Arbeitsprogramm des Wissenschaftsrats Juli 2021 - Januar 2022 - Arbeitsbereich Forschung
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geschäftsstelle Arbeitsprogramm des Wissenschaftsrats Juli 2021 – Januar 2022 Arbeitsbereich Forschung
17 C. Forschung C.I FORSCHUNGSAUSSCHUSS Vorsitz: Frau Professorin Dr. Anja Katrin Boßerhoff Der Forschungsausschuss ist zuständig für die zeitnahe Erarbeitung von Po- sitionspapieren zu aktuellen Entwicklungen im Bereich der Organisation und Förderung der Forschung an Hochschulen und außeruniversitären Ein- richtungen, die dem Wissenschaftsrat zur Verabschiedung vorgelegt wer- den. Er befasst sich mit dauerhaft relevanten Themen und sondiert neue Themen mit Blick darauf, ob eine Empfehlung des Wissenschaftsrats sinn- voll ist. Sofern er ein Thema nicht selbst in einem Positionspapier bearbeiten kann, kann er dem Wissenschaftsrat vorschlagen, neue Themen in sein Ar- beitsprogramm aufzunehmen. Sein Pendant sind die Ausschüsse Tertiäre Bildung und Medizin, mit denen er sich eng abstimmt bzw. themenbezogen zusammenarbeitet. Der Vorsitz im Forschungsausschuss wird von einem Mitglied des Vorstands der Wissenschaftlichen Kommission des Wissen- schaftsrats wahrgenommen. C.II TRANSFORMATION DES WISSENSCHAFTLICHEN PUBLIZIERENS ZU OPEN ACCESS Arbeitsgruppe Vorsitz: Herr Professor Dr. Gerard Meijer Die großen deutschen Wissenschaftsorganisationen haben sich bereits 2003 zur Umstellung des wissenschaftlichen Publizierens auf Open Access bekannt. In der Mehrzahl der Fachgebiete gibt es inzwischen eine breite Unterstüt- zung dafür. Dennoch ist die Umstellung auf Open Access noch nicht flächen- deckend erfolgt. Zu den Gründen gehört, dass die Finanzströme und die Rollen der bestehen- den Institutionen, die Teil des wissenschaftlichen Publikationssystems sind, sich durch diese Umstellung verändern. Nach dem für wissenschaftliche Zeitschriften derzeit prioritär verfolgten Modell des „goldenen“ Open Access
18 werden die bei den Verlagen anfallenden Kosten durch publikationsbezo- gene Gebühren gedeckt. Die Kostenbelastung verschiebt sich dadurch von den lesenden auf die forschenden und publizierenden Akteure. Selbst wenn sich insgesamt Einsparungen ergeben, können diese Umverteilungseffekte den Transformationsprozess behindern. Um die Umstellung auf Open Access voranzutreiben, hat die Allianz der Wis- senschaftsorganisationen das Projekt DEAL gegründet. Über diese Struktur werden Konsortialverträge über die Finanzierung des wissenschaftlichen Publizierens im Open Access und den vollständigen Zugang zu deren Zeit- schriftenbestand einschließlich ihrer Archive mit den drei größten einschlä- gigen Verlagsgruppen verhandelt. Mit erfolgreichen Abschlüssen wäre etwa die Hälfte des Aufkommens an wissenschaftlichen Zeitschriftenartikeln aus Deutschland abgedeckt. Die Arbeitsgruppe soll Empfehlungen dazu erarbeiten, wie die Transforma- tion zum Open Access über die Laufzeit der ersten DEAL-Verträge und über ihren Geltungsbereich hinaus finanziert werden kann. Teil dieser Aufgabe ist es, nachhaltige Strukturen für die Verhandlung und Abwicklung künfti- ger Verträge zu entwerfen. Zugleich soll die Arbeitsgruppe Änderungen in den Anreizen und dem Publikationsverhalten, die durch die Umstellung auf Open Access und in Abhängigkeit von den Finanzierungsmodellen zu erwar- ten sind, bewerten und Empfehlungen zu Weiterentwicklung der Qualitäts- sicherung im Publikationssystem entwickeln. „Big Deals“ zwischen Wissenschaftsorganisationen und Verlagen einschließ- lich der von DEAL verhandelten Verträge sind nach übereinstimmender Überzeugung aller Beteiligten Übergangslösungen („transformative agree- ments“). Auf längere Sicht ist zentral, dass ein Wettbewerb um qualitativ hochwertige und kosteneffiziente Publikationsdienstleistungen entsteht. Das setzt voraus, dass die Eintrittsschwellen für neue Anbieter von Publika- tionsdienstleistungen, die durch die Digitalisierung gesenkt wurden, nicht durch Pfadabhängigkeiten wieder erhöht werden. Alternativen zur durch Redaktionen gesteuerten Qualitätssicherung sind in Erprobung und müssen bewertet werden. Die Diversität der Publikationspraktiken und absehbare Änderungen, die sich durch eine noch stärkere Verschränkung von Texten, Daten, Quellcodes und anderen digitalen Objekten ergeben, müssen berück- sichtigt werden. Deshalb sollten die Vorschläge der Arbeitsgruppe auch da- rauf ausgerichtet sein, das Publikationssystem für weitere, derzeit noch nicht absehbare Veränderungen offen zu halten. Die Arbeitsgruppe wurde im Januar 2020 eingerichtet.
C.III FORSCHUNGSFINANZIERUNG AN DEUTSCHEN HOCHSCHULEN 19 Arbeitsgruppe Vorsitz: Frau Professorin Heike Solga und Herr Professor Jürgen Heinze Die Finanzierung der Hochschulen in Deutschland hat sich im Verlauf der letzten Jahrzehnte deutlich verändert und diversifiziert. Trotz steigender Grundmittel ist deren Anteil an den Hochschulhaushalten rückläufig, weil ergänzende Mittel auf Basis gesonderter Vereinbarungen (sogenannte Zweit- mittel) sowie öffentliche und private Projektmittel vor allem für die For- schung (sogenannte Drittmittel) im Gesamtvolumen noch stärker angestie- gen sind. Auch die Kosten von Forschung verändern sich; Infrastrukturleistungen, Ko- ordinationsaufgaben, Forschungsdatenmanagement oder Transferaktivitä- ten müssen komplementär zu den Kernaufgaben in der Forschung erbracht werden. Wo öffentliche Projektmittel für die Forschung eingesetzt werden, sollen diese indirekten Kosten zum Teil durch Programmpauschalen gedeckt werden. Vielfach wird jedoch die Sorge geäußert, dass deren Höhe nicht aus- reicht und dass die Regeln und Nachweispflichten, die mit der Mittelvergabe verbunden sind, die Gegenfinanzierung der indirekten Kosten schwierig ma- chen. Der deshalb notwendige Rückgriff auf Grundmittel kann zu Lasten anderer Leistungsdimensionen und anderer Organisationseinheiten der Hochschulen gehen und schränkt die Hochschulleitungen in ihrer strategi- schen Flexibilität ein. Vor diesem Hintergrund soll die Arbeitsgruppe die Wechselwirkungen un- terschiedlicher Finanzströme mit ihrer jeweiligen Fristigkeit und den an sie geknüpften Bedingungen sowie ihre Auswirkungen auf verschiedene Leis- tungsdimensionen wissenschaftlichen Arbeitens und die Handlungsfähig- keit von Hochschulen analysieren. Ziel ist es, Empfehlungen dazu zu entwi- ckeln, wie die Wettbewerbsfähigkeit, inhaltliche und organisatorische Flexibilität sowie Nachhaltigkeit von Forschung an Hochschulen durch ge- eignete Finanzierungsstrukturen noch besser unterstützt werden kann. Die Arbeitsgruppe wurde im Juli 2020 eingesetzt und soll bis Ende 2022 abge- schlossen werden.
20 C.IV PERSPEKTIVEN DER AGRAR- UND ERNÄHRUNGSFORSCHUNG Arbeitsgruppe Vorsitz: Frau Professorin Dr. Anja Katrin Boßerhoff Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat den Wissenschaftsrat gebeten, eine Strukturbegutachtung der Agrar- und Ernäh- rungsforschung – begleitend zur erneuten Evaluation der Ressortfor- schungseinrichtungen des BMEL – vorzunehmen. Das Vorhaben schließt da- bei einerseits an die Querschnittsbegutachtung der Agrarwissenschaften aus dem Jahr 2006 an und verfolgt andererseits das übergeordnete Ziel, inhaltli- che und strukturelle Perspektiven der Agrar- und Ernährungsforschung für die nächste Dekade zu entwickeln. Das in der Querschnittsbegutachtung von 2006 beschriebene Feld der Agrar- wissenschaften, einschließlich der benachbarten Fächer, ist in einer Trans- formation begriffen. So lässt sich eine Ausdünnung des Feldes an den Uni- versitäten und eine Verlagerung von Forschungskapazitäten in andere Fächer, vor allem stärker grundlagenorientierte Disziplinen wie etwa die Molekulargenetik, beobachten. Daher kann die in der Querschnittsbegut- achtung von 2006 vorgenommene Abgrenzung des Feldes in epistemischer, struktureller und organisatorischer Hinsicht allein ein Ausgangspunkt sein. Aufgabe der Arbeitsgruppe ist es, zunächst das Feld vor dem Hintergrund der angedeuteten Veränderungen abzugrenzen und es im Kontext benach- barter ökonomischer, lebenswissenschaftlicher, ökologischer und ingeni- eurwissenschaftlicher Forschung zu positionieren. Auf dieser Grundlage erfolgt eine inhaltliche und strukturelle Analyse des nunmehr neu definierten Feldes der Agrar- und Ernährungswissenschaften mit dem Ziel, sowohl Themenschwerpunkte und die Dynamik der zurück- liegenden Dekade im nationalen und internationalen Kontext zu rekonstru- ieren als auch eine Bestandsaufnahme hinsichtlich der strukturellen und organisationalen Entwicklung des Feldes in diesem Zeitraum vorzunehmen. Dies schließt die Analyse feldspezifischer Strukturen für Transfer, Datenma- nagement und Vernetzung mit ein. Die Arbeitsgruppe soll dabei die Auswir- kungen der Transformation des Agrar- und Ernährungssektors, der sich in einem ökonomischen, ökologischen, technologischen und sozialen Um- bruch befindet, auf die Forschung mit reflektieren. Die Arbeit zielt auf die inhaltliche, strukturelle und organisatorische Wei- terentwicklung des Feldes. Aufgabe der Arbeitsgruppe ist es, Empfehlungen zu erarbeiten, die auf eine Stärkung des Transfers, auf die Erhöhung der
transnationalen Sichtbarkeit sowie auf eine verbesserte Koordinierung der 21 wissenschaftlichen Aktivitäten auf nationaler Ebene zielen, um die Präsenz des Standorts Deutschlands auf europäischer und internationaler Ebene und entsprechende Mitwirkungsmöglichkeiten zu befördern. Die Arbeitsgruppe soll im Oktober 2021 eingesetzt werden. Die Vorlage der Empfehlungen ist für den Sommer 2024 geplant. C.V EMPFEHLUNGEN ZUR WEITERENTWICKLUNG DER DEUTSCHEN MARINEN FORSCHUNGSFLOTTE Arbeitsgruppe Vorsitz: N.N. Große gesellschaftliche Herausforderungen wie der Klimawandel und der Biodiversitätsverlust machen umfassendes Wissen über die globalen Ozeane und ihre Randgebiete politisch und gesellschaftlich unverzichtbar. Die deut- sche Meeres-, Küsten- und Polarforschung hat auch im internationalen Kon- text einen großen Anteil an der Bereitstellung dieses Wissens und kann dazu auf eine umfassende Infrastruktur zurückgreifen, in deren Mittelpunkt die deutsche Forschungsflotte mit Schiffen verschiedener Größen und Typen steht. Im Jahr 2010 hat der Wissenschaftsrat sich zur zukünftigen Entwicklung der deutschen marinen Forschungsflotte geäußert (Drs. 10330-10). Auf Basis eines Konzepts für die strategische Weiterentwicklung der Forschungsflotte entwickelte er Empfehlungen zu anstehenden Neu- bzw. Ersatzbeschaffun- gen ozeangängiger Forschungsschiffe sowie zur Organisation des Betriebs und der Nutzung der Flotte, einschließlich ozeangängiger Großgeräte. We- sentliche Teile dieser Empfehlungen wurde in der Zwischenzeit umgesetzt, oder ihre Umsetzung befindet sich in Vorbereitung. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat vor diesem Hinter- grund den Wissenschaftsrat gebeten, seine Empfehlungen zur Entwicklung und zum Gesamtkonzept der deutschen marinen Forschungsflotte zu aktu- alisieren. Besondere Aufmerksamkeit soll dabei der Strategie, der Nutzung und dem Erneuerungsbedarf bei den mittelgroßen, vornehmlich für den re- gionalen Einsatz in Rand- und Schelfmeeren gedachten Forschungsschiffen gewidmet werden. Dabei ist auch zu prüfen, ob Ersatzbeschaffungen durch Neubau mehrerer baugleicher Schiffe gegebenenfalls kosten- und zeitspa- rend umgesetzt werden können. Zudem soll auch die in der Gesamtschiffs- strategie für 2011–2020 unter dem Arbeitstitel „Leitstelle für
22 Unterwassertechnologie“ dargelegte Empfehlung, eine gemeinsame Verwal- tung und Einsatzplanung für die von der Forschung benötigten Großgeräte zu etablieren, neu bewertet werden. Der Wissenschaftsrat hat zu diesem Zweck eine Arbeitsgruppe eingesetzt und gebeten, ihm bis zum Frühjahr 2023 einen Entwurf der Empfehlungen vorzulegen. C.VI SOUVERÄNITÄT UND SICHERHEIT DER WISSENSCHAFT IM DIGITALEN RAUM Arbeitsgruppe Vorsitz: Professorin Dr. Dorothea Wagner Souveränität und Sicherheit im digitalen Raum sind unabdingbare Voraus- setzungen für die Funktionsfähigkeit des Wissenschaftssystems. Denn wis- senschaftliches Arbeiten ist in Lehre, Forschung und Transfer sowie hin- sichtlich von Verwaltungs- und Managementtätigkeiten auf eine zuverlässige, leistungsfähige digitale Infrastruktur und auf hochwertige di- gitale Werkzeuge angewiesen. Die Pandemie hat offengelegt, wie abhängig Hochschulen und Forschungsinstitute von wenigen privatwirtschaftlichen Anbietern sind. Zugleich hat die Pandemie einmal mehr den hohen Grad an Vulnerabilität wissenschaftlicher Einrichtungen deutlich werden lassen. Hochschulen und Forschungseinrichtungen verstehen sich als offene Orga- nisationen. Dadurch bieten sie zahlreiche Angriffsstellen für sogenannte Cy- berattacken, deren Zahl und Komplexität in den letzten Jahren deutlich ge- stiegen ist. Aufgabe der Arbeitsgruppe ist es, Anforderungen und Kriterien für Souverä- nität und Sicherheit der Wissenschaft im digitalen Raum zu erarbeiten. Da- bei sollten drei Ebenen adressiert werden: 1 − Digitale Infrastruktur: Digitale Arbeitsprozesse, die für die Wissenschaft heute unverzichtbar sind, setzen auf einer vielschichtigen und komplexen Infrastruktur auf. Auf Seiten der einzelnen Einrichtungen reicht dies von der Ausstattung mit Hard- und Software, den bereitgestellten digitalen Werkzeugen und Diensten für wissenschaftliches Arbeiten bis hin zu Gover- nance- und Kostenfragen. Zur digitalen Infrastruktur gehören auch einrich- tungs- und sektorenübergreifende Strukturen wie Repositorien oder Daten- räume, von denen eine Vielzahl bislang projektförmig gefördert werden: Gaia-X, NDFI, European Open Science Cloud (EOSC), International Data Space (IDS). Hier ist nicht immer klar, welche Rolle die unterschiedlichen
Datenräume für das Wissenschaftssystem spielen, wie die gegenseitige An- 23 schlussfähigkeit und eine langfristige Weiterentwicklung der unterschiedli- chen Initiativen sichergestellt werden können. Die Arbeitsgruppe soll disku- tieren, wie sichergestellt werden kann, dass diese komplexe Infrastruktur auch angesichts der rasanten technologischen Entwicklungen stets höchs- ten Ansprüchen genügt und wo Synergiepotentiale durch länderübergrei- fende Strukturen genutzt werden können. 2 − Digitale Souveränität: Aufgrund der Dominanz weniger Anbieter greifen wettbewerbliche Mechanismen immer weniger, so dass diese Anbieter zu- nehmend die Art und Weise prägen, wie in der Wissenschaft digitale Werk- zeuge genutzt und Daten verarbeitet werden. Kommt es zu Lock in-Effekten, besteht in Zukunft auch das Risiko deutlicher Preissteigerungen. Vor diesem Hintergrund liegt die Aufgabe der Arbeitsgruppe darin zu klären, was digi- tale Souveränität im Wissenschaftssystem konzeptionell bedeutet und wel- che Voraussetzungen dafür auf Ebene der einzelnen Einrichtungen und des Wissenschaftssystems im Ganzen erfüllt sein müssen. Zur digitalen Souve- ränität zählt es zudem zu klären, ob Open Source-Lösungen im Wissen- schaftssystem eine tragfähige und nachhaltige Alternative darstellen und wenn ja, wie ihre Entwicklung und Implementierung gefördert werden kann. 3 − Sicherheit im digitalen Raum: Hochschulen und Forschungseinrichtun- gen sind offene und hoch durchlässige Organisationen mit autonom agie- renden Mitgliedern. Daher haben sie eine besonders große Angriffsfläche für Cyberangriffe unterschiedlichster Natur. Gerade in der Pandemie ließen sich beispielsweise vermehrt Angriffe auf Krankenhäuser in den USA beobach- ten, um Zugang zu Daten und zur Forschung im Kontext der COVID-19-Er- krankung zu erlangen. Anforderungen an die Sicherheitsarchitektur und -strategie sind daher in die Struktur- und Governanceentwicklung zu integ- rieren. Dabei stellt sich die Frage, wie die in Deutschland ausgewiesen gute Forschung zu Cybersicherheit stärker in die Anwendung gebracht werden kann. Hier ist auch an einrichtungsübergreifende Lösungen zu denken. Zu- dem müssen Lehr- und Weiterbildungsangebote für das wissenschaftliche und nichtwissenschaftliche Personal entwickelt und implementiert werden. Die Arbeitsgruppe wird sich vorbehaltlich der Verfügbarkeit der nötigen Ressourcen in der zweiten Hälfte 2021 konstituieren und ihre Empfehlun- gen zu Beginn des Jahres 2023 vorlegen.
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