Auf dem Weg zur Inklusion - BERICHT 2018/2019 - Land Vorarlberg
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Kontakt Amt der Vorarlberger Landesregierung Abteilung Soziales und Integration Fachbereich Chancengleichheit und Behinderung Römerstraße 15, 6901 Bregenz T +43 5574 511 24105 soziales-integration@vorarlberg.at www.vorarlberg.at Impressum Medieninhaber und Herausgeber Amt der Vorarlberger Landesregierung Abteilung Soziales und Integration Fachbereich Chancengleichheit und Behinderung Redaktion Mag.a Elisabeth Tschann Bettina Gotwald Gestaltung: Fachbereich Mediengestaltung im Amt der Vorarlberger Landesregierung Bilder und Fotos (grafisch bearbeitet) Vorarlberger Chancenpreis 2018 Elke Slabschi | Titelbild Anna Fesenmeier | Seite 2-3, 8-15 Klaus Brunner | Seite 4, 26-27 Sabrina Bilgeri | Seite 28-29, 46-47 Sybille Grafl | Seite 6-7, 18-25, 30-41, 42-45, 48 Alexandra Serra | Seite 29 Arnt Buchwald | Seite 35 VEU Feldkirch - Sabrina Trauntschnig, Flugtag - Mario Pozzini, Skylinepark - Livia Wehinger | Seite 36 Pfadfinder-Gruppe-Dornbirn | Seite 37 Verein Möwe | Seite 39 Karin Stöckler mit Assistentin Karin Fässler | Seite 42 Links/Renate Frey mit Assistentim Monika Benzer und Rechts/Ulrike Waibel mit Assistentin Christine Sutter | Seite 44 Integration Vorarlberg, Spielgruppe Feldkirch | Seite 30 Bettina Gotwald | Seite 51 Susanna Hofer | Seite 57 Copyright ©Amt der Vorarlberger Landesregierung Ausgabe 03 | Juni 2019 Satz- und Druckfehler sowie Änderungen nach 2019 vorbehalten.
Inhalt 6 GRUNDLAGEN FÜR INTEGRATIONSHILFE 8 LEISTUNGEN DER INTEGRATIONSHILFE 10 AUSGANGSBASIS UND GRUNDLAGEN 12 LEISTUNGSBEREICHE DER INTEGRATIONSHILFE 15 LEISTUNGSANBIETERINNEN - LEISTUNGSANBIETER 16 INTEGRATIONSHILFE-ANGEBOTE 17 WEBPORTAL/INFO-POOL 18 INTEGRATIONSHILFE IN ZAHLEN 20 HILFEN FÜR KINDER 21 BILDUNG 22 ARBEIT/BESCHÄFTIGUNG 23 WOHNEN 24 SOZIALE INTEGRATION 25 ENTLASTUNG DER FAMILIE AKTUELLES 28 CHANCENPREIS 30 VEREIN INTEGRATION VORARLBERG 31 DIALOGGESPRÄCHE 32 SELBSTHILFE VORARLBERG 33 NETZWERK ELTERN SELBSTHILFE 34 UK - UNTERSTÜTZTE KOMMUNIKATION 36 INTEGRATIVE FREIZEITANGEBOTE 42 PERSÖNLICHE ASSISTENZ 46 MOBILE FAMILIENENTLASTUNG 48 PLANUNG UND STEURUNG IN DER INTEGRATIONSHILFE 50 WOHNEN - AUF DEM WEG ZUR INKLUSION 58 INKLUSIVE REGION VORARLBERG
SEHR GEEHRTE DAMEN UND HERREN, LIEBE LESERINNEN, LIEBE LESER! Es freut mich sehr, den nun bereits dritten Bericht „Auf dem Fragestellungen wie „Wie wird der Wohnbedarf in der Zu- Weg zur Inklusion“ präsentieren zu können. Das Jahrbuch kunft sein?“, „Wo liegen die Möglichkeiten und Grenzen zeigt auf sehr anschauliche und leicht verständliche Art des ambulant begleiteten Wohnens?“ und „Wer wohnt in und Weise das Aufgaben- und Leistungsspektrum der Inte- ambulant begleitetem Wohnen?“ wurden in zwei aufeinan- grationshilfe in Vorarlberg. derfolgenden Studien durch die Fachhochschule erhoben und analysiert. Die wesentlichen Ergebnisse und Schlussfol- In jedem Jahr wird ein Schwerpunkt behandelt. Im Be- gerungen sind in diesem Bericht zusammengefasst. richtsjahr 2018/2019 ist dem Thema „Wohnen“ besondere Aufmerksamkeit gewidmet. Über ein Viertel aller Menschen Wir wollen Barrieren beseitigen, Benachteiligte mitnehmen, mit Behinderung in Vorarlberg ist zwischen 18 und 60 Jahre gleichwertige Lebenschancen eröffnen und den Weg der In- alt, aber 52 Prozent sind unter 18 Jahren. Im Hinblick auf klusion in Vorarlberg weiter forcieren. Was es dazu benötigt Eigenständigkeit und die vielen Möglichkeiten, die heute und was wir dafür tun, ist Aufgabe einer verantwortungs- Menschen mit Behinderung zur Verfügung stehen, lässt bewussten Politik sowie eines breiten gesellschaftlichen sich daraus ableiten, dass das Thema Wohnen in den kom- Engagements. menden Jahren an Bedeutung zunehmen wird. Das Jahrbuch der Integrationshilfe soll Information und Das Amt der Vorarlberger Landesregierung hat im Zeitraum auch Anregungen bieten und ich möchte Sie herzlich ein- 2016 bis 2017 eine umfassende Analyse der Ist-Situation laden, dass wir den Weg zur Inklusion gemeinsam gehen! „Wohnen“ im Sinne des Chancengesetzes durchgeführt und damit eine Datenbasis für eine umfassende Bedarfs- und Entwicklungsplanung für die Integrationshilfe bis 2030 ge- schaffen. Dr. Christian Bernhard Landesrat
GRUNDLAGEN FÜR INTEGRATIONSHILFE Die folgenden Auszüge aus den bestimmenden internationalen Richtlinien und nationalen Gesetzen bilden die Handlungsgrundlagen für die Integrationshilfe in Vorarlberg. UN-Behindertenrechtskonvention Inklusion ist ein Menschenrecht, das in der UN-Behinder- tenrechtskonvention festgeschrieben ist. Österreich hat diese Vereinbarung 2007 unterzeichnet. Seit dem Inkraft- treten im Herbst 2008 sind Bund, Länder und Gemeinden verpflichtet, diese Konvention in Österreich umzusetzen. Artikel 3 beschreibt die allgemeinen Grundsätze (hier in leicht verständlicher Form): 1. Alle Menschen haben das Recht, frei und sicher zu leben. 2. Alle Menschen müssen gleich behandelt werden. 3. Menschen mit Behinderung sollen überall dabei sein und selbst bestimmen können. 4. Menschen mit Behinderung sollen anerkannt werden. 5. Alle sollen die gleichen Chancen haben. 6. Alles soll für Menschen mit Behinderung barrierefrei zugänglich sein. 7. Frauen und Männer müssen gleich behandelt werden. 8. Kindern mit Behinderung soll es gut gehen. Sie sollen die gleichen Rechte haben. Europäische Strategie zugunsten von Menschen mit Behinderung 2010 -2020 Kapitel 2 beschreibt das Ziel: Allgemeines Ziel dieser Strategie ist es, Menschen mit Behinderung in die Lage zu versetzen, ihre vollen Rechte wahr- zunehmen und uneingeschränkt an der Gesellschaft und der europäischen Wirtschaft teilzuhaben, vor allem im Rahmen des Binnenmarkts. Die dafür notwendigen Maßnahmen legen den Schwerpunkt auf die Beseitigung von Barrieren. 6 Integrationshilfe - Bericht 2018/2019 | Ausgabe 03 | Juni 2019
Gesetz zur Förderung der Chancengleichheit von Menschen mit Behinderung Das Vorarlberger Chancengesetz wurde am 10. Mai 2006 vom Vorarlberger Landtag beschlossen. Es soll die Selbstbestimmung und Eigenverantwortung von Menschen mit Behinderung stärken und ihnen in unserer Gesellschaft gleichwertige Lebensbedingungen ermöglichen. Paragraf 1 beschreibt das Ziel: 1. Ziel dieses Gesetzes ist es, Menschen mit Behinderung gleichwertige Lebensbedingungen zu ermöglichen. 2. Das Land als Träger von Privatrechten gewährt Menschen mit Behinderung entsprechend den Bestimmungen dieses Gesetzes Integrationshilfe. „Den inneren Wert einer Gesellschaft kann man auch gut daran erkennen, wie sie mit den sozial Schwächeren, erkrankten Menschen, mit der älteren Generation und mit Menschen mit Behinderung umgeht. Vorarlberg legt großen Wert darauf, für alle gleichwertige Lebenschancen zu sichern und Solidarität tagtäglich vorzuleben.“ Landeshauptmann Markus Wallner Integrationshilfe - Bericht 2018/2019 | Ausgabe 03 | Juni 2019 7
LEISTUNGEN DER INTEGRATIONSHILFE Zugang zu Integrationshilfeleistungen Der Antrag auf Integrationshilfe – meist auf finanzielle Abgeltung einer Leistung – muss schriftlich gestellt werden und ergeht an: Amt der Vorarlberger Landesregierung, Abt. IVa – Soziales und Integration, Fachbereich Chancengleichheit und Behinderung Römerstraße 15, A-6901 Bregenz DER PROZESS ZUR BEANTRAGUNG VON LEISTUNGEN a. Ambulante Leistungen b. Stationäre Leistungen Bei Bedarf an einer Leistung wenden sich Bei Bedarf an einer Leistung wenden sich die die Betroffenen an eine Einrichtung oder an den Betroffenen an eine Einrichtung oder an den Fachbereich Chancengleichheit und Behinderung. Fachbereich Chancengleichheit und Behinderung. ARBEITSSCHRITTE: ARBEITSSCHRITTE: 1 Situation, Zugehörigkeit zur Zielgruppe und 1 Bei Anfrage an die Einrichtung wird nach einem Erst- Hilfebedarf durch die Einrichtung oder den gespräch diese an den Fachbereich weitergeleitet. Fachbereich klären. 2 Situation, Zugehörigkeit zur Zielgruppe und Hilfebe- 2 Passende Unterstützungsleistungen durch die darf mit der betroffenen Person im Rahmen einer in- Einrichtung oder den Fachbereich individuell dividuellen Hilfeplanung durch die Hilfeplanerinnen planen. und Hilfeplaner des Fachbereichs Chancengleichheit und Behinderung klären. 3 Betroffene Person trifft überlegte Entscheidung. 4 Leistungsvereinbarung zwischen Einrichtung und 3 Betroffene Person trifft eine überlegte Entscheidung. betroffener Person ausarbeiten. 4 Leistungsvereinbarung zwischen betroffener Person 5 Betroffene Person beantragt Integrationshilfe beim und Einrichtung ausarbeiten. Amt der Vorarlberger Landesregierung. 5 Betroffene Person beantragt Integrationshilfe beim 6 Antragsbearbeitung und Bewilligung der Amt der Vorarlberger Landesregierung. Integrationshilfe-Leistung durch den Fachbereich Chancengleichheit und Behinderung 6 Antragsbearbeitung und Bewilligung der Integrati- onshilfe-Leistung durch den Fachbereich Chancen- gleichheit und Behinderung KRITERIEN FÜR DIE LEISTUNGSVEREINBARUNG: 1. Integrationshilfe richtet sich nach dem individuellen Hilfebedarf des Menschen mit Behinderung. 2. Hilfe zur Selbsthilfe; Selbstbestimmung und die Eigenverantwortung werden gestärkt. 3. Integration im familiären und gesellschaftlichen Umfeld 4. Nachhaltigkeit im Hinblick auf die Zielerreichung 5. Angemessenheit des Aufwands im Verhältnis zum angestrebten Erfolg 8 Integrationshilfe - Bericht 2018/2019 | Ausgabe 03 | Juni 2019
AUSGANGSBASIS UND GRUNDLAGEN Rechtliche Grundlage Ziele/Wirkungen von Leistungen Das Land Vorarlberg gewährt als Träger von Privatrechten Zur Durchführung des gesetzlichen Auftrages haben Land Menschen mit Behinderung entsprechend den Bestim- und Gemeinden die für die Integrationshilfe zur Verfügung mungen des Chancengesetzes Integrationshilfe. Unter stehenden öffentlichen Mittel des Sozialfonds möglichst Bedachtnahme auf das Ziel und die Grundsätze des Chan- wirkungsvoll einzusetzen. Ein grundlegendes Merkmal der cengesetzes hat die Landesregierung die Integrationshil- Leistungen ist daher ihre Wirkungsorientierung. feverordnung erlassen. In der Integrationshilfeverordnung sind die Voraussetzungen für die einzelnen Leistungen, für Dementsprechend gilt es, auf allen Ebenen (Produktberei- die Integrationshilfe gewährt wird, und für das Verfahren che, Produktgruppen, Masterprodukte, Anbieterprodukte) zur Gewährung von Integrationshilfe, festgelegt. 1. Ziele 2. Wirkungen 3. und Leistungen zu definieren. Rahmenvereinbarung, Produktvereinba- Zur Gewährleistung einer einheitlichen Vorgehensweise rung, Fachkonzept wurde das Modell der Wirkungsorientierung an die Anfor- derungen der Leistungen der Integrationshilfe adaptiert. Leistungen im Bereich der Integrationshilfe werden in der Dieses Modell bildet seither die Grundlage für alle Produkt- Regel von Einrichtungen der freien Wohlfahrtspflege und beschreibungen, im Rahmen derer Ziele und Wirkungen zu anderen Einrichtungen erbracht. Entsprechend den Richt- definieren sind, die mit dem gegenständlichen Produkt bei linien des Sozialfonds hat das Land Vorarlberg mit den der Zielgruppe erreicht werden sollen. Einrichtungen Rahmenvereinbarungen abgeschlossen. Auf- bauend auf diese Rahmenvereinbarungen ist in der Folge Der Fachbereich Chancengleichheit und Behinderung de- zur Festlegung des konkreten Leistungsangebotes für jedes finiert die Masterprodukte. Die Ziele und Wirkungen des Anbieterprodukt der Abschluss einer Produktvereinbarung Anbieterproduktes müssen mit jenen des Masterproduktes erforderlich. Das jeweilige Fachkonzept ist Bestandteil der übereinstimmen. Produktvereinbarung. Allgemeine Definition von Zielen Leistungskatalog des Fachbereichs Inte- grationshilfe Ein Ziel ist eine intendierte/erwünschte Wirkung. Ein Ziel ist das mit Zeitverzögerung eintretende Ergebnis von Maß- Der Leistungskatalog des Fachbereiches Chancengleichheit nahmen, welche zielorientiert und durch Verwendung von und Behinderung ist unterteilt in Handlungsfelder (Pro- Ressourcen durchgeführt werden. duktbereiche), diese gliedern sich wiederum in Handlungs- schwerpunkte (Produktgruppen), welche schließlich kon- krete Programme (Masterprodukte) beinhalten. Zu diesen Allgemeine Definition von Wirkungen Masterprodukten bieten Sozialeinrichtungen im Auftrag des Landes Leistungen (Anbieterprodukte) an, welche auf Eine Wirkung ist ein weiterführendes Resultat einer Dienst- Antrag gewährt werden. leistung bei einer Zielperson oder einer Zielgruppe im Sinne der Erreichung der gesetzten Ziele. Wirkungen sind Veränderungen, die mit den Leistungen der einzelnen Produkte bei der Zielgruppe, deren Lebensumfeld oder der Gesellschaft erreicht werden. Bei der Produktbeschreibung ist erforderlich, Ziele und Wirkungen zu definieren, die mit den Leistungen (Aktivi- täten – „Das, was wir im Produkt leisten bzw. anbieten.“) des gegenständlichen Produktes bei der Zielgruppe erreicht werden sollen. 10 Integrationshilfe - Bericht 2018/2019 | Ausgabe 03 | Juni 2019
Wirkungsebenen • Wirkungen auf gesellschaftlicher Ebene = die Wirkungen auf das Gemeinwohl. Sie haben einen Nutzen für die Gesellschaft. Leitsatz: „Wozu wir auf gesellschaftlicher Ebene mit unserem Produkt beitragen wollen.“ • Gesellschaft verändert sich • Wirkungen auf Ebene der Zielgruppe = die subjektiv und objektiv beabsichtigten, unmittelbaren und nachweisbaren Wirkungen für die einzelne Person der Zielgruppe. Leitsatz: „Das, was wir bei unserer Zielgruppe durch unser Produkt bewirken wollen.“ • Zielgruppe verändert Bewusstsein bzw. Fähigkeiten • Zielgruppe ändert ihr Handeln • Lebenslage der Zielgruppe ändert sich Merkmale von Zielen und Wirkungen Nach den „SMART-KRITERIEN“ sollten Ziele und Wirkungen: S spezifisch klar und eindeutig, so präzise und verständlich wie möglich sein, sodass sie auch von Dritten verstanden werden können M messbar messbar sein, damit festgestellt werden kann, ob die Ziele und Wirkungen eingetreten sind oder nicht A akzeptiert von allen Beteiligten mitgetragen werden, sodass ein gemeinsames Verständnis über Ziele und Wirkungen besteht R realistisch realisierbar sein, was aber nicht bedeutet, dass die Ziele und Wirkungen in jedem Fall erreicht werden müssen; es sollte aber zumindest im Bereich des Möglichen liegen, dass die Ziele und Wirkungen mit den Leistungen des Produktes erreicht werden T terminierbar in einem festgelegten Zeitrahmen erreicht werden Input/Ressourcen Produkt Leistungen auf Ziele (intendierte gesellschaftlicher Wirkungen Wirkungen) Ebene auf Ebene der Ziele (intendierte Wirkungen Zielgruppe Wirkungen) Integrationshilfe - Bericht 2018/2019 | Ausgabe 03 | Juni 2019 11
LEISTUNGSBEREICHE DER INTEGRATIONSHILFE Gesundheitliche Rehabilitation ZIELE AUF GESELLSCHAFTLICHER EBENE Durch spezielle Leistungen für Menschen mit Behinderung zur gesundheitlichen Rehabilitation als Ergänzung zum bestehenden Gesundheitssystem wird die Inklusion unterstützt. ZIELE Menschen mit Behinderung können Beeinträchtigungen kompensieren. Menschen mit Behinderung können krank- heitsbedingte Beeinträchtigungen vermeiden. WIRKUNGEN Menschen mit Behinderung erreichen ein Höchstmaß an körperlicher Funktionsfähigkeit, seelischer Gesundheit und haben aktiv am Leben in der Gesellschaft teil. PRODUKTGRUPPEN • Förderung und Wiederherstellung der bio-psychosozialen Funktionalität • Ausgleich körperlicher Behinderung LEISTUNGEN • Ambulante und tagesklinische neurologische Rehabilitation • Förderung der Wahrnehmung • Spezielle Therapien, Zuschüsse zu Hilfsmitteln • Beratung zu Hilfsmitteln bzw. zur Barrierefreiheit Teilhabe an der schulischen und beruflichen Ausbildung ZIELE AUF GESELLSCHAFTLICHER EBENE Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit Behinderung wird durch spezielle Leistungen zur Teilhabe an der schulischen und beruflichen Ausbildung, ergänzend zum bestehenden Bildungssystem, Bildung ermöglicht. ZIELE Ermöglichung von Bildung, schulischer Teilhabe, beruflicher Ausbildung. Menschen mit Behinderung erreichen ein Höchstmaß an Bildung. WIRKUNGEN Menschen mit Behinderung führen ein selbstbestimmtes Leben und partizipieren durch schulische und berufliche Ausbildung am Leben in der Gesellschaft. PRODUKTGRUPPEN • Ermöglichen der schulischen Ausbildung • Berufliche Ausbildung und Qualifizierung LEISTUNGEN • Unterstützung bei der Integration ins Regelsystem • Spezielle Kindergärten, Schulen • Internate und Wohngruppen • Programme zur Berufsausbildung 12 Integrationshilfe - Bericht 2018/2019 | Ausgabe 03 | Juni 2019
Teilhabe am Arbeitsleben ZIELE AUF GESELLSCHAFTLICHER EBENE Durch spezielle Leistungen können Menschen mit Behinderung am Arbeitsleben teilhaben. ZIELE Menschen mit Behinderung sind auf die Arbeit und die Anforderungen am offenen Arbeitsmarkt vorbereitet. Menschen mit Behinderung sind in einem Arbeitsverhältnis am offenen Arbeitsmarkt und erzielen ein eigenes Einkommen. WIRKUNGEN Menschen mit Behinderung führen durch die Teilhabe am offenen Arbeitsmarkt ein möglichst selbstbestimmtes Leben. PRODUKTGRUPPEN • Vorbereitung auf den offenen Arbeitsmarkt • Teilhabe am offenen Arbeitsmarkt • Betreute Arbeit LEISTUNGEN • Programme zur Vorbereitung auf den offenen Arbeitsmarkt • Unterstützung für Arbeitsverhältnisse am offenen Arbeitsmarkt Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ZIELE AUF GESELLSCHAFTLICHER EBENE Menschen mit Behinderung haben durch die Förderung gleichwertiger Lebensbedingungen am Leben in der Gesell- schaft teil. Inklusion findet statt. ZIELE Menschen mit Behinderung erreichen durch individuelle Förderung ein Höchstmaß an Eigenständigkeit um, am Leben in der Gesellschaft teilzuhaben. WIRKUNGEN Menschen mit Behinderung erleben sich als gleichwertige Mitglieder der Gesellschaft, unabhängig von Art und Ausmaß ihrer Behinderung. PRODUKTGRUPPEN • Entwicklung der Persönlichkeit und des Potenzials • Leben in Eigenständigkeit und Selbständigkeit • Wohnen (stationäre Pflege und Betreuung) • Soziale Integration LEISTUNGEN • Diagnostik und Abklärung • Vorbereitung auf selbständiges Wohnen • Begleitung und Unterstützung beim Leben in Eigenständigkeit • Betreutes Wohnen, Tagesstrukturen Integrationshilfe - Bericht 2018/2019 | Ausgabe 03 | Juni 2019 13
Entlastung der Familie ZIELE AUF GESELLSCHAFTLICHER EBENE Ziel ist die Stärkung von familiären Strukturen, damit keine speziellen Wohnformen für Menschen mit Behinderung benötigt werden. ZIELE Durch temporäre Betreuung und Unterstützung des Menschen mit Behinderung werden die primär betreuenden An- gehörigen entlastet. WIRKUNGEN Menschen mit Behinderung leben so lange wie möglich im Familiensystem. PRODUKTGRUPPEN Familienentlastung LEISTUNGEN • Familienentlastung in der Familie • Familienentlastung außerhalb der Familie 14 Integrationshilfe - Bericht 2018/2019 | Ausgabe 03 | Juni 2019
LEISTUNGSANBIETERINNEN - LEISTUNGSANBIETER IN VORARLBERG SIND IN DER INTEGRATIONSHILFE FOLGENDE ORGANISATIONEN TÄTIG ORGANISATIONEN UND VEREINE aks gesundheit GmbH – Kinderdienste, Neurologische Reha Aqua Mühle Vorarlberg gGmbH Blinden- und Sehbehindertenverband – Rehabilitationsstelle für sehbehinderte und blinde Menschen, Sehsam Caritas der Diözese Feldkirch - Bereich Menschen mit Beeinträchtigung Familienhilfe Bregenzerwald Füranand GmbH - Gemeinsam – mit und ohne Behinderung ifs - Institut für Sozialdienste – Assistenz für Menschen mit Beeinträchtigung gGmbH Lebenshilfe Vorarlberg GmbH LZH - Vorarlberger Landeszentrum für Hörgeschädigte gemeinnützige Privatstiftung Mensch Zuerst - People First Vorarlberg MOHI – Arbeitsgemeinschaft Mobile Hilfsdienste Netzwerk Elternselbsthilfe und Integration Vorarlberg ÖZIV - Landesverband Vorarlberg, Interessenvertretung für Menschen mit Behinderungen PAV – Servicestelle Persönliche Assistenz für Menschen mit Behinderung in Vorarlberg PWA - Pfadfinder Wie Alle Reiz - Selbstbestimmt Leben Vorarlberg Schulheim Mäder Selbsthilfe Vorarlberg - Service- und Kontaktstelle SMO - Neurologische Rehabilitation GmbH Stiftung Jupident Sunnahof – Lebenshilfe Vorarlberg GmbH Verein Möwe - Freizeitgestaltung für Behinderte und Nichtbehinderte Vorarlberger Familienverband - Familienhilfe „Wir wollen Barrieren beseitigen, Benachteiligte mitnehmen, gleichwertige Lebenschancen eröffnen und den Weg der Inklusion in Vorarlberg weiter konsequent fortsetzen.“ Landeshauptmann Markus Wallner und Landesrat Christian Bernhard Integrationshilfe - Bericht 2018/2019 | Ausgabe 03 | Juni 2019 15
INTEGRATIONSHILFE-ANGEBOTE Hörbranz Lochau BODENSEE Hard Höchst BREGENZ Lauterach Langenegg Lustenau Lingenau Wolfurt Schwarzach Egg Andelsbuch DORNBIRN Hohenems Bezau Mäder Viktorsberg Riezlern Röthis Hirschegg Götzis Muntlix Mittelberg Sulz Rankweil Batschuns FELDKIRCH Göfis Frastanz Thüringen Schlins Ludesch Nenzing BLUDENZ Bürs Schruns Tschagguns STATIONÄRE ANGEBOTE AMBULANTE ANGEBOTE TEILSTATIONÄRE ANGEBOTE Betreutes Wohnen (Ambulante Begleitung erfolgt Werkstätte | Tagesstruktur im ganzen Land) Ausbildungsplatz | Ganztagesschule Beratung | Begleitung Therapie | Assistenz 16 Integrationshilfe - Bericht 2018/2019 | Ausgabe 03 | Juni 2019
WEBPORTAL/INFO-POOL Sammlung von Angeboten und Leistungen, welche für Menschen mit Behinderung in Vorarlberg relevant sind. In diesem Webportal erhalten Sie • Informationen zu Leistungen und aktuellen Veranstaltungen in Österreich, Deutschland und der Schweiz • Informationen zu den Anbietern • Nützliche Links www.behinderung-vorarlberg.at Kontakt: ifs Institut für Sozialdienste Vorarlberg Interpark FOCUS 1, 6832 Röthis Redaktion: Mag.a Christiane Bargehr T +43 5 1755 4410 christiane.bargehr@ifs.at Zahlen 2018: • 43.304 Zugriffe • Sieben Newsletter wurden an jeweils ca. 280 Adressen versandt. • Ca. hundert Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen werden pro Jahr angekündigt. WEITERE INFORMATIONSPORTALE IM INTERNET Im Internet bieten die folgenden Portale nützliche Informationen zur Integrationshilfe in Vorarlberg an: www.vorarlberg.at www.sozialinfo.or.at Integrationshilfe - Bericht 2018/2019 | Ausgabe 03 | Juni 2019 17
INTEGRATIONSHILFE IN ZAHLEN Leitlinie für Leistungen der Integrationshilfe ist die UN-Behindertenkonvention mit dem Grundprinzip der sozialen Teil- habe in allen Lebensbereichen. Erforderlich sind flexible Unterstützungsstrukturen mit dem Ziel eines eigenständigen und selbstbestimmten Lebens. Rechtliche Grundlagen sind das Chancengesetz und die Integrationshilfeverordnung. Im Jahr 2018 wurden über den Sozialfonds 77,5 Millionen Euro aus Landes- und Gemeindemitteln für den Bereich Inte- grationshilfe aufgewendet. Einnahmenseitig konnten im Jahr 03/18 rund 5,7 Millionen Euro vereinnahmt werden. Finanzierungsschwerpunkte der Jahre 2016 bis 2018: • Gesundheitliche Rehabilitation: Ambulante neurologische und neuropädiatrische Rehabilitation, Förderung der Sprache und des Sprechens • Teilhabe an der schulischen und beruflichen Ausbildung: Integrationsbetreuung Kindergärten/Schulen und für den Besuch von Internaten, Kinderwohngruppen und Schülerwohngruppen • Teilhabe am Arbeitsleben: Lohnkostenzuschüsse für Arbeitsverhältnisse am offenen Arbeitsmarkt, Mentorenzuschüsse • Teilhabe am gesellschaftlichen Leben: Voll- oder teilbetreutes bzw. ambulantes Wohnen, Soziale Integration und Leben in Eigenständigkeit • Entlastung der Familien: Familienentlastungen in und außerhalb der Familie Leistungsbereiche der Integrationshilfe (in Mio./Euro) 43,8 42,5 41,8 2016 12,9 13,5 11,7 2017 8,9 8,7 7,3 7,7 7,7 8,1 2018 2,1 2,2 2,4 Gesundheitliche Teilhabe an der Teilhabe am Teilhabe am Entlastung Rehabilitation schulischen und Arbeitsleben gesellschaftlichen der Familie beruflichen Leben Ausbildung 18 Integrationshilfe - Bericht 2018/2019 | Ausgabe 03 | Juni 2019
LEISTUNGSBEZIEHENDE BIS 2018 Einzelfallhilfen 6.064 Gesundheitliche 6.655 Rehabilitation 6.460 Teilhabe an der 809 schulischen und 610 beruflichen Ausbildung 588 2016 803 Teilhabe am 744 2017 Arbeitsleben 739 2018 4.388 Teilhabe am 3.713 gesellschaftlichen Leben 3.248 410 Entlastung der Familie 427 425 0 1000 2000 3000 4000 5000 6000 7000 8000 Leistungsbeziehende gesamt: 2016: 9.795 2017: 9.925 2018: 9.732 Integrationshilfe - Bericht 2018/2019 | Ausgabe 03 | Juni 2019 19
HILFEN FÜR KINDER FÖRDERUNG DER WAHRNEHMUNG / JAHR PERSONEN AUSGABEN IN € 2016 378 535.086 2017 554 919.516 2018 533 965.141 SPEZIELLE THERAPIEN / JAHR PERSONEN AUSGABEN IN € 2016 2.869 2.873.411 2017 3.775 6.232.422 2018 3.572 6.468.803 ABKLÄRUNG/DIAGNOSTIK / JAHR PERSONEN AUSGABEN IN € 2016 1.004 519.970 2017 1.469 757.959 2018 957 718.307 Diverse Angebote im Rahmen der gesundheitlichen Rehabilitation dienen der Förderung bzw. Wiederherstellung der bio-psycho-sozialen Funktionalität. Im Rahmen der Förderung der Wahrnehmung erhalten Kinder mit neuropädiatrischen Krankheitsbildern sowie Entwick- lungsauffälligkeiten im mentalen, funktionalen, emotionalen und psychischen Bereich individuelle Unterstützung und För- derung. Besonderes Augenmerk wird auf die Frühförderung von Kindern mit Behinderung – den präventiven Ansatz – gelegt, wie z.B. evidenzbasierte Therapien und Behandlungsmethoden, bei welchen Eltern angeleitet werden, die erforderlichen Übun- gen eigenständig und therapeutenunabhängig mit ihren Kindern weiterzuführen. Kinder und Jugendliche mit kognitiver, körperlicher, Sinnes- und/oder mehrfacher Behinderung und/oder Entwicklungsstö- rungen, die einen mittleren bis höchsten Hilfebedarf haben, werden durch spezielle Therapieangebote ganzheitlich betreut und die Therapieinhalte im Schulalltag und in der Freizeit umgesetzt. Durch Bündelung der therapeutischen und pädago- gischen Kompetenzen werden Synergieeffekte genutzt. Kernleistungen sind Ergotherapie, Physiotherapie, Logopädie, div. Therapiewochen. 20 Integrationshilfe - Bericht 2018/2019 | Ausgabe 03 | Juni 2019
BILDUNG Kindergarten BESUCH SPEZIELLER KINDERGÄRTEN / JAHR PERSONEN AUSGABEN IN € 2016 174 275.518 2017 269 509.335 2018 259 557.448 Schule INTEGRATION IN DAS REGELSYSTEM / JAHR PERSONEN AUSGABEN IN € 2016 71 649.749 2017 76 657.290 2018 70 800.483 BESUCH SPEZIELLER SCHULEN / JAHR PERSONEN AUSGABEN IN € 2016 184 3.245.046 2017 185 3.289.518 2018 184 3.406.500 BESUCH VON INTERNATEN PERSONEN AUSGABEN IN € UND SCHÜLERWOHNGRUPPEN / JAHR 2016 18 673.770 2017 10 263.662 2018 9 378.935 Leistungen zur Integration in das Regelsystem sind die soziale Beratung und Begleitung von Kindern mit Behinderung und deren Angehörigen mit Schwerpunkt Integration in ein bestehendes pädagogisches System und die heil- bzw. sonder- pädagogische Unterstützung zur Integration in die Schülertagesbetreuung. Durch dieses Unterstützungsangebot hat die Schulbehörde Informationen über die Leistungssituation des Kindes in der Schule für die Festlegung der Förderung und es ermöglicht den Kindern den erfolgreichen Abschluss des integrierten Kindergarten- bzw. Schulbesuchs. Damit die Teilhabe an der schulischen Ausbildung gelingen kann, ist eine gute Kooperation mit allen Beteiligten eine wichtige Voraussetzung. Den Gemeinden kommt hierbei – beispielsweise als Träger eines Kindergartens – besondere Ver- antwortung zu. Integrationshilfe - Bericht 2018/2019 | Ausgabe 03 | Juni 2019 21
ARBEIT/BESCHÄFTIGUNG BERUFLICHE AUSBILDUNG UND QUALIFIZIERUNG / JAHR PERSONEN AUSGABEN IN € 2016 63 697.029 2017 56 620.620 2018 53 595.716 VORBEREITUNG AUF DEN OFFENEN ARBEITSMARKT / JAHR PERSONEN AUSGABEN IN € 2016 122 599.346 2017 63 651.555 2018 62 728.096 ASSISTENZ FÜR INTEGRATIVE ARBEITSPLÄTZE / JAHR PERSONEN AUSGABEN IN € 2016 418 1.776.420 2017 437 1.964.506 2018 434 1.946.367 ZUSCHÜSSE FÜR ARBEITSVERHÄLTNISSE AM PERSONEN AUSGABEN IN € OFFENEN ARBEITSMARKT / JAHR 2016 561 5.290.854 2017 585 5.530.452 2018 608 5.977.869 Leistungen im ambulanten und teilstationären Bereich ermöglichen die berufliche Ausbildung und Qualifizierung. Zielgruppe sind junge Menschen mit Behinderung, denen eine Berufsausbildung (Lehre, integrative Berufsausbildung) am offenen Arbeitsmarkt behinderungsbedingt oder aufgrund ihres Sozialverhaltens verwehrt ist und die bei der Berufsaus- bildung behinderungsbedingt Unterstützung benötigen. Gemeinsam mit dem Sozialministeriumsservice (SMS) werden Berufsförderungsprojekte verfolgt. Dabei liegt der Schwer- punkt auf bestmöglicher Ausbildung mit realistischen beruflichen Perspektiven. Zur Teilhabe am Arbeitsleben erhalten Menschen mit Behinderung durch diverse Programme Unterstützung zur Vorberei- tung auf die Arbeit am offenen Arbeitsmarkt und in Arbeitsverhältnissen am offenen Arbeitsmarkt. Sowohl die Caritas als auch die Lebenshilfe bieten Programme zur Vorbereitung eines Arbeitsverhältnisses am offenen Arbeitsmarkt an. Zielgruppe sind Menschen mit Behinderung, die Arbeit suchen und die ihr Potenzial bisher am offenen Arbeitsmarkt nicht umsetzen können und deren Ziel die berufliche Integration ist. Spagat ist ein Modell zur beruflichen Integration, in welchem Menschen mit Behinderung durch entsprechende Assis- tenzleistungen jene Unterstützung erhalten, die es ihnen ermöglicht, an einem integrativen Arbeitsplatz in den offenen Arbeitsmarkt integriert zu werden. Dienstgeber von Menschen mit kognitiver oder mehrfacher Behinderung und behinde- rungsbedingter Leistungsminderung von höchstens 90 % erhalten einen Zuschuss zu den Lohnkosten. Weiters wird dem Dienstgeber für eine/n Mentor/in (betriebsinterner Job-Coach), sollte dieser zur Förderung bzw. Sicherung der Leistungs- fähigkeit benötigt werden, ein Mentoringzuschuss gewährt. Ziel ist es, Menschen mit Behinderung nachhaltig am offenen Arbeitsmarkt zu integrieren und die dazu notwendige be- triebsinterne Unterstützung und das Coaching sicherzustellen. 22 Integrationshilfe - Bericht 2018/2019 | Ausgabe 03 | Juni 2019
WOHNEN AMBULANT BEGLEITETES WOHNEN / JAHR PERSONEN AUSGABEN IN € 2016 190 1.855.392 2017 203 1.957.751 2018 215 1.918.434 WOHNASSISTENZ / JAHR PERSONEN AUSGABEN IN € 2016 11 84.249 2017 11 96.340 2018 12 123.898 GEMEINSCHAFTLICHES WOHNEN / JAHR PERSONEN AUSGABEN IN € 2016 52 757.463 2017 53 980.250 2018 56 1.161.851 TEILBETREUTES WOHNEN / JAHR PERSONEN AUSGABEN IN € 2016 46 1.522.790 2017 39 1.434.972 2018 38 1.052.992 VOLLBETREUTES WOHNEN / JAHR PERSONEN AUSGABEN IN € 2016 339 15.394.407 2017 315 14.987.348 2018 317 15.970.353 Ambulant begleitetes Wohnen Die Personen der Zielgruppe leben selbständig dauerhaft in einer selbstgewählten Wohnform. Sie sind ohne regelmäßig aufsuchende Begleitung zu einer eigenständigen Selbstversorgung und Alltagsbewältigung fähig. Sie sind geringstmöglich auf fachliche Begleitung angewiesen und können gegebenenfalls mit niederschwelliger Unterstützung aus dem Sozial- raum bzw. durch Dritte selbständig wohnen. Wohnassistenz Durch die Wohnassistenz erfolgt ein Casemanagement. Ziel des Casemanagements ist die Entlastung der im gemeinsa¬- men Haushalt lebenden Personen und eine Alltagsbewältigung wird unter aktiver Einbeziehung des sozialen Umfeldes und durch den Aufbau eines Unterstützungsnetzwerkes ermöglicht. Im Rahmen dieser Dienstleistung erfolgt in der Regel kein stellvertretendes Handeln. Gemeinschaftliches Wohnen Die Leistungen orientieren sich am individuellen Unterstützungsbedarf, an den persönlichen Ressourcen und Bedürfnissen und haben den Vorstellungen der begleiteten Person möglichst Rechnung zu tragen. Sie werden mit der Zielsetzung er- bracht, dass die begleitete Person ihr Leben mit geringstmöglicher professioneller Un¬terstützung führen kann. Das gemeinschaftliche Wohnen beinhaltet neben den fixen Anwesenheits- und Begleitzeiten zusätzliche strukturelle Rah- menbedingungen wie etwa die Nachtbereitschaft. Integrationshilfe - Bericht 2018/2019 | Ausgabe 03 | Juni 2019 23
Vollbetreutes Wohnen Zielgruppe des vollbetreuten Wohnens sind Menschen mit Intelligenzminderung, die aktuell nicht in der Lage sind, ei- genständig zu wohnen und einen hohen Betreuungsbedarf haben. Die Betroffenen leben möglichst selbstständig in einer betreuten Wohneinrichtung, nehmen am sozialen und kulturellen Leben teil. Sie erhalten bzw. verbessern ihre Fähigkeiten zur Selbstversorgung und eigenständigen Alltagsbewältigung. Im Idealfall benötigen sie in Folge eine weniger intensiv betreute Wohnform. Teilbetreutes Wohnen Der Betreuungsumfang im teilbetreuten Wohnen ist im Vergleich zum vollbetreuten Wohnen geringer. In einer Wohnge- meinschaft erhalten Menschen mit Intelligenzminderung und hohem Betreuungsbedarf entsprechend dem individuellen Hilfebedarf Betreuung und Pflege. Sie nehmen am Leben in der Gesellschaft teil. Ziel ist die größtmögliche Selbstständig- keit, die Verbesserung der sozialen Fähigkeiten und die Vorbereitung auf eine zunehmend eigenständigere Lebensführung. SOZIALE INTEGRATION TAGESSTRUKTUR / JAHR PERSONEN AUSGABEN IN € 2016 817 18.555.172 2017 809 18.849.310 2018 795 19.739.275 Ein differenziertes Angebot zur sozialen Integration verfolgt das Ziel, dass Menschen mit Behinderung am sozialen und kulturellen Leben teilnehmen und das Bedürfnis nach sozialen Kontakten und Beschäftigung erfüllt ist. Verbindliche, tages- strukturierende Leistungen sind sowohl im stationären als auch im integrativen Bereich vorhanden. Die Personen der Ziel- gruppe Menschen mit kognitiver Behinderung, die eine sinnvolle Beschäftigung und eine Tagesstrukturierung mit sozialen Kontakten benötigen, sind sinnvoll beschäftigt und haben soziale Kontakte aufgebaut. Stationäre Angebote sind Betreutes Arbeiten in Werkstätten, Betreutes Arbeiten in Werkstätten mit Außenarbeitsplatz und Betreuung im Alter. Die Integrative Tagesstruktur ist ein weiteres Leistungsangebot. Die Leistung „Betreuung im Alter“ richtet sich an ältere Menschen mit Behinderung, die in einer betreuten Wohnform leben und einer Tagesbeschäftigung außer Haus nicht mehr regelmäßig nachgehen können. Diese Dienstleistung ist abge- stimmt auf den Hilfebedarf und findet entweder altersadäquat überwiegend oder zur Gänze im Wohnhaus statt oder nach Möglichkeit wird eine regelmäßige Beschäftigung und Begleitung außer Haus in einer Seniorengruppe einer Werkstätte angeboten. In Werkstätten mit regelmäßigen Öffnungszeiten wird sinnvolle Beschäftigung ermöglicht. In speziellen Beschäftigungs- programmen von „Betreutem Arbeiten in Werkstätten mit Außenarbeitsplatz“ haben Menschen mit Behinderung neben der Beschäftigung in der Werkstätte die Möglichkeit, stundenweise in einer Firma am offenen Arbeitsmarkt zu arbeiten. Bei der „integrativen Tagesstruktur“ wird eine Tagesstruktur individuell nach den Vorstellungen und Möglichkeiten des Menschen mit Behinderung gestaltet, die außerhalb des Wohnbereichs stattfindet. Dabei werden die vorhandenen Struk- turen im sozialen Nahraum genutzt. 24 Integrationshilfe - Bericht 2018/2019 | Ausgabe 03 | Juni 2019
ENTLASTUNG DER FAMILIE FAMILIENENTLASTUNG IN DER FAMILIE / JAHR PERSONEN AUSGABEN IN € 2016 301 923.761 2017 320 979.276 2018 318 1.035.990 FAMILIENENTLASTUNG AUSSERHALB DER FAMILIE / JAHR PERSONEN AUSGABEN IN € 2016 155 1.208.805 2017 155 1.267.024 2018 148 1.344.137 Mit den Leistungen zur Familienentlastung sollen pflegende Angehörige von Kindern und Jugendlichen, die in ihrer kognitiven Fähigkeit und körperlichen Funktion beeinträchtigt sind, unterstützt werden und die Betreuung im vertrauten Zuhause so lange ermöglicht werden, wie es sich die Betroffenen wünschen. Die mobile Familienentlastung hat sich in den vergangenen Jahren sehr bewährt und wurde auf diverse „Ferienangebote für Kinder mit Behinderung“ erweitert. Neben der ambulanten Entlastung der Familie bestehen unterschiedliche Möglich- keiten zur temporären Aufnahme in ein vollbetreutes Angebot. Jahresbericht 2017 – Stationäre und teilstationäre Angebote für Menschen mit Betreuungs- und Pflegebedarf www.vorarlberg.at/jahresbericht-connexia-2017 Integrationshilfe - Bericht 2018/2019 | Ausgabe 03 | Juni 2019 25
AKTUELLES 28 CHANCENPREIS 30 VEREIN INTEGRATION VORARLBERG 31 DIALOGGESPRÄCHE 32 SELBSTHILFE VORARLBERG 33 NETZWERK ELTERN SELBSTHILFE 34 UK - UNTERSTÜTZTE KOMMUNIKATION 36 INTEGRATIVE FREIZEITANGEBOTE 42 PERSÖNLICHE ASSISTENZ 46 MOBILE FAMILIENENTLASTUNG 48 PLANUNG UND STEURUNG IN DER INTEGRATIONSHILFE 50 WOHNEN - AUF DEM WEG ZUR INKLUSION 58 INKLUSIVE REGION VORARLBERG
CHANCENPREIS „CHANCEN LEBEN! ICH BIN DABEI.“ In der 2008 in Kraft getretenen UN Behindertenrechts- konvention (BRK) sind die Grundsätze konkretisiert, wel- Ausblick 2019 – che Menschen mit Behinderungen die gleichberechtigte Teilhabe bzw. Teilnahme am gesellschaftlichen Leben er- Barrierefreie Kommunikation möglichen sollen. Mit der Plattform „Chancen leben!“ ver- stärkt die Vorarlberger Landesregierung seit 2008 ihre bis Barrierefreiheit beinhaltet nicht nur bauliche Anlagen, zu diesem Zeitpunkt bereits getätigten Initiativen, um auf Verkehrsmittel und Sonstiges, sondern es geht auch da die Situation von Menschen mit Behinderung hinzuweisen. rum, Zugang zu mündlicher und schriftlicher Information Ziel ist es, das gemeinsame Leben von Menschen mit und zu haben. Schwer verständliche Sprache schließt eine gro- ohne Behinderungen zur Selbstverständlichkeit werden zu ße Gruppe von Menschen aus. Wer nicht versteht, worum lassen. es geht, kann auch nicht mitreden. Leicht verständliche Sprache ist ein Schlüssel zur Teilhabe. Daher wurden 2018 im Rahmen des Landesprojekts „Chan- cen leben“ Berichte in leicht verständliche Sprache über- Mangelware Arbeitsplatz setzt und somit auf dieses Thema aufmerksam gemacht. Alle profitieren von barrierefreier Kommunikation. Adäquate Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderungen Für 2019 sind weitere Maßnahmen zum Thema geplant. sind immer noch Mangelware. Die Gründe dafür sind man- „ nigfaltig und reichen von Unwissenheit über Förderungen und Leistungen der öffentlichen Hand für Menschen mit Einschränkungen am Arbeitsplatz bis zu den gängigen Vorurteilen gegenüber behinderten Menschen. „Arbeit ist wichtig für die Eigenständigkeit der Betroffenen. Wir „ sind stolz, dass wir als einziges Bundesland konsequent Mit der Auszeichnung soll die den integrativen Weg gehen“, erläutert Landesrat Bern- Inklusionsfreundlichkeit eines hard. Jeder Mensch hat das Recht auf Arbeit, das Recht, Unternehmens verbrieft und eine Ausbildung zu absolvieren und/oder einer sinnvollen Tätigkeit nachzugehen. Das gilt auch für Menschen mit Be- öffentlich sichtbar gemacht werden.“ hinderungen. Landesrat Dr. Christian Bernhard Auszeichnung Im Rahmen des Projekts „Chancen leben!“ wurden 2018 zum zweiten Mal Betriebe ausgezeichnet, die sich aktiv um die Integration von Menschen insbesondere mit komplexer Behinderung verdient gemacht haben. Teilnehmen konn- ten Betriebe, die Menschen mit stärkerer Behinderung be- schäftigen und die gewisse Voraussetzungen erfüllen. Ein- zelne ausgewählte Betriebe wurden, über das Jahr verteilt, in öffentlichen Medien präsentiert. Die Entscheidung über die Auszeichnung wurde von einem Fachbeirat gefällt. 28 Integrationshilfe - Bericht 2018/2019 | Ausgabe 03 | Juni 2019
FACTBOX ZIELGRUPPE WAS GENAU IST DIESE VORARLBERGER AUSZEICHNUNG? Die Kampagne „Chancen leben“ der Vorarlberger Landesregierung hat zum Ziel, das gemeinsame Leben von Men- schen mit und ohne Behinderung zur Selbstverständlichkeit werden zu lassen. Im nunmehr elften Jahr der erfolg- reichen Initiative wurden 2018 zum zweiten Mal Unternehmen ausgezeichnet, die sich aktiv um Inklusion verdient gemacht haben. WAS SIND INKLUSIONSFREUNDLICHE BETRIEBE? • Betriebe, die Menschen mit Behinderung anstellen (mit Assistenz, mit Mentor, Mentorin oder eigenständig) • Selbstständige Unternehmerinnen und Unternehmer mit Behinderung DIEWOHnform AUSZEICHNUNG UND DIE VORAUSSETZUNGEN Die Auszeichnung erhalten all jene Betriebe, unabhängig von Anzahl der Mitarbeitenden und vom Ausmaß der Beschäftigung, die Menschen mit komplexer Behinderung/hoher Leistungsminderung beschäftigen und die fol- genden Voraussetzungen erfüllen: • Soziale Teilhabe für Menschen mit Behinderung • Möglichkeit für Menschen mit Behinderung, mit anderen Mitarbeitenden und Kundschaften in Kontakt zu sein • Berücksichtigung des wirtschaftlichen Faktors (Mehrwert für Unternehmen) Ausgezeichnet „ „Inklusion öffnet neue Fenster und zeigt den Reich- tum zwischenmenschlicher Werte.“ „ Mag.a Elisabeth Tschann Abteilung Soziales und Integration (IVa) Integrationshilfe - Bericht 2018/2019 | Ausgabe 03 | Juni 2019 29
VEREIN INTEGRATION VORARLBERG SELBSTVERSTÄNDLICH DAZU-GEHÖREN Der Verein „Integration Vorarlberg“ (kurz IV) wurde vor 30 Jahren von Eltern mit Kindern mit Beeinträchtigungen Familien mit Kindern mit Beeinträchti- gegründet. Eltern setzten sich damals dafür ein, dass ihre Kinder – wie alle anderen auch – ganz selbstverständlich gungen stärken gemeinsam mit ihren Nachbarskindern in den Kindergarten und in die Sprengelschule im Dorf gehen dürfen und keine Trotz großer positiver Veränderungen in den letzten Jahren Sondereinrichtungen irgendwo anders besuchen müssen. ist der inklusive Weg noch lange nicht selbstverständlich. Lernen von und mit anderen Kindern, eine Bereicherung für Fehlendes Verständnis auf unterschiedlichen Ebenen, unzu- alle. reichende Rahmenbedingungen, mangelnde Unterstützung Kinder mit unterschiedlichen Beeinträchtigungen, auch begegnen Eltern und Kindern noch immer im Alltag. Das Kinder mit hohem Unterstützungsbedarf, sollten so nor- kann dazu führen, dass der Wunsch nach einem inklusiven mal aufwachsen wie andere Kinder auch, inmitten der Fa- Weg nicht verwirklicht werden kann. Integration Vorarlberg milie, der Nachbarschaft, der Gemeinde, der Gesellschaft. sieht es deshalb als vordringliche Aufgabe, Familien mit Anders-Sein als normale Seins-Form des Lebens, die keiner Kindern mit Beeinträchtigung zu stärken und Wege aufzu- Sonderstrukturen bedarf – an diesem Ziel hat sich bis heu- zeigen, wie Inklusion gelingen kann. Die langjährigen und te nichts verändert. Dazu sind entsprechende Rahmenbe- vielfältigen Erfahrungen helfen dabei, Eltern zu unterstüt- dingungen notwendig, vor allem aber Offenheit und Be- zen und zu begleiten und gemeinsam mit allen Beteiligten reitschaft, das gemeinsame Leben und Lernen zuzulassen. ein gutes Umfeld zu entwickeln und zum Gelingen des ge- Natürlich braucht es heilpädagogische und therapeutische meinsamen Lebens und Lernens beizutragen. Unterstützung, allerdings dort, wo die Kinder und ihre Fa- milien leben. Integration Vorarlberg Dr. Claudia Niedermair, Obfrau claudia.niedermair@inode.at Integration Vorarlberg als Vorreiter www.integration-vorarlberg.at Aus den Kindern von damals sind junge Erwachsene gewor- den. Die Eltern von Integration Vorarlberg waren und sind Vorreiter in allen Bereichen der Inklusion, vom Kindergarten über die Schule bis hin zur Arbeit und zu Fragen des jungen Erwachsenenalters. Das Erfolgsmodell SPAGAT wurde von IV initiiert, gemeinsam mit dem Institut für Sozialdienste konzipiert und entwickelt. Es ermöglicht heute vielen jun- gen Menschen mit Beeinträchtigung, in ihrem regionalen Umfeld einer unterstützten Arbeit nachzugehen. Aktuell beschäftigt sich der Verein intensiv mit gemeindenahen, inklusiven Formen des Wohnens. 30 Integrationshilfe - Bericht 2018/2019 | Ausgabe 03 | Juni 2019
DIALOGGESPRÄCHE Die sonderpädagogische Förderung und Integration von Die Dialoggespräche haben zum Ziel, Kindern mit erhebli- Kindern mit körperlicher und/oder kognitiver Behinderung chem sonderpädagogischem Förderbedarf den Besuch der im Kindergarten und in der Pflichtschule weist im Hinblick Volksschule und Vorarlberger Mittelschule in ihrer Gemein- auf die beteiligten Organisationen eine hohe Komplexität de zu ermöglichen. Tragfähige Kooperationen mit allen auf. Um darauf zu reagieren, haben im Jahr 2018 Dialog- Systempartnerinnen und Systempartnern gewährleisten im gespräche gestartet, an denen Vertreterinnen und Vertreter Sinne von Inklusion den Schulbesuch und den Zugang zu aus den Bereichen Frühförderung, Kindergarten, Schule, In- Bildung für alle Kinder. Die verbindliche Beschreibung der tegrationshilfe sowie Vertreterinnen von Eltern von Kindern Prozesse und Übergänge garantiert ein strukturiertes und mit Behinderung teilnahmen. einheitliches Vorgehen im Interesse des Kindes und aller Beteiligten. Kind mit Behinderung Kleinkind- 0-3 Jahre pädagogische Fachberatung betreuung Diagnostik Frühförderung Therapie Eltern und Unterstützungspersonen psychologische Beratung Kindergarten 3-6 Jahre Kindergarten- KindergarteninspektorInnen pädagogInnen ReferentInnen für den Fachbereich Inklusion, Diversität und Sonderpädagogik (FIDS) 6-10 Jahre Grundschule SchulqualitätsmanagerInnen LehrerInnen Integrationshilfe - Bericht 2018/2019 | Ausgabe 03 | Juni 2019 31
SELBSTHILFE VORARLBERG ZWISCHEN DEN MENSCHEN BRÜCKEN BILDEN 96 Selbsthilfegruppen mit 62 aktuellen Themen, von denen ca. 10.000 Vorarlbergerinnen oder Vorarlberger direkt oder Jeden Mittwochnachmittag werden zudem in der Ge- indirekt betroffen sind, bietet die Selbsthilfe Vorarlberg ein schäftsstelle in Bludenz offene Fragen von hilfesuchenden Dach. Es werden Informationen über bestehende Selbst- Menschen beantwortet oder neue Gruppen gegründet, um hilfegruppen, wie auch Weiterbildungsangebote, Unter- das Netz noch weiter auszubreiten. stützung bei Öffentlichkeitsarbeit oder Neugründung von Selbsthilfegruppen geboten. Überdies versteht sich die Selbsthilfe als Sprachrohr für Tätigkeitsschwerpunkte Anliegen der Selbsthilfegruppen auf Landesebene, enga- giert sich in nationaler und europaweiter Vernetzung von Die Selbsthilfe Vorarlberg widmet sich folgenden Selbsthilfegruppen und macht sich für Selbsthilfe-freund- Aufgaben: liche Krankenhäuser im Bundesland Vorarlberg stark. „Wir • Beratung und Information sind dazu da, zwischen den Menschen Brücken zu bilden“, • Unterstützung bei der Gruppengründung erläutert Florian Eberle als Mitarbeiter die Funktion der • Anleitung neuer Gruppen Selbsthilfe Vorarlberg. • Vermittlung in bestehende Gruppen • Kurse, Seminare, Veranstaltungen Durch das Zusammenwirken von hauptamtlich und ehren- • Öffentlichkeitsarbeit amtlich Tätigen werden Anliegen Betroffener in den Fokus • Konfliktberatung und Supervision gerückt und Brücken zu Institutionen gebaut. Beispielswei- se engagiert sich ein Betroffener, der zudem über langjäh- rige Erfahrung als Diabetesberater verfügt, im Vereinsvor- Selbsthilfe-Infotag 2018 stand. Um die Idee der Selbsthilfe in Vorarlberg noch bekannter Im vergangenen Jahr 2018 ist die Selbsthilfe Vorarlberg vom zu machen, wurde wiederum erfolgreich ein Informations- Treffpunkt an der Ach in Dornbirn in die Räumlichkeiten der tag in den Räumlichkeiten des FH-Campus veranstaltet. Das Kaplan-Bonetti–Arbeitsprojekte in die Schlachthausstraße Interesse war erfreulich groß: Es konnten ca. 800 Besuche- 7c – ebenfalls in Dornbirn – übersiedelt. Um Betroffenen im rinnen und Besucher begrüßt werden. Oberland eine wohnortnahe Kontaktstelle zu bieten, wird in Bludenz eng mit der Stadt zusammengearbeitet. Es gab be- reits Infotage, um den Gruppen die Möglichkeit zu geben, Selbsthilfe Vorarlberg sich zu präsentieren und Mitglieder zu gewinnen. Schlachthausstraße 7c, 6850 Dornbirn T +43 664 4349654 nikolas.burtscher@selbsthilfe-vorarlberg.at ZVR: 731407364 32 Integrationshilfe - Bericht 2018/2019 | Ausgabe 03 | Juni 2019
NETZWERK ELTERN SELBSTHILFE In Vorarlberg gibt es verschiedene Selbsthilfegruppen und Aus dieser Notlage heraus schlossen sich die Elternselbsthil- Elternvereine, die die Anliegen von Eltern von Kindern mit fegruppen 2006 zum „Netzwerk Eltern Selbsthilfe“ zusam- Behinderung vertreten. Kinder, Jugendliche und Erwachse- men. Dieses Netzwerk fördert die Zusammenarbeit. Dadurch ne mit und ohne Behinderung sollen in allen Lebensberei- kann die ehrenamtliche Arbeit effektiver gestaltet werden. chen gemeinsam leben und lernen. Im Leben und in der Der Informationsaustausch unter Betroffenen, Eltern und Arbeit mit Menschen mit schwersten Behinderungen sind Fachleuten wird verbessert. Das Netzwerk leistet außerdem Eltern und Betroffene speziell gefordert und mit schwieri- einen Beitrag zur politischen und gesellschaftlichen Auf- gen Situationen konfrontiert. wertung der Integration von Menschen mit Behinderung. Doppeltes und dauerhaftes Engagement Stärkere Wahrnehmung durch kostet Kraft und Energie Zusammenschluss im Netzwerk Eltern, die sich ehrenamtlich in diesen Gruppen engagieren, Im Netzwerk erhalten die Mitgliedsgruppen Unterstützung sind mit ihrer Kraft und Energie doppelt gefordert. Einmal in ihrer Arbeit. Gemeinsam werden Vorträge, Workshops in ihrer Beziehung zum eigenen Kind als auch in der Arbeit und Feste organisiert. Vertreterinnen und Vertreter des für die Ideen und Ziele der Gruppe. Das kostet enorm viel „Netzwerk Eltern Selbsthilfe“ arbeiten in Arbeitsgruppen Kraft und Energie. mit Land und Institutionen zusammen. Das gemeinsame Auftreten als große Gruppe wird stärker wahr- und ernst- genommen. Folgende Gruppen arbeiten im „Netzwerk Eltern Selbsthilfe“ zusammen: Down-Syndrom, Arbeitsgruppe Vorarlberg Obfrau: Gabriela Meusburger, T +43 664 2804067, vorarlberg@down-syndrom.at, www.down-syndrom.at/vbg Autistenhilfe Vorarlberg Obmann: Sascha Wehinger, T +43 5578 72426, sascha.wehinger@telering.at, www.netzwerk-autismus.at Elternverein EINZIGARTIG für Menschen mit Behinderung Obfrau: Claudia Pichler, T +43 676 6141950, einzigartig.ev@gmx.at, www.einzigartig-verein.at Elternselbsthilfe für sehgeschädigte Kinder Obmann: Walter Thöni, T +43 664 3421572, walter.thoeni@thoenibau.at, www.esh.at Integration Vorarlberg Obfrau: Dr.in Claudia Niedermair, T +43 664 5329634, integration-vorarlberg@gmx.at, www.integration-vorarlberg.at Marathon - Verein von Eltern und Angehörigen gegen Muskelerkrankungen bei Kindern Obfrau: Nortraud Feurstein, T +43 699 10531616, nortraud.feurstein@cable.vol.at, www.verein-marathon.at NOAH – Selbsthilfegruppe Albinismus Obfrau: Andrea Burtscher, T +43 676 7707045, burtscher8@aon.at, www.albinismus.de Tuberöse Sklerose Complex Mitanand Obfrau: Jeannette Bobos, T +43 664 4063503, info@tuberoesesklerose.at, www.tuberoesesklerose.at Netzwerkkoordinatorin: Mag. Marlies Vith, M +43 664 60884502, marlies.vith@ifs.at Integrationshilfe - Bericht 2018/2019 | Ausgabe 03 | Juni 2019 33
UK - UNTERSTÜTZTE KOMMUNIKATION In vielen Fällen sind in der alltäglichen Arbeit mit und für Diesmal stand das Thema „Modelling“ auf dem Programm: Menschen mit Behinderung in der Kommunikation er- Nicht die UK-Nutzenden müssen agieren, sondern die Be- schwerte Bedingungen gegeben. Vor allem Menschen, die gleitperson wirkt als Sprachvorbild. Hilfsmittel wie Hand- über keine oder eine sehr eingeschränkte Lautsprache ver- zeichen, Symbole, Kommunikationsmappen oder techni- fügen, fällt es besonders schwer, sich und ihre Bedürfnisse sche Hilfen der UK-Nutzerin oder des UK-Nutzers werden auszudrücken. Nicht verstanden zu werden, sich dem Um- selbstverständlich verwendet, um selbst etwas zu sagen feld nicht mitteilen zu können, führt häufig zu Frust und oder der UK-Nutzerin oder dem UK-Nutzer etwas zu zei- Aggression. gen. Das Umfeld dient als Ideenpool und bei Bedarf auch als Dolmetschende im Alltag. 120 Interessierte (UK-Nutzende, Unterstützte Kommunikation – kurz UK – bietet verschie- Pädagoginnen und Pädagogen, Expertinnen und Experten, denste Möglichkeiten, die kommunikative Situation für Betreuende, Familienangehörige) haben am Fachtag im Menschen mit Behinderung zu verbessern und ihnen ge- September 2018 teilgenommen. sellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen. Berührungsängste abzubauen und über die vielfältigen Ein- Einrichtungen, die UK-Nutzende begleiten, haben das Netz- satzbereiche von UK zu informieren – dies waren die Zie- werk für Unterstützte Kommunikation gebildet. Gemeinsam le eines Informationsabends für die breite Öffentlichkeit, wird Wissen geteilt und ausgetauscht. Es werden einheitli- der zwei Tage vor dem Fachtag, ebenfalls im Schulheim che Standards definiert. Durch die einheitliche Verwendung Mäder, veranstaltet wurde. Rund 120 Interessierte (Unter- von Gebärden, Piktogrammen und Farbsystemen in ganz nehmerinnen und Unternehmer mit deren Mitarbeitenden, Vorarlberg wird institutionsübergreifende Kooperation er- Pädagoginnen und Pädagogen, Eltern, Angehörige) nutzten leichtert. Übergänge von einer Einrichtung in eine andere die Gelegenheit, sich über die vielfältigen Einsatzmöglich- können besser gestaltet werden: UK-Nutzende nehmen ihre keiten zu informieren. Sprache mit. Menschen mit schwerer oder mehrfacher Be- hinderung werden so in ihrer Selbstbestimmung gestärkt Eine Diskussionsrunde, bei der eine junge UK-Nutzerin aus und können Wahlmöglichkeiten besser wahrnehmen. dem Schulheim Mäder über ihren Alltag berichtet hat, wur- de als besonderes Highlight erlebt. Sie zeigte, wie sie mittels Neben der Organisation von Fachveranstaltungen wollen eines i-Pads mit ihrem Umfeld kommuniziert. Ihre Mutter die Mitarbeitenden im Netzwerk die breite Öffentlichkeit erzählte über Chancen und Hürden. Eine Mitarbeiterin aus in Vorarlberg auch über die Einsatzbereiche, Anwendungs- einer Bäckerei, in der viele UK-Nutzende einkaufen, berich- möglichkeiten und Werkzeuge der UK informieren. Die Pa- tete über ihre Erfahrungen. lette an Werkzeugen umfasst: • körpereigene Hilfsmittel (Handzeichen, Gebärden) Im Anschluss an die Impulsvorträge und die Diskussion • nichtelektronische Hilfsmittel (Kommunikationstafeln, konnten die Zuhörenden die Hilfsmittel selbst ausprobieren. ICH-Bücher, diverse Werkzeuge etc.) An mehreren Tischen hatten Vertreterinnen und Vertreter • einfache elektronische Hilfsmittel (Taster, Spezialtasta- der einzelnen Institutionen unterschiedliches Material zum turen und Mäuse etc.) Anschauen, Angreifen und Ausprobieren vorbereitet. Der • elektronische Hilfsmittel (Tablets, bis hin zur Augen- große Erfolg der Veranstaltung ist ein Auftrag, diese im steuerung) kommenden Jahr zu wiederholen. Der Fachtag für Unterstützte Kommunikation findet alle zwei Jahre in den Räumlichkeiten des Schulheims Mäder statt. Aufgrund der guten Vernetzung mit Expertinnen und Experten – auch aus dem europäischen Ausland – gelang es bereits zum dritten Mal, hochkarätige Referentinnen und Referenten für diese Tagung zu gewinnen. 34 Integrationshilfe - Bericht 2018/2019 | Ausgabe 03 | Juni 2019
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