Arbeitsprogramm des Wissenschaftsrats Juli 2021 - Januar 2022 - Arbeitsbereich Forschung

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geschäftsstelle

Arbeitsprogramm
des Wissenschaftsrats
Juli 2021 – Januar 2022

Arbeitsbereich
Forschung
17

C. Forschung

C.I    FORSCHUNGSAUSSCHUSS

Vorsitz: Frau Professorin Dr. Anja Katrin Boßerhoff

Der Forschungsausschuss ist zuständig für die zeitnahe Erarbeitung von Po-
sitionspapieren zu aktuellen Entwicklungen im Bereich der Organisation
und Förderung der Forschung an Hochschulen und außeruniversitären Ein-
richtungen, die dem Wissenschaftsrat zur Verabschiedung vorgelegt wer-
den. Er befasst sich mit dauerhaft relevanten Themen und sondiert neue
Themen mit Blick darauf, ob eine Empfehlung des Wissenschaftsrats sinn-
voll ist. Sofern er ein Thema nicht selbst in einem Positionspapier bearbeiten
kann, kann er dem Wissenschaftsrat vorschlagen, neue Themen in sein Ar-
beitsprogramm aufzunehmen. Sein Pendant sind die Ausschüsse Tertiäre
Bildung und Medizin, mit denen er sich eng abstimmt bzw. themenbezogen
zusammenarbeitet. Der Vorsitz im Forschungsausschuss wird von einem
Mitglied des Vorstands der Wissenschaftlichen Kommission des Wissen-
schaftsrats wahrgenommen.

C.II   TRANSFORMATION DES WISSENSCHAFTLICHEN PUBLIZIERENS ZU
       OPEN ACCESS

Arbeitsgruppe

Vorsitz: Herr Professor Dr. Gerard Meijer

Die großen deutschen Wissenschaftsorganisationen haben sich bereits 2003
zur Umstellung des wissenschaftlichen Publizierens auf Open Access bekannt.
In der Mehrzahl der Fachgebiete gibt es inzwischen eine breite Unterstüt-
zung dafür. Dennoch ist die Umstellung auf Open Access noch nicht flächen-
deckend erfolgt.

Zu den Gründen gehört, dass die Finanzströme und die Rollen der bestehen-
den Institutionen, die Teil des wissenschaftlichen Publikationssystems sind,
sich durch diese Umstellung verändern. Nach dem für wissenschaftliche
Zeitschriften derzeit prioritär verfolgten Modell des „goldenen“ Open Access
18   werden die bei den Verlagen anfallenden Kosten durch publikationsbezo-
     gene Gebühren gedeckt. Die Kostenbelastung verschiebt sich dadurch von
     den lesenden auf die forschenden und publizierenden Akteure. Selbst wenn
     sich insgesamt Einsparungen ergeben, können diese Umverteilungseffekte
     den Transformationsprozess behindern.

     Um die Umstellung auf Open Access voranzutreiben, hat die Allianz der Wis-
     senschaftsorganisationen das Projekt DEAL gegründet. Über diese Struktur
     werden Konsortialverträge über die Finanzierung des wissenschaftlichen
     Publizierens im Open Access und den vollständigen Zugang zu deren Zeit-
     schriftenbestand einschließlich ihrer Archive mit den drei größten einschlä-
     gigen Verlagsgruppen verhandelt. Mit erfolgreichen Abschlüssen wäre etwa
     die Hälfte des Aufkommens an wissenschaftlichen Zeitschriftenartikeln aus
     Deutschland abgedeckt.

     Die Arbeitsgruppe soll Empfehlungen dazu erarbeiten, wie die Transforma-
     tion zum Open Access über die Laufzeit der ersten DEAL-Verträge und über
     ihren Geltungsbereich hinaus finanziert werden kann. Teil dieser Aufgabe
     ist es, nachhaltige Strukturen für die Verhandlung und Abwicklung künfti-
     ger Verträge zu entwerfen. Zugleich soll die Arbeitsgruppe Änderungen in
     den Anreizen und dem Publikationsverhalten, die durch die Umstellung auf
     Open Access und in Abhängigkeit von den Finanzierungsmodellen zu erwar-
     ten sind, bewerten und Empfehlungen zu Weiterentwicklung der Qualitäts-
     sicherung im Publikationssystem entwickeln.

     „Big Deals“ zwischen Wissenschaftsorganisationen und Verlagen einschließ-
     lich der von DEAL verhandelten Verträge sind nach übereinstimmender
     Überzeugung aller Beteiligten Übergangslösungen („transformative agree-
     ments“). Auf längere Sicht ist zentral, dass ein Wettbewerb um qualitativ
     hochwertige und kosteneffiziente Publikationsdienstleistungen entsteht.
     Das setzt voraus, dass die Eintrittsschwellen für neue Anbieter von Publika-
     tionsdienstleistungen, die durch die Digitalisierung gesenkt wurden, nicht
     durch Pfadabhängigkeiten wieder erhöht werden. Alternativen zur durch
     Redaktionen gesteuerten Qualitätssicherung sind in Erprobung und müssen
     bewertet werden. Die Diversität der Publikationspraktiken und absehbare
     Änderungen, die sich durch eine noch stärkere Verschränkung von Texten,
     Daten, Quellcodes und anderen digitalen Objekten ergeben, müssen berück-
     sichtigt werden. Deshalb sollten die Vorschläge der Arbeitsgruppe auch da-
     rauf ausgerichtet sein, das Publikationssystem für weitere, derzeit noch
     nicht absehbare Veränderungen offen zu halten.

     Die Arbeitsgruppe wurde im Januar 2020 eingerichtet.
C.III   FORSCHUNGSFINANZIERUNG AN DEUTSCHEN HOCHSCHULEN                        19

Arbeitsgruppe

Vorsitz: Frau Professorin Heike Solga und Herr Professor Jürgen Heinze

Die Finanzierung der Hochschulen in Deutschland hat sich im Verlauf der
letzten Jahrzehnte deutlich verändert und diversifiziert. Trotz steigender
Grundmittel ist deren Anteil an den Hochschulhaushalten rückläufig, weil
ergänzende Mittel auf Basis gesonderter Vereinbarungen (sogenannte Zweit-
mittel) sowie öffentliche und private Projektmittel vor allem für die For-
schung (sogenannte Drittmittel) im Gesamtvolumen noch stärker angestie-
gen sind.

Auch die Kosten von Forschung verändern sich; Infrastrukturleistungen, Ko-
ordinationsaufgaben, Forschungsdatenmanagement oder Transferaktivitä-
ten müssen komplementär zu den Kernaufgaben in der Forschung erbracht
werden. Wo öffentliche Projektmittel für die Forschung eingesetzt werden,
sollen diese indirekten Kosten zum Teil durch Programmpauschalen gedeckt
werden. Vielfach wird jedoch die Sorge geäußert, dass deren Höhe nicht aus-
reicht und dass die Regeln und Nachweispflichten, die mit der Mittelvergabe
verbunden sind, die Gegenfinanzierung der indirekten Kosten schwierig ma-
chen. Der deshalb notwendige Rückgriff auf Grundmittel kann zu Lasten
anderer Leistungsdimensionen und anderer Organisationseinheiten der
Hochschulen gehen und schränkt die Hochschulleitungen in ihrer strategi-
schen Flexibilität ein.

Vor diesem Hintergrund soll die Arbeitsgruppe die Wechselwirkungen un-
terschiedlicher Finanzströme mit ihrer jeweiligen Fristigkeit und den an sie
geknüpften Bedingungen sowie ihre Auswirkungen auf verschiedene Leis-
tungsdimensionen wissenschaftlichen Arbeitens und die Handlungsfähig-
keit von Hochschulen analysieren. Ziel ist es, Empfehlungen dazu zu entwi-
ckeln, wie die Wettbewerbsfähigkeit, inhaltliche und organisatorische
Flexibilität sowie Nachhaltigkeit von Forschung an Hochschulen durch ge-
eignete Finanzierungsstrukturen noch besser unterstützt werden kann. Die
Arbeitsgruppe wurde im Juli 2020 eingesetzt und soll bis Ende 2022 abge-
schlossen werden.
20   C.IV   PERSPEKTIVEN DER AGRAR- UND ERNÄHRUNGSFORSCHUNG

     Arbeitsgruppe

     Vorsitz: Frau Professorin Dr. Anja Katrin Boßerhoff

     Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat den
     Wissenschaftsrat gebeten, eine Strukturbegutachtung der Agrar- und Ernäh-
     rungsforschung – begleitend zur erneuten Evaluation der Ressortfor-
     schungseinrichtungen des BMEL – vorzunehmen. Das Vorhaben schließt da-
     bei einerseits an die Querschnittsbegutachtung der Agrarwissenschaften aus
     dem Jahr 2006 an und verfolgt andererseits das übergeordnete Ziel, inhaltli-
     che und strukturelle Perspektiven der Agrar- und Ernährungsforschung für
     die nächste Dekade zu entwickeln.

     Das in der Querschnittsbegutachtung von 2006 beschriebene Feld der Agrar-
     wissenschaften, einschließlich der benachbarten Fächer, ist in einer Trans-
     formation begriffen. So lässt sich eine Ausdünnung des Feldes an den Uni-
     versitäten und eine Verlagerung von Forschungskapazitäten in andere
     Fächer, vor allem stärker grundlagenorientierte Disziplinen wie etwa die
     Molekulargenetik, beobachten. Daher kann die in der Querschnittsbegut-
     achtung von 2006 vorgenommene Abgrenzung des Feldes in epistemischer,
     struktureller und organisatorischer Hinsicht allein ein Ausgangspunkt sein.
     Aufgabe der Arbeitsgruppe ist es, zunächst das Feld vor dem Hintergrund
     der angedeuteten Veränderungen abzugrenzen und es im Kontext benach-
     barter ökonomischer, lebenswissenschaftlicher, ökologischer und ingeni-
     eurwissenschaftlicher Forschung zu positionieren.

     Auf dieser Grundlage erfolgt eine inhaltliche und strukturelle Analyse des
     nunmehr neu definierten Feldes der Agrar- und Ernährungswissenschaften
     mit dem Ziel, sowohl Themenschwerpunkte und die Dynamik der zurück-
     liegenden Dekade im nationalen und internationalen Kontext zu rekonstru-
     ieren als auch eine Bestandsaufnahme hinsichtlich der strukturellen und
     organisationalen Entwicklung des Feldes in diesem Zeitraum vorzunehmen.
     Dies schließt die Analyse feldspezifischer Strukturen für Transfer, Datenma-
     nagement und Vernetzung mit ein. Die Arbeitsgruppe soll dabei die Auswir-
     kungen der Transformation des Agrar- und Ernährungssektors, der sich in
     einem ökonomischen, ökologischen, technologischen und sozialen Um-
     bruch befindet, auf die Forschung mit reflektieren.

     Die Arbeit zielt auf die inhaltliche, strukturelle und organisatorische Wei-
     terentwicklung des Feldes. Aufgabe der Arbeitsgruppe ist es, Empfehlungen
     zu erarbeiten, die auf eine Stärkung des Transfers, auf die Erhöhung der
transnationalen Sichtbarkeit sowie auf eine verbesserte Koordinierung der          21
wissenschaftlichen Aktivitäten auf nationaler Ebene zielen, um die Präsenz
des Standorts Deutschlands auf europäischer und internationaler Ebene und
entsprechende Mitwirkungsmöglichkeiten zu befördern.

Die Arbeitsgruppe soll im Oktober 2021 eingesetzt werden. Die Vorlage der
Empfehlungen ist für den Sommer 2024 geplant.

C.V      EMPFEHLUNGEN ZUR WEITERENTWICKLUNG DER DEUTSCHEN
         MARINEN FORSCHUNGSFLOTTE

Arbeitsgruppe

Vorsitz: N.N.

Große gesellschaftliche Herausforderungen wie der Klimawandel und der
Biodiversitätsverlust machen umfassendes Wissen über die globalen Ozeane
und ihre Randgebiete politisch und gesellschaftlich unverzichtbar. Die deut-
sche Meeres-, Küsten- und Polarforschung hat auch im internationalen Kon-
text einen großen Anteil an der Bereitstellung dieses Wissens und kann dazu
auf eine umfassende Infrastruktur zurückgreifen, in deren Mittelpunkt die
deutsche Forschungsflotte mit Schiffen verschiedener Größen und Typen
steht.

Im Jahr 2010 hat der Wissenschaftsrat sich zur zukünftigen Entwicklung
der deutschen marinen Forschungsflotte geäußert (Drs. 10330-10). Auf Basis
eines Konzepts für die strategische Weiterentwicklung der Forschungsflotte
entwickelte er Empfehlungen zu anstehenden Neu- bzw. Ersatzbeschaffun-
gen ozeangängiger Forschungsschiffe sowie zur Organisation des Betriebs
und der Nutzung der Flotte, einschließlich ozeangängiger Großgeräte. We-
sentliche Teile dieser Empfehlungen wurde in der Zwischenzeit umgesetzt,
oder ihre Umsetzung befindet sich in Vorbereitung.

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat vor diesem Hinter-
grund den Wissenschaftsrat gebeten, seine Empfehlungen zur Entwicklung
und zum Gesamtkonzept der deutschen marinen Forschungsflotte zu aktu-
alisieren. Besondere Aufmerksamkeit soll dabei der Strategie, der Nutzung
und dem Erneuerungsbedarf bei den mittelgroßen, vornehmlich für den re-
gionalen Einsatz in Rand- und Schelfmeeren gedachten Forschungsschiffen
gewidmet werden. Dabei ist auch zu prüfen, ob Ersatzbeschaffungen durch
Neubau mehrerer baugleicher Schiffe gegebenenfalls kosten- und zeitspa-
rend umgesetzt werden können. Zudem soll auch die in der Gesamtschiffs-
strategie       für   2011–2020   unter   dem   Arbeitstitel   „Leitstelle   für
22   Unterwassertechnologie“ dargelegte Empfehlung, eine gemeinsame Verwal-
     tung und Einsatzplanung für die von der Forschung benötigten Großgeräte
     zu etablieren, neu bewertet werden.

     Der Wissenschaftsrat hat zu diesem Zweck eine Arbeitsgruppe eingesetzt
     und gebeten, ihm bis zum Frühjahr 2023 einen Entwurf der Empfehlungen
     vorzulegen.

     C.VI   SOUVERÄNITÄT UND SICHERHEIT DER WISSENSCHAFT IM
            DIGITALEN RAUM

     Arbeitsgruppe

     Vorsitz: Professorin Dr. Dorothea Wagner

     Souveränität und Sicherheit im digitalen Raum sind unabdingbare Voraus-
     setzungen für die Funktionsfähigkeit des Wissenschaftssystems. Denn wis-
     senschaftliches Arbeiten ist in Lehre, Forschung und Transfer sowie hin-
     sichtlich      von   Verwaltungs-   und    Managementtätigkeiten   auf   eine
     zuverlässige, leistungsfähige digitale Infrastruktur und auf hochwertige di-
     gitale Werkzeuge angewiesen. Die Pandemie hat offengelegt, wie abhängig
     Hochschulen und Forschungsinstitute von wenigen privatwirtschaftlichen
     Anbietern sind. Zugleich hat die Pandemie einmal mehr den hohen Grad an
     Vulnerabilität wissenschaftlicher Einrichtungen deutlich werden lassen.
     Hochschulen und Forschungseinrichtungen verstehen sich als offene Orga-
     nisationen. Dadurch bieten sie zahlreiche Angriffsstellen für sogenannte Cy-
     berattacken, deren Zahl und Komplexität in den letzten Jahren deutlich ge-
     stiegen ist.

     Aufgabe der Arbeitsgruppe ist es, Anforderungen und Kriterien für Souverä-
     nität und Sicherheit der Wissenschaft im digitalen Raum zu erarbeiten. Da-
     bei sollten drei Ebenen adressiert werden:

     1 − Digitale Infrastruktur: Digitale Arbeitsprozesse, die für die Wissenschaft
     heute unverzichtbar sind, setzen auf einer vielschichtigen und komplexen
     Infrastruktur auf. Auf Seiten der einzelnen Einrichtungen reicht dies von
     der Ausstattung mit Hard- und Software, den bereitgestellten digitalen
     Werkzeugen und Diensten für wissenschaftliches Arbeiten bis hin zu Gover-
     nance- und Kostenfragen. Zur digitalen Infrastruktur gehören auch einrich-
     tungs- und sektorenübergreifende Strukturen wie Repositorien oder Daten-
     räume, von denen eine Vielzahl bislang projektförmig gefördert werden:
     Gaia-X, NDFI, European Open Science Cloud (EOSC), International Data Space
     (IDS). Hier ist nicht immer klar, welche Rolle die unterschiedlichen
Datenräume für das Wissenschaftssystem spielen, wie die gegenseitige An-       23
schlussfähigkeit und eine langfristige Weiterentwicklung der unterschiedli-
chen Initiativen sichergestellt werden können. Die Arbeitsgruppe soll disku-
tieren, wie sichergestellt werden kann, dass diese komplexe Infrastruktur
auch angesichts der rasanten technologischen Entwicklungen stets höchs-
ten Ansprüchen genügt und wo Synergiepotentiale durch länderübergrei-
fende Strukturen genutzt werden können.

2 − Digitale Souveränität: Aufgrund der Dominanz weniger Anbieter greifen
wettbewerbliche Mechanismen immer weniger, so dass diese Anbieter zu-
nehmend die Art und Weise prägen, wie in der Wissenschaft digitale Werk-
zeuge genutzt und Daten verarbeitet werden. Kommt es zu Lock in-Effekten,
besteht in Zukunft auch das Risiko deutlicher Preissteigerungen. Vor diesem
Hintergrund liegt die Aufgabe der Arbeitsgruppe darin zu klären, was digi-
tale Souveränität im Wissenschaftssystem konzeptionell bedeutet und wel-
che Voraussetzungen dafür auf Ebene der einzelnen Einrichtungen und des
Wissenschaftssystems im Ganzen erfüllt sein müssen. Zur digitalen Souve-
ränität zählt es zudem zu klären, ob Open Source-Lösungen im Wissen-
schaftssystem eine tragfähige und nachhaltige Alternative darstellen und
wenn ja, wie ihre Entwicklung und Implementierung gefördert werden
kann.

3 − Sicherheit im digitalen Raum: Hochschulen und Forschungseinrichtun-
gen sind offene und hoch durchlässige Organisationen mit autonom agie-
renden Mitgliedern. Daher haben sie eine besonders große Angriffsfläche für
Cyberangriffe unterschiedlichster Natur. Gerade in der Pandemie ließen sich
beispielsweise vermehrt Angriffe auf Krankenhäuser in den USA beobach-
ten, um Zugang zu Daten und zur Forschung im Kontext der COVID-19-Er-
krankung zu erlangen. Anforderungen an die Sicherheitsarchitektur und
-strategie sind daher in die Struktur- und Governanceentwicklung zu integ-
rieren. Dabei stellt sich die Frage, wie die in Deutschland ausgewiesen gute
Forschung zu Cybersicherheit stärker in die Anwendung gebracht werden
kann. Hier ist auch an einrichtungsübergreifende Lösungen zu denken. Zu-
dem müssen Lehr- und Weiterbildungsangebote für das wissenschaftliche
und nichtwissenschaftliche Personal entwickelt und implementiert werden.

Die Arbeitsgruppe wird sich vorbehaltlich der Verfügbarkeit der nötigen
Ressourcen in der zweiten Hälfte 2021 konstituieren und ihre Empfehlun-
gen zu Beginn des Jahres 2023 vorlegen.
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