BUSINESSWETTBEWERB "STADTUP" - WIR GRATULIEREN DEN GEWINNERN. S. 12 - Ebermannstadt
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www.ebermannstadt.de www.unterleinleiter.de 07 Informationen und amtliche Mitgliedsgemeinden: 01. Juli 2020 Bekanntmachungen der Ebermannstadt Jahrgang 43 Verwaltungsgemeinschaft Ebermannstadt Unterleinleiter BUSINESSWETTBEWERB "STADTUP" WIR GRATULIEREN DEN GEWINNERN. > S. 12 Foto: © TMO Bilderwelten
REDAKTIONSINFORMATIONEN VORWORT LIEBE MITBÜRGERINNEN UND MITBÜRGER, Aus technischen und organisatorischen Grün- den bitten wir Sie, Ihre Artikel als unformar- tierte Word-Datei per E-Mail zu senden an: mitteilungsblatt@ebermannstadt.de vor 2 Monaten traten Gemeinderäte und Bürgermeis- NEU: Alle Informationen für die Rubriken ter in Ebermannstadt und Unterleinleiter ihr Amt an. Vereine und Kirche senden Sie ab sofort Die Arbeit der Gremien nimmt Fahrt auf: in der bitte direkt an: info-waltenberger@t-online.de Verwaltungsgemeinschaft, im Schulverband, im Bau- Mit Namen gekennzeichnete Beiträge geben und Umweltausschuss, im Aufsichtsrat der Stadtwerke die Meinung der Verfasser wieder und müs- GmbH. Ich freue mich auf eine konstruktive Zusammen- sen nicht unbedingt mit der Auffassung der arbeit im Auftrag der Bürgerinnen und Bürger. Redaktion übereinstimmen. Kürzungen der eingesandten Manuskripte bleiben der Redak- Wie wichtig für uns alle soziale Nähe und gegenseitige tion vorbehalten. Für unverlangt eingesand- Unterstützung sind, wurde in den vergangenen Wochen te Beiträge keine Gewähr. Für Irrtümer wird keine Haftung übernommen. Nachdruck ein- und Monaten mehr als deutlich. Die Einschränkungen zelner Beiträge, auch im Auszug, nur mit Quel- durch die Corona-Pandemie brachten manche unserer lenangabe und mit Genehmigung der Redak- jungen Familien an den Rand ihrer Kräfte. Die Arbeit von zuhause oder im tion gestattet. Kundenkontakt war nicht ohne Probleme. Hinzu kamen auch existentielle Sor- gen. Umso erfreulicher, dass am 17.6.2020 nach 3 Monaten der Katastrophen- fall in Bayern aufgehoben wurde und weitere Lockerungen eintraten. IMPRESSUM / MEDIADATEN Mit der Sanierung des Kindergartens St. Marien gehen wir einen weiteren wich- tigen Schritt in der Kinderbetreuung. Ende Juli/ August wird für über 120 Kinder Herausgeber und verantwortlich für den Inhalt der Umzug in das Mehrzweckgebäude am Hasenberg stattfinden. Schon jetzt Verwaltungsgemeinschaft Ebermannstadt möchte ich allen Beteiligten – Erzieherinnen, Träger und Verwaltung – danken, Franz-Dörrzapf-Straße 10 91320 Ebermannstadt die alles tun, um den Zeitplan einzuhalten. Beeinträchtigungen für die Nach- Tel.: 09194 50680, Fax: 09194 50650 barn werden sich nicht vermeiden lassen. Und auch wenn sonst einmal nicht alles reibungslos ablaufen sollte, bitte ich schon jetzt um Verständnis. Redaktion Andreas Kirchner Das Coronavirus Covid 19 ist nicht besiegt. Deshalb möchte ich Sie bitten: Blei- Tel.: 09194 50680 ben Sie vorsichtig und halten Sie sich an die staatlich angeordneten Maßnah- men und Verhaltensregeln. Zugleich sollten wir aber auch weiterhin unsere Layout heimischen Geschäfte, Dienstleister und Wirte unterstützen. Es liegt auch an Alexander Olli Lotz, Dipl.-Designer (FH) Tel.: 09191 9778713 uns, wie sie und wie wir alle die Krise bewältigen. www.lotz-design.de Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien von ganzem Herzen Gesundheit. Erscheinungsweise Ihre monatlich in der 1. Woche des Monats Christiane Meyer Auflage 4.200 1. Bürgermeisterin und Vorsitzende der Verwaltungsgemeinschaft Druck & Anzeigenverwaltung Waltenberger-Hofmann Bahnhofstraße 9 91320 Ebermannstadt Tel.: 09194 796502, Fax: 09194 796503 E-Mail: waltenberger-hofmann@t-online.de INHALT Anzeigenschluss Die aktuellen Abgabetermine können unter S. 2 www.ebermannstadt.de/buergerservice/ aktuelles/mitteilungsblatt-2020.html S. 4 eingesehen werden. S. 10 Anzeigenannahme ausschließlich bei der Druckerei Waltenberger-Hofmann S. 22 Anzeigenpreise S. 24 1/1 Seite: 290,00 € 1/2 Seite: 178,00 € S. 24 1/4 Seite: 109,00 € 1/8 Seite: 64,00 € S. 25 1/16 Seite: 43,00 € 100 mm: 88,00 € S. 27 Zeilenanzeige: pro Zeile 5,50 € Rabatte: S. 33 12 Anzeigen jährlich: 20 % 6 Anzeigen jährlich: 10 % S. 34 Alle Preise inklusive 19 % MwSt. Mitteilungsblatt l Juli 2020 3
Verhaltensregeln und -empfehlungen zum Schutz vor dem Coronavirus im Alltag und im Miteinander 6FK¾W]HQ6LHVLFKXQGDQGHUH Privates Umfeld und %HUXˊLFKHV Familienleben Umfeld Bleiben Sie, so oft es geht, zu Hause. Vermeiden Sie insbesondere Arbeiten Sie – in Abstimmung mit dem Arbeitgeber – wenn mög- die persönlichen Begegnungen mit älteren oder chronisch kran- lich, von zu Hause aus. ken Menschen zu deren Schutz. Nutzen Sie stattdessen vermehrt 7 UHˈHQ6LH$EVSUDFKHQP¸JOLFKVWSHU(0DLORGHU7HOHIRQ1XW- GLH.RPPXQLNDWLRQSHU7HOHIRQ(0DLO&KDWVHWF zen Sie nach Möglichkeit Telefonkonferenzen für den Austausch Beachten Sie bestehende Besuchsregelungen für Krankenhäuser LQGHU*UXSSH=ZLQJHQGHUIRUGHUOLFKH7UHˈHQVROOWHQP¸JOLFKVW XQGVRQVWLJH3ˊHJHHLQULFKWXQJHQ klein und kurz und in einem gut belüfteten Raum abgehalten werden. Halten Sie einen Abstand von mindestens 1,5 Meter zu Lüften Sie alle Aufenthaltsräume regelmäßig und vermeiden Sie anderen Menschen ein und verzichten Sie auf Berührungen wie Berührungen wie z. B. Händeschütteln oder Umarmungen. z. B. Begrüßung durch Händeschütteln. Wenn eine Person in Ihrem Haushalt erkrankt ist, sorgen Sie nach Nehmen Sie Ihre Mahlzeiten möglichst allein (z. B. im Büro) ein. Möglichkeit für eine räumliche Trennung und genügend Abstand zu den übrigen im Haushalt lebenden Personen. Bleiben Sie zu Hause, wenn Sie krank sind und kurieren Sie sich aus! Gehen Sie möglichst selten einkaufen und vor allem dann, wenn die Geschäfte weniger voll sind. Halten Sie bitte auch in den Geschäften den aktuell gebotenen Abstand zu anderen Personen ein. Alternativ bietet sich auch die Nutzung von Abhol- und Liefer- services an. ˈHQWOLFKH9HUNHKUVPLWWHO Wenn Sie zum Spazierengehen oder Sporttreiben (z. B. Joggen) nach draußen gehen, bewegen Sie sich maximal mit einer wei- und Reisen teren Person. Wahren Sie auch hier strikt die Abstandsregel. 1 XW]HQ 6LH ZHQQ P¸JOLFK NHLQH ¸ˈHQWOLFKHQ 9HUNHKUVPLWWHO sondern bevorzugen Sie das Fahrrad, gehen Sie zu Fuß oder fah- Helfen Sie denen, die Hilfe benötigen! Versorgen Sie ältere, ren mit dem eigenen Auto. chronisch kranke Angehörige oder Nachbarn und alleinstehen- de und hilfsbedürftige Menschen mit Lebensmitteln und Dingen Verzichten Sie möglichst auf Reisen – auch innerhalb Deutsch- des täglichen Bedarfs. Betreten Sie nicht die Wohnung, sondern lands. ¾EHUJHEHQ6LH(LQN¦XIHDQGHU7¾UE]ZVWHOOHQ6LHGLHVHGRUWDE 9 LHOH*UHQ]HQVLQGJHVFKORVVHQXQGGHU)OXJYHUNHKUˉQGHWQXU 2 UJDQLVLHUHQE]ZEHVXFKHQ6LHNHLQHSULYDWHQ7UHˈHQREEHL eingeschränkt statt. sich oder bei anderen zu Hause (z. B. Geburtstagsfeiern, Spiel- verabredungen für Kinder, oder Filmabende). Diese Freizeitbe- schäftigungen können aktuell nur mit den im Haushalt lebenden Personen durchgeführt werden. Nur so kann das Ziel, die Anste- ckungen einzudämmen, auch gelingen. ˈHQWOLFKHV Scheuen Sie sich nicht, bei Bedarf auch telefonische Angebote Leben wie die Telefonseelsorge oder andere Krisendienste zu nutzen. + DOWHQ6LHVLFKLP¸ˈHQWOLFKHQ5DXPPD[LPDOPLWHLQHUZHLWH- Vielerorts sind Hotlines eingerichtet worden, um telefonische ren Person oder im Kreis der Angehörigen Ihres eigenen Haus- Beratungen zu Fragen rund um das familiäre Zusammenleben stands auf. anbieten zu können. Meiden Sie Menschenansammlungen und beachten Sie die vor- Informieren Sie sich hierzu auf der Internetseite Ihrer Gemeinde gegebenen Abstandsregeln von mindestens 1,5 Meter. bzw. Ihrer Stadt. %HVXFKHQ6LH¸ˈHQWOLFKH(LQULFKWXQJHQQXUVRZHLWHVXQEHGLQJW erforderlich ist, wie z. B. Ämter, Verwaltungen und Behörden. Bitte informieren Sie sich auch 9LHOH(LQULFKWXQJHQELHWHQDNWXHOOGLHWHOHIRQLVFKH%HDUEHLWXQJ zu möglichen regionalen bzw. lokalen von Anliegen an. Maßnahmen, die zu beachten sind. Auf dem Merkblatt Virusinfektionen – Hygiene schützt! ˉQGHQ6LHGLH ZLFKWLJVWHQ7LSSVZLH6LHVLFKGXUFKHLQIDFKH+\JLHQHUHJHOQYRUGHP&RUR QDYLUXVVFK¾W]HQN¸QQHQ:HLWHUH,QIRUPDWLRQHQVRZLHDNWXHOOH)$4]XP 27.03.2020 QHXDUWLJHQ&RURQDYLUXVˉQGHQ6LHDXIGHQ,QWHUQHWVHLWHQGHU%XQGHV]HQWUDOH Stand: für gesundheitliche Aufklärung: ZZZLQIHNWLRQVVFKXW]GH und ZZZE]JDGH 4 Mitteilungsblatt I Juli 2020
ngegencor me o am na bei #zus Au ch navirus- Coro tion Virusinfektionen – Infek se ,]KMIRIWGLʳX^X au #w h i r b l e i b e nzu Mit einfachen Maßnahmen können Sie helfen, sich selbst und andere vor Infektionskrankheiten zu schützen. Die wichtigsten Hygienetipps: Halten Sie stets ausreichend Abstand zu Menschen, ganz beson- ders bei Husten, Schnupfen oder Fieber – zum Schutz vor dem Coronavirus und der andauernden Grippe- und Erkältungswelle. Vermeiden Sie Berührungen (z. B. Händeschütteln oder Umarmungen), wenn Sie andere Menschen begrüßen oder verabschieden. Niesen oder husten Sie in die Armbeuge oder in ein Taschentuch – und entsorgen Sie das Taschentuch anschließend in einem Mülleimer mit Deckel. Halten Sie die Hände vom Gesicht fern – vermeiden Sie es, mit den Händen Mund, Augen oder Nase zu berühren. Waschen Sie regelmäßig und ausreichend lange (mindestens 20 Sekunden) Ihre Hände mit Wasser und Seife – insbesondere nach dem Naseputzen, Niesen oder Husten. Weitere Informationen zum Schutz vor Infektionskrankheiten sowie EOXYIPPI*%5^YQRIYEVXMKIR'SVSREZMVYWƼRHIR7MIEYJHIR infektionsschutz.de -RXIVRIXWIMXIRHIV&YRHIW^IRXVEPIJʳVKIWYRHLIMXPMGLI%YJOPʞVYRK Wissen, was schützt. [[[MRJIOXMSRWWGLYX^HIYRH[[[F^KEHI Mitteilungsblatt l Juli 2020 5
CORONA - Sie können auch ohne Termin zu folgenden Zeiten AUSKÜNFTE ERHALTEN SIE UNTER: Montag 08.00 bis 12.00 Uhr Dienstag 08.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr Corona Hotline des Gesundheitsamtes: Mittwoch 08.00 bis 12.00 Uhr Tel.: 09191 / 86-3504 Donnerstag 12.30 bis 18.00 Uhr Montag bis Freitag: 8:00 bis 15:00 Uhr Freitag 08.00 bis 12.00 Uhr Samstag und Sonntag: 10:00 bis 14:00 Uhr bei uns vorbeikommen: Wir können Ihnen dann allerdings nicht Hotline zu den Einschränkungen im Öffentlichen Leben: versprechen, dass sich Wartezeiten ganz vermeiden lassen. Tel. 09191 / 86-3910 Wir bitten Sie deshalb die Terminvergabe zu nutzen. Montag bis Donnerstag: 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr Beste Grüße & bleiben Sie gesund Freitag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr Die Mitarbeiter des Bürgerbüros, Standesamts Hotline der Wirtschaftsförderung für Förderfragen: und Ordnungsamts Tel.: 09191 / 86-3950 Montag bis Donnerstag: 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr ABGABETERMINE MITTEILUNGSBLATT 2. HALBJAHR Freitag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr oder per E-Mail: corona-vollzug@lra-fo.de 2020 Alle weiteren, allgemeinen Fragen zum Coronavirus: Corona-Hotline des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit: Tel.: 09131 / 6808-5101 BAYERN DIREKT – Servicestelle der Staatsregierung: 089 / 122 220 täglich von 8 bis 18 Uhr Aktuelles vom Bayerischen Innenministerium: https://www.stmi.bayern.de/miniwebs/coronavirus/faq/ index.php Veranstaltungen: Öffentliche Festivitäten oder einem größeren, allgemei- nen Publikum zugängliche Feiern bleiben untersagt. Es bleibt beim Verbot von Großveranstaltungen bis zum 31. August 2020. SPRECHTAG DER DEUTSCHEN RENTENVERSICHERUNG TERMINE IM BÜRGERBÜRO, STANDESAMT UND Sprechtag im Landratsamt Ebermannstadt, Eingang Kata- strophen- und Atemschutzzentrum, Oberes Tor 1 , Zimmer ORDNUNGSAMT B 108: Liebe Bürgerinnen und Bürger, 08.07.2020, 08.30-15.30 Uhr (nur nach vorheriger Terminab- Sie haben etwas im Bürgerbüro, Standesamt und Ordnungs- sprache mit der VG Ebermannstadt, Tel. 09194 506 65 oder amt zu erledigen? Dann können Sie ab sofort telefonisch oder 506-67) per Mail einen Termin mit uns vereinbaren. AUS DEM FUNDBÜRO Bürgerbüro: Frau Braungardt, 09194/506-65, Es wurde im letzten Monat u. a. abgegeben: ingrid.braungardt@ebermannstadt.de 1 Brille mit Etui, 1 Autoschlüssel (VW), Frau Büttner, 09194/506-12, 1 Kette mit Anhänger (Blatt) elisabeth.buettner@ebermannstadt.de Wenn Sie etwas verloren haben, lohnt sich der Weg zum Fund- Frau Seiler, 09194/506-67, sina.seiler@ebermannstadt.de büro. Bitte nehmen Sie in diesem Fall Kontakt mit unserem Bürgerbüro auf. Standesamt: Frau Lang, 09194/506-64, gerti.lang@ebermannstadt.de INFO FÜR HUNDEHALTER IM STADT-/GEMEINDEGEBIET Ordnungsamt: Das Halten eines über vier Monate alten Hundes im Stadt-/ Frau Distler, 09194/506-66, eva.distler@ebermannstadt.de Gemeindegebiet unterliegt einer Jahresaufwandssteuer nach Maßgabe der Hundesteuersatzung. Maßgebend ist das Kalen- Schreiben Sie uns bitte, um welches Anliegen es sich handelt derjahr. und wann Sie gerne vorbeikommen würden. Wir werden Ihnen dann so schnell wie möglich den Termin bestätigen. Wer einen über vier Monate alten, der Verwaltungs- gemeinschaft noch nicht gemeldeten Hund hält, hat ihn un- Mit der Terminvergabe hoffen wir die Wartezeiten für Sie zu verzüglich der zu melden. Zur Kennzeichnung eines jeden verkürzen und die Ansteckungsgefahr im Wartebereich zu ver- angemeldeten Hundes gibt die Verwaltungsgemeinschaft ein ringern. Hundezeichen aus. 6 Mitteilungsblatt I Juli 2020
RUHESTÖRENDE ARBEITEN Straßen- und Wegerecht teilweise zurückgeschnitten werden. Sorgen Sie dafür, dass somit die großen Entsorgungs-LKWs Die Verwaltung erhält immer wieder Anfragen von Bürgern, die Straßen befahren können. wann Rasenmäher oder sonstige, erheblichen Lärm verursa- Bei Baustellen: Bringen Sie Ihre Mülltonnen bzw. die gelben chende Geräte betrieben werden dürfen. Säcke an die nächste befahrbare Straße außerhalb des Grundsätzlich gilt erst einmal die allgemeine Nachtruhe zwi- Baustellenbereichs. schen 22:00 und 6:00 Uhr. In dieser Zeit sind alle lärm- Parkende Fahrzeuge: Achten Sie beim Parken insbesondere verursachenden Belästigungen, die die Nachtruhe stören kön- in engen Straßen darauf, dass die Müllfahrzeuge am Abfuhr- nen, verboten. tag in diese Straßen hineinfahren können. Falls Sie Besuch Der Betrieb von unterschiedlichen Geräte- und Maschinenarten empfangen, sorgen Sie dafür, dass durch deren parkenden von Baumaschinen (Betonmischern) bis hin zu Landschafts- PKWs die Zufahrt der Straße nicht blockiert wird. Das gleiche und Gartengeräten, wie Rasenmäher, -trimmer, Kettensägen gilt bei Handwerkern oder bei Lieferungen wie Heizöl oder und Laubbläsern ist in der Geräte- und Maschinenlärmschutz- Baustoffe. verordnung von 2015 geregelt. Denken Sie auch daran: Versperrte Straßen versperren auch Betrieben werden dürfen an Werktagen in der Zeit von die Zufahrt für Feuerwehr und Krankenwagen! 07:00 bis 20:00 Uhr folgende Geräte: • Rasenmäher (mit Elektro- oder Verbrennungsmotor) • Heckenscheren und Motorkettensägen (tragbare) • Rasentrimmer/ Rasenkantenschneider (mit Elektromotor) • Vertikutierer, Schredder/Häcksler (mit Elektro- oder Verbrennungsmotor) • Beton- und Mörtelmischer • Hochdruckwasserstrahlmaschinen • Motorhacken. sowie mit Umweltzeichen: • Freischneider, Grastrimmer/Graskantenschneider (mit Ver- brennungsmotor) • Laubsammler Darüber hinaus ist der Betrieb von: • Freischneidern, Grastrimmern/Graskantenschneidern (mit Verbrennungsmotor) • Laubbläsern • Laubsammlern ohne Umweltzeichen nur an Werktagen von 09:00 bis 13:00 Uhr und 15:00 bis 17:00 Uhr gestattet. Nach dem Feiertagsgesetz sind an Sonn- und Feiertagen öffent- lich bemerkbare Arbeiten, die geeignet sind, die Feiertagsruhe zu beeinträchtigen, verboten, was auf die vorstehend genann- BEKANNTMACHUNG DER GEÄNDERTEN SCHUL- ten Geräte und Maschinen in der Regel zutreffen dürfte. ORDNUNG DER MUSIKSCHULE EBERMANNSTADT DES Im Sinne einer guten Nachbarschaft bitten wir einerseits um SCHULVERBANDES EBERMANNSTADT die Vernunft jedes Einzelnen, sich an die genannten Ruhezei- ten zu halten, andererseits auch jeden Mitbürger, etwas Tole- Nachstehend wird die geänderte Schulordnung der Musikschu- ranz dem anderen gegenüber zu zeigen! le Ebermannstadt des Schulverbandes Ebermannstadt hiermit amtlich bekannt gemacht: FREIE FAHRT FÜR DIE MÜLLABFUHR Schulordnung der Musikschule Ebermannstadt Damit Tonnen geleert und Säcke abgeholt werden können 1. Aufgabe müssen die Entsorgungsfahrzeuge die Grundstücke anfahren können. Dies erweist sich im Alltag jedoch als sehr schwierig, Die Musikschule Ebermannstadt ist eine öffentliche Einrich- z.B. durch in die Straße ragende Bäume und Hecken, durch tung des Schulverbandes Ebermannstadt. Baustellen oder durch parkende Fahrzeuge. Die Mitarbeiter Die Benutzung erfolgt auf privatrechtlicher Grundlage, nach der Müllabfuhr sind nicht verpflichtet, in solchen Fällen die Ton- Maßgabe dieser Bedingungen, die Bestandteil jedes nen und Säcke aus versperrten Straßen zu holen. Unterrichtsvertrages mit der Musikschule Ebermannstadt Damit Ihre Tonne weiterhin geleert und die Säcke abgeholt werden. werden, sind folgende Punkte zu beachten: Die Musikschule Ebermannstadt soll als Bildungsstätte für Bäume, Hecken: Äste und Hecken, welche aus einem Grund- Musik die musikalischen Fähigkeiten bei Kindern und Jugendli- stück in den Verkehrsraum ragen müssen nach Bayerischen chen erschließen und fördern. Mitteilungsblatt l Juli 2020 7
2. Aufbau Nach Möglichkeit werden die Wünsche um Unterrichtung an einer bestimmten Unterrichtsstätte erfüllt, es kann jedoch kein Die Musikschule Ebermannstadt gliedert sich in den Struktur- Anspruch darauf erhoben werden. plan des Verbandes deutscher Musikschulen (VdM) In Zeiten von Schließung der Musikschule Ebermannstadt 1. Musikalische Grundfächer aufgrund von Rechtsverordnung oder behördlicher Anordnung 2. Instrumental- und Vokalfächer kann der Unterricht durch digitale Technologien im Rahmen 3. Ensemble- u. Ergänzungsfächer der rechtlichen Vorgaben erfolgen. Die Art der digitalen Tech- nologie, die in Online-Formaten / Online-Angeboten der Musik- 3. Unterricht schule Ebermannstadt zum Einsatz kommt, liegt ausschließ- lich in der Entscheidungshoheit der Musikschule. Es liegt in der Das Unterrichtsjahr beginnt am 1. September und endet am Verantwortung der Nutzer*innen bzw. der Erziehungsberech- 31. August. tigten, die Voraussetzungen zu schaffen, dass diese digitalen Der Unterricht beginnt grundsätzlich in der 2. Schulwoche nach Technologien genutzt werden können. den Sommerferien. Die Feriendauer und die unterrichtsfreien Tage richten sich nach den für die allgemeinbildenden Schulen 7. Instrumente / Lehrmittel geltenden Bestimmungen. Die erforderlichen Instrumente und Lehrmittel müssen vom Der Unterricht der Musikschule Ebermannstadt findet Schüler gestellt werden. grundsätzlich als Präsenzunterricht statt. Online-Angebo- te können diesen ergänzen. In Zeiten von Schließung der 8. Unterrichtsgebühren Musikschule Ebermannstadt aufgrund von Rechts- verordnung oder behördlicher Anordnung kann der Unter- Die Unterrichtsgebühren entstehen für ein Jahr mit Beginn des richt durch digitale Technologien im Rahmen der rechtli- Unterrichtsjahres. chen Vorgaben erfolgen. Die Höhe der Unterrichtsgebühren und des Verwaltungszu- schlags ist in der Gebührenordnung geregelt. 4. Daten / Datenschutz Die Gebührenordnung ist Bestandteil dieser Schulordnung. Die Musikschule Ebermannstadt erhebt nur Daten, die sie für die ordnungsgemäße Erfüllung ihrer Aufgaben benötigt. Die Die Unterrichtsgebühren werden mit einer Rechnung im Daten werden nur für diese Aufgaben verwendet. Die Lastschrifteinzugsverfahren erhoben. Die Zahlungs- datenschutzrechtlichen Bestimmungen werden hierbei beach- verpflichtung entsteht mit der ersten Unterrichtsstunde. tet. Mit der Anmeldung wird die Einwilligung in die Erhebung Bei nicht Begleichung der Gebühren wird der Schüler vom und Nutzung von Daten, auch für den Unterricht durch digitale Unterricht ausgeschlossen. Für den Unterricht an der Musik- Technologien, erteilt. schule Ebermannstadt ist ein jährlicher Verwaltungszuschlag zu zahlen. 5. Unterrichtsdauer 9. Entgeltänderungen / Unterrichtsausfall Der Vertrag umfasst ein Unterrichtsjahr (siehe Punkt 3) und endet automatisch zum 31. August. Eine schriftliche Neuan- Eine generelle Änderung der Entgelte für den Unterricht an meldung ist für alle Schüler bis zum 31. Juli erforderlich. der Musikschule Ebermannstadt ist nur zu Beginn eines neuen Eine Beendigung des Unterrichts während des Schuljahres ist Schuljahres möglich. nur in begründeten und wichtigen Ausnahmefällen im Einver- Bei Gruppenunterricht ändern sich die Entgelte bei Verkleine- nehmen mit der Schulleitung in der Regel bis zum 31. Januar rung oder Vergrößerung der Gruppen und der Unterrichts- möglich. dauer. Eine Schüleraufnahme während des Schuljahres ist nur in be- Unterrichtsversäumnisse begründen keine Entgeltermäßigung gründeten und wichtigen Ausnahmefällen im Einvernehmen und keinen Anspruch auf entsprechende Rückzahlung. mit der Schulleitung und des unterrichtenden Lehrers, soweit noch freie Unterrichtszeiten vorhanden sind, ab 01. Februar Unterrichtsstunden die durch Krankheit der Lehrkraft bis zu möglich. zweimal im Schuljahr ersatzlos ausfallen, sind entgeltpflichtig. Die Unterrichtsdauer richtet sich nach dem Leistungsstand und Darüber hinaus ausgefallene Unterrichtsstunden werden am der Leistungsbereitschaft des Schülers und den Erfordernis- Ende des Schuljahres auf schriftlichem Antrag zurückerstat- sen des Unterrichtsfachs. tet. Entfällt der Unterricht durch Krankheit oder aus sonstigen Sie beträgt in der Regel pro Woche: wichtigen Gründen der Lehrkraft länger als zwei Wochen un- unterbrochen und kann für diese Zeitdauer keine Ersatz- • in den Musikalischen Grundfächern 45 Minuten lehrkraft den Unterricht fortführen, so werden die entspre- • in den Instrumental- und Vokalfächern 30 oder 45 Minuten chenden Unterrichtsgebühren am Ende des Schuljahres rück- • und in den Ensemble- und Ergänzungsfächern 45, 60 und vergütet. in Ausnahmefällen 90 Minuten. 10. Verhinderung 6. Unterrichtsstätten Kann ein Schüler den Unterricht ausnahmsweise nicht wahr- Der Unterricht als Präsenzunterricht findet ausschließlich in nehmen, muss die Musikschule davon rechtzeitig verständigt den von der Musikschule Ebermannstadt zugewiesenen Räu- werden. Dieser Unterricht geht in den Verfügungsbereich der men statt. Musikschule zurück und muss nicht nachgeholt werden. 8 Mitteilungsblatt I Juli 2020
11. Pflichten / Leistungen des Schülers Der Schüler ist zur regelmäßigen Teilnahme am Unterricht und an ergänzenden Veranstaltungen (z.B. mindestens einmal pro Schuljahr Teilnahme an Klassenvorspielen oder Konzer- ten) verpflichtet. Die Verwaltungsgemeinschaft Ebermannstadt erlässt auf Grund von Art. 10 Abs. 2 der Verwaltungsgemeinschaftsordnung 12. Kooperationen (VGemO) i.V.m. Art. 26 Abs. 1 und Art. 30 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit ( KommZG ) und den Art. 20a, Die Musikschule Ebermannstadt kooperiert mit Partnern in Art. 23 und 32 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern der Kommunalen Bildungslandschaft, insbesondere mit Kin- (GO) folgende dertagesstätten und allgemeinbildenden Schulen sowie mit weiteren Kooperationspartnern wie z. B. Musikvereinen, Kir- chengemeinden, Ausbildungsstätten oder Berufsorchestern. SATZUNG Kooperationen gründen sich auf vertragliche Vereinbarungen ÜBER DIE ENTSCHÄDIGUNG FÜR EHRENAMTLICHE mit den Bildungspartner*innen. TÄTIGKEIT IN DER VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT 13. Veranstaltungen / öffentliche Auftritte §1 Die Teilnahme an den von der Musikschule angesetzten Vor- Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit spielen, Konzerten und weiteren Veranstaltungen einschl. der hierzu erforderlichen Vorbereitungen sind Bestandteil des (1) Die Mitglieder der Gemeinschaftsversammlung sind eh- Unterrichts. Die Teilnahme kann durch die Schulleitung oder renamtlich tätig. Ihre Tätigkeit erstreckt sich auf die Mitwirkung den Fachlehrer in zumutbarem Umfang gefordert werden. bei den Beratungen und Entscheidungen der Gemeinschafts- versammlung und ihrer Ausschüsse. Hierzu zählt auch ein vor- Der*die Schüler*in verpflichtet sich, öffentliches Auftreten, bereitender Ausschuss, in dem alle 1. Bürgermeister der auch in digitalen Formaten, sowie Meldungen zu Wettbewer- Mitgliedsgemeinden vertreten sind. ben und Prüfungen in den an der Musikschule Ebermannstadt belegten Fächern der Schulleitung rechtszeitig vorher mitzu- (2) Ehrenamtliche Mitglieder der Gemeinschaftsversammlung teilen. Öffentliche Auftritte von Musikschulensembles bedür- erhalten für Ihre Tätigkeit als Entschädigung ein Sitzungsgeld fen der vorherigen Genehmigung. von 12 € für jede angefangene Stunde Sitzungsdauer der Gemeinschaftsversammlung oder eines Ausschusses. 14. Aufsicht Daneben gilt als Zeitversäumnis je 1/2 Stunde vor und nach der Sitzung. Eine Aufsichtspflicht besteht nur während des Unterrichts. (3) So weit die Mitglieder der Gemeinschaftsversammlung be- Bei kurzfristigem Unterrichtsausfall der Lehrkraft kann der rufsmäßige oder ehrenamtliche 1. Bürgermeister sind, erhal- Unterricht nicht stattfinden. Die Musikschule Ebermannstadt ten sie lediglich den Ersatz ihrer nachgewiesenen Auslagen übernimmt bei Unterrichtsausfall keine Aufsichtspflicht für den (Art. 30 Abs. 2 KommZG). Zeitraum, in dem der Unterricht stattgefunden hätte. (4) Angestellte oder Arbeiter haben außerdem Anspruch auf Ersatz des entstandenen Verdienstausfalles. Seine Höhe ist 15. Schülerunfallversicherung / Haftung durch eine Bescheinigung des Arbeitgebers nachzuweisen. Die Schüler der Musikschule Ebermannstadt, die eine allge- (5) Selbstständig Tätige erhalten für die durch die Teilnahme meinbildende und weiterführende Schule besuchen, sind in an den Sitzungen bedingte Zeitversäumnis eine Pauschal- der Schülerunfallversicherung versichert. Den Musikschülern entschädigung von 15 Euro für jede Stunde Sitzungsdauer. gegenüber wird Haftung für Unfälle nur im Umfange der (6) Mitglieder der Gemeinschaftsversammlung, die keinen Er- Schülerunfallversicherung und der Haftpflichtversicherung des satzanspruch nach den Abs. 4 und 5 haben, denen aber im Schulverbandes Ebermannstadt gewährt. beruflichen und häuslichen Bereich durch die Teilnahme an Eine weitergehende Haftung besonders für Beschädigungen Sitzungen ein Nachteil entsteht, der in der Regel nur durch das oder Abhanden- kommen von Gegenständen ist ausgeschlos- Nachholen versäumter Arbeitszeit oder das Heranziehen ei- sen. Für Personen-, und Sachschäden, die den Schülern durch ner Hilfskraft ausgeglichen werden kann, erhalten eine Dritte zugefügt werden, haftet der Schulverband Ebermann- Pauschalentschädigung von 10 Euro für jede Stunde Sitzungs- stadt nicht. Die Erziehungsberechtigten der Schüler sowie die dauer. volljährigen Schüler haften dem Schulverband Ebermannstadt (7) Die Mitglieder der Gemeinschaftsversammlung erhalten für Schäden, die von den Schülern verschuldet werden, nach für auswärtige Tätigkeit Reisekosten und Tagegelder nach den den allgemein gesetzlichen Bestimmungen. Sätzen des Bayer. Reisekostengesetzes für Beamte ab Besoldungsgruppe 8. 16. Inkrafttreten §2 Die Schulordnung tritt am 01. Juli 2020 in Kraft. Entschädigung des Gemeinschaftsvorsitzenden Schulverband Ebermannstadt (1) Der Gemeinschaftsvorsitzende erhält für seine Tätigkeit als Organ der Verwaltungsgemeinschaft, als Vorsitzender der Ebermannstadt, den 18.06.2020 Gemeinschaftsversammlung und als Leiter der Verwaltung eine Meyer, 1. Vorsitzende monatliche Entschädigung, die sich aus der Differenz zwischen dem Grundgehalt der Besoldungsgruppe A 15 und der Beschluss Schulverbandsversammlung vom 17.06.2020 Besoldungsgruppe A 14, jeweils Endstufe, errechnet. 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(2) Die Aufwandsentschädigung nach Absatz 1 erhöht sich SPRECHSTUNDE DER BÜRGERMEISTERIN zeitgleich und in gleichem Maße wie die Grundgehälter der Beamten in den Besoldungsgruppen A und B (Anlage 3 zum Ihre Anliegen, Sorgen, aber auch Anregungen sind mir wichtig Bayerischen Besoldungsgesetz). – Bürgernähe soll keine Floskel bleiben. Daher lade ich Sie ganz herzlich zu meiner nächsten Sprechstunde am 17. Juli §3 von 9-11 Uhr ins Rathaus ein. Entschädigung der Stellvertreter Gerne können Sie ohne Voranmeldung kommen. Sofern Sie (1) Der Stellvertreter des Gemeinschaftsvorsitzenden erhält jedoch Wartezeiten vermeiden wollen oder kurzfristig ein Ge- neben der Entschädigung nach § 1 für jeden Tag der Vertre- spräch mit mir wünschen, können Sie selbstverständlich auch tung eine weitere Entschädigung von 30 Euro. Im Übrigen gilt § einen Termin unter der Tel. 09194 50611 vereinbaren. 1 Abs. 4 bis 7 entsprechend. § 2 Abs. 2 gilt entsprechend. Sie haben auch die Möglichkeit eine E-Mail zu schicken. Diese (2) Die Höhe der Vertretungsentschädigung pro Monat darf richten Sie bitte an christiane.meyer@ebermannstadt.de - ich jedoch die des Vorsitzenden in einem Kalendermonat nicht über- werde mich um eine zeitnahe Antwort bemühen. steigen. §4 Ich freue mich auf Ihr Kommen! Entschädigung der Standesbeamten Christiane Meyer Die ehrenamtliche Standesbeamtin/der ehrenamtliche Stan- 1. Bürgermeisterin desbeamte erhält eine Entschädigung von 36 Euro je Eheschlie- ßung bzw. je Begründung einer Lebenspartnerschaft. NEUER STANDORT DER ALTKLEIDER- UND GLAS- §5 CONTAINER IN GASSELDORF Auszahlung der Entschädigung Nach Monatsbeträgen bemessene Entschädigungen sind im Wegen häufiger Beschwerden über volle Altkleider- und Glas- Voraus zu zahlen. Bei Verhinderung durch Krankheit, Urlaub container und den dazu davor abgestellten Tüten am Standort usw. werden Entschädigungen auf die Dauer von zwei Mona- Anna-Felbinger-Straße wurden diese Container unter Mitwir- ten weitergezahlt. Über eine längere Zahlung in besonderen kung des örtlichen Stadtrates zum Parkplatz im Sandtal ge- Härtefällen entscheidet die Gemeinschaftsversammlung durch genüber dem Lagerplatz der Fa. Geck versetzt. Beschluss im Einzelfall. Wir hoffen, dass dieser Standort ebenso angenommen wird, §6 aber nicht wieder wegen Verschmutzung Probleme bereitet. Inkrafttreten Bei vollen Altkleidercontainern kann die auf den Containern Die Satzung tritt zum 25. Mai 2020 in Kraft. Gleichzeitig tritt die aufgedruckte Telefonnummer zwecks Leerung angerufen wer- Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit den, so dass nichts davor abgestellt werden muss. vom 26.05.2014 außer Kraft. Ebermannstadt, 25.05.2020 WILDENTEN NICHT FÜTTERN! Christiane Meyer, Gemeinschaftsvorsitzende Immer wieder ist die Fütterung von Wildenten z. B. mit alten Brotresten an der Wiesent zu beobachten. Dies ist aber keine artgerechte Ernährung für diese Tiere! Enten und Wasservögel bitte nicht füttern! Sie brauchen dieses Futter nicht und werden dadurch nur zum Betteln ver- leitet. SITZUNGSDIENST Sie verlieren ihre Scheu, fressen von dem „Fast Food“ zu viel, werden fett, denn sie wissen nicht, wann es genug ist. • Mo., 13.07., 17 Uhr, Stadtrat, Stadthalle Es enthält viele Nährstoffe und erfordert wenig Anstrengung, • Mi., 15.07., 17 Uhr, Gemeinschaftsversammlung der VG, es ist für Enten zu stark gesalzen und quillt im Magen auf. Veranstaltungssaal am Hasenberg Zudem gewöhnen sie sich an die Fütterung und kommen immer • Mo., 20.07., 17 Uhr, Bau- und Umweltausschuss, wieder zu den Stellen, an denen sie ohne große Mühe Futter Veranstaltungssaal am Hasenberg bekommen, was ihnen aber nicht guttut. Wir bitten, die Baupläne mindestens 3 Wochen vor einer Bau- Von diesen Fütterungen, oft auch mit Essensresten, werden und Umweltausschusssitzung im Rathaus einzureichen, da auch Ratten angezogen, was aber schon aus Hygiene-Grün- nur so eine rechtzeitige Behandlung gewährleistet werden kann. den unbedingt vermieden werden muss! Übriggebliebene Informationen zum Beginn und zur Tagesordnung finden Sie Reste verschimmeln oder landen im Wasser, wo es dann auf www.ebermannstadt.de in der Rubrik Rathaus & Bürger- verfault. service > Stadtrat > Bürgerinformationssystem Alle Großeltern, Eltern und Kinder werden daher eindringlich gebeten, auf die nicht artgerechte Fütterung von Wildenten zu VERBESSERUNGSBEITRAG verzichten! Erinnerung: Entsprechende Hinweisschilder wurden daher bereits an der Wiesent im Bereich der Rathausanlage angebracht. Die 3. Rate für den Verbesserungsbeitrag war am 01.07.2020 fällig. Die Bescheide wurden bereits in 2018 versandt. Halten Sie sich bitte daran! 10 Mitteilungsblatt I Juli 2020
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FAIRTRADE-STADT EBERMANNSTADT HEIMATMUSEUM Kontakt und Info: Dr. Manfred Franze, 09194 1055 E-Mail: heimatmuseum@ebermannstadt.de Webseite: www.heimatmuseum.ebermannstadt.de Ab Sonntag, 12. Juli 2020, zeigt das Heimatmuseum die 48. Sonderausstellung: Wendelin Kusche – Menschen. Orte. Landschaften. Kontakt und Info: Katharina Kurth-Lipfert (Jugendpflegerin) E-Mail: katharina.lipfert@ebermannstadt.de Christian Kiehr (Fairtrade-Beauftragter im Stadtrat), E-Mail: christian.kiehr@ebermannstadt.de Fairtrade-Stadt? Da mach ich mit! Sie sind Einzelhändler, Gastronom, Vereinsvertreter, Leiter oder Mitarbeiter einer Bildungseinrichtung und möchten das Thema Fairer Handel in Ebermannstadt aufgreifen oder unter- stützen? Dann wenden Sie sich an Katharina Kurth-Lipfert (Ansprechpartnerin Fairtrade-Stadt Ebermannstadt) oder Christian Kiehr (Stadtrat, Fairtradebeauftragter). Infos zur Fairtrade-Stadt Ebermannstadt finden Sie unter: www.ebermannstadt.de FREIWILLIGE FEUERWEHR EBERMANNSTADT E.V. Webseite: www.feuerwehr-ebermannstadt.de Frau Gabi Thiem hat in mühevoller Recherche von Privatleuten www.facebook.com/FlorianEbermannstadt und Institutionen sehenswerte Exponate zusammengetragen, Aus gegebenem Anlass finden keine Übungen und Veranstal- die nun bis Ende Oktober in unserer Wechselausstellung zu tungen statt. sehen sind. Zum Künstler Wendelin Kusche (1926-2003): Feuerwehr Aktiver Dienst Vor 50 Jahren begann in Ebermannstadt der Aufbau des Gym- Kontakt und Info: Tobias Theiler, 1. Kommandant nasiums Fränkische Schweiz. Hier arbeitete in der Anfangs- E-Mail: kommandant@feuerwehr-ebermannstadt.de phase auch Wendelin Kusche von 1970 bis 1973 als Fachlehrer für Zeichnen und Malen. Jugendfeuerwehr Kontakt u. Info: Dominik Dumpert u. Ann-Kathrin Hetz, Jugend- Wendelin Kusche begegnet uns in vielfältigen Techniken: von warte Ölgemälden und Aquarellen bis zu Sgraffiti und Mosaiken. Vie- E-Mail: jugend@feuerwehr-ebermannstadt.de le Werke sind in und an öffentlichen Gebäuden im fränkischen Raum zu entdecken. In Erlangen und Nürnberg wirkte er als Kinderfeuerwehr Dozent für Kunst und Kunstpädagogik. Reisen in verschiedene Kontakt und Info: Andrea Modsching und Susi Teichmann Länder vom asiatischen bis nordafrikanischen Raum erweiter- E-Mail: kinder@feuerwehr-ebermannstadt.de ten sein künstlerisches Spektrum. Einige Jahre lebte und arbei- Feuerwehrverein tete er auch in Italien/Toskana, bevor er 2003 dort verstarb. Kontakt und Info: Tanja Lang, 1. Vorsitzende Ihm zu Ehren wurde diese Ausstellung konzipiert. Großzügige E-Mail: vorstand@feuerwehr-ebermannstadt.de Leihgeber aus Ebermannstadt und Umgebung, aus dem Nürn- berger und Erlanger Raum ermöglichen einen Blick auf Bilder Absage der 48. Lichterserenade 2020 des bekannten Künstlers. Manchem ist er sicher auch noch Liebe Fans der Lichterserenade der Feuerwehr Ebermannstadt, persönlich bekannt. wie schon alle anderen Feste muss auch unsere Lichterseren- Beim Besuch des Museums gelten die üblichen hygienischen ade abgesagt werden. Sie wäre, wie jedes Jahr, ein absoluter Sicherheitsbestimmungen, die der Staat wegen des Corona- Publikumsmagnet und ist deshalb dieses Jahr schlichtweg nicht Virus vorgegeben hat: Also mindestens durchführbar. • 1,50 m Abstand der Besucher zu einander, Die Feuerwehren wollen Menschen helfen und auch helfen, • Gesichtsmaske und die Pandemie so schnell wie möglich einzudämmen. • maximal zwei Besucher gleichzeitig pro Raum. Somit freuen wir uns umso mehr auf eine Lichterserenade ohne Es wird gebeten, diese Vorschriften zu beachten! Beschränkungen im Jahr 2021. Öffnungszeiten des Heimatmuseum: Gez. Tanja Lang • sonn- und feiertags von 14:00 bis 17:00 Uhr und 1. Vorsitzende • mittwochs von 15:00 bis 17:00 Uhr. Mitteilungsblatt l Juli 2020 15
Zusätzlich sind gesonderte Führungen für Schulen und Grup- pen nach Vereinbarung über das städtische Verkehrsamt mög- lich: Tel.: 09194/50640. Das Schülerzentrum an der Grund- und Mittelschule in Ebermannstadt sucht zum 01.09.2020 Adresse: Heimatmuseum Ebermannstadt, Bahnhofstraße 5, 91320 Ebermannstadt, Tel. 09194 50640, www.ebermannstadt.de/buergerservice/ EINEN ERZIEHER, PÄDAGOGISCHE FACHKRÄFTE, heimatmuseum.html BUNDESFREIWILLIGER (BUFDI) BITTE denken Sie bei Haushaltsauflösungen und bei Entrüm- (m/w/d) pelungen auch daran, ob eventuell einzelne Gegenstände, Die Einstellung erfolgt entsprechend der bisherigen Tä- Fotos u.a. dem Heimatmuseum überlassen werden können. tigkeiten und Berufserfahrungen, sowie den persönli- BITTE NICHTS WEGWERFEN, WAS AN DIE VERGANGENHEIT chen Voraussetzungen nach den Bestimmungen des ERINNERT! TVöD in Teilzeit und vorerst auf ein Jahr befristet. Weitere Informationen erhalten Sie bei Herrn Bernhard Lies Arbeitsort ist das Schülerzentrum in Ebermannstadt. (50 662) in der Stadtverwaltung oder bei Frau Angela Theiler Die Tätigkeit kann auch auf 450,00 € Basis ausgeübt im Verkehrsbüro (50 640). werden. Ihre Aufgaben MUSIKSCHULE EBERMANNSTADT • Unterstützung der Schüler/innen bei der Informationen für das Schuljahr 2020-21; Hausaufgabenbetreuung Anmeldetermin, Schulbeginn Schuljahr 2020/2021: • selbständige Gestaltung von spielerischen, sportlichen Unsere Musikschule bietet Kindern und Jugendlichen wieder und kreativen Angeboten einen breitgefächerten Unterricht an Grundfächern, Instru- Wir bieten mental- und Vokalfächern, Chor, Musical und darüber hin- aus vielfältige Möglichkeiten des Zusammenspiels in Spiel- • angenehmes Betriebsklima und eine tarifkonforme kreisen, Ensembles, Orchestern, Bands, usw. Qualifizierte Vergütung (Jahressonderzahlungen, Zusatzversiche- Musikpädagogen erteilen den Unterricht und leiten die En- rung, u. v. m.) sembles. Ihr Profil Schnupperstunden können ab jetzt wieder mit den Lehrkräf- • Berufserfahrung im pädagogischen Bereich, in einer ten unserer Musikschule bis 30.09.2020 vereinbart werden. Mittagsbetreuung oder Offenen Ganztagsschule wä- Die schriftliche Anmeldung erhalten Sie im Rathaus Eber- ren von Vorteil, sind aber keine Voraussetzungen. mannstadt aber auch auf der Homepage der Musikschule. Die- • Wir erwarten Zuverlässigkeit, Eigeninitiative, selbstän- se geben Sie bitte vollständig ausgefüllt und unterschrie- diges Arbeiten im Team, Flexibilität und Verantwor- ben bis spätestens 30.09.20 im Rathaus Ebermannstadt ab – tungsbewusstsein. Ebenso setzten wir eine aktive Mit- die Anmeldung ist immer für ein Schuljahr verbindlich. hilfe bei der Umsetzung des pädagogischen Konzepts Der Musikunterricht für das Schuljahr 2020/2021 beginnt und Freude an der Arbeit mit Kindern voraus. am 14. September 2020. Ihre Bewerbung Die neu angemeldeten Schüler/innen werden nach fachlichen Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann senden Sie Ihre Aspekten in Einzel- oder Gruppenunterricht eingeteilt. aussagekräftige Bewerbung bis spätestens Die Einstufung in eine Gruppe wird vom Lehrer nach pädagogi- 15.06.2020 an den Schulverband Ebermannstadt, Frau schen und organisatorischen Gesichtspunkten aber auch un- Bäumler-Kohlbauer, Franz- Dörrzapf-Str. 10, 91320 ter Berücksichtigung der musikalischen Vorbildung und des Ebermannstadt oder gerne auch per E-Mail an Alters des Schülers vorgenommen. bewerbung@ebermannstadt.de. Eine Rücksendung ein- gereichter Unterlagen kann nicht erfolgen. Die Lehrer setzen sich mit den Eltern in der Zeit vom 08.09. – 13.09.2020 (1. Schulwoche) in Verbindung und bespre- Bitte beachten Sie: chen die Gruppeneinteilung und Unterrichtszeit. Vorher Personenbezogene Daten werden im Rahmen des ist eine Terminvereinbarung in der Regel nicht möglich, weil Bewerbungsverfahrens elektronisch gespeichert und ver- dazu die Stundenpläne für den Nachmittagsunterricht der all- arbeitet. Nach Abschluss des Verfahrens werden diese gemeinbildenden Schulen vorliegen und berücksichtigt wer- Daten fristgerecht gelöscht. den müssen. Bitte beachten Sie unsere Datenschutzhinweise auf Weitere Informationen: www.ebermannstadt.de im Zusammenhang mit der Ver- arbeitung ihrer personenbezogenen Daten im Rathaus Ebermannstadt, Zimmer 11 EG: Bewerbungsverfahren. Frau Urban, Montag – Mittwoch 8:30 Uhr – 11:30 Uhr und Grundsätzlich schicken wir keine Bewerbungen zurück. Donnerstag 12:30 – 15:30 Uhr; Tel.: 09194/506-27 Legen Sie uns deshalb bitte nur Kopien vor. Sofern wir Herr Grabietz, Musikschulleiter, Montag, Dienstag, Donners- Ihnen Ihre Bewerbung ausnahmsweise dennoch zurück- tag 09:30 – 10:30 Uhr; Tel.: 09194/506-43 senden sollen, legen Sie bitte einen ausreichend fran- kierten und adressierten Rückumschlag bei. Homepage der Musikschule Ebermannstadt über Stadt Eber- mannstadt: www.ebermannstadt.de 16 Mitteilungsblatt I Juli 2020
50 ANS DE JUMELAGE FRANCO-ALLEMAND – ÇA SE FÊTE 50 JAHRE DEUTSCH-FRANZÖSISCHE FREUNDSCHAFT – DAS MUSS GEFEIERT WERDEN … GÉRARD VILLETTE IM RUHESTAND - NEUE BÜRGERMEISTERIN IN CHANTONNAY… Ebermannstadt/Chantonnay Dieser verheißungsvollen Überschrift folgte am 8. Januar 2020 in der Tageszeitung „Ouest-France“ ein umfassender Artikel. Chantonnay machte Werbung für das von Ebermannstadt akri- bisch geplante und bis ins letzte Detail vorbereitete Fest zum 50-jährigen Partnerschaftsjubiläum. Und mit Erfolg. Rund 150 Personen wollten die Reise von der Vendée in die Fränkische Schweiz antreten… wollten! Ein Blick zurück Die Burg Feuerstein wird durch das Deutsch-französische Jugendwerk nach dem Elyséevertrag von 1963 bald zu einer Begegnungsstätte der Jugend beider Länder. Eduard Wolf, Lei- ter der Burg Feuerstein, und seine Frau knüpfen zunächst Kon- takte nach Durtal (Loire). Doch die Ebermannstädter Jugend zieht es ans Meer. Im Juli 1966 reisen 17 Jugendliche aus Eber- mannstadt nach Chantonnay. Bürgermeister Michel Crucis bereitet ihnen einen herzlichen Empfang. Bereits Anfang Au- gust 1966 erwidern junge Chantonnayer diesen Besuch. Voll findet die erste Miniolympiade in Chantonnay statt. 120 Perso- des Lobes über ihre Aufnahme in Ebermannstadt empfehlen nen, jugendliche Sportler, Schlachtenbummler und Repräsen- sie ihrer Stadt eine Partnerschaft mit Ebermannstadt. Auch die tanten von TSV Ebermannstadt und Politik reisen nach Frank- beiden Bürgermeister bekunden daran lebhaftes Interesse. reich. Der Präsident des Partnerschaftskomitees Michel Froger Brautschau sieht in sportlichen Veranstaltungen eine einmalige Chance, die Jugend und die Bevölkerung der beiden Städte zusammen- Ab dem Jahr 1968 intensivieren sich die Kontakte. Briefe wech- zuführen. Und er behält Recht. Eine Notiz am Rande: Der junge seln in regelmäßigen Abständen und die Partnerschaft wird Franz Josef Kraus, später langjähriger Bürgermeister, gewinnt vermehrt zum Tagesordnungspunkt in Stadtratssitzungen. eine Goldmedaille im Schwimmen. Im Turnus von zwei Jahren Begleitet von den Stadträten Günther Böhm und Georg Albert wird seitdem gefeiert. Zum Sport gesellen sich die humoristi- reist Bürgermeister Lachmayer nun selbst nach Chantonnay, schen Spiele, eine glänzende Idee des langjährigen und zu früh ehe ein Jahr später sein Stellvertreter und späterer Nachfolger verstorbenen Partnerschaftspräsidenten André Roussière, und Karl Theiler in Chantonnay, wie der NN-Reporter Hans Peter kulturelle Veranstaltungen. Die „Gasseldorfer“ und die Thürl treffend schreibt, mit seiner Delegation „Nägel mit Köp- „Niedermirsberger“ erfreuen mit schmissigen Melodien. Un- fen“ macht. Die Partnerschaft ist in trockenen Tüchern. Natür- vergessen sind die mitreißenden Konzerte von Chant’Harmonie, lich waren zuvor auch hochrangige Vertreter aus Chantonnay dem Jugendblasorchester Kirchehrenbach und Blechmix. Die in Ebermannstadt vorstellig geworden und hatten das Orgeln in St. Nikolaus und der Emmauskirche lässt Raymond Wiesentstädtchen lieben gelernt. Basset zur Ehre Gottes und zur Freude seiner Zuhörer erklin- Hochzeit gen. Und wenn es möglich ist, wird der Organist aus Chantonnay zusammen mit seinen Kollegen aus Ebermannstadt ein Kon- Am 12. April 1970, ein Sonntag, wird die Hochzeit gefeiert. So, zert zum Kirchweihfest im Oktober geben. wie es damals selbstverständlich ist. Im Rathaus und in der Kirche. Bürgermeister Lachmayer erinnert daran, dass beide 2020 - Ebermannstadt lädt zur 24. Miniolympiade… Ein gefähr- Völker große Leistungen in der Geschichte vollbracht haben liches Virus zwingt zur Absage aller Feierlichkeiten. und bedauert „tiefe Missbilligkeiten“ im gemeinschaftlichen Schüleraustausch Zusammenleben. Stadtpfarrer Josef Pieger betont in seiner Predigt, dass es nichts Schöneres gebe als daran mitzuwirken, Ohne regelmäßige Begegnungen gerade junger Menschen dass Friede und Völkerverständigung auch im Sinne des Zwei- gerät der Motor einer Städtepartnerschaft rasch ins Stottern. ten Vatikanischen Konzils von der Bevölkerung zweier Städte Wer wüsste das besser als der Pädagoge und langjährige Real- und Länder aktiv praktiziert werde. schuldirektor Hans Gutheil? So findet 1971 findet der erste Schüleraustausch zwischen der Realschule Ebermannstadt und „Mit der Miniolympiade lebt die Partnerschaft“ dem Lycée Clemenceau statt. Seitdem ist der Schüleraustausch So titelt der FT am 12.06.1984. In der Tat. Die Miniolympiade ein fester Bestandteil des Schullebens. 1983 schließt sich das wurde zu einem der Pfeiler der Partnerschaft. Bereits 1974 Gymnasium Fränkische Schweiz an und übernimmt die Feder- Mitteilungsblatt l Juli 2020 17
führung, nicht zuletzt seiner engagierten Lehrkräfte im Fach „Im Zeichen von Freundschaft und Frieden“ – Sonderaus- Französisch und weil Französisch als zweite Fremdsprache ei- stellung zum Partnerschaftsjubiläum nen hohen Stellenwert hat. Viele Monate intensiver Recherche von Johanna Kraus liegen Feuerwehr der äußerst ansprechenden und mit Herzblut konzipierten Jubiläumsausstellung zugrunde, die nach Lockerung der Die Feuerwehren von Ebermannstadt und Chantonnay schlie- Coronamaßnahmen nun wieder besucht werden kann. Auf den ßen im Jahr 1986 eine eigene Partnerschaft. Es erfolgt ein Aus- vielen Bildern wird sich so mancher Ebermannstädter wieder- tausch auch auf fachlicher Ebene. Die Jubiläen werden regel- finden. Die großen Schautafeln zeichnen die 50-jährige Ge- mäßig in großer Herzlichkeit gefeiert. Persönliche und familiä- schichte der Städtepartnerschaft präzise nach. re Freundschaften wie zwischen dem Ehrenvorsitzenden der FFW Michael Krug und Patricia Lersteau, mittlerweile eine der Geöffnet ist die Sonderausstellung im Heimatmuseum Eber- stellvertretenden Bürgermeisterinnen, vertiefen die Bande der mannstadt mittwochs von 15 bis 17 Uhr sowie an Sonn- und Freundschaft. Feiertagen von 14 bis 17 Uhr. Sonderführungen gibt es über die Touristinformation Ebermannstadt. Zwei Frauen (an der) Spitze Un grand MERCI Die Kommunalwahlen am 15. März 2020 können in Chantonnay noch abgehalten werden. Aber der neue Stadtrat darf sich nicht Eine Städtepartnerschaft hat ohne engagierte und weltoffene konstituieren, denn das Coronavirus diktiert auch in Frankreich Bürgerinnen und Bürger keine Zukunft. Un grand merci – ein das politische, wirtschaftliche und soziale Geschehen – und großes Dankeschön - deshalb an all jene, die in den vergangenen das in einem noch härteren Ausmaß als in Deutschland. Am Jahren und Jahrzehnten immer wieder die Türen ihrer Häuser 26.05.2020 ist es aber dann soweit. Die designierte Kandidatin und Wohnungen öffneten und Gäste aus der Partnerstadt fürst- Isabelle Moinet, in Ebermannstadt seit vielen Jahren wahrlich lich beherbergten und bewirteten. Viele langjährige Freund- keine Unbekannte, wird vom Stadtrat zur Bürgermeisterin schaften sind dabei entstanden und gewachsen. Und ein Hoch von Chantonnay gewählt und tritt die Nachfolge von Gérard auch auf die beiden Präsidentinnen der Partnerschafts- Villette an, der dieses Amt zuvor 24 Jahre lang geführt hat. Wer komitees: Katja Metschnabl und Gisela Lefebvre. Und hätte das vor 50 Jahren gedacht: Christiane Meyer und schließlich: unverzichtbar wie der edle Wein zum schmackhaf- Isabelle Moinet - zwei Frauen als höchste Repräsentanten ten Menu: die Dolmetscher, die Interpreten, die sprachlichen ihrer Stadt! Quel progrès – was für ein Fortschritt! Brückenbauer. Insbesondere sein Name steht für sprachliche Perfektion, für Feingefühl und Finesse: Gérard Amalvi, Deutsch- lehrer und Deutschlandkenner aus Leidenschaft! Die Partner können sich an ihrem goldenen Hochzeitsjubiläum nicht treffen, aber freudig schallt es von beiden Seiten des Rheins… „Vive l’amitié franco-allemande. Es lebe die deutsch-fran- zösische Freundschaft.“ „Vive Ebermannstadt, vive Chantonnay!“ STADTBÜCHEREI ST. NIKOLAUS EBERMANNSTADT Kirchenplatz 1, Ebermannstadt Öffnungszeiten: Di. 10.00-12.00 und 15.00-18.00 Uhr, Do. 15.00-18.00 Uhr Liebe Leserinnen und Leser, wir freuen uns sehr, dass wir Euch / Sie seit dem 12. Mai 2020 wieder in der Stadtbücherei St. Nikolaus begrüßen dürfen. Die Wiederauf- Ausblick nahme des Büchereibetriebs hat trotz der vielen Auflagen sehr gut geklappt und wir bedanken uns an dieser Stelle bei Ihnen, liebe Leser- Am Pfingstwochenende stand Feiern auf der Agenda. Auf Burg innen und Leser, für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe bei der Ein- Feuerstein, der Wiege der Partnerschaft, sollte mit den Jugend- haltung der derzeit gültigen Regeln. Natürlich bedauern wir, dass lichen von einst, den ehemaligen und aktiven Mitgliedern der sich der Büchereibesuch momentan etwas anders gestaltet als sonst, Partnerschaftskomitees, den Honoratioren und den aktiven aber wir freuen uns, dass wir unserer Leserschaft wenigstens die Politikern ein Festakt zum goldenen Partnerschaftsjubiläum Ausleihe interessanter Medien ermöglichen können. stattfinden. Die 24. Miniolympiade mit Humoristischen Spielen sollte Jung und Alt bewegen, das Konzertprogramm war ge- Auch im Juli finden Sie in unserer Bücherei schöne neue Romane probt, die Gottesdienste vorbereitet, das Rahmenprogramm und interessante Sachbücher für Groß und Klein. Beachten Sie auch stand… Davon hätte die örtliche Presse gerne und ausführlich unser Medienangebot bei der Onleihe LEO-Nord: www.leo-nord.de berichtet, wohlwollend, zuverlässig und kompetent – wie in den Hier auch unser Hinweis bezüglich der Sommerpause der vergangenen Jahrzehnten… Aber dann kam das Virus… Ob und Bücherei: Im Ferienmonat August bleibt die Bücherei geschlos- in welchem Umfang die Feierlichkeiten nachgeholt werden sen. Der letzte Ausleihtag zur gewohnten Zeit ist Donnerstag, können, entscheiden die auf beiden Seiten des Rheins neu ge- der 30. Juli 2020 von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr. Am Dienstag, den wählten Gremien, sicherlich engagiert und mit politischer Weit- 4. August 2020, öffnen wir die Bücherei noch einmal am Vor- sicht. Aber eben nicht allein, das Coronavirus spricht wohl ein mittag (nur am Vormittag!) von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr. Be- Wörtchen mit, hoffentlich nicht das entscheidende… achten Sie bitte, dass die Bücherei an diesem Tag am Nachmit- 18 Mitteilungsblatt I Juli 2020
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