Einkaufen bei der Tafel - wie funktioniert das? - Oberes Glantal Der Südkreis - Verbandsgemeinde Oberes Glantal
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Oberes Glantal • Der Südkreis Amtliche Bekanntmachungen 50. Jahrgang - 30. Woche - der Verbandsgemeinde Oberes Glantal 31. Juli 2021 Einkaufen bei der Tafel - wie funktioniert das? Immer wieder erreichen uns Rückmeldungen, dass sich betroffene Menschen unsicher sind, sich nicht wohl dabei fühlen oder einfach nicht wissen, wie sie bei unserer Tafelaus- gabe in Brücken Lebensmittel besorgen können. Wir möchten Ihnen den Ablauf etwas näher erklären und möglichst alle Fragen beantworten. Wo ist die Tafel? Das Tafelgebäude befindet sich in der Ortsgemeinde Brücken (Zum Krämel 7, 66904 Brücken (Pfalz)) in einem ehemaligen Schwesternhaus der evangelischen Kirchengemeinde. Zu welchen Zeiten kann ich von der Tafel Lebensmittel erhalten? Die Tafel hat dienstags zwischen 10:00 Uhr und 11:00 Uhr sowie donnerstags zwischen 16:00 Uhr und 17:00 Uhr geöffnet. Kann ich einfach so zur Tafel kommen? Sofern Sie in eine Notlage geraten sind, können Sie jederzeit zu den o.g. Öffnungszeiten, auch ohne Berechtigungsschein, zur Tafelausgabe kommen und erhalten dort Lebens- mittel. Jedoch muss für einen dauerhaften Tafelbesuch ein Berechtigungsschein ausgestellt werden. Wo bekomme ich den Berechtigungsschein? Den Berechtigungsschein stellt die Verbandsgemeindeverwaltung am Standort Schönenberg-Kübelberg aus. Sie können aber in allen Bürgerbüros der Verbandsgemeinde (d.h. auch an den Standorten Glan-Münchweiler und Waldmohr in den Bürgerbüros) einen Berechtigungsschein beantragen, welcher Ihnen dann per Post zugesendet wird. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um einen Berechtigungsschein zu erhalten? Die Berechtigung kann nur an bedürftige Personen ausgestellt werden. Personen die Empfänger nachfolgender Leistungen / Einkünfte sind, fallen unter den berechtigten Perso- nenkreis: · Wohngeld (Nachweis: Wohngeldbescheid) · Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung (Nachweis: Bescheid über Grundsicherung) · „Hartz IV“/Arbeitslosengeld II (Nachweis: Bescheid über ALG II) · Arbeitslosengeld I (Nachweis: Bescheid über ALG I) · Asylbewerberleistungen (Nachweis: Bescheid) · und andere geringe Einkommen / geringe Rente (bitte im Einzelfall nachfragen) Werden meine Daten vertraulich und mein Tafelbesuch diskret behandelt? Selbstverständlich werden Ihre Daten vertraulich behandelt. Die Mitarbeiter der Verwaltung prüfen Ihre Berechtigung anhand der mitgebrachten Nachweise (z.B. Wohngeldbe- scheid, sonstige Leistungsbescheide vom Jobcenter oder Grundsicherungsamt, Rentenbescheide und andere). Diese Daten werden für die Dauer der Gültigkeit der Einkaufsbe- rechtigung bei der Verwaltung gespeichert. Die Tafelausgabestelle in Brücken bekommt eine Mitteilung, wer eine Einkaufsberechtigung erhalten hat und wie lange diese gültig ist (nicht über Ihre Einkommensverhältnisse). Das Tafelgebäude steht etwas zurückgelegen, vor der Ev. Kirche in Brücken. Die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer bei der Ausgabe sind teilweise schon seit der Gründung im Jahr 2006 dort im Einsatz und kennen die besonderen Umstände in Not geratener Menschen sehr gut und weisen Ihnen gegenüber vollstes Verständnis und Respekt auf. Ein Einkauf bei der Tafel braucht keinem unangenehm zu sein! Kostet der Einkauf bei der Tafel etwas? Bei jedem Tafelbesuch ist ein Betrag von 3,- Euro zu entrichten. Mit diesem Betrag werden gewisse Unkosten für den Tafelbetrieb (Gebäude und Tafelauto) finanziert. Um welche Lebensmittel handelt es sich bei der Tafel und wo kommen diese her? Die Lebensmittel stammen prinzipiell alle aus umliegenden Einkaufsmärkten, Bäckereien, Metzgereien und sonstigen Spendern. Die Lebensmittel sind alle noch haltbar und die jeweiligen Spender haben hierfür keinen Bedarf mehr. Unsere Tafelfahrer holen diese täglich ab und bringen diese zur Ausgabestelle nach Brücken. Wer betreibt die Tafel? Die Ausgabestelle wird von ca. 30-40 freiwilligen Helferinnen und Helfern am Laufen gehalten. Im Hintergrund wird die finanzielle Verantwortung durch die gemeinnützige Alois- Hemmer-Stiftung als Träger der Tafel übernommen. Dank der ev. Kirchengemeinde kann der Tafelbetrieb in den Räumlichkeiten des ehem. Schwesternhaus erfolgen. In welchem Zusammenhang steht die Tafel zur Verbandsgemeindeverwaltung und zur Alois-Hemmer-Stiftung? Die Tafel ist eine Einrichtung der Alois-Hemmer-Stiftung. Vorsitzender der Alois-Hemmer-Stiftung ist jeweils der Bürgermeister der Verbandsgemeinde. Aus diesem Grund ist die Alois-Hemmer-Stiftung eng mit der Verbandsgemeinde Oberes Glantal verbunden. Gewisse Verwaltungsgeschäfte, insbesondere was den Tafelbetrieb angeht, werden von Mitar- beitern der Verbandsgemeindeverwaltung übernommen. An wen kann ich mich persönlich für eine Auskunft zum Berechtigungsschein oder generell bei Fragen zur Tafel wenden? Folgende Mitarbeiter der Verbandsgemeindeverwaltung sind Ihnen gerne behilflich: Herr Tobias Weber, Telefon: 06373-504-201, E-Mail: t.weber@vgog.de, Rathaus Schönenberg-Kübelberg, Zimmer S1-2.05 oder Frau Mona Schuck, Telefon: 06373-504-206, E-Mail: m.schuck@vgog.de, Rathaus Schönenberg-Kübelberg, Zimmer S1-2.04.
Seite 2 AMTSBLATT 31. Juli 2021 IM NOTFALL - VERÖFFENTLICHUNG OHNE GEWÄHR - berg-Kübelberg, Rathausstraße 8, Te- Haus der Diakonie Landstuhl L-ANON: Selbsthilfe der Verwandten Verbandsgemeinde lefon 112. Rufbereitschaft der und Freunde von Alkoholkranken, Kai- Oberes Glantal Hauptstraße 5, 66849 Landstuhl Verbandsgemeindewerke Polizei (Raum Schönenberg-Kübel- Tel.: 06371/2846 serslautern, Conradstr. 2 Rufnummer Zentrale: berg / Waldmohr - Südkreis Kusel): Po- Eigenbetrieb Treffen: Dienstag, Mittwoch, Freitag, Email:slb.landstuhl@diakonie-pfalz.de 06373/504-0 lizeiwache Schönenberg-Kübelberg, Unsere Beratungsangebote Wasser | Abwasser 19.30 Uhr, Telefon 0631/19295 und Feuerwehr Herzogstraße 8, Telefon 06373/8220 Sozial- und Lebensberatung Bereich Wasser 06356/1224 Verbandsgemeinde Rufbereitschaft Schwangerschafts- und Schwager- (VG Oberes Glantal) Oberes Glantal Entstörungsdienst: schaftskonfliktberatung Treten außerhalb der allgemeinen Bü- Aids-Hilfe-Kaiserslautern: Pariser Telefon-Nr. für Störungen (staatl. anerkannt) rozeiten Probleme bei der Wasserver- Str.23, Tel. 0631/18099, Email: in- - Notruf 112 - Pfalzwerke Netz AG Hauptstuhl Kurberatung sorgung (Rohrbrüche, Undichtigkei- fo@kaiserslautern.aidshilfe.de (Mon- Strom: Telefon 0800/7977777 (Mütterkuren, Mutter-/Vater-Kind- ten, Druckabfälle usw.) auf oder er- tag + Freitag 12.00 - 15.00 Uhr, Mitt- Zahnärztlicher Notfalldienst: APOTHEKEN-NOTDIENST Kuren, Kinder- und Jugenderholun- kennen Sie sonstige Unregelmäßig- woch 09.00 - 12.00 Uhr) Samstags von 9.00 - 12.00 Uhr, an Deutsches Festnetz: gen, Familienerholungen) keiten an öffentlichen Anlagen (Aus- Hotline 0180/3319411 Sonn- u. Feiertagen v. 11.00 - 12.00 0180-5-258825-PLZ (0,14 Euro/Min.) Termine nach Vereinbarung fall der Straßenbeleuchtung, plötzli- Uhr. Zu erfragen ist der jeweilige Not- Mobilfunknetz: Vertraulich-kostenfrei - auf che Fahrbahnänderungen usw.) so ru- Deutsche Ilco, Hilfe für Stomaträger: falldienst unter der Tel.-Nr. 06373/ 0180-5-258825-PLZ Wunsch anonym fenSiefürdasGebietderVerbandsge- Gruppe Kusel. Weitere Information: 893770 (max. 0,42 Euro/Min.) Haus der Diakonie Kaiserslautern meinde Oberes Glantal dieTelefon-Nr. Adolf Bender, Tel. 06788/829 sowie im Internet: www.lak-rlp.de Interventionsstelle gegen Gewalt 0171 / 5065303 an. Internet unter www.ilco.de Augenärztlicher Notfalldienst: Der Notdienst wechselt jeweils mor- in engen sozialen Beziehungen Bereich Abwasser zu erfragen ist der jeweilige Notdienst gens um 8.30 Uhr und Stalking (Gebiet Süd und Nord): Ambulanter Dienst, Reha-Westpfalz: unter der Tel.-Nr. 0631/ 89290929 Tel.: 0631/37108425 Treten außerhalb der allgemeinen Bü- Hausfrühförderung, häusliche Pflege, Schönenberg-Kübelberger Tafel Email: interventionsstelle.kaiserslau- rozeiten Probleme bei der Entwässe- Betreuung und Beratung für Behinder- Ärztlicher Notfalldienst: für bedürftige Menschen in der Ver- tern@diakonie-pfalz.de rung (Verstopfungen, Rückstau usw.) te sowie therapeutische Versorgung Zuständig ist der Bereitschaftsdienst- bandsgemeinde Oberes Glantal. Vertraulich-kostenfrei - auf oder erkennen Sie sonstige Unre- nach Schlaganfall/Hirnverletzung. zentrale im Westpfalzklinikum Kusel, I. auf Wunsch anonym gelmäßigkeiten in Zusammenhang 66849 Landstuhl, Am Rothenborn, Tel. Flur 1, Tel.: 116 117. Ausgabestelle: mit der Abwasserbeseitigung oder an 06371/934275-276, Fax 06371- Zum Krämel 7, 66904 Brücken Ambulanter Pflege- und Gewässern (z.B. Gewässerverschmut- 934424. Wir bitten in jedem Erkrankungsfall (neben ev. Kirche) Betreuungsdienst zungen,Ölspuren)sorufenSiefürden Störungen Erdgasversorgung um telefonische Vorankündigung Inhaber W. Tremmel & M. Tremmel Bereich der Ortsgemeinden: Stadtwerke Homburg GmbH Dienstzeiten: Öffnungszeiten: St. Wendeler Straße 16, * Breitenbach, Dunzweiler, Wald- Rufbereitschaft: Tel.: 06841/694-0 Montag 19.00 Uhr Dienstag 10:00-11:00 Uhr und 66892 Bruchmühlbach-Miesau, mohr, Frohnhofen, Altenkirchen, Fragen zur Erdgasversorgung: bis Dienstag 07.00 Uhr Donnerstag 16:00-17:00 Uhr Tel. 06372/995751 Dittweiler und Schönenberg-Kü- Energieberatung-Stadtwerke Dienstag 19.00 Uhr Rathausstr. 6, 66914 Waldmohr, belberg die Telefon-Nr. 06373 / Homburg: 06841/694-220 bis Mittwoch 07.00 Uhr Bedürftigkeit: Tel. 06373/508641 Wir sind rund 8290320 an (Gebiet Süd). Tierschutzverein im Landkreis Kusel Mittwoch 14.00 Uhr Anträge gibt es in den Bürgerbü- * Ohmbach, Brücken, Gries, Börs- e.V., Postfach 1336, 66865 Kusel bis Donnerstag 07.00 Uhr um die Uhr für Sie erreichbar. Donnerstag 19.00 Uhr ro’s der Verbandsgemeinde born, Glan-Münchweil., Hensch- Telefonnummern: bis Freitag 07.00 Uhr Sozialverband VdK Rheinland- tal, Herschweiler-Pettersheim, 1. Vorsitzende Christine Fauß, Freitag 16.00 Uhr Auskünfte z. Bedürftigkeit: Pfalz Kreisverband Kusel Hüffler, Krottelbach, Langenbach, Tel.: 0175/4117712 bis Montag 07.00 Uhr VG-Verwaltung, Herr Tobias Weber, Matzenbach, Nanzdietschweiler, Schatzmeister Jutta Keller Vortag eines Feiertages 18.00 Uhr Geschäftsstelle Lehnstraße 34, Tel.: 06373-504-201, 66869 Kusel Quirbach/Pfalz, Steinbach am Tel.: 0160/94838930 bis zum nächsten Werktag 07.00 Uhr Sprechstunden: t.weber@vgog.de Telefonische Erreichbarkeit: Glan, Rehweiler und Wahnwegen www.tierschutz-kusel.de Samstag und Sonntag Mo. bis Do.: 08.30 bis 12.00 Uhr die Telefon-Nr. 06383/927681 an von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr und Freitags geschlossen (Gebiet Nord). Beratungsstellen im Haus von 17.00 Uhr bis 19.00 Uhr Deutsches Rotes Kreuz 1. Mittwoch im Monat Servicenach- Sie wollen eine Störung melden? der Diakonie Die Bereitschaftsdienste der im Raum Kreisverband Kusel e.V. mittag für Arbeitnehmer von 14.00 Dann wählen Sie die entsprechen- Marktstr. 31 in 66869 Kusel Bruchmühlbach/Miesau praktizieren- Haushaltsassistenz: - 17.30 Uhr de Telefonnummer. Der Telefonan- Tel.-Nr.: 06381/422900 den Ärzte u. Zahnärzte können beim Hauswirtschaftliche Dienstleistun- Telefon: 06381/425 044 - 0 ruf wird von einer Sprachbox ange- Fax-Nr.: 06381/4229099 Anrufbeantworter des jeweiligen Haus- gen, Fahrdienst und Betreuungsan- Telefax: 06381/425 044 - 29 nommen. Bitte teilen Sie Ihren Na- arztes in Erfahrung gebracht werden. gebotefürSenioren,Pflegebedürftige E-Mail: kv-kusel@vdk.de men sowie Ihre Telefonnummer, un- Erziehungs- und Familien, Unterstützung für Kran- Termin nur nach telefonischer ter der Sie erreichbar sind, mit. und Familienberatung Deutsche Rheuma-Liga ke, Genesende, Behinderte. Vereinbarung Nennen Sie uns den festgestellten Email: erziehungsberatung.kusel@ Arbeitsgemeinschaft Kusel Hausnotrufsystem: Schaden (z.B. Wasser tritt aus dem diakonie-pfalz.de Hauptstr. 59, 66909 Nanzdietschweiler Sicherheit für Senioren, Kranke, Be- Mobilitas Gehweg aus) mit Ortsbezug (Stra- Suchtberatung, Jugend- und Dro- Tel.: 06383/1386 hinderte, Alleinstehende. ambulanter Pflege- und Betreu- ße, Hausnummer sowie Gemein- genberatung, Angehörigenbera- Email: kusel@rheuma-liga-rlp.de Essen auf Rädern: ungsdienst Schönenberg-Kü- de). Sie werden umgehend (in der tung, Prävention Tiefkühlmenüs, Vollkost und Diätkost. belbg., Glanstr.44., Frau Schmidt Regel nicht länger als 3 bis 10 Mi- Email: fachstellesucht.kus@diako- Alkohol und Drogen: Blaues Kreuz Ku- Sozialkaufhaus: Kerstin. Mo - Fr 09.15 - 14.30 Uhr, nuten) vom Rufbereitschaftsperso- nie-pfalz.de sel, Marktplatz 4: dienstags und frei- Secondhandbekleidung und -möbel. Tel. 06373/829992 nal zurückgerufen. Fachdienst Glückspielsucht tags ab 20.00 Uhr Geschäftsstelle: Beratung kostenlos und neutral! Email: fachstellesucht.kus@diako- Trierer Str. 39, Kusel, Pflegerufbereitschaft rund um d. Bürgerbusse im Oberen Glantal nie-pfalz.de Frauenzuflucht Kaiserslautern: Haus Tel. 06381/9246-20 Uhr. Wir pflegen bei Ihnen zu Hause Die beiden Bürgerbusse fahren wie- Schwangeren- und Schwanger- für bedrohte und mißhandelte Frauen Kleiderkammer: der Dienstag und Donnerstag von schaftskonfliktberatung und deren Kinder: 0631/17000 Industriestr. 45 (Gewerbegebiet), ANONYM-VERTRAULICH 8.00 bis 18.00 Uhr innerhalb der Ver- (staatlich anerkannt) Kusel, Tel. 06381/ 425861 Evangelische - Katholische bandsgemeinde. Anmeldung: Am Te- Email:slb.kusel@diakonie-pfalz.de Telefon-Seelsorge rund um d. Uhr lefon Montag und Mittwoch von Sozial- und Lebensberatung Ehrenamtsbörse 14.00 – 16.00 Uhr: 06373-504-108, Email: slb.kusel@diakonie-pfalz.de des Landkreises Kusel Pflegestützpunkt gebührenfrei - vertraulich Öffentliche Beratungsstelle rund Tel.: 0800/111 0 111 eMail an: buchung@buergerbus-og.de Kindererholung, Müttergenesungs- Vielseitige Dienste für hilfebedürtige oder direkt: www.buergerbus-og.de und Mutter-Kind-Kuren Personen um das Thema Pflege und 0800/111 0 222 Paulengrunder Straße 7a Die Fahrten sind für Sie kostenlos Email: slb.kusel@diakonie-pfalz.de Kontakte in den Verbandsgemeinden: 66904 Brücken Schuldner- und Insolvenzberatung Tel.: 06386/40 40 364 Deutsches Rotes Kreuz Ambulanter Hospiz- und Palliativer Glan-Münchweiler 06384/323 Beratungsdienst Kusel-Altenglan, Ökumenische Sozialstation Initiative des Kreisseniorenrates Kusel und 06386/40 40 073 Kreisverband Kusel e.V. Die Beratung erfolgt kostenlos, Trierer Str. 39, 66869 Kusel Oberes Glantal, Lauterecken-Wolf- Brücken e.V. Unfall-, Rettungsdienst- und Kranken- neutral und vertraulich Tel: 06381/924615 stein, Bruchmühlbach-Miesau, Ram- Ambulante-Hilfe-Zentrum transporte (Tag und Nacht einsatzbe- stein-Miesenbach und Landstuhl Pflegedienst, hauswirtschaftliche reit): DRK-Rettungswache Schönen- AWO Betreuungsverein Beratung und Unterstützung Hilfe, Tagesbegegnungsstätte, Be- Trierer Str. 60, 66869 Kusel schwerkranker und sterbender ratung, Service warmer Mittags- Tel.: 06381/993277/78 Menschen bei Schmerzen und psy- tisch, Familienpflege. Paulengrun- Email:betreuungsverein-kusel@ chosozialen Problemen, Remigius- der Str. 7a, 66904 Brücken Rettungsdienst/Krankentransport t-online.de bergstr. 10, 66869 Kusel Telefon: Telefon: 06386/9219-0 Fax: 06381/993279 06381/9961147. Email: hospiz.ku- Rund um die Uhr für Sie erreichbar DRK-Rettungswache Schönenberg-Kübelberg Telefon 112 sel@caritas-speyer.de www.sozialstation-bruecken.de
9. Januar 2021 31. Juli 2021 9. Januar 2021 AMTSBLATT AMTSBLATT Seite 3 Seite 33 Seite Verbandsgemeinde Verbandsgemeinde Oberes Oberes Glantal Glantal Gemeinsame Gemeinsame Veröffentlichungen und amtliche Bekanntmachungen Veröffentlichungen und amtliche Bekanntmachungen Hinweis Hinweis für für alle alle amtlichen amtlichen Bekanntmachungen Bekanntmachungen gemäß gemäß § § 27 27 aa VwVfG VwVfG Die öffentlichen bzw. ortsüblichen Bekanntmachungen sind im Internet auf unserer Homepage unter der Adresse Die öffentlichen bzw. ortsüblichen Bekanntmachungen sind im Internet auf unserer Homepage unter der Adresse www.vgog.de abrufbar www.vgog.de abrufbar Am letzten Schultag hieß es Abschied Das Fundamt Öffentliche Öffentliche Bekanntmachung nehmen meldet: der Bekanntmachung der Schönenberg-Kübelberg Nicht nur die Schülerinnen und Gymnasium in Mühlheim-Kärlich unterrichtete Biologie und Sport Verbandsgemeinde Verbandsgemeinde Oberes Oberes Glantal Schüler der IGS wurden in die Feri- arbeiten. Doch auch ihr fiel nach und betreute über Jahre ihre Vol- Glantal en verabschiedet, auch verdiente erst drei Jahren an der IGS der Ab- leyball-AG. Ebenso wurde Frau Kolleg*innen haben die Schule für schied schwer. Frau Ulla Dahler, Astrid Riebel nochmals erwähnt, Im Bürgerbüro Schönenberg- tend machen kann, meldet immer verlassen. die schon seit 2002 die Mensa lei- die ebenfalls bereits seit letztem Kübelberg wurde ein Hörgerät sich bitte im Bürgerbüro Schö- FrauVollzug Gabrieledes Baugesetzbuches Wieczorek als zu Hauptschulzeiten Sommer im Ruhestand ist. Von als Fundsache (Fundort: Ditt- nenberg-Kübelberg der Ver- tete und (BauGB) Vollzug Dienstälteste des wurde 1. Teiländerung Baugesetzbuches in (BauGB) die passive auch im Ganztagsbetrieb einge- der Mosel reiste Frau Jana Engel- weiler) abgegeben. bandsgemeinde Oberes Glan- Phase der Altersteilzeitder Gesamtfortschreibung verab- setzt war, geht ebenfalls in des denFlächennutzungsplanes hardt an, die sich auch schon vor der ehemaligen Verbandsgemeinde Wer Eigentumsansprüche Waldmohr gel- tal, Tel. 06373/504-210 1. Teiländerung der Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplanes schiedet. Sie unterrichtete Mathe- wohlverdienten Ruhestand. einem Jahr an die IGS Salmtal ver- der ehemaligen Verbandsgemeinde Waldmohr Der Verbandsgemeinderat hat in Unbeachtlich werden Darlegung des die Verletzung be- schädigungspflichtigen bean- lischt, wenn nicht innerhalb von matikDerund Musik, leitete jahrelang Verbandsgemeinderat hat inImUnbeachtlich Rahmen einer sehr kleinen Fei- setzen ließ und diedennoch die Gele- seiner Sitzung am 13.10.2020 1. eine nach §werden 214 Abs. 1 BauGB Darlegung gründendendes Verletzung Sachverhalts be- schädigungspflichtigen geltend tragt. Entschädigungsleistungen bean- lischt, wennnach drei Jahren nicht innerhalb Ablauf von des Kalen- die seiner Querflöten-AG Sitzung und am war im Be- erstunde 13.10.2020 wurden bereits inBauGB der genheit nutzte, mit ihrem Baby ih- tragt. Entschädigungsleistungen drei Jahren nach Ablauf des Kalen- den Feststellungsbeschluss zur 1. 1. beachtliche eine nach § Verletzung 214 Abs. 1der gründenden dort gemacht Sachverhalts worden geltend sind (§ 215 Abs. in Geld sind ab Fälligkeit mit 2 derjahres, in dem die bezeichne- IMPRESSUM reichden Schulentwicklung stets aktiv Feststellungsbeschluss zur 1.Vorwoche die langjährigen beachtliche der Kol- re frühereworden Wirkungsstätte sind (§ 215noch- Teiländerung der Gesamtfort- bezeichnetenVerletzung Verfahrens- dort und gemacht 1 BauGB). Abs. invomGeld sind über Hundert Amtsblatt ab Fälligkeit dem mit 2 derjahres, Basiszins- der Verbandsgemeinde in dem die bezeichne- ten Vermögensnachteile eingetre- Oberes Glantal undTeiländerung sehr engagiert, so Gesamtfort- zum Bei- leg*innen Judith Rohr und Jürgen und mals aufzusuchen. schreibung des der Flächennutzungs- bezeichneten FormvorschriftenVerfahrens- und 1 BauGB). Gem. §§ 39 bis 42 BauGB entste- satz vom Hundert nach § über 247 dem des Basiszins- Bürgerlichen ten ten Vermögensnachteile sind, die Herausgeber und verantwortlich für den amtlichen Teil Fälligkeit eingetre- des An- ist die Verbandsge- spielschreibung auch in der desPlanungsgruppe Flächennutzungs- Rauch verabschiedet. Frau Rohr Alle Kolleginnen und Kollegen wa- satz nach § 247 des Bürgerlichen ten sind, die Fälligkeit des An- planes der ehemaligen Verbands- 2. Formvorschriften nach § 214 Abs.und 3 BauGB be- Gem. hen §§Entschädigungsansprüche 39 bis 42 BauGB entste- Gesetzbuchs jährlich meindeverwaltung zu verzin- Oberes spruchs Glantal, 66901 herbeigeführt Schönenberg- wird (§, Chris- Kübelberg 44 IGS.planes Frau Christiane derWaldmohr ehemaligen Stephan un- unterrichtete Verbands- 2. nach §Mängel 214Englisch, Abs. Bildendebe- ren henteilweise viele Jahre an der IGS Gesetzbuchs gemeinde gefasst. Der achtliche des3Abwägungs- BauGB nach Entschädigungsansprüche Eintritt eines Vermögens- sen. tophIst jährlich Entschädigung Lothschütz zu verzin- (V.i.S.d.P.),durch spruchs Abs. Rathausstraße 8,herbeigeführt 4 BauGB). wird (§ 44 Tel. 06373 504-0. terrichtete gemeinde Deutsch, Sozialkun- DerKunst und Nawi, zu Hauptschul- oder bereits davor einesanVermögens- den Syste- sen. PlanbereichWaldmohr gefasst.Karte ist beigefügter achtliche vorgangs,Mängel des Abwägungs- nach Eintritt nachteils. Der Entschädigungsbe- Ist SÜWE Übernahme Verlag: Entschädigung des Grundstücks Vertriebs- durch zu Abs. 4 BauGB). mbH & Co. KG und Dienstleistungsgesellschaft de/Gesellschaftslehre Planbereich ist Gem. und Bil- beigefügter Kartezeiten auch das Fach Biologie und men vorgangs, Realschule nachteils. und Hauptschule Übernahme Der Entschädigungsbe- zu entnehmen. § 6 Bauge- wenn sie nicht innerhalb eines rechtigte kann die Fälligkeit des leisten, findetdes Herstellung: aufGrundstücks Druck-und die Verzinsung zu Schönenberg-Kübelberg, Versanddienstleistungen Südwest GmbH, den dendezu Kunst, für dieGem. entnehmen. ihr Herz § 6 ganz Bauge- viele weitere Fächer. Herr Rauch tätig und Herr Steinberg dankte ih- leisten, setzbuch (BauGB) wurden die wenn Jahres sie seit nicht innerhalb Bekanntmachung eines des rechtigte Anspruchskann die Fälligkeit dadurch des herbeiführen, 67071 § 99 findet Abs. auf die Verzinsung Ludwigshafen 3 Anwendung BauGB (§ Schönenberg-Kübelberg, 09.01.2021 den besonders setzbuchschlägt. (BauGB) Aufwurden diesemdiewar Experte Jahres in den Bereichen seit Bekanntmachung des nen für ihrendadurch Anspruchs Einsatz und ihr Enga- § 99 er die Leistungherbeiführen, Abs. 3 Anwendung BauGB (§zustellreklamation@suewe.de 09.01.2021 Zustellung: PVG Ludwigshafen; oder Tel. Planunterlagen der Unteren Lan- Flächennutzungsplanes schriftlich dass der Entschä- 440621 Abs. 3 BauGB). 572498-40 gez. Lothschütz Gebiet hinterlässt sie Planunterlagen desplanungsbehörde derim Schulge- Unteren bei Lan- Deutsch, Geschichte, schriftlich der Flächennutzungsplanes Gesell- gement. gegenüber der Gemeinde unter dass digung DerLeistung er die Örtlicheder schriftlich Personalrat bei demEntschä- Ent- 44 EinAbs. 3 BauGB). oder -41. er- gez. Entschädigungsanspruch Lothschütz Bürgermeister bäude auch viele optischbei desplanungsbehörde Kreisverwaltung wahr-derschaftslehre Kusel zur Geneh- gegenüber der undGemeinde evangelische unter dankte digung ebenfalls schriftlich auf beisehr Ent- EinDasEntschädigungsanspruch demunter- Amtsblatt Oberes Glantal erscheint wöchentlich freitags/ samstags au- er- Bürgermeister nehmbare Spuren. Frau Petra Religion und betreute jahrelang haltsame, kurzweilige Weise und ßer an Feiertagen. Das Amtsblatt Oberes Glantal wird kostenlos an alle er- Kreisverwaltung migung vorgelegt.Kusel zur Geneh- Leibrock migung unterrichtete vorgelegt. zwei den Computerbereich unserer überreichte diverse kreative Ge- reichbaren Haushalte der Verbandsgemeinde Oberes Glantal verteilt. Auf- Mit Schreiben vom 07. Dezember age 16.030 Exemplare. Fremdsprachen, Mit Schreiben nämlich vom 07. Englisch DezemberSchule. schenke. 2020, Aktenzeichen 5/55/610-10 Sofern eine Zustellung des Amtsblattes aufgrund von unvorhersehbaren und2020, Französisch, eine Aktenzeichen eher außer- 5/55/610-10 Auch Beate Bastian, die bereits Das Kollegium wird alle sehr ver- FNP-Waldmohr 1. TÄnd.GF-1, hat Störungen nicht erfolgt sein sollte, kann das jeweils aktuelle Amtsblatt in gewöhnliche FNP-Waldmohr Kombination. 1. TÄnd.GF-1, Frauhatseit einem Jahr im Ruhestand ist, missen und wünscht auf dem wei- der Verbandsgemeindeverwaltung Oberes Glantal sowie bei der SÜWE Ver- die Untere Landesplanungsbehör- Valentina die Zugck Untere mit den Fächern war vor Ort und wurde nochmals teren Lebensweg alles erdenklich triebs- und Dienstleistungsgesellschaft mbH & Co. KG in Ludwigshafen be- de gem. § 6Landesplanungsbehör- Abs. 1 BauGB, in der Französisch de gem. §und ev. 1Religion 6 Abs. BauGB,wird in dergebührend verabschiedet, was im Gute! zogen werden. Fassung der Bekanntmachung künftig auf eigenen Fassung Wunsch am letzten Jahr nicht möglich war. Sie der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBI.I S. vom 1728),03.i.V.m. November § 2032017Abs.(BGBI.I 3 BauGB S. 1728), und § i.V.m. 1 der§ Landesverordnung 203 Abs. 3 BauGB Alois-Hemmer-Stiftung und über §die über dem die dem die 1 der BauGB BauGB Landesverordnung Zuständigkeiten Zuständigkeiten (BBauGZustV nach (BBauGZustV nach RP RP 2007) 1. Teiländerung der Ge- Gemeinsame 2007) Sitzung die 1. Teiländerung samtfortschreibung der des des Flächen- Ge- Vorstands und Stiftungsbeirats am 07.07.2021 samtfortschreibung nutzungsplanes derdes Flächen- ehemaligen Die Alois-Hemmer-Stiftung setzt sich seit vielen Jah- Jährlich findet um die Zeit des 27. Juni (Geburtstag von bandsgemeinde Schönenberg-Kübelberg zu be- nutzungsplanes derWaldmohr Verbandsgemeinde ehemaligen ge-Armut und Krankheit AloisHemmer)zumGedenkenandenStiftereinegemein- ren für die Linderung von Not, nennenden Mitglieder sowie Verbandsgemeinde Waldmohr ge- nehmigt. Die Genehmigungsertei- (insbesondere im Gebiet der ehemaligen Verbands- same Sitzung des Vorstands und Stiftungsbeirats statt, 3. zwei von den protestantischen Pfarreien im Gebiet nehmigt. lung Die Genehmigungsertei- wirdSchönenberg-Kübelberg) hiermit gem. § 6 Abs. 5 gemeinde ein, so sieht es § beiderauchgewisseFormalien,wiedieJahresabschlüsse der ehemaligen Verbandsgemeinde Schönenberg- lung wird BauGB hiermit gem. ortsüblich § 6 Abs. bekannt 5 2 der Stiftungssatzung vor. gege- Zwei Jahre nach dem Tod des vergangenen Jahres sowie der Haushaltsplan des Fol- Kübelberg zu benennenden Mitglieder. BauGB ortsüblich bekannt gege- derben.Stifters Alois Hemmer -ursprünglich aus Ohm- gejahres beschlossen werden. ben. Die 1. Teiländerung der Gesamt-wohnhaft- wurde aus Satzungsgemäß besteht der Stiftungsvorstand aus zwei Aktuelle Mitglieder des Stiftungsvorstands: bach, später in Bad Kreuznach Die 1. Teiländerung fortschreibung der Gesamt- dessen Nachlassdes Flächennut- in Höhe von 350.000,- DM die Stif- Mitgliedern, dem/der Vorsitzenden und dem/der Schatz- Bürgermeister Christoph Lothschütz, Vorsitzender fortschreibung zungsplanes tung mit Sitz der in des Flächennut- ehemaligen Ver- Schönenberg-Kübelberg gegründet meister/in. Vorsitzender ist immer der/die jeweilige Bür- Arno Straßer (Ohmbach), Schatzmeister zungsplanes der Waldmohr, bandsgemeinde ehemaligen wird Ver- und schließlich am 10.03.1993 von der damaligen germeister/in der Verbandsgemeinde Oberes Glantal als bandsgemeinde mit der öffentlichen Waldmohr, Bekanntma- wird Bezirksregierung Rheinhessen-Pfalz in Neustadt ge- geborenes Mitglied. Der Schatzmeister wird vom Stif- Aktuelle Mitglieder des Stiftungsbeirats: mit derin öffentlichen chung Kraft gesetzt Bekanntma- und kann ab nehmigt. tungsbeirat gewählt und seine Amtszeit beträgt 5 Jahre. Pfarrerin Sabine Schwenk-Vilov (Altenkirchen), Bei- chung bei in Kraft gesetzt und kann ab Einsofort Teil des der Verbandsgemeinde- Stiftungsvermögens ist heute an das Alo- Der Stiftungsbeirat besteht aus 5 Mitgliedern. Ihm ge- ratsvorsitzende und Mitglied von prot. Pfarrei sofort bei derOberes verwaltung Verbandsgemeinde- Glantal, gebunden Rat- is-Hemmer-Haus in Brücken (in Kooperati- hören jeweils an Mitglied prot. Pfarrei Schönenberg-Kübelberg, früher onverwaltung haus Waldmohr, mit der Oberes Glantal, Zimmer Sozialstation Nr. Rat- W1- e.V. und der Ortsge- 1. der/die jeweilige Bürgermeister/in der Ortsge- Brücken Pfarrer Christoph Krauth, derzeit vakant. haus 2.04, Waldmohr, Rathausstraße Zimmer 14Nr.Wald- W1- meinde Brücken). Hauptaufgabe der Alois-Hemmer- meinde Ohmbach, dem Heimatort des Stifters, als Pfarrer Michael Kapolka (Schönenberg-Kübelberg), 2.04, zu mohr, Rathausstraße denseit allgemeinen 14 Dienst- Wald- Stiftung stellt dem Jahr 2006 nunmehr die Träger- geborenes Mitglied und Mitglied von kath. Pfarrei mohr, zu zeiten den allgemeinen vonSchönenberg-Kübelberger montags Dienst- bis mittwochs schaft der Tafel mit Ausga- 2. zwei von der römisch-katholischen Pfarrei Schö- Monika Moritz (Brücken), Mitglied von kath. Pfarrei zeiten von 8.30vonUhrmontags bis mittwochs bis 12.00 Uhr und bestelle in der Ortsgemeinde Brücken dar. nenberg-Kübelberg, im Gebiet der ehemaligen Ver- Gerhard Kauf (Ohmbach), Ortsbürgermeister von 14:00 von 8.30 UhrUhrbisbis 12.00 16.00 UhrUhr,und so- von 14:00 Uhr bisvon wie donnerstags 16.00 8.30Uhr, Uhr so- bis wie donnerstags von14.00 8.30 Uhr Uhr bis bis Bietet jedem eine Bühne 12.00 Uhr und von 12.00 Uhr 18.00 Uhr undund von 14.00von freitags Uhr8.30 bis 18.00 Uhr bisUhr 12.00undUhrfreitags von 8.30 von jedermann Uhr bis 12.00 eingesehen Uhr von jedermann werden eingesehen werden 10558958_30_3 10558958_30_3 wal_b103_amtsb.03 wal_b103_amtsb.03
Seite 4 AMTSBLATT 31. Juli 2021 Stellenausschreibung Die Verbandsgemeinde Oberes Glantal sucht Bei Interesse oder Rückfragen rufen Sie uns einfach an – unsere Personalverwal- tung steht Ihnen unter den Telefon-Durchwahlen 06373 / 504-140 bis -145 gerne Reinigungspersonal als Vertretungs- zur Verfügung. bzw. Springerkräfte Sie können sich auch schriftlich oder per Email bewerben (tabellarischer Lebens- (m/w/d) lauf genügt): für die Reinigung von Schul- oder Verwaltungsgebäuden in Vertretung der regulä- Verbandsgemeindeverwaltung Oberes Glantal ren Reinigungskräfte bei Erkrankung, Urlaub oder sonstigen Verhinderungsgrün- Fachbereich 1A 1.2 – Personal den. Rathausstr. 8 Es handelt sich um auf (vorerst) ein Jahr befristete Teilzeitstellen mit einer regel- 66901 Schönenberg-Kübelberg mäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von durchschnittlich 10 Stunden. Die Arbeits- oder per Email an bewerbung@vgog.de (bevorzugt als PDF) zeit liegt in der Regel am Nachmittag außerhalb des Schulbetriebes bzw. außer- halb der allgemeinen Öffnungszeiten der Rathäuser. Hinweise: Aus Kostengründen kann eine Rücksendung der Bewerbungsunterla- Die Einsatzorte im Verbandsgemeindegebiet können bei Bedarf wohnortnah zu- gen grundsätzlich nicht erfolgen. Wir bitten daher keine Originale und keine Be- geteilt werden. Aufgrund der wechselnden Einsatzorte sollten Sie dennoch flexi- werbungsmappen oder Folien einzureichen. Die Verarbeitung der personenbezo- bel sein und möglichst den Führerschein der Klasse B und einen Pkw besitzen. genen Daten richtet sich nach der EU-DSGVO und dem Landesdatenschutzgesetz. Die Vergütung erfolgt nach den Bestimmungen des Tarifvertrages für den öffentli- Bewerbungs-, Vorstellungs- und Reisekosten werden nicht erstattet. chen Dienst (TVÖD) und beinhaltet alle im öffentlichen Dienst üblichen Sozialleis- tungen. Schwerbehinderte Menschen werden bei entsprechender Eignung bevor- Schönenberg-Kübelberg, im Juli 2021 zugt berücksichtigt. gez. Christoph Lothschütz, Bürgermeister Aktuelle Informationen rund um das Thema Coronavirus sind im Internet auf unserer Homepage unter der Adresse www.vgog.de abrufbar. Bürgerbusse im Oberen Glantal Die beiden Bürgerbusse fahren wieder Dienstag und Donnerstag von 8.00 bis 18.00 Uhr innerhalb der Verbandsgemeinde. Anmeldung: Am Telefon Montag und Mittwoch von 14.00 – 16.00 Uhr: 06373-504-108 eMail an: buchung@buergerbus-og.de oder direkt: www.buergerbus-og.de Die Fahrten sind für Sie kostenlos Altenkirchen Schwerpunktgemeinde Besuch einer Kinderarztpraxis Altenkirchen Am 07.07.21 hatten die Kinder der KiTa Altenkirchen die Gelegen- Kinder durften sich gegenseitig Verbände anlegen, übten einen vorgeht. Wir bedanken uns beim gesamten Team der Kinderarztpra- Die Arbeitsgruppe „Urfunktion Dorf“ will nach den Osterüberraschun- heit eine Kinderarztpraxis zu be- Notruf richtig abzusetzen, hörten xis für den tollen, lehrreichen Vor- gen für ältere Mitbürgerinnen und Mitbürger und der Corona beding- suchen und den Alltag einer Kin- ihr Herz schlagen, konnten das mittag. ten Auszeit wieder ein Generationen übergreifendes Treffen organisie- derärtzIn anhand verschiedener Trommelfell im Ohr sehen und er- ren. Einfach mal wieder raus kommen, sich mit Anderen treffen und Stationen kennen zu lernen. Die fuhren, was im Ohr beim Hören miteinander reden. Am Dienstag lO.August, 14.00 Uhr soll es im „Höbelgraben“ Kaffee Krankenpflegeverein e. V. und Kuchen geben. Als weitere Termine für Treffen hat die Arbeitsgrup- Mitgliederversammlung am 10.08.2021 pe Mittwoch 15.September, 14.00 Uhr und Mittwoch 13. Oktober, Der Krankenpflegeverein e. V. lädt seine Mitglieder 4. Entlastung der Vorstandschaft ebenfalls 14.00 Uhr vorgesehen Natürlich sind bei diesen Treffen im- am 10,08.2021 ins Schützenhaus Altenkirchen ein. 5. Verschiedenes / Wünsche / mer die aktuellen Hygieneregeln zu beachten um allen weiterhin die Beginn ist um 18.30 Uhr. Anträge Möglichkeit zu geben gesund zu bleiben. Wer nicht ohne Hilfe zum Hö- Tagesordnungspunkte : Die Versammlung findet unter der dann geltenden belgraben kommen kann wird gern abgeholt und wieder nach Haus ge- 1. Bericht des 1. Vorsitzenden Corona - Regeln statt. Wir freuen uns über ein zahl- bracht. 2. Bericht des Kassierers für die reiches Erscheinen. Die Organisation der Fahrten übernimmt Gerald Meyer, tel. Jahre 2019/2020 06386/5593 es freut sich die Arbeitsgruppe Urfunktion Dorf 3. Bericht der Kassenprüfer 1. Vorsitzender Josef Bauer
31. Juli 2021 AMTSBLATT Seite 5 Neues aus dem Ortsgemeinderat Altenkirchen Bekanntmachung gem. §41 Abs.5 GemO – Unterrichtung der Einwohner über die Kapitalrücklage (unter Berücksichtigung des Jahresfehlbetrags): 1.136.456,27 € Ergebnisse der Ratssitzung sowie Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung Sonderposten als eigenkapitalähnliche Position: 1.637.205,45 € gefassten Beschlüsse. Der Ortsgemeinderat Altenkirchen hat in seiner Sitzung am 15.07.2021 folgende Jahresfehlbetrag: 61.658,96 € Beschlüsse gefasst: Veränderung des Finanzmittelfehlbestandes: - 31.828,07 € öffentlich Anlagevermögen: 4.761.536,17 € Umlaufvermögen: 100.753,35 € Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2017 der Ortsge- Rechnungsabgrenzungsposten (aktiv): 1.643,72 € meinde Altenkirchen Rückstellungen: 49.441,40 € Vollzug der §§ 110 ff. GemO; Verbindlichkeiten: 2.040.820,01 € Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses 2017 der Ortsgemeinde Al- Rechnungsabgrenzungsposten (passiv): 10,11 € tenkirchen sowie Entlastung des Bürgermeisters und der Beigeordneten der d) Der Ortsgemeinderat beschließt, dem Ortsbürgermeister, den Ortsbeigeordne- Ortsgemeinde und der Verbandsgemeinde ten und gemäß VV zu § 114 GemO, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Entlastung zu erteilen. Soweit Haushaltsüberschreitun- a) Bekanntgabe der Jahresrechnung 2017 gen entstanden sind, wird diesen nachträglich zugestimmt. b) Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2017 Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2019 der Ortsge- c) Beschluss über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses 2017 meinde Altenkirchen d) Beschluss über die Entlastung des Bürgermeisters und der Beigeordneten der Ortsgemeinde und der Verbandsgemeinde Vollzug der §§ 110 ff. GemO; a) Die Jahresrechnung 2017 der Ortsgemeinde Altenkirchen wird bekanntgege- Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses 2019 der Ortsgemeinde Al- ben und zur Kenntnis genommen. tenkirchen sowie Entlastung des Bürgermeisters und der Beigeordneten der b) Der Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2017 der Ortsgemeinde Ortsgemeinde und der Verbandsgemeinde Altenkirchen wird vorgetragen und zur Kenntnis genommen. c) Der Jahresabschluss 2017 der Ortsgemeinde Altenkirchen wird mit folgenden a) Bekanntgabe der Jahresrechnung 2019 Zahlen festgestellt und beschlossen: b) Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2019 c) Beschluss über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses 2019 Aktiva: 5.006.633,62 € d) Beschluss über die Entlastung des Bürgermeisters und der Beigeordneten Passiva: 5.006.633,62 € der Ortsgemeinde und der Verbandsgemeinde a) Die Jahresrechnung 2019 der Ortsgemeinde Altenkirchen wird bekanntgege- Kapitalrücklage (unter Berücksichtigung des Jahresfehlbetrags): 1.198.115,23 € ben und zur Kenntnis genommen. Sonderposten als eigenkapitalähnliche Position: 1.689.543,46 € b) Der Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2019 der Ortsgemeinde Altenkirchen wird vorgetragen und zur Kenntnis genommen. Jahresfehlbetrag: 21.674,09 € c) Der Jahresabschluss 2019 der Ortsgemeinde Altenkirchen wird mit folgenden Veränderung des Sie Ihr Amtsblatt LesenFinanzmittelbestandes: WOCHENBLATT - 36.005,82 € Zahlen festgestellt und beschlossen: jederzeit und aktuell online unter: -REPORTER.DE/amtsblatt Anlagevermögen: 4.907.641,36 € Aktiva: 5.131.038,61 € Umlaufvermögen: 97.353,76 € Passiva: 5.131.038,61 € Rechnungsabgrenzungsposten (aktiv): 1.638,50 € Kapitalrücklage (unter Berücksichtigung des Jahresüberschusses): 1.190.803,06 € Rückstellungen: 40.067,40 € Sonderposten als eigenkapitalähnliche Position: 1.641.563,98 € Verbindlichkeiten: 2.046.002,68 € Rechnungsabgrenzungsposten (passiv): 32.904,85 € Jahresüberschuss: 54.346,79 € d) Der Ortsgemeinderat beschließt, dem Ortsbürgermeister, den Ortsbeigeordne- Veränderung des Finanzmittelbestandes: -256.696,22 € ten und gemäßLesen Amtsblatt VV zu Sie Ihr GemO, dem Bürgermeister und den Beigeordneten § 114 WOCHENBLATT der Verbandsgemeinde Entlastung zu erteilen. Soweit Haushaltsüberschreitun- Anlagevermögen: 5.005.149,34 € jederzeit gen entstanden sind, wird diesenonline undnachträglich aktuell zugestimmt.unter: -REPORTER.DE/amtsblatt Umlaufvermögen: 125.884,27 € Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2018 der Ortsge- Rechnungsabgrenzungsposten (aktiv): 5,00 € meinde Altenkirchen Rückstellungen: 35.470,40 € Vollzug der §§ 110 ff. GemO; Verbindlichkeiten: 2.263.201,17 € Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses 2018 der Ortsgemeinde Al- Rechnungsabgrenzungsposten (passiv): 0,00 € tenkirchen sowie Entlastung des Bürgermeisters und der Beigeordneten der d) Der Ortsgemeinderat beschließt, dem Ortsbürgermeister, den Ortsbeigeordne- Ortsgemeinde und der Verbandsgemeinde ten und gemäß VV zu § 114 GemO, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Entlastung zu erteilen. Soweit Haushaltsüberschreitun- a) Bekanntgabe der Jahresrechnung 2018 gen entstanden sind, wird diesen nachträglich zugestimmt. b) Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2018 Breitbandausbau im Landkreis Kusel; Lesen Sie Ihr Amtsblatt c) Beschluss über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses 2018 Übertragung der Aufgabe „Breitbandversorgung“ auf den Landkreis Kusel d) Beschluss über die Entlastung des Bürgermeisters und der Beigeordneten Der Ortsgemeinderat erteilt seine Zustimmung, dass die Ortsgemeinde zur Betei- der Ortsgemeinde und der Verbandsgemeinde WOCHENBLATT jederzeit und aktuell online unter: ligung an dem kreisweiten Breitbandprojekt des Landkreises Kusel die Aufgabe ben und zur Kenntnis genommen. -REPORTER.DE/amtsblatt a) Die Jahresrechnung 2018 der Ortsgemeinde Altenkirchen wird bekanntgege- des Breitbandausbaus gemäß § 67 Abs. 5 GemO für den Zeitraum des Projektes an die Verbandsgemeinde überträgt. b) Der Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2018 der Ortsgemeinde Altenkirchen wird vorgetragen und zur Kenntnis genommen. Der Ortsgemeinderat stimmt außerdem zu, dass die Verbandsgemeinde ermäch- c) Der Jahresabschluss 2018 der Ortsgemeinde Altenkirchen wird mit folgenden tigt wird, den Landkreis Kusel mit der Durchführung des Breitbandprojektes zu Zahlen festgestellt und beschlossen: beauftragen. Aktiva: 4.863.933,24 € Erneuerung einer Straßenleuchte Passiva: 4.863.933,24 € Der Ortsgemeinderat beschließt, die Leuchte zu ersetzen und eine weitere Leuch- te zu montieren. Das Angebot der Pfalzwerke beläuft sich auf 4.569,60 € brutto. Lesen Sie Ihr Amtsblatt WOCHENBLATT jederzeit und aktuell online unter: -REPORTER.DE/amtsblatt
Seite 6 AMTSBLATT 31. Juli 2021 Glan-Münchweiler Gries Wir sind wieder online! Abschied von den www.glan-muenchweiler.de Vorschulkindern Die letzten Wochen und Monate schungsprogramm in der Kita. Es sind wie im Flug vergangen. Und gab ein Wunschabendessen, ein schon war er da: der letzte Tag der tolles Spieleprogramm und eine Einhorngruppe in der Protestanti- Nachtwanderung. Zum Abschluss schen Kita in Gries. Am wurde jedes Kind mit einem lusti- 15.07.2021 feierten die zukünfti- gen Spruch – im wahrsten Sinne gen Erstklässler um 18.00 Uhr in des Wortes – aus der Kita gewor- der Kirche einen Abschiedsgottes- fen. Alle Erzieherinnen sagen dienst mit dem Thema „Gott be- „Danke für die schöne Zeit“ und gleitet uns durch den Sturm des wünschen den Schulstartern alles Lebens“. Im Anschluss trafen sich Gute für die Zukunft und den wei- die Kinder zu einem Überra- teren Lebensweg. Die neue Homepage unserer Orts- aus dem Geschehen in unserem unzähligen Stunden etwas gestal- gemeinde ist seit Anfang Juli am Dorf. Ein riesiges Dankeschön geht tet wurde. Start. Ein Besuch lohnt sich auf al- an die Gestalter und Entwickler Bitte nehmen Sie sich Zeit und ler- le Fälle. Auch Einheimische kön- der Homepage; an Christian und nen Sie unsere Homepage kennen. Henschtal nen sicherlich noch das ein oder Katharina Hanz, Maximilian Tho- Sollten sich doch noch- trotz sorg- andere Neue erfahren oder sich an mas und Kevin Schiffer! Eine pro- fältiger Bearbeitung. Fehler einge- der aktuellen 360° Tour oder alten Dorfansichten erfreuen! Künftig werden sich hier auch wieder kom- fessionelle Homepage, bei der man aber sicher spürt, dass hier mit Herzblut und enger Verbun- schlichen haben oder Sie weitere Anregungen haben, bitte einfach Ihr Feedback an ortsbuergermeis- VDK-Ortsverband mende Termine finden und Neues denheit mit Glan-Münchweiler in ter@glan-muenchweiler.de Henschtal-Quirnbach Urlaub Ortsbürgermeister Grillfest Zu unserem diesjährigen Grillfest Mengenbestellung unbedingt er- Ortsbürgermeister Herr Karl-Michael Grimm befindet sich in der Zeit vom 07.08.2021 bis 22.08.2021 in Ur- am 14. August 2021, um 11:00 forderlich bei laub. Die Vertretung in dieser Zeit übernimmt der 1. Beigeordnete Herr Manfred Weißmann. Herr Weißmann Uhr auf dem Pferdemarktplatz in Gauch Dietmar 06331-7290180 ist unter der Rufnummer 06383 - 5252 oder per Mail manfred.weissmann.glm@t-online.de erreichbar. Quirnbach lädt der VDK-Ortsver- Staab Monika 06383-1221 band Henschtal-Quirnbach recht Moses Dieter 06383-7895 herzlich ein. Wir werden an die- Um den Plastikmüll einzudäm- sem Tag auch die nicht stattgefun- men, bitten wir Euch eigenes Be- Herschweiler-Pettersheim denen Ehrungen durchführen. steck und Teller mitzubringen. Eine Anmeldung ist wegen der Anmeldeschluss ist am 10.08.2021 Nistkästen für unser Dorf Krottelbach Um einen Beitrag zum Natur- Ratssitzung sprach die Bürger- schutz und zum Erhalt der Arten- vielfalt Wenn Sie keinzuAmtsblatt leisten, hatWOCHENBLATT erhalten, Heinz Nie- meisterin Schillo im Namen der Ortsgemeinde, Heinz Niebergall BEKANNTMACHUNG bergall melden Sie sich jederzeit seine Ideeunter:in die Tat umge- -REPORTER.DE/zustellung öffentlich Ihren Dank aus. Herzli- setzt und für unser Dorf Nistkäs- chen Dank nochmals an Heinz Am Montag, den 02.08.2021, öffentlich ten gebaut. Gegen eine Spende Niebergall für diese tolle Idee und um 19:00 Uhr, findet im Saal 3. Beratung und Beschluss- für den Spielplatz der Ortsgemein- die praktische Initiative im Sinne des Dorfgemeinschaftshauses, empfehlung im Rahmen kein Amtsblatt erhalten, WOCHENBLATT deWenn SieHerschweiler-Pettersheim des Naturschutzes, der Kinder Hirtenweg 8, 66909 Krottelbach des Jahresabschlusses 2019 meldenerSie10 stellte jederzeit unter:zur Ver- -REPORTER.DE/zustellung sichNistkästchen und der Ortsgemeinde. eineSitzung des Rechnungsprü- fügung. Der stolze Erlös von 165 fungsausschusses der Ortsge- Vollzug der §§ 110 ff. GemO; Euro wird einem der Spielplätze meinde Krottelbach statt. Prüfung und Feststellung des zugutekommen. In der letzten Jahresabschlusses 2019 der Die Sitzung ist – mit Ausnahme Ortsgemeinde Krottelbach so- Wenn Sie kein Amtsblatt erhalten, des Tagesordnungspunktes 2 wie Entlastung des Ortsbürger- WOCHENBLATT – öffentlich. meisters und der Beigeordne- melden Sie sich jederzeit unter: -REPORTER.DE/zustellung ten der Ortsgemeinde Krottel- Tagesordnung: bach und der Verbandsge- öffentlich meinde 1. Wahl des Vorsitzenden nicht öffentlich Krottelbach, den 21. Juli 2021 Wenn Sie kein Amtsblatt erhalten, WOCHENBLATT 2. Belegprüfung im Rahmen gez. Finkbohner des Jahresabschlusses 2019 -Ortsbürgermeister - melden Sie sich jederzeit unter: -REPORTER.DE/zustellung
31. Juli 2021 AMTSBLATT Seite 7 Langenbach Öffentliche Bekanntmachung Öffentliche gem. § 3 Abs. 1 BauGB -Beteiligung der Öffentlichkeit- Bekanntmachung Bebauungsplan „Auf der Platte“ der Ortsge- recht, d.h. nach dem 09.09.2021 abgegebene Der Ortsgemeinderat Langenbach hat in seiner Sitzung vom meinde Langenbach Stellungnahmen können bei der Beschlussfas- 13.07.2021 folgende Beschlüsse über die Jahresrechnung für sung über eingegangenen Stellungnahmen das Jahr 2019 gefasst: Der Ortsgemeinderat Langenbach hat in seiner nicht berücksichtigt werden. Sitzung am 09.10.2019 den Aufstellungsbe- 1. Der Jahresabschluss 2019 der Ortsgemeinde Langenbach schluss zum Bebauungsplan „Auf der Platte“ Diese Bekanntmachung wird aufgrund § 27 a wird mit folgenden Werten festgestellt: gefasst. Nunmehr erfolgt die Beteiligung der Öf- VwVfG auch auf der Homepage der Verbandsge- fentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB. meinde Oberes Glantal unter Ergebnisrechnung: Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes www.vgog.de/bekanntmachungen Erträge 565.717,03 € kann dem Lageplan entnommen werden. Der veröffentlich. Aufwendungen -565.583,28 € Geltungsbereich grenzt im Norden an die Berg- Jahresfehlbetrag 133,75 € straße an. Langenbach, den 31.07.2021 Der Planentwurf sowie die textlichen Festset- gez. Schneider Finanzrechnung: zungen, die Begründung, allgemeine Vorprü- Ortsbürgermeister Veränderung Finanzmittelbestand 7.805,74 € fung des Einzelfalles gem. UVPG-RP sowie die Bilanz: spezielle artenschutzrechtliche Prüfung liegen Geltungsbereich Bebauungsplan Auf der Platte Aktiva 3.365.939,24 € bei der Verbandsgemeinde Oberes Glantal im Passiva 3.365.939,24 € Gebäude Rathaus Waldmohr, Zimmer Nr. W1- 2.04, Rathausstraße 14, Waldmohr in der Zeit Kapitalrücklage unter Berücksichtigung vom 09.08.2021 – 09.09.2021 zu jedermanns aller Ergebnisse: 1.409.957,72 € Einsicht aus. Die Einsichtnahme kann zu den allgemeinen Dienstzeiten von montags bis mitt- 2. Dem Ortsbürgermeister und den Beigeordneten der Ortsge- wochs von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von meinde Langenbach sowie dem Bürgermeister und den Beige- 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr, sowie donnerstags ordneten der Verbandsgemeinde wird Entlastung erteilt. von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr und freitags von 8:30 Uhr bis Die Jahresrechnung mit dem Rechenschaftsbericht und den 12:00 Uhr erfolgen. sonstigen Anlagen liegt in der Zeit vom 02.08.2021 bis Weiterhin können die Unterlagen im Internet 10.08.2021 während der allgemeinen Öffnungszeiten bei der unter https://www.vgog.de/auslegungen ein- Verbandsgemeindeverwaltung Oberes Glantal, Rathausstraße gesehen werden. 8, 66901 Schönenberg-Kübelberg, Zimmer S1-5.07, zur Ein- Gem. § 3 Abs. 1 BauGB können Stellungnahmen sichtnahme aus. bei der Verbandsgemeinde Oberes Glantal mündlich, per E-Mail (vg-oberes-glantal@post- Schönenberg-Kübelberg, den 16.07.2021 stelle.rlp.de) oder per Post (Postanschrift: Ver- gez. Lothschütz, Bürgermeister bandsgemeinde Oberes Glantal, Rathausstra- ße 8, 66901 Schönenberg-Kübelberg)zum Be- bauungsplan eingereicht werden. Nicht fristge- Matzenbach Urlaub Ortsbürgermeisterin Stellenausschreibung Ortsbürgermeisterin Frau Andrea Müller befindet sich in der Zeit vom Die kommunale Kindertagesstätte „Villa Kunterbunt“ Wir bieten: 09.08.2021 bis 27.08.2021 in Urlaub. Die Vertretung in dieser Zeit der Ortsgemeinde Matzenbach sucht ab sofort Die Vergütung erfolgt nach den Bestimmungen des übernimmt der 1. Beigeordnete Herr Andreas Willig. Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVÖD) und Mitarbeiter/innen (m/w/d) beinhaltet alle im öffentlichen Dienst üblichen Sozial- im Sozial- und Erziehungsdienst leistungen sowie zahlreiche Fortbildungs-möglich- -Teilzeit, befristet- keiten. Schwerbehinderte Menschen werden bei ent- sprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt. Die Kita „Villa Kunterbunt“ betreut am Standort Mat- zenbach bis zu 20 Kinder im Alter von 1 bis 3 Jahren. Interessenten richten ihre Bewerbung bitte bis spä- Für unsere Kita in Matzenbach ist eine Teilzeitstelle testens 06.08.2021 unter Beifügung der üblichen Un- mit durchschnittlich 28,0 Wochenstunden zu beset- terlagen an die zen (befristet bis 31.12.2022, mit der Aussicht auf Verbandsgemeindeverwaltung Oberes Glantal Weiterbeschäftigung). Fachbereich 1A.2 – Personal In den Räumen der Glantalschule in Glan-Münchweiler Rathausstr. 8, 66901 Schönenberg-Kübelberg betreuen wir bis zu 34 Kinder im Alter von 3 bis 6 Jah- oder per Email an bewerbung@vgog.de (bevorzugt ren. Hier suchen wir eine Teilzeitkraft mit durchschnitt- als PDF). lich 19,5 Wochenstunden (befristet bis 31.12.2022, mit der Aussicht auf Weiterbeschäftigung). Für Rückfragen steht Ihnen die Leiterin der Kinderta- looking4jobs.de Wir wünschen uns: gesstätte, Frau Julia Höfs (Tel. 06383-998115), gerne - Zuverlässige und motivierte Fachkräfte mit erfolg- zur Verfügung. - Einfache Erreichbarkeit für Bewerber reich abgeschlossener Ausbildung zum/zur Erzie- Hinweis: Aus Kostengründen kann eine Rücksendung - Sehr gute Google-Auffindbarkeit her/in mit staatlicher Anerkennung oder zum/zur der Bewerbungsunterlagen grundsätzlich nicht erfol- - Kombination aus Print und Online Sozialassistent/in bzw. Kinderpfleger/in gen. Wir bitten daher keine Originale und keine Be- - Breite Zielgruppe - soziale Kompetenz, Freude und Engagement bei werbungsmappen oder Folien einzureichen. Die Ver- der pädagogischen Arbeit arbeitung der personenbezogenen Bewerberdaten - einen liebevollen und wertschätzenden Um- richtet sich nach der DSGVO und dem Landesdaten- Digital und lokal - gang mit den Kindern schutzgesetz. Bewerbungs-, Vorstellungs- und Reise- WOCHENBLATT - Teamfähigkeit und zugleich die Fähigkeit zum selbständigen Arbeiten kosten werden nicht erstattet. verlängert - Zuverlässigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Be- Matzenbach, im Juli 2021 Erfolgskonzept ins Internet lastbarkeit und Flexibilität gez. Andrea Müller, Ortsbürgermeisterin
Seite 8 AMTSBLATT 31. Juli 2021 Nanzdietschweiler Öffentliche Bekanntmachung Der Ortsgemeinderat Nanzdietschweiler hat in seiner Sitzung am 17.05.2019 folgenden Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Auf der Höllenhub Teil E gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) gefasst, der hiermit bekannt gemacht wird. Der betroffene Planbereich ist der Kartendarstellung zu entnehmen. Der Ortsgemeinderat beschließt den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Auf der Höllenhub Teil E“ gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch. Der Geltungsbereich ist beigefügten Plan zu entnommen. Nanzdietscheiler, 31.07.2021 gez. Filipiak-Bender, Ortsbürgermeisterin Diese Bekanntmachung wird aufgrund § 27 a VwVfG auch auf der Homepage der Verbandsgemeinde Oberes Glantal unter www.vgog.de/bekanntmachungen veröf- fentlich. Öffentliche Bekanntmachung gem. § 3 Abs. 1 BauGB -Beteiligung der Öffentlichkeit- Bebauungsplan „Auf der Höllenhub Teil E“ Verbandsgemeinde Oberes Glantal unter www.vgog.de/bekanntmachungen ver- der Ortsgemeinde Nanzdietschweiler öffentlich. Der Ortsgemeinderat Nanzdietschweiler hat in seiner Sitzung am 17.05.2019 den Nanzdietscheiler, den 31.07.2021 Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Auf der Höllenhub Teil E“ gefasst. gez. Filipiak-Bender, Ortsbürgermeisterin Nunmehr erfolgt die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes kann dem Lageplan entnommen wer- 1993 1991 3 2 1973 2 1986 2 1986 den. Der Geltungsbereich grenzt im Westen an das Baugebiet „Auf der Höllenhub 223 7 1995 1994 1973 1973 4 1973 3 Teil D“ an. 147 22 1995 2 1974 2 2096 2097 Der Planentwurf sowie die textlichen Festsetzungen, die Begründung, sowie die 1969 1974 8 6 Entwürfe zum Umweltbericht liegen bei der Verbandsgemeinde Oberes Glantal 1968 1967 1950 4 2094 im Gebäude Rathaus Waldmohr, Zimmer Nr. W1-2.04, Rathausstraße 14, Wald- 2095 1975 5 2 1966 2093 10 2102 mohr in der Zeit vom 09.08.2021 – 09.09.2021 zu jedermanns Einsicht aus. Die 1965 2 7 12 1965 Einsichtnahme kann zu den allgemeinen Dienstzeiten von montags bis mitt- 1958 2124 2122 2103 2104 wochs von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr, sowie don- 1 2105 9 1964 2092 nerstags von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr und frei- 1965 2 147 21 3 14 2 147 2111 3 25 tags von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr erfolgen. 2091 2110 4 4A 11 2125 Weiterhin können die Unterlagen im Internet unter https://www.vgog.de/ausle- 2109 16 2112 6 2126 gungen eingesehen werden. 1938 2 1 2090 1939 2113 2108 2 2114 2118 Gem. § 3 Abs. 1 BauGB können Stellungnahmen bei der Verbandsgemeinde Obe- 18 2123 1960 1940 13 3 4 3 2115 res Glantal mündlich, per E-Mail (vg-oberes-glantal@poststelle.rlp.de) oder per 20 1940 2 6 2089 1960 5 1 1941 Post (Postanschrift: Verbandsgemeinde Oberes Glantal, Rathausstraße 8, 66901 2 15 14 2128 2117 4 1942 2119 2 Schönenberg-Kübelberg)zum Bebauungsplan eingereicht werden. Nicht fristge- 2088 2116 2127 1917 2 recht, d.h. nach dem 09.09.2021 abgegebene Stellungnahmen können bei der 1769 1950 15 1951 5 3 13 12 1769 1951 1960 18 1 2 Beschlussfassung über eingegangenen Stellungnahmen nicht berücksichtigt 1951 2120 2 1949 1769 1769 17 16 2 2087 2087 14 13 1769 14 2087 11 werden. 15 2018 1 1949 15 147 2121 24 85 2087 17 87 4 1917 21 2059 9 4 2018 2 Diese Bekanntmachung wird aufgrund § 27 a VwVfG auch auf der Homepage der 1917 20 2087 18 2059 5 2129 56 1948 760 3 3 762 8 7 2087 5 Neues Sicherungsgeländer am Aufgang zum Glan Blies Radweg in der Gartenstraße errichtet Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, das Sicherungsgeländer am Auf- und Abgang zum Glan Blies Radweg in der Gartenstra- ße, aus Holz, aus dem Jahr 2005, war marode und musste erneuert werden. Unsere Ge- meindearbeiter haben das alte Holz und die Metallträger ausgebaut. Nachdem die neu- en Metallträger in die Fundamente eingelassen wurden, konnte mit den Holzarbeiten be- gonnen werden. Da jedes Feld vor Ort angepasst werden musste und zwischendurch an- dere Arbeiten erledigt wurden, dauern solche Maßnahmen einfach etwas länger, was letztlich ohne Bedeutung ist. An dieser Stelle darf ich mich bei unseren Gemeindearbei- tern ganz herzlich für ihre sehr gute und engagierte Arbeit bedanken. Sie haben sich viel- leicht gefragt, warum die Gemeindearbeiter ein Holzgeländer auf kreiseigener Fläche er- neuern. Der Auf- und Abgang zum Radweg wurde im Jahr 2005 auf Initiative meines Vor- gängers, des damaligen Bürgermeisters Klaus Müller und ehemaligen Landrat Dr. Hirschberger angelegt. Anlass hierzu war der Umstand, dass die Kinder der Grundschule nicht mehr über das Gelände des nahegelegenen Freizeitgeländes der Bahn zum Turn- unterricht in die Kurpfalzhalle laufen konnten. Um ein weiterhin gefahrloses Erreichen der Kurpfalzhalle zu ermöglichen, wurde dieser Aufgang auf Kosten des Landkreises ge- schaffen. Die Ortsgemeinde verpflichtete sich damals durch das Errichten eines Siche- rungsgeländers und der weiteren Instandhaltung ihren Beitrag dazu zu leisten. Dieser Vereinbarung sind wir nun gefolgt und haben das Sicherungsgeländer erneuert. Mit freundlichem Gruß Annette Filipiak-Bender, Ortsbürgermeisterin
Sie können auch lesen