Chaos TOBIAS MANN - Gemeinde Urbach

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Chaos TOBIAS MANN - Gemeinde Urbach
Nummer 5   Jahrgang 44                                                             Donnerstag, 03. Februar 2022

                                                                                           ü ro U rbach
                                                                                     viceb
                                     Amtsblatt der Gemeinde Urbach
                                                                               Ser                nur
                                                                                                   n
                                                                                            gszeite       g
                                                                                    Öffnun her Anmeldun
                                                                                       lefonisc
                                                                                nach te und mit 3G.
                                                                                                  80 07-99
                                                                                      lefon 07181
                                                                                    Te

  TOBIAS MANN                                ,,
  ,,Chaos

                   Mittwoch, 9. Februar 2022, 20.00 Uhr, Urbach, Auerbachhalle
                         Eintritt: VVK 22,00 € (zzgl. Gebühr), AK 25,00 €
               Im Programm von Tobias Mann gilt das Motto: „Jeder gegen Jeden, Alle gegen Alle!“
  Es gelten die 2G-Regeln sowie Maskenpflicht in der Auerbachhalle (FFP2-Maske) auch während des Programms.
                   Vor der Veranstaltung und in der Pause gibt es keine Bewirtung mit Speisen
                                 und nur ein eingeschränktes Getränkeangebot.
                       Weitere Infos zum Programm unter „Termine und Veranstaltungen“.
Chaos TOBIAS MANN - Gemeinde Urbach
Donnerstag, 03. Februar 2022                              Urbacher Mitteilungen                                                                Nummer 5

                                                                           Störungsdienste
 Notdienste                             (Alle Angaben ohne Gewähr)        Remstalwerk: Strom und Straßenbeleuchtung                      0800 1135000
                                                                           z.B. Stromausfall oder bei großflächigem Ausfall der Straßenbeleuchtung
Ärztlicher Notfalldienst Urbach                                            (Erreichbarkeit 24 Stunden/Tag, 7 Tage/Woche)
08.00 Uhr bis 08.00 Uhr am Folgetag, an den Wochenenden, Fei-
                                                                           Remstalwerk: Defekte Straßenbeleuchtung                        0800 0542542
ertagen und außerhalb der Sprechstundenzeiten:                             z.B. bei Ausfall einzelner Leuchten (Erreichbarkeit: Nur zu unseren Öffnungszeiten)
Kostenfreie Rufnummer 116117                                               Remstalwerk: Wasserwerk                                        0800 7233990
Gynäkologischer Notfalldienst Rems-Murr-Kreis                              z.B. Wasserrohrbruch (Erreichbarkeit: 24 Stunden/Tag, 7 Tage/Woche)
8.00 – 8.00 Uhr Tel. (0 18 05) 55 78 90                                    EnBW: Gasstörungen                                           07181 97810-12
Zahnärztlicher Notfalldienst: Der Notfalldienst an Wochenen-               Deutsche Telekom: Telefon, Telefax                             0800 3302000
den und Feiertagen wird zentral über Anrufbeantworter unter fol-           Kabel BW: Kabelfernsehen                                      0221 46619100
gender Telefon-Nr. bekannt gegeben: (07 11) 7 87 77 44
HNO-ärztlicher Notfalldienst für den Rems-Murr-Kreis:
HNO-ärztlicher Gebietsdienst außerhalb der Sprechstunden
                                                                            Gemeindeverwaltung Urbach
8.00 – 8.00 Uhr, am Samstag, am Sonntag und an den Feiertagen              Postanschrift: Konrad-Hornschuch-Str. 12, 73660 Urbach
unter der kostenfreien Rufnummer 116117.                                   Zentrale mit Anrufbeantworter                     (0 71 81) 80 07-0
Augenärztlicher Notfalldienst                                              Fax Rathaus Urbach                              (0 71 81) 80 07-50
08.00 – 18.00 Uhr, Telefon 116117 (kostenfreie Rufnummer).                 Fax Bauamt, Am Rathaus 1                        (0 71 81) 80 07-66
Notfalldienst der Kinder- und Jugendärzte                                  E-Mailinfo@urbach.de
Notfalldienst von 8.00 – 08.00 Uhr. Bitte rufen Sie Ihren Kinderarzt       Internetwww.urbach.de
an. Auf dessen Anrufbeantworter erfahren Sie wer heute zustän-             während der üblichen Dienstzeiten
dig ist. Außerdem über die kostenfreie Rufnummer 116117                    Bürgermeisterin, Sekretariat                    (0 71 81) 80 07-11
(auch am Wochenende).                                                      Haupt- und Ordnungsamt,
Chirurgen/Orthopäden: 18.00 – 8.00 Uhr Tel. (0 18 05) 55 78 91             Sekretariat Amtsleitung                         (0 71 81) 80 07-31
Tierärztlicher Notdienst für Fellbach, Waiblingen, Weinstadt,              Bauamt, Sekretariat Amtsleitung                 (0 71 81) 80 07-63
Winnenden, Kernen, Remshalden, Schwaikheim, Backnang,                      Finanzverwaltung, Sekretariat Amtsleitung       (0 71 81) 80 07-21
Schorndorf und Urbach: Tel. 07000-tiernot bzw. 07000-8437668               Standesamt und Rentenangelegenheiten            (0 71 81) 80 07-34
Apotheken Bereitschaftsdienst                                              Seniorenbeauftragter                            (0 71 81) 80 07-33
04.02. 	Uhland-Apotheke, Schorndorf, Feuerseestr. 13, Tel. 63045          Servicebüro: Tel. (0 71 81) 80 07-99, Fax (0 71 81) 80 07-55
05.02. 	Hohberg-Apotheke, Plüderhausen, Hauptstr. 53, Tel. 82727                          E-Mail: servicebuero@urbach.de
06.02. 	Vitalwelt-Apotheke im GeZe, Schorndorf, Schlichtener              Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung
         Str. 105, Tel. 47 49 64                                           Servicebüro
07.02. 	GeLo-Apotheke, Lorch, Maierhofstr. 20, Tel. 07172 / 1 87          Montag: 8.00 – 19.00 Uhr, Dienstag : 8.00 – 12.00 Uhr,
         80 80 und Kastell-Apotheke, Welzheim, Rudersberger Str.           Mittwoch geschlossen, Donnerstag: 7.00 – 12.00 Uhr,
         8, Tel. 07182 / 65 58                                             Freitag: 8.00 – 12.00 Uhr.
08.02. 	Daimler-Apotheke, Schorndorf, Marktplatz 32, Tel. 61298           Außerhalb dieser Zeiten: nach telefonischer Vereinbarung
09.02. Apotheke Urbach, Gartenstr. 53, Tel. 8 14 80                        Übrige Ämter
10.02. 	Apotheke am Ottilienberg, Schorndorf, Silcherstr. 77, Tel.        Montag 14.00 – 19.00 Uhr, Dienstag 8.00 – 12.00 Uhr,
         7 13 13                                                           Donnerstag und Freitag: 8.00 – 12.00 Uhr
Pflegedienst Bethel Welzheim                                               oder nach telefonischer Vereinbarung!
Ortsbüro: Beckengasse 9 in Urbach                                          Sprechstunden der Bürgermeisterin
Ergänzende Hilfe: Tel. 07181/980859, Anna Byczek-Palfalusi                 Nach telefonischer Anmeldung unter (0 71 81) 80 07-11.
Ambulante Pflege: Tel. 07181/87014, Anna Byczek-Palfalusi
Essen auf Rädern: Tel. 07182/8010                                          Öffnungszeiten des Jugendhauses JuZe, Seebrunnenweg 25
Pflegestützpunkt des Rems-Murr-Kreises: Telefon 07151 501-                 Tel. 48 80 19 oder -20, E-Mail: jugendhaus@urbach.de
1657, E-Mail: pflegestuetzpunkt@rems-murr-kreis.de                         Dienstag bis Sonntag Uhrzeiten siehe: https://jugendhaus-ur-
                                                                           bach.jimdofree.com oder https://de-de.facebook.com/urbachju-
 Entsorgungstermine                                                        gendhaus
                                                                           Öffnungszeiten Mediathek, Kirchplatz 1 
Restmüll-Container, (wöchentl. Leerung), Freitag, 04.02.2022
                                                                           Tel. 99 33 37, E-Mail: mediathek@urbach.de
Restmüll-Eimer, (14-tägige Leerung), Montag, 07.02.2022                    Dienstag, 14 – 18 Uhr, Mittwoch, 10 – 14 Uhr,
Wertstoffhof, Freitag, 11.02.2022 von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr              Donnerstag, 14 – 19 Uhr, Freitag, 14 – 18 Uhr
und Samstag, 12.02.2022 von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Problemmüllsammelstelle, Freitag, 11.02.2022 von 15:00 Uhr                  Impressum
bis 18:00 Uhr und Samstag, 12.02.2022 von 9:00 Uhr bis 12:00
Uhr                                                                        Herausgeber:           Gemeinde Urbach
                                                                           Verantwortlich für     Bürgermeisterin
Reisigsammelplatz, Samstag, 05.02.2022 von 12:00 Uhr bis                   den amtlichen Teil:    Martina Fehrlen
16:00 Uhr                                                                  Redaktion:	Bürgermeisteramt Urbach,
                                                                                                  Achim Grockenberger, Konrad-Horn-
 Hilfe und Rat                                                                                    schuch-Straße 12, 73660 Urbach,
Polizei                                                                                           Tel. (0 71 81) 80 07-36, Fax -55,
Notruf110                                                                                        servicebuero@urbach.de
Revier Schorndorf                             (0 71 81) 20 40             Verantwortlich für     WÜRTH VERLAGS KG,
Posten Plüderhausen (nicht ständig besetzt) (0 71 81) 8 13 44             Herstellung, Anzeigen, Schorndorfer Str. 67, 73635 Rudersberg,
Unfall / Rettungsdienst / Feuerwehr                                        Beilagen und Vertrieb: Tel. (0 71 83) 30 24 35-0, Fax -99,
Notruf112                                                                                        anzeigen@wuerthverlag.de,
Kreiskrankenhaus Schorndorf                    (0 71 81) 67-0                                    www.wuerthverlag.de

                                                                       2
Chaos TOBIAS MANN - Gemeinde Urbach
Donnerstag, 03. Februar 2022                             Urbacher Mitteilungen                                                Nummer 5

                                                                         Finger weg von Verkehrsschildern und
 Urbach aktuell                                                          Baustellenabsicherungen!
                                                                         Leider wird es in letzter Zeit immer mehr zu einer schlechten An-
Traurig wie manche Mitmenschen mit unserer                               gewohnheit, dass Zeitgenossen ihr Mütchen an Verkehrsschil-
Natur umgehen                                                            dern oder Baustellenabsicherungen kühlen, wie jetzt wieder in der
            An den Anblick von achtlos weggeworfenem Verpa-              Unteren Seehalde oder an der Hagsteige. Es sollte eigentlich klar
            ckungsmüll, Zigarettenschachteln und -kippen und             sein, dass dies verboten ist und ggf. empfindliche Strafen nach
            anderem „Wohlstandsmüll“ in unserem Ort haben wir            sich ziehen kann. Polizei und Ordnungsamt nehmen derartigen
            uns ja leider im Laufe der Zeit gewöhnen müssen, da          Unfug nicht auf die leichte Schulter, denn hier geht es nicht nur
deren Menge offensichtlich immer mehr zunimmt und in Teilen              um die sinnlose Verschwendung von Steuergeldern, sondern
der Gesellschaft zunehmend die Meinung Einzug gehalten hat,              auch um die Sicherheit im Straßenverkehr. Im letzten Jahr konnte
dass „irgendwer“ den Müll ja schon wegräumen wird. Und das               eine Clique von Jugendlichen ermittelt werden, die im Übermut
passiert ja auch (leider oder Gottseidank?). Wöchentlich sind die        eine Baustellenabsicherung beschädigt hatten. Diese kamen aus
Damen und Herren vom Bauhof unterwegs, um den Ort von den                der Sache nicht einfach mit einer Einstellung des Verfahrens
Hinterlassenschaften der Gesellschaft zu befreien und für ein er-        durch die Staatsanwaltschaft heraus. Schade, dass sich das
trägliches Ortsbild zu sorgen. Löblicherweise hinzugesellt haben         nicht innerhalb der betreffenden Klientel herumgesprochen hat.
sich zu den „kommunalen Profis“ auch eine ganze Anzahl von
Freiwilligen, die seit Frühjahr letzten Jahres immer wieder am Wo-
chenende ihre Müllsammelaktionen durchführen, weil ihnen das
Wohl der Natur und Umwelt am Herzen liegt und sie sich aktiv
dafür einsetzen möchten (siehe auch Artikel unter „Umwelt und
Entsorgung“). Dafür gebührt diesen engagierten Menschen unser
aller Dank!
Am vergangenen Wochenende nun, waren die „Müllsammler*innen“
auch mal wieder im Außenbereich unterwegs.
Was hier leider zutage kam, haben sie der Redaktion per Foto
geschickt mit folgendem Kommentar:
„Schwerpunktmäßig hat sich eine Gruppe gestern um den Be-
reich des Remsufers/Auenwald gekümmert, an den Punkten
• Sitzgruppe nach dem Grillplatz am Remsradweg
  (entsorgter Fußboden)
• etwas weiter am Rand des Radweges (entsorgte Möbelteile)               Verbogenes und verdrehtes Schild 	           Foto: Michael Hari
• auf der anderen Remsseite (Feldweg)                                    an der Hagsteige
• am Trafohäuschen (diverser Müll)
• am Wegesrand (u.a. Grill, Wanne/Teichbecken, Fahrrad)
• etwas weiter (Baumüll, Wellplatten)
Traurig, wie Mitmenschen mit unserer Natur umgehen!“
Die Redaktion meint, dieser Aussage ist nichts hinzuzufügen. Die
nachfolgenden Bilder sprechen für sich!

                                                                         Beschädigte Baustellenabsicherung	      Foto: Michael Schmied
                                                                         in der Unteren Seehalde

                                                                         Absage der Ferienbetreuung in den
                                                                         Faschingsferien 2022
                                                                         Viele Jahre schon bietet die Gemeinde - in enger Kooperation mit
                                                                         der Nachbargemeinde Plüderhausen - Ferienbetreuung für
                                                                         Grundschüler an.
                                                                         Ein freiwilliges Angebot beider Gemeinden, das berufstätigen El-
                                                                         tern ermöglicht, ihre Kinder auch in den Ferienzeiten in gute Be-
                                                                         treuungsangebote zu geben. Aufgrund der momentanen Corona-
                                                                         lage muss die Ferienbetreuung in den Faschingsferien abgesagt
                                                                         werden.
                                                                         Wir danken für Ihr Verständnis!

                                                                     3
Chaos TOBIAS MANN - Gemeinde Urbach
Donnerstag, 03. Februar 2022                               Urbacher Mitteilungen                                                 Nummer 5

                                                             Gemeinde

                                                              Rems-Murr      eis

   Ihr direkter Draht zum Urbacher Rathaus
   Dieses Telefonverzeichnis (Stand: Februar 2022) gibt Auskunft über die Direkt-Rufnummern zu den Dienststellen der
   Gemeindeverwaltung Urbach. Bitte machen Sie von der Möglichkeit der Durchwahl Gebrauch.

      Hausanschrift:                                                   Telefon (Zentrale)                    (0 71 81) 80 07 - 0
      Konrad-Hornschuch-Straße 12, 73660 Urbach                        Telefax (Zentrale)                    (0 71 81) 80 07 - 50
      Postanschrift:                                                   Telefax Servicebüro                   (0 71 81) 80 07 - 55
      Postfach 11 40, 73656 Urbach                                     Telefax Ortsbauamt                    (0 71 81) 80 07 - 66
                                                                       E-Mail (zentral)                      info@urbach.de
                                                                       E-Mail Servicebüro                    servicebuero@urbach.de

      Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung                                Haupt- und Ordnungsamt
      montags                                   14.00 – 19.00 Uhr          Amtsleiter Jürgen Schunter                1. OG, 119   80 07-30
      dienstags                                  8.00 – 12.00 Uhr          Hauptamt, Organisation, Schulen, Wahlen
                                                                           schunter@urbach.de
      mittwochs                                      geschlossen
      donnerstags und freitags jeweils           8.00 – 12.00 Uhr          Sekretariat
                                         sowie nach Vereinbarung           Judith Braun
                                                                           judith.braun@urbach.de                    1. OG, 118   80 07-31
      Öffnungszeiten des Servicebüros                                      Ordnungs- und Kulturamt, Vereine, Leiter Servicebüro
      im Erdgeschoss, Raum 001                                             Achim Grockenberger, Stellvertretender Amtsleiter
      montags                 durchgehend von 8.00 – 19.00 Uhr             grockenberger@urbach.de                   EG, 003    80 07-36
      dienstags                               8.00 – 12.00 Uhr             Ordnungsdienst
      mittwochs                                   geschlossen              Michael Hari, Gemeindevollzugsdienst
      donnerstags                             7.00 – 12.00 Uhr             hari@urbach.de                            1. OG, 123   80 07-35
      freitags                                8.00 – 12.00 Uhr             Hanife Özhan, Gemeindevollzugsdienst
                                                                           oezhan@urbach.de                          1. OG, 123   80 07-35
      Dienstag-, donnerstag- und freitagnachmittags nach telefo-
                                                                           Integrationsbeauftragter
      nischer Terminvereinbarung!                                          Omid Waselzada
      Abweichend hiervon sind derzeit aufgrund der                         waselzada@urbach.de                       EG, 004      80 07-37
      Coronapandemie Termine im Rathaus nur nach vorhe-                    Hallenverwaltung, Geschäftsstelle Gemeinderat,
      riger Terminvereinbarung möglich. Im Rathaus besteht                 Seniorenbeauftragter
      Maskenpflicht (FFP 2 oder vergleichbarer Standard).                  Joachim Bertsche,
      Es gilt die „3G-Regel“, d.h. Zutritt ins Rathaus ist nur             bertsche@urbach.de                     1. OG, 120      80 07-33
      Besucher*innen gestattet, die entweder geimpft oder                  Standesamt, Friedhofswesen, Ortsbehörde, Rentenversicherung
      genesen sind oder die einen aktuellen negativen quali-               Elke Krubitzer
      fizierten Corona-Test vorweisen können.                              krubitzer@urbach.de                   1. OG, 117     80 07-34
                                                                           Personalamt
                                                                           Caroline Kohout, Sachgebietsleitung
   Bürgermeisteramt                       Etage
                                          Raum Nr.
                                                        Telefon-
                                                        Durchwahl
                                                                           kohout@urbach.de                          1. OG, 113   80 07-39
   Bürgermeisterin Martina Fehrlen                                         Maria Richter
   fehrlen@urbach.de                      1. OG, 110        80 07-11       richter@urbach.de                         1. OG, 113   80 07-38
   Sekretariat der Bürgermeisterin                                         Simone Götz
   Melanie Bleyle                                                          simone.goetz@urbach.de                    1. OG, 113   80 07-39
   bleyle@urbach.de                       1. OG, 111        80 07-11       Bildung und Erziehung, Kinderbetreuung
   IT-Stelle, Systemadministration                                         Heike Bieg, Sachgebietsleitung
   Julian Weißert                                                          bieg@urbach.de                         EG, 005         80 07-40
   weissert@urbach.de                     1. OG, 113        80 07-32       Kindergartenanmeldungen, -verwaltung, -gebührenveranlagung
                                                                           Schülerferienprogramm, Ferienbetreuungen
                                                                           Priscilla Engl
      Servicebüro                                                          engl@urbach.de                        EG, 006      80 07-43
                                                                           Andrea Haas
      Einwohnermeldeamt, Pässe, Ausweise, Führer-
                                                                           haas@urbach.de                            EG, 006      80 07-42
      scheine, Ausländerangelegenheiten, Grundbuch-
      amt, Waffen- und Fischereischeine, Gewerbeanmel-
      dungen, Schwerbehindertenausweise, Wohngeld,                         Finanzverwaltung
      Eintrittskarten, Broschüren usw.                                     Amtsleiter Ottmar Köhler               2. OG, 208    80 07-20
      Pauline Brenner, Susanne Götz, Anja Lang, Edith Schwarz              Kämmereiaufgaben, Haushaltsplanung, Gemeindewald, Jagd,
      servicebuero@urbach.de           EG, 001       80 07-99              Feuerwehrangelegenheiten
                                                                           koehler@urbach.de

                                                                       4
Chaos TOBIAS MANN - Gemeinde Urbach
Donnerstag, 03. Februar 2022                                 Urbacher Mitteilungen                                                  Nummer 5

                                                               Gemeinde

                                                               Rems-Murr       eis

   Sekretariat, Rechnungsbearbeitung                                         Bürgerhaus „Museum am Widumhof“, Mühlstr. 11
   Stefanie Huber                                                            Hausmeisterin Heide Walter                             88 07 13
   huber@urbach.de                        2. OG, 207     80 07-21            Feuerwehrhaus, Marktweg 11                             88 56 67
   Steuer- und Beitragsveranlagung, Erschließungsbeiträge,                   Feuerwehr-Notruf                                               112
   Freibad, Eigenbetrieb Wasserversorgung
   Kai-Uwe Schick, Stellvertretender Amtsleiter                              Freibad Hagsteige, Hagsteige 1                           8 33 56
   schick@urbach.de                       2. OG, 206     80 07-24            Jugendhaus „JuZe“, Seebrunnenweg 25
   Gemeindekasse                                                             Leiter: Dominic Eigner
   Manuela Anton                                                             jugendhaus@urbach.de                                   48 80 20
   anton@urbach.de                        2. OG, 201     80 07-22
                                                                             Kindertagesstätten der Gemeinde Urbach
   Buchhaltung, Beitreibungsstelle
                                                                             Kindergarten Arche Noah, Theodor-Bäuerle-Weg 19
   Christine Tucciarone
                                                                             Leiterin: Jutta Baur                                     8 26 87
   tucciarone@urbach.de                   2. OG, 201     80 07-23
                                                                             Kinderhaus Drosselweg, Drosselweg 3
   Mietwohnungsverwaltung, Pacht, Verbrauchsabrechnung,
                                                                             Leiterin: Sabrina Hurlebaus                          98 55 96 10
   Grundstücksverkehr
   Johanna Schäfer                                                           Kindertagesstätte Kunterbunt, August-Lämmle-Straße 5
   schaefer@urbach.de                     2. OG, 203     80 07-25            Leiterin: Michaela Schuler                               8 59 04
   Veranlagung Grundsteuer, Gewerbesteuer, Hundesteuer, Vergnü-              Kindergarten Lerchennest, Lerchenstraße 35
   gungssteuer, Verbrauchsabrechnung, gesplittete Abwassergebühr             Leiterin: Carmen Mengele                                 8 76 82
   Susanne Schmid                                                            Kindergarten Maiergarten, Kindergartenweg 7
   schmid@urbach.de                       2. OG, 203     80 07-26            Leiterin: Jasmine Braun                                  8 95 64
   Neues kommunales Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR)                     Schloss-Kindergarten, Hofackerstraße 30
   Yvonne Lorenz                                                             Leiterin: Iris Matteis                                   8 76 81
   lorenz@urbach.de                       2. OG, 205     80 07-29
                                                                             Kindertagesstätte Wiese, Wiesenstraße 1
                                                                             Leiterin: Miriam Rizanaj                              9 91 89 56
   Ortsbauamt                                           Am Rathaus 1         Waldkindergarten
   Amtsleiter Rolf Koch                    EG, B002          80 07-60        Leiterin: Petra Poloczek-Bauknecht                 0172 7772021
   Baugesuche, Bebauungsplanung, Umweltschutz
                                                                             Kläranlage des Gemeindeverwaltungsverbands
   koch@urbach.de
                                                                             Plüderhausen-Urbach, Hungerbühl 2                        8 11 91
   Sekretariat                                                               Telefax                                                  8 83 45
   Kerstin Geiselhart-Deeß, Sekretariat Bauverwaltung
                                                                             Mediathek, Kirchplatz 1
   geiselhart-deess@urbach.de              EG, B001          80 07-61
                                                                             Leiterinnen: Fiona Hillian und Anne-Katrin Knapp
   Beate Schuster, Sekretariat Bautechnik                                    mediathek@urbach.de                                    99 33 37
   schuster@urbach.de                     EG, B006           80 07-63
                                                                             Schloss Urbach, (Begegnungsstätte, Schloss-Treff) 01520 3723063
   Unterhaltung Gemeindegebäude, Bautechnik                                  Schlossstraße 35
   Reiner Wittmann
                                                                             Wittumhalle (Sporthalle), Wittumstadion                  8 58 85
   wittmann@urbach.de                     EG, B003           80 07-62
                                                                             Linsenbergweg 2
   Tiefbau, Straßenbau                                                       Hausmeister Stefan Schöberl                        0162 2161295
   Volker Steiner
   volker.steiner@urbach.de               EG, B005           80 07-64        Wittumschule, Gemeinschaftsschule, Wittumstraße 17
                                                                             Schulleiter Matthias Rieger
   Tiefbau, Grünanlagen                                                      Schulsekretariat, Sukut Konstantinidis             9 98 81- 0
   Ruben Sommer                                                              Telefax                                            9 98 81-19
   ruben.sommer@urbach.de                 EG, B005           80 07-67        sekretariat@wittumschule.de
                                                                             Schulhausmeister Wolfgang Tatzel                   9 98 81-20
   Öffentliche Einrichtungen                                                 Zusatzbetreuung „Verlässliche Grundschule“,
                                                                             Sabine Faber-Klingen                                 9 98 81-49
   (in alphabetischer Reihenfolge)
   Atriumhalle (Sporthalle), Drosselweg 7
   Hausmeister Michael Hurlebaus                            9 98 12-30
   Atriumschule, Grundschule, Lerchenstraße 37
   Schulleiterin Christiane Kunz
   Schulsekretariat, Doris Ziesel                            9 98 12-0
                                                                                                    Notruf
   Telefax                                                  9 98 12-50
   poststelle@04126822.schule.bwl.de
                                                                                 Polizei/Notruf                                     110
   Schulhausmeister Michael Hurlebaus                       9 98 12-30
                                                                                 Revier Schorndorf                                 204-0
                                                                                 Posten Plüderhausen                              8 13 44
   Zusatzbetreuung „Verlässliche Grundschule“
   Sonja Schultheiß                                 01520 2454046                Feuerwehr/Rettungsleitstelle    112
   Auerbachhalle (Veranstaltungshalle), Seebrunnenweg 15                         Rettungsdienst/Notarzt       19 222
   Hausmeister Detlef Michalsky                            8 24 84
   Bauhof, Austraße 54                                    98 95 26               Rems-Murr-Klinik Schorndorf 67-0
   Leiter: Holger Spannaus                           0173 3149951

                                                                         5
Chaos TOBIAS MANN - Gemeinde Urbach
Donnerstag, 03. Februar 2022                              Urbacher Mitteilungen                                                    Nummer 5

Vermieten Sie risikofrei Ihren Wohnraum                                    Änderung der CoronaVO zum 28.01.2022
in Urbach                                                                  Seit Freitag, 28. Januar 2022 gilt in Baden-Württemberg wieder
Liebe Urbacher Eigentümerinnen und Eigentümer,                             das Stufensystem der Corona-Verordnung. Aufgrund der aktuel-
Wohnraum ist knapp - die Gemeinde Urbach sucht daher Wohnun-               len Lage gelten dann die teilweise angepassten Regelungen der
gen und Gebäude unterschiedlicher Größen für in Not geratene               Alarmstufe I. Zudem führte das Land eine FFP2-Maskenpflicht im
Menschen. Auch einfache Wohnungen oder Häuser mit z.B. Nacht-              öffentlichen Personennah- und -fernverkehr ein.
speicheröfen oder eine befristete Vermietung helfen uns weiter!            Das Land setzte, wie angekündigt, das Stufensystem mit Anpas-
Vermieten Sie Ihre Wohnung oder Ihr Gebäude – ohne Risiko!                 sungen wieder in Kraft. Die neue Corona-Verordnung des Landes
Die Gemeinde Urbach ist stellvertretend Ihr Mieter und Ansprech-           gilt seit Freitag, 28. Januar 2022. Die Landesregierung berück-
partner und kümmert sich bei Fragen um alles. Auch die Neben-              sichtigt in der neuen Verordnung sowohl die Beschlüsse der
kosten können Sie direkt mit der Gemeinde abrechnen. Die Ver-              Bund-Länder-Konferenz (PDF) sowie die veränderte Lage durch
antwortung liegt also ganz bei der Gemeinde Urbach. Sie können             die Omikron-Variante.
beruhigt an uns vermieten!                                                 Die Omikron-Variante führt einerseits zu Rekordzahlen bei der
Sie haben freien Wohnraum in Urbach und ein helfendes Herz?                Sieben-Tage-Inzidenz, die zuletzt sprunghaft angestiegen ist. An-
Ihre Ansprechpartnerin im Rathaus:                                         dererseits kann nach derzeitigen wissenschaftlichen Erkenntnis-
Frau Johanna Schäfer, Liegenschaften, Finanzverwaltung                     sen davon ausgegangen werden, dass der Anteil schwerwiegen-
Telefon: 07181/8007-25, E-Mail: schaefer@urbach.de                         der Verläufe bei Omikron im Vergleich zu der Delta-Variante
Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung!                                    niedriger sein wird. Aufgrund der sehr hohen Infektionszahlen
                                                                           kann eine erneut starke Belastung des Gesundheitssystems aber
                                                                           nicht ausgeschlossen werden.
  Abgabeschluss für Postkartenaktion                                       Abweichend von der bisherigen Regelung wird daher die Alarm-
                                                                           stufe II mit den erheblichen Schutzmaßnahmen und Grundrecht-
  Derzeit läuft in den Vereinen, Schulen, Kirchengemeinden
  und ausgewählten Personengruppen eine Postkartenaktion.                  seingriffen nur ausgelöst, wenn die maßgeblichen Schwellen-
                                                                           werte der 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz (6,0) und die
  Die Empfänger werden gebeten, die beschriebenen Postkar-                 Auslastung der Intensivbetten mit COVID-19-Patientinen und Pa-
  ten bist spätestens Dienstag, 8. Februar bei den dafür vorge-
                                                                           tienten (AIB) (490) beide erreicht oder überschritten werden.
  sehenen Stellen abzugeben.
                                                                           Die FFP2-Maskenpflicht für Personen ab 18 Jahren in der Warn-
                                                                           und den Alarmstufen gilt nun grundsätzlich auch in öffentlichen
                                                                           Nah- und Fernverkehr sowie in der Fahrgastschifffahrt und im
 Amtliche Bekanntmachungen                                                 Luftverkehr.
                                                                           Aufgrund der aktuellen Lage wird in Baden-Württemberg ab dem
                          Einladung                                        28. Januar 2022 die Alarmstufe I gelten.
   zur öffentlichen Sitzung des Technischen Ausschusses                    Änderungen in der Alarmstufe I:
         am Dienstag, 8. Februar 2022, um 18:30 Uhr                        • In der Alarmstufe I sind Messen und Ausstellungen nicht erlaubt.
  Urbach, Auerbachhalle, Seebrunnenweg 15, Schrödersaal                    • In der Alarmstufe I bleiben Clubs, Diskotheken und clubähnliche
Tagesordnung:                                                                Lokale geschlossen.
1. Barrierefreier Umbau der Bushaltestellen:                               • Für Veranstaltungen wie Theater-, Opern- und Konzertauffüh-
    - Vorstellung der Entwürfe                                               rungen, Filmvorführungen, Stadtführungen und Informations-,
    - Beantragung Zuschuss                                                   Betriebs-, Vereins- sowie Sportveranstaltungen und Kongresse gilt
    - Baubeschluss                                                           in Alarmstufe I:
2. Verschiedenes                                                           In geschlossenen Räumen: 2G bei maximal 50 Prozent Auslas-
                                                                           tung, aber nicht mehr als 1.500 Zuschauerinnen und Zuschauer
Die Sitzungsinformationen, die Tagesordnung und die öffentli-              oder optional 2G+ bei maximal 50 Prozent Auslastung, aber nicht
chen Sitzungsvorlagen der Gemeindeverwaltung an den Gemein-
                                                                           mehr als 3.000 Zuschauerinnen und Zuschauer.
derat finden Sie im Internet auf der Homepage der Gemeinde Ur-
bach unter www.urbach.de | Bürgerportal.                                   Im Freien: 2G bei maximal 50 Prozent Auslastung, aber maximal
Die derzeit gültigen allgemeinen Hygienevorschriften sind zu               3.000 Zuschauerinnen und Zuschauern im Freien oder optional
beachten.                                                                  2G+ bei maximal 50 Prozent Auslastung, aber nicht mehr als
                                                                           6.000 Zuschauerinnen und Zuschauern. Bei mehr als 500 Zu-
„Gemäß der am 04.12.2021 in Kraft getretenen Coronaverord-
nung gelten in der Corona-Alarmstufe II für Gemeinderatssitzun-            schauerinnen und Zuschauern müssen feste Sitz-/Stehplätze zu-
gen folgende Zutrittsregelungen:                                           gewiesen werden. Maximal zehn Prozent der Plätze dürfen Steh-
                                                                           plätze sein.
Teilnehmende (d.h. Mitglieder des Gemeinderats, Verwaltungs-
mitarbeitende, externe Vortragende und Pressejournalist*innen)             • Für Stadt- und Volksfeste gilt die FFP2-Maskenpflicht auch im
sowie Besuchende (d.h. Zuhörer*innen) müssen am Eingang                      Freien sowie in der Alarmstufe I zusätzlich eine Besucherober-
zum Gebäude einen 3G-Nachweis vorweisen über ihren Status                    grenze von 50 Prozent aber nicht mehr als: maximal 3.000 Besu-
als geimpfte, genesene oder getestete Person. In letzterem Fall ist          cherinnen und Besuchern bei 2G, maximal 6.000 Besucherinnen
die Vorlage eines qualifizierten negativen Corona-Antigen- oder              und Besuchern bei 2G+.
PCR-Testnachweises erforderlich. Ein Antigen-Schnelltest darf              • Fastnachtsumzüge sind in den Alarmstufen nicht erlaubt.
dabei nicht älter als 24 Stunden sein, ein PCR-Test darf nicht älter       • In Bereichen für die für 3G bisher ein negativer PCR-Test erforder-
als 48 Stunden sein. Ein Selbsttest wird nicht akzeptiert. Es findet         lich war, reicht nun ein negativer Schnelltest.
eine entsprechende Eingangskontrolle statt. Von Besuchenden                • Für Veranstaltungen, die der Religionsausübung dienen, wird ab
muss die ganze Zeit eine FFP2-Maske getragen werden.                         14. Februar 2022 in den Alarmstufen eine 3G Regelung eingeführt.
Martina Fehrlen                                                            • In der Gastronomie gilt im Innen- und Außenbereich in der Alarm-
Bürgermeisterin                                                              stufe I 2G.

                                                                       6
Chaos TOBIAS MANN - Gemeinde Urbach
Donnerstag, 03. Februar 2022                                         Urbacher Mitteilungen                                                               Nummer 5

Änderungen in der Alarmstufe II:                                                       Die wichtigsten Informationen zur neuen Verordnung finden Sie
Nur in der Alarmstufe II gelten Ausgangsbeschränkungen in                              auf nachfolgender Übersichtsskizze. Weitergehende Informatio-
Stadt- und Landkreisen und zwar dann, wenn dort an zwei aufei-                         nen z.B. Fragen und Anworten zur neuen Verordnung, so ge-
nanderfolgenden Tagen eine 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Ein-                            nannte FAQs finden Sie auf den Internetseiten des Landes unter
wohnern von mindestens 1.500 festgestellt wird. Mit der Erhö-                          www.baden-wuerttemberg.de.
hung des Schwellenwerts, der zuvor bei 500 lag, wird der neuen
Lage durch die Omikron-Variante Rechnung getragen.                                     Dort finden Sie auch den kompletten Verordnungstext.

     Corona-Regeln ab 28. Januar 2022                                                                                                        Stand: 27. Januar 2022
                                                                                                  Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de

     In Baden-Württemberg richten sich die Corona-Maßnahmen nach einem vierstufigen System, das sich an den Hospitalisierungen orientiert:
          » Basisstufe: Hospitalisierungsinzidenz unter 1,5 und nicht mehr als 249 Intensivbetten mit COVID-19-Patient*innen belegt.
          » Warnstufe: Ab Hospitalisierungsinzidenz von 1,5 oder ab 250 mit COVID-19-Patient*innen belegten Intensivbetten (AIB).
          » Alarmstufe I: Ab Hospitalisierungsinzidenz von 3,0 oder ab 390 mit COVID-19-Patient*innen belegten Intensivbetten.
          » Alarmstufe II: Ab Hospitalisierungsinzidenz von 6,0 und ab 450 mit COVID-19-Patient*innen belegten Intensivbetten.
     Die Warnstufe wird ausgerufen, wenn die Hospitalisierungsinzidenz an zwei aufeinanderfolgenden Tagen den Wert von 1,5 erreicht oder
     überschreitet oder die Auslastung der Intensivbetten in Baden-Württemberg den Wert von 250 erreicht oder überschreitet. Für nicht geimpfte
     oder nicht genesene Personen gelten in einigen Bereichen bei 3G eine PCR-Testpflicht sowie Kontaktbeschränkungen von 1 Haushalt + 5 weitere
     Personen (siehe Ausnahmen).
     Die Alarmstufe I wird ausgerufen, wenn die Hospitalisierungsinzidenz an zwei aufeinanderfolgenden Tagen den Wert von 3,0 erreicht oder
     überschreitet oder die Auslastung der Intensivbetten in Baden-Württemberg den Wert von 390 erreicht oder überschreitet. Für nicht geimpfte
     oder nicht genesene Personen gelten in einigen Bereichen ein Teilnahme- und Zutrittsverbot (2G) sowie Kontaktbeschränkungen von
     1 Haushalt + 2 weitere Personen (siehe Ausnahmen).
     Die Alarmstufe II wird ausgerufen, wenn die Hospitalisierungsinzidenz an zwei aufeinanderfolgenden Tagen den Wert von 6,0 erreicht oder
     überschreitet und die Auslastung der Intensivbetten in Baden-Württemberg den Wert von 450 erreicht oder überschreitet. In der Alarmstufe II
     gilt in vielen Einrichtungen 2G+. Im Einzelhandel, der nicht der Grundversorgung dient, gilt 2G. Für nicht geimpfte oder nicht genesene Personen
     gelten Kontaktbeschränkungen von 1 Haushalt + 2 weitere Personen. Für geimpfte und genesene Personen, sowie Personen, die sich aus medizi-
     nischen Gründen nicht impfen lassen können oder für die es keine allgemeine Impfempfehlung der STIKO gibt, gilt bei privaten
     Zusammenkünften eine Beschränkung auf maximal 10 Personen in geschlossenen Räumen und 50 Personen im Freien.
     In Innenbereichen mit Maskenpflicht sowie im öffentlichen Nah- und Fernverkehr zu Wasser, Land und Luft (Warn- und Alarmstufen) und auf Stadt-
     und Volksfesten im Freien (alle Stufen) müssen Personen ab 18 Jahren eine FFP2-Maske (oder vergleichbar) tragen. Dies gilt nicht in Arbeits- und
     Betriebsstätten, siehe SARS-CoV-2-Arbeitsschutz-Verordnung des Bundes.
     Tipps zum Umgang und Wiederverwenden von FFP2-Masken im privaten Gebrauch
     Inhaltsverzeichnis der Übersicht:
     2: Maskenpflicht, 3G, 2G und 2G+
                                                                        8: Messen, Ausstellungen, Kongresse | Gastronomie, Vergnügungsstätten, Mensen, Cafeterien
     3: Private Treffen
                                                                        9: Freizeiteinrichtungen | Körpernahe Dienstleistungen
     4: Stadt- und Volksfeste | Öffentlicher Verkehr | Einzelhandel
                                                                        10: Touristische Verkehre | Sport in Sportanlagen und Sportstätten
     5: Öffentliche Veranstaltungen
                                                                        11: Außerschuliche Bildung | Berufliche Fortbildung
     6: Sportveranstaltungen
                                                                        12: Clubs, Diskotheken | Prostitutionsstätten
     7: Kultureinrichtungen | Religiöse Veranstaltungen | Beherbergung
     8: Messen, Ausstellungen, Kongresse | Gastronomie, Vergnügungsstätten, Mensen, Cafeterien
     Maskenpflicht                                      3G und 2G                                        2G+
     Gilt grundsätzlich in öffentlich zugänglichen      3G: Zutritt nur für getestete, geimpfte oder     Zutritt für geimpfte oder genesene Personen
     geschlossen Räumen sowie im öffentlichen           genesene Personen                                nur mit negativem Schnell- oder PCR-Test, falls die
     Nah- und Fernverkehr.                              2G: Zutritt nur für geimpfte oder                Impfung oder Infektion länger als 3 Monate
     Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutz-                      genesene Personen                                zurückliegt.
     Verordnung des Bundes regelt die
     Maskenpflicht am Arbeitsplatz.                                                             2G                                                    2G+
     Ausnahmen:                                         Ausnahmen:                                      Ausnahmen:
     » Kinder bis einschließlich 5 Jahre.               » Kinder bis einschließlich 5 Jahre.°           » Genesene/geimpfte Personen, die ihre
     » Personen, die aus gesundheitlichen               » Kinder, die noch nicht eingeschult sind.°       Auffrischimpfung („Booster“) erhalten haben.
       Gründen keine Maske tragen können                » Grundschüler*innen, Schüler*innen             » Vollständig geimpfte Personen oder Genesene
       (ärztlicher Nachweis notwendig).                   eines sonderpädagogischen Bildungs-/            mit einer nachfolgenden Impfung (letzte erforder-
     » In geschlossenen Räumen bei privaten               Beratungszentrums, einer auf der Grund          liche Einzelimpfung liegt min. 14 Tage und max.
        Treffen, privaten Feiern, in der Gastronomie,     schule aufbauenden Schule oder                  3 Monate zurück).
        Kantinen, Mensen und Cafeterien während           einer beruflichen Schule° – gilt nur für      » Kinder, die noch nicht eingeschult sind.°
        des Essens und Trinkens und beim Sport            Schüler*innen bis einschließlich 17 Jahre     » Grundschüler*innen, Schüler*innen eines
        treiben.                                          und nicht während der Ferien°°.                 sonderpädagogischen Bildungs-/Beratungs-
     » Im Freien nur dann, wenn der Mindestab-          » Personen bis einschließlich 17 Jahre, die       zentrums, einer auf der Grundschule aufbauenden
       stand von 1,5 Metern zu anderen Personen           nicht mehr zur Schule gehen.°°                  Schule oder einer beruflichen Schule° – gilt nur
       dauerhaft eingehalten werden kann.               » Personen, die sich aus medizinischen            für Schüler*innen bis einschließlich 17 Jahre
     » Beim 2G-Optionsmodell in der Basisstufe.           Gründen nicht impfen lassen können              und nicht während der Ferien°°.

     » In geschlossenen Räumen sowie in den               (ärztlicher Nachweis notwendig).°°            » Personen, die sich aus medizinischen
       Fahr- und Flugzeugen im öffentlichen             » Personen, für die es keine allgemeine           Gründen nicht impfen lassen können
       Personennennah- und Fernverkehr sowie in           Impfempfehlung der Ständigen                    (ärztlicher Nachweis notwendig).°°
       der Fahrgastschifffahrt und Luftfahrt gilt in      Impfkommission (STIKO) gibt.°°                » Personen, für die es keine Empfehlung für eine
       der Warn und den Alarmstufen die                                                                   Auffrischimpfung der STIKO gibt. Also bspw.
       FFP2-Maskenpflicht.                                                                                vollständig geimpfte Kinder und Jugendliche bis
     Bitte beachten Sie: Die Maskenpflicht an                                                             einschließlich 17 Jahre und Schwangere im ersten
     Schulen ist über die Corona-Verordnung                                                               Schwangerschaftsdrittel.
     Schule geregelt.                                                                                   °Gilt nicht für Saunen, Clubs und Diskotheken
                                                                                                        °°Negativer Antigen-Test erforderlich

                                                                                   7
Chaos TOBIAS MANN - Gemeinde Urbach
Donnerstag, 03. Februar 2022                                             Urbacher Mitteilungen                                                                           Nummer 5

                                                                                              Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de
     Stufenplan

                                                                                             3G                             2G                                 2G+
      Hygienekonzept           Datenverarbeitung             Maskenpflicht           Nachweislich geimpft,          Nachweislich geimpft                Nachweislich geimpft
                                                                                     getestet oder genesen             oder genesen                   oder genesen und getestet

           Lebensbereich                       Basisstufe                         Warnstufe                         Alarmstufe I                       Alarmstufe II

                                                                                                                                               Wenn nicht geimpfte/gene-
                                                                                                                                               sene Personen teilnehmen:
                                                                                                                                                1 Haushalt plus 2 weitere
                                                                                                                                                Personen aus 1 Haushalt.
                                                                               1 Haushalt plus 5                 1 Haushalt plus 2
                                                                               weitere Personen                weitere Personen aus 1            Personen bis einschl. 13 Jahre
                                                                                                                                                 zählen nicht zur Personenzahl
                                                                                                                      Haushalt
         Private Zusammen-                                                  Geimpfte und Genesene,
                                                                                                                                                     hinzu. Paare, die nicht
                                             Ohne weitere                                                                                       zusammen leben, gelten als ein
         künfte und private                                              Personen bis einschl. 13 Jahre         Geimpfte und Genesene,
                                           Regelungen oder                                                                                                  Haushalt.
           Veranstaltungen                                                sowie Personen, die sich aus       Personen bis einschl. 13 Jahre
                                           Beschränkung der
       (wie Geburtstage, Hoch-                                            medizinischen Gründen nicht         sowie Personen, die sich aus
                                            Personenanzahl                                                                                       Auschließlich geimpfte/
       zeitsfeiern etc. Gilt auch                                        impfen lassen können, zählen         medizinischen Gründen nicht
         bei Treffen in gastro-                                                    nicht dazu.               impfen lassen können, zählen
                                                                                                                                                  genesene Personen°:
        nomischen Betrieben)                                                                                           nicht dazu.              Innen: max. 10 Personen
                                                                           Paare, die nicht zusammen                                            Außen: max. 50 Personen
                                                                         leben, zählen als ein Haushalt.       Paare, die nicht zusammen       Kinder/Jugendliche bis einschl. 13
                                                                                                             leben, zählen als ein Haushalt.        Jahre zählen nicht mit.

                                                                                                                                                   °und Personen bei denen
                                                                                                                                                Impfung aus med. Gründen nicht
                                                                                                                                                   möglich bzw. ohne Impf-
                                                                                                                                                    empfehlung der STIKO.

           Lebensbereich                       Basisstufe                         Warnstufe                         Alarmstufe I                       Alarmstufe II

                                                                                                                         2G
        Stadt- und Volksfeste                                                                                  50 % Auslastung aber
                                                  3G                                  3G                     max. 3.000 Besucher*innen
                                                                                                                                                        nicht erlaubt

          FFP2-Maskenpflicht                                                                                            2G+
            auch im Freien
         Fastnachtsumzüge sind                                                                                 50 % Auslastung, aber
      in Alarmstufen nicht erlaubt.                                                                          max. 6.000 Besucher*innen

                                                                                                        3G
      Öffentliche Verkehrsmittel
                                           FFP2-Maskenpflicht im öffentlichen Nah- und Fernverkehr sowie in der Fahrgastschifffahrt und im Luftverkehr
                                                                               in der Warn- und den Alarmstufen.

                                                                                                                          3G                                 2G
                                                        Ohne weitere Regelungen
                                                                                                               Ausgenommen Grund-                 Ausgenommen Grund-
             Einzelhandel                                                                                     versorgung sowie Abhol-            versorgung sowie Abhol-
           (auch Flohmärkte)                                                                                    und Lieferangebote                 und Lieferangebote
                                      Zum Einzelhandel, der der Grundversorgung dient, zählen:
                                      Apotheken, Ausgabestellen der Tafeln, Babyfachmärkte, Bäckereien, Banken und Sparkassen, Baumärkte, Baumschulen, Blumenfachgeschäfte,
                                      Drogerien, Futtermittelmärkte, Gartenmärkte, Gärtnereien, Getränkemärkte, Hofläden, Hörgeräteakustiker*innen, Konditoreien, Lebensmittel-
                                      handel (Supermärkte) einschließlich der Direktvermarktung (Hofläden), Metzgereien, mobile Verkaufsstände für landwirtschaftliche Produkte
                                      und Erzeugnisse, Optiker*innen, Orthopädieschuhtechniker*innen, Poststellen und Paketdienste, Reformhäuser, Raiffeisenmärkte, Reise- und
                                      Kundenzentren zum Fahrkartenverkauf im öffentlichen Personenverkehr, Reinigungen, Sanitätshäuser, Stellen des Zeitschriften- und Zeitungs-
                                      verkaufs, Supermärkte, Tankstellen, Tierbedarfsmärkte, Waschsalons sowie Wochenmärkte.

                                                                                         8
Donnerstag, 03. Februar 2022                                   Urbacher Mitteilungen                                                            Nummer 5

                                                                               Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de

           Lebensbereich                  Basisstufe                 Warnstufe                   Alarmstufe I                  Alarmstufe II

                                      Im Freien bei >5.000
                                    Personen oder bei Nicht-
                                    einhaltung des Mindest-
                                                                                                      2G
                                            abstands

                                                                                          Maximal 50 % Auslastung,
            Öffentliche                      3G                         3G                    aber nicht mehr als
          Veranstaltungen                                                                  1.500 Besucher*innen in
                                                                                           geschlossenen Räumen
      (wie Theater, Oper, Konzert,
        Stadtfest, Informations-
                                    Bis 5.000 Besucher*innen   Bis 5.000 Besucher*innen und 3.000 Besucher*innen
                                   100 % Auslastung. Darüber 100 % Auslastung. Darüber im Freien. Bei mehr als 500
                                                                                                                                   2G+
         veranstaltungen, Stadt-
         führungen, Kongresse,     hinaus nur 50 % Auslastung hinaus nur 50 % Auslastung     Besucher*innen feste
         Sportveranstaltungen,      aber nicht mehr als 25.000 aber nicht mehr als 25.000  Sitz-/Stehplätze, hiervon          Im Freien und in
       Betriebs- und Vereinsfeiern       Besucher*innen.            Besucher*innen.         max. 10 % Stehplätze.         geschlossenen Räumen
       sowie Veranstaltungen der                                                                                             maximal 50 % der
          Breitenkultur, Hallen-                                                                                            Kapazität, aber nicht
       Fastnachtsveranstaltungen       Im Freien bei >5.000                                                                    mehr als 500
               ohne Tanz)            Personen oder bei Nicht-
                                     einhaltung des Mindest-
                                                                                                     2G+                     Besucher*innen.

                                             abstands

                                                                                           Maximal 50 % Auslastung,
                                             2G                         2G                     aber nicht mehr als
                                                                                           3.000 Besucher*innen in
                                                                                            geschlossenen Räumen
                                        Ohne Kapazitäts-           Ohne Kapazitäts-       und 6.000 Besucher*innen
                                       beschränkung und           beschränkung und        im Freien. Bei mehr als 500
                                      Personenobergrenze         Personenobergrenze          Besucher*innen feste
                                                                                            Sitz-/Stehplätze, hiervon
                                                                                             max. 10 % Stehplätze.

           Lebensbereich                  Basisstufe                 Warnstufe                   Alarmstufe I                  Alarmstufe II

                                   In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen
                                                                                                      2G

                                                                                           Maximal 50 % Auslastung,
                                             3G                         3G                     aber nicht mehr als
                                                                                            1.500 Besucher*innen in
                                                                                            geschlossenen Räumen
                                                                                          und 3.000 Besucher*innen
                                                                                          im Freien. Bei mehr als 500
                                                                                                                                   2G+
                                                                                              Besucher*innen feste
       Sportveranstaltungen                                                                 Sitz-/Stehplätze, hiervon         Im Freien und in
                                                                                             max. 10 % Stehplätze.        geschlossenen Räumen
      im Profi- und Amateursport
                                                                                                                             maximal 50 % der
        wie Ligaspiele, Tuniere,
                                                                                                                            Kapazität, aber nicht
           Wettkämpfe etc.
                                      Im Freien bei >5.000            Im Freien                                                mehr als 500
                                    Personen oder bei Nicht-                                                                 Besucher*innen.
                                    einhaltung des Mindest-                                          2G+
                                            abstands

                                                                                           Maximal 50 % Auslastung,
                                             3G                         3G                     aber nicht mehr als
                                                                                           3.000 Besucher*innen in
                                                                                            geschlossenen Räumen
                                                                                          und 6.000 Besucher*innen
                                                                                          im Freien. Bei mehr als 500
                                                                                             Besucher*innen feste
                                                                                            Sitz-/Stehplätze, hiervon
                                                                                             max. 10 % Stehplätze.

                                                                           9
Donnerstag, 03. Februar 2022                              Urbacher Mitteilungen                                                            Nummer 5

                                                                          Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de

          Lebensbereich                 Basisstufe              Warnstufe                   Alarmstufe I                  Alarmstufe II

                                  In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen

        Kultureinrichtungen
                                          3G                       3G
        (wie Galerien, Museen,
             Bibliotheken°,
       Archive°, Gedenkstätten)
                                                                                                 2G                          2G+
        °Abholung bestellter             Im Freien               Im Freien
        Medien unbeschränkt                                                             Ausnahme: Archive und         Ausnahme: Archive und
                                       ohne weitere
                                                                                        Landesbibliotheken 3G.        Landesbibliotheken 3G
             möglich                   Regelungen                  3G

                                                                                            Mindestabstand von 1,5 Metern zu Personen,
                                                                                           die nicht zum eigenen Haushalt gehören, muss
                                                                                                        eingehalten werden.
                                                                                                     Ab dem 14. Februar 2022:
      Religiöse Veranstaltungen

                                                                                                                 3G

                                          3G                       3G                            2G                           2G
           Beherbergung                Erneuter Test            Erneuter Test               Ausnahmen für                 Ausnahmen für
                                        alle 3 Tage              alle 3 Tage               geschäftliche und             geschäftliche und
                                                                                        dienstliche Reisen und        dienstliche Reisen und
                                                                                              Härtefälle.                   Härtefälle.

          Lebensbereich                 Basisstufe              Warnstufe                   Alarmstufe I                  Alarmstufe II

                                  In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen

                                           3G                      3G
            Messen und                                                                      nicht erlaubt                 nicht erlaubt
           Ausstellungen
                                         Im Freien               Im Freien
                                       ohne weitere
                                       Regelungen                  3G

                                  In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen

                                           3G                      2G                            2G
        (Hotel-)Gastronomie,
        Vergnügungsstätten
               sowie
       Mensen und Cafeterien
                                                                                                                              2G+
        (Regelung gilt nur für           Im Freien               Im Freien                    Im Freien
          externe Personen)            ohne weitere
                                                                                                                         Sperrstunde von
                                       Regelungen                  3G                            2G                     22:30 Uhr bis 6 Uhr
                                                                                                                       für die Gastronomie.

                                                                     10
Donnerstag, 03. Februar 2022                                  Urbacher Mitteilungen                                                            Nummer 5

                                                                              Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de

           Lebensbereich                    Basisstufe               Warnstufe                  Alarmstufe I                  Alarmstufe II

                                      In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen

                                               3G                       3G
        Freizeiteinrichtungen
           (wie Freizeitparks,
        (Spaß-)Bäder, Thermen,
                                                                                                    2G                           2G+
             Solarien, Zoos,
      Indoor-Spielplätze, Fitness-
         studios, Saunen etc.)               Im Freien               Im Freien             Der Betrieb von Dampf-        Der Betrieb von Dampf-
                                            ohne weitere                                   bädern, Warmlufträumen        bädern, Warmlufträumen
                                                                                                                             und ähnlichem
                                            Regelungen
                                                                        3G                     und ähnlichem
                                                                                                ist untersagt.                ist untersagt.

              Körpernahe
             kosmetische
                                               3G                       3G                          2G                           2G+
           Dienstleistungen
                                                                                           Ausnahmen für Friseur-        Ausnahmen für Friseur-
                                                                                            betriebe und Barber-          betriebe und Barber-
                                                                                             shops: hier gilt 3G.          shops: hier gilt 3G.

           Lebensbereich                    Basisstufe              Warnstufe                   Alarmstufe I                  Alarmstufe II

                                      In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen

                                               3G                      3G
        Touristische Verkehre
      (wie Schifffahrten, Skilifte,                                                                  2G                          2G+
      Seilbahnen, Busreisen etc.)
                                             Im Freien               Im Freien
                                           ohne weitere
                                           Regelungen                  3G

                                      In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen

                                               3G                      3G                           2G                           2G+
      Sport in Sportstätten und
            Sportanlagen

      keine Maskenpflicht wäh-
                                             Im Freien               Im Freien                    Im Freien                     Im Freien
       rend der Sportausübung
                                           ohne weitere
       keine Datenverarbeitung
         auf frei zugänglichen
                                           Regelungen                  3G                            2G                           2G
                Anlagen

                                                                         11
Donnerstag, 03. Februar 2022                                   Urbacher Mitteilungen                                                            Nummer 5

                                                                              Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de

           Lebensbereich                   Basisstufe               Warnstufe                    Alarmstufe I                  Alarmstufe II

                                     In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen

                                              3G                       3G
      Außerschulische Bildung
       (wie VHS-Kurse, Musik-,
       Kunst- und Jugendkunst-                                                                        2G                          2G+
               schulen)                     Im Freien                Im Freien
                                           ohne weitere
                                           Regelungen
                                                                       3G

               Bildung
            (wie berufliche                ohne weitere                                               3G
      Ausbildung, Fahr-, Flug- und         Regelungen
      Bootsschulen, Sprach- und
          Integrationskurse)                                                           bei mehrtägigen Veranstaltungen
                                                                                           erneuter Test alle 3 Tage.
                                                                   In der Alarmstufe II sind berufliche Fort- und Weiterbildungen nur erlaubt,
                                                                           wenn diese zwingend notwendig und unaufschiebar sind.

           Lebensbereich                   Basisstufe               Warnstufe                    Alarmstufe I                  Alarmstufe II

                                     In geschlossenen Räumen

                                              3G
      Diskotheken, Clubs sowie
      clubähnliche Lokale und                                                                    nicht erlaubt                  nicht erlaubt
          Veranstaltungen                                              2G
         (Ausnahmen für nicht               Im Freien
       impffähige Personen und            wie öffentliche
      Schüler*innen gelten nicht)        Veranstaltungen

                                              3G                       3G                             2G                          2G+
         Prostitutionsstätten

     Grundsätzlich gilt:

                   Abstand halten            Hygieneregeln          Medizinische           Corona-Warn-App              Regelmäßig
                                               beachten           oder FFP2-Maske              benutzen                   lüften
                                                                       tragen

                                                                         12
Donnerstag, 03. Februar 2022                             Urbacher Mitteilungen                                                    Nummer 5

 Termine und Veranstaltungen                                                Neues aus dem Gemeinderat
Mittwoch, 9. Februar 2022, 20.00 Uhr, Urbach, Auerbachhalle                Bericht über die öffentliche Sitzung des
Eintritt: VVK 22,00 € (zzgl. Gebühr), AK 25,00 €
                                                                           Gemeinderates am 25. Januar 2022
TOBIAS MANN „Chaos“                                                        Die öffentlichen Sitzungsvorlagen mit der Darstellung des Sachver-
                                   Tobias Mann, Satiriker, Stand-          halts und mit dem jeweiligen Beschlussvorschlag der Gemeinde-
                                   Up-Kabarettist und leiden-              verwaltung an den Gemeinderat finden Sie im Internet auf der
                                   schaftlicher Musiker, widmet            Homepage der Gemeinde Urbach www.urbach.de. Klicken Sie
                                   sich in seinem 6. Bühnenpro-            einfach auf der Startseite unten rechts auf den Link „Bürgerinfopor-
                                   gramm einem echten Her-                 tal ab 01.09.2020“ Dort sind alle Sitzungen kalendarisch aufgeführt.
                                   zensthema: dem Chaos. Der               Es waren 10 Zuschauer*innen anwesend.
                                   temperamentvolle Profi-Chaot
                                   und Preisträger des Deut-               TOP 1
                                   schen Kleinkunstpreises 2017            Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner
                                   in der Sparte Kabarett nimmt            1.1 – Bäume in den Mühlwiesen
                                   sein Publikum mit auf eine Ex-
                                                                           Eine interessierte Bürgerin wollte wissen, wie die Zukunft der hit-
                                   pedition in die Irrnis und macht
                                   dabei weder vor der großen              zegeschädigten Bäume entlang der Lärmschutzmauer in der
                                   Politik noch vor den nicht min-         Straße „Mühlwiesen“ aussehen werde.
                                   der großen Wirrungen des All-           Herr Koch vom Ortsbauamt der Gemeinde betonte, dass die Su-
                                   tags halt.                              che nach standortgerechten Bäumen für die Mühlwiesen laufe
                                                                           und die vorhandenen Bäume auf Stabilität geprüft werden.
                                   Chaos regiert die Welt: Wären
                                   Planet Erde und der Mensch              1.2 – Entsiegelung Parkplätze am Freibad
Im Programm von Tobias Mann auf Facebook befreundet, ihr                   Eine interessierte Bürgerin schlug eine teilweise Entsiegelung des
gilt das Motto: „Jeder gegen Beziehungsstatus stünde auf                   Freibadparkplatzes zugunsten von Baumstandorten vor.
Jeden, Alle gegen Alle!“           „Es ist kompliziert“. Einziger
                                   Unterschied - dort, wo zwi-             Herr Koch vom Ortsbauamt der Gemeinde antwortete, die Entsie-
schenmenschliche Beziehungen abkühlen, erwärmt es sich hier                gelung des Freibadparkplatzes könne untersucht werden.
bedrohlich. Im Namen von Konsum und Kapitalismus wird alles
an Bodenschätzen und Lebewesen ausgebeutet, was nicht bei                  1.3 – Oberflächenbeschaffenheit Trittplatten auf dem Friedhof
Drei auf dem Baum ist. Und selbst das, was da oben hockt, holen            Eine interessierte Bürgerin schlug vor, die Oberflächenbeschaf-
findige Unternehmer noch runter, fällen den Baum und machen                fenheit der Wege zwischen den Gräbern auf dem Friedhof zu än-
daraus pädagogisch wertvolles Holzspielzeug. So ein Zynismus               dern, da die Trittplatten oft rutschig seien.
setzt dem Fass ja wohl die Kroneder Schöpfung auf! Und genau
                                                                           Herr Koch vom Ortsbauamt erklärte, dass für den Bereich des
jetzt, zu einem Zeitpunkt, an dem die Erdbevölkerung angesichts
                                                                           Friedhofs eine umfangreiche Planung angedacht sei, im Rahmen
dieser lebensraumbedrohenden Zustände zusammenrücken
                                                                           dessen man die vorgeschlagene Idee in Betracht ziehen könne.
müsste, fällt die gesamte Menschheit zurück in die Steinzeit.
                                                                           Auch Zuschussanträge könnten erst bei einer konkreten Planung
Wenngleich zu vermuten ist, dass es damals im Pleistozän eine
                                                                           beantragt werden.
ganze Ecke gesitteter zuging als heute in den OnlineKommentar-
spalten der großen Nachrichtendinosaurier. Jeder gegen Jeden.
                                                                           TOP 2
Alle gegen Alle. Und auf jeden Fall „Ich zuerst!“ Mal ehrlich - bei
dem Chaos klickt doch keiner mehr durch!                                   Sanierung Wasenstraße - Planvorstellung
Tobias Mann ist zusammen mit Christoph Sieber Gastgeber der                Bürgermeisterin Fehrlen begrüßte Herrn Dr. Neumann von der
monatlichen, kabarettistischen Late-Night-Show „Mann, Sieber!“             Firma „Klinger & Partner“ zu diesem Tagesordnungspunkt. Er
im ZDF. Daneben ist er auch immer wieder in zahlreichen anderen            führte in die Sitzungsvorlage ein, und stellte das Radverkehrskon-
TV-Formaten zu sehen, u.a. „Mitternachtsspitzen“, „Die Anstalt“,           zept für die Wasenstraße vor. Entgegen dem Vorschlag im Rad-
„Pufpaffs Happy Hour“, „Schlachthof“ uvm.                                  verkehrskonzept, eine beidseitige Fahrradführung umzusetzen,
                                                                           sei bei einer objektiven Bewertung eine Umsetzung auf nur einer
Weitere Infos unter: www.tobiasmann.de.                                    Fahrbahnseite realistischer. Besonders im Bereich der Abbiege-
Es gelten die zum Veranstaltungstermin gültigen Corona-Be-                 streifen in die angrenzenden Straßen würden die Fahrstreifen
stimmungen (zum Stand der Veröffentlichung der Ankündi-                    nicht ausreichend Platz bieten, was einen massiven Eingriff in die
gung 2G mit Maskenpflicht FFP2 in der Veranstaltungshalle).                Straßenführung bedeuten würde, betonte Neumann. Die Sicher-
Bei dieser Veranstaltung handelt es sich um einen Nachholtermin            heit der Radfahrer und Fußgänger müsse gegeben sein, weshalb
vom 30.01.2021. Bereits erworbene Karten sowie das Abo aus                 er vorschlug, den bestehenden gemeinsamen Geh- und Radweg
2021 sind weiterhin gültig.                                                auf der Südseite der Wasenstraße mit einer durchgängigen Breite
                                                                           von 3 m anzulegen. Die angedachten Maßnahmen müssten nun
Weitere Karten im Vorverkauf gibt es – Corona bedingt – derzeit            mit der Gemeinde und dem Landratsamt besprochen und ausge-
nur beim Servicebüro des Urbacher Rathauses und online bei Re-             handelt werden, fügt Frau Karl von „Klinger & Partner“ hinzu. Über
servix.                                                                    den Fahrradweg hinaus sei auch Beseitigung und Sanierung der
Telefonisch: (07181) 8007-99                                               Fahrbahnschäden der Kreisstraße (Kostenträger: Landratsamt)
E-Mail:      servicebuero@urbach.de                                        und drei Bushaltestellen in der Wasenstraße geplant.
Online:      www.reservix.de                                               Der Gemeinderat fasste einstimmig folgenden Beschluss:
                                                                           1. Die Pläne des Ingenieurbüros Klinger und Partner zur Sanierung
                                                                              der Wasenstraße zwischen Einmündung Benzstraße und B
                                                                              29-Brücke sowie der östlich anschließende Bereich der Schorn-
       Die Feuerwehr rettet Leben!                                            dorfer Straße bis zur Einmündung Neumühleweg werden zur
                                                                              Kenntnis genommen.

                                                                      13
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2. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, die Pläne weiter zu              len, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und
   konkretisieren und mit dem Landkreis als Straßenbaulastträger            Ordnung erforderlich ist. Das Quartier zwischen Eberhardstraße,
   abzustimmen.                                                             Talstraße, Schraienstraße und Gaisbergstraße weist eine Bebau-
Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, mit dem Rems-Murr-                  ung mit freistehenden Wohngebäuden, Doppelhäusern und Rei-
Kreis über dessen Kostenbeteiligung zu verhandeln.                          henhäusern auf. Die Bebauung überschreitet an mehreren Stellen
                                                                            die im bisherigen Bebauungsplan festgesetzten Baugrenzen. Au-
TOP 3                                                                       ßerdem gibt es mehrere Grundstücke, auf denen größere Berei-
                                                                            che als nichtüberbaubar festgesetzt sind. Hier sollen Nachver-
Standort Interimskita                                                       dichtungspotentiale geschaffen werden. Die Nachverdichtung im
Der Gemeinderat hat die Verwaltung am 30.11.2021 beauftragt,                Plangebiet dient dem im Baugesetzbuch verankerten Grundsatz,
eine geeignete Lösung für die kurzfristige Schaffung weiterer Ü3-           mit Grund und Boden sparsam und schonend umzugehen und
Betreuungsplätze für das Kindergartenjahr 2022/2023 zur De-                 insbesondere Maßnahmen zur Innenentwicklung, zur Wieder-
ckung des wachsenden örtlichen Bedarfs und zur Entlastung der               nutzbarmachung und Nachverdichtung von Flächen zu nutzen.
bestehenden Kindertageseinrichtungen zu erarbeiten. Im Rah-                 Hierdurch kann eine Inanspruchnahme von Flächen im Außenbe-
men einer Interimsgruppe soll die Zeit überbrückt werden, bis ge-           reich vermieden werden. Gleichzeitig wird erforderlicher zusätzli-
plante mehrgruppige Neubauten in Betrieb gehen können.                      cher Wohnraum geschaffen. Zur Erreichung dieser städtebauli-
Die Verwaltung stellte verschiedene Varianten der Umsetzung vor             chen Ziele ist die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 244
und empfahl die Umwandlung der seit März 2020 stillgelegten                 „Mühläcker V – Änderung I“ erforderlich.
vierten Krippengruppe im Kinderhaus Drosselweg in eine Kinder-              Herr Koch vom Ortsbauamt erläuterte die Sitzungsvorlage zu die-
gartengruppe für über dreijährige Kinder. Die neue Gruppe könne             sem Tagesordnungspunkt.
dort in eine bestehende Einrichtung integriert werden. Dies hätte           Der Gemeinderat fasste einstimmig folgenden Beschluss:
gegenüber einem Einzelstandort organisatorische, personelle
und finanzielle Vorteile.                                                   1. D
                                                                                er Gemeinderat der Gemeinde Urbach nimmt das Ergebnis
                                                                               der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungs-
Frau Bieg, die Leiterin des Sachgebiets Bildung und Erziehung, er-             plans Nr. 244 "Mühläcker V - Änderung I" zur Kenntnis. Die
läuterte den Mitgliedern des Gemeinderates die Sitzungsvorlage.                eingegangenen Stellungnahmen werden wie Anlage 1 zur Sit-
Der Gemeinderat fasste einstimmig folgenden Beschluss:                         zungsvorlage dargestellt, abgewogen. Der aufgrund der Anre-
Der Gemeinderat beschließt, die derzeit im Kinderhaus Drossel-                 gungen des Landratsamts aktualisierte Planentwurf wird an-
weg nicht benötigte Krippengruppe in eine Kindergartengruppe                   erkannt.
umzuwandeln und zum 01.09.2022 in Betrieb zu nehmen.                        2. D
                                                                                er Gemeinderat beschließt die Satzungen über die Aufstel-
                                                                               lung des Bebauungsplans Nr. 244 "Mühläcker V - Änderung I"
TOP 4                                                                          und über die Örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan
Beratung und Verabschiedung der Haushaltssatzung und                           Nr. 244 "Mühläcker V - Änderung I" in Anlage 5 und 6 zu die-
des Haushaltsplans 2022 einschließlich Stellenplan, mittel-                    ser Sitzungsvorlage. Es handelt sich um einen Bebauungs-
fristige Finanzplanung samt Investitionsprogramm sowie Be-                     plan der Innenentwicklung, der im beschleunigten Verfahren
ratung und Verabschiedung des Wirtschaftsplans 2022 des                        gemäß § 13 a BauGB aufgestellt wird.
Eigenbetriebs Wasserversorgung Urbach                                       3. D
                                                                                ie Gemeindeverwaltung wird beauftragt, die Ergebnisse der
Gemeindekämmerer Herr Köhler führte in die Sitzungsvorlage ein,                Abwägung der Stellungnahmen den Behörden mitzuteilen
und betonte, dass es keine Änderungen am Haushaltsplan ge-                     und die Satzungsbeschlüsse ortsüblich bekanntzumachen.
genüber den Vorberatungen gebe. Er erwarte aber ein geringeres                 Das Planwerk tritt mit dieser Bekanntgabe in Kraft.
Defizit für das Jahr 2021, was eine positive Auswirkung auf den
Haushalt habe. Bürgermeisterin Fehrlen schloss sich seinen Aus-             TOP 6
führungen an und bat die Fraktionsvorsitzenden um ihre Reden                Beschluss über die Annahme von Spenden
anlässlich der Verabschiedung des Haushaltsplans 2022.
                                                                            Der Gemeinderat beschloss über die Annahme von Spenden.
Der Gemeinderat beschloss bei einer Gegenstimme den Haushalt
der Gemeinde für 2022 mit großer Mehrheit als Satzung.                      TOP 7
Die Eckdaten des Haushaltsplans und die Haushaltssatzung werden             Anfragen an die Verwaltung/Verschiedenes
im vollen Wortlaut nach Genehmigung durch das Landratsamt im
Mitteilungsblatt öffentlich bekannt gemacht. Vorher sind sie bereits        7.1 – Verschiebung Frühlingsplausch
auf der Homepage der Gemeinde im Bürgerinfoportal abrufbar.                 Hauptamtsleiter Herr Schunter informierte darüber, dass der
Die Haushaltsreden der Fraktionen können in ihrem vollen Wort-              Frühlingsplausch für die Senior*innen der Gemeinde, im Jahres-
laut ebenfalls auf der Homepage der Gemeinde im Bürgerinfopor-              plan vorgesehen am 29. April 2022, coronabedingt verschoben
tal unter den Sitzungsdokumenten zu der Sitzung vom 25.01.2022              werde. Stattdessen plane man ein solches Treffen im Rahmen
gelesen und als pdf-Datei heruntergeladen werden. Wer dazu                  des Urbacher Straßenfestes „Schnitzfetzede“, welches am 2. und
keine Möglichkeit hat, dem schickt die Geschäftsstelle Gemein-              3. Juli 2022 stattfinde.
derat die Texte gerne zu.
                                                                            7.2 – Feuerwehrausschreibung
TOP 5                                                                       Ein Gemeinderatsmitglied wollte wissen, wie der Stand bei der
Bebauungsplan Nr. 244 "Mühläcker V - Änderung I"                            Beschaffung eines neuen Fahrzeuges für die Feuerwehr ist. Käm-
                                                                            merer Herr Köhler erklärte, dass ein Zuschussantrag bis zum
- Abwägung der Stellungnahmen aus der öffentlichen                         15.02.2022 gestellt werde. Im Laufe des Jahres erwarte er die
   Planauslage                                                              Bewilligung. Im Sommer 2023 werde er verschiedene Angebote
- Anerkennung des geänderten Planentwurfs                                   entgegennehmen, damit es im Jahre 2024 geliefert werden
- Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan und die örtli-                   könne. Er erklärte, dass die Gemeinde selbst eine Ausschreibung
   chen Bauvorschriften                                                     tätigen müsse, und es nicht möglich sei, sich an die Ausschrei-
Gemäß § 1 (3) und § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) sind die Bau-               bung einer anderen Kommune anzuhängen.Aus der Mitte des
leitpläne von den Gemeinden in eigener Verantwortung aufzustel-             Gemeinderats wurden in den letzten Monaten verschiedene ver-

                                                                       14
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