Chaos TOBIAS MANN - Gemeinde Urbach
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Nummer 5 Jahrgang 44 Donnerstag, 03. Februar 2022 ü ro U rbach viceb Amtsblatt der Gemeinde Urbach Ser nur n gszeite g Öffnun her Anmeldun lefonisc nach te und mit 3G. 80 07-99 lefon 07181 Te TOBIAS MANN ,, ,,Chaos Mittwoch, 9. Februar 2022, 20.00 Uhr, Urbach, Auerbachhalle Eintritt: VVK 22,00 € (zzgl. Gebühr), AK 25,00 € Im Programm von Tobias Mann gilt das Motto: „Jeder gegen Jeden, Alle gegen Alle!“ Es gelten die 2G-Regeln sowie Maskenpflicht in der Auerbachhalle (FFP2-Maske) auch während des Programms. Vor der Veranstaltung und in der Pause gibt es keine Bewirtung mit Speisen und nur ein eingeschränktes Getränkeangebot. Weitere Infos zum Programm unter „Termine und Veranstaltungen“.
Donnerstag, 03. Februar 2022 Urbacher Mitteilungen Nummer 5 Störungsdienste Notdienste (Alle Angaben ohne Gewähr) Remstalwerk: Strom und Straßenbeleuchtung 0800 1135000 z.B. Stromausfall oder bei großflächigem Ausfall der Straßenbeleuchtung Ärztlicher Notfalldienst Urbach (Erreichbarkeit 24 Stunden/Tag, 7 Tage/Woche) 08.00 Uhr bis 08.00 Uhr am Folgetag, an den Wochenenden, Fei- Remstalwerk: Defekte Straßenbeleuchtung 0800 0542542 ertagen und außerhalb der Sprechstundenzeiten: z.B. bei Ausfall einzelner Leuchten (Erreichbarkeit: Nur zu unseren Öffnungszeiten) Kostenfreie Rufnummer 116117 Remstalwerk: Wasserwerk 0800 7233990 Gynäkologischer Notfalldienst Rems-Murr-Kreis z.B. Wasserrohrbruch (Erreichbarkeit: 24 Stunden/Tag, 7 Tage/Woche) 8.00 – 8.00 Uhr Tel. (0 18 05) 55 78 90 EnBW: Gasstörungen 07181 97810-12 Zahnärztlicher Notfalldienst: Der Notfalldienst an Wochenen- Deutsche Telekom: Telefon, Telefax 0800 3302000 den und Feiertagen wird zentral über Anrufbeantworter unter fol- Kabel BW: Kabelfernsehen 0221 46619100 gender Telefon-Nr. bekannt gegeben: (07 11) 7 87 77 44 HNO-ärztlicher Notfalldienst für den Rems-Murr-Kreis: HNO-ärztlicher Gebietsdienst außerhalb der Sprechstunden Gemeindeverwaltung Urbach 8.00 – 8.00 Uhr, am Samstag, am Sonntag und an den Feiertagen Postanschrift: Konrad-Hornschuch-Str. 12, 73660 Urbach unter der kostenfreien Rufnummer 116117. Zentrale mit Anrufbeantworter (0 71 81) 80 07-0 Augenärztlicher Notfalldienst Fax Rathaus Urbach (0 71 81) 80 07-50 08.00 – 18.00 Uhr, Telefon 116117 (kostenfreie Rufnummer). Fax Bauamt, Am Rathaus 1 (0 71 81) 80 07-66 Notfalldienst der Kinder- und Jugendärzte E-Mailinfo@urbach.de Notfalldienst von 8.00 – 08.00 Uhr. Bitte rufen Sie Ihren Kinderarzt Internetwww.urbach.de an. Auf dessen Anrufbeantworter erfahren Sie wer heute zustän- während der üblichen Dienstzeiten dig ist. Außerdem über die kostenfreie Rufnummer 116117 Bürgermeisterin, Sekretariat (0 71 81) 80 07-11 (auch am Wochenende). Haupt- und Ordnungsamt, Chirurgen/Orthopäden: 18.00 – 8.00 Uhr Tel. (0 18 05) 55 78 91 Sekretariat Amtsleitung (0 71 81) 80 07-31 Tierärztlicher Notdienst für Fellbach, Waiblingen, Weinstadt, Bauamt, Sekretariat Amtsleitung (0 71 81) 80 07-63 Winnenden, Kernen, Remshalden, Schwaikheim, Backnang, Finanzverwaltung, Sekretariat Amtsleitung (0 71 81) 80 07-21 Schorndorf und Urbach: Tel. 07000-tiernot bzw. 07000-8437668 Standesamt und Rentenangelegenheiten (0 71 81) 80 07-34 Apotheken Bereitschaftsdienst Seniorenbeauftragter (0 71 81) 80 07-33 04.02. Uhland-Apotheke, Schorndorf, Feuerseestr. 13, Tel. 63045 Servicebüro: Tel. (0 71 81) 80 07-99, Fax (0 71 81) 80 07-55 05.02. Hohberg-Apotheke, Plüderhausen, Hauptstr. 53, Tel. 82727 E-Mail: servicebuero@urbach.de 06.02. Vitalwelt-Apotheke im GeZe, Schorndorf, Schlichtener Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung Str. 105, Tel. 47 49 64 Servicebüro 07.02. GeLo-Apotheke, Lorch, Maierhofstr. 20, Tel. 07172 / 1 87 Montag: 8.00 – 19.00 Uhr, Dienstag : 8.00 – 12.00 Uhr, 80 80 und Kastell-Apotheke, Welzheim, Rudersberger Str. Mittwoch geschlossen, Donnerstag: 7.00 – 12.00 Uhr, 8, Tel. 07182 / 65 58 Freitag: 8.00 – 12.00 Uhr. 08.02. Daimler-Apotheke, Schorndorf, Marktplatz 32, Tel. 61298 Außerhalb dieser Zeiten: nach telefonischer Vereinbarung 09.02. Apotheke Urbach, Gartenstr. 53, Tel. 8 14 80 Übrige Ämter 10.02. Apotheke am Ottilienberg, Schorndorf, Silcherstr. 77, Tel. Montag 14.00 – 19.00 Uhr, Dienstag 8.00 – 12.00 Uhr, 7 13 13 Donnerstag und Freitag: 8.00 – 12.00 Uhr Pflegedienst Bethel Welzheim oder nach telefonischer Vereinbarung! Ortsbüro: Beckengasse 9 in Urbach Sprechstunden der Bürgermeisterin Ergänzende Hilfe: Tel. 07181/980859, Anna Byczek-Palfalusi Nach telefonischer Anmeldung unter (0 71 81) 80 07-11. Ambulante Pflege: Tel. 07181/87014, Anna Byczek-Palfalusi Essen auf Rädern: Tel. 07182/8010 Öffnungszeiten des Jugendhauses JuZe, Seebrunnenweg 25 Pflegestützpunkt des Rems-Murr-Kreises: Telefon 07151 501- Tel. 48 80 19 oder -20, E-Mail: jugendhaus@urbach.de 1657, E-Mail: pflegestuetzpunkt@rems-murr-kreis.de Dienstag bis Sonntag Uhrzeiten siehe: https://jugendhaus-ur- bach.jimdofree.com oder https://de-de.facebook.com/urbachju- Entsorgungstermine gendhaus Öffnungszeiten Mediathek, Kirchplatz 1 Restmüll-Container, (wöchentl. Leerung), Freitag, 04.02.2022 Tel. 99 33 37, E-Mail: mediathek@urbach.de Restmüll-Eimer, (14-tägige Leerung), Montag, 07.02.2022 Dienstag, 14 – 18 Uhr, Mittwoch, 10 – 14 Uhr, Wertstoffhof, Freitag, 11.02.2022 von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr Donnerstag, 14 – 19 Uhr, Freitag, 14 – 18 Uhr und Samstag, 12.02.2022 von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr Problemmüllsammelstelle, Freitag, 11.02.2022 von 15:00 Uhr Impressum bis 18:00 Uhr und Samstag, 12.02.2022 von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr Herausgeber: Gemeinde Urbach Verantwortlich für Bürgermeisterin Reisigsammelplatz, Samstag, 05.02.2022 von 12:00 Uhr bis den amtlichen Teil: Martina Fehrlen 16:00 Uhr Redaktion: Bürgermeisteramt Urbach, Achim Grockenberger, Konrad-Horn- Hilfe und Rat schuch-Straße 12, 73660 Urbach, Polizei Tel. (0 71 81) 80 07-36, Fax -55, Notruf110 servicebuero@urbach.de Revier Schorndorf (0 71 81) 20 40 Verantwortlich für WÜRTH VERLAGS KG, Posten Plüderhausen (nicht ständig besetzt) (0 71 81) 8 13 44 Herstellung, Anzeigen, Schorndorfer Str. 67, 73635 Rudersberg, Unfall / Rettungsdienst / Feuerwehr Beilagen und Vertrieb: Tel. (0 71 83) 30 24 35-0, Fax -99, Notruf112 anzeigen@wuerthverlag.de, Kreiskrankenhaus Schorndorf (0 71 81) 67-0 www.wuerthverlag.de 2
Donnerstag, 03. Februar 2022 Urbacher Mitteilungen Nummer 5 Finger weg von Verkehrsschildern und Urbach aktuell Baustellenabsicherungen! Leider wird es in letzter Zeit immer mehr zu einer schlechten An- Traurig wie manche Mitmenschen mit unserer gewohnheit, dass Zeitgenossen ihr Mütchen an Verkehrsschil- Natur umgehen dern oder Baustellenabsicherungen kühlen, wie jetzt wieder in der An den Anblick von achtlos weggeworfenem Verpa- Unteren Seehalde oder an der Hagsteige. Es sollte eigentlich klar ckungsmüll, Zigarettenschachteln und -kippen und sein, dass dies verboten ist und ggf. empfindliche Strafen nach anderem „Wohlstandsmüll“ in unserem Ort haben wir sich ziehen kann. Polizei und Ordnungsamt nehmen derartigen uns ja leider im Laufe der Zeit gewöhnen müssen, da Unfug nicht auf die leichte Schulter, denn hier geht es nicht nur deren Menge offensichtlich immer mehr zunimmt und in Teilen um die sinnlose Verschwendung von Steuergeldern, sondern der Gesellschaft zunehmend die Meinung Einzug gehalten hat, auch um die Sicherheit im Straßenverkehr. Im letzten Jahr konnte dass „irgendwer“ den Müll ja schon wegräumen wird. Und das eine Clique von Jugendlichen ermittelt werden, die im Übermut passiert ja auch (leider oder Gottseidank?). Wöchentlich sind die eine Baustellenabsicherung beschädigt hatten. Diese kamen aus Damen und Herren vom Bauhof unterwegs, um den Ort von den der Sache nicht einfach mit einer Einstellung des Verfahrens Hinterlassenschaften der Gesellschaft zu befreien und für ein er- durch die Staatsanwaltschaft heraus. Schade, dass sich das trägliches Ortsbild zu sorgen. Löblicherweise hinzugesellt haben nicht innerhalb der betreffenden Klientel herumgesprochen hat. sich zu den „kommunalen Profis“ auch eine ganze Anzahl von Freiwilligen, die seit Frühjahr letzten Jahres immer wieder am Wo- chenende ihre Müllsammelaktionen durchführen, weil ihnen das Wohl der Natur und Umwelt am Herzen liegt und sie sich aktiv dafür einsetzen möchten (siehe auch Artikel unter „Umwelt und Entsorgung“). Dafür gebührt diesen engagierten Menschen unser aller Dank! Am vergangenen Wochenende nun, waren die „Müllsammler*innen“ auch mal wieder im Außenbereich unterwegs. Was hier leider zutage kam, haben sie der Redaktion per Foto geschickt mit folgendem Kommentar: „Schwerpunktmäßig hat sich eine Gruppe gestern um den Be- reich des Remsufers/Auenwald gekümmert, an den Punkten • Sitzgruppe nach dem Grillplatz am Remsradweg (entsorgter Fußboden) • etwas weiter am Rand des Radweges (entsorgte Möbelteile) Verbogenes und verdrehtes Schild Foto: Michael Hari • auf der anderen Remsseite (Feldweg) an der Hagsteige • am Trafohäuschen (diverser Müll) • am Wegesrand (u.a. Grill, Wanne/Teichbecken, Fahrrad) • etwas weiter (Baumüll, Wellplatten) Traurig, wie Mitmenschen mit unserer Natur umgehen!“ Die Redaktion meint, dieser Aussage ist nichts hinzuzufügen. Die nachfolgenden Bilder sprechen für sich! Beschädigte Baustellenabsicherung Foto: Michael Schmied in der Unteren Seehalde Absage der Ferienbetreuung in den Faschingsferien 2022 Viele Jahre schon bietet die Gemeinde - in enger Kooperation mit der Nachbargemeinde Plüderhausen - Ferienbetreuung für Grundschüler an. Ein freiwilliges Angebot beider Gemeinden, das berufstätigen El- tern ermöglicht, ihre Kinder auch in den Ferienzeiten in gute Be- treuungsangebote zu geben. Aufgrund der momentanen Corona- lage muss die Ferienbetreuung in den Faschingsferien abgesagt werden. Wir danken für Ihr Verständnis! 3
Donnerstag, 03. Februar 2022 Urbacher Mitteilungen Nummer 5 Gemeinde Rems-Murr eis Ihr direkter Draht zum Urbacher Rathaus Dieses Telefonverzeichnis (Stand: Februar 2022) gibt Auskunft über die Direkt-Rufnummern zu den Dienststellen der Gemeindeverwaltung Urbach. Bitte machen Sie von der Möglichkeit der Durchwahl Gebrauch. Hausanschrift: Telefon (Zentrale) (0 71 81) 80 07 - 0 Konrad-Hornschuch-Straße 12, 73660 Urbach Telefax (Zentrale) (0 71 81) 80 07 - 50 Postanschrift: Telefax Servicebüro (0 71 81) 80 07 - 55 Postfach 11 40, 73656 Urbach Telefax Ortsbauamt (0 71 81) 80 07 - 66 E-Mail (zentral) info@urbach.de E-Mail Servicebüro servicebuero@urbach.de Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung Haupt- und Ordnungsamt montags 14.00 – 19.00 Uhr Amtsleiter Jürgen Schunter 1. OG, 119 80 07-30 dienstags 8.00 – 12.00 Uhr Hauptamt, Organisation, Schulen, Wahlen schunter@urbach.de mittwochs geschlossen donnerstags und freitags jeweils 8.00 – 12.00 Uhr Sekretariat sowie nach Vereinbarung Judith Braun judith.braun@urbach.de 1. OG, 118 80 07-31 Öffnungszeiten des Servicebüros Ordnungs- und Kulturamt, Vereine, Leiter Servicebüro im Erdgeschoss, Raum 001 Achim Grockenberger, Stellvertretender Amtsleiter montags durchgehend von 8.00 – 19.00 Uhr grockenberger@urbach.de EG, 003 80 07-36 dienstags 8.00 – 12.00 Uhr Ordnungsdienst mittwochs geschlossen Michael Hari, Gemeindevollzugsdienst donnerstags 7.00 – 12.00 Uhr hari@urbach.de 1. OG, 123 80 07-35 freitags 8.00 – 12.00 Uhr Hanife Özhan, Gemeindevollzugsdienst oezhan@urbach.de 1. OG, 123 80 07-35 Dienstag-, donnerstag- und freitagnachmittags nach telefo- Integrationsbeauftragter nischer Terminvereinbarung! Omid Waselzada Abweichend hiervon sind derzeit aufgrund der waselzada@urbach.de EG, 004 80 07-37 Coronapandemie Termine im Rathaus nur nach vorhe- Hallenverwaltung, Geschäftsstelle Gemeinderat, riger Terminvereinbarung möglich. Im Rathaus besteht Seniorenbeauftragter Maskenpflicht (FFP 2 oder vergleichbarer Standard). Joachim Bertsche, Es gilt die „3G-Regel“, d.h. Zutritt ins Rathaus ist nur bertsche@urbach.de 1. OG, 120 80 07-33 Besucher*innen gestattet, die entweder geimpft oder Standesamt, Friedhofswesen, Ortsbehörde, Rentenversicherung genesen sind oder die einen aktuellen negativen quali- Elke Krubitzer fizierten Corona-Test vorweisen können. krubitzer@urbach.de 1. OG, 117 80 07-34 Personalamt Caroline Kohout, Sachgebietsleitung Bürgermeisteramt Etage Raum Nr. Telefon- Durchwahl kohout@urbach.de 1. OG, 113 80 07-39 Bürgermeisterin Martina Fehrlen Maria Richter fehrlen@urbach.de 1. OG, 110 80 07-11 richter@urbach.de 1. OG, 113 80 07-38 Sekretariat der Bürgermeisterin Simone Götz Melanie Bleyle simone.goetz@urbach.de 1. OG, 113 80 07-39 bleyle@urbach.de 1. OG, 111 80 07-11 Bildung und Erziehung, Kinderbetreuung IT-Stelle, Systemadministration Heike Bieg, Sachgebietsleitung Julian Weißert bieg@urbach.de EG, 005 80 07-40 weissert@urbach.de 1. OG, 113 80 07-32 Kindergartenanmeldungen, -verwaltung, -gebührenveranlagung Schülerferienprogramm, Ferienbetreuungen Priscilla Engl Servicebüro engl@urbach.de EG, 006 80 07-43 Andrea Haas Einwohnermeldeamt, Pässe, Ausweise, Führer- haas@urbach.de EG, 006 80 07-42 scheine, Ausländerangelegenheiten, Grundbuch- amt, Waffen- und Fischereischeine, Gewerbeanmel- dungen, Schwerbehindertenausweise, Wohngeld, Finanzverwaltung Eintrittskarten, Broschüren usw. Amtsleiter Ottmar Köhler 2. OG, 208 80 07-20 Pauline Brenner, Susanne Götz, Anja Lang, Edith Schwarz Kämmereiaufgaben, Haushaltsplanung, Gemeindewald, Jagd, servicebuero@urbach.de EG, 001 80 07-99 Feuerwehrangelegenheiten koehler@urbach.de 4
Donnerstag, 03. Februar 2022 Urbacher Mitteilungen Nummer 5 Gemeinde Rems-Murr eis Sekretariat, Rechnungsbearbeitung Bürgerhaus „Museum am Widumhof“, Mühlstr. 11 Stefanie Huber Hausmeisterin Heide Walter 88 07 13 huber@urbach.de 2. OG, 207 80 07-21 Feuerwehrhaus, Marktweg 11 88 56 67 Steuer- und Beitragsveranlagung, Erschließungsbeiträge, Feuerwehr-Notruf 112 Freibad, Eigenbetrieb Wasserversorgung Kai-Uwe Schick, Stellvertretender Amtsleiter Freibad Hagsteige, Hagsteige 1 8 33 56 schick@urbach.de 2. OG, 206 80 07-24 Jugendhaus „JuZe“, Seebrunnenweg 25 Gemeindekasse Leiter: Dominic Eigner Manuela Anton jugendhaus@urbach.de 48 80 20 anton@urbach.de 2. OG, 201 80 07-22 Kindertagesstätten der Gemeinde Urbach Buchhaltung, Beitreibungsstelle Kindergarten Arche Noah, Theodor-Bäuerle-Weg 19 Christine Tucciarone Leiterin: Jutta Baur 8 26 87 tucciarone@urbach.de 2. OG, 201 80 07-23 Kinderhaus Drosselweg, Drosselweg 3 Mietwohnungsverwaltung, Pacht, Verbrauchsabrechnung, Leiterin: Sabrina Hurlebaus 98 55 96 10 Grundstücksverkehr Johanna Schäfer Kindertagesstätte Kunterbunt, August-Lämmle-Straße 5 schaefer@urbach.de 2. OG, 203 80 07-25 Leiterin: Michaela Schuler 8 59 04 Veranlagung Grundsteuer, Gewerbesteuer, Hundesteuer, Vergnü- Kindergarten Lerchennest, Lerchenstraße 35 gungssteuer, Verbrauchsabrechnung, gesplittete Abwassergebühr Leiterin: Carmen Mengele 8 76 82 Susanne Schmid Kindergarten Maiergarten, Kindergartenweg 7 schmid@urbach.de 2. OG, 203 80 07-26 Leiterin: Jasmine Braun 8 95 64 Neues kommunales Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) Schloss-Kindergarten, Hofackerstraße 30 Yvonne Lorenz Leiterin: Iris Matteis 8 76 81 lorenz@urbach.de 2. OG, 205 80 07-29 Kindertagesstätte Wiese, Wiesenstraße 1 Leiterin: Miriam Rizanaj 9 91 89 56 Ortsbauamt Am Rathaus 1 Waldkindergarten Amtsleiter Rolf Koch EG, B002 80 07-60 Leiterin: Petra Poloczek-Bauknecht 0172 7772021 Baugesuche, Bebauungsplanung, Umweltschutz Kläranlage des Gemeindeverwaltungsverbands koch@urbach.de Plüderhausen-Urbach, Hungerbühl 2 8 11 91 Sekretariat Telefax 8 83 45 Kerstin Geiselhart-Deeß, Sekretariat Bauverwaltung Mediathek, Kirchplatz 1 geiselhart-deess@urbach.de EG, B001 80 07-61 Leiterinnen: Fiona Hillian und Anne-Katrin Knapp Beate Schuster, Sekretariat Bautechnik mediathek@urbach.de 99 33 37 schuster@urbach.de EG, B006 80 07-63 Schloss Urbach, (Begegnungsstätte, Schloss-Treff) 01520 3723063 Unterhaltung Gemeindegebäude, Bautechnik Schlossstraße 35 Reiner Wittmann Wittumhalle (Sporthalle), Wittumstadion 8 58 85 wittmann@urbach.de EG, B003 80 07-62 Linsenbergweg 2 Tiefbau, Straßenbau Hausmeister Stefan Schöberl 0162 2161295 Volker Steiner volker.steiner@urbach.de EG, B005 80 07-64 Wittumschule, Gemeinschaftsschule, Wittumstraße 17 Schulleiter Matthias Rieger Tiefbau, Grünanlagen Schulsekretariat, Sukut Konstantinidis 9 98 81- 0 Ruben Sommer Telefax 9 98 81-19 ruben.sommer@urbach.de EG, B005 80 07-67 sekretariat@wittumschule.de Schulhausmeister Wolfgang Tatzel 9 98 81-20 Öffentliche Einrichtungen Zusatzbetreuung „Verlässliche Grundschule“, Sabine Faber-Klingen 9 98 81-49 (in alphabetischer Reihenfolge) Atriumhalle (Sporthalle), Drosselweg 7 Hausmeister Michael Hurlebaus 9 98 12-30 Atriumschule, Grundschule, Lerchenstraße 37 Schulleiterin Christiane Kunz Schulsekretariat, Doris Ziesel 9 98 12-0 Notruf Telefax 9 98 12-50 poststelle@04126822.schule.bwl.de Polizei/Notruf 110 Schulhausmeister Michael Hurlebaus 9 98 12-30 Revier Schorndorf 204-0 Posten Plüderhausen 8 13 44 Zusatzbetreuung „Verlässliche Grundschule“ Sonja Schultheiß 01520 2454046 Feuerwehr/Rettungsleitstelle 112 Auerbachhalle (Veranstaltungshalle), Seebrunnenweg 15 Rettungsdienst/Notarzt 19 222 Hausmeister Detlef Michalsky 8 24 84 Bauhof, Austraße 54 98 95 26 Rems-Murr-Klinik Schorndorf 67-0 Leiter: Holger Spannaus 0173 3149951 5
Donnerstag, 03. Februar 2022 Urbacher Mitteilungen Nummer 5 Vermieten Sie risikofrei Ihren Wohnraum Änderung der CoronaVO zum 28.01.2022 in Urbach Seit Freitag, 28. Januar 2022 gilt in Baden-Württemberg wieder Liebe Urbacher Eigentümerinnen und Eigentümer, das Stufensystem der Corona-Verordnung. Aufgrund der aktuel- Wohnraum ist knapp - die Gemeinde Urbach sucht daher Wohnun- len Lage gelten dann die teilweise angepassten Regelungen der gen und Gebäude unterschiedlicher Größen für in Not geratene Alarmstufe I. Zudem führte das Land eine FFP2-Maskenpflicht im Menschen. Auch einfache Wohnungen oder Häuser mit z.B. Nacht- öffentlichen Personennah- und -fernverkehr ein. speicheröfen oder eine befristete Vermietung helfen uns weiter! Das Land setzte, wie angekündigt, das Stufensystem mit Anpas- Vermieten Sie Ihre Wohnung oder Ihr Gebäude – ohne Risiko! sungen wieder in Kraft. Die neue Corona-Verordnung des Landes Die Gemeinde Urbach ist stellvertretend Ihr Mieter und Ansprech- gilt seit Freitag, 28. Januar 2022. Die Landesregierung berück- partner und kümmert sich bei Fragen um alles. Auch die Neben- sichtigt in der neuen Verordnung sowohl die Beschlüsse der kosten können Sie direkt mit der Gemeinde abrechnen. Die Ver- Bund-Länder-Konferenz (PDF) sowie die veränderte Lage durch antwortung liegt also ganz bei der Gemeinde Urbach. Sie können die Omikron-Variante. beruhigt an uns vermieten! Die Omikron-Variante führt einerseits zu Rekordzahlen bei der Sie haben freien Wohnraum in Urbach und ein helfendes Herz? Sieben-Tage-Inzidenz, die zuletzt sprunghaft angestiegen ist. An- Ihre Ansprechpartnerin im Rathaus: dererseits kann nach derzeitigen wissenschaftlichen Erkenntnis- Frau Johanna Schäfer, Liegenschaften, Finanzverwaltung sen davon ausgegangen werden, dass der Anteil schwerwiegen- Telefon: 07181/8007-25, E-Mail: schaefer@urbach.de der Verläufe bei Omikron im Vergleich zu der Delta-Variante Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung! niedriger sein wird. Aufgrund der sehr hohen Infektionszahlen kann eine erneut starke Belastung des Gesundheitssystems aber nicht ausgeschlossen werden. Abgabeschluss für Postkartenaktion Abweichend von der bisherigen Regelung wird daher die Alarm- stufe II mit den erheblichen Schutzmaßnahmen und Grundrecht- Derzeit läuft in den Vereinen, Schulen, Kirchengemeinden und ausgewählten Personengruppen eine Postkartenaktion. seingriffen nur ausgelöst, wenn die maßgeblichen Schwellen- werte der 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz (6,0) und die Die Empfänger werden gebeten, die beschriebenen Postkar- Auslastung der Intensivbetten mit COVID-19-Patientinen und Pa- ten bist spätestens Dienstag, 8. Februar bei den dafür vorge- tienten (AIB) (490) beide erreicht oder überschritten werden. sehenen Stellen abzugeben. Die FFP2-Maskenpflicht für Personen ab 18 Jahren in der Warn- und den Alarmstufen gilt nun grundsätzlich auch in öffentlichen Nah- und Fernverkehr sowie in der Fahrgastschifffahrt und im Amtliche Bekanntmachungen Luftverkehr. Aufgrund der aktuellen Lage wird in Baden-Württemberg ab dem Einladung 28. Januar 2022 die Alarmstufe I gelten. zur öffentlichen Sitzung des Technischen Ausschusses Änderungen in der Alarmstufe I: am Dienstag, 8. Februar 2022, um 18:30 Uhr • In der Alarmstufe I sind Messen und Ausstellungen nicht erlaubt. Urbach, Auerbachhalle, Seebrunnenweg 15, Schrödersaal • In der Alarmstufe I bleiben Clubs, Diskotheken und clubähnliche Tagesordnung: Lokale geschlossen. 1. Barrierefreier Umbau der Bushaltestellen: • Für Veranstaltungen wie Theater-, Opern- und Konzertauffüh- - Vorstellung der Entwürfe rungen, Filmvorführungen, Stadtführungen und Informations-, - Beantragung Zuschuss Betriebs-, Vereins- sowie Sportveranstaltungen und Kongresse gilt - Baubeschluss in Alarmstufe I: 2. Verschiedenes In geschlossenen Räumen: 2G bei maximal 50 Prozent Auslas- tung, aber nicht mehr als 1.500 Zuschauerinnen und Zuschauer Die Sitzungsinformationen, die Tagesordnung und die öffentli- oder optional 2G+ bei maximal 50 Prozent Auslastung, aber nicht chen Sitzungsvorlagen der Gemeindeverwaltung an den Gemein- mehr als 3.000 Zuschauerinnen und Zuschauer. derat finden Sie im Internet auf der Homepage der Gemeinde Ur- bach unter www.urbach.de | Bürgerportal. Im Freien: 2G bei maximal 50 Prozent Auslastung, aber maximal Die derzeit gültigen allgemeinen Hygienevorschriften sind zu 3.000 Zuschauerinnen und Zuschauern im Freien oder optional beachten. 2G+ bei maximal 50 Prozent Auslastung, aber nicht mehr als 6.000 Zuschauerinnen und Zuschauern. Bei mehr als 500 Zu- „Gemäß der am 04.12.2021 in Kraft getretenen Coronaverord- nung gelten in der Corona-Alarmstufe II für Gemeinderatssitzun- schauerinnen und Zuschauern müssen feste Sitz-/Stehplätze zu- gen folgende Zutrittsregelungen: gewiesen werden. Maximal zehn Prozent der Plätze dürfen Steh- plätze sein. Teilnehmende (d.h. Mitglieder des Gemeinderats, Verwaltungs- mitarbeitende, externe Vortragende und Pressejournalist*innen) • Für Stadt- und Volksfeste gilt die FFP2-Maskenpflicht auch im sowie Besuchende (d.h. Zuhörer*innen) müssen am Eingang Freien sowie in der Alarmstufe I zusätzlich eine Besucherober- zum Gebäude einen 3G-Nachweis vorweisen über ihren Status grenze von 50 Prozent aber nicht mehr als: maximal 3.000 Besu- als geimpfte, genesene oder getestete Person. In letzterem Fall ist cherinnen und Besuchern bei 2G, maximal 6.000 Besucherinnen die Vorlage eines qualifizierten negativen Corona-Antigen- oder und Besuchern bei 2G+. PCR-Testnachweises erforderlich. Ein Antigen-Schnelltest darf • Fastnachtsumzüge sind in den Alarmstufen nicht erlaubt. dabei nicht älter als 24 Stunden sein, ein PCR-Test darf nicht älter • In Bereichen für die für 3G bisher ein negativer PCR-Test erforder- als 48 Stunden sein. Ein Selbsttest wird nicht akzeptiert. Es findet lich war, reicht nun ein negativer Schnelltest. eine entsprechende Eingangskontrolle statt. Von Besuchenden • Für Veranstaltungen, die der Religionsausübung dienen, wird ab muss die ganze Zeit eine FFP2-Maske getragen werden. 14. Februar 2022 in den Alarmstufen eine 3G Regelung eingeführt. Martina Fehrlen • In der Gastronomie gilt im Innen- und Außenbereich in der Alarm- Bürgermeisterin stufe I 2G. 6
Donnerstag, 03. Februar 2022 Urbacher Mitteilungen Nummer 5 Änderungen in der Alarmstufe II: Die wichtigsten Informationen zur neuen Verordnung finden Sie Nur in der Alarmstufe II gelten Ausgangsbeschränkungen in auf nachfolgender Übersichtsskizze. Weitergehende Informatio- Stadt- und Landkreisen und zwar dann, wenn dort an zwei aufei- nen z.B. Fragen und Anworten zur neuen Verordnung, so ge- nanderfolgenden Tagen eine 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Ein- nannte FAQs finden Sie auf den Internetseiten des Landes unter wohnern von mindestens 1.500 festgestellt wird. Mit der Erhö- www.baden-wuerttemberg.de. hung des Schwellenwerts, der zuvor bei 500 lag, wird der neuen Lage durch die Omikron-Variante Rechnung getragen. Dort finden Sie auch den kompletten Verordnungstext. Corona-Regeln ab 28. Januar 2022 Stand: 27. Januar 2022 Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de In Baden-Württemberg richten sich die Corona-Maßnahmen nach einem vierstufigen System, das sich an den Hospitalisierungen orientiert: » Basisstufe: Hospitalisierungsinzidenz unter 1,5 und nicht mehr als 249 Intensivbetten mit COVID-19-Patient*innen belegt. » Warnstufe: Ab Hospitalisierungsinzidenz von 1,5 oder ab 250 mit COVID-19-Patient*innen belegten Intensivbetten (AIB). » Alarmstufe I: Ab Hospitalisierungsinzidenz von 3,0 oder ab 390 mit COVID-19-Patient*innen belegten Intensivbetten. » Alarmstufe II: Ab Hospitalisierungsinzidenz von 6,0 und ab 450 mit COVID-19-Patient*innen belegten Intensivbetten. Die Warnstufe wird ausgerufen, wenn die Hospitalisierungsinzidenz an zwei aufeinanderfolgenden Tagen den Wert von 1,5 erreicht oder überschreitet oder die Auslastung der Intensivbetten in Baden-Württemberg den Wert von 250 erreicht oder überschreitet. Für nicht geimpfte oder nicht genesene Personen gelten in einigen Bereichen bei 3G eine PCR-Testpflicht sowie Kontaktbeschränkungen von 1 Haushalt + 5 weitere Personen (siehe Ausnahmen). Die Alarmstufe I wird ausgerufen, wenn die Hospitalisierungsinzidenz an zwei aufeinanderfolgenden Tagen den Wert von 3,0 erreicht oder überschreitet oder die Auslastung der Intensivbetten in Baden-Württemberg den Wert von 390 erreicht oder überschreitet. Für nicht geimpfte oder nicht genesene Personen gelten in einigen Bereichen ein Teilnahme- und Zutrittsverbot (2G) sowie Kontaktbeschränkungen von 1 Haushalt + 2 weitere Personen (siehe Ausnahmen). Die Alarmstufe II wird ausgerufen, wenn die Hospitalisierungsinzidenz an zwei aufeinanderfolgenden Tagen den Wert von 6,0 erreicht oder überschreitet und die Auslastung der Intensivbetten in Baden-Württemberg den Wert von 450 erreicht oder überschreitet. In der Alarmstufe II gilt in vielen Einrichtungen 2G+. Im Einzelhandel, der nicht der Grundversorgung dient, gilt 2G. Für nicht geimpfte oder nicht genesene Personen gelten Kontaktbeschränkungen von 1 Haushalt + 2 weitere Personen. Für geimpfte und genesene Personen, sowie Personen, die sich aus medizi- nischen Gründen nicht impfen lassen können oder für die es keine allgemeine Impfempfehlung der STIKO gibt, gilt bei privaten Zusammenkünften eine Beschränkung auf maximal 10 Personen in geschlossenen Räumen und 50 Personen im Freien. In Innenbereichen mit Maskenpflicht sowie im öffentlichen Nah- und Fernverkehr zu Wasser, Land und Luft (Warn- und Alarmstufen) und auf Stadt- und Volksfesten im Freien (alle Stufen) müssen Personen ab 18 Jahren eine FFP2-Maske (oder vergleichbar) tragen. Dies gilt nicht in Arbeits- und Betriebsstätten, siehe SARS-CoV-2-Arbeitsschutz-Verordnung des Bundes. Tipps zum Umgang und Wiederverwenden von FFP2-Masken im privaten Gebrauch Inhaltsverzeichnis der Übersicht: 2: Maskenpflicht, 3G, 2G und 2G+ 8: Messen, Ausstellungen, Kongresse | Gastronomie, Vergnügungsstätten, Mensen, Cafeterien 3: Private Treffen 9: Freizeiteinrichtungen | Körpernahe Dienstleistungen 4: Stadt- und Volksfeste | Öffentlicher Verkehr | Einzelhandel 10: Touristische Verkehre | Sport in Sportanlagen und Sportstätten 5: Öffentliche Veranstaltungen 11: Außerschuliche Bildung | Berufliche Fortbildung 6: Sportveranstaltungen 12: Clubs, Diskotheken | Prostitutionsstätten 7: Kultureinrichtungen | Religiöse Veranstaltungen | Beherbergung 8: Messen, Ausstellungen, Kongresse | Gastronomie, Vergnügungsstätten, Mensen, Cafeterien Maskenpflicht 3G und 2G 2G+ Gilt grundsätzlich in öffentlich zugänglichen 3G: Zutritt nur für getestete, geimpfte oder Zutritt für geimpfte oder genesene Personen geschlossen Räumen sowie im öffentlichen genesene Personen nur mit negativem Schnell- oder PCR-Test, falls die Nah- und Fernverkehr. 2G: Zutritt nur für geimpfte oder Impfung oder Infektion länger als 3 Monate Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutz- genesene Personen zurückliegt. Verordnung des Bundes regelt die Maskenpflicht am Arbeitsplatz. 2G 2G+ Ausnahmen: Ausnahmen: Ausnahmen: » Kinder bis einschließlich 5 Jahre. » Kinder bis einschließlich 5 Jahre.° » Genesene/geimpfte Personen, die ihre » Personen, die aus gesundheitlichen » Kinder, die noch nicht eingeschult sind.° Auffrischimpfung („Booster“) erhalten haben. Gründen keine Maske tragen können » Grundschüler*innen, Schüler*innen » Vollständig geimpfte Personen oder Genesene (ärztlicher Nachweis notwendig). eines sonderpädagogischen Bildungs-/ mit einer nachfolgenden Impfung (letzte erforder- » In geschlossenen Räumen bei privaten Beratungszentrums, einer auf der Grund liche Einzelimpfung liegt min. 14 Tage und max. Treffen, privaten Feiern, in der Gastronomie, schule aufbauenden Schule oder 3 Monate zurück). Kantinen, Mensen und Cafeterien während einer beruflichen Schule° – gilt nur für » Kinder, die noch nicht eingeschult sind.° des Essens und Trinkens und beim Sport Schüler*innen bis einschließlich 17 Jahre » Grundschüler*innen, Schüler*innen eines treiben. und nicht während der Ferien°°. sonderpädagogischen Bildungs-/Beratungs- » Im Freien nur dann, wenn der Mindestab- » Personen bis einschließlich 17 Jahre, die zentrums, einer auf der Grundschule aufbauenden stand von 1,5 Metern zu anderen Personen nicht mehr zur Schule gehen.°° Schule oder einer beruflichen Schule° – gilt nur dauerhaft eingehalten werden kann. » Personen, die sich aus medizinischen für Schüler*innen bis einschließlich 17 Jahre » Beim 2G-Optionsmodell in der Basisstufe. Gründen nicht impfen lassen können und nicht während der Ferien°°. » In geschlossenen Räumen sowie in den (ärztlicher Nachweis notwendig).°° » Personen, die sich aus medizinischen Fahr- und Flugzeugen im öffentlichen » Personen, für die es keine allgemeine Gründen nicht impfen lassen können Personennennah- und Fernverkehr sowie in Impfempfehlung der Ständigen (ärztlicher Nachweis notwendig).°° der Fahrgastschifffahrt und Luftfahrt gilt in Impfkommission (STIKO) gibt.°° » Personen, für die es keine Empfehlung für eine der Warn und den Alarmstufen die Auffrischimpfung der STIKO gibt. Also bspw. FFP2-Maskenpflicht. vollständig geimpfte Kinder und Jugendliche bis Bitte beachten Sie: Die Maskenpflicht an einschließlich 17 Jahre und Schwangere im ersten Schulen ist über die Corona-Verordnung Schwangerschaftsdrittel. Schule geregelt. °Gilt nicht für Saunen, Clubs und Diskotheken °°Negativer Antigen-Test erforderlich 7
Donnerstag, 03. Februar 2022 Urbacher Mitteilungen Nummer 5 Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de Stufenplan 3G 2G 2G+ Hygienekonzept Datenverarbeitung Maskenpflicht Nachweislich geimpft, Nachweislich geimpft Nachweislich geimpft getestet oder genesen oder genesen oder genesen und getestet Lebensbereich Basisstufe Warnstufe Alarmstufe I Alarmstufe II Wenn nicht geimpfte/gene- sene Personen teilnehmen: 1 Haushalt plus 2 weitere Personen aus 1 Haushalt. 1 Haushalt plus 5 1 Haushalt plus 2 weitere Personen weitere Personen aus 1 Personen bis einschl. 13 Jahre zählen nicht zur Personenzahl Haushalt Private Zusammen- Geimpfte und Genesene, hinzu. Paare, die nicht Ohne weitere zusammen leben, gelten als ein künfte und private Personen bis einschl. 13 Jahre Geimpfte und Genesene, Regelungen oder Haushalt. Veranstaltungen sowie Personen, die sich aus Personen bis einschl. 13 Jahre Beschränkung der (wie Geburtstage, Hoch- medizinischen Gründen nicht sowie Personen, die sich aus Personenanzahl Auschließlich geimpfte/ zeitsfeiern etc. Gilt auch impfen lassen können, zählen medizinischen Gründen nicht bei Treffen in gastro- nicht dazu. impfen lassen können, zählen genesene Personen°: nomischen Betrieben) nicht dazu. Innen: max. 10 Personen Paare, die nicht zusammen Außen: max. 50 Personen leben, zählen als ein Haushalt. Paare, die nicht zusammen Kinder/Jugendliche bis einschl. 13 leben, zählen als ein Haushalt. Jahre zählen nicht mit. °und Personen bei denen Impfung aus med. Gründen nicht möglich bzw. ohne Impf- empfehlung der STIKO. Lebensbereich Basisstufe Warnstufe Alarmstufe I Alarmstufe II 2G Stadt- und Volksfeste 50 % Auslastung aber 3G 3G max. 3.000 Besucher*innen nicht erlaubt FFP2-Maskenpflicht 2G+ auch im Freien Fastnachtsumzüge sind 50 % Auslastung, aber in Alarmstufen nicht erlaubt. max. 6.000 Besucher*innen 3G Öffentliche Verkehrsmittel FFP2-Maskenpflicht im öffentlichen Nah- und Fernverkehr sowie in der Fahrgastschifffahrt und im Luftverkehr in der Warn- und den Alarmstufen. 3G 2G Ohne weitere Regelungen Ausgenommen Grund- Ausgenommen Grund- Einzelhandel versorgung sowie Abhol- versorgung sowie Abhol- (auch Flohmärkte) und Lieferangebote und Lieferangebote Zum Einzelhandel, der der Grundversorgung dient, zählen: Apotheken, Ausgabestellen der Tafeln, Babyfachmärkte, Bäckereien, Banken und Sparkassen, Baumärkte, Baumschulen, Blumenfachgeschäfte, Drogerien, Futtermittelmärkte, Gartenmärkte, Gärtnereien, Getränkemärkte, Hofläden, Hörgeräteakustiker*innen, Konditoreien, Lebensmittel- handel (Supermärkte) einschließlich der Direktvermarktung (Hofläden), Metzgereien, mobile Verkaufsstände für landwirtschaftliche Produkte und Erzeugnisse, Optiker*innen, Orthopädieschuhtechniker*innen, Poststellen und Paketdienste, Reformhäuser, Raiffeisenmärkte, Reise- und Kundenzentren zum Fahrkartenverkauf im öffentlichen Personenverkehr, Reinigungen, Sanitätshäuser, Stellen des Zeitschriften- und Zeitungs- verkaufs, Supermärkte, Tankstellen, Tierbedarfsmärkte, Waschsalons sowie Wochenmärkte. 8
Donnerstag, 03. Februar 2022 Urbacher Mitteilungen Nummer 5 Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de Lebensbereich Basisstufe Warnstufe Alarmstufe I Alarmstufe II Im Freien bei >5.000 Personen oder bei Nicht- einhaltung des Mindest- 2G abstands Maximal 50 % Auslastung, Öffentliche 3G 3G aber nicht mehr als Veranstaltungen 1.500 Besucher*innen in geschlossenen Räumen (wie Theater, Oper, Konzert, Stadtfest, Informations- Bis 5.000 Besucher*innen Bis 5.000 Besucher*innen und 3.000 Besucher*innen 100 % Auslastung. Darüber 100 % Auslastung. Darüber im Freien. Bei mehr als 500 2G+ veranstaltungen, Stadt- führungen, Kongresse, hinaus nur 50 % Auslastung hinaus nur 50 % Auslastung Besucher*innen feste Sportveranstaltungen, aber nicht mehr als 25.000 aber nicht mehr als 25.000 Sitz-/Stehplätze, hiervon Im Freien und in Betriebs- und Vereinsfeiern Besucher*innen. Besucher*innen. max. 10 % Stehplätze. geschlossenen Räumen sowie Veranstaltungen der maximal 50 % der Breitenkultur, Hallen- Kapazität, aber nicht Fastnachtsveranstaltungen Im Freien bei >5.000 mehr als 500 ohne Tanz) Personen oder bei Nicht- einhaltung des Mindest- 2G+ Besucher*innen. abstands Maximal 50 % Auslastung, 2G 2G aber nicht mehr als 3.000 Besucher*innen in geschlossenen Räumen Ohne Kapazitäts- Ohne Kapazitäts- und 6.000 Besucher*innen beschränkung und beschränkung und im Freien. Bei mehr als 500 Personenobergrenze Personenobergrenze Besucher*innen feste Sitz-/Stehplätze, hiervon max. 10 % Stehplätze. Lebensbereich Basisstufe Warnstufe Alarmstufe I Alarmstufe II In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen 2G Maximal 50 % Auslastung, 3G 3G aber nicht mehr als 1.500 Besucher*innen in geschlossenen Räumen und 3.000 Besucher*innen im Freien. Bei mehr als 500 2G+ Besucher*innen feste Sportveranstaltungen Sitz-/Stehplätze, hiervon Im Freien und in max. 10 % Stehplätze. geschlossenen Räumen im Profi- und Amateursport maximal 50 % der wie Ligaspiele, Tuniere, Kapazität, aber nicht Wettkämpfe etc. Im Freien bei >5.000 Im Freien mehr als 500 Personen oder bei Nicht- Besucher*innen. einhaltung des Mindest- 2G+ abstands Maximal 50 % Auslastung, 3G 3G aber nicht mehr als 3.000 Besucher*innen in geschlossenen Räumen und 6.000 Besucher*innen im Freien. Bei mehr als 500 Besucher*innen feste Sitz-/Stehplätze, hiervon max. 10 % Stehplätze. 9
Donnerstag, 03. Februar 2022 Urbacher Mitteilungen Nummer 5 Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de Lebensbereich Basisstufe Warnstufe Alarmstufe I Alarmstufe II In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen Kultureinrichtungen 3G 3G (wie Galerien, Museen, Bibliotheken°, Archive°, Gedenkstätten) 2G 2G+ °Abholung bestellter Im Freien Im Freien Medien unbeschränkt Ausnahme: Archive und Ausnahme: Archive und ohne weitere Landesbibliotheken 3G. Landesbibliotheken 3G möglich Regelungen 3G Mindestabstand von 1,5 Metern zu Personen, die nicht zum eigenen Haushalt gehören, muss eingehalten werden. Ab dem 14. Februar 2022: Religiöse Veranstaltungen 3G 3G 3G 2G 2G Beherbergung Erneuter Test Erneuter Test Ausnahmen für Ausnahmen für alle 3 Tage alle 3 Tage geschäftliche und geschäftliche und dienstliche Reisen und dienstliche Reisen und Härtefälle. Härtefälle. Lebensbereich Basisstufe Warnstufe Alarmstufe I Alarmstufe II In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen 3G 3G Messen und nicht erlaubt nicht erlaubt Ausstellungen Im Freien Im Freien ohne weitere Regelungen 3G In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen 3G 2G 2G (Hotel-)Gastronomie, Vergnügungsstätten sowie Mensen und Cafeterien 2G+ (Regelung gilt nur für Im Freien Im Freien Im Freien externe Personen) ohne weitere Sperrstunde von Regelungen 3G 2G 22:30 Uhr bis 6 Uhr für die Gastronomie. 10
Donnerstag, 03. Februar 2022 Urbacher Mitteilungen Nummer 5 Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de Lebensbereich Basisstufe Warnstufe Alarmstufe I Alarmstufe II In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen 3G 3G Freizeiteinrichtungen (wie Freizeitparks, (Spaß-)Bäder, Thermen, 2G 2G+ Solarien, Zoos, Indoor-Spielplätze, Fitness- studios, Saunen etc.) Im Freien Im Freien Der Betrieb von Dampf- Der Betrieb von Dampf- ohne weitere bädern, Warmlufträumen bädern, Warmlufträumen und ähnlichem Regelungen 3G und ähnlichem ist untersagt. ist untersagt. Körpernahe kosmetische 3G 3G 2G 2G+ Dienstleistungen Ausnahmen für Friseur- Ausnahmen für Friseur- betriebe und Barber- betriebe und Barber- shops: hier gilt 3G. shops: hier gilt 3G. Lebensbereich Basisstufe Warnstufe Alarmstufe I Alarmstufe II In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen 3G 3G Touristische Verkehre (wie Schifffahrten, Skilifte, 2G 2G+ Seilbahnen, Busreisen etc.) Im Freien Im Freien ohne weitere Regelungen 3G In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen 3G 3G 2G 2G+ Sport in Sportstätten und Sportanlagen keine Maskenpflicht wäh- Im Freien Im Freien Im Freien Im Freien rend der Sportausübung ohne weitere keine Datenverarbeitung auf frei zugänglichen Regelungen 3G 2G 2G Anlagen 11
Donnerstag, 03. Februar 2022 Urbacher Mitteilungen Nummer 5 Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de Lebensbereich Basisstufe Warnstufe Alarmstufe I Alarmstufe II In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen 3G 3G Außerschulische Bildung (wie VHS-Kurse, Musik-, Kunst- und Jugendkunst- 2G 2G+ schulen) Im Freien Im Freien ohne weitere Regelungen 3G Bildung (wie berufliche ohne weitere 3G Ausbildung, Fahr-, Flug- und Regelungen Bootsschulen, Sprach- und Integrationskurse) bei mehrtägigen Veranstaltungen erneuter Test alle 3 Tage. In der Alarmstufe II sind berufliche Fort- und Weiterbildungen nur erlaubt, wenn diese zwingend notwendig und unaufschiebar sind. Lebensbereich Basisstufe Warnstufe Alarmstufe I Alarmstufe II In geschlossenen Räumen 3G Diskotheken, Clubs sowie clubähnliche Lokale und nicht erlaubt nicht erlaubt Veranstaltungen 2G (Ausnahmen für nicht Im Freien impffähige Personen und wie öffentliche Schüler*innen gelten nicht) Veranstaltungen 3G 3G 2G 2G+ Prostitutionsstätten Grundsätzlich gilt: Abstand halten Hygieneregeln Medizinische Corona-Warn-App Regelmäßig beachten oder FFP2-Maske benutzen lüften tragen 12
Donnerstag, 03. Februar 2022 Urbacher Mitteilungen Nummer 5 Termine und Veranstaltungen Neues aus dem Gemeinderat Mittwoch, 9. Februar 2022, 20.00 Uhr, Urbach, Auerbachhalle Bericht über die öffentliche Sitzung des Eintritt: VVK 22,00 € (zzgl. Gebühr), AK 25,00 € Gemeinderates am 25. Januar 2022 TOBIAS MANN „Chaos“ Die öffentlichen Sitzungsvorlagen mit der Darstellung des Sachver- Tobias Mann, Satiriker, Stand- halts und mit dem jeweiligen Beschlussvorschlag der Gemeinde- Up-Kabarettist und leiden- verwaltung an den Gemeinderat finden Sie im Internet auf der schaftlicher Musiker, widmet Homepage der Gemeinde Urbach www.urbach.de. Klicken Sie sich in seinem 6. Bühnenpro- einfach auf der Startseite unten rechts auf den Link „Bürgerinfopor- gramm einem echten Her- tal ab 01.09.2020“ Dort sind alle Sitzungen kalendarisch aufgeführt. zensthema: dem Chaos. Der Es waren 10 Zuschauer*innen anwesend. temperamentvolle Profi-Chaot und Preisträger des Deut- TOP 1 schen Kleinkunstpreises 2017 Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner in der Sparte Kabarett nimmt 1.1 – Bäume in den Mühlwiesen sein Publikum mit auf eine Ex- Eine interessierte Bürgerin wollte wissen, wie die Zukunft der hit- pedition in die Irrnis und macht dabei weder vor der großen zegeschädigten Bäume entlang der Lärmschutzmauer in der Politik noch vor den nicht min- Straße „Mühlwiesen“ aussehen werde. der großen Wirrungen des All- Herr Koch vom Ortsbauamt der Gemeinde betonte, dass die Su- tags halt. che nach standortgerechten Bäumen für die Mühlwiesen laufe und die vorhandenen Bäume auf Stabilität geprüft werden. Chaos regiert die Welt: Wären Planet Erde und der Mensch 1.2 – Entsiegelung Parkplätze am Freibad Im Programm von Tobias Mann auf Facebook befreundet, ihr Eine interessierte Bürgerin schlug eine teilweise Entsiegelung des gilt das Motto: „Jeder gegen Beziehungsstatus stünde auf Freibadparkplatzes zugunsten von Baumstandorten vor. Jeden, Alle gegen Alle!“ „Es ist kompliziert“. Einziger Unterschied - dort, wo zwi- Herr Koch vom Ortsbauamt der Gemeinde antwortete, die Entsie- schenmenschliche Beziehungen abkühlen, erwärmt es sich hier gelung des Freibadparkplatzes könne untersucht werden. bedrohlich. Im Namen von Konsum und Kapitalismus wird alles an Bodenschätzen und Lebewesen ausgebeutet, was nicht bei 1.3 – Oberflächenbeschaffenheit Trittplatten auf dem Friedhof Drei auf dem Baum ist. Und selbst das, was da oben hockt, holen Eine interessierte Bürgerin schlug vor, die Oberflächenbeschaf- findige Unternehmer noch runter, fällen den Baum und machen fenheit der Wege zwischen den Gräbern auf dem Friedhof zu än- daraus pädagogisch wertvolles Holzspielzeug. So ein Zynismus dern, da die Trittplatten oft rutschig seien. setzt dem Fass ja wohl die Kroneder Schöpfung auf! Und genau Herr Koch vom Ortsbauamt erklärte, dass für den Bereich des jetzt, zu einem Zeitpunkt, an dem die Erdbevölkerung angesichts Friedhofs eine umfangreiche Planung angedacht sei, im Rahmen dieser lebensraumbedrohenden Zustände zusammenrücken dessen man die vorgeschlagene Idee in Betracht ziehen könne. müsste, fällt die gesamte Menschheit zurück in die Steinzeit. Auch Zuschussanträge könnten erst bei einer konkreten Planung Wenngleich zu vermuten ist, dass es damals im Pleistozän eine beantragt werden. ganze Ecke gesitteter zuging als heute in den OnlineKommentar- spalten der großen Nachrichtendinosaurier. Jeder gegen Jeden. TOP 2 Alle gegen Alle. Und auf jeden Fall „Ich zuerst!“ Mal ehrlich - bei dem Chaos klickt doch keiner mehr durch! Sanierung Wasenstraße - Planvorstellung Tobias Mann ist zusammen mit Christoph Sieber Gastgeber der Bürgermeisterin Fehrlen begrüßte Herrn Dr. Neumann von der monatlichen, kabarettistischen Late-Night-Show „Mann, Sieber!“ Firma „Klinger & Partner“ zu diesem Tagesordnungspunkt. Er im ZDF. Daneben ist er auch immer wieder in zahlreichen anderen führte in die Sitzungsvorlage ein, und stellte das Radverkehrskon- TV-Formaten zu sehen, u.a. „Mitternachtsspitzen“, „Die Anstalt“, zept für die Wasenstraße vor. Entgegen dem Vorschlag im Rad- „Pufpaffs Happy Hour“, „Schlachthof“ uvm. verkehrskonzept, eine beidseitige Fahrradführung umzusetzen, sei bei einer objektiven Bewertung eine Umsetzung auf nur einer Weitere Infos unter: www.tobiasmann.de. Fahrbahnseite realistischer. Besonders im Bereich der Abbiege- Es gelten die zum Veranstaltungstermin gültigen Corona-Be- streifen in die angrenzenden Straßen würden die Fahrstreifen stimmungen (zum Stand der Veröffentlichung der Ankündi- nicht ausreichend Platz bieten, was einen massiven Eingriff in die gung 2G mit Maskenpflicht FFP2 in der Veranstaltungshalle). Straßenführung bedeuten würde, betonte Neumann. Die Sicher- Bei dieser Veranstaltung handelt es sich um einen Nachholtermin heit der Radfahrer und Fußgänger müsse gegeben sein, weshalb vom 30.01.2021. Bereits erworbene Karten sowie das Abo aus er vorschlug, den bestehenden gemeinsamen Geh- und Radweg 2021 sind weiterhin gültig. auf der Südseite der Wasenstraße mit einer durchgängigen Breite von 3 m anzulegen. Die angedachten Maßnahmen müssten nun Weitere Karten im Vorverkauf gibt es – Corona bedingt – derzeit mit der Gemeinde und dem Landratsamt besprochen und ausge- nur beim Servicebüro des Urbacher Rathauses und online bei Re- handelt werden, fügt Frau Karl von „Klinger & Partner“ hinzu. Über servix. den Fahrradweg hinaus sei auch Beseitigung und Sanierung der Telefonisch: (07181) 8007-99 Fahrbahnschäden der Kreisstraße (Kostenträger: Landratsamt) E-Mail: servicebuero@urbach.de und drei Bushaltestellen in der Wasenstraße geplant. Online: www.reservix.de Der Gemeinderat fasste einstimmig folgenden Beschluss: 1. Die Pläne des Ingenieurbüros Klinger und Partner zur Sanierung der Wasenstraße zwischen Einmündung Benzstraße und B 29-Brücke sowie der östlich anschließende Bereich der Schorn- Die Feuerwehr rettet Leben! dorfer Straße bis zur Einmündung Neumühleweg werden zur Kenntnis genommen. 13
Donnerstag, 03. Februar 2022 Urbacher Mitteilungen Nummer 5 2. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, die Pläne weiter zu len, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und konkretisieren und mit dem Landkreis als Straßenbaulastträger Ordnung erforderlich ist. Das Quartier zwischen Eberhardstraße, abzustimmen. Talstraße, Schraienstraße und Gaisbergstraße weist eine Bebau- Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, mit dem Rems-Murr- ung mit freistehenden Wohngebäuden, Doppelhäusern und Rei- Kreis über dessen Kostenbeteiligung zu verhandeln. henhäusern auf. Die Bebauung überschreitet an mehreren Stellen die im bisherigen Bebauungsplan festgesetzten Baugrenzen. Au- TOP 3 ßerdem gibt es mehrere Grundstücke, auf denen größere Berei- che als nichtüberbaubar festgesetzt sind. Hier sollen Nachver- Standort Interimskita dichtungspotentiale geschaffen werden. Die Nachverdichtung im Der Gemeinderat hat die Verwaltung am 30.11.2021 beauftragt, Plangebiet dient dem im Baugesetzbuch verankerten Grundsatz, eine geeignete Lösung für die kurzfristige Schaffung weiterer Ü3- mit Grund und Boden sparsam und schonend umzugehen und Betreuungsplätze für das Kindergartenjahr 2022/2023 zur De- insbesondere Maßnahmen zur Innenentwicklung, zur Wieder- ckung des wachsenden örtlichen Bedarfs und zur Entlastung der nutzbarmachung und Nachverdichtung von Flächen zu nutzen. bestehenden Kindertageseinrichtungen zu erarbeiten. Im Rah- Hierdurch kann eine Inanspruchnahme von Flächen im Außenbe- men einer Interimsgruppe soll die Zeit überbrückt werden, bis ge- reich vermieden werden. Gleichzeitig wird erforderlicher zusätzli- plante mehrgruppige Neubauten in Betrieb gehen können. cher Wohnraum geschaffen. Zur Erreichung dieser städtebauli- Die Verwaltung stellte verschiedene Varianten der Umsetzung vor chen Ziele ist die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 244 und empfahl die Umwandlung der seit März 2020 stillgelegten „Mühläcker V – Änderung I“ erforderlich. vierten Krippengruppe im Kinderhaus Drosselweg in eine Kinder- Herr Koch vom Ortsbauamt erläuterte die Sitzungsvorlage zu die- gartengruppe für über dreijährige Kinder. Die neue Gruppe könne sem Tagesordnungspunkt. dort in eine bestehende Einrichtung integriert werden. Dies hätte Der Gemeinderat fasste einstimmig folgenden Beschluss: gegenüber einem Einzelstandort organisatorische, personelle und finanzielle Vorteile. 1. D er Gemeinderat der Gemeinde Urbach nimmt das Ergebnis der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungs- Frau Bieg, die Leiterin des Sachgebiets Bildung und Erziehung, er- plans Nr. 244 "Mühläcker V - Änderung I" zur Kenntnis. Die läuterte den Mitgliedern des Gemeinderates die Sitzungsvorlage. eingegangenen Stellungnahmen werden wie Anlage 1 zur Sit- Der Gemeinderat fasste einstimmig folgenden Beschluss: zungsvorlage dargestellt, abgewogen. Der aufgrund der Anre- Der Gemeinderat beschließt, die derzeit im Kinderhaus Drossel- gungen des Landratsamts aktualisierte Planentwurf wird an- weg nicht benötigte Krippengruppe in eine Kindergartengruppe erkannt. umzuwandeln und zum 01.09.2022 in Betrieb zu nehmen. 2. D er Gemeinderat beschließt die Satzungen über die Aufstel- lung des Bebauungsplans Nr. 244 "Mühläcker V - Änderung I" TOP 4 und über die Örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan Beratung und Verabschiedung der Haushaltssatzung und Nr. 244 "Mühläcker V - Änderung I" in Anlage 5 und 6 zu die- des Haushaltsplans 2022 einschließlich Stellenplan, mittel- ser Sitzungsvorlage. Es handelt sich um einen Bebauungs- fristige Finanzplanung samt Investitionsprogramm sowie Be- plan der Innenentwicklung, der im beschleunigten Verfahren ratung und Verabschiedung des Wirtschaftsplans 2022 des gemäß § 13 a BauGB aufgestellt wird. Eigenbetriebs Wasserversorgung Urbach 3. D ie Gemeindeverwaltung wird beauftragt, die Ergebnisse der Gemeindekämmerer Herr Köhler führte in die Sitzungsvorlage ein, Abwägung der Stellungnahmen den Behörden mitzuteilen und betonte, dass es keine Änderungen am Haushaltsplan ge- und die Satzungsbeschlüsse ortsüblich bekanntzumachen. genüber den Vorberatungen gebe. Er erwarte aber ein geringeres Das Planwerk tritt mit dieser Bekanntgabe in Kraft. Defizit für das Jahr 2021, was eine positive Auswirkung auf den Haushalt habe. Bürgermeisterin Fehrlen schloss sich seinen Aus- TOP 6 führungen an und bat die Fraktionsvorsitzenden um ihre Reden Beschluss über die Annahme von Spenden anlässlich der Verabschiedung des Haushaltsplans 2022. Der Gemeinderat beschloss über die Annahme von Spenden. Der Gemeinderat beschloss bei einer Gegenstimme den Haushalt der Gemeinde für 2022 mit großer Mehrheit als Satzung. TOP 7 Die Eckdaten des Haushaltsplans und die Haushaltssatzung werden Anfragen an die Verwaltung/Verschiedenes im vollen Wortlaut nach Genehmigung durch das Landratsamt im Mitteilungsblatt öffentlich bekannt gemacht. Vorher sind sie bereits 7.1 – Verschiebung Frühlingsplausch auf der Homepage der Gemeinde im Bürgerinfoportal abrufbar. Hauptamtsleiter Herr Schunter informierte darüber, dass der Die Haushaltsreden der Fraktionen können in ihrem vollen Wort- Frühlingsplausch für die Senior*innen der Gemeinde, im Jahres- laut ebenfalls auf der Homepage der Gemeinde im Bürgerinfopor- plan vorgesehen am 29. April 2022, coronabedingt verschoben tal unter den Sitzungsdokumenten zu der Sitzung vom 25.01.2022 werde. Stattdessen plane man ein solches Treffen im Rahmen gelesen und als pdf-Datei heruntergeladen werden. Wer dazu des Urbacher Straßenfestes „Schnitzfetzede“, welches am 2. und keine Möglichkeit hat, dem schickt die Geschäftsstelle Gemein- 3. Juli 2022 stattfinde. derat die Texte gerne zu. 7.2 – Feuerwehrausschreibung TOP 5 Ein Gemeinderatsmitglied wollte wissen, wie der Stand bei der Bebauungsplan Nr. 244 "Mühläcker V - Änderung I" Beschaffung eines neuen Fahrzeuges für die Feuerwehr ist. Käm- merer Herr Köhler erklärte, dass ein Zuschussantrag bis zum - Abwägung der Stellungnahmen aus der öffentlichen 15.02.2022 gestellt werde. Im Laufe des Jahres erwarte er die Planauslage Bewilligung. Im Sommer 2023 werde er verschiedene Angebote - Anerkennung des geänderten Planentwurfs entgegennehmen, damit es im Jahre 2024 geliefert werden - Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan und die örtli- könne. Er erklärte, dass die Gemeinde selbst eine Ausschreibung chen Bauvorschriften tätigen müsse, und es nicht möglich sei, sich an die Ausschrei- Gemäß § 1 (3) und § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) sind die Bau- bung einer anderen Kommune anzuhängen.Aus der Mitte des leitpläne von den Gemeinden in eigener Verantwortung aufzustel- Gemeinderats wurden in den letzten Monaten verschiedene ver- 14
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