AMTSKURIER - Amt Treptower Tollensewinkel
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Jahrgang 18 Freitag, den 5. August 2022 Nummer 08 AMTSKURIER Bekanntmachungs- und Mitteilungsblatt des Amtes Treptower Tollensewinkel, der Stadt Altentreptow und der Gemeinden Altenhagen, Bartow, Breesen, Breest, Burow, Gnevkow, Golchen, Grapzow, Grischow, Groß Teetzleben, Gültz, Kriesow, Pripsleben, Röckwitz, Siedenbollentin, Tützpatz, Werder, Wildberg und Wolde.
2 Treptower Tollensewinkel Öffnungszeiten der Bereitschaftsdienst für Notfälle Stadtverwaltung Altentreptow Die Stadt Altentreptow ist in dringenden Notfällen an den Wochenenden über ein Bereitschaftstelefon zu erreichen. Verwaltung: 03961 2551-0 Die Rufnummer lautet: 0171 1719194. Bürgerbüro: 03961 2551-360 Der Bereitschaftsdienst beginnt jeweils am Freitag, um 12:00 Uhr Montag 09:00 - 12:00 Uhr u. 13:00 - 16:00 Uhr und endet Montag, um 08:00 Uhr. Nur mit Terminvereinbarung! Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr u. 13:00 - 18:00 Uhr Bitte nicht zu verwechseln mit dem ärztlichen Bereit- Bürgerbüro: schaftsdienst! 07:00 - 12:00 Uhr u. 13:00 - 18:00 Uhr Bei Feuerausbruch und Gasgeruch sind sofort die Nummern Ohne Terminvereinbarung! 110 und 112 anzuwählen. Mittwoch geschlossen Bei Störungen in der Gasversorgung bitte den Entstörungs- Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr u. 13:00 - 16:00 Uhr Nur mit Terminvereinbarung! dienst der E.DIS Netz GmbH anrufen: 0180 4551111! Freitag 09:00 - 12:00 Uhr Bei Störungen der öffentlichen Wasserversorgung und Ab- Nur mit Terminvereinbarung! wasserentsorgung bitte den Bereitschaftsdienst der GkU Jeden 1. Samstag Bürgerbüro: mbH anrufen: 03961 257333! im Monat 09:00 - 11:00 Uhr Bei Störungen der Stromversorgung bitte den Entstörungs- Nur mit Terminvereinbarung! dienst der E.ON edis AG anrufen: 03361 7332333! Besucher sind angehalten, die Fachgebiete nur mit Schutzmas- Stadt Altentreptow ke aufzusuchen und den bekannten Abstand zu den Mitarbeite- - Fachbereich zentrale Verwaltung und Finanzen - rinnen und den Mitarbeitern der Stadtverwaltung zu halten. Erreichbarkeit der Verwaltung Werte Bürgerinnen und Bürger, werte Gäste, • Nach Möglichkeit sollten alle Anliegen schriftlich bzw. fernmündlich mit den zuständigen Mitarbeitern beraten werden. • Vorab können Sie telefonisch einen Termin ver- einbaren, wenn Sie die Möglichkeit nutzen wollen, persönlich zu uns zu kommen. Claudia Ellgoth Bürgermeisterin/LVB Sie erreichen die Fachgebiete unter: Fachgebiet/Amt Telefonnummer/ Durchwahl Zentrale 03961 2551-0 Bürgerbüro 03961 2551-360 Wohngeldstelle 03961 2551-342 zentrale Verwaltung 03961 2551-114 03961 2551-115 03961 2551-120 Finanzen/Vollstreckung 03961 2551-233 Finanzen/Kasse 03961 2551-231 Ordnungsamt 03961 2551-331 Gewerbeamt 03961 2551-347 Bauamt/Gebäudemanagement 03961 2551-671 Bauamt/Liegenschaften 03961 2551-675
Treptower Tollensewinkel 3 Fischereischeinprüfung im Monat September Am Dienstag, den 13.09.2022 um 16.00.00 Uhr findet im Amt mer 301-303 zu erfolgen. Treptower Tollensewinkel, in 17087 Altentreptow, Oberbaustra- Die Prüfung ist gebührenpflichtig. Für Antragsteller unter 18 Jah- ße 62 eine Fischereischeinprüfung gemäß § 8 Abs. 1 des Fi- re beträgt die Prüfungsgebühr 15,00 EURO, ab dem 18. Lebens- schereigesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern vom jahr 25,00 EURO. Sie ist vor Antritt der Prüfung zu entrichten. 13.04.2005 in der zz. geltenden Fassung statt. Anfragen zur Fischereischeinprüfung und zum Erwerb des Teilnehmer haben bis zum 05.09.2022 einen Antrag nach § 2 Fischereischeines können Sie zu den bekannten Sprechzeiten Absatz 2 der Verordnung über die Fischereischeinprüfung des des Amtes Treptower Tollensewinkel im Ordnungsamt stellen. Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 11. August 2005 zu stellen. Die Anmeldung hat im Ordnungsamt des Amtes Trepto- Amt Treptower Tollensewinkel wer Tollensewinkel, Rathausstraße 1,17087 Altentreptow, Zim- Ordnungsamt Bäckerei „Zum Storchennest“ - Handwerk mit Herz, Tradition und Leidenschaft Leckeres Brot, feines Backwerk, liebevoll gestaltete Torten, eine große Vielfalt im Sortiment, Eis und ein gemütliches Kaffee - 3 Dinge, die jeder Besucher in Altentreptow gesehen haben das erwartet den Gast, wenn er die „Bäckerei zum Storchen- muss: nest“ in Altentreptow betritt. - die Tollense (das Wehr), die Wege zum und auf dem Klos- Martina Groth ist die Inhaberin. Es ist ein Generationsbetrieb, terberg und die Mauerstraße als Verbindung zwischen den den die Chefin der Traditionsbäckerei von ihrem Vater Gerhard beiden Stadttoren. Sump übernahm. Dabei war es gar nicht ihr ursprünglicher Wunsch ins Bäckerhandwerk einzusteigen. Eine Baustelle, um die man sich dringend kümmern muss: Das Aussterben und den Lehrstand in der Innenstadt. Martina Groth arbeitete viele Jahre als Kindergärtnerin. Doch in den geburtenschwachen Wendejahren verlor sie ihre Arbeit. Ihr Meine Bitte an die Menschen dieser Stadt: Vater hatte die Idee eine neue Bäckerei zu bauen. Martina Groth - dankbar sein für das, was wir haben und diese Werte erhal- entschloss sich noch mal die Schulbank zu drücken und begann ten und achten. eine Umschulung zur Bäckerin. Die Meisterschule absolvierte sie im Anschluss und hielt am 29.05.2002 den Meisterbrief in ihren Händen. 19 Angestellte waren in der Bäckerei beschäftigt, als Martina Groth den Betrieb übernahm. Heute sind es 38 Kollegeninnen und Kollegen, auf die sie sich zu 100 % verlassen kann und die einen sehr großen Anteil am Erfolg der Firma haben. Die Corona-Krise hat die Bäckerei gut überstanden, aber stei- gende Rohstoffpreise und die hohe Inflation, sind neue Heraus- forderungen, die es zu bewältigen gilt. In 1 ½ Jahren wird Sohn Stefan sich diesen Aufgaben stellen müssen, denn er wird das Traditionsunternehmen weiterführen. Sein Bruder Paul wird ihm bei der Arbeit helfen. Martina Groth will dann immer noch mit Rat und Tat an der Seite ihres Teams sein, möchte aber auch mehr Zeit für die Familie nutzen. Der Tag beginnt dann nicht mehr nachts um 3.00 Uhr. Langweilig wird es aber trotzdem nicht. 6 Enkelkinder warten darauf diese zusätzliche gemein- same Zeit genießen zu dürfen. Dankbar ist die Bäckermeisterin auch für die Unterstützung und das Verständnis ihres Mannes, denn oft steht der Beruf gefühlt an erster Stelle. Die Bäckerei ist ein ganz besonderer Teil unserer kleinen Stadt und weit über die Stadtgrenzen hinaus bekannt. Fühlen sie sich immer wieder herzlich eingeladen und genießen Sie die schöne und ge- mütliche Atmosphäre im kleinen Kaffee unterm Storchennest. Zur Person: Martina Groth, 59 Jahre, verheiratet, 3 Kinder, 6 Enkelkinder Zuhause in: Altentreptow: Beruf: Bäckermeisterin Mein Herz schlägt für Altentreptow weil, - ich hier aufgewachsen bin. Engagement lohnt sich: - wenn man auch in kleinen Städten etwas Neues wagt und zu 100 % dahinter steht. - damit die Kinder bleiben und um die Jugend zu motivieren. Bäckermeisterin Martina Groth (r.) mit Kollegin Sonja Berger(l.)
4 Treptower Tollensewinkel Gruß aus dem Rathaus Ordnung und Sauberkeit in Altentreptow - das wünschen sich Bei weiteren Fragen, Hinweisen und Anregungen können Sie die meisten Bürgerinnen und Bürger, Besucher und Gäste un- sich auch die Kollegen und Kolleginnen des Ordnungsamtes serer Stadt. wenden. Aber wer ist verantwortlich und wie wird diese Verantwortlichkeit wahrgenommen und umgesetzt? Die Straßenreinigung ist in der Straßenreinigungssatzung der Stadt Altentreptow aus dem Jahr 1997 geregelt. Gemäß dieser Satzung sind angrenzende Grundstückseigentümer verpflichtet die Gehwege, Radwege, Trenn-, Baum-, und Parkstreifen, aber auch die Hälfte der Fahrbahn einschließlich Fahrbahnrinnen und Bordsteinkanten zu säubern. Die Reinigung umfasst die Säuberung der genannten Straßen- teile und das Beseitigen von Abfällen, Laub und Hundekot. Besonders im Bereich der kleinen Tollense ist die Beseitigung des Hundekots ein immer wiederkehrendes Problem. Wer einen Hund hält, übernimmt eine besondere Verantwortung. Öffent- liche Wege, Spielplätze sowie Freizeitflächen, Parkplätze und Grünanlagen dürfen nicht durch Hundekot beschmutzt werden. Vielen Dank an alle Hundebesitzer, die mitmachen und auch an die Mitbürgerinnen und Mitbürger, die an ein gutes Miteinander denken. Durch gemeinsames Anpacken halten wir unsere Stadt dauerhaft sauber. Des Weiteren ist in der Straßenreinigungssatzung die Verpflich- tung zur Schnee- und Glättebeseitigung verankert. Verstöße gegen die Reinigungspflicht können mit Geldbußen geahndet werden. Damit es dazu aber gar nicht erst kommen muss, bitten wir alle Bürgerinnen und Bürger auch in Zukunft an die Sauberkeit in unseren Straßen und vor unseren Häusern zu denken. Die Satzung kann auf der Internetseite der Stadt Altentreptow: https//www.altentreptow.de nachgelesen werden. Korrektur der Bekanntmachung der 1. Nachtragshaushaltssatzung des Amtes Treptower Tollensewinkel für das Haushaltsjahr 2022 Die Korrektur der Bekanntmachung der 1.Nachtragshaushaltssatzung des Amtes Treptower Tollensewinkel für das Haushaltsjahr 2022 wurde am 11.07.2022 auf der Internetseite des Amtes Treptower Tollensewinkel, http://www.altentreptow.de, veröffentlicht. Fachgebiet Finanzen Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das meinde Bartow vom 16.06.2022 folgende Satzung erlassen: Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der §1 Bekanntmachung vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V 2011, S. 777), Steuergegenstand zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. Juli 2019 (1) Steuergegenstand ist das Halten eines über vier Monate al- (GVOBl. M-V S. 467) und der §§ 1 bis 3, 17 des Kommunalab- ten Hundes im Gemeindegebiet. gabengesetzes (KAG) des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 12. April 2005 (GVOBl. M-V S. 146), zuletzt geändert durch §2 Artikel 2 des Gesetzes vom 13. Juli 2021 (GVOBl. M-V S. 1162) Steuerschuldner wird nach Beschlussfassung in der Gemeindevertretung der Ge- (1) Steuerschuldner ist der Halter des Hundes.
Treptower Tollensewinkel 5 (2) Halter eines Hundes ist, wer einen Hund in seinen Haushalt 8. Tiere, die vom Tierheim in private Obhut gegeben werden aufgenommen (Gnadenbrot/zum Sterben) - Bescheinigung vom Tierheim hat. Als Hundehalter gilt auch, wer einen Hund in Pflege oder ist vorzulegen. Aufbewahrung genommen hat oder auf Probe oder zum Anler- (2) Die Steuerbefreiung nach Absatz 1 Nummern 1 bis 4 und nen hält. Nummer 6 ist alle zwei Jahre unter Vorlage eines gültigen ärztli- (3) Alle in einem Haushalt oder in einem Betrieb aufgenomme- chen Zeugnisses bzw. Prüfungszeugnisses neu zu beantragen. nen Hunde gelten als von ihren Haltern gemeinsam gehalten. (4) Halten mehrere Personen einen oder mehrere Hunde, so §6 sind sie Gesamtschuldner. Steuerermäßigungen Die Steuer wird um die Hälfte ermäßigt für: §3 Beginn und Ende der Steuerpflicht, 1. Hunde zur Bewachung von Gebäuden, welche von dem Entstehung der Steuerschuld nächsten bewohnten Gebäude mehr als 300 m entfernt liegen. 2. Hunde, die von Forstbediensteten oder Inhabern eines (1) Die Steuer ist eine Jahresaufwandsteuer. Sie entsteht am 1. Jagdscheines ausschließlich oder überwiegend zur Aus- Januar des Kalenderjahres oder im Laufe des Jahres an dem übung der Jagd oder des Jagd- oder Forstschutzes gehal- Tag, an dem der Steuertatbestand verwirklicht wird. Die Steu- ten werden, soweit die Hundehaltung nicht steuerfrei ist. erschuld entsteht frühestens mit Ablauf des Kalendermonats, in Für Hunde, die zur Ausübung der Jagd gehalten werden, tritt dem der Hund das Alter von vier Monaten erreicht hat. die Steuerermäßigung nur ein, wenn sie die Brauchbarkeits- (2) Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats, in prüfung nach der Verordnung über die Prüfung der Brauch- dem die Hundehaltung endet. barkeit von Jagdhunden in Mecklenburg-Vorpommern vom (3) Die Steuerpflicht entfällt, wenn ihre Voraussetzungen nur in 16. August 2012 (GVOBl. M-V S. 417) mit Erfolg abgelegt weniger als drei aufeinanderfolgenden Kalendermonaten erfüllt haben. werden. 3. Hunde, die ständig an Bord von Binnenschiffen gehalten (4) Für das laufende Steuerjahr entsteht die Steuerpflicht nur werden. einmal, wenn an die Stelle eines verendeten oder getöteten 4. Hunde, die von zugelassenen Unternehmen des Bewa- Hundes, für den die Steuer-pflicht bereits besteht, bei dem sel- chungsgewerbes oder von Einzelwächtern zur Ausübung ben Halter ein anderer steuerpflichtiger Hund tritt. des Wachdienstes benötigt werden. (5) Wurde das Halten eines Hundes für das Steuerjahr oder für 5. Hunde, die zur Bewachung von landwirtschaftlichen Gehöf- einen Teil des Steuerjahres bereits in einer anderen Gemeinde ten dienen. der Bundesrepublik Deutschland besteuert, so ist die erhobene 6. Hunde, die von Artisten oder Schaustellern zur Berufsaus- anteilige Steuer anzurechnen, die für das Steuerjahr nach die- übung benötigt werden. ser Satzung zu zahlen ist. Dabei bleiben Mehrbeträge, die durch andere Steuersätze entstehen, außer Betracht. §7 Sie werden nicht erstattet. Züchtersteuer (1) Von Hundezüchtern, die mindestens zwei reinrassige Hunde §4 der gleichen Rasse im zuchtfähigen Alter, darunter eine Hündin Steuermaßstab und Steuersatz zu Zuchtzwecken halten, wird die Steuer für Hunde dieser Ras- (1) Die Steuer beträgt im Kalenderjahr se in der Form der Züchtersteuer erhoben. - für den 1. Hund 30,00 € (2) Die Züchtersteuer beträgt für jeden Hund, der zu Zuchtzwe- - für den 2. Hund 50,00 € cken gehalten wird, die Hälfte des Steuersatzes nach § 4. - für den 3. Hund 90,00 € (3) Die Vergünstigung wird nicht gewährt, wenn in zwei aufein- - für den 4. Hund 150,00 € anderfolgenden Kalenderjahren Hunde nicht gezüchtet worden (2) Hunde, für die eine Steuerbefreiung nach § 5 gewährt wird, sind. sind bei der Berechnung der Anzahl der Hunde nicht anzuset- (4) Vor Gewährung der Ermäßigung ist vom Züchter folgende/r zen. Verpflichtung/Nachweis vorzulegen: (3) Hunde, für die die Steuer nach § 6 ermäßigt wird, gelten als 1. Die Hunde werden in geeigneten, den Erfordernissen des erste Hunde. Tierschutzes entsprechenden Unterkünften untergebracht. (4) Besteht die Steuerpflicht nicht während des ganzen Kalen- 2. Es werden ordnungsgemäß Bücher über den Bestand, den derjahres, so ermäßigt sich die Steuer auf den der Dauer der Erwerb und die Veräußerung der Hunde geführt. Steuerpflicht entsprechenden Teilbetrag. 3. Änderungen im Hundebestand werden innerhalb von 14 Ka- §5 lendertagen der Gemeinde schriftlich angezeigt. Steuerbefreiung 4. Im Falle einer Veräußerung wird der Name und die Anschrift (1) Steuerbefreiung wird auf Antrag gewährt für: des Erwerbers der Gemeinde unverzüglich mitgeteilt. 1. Blindenbegleithunde 5. Mitgliedsnachweis im Verband Deutsches Hundewesen 2. Hunde, die zum Schutz und zur Hilfe blinder, gehörloser, (VdH). schwerhöriger oder sonstiger hilfloser Personen benötigt (5) Wird ein Punkt der Verpflichtung nicht erfüllt, entfällt die Er- werden. mäßigung. Die Steuerbefreiung wird von der Vorlage eines ärztlichen §8 Zeugnisses des Hundehalters abhängig gemacht. Allgemeine Bestimmungen für Steuerbefreiung und 3. Diensthunde, die ausschließlich zur Erfüllung öffentlicher Steuerermäßigung (Steuervergünstigung) Aufgaben (1) Für die Gewährung einer Steuervergünstigung (Steuerbefrei- benötigt werden. 4. Sanitäts- und Rettungshunde, die von anerkannten Sani- ung oder Steuerermäßigung) sind die Verhältnisse zu Beginn täts- und Zivilschutzeinrichtungen gehalten werden. des Kalenderjahres, in den Fällen des § 3 Abs. 1 die Verhältnis- 5. Hunde, die aus Gründen des Tierschutzes vorübergehend in se zu Beginn der Steuerpflicht maßgebend. Tierheimen o. ä. Einrichtungen untergebracht worden sind. (2) In den Fällen einer Steuerermäßigung kann jeder Ermäßi- 6. Hunde, die weit überwiegend beruflichen Zwecken dienen gungsgrund nur für jeweils einen Hund des Steuerpflichtigen (z. B. Herdenschutzhunde) oder die von Berufsjägern zur beansprucht werden. Ausübung der Jagd benötigt werden. (3) Die Steuervergünstigung wird nicht gewährt, wenn 7. Hunde, die im Besitz des Tierheimes sind und an eine Pfle- 1. Hunde, für die eine Steuervergünstigung beantragt worden gestelle vergeben sind. Für die Steuerbefreiung ist ein Pfle- ist, für den angegebenen Verwendungszweck nicht geeig- gestellenvertrag vorzulegen. net sind.
6 Treptower Tollensewinkel 2. der Halter der Hunde in den letzten fünf Jahren wegen Tier- Zusatz zur öffentlichen Bekanntmachung der quälerei rechtskräftig bestraft worden ist. Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer §9 der Gemeinde Bartow Fälligkeit der Steuer Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens-und (1) Steuerjahr ist das Kalenderjahr. Die Steuer wird als Jahres- Formvorschriften verstoßen wurde, können diese nach § 5 Abs. steuer festgesetzt und ist zu je einem Viertel am 15. Februar, 15. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpom- Mai, 15. August und 15. November fällig. Abweichend hiervon mern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. werden Steuern bis dreißig Euro am 15. August fällig. (2) Beginnt die Steuerpflicht im Laufe des Kalenderjahres, so Diese Einschränkung gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, wird die anteilige Steuer für das Kalenderjahr einen Monat nach Genehmigungs-und Bekanntmachungsvorschriften. Bekanntgabe des Steuerbescheides fällig. (3) Die für einen Zeitraum nach Beendigung der Steuerpflicht gezahlte Steuer wird erstattet. § 10 Anzeigepflicht (1) Wer im Gebiet der Gemeinde einen über vier Monate alten Bekanntmachung Hund hält, hat dieses innerhalb von 14 Kalendertagen nach dem des Jahresabschlusses 2019 Beginn des Haltens oder nachdem der Hund das steuerpflichti- ge Alter erreicht hat, anzuzeigen. der Gemeinde Breesen (2) Endet die Hundehaltung bzw. ändern oder entfallen die Vo- Die Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2019 der Gemein- raussetzungen für eine gewährte Steuervergünstigung, so ist de Breesen wurde auf der Internetseite des Amtes Treptower dieses innerhalb von 14 Kalendertagen mitzuteilen. Tollensewinkel unter http://www.altentreptow.de veröffentlicht. (3) Eine Verpflichtung nach Abs. 1 und 2 besteht nicht, wenn feststeht, dass die Hundehaltung vor dem Zeitpunkt, an dem die Fachgebiet Steuerpflicht beginnt, aufgegeben wird. Wird ein Hund veräu- Finanzen ßert oder verschenkt, so sind in der Anzeige nach Abs. 2 der Name und die Anschrift des neuen Halters anzugeben. Bekanntmachen der aktuellen § 11 Steuermarken Hebesatzung der Gemeinde Breesen (1) Jeder Hundehalter erhält nach der Anmeldung eines Hundes Die Bekanntmachung der aktuellen Hebesatzsatzung für einen Steuerbescheid und eine Steuermarke. Bei Festsetzung die Gemeinde Breesen wurde am 14.07.2022 auf der Internet- der Züchtersteuer erhält der Hundehalter zwei Steuermarken. seite des Amtes Treptower Tollensewinkel, http://www.altentrep- (2) Die Hunde müssen außerhalb des Hauses oder des umfrie- tow.de, veröffentlicht. deten Grundbesitzes mit einer gültigen und sichtbar befestigten Fachgebiet Steuermarke versehen sein. Bei Verlust der Steuermarke wird Finanzen dem Hundehalter auf Antrag eine Ersatzmarke gegen eine Ver- waltungsgebühr ausgehändigt. (3) Bei Abmeldung eines Hundes ist die Steuermarke an die Ge- Satzung über die Erhebung einer meinde zurückzugeben. § 12 Hundesteuer der Gemeinde Breesen Ordnungswidrigkeiten Die Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer der Ge- (1) Ordnungswidrig im Sinne des § 17 Abs. 2 KAG M-V in seiner meinde Breesen wurde am 21.07.2022 auf der Internetseite gültigen des Amtes Treptower Tollensewinkel, https://www.altentreptow. Fassung handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig: de veröffentlicht. 1. als Hundehalter entgegen § 10 Abs. 1 dieser Satzung seiner Fachgebiet Anzeigepflicht nicht bzw. nicht fristgemäß nachkommt, Finanzen 2. als Hundehalter entgegen § 10 Abs. 2 dieser Satzung die Änderung bzw. das Entfallen der Voraussetzungen für Steu- Amt Teterower Tollenseweinkel (Altentreptow) ervergünstigungen nicht oder nicht fristgemäß mitteilt, 3. als Hundehalter bei Veräußerung oder Verschenken des Amtliche Bekanntmachung Hundes entgegen § 10 Abs. 3 dieser Satzung den zukünfti- gen Hundehalter nicht oder unrichtig angibt. Bauleitplanung der (2) Die Ordnungswidrigkeit kann gemäß § 17 Abs. 3 KAG M-V mit einer Geldbuße bis zu 5.000 EUR geahndet werden. Gemeinde Breesen § 13 § 13 In-Kr aft-Tr eten Betrifft: Sachlicher Teilflächennutzungsplan für In-Kraft-Treten die Errichtung einer Freiflächenphotovol- Diese Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer tritt mit taikanlage in der Gemeinde Breesen im Wirkung Zusammenhang mit der Aufstellung des zum 01.01.2023 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung vom 19.10.2015 außer Kraft. vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 5 für die Freiflächenphotovoltaikanlage Bartow, 22.06.2022 hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB Die Gemeindevertretung der Gemeinde Breesen hat in ihrer Sit- st zung am 12. Juli 2022 den Beschluss zur Aufstellung des sach- Bütermeister lichen Teilflächennutzungsplanes im Zusammenhang mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 5 für die Freiflächenphotovoltaikanlage gefasst.
Treptower Tollensewinkel 7 Der räumliche Geltungsbereich des sachlichen Teilflächennut- über den Bebauungsplan Nr. 5 - als vorhabenbezogener Bebau- zungsplanes umfasst Flächen im westlichen Gemeindegebiet ungsplan - für die Freiflächenphotovoltaikanlage im westlichen an der Grenze zu den Gemeinden Wildberg und Knorrendorf. Gemeindegebiet an der Gemeindegrenze zu Wildberg im Nor- Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des sachlichen den und Knorrendorf im Westen (westlich der Ortslage Breesen) Teilflächennutzungsplanes ist dem nachfolgenden Übersichts- gefasst. plan zu entnehmen. Der räumliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Be- Die Teile des Plangebietes befinden sich im Gemeindegebiet. bauungsplanes Nr. 5 umfasst Flächen an der Grenze zu den Es handelt sich um Flächen und Teilflächen von Flurstücken der Gemarkung Breesen, Flur 2 und der Gemarkung Pinnow, Flur 1. Gemeinden Wildberg und Knorrendorf. Der Änderungsbereich wird begrenzt: Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des vorhaben- - im Norden durch landwirtschaftlich genutzte Flächen und bezogenen Bebauungsplanes Nr. 5 ist dem nachfolgenden die Gemeindegrenze zur Gemeinde Wildberg, Übersichtsplan zu entnehmen. - im Osten durch landwirtschaftlich genutzte Flächen, - im Süden durch landwirtschaftlich genutzte Flächen, Es handelt sich um Flächen und Teilflächen von Flurstücken der - im Westen durch Flächen für Wald und die Gemeindegrenze Gemarkung Breesen, Flur 2 und der Gemarkung Pinnow, Flur 1. zur Gemeinde Knorrendorf. Die Planbereichsgrenzen werden begrenzt: - im Norden durch landwirtschaftlich genutzte Flächen und die Gemeindegrenze zu Wildberg, - im Osten durch landwirtschaftlich genutzte Flächen, - im Süden durch landwirtschaftlich genutzte Flächen, - im Westen durch Flächen für Wald und die Gemeindegrenze zur Gemeinde Knorrendorf. Das Planungsziel besteht in der Schaffung planungsrechtlicher Voraussetzungen für die Errichtung von Freiflächenphotovoltaik- anlagen. c. m 1 : 15.000 Biree,2' Cane: wea.'ga a-we Die Aufstellung des sachlichen Teilflächennutzungsplanes ist im Gemeinde Breesen Vorhabenbe:ogener Bebauungsplan für Freiflächen-Photovoltaikanlagen Regelverfahren vorgesehen. An lage :urn Aufstellungsbeschluss Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Breesen, den 20.07.2022 Das Planungsziel besteht in der Schaffung planungsrechtlicher Voraussetzungen für die Errichtung von Freiflächenphotovolta- ikanlagen gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO unter Beibehaltung der darunterliegenden landwirtschaftlichen Nutzung. Darüber hin- Bürgermeister der Gemeinde Breesen aus bestehen folgende Zielsetzungen: - Festsetzung der zulässigen Überbauungsmöglichkeiten (überbaubare Grundstücksflächen) sowie der von der Über- Amt Treptower Tollensewinkel (Altentreptow) bauung freizuhaltenden Grundstücksflächen, - Festsetzungen von Verkehrsflächen/Geh-, Fahr- und Lei- Amtliche Bekanntmachung Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich tungsrechten, die die notwendige Erschließung für das bekannt gemacht. Bauleitplanung der Gemeinde Grundstück gewährleisten, - grünordnerische Festsetzungen und Festsetzungen zum Breesen Artenschutz, - Festlegung zu Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. Betrifft: Satzung über den Bebauungsplan Nr. 5 - Das Planverfahren wird im zweistufigen Regelverfahren durch- als vorhabenbezogener Bebauungs- geführt. plan - für die Freiflächenphotovoltaikan- Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 lage im westlichen Gemeindegebiet an Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. der Gemeindegrenze zu Wildberg im Breesen, den 20.07.2022 Norden und zu Knorrendorf im Westen (westlich der Ortslage Breesen) hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB Die Gemeindevertretung der Gemeinde Breesen hat in ihrer Sit- zung am 12. Juli 2022 den Beschluss zur Aufstellung Satzung
8 Treptower Tollensewinkel vom 15.08.2022 bis einschließlich 16.09.2022 im Amt Treptower Tollensewinkel, Rathausstraße 1, 17087 Al- tentreptow während folgender Dienststunden öffentlich aus: Montag von 09:00 Uhr - 16:00 Uhr Bekanntmachung Dienstag von 09:00 Uhr - 18:00 Uhr Mittwoch von 09:00 Uhr - 16:00 Uhr des Beteiligungsberichtes 2020 Donnerstag von 09:00 Uhr - 16:00 Uhr Freitag von 09:00 Uhr - 12:00 Uhr der Gemeinde Burow Darüber hinaus ist die Einsichtnahme im Internet auf der Home- Die Bekanntmachung des Beteiligungsberichtes 2020 der Ge- page des Amtes Treptower Tollensewinkel unter dem Pfad htt- meinde Burow wurde am 22.07.2022 auf der Internetseite des ps://www.altentreptow.de/Amt-Gemeinden/Gemeinden- Amtes Treptower Tollensewinkel unter http://www.altentreptow. von-A-G/Burow/Bekanntmachungen-br-Ortsrecht/ -> Bauleit- de veröffentlicht. planung möglich. Fachgebiet Es liegen folgende wesentliche umweltbezogene Unterlagen Finanzen vor: 1. Eingegangene Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteili- Bekanntmachung gung der Behörden und Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB sowie der Öffentlichkeitsbeteiligung nach der aktuellen Hebesatz-Satzung § 3 Abs. 1 BauGB für die Gemeinde Burow 2. Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung 3. Biotoptypenkartierung Die Bekanntmachung der aktuellen Hebesatz-Satzung für die 4. Faunistische Untersuchung Gemeinde Burow wurde am 15.07.2022 auf der Internetseite 5. Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung des Amtes Treptower Tollensewinkel, http://www.altentreptow. 6. Blendanalyse de, veröffentlicht. Diese Unterlagen enthalten folgende Arten umweltbezogener Fachgebiet Informationen: Finanzen Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Boden - Altlasten oder Altlastenverdachtsflächen sind im Planungs- Gemeinde Burow raum nicht bekannt. Die Bürgermeisterin - In der näheren Umgebung des Planungsraums sind Bo- dendenkmale bekannt. Amtliche Bekanntmachung hierzu liegen aus: Umweltbericht zum Schutzgut Boden Betr.: Bebauungsplan Nr. 8 „Solarpark Burow, Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Fläche Seltzer Straße“ - Der Geltungsbereich umfasst eine Größe von 11,7 ha und beansprucht keine hochwertigen unbeeinträchtigten hier: Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung Flächen. gemäß § 3 Abs. 2 BauGB - Das Areal schließt direkt an die Ortslage Burow an. hierzu liegen aus: Umweltbericht zum Schutzgut Fläche Die Gemeindevertretung der Gemeinde Burow hat mit Be- schluss vom 12.07.2022 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 8 „Solarpark Burow, Seltzer Straße“ in der Fassung vom Mai Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Wasser 2022 einschließlich der Begründung mit dem Umweltbericht ge- - Innerhalb des Geltungsbereichs sind keine natürlichen billigt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt. Oberflächengewässer oder Gewässer II. Ordnung vor- handen. Im Planungsraum sind vorhandene Dränagen be- Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ist der als kannt. Anlage beigefügten Übersichtskarte zu entnehmen. Er beläuft - Der Geltungsbereich liegt nicht in einer Trinkwasserschutz- sich auf eine Größe von etwa 11,7 ha und gliedert sich in 2 Plan- zone. teile. Das Planteil 1 umfasst eine Teilfläche von etwa 10,7 ha hierzu liegen aus: Umweltbericht zum Schutzgut Wasser und erstreckt sich über die Flurstücke 105, 106/2, 107/2 (tlw.) und 108/5 (tlw.) der Flur 1 in der Gemarkung Burow. Das Planteil Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Klima und 2 umfasst eine Teilfläche von etwa 1,0 ha und erstreckt sich Luft teilweise über das Flurstück 333/7 der Flur 1 in der Gemarkung - In Burow ist das Klima gemäßigt warm. Burow. - Die Jahresdurchschnittstemperatur liegt bei 14 °C. Über Planungsziel ist die Entwicklung einer Freiflächen-Photovolta- das Jahr verteilt gibt es im Schnitt 242 mm Niederschlag. ikanlage als richtungsweisen des Pilotprojekt ohne EEG-Vergü- hierzu liegen aus: Umweltbericht zum Schutzgut Klima und tung oder sonstige Fördermöglichkeiten sowie die dafür erfor- Luft derliche Festsetzung eines Sondergebietes „Energiegewinnung auf der Basis solarer Strahlungsenergie gemäß § 11 Abs. 2 Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Pflanzen, BauNVO. Dies soll die Realisierung und den Betrieb einer Frei- Tiere und biologische Vielfalt flächenphotovoltaikanlage einschließlich der erforderlichen Ne- - folgende Tierarten wurden näher untersucht: Brutvögel benanlage planungsrechtlich ermöglichen und die Erzeugung des Offenlandes und Amphibien von umweltfreundlichem Solarstrom sichern. - folgende Biotoptypen sind im Geltungsbereich vorhan- Zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB liegt den: großflächiges Acker land (ACS), ein teilversiegelter der Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus der Plan- Weg (OVU), ein Schuttplatz (OSM), ruderale Staudenflur zeichnung (Teil A) mit den textlichen Festsetzungen (Teil B) frischer bis trockener Standorte (RHU), ein Graben (FG), und der Begründung, Stand Mai 2022, einschließlich der nach- zwei Baumreihen (BRR), ein Stillgewässer (SE), Funda- folgend genannten, umweltbezogenen Informationen zu jeder- mentreste einer historischen Ruine (OXR) und Siedlungs- manns Einsicht in der Zeit gehölze (PWX)
Treptower Tollensewinkel 9 hierzu liegen aus: Umweltbericht zum Schutzgut Pflanzen, Anlage: Übersichtskarte mit Darstellung des Geltungsberei- Tiere und biologische Vielfalt, Biotopkar- ches tierung, Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Land- schaftsbild - Der Vorhabenstandort liegt im Außenbereich und grenzt an die Ortslage Burow. - Der Geltungsbereich ist anthropogen geprägt und trägt eine überwiegend geringe Bedeutung für den Natur- und Landschaftsraum. - Im Norden grenzt der Planungsraum an ein Gewerbegebiet und eine großflächige Milchviehaniage. Südlich erstreckt sich ein großflächiges Waldgebiet. Der Standort ist von der dörflichen Siedlungsstruktur und der landwirtschaftlichen Nutzung geprägt. hierzu liegen aus: Umweltbericht zum Schutzgut Land- schaftsbild Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Mensch und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung - Die nächstgelegenen Wohnnutzungen befinden sich nörd- lich des Geltungsbereichs in einer Entfernung von etwa 170 m. - Am Anlagenstandort ist nicht mit Belästigungen aufgrund von Blendung der geplanten PVA oder Beeinträchtigung des Straßenverkehrs zu rechnen. hierzu liegen aus: Umweltbericht zum Schutzgut Mensch und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung, Blendanalyse Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Kultur - und sonstige Sachgüter - Im Geltungsbereich des Bebauungsplans befinden sich keine Baudenkmale. - In der näheren Umgebung sind Bodendenkmale bekannt. hierzu liegen aus: Umweltbericht zum Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Schutzge- biete und Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung - Schutzgebiete werden vorliegend nicht berührt. - Das nächstgelegene Schutzgebiet ist das Landschafts- schutzgebiet LSG_074a „Tollensetal (Mecklenburgische Seenplatte)“. Es erstreckt sich östlich des Planungsraums Öffentliche Ausschreibung in einer Entfernung von etwa 1000 m. hierzu liegen aus: Umweltbericht zum Schutzgut Schutzge- Verkauf einer unbebauten Liegenschaft biete und Gebiete von gemeinschaftlicher Baugrundstück Gemeinde Grapzow Bedeutung Die Gemeinde Grapzow (https://www.altentreptow.de/Amt-Ge- Es wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Behördenbe- meinden/Gemeinden-von-A-G/Grapzow) schreibt eine unbe- teiligungen nach § 4 Baugesetzbuch weitere - nach Einschät- baute Liegenschaft zur Errichtung eines Einfamilienhauses im Ort Grapzow zum Höchstgebot mit Mindestwert aus. Es handelt zung der Gemeinde nicht wesentliche, umweltbezogene Stel- sich hierbei um eineunvermessene Teilfläche folgender Liegen- lungnahmen - eingegangen sind, die ebenfalls im Rahmen der schaft: Gemarkung Grapzow, Flur 1, Flurstück 13/16, mit insge- hier bekannt gemachten Offenlage einsehbar sind. samt ca. 580 m². Während des Auslegungszeitraumes können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplans der Ge- Auf der unbebauten Liegenschaft, befand sich ein ehemaliger meinde Burow vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, Neubaublock. Somit ist das Baugrundstück bereits erschlossen. dass nicht innerhalb der Auslegungsfrist abgegebene Stellung- Die Notarkosten und die Grunderwerbssteuer, Vermessungs- nahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan sowie die Katastergebühren trägt der Erwerber. unberücksichtigt bleiben können. Als Richtwert zum Verkauf wird für diese Liegenschaft ein Preis Burow, den 21.07.2022 von 12,00 €/m² angesetzt. Der Kaufinteressent erwirbt das Grundstück wie es zum Zeit- punkt des Abschlusses des Kaufvertrages steht und liegt. Er ist verpflichtet, sich selbst ein Bild von dem Zustand und der Beschaffenheit des Grundstückes zu machen. Weitere Informa- tionen erteilt Ihnen Frau Kiewitt, Telefon 03961/2551-663 bzw. per E-Mail: j.kiewitt@altentreptow.de.
10 Treptower Tollensewinkel Interessenten senden bitte ihr Angebot schriftlich in einem ver- schlossenen Briefumschlag versehen mit dem Vermerk „Bitte nicht öffnen - Angebot Liegenschaft Grapzow“ bis zum 2. Sep- tember 2022 an folgende Adresse: Amt Treptower Tollensewinkel - Gemeinde Grapzow Haushaltssatzung FG Gebäude- und Liegenschaftsmanagement Rathausstraße 1 der Gemeinde Grischow 17087 Altentreptow für das Haushaltsjahr 2022 Nach Ablauf dieser Frist eingehende Angebote sowie mündliche Aufgrund des § 45 i.V.m. § 47 der Kommunalverfassung (KV oder unvollständige Angebote und Angebote per E-Mail oder M-V) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom Fax werden nicht berücksichtigt. 11.07.2022 und nach Vorlage bei der Rechtsaufsichtsbehörde Entscheidend ist der fristgerechte Eingang bei der o. g. Adresse. folgende Haushaltssatzung erlassen: Verzögerungen bzw. Versäumnisse von mit dem Transport be- auftragter Personen und Unternehmen sind Risiko des Bieters. §1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Auf die Datenschutzgrundverordnung und die Datenschutzinfor- Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird mationen des Amtes Treptower Tollensewinkel wird verwiesen. 1. im Ergebnishaushalt auf 21. Juli 2022 einen Gesamtbetrag der Erträge von 356.336 EUR gez. Kiewitt einen Gesamtbetrag der Aufwendungen Sachbearbeiterin von 389.460 EUR Bauamt, Gebäude- und Liegenschaftsmanagement ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von -15.194 EUR 2. im Finanzhaushalt auf a) einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von 322.346 EUR einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen[1] von 342.515 EUR einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von -20.169 EUR b) einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von 78.580 EUR einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von 1.100 EUR einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von 77.480 EUR festgesetzt. ______ [1] einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitions- förderungsmaßnahmen §2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen wird festgesetzt auf 0 EUR. §3 Verpflichtungsermächtigungen Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf 0 EUR. §4 Kassenkredite Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 32.230 EUR. §5 Hebesätze Auszug aus dem Amtlichen Maßstab 1:564, Auszug ist genordet Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt: Liegenschaftskataster-Informationssystem nur für den internen Gebrauch Druck vom: 30.03.2022 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) auf 300 v. H. b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 350 v. H. 2. Gewerbesteuer auf 350 v. H. §6 Stellen gemäß Stellenplan Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen be- trägt 0,9367 Vollzeitäquivalente (VzÄ). §7 Die nächste Ausgabe erscheint Weitere Vorschriften am 9. September 2022. Innerhalb eines Teilergebnishaushaltes sind die Ansätze für Aufwendungen gegenseitig deckungsfähig, soweit im Folgen- Foto: pixabay.com den oder durch Haushaltsvermerk nichts anderes bestimmt ist.
Treptower Tollensewinkel 11 Bei Inanspruchnahme der gegenseitigen Deckungsfähigkeit in einem Teilergebnishaushalt gilt dies auch für die Ansätze bei den Auszahlungen im Teilfinanzhaushalt. Die Aufwendungen für bilanzielle Abschreibungen werden ge- mäß § 14 Abs. 2 der GemHVO-Doppik über die Teilhaushalte Amt Treptower Tollensewinkel (Altentreptow) hinweg für gegenseitig deckungsfähig erklärt. Die Personal- und Versorgungsaufwendungen werden gemäß Amtliche Bekanntmachung § 14 Abs. 2 GemHVO-Doppik über die Teilhaushalte hinweg für gegenseitig deckungsfähig erklärt, analog gilt das für die hiermit Bauleitplanung der Gemeinde im Zusammenhang stehenden Auszahlungen. Ansätze für Aus- zahlungen aus Investitionstätigkeit werden gemäß §14 Abs.3 Groß Teetzleben GemHVO-Doppik eines Teilfinanzplanes jeweils für gegenseitig Betrifft: Sachlicher Teilflächennutzungsplan für die oder einseitig deckungsfähig erklärt. Errichtung einer Freiflächenphotovoltaik- §8 anlage in der Gemeinde Groß Teetzleben Festlegung von Wertgrenzen für eine Nachtragspflicht im Zusammenhang mit der Aufstellung des Für die Erforderlichkeit einer Nachtraghaushaltssatzung werden vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gemäß § 48 Kommunalverfassung M-V folgende Wertgrenzen festgesetzt: Nr. 6 für die Freiflächenphotovoltaikanlage 1. Im Sinne des § 48 Abs. 2 Nr. 1 KV M-V gilt: hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses a) ein Jahresfehlbetrag als erheblich, wenn er 5 v. H. der gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB Erträge/Einzahlungen überschreitet; AMT TREPTOWER TOL L ENSEWINK EL (Alt en t r ep t o w) b) die Erhöhung eines bereits ausgewiesenen Jahresfehl- Die Gemeindevertretung der Gemeinde Groß Teetzleben hat in AMTLICHE ihrer Sitzung amBEKANNTMACHUNG 17. Mai 2022 den Beschluss zur Aufstellung betrages um 5. v. H. als erheblich. 2. Im Sinne des § 48 Abs. 2 Nr. 2 KV M-V sind Mehraufwen- des sachlichen Teilflächennutzungsplanes im Zusammenhang B AUL EITPL ANUNG DER GEMEINDE GROß TEETZL EB EN dungen/Mehrauszahlungen als erheblich anzusehen, wenn mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 6 Betrifft: für die Freiflächenphotovoltaikanlage Sachlicher Teilflächennutzungsplan für gefasst. die Errichtung einer sie im Einzelfall 5 v. H. der Gesamtaufwendungen/Ge- Freiflächenphotovoltaikanlage in der Gemeinde Groß Teetzleben im samtauszahlungen des Haushaltsjahres übersteigen. Der räumliche Geltungsbereich Zusammenhang des des mit der Aufstellung sachlichen Teilflächennut- vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6 für die Freiflächenphotovoltaikanlage 3. Im Sinne des § 48 Abs. 3 Nr. 1 KV M-V gilt, wenn bisher zungsplanes umfasst Flächen im westlichen Gemeindegebiet nicht veranschlagte Auszahlungen für Investitionen oder an der Gemeindegrenze zu Wildberg und Breesen (unterhalb Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von mehr als der Flächen für Windenergieanlagen). 5.000 € geleistet werden sollen. Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des sachlichen 4. Im Sinne des § 48 Abs. 3 Nr. 2 KV M-V gilt: Teilflächennutzungsplanes ist dem nachfolgenden Übersichts- wenn 0,25 VzÄ Bedienstete eingestellt, befördert oder in plan zu entnehmen. eine höhere Entgeltgruppe eingestuft werden sollen und der Die Teile des Plangebietes befinden sich im Gemeindegebiet. Stellenplan die entsprechenden Stellen nicht enthält. Es handelt sich um Flächen und Teilflächen von Flurstücken der Gemarkung Groß Teetzleben, Flur 3. Die Planbereichsgrenzen Nachrichtliche Angaben: werden begrenzt: 1. Zum Ergebnishaushalt Das Ergebnis zum 31. Dezember des - im Norden: durch landwirtschaftlich genutzte Flächen - im Osten: durch Flächen für Wald und landwirtschaft- Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich -2.587 EUR. 2. Zum Finanzhaushalt lich genutzte Flächen - im Süden: durch landwirtschaftlich genutzte Flächen Der Saldo der laufenden Ein- und - im Westen: durch Flächen für Wald und landwirtschaft- Angaben: Auszahlungen zum 31. Dezember des lich genutzte Flächen (Gemeinde Wildberg). Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich 63.514 EUR. 3. Zum Eigenkapital folk Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich 808.809 EUR. Grischow, 12.07.2022 L Hinweis: ca. 111 :12.000 Ouele: wir gaiaere de Die Haushaltssatzung ist gemäß § 47 Absatz 2 KV M-V der Gemeinde Groß Teetzleben Vorhabenbezogener Bebauungsplan Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 12.07.2022 ange- für Freiflächen-Photovoltaikanlagen zeigt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Fest- Anlage zurn Aufstellungsbeschluss Kaluberhof setzungen. Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 Das Planungsziel besteht in der Schaffung planungsrechtlicher wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Voraussetzungen für die Errichtung von Freiflächenphotovolta- Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnah- ikanlagen. me vom 08.08.2022 bis 23.08.2022 im Rathaus, Altentreptow, Die Aufstellung des sachlichen Teilflächennutzungsplanes ist im Oberbaustr. 21, Raum OG 1.09 (Fachgebiet Finanzen), zu den Regelverfahren vorgesehen. allgemeinen Sprechzeiten der Verwaltung öffentlich aus. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Grischow, den 12.07.2022 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Groß Teetzleben, den 15.07.2022
12 Treptower Tollensewinkel Gemeinde Groß Teetzleben Amt Treptower Tollensewinkel Bekanntmachung des geänderten Aufstellungsbeschlusses sowie der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) gemäß § 13b BauGB Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 5 „Wohnbebauung in Klein Teetzleben“ der Gemeinde Groß Teetzleben nach §13b Baugesetzbuch (BauGB) Die Gemeindevertretung der Gemeinde Groß Teetzleben hat Begrenzt wird der räumliche Geltungsbereich wie folgt: in ihrer Sitzung am 14.12.2021 die Aufstellung des vorhaben- im Norden: durch die Bebauung in Klein Teetzleben bezogenen Bebauungsplanes Nr. 5 „Wohnbebauung in Klein im Süden: durch Biotop- und Waldflächen Teetzleben“ der Gemeinde Groß Teetzleben zur Festsetzung im Osten: durch die Bebauung in Klein Teetzleben eines Allgemeinen Wohngebietes nach § 4 BauNVO gemäß § im Westen: durch die Ringstraße 12 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen und den Aufstellungs- beschluss am 04.02.2022 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich Das Plangebiet umfasst das folgende dargestellte Gebiet: bekannt gemacht. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Groß Teetzleben hat in ihrer Sitzung am 30.03.2022 die Aufhebung dieses Aufstel lungsbeschlusses beschossen, da die Verfahrensart des vor- habenbezogenen Bebauungsplanes geändert wurde. Das Ver- fahren soll beschleunigt durchgeführt werden, um zügig Wohn- baufläche zur Verfügung zustellen. Zum Wechsel der Art des Verfahrens wurde der Aufstellungsbeschluss vom 14.12.2021 aufgehoben und ein neuer Aufstellungsbeschluss nach § 13b BauGB gefasst. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Groß Teetzleben hat ebenfalls in ihrer Sitzung am 30.03.2022 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 5 „Wohnbebauung in Klein Teetzleben“ der Gemeinde Groß Teetzleben gemäß § 13b BauGB zur Festsetzung eines Allgemeinen Wohngebietes nach § 4 BauNVO gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB) in der zurzeit gültigen Fassung beschlossen. Da die Gemeinde Groß Teetzleben über keinen Flächennutzungsplan verfügt, wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan als selbstständiger Bebau- Quelle: GAIA M V 11 10 2021 ungsplan aufgestellt. Quelle: GAIA M-V, 11.10.2021 Des Weiteren hat die Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am Übersichtskarte 30.03.2022 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungs- planes Nr. 5 „Wohnbebauung in Klein Teetzleben“ der Gemein- de Groß Teetzleben nach § 13b Baugesetzbuch (BauGB) gebill igt und zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Groß Teetzleben hat in ihrer Sitzung am 07.06.2022 den geänderten Aufstel lungs- beschluss und den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss sowie die öffentliche Auslegung über den vorhabenbezogenen Bebau- ungsplan Nr. 5 „Wohnbebauung in Klein Teetzleben“ der Ge- meinde Groß Teetzleben gemäß § 13b BauGB beschlossen und den Entwurf beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wurde nochmal geändert werden, da die Baugrenze und der Baukörper im Entwurf angepasst wur- den. Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (gemäß § 4 Abs 2 BauGB) und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden (gemäß § 2 Abs. 2 BauGB) wird gleichzeitig durchgeführt. Planungsanlass für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist die Absicht der Gemeinde, die Fläche im Anschluss an die vorhandene Bebauung in Klein Teetzleben baulich in einem geringen Umfang zu entwickeln. Ziel der Pla- nung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzun- gen für Wohnungsbauvorhaben. Die vorgesehene kleinteilige Bebauung wird sich harmonisch an die Ortslage anfügen. Kartengrundlage: September / 2021 Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Klein Teetzleben, Flur 1, Flurstücke 84/3 84/4 und 85 sowie teilweise 84/3 und umfasst ca. 0,5 ha. Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 5
Treptower Tollensewinkel 13 Die Beschlüsse werden hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB mit während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht wer- Veröffentlichung im amtlichen Mitteilungsblatt des Amtes Trepto- den. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei wer Tollensewinkel „Amtskurier“ und im Internet auf der Seite des der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt Amtes Treptower Tollensewinkel ortsüblich bekannt gemacht. bleiben, wenn die Gemeinde den lnhalt nicht kannte und nicht Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 5 hätte kennen müssen und deren lnhalt für die Rechtmäßigkeit „Wohnbebauung in Klein Teetzleben“ (Stand 6/2022), bestehend des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist. aus der Planzeichnung, dem Vorhaben- und Erschließungsplan, Die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange und der Begründung, dem Umweltbericht und dem Geotechnischen Nachbargemeinden werden von der Auslegung unterrichtet. Bericht, liegt in der Zeit Datenschutzinformation: vom 15.08.2022 bis einschließlich 19.09.2022 Bitte beachten Sie die Datenschutzinformation für die Öffent- im Amt Treptower Tollensewinkel, Bauamt, Rathausstraße 1 in lichkeitsbeteiligung nach BauGB, welche mit ausliegt und auf 17087 Altentreptow während folgender Zeiten: der Website einsehbar ist. Montag: 9:00 - 16:00 Uhr Mit Übermittlung lhrer Stellungnahme erteilen Sie die Einwilli- Dienstag: 9:00 - 18:00 Uhr gung zur Verarbeitung lhrer personenbezogenen Daten im Rah- Mittwoch: 9:00 - 16:00 Uhr men des Planverfahrens. Donnerstag: 9:00 - 16:00 Uhr Weitere Informationen zum Datenschutz und zur Datenverar- Freitag: 9:00 - 12:00 Uhr beitung durch die Stadt Altentreptow bzw. durch das Amt Trep- oder nach Vereinbarung zur Einsichtnahme öffentlich aus. tower Tollensewinkel finden Sie unter https://www.altentreptow. Im Hinblick auf das jeweils aktuelle Infektionsgeschehen werden de/Kurzmenü/Datenschutzerklärung. eventuell Einschränkungen der Öffnungszeiten vorgenommen, Groß Teetzleben, den 21.07.2022 diese finden Sie auf der Homepage unter www.altentreptow.de. Gleichzeitig kann der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebau- ungsplanes Nr. 5 „Wohnbebauung in Klein Teetzleben“ über die Internetseite des Amtes Treptower Tollensewinkel über folgen- den Link eingesehen werden: https://www.altentreptow.de/Amt-Gemeinden/Gemeinden-von- A-G/Gro%C3%9F-Teetzleben/Bekanntmachungen-br-Orts- Verfahrensvermerk recht/ unter „Bauleitplanung“ Diese Bekanntmachung erscheint am 06.05.2022 im amtlichen Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Anre- Mitteilungsblatt desLENSEWINKEL AMT TREPTOWER TOL Amtes Treptower Tollensewinkel „Amtsku- (Altentr eptow) gungen zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungspla- rier“ und im Internet auf der Seite des Amtes Treptower Tollen- nes Nr. 5 „Wohnbebauung in Klein Teetzleben“ schriftlich oder AMTLICHE BEKANNTMACHUNG sewinkel. BAULEITPLANUNG DER GEMEINDE GROß TEETZLEBEN Amt Treptower Tollensewinkel (Altentreptow) Betrifft: Satzung über den Bebauungsplan Nr. 6 als vorhabenbezogener Bebauungsplan für die Freiflächenphotovoltaikanlage im westlichen Amtliche Bekanntmachung Bauleitplanung Gemeindegebiet an der Gemeindegrenze zu Wildberg und Breesen (unterhalb der Flächen für Windenergieanlagen) der Gemeinde Groß Teetzleben Betrifft: Satzung über den Bebauungsplan Nr. 6 als vorhabenbezogener Bebauungsplan für die Frei- flächenphotovoltaikanlage im westlichen Gemeindegebiet an der Gemeindegrenze zu Wild- berg und Breesen (unterhalb der Flächen für Windenergieanlagen) hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB Die Gemeindevertretung der Gemeinde Groß Teetzleben hat in runterliegenden landwirtschaftlichen Nutzung. Darüber hinaus ihrer Sitzung am 17. Mai 2022 den Beschluss zur Aufstellung der bestehen folgende Zielsetzungen: Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 6 für - Festsetzung der zulässigen Überbauungsmöglichkeiten die Freiflächenphotovoltaikanlage im westlichen Gemeindege- (überbaubare Grundstücksflächen) sowie der von der Über- biet an der Gemeindegrenze zu Wildberg und Breesen (unter- bauung freizuhaltenden Grundstücksflächen, halb der Flächen für Windenergieanlagen) gefasst. - Festsetzungen von Verkehrsflächen/Geh-, Fahr- und Lei- Der räumliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Be- tungsrechten, die die notwendige Erschließung für das bauungsplanes Nr. 6 umfasst Flächen an der Grenze zu den Grundstück gewährleisten, Gemeinden Wildberg und Breesen. Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des vorhaben- bezogenen Bebauungsplanes Nr. 6 ist dem nachfolgenden Übersichtsplan zu entnehmen. Die Teile des Plangebietes befinden sich im Gemeindegebiet. Es handelt sich um Flächen und Teilflächen von Flurstücken der Gemarkung Groß Teetzleben, Flur 3. Die Planbereichsgrenzen werden begrenzt: - im Norden: durch landwirtschaftlich genutzte Flächen - im Osten: durch Flächen für Wald und landwirtschaftlich genutzte Flächen - im Süden: durch landwirtschaftlich genutzte Flächen M 1 : 12.000 Cue rle: wrirgai3ere - im Westen: durch Flächen für Wald und landwirtschaftlich Gemeinde Groß Teetzleben genutzte Flächen (Gemeinde Wildberg). Vorhabenbezogener Bebauungsplan für Freiflächen-Photovoltaikanlagen Das Planungsziel besteht in der Schaffung planungsrechtlicher Anlage zurn Aufstellungsbeschluss Voraussetzungen für die Errichtung von Freiflächenphotovoltaik- Kaluberhof anlagen gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO unter Beibehaltung der da-
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