Arbeitsschutz-Allianz Sachsen - zur Förderung von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit
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Arbeitsschutz-Allianz Sachsen zur Förderung von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit Vereinbarung zwischen dem Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit und den Partnern 28. November 2005
Präambel 3 I. Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit 3 II. Ziele, Methoden, Handlungsfelder 4 1. Arbeitsschutzmanagement 4 2. Zusammenarbeit 5 3. Gesundheitsförderung 6 4. Verantwortung der Arbeitgeber 7 5. Verantwortung der Beschäftigten 7 6. Anreize zur Verbesserung von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit 8 7. Zusammenarbeit zwischen Arbeitsschutzbehörden und Unfallversicherungsträgern 9 8. Öffentlichkeitsarbeit 10 III. Organisation, Laufzeit und Evaluierung 11 Vereinbarung zwischen dem Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit und den Partnern 2
Präambel Das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit und die Partner treffen zur Förderung sicherer und gesunder Arbeitsbedingungen in Betrieben im Freistaat Sachsen die nachstehende Vereinbarung der „Arbeitsschutz-Allianz Sachsen“. Die Vereinbarung setzt den Rahmen für die Zusammenarbeit zwischen dem Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit und den in der Partnerschaft beteiligten Akteuren zur Verhütung von Arbeitsunfällen und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren und zur menschengerechten Gestaltung der Arbeit. Die Vereinbarung ent- hält gemeinsame Grundsätze und Ziele der Zusammenarbeit. Die Vereinbarung ist offen für alle, die sich aktiv am Erreichen der Ziele beteiligen wollen. I. Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit Der „Arbeitsschutz-Allianz Sachsen“ liegt ein gemeinsames Verständnis eines modernen Arbeits- und Gesundheitsschutzes zu Grunde: Interessen der Wirtschafts- und der Gesundheitspolitik, der Arbeitgeber und Beschäftigten nach wettbewerbsfähigen Betrieben und menschengerechten, gesundheitsförderlichen Arbeitsbedingungen müssen miteinander verknüpft werden. Das Säch- sische Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit und die Partner in Sachsen streben an, alle Möglichkeiten zu nutzen, um Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit zu fördern und zu sichern. Sichere und gesunde Arbeitsplätze liegen im Interesse der Beschäftigten, sie sind aber ebenso eine wesentliche Voraussetzung für den Erhalt und den Ausbau der Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Sachsen. Gesundheit, Motivation und Leistungsfähigkeit der Beschäftigten sind vom wirtschaftlichen Erfolg der Unternehmen nicht zu trennen. Wesentliche Grundlagen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sind das nationale Regelwerk des Arbeits- und Gesundheits- schutzes sowie die europäischen Richtlinien zu Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeits- platz. Die Partner unterstützen und fördern die Integration eines nachhaltigen Arbeits- und Gesund- heitsschutzes in die Unternehmensstrategie: Maßnahmen für die Gestaltung sicherer und gesun- der Arbeitsbedingungen müssen als kontinuierlicher Prozess in der Unternehmensorganisation verankert werden. Moderne Konzepte setzen dabei vor allem auf die Stärkung der eigenverantwortlichen Gestaltung gesundheitsförderlicher Arbeitsbedingungen in den Betrieben durch die Arbeitgeber unter aktiver Einbeziehung der Beschäftigten. Dabei werden unter Mithilfe der innerbetrieblichen Arbeits- schutzorganisation passgenaue betriebliche Arbeitsschutzlösungen unter Berücksichtigung der Belange der kleinen und mittelständischen Unternehmen erarbeitet und umgesetzt. Vereinbarung zwischen dem Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit und den Partnern 3
Die „Arbeitsschutz-Allianz Sachsen“ ist ein freiwilliges Bündnis der für den Arbeitsschutz und die Unternehmens- und Interessenverbandspolitik Verantwortlichen. Die „Arbeitsschutz-Allianz Sachsen“ wird den Auf- und Ausbau moderner Arbeitsschutzmanage- mentkonzepte gemäß Nationalem Leitfaden für Arbeitsschutzmanagementsysteme fördern und dabei auf der gewachsenen Eigenverantwortung der Wirtschaft aufbauen. II. Ziele, Methoden, Handlungsfelder Die „Arbeitsschutz-Allianz Sachsen“ verfolgt das Ziel, eine neue Qualität der Zusammenarbeit von staatlichen Arbeitsschutzbehörden, Unfallversicherungsträgern, Unternehmerverbänden, Kammern und Gewerkschaften zu verwirklichen. Die Partner verständigen sich darauf, durch verstärkte Aktivitäten Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit zu verbessern und dadurch die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu fördern. Die Partner bringen dazu ihre Kompetenzen für die Entwicklung von Strategien und passgenauer betrieblicher Lösungen ein. Der Arbeits- und Gesundheitsschutz soll durch moderne, dienstleis- tungsorientierte Aufsichtsmethoden und eine verstärkte Eigenverantwortung von Arbeitgebern unter Einbeziehung der Beschäftigten effizienter gestaltet werden. 1. Arbeitsschutzmanagement Vor dem Hintergrund veränderter Anforderungen haben das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung (jetzt BMWA), die obersten Arbeitsschutzbehörden der Länder, die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung und die Sozialpartner gemeinsam einen Nationalen Leitfaden für Arbeitsschutzmanagementsysteme entwickelt. Der Leitfaden baut auf den Inhalten der Eckpunkte von 1999 auf und folgt der Struktur des Leitfadens der ILO. Er kann deshalb für die „Arbeits- schutz-Allianz Sachsen“ als Rahmenkonzept und Handlungsorientierung zugleich dienen. Damit wird die Betriebsbegehung als traditionelles Mittel zur Bewertung des betrieblichen Arbeits- schutzniveaus um neue Arbeitsschutzstrategien ergänzt. Ein effektives Arbeitsschutzmanagement muss Arbeitgeber und Beschäftigte dabei unterstützen, eigenverantwortlich Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes zu initiieren und im Be- trieb erfolgreich umzusetzen. Im Aktions- und Handlungsspektrum der „Arbeitsschutz-Allianz Sachsen“ stehen deshalb die Sensibilisierung von Arbeitgebern und Beschäftigten für Belange des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, die kompetente Beratung, die Motivierung und Aktivie- Vereinbarung zwischen dem Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit und den Partnern 4
rung der in den Unternehmen Verantwortlichen, sowie die Publizierung erfolgreicher Praxismo- delle im Vordergrund. Im Hinblick auf die Einhaltung staatlicher und autonomer Arbeitsschutzvorschriften unterstützen die Abteilung Arbeitsschutz in den Regierungspräsidien Chemnitz, Dresden und Leipzig sowie die Unfallversicherungsträger die sächsischen Unternehmen. Der präventive Ansatz ist ein unverzichtbarer Bestandteil des Arbeits- und Gesundheitsschutzes und damit von besonderer Bedeutung, ohne dass dadurch die Überwachungs- bzw. Anord- nungsbefugnis des Staates und der Unfallversicherungsträger eingeschränkt wird. Die Unterstützung von kleinen und mittelständischen Betrieben (KMU) durch die Partner der „Ar- beitsschutz-Allianz Sachsen“ bezieht sich vor allem auf die Beratung der Arbeitgeber bei der Er- füllung ihrer Pflichten und zur Entwicklung passgenauer betrieblicher Lösungen bei Problemen der Umsetzung von Arbeitsschutzvorschriften, die den Stand der Technik sowie die gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisse definieren. Die anschließende Verbreitung der Ergebnisse in Form von Öffentlichkeitsarbeit oder die Einbe- ziehung von Multiplikatoren ist ein weiterer Schwerpunkt der Arbeit der „Arbeitsschutz-Allianz Sachsen“. 2. Zusammenarbeit Die Gestaltung gesundheitsfördernder Arbeit erfordert die Zusammenarbeit der Akteure auf be- trieblicher (Unternehmer, Arbeitsschutzexperten, Beschäftigte und deren Interessenvertretungen) und überbetrieblicher Ebene (Arbeitsschutzbehörden, Unfallversicherungsträger, Unternehmer- verbände, Gewerkschaften u. a.). Das Bündnis der Partner und die Bündelung von Ressourcen im Rahmen eines gemeinsamen Verständnisses fördern die Effizienz und schaffen eine Vertrau- ensgrundlage im Arbeits- und Gesundheitsschutz. Die Zusammenarbeit soll durch die einzubrin- gende Fach-, Methoden- und Sozialkompetenz der Partner verstärkt werden. Im Rahmen von Projekten, die von einem Partner allein oder in Abstimmung der Aktivitäten mit anderen Partnern durchgeführt werden, können branchentypische Probleme analysiert und be- wertet sowie Maßnahmen für betriebliche Lösungen erarbeitet werden. Durch den oder die betei- ligten Partner sollen – auch im Rahmen einer gemeinsamen Öffentlichkeitsarbeit – die Ergebnis- se in der jeweiligen Branche verbreitet werden, damit Betriebe von den Lösungen profitieren kön- nen. Es ist das Ziel, gemeinsam mit den beteiligten Partnern Problembewusstsein bei den Arbeit- Vereinbarung zwischen dem Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit und den Partnern 5
gebern und Beschäftigten der Branche zu erzeugen und die Umsetzung von Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes voranzubringen. 3. Gesundheitsförderung Betriebe, die Gesundheitsförderung als Aufgabe und Wettbewerbsvorteil anerkennen, widmen der Gesundheit ihrer Beschäftigten besondere Aufmerksamkeit, prüfen, inwieweit Arbeitsbedin- gungen und Arbeitsorganisation gesundheitsförderlich gestaltet sind und ob gesundheitsgerech- tes Verhalten im Betrieb gelebt wird. Gesunde, motivierte und gut ausgebildete Mitarbeiter bilden für jedes Unternehmen das notwendige Fundament, um den Erfolg des Unternehmens zu sichern und zu verbessern. Betriebliche Gesundheitsförderung umfasst alle gemeinsamen Maßnahmen von Arbeitgebern, Arbeitnehmern und Gesellschaft zur Verbesserung von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. Dieses Ziel kann durch eine Verknüpfung der folgenden Ansätze erreicht werden: Optimierung der Arbeitsbedingungen, Verbesserung der Arbeitsorganisation, Förderung einer aktiven Mitar- beiterbeteiligung und Stärkung der persönlichen Möglichkeiten, Gesundheit zu sichern und zu fördern. Je mehr ein Unternehmen die Gesundheit seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wichtig nimmt und unterstützt, desto größer sind die Chancen, Wohlbefinden und Gesundheit zu fördern, zu erhalten und wirtschaftliche Produktivität zu steigern. Investitionen in Gesundheit kommen dem Einzelnen genauso zugute wie dem Betrieb insgesamt. Betriebliche Gesundheitsförderung und Arbeitsschutz ergänzen und verstärken sich gegenseitig in ihren Zielen und Vorgehensweisen. Die Vermeidung gesundheitsgefährdender Arbeitsbedin- gungen durch einen umfassenden betrieblichen Arbeitsschutz wird ergänzt durch den Erhalt oder die Schaffung gesundheitsförderlicher Arbeitsbedingungen. Betriebliche Gesundheitsförderung ist in diesem Sinne Teil einer vorausschauenden Unternehmensstrategie. In einem kontinuierlichen Verbesserungsprozess der Arbeitsbedingungen, der Arbeitsorganisati- on und des gesundheitsgerechten Verhaltens setzt die betriebliche Gesundheitsförderung auf die aktive Einbeziehung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Ihre praktischen Erfahrungen helfen, bereits auf der Planungsebene optimierte Problemlösungen zu erarbeiten. Die staatlichen Arbeitsschutzbehörden wollen gemeinsam mit den Partnern der Allianz betriebli- che Gesundheitsförderung in Unternehmen durch externe Beratung unterstützen. Vereinbarung zwischen dem Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit und den Partnern 6
4. Verantwortung der Arbeitgeber Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen zur Verhütung von Ar- beitsunfällen und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren einschließlich der menschengerechten Gestaltung der Arbeit zu treffen (§ 3 Arbeitsschutzgesetz). Die Sicherung gesundheitsgerechter Arbeitsplätze liegt sowohl in der Verantwortung als auch im Interesse der Arbeitgeber. Die Wahrnehmung der unternehmerischen Verantwortung ist von der Überzeugung getragen, dass gesundheitsförderliche Arbeitsbedingungen zu positiven betriebs- wirtschaftlichen und gesamtgesellschaftlichen Effekten führen. In Betrieben mit Betriebsrat ist der Arbeitgeber verpflichtet, den Betriebsrat einzubinden (§ 87 Betriebsverfassungsgesetz). Dabei ist besonders davon auszugehen, dass nicht nur die Gestaltung einzelner Arbeitsplätze Einfluss auf Gesundheit und Wohlbefinden der Beschäftigten hat, sondern dass die gesamte Organisation Einfluss nimmt. Die geeignete Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes, die Integration in die betrieblichen Abläufe und die Einbeziehung der Beschäftigten bilden die Kern- aufgabe unternehmerischer Verantwortung. Sie sind Bestandteil eines betrieblichen Arbeits- schutzmanagementsystems. Die staatlichen Arbeitsschutzbehörden, die Unfallversicherungsträ- ger und die anderen Partner der „Arbeitsschutz-Allianz Sachsen“ unterstützen diese Unterneh- merpflicht in vollem Umfang. 5. Verantwortung der Beschäftigten Die Beschäftigten sind gesetzlich verpflichtet, nach ihren Möglichkeiten und den Weisungen des Arbeitgebers für ihre Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit Sorge zu tragen (§ 15 Arbeits- schutzgesetz). Die Sicherstellung und Förderung der eigenen Gesundheit liegt demnach in hohem Maße auch in der Eigenverantwortung der Beschäftigten und ihrer Interessenverbände. Für den Gesundheits- schutz im Unternehmen ist die Beteiligung der Beschäftigten an der Analyse, Beurteilung und Veränderung der Arbeitsbedingungen als Experten in eigener Sache notwendige Voraussetzung gesundheitsgerechter Arbeitsgestaltung. Die Eigenverantwortung und die Beteiligungsmöglichkeiten im Arbeits- und Gesundheitsschutz sollen entsprechend der gesetzlich festgelegten Rechte von den Beschäftigten und deren Inte- ressenvertretern aktiv wahrgenommen werden. Die Beschäftigten sollen von ihren Interessenver- tretungen dazu motiviert werden, von ihren Vorschlagsrechten zu allen Fragen der Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit Gebrauch zu machen. Dabei ist eine systematische Einbindung der Vereinbarung zwischen dem Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit und den Partnern 7
Beschäftigten und betrieblichen Interessenvertretungen in die Arbeitsschutzorganisation notwen- dig, denn sie leisten durch sicherheits- und gesundheitsgerechtes Verhalten einen wesentlichen Beitrag für den betrieblichen Gesundheitsschutz sowie für die Wirtschaftlichkeit und Wettbe- werbsfähigkeit des Unternehmens. 6. Anreize zur Verbesserung von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit Die eigenverantwortliche und kontinuierliche Verbesserung des betrieblichen Arbeits- und Ge- sundheitsschutzes ist Bestandteil nachhaltiger Unternehmensführung. Die Partner unterstützen den Aufbau eines systematischen Arbeitsschutzsystems durch gezielte Information und Beratung sowie Werbung und öffentliche Anerkennung. Bei Unternehmen, die bereits Qualitäts- und/oder Umweltmanagementsysteme (DIN/ISO 9000 ff., 14000 ff.) eingeführt haben, wird die Integration eines Arbeitsschutzmanagementsystems oder die Kombination mit einem solchen angestrebt. Entsprechende Leitfäden der Arbeitsschutzbehörden der Länder sowie des Bundes und der Un- fallversicherungsträger bieten dabei Hilfestellungen. Für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) und auch für größere Unternehmen können eigene Arbeitsschutzmanagementsysteme eingeführt werden, die den Möglichkeiten und Erfor- dernissen dieser Betriebe angepasst sind. Dies müssen nicht zwingend formalisierte Führungs- systeme sein. Mit der Systemüberwachung fördern die staatlichen Arbeitsschutzbehörden alle Bestrebungen, systematisiertes Arbeitsschutzhandeln in sächsischen Betrieben zu entwickeln. Die Behörde wird dabei von den Partnern der „Arbeitsschutz-Allianz Sachsen“ unterstützt. Für Betriebe, die auf der Basis von Unternehmenszielen zum systematischen Arbeits- und Ge- sundheitsschutz, von Programmen der betrieblichen Gesundheitsförderung und der Einbezie- hung von Fremdfirmen in die Arbeitsschutzplanung über die Erfüllung gesetzlicher Arbeitsschutz- vorschriften hinaus vorbildliche Leistungen im Arbeitsschutz vorweisen können, wird die Überwa- chungsintensität verringert (3-jährige Überwachungsintervalle). Die grundsätzliche Überwa- chungsbefugnis bleibt unberührt. Darüber hinaus erhalten sie von der staatlichen Arbeitsschutzbehörde ein Arbeitsschutzmana- gementsystem-Zertifikat, das in den 178 Mitgliedsstaaten der International Labour Organization (ILO) anerkannt wird. Abschließend erfolgt eine Aufnahme in das Anerkennungsregister, das vom Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit geführt wird. Der erfolgreiche Abschluss von Maßnahmen zur Verbesserung des Arbeits- und Gesundheits- schutzes im Rahmen der „Arbeitsschutz-Allianz Sachsen“ berechtigt zur Verwendung des Logos „Arbeitsschutz-Allianz Sachsen“ in der nicht-produktbezogenen Werbung. Vereinbarung zwischen dem Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit und den Partnern 8
Die Partner unterstützen die öffentlichkeitswirksame Anerkennung von Leistungen der Unter- nehmen auf dem Gebiet des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Die Partner sind der Auffassung, dass vorbildlicher Arbeitsschutz positive Impulse gibt, die auch andere Betriebe auf ihrem Weg zu einem „gesunden Unternehmen“ motivieren. Insofern lässt sich durch die Öffentlichkeitsarbeit ein erheblicher Imagegewinn für vorbildliche Betriebe erzielen. Die Europäische Kommission sowie das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit – hier des- sen „Initiative Neue Qualität der Arbeit“ (INQA) – haben spezielle Programme zur Förderung von so genannten „good-practice“-Modellen für den betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz entwickelt. Die Schaffung eines gesünderen Arbeitsumfelds kann u. U. die Mittel und Fachkennt- nisse eines einzelnen Betriebes übersteigen. Aus diesem Grunde ist es notwendig, relevante Informationen zu Fragen von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit und Präventionsmaßnah- men zusammenzuführen und Interessenten zugänglich zu machen. Von besonderem Interesse sind Informationen über bewährte Praktiken und deren Fördermöglichkeiten im Bereich Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit durch die Europäische Agentur für Arbeit und Gesundheit in Bil- bao. Die Partner streben an, in ihrem jeweiligen Verantwortungsbereich sächsische Betriebe für eine Teilnahme an Förderprogrammen für „good practice“-Modelle zu motivieren. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit fördert seit 2001 die „Initiative Neue Qualität der Arbeit“ (INQA), deren Geschäftsstelle bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin angesiedelt ist. „Gemeinsam handeln, jeder in seiner Verantwortung“ ist die Maxime der Initiative, in der Sozialpartner, Sozialversicherungsträger, Länder, Bund und Betriebe gemeinsam agieren. Ein Ziel von INQA ist, neue Formen der Umsetzung und eine neue Qualität der Kooperation un- terschiedlichster Partner zu verwirklichen. Alle Initiatoren – Bund, Länder, BDA, BDI, DGB, Ein- zelgewerkschaften, Unfallversicherungsträger und Krankenkassen – haben sich in einer gemein- samen politischen Handlungsplattform verständigt, Wettbewerbsfähigkeit, Sicherheit und Ge- sundheit bei der Arbeit durch gemeinsam getragene Aktivitäten zu fördern. 7. Zusammenarbeit zwischen Arbeitsschutzbehörden und Unfallversicherungsträger Kunden- und Dienstleistungsorientierung ist ein wesentliches Merkmal der Verwaltungsmoderni- sierung. Dazu sind Kooperationsvereinbarungen mit der Arbeitsschutzbehörde nach § 21 Abs. 3 Arbeitsschutzgesetz geeignet. Eine solche Vereinbarung wurde bereits im Jahr 2002 zwischen den Unfallversicherungsträgern und den staatlichen Arbeitsschutzbehörden im Freistaat Sachsen abgeschlossen. Vereinbarung zwischen dem Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit und den Partnern 9
Inhalte dieser Vereinbarung sind u. a. die Förderung des Informations- und Erfahrungsaus- tauschs zwischen den staatlichen Arbeitsschutzbehörden und den Unfallversicherungsträgern, die Gestaltung des Zusammenwirkens bei der Beratung und Überwachung der Betriebe und die Durchführung gemeinsamer Veranstaltungen zu Arbeits- und Gesundheitsschutzthemen. 8. Öffentlichkeitsarbeit Die Öffentlichkeitsarbeit ist ein weiteres Kernelement zur Vermittlung von Zielen, Inhalten und Methoden der „Arbeitsschutz-Allianz Sachsen“. Zu den Ziele gehören: - die Bedeutung und den Nutzen der „Arbeitsschutz-Allianz Sachsen“ herauszustellen - weitere Bündnispartner hinzuzugewinnen - Erfahrungen, Ergebnisse und Erfolge von Projekten darzustellen - auf das positive Image für alle Beteiligten zu verweisen. Neben Präsentationen der Partner in den eigenen Internet-Auftritten ist auch die Internetadresse „www.arbeitsschutz-sachsen.de“ beim Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit für Veröffentlichungen nutzbar. Das entwickelte Logo steht allen Partnern auch für Informations- material zur Verfügung. Veranstaltungen oder Projekte der Partner im Arbeits- und Gesundheitsschutz werden von einer gezielten Öffentlichkeitsarbeit begleitet, die der jeweiligen Eigenart und der Bedeutung des The- mas angemessen ist. Neben diesen Aktionen unterstützen die Partner im Rahmen ihrer eigenen Öffentlichkeitsarbeit die Unternehmen durch Informationen, Publikationen in Verbandszeitungen oder bei Mailing- Aktionen. Vereinbarung zwischen dem Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit und den Partnern 10
III. Organisation, Laufzeit und Evaluierung Die Partner führen zur Umsetzung der Ziele der Vereinbarung geeignete Projekte in eigener Ver- antwortung selbstständig oder in Abstimmung mit anderen Partnern durch. Die hier als Projekt bezeichneten Maßnahmen des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes sollen mindes- tens zwei Kriterien erfüllen: 1. Verbesserung von Arbeits- und Gesundheitsschutz in einem Unternehmen oder einer Bran- che 2. Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und Stärkung des Wirtschaftsstandortes Sachsen. Ein Koordinierungsrat, der vom Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit bestellt wird, koordiniert die Projektarbeit. Die Partner berichten mindestens jährlich über den Stand der Umsetzung der Ziele der Vereinbarung. Es ist Aufgabe der Partner, im Rahmen ihrer Arbeit mit den Betrieben möglichst viele Unterneh- men aus dem Kreise ihrer Mitgliedsorganisationen sowie sonstige mit dem Arbeitsschutz befass- te Institutionen innerhalb und außerhalb von Behörden für die Verbesserung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes im Sinne der „Arbeitsschutz-Allianz Sachsen“ zu gewinnen. Die Laufzeit der Vereinbarung der „Arbeitsschutz-Allianz Sachsen“ wird zunächst auf fünf Jahre festgelegt. Die Partner verständigen sich vor Ablauf über eine Fortführung der Vereinbarung. Die Partner vereinbaren, nach Ablauf von 18 Monaten in einem Spitzengespräch eine Bewertung der erreichten Ergebnisse vorzunehmen und die Erfahrungen in die weitere Arbeit einfließen zu lassen. Sie kommen ferner überein, die Umsetzung der in dieser Vereinbarung dargestellten Ziel- setzungen kontinuierlich zu verfolgen und bei signifikanten Abweichungen Initiativen zur Nach- steuerung zu ergreifen. Dresden, am 28. November 2005 Vereinbarung zwischen dem Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit und den Partnern 11
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