ARBEITSHILFE W P AHLEN ZUM FARRGEMEINDERAT - Kirche wählen

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      FAQ

WAHLEN ZUM PFARRGEMEINDERAT   6. - 7. NOVEMBER 2021

ARBEITSHILFE
Herausgeber   Bistum Essen
Kontakt       Anja Petrick
              Telefon 0201 2204-499
              anjapetrick@bistum-essen.de
Gestaltung    Mues + Schrewe GmbH
Layout        Vera Hölter
Liebe Engagierte in unseren Pfarreien,
VORWORTE                                            liebe Schwestern und Brüder,
ZU DEN WAHLEN                                       Sie halten die Arbeitshilfe zur diesjährigen Wahl
                                                    des Pfarrgemeinderates in den Händen. Der Pfarr-
2021                                                gemeinderat als Beratungs- und Mitentscheidungs-
                                                    gremium war und ist eine wichtige Basis für die
                                                    demokratische legitimierte Mitverantwortung der
                                                    Gläubigen bei pastoralen Entscheidungen in der
                                                    Pfarrei. Die neue Satzung und die Wahlordnung
                                                    möchten eine gute Partizipation und ein gutes
                                                    Miteinander zwischen den Ehrenamtlichen und
                                                    Hauptberuflichen stärken.

                                                    Zwischen 2015 und 2018 haben die Pfarreien in
Liebe ehrenamtlich Engagierte,                      unserem Bistum ihr Votum zur Entwicklung der
                                                    Pfarrei abgegeben. Der Bischof hat die Voten be-
wir stehen vor der PGR-Wahl im November und         stätigt. In den Voten werden Prozesse bis 2030
es liegt in Ihrer Hand, diese zu organisieren.      beschrieben, die vieles verändern werden. Daher
Die Pfarrgemeinderäte sind eine der wichtigen       bedarf es Menschen, die sich mit ihren Ideen ein-
Säulen unseres Diözesanrates und damit sind         bringen, Verantwortung übernehmen, diese an-
wir alle Teil des Diözesanrates der katholischen    stehenden Prozesse mitgestalten für die Kirche
Frauen und Männer im Bistum Essen.                  vor Ort und auf der gesamten Pfarreiebene.
Wir sind das oberste Laiengremium im Bistum und
gleichzeitig alle Profis in dem was wir tun.        Als Christen sind wir überzeugt, dass jede und
                                                    jeder mit Gaben und Fähigkeiten ausgestattet ist,
Die krisenhafte Situation, in der unsere Kirche     die sie und er in das Pfarreileben, z.B. auch in die
steckt, und vor allem auch die Pandemie mit ihren   Teams in pastoralen Handlungsfeldern, einbringen.
Auswirkungen und ständig wechselnden Bestim-        So wird das Pfarreileben vielfältig mitgestaltet.
mungen und Beschränkungen machen Ihren              Der PGR vernetzt die Aktivitäten dieser Teams vor
Einsatz nicht leichter. Besonders Neuwahlen sind    Ort und soll die Teams in pastoralen Handlungs-
in diesen Zeiten eine Herausforderung.              feldern in ihrem Engagement konzeptionell, kreativ
                                                    und kommunikativ fördern und unterstützen.
Wir wünschen Ihnen viel Kreativität, Kraft, Über-
zeugung, aber auch Freude und Begeisterung,         Für diese Arbeit im PGR braucht es die Bereit-
um diese Aufgabe zu stemmen. Gleichzeitig           schaft, sich Gedanken über die Zukunft der Pfarrei
wünschen wir Ihnen, dass sich in allen Pfarreien    zu machen:
und Gemeinden Menschen finden werden,               ! die Pfarrei durch die eigenen Talente und Fähig-
die bereit sind Verantwortung zu übernehmen und       keiten zu bereichern
Freude daran haben unsere Kirche und Gesell-        ! Zeit und Energie sich für die Zukunft der Pfarrei
schaft mitzugestalten.                                zu engagieren
                                                    ! die je eigene Berufung als Christ*in in der Pfarrei
Im Nachgang freuen wir uns auf die gemeinsame         zu entdecken und zu leben
Arbeit in unserem Bistum, um Kirche auch weiter-
hin sichtbar zu machen und unsere Standpunkte,      Und das alles,
Wünsche und Ideen einzubringen.                     - weil wir gemeinsam Kirche sind.
                                                    - weil es unsere Kirche ist.
Das Motto „Gemeinsam sind wir Kirche - es ist       - weil uns die Kirche nicht egal ist.
unsere Kirche“ macht deutlich, dass sich der        - weil es ohne uns nicht geht.
Einsatz lohnt und es jede und jeden braucht, um
Kirche zu gestalten und lebendig zu machen.         Ich danke für die Bereitschaft, sich als Kandida-
                                                    tin/Kandidat zur Verfügung zu stellen, Ihre Fähig-
Von Herzen gutes Gelingen.                          keiten zur Verfügung zu stellen, Mitverantwortung
                                                    zu übernehmen und die Aufgaben, die in Ihrer
Björn Krause und Klaudia Rudersdorf                 Pfarrei anstehen, anzugehen. Dazu wünsche ich
Diözesanratsvorsitzende                             Ihnen Gottes reichen Segen!!

                                                    Mit frohen Grüßen
                                                    Ihr
                                                    Dr. Michael Dörnemann
                                                    Dezernent

                                                                                                            3
INHALT

    VORWORT ..........................................................................................................................................      3

    ZEITPLAN FÜR DIE PFARRGEMEINDERATSWAHLEN IM BISTUM ESSEN .................................                                                              5

    WERBUNG: OHNE WÄHLERINNEN UND WÄHLER KEINE WAHL ................................................                                                        6

    HINWEISE ZU DEN PHASEN UND FORMULAREN FÜR DIE PGR-WAHLEN IM BISTUM ESSEN                                                                                7

    PHASE 1             WERBUNG DER KANDIDATINNEN UND KANDIDATEN ...........................................                                              8, 9
    + Formular:         Wahlvorschlag des Wahlausschusses - Vorläufige Kandidatenliste gemäß § 7,3a
    + Formular:         Wahlvorschlag des Wahlausschusses - Vorläufige Kandidatenliste gemäß § 7,3b
    + Formular:         Einverständniserklärung Kopiervorlage
    + Formular:         Einverständniserklärung
    + Formular:         Unsere Kandidatinnen und Kandidaten - Endgültige Kandidatenliste gemäß § 7,3a
    + Formular:         Unsere Kandidatinnen und Kandidaten - Endgültige Kandidatenliste gemäß § 7,3b

    PHASE 2             VOR DER WAHL ..........................................................................................................          10,11
    + Formular:         Antrag auf Ausstellung eines Briefwahlscheines
    + Formular:         Antrag auf Ausstellung eines Briefwahlscheines Kopiervorlage
    + Formular:         Briefwahlschein
    + Formular:         Antrag auf Wahl in einer anderen Gemeinde

    PHASE 3             DURCHFÜHRUNG DER WAHL ....................................................................................                       12,13
    + Formular:         Stimmzettel zur Pfarrgemeinderatswahl Kopiervorlage gemäß § 7,3a
    + Formular:         Stimmzettel zur Pfarrgemeinderatswahl Kopiervorlage gemäß § 7,3b
    + Formular:         Stimmzettel zur Pfarrgemeinderatswahl gemäß § 7,3a
    + Formular:         Stimmzettel zur Pfarrgemeinderatswahl gemäß § 7,3b
    + Schild:           Hinweise zur Durchführung der Wahl

    PHASE 4             NACH DER WAHL .......................................................................................................            14-17
    + Formular:         Wahlniederschrift
    + Formular:         Kurzmitteilung über das Wahlergebnis
    + Formular:         So haben wir gewählt - Bekanntgabe des Wahlergebnisses
    + Formular:         Unser neuer Pfarrgemeinderat - Zusammensetzung des Pfarrgemeinderates
    + Formular:         Bekanntgabe der endgültigen Zusammensetzung des Pfarrgemeinderates

    SATZUNG MIT KOMMENTAR FÜR DIE PFARRGEMEINDERÄTE IM BISTUM ESSEN ..................                                                                   18-21

    VERORDNUNG ÜBER DIE KOOPERATION VON PFARRGEMEINDERAT / KIRCHENVORSTAND                                                                                 22

    BILDUNG DER TEAMS IN PASTORALEN HANDLUNGSFELDERN ...............................................                                                       23

    MUSTERBEISPIEL LEITLINIE FÜR TEAMS IN PASTORALENHANDLUNGSFELDERN ...............                                                                       24

    FRAGEN UND ANTWORTEN ZUR NEUEN SATZUNG FÜR DIE PFARRGEMEINDERÄTE ...........                                                                         25-27

    MUSTERGESCHÄFTSORDNUNG FÜR PFARRGEMEINDERÄTE IM BISTUM ESSEN ................                                                                        28,29

    WAHLORDNUNG ................................................................................................................................         30-34

    WAHLPLAKATE ..................................................................................................................................         36

4
ZEITPLAN FÜR DIE WAHLEN ZUM
PFARRGEMEINDERAT UND ZUM
KIRCHENVORSTAND IM BISTUM ESSEN
Wochen
vor/nach                                                                                                              Status
der Wahl                                                   Sommerferien enden am 17.08.21
                   10   bis Sonntag, 29.08.21
AUGUST/SEPTEMBER

                        + Berufung des Wahlausschusses (§ 6,1 WahlO)
                   9    bis Sonntag, 05.09.21
                        + Konstituierung des Wahlausschusses (§ 7,a WahlO)
                   6    bis Sonntag, 26.09.21
                        + Offenlegung des Wahlvorschlags durch den Wahlausschuss (§ 9,3 WahlO)
                        + ggf. Einladung zur Gemeindeversammlung durch den Wahlausschuss (§ 10,1 WahlO)
                   4    bis Sonntag, 10.10.21
                        + ggf. Pfarr- oder Gemeindeversammlung mit Vorstellung der Kandidatinnen
                          und Kandidaten (§ 10,1 WahlO)
                        + Möglichkeit der Einschreibung in die Wahlberechtigtenliste einer anderen Pfarrei bzw. in
                         einem anderen Wahlbezirk (§ 5,2 WahlO)
                                                       Herbstferien 11.10.21 – 23.10.21
                   3    bis Sonntag, 17.10.21
OKTOBER

                        + Ende der Offenlegungsfrist der Wahlvorschläge (§ 9,5 WahlO)
                   2    bis Sonntag, 24.10.21
                        + Veröffentlichung der endgültigen Liste der Kandidatinnen und Kandidaten (§ 12,1 WahlO)
                        + Einladung zur Wahl (§ 13,2)
                   1    bis Sonntag, 31.10.21
                        + Ende der Beantragungsfrist der Briefwahlunterlagen (§ 17,1 WahlO)
                        + Zustellung der Briefwahlunterlagen bis Mittwoch vor der Wahl, damit die Möglichkeit einer
                          Rücksendung bis zum Wahltag gesichert ist

                        Samstag, 6. und Sonntag, 7. November 2021 - Wahlen (Zeitgleich finden die KV-Wahlen statt!)
                         Nach Schluss der Abstimmung werden die Briefwahlumschläge und die gefalteten Wahlzettel
                                                  geöffnet und gezählt (§ 18,1 WahlO)
NOVEMBER

                        + Bekanntgabe des Wahlergebnisses im Wahlraum (§ 18,11 WahlO)
                   1    unverzüglich aber spätestens bis Sonntag, 14.11.21
                        + Öffentliche Bekanntgabe der Wahlergebnisse (§ 19,4 WahlO)
                   2    bis Sonntag, 21.11.21
                        + Ende der Einspruchsfrist (§ 20,1 WahlO)
                   6    bis spätestens Sonntag, 19.12.21
DEZEMBER

                        + Konstituierende Sitzung des Pfarrgemeinderats (§ 9,1 Satzung und §21,1 WahlO)
                        + Wahl des / der Vorsitzenden und Vorstandes (§ 9,1 Satzung)
                   7    bis Sonntag, 26.12.21
                        + Veröffentlichung der Namen der PGR-Mitglieder und des Vorstands (§ 21,1 WahlO)
                   9    bis Sonntag, 9. Januar 2022
JANUAR

                        + Mitteilung über Verlauf der Wahl (Wahlbericht) und Zusammensetzung des Pfarrgemeinderats
                          (§ 21,2 WahlO)

                                                                                                                               5
WERBUNG: OHNE WÄHLERINNEN
    UND WÄHLER KEINE WAHL
    Je näher die Wahl rückt, desto mehr sollte               + Wahl-Einladung in Form eines persönlichen Rund-
    auch der zweite Schwerpunkt der Öffentlich-                briefs des/der PGR und/oder GR-Vorsitzenden
    keitsarbeit in den Mittelpunkt rücken,                     und/oder des Pfarrers an alle Gemeindemitglie-
    nämlich das Bemühen, eine möglichst hohe                   der.
    Wahlbeteiligung zu erreichen.                            + Briefwahlunterlagen als Beilage im Pfarrbrief
    Ohne Wählerinnen und Wähler keine Wahl – eigent-         + Info-Stand zur Wahl auf dem Gemeindefest oder
    lich eine Binsenweisheit. Zudem kann die Arbeit des        anderen Festen im Jahresverlauf am besten mit
    Gremiums erst dann wirklich Frucht bringen, wenn           einem oder zwei „Roll-ups“
    sie in der Pfarrgemeinde einen entsprechenden            + persönliche Information von Gruppen, Verbänden
    Rückhalt findet. Und dieser Rückhalt lässt sich zu-        und Vereinen in den Gemeinden.
    mindest auch daran messen, welches Interesse die
    Gemeindemitglieder der Wahl des neuen Pfarrge-           Hinweise zur Gestaltung von Flyern,
    meinderates und der Bildung von Teams in pastora-        Postkarten, Plakaten usw.
    len Handlungsfeldern entgegenbringen.                    Damit Flyer, Plakate, Internetauftritte oder auch Bei-
    Es ist deshalb die Aufgabe einer engagierten Öffent-     lagen im Pfarrbrief bzw. in der lokalen Tageszeitung
    lichkeitsarbeit, möglichst viele Katholikinnen und       die nötige Beachtung finden, müssen sie möglichst
    Katholiken auf die anstehende Wahl aufmerksam zu         ansprechend und effektiv aufgemacht sein.
    machen und – wo noch nicht vorhanden – das nötige        + möglichst prägnante und pfiffige Aussagen
    Interesse zu wecken.                                     + wenige Schwerpunkte (denn weniger ist mehr)
                                                             + Informationen interessant aufbereiten (allzu sach-
    Hierzu stehen in der heutigen Medienlandschaft              liche und trockene Texte langweilen)
    vielfältige Möglichkeiten zur Verfügung:                 + übersichtliche Gestaltung (d .h. nicht zu viel Text im
    + Beilagen oder Sonderseiten im Pfarrbrief, u. U. eine      Verhältnis zur Gesamtfläche)
      „Extra-Wahl-Zeitung“                                   + Bild oder Grafik als Blickfang
    + eigener Internetauftritt zur PGR-Wahl bzw. eigene      + Hervorhebung der zentralen Aussage
      Webseiten auf vorhandenen Homepages
    + Erstellung eines Wahl-Newsletters                      Örtliche Presse und Medien
    + Pressemitteilungen bzw. Artikel und Berichte für       oder auch eine Internet-Seite !?
      die lokale Presse                                      Neben den „traditionellen“ Medien wie örtlicher
    + Postkarten mit Wahlaufruf und Wahlwerbung, die         Presse (inbesonderer der gratis Wochenzeitungen)
      z. B. gratis auch in Restaurants und Kneipen aus-      bzw. lokalem Rundfunk oder auch dem Fernsehen,
      gelegt werden können                                   (hier auch zunehmend lokal) gehört heute das Inter-
    + Oder verschicken Sie doch mal ganz bewusst eine        net sowie die sozialen Netzwerke zum Standard der
      Postkarte an einen möglichen Kandidaten / eine         Kommunikation und der Informationsvermittlung.
      Kandidatin. Auch eignet sich die passende Post-        Warum also nicht eine Internet-Seite zur Pfarrge-
      karte zum Aufruf, sich an der Wahl aktiv zu be-        meinderatswahl? Oder gar einen Auftritt bei Face-
      teiligen.                                              book und ähnlichen sozialen Netzwerken?
    + Plakate in Schaukästen und an zentralen Stellen        Vor diesem Hintergrund kann eine entsprechende
      in der Gemeinde, z. B. in Geschäften, Bankfilialen,    Internet-Seite zur PGR-Wahl mit Informationen über
      Vereins- und Jugendheimen, Kindergärten oder           die Kandidaten und Kandidatinnen (hier müssen Sie
      auch an Bushaltestellen                                im Vorfeld deren Einverständnis einholen), über
    + Plakatwände im Ort anmieten und selbst gestalten       Schwerpunkte und Ziele der Pfarrgemeinderatsar-
      sowie zu deren Erstellung die örtliche Medien ein-     beit, über anstehende Aufgaben, den Wahltermin,
      laden                                                  die Bildung von Teams in pastoralen Handlungsfel-
    + Aufstellung von „Roll-ups“ zur Wahl in den Kirchen     dern und vieles mehr eine überaus zweckmäßige
    + Beiträge der Kirchenredaktionen bei lokalen Rund-      und zeitgemäße Form der Öffentlichkeitsarbeit dar-
      funk- oder Fernsehsendern oder selbst Beiträge         stellen.
      produzieren (mit Hilfe der Bildungswerke)              Materialien und Links für den Aufbau einer solchen
    + interessante Videos drehen, die dann z. B. in You-     Seite sind auf der offiziellen Webseite der fünf NRW
      tube eingestellt werden können und für die Wahl        (Erz-)Bistümer zur PGR-Wahl 2021 zu finden:
      bzw. für Kandidatinnen und Kandidaten werben            www.kirche-waehlen.de
    + Info-Abende (evtl. in Zusammenarbeit mit Mitar-        Viele Hilfen zur eigenen Öffentlichkeitsarbeit allge-
      beiter/-innen der katholischen Erwachsenenbildung      mein sowie für die Anforderungen der Pfarrgemein-
    + Predigten, Hinweise und Wahl-Informationen in den      deratswahl finden sie auch auf der Seite www. pfarr-
      Gottesdiensten der Gemeinden                           briefservice.de.

6
HINWEISE ZU DEN PHASEN UND
FORMULAREN FÜR DIE PGR-WAHLEN
IM BISTUM ESSEN

Dezernat 1 - Pastoral
Abteilung 1 - Gemeinschaft und Diakonie
Pfarrgemeinderäte

IN DIESER ARBEITSHILFE FINDEN SIE:

Einen Zeitplan, in dem die Fristen eingetragen sind, die sich für die ein-
zelnen Planungsschritte aus der gültigen Wahlordnung ergeben. In der
Regel ist der letztmögliche Termin angegeben.

Hinweise für die anstehenden Aufgaben in den einzelnen Phasen der
Wahlvorbereitung und -nachbereitung.

+   Phase 1      Werbung der Kandidatinnen und Kandidaten
+   Phase 2      Werbung der Wählerinnen und Wähler
+   Phase 3      Durchführung der Wahl
+   Phase 4      Nach der Wahl, Konstituierung des Pfarrgemeinderates

Aufstellung der Formulare / Vordrucke für die einzelnen Phasen

Alle Formulare sind auf der Homepage als ausfüllbare pdf-Formula-
re eingestellt. Diese können Sie ausfüllen, abspeichern und als e-mail
Anhang versenden. Nutzen Sie diese Möglichkeit auch für die Mitteilun-
gen an das Bistum über die Zusammensetzung der Gremien!

Bitte beachten Sie, dass Sie die entsprechenden Formulare zur Durch-
führung der Wahl auf Gemeindeebene gemäß § 7,3a oder auf
Pfarreiebene gemäß § 7,3b der Satzung für die Pfarrgemeinderäte im
Bistum Essen verwenden.

Die gültige Satzung für Pfarrgemeinderäte im Bistum Essen und die
Kommentarspalte zur Satzung und die Wahlordnung finden Sie auch
auf der homepage: www.kirche-wählen.de

WAHLEN ZUM PFARRGEMEINDERAT                                            kirche-waehlen.de
UND KIRCHENVORSTAND

6. - 7. NOVEMBER 2021                                                                      7
PHASE 1      WERBUNG DER KANDIDATINNEN UND KANDIDATEN

    FORMULARE ZU PHASE 1
    WERBUNG DER KANDIDATEN
    UND KANDIDATINNEN

    Sämtliche Formulare finden Sie als Download unter kirche-waehlen.de/bistum-essen

    WAHLEN ZUM PFARRGEMEINDERAT
    UND KIRCHENVORSTAND

8
    6. - 7. NOVEMBER 2021
PHASE 1     WERBUNG DER KANDIDATINNEN UND KANDIDATEN

WERBUNG DER
KANDIDATINNEN
UND KANDIDATEN

Dezernat 1 - Pastoral
Abteilung 1 - Gemeinschaft und Diakonie
Pfarrgemeinderäte

Es ist die Aufgabe des Wahlausschusses, eine vorläufige Liste von Kan-
                                                                         FORMULARE
didatinnen und Kandidaten aufzustellen und damit einen Wahlvor-
schlag zu unterbreiten. Nach der geltenden Wahlordnung muss der
Wahlausschuss spätestens bis zum 29.08.2021 berufen sein.
                                                                         Wahlvorschlag des
Schon bei der Aufstellung der Liste der Kandidatinnen und Kandidaten     Wahlausschusses
kann mit bedacht werden, wie sich der neue Pfarrgemeinderat zusam-       - vorläufige Liste
mensetzen könnte, u.a. hinsichtlich
                                                                         Einverständnis-
+ der Altersverteilung,                                                  erklärung
+ den Anteilen von Frauen und Männern,                                   zur Kandidatur
+ der Vertretung von Gruppen, Verbänden, Initiativen
  und Einrichtungen.                                                     Unsere Kandidatinnen
                                                                         und Kandidaten
Bei der Suche nach geeigneten Frauen und Männern sollte der Blick        - endgültige Liste
nicht nur auf Menschen gerichtet sein, die schon in großem Maße in
gemeindliche Aktivitäten eingebunden sind. Gelingt es auch Menschen
zu gewinnen, zu denen wir als Kirche noch keinen "direkten Draht"
haben?

Auf keinen Fall sollte jemand zur Kandidatur überredet werden!
Bitte beachten Sie auch, dass die Angaben zum Alter und zur Berufs-
bezeichnung in den folgenden Listen auf freiwilliger Basis beruhen und
nur mit Zustimmung der Kandidaten/Kandidatinnen eingetragen wer-
den dürfen.

WAHLEN ZUM PFARRGEMEINDERAT
UND KIRCHENVORSTAND

6. - 7. NOVEMBER 2021                                                                           9
PHASE 2      VOR DER WAHL

     FORMULARE ZU PHASE 2
     VOR DER WAHL

     Sämtliche Formulare finden Sie als Download unter kirche-waehlen.de/bistum-essen

     WAHLEN ZUM PFARRGEMEINDERAT
     UND KIRCHENVORSTAND

10
     6. - 7. NOVEMBER 2021
PHASE 2      VOR DER WAHL

WERBUNG DER
WÄHLERINNEN UND WÄHLER

Dezernat 1 - Pastoral
Abteilung 1 - Gemeinschaft und Diakonie
Pfarrgemeinderäte

+ Die Werbung für die Pfarrgemeinderatswahl sollte sowohl innerhalb
                                                                              FORMULARE
  der Pfarrei, der Gemeinden, als auch darüber hinaus in den Stadt-
  teilen erfolgen. Viele Ideen dafür finden sich dazu im ersten Teil dieser
  Arbeitshilfe.
  Die entsprechenden Texte und Wort-Bild-Marken sind auch im Down-            Antrag auf
  load-Bereich auf der Internetseite www.kirche-waehlen.de eingestellt.       Ausstellung eines
                                                                              Briefwahlscheines
+ Plakate mit vier unterschiedlichen Motti stehen über die Pfarrbüros
  zur Verfügung.                                                              Briefwahlschein

+ Die Kandidierenden werden gemäß § 10,2 der neuen Wahlordnung                Antrag auf
  im Rahmen einer Versammlung vorgestellt.                                    Ausübung des
                                                                              aktiven Wahlrechts
+ Denjenigen, die am 6. und 7. November 2021 nicht zur Wahl kom-              in einer
  men können, ist durch Briefwahl die Beteiligung an der Wahl möglich.        anderen Pfarrei
  Durch eine gezielte Werbung für die Briefwahl kann die Beteiligung
  an der Wahl möglicherweise gesteigert werden. So sind z.B. Wahl-
  benachrichtigungskarten als Aufforderung, Briefwahlunterlagen zu
  beantragen, eine denkbare Form.

+ Der Wahlausschuss wirbt für die Möglichkeit der Briefwahl und gibt
  den Ort bekannt, wo Briefwahlunterlagen abgeholt werden können
  bzw. wie diese zugesandt werden.

WAHLEN ZUM PFARRGEMEINDERAT
UND KIRCHENVORSTAND

6. - 7. NOVEMBER 2021                                                                              11
PHASE 3      DURCHFÜHRUNG DER WAHL

     FORMULARE ZU PHASE 3
     DURCHFÜHRUNG DER WAHL

     Sämtliche Formulare finden Sie als Download unter kirche-waehlen.de/bistum-essen

     WAHLEN ZUM PFARRGEMEINDERAT
     UND KIRCHENVORSTAND

12
     6. - 7. NOVEMBER 2021
PHASE 3      DURCHFÜHRUNG DER WAHL

DURCHFÜHRUNG
DER WAHL

Dezernat 1 - Pastoral
Abteilung 1 - Gemeinschaft und Diakonie
Pfarrgemeinderäte

Zur Vorbereitung des Wahltages bzw. bei der Durchführung der Wahl ist
                                                                        FORMULARE
Folgendes zu tun:

+ die Stimmzettel vorbereiten,
                                                                        Stimmzettel
+ die Wahllokale einrichten,                                            zur Pfarrgemeinderats-
                                                                        wahl
+ Hinweisschilder „Wahllokal“ bereitstellen,
                                                                        So wird gewählt:
+ die Öffnungszeiten der Wahllokale bekannt machen,                     Hinweise zur
                                                                        Durchführung der Wahl
+ die Wahlberechtigtenlisten durch den Wahlausschuss gemäß der
  Wahlordnung erstellen, oder die vom Bistum aufgestellten Listen als
  richtig anerkennen (§ 8 Wahlordnung),

+ nach der Wahlordnung die notwendigen Frauen und Männer für die
  Wahlvorstände finden und einteilen (§ 15 Wahlordnung).

+ Der Wahlausschuss sollte sich noch einmal vergewissern, ob die
  Wählerinnen und Wähler hinreichend über die Wahl informiert
  wurden.

WAHLEN ZUM PFARRGEMEINDERAT
UND KIRCHENVORSTAND

6. - 7. NOVEMBER 2021                                                                            13
PHASE 4      NACH DER WAHL

     FORMULARE ZU PHASE 4
     NACH DER WAHL

     Sämtliche Formulare finden Sie als Download unter kirche-waehlen.de/bistum-essen

     WAHLEN ZUM PFARRGEMEINDERAT
     UND KIRCHENVORSTAND

14
     6. - 7. NOVEMBER 2021
PHASE 4     NACH DER WAHL

KONSTITUIERUNG
DES PFARRGEMEINDERATES

Dezernat 1 - Pastoral
Abteilung 1 - Gemeinschaft und Diakonie
Pfarrgemeinderäte

Nach der Wahl

+ Nach der Schließung der Wahllokale beginnt die öffentliche Auszäh-
                                                                          FORMULARE
  lung der Stimmen. Der Wahlvorstand entscheidet über die Gültigkeit
  der Stimmen. Er zählt die Stimmen, die auf die einzelnen Kandida-
  tinnen und Kandidaten entfallen sind. Zum Abschluss füllt der Wahl-
  vorstand die Wahlniederschrift aus und übergibt die Stimmzettel mit     Wahlniederschrift
  der Niederschrift dem Wahlausschuss.
                                                                          Kurzmitteilung
+ Die Kurzmitteilung wird unmittelbar nach der Wahl (spätestens am
  Montag, 8. November 2021) per e-mail Anhang oder per Fax an eine        So haben wir gewählt -
  auf dem Formular angegebene Adresse verschickt.                         Bekanntgabe des
                                                                          Wahlergebnisses
+ Der Wahlausschuss prüft das Wahlergebnis und stellt es endgültig
  fest. Das Wahlergebnis ist gemäß § 19,2 der Wahlordnung in geeig-       Unser neuer
  neter Weise unverzüglich öffentlich zu machen, spätestens aber ist      Pfarrgemeinderat -
  es an dem auf den Wahltag folgenden Sonntag in den Gottesdiens-         Zusammensetzung
  ten und gleichzeitig durch Aushang in, an oder vor den Kirchen in der
  Pfarrei bekannt zu geben.

+ Gleichzeitig macht er bekannt, dass Einsprüche innerhalb einer Wo-
  che erhoben werden können. Erfolgen Einsprüche, muss der Wahl-
  ausschuss dazu Stellung nehmen und diese zur Entscheidung an die
  zuständige Schiedsstelle beim Bistum Essen senden.

WAHLEN ZUM PFARRGEMEINDERAT
UND KIRCHENVORSTAND

6. - 7. NOVEMBER 2021                                                                              15
PHASE 4      NACH DER WAHL

     FORMULARE ZU PHASE 4
     KONSTITUIERUNG
     DES PFARRGEMEINDERATES

     Sämtliche Formulare finden Sie als Download unter kirche-waehlen.de/bistum-essen

     WAHLEN ZUM PFARRGEMEINDERAT
     UND KIRCHENVORSTAND

16
     6. - 7. NOVEMBER 2021
PHASE 4     NACH DER WAHL

KONSTITUIERUNG
DES PFARRGEMEINDERATES

Dezernat 1 - Pastoral
Abteilung 1 - Gemeinschaft und Diakonie
Pfarrgemeinderäte

Konstituierung des Pfarrgemeinderates

+ Gemäß § 9,1 der Satzung für die Pfarrgemeinderäte im Bistum Essen
                                                                            FORMULARE
  lädt der Pfarrer bzw. die Person, der der Bischof in vergleichbarer
  Weise die Sorge für die Pfarrei anvertraut hat, die gewählten und
  entsandten Mitglieder bis spätestens 6 Wochen nach der endgültigen
  Feststellung des Wahlergebnisses zur konstituierenden Sitzung ein.        Bekanntgabe der
                                                                            endgültigen
+ In ihr wird der Vorstand bzw. ein Vorstandsteam gewählt. Der Vor-         Zusammensetzung
  stand besteht aus der/dem Vorsitzenden, bis zu zwei Stellvertreter /in-   des Pfarrgemeinde-
  nen, dem Pfarrer bzw. der Person, der der Bischof in vergleichbarer       rates
  Weise die Sorge für die Pfarrei anvertraut hat und dem/Schrift-
  führer/in.

+ In den PGR können in der konstituierenden Sitzung oder zu einem
  späteren Zeitpunkt bis zu 5 Mitglieder hinzuberufen werden (§ 9,2
  Satzung)

+ Nach der Konstituierung empfiehlt sich eine Beauftragung und Vor-
  stellung aller Mitglieder des PGR im Rahmen eines Sonntagsgottes-
  dienstes.

WAHLEN ZUM PFARRGEMEINDERAT
UND KIRCHENVORSTAND

6. - 7. NOVEMBER 2021                                                                            17
SATZUNG
     FÜR DIE PFARRGEMEINDERÄTE
     IM BISTUM ESSEN

     Satzung                                                Kommentar
     § 1 Amtszeit des Pfarrgemeinderates                    § 1 Amtszeit des Pfarrgemeinderates
     Im Bistum Essen wird in jeder Pfarrei ein Pfarrge-     Der PGR wird direkt gewählt.
     meinderat (folgend PGR) für eine Amtszeit von 4 Jah-   Dadurch wird die Verantwortung dieses Gremiums
     ren gebildet.                                          für die Pfarrei betont und seine Rolle profiliert.
                                                            Die Mitglieder des PGR bringen die Anliegen und
                                                            Interessen einzelner Gemeinden, Kirchorte oder
                                                            Gruppierungen in die Beratungen und Beschluss-
                                                            fassungen ein. Im PGR müssen diese Anliegen und
                                                            Interessen im Sinne der gesamten Pfarrei abgewo-
                                                            gen und eingeordnet werden. Die Mitglieder des
                                                            PGR fassen Beschlüsse dann in ihrer Verantwor-
                                                            tung für die gesamte Pfarrei.
                                                            Der PGR orientiert sich an den in der Pfarrei vorhan-
                                                            denen Gemeinden, Kirchorten, Einrichtungen, pasto-
                                                            ralen Handlungsfeldern und Initiativen.
                                                            Diese und andere ggf. zu definierende pfarrliche
                                                            Strukturen sind Orte bzw. Räume des kirchlichen Le-
                                                            bens in der Pfarrei. Diese können z.B. als pastorale
                                                            Handlungsfelder, Kirchorte oder Initiativen bezeich-
                                                            net werden. Sie sollen gehört und gefördert werden.
                                                            Dazu können in der Verantwortung des PGR je nach
                                                            den örtlichen Erfordernissen und Gegebenheiten
                                                            Teams in pastoralen Handlungsfeldern gebildet
                                                            werden.
                                                            Weitere Informationen hierzu können der beigefügten
                                                            Orientierungshilfe zur Bildung der Teams in
                                                            pastoralen Handlungsfeldern für das Bistum Essen
                                                            entnommen werden.

      § 2 Zusammensetzung                                    § 2 Zusammensetzung
     1. Der Pfarrgemeinderat besteht aus gewählten,         Der PGR ist das Beratungs- und Mitverantwortungs-
     entsandten und hinzuberufenen Mitgliedern, sowie       gremium der ehrenamtlich Engagierten auf pfarrli-
     dem Pfarrer bzw. der Person, der der Bischof in ver-   cher Ebene. Die hauptamtlichen Mitglieder unter-
     gleichbarer Weise die Sorge für die Pfarrei anver-     stützen die Arbeit der Ehrenamtlichen.
     traut hat, als geborenes Mitglied.                     Es empfiehlt sich, dass bei der Berufung von Mit-
                                                            gliedern unterschiedliche Interessensgruppen (z.B.
     2. Die Anzahl der gewählten Mitglieder beträgt min-    die Jugend, die Ehrenamtskoordination usw.) be-
     destens 6 und höchstens 24.                            rücksichtigt werden.
     3. Zwei Mitglieder der hauptamtlich in der Pfarrei     Bei Veränderung der Zusammensetzung des Gre-
     seelsorglich Tätigen werden vom Pastoralteam ent-      miums findet ein Formular zur Änderung der Zu-
     sendet.                                                sammensetzung Anwendung.
     4. Ein Mitglied des Kirchenvorstandes wird von die-    Die für die Entwicklung des kirchlichen Lebens not-
     sem entsendet.                                         wendige Zusammenarbeit der Hauptamtlichen und
     5. Die Gewählten, Entsandten sowie das geborene        Ehrenamtlichen konkretisiert sich in gemeinsamen
     Mitglied können gemeinsam bis zu 5 weitere Mit-        Ausschüssen und in den regelmäßigen gemeinsa-
     glieder hinzuberufen.                                  men Sitzungen der jeweiligen Gremien.
     6. Die Mitgliedschaft im PGR endet durch:              Diese Sitzungen dienen z.B.:
     - Erklärung, aus dem PGR ausscheiden zu wollen         ! der Einbeziehung kommunaler Fragen in die Re-

18
Satzung                                                    Kommentar
- bei Hinzuberufenen durch Beschluss von 2/3 der             flexion des kirchlichen Lebens in der Pfarrei
Mitglieder des PGR                                         ! der Abstimmung über grundsätzliche bzw. wesent-
- bei Gewählten bei Wegfall einer Voraussetzung              liche die Pfarrei betreffende Themen
ihrer jederzeitigen Wählbarkeit                            ! der Konzeption und Planung der Umsetzung pfarr-
In Zweifelsfällen über die Mitgliedschaft bzw. den           licher Aktivitäten
Verlust der Mitgliedschaft ist nach Anhörung des
Pfarrers bzw. der Person, der der Bischof in ver-
gleichbarer Weise die Sorge für die Pfarrei anver-
traut hat, und des betroffenen Mitglieds der Bischof
um Entscheidung anzugehen.

§ 3 Aufgaben                                               § 3 Aufgaben
1. Der PGR wirkt gemeinsam mit dem Pastoralteam            In der vorliegenden Satzung wird bewusst darauf
bei der Ausrichtung der pastoralen Arbeit in der Pfar-     verzichtet, einen detaillierten Aufgabenkatalog für
rei, den Gemeinden und den pastoralen Handlungs-           die Arbeit des PGR vorzugeben.
feldern hinsichtlich der Inhalte und Arbeitsweisen         Aufgabe des PGR ist es, in den Angelegenheiten, die
mit.                                                       die Pfarrei betreffen, beratend und beschließend
2. Aufgabe des PGRs ist es, die Pfarrei als Ermögli-       mitzuwirken. Es besteht wechselseitig die Ver-
chungsraum für kirchliches Leben zu gestalten. Da-         pflichtung zur Kooperation zwischen allen Beteiligten
bei koordiniert, unterstützt und vernetzt er pastorale     (Pastoralteam, PGR und Teams in pastoralen
Angebote und Initiativen.                                  Handlungsfeldern). Die Ermöglichung pfarrlichen Le-
Er trägt Sorge für eine geordnete und strukturierte        bens erfolgt u.a. durch die Unterstützung von Aktivi-
Beteiligung von Gruppierungen und Personen, die            täten in den kirchlichen Grundvollzügen Glaubens-
sich in der und für die Pfarrgemeinde engagieren           feier (liturgia), Glaubensverkündigung (martyria), so-
wollen, sei es durch zeitlich befristete Initiativen und   ziales Engagement (diakonia) und Leben in Gemein-
Projekte oder in Form bereits bestehender Vereine,         schaft (koinonia).
Verbände, Gemeinschaften oder Initiativen.                 Gemeinsam mit dem Kirchenvorstand und dem
3. Der PGR wirkt an einer kontinuierlichen, transpa-       Pastoralteam trägt der PGR insbesondere Verant-
renten Öffentlichkeitsarbeit mit.                          wortung für die Umsetzung der Voten, die aus dem
                                                           Pfarreientwicklungsprozess erwachsen sind.
                                                           Darüber hinaus sorgt der PGR, soweit es ihm möglich
                                                           ist, für eine Vernetzung mit z.B. Gemeinden anderen
                                                           Konfessionen und Religionen, Kommunen, Stadtteil-
                                                           initiativen u.ä.
                                                           Das Bistum Essen unterstützt und begleitet die Mit-
                                                           glieder der PGR in ihren Aufgaben durch Angebote
                                                           wie: Fortbildungen, Moderation, Mediation oder Kon-
                                                           fliktmanagement.

§ 4 Bildung von Teams in pastoralen                        § 4 Bildung von Teams in pastoralen
Handlungsfeldern                                           Handlungsfeldern
1. Es ist Sache des PGRs die Bildung von Teams in          Die Initiative zur Bildung von Teams in pastoralen
pastoralen Handlungsfeldern zu fördern und zu be-          Handlungsfeldern kann sowohl vom PGR, als auch
schließen.                                                 von den jeweiligen Interessierten ausgehen.
2. Durch die Bildung von Teams in pastoralen Hand-         Die Bildung von Teams in pastoralen Handlungs-
lungsfeldern soll gewährleistet sein, dass die inhalt-     feldern kann insbesondere für das pastorale Wirken
liche Arbeit in der gesamten Pfarrei bedacht und ver-      in Seelsorgeräumen, wie z.B. Gemeinden, sinnvoll
antwortet wird. Hauptamtliche in der Pastoral unter-       sein. All diese Teams verantworten ihre Arbeit ge-
stützen die Arbeit der Teams.                              genüber dem PGR.
3. Alle Teams in pastoralen Handlungsfeldern defi-         Die Mitglieder der Teams in pastoralen Handlungs-
nieren sich und ihr Wirken in Textform. Darüber hi-        feldern werden durch den PGR bestätigt.
naus können sie sich eine Geschäftsordnung geben.          Die Bildung und die Arbeitsweise dieser Teams sollte
Das Tätigwerden dieser Teams bedarf der Bestäti-           wenig reglementiert und mit minimalem strukturell-
gung des PGRs. Der PGR verantwortet die Informa-           bürokratischen Aufwand erfolgen.
tion über Art und Tätigkeit dieser Teams für alle mit      Die Teams in pastoralen Handlungsfeldern verant-
dem PGR zusammenwirkenden Personen und                     worten ihre Arbeitsweise und Themen gegenüber
Gruppen.                                                   dem PGR.
                                                           PGR-Mitglieder sind nicht zwingend Mitglieder in
                                                           den jeweiligen Teams.
                                                           Für die konkrete Ausgestaltung einer Geschäftsord-
                                                           nung wird ein Musterformular zur Verfügung gestellt.

                                                                                                                    19
Satzung                                                   Kommentar
     § 5 Sitzungen                                             § 5 Sitzungen
     1. Zu allen Sitzungen ist durch die/den Vorsitzen-        Im PfarreiEntwicklungsProzess hat sich die Zusam-
     de/n, im Verhinderungsfall durch die Stellvertretung      menarbeit zwischen den Gremien KV und PGR in-
     oder ein anderes Vorstandsmitglied, mit einer Frist       tensiviert. Was pastoral notwendig und wirtschaftlich
     von mindestens 7 Tagen unter Angabe der Tages-            möglich ist, muss auch weiterhin in gemeinsamer
     ordnung in Textform einzuladen. Der/die Schriftfüh-       Verantwortung bedacht werden.
     rer/in, im Verhinderungsfall ein anderes Vorstands-       Dazu dient auch die Kooperationsvereinbarung.
     mitglied, hat ein Sitzungsprotokoll anzufertigen.         „Gemeinsame Sitzungen" begründen keine „neuen"
     2. Die ordentlichen Sitzungen des PGRs sind öffent-       oder „weiteren" Gremien. Diese Formate organisie-
     lich, soweit nicht Personalangelegenheiten beraten        ren sich daher selbst. Gemeinsame Voten oder
     werden oder der Vorstand beschließt, Beratungen           Stellungnahmen bedürfen des Beschlusses der je-
     zu einzelnen Tagesordnungspunkten in nicht öffent-        weiligen Gremien.
     licher Sitzung durchzuführen. Dies muss aus der Ein-
     ladung ersichtlich sein.
     3. Zusätzlich zu seinen ordentlichen Sitzungen tagt
     der PGR mindestens zweimal im Jahr außerordent-
     lich mit den hauptamtlich in der Pfarrei seelsorglich
     Tätigen.
     4. Einmal im Jahr kommen der PGR, das Pastoral-
     team und der Kirchenvorstand außerordentlich zu
     einer gemeinsamen Sitzung zusammen.
     5. Einladungen und Ergebnisprotokolle sind inner-
     halb der Pfarrei zu veröffentlichen und im Pfarrarchiv
     aufzubewahren.

     § 6 Beschlussfassung                                      § 6 Beschlussfassung
     1. Der PGR ist beschlussfähig, wenn mindestens die        Das hier formulierte Vetorecht beruht auf den Ver-
     Hälfte der Mitglieder anwesend ist. Er fasst seine Be-    pflichtungen, die aus dem übertragenen Leitungs-
     schlüsse mit einfacher Mehrheit der Stimmen der           amt bzw. -dienst für die Pfarrei begründet sind.
     anwesenden Mitglieder.
     2. Wird wegen mangelnder Beschlussfähigkeit ein
     Tagesordnungspunkt in erneuter Sitzung aufgeru-
     fen, ist der PGR unabhängig von der Anzahl der er-
     schienenen Mitglieder für diesen Tagesordnungs-
     punkt beschlussfähig. Er fasst in einfacher Mehrheit
     der Stimmen der anwesenden Mitglieder Beschluss.
     3. Erklärt der Pfarrer oder die Person, der der Bischof
     in vergleichbarer Weise die Sorge für die Pfarrei
     anvertraut hat, förmlich aufgrund der durch ihr Amt
     gegebenen Verantwortung und unter Angabe der
     Gründe, dass er/sie gegen einen Antrag stimmen
     muss, ist in dieser Sitzung eine Beschlussfassung
     nicht möglich. Die anstehende Frage ist im PGR
     innerhalb eines Monats erneut zu beraten. Kommt
     auch dann eine Entscheidung nicht zustande, ist der
     Bischof zur Entscheidung anzurufen.

      § 7 Wahlen                                               § 7 Wahlen
     1. Die Mitglieder des amtierenden PGRs und der Ge-        Die Mitglieder der Gemeinderäte jetzigen Zuschnitts
     meinderäte legen mit einfacher Mehrheit der Stimm-        und des PGRs entscheiden, welche Wahlmög-
     berechtigten dieser Gremien die Wahlmöglichkeit           lichkeit bei den Wahlen 2021 in Anspruch genom-
     sowie die Anzahl der zu wählenden Mitglieder gem.         men wird, fortan ausschließlich der PGR.
     § 2 Abs. 2 dieser Satzung vor Berufung des Wahl-          Die Abstimmung der jeweilig beschlussfähigen
     ausschusses fest.                                         Gremien kann in getrennten Sitzungen erfolgen. Die
     2. Ist die Entscheidung gem. § 7 Abs. 1 dieser Sat-       abgegebenen Stimmen werden am Ende addiert.
     zung getroffen, entscheidet über alle weiteren Wah-       Im Fall der Hinzuberufungen (§ 2 Abs. 5 und § 9 Abs. 2
     len hinsichtlich der Wahlmöglichkeiten gem. § 7 Abs.      dieser Satzung) können Gemeinden berücksichtigt
     3 a und b sowie der Anzahl der zu wählenden Mitglie-      werden, die keine KandidatInnen benennen konnten.
     der gem. § 2 Abs. 2 dieser Ordnung allein der PGR         Ebenso können Fachleute zu Themen berufen wer-
     mit einfacher Mehrheit seiner Mitglieder.                 den, die für die Pfarrei von besonderer Bedeutung
     3. Die Wahlmöglichkeiten sind:                            sind.

20
Satzung                                                     Kommentar
a. Wahl mit gemeindebezogenen Kandidatenlisten              Die Wahlform ist vorab dem Bistum mitzuteilen.
Die Gemeinden sind Wahlbezirke, in denen minde-             Bei beiden Wahlmöglichkeiten werden mindestens 6,
stens jeweils zwei Mitglieder für den PGR gewählt           höchstens 24 Mitglieder gewählt (§ 2 Abs. 2 dieser
werden. Besteht eine Pfarrei nur aus zwei Gemein-           Satzung).
den, werden mindestens jeweils drei Mitglieder ge-
wählt. Aus jeder Gemeinde ist die gleiche Anzahl an
Kandidaten/innen zu wählen.
b. Wahl mit einer Kandidatenliste für die gesamte Pfarrei
Es gibt eine Liste der KandiatenInnen für die gesamte
Pfarrei.

§ 8 Wahlberechtigung und Durchführung                       § 8 Wahlberechtigung und Durchführung
der Wahl                                                    der Wahl
Wahlberechtigung und Durchführung der Wahl sind
in der Wahlordnung geregelt.

§ 9 Konstituierung                                          § 9 Konstituierung
1. Der Pfarrer bzw. die Person, der der Bischof in ver-     Damit das Gremium möglichst zeitnah nach der
gleichbarer Weise die Sorge für die Pfarrei anver-          Wahl arbeitsfähig wird, sind die angegebenen
traut hat, lädt die gewählten und entsandten Mit-           Fristen als Maximalfristen zu verstehen.
glieder bis spätestens 6 Wochen nach der endgülti-          Sofern zu Beginn keine Hinzuberufungen vorge-
gen Feststellung des Wahlergebnisses zur konstitu-          nommen werden, ist die erste Sitzung auch gleich-
ierenden Sitzung ein.                                       zeitig die konstituierende Sitzung. Im Bedarfsfall kön-
In ihr wird der Vorstand bzw. ein Vorstandsteam ge-         nen über die gesamte Amtsdauer weitere Berufun-
wählt.                                                      gen gemäß § 2 Abs. 5 dieser Satzung erfolgen.
Der Vorstand besteht aus der/dem Vorsitzenden, bis          Nach der Konstituierung empfiehlt sich eine Beauf-
zu zwei Stellvertreter/innen, dem Pfarrer bzw. der          tragung und Vorstellung aller Mitglieder des PGR im
Person, der der Bischof in vergleichbarer Weise die         Rahmen eines Sonntagsgottesdienstes.
Sorge für die Pfarrei anvertraut hat und dem/der            Der Vorstand/das Vorstandsteam leitet nach der Kon-
Schriftführer/in.                                           stituierung fortan die Sitzungen.
2. In den PGR können in dieser Sitzung oder zu ei-          Er/es ist zudem für die Erstellung, Veröffentlichung
nem späteren Zeitpunkt insgesamt bis zu 5 Mitglie-          und Archivierung der Einladungen und Protokolle
der hinzuberufen werden.                                    verantwortlich.

§ 10 Streitbeilegung und Auflösung                          § 10 Streitbeilegung und Auflösung
1. Bei Streitigkeiten aus der Satzung ist der PGR ge-       Die Entscheidung über die Anwendung der Über-
halten, das Bischöfliche Generalvikariat um Unter-          gangsregelung ist dem Bistum mitzuteilen.
stützung zur Streitbeilegung anzugehen.                     Entsprechende Wahlunterlagen können dort ange-
2. Der Bischof kann den PGR aus gerechtem Grund             fordert werden.
auflösen. Er muss dem PGR seine Entscheidung
schriftlich begründen.

§ 11 Übergangsregelung
Pfarreien, in denen diese Satzung keine Anwendung
finden soll, können letztmalig unter namentlicher
Abstimmung mit Dreiviertelmehrheit der Mitglieder
des amtierenden PGRs und der amtierenden Ge-
meinderäte die Satzung vom 14.09.2006 und die
Wahlordnung vom 31.03.2009 anwenden.

§ 12 Inkrafttreten
Die vorstehende Satzung wird hiermit in Kraft
gesetzt und löst die Satzung für die Pfarrgemeinde-
räte und Gemeinderäte im Bistum Essen vom
14.09.2006 (KABL Essen 2006, Nr. 107) ab.

                           Essen, den 2. Juni 2021

                                                                             Bischof von Essen

                                                                                                                      21
VERORDNUNG ÜBER DIE
     KOOPERATION VON PFARRGEMEINDERAT
     UND KIRCHENVORSTAND
     DER PFARREIEN IM BISTUM ESSEN

     § 1 Sitzungen von Pfarrgemeinderat und                     (4) Hat der Kirchenvorstand eine der genannten
     Kirchenvorstand                                            Entscheidungen getroffen, so ist in das Protokoll zu
     (1) Ein vom Pfarrgemeinderat gewähltes Mitglied            diesem Punkt ein Vermerk aufzunehmen, dass die
     nimmt mit beratender Stimme an den Sitzungen des           Rechte des Pfarrgemeinderates gewahrt wurden.
     Kirchenvorstandes teil.                                    Dieser Vermerk muss auch in den Auszügen aus
     (2) Der Kirchenvorstand wählt aus seiner Mitte             dem Sitzungsbuch erscheinen und ist Vorausset-
     eine/n Entsandte/n gemäß § 2 Abs. 4 der Satzung für        zung für die erforderliche kirchenaufsichtliche Ge-
     die Pfarrgemeinderäte im Bistum Essen als Mitglied         nehmigung.
     in den Pfarrgemeinderat.                                   Der Pfarrgemeinderat ist über den Beschluss mit
     Der Kirchenvorstand kann jederzeit mit einfacher           Begründung in geeigneter Weise zu informieren.
     Mehrheit seiner Mitglieder die Abberufung der/des          (5) Für einzelne Aufgaben und Fragestellungen kön-
     Entsandten beschließen. Er hat dann zugleich eine/n        nen Kirchenvorstand und Pfarrgemeinderat gemein-
     neue/n Entsandte/n zu bestimmen.                           same Ausschüsse einrichten.
     (3) Die Amtsdauer der/s Entsandten des Kirchenvor-
     standes im Pfarrgemeinderat ist an die Amtszeit des
     Kirchenvorstandes gebunden. Nach jeder Kirchen-            § 3 Gegenseitige Information
     vorstandswahl hat der Kirchenvorstand seine/n Ent-         Kirchenvorstand und Pfarrgemeinderat informieren
     sandte/n im Pfarrgemeinderat neu zu bestimmen.             sich gegenseitig über ihre Arbeit. Der Kirchenvor-
                                                                stand und der Pfarrgemeinderat informieren die
                                                                Pfarrei auf geeignete Weise über ihre Tätigkeit.
     § 2 Beteiligung des Pfarrgemeinderates an
     Entscheidungen des Kirchenvorstandes
     (1) Der Pfarrgemeinderat gibt pastorale Empfehlun-         § 4 Inkrafttreten
     gen für die Aufstellung des Haushaltsplans und die         Diese Verordnung tritt hiermit in Kraft und löst die
     Verwaltung des Vermögens an den Kirchenvorstand.           Verordnung vom 14.09.2006 (KABL Essen 2006, Nr.
     (2) Darüber hinaus hat der Pfarrgemeinderat in allen       108) ab.
     Angelegenheiten, die das pastorale Leben der Pfar-
     rei berühren, ein Recht zur Stellungnahme.
     Dies gilt insbesondere in folgenden Fällen:                Essen, 2. Juni 2021
     a) Grundsatzentscheidungen über Neu- oder Um-
     bauten, Profanierung, Schließung oder Veräuße-
     rung von Kirchengebäuden, Pfarrhäusern, Gemein-
     dehäusern und Einrichtungen der Pfarrei,
     b) Grundsatzentscheidungen über Erwerb oder Ver-
     äußerung des Eigentums an Grundstücken,                    Bischof von Essen
     c) Erwerb oder Veräußerung von Orgeln und
     Glocken,
     d) Erwerb oder Veräußerung von Gegenständen im
     Wert von mehr als 2.500,00 €, die zur künstlerischen
     Ausstattung einer Kirche gehören.
     (3) Vor einer der oben genannten Entscheidungen
     des Kirchenvorstandes ist der Pfarrgemeinderat
     rechtzeitig zu informieren. Ihm ist Einblick in die vor-
     liegenden Unterlagen zu gewähren und Gelegenheit
     zur mündlichen oder schriftlichen fristgebundenen
     Stellungnahme zu geben. Der Pfarrgemeinderat
     kann erklären, dass er auf eine Äußerung verzichtet.
     Gibt der Pfarrgemeinderat eine Stellungnahme ab,
     so ist diese vom Kirchenvorstand bei der Entschei-
     dungsfindung zu berücksichtigen.

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BILDUNG DER TEAMS IN
PASTORALEN HANDLUNGSFELDERN
ORIENTIERUNGSHILFE FÜR DAS BISTUM ESSEN

PRÄAMBEL                                                sene Lösungen zu finden, um das gemeinsame En-
Die neue Satzung und Wahlordnung für die Pfarr-         gagement themen- und ortsbezogen zu ermögli-
gemeinderäte im Bistum Essen 2021 sieht die             chen.
Direktwahl des Pfarrgemeinderates vor.
Dabei soll die Verantwortung und Beteiligung lokaler    Die Teams in pastoralen Handlungsfeldern können
Initiativen, themenspezifischer Ausschüsse, ge-         sich unterschiedlich bilden. Die Bildung geht ent-
wachsener Gremien, Orte und Räume des kirchli-          weder vom Pfarrgemeinderat selbst aus oder von
chen Lebens in der Pfarrei gefördert, gehört und        themen- oder ortsbezogenen Initiativen, die an den
unterstützt werden.                                     Pfarrgemeinderat herantreten. Sie geben sich eine
                                                        Geschäftsordnung. Ein Musterformular steht den
Eine besondere Form der Beteiligung in den vor-         Pfarrgemeinderäten zur Verfügung. Die Teams ste-
handenen Kirchorten sind die Teams in pastoralen        hen im engen Austausch mit dem Pfarrgemeinderat
Handlungsfeldern, die gebildet werden können.           und anderen pastoralen Handlungsorten.
Durch diese Teams in pastoralen Handlungsfeldern
bringen sich Menschen in unterschiedlicher Weise in     Die Anzahl der Teammitglieder wird nach den lo-
ihren örtlichen Gemeinden ein. Sie tragen in Ab-        kalen Erfordernissen bestimmt und durch den Pfarr-
stimmung mit dem Pfarrgemeinderat Sorge für die         gemeinderat bestätigt.
Entwicklungen der Kirche vor Ort. Sie tun dies im Be-
wusstsein, von Jesus Christus in seine Nachfolge        BEGLEITUNG UND QUALIFIZIERUNG
berufen zu sein und gestalten die örtliche Verant-      Die Teams in pastoralen Handlungsfeldern arbeiten
wortung gemeinsam als geistlichen Weg.                  in enger Abstimmung mit dem PGR und dem Pas-
                                                        toralteam. Die Begleitung und Evaluation ermöglicht
Es ist Absicht und Wunsch des Bistums Essen, bei        es, Fortbildungen und Qualifizierungen zu gestalten.
dieser Beteiligungsform eine geordnete und zugleich     Diese Angebote finden in der Regel lokal oder regio-
kreative Kooperation zwischen den gewählten Ver-        nal im Auftrag der Pfarrei statt.
antwortungsgremien (Pfarrgemeinderat / Kirchen-
vorstand) und den Teams in pastoralen Handlungs-        SENDUNG UND BEAUFTRAGUNG
feldern zu ermöglichen.                                 Die Mitglieder der Teams in pastoralen Handlungs-
                                                        feldern werden in Abstimmung mit dem Pfarrge-
Die Teams in pastoralen Handlungsfeldern sind ein-      meinderat und dem Pastoralteam öffentlich vorge-
gebunden in die jeweiligen Leitungs- und Verant-        stellt und können in einem geeigneten Rahmen in
wortungsstrukturen der Pfarrei (PGR, KV, Pastoral-      ihren Dienst entsandt werden.
team). Die besondere Aufgabe dieser Gremien
besteht darin, die pastoralen Entwicklungslinien der    GEMEINSAME VERANTWORTUNG
gesamten Pfarrei und ihren pastoralen Handlungs-        Die Teams in pastoralen Handlungsfeldern können
orten (Gemeinden, Einrichtungen und seelsorgli-         in unterschiedlicher Weise und Intensität Mitverant-
chen Feldern) zu entdecken, zu ermöglichen und zu       wortung vor Ort wahrnehmen. Dies verwirklicht sich
fördern. Dies verwirklicht sich in der Bildung und      in der ganzen Breite des Lebens einer Gemeinde
Arbeit der Teams in pastoralen Handlungsfeldern.        durch organisatorische Aufgaben ebenso wie durch
                                                        Initiativen den Glauben zu teilen und weiterzugeben,
GRUNDVORAUSSETZUNGEN                                    z.B. durch:
Die Einbindung der Teams in pastoralen Handlungs-       ! die Mitsorge in der Umsetzung der PEP-Beschlüsse,
feldern in den Gesamtkontext der Arbeit des Pfarr-      ! die Wahrnehmung der Situation vor Ort im Sozial-
gemeinderates erfordert einen Entwicklungspro-            raum und das Entdecken der gemeinsamen Sen-
zess der ganzen Pfarrei, der vom Pfarrer und dem          dung,
Pfarrgemeinderat begleitet wird. Gemeinsam mit          ! das Entdecken und die Förderung von Fähigkeiten
den gewählten Gremien (PGR und KV) ist zu über-           und Begabungen.
legen, welche Form, welche Arbeitsweisen und wel-
che Intensität die gemeinsame Verantwortung vor         Das Dezernat Pastoral ist verantwortlich für die regel-
Ort haben soll. Es gilt, mit den Menschen angemes-      mäßige Evaluation des Gesamtprozesses.

                                                                                                                  23
MUSTERBEISPIEL
     LEITLINIE FÜR TEAMS
     IN PASTORALEN HANDLUNGSFELDERN

     Die Leitlinie/Geschäftsordnung für ein Team in pastoralen Handlungsfeldern sollte mindestens folgende
     Punkte umfassen:

     Pfarrei ______________________Gemeinde ___________________ in ___________________________

     Präambel:
     Eine besondere Form der Beteiligung in den vorhandenen Kirchorten sind die Teams in pastoralen Hand-
     lungsfeldern, die gebildet werden können. Durch diese Teams in pastoralen Handlungsfeldern bringen sich
     Menschen in unterschiedlicher Weise in ihren örtlichen Gemeinden ein. Sie tragen in Abstimmung mit dem
     Pfarrgemeinderat Sorge für die Entwicklungen der Kirche vor Ort. Sie tun dies im Bewusstsein, von Jesus
     Christus in seine Nachfolge berufen zu sein und gestalten die örtliche Verantwortung gemeinsam als
     geistlichen Weg.
     (Orientierungshilfe für Teams in pastoralen Handlungsfeldern im Bistum Essen, 2021)

     1. Name bzw. Bezeichnung des Teams im pastoralen Handlungsfeld

     2. Beschreibung der inhaltlichen Ausrichtung und Ziel des Teams

     3. Mitglieder des Teams

     4. Ansprechperson/en des Teams

     Ort und Datum

     Unterschrift der Ansprechperson/en

     Hinweis: Die Leitlinie soll auch dem PGR zur Verfügung gestellt und in geeigneter Form in der Pfarrei
     veröffentlicht werden.

                                                              Die Leitlinie/Geschäftsordnung für ein Team in
                                                              pastoralen Handlungsfeldern finden Sie als ausfüllbares
                                                              Formular unter kirche-waehlen.de/bistum-essen

     WAHLEN ZUM PFARRGEMEINDERAT                                        kirche-waehlen.de
     UND KIRCHENVORSTAND

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     6. - 7. NOVEMBER 2021
FRAGEN UND ANTWORTEN
ZUR NEUEN SATZUNG
FÜR DIE PFARRGEMEINDERÄTE
IM BISTUM ESSEN

Was sind die wichtigsten Unterschiede zwischen         und Gremien-Flexibilität, von der die – überwiegend
der neuen, 2021 in Kraft getretenen Satzung für        ehrenamtliche – pastorale Arbeit in den Kirchorten,
die Pfarrgemeinderäte und der Satzung aus dem          Gemeinden oder Stadtteilen vor Ort profitiert.
Jahr 2006?
Nach dem Zusammenschluss der vielen, zuvor
selbstständigen Kirchengemeinden zu den neuen          Wie viele Kandidatinnen und Kandidaten können
Großpfarreien sollte es ab 2006 in jeder neuen         künftig in den Pfarrgemeinderat gewählt wer-
Pfarrei einen gemeinsamen Pfarrgemeinderat             den?
geben. Dieser sollte jedoch auch alle Gemeinden        Der amtierende Pfarrgemeinderat legt in Abstim-
repräsentieren. So wählte zunächst jede Gemeinde       mung mit den noch amtierenden Gemeinderäten die
weiter einen Gemeinderat, der dann Delegierte in       Anzahl der gewählten Mitglieder des neuen Pfarr-
den Pfarrgemeinderat entsandte. Mit einer vielerorts   gemeinderats fest. Künftig können in einen Pfarr-
wachsenden Pfarrei-Identität und ersten Pfarreien      gemeinderat zwischen sechs und 24 Kandidatinnen
ohne Gemeindegrenzen baten im Laufe der Jahre          und Kandidaten gewählt werden. Dieser Spielraum
jedoch immer mehr Pfarreien den Bischof um eine        berücksichtigt die unterschiedlichen Größen der
Dispens, also eine Ausnahmegenehmigung von die-        Pfarreien im Bistum Essen.
sem Verfahren – unter anderem, um den Pfarrge-         Für die Wahl zum Pfarrgemeinderat gibt es zwei Mög-
meinderat direkt wählen zu können. Dies wurde nun      lichkeiten. In jeder Pfarrei entscheiden die Mitglieder
in der neuen Satzung für alle Pfarreien umgesetzt.     des amtierenden Pfarrgemeinderats und die Mitglie-
Zugleich wurde in der Satzung mit den neuen            der der amtierenden Gemeinderäte mit einfacher
„Teams in pastoralen Handlungsfeldern“ eine bisher     Mehrheit der Mitglieder aller Gremien, welches Ver-
nicht mögliche Freiheit und Gremien-Flexibilität       fahren angewendet wird. Entweder gibt es in jeder
eingeführt, von der die – überwiegend ehrenamtli-      Gemeinde einen eigenen Wahlzettel – dann werden
che – pastorale Arbeit in den Kirchorten, Gemeinden    aus jeder Gemeinde die gleiche Anzahl Kandida-
oder Stadtteilen vor Ort profitiert.                   tinnen oder Kandidaten in den Pfarrgemeinderat
                                                       gewählt, unabhängig von der jeweiligen Gemeinde-
                                                       größe. Oder es gibt einen gemeinsamen Wahlzettel
Warum gibt es 2021 eine neue Satzung für die           für die gesamte Pfarrei: Dann ist die Anzahl der
Pfarrgemeinderäte im Bistum Essen?                     Kandidaten mit den meisten Stimmen gewählt, die
Die bislang gültige Satzung wurde vor 15 Jahren im     der amtierende Pfarrgemeinderat zuvor festgelegt
Zuge des Zusammenschlusses der Großpfarreien           hat. Insgesamt können zwischen sechs und 24 Kan-
eingeführt. Damals stand vor allem das Miteinander     didatinnen und Kandidaten gewählt werden.
von Pfarr- und Gemeinderäten im Fokus. Seitdem
haben sich viele Pfarreien in ihren Identitäten und
ihren Strukturen so stark verändert, dass die Sat-     Wie werden ehrenamtlich geleitete Gemeinden
zung überarbeitet werden musste. Das haben bei         bei der Pfarrgemeinderatswahl berücksichtigt?
den vergangenen Pfarrgemeinderats-Wahlen schon         Hinsichtlich der Pfarrgemeinderatswahl gibt es kei-
die zahlreichen Bitten um Dispens, also um eine        nen Unterschied zwischen ehrenamtlich oder haupt-
Ausnahmegenehmigung vom regulären Wahlver-             amtlich geleiteten Ortsgemeinden.
fahren, gezeigt. Nun bietet die neue Satzung einen     Ziel der neuen Pfarrgemeinderatssatzung ist, dass
bistumsweiten Standard – der direkt gewählte Pfarr-    auch die ehrenamtlich geleiteten Gemeinden im neu-
gemeinderat – verbunden mit einer großen Freiheit      en Pfarrgemeinderat vertreten sind.

                                                                                                                 25
In der neuen Satzung ist mal von „Gemeinde“              Zu diesen Teams finden sich Menschen zusammen,
     und mal von „Kirchort“ die Rede – wo liegt der           die das katholische Leben an ihrem Kirchort, in ihrer
     Unterschied?                                             Gemeinde oder in ihrem Stadtteil gestalten möch-
     In den Pfarreien im Bistum Essen gibt es verschiede-     ten. Das kann ein Gebetskreis sein oder der Eltern-
     ne Strukturen. Bei den Gemeinden geht es in der          rat der Kita, ein Förderverein, ein katholischer Ver-
     Regel um die territorialen (Orts-)Gemeinden – also       band, eine Jugendgruppe, ein Seniorentreff, ein Ka-
     bestimmte Gebiete, in die die Pfarrei aufgeteilt ist.    techetenkreis oder die Mitarbeiterinnen der katholi-
     Je nach Modus der Pfarrgemeinderatswahl gibt es          schen öffentlichen Bücherei.
     unter Umständen in den einzelnen Gemeinden un-           Die Teams können dauerhafte Einrichtungen sein
     terschiedliche Kandidatenlisten. Zudem gibt es die       oder sich lediglich für ein zeitlich begrenztes Projekt
     muttersprachlichen Gemeinden, deren Mitglieder oft       zusammenfinden. Wichtig ist, dass sich die Men-
     weit verstreut wohnen, die aber dennoch als Ge-          schen in den Teams über ihre eigene Gruppe hinaus
     meinde fest zu der Pfarrei gehören, in der sie sich      für die Gemeinschaft engagieren wollen – und dass
     zum Gottesdienst treffen und ihre Gemeindeleben          sie sich eine gewisse Ordnung für ihre Zusammen-
     gestalten. Der Begriff „Kirchort“ umschreibt einen Ort   arbeit geben („Geschäftsordnung“). Hat sich ein
     in der Pfarrei, an dem kirchliches/christliches Leben    Team gebildet oder sich eine bereits bestehende
     stattfindet. Das kann zum Beispiel eine Kirche samt      Gruppe als Team etabliert, wendet es sich an den
     Gemeindeheim sein, aber auch eine Kita, eine Ca-         Pfarrgemeinderat, dessen Aufgabe es ist, die Teams
     ritas-Einrichtung oder ein Seniorenzentrum.              einzusetzen, sie zu unterstützen, zu vernetzen und
     Dieser Begriff ist nicht für die Pfarrgemeinderatswahl   ihre Arbeit mit den eigenen pfarreiweiten Projekten
     relevant, aber für die Arbeit der „Teams in pastoralen   zu koordinieren.
     Handlungsfeldern“.

                                                              In welchem Verhältnis stehen der Pfarrgemein-
     Wie werden die muttersprachlichen Gemeinden              derat und die „Teams an pastoralen Handlungs-
     bei der Pfarrgemeinderatswahl berücksichtigt?            feldern“ zueinander?
     Wahlberechtigte Mitglieder der muttersprachlichen        Der Pfarrgemeinderat fördert und beschließt die
     Gemeinden müssen sich in ihren Gemeindebüros             Bildung der Teams. Dabei geht es jedoch ausdrück-
     oder durch ihre Seelsorger bis vier Wochen vor der       lich nicht um eine Form der „Genehmigung“, son-
     Wahl in die Wahlberechtigtenliste ihrer mutter-          dern darum, mit den Teams das pastorale Leben vor
     sprachlichen Gemeinde eintragen lassen.                  Ort zu ermöglichen. Vor diesem Hintergrund setzt
     Der Wahlausschuss der Pfarrei, zu der die mutter-        der Pfarrgemeinderat die Teams offiziell ein und
     sprachliche Pfarrei gehört, erkennt die Liste an-        unterstützt sie. Er fördert ihre Arbeit und koordiniert
     schließend an und sorgt dafür, dass die Wahlbe-          diese mit den eigenen pfarreiweiten Projekten.
     rechtigten der muttersprachlichen Gemeinde von
     der Wahlberechtigtenliste ihrer Wohnsitzpfarrei
     gestrichen werden. Auch wenn die muttersprachli-         Wie läuft die Zusammenarbeit zwischen den
     che Gemeinde keine eigenen Kandidaten aufstellt,         Pfarrgemeinderäten und den Kirchenvorstän-
     ist es ein Ziel der neuen Pfarrgemeinderatssatzung       den?
     ist, dass auch die muttersprachlichen Gemeinden im       Gerade die Erfahrung aus den Pfarreientwicklungs-
     neuen Pfarrgemeinderat vertreten sind.                   prozessen hat gezeigt, wie wichtig eine enge Ver-
                                                              netzung zwischen dem Pfarrgemeinderat als Gre-
                                                              mium für die pastorale Arbeit und dem Kirchenvor-
     Sind die neuen „Teams in pastoralen Handlungs-           stand als Gremium für rechtliche, wirtschaftliche und
     feldern“ Ersatz für die bisherigen Gemeinde-             finanzielle Fragen ist. Die Details dazu regelt eine
     räte?                                                    Kooperationsvereinbarung, die mit Blick auf die
     Die bisherigen Gemeinderäte wurden in der Regel          neue Pfarrgemeinderatssatzung aktuell überarbei-
     gewählt, waren für das Gebiet ihrer Gemeinde zu-         tet wird. Sie wird den Pfarreien rechtzeitig vor der
     ständig und hatten in ihrer Satzung vorgeschriebene      Pfarrgemeinderats- (und Kirchenvorstands-) Wah-
     Aufgaben. Die neuen „Teams in pastoralen Hand-           len am 6. und 7. November zugehen. Bereits in der
     lungsfeldern“ sind viel flexibler und bieten eine grö-   Pfarrgemeinderatssatzung ist vorgesehen, dass es
     ßere Freiheit für die – überwiegend ehrenamtliche –      einmal im Jahr eine gemeinsame Sitzung von Pfarr-
     pastorale Arbeit der Pfarrei vor Ort.                    gemeinderat, Pastoralteam und Kirchenvorstand

     WAHLEN ZUM PFARRGEMEINDERAT                                        kirche-waehlen.de
     UND KIRCHENVORSTAND

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     6. - 7. NOVEMBER 2021
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