BÖTM Top-Seminar 2020 - Gewerbliche Tourismusförderung des Bundes Mag. Martina Titlbach-Supper, E.M.L.E. Abt. V/4, Tourismus-Förderungen
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
bmlrt.gv.at BÖTM Top-Seminar 2020 Gewerbliche Tourismusförderung des Bundes Mag. Martina Titlbach-Supper, E.M.L.E. Abt. V/4, Tourismus-Förderungen
bmlrt.gv.at Neuausrichtung gewerbliche Tourismusförderung • Plan T – Masterplan für Tourismus und Regierungsübereinkommen 2020-2024 • Fokus auf Familienbetriebe • Haftungsrahmen 575 Mio. Euro; Eigenkapitalfonds 50 Mio. Euro (lt. Regierungsübereinkommen) • Neuausrichtung der ÖHT (lt. Regierungsübereinkommen) − Ökonomischer und sozial nachhaltiger Tourismus als Ziel − Kapazitätserweiterung nur in entwicklungsschwachen Regionen − Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit von KMUs in strukturschwächeren Regionen
bmlrt.gv.at Neuausrichtung ÖHT und Krisenbewältigung • Aktuell Konzentration auf Covid-Krisenbewältigung • Covid-19-Haftungsrahmen iHv 1,625 Mrd. Euro für Tourismus- und Freizeitwirtschaft • Verlängerung der TOP-Tourismus-Impuls-Richtlinien und der Haftungsrichtlinie bis Ende 2021 • Neuausrichtungsprozess ÖHT und gewerbliche Tourismusförderung ab Anfang 2021 • Einbeziehung versch. Stakeholder • Fokus: Resilienz und Nachhaltigkeit
bmlrt.gv.at COVID-19-Maßnahmen der Bundesregierung für die Tourismus- und Freizeitwirtschaft • Haftungsübernahmen für Überbrückungsfinanzierungen und Tilgungsaussetzung • Fixkostenzuschuss I und II aus dem Corona-Hilfs-Fonds • Investitionsprämie • Maßnahmen für Härtefälle (Härtefall-Fonds) • Kurzarbeitsmodell und Neustartbonus im Tourismus • Senkung der Umsatzsteuer auf 5 % für Gastronomie und Beherbergung • Wirtepaket • Testangebot „Sichere Gastfreundschaft“
bmlrt.gv.at Haftungsübernahmen und Tilgungsaussetzung • Haftungsübernahme für Überbrückungsfinanzierungen der Hausbanken mit Haftungen der ÖHT • Kostenübernahme der einmaligen Bearbeitungsgebühr und Haftungsprovision durch BMLRT • Haftungsrahmen bis zu 1,625 Mrd. Euro für Tourismus- und Freizeitwirtschaft aus dem Corona Hilfs-Fonds • Optionenmodell: Haftungsquote von 80, 90 oder 100% • Ansuchen für Haftungsübernahmen über jeweilige Hausbank • Abwicklung für KMU der Tourismus- und Freizeitwirtschaft durch ÖHT − Stand 30.09.2020: 7.450 genehmigte Fälle (von 7.796 vollständigen Ansuchen) mit Haftungssumme von rd. 1 Mrd. Euro • Abwicklung für touristische Großunternehmen: Österreichische Kontrollbank (OeKB) • Tilgungsaussetzungen/Stundungen bei lfd. ÖHT-Krediten 2020 für 383 Betriebe (von insg. 961 aktiven Krediten)
bmlrt.gv.at Fixkostenzuschuss Phase I • BMF stehen für Fixkostenzuschuss 12 Mrd. Euro aus dem Corona-Hilfs-Fonds zur Verfügung • Beispiele für Fixkosten: Geschäftsraummieten und Pacht, betriebliche Versicherungsprämien, Zinsaufwendungen für Kredite, angemessener Unternehmerlohn (max. 2.000 Euro), Personalkosten iZm Stornierungen und Umbuchungen • Voraussetzung Umsatzausfall von mindestens 40% • Ersatz der Fixkosten – je nach Umsatzausfall – von bis zu 75% • Ersatz der Fixkosten von drei zusammenhängenden Monaten zw. 16.03.2020 und 15.09.2020 • Antrag über FinanzOnline; Antragszeitraum 20. Mai 2020 bis 31. August 2021 • Bis Mitte September 2020 insg. 19.441 Anträge positiv erledigt (vgl aktueller BMF-Monatsbericht)
bmlrt.gv.at Fixkostenzuschuss Phase II (geplant) • Wegfall der Staffelung, dh. Ersatz bis zu 100 % der Fixkosten • Antrag ab 30 % Umsatzrückgang in Phase II • Umfasst auch Leasingraten, Absetzung für Abnutzung (AfA) und endgültig frustrierte Aufwendungen; auch rückwirkende Geltendmachung durch Fixkostenzuschuss I möglich • Pauschalierungsmöglichkeit (30 % des Umsatzausfalls als Fixkosten bei Umsatz < 100.000 Euro) • Genehmigung durch Europäische Kommission noch ausständig - Berufung auf Art 107 Abs. 2 lit. b AEUV (Naturkatastrophen) nicht erfolgreich - Genehmigung des revidierten Antrages (Basis Wirtschaftsbeihilfen) steht noch aus
bmlrt.gv.at Investitionsprämie • Covid-19 Krise auch Hemmung der Investitionstätigkeit bewirkt • Setzen von spürbaren Anreizen zur Realisierung von Investitionen • Brachen- und größenunabhängig • 7% Basisprämie • Begünstigte Prämie von 14% bei Investitionen in Digitalisierung, Ökologisierung sowie Gesundheit und Life Science • Abwicklung für alle Branchen über Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws) • Keine Beihilfe iSd EU-Beihilfenrechts, sondern „allgemeine Maßnahme“ • Prämie parallel zu Krediten und Haftungen der ÖHT möglich
bmlrt.gv.at Maßnahmen für Härtefälle (Härtefall-Fonds) • Bei Ein-Personen-Unternehmen (EPU) und Kleinstbetriebe insb. auch kleine Familienbetriebe (zB. Fremdenführer, Privatzimmervermieter) • Bis zu 2 Mrd. Euro aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds • Auszahlung in zwei Phasen; Phase 2 am 20.04.2020 gestartet • Abwicklung durch WKO und AMA (für Land- und Forstwirtschaft, Buschenschankbetriebe und Privatzimmervermieter)
bmlrt.gv.at Kurzarbeitsmodell und Neustartbonus im Tourismus • Ziel, möglichst viele Arbeitnehmer in Beschäftigung zu erhalten • Gekürzte Normalarbeitszeit: im Durchschnitt zw. 10 - 90% (im Durchrechnungszeitraum) • Nettoersatzraten zw. 80 - 90 Prozent des bisherigen Nettoentgelts • Sozialversicherungsbeiträge des Dienstgebers vom AMS übernommen • Nun auch für Tourismusverbände mit entsprechender wirtschaftlicher Tätigkeit • Neustartbonus: Unterstützung von Arbeitnehmer, die vorerst noch keinen Job im vollem Ausmaß oder bish. Beruf finden − Insb. auch für noch nicht voll ausgelastete Tourismusbetriebe von Bedeutung
bmlrt.gv.at Senkung der Umsatzsteuer auf 5 % für Gastronomie und Beherbergung • Umsatzsteuersenkung auf 5% für Speisen sowie alkoholische und alkoholfreie Getränke • Ausweitung auf Beherbergung, somit auch auf Nächtigungen • Auch für Freizeit- und Kulturbranche (zB. Theater-, Konzert-, Zoo- und Museumstickets) • Verlängerung für 2021 jedenfalls für Gastronomie in Vorbereitung
bmlrt.gv.at Testangebot „Sichere Gastfreundschaft“ • Anfang Juli 2020 Präsentation des Testangebot „Sichere Gastfreundschaft“ durch das BMLRT • Kostenlose Covid-19-Testungen für MitarbeiterInnen in Beherbergungs- und Gastronomiebetrieben sowie in Jugendherbergen und auf Campingplätzen • Ziel, das Vertrauen der in- und ausländischen Gäste in das Urlaubsland Österreich wiederherzustellen • Testung einmal pro Kalenderwoche; auf freiwilliger Basis • Stand 30.09.2020: rd. 75.000 aktiv angemeldete Personen • Stand 30.09.2020: rd. 270.000 Testungen durchgeführt (in KW 39 knapp 35.000 Testungen) • Weitere Ausweitung für Wintersaison in Vorbereitung: Schilehrer, Berg- und Skiführer, Fremdenführer, Reisebetreuer und Privatzimmervermieter • Bis Jahresende insg. 150 Mio. Euro zur Verfügung
bmlrt.gv.at 500 Mio. Euro Wirtepaket • Bestmögliche Unterstützung der Gastronomie (tw. auch Beherbergungsbetriebe) beim Wiederhochfahren • Steuerliche Entlastungen (Senkung USt auf 5 %, Abschaffung Schaumweinsteuer) • Erhöhung Pauschalierungsgrenze von 255.000 auf 400.000 Euro; Erhöhung Grundpauschale auf 15%; Erhöhung Mindestpauschalbetrag auf 6.000 Euro • Mehr Geld für Dorfwirtshäuser: Erhöhung des Mobilitätspauschale auf 6 % in Gemeinden bis 5.000 EW und auf 4% für Gemeinden bis 10.000 EW • Steuerfreie Essensgutscheine bis 8 Euro pro Arbeitstag • Erhöhung der Absetzbarkeit von Geschäftsessen auf 75% bis Ende 2020
bmlrt.gv.at Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Sie können auch lesen