Auf dem Weg zur Inklusion - BERICHT 2018/2019 - Land Vorarlberg

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Auf dem Weg zur Inklusion - BERICHT 2018/2019 - Land Vorarlberg
Auf dem Weg zur Inklusion
               BERICHT 2018/2019
Auf dem Weg zur Inklusion - BERICHT 2018/2019 - Land Vorarlberg
Kontakt
Amt der Vorarlberger Landesregierung
Abteilung Soziales und Integration
Fachbereich Chancengleichheit und Behinderung
Römerstraße 15, 6901 Bregenz
T +43 5574 511 24105
soziales-integration@vorarlberg.at
www.vorarlberg.at

Impressum
Medieninhaber und Herausgeber
Amt der Vorarlberger Landesregierung
Abteilung Soziales und Integration
Fachbereich Chancengleichheit und Behinderung
Redaktion
Mag.a Elisabeth Tschann
Bettina Gotwald
Gestaltung: Fachbereich Mediengestaltung
im Amt der Vorarlberger Landesregierung

Bilder und Fotos (grafisch bearbeitet)
Vorarlberger Chancenpreis 2018
Elke Slabschi | Titelbild
Anna Fesenmeier | Seite 2-3, 8-15
Klaus Brunner | Seite 4, 26-27
Sabrina Bilgeri | Seite 28-29, 46-47
Sybille Grafl | Seite 6-7, 18-25, 30-41, 42-45, 48
Alexandra Serra | Seite 29
Arnt Buchwald | Seite 35
VEU Feldkirch - Sabrina Trauntschnig, Flugtag - Mario Pozzini,
Skylinepark - Livia Wehinger | Seite 36
Pfadfinder-Gruppe-Dornbirn | Seite 37
Verein Möwe | Seite 39
Karin Stöckler mit Assistentin Karin Fässler | Seite 42
Links/Renate Frey mit Assistentim Monika Benzer und
Rechts/Ulrike Waibel mit Assistentin Christine Sutter | Seite 44
Integration Vorarlberg, Spielgruppe Feldkirch | Seite 30
Bettina Gotwald | Seite 51
Susanna Hofer | Seite 57

Copyright
©Amt der Vorarlberger Landesregierung
Ausgabe 03 | Juni 2019
Satz- und Druckfehler sowie Änderungen nach 2019 vorbehalten.
Auf dem Weg zur Inklusion - BERICHT 2018/2019 - Land Vorarlberg
Inhalt
6    GRUNDLAGEN FÜR INTEGRATIONSHILFE
8    LEISTUNGEN DER INTEGRATIONSHILFE
10   AUSGANGSBASIS UND GRUNDLAGEN
12   LEISTUNGSBEREICHE DER INTEGRATIONSHILFE
15   LEISTUNGSANBIETERINNEN - LEISTUNGSANBIETER
16   INTEGRATIONSHILFE-ANGEBOTE
17   WEBPORTAL/INFO-POOL
18   INTEGRATIONSHILFE IN ZAHLEN
20   HILFEN FÜR KINDER
21   BILDUNG
22   ARBEIT/BESCHÄFTIGUNG
23   WOHNEN
24   SOZIALE INTEGRATION
25   ENTLASTUNG DER FAMILIE

     AKTUELLES
     28      CHANCENPREIS
     30      VEREIN INTEGRATION VORARLBERG
     31      DIALOGGESPRÄCHE
     32      SELBSTHILFE VORARLBERG
     33      NETZWERK ELTERN SELBSTHILFE
     34      UK - UNTERSTÜTZTE KOMMUNIKATION
     36      INTEGRATIVE FREIZEITANGEBOTE
     42      PERSÖNLICHE ASSISTENZ
     46      MOBILE FAMILIENENTLASTUNG
     48      PLANUNG UND STEURUNG IN DER INTEGRATIONSHILFE
     50      WOHNEN - AUF DEM WEG ZUR INKLUSION
     58      INKLUSIVE REGION VORARLBERG
Auf dem Weg zur Inklusion - BERICHT 2018/2019 - Land Vorarlberg
Auf dem Weg zur Inklusion - BERICHT 2018/2019 - Land Vorarlberg
SEHR GEEHRTE
DAMEN UND HERREN,
LIEBE LESERINNEN, LIEBE LESER!
Es freut mich sehr, den nun bereits dritten Bericht „Auf dem   Fragestellungen wie „Wie wird der Wohnbedarf in der Zu-
Weg zur Inklusion“ präsentieren zu können. Das Jahrbuch        kunft sein?“, „Wo liegen die Möglichkeiten und Grenzen
zeigt auf sehr anschauliche und leicht verständliche Art       des ambulant begleiteten Wohnens?“ und „Wer wohnt in
und Weise das Aufgaben- und Leistungsspektrum der Inte-        ambulant begleitetem Wohnen?“ wurden in zwei aufeinan-
grationshilfe in Vorarlberg.                                   derfolgenden Studien durch die Fachhochschule erhoben
                                                               und analysiert. Die wesentlichen Ergebnisse und Schlussfol-
In jedem Jahr wird ein Schwerpunkt behandelt. Im Be-           gerungen sind in diesem Bericht zusammengefasst.
richtsjahr 2018/2019 ist dem Thema „Wohnen“ besondere
Aufmerksamkeit gewidmet. Über ein Viertel aller Menschen       Wir wollen Barrieren beseitigen, Benachteiligte mitnehmen,
mit Behinderung in Vorarlberg ist zwischen 18 und 60 Jahre     gleichwertige Lebenschancen eröffnen und den Weg der In-
alt, aber 52 Prozent sind unter 18 Jahren. Im Hinblick auf     klusion in Vorarlberg weiter forcieren. Was es dazu benötigt
Eigenständigkeit und die vielen Möglichkeiten, die heute       und was wir dafür tun, ist Aufgabe einer verantwortungs-
Menschen mit Behinderung zur Verfügung stehen, lässt           bewussten Politik sowie eines breiten gesellschaftlichen
sich daraus ableiten, dass das Thema Wohnen in den kom-        Engagements.
menden Jahren an Bedeutung zunehmen wird.
                                                               Das Jahrbuch der Integrationshilfe soll Information und
Das Amt der Vorarlberger Landesregierung hat im Zeitraum       auch Anregungen bieten und ich möchte Sie herzlich ein-
2016 bis 2017 eine umfassende Analyse der Ist-Situation        laden, dass wir den Weg zur Inklusion gemeinsam gehen!
„Wohnen“ im Sinne des Chancengesetzes durchgeführt und
damit eine Datenbasis für eine umfassende Bedarfs- und
Entwicklungsplanung für die Integrationshilfe bis 2030 ge-
schaffen.

                                                                        Dr. Christian Bernhard
                                                                        Landesrat
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GRUNDLAGEN FÜR INTEGRATIONSHILFE
Die folgenden Auszüge aus den bestimmenden internationalen Richtlinien und nationalen
Gesetzen bilden die Handlungsgrundlagen für die Integrationshilfe in Vorarlberg.

UN-Behindertenrechtskonvention
Inklusion ist ein Menschenrecht, das in der UN-Behinder-
tenrechtskonvention festgeschrieben ist. Österreich hat
diese Vereinbarung 2007 unterzeichnet. Seit dem Inkraft-
treten im Herbst 2008 sind Bund, Länder und Gemeinden
verpflichtet, diese Konvention in Österreich umzusetzen.

             Artikel 3 beschreibt die allgemeinen Grundsätze
             (hier in leicht verständlicher Form):
               1.    Alle Menschen haben das Recht, frei und sicher zu leben.
               2.    Alle Menschen müssen gleich behandelt werden.
               3.    Menschen mit Behinderung sollen überall dabei sein und selbst bestimmen können.
               4.    Menschen mit Behinderung sollen anerkannt werden.
               5.    Alle sollen die gleichen Chancen haben.
               6.    Alles soll für Menschen mit Behinderung barrierefrei zugänglich sein.
               7.    Frauen und Männer müssen gleich behandelt werden.
               8.    Kindern mit Behinderung soll es gut gehen. Sie sollen die gleichen Rechte haben.

Europäische Strategie zugunsten von
Menschen mit Behinderung 2010 -2020
Kapitel 2 beschreibt das Ziel:

Allgemeines Ziel dieser Strategie ist es, Menschen mit
Behinderung in die Lage zu versetzen, ihre vollen Rechte wahr-
zunehmen und uneingeschränkt an der Gesellschaft und der
europäischen Wirtschaft teilzuhaben, vor allem im Rahmen des
Binnenmarkts. Die dafür notwendigen Maßnahmen legen den
Schwerpunkt auf die Beseitigung von Barrieren.

6      Integrationshilfe - Bericht 2018/2019 | Ausgabe 03 | Juni 2019
Auf dem Weg zur Inklusion - BERICHT 2018/2019 - Land Vorarlberg
Gesetz zur Förderung der Chancengleichheit von Menschen mit Behinderung
Das Vorarlberger Chancengesetz wurde am 10. Mai 2006 vom Vorarlberger Landtag beschlossen. Es soll die
Selbst­bestimmung und Eigenverantwortung von Menschen mit Behinderung stärken und ihnen in unserer
Gesellschaft gleichwertige Lebensbedingungen ermöglichen.

Paragraf 1 beschreibt das Ziel:
 1.     Ziel dieses Gesetzes ist es, Menschen mit Behinderung gleichwertige Lebensbedingungen zu ermöglichen.
 2.     Das Land als Träger von Privatrechten gewährt Menschen mit Behinderung
        entsprechend den Bestimmungen dieses Gesetzes Integrationshilfe.

                                  „Den inneren Wert einer Gesellschaft kann man auch gut daran erkennen,
                                  wie sie mit den sozial Schwächeren, erkrankten Menschen, mit der älteren
                                  Generation und mit Menschen mit Behinderung umgeht.

                                  Vorarlberg legt großen Wert darauf, für alle gleichwertige Lebenschancen zu
                                  sichern und Solidarität tagtäglich vorzuleben.“

                                                                                 Landeshauptmann Markus Wallner

Integrationshilfe - Bericht 2018/2019 | Ausgabe 03 | Juni 2019                                                  7
Auf dem Weg zur Inklusion - BERICHT 2018/2019 - Land Vorarlberg
LEISTUNGEN DER INTEGRATIONSHILFE
Zugang zu Integrationshilfeleistungen
Der Antrag auf Integrationshilfe – meist auf finanzielle Abgeltung einer Leistung –
muss schriftlich gestellt werden und ergeht an:

Amt der Vorarlberger Landesregierung,
Abt. IVa – Soziales und Integration,
Fachbereich Chancengleichheit und Behinderung
Römerstraße 15, A-6901 Bregenz

DER PROZESS ZUR BEANTRAGUNG VON LEISTUNGEN
a. Ambulante Leistungen                                                   b. Stationäre Leistungen
Bei Bedarf an einer Leistung wenden sich                                  Bei Bedarf an einer Leistung wenden sich die
die ­Betroffenen an eine Einrichtung oder an den ­                        Betroffenen an eine Einrichtung oder an den
Fachbereich Chancengleichheit und Behinderung.                            Fachbereich Chancengleichheit und Behinderung.

     ARBEITSSCHRITTE:                                                        ARBEITSSCHRITTE:

 1 Situation, Zugehörigkeit zur Zielgruppe und                            1 Bei Anfrage an die Einrichtung wird nach einem Erst-
     Hilfebedarf durch die Einrichtung oder den                             gespräch diese an den Fachbereich weitergeleitet.
     Fachbereich klären.
                                                                          2 Situation, Zugehörigkeit zur Zielgruppe und Hilfebe-
 2 Passende Unterstützungsleistungen durch die                              darf mit der betroffenen Person im Rahmen einer in-
     Einrichtung oder den Fachbereich individuell                           dividuellen Hilfeplanung durch die Hilfeplanerinnen
     planen.                                                                und Hilfeplaner des Fachbereichs Chancengleichheit
                                                                            und Behinderung klären.
 3 Betroffene Person trifft überlegte Entscheidung.
 4 Leistungsvereinbarung zwischen Einrichtung und                         3 Betroffene Person trifft eine überlegte Entscheidung.
     betroffener Person ausarbeiten.
                                                                          4 Leistungsvereinbarung zwischen betroffener Person
 5 Betroffene Person beantragt Integrationshilfe beim                       und Einrichtung ausarbeiten.
     Amt der Vorarlberger Landesregierung.
                                                                          5 Betroffene Person beantragt Integrationshilfe beim
 6 Antragsbearbeitung und Bewilligung der                                   Amt der Vorarlberger Landesregierung.
     Integrationshilfe-Leistung durch den Fachbereich
     Chancengleichheit und Behinderung
                                                                          6 Antragsbearbeitung und Bewilligung der Integrati-
                                                                            onshilfe-Leistung durch den Fachbereich Chancen-
                                                                            gleichheit und Behinderung

KRITERIEN FÜR DIE LEISTUNGSVEREINBARUNG:

1. Integrationshilfe richtet sich nach dem individuellen Hilfebedarf des Menschen mit Behinderung.
2. Hilfe zur Selbsthilfe; Selbstbestimmung und die Eigenverantwortung werden gestärkt.
3. Integration im familiären und gesellschaftlichen Umfeld
4. Nachhaltigkeit im Hinblick auf die Zielerreichung
5. Angemessenheit des Aufwands im Verhältnis zum angestrebten Erfolg

 8       Integrationshilfe - Bericht 2018/2019 | Ausgabe 03 | Juni 2019
Auf dem Weg zur Inklusion - BERICHT 2018/2019 - Land Vorarlberg
Integrationshilfe - Bericht 2018/2019 | Ausgabe 03 | Juni 2019   9
Auf dem Weg zur Inklusion - BERICHT 2018/2019 - Land Vorarlberg
AUSGANGSBASIS UND GRUNDLAGEN

Rechtliche Grundlage                                                    Ziele/Wirkungen von Leistungen
Das Land Vorarlberg gewährt als Träger von Privatrechten                Zur Durchführung des gesetzlichen Auftrages haben Land
Menschen mit Behinderung entsprechend den Bestim-                       und Gemeinden die für die Integrationshilfe zur Verfügung
mungen des Chancengesetzes Integrationshilfe. Unter                     stehenden öffentlichen Mittel des Sozialfonds möglichst
Bedachtnahme auf das Ziel und die Grundsätze des Chan-                  wirkungsvoll einzusetzen. Ein grundlegendes Merkmal der
cengesetzes hat die Landesregierung die Integrationshil-                Leistungen ist daher ihre Wirkungsorientierung.
feverordnung erlassen. In der Integrationshilfeverordnung
sind die Voraussetzungen für die einzelnen Leistungen, für              Dementsprechend gilt es, auf allen Ebenen (Produktberei-
die Integrationshilfe gewährt wird, und für das Verfahren               che, Produktgruppen, Masterprodukte, Anbieterprodukte)
zur Gewährung von Integrationshilfe, festgelegt.                        1.       Ziele
                                                                        2.       Wirkungen
                                                                        3.       und Leistungen zu definieren.
Rahmenvereinbarung, Produktvereinba-
                                                                        Zur Gewährleistung einer einheitlichen Vorgehensweise
rung, Fachkonzept                                                       wurde das Modell der Wirkungsorientierung an die Anfor-
                                                                        derungen der Leistungen der Integrationshilfe adaptiert.
Leistungen im Bereich der Integrationshilfe werden in der               Dieses Modell bildet seither die Grundlage für alle Produkt-
Regel von Einrichtungen der freien Wohlfahrtspflege und                 beschreibungen, im Rahmen derer Ziele und Wirkungen zu
anderen Einrichtungen erbracht. Entsprechend den Richt-                 definieren sind, die mit dem gegenständlichen Produkt bei
linien des Sozialfonds hat das Land Vorarlberg mit den                  der Zielgruppe erreicht werden sollen.
Einrichtungen Rahmenvereinbarungen abgeschlossen. Auf-
bauend auf diese Rahmenvereinbarungen ist in der Folge                  Der Fachbereich Chancengleichheit und Behinderung de-
zur Festlegung des konkreten Leistungsangebotes für jedes               finiert die Masterprodukte. Die Ziele und Wirkungen des
Anbieterprodukt der Abschluss einer Produktvereinbarung                 Anbieterproduktes müssen mit jenen des Masterproduktes
erforderlich. Das jeweilige Fachkonzept ist Bestandteil der             übereinstimmen.
Produktvereinbarung.

                                                                        Allgemeine Definition von Zielen
Leistungskatalog des Fachbereichs Inte-
grationshilfe                                                           Ein Ziel ist eine intendierte/erwünschte Wirkung. Ein Ziel ist
                                                                        das mit Zeitverzögerung eintretende Ergebnis von Maß-
Der Leistungskatalog des Fachbereiches Chancengleichheit                nahmen, welche zielorientiert und durch Verwendung von
und Behinderung ist unterteilt in Handlungsfelder (Pro-                 Ressourcen durchgeführt werden.
duktbereiche), diese gliedern sich wiederum in Handlungs-
schwerpunkte (Produktgruppen), welche schließlich kon-
krete Programme (Masterprodukte) beinhalten. Zu diesen                  Allgemeine Definition von Wirkungen
Masterprodukten bieten Sozialeinrichtungen im Auftrag
des Landes Leistungen (Anbieterprodukte) an, welche auf                 Eine Wirkung ist ein weiterführendes Resultat einer Dienst-
Antrag gewährt werden.                                                  leistung bei einer Zielperson oder einer Zielgruppe im Sinne
                                                                        der Erreichung der gesetzten Ziele.
                                                                        Wirkungen sind Veränderungen, die mit den Leistungen der
                                                                        einzelnen Produkte bei der Zielgruppe, deren Lebensumfeld
                                                                        oder der Gesellschaft erreicht werden.

                                                                        Bei der Produktbeschreibung ist erforderlich, Ziele und
                                                                        Wirkungen zu definieren, die mit den Leistungen (Aktivi-
                                                                        täten – „Das, was wir im Produkt leisten bzw. anbieten.“)
                                                                        des gegenständlichen Produktes bei der Zielgruppe erreicht
                                                                        werden sollen.

 10    Integrationshilfe - Bericht 2018/2019 | Ausgabe 03 | Juni 2019
Wirkungsebenen
•       Wirkungen auf gesellschaftlicher Ebene
        = die Wirkungen auf das Gemeinwohl. Sie haben einen Nutzen für die Gesellschaft.

        Leitsatz:
        „Wozu wir auf gesellschaftlicher Ebene mit unserem Produkt beitragen wollen.“
        • Gesellschaft verändert sich

•       Wirkungen auf Ebene der Zielgruppe
        = die subjektiv und objektiv beabsichtigten, unmittelbaren und nachweisbaren Wirkungen für die einzelne Person der
        Zielgruppe.

        Leitsatz:
        „Das, was wir bei unserer Zielgruppe durch unser Produkt bewirken wollen.“
        • Zielgruppe verändert Bewusstsein bzw. Fähigkeiten
        • Zielgruppe ändert ihr Handeln
        • Lebenslage der Zielgruppe ändert sich

Merkmale von Zielen und Wirkungen
Nach den „SMART-KRITERIEN“ sollten Ziele und Wirkungen:

    S      spezifisch           klar und eindeutig, so präzise und verständlich wie möglich sein, sodass sie auch von Dritten
                                verstanden werden können
    M      messbar              messbar sein, damit festgestellt werden kann, ob die Ziele und Wirkungen eingetreten sind oder
                                nicht
    A      akzeptiert           von allen Beteiligten mitgetragen werden, sodass ein gemeinsames Verständnis über Ziele und
                                Wirkungen besteht
    R      realistisch          realisierbar sein, was aber nicht bedeutet, dass die Ziele und Wirkungen in jedem Fall erreicht
                                werden müssen; es sollte aber zumindest im Bereich des Möglichen liegen, dass die Ziele und
                                Wirkungen mit den Leistungen des Produktes erreicht werden
    T      terminierbar         in einem festgelegten Zeitrahmen erreicht werden

                                                                 Input/Ressourcen

                                                                     Produkt
                                                                    Leistungen

                                        auf
                                                                   Ziele (intendierte
                                 gesellschaftlicher                                      Wirkungen
                                                                      Wirkungen)
                                       Ebene

                                   auf Ebene der                   Ziele (intendierte
                                                                                         Wirkungen
                                    Zielgruppe                        Wirkungen)

Integrationshilfe - Bericht 2018/2019 | Ausgabe 03 | Juni 2019                                                               11
LEISTUNGSBEREICHE DER INTEGRATIONSHILFE

     Gesundheitliche Rehabilitation
     ZIELE AUF GESELLSCHAFTLICHER EBENE
     Durch spezielle Leistungen für Menschen mit Behinderung zur gesundheitlichen Rehabilitation als Ergänzung zum
     bestehenden Gesundheitssystem wird die Inklusion unterstützt.

     ZIELE
     Menschen mit Behinderung können Beeinträchtigungen kompensieren. Menschen mit Behinderung können krank-
     heitsbedingte Beeinträchtigungen vermeiden.

     WIRKUNGEN
     Menschen mit Behinderung erreichen ein Höchstmaß an körperlicher Funktionsfähigkeit, seelischer Gesundheit und
     haben aktiv am Leben in der Gesellschaft teil.

     PRODUKTGRUPPEN
     •    Förderung und Wiederherstellung der bio-psychosozialen Funktionalität
     •    Ausgleich körperlicher Behinderung

     LEISTUNGEN
     •    Ambulante und tagesklinische neurologische Rehabilitation
     •    Förderung der Wahrnehmung
     •    Spezielle Therapien, Zuschüsse zu Hilfsmitteln
     •    Beratung zu Hilfsmitteln bzw. zur Barrierefreiheit

     Teilhabe an der schulischen und beruflichen Ausbildung
     ZIELE AUF GESELLSCHAFTLICHER EBENE
     Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit Behinderung wird durch spezielle Leistungen zur Teilhabe an
     der schulischen und beruflichen Ausbildung, ergänzend zum bestehenden Bildungssystem, Bildung ermöglicht.

     ZIELE
     Ermöglichung von Bildung, schulischer Teilhabe, beruflicher Ausbildung. Menschen mit Behinderung erreichen ein
     Höchstmaß an Bildung.

     WIRKUNGEN
     Menschen mit Behinderung führen ein selbstbestimmtes Leben und partizipieren durch schulische und berufliche
     Ausbildung am Leben in der Gesellschaft.

     PRODUKTGRUPPEN
     •   Ermöglichen der schulischen Ausbildung
     •   Berufliche Ausbildung und Qualifizierung

     LEISTUNGEN
     •   Unterstützung bei der Integration ins Regelsystem
     •   Spezielle Kindergärten, Schulen
     •   Internate und Wohngruppen
     •   Programme zur Berufsausbildung

12       Integrationshilfe - Bericht 2018/2019 | Ausgabe 03 | Juni 2019
Teilhabe am Arbeitsleben
     ZIELE AUF GESELLSCHAFTLICHER EBENE
     Durch spezielle Leistungen können Menschen mit Behinderung am Arbeitsleben teilhaben.

     ZIELE
     Menschen mit Behinderung sind auf die Arbeit und die Anforderungen am offenen Arbeitsmarkt vorbereitet. Menschen
     mit Behinderung sind in einem Arbeitsverhältnis am offenen Arbeitsmarkt und erzielen ein eigenes Einkommen.

     WIRKUNGEN
     Menschen mit Behinderung führen durch die Teilhabe am offenen Arbeitsmarkt ein möglichst selbstbestimmtes Leben.

     PRODUKTGRUPPEN
     •    Vorbereitung auf den offenen Arbeitsmarkt
     •    Teilhabe am offenen Arbeitsmarkt
     •    Betreute Arbeit

     LEISTUNGEN
     •    Programme zur Vorbereitung auf den offenen Arbeitsmarkt
     •    Unterstützung für Arbeitsverhältnisse am offenen Arbeitsmarkt

     Teilhabe am gesellschaftlichen Leben
     ZIELE AUF GESELLSCHAFTLICHER EBENE
     Menschen mit Behinderung haben durch die Förderung gleichwertiger Lebensbedingungen am Leben in der Gesell-
     schaft teil. Inklusion findet statt.

     ZIELE
     Menschen mit Behinderung erreichen durch individuelle Förderung ein Höchstmaß an Eigenständigkeit um, am Leben
     in der Gesellschaft teilzuhaben.

     WIRKUNGEN
     Menschen mit Behinderung erleben sich als gleichwertige Mitglieder der Gesellschaft, unabhängig von Art und
     Ausmaß ihrer Behinderung.

     PRODUKTGRUPPEN
     •    Entwicklung der Persönlichkeit und des Potenzials
     •    Leben in Eigenständigkeit und Selbständigkeit
     •    Wohnen (stationäre Pflege und Betreuung)
     •    Soziale Integration

     LEISTUNGEN
     •    Diagnostik und Abklärung
     •    Vorbereitung auf selbständiges Wohnen
     •    Begleitung und Unterstützung beim Leben in Eigenständigkeit
     •    Betreutes Wohnen, Tagesstrukturen

Integrationshilfe - Bericht 2018/2019 | Ausgabe 03 | Juni 2019                                                          13
Entlastung der Familie
     ZIELE AUF GESELLSCHAFTLICHER EBENE
     Ziel ist die Stärkung von familiären Strukturen, damit keine speziellen Wohnformen für Menschen mit Behinderung
     benötigt werden.

     ZIELE
     Durch temporäre Betreuung und Unterstützung des Menschen mit Behinderung werden die primär betreuenden An-
     gehörigen entlastet.

     WIRKUNGEN
     Menschen mit Behinderung leben so lange wie möglich im Familiensystem.

     PRODUKTGRUPPEN
     Familienentlastung

     LEISTUNGEN
     •   Familienentlastung in der Familie
     •   Familienentlastung außerhalb der Familie

14       Integrationshilfe - Bericht 2018/2019 | Ausgabe 03 | Juni 2019
LEISTUNGSANBIETERINNEN - LEISTUNGSANBIETER

IN VORARLBERG SIND IN DER INTEGRATIONSHILFE FOLGENDE ORGANISATIONEN TÄTIG

 ORGANISATIONEN UND VEREINE
 aks gesundheit GmbH – Kinderdienste, Neurologische Reha
 Aqua Mühle Vorarlberg gGmbH
 Blinden- und Sehbehindertenverband – Rehabilitationsstelle für sehbehinderte und blinde Menschen, Sehsam
 Caritas der Diözese Feldkirch - Bereich Menschen mit Beeinträchtigung
 Familienhilfe Bregenzerwald
 Füranand GmbH - Gemeinsam – mit und ohne Behinderung
 ifs - Institut für Sozialdienste – Assistenz für Menschen mit Beeinträchtigung gGmbH
 Lebenshilfe Vorarlberg GmbH
 LZH - Vorarlberger Landeszentrum für Hörgeschädigte gemeinnützige Privatstiftung
 Mensch Zuerst - People First Vorarlberg
 MOHI – Arbeitsgemeinschaft Mobile Hilfsdienste
 Netzwerk Elternselbsthilfe und Integration Vorarlberg
 ÖZIV - Landesverband Vorarlberg, Interessenvertretung für Menschen mit Behinderungen
 PAV – Servicestelle Persönliche Assistenz für Menschen mit Behinderung in Vorarlberg
 PWA - Pfadfinder Wie Alle
 Reiz - Selbstbestimmt Leben Vorarlberg
 Schulheim Mäder
 Selbsthilfe Vorarlberg - Service- und Kontaktstelle
 SMO - Neurologische Rehabilitation GmbH
 Stiftung Jupident
 Sunnahof – Lebenshilfe Vorarlberg GmbH
 Verein Möwe - Freizeitgestaltung für Behinderte und Nichtbehinderte
 Vorarlberger Familienverband - Familienhilfe

„Wir wollen Barrieren beseitigen,
Benachteiligte mitnehmen, gleichwertige
Lebenschancen eröffnen und den Weg der
Inklusion in Vorarlberg weiter konsequent
fortsetzen.“
                Landeshauptmann Markus Wallner und
                         Landesrat Christian Bernhard

Integrationshilfe - Bericht 2018/2019 | Ausgabe 03 | Juni 2019                                              15
INTEGRATIONSHILFE-ANGEBOTE

                                                Hörbranz
                                             Lochau
               BODENSEE
                     Hard
              Höchst                    BREGENZ
                                     Lauterach                 Langenegg

                                    Lustenau                             Lingenau
                      Wolfurt                  Schwarzach               Egg
                                                                      Andelsbuch
                         DORNBIRN
                              Hohenems                                   Bezau
           Mäder                                  Viktorsberg                                    Riezlern
                                           Röthis                                Hirschegg
                    Götzis
                                           Muntlix                               Mittelberg
                                  Sulz
              Rankweil                           Batschuns

         FELDKIRCH
       Göfis
                Frastanz
                                                            Thüringen
                     Schlins   Ludesch
                       Nenzing
                                                     BLUDENZ
                                                         Bürs

                                                              Schruns
                                                           Tschagguns

          STATIONÄRE ANGEBOTE                  AMBULANTE ANGEBOTE              TEILSTATIONÄRE ANGEBOTE
             Betreutes Wohnen                (Ambulante Begleitung erfolgt       Werkstätte | Tagesstruktur
                                                   im ganzen Land)           Ausbildungsplatz | Ganztagesschule
                                                   Beratung | Begleitung
                                                    Therapie | Assistenz

16   Integrationshilfe - Bericht 2018/2019 | Ausgabe 03 | Juni 2019
WEBPORTAL/INFO-POOL

Sammlung von Angeboten und Leistungen,
welche für Menschen mit Behinderung in Vorarlberg relevant sind.

In diesem Webportal erhalten Sie
• Informationen zu Leistungen und aktuellen Veranstaltungen in Österreich, Deutschland und der Schweiz
• Informationen zu den Anbietern
• Nützliche Links

   www.behinderung-vorarlberg.at

     Kontakt:
     ifs Institut für Sozialdienste Vorarlberg
     Interpark FOCUS 1, 6832 Röthis

     Redaktion:
     Mag.a Christiane Bargehr
     T +43 5 1755 4410
     christiane.bargehr@ifs.at

Zahlen 2018:
• 43.304 Zugriffe
• Sieben Newsletter wurden an jeweils ca. 280 Adressen versandt.
• Ca. hundert Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen werden pro Jahr angekündigt.

                     WEITERE INFORMATIONSPORTALE IM INTERNET
                             Im Internet bieten die folgenden Portale nützliche
                             Informationen zur Integrationshilfe in Vorarlberg an:
                             www.vorarlberg.at
                             www.sozialinfo.or.at

Integrationshilfe - Bericht 2018/2019 | Ausgabe 03 | Juni 2019                                           17
INTEGRATIONSHILFE IN ZAHLEN

Leitlinie für Leistungen der Integrationshilfe ist die UN-Behindertenkonvention mit dem Grundprinzip der sozialen Teil-
habe in allen Lebensbereichen. Erforderlich sind flexible Unterstützungsstrukturen mit dem Ziel eines eigenständigen und
selbstbestimmten Lebens. Rechtliche Grundlagen sind das Chancengesetz und die Integrationshilfeverordnung.

Im Jahr 2018 wurden über den Sozialfonds 77,5 Millionen Euro aus Landes- und Gemeindemitteln für den Bereich Inte-
grationshilfe aufgewendet. Einnahmenseitig konnten im Jahr 03/18 rund 5,7 Millionen Euro vereinnahmt werden.

Finanzierungsschwerpunkte der Jahre 2016 bis 2018:
•    Gesundheitliche Rehabilitation: Ambulante neurologische und neuropädiatrische Rehabilitation, Förderung der
     Sprache und des Sprechens
•    Teilhabe an der schulischen und beruflichen Ausbildung: Integrationsbetreuung Kindergärten/Schulen und für den
     Besuch von Internaten, Kinderwohngruppen und Schülerwohngruppen
•    Teilhabe am Arbeitsleben: Lohnkostenzuschüsse für Arbeitsverhältnisse am offenen Arbeitsmarkt, Mentorenzuschüsse
•    Teilhabe am gesellschaftlichen Leben: Voll- oder teilbetreutes bzw. ambulantes Wohnen, Soziale Integration und
     Leben in Eigenständigkeit
•    Entlastung der Familien: Familienentlastungen in und außerhalb der Familie

                   Leistungsbereiche der Integrationshilfe (in Mio./Euro)
                                                                                          43,8
                                                                              42,5 41,8

                                                                                                                   2016
             12,9 13,5
      11,7                                                                                                         2017
                               8,9                                      8,7
                                       7,3   7,7         7,7    8,1                                                2018

                                                                                                 2,1   2,2   2,4

     Gesundheitliche Teilhabe an der                      Teilhabe am    Teilhabe am             Entlastung
      Rehabilitation schulischen und                      Arbeitsleben gesellschaftlichen        der Familie
                       beruflichen                                           Leben
                       Ausbildung

18     Integrationshilfe - Bericht 2018/2019 | Ausgabe 03 | Juni 2019
LEISTUNGSBEZIEHENDE BIS 2018

                                                                 Einzelfallhilfen

                                                                                                           6.064
          Gesundheitliche
                                                                                                                   6.655
          Rehabilitation                                                                                         6.460
          Teilhabe an der                              809
          schulischen und                            610
          beruflichen Ausbildung                     588
                                                                                                                           2016
                                                       803
          Teilhabe am                                  744                                                                 2017
          Arbeitsleben                                 739
                                                                                                                           2018
                                                                                           4.388
          Teilhabe am
                                                                                   3.713
          gesellschaftlichen Leben                                            3.248

                                                   410
          Entlastung der Familie                   427
                                                   425

                                            0        1000 2000 3000 4000 5000 6000 7000 8000
         Leistungsbeziehende gesamt: 2016: 9.795                           2017: 9.925             2018: 9.732

Integrationshilfe - Bericht 2018/2019 | Ausgabe 03 | Juni 2019                                                                19
HILFEN FÜR KINDER
 FÖRDERUNG DER WAHRNEHMUNG / JAHR                             PERSONEN   AUSGABEN IN €
 2016                                                         378        535.086
 2017                                                         554        919.516
 2018                                                         533        965.141

 SPEZIELLE THERAPIEN / JAHR                                   PERSONEN   AUSGABEN IN €
 2016                                                         2.869      2.873.411
 2017                                                         3.775      6.232.422
 2018                                                         3.572      6.468.803

 ABKLÄRUNG/DIAGNOSTIK / JAHR                                  PERSONEN   AUSGABEN IN €
 2016                                                         1.004      519.970
 2017                                                         1.469      757.959
 2018                                                         957        718.307

Diverse Angebote im Rahmen der gesundheitlichen Rehabilitation dienen der Förderung bzw. Wiederherstellung der
bio-psycho-sozialen Funktionalität.

Im Rahmen der Förderung der Wahrnehmung erhalten Kinder mit neuropädiatrischen Krankheitsbildern sowie Entwick-
lungsauffälligkeiten im mentalen, funktionalen, emotionalen und psychischen Bereich individuelle Unterstützung und För-
derung.

Besonderes Augenmerk wird auf die Frühförderung von Kindern mit Behinderung – den präventiven Ansatz – gelegt, wie
z.B. evidenzbasierte Therapien und Behandlungsmethoden, bei welchen Eltern angeleitet werden, die erforderlichen Übun-
gen eigenständig und therapeutenunabhängig mit ihren Kindern weiterzuführen.
Kinder und Jugendliche mit kognitiver, körperlicher, Sinnes- und/oder mehrfacher Behinderung und/oder Entwicklungsstö-
rungen, die einen mittleren bis höchsten Hilfebedarf haben, werden durch spezielle Therapieangebote ganzheitlich betreut
und die Therapieinhalte im Schulalltag und in der Freizeit umgesetzt. Durch Bündelung der therapeutischen und pädago-
gischen Kompetenzen werden Synergieeffekte genutzt. Kernleistungen sind Ergotherapie, Physiotherapie, Logopädie, div.
Therapiewochen.

 20    Integrationshilfe - Bericht 2018/2019 | Ausgabe 03 | Juni 2019
BILDUNG
Kindergarten
 BESUCH SPEZIELLER KINDERGÄRTEN / JAHR                           PERSONEN   AUSGABEN IN €
 2016                                                            174        275.518
 2017                                                            269        509.335
 2018                                                            259        557.448

Schule
 INTEGRATION IN DAS REGELSYSTEM / JAHR                           PERSONEN   AUSGABEN IN €
 2016                                                            71         649.749
 2017                                                            76         657.290
 2018                                                            70         800.483

 BESUCH SPEZIELLER SCHULEN / JAHR                                PERSONEN   AUSGABEN IN €
 2016                                                            184        3.245.046
 2017                                                            185        3.289.518
 2018                                                            184        3.406.500

 BESUCH VON INTERNATEN                                           PERSONEN   AUSGABEN IN €
 UND SCHÜLERWOHNGRUPPEN / JAHR
 2016                                                            18         673.770
 2017                                                            10         263.662
 2018                                                            9          378.935

Leistungen zur Integration in das Regelsystem sind die soziale Beratung und Begleitung von Kindern mit Behinderung und
deren Angehörigen mit Schwerpunkt Integration in ein bestehendes pädagogisches System und die heil- bzw. sonder-
pädagogische Unterstützung zur Integration in die Schülertagesbetreuung. Durch dieses Unterstützungsangebot hat die
Schulbehörde Informationen über die Leistungssituation des Kindes in der Schule für die Festlegung der Förderung und es
ermöglicht den Kindern den erfolgreichen Abschluss des integrierten Kindergarten- bzw. Schulbesuchs.

Damit die Teilhabe an der schulischen Ausbildung gelingen kann, ist eine gute Kooperation mit allen Beteiligten eine
wichtige Voraussetzung. Den Gemeinden kommt hierbei – beispielsweise als Träger eines Kindergartens – besondere Ver-
antwortung zu.

Integrationshilfe - Bericht 2018/2019 | Ausgabe 03 | Juni 2019                                                      21
ARBEIT/BESCHÄFTIGUNG

 BERUFLICHE AUSBILDUNG UND QUALIFIZIERUNG / JAHR                       PERSONEN   AUSGABEN IN €
 2016                                                                  63         697.029
 2017                                                                  56         620.620
 2018                                                                  53         595.716

 VORBEREITUNG AUF DEN OFFENEN ARBEITSMARKT / JAHR                      PERSONEN   AUSGABEN IN €
 2016                                                                  122        599.346
 2017                                                                  63         651.555
 2018                                                                  62         728.096

 ASSISTENZ FÜR INTEGRATIVE ARBEITSPLÄTZE / JAHR                        PERSONEN   AUSGABEN IN €
 2016                                                                  418        1.776.420
 2017                                                                  437        1.964.506
 2018                                                                  434        1.946.367

 ZUSCHÜSSE FÜR ARBEITSVERHÄLTNISSE AM                                  PERSONEN   AUSGABEN IN €
 OFFENEN ARBEITSMARKT / JAHR
 2016                                                                  561        5.290.854
 2017                                                                  585        5.530.452
 2018                                                                  608        5.977.869

Leistungen im ambulanten und teilstationären Bereich ermöglichen die berufliche Ausbildung und Qualifizierung.
Zielgruppe sind junge Menschen mit Behinderung, denen eine Berufsausbildung (Lehre, integrative Berufsausbildung) am
offenen Arbeitsmarkt behinderungsbedingt oder aufgrund ihres Sozialverhaltens verwehrt ist und die bei der Berufsaus-
bildung behinderungsbedingt Unterstützung benötigen.

Gemeinsam mit dem Sozialministeriumsservice (SMS) werden Berufsförderungsprojekte verfolgt. Dabei liegt der Schwer-
punkt auf bestmöglicher Ausbildung mit realistischen beruflichen Perspektiven.

Zur Teilhabe am Arbeitsleben erhalten Menschen mit Behinderung durch diverse Programme Unterstützung zur Vorberei-
tung auf die Arbeit am offenen Arbeitsmarkt und in Arbeitsverhältnissen am offenen Arbeitsmarkt.
Sowohl die Caritas als auch die Lebenshilfe bieten Programme zur Vorbereitung eines Arbeitsverhältnisses am offenen
Arbeitsmarkt an. Zielgruppe sind Menschen mit Behinderung, die Arbeit suchen und die ihr Potenzial bisher am offenen
Arbeitsmarkt nicht umsetzen können und deren Ziel die berufliche Integration ist.

Spagat ist ein Modell zur beruflichen Integration, in welchem Menschen mit Behinderung durch entsprechende Assis-
tenzleistungen jene Unterstützung erhalten, die es ihnen ermöglicht, an einem integrativen Arbeitsplatz in den offenen
Arbeitsmarkt integriert zu werden. Dienstgeber von Menschen mit kognitiver oder mehrfacher Behinderung und behinde-
rungsbedingter Leistungsminderung von höchstens 90 % erhalten einen Zuschuss zu den Lohnkosten. Weiters wird dem
Dienstgeber für eine/n Mentor/in (betriebsinterner Job-Coach), sollte dieser zur Förderung bzw. Sicherung der Leistungs-
fähigkeit benötigt werden, ein Mentoringzuschuss gewährt.

Ziel ist es, Menschen mit Behinderung nachhaltig am offenen Arbeitsmarkt zu integrieren und die dazu notwendige be-
triebsinterne Unterstützung und das Coaching sicherzustellen.

22    Integrationshilfe - Bericht 2018/2019 | Ausgabe 03 | Juni 2019
WOHNEN

 AMBULANT BEGLEITETES WOHNEN / JAHR                         PERSONEN   AUSGABEN IN €
 2016                                                       190        1.855.392
 2017                                                       203        1.957.751
 2018                                                       215        1.918.434

 WOHNASSISTENZ / JAHR                                       PERSONEN   AUSGABEN IN €
 2016                                                       11         84.249
 2017                                                       11         96.340
 2018                                                       12         123.898

 GEMEINSCHAFTLICHES WOHNEN / JAHR                           PERSONEN   AUSGABEN IN €
 2016                                                       52         757.463
 2017                                                       53         980.250
 2018                                                       56         1.161.851

 TEILBETREUTES WOHNEN / JAHR                                PERSONEN   AUSGABEN IN €
 2016                                                       46         1.522.790
 2017                                                       39         1.434.972
 2018                                                       38         1.052.992

 VOLLBETREUTES WOHNEN / JAHR                                PERSONEN   AUSGABEN IN €
 2016                                                       339        15.394.407
 2017                                                       315        14.987.348
 2018                                                       317        15.970.353

Ambulant begleitetes Wohnen

Die Personen der Zielgruppe leben selbständig dauerhaft in einer selbstgewählten Wohnform. Sie sind ohne regelmäßig
aufsuchende Begleitung zu einer eigenständigen Selbstversorgung und Alltagsbewältigung fähig. Sie sind geringstmöglich
auf fachliche Begleitung angewiesen und können gegebenenfalls mit niederschwelliger Unterstützung aus dem Sozial-
raum bzw. durch Dritte selbständig wohnen.

Wohnassistenz

Durch die Wohnassistenz erfolgt ein Casemanagement. Ziel des Casemanagements ist die Entlastung der im gemeinsa¬-
men Haushalt lebenden Personen und eine Alltagsbewältigung wird unter aktiver Einbeziehung des sozialen Umfeldes und
durch den Aufbau eines Unterstützungsnetzwerkes ermöglicht.
Im Rahmen dieser Dienstleistung erfolgt in der Regel kein stellvertretendes Handeln.

Gemeinschaftliches Wohnen

Die Leistungen orientieren sich am individuellen Unterstützungsbedarf, an den persönlichen Ressourcen und Bedürfnissen
und haben den Vorstellungen der begleiteten Person möglichst Rechnung zu tragen. Sie werden mit der Zielsetzung er-
bracht, dass die begleitete Person ihr Leben mit geringstmöglicher professioneller Un¬terstützung führen kann.

Das gemeinschaftliche Wohnen beinhaltet neben den fixen Anwesenheits- und Begleitzeiten zusätzliche strukturelle Rah-
menbedingungen wie etwa die Nachtbereitschaft.

Integrationshilfe - Bericht 2018/2019 | Ausgabe 03 | Juni 2019                                                     23
Vollbetreutes Wohnen
Zielgruppe des vollbetreuten Wohnens sind Menschen mit Intelligenzminderung, die aktuell nicht in der Lage sind, ei-
genständig zu wohnen und einen hohen Betreuungsbedarf haben. Die Betroffenen leben möglichst selbstständig in einer
betreuten Wohneinrichtung, nehmen am sozialen und kulturellen Leben teil. Sie erhalten bzw. verbessern ihre Fähigkeiten
zur Selbstversorgung und eigenständigen Alltagsbewältigung. Im Idealfall benötigen sie in Folge eine weniger intensiv
betreute Wohnform.

Teilbetreutes Wohnen

Der Betreuungsumfang im teilbetreuten Wohnen ist im Vergleich zum vollbetreuten Wohnen geringer. In einer Wohnge-
meinschaft erhalten Menschen mit Intelligenzminderung und hohem Betreuungsbedarf entsprechend dem individuellen
Hilfebedarf Betreuung und Pflege. Sie nehmen am Leben in der Gesellschaft teil. Ziel ist die größtmögliche Selbstständig-
keit, die Verbesserung der sozialen Fähigkeiten und die Vorbereitung auf eine zunehmend eigenständigere Lebensführung.

SOZIALE INTEGRATION

 TAGESSTRUKTUR / JAHR                                    PERSONEN       AUSGABEN IN €
 2016                                                    817            18.555.172
 2017                                                    809            18.849.310
 2018                                                    795            19.739.275

Ein differenziertes Angebot zur sozialen Integration verfolgt das Ziel, dass Menschen mit Behinderung am sozialen und
kulturellen Leben teilnehmen und das Bedürfnis nach sozialen Kontakten und Beschäftigung erfüllt ist. Verbindliche, tages-
strukturierende Leistungen sind sowohl im stationären als auch im integrativen Bereich vorhanden. Die Personen der Ziel-
gruppe Menschen mit kognitiver Behinderung, die eine sinnvolle Beschäftigung und eine Tagesstrukturierung mit sozialen
Kontakten benötigen, sind sinnvoll beschäftigt und haben soziale Kontakte aufgebaut. Stationäre Angebote sind Betreutes
Arbeiten in Werkstätten, Betreutes Arbeiten in Werkstätten mit Außenarbeitsplatz und Betreuung im Alter. Die Integrative
Tagesstruktur ist ein weiteres Leistungsangebot.

Die Leistung „Betreuung im Alter“ richtet sich an ältere Menschen mit Behinderung, die in einer betreuten Wohnform
leben und einer Tagesbeschäftigung außer Haus nicht mehr regelmäßig nachgehen können. Diese Dienstleistung ist abge-
stimmt auf den Hilfebedarf und findet entweder altersadäquat überwiegend oder zur Gänze im Wohnhaus statt oder nach
Möglichkeit wird eine regelmäßige Beschäftigung und Begleitung außer Haus in einer Seniorengruppe einer Werkstätte
angeboten.

In Werkstätten mit regelmäßigen Öffnungszeiten wird sinnvolle Beschäftigung ermöglicht. In speziellen Beschäftigungs-
programmen von „Betreutem Arbeiten in Werkstätten mit Außenarbeitsplatz“ haben Menschen mit Behinderung neben der
Beschäftigung in der Werkstätte die Möglichkeit, stundenweise in einer Firma am offenen Arbeitsmarkt zu arbeiten.

Bei der „integrativen Tagesstruktur“ wird eine Tagesstruktur individuell nach den Vorstellungen und Möglichkeiten des
Menschen mit Behinderung gestaltet, die außerhalb des Wohnbereichs stattfindet. Dabei werden die vorhandenen Struk-
turen im sozialen Nahraum genutzt.

 24    Integrationshilfe - Bericht 2018/2019 | Ausgabe 03 | Juni 2019
ENTLASTUNG DER FAMILIE

 FAMILIENENTLASTUNG IN DER FAMILIE / JAHR                           PERSONEN         AUSGABEN IN €
 2016                                                               301              923.761
 2017                                                               320              979.276
 2018                                                               318              1.035.990

 FAMILIENENTLASTUNG AUSSERHALB DER FAMILIE / JAHR                   PERSONEN         AUSGABEN IN €
 2016                                                               155              1.208.805
 2017                                                               155              1.267.024
 2018                                                               148              1.344.137

Mit den Leistungen zur Familienentlastung sollen pflegende Angehörige von Kindern und Jugendlichen, die in ihrer
kognitiven Fähigkeit und körperlichen Funktion beeinträchtigt sind, unterstützt werden und die Betreuung im vertrauten
Zuhause so lange ermöglicht werden, wie es sich die Betroffenen wünschen.

Die mobile Familienentlastung hat sich in den vergangenen Jahren sehr bewährt und wurde auf diverse „Ferienangebote
für Kinder mit Behinderung“ erweitert. Neben der ambulanten Entlastung der Familie bestehen unterschiedliche Möglich-
keiten zur temporären Aufnahme in ein vollbetreutes Angebot.

                                                                 Jahresbericht 2017 – Stationäre und teilstationäre Angebote
                                                                 für Menschen mit Betreuungs- und Pflegebedarf

                                                                 www.vorarlberg.at/jahresbericht-connexia-2017

Integrationshilfe - Bericht 2018/2019 | Ausgabe 03 | Juni 2019                                                           25
AKTUELLES

28    CHANCENPREIS
30    VEREIN INTEGRATION VORARLBERG
31    DIALOGGESPRÄCHE
32    SELBSTHILFE VORARLBERG
33    NETZWERK ELTERN SELBSTHILFE
34    UK - UNTERSTÜTZTE KOMMUNIKATION
36    INTEGRATIVE FREIZEITANGEBOTE
42    PERSÖNLICHE ASSISTENZ
46    MOBILE FAMILIENENTLASTUNG
48    PLANUNG UND STEURUNG IN DER INTEGRATIONSHILFE
50    WOHNEN - AUF DEM WEG ZUR INKLUSION
58    INKLUSIVE REGION VORARLBERG
CHANCENPREIS
„CHANCEN LEBEN! ICH BIN DABEI.“

In der 2008 in Kraft getretenen UN Behindertenrechts-
konvention (BRK) sind die Grundsätze konkretisiert, wel-               Ausblick 2019 –
che Menschen mit Behinderungen die gleichberechtigte
Teilhabe bzw. Teilnahme am gesellschaftlichen Leben er-                 Barrierefreie Kommunikation
möglichen sollen. Mit der Plattform „Chancen leben!“ ver-
stärkt die Vorarlberger Landesregierung seit 2008 ihre bis             Barrierefreiheit beinhaltet nicht nur bauliche Anlagen,
zu diesem Zeitpunkt bereits getätigten Initiativen, um auf             Verkehrsmittel und Sonstiges, sondern es geht auch da­
die Situation von Menschen mit Behinderung hinzuweisen.                 rum, Zugang zu mündlicher und schriftlicher Information
Ziel ist es, das gemeinsame Leben von Menschen mit und                  zu haben. Schwer verständliche Sprache schließt eine gro-
ohne Behinderungen zur Selbstverständlichkeit werden zu                ße Gruppe von Menschen aus. Wer nicht versteht, worum
lassen.                                                                 es geht, kann auch nicht mitreden. Leicht verständliche
                                                                        Sprache ist ein Schlüssel zur Teilhabe.
                                                                        Daher wurden 2018 im Rahmen des Landesprojekts „Chan-
                                                                        cen leben“ Berichte in leicht verständliche Sprache über-
Mangelware Arbeitsplatz                                                 setzt und somit auf dieses Thema aufmerksam gemacht.
                                                                        Alle profitieren von barrierefreier Kommunikation.
Adäquate Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderungen                Für 2019 sind weitere Maßnahmen zum Thema geplant.
sind immer noch Mangelware. Die Gründe dafür sind man-

                                                                                                                    „
nigfaltig und reichen von Unwissenheit über Förderungen
und Leistungen der öffentlichen Hand für Menschen mit
Einschränkungen am Arbeitsplatz bis zu den gängigen
Vorurteilen gegenüber behinderten Menschen. „Arbeit
ist wichtig für die Eigenständigkeit der Betroffenen. Wir

                                                                        „
sind stolz, dass wir als einziges Bundesland konsequent                        Mit der Auszeichnung soll die
den integrativen Weg gehen“, erläutert Landesrat Bern-                        Inklusionsfreundlichkeit eines
hard. Jeder Mensch hat das Recht auf Arbeit, das Recht,                        Unternehmens verbrieft und
eine Ausbildung zu absolvieren und/oder einer sinnvollen
Tätigkeit nachzugehen. Das gilt auch für Menschen mit Be-
                                                                               öffentlich sichtbar gemacht werden.“
hinderungen.
                                                                                                Landesrat Dr. Christian Bernhard

Auszeichnung
Im Rahmen des Projekts „Chancen leben!“ wurden 2018
zum zweiten Mal Betriebe ausgezeichnet, die sich aktiv um
die Integration von Menschen insbesondere mit komplexer
Behinderung verdient gemacht haben. Teilnehmen konn-
ten Betriebe, die Menschen mit stärkerer Behinderung be-
schäftigen und die gewisse Voraussetzungen erfüllen. Ein-
zelne ausgewählte Betriebe wurden, über das Jahr verteilt,
in öffentlichen Medien präsentiert. Die Entscheidung über
die Auszeichnung wurde von einem Fachbeirat gefällt.

 28    Integrationshilfe - Bericht 2018/2019 | Ausgabe 03 | Juni 2019
FACTBOX
   ZIELGRUPPE
  WAS GENAU IST DIESE VORARLBERGER AUSZEICHNUNG?
     Die Kampagne „Chancen leben“ der Vorarlberger Landesregierung hat zum Ziel, das gemeinsame Leben von Men-
     schen mit und ohne Behinderung zur Selbstverständlichkeit werden zu lassen. Im nunmehr elften Jahr der erfolg-
     reichen Initiative wurden 2018 zum zweiten Mal Unternehmen ausgezeichnet, die sich aktiv um Inklusion verdient
     gemacht haben.

  WAS SIND INKLUSIONSFREUNDLICHE BETRIEBE?
     •    Betriebe, die Menschen mit Behinderung anstellen (mit Assistenz, mit Mentor, Mentorin oder eigenständig)
     •    Selbstständige Unternehmerinnen und Unternehmer mit Behinderung

  DIEWOHnform
      AUSZEICHNUNG UND DIE VORAUSSETZUNGEN
     Die Auszeichnung erhalten all jene Betriebe, unabhängig von Anzahl der Mitarbeitenden und vom Ausmaß der
     Beschäftigung, die Menschen mit komplexer Behinderung/hoher Leistungsminderung beschäftigen und die fol-
     genden Voraussetzungen erfüllen:
     • Soziale Teilhabe für Menschen mit Behinderung
     • Möglichkeit für Menschen mit Behinderung, mit anderen Mitarbeitenden und Kundschaften in Kontakt zu sein
     • Berücksichtigung des wirtschaftlichen Faktors (Mehrwert für Unternehmen)

                      Ausgezeichnet                     „        „Inklusion öffnet neue Fenster und zeigt den Reich-
                                                                 tum zwischenmenschlicher Werte.“
                                                                                                                          „
                                                                                              Mag.a Elisabeth Tschann
                                                                               Abteilung Soziales und Integration (IVa)

Integrationshilfe - Bericht 2018/2019 | Ausgabe 03 | Juni 2019                                                            29
VEREIN INTEGRATION VORARLBERG
SELBSTVERSTÄNDLICH DAZU-GEHÖREN

Der Verein „Integration Vorarlberg“ (kurz IV) wurde vor
30 Jahren von Eltern mit Kindern mit Beeinträchtigungen                 Familien mit Kindern mit Beeinträchti-
gegründet. Eltern setzten sich damals dafür ein, dass ihre
Kinder – wie alle anderen auch – ganz selbstverständlich                gungen stärken
gemeinsam mit ihren Nachbarskindern in den Kindergarten
und in die Sprengelschule im Dorf gehen dürfen und keine                Trotz großer positiver Veränderungen in den letzten Jahren
Sondereinrichtungen irgendwo anders besuchen müssen.                    ist der inklusive Weg noch lange nicht selbstverständlich.
Lernen von und mit anderen Kindern, eine Bereicherung für               Fehlendes Verständnis auf unterschiedlichen Ebenen, unzu-
alle.                                                                   reichende Rahmenbedingungen, mangelnde Unterstützung
Kinder mit unterschiedlichen Beeinträchtigungen, auch                   begegnen Eltern und Kindern noch immer im Alltag. Das
Kinder mit hohem Unterstützungsbedarf, sollten so nor-                  kann dazu führen, dass der Wunsch nach einem inklusiven
mal aufwachsen wie andere Kinder auch, inmitten der Fa-                 Weg nicht verwirklicht werden kann. Integration Vorarlberg
milie, der Nachbarschaft, der Gemeinde, der Gesellschaft.               sieht es deshalb als vordringliche Aufgabe, Familien mit
Anders-Sein als normale Seins-Form des Lebens, die keiner               Kindern mit Beeinträchtigung zu stärken und Wege aufzu-
Sonderstrukturen bedarf – an diesem Ziel hat sich bis heu-              zeigen, wie Inklusion gelingen kann. Die langjährigen und
te nichts verändert. Dazu sind entsprechende Rahmenbe-                  vielfältigen Erfahrungen helfen dabei, Eltern zu unterstüt-
dingungen notwendig, vor allem aber Offenheit und Be-                   zen und zu begleiten und gemeinsam mit allen Beteiligten
reitschaft, das gemeinsame Leben und Lernen zuzulassen.                 ein gutes Umfeld zu entwickeln und zum Gelingen des ge-
Natürlich braucht es heilpädagogische und therapeutische                meinsamen Lebens und Lernens beizutragen.
Unterstützung, allerdings dort, wo die Kinder und ihre Fa-
milien leben.                                                           Integration Vorarlberg
                                                                        Dr. Claudia Niedermair, Obfrau
                                                                        claudia.niedermair@inode.at

Integration Vorarlberg als Vorreiter
                                                                                www.integration-vorarlberg.at
Aus den Kindern von damals sind junge Erwachsene gewor-
den. Die Eltern von Integration Vorarlberg waren und sind
Vorreiter in allen Bereichen der Inklusion, vom Kindergarten
über die Schule bis hin zur Arbeit und zu Fragen des jungen
Erwachsenenalters. Das Erfolgsmodell SPAGAT wurde von
IV initiiert, gemeinsam mit dem Institut für Sozialdienste
konzipiert und entwickelt. Es ermöglicht heute vielen jun-
gen Menschen mit Beeinträchtigung, in ihrem regionalen
Umfeld einer unterstützten Arbeit nachzugehen. Aktuell
beschäftigt sich der Verein intensiv mit gemeindenahen,
inklusiven Formen des Wohnens.

 30    Integrationshilfe - Bericht 2018/2019 | Ausgabe 03 | Juni 2019
DIALOGGESPRÄCHE

Die sonderpädagogische Förderung und Integration von                                  Die Dialoggespräche haben zum Ziel, Kindern mit erhebli-
Kindern mit körperlicher und/oder kognitiver Behinderung                              chem sonderpädagogischem Förderbedarf den Besuch der
im Kindergarten und in der Pflichtschule weist im Hinblick                            Volksschule und Vorarlberger Mittelschule in ihrer Gemein-
auf die beteiligten Organisationen eine hohe Komplexität                              de zu ermöglichen. Tragfähige Kooperationen mit allen
auf. Um darauf zu reagieren, haben im Jahr 2018 Dialog-                               Systempartnerinnen und Systempartnern gewährleisten im
gespräche gestartet, an denen Vertreterinnen und Vertreter                            Sinne von Inklusion den Schulbesuch und den Zugang zu
aus den Bereichen Frühförderung, Kindergarten, Schule, In-                            Bildung für alle Kinder. Die verbindliche Beschreibung der
tegrationshilfe sowie Vertreterinnen von Eltern von Kindern                           Prozesse und Übergänge garantiert ein strukturiertes und
mit Behinderung teilnahmen.                                                           einheitliches Vorgehen im Interesse des Kindes und aller
                                                                                      Beteiligten.

                                                                          Kind
                                                                   mit Behinderung

                                                                                  Kleinkind-
                                                                  0-3 Jahre                                    pädagogische Fachberatung
                                                                                  betreuung

                                                                                         Diagnostik

                                                                                       Frühförderung

                                                                                         Therapie
                              Eltern und Unterstützungspersonen

                                                                                      psychologische Beratung

                                                                                 Kindergarten
                                                                  3-6 Jahre      Kindergarten-                 KindergarteninspektorInnen
                                                                                 pädagogInnen

                                                                                                             ReferentInnen für den
                                                                                                      Fachbereich Inklusion, Diversität und
                                                                                                            Sonderpädagogik (FIDS)

                                                                  6-10 Jahre
                                                                                 Grundschule
                                                                                                               SchulqualitätsmanagerInnen
                                                                                  LehrerInnen

Integrationshilfe - Bericht 2018/2019 | Ausgabe 03 | Juni 2019                                                                                31
SELBSTHILFE VORARLBERG
ZWISCHEN DEN MENSCHEN BRÜCKEN BILDEN

96 Selbsthilfegruppen mit 62 aktuellen Themen, von denen
ca. 10.000 Vorarlbergerinnen oder Vorarlberger direkt oder              Jeden Mittwochnachmittag werden zudem in der Ge-
indirekt betroffen sind, bietet die Selbsthilfe Vorarlberg ein          schäftsstelle in Bludenz offene Fragen von hilfesuchenden
Dach. Es werden Informationen über bestehende Selbst-                   Menschen beantwortet oder neue Gruppen gegründet, um
hilfegruppen, wie auch Weiterbildungsangebote, Unter-                   das Netz noch weiter auszubreiten.
stützung bei Öffentlichkeitsarbeit oder Neugründung von
Selbsthilfegruppen geboten.

Überdies versteht sich die Selbsthilfe als Sprachrohr für                  Tätigkeitsschwerpunkte
Anliegen der Selbsthilfegruppen auf Landesebene, enga-
giert sich in nationaler und europaweiter Vernetzung von                   Die Selbsthilfe Vorarlberg widmet sich folgenden
Selbsthilfegruppen und macht sich für Selbsthilfe-freund-                  Aufgaben:
liche Krankenhäuser im Bundesland Vorarlberg stark. „Wir                   •    Beratung und Information
sind dazu da, zwischen den Menschen Brücken zu bilden“,                    •    Unterstützung bei der Gruppengründung
erläutert Florian Eberle als Mitarbeiter die Funktion der                  •    Anleitung neuer Gruppen
Selbsthilfe Vorarlberg.                                                    •    Vermittlung in bestehende Gruppen
                                                                           •    Kurse, Seminare, Veranstaltungen
Durch das Zusammenwirken von hauptamtlich und ehren-                       •    Öffentlichkeitsarbeit
amtlich Tätigen werden Anliegen Betroffener in den Fokus                   •    Konfliktberatung und Supervision
gerückt und Brücken zu Institutionen gebaut. Beispielswei-
se engagiert sich ein Betroffener, der zudem über langjäh-
rige Erfahrung als Diabetesberater verfügt, im Vereinsvor-              Selbsthilfe-Infotag 2018
stand.
                                                                        Um die Idee der Selbsthilfe in Vorarlberg noch bekannter
Im vergangenen Jahr 2018 ist die Selbsthilfe Vorarlberg vom             zu machen, wurde wiederum erfolgreich ein Informations-
Treffpunkt an der Ach in Dornbirn in die Räumlichkeiten der             tag in den Räumlichkeiten des FH-Campus veranstaltet. Das
Kaplan-Bonetti–Arbeitsprojekte in die Schlachthausstraße                Interesse war erfreulich groß: Es konnten ca. 800 Besuche-
7c – ebenfalls in Dornbirn – übersiedelt. Um Betroffenen im             rinnen und Besucher begrüßt werden.
Oberland eine wohnortnahe Kontaktstelle zu bieten, wird in
Bludenz eng mit der Stadt zusammengearbeitet. Es gab be-
reits Infotage, um den Gruppen die Möglichkeit zu geben,
                                                                           Selbsthilfe Vorarlberg
sich zu präsentieren und Mitglieder zu gewinnen.
                                                                           Schlachthausstraße 7c, 6850 Dornbirn
                                                                           T +43 664 4349654
                                                                           nikolas.burtscher@selbsthilfe-vorarlberg.at
                                                                           ZVR: 731407364

 32    Integrationshilfe - Bericht 2018/2019 | Ausgabe 03 | Juni 2019
NETZWERK ELTERN SELBSTHILFE

In Vorarlberg gibt es verschiedene Selbsthilfegruppen und        Aus dieser Notlage heraus schlossen sich die Elternselbsthil-
Elternvereine, die die Anliegen von Eltern von Kindern mit       fegruppen 2006 zum „Netzwerk Eltern Selbsthilfe“ zusam-
Behinderung vertreten. Kinder, Jugendliche und Erwachse-         men. Dieses Netzwerk fördert die Zusammenarbeit. Dadurch
ne mit und ohne Behinderung sollen in allen Lebensberei-         kann die ehrenamtliche Arbeit effektiver gestaltet werden.
chen gemeinsam leben und lernen. Im Leben und in der             Der Informationsaustausch unter Betroffenen, Eltern und
Arbeit mit Menschen mit schwersten Behinderungen sind            Fachleuten wird verbessert. Das Netzwerk leistet außerdem
Eltern und Betroffene speziell gefordert und mit schwieri-       einen Beitrag zur politischen und gesellschaftlichen Auf-
gen Situationen konfrontiert.                                    wertung der Integration von Menschen mit Behinderung.

Doppeltes und dauerhaftes Engagement                             Stärkere Wahrnehmung durch
kostet Kraft und Energie                                         Zusammenschluss im Netzwerk
Eltern, die sich ehrenamtlich in diesen Gruppen engagieren,      Im Netzwerk erhalten die Mitgliedsgruppen Unterstützung
sind mit ihrer Kraft und Energie doppelt gefordert. Einmal       in ihrer Arbeit. Gemeinsam werden Vorträge, Workshops
in ihrer Beziehung zum eigenen Kind als auch in der Arbeit       und Feste organisiert. Vertreterinnen und Vertreter des
für die Ideen und Ziele der Gruppe. Das kostet enorm viel        „Netzwerk Eltern Selbsthilfe“ arbeiten in Arbeitsgruppen
Kraft und Energie.                                               mit Land und Institutionen zusammen. Das gemeinsame
                                                                 Auftreten als große Gruppe wird stärker wahr- und ernst-
                                                                 genommen.

     Folgende Gruppen arbeiten im „Netzwerk Eltern Selbsthilfe“ zusammen:

     Down-Syndrom, Arbeitsgruppe Vorarlberg
     Obfrau: Gabriela Meusburger, T +43 664 2804067, vorarlberg@down-syndrom.at, www.down-syndrom.at/vbg

     Autistenhilfe Vorarlberg
     Obmann: Sascha Wehinger, T +43 5578 72426, sascha.wehinger@telering.at, www.netzwerk-autismus.at

     Elternverein EINZIGARTIG für Menschen mit Behinderung
     Obfrau: Claudia Pichler, T +43 676 6141950, einzigartig.ev@gmx.at, www.einzigartig-verein.at

     Elternselbsthilfe für sehgeschädigte Kinder
     Obmann: Walter Thöni, T +43 664 3421572, walter.thoeni@thoenibau.at, www.esh.at

     Integration Vorarlberg
     Obfrau: Dr.in Claudia Niedermair, T +43 664 5329634, integration-vorarlberg@gmx.at, www.integration-vorarlberg.at

     Marathon - Verein von Eltern und Angehörigen gegen Muskelerkrankungen bei Kindern
     Obfrau: Nortraud Feurstein, T +43 699 10531616, nortraud.feurstein@cable.vol.at, www.verein-marathon.at

     NOAH – Selbsthilfegruppe Albinismus
     Obfrau: Andrea Burtscher, T +43 676 7707045, burtscher8@aon.at, www.albinismus.de

     Tuberöse Sklerose Complex Mitanand
     Obfrau: Jeannette Bobos, T +43 664 4063503, info@tuberoesesklerose.at, www.tuberoesesklerose.at

     Netzwerkkoordinatorin: Mag. Marlies Vith, M +43 664 60884502, marlies.vith@ifs.at

Integrationshilfe - Bericht 2018/2019 | Ausgabe 03 | Juni 2019                                                            33
UK - UNTERSTÜTZTE KOMMUNIKATION

In vielen Fällen sind in der alltäglichen Arbeit mit und für            Diesmal stand das Thema „Modelling“ auf dem Programm:
Menschen mit Behinderung in der Kommunikation er-                       Nicht die UK-Nutzenden müssen agieren, sondern die Be-
schwerte Bedingungen gegeben. Vor allem Menschen, die                   gleitperson wirkt als Sprachvorbild. Hilfsmittel wie Hand-
über keine oder eine sehr eingeschränkte Lautsprache ver-               zeichen, Symbole, Kommunikationsmappen oder techni-
fügen, fällt es besonders schwer, sich und ihre Bedürfnisse             sche Hilfen der UK-Nutzerin oder des UK-Nutzers werden
auszudrücken. Nicht verstanden zu werden, sich dem Um-                  selbstverständlich verwendet, um selbst etwas zu sagen
feld nicht mitteilen zu können, führt häufig zu Frust und               oder der UK-Nutzerin oder dem UK-Nutzer etwas zu zei-
Aggression.                                                             gen. Das Umfeld dient als Ideenpool und bei Bedarf auch als
                                                                        Dolmetschende im Alltag. 120 Interessierte (UK-Nutzende,
Unterstützte Kommunikation – kurz UK – bietet verschie-                 Pädagoginnen und Pädagogen, Expertinnen und Experten,
denste Möglichkeiten, die kommunikative Situation für                   Betreuende, Familienangehörige) haben am Fachtag im
Menschen mit Behinderung zu verbessern und ihnen ge-                    September 2018 teilgenommen.
sellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen.
                                                                        Berührungsängste abzubauen und über die vielfältigen Ein-
Einrichtungen, die UK-Nutzende begleiten, haben das Netz-               satzbereiche von UK zu informieren – dies waren die Zie-
werk für Unterstützte Kommunikation gebildet. Gemeinsam                 le eines Informationsabends für die breite Öffentlichkeit,
wird Wissen geteilt und ausgetauscht. Es werden einheitli-              der zwei Tage vor dem Fachtag, ebenfalls im Schulheim
che Standards definiert. Durch die einheitliche Verwendung              Mäder, veranstaltet wurde. Rund 120 Interessierte (Unter-
von Gebärden, Piktogrammen und Farbsystemen in ganz                     nehmerinnen und Unternehmer mit deren Mitarbeitenden,
Vorarlberg wird institutionsübergreifende Kooperation er-               Pädagoginnen und Pädagogen, Eltern, Angehörige) nutzten
leichtert. Übergänge von einer Einrichtung in eine andere               die Gelegenheit, sich über die vielfältigen Einsatzmöglich-
können besser gestaltet werden: UK-Nutzende nehmen ihre                 keiten zu informieren.
Sprache mit. Menschen mit schwerer oder mehrfacher Be-
hinderung werden so in ihrer Selbstbestimmung gestärkt                  Eine Diskussionsrunde, bei der eine junge UK-Nutzerin aus
und können Wahlmöglichkeiten besser wahrnehmen.                         dem Schulheim Mäder über ihren Alltag berichtet hat, wur-
                                                                        de als besonderes Highlight erlebt. Sie zeigte, wie sie mittels
Neben der Organisation von Fachveranstaltungen wollen                   eines i-Pads mit ihrem Umfeld kommuniziert. Ihre Mutter
die Mitarbeitenden im Netzwerk die breite Öffentlichkeit                erzählte über Chancen und Hürden. Eine Mitarbeiterin aus
in Vorarlberg auch über die Einsatzbereiche, Anwendungs-                einer Bäckerei, in der viele UK-Nutzende einkaufen, berich-
möglichkeiten und Werkzeuge der UK informieren. Die Pa-                 tete über ihre Erfahrungen.
lette an Werkzeugen umfasst:
• körpereigene Hilfsmittel (Handzeichen, Gebärden)                      Im Anschluss an die Impulsvorträge und die Diskussion
• nichtelektronische Hilfsmittel (Kommunikationstafeln,                 konnten die Zuhörenden die Hilfsmittel selbst ausprobieren.
     ICH-Bücher, diverse Werkzeuge etc.)                                An mehreren Tischen hatten Vertreterinnen und Vertreter
• einfache elektronische Hilfsmittel (Taster, Spezialtasta-             der einzelnen Institutionen unterschiedliches Material zum
     turen und Mäuse etc.)                                              Anschauen, Angreifen und Ausprobieren vorbereitet. Der
• elektronische Hilfsmittel (Tablets, bis hin zur Augen-                große Erfolg der Veranstaltung ist ein Auftrag, diese im
     steuerung)                                                         kommenden Jahr zu wiederholen.

Der Fachtag für Unterstützte Kommunikation findet alle
zwei Jahre in den Räumlichkeiten des Schulheims Mäder
statt. Aufgrund der guten Vernetzung mit Expertinnen und
Experten – auch aus dem europäischen Ausland – gelang es
bereits zum dritten Mal, hochkarätige Referentinnen und
Referenten für diese Tagung zu gewinnen.

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