B C Das Betriebsrentenstärkungsgesetz - Informationen für Arbeitgeber - BRANDCONSULT

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B C Das Betriebsrentenstärkungsgesetz - Informationen für Arbeitgeber - BRANDCONSULT
Das Betriebsrentenstärkungsgesetz
    - Informationen für Arbeitgeber

                                      B C
                                BRANDCONSULT
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Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) hat der    Das Betriebsrentenstärkungsgesetz             bAV vereinfacht, sondern zusätzliche
    Gesetzgeber die dritte große Reform der betrieblichen   wurde beschlossen, um die Versor-             Vorschriften und Regelungsbereiche
    Altersversorgung in Deutschland in den letzten 40       gungssituation, insbesondere der Arbeit-      schafft. Von diesen Veränderungen sind
                                                            nehmer in kleinen und mittelständischen       sowohl neu zu schaffende Versorgungen
    Jahren auf den Weg gebracht.
                                                            Unternehmen (KMU), zu verbessern.             als auch bereits bestehende
                                                            Durch Anreize für Arbeitgeber und             Versorgungswerke betroffen,
    Für die Arbeitgeber bedeutet diese Gesetzgebung, dass   Arbeitnehmer soll mehr von den Möglich-       unabhängig davon, ob eine Tarifbindung
    sie ihre Versorgungswerke dringend überprüfen lassen    keiten der betrieblichen Altersversorgung     besteht oder nicht.
    sollten, um die neuen und veränderten Vorschriften      (bAV) Gebrauch gemacht werden.                Mit dieser Broschüre haben wir die wich-
    auch umsetzen zu können.                                Es ist ein Regelwerk entstanden, dass         tigsten Änderungen zusammengefasst
                                                            viele Vorteile bietet, allerdings nicht die   und erste Handlungshinweise formuliert.
                                                            teilweise komplexen Vorschriften für die

                                                                                                                                   B C
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WESENTLICHE ECKPUNKTE UND ZUSCHUSSPFLICHT                                                                                                                    DAS SOZIALPARTNERMODELL

    Was sind die wesentlichen Eckpunkte?                                                            Wie funktioniert das Sozialpartnermodell?
    ■■   Zuschusspflicht in der Entgeltumwandlung                                                   Beim Sozialpartnermodell vereinbaren die Sozialpartner, also Arbeitgeberverbände und Ge-
    ■■   Einführung des sogenannten „Sozialpartnermodells“                                          werkschaften, eine betriebliche Altersversorgung über einen Tarifvertrag.
    ■■   Einführung einer besonderen Förderung für Geringverdiener „Förderrente“                    Hierbei gibt es einige arbeitsrechtliche Besonderheiten:
    ■■   Verringerung der Anrechnung von Altersvorsorgeleistungen auf die Grundsicherung            Im Rahmen einer reinen Beitragszusage wird ausschließlich ein Beitrag zugesagt, der nicht, wie
    ■■   Verbesserungen bei der Riester-Förderung                                                   bisher üblich, fest mit einer Leistung verknüpft ist. Für den Arbeitgeber entfällt damit faktisch die
    ■■   Erhöhung des steuerfreien Dotierungsrahmens                                                Haftung zur Erfüllung möglicher Leistungen. Im Gegenzug sollen sich die Arbeitgeber zu einem
                                                                                                    „Sicherungsbeitrag“ verpflichten, da Garantien weder in der Anspar- noch in der Rentenphase
    Was bedeutet die Zuschusspflicht zur Entgeltumwandlung für die Arbeitgeber?                     erlaubt sind und die Leistung im Rentenbezug nicht nur steigen, sondern auch fallen kann. Die
    Der Gesetzgeber sieht bei Entgeltumwandlungen einen Zuschuss in Höhe von 15% des                Höhe legen die Tarifparteien fest.
    Umwandlungsbetrages vor, sofern und soweit der Arbeitgeber durch die Entgeltumwandlung          Es kann ausschließlich eine Rente gezahlt werden.
    Sozialversicherungsbeiträge spart.
    Diese Regelung gilt:                                                                            Gibt es zukünftig nur noch das Sozialpartnermodell?
       ■■ ab dem 01.01.2018 im Sozialpartnermodell                                                  Nein, da die „alte bAV Welt“ wie bisher erhalten bleibt und hier weiterhin Garantien erlaubt sind
       ■■ ab dem 01.01.2019 für „Neuzusagen“ in den Durchführungswegen der                          und auch anstelle der lebenslangen garantierten Rente eine Kapitalabfindung zur Auszahlung
           Direktversicherung, Pensionskasse und dem Pensionsfonds                                  wählbar ist. Glücklicherweise sind das Kapitalwahlrecht und die Garantien erhalten geblieben,
       ■■ ab dem 01.01.2022 für „Altzusagen“ der vorgenannten Durchführungswege                     da diese von den Mitarbeitern als sehr wichtig empfunden werden.
    Der Arbeitgeberzuschuss ist von Beginn an unverfallbar und muß i. a. R. zusätzlich an die
    Versorgungseinrichtung abgeführt werden.                                                        Wer kann das Sozialpartnermodell anwenden?
                                                                                                    Das Sozialpartnermodell kann umgesetzt werden, wenn das Unternehmen tarifgebunden ist
    Was müssen die Arbeitgeber in Bezug auf die Zuschusspflicht tun?                                und die Tarifparteien es im Tarifvertrag vereinbaren. Handelt es sich nicht um ein tarifgebunde-
    Alle Arbeitgeber sollten schnellstmöglich ihre Versorgungswerke dahingehend überprüfen          nes Unternehmen, kann das Sozialpartnermodell von den Betriebsparteien (Geschäftsleitung
    lassen, ob und wie bereits Zuschüsse zur Entgeltumwandlung der Mitarbeiter gezahlt werden       und Betriebsrat), beispielsweise über eine Betriebsvereinbarung, vereinbart werden. Dazu
    und ob diese konform zu den nunmehr geltenden Regelungen sind. Werden bereits Zuschüsse         müssen sich die Parteien aber auf einen einschlägigen Tarifvertrag beziehen.
    gezahlt, können diese nur unter gewissen Voraussetzungen auf die Zuschusspflicht angerech-      Auch individualrechtlich, d.h. mit jedem Arbeitnehmer einzeln, kann das Modell vereinbart
    net werden.                                                                                     werden, wenn es keinen Betriebsrat gibt. Auch hier muss sich das Unternehmen auf einen
    Selbstverständlich helfen wir Ihnen auch hier, um z. B. doppelte Zuschusszahlungen zu vermei-   einschlägigen Tarifvertrag beziehen.
    den und Ihr Versorgungssystem rechtssicher anzupassen.                                          Werden diese Voraussetzungen nicht erfüllt, ist das Sozialpartnermodell nicht möglich.

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                                                                                                                                                                              BRANDCONSULT
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DIE FÖRDERRENTE UND DER FREIBETRAG AUF DIE GRUNDSICHERUNG                                             ERHÖHUNG DES DOTIERUNGSRAHMENS UND WEITERE ÄNDERUNGEN

    Wer kann von der FörderRente für Geringverdiener profitieren?                                    Was ist bei der Riester-Förderung neu?
    Der Arbeitgeber hat künftig die Möglichkeit für Arbeitnehmer im 1. Dienstverhältnis, die ein     Die Grundförderung steigt von 154 € auf 175 €.
    Brutto-Einkommen von bis zu 2.200 € monatlich bzw. 26.400 € jährlich erhalten, eine arbeit-      Außerdem entfällt zukünftig die sog. „Doppelverbeitragung“ bei „Riester-bAV“:
    geberfinanzierte betriebliche Altersversorgung nach § 100 EStG zusätzlich zum bisherigen         In der Leistungsphase wird die Rente nicht mehr mit Sozialversicherungsbeiträgen belastet.
    Einkommen einzurichten. Der jährliche Beitrag muss mindestens 240 € und darf höchstens
    480 € betragen.                                                                                  Wie hat sich der steuerfreie Dotierungsrahmen nach §3 Nr. 63 EStG verändert?
    Hat der Arbeitgeber bereits im Jahr 2016 einen Arbeitgeberbeitrag geleistet, ist der jeweilige   Der Dotierungsrahmen wurde signifikant erhöht: Statt wie bisher 4 %, können ab 01.01.2018
    Förderbetrag auf den Betrag beschränkt, den der Arbeitgeber darüber hinaus leistet.              insgesamt 8 % der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung (West)
                                                                                                     steuerfrei in eine Direktversicherung eingezahlt werden.
    Warum kann die FörderRente für den Arbeitgeber attraktiv sein?                                   Der Aufstockungsbetrag in Höhe von bisher 1.800 € entfällt.
    Gerade Geringverdienern fällt es häufig schwer, zusätzliche Beiträge für die Altersversorgung    Die Erhöhung von 4 % auf 8 % der BBG betrifft aber nur die steuerrechtliche Förderung –
    zu sparen. Der Arbeitgeber kann mit der FörderRente seiner sozialen Verantwortung gerecht        sozialversicherungsfrei bleiben wie bisher nur bis 4 %. Sollen weitere 4 % sozialversicherungs-
    werden und gezielt diejenigen fördern, deren Einkommen alleine nicht für eine private            frei umgewandelt werden, kann zusätzlich der Durchführungsweg der Unterstützungskasse
    oder betriebliche Vorsorge reichen würde. Außerdem gibt es für den Arbeitgeber eine recht        genutzt werden.
    unbürokratische Förderung: 30 % seiner Aufwendungen kann er direkt über das Lohnsteuerab-
    zugsverfahren zurückbekommen. Der restliche Beitrag stellt eine Betriebsausgabe dar.             Was hat sich bei der Anrechnung von Beiträgen nach §40b EStG auf Beiträge nach
                                                                                                     § 3 Nr. 63 EStG ergeben?
    Welche tariflichen Anforderungen gelten für die FörderRente?                                     Die Anrechnung wurde deutlich vereinfacht: Die tatsächlich geleisteten Beiträge für eine
    Der Gesetzgeber sieht für die FörderRente eine lebenslange Rentenzahlung vor. Alternativ ist     Direktversicherung gemäß § 40b EStG werden künftig vom Höchstbeitrag abgezogen, statt wie
    auch eine Kapitalauszahlung möglich. Die Einzahlungen müssen in eine Direktversicherung,         bisher den gesamten Aufstockungsbeitrag von 1.800 € zu blockieren. Ein Euro Beitrag in einem
    Pensionskasse oder einen Pensionsfonds erfolgen. Der Tarif muss weitere gesetzliche              Vertrag nach § 40b EStG bedeutet dann einen Förderrahmen von 8 % BBG (DRV West) minus
    Anforderungen erfüllen.                                                                          einem Euro.

    Wie werden Geringverdiener durch die Verringerung der Anrechnung von Alters-                     Was hat es mit der Neugestaltung der sogenannten „Vervielfältigungsregel“ auf
    vorsorgeleistungen auf die Grundsicherung unterstützt?                                           sich?
    Rentenleistungen aus einer zusätzlichen Altersvorsorge (z. B. bAV, Rüruprente oder private       Scheidet ein Arbeitnehmer aus dem Dienstverhältnis aus, kann er nach der sogenannten
    Rentenversicherungen) bleiben mit einem pauschalen Freibetrag von 100 € pro Monat anrech-        „Vervielfältigungsregel“ (§ 3 Nr. 63 S. 3 EStG) einen gewissen Betrag, z.B. aus einer Abfindung,
    nungsfrei von der Grundsicherung. Darüber hinausgehende Rentenleistungen                         steuerfrei in eine Direktversicherung einzahlen. Beim Ausscheiden aus dem Dienstverhältnis
    werden mit 30 % (höchstens jedoch 50 % der Regelbedarfsstufe I, in 2018: 208 €) freigestellt.    bemisst sich der steuerfreie Betrag wie folgt:
    Der gesamte Freibetrag wird zusammen mit den Rechengrößen der Sozialversicherung zukünf-         Dienstjahre (max. 10) x 4 % der Beitragsbemessungsgrenze (DRV West).
    tig ansteigen. Dieser Freibetrag ist sehr zu begrüßen, weil nun auch Geringverdiener Ansprüche
    aus kapitalgedeckter Altersversorgung aufbauen können, ohne dass ihnen diese im Alter auf        Wie funktioniert die neue steuerfreie Nachzahlung von entgeltfreien Zeiten?
    Leistungen der Grundsicherung angerechnet („weggenommen“) werden.                                Wenn ein Mitarbeiter sich in einer entgeltfreien Zeit (z.B. Elternzeit, Entsendung ins Ausland
                                                                                                     oder Sabbatjahr) befindet, können Beiträge von bis zu 10 vollen Kalenderjahren steuerfrei
                                                                                                     nachgezahlt werden.

                                                                                                                                                                                     B C
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VORGEHENSWEISE ZUR UMSETZUNG

                                                        - Persönliches Erstgespräch in Ihrer Firma
                                                        - Sichtung der vorhandenen Verträge,
    Das Betriebsrentenstärkungsgesetz                     des Versorgungssystems und ggf.
                                                          vorhandener Versorgungsordnung
                                         Erstgespräch   - Unternehmensziele und -wünsche zur bAV
    betrifft jeden Arbeitgeber und wir
    helfen Ihnen bei der Umsetzung
                                                        - systematische Analyse und Risikoprüfung
                                                        - ggf. Rücksprache mit unseren namhaften
                                                          Kooperationspartnern in Form von
                                                          Rechtsanwälten und Gutachtern zur bAV
                                         Prüfung und    - Erstellung des Gutachtens und mögl. Neuausrichtung
                                           Analyse

                                                        - Besprechung der Ergebnisse in Ihrer Firma
                                                        - bis hierhin kostenlos
                                                        - weitere Begleitung auf Ihren Wunsch
                                                          auf Honorarbasis oder durch Courtage,
                                         Ergebnisse
                                                          die durch Neuverträge entstehen würden

                                                        - geringer Zeitaufwand Ihrerseits
                                                        - Klarheit zum Versorgungssystem
                                                        - Eliminierung von Haftungs- und
                                                          Einstandsverpflichtungen
                                           Vorteile
                                                        - zukunftsfähige BRSG konforme moderne bAV

                                                                                            B C
                                                                                  BRANDCONSULT
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EXPERTISE UND ERFAHRUNG

                                                     Betriebliche Altersvorsorge kauft man nicht „von der Stange“
                                                     Vermeiden Sie Fehler bei der             produktunabhängigen Entwicklung
                                                     Entwicklung und Umsetzung Ihres          des Versorgungskonzeptes und einer
                                                     betrieblichen Altersvorsorgekonzepts     neutralen Auswahl des Anbieters schafft
                                                     unter Berücksichtigung des               man wesentliche Voraussetzungen, um
                                                     Betriebsrentenstärkungsgesetzes.         eine attraktive, einfache und sichere
                                                     Es empfehlt sich am Anfang zu            betriebliche Altersversorgung zu erzielen.
                                                     investieren, damit es am Ende nicht      Somit ist die betriebliche Altersvorsorge
                                                     „teuer wird“. Mit einer sorgfältigen     Maßarbeit.
                                                     Analyse der Ausgangslage, einer

                                                     Expertenwissen, das sich auszahlt!
                                                     Mit über 25 Jahren Tätigkeit in der      sprechen für sich. Ich bin nicht nur
                                                     Finanzbranche – davon über 20 speziell   qualifizierter Fachberater für die
                                                     in der betrieblichen Altersvorsorge –    betriebliche Altersversorgung (febs),
                                                     habe ich ein breites Wissensspektrum,    sondern zudem auch geprüfter
                                                     die nötige Marktkenntnis und             Wertpapierexperte. Profitieren Sie von
                                                     ausreichend praktische Erfahrung,        meinem tiefgreifenden Verständnis
                                                     um Sie bestmöglich und sicher            von Kapitalanlagen, denn moderne
     Profitieren Sie von über                        zur bAV zu beraten. Über 600             Altersversorgungsprodukte sind häufig
                                                     erfolgreiche Unternehmensberatungen      fonds- und kapitalmarktgebunden.
                                         Meine
     20 Jahren Erfahrung in der bAV      Expertise   Vertrauen Sie einem unabhängigen Spezialisten
                                         für Sie     Nutzen Sie meine Unabhängigkeit          nicht die einer Versicherung oder eines
                                                     als Versicherungsmakler. Ich vertrete    Finanzinstituts.
                                                     immer Ihre Interessen als Mandant,

                                                                                                                       B C
     Andreas Brand                                                                                              BRANDCONSULT
     Fachberater für bAV (febs)
10   Geschäftsführer BRANDCONSULT GmbH                                                                                                     11
Wir beraten Sie gerne.

BRANDCONSULT GmbH
Geschäftsführer Andreas Brand
Fachberater für betriebliche Altersversorgung (febs)
In de Wischen 23
25462 Rellingen

Telefon: 04101 60108-88
Telefax: 04101 60108-89
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                                                       B C
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