AMTSBLATT Markt Roßtal - Nr. 02 2020 - Markt Roßtal
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AMTSBLATT Markt Roßtal Nr. 02 - 2020 .20 19.02. - 03.03 Amtliche Veröffentlichungen Donnerstag, 20.02.2020 Dienstag, 03.03.2020 Sonntag, 15.03.2020 Faschingsgaudi für Öffentliche Sitzung des Kommunalwahl Jung und Alt Bau- und Umweltausschusses
Amtliche Veröffentlichungen Öffentliche Sitzung des 9. Bauanfragen Bau- und Umweltausschusses 10. Bauanträge 11. Anfragen, Anträge am Dienstag, den 03.03.2020, 18.30 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses Roßtal Änderungen und Ergänzungen der Tagesordnung Tagesordnung: sowie die einzelnen Bauanfragen und Bauanträge 1. Genehmigung der Niederschrift über die werden auf der Internetseite www.rosstal.de und Sitzung vom 28.01.2020 im Schaukasten an der Ostseite des Rathauses be- 2. Allgemeine Informationen des Ersten Bürger- kannt gemacht. meisters, ggf. Beratung und Beschlussfassung 3. Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 66 "Roßtal - Nördlich Am Rebstock" Flurneuordnung und Dorferneuerung hier: Buttendorf Markt Roßtal, Landkreis Fürth 1. Abwägung der während der Öffentlichkeits- Geringfügige Änderung des Verfahrens- und Behördenbeteiligung eingegangenen An- gebietes - Bekanntmachung träge und Stellungnahmen 2. Satzungsbeschluss Das Amt für Ländliche Entwicklung Mittelfranken 4. 2. Änderung des Flächennutzungsplans 2018 hat mit Beschluss vom 10.01.2020 das Verfahrensge- (Erweiterung Gewerbegebiet Buchschwabach) biet des oben genannten Verfahrens geändert. hier: 1. Abwägung der während der Öffentlichkeits- Der Beschluss und die 1. Änderungskarte zur Ge- und Behördenbeteiligung eingegangenen An- bietskarte sind in der Verwaltung des Marktes Roß- träge und Stellungnahmen tal, Zimmer 2.05, Marktplatz 1, 90574 Roßtal, 2. Empfehlung an den Marktgemeinderat den Feststellungsbeschluss zu fassen vom 28.02.2020 mit 13.03.2020 5. Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 63 "Erweiterung Gewerbegebiet Buchschwabach" ausgelegt und können dort während der Dienst- hier: Abwägung der während der Öffentlich- stunden eingesehen werden. keits- und Behördenbeteiligung eingegangenen Anträge und Stellungnahmen Der Beschluss und die 1. Änderungskarte zur Ge- 6. Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 60 bietskarte können innerhalb von drei Monaten nach "Jahnturnhalle" dem Zeitpunkt dieser öffentlichen Bekanntmachung hier: auch auf der Internetseite des Amtes für Ländliche 1. Vorstellung des ergänzten Entwurfs hinsicht- Entwicklung Mittelfranken unter dem Link „Ände- lich des Immissionsschutzes rung des Verfahrensgebietes“ eingesehen werden 2. erneute Billigung der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung http://www.landentwicklung.bayern.de/ 7. 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 9 mittelfranken/137283/ "An der Jahnstraße" hier: Roßtal, 22.01.2020 1. Vorstellung des ergänzten Entwurfs hinsicht- gez. lich des Immissionsschutzes Völkl 2. erneute Billigung der Öffentlichkeits- und Erster Bürgermeister Behördenbeteiligung 8. 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 18 "Hasensprung" Homepage des Marktes Roßtal hier: 1. ergänzende Abwägung bzgl. des Baustellen- Alle Informationen finden Sie auch auf unserer verkehrslärms Homepage 2. erneute Billigung der Öffentlichkeits- und www.rosstal.de Behördenbeteiligung 58 Amtsblatt des Marktes Roßtal Nr. 02 / 2020
Amtliche Veröffentlichungen Müllabfuhr - Biotonne Roßtal - Weitersdorf Dateiformat für die Inserate im Amtsblatt betrifft: Eibenstraße, Eichelgraben, Ginsterweg, Ha- Die Dateiformate .doc und .xls der MS-Office Pro- selweg, Lärchenweg, Thalheimer Straße, Westring gramme bis zu den Versionen "Word 2007" und "Excel 2007" eigenen sich zur Verbreitung von Die Leerung der Biotonnen findet - abweichend von Schadsoftware (Viren, Trojaner usw.) und werden Abfuhrkalender und App - zu diesen Terminen statt: dementsprechend auch missbraucht. Do. 16.01.2020 Mi. 29.01.2020 Mi. 12.02.2020 Wir haben deshalb im Rahmen der Informationssi- Mi. 26.02.2020 Mi. 11.03.2020 Mi. 18.03.2020 cherheit sichergestellt, dass E-Mailnachrichten auch Mi. 25.03.2020 Mi. 01.04.2020 Mi. 08.04.2020 an die Amtsblattredaktion, die diese Dateiformate Do. 16.04.2020 Mi. 22.04.2020 Mi. 29.04.2020 als Anhang haben, herausgefiltert und nicht an den Adressaten in der Verwaltung weitergeleitet wer- Mi. 06.05.2020 Mi. 13.05.2020 Mi. 20.05.2020 den. Bitte verwenden Sie deshalb für Ihre Inserate, Mi. 27.05.2020 Do. 04.06.2020 Mi. 10.06.2020 Beiträge, Anzeigen usw. unbedingt die Dateiformate Mi. 17.06.2020 Mi. 24.06.2020 Mi. 01.07.2020 .pdf, .docx und .xlsx. Mi. 08.07.2020 Mi. 15.07.2020 Mi. 22.07.2020 Mi. 29.07.2020 Mi. 05.08.2020 Mi. 12.08.2020 Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis. Mi. 19.08.2020 Mi. 26.08.2020 Mi. 02.09.2020 Ihre Amtsblattredaktion Mi. 09.09.2020 Mi. 16.09.2020 Mi. 23.09.2020 Mi. 30.09.2020 Mi. 07.10.2020 Mi. 14.10.2020 Notariats-Sprechstunde Mi. 21.10.2020 Mi. 28.10.2020 Mi. 04.11.2020 Mi. 18.11.2020 Mi. 02.12.2020 Mi. 16.12.2020 Die nächste Notariatssprechstunde im Alten Rat- Do. 31.12.2020 haus, Rathausgasse 2, Zi. 03 / EG, findet statt am Die Anwohner werden über das Ende dieser vorü- Dienstag, 03. März 2020 bergehenden Verlegung rechtzeitig informiert. von 14.00 bis 17.00 Uhr. Quelle: https://www.landkreis-fuerth.de/ Um telefonische Voranmeldung unter Tel.: 09103 / zuhause-im-landkreis/umwelt-und-bauen/ 1027 wird gebeten. abfallwirtschaft.html Sozialpsychiatrischer Dienst Fürth Bauberatung im Marktbauamt Der Sozialpsychiatrische Dienst Fürth (Stadt und Aufgrund der momentanen personellen Situation Landkreis) bietet in Zusammenarbeit mit dem im Marktbauamt können Bauberatungen zunächst Markt Roßtal, dem Evang.-Luth. und Kath. Pfarramt bis Ende des Jahres nur noch am Sprechstunden in Roßtal im Alten Rathaus an. Dienstag Um telefonische Anmeldung unter Tel.: 0911 / von 8.00 bis 12.00 Uhr und 15.00 bis 16.00 Uhr 9756670 wird gebeten. sowie am Unser Bürgerbüro - für alle Fragen offen - Donnerstag von 8.00 bis 12.00 Uhr und 15.00 bis 19.00 Uhr Rathaus - Erdgeschoss / Tel.: 09127 / 9010-0 Öffnungszeiten: erfolgen. Montag bis Freitag 8.00 - 12.00 Uhr Bitte vereinbaren Sie hierfür unbedingt einen Ter- Dienstag 15.00 - 16.00 Uhr min unter der Rufnummer 09127 / 9010-53. Donnerstag 15.00 - 19.00 Uhr Für Ihr Verständnis bedanken wir uns. Nr. 02 / 2020 Amtsblatt des Marktes Roßtal 59
Amtliche Veröffentlichungen Öffnungszeiten des Rathauses, der VHS, Tag der offenen Tür - der SMS und der Bücherei Roßtal Gymnasium Carolinum Ansbach Rathaus des Marktes Roßtal Das Gymnasium Carolinum Ansbach (Reuterstr. 9, Marktplatz 1 - Tel.: 09127 / 9010-0 91522 Ansbach) veranstaltet am Montag bis Freitag 08.00 - 12.00 Uhr Dienstag 15.00 - 16.00 Uhr Samstag, dem 21. März 2020 Donnerstag 15.00 - 19.00 Uhr von 9.00 bis 12.00 Uhr Bücherei des Marktes Roßtal einen Tag der offenen Tür. Schulstr. 36 - Tel.: 09127 / 9047157 Montag 14.00 - 18.00 Uhr Die Schule ist ein sprachliches, humanistisches und Dienstag 14.00 - 16.30 Uhr musisches Gymnasium. Alle Eltern der Schülerin- Mittwoch 14.00 - 16.30 Uhr nen und Schüler, die in das Gymnasium übertreten Donnerstag 14.00 - 19.00 Uhr möchten, sind herzlich eingeladen, zusammen mit Freitag 10.00 - 12.00 Uhr ihren Kindern das Carolinum zu besuchen. Volkshochschule des Marktes Roßtal Wir freuen uns darauf, Sie durch unser Haus zu füh- Rathausgasse 2 - Tel.: 09127 / 901070 ren, Ihre Fragen zu beantworten und gemeinsam Geänderte Öffnungszeiten ab Februar 2020: mit Ihnen einen erlebnisreichen Vormittag zu ver- Mo., Di., Mi., Fr. 10.00 - 13.00 Uhr bringen. Donnerstag 16.00 - 19.00 Uhr gez. Dr. Petrus Müller Sing- und Musikschule südl. Landkreis Fürth Schulleiter Rathausgasse 2 - Tel.: 09127 / 901036 Neue Öffnungszeiten: Informationsabend Montag 09.00 – 12.00 Uhr Einladung zur 14.00 – 16.00 Uhr Jahreshauptversammlung der Dienstag 09.00 Städtische Wirtschaftsschule – 12.00 Uhr Jagdgenossenschaft Mittwoch Schwabach 09.00 – 12.00 Uhr Groß- und Kleinweismannsdorf 14.00 – 16.00 Uhr NEU: Übertritt nach der Donnerstag 5. Klasse 09.00 – 12.00 möglich! Uhr Freitag geschlossen 19.02.20 + 25.03.20 18:30 Uhr Am 03. März 2020 um 19.30 Uhr findet im Aula der Städtischen Wirtschaftsschule "Gasthaus Zur Post" in Großweismanns- Das Büro derSüdliche Schwabach, Sing- und Musikschule Ringstr. 9a bleibt während dorf die alljährliche Jahreshauptver- der bayerischen Schulferien geschlossen. Anmeldung sammlung statt. 17.02.20–21.02.20 + 16.03.20-27.03.20 Tagesordnung: Informationsabend 1. Begrüßung Probeeinschreibung für eine Staatliche 2. Bericht des Schriftführers Fachoberschule in Schwabach 3. Bericht des Kassenwarts Städtische Berufsoberschule Schwabach 4. Entlastung des Kassiers/Vorstandschaft 5. Wünsche und Anträge 5. März 2020 – 18:00 Uhr Aula der Städtischen Wirtschaftsschule Schwabach, Südliche Ringstr. 9 a gez. Hans Bogendörfer Vorstand Anmeldung 02.03.2020 – 13.03.2020 60 Amtsblatt des Marktes Roßtal Nr. 02 / 2020
Amtliche Veröffentlichungen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. für die Einbeziehungssatzung Nr. 11 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. „Stöckach – Nördlich Fasanenweg“ des Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für Marktes Roßtal nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermö- gensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren Der Bau- und Umweltausschuss des Marktes Roßtal nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermö- hat am 28.01.2020 die Einbeziehungssatzung Nr. 11 gensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des An- „Stöckach – Nördlich Fasanenweg“ (§ 34 Abs. 4 Satz spruches herbeigeführt wird. 1 Nr. 3 Baugesetzbuch – BauGB) als Satzung be- schlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß Hinweis zum Datenschutz § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) ortsüblich Gem. Art. 13 DSGVO weisen wir Sie auf Informa- bekannt gemacht. tionen zum Datenschutz hin. Diese können Sie auf der Homepage des Marktes Roßtal wie folgt ent- Mit dieser Bekanntmachung tritt die Einbeziehungs- nehmen: satzung Nr. 11 in Kraft (§ 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB). https://www.rosstal.de/informationen-zum- datenschutz-nach-art.-13-dsgvo Jedermann kann die Einbeziehungssatzung mit der Satzung und der Begründung beim Markt Roßtal, Roßtal, 29.01.2020 Bauamt, Zi. Nr. 2.05, Marktplatz 1, 90574 Roßtal, Markt Roßtal während der üblichen Öffnungszeiten einsehen und gez. über deren Inhalt Auskunft verlangen. Außerdem Völkl sind die o.g. Unterlagen auf unserer Internetseite Erster Bürgermeister www.rosstal.de unter Bauen & Wohnen ebenfalls verfügbar. Forstrevier Cadolzburg des Forstbetriebs Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung Rothenburg der Bayerischen Staatsforsten der Verletzung von Verfahrens- und Formvor- schriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Zum 01.03.2020 tritt Herr Abel in den Ruhestand Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewie- und sein Nachfolger Herr Hetzer übernimmt die Re- sen. vierleitung Cadolzburg des Forstbetriebes Rothen- burg der Bayerischen Staatsforsten. Unbeachtlich werden demnach Herr Hetzer wird in das Forsthaus in Cadolzburg 1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB einziehen, so dass der Geschäftssitz in der Nürnber- beachtliche Verletzung der dort bezeichneten ger Straße 6 verbleibt. Die Sprechzeiten von Herrn Verfahrens- und Formvorschriften, Hetzer werden ab 01.03.2020 jeweils am Mittwoch, 2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 von 16.00 bis 18.00 Uhr in Cadolzburg, Nürnberger BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften Straße 6, abgehalten. über das Verhältnis der Einbeziehungssatzung und Die Kontaktdaten von Herrn Hetzer: 3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Män- maximilian.hetzer@baysf.de, Tel.: 09103 / 8223 gel des Abwägungsvorgangs und 4. nach § 214 Abs. 2a im beschleunigten Verfahren beachtliche Fehler, Dienstbetrieb im Rathaus am Faschingsdienstag wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekannt- machung der Einbeziehungssatzung schriftlich ge- Am Faschingsdienstag, 25. Februar 2020, ist das genüber dem Markt Roßtal geltend gemacht wor- Rathaus von 8.00 bis 12.00 Uhr geöffnet. den sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen. Die an Dienstagen im Rathaus übliche Öffnungszeit von 15.00 bis 16.00 Uhr entfällt. Nr. 02 / 2020 Amtsblatt des Marktes Roßtal 61
Amtliche Veröffentlichungen Hinweise zum Halten und Parken Rücksichtslos und unbedacht abgestellte Fahrzeuge können im Einsatzfall von Feuerwehr und Rettungs- Leider beachten viele Verkehrsteilnehmer die ge- diensten dazu führen, dass äußerst wertvolle Zeit setzlichen Regelungen des §12 der Straßenverkehrs- für die Brandbekämpfung oder Rettung von Men- Ordnung (StVO) zum Halten und Parken nicht. schenleben verloren geht. Dort, wo vielleicht noch Da wir immer wieder Beschwerden erhalten und ein Pkw durchkommt, kann es für die großen Feu- Haltverbote gefordert werden, möchten wir einige erwehr- und Rettungsdienstfahrzeuge schon viel zu Regelungen zum Halten und Parken in Erinnerung eng sein. bringen. Das Parken ist unzulässig Was ist Halten und was ist Parken? • vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen Halten ist jede gewollte Fahrtunterbrechung auf bis zu je 5 m von den Schnittpunkten der Fahr- der Fahrbahn und auf dem Seitenstreifen, die nicht bahnkanten, durch die Verkehrslage oder eine Anordnung, z.B. • wenn es die Benutzung gekennzeichneter Park- durch einen Polizeibeamten, eine Verkehrsregel flächen verhindert, oder ein Verkehrszeichen, veranlasst ist. • vor Grundstücksein- und -ausfahrten, auf schmalen Fahrbahnen auch ihnen gegenüber, Parken liegt dann vor, wenn der Fahrer sein Fahr- • über Schachtdeckeln und anderen Verschlüs- zeug verlässt oder länger als 3 Minuten hält. sen, wo durch Zeichen 315 oder eine Parkflä- chenmarkierung das Parken auf Gehwegen er- Wann ist das Halten und wann das Parken verboten? laubt ist, Das Halten ist unzulässig • vor Bordsteinabsenkungen. • an engen und an unübersichtlichen Straßenstellen, • im Bereich von scharfen Kurven, Parken gegenüber von Grundstücksein- und • auf Einfädelungs- und auf Ausfädelungsstreifen, -ausfahrten: • auf Bahnübergängen, Ein Parkverbot gegenüber von Grundstücksein- und • vor und in amtlich gekennzeichneten Feuer- -ausfahrten bei schmalen Fahrbahnen besteht dann, wehrzufahrten, wenn die Zufahrt konkret wesentlich erschwert wird, • soweit es durch Verkehrszeichen verboten ist. z. B. wegen eines verbleibenden Verkehrsraums von nur 3 m. Zu beachten ist, dass vom Benutzer der Ein- Enge Straßenstellen: fahrt generell ein mehrmaliges Rangieren verlangt Eine gesetzliche Definition zu engen Straßenstellen werden kann. Ob ein Parkverbot besteht, kann im gibt es nicht. Nach der Rechtsprechung ist eine Stra- Einzelfall nur durch die Polizei festgestellt werden. ßenstelle eng, wenn durch haltende Fahrzeuge die Durchfahrt eines Fahrzeugs größtmöglicher Breite Gibt es ein Parkverbot für schwere Fahrzeuge (2,55 m) zuzüglich eines Sicherheitsabstandes von und Anhänger in Wohngebieten? mindestens 0,5 m unter Berücksichtigung des Ge- Mit Kraftfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamt- genverkehrs nicht mehr gewährleistet ist. Sofern masse über 7,5 t sowie mit Kraftfahrzeuganhängern gehalten oder geparkt wird, muss noch eine reine über 2 t zulässiger Gesamtmasse ist innerhalb ge- Fahrbahnrestbreite von mindestens 3,05 m vorhan- schlossener Ortschaften in reinen und allgemeinen den sein. Wohngebieten das regelmäßige Parken in der Zeit von 22.00 bis 06.00 Uhr sowie an Sonn- und Fei- Sofern die notwendige Restbreite gegeben ist, soll- ertagen unzulässig. Das gilt nicht auf entsprechend ten Fahrzeuge auf beiden Fahrbahnseiten so ver- gekennzeichneten Parkplätzen sowie für das Parken setzt geparkt werden, dass keine Engstelle entsteht von Linienomnibussen an Endhaltestellen. und größere Fahrzeuge die Straßen ohne Probleme passieren können. Schließlich brauchen Fahrzeuge Gibt es ein Parkverbot für Kraftfahrzeuganhänger? der Müllabfuhr, Linien- und Schulbusse, LKW oder Mit Kraftfahrzeuganhängern ohne Zugfahrzeug darf auch landwirtschaftliche Fahrzeuge mehr Platz als nicht länger als zwei Wochen geparkt werden. Das ein normaler PKW. gilt nicht auf entsprechend gekennzeichneten Park- plätzen. 62 Amtsblatt des Marktes Roßtal Nr. 02 / 2020
Amtliche Veröffentlichungen Was muss beim Halten und Parken beachtet Wie kann die Parksituation in Wohngebieten werden? entspannt werden? Folgende Grundsätze sind beim Halten und Parken Parkmöglichkeiten auf öffentlichen Verkehrsflächen zu beachten: sind unter Berücksichtigung des § 12 StVO sowie • Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu durch Verkehrszeichen mit Ge- und Verboten zum gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Halten sowie Parken oft nur begrenzt verfügbar. Parkstreifen, zu benutzen, wenn er dazu aus- Umso wichtiger ist es die vorhandenen Stellplätze, reichend befestigt ist, sonst ist an den rechten Garagen und Carports auf den privaten Grundstü- Fahrbahnrand heranzufahren. Das gilt in der cken zu nutzen, die zum Abstellen von Kraftfahrzeu- Regel auch, wenn man nur halten will; jedenfalls gen dienen und grundsätzlich keiner anderen Nut- muss man auch dazu auf der rechten Fahrbahn- zung. Auch die Schaffung weiterer Stellmöglichkei- seite rechts bleiben. ten kann die Parksituation entspannen. • In Einbahnstraßen (Zeichen 220) darf links ge- Gibt es sonstige Halt- und Parkverbote? halten und geparkt werden. In der Straßenverkehrsordnung gibt es Verkehrszei- chen durch die sich Ge- und Verboten zum Halten • Ist das Parken auf dem Gehweg erlaubt, ist hier- sowie Parken ergeben. zu nur der rechte Gehweg, in Einbahnstraßen der rechte oder linke Gehweg, zu benutzen. Ist das Parken im Bereich einer Bushaltestelle zulässig? • An einer Parklücke hat Vorrang, wer sie zuerst Hier ergibt sich ein Parkverbot aus dem Verkehrszei- unmittelbar erreicht; der Vorrang bleibt erhal- chen 224 „Haltestelle“. Fahrzeugführer dürfen bis zu ten, wenn der Berechtigte an der Parklücke vor- 15 m vor und hinter dem Haltestellenzeichen nicht beifährt, um rückwärts einzuparken oder wenn parken. sonst zusätzliche Fahrbewegungen ausgeführt werden, um in die Parklücke einzufahren. Satz 1 gilt entsprechend, wenn an einer frei werden- den Parklücke gewartet wird. FOS NEUENDETTELSAU • Es ist platzsparend zu parken; das gilt in der Re- gel auch für das Halten. Ist das Halten und Parken auf Gehwegen erlaubt? Nach den oben genannten Grundsätzen ist das Hal- ten und Parken auf Gehwegen verboten, soweit es nicht durch Verkehrszeichen und durch Parkflä- chenmarkierungen ausdrücklich erlaubt ist. Das gilt auch auf sehr breiten Gehwegen. Genauso ist das Halten und Parken eines Kraftfahr- zeugs mit nur zwei Rädern auf dem Gehweg, unab- hängig von der Frage, wieviel Platz noch den Fuß- ANMELDUNG gängern verbleibt, grundsätzlich verboten. FOS FÜR SOZIALWESEN UND GESTALTUNG Darf eine Parkfläche auf der Straße reserviert Anmeldung vom 02.03. bis 13.03.2020 werden? • Mo-Do: 9:00 bis 15:00 Uhr und Fr: 9:00 bis 13:30 Uhr Keiner hat das Recht sich auf einer öffentlichen Ver- • im Sekretariat, Waldsteig 9, Neuendettelsau kehrsfläche eine „private“ Parkfläche durch eine Be- für mehr Informationen Laurentius-Fachoberschule schilderung oder das Aufbringen von Gegenstände Tel.: 09874 86401 auf der Fahrbahn zu reservieren. www.laurentius-fachoberschule.de Nr. 02 / 2020 Amtsblatt des Marktes Roßtal 63
Amtliche Veröffentlichungen Der Wahlleiter des Marktes Roßtal Bekanntmachung der eingereichten Wahlvorschläge für die Wahl des Marktgemeinderats am 15. März 2020 Für die Wahl des Marktgemeinderats wurden folgende Wahlvorschläge bis zum 23. Januar 2020, 18 Uhr, (52. Tag vor dem Wahltag) eingereicht: Voraussichtliche Ordnungszahl Name des Wahlvorschlagsträgers (Kennwort) Nr. 01 Christlich-Soziale Union in Bayern e.V. (CSU) 02 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE) 03 FREIE WÄHLER Bayern / Freie Wähler Roßtal e.V. (FREIE WÄHLER / FWR) 05 Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) 07 DIE LINKE (DIE LINKE) 08 Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP) 23. Januar 2020 Reeh Wahlleiter 64 Amtsblatt des Marktes Roßtal Nr. 02 / 2020
Amtliche Veröffentlichungen Der Wahlleiter des Marktes Roßtal Bekanntmachung der eingereichten Wahlvorschläge für die Wahl des Ersten Bürgermeisters am 15. März 2020 Für die Wahl des Ersten Bürgermeisters wurden folgende Wahlvorschläge bis zum 23. Januar 2020 18 Uhr, (52. Tag vor dem Wahltag) eingereicht: voraussichtliche Name des Wahlvorschlagsträgers Bewerberin oder Bewerber Ordnungszahl (Kennwort) (Familienname, Vorname, Beruf oder Stand, evtl. Nr. akademische Grade, kommunale Ehrenämter, sonstige Ämter, Gemeindeteil) Christlich-Soziale Union in Bayern e.V. Krach, Renate, Sparkassenbetriebswirtin, 01 (CSU) Zweite Bürgermeisterin, Roßtal FREIE WÄHLER Bayern / Freie Wähler Schreiber, Herbert, selbständiger 03 Roßtal e.V. (FREIE WÄHLER / FWR) Ingenieur, Dipl.-Ing. (FH), Neuses Sozialdemokratische Partei Deutschlands Gegner, Rainer, Informatiker, Dipl.-Inf. 05 (SPD) (FH), Marktgemeinderatsmitglied, Roßtal 07 DIE LINKE (DIE LINKE) Wolf, Tobias, Student, Roßtal 23. Januar 2020 ____________________________________ Reeh Wahlleiter Nr. 02 / 2020 Amtsblatt des Marktes Roßtal 65
Amtliche Veröffentlichungen Der Wahlleiter des Marktes Roßtal Bekanntmachung über die Verkündung des vorläufigen Wahlergebnisses der Wahl des Marktgemeinderates und der Wahl des Ersten Bürgermeisters am 15. März 2020 Das vorläufige Ergebnis der Wahl des Marktgemeinderates und der Wahl des Ersten Bürger- meisters wird unter dem Vorbehalt der Feststellung durch den Gemeindewahlausschuss durch Aushang im Schaukasten an der Ostseite des Rathauses, Marktplatz 1, 90574 Roßtal verkün- det. Wird das Ergebnis nachträglich mit der Folge berichtigt, dass eine andere Person gewählt ist, wird dies in gleicher Weise verkündet. Entscheidend für den Beginn der Wochenfrist nach Art 47 Abs. 1 GLKrWG, in der die gewähl- ten Personen erklären können, die Wahl nicht anzunehmen, ist der Zeitpunkt des Aushanges im Schaukasten an der Ostseite des Rathauses, Marktplatz 1, 90574 Roßtal. Nach Ablauf der Wochenfrist gilt die Wahl als angenommen. Das gleiche gilt im Falle einer nachträglichen Berichtigung. Hier ist entscheidend für den Beginn der Wochenfrist der Zeitpunkt der Verkündung der Be- richtigung. Roßtal, 03.02.2020 Reeh Wahlleiter Angeschlagen am: 05.02.2020 abgenommen am: Veröffentlicht am: 19.02.2020 im Amtsblatt Nr. 2/2020 66 Amtsblatt des Marktes Roßtal Nr. 02 / 2020
Amtliche Veröffentlichungen Anlage 15 (zu § 51 GLKrWO) Der Wahlleiter des Marktes Roßtal Zutreffendes ankreuzen oder in Druckschrift ausfüllen Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des ersten Bürgermeisters am 15.03.2020 Der Wahlausschuss hat für die Wahl des ersten Bürgermeisters die folgenden Wahlvorschläge zugelassen: Ord- Name des Wahlvorschlagsträgers Bewerberin oder Bewerber Jahr der nungs- (Kennwort) (Familienname, Vorname, Beruf oder Stand, evtl.: akademische Grade, kommunale Geburt zahl Ehrenämter, sonstige Ämter, Gemeindeteil) 01 Christlich-Soziale Union in Krach, Renate, Sparkassenbetriebswirtin, Zweite Bürger- 1970 Bayern e.V. (CSU) meisterin, Roßtal 03 FREIE WÄHLER Bayern / Schreiber, Herbert, Dipl.-Ing. (FH), selbständiger Ingenieur, 1958 Freie Wähler Roßtal e.V. Neuses (FREIE WÄHLER / FWR) 05 Sozialdemokratische Partei Gegner, Rainer, Dipl.-Informatiker (FH), Informatiker, Markt- 1973 Deutschlands (SPD) gemeinderatsmitglied, Roßtal 07 DIE LINKE (DIE LINKE) Wolf, Tobias, Student, Roßtal 1993 Nähere Einzelheiten über die Stimmabgabe sind der Wahlbekanntmachung, die noch ergeht, zu entnehmen. Datum 05.02.2020 Unterschrift Angeschlagen am: ________________________ abgenommen am: _________________________ (Amtsblatt, Zeitung) Veröffentlicht am: _________________________ im _____________________________________ Nr. 02 / 2020 Amtsblatt des Marktes Roßtal 67
Amtliche Veröffentlichungen Anlage 14 Teil 1 (zu § 51 GLKrWO) Der Wahlleiter des Marktes Roßtal Zutreffendes in Druckschrift ausfüllen Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Marktgemeinderats am 15.03.2020 Der Wahlausschuss hat für die Wahl des Marktgemeinderats die folgenden Wahlvorschläge zugelassen: Ordnungs- Name des Wahlvorschlagsträgers (Kennwort) zahl 01 Christlich-Soziale Union in Bayern e. V. (CSU) 02 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE) 03 FREIE WÄHLER Bayern / Freie Wähler Roßtal e.V. (FREIE WÄHLER / FWR) 05 Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) 07 DIE LINKE (DIE LINKE) 08 Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP) Die Angaben zu den sich bewerbenden Personen der einzelnen Wahlvorschläge ergeben sich aus der nach- folgend abgedruckten Anlage. Nähere Einzelheiten über die Stimmabgabe sind der Wahlbekanntmachung, die noch ergeht, zu entnehmen. Datum 05.02.2020 Unterschrift Angeschlagen am: ________________________ abgenommen am: _________________________ (Amtsblatt, Zeitung) Veröffentlicht am: _________________________ im _____________________________________ 68 Amtsblatt des Marktes Roßtal Nr. 02 / 2020
Amtliche Veröffentlichungen Anlage 14 Teil 2 (zu § 51 GLKrWO) Der Wahlleiter des Marktes Roßtal Anlage zur Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Marktgemeinderats am 15.03.2020 Für die Wahl des Marktgemeinderats wurden beim Wahlvorschlag Nr. 01 Kennwort Christlich-Soziale Union in Bayern e. V. (CSU) folgende Bewerberinnen und Bewerber zugelassen: Lfd.-Nr. Familienname, Vorname, Beruf oder Stand, evtl.: akademische Grade, kommunale Ehrenämter, sonstige Ämter, Gemeindeteil Jahr der Geburt 101 Krach, Renate, Sparkassenbetriebswirtin, Zweite Bürgermeisterin, Roßtal 1970 102 Prießnitz, Matthias, Bankkaufmann, Marktgemeinderatsmitglied, Roßtal 1973 103 Rietzke, Stefanie, B.A., Betriebswirtin, Marktgemeinderatsmitglied, Kreisrätin, Buttendorf 1984 104 Schicktanz, Alexandra, Diplom-Dolmetscherin, Referentin Geschäftsführungsbüro, Ver- 1977 bandsrätin, Kleinweismannsdorf 105 Dietlein, Sabrina, M.Sc., Referentin im Controlling, Verbandsrätin, Roßtal 1986 106 Claußnitzer, Stefan, Kfz-Sachverständiger, Roßtal 1975 107 Sommerschuh, Gisela, Bäuerin, Marktgemeinderatsmitglied, Buchschwabach 1960 108 Galsterer, Tim, Auszubildender, Großweismannsdorf 2000 109 Helmreich, Elisabeth, Dipl.-Betriebswirtin (FH), Verwaltungsleiterin, Roßtal 1963 110 Lang, Felix, M.A., selbständiger Unternehmer, Kleinweismannsdorf 1990 111 Kreß, Martin, Druckformenhersteller i.R., Buchschwabach 1953 112 Kühne, Dietmar, Global Solution Architekt, Roßtal 1959 113 Dinnebier, Frank, Polizeibeamter, Kleinweismannsdorf 1982 114 Ruck, Elke, Forschungs- u. Entwicklungsassistentin, Roßtal 1965 115 Walberer, Joonas, M.Sc., Softwareentwickler, Roßtal 1993 116 Wimmer, Andrea, Dipl.-Ing. (FH), selbständige Innenarchitektin, Roßtal 1959 117 Hartmann, Walter, Rentner, Weitersdorf 1947 118 Hohenschild, Jens, Steuerberater, Roßtal 1970 119 Hunger, Harald, Techniker-Telekommunikation, Buchschwabach 1969 120 Dr. Schwarz, Johannes, Prof., Steuerberater, Roßtal 1979 Nr. 02 / 2020 Amtsblatt des Marktes Roßtal 69
Amtliche Veröffentlichungen Für die Wahl des Marktgemeinderats wurden beim Wahlvorschlag Nr. 02 Kennwort BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE) folgende Bewerberinnen und Bewerber zugelassen: Lfd.-Nr. Familienname, Vorname, Beruf oder Stand, evtl.: akademische Grade, kommunale Ehrenämter, sonstige Ämter, Gemeindeteil Jahr der Geburt 201 Platzer, Andrea, Verwaltungsangestellte, Raitersaich 1968 202 Langhammer, Martin, Diplom-Wirtschaftsinformatiker, Roßtal 1979 203 Grethlein, Heike, Diplom-Sozialwirtin, Roßtal 1966 204 Brak, Michael, Verwaltungsangestellter i.R., Marktgemeinderatsmitglied, Raitersaich 1958 205 Igel, Angelika, Diplom-Sozialpädagogin, Kernmühle 1960 206 Altinger, Peter, Kfz-Lackierermeister, Buttendorf 1970 207 Berninger-Oed, Sonia, kaufmännische Angestellte, Roßtal 1970 208 Endres, Burkard, Diplom-Ingenieur Elektrotechnik i.R., Schöffe, Roßtal 1954 209 Schroeder, Barbara, Lehrerin i.R., Marktgemeinderatsmitglied, Roßtal 1954 210 Röhn, Martin, Student, Roßtal 2000 211 Schmierer, Lisa, Studentin der Sozialen Arbeit, Roßtal 1988 212 Goldner, Dieter, Rentner, Roßtal 1948 213 Prosch, Andrea, Dozentin, Roßtal 1973 214 Dr. Kohl, Detlef, Nervenarzt, Buchschwabach 1955 215 Peipp, Adelheid, Rentnerin, Buttendorf 1947 216 Rehm, Thomas, Produktmanager Sales, Roßtal 1966 217 Hitz, Isolde, kaufmännische Angestellte, Roßtal 1966 218 Tafelmeyer, Matthias, staatlich geprüfter Medizintechniker, Buchschwabach 1982 219 Grüttner, Anna, Rentnerin, Roßtal 1949 220 Schmierer, David, Sozialarbeiter, Roßtal 1984 70 Amtsblatt des Marktes Roßtal Nr. 02 / 2020
Amtliche Veröffentlichungen Für die Wahl des Marktgemeinderats wurden beim Wahlvorschlag Nr. 03 Kennwort FREIE WÄHLER Bayern / Freie Wähler Roßtal e.V. (FREIE WÄHLER / FWR) folgende Bewerberinnen und Bewerber zugelassen: Lfd.-Nr. Familienname, Vorname, Beruf oder Stand, evtl.: akademische Grade, kommunale Ehrenämter, sonstige Ämter, Gemeindeteil Jahr der Geburt 301 Schreiber, Herbert, Dipl.-Ing. (FH), selbständiger Ingenieur, Neuses 1958 302 , Marktgemeinderatsmitglied, Roßtal Dr. Zägelein, Walter, em. Hochschulprofessor., 1949 303 Adel, Jochen, Bauunternehmer, Marktgemeinderatsmitglied, Großweismannsdorf 1980 304 Lang, Pierre, Sozialversicherungsfachangestellter, Roßtal 1967 305 Igel, Hartmut, Rentner, Marktgemeinderatsmitglied, Roßtal 1954 306 Scheiderer, Markus, Kfz-Sachverständiger, Roßtal 1977 307 Fischhaber, Hans-Günther, selbständiger Metzgermeister, Marktgemeinderatsmitglied, 1968 Kreisrat, Roßtal 308 John, Martin, selbständiger Maschinenbautechniker, Defersdorf 1984 309 Kleindl, Renate, Rentnerin, Roßtal 1952 310 Grieninger, Klaus, Dipl.-Ing. (FH), Elektroingenieur, Roßtal 1954 311 Lang, Fabienne, Studentin, Roßtal 2001 312 Dürrbeck, Jörg, Dipl.-Ing. (FH), Maschinenbauingenieur, Stöckach 1976 313 Genzel, Michaela, technische Zeichnerin, Weitersdorf 1962 314 Stühler, Hans, CNC-Fräser, Roßtal 1961 315 Werthner, Melanie, B.Sc., Heilerziehungspflegerin, Stöckach 1983 316 Urzeda dos Santos, Eber, Lehrer, Roßtal 1977 317 Strickroth, Thomas, Dipl.-Math. Univ., Laboringenieur, Roßtal 1967 318 Mickain, Christa, Rentnerin, Roßtal 1946 319 Woityschyn, Peter, Pensionär, Raitersaich 1947 320 Langer, Ursula, Beamtin a.D., Neuses 1964 Nr. 02 / 2020 Amtsblatt des Marktes Roßtal 71
Amtliche Veröffentlichungen Für die Wahl des Marktgemeinderats wurden beim Wahlvorschlag Nr. 05 Kennwort Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) folgende Bewerberinnen und Bewerber zugelassen: Lfd.-Nr. Familienname, Vorname, Beruf oder Stand, evtl.: akademische Grade, kommunale Ehrenämter, sonstige Ämter, Gemeindeteil Jahr der Geburt 501 Gegner, Rainer, Dipl.-Informatiker (FH), Informatiker, Marktgemeinderatsmitglied, Roßtal 1973 502 Höfling, Birgit, Bankkauffrau, Marktgemeinderatsmitglied, Kreisrätin, Neuses 1966 503 Zehmeister, Andreas, Geschäftsführer, Marktgemeinderatsmitglied, Neuses 1981 504 Bär, Martina, Einrichtungsleiterin, Marktgemeinderatsmitglied, Roßtal 1967 505 Beck, Tobias, Angestellter im Justizvollzugsdienst, Buchschwabach 1996 506 Pickl, Elke, Krankenschwester, Buttendorf 1972 507 Goroll, Wolfgang, kaufmännischer Angestellter, Marktgemeinderatsmitglied, Roßtal 1957 508 Wolff, Claudia, Verwaltungsangestellte, Roßtal 1967 509 Döllinger, Jürgen, kaufmännischer Angestellter, Roßtal 1966 510 Bettschnitt, Reiner, Einkäufer, Marktgemeinderatsmitglied, Roßtal 1959 511 Baierlein, Christian, Student, Roßtal 1994 512 Zehnder, Ute, Bankkauffrau, Roßtal 1975 513 Hammerschick, Franz, Senior Projekt Manager, Clarsbach 1955 514 Alwon, Iris, Verwaltungsangestellte, Roßtal 1965 515 Platzky, Wolfgang, Wirtschaftsingenieur, Roßtal 1973 516 Bauer-Erdorf, Birgit, Angestellte, Roßtal 1954 517 Scheinpflug, Alexander, Polizeibeamter, Kleinweismannsdorf 1973 518 Bäuerle, Manuela, Verwaltungsangestellte, Roßtal 1972 519 Schmitt, Peter, Technischer Fernmeldeamtmann a.D., Weitersdorf 1945 520 Grillenberger, Andrea, kaufmännische Angestellte, Buchschwabach 1969 72 Amtsblatt des Marktes Roßtal Nr. 02 / 2020
Amtliche Veröffentlichungen Für die Wahl des Marktgemeinderats wurden beim Wahlvorschlag Nr. 07 Kennwort DIE LINKE (DIE LINKE) folgende Bewerberinnen und Bewerber zugelassen: Lfd.-Nr. Familienname, Vorname, Beruf oder Stand, evtl.: akademische Grade, kommunale Ehrenämter, sonstige Ämter, Gemeindeteil Jahr der Geburt 701 Wolf, Tobias, Student, Roßtal 1993 702 Schmidt, Axel, Student, Roßtal 1995 703 Hitz, Michael, Sicherheitsmitarbeiter, Roßtal 1974 704 Müller, Nikolay, Auszubildender, Weitersdorf 1996 705 Lex, Konstantin, Student, Kernmühle 1995 706 Genzel, Markus, Student, Weitersdorf 1998 707 Wolf, Christian, Student, Roßtal 1996 Für die Wahl des Marktgemeinderats wurden beim Wahlvorschlag Nr. 08 Kennwort Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP) folgende Bewerberinnen und Bewerber zugelassen: Lfd.-Nr. Familienname, Vorname, Beruf oder Stand, evtl.: akademische Grade, kommunale Ehrenämter, sonstige Ämter, Gemeindeteil Jahr der Geburt 801 Schalldach, Knut, Dipl.-Informatiker Univ., Informatiker, Roßtal 1968 802 Langenkamp, Johannes, Diplom-Verwaltungswirt (FH), Verwaltungswirt, Buchschwabach 1972 803 Hartmann, Philip, Dipl.-Wirtschaftsinformatiker Univ., Verwaltungsangestellter, Roßtal 1973 804 Bach, Peter, Versicherungskaufmann i.R., Roßtal 1952 805 Brückner-Ziehr, Michelle, Heilerziehungspflegerin, Buchschwabach 1976 806 Rothe, Johanna, Diplom-Designerin (FH), Grafikdesignerin, Buchschwabach 1980 807 Lang, Michael, Schreinermeister, Buchschwabach 1981 808 Haug, Wolfgang, Bankkaufmann i.R., Roßtal 1953 Nr. 02 / 2020 Amtsblatt des Marktes Roßtal 73
Amtliche Veröffentlichungen Markt Roßtal Bekanntmachung über die Einsicht in die Wählerverzeichnisse und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl des Gemeinderats, des Ersten Bürgermeisters, des Kreistags und des Landrats am 15. März 2020 1. Die Wählerverzeichnisse für die Stimmbezirke werden an den Werktagen während der allgemeinen Dienststunden in der Zeit vom 24.02.2020 (20. Tag vor dem Wahltag) bis zum 28.02.2020 (16. Tag vor dem Wahltag) von Montag bis Freitag vormittags in der Zeit von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr von Montag bis Mittwoch nachmittags in der Zeit von 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr am Donnerstag nachmittags in der Zeit von 13:00 Uhr bis 19:00 Uhr im Rathaus, Zi.Nr. E.0.2 (EG), Marktplatz 1, 90574 Roßtal barrierefrei für Wahlberechtigte zur Einsicht bereitgehalten. Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder die Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder die Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder eine Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht zur Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk nach dem Meldegesetz eingetragen ist. 2. Das Stimmrecht kann nur ausüben, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder für unvollständig hält, kann innerhalb der oben genannten Einsichtsfrist Beschwerde einlegen. Die Beschwerde kann schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde oder der Verwaltungsgemeinschaft eingelegt werden. 3. Wahlberechtigte, die in einem Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten spätestens am 23.02.2020 (21. Tag vor dem Wahltag) eine Wahlbenachrichtigung mit einem Vordruck für einen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Beschwerde gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Stimmrecht nicht ausüben kann. 4. Wer in einem Wählerverzeichnis eingetragen ist und keinen Wahlschein besitzt, kann nur in dem Stimmbezirk abstimmen, in dessen Wählerverzeichnis er geführt wird. 5. Wer einen Wahlschein besitzt, kann das Stimmrecht ausüben 5.1 bei Gemeindewahlen durch Stimmabgabe in jedem Abstimmungsraum der Gemeinde, die den Wahlschein ausgestellt hat, 5.2 bei Landkreiswahlen durch Stimmabgabe in jedem Abstimmungsraum innerhalb des Landkreises; gilt der Wahlschein zugleich für Gemeindewahlen, kann die Stimmabgabe hierfür nur in dieser Gemeinde erfolgen, 5.3 durch Briefwahl. 6. Einen Wahlschein erhalten auf Antrag 6.1 Wahlberechtigte, die in einem Wählerverzeichnis eingetragen sind. 6.2 Wahlberechtigte, die in einem Wählerverzeichnis nicht eingetragen sind, wenn 6.2.1 sie nachweisen, dass sie ohne Verschulden die Antragsfrist für die Eintragung in das Wählerverzeichnis oder die Frist für die Beschwerde wegen der Richtigkeit und der Vollständigkeit des Wählerverzeichnisses versäumt haben, oder 6.2.2 ihr Wahlrecht erst nach Ablauf der in Nr. 6.2.1 genannten Antrags- oder Beschwerdefristen entstanden ist, oder 6.2.3 ihr Wahlrecht im Beschwerdeverfahren festgestellt worden ist und sie nicht in einem Wählerverzeichnis eingetragen wurden. 74 Amtsblatt des Marktes Roßtal Nr. 02 / 2020
Amtliche Veröffentlichungen 7. Der Wahlschein kann bis zum 13.03.2020 (2. Tag vor dem Wahltag), 15 Uhr, bei dem Wahlamt im Rathaus, Zi.Nr. E.0.2 (EG), Marktplatz 1, 90574 Roßtal schriftlich oder mündlich, nicht aber fernmündlich, beantragt werden. Die Schriftform gilt durch Telefax, E-Mail oder durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form als gewahrt. Der mit der Wahlbenachrichtigung übersandte Vordruck kann verwendet werden. In den Fällen der Nr. 6.2 können Wahlscheine noch bis zum Wahltag, 15 Uhr, beantragt werden. Gleiches gilt, wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Abstimmungsraum nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann. 8. Wer den Antrag für einen Anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen gesonderten Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. 9. Die Wahlberechtigten erhalten mit dem Wahlschein - einen Stimmzettel für jede oben bezeichnete Wahl, - einen Stimmzettelumschlag für alle Stimmzettel, - einen hellroten Wahlbriefumschlag für den Wahlschein und den Stimmzettelumschlag mit der Anschrift der Behörde, an die der Wahlbrief zu übersenden ist, - ein Merkblatt für die Briefwahl. 10. Der Wahlschein, die Stimmzettel und die Briefwahlunterlagen werden den Wahlberechtigten zugesandt. Sie können auch an die Wahlberechtigten persönlich ausgehändigt werden. Anderen Personen als den Wahlberechtigten dürfen der Wahlschein, die Stimmzettel und die Briefwahlunterlagen nur ausgehändigt werden, wenn die Berechtigung zum Empfang durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird. Von der Vollmacht darf nur Gebrauch gemacht werden, wenn die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Gemeinde vor der Aushändigung der Unterlagen schriftlich zu versichern. Die bevollmächtigte Person muss bei Abholung der Unterlagen das 16. Lebensjahr vollendet haben; auf Verlangen hat sie sich auszuweisen. Kann eine wahlberechtigte Person infolge einer Behinderung weder die Unterlagen selbst abholen noch einem Dritten eine Vollmacht erteilen, darf sie sich der Hilfe einer Person ihres Vertrauens bedienen. Diese hat unter Angabe ihrer Personalien glaubhaft zu machen, dass sie entsprechend dem Willen der wahlberechtigten Person handelt. 11. Verlorene Wahlscheine werden nicht ersetzt. Versichert eine wahlberechtigte Person glaubhaft, dass ihr der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihr bis zum Tag vor dem Wahltag, 12 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden. 12. Ein Wahlberechtigter, der des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe seiner Stimme gehindert ist, kann sich zur Stimmabgabe der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfsperson muss das 16. Lebensjahr vollendet haben. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer vom Wahlberechtigten selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt. Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung des Wahlberechtigten ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenkonflikt der Hilfsperson besteht. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl einer anderen Person erlangt hat. 13. Bei der Briefwahl müssen die Stimmberechtigten den Wahlbrief mit den Stimmzetteln und dem Wahlschein so rechtzeitig an die auf dem Wahlbriefumschlag angegebene Stelle einsenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltag bis 18 Uhr eingeht. Er kann dort auch abgegeben werden. Nähere Hinweise darüber, wie die Briefwahl auszuüben ist, ergeben sich aus dem Merkblatt für die Briefwahl. 7. Februar 2020 Völkl Erster Bürgermeister Nr. 02 / 2020 Amtsblatt des Marktes Roßtal 75
Amtliche Veröffentlichungen Grundschule Roßtal, Schulstraße 20, 90574 Roßtal Telefon (09127) 95 99 0 Telefax (09127) 95 99 55 E-Mail verwaltung@grundschule-rosstal.de Einladung zum Informationsabend Schulanmeldung 2020 Sehr geehrte Eltern, hiermit laden wir Sie zu einem Informationsabend zur Schulanmeldung 2020 sehr herzlich ein. Er findet am Mittwoch, 11.03.2020 um 19.30 Uhr in der Aula der Grundschule statt. Die Schulleitung möchte Sie gerne umfassend zu folgenden Themen informieren: Allgemeine Informationen zur Einschulung Ablauf der Schuleinschreibung Organisatorische Fragen zum Schulanfang Zurückstellung Einschulungskorridor Informationen zu den jahrgangsgemischten Klassen und dem Konzept der flexiblen Grundschule Mit freundlichen Grüßen gez. J. Wiegartz, Schulleitung 76 Amtsblatt des Marktes Roßtal Nr. 02 / 2020
Amtliche Veröffentlichungen Bekanntmachung über die Schulanmeldung 2020 Am Donnerstag, den 26. März 2020 findet die Anmeldung zur Grundschule für die Schulanfänger im Schuljahr 2020/2021 statt. Zeit: 10.00 – 15.30 Uhr Ort: Grundschule Roßtal, Schulstr. 20 Pausenhalle, Mehrzweckraum, Klassenzimmer der 1. und 2. Klassen Anzumelden sind: 1. alle Kinder, die zwischen dem 01.10.2013 und dem 30.09.2014 (einschließlich) geboren sind. 2. alle Kinder, die im Schuljahr 2019/2020 schon einmal angemeldet, vom Besuch der Grundschule jedoch zurückgestellt wurden bzw. den Einschulungskorridor genutzt haben. Die Pflicht zur Schulanmeldung besteht auch dann, wenn die Erziehungsberechtigten beabsichtigen, ihr Kind vom Besuch der Grundschule zurückstellen zu lassen oder in eine andere Schule zu schicken. 3. Für Kinder, die zwischen dem 01.07. und 30.09. sechs Jahre alt werden, können Eltern den sogenannten Einschulungskorridor nutzen und ihr Kind nach der formellen Schuleinschreibung, nach einem Screening und nach Beratung durch die Schule zurückstellen. Dies muss schriftlich bis 14. April erfolgen. Kinder, die zwischen dem 01.10.2014 und dem 31.12.2014 geboren sind, können auf Antrag angemeldet werden. Eine Überprüfung der Schulfähigkeit findet statt, wenn Auffälligkeiten bei der Schulaufnahme beobachtet werden oder wenn die Eltern beraten werden wollen. Darüber hinaus können Kinder als vorzeitige SchülerInnen aufgenommen werden (Geburtsdatum ab dem 01.01.2015). Die Schulfähigkeit muss durch ein schul- psychologisches Gutachten bestätigt werden. 4. Die Erziehungsberechtigten sollen persönlich mit dem Kind zur Schulanmeldung kommen, im Verhinderungsfalle können sie einen Vertreter beauftragen. Dann muss die Unterschrift des Erziehungsberechtigten nachgeholt werden. Ist auch das nicht möglich, setzen Sie sich bitte mit der Schulleitung zur Vereinbarung eines gesonderten Termins telefonisch in Verbindung: Tel. 09127/95990. Eltern, die ihre Kinder in einer staatlich anerkannten Privatschule anmelden, werden gebe- ten, der Schulleitung dies bis zum 16.03.2020 mitzuteilen. Die Erziehungsberechtigten und ihre Vertreter müssen bei der Schulanmeldung die nach dem Anmeldeblatt erforderlichen Angaben machen und durch Vorlage der Geburtsurkunde belegen. Sind mehrere Erziehungsberechtigte vorhanden, so müssen sie die Anmeldung im gegenseitigen Einverständnis vornehmen. In der Regel genügt hierfür die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten auf dem Anmeldeblatt. In Zweifelsfällen und bei vor-vorzeitiger Anmeldung ist jedoch die schriftliche Zustimmung des anderen Erziehungsberechtigten auf dem Anmeldeblatt erwünscht. Bitte bringen Sie auch die Bestätigung der Einschulungsuntersuchung mit. Bei Alleinerziehenden ist ein Sorgerechtsbeschluss oder eine Negativerklärung zum Sorgerecht vorzulegen. In den Kindertagesstätten werden zur Schulanmeldung Termine vereinbart. Besucht das Kind keinen Kindergarten im Gemeindegebiet, bitten wir um telefonische Rücksprache mit der Schule Tel. 09127/95990. Schulanmeldung ist Pflicht: Erziehungsberechtigte, welche die ihnen obliegende Anmeldung eines Schulpflichtigen ohne berechtigten Grund vorsätzlich oder fahrlässig unterlassen, können nach Art. 19 Abs. 1 Nr. 1 des Schulpflichtgesetzes mit Geldbuße belegt werden. Roßtal, im Januar 2020 gez. J. Wiegartz, Schulleitung Nr. 02 / 2020 Amtsblatt des Marktes Roßtal 77
Amtliche Veröffentlichungen Hort an der Grundschule In der Gasse 22 90574 Roßtal Tel.: 09127/ 90 59 97- 0 kinderhort@grundschule-rosstal.de Die Neuanmeldung für den Hort an der Grundschule für das Schuljahr 2020/2021 findet in einem persönlichen Gespräch in der Einrichtung statt, bitte vereinbaren Sie dafür einen Termin, Ansprechpartner ist Frau Ehrlich. Der Hort an der Grundschule ist eine familienunterstützende Einrichtung des Marktes Roßtal. Wir sehen unseren Auftrag in der Betreuung, Bildung und Erziehung von Grundschülern. Voraussetzung für die Aufnahme in den Hort ist ein Betreuungsbedarf und die Nutzung der Betreuung von mindestens 15 Wochenstunden bis 20 Wochenstunden. Wir bieten Ihrem Kind im Anschluss an den Schulunterricht, sowohl durch unsere persönliche Zuwendung und Aufmerksamkeit, als auch durch die Räumlichkeiten, vielfältige Spiel- und Entspannungsmöglichkeiten. Neben der freien Spielzeit bereiten wir täglich freizeitpädagogische Aktivitäten für Ihr Kind vor. Zwischen 15.00 Uhr und 16.00 Uhr finden diese kreativen, sportlichen, musischen und unterhaltenden Angebote sowie Projekte statt. Hier kann Ihr Kind neue, freizeitgestaltende Beschäftigungen kennenlernen, Begabungen entdecken und weiterentwickeln sowie die Gemeinschaft und das Zusammengehörigkeitsgefühl zu einer Gruppe erleben. Als einen weiteren Schwerpunkt unserer Arbeit sehen wir die Unterstützung Ihres Kindes bei der Erledigung der Hausaufgaben. In einer ruhigen Arbeitsatmosphäre und mit der nötigen Hilfestellung begleiten wir Ihr Kind auf dem Weg zum selbständigen Arbeiten. Mit Zuspruch und Trost, Ermutigung und freudiger Anteilnahme stehen wir Ihrem Kind gerne zur Seite. Eine intensive Zusammenarbeit mit allen Personen und Institutionen, die an der Entwicklung Ihres Kindes beteiligt sind, ist für uns selbstverständlich. Wir begleiten Ihr Kind auf dem Weg zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit indem wir es unterstützen, seine geistigen, emotionalen, kreativen, körperlichen und sozialen Kräfte weiterzuentwickeln. Unserer Arbeit liegt ein christliches Menschenbild zugrunde. Hortbetreuung vor dem Schulunterricht: Die Betreuung beginnt ab 6.30 und endet mit der Begleitung der Kinder in die Grundschule um 7.45 Uhr. Die Regelbetreuung beginnt nach Beendigung des Unterrichtes und endet Mo. - Do. um 17.00 Uhr und Fr. um 16.00 Uhr. Während der Schulferien ist der Kinderhort täglich von 7.30 bis 17.00 Uhr und Fr. bis 16.00 Uhr geöffnet. In dieser Zeit findet ein abwechslungsreiches Ferienprogramm statt. 78 Amtsblatt des Marktes Roßtal Nr. 02 / 2020
Amtliche Veröffentlichungen Die diesjährige Anmeldung für die Mittagsbetreuung an der Grundschule findet am Freitag, 21. Februar 2020 von 8.00 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00 Uhr – 15.30 Uhr in den Räumen der Einrichtung statt. Anmeldung: 2. Stock der Grundschule, Ansprechpartner Frau Lösel 9599-23 Sollten Sie an diesem Tag keine Zeit haben, können Sie dies an der Schulanmeldung nachholen. Ziel der Mittagsbetreuung ist es, vor allem halbtags berufstätige Mütter und Väter bei der Betreuung ihrer Kinder zu unterstützen, wenn ein Hortplatz für den ganzen Nachmittag nicht benötigt wird. Ihr grundschulpflichtiges Kind wird in unserer Einrichtung in der Zeit von 11.15 bis 14.30 Uhr bzw. 16.00 Uhr betreut. Die Mittagsbetreuung findet nur an Unterrichtstagen statt. Ab einer Gruppengröße von mindestens 10 Kindern bieten wir eine Ferienbetreuung an. Termine erhalten Sie über den Flyer. Die pädagogische Gestaltung der Mittagsbetreuung richtet sich darauf aus, den Kindern nach einem arbeitsbetonten Unterricht eine Erholungs- und Entspannungsphase zu bieten. Im Rahmen der Mittagsbetreuung erhalten die Kinder Anregungen für freies Spielen (zum Beispiel Gesellschafts-, Rate- und Rollenspiele), Kicker, Bastel- sowie Malangebote. Bei geeignetem Wetter gehen wir täglich in den Hof, wo sich die Kinder mit Fußball, Tischtennis, Inlinern und verschiedenen Spielmaterialien austoben können. Die Hausaufgaben finden in einem separaten Raum statt. Wir geben den Kindern gerne Hilfestellung, können aber keine Einzelbetreuung bei den Hausaufgaben übernehmen. Für die verlängerte Mittagsbetreuung findet eine verbindliche Hausaufgabenbetreuung statt. Ein warmes Mittagessen bieten wir täglich für die Kinder an. Die zusätzlichen Kosten werden separat abgerechnet. Ansonsten kann mitgebrachtes Essen (Vesper, Cornflakes…) in unserer Küche verzehrt werden. Die Betreuungsgebühr ist in voller Höhe zu leisten, unabhängig davon, wie oft Ihr Kind die Betreuung in Anspruch nimmt. Nr. 02 / 2020 Amtsblatt des Marktes Roßtal 79
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Amtliche Veröffentlichungen Redaktionsschluss des kommenden IMPRESSUM Amtsblattes Herausgeber und verantwortlich für den Nächste Ausgabe des Amtsblattes: amtlichen und redaktionellen Inhalt: Nr. 03 / 2020 Markt Roßtal Erster Bürgermeister Johann Völkl Erscheinungstermin: Marktplatz 1 Mittwoch, 04.03.2020 90574 Roßtal Anzeigenschluss: Redaktion: Mittwoch, 19.02.2019 - 12.00 Uhr Barbara von Grotthuss Tel.: 09127 / 901048 Senden Sie bitte Ihre Inserate und Anfragen Abo- / Anzeigenverwaltung & Satz: ausschließlich an folgende Mail-Adresse: Fa. Andreas Wagner PRINT-WERKSTATT redaktion@amtsblatt-rosstal.de Frau Susanne Wagner Tel.: 09127 / 9031878 redaktion@amtsblatt-rosstal.de Reklamationen Amtsblatt Sollten Sie kein Amtsblatt erhalten, oder andere Be- Anzeigenpreisliste: sonderheiten bei der Zustellung zu beachten sein, ab 01.07.2017 die die Austräger der Firma DWF nicht kennen kön- nen, wenden Sie sich bitte direkt an Firma DWF, Tel.: Hinweis zum Datenschutz 0911 / 969810 oder Mail: info@dwfranken.de Gem. Art. 13 DSGVO weisen wir Sie auf Informati- onen zum Datenschutz hin. Diese können Sie auf der Homepage des Marktes Roßtal wie folgt ent- nehmen: https://www.rosstal.de/informatio- IHRE FEUERWEHR INFORMIERT nen-zum-datenschutz-nach-art.-13-dsgvo Auflage: 5.000 Exemplare, kostenlose Verteilung an die Haushalte des Marktes Roßtal und seiner Ortsteile. Die Freiwillige Feuerwehr Roßtal Erscheinungsdatum des Amtsblattes: ist jeden Montag 3-wöchig, jeweils Mittwoch von 18.00 - 20.00 Uhr Druck: im Feuerwehrhaus für Gutenberg Druck GmbH, Uttenreuth; Druck auf Umweltpapier, für evtl. Druckfehler wird keine Haf- Fragen und Informationen da! tung übernommen. Martin-Luther-Str. 1 Coverfoto / Motiv: Jan Roscher, Roßtal 90574 Roßtal Sonderzug aus Nürnberg nach Rothenburg o.d.T. Nr. 02 / 2020 Amtsblatt des Marktes Roßtal 81
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