Liebe Bürgerinnen und Bürger, Gemeinde Ottendorf-Okrilla
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
AMTSBLATT der Gemeinde Ottendorf-Okrilla Ortsteile Grünberg, Hermsdorf, Medingen und Ottendorf-Okrilla Monat April 2021 Erscheinungsdatum: 31. März 2021 Liebe Bürgerinnen und Bürger, der Bürgermeister, der Gemeinderat und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeinde Ottendorf-Okrilla, wünschen Ihnen und Ihren Familien ein schönes Osterfest im Kreise Ihrer Lieben. Harte und kalte Wintertage liegen hinter uns. Der Frühling hält langsam Einzug in der Gemeinde. Die Corona-Situation hatte und hat uns alle fest im Griff. Wir danken unseren Bürgerinnen und Bürgern für die Disziplin und Geduld in dieser angespannten Zeit. Mit dem beginnenden Frühling hoffen wir auf weitere Lockerungen und den Weg zurück in die Normalität. Ostern, ein kirchliches Fest, verbinden wir mit Frühlingsfarben, bunten Eiern, Schokohasen und dem Osterspaziergang in der erwachenden Natur. Wir haben unseren Pfarrer, Herrn Urban gebeten, seine Gedanken zu diesem kirchlichen Fest für Sie zu übermitteln: „… sie feiern die Auferstehung des Herrn …“ heißt es im Osterspaziergang, dem schönen Gedicht von Johann Wolfgang von Goethe. Ostern ist das Fest, das daran erinnert, dass Gott in seinem Sohn Jesus Christus den Tod überwunden hat. Dort, wo wir Menschen oft am Ende sind, geht Gott mit uns weiter. Darum singen wir Christen dann zu Ostern gern: „Wir wollen alle fröhlich sein in dieser österlichen Zeit; denn unser Heil hat Gott bereit’.“ (Evangelisches Gesangbuch Nr. 100) Lassen Sie sich einladen, in den Feiertagen um das Osterfest sich an den Grund zu diesem Fest erinnern, wie es in der Bibel bezeugt ist und vielen Menschen in Vergangenheit und Gegenwart neue Hoffnung – auch in trostlosen Zeiten – gegeben hat. Auf Seite 19 können Sie lesen, was es mit den Feiertagen um das Osterfest auf sich hat. Lassen Sie sich einladen, die Auferstehung des Herrn mitzufeiern! Ein gesegnetes Osterfest wünschen Ihnen die Kirchgemeinden und Pfarrer Klaus Urban
Monat April 2021 Impressum Amtliche Bekanntmachungen Amtsblatt der Gemeinde Ottendorf-Okrilla mit den der Gemeinde Ottendorf-Okrilla Ortsteilen Grünberg, Hermsdorf, Medingen und Ottendorf-Okrilla Der Gemeinderat Ottendorf-Okrilla führte am 01.03.2021 eine Herausgeber: Sitzung durch, in der folgende Beschlüsse in öffentlicher Sitzung Gemeindeverwaltung Ottendorf-Okrilla, Radeburger Straße 34, 01458 Ottendorf-Okrilla gefasst wurden: GR 006/2021 Satz und Druck: Druckerei Vetters GmbH & Co. KG, Gutenbergstraße 2, Standesamt – Bestellung Romy Herrmann als Standesbeamtin 01471 Radeburg Ja-Stimmen: 14 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 0 GR 007/2021 Vertrieb: Gemeindeverwaltung Ottendorf-Okrilla Absage Feierlichkeiten 100 Jahre Ottendorf-Okrilla Ja-Stimmen: 12 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 2 Verantwortlich für den amtlichen Teil: GR 008/2021 Bürgermeister Rico Pfeiffer Feuerwehrsatzung der Gemeinde Ottendorf-Okrilla Anzeigenannahmestellen: Ja-Stimmen: 12 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 2 Druckerei Vetters GmbH & Co. KG, Gutenbergstraße 2, GR 009/2021 01471 Radeburg, Tel. 03 52 08 / 8 59 - 51, Fax 03 52 08 / 8 59 - 88 Neubau Kindertagesstätte „Schwalbennest“, Nordstraße 10, ottendorfer-amtsblatt@druckerei-vetters.de Hermsdorf – Vergabe von Bauleistungen – LOS 40 – Außen- Andrea Moden, Dresdner Straße 4, 01458 Ottendorf-Okrilla, anlagen Tel. 03 52 05 / 5 35 00, Fax 03 52 05 / 7 17 95 Ja-Stimmen: 13 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 1 Redaktionsschluss für Nr. 05/2021: 10.04.2021 GR 010/2021 Antrag auf Ablöse von öffentlichen Stellplätzen auf Grundstück Für Fehler und Preisirrtümer übernehmen wir keine Haftung. Radeberger Straße 8-12 (Roßplatz) Die Redaktion behält sich vor, Einsendungen zu kürzen. Ja-Stimmen: 11 Nein-Stimmen: 1 Stimmenthaltungen: 1 Es besteht kein Anspruch auf Veröffentlichung. Bildnachweis Titelseite: freepik.com wegen Befangenheit ausgeschlossen: 1 GR 011/2021 Bebauungsplan „Ottendorf-Okrilla – Ehemalige Möbelfabrik“- Hinweise an die Bürger der Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen (Abwägungs- Gemeinde Ottendorf-Okrilla mit allen Ortsteilen beschluss) An dieser Stelle finden Sie die Anschriften, Telefon-Nummern und Ja-Stimmen: 11 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 2 Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung wegen Befangenheit ausgeschlossen: 1 Gemeindeverwaltung Ottendorf-Okrilla GR 012/2021 Radeburger Straße 34 · 01458 Ottendorf-Okrilla Telefon: 513-0, Fax: 54600, Bebauungsplan „Ottendorf-Okrilla – Ehemalige Möbelfabrik“- E-Mail: info@ottendorf-okrilla.de, www.ottendorf-okrilla.de Änderung Aufstellungsbeschluss Öffnungszeiten: Ja-Stimmen: 12 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 1 Dienstag 9.00 – 12.00 Uhr, 13.00 – 18.00 Uhr wegen Befangenheit ausgeschlossen: 1 Donnerstag 9.00 – 12.00 Uhr, 13.00 – 16.00 Uhr GR 013/2021 Freitag 9.00 – 11.00 Uhr Bebauungsplan „Ottendorf-Okrilla – Ehemalige Möbelfabrik“, Angesichts der Corona-Lage bleibt der Publikumsverkehr eingeschränkt. Telefonische Anmeldung notwendig. Radeburger Straße – Entwurfsbilligung und Offenlagebeschluss Kontoverbindung der Gemeinde Ja-Stimmen: 12 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 1 Ostsächsische Sparkasse Dresden wegen Befangenheit ausgeschlossen: 1 IBAN: DE05 8505 0300 3000 1620 96 GR 014/2021 SWIFT-BIC: OSDDDE81XXX Jahresabschluss 31.12.2017 BgA Teichwiesenbad Gleichstellungsbeauftragte Ja-Stimmen: 14 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 0 Telefonische Anfragen und Post über die Gemeindeverwaltung, GR 015/2021 E-Mail: gleichstellungsbeauftragte@ottendorf-okrilla.de Jahresabschluss 31.12.2018 BgA Teichwiesenbad Datenschutzbeauftragte Ja-Stimmen: 14 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 0 Telefonische Anfragen und Post über die Gemeindeverwaltung, GR 016/2021 E-Mail: datenschutzbeauftragte@ottendorf-okrilla.de Stellenplan 2021 – Anlage Haushaltssatzung 2021 Schiedsstelle Friedensrichterin Frau Wolff Ja-Stimmen: 13 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 1 Telefonische Anfragen und Post über die Gemeindeverwaltung, GR 017/2021 Sekretariat, E-Mail: friedensrichter@ottendorf-okrilla.de Übertrag Ermächtigung von 2020 nach 2021 – investiv und Erreichbarkeit Ortsvorsteher konsumtiv Ortsteil Grünberg Frau Gaum, Tel. 03 52 05 / 7 35 35 Ja-Stimmen: 11 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 3 E-Mail: Heike.Gaum@t-online.de Beschlüsse des Technischen Ausschusses vom 08.03.2021 Ortsteil Hermsdorf Herr Liepke, Tel.: 03 52 05 / 7 09 47 E-Mail: osrhermsdorf@web.de TA 018/2021 Sprechstunde nach Anfrage / Terminvereinbarung Haltestellenausbau im Gemeindegebiet – Planung Bushaltestel- Else-Sommer-Str. 3 len in einem Rahmenvertrag Ortsteil Medingen Herr Edelmann, Tel. 01 78 / 634 57 00 Ja-Stimmen: 8 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 0 E-Mail: rene-edelmann@t-online.de Sprechstunde mittwochs 16.30 – 18.00 Uhr TA 019/2021 Vereinshaus Medingen, Am Sportplatz 4 Planungsleistungen Maßnahme Digitalpakt Grundschule Ortsteil Ottendorf-Okrilla und Grundschule Medingen Ottendorf-Okrilla Frau Ohm, Tel.: 03 52 05 / 5 23 56 Ja-Stimmen: 8 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 0 E-Mail: or-oo@t-online.de TA 020/2021 Neubau Kindertagesstätte „Schwalbennest“, Nordstraße 10, Amtsblatt 2 Ottendorf-Okrilla
Monat April 2021 Hermsdorf Vergabe von Bauleistungen – LOS 07 - Fliesenle- - technische Hilfe bei der Bekämpfung von Katastrophen, gerarbeiten - Hilfe im Rahmen des Rettungsdienstes und bei der Beseiti- Ja-Stimmen: 7 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 1 gung von Umweltgefahren zu leisten. TA 021/2021 (1) Der Bürgermeister oder sein Beauftragter kann die Ge- Neubau Kindertagesstätte „Schwalbennest“, Nordstraße 10, meindefeuerwehr zu Hilfeleistungen bei der Bewältigung Hermsdorf Vergabe von Bauleistungen – LOS 07 - Malerarbeiten besonderer Notlagen heranziehen. Ja-Stimmen: 7 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 1 (2) Die aktiven Angehörigen der Gemeindefeuerwehr sind nach den jeweiligen Vorschriften der Unfallkasse Sachsen, der TA 022/2021 Feuerwehr-Dienstvorschriften (FwDV) und des GUV aus- und Neubau Kindertagesstätte „Schwalbennest“, Nordstraße 10, fortzubilden. Hermsdorf Vergabe von Bauleistungen – LOS 41 - Zaunbau Ja-Stimmen: 7 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 1 § 3 Aufnahme in die Gemeindefeuerwehr (1) Voraussetzungen für die Aufnahme in die aktive Abteilung TA 023/2021 der Gemeindefeuerwehr sind: Antrag Nr. 008/2021 Geldroper Straße Flurstück 613/18 Ge- - der § 18 Abs. 2 des SächsBRKG markung Ottendorf BV: Errichtung eines Verbund-Zustellstütz- - die Bereitschaft zur Teilnahme an der Ausbildung nach punktes Antrag auf Befreiung: Errichtung von 8 LKW-Stellplätzen Vorgabe FwDV 2. und 6 x 2 Stellplätzen für Wechselbrücken Die Bewerber dürfen nicht ungeeignet im Sinne von § 18 Ja-Stimmen: 8 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 0 Abs. 4 SächsBRKG sein. Bei Minderjährigen muss die Zu- Die nächsten Sitzungen des Gemeinderates und der Aus- stimmung der Erziehungsberechtigten vorliegen. schüsse finden an folgenden Terminen statt: (2) Aufnahmegesuche sind schriftlich an den zuständigen Gemeinderat 12.04.2021 Sitzungsort: Speisesaal der Ortswehrleiter zu richten. Über die Aufnahme entscheidet Grundschule Ottendorf-Okrilla nach § 18 Abs. 3 SächsBRKG der Gemeindewehrleiter nach Technischer 19.04.2021 Ratssaal der Gemeindever- Anhörung des zuständigen Ortsfeuerwehrausschusses. Neu Ausschuss waltung Ottendorf-Okrilla aufgenommene Mitglieder werden vom Ortswehrleiter durch Hauptausschuss 26.04.2021 Ratssaal der Gemeindever- Handschlag zur Erfüllung ihrer Pflichten nach den für die waltung Ottendorf-Okrilla Feuerwehr geltenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften verpflichtet. Beginn jeweils 19:00 Uhr. (3) Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme besteht nicht. Die Gründe Die Tagesordnungen öffentlicher Sitzungen werden an den Be- für eine Ablehnung des Aufnahmegesuches sind dem Be- kanntmachungstafeln und auf der Internetseite der Gemeinde werber schriftlich mitzuteilen. veröffentlicht. § 4 Beendigung des Feuerwehrdienstes Es wird darauf hingewiesen, dass aus Gründen des Gesund- (1) Der ehrenamtliche aktive Feuerwehrdienst endet, wenn der heitsschutzes nur begrenzte Kapazitäten für die Öffentlich- Angehörige der Gemeindefeuerwehr: keit zur Verfügung stehen. - aus gesundheitlichen Gründen zur Erfüllung seiner Dienst- pflichten auf Dauer unfähig ist, Feuerwehrsatzung der Gemeinde Ottendorf- - bei Vernachlässigung des § 5 Abs. 4 dieser Satzung, - ungeeignet zum Feuerwehrdienst entsprechend § 18 Absatz Okrilla 4 SächsBRKG wird. Der Gemeinderat der Gemeinde Ottendorf-Okrilla hat am (2) Ein Angehöriger der Gemeindefeuerwehr kann auf Antrag aus 01.03.2021 auf der Grundlage von § 4 Abs. 1 Satz 2 der Ge- dem Dienst entlassen werden, wenn der Dienst für ihn aus meindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der persönlichen oder beruflichen Gründen nicht mehr erfüllbar Fassung der Bekanntmachung vom 9. März 2018 (SächsGVBl. ist. S. 62) zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 15. (3) Ein Angehöriger hat die Verlegung seines ständigen Juli 2020 (SächsGVBl. S. 425) und § 15 Abs. 4 des Sächsischen Wohnsitzes in eine andere Gemeinde unverzüglich dem Gesetzes über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastro- zuständigen Ortswehrleiter schriftlich anzuzeigen. Er ist auf phenschutz (SächsBRKG) vom 24. Juni 2004 (SächsGVBl. S. schriftlichen Antrag aus dem Feuerwehrdienst zu entlassen. 245, 647), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 25. Juni 2019 Eine Entlassung kann ohne Antrag erfolgen, wenn dem Feu- (SächsGVBl. S. 521) die nachfolgende Satzung beschlossen. erwehrangehörigen die Dienstausübung in der Feuerwehr aufgrund der Verlegung des Wohnsitzes nicht mehr möglich § 1 Name, Gliederung und Rechtsgrundlage ist. (1) Die Gemeindefeuerwehr ist eine Einrichtung der Gemeinde (4) Eine Entscheidung über einen Antrag auf Entlassung trifft der Ottendorf-Okrilla ohne eigene Rechtspersönlichkeit. Sie zuständige Ortswehrleiter nach Anhörung des zuständigen besteht aus einer Freiwilligen Feuerwehr mit vier Ortsfeuer- Ortsfeuerwehrausschusses im Benehmen mit dem Gemein- wehren dewehrleiter. Ist der Antragsteller ein Wehrleitungsmitglied - Grünberg trifft der Bürgermeister die Entscheidung. - Hermsdorf (5) Ein Angehöriger kann bei fortgesetzter Nachlässigkeit im - Medingen Dienst oder bei Aus- und Fortbildung sowie bei schweren - Ottendorf-Okrilla Verstößen gegen die Dienstpflicht abgemahnt oder aus der Die Ortsfeuerwehren führen den Namen Gemeindefeuerwehr Gemeindefeuerwehr ausgeschlossen werden. In besonders Ottendorf-Okrilla. Sie können daneben den Namen ihrer schwerwiegenden Fällen oder wenn dies aus Gründen des Ortsfeuerwehr führen. öffentlichen Interesses der Gemeinde erforderlich ist, kann (2) Die einzelnen Ortsfeuerwehren bestehen aus: der Ausschluss auch ohne Abmahnung erfolgen. - aktiver Abteilung (6) Bei Abmahnung oder Ausschluss ist dem Angehörigen Ge- - Jugendfeuerwehr legenheit zu geben, sich zu den dafür erheblichen Tatsachen - Alters- und Ehrenabteilung innerhalb von 14 Tagen zu äußern. Ein Ausschluss oder eine (3) Die Leitung der Gemeindefeuerwehr obliegt dem Gemeinde- Abmahnung sind grundsätzlich schriftlich mitzuteilen. wehrleiter und seinen Stellvertretern, in den Ortsfeuerwehren (7) Die Entscheidung über die Abmahnung oder den Ausschluss dem Ortswehrleiter und seinem Stellvertreter. Bei mehreren trifft der zuständige Ortswehrleiter im Einvernehmen mit dem Stellvertretern ist die Reihenfolge der Vertretung festzulegen. Gemeindewehrleiter und dem Bürgermeister nach Anhörung § 2 Pflichten der Gemeindefeuerwehr des zuständigen Ortsfeuerwehrausschusses. Die Gemeindefeuerwehr hat die Pflicht: (8) Ein aufgrund von schwerwiegenden Verstößen gegen die - Menschen, Tiere und Sachwerte vor Bränden zu schützen, Dienstpflicht ausgeschlossener Angehöriger einer Ortsfeuer- Amtsblatt Ottendorf-Okrilla 3
Monat April 2021 wehr, kann nicht in einer anderen Ortsfeuerwehr der Gemeinde - im Dienst erlittene (eigene) Körper- oder Sachschäden, aufgenommen werden. - private Sachschäden können nur geltend gemacht wer- (9) Der Bürgermeister stellt die Beendigung des Feuerwehr- den, wenn sie zur Aufgabenerfüllung notwendig waren, dienstes unter Angabe der Gründe schriftlich fest. Ausge- - Verluste oder Schäden an der persönlichen Ausstattung schiedene Angehörige können auf Antrag eine Beschei- und der sonstigen Ausrüstung. nigung über die Dauer der Zugehörigkeit zur Feuerwehr, (2) Soweit Ansprüche für oder gegen die Gemeinde in Frage den letzten Dienstgrad und die zuletzt ausgeübte Funktion kommen, hat der zuständige Ortswehrleiter die Meldung erhalten. unverzüglich an die Gemeindeverwaltung weiterzuleiten, (10) Die Entscheidung über die Abmahnung oder den Ausschluss insbesondere wenn eine Anzeigepflicht beim Gemeinde- von Angehörigen der Gemeinde- oder Ortswehrleitung trifft unfallversicherungsverband besteht. der Bürgermeister nach Anhörung des Gemeindefeuerwehr- § 7 Jugendfeuerwehr ausschusses. Kommt das Einvernehmen nicht zustande, (1) In die Jugendfeuerwehr können Kinder und Jugendliche entscheidet der Hauptausschuss des Gemeinderates ab- ab acht Jahren bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres schließend. aufgenommen werden. § 18 Abs. 4 Satz 2 SächsBRKG § 5 Rechte und Pflichten der Angehörigen der Feuerwehr bleibt unberührt. Dem Aufnahmeantrag muss die schrift- (1) Die Angehörigen der jeweiligen Ortsfeuerwehren, ausge- liche Zustimmung der Erziehungsberechtigten beigefügt nommen die Angehörigen der Jugendfeuerwehr, haben das sein. Recht, den jeweiligen Ortswehrleiter, seinen Stellvertreter und (2) Über die Aufnahme entscheidet die zuständige Ortswehr- die Mitglieder des Ortsfeuerwehrausschusses zu wählen. leitung im Einvernehmen mit dem Jugendfeuerwehrwart. (2) Die Gemeinde hat nach Maßgabe des § 61 Abs. 1 Sächs- Im Übrigen gelten die Festlegungen des § 3 entsprechend. BRKG die Freistellung der aktiven Angehörigen der Feuer- (3) Die Zugehörigkeit zur Jugendfeuerwehr endet, wenn das wehr für die Teilnahme an Einsätzen, Einsatzübungen und Mitglied für die Aus- und Fortbildung zu erwirken. - das 18. Lebensjahr vollendet hat, (3) Aktive Angehörige der Gemeindefeuerwehr erhalten auf - aus der Jugendfeuerwehr austritt, Antrag die Auslagen, die ihnen durch die Ausübung des - den körperlichen Anforderungen nicht mehr gewachsen ist, Feuerwehrdienstes einschließlich der Teilnahme an der - aus der Jugendfeuerwehr entlassen oder ausgeschlossen Aus- und Fortbildung entstehen erstattet. Darüber hinaus wird, erstattet die Gemeinde Sachschäden, die Angehörigen der - wenn die Erziehungsberechtigten ihre Zustimmung nach Feuerwehr in der Ausübung ihres Dienstes entstehen, sowie Absatz 1 schriftlich widerrufen. Vermögenswerte Versicherungsnachteile nach Maßgabe (4) Der Jugendfeuerwehrwart und sein Stellvertreter vertritt die § 63 Abs. 2 SächsBRKG. Jugendfeuerwehr vor seiner zuständigen Ortswehrleitung. (4) Die aktiven Angehörigen der Gemeindefeuerwehr haben die Sie werden für die Dauer von fünf Jahren vom zuständigen ihnen aus der Mitgliedschaft in der Feuerwehr erwachsenden Ortswehrleiter im Einvernehmen mit dem Ortsfeuerwehraus- Aufgaben gewissenhaft zu erfüllen. Sie sind insbesondere schuss berufen. Sie müssen die Qualifikation als Jugend- verpflichtet: wart und Truppführer haben. Wiederberufung ist zulässig. - am Dienst und an Aus- und Fortbildungslehrgängen im (5) Der Jugendwart und sein Stellvertreter müssen ein aktiver Rahmen der Feuerwehrdienstvorschriften regelmäßig Angehöriger der jeweiligen Ortsfeuerwehr sein. unpünktlich teilzunehmen, (6) Entsprechend der Bedeutung der Jugendfeuerwehr als - sich bei Alarm unverzüglich am Gerätehaus einzufinden, Quelle des Nachwuchses für die aktive Abteilung ist der - den dienstlichen Weisungen und Befehlen der Vorgesetzten Jugendfeuerwehrwart in die Arbeit der Ortswehrleitung nachzukommen, einzubeziehen. - im Dienst und außerhalb desselben ein vorbildliches (7) Der Gemeindejugendfeuerwehrwart vertritt die Gesamtbe- Verhalten zu zeigen und sich den anderen Angehörigen lange der Gemeindejugendfeuerwehr und koordiniert die der Feuerwehr gegenüber kameradschaftlich zu verhalten, Zusammenarbeit der Jugendfeuerwehren. Er wird vom Ge- - die Feuerwehrdienst- und Unfallverhütungsvorschriften für meindefeuerwehrausschuss auf die Dauer von fünf Jahren den Feuerwehrdienst zu beachten, berufen. Wiederberufung ist zulässig. - die ihnen anvertrauten Ausrüstungsgegenstände, Geräte (8) Aufgaben der Jugendfeuerwehrwarte: und Einrichtungen gewissenhaft zu pflegen und sie nur zu - Aufstellung von Ausbildungsplänen und deren Vorlage beim dienstlichen Zwecken zu benutzen. Ortswehrleiter zur Bestätigung, Organisation der Ausbil- Nach dem Ausscheiden aus dem Feuerwehrdienst ist die dung, persönliche Ausstattung zurückzugeben. Für verloren gegan- - Einhaltung der Feuerwehrdienstvorschriften sowie der gene oder durch außerdienstlichen Gebrauch beschädigte Vorschriften des Unfall- und Jugendschutzgesetzes, oder unbrauchbar gewordene Teile der Ausstattung kann die - Teilnahme an Beratungen des jeweils zuständigen Kreis- Gemeinde Ersatzleistung verlangen. jugendfeuerwehrverbandes. (5) Die aktiven Angehörigen der Gemeindefeuerwehr haben eine § 8 Alters- und Ehrenabteilung Ortsabwesenheit von länger als zwei Wochen dem zustän- (1) In die Alters- und Ehrenabteilung können Angehörige der digen Ortswehrleiter oder seinem Stellvertreter rechtzeitig Gemeindefeuerwehr bei Überlassung der Dienstkleidung anzuzeigen und eine Dienstverhinderung ihrem unmittelbaren übernommen werden, wenn sie aus dem aktiven Dienst in Vorgesetzten vor Dienstbeginn zu melden. der Gemeindefeuerwehr ausgeschieden sind. (6) Angehörige der Gemeindefeuerwehr, die regelmäßig über (2) Der zuständige Ortsfeuerwehrausschuss kann auf Antrag das übliche Maß hinaus Feuerwehrdienst leisten, erhalten Angehörigen der aktiven Abteilung den Übergang in die eine Aufwandsentschädigung in Höhe der dafür in einer Alters- und Ehrenabteilung gestatten, gesonderten Satzung der Gemeinde festgelegten Beträge. - wenn er aus gesundheitlichen Gründen zur Erfüllung seiner (7) Der Bürgermeister ist berechtigt, Rechte und Pflichten der Dienstpflichten dauerhaft unfähig ist, Angehörigen der Feuerwehr näher zu regeln, insbesondere - ab dem gesetzlichen Rentenalter, gelten alle Dienstanweisungen von allgemeiner Geltung für - die Gemeindewehrleitung kann Ausnahmen zulassen. alle Bediensteten oder im Dienste der Gemeinde stehenden (3) Die Austrittserklärung ist schriftlich an den zuständigen Personen auch für die Gemeindefeuerwehr, soweit sie hier Ortswehrleiter zur richten, über die Zustimmung entscheidet anwendbar sind. der Ortswehrleiter im Einvernehmen mit dem Ortsfeuerwehr- § 6 Anzeigepflichten bei Schäden ausschuss. (1) Feuerwehrdienstleistende haben dem zuständigen Orts- (4) Die Mitgliedschaft in der Alters- und Ehrenabteilung endet wehrleiter unverzüglich zu melden: durch die Austrittserklärung oder den Tod. Amtsblatt 4 Ottendorf-Okrilla
Monat April 2021 (5) Die Angehörigen der Alters- und Ehrenabteilung berufen (2) Der Gemeindefeuerwehrausschuss ist beratendes Organ ihren Vorsitzenden auf die Dauer von fünf Jahren ein. Wie- der Gemeindewehrleitung. Er fasst Beschlüsse zur Finanz-, derberufung ist zulässig. Dienst-, Einsatzplanung, Entschädigungssatzung und des (6) Der zuständige Ortswehrleiter bestätigt die Berufung im Brandschutzbedarfsplans. Die Stellvertreter des Gemeinde- Einvernehmen mit dem Ortsfeuerwehrausschuss. Wieder- wehrleiters und der Schriftführer nehmen, sofern sie nicht berufung ist zulässig. Funktionsträger nach Absatz 1 sind, ohne Stimmberechti- § 9 Ehrenmitglieder gung von Amts wegen an den Beratungen des Gemeinde- (1) Der Bürgermeister kann auf Vorschlag des Gemeindefeu- feuerwehrausschusses teil. erwehrausschusses verdiente ehrenamtliche Angehörige (3) Beschlüsse des Gemeindefeuerwehrausschusses werden der Freiwilligen Feuerwehr oder Personen, die sich um das mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. Stimmengleichheit Feuerwehrwesen oder den Brandschutz besonders verdient gilt als Ablehnung. gemacht haben, zu Ehrenmitgliedern der Feuerwehr ernen- (4) Die Beratungen eines Gemeindefeuerwehrausschusses sind nen. nichtöffentlich. Über die Beratungen sind Niederschriften anzufertigen. Der Bürgermeister ist zu den Beratungen des § 10 Organe der Feuerwehr Gemeindefeuerwehrausschusses einzuladen. (1) Organe der Gemeindefeuerwehr sind: (5) Der Gemeindejugendfeuerwehrwart und die Hauptverant- - die Hauptversammlung/Ortsfeuerwehrversammlung, wortlichen können zum Gemeindefeuerwehrausschuss - der Gemeindefeuerwehrausschuss/Ortsfeuerwehraus- eingeladen werden. Sie besitzen kein Stimmrecht. schuss, (6) Die Feuerwehrausschüsse der Ortsfeuerwehren bestehen - die Gemeindewehrleitung/Ortswehrleitung. aus dem Ortswehrleiter als Vorsitzenden, seinem Stellver- (2) Für Beschlussfassungen, Abstimmungen und Wahlen der treter und den 3 gewählten aktiven Angehörigen der Orts- Organe gilt § 39 SächsGemO in der geltenden Fassung feuerwehr. Der Schriftführer und Kassenverwalter nehmen entsprechend, soweit in dieser Satzung nichts anderes von Amtswegen ohne Stimmrecht an den Beratungen der bestimmt ist. jeweiligen Ausschüsse teil. Er entscheidet über die Aufnah- § 11 Ortsfeuerwehrversammlung me von Bürgern in die Feuerwehr und über die Verwendung (1) Unter dem Vorsitz des Ortswehrleiters ist jährlich mindes- des Sondervermögens der Ortsfeuerwehr. Für ihn gelten die tens eine ordentliche Ortsfeuerwehrversammlung aller Absätze 4, und 5 entsprechend. Der Gemeindewehrleiter ist Angehörigen der jeweiligen Ortsfeuerwehr durchzuführen. zu den Sitzungen einzuladen, er besitzt kein Stimmrecht. Der Ortsfeuerwehrversammlung sind alle wichtigen Ange- § 13 Wehrleitungen legenheiten der Ortsfeuerwehr, soweit zu ihrer Behandlung (1) Der Gemeindewehrleitung gehören der Gemeindewehrleiter und Entscheidung nicht andere Organe zuständig sind, zur und bis zu zwei Stellvertreter an. Diese werden in getrennten Beratung und Beschlussfassung vorzulegen. Die Ortsfeu- Wahlgängen von den vier Ortsfeuerwehrausschüssen der erwehrversammlung wählt die Ortswehrleitung und den Ortsfeuerwehren zur Hauptversammlung der Gemeinde- Ortsfeuerwehrausschuss auf die Dauer von fünf Jahren. feuerwehr für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Die Wahl Wiederwahl ist zulässig. ist außerhalb der Hauptversammlung und in Form einer (2) Der Ortswehrleiter berichtet in der Ortsfeuerwehrversamm- Briefwahl zulässig, nach Beschluss des Gemeindefeuer- lung über die Tätigkeit seiner Ortsfeuerwehr im abgelau- wehrausschusses. fenen Jahr. Der Kassenverwalter der Ortsfeuerwehr trägt (2) Den Ortswehrleitungen gehören der Ortswehrleiter und sein den Kassenbericht vor. Die Ortsfeuerwehrversammlung der Stellvertreter an. Sie werden von der jeweiligen Ortsfeuer- Ortsfeuerwehr beschließt über die Annahme der Jahresrech- wehrversammlung für die Dauer von fünf Jahren gewählt. nung und über die Entlastung des Kassenverwalters. Wiederwahl ist zulässig. (3) Die ordentliche Ortsfeuerwehrversammlung ist vom Orts- (3) Gewählt werden kann nur, wer der Gemeindefeuerwehr aktiv wehrleiter einzuberufen. Eine außerordentliche Ortsfeuer- angehört, über die für diese Dienststellung erforderlichen wehrversammlung ist innerhalb eines Monats einzuberufen, Kenntnisse und Erfahrungen verfügt und die von den Ver- wenn das von mindestens einem Drittel der stimmberech- waltungsvorschriften des Staatsministeriums des Inneren tigten Angehörigen der Ortsfeuerwehr unter Angabe der geforderten persönlichen und fachlichen Voraussetzungen Gründe gefordert wird. Zeitpunkt und Tagesordnung der aufweist. Ortsfeuerwehrversammlung sind den Angehörigen der Orts- (4) Die Gemeindewehrleitung und die Ortswehrleitungen sind feuerwehr, dem Bürgermeister und dem Gemeindewehrlei- nach der Wahl und nach Zustimmung des Gemeinderates ter mindestens 14 Tage vor der Versammlung bekannt zu vom Bürgermeister für die Dauer Ihrer Amtszeit zu berufen. geben. Sie erhalten eine Berufungsurkunde. (4) Die Ortsfeuerwehrversammlung ist beschlussfähig, wenn (5) Die Mitglieder der Wehrleitungen haben ihr Amt nach Ab- mindestens die Hälfte der stimmberechtigten Angehörigen lauf der Wahlperiode oder im Falle eines beabsichtigten der Ortsfeuerwehr anwesend sind. Bei Beschlussunfähigkeit Ausscheidens bis zur Bestellung eines Nachfolgers weiter- ist innerhalb eines Monats eine zweite Ortsfeuerwehrver- zuführen. Steht kein Nachfolger zur Verfügung, sind vom sammlung einzuberufen, die unabhängig von der Zahl der Bürgermeister und dem zuständigen Feuerwehrausschuss anwesenden Stimmberechtigten Angehörigen der Orts- geeignete Personen mit der kommissarischen Wahrnehmung feuerwehr beschlussfähig ist. Beschlüsse der Ortsfeuer- des betreffenden Amtes zu beauftragen. Kommt innerhalb wehrversammlung werden mit einfacher Stimmenmehrheit eines Monats nach Freiwerden der Stelle oder nach Versa- gefasst. Auf Antrag ist geheim abzustimmen. gung der Zustimmung keine Neuwahl zustande, setzen der (5) Über den Verlauf jeder Ortsfeuerwehrversammlung ist eine Bürgermeister und der zuständige Feuerwehrausschuss Niederschrift anzufertigen, die dem Bürgermeister und dem einen Feuerwehrangehörigen mit Zustimmung des Gemein- Gemeindewehrleiter vorzulegen ist. derates als Wehrleitungsmitglied ein. (6) Unter dem Vorsitz des Gemeindewehrleiters ist eine or- (6) Der Gemeindewehrleiter ist für die Leistungsfähigkeit der dentliche Hauptversammlung der Gemeindefeuerwehr Gemeindefeuerwehr verantwortlich und führt die ihm durch durchzuführen, an der alle aktiven Angehörigen der Ge- Gesetz und diese Satzung übertragenen Aufgaben durch. meindefeuerwehr teilnehmen. Er hat insbesondere: § 12 Feuerwehrausschüsse - die Gesamtbelange der Feuerwehr gegenüber der Gemein- (1) Der Gemeindefeuerwehrausschuss besteht aus dem Ge- de zu vertreten, meindewehrleiter als Vorsitzenden sowie den Ortswehrlei- - auf ständige Verbesserung des Ausbildungsstandes der tern und deren Stellvertretern der jeweiligen Ortsfeuerweh- Kameraden entsprechend der Feuerwehrdienstvorschriften ren. hinzuwirken, Amtsblatt Ottendorf-Okrilla 5
Monat April 2021 - die Planung der Ausrüstung und Einsatzfahrzeuge der (4) Die Zug- und Gruppenführer führen ihre Aufgaben nach den Gemeindefeuerwehr durchzuführen, Weisungen und Befehlen ihrer Vorgesetzten aus. - Mitwirken bei baulichen Veränderungen an Geräte- § 15 Schriftführer und Kassenverwalter häusern, in Zusammenarbeit mit den Ortswehrleitern, (1) Schriftführer und Kassenverwalter werden von den jeweiligen - Aktualisierung der Alarm- und Ausrückeordnung in Zusam- Ortsfeuerwehrausschüssen für die Dauer von fünf Jahren menarbeit mit den Ortswehrleitern, berufen. Wiederberufung ist zulässig. - Mitarbeit bei der Erarbeitung des Brandschutzbedarfs- (2) Die Schriftführer haben Niederschriften über die Beratungen planes und dessen laufender Fortschreibung, der Ortsfeuerwehrausschüsse und über die Ortsfeuerwehr- - den Bürgermeister über Dienstbesprechungen und Vor- versammlung anzufertigen. kommnisse zu informieren, (3) Die Verwalter der Kameradschaftskassen haben diese gewis- - die Zusammenarbeit der Ortsfeuerwehren bei Übungen senhaft zu führen und sämtliche Einnahmen und Ausgaben und Einsätzen zu regeln, ordnungsgemäß und nachvollziehbar zu buchen. Zahlungen - die Arbeit der Ortswehrleiter zu koordinieren und diese zu dürfen nur bei Vorlage entsprechender Belege bzw. schrift- beraten, licher Auszahlungsanweisungen des Ortswehrleiters geleistet - auf eine ordnungsgemäße, den Vorschriften entsprechende werden. Ausrüstung der Feuerwehr hinzuwirken, (4) Der Schriftführer der Gemeindewehrleitung wird vom Ge- - Beanstandungen, die Leistungsfähigkeit der Feuerwehr meindefeuerwehrausschuss auf die Dauer von fünf Jahren dem Bürgermeister mitzuteilen, berufen, es gelten die Absätze 1 bis 3 entsprechend. - Teilnahme an den Anleitungen und Beratungen des Kreis- brandmeisters und des Kreisfeuerwehrverbandes. § 16 Hauptverantwortlicher Technik-, Atemschutz-, (7) Die Ortswehrleiter sind für die Leistungsfähigkeit der Bekleidungs-, Geräte-, Funkwart entsprechenden Ortsfeuerwehr verantwortlich und führen (1) Der für die Gemeindefeuerwehr Hauptverantwortliche Tech- die ihnen durch Gesetz und diese Satzung übertragenen nik, Bekleidungswart, Atemschutzgerätewart und Funkwart Aufgaben durch. Sie unterliegen den Weisungen des Ge- werden vom Gemeindewehrleiter im Einvernehmen mit dem meindewehrleiters. Sie haben insbesondere: Gemeindefeuerwehrausschuss auf die Dauer von fünf Jahren - auf die ständige Verbesserung des Ausbildungsstandes berufen. Wiederberufung ist zulässig. der Angehörigen der Ortsfeuerwehr entsprechend der (2) Der Gerätewart, Bekleidungswart, Atemschutzgerätewart und Feuerwehrdienstvorschriften hinzuwirken, der Funkwart für die jeweilige Ortsfeuerwehr werden vom zu- - die erforderlichen Dienst- und Ausbildungspläne aufzu- ständigen Ortswehrleiter im Einvernehmen des zuständigen stellen und dem Gemeindewehrleiter vorzulegen, Ortsfeuerwehrausschusses auf die Dauer von fünf Jahren - Beanstandungen, die Leistungsfähigkeit der Ortsfeuer- berufen. Wiederberufung ist zulässig. wehr betreffend, dem Gemeindewehrleiter mitzuteilen, (3) Die Warte haben ihre Aufgaben nach Ablauf der Amtszeit - die Aktualisierung der Alarm- und Ausrückeordnung in bis zur Bestellung eines Nachfolgers maximal sechs Monate Zusammenarbeit mit dem Gemeindewehrleiter, weiter zu erfüllen. - Zuarbeit zum Brandschutzbedarfsplan und dessen lau- § 17 Wahlen fender Fortschreibung zu leisten, (1) Die nach § 17 Abs. 2 SächsBRKG durchzuführenden Wahlen - auf die Einhaltung der vorgeschriebenen regelmäßigen sind mindestens vier Wochen vorher, zusammen mit dem ärztlichen Untersuchungen zu achten, Wahlvorschlag, den Angehörigen der Gemeindefeuerwehr - die Tätigkeit der Zug- und Gruppenführer und Warte zu bekannt zu geben. kontrollieren, Der Wahlvorschlag sollte mehr Kandidaten enthalten als - Vorschläge zur Berufung der Zug- und Gruppenführer, zu wählen sind und muss vom zuständigen Feuerwehraus- - bei minderjähriger Feuerwehrangehöriger ist die Einhaltung schuss bestätigt sein. des Jugendarbeitsschutzgesetzes sicherzustellen. (2) Wahlen sind geheim durchzuführen und vom Bürgermeis- (8) Der Bürgermeister kann dem Gemeindewehrleiter und ter, seinem Stellvertreter oder einem von ihm benannten den Ortswehrleitern weitere Aufgaben des Brand- und Beauftragten zu leiten. Die Wahlversammlung benennt zwei Katastrophenschutzes übertragen. Besitzer, die zusammen mit dem Wahlleiter die Stimmenaus- (9) Der Gemeindewehrleiter hat den Bürgermeister und den zählung vornehmen. Gemeinderat in allen feuerwehrtechnischen und brand- (3) Finden die Wahlen der Gemeindewehrleitung und seiner schutztechnischen Angelegenheiten zu beraten. Er muss Stellvertreter per Briefwahl statt, werden allen Wahlberech- zu den Beratungen der Gemeindeorgane zu Angelegenhei- tigten die Wahlunterlagen (Wahlbenachrichtigung, Wahl- ten der Feuerwehr und des Brandschutzes mit beratender schein, getrennte Stimmzettel, gesonderte Briefumschläge Stimme hinzugezogen werden. für die Rücksendung) durch den Wahlleiter übersandt. Der (10) Die stellvertretenden Wehrleiter haben den Wehrleiter bei Versand der Wahlunterlagen ist durch einen geeigneten der Erfüllung seiner Aufgaben zu unterstützen und ihn bei Nachweis zu dokumentieren. Abwesenheit mit allen Rechten und Pflichten zu vertreten. (3.1) Der Stimmzettel ist vom Wähler persönlich und nach (11) Die Wehrleitungsmitglieder können bei groben Verstößen seinem eigenen Willen auszufüllen. gegen die Dienstpflichten oder wenn Voraussetzungen (3.2) Die Briefwahlunterlagen müssen am Wahltag, bis spä- nach § 4 dieser Satzung eintreten, von den jeweiligen testens 16:00 Uhr in der Gemeindeverwaltung Otten- Wahlorganen und dem Bürgermeister abberufen werden. dorf-Okrilla beim benannten Beauftragten eingegangen § 14 Zug- und Gruppenführer sein. Wahlbriefe die nicht rechtzeitig eingegangen sind, (1) Als Zug- und Gruppenführer dürfen nur aktive Angehörige finden keine Berücksichtigung. der Feuerwehr eingesetzt werden, die persönlich geeignet (3.3) Der Gemeindefeuerwehrausschuss benennt zwei Bei- sind, über praktische Erfahrungen im Feuerwehrdienst sitzer, die zusammen mit dem Wahlleiter den Versand verfügen sowie die erforderliche Qualifikation besitzen. der Wahlunterlagen dokumentieren und die Stimmen- (2) Die Zug- und Gruppenführer werden vom zuständigen Orts- auszählung vornehmen. Die benannten Beisitzer neh- wehrleiter im Einvernehmen mit dem zuständigen Ortsfeu- en gemeinsam mit dem Wahlleiter die Stimmenauszäh- erwehrausschuss, nach Vorlage beim Gemeindewehrleiter, lung zum festgelegten Termin vor. Die Stimmenauszäh- auf die Dauer von fünf Jahren berufen und erhalten eine lung ist für die Angehörigen der Gemeindefeuerwehr Berufungsurkunde. Wiederberufung ist zulässig. offen. (3) Bei Unterschreiten der geforderten Mindestausbildungs- (3.4) Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der Stimmen der stunden nach Feuerwehr-Dienstvorschrift 2 erlischt die anwesenden Wahlberechtigen erhalten hat. Erreicht Berufung. kein Kandidat im ersten Wahlgang die absolute Mehr- Amtsblatt 6 Ottendorf-Okrilla
Monat April 2021 heit, so ist eine Stichwahl zwischen den beiden Bewerbern mann diese Verletzung geltend machen. Sätze 1 und 3 sind mit den meisten Stimmen durchzuführen, bei der die einfache nur anzuwenden, wenn bei der Bekanntmachung der Satzung Mehrheit entscheidet. Bei Stimmengleichheit entscheidet das auf die Formvorschriften und die Rechtsfolgen hingewiesen Los. worden ist. Dieser Hinweis ist hiermit erfolgt. (4) Die Gewählten sind zu fragen, ob sie die Wahl annehmen. gez. Rico Pfeiffer, Bürgermeister (5) Die Niederschrift über die Wahl ist spätestens eine Woche nach der Wahl durch den Wahlleiter dem Bürgermeister zur Vorlage an den Gemeinderat zu übergeben. Stimmt der Bebauungsplan „Wohngebiet Am Farrenberg“ Gemeinderat dem Wahlergebnis nicht zu, ist innerhalb eines Bekanntmachung über das Inkrafttreten Monats eine Neuwahl durchzuführen Der Gemeinderat der Gemeinde Ottendorf-Okrilla hat in seiner (6) Kommt innerhalb eines Monats die Wahl des Gemeindewehr- öffentlichen Sitzung am 30.11.2020 den Satzungsbeschluss leiters oder seiner Stellvertreter nicht zustande oder stimmt über den Bebauungsplan „Wohngebiet Am Farrenberg“ in der der Gemeinderat dem Wahlergebnis wiederum nicht zu, hat Fassung vom August 2019 gefasst. der Gemeindefeuerwehrausschuss dem Bürgermeister eine Liste der Angehörigen der Feuerwehr vorzulegen, die seiner Diese Satzung tritt mit der Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. Meinung nach für eine der Funktionen in Frage kommen. Der 3 BauGB in Kraft. Bürgermeister setzt dann nach § 13 Abs. 5 die Wehrleitung Jedermann kann den vorliegenden Bebauungsplan einschließ- ein. lich Begründung in der Gemeindeverwaltung Ottendorf-Okrilla, (7) Die Wahl der Ortsfeuerwehrausschüsse gemäß § 12 Abs. 7 im Bauamt, Zimmer N 103, Radeburger Straße 34, 01458 ist als Mehrheitswahl ohne Stimmhäufung durchzuführen. Ottendorf-Okrilla während der üblichen Dienststunden einsehen Jeder Wahlberechtigte hat so viele Stimmen, wie Ausschuss- und über den Inhalt Auskunft verlangen. mitglieder zu wählen sind. In den Ortsfeuerwehrausschuss Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung sind diejenigen Angehörigen der Feuerwehr gewählt, die die von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der meisten Stimmen erhalten haben. Bei Stimmengleichheit Abwägung sowie der Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB entscheidet das Los. wird hingewiesen. Für die Wahlen in der Ortsfeuerwehr gelten die Absätze 1 bis Unbeachtlich werden demnach: 7 entsprechend. Die Aufgaben des Gemeinderates können 1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche dem Ortschaftsrat übertragen werden. Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvor- § 18 Sonderkonten der Gemeinde schriften, (1) Die Verfahrensweise mit den Sonderkonten der Gemeinde 2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB be- wird in einer gesonderten Dienstanweisung geregelt. achtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des § 19 Beförderungen und Auszeichnungen Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und (1) Aktive Angehörige werden nach den Kriterien der Säch- 3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des sischen Feuerwehrverordnung (SächsFwVO) befördert. Abwägungsvorganges, (2) Ein Rechtsanspruch auf Beförderung und Auszeichnung wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung besteht nicht. Die Gründe für eine Ablehnung des Beförde- des Bebauungsplanes schriftlich gegenüber der Gemeinde rungsantrages sind dem zuständigen Ortswehrleiter schrift- unter Darlegung des die Verletzung begründeten Sachverhaltes lich mitzuteilen. geltend gemacht worden sind. (3) Anträge für Auszeichnungen der Dienstjubiläen (10; 25; Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 40; 50; 60 und 70 Dienstjahre) sind vom zuständigen Orts- und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen wehrleiter im Einvernehmen mit dem Bürgermeister an die Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB auszeichnenden Stellen zu richten. Leistungen der Gemeinde eingetretene Vermögensnachteile, wenn sie nicht innerhalb von richten sich nach den entsprechenden Dienstanweisungen. 3 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermö- § 20 In-Kraft-Treten gensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekannt- herbeigeführt wird. machung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung der Freiwilligen Weiterhin wird auf § 4 Abs. 4 der Sächsischen Gemeindeordnung Feuerwehr vom 01.04.2019 (GR 018/2019) außer Kraft. hingewiesen. Danach gelten Satzungen, die unter Verletzung Ottendorf-Okrilla, den 01.03.2021 von Verfahrens- und Formvorschriften zustande gekommen sind gez. Rico Pfeiffer, Bürgermeister ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Hinweis auf die Fristen zum Geltendmachen von Verlet- zungen von Verfahrens- und Formvorschriften gez. Pfeiffer, Bürgermeister Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Bekanntmachung der Gemeinde Ottendorf- SächsGemO zu Stande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Be- Okrilla gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 1 kanntmachung als von Anfang an gültig zu Stande gekommen. PlanSiG Dies gilt nicht, wenn 1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist, 1. Änderung zum Bebauungsplan „Ottendorf-Okrilla - 2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Ge- Ehemalige Möbelfabrik, Radeburger Straße“ nehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, Öffentliche Auslegung des Planentwurfs, Anwendung des 3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 Sächs- vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, Der Gemeinderat von Ottendorf-Okrilla hat am 31.03.2014 den 4. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans „Ottendorf- a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet Okrilla – Ehemalige Möbelfabrik, Radeburger Straße“ (GR hat oder 008a/2014) gefasst. Mit Beschluss vom 01.03.2021 (GR b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegen- 012/2021) wurde der Aufstellungsbeschluss aufgrund einer Plan- über der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes, gebietsänderung geändert. Zugleich wurde beschlossen, das der die Verletzung begründen soll, gemacht worden ist. Bebauungsplanverfahren unter der Bezeichnung Bebauungs- Ist eine Verletzung nach Satz 2 oder 3 geltend gemacht worden, plan „Ottendorf-Okrilla - Ehemalige Möbelfabrik, Radeburger so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jeder- Straße“ weiter zu führen. Amtsblatt Ottendorf-Okrilla 7
Monat April 2021 Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst nunmehr die bleiben, gilt gemäß des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungs- Flurstücke 3/24 und 3/29 sowie Teile der Flurstücke 3/11, 3/21, gemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der 3/28 und 283 der Gemarkung Cunnersdorf. COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz – Plan- Planungsziel ist es, den derzeitigen städtebaulichen Missstand SiG), folgende Regelung: am Standort der ehemaligen Möbelfabrik „Deutsche Werkstätten Die Einsichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen ist nach Hellerau“ zu beheben und das Areal einer geordneten städte- vorheriger Terminvereinbarung unter der Tel.-Nr. 035205-51321 baulichen Nachnutzung zuzuführen. Dazu sollen innerhalb des oder per E-Mail an info@Ottendorf-Okrilla.de möglich. Gebäudebestandes durch die Entwicklung von gemischten Für Erklärungen zur Niederschrift ist eine vorherige telefonische Nutzungen und der Ergänzung von Wohnnutzung zusätzliche Terminvereinbarung unter der Tel.-Nr. 035205-51321 erforder- Entwicklungsmöglichkeiten eingeräumt werden. Außerdem lich. Die Stellungnahmen können auch in elektronischer Form sollen zum Schutz der Wohnnutzungen im Plangebiet und der unter der E-Mail-Adresse info@Ottendorf-Okrilla.de abgegeben an das Plangebiet angrenzenden Wohnnutzung die vorhan- werden. Name, Vorname und Anschrift der Einwenderin bzw. denen gewerblichen Nutzungen hinsichtlich ihrer Lärmemission des Einwenders müssen lesbar enthalten sein. eingeschränkt und geregelt werden. Gleichzeitig soll die innere Erschließung geregelt und eine fußläufige Verbindung zum gez. Rico Pfeiffer, Bürgermeister Wohngebiet Wachberg Süd hergestellt werden. nur nachrichtlich - nicht maßstabsgetreu Weiterhin hat der Gemeinderat von Ottendorf-Okrilla hat in seiner Sitzung am 01.03.2021 mit Beschluss GR 013/2021 den Entwurf des Bebauungsplans „Ottendorf-Okrilla – Ehemalige Möbel- fabrik, Radeburger Straße“ in der Fassung vom 06.01.2021 gebilligt und zur Offenlage bestimmt. Entsprechend § 3 Abs. 2 BauGB wird der gebilligte Entwurf des Bebauungsplans „Ottendorf-Okrilla – Ehemalige Möbelfabrik, Radeburger Straße“ in der Fassung vom 06.01.2021, bestehend aus Planzeichnung (Teil A), Textlichen Festsetzungen (Teil B) und Begründung (Teil C) für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt, und zwar vom 12. April 2021 bis einschließlich 12. Mai 2021 in der Gemeindeverwaltung Ottendorf-Okrilla, Radeburger Straße 34, 01458 Ottendorf-Okrilla, im Raum N 104 während der nachfolgend genannten Dienstzeiten: Montag: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr Dienstag: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr Mittwoch: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr Donnerstag: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr Freitag: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr Übersichtsplan Geltungsbereich Bebauungsplan „Ottendorf- Okrilla - Ehemalige Möbelfabrik, Radeburger Straße“ Zusätzlich sind die vollständigen Planunterlagen während der Auslegungsfrist auf dem Beteiligungsportal der Gemein- de Ottendorf-Okrilla unter https://www.ottendorf-okrilla.de/ Öffentliche Bekanntmachung über das bebauungsplaene.html und über das zentrale Landesportal Widerspruchsrecht nach dem Bundesmeldegesetz Bauleitplanung in das Internet unter https://buergerbeteiligung. (BMG) über Gruppenauskünfte vor Wahlen sachsen.de/portal/ottendorf-okrilla einsehbar. anlässlich der Bundestagswahl 2021 Während der Auslegungsfrist wird der Öffentlichkeit Gelegenheit Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, zur Äußerung und Erörterung gegeben. Stellungnahmen zum Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen Entwurf können schriftlich oder über das zentrale Landesportal Bauleitplanung sowie während der Auslegungszeiten im Rat- Gemäß § 50 Abs. 1 des Bundesmeldegesetzes (BMG) vom 3. haus mündlich zur Niederschrift in der Gemeindeverwaltung Mai 2015 (BGBI. l S. 1084), zuletzt geändert durch Art. 11 Abs. vorgebracht werden. 4 des Gesetzes vom 18. Juli 2017 (BGBI. l S. 2745), darf die Meldebehörde Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgemäß während von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und des Offenlagezeitraums vorgebrachte Stellungnahmen bei der Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene in den Beschlussfassung zum Bebauungsplan gemäß § 3 Abs. 2 Satz sechs der Wahl oder Abstimmung vorangehenden Monaten 2 i.V.m. § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können. Auskunft aus dem Melderegister über die in § 44 Abs. 1 Satz 1 Durch den Bebauungsplan wird die planungsrechtliche Voraus- BMG bezeichneten Daten von Gruppen von Wahlberechtigten setzung für die Nutzbarmachung einer innerörtlichen Brachflä- erteilen, soweit für deren Zusammensetzung das Lebensalter che geschaffen. Es handelt sich somit um einen Bebauungsplan bestimmend ist. Diese umfassen Familienname, Vornamen, der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB. Gemäß § 13 a Abs. 2 Doktorgrad und derzeitige Anschriften sowie sofern die Person BauGB wird das beschleunigte Verfahren angewendet. Es gelten verstorben ist, diese Tatsache. Die Geburtsdaten der wahlbe- die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB rechtigten Personen dürfen nicht mitgeteilt werden. Die Person entsprechend. Gemäß § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB wird von der oder Stelle, der die Daten übermittelt werden, darf diese nur für Durchführung der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von die Werbung bei einer Wahl oder Abstimmung verwenden und dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, von der Angabe nach hat sie spätestens einen Monat nach der Wahl oder Abstimmung § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Infor- zu löschen oder zu vernichten. Eine Erteilung von Auskünften mationen verfügbar sind, sowie von der Zusammenfassenden unterbleibt nach § 50 Abs. 6 BMG, wenn eine Auskunftssperre Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen. nach § 51 BMG vorliegt oder die betreffende Person der Über- Hinweis: mittlung ihrer Daten nach § 50 Abs. 5 BMG widersprochen hat. Muss die Gemeindeverwaltung während der Offenlage aufgrund Im Hinblick auf die am 26. September 2021 stattfindende der Corona-Pandemie für den Besucherverkehr geschlossen Bundestagswahl wird darauf hingewiesen, dass Wahlberech- Amtsblatt 8 Ottendorf-Okrilla
Monat April 2021 tigte nach § 50 Abs. 5 in Verbindung mit § 50 Abs. 1 BMG das beiterin aus dem Einwohnermeldeamt übernommen. Die Trau- Recht haben, einen Antrag auf die Eintragung einer Übermitt- ungen erfolgten durch die Standesbeamtin aus Königsbrück. Die lungssperre schriftlich oder mündlich (nicht telefonisch) zur Vertretungsregelung mit der Stadt Königsbrück bleibt bestehen. Niederschrift an die Gemeindeverwaltung Ottendorf-Okrilla Eröffnung AugenCentrum Ottendorf-Okrilla MVZ Einwohnermeldeamt Am 18. März fand die feierliche Eröffnung der neuen Augenarzt- Radeburger Straße 34 praxis in der Dresdner Straße 89 in Hermsdorf statt. 01458 Ottendorf-Okrilla Ab 1. April 2021 beginnt hier die Arbeit mit den Patienten. Der zu richten. Der Antrag ist von keinen Voraussetzungen abhängig, Standort erhält vorerst eine rein konservative Sprechstunde. braucht nicht begründet zu werden und gilt bis zu einer gegen- Später sollen hier auch kleine operative Eingriffe (IVOM - The- teiligen Erklärung gegenüber der Meldebehörde unbefristet. rapie für die Behandlung der altersbedingten Makuladegene- gez. Rico Pfeiffer, Bürgermeister ration und des diabetischen Makulaödems) stattfinden können. Ottendorf-Okrilla, 09. März 2021 Außerdem werden Gutachten (z. B. Führerschein-, Polizei-, Fliegergutachten) angeboten. Unter den Anwesenden war neben dem amtierenden Bürger- Mitteilungen der meister Rico Pfeiffer auch Michael Langwald, der in seiner Gemeindeverwaltung Amtszeit als Bürgermeister die Ansiedlung der augenärztlichen Versorgung in der Gemeinde vorangetrieben hat. Es wurde herzlich gratuliert und die Freude über die Neuansiedlung zum Neue Standesbeamtin Ausdruck gebracht. Romy Herrmann ist die neue Standesbeamtin in der Gemeinde Auch das AugenCentrum bedankte sich für die großartige Unter- Ottendorf-Okrilla. stützung der Gemeinde und freut sich auf die neuen Patienten. Termine können Sie unter nachstehender Telefonnummer oder per E-Mail vereinbaren. Leonore Pinzer Elisa Untch AugenCentrum Ottendorf-Okrilla Medizinisches Vorsorgezentrum Dresdner Straße 89, 01458 Ottendorf-Okrilla Telefon: 035205-179760, Telefax: 035205-179789 Mo 8–13 Uhr · 14–17 Uhr Di 8–13 Uhr M 8–13 Uhr · 14–17 Uhr Do 8–13 Uhr Fr 8–13 Uhr info@augenarzt-ottendorf-okrilla.de www.augenarzt-ottendorf-okrilla.de Bürgermeister Rico Pfeiffer bestellte Romy Herrmann offiziell als Standesbeamtin in der Gemeinderatssitzung am 1. März. Foto: Nicole Sänger Frau Herrmann wird am 1. April ihren Dienst beginnen. In ihrer vorherigen Tätigkeit war sie als Standesbeamtin im Standesamt Dresden tätig. Sie ist unter anderem zuständig für Eheschließungen, Ehean- meldungen, Namensänderungen, Sterbefälle, Geburten und Vaterschaftsanerkennungen. Wir wünschen Frau Herrmann einen guten Start und viel Freude in ihrer Tätigkeit. Hintergrund: Die Stelle der Standesbeamtin war seit 01.07.2020 vakant. Vertretungsweise wurden die Aufgaben durch die Mitar- Foto und Text Hoyer Amtsblatt Ottendorf-Okrilla 9
Monat April 2021 Das Bauamt informiert wie bei uns in Ottendorf-Okrilla, durch sein Tun den Abfluss des Wassers so verändert, dass erhebliche Schäden zu befürchten Mitteilung zum Areal des ehemaligen sind bzw. entstehen? Presswerkes Für solche Fälle hat der Gesetzgeber die Möglichkeit von Aus- Aufmerksamen Bürgern ist wahrscheinlich nicht entgangen, nahmegenehmigungen vorgesehen. Diese greifen dann, wenn dass sich etwas an der Dresdner Straße auf dem Gelände des im Einzelfall Maßnahmen ergriffen werden müssen, welche ehemaligen Presswerkes getan hat. Im Februar fanden hier zur Abwendung erheblicher land-, forst-, fischerei-, wasser- umfangreiche Fäll- und Rodungsarbeiten statt. Dadurch wurde oder sonstiger erheblicher wirtschaftlicher Schäden oder zur der Blick frei auf den erbärmlichen Zustand des ehemals weit Vermeidung von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und über die Ortsgrenzen hinaus bekannten DDR-Betriebes. Ordnung dienen. Um genau solche Maßnahmen zu diskutieren trafen sich am 2. März 2021 Vertreter der Unteren Naturschutzbehörde und der Unteren Wasserbehörde aus dem Landratsamt, Vertreter der Agrargenossenschaft Radeburg/Grünberg sowie der Gemeinde Ottendorf-Okrilla am Biberdamm in der Nähe der Moritzgasse. Bei der Suche nach einer rechtlich zulässigen, zielführenden Lösung wurden alle Interessen abgewogen. Ziel ist die durch die Biber verursachte Verklausung (Verschluss eines Fließge- wässerquerschnitts) abzusenken und somit das Risiko von Hochwasserschäden bei Starkregenereignissen für die Ortslage zu reduzieren. Foto: Ronny Zschaschel Die beiden, im Gewässerlauf vorhandenen Biberdämme sollen Zum Glück wird diese unschöne Ansicht bald verschwinden. im Umfang begrenzt, schrittweise und schonend teilabgesenkt Die Rodungsarbeiten waren der erste Schritt und erfolgten in werden, ohne Auswirkungen auf den Erhaltungszustand der Vorbereitung des Abbruchs der Betriebshallen. Nach Aussagen Biberpopulation. Die Maßnahme soll der Entspannung der des Projektentwicklers soll die Brache noch in diesem Jahr ver- derzeitigen (Hochwasser-)Lage vor Ort sowie der friedlichen schwinden und den Platz frei machen für die Ansiedlung eines Koexistenz zwischen Mensch und Natur dienen. Vollsortimenters, eines Drogeriemarktes, eines medizinischen Die Arbeiten werden entsprechend den getroffenen Festle- Versorgungszentrums und möglicherweise eines weiteren Dis- gungen durch die Agrargenossenschaft Radeburg/ Grünberg counters. Dabei wird der Vollsortimenter nicht, wie teilweise oder den Bauhof der Gemeinde ausgeführt. in der Presse publiziert, 10.000 m² groß sein, sondern eine Verkaufsfläche von maximal 1.500 m² aufweisen. Um die baurechtlichen Voraussetzungen für einen solchen Markt zu schaffen, ist es jedoch erforderlich, das Areal mit einem Bebauungsplan zu überplanen. Der Technische Ausschuss hat in seiner Sitzung am 08.03.2021 den Empfehlungsbeschluss für den Gemeinderat gefasst, den vorliegenden Vorentwurf zu billigen und zur Offenlage zu bestimmen. Der Gemeinderat wird der Empfehlung voraussichtlich in seiner nächsten Sitzung folgen. Im Anschluss können Sie den Planentwurf einsehen und eine entsprechende Stellungnahme abgeben. Über den Offenlagezeitpunkt werden Sie über das Amtsblatt und die Verkündigungstafeln rechtzeitig informiert. Ihr Bauamt Ottendorf-Okrilla Meister Bockert von der Kleinen Röder hat es ein wenig übertrieben … Der unter Naturschutz stehende Biber ist seit ein paar Jahren auch in Ottendorf-Okrilla heimisch geworden. Erkennbar ist das u. a. an Fraßspuren an den Ufergehölzen, Biberdämmen im Gewässer sowie der Biberburg mit ihrem Zugang unter der Wasserlinie. Biber sind in den Anhängen II und IV der Flora-Fauna-Habitat- Richtlinie (FFH-RL) der EU gelistet und somit eine nach Bundes- naturschutzgesetz (BNatSchG) streng geschützte Art. Es gelten die sogenannten Zugriffsverbote gemäß § 44 Abs. 1 BNatSchG. Die Tiere und ihr Nachwuchs dürfen nicht verletzt oder gar getötet werden. Sie dürfen in Überwinterungs-, Paarungs- und Jungenaufzuchtzeit nicht erheblich gestört werden. Weiterhin dürfen Ihre Lebensstätten nicht beeinträchtigt werden. Dazu gehören neben der Biberburg in der Regel auch ein Gewässer Fotos: Uwe Franke mit Dämmen, welche den Wasserspiegel auf der richtigen Höhe Kontakte: halten. Untere Naturschutzbehörde Eingriffe in Bauwerke des Bibers sind somit grundsätzlich Tel.: 03591 5251 68001 unzulässig und bedürfen der vorherigen Genehmigung oder E-Mail: umwelt-forst@lra-bautzen.de Zustimmung durch die Untere Naturschutzbehörde. Gemeinde Ottendorf-Okrilla Nun gibt es aber noch Land- und Forstwirtschaft. Es gibt Tel.: 035205 51329 Wohnbebauung unweit der Gewässer. Was, wenn der Biber, E-Mail: franke.bauamt@ottendorf-okrilla.de Amtsblatt 10 Ottendorf-Okrilla
Sie können auch lesen