Liebe Bürgerinnen und Bürger, Gemeinde Ottendorf-Okrilla

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AMTSBLATT
                   der Gemeinde Ottendorf-Okrilla
                           Ortsteile Grünberg, Hermsdorf,
                           Medingen und Ottendorf-Okrilla
                                   Monat April 2021
                            Erscheinungsdatum: 31. März 2021

Liebe Bürgerinnen und Bürger,
der Bürgermeister, der Gemeinderat und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeinde
Ottendorf-Okrilla, wünschen Ihnen und Ihren Familien ein schönes Osterfest im Kreise Ihrer
Lieben.
Harte und kalte Wintertage liegen hinter uns. Der Frühling hält langsam Einzug in der Gemeinde.
Die Corona-Situation hatte und hat uns alle fest im Griff. Wir danken unseren Bürgerinnen und
Bürgern für die Disziplin und Geduld in dieser angespannten Zeit. Mit dem beginnenden Frühling
hoffen wir auf weitere Lockerungen und den Weg zurück in die Normalität.
Ostern, ein kirchliches Fest, verbinden wir mit Frühlingsfarben, bunten Eiern, Schokohasen und
dem Osterspaziergang in der erwachenden Natur.
Wir haben unseren Pfarrer, Herrn Urban gebeten, seine Gedanken zu diesem kirchlichen Fest für
Sie zu übermitteln:
„… sie feiern die Auferstehung des Herrn …“
heißt es im Osterspaziergang, dem schönen Gedicht von Johann Wolfgang von Goethe. Ostern
ist das Fest, das daran erinnert, dass Gott in seinem Sohn Jesus Christus den Tod überwunden
hat. Dort, wo wir Menschen oft am Ende sind, geht Gott mit uns weiter. Darum singen wir
Christen dann zu Ostern gern:
„Wir wollen alle fröhlich sein in dieser österlichen Zeit;
denn unser Heil hat Gott bereit’.“ (Evangelisches Gesangbuch Nr. 100)
Lassen Sie sich einladen, in den Feiertagen um das Osterfest sich an den Grund zu diesem Fest
erinnern, wie es in der Bibel bezeugt ist und vielen Menschen in Vergangenheit und Gegenwart
neue Hoffnung – auch in trostlosen Zeiten – gegeben hat. Auf Seite 19 können Sie lesen, was es
mit den Feiertagen um das Osterfest auf sich hat. Lassen Sie sich einladen, die Auferstehung des
Herrn mitzufeiern!
Ein gesegnetes Osterfest wünschen Ihnen die Kirchgemeinden und Pfarrer Klaus Urban
Monat April 2021

   Impressum                                                                   Amtliche Bekanntmachungen
   Amtsblatt der Gemeinde Ottendorf-Okrilla mit den                            der Gemeinde Ottendorf-Okrilla
   Ortsteilen Grünberg, Hermsdorf, Medingen und
   Ottendorf-Okrilla
                                                                             Der Gemeinderat Ottendorf-Okrilla führte am 01.03.2021 eine
   Herausgeber:
                                                                             Sitzung durch, in der folgende Beschlüsse in öffentlicher Sitzung
   Gemeindeverwaltung Ottendorf-Okrilla,
   Radeburger Straße 34, 01458 Ottendorf-Okrilla                             gefasst wurden:
                                                                             GR 006/2021
   Satz und Druck:
   Druckerei Vetters GmbH & Co. KG, Gutenbergstraße 2,
                                                                             Standesamt – Bestellung Romy Herrmann als Standesbeamtin
   01471 Radeburg                                                            Ja-Stimmen: 14    Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 0
                                                                             GR 007/2021
   Vertrieb:
   Gemeindeverwaltung Ottendorf-Okrilla                                      Absage Feierlichkeiten 100 Jahre Ottendorf-Okrilla
                                                                             Ja-Stimmen: 12     Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 2
   Verantwortlich für den amtlichen Teil:
                                                                             GR 008/2021
   Bürgermeister Rico Pfeiffer
                                                                             Feuerwehrsatzung der Gemeinde Ottendorf-Okrilla
   Anzeigenannahmestellen:                                                   Ja-Stimmen: 12    Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 2
   Druckerei Vetters GmbH & Co. KG, Gutenbergstraße 2,                       GR 009/2021
   01471 Radeburg, Tel. 03 52 08 / 8 59 - 51, Fax 03 52 08 / 8 59 - 88       Neubau Kindertagesstätte „Schwalbennest“, Nordstraße 10,
   ottendorfer-amtsblatt@druckerei-vetters.de
                                                                             Hermsdorf – Vergabe von Bauleistungen – LOS 40 – Außen-
   Andrea Moden, Dresdner Straße 4, 01458 Ottendorf-Okrilla,                 anlagen
   Tel. 03 52 05 / 5 35 00, Fax 03 52 05 / 7 17 95                           Ja-Stimmen: 13   Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 1
   Redaktionsschluss für Nr. 05/2021: 10.04.2021                             GR 010/2021
                                                                             Antrag auf Ablöse von öffentlichen Stellplätzen auf Grundstück
   Für Fehler und Preisirrtümer übernehmen wir keine Haftung.                Radeberger Straße 8-12 (Roßplatz)
   Die Redaktion behält sich vor, Einsendungen zu kürzen.
                                                                             Ja-Stimmen: 11     Nein-Stimmen: 1 Stimmenthaltungen: 1
   Es besteht kein Anspruch auf Veröffentlichung.
   Bildnachweis Titelseite: freepik.com
                                                                             wegen Befangenheit ausgeschlossen: 1
                                                                             GR 011/2021
                                                                             Bebauungsplan „Ottendorf-Okrilla – Ehemalige Möbelfabrik“-
  Hinweise an die Bürger der                                                 Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen (Abwägungs-
  Gemeinde Ottendorf-Okrilla mit allen Ortsteilen                            beschluss)
  An dieser Stelle finden Sie die Anschriften, Telefon-­Nummern und          Ja-Stimmen: 11    Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 2
  Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung                                      wegen Befangenheit ausgeschlossen: 1
  Gemeindeverwaltung Ottendorf-Okrilla
                                                                             GR 012/2021
     Radeburger Straße 34 · 01458 Ottendorf-Okrilla
     Telefon: 513-0, Fax: 54600,                                             Bebauungsplan „Ottendorf-Okrilla – Ehemalige Möbelfabrik“-
     E-Mail: info@ottendorf-okrilla.de, www.ottendorf-okrilla.de             Änderung Aufstellungsbeschluss
     Öffnungszeiten:                                                         Ja-Stimmen: 12     Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 1
     Dienstag              9.00 – 12.00 Uhr, 13.00 – 18.00 Uhr               wegen Befangenheit ausgeschlossen: 1
     Donnerstag            9.00 – 12.00 Uhr, 13.00 – 16.00 Uhr               GR 013/2021
     Freitag               9.00 – 11.00 Uhr
                                                                             Bebauungsplan „Ottendorf-Okrilla – Ehemalige Möbelfabrik“,
     Angesichts der Corona-Lage bleibt der Publikumsverkehr eingeschränkt.
     Telefonische Anmeldung notwendig.                                       Radeburger Straße – Entwurfsbilligung und Offenlagebeschluss
  Kontoverbindung der Gemeinde
                                                                             Ja-Stimmen: 12     Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 1
  Ostsächsische Sparkasse Dresden                                            wegen Befangenheit ausgeschlossen: 1
  IBAN: DE05 8505 0300 3000 1620 96                                          GR 014/2021
  SWIFT-BIC: OSDDDE81XXX                                                     Jahresabschluss 31.12.2017 BgA Teichwiesenbad
  Gleichstellungsbeauftragte                                                 Ja-Stimmen: 14    Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 0
  Telefonische Anfragen und Post über die Gemeindeverwaltung,                GR 015/2021
  E-Mail: gleichstellungsbeauftragte@ottendorf-okrilla.de                    Jahresabschluss 31.12.2018 BgA Teichwiesenbad
  Datenschutzbeauftragte                                                     Ja-Stimmen: 14    Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 0
  Telefonische Anfragen und Post über die Gemeindeverwaltung,
                                                                             GR 016/2021
  E-Mail: datenschutzbeauftragte@ottendorf-okrilla.de
                                                                             Stellenplan 2021 – Anlage Haushaltssatzung 2021
  Schiedsstelle
  Friedensrichterin Frau Wolff
                                                                             Ja-Stimmen: 13     Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 1
  Telefonische Anfragen und Post über die Gemeindeverwaltung,                GR 017/2021
  Sekretariat, E-Mail: friedensrichter@ottendorf-okrilla.de                  Übertrag Ermächtigung von 2020 nach 2021 – investiv und
  Erreichbarkeit Ortsvorsteher                                               konsumtiv
  Ortsteil Grünberg        Frau Gaum, Tel. 03 52 05 / 7 35 35                Ja-Stimmen: 11    Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 3
  		                       E-Mail: Heike.Gaum@t-online.de
                                                                             Beschlüsse des Technischen Ausschusses vom 08.03.2021
  Ortsteil Hermsdorf       Herr Liepke, Tel.: 03 52 05 / 7 09 47
  		                       E-Mail: osrhermsdorf@web.de                       TA 018/2021
     Sprechstunde          nach Anfrage / Terminvereinbarung                 Haltestellenausbau im Gemeindegebiet – Planung Bushaltestel-
  		                       Else-Sommer-Str. 3                                len in einem Rahmenvertrag
  Ortsteil Medingen        Herr Edelmann, Tel. 01 78 / 634 57 00             Ja-Stimmen: 8       Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 0
  		                       E-Mail: rene-edelmann@t-online.de
     Sprechstunde          mittwochs 16.30 – 18.00 Uhr                       TA 019/2021
  		                       Vereinshaus Medingen, Am Sportplatz 4             Planungsleistungen Maßnahme Digitalpakt Grundschule
  Ortsteil                                                                   Ottendorf-Okrilla und Grundschule Medingen
  Ottendorf-Okrilla        Frau Ohm, Tel.: 03 52 05 / 5 23 56                Ja-Stimmen: 8       Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 0
  		                       E-Mail: or-oo@t-online.de                         TA 020/2021
                                                                             Neubau Kindertagesstätte „Schwalbennest“, Nordstraße 10,
         Amtsblatt
  2      Ottendorf-Okrilla
Monat April 2021
Hermsdorf Vergabe von Bauleistungen – LOS 07 - Fliesenle-             - technische Hilfe bei der Bekämpfung von Katastrophen,
gerarbeiten                                                           - Hilfe im Rahmen des Rettungsdienstes und bei der Beseiti-
Ja-Stimmen: 7    Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 1                    gung von Umweltgefahren zu leisten.
TA 021/2021                                                           (1) Der Bürgermeister oder sein Beauftragter kann die Ge-
Neubau Kindertagesstätte „Schwalbennest“, Nordstraße 10,                  meindefeuerwehr zu Hilfeleistungen bei der Bewältigung
Hermsdorf Vergabe von Bauleistungen – LOS 07 - Malerarbeiten              besonderer Notlagen heranziehen.
Ja-Stimmen: 7     Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 1                (2) Die aktiven Angehörigen der Gemeindefeuerwehr sind nach
                                                                          den jeweiligen Vorschriften der Unfallkasse Sachsen, der
TA 022/2021
                                                                          Feuerwehr-Dienstvorschriften (FwDV) und des GUV aus- und
Neubau Kindertagesstätte „Schwalbennest“, Nordstraße 10,
                                                                          fortzubilden.
Hermsdorf Vergabe von Bauleistungen – LOS 41 - Zaunbau
Ja-Stimmen: 7     Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 1                § 3 Aufnahme in die Gemeindefeuerwehr
                                                                      (1) Voraussetzungen für die Aufnahme in die aktive Abteilung
TA 023/2021
                                                                          der Gemeindefeuerwehr sind:
Antrag Nr. 008/2021 Geldroper Straße Flurstück 613/18 Ge-
                                                                          - der § 18 Abs. 2 des SächsBRKG
markung Ottendorf BV: Errichtung eines Verbund-Zustellstütz-
                                                                          - die Bereitschaft zur Teilnahme an der Ausbildung nach
punktes Antrag auf Befreiung: Errichtung von 8 LKW-Stellplätzen
                                                                            Vorgabe FwDV 2.
und 6 x 2 Stellplätzen für Wechselbrücken
                                                                          Die Bewerber dürfen nicht ungeeignet im Sinne von § 18
Ja-Stimmen: 8        Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 0
                                                                          Abs. 4 SächsBRKG sein. Bei Minderjährigen muss die Zu-
Die nächsten Sitzungen des Gemeinderates und der Aus-                     stimmung der Erziehungsberechtigten vorliegen.
schüsse finden an folgenden Terminen statt:                           (2) Aufnahmegesuche sind schriftlich an den zuständigen
Gemeinderat    12.04.2021         Sitzungsort: Speisesaal der             Ortswehrleiter zu richten. Über die Aufnahme entscheidet
		                                Grundschule Ottendorf-Okrilla           nach § 18 Abs. 3 SächsBRKG der Gemeindewehrleiter nach
Technischer    19.04.2021         Ratssaal der Gemeindever-               Anhörung des zuständigen Ortsfeuerwehrausschusses. Neu
Ausschuss		                       waltung Ottendorf-Okrilla               aufgenommene Mitglieder werden vom Ortswehrleiter durch
Hauptausschuss 26.04.2021         Ratssaal der Gemeindever-               Handschlag zur Erfüllung ihrer Pflichten nach den für die
		                                waltung Ottendorf-Okrilla               Feuerwehr geltenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften
                                                                          verpflichtet.
Beginn jeweils 19:00 Uhr.                                             (3) Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme besteht nicht. Die Gründe
Die Tagesordnungen öffentlicher Sitzungen werden an den Be-               für eine Ablehnung des Aufnahmegesuches sind dem Be-
kanntmachungstafeln und auf der Internetseite der Gemeinde                werber schriftlich mitzuteilen.
veröffentlicht.                                                       § 4 Beendigung des Feuerwehrdienstes
Es wird darauf hingewiesen, dass aus Gründen des Gesund-              (1) Der ehrenamtliche aktive Feuerwehrdienst endet, wenn der
heitsschutzes nur begrenzte Kapazitäten für die Öffentlich-               Angehörige der Gemeindefeuerwehr:
keit zur Verfügung stehen.                                                - aus gesundheitlichen Gründen zur Erfüllung seiner Dienst-
                                                                            pflichten auf Dauer unfähig ist,
Feuerwehrsatzung der Gemeinde Ottendorf-                                  - bei Vernachlässigung des § 5 Abs. 4 dieser Satzung,
                                                                          - ungeeignet zum Feuerwehrdienst entsprechend § 18 Absatz
Okrilla
                                                                            4 SächsBRKG wird.
Der Gemeinderat der Gemeinde Ottendorf-Okrilla hat am                 (2) Ein Angehöriger der Gemeindefeuerwehr kann auf Antrag aus
01.03.2021 auf der Grundlage von § 4 Abs. 1 Satz 2 der Ge-                dem Dienst entlassen werden, wenn der Dienst für ihn aus
meindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der                persönlichen oder beruflichen Gründen nicht mehr erfüllbar
Fassung der Bekanntmachung vom 9. März 2018 (SächsGVBl.                   ist.
S. 62) zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 15.          (3) Ein Angehöriger hat die Verlegung seines ständigen
Juli 2020 (SächsGVBl. S. 425) und § 15 Abs. 4 des Sächsischen             Wohnsitzes in eine andere Gemeinde unverzüglich dem
Gesetzes über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastro-               zuständigen Ortswehrleiter schriftlich anzuzeigen. Er ist auf
phenschutz (SächsBRKG) vom 24. Juni 2004 (SächsGVBl. S.                   schriftlichen Antrag aus dem Feuerwehrdienst zu entlassen.
245, 647), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 25. Juni 2019            Eine Entlassung kann ohne Antrag erfolgen, wenn dem Feu-
(SächsGVBl. S. 521) die nachfolgende Satzung beschlossen.                 erwehrangehörigen die Dienstausübung in der Feuerwehr
                                                                          aufgrund der Verlegung des Wohnsitzes nicht mehr möglich
§ 1 Name, Gliederung und Rechtsgrundlage
                                                                          ist.
(1) Die Gemeindefeuerwehr ist eine Einrichtung der Gemeinde
                                                                      (4) Eine Entscheidung über einen Antrag auf Entlassung trifft der
    Ottendorf-Okrilla ohne eigene Rechtspersönlichkeit. Sie
                                                                          zuständige Ortswehrleiter nach Anhörung des zuständigen
    besteht aus einer Freiwilligen Feuerwehr mit vier Ortsfeuer-
                                                                          Ortsfeuerwehrausschusses im Benehmen mit dem Gemein-
    wehren
                                                                          dewehrleiter. Ist der Antragsteller ein Wehrleitungsmitglied
    - Grünberg
                                                                          trifft der Bürgermeister die Entscheidung.
    - Hermsdorf
                                                                      (5) Ein Angehöriger kann bei fortgesetzter Nachlässigkeit im
    - Medingen
                                                                          Dienst oder bei Aus- und Fortbildung sowie bei schweren
    - Ottendorf-Okrilla
                                                                          Verstößen gegen die Dienstpflicht abgemahnt oder aus der
    Die Ortsfeuerwehren führen den Namen Gemeindefeuerwehr
                                                                          Gemeindefeuerwehr ausgeschlossen werden. In besonders
    Ottendorf-Okrilla. Sie können daneben den Namen ihrer
                                                                          schwerwiegenden Fällen oder wenn dies aus Gründen des
    Ortsfeuerwehr führen.
                                                                          öffentlichen Interesses der Gemeinde erforderlich ist, kann
(2) Die einzelnen Ortsfeuerwehren bestehen aus:
                                                                          der Ausschluss auch ohne Abmahnung erfolgen.
    - aktiver Abteilung
                                                                      (6) Bei Abmahnung oder Ausschluss ist dem Angehörigen Ge-
    - Jugendfeuerwehr
                                                                          legenheit zu geben, sich zu den dafür erheblichen Tatsachen
    - Alters- und Ehrenabteilung
                                                                          innerhalb von 14 Tagen zu äußern. Ein Ausschluss oder eine
(3) Die Leitung der Gemeindefeuerwehr obliegt dem Gemeinde-
                                                                          Abmahnung sind grundsätzlich schriftlich mitzuteilen.
    wehrleiter und seinen Stellvertretern, in den Ortsfeuerwehren
                                                                      (7) Die Entscheidung über die Abmahnung oder den Ausschluss
    dem Ortswehrleiter und seinem Stellvertreter. Bei mehreren
                                                                          trifft der zuständige Ortswehrleiter im Einvernehmen mit dem
    Stellvertretern ist die Reihenfolge der Vertretung festzulegen.
                                                                          Gemeindewehrleiter und dem Bürgermeister nach Anhörung
§ 2 Pflichten der Gemeindefeuerwehr                                       des zuständigen Ortsfeuerwehrausschusses.
Die Gemeindefeuerwehr hat die Pflicht:                                (8) Ein aufgrund von schwerwiegenden Verstößen gegen die
- Menschen, Tiere und Sachwerte vor Bränden zu schützen,                  Dienstpflicht ausgeschlossener Angehöriger einer Ortsfeuer-
                                                                                                         Amtsblatt
                                                                                                         Ottendorf-Okrilla        3
Monat April 2021
   wehr, kann nicht in einer anderen Ortsfeuerwehr der Gemeinde            - im Dienst erlittene (eigene) Körper- oder Sachschäden,
   aufgenommen werden.                                                     - private Sachschäden können nur geltend gemacht wer-
(9) Der Bürgermeister stellt die Beendigung des Feuerwehr-                   den, wenn sie zur Aufgabenerfüllung notwendig waren,
     dienstes unter Angabe der Gründe schriftlich fest. Ausge-             - Verluste oder Schäden an der persönlichen Ausstattung
     schiedene Angehörige können auf Antrag eine Beschei-                    und der sonstigen Ausrüstung.
     nigung über die Dauer der Zugehörigkeit zur Feuerwehr,            (2) Soweit Ansprüche für oder gegen die Gemeinde in Frage
     den letzten Dienstgrad und die zuletzt ausgeübte Funktion             kommen, hat der zuständige Ortswehrleiter die Meldung
     erhalten.                                                             unverzüglich an die Gemeindeverwaltung weiterzuleiten,
(10) Die Entscheidung über die Abmahnung oder den Ausschluss               insbesondere wenn eine Anzeigepflicht beim Gemeinde-
     von Angehörigen der Gemeinde- oder Ortswehrleitung trifft             unfallversicherungsverband besteht.
     der Bürgermeister nach Anhörung des Gemeindefeuerwehr-            § 7 Jugendfeuerwehr
     ausschusses. Kommt das Einvernehmen nicht zustande,               (1) In die Jugendfeuerwehr können Kinder und Jugendliche
     entscheidet der Hauptausschuss des Gemeinderates ab-                  ab acht Jahren bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres
     schließend.                                                           aufgenommen werden. § 18 Abs. 4 Satz 2 SächsBRKG
§ 5 Rechte und Pflichten der Angehörigen der Feuerwehr                     bleibt unberührt. Dem Aufnahmeantrag muss die schrift-
(1) Die Angehörigen der jeweiligen Ortsfeuerwehren, ausge-                 liche Zustimmung der Erziehungsberechtigten beigefügt
     nommen die Angehörigen der Jugendfeuerwehr, haben das                 sein.
     Recht, den jeweiligen Ortswehrleiter, seinen Stellvertreter und   (2) Über die Aufnahme entscheidet die zuständige Ortswehr-
     die Mitglieder des Ortsfeuerwehrausschusses zu wählen.                leitung im Einvernehmen mit dem Jugendfeuerwehrwart.
(2) Die Gemeinde hat nach Maßgabe des § 61 Abs. 1 Sächs-                   Im Übrigen gelten die Festlegungen des § 3 entsprechend.
     BRKG die Freistellung der aktiven Angehörigen der Feuer-          (3) Die Zugehörigkeit zur Jugendfeuerwehr endet, wenn das
     wehr für die Teilnahme an Einsätzen, Einsatzübungen und               Mitglied
     für die Aus- und Fortbildung zu erwirken.                             - das 18. Lebensjahr vollendet hat,
(3) Aktive Angehörige der Gemeindefeuerwehr erhalten auf                   - aus der Jugendfeuerwehr austritt,
     Antrag die Auslagen, die ihnen durch die Ausübung des                 - den körperlichen Anforderungen nicht mehr gewachsen ist,
     Feuerwehrdienstes einschließlich der Teilnahme an der                 - aus der Jugendfeuerwehr entlassen oder ausgeschlossen
     Aus- und Fortbildung entstehen erstattet. Darüber hinaus                wird,
     erstattet die Gemeinde Sachschäden, die Angehörigen der               - wenn die Erziehungsberechtigten ihre Zustimmung nach
     Feuerwehr in der Ausübung ihres Dienstes entstehen, sowie               Absatz 1 schriftlich widerrufen.
     Vermögenswerte Versicherungsnachteile nach Maßgabe                (4) Der Jugendfeuerwehrwart und sein Stellvertreter vertritt die
     § 63 Abs. 2 SächsBRKG.                                                Jugendfeuerwehr vor seiner zuständigen Ortswehrleitung.
(4) Die aktiven Angehörigen der Gemeindefeuerwehr haben die                Sie werden für die Dauer von fünf Jahren vom zuständigen
     ihnen aus der Mitgliedschaft in der Feuerwehr erwachsenden            Ortswehrleiter im Einvernehmen mit dem Ortsfeuerwehraus-
     Aufgaben gewissenhaft zu erfüllen. Sie sind insbesondere              schuss berufen. Sie müssen die Qualifikation als Jugend-
     verpflichtet:                                                         wart und Truppführer haben. Wiederberufung ist zulässig.
     - am Dienst und an Aus- und Fortbildungslehrgängen im             (5) Der Jugendwart und sein Stellvertreter müssen ein aktiver
       Rahmen der Feuerwehrdienstvorschriften regelmäßig                   Angehöriger der jeweiligen Ortsfeuerwehr sein.
       unpünktlich teilzunehmen,                                       (6) Entsprechend der Bedeutung der Jugendfeuerwehr als
     - sich bei Alarm unverzüglich am Gerätehaus einzufinden,              Quelle des Nachwuchses für die aktive Abteilung ist der
     - den dienstlichen Weisungen und Befehlen der Vorgesetzten            Jugendfeuerwehrwart in die Arbeit der Ortswehrleitung
       nachzukommen,                                                       einzubeziehen.
     - im Dienst und außerhalb desselben ein vorbildliches             (7) Der Gemeindejugendfeuerwehrwart vertritt die Gesamtbe-
       Verhalten zu zeigen und sich den anderen Angehörigen                lange der Gemeindejugendfeuerwehr und koordiniert die
       der Feuerwehr gegenüber kameradschaftlich zu verhalten,             Zusammenarbeit der Jugendfeuerwehren. Er wird vom Ge-
     - die Feuerwehrdienst- und Unfallverhütungsvorschriften für           meindefeuerwehrausschuss auf die Dauer von fünf Jahren
       den Feuerwehrdienst zu beachten,                                    berufen. Wiederberufung ist zulässig.
     - die ihnen anvertrauten Ausrüstungsgegenstände, Geräte           (8) Aufgaben der Jugendfeuerwehrwarte:
       und Einrichtungen gewissenhaft zu pflegen und sie nur zu            - Aufstellung von Ausbildungsplänen und deren Vorlage beim
        dienstlichen Zwecken zu benutzen.                                    Ortswehrleiter zur Bestätigung, Organisation der Ausbil-
     Nach dem Ausscheiden aus dem Feuerwehrdienst ist die                    dung,
     persönliche Ausstattung zurückzugeben. Für verloren gegan-            - Einhaltung der Feuerwehrdienstvorschriften sowie der
     gene oder durch außerdienstlichen Gebrauch beschädigte                  Vorschriften des Unfall- und Jugendschutzgesetzes,
     oder unbrauchbar gewordene Teile der Ausstattung kann die             - Teilnahme an Beratungen des jeweils zuständigen Kreis-
     Gemeinde Ersatzleistung verlangen.                                      jugendfeuerwehrverbandes.
(5) Die aktiven Angehörigen der Gemeindefeuerwehr haben eine           § 8 Alters- und Ehrenabteilung
     Ortsabwesenheit von länger als zwei Wochen dem zustän-            (1) In die Alters- und Ehrenabteilung können Angehörige der
     digen Ortswehrleiter oder seinem Stellvertreter rechtzeitig           Gemeindefeuerwehr bei Überlassung der Dienstkleidung
     anzuzeigen und eine Dienstverhinderung ihrem unmittelbaren            übernommen werden, wenn sie aus dem aktiven Dienst in
     Vorgesetzten vor Dienstbeginn zu melden.                              der Gemeindefeuerwehr ausgeschieden sind.
(6) Angehörige der Gemeindefeuerwehr, die regelmäßig über              (2) Der zuständige Ortsfeuerwehrausschuss kann auf Antrag
     das übliche Maß hinaus Feuerwehrdienst leisten, erhalten              Angehörigen der aktiven Abteilung den Übergang in die
     eine Aufwandsentschädigung in Höhe der dafür in einer                 Alters- und Ehrenabteilung gestatten,
     gesonderten Satzung der Gemeinde festgelegten Beträge.                - wenn er aus gesundheitlichen Gründen zur Erfüllung seiner
(7) Der Bürgermeister ist berechtigt, Rechte und Pflichten der               Dienstpflichten dauerhaft unfähig ist,
     Angehörigen der Feuerwehr näher zu regeln, insbesondere               - ab dem gesetzlichen Rentenalter,
     gelten alle Dienstanweisungen von allgemeiner Geltung für             - die Gemeindewehrleitung kann Ausnahmen zulassen.
     alle Bediensteten oder im Dienste der Gemeinde stehenden          (3) Die Austrittserklärung ist schriftlich an den zuständigen
     Personen auch für die Gemeindefeuerwehr, soweit sie hier              Ortswehrleiter zur richten, über die Zustimmung entscheidet
     anwendbar sind.                                                       der Ortswehrleiter im Einvernehmen mit dem Ortsfeuerwehr-
§ 6 Anzeigepflichten bei Schäden                                           ausschuss.
(1) Feuerwehrdienstleistende haben dem zuständigen Orts-               (4) Die Mitgliedschaft in der Alters- und Ehrenabteilung endet
    wehrleiter unverzüglich zu melden:                                     durch die Austrittserklärung oder den Tod.
         Amtsblatt
  4      Ottendorf-Okrilla
Monat April 2021
(5) Die Angehörigen der Alters- und Ehrenabteilung berufen        (2) Der Gemeindefeuerwehrausschuss ist beratendes Organ
    ihren Vorsitzenden auf die Dauer von fünf Jahren ein. Wie-        der Gemeindewehrleitung. Er fasst Beschlüsse zur Finanz-,
    derberufung ist zulässig.                                         Dienst-, Einsatzplanung, Entschädigungssatzung und des
(6) Der zuständige Ortswehrleiter bestätigt die Berufung im           Brandschutzbedarfsplans. Die Stellvertreter des Gemeinde-
    Einvernehmen mit dem Ortsfeuerwehrausschuss. Wieder-              wehrleiters und der Schriftführer nehmen, sofern sie nicht
    berufung ist zulässig.                                            Funktionsträger nach Absatz 1 sind, ohne Stimmberechti-
§ 9 Ehrenmitglieder                                                   gung von Amts wegen an den Beratungen des Gemeinde-
(1) Der Bürgermeister kann auf Vorschlag des Gemeindefeu-             feuerwehrausschusses teil.
    erwehrausschusses verdiente ehrenamtliche Angehörige          (3) Beschlüsse des Gemeindefeuerwehrausschusses werden
    der Freiwilligen Feuerwehr oder Personen, die sich um das         mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. Stimmengleichheit
    Feuerwehrwesen oder den Brandschutz besonders verdient            gilt als Ablehnung.
    gemacht haben, zu Ehrenmitgliedern der Feuerwehr ernen-       (4) Die Beratungen eines Gemeindefeuerwehrausschusses sind
    nen.                                                              nichtöffentlich. Über die Beratungen sind Niederschriften
                                                                      anzufertigen. Der Bürgermeister ist zu den Beratungen des
§ 10 Organe der Feuerwehr                                             Gemeindefeuerwehrausschusses einzuladen.
(1) Organe der Gemeindefeuerwehr sind:                            (5) Der Gemeindejugendfeuerwehrwart und die Hauptverant-
    - die Hauptversammlung/Ortsfeuerwehrversammlung,                  wortlichen können zum Gemeindefeuerwehrausschuss
    - der Gemeindefeuerwehrausschuss/Ortsfeuerwehraus-                eingeladen werden. Sie besitzen kein Stimmrecht.
      schuss,                                                     (6) Die Feuerwehrausschüsse der Ortsfeuerwehren bestehen
    - die Gemeindewehrleitung/Ortswehrleitung.                        aus dem Ortswehrleiter als Vorsitzenden, seinem Stellver-
(2) Für Beschlussfassungen, Abstimmungen und Wahlen der               treter und den 3 gewählten aktiven Angehörigen der Orts-
    Organe gilt § 39 SächsGemO in der geltenden Fassung               feuerwehr. Der Schriftführer und Kassenverwalter nehmen
    entsprechend, soweit in dieser Satzung nichts anderes             von Amtswegen ohne Stimmrecht an den Beratungen der
    bestimmt ist.                                                     jeweiligen Ausschüsse teil. Er entscheidet über die Aufnah-
§ 11 Ortsfeuerwehrversammlung                                         me von Bürgern in die Feuerwehr und über die Verwendung
(1) Unter dem Vorsitz des Ortswehrleiters ist jährlich mindes-        des Sondervermögens der Ortsfeuerwehr. Für ihn gelten die
    tens eine ordentliche Ortsfeuerwehrversammlung aller              Absätze 4, und 5 entsprechend. Der Gemeindewehrleiter ist
    Angehörigen der jeweiligen Ortsfeuerwehr durchzuführen.           zu den Sitzungen einzuladen, er besitzt kein Stimmrecht.
    Der Ortsfeuerwehrversammlung sind alle wichtigen Ange-        § 13 Wehrleitungen
    legenheiten der Ortsfeuerwehr, soweit zu ihrer Behandlung     (1) Der Gemeindewehrleitung gehören der Gemeindewehrleiter
    und Entscheidung nicht andere Organe zuständig sind, zur          und bis zu zwei Stellvertreter an. Diese werden in getrennten
    Beratung und Beschlussfassung vorzulegen. Die Ortsfeu-            Wahlgängen von den vier Ortsfeuerwehrausschüssen der
    erwehrversammlung wählt die Ortswehrleitung und den               Ortsfeuerwehren zur Hauptversammlung der Gemeinde-
    Ortsfeuerwehrausschuss auf die Dauer von fünf Jahren.             feuerwehr für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Die Wahl
    Wiederwahl ist zulässig.                                          ist außerhalb der Hauptversammlung und in Form einer
(2) Der Ortswehrleiter berichtet in der Ortsfeuerwehrversamm-         Briefwahl zulässig, nach Beschluss des Gemeindefeuer-
    lung über die Tätigkeit seiner Ortsfeuerwehr im abgelau-          wehrausschusses.
    fenen Jahr. Der Kassenverwalter der Ortsfeuerwehr trägt       (2) Den Ortswehrleitungen gehören der Ortswehrleiter und sein
    den Kassenbericht vor. Die Ortsfeuerwehrversammlung der           Stellvertreter an. Sie werden von der jeweiligen Ortsfeuer-
    Ortsfeuerwehr beschließt über die Annahme der Jahresrech-         wehrversammlung für die Dauer von fünf Jahren gewählt.
    nung und über die Entlastung des Kassenverwalters.                Wiederwahl ist zulässig.
(3) Die ordentliche Ortsfeuerwehrversammlung ist vom Orts-        (3) Gewählt werden kann nur, wer der Gemeindefeuerwehr aktiv
    wehrleiter einzuberufen. Eine außerordentliche Ortsfeuer-         angehört, über die für diese Dienststellung erforderlichen
    wehrversammlung ist innerhalb eines Monats einzuberufen,          Kenntnisse und Erfahrungen verfügt und die von den Ver-
    wenn das von mindestens einem Drittel der stimmberech-            waltungsvorschriften des Staatsministeriums des Inneren
    tigten Angehörigen der Ortsfeuerwehr unter Angabe der             geforderten persönlichen und fachlichen Voraussetzungen
    Gründe gefordert wird. Zeitpunkt und Tagesordnung der             aufweist.
    Ortsfeuerwehrversammlung sind den Angehörigen der Orts-       (4) Die Gemeindewehrleitung und die Ortswehrleitungen sind
    feuerwehr, dem Bürgermeister und dem Gemeindewehrlei-             nach der Wahl und nach Zustimmung des Gemeinderates
    ter mindestens 14 Tage vor der Versammlung bekannt zu             vom Bürgermeister für die Dauer Ihrer Amtszeit zu berufen.
    geben.                                                            Sie erhalten eine Berufungsurkunde.
(4) Die Ortsfeuerwehrversammlung ist beschlussfähig, wenn         (5) Die Mitglieder der Wehrleitungen haben ihr Amt nach Ab-
    mindestens die Hälfte der stimmberechtigten Angehörigen           lauf der Wahlperiode oder im Falle eines beabsichtigten
    der Ortsfeuerwehr anwesend sind. Bei Beschlussunfähigkeit         Ausscheidens bis zur Bestellung eines Nachfolgers weiter-
    ist innerhalb eines Monats eine zweite Ortsfeuerwehrver-          zuführen. Steht kein Nachfolger zur Verfügung, sind vom
    sammlung einzuberufen, die unabhängig von der Zahl der            Bürgermeister und dem zuständigen Feuerwehrausschuss
    anwesenden Stimmberechtigten Angehörigen der Orts-                geeignete Personen mit der kommissarischen Wahrnehmung
    feuerwehr beschlussfähig ist. Beschlüsse der Ortsfeuer-           des betreffenden Amtes zu beauftragen. Kommt innerhalb
    wehrversammlung werden mit einfacher Stimmenmehrheit              eines Monats nach Freiwerden der Stelle oder nach Versa-
    gefasst. Auf Antrag ist geheim abzustimmen.                       gung der Zustimmung keine Neuwahl zustande, setzen der
(5) Über den Verlauf jeder Ortsfeuerwehrversammlung ist eine          Bürgermeister und der zuständige Feuerwehrausschuss
    Niederschrift anzufertigen, die dem Bürgermeister und dem         einen Feuerwehrangehörigen mit Zustimmung des Gemein-
    Gemeindewehrleiter vorzulegen ist.                                derates als Wehrleitungsmitglied ein.
(6) Unter dem Vorsitz des Gemeindewehrleiters ist eine or-        (6) Der Gemeindewehrleiter ist für die Leistungsfähigkeit der
    dentliche Hauptversammlung der Gemeindefeuerwehr                  Gemeindefeuerwehr verantwortlich und führt die ihm durch
    durchzuführen, an der alle aktiven Angehörigen der Ge-            Gesetz und diese Satzung übertragenen Aufgaben durch.
    meindefeuerwehr teilnehmen.                                       Er hat insbesondere:
§ 12 Feuerwehrausschüsse                                              - die Gesamtbelange der Feuerwehr gegenüber der Gemein-
(1) Der Gemeindefeuerwehrausschuss besteht aus dem Ge-                  de zu vertreten,
    meindewehrleiter als Vorsitzenden sowie den Ortswehrlei-          - auf ständige Verbesserung des Ausbildungsstandes der
    tern und deren Stellvertretern der jeweiligen Ortsfeuerweh-         Kameraden entsprechend der Feuerwehrdienstvorschriften
    ren.                                                                hinzuwirken,
                                                                                                     Amtsblatt
                                                                                                     Ottendorf-Okrilla        5
Monat April 2021
       - die Planung der Ausrüstung und Einsatzfahrzeuge der          (4) Die Zug- und Gruppenführer führen ihre Aufgaben nach den
         Gemeindefeuerwehr durchzuführen,                                 Weisungen und Befehlen ihrer Vorgesetzten aus.
       - Mitwirken bei baulichen Veränderungen an Geräte-             § 15 Schriftführer und Kassenverwalter
         häusern, in Zusammenarbeit mit den Ortswehrleitern,          (1) Schriftführer und Kassenverwalter werden von den jeweiligen
       - Aktualisierung der Alarm- und Ausrückeordnung in Zusam-          Ortsfeuerwehrausschüssen für die Dauer von fünf Jahren
         menarbeit mit den Ortswehrleitern,                               berufen. Wiederberufung ist zulässig.
       - Mitarbeit bei der Erarbeitung des Brandschutzbedarfs-        (2) Die Schriftführer haben Niederschriften über die Beratungen
         planes und dessen laufender Fortschreibung,                      der Ortsfeuerwehrausschüsse und über die Ortsfeuerwehr-
       - den Bürgermeister über Dienstbesprechungen und Vor-              versammlung anzufertigen.
         kommnisse zu informieren,                                    (3) Die Verwalter der Kameradschaftskassen haben diese gewis-
       - die Zusammenarbeit der Ortsfeuerwehren bei Übungen               senhaft zu führen und sämtliche Einnahmen und Ausgaben
         und Einsätzen zu regeln,                                         ordnungsgemäß und nachvollziehbar zu buchen. Zahlungen
       - die Arbeit der Ortswehrleiter zu koordinieren und diese zu       dürfen nur bei Vorlage entsprechender Belege bzw. schrift-
         beraten,                                                         licher Auszahlungsanweisungen des Ortswehrleiters geleistet
       - auf eine ordnungsgemäße, den Vorschriften entsprechende          werden.
         Ausrüstung der Feuerwehr hinzuwirken,                        (4) Der Schriftführer der Gemeindewehrleitung wird vom Ge-
       - Beanstandungen, die Leistungsfähigkeit der Feuerwehr             meindefeuerwehrausschuss auf die Dauer von fünf Jahren
         dem Bürgermeister mitzuteilen,                                   berufen, es gelten die Absätze 1 bis 3 entsprechend.
       - Teilnahme an den Anleitungen und Beratungen des Kreis-
         brandmeisters und des Kreisfeuerwehrverbandes.               § 16 Hauptverantwortlicher Technik-, Atemschutz-,
(7)    Die Ortswehrleiter sind für die Leistungsfähigkeit der         		 Bekleidungs-, Geräte-, Funkwart
       entsprechenden Ortsfeuerwehr verantwortlich und führen         (1) Der für die Gemeindefeuerwehr Hauptverantwortliche Tech-
       die ihnen durch Gesetz und diese Satzung übertragenen              nik, Bekleidungswart, Atemschutzgerätewart und Funkwart
       Aufgaben durch. Sie unterliegen den Weisungen des Ge-              werden vom Gemeindewehrleiter im Einvernehmen mit dem
       meindewehrleiters. Sie haben insbesondere:                         Gemeindefeuerwehrausschuss auf die Dauer von fünf Jahren
       - auf die ständige Verbesserung des Ausbildungsstandes             berufen. Wiederberufung ist zulässig.
         der Angehörigen der Ortsfeuerwehr entsprechend der           (2) Der Gerätewart, Bekleidungswart, Atemschutzgerätewart und
         Feuerwehrdienstvorschriften hinzuwirken,                         der Funkwart für die jeweilige Ortsfeuerwehr werden vom zu-
       - die erforderlichen Dienst- und Ausbildungspläne aufzu-           ständigen Ortswehrleiter im Einvernehmen des zuständigen
         stellen und dem Gemeindewehrleiter vorzulegen,                   Ortsfeuerwehrausschusses auf die Dauer von fünf Jahren
       - Beanstandungen, die Leistungsfähigkeit der Ortsfeuer-            berufen. Wiederberufung ist zulässig.
         wehr betreffend, dem Gemeindewehrleiter mitzuteilen,         (3) Die Warte haben ihre Aufgaben nach Ablauf der Amtszeit
       - die Aktualisierung der Alarm- und Ausrückeordnung in             bis zur Bestellung eines Nachfolgers maximal sechs Monate
         Zusammenarbeit mit dem Gemeindewehrleiter,                       weiter zu erfüllen.
       - Zuarbeit zum Brandschutzbedarfsplan und dessen lau-          § 17 Wahlen
         fender Fortschreibung zu leisten,                            (1) Die nach § 17 Abs. 2 SächsBRKG durchzuführenden Wahlen
       - auf die Einhaltung der vorgeschriebenen regelmäßigen             sind mindestens vier Wochen vorher, zusammen mit dem
         ärztlichen Untersuchungen zu achten,                             Wahlvorschlag, den Angehörigen der Gemeindefeuerwehr
       - die Tätigkeit der Zug- und Gruppenführer und Warte zu            bekannt zu geben.
         kontrollieren,                                                   Der Wahlvorschlag sollte mehr Kandidaten enthalten als
       - Vorschläge zur Berufung der Zug- und Gruppenführer,              zu wählen sind und muss vom zuständigen Feuerwehraus-
       - bei minderjähriger Feuerwehrangehöriger ist die Einhaltung       schuss bestätigt sein.
         des Jugendarbeitsschutzgesetzes sicherzustellen.             (2) Wahlen sind geheim durchzuführen und vom Bürgermeis-
(8)    Der Bürgermeister kann dem Gemeindewehrleiter und                  ter, seinem Stellvertreter oder einem von ihm benannten
       den Ortswehrleitern weitere Aufgaben des Brand- und                Beauftragten zu leiten. Die Wahlversammlung benennt zwei
       Katastrophenschutzes übertragen.                                   Besitzer, die zusammen mit dem Wahlleiter die Stimmenaus-
(9)    Der Gemeindewehrleiter hat den Bürgermeister und den               zählung vornehmen.
       Gemeinderat in allen feuerwehrtechnischen und brand-           (3) Finden die Wahlen der Gemeindewehrleitung und seiner
       schutztechnischen Angelegenheiten zu beraten. Er muss              Stellvertreter per Briefwahl statt, werden allen Wahlberech-
       zu den Beratungen der Gemeindeorgane zu Angelegenhei-              tigten die Wahlunterlagen (Wahlbenachrichtigung, Wahl-
       ten der Feuerwehr und des Brandschutzes mit beratender             schein, getrennte Stimmzettel, gesonderte Briefumschläge
       Stimme hinzugezogen werden.                                        für die Rücksendung) durch den Wahlleiter übersandt. Der
(10)   Die stellvertretenden Wehrleiter haben den Wehrleiter bei          Versand der Wahlunterlagen ist durch einen geeigneten
       der Erfüllung seiner Aufgaben zu unterstützen und ihn bei          Nachweis zu dokumentieren.
       Abwesenheit mit allen Rechten und Pflichten zu vertreten.          (3.1) Der Stimmzettel ist vom Wähler persönlich und nach
(11)   Die Wehrleitungsmitglieder können bei groben Verstößen                   seinem eigenen Willen auszufüllen.
       gegen die Dienstpflichten oder wenn Voraussetzungen                (3.2) Die Briefwahlunterlagen müssen am Wahltag, bis spä-
       nach § 4 dieser Satzung eintreten, von den jeweiligen                    testens 16:00 Uhr in der Gemeindeverwaltung Otten-
       Wahlorganen und dem Bürgermeister abberufen werden.                      dorf-Okrilla beim benannten Beauftragten eingegangen
§ 14 Zug- und Gruppenführer                                                     sein. Wahlbriefe die nicht rechtzeitig eingegangen sind,
(1) Als Zug- und Gruppenführer dürfen nur aktive Angehörige                     finden keine Berücksichtigung.
    der Feuerwehr eingesetzt werden, die persönlich geeignet              (3.3) Der Gemeindefeuerwehrausschuss benennt zwei Bei-
    sind, über praktische Erfahrungen im Feuerwehrdienst                        sitzer, die zusammen mit dem Wahlleiter den Versand
    verfügen sowie die erforderliche Qualifikation besitzen.                    der Wahlunterlagen dokumentieren und die Stimmen-
(2) Die Zug- und Gruppenführer werden vom zuständigen Orts-                     auszählung vornehmen. Die benannten Beisitzer neh-
    wehrleiter im Einvernehmen mit dem zuständigen Ortsfeu-                     en gemeinsam mit dem Wahlleiter die Stimmenauszäh-
    erwehrausschuss, nach Vorlage beim Gemeindewehrleiter,                      lung zum festgelegten Termin vor. Die Stimmenauszäh-
    auf die Dauer von fünf Jahren berufen und erhalten eine                     lung ist für die Angehörigen der Gemeindefeuerwehr
    Berufungsurkunde. Wiederberufung ist zulässig.                              offen.
(3) Bei Unterschreiten der geforderten Mindestausbildungs-                (3.4) Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der Stimmen der
    stunden nach Feuerwehr-Dienstvorschrift 2 erlischt die                      anwesenden Wahlberechtigen erhalten hat. Erreicht
    Berufung.                                                                   kein Kandidat im ersten Wahlgang die absolute Mehr-

           Amtsblatt
  6        Ottendorf-Okrilla
Monat April 2021
    heit, so ist eine Stichwahl zwischen den beiden Bewerbern        mann diese Verletzung geltend machen. Sätze 1 und 3 sind
    mit den meisten Stimmen durchzuführen, bei der die einfache      nur anzuwenden, wenn bei der Bekanntmachung der Satzung
    Mehrheit entscheidet. Bei Stimmengleichheit entscheidet das      auf die Formvorschriften und die Rechtsfolgen hingewiesen
    Los.                                                             worden ist. Dieser Hinweis ist hiermit erfolgt.
(4) Die Gewählten sind zu fragen, ob sie die Wahl annehmen.
                                                                     gez. Rico Pfeiffer, Bürgermeister
(5) Die Niederschrift über die Wahl ist spätestens eine Woche
    nach der Wahl durch den Wahlleiter dem Bürgermeister
    zur Vorlage an den Gemeinderat zu übergeben. Stimmt der          Bebauungsplan „Wohngebiet Am Farrenberg“
    Gemeinderat dem Wahlergebnis nicht zu, ist innerhalb eines       Bekanntmachung über das Inkrafttreten
    Monats eine Neuwahl durchzuführen
                                                                     Der Gemeinderat der Gemeinde Ottendorf-Okrilla hat in seiner
(6) Kommt innerhalb eines Monats die Wahl des Gemeindewehr-
                                                                     öffentlichen Sitzung am 30.11.2020 den Satzungsbeschluss
    leiters oder seiner Stellvertreter nicht zustande oder stimmt
                                                                     über den Bebauungsplan „Wohngebiet Am Farrenberg“ in der
    der Gemeinderat dem Wahlergebnis wiederum nicht zu, hat
                                                                     Fassung vom August 2019 gefasst.
    der Gemeindefeuerwehrausschuss dem Bürgermeister eine
    Liste der Angehörigen der Feuerwehr vorzulegen, die seiner       Diese Satzung tritt mit der Bekanntmachung gemäß § 10 Abs.
    Meinung nach für eine der Funktionen in Frage kommen. Der        3 BauGB in Kraft.
    Bürgermeister setzt dann nach § 13 Abs. 5 die Wehrleitung        Jedermann kann den vorliegenden Bebauungsplan einschließ-
    ein.                                                             lich Begründung in der Gemeindeverwaltung Ottendorf-Okrilla,
(7) Die Wahl der Ortsfeuerwehrausschüsse gemäß § 12 Abs. 7           im Bauamt, Zimmer N 103, Radeburger Straße 34, 01458
    ist als Mehrheitswahl ohne Stimmhäufung durchzuführen.           Ottendorf-Okrilla während der üblichen Dienststunden einsehen
    Jeder Wahlberechtigte hat so viele Stimmen, wie Ausschuss-       und über den Inhalt Auskunft verlangen.
    mitglieder zu wählen sind. In den Ortsfeuerwehrausschuss         Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung
    sind diejenigen Angehörigen der Feuerwehr gewählt, die die       von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der
    meisten Stimmen erhalten haben. Bei Stimmengleichheit            Abwägung sowie der Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB
    entscheidet das Los.                                             wird hingewiesen.
    Für die Wahlen in der Ortsfeuerwehr gelten die Absätze 1 bis
                                                                     Unbeachtlich werden demnach:
    7 entsprechend. Die Aufgaben des Gemeinderates können
                                                                     1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche
    dem Ortschaftsrat übertragen werden.
                                                                        Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvor-
§ 18 Sonderkonten der Gemeinde                                          schriften,
(1) Die Verfahrensweise mit den Sonderkonten der Gemeinde            2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB be-
    wird in einer gesonderten Dienstanweisung geregelt.                 achtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des
§ 19 Beförderungen und Auszeichnungen                                   Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und
(1) Aktive Angehörige werden nach den Kriterien der Säch-            3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des
    sischen Feuerwehrverordnung (SächsFwVO) befördert.                  Abwägungsvorganges,
(2) Ein Rechtsanspruch auf Beförderung und Auszeichnung              wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung
    besteht nicht. Die Gründe für eine Ablehnung des Beförde-        des Bebauungsplanes schriftlich gegenüber der Gemeinde
    rungsantrages sind dem zuständigen Ortswehrleiter schrift-       unter Darlegung des die Verletzung begründeten Sachverhaltes
    lich mitzuteilen.                                                geltend gemacht worden sind.
(3) Anträge für Auszeichnungen der Dienstjubiläen (10; 25;
                                                                     Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1
    40; 50; 60 und 70 Dienstjahre) sind vom zuständigen Orts-
                                                                     und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen
    wehrleiter im Einvernehmen mit dem Bürgermeister an die
                                                                     Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB
    auszeichnenden Stellen zu richten. Leistungen der Gemeinde
                                                                     eingetretene Vermögensnachteile, wenn sie nicht innerhalb von
    richten sich nach den entsprechenden Dienstanweisungen.
                                                                     3 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermö-
§ 20 In-Kraft-Treten                                                 gensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekannt-         herbeigeführt wird.
machung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung der Freiwilligen
                                                                     Weiterhin wird auf § 4 Abs. 4 der Sächsischen Gemeindeordnung
Feuerwehr vom 01.04.2019 (GR 018/2019) außer Kraft.
                                                                     hingewiesen. Danach gelten Satzungen, die unter Verletzung
Ottendorf-Okrilla, den 01.03.2021                                    von Verfahrens- und Formvorschriften zustande gekommen sind
gez. Rico Pfeiffer, Bürgermeister                                    ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig
                                                                     zustande gekommen.
Hinweis auf die Fristen zum Geltendmachen von Verlet-
zungen von Verfahrens- und Formvorschriften                          gez. Pfeiffer, Bürgermeister
Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO gelten Satzungen, die
unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der           Bekanntmachung der Gemeinde Ottendorf-
SächsGemO zu Stande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Be-           Okrilla gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 1
kanntmachung als von Anfang an gültig zu Stande gekommen.            PlanSiG
Dies gilt nicht, wenn
1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,     1. Änderung zum Bebauungsplan „Ottendorf-Okrilla -
2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Ge-              Ehemalige Möbelfabrik, Radeburger Straße“
   nehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt
   worden sind,                                                      Öffentliche Auslegung des Planentwurfs, Anwendung des
3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 Sächs-                   vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB
   GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,                    Der Gemeinderat von Ottendorf-Okrilla hat am 31.03.2014 den
4. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist                          Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans „Ottendorf-
   a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet           Okrilla – Ehemalige Möbelfabrik, Radeburger Straße“ (GR
      hat oder                                                       008a/2014) gefasst. Mit Beschluss vom 01.03.2021 (GR
   b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegen-      012/2021) wurde der Aufstellungsbeschluss aufgrund einer Plan-
      über der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes,         gebietsänderung geändert. Zugleich wurde beschlossen, das
      der die Verletzung begründen soll, gemacht worden ist.         Bebauungsplanverfahren unter der Bezeichnung Bebauungs-
Ist eine Verletzung nach Satz 2 oder 3 geltend gemacht worden,       plan „Ottendorf-Okrilla - Ehemalige Möbelfabrik, Radeburger
so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jeder-        Straße“ weiter zu führen.
                                                                                                         Amtsblatt
                                                                                                         Ottendorf-Okrilla      7
Monat April 2021
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst nunmehr die          bleiben, gilt gemäß des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungs-
Flurstücke 3/24 und 3/29 sowie Teile der Flurstücke 3/11, 3/21,     gemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der
3/28 und 283 der Gemarkung Cunnersdorf.                             COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz – Plan-
Planungsziel ist es, den derzeitigen städtebaulichen Missstand      SiG), folgende Regelung:
am Standort der ehemaligen Möbelfabrik „Deutsche Werkstätten        Die Einsichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen ist nach
Hellerau“ zu beheben und das Areal einer geordneten städte-         vorheriger Terminvereinbarung unter der Tel.-Nr. 035205-51321
baulichen Nachnutzung zuzuführen. Dazu sollen innerhalb des         oder per E-Mail an info@Ottendorf-Okrilla.de möglich.
Gebäudebestandes durch die Entwicklung von gemischten               Für Erklärungen zur Niederschrift ist eine vorherige telefonische
Nutzungen und der Ergänzung von Wohnnutzung zusätzliche             Terminvereinbarung unter der Tel.-Nr. 035205-51321 erforder-
Entwicklungsmöglichkeiten eingeräumt werden. Außerdem               lich. Die Stellungnahmen können auch in elektronischer Form
sollen zum Schutz der Wohnnutzungen im Plangebiet und der           unter der E-Mail-Adresse info@Ottendorf-Okrilla.de abgegeben
an das Plangebiet angrenzenden Wohnnutzung die vorhan-              werden. Name, Vorname und Anschrift der Einwenderin bzw.
denen gewerblichen Nutzungen hinsichtlich ihrer Lärmemission        des Einwenders müssen lesbar enthalten sein.
eingeschränkt und geregelt werden. Gleichzeitig soll die innere
Erschließung geregelt und eine fußläufige Verbindung zum            gez. Rico Pfeiffer, Bürgermeister
Wohngebiet Wachberg Süd hergestellt werden.
                                                                    nur nachrichtlich - nicht maßstabsgetreu
Weiterhin hat der Gemeinderat von Ottendorf-Okrilla hat in seiner
Sitzung am 01.03.2021 mit Beschluss GR 013/2021 den Entwurf
des Bebauungsplans „Ottendorf-Okrilla – Ehemalige Möbel-
fabrik, Radeburger Straße“ in der Fassung vom 06.01.2021
gebilligt und zur Offenlage bestimmt.
Entsprechend § 3 Abs. 2 BauGB wird der gebilligte Entwurf des
Bebauungsplans „Ottendorf-Okrilla – Ehemalige Möbelfabrik,
Radeburger Straße“ in der Fassung vom 06.01.2021, bestehend
aus Planzeichnung (Teil A), Textlichen Festsetzungen (Teil B)
und Begründung (Teil C) für die Dauer eines Monats öffentlich
ausgelegt, und zwar
      vom 12. April 2021 bis einschließlich 12. Mai 2021
in der Gemeindeverwaltung Ottendorf-Okrilla, Radeburger
Straße 34, 01458 Ottendorf-Okrilla, im Raum N 104 während
der nachfolgend genannten Dienstzeiten:
Montag:      09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag:    09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und
             13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Mittwoch:    09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und
             13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Freitag:     09:00 Uhr bis 12:00 Uhr                                Übersichtsplan Geltungsbereich Bebauungsplan „Ottendorf-
                                                                    Okrilla - Ehemalige Möbelfabrik, Radeburger Straße“
Zusätzlich sind die vollständigen Planunterlagen während
der Auslegungsfrist auf dem Beteiligungsportal der Gemein-
de Ottendorf-Okrilla unter https://www.ottendorf-okrilla.de/
                                                                    Öffentliche Bekanntmachung über das
bebauungsplaene.html und über das zentrale Landesportal             Widerspruchsrecht nach dem Bundesmeldegesetz
Bauleitplanung in das Internet unter https://buergerbeteiligung.    (BMG) über Gruppenauskünfte vor Wahlen
sachsen.de/portal/ottendorf-okrilla einsehbar.                      anlässlich der Bundestagswahl 2021
Während der Auslegungsfrist wird der Öffentlichkeit Gelegenheit     Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien,
zur Äußerung und Erörterung gegeben. Stellungnahmen zum             Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen
Entwurf können schriftlich oder über das zentrale Landesportal
Bauleitplanung sowie während der Auslegungszeiten im Rat-           Gemäß § 50 Abs. 1 des Bundesmeldegesetzes (BMG) vom 3.
haus mündlich zur Niederschrift in der Gemeindeverwaltung           Mai 2015 (BGBI. l S. 1084), zuletzt geändert durch Art. 11 Abs.
vorgebracht werden.                                                 4 des Gesetzes vom 18. Juli 2017 (BGBI. l S. 2745), darf die
                                                                    Meldebehörde Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgemäß während           von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und
des Offenlagezeitraums vorgebrachte Stellungnahmen bei der          Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene in den
Beschlussfassung zum Bebauungsplan gemäß § 3 Abs. 2 Satz            sechs der Wahl oder Abstimmung vorangehenden Monaten
2 i.V.m. § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können.         Auskunft aus dem Melderegister über die in § 44 Abs. 1 Satz 1
Durch den Bebauungsplan wird die planungsrechtliche Voraus-         BMG bezeichneten Daten von Gruppen von Wahlberechtigten
setzung für die Nutzbarmachung einer innerörtlichen Brachflä-       erteilen, soweit für deren Zusammensetzung das Lebensalter
che geschaffen. Es handelt sich somit um einen Bebauungsplan        bestimmend ist. Diese umfassen Familienname, Vornamen,
der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB. Gemäß § 13 a Abs. 2         Doktorgrad und derzeitige Anschriften sowie sofern die Person
BauGB wird das beschleunigte Verfahren angewendet. Es gelten        verstorben ist, diese Tatsache. Die Geburtsdaten der wahlbe-
die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB       rechtigten Personen dürfen nicht mitgeteilt werden. Die Person
entsprechend. Gemäß § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB wird von der           oder Stelle, der die Daten übermittelt werden, darf diese nur für
Durchführung der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von           die Werbung bei einer Wahl oder Abstimmung verwenden und
dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, von der Angabe nach             hat sie spätestens einen Monat nach der Wahl oder Abstimmung
§ 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Infor-        zu löschen oder zu vernichten. Eine Erteilung von Auskünften
mationen verfügbar sind, sowie von der Zusammenfassenden            unterbleibt nach § 50 Abs. 6 BMG, wenn eine Auskunftssperre
Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen.                         nach § 51 BMG vorliegt oder die betreffende Person der Über-
Hinweis:                                                            mittlung ihrer Daten nach § 50 Abs. 5 BMG widersprochen hat.
Muss die Gemeindeverwaltung während der Offenlage aufgrund          Im Hinblick auf die am 26. September 2021 stattfindende
der Corona-Pandemie für den Besucherverkehr geschlossen             Bundestagswahl wird darauf hingewiesen, dass Wahlberech-
         Amtsblatt
  8      Ottendorf-Okrilla
Monat April 2021
tigte nach § 50 Abs. 5 in Verbindung mit § 50 Abs. 1 BMG das      beiterin aus dem Einwohnermeldeamt übernommen. Die Trau-
Recht haben, einen Antrag auf die Eintragung einer Übermitt-      ungen erfolgten durch die Standesbeamtin aus Königsbrück. Die
lungssperre schriftlich oder mündlich (nicht telefonisch) zur     Vertretungsregelung mit der Stadt Königsbrück bleibt bestehen.
Niederschrift an die
          Gemeindeverwaltung Ottendorf-Okrilla                    Eröffnung AugenCentrum Ottendorf-Okrilla MVZ
                 Einwohnermeldeamt
                                                                  Am 18. März fand die feierliche Eröffnung der neuen Augenarzt-
                 Radeburger Straße 34
                                                                  praxis in der Dresdner Straße 89 in Hermsdorf statt.
                01458 Ottendorf-Okrilla
                                                                  Ab 1. April 2021 beginnt hier die Arbeit mit den Patienten. Der
zu richten. Der Antrag ist von keinen Voraussetzungen abhängig,
                                                                  Standort erhält vorerst eine rein konservative Sprechstunde.
braucht nicht begründet zu werden und gilt bis zu einer gegen-
                                                                  Später sollen hier auch kleine operative Eingriffe (IVOM - The-
teiligen Erklärung gegenüber der Meldebehörde unbefristet.
                                                                  rapie für die Behandlung der altersbedingten Makuladegene-
gez. Rico Pfeiffer, Bürgermeister                                 ration und des diabetischen Makulaödems) stattfinden können.
Ottendorf-Okrilla, 09. März 2021                                  Außerdem werden Gutachten (z. B. Führerschein-, Polizei-,
                                                                  Fliegergutachten) angeboten.
                                                                  Unter den Anwesenden war neben dem amtierenden Bürger-
  Mitteilungen der                                                meister Rico Pfeiffer auch Michael Langwald, der in seiner
  Gemeindeverwaltung                                              Amtszeit als Bürgermeister die Ansiedlung der augenärztlichen
                                                                  Versorgung in der Gemeinde vorangetrieben hat. Es wurde
                                                                  herzlich gratuliert und die Freude über die Neuansiedlung zum
Neue Standesbeamtin                                               Ausdruck gebracht.
Romy Herrmann ist die neue Standesbeamtin in der Gemeinde         Auch das AugenCentrum bedankte sich für die großartige Unter-
Ottendorf-Okrilla.                                                stützung der Gemeinde und freut sich auf die neuen Patienten.
                                                                  Termine können Sie unter nachstehender Telefonnummer oder
                                                                  per E-Mail vereinbaren.

                                                                    Leonore Pinzer
                                                                    Elisa Untch
                                                                    AugenCentrum Ottendorf-Okrilla
                                                                    Medizinisches Vorsorgezentrum
                                                                    Dresdner Straße 89, 01458 Ottendorf-Okrilla
                                                                    Telefon: 035205-179760, Telefax: 035205-179789
                                                                    Mo    8–13 Uhr · 14–17 Uhr
                                                                    Di    8–13 Uhr
                                                                    M     8–13 Uhr · 14–17 Uhr
                                                                    Do    8–13 Uhr
                                                                    Fr    8–13 Uhr
                                                                    info@augenarzt-ottendorf-okrilla.de
                                                                    www.augenarzt-ottendorf-okrilla.de

Bürgermeister Rico Pfeiffer bestellte Romy Herrmann offiziell
als Standesbeamtin in der Gemeinderatssitzung am 1. März.
Foto: Nicole Sänger
Frau Herrmann wird am 1. April ihren Dienst beginnen. In ihrer
vorherigen Tätigkeit war sie als Standesbeamtin im Standesamt
Dresden tätig.
Sie ist unter anderem zuständig für Eheschließungen, Ehean-
meldungen, Namensänderungen, Sterbefälle, Geburten und
Vaterschaftsanerkennungen.
Wir wünschen Frau Herrmann einen guten Start und viel Freude
in ihrer Tätigkeit.
Hintergrund: Die Stelle der Standesbeamtin war seit 01.07.2020
vakant. Vertretungsweise wurden die Aufgaben durch die Mitar-     Foto und Text Hoyer

                                                                                                    Amtsblatt
                                                                                                    Ottendorf-Okrilla       9
Monat April 2021
Das Bauamt informiert                                             wie bei uns in Ottendorf-Okrilla, durch sein Tun den Abfluss des
                                                                  Wassers so verändert, dass erhebliche Schäden zu befürchten
Mitteilung zum Areal des ehemaligen                               sind bzw. entstehen?
Presswerkes                                                       Für solche Fälle hat der Gesetzgeber die Möglichkeit von Aus-
Aufmerksamen Bürgern ist wahrscheinlich nicht entgangen,          nahmegenehmigungen vorgesehen. Diese greifen dann, wenn
dass sich etwas an der Dresdner Straße auf dem Gelände des        im Einzelfall Maßnahmen ergriffen werden müssen, welche
ehemaligen Presswerkes getan hat. Im Februar fanden hier          zur Abwendung erheblicher land-, forst-, fischerei-, wasser-
umfangreiche Fäll- und Rodungsarbeiten statt. Dadurch wurde       oder sonstiger erheblicher wirtschaftlicher Schäden oder zur
der Blick frei auf den erbärmlichen Zustand des ehemals weit      Vermeidung von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und
über die Ortsgrenzen hinaus bekannten DDR-Betriebes.              Ordnung dienen.
                                                                  Um genau solche Maßnahmen zu diskutieren trafen sich am 2.
                                                                  März 2021 Vertreter der Unteren Naturschutzbehörde und der
                                                                  Unteren Wasserbehörde aus dem Landratsamt, Vertreter der
                                                                  Agrargenossenschaft Radeburg/Grünberg sowie der Gemeinde
                                                                  Ottendorf-Okrilla am Biberdamm in der Nähe der Moritzgasse.
                                                                  Bei der Suche nach einer rechtlich zulässigen, zielführenden
                                                                  Lösung wurden alle Interessen abgewogen. Ziel ist die durch
                                                                  die Biber verursachte Verklausung (Verschluss eines Fließge-
                                                                  wässerquerschnitts) abzusenken und somit das Risiko von
                                                                  Hochwasserschäden bei Starkregenereignissen für die Ortslage
                                                                  zu reduzieren.
Foto: Ronny Zschaschel                                            Die beiden, im Gewässerlauf vorhandenen Biberdämme sollen
Zum Glück wird diese unschöne Ansicht bald verschwinden.          im Umfang begrenzt, schrittweise und schonend teilabgesenkt
Die Rodungsarbeiten waren der erste Schritt und erfolgten in      werden, ohne Auswirkungen auf den Erhaltungszustand der
Vorbereitung des Abbruchs der Betriebshallen. Nach Aussagen       Biberpopulation. Die Maßnahme soll der Entspannung der
des Projektentwicklers soll die Brache noch in diesem Jahr ver-   derzeitigen (Hochwasser-)Lage vor Ort sowie der friedlichen
schwinden und den Platz frei machen für die Ansiedlung eines      Koexistenz zwischen Mensch und Natur dienen.
Vollsortimenters, eines Drogeriemarktes, eines medizinischen      Die Arbeiten werden entsprechend den getroffenen Festle-
Versorgungszentrums und möglicherweise eines weiteren Dis-        gungen durch die Agrargenossenschaft Radeburg/ Grünberg
counters. Dabei wird der Vollsortimenter nicht, wie teilweise     oder den Bauhof der Gemeinde ausgeführt.
in der Presse publiziert, 10.000 m² groß sein, sondern eine
Verkaufsfläche von maximal 1.500 m² aufweisen.
Um die baurechtlichen Voraussetzungen für einen solchen Markt
zu schaffen, ist es jedoch erforderlich, das Areal mit einem
Bebauungsplan zu überplanen. Der Technische Ausschuss hat
in seiner Sitzung am 08.03.2021 den Empfehlungsbeschluss
für den Gemeinderat gefasst, den vorliegenden Vorentwurf
zu billigen und zur Offenlage zu bestimmen. Der Gemeinderat
wird der Empfehlung voraussichtlich in seiner nächsten Sitzung
folgen. Im Anschluss können Sie den Planentwurf einsehen
und eine entsprechende Stellungnahme abgeben. Über den
Offenlagezeitpunkt werden Sie über das Amtsblatt und die
Verkündigungstafeln rechtzeitig informiert.
Ihr Bauamt Ottendorf-Okrilla

Meister Bockert von der Kleinen Röder hat es ein
wenig übertrieben …
Der unter Naturschutz stehende Biber ist seit ein paar Jahren
auch in Ottendorf-Okrilla heimisch geworden. Erkennbar ist
das u. a. an Fraßspuren an den Ufergehölzen, Biberdämmen
im Gewässer sowie der Biberburg mit ihrem Zugang unter der
Wasserlinie.
Biber sind in den Anhängen II und IV der Flora-Fauna-Habitat-
Richtlinie (FFH-RL) der EU gelistet und somit eine nach Bundes-
naturschutzgesetz (BNatSchG) streng geschützte Art. Es gelten
die sogenannten Zugriffsverbote gemäß § 44 Abs. 1 BNatSchG.
Die Tiere und ihr Nachwuchs dürfen nicht verletzt oder gar
getötet werden. Sie dürfen in Überwinterungs-, Paarungs- und
Jungenaufzuchtzeit nicht erheblich gestört werden. Weiterhin
dürfen Ihre Lebensstätten nicht beeinträchtigt werden. Dazu
gehören neben der Biberburg in der Regel auch ein Gewässer        Fotos: Uwe Franke
mit Dämmen, welche den Wasserspiegel auf der richtigen Höhe       Kontakte:
halten.                                                           Untere Naturschutzbehörde
Eingriffe in Bauwerke des Bibers sind somit grundsätzlich         Tel.: 03591 5251 68001
unzulässig und bedürfen der vorherigen Genehmigung oder           E-Mail: umwelt-forst@lra-bautzen.de
Zustimmung durch die Untere Naturschutzbehörde.                   Gemeinde Ottendorf-Okrilla
Nun gibt es aber noch Land- und Forstwirtschaft. Es gibt          Tel.: 035205 51329
Wohnbebauung unweit der Gewässer. Was, wenn der Biber,            E-Mail: franke.bauamt@ottendorf-okrilla.de
        Amtsblatt
 10     Ottendorf-Okrilla
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