B C Das Betriebsrentenstärkungsgesetz - Informationen für Arbeitgeber - BRANDCONSULT
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Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) hat der Das Betriebsrentenstärkungsgesetz bAV vereinfacht, sondern zusätzliche Gesetzgeber die dritte große Reform der betrieblichen wurde beschlossen, um die Versor- Vorschriften und Regelungsbereiche Altersversorgung in Deutschland in den letzten 40 gungssituation, insbesondere der Arbeit- schafft. Von diesen Veränderungen sind nehmer in kleinen und mittelständischen sowohl neu zu schaffende Versorgungen Jahren auf den Weg gebracht. Unternehmen (KMU), zu verbessern. als auch bereits bestehende Durch Anreize für Arbeitgeber und Versorgungswerke betroffen, Für die Arbeitgeber bedeutet diese Gesetzgebung, dass Arbeitnehmer soll mehr von den Möglich- unabhängig davon, ob eine Tarifbindung sie ihre Versorgungswerke dringend überprüfen lassen keiten der betrieblichen Altersversorgung besteht oder nicht. sollten, um die neuen und veränderten Vorschriften (bAV) Gebrauch gemacht werden. Mit dieser Broschüre haben wir die wich- auch umsetzen zu können. Es ist ein Regelwerk entstanden, dass tigsten Änderungen zusammengefasst viele Vorteile bietet, allerdings nicht die und erste Handlungshinweise formuliert. teilweise komplexen Vorschriften für die B C BRANDCONSULT 2 3
WESENTLICHE ECKPUNKTE UND ZUSCHUSSPFLICHT DAS SOZIALPARTNERMODELL Was sind die wesentlichen Eckpunkte? Wie funktioniert das Sozialpartnermodell? ■■ Zuschusspflicht in der Entgeltumwandlung Beim Sozialpartnermodell vereinbaren die Sozialpartner, also Arbeitgeberverbände und Ge- ■■ Einführung des sogenannten „Sozialpartnermodells“ werkschaften, eine betriebliche Altersversorgung über einen Tarifvertrag. ■■ Einführung einer besonderen Förderung für Geringverdiener „Förderrente“ Hierbei gibt es einige arbeitsrechtliche Besonderheiten: ■■ Verringerung der Anrechnung von Altersvorsorgeleistungen auf die Grundsicherung Im Rahmen einer reinen Beitragszusage wird ausschließlich ein Beitrag zugesagt, der nicht, wie ■■ Verbesserungen bei der Riester-Förderung bisher üblich, fest mit einer Leistung verknüpft ist. Für den Arbeitgeber entfällt damit faktisch die ■■ Erhöhung des steuerfreien Dotierungsrahmens Haftung zur Erfüllung möglicher Leistungen. Im Gegenzug sollen sich die Arbeitgeber zu einem „Sicherungsbeitrag“ verpflichten, da Garantien weder in der Anspar- noch in der Rentenphase Was bedeutet die Zuschusspflicht zur Entgeltumwandlung für die Arbeitgeber? erlaubt sind und die Leistung im Rentenbezug nicht nur steigen, sondern auch fallen kann. Die Der Gesetzgeber sieht bei Entgeltumwandlungen einen Zuschuss in Höhe von 15% des Höhe legen die Tarifparteien fest. Umwandlungsbetrages vor, sofern und soweit der Arbeitgeber durch die Entgeltumwandlung Es kann ausschließlich eine Rente gezahlt werden. Sozialversicherungsbeiträge spart. Diese Regelung gilt: Gibt es zukünftig nur noch das Sozialpartnermodell? ■■ ab dem 01.01.2018 im Sozialpartnermodell Nein, da die „alte bAV Welt“ wie bisher erhalten bleibt und hier weiterhin Garantien erlaubt sind ■■ ab dem 01.01.2019 für „Neuzusagen“ in den Durchführungswegen der und auch anstelle der lebenslangen garantierten Rente eine Kapitalabfindung zur Auszahlung Direktversicherung, Pensionskasse und dem Pensionsfonds wählbar ist. Glücklicherweise sind das Kapitalwahlrecht und die Garantien erhalten geblieben, ■■ ab dem 01.01.2022 für „Altzusagen“ der vorgenannten Durchführungswege da diese von den Mitarbeitern als sehr wichtig empfunden werden. Der Arbeitgeberzuschuss ist von Beginn an unverfallbar und muß i. a. R. zusätzlich an die Versorgungseinrichtung abgeführt werden. Wer kann das Sozialpartnermodell anwenden? Das Sozialpartnermodell kann umgesetzt werden, wenn das Unternehmen tarifgebunden ist Was müssen die Arbeitgeber in Bezug auf die Zuschusspflicht tun? und die Tarifparteien es im Tarifvertrag vereinbaren. Handelt es sich nicht um ein tarifgebunde- Alle Arbeitgeber sollten schnellstmöglich ihre Versorgungswerke dahingehend überprüfen nes Unternehmen, kann das Sozialpartnermodell von den Betriebsparteien (Geschäftsleitung lassen, ob und wie bereits Zuschüsse zur Entgeltumwandlung der Mitarbeiter gezahlt werden und Betriebsrat), beispielsweise über eine Betriebsvereinbarung, vereinbart werden. Dazu und ob diese konform zu den nunmehr geltenden Regelungen sind. Werden bereits Zuschüsse müssen sich die Parteien aber auf einen einschlägigen Tarifvertrag beziehen. gezahlt, können diese nur unter gewissen Voraussetzungen auf die Zuschusspflicht angerech- Auch individualrechtlich, d.h. mit jedem Arbeitnehmer einzeln, kann das Modell vereinbart net werden. werden, wenn es keinen Betriebsrat gibt. Auch hier muss sich das Unternehmen auf einen Selbstverständlich helfen wir Ihnen auch hier, um z. B. doppelte Zuschusszahlungen zu vermei- einschlägigen Tarifvertrag beziehen. den und Ihr Versorgungssystem rechtssicher anzupassen. Werden diese Voraussetzungen nicht erfüllt, ist das Sozialpartnermodell nicht möglich. B C BRANDCONSULT 4 5
DIE FÖRDERRENTE UND DER FREIBETRAG AUF DIE GRUNDSICHERUNG ERHÖHUNG DES DOTIERUNGSRAHMENS UND WEITERE ÄNDERUNGEN Wer kann von der FörderRente für Geringverdiener profitieren? Was ist bei der Riester-Förderung neu? Der Arbeitgeber hat künftig die Möglichkeit für Arbeitnehmer im 1. Dienstverhältnis, die ein Die Grundförderung steigt von 154 € auf 175 €. Brutto-Einkommen von bis zu 2.200 € monatlich bzw. 26.400 € jährlich erhalten, eine arbeit- Außerdem entfällt zukünftig die sog. „Doppelverbeitragung“ bei „Riester-bAV“: geberfinanzierte betriebliche Altersversorgung nach § 100 EStG zusätzlich zum bisherigen In der Leistungsphase wird die Rente nicht mehr mit Sozialversicherungsbeiträgen belastet. Einkommen einzurichten. Der jährliche Beitrag muss mindestens 240 € und darf höchstens 480 € betragen. Wie hat sich der steuerfreie Dotierungsrahmen nach §3 Nr. 63 EStG verändert? Hat der Arbeitgeber bereits im Jahr 2016 einen Arbeitgeberbeitrag geleistet, ist der jeweilige Der Dotierungsrahmen wurde signifikant erhöht: Statt wie bisher 4 %, können ab 01.01.2018 Förderbetrag auf den Betrag beschränkt, den der Arbeitgeber darüber hinaus leistet. insgesamt 8 % der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung (West) steuerfrei in eine Direktversicherung eingezahlt werden. Warum kann die FörderRente für den Arbeitgeber attraktiv sein? Der Aufstockungsbetrag in Höhe von bisher 1.800 € entfällt. Gerade Geringverdienern fällt es häufig schwer, zusätzliche Beiträge für die Altersversorgung Die Erhöhung von 4 % auf 8 % der BBG betrifft aber nur die steuerrechtliche Förderung – zu sparen. Der Arbeitgeber kann mit der FörderRente seiner sozialen Verantwortung gerecht sozialversicherungsfrei bleiben wie bisher nur bis 4 %. Sollen weitere 4 % sozialversicherungs- werden und gezielt diejenigen fördern, deren Einkommen alleine nicht für eine private frei umgewandelt werden, kann zusätzlich der Durchführungsweg der Unterstützungskasse oder betriebliche Vorsorge reichen würde. Außerdem gibt es für den Arbeitgeber eine recht genutzt werden. unbürokratische Förderung: 30 % seiner Aufwendungen kann er direkt über das Lohnsteuerab- zugsverfahren zurückbekommen. Der restliche Beitrag stellt eine Betriebsausgabe dar. Was hat sich bei der Anrechnung von Beiträgen nach §40b EStG auf Beiträge nach § 3 Nr. 63 EStG ergeben? Welche tariflichen Anforderungen gelten für die FörderRente? Die Anrechnung wurde deutlich vereinfacht: Die tatsächlich geleisteten Beiträge für eine Der Gesetzgeber sieht für die FörderRente eine lebenslange Rentenzahlung vor. Alternativ ist Direktversicherung gemäß § 40b EStG werden künftig vom Höchstbeitrag abgezogen, statt wie auch eine Kapitalauszahlung möglich. Die Einzahlungen müssen in eine Direktversicherung, bisher den gesamten Aufstockungsbeitrag von 1.800 € zu blockieren. Ein Euro Beitrag in einem Pensionskasse oder einen Pensionsfonds erfolgen. Der Tarif muss weitere gesetzliche Vertrag nach § 40b EStG bedeutet dann einen Förderrahmen von 8 % BBG (DRV West) minus Anforderungen erfüllen. einem Euro. Wie werden Geringverdiener durch die Verringerung der Anrechnung von Alters- Was hat es mit der Neugestaltung der sogenannten „Vervielfältigungsregel“ auf vorsorgeleistungen auf die Grundsicherung unterstützt? sich? Rentenleistungen aus einer zusätzlichen Altersvorsorge (z. B. bAV, Rüruprente oder private Scheidet ein Arbeitnehmer aus dem Dienstverhältnis aus, kann er nach der sogenannten Rentenversicherungen) bleiben mit einem pauschalen Freibetrag von 100 € pro Monat anrech- „Vervielfältigungsregel“ (§ 3 Nr. 63 S. 3 EStG) einen gewissen Betrag, z.B. aus einer Abfindung, nungsfrei von der Grundsicherung. Darüber hinausgehende Rentenleistungen steuerfrei in eine Direktversicherung einzahlen. Beim Ausscheiden aus dem Dienstverhältnis werden mit 30 % (höchstens jedoch 50 % der Regelbedarfsstufe I, in 2018: 208 €) freigestellt. bemisst sich der steuerfreie Betrag wie folgt: Der gesamte Freibetrag wird zusammen mit den Rechengrößen der Sozialversicherung zukünf- Dienstjahre (max. 10) x 4 % der Beitragsbemessungsgrenze (DRV West). tig ansteigen. Dieser Freibetrag ist sehr zu begrüßen, weil nun auch Geringverdiener Ansprüche aus kapitalgedeckter Altersversorgung aufbauen können, ohne dass ihnen diese im Alter auf Wie funktioniert die neue steuerfreie Nachzahlung von entgeltfreien Zeiten? Leistungen der Grundsicherung angerechnet („weggenommen“) werden. Wenn ein Mitarbeiter sich in einer entgeltfreien Zeit (z.B. Elternzeit, Entsendung ins Ausland oder Sabbatjahr) befindet, können Beiträge von bis zu 10 vollen Kalenderjahren steuerfrei nachgezahlt werden. B C BRANDCONSULT 6 7
VORGEHENSWEISE ZUR UMSETZUNG - Persönliches Erstgespräch in Ihrer Firma - Sichtung der vorhandenen Verträge, Das Betriebsrentenstärkungsgesetz des Versorgungssystems und ggf. vorhandener Versorgungsordnung Erstgespräch - Unternehmensziele und -wünsche zur bAV betrifft jeden Arbeitgeber und wir helfen Ihnen bei der Umsetzung - systematische Analyse und Risikoprüfung - ggf. Rücksprache mit unseren namhaften Kooperationspartnern in Form von Rechtsanwälten und Gutachtern zur bAV Prüfung und - Erstellung des Gutachtens und mögl. Neuausrichtung Analyse - Besprechung der Ergebnisse in Ihrer Firma - bis hierhin kostenlos - weitere Begleitung auf Ihren Wunsch auf Honorarbasis oder durch Courtage, Ergebnisse die durch Neuverträge entstehen würden - geringer Zeitaufwand Ihrerseits - Klarheit zum Versorgungssystem - Eliminierung von Haftungs- und Einstandsverpflichtungen Vorteile - zukunftsfähige BRSG konforme moderne bAV B C BRANDCONSULT 8 9
EXPERTISE UND ERFAHRUNG Betriebliche Altersvorsorge kauft man nicht „von der Stange“ Vermeiden Sie Fehler bei der produktunabhängigen Entwicklung Entwicklung und Umsetzung Ihres des Versorgungskonzeptes und einer betrieblichen Altersvorsorgekonzepts neutralen Auswahl des Anbieters schafft unter Berücksichtigung des man wesentliche Voraussetzungen, um Betriebsrentenstärkungsgesetzes. eine attraktive, einfache und sichere Es empfehlt sich am Anfang zu betriebliche Altersversorgung zu erzielen. investieren, damit es am Ende nicht Somit ist die betriebliche Altersvorsorge „teuer wird“. Mit einer sorgfältigen Maßarbeit. Analyse der Ausgangslage, einer Expertenwissen, das sich auszahlt! Mit über 25 Jahren Tätigkeit in der sprechen für sich. Ich bin nicht nur Finanzbranche – davon über 20 speziell qualifizierter Fachberater für die in der betrieblichen Altersvorsorge – betriebliche Altersversorgung (febs), habe ich ein breites Wissensspektrum, sondern zudem auch geprüfter die nötige Marktkenntnis und Wertpapierexperte. Profitieren Sie von ausreichend praktische Erfahrung, meinem tiefgreifenden Verständnis um Sie bestmöglich und sicher von Kapitalanlagen, denn moderne Profitieren Sie von über zur bAV zu beraten. Über 600 Altersversorgungsprodukte sind häufig erfolgreiche Unternehmensberatungen fonds- und kapitalmarktgebunden. Meine 20 Jahren Erfahrung in der bAV Expertise Vertrauen Sie einem unabhängigen Spezialisten für Sie Nutzen Sie meine Unabhängigkeit nicht die einer Versicherung oder eines als Versicherungsmakler. Ich vertrete Finanzinstituts. immer Ihre Interessen als Mandant, B C Andreas Brand BRANDCONSULT Fachberater für bAV (febs) 10 Geschäftsführer BRANDCONSULT GmbH 11
Wir beraten Sie gerne. BRANDCONSULT GmbH Geschäftsführer Andreas Brand Fachberater für betriebliche Altersversorgung (febs) In de Wischen 23 25462 Rellingen Telefon: 04101 60108-88 Telefax: 04101 60108-89 Email: info@brandconsult.de Homepage: www.brandconsult.de B C © 2018 BRANDCONSULT GmbH BRANDCONSULT
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