Aus ALLEN Welten das Beste! - KobVGEMEINSAM STÄRKER - KOBV Österreich

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Aus ALLEN Welten das Beste! - KobVGEMEINSAM STÄRKER - KOBV Österreich
KobV
                                                               Das Service-Magazin des Kriegsopfer- und Behindertenver-
                                                                       bandes für Wien, Niederösterreich und Burgenland
                                                                         Ausgabe 1/2020, Nr. 404 / 64. Jahrgang

                                                             GEMEINSAM STÄRKER

            Aus ALLEN Welten
               das Beste!

Seiten 14 - 15                        Seiten 16 - 17                             Seiten 27 - 39
Die ausgebildeten BVP Jahrgang 2019   KOBV zertifizierte BeraterInnen 2019       Aus den Untergruppen
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       KOBV - Wir bewegen                                                              AUS DEM INHALT

Aus dem Inhalt
Seite 5                                 Seiten 18 - 20
Aus beiden Welten das Beste             Schloss Freiland –
Das neue Regierungsprogramm             Da tut sich was!
                                                                                   Seiten 16 - 17
Seite 6                                 Seite 24                                   KOBV – zertifizierte BeraterInnen
Befreiung von der Rezeptgebühr          Meine Zukunft - meine Trafik.              für Menschen mit Behinderungen!

Seite 7                                 Seiten 25 - 26
Pensionsinformation 2020                Die Orthopädische Sprechstunde

Seite 8                                 Seite 26
Valorisierung des Pflegegeldes          Gegen jedes Leiden ist
Rundfunkgebührenbefreiung               ein Kraut gewachsen
                                                                                   Seite 17
Seiten 9 - 10                           Seiten 27 - 39                             Einsatz für barrierefreies Krems
Kriegsopferversorgungsgesetz            Aus den Untergruppen                       gewürdigt
Versorgungsleistungen
                                        Seiten 39 - 43
Seiten 11 - 12                          Wir gratulieren
Alle Medikamente auf einen Blick
                                        Seiten 44 - 45
Seite 13                                Behindertenberatung von A-Z
Einfach nachgedacht                     Sprechtagstermine
                                                                                   Seite 22
                                                                                   TU Wien als große Gewinnerin der
Seiten 14 - 15                          Seite 46                                   WINTEC-2019
BVP Zertifizierung 2019                 Telefonverzeichnis

Impressum                               Redaktion: Elisabeth Schrenk, KOBV       Redaktionsschluss Ausgabe 2/2020:
Alleineigentümer:                       Tel: +43 1 406 15 86 - 37 DW; Rubrik -   Donnerstag 23. April 2020
KOBV Der Behindertenverband für Wien,   Sozialrecht: Dr. Regina Baumgartl,
NÖ und Bgld.                            KOBV Tel.: +43 1 406 15 86 - 35 DW       Anzeigen, Layout, Satz und Druck:
1080 Wien, Lange Gasse 53               Redaktionssekretariat: Frau Manuela      Die Medienmacher GmbH
Tel: +43 1 406 15 86, Fax: DW - 12      Bütterich, KOBV Tel: +43 1 406 15 86 -   Oberberg 128, 8151 Hitzendorf
E-Mail: redaktion@kobv.at               28 DW, E-Mail: redaktion@kobv.at         Filiale: Römerstraße 8, 4800 Attnang-P.
Vorstand: www.kobv.at/wnb/              Kleinanzeigen: Eveline Deutsch-          Tel.: +43 7674 62900
           organisation/vorstand/       Pummer, KOBV, Tel.: +43 1 406 15 86 -    Mail: office@diemedienmacher.co.at
ZVR Zahl: 868148653                     10 DW, E-Mail: edp@kobv.at               www.diemedienmacher.co.at

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                                          Das neue Regierungsprogramm:

                                          „Aus beiden Welten das Beste!“
                                                                                    von Präsident Mag. Michael SVOBODA

                                          Ankündigung und konkreter Umset-            politik in Österreich beiträgt. Der Slo-
                                          zung große Unterschiede bestanden           gan „Aus beiden Welten das Beste“
                                          haben. Wenn nun der Slogan „Das             kann hier Ansporn sein.
                                          Beste aus beiden Welten“ zwischen
                                          den Koalitionsparteien gilt, und dem        Werte Leserin, werter Leser, der
Liebe Leserin ! Lieber Leser!             tatsächlich Taten folgen, ist das er-       KOBV begeht heuer sein 75-jähriges
                                          freulich. Vor allem in den Bereichen        Bestandsjubiläum. Viele Mitglieder,
Nach der Einigung von ÖVP und             Arbeit für Menschen mit Behinde-            besonders auch aus dem Kreis der
den Grünen zu einer Regierungszu-         rungen, Rehabilitation (gleiches            Kriegsopfer, als letzte Zeitzeugen
sammenarbeit war es für den KOBV          Recht für alle), Bildung, umfassende        der grauslichsten Geschichte unse-
natürlich erste Aufgabe, die Ziele der    Barrierefreiheit, Sensibilisierung, Be-     res Landes (Hass, Gewalt, Verfol-
neuen Koalitionsregierung auf sozial-     ratung und Bürgerservice (der KOBV          gung und unendlich menschliches
und behindertenpolitische Themen          bietet das seit seiner Gründung 1945        Leid) haben unsere Geschichte ge-
zu überprüfen.                            an) ist nicht zuletzt die Umsetzung         prägt. „Nie wieder Krieg“ und „Frie-
                                          der Inhalte der UN-Behinderten-             den durch soziale Gerechtigkeit“,
Vorerst sehr positiv hervorgekom-         rechtskonvention, die in Österreich         Mahnrufe, die uns unsere Gründe-
men ist der Faktor, dass Behinder-        seit 2008 Bestandteil der Rechts-           rInnen mit auf den Weg gegeben
tenpolitik als Querschnittsmaterie        ordnung ist und auf allen Ebenen            haben, mögen uns weiter Vorbild
nicht nur in einem Kapitel abgehan-       umgesetzt werden muss (Inklusion            und Begleiter sein. ˜
delt wurde, sondern sich erstmals in      von Menschen mit Behinderungen),
verschiedenen Kapiteln wiederfindet       vorrangiges Ziel. Die Erarbeitung ei-       „Aus ALLEN Welten das Beste“ liegt
(z.B. Arbeit, Pflege, Barrierefreiheit,   nes neuen Nationalen Aktionsplanes          dem zugrunde.
Gesundheit, etc.).                        für Menschen mit Behinderungen
                                          im Sinne der genannten Konvention           Mit besten Grüßen
Natürlich sind die Absichtserklärun-      wird daher eine besondere Heraus-
gen in dem über 300 Seiten umfas-         forderung sein, an der unser KOBV           ihr
senden Programm noch etwas vage,          mit seiner jahrzehntelangen Erfah-
was konkrete Inhalte betrifft, die        rung und Expertise aus dem Kreis
Ansätze lassen aber hoffen. In der        seiner über 60.000 Mitglieder und
Behindertenpolitik haben wir in der       über 5.000 FunktionärInnen aktiv
Vergangenheit leider die Erfahrung        mitarbeiten wird und so zur positiven
machen müssen, dass zwischen              Weiterentwicklung der Behinderten-                    Mag. Michael Svoboda

           Mitgliederinformation: MITGLIEDSBEITRAG 2020
              Mit Beschluss des Hauptausschusses vom 21.11.2019 wurde der KOBV
               Mitgliedsbeitrag für das Jahr 2020 mit monatlich Euro 5,10 festgelegt.
                                                                                                                                 bezahlte Anzeige

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AKTUELL - Was ist neu 2020

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    Sozialversicherung aktuell
    Rezeptgebühr                            Die Abwicklung erfolgt über das e-       zu leisten.
    Die Rezeptgebühr beträgt ab             cardSystem. Diese Obergrenze gilt
    1.1.2020 € 6,30.                        für alle Personen, die nicht von der     Service–Entgelt für die
                                            Rezeptgebühr befreit sind.               e-card
    Die Befreiung von der                                                            Die Höhe des Service–Entgeltes für
    Rezeptgebühr auf Antrag                 Heilbehelfe – Kostenanteil               das Jahr 2021 beträgt € 12,30 und
    gebührt                                 Der Kostenanteil des Versicherten        wird im November 2020 eingehoben.
    z   Alleinstehenden mit einem Ein-      beträgt bei Heilbehelfen und Hilfs-
        kommen bis € 966,65 und             mitteln mindestens € 35,80 und bei       Folgende Versicherte der Österreichi-
    z   Ehepaaren mit einem Einkom-         Sehbehelfen mindestens € 107,40.         schen Gesundheitskasse (ÖGK) sind
        men bis € 1.472,00 monatlich.       Für Kinder, die das 15. Lebensjahr       befreit:
    Chronisch Kranke mit erhöhtem           noch nicht vollendet haben und           z   Als Angehörige geltende (mit-
    Medikamentenbedarf sind von der         schwerbehinderte Kinder sowie für            versicherte) Ehegattin/Ehegatte,
    Rezeptgebühr befreit, wenn sie          Personen, die wegen besonderer               Lebensgefährtin/Lebensgefährte,
    z   als Alleinstehende ein Einkom-      sozialer Schutzbedürftigkeit von der         Kinder
        men von höchstens € 1.111,65        Rezeptgebühr befreit sind, gibt es       z   Bezieher/innen einer Pension
        und                                 keine Kostenbeteiligung.                 z   Personen, die auf Grund beson-
    z   als Ehepaare von höchstens €                                                     derer sozialer Schutzbedürftigkeit
        1.692,80 monatlich haben.           Zuzahlungen bei Rehabilita-                  von der Rezeptgebühr befreit sind
    Diese Einkommensgrenzen erhöhen         tions- und Kuraufenthalten               z   Bezieher/innen einer einkom-
    sich pro unterhaltsberechtigtem Kind    Die Zuzahlungen bei Maßnahmen                mensabhängigen Rentenleistung
    um € 149,15.                            der Rehabilitation und bei Maßnah-           nach dem Kriegsopferversor-
                                            men der Festigung der Gesundheit             gungsgesetz, Heeresversor-
    Das Einkommen von im gemeinsa-          und der Gesundheitsvorsorge in der           gungsgesetz oder Opferfürsorge-
    men Haushalt lebenden Personen          Kranken- und Pensionsversicherung            gesetz
    wird angerechnet (Ehegatte oder Le-     sind nach der Einkommenshöhe wie         z   Personen, die in der Krankenver-
    bensgefährte voll, von allen anderen    folgt gestaffelt:                            sicherung der Kriegshinterblie-
    Personen lediglich 12,5 Prozent).                                                    benen sowie der Hinterbliebenen
                                            € 8,62 täglich, bei monatlichem              nach dem Heeresversorgungsge-
    Bezieher einer Ausgleichszulage zu      Bruttoeinkommen von € 966,66                 setz versichert sind
    einer Pension aus der Pensionsver-      bis			                  € 1.548,03       z   Zivildienstleistende
    sicherung sind ohne Antrag von der      € 14,77 täglich, bei monatlichem         z   Präsenzdienstleistende
    Rezeptgebühr befreit.                   Bruttoeinkommen von € 1.548,04           z   Bezieher/innen von Sonderunter-
                                            bis 			                 € 2.129,42           stützungen nach dem Sonderun-
    Rezeptgebührenobergrenze:               € 20,94 täglich, bei monatlichem             terstützungsgesetz
    Seit 1.1.2008 ist für die Entrichtung   Bruttoeinkommen über € 2.129,42          z   Bezieher/innen eines
    der Rezeptgebühr eine Obergrenze                                                     Ruhe(Versorgungs)genusses
    in Höhe von 2 % des Jahresnettoein-     Bei besonderer sozialer Schutzbe-            oder einer außerordentlichen
    kommens vorgesehen. Wird diese          dürftigkeit (monatliches Bruttoeinkom-       Zuwendung der Wiener Stadtwer-
    Grenze durch die laufenden Zah-         men unter € 966,65) ist von der Ein-         ke-Verkehrsbetriebe oder Wiener
    lungen der Rezeptgebühr erreicht,       hebung abzusehen. Die Zuzahlungen            Linien GmbH & Co KG. ˜
    ist der Versicherte für den Rest des    bei Rehabilitationsaufenthalten sind
    Jahres von der Rezeptgebühr befreit.    höchsten für 28 Tage im Kalenderjahr

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       KOBV - Wir bewegen                                                                             AKTUELL - Was ist neu 2020

Pensionsinformation 2020
Pensionen
Die Pensionen werden ab 1. Jänner 2020 nach den besonderen Bestimmungen des Pensionsanpassungsgesetzes
2020 wie folgt erhöht:
Beträgt das Gesamtpensionseinkommen nicht mehr als € 1.111,00 monatlich ist es um 3,6% zu erhöhen, wenn es über
€ 1.111,00 bis zu € 2.500,00 monatlich beträgt, um jenen Prozentsatz, der zwischen den genannten Werten von 3,6%
auf 1,8% linear absinkt
wenn es über € 2.500,00 bis zu € 5.220,00 monatlich beträgt, um 1,8 %
wenn es über € 5.220,00 € monatlich beträgt, um € 94,00.

Höchstbemessungsgrundlage (auf Basis der „besten 32 Jahre“)	���������������������������������������������������������������������� € 4.458,16
Bemessungsgrundlage für Zeiten der Kindererziehung...................................................................................... € 1.295,31

Richtsätze für Ausgleichszulagen
Alters- und Invaliditätspensionen
für Alleinstehende................................................................................................................................................... € 966,65
für Ehepaare mit gemeinsamen Haushalt........................................................................................................... € 1.472,00
Erhöhung für jedes Kind, dessen Nettoeinkommen € 355,54 nicht erreicht, um	�������������������������������������������������� € 149,15
Witwen- und Witwerpensionen........................................................................................................................... € 966,65
Waisenpensionen bis zum 24. Lebensjahr
Halbwaisen............................................................................................................................................................. € 355,54
Vollwaisen.............................................................................................................................................................. € 533,85
Waisenpensionen ab dem 24. Lebensjahr
Halbwaisen............................................................................................................................................................. € 631,80
Vollwaisen.............................................................................................................................................................. € 966,65

Ausgleichszulagenbonus/Pensionsbonus bei langer Versicherungsdauer
Alleinstehende
für Bezieher einer Eigenpension, die mindestens 360 Beitragsmonate der Pflichtversicherung aufgrund einer Erwerbs-
tätigkeit erworben haben bis zu haben bis zu einem Einkommen von €1.080,00	������������������������������������������������� € 146,94
für Bezieher einer Eigenpension, die mindestens 480 Beitragsmonate der Pflichtversicherung aufgrund einer Erwerbs-
tätigkeit erworben haben bis zu haben bis zu einem Einkommen von €1.315,00	������������������������������������������������� € 381,94
Ehepaare
für Bezieher einer Eigenpension, die mindestens 480 Beitragsmonate der Pflichtversicherung aufgrund einer Erwerbs-
tätigkeit erworben haben bis zu haben bis zu einem Einkommen von €1.782,00	������������������������������������������������� € 383,03

Höchstbeitragsgrundlage
Für den Bereich des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (ASVG)
monatlich............................................................................................................................................................. € 5.370,00
Für Sonderzahlungen jährlich........................................................................................................................... € 10.740,00
Für den Bereich der Sozialversicherung der Versicherten bei Eisenbahnen und im Bergbau
monatlich............................................................................................................................................................. € 5.370,00
Für den Bereich der selbständig Erwerbstätigen sowie der freiberuflich selbständig Erwerbstätigen
monatlich............................................................................................................................................................. € 6.265,00
Für den Bereich der Bauern monatlich................................................................................................................ € 6.555,00

Geringfügigkeitsgrenze
Für ASVG Versicherte monatlich............................................................................................................................ € 460,66
für neue Selbständige nach dem GSVG ............................................................................................................... € 460,66

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AKTUELL - Was ist neu 2020

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    Valorisierung des Pflegegeldes ab 1.1.2020
    Ab dem Jahr 2020 erfolgt eine jährliche Valorisierung des Pflegegeldes mit dem Pensionsanpassungsfaktor.
    Die Pflegegeldbeträge werden ab 1.1.2020 um 1,8 % angehoben.

    Pflegegeldbeträge ab 1.1.2020:                                                            Stufe 4.................................................................. € 689,80
    Stufe 1.................................................................. € 160,10        Stufe 5.................................................................. € 936,90
    Stufe 2.................................................................. € 295,20        Stufe 6............................................................... € 1.308,30
    Stufe 3.................................................................. € 459,90        Stufe 7............................................................... € 1.719,30

    Rechtsanspruch auf Pflegekarenz
    und Pflegeteilzeit
    ArbeitnehmerInnen haben ab                                  Pflegeteilzeit ist dem Arbeitgeber                          der Arbeitnehmer einen Rechtsan-
    1.1.2020 in Betrieben mit mehr                              mitzuteilen. Besteht der Wunsch                             spruch auf eine Verlängerung bis zur
    als fünf ArbeitnehmerInnen einen                            nach einer längeren Pflegekarenz                            Dauer von weiteren zwei Wochen.
    Rechtsanspruch auf die einseitige                           bzw. Pflegeteilzeit ist eine Vereinba-                      Die so konsumierten Zeiten sind
    Inanspruchnahme von zwei Wochen                             rung mit dem Arbeitgeber notwendig.                         auf die gesetzlich mögliche Dauer
    Pflegekarenz bzw. Pflegeteilzeit.                           Wenn während des Zeitraums der                              der vereinbarten Pflegekarenz bzw.
                                                                Inanspruchnahme der einseitigen                             Pflegeteilzeit anzurechnen. ˜
    Der gewünschte Beginn der be-                               Pflegekarenz bzw. –teilzeit eine Ver-
    absichtigten Pflegekarenz bzw.                              einbarung nicht zustande kommt, hat

    Rundfunkgebührenbefreiung
    Zuschuss zum Fernsprechentgelt und Befreiung von der Ökostrompauschale

    Nach Abzug der Miete, des Wohnpauschales bei Eigenheimen in Höhe von € 140,--und außergewöhnlicher Belastun-
    gen beträgt die Einkommensgrenze bei einem Haushalt
    mit 1 Person........................................................................................................................................................ € 1.082,65
    mit 2 Personen.................................................................................................................................................... € 1.648,64
    für jede weitere im gemeinsamen Haushalt lebende Person	�������������������������������������������������������������������������������� € 167,05

    Das Haushalts-Nettoeinkommen                                das ausschließliche Recht auf eine                          (Spusu GIS befreit).
    ist das Nettoeinkommen ALLER                                monatliche Gutschrift auf das vom                           Allen Beziehern des Zuschusses zu
    in einem Haushalt lebenden Per-                             Betreiber in Rechnung gestellte                             den Fernsprechentgelten steht seit
    sonen. Leistungen auf Grund des                             Entgelt. Eine Auszahlung an den An-                         1. Juli 2012 (Inkrafttreten des neuen
    Familienlastenausgleichsgesetzes,                           spruchsberechtigten ist nicht zulässig.                     Ökostromgesetzes) eine Befreiung
    Impfschadengesetzes, Kriegsopfer-                           Derzeit können anspruchsberechtigte                         von der Entrichtung der sogenannten
    renten, Heeresentschädigungsrenten,                         Personen zwischen folgenden Be-                             Ökostrompauschale bzw. Deckelung
    Opferfürsorgerenten, Verbrechensop-                         treibern wählen: A1 Telekom Austria                         der Ökostrom-Förderkosten (max. €
    ferrenten sowie Unfallrenten und das                        AG (A1 Festnetz u. Mobil / Bfree                            20,00 pro Jahr) zu. ˜
    Pflegegeld sind jedoch nicht anzu-                          Sozial, bob sozialzuschuss), AICALL
    rechnen.                                                    , Drei („Nimm3 Sozial), HELP mobile,                           Weitere Informationen:
    Wie bisher erwirbt der Anspruchsbe-                         Kabel-TV Amstetten, T-Mobile („Klax                            www.gis.at
    rechtigte bei Vorlage des Bescheides                        sozial“), Spusu, Mass Response

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Kriegsopferversorgungsgesetz
Versorgungsleistungen und Einkommensgrenzen 2020

BESCHÄDIGTENVERSORGUNG
                                      Grundrente                    Zusatzrente
               MdE                                                                               Gesamtrente
                                      § 11 Abs. 1                   § 12 Abs. 2
               20 v.H.                    59,00 €                            -                      59,00 €
               30 v.H.                   117,90 €                            -                      117,90 €
               40 v.H.                   176,90 €                            -                      176,90 €
               50 v.H.                   235,90 €                      966,70 €                    1.202,60 €
               60 v.H.                   294,90 €                      966,70 €                    1.261,60 €
               70 v.H.                   353,80 €                      966,70 €                    1.320,50 €
               80 v.H.                   471,80 €                      966,70 €                    1.438,50 €
             EU-Rente                    589,70 €                      966,70 €                    1.556,40 €

Alterszulage/Erschwerniszulage § 11 Abs. 2 und 3

            ab                                      Minderung der Erwerbsfähigkeit
       Vollendung
           des             50 v.H.                60 v.H.          70 v.H.            80 v.H.          90/100 v.H.
       60. Lebensjahr     24,20 €                 24,20 €          24,20 €            24,20 €            24,20 €
       65. Lebensjahr     26,30 €                 44.10 €          53,50 €            70,80 €            88,40 €
       70. Lebensjahr     53,60 €                 88,20 €         100,10 €           118,20 €            141,30 €
       75. Lebensjahr     97,80 €             132,60 €            147,70 €           164,90 €            183,00 €
       80. Lebensjahr     141,30 €            177,20 €            194,60 €           212,40 €            230,20 €

Einkommensgrenze für Zusatzrente                    966,70 €   Schwerstbeschädigtenzulage § 11a Abs. 4
Erhöhung je Angehörigen (Gatte[in] bzw. Kinder)      46,70 €   a) bei einer Summe der MdE von min. 130          € 176,90
                                                               b) bei einer Summe der MdE von min. 160          € 235,90
Familienzulage § 16                                            c) bei einer Summe der MdE von min. 190          € 294,90
(Gatte[in] bzw. Kinder) nur zur Zusatzrente          93,40 €   d) bei einer Summe der MdE von min. 220          € 353,80
                                                               e) bei einer Summe der MdE von min. 250          € 412,80
                                                               f) bei einer Summe der MdE von min. 280          € 471,80
Pflege- und Blindenzulage §§ 18 und 19:

          Stufe I         Stufe II            Stufe III          Stufe IV            Stufe V            V erhöht
          775,10 €       1.161,90 €           1.549,80 €         1.937,50 €         2.324,40 €          3.099,20 €

Blindenführzulage § 20		                            173,00 €   Diätzuschuss §§ 14 und 46 b – nur zur Zusatzrente,
                                                               erhöhten Waisenrente und Elternrente:
Kleider- und Wäschepauschale § 20 a                            bei Zuckerkrankheit je nach MdE		              36,90 €
Ziffer 1: 26,10 € Ziffer 2: 41,50 € Ziffer 3: 69,40 €                                               oder 73,70 € oder
                                                                                                             110,70 €
Taschengeld § 56 Abs. 4                                        bei Nierenerkrankung mit Dialysebehandlung    110,70 €
bei Rentenumwandlung bis zu                         228,10 €
                                                               bei Nieren-, Magen-, Darm-, Gallenblasen-, Leberleiden
                                                               ab MdE 50 v.H.                                   36,90 €

                                                                                                          www.kobv.at      9
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AKTUELL - Was ist neu 2020

                                                                                                                       1/20
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     HINTERBLIEBENENVERSORGUNG
     Witwen- (Witwer-) Versorgung § 35 Abs. 2 und 3

                 Grundrente                         volle Zusatzrente                       Gesamtrente
                      235,90 €                            966,70 €                             1.202,60 €

     Zusatzrente
     Einkommensgrenze                               € 909,40    Erhöhung je waisenrentenberechtigtes Kind        € 144,00

     Witwen-(Witwer-)Zulage § 35 a / Einkommensgrenze nach Pflege-(Blinden-)Zulagenempfängern der Stufe

                    III                        IV                           V                       V erhöht
              2.235,80 €                   2.494,30 €                  2.752,20 €                   3.268,70 €

     und beträgt höchstens nach Pflege-(Blinden-)Zulagenempfängern der Stufe

                    III                        IV                           V                       V erhöht
              1.033,20 €                   1.291,70 €                  1.549,60 €                   2.066,10 €

     Waisenversorgung § 42

                                            Rente                     Erhöhung
              Waisen                                                                                Gesamt
                                         § 42 Abs. 1                  § 42 Abs. 3
           Einfache Waise                   106,60 €                    502,70 €                     609,30 €
            Doppelwaise                     212,30 €                    754,00 €                     966,30 €

     Sterbegeld § 47 (nicht bei Anspruch auf Sterbevierteljahrgebührnisse)
     Tod als Dienstbeschädigungsfolge                            Wenn Tod nicht Dienstbeschädigungsfolge,
     oder unabhängig davon ab MdE 60 v.H.           936,00 €     aber MdE 50 v.H., oder nach Hinterbliebenen     468,00 €

     Ausgleichstaxe nach dem Behinderten-
     einstellungsgesetz (BGBl II Nr. 347/2019)
     Die Höhe der gemäß § 9 Abs. 2 Behinderteneinstellungsgesetz zu entrichtenden Ausgleichstaxe beträgt für das Kalen-
     derjahr 2020 für jede einzelne Person, die zu beschäftigen wäre,
     z   für Dienstgeber mit 25 bis 99 Dienstnehmern monatlich 267 Euro,
     z   für Dienstgeber mit 100 bis 399 Dienstnehmern monatlich 375 Euro und
     z   für Dienstgeber mit 400 oder mehr Dienstnehmern monatlich 398 Euro. ˜

        Wir danken den nachfolgenden Institutionen für einen Druckkostenbeitrag:

                Stadtgemeinde Berndorf, 2560 Berndorf ● Gemeinde Grafenschachen, 7423 Grafenschachen
                                       ● Gemeinde Wörterberg, 8293 Wörterberg

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       KOBV - Wir bewegen                                                                         AKTUELL

Menschen mit Behinderungen
zu Gast beim Bundespräsidenten in der Wiener Hofburg

„Bitte fühlen Sie sich alle herzlich willkommen in der
Hofburg.“ Mit diesen Worten begrüßte Bundespräsident
Alexander Van der Bellen rund 200 Gäste am Weih-
nachtsempfang für Menschen mit Behinderungen in der
Wiener Hofburg.

Vom Rednerpult unterstrich Bundespräsident Van der
Bellen welch „lebendige, hilfsbereite, solidarische Ge-
sellschaft wir sind“- und dass hier „Menschen mit Be-
hinderungen in der Mitte der Gesellschaft stehen.“ Van
                                                             Der KOBV wurde dieses Jahr durch Franz Maldet, Präsi-
der Bellen verband die Ansicht, dass schon „viel erreicht    dium und Obmann der Ortsgruppe Neufeld an der Leitha
worden“ ist mit einer Empfehlung zu Wachsamkeit und             und Georg Fitzthum, Vorstand und Obmann der Orts-
weiterem Engagement: „Politik ist keine lineare Entwick-                             gruppe Wien Liesing vertreten
lung, … wenn es Rückschläge gibt, ist es wichtig, dass
man darauf aufmerksam macht.“ Der Bundespräsident           dass „alle Menschen, ob mit oder ohne Behinderungen,
schloss seine Rede mit dem verbindenden Gedanken,           ein Recht auf ein selbstbestimmtes Leben haben.“ ˜

Alle Medikamente auf einen Blick
Die e-Medikation gibt es jetzt in ganz Österreich!

Zwei Millionen Menschen in Ös-           Zusammenarbeit und den Einsatz al-     So funktioniert die
terreich nehmen regelmäßig fünf          ler Beteiligten im Gesundheitswesen    e-Medikation
oder mehr Medikamente ein. Uner-         gelungen. Dank den Ärztinnen und       Kassenärztinnen und Kassenärzte
wünschte Wechselwirkungen sind           Ärzten sowie Apothekerinnen und        sind verpflichtet, verordnete Me-
dabei ein nicht zu unterschätzen-        Apothekern, die die e-Medikation       dikamente in der e-Medikation zu
des Risiko für Patientinnen und          nun im Sinne der Patientensicher-      speichern. Besteht ein aufrechtes
Patienten. Mit der e-Medikation,         heit einsetzen. Denn nur, wenn alle    Behandlungsverhältnis und haben
einer Funktion der elektronischen        behandelnden Ärztinnen und Ärzte       sich die Patientinnen und Patienten
Gesundheitsakte ELGA, können             sowie Apotheken konstant und voll-     nicht von ELGA bzw. von e-Medika-
unerwünschte Wechselwirkungen            ständig Daten in e-Medikation spei-    tion abgemeldet, können die behan-
und Mehrfachverschreibungen von          chern, bringt die e-Medikationsliste   delnden Ärztinnen und Ärzte die e-
Medikamenten vermieden und die           den vollen Nutzen für alle Beteilig-   Medikationsliste ihrer Patientin/ihres
Patientensicherheit erhöht werden.       ten. Wenn die e-card in der Apothe-    Patienten einsehen und auf dieser
Seit Herbst 2019 steht die e-Medika-     ke gesteckt wird, können auch re-      Grundlage neue Verordnungen auf
tion flächendeckend in allen Bun-        zeptfreie Medikamente oder Rezepte     eventuelle unerwünschte Wechsel-
desländern bei Ärztinnen und Ärzten      von Wahlärzten in die e-Medikation     wirkungen prüfen. Damit haben sie
sowie in Apotheken zur Verfügung.        eingetragen werden. Zusätzlich kann    eine bessere Entscheidungsgrundla-
                                         die gesamte e‑Medikationsliste für     ge für Diagnostik und Therapie. Die
Mittlerweile verwenden 6301 Ärz-         eine Wechselwirkungsprüfung oder       neu verordneten Medikamente des
tinnen und Ärzte sowie 1357 Apo-         Beratung abgerufen werden. Die         behandelnden Arztes/der behandeln-
theken diese Funktion der elektroni-     e-Medikation erlaubt, die pharma-      den Ärztin werden in der e-Medika-
schen Gesundheitsakte ELGA. Mehr         zeutische Beratung der Menschen in     tion gespeichert und die Patientin
als 70 Millionen Verordnungen wur-       den Apotheken, etwa in Bezug auf       bzw. der Patient erhält ein Rezept
den bereits in e-Medikation gespei-      Arzneimittel-Wechselwirkungen und      mit einem eindeutigen Code. Durch
chert. Das ist nur durch die intensive   Polymedikation, zu optimieren.         Scannen des Codes auf dem Rezept u

                                                                                                      www.kobv.at    11
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     kann die Apotheke die Abgabe der
     verordneten Medikamente in der
     e-Medikation ihrer Kundinnen und
     Kunden speichern. Wenn die e-card
     in der Apotheke gesteckt wird, kann
     die gesamte e‑Medikationsliste für
     eine Wechselwirkungsprüfung oder
     Beratung abgerufen werden, und
     es können rezeptfreie Medikamente
     eingetragen werden. Die e-Medi-
     kationsdaten werden zentral und ver-    in der Apotheke verkauft wird, ein      ELGA-Ombudsstellen
     schlüsselt im Verantwortungsbereich     rezeptfreies Präparat. Und diese        Bürgerinnen und Bürger können
     der Sozialversicherung gespeichert.     unerwünschten Arzneimittelwirkun-       die e-Medikationsliste auch selbst
                                             gen treten öfter auf, als man denkt:    über das ELGA-Portal auf www.
     Wichtig dabei ist, dass auf der e-      Manche Blutgerinnungshemmer             gesundheit.gv.at abrufen. Voraus-
     card selbst keinerlei Medikations-      vertragen sich nicht mit rezeptfrei     setzung dafür ist eine Anmeldung
     daten gespeichert sind.                 erhältlichen Schmerzmitteln, Blut-      mit Handysignatur oder Bürgerkarte.
                                             drucksenker harmonieren oft nicht       Außerdem unterstützen die ELGA-
     Nutzen der e-Medikation                 mit Entwässerungsmitteln. Selbst        Ombudsstellen die ELGA-Teilneh-
     Unerwünschte Wechselwirkungen           manche auf den ersten Blick un-         merinnen und -Teilnehmer bei der
     von Medikamenten sind ein nicht         verfängliche Teesorten, Mineralien      Wahrnehmung und Durchsetzung
     zu unterschätzendes Risiko für          oder Vitamine können die Wirkung        ihrer Rechte im Zusammenhang mit
     Patientinnen und Patienten. Drei        von Medikamenten beeinflussen,          ELGA sowie in Angelegenheiten des
     Arzneimittel gemeinsam eingenom-        z.B. verstärken oder abschwächen.       Datenschutzes. ˜
     men können - statistisch gesehen        Mit der e-Medikationsliste haben die
     - bereits drei Wechselwirkungen         ELGA-Gesundheitsdiensteanbieter,
     auslösen. Fünf Arzneimittel hingegen    also z.B. Ärztin bzw. Arzt, eine Am-
                                                                                      Für Fragen
                                                                                      steht die ELGA-Serviceline unter
     lösen bereits zehn Wechselwirkun-       bulanz oder ein Spital einen aktuel-
                                                                                      der Telefonnummer 050 124
     gen aus. Dabei sind besonders auch      len Überblick über verordnete und
                                                                                      4411 werktags von Montag bis
     die rezeptfreien Medikamente zu         in der Apotheke abgegebene Medi-         Freitag von 7:00 bis 19:00 Uhr
     beachten, die eine überproportional     kamente. Damit können diese auf          zur Verfügung.
     hohe Rate an Wechselwirkungen           unerwünschte und auch gefährliche        Weitere Informationen finden
     verursachen.                            Wechselwirkungen überprüft und           Sie online unter www.gesund-
                                             unnötige Doppelverschreibungen           heit.gv.at (Zugang ELGA-Portal),
     Mengenmäßig betrachtet ist jede         vermieden werden.                        unter www.elga.gv.at
     zweite Arzneimittelpackung, die

     Leserbriefe
     Schön, dass es Euch gibt!               on sein zu können, da ich weiß, dass
                                                                                      KOBV - Leserbriefe
     Liebes KOBV-Team! Ich möchte            mit meinem Beitrag auch anderen          Was Sie uns schon immer sagen
     mich an dieser Stelle in aller Form     Menschen mit Behinderungen ge-           oder fragen wollten. Schreiben
     für die prompte und positive Erle-      holfen wird. Die Freundlichkeit und      Sie uns:
     digung des Antrages auf Weiterge-       Kompetenz Eurer MitarbeiterInnen         KOBV – gemeinsam stärker
     währung meiner Invaliditätspension      merkt man bei jedem Telefonat, das       1080 Wien, Lange Gasse 53
                                                                                      oder E-Mail: redaktion@kobv.at
     auf das Allerherzlichste bei Euch       man mit ihnen führt. Schön, dass es
                                                                                      Redaktionsschluss Ausgabe
     bedanken. Es erfüllt mich mit Freude    Euch gibt! ˜                             2/2020: 23. April 2020
     und Stolz, Mitglied Eurer Organisati-              Danke vielmals, Norbert F.

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       KOBV - Wir bewegen                                                 EINFACH NACHGEDACHT

Einfach nachgedacht!
                          Kolumne von Hon. Prof. Hofrat Dr. Josef Kandlhofer

Eine für (fast) alle!                   be. Die ÖGK ist föderalistisch orga-
                                        nisiert, d.h., sie hat eine Hauptstelle
Seit 1. Jänner 2020 gibt es sie, die    in Wien und in jedem Bundesland
Österreichische Gesundheitskasse        eine Landesstelle. Die Kundenbe-
(ÖGK). Die ÖGK hat das Licht der        treuung wird so wie bisher von ei-
Welt erblickt. Die 9 GKK und 4 Be-      nem Netz an Außenstellen getragen.
triebskrankenkassen sind zur ÖGK        Die ÖGK ist also sehr nahe bei den
zusammengelegt worden. Rund 7           Versicherten.
Millionen ÖsterreicherInnen finden
Schutz in dieser Versicherungsan-       Die Neuorganisation ist relativ
stalt. Der Verfassungsgerichtshof       geräuschlos über die Bühne gegan-
hat die Neuorganisation im Herbst       gen. Wohl hat es eine Reihe von
2019 im Großen und Ganzen bestä-        Beschwerden an den Verfassungs-
tigt. Und damit ist die größte Orga-    gerichtshof gegeben, der jedoch die
nisationsreform in der 2. Republik      wesentlichen Punkte der Reform,           Sachleistungssystem ist nur mit dem
Wirklichkeit geworden. Die Frage        nämlich die Zusammenlegung der            Vertragsarzt umsetzbar. Flächende-
für uns Versicherte stellt sich: „Was   GKK und die paritätische Zusam-           ckend müssen die Gesundheitsleis-
bringt uns die ÖGK?“                    mensetzung der Selbstverwaltungs-         tungen mit der e-card in Anspruch
                                        körper – Dienstgeber- und Dienst-         genommen werden können.
Neben der Zusammenlegung der 9          nehmervertreter sind in gleicher
GKK und Betriebskrankenkassen ist       Anzahl in den Selbstverwaltungskör-       Das Gesundheitswesen geht uns
es auch zur Fusion der Sozialversi-     pern vertreten – bestätigt.               alle an. Mit der e-card gibt es jähr-
cherungsanstalt der gewerblichen                                                  lich rund 120 Millionen Arztkontak-
Wirtschaft (SVA) und der Sozialver-     Was bringt die Neuorganisation für        te. D.h., im Durchschnitt wird jede
sicherungsanstalt der Bauern (SVB)      uns Versicherte? Die Vollziehung          e-card 15 Mal im Jahr beim Arzt
zur Sozialversicherungsanstalt der      des Allgemeinen Sozialversiche-           gesteckt. Das Arzneimittelbewilli-
Selbständigen (SVS) gekommen.           rungsgesetzes (ASVG) müsste               gungssystem (Einholung der Chef-
Ebenfalls fusioniert haben sich die     einfacher und einheitlicher werden.       arztbewilligung) funktioniert klaglos,
Beamtenversicherungsanstalt (BVA)       Bisher hat es durchaus unterschied-       die elektronische Krankmeldung ist
und die Versicherungsanstalt der        liche Gestionen und Leistungen            etabliert. Die e-Medikation – das ist
Eisenbahnen und Bergbau (VAEB)          gegeben. Mittelfristig wird es in allen   ein Infosystem über die vom Arzt
zur BVAEB. Somit gibt es mit            Bundesländern einheitliche Leistun-       verschriebenen und von der Apo-
1.1.2020 nur mehr 3 Krankenversi-       gen geben.                                theke abgegebenen Medikamente
cherungsträger, nämlich die ÖGK,                                                  – bringt mehr Behandlungsqualität
die SVS und die BVAEB. Für die          Für uns Versicherte ist vor allem         und Behandlungsökonomie. Der
Unfallversicherung gibt es weiterhin    eine flächendeckende Versorgung           elektronische Impfpass wird kom-
die Allgemeine Unfallversicherungs-     mit den Gesundheitsleistungen             men.
anstalt (AUVA), wobei jedoch die        wichtig. Der niederschwellige Zu-
Unfallversicherung der Selbständi-      gang zu den ärztlichen Leistungen         Die Organisationsreform ist eines.
gen in der SVS durchgeführt wird.       mit der e-card muss gewährleistet         Die Synergien, die durch die Neuor-
Für die Pensionsversicherung der        werden. Das Gesundheitswesen              ganisation zweifelsohne frei werden,
Unselbständigen gibt es unverändert     in Österreich ist im internationalen      müssen den Versicherten etwas
die Pensionsversicherungsanstalt        Vergleich unter anderem deshalb           bringen. Geld, das nicht für die
(PVA).                                  ganz vorne, weil es einen sehr ein-       Verwaltung ausgegeben wird, muss
                                        fachen Zugang zu den Gesundheits-         den Versicherten zugutekommen.
Vor allem die Zusammenführung der       leistungen gibt. Der Vertragsarzt         Bessere Leistungen für den gleichen
GKK und der Betriebskrankenkas-         und das Vertragsarztsystem spielt         Beitrag müssen ein Ergebnis der
sen zur ÖGK ist eine Riesenaufga-       dabei eine ganz zentrale Rolle. Das       Reform sein. ˜

                                                                                                           www.kobv.at     13
BVP – DIE SERVICESTELLE

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     BVP Zertifizierung 2019 -
     Wir brauchen Euch!
     44 „ausgebildete Behindertenvertrauenspersonen“ ausgezeichnet!

     Am 2.12.2019 wurden wieder Behindertenvertrauensper-
     sonen (BVP) vor den Vorhang geholt und ausgezeichnet.
     44 Behindertenvertrauenspersonen und Behindertenver-
     trauenspersonenstellvertreterInnen haben 2019 das
     Aus- und Weiterbildungsprogramm von AK, KOBV, ÖGB
     und Sozialministeriumservice erfolgreich abgeschlossen
     und erhielten im Festsaal des Sozialministeriumservice
     das Zertifikat „ausgebildete Behindertenvertrauensper-
     son“ feierlich überreicht. Als Ehrengäste konnten AK
     Vizepräsidentin Renate Blauensteiner, Leitender Sekretär
     des ÖGB, Mag. Roland Pichler, Bundesbehindertenan-                              KOBV Präsident Mag. Michael Svooda
     walt Dr. Hansjörg Hofer, Hofrätin Dr.in Andrea Schmon,
     Sozialministeriumservice Wien, Dr. Diethart Schliber,         mit Behinderungen, bekämpfen Vorurteile, erhalten und
     Sozialministeriumsservice Steiermark von KOBV Präsi-          schaffen Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderungen.
     dent Mag. Michael Svoboda begrüßt werden.
                                                                   Jede Festrednerin jeder Festredner sprach den Behin-
     Seit 19 Jahren wird dieses Aus- und Weiterbildungs-           dertenvertrauenspersonen Dank für ihren tagtäglichen
     programm von AK, ÖGB und KOBV mit finanzieller                Einsatz zum Wohle der Kolleginnen und Kollegen mit
     Unterstützung des Sozialministeriumservice den Behin-         Behinderungen, Anerkennung für die Geduld und Aus-
     dertenvertrauenspersonen angeboten. 3.885 BVP und             dauer zum Abschluss der Ausbildung und den Appell zum
     BVP-StellvertreterInnen nutzten bisher dieses Bildungs-       Weitermachen aus. Bundesbehindertenanwalt Dr. Hofer
     angebot, 520 Behindertenvertrauenspersonen wurden             brachte es deutlich auf den Punkt “Wir brauchen Euch
     bisher zertifiziert. Die Kooperation mit AK, Sozialministe-   unbedingt.“
     riumservice, KOBV und ÖGB macht es möglich, auf die
     geänderten Rahmenbedingungen in der Arbeitswelt mit           Mit einem kleinen Imbiss vom Catering Service Die Fest-
     einem umfassenden Schulungsangebot zu reagieren.              wirte, Fuith und Mark, ging eine gelungene Veranstaltung
     Insbesondere die Kombination aus rechtlichem Fachwis-         zu Ende.
     sen und dem Lernen und Trainieren der Soft Skills steigert
     die Handlungskompetenz der Behindertenvertrauensper-          Die „ausgebildeten BVP“ Jahrgang 2019:
     sonen. Denn eines ist unbestritten, engagierte und gut        Herr Ahmadi-Erber Jürgen (BM f. LV, Amt für Rüstung
     geschulte Behindertenvertrauenspersonen fördern die           und Wehrtechnik), Frau Buchegger Elfriede (Privat-KH
     Sensibilität im Bereich der Beschäftigung von Menschen        Abtenau), Frau Fojan Melanie (Austrian Anadi Bank AG),

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       KOBV - Wir bewegen                                         BVP – DIE SERVICESTELLE

               AK Vizepräsidentin Renate Blauensteiner                               Hofrätin Dr.in Andrea Schmon,
                                                                                     Sozialministeriumservice Wien

           Bundesbehindertenanwalt Dr. Hansjörg Hofer            Leitender Sekretär des ÖGB, Mag. Roland Pichler

Herr Franz Michael (Stadtgemeinde Bad Ischl), Frau Für-   Herr Ing. Scheuwimmer Andreas (KEBA AG), Frau
weger Iris Maria (BM f. LV, Heerespersonalabteilung),     Schnauer Anneliese (LPD Wien Referat für Vereinsan-
Frau Gangl Patricia (Barmherzige Brüder Eisenstadt),      gelegenheiten), Frau Schneider Angelika (Boehringer In-
Herr Graf Gerhard (KNORR-Bremse GmbH), Herr Gratt         gelheim RCV GmbH & Co KG), Frau Stocker Beate (NÖ
Andreas (Sandoz), Herr Greschonig Norbert (3MPreci-       Hilfswerk Rechnungswesen), Frau Veith Claudia (BSH
sion Grinding GmbH), Herr Heider Robert (SKF Sealing      Hausgeräte GmbH), Frau Weber Gerlinde MSc (Donau
Solutions), Frau Hirschmann Christine (Diözese Graz-      UNI Krems), Frau Wurzer Adelheid (NÖ Hilfswerk), Herr
Seckau), Herr Koch Daniel (EVG), Herr Kogler Thomas       Zit Andreas (Hewlett-Packard Gesellschaft mbH). ˜
(Post AG), Frau Kolerus Anita (Massagefachinstitut /
BSVÖ WNB), Herr Ing. Kopf Paul (BSH Hausgeräte
                                                                                        Dr. Stephanie Laimer
GmbH), Frau Kornfeld Marianne (Geschützte Werkstät-
                                                                                        Tel.: 01/406 15 80 / 25
ten), Herr Legerer Bernd (Voest-Alpine Kindberg), Herr
                                                                                        Mail: s.laimer@kobv.at
Lindemann Michael (Stadtgemeinde Bad Ischl), Herr
Lottermoser Cyriak (BM f. LV, Krobatin-Kaserne), Frau
                                                                                        Mag. Jozsef
Mairhofer Andrea (MACO GesmbH), Herr Marczinger
                                                                                        Bezeredj-Babarczy
Christoph (Bundesamt für Weinbau), Herr Mayer Andre-
                                                                                        Tel.: 01/406 15 80 / 27
as (Boehringer Ingelheim RCV GmbH), Herr Michelitsch
                                                                                        Mail: j.bezeredj@kobv.at
Alfred (IBIDEN Porzellanfabrik), Herr Moosbrugger
                                                           Liebe Behinderten-
Andreas (KH Bludenz), Frau Mozgovicz Sabine (Wie-
                                                           vertrauensperson,            Karin Feßl (Sekretariat)
ner Hilfswerk), Herr Müller Andreas (T-Mobile Austria
                                                           zögern Sie nicht, uns        Tel.: 01/406 15 80 / 46
GmbH), Frau Nagy Franziska (FA Baden Mödling), Herr
                                                           bei Fragen, Wünschen,        Mail: k.fessl@kobv.at
Neumeister Mario (BM f. LV, Kaserne Feldbach), Herr
                                                           Einladungen, Anregun-
Pacher Alois (JA Graz-Karlau), Herr Pachler Markus
                                                           gen zu kontaktieren!         www.kobv.at/BVP.html
(UKH Kalwang), Herr Palz Manfred (Post AG), Frau
Pitsch Monika (Forschungsstiftung für internationale        Ein Projekt des Kriegsopfer- und Behindertenverbandes
Entwicklung), Herr Prochaska Johannes (DHL Express          Österreich, gefördert vom Sozialministeriumservice.
Austria GmbH), Herr Renhart Robert (EWW AG), Frau
Mag.a RESCH Claudia (AGES Medizinmarktaufsicht),
Herr Mag. Salomon Heinz (Merkur Versicherung AG),

                                                                                                      www.kobv.at    15
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     KOBV – zertifizierte BeraterInnen für
     Menschen mit Behinderungen!

     Am 4.12. hat der KOBV wieder           Ausbildungsmodulen eine Kombi-           Mag. Rudolf Halbauer bac, die mit
     ehrenamtliche Funktionärinnen und      nation aus rechtlichem Fachwissen        viel Einfühlungsvermögen die Kurs-
     Funktionäre vor den Vorhang geholt.    (Behinderteneinstellungsgesetz, Bun-     teilnehmerInnen durch die Schul-
     Bereits zum zweiten Mal konnte das     desbehindertengesetz, Bundesbe-          woche begleiten, bei den KOBV
     Zertifikat „KOBV zertifizierte Bera-   hindertengleichstellungsgesetz, das      Vortragenden Vizepräsidentin Helga
     terIn für Menschen mit Behinderun-     Tabakmonopolgesetz), Wissen über         Krupitza, Geschäftsführerinnen Dr.in
     gen“ im Schloss Freiland an KOBV       die Bandbreite der Barrierefreiheit      Regina Baumgartl und Elisabeth
     Funktionärinnen und Funktionäre        und dem Lernen und Trainieren von        Schrenk, die mit großer Freude die
     überreicht werden. Zu diesem Fest-     Soft Skills (Motivation, sprachliche     KursteilnehmerInnen unterrichten,
     akt konnten neben den Auszuzeich-      Kompetenz, Verantwortungsbewusst-        bei Frau Susanna Marschner vom
     nenden Bundesbehindertenanwalt         sein, Mut zur Initiative und Engage-     Sozialministeriumservice für die un-
     Mag. Hansjörg Hofer, Hofrat Mag.       ment, Auftreten, Durchsetzungsfä-        terstützende Projektbegleitung, bei
     Manfred Rötzer, Hofrätin Marina        higkeit, Konfliktlösung) anbieten. Die   Frau Schrenk und ihrer Assistentin
     Kornfeld und Susanna Marsch-           AbsolventInnen, allesamt Menschen        Manuela Bütterich für die umsichtige
     ner vom Sozialministeriumservice       mit Behinderungen können mit dem         Organisation der gesamtem KOBV
     Niederösterreich, Bezirkshauptmann     Erlernten professionell aber dennoch     Akademie und natürlich auch beim
     Mag. Franz Kemetmüller, Bürger-        niederschwellig andere Menschen          Schloss Freiland Team unter der
     meister Wolfgang Labenbacher, und      mit Behinderungen informieren,           Leitung von Direktor Christian Mes-
     die Vortragenden Frau Architektin      beraten und deren Interessen auf         ner für die freundliche Bewirtung.
     Diplomingenieurin Barbara Fandl,       regionaler Ebene vertreten.              Sowohl bei den Ausgezeichneten
     Mag. Michael Franz von der AK                                                   als auch den Gästen waren Aner-
     Wien, Andreas Weisz von deryouni-      Präsident Mag. Michael Svoboda           kennung, Stolz und Freude hautnah
     on _ Die Daseinsgewerkschaft, als      zeigte sich sichtlich stolz auf seine    zu spüren. Mit einem gemeinsamen
     Ehrengäste begrüßt werden.             Funktionärinnen und Funktionäre,         köstlichen Mittagessen im Schloss
                                            insbesondere nach den wertschät-         Freiland ging eine gelungene Veran-
     Aktive FunktionärInnen sind eine       zenden Dankesworten der Festred-         staltung zu Ende.
     der Grundvoraussetzungen für eine      ner Bundesbehindertenanwalt Dr.
     erfolgreiche Interessenvertretung.     Hansjörg Hofer, Hofrat Mag. Man-         Die KOBV – zertifizierten
     Dieses Potential gilt es zu fördern    fred Rötzer und Bezirkshauptmann         BeraterInnen für Menschen
     und weiterzuentwickeln. Mit der        Mag. Franz Kemetmüller. Herzlich         mit Behinderungen
     KOBV Akademie können wir Dank          bedankte sich Präsident Svoboda          Jahrgang 2019:
     der finanziellen Unterstützung durch   auch bei den KursleiterInnen Prä-        Harald Bauer (OG Berndorf),
     das Sozialministeriumservice unse-     sidiumsmitglieder Annelie Lechner        Bettina Böhm (OG Baden), Jo-
     ren Ehrenamtlichen und BeraterIn-      und Franz Maldet, Vizepräsidenten        hannes Braunschmidt (OG Jois),
     nen von Selbsthilfegruppen in fünf     Franz Groschan, Gerhard Pall und         Georg Fitzthum (OG Wien-Liesing),

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Christel Hajnsek (OG Floridsdorf),                                                         Stumpfel (OG Baden), Walter Sulz-
Reinhard Illigasch (OG Mogers-                                                             bacher (OG Weitra), Alfred Tesch
dorf), Ing.in Daniela Jilek (OG Mank),                                                     (OG Leiben-Emmersdorf), Werner
Margareta Lechner (OG Böheimkir-                                                           Tiefenbacher (OG Ybbs an der
chen), Renate und Johann Maudrey                                                           Donau), Walter Topf (OG Wilhelms-
(OG Mannersdorf), Max Mörzinger                                                            burg), Peter Winkelmayer (OG
(OG Weitra), Ing. Thomas Musska                                                            Schwechat) und Martina Zechmeis-
(OG Gänserndorf), Brigitte Peinsipp                                                        ter (OG Jennersdorf) ˜
(BG Wien 15), Gerhard Plank (OG
Purgstall), Josef Rohowsky (OG                                                             Die KOBV Akademie für Menschen
Mödling), Renate Schromm (OG                                                               mit Behinderungen ist ein Projekt des
Korneuburg), Hermine und Franz                                                             KOBV Der Behindertenverband, ge-
Schüler (OG St. Pölten), Anneliese                                                         fördert vom Sozialministeriumservice.
Stefan (OG Leobersdorf), Günter
Stickler (OG Kirschschlag), Rupert

Einsatz für barrierefreies Krems gewürdigt
Bürgermeister Resch dankt verdienten Mitgliedern des Behindertenbeirats Krems

                                                                                                                              © Stadt Krems
                                                       © Stadt Krems

    Der Behindertenbeirat lädt zur Ausstellung ins Rathaus             Dank und Anerkennung für ihr Engagement um ein barrie-
  Krems: Mag. Anna Wegl, Gemeinderätin Jasmina Brdadi-                      refreies Krems für Ludwig Götzel, Andreas Raderer,
 novic, Gemeinderat und KOBV Funktionär Mag. Wolfgang                      Gerhard Bruckner (2., 3. und 4. v. links stehend) und
 Mahrer, Gerhard Bruckner, Christoph Stricker, Ludwig Göt-               Werner Rosenberger (vorne) von Vbgm.in Eva Hollerer,
   zel (KOBV Der Behindertenverband Krems), Vizebürger-                          Christoph Stricker (2.v.rechts) und Bgm. Resch
 meisterin Eva Hollerer und Gemeinderätin Gabriela Mayer

Die Eröffnung der Ausstellung „Lachen erlaubt“ im                      Die Cartoon-Ausstellung im Kremser Rathaus ist eine
Rathausfoyer bildete den feierlichen Rahmen für die                    Art Fortsetzung des Malbuch-Projekts, mit dem Kremser
Auszeichnung besonders engagierter Vertreter der                       Kindergartenkinder spielerisch auf die Hürden im Alltag
Kremser Behindertenorganisationen.                                     von Behinderten hingewiesen werden.

„Wir leben in einer Stadt mit besonders hoher Lebens-                  Federführend bei der Umsetzung waren Werner Rosen-
qualität. Das ist nicht zuletzt unzähligen Menschen zu                 berger (Verein Chancengleich), Andreas Raderer (Selbst-
verdanken, die sich auf vielfältige Weise für die Gemein-              hilfegruppe Schwerhörige), Gerhard Bruckner (Hilfsge-
schaft engagieren“, sagte Bürgermeister Dr. Reinhard                   meinschaft Blinde und Sehschwache) und Ludwig Götzel
Resch und verwies auf das aktuelle Projekt des Kremser                 (KOBV Der Behindertenverband Krems). Ihr langjähriges
Behindertenbeirats. „Die Ausstellung ‚Lachen erlaubt‘                  Engagement im Behindertenbeirat wurde vom Stadtchef
macht augenzwinkernd auf die Anliegen von Menschen                     mit Dank und Anerkennung belohnt. Vizebürgermeiste-
mit Behinderungen aufmerksam und bringt uns dazu,                      rin Eva Hollerer und Behindertenbeauftragter Christoph
über Barrieren im Alltag nachzudenken“, so Resch.                      Stricker gratulierten. ˜

                                                                                                                   www.kobv.at                17
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     Schloss Freiland „da tut sich was“

     Jahresrückblick                                              ve und barrierefreie Führung im Stift Lilienfeld, gemütli-
     Wir können mit großer Zufriedenheit auf das letzte Jahr      che Nachmittage bei Kaffee und Kuchen, Spieleabend
     zurückblicken. Das Schloss Freiland Team hat wieder          und vieles mehr. Am letzten Abend wurden wir noch
     Sensationelles geleistet. Trotz Langzeitkrankenständen,      einmal vom Küchenteam mit einem leckeren Heurigen-
     Umbauarbeiten und Erneuerungen konnten unsere Gäste          buffet verwöhnt und der Musiker Manfred spielte die
     zur vollsten Zufriedenheit betreut werden. Die Rückmel-      beliebtesten Lieder zum Mitsingen. Die Begeisterung
     dungen waren sehr positiv und geben uns Kraft für das        unserer Besucher war sehr groß und sie freuen sich
     Jahr 2020. Wir hatten im letzten Jahr 5 Aktionswochen,       schon auf ein Wiedersehen im Schloss Freiland.
     zwei Wochen waren die Ortsgruppen St. Margarethen
     und Mörbisch/See zu Besuch, eine Woche die Multiple-
     Sklerose Selbsthilfegruppe, die Caritas Demenz-Gruppe
     und der KOBV-Oberösterreich. Weiters organisierten wir
     im vergangenen Jahr vier Computerkurse für unsere
     Mitglieder. Die Kurse waren ein großer Erfolg.

                                                                  Seminarhaus Schloss Freiland
                                                                  Acht KOBV-Akademie-Kurse und neun BVP (Behinder-
                                                                  tenvertrauenspersonen) Kurse waren im Angebot. Natür-
                                                                  lich sind auch die Fremdseminare für die Auslastung im
                                                                  Schloss Freiland sehr wichtig, und so konnten wir auch
                                                                  neue, interessierte Gruppen gewinnen, die ihre Kurse bei
     Sylvester im Schloss Freiland                                uns im Schloss Freiland abhalten.
     Der Höhepunkt in jedem Jahr ist der Silvesterturnus. Wir
     hatten für unsere Gäste ein großartiges Wochenpro-           Kunst und Kultur in Freiland
     gramm vorbereitet: die stimmungsvollen Treffen in            Das kulturelle Angebot im Schloss Freiland kommt nicht
     unserer Hauskapelle, das Gala-Dinner mit der musikali-       nur bei unseren Hausgästen sehr gut an, sondern wird
     schen Begleitung am Silvesterabend, die Kutschenfahrt,       auch von der Bevölkerung aus der Umgebung gerne
     nach einer Fahrt in der tiefverschneiten Walster der         angenommen, ob Kabarett, musikalische Abende, Lesun-
     Besuch bei der Wuchtelwirtin, die interessante, informati-   gen, Konzerte, Theaterstücke, Bierseminar und Weinse-

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       KOBV - Wir bewegen                                                                            SERVICE

minar. Der künstlerische Höhepunkt im Jahr ist natürlich
unser sehr beliebter Adventmarkt. Die Konsequenz von
Kunst, Kultur und Kulinarik hat unseren Weg bestätigt,
und wir werden auch in diesem Jahr vom 20. - 22. No-
vember diesen beliebten Markt veranstalten.

Vieles ist wieder neu im Schloss Freiland
Baulich wurde im Schloss Freiland auch wieder sehr
viel vorangebracht. Aus Sicherheitsgründen wurden im
gesamten Areal die Zäune ausgetauscht, die Toiletten-
anlage beim Freibad erneuert und der Schlosshof neu
gestaltet.
Ein herzliches Danke dem Team Schloss Freiland für den
wertvollen, großartigen, menschlichen Einsatz und die       Aktionswoche 2:          23. April – 30. April 2020
persönliche und familiäre Unterstützung.                    MS-SHG Wienerwald West: 07. Mai – 14. Mai 2020
                                                            Aktionswoche 3:          15. Mai – 22. Mai 2020
Der Blick in die Zukunft                                    Aktivwoche - NEU im Angebot: 02. Sep. – 16. Sep. 2020
Das Motto für 2020: „Wir reichen uns die Hände, nur         Aktionswoche 4:          25. Sep. – 02. Okt. 2020
gemeinsam sind wir stark“                                   MS-SHG Wienerwald West: 23. Okt. – 30. Okt. 2020
Ich kann natürlich nicht in der Kristallkugel lesen, aber   Aktionswoche 5:          30. Nov. – 07. Dez. 2020
vernünftig und zielstrebig das neue Jahr planen. Daher      Silvesterturnus:         27. Dez. – 10. Jän. 2021
habe ich mich wieder bemüht, unseren Mitgliedern neue
und spannende Aktivitäten präsentieren zu können. Wir       Bierseminar „Klöster Österreich“
starten gleich mit einem Zitherseminar in das neue Jahr.    Freitag, 15. Mai 2020, um 19.00 Uhr
In den ersten zwei Monaten sind wieder unsere Akade-        Dieses Seminar hat im Schloss Freiland schon Tradition.
mie-Kurse und BVP-Kurse geplant.                            In diesem Jahr haben wir das Thema „Klöster Öster-
                                                            reich“. Biersommelier Andreas Knapp und Kreativkoch
Computerkurse 2020                                          Robert Mandl werden uns an diesem Abend genussvoll,
Anfängerkurs:        17. Februar – 21. Februar 2020         innovativ und informativ verwöhnen.
Fortgeschritten 1:   02. März – 06. März 2020               Kursbeitrag: € 59,--
Anfängerkurs:        17. September – 21. September 2020
Fortgeschritten 2:   12. Oktober – 16. Oktober 2020         Weinseminar „Genussregion Burgenland“
                                                            Freitag, 09. Oktober 2020, um 19.00 Uhr
Voraussetzung für jeden Kurs ist ein eigener Laptop oder    An diesem Abend erleben wir besondere Schmankerl mit
PC. Die Kurskosten bei Übernachtung mit Vollpension im      den passenden Weinen aus dem Burgenland.
Schloss Freiland betragen € 50,--, für Tagesgäste ist der   Kursbeitrag: € 59,--
Kursbeitrag € 100,--. Sie können jetzt schon die Kurse
buchen. Rezeption Frau Sandra Batzler-Weißenböck,           Neu im wöchentlichen Angebot
Telefon 02762/52328.                                        Wasser-Shiatsu
                                                            Buchstäblich wird man hier auf Händen getragen, be-
Aktionswochen:                                              wegt und massiert. Wirbelsäule und Gelenke werden
In diesen Wochen bieten wir zu unserem allgemeinen          mobilisiert, wie es nur im Wasser - vom Körpergewicht
Programm viele zusätzliche Aktivitäten im Schloss Frei-     entlastet - möglich ist. Die Meridianbehandlung - sanftes
land an, spezielle künstlerische Darbietungen, wie zum      Dehnen, Drehen und Strecken - fördert die Entspannung
Beispiel Theaterabende, Konzerte, Kabarettprogramme,        der Muskeln. Auf diese Weise kommt das vegetative
Lesungen und vieles mehr. An unseren Ausflugsfahrten        Nervensystem zur Ruhe und Blockaden aller Art können
können auch alle unsere RollstuhlfahrerInnen teilneh-       gelöst werden.
men, da wir ja seit dem letzten Jahr über einen großen      Eine Einzelbehandlung beinhaltet: Vorgespräch, Anwen-
Rollstuhlbus verfügen.                                      dungen und ein Nachgespräch.
                                                            Angebot: Jeden Mittwoch, ab 13.00 Uhr, Dauer: 60
Unsere Termine für 2020                                     Minuten, Preis € 60,--
Aktionswoche 1:              16. März – 23. März 2020                                                                   u

                                                                                                         www.kobv.at    19
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     SERVICE                                                                          KOBV - Wir bewegen

     Kosten
     Unser großes Anliegen ist es, Ihnen einen „leistbaren Ur-
     laub“ anzubieten. Unsere Preise sind daher für Mitglieder
     nach dem Einkommen gestaffelt. Nichtmitglieder können
     als Begleitpersonen zum Vollzahlerpreis aufgenommen
     werden. Wenn das Mitglied das 75. Lebensjahr erreicht
     hat oder Pflegegeld bezieht, bezahlt die Begleitperson
     den gleichen Kostenbeitrag wie das Mitglied.

     Winterermäßigung für unsere Mitglieder
     Nützen Sie die Winterermäßigung, um zwischendurch
     einen noch preiswerteren Urlaub im Schloss Freiland zu
     genießen. Noch bis 11. März 2020 sowie vom 21. Ok-
     tober bis 07. Dezember 2020 erhalten Sie eine Ermäßi-       Sehr geehrte KOBV-Familie, nützen Sie die Gelegenheit
     gung in der Höhe von 20 % des nach dem Einkommen            um in familiärer Atmosphäre schöne Tage zu genießen.
     errechneten Kostenbeitrages.
                                                                 Schloss Freiland, „da tut sich was“. ˜
     Informationen an der Rezeption, Schloss Freiland, Frau          Ich freue mich auf Ihren Besuch im Schloss Freiland!
     Sandra Batzler-Weißenböck, Telefon 02762/52328.                                                    Ihr Christian Mesner

     19. NÖ Männergesundheitstag der
     NÖ Gebietskrankenkasse in Hainburg
                                                                 2020 in die Österreichische Gesundheitskasse übergeht.
                                                                 Dies hat aber keine Auswirkungen auf die Versicherten,
                                                                 sie behalten weiterhin den Zugang zu einem der besten
                                                                 Gesundheitssysteme.

                                                                 NÖGKK-Obmann Michael Pap und Landesrätin Ulrike
                                                                 Königsberger-Ludwig überzeugten sich persönlich vom
                                                                 tollen Gesundheitsangebot. Von Kopf bis Fuß durchge-
                                                                 checkt wurde „Mann“ in einer Gesundheitsstraße. Ins-
                                                                 gesamt gab es 1230 Gesundheits-Checks, davon wurde
                                                                 in 267 Fällen ein Arztbesuch bzw. eine weiterführende
                                                                 Abklärung empfohlen. Umrahmt wurde der Männerge-
                                                                 sundheitstag durch ein interessantes Bühnenprogramm
     Ein breiter Mix aus Vorsorge, Gesundheit und Fitness        und eine Info- und Ausstellerzone. KOBV Vizepräsident
     stand am 30. November 2019 beim 19. NÖ Männerge-            Herbert Oth betreute bei dieser Veranstaltung den Info-
     sundheitstag der NÖGKK und Partner in der Kulturfabrik      stand des Dachverbandes NÖ Selbsthilfe und somit auch
     Hainburg auf dem Programm. Beim NÖGKK-Stand erfuh-          den des Kooperationspartners KOBV-Der Behinderten-
     ren die rd. 400 Besucher, dass die NÖGKK ab 1. Jänner       verband. ˜

20    www.kobv.at
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