BÖTM Top-Seminar 2020 - Gewerbliche Tourismusförderung des Bundes Mag. Martina Titlbach-Supper, E.M.L.E. Abt. V/4, Tourismus-Förderungen

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BÖTM Top-Seminar 2020
Gewerbliche Tourismusförderung des Bundes

Mag. Martina Titlbach-Supper, E.M.L.E.
Abt. V/4, Tourismus-Förderungen
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Neuausrichtung gewerbliche Tourismusförderung
• Plan T – Masterplan für Tourismus und Regierungsübereinkommen 2020-2024

• Fokus auf Familienbetriebe

• Haftungsrahmen 575 Mio. Euro; Eigenkapitalfonds 50 Mio. Euro (lt. Regierungsübereinkommen)

• Neuausrichtung der ÖHT (lt. Regierungsübereinkommen)

  − Ökonomischer und sozial nachhaltiger Tourismus als Ziel

  − Kapazitätserweiterung nur in entwicklungsschwachen Regionen

  − Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit von KMUs in strukturschwächeren Regionen
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Neuausrichtung ÖHT und Krisenbewältigung
• Aktuell Konzentration auf Covid-Krisenbewältigung

• Covid-19-Haftungsrahmen iHv 1,625 Mrd. Euro für Tourismus- und Freizeitwirtschaft

• Verlängerung der TOP-Tourismus-Impuls-Richtlinien und der Haftungsrichtlinie bis Ende 2021

• Neuausrichtungsprozess ÖHT und gewerbliche Tourismusförderung ab Anfang 2021

• Einbeziehung versch. Stakeholder

• Fokus: Resilienz und Nachhaltigkeit
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COVID-19-Maßnahmen der Bundesregierung
für die Tourismus- und Freizeitwirtschaft
• Haftungsübernahmen für Überbrückungsfinanzierungen und Tilgungsaussetzung

• Fixkostenzuschuss I und II aus dem Corona-Hilfs-Fonds

• Investitionsprämie

• Maßnahmen für Härtefälle (Härtefall-Fonds)

• Kurzarbeitsmodell und Neustartbonus im Tourismus

• Senkung der Umsatzsteuer auf 5 % für Gastronomie und Beherbergung

• Wirtepaket

• Testangebot „Sichere Gastfreundschaft“
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Haftungsübernahmen und Tilgungsaussetzung
• Haftungsübernahme für Überbrückungsfinanzierungen der Hausbanken mit Haftungen der ÖHT

• Kostenübernahme der einmaligen Bearbeitungsgebühr und Haftungsprovision durch BMLRT

• Haftungsrahmen bis zu 1,625 Mrd. Euro für Tourismus- und Freizeitwirtschaft aus dem Corona Hilfs-Fonds

• Optionenmodell: Haftungsquote von 80, 90 oder 100%

• Ansuchen für Haftungsübernahmen über jeweilige Hausbank

• Abwicklung für KMU der Tourismus- und Freizeitwirtschaft durch ÖHT

  − Stand 30.09.2020: 7.450 genehmigte Fälle (von 7.796 vollständigen Ansuchen)
    mit Haftungssumme von rd. 1 Mrd. Euro
• Abwicklung für touristische Großunternehmen: Österreichische Kontrollbank (OeKB)

• Tilgungsaussetzungen/Stundungen bei lfd. ÖHT-Krediten 2020 für 383 Betriebe (von insg. 961 aktiven Krediten)
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Fixkostenzuschuss Phase I
• BMF stehen für Fixkostenzuschuss 12 Mrd. Euro aus dem Corona-Hilfs-Fonds zur Verfügung

• Beispiele für Fixkosten: Geschäftsraummieten und Pacht, betriebliche Versicherungsprämien,
  Zinsaufwendungen für Kredite, angemessener Unternehmerlohn (max. 2.000 Euro), Personalkosten iZm
  Stornierungen und Umbuchungen

• Voraussetzung Umsatzausfall von mindestens 40%

• Ersatz der Fixkosten – je nach Umsatzausfall – von bis zu 75%

• Ersatz der Fixkosten von drei zusammenhängenden Monaten zw. 16.03.2020 und 15.09.2020

• Antrag über FinanzOnline; Antragszeitraum 20. Mai 2020 bis 31. August 2021

• Bis Mitte September 2020 insg. 19.441 Anträge positiv erledigt (vgl aktueller BMF-Monatsbericht)
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Fixkostenzuschuss Phase II (geplant)
• Wegfall der Staffelung, dh. Ersatz bis zu 100 % der Fixkosten

• Antrag ab 30 % Umsatzrückgang in Phase II

• Umfasst auch Leasingraten, Absetzung für Abnutzung (AfA) und endgültig frustrierte Aufwendungen;
  auch rückwirkende Geltendmachung durch Fixkostenzuschuss I möglich

• Pauschalierungsmöglichkeit (30 % des Umsatzausfalls als Fixkosten bei Umsatz < 100.000 Euro)

• Genehmigung durch Europäische Kommission noch ausständig
       - Berufung auf Art 107 Abs. 2 lit. b AEUV (Naturkatastrophen) nicht erfolgreich
       - Genehmigung des revidierten Antrages (Basis Wirtschaftsbeihilfen) steht noch aus
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Investitionsprämie
• Covid-19 Krise auch Hemmung der Investitionstätigkeit bewirkt

• Setzen von spürbaren Anreizen zur Realisierung von Investitionen

• Brachen- und größenunabhängig

• 7% Basisprämie

• Begünstigte Prämie von 14% bei Investitionen in Digitalisierung, Ökologisierung sowie Gesundheit und Life Science

• Abwicklung für alle Branchen über Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws)

• Keine Beihilfe iSd EU-Beihilfenrechts, sondern „allgemeine Maßnahme“

• Prämie parallel zu Krediten und Haftungen der ÖHT möglich
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Maßnahmen für Härtefälle (Härtefall-Fonds)
• Bei Ein-Personen-Unternehmen (EPU) und Kleinstbetriebe
  insb. auch kleine Familienbetriebe (zB. Fremdenführer, Privatzimmervermieter)

• Bis zu 2 Mrd. Euro aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds

• Auszahlung in zwei Phasen; Phase 2 am 20.04.2020 gestartet

• Abwicklung durch WKO und AMA (für Land- und Forstwirtschaft, Buschenschankbetriebe und
  Privatzimmervermieter)
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Kurzarbeitsmodell und Neustartbonus im Tourismus
• Ziel, möglichst viele Arbeitnehmer in Beschäftigung zu erhalten

• Gekürzte Normalarbeitszeit: im Durchschnitt zw. 10 - 90% (im Durchrechnungszeitraum)

• Nettoersatzraten zw. 80 - 90 Prozent des bisherigen Nettoentgelts

• Sozialversicherungsbeiträge des Dienstgebers vom AMS übernommen

• Nun auch für Tourismusverbände mit entsprechender wirtschaftlicher Tätigkeit

• Neustartbonus: Unterstützung von Arbeitnehmer, die vorerst noch keinen Job im vollem Ausmaß oder bish.
  Beruf finden
  − Insb. auch für noch nicht voll ausgelastete Tourismusbetriebe von Bedeutung
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Senkung der Umsatzsteuer auf 5 %
für Gastronomie und Beherbergung
• Umsatzsteuersenkung auf 5% für Speisen sowie alkoholische und alkoholfreie Getränke

• Ausweitung auf Beherbergung, somit auch auf Nächtigungen

• Auch für Freizeit- und Kulturbranche (zB. Theater-, Konzert-, Zoo- und Museumstickets)

• Verlängerung für 2021 jedenfalls für Gastronomie in Vorbereitung
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Testangebot „Sichere Gastfreundschaft“
• Anfang Juli 2020 Präsentation des Testangebot „Sichere Gastfreundschaft“ durch das BMLRT

• Kostenlose Covid-19-Testungen für MitarbeiterInnen in Beherbergungs- und Gastronomiebetrieben sowie in
  Jugendherbergen und auf Campingplätzen

• Ziel, das Vertrauen der in- und ausländischen Gäste in das Urlaubsland Österreich wiederherzustellen

• Testung einmal pro Kalenderwoche; auf freiwilliger Basis

• Stand 30.09.2020: rd. 75.000 aktiv angemeldete Personen

• Stand 30.09.2020: rd. 270.000 Testungen durchgeführt (in KW 39 knapp 35.000 Testungen)

• Weitere Ausweitung für Wintersaison in Vorbereitung: Schilehrer, Berg- und Skiführer, Fremdenführer,
  Reisebetreuer und Privatzimmervermieter

• Bis Jahresende insg. 150 Mio. Euro zur Verfügung
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500 Mio. Euro Wirtepaket
• Bestmögliche Unterstützung der Gastronomie (tw. auch Beherbergungsbetriebe) beim Wiederhochfahren

• Steuerliche Entlastungen (Senkung USt auf 5 %, Abschaffung Schaumweinsteuer)

• Erhöhung Pauschalierungsgrenze von 255.000 auf 400.000 Euro; Erhöhung Grundpauschale auf 15%; Erhöhung
  Mindestpauschalbetrag auf 6.000 Euro

• Mehr Geld für Dorfwirtshäuser: Erhöhung des Mobilitätspauschale auf 6 % in Gemeinden bis 5.000 EW und auf
  4% für Gemeinden bis 10.000 EW

• Steuerfreie Essensgutscheine bis 8 Euro pro Arbeitstag

• Erhöhung der Absetzbarkeit von Geschäftsessen auf 75% bis Ende 2020
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