Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2022 - Wir gestalten! Für und mit MEnschen aktiv!
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Inhalt Vorwort der Geschäftsführung............................................................................................... 3 1. Wir kennen unsere Kundinnen und Kunden! ..................................................................... 4 2. Wir nutzen unsere finanziellen Rahmenbedingungen für unsere Kundinnen und Kunden bedarfsorientiert! ................................................................................................................... 6 3. Wir gestalten gemeinsam, um unsere Ziele voranzubringen!............................................. 9 3.2 Wir nutzen Qualifizierungsangebote und eröffnen Perspektiven! ....................................11 3.3 Wir begeistern Jugendliche, die eigene berufliche Zukunft in die Hand zu nehmen! .......12 3.4 Wir fördern verstärkt die Potentiale von Frauen und Erziehenden! .................................14 3.5 Wir verzahnen Gesundheitsförderung mit Arbeitsförderung! ..........................................16 3.6. Wir nutzen die Chancen bei den Arbeitgebenden in unserer Region! ............................18 3.7 Wir nutzen neue, digitale Dienstleistungen für unsere Kundschaft für einen schnellen und langfristigen Weg in den Arbeitsmarkt! .................................................................................19 3.9. Wir eröffnen auch alternative Chancen für unsere selbstständigen Bedarfsgemeinschaften! .......................................................................................................21 4. Wir schaffen durch eine gute leistungsrechtliche Beratung und die ganzheitliche BG- Betrachtung eine Grundlage für die Integrationsarbeit! .........................................................22 5. Wir ermöglichen einheitliche und schnelle Zugangswege! ................................................23 6. Wir leben Inklusion! ..........................................................................................................24 7. Wir arbeiten gerne qualitativ gut für unsere Kundinnen und Kunden! ...............................25 8. Anlagen ............................................................................................................................27 8.1 Eintrittsplanung 2022......................................................................................................27 8.2 Budgetplanung 2022 ......................................................................................................28 8.3 Förderportfolio für alle Kundengruppen ..........................................................................29 8.4 Maßnahmecharta ...........................................................................................................29 8.5 Bildungszielplanung des jobcenter ME-aktiv 2022 ..........................................................30 2
Vorwort der Geschäftsführung „Mensch sein, heißt verantwortlich sein“ Antoine de Saint-Exupéry Sehr geehrte Damen und Herren, Verantwortung, Solidarität und Haltung – diese Begriffe im beruflichen wie im privaten Umfeld sinnvoll auszufüllen, damit haben wir uns in der Zeit der Pandemie intensiv beschäftigt. Wir haben im Rahmen der Aufgabenerledigung im SGB II die Verantwortung übernommen für unsere Kundinnen und Kunden den Lebensunterhalt sicher zu stellen sowie Unterstützung zu geben, um sich für den Arbeitsmarkt zu qualifizieren, die Arbeitsstelle und Selbständigkeit zu behalten, aber auch neue Wege zu entdecken. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter standen ihnen dabei mit viel Solidarität, Motivation und Engagement als kompetente Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner im Dialog auf Augenhöhe zur Seite. Wir waren und sind begleitende und beratende Kontaktpersonen, manchmal antreibend, tröstend und immer behilflich in finanziellen Notlagen. Auch im zweiten Jahr der Pandemie haben sich die Rahmenbedingungen immer wieder ge- ändert und wir mussten flexibel reagieren. Flexibel agieren, neue Ideen zulassen und das Ausprobieren von anderen Möglichkeiten wird auch weiterhin unser Ziel sein. Die Digitalisierung wird weiter vorangehen und wir werden uns nicht nur selbst den Veränderungsprozessen stellen müssen, sondern auch unsere Kundinnen und Kunden dabei unterstützen. Unter weiterhin besonderen Rahmbedingungen stellen wir uns diesen Aufgaben, immer auch den Blick auf die Verantwortung gerichtet, die wir für unsere Kundschaft sowie die Gesamtge- sellschaft tragen. In allen Fragestellungen und Belangen haben wir immer gut und gerne mit Ihnen, unseren Partnerinnen und Partnern sowie Trägern, zusammengearbeitet. Ideen wurden entwickelt, neue Wege erkundet. Dies setzen wir auch im Jahr 2022 fort. Wir haben für das kommende Jahr gemeinsam unsere Ziele geplant, unsere Schwerpunkte gesetzt und dabei immer fest die Bedürfnisse und die Sicht unserer Kundinnen und Kunden mitgedacht. „Wir gestalten! Für und mit MEnschen aktiv!“ Herzliche Grüße Nathalie Schöndorf 3
1. Wir kennen unsere Kundinnen und Kunden!1 Im jobcenter ME-aktiv werden durchschnittlich rund 26.400 erwerbsfähige Leistungsberech- tigte (ELB) betreut. Die Anzahl der erwerbsfähigen Leis- tungsberechtigten ist während der Covid19-Pandemie gestiegen. Im kommenden Jahr wird jedoch ein Rückgang der Anzahl hilfebedürfti- ger Personen erwartet, so dass im kommendem Jahr eine weitere An- näherung an das Niveau aus 2019 erwartet wird. Fast ein Drittel der leistungsbezie- henden Kundinnen und Kunden tra- gen Familienverantwortung und da- mit zusätzliche Verantwortung für mindestens ein minderjähriges Kind. 82% aller Kundinnen und Kunden sind 25 Jahre und älter. Weniger als jede fünfte Person hingegen gehört zu den erwerbsfähigen Jugendlichen im Alter zwischen 15 und 25 Jahren. Darunter besondere Bedeutung ist den minderjährigen SGB II-Leistungsbeziehenden beizu- messen, die vergleichsweise stark von der Pandemie betroffen waren. Rund jede dritte Person im Leistungsbezug SGB II ist minderjährig; darunter werden erwerbsfähige Minderjährige im Alter zwischen 15 und unter 18 Jahren gezählt und auch nicht-erwerbsfähige Kinder (unter 15 Jahren). Sowohl die Anzahl erwerbsfähiger Jugendlicher, als auch die Anzahl der Kinder unter 15 Jahren in leistungsbeziehenden Bedarfsgemeinschaften ist vor dem Hintergrund der pan- demiebedingt gestiegenen Hilfebedürftigkeit angestiegen. Frauen beziehen insgesamt nur etwas häufiger SGB II-Leistungen als Männer, tragen jedoch deutlich häufiger Familienverantwortung. Rund 41% der zu beratenden Kundinnen und Kunden weisen einen Migrationshintergrund auf. Insbesondere Zugwanderte sind von der pandemiebedingten Arbeitslosigkeit in hohem Maß betroffen. Ursächlich hierfür ist größtenteils, dass die Pandemie besonders stark auf die Bran- chen und Tätigkeiten gewirkt hat, in den zugewanderte und geflüchtete Menschen vorrangig beschäftigt waren und sind. 1 Datenquelle: Grundsicherungsstatistik und Arbeitslosenstatistik 4
Auf Grund von besonderen Umständen ist mehr als ein Viertel aller ELB eine Arbeitsaufnahme aktuell nicht zumutbar (bspw. wegen fehlender Kinderbetreuung oder der Pflege von Angehörigen; Verweis §10 SGB II). Zusätzlich ist jede zehnte leistungsbeziehende Person trotz einer Er- werbstätigkeit im zumutbaren Umfang weiterhin auf finanzielle Unterstüt- zung angewiesen (in den Arbeitsmarkt integriert, aber dennoch weiterhin hilfebedürftig). Bei dem Großteil der erwerbsfähigen Kundinnen und Kunden ist eine Heranführung an den Arbeitsmarkt notwendig und eine Integration frühestens nach sechs Monaten zu erwarten (nicht-marktnah). Lediglich bei sechs Prozent aller Kundinnen und Kunden wird eine Integra- tion binnen eines halben Jahres prognostiziert. Mehr als zwei Drittel der ELB im Alter 25 Jahre und älter verfügen über keine abgeschlossene Berufsausbildung. Aufgrund der Zuwanderung in den letzten Jahren ist der Anteil ausländi- scher ELB ohne abgeschlossene Berufsausbildung deutlich höher. Bei Jugendlichen ist der Anteil aufgrund von Schülerinnen und Schülern vergleichsweise hö- her. Der Anteil der Arbeitslosen im SGB II ist einhergehend mit der Covid19-Pandemie gestiegen und nicht wie in den Vorjahren kontinuierlich zurückgegangen. Im Durch- schnitt sind jedoch lediglich 42% aller ELB auch arbeits- los und stehen für Förderungen, Qualifizierungen und In- tegration kurzfristig zur Verfügung. Von durchschnittlich rd. 11.000 arbeitslosen Leistungs- beziehenden im SGB II ist fast jede zweite Person be- reits seit mindestens 12 Monaten arbeitslos (Langzeitar- beitslos - LZA). Insgesamt ist fast jede vierte erwerbsfähige leistungsbeziehende Person von Langzeitarbeitslosigkeit betroffen. Knapp 70% aller erwerbsfähigen Kundinnen und Kunden beziehen seit mindestens 21 Monaten SGB II-Leistungen und gehören daher zu der Kundengruppe der Langzeitleis- tungsbeziehenden (LZB). Die eher arbeitsmarktfernen Kun- dinnen und Kunden profitierten vor der Pandemie von der wirtschaftlichen Entwicklung. Die Pandemie hat diese Er- folge jedoch weitestgehend zunichtegemacht, so dass der Anteil der LZB in den vergangenen beiden Jahren gestiegen ist. Auch hier sind verstärkt Zu- gewanderte und Frauen von einer verfestigten Langzeitarbeitslosigkeit bedroht. Zusätzlich 5
steigen die Herausforderungen im Rahmen einer Arbeitsaufnahme. Der Integrationsprozess nimmt daher immer mehr Zeit in Anspruch (Heranführung an den Arbeitsmarkt, Qualifizierung, soziale Integration, Sprachkurse, …). Insgesamt ist rund jeder fünfte Hilfebedürftige seit mindestens 12 Monaten arbeitslos (LZA) und bezieht seit mindestens 21 Monaten SGB II-Leistungen (LZB). 2. Wir nutzen unsere finanziellen Rahmenbedingungen für unsere Kundinnen und Kunden bedarfsorientiert! Aus dem Bundeshaushalt werden dem Jobcentern jährlich Mittel für Eingliederungsleistungen und zur Deckung der Verwaltungskosten zur Verfügung gestellt. Die Verteilung der Bundes- mittel erfolgt mit der jährlichen Eingliederungsmittel-Verordnung zu Beginn eines Jahres. Grundlage für die Budgetplanung im Jobcenter sind die Schätzwerte des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS), die zu Beginn des 4. Quartals veröffentlicht werden. Eine endgültige Mittelzuteilung erfolgt jeweils im Frühjahr des nächsten Haushaltsjahres. Auch die finanziellen Herausforderungen sind durch die Pandemie gestiegen. Insgesamt wer- den dem jobcenter ME-aktiv im kommendem Jahr 2022 zwar mehr finanzielle Mittel zur Ver- fügung stehen als im Vorjahr, jedoch werden für die Eingliederung von Kundinnen und Kunden voraussichtlich weniger Mittel zur Verfügung gestellt als im vergangenen Jahr. 6
Zur Deckung der Verwaltungskosten werden voraussichtlich 34 Mio. € zur Verfügung gestellt. Trotz einer in den letzten Jahren kontinuierlich steigenden Mittelzuteilung im Verwaltungskos- tenbereich ist auch 2022 eine Umschichtung in Höhe von 2,7 Mio. € aus dem Eingliederungs- titel (EGT) zur Kostendeckung notwendig. Auf Grund gestiegener Personalkosten und Kosten im Rahmen der Digitalisierung für unsere Kundinnen und Kunden sind die voraussichtlich zu- geteilten Mittel nicht auskömmlich. Um unsere Kundinnen und Kunden zielgerichtet zu qualifizieren und an den Arbeitsmarkt her- anzuführen, werden im EGT rd. 32 Mio. € Bundesmittel bereitgestellt. Knapp 8,4 % des EGT werden jedoch zur Deckung der Verwaltungskosten benötigt werden – z.B. für Personalansatz, um eine zeitnahe Leistungsgewährung und eine gute Betreuung und Förderung der Kundinnen und Kunden sicher stellen zu können. Da das jobcenter ME-aktiv seit Beginn der Fördermög- lichkeiten für LZB (§16i SGB II) die Möglichkeit des Passiv-Aktiv-Tausches (PAT) nutzt, stehen dadurch zweckgebunden rd. 1,9 Mio. € zur weiteren Förderung zur Verfügung. Neben dem PAT stehen weitere rd. 600.000 € für eine Ausfinanzierung des Beschäftigungszuschusses (BEZ) und zur Finanzierung des Bundesprogrammes „rehapro“ zur Verfügung. Die finanzielle Ausstattung im Eingliederungstitel gestaltet sich im kommenden Jahr heraus- fordernd. Um möglichst viele Kundinnen und Kunden zielgerichtet und nachhaltig zu unterstüt- zen ist eine konsequente Ausrichtung der finanziellen Mittel auf wirkungsorientierte Ansätze auszurichten. Alle Förderinstrumente sind aufeinander abgestimmt um auch eine schrittweise Heranführung an den Arbeitsmarkt gewährleisten zu können. Dabei ist hervorzuheben, dass wir durch intensives Fördergeschäft in der Vergangenheit bereits einen hohen Anteil des Bud- gets für das kommende Jahr gebunden haben. Neben der besonderen Bedeutung von Ausbildung und Qualifizierung werden auch Maßnah- men zur Aktivierung und Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt ermöglicht. Zu- sätzlich wird an die bisherigen Erfolge im Rahmen der Angebote zur sozialen Teilhabe ange- knüpft und auch im kommenden Jahr werden Förderungen nach §§16i und 16e SGB II (Teil- habechancengesetz) ermöglicht. Zusätzlich zu den verfügbaren Bundesmitteln, werden dem 7
jobcenter ME-aktiv durch den Kreis Mettmann jährlich Mittel zur Finanzierung von begleitenden Fördermöglichkeiten be- reitgestellt. Die kommunalen Eingliederungsleistungen nach § 16a SGB II sind für das jobcenter ME-aktiv ein wichti- ges flankierendes Instrument, um die Eingliederung von Men- schen mit multiplen Herausforderungen in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt zu unterstützen. Der Kreis Mettmann als kommunaler Träger stellt dem jobcenter ME-aktiv Finanzmittel zur eigenverantwortlichen Umsetzung der kommunalen Ein- gliederungsleistungen (psychosoziale Beratung und Über- nahme von Kinderbetreuungskosten) zur Verfügung. Zusätz- lich stehen dem jobcenter ME-aktiv die kommunalen Einglie- derungsleistungen „Suchtberatung“ und „Schuldnerberatung“ zur Verfügung. Die finanzielle Abwicklung erfolgt durch den kommunalen Träger. Grundsatz Das jobcenter ME-aktiv verfolgt als durchgängiges Prinzip, Frauen und Männer gleichermaßen an den Dienstleistungsangeboten – Beratung, Förderung, Vermittlung – zu beteiligen und be- sondere geschlechterspezifische und kultursensible Bedarfe bei der Maßnahmenplanung zu berücksichtigen. Aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den Arbeitsmarkt gilt es jedoch insbesondere die Förderung und Integration von Frauen zu stärken. Die Maßnahmenplanung wurde unter Einbeziehung der Expertise der Integrationsfachkräfte und des Regionalen Einkaufszentrums (REZ), den Gegebenheiten des Arbeitsmarktes sowie dem Kundenbedarf angepasst. Die nachfolgenden Aktivitäten stellen die Umsetzung aller Integrationsmaßnahmen und deren Qualität sicher: Maßnahmenbetreuung durch die Integrationsfachkräfte Vor-Ort-Prüfungen zur Sicherstellung der Durchführungsqualität Umsetzung des Lieferantenmanagements (Bewertungssystem von eingekauften Integrati- onsmaßnahmen; Prüfdienst Arbeitsmarktdienstleistungen AMDL) Einbinden der Führungs- und Integrationsfachkräfte zwecks Multiplikation und Beratung im Rahmen der Planungs- und Einkaufsprozesse Enge Abstimmung/Einbindung des Beauftragten für den Haushalt (BfdH) und der Beauf- tragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt (BCA) Kontinuierliche Freirechnung und Neuinvestition von Haushaltsmitteln 8
Weiterentwicklung des Fachaufsichtskonzeptes Engmaschiges Eintrittscontrolling Pflege des Maßnahmekompass – Auslastungsübersicht und Transparenz über Maßnah- meinhalte 3. Wir gestalten gemeinsam, um unsere Ziele voranzubringen! Die Herausforderungen der Pandemie für den lokalen Arbeitsmarkt und die daraus veränder- ten Kundenstrukturen, veränderten Beratungsbedingungen und weiterhin hohe Qualifizie- rungsbedarfe haben die Rahmenbedingungen für das jobcenter ME-aktiv 2022 modifiziert. Im Rahmen der geschäftspolitischen Schwerpunkte des SGB II werden die Handlungsfelder „Für und mit MEnschen gemeinsam aktiv arbeiten und gestal- ten“, „Gleichstellung von Frauen und Männern“, „Qualifizierung von Arbeitslo- sen und Beschäftigten“ und „Ausgleich am Ausbildungsmarkt“ fokussiert. Die entwickelten Umsetzungsstrategien des jobcenter ME-aktiv werden in den fol- genden Abschnitten erläutert. Für diese Gestaltung sind wir mit der Botschaft „Für und mit MEnschen aktiv!“ in unsere Pla- nungen eingestiegen. Leitfaden hierbei war unsere Haltung für und mit Menschen gleichberechtigt, respektvoll, kom- petent, vertrauensvoll, individuell, neutral, wertschätzend, transparent und motivierend aktiv zu arbeiten. 9
Dies drückt sich auch in unseren Idealen aus: Wir dulden keine Benachteiligungen aufgrund der ethnischen Herkunft, der Sprache, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters, des Geschlechts oder der sexuellen Identität. Wir stehen für einen wertschätzenden, respektvollen und positiven Umgang untereinander und mit unseren Kundinnen und Kunden. Wir nehmen systematisch die unterschiedlichen Lebenssituationen und -bedingungen von allen Menschen wahr. Wir fördern Selbstbestimmung, Verantwortungsübernahme und Beteiligung. Dazu entwi- ckeln und gestalten wir eine vertrauensvolle Zusammenarbeit. Wir berücksichtigen bei unserer Beratung die individuellen Stärken und Bedürfnisse unse- rer Kundinnen und Kunden. Wir geben Diskriminierung keine Chance. Wir orientieren uns an den Menschen, die im Mittelpunkt unseres Wirkens stehen. Wir zeigen lösungsorientierte Wege auf und treffen nachvollziehbare Entscheidungen. Wir unterstützen unsere Kundinnen und Kunden ihre Möglichkeiten zu erkennen und diese zukunftsorientiert ein- und umzusetzen. 10
3.1 Wir bleiben engagiert insbesondere für langzeitarbeitslose Menschen und Langzeitleistungsbeziehende! Gerade in den letzten Jahren haben auch arbeitsmarktfernere Personen im Kreis Mettmann von der guten wirtschaftlichen Entwicklung profitiert. Unsere Fortschritte wurden jedoch durch die Pandemie stark beeinträchtigt. Dem wollen wir uns aktiv entgegenstellen! Hierfür greifen wir auf unsere schon bewährten Angebote zurück – entwickeln aber auch neue Impulse – unter Berücksichtigung einer veränderten Arbeitswelt. So bietet das Teilhabechancengesetz (THCG) langzeitarbeitslosen Kundinnen und Kunden Chancen auf eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung und damit auch eine Gelegen- heit, wieder mehr am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Das jobcentereigene Projekt- team „MitArbeit“ wird auch 2022 neue Teilhabechancen für Kundinnen und Kunden mit ver- härtetem Langzeitleistungsbezug eröffnen und umsetzen. Hierbei beziehen wir auch unser gesundheitspräventives Projekt „rehapro“ vernetzt mit ein. Durch den ganzheitlichen Blick auf die gesamte Bedarfsgemeinschaft unterstützen wir 2022 auch im Projektteam verstärkt langzeitarbeitslose Frauen und betreuen diese stärkenorientiert und noch intensiver. Unser beschäftigungsbegleitendes Coaching unterstützt im Umgang mit Anforderungen des be- trieblichen Umfelds sowie bei persönlichen Herausforderungen. „Coaching bleibt wesentlicher Baustein für die Stabilisierung von geförderten Beschäf- tigungen und hilft, Perspektiven in ungeförderte Beschäftigung zu eröffnen.“ 3.2 Wir nutzen Qualifizierungsangebote und eröffnen Perspektiven! Unser Angebot langzeitarbeitslose Menschen sowie Langzeitleistungsbezieherinnen und -be- zieher zu aktivieren ihre Integrationschancen zu erhöhen und gezielt Langzeitleistungsbezug zu vermeiden, umfasst ferner: 11
Drei Teams des jobcenter ME-aktiv mit einer ganzheitlichen Betreuung unserer Be- darfsgemeinschaften, die dabei z.B. Finanzen und Vermittlungsaktivitäten durch eine engere Zusammenarbeit und schnelleren Informationsfluss zwischen den Bereichen Leistung & Vermittlung in den Blick nehmen. Einsatz kommunaler Eingliederungsleistungen - § 16 a SGB II, Schuldnerberatung, psychosoziale Betreuung, Suchtberatung, Sicherstellung der Kinderbetreuung sowie die Pflege von Angehörigen. Die durch den Träger Kreis Mettmann zur Verfügung ge- stellten kommunalen Unterstüt- zungsleistungen sollen Auswege aus individuellen persönliche Prob- lemlagen aufzeigen und damit den Integrationsprozess flankierend un- terstützen. Das jobcenter ME-aktiv strebt auch in Zukunft an, die höchste Aktivie- rungsquote mit kommunalen Ein- gliederungsleistungen unter den gemeinsamen Einrichtungen in Nordrhein-Westfalen weiter zu halten. Unser eigener Umsetzungsplan wird daher auch in 2022 fortlaufend angepasst, umgesetzt und nachgehalten. Steigerung der abschlussorientierten Qualifizierung von Geringqualifizierten Beschäftigungsorientiertes Fallmanagement in allen Teams Fortführung bewährter Aktivierungsmaßnahmen Gezielte Nutzung von Arbeitsgelegenheiten als Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt 3.3 Wir begeistern Jugendliche, die eigene berufliche Zukunft in die Hand zu nehmen! Gerade die von uns betreuten Jugendlichen hatten im vergangenen Jahr besonders mit den Auswirkungen der Coronakrise zu kämpfen – manchmal führte der Weg direkt vom Home- schooling in unsichere Ausbildungsperspektiven – und dies mit sehr eingeschränkten Kontak- ten. Einige Jugendliche waren und sind nach wie vor „schwer erreichbar“ für unsere Unter- stützungsangebote. Hier wollen wir in 2022 neues Mitwirken unserer Jugendlichen fördern, insbesondere durch eine bessere zielgruppengerechte Ansprache. 12
Alles safe – Check deine Alternativen! Unsere neue Micro Seite U25 fokussiert sich auch 2022 darauf, über die (digitalen) Angebote des jobcenter ME-aktiv zielgruppengerecht zu informieren. Dies werden wir kontinuierlich wei- terentwickeln und ausbauen. Der ergänzende Einstieg in die Videoberatung, ein adressaten- gerechterer Einstieg in die Neukundenberatung und Möglichkeiten der Beratung außerhalb un- serer Büros - „jobcenter-on-tour“ - sollen dies unterstützen. Wir bleiben 3 Teams – auch in unseren 5 Jugendberufsagenturen! Um die Nähe zu den Jugendlichen zu stärken und Unterstützung aus einer Hand zu gewähr- leisten, werden Kompetenzen der Jugendämter, der Agentur für Arbeit Mettmann und des job- center ME-aktiv in Form unserer Jugendberufsagenturen im Kreis Mettmann gebündelt. Ge- meinsame Jugendberufsagenturen arbeiten 2022 in den kreisangehörigen Städten Monheim, Ratingen, Heiligenhaus, Hilden und Haan. Den Integrationsprozess begleitet das jobcenter ME-aktiv neben den klassischen Berufsvor- bereitenden Maßnahmen des SGB III u.a. noch durch folgende Förderangebote und Koope- rationen: Verzahnte Zusammenarbeit mit der Berufsberatung der Agentur für Arbeit Mettmann über die Ausbildungsstellenvermittlung und die Berufsorientierung hinaus Einstiegsqualifizierung als Sprungbrett in eine betriebliche Ausbildung Assistierte Ausbildung flex – Coaching während der Ausbildung, inkl. Stützunterricht für lernbeeinträchtigte und sozialbenachteiligte junge Menschen Förderung von Berufsausbildungen in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE) Maßnahmen zur Aktivierung und Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt 13
Beteiligung am Netzwerk „Übergang Schule und Beruf“ Teilnahme an der Landesinitiative „Durchstarten“ in Ausbildung und Arbeit“ Beteiligung in Kooperation mit der Agentur für Arbeit am Ausbildungsprogramm NRW; rechtskreisübergreifendes Matching durch die Berufsberatung im Rahmen der Rücküber- tragung der Ausbildungsstellenvermittlung Gezielte und enge Betreuung marktnaher arbeitsloser Jugendlicher im arbeitsmarktorien- tierten Ansatz JOME U25 Für Jugendliche mit besonde- ren Problemlagen bedarf es ei- ner besonderen Ansprache auch über unser Fallmanage- ment U25. Wir nutzen dabei auch unsere schon erfolgreich etablierten Angebote im Rah- men des § 16h SGB II. Unter Inanspruchnahme von aufsuchender Arbeit, Projektarbeiten und dem Kontakt auch außerhalb der klassischen Beratungsbüros (Netzwerk Cafés), werden Ju- gendliche, wieder an den Integrationsprozess herangeführt. Lediglich 10% der Jugendlichen sind arbeitslos, d.h. sie sind derzeit auf der Suche nach einer Ausbildung oder einer Anstellung. Trotz entsprechender Beratung strebt ein Teil der jungen Arbeitslosen zunächst eine Arbeitsaufnahme und keine Berufsausbildung an. Im Kreis Mettmann liegt die Jugendarbeitslosigkeit weiterhin deutlich unter dem NRW-Durch- schnitt. 3.4 Wir fördern verstärkt die Potentiale von Frauen und Erziehenden! Im Rahmen der gesellschaftlichen Verantwortung unterstützt das jobcenter ME-aktiv im In- tegrationsprozess verstärkt Familien und Frauen, um einer steigenden Hilfebedürftigkeit ent- gegenzuwirken. Die besonderen Herausforderungen von Erziehenden, insbesondere von Frauen, in Verbin- dung mit Kindererziehung bzw. fehlender Kinderbetreuung, erschweren oftmals eine Integra- tion bzw. Qualifizierung und somit die Möglichkeit, einen Leistungsbezug zu beenden oder zu verringern. 14
Mit bedarfsgerechten Aktivierungsmaßnahmen und zukunftsorientierten Qualifizierungs- und Weiterbildungsangeboten wollen wir die Chancen am Ausbildung- und Arbeitsmarkt erhöhen. Frauen ohne Erziehungsverantwortung werden ebenso bei den Aktivierungs- und Integrati- onsbemühungen stärker in den Blick genommen. Neben allen anderen Vermittlungsbemühungen für Erziehende und Frauen werden folgende Ansätze intensiv verfolgt: Gezielte Beratungs-, Aktivierungs- und Qualifizierungsangebote für Erziehende und Frauen (Videokommunikation, Online- oder Präsenzveranstaltungen) Zur frühzeitigen Aktivierung von Erziehenden vor Ablauf der Elternzeit initiiert der „Workshop §10“ vielfältige Aktivitäten, um Bestandszuwächse zu vermeiden und Langzeitarbeitslosigkeit vorzubeugen Zur Sicherstellung der Kinderbetreuung nutzen die Integrationskräfte die spezielle „Arbeitshilfe Kinderbetreuung“ und die Schnittstellenarbeit der Beauftragten für Chan- cengleichheit am Arbeitsmarkt (BCA) zu den Jugendämtern Zweckgerichtetes Integrationsprogramm für (Allein-) Erziehende in Zusammenarbeit mit JOME/ Mein job aktiv und der BCA 15
Teilzeitberufsausbildung: Beteiligung am ESF Projekt „Berufsausbildung in Teilzeit – TEP“ und am „Runden Tisch Teilzeitberufsausbildung“ der Regionalagentur Düssel- dorf / Kreis Mettmann Teilnahme am ESF-Programms Akti(F) – Aktiv für Familien und ihre Kinder –des Bun- desministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) zur Verbesserung der Lebenssitua- tion und gesellschaftlichen Teilhabe von Familien mit Kindern unter 18 Jahren („AN- KER“ im Kreis Mettmann) Teilnahme am Projekt „Integrationsbegleiterinnen an Kitas“ des Ministeriums für Kin- der, Familie, Flüchtlinge und Integration NRW geplant. Das Projekt richtet sich an Frauen mit Flucht- oder Migrationserfahrung. Erweiterung der Netzwerkarbeit u.a. mit den Jugendämtern zu den Themen Prävention von Kinderarmut, Frühe Hilfen, Kinderschutz usw. sowie mit dem regionalen Netzwerk- „W“ zur Unterstützung der Berufsrückkehrerinnen im Kreis Mettmann. 3.5 Wir verzahnen Gesundheitsförderung mit Arbeitsförderung! Gesundheitliche Probleme sind häufig eine Hürde für die erfolgreiche Integration in Arbeit. Zugleich führt eine (lange) Arbeitslosigkeit oftmals zu gesundheitlichen Problemen bei unseren Kundinnen und Kunden. Bei einem nicht unerheblichen Teil dieser Kundschaft werden im Rah- men der Integrationsarbeit Handlungsbedarfe im Bereich gesundheitliche Leistungsfähigkeit festgestellt. Im August 2019 wurde daher gemeinsam mit der Agentur für Arbeit Mettmann eine Koopera- tion mit der GKV-Arbeitsgemeinschaft (gesetzliche Krankenversicherung) abgeschlossen. Ziel ist eine Verzahnung von Arbeits-und Gesundheitsförderung in den Lebenswelten der Kun- dinnen und Kunden des Jobcenters zu erreichen. Ein neues Angebot ist die „Gesundheits- App“ welche für unsere Kundschaft als ergänzendes Digital-angebot zur Verfügung steht und gleichermaßen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern genutzt werden kann. Die Kooperations- vereinbarung ist bis zum 31.12.2022 befristet. 16
Rund 5% der ELB sind schwerbehindert, davon beziehen mehr als 78% länger als zwei Jahre Grundsicherungsleistungen. Den multiplen Herausforderungen dieser Personengruppe soll mit gezielten Förderangeboten begegnet werden: Schulungen der Integrationsfachkräfte um im Beratungsprozess frühzeitig etwaige Handlungsfelder zu erkennen Installation eines neuen Prozesses, damit die Handlungsfelder zügig bearbeitet werden können Weiterentwicklung der Inklusionskompetenz der Integrationsfachkräfte Geförderte Arbeitsaufnahmen durch Eingliederungszuschüsse, Ausbildungszu- schüsse und Probebeschäftigungen für schwerbehinderte Menschen Verstärkte Unterstützung durch kommunalen Eingliederungsleistungen Einkauf von Maßnahmen speziell für Menschen mit einem Grad der Behinderung von über 50. Die gute Kooperation mit dem Team für Rehabilitanden und Rehabilitandinnen innerhalb der Agentur für Arbeit wird auch weiterhin fortgeführt: Frühzeitige Identifikation von potentiellen Reha-Kundinnen und –Kunden und schnellstmögliche Anbindung an die zuständige Trägerschaft im Rehabilitationspro- zess Nutzung der vorhandenen Reha-Förderinstrumente des SGB III Enger Austausch mit den Reha-Beratungsfachkräften Mit Einführung des Teilhabestärkungsgesetzes in 2022 werden bisherige Prozesse nochmals auf den Prüfstand gestellt, da das „Leistungsverbot“ entfällt Im Januar 2020 hat das „Haus der Gesundheit“ seine Arbeit aufgenommen. Im Rahmen des Projekts „rehapro“ kooperiert das jobcenter ME-aktiv mit dem Jobcenter Düsseldorf und ver- folgt dabei einen präventiven Ansatz. Ziel des Projektes ist es durch innovative Maßnahmen und Organisationsmodelle die gesell- schaftliche und berufliche Teilhabe von Menschen mit drohender oder bestehender Erwerbs- minderung zu erhalten und herzustellen. Hierbei sollen auch Jugendliche berücksichtigt wer- den. 17
Eigens für dieses Projektziel wurden besondere Räumlichkeiten geschaffen, diese werden stetig verändert, passend zu den Bedürfnissen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Durch die Corona-Pandemie konnten zahlreiche Aktivitäten und Netzwerke nicht gestartet bzw. um- gesetzt werden. Daher ist es nunmehr erklärtes Ziel, dass das Projekt um die Dauer der Corona-Pandemie verlängert wird, um den aktuellen und künftigen Teilnehmenden das best- mögliche Angebot zu machen. 3.6. Wir nutzen die Chancen bei den Arbeitgebenden in unserer Region! Der gemeinsame Arbeitgeberservice (gAG-S) der Agentur für Arbeit Mettmann und des job- center ME-aktiv stellt die erste Kontaktstelle für unsere Arbeitgebenden im Kreis Mettmann dar. Unser Ziel ist es, Arbeitgeberkunden dabei zu unterstützen, ihre aktuellen und zukünftigen Ausbildungs- und Arbeitsplätze bestmöglich zu besetzen. Auf diesem Wege nutzen wir alle Beschäftigungspotentiale des Agenturbezirks, um Menschen dauerhaft in Arbeit zu bringen. Entscheidende Erfolgsfaktoren sind die professionelle Arbeitsmarkt- und Qualifizierungsbera- tung. Der gAG-S bringt sich weiterhin über die Betriebsakquise im Projekt „MitArbeit“ ein, um frühzeitig Beschäftigungsmöglichkeiten für das neue Regelinstrument der Teilhabe am Arbeitsmarkt nach § 16i SGB II und § 16e SGB II zu erschließen. Der gAG-S berät Arbeitgebende des Kreises zu den Themen Social Media Nutzung, Personalmanagement, Kurzarbeitergeld und Qualifizierung während der Be- schäftigung. Die dazugehörige Kostenübernahme von Lehrgangskosten, aber auch des Arbeitsentgeltausfalls stellen einen Anreiz dar, um aus Hilfskräften Fachkräfte zu machen. Dabei reicht das vom gAG-S umgesetzte Förderspektrum von einfachen 18
Maßnahmen, über Führerscheinförderungen bis hin zu betrieblichen Einzelumschu- lungen. Die Ausbildungsstellenvermittlung des gAG-S in Abstimmung mit der Berufsbera- tung der Agentur für Arbeit und den Teams U 25 des Jobcenters ist ebenfalls ein Er- folgsfaktor, die sich an der niedrigen Jugendarbeitslosigkeit im Kreisgebiet festmacht. Der gAG-S ist anerkannter Partner in den lokalen Netzwerken und bietet neben den vielfältigen persönlichen Kontakten auch virtuelle Plattformen für Arbeitgebende an. (z.B. Online- Vorträge, virtuelle Bewerbertage, etc.) 3.7 Wir nutzen neue, digitale Dienstleistungen für unsere Kundschaft für einen schnellen und langfristigen Weg in den Arbeitsmarkt! Die JOMEaktiv bietet für Kundinnen und Kunden mit einer größeren Marktnähe gute und in- dividuelle Unterstützung durch die teaminterne, enge Verzahnung der Themen „Qualifizierung, Coaching, Vermittlung und Nachbetreuung“. Aufgrund der Erfahrungen aus der Corona Pan- demie wurden, respektive werden, neue Angebote für Kundinnen und Kunden geschaffen. Diese stellen sich wie folgt dar: Unmittelbare Betreuung der Kundinnen und Kunden im Übergang vom SGB III in das SGB II (Rechtskreiswechselnde) Umgestaltung des Bausteins „Coaching“: Personalumstellung zugunsten der betriebli- chen Einzelumschulungen (beU) und Übernahme ALLER gestarteten abschlussorien- tierten Qualifizierung inkl. neuem Angebot „Coaching während FbW“ weitergehende Nutzung der in 2021 angeschafften „Verleih-Laptops“ Nutzung neuer Arbeitsmittel im Zuge der Digitalisierung wie bspw. das „Digi-Board“ 19
Planung eines Berufskunde-Newsletters für Ratsuchende Die Herausforderungen der Arbeitswelt 4.0 werden auch künftig im Fokus stehen. Sobald es die Rahmenbedingungen zulassen, werden die zu Beginn des Jahres 2020 angeschafften VR- Brillen für die Berufsorientierung im Zuge der Beratung zu Qualifizierung genutzt. 3.8. Wir verbessern den Zugang zum Arbeitsmarkt insbesondere für Kunden und Kundinnen mit Migrationshintergrund oder Fluchterfahrung! Die gesonderte Beratung von Geflüchteten im Integration Point gemeinsam mit der Agentur für Arbeit hat sich in den vergangenen Jahren bewährt. Seit der Einführung des Integration Point Mettmann im Dezember 2015 wurde eine hohe Zahl geflüchteter Menschen auf ihrem Weg in den Arbeits- und Ausbildungsmarkt unterstützt. Seit Ende des Jahres 2021 erfolgt die Beratung des Integration Points in den einzelnen Liegenschaften. Die fachliche Kompetenz der Mitarbeitenden bleibt bestehen und wird durch Aufrechterhaltung des Teams gestärkt, gleichwohl sind nun in allen Geschäftsstellen Kontaktpersonen sowohl aus dem SGB II als auch aus dem SGB III verfügbar. Dadurch werden die örtlichen Netzwerke für diese besondere Kundengruppe gestärkt. Die deutsche Sprache ist für eine Integration auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt weiterhin unerlässlich. Dazu gehört auch die Nutzung von Alphabetisierungs- kursen. Auch die Anerkennung von ausländischen Abschlüssen bleibt künftig eine der elemen- taren Aufgaben des Integration Points. Im Jahr 2022 soll neben der Etablierung des Teams in der Fläche auch an einer Konzeptanpassung gearbeitet werden. Hier gilt es Potenziale für betriebliche Einzelumschulungen stärker herauszuarbeiten, da gerade für diese Zielgruppe das Angebot erfolgreich ist. 20
Ein großer Schwerpunkt wird in der Arbeit mit erziehenden Frauen liegen. Hier wird der In- tegration Point mit der BCA eng zusammenarbeiten um insbesondere die Vermittlung von Sprachkenntnisse in Teilzeit und unter Angeboten einer guten Kinderbetreuung zu fördern. Das seit 2021 vom Kreisintegrationsamt durchgeführte „kommunale Integrationsmanagement“ (KIM) wird im Jahr 2022 weitergeführt. Ziel dieser neuen landesgeförderten und auf Dauer angelegten Struktur ist die Stärkung der intra- und interkommunalen Zusammenarbeit. Eine Zusammenarbeit bei KIM und auch bei dem Projekt der AWO „Integrationsbegleiter*innen in KiTa’s“, welches 2022 startet, ist für uns selbstverständlich. 3.9. Wir eröffnen auch alternative Chancen für unsere selbstständigen Bedarfs- gemeinschaften! Die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie beeinflussen gerade viele (Solo-) Selbstän- dige noch immer. Die veränderte Auftragslage und die daraus resultierenden Umsatzeinbrü- che haben zu einem verstärkten Zugang Selbständiger in das SGB II geführt. Ein unabhängi- ger Geschäftsbetrieb ist noch nicht allen wieder gelungen. Daher unterstützt das Selbständigenteam des jobcenter ME-aktiv diese Kundinnen und Kun- den auch weiterhin bedarfsgerecht und zielgerichtet. Unsere spezialisierte leistungsrechtli- che und arbeitsmarktorientierte Beratung wurde schon krisenfest ausgebaut. Wir bieten aber auch eine neue Vor-Ort-Beratung an => „Jobcenter-on-tour“, um gemeinsam mit den Selbständigen Optimierungspotentiale in den Geschäftsbetrieben zu finden. 21
Der Fokus für 2022 wird noch stärker auf die Chancen einer dauerhaften Tragfähigkeit gelegt. Auch alternative Beschäftigungsmöglichkeiten, die Gesamt-Bedarfsgemeinschafts-Be- treuung und Weiter- bzw. Anpassungsqualifizierung bleiben wesentliche Bausteine. Dadurch sollen Selbständige und (mithelfende) Familienangehörige wieder in eine von Transferleistun- gen unabhängige Lebenssituation versetzt werden. 4. Wir schaffen durch eine gute leistungsrechtliche Beratung und die ganzheit- liche BG-Betrachtung eine Grundlage für die Integrationsarbeit! Um den Anliegen unserer Kundinnen und Kunden gerecht zu werden und ihnen eine Integra- tion in den Arbeitsmarkt zu ermöglichen, ist eine qualifizierte Beratung auch speziell im Leis- tungsbereich unumgänglich. Wir möchten unseren Hilfesuchenden in schwierigen Situationen individuelle und zielgerichtete Hilfe anbieten bzw. mit ihnen Lö- sungen entwickeln. Denn nur, wer den Kopf frei von existenziellen Sorgen hat, kann sich auf die Wiedereingliederung in das Be- rufsleben konzentrieren. Für das Jahr 2022 ist es geplant, die Beratungskompetenz im Leistungsbereich weiter auszu- bauen und eine ganzheitliche Betrachtung der Bedarfsgemeinschaften durch die Bereiche Leistung und Markt und Integration vorzunehmen. Mit der leistungsrechtlichen Beratung und der Qualifizierung der dafür vorgesehenen Mitarbei- tenden soll ein gemeinsamer Rahmen für unser tägliches Handeln sowie eine einheitliche Be- ratungsqualität geschaffen werden. Im Hinblick auf die ganzheitliche Betrachtung einer Bedarfsgemeinschaft sind wir in der Lage, individueller auf die Anliegen und Bedürfnisse der Kundinnen und Kunden einzugehen. Die Planungen für 2022 werden die Kundenzufriedenheit sowie die Integration unserer Kun- dinnen und Kunden in den Arbeitsmarkt nachhaltig steigern! 22
5. Wir ermöglichen einheitliche und schnelle Zugangswege! Als Folge der eingeschränkten Möglichkeiten der persönlichen Vorsprachen in den Geschäfts- stellen aufgrund von Covid-19 hat sich gezeigt, dass eine Kommunikation mit Kundinnen und Kunden auch auf digitalem und telefonischen Wege sehr gut funktioniert und dass zeitnahe Beratungsmöglichkeiten angeboten werden können. Aufgrund dieser Erfahrungen wurden verschiedene weitere Angebote und Prozesse entwi- ckelt, um die Beratungsmöglichkeiten unserer Kundinnen und Kunden kontinuierlich zu opti- mieren. In den letzten beiden Jahren haben wir ein verbessertes Kundensteuerungskonzept einge- führt, in dem wir unsere positiven Erfahrungen aus den Zeiten der eingeschränkten Möglich- keiten den Rahmenbedingungen angepasst haben. Am Standort Mettmann wurde ein Pilotprojekt zur Onlineterminierung eingeführt, um den Kun- dinnen und Kunden eine Möglichkeit des zeiteffizienten Austausches mit den zuständigen Mit- arbeitenden des Jobcenters zu ermöglichen. Wir haben zudem Sammelanschlüsse für die Geschäftsstellen eingerichtet, mit dem Ziel die Anliegen der Kundinnen und Kunden zielgerichtet und zeitnah an die richtigen Ansprechpart- ner zu vermitteln. Für 2022 liegt der Fokus darauf, die neu etablierten Prozesse zu bewerten und kontinuierlich besser auf die Bedürfnisse der Kundinnen und Kunden auszurichten. Insbesondere im Rah- men der Digitalisierung möchten wir un- sere Angebote ausweiten. Ein erster An- satzpunkt ist die Einführung der Vide- oberatung bereits in 2021. 23
Alle unsere Prozesse verfolgen das Ziel, bestmöglich den Vermittlungsprozess im Sinne der geschäftspolitischen Zielerreichung zu unterstützen, die bestmögliche Kundenzufriedenheit zu erreichen und eine qualitativ hochwertige Leistungsgewährung sicher zu stellen. Schon in den Zugangsprozessen soll der Gedanke des Forderns und Förderns für alle ersichtlich und ge- winnbringend eingesetzt werden. Von Beginn an sollen Hilfestellung gewährleistet werden um die Arbeit und Beibehaltung von Erwerbstätigen zu unterstützen. 6. Wir leben Inklusion! Im Jahr 2021 haben wir im Arbeitskreis Inklusion die Schwerpunktthemen unserer Arbeit für Menschen mit Behinderung festgehalten und somit die vielfältigen Kompetenzen unserer Beschäftigten gebündelt, um auf die Wünsche und Bedürfnisse dieser Kundengruppe und den sich verändernden Arbeitsmarktsegmenten eingehen zu können. Die „Big Points“ Inklusion zur intensiveren Betrachtung für den Kundenkreis wurden u. a. zu folgenden Themen festgelegt: Förderleistung für Hilfebedürftige und Betriebe transparent machen Beratungsgespräche intensivieren Inklusionsvereinbarung abschließen Presse & Marketing (Schwerpunkt Außenwirkung) einbinden Dienstleistungsangebote bündeln Alle Mitarbeitende des Jobcenters unterstützen ihre Ratsuchenden empathisch, kompetent und vollumfänglich. Die Mitarbeitenden gehen auf die Belange der Klienten zeitnah und um- setzbar ein (ggfs. Videokommunikation). Durch die enge Zusammenarbeit mit wichtigen Fachbereichen und Partnern, können den Kun- dinnen und Kunden wichtige Instrumente zur „Selbsthilfe“ an die Hand gegeben werden. Hierzu gehören u. a. das „Haus der Gesundheit“, der Ärztliche Dienst und die Beratungsfach- kräfte für Rehabilitanden in der Agentur für Arbeit Mettmann, das Gesundheitsamt des Kreises Mettmann, Integrationsfachdienste, die Fürsorgestelle, LVR, www.rehadat.de, etc. 24
Die sensible Beratung ist datenschutzkonform und vertrauensvoll. In allen Teams aus dem Bereich Markt- und Integration gibt es speziell für den Bereich Inklu- sion eine ausgebildete Mitarbeiterschaft. In ihren Beratungen können sie die Sichtweisen bzw. vorliegende Beeinträchtigungen der Klienten berücksichtigen. Im Einzelnen bedeutet dies: die Stärken, die Erfahrungen, die konkreten Auswirkungen im Arbeitsleben und die persönliche Lebenssituation werden analysiert. sie sind feste Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für alle Anliegen. umfassende und verständliche Informationen zu Förderkonditionen werden vermittelt. sie schaffen den Austausch zwischen arbeits- und ausbildungssuchenden Menschen mit Behinderungen und Betrieben. Zur Verfestigung unserer laufenden Arbeit, werden wir im Jahr 2022 eine Inklusionsvereinba- rung für das jobcenter ME-aktiv erstellen. 7. Wir arbeiten gerne qualitativ gut für unsere Kundinnen und Kunden! Als jobcenter ME-aktiv verstehen wir unseren Auftrag als eine verantwortungsvolle Aufgabe, mit der wir einen wichtigen Beitrag zu einem gelingenden Gemeinwesen leisten. Im Mittelpunkt all unserer Bemühungen stehen von jeher unsere Kundinnen und Kunden. Doch wie wollen wir auch 2022 unseren Anspruch leben? Damit es uns 2022 gelingt, Qualität stetig weiterzuentwickeln, ist es erforderlich, unsere nach- haltige Qualitätskultur über alle Ebenen und in allen Fachbereichen weiter zu verstetigen. 25
In der praktischen Umsetzung bedeutet dies auch für 2022 kontinuierlich jeden Tag auf gute Qualität zu achten, ob in der IT-Datenpflege, in der arbeitsmarktlichen Beratung oder in der rechtskonformen und zeitnahen Leistungserbringung. Die ab 2022 durch uns neu angebotene leistungsrechtliche Beratung für Hilfesuchende stellt insofern einen bedeutenden Meilenstein für den Aspekt der Qualitäts- sicherung im jobcenter ME- aktiv dar, zumal eine gute Leistungsberatung auch Qualifizierungs- und Integra- tionserfolge flankiert und ab- sichert. Der Schwerpunkt / Handlungsansatz wird dabei sein: die zielgerichtete Ermittlung von Risiken und Potentialen die technische Bereitstellung von Tools für die operativen Teams zur Umsetzung derer Themenschwerpunkte die Auswertung und Analyse der gewonnenen Daten; inklusive Berichterstattung und Handlungsempfehlung sowie die enge fachliche Begleitung der Umsetzung Die Ergebnisse fließen in die operative Risikobewertung und Risikobearbeitung ein und dienen insofern einem fortlaufenden Qualitätsprozess im Hause. Aber auch unsere Stärken werden wir weiterhin kontinuierlich für unsere Kundinnen und Kunden nutzen. 26
8. Anlagen 8.1 Eintrittsplanung 2022 erwartetes Soll-Planung Qualifizierung Jahresergebnis 2021 2022 Eintritte Qualifizierung (FbW) 508 800 darunter: Eintritte abschlussorientierte Qualifizierung 146 218 darunter: Eintritte nicht abschlussorientierte Qualifizierung 362 582 Anteil Eintritte in abschlussorientierte Qualifizierung (in %) 28,7 27,3 Aktivierung Eintritte Aktivierung 3.022 2.840 davon: Eintritte in MAG 693 800 davon: Eintritte in MAT inkl. AVGS-MAT 1.729 1.440 davon: Eintritte in AGH 600 600 Sonstiges Eintritte Sonstige 945 756 davon: Eintritte in EGZ 250 220 davon: Eintritte in ESG 522 300 davon: Eintritte in TaAM - Teilhabe am Arbeitsmarkt - §16i 103 136 davon: Eintritte in EvL - Eingliederung von LZA - §16e 70 100 Maßnahmeeintritte Gesamt 4.475 4.396 Zusätzlich: Maßnahmen für Jugendliche Plätze Maßnahmen für Jugendliche* 140 140 davon Plätze BaE 18 18 davon Plätze Förderung nach § 16h SGB II 82 82 davon Einstiegsqualifizierung 40 40 EGT Förderungen insgesamt 4.615 4.536 Nachrichtlich: kommunale Eingliederungsleistungen 1.258 1.258 davon: psychosoziale Betreuung 265 265 davon: Suchtberatung 125 125 davon: Schuldnerberatung 868 868 * zuzüglich 2.627 Stunden Betreuung/ Coaching Assistierte Ausbildung (AsA flex) 27
8.2 Budgetplanung 2022 Planung Ausgabemittel 2022 Eingliederungsleistungen*1 29.387.776 € 100,0% I. Integrationsorientierte Instrumente 18.998.484 € 64,6% Förderung berufliche Weiterbildung 5.748.318 € Eingliederungszuschüsse (EGZ) 1.695.493 € Aktivierung + berufl. Eingliederung 7.350.889 € Förderung aus dem Vermittlungsbudget 558.000 € Einstiegsgeld 606.073 € Eingliederung von Selbstständigen 189.000 € Freie Förderung 768.321 € 16e EvL 2.082.390 € II. Beschäftigung schaffende Maßnahmen 6.784.792 € 23,1% Arbeitsgelegenheiten (AGH) 2.156.790 € 16i TaAM*3 4.628.002 € III. Spezielle Maßnahmen für Jüngere 2.695.500 € 9,2% Außerbetriebl. Berufsausbildung (BaE) 919.800 € Einstiegsqualifizierung (EQ) 36.000 € Assistierte Ausbildung (AsA flex) 234.000 € Förderung nach § 16h SGB II (FSeJ) 1.505.700 € IV. Berufliche Reha und SB-Förderung 900.000 € 3,1% 1. Pflichtleistungen (Reha) 450.000 € 2. Ermessensleistungen zur berufl. Reha 450.000 € V. Weitere Förderleistungen (Reisekosten) 9.000 € 0,0% Planungsansatz kommunale Eingliederungsleistungen 2021/ 2022 psychosoziale Beratung 443.150 Suchtberatung 50.000 Schuldnerberatung 586.900 Kinderbetreuung 2.500 Gesamt 1.082.550 1 * verplant werden die zur Verfügung stehenden Finanzmittel, d.h. (voraussichtlich) zuggeteilte Eingliderungsmittel abzüglich der Umschichtung. Bspw. für 2022 werden dem Jobcenter voraussichtlich 32 Mio. € für Eingliederungsmittel zur Verfügung gestellt. Die Umschichtung i.H.v. 2,7 Mio. € reduziert das zur verplanende Eingliederungsbudget auf 29,4 Mio. €. 2 * zusätzlich stehen 1,9 Mio. € aus dem Passiv-Aktiv Transfer zweckgebunden zur Verfügung. 28
8.3 Förderportfolio für alle Kundengruppen 8.4 Maßnahmecharta Maßnahmen zur Vorbereitung auf für Kunden mit Qualifizierung und zur Vorbereitung/ im Vorfeld einer im Vorfeld von gesundheitlichen/ U25 Ü25 Heranführung an den bei Aufnahme einer Arbeitsaufnahme/ Qualifizierung psychischen Arbeitsmarkt, Ausbildung Selbstständigkeit Beeinträchtigungen Maßnahmen Berufsfelderprobung Aktivcenter für schwerbehinderte Menschen Aktivcenter U25 Aktivcenter Ü25 Aktivierungshilfen Arbeitsgelegenheiten Assistierte Ausbildung Flex (AsA Flex) Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE) Perspektive Zukunft Förderung schwer zu erreichender Jugendlicher (§ 16h SGB II) GesA (Rehapro) Gesundheitsmaßnahmen Grundkompetenzen Individuelles Förderzentrum Junge Erwachsene Kombimaßnahme AC/ Aktivierungshilfen Kooperation mit der GKV-Arbeitsgemeinschaft Maßnahmen zur Unterstützung der Selbstständigkeit Modellprojekt für Geringqualifizierte Modulare Maßnahmen Velbert/ JOME Modularer Baukasten 50plus Nebeneinkommen Maßnahme für Erziehende Stabilisierung der Beschäftigung Talentcenter Qualifizierungscenter kommunale Eingliederungsleistungen 29
8.5 Bildungszielplanung des jobcenter ME-aktiv 2022 Die Bildungszielplanung (BZP) 2022 wurde gemeinsam durch das jobcenter ME-aktiv und die Agentur für Arbeit erstellt. In der Gesamtzahl SGB II sind 218 abschlussorientierte Qualifizierungen enthalten. Jede siebte abschlussorientierte Förderung soll als betriebliche Einzelumschulung reali- siert werden. Für 2022 wird die Förderung von mindestens 80 Teilqualifikationen sowie die Förderung von mindestens zehn Externenprüfungen geplant. 96 Umschulungen erfolgen überbetrieblich bei einer Trägerschaft für Weiterbildungen. Zusätzlich sollen 582 nicht-abschlussorientierte Qualifizierungen, inkl. Förderungen zur Fes- tigung der Grundkompetenzen, erfolgen. 30
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