BÜRGERREPUBLIK DEUTSCHLAND: DEMOKRATIE-INNOVATION IM 21. JAHRHUNDERT - Eine Studie für die Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit
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BÜRGERREPUBLIK DEUTSCHLAND: DEMOKRATIE- INNOVATION IM 21. JAHRHUNDERT Eine Studie für die Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit Marie Wutzler, Josef Lentsch ANALYSE
Impressum Herausgeberin Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit Truman-Haus Karl-Marx-Straße 2 14482 Potsdam-Babelsberg /freiheit.org /FriedrichNaumannStiftungFreiheit /FNFreiheit /stiftungfuerdiefreiheit Autor/innen Marie Wutzler, Josef Lentsch Redaktion Thomas Volkmann, stv. Leiter Liberales Institut der Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit Kontakt Telefon +49 30 220126-34 Telefax +49 30 690881-02 E-Mail service@freiheit.org Stand Juni 2021 Hinweis zur Nutzung dieser Publikation Diese Publikation ist ein Informationsangebot der Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit. Die Publikation ist kostenlos erhältlich und nicht zum Verkauf bestimmt. Sie darf nicht von Parteien oder von Wahlhelfern während eines Wahlkampfes zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet wer- den (Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen sowie Wahlen zum Europäischen Parlament). Lizenz Creative Commons (CC BY-NC-ND 4.0) ISBN 978-3-948950-20-0
Inhalt Inhalt HINTERGRUND����������������������������������������������������������������������������������������������������������������������4 ZUSAMMENFASSUNG�����������������������������������������������������������������������������������������������������������4 1. EINFÜHRUNG�������������������������������������������������������������������������������������������������������������������5 2. THEORIE���������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������5 2.1 Wissenschaftliche Begründung für Bürgerrechte���������������������������������������������������������������������� 5 2.2 Politische Beteiligung in Deutschland������������������������������������������������������������������������������������������ 6 2.3 Programmatik der deutschen Parteien���������������������������������������������������������������������������������������� 6 2.4 Programmatik internationaler liberaler Parteien������������������������������������������������������������������������� 7 3. DIREKTE DEMOKRATIE����������������������������������������������������������������������������������������������������8 3.1 Theorie����������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������� 8 3.2 Praxisbeispiele�������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������� 10 4. DELIBERATIVE UND KOLLABORATIVE VERFAHREN���������������������������������������������������� 11 4.1 Theorie��������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������� 11 4.2 Praxisbeispiele�������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������� 13 5. PETITIONSRECHT UND OMBUDSWESEN���������������������������������������������������������������������� 16 5.1 Petitionsrecht���������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������� 16 5.2 Ombudswesen�������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������� 17 5.3 Praxisbeispiele�������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������� 18 6. INNERPARTEILICHE DEMOKRATIE-INNOVATION�������������������������������������������������������� 18 6.1 Parteiinterne direkte Demokratie������������������������������������������������������������������������������������������������� 18 6.2 Deliberative und kollaborative Verfahren������������������������������������������������������������������������������������ 19 6.3 Inklusivere innerparteiliche Demokratie������������������������������������������������������������������������������������� 19 6.4 Ombudswesen��������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������20 ENDNOTEN��������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������21
4 Hintergrund Hintergrund Zusammenfassung Die vorliegende Studie wurde im Zeitraum von Februar bis Wir leben in einer Zeit der demokratiepolitischen Experimen- März 2021 erstellt. An Methoden kamen Literatur- und Daten- te. John Deweys Diktum, dass Demokratie in jeder Generation bankrecherche, Desk Research sowie vereinzelt Interviews neu geboren werden muss, gilt im dritten Jahrzehnt des 21. mit Vertreterinnen und Vertretern von Parteien zur Anwen- Jahrhunderts unverändert. Aber anders als zuvor reicht Bil- dung. Gesichtet wurden Papiere und Parteiprogramme von dung als „Hebamme“ nicht mehr. Demokratie ist aufgerufen, deutschen Parteien sowie europäischen liberalen Parteien sich neu zu begründen – und neu zu erfinden. Diese Neuer- (D66, FDP Schweiz, GLP, NEOS, VVD), bereits laufende Pro- findung ist bereits im Gange: Auf allen politischen Ebenen und jekte und abgeschlossene Praxisbeispiele in der EU und da- online wie vor Ort wird versucht, Demokratie mit neuen For- rüber hinaus. Interviews fanden statt mit Vertreterinnen und men von Bürgerbeteiligung weiterzuentwickeln. Insbesonde- Vertretern europäischer liberaler Parteien. re im Bereich der deliberativen und kollaborativen Verfahren wird von einer regelrechten Innovations-„Welle“ gesprochen.1 Die Autor/innen danken Annett Witte, Thomas Volkmann und Aber auch im Bereich der direkten Demokratie, dem Petitions- Christopher Gohl für ihre hilfreichen Anregungen und wertvol- recht oder dem Ombudswesen gibt es Innovationspotenzia- len Ideen. le zu heben. Es liegt in der Natur der Sache ebenso wie der Politik, dass nicht alle Experimente erfolgreich sind und dass selbst Erfolgsbeispiele nicht notwendigerweise in den demo- kratischen Regelbetrieb übergehen. Den spezifischen Kontext gilt es immer mitzuberücksichtigen. Kopieren funktioniert schlicht nicht über politische Systeme hinweg – adaptieren sehr wohl. Was daher gilt: Je mehr Ideen in der Praxis getes- tet werden, desto mehr gibt es zu lernen. In diesem Geiste ist auch die vorliegende Studie zu lesen. Demokratie-Innovation ist traditionell eine Domäne von pro- gressiven Parteien; aber auch progressive liberale Parteien wie die niederländische D66 oder die österreichischen NEOS, die sich selbst stärker als Graswurzelbewegungen verste- hen, haben programmatisch einiges dazu im Angebot. Eher rechtsliberal ausgerichtete Parteien wie die niederländische VVD sind da deutlich skeptischer. Insgesamt existiert bei vielen Parteien eine Ambivalenz bis hin zur expliziten Skepsis gegenüber plebiszitärer Demokra- tie, geprägt von den Referenden zum Brexit und zum Asso- ziierungsabkommen mit der Ukraine. Ebenso besteht eine Ambivalenz bis hin zur Skepsis gegenüber deliberativer De- mokratie, unter anderem aus der Sorge heraus, dass Parla- mente gegenüber Bürgerräten und ähnlichen Formaten in eine Legitimationskonkurrenz geraten könnten. Es wäre schade, wenn all diese Bedenken, die für sich genom- men gut begründet werden können, am Ende einem rigiden Strukturkonservatismus zur Rechtfertigung gereichten. Das größte demokratiepolitische Risiko wäre, alles so zu lassen, wie es ist. Stattdessen gilt es, die Chancen von Innovation zu prüfen und zu nutzen, in dieser neuen demokratiepolitischen Gründerzeit.
1. Einführung 5 1. Einführung 2. Theorie Zur Notwendigkeit der Innovation von Demokratie 2.1 Wissenschaftliche Begründung für Bürgerbeteiligung Liberale Politik will den Menschen stärken, auch in seiner Rol- le als Staatsbürger. Die durch die Pandemie noch weiter ver- Die Frage, was Bürgerbeteiligung ist, welchen Beitrag sie zur stärkte anhaltende weltweite Krise der liberalen Demokratie Demokratie leistet und wie die Umsetzung in der Praxis er- macht das Eintreten für die Freiheiten des Individuums umso folgt, beschäftigt die Wissenschaft seit vielen Jahrzehnten dringlicher. Der damit verbundene Umbruch der Parteien auf der ganzen Welt. Ein Fundament dieser Auseinanderset- demokratie und die sich rasant entwickelnde Technologie zung ist das Konzept der Deliberation. Im Kern steht dabei der verändern die Rolle der Bürgerin und des Bürgers weiter. In freie Austausch von Argumenten, welcher einen Konsens her- der Folge hat in der letzten Dekade europa- und weltweit eine vorbringt und im optimalen Fall mit einer Entscheidung endet. Zeit der demokratischen Experimente begonnen. Deutsch- Der Nutzen von Beteiligung für die Demokratie lässt sich ent- land mag zwar bisher nicht unbedingt als demokratischer lang von drei Dimensionen begründen3: Innovationstreiber aufgefallen sein, dennoch wurden auch in der Bundesrepublik bereits einige Experimente auf den B Legitimität Weg gebracht. International wird vielerorts versucht, die re- Die traditionelle politische Theorie zur repräsentativen Demo- präsentative Demokratie weiterzuentwickeln, indem sie mit kratie argumentiert, dass Legitimität aus der Möglichkeit für direktdemokratischen und deliberativen Elementen ergänzt die Bürgerinnen und Bürger entsteht, Politiker, Politikerinnen wird oder indem Beteiligung insgesamt stärker in den Fo- und Parteien zu wählen, die ihre Werte teilen, und dadurch die kus rückt. Eine immer größere Rolle spielt dabei der Einsatz Politik über Wahlen zu kontrollieren. Aktuelle Studien warnen von digitalen Tools und Plattformen, von denen weiter unten davor, dass das Vertrauen der Menschen in ihre gewählten noch die Rede sein wird. Vertreterinnen und Vertreter und die demokratischen Institu- tionen sinken könnte4, auch wenn in Deutschland eine deut- Auf kommunaler Ebene und in den Bundesländern wurden die liche Mehrheit weiter stabil zur Demokratie steht.5 Eines der Beteiligungsmöglichkeiten in den letzten Jahren deutlich aus- stärksten Argumente für mehr Bürgerbeteiligung ist ihr Poten- gebaut.2 Baden-Württemberg hat etwa eine eigene Staats- zial zur Lösung dieses Dilemmas. Indem mehr Bürgerinnen rätin für Zivilgesellschaft und Bürgerbeteiligung eingesetzt, und Bürger Einfluss auf die Politik nehmen und diese weiter- mit der Aufgabenstellung, die Bürgerbeteiligung im Land entwickeln, wäre das Ergebnis stärker demokratisch legiti- auszubauen und die Zivilgesellschaft zu stärken. Enquetes miert. Dabei sollte beachtet werden, dass Partizipation nicht in Rheinland-Pfalz zum Thema „Aktive Bürgerbeteiligung für als Alternative zu einer repräsentativen Demokratie gesehen eine starke Demokratie“ und in Sachsen-Anhalt zum Thema wird, sondern als eine Ergänzung, die die Möglichkeit bietet, „Stärkung der Demokratie“ zeigen den Bedarf und durchaus einige Mängel des Systems, wie politisches Desengagement auch Bereitschaft der Politik, sich mit der Innovation von De- und Kurzsichtigkeit von Entscheidungen, zu beheben.6 mokratie auseinanderzusetzen. B Effektivität Durch die Einbeziehung von diversen Perspektiven können qualitativ hochwertige Lösungen für öffentliche Probleme er- arbeitet werden. Mögliche Probleme werden früher erkannt und so vermieden. So kann öffentliche Deliberation besser auf komplexe und unsichere politische Herausforderungen reagieren. Dies könnte nicht nur zu einer besseren Politik, sondern auch zu einer breiteren öffentlichen Akzeptanz füh- ren. Darüber hinaus kann die Einschätzung der Bürgerinnen und Bürger als „mündig“ zu einer Modernisierung von Verwal- tungsprozessen führen und so deren Kapazität steigern. B Soziale Gerechtigkeit Die Einbeziehung von mehr Perspektiven in Entscheidungs- prozesse macht Ergebnisse gerechter. Das Argument basiert auf der Annahme, dass die traditionelle Art der demokrati- schen Politikgestaltung inhärent Strukturen reproduziert, die diejenigen begünstigen, die bereits vom System profitieren. Aber um diese sozial gerechten Ergebnisse zu erzielen, muss dies dem Design von Anfang an als ein Kernwert zugrunde liegen, wie Studien über Prozesse für Bürgerhaushalte gezeigt haben7.
6 2. Theorie 2.2 Politische Beteiligung in Deutschland mente bereichern und ergänzen die parlamentarische Demo- kratie. Sie haben befriedende Wirkung.“9 In Deutschland findet direkte politische Beteiligung primär über Wahlen und das Engagement in Parteien statt. Darüber Die SPD schreibt in ihrem „Hamburger Programm“ von 2007: hinaus kann Einfluss auf die Bundesgesetzgebung über den „Der Verbindung von aktivierendem Staat und aktiver Zivilge- Petitionsausschuss genommen werden. Auf Landesebene sellschaft dient auch die direkte Mitsprache der Bürgerinnen gehören zu den fest institutionalisierten Verfahren noch und Bürger durch Volksbegehren und Volksentscheide. In ge- Bürgerbegehren bzw. Volksinitiativen und Volksentscheide. setzlich festzulegenden Grenzen sollen sie die parlamentari- Auf kommunaler Ebene wird das äquivalente Verfahren Ein- sche Demokratie ergänzen, und zwar nicht nur in Gemeinden wohnerantrag bzw. Bürgerantrag genannt. und Ländern, sondern auch im Bund. Wo die Verfassung der parlamentarischen Mehrheit Grenzen setzt, gelten diese auch Seit den 60er Jahren lässt sich ein stärker zunehmendes für Bürgerentscheide."10 Interesse an mehr Beteiligung feststellen.8 Dies ist begleitet von einem stärkeren Einfordern des Erhalts von Informatio- Das Grundsatzprogramm der Grünen von 2020 enthält ein ei- nen. 2005 bzw. 2006 wurde diesem Interesse in Form des genes Kapitel zum Thema „Demokratie stärken“. Darin schrei- Informationsfreiheitsgesetzes und des Öffentlichkeitsbetei- ben die Grünen unter anderem: „Demokratie ist darauf ange- ligungs- und Umweltrechtsbehelfsgesetzes im Deutschen wiesen, dass sich Menschen aus allen Teilen der Gesellschaft Recht Rechnung getragen. Relevanz hat eine solche Beteili- einmischen und repräsentiert sehen. Demokratie braucht Zu- gung besonders bei der Pflicht, Bürgerinnen und Bürger bei gänge und auch direkte Beteiligung, um die unterschiedlichen Planungsprozessen im lokalen und regionalen Kontext stär- Perspektiven und Positionen in den demokratischen Prozess ker einzubeziehen und zu informieren. einbringen zu können.“11 Tatsächlich strich der Parteitag im November 2020 die Forderung nach einem bundesweiten Die Große Koalition hat im Koalitionsvertrag von 2018 den Volksentscheid aus dem Programm, was den Grünen den Passus: „Wir werden eine Expertenkommission einsetzen, die Vorwurf eines „elitären Politikverständnisses“ einbrachte.12 Vorschläge erarbeiten soll, ob und in welcher Form unsere Bisher hatten sich alle grünen Grundsatzprogramme zu dem bewährte parlamentarisch-repräsentative Demokratie durch Ziel bekannt, eine Volksgesetzgebung auf Bundesebene ein- weitere Elemente der Bürgerbeteiligung und direkter Demo- zuführen. kratie ergänzt werden kann“. Tatsächlich ist man wenige Mo- nate vor Ende der Legislaturperiode beim Thema Bürgerbetei- Auch die „Karlsruher Freiheitsthesen“ der FDP von 2012 ent- ligung nicht über einen Bürgerrats-Piloten hinausgekommen. halten ein eigenes Kapitel zum Thema Bürgergesellschaft und Demokratie. Darin heißt es „...(d)ie repräsentative Demokratie sollte deshalb um direktdemokratische Elemente ergänzt 2.3 Programmatik der deutschen Parteien werden. In den Bundesländern konnten in der Vergangenheit erste Erfahrungen damit gesammelt werden. Diese Verfahren Zum Zeitpunkt der Studie ist das Grundsatzprogramm der sollen ausgebaut und verbessert werden. Wir Liberalen set- CDU in Überarbeitung. In den Entwürfen findet sich der Vor- zen uns darüber hinaus für die Einführung von Volksbegehren schlag, eine „jährliche Bundestagsdebatte zu ‚Fragen der und Volksentscheiden auch auf der Ebene des Bundes ein.“13 Demokratieentwicklung und politischen Bildung‘“ einzufüh- ren; ansonsten findet die Positionierung der CDU auf Bun- desebene rund um die Themen Demokratie-Innovation und Bürgerbeteiligung vor allem im Rahmen der tagespolitischen Debatte über Vertreter statt. Deren Bewertungen lesen sich durchaus unterschiedlich. So schlug Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble etwa eine Verstetigung des Bürgerrats- Verfahrens vor, während sein Vorgänger und Vorsitzender der Konrad-Adenauer-Stiftung, Norbert Lammert, vor überzoge- nen Erwartungen warnte. Die konservative Schwesterpartei CSU hat in ihrem Grund- satzprogramm von 2016 einen ganzen Absatz zum Thema und schreibt: „Bürgerbeteiligung stabilisiert das politische System. Wir wollen keine Dagegen-Gesellschaft, sondern eine Dafür-Demokratie. Bürgerbeteiligung schafft zusätzli- che Legitimität und macht Demokratie erlebbar. Politik muss offen sein, den kollektiven Sachverstand der Bürgerschaft frühestmöglich mit einzubinden. Nicht auf die Entscheidung, sondern auf die fortwährende Beteiligung kommt es an. Bay- ern ist das Land der Volks- und Bürgerentscheide. Nirgends sonst in Deutschland gibt es so viele direktdemokratische Entscheidungen wie in Bayern. Direktdemokratische Instru-
2. Theorie 7 2.4 Programmatik internationaler Beteiligungsverfahren fair und geregelt stattfinden, braucht Liberaler Parteien es ein eigenes Gesetz, in dem Partizipationsbestimmungen definiert werden.“17 International sind es vor allem die progressiveren liberalen Parteien, die sich programmatisch mit den Themen Demo- Interessant gestaltet sich die Programmatik der liberalen Par- kratie-Innovation und Bürgerbeteiligung beschäftigen. teien im „Beteiligungsweltmeister“-Land Schweiz. Sowohl die FDP Schweiz als auch die GLP haben keine expliziten grund- So schreibt die niederländische D66 in ihrem Grundsatzpapier satzprogrammatischen Positionen zu Demokratie-Innovation „Democratie van nu“ („Moderne Demokratie“): „Wir begrüßen und Bürgerbeteiligung. Begründet wird dies damit, dass dies neue Instrumente, die die repräsentative Demokratie durch der Status quo in der Schweiz sei und damit ein innerhalb der sogenannte partizipative Elemente ergänzen oder stärken, Parteienlandschaft unstrittiges Thema. durch Einbeziehung von Bürgerinnen und Bürgern in die poli- tische Konsultation, oder durch Beratung; zum Beispiel Bür- In der Folge werden drei Bereiche vorgestellt, samt ihren He- gerforen, Bürgerbudgets, Bezirksräte oder das Anfechtungs- rausforderungen mit Blick auf Deutschland, und Ideen prä- recht, bei dem eine Gruppe von Bewohnern eine Aufgabe sentiert, wie die Position der Bürgerinnen und Bürger gestärkt einer Gemeinde übernehmen kann, wenn sie der Meinung ist, werden könnte: dass dies besser gemacht werden kann. Alles gute Initiativen, mit denen D66 beginnen will.“14 D66 spricht sich auch für die B Direkte Demokratie Abhaltung von Referenden aus. B Deliberative und kollaborative Verfahren Im Gegensatz dazu spricht sich die ebenfalls niederländische, B Petitionsrecht und Ombudswesen wirtschaftsliberale VVD explizit gegen Referenden aus und betont in ihren Positionen auch sonst die Bedeutung der re- präsentativen Demokratie.15 NEOS in Österreich haben in ihrem Grundsatzprogramm „Pläne für ein Neues Österreich“ von 2016 ein eigenes De- mokratie-Kapitel, in dem unter anderem gefordert wird, die Direkte Demokratie im Gesetzgebungsprozess aufzuwerten (siehe dazu Seite 10) und Politik durch gestärkte Partizipa- tion zu beleben.16 Auch auf regionaler Ebene findet sich die Betonung von Bürgerbeteiligung und Demokratie-Innovation wieder. So steht etwa im Wiener Wahlprogramm 2020: „Da- mit sich die Bürger_innen darauf verlassen können, dass die
8 3. Direkte Demokratie 3. Direkte Demokratie Direkte Demokratie bezeichnet im Gegensatz zur repräsen- 3.1 Theorie tativen Demokratie die unmittelbare Herrschaft des Volkes. Heutzutage wird sie nicht als Gegenmodell, sondern als Kom- 3.1.1 Direktdemokratische Ansätze im Bundesrecht plementär zum repräsentativen System liberaler Demokratien verstanden.18 Im europäischen Vergleich sind in der Bundesrepublik direkt- demokratische Verfahren auf der Bundesebene schwach ausgeprägt. Das Grundgesetz kennt kein Initiativrecht für das Demokratische Entscheidungen Volk. Deutschland ist das einzige Land in der EU, in dem noch nie eine Volksabstimmung über bundespolitische Themen Direktdemokratische Entscheidungen können die An- durchgeführt wurde. nahme von Verfassungen, Verfassungsänderungen, den Beschluss von Gesetzen oder die Auflösung von Von zwei Ausnahmen abgesehen (Volksabstimmung bei Ab- Parlamenten zum Gegenstand haben. Sie werden lösung des Grundgesetzes durch eine neue Verfassung sowie durch eine Regierung oder ein Parlament „von oben“ bei Neugliederung des Bundesgebietes) ist die Bundespolitik eingeleitet (Referendum) oder durch die Bürgerinnen aktuell als reines Repräsentativsystem ausgestaltet. und Bürger „von unten“ als Volksgesetzgebung initiiert (Plebiszit). Ein Referendum kann obligatorisch oder Die Parteien, die laut Artikel 21 des Grundgesetz bei der poli- fakultativ sein und zu einem rechtsverbindlichen Ent- tischen Willensbildung des Volkes mitwirken, sind damit in scheid führen oder der Beratung dienen. Bei einem einer ungleich stärkeren Position als die Bürgerinnen und Bür- Plebiszit wird zwischen drei Stufen unterschieden. ger. Einige Forscher sprechen daher auch von Deutschland Die Volksinitiative bzw. der Bürgerantrag dient dazu, als „Parteienbundesstaat“19. ein Thema im Landtag oder im Rat auf die Tagesord- nung zu setzen und behandeln zu lassen. Volks- oder Versuche, das zu ändern, scheiterten seit 1989/90 immer wie- Bürgerbegehren gehen darüber hinaus und zielen auf der an der erforderlichen Zweidrittelmehrheit. Insbesondere eine Entscheidung in einer bestimmten Sache. Das SPD und Grüne versuchten wiederholt, eine dreistufige Volks- Parlament kann dem Begehren zustimmen oder es ab- gesetzgebung herzustellen. Die FDP unternahm 2006 einen lehnen. Letzteres führt dann in der dritten Stufe zum eigenen Vorstoß für einen bundesweiten Volksentscheid. Am Volks- oder Bürgerentscheid.18 Ende scheiterten aber alle bisherigen Gesetzesinitiativen an der kategorischen Ablehnung durch die CDU. Bei den Liberalen war die Positionierung gegenüber Volksent- scheiden auf Bundesebene über die Jahre Änderungen unter- worfen; so bezeichnete zum Beispiel Theodor Heuss Volks- entscheide als „Prämie für jeden Demagogen“. In 2004 setzte sich die FDP wiederum im Zuge des Vertrags über eine Ver- fassung für Europa mit einer Kampagne für einen bundeswei- ten Volksentscheid „Pro EU-Verfassung“ ein. In den Karlsruher Freiheitsthesen von 2012 spricht sich die Partei dafür aus, die repräsentative Demokratie auch auf Bundesebene um direkt- demokratische Elemente zu ergänzen. Die Bürgerinnen und Bürger selbst stehen Volksabstimmun- gen auf Bundesebene deutlich positiver gegenüber als die Parteien. So verzeichnen entsprechende Umfragen in den letzten zehn Jahren konstant zwei Drittel oder mehr an Zu- stimmung.
3. Direkte Demokratie 9 3.1.2 Direktdemokratische Ansätze in den Bundesländern Dreistufige Volksgesetzgebung Auf Länderebene stellt sich die Lage der Direktdemokratie in Der Verein Mehr Demokratie e.V. hat ein mögliches Mo- Deutschland deutlich anders dar: Zwischen 1946 und 2014 dell für eine dreistufige Volksgesetzgebung20 entwickelt: wurden in Deutschland insgesamt 324 direktdemokratische Verfahren eingeleitet, mehr als 90% davon aufgrund von Unterschriftensammlungen von Bürgerinnen und Bürgern. In einem Viertel der Fälle kam es daraufhin zu einem Volksbe- gehren. 22 dieser Volksbegehren waren erfolgreich und wur- den dem Volk in einem Volksentscheid schließlich vorgelegt.20 Bürgerinnen und Bürger erarbeiten einen Gesetzent- wurf oder einen politischen Vorschlag. Dabei können Das demokratische Spielfeld ist aufgrund der föderalen Struk- sie das zum Thema machen, was auch Sache des tur Deutschlands allerdings von Land zu Land anders gestal- Bundestages ist. tet und lässt dementsprechend mehr oder weniger direkte Bürgerbeteiligung zu. Die Quoren und Fristen für Volksbegehren (21 Tage bis 1 Jahr) sowie die Quoren für Volksentscheide unterscheiden sich in den jeweiligen Ländern deutlich voneinander; dies beeinflusst Für eine Volksinitiative sind 100.000 Unterschriften zu ihre Erfolgswahrscheinlichkeiten entsprechend. sammeln. Eine Sammlungsfrist gibt es nicht. Zudem sind Bürgerinnen und Bürger gegenüber Parteien in manchen Ländern schlechtergestellt, da sie nicht überall eine Erstattung der mit Volksbegehren verbundenen Kosten erhal- ten; damit reduziert sich Beteiligung auf die Bürgerinnen und Bürger, die sie sich leisten können. Der Vorschlag wird im Bundestag binnen sechs Mona- Haushalte und andere finanzwirksame Themenkomplexe ten behandelt. Die Initiative hat Rederecht. Lehnt der sind großteils ausgenommen von bei Volksbegehren zulässi- Bundestag den Vorschlag ab, kann innerhalb von gen Themen. Auf lokaler Ebene wird dies teilweise durch Bür- 18 Monaten ein Volksbegehren beantragt werden. gerhaushalte wettgemacht, bei denen die Bürgerinnen und Bürger direkt über Teile des öffentlichen Budgets beraten. Diese Verfahren haben allerdings oft einen sehr überschau- baren finanziellen Rahmen. 3.1.3 Direktdemokratische Ansätze international Bestehen Zweifel an der Verfassungsgemäßheit des Vorschlages, kann die Bundesregierung oder Europaweit hat sich der Enthusiasmus für direktdemokrati- ein Drittel des Bundestages das Bundesverfassungs- sche Verfahren in den letzten Jahren eher abgekühlt. Verant- gericht anrufen. wortlich dafür sind insbesondere das Brexit-Referendum von 2016 sowie das Referendum in den Niederlanden über das Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Ukraine im selben Jahr. In Österreich spricht sich NEOS auch für mehr direkte Be- Für ein Volksbegehren sind eine Million Unterschriften teiligung aus. So steht in den „NEOS Plänen A-Z“ von 201921: notwendig, für grundgestzändernde Volksbegehren „Wir setzen uns für einen schrittweisen Ausbau der direkten 1,5 Millionen. Sammlungsfrist: neun Monate. Demokratie ein. Damit kann sich die Bevölkerung mit ihren neuen demokratischen Mitteln sowie der damit verbundenen Verantwortung vertraut machen. Schritte sollen zuerst auf Gemeinde- und Landesebene gesetzt werden. Schließlich soll auf Bundesebene eine verpflichtende Volksabstimmung stattfinden, wenn ein Volksbegehren von 10 % der wahlbe- Volksentscheid: Der Bundestag kann einen Alternativ- rechtigten Bürger_innen unterschrieben wurde. Sollte sich vorschlag mit zur Abstimmung stellen. An alle Haus- dieses Modell bewähren, ist eine schrittweise Senkung der halte geht ein Abstimmungsheft. Es entscheidet die Prozent-Hürde für eine verpflichtende Volksabstimmung vor- einfache Mehrheit. Grundgesetzändernde Volksent- stellbar.“ scheide benötigen außerdem das „Ländermehr“, eine Mehrheit in den Bundesländern.
10 3. Direkte Demokratie Insgesamt scheinen, mit Ausnahme des Sonderfalls Schweiz, 3.2.3 Die Europäische Bürgerinitiative (international) progressive liberale Parteien, die sich selbst stärker als Gras- wurzelbewegungen verstehen, tendenziell aufgeschlossener Im Vertrag von Lissabon 2009 wurde ein Recht auf eine euro- gegenüber direktdemokratischen Verfahren als ihre wirt- paweite Bürgerinitiative geschaffen. Die Möglichkeit wurde schaftsliberalen Gegenüber zu sein. 2012 bereitgestellt. Die Initiative richtet sich an die Europäi- sche Kommission und kann Vorschläge für Gesetzesände- rungen unterbreiten. Damit hat sie bei Gesetzesinitiativen 3.2 Praxisbeispiele eine ähnliche Stellung wie das Europäische Parlament und der Europäische Rat. Insgesamt müssen in einer Zeit von 12 3.2.1 Das Schweizer Modell (auf allen Ebenen) Monaten 1.000.000 Unterschriften in einem Viertel der Mit- gliedstaaten gesammelt werden. Insgesamt wurden 76 sol- Die direkte Demokratie in der Schweiz ist wohl der promi- cher Prozesse begonnen. Etwa die Hälfte hat nicht die nötige nenteste Vertreter dieser Form der Beteiligung und in ihrem Zahl von Unterschriften erreicht, und ein Viertel wurde zurück- Umfang weltweit einzigartig. Auf allen Ebenen (Gemeinde, gezogen. Nur zu insgesamt 5 Initiativen hat die Kommission Kanton, Bund) werden alle Bürgerinnen und Bürger ab 18 bis jetzt Stellung genommen. Jahren eingeladen, mehrmals im Jahr über Entscheidungen abzustimmen. Auf Bundesebene finden etwa vier Mal im Das ambitionierte Projekt steht immer wieder in der Kritik, da Jahr Abstimmungen über circa 15 Angelegenheiten statt. der Prozess sowohl für Bürgerinnen und Bürger als auch für Die Wahlbeteiligung liegt bei ca. 40%. Darüber hinaus können Mitgliedstaaten (z.B. Zertifizierung der Online-Tools) schwie- über die Volksinitiative Verfassungsänderungen von Bürgerin- rig umzusetzen ist. nen und Bürgern vorgeschlagen werden. Dafür sind 100.000 Unterschriften notwendig. Dieser Vorschlag wird dann, gege- Mehr Informationen: https://europa.eu/citizens-initiative/_de benenfalls mit einem Gegenvorschlag der staatlichen Seite, zur Abstimmung gestellt. Um die 200 Vorschläge wurden er- Herausforderungen: folgreich eingereicht, von denen letztendlich nur 22 angenom- B Teilweise hohe Unterschriftenhürden men wurden. Mit 50.000 Unterschriften kann erreicht werden, dass vom Parlament verabschiedete Gesetze dem Volk zur B Teilweise kurze Sammelfristen Abstimmung vorgelegt werden. Aktuellen Untersuchungen B Viele Themen unzulässig (insbesondere Haushaltsge- gemäß steigert das System die Effektivität und wirkt sich setze, Abgaben und Besoldungen) positiv auf den staatlichen Haushalt und die Privatwirtschaft aus. An Grenzen stößt das System bei der internationalen Ko- B Deutlich unterschiedliche Regelungen in den Ländern operation, wo es immer wieder zu Konflikten der Initiativen mit internationalem Recht kommt, so zum Beispiel bei der Ideen zur Stärkung der Rolle der Bürgerinnen und Bürger: Verschärfung des Abschiebungsrechtes. B Einführung einer dreistufigen Volksgesetzgebung auf Bundesebene, zum Beispiel entlang des Modells von Mehr Informationen: https://www.eda.admin.ch/dam/PRS- Mehr Demokratie e.V. (siehe dazu weiter oben) Web/de/dokumente/Moderne_Direkte_Democratie_DE.pdf B Volksbegehren in Deutschland auf Bundesebene ent- sprechend dem eigentlichen Kernzweck ermöglichen – 3.2.2 Bürgerhaushalte (auf allen Ebenen) die Einbringung von Gesetzesvorschlägen B In den Ländern, Vereinheitlichung der Sammelfristen für Ein weitverbreitetes Verfahren, um Bürgerinnen und Bürger Volksbegehren in einem Korridor von 6-12 Monaten stärker an der Politik zu beteiligen, ist, einen Teil des Haus- halts durch diese verteilen zu lassen. Besonders auf kom- B In den Ländern einheitliche Kostenerstattung für Initia- munaler Ebene wird dies häufig eingesetzt. Bürgerinnen und toren von Volksbegehren analog der Wahlkampfkosten- Bürger können Vorschläge einreichen und anschließend über erstattung diese abstimmen. In Kombination mit gut designten Civic- B Ausbau von Bürgerhaushalten auf lokaler Ebene Tech-Lösungen ist dieser Prozess auch für die Verwaltung handhabbar. In der tschechischen Stadt Kutná Hora wird das B Erweiterung der zulässigen Themen für Volksbegehren Bürgerbudget durch einen Jugendverein gemanagt, welcher auf Abgaben im Rahmen eines Beteiligungsbudgets an der Schule bereits B Umfassende Reform der Europäischen Bürgerinitiative: Erfahrungen im kleinen Rahmen sammeln konnte. In enger Kooperation mit der städtischen Verwaltung und einem Be- B Einrichtung eines europäischen Zentrums, das Bür- ratungsunternehmen kann so generationenübergreifende Be- gerinnen und Bürger direkt unterstützt teiligung ermöglicht werden. B Zentrale Zertifizierungsstelle Mehr Informationen: https://www.buergerhaushalt.org/de B Verantwortlichkeit von der Kommission zum Parla- ment übergeben22 B Erweiterung des Verfahrens, um Gesetzesinitiativen verpflichtend zu machen23
4. Deliberative und kollaborative Verfahren 11 4. Deliberative und kollaborative Verfahren Über die letzten Jahre hat sich eine regelrechte Innovations- pektvolle Austausch und nicht Entscheidungsfindung im welle im Feld der deliberativen und kollaborativen Verfahren Vordergrund steht, inkludiert Deliberation sowohl Dialog aufgebaut. Dementsprechend ist der Titel eines aktuellen und Debatte, aber geht darüber hinaus. Die OECD nennt vier Reports der OECD, der sich mit innovativer Bürgerbeteiligung Schlüsselkriterien für Deliberation: und neuen demokratischen Institutionen befasst, „Catching B Das sorgfältige Abwägen von Konsequenzen verschie- The Deliberative Wave“24. Dass sich ein wirtschaftspolitischer dener Handlungsoptionen und den Perspektiven ande- Think Tank wie die OECD so umfassend diesem Thema wid- rer met, zeigt dessen Bedeutung. Im OECD Innovative Citizen Participation Network 25, das den Report mit Praxisbeispielen B Akkurate und relevante Information, die unterschied- und Expertise informiert hat, arbeiten auch deutsche gemein- liche Perspektiven reflektiert; diese kann von Experten nützige Stiftungen, wie auch einer der Studien-Autoren, mit. bereitgestellt werden B Gemeinsame Evaluationskriterien, um Lösungsvor- schläge und Entscheidungsmechanismen zu erörtern 4.1 Deliberation, Debatte, Dialog: Grundidee und Theorie B Die Anwendung dieser Kriterien durch die Teilnehmer und das Finden einer gemeinsamen Basis, um eine Deliberation ist zu unterscheiden von Debatte und Dialog. Gruppenentscheidung zu treffen26 Während Debatte darauf abzielt, andere zu überzeugen und am Ende Mehrheiten zu schaffen, und bei Dialog der res- Tabelle 1 Debatte Dialog Deliberation konkurrieren austauschen abwägen argumentieren diskutieren auswählen Meinungen bilden Beziehungen stiften Auswahl treffen Mehrheiten suchen Verstehen Überlappungen suchen Überzeugen Verständnis suchen Gemeinsame Basis suchen Enge Struktur Lose Struktur Flexible Struktur Ausdrücken Zuhören Lernen Meist schnell Meist langsam Meist langsam Klärt Klärt Klärt Gewinnen/Verlieren Keine Entscheidung Gemeinsame Basis Am hilfreichsten wenn: eine Position Am hilfreichsten wenn: Menschen ge- Am hilfreichsten wenn: eine Entschei- oder Vorgehensweise vertreten wird; meinsam über etwas sprechen wollen, dung oder Kriterien dafür gesucht wer- gewinnen ist das Ziel ohne ein bestimmtes Ziel oder ein be- den, wie ein Problem oder eine Sache stimmtes Ergebnis anzustreben am besten anzugehen ist Quelle: Bone et al, 2006.26 Eigene Übersetzung
12 4. Deliberative und kollaborative Verfahren Unterschieden werden können vier Typen von deliberativen Prozessen anhand ihrer jeweiligen Zwecke: Abb. 1 | Darstellung der Ebene deliberativer Verfahren INFORMIERTE BÜRGEREMPFEHLUNGEN BÜRGERMEINUNG INFORMIERTE ZU POLITISCHEN ZU POLITISCHEN BÜRGERBEWERTUNG VON STÄNDIGE FRAGEN FRAGEN WAHLMAS SNAHMEN BERATUNGSGREMIEN 1. 2. 3. 4. 1. Bürgerversammlung 5. G1000 10. Überprüfung 11. Das Ostbelgien-Modell 2. Bürgerjury/-panel 6. Bürgerrat der Bürgerinitiative 12. Stadtobservatorium 3. Konsenskonferenz 7. Bürgerdialoge 4. Planungszelle 8. Deliberative Umfrage 9. WWViews Quelle: OECD, 2020 Des Weiteren wird festgestellt, dass deliberative Verfahren Die Autoren waren selbst überrascht von der Vielzahl an Fäl- sich in den letzten Jahrzehnten enorm ausgebreitet haben. len, dass sie nicht alle in die Studie mit aufnehmen konnten. Abb. 2 | Darstellung der Entwicklung von deliberativen Verfahren 1986–2019 30 28 26 25 24 20 20 19 18 15 15 14 1 13 10 9 8 6 6 6 6 6 5 5 5 5 5 5 4 4 3 2 2 1 1 1 1 1 0 0 0 86 88 90 92 94 96 98 00 02 04 06 08 10 12 14 16 18 19 19 19 19 19 19 19 20 20 20 20 20 20 20 20 20 20 Quelle: OECD, 2020
4. Deliberative und kollaborative Verfahren 13 Bisherige Anwendungsmodelle Politische Positionierungen zu deliberativen Verfahren Einige dieser Verfahren, wie die Planungszelle, Bürgerdialoge Die Programme der meisten deutschen Parteien reflektieren oder Konsensuskonferenzen finden auch in Deutschland seit sowohl eine gewisse Skepsis repräsentativer Institutionen vielen Jahren Anwendung. So war die erste Konsensuskon- gegenüber deliberativen Verfahren wie auch ihre relative Neu- ferenz in Deutschland die „Bürgerkonferenz Streitfall Gendia- igkeit. So findet sich weder in den Grundsatzprogrammen von gnostik“27 im November 2001, die vom Deutschen Hygiene- CDU, SPD oder FDP etwas dazu. Stattdessen wird das Thema Museum Dresden organisiert wurde. Das wohl bekannteste innerhalb der tagespolitischen Debatten behandelt, indem deliberative Format ist aber der Bürgerrat. Für Deutschland Vertreter der Bundestagsfraktionen bzw. Parteien punktuell schlug Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble im Herbst Stellung beziehen. Derzeit sprechen sich nur die Grünen expli- 2020 die Einrichtung von dauerhaften Bürgerräten vor. Der ba- zit für die Ergänzung repräsentativer Demokratie durch deli- den-württembergische Ministerpräsident Winfried Kretsch berative Elemente aus; im Gegenzug haben sie ihre Unterstüt- mann ging Anfang 2021 noch einen Schritt weiter und for- zung für direktdemokratische Elemente zurückgenommen. derte: „In Zukunft soll gelten: kein wichtiges Vorhaben oder Gesetz ohne Bürgerrat aus zufällig ausgewählten Bürgerin- International sind es die progressiven liberalen Parteien, die nen und Bürgern." programmatisch zu deliberativen Verfahren Stellung bezie- hen. So steht etwa im NEOS Wahlmanifest von 2019: „Die Frankreich führte kürzlich einen Bürgerrat zur Klimapolitik 28,29 mündige Gesellschaft entscheidet auf Bürgerkonventen über durch. In Deutschland wurde unter dem Titel „Deutschlands ihre Zukunft selbst mit.“ Im NEOS EU-Programm von 2019 fin- Rolle in der Welt“30 im Herbst 2020 ein Pilotprojekt auf natio- det sich die Forderung nach „Einberufung eines Europäischen naler Ebene gestartet und im März 2021 abgeschlossen.31 Konvents mit breiter Bürger_innenbeteiligung.“34 Dazu wurden 154 Bürgerinnen und Bürger per Losverfahren ermittelt und zur Teilnahme eingeladen. Zu den Ergebnissen Die niederländische D66 hat von allen betrachteten liberalen gab es gemischte Stimmen; so meinte etwa der frühere Bun- Parteien die positivste Grundsatzposition im Hinblick auf destagspräsident Norbert Lammert, er erwarte nicht, dass deliberative Verfahren: „Die nationale Politik profitiert von sich „die tatsächliche, operative Außen-, Sicherheits- und den Ansichten der Wähler. Ein Beispiel dafür ist das erfolg- Europapolitik Deutschland wirklich ändert“. Tatsächlich ist es reiche Bürgerforum in Irland. Bürger, die teilweise per Lotterie eher ungewöhnlich, dass sich ein Bürgerrat mit solchen The- ausgewählt wurden, kamen zusammen, um das Parlament men auseinandersetzt. in grundlegenden Fragen zu beraten, wie etwa Abtreibung, Klimawandel und Altern. Wir verknüpfen diese neuen Instru- Die Konrad-Adenauer-Stiftung nahm den Bürgerrat und die mente mit klaren Regeln darüber, was mit den Ergebnissen aktuelle „deliberative Welle“ zum Anlass für eine Studie mit passiert.“35 dem Titel „Zukunftsmodell Bürgerrat? Potenziale und Grenzen losbasierter Bürgerbeteiligung“32, die im März 2021 erschien. Darin warnt die Stiftung vor überzogenen Erwartungen: „Bür- 4.2 Praxisbeispiele gerräte, die mit Erwartungen an verbindliche Entscheidungs- kompetenz belastet werden, sind zum Scheitern verurteilt.“ Kooperativer Stadtrat in Groningen (Kommunal) Zudem könnten Bürgerräte und Parlamente „in eine Legitima- tionskonkurrenz zueinander treten.“ Dies werde aber verhin- In der niederländischen Stadt Groningen wurde im Teil Oos- dert, wenn das Parlament klarer Auftraggeber des Verfahrens terpark 2018 ein Rat aus 11 Anwohnerinnen und Anwohnern ist. Insgesamt sei die Wirksamkeit von Bürgerräten begrenzt. und sechs Stadträten zusammengestellt. Diese treffen ge- „Positive Effekte lassen sich vor allem bei dem sehr engen meinsam Entscheidungen, was sich im Viertel verändern soll. Teilnehmerkreis ausmachen.“ Bürgerräte müssten deshalb in Unterstützt werden sie dabei von einem Panel aus 400 Bür- eine breitere öffentliche Kampagne oder einen allgemeineren gerinnen und Bürgern, die per Losverfahren ausgewählt wer- Bürgerdialog eingebunden werden. Damit nimmt die Konrad- den und ebenfalls ihre Meinungen einbringen sollen. Der Rat Adenauer-Stiftung eine deutlich skeptischere Position ein als wird auf zwei Jahre besetzt und verfügt über ein Budget von etwa die OECD. 200.000 €. Die Universität Groningen begleitet das Projekt wissenschaftlich und konnte eine Stärkung des Vertrauens in Ein neues deliberatives Modell, das kürzlich in Deutschland die Politik und eine höhere Wahlbeteiligung feststellen. vorgestellt wurde, sind Wahlkreisräte33. Es soll Abgeordneten ein Instrument zur Verfügung stellen, mit dem sie ein differen- Mehr Informationen: https://cooperatievewijkraad050.nl/ ziertes Feedback zu bundespolitisch relevanten Themen von einer Gruppe von 35-50 zufällig gelosten Menschen aus dem Wahlkreis bekommen.
14 4. Deliberative und kollaborative Verfahren Bürgerdialog Ostbelgien (Regional) Diesem Erfolg folgend, wurde ein Inkubator für demokrati- sche Innovationen als private Initiative im Anschluss an die- In der kleinen deutschsprachigen Region in Belgien wurde ein ses Experiment ins Leben gerufen, um technologiebasierte fest institutionalisierter Bürgerrat als zweites Gremium neben Bürgerprojekte zu unterstützen. Seit 2018 wurde die Beteili- dem Parlament etabliert. Per Losverfahren werden Bürgerin- gung institutionalisiert. Die Plattform, die auf dem Konzept nen und Bürger nach repräsentativen Kriterien ausgewählt der Repräsentation und der vorgeschalteten Konsultation von und eingeladen. Insgesamt 24 kommen regelmäßig zusam- Experten basiert, stellt die Schaffung von Räumen für parti- men, um mit Politikern und ggf. Sachverständigen über selbst zipative Demokratie als einen echten Paradigmenwechsel gesetzte Themen zu diskutieren und Empfehlungen abzu- dar. Diese Open-Source-Plattform ermöglicht es, Online-De- geben. Das Parlament ist dazu verpflichtet, zu reagieren und batten zu organisieren und das Fachwissen der Bürgerinnen muss begründen, wenn es der Empfehlung nicht folgt. Unter- und Bürger zu sammeln, und zwar über alle Aufgaben der stützt wird der Rat durch ein Sekretariat. Um die Beteiligung Nationalversammlung hinweg, wie z. B. die Ausarbeitung zu ermöglichen, werden beispielsweise Kinderbetreuung und von Gesetzen, die Bewertung der öffentlichen Politik und die Sitzungsvergütung angeboten. Halbjährlich wird ein Drittel Reform der Nationalversammlung. Anfänglich experimentell, der Sitze neu besetzt. Die Kosten für den Rat liegen bei etwa entwickelte sich der Prozess schnell unter Beteiligung aller Or- 140.000 €. gane der Nationalversammlung und etablierte sich allmählich als neue Arbeitsweise. Mehrere Hunderttausend Beiträge er- Mehr Informationen: https://www.buergerdialog.be/ reichten die Versammlung bereits auf diesem Weg. Mehr Informationen: https://www2.assemblee-nationale. fr/consultations-citoyennes/consultations-citoyennes#no- Rheinland-Pfalz: Bürgerinnen und Bürger schreiben de_58803 Transparenzgesetz mit (Regional) Im Zeitraum von Januar 2013 bis November 2015 wurde im Rahmen eines Pilotprojekts ein Transparenzgesetz par- Die Taiwanesische Gesellschaft entwickelt die tizipativ erarbeitet. Die Enquete-Kommission „Aktive Bür- Demokratie weiter (National / Digital) gerbeteiligung für eine starke Demokratie„ des Landtags Rheinland-Pfalz hatte ein Transparenzgesetz und stärkere In Taiwan wurde ein Plattform geschaffen, auf der Politiker, Bürgerbeteiligung bei Vorhaben der Landesregierung emp- Experten, Wissenschaft, Verwaltung und Bürgerinnen und fohlen. Im Rahmen des Projekts diskutierten die Bürgerinnen Bürger zusammenkommen und neue Impulse in die Politik und Bürger drei Monate lang über den Gesetzentwurf und bringen können. Neben der Möglichkeit, Petitionen zu orga- brachten Anregungen, Ergänzungs- und Änderungsvorschlä- nisieren und einzureichen, über Budgets abzustimmen und ge ein. neue Gesetzesinitiativen zu diskutieren, wurden digitale Räu- me geschaffen, in denen Bürgerinnen und Bürger eigene Pro- Mehr Informationen: https://www.rlp.de/de/buergerportale/ jektideen umsetzen können. In den sogenannten „Sandboxes“ transparenzgesetz/ können Ideen für einen gewissen Zeitraum ausprobiert und getestet werden, ohne alle formellen Regeln von Beginn an zu erfüllen. Technologie und Demokratie greifen hier ineinander. Alles ist in einer Open-Source-Plattform integriert. Mit Hilfe Frankreich beteiligt Bürgerinnen und Bürger an der von Künstlicher Intelligenz werden die Beiträge strukturiert nationalen Gesetzgebung (National) und verwaltet. Teilnehmende sehen, was aus ihren Beiträgen wird. So wird echte Beteiligung nachvollziehbar. 2015 führte das französische Parlament eine offene, trans- parente und interaktive dreiwöchigen Online-Konsultation für Mehr Informationen: https://info.vtaiwan.tw/ den Gesetzesentwurf „Digitale Republik“ durch. 21.330 Teil- nehmer kommentierten den Text, machten Änderungsvor- schläge und schlugen neue Artikel vor. 90 Vorschläge fanden ihren Weg in den Entwurf, noch bevor das Gesetz dem Parla- ment vorgelegt wurde. Der Gesetzentwurf wurde schließlich sowohl von der Nationalversammlung als auch vom Senat einstimmig angenommen.
4. Deliberative und kollaborative Verfahren 15 DECIDIM - Digitale Plattform für Bürgerbeteiligung Bürgerinnen und Bürger als Sachverständige innerhalb (Kommunal /Digital) der Enquete-Kommission Die Digitale Plattform DECIDIM (Katalonisch für „Wir entschei- Der Deutsche Bundestag beschäftigte sich zwischen 2010 den“) wurde in Barcelona ursprünglich von der Stadt finanziert und 2013 in einer Enquete-Kommission mit dem Thema und eingerichtet. Über diese Plattform kann jeder und jede „Internet und Gesellschaft“. Innerhalb dieses Gremiums wur- Beteiligungsprozesse durchführen. So können Meinungen de mit neuen Formaten des Parlamentarismus experimen- und Vorschläge gesammelt und Abstimmungen organisiert tiert. Unter anderem wurde ein hohes Level an Transparenz werden. Darüber hinaus kann die Umsetzung von Projekten erreicht, indem alle Dokumente über eine Online-Plattform über die Plattform geteilt werden, und Menschen können sich veröffentlicht und alle Bürgerinnen und Bürger eingeladen vernetzen, um gemeinsam Projekte anzustoßen. Der Source wurden, Vorschläge, Anmerkungen, Bewertungen online ein- Code der Plattform ist öffentlich; alle sind eingeladen, Verbes- zureichen. Mehrere Tausend beteiligten sich auf diese Weise. serungen und neue Funktionen zu programmieren. Dabei ist Aus diesem Experiment konnte viel Wissen gewonnen wer- es verpflichtend, dass die Neuerungen auch wieder allen zu- den. Das Verfahren wurde verbessert und kam beispielsweise gänglich gemacht werden. Inzwischen wird DECIDIM von 150 2020 im Rahmen der Enquete-Kommission „Künstliche Intel- Institutionen und Städten weltweit eingesetzt, zum Beispiel ligenz“ wieder zum Einsatz. Betrieben wird die Plattform von Helsinki. dem Verein Liquid Democracy. Dieser übernahm auch die an- fallenden Serverkosten. Mehr Informationen: https://decidim.org/de/ Mehr Informationen: https://dip21.bundestag.de/dip21/ btd/17/125/1712550.pdf und https://enquetebeteiligung.de/ Planungszellen (Primär kommunal) Das Prinzip der sogenannten Planungszellen wurde in den Ideen zur Stärkung der Rolle der 1970er Jahren von Peter C. Dienel entwickelt. Per Losver- Bürgerinnen und Bürger: fahren werden repräsentativ Bürgerinnen und Bürger ausge- wählt, die von einem Planungsprozess betroffen sind. Ca. 25 B Der Bundestag könnte das Bürgerratsverfahren Teilnehmende werden für drei bis vier Tage von ihren anderen verstetigen und jährlich 3-4 Bürgerräte beauftragen. Verpflichtungen freigestellt und erarbeiten gemeinsam eine B Analog zu Taiwan Einrichtung eines Empfehlung, was bei dem jeweiligen Thema zu beachten ist. Digitalministeriums, das eine Innovations-Plattform Dieses Bürgergutachten wird dann an die Politik als Empfeh- wie Taiwan betreibt. lung gegeben. Es können auch mehrere Planungszellen zum selben Thema abgehalten werden, um noch mehr Perspek- B Einrichtung von regionalen Beteiligungs-Innovations- tiven einzubinden. Das Verfahren ist in den letzten Jahren zonen, in denen unterstützte Pilotprojekte und Expe- sowohl auf kommunaler als auch auf überregionaler Ebene rimente mit Plattformen wie Decidim durchgeführt zu höchst unterschiedlichen thematischen Fragestellungen werden, um sie in einem nächsten Schritt in den erfolgreich angewandt worden. Eine Datenbank des Nexus Regelbetrieb zu überführen. Institut verzeichnet die Anwendung von Planungszellen in 87 B Die Einführung von Wahlkreisräten. solcher Fälle. Mehr Informationen: https://www.planungszelle.de/
16 5. Petitionsrecht und Ombudswesen 5. Petitionsrecht und Ombudswesen Das Petitionsrecht und das Recht, Beschwerden bei Ombuds- 2019 wurden über 13.000 Petitionen beim Deutschen Bun- leuten einzureichen, sind zwei der barriereärmsten Wege für destag eingereicht. Vier- bis fünfmal pro Jahr werden Petitio- Bürgerinnen und Bürger, sich an politische Institutionen zu nen, die von mindestens 50.000 Menschen unterstützt wer- wenden. den, öffentlich im Petitionsausschuss beraten. Beide Rechte „können als Formen der fürsprechenden Demo- Zentrale Herausforderungen des Petitionsverfahrens kratie (engl. „Advocacy Democracy“) oder der semi-direkten in Deutschland Demokratie angesehen werden, die zwischen der repräsen- tativen Demokratie (z.B. Wahlen) und direkten Formen der B Hohe Erwartungen stehen begrenzten rechtlichen Mit- Entscheidung durch die Bürgerinnen und Bürger (z.B. Refe- teln und eingeschränkten Ressourcen gegenüber. renden) liegt.“36 Fürsprechende Demokratie zielt darauf ab, B Es gibt nur ein Recht auf öffentliche Anhörung im Pe- die Mittel der politischen Partizipation zu erweitern, in der titionsausschuss (ab einem Quorum von 50.000 Unter- „Bürger an der politischen Beratung und Gestaltung teilneh- schriften), aber kein Recht auf Behandlung im Plenum men – entweder direkt oder durch Surrogate wie öffentliche des Bundestags. Interessengruppen – obwohl die endgültigen Entscheidungen immer noch von Eliten getroffen werden.“37 B Überlange Verfahrensdauern: Aus einer Auswertung der Daten von 2010-2017 der Petitionsplattform des Deut- schen Bundestages durch openpetition.de geht hervor, 5.1 Petitionsrecht dass Petenten durchschnittlich 1,5 Jahre auf eine Ent- scheidung des Petitionsausschusses warten. 10 % der Laut der Bundeszentrale für politische Bildung gibt „(d)as Pe- Petenten warten 3-6 Jahre auf eine Antwort. titionsrecht (...) jedem die Möglichkeit, sich auch außerhalb B Der Petitionsausschuss kann der Bundesregierung Pe- von förmlichen Verwaltungsverfahren oder von Rechtsmittel- titionen nur mehrheitlich zur Berücksichtigung überwei- verfahren an den Staat zu wenden. Petitionen können zum sen. einen an die Parlamente, in Deutschland den Bundestag und die Landtage, gerichtet werden. Zum anderen können sich B Petitionen können derzeit einzig über die Plattform des interessierte Personen mit ihren Anliegen an alle Stellen und Bundestages verbindlich an den Staat herangetragen Behörden öffentlich-rechtlicher Einrichtungen wenden, die für werden. die betreffenden Belange zuständig sind.“38 Ideen In Deutschland ist das Petitionsrecht als Grundrecht in Art. B Das britische Petitionsrecht sieht vor, dass Petitionen 17 Grundgesetz festgeschrieben: „Jedermann hat das Recht, mit mehr als 100.000 Unterschriften für eine Debatte im sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit House of Commons in Betracht gezogen werden. 55 Pe- Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an titionen wurden so bereits im Parlament debattiert. Ana- die Volksvertretung zu wenden.“ log schlug die FDP-Bundestagsfraktion 2011 die Ein- führung eines sogenannten „Bürgerplenarverfahrens“ Eine Petition ist ein gegenüber staatlichen Stellen geäußerter im Rahmen des in Artikel 17 Grundgesetz garantierten Wunsch nach einem bestimmten Tun oder Unterlassen. Von Petitionsverfahrens vor.41 Dabei würden Petitionen, die ihr zu unterscheiden sind solche Anträge und Beschwerden, innerhalb von zwei Monaten mindestens 100.000 Unter- mit denen ein Rechtsanspruch geltend gemacht werden soll. stützerunterschriften erhalten, im Plenum des Deut- Auf dem Rechtsweg kann man das durchsetzen, worauf man schen Bundestages in einer sogenannten Bürgerstun- einen Anspruch hat. Mit dem Petitionsrecht erhält man ledig- de beraten. Die Bürgerstunde ist der Aktuellen Stunde lich das Recht, dass der Petitionsempfänger die Petition zur nachgebildet. Sie endet mit der Überweisung der behan- Kenntnis nimmt, sie sachlich prüft und dies dem Petenten delten Petition an den zuständigen Fachausschuss zur mitteilt.39,40 weiteren Beratung. Eingaben, die viele Menschen inter- essieren, erhielten dadurch mehr Öffentlichkeit. Mit dem Aufkommen von staatlichen Petitions-Plattformen zu Anfang der 2000er wurden Petitionen rasch zu einer zen- B Um überlangen Verfahrensdauern ein Ende zu setzen tralen Form von Bürgerbeteiligung im digitalen Zeitalter. Seit und Behandlungen zu beschleunigen, könnte der Peti- 2005 gibt es das Petitionsportal des Deutschen Bundestags. tionsausschuss mit den dafür notwendigen Rechten, Mit mehr als 2 Millionen Nutzern ist das Petitionsportal das Mitarbeitern und Ressourcen ausgestattet werden, um erfolgreichste Internetangebot des Bundestages. Ähnlich wie die Erledigung des Petitionsverfahrens innerhalb von bei den privaten Anbietern kann man auch hier debattieren 12 Monaten zu gewährleisten. Gestärkt werden könnte und sich veröffentlichten Petitionen anschließen. Allerdings angesichts der steigenden Zahl an Petitionen auch die ist das staatliche Portal derzeit der einzige Weg, Petitionen in Anzahl der Mitarbeiter für die Moderation der Diskus- den Bundestag zu bringen. sionsforen.
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