadt.de        büro. Bitte nehmen Sie in diesem Fall Kontakt mit unserem
                                                               Bürgerbüro auf.
Standesamt:
Frau Lang, 09194/506-64, gerti.lang@ebermannstadt.de             INFO FÜR HUNDEHALTER IM STADT-/GEMEINDEGEBIET
Ordnungsamt:                                                   Das Halten eines über vier Monate alten Hundes im Stadt-/
Frau Distler, 09194/506-66, eva.distler@ebermannstadt.de       Gemeindegebiet unterliegt einer Jahresaufwandssteuer nach
                                                               Maßgabe der Hundesteuersatzung. Maßgebend ist das Kalen-
Schreiben Sie uns bitte, um welches Anliegen es sich handelt   derjahr.
und wann Sie gerne vorbeikommen würden. Wir werden Ihnen
dann so schnell wie möglich den Termin bestätigen.             Wer einen über vier Monate alten, der Verwaltungs-
                                                               gemeinschaft noch nicht gemeldeten Hund hält, hat ihn un-
Mit der Terminvergabe hoffen wir die Wartezeiten für Sie zu    verzüglich der zu melden. Zur Kennzeichnung eines jeden
verkürzen und die Ansteckungsgefahr im Wartebereich zu ver-    angemeldeten Hundes gibt die Verwaltungsgemeinschaft ein
ringern.                                                       Hundezeichen aus.

6   Mitteilungsblatt   I   Juli 2020
BUSINESSWETTBEWERB "STADTUP" - WIR GRATULIEREN DEN GEWINNERN. S. 12 - Ebermannstadt
RUHESTÖRENDE ARBEITEN                                              Straßen- und Wegerecht teilweise zurückgeschnitten werden.
                                                                     Sorgen Sie dafür, dass somit die großen Entsorgungs-LKWs
Die Verwaltung erhält immer wieder Anfragen von Bürgern,             die Straßen befahren können.
wann Rasenmäher oder sonstige, erheblichen Lärm verursa-
                                                                     Bei Baustellen: Bringen Sie Ihre Mülltonnen bzw. die gelben
chende Geräte betrieben werden dürfen.
                                                                     Säcke an die nächste befahrbare Straße außerhalb des
Grundsätzlich gilt erst einmal die allgemeine Nachtruhe zwi-         Baustellenbereichs.
schen 22:00 und 6:00 Uhr. In dieser Zeit sind alle lärm-
                                                                     Parkende Fahrzeuge: Achten Sie beim Parken insbesondere
verursachenden Belästigungen, die die Nachtruhe stören kön-
                                                                     in engen Straßen darauf, dass die Müllfahrzeuge am Abfuhr-
nen, verboten.
                                                                     tag in diese Straßen hineinfahren können. Falls Sie Besuch
Der Betrieb von unterschiedlichen Geräte- und Maschinenarten         empfangen, sorgen Sie dafür, dass durch deren parkenden
von Baumaschinen (Betonmischern) bis hin zu Landschafts-             PKWs die Zufahrt der Straße nicht blockiert wird. Das gleiche
und Gartengeräten, wie Rasenmäher, -trimmer, Kettensägen             gilt bei Handwerkern oder bei Lieferungen wie Heizöl oder
und Laubbläsern ist in der Geräte- und Maschinenlärmschutz-          Baustoffe.
verordnung von 2015 geregelt.
                                                                     Denken Sie auch daran: Versperrte Straßen versperren auch
Betrieben werden dürfen an Werktagen in der Zeit von                 die Zufahrt für Feuerwehr und Krankenwagen!
07:00 bis 20:00 Uhr folgende Geräte:
• Rasenmäher (mit Elektro- oder Verbrennungsmotor)
• Heckenscheren und Motorkettensägen (tragbare)
• Rasentrimmer/ Rasenkantenschneider (mit Elektromotor)
• Vertikutierer, Schredder/Häcksler
  (mit Elektro- oder Verbrennungsmotor)
• Beton- und Mörtelmischer
• Hochdruckwasserstrahlmaschinen
• Motorhacken.
sowie mit Umweltzeichen:
• Freischneider, Grastrimmer/Graskantenschneider (mit Ver-
  brennungsmotor)
• Laubsammler
Darüber hinaus ist der Betrieb von:
• Freischneidern, Grastrimmern/Graskantenschneidern (mit
  Verbrennungsmotor)
• Laubbläsern
• Laubsammlern
ohne Umweltzeichen nur an Werktagen von 09:00 bis 13:00
Uhr und 15:00 bis 17:00 Uhr gestattet.
Nach dem Feiertagsgesetz sind an Sonn- und Feiertagen öffent-
lich bemerkbare Arbeiten, die geeignet sind, die Feiertagsruhe
zu beeinträchtigen, verboten, was auf die vorstehend genann-           BEKANNTMACHUNG DER GEÄNDERTEN SCHUL-
ten Geräte und Maschinen in der Regel zutreffen dürfte.                ORDNUNG DER MUSIKSCHULE EBERMANNSTADT DES
Im Sinne einer guten Nachbarschaft bitten wir einerseits um            SCHULVERBANDES EBERMANNSTADT
die Vernunft jedes Einzelnen, sich an die genannten Ruhezei-
ten zu halten, andererseits auch jeden Mitbürger, etwas Tole-        Nachstehend wird die geänderte Schulordnung der Musikschu-
ranz dem anderen gegenüber zu zeigen!                                le Ebermannstadt des Schulverbandes Ebermannstadt hiermit
                                                                     amtlich bekannt gemacht:

  FREIE FAHRT FÜR DIE MÜLLABFUHR                                     Schulordnung der Musikschule Ebermannstadt

Damit Tonnen geleert und Säcke abgeholt werden können                1. Aufgabe
müssen die Entsorgungsfahrzeuge die Grundstücke anfahren
können. Dies erweist sich im Alltag jedoch als sehr schwierig,       Die Musikschule Ebermannstadt ist eine öffentliche Einrich-
z.B. durch in die Straße ragende Bäume und Hecken, durch             tung des Schulverbandes Ebermannstadt.
Baustellen oder durch parkende Fahrzeuge. Die Mitarbeiter
                                                                     Die Benutzung erfolgt auf privatrechtlicher Grundlage, nach
der Müllabfuhr sind nicht verpflichtet, in solchen Fällen die Ton-
                                                                     Maßgabe dieser Bedingungen, die Bestandteil jedes
nen und Säcke aus versperrten Straßen zu holen.
                                                                     Unterrichtsvertrages mit der Musikschule Ebermannstadt
Damit Ihre Tonne weiterhin geleert und die Säcke abgeholt            werden.
werden, sind folgende Punkte zu beachten:
                                                                     Die Musikschule Ebermannstadt soll als Bildungsstätte für
Bäume, Hecken: Äste und Hecken, welche aus einem Grund-              Musik die musikalischen Fähigkeiten bei Kindern und Jugendli-
stück in den Verkehrsraum ragen müssen nach Bayerischen              chen erschließen und fördern.

                                                                                                           Mitteilungsblatt   l Juli 2020 7
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2. Aufbau                                                        Nach Möglichkeit werden die Wünsche um Unterrichtung an
                                                                 einer bestimmten Unterrichtsstätte erfüllt, es kann jedoch kein
Die Musikschule Ebermannstadt gliedert sich in den Struktur-     Anspruch darauf erhoben werden.
plan des Verbandes deutscher Musikschulen (VdM)
                                                                 In Zeiten von Schließung der Musikschule Ebermannstadt
         1. Musikalische Grundfächer                             aufgrund von Rechtsverordnung oder behördlicher Anordnung
         2. Instrumental- und Vokalfächer                        kann der Unterricht durch digitale Technologien im Rahmen
         3. Ensemble- u. Ergänzungsfächer                        der rechtlichen Vorgaben erfolgen. Die Art der digitalen Tech-
                                                                 nologie, die in Online-Formaten / Online-Angeboten der Musik-
3. Unterricht                                                    schule Ebermannstadt zum Einsatz kommt, liegt ausschließ-
                                                                 lich in der Entscheidungshoheit der Musikschule. Es liegt in der
Das Unterrichtsjahr beginnt am 1. September und endet am
                                                                 Verantwortung der Nutzer*innen bzw. der Erziehungsberech-
31. August.
                                                                 tigten, die Voraussetzungen zu schaffen, dass diese digitalen
Der Unterricht beginnt grundsätzlich in der 2. Schulwoche nach   Technologien genutzt werden können.
den Sommerferien. Die Feriendauer und die unterrichtsfreien
Tage richten sich nach den für die allgemeinbildenden Schulen    7. Instrumente / Lehrmittel
geltenden Bestimmungen.
                                                                 Die erforderlichen Instrumente und Lehrmittel müssen vom
Der Unterricht der Musikschule Ebermannstadt findet              Schüler gestellt werden.
grundsätzlich als Präsenzunterricht statt. Online-Angebo-
te können diesen ergänzen. In Zeiten von Schließung der          8. Unterrichtsgebühren
Musikschule Ebermannstadt aufgrund von Rechts-
verordnung oder behördlicher Anordnung kann der Unter-           Die Unterrichtsgebühren entstehen für ein Jahr mit Beginn des
richt durch digitale Technologien im Rahmen der rechtli-         Unterrichtsjahres.
chen Vorgaben erfolgen.                                          Die Höhe der Unterrichtsgebühren und des Verwaltungszu-
                                                                 schlags ist in der Gebührenordnung geregelt.
4. Daten / Datenschutz
                                                                 Die Gebührenordnung ist Bestandteil dieser Schulordnung.
Die Musikschule Ebermannstadt erhebt nur Daten, die sie für
die ordnungsgemäße Erfüllung ihrer Aufgaben benötigt. Die        Die Unterrichtsgebühren werden mit einer Rechnung im
Daten werden nur für diese Aufgaben verwendet. Die               Lastschrifteinzugsverfahren erhoben. Die Zahlungs-
datenschutzrechtlichen Bestimmungen werden hierbei beach-        verpflichtung entsteht mit der ersten Unterrichtsstunde.
tet. Mit der Anmeldung wird die Einwilligung in die Erhebung     Bei nicht Begleichung der Gebühren wird der Schüler vom
und Nutzung von Daten, auch für den Unterricht durch digitale    Unterricht ausgeschlossen. Für den Unterricht an der Musik-
Technologien, erteilt.                                           schule Ebermannstadt ist ein jährlicher Verwaltungszuschlag
                                                                 zu zahlen.
5. Unterrichtsdauer
                                                                 9. Entgeltänderungen / Unterrichtsausfall
Der Vertrag umfasst ein Unterrichtsjahr (siehe Punkt 3) und
endet automatisch zum 31. August. Eine schriftliche Neuan-       Eine generelle Änderung der Entgelte für den Unterricht an
meldung ist für alle Schüler bis zum 31. Juli erforderlich.      der Musikschule Ebermannstadt ist nur zu Beginn eines neuen
Eine Beendigung des Unterrichts während des Schuljahres ist      Schuljahres möglich.
nur in begründeten und wichtigen Ausnahmefällen im Einver-       Bei Gruppenunterricht ändern sich die Entgelte bei Verkleine-
nehmen mit der Schulleitung in der Regel bis zum 31. Januar      rung oder Vergrößerung der Gruppen und der Unterrichts-
möglich.                                                         dauer.
Eine Schüleraufnahme während des Schuljahres ist nur in be-      Unterrichtsversäumnisse begründen keine Entgeltermäßigung
gründeten und wichtigen Ausnahmefällen im Einvernehmen           und keinen Anspruch auf entsprechende Rückzahlung.
mit der Schulleitung und des unterrichtenden Lehrers, soweit
noch freie Unterrichtszeiten vorhanden sind, ab 01. Februar      Unterrichtsstunden die durch Krankheit der Lehrkraft bis zu
möglich.                                                         zweimal im Schuljahr ersatzlos ausfallen, sind entgeltpflichtig.

Die Unterrichtsdauer richtet sich nach dem Leistungsstand und    Darüber hinaus ausgefallene Unterrichtsstunden werden am
der Leistungsbereitschaft des Schülers und den Erfordernis-      Ende des Schuljahres auf schriftlichem Antrag zurückerstat-
sen des Unterrichtsfachs.                                        tet.
                                                                 Entfällt der Unterricht durch Krankheit oder aus sonstigen
Sie beträgt in der Regel pro Woche:                              wichtigen Gründen der Lehrkraft länger als zwei Wochen un-
                                                                 unterbrochen und kann für diese Zeitdauer keine Ersatz-
• in den Musikalischen Grundfächern 45 Minuten                   lehrkraft den Unterricht fortführen, so werden die entspre-
• in den Instrumental- und Vokalfächern 30 oder 45 Minuten       chenden Unterrichtsgebühren am Ende des Schuljahres rück-
• und in den Ensemble- und Ergänzungsfächern 45, 60 und          vergütet.
  in Ausnahmefällen 90 Minuten.
                                                                 10. Verhinderung
6. Unterrichtsstätten
                                                                 Kann ein Schüler den Unterricht ausnahmsweise nicht wahr-
Der Unterricht als Präsenzunterricht findet ausschließlich in    nehmen, muss die Musikschule davon rechtzeitig verständigt
den von der Musikschule Ebermannstadt zugewiesenen Räu-          werden. Dieser Unterricht geht in den Verfügungsbereich der
men statt.                                                       Musikschule zurück und muss nicht nachgeholt werden.

8   Mitteilungsblatt   I   Juli 2020
BUSINESSWETTBEWERB "STADTUP" - WIR GRATULIEREN DEN GEWINNERN. S. 12 - Ebermannstadt
11. Pflichten / Leistungen des Schülers
Der Schüler ist zur regelmäßigen Teilnahme am Unterricht
und an ergänzenden Veranstaltungen (z.B. mindestens einmal
pro Schuljahr Teilnahme an Klassenvorspielen oder Konzer-
ten) verpflichtet.                                                Die Verwaltungsgemeinschaft Ebermannstadt erlässt auf
                                                                  Grund von Art. 10 Abs. 2 der Verwaltungsgemeinschaftsordnung
12. Kooperationen                                                 (VGemO) i.V.m. Art. 26 Abs. 1 und Art. 30 des Gesetzes über die
                                                                  kommunale Zusammenarbeit ( KommZG ) und den Art. 20a,
Die Musikschule Ebermannstadt kooperiert mit Partnern in          Art. 23 und 32 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern
der Kommunalen Bildungslandschaft, insbesondere mit Kin-          (GO) folgende
dertagesstätten und allgemeinbildenden Schulen sowie mit
weiteren Kooperationspartnern wie z. B. Musikvereinen, Kir-
chengemeinden, Ausbildungsstätten oder Berufsorchestern.            SATZUNG
Kooperationen gründen sich auf vertragliche Vereinbarungen          ÜBER DIE ENTSCHÄDIGUNG FÜR EHRENAMTLICHE
mit den Bildungspartner*innen.                                      TÄTIGKEIT IN DER VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT
13. Veranstaltungen / öffentliche Auftritte                                                  §1
Die Teilnahme an den von der Musikschule angesetzten Vor-                 Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit
spielen, Konzerten und weiteren Veranstaltungen einschl. der
hierzu erforderlichen Vorbereitungen sind Bestandteil des         (1) Die Mitglieder der Gemeinschaftsversammlung sind eh-
Unterrichts. Die Teilnahme kann durch die Schulleitung oder       renamtlich tätig. Ihre Tätigkeit erstreckt sich auf die Mitwirkung
den Fachlehrer in zumutbarem Umfang gefordert werden.             bei den Beratungen und Entscheidungen der Gemeinschafts-
                                                                  versammlung und ihrer Ausschüsse. Hierzu zählt auch ein vor-
Der*die Schüler*in verpflichtet sich, öffentliches Auftreten,     bereitender Ausschuss, in dem alle 1. Bürgermeister der
auch in digitalen Formaten, sowie Meldungen zu Wettbewer-         Mitgliedsgemeinden vertreten sind.
ben und Prüfungen in den an der Musikschule Ebermannstadt
belegten Fächern der Schulleitung rechtszeitig vorher mitzu-      (2) Ehrenamtliche Mitglieder der Gemeinschaftsversammlung
teilen. Öffentliche Auftritte von Musikschulensembles bedür-      erhalten für Ihre Tätigkeit als Entschädigung ein Sitzungsgeld
fen der vorherigen Genehmigung.                                   von 12 € für jede angefangene Stunde Sitzungsdauer der
                                                                  Gemeinschaftsversammlung oder eines Ausschusses.
14. Aufsicht                                                      Daneben gilt als Zeitversäumnis je 1/2 Stunde vor und nach der
                                                                  Sitzung.
Eine Aufsichtspflicht besteht nur während des Unterrichts.
                                                                  (3) So weit die Mitglieder der Gemeinschaftsversammlung be-
Bei kurzfristigem Unterrichtsausfall der Lehrkraft kann der       rufsmäßige oder ehrenamtliche 1. Bürgermeister sind, erhal-
Unterricht nicht stattfinden. Die Musikschule Ebermannstadt       ten sie lediglich den Ersatz ihrer nachgewiesenen Auslagen
übernimmt bei Unterrichtsausfall keine Aufsichtspflicht für den   (Art. 30 Abs. 2 KommZG).
Zeitraum, in dem der Unterricht stattgefunden hätte.
                                                                  (4) Angestellte oder Arbeiter haben außerdem Anspruch auf
                                                                  Ersatz des entstandenen Verdienstausfalles. Seine Höhe ist
15. Schülerunfallversicherung / Haftung                           durch eine Bescheinigung des Arbeitgebers nachzuweisen.
Die Schüler der Musikschule Ebermannstadt, die eine allge-        (5) Selbstständig Tätige erhalten für die durch die Teilnahme
meinbildende und weiterführende Schule besuchen, sind in          an den Sitzungen bedingte Zeitversäumnis eine Pauschal-
der Schülerunfallversicherung versichert. Den Musikschülern       entschädigung von 15 Euro für jede Stunde Sitzungsdauer.
gegenüber wird Haftung für Unfälle nur im Umfange der
                                                                  (6) Mitglieder der Gemeinschaftsversammlung, die keinen Er-
Schülerunfallversicherung und der Haftpflichtversicherung des
                                                                  satzanspruch nach den Abs. 4 und 5 haben, denen aber im
Schulverbandes Ebermannstadt gewährt.
                                                                  beruflichen und häuslichen Bereich durch die Teilnahme an
Eine weitergehende Haftung besonders für Beschädigungen           Sitzungen ein Nachteil entsteht, der in der Regel nur durch das
oder Abhanden- kommen von Gegenständen ist ausgeschlos-           Nachholen versäumter Arbeitszeit oder das Heranziehen ei-
sen. Für Personen-, und Sachschäden, die den Schülern durch       ner Hilfskraft ausgeglichen werden kann, erhalten eine
Dritte zugefügt werden, haftet der Schulverband Ebermann-         Pauschalentschädigung von 10 Euro für jede Stunde Sitzungs-
stadt nicht. Die Erziehungsberechtigten der Schüler sowie die     dauer.
volljährigen Schüler haften dem Schulverband Ebermannstadt
                                                                  (7) Die Mitglieder der Gemeinschaftsversammlung erhalten
für Schäden, die von den Schülern verschuldet werden, nach
                                                                  für auswärtige Tätigkeit Reisekosten und Tagegelder nach den
den allgemein gesetzlichen Bestimmungen.
                                                                  Sätzen des Bayer. Reisekostengesetzes für Beamte ab
                                                                  Besoldungsgruppe 8.
16. Inkrafttreten
                                                                                           §2
Die Schulordnung tritt am 01. Juli 2020 in Kraft.                      Entschädigung des Gemeinschaftsvorsitzenden
Schulverband Ebermannstadt                                        (1) Der Gemeinschaftsvorsitzende erhält für seine Tätigkeit
                                                                  als Organ der Verwaltungsgemeinschaft, als Vorsitzender der
Ebermannstadt, den 18.06.2020                                     Gemeinschaftsversammlung und als Leiter der Verwaltung eine
Meyer, 1. Vorsitzende                                             monatliche Entschädigung, die sich aus der Differenz zwischen
                                                                  dem Grundgehalt der Besoldungsgruppe A 15 und der
Beschluss Schulverbandsversammlung vom 17.06.2020                 Besoldungsgruppe A 14, jeweils Endstufe, errechnet.

                                                                                                           Mitteilungsblatt   l Juli 2020 9
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(2) Die Aufwandsentschädigung nach Absatz 1 erhöht sich                 SPRECHSTUNDE DER BÜRGERMEISTERIN
zeitgleich und in gleichem Maße wie die Grundgehälter der
Beamten in den Besoldungsgruppen A und B (Anlage 3 zum                Ihre Anliegen, Sorgen, aber auch Anregungen sind mir wichtig
Bayerischen Besoldungsgesetz).                                        – Bürgernähe soll keine Floskel bleiben. Daher lade ich Sie
                                                                      ganz herzlich zu meiner nächsten Sprechstunde am 17. Juli
                               §3
                                                                      von 9-11 Uhr ins Rathaus ein.
                 Entschädigung der Stellvertreter
                                                                      Gerne können Sie ohne Voranmeldung kommen. Sofern Sie
(1) Der Stellvertreter des Gemeinschaftsvorsitzenden erhält
                                                                      jedoch Wartezeiten vermeiden wollen oder kurzfristig ein Ge-
neben der Entschädigung nach § 1 für jeden Tag der Vertre-
                                                                      spräch mit mir wünschen, können Sie selbstverständlich auch
tung eine weitere Entschädigung von 30 Euro. Im Übrigen gilt §
                                                                      einen Termin unter der Tel. 09194 50611 vereinbaren.
1 Abs. 4 bis 7 entsprechend. § 2 Abs. 2 gilt entsprechend.
                                                                      Sie haben auch die Möglichkeit eine E-Mail zu schicken. Diese
(2) Die Höhe der Vertretungsentschädigung pro Monat darf
                                                                      richten Sie bitte an christiane.meyer@ebermannstadt.de - ich
jedoch die des Vorsitzenden in einem Kalendermonat nicht über-
                                                                      werde mich um eine zeitnahe Antwort bemühen.
steigen.
                               §4                                     Ich freue mich auf Ihr Kommen!
            Entschädigung der Standesbeamten
                                                                      Christiane Meyer
Die ehrenamtliche Standesbeamtin/der ehrenamtliche Stan-              1. Bürgermeisterin
desbeamte erhält eine Entschädigung von 36 Euro je Eheschlie-
ßung bzw. je Begründung einer Lebenspartnerschaft.
                                                                        NEUER STANDORT DER ALTKLEIDER- UND GLAS-
                               §5                                       CONTAINER IN GASSELDORF
                  Auszahlung der Entschädigung
Nach Monatsbeträgen bemessene Entschädigungen sind im                 Wegen häufiger Beschwerden über volle Altkleider- und Glas-
Voraus zu zahlen. Bei Verhinderung durch Krankheit, Urlaub            container und den dazu davor abgestellten Tüten am Standort
usw. werden Entschädigungen auf die Dauer von zwei Mona-              Anna-Felbinger-Straße wurden diese Container unter Mitwir-
ten weitergezahlt. Über eine längere Zahlung in besonderen            kung des örtlichen Stadtrates zum Parkplatz im Sandtal ge-
Härtefällen entscheidet die Gemeinschaftsversammlung durch            genüber dem Lagerplatz der Fa. Geck versetzt.
Beschluss im Einzelfall.                                              Wir hoffen, dass dieser Standort ebenso angenommen wird,
                              §6                                      aber nicht wieder wegen Verschmutzung Probleme bereitet.
                         Inkrafttreten
                                                                      Bei vollen Altkleidercontainern kann die auf den Containern
Die Satzung tritt zum 25. Mai 2020 in Kraft. Gleichzeitig tritt die   aufgedruckte Telefonnummer zwecks Leerung angerufen wer-
Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit            den, so dass nichts davor abgestellt werden muss.
vom 26.05.2014 außer Kraft.
Ebermannstadt, 25.05.2020                                               WILDENTEN NICHT FÜTTERN!
Christiane Meyer, Gemeinschaftsvorsitzende
                                                                      Immer wieder ist die Fütterung von Wildenten z. B. mit alten
                                                                      Brotresten an der Wiesent zu beobachten. Dies ist aber keine
                                                                      artgerechte Ernährung für diese Tiere!
                                                                      Enten und Wasservögel bitte nicht füttern! Sie brauchen
                                                                      dieses Futter nicht und werden dadurch nur zum Betteln ver-
                                                                      leitet.
     SITZUNGSDIENST                                                   Sie verlieren ihre Scheu, fressen von dem „Fast Food“ zu viel,
                                                                      werden fett, denn sie wissen nicht, wann es genug ist.
• Mo., 13.07., 17 Uhr, Stadtrat, Stadthalle
                                                                      Es enthält viele Nährstoffe und erfordert wenig Anstrengung,
• Mi., 15.07., 17 Uhr, Gemeinschaftsversammlung der VG,
                                                                      es ist für Enten zu stark gesalzen und quillt im Magen auf.
  Veranstaltungssaal am Hasenberg
                                                                      Zudem gewöhnen sie sich an die Fütterung und kommen immer
• Mo., 20.07., 17 Uhr, Bau- und Umweltausschuss,
                                                                      wieder zu den Stellen, an denen sie ohne große Mühe Futter
  Veranstaltungssaal am Hasenberg
                                                                      bekommen, was ihnen aber nicht guttut.
Wir bitten, die Baupläne mindestens 3 Wochen vor einer Bau-
                                                                      Von diesen Fütterungen, oft auch mit Essensresten, werden
und Umweltausschusssitzung im Rathaus einzureichen, da
                                                                      auch Ratten angezogen, was aber schon aus Hygiene-Grün-
nur so eine rechtzeitige Behandlung gewährleistet werden kann.
                                                                      den unbedingt vermieden werden muss! Übriggebliebene
Informationen zum Beginn und zur Tagesordnung finden Sie              Reste verschimmeln oder landen im Wasser, wo es dann
auf www.ebermannstadt.de in der Rubrik Rathaus & Bürger-              verfault.
service > Stadtrat > Bürgerinformationssystem
                                                                      Alle Großeltern, Eltern und Kinder werden daher eindringlich
                                                                      gebeten, auf die nicht artgerechte Fütterung von Wildenten zu
     VERBESSERUNGSBEITRAG                                             verzichten!
Erinnerung:                                                           Entsprechende Hinweisschilder wurden daher bereits an der
                                                                      Wiesent im Bereich der Rathausanlage angebracht.
Die 3. Rate für den Verbesserungsbeitrag war am 01.07.2020
fällig. Die Bescheide wurden bereits in 2018 versandt.                Halten Sie sich bitte daran!

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Mitteilungsblatt   l   Juli 2020   11
12   Mitteilungsblatt   I   Juli 2020
Mitteilungsblatt   l   Juli 2020   13
14   Mitteilungsblatt   I   Juli 2020
FAIRTRADE-STADT EBERMANNSTADT                                   HEIMATMUSEUM
                                                                Kontakt und Info: Dr. Manfred Franze, 09194 1055
                                                                E-Mail: heimatmuseum@ebermannstadt.de
                                                                Webseite: www.heimatmuseum.ebermannstadt.de
                                                                Ab Sonntag, 12. Juli 2020, zeigt das Heimatmuseum die
                                                                48. Sonderausstellung:
                                                                Wendelin Kusche – Menschen. Orte. Landschaften.

Kontakt und Info: Katharina Kurth-Lipfert (Jugendpflegerin)
E-Mail: katharina.lipfert@ebermannstadt.de
Christian Kiehr (Fairtrade-Beauftragter im Stadtrat),
E-Mail: christian.kiehr@ebermannstadt.de
Fairtrade-Stadt? Da mach ich mit!
Sie sind Einzelhändler, Gastronom, Vereinsvertreter, Leiter
oder Mitarbeiter einer Bildungseinrichtung und möchten das
Thema Fairer Handel in Ebermannstadt aufgreifen oder unter-
stützen?
Dann wenden Sie sich an Katharina Kurth-Lipfert
(Ansprechpartnerin Fairtrade-Stadt Ebermannstadt) oder
Christian Kiehr (Stadtrat, Fairtradebeauftragter).
Infos zur Fairtrade-Stadt Ebermannstadt finden Sie unter:
www.ebermannstadt.de

  FREIWILLIGE FEUERWEHR EBERMANNSTADT E.V.
Webseite: www.feuerwehr-ebermannstadt.de                        Frau Gabi Thiem hat in mühevoller Recherche von Privatleuten
www.facebook.com/FlorianEbermannstadt                           und Institutionen sehenswerte Exponate zusammengetragen,
Aus gegebenem Anlass finden keine Übungen und Veranstal-        die nun bis Ende Oktober in unserer Wechselausstellung zu
tungen statt.                                                   sehen sind. Zum Künstler Wendelin Kusche (1926-2003):

Feuerwehr Aktiver Dienst                                        Vor 50 Jahren begann in Ebermannstadt der Aufbau des Gym-
Kontakt und Info: Tobias Theiler, 1. Kommandant                 nasiums Fränkische Schweiz. Hier arbeitete in der Anfangs-
E-Mail: kommandant@feuerwehr-ebermannstadt.de                   phase auch Wendelin Kusche von 1970 bis 1973 als Fachlehrer
                                                                für Zeichnen und Malen.
Jugendfeuerwehr
Kontakt u. Info: Dominik Dumpert u. Ann-Kathrin Hetz, Jugend-   Wendelin Kusche begegnet uns in vielfältigen Techniken: von
warte                                                           Ölgemälden und Aquarellen bis zu Sgraffiti und Mosaiken. Vie-
E-Mail: jugend@feuerwehr-ebermannstadt.de                       le Werke sind in und an öffentlichen Gebäuden im fränkischen
                                                                Raum zu entdecken. In Erlangen und Nürnberg wirkte er als
Kinderfeuerwehr                                                 Dozent für Kunst und Kunstpädagogik. Reisen in verschiedene
Kontakt und Info: Andrea Modsching und Susi Teichmann           Länder vom asiatischen bis nordafrikanischen Raum erweiter-
E-Mail: kinder@feuerwehr-ebermannstadt.de                       ten sein künstlerisches Spektrum. Einige Jahre lebte und arbei-
Feuerwehrverein                                                 tete er auch in Italien/Toskana, bevor er 2003 dort verstarb.
Kontakt und Info: Tanja Lang, 1. Vorsitzende                    Ihm zu Ehren wurde diese Ausstellung konzipiert. Großzügige
E-Mail: vorstand@feuerwehr-ebermannstadt.de                     Leihgeber aus Ebermannstadt und Umgebung, aus dem Nürn-
                                                                berger und Erlanger Raum ermöglichen einen Blick auf Bilder
Absage der 48. Lichterserenade 2020
                                                                des bekannten Künstlers. Manchem ist er sicher auch noch
Liebe Fans der Lichterserenade der Feuerwehr Ebermannstadt,     persönlich bekannt.
wie schon alle anderen Feste muss auch unsere Lichterseren-     Beim Besuch des Museums gelten die üblichen hygienischen
ade abgesagt werden. Sie wäre, wie jedes Jahr, ein absoluter    Sicherheitsbestimmungen, die der Staat wegen des Corona-
Publikumsmagnet und ist deshalb dieses Jahr schlichtweg nicht   Virus vorgegeben hat: Also mindestens
durchführbar.
                                                                • 1,50 m Abstand der Besucher zu einander,
Die Feuerwehren wollen Menschen helfen und auch helfen,         • Gesichtsmaske und
die Pandemie so schnell wie möglich einzudämmen.                • maximal zwei Besucher gleichzeitig pro Raum.
Somit freuen wir uns umso mehr auf eine Lichterserenade ohne    Es wird gebeten, diese Vorschriften zu beachten!
Beschränkungen im Jahr 2021.
                                                                Öffnungszeiten des Heimatmuseum:
Gez. Tanja Lang                                                 • sonn- und feiertags von 14:00 bis 17:00 Uhr und
1. Vorsitzende                                                  • mittwochs von 15:00 bis 17:00 Uhr.

                                                                                                     Mitteilungsblatt   l   Juli 2020   15
Zusätzlich sind gesonderte Führungen für Schulen und Grup-
pen nach Vereinbarung über das städtische Verkehrsamt mög-
lich: Tel.: 09194/50640.                                       Das Schülerzentrum an der Grund- und Mittelschule in
                                                               Ebermannstadt sucht zum 01.09.2020
Adresse: Heimatmuseum Ebermannstadt, Bahnhofstraße 5,
91320 Ebermannstadt, Tel. 09194 50640,
www.ebermannstadt.de/buergerservice/
                                                                 EINEN ERZIEHER, PÄDAGOGISCHE FACHKRÄFTE,
heimatmuseum.html                                                BUNDESFREIWILLIGER (BUFDI)
BITTE denken Sie bei Haushaltsauflösungen und bei Entrüm-        (m/w/d)
pelungen auch daran, ob eventuell einzelne Gegenstände,        Die Einstellung erfolgt entsprechend der bisherigen Tä-
Fotos u.a. dem Heimatmuseum überlassen werden können.          tigkeiten und Berufserfahrungen, sowie den persönli-
BITTE NICHTS WEGWERFEN, WAS AN DIE VERGANGENHEIT               chen Voraussetzungen nach den Bestimmungen des
ERINNERT!                                                      TVöD in Teilzeit und vorerst auf ein Jahr befristet.
Weitere Informationen erhalten Sie bei Herrn Bernhard Lies     Arbeitsort ist das Schülerzentrum in Ebermannstadt.
(50 662) in der Stadtverwaltung oder bei Frau Angela Theiler   Die Tätigkeit kann auch auf 450,00 € Basis ausgeübt
im Verkehrsbüro (50 640).                                      werden.
                                                               Ihre Aufgaben
     MUSIKSCHULE EBERMANNSTADT                                 • Unterstützung der Schüler/innen bei der
Informationen für das Schuljahr 2020-21;                         Hausaufgabenbetreuung
Anmeldetermin, Schulbeginn Schuljahr 2020/2021:                • selbständige Gestaltung von spielerischen, sportlichen
Unsere Musikschule bietet Kindern und Jugendlichen wieder        und kreativen Angeboten
einen breitgefächerten Unterricht an Grundfächern, Instru-     Wir bieten
mental- und Vokalfächern, Chor, Musical und darüber hin-
aus vielfältige Möglichkeiten des Zusammenspiels in Spiel-     • angenehmes Betriebsklima und eine tarifkonforme
kreisen, Ensembles, Orchestern, Bands, usw. Qualifizierte        Vergütung (Jahressonderzahlungen, Zusatzversiche-
Musikpädagogen erteilen den Unterricht und leiten die En-        rung, u. v. m.)
sembles.                                                       Ihr Profil
Schnupperstunden können ab jetzt wieder mit den Lehrkräf-      • Berufserfahrung im pädagogischen Bereich, in einer
ten unserer Musikschule bis 30.09.2020 vereinbart werden.        Mittagsbetreuung oder Offenen Ganztagsschule wä-
Die schriftliche Anmeldung erhalten Sie im Rathaus Eber-         ren von Vorteil, sind aber keine Voraussetzungen.
mannstadt aber auch auf der Homepage der Musikschule. Die-     • Wir erwarten Zuverlässigkeit, Eigeninitiative, selbstän-
se geben Sie bitte vollständig ausgefüllt und unterschrie-       diges Arbeiten im Team, Flexibilität und Verantwor-
ben bis spätestens 30.09.20 im Rathaus Ebermannstadt ab –        tungsbewusstsein. Ebenso setzten wir eine aktive Mit-
die Anmeldung ist immer für ein Schuljahr verbindlich.           hilfe bei der Umsetzung des pädagogischen Konzepts
Der Musikunterricht für das Schuljahr 2020/2021 beginnt          und Freude an der Arbeit mit Kindern voraus.
am 14. September 2020.                                         Ihre Bewerbung
Die neu angemeldeten Schüler/innen werden nach fachlichen      Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann senden Sie Ihre
Aspekten in Einzel- oder Gruppenunterricht eingeteilt.         aussagekräftige Bewerbung bis spätestens
Die Einstufung in eine Gruppe wird vom Lehrer nach pädagogi-   15.06.2020 an den Schulverband Ebermannstadt, Frau
schen und organisatorischen Gesichtspunkten aber auch un-      Bäumler-Kohlbauer, Franz- Dörrzapf-Str. 10, 91320
ter Berücksichtigung der musikalischen Vorbildung und des      Ebermannstadt oder gerne auch per E-Mail an
Alters des Schülers vorgenommen.                               bewerbung@ebermannstadt.de. Eine Rücksendung ein-
                                                               gereichter Unterlagen kann nicht erfolgen.
Die Lehrer setzen sich mit den Eltern in der Zeit vom 08.09.
– 13.09.2020 (1. Schulwoche) in Verbindung und bespre-         Bitte beachten Sie:
chen die Gruppeneinteilung und Unterrichtszeit. Vorher         Personenbezogene Daten werden im Rahmen des
ist eine Terminvereinbarung in der Regel nicht möglich, weil   Bewerbungsverfahrens elektronisch gespeichert und ver-
dazu die Stundenpläne für den Nachmittagsunterricht der all-   arbeitet. Nach Abschluss des Verfahrens werden diese
gemeinbildenden Schulen vorliegen und berücksichtigt wer-      Daten fristgerecht gelöscht.
den müssen.
                                                               Bitte beachten Sie unsere Datenschutzhinweise auf
Weitere Informationen:                                         www.ebermannstadt.de im Zusammenhang mit der Ver-
                                                               arbeitung ihrer personenbezogenen Daten im
Rathaus Ebermannstadt, Zimmer 11 EG:
                                                               Bewerbungsverfahren.
Frau Urban, Montag – Mittwoch 8:30 Uhr – 11:30 Uhr und
                                                               Grundsätzlich schicken wir keine Bewerbungen zurück.
Donnerstag 12:30 – 15:30 Uhr; Tel.: 09194/506-27
                                                               Legen Sie uns deshalb bitte nur Kopien vor. Sofern wir
Herr Grabietz, Musikschulleiter, Montag, Dienstag, Donners-    Ihnen Ihre Bewerbung ausnahmsweise dennoch zurück-
tag 09:30 – 10:30 Uhr; Tel.: 09194/506-43                      senden sollen, legen Sie bitte einen ausreichend fran-
                                                               kierten und adressierten Rückumschlag bei.
Homepage der Musikschule Ebermannstadt über Stadt Eber-
mannstadt: www.ebermannstadt.de

16   Mitteilungsblatt   I   Juli 2020
50 ANS DE JUMELAGE FRANCO-ALLEMAND – ÇA SE FÊTE
50 JAHRE DEUTSCH-FRANZÖSISCHE FREUNDSCHAFT –
DAS MUSS GEFEIERT WERDEN …
GÉRARD VILLETTE IM RUHESTAND - NEUE BÜRGERMEISTERIN
IN CHANTONNAY…
Ebermannstadt/Chantonnay
Dieser verheißungsvollen Überschrift folgte am 8. Januar 2020
in der Tageszeitung „Ouest-France“ ein umfassender Artikel.
Chantonnay machte Werbung für das von Ebermannstadt akri-
bisch geplante und bis ins letzte Detail vorbereitete Fest zum
50-jährigen Partnerschaftsjubiläum. Und mit Erfolg. Rund 150
Personen wollten die Reise von der Vendée in die Fränkische
Schweiz antreten… wollten!

Ein Blick zurück
Die Burg Feuerstein wird durch das Deutsch-französische
Jugendwerk nach dem Elyséevertrag von 1963 bald zu einer
Begegnungsstätte der Jugend beider Länder. Eduard Wolf, Lei-
ter der Burg Feuerstein, und seine Frau knüpfen zunächst Kon-
takte nach Durtal (Loire). Doch die Ebermannstädter Jugend
zieht es ans Meer. Im Juli 1966 reisen 17 Jugendliche aus Eber-
mannstadt nach Chantonnay. Bürgermeister Michel Crucis
bereitet ihnen einen herzlichen Empfang. Bereits Anfang Au-
gust 1966 erwidern junge Chantonnayer diesen Besuch. Voll
                                                                  findet die erste Miniolympiade in Chantonnay statt. 120 Perso-
des Lobes über ihre Aufnahme in Ebermannstadt empfehlen
                                                                  nen, jugendliche Sportler, Schlachtenbummler und Repräsen-
sie ihrer Stadt eine Partnerschaft mit Ebermannstadt. Auch die
                                                                  tanten von TSV Ebermannstadt und Politik reisen nach Frank-
beiden Bürgermeister bekunden daran lebhaftes Interesse.
                                                                  reich. Der Präsident des Partnerschaftskomitees Michel Froger
Brautschau                                                        sieht in sportlichen Veranstaltungen eine einmalige Chance,
                                                                  die Jugend und die Bevölkerung der beiden Städte zusammen-
Ab dem Jahr 1968 intensivieren sich die Kontakte. Briefe wech-
                                                                  zuführen. Und er behält Recht. Eine Notiz am Rande: Der junge
seln in regelmäßigen Abständen und die Partnerschaft wird
                                                                  Franz Josef Kraus, später langjähriger Bürgermeister, gewinnt
vermehrt zum Tagesordnungspunkt in Stadtratssitzungen.
                                                                  eine Goldmedaille im Schwimmen. Im Turnus von zwei Jahren
Begleitet von den Stadträten Günther Böhm und Georg Albert
                                                                  wird seitdem gefeiert. Zum Sport gesellen sich die humoristi-
reist Bürgermeister Lachmayer nun selbst nach Chantonnay,
                                                                  schen Spiele, eine glänzende Idee des langjährigen und zu früh
ehe ein Jahr später sein Stellvertreter und späterer Nachfolger
                                                                  verstorbenen Partnerschaftspräsidenten André Roussière, und
Karl Theiler in Chantonnay, wie der NN-Reporter Hans Peter
                                                                  kulturelle Veranstaltungen. Die „Gasseldorfer“ und die
Thürl treffend schreibt, mit seiner Delegation „Nägel mit Köp-
                                                                  „Niedermirsberger“ erfreuen mit schmissigen Melodien. Un-
fen“ macht. Die Partnerschaft ist in trockenen Tüchern. Natür-
                                                                  vergessen sind die mitreißenden Konzerte von Chant’Harmonie,
lich waren zuvor auch hochrangige Vertreter aus Chantonnay
                                                                  dem Jugendblasorchester Kirchehrenbach und Blechmix. Die
in Ebermannstadt vorstellig geworden und hatten das
                                                                  Orgeln in St. Nikolaus und der Emmauskirche lässt Raymond
Wiesentstädtchen lieben gelernt.
                                                                  Basset zur Ehre Gottes und zur Freude seiner Zuhörer erklin-
Hochzeit                                                          gen. Und wenn es möglich ist, wird der Organist aus Chantonnay
                                                                  zusammen mit seinen Kollegen aus Ebermannstadt ein Kon-
Am 12. April 1970, ein Sonntag, wird die Hochzeit gefeiert. So,
                                                                  zert zum Kirchweihfest im Oktober geben.
wie es damals selbstverständlich ist. Im Rathaus und in der
Kirche. Bürgermeister Lachmayer erinnert daran, dass beide        2020 - Ebermannstadt lädt zur 24. Miniolympiade… Ein gefähr-
Völker große Leistungen in der Geschichte vollbracht haben        liches Virus zwingt zur Absage aller Feierlichkeiten.
und bedauert „tiefe Missbilligkeiten“ im gemeinschaftlichen
                                                                  Schüleraustausch
Zusammenleben. Stadtpfarrer Josef Pieger betont in seiner
Predigt, dass es nichts Schöneres gebe als daran mitzuwirken,     Ohne regelmäßige Begegnungen gerade junger Menschen
dass Friede und Völkerverständigung auch im Sinne des Zwei-       gerät der Motor einer Städtepartnerschaft rasch ins Stottern.
ten Vatikanischen Konzils von der Bevölkerung zweier Städte       Wer wüsste das besser als der Pädagoge und langjährige Real-
und Länder aktiv praktiziert werde.                               schuldirektor Hans Gutheil? So findet 1971 findet der erste
                                                                  Schüleraustausch zwischen der Realschule Ebermannstadt und
„Mit der Miniolympiade lebt die Partnerschaft“
                                                                  dem Lycée Clemenceau statt. Seitdem ist der Schüleraustausch
So titelt der FT am 12.06.1984. In der Tat. Die Miniolympiade     ein fester Bestandteil des Schullebens. 1983 schließt sich das
wurde zu einem der Pfeiler der Partnerschaft. Bereits 1974        Gymnasium Fränkische Schweiz an und übernimmt die Feder-

                                                                                                       Mitteilungsblatt   l   Juli 2020   17
führung, nicht zuletzt seiner engagierten Lehrkräfte im Fach       „Im Zeichen von Freundschaft und Frieden“ – Sonderaus-
Französisch und weil Französisch als zweite Fremdsprache ei-       stellung zum Partnerschaftsjubiläum
nen hohen Stellenwert hat.
                                                                   Viele Monate intensiver Recherche von Johanna Kraus liegen
Feuerwehr                                                          der äußerst ansprechenden und mit Herzblut konzipierten
                                                                   Jubiläumsausstellung zugrunde, die nach Lockerung der
Die Feuerwehren von Ebermannstadt und Chantonnay schlie-
                                                                   Coronamaßnahmen nun wieder besucht werden kann. Auf den
ßen im Jahr 1986 eine eigene Partnerschaft. Es erfolgt ein Aus-
                                                                   vielen Bildern wird sich so mancher Ebermannstädter wieder-
tausch auch auf fachlicher Ebene. Die Jubiläen werden regel-
                                                                   finden. Die großen Schautafeln zeichnen die 50-jährige Ge-
mäßig in großer Herzlichkeit gefeiert. Persönliche und familiä-
                                                                   schichte der Städtepartnerschaft präzise nach.
re Freundschaften wie zwischen dem Ehrenvorsitzenden der
FFW Michael Krug und Patricia Lersteau, mittlerweile eine der      Geöffnet ist die Sonderausstellung im Heimatmuseum Eber-
stellvertretenden Bürgermeisterinnen, vertiefen die Bande der      mannstadt mittwochs von 15 bis 17 Uhr sowie an Sonn- und
Freundschaft.                                                      Feiertagen von 14 bis 17 Uhr. Sonderführungen gibt es über
                                                                   die Touristinformation Ebermannstadt.
Zwei Frauen (an der) Spitze
                                                                   Un grand MERCI
Die Kommunalwahlen am 15. März 2020 können in Chantonnay
noch abgehalten werden. Aber der neue Stadtrat darf sich nicht     Eine Städtepartnerschaft hat ohne engagierte und weltoffene
konstituieren, denn das Coronavirus diktiert auch in Frankreich    Bürgerinnen und Bürger keine Zukunft. Un grand merci – ein
das politische, wirtschaftliche und soziale Geschehen – und        großes Dankeschön - deshalb an all jene, die in den vergangenen
das in einem noch härteren Ausmaß als in Deutschland. Am           Jahren und Jahrzehnten immer wieder die Türen ihrer Häuser
26.05.2020 ist es aber dann soweit. Die designierte Kandidatin     und Wohnungen öffneten und Gäste aus der Partnerstadt fürst-
Isabelle Moinet, in Ebermannstadt seit vielen Jahren wahrlich      lich beherbergten und bewirteten. Viele langjährige Freund-
keine Unbekannte, wird vom Stadtrat zur Bürgermeisterin            schaften sind dabei entstanden und gewachsen. Und ein Hoch
von Chantonnay gewählt und tritt die Nachfolge von Gérard          auch auf die beiden Präsidentinnen der Partnerschafts-
Villette an, der dieses Amt zuvor 24 Jahre lang geführt hat. Wer   komitees: Katja Metschnabl und Gisela Lefebvre. Und
hätte das vor 50 Jahren gedacht: Christiane Meyer und              schließlich: unverzichtbar wie der edle Wein zum schmackhaf-
Isabelle Moinet - zwei Frauen als höchste Repräsentanten           ten Menu: die Dolmetscher, die Interpreten, die sprachlichen
ihrer Stadt! Quel progrès – was für ein Fortschritt!               Brückenbauer. Insbesondere sein Name steht für sprachliche
                                                                   Perfektion, für Feingefühl und Finesse: Gérard Amalvi, Deutsch-
                                                                   lehrer und Deutschlandkenner aus Leidenschaft!
                                                                   Die Partner können sich an ihrem goldenen Hochzeitsjubiläum
                                                                   nicht treffen, aber freudig schallt es von beiden Seiten des
                                                                   Rheins…
                                                                   „Vive l’amitié franco-allemande. Es lebe die deutsch-fran-
                                                                   zösische Freundschaft.“
                                                                   „Vive Ebermannstadt, vive Chantonnay!“

                                                                      STADTBÜCHEREI ST. NIKOLAUS EBERMANNSTADT
                                                                   Kirchenplatz 1, Ebermannstadt
                                                                   Öffnungszeiten:     Di. 10.00-12.00 und 15.00-18.00 Uhr,
                                                                                       Do. 15.00-18.00 Uhr
                                                                   Liebe Leserinnen und Leser,
                                                                   wir freuen uns sehr, dass wir Euch / Sie seit dem 12. Mai 2020 wieder
                                                                   in der Stadtbücherei St. Nikolaus begrüßen dürfen. Die Wiederauf-
Ausblick                                                           nahme des Büchereibetriebs hat trotz der vielen Auflagen sehr gut
                                                                   geklappt und wir bedanken uns an dieser Stelle bei Ihnen, liebe Leser-
Am Pfingstwochenende stand Feiern auf der Agenda. Auf Burg         innen und Leser, für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe bei der Ein-
Feuerstein, der Wiege der Partnerschaft, sollte mit den Jugend-    haltung der derzeit gültigen Regeln. Natürlich bedauern wir, dass
lichen von einst, den ehemaligen und aktiven Mitgliedern der       sich der Büchereibesuch momentan etwas anders gestaltet als sonst,
Partnerschaftskomitees, den Honoratioren und den aktiven           aber wir freuen uns, dass wir unserer Leserschaft wenigstens die
Politikern ein Festakt zum goldenen Partnerschaftsjubiläum         Ausleihe interessanter Medien ermöglichen können.
stattfinden. Die 24. Miniolympiade mit Humoristischen Spielen
sollte Jung und Alt bewegen, das Konzertprogramm war ge-           Auch im Juli finden Sie in unserer Bücherei schöne neue Romane
probt, die Gottesdienste vorbereitet, das Rahmenprogramm           und interessante Sachbücher für Groß und Klein. Beachten Sie auch
stand… Davon hätte die örtliche Presse gerne und ausführlich       unser Medienangebot bei der Onleihe LEO-Nord: www.leo-nord.de
berichtet, wohlwollend, zuverlässig und kompetent – wie in den     Hier auch unser Hinweis bezüglich der Sommerpause der
vergangenen Jahrzehnten… Aber dann kam das Virus… Ob und           Bücherei: Im Ferienmonat August bleibt die Bücherei geschlos-
in welchem Umfang die Feierlichkeiten nachgeholt werden            sen. Der letzte Ausleihtag zur gewohnten Zeit ist Donnerstag,
können, entscheiden die auf beiden Seiten des Rheins neu ge-       der 30. Juli 2020 von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr. Am Dienstag, den
wählten Gremien, sicherlich engagiert und mit politischer Weit-    4. August 2020, öffnen wir die Bücherei noch einmal am Vor-
sicht. Aber eben nicht allein, das Coronavirus spricht wohl ein    mittag (nur am Vormittag!) von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr. Be-
Wörtchen mit, hoffentlich nicht das entscheidende…                 achten Sie bitte, dass die Bücherei an diesem Tag am Nachmit-

18   Mitteilungsblatt   I   Juli 2020
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