AP Ausbildung zur Aufsichtsperson - Ausbildungskonzept

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AP Ausbildung zur Aufsichtsperson - Ausbildungskonzept
Deutsche Gesetzliche
Unfallversicherung (DGUV)
                            AP
Mittelstraße 51
10117 Berlin                     Ausbildung zur Aufsichtsperson
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                                 Ausbildungskonzept
                                 Die Ausbildung zur Aufsichtsperson I (AP I)
AP Ausbildung zur Aufsichtsperson - Ausbildungskonzept
Ausbildungskonzept
Die Ausbildung zur Aufsichtsperson I (AP I)
AP Ausbildung zur Aufsichtsperson - Ausbildungskonzept
Die Präventionsleiterkonferenz (PLK 1/2011) hat am 8. März 2011 den AAW UA II im Rahmen des Projektes „Weiterentwicklung
der Ausbildung zur Aufsichtsperson“ mit der Erstellung eines Feinkonzeptes beauftragt. Eine dafür eingerichtete Projektgruppe
„Feinkonzept“ des AAW UA II hat das Feinkonzept „Die Ausbildung zur Aufsichtsperson“ erarbeitet.

Dem Entwurf Feinkonzept „Die Ausbildung zur Aufsichtsperson I“ hat zugestimmt:

• UA II am 28. Februar 2012

• AAW-Lenkungskreis am 22. März 2012

• PLK am 21. August 2012

Hinweis:

Zur besseren Lesbarkeit wird eine einheitliche Bezeichnung für die männliche und weibliche Form verwendet.

Umschlagfoto:                              © vege

Herausgeber:                               Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
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                                           – Februar 2014 –

Satz und Layout:                           Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
AP Ausbildung zur Aufsichtsperson - Ausbildungskonzept
Inhaltsverzeichnis

                                                                                                                                                                                          Seite

Einleitung.............................................................................................................................................................................      5

1             Grundlagen der Ausbildung zur Aufsichtsperson...................................................................................................                               6

1.1           Anforderungsprofil................................................................................................................................................             6
1.1.1         Anforderungen aus der Tätigkeit............................................................................................................................                    6
1.1.2         Aufgaben innerhalb der Präventionsleistungen......................................................................................................                             6
1.1.3         Kompetenzprofil.....................................................................................................................................................           6
1.1.4         Eingangskompetenzen...........................................................................................................................................                12
1.1.5         Prüfung..................................................................................................................................................................     12
1.1.6         Lebenslanges Lernen.............................................................................................................................................              12

1.2           Leitlinien für die Ausbildung..................................................................................................................................               14

1.3           Ziele und Eckpunkte der Ausbildung......................................................................................................................                      14

1.4           Didaktische Grundlagen der Ausbildung................................................................................................................                         15
1.4.1         Kompetenzorientierung..........................................................................................................................................               15
1.4.2         Arbeitsweltbezogene Vorgehensweise...................................................................................................................                         15
1.4.3         Selbstverantwortliches Lernen..............................................................................................................................                   15
1.4.4         Aktiver, selbstgesteuerter Lernprozess..................................................................................................................                      16

2             Modell zur Kompetenzentwicklung........................................................................................................................                       17

2.1           Ausbildungsziel.....................................................................................................................................................          17

2.2           Dauer der Ausbildung............................................................................................................................................              17

2.3           Träger der Ausbildung............................................................................................................................................             17

2.4           Elemente der Ausbildung.......................................................................................................................................                17
2.4.1         Trägerübergreifende Ausbildung............................................................................................................................                    17
2.4.1.1       Wahlpflichtausbildung...........................................................................................................................................              18
2.4.2         Trägerspezifische Ausbildung................................................................................................................................                  19
2.4.2.1       Hospitationen........................................................................................................................................................         19

2.5           Lernprozess...........................................................................................................................................................        19
2.5.1         Seminare (Präsenzphasen)....................................................................................................................................                  19
2.5.2         Selbstorganisiertes Lernen (Selbstlernphasen).....................................................................................................                            19
2.5.3         Reflexion................................................................................................................................................................     21
2.5.4         Lernbegleitung.......................................................................................................................................................         21

2.6           Lernerfolgskontrollen............................................................................................................................................             21
Seite

3            Prozess der Kompetenzentwicklung......................................................................................................................                 24

3.1          Lernfelder und Struktur der trägerübergreifenden Ausbildung..............................................................................                              24
3.1.1        Lernfeld 1: Berufsrollenverständnis, Allgemeine Rechtsgrundlagen.......................................................................                                26
3.1.2        Lernfeld 2: Gefährdungen und Belastungen...........................................................................................................                    27
3.1.3        Lernfeld 3: Organisation des Arbeitsschutzes........................................................................................................                   28
3.1.4        Lernfeld 4: AP-Aufgabe I – Beratung und Überwachung.........................................................................................                           29
3.1.5        Lernfeld 5: AP-Aufgabe II – Ermittlung....................................................................................................................             31
3.1.6        Lernfeld 6: AP-Aufgabe III – Qualifizierung und Information/Kommunikation.........................................................                                     32
3.1.7        Lernfeld 7: AP-Aufgabe IV – Weitere Präventionsleistungen...................................................................................                           34
3.1.8        Lernfeld 8: Gesundheit bei der Arbeit/in Bildungseinrichtungen............................................................................                             36
3.1.9        Lernfeld 9: Prävention in Netzwerken.....................................................................................................................              38

3.2          Zeitlicher Überblick über die Ausbildung...............................................................................................................                39

3.3          Verzahnung von trägerübergreifender und trägerspezifischer Ausbildung...........................................................                                       40

4            Qualitätssicherung................................................................................................................................................     42

Anhang

Anhang 1:
Berufsrollenverständnis der Aufsichtsperson I......................................................................................................................                 43

Anhang 2:
Leitlinien zur AP-Ausbildung.................................................................................................................................................       50

Anhang 3:
Sammlung fachlicher Lernthemen.........................................................................................................................................             57

Anhang 4:
Anforderung Lernplattform...................................................................................................................................................        60

Anhang 5:
Die Aufgaben des Ausbildungskoordinators – Empfehlungen...............................................................................................                              61
Einleitung

Die Prävention ist neben Rehabilitation und Entschädigung         Das Ausbildungsmodell harmonisiert die bisherige Ausbildung
vorrangige Aufgabe der Träger der gesetzlichen Unfallversiche-    im gewerblichen Bereich mit der des öffentlichen Bereichs und
rung. Diese haben den Auftrag, mit allen geeigneten Mitteln für   entwickelt sie weiter. Es hat den Anspruch,
die Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und
arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren sowie für eine wirk-         • den Erwerb der spezifischen Handlungskompetenz in den
same Erste Hilfe zu sorgen (§ 14 SGB VII). Dabei gehen sie auch     Mittelpunkt der Ausbildung zu stellen,
den Ursachen von arbeitsbedingten Gefahren für Leben und
Gesundheit nach.                                                  • die Ausbildung an den Anforderungen aus der Praxis zu
                                                                    orientieren,
Für die Durchführung der Maßnahmen zur Verhütung von
Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten           • moderne Lehr- und Lernkonzepte der Erwachsenen-Didaktik
Gesundheitsgefahren sowie zur Sicherstellung einer wirk-            zur Förderung eines nachhaltigen Kompetenzerwerbs zu
samen Ersten Hilfe ist der Unternehmer verantwortlich (§ 21         berücksichtigen,
SGB VII). Dabei haben die gesetzlichen Unfallversicherungs-
träger durch ihre Aufsichtspersonen (AP) den Unternehmer und      • die Ausbildung mit der Weiterbildung im Sinne eines lebens-
die Versicherten zu beraten (§ 17 Abs. 1 SGB VII). Darüber          langen Lernens zu verzahnen und
hinaus nehmen sie eine Überwachungsbefugnis wahr, d. h.,
sie kontrollieren, ob die erforderlichen Maßnahmen zur Ver-       • definierte Qualitätsstandards zu entwickeln und zu beach-
hütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeits-          ten.
bedingten Gesundheitsgefahren sowie zur Sicherstellung
einer wirksamen Ersten Hilfe tatsächlich ergriffen worden sind    Das der Ausbildung der Aufsichtsperson bisher zugrunde lie-
(§ 17 Abs. 1 SGB VII). Die Durchführung solcher Maßnahmen         gende Anforderungsprofil, beschrieben im Berufsrollenver-
kann im Wege der Anordnung durch die Aufsichtsperson ver-         ständnis, wurde fortgeschrieben. Hierbei wurde dem Gedan-
bindlich festgelegt werden (§ 19 Abs. 1 SGB VII).                 ken Rechnung getragen, dass Aufsichtspersonen über solche
                                                                  Fähigkeiten und Fertigkeiten verfügen müssen, die es ihnen
Die Unfallversicherungsträger haben die für eine wirksame         ermöglichen, ihre Aufgaben in der sich ständig verändern-
Überwachung und Beratung erforderliche Zahl von Aufsichts-        den Arbeitswelt wirkungsvoll erfüllen zu können. Ein solcher
personen zu beschäftigen (§ 18 Abs. 1 SGB VII). Deren Befug-      Kompetenzentwicklungsansatz im Rahmen der Bildung wurde
nisse, wie z. B. Betriebsgrundstücke und Gebäude zu betre-        durch die OECD initiiert und hat auch Eingang gefunden in
ten, Auskünfte zu verlangen oder betriebliche Unterlagen ein-     die laufenden Entwicklungen des Deutschen Qualifikations-
zusehen, sind gesetzlich festgelegt (§ 19 Abs. 2 SGB VII). Das    rahmens (DQR) für lebenslanges Lernen, der den von der Euro-
Aufgabenspektrum der Aufsichtsperson ist gekennzeichnet           päischen Kommission vorgeschlagenen Europäischen Qualifi-
durch eine Vielzahl komplexer Aufgaben, die ein Höchstmaß an      kationsrahmen (EQR) national umsetzen soll.
Handlungskompetenz erfordern.
                                                                  Die im Berufsrollenverständnis gewählte kompetenzorientierte
Damit die Aufsichtsperson ihre weitreichenden Aufgaben und        Darstellung soll die Bedeutung dieser Perspektive verdeut-
ihre hoheitliche Funktion sachgerecht ausüben kann, hat der       lichen und zugleich für die sich abzeichnenden europäischen
Gesetzgeber die Unfallversicherungsträger verpflichtet, durch     Entwicklungen offen bleiben. Die weiterentwickelte Ausbildung
den Erlass einer Prüfungsordnung eine angemessene und ein-        orientiert sich – wie die bisherige – an dem im Berufsrollenver-
heitliche Qualifizierung im Sinne des gesetzlichen Auftrags       ständnis beschriebenen Generalistenbild der Aufsichtsperson.
zu gewährleisten (§ 18 Abs. 2 Satz 2 SGB VII). Das vorliegende
Ausbildungsmodell bildet für diese Qualifizierung die verbind-    Die für die Aufgabenwahrnehmung erforderliche Erweiterung
liche Grundlage.                                                  und Aneignung von Kompetenzen wurde konsequent aus dem
                                                                  im Berufsrollenverständnis beschriebenen Aufgaben- und
Das Ausbildungsmodell ist stringent entwickelt. Aufbauend auf     Rollenverständnis und den in der Praxis wahrzunehmenden
dem Berufsrollenverständnis, das Bestandteil der Prüfungs-        Tätigkeiten abgeleitet. Im Mittelpunkt steht das Handeln der
ordnungen ist, und den Aufgaben der Aufsichtspersonen wird        Aufsichtsperson und damit das Lernen für ihre Aufgabenwahr-
ein differenziertes Kompetenzprofil beschrieben, über das die     nehmung, d. h., es sollen gezielt diejenigen Kompetenzen
Aufsichtsperson sicher verfügen muss, um die an sie gestellten    gestärkt werden, die die Aufsichtsperson befähigen, ihr
Anforderungen erfüllen zu können. Beim Kompetenzprofil wird       gesamtes Aufgabenspektrum situativ wirksam und nachhaltig
unterschieden zwischen Kompetenzen, die die künftige Auf-         wahrnehmen zu können. Dementsprechend ist das vorliegen-
sichtsperson bereits bei der Einstellung mitbringen muss (Ein-    de Modell zum Kompetenzerwerb von Aufsichtspersonen Ziel-
gangskompetenzen), sich in der Ausbildung aneignen muss           vorgabe und Rahmen für die Umsetzung der einzelnen Ausbil-
und im Sinne einer Professionalisierung durch lebenslanges        dungselemente.
Lernen weiterentwickeln muss.

                                                                                                                                 5
1 Grundlagen der Ausbildung zur Aufsichtsperson

1.1     Anforderungsprofil                                        Das für das Tätigwerden maßgebliche „Berufsrollenverständ-
                                                                  nis der Aufsichtsperson mit Hochschulqualifikation (AP I) in
1.1.1   Anforderungen aus der Tätigkeit                           der gesetzlichen Unfallversicherung“ ist in Anhang 1 darge-
                                                                  stellt. Darin werden aufbauend auf dem gesetzlichen Auftrag
Der durch Gesetz zugewiesene Präventionsauftrag der Unfall-       und dem heutigen Präventionsverständnis die Aufgaben der
versicherungsträger wird unter Berücksichtigung aller für die     AP I und ihr Selbstverständnis bei der Aufgabenwahrnehmung
Sicherheit und die Gesundheit relevanten Bedingungen mit          beschrieben. Auf diesem Berufsprofil basiert das Feinkonzept
dem Ziel wahrgenommen, als Dienstleister die bestmögliche         „Die Ausbildung zur Aufsichtsperson (AP I)“.
Prävention für die Versicherten zu erreichen. Die Erbringung
der Dienstleistung orientiert sich an den gesetzlichen Grund-     Das Berufsrollenverständnis ist verknüpft mit den Muster-
lagen, den Bedürfnissen sowie den Erfordernissen von Unter-       Prüfungsordnungen I und II, die die Mitgliederversammlung
nehmen und Versicherten sowie an der Position der Selbstver-      der DGUV auf ihrer Sitzung am 26./27. November 2009
waltung der gesetzlichen Unfallversicherung zur Prävention.       beschlossen hat. Die Muster-Prüfungsordnung II betrifft
                                                                  Aufsichtspersonen mit Techniker-/Meisterqualifikation. Hier-
Die Anforderungen, die die Aufsichtsperson zur Wahrnehmung        durch soll Sonderfällen im gewerblichen Bereich Rechnung ge-
ihrer Aufgabenfelder heute und in Zukunft erfüllen soll, sind     tragen werden. Gemäß dem „Berufsrollenverständnis der Auf-
komplex. Es besteht eine hohe Erwartung an die Handlungs-         sichtsperson mit Meister-/Technikerqualifikation (AP II) in
fähigkeit in beständig sich wandelnden Anforderungssituatio-      der gesetzlichen Unfallversicherung“ wird die AP II im Verhält-
nen. Die Aufsichtsperson muss sowohl Normenüberwacher             nis zur AP I zur Unterstützung der Aufsichtspersonen I tätig,
als auch Experte und Berater für Sicherheits- und Gesundheits-    und zwar in Branchen, die durch überwiegend örtlich wech-
fragen im Unternehmen sein. Sie muss die Fähigkeit besitzen,      selnde Arbeitsstätten und sich ständig ändernde Arbeitsstät-
problembezogenes Wissen und Methoden aus verschiedenen            tenverhältnisse geprägt sind.
Fachdisziplinen zu vernetzen.
                                                                  Vor diesem Hintergrund sind die im vorliegenden Feinkonzept
Trotz bester Aus- und Weiterbildung der Aufsichtsperson kann      in den breitgefächerten Einsatzbereichen der Aufsichtsper-
sie nicht gleichzeitig auf allen Gebieten auf Expertenniveau      son I beschriebenen Kompetenzen für die Aufsichtsperson II in
arbeiten; insbesondere auch deshalb nicht, weil die Vorschrif-    einer Breite und Tiefe zu fordern, die auf die Wahrnehmung des
ten und Regelwerke Auslegungsspielräume zulassen und              eher operativ ausgerichteten Beratungs- und Überwachungs-
außerdem nicht alle arbeitsschutzrelevanten Problemstellun-       geschäfts ausgerichtet ist. Dies wird im Rahmen einer Anpas-
gen im Vorschriftenwerk abgedeckt sind. Letzteres stellt          sung „Ausbildung zur AP II“ geschehen.
zunehmende Anforderungen an die professionelle Problem-
lösungsfähigkeit der Aufsichtsperson, da sie zukünftig einer      1.1.2 Aufgaben innerhalb der Präventionsleistungen
verstärkten Ausweitung der Vorgaben von Generalklauseln und
Schutzzielen bei gleichzeitiger Verringerung konkreter Sicher-    Der gesetzliche Auftrag der Prävention der Unfallversiche-
heitsforderungen in Vorschriften und Normen gegenüberste-         rungsträger ist, mit allen geeigneten Mitteln für die Verhütung
hen wird.                                                         von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten
                                                                  Gesundheitsgefahren zu sorgen. Zur Wahrnehmung dieses
Der Erfolg ihrer Arbeit setzt interdisziplinäres, kooperatives    umfassenden, aber wenig konkreten Auftrags bieten die Unfall-
Vorgehen voraus. Bedeutsamer Bestandteil der Aufgabenerfül-       versicherungsträger zehn Präventionsleistungen an. Je nach
lung ist die Betrachtung des Arbeitssystems im Zusammenwir-       Art und Umfang können Präventionsleistungen aus verschiede-
ken von Maßnahmen im technischen, organisatorischen und           nen Leistungsgruppen bzw. Leistungsarten bestehen.
personellen Bereich. Die Kombination aus Theorie und Pra-
xis sowie aus branchenübergreifendem und branchenspezifi-         Die Aufsichtsperson kann gemeinsam mit Experten entspre-
schem Wissen und Handeln gibt der Aufsichtsperson sowohl          chender Fachdisziplinen, Ausbildungsexperten etc. im Rahmen
das Fundament zur Ausübung ihrer Generalistenrolle als auch       aller Präventionsleistungen tätig werden. Bei der Umsetzung
die Möglichkeit zur Spezialisierung. Die Aufsichtsperson agiert   und Wahrnehmung der Aufgaben muss sie die Zielsetzungen
steuernd und vermittelnd und setzt dabei zeitgemäße Informa-      der Präventionsleistungen kennen und berücksichtigen.
tions- und Kommunikationstechniken und -medien ein.               Die Aufgaben der Aufsichtsperson innerhalb der Präventions-
                                                                  leistungen sind in Tabelle 1 dargestellt.
Im beruflichen Alltag der Aufsichtsperson ergänzen sich die
Aufgabenfelder Beratung und Überwachung im Zuge der               1.1.3 Kompetenzprofil
Betriebsbesichtigungen gegenseitig. In Abhängigkeit von
Branchenspezifika sowie den betrieblichen Gegebenheiten           Die Aufgabenwahrnehmung stellt Anforderungen an die Kennt-
entscheidet die Aufsichtsperson vor Ort über den erforder-        nisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten der Aufsichtsperson. Die
lichen Umfang sowie die Gewichtung des Beratungs- bzw.            Aufsichtsperson benötigt ein breites Kompetenzprofil, um die
Überwachungshandelns.                                             Anforderungen (Tabelle 2, siehe Seite 8) bewältigen zu können.
                                                                  Dieses Kompetenzprofil beinhaltet weit mehr als die Summe

6
Tabelle 1:
Die Aufgaben der Aufsichtsperson innerhalb der Präventionsleistungen

           Präventionsleistung                                    Aufgabe der AP innerhalb der Präventionsleistungen
 Anreizsysteme                             Die AP berät die Mitgliedsunternehmen im Allgemeinen über die verschiedenen Formen von
                                           Anreizsystemen und speziell zu den Anreizsystemen des eigenen UVT und begleitet ggf. die
                                           Umsetzung und Implementierung von Anreizsystemen.
 Beratung                                  Die AP berät die in den Mitgliedsunternehmen für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz sowie
 (auf Anforderung)                         für die Förderung von Sicherheit und Gesundheit verantwortlichen Personen und die Versicherten
                                           im Rahmen von kurz- und längerfristig angelegten Beratungsprozessen in Fragen der sicheren und
                                           gesundheitsgerechten Gestaltung der Verhältnisse im Unternehmen und des sicherheits- und
                                           gesundheitsgerechten Verhaltens der Versicherten wirtschaftlich, kundenorientiert und ergebnis-
                                           optimal.
 Betriebsärztliche und                     Die AP berät Mitgliedsunternehmen über die betriebsärztliche und sicherheitstechnische
 sicherheitstechnische Betreuung           Betreuung durch den UVT.
 Ermittlung                                Die AP führt Unfalluntersuchungen durch. Sie ermittelt die arbeitstechnischen Voraussetzungen
                                           im Berufskrankheitenverfahren im Rahmen der vorgegebenen Qualitätsvorgaben und ermittelt
                                           aus besonderem Anlass (z. B. Gefahrtarif, arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren). Sie systemati-
                                           siert Ermittlungsergebnisse für die Prävention. Sie führt Orientierungsmessungen physikalischer
                                           Umwelteinflüsse und ggf. weitere spezielle Messungen durch bzw. initiiert sie. Sie leitet Erkennt-
                                           nisse aus den Untersuchungen ab und entwickelt daraus angemessene und tragbare Lösungs-
                                           strategien.
 Forschung, Entwicklung und                Die AP informiert Mitgliedsunternehmen über Forschungs- und Entwicklungsarbeiten des UVTs
 Modellprojekte                            und der DGUV. Sie führt Modellprojekte in Mitgliedsunternehmen durch bzw. wirkt bei solchen
                                           mit.
 Information und Kommunikation             Die AP plant Veranstaltungen/Aktionen und führt sie durch, hält Vorträge, beteiligt sich an Diskus-
                                           sionsrunden und moderiert. Sie erstellt erforderliche Unterlagen (z. B. Präsentationsunterlagen).
                                           Sie schreibt Fachartikel und gestaltet sie ggf. druckfertig. Die AP wirkt bei Kampagnen und Messen
                                           aktiv mit. Sie gestaltet die Kommunikation zwischen UVT und Mitgliedsunternehmen.
 Prüfung und Zertifizierung                Die AP beurteilt die Einhaltung von Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen an Arbeitsmitteln
                                           und Systemen. Sie führt Produktprüfungen und -zertifizierungen für Mitgliedsbetriebe und andere
                                           Kunden durch bzw. wirkt dabei mit. Sie führt Auditierungen und Zertifizierungen von Management-
                                           systemen durch bzw. berät die Unternehmen darüber.
 Regelwerk                                 Die AP wirkt bei der Erarbeitung autonomer Rechtsnormen, Regeln und Normen mit.
 Qualifizierung                            Die AP plant Qualifizierungsmaßnahmen und bereitet sie vor. Sie führt Qualifizierungsmaßnahmen
                                           durch, leitet sie, wirkt als Lernberater (Dozent) mit und evaluiert sie.
 Überwachung einschließlich                Die AP überwacht unter Anwendung ihres Ermessensspielraums zielorientiert die betrieblichen
 anlassbezogene Beratung                   Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesund-
                                           heitsgefahren sowie zur Sicherstellung der Ersten Hilfe im Rahmen der UVT-eigenen Vorgaben und
                                           der GDA-Beteiligung. Sie erstellt Besichtigungsberichte, ordnet ggf. Maßnahmen zur Beseitigung
                                           von Mängeln an, verfolgt die Mängelbeseitigung und leitet ggf. entsprechende Verwaltungsverfah-
                                           ren ein. Die Überwachung umfasst die systematische schriftliche oder Vor-Ort-Überprüfung und
                                           aktive Beratung der Unternehmen.

von Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten, die die Fach-            Die Anforderungen an die Aufsichtsperson innerhalb der Prä-
kompetenz der Aufsichtsperson ausmachen. Neben den fach-                ventionsleistungen (Tabelle 2) wurden im nächsten Schritt
lichen müssen vielmehr auch methodische, soziale und perso-             untersetzt mit den notwendigen Teilkompetenzen der einzel-
nale Kompetenzen entwickelt werden. Häufig sind es diese                nen Kompetenzfelder Fach-, Methoden-, Sozial- und Personal-
außerfachlichen Kompetenzen, die gewährleisten, dass das                kompetenz in jeder einzelnen der zehn Präventionsleistungen.
fachlich Notwendige auch tatsächlich im sozialen Kontakt                Dabei zeigte sich eine hohe Redundanz der Teilkompetenzen
glaubwürdig und entschlossen umgesetzt werden und wirksam               in den einzelnen Präventionsleistungen. Für eine übersicht-
werden kann. Alle erwähnten Kompetenzen bilden die profes-              liche Darstellung des Kompetenzprofils der Aufsichtsperson
sionelle Handlungskompetenz der Aufsichtsperson.                        (Tabelle 3, siehe Seite 9 ff.) wurden alle Teilkompetenzen, die
                                                                        bei den zehn Präventionsleistungen ermittelt wurden, zu einem
Das Kompetenzprofil der Aufsichtsperson wurde systematisch              Summenprofil zusammengeführt.
aus den zehn Präventionsleistungen abgeleitet. Nach Klärung
der Aufgaben der Aufsichtsperson innerhalb jeder Präventions-
leistung (Abschnitt 1.1.2, Tabelle 1) wurden im nächsten Schritt
die daraus resultierenden Anforderungen an die Aufsichts-
person innerhalb der Präventionsleistungen beschrieben
(Tabelle 2, siehe Seite 8).

 Kompetenzen werden als Selbstorganisations- und Problemlösungsfähigkeiten verstanden, die das professionelle Profil der AP charakte-
 risieren und zugleich die Standards einer professionellen Handlungskompetenz festlegen. Sie setzen umfangreiches Wissen, aber auch
 Haltungen und Fähigkeiten voraus, die sich nur im Rahmen einer systematischen Qualifizierung einerseits sowie einer reflektierten Praxis
 (Anwendung) andererseits entwickeln können.

                                                                                                                                                 7
Tabelle 2:
Die aus der Aufgabenwahrnehmung resultierenden Anforderungen an die Aufsichtsperson

           Präventionsleistung                            Anforderungen an die AP innerhalb der Präventionsleistungen
 Anreizsysteme                           Fähigkeit, verschiedene Formen von Anreizsystemen aufzuzeigen, diese zu erläutern und die
                                         Mitgliedsunternehmen bei der Auswahl und Implementierung zu beraten.
 Beratung                                Fähigkeit, auf der Grundlage ihres Wissens und ihrer Fertigkeiten die Mitgliedsunternehmen im
 (auf Anforderung)                       Rahmen unterschiedlicher Beratungsprozesse in Fragen der Arbeitssicherheit und des Gesund-
                                         heitsschutzes sowie der Förderung von Sicherheit und Gesundheit zur Zufriedenheit aller Beteilig-
                                         ten effektiv und effizient zu beraten. Fähigkeit, Netzwerke für den Beratungsprozess zu nutzen.
 Betriebsärztliche und sicherheits-      Fähigkeit, auf Grundlage ihres Wissens und ihrer Fertigkeiten die Mitgliedsunternehmen zu der
 technische Betreuung                    betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung durch den UVT zu beraten.
 Ermittlung                              Fähigkeit, auf Grundlage ihres Wissens und ihrer Fertigkeiten unterschiedliche Ermittlungsverfah-
                                         ren zu entwickeln, zu planen, zu steuern, ggf. durchzuführen und auszuwerten. Gegebenenfalls
                                         Handlungskonsequenzen aus den Ermittlungsergebnissen ableiten.
 Forschung, Entwicklung und              Fähigkeit, auf Grundlage ihres Wissens und ihrer Fertigkeiten die Mitgliedsunternehmen über For-
 Modellprojekte                          schungs- und Entwicklungsarbeiten des UVT zu informieren und z. B. Modellprojekte in Mitglieds-
                                         betrieben durchzuführen bzw. bei deren Durchführung mitzuwirken.
 Information und Kommunikation           Fähigkeit, auf der Grundlage ihres Wissens und ihrer Fertigkeiten verschiedenartige Veranstal-
                                         tungsformen und Medien zu Themen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes sowie
                                         der Förderung von Sicherheit und Gesundheit im Mitgliedsunternehmen zielführend zu planen,
                                         durchzuführen oder zu gestalten bzw. mitzuwirken. Fähigkeit, die Wirkung von Instrumenten der
                                         Information und Kommunikation situationsbedingt einschätzen zu können und die Mitgliedsunter-
                                         nehmen auf dieser Basis zu deren Einsatz und zu deren Weiterentwicklung beraten zu können.
 Prüfung und Zertifizierung              Fähigkeit, komplexe und technisch anspruchsvolle Arbeitsmittel und Systeme unter den Aspek-
                                         ten Sicherheit und Gesundheitsschutz auf der Basis von Vorschriften, Regeln und Normen beurtei-
                                         len zu können.
 Regelwerk                               Fähigkeit, Branchen- und Fachwissen systematisch in Modellen zu beschreiben, Beratungs-
                                         ansätze zur Verbesserung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes in den Unterneh-
                                         men abzuleiten und mit den Methoden der Information und Kommunikation zielgruppenorientiert
                                         aufzubereiten.
 Qualifizierung                          Fähigkeit, das Wissen und die Fertigkeit mit Bezug auf verschiedenartige Qualifizierungsmaßnah-
                                         men anzuwenden, diese zu entwickeln, zu planen und zu steuern. Methoden des Lernens, zur
                                         Erreichung von Transfer und die Rolle des Lernberaters kennen und anwenden können.
 Überwachung einschließlich              Fähigkeit, den gesetzlichen Auftrag in den Mitgliedsunternehmen umzusetzen und diese bei allen
 anlassbezogene Beratung                 Fragen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes fachkompetent, effektiv und effizient
                                         zu unterstützen.

8
Tabelle 3:
Das Kompetenzprofil der AufsIchtsperson

           AP-Teilkompetenzen                                                 Kompetenzbeschreibungen
                                                              Fachkompetenz
 Grundlagen der Risikobeurteilung von      Die AP kennt die Arbeitsbedingungen, -verfahren, -mittel und -aufgaben in den Mitgliedsunter-
 Arbeitsverfahren, -bedingungen, -mittel   nehmen des UVT und ist in der Lage, diese hinsichtlich möglicher Gefährdungen zu beurteilen und
 und -aufgaben im Unternehmen              geeignete Schutzmaßnahmen abzuleiten.
 Forschungs- und Entwicklungsarbeiten      Sie kennt die Forschungs- und Entwicklungsarbeiten sowie Modellprojekte des UVT, anderer UVT
 und Modellprojekte des UVT, anderer       und der DGUV und kann diese ggf. kooperativ begleiten und im eigenen Kontext nutzen.
 UVT und der DGUV                          (Anmerkung: z. B. durch Seminar oder Hospitation).
 Spezifische gesetzliche Grundlagen        Sie kennt die Vorschriften und Informationen der UVT, die einschlägigen Vorschriften des Arbeits-
 der Prävention                            schutzrechts, die Regeln der Technik, die Grundzüge des Verfassungsrechts, des Sozialversiche-
                                           rungsrechts sowie des allgemeinen Verwaltungsrechts und ist in der Lage, diese bzw. deren
                                           Systematik anzuwenden.

 Verwaltungsverfahren im                   Sie kennt die Rechtsgrundlagen zu Verwaltungsverfahren im Rahmen der Anordnung und kann die-
 Rahmen der Anordnung                      se in konkreten Situationen (Fallbeispielen) anwenden.
                                           Sie ist in der Lage, die erforderlichen Verwaltungsverfahren im Rahmen der Überwachung adäquat
                                           und in Abstimmung mit dem UVT selbstständig durchzuführen.

 DGUV Vorschrift 1                         DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ als Maßstab ihres Handelns.
 Gefährdungs- und                          Sie kennt Gefährdungs- und Belastungsfaktoren und kann die damit jeweils verbundenen Risiken
 Belastungsfaktoren                        beurteilen.

 Arbeitsstoffe                             Sie ist in der Lage, Arbeitssysteme im Zusammenhang mit Arbeitsstoffen und ihren Auswirkungen
                                           zu analysieren, zu beurteilen und zu gestalten.
 Grundlagen der Risiko-                    Sie kennt die Grundlagen der Gefährdungsarten und der Risikobeurteilung und kann diese anwen-
 beurteilung an technischen                den.
 Arbeitsmitteln und                        (Hinweis für das Lehr-/Lernarrangement: praxisorientiert, exemplarisch)
 Betriebsanlagen                           Sie kennt die Grundlagen der verschiedenen Formen von Schutzmaßnahmen und deren Wirksam-
                                           keit und ist in der Lage, diese zu begründen und einzuleiten.
 Anforderungen an Maschinen, Geräte,       Alternative Kompetenzbeschreibung:
 Anlagen und                               Sie kennt die von technischen Arbeitsmitteln und Betriebsanlagen ausgehenden Gefahren und
 Fertigungsverfahren                       kann geeignete Schutzmaßnahmen vorschlagen.

                                           Sie kennt die Grundzüge der Bau- und Ausrüstungsvorschriften sowie der Umgangsbestimmungen
                                           und kann diese an Beispielen in Mitgliedsunternehmen des UVT anwenden. (= Schnittstelle zum
                                           UVT)
 Arbeitssysteme                            Sie kennt die Grundlagen der verschiedenen Arbeitssysteme und ihrer Vor- und Nachteile und
                                           ist in der Lage, diese zu analysieren, Arbeitssysteme zu verstehen und Gestaltungsalternativen
 Arbeitszeit- und Pausen-                  vorzuschlagen.
 gestaltung
                                           Sie kennt die Grundlagen von Arbeitszeitsystemen mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen und
                                           kann zu diesen in konkreten Fällen beurteilend und beratend Stellung nehmen.
                                           (Stellungnahme = Schnittstelle zum UVT)
 Entstehen/ Vermeiden von                  Sie kennt die Grundlagen zu Unfallursachen und zur Entstehung von arbeitsbedingten Gesund-
 Unfällen und arbeitsbedingten Gesund-     heitsgefahren sowie Präventionsmaßnahmen und -konzepten und kann sie hinsichtlich der Ver-
 heitsgefahren                             meidung von Unfällen und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren beurteilen.

 Grundlagen der Ergonomie                  Sie kennt die Grundlagen der Ergonomie und kann sie anwenden (evtl. auch als Schnittstelle zum
                                           UVT).

 Salutogenetische Grundlagen               Sie verfügt über die Grundlagen der Arbeitswissenschaft (z. B. Belastungs-Beanspruchungs-
                                           Modell), der betrieblichen Gesundheitsförderung und Konzepte zur Prävention arbeitsbedingter
                                           Gesundheitsgefahren und kann diese bei der Beurteilung und Gestaltung konkreter Anwendungs-
                                           situationen berücksichtigen. Dabei kennt sie auch die Zusammenhänge von spezifischen Maßnah-
                                           men der Personalentwicklung einerseits und dem Erhalt der individuellen gesundheitlichen Res-
                                           sourcen im Zusammenhang mit der Arbeit andererseits und kann entsprechende Vorschläge sach-
                                           gemäß begründen.
                                           (Anmerkung: Anwendung des Gelernten in Mitgliedsunternehmen des UVT = Schnittstelle zum
                                           UVT)
 Wiedereingliederung                       Sie kennt die Systeme der Wiedereingliederung leistungsgewandelter Beschäftigter und kann
                                           deren Berücksichtigung in geeigneten Situationen begründen.
                                           (UVT-spezifische Ausbildung, Anmerkung: z. B. durch Begleitung von Berufshelfern).

                                                                                                                                               9
Tabelle 3:
(Fortsetzung)

            AP-Teilkompetenzen                                                Kompetenzbeschreibungen
 Wirtschaftlichkeit und Evaluation,        Sie kennt die Grundlagen der Betriebswirtschaft unter den Aspekten Unternehmensorganisation,
 Statistik                                 wirtschaftliche und finanzielle Rahmenbedingungen im Unternehmen und berücksichtigt diese bei
                                           ihrem Vorgehen in konkreten Prüfungs- und Beratungssituationen.
                                           (Anwendung der Kenntnisse im Betrieb = Schnittstelle zum UVT)

                                           Sie kennt den Sinn und Zweck von Evaluation sowie verschiedene Methoden und die Grundlagen
                                           der arbeitsschutzrelevanten Statistik und kann sie einordnen und bei der eigenen Entscheidungs-
                                           begründung in konkreten Fällen sachgemäß nutzen.
                                           (Auswertung und Interpretieren = UVT-spezifische Ausbildung)
 Sicherheitstechnische und                 Sie kennt die Präventionsleistung und beispielhafte Angebote der UVT zur sicherheitstechnischen
 betriebsärztliche Betreuung               und betriebsärztlichen Betreuung sowie die DGUV Vorschrift 2. Sie kann diese anwenden und
                                           deren Systematik erklären.
 Zusammenwirken inner- und außer-          Sie kennt die Akteure und deren Aufgaben, kann das Zusammenwirken mit inner- und außer-
 betrieblicher Akteure bei der Umsetzung   betrieblichen Stellen, insbesondere mit der Betriebsvertretung und den für den Arbeitsschutz
 des Präventionsauftrages                  zuständigen staatlichen Stellen beschreiben und deren Zuständigkeiten bei eigenen Beratungen
                                           sowie Entscheidungen und Interventionen im Rahmen der Umsetzung des eigenes Präventions-
                                           auftrages angemessen berücksichtigen.
                                           (Anwendung der Kenntnisse = Schnittstelle zum UVT)
 Unternehmerpflichten                      Sie kennt die einschlägigen Rechtsvorschriften, welche die Unternehmerpflichten regeln und kann
 in der Prävention                         deren Umsetzung beurteilen.
                                           Sie kennt die einschlägigen Rechtsgrundlagen zu den Organisationspflichten des Unternehmers
                                           bei Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz und ist in der Lage, diese angemessen anzuwenden.
 Arbeitsschutzmanagement                   Sie kennt verschiedene Arten von Arbeitsschutzmanagementsystemen.

 Integration von Arbeitssicherheit und     Sie kann Konzepte der Integration von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in das betrieb-
 Gesundheitsschutz in das betriebliche     liche Management fachlich kompetent begründen und anwenden.
 Management                                (Soweit erforderlich: Beispielhafte Anwendung = Schnittstelle zum UVT)

 Konzepte der Arbeitsorganisation          Sie kennt Konzepte der Arbeitsorganisation (Aufbau- und Ablauforganisation) mit den jeweiligen
                                           Vor- und Nachteilen und kann konkrete Fälle entsprechend fachkompetent beurteilen und bewer-
                                           ten.
 GDA                                       Sie kennt die Ziele, Organisation und Arbeitsprogramme und Ergebnisse der GDA.
 Arbeitsmedizinische Grundlagen            Sie kennt die Grundlagen der Vorgehensweise, der Konzeption und Zielsetzung der Arbeitsmedizin
                                           und kann in konkreten Beratungs-, Beurteilungs- und Entscheidungssituationen die arbeitsmedi-
                                           zinischen Erfordernisse berücksichtigen.
 Leistungsvoraussetzungen                  Sie kennt Arten der menschlichen Leistungsvoraussetzungen (Leistungsfähigkeit, -bereitschaft)
 des Menschen                              und ist in der Lage, diese mit Arbeitsaufgaben (Belastungen, Beanspruchungen, Gefährdungen) in
                                           Verbindung zu setzen.

 Demografischer Wandel                     Sie ist in der Lage, lebensaltersabhängige gesundheitliche Belastbarkeiten sowie altersbeding-
                                           te Stärken und Einschränkungen mit ihrer demografiebedingten Zunahme zu erklären und auf die
                                           Schaffung entsprechend „passender“ Bedingungen an den Arbeitsplätzen hinzuwirken.

 Personalentwicklung                       Sie kennt die Zusammenhänge zwischen Personalentwicklung und Arbeitssicherheit und Gesund-
                                           heitsschutz und ist in der Lage, deren notwendige Verbindung gegenüber den betrieblich Verant-
                                           wortlichen zu erläutern.
 Grundlagen der Erwachsenenbildung         Sie hat ein Bildungsverständnis zur Durchführung von Qualifizierungsmaßnahmen .

                                                           Methodenkompetenz
 Konzeptionelle Fähigkeiten                Sie verfügt über die Fähigkeit, relevante Informationen zu analysieren, zu interpretieren sowie zu
                                           vernetzen und in Gesamtzusammenhänge zu stellen.
 Wissens- und                              Sie ist in der Lage, verlässliche Informationsquellen auszuwählen und bedarfsgerecht nutzbar zu
 Informationsmanagement                    machen.
 Dokumentationsmanagement                  Sie kann die eigene Arbeit akkurat, auch für andere nachvollziehbar und schlüssig dokumentieren.
 Gesprächsführung                          Sie ist in der Lage, Gespräche strukturiert planen, durchführen und auswerten zu können.
 Rhetorik                                  Sie kann eine Argumentationsstrategie aufbauen und sprachlich überzeugend in einer Vortrags-,
                                           Gesprächs- oder Konfliktsituation umsetzen.
 Präsentationsfähigkeit                    Sie verfügt über die notwendigen Fähigkeiten, Sachverhalte der Zielgruppe verständlich zu prä-
                                           sentieren.
 Planungs- und Organisations-              Sie kann angemessene, verständliche und realistische Pläne für eine effiziente Zielerreichung ent-
 fähigkeit – inkl. Zeit- und               wickeln.
 Ressourcenmanagement
 Lehr- und Lernmanagement                  Sie kann Methoden des Lernens, des Selbstlernens und Lehrens zielgruppen- und lernzielorien-
                                           tiert sowie kompetenzbildend anwenden.

10
AP-Teilkompetenzen                                             Kompetenzbeschreibungen
Grundlagen der                         Sie ist in der Lage, auf der Grundlage von Wirtschaftlichkeitsbetrachtung die eigenen Arbeiten und
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung         Projekte einzuschätzen.
Grundlagen der                         Sie kann Methoden der Öffentlichkeitsarbeit, der öffentlichen Kommunikation von Organisationen
Öffentlichkeitsarbeit                  und der Kampagnenarbeit strategisch anwenden.
Moderationsfähigkeit                   Sie kann durch Gespräche und entsprechenden Moderationsmethoden Gruppen durch folgende
                                       Prozesse begleiten: Beschreibung, Auswahl und Lösung eines oder mehrerer Probleme.
                                                          Sozialkompetenz
Team- und Kooperationsfähigkeit        Sie verfügt über die Bereitschaft, sich in Gruppen einzufügen, die Voraussetzungen für eine gu-
                                       te Zusammenarbeit und einen konstruktiven Beitrag zur gemeinsamen Zielerreichung zu schaffen.
                                       Dies bedeutet auch, sich und ihr Können im Sinne einer Gruppenaufgabe optimal einzubringen,
                                       ohne den Beitrag anderer zu beeinträchtigen.
Einfühlungsvermögen                    Sie ist in der Lage, sich in andere Menschen und in neue Situationen hineinzuversetzen, Bedürf-
                                       nisse anderer wahrzunehmen und angemessen zu reagieren. Dabei zeigt sie Respekt und Ver-
                                       ständnis für andere Personen sowie deren Einstellungen und Meinungen.
Kontakt- und Kommunikationsfähigkeit   Sie verfügt über die Fähigkeiten, mit allen am Prozess Beteiligten in Kontakt zu treten, einen Di-
                                       alog aufzubauen und aufrechtzuerhalten sowie eigene Standpunkte und Emotionen authentisch
                                       und glaubwürdig zu vermitteln. Sie ist in der Lage, ihr Anliegen in Wort und Schrift verständlich
                                       und eindeutig darzulegen und mitzuteilen.
Konfliktfähigkeit                      Sie ist in der Lage, Konflikte zu erkennen und den eigenen Anteil dabei zu reflektieren sowie aktiv
                                       zu einer Lösung beizutragen.
Kritikfähigkeit                        Sie kann Kritik in sachlicher Weise äußern, ohne dabei abwertend, persönlich oder verletzend zu
                                       sein. Gleichzeitig ist sie in der Lage, Kritik am eigenen Verhalten, Handlungen und der eigenen
                                       Leistung anzunehmen, selbstkritisch zu prüfen und erforderliche Veränderungen einzuleiten.
Entscheidungsfähigkeit                 Sie verfügt über die Fähigkeit, angemessen, vernünftig und zeitlich richtig Entscheidungen zu tref-
                                       fen und dafür die Verantwortung zu übernehmen.
Delegationsfähigkeit                   Sie ist bereit und in der Lage, Aufgaben, die von anderen eigenverantwortlich erledigt werden kön-
                                       nen, an diese zu delegieren.
                                                        Personalkompetenz
Emotionale Belastbarkeit               Sie ist in der Lage, in emotional belastenden Situationen mit sich selbst und mit anderen ange-
                                       messen umzugehen.
Selbstreflexion                        Sie ist in der Lage, sich und das eigene Verhalten zu hinterfragen.
Loyalität                              Sie kann die Aufgaben der AP und die der UVTen glaubwürdig vertreten.
Offenheit für neue Erfahrungen         Sie ist in der Lage, neuen Situationen unvoreingenommen zu begegnen und offen für neue Erfah-
                                       rungen zu sein.
Fortbildungsbereitschaft               Sie ist bereit und in der Lage, die eigene Weiterbildung und Kompetenzentwicklung kontinuierlich
                                       voranzutreiben.
Begeisterungsfähigkeit                 Sie ist in der Lage, sich und andere für eine Sache zu begeistern.

                                                                                                                                             11
1.1.4 Eingangskompetenzen                                           legen, um ihre Befähigung für die Tätigkeit als Aufsichtsperson
                                                                    nachzuweisen (§ 18 Abs. 2 Satz 1 SGB VII). Die Unfallversiche-
Die Prüfungsordnung legt Kriterien für die Vorbildung fest,         rungsträger haben zu diesem Zweck eine Prüfungsordnung
die die Aufsichtsperson im Vorbereitungsdienst (AP i. V.)           erlassen. Die Prüfungsordnung regelt die Voraussetzungen
mitbringen muss:                                                    und das Verfahren für die Erteilung des Befähigungsnachwei-
                                                                    ses nach § 18 Abs. 2 SGB VII.
• ein abgeschlossenes Hochschul- oder Fachhochschul-
     studium an einer staatlichen oder staatlich anerkannten        Die Prüfungsordnung I regelt die Prüfungsvoraussetzungen
     Einrichtung in den Bereichen Ingenieurwissenschaften,          und das Prüfungsverfahren für Aufsichtspersonen mit Hoch-
     Naturwissenschaften oder einer dem zukünftigen Einsatz-        schulqualifikation (AP I). Die AP I kann und soll als Generalist
     bereich entsprechenden Fachrichtung und                        in allen Bereichen tätig werden.

• praktische betriebliche Kenntnisse, die durch eine mindes-        Zulassungsbedingungen zur Prüfung sind u. a. jeweils festge-
     tens zweijährige Vollzeittätigkeit, die eine Vorbildung ent-   legte Vorbildungen und die erfolgreiche Absolvierung der Vor-
     sprechend eines o. g. Studiums voraussetzt, erworben wur-      bereitungszeit.
     den und die dem späteren Tätigwerden als Aufsichtsperson
     förderlich sind                                                Die Prüfung gliedert sich in einen schriftlichen und einen
                                                                    anschließenden praktischen und mündlichen Teil. Der schrift-
Entsprechend finden sich heute Aufsichtspersonen in der Aus-        liche Teil der Prüfung besteht aus einer Ausarbeitung über
bildung, die einen Hochschulabschluss haben in Ingenieurwis-        ein Thema zu Fragen der Prävention. Die zulässige Bearbei-
senschaften (Maschinenbau, Bauingenieurwesen, Elektrotech-          tungsdauer beträgt sechs Wochen. Der praktische Teil der
nik u. a.), Architektur, Sicherheitstechnik, Biologie, Chemie,      Prüfung besteht aus der Besichtigung (Praxiserprobung) in
Psychologie, Medizin, Gesundheitswesen, Sportwissenschaf-           einem Unternehmen, für das der Unfallversicherungsträger
ten, Pädagogik u. a.                                                zuständig ist. Der mündliche Teil der Prüfung setzt sich aus
                                                                    einem Vortrag (Präsentation) und einem dreiteiligen Prüfungs-
Die Fachkompetenzen der Aufsichtspersonen variieren bei             gespräch zusammen. Der Vortrag behandelt Aufgaben der
Beginn der Ausbildung. Die Spanne reicht von (berufserfahre-        Unfallversicherung. Die Vortragszeit soll zehn Minuten nicht
nen) Sicherheitsingenieuren, Arbeitsmedizinern, Arbeits-,           überschreiten. Das Prüfungsgespräch wird von den drei
Betriebs- und Organisationspsychologen, Ergonomen, Arbeits-         Prüfern des Prüfungsausschusses geführt; sie teilen sich
wissenschaftlern mit ausgeprägter Fachkompetenz bis hin zu          inhaltlich und zeitlich die Prüfungsgebiete. Der praktische
den APen i. V. ohne spezifische Fachkompetenzen.                    und der mündliche Teil werden zusammen an einem Tag durch-
                                                                    geführt.
Nicht alle Kompetenzen, die im Kompetenzprofil (Tabelle 3) auf-
geführt sind, können im Rahmen der Ausbildung zur Aufsichts-        Die Prüfung orientiert sich an der Tätigkeit der Aufsichtsperson
person erworben oder verändert bzw. erweitert werden. Insbe-        und an ihrer Ausbildung.
sondere bei den personalen und sozialen Kompetenzen liegen
Ausprägungen von Teilkompetenzen vor, die im Erwachsenen-           1.1.6 Lebenslanges Lernen
alter bereits weitgehend gefestigt sind und deshalb nur mit
besonderen didaktischen Anstrengungen nachholend ent-               Die Ausbildung der Aufsichtsperson erhebt den Anspruch,
wickelt werden können. Es wird deshalb empfohlen, bereits bei       die Kompetenzen in Umfang und Tiefe soweit zu vermitteln,
der Personalauswahl und -einstellung das vorhandene Kompe-          dass die Aufsichtsperson nach Abschluss der Ausbildung
tenzniveau zu berücksichtigen. Dabei sollten die Eingangskom-       ihrer Generalistenrolle gerecht wird. In der Ausbildung geht
petenzen der zukünftigen AP i. V. auch bereits dahingehend          es um die Entwicklung klar definierter Handlungskompe-
überprüft werden, ob diese für die Tätigkeit einer Aufsichtsper-    tenzen auf der Grundlage eines branchenübergreifenden
son geeignet erscheinen.                                            Curriculums. Nach der Ausbildung ist ein Prozess zu initiieren,
                                                                    der es der Aufsichtsperson ermöglicht, systematisch und an-
Hierfür wurde ein über alle UVT gültiges Eingangskompetenz-         forderungsgerecht die Kompetenzen erhalten, aktualisieren
profil (Kompetenz-Ist) der Aufsichtsperson beschrieben, das         und weitere Handlungskompetenzen im Sinne von Speziali-
bereits bei der Einstellung zur Ausbildung vorliegen sollte und     sierung und/oder Erweiterung erwerben zu können. Der Pro-
mit geeigneten Methoden und Verfahren überprüft werden              zess des lebenslangen Lernens wird damit zu einer grund-
kann. Dieses Kompetenzprofil ermöglicht es zudem, die zu-           legenden Anforderung an die Aufsichtsperson, sich den
künftige Aufsichtsperson aktiv an ihrer eigenen Kompetenzent-       kontinuierlichen Veränderungen der Arbeitswelt erfolgreich
wicklung teilhaben zu lassen (vgl. Didaktische Leitlinien).         stellen und für das Präventionsverständnis und die Präven-
                                                                    tionsleistungen des Unfallversicherungsträgers werben
Tabelle 4 zeigt, welche Ausprägungen die Teilkompetenzen der        zu können. Damit erlangt die Lernbiografie einer Aufsichts-
einzelnen Kompetenzfelder zu Beginn der Ausbildung haben            person einen besonderen Stellenwert. Das Bestreben, eine
sollten.                                                            stetige Erweiterung der Handlungskompetenz der Aufsichts-
                                                                    person zu ermöglichen, steht somit im Fokus der Potenzial-
1.1.5 Prüfung                                                       förderung durch den Unfallversicherungsträger und fordert
                                                                    von diesem, die Entwicklung und Umsetzung einer bedarfs-
Jede zunächst in Vorbereitung eingestellte Aufsichtsperson          und zielgruppenspezifischen Lernkonzeption zum lebens-
(AP i. V.) hat vor der endgültigen Anstellung eine Prüfung abzu-    langen Lernen der Aufsichtsperson.

12
Tabelle 4:
Eingangskompetenzen

                                         Teilkompetenzen                                     Kompetenz-Ist zu Beginn der Ausbildung
                                                                                                    (Eingangsqualifikation)
   Kompetenzfeld

                                                                        Kann nicht voraus-      Kann in der            Kann                Wird
                                                                         gesetzt werden        angestrebten        vorausgesetzt       vorausgesetzt
                                                                                                Ausprägung            werden
                                                                                                i. d. R. nicht
                                                                                               vorausgesetzt
                                                                                                   werden
 kompetenz
   Fach

                       alle in Tabelle 3 aufgeführten Teilkompetenzen           X

                       Konzeptionelle Fähigkeiten                                                                                             X
                       Wissens- und Informationsmanagement                                           X
                       Dokumentationsmanagement                                                      X
                       Gesprächsführung                                                              X
   Methodenkompetenz

                       Rhetorik                                                                      X
                       Präsentationsfähigkeit                                                        X
                       Planungs- und Organisationsfähigkeit –
                                                                                                     X
                       inkl. Zeit- und Ressourcenmanagement
                                                                                                    X                    X
                       Lehr- und Lernmanagement
                                                                                             (Lehrmanagement)    (Lernmanagement)
                       Grundlagen der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung                                 X
                       Grundlagen der Öffentlichkeitsarbeit                     X
                       Moderationsfähigkeit                                     X
                       Team- und Kooperationsfähigkeit                                               X
                       Einfühlungsvermögen                                                                                                    X
   Sozialkompetenz

                                                                                                     X
                                                                                                                                              X
                       Kontakt- und Kommunikationsfähigkeit                                  (Kommunikations-
                                                                                                                                      (Kontaktfähigkeit)
                                                                                                 fähigkeit)
                       Konfliktfähigkeit                                                                                 X
                       Kritikfähigkeit                                                                                                        X
                       Entscheidungsfähigkeit                                                                            X
                       Delegationsfähigkeit                                                                              X
                       Emotionale Belastbarkeit                                                                                               X
   Personalkompetenz

                       Selbstreflexion                                                                                                        X
                       Loyalität                                                                                                              X
                       Offenheit für neue Erfahrungen                                                                                         X
                       Fortbildungsbereitschaft                                                                                               X
                       Begeisterungsfähigkeit                                                                                                 X

                                                                                                                                                       13
1.2 Leitlinien für die Ausbildung                                 Leitlinie 6 – Didaktische Leitlinien

Die Leitlinien bilden die Basis für die Weiterentwicklung der     Grundlagen des erwachsenengerechten didaktischen Konzepts
Ausbildung für Aufsichtspersonen. Sie umfassen die wesent-        sind auf die Arbeitswelt bezogene Vorgehensweise, Kompe-
lichen Grundlagenpapiere, die bei der Entwicklung der Ausbil-     tenzorientierung, aktiver, vom Lernenden selbstgesteuer-
dung zu berücksichtigen sind (Anhang 2).                          ter Prozess des Lernens, selbstverantwortliches Lernen.
                                                                  Das didaktische Konzept wird mit einem „Blended Learning
Leitlinie 1 – Gesetzlicher Auftrag (SGB VII)                      System“ umgesetzt.

Die gesetzlichen Aufgaben und Befugnisse der Aufsichts-           Leitlinie 7 – Qualitätsrahmenmodell
personen sind in den §§ 17 und 19 SGB VII geregelt. Als Auf-
sichtsperson darf nur beschäftigt werden, wer seine Befähi-       Die Ausbildung unterliegt einer kontinuierlichen Qualitäts-
gung durch eine Prüfung nachgewiesen hat (§ 18 Abs. 2 Satz 1      sicherung auf der Grundlage des Qualitätsrahmenmodells für
SGB VII).                                                         die Präventionsleistung Qualifizierung.

Leitlinie 2 – Prüfungsordnung                                     1.3 Ziele und Eckpunkte der Ausbildung

Die Mitgliederversammlung 2/2009 der DGUV hat auf ihrer Sit-      Es ist das Ziel der Ausbildung, dass die Aufsichtsperson das
zung am 26./27. November 2009 sowohl dem Entwurf der Mus-         im Berufsrollenverständnis vorgesehene Kompetenzprofil
ter-Prüfungsordnung I für Aufsichtspersonen mit Hochschul-        nachhaltig entwickelt und sie dadurch zur Ausübung der
qualifikation als auch der Muster-Prüfungsordnung II für Auf-     Generalistenrolle wie auch zur Spezialisierung befähigt wird.
sichtspersonen mit Meister-/Technikerqualifikation zuge-          Die Handlungskompetenz der Aufsichtsperson soll auf Basis
stimmt und empfohlen, sie zeitnah zu beschließen und in Kraft     eines geeigneten erwachsenen-didaktischen Ansatzes weiter-
zu setzen. Die Muster-Prüfungsordnung I ist zum aktuellen         entwickelt und durch lebenslanges Lernen unterstützt und
Stand (Dezember 2011) von den meisten Mitgliedern der DGUV        gefördert werden. Die gesamte AP-Qualifizierung setzt sich
umgesetzt und in Kraft gesetzt worden. Die Umsetzung der          zusammen aus der Ausbildungs- bzw. Vorbereitungszeit
Muster-Prüfungsordnung II erfolgt nur für einen eingeschränk-     sowie der sich daran anschließenden Weiterbildung. Die
ten Anwendungsbereich.                                            Ausbildungs- bzw. Vorbereitungszeit ist unterteilt in

Leitlinie 3 – Berufsrollenverständnis                             • die trägerspezifische Ausbildung (innerhalb des UVT,
                                                                    praktische Anwendung der trägerübergreifenden Aus-
Die Berufsrollenverständnisse der Aufsichtspersonen                 bildungsinhalte) und
(AP I/AP II) spiegeln wider, welche Anforderungen die tägliche
Präventionspraxis stellt und welche Fähigkeiten und Kompe-        • die trägerübergreifende Ausbildung (modularer Aufbau).
tenzen sowohl in fachlicher als auch in methodischer und
sozialer Hinsicht erforderlich sind, um als Aufsichtsperson den   Dabei wird in der trägerübergreifenden Ausbildung unterschie-
aus dem gesetzlichen Präventionsauftrag resultierenden Auf-       den in einen generellen Teil, der Pflicht für alle ist, sowie einen
gaben gerecht werden zu können. Durch die Inbezugnahme in         spezifischen Teil, der als sog. Wahlpflicht angeboten wird.
der jeweiligen Prüfungsordnung (PO I/PO II) werden sie zum        Der Schwerpunkt der Ausbildung zur Aufsichtsperson wird auf
Satzungsrecht und bilden den Rahmen für die Ausbildung und        die betriebliche Praxis beim UVT ausgerichtet, d. h., der über-
für die Prüfung.                                                  wiegende Teil der Ausbildung wird beim UVT liegen. Das in den
                                                                  Präsenzphasen in der trägerübergreifenden Ausbildung erwor-
Leitlinie 4 – Positionspapier Prävention                          bene theoretische Wissen muss beim UVT zeitnah in der Praxis
                                                                  Anwendung finden. Die Dauer der Präsenzphasen für Pflicht-
Vorausschauend präventiv handeln, um nachhaltig zu wirken –       und Wahlpflichtseminare der Grundausbildung wird so gering
dieser Grundsatz ist handlungsleitend für die Präambel und die    wie möglich gehalten.
elf Leitsätze des Positionspapiers „Prävention lohnt sich“ der
Selbstverwaltung der gesetzlichen Unfallversicherung. Das         Die Inhalte der AP-Ausbildung werden in den Prozess des
Positionspapier ist am 1. Dezember 2008 in Kraft getreten. Es     lebenslangen Lernens für die jetzigen Aufsichtspersonen der
bildet seitdem das gemeinsame grundlegende Präventions-           UVT integriert Mittels Lernerfolgskontrollen werden die erwor-
verständnis der gewerblichen und öffentlichen Unfallversiche-     benen Kompetenzen sowohl der trägerübergreifenden als auch
rungsträger ab.                                                   der trägerspezifischen Ausbildung überprüft. Hospitationen
                                                                  werden ein wichtiger Bestandteil der trägerspezifischen Ausbil-
Leitlinie 5 – Präventionsleistungen                               dung sein.

Der „Katalog der Präventionsleistungen“ gibt eine Übersicht       Es besteht für die UVT auch weiterhin die Option, die Sifa-
über Präventionsleistungen der Unfallversicherungsträger          Ausbildung vollständig zu integrieren.
(UVT). Diese Leistungen werden von den Präventionsbereichen
gesteuert. Der Katalog soll als Rahmenkonzept dienen, das         Die Aufsichtsperson soll Verständnis für die Rolle und das Han-
Transparenz hinsichtlich der durch die UVT im Bereich Präven-     deln der Sifa erwerben, die Handlungskompetenz der Sifa ist
tion erbrachten Leistungen schafft (aktueller Stand vom           aber nicht Ziel der AP-Ausbildung.
April 2009).

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