AMTSBLATT Markt Roßtal - Nr. 02 2020 - Markt Roßtal

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AMTSBLATT Markt Roßtal - Nr. 02 2020 - Markt Roßtal
AMTSBLATT
                Markt                           Roßtal
Nr. 02 - 2020

                                                                                        .20
                                                                         19.02. - 03.03
                             Amtliche Veröffentlichungen

    Donnerstag, 20.02.2020   Dienstag, 03.03.2020         Sonntag, 15.03.2020
    Faschingsgaudi für       Öffentliche Sitzung des      Kommunalwahl
    Jung und Alt             Bau- und Umweltausschusses
AMTSBLATT Markt Roßtal - Nr. 02 2020 - Markt Roßtal
Amtliche Veröffentlichungen

 Öffentliche Sitzung des                                  9. Bauanfragen
 Bau- und Umweltausschusses                               10. Bauanträge
                                                          11. Anfragen, Anträge
 am Dienstag, den 03.03.2020, 18.30 Uhr
 im Sitzungssaal des Rathauses Roßtal                     Änderungen und Ergänzungen der Tagesordnung
 Tagesordnung:                                            sowie die einzelnen Bauanfragen und Bauanträge
 1. Genehmigung der Niederschrift über die                werden auf der Internetseite www.rosstal.de und
    Sitzung vom 28.01.2020                                im Schaukasten an der Ostseite des Rathauses be-
 2. Allgemeine Informationen des Ersten Bürger-           kannt gemacht.
    meisters, ggf. Beratung und Beschlussfassung
 3. Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 66 "Roßtal
    - Nördlich Am Rebstock"                               Flurneuordnung und Dorferneuerung
    hier:                                                 Buttendorf Markt Roßtal, Landkreis Fürth
    1. Abwägung der während der Öffentlichkeits-          Geringfügige Änderung des Verfahrens-
    und Behördenbeteiligung eingegangenen An-             gebietes - Bekanntmachung
    träge und Stellungnahmen
    2. Satzungsbeschluss                                  Das Amt für Ländliche Entwicklung Mittelfranken
 4. 2. Änderung des Flächennutzungsplans 2018             hat mit Beschluss vom 10.01.2020 das Verfahrensge-
    (Erweiterung Gewerbegebiet Buchschwabach)             biet des oben genannten Verfahrens geändert.
    hier:
    1. Abwägung der während der Öffentlichkeits-          Der Beschluss und die 1. Änderungskarte zur Ge-
    und Behördenbeteiligung eingegangenen An-             bietskarte sind in der Verwaltung des Marktes Roß-
    träge und Stellungnahmen                              tal, Zimmer 2.05, Marktplatz 1, 90574 Roßtal,
    2. Empfehlung an den Marktgemeinderat den
    Feststellungsbeschluss zu fassen                              vom 28.02.2020 mit 13.03.2020
 5. Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 63
    "Erweiterung Gewerbegebiet Buchschwabach"             ausgelegt und können dort während der Dienst-
    hier: Abwägung der während der Öffentlich-            stunden eingesehen werden.
    keits- und Behördenbeteiligung eingegangenen
    Anträge und Stellungnahmen                            Der Beschluss und die 1. Änderungskarte zur Ge-
 6. Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 60                 bietskarte können innerhalb von drei Monaten nach
    "Jahnturnhalle"                                       dem Zeitpunkt dieser öffentlichen Bekanntmachung
    hier:                                                 auch auf der Internetseite des Amtes für Ländliche
    1. Vorstellung des ergänzten Entwurfs hinsicht-       Entwicklung Mittelfranken unter dem Link „Ände-
    lich des Immissionsschutzes                           rung des Verfahrensgebietes“ eingesehen werden
    2. erneute Billigung der Öffentlichkeits- und
    Behördenbeteiligung                                   http://www.landentwicklung.bayern.de/
 7. 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 9                  mittelfranken/137283/
    "An der Jahnstraße"
    hier:                                                 Roßtal, 22.01.2020
    1. Vorstellung des ergänzten Entwurfs hinsicht-       gez.
    lich des Immissionsschutzes                           Völkl
    2. erneute Billigung der Öffentlichkeits- und         Erster Bürgermeister
    Behördenbeteiligung
 8. 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 18
    "Hasensprung"                                         Homepage des Marktes Roßtal
    hier:
    1. ergänzende Abwägung bzgl. des Baustellen-          Alle Informationen finden Sie auch auf unserer
    verkehrslärms                                         Homepage
    2. erneute Billigung der Öffentlichkeits- und                      www.rosstal.de
    Behördenbeteiligung

58                                      Amtsblatt des Marktes Roßtal                            Nr. 02 / 2020
AMTSBLATT Markt Roßtal - Nr. 02 2020 - Markt Roßtal
Amtliche Veröffentlichungen

 Müllabfuhr - Biotonne Roßtal - Weitersdorf                Dateiformat für die Inserate im Amtsblatt

 betrifft: Eibenstraße, Eichelgraben, Ginsterweg, Ha-      Die Dateiformate .doc und .xls der MS-Office Pro-
 selweg, Lärchenweg, Thalheimer Straße, Westring           gramme bis zu den Versionen "Word 2007" und
                                                           "Excel 2007" eigenen sich zur Verbreitung von
 Die Leerung der Biotonnen findet - abweichend von         Schadsoftware (Viren, Trojaner usw.) und werden
 Abfuhrkalender und App - zu diesen Terminen statt:        dementsprechend auch missbraucht.

 Do. 16.01.2020   Mi. 29.01.2020     Mi. 12.02.2020        Wir haben deshalb im Rahmen der Informationssi-
 Mi. 26.02.2020   Mi. 11.03.2020     Mi. 18.03.2020        cherheit sichergestellt, dass E-Mailnachrichten auch
 Mi. 25.03.2020   Mi. 01.04.2020     Mi. 08.04.2020        an die Amtsblattredaktion, die diese Dateiformate
 Do. 16.04.2020   Mi. 22.04.2020     Mi. 29.04.2020        als Anhang haben, herausgefiltert und nicht an den
                                                           Adressaten in der Verwaltung weitergeleitet wer-
 Mi. 06.05.2020   Mi. 13.05.2020     Mi. 20.05.2020
                                                           den. Bitte verwenden Sie deshalb für Ihre Inserate,
 Mi. 27.05.2020   Do. 04.06.2020     Mi. 10.06.2020        Beiträge, Anzeigen usw. unbedingt die Dateiformate
 Mi. 17.06.2020   Mi. 24.06.2020     Mi. 01.07.2020        .pdf, .docx und .xlsx.
 Mi. 08.07.2020   Mi. 15.07.2020     Mi. 22.07.2020
 Mi. 29.07.2020   Mi. 05.08.2020     Mi. 12.08.2020        Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.
 Mi. 19.08.2020   Mi. 26.08.2020     Mi. 02.09.2020        Ihre Amtsblattredaktion
 Mi. 09.09.2020   Mi. 16.09.2020     Mi. 23.09.2020
 Mi. 30.09.2020   Mi. 07.10.2020     Mi. 14.10.2020
                                                           Notariats-Sprechstunde
 Mi. 21.10.2020   Mi. 28.10.2020     Mi. 04.11.2020
 Mi. 18.11.2020   Mi. 02.12.2020     Mi. 16.12.2020        Die nächste Notariatssprechstunde im Alten Rat-
 Do. 31.12.2020                                            haus, Rathausgasse 2, Zi. 03 / EG, findet statt
                                                           am
 Die Anwohner werden über das Ende dieser vorü-                       Dienstag, 03. März 2020
 bergehenden Verlegung rechtzeitig informiert.                        von 14.00 bis 17.00 Uhr.

 Quelle: https://www.landkreis-fuerth.de/                  Um telefonische Voranmeldung unter Tel.: 09103 /
 zuhause-im-landkreis/umwelt-und-bauen/                    1027 wird gebeten.
 abfallwirtschaft.html

                                                           Sozialpsychiatrischer Dienst Fürth
 Bauberatung im Marktbauamt                                Der Sozialpsychiatrische Dienst Fürth (Stadt und
 Aufgrund der momentanen personellen Situation             Landkreis) bietet in Zusammenarbeit mit dem
 im Marktbauamt können Bauberatungen zunächst              Markt Roßtal, dem Evang.-Luth. und Kath. Pfarramt
 bis Ende des Jahres nur noch am                           Sprechstunden in Roßtal im Alten Rathaus an.

 Dienstag                                                  Um telefonische Anmeldung unter Tel.: 0911 /
 von 8.00 bis 12.00 Uhr und 15.00 bis 16.00 Uhr            9756670 wird gebeten.

 sowie am
                                                           Unser Bürgerbüro - für alle Fragen offen -
 Donnerstag
 von 8.00 bis 12.00 Uhr und 15.00 bis 19.00 Uhr            Rathaus - Erdgeschoss / Tel.: 09127 / 9010-0
                                                           Öffnungszeiten:
 erfolgen.
                                                           Montag bis Freitag        8.00 - 12.00 Uhr
 Bitte vereinbaren Sie hierfür unbedingt einen Ter-
                                                           Dienstag                 15.00 - 16.00 Uhr
 min unter der Rufnummer 09127 / 9010-53.
                                                           Donnerstag		             15.00 - 19.00 Uhr
 Für Ihr Verständnis bedanken wir uns.

Nr. 02 / 2020                            Amtsblatt des Marktes Roßtal                                         59
AMTSBLATT Markt Roßtal - Nr. 02 2020 - Markt Roßtal
Amtliche Veröffentlichungen

 Öffnungszeiten des Rathauses, der VHS,                        Tag der offenen Tür -
 der SMS und der Bücherei Roßtal                               Gymnasium Carolinum Ansbach
 Rathaus des Marktes Roßtal                                    Das Gymnasium Carolinum Ansbach (Reuterstr. 9,
 Marktplatz 1 - Tel.: 09127 / 9010-0                           91522 Ansbach) veranstaltet am
 Montag bis Freitag         08.00 - 12.00 Uhr
 Dienstag		                 15.00 - 16.00 Uhr                             Samstag, dem 21. März 2020
 Donnerstag		               15.00 - 19.00 Uhr                               von 9.00 bis 12.00 Uhr

 Bücherei des Marktes Roßtal                                   einen Tag der offenen Tür.
 Schulstr. 36 - Tel.: 09127 / 9047157
 Montag 			                   14.00 - 18.00 Uhr                Die Schule ist ein sprachliches, humanistisches und
 Dienstag		                   14.00 - 16.30 Uhr                musisches Gymnasium. Alle Eltern der Schülerin-
 Mittwoch		                   14.00 - 16.30 Uhr                nen und Schüler, die in das Gymnasium übertreten
 Donnerstag 		                14.00 - 19.00 Uhr                möchten, sind herzlich eingeladen, zusammen mit
 Freitag		                    10.00 - 12.00 Uhr                ihren Kindern das Carolinum zu besuchen.

 Volkshochschule des Marktes Roßtal                            Wir freuen uns darauf, Sie durch unser Haus zu füh-
 Rathausgasse 2 - Tel.: 09127 / 901070                         ren, Ihre Fragen zu beantworten und gemeinsam
 Geänderte Öffnungszeiten ab Februar 2020:                     mit Ihnen einen erlebnisreichen Vormittag zu ver-
 Mo., Di., Mi., Fr.		      10.00 - 13.00 Uhr                   bringen.
 Donnerstag		              16.00 - 19.00 Uhr
                                                               gez. Dr. Petrus Müller
 Sing- und Musikschule südl. Landkreis Fürth                   Schulleiter
 Rathausgasse 2 - Tel.: 09127 / 901036
 Neue Öffnungszeiten:
 Informationsabend
 Montag		                  09.00 – 12.00 Uhr                                 Einladung zur
 		                         14.00 – 16.00 Uhr                        Jahreshauptversammlung der
 Dienstag                  09.00
 Städtische Wirtschaftsschule      – 12.00 Uhr                            Jagdgenossenschaft
 Mittwoch
 Schwabach                 09.00 – 12.00 Uhr                         Groß- und Kleinweismannsdorf
 		                         14.00 – 16.00 Uhr
 NEU: Übertritt nach der
 Donnerstag                   5. Klasse
                           09.00   – 12.00 möglich!
                                           Uhr
 Freitag                          geschlossen
 19.02.20 + 25.03.20 18:30 Uhr                                  Am 03. März 2020 um 19.30 Uhr findet im
 Aula der Städtischen Wirtschaftsschule                         "Gasthaus Zur Post" in Großweismanns-
 Das Büro derSüdliche
 Schwabach,    Sing- und Musikschule
                       Ringstr. 9a    bleibt während
                                                                dorf die alljährliche Jahreshauptver-
 der bayerischen Schulferien geschlossen.
 Anmeldung                                                      sammlung statt.
 17.02.20–21.02.20 + 16.03.20-27.03.20
                                                                Tagesordnung:
 Informationsabend
                                                                1.   Begrüßung
 Probeeinschreibung für eine Staatliche                         2.   Bericht des Schriftführers
 Fachoberschule in Schwabach                                    3.   Bericht des Kassenwarts
 Städtische Berufsoberschule Schwabach                          4.   Entlastung des Kassiers/Vorstandschaft
                                                                5.   Wünsche und Anträge
 5. März 2020 – 18:00 Uhr
 Aula der Städtischen Wirtschaftsschule
 Schwabach, Südliche Ringstr. 9 a                               gez. Hans Bogendörfer
                                                                Vorstand
 Anmeldung
 02.03.2020 – 13.03.2020

60                                           Amtsblatt des Marktes Roßtal                             Nr. 02 / 2020
AMTSBLATT Markt Roßtal - Nr. 02 2020 - Markt Roßtal
Amtliche Veröffentlichungen

 Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses                    Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs.
 für die Einbeziehungssatzung Nr. 11                       3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen.
 „Stöckach – Nördlich Fasanenweg“ des                      Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für
 Marktes Roßtal                                            nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermö-
                                                           gensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren
 Der Bau- und Umweltausschuss des Marktes Roßtal           nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermö-
 hat am 28.01.2020 die Einbeziehungssatzung Nr. 11         gensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des An-
 „Stöckach – Nördlich Fasanenweg“ (§ 34 Abs. 4 Satz        spruches herbeigeführt wird.
 1 Nr. 3 Baugesetzbuch – BauGB) als Satzung be-
 schlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß            Hinweis zum Datenschutz
 § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) ortsüblich        Gem. Art. 13 DSGVO weisen wir Sie auf Informa-
 bekannt gemacht.                                          tionen zum Datenschutz hin. Diese können Sie auf
                                                           der Homepage des Marktes Roßtal wie folgt ent-
 Mit dieser Bekanntmachung tritt die Einbeziehungs-        nehmen:
 satzung Nr. 11 in Kraft (§ 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB).       https://www.rosstal.de/informationen-zum-
                                                           datenschutz-nach-art.-13-dsgvo
 Jedermann kann die Einbeziehungssatzung mit der
 Satzung und der Begründung beim Markt Roßtal,             Roßtal, 29.01.2020
 Bauamt, Zi. Nr. 2.05, Marktplatz 1, 90574 Roßtal,         Markt Roßtal
 während der üblichen Öffnungszeiten einsehen und          gez.
 über deren Inhalt Auskunft verlangen. Außerdem            Völkl
 sind die o.g. Unterlagen auf unserer Internetseite        Erster Bürgermeister
 www.rosstal.de unter Bauen & Wohnen ebenfalls
 verfügbar.
                                                           Forstrevier Cadolzburg des Forstbetriebs
 Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung            Rothenburg der Bayerischen Staatsforsten
 der Verletzung von Verfahrens- und Formvor-
 schriften und von Mängeln der Abwägung sowie die          Zum 01.03.2020 tritt Herr Abel in den Ruhestand
 Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewie-        und sein Nachfolger Herr Hetzer übernimmt die Re-
 sen.                                                      vierleitung Cadolzburg des Forstbetriebes Rothen-
                                                           burg der Bayerischen Staatsforsten.
 Unbeachtlich werden demnach
                                                           Herr Hetzer wird in das Forsthaus in Cadolzburg
 1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB        einziehen, so dass der Geschäftssitz in der Nürnber-
    beachtliche Verletzung der dort bezeichneten           ger Straße 6 verbleibt. Die Sprechzeiten von Herrn
    Verfahrens- und Formvorschriften,                      Hetzer werden ab 01.03.2020 jeweils am Mittwoch,
 2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2           von 16.00 bis 18.00 Uhr in Cadolzburg, Nürnberger
    BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften          Straße 6, abgehalten.
    über das Verhältnis der Einbeziehungssatzung
    und                                                    Die Kontaktdaten von Herrn Hetzer:
 3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Män-        maximilian.hetzer@baysf.de, Tel.: 09103 / 8223
    gel des Abwägungsvorgangs und
 4. nach § 214 Abs. 2a im beschleunigten Verfahren
    beachtliche Fehler,                                    Dienstbetrieb im Rathaus am
                                                           Faschingsdienstag
 wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekannt-
 machung der Einbeziehungssatzung schriftlich ge-          Am Faschingsdienstag, 25. Februar 2020, ist das
 genüber dem Markt Roßtal geltend gemacht wor-             Rathaus von 8.00 bis 12.00 Uhr geöffnet.
 den sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder
 den Mangel begründen soll, ist darzulegen.                Die an Dienstagen im Rathaus übliche Öffnungszeit
                                                           von 15.00 bis 16.00 Uhr entfällt.

Nr. 02 / 2020                            Amtsblatt des Marktes Roßtal                                           61
AMTSBLATT Markt Roßtal - Nr. 02 2020 - Markt Roßtal
Amtliche Veröffentlichungen

 Hinweise zum Halten und Parken                             Rücksichtslos und unbedacht abgestellte Fahrzeuge
                                                            können im Einsatzfall von Feuerwehr und Rettungs-
 Leider beachten viele Verkehrsteilnehmer die ge-           diensten dazu führen, dass äußerst wertvolle Zeit
 setzlichen Regelungen des §12 der Straßenverkehrs-         für die Brandbekämpfung oder Rettung von Men-
 Ordnung (StVO) zum Halten und Parken nicht.                schenleben verloren geht. Dort, wo vielleicht noch
 Da wir immer wieder Beschwerden erhalten und               ein Pkw durchkommt, kann es für die großen Feu-
 Haltverbote gefordert werden, möchten wir einige           erwehr- und Rettungsdienstfahrzeuge schon viel zu
 Regelungen zum Halten und Parken in Erinnerung             eng sein.
 bringen.
                                                            Das Parken ist unzulässig
 Was ist Halten und was ist Parken?                         • vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen
 Halten ist jede gewollte Fahrtunterbrechung auf               bis zu je 5 m von den Schnittpunkten der Fahr-
 der Fahrbahn und auf dem Seitenstreifen, die nicht            bahnkanten,
 durch die Verkehrslage oder eine Anordnung, z.B.           • wenn es die Benutzung gekennzeichneter Park-
 durch einen Polizeibeamten, eine Verkehrsregel                flächen verhindert,
 oder ein Verkehrszeichen, veranlasst ist.                  • vor Grundstücksein- und -ausfahrten, auf
                                                               schmalen Fahrbahnen auch ihnen gegenüber,
 Parken liegt dann vor, wenn der Fahrer sein Fahr-          • über Schachtdeckeln und anderen Verschlüs-
 zeug verlässt oder länger als 3 Minuten hält.                 sen, wo durch Zeichen 315 oder eine Parkflä-
                                                               chenmarkierung das Parken auf Gehwegen er-
 Wann ist das Halten und wann das Parken verboten?             laubt ist,
 Das Halten ist unzulässig                                  • vor Bordsteinabsenkungen.
 • an engen und an unübersichtlichen Straßenstellen,
 • im Bereich von scharfen Kurven,                          Parken gegenüber von Grundstücksein- und
 • auf Einfädelungs- und auf Ausfädelungsstreifen,          -ausfahrten:
 • auf Bahnübergängen,                                      Ein Parkverbot gegenüber von Grundstücksein- und
 • vor und in amtlich gekennzeichneten Feuer-               -ausfahrten bei schmalen Fahrbahnen besteht dann,
     wehrzufahrten,                                         wenn die Zufahrt konkret wesentlich erschwert wird,
 • soweit es durch Verkehrszeichen verboten ist.            z. B. wegen eines verbleibenden Verkehrsraums von
                                                            nur 3 m. Zu beachten ist, dass vom Benutzer der Ein-
 Enge Straßenstellen:                                       fahrt generell ein mehrmaliges Rangieren verlangt
 Eine gesetzliche Definition zu engen Straßenstellen        werden kann. Ob ein Parkverbot besteht, kann im
 gibt es nicht. Nach der Rechtsprechung ist eine Stra-      Einzelfall nur durch die Polizei festgestellt werden.
 ßenstelle eng, wenn durch haltende Fahrzeuge die
 Durchfahrt eines Fahrzeugs größtmöglicher Breite           Gibt es ein Parkverbot für schwere Fahrzeuge
 (2,55 m) zuzüglich eines Sicherheitsabstandes von          und Anhänger in Wohngebieten?
 mindestens 0,5 m unter Berücksichtigung des Ge-            Mit Kraftfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamt-
 genverkehrs nicht mehr gewährleistet ist. Sofern           masse über 7,5 t sowie mit Kraftfahrzeuganhängern
 gehalten oder geparkt wird, muss noch eine reine           über 2 t zulässiger Gesamtmasse ist innerhalb ge-
 Fahrbahnrestbreite von mindestens 3,05 m vorhan-           schlossener Ortschaften in reinen und allgemeinen
 den sein.                                                  Wohngebieten das regelmäßige Parken in der Zeit
                                                            von 22.00 bis 06.00 Uhr sowie an Sonn- und Fei-
 Sofern die notwendige Restbreite gegeben ist, soll-        ertagen unzulässig. Das gilt nicht auf entsprechend
 ten Fahrzeuge auf beiden Fahrbahnseiten so ver-            gekennzeichneten Parkplätzen sowie für das Parken
 setzt geparkt werden, dass keine Engstelle entsteht        von Linienomnibussen an Endhaltestellen.
 und größere Fahrzeuge die Straßen ohne Probleme
 passieren können. Schließlich brauchen Fahrzeuge           Gibt es ein Parkverbot für Kraftfahrzeuganhänger?
 der Müllabfuhr, Linien- und Schulbusse, LKW oder           Mit Kraftfahrzeuganhängern ohne Zugfahrzeug darf
 auch landwirtschaftliche Fahrzeuge mehr Platz als          nicht länger als zwei Wochen geparkt werden. Das
 ein normaler PKW.                                          gilt nicht auf entsprechend gekennzeichneten Park-
                                                            plätzen.

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AMTSBLATT Markt Roßtal - Nr. 02 2020 - Markt Roßtal
Amtliche Veröffentlichungen

 Was muss beim Halten und Parken beachtet                    Wie kann die Parksituation in Wohngebieten
 werden?                                                     entspannt werden?
 Folgende Grundsätze sind beim Halten und Parken             Parkmöglichkeiten auf öffentlichen Verkehrsflächen
 zu beachten:                                                sind unter Berücksichtigung des § 12 StVO sowie
 • Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu            durch Verkehrszeichen mit Ge- und Verboten zum
     gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte             Halten sowie Parken oft nur begrenzt verfügbar.
     Parkstreifen, zu benutzen, wenn er dazu aus-            Umso wichtiger ist es die vorhandenen Stellplätze,
     reichend befestigt ist, sonst ist an den rechten        Garagen und Carports auf den privaten Grundstü-
     Fahrbahnrand heranzufahren. Das gilt in der             cken zu nutzen, die zum Abstellen von Kraftfahrzeu-
     Regel auch, wenn man nur halten will; jedenfalls        gen dienen und grundsätzlich keiner anderen Nut-
     muss man auch dazu auf der rechten Fahrbahn-            zung. Auch die Schaffung weiterer Stellmöglichkei-
     seite rechts bleiben.                                   ten kann die Parksituation entspannen.

 •   In Einbahnstraßen (Zeichen 220) darf links ge-          Gibt es sonstige Halt- und Parkverbote?
     halten und geparkt werden.                              In der Straßenverkehrsordnung gibt es Verkehrszei-
                                                             chen durch die sich Ge- und Verboten zum Halten
 •   Ist das Parken auf dem Gehweg erlaubt, ist hier-        sowie Parken ergeben.
     zu nur der rechte Gehweg, in Einbahnstraßen
     der rechte oder linke Gehweg, zu benutzen.              Ist das Parken im Bereich einer Bushaltestelle
                                                             zulässig?
 •   An einer Parklücke hat Vorrang, wer sie zuerst          Hier ergibt sich ein Parkverbot aus dem Verkehrszei-
     unmittelbar erreicht; der Vorrang bleibt erhal-         chen 224 „Haltestelle“. Fahrzeugführer dürfen bis zu
     ten, wenn der Berechtigte an der Parklücke vor-         15 m vor und hinter dem Haltestellenzeichen nicht
     beifährt, um rückwärts einzuparken oder wenn            parken.
     sonst zusätzliche Fahrbewegungen ausgeführt
     werden, um in die Parklücke einzufahren. Satz
     1 gilt entsprechend, wenn an einer frei werden-
     den Parklücke gewartet wird.
                                                                  FOS NEUENDETTELSAU
 •   Es ist platzsparend zu parken; das gilt in der Re-
     gel auch für das Halten.

 Ist das Halten und Parken auf Gehwegen erlaubt?
 Nach den oben genannten Grundsätzen ist das Hal-
 ten und Parken auf Gehwegen verboten, soweit es
 nicht durch Verkehrszeichen und durch Parkflä-
 chenmarkierungen ausdrücklich erlaubt ist. Das gilt
 auch auf sehr breiten Gehwegen.
 Genauso ist das Halten und Parken eines Kraftfahr-
 zeugs mit nur zwei Rädern auf dem Gehweg, unab-
 hängig von der Frage, wieviel Platz noch den Fuß-               ANMELDUNG
 gängern verbleibt, grundsätzlich verboten.
                                                               FOS FÜR SOZIALWESEN UND GESTALTUNG
 Darf eine Parkfläche auf der Straße reserviert                 Anmeldung vom 02.03. bis 13.03.2020
 werden?                                                           • Mo-Do: 9:00 bis 15:00 Uhr und Fr: 9:00 bis 13:30 Uhr
 Keiner hat das Recht sich auf einer öffentlichen Ver-             • im Sekretariat, Waldsteig 9, Neuendettelsau

 kehrsfläche eine „private“ Parkfläche durch eine Be-           für mehr Informationen
                                                                    Laurentius-Fachoberschule
 schilderung oder das Aufbringen von Gegenstände                    Tel.: 09874 86401
 auf der Fahrbahn zu reservieren.                                   www.laurentius-fachoberschule.de

Nr. 02 / 2020                              Amtsblatt des Marktes Roßtal                                                     63
AMTSBLATT Markt Roßtal - Nr. 02 2020 - Markt Roßtal
Amtliche Veröffentlichungen

      Der Wahlleiter des Marktes
      Roßtal

           Bekanntmachung der eingereichten Wahlvorschläge
                               für die Wahl des Marktgemeinderats
                                        am 15. März 2020
     Für die Wahl des Marktgemeinderats wurden folgende Wahlvorschläge bis zum 23. Januar
     2020, 18 Uhr, (52. Tag vor dem Wahltag) eingereicht:

       Voraussichtliche
        Ordnungszahl                          Name des Wahlvorschlagsträgers (Kennwort)
             Nr.
             01           Christlich-Soziale Union in Bayern e.V. (CSU)
             02           BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE)
             03           FREIE WÄHLER Bayern / Freie Wähler Roßtal e.V. (FREIE WÄHLER / FWR)
             05           Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
             07           DIE LINKE (DIE LINKE)
             08           Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP)

     23. Januar 2020

     Reeh
     Wahlleiter

64                                         Amtsblatt des Marktes Roßtal                   Nr. 02 / 2020
AMTSBLATT Markt Roßtal - Nr. 02 2020 - Markt Roßtal
Amtliche Veröffentlichungen

     Der Wahlleiter des Marktes
     Roßtal

                   Bekanntmachung der eingereichten Wahlvorschläge
                        für die Wahl des Ersten Bürgermeisters
                                                am 15. März 2020

    Für die Wahl des Ersten Bürgermeisters wurden folgende Wahlvorschläge bis zum 23. Januar 2020
    18 Uhr, (52. Tag vor dem Wahltag) eingereicht:

    voraussichtliche          Name des Wahlvorschlagsträgers      Bewerberin oder Bewerber
     Ordnungszahl                      (Kennwort)                 (Familienname, Vorname, Beruf oder Stand, evtl.
          Nr.                                                     akademische Grade, kommunale Ehrenämter,
                                                                  sonstige Ämter, Gemeindeteil)

                       Christlich-Soziale Union in Bayern e.V.    Krach, Renate, Sparkassenbetriebswirtin,
        01
                       (CSU)                                      Zweite Bürgermeisterin, Roßtal

                       FREIE WÄHLER Bayern / Freie Wähler         Schreiber, Herbert, selbständiger
        03
                       Roßtal e.V. (FREIE WÄHLER / FWR)           Ingenieur, Dipl.-Ing. (FH), Neuses

                       Sozialdemokratische Partei Deutschlands Gegner, Rainer, Informatiker, Dipl.-Inf.
        05
                       (SPD)                                   (FH), Marktgemeinderatsmitglied, Roßtal

        07             DIE LINKE (DIE LINKE)                      Wolf, Tobias, Student, Roßtal

    23. Januar 2020

    ____________________________________
    Reeh
    Wahlleiter

Nr. 02 / 2020                               Amtsblatt des Marktes Roßtal                                            65
AMTSBLATT Markt Roßtal - Nr. 02 2020 - Markt Roßtal
Amtliche Veröffentlichungen

     Der Wahlleiter
     des Marktes Roßtal

                                       Bekanntmachung
                über die Verkündung des vorläufigen Wahlergebnisses
                               der Wahl des Marktgemeinderates und
                                 der Wahl des Ersten Bürgermeisters
                                         am 15. März 2020

     Das vorläufige Ergebnis der Wahl des Marktgemeinderates und der Wahl des Ersten Bürger-
     meisters wird unter dem Vorbehalt der Feststellung durch den Gemeindewahlausschuss durch
     Aushang im Schaukasten an der Ostseite des Rathauses, Marktplatz 1, 90574 Roßtal verkün-
     det.

     Wird das Ergebnis nachträglich mit der Folge berichtigt, dass eine andere Person gewählt ist,
     wird dies in gleicher Weise verkündet.

     Entscheidend für den Beginn der Wochenfrist nach Art 47 Abs. 1 GLKrWG, in der die gewähl-
     ten Personen erklären können, die Wahl nicht anzunehmen, ist der Zeitpunkt des Aushanges
     im Schaukasten an der Ostseite des Rathauses, Marktplatz 1, 90574 Roßtal.

     Nach Ablauf der Wochenfrist gilt die Wahl als angenommen.

     Das gleiche gilt im Falle einer nachträglichen Berichtigung.
     Hier ist entscheidend für den Beginn der Wochenfrist der Zeitpunkt der Verkündung der Be-
     richtigung.

     Roßtal, 03.02.2020

     Reeh
     Wahlleiter

     Angeschlagen am: 05.02.2020                       abgenommen am:

     Veröffentlicht am: 19.02.2020                     im Amtsblatt Nr. 2/2020

66                                      Amtsblatt des Marktes Roßtal                          Nr. 02 / 2020
Amtliche Veröffentlichungen

  Anlage 15 (zu § 51 GLKrWO)

  Der Wahlleiter des Marktes Roßtal

  Zutreffendes ankreuzen            oder in Druckschrift ausfüllen

                                 Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge
                                      für die Wahl des ersten Bürgermeisters
                                                   am 15.03.2020

  Der Wahlausschuss hat für die Wahl des ersten Bürgermeisters die folgenden Wahlvorschläge zugelassen:

    Ord-          Name des Wahlvorschlagsträgers         Bewerberin oder Bewerber                                                        Jahr der
   nungs-         (Kennwort)                             (Familienname, Vorname, Beruf oder Stand, evtl.: akademische Grade, kommunale   Geburt
    zahl                                                 Ehrenämter, sonstige Ämter, Gemeindeteil)

     01           Christlich-Soziale Union in            Krach, Renate, Sparkassenbetriebswirtin, Zweite Bürger-                         1970
                  Bayern e.V. (CSU)                      meisterin, Roßtal

     03           FREIE WÄHLER Bayern /                  Schreiber, Herbert, Dipl.-Ing. (FH), selbständiger Ingenieur,                   1958
                  Freie Wähler Roßtal e.V.               Neuses
                  (FREIE WÄHLER / FWR)

     05           Sozialdemokratische Partei             Gegner, Rainer, Dipl.-Informatiker (FH), Informatiker, Markt-                   1973
                  Deutschlands (SPD)                     gemeinderatsmitglied, Roßtal

     07           DIE LINKE (DIE LINKE)                  Wolf, Tobias, Student, Roßtal                                                   1993

  Nähere Einzelheiten über die Stimmabgabe sind der Wahlbekanntmachung, die noch ergeht, zu entnehmen.

   Datum

   05.02.2020
   Unterschrift

  Angeschlagen am: ________________________                                 abgenommen am: _________________________
                                                                            (Amtsblatt, Zeitung)
  Veröffentlicht am: _________________________                              im _____________________________________

Nr. 02 / 2020                                            Amtsblatt des Marktes Roßtal                                                               67
Amtliche Veröffentlichungen

                                                                                           Anlage 14 Teil 1 (zu § 51 GLKrWO)

     Der Wahlleiter des Marktes Roßtal

     Zutreffendes in Druckschrift ausfüllen

                               Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge
                                      für die Wahl des Marktgemeinderats
                                                 am 15.03.2020

 Der Wahlausschuss hat für die Wahl des Marktgemeinderats die folgenden Wahlvorschläge zugelassen:

      Ordnungs-     Name des Wahlvorschlagsträgers (Kennwort)
         zahl

         01         Christlich-Soziale Union in Bayern e. V. (CSU)

         02         BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE)

         03         FREIE WÄHLER Bayern / Freie Wähler Roßtal e.V. (FREIE WÄHLER / FWR)

         05         Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

         07         DIE LINKE (DIE LINKE)

         08         Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP)

 Die Angaben zu den sich bewerbenden Personen der einzelnen Wahlvorschläge ergeben sich aus der nach-
 folgend abgedruckten Anlage.

 Nähere Einzelheiten über die Stimmabgabe sind der Wahlbekanntmachung, die noch ergeht, zu entnehmen.

     Datum

     05.02.2020
     Unterschrift

     Angeschlagen am: ________________________                      abgenommen am: _________________________
                                                                    (Amtsblatt, Zeitung)
     Veröffentlicht am: _________________________                   im _____________________________________

68                                                      Amtsblatt des Marktes Roßtal                               Nr. 02 / 2020
Amtliche Veröffentlichungen

                                                                                                  Anlage 14 Teil 2 (zu § 51 GLKrWO)

     Der Wahlleiter des Marktes Roßtal

                                                  Anlage zur
                              Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge
                                     für die Wahl des Marktgemeinderats
                                                               am 15.03.2020

     Für die Wahl des Marktgemeinderats wurden beim
     Wahlvorschlag Nr. 01 Kennwort Christlich-Soziale Union in Bayern e. V. (CSU)
     folgende Bewerberinnen und Bewerber zugelassen:

     Lfd.-Nr.   Familienname, Vorname, Beruf oder Stand, evtl.: akademische Grade, kommunale Ehrenämter, sonstige Ämter, Gemeindeteil   Jahr der
                                                                                                                                        Geburt

       101      Krach, Renate, Sparkassenbetriebswirtin, Zweite Bürgermeisterin, Roßtal                                                  1970

       102      Prießnitz, Matthias, Bankkaufmann, Marktgemeinderatsmitglied, Roßtal                                                     1973

       103      Rietzke, Stefanie, B.A., Betriebswirtin, Marktgemeinderatsmitglied, Kreisrätin, Buttendorf                               1984

       104      Schicktanz, Alexandra, Diplom-Dolmetscherin, Referentin Geschäftsführungsbüro, Ver-                                      1977
                bandsrätin, Kleinweismannsdorf
       105      Dietlein, Sabrina, M.Sc., Referentin im Controlling, Verbandsrätin, Roßtal                                               1986

       106      Claußnitzer, Stefan, Kfz-Sachverständiger, Roßtal                                                                        1975

       107      Sommerschuh, Gisela, Bäuerin, Marktgemeinderatsmitglied, Buchschwabach                                                   1960

       108      Galsterer, Tim, Auszubildender, Großweismannsdorf                                                                        2000

       109      Helmreich, Elisabeth, Dipl.-Betriebswirtin (FH), Verwaltungsleiterin, Roßtal                                             1963

       110      Lang, Felix, M.A., selbständiger Unternehmer, Kleinweismannsdorf                                                         1990

       111      Kreß, Martin, Druckformenhersteller i.R., Buchschwabach                                                                  1953

       112      Kühne, Dietmar, Global Solution Architekt, Roßtal                                                                        1959

       113      Dinnebier, Frank, Polizeibeamter, Kleinweismannsdorf                                                                     1982

       114      Ruck, Elke, Forschungs- u. Entwicklungsassistentin, Roßtal                                                               1965

       115      Walberer, Joonas, M.Sc., Softwareentwickler, Roßtal                                                                      1993

       116      Wimmer, Andrea, Dipl.-Ing. (FH), selbständige Innenarchitektin, Roßtal                                                   1959

       117      Hartmann, Walter, Rentner, Weitersdorf                                                                                   1947

       118      Hohenschild, Jens, Steuerberater, Roßtal                                                                                 1970

       119      Hunger, Harald, Techniker-Telekommunikation, Buchschwabach                                                               1969

       120      Dr. Schwarz, Johannes, Prof., Steuerberater, Roßtal                                                                      1979

Nr. 02 / 2020                                         Amtsblatt des Marktes Roßtal                                                                 69
Amtliche Veröffentlichungen

 Für die Wahl des Marktgemeinderats wurden beim
 Wahlvorschlag Nr. 02 Kennwort BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE)
 folgende Bewerberinnen und Bewerber zugelassen:

     Lfd.-Nr.   Familienname, Vorname, Beruf oder Stand, evtl.: akademische Grade, kommunale Ehrenämter, sonstige Ämter, Gemeindeteil   Jahr der
                                                                                                                                        Geburt

       201      Platzer, Andrea, Verwaltungsangestellte, Raitersaich                                                                     1968

       202      Langhammer, Martin, Diplom-Wirtschaftsinformatiker, Roßtal                                                               1979

       203      Grethlein, Heike, Diplom-Sozialwirtin, Roßtal                                                                            1966

       204      Brak, Michael, Verwaltungsangestellter i.R., Marktgemeinderatsmitglied, Raitersaich                                      1958

       205      Igel, Angelika, Diplom-Sozialpädagogin, Kernmühle                                                                        1960

       206      Altinger, Peter, Kfz-Lackierermeister, Buttendorf                                                                        1970

       207      Berninger-Oed, Sonia, kaufmännische Angestellte, Roßtal                                                                  1970

       208      Endres, Burkard, Diplom-Ingenieur Elektrotechnik i.R., Schöffe, Roßtal                                                   1954

       209      Schroeder, Barbara, Lehrerin i.R., Marktgemeinderatsmitglied, Roßtal                                                     1954

       210      Röhn, Martin, Student, Roßtal                                                                                            2000

       211      Schmierer, Lisa, Studentin der Sozialen Arbeit, Roßtal                                                                   1988

       212      Goldner, Dieter, Rentner, Roßtal                                                                                         1948

       213      Prosch, Andrea, Dozentin, Roßtal                                                                                         1973

       214      Dr. Kohl, Detlef, Nervenarzt, Buchschwabach                                                                              1955

       215      Peipp, Adelheid, Rentnerin, Buttendorf                                                                                   1947

       216      Rehm, Thomas, Produktmanager Sales, Roßtal                                                                               1966

       217      Hitz, Isolde, kaufmännische Angestellte, Roßtal                                                                          1966

       218      Tafelmeyer, Matthias, staatlich geprüfter Medizintechniker, Buchschwabach                                                1982

       219      Grüttner, Anna, Rentnerin, Roßtal                                                                                        1949

       220      Schmierer, David, Sozialarbeiter, Roßtal                                                                                 1984

70                                                    Amtsblatt des Marktes Roßtal                                                  Nr. 02 / 2020
Amtliche Veröffentlichungen

   Für die Wahl des Marktgemeinderats wurden beim
   Wahlvorschlag Nr. 03 Kennwort FREIE WÄHLER Bayern / Freie Wähler Roßtal e.V. (FREIE WÄHLER / FWR)
   folgende Bewerberinnen und Bewerber zugelassen:

    Lfd.-Nr.   Familienname, Vorname, Beruf oder Stand, evtl.: akademische Grade, kommunale Ehrenämter, sonstige Ämter, Gemeindeteil   Jahr der
                                                                                                                                       Geburt

      301      Schreiber, Herbert, Dipl.-Ing. (FH), selbständiger Ingenieur, Neuses                                                     1958

      302                                                  , Marktgemeinderatsmitglied, Roßtal
               Dr. Zägelein, Walter, em. Hochschulprofessor.,                                                                           1949

      303      Adel, Jochen, Bauunternehmer, Marktgemeinderatsmitglied, Großweismannsdorf                                               1980

      304      Lang, Pierre, Sozialversicherungsfachangestellter, Roßtal                                                                1967

      305      Igel, Hartmut, Rentner, Marktgemeinderatsmitglied, Roßtal                                                                1954

      306      Scheiderer, Markus, Kfz-Sachverständiger, Roßtal                                                                         1977

      307      Fischhaber, Hans-Günther, selbständiger Metzgermeister, Marktgemeinderatsmitglied,                                       1968
               Kreisrat, Roßtal
      308      John, Martin, selbständiger Maschinenbautechniker, Defersdorf                                                            1984

      309      Kleindl, Renate, Rentnerin, Roßtal                                                                                       1952

      310      Grieninger, Klaus, Dipl.-Ing. (FH), Elektroingenieur, Roßtal                                                             1954

      311      Lang, Fabienne, Studentin, Roßtal                                                                                        2001

      312      Dürrbeck, Jörg, Dipl.-Ing. (FH), Maschinenbauingenieur, Stöckach                                                         1976

      313      Genzel, Michaela, technische Zeichnerin, Weitersdorf                                                                     1962

      314      Stühler, Hans, CNC-Fräser, Roßtal                                                                                        1961

      315      Werthner, Melanie, B.Sc., Heilerziehungspflegerin, Stöckach                                                              1983

      316      Urzeda dos Santos, Eber, Lehrer, Roßtal                                                                                  1977

      317      Strickroth, Thomas, Dipl.-Math. Univ., Laboringenieur, Roßtal                                                            1967

      318      Mickain, Christa, Rentnerin, Roßtal                                                                                      1946

      319      Woityschyn, Peter, Pensionär, Raitersaich                                                                                1947

      320      Langer, Ursula, Beamtin a.D., Neuses                                                                                     1964

Nr. 02 / 2020                                        Amtsblatt des Marktes Roßtal                                                                 71
Amtliche Veröffentlichungen

     Für die Wahl des Marktgemeinderats wurden beim
     Wahlvorschlag Nr. 05 Kennwort Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
     folgende Bewerberinnen und Bewerber zugelassen:

     Lfd.-Nr.   Familienname, Vorname, Beruf oder Stand, evtl.: akademische Grade, kommunale Ehrenämter, sonstige Ämter, Gemeindeteil   Jahr der
                                                                                                                                        Geburt

       501      Gegner, Rainer, Dipl.-Informatiker (FH), Informatiker, Marktgemeinderatsmitglied, Roßtal                                 1973

       502      Höfling, Birgit, Bankkauffrau, Marktgemeinderatsmitglied, Kreisrätin, Neuses                                             1966

       503      Zehmeister, Andreas, Geschäftsführer, Marktgemeinderatsmitglied, Neuses                                                  1981

       504      Bär, Martina, Einrichtungsleiterin, Marktgemeinderatsmitglied, Roßtal                                                    1967

       505      Beck, Tobias, Angestellter im Justizvollzugsdienst, Buchschwabach                                                        1996

       506      Pickl, Elke, Krankenschwester, Buttendorf                                                                                1972

       507      Goroll, Wolfgang, kaufmännischer Angestellter, Marktgemeinderatsmitglied, Roßtal                                         1957

       508      Wolff, Claudia, Verwaltungsangestellte, Roßtal                                                                           1967

       509      Döllinger, Jürgen, kaufmännischer Angestellter, Roßtal                                                                   1966

       510      Bettschnitt, Reiner, Einkäufer, Marktgemeinderatsmitglied, Roßtal                                                        1959

       511      Baierlein, Christian, Student, Roßtal                                                                                    1994

       512      Zehnder, Ute, Bankkauffrau, Roßtal                                                                                       1975

       513      Hammerschick, Franz, Senior Projekt Manager, Clarsbach                                                                   1955

       514      Alwon, Iris, Verwaltungsangestellte, Roßtal                                                                              1965

       515      Platzky, Wolfgang, Wirtschaftsingenieur, Roßtal                                                                          1973

       516      Bauer-Erdorf, Birgit, Angestellte, Roßtal                                                                                1954

       517      Scheinpflug, Alexander, Polizeibeamter, Kleinweismannsdorf                                                               1973

       518      Bäuerle, Manuela, Verwaltungsangestellte, Roßtal                                                                         1972

       519      Schmitt, Peter, Technischer Fernmeldeamtmann a.D., Weitersdorf                                                           1945

       520      Grillenberger, Andrea, kaufmännische Angestellte, Buchschwabach                                                          1969

72                                                    Amtsblatt des Marktes Roßtal                                                  Nr. 02 / 2020
Amtliche Veröffentlichungen

  Für die Wahl des Marktgemeinderats wurden beim
  Wahlvorschlag Nr. 07 Kennwort DIE LINKE (DIE LINKE)
  folgende Bewerberinnen und Bewerber zugelassen:

   Lfd.-Nr.   Familienname, Vorname, Beruf oder Stand, evtl.: akademische Grade, kommunale Ehrenämter, sonstige Ämter, Gemeindeteil   Jahr der
                                                                                                                                      Geburt

     701      Wolf, Tobias, Student, Roßtal                                                                                            1993

     702      Schmidt, Axel, Student, Roßtal                                                                                           1995

     703      Hitz, Michael, Sicherheitsmitarbeiter, Roßtal                                                                            1974

     704      Müller, Nikolay, Auszubildender, Weitersdorf                                                                             1996

     705      Lex, Konstantin, Student, Kernmühle                                                                                      1995

     706      Genzel, Markus, Student, Weitersdorf                                                                                     1998

     707      Wolf, Christian, Student, Roßtal                                                                                         1996

  Für die Wahl des Marktgemeinderats wurden beim
  Wahlvorschlag Nr. 08 Kennwort Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP)
  folgende Bewerberinnen und Bewerber zugelassen:

   Lfd.-Nr.   Familienname, Vorname, Beruf oder Stand, evtl.: akademische Grade, kommunale Ehrenämter, sonstige Ämter, Gemeindeteil   Jahr der
                                                                                                                                      Geburt

     801      Schalldach, Knut, Dipl.-Informatiker Univ., Informatiker, Roßtal                                                         1968

     802      Langenkamp, Johannes, Diplom-Verwaltungswirt (FH), Verwaltungswirt, Buchschwabach                                        1972

     803      Hartmann, Philip, Dipl.-Wirtschaftsinformatiker Univ., Verwaltungsangestellter, Roßtal                                   1973

     804      Bach, Peter, Versicherungskaufmann i.R., Roßtal                                                                          1952

     805      Brückner-Ziehr, Michelle, Heilerziehungspflegerin, Buchschwabach                                                         1976

     806      Rothe, Johanna, Diplom-Designerin (FH), Grafikdesignerin, Buchschwabach                                                  1980

     807      Lang, Michael, Schreinermeister, Buchschwabach                                                                           1981

     808      Haug, Wolfgang, Bankkaufmann i.R., Roßtal                                                                                1953

Nr. 02 / 2020                                       Amtsblatt des Marktes Roßtal                                                                 73
Amtliche Veröffentlichungen

     Markt Roßtal

                                               Bekanntmachung
                                 über die Einsicht in die Wählerverzeichnisse
                                    und die Erteilung von Wahlscheinen
          für die Wahl des Gemeinderats, des Ersten Bürgermeisters, des Kreistags und des Landrats
                                                     am 15. März 2020

     1.       Die Wählerverzeichnisse für die Stimmbezirke werden an den Werktagen während der allgemeinen
              Dienststunden in der Zeit vom 24.02.2020 (20. Tag vor dem Wahltag) bis zum 28.02.2020 (16. Tag vor dem
              Wahltag)
              von Montag bis Freitag vormittags in der Zeit von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
              von Montag bis Mittwoch nachmittags in der Zeit von 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
              am Donnerstag nachmittags in der Zeit von 13:00 Uhr bis 19:00 Uhr
              im Rathaus, Zi.Nr. E.0.2 (EG), Marktplatz 1, 90574 Roßtal barrierefrei für Wahlberechtigte zur Einsicht
              bereitgehalten. Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder die Vollständigkeit der zu seiner Person im
              Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder die
              Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat
              er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder eine Unvollständigkeit des
              Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht zur Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von
              Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk nach dem Meldegesetz eingetragen ist.

     2.       Das Stimmrecht kann nur ausüben, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.
              Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder für unvollständig hält, kann innerhalb der oben genannten
              Einsichtsfrist Beschwerde einlegen. Die Beschwerde kann schriftlich oder zur Niederschrift bei der
              Gemeinde oder der Verwaltungsgemeinschaft eingelegt werden.
     3.       Wahlberechtigte, die in einem Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten spätestens am 23.02.2020
              (21. Tag vor dem Wahltag) eine Wahlbenachrichtigung mit einem Vordruck für einen Antrag auf Erteilung
              eines Wahlscheins. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein,
              muss Beschwerde gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein
              Stimmrecht nicht ausüben kann.
     4.       Wer in einem Wählerverzeichnis eingetragen ist und keinen Wahlschein besitzt, kann nur in dem
              Stimmbezirk abstimmen, in dessen Wählerverzeichnis er geführt wird.
     5.       Wer einen Wahlschein besitzt, kann das Stimmrecht ausüben

     5.1      bei Gemeindewahlen durch Stimmabgabe in jedem Abstimmungsraum der Gemeinde, die den Wahlschein
              ausgestellt hat,

     5.2      bei Landkreiswahlen durch Stimmabgabe in jedem Abstimmungsraum innerhalb des Landkreises; gilt der
              Wahlschein zugleich für Gemeindewahlen, kann die Stimmabgabe hierfür nur in dieser Gemeinde erfolgen,
     5.3      durch Briefwahl.

     6.       Einen Wahlschein erhalten auf Antrag

     6.1      Wahlberechtigte, die in einem Wählerverzeichnis eingetragen sind.

     6.2      Wahlberechtigte, die in einem Wählerverzeichnis nicht eingetragen sind, wenn

     6.2.1 sie nachweisen, dass sie ohne Verschulden die Antragsfrist für die Eintragung in das Wählerverzeichnis
           oder die Frist für die Beschwerde wegen der Richtigkeit und der Vollständigkeit des Wählerverzeichnisses
           versäumt haben, oder

     6.2.2 ihr Wahlrecht erst nach Ablauf der in Nr. 6.2.1 genannten Antrags- oder Beschwerdefristen entstanden ist,
           oder
     6.2.3 ihr Wahlrecht im Beschwerdeverfahren festgestellt worden ist und sie nicht in einem Wählerverzeichnis
           eingetragen wurden.

74                                             Amtsblatt des Marktes Roßtal                                        Nr. 02 / 2020
Amtliche Veröffentlichungen

  7.    Der Wahlschein kann bis zum 13.03.2020 (2. Tag vor dem Wahltag), 15 Uhr,
        bei dem Wahlamt im Rathaus, Zi.Nr. E.0.2 (EG), Marktplatz 1, 90574 Roßtal
        schriftlich oder mündlich, nicht aber fernmündlich, beantragt werden. Die Schriftform gilt durch Telefax,
        E-Mail oder durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form als gewahrt. Der mit der
        Wahlbenachrichtigung übersandte Vordruck kann verwendet werden.
        In den Fällen der Nr. 6.2 können Wahlscheine noch bis zum Wahltag, 15 Uhr, beantragt werden. Gleiches
        gilt, wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Abstimmungsraum nicht oder nur unter
        unzumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann.

  8.    Wer den Antrag für einen Anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen gesonderten Vollmacht
        nachweisen, dass er dazu berechtigt ist.
  9.    Die Wahlberechtigten erhalten mit dem Wahlschein
        -   einen Stimmzettel für jede oben bezeichnete Wahl,
        -   einen Stimmzettelumschlag für alle Stimmzettel,
        -   einen hellroten Wahlbriefumschlag für den Wahlschein und den Stimmzettelumschlag mit der Anschrift
            der Behörde, an die der Wahlbrief zu übersenden ist,
        -   ein Merkblatt für die Briefwahl.

  10.   Der Wahlschein, die Stimmzettel und die Briefwahlunterlagen werden den Wahlberechtigten zugesandt. Sie
        können auch an die Wahlberechtigten persönlich ausgehändigt werden. Anderen Personen als den
        Wahlberechtigten dürfen der Wahlschein, die Stimmzettel und die Briefwahlunterlagen nur ausgehändigt
        werden, wenn die Berechtigung zum Empfang durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen
        wird. Von der Vollmacht darf nur Gebrauch gemacht werden, wenn die bevollmächtigte Person nicht mehr
        als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Gemeinde vor der Aushändigung der Unterlagen schriftlich
        zu versichern. Die bevollmächtigte Person muss bei Abholung der Unterlagen das 16. Lebensjahr vollendet
        haben; auf Verlangen hat sie sich auszuweisen. Kann eine wahlberechtigte Person infolge einer
        Behinderung weder die Unterlagen selbst abholen noch einem Dritten eine Vollmacht erteilen, darf sie sich
        der Hilfe einer Person ihres Vertrauens bedienen. Diese hat unter Angabe ihrer Personalien glaubhaft zu
        machen, dass sie entsprechend dem Willen der wahlberechtigten Person handelt.
  11.   Verlorene Wahlscheine werden nicht ersetzt. Versichert eine wahlberechtigte Person glaubhaft, dass ihr der
        beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihr bis zum Tag vor dem Wahltag, 12 Uhr, ein neuer
        Wahlschein erteilt werden.

  12.   Ein Wahlberechtigter, der des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe seiner
        Stimme gehindert ist, kann sich zur Stimmabgabe der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfsperson
        muss das 16. Lebensjahr vollendet haben. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer
        vom Wahlberechtigten selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt. Unzulässig ist
        eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung
        oder Entscheidung des Wahlberechtigten ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenkonflikt der
        Hilfsperson besteht. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der
        Hilfeleistung von der Wahl einer anderen Person erlangt hat.

  13.   Bei der Briefwahl müssen die Stimmberechtigten den Wahlbrief mit den Stimmzetteln und dem Wahlschein
        so rechtzeitig an die auf dem Wahlbriefumschlag angegebene Stelle einsenden, dass der Wahlbrief dort
        spätestens am Wahltag bis 18 Uhr eingeht. Er kann dort auch abgegeben werden.
        Nähere Hinweise darüber, wie die Briefwahl auszuüben ist, ergeben sich aus dem Merkblatt für die
        Briefwahl.

  7. Februar 2020

  Völkl
  Erster Bürgermeister

Nr. 02 / 2020                              Amtsblatt des Marktes Roßtal                                                75
Amtliche Veröffentlichungen

     Grundschule Roßtal, Schulstraße 20, 90574
     Roßtal
     Telefon (09127) 95 99 0              Telefax (09127) 95 99 55
     E-Mail verwaltung@grundschule-rosstal.de

            Einladung zum Informationsabend
                  Schulanmeldung 2020

     Sehr geehrte Eltern,

     hiermit laden wir Sie zu einem Informationsabend zur Schulanmeldung 2020 sehr
     herzlich ein.

     Er findet am

                             Mittwoch, 11.03.2020 um 19.30 Uhr

                                   in der Aula der Grundschule

                                                                                 statt.

     Die Schulleitung möchte Sie gerne umfassend zu folgenden Themen informieren:

            Allgemeine Informationen zur Einschulung
            Ablauf der Schuleinschreibung
            Organisatorische Fragen zum Schulanfang
            Zurückstellung
            Einschulungskorridor
            Informationen zu den jahrgangsgemischten Klassen und dem
             Konzept der flexiblen Grundschule

     Mit freundlichen Grüßen
     gez. J. Wiegartz, Schulleitung

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Amtliche Veröffentlichungen

         Bekanntmachung über die Schulanmeldung 2020
         Am Donnerstag, den 26. März 2020 findet die Anmeldung zur Grundschule für die
         Schulanfänger im Schuljahr 2020/2021 statt.
         Zeit:     10.00 – 15.30 Uhr
         Ort:      Grundschule Roßtal, Schulstr. 20
                   Pausenhalle, Mehrzweckraum, Klassenzimmer der 1. und 2. Klassen
         Anzumelden sind:
         1. alle Kinder, die zwischen dem 01.10.2013 und dem 30.09.2014 (einschließlich) geboren
            sind.
         2. alle Kinder, die im Schuljahr 2019/2020 schon einmal angemeldet, vom Besuch der
            Grundschule jedoch zurückgestellt wurden bzw. den Einschulungskorridor genutzt haben.
                Die Pflicht zur Schulanmeldung besteht auch dann, wenn die Erziehungsberechtigten
                beabsichtigen, ihr Kind vom Besuch der Grundschule zurückstellen zu lassen oder in eine
                andere Schule zu schicken.
         3. Für Kinder, die zwischen dem 01.07. und 30.09. sechs Jahre alt werden, können Eltern den
            sogenannten Einschulungskorridor nutzen und ihr Kind nach der formellen
            Schuleinschreibung, nach einem Screening und nach Beratung durch die Schule
            zurückstellen. Dies muss schriftlich bis 14. April erfolgen.
            Kinder, die zwischen dem 01.10.2014 und dem 31.12.2014 geboren sind, können auf
            Antrag angemeldet werden. Eine Überprüfung der Schulfähigkeit findet statt, wenn
            Auffälligkeiten bei der Schulaufnahme beobachtet werden oder wenn die Eltern beraten
            werden wollen. Darüber hinaus können Kinder als vorzeitige SchülerInnen aufgenommen
            werden (Geburtsdatum ab dem 01.01.2015). Die Schulfähigkeit muss durch ein schul-
            psychologisches Gutachten bestätigt werden.
         4. Die Erziehungsberechtigten sollen persönlich mit dem Kind zur Schulanmeldung kommen,
            im Verhinderungsfalle können sie einen Vertreter beauftragen. Dann muss die Unterschrift
            des Erziehungsberechtigten nachgeholt werden. Ist auch das nicht möglich, setzen Sie sich
            bitte mit der Schulleitung zur Vereinbarung eines gesonderten Termins telefonisch in
            Verbindung: Tel. 09127/95990.
            Eltern, die ihre Kinder in einer staatlich anerkannten Privatschule anmelden, werden gebe-
            ten, der Schulleitung dies bis zum 16.03.2020 mitzuteilen.
                Die Erziehungsberechtigten und ihre Vertreter müssen bei der Schulanmeldung die nach
                dem Anmeldeblatt erforderlichen Angaben machen und durch Vorlage der Geburtsurkunde
                belegen. Sind mehrere Erziehungsberechtigte vorhanden, so müssen sie die Anmeldung im
                gegenseitigen Einverständnis vornehmen. In der Regel genügt hierfür die Unterschrift eines
                Erziehungsberechtigten auf dem Anmeldeblatt. In Zweifelsfällen und bei vor-vorzeitiger
                Anmeldung ist jedoch die schriftliche Zustimmung des anderen Erziehungsberechtigten auf
                dem Anmeldeblatt erwünscht. Bitte bringen Sie auch die Bestätigung der
                Einschulungsuntersuchung mit. Bei Alleinerziehenden ist ein Sorgerechtsbeschluss
                oder eine Negativerklärung zum Sorgerecht vorzulegen.

         In den Kindertagesstätten werden zur Schulanmeldung Termine vereinbart. Besucht das Kind
         keinen Kindergarten im Gemeindegebiet, bitten wir um telefonische Rücksprache mit der Schule
         Tel. 09127/95990.
         Schulanmeldung ist Pflicht:
         Erziehungsberechtigte, welche die ihnen obliegende Anmeldung eines Schulpflichtigen ohne
         berechtigten Grund vorsätzlich oder fahrlässig unterlassen, können nach Art. 19 Abs. 1 Nr. 1
         des Schulpflichtgesetzes mit Geldbuße belegt werden.

         Roßtal, im Januar 2020
         gez. J. Wiegartz, Schulleitung

Nr. 02 / 2020                               Amtsblatt des Marktes Roßtal                                     77
Amtliche Veröffentlichungen

     Hort an der Grundschule
     In der Gasse 22
     90574 Roßtal
     Tel.: 09127/ 90 59 97- 0
     kinderhort@grundschule-rosstal.de

     Die Neuanmeldung für den Hort an der Grundschule für das Schuljahr
     2020/2021

     findet in einem persönlichen Gespräch in der Einrichtung statt, bitte
     vereinbaren Sie dafür einen Termin, Ansprechpartner ist Frau Ehrlich.
     Der Hort an der Grundschule ist eine familienunterstützende Einrichtung des Marktes Roßtal.
     Wir sehen unseren Auftrag in der Betreuung, Bildung und Erziehung von Grundschülern.

     Voraussetzung für die Aufnahme in den Hort ist ein Betreuungsbedarf und die Nutzung der
     Betreuung von mindestens 15 Wochenstunden bis 20 Wochenstunden.

     Wir bieten Ihrem Kind im Anschluss an den Schulunterricht, sowohl durch unsere persönliche
     Zuwendung und Aufmerksamkeit, als auch durch die Räumlichkeiten, vielfältige Spiel- und
     Entspannungsmöglichkeiten. Neben der freien Spielzeit bereiten wir täglich freizeitpädagogische
     Aktivitäten für Ihr Kind vor. Zwischen 15.00 Uhr und 16.00 Uhr finden diese kreativen, sportlichen,
     musischen und unterhaltenden Angebote sowie Projekte statt. Hier kann Ihr Kind neue,
     freizeitgestaltende Beschäftigungen kennenlernen, Begabungen entdecken und weiterentwickeln sowie
     die Gemeinschaft und das Zusammengehörigkeitsgefühl zu einer Gruppe erleben.

     Als einen weiteren Schwerpunkt unserer Arbeit sehen wir die Unterstützung Ihres Kindes bei der
     Erledigung der Hausaufgaben. In einer ruhigen Arbeitsatmosphäre und mit der nötigen Hilfestellung
     begleiten wir Ihr Kind auf dem Weg zum selbständigen Arbeiten. Mit Zuspruch und Trost, Ermutigung
     und freudiger Anteilnahme stehen wir Ihrem Kind gerne zur Seite.

     Eine intensive Zusammenarbeit mit allen Personen und Institutionen, die an der Entwicklung Ihres
     Kindes beteiligt sind, ist für uns selbstverständlich.

     Wir begleiten Ihr Kind auf dem Weg zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen
     Persönlichkeit indem wir es unterstützen, seine geistigen, emotionalen, kreativen, körperlichen und
     sozialen Kräfte weiterzuentwickeln. Unserer Arbeit liegt ein christliches Menschenbild zugrunde.

     Hortbetreuung vor dem Schulunterricht: Die Betreuung beginnt ab 6.30 und endet mit der Begleitung
     der Kinder in die Grundschule um 7.45 Uhr.

     Die Regelbetreuung beginnt nach Beendigung des Unterrichtes und endet Mo. - Do. um 17.00 Uhr und
     Fr. um 16.00 Uhr. Während der Schulferien ist der Kinderhort täglich von 7.30 bis 17.00 Uhr und Fr.
     bis 16.00 Uhr geöffnet. In dieser Zeit findet ein abwechslungsreiches Ferienprogramm statt.

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Amtliche Veröffentlichungen

                Die diesjährige Anmeldung für die Mittagsbetreuung an der Grundschule

                                    findet am Freitag, 21. Februar 2020

                           von 8.00 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00 Uhr – 15.30 Uhr

       in den Räumen der Einrichtung statt.

       Anmeldung: 2. Stock der Grundschule, Ansprechpartner Frau Lösel 9599-23

       Sollten Sie an diesem Tag keine Zeit haben, können Sie dies an der Schulanmeldung
       nachholen.

       Ziel der Mittagsbetreuung ist es, vor allem halbtags berufstätige Mütter und Väter bei der
       Betreuung ihrer Kinder zu unterstützen, wenn ein Hortplatz für den ganzen Nachmittag nicht
       benötigt wird.

       Ihr grundschulpflichtiges Kind wird in unserer Einrichtung in der Zeit von 11.15 bis 14.30 Uhr
       bzw. 16.00 Uhr betreut. Die Mittagsbetreuung findet nur an Unterrichtstagen statt. Ab einer
       Gruppengröße von mindestens 10 Kindern bieten wir eine Ferienbetreuung an. Termine
       erhalten Sie über den Flyer.

       Die pädagogische Gestaltung der Mittagsbetreuung richtet sich darauf aus, den Kindern
       nach einem arbeitsbetonten Unterricht eine Erholungs- und Entspannungsphase zu bieten.
       Im Rahmen der Mittagsbetreuung erhalten die Kinder Anregungen für freies Spielen (zum
       Beispiel Gesellschafts-, Rate- und Rollenspiele), Kicker, Bastel- sowie Malangebote. Bei
       geeignetem Wetter gehen wir täglich in den Hof, wo sich die Kinder mit Fußball, Tischtennis,
       Inlinern und verschiedenen Spielmaterialien austoben können.

       Die Hausaufgaben finden in einem separaten Raum statt. Wir geben den Kindern gerne
       Hilfestellung, können aber keine Einzelbetreuung bei den Hausaufgaben übernehmen.

       Für die verlängerte Mittagsbetreuung findet eine verbindliche Hausaufgabenbetreuung
       statt.

       Ein warmes Mittagessen bieten wir täglich für die Kinder an. Die zusätzlichen Kosten werden
       separat abgerechnet. Ansonsten kann mitgebrachtes Essen (Vesper, Cornflakes…) in unserer
       Küche verzehrt werden.

       Die Betreuungsgebühr ist in voller Höhe zu leisten, unabhängig davon, wie oft Ihr Kind die
       Betreuung in Anspruch nimmt.

Nr. 02 / 2020                          Amtsblatt des Marktes Roßtal                                     79
80   Amtsblatt des Marktes Roßtal   Nr. 02 / 2020
Amtliche Veröffentlichungen

 Redaktionsschluss des kommenden                             IMPRESSUM
 Amtsblattes
                                                             Herausgeber und verantwortlich für den
 Nächste Ausgabe des Amtsblattes:                            amtlichen und redaktionellen Inhalt:
 Nr. 03 / 2020                                               Markt Roßtal
                                                             Erster Bürgermeister Johann Völkl
 Erscheinungstermin:                                         Marktplatz 1
 Mittwoch, 04.03.2020                                        90574 Roßtal
 Anzeigenschluss:
                                                             Redaktion:
 Mittwoch, 19.02.2019 - 12.00 Uhr
                                                             Barbara von Grotthuss Tel.: 09127 / 901048
 Senden Sie bitte Ihre Inserate und Anfragen
                                                             Abo- / Anzeigenverwaltung & Satz:
 ausschließlich an folgende Mail-Adresse:
                                                             Fa. Andreas Wagner PRINT-WERKSTATT
 redaktion@amtsblatt-rosstal.de
                                                             Frau Susanne Wagner
                                                             Tel.: 09127 / 9031878
                                                             redaktion@amtsblatt-rosstal.de
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 Sollten Sie kein Amtsblatt erhalten, oder andere Be-        Anzeigenpreisliste:
 sonderheiten bei der Zustellung zu beachten sein,           ab 01.07.2017
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 nen, wenden Sie sich bitte direkt an Firma DWF, Tel.:       Hinweis zum Datenschutz
 0911 / 969810 oder Mail: info@dwfranken.de                  Gem. Art. 13 DSGVO weisen wir Sie auf Informati-
                                                             onen zum Datenschutz hin. Diese können Sie auf
                                                             der Homepage des Marktes Roßtal wie folgt ent-
                                                             nehmen:      https://www.rosstal.de/informatio-
       IHRE FEUERWEHR INFORMIERT                             nen-zum-datenschutz-nach-art.-13-dsgvo

                                                             Auflage:
                                                             5.000 Exemplare, kostenlose Verteilung an die
                                                             Haushalte des Marktes Roßtal und seiner Ortsteile.
                      Die
        Freiwillige Feuerwehr Roßtal                         Erscheinungsdatum des Amtsblattes:
              ist jeden Montag                               3-wöchig, jeweils Mittwoch

            von 18.00 - 20.00 Uhr                            Druck:
            im Feuerwehrhaus für                             Gutenberg Druck GmbH, Uttenreuth; Druck auf
                                                             Umweltpapier, für evtl. Druckfehler wird keine Haf-
        Fragen und Informationen da!
                                                             tung übernommen.

                Martin-Luther-Str. 1                         Coverfoto / Motiv:
                                                             Jan Roscher, Roßtal
                  90574 Roßtal                               Sonderzug aus Nürnberg nach Rothenburg o.d.T.

Nr. 02 / 2020                             Amtsblatt des Marktes Roßtal                                             81
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