BaloiseDirect Motorfahrzeug - Produktinformationen und Vertragsbedingungen
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BaloiseDirect Motorfahrzeug Produktinformationen und Vertragsbedingungen Ausgabe 2024
Produktinformationen und Vertragsbedingungen BaloiseDirect Motorfahrzeug 2/28
Produktinformationen und Vertragsbedingungen BaloiseDirect Motorfahrzeug Produktinformationen Vertragsbedingungen 1. Ihr Vertragspartner 5 Haftpflichtversicherung11 2. Widerruf 5 Kaskoversicherung13 3. Umfang des Versicherungsschutzes 5 Zusatzdeckungen17 4. Zeitlicher und örtlicher Geltungsbereich 6 Insassenunfall23 5. Beginn des Versicherungsschutzes 6 Allgemeines24 6. Dauer des Versicherungsschutzes 6 7. Prämie und Selbstbehalte 6 8. Zahlungsverzug und Mahnfolgen 7 9. Weitere Ihnen obliegende Pflichten 7 10. Schuldhafte Herbeiführung des Schadenfalles 7 11. Ende des Versicherungsschutzes 8 12. Datenschutz 9 13. Elektronische Abwicklung der Versicherungs- geschäfte10 14. Beschwerden 10 3/28
Produktinformationen und Vertragsbedingungen BaloiseDirect Motorfahrzeug Liebe Kundin, lieber Kunde Die Produktinformationen sollen Ihnen helfen, sich in Ihren Versicherungsvertragsunterlagen zurechtzufinden. Massgebend für den Inhalt und den Umfang der gegen- seitigen Rechte und Pflichten sind ausschliesslich Ihr Ver- sicherungsvertrag und die Vertragsbedingungen (VB). Ihr Versicherungsvertrag untersteht schweizerischem Recht, insbesondere dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Vorbehalten bleibt bei Verträgen mit einem Bezug zum Fürstentum Liechtenstein die Anwendung dessen Rechts, soweit sie zwingend vorgeschrieben ist. In diesen Fällen gelten in Ergänzung dieser VB die «Zusätzlichen Bestimmungen für Versicherungsverträge, die liechten- steinischem Recht unterstehen». 4/28
Produktinformationen BaloiseDirect Motorfahrzeug Produktinformationen Leistungen kumulliert werden, Schadenversicherungs- leistungen müssen an andere Leistungen angerechnet Vertragsbedingungen ab Seite 11 werden (Koordination). Folgende Leistungen können eingeschlossen werden: 1. Ihr Vertragspartner Obligatorische Haftpflicht Vertragspartner ist die Baloise Versicherung AG Baloise leistet für Schäden an fremden Sachen (nachfolgend Baloise genannt). Der Hauptsitz befindet (z.B. Fahrzeuge) oder Personen, welche Sie als Halter oder sich am Aeschengraben 21, Postfach, 4002 Basel. der Lenker oder eine Person, für die Sie verantwortlich sind, mit Ihrem Fahrzeug verursachen. Wir übernehmen Im Internet finden Sie uns unter baloise.ch die zu Recht geltend gemachten Ansprüche und die Abwehr der zu Unrecht erhobenen Haftpflichtansprüche. 2. Widerruf Kasko Ihren Antrag auf Abschluss des Versicherungsvertra- • Kollisionskasko ges oder Ihre Erklärung zu dessen Annahme können Schäden durch Kollision und Zerkratzen des Fahrzeu- Sie schriftlich oder mittels Textnachweis widerrufen. Ihr ges (Teil- und Kollisionskasko = Vollkasko) Widerruf ist wirksam und Ihr Versicherungsschutz erlischt, • Teilkasko wenn dieser innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung des Wir erbringen Leistungen für Schäden am versicher- Vertrages bei der Baloise Versicherung AG eingegangen ten Fahrzeug, welche infolge von Feuer, Elementar- ist. Massgebend für den Beginn der Widerrufsfrist ist das ereignissen, böswilliger Beschädigung, Bemalen Empfangsdatum des Vertrages. und Bespritzen, Glasbruch, Bissen von Mardern oder anderen Nagetieren, Kollision mit Tieren oder Dieb- Ein Widerruf bewirkt, vorbehältlich der obligatorischen stahl entstehen. Falls notwendig übernehmen wir in Haftpflichtversicherung, dass Ihr Versicherungsvertrag diesen Fällen auch die Kosten für die Bergung des von Anfang an unwirksam ist. Sie sind aber zur Über- Fahrzeuges. nahme der im Zusammenhang mit dem Vertragsab- schluss allenfalls angefallenen externen Kosten verpflich- Zusatzdeckungen tet. Ihre bereits bezahlte Prämie wird zurückerstattet. • Parkschaden Schäden, die durch Unbekannte an Ihrem parkierten 3. Umfang des Versicherungsschutzes Wagen verursacht werden • Leuchten und Assistenzsysteme Nachfolgend informieren wir Sie über den zur Auswahl Schäden an Scheinwerfern, Heck- und Blinkleuchten, stehenden Versicherungsschutz. Dabei handelt es sich Seitenspiegeln, Sensoren der Fahrassistenzsysteme um eine Zusammenfassung, die Ihnen die Orientie- sowie an zugelassenen Rundumleuchten (z.B. Blaulicht) rung erleichtern soll. Eine abschliessende allgemeine • Mitgeführte persönliche Sachen Beschreibung des Versicherungsschutzes und seiner Ein- Schäden an persönlichen Gegenständen, die Sie in schränkungen können Sie den VB entnehmen. Den von Ihrem Fahrzeug oder mit dem Motorrad mitführen Ihnen zusammengestellten Versicherungsschutz und • Sicherheitsbekleidung für Motorradfahrer individuelle Angaben, wie z.B. die vereinbarte Versiche- Schäden an Helmen, Schutzanzügen und Kombi, ein- rungssumme, finden Sie in Ihrem Versicherungsvertrag. schliesslich Protektoren, Stiefel und Handschuhe Alle Deckungen sind als Schadenversicherungen aus- • Sicherheitsbaustein Eigenschäden gestaltet, ausser die Insassenunfallversicherung (Artikel Schäden an Ihnen gehörenden Sachen, Gebäuden U2.1–U2.4 sind Summenversicherungen). oder Motorfahrzeugen, die durch Sie als Fahrzeughal- ter oder eine mit Ihnen im selben Haushalt lebende Bei der Summenversicherung ist die Versicherungsleis- Person beim Gebrauch des versicherten Fahrzeuges tung unabhängig davon geschuldet, ob das versicherte verursacht worden sind Ereignis eine Vermögenseinsbusse bewirkt hat und wie • Sicherheitsbaustein Sorglos hoch diese effektiv ausgefallen ist. Bei der Schadenver- • Grobfahrlässigkeit: Baloise verzichtet bei grob- sicherung ist die Vermögenseinbusse Voraussetzung fahrlässiger Verursachung des versicherten und Kriterium für die Bemessung der Leistungspflicht. Ereignisses auf das ihr gesetzlich zustehende Summenversicherungsleistungen können mit anderen Rückgriffs- bzw. Kürzungsrecht. 5/28
Produktinformationen BaloiseDirect Motorfahrzeug Baloise verzichtet nicht auf das Rückgriffs- und 4. Zeitlicher und örtlicher Geltungsbereich Kürzungsrecht, wenn der Lenker das Ereignis in alkoholisiertem oder fahrunfähigem Zustand Ihre Versicherung gilt für Schäden, die während der oder durch massive Geschwindigkeitsüber- Vertragsdauer eintreten (Sachversicherung) oder ver- tretung (Raserei) verursacht hat. Es werden in ursacht werden (Haftpflichtversicherung/Insassenunfall diesen Fällen auch keine Leistungen für eine psy- versicherung). chologische Betreuung oder ein Fahrsicherheits- training erbracht. Die Versicherung gilt in Europa zzgl. Marokko, Tunesien • Kleiderschäden und der Türkei. Kein Versicherungsschutz besteht für • Schlüsselersatz- und Schlossänderungskosten Kosovo, Russische Föderation, Belarus, Georgien, Arme- • Psychologische Betreuung nach einem schwe- nien, Aserbaidschan und Kasachstan. Bei Transporten ren Verkehrsunfall über Meer wird der Versicherungsschutz nicht unterbro- • Kostenübernahme für ein Fahrsicherheitstrai- chen, wenn Abgangs- und Bestimmungsort innerhalb ning oder Fahrlektionen nach einem schweren des örtlichen Geltungsbereiches liegen. Verkehrsunfall • Electra 5. Beginn des Versicherungsschutzes • Batterie Für Schäden an der Hochvolt-Batterie Der Versicherungsschutz beginnt an dem im Versiche- • Ladestation und Ladezubehör rungsvertrag genannten Datum. Für Schaden an der Ladestation und am Ladezu- behör von Elektrofahrzeugen 6. Dauer des Versicherungsschutzes • Ladekarte und -App Für Schäden aufgrund Missbrauch der Ladekarte Ist die Versicherung auf ein Jahr oder eine längere Dauer oder der Lade-App abgeschlossen, verlängert sich der Versicherungsvertrag • Assistance nach Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer jeweils still- Pannenhilfe vor Ort und Abschleppen des versicher- schweigend um ein weiteres Jahr, wenn nicht eine der ten Fahrzeuges, Organisation und Bezahlung der Vertragsparteien spätestens drei Monate vorher eine Heim- oder Weiterreise für alle Insassen, der notwen- Kündigung erhalten hat. digen Übernachtungen sowie des Rücktransportes des fahruntüchtigen Fahrzeuges. 7. Prämie und Selbstbehalte • Innenraum Für Schäden im Fahrzeuginnen-, Lade- oder Koffer- Die Prämie wird pro Versicherungsjahr festgesetzt und ist raum. Bei Wohnmotorwagen und Wohnanhängern im Voraus zu bezahlen. Die Höhe der Prämie hängt von sind zusätzlich das Mobiliar im Wohnraum, inklusive den versicherten Risiken und der vereinbarten Deckung Fenster und Rollos, die elektrischen Geräte im Wohn- ab. Eine halbjährliche Zahlung kann unter bestimmten raum (z.B. Kühlschrank, Boiler, Fernsehgerät), die Voraussetzungen gegen Entrichtung eines Zuschlages Gasanlage sowie die Trink- und Abwasseranlage mit- vereinbart werden. versichert. Bei den Modulen Haftpflicht und Kollisionskasko ist die Insassenunfall Prämie vom Schadenverlauf abhängig (Bonus-Malus- Versichert sind die Fahrzeuginsassen bei einem Unfall im System). Details entnehmen Sie bitte den Vertragsbedin- Sinne des Bundesgesetzes über den Allgemeinen Teil des gungen. Sozialversicherungsrechts (ATSG) bei der Benützung des Fahrzeuges. Die Vertragsparteien verzichten darauf, Saldi aus Prä- mienrechnungen unter CHF 5 einzufordern. Die Versicherung gilt ausschliesslich für die durch die zuständigen Behörden genehmigte und gesetzlich Erlischt der Versicherungsvertrag vor Ablauf eines Ver- zulässige Benutzung des Fahrzeuges. sicherungsjahres, erstattet Ihnen Baloise die bezahlte Prämie anteilig zurück. Im Schadenfall tragen Sie, falls vereinbart, einen Teil des Schadens selbst (Selbstbehalt). 6/28
Produktinformationen BaloiseDirect Motorfahrzeug 8. Zahlungsverzug und Mahnfolgen protokoll auszufüllen. Dieses können Sie kostenlos über unseren Kundenservice oder über das Kundenportal Wird die Prämie, eine Bearbeitungsgebühr oder ein my.baloise.ch bestellen. Selbstbehalt nach einer Mahnung nicht bezahlt, setzt Ihnen Baloise eine 14-tägige Nachfrist an. Ver- Sie sind verpflichtet, während und nach dem Schadener- streicht diese ungenutzt, ruht Ihr Versicherungsschutz eignis für die Erhaltung der versicherten Sache zu sorgen (Deckungsunterbruch). Ist das Modul Haftpflicht mitver- und durch geeignete Massnahmen zur Verminderung sichert, so müssen wir das zuständige Strassenverkehrs- des Schadens beizutragen (Rettungs- und Schaden- amt informieren, worauf Ihre Kontrollschilder eingezogen minderungspflicht). Ebenso sind Veränderungen an den werden. beschädigten Sachen zu unterlassen, welche geeignet sind, die Feststellung der Schadenursache oder dessen Mit vollständiger Zahlung der ausstehenden Prämien, Höhe zu erschweren oder zu vereiteln (Veränderungs- Selbstbehalte und sämtlicher Gebühren tritt der Ver- verbot). Sie haben jede Auskunft über den Schaden zu sicherungsvertrag wieder in Kraft. Massgebend für das geben und die für die Begründung des Entschädigungs- Wiederaufleben des Versicherungsschutzes ist der Zeit- anspruchs nötigen Angaben zu erteilen (Auskunfts- punkt der Zahlung. Für die Zeit des Unterbruchs erhalten pflicht). Für die Schadenhöhe sind Sie beweispflichtig Sie rückwirkend keinen Versicherungsschutz. Wurde der (Quittungen, Belege). Deckungsunterbruch dem Strassenverkehrsamt bereits mitgeteilt, benötigen Sie einen neuen Versicherungs- Verletzen Sie schuldhaft die erwähnten Pflichten, so kann nachweis. Baloise den Versicherungsvertrag kündigen. Beeinflusst die schuldhafte Pflichtverletzung den Schadeneintritt Der Versicherungsvertrag erlischt zwei Monate nach der oder -umfang, kann Baloise ihre Leistung reduzieren oder im Mahnschreiben angesetzten 14-tägigen Nachfrist, es gar verweigern. sei denn, Baloise fordert die ausstehende Prämie recht- lich ein (Betreibung). 10. Schuldhafte Herbeiführung des Schadenfalles 9. Weitere Ihnen obliegende Pflichten Bei leichtfahrlässiger Herbeiführung des Schadens erhal- Sie müssen die Ihnen gestellten Risikofragen wahr- ten Sie die vollen Leistungen. Wird der Schaden grobfahr- heitsgetreu sowie vollständig beantworten (vorvertrag- lässig (unter Verletzung elementarer Vorsichtsgebote) liche Anzeigepflicht) und uns ab diesem Zeitpunkt und verursacht, kann Baloise ihre Leistung kürzen bzw. in der während der Laufzeit Ihres Versicherungsvertrages ein- Haftpflichtversicherung Rückgriff auf den Schadenver- tretende Änderungen der Risikomerkmale, die zu einer ursacher nehmen. Gefahrserhöhung oder -minderung führen, anzeigen. Tritt ein Schadenfall ein, melden Sie diesen bitte umge- hend über unseren Chat auf baloise.ch oder den Kunden- service von Baloise, den Sie weltweit rund um die Uhr unter folgender Nummer erreichen: 00800 24 800 800 sowie +41 58 285 28 28 bei Verbindungsschwierigkeiten im Ausland. Die Schadenmeldung kann auch über das Kundenportal my.baloise.ch vorgenommen werden. Bei Diebstahl verständigen Sie bitte unverzüglich die Polizei. Gleiches gilt, wenn bei Verkehrsunfällen Perso- nen sowie Wildtiere verletzt oder getötet werden. In den übrigen Verkehrsunfällen muss zuerst der Geschädigte benachrichtigt werden und erst, wenn dies nicht möglich ist, die Polizei. Wir empfehlen Ihnen in Fällen, in denen der Beizug der Polizei nicht vorgeschrieben ist, zusammen mit dem Unfallgegner das blaue europäische Unfall- 7/28
Produktinformationen BaloiseDirect Motorfahrzeug 11. Ende des Versicherungsschutzes Der Versicherungsvertrag endet durch Kündigung sowie aus den von Gesetz oder Vertrag vorgesehenen Gründen. Kündigende Partei Kündigungsgründe Kündigungsfrist/-termin Erlöschenszeitpunkt Beide Vertragsparteien Ordentliche Kündigung nach 3 Monate Ablauf des 3. Versicherungsjahres Ablauf von 3 Versicherungsjahren Ablauf der im Versicherungsvertrag 3 Monate Vertragsablauf genannten minimalen Laufzeit Versicherter Schadenfall, für den Versicherer: 30 Tage nach Zugang der Kündigung eine Leistung beansprucht wurde spätestens bei Auszahlung beim Versicherungsnehmer Versicherungsnehmer: 14 Tage nach Zugang der Kündigung spätestens 14 Tage seit Kenntnis beim Versicherer der Auszahlung Versicherungsnehmer Prämien- und Selbstbehalt vor Inkrafttreten der Änderungen Tag, an welchem die Änderungen in erhöhung, aufgrund z.B. Tarif Kraft treten änderungen Prämienerhöhung aufgrund 30 Tage ab Zugang der Anzeige 30 Tage nach Zugang der Kündigung wesentlicher Gefahrserhöhung betreffend die Prämienerhöhung Wesentliche Gefahrsminderung Keine 4 Wochen ab Zugang der Kündigung Verletzung der vorvertraglichen 4 Wochen ab Kenntnis bzw. längs- Zugang der Kündigung Informationspflicht gemäss tens 2 Jahre ab Vertragsabschluss Art. 3 VVG Mehrfachversicherung 4 Wochen ab Kenntnis Zugang der Kündigung Versicherer Verletzung der vorvertraglichen 4 Wochen ab Kenntnis der Ver- Zugang der Kündigung Anzeigepflicht letzung Wesentliche Erhöhung der Gefahr 30 Tage ab Zugang der Anzeige 30 Tage nach Zugang der Kündigung über die Gefahrserhöhung Versicherungsbetrug keine Zugang der Kündigung In der Regel kann der von den Änderungen betroffene Teil oder aber der gesamte Versicherungsvertrag gekündigt werden. Erlöschensgründe Erlöschenszeitpunkt Das versicherte Fahrzeug wird mit aus- Zeitpunkt der Hinterlegung ländischen Kontrollschildern versehen der Kontrollschilder Der Versicherungsnehmer verlegt seinen Ende des Versicherungs- Wohnsitz oder den Standort des Fahr- jahres zeuges ins Ausland (ausgenommen Fürstentum Liechtenstein) 8/28
Produktinformationen BaloiseDirect Motorfahrzeug 12. Datenschutz weiteren Dritten (z.B. Amtsstellen oder Schadenregulierer). Darüber hinaus können wir dazu verpflichtet sein, Ihre Im Interesse einer effizienten und korrekten Vertragsab- Daten an weitere Empfänger zu übermitteln, wie etwa an wicklung sind wir auf die Bearbeitung Ihrer Daten ange- Behörden zur Erfüllung gesetzlicher Mitteilungspflichten wiesen. Dabei beachten wir insbesondere die anwend- (z.B. Finanzbehörden oder Strafverfolgungsbehörden). bare Datenschutzgesetzgebung. Vermittler erhalten die für die Betreuung und Beratung Allgemeines zur Datenbearbeitung: Wir bearbeiten notwendigen Angaben aus den bei uns über Sie ange- Ihre für den Vertragsabschluss sowie die Vertrags- und legten Daten. Vermittler sind gesetzlich und vertraglich Schadenabwicklung relevanten Daten (z.B. Angaben zu verpflichtet, ihre besondere Schweigepflicht sowie das Ihrer Person, Kontaktdaten, versicherungsproduktspezi- anwendbare Datenschutzrecht zu beachten. Unge- fische Angaben oder Angaben zur Vorversicherung und bundene Vermittler erhalten nur dann Einsicht in diese Vorschäden). In erster Linie werden dabei die von Ihnen Daten, wenn sie von Ihnen dazu ermächtigt wurden. übermittelten Angaben aus dem Versicherungsantrag und später gegebenenfalls ergänzenden Angaben aus Um Ihnen einen preisgünstigen und umfassenden Versi- der Schadenanzeige bearbeitet. Allenfalls erhalten wir cherungsschutz anbieten zu können, wird ein Teil unserer auch von Dritten Personendaten, sofern diese für den Leistungen auch durch rechtlich selbstständige Unter- Vertragsabschluss erforderlich sind (z.B. Amtsstellen, nehmen im In- und Ausland erbracht. Diese Dienstleister Vorversicherer). werden vertraglich verpflichtet, sich an unsere festgeleg- ten Zwecke der Datenbearbeitung und das anwendbare Zwecke der Datenbearbeitung: Ihre Daten werden von Datenschutzrecht zu halten. uns nur für diejenigen Zwecke bearbeitet, welche wir Ihnen bei deren Erhebung aufgezeigt haben, oder zu Versicherungsmissbrauch: CarClaims-Info. Wie die Mehr- welchen wir gesetzlich verpflichtet oder berechtigt sind. zahl der Versicherungsunternehmen übermitteln wir in Wir bearbeiten Ihre Daten in erster Linie für den Vertrags- der Motorfahrzeugversicherung zur Missbrauchsbekämp- abschluss und zur Einschätzung des von uns zu über- fung fahrzeugbezogene Schadendaten an die SVV Solu- nehmenden Risikos sowie für die spätere Vertrags- und tion AG, eine Tochtergesellschaft des Schweizerischen Schadenabwicklung (z.B. zur Policierung oder Rech- Versicherungsverbandes SVV, zur Eintragung in die elekt- nungsstellung). Darüber hinaus bearbeiten wir Ihre Daten ronische Datensammlung «CarClaims-Info». zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen (z.B. aufsichts- rechtliche Vorgaben). Mittels «CarClaims-Info» kann geprüft werden, ob ein angemeldeter Fahrzeugschaden bereits von einer Schliesslich bearbeiten wir Ihre Daten, soweit gesetz- anderen Versicherungsgesellschaft bezahlt worden ist. lich zulässig, auch im Zusammenhang mit Produktop- Bei begründetem Verdacht kann es zwischen den Gesell- timierungen sowie für Marketingzwecke (z.B. Werbung schaften zu einem entsprechenden Datenaustausch für Produkte oder Markt- und Meinungsumfragen). Sie (z.B. Fahrzeugexpertise, Entschädigungsvereinbarung) haben das Recht, uns schriftlich mitzuteilen, wenn Sie kommen. Die Einhaltung des Datenschutzgesetzes ist nicht beworben werden wollen. Sofern unsere Datenbe- dabei jederzeit gewährleistet. arbeitung auf Basis einer gesetzlichen Grundlage erfolgt, halten wir uns an die im Gesetz vorgegebenen Zwecke. Hinweis- und Informationssystem (HIS): Zur Prävention und zur Aufdeckung von Versicherungsmissbrauch im Einwilligung: Wir können für die Datenbearbeitung auf Bereich Nichtleben sind wir am Hinweis- und Informa- Ihre Einwilligung angewiesen sein. Ihr Versicherungsan- tionssystem (HIS) der SVV Solution AG angeschlossen. trag sowie Ihre Schadenanzeige beinhalten dafür eine Bei Erfüllung eines konkret definierten Einmeldegrundes Einwilligungsklausel, mit der Sie uns zur gesetzeskonfor- (z.B. Versicherungsbetrug) tragen die am HIS teilneh- men Datenbearbeitung ermächtigen. menden Versicherungsgesellschaften Personen in das HIS ein. Im Rahmen der Schadenabwicklung können wir Datenaustausch: Allenfalls nehmen wir zur Risikobe- eine Abfrage im HIS vornehmen und anhand der über- messung und zur Prüfung Ihrer Ansprüche Rücksprache mittelten Daten prüfen, ob zu Ihrer Person aufgrund einer mit in den Vertrag oder dessen Anbahnung wie auch früheren Einmeldung Informationen gespeichert sind. die Schadenabwicklung involvierten Vor-, Mit- und Rück- Erhalten wir einen entsprechenden Hinweis, können wir versicherern (z.B. Vorversicherer betreffend den bisheri- unsere Leistungspflicht vertieft prüfen. gen Schadenverlauf), Konzerngesellschaften oder mit 9/28
Produktinformationen BaloiseDirect Motorfahrzeug Detaillierte Informationen zum HIS sowie die Liste mit 13. Elektronische Abwicklung der den Gründen für eine Einmeldung finden Sie unter Versicherungsgeschäfte svv.ch/de/his. Sofern vertraglich vereinbart, werden Versicherungs- Ihre Rechte in Bezug auf Ihre Daten: Sie haben nach geschäfte elektronisch abgewickelt und die Vertrags- Massgabe des anwendbaren Datenschutzgesetzes das parteien verzichten auf Papierdokumente. Mit dem Recht, von uns Auskunft darüber zu verlangen, ob und Abschluss der Versicherung erhält der Versicherungs- welche Daten wir über Sie bearbeiten. Sie können ferner nehmer automatisch einen Zugang zum Online-Kunden- verlangen, dass unrichtige Daten berichtigt und unter portal my.baloise.ch, wo er seine persönlichen Daten und bestimmten Voraussetzungen gelöscht werden. Sie Versicherungsdokumente jederzeit einsehen kann. können unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls die Herausgabe oder die Übertragung Ihrer Daten, welche 14. Beschwerden Sie uns zur Verfügung gestellt haben, in einem gängigen elektronischen Format verlangen. Bitte wenden Sie sich in Beschwerdefällen an: Basiert die Datenbearbeitung auf Ihrer Einwilligung, Baloise Versicherung AG haben Sie das Recht, diese jederzeit zu widerrufen. Durch Beschwerdemanagement den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmässigkeit Aeschengraben 21, Postfach der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten 4002 Basel Bearbeitung nicht berührt. Telefon: 00800 24 800 800 Speicherungsdauer: Ihre Daten werden im Einklang mit beschwerde@baloise.ch unseren Löschkonzepten nur so lange gespeichert, wie es für die Erreichung der vorgenannten Zwecke erforderlich Als neutrale Schlichtungsstelle steht Ihnen auch zur ist und wir zur Aufbewahrung gesetzlich oder vertraglich Verfügung: verpflichtet sind. Sobald Ihre Personendaten für die oben genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind, werden Ombudsman der Privatversicherung und der Suva diese gelöscht. Postfach 1063 8024 Zürich Weitere Informationen: Detaillierte Informationen zum versicherungsombudsman.ch Datenschutz finden Sie auf unserer Website: baloise.ch/datenschutz Für Fragen wenden Sie sich bitte an unseren Daten- schutzbeauftragten: Baloise Versicherung AG Datenschutzbeauftragter Aeschengraben 21, Postfach 4002 Basel datenschutz@baloise.ch 10/28
Vertragsbedingungen BaloiseDirect Motorfahrzeug Vertragsbedingungen H4.2 Dieser Versicherungsschutz besteht nur, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: • Die Versicherung gilt ausschliesslich in Ergänzung zur Haftpflichtversicherung bestehenden obligatorischen Haftpflichtversiche- rung für das gemietete Fahrzeug. Für Schäden, die Sie andern • Der Versicherungsnehmer ist eine natürliche Person. zufügen • Das Mietfahrzeug entspricht der gleichen Fahrzeug- kategorie, wie das mit dem vorliegenden Vertrag ver- sicherte. • Das gemietete Fahrzeug ist in einem Land immatri- Versicherungsschutz kuliert, das zum örtlichen Geltungsbereich nach A1 gehört und wird ausschliesslich in den Ländern nach Je nach Vereinbarung im Versicherungsvertrag sind A1 benutzt. versichert: H1 Versicherte Ereignisse Kein Versicherungsschutz besteht für Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprüche. H5 Ausgeschlossene Ansprüche aus Sachschäden H2 Versicherte Leistungen H5.1 • des Halters gegen Personen, für die er verantwortlich H2.1 ist Bezahlung von zu Recht geltend gemachten und Abwehr von zu Unrecht geltend gemachten Haftpflichtansprüchen. H5.2 • des Ehegatten oder des eingetragenen Partners des H2.2 Halters, seiner Verwandten in auf- und absteigender Die Deckung ist auf CHF 100 Mio. pro Schadenereignis Linie und seiner mit ihm im gemeinsamen Haushalt begrenzt. Bei versicherten Ereignissen in Ländern des lebenden Geschwister gegen den Halter Geltungsbereichs, welche höhere Versicherungssummen vorschreiben, gelten die dortigen gesetzlichen Mindest- H5.3 versicherungssummen. Bei Leistungen für Feuer-, Explo- • am Fahrzeug selbst, an den Anhängern sowie an den sions- oder Kernenergieschäden gilt inkl. Schaden-, Zins-, damit beförderten Sachen (ausgenommen Reisege- Anwalts-, Gerichts- und Expertisekosten eine Begrenzung päck). von CHF 10 Mio. pro Schadenereignis. H6 H3 Ausgeschlossene Verwendungsarten Versicherte Personen Der Halter, der Lenker sowie die Personen, für die der Halter Kein Versicherungsschutz besteht für Ansprüche Geschä- nach dem Strassenverkehrsrecht verantwortlich ist. digter aus H4 H6.1 Mietwagen-Subsidiärdeckung • der nach dem anwendbaren Strassenverkehrsrecht nicht zulässigen Benutzung des Fahrzeuges H4.1 Im Rahmen der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages H6.2 sind Haftpflichtansprüche gegen den Versicherungsneh- • der Nutzung des Fahrzeuges ohne die dazu erforder- mer oder seinen im selben Haushalt wohnenden Lebens- lichen behördlichen Genehmigungen partner in ihrer Eigenschaft als Lenker eines gemieteten Fahrzeuges mitversichert. 11/28
Vertragsbedingungen BaloiseDirect Motorfahrzeug H6.3 H8 • der Beförderung gefährlicher Ladungen im Sinne des Aus der Mietwagen-Subsidiärdeckung werden keine schweizerischen Strassenverkehrsrechts Leistungen erbracht H6.4 H8.1 • der entgeltlichen privaten oder gewerbsmässigen • wenn die obligatorische Haftpflichtversicherung für Ausmietung an Selbstfahrer (Mietfahrzeuge). Nicht das gemietete Fahrzeug fehlt, nicht leistungspflichtig darunter fällt die entgeltliche Überlassung eines ist oder wenn sie berechtigt ist, ihre Leistungen Fahrzeuges durch einen Garagenbetrieb, sofern und von einer durch diesen Vertrag versicherten Person solange dieser das Fahrzeug der das ausgemietete zurückzufordern Auto übernehmenden Person im Service oder in Reparatur hat H8.2 • wenn für den gleichen Schaden neben der obliga- H6.5 torischen Haftpflichtversicherung des gemieteten • bewilligungspflichtigen privaten oder gewerbsmässi- Fahrzeuges eine andere Haftpflichtversicherung auf- gen Personentransporten kommen muss H6.6 H8.3 • Unfällen, die bei Rennen, Rallyes und ähnlichen Wett- • für Schäden am gemieteten Fahrzeug und den darin fahrten sowie allen Fahrten auf Renn-, Test- und beförderten Sachen (inkl. Reisegepäck) Trainingsstrecken eintreten. Bei Veranstaltungen dieser Art in der Schweiz und im Fürstentum Liechten- H8.4 stein sind Ansprüche Dritter im Sinne von Art. 72 • für die Übernahme des in der obligatorischen Haft- Abs. 4 des Strassenverkehrsgesetzes jedoch nur aus- pflichtversicherung des Mietfahrzeugs vorgesehenen geschlossen, wenn für die betreffende Veranstaltung Selbstbehaltes. die gesetzlich vorgeschriebene Versicherung besteht H6.7 • Fahrtrainings (z.B. Schleuderkurse, Sportfahrlehr- Obliegenheiten gänge etc.) auf Renn-, Test- und Trainingsstrecken, ausgenommen vom Schweiz. Verkehrssicherheitsrat H9 empfohlene Fahrtrainingskurse in der Schweiz. Der Versicherte muss Baloise auf eigene Kosten alle das Schadenereignis betreffenden Informationen mitteilen H7 sowie Stellungnahmen abgeben und Baloise jede weitere Übrige Ausschlüsse Information über den Schadenfall und die vom Geschä- digten unternommenen Schritte zukommen lassen. H7.1 Ansprüche aus Schäden, die anlässlich der vorsätzlichen Der Versicherte ist verpflichtet, Baloise sämtliche Unterla- Begehung eines Vergehens oder Verbrechens verursacht gen, Schriftstücke, Urkunden, Daten, Unterlagen, Beweis- worden sind. gegenstände, amtlichen und gerichtlichen Dokumente auszuhändigen. H7.2 Verursacht derselbe Lenker mehrere Unfälle, die auf Die nötigen Auskünfte und Dokumente sind innert Fahren in angetrunkenem oder fahrunfähigem Zustand 30 Tagen ab Aufforderung an den Versicherten von oder eine massiv übersetzte Geschwindigkeit zurück- Baloise zuzusenden. zuführen sind, so besteht für diesen Lenker ab dem 2. Unfall kein Versicherungsschutz aus diesem Vertrag. Als Fahren in angetrunkenem Zustand gilt eine Atem- alkoholkonzentration von mehr als 0,25 mg Alkohol pro Liter Atemluft oder eine Blutalkoholkonzentration von mehr als 0,5 Promille, als massiv übersetzte Geschwin- digkeit gilt eine solche nach Art. 90 Abs.4 SVG. 12/28
Vertragsbedingungen BaloiseDirect Motorfahrzeug Kaskoversicherung TK1.2 • Feuer, Blitzschlag, Explosion oder Kurzschluss. Für Schäden an Ihrem Fahrzeug Schäden an elektronischen Geräten und Bauteilen sind nur dann versichert, wenn die Ursache nicht auf einen inneren Defekt zurückzuführen ist Versicherungsschutz TK1.3 • Elementarereignissen, d. h. unmittelbarer Einwirkung Je nach Vereinbarung im Versicherungsvertrag sind von Steinschlag, Erdrutsch, Lawinen, Schneedruck versichert: und -rutsch, Sturmwind (= 75 km/h und mehr), Hagel, Hochwasser, Überschwemmungen Kollisionskaskoversicherung TK1.4 KK1 • Bruch der Front-, Seiten- und Heckscheiben, des Versicherte Ereignisse Glasdaches sowie der Scheiben des Schiebe- oder Schäden am versicherten Motorfahrzeug infolge von Hebedaches, vorausgesetzt, die Reparatur wird vor- (abschliessende Aufzählung): genommen. Versichert sind auch Werkstoffe, die als Glasersatz dienen KK1.1 • Kollision (plötzliche, gewaltsame äussere Einwir- TK1.5 kung), insbesondere Schäden durch Anprall, Zusam- • Zusammenstoss mit Tieren menstoss, Umkippen, Abstürzen, Ein- und Versinken, auch wenn sie im Anschluss an Betriebs-, Bruch- oder TK1.6 Abnützungsschäden eintreten. Verwindungs- und • Bissen von Mardern oder Nagetieren, inkl. Folge Verbiegungsschäden des Chassis und der Lade- schäden brücke, die beim Kippen oder Be- und Entladen ver- ursacht werden, sind auch ohne äussere Einwirkung TK1.7 einer Kollision gleichgestellt. • böswilliger Beschädigung durch Abbrechen von Antennen, Rückspiegeln, Scheibenwischern oder Zier- KK1.2 vorrichtungen, Zerstechen der Reifen, Hineinschütten • Zerkratzen des Fahrzeuges. von schädigenden Zusätzen in den Treibstofftank, Aufschlitzen des Cabrioletverdecks, Bemalen und Teilkaskoversicherung Bespritzen des Fahrzeuges mit Farbe oder anderen Stoffen, gewaltsames Entfernen des Ladekabels TK1 durch unbekannte Dritte Versicherte Ereignisse Schäden am versicherten Motorfahrzeug infolge von TK1.8 (abschliessende Aufzählung): • Hilfeleistungen für Verunfallte. TK1.1 K1 • Verlust, Zerstörung oder Beschädigung des Fahrzeu- Vorsorgedeckung ges infolge Diebstahl, Entwendung zum Gebrauch, Stellt Baloise für ein neu einzulösendes Fahrzeug einen Raub oder Veruntreuung im Sinne der strafrecht- Versicherungsnachweis aus, besteht ab dem Einlöse- lichen Bestimmungen, nicht aber infolge grobfahr- datum eine vorsorgliche Teil- und Kollisionskaskover- lässiger Handlung oder Unterlassung (namentlich sicherung. Der Versicherungsschutz endet am Tag, an Nichtabschliessen des Fahrzeugs, Steckenlassen des dem die Versicherung bei Baloise beantragt wird, jedoch Zündschlüssels, Nichtaktivieren einer vorhandenen spätestens 30 Tage nach Einlösung des Fahrzeuges. Die Diebstahlwarnanlage oder Wegfahrsperre und der- Vorsorgedeckung wird in der Kollisionskasko für Fahr- gleichen) zeuge bis zum 7. Betriebsjahr gewährt. Die Entschädi- gung erfolgt zum Zeitwert und ist auf einen maximalen Betrag von CHF 120’000 für Personen- und Lieferwagen und CHF 20’000 für Motorräder begrenzt. Bei einem Kolli- sionskaskoschaden beträgt der Selbstbehalt CHF 1’000. 13/28
Vertragsbedingungen BaloiseDirect Motorfahrzeug K2 K3.2 Versichertes Objekt und versicherte Personen Freie Garagenwahl Wurde im Versicherungsvertrag auf die freie Garagen- K2.1 wahl verzichtet, muss das Fahrzeug bei einem versicher- Gedeckt sind das versicherte Fahrzeug und die (im Kata- ten Ereignis im Partnernetz von Baloise repariert werden. logpreis nicht inbegriffene) Zusatzausrüstung bis zu dem im Versicherungsvertrag genannten Betrag. Alle zugehörigen Partnerbetriebe sind unter baloise.ch/partnerbetriebe ersichtlich. K2.2 Am Fahrzeug nicht montierte Räder (Pneus und Felgen) Wird das Fahrzeug nicht im Partnernetz von Baloise repa- sind bei Diebstahl zum Zeitwert versichert. Kann der riert, gilt die im Versicherungsvertrag genannte Selbst Kaufpreis der Räder nicht mit Original-Belegen nachge- behaltserhöhung. Sofern versichert, gilt diese auch für wiesen werden, ist die Entschädigung auf max. CHF 1’000 versicherte Ereignisse der Zusatzdeckungen Parkscha- pro Fall begrenzt. den, Leuchten und Assistenzsysteme sowie Innenraum. K2.3 Die im Versicherungsvertrag genannte Selbstbehaltser- Der ermächtigte Lenker ist mitversicherte Person. höhung entfällt, wenn sich das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Schadens im Ausland befindet (>50 km von der K3 Schweizer Grenze entfernt) und zwingend vor Ort repa- Versicherte Leistungen riert werden muss sowie bei Schäden durch Bisse von Mardern oder Nagetieren, inkl. Folgeschäden. K3.1 Reparatur K3.3 Versichert sind die schadenbedingten Reparaturkosten Begriff des Totalschadens für die zeitwertgerechte Instandsetzung sowie die Kosten Übersteigen die Reparaturkosten den Zeitwert (K3.5), für die Bergung des Fahrzeuges und das Abschleppen in bzw. während der ersten zwei Betriebsjahre 80 % des Zeit- eine nahe gelegene geeignete Reparaturwerkstatt. wertes, so liegt ein Totalschaden vor. Als Totalschaden gilt auch, wenn das Fahrzeug nach einem Diebstahl nicht Reparaturen dürfen nur mit Einwilligung von Baloise innert 30 Tagen aufgefunden wird. Bei Hagelschäden in Auftrag gegeben werden. Reparaturart und -kosten kann Baloise auf die Reparatur bestehen. werden durch Baloise unter Berücksichtigung von Alter, bisheriger Laufleistung und Zustand des Fahrzeuges fest- K3.4 gelegt. Entschädigung bei Totalschäden Bei Versicherung des Zeitwertzusatzes, wird während den Wenn mit der vom Versicherungsnehmer beauftragten ersten zwei Betriebsjahren, bei Versicherung des Neu- Firma keine Einigung über die Reparaturmethode oder wertes während den ersten sieben Betriebsjahren der den Kostenvoranschlag getroffen werden kann, behält bezahlte Kaufpreis entschädigt. Danach wird über den sich Baloise vor, eine andere qualifizierte Reparaturwerk- Zeitwert hinaus eine Zusatzentschädigung gemäss K3.6 stätte zu bestimmen. bezahlt. Der Wert des unreparierten Fahrzeuges (Trüm- merwert) wird von der Entschädigung abgezogen. Ist der Versicherungsnehmer nicht bereit, in der von Baloise vorgeschlagenen Werkstatt reparieren zu lassen, K3.5 so entschädigt Baloise den von ihrem Autoexperten Berechnung der Zeitwertentschädigung geschätzten Reparaturkostenbetrag. Vorbehalten bleibt Der Zeitwert des Fahrzeuges entspricht dem nach den K6.2. Bewertungsrichtlinien des Verbandes der Freiberuflichen Fahrzeug-Sachverständigen berechneten Wert zurzeit Der Versicherungsnehmer kann den durch Baloise errech- des Schadenereignisses (Fahrzeug und Zusatzausrüs- neten Betrag auszahlen lassen und den Reparaturbe- tung). Im Maximum wird der bezahlte Kaufpreis ent- trieb selber bestimmen. Vorbehalten bleibt K6.2. schädigt (bei selbst importierten Fahrzeugen zuzüglich Kosten für Import und technische Anpassungen). 14/28
Vertragsbedingungen BaloiseDirect Motorfahrzeug K3.6 Berechnung der Zeitwertzusatz- und der Neuwertentschädigung Kein Versicherungsschutz besteht für Bei Mitversicherung des Zeitwertzusatzes oder des Neu- wertes beträgt die Entschädigung in % des Katalogprei- K5.1 ses (zurzeit der Herstellung): Schäden am Fahrzeug anlässlich dessen Benutzung zu einer nach H6–H6.7 ausgeschlossenen Verwendungs- Zeitwertzusatzent- Neuwert art. H7.1 und H7.2 gelten sinngemäss auch für Schäden Betriebsjahr schädigung entschädigung am Fahrzeug. H7.2 gilt jedoch in der Kaskoversicherung 1. 100 % 100 % nur für den Versicherungsnehmer. Sobald ein nach H7.2 2. 100 % 100 % nicht versicherter Unfall durch einen anderen Lenker ver- 3.–7. Zeitwert + 20 % 100 % ursacht wird, erbringt Baloise dem Versicherungsnehmer 8.–14. Zeitwert + 10 % Zeitwert + 15 % gegenüber die vollen Leistungen, ist aber in Abweichung ab 15. Zeitwert + 5 % Zeitwert + 10 % von K2.3 berechtigt, diese vom schadenverursachenden Lenker zurückzufordern Im Maximum wird der bezahlte Kaufpreis entschädigt. Kann der Kaufpreis nicht belegt werden, so wird maximal K5.2 der Zeitwert (K3.5) entschädigt. Bei Bissschäden von Mardern oder anderen Nagetieren erbringt Baloise keine Zusatzleistungen gemäss K4–K4.6 K4 Zusatzleistungen Partnerbetriebe K5.3 Wird ein Personen- oder Lieferwagen (nachfolgend Im Fahrzeug mitgeführte persönliche Sachen sowie Fahrzeug genannt) im Schadenfall durch einen Partner- Sicherheitsbekleidung für Motorradfahrer betrieb von Baloise repariert, erbringt Baloise folgende Zusatzleistungen: K5.4 Nutzungsausfall, Minderwert, geringere Leistungs- oder K4.1 Gebrauchsfähigkeit des Fahrzeuges • Hol- und Bring-Service K5.5 K4.2 Abnützung und Betriebsschäden • Garantie einer fachtechnisch einwandfreien Reparatur K5.6 K4.3 Schäden infolge von Ölmangel, Einfrieren oder Fehlen • Überlassung eines Ersatzfahrzeuges (Personenwagen, des Kühlwassers, Sengschäden, Schäden an den Reifen, evtl. Lieferwagen) während der Dauer der Reparatur der Batterie, am eingebauten Radioapparat, Tonband, CD-Player, DVD-Player, MP3-Player, Sprechfunk- oder Tele- K4.4 fonapparat, es sei denn, diese Schäden entstanden als • Reinigung des Fahrzeuges Folge eines versicherten Ereignisses K4.5 K5.7 • Glasschaden: Der Selbstbehalt wird nicht belastet, Schäden, die bei kriegerischen Ereignissen, inneren wenn die beschädigte Frontscheibe repariert statt Unruhen (Gewalttätigkeiten gegen Personen oder ausgewechselt wird. Sachen anlässlich von Zusammenrottung, Krawall oder Tumult), Requisition des Fahrzeuges oder durch Erdbe- K4.6 ben, vulkanische Eruptionen sowie Veränderungen der Diese Zusatzleistungen werden nur erbracht, wenn im Atomkernstruktur entstehen Schadenfall der Kundenservice von Baloise benachrich- tigt worden ist, dieser die obigen Dienstleistungen durch K5.8 einen Partnerbetrieb von Baloise veranlasst hat, und für Bei Gewährleistungsansprüchen gegenüber Dritten (z.B. das betroffene Fahrzeug kein Unterhalts- und Servicever- Hersteller-Garantie) besteht kein Versicherungsschutz trag bei einer Leasinggesellschaft (Full Service Leasing) besteht. 15/28
Vertragsbedingungen BaloiseDirect Motorfahrzeug K5.9 Schäden durch Erschütterungen, die ihre Ursache im Ein- sturz künstlich geschaffener Hohlräume haben, z.B. durch Obliegenheiten Geothermie. K7.1 K5.10 Bei Diebstählen oder Raub ist Strafanzeige bei der Polizei Kipperschäden an Last- und Lieferwagen, die auf Abnützung zu erstatten. Bei Kollisionen mit Tieren auf öffentlichen (z.B. der Drehvorrichtung), mangelhaften Unterhalt oder Strassen ist die Polizei zu benachrichtigen. offensichtliche Konstruktionsmängel zurückzuführen sind. Leistungsbeschränkungen K6.1 Erhöhen sich die Reparaturkosten wegen mangelhaften Unterhalts, Abnützung oder vorbestandener Schäden, wurde dadurch der Eintritt des Schadens begünstigt oder wird der Wert des Fahrzeuges durch die Reparatur erhöht, so wird die Entschädigung verhältnismässig her- abgesetzt. K6.2 Verzicht auf die Durchführung einer Reparatur: Grund- lage für die Entschädigung ist die Berechnung der Reparaturkosten nach den regionalen, marktüblichen Ansätzen. Wünscht der Versicherungsnehmer die Bar- auszahlung, entspricht die Leistung von Baloise 90 % der durch einen Fahrzeugsachverständigen berechneten Reparaturkosten exkl. Mehrwertsteuer. K6.3 Anrechnung früherer Entschädigungen: Geleistete Zah- lungen aus früheren Schadenfällen werden bei einem Totalschaden von der Entschädigung abgezogen, sofern die damaligen Schäden bis zum Eintritt des neuen Scha- denereignisses nicht repariert worden sind. K6.4 Abschlepp- und Bergungskosten werden nur übernom- men, soweit sie weder Gegenstand einer Mitgliedschafts- leistung (z.B. vom TCS) noch einer Mobilitätsgarantie (z.B. vom Hersteller oder Importeur) oder einer anderen Versi- cherungsleistung sind. 16/28
Vertragsbedingungen BaloiseDirect Motorfahrzeug Zusatzdeckungen Z4 Sicherheitsbekleidung für Motorradfahrer Bei einem versicherten Teil- und/oder Kollisionskasko- schaden sind folgende Sicherheitsbekleidungen bei Motorrädern ebenfalls gedeckt (Neuwert): Helme, Schutz- Versicherungsschutz anzüge, Kombi, einschliesslich Protektoren, Stiefel und Handschuhe. Bei Diebstahl muss sich die Sicherheits- Je nach Vereinbarung im Versicherungsvertrag sind bekleidung in einem vollständig abgeschlossenen, am versichert: Motorrad fest montierten Behältnis befunden haben. Der Diebstahl eines Helmes ist auch versichert, wenn der Z1 Helm mit einem Helmschloss am Motorrad gesichert war. Parkschaden Am versicherten, parkierten Fahrzeug durch unbekannte Z5 Dritte verursachte Schäden vorausgesetzt, die Reparatur Sicherheitsbaustein Eigenschäden wird vorgenommen. Versichert sind auch in Abänderung zu H5.2 Ansprüche • ohne Betragsbegrenzung als Zusatzdeckung zur Kol- aus Schäden an Sachen, die im Eigentum des Fahrzeug- lisionskasko halters, seines Ehegatten, seines eingetragenen Partners, • mit Betragsbegrenzung auf max. CHF 2’000 pro seiner Verwandten in auf- und absteigender Linie sowie Schadenereignis als Zusatzdeckung zur Teilkasko seiner mit ihm im gemeinsamen Haushalt lebenden Versichert sind max. zwei Schäden pro Kalenderjahr. Geschwister stehen. Massgebend ist das Datum der Schadenmeldung. Die Entschädigung erfolgt bei Motorfahrzeugen oder Z2 Anhängern zum Zeitwert, bei übrigen Sachen zum Leuchten und Assistenzsysteme Neuwert. Die Versicherungssumme ist auf CHF 5’000 pro Versichert sind Schäden an Scheinwerfern, Heck- und Versicherungsjahr begrenzt. Massgebend ist das Datum Blinkleuchten, Seitenspiegeln, Sensoren der Fahrassistenz- der Schadenmeldung. Versichert sind Schäden, die auf pri- systeme sowie an zugelassenen Rundumleuchten (z.B. vatem oder öffentlichem Grund verursacht worden sind. Blaulicht), vorausgesetzt die Reparatur wird vorgenommen. Z6 Z3 Sicherheitsbaustein Sorglos Mitgeführte persönliche Sachen Bei einem versicherten Teil- und/oder Kollisionskasko- Z6.1 schaden sind Schäden an mitgeführten persönlichen Grobfahrlässigkeit Sachen (Neuwert) bis zu dem im Versicherungsvertrag In der Haftpflicht- und Kaskoversicherung verzichtet genannten Betrag gedeckt. Die Leistungen je Schaden- Baloise bei grobfahrlässiger Verursachung des versicher- fall sind auf die im Versicherungsvertrag genannte ten Ereignisses auf das ihr gesetzlich zustehende Rück- Summe begrenzt. griffs- bzw. Kürzungsrecht und den Ausschluss gemäss TK1.1 für die grobfahrlässige Handlung oder Unterlassung. Diebstahl ist bei Personen- und Lieferwagen versichert, wenn die persönlichen Sachen mit oder aus dem ver- Z6.2 schlossenen Fahrzeug entwendet wurden, bei Motor- Kleiderschäden rädern wenn die versicherten Sachen mit dem Motorrad Versichert sind bei Personen- und Lieferwagen oder aus abgeschlossenen und am Motorrad fest mon- • Reinigung, Reparatur oder Ersatz der bei einem ver- tierten und gesicherten Behältnissen entwendet wurden. sicherten Ereignis getragenen und beschädigten Kleider der Fahrzeuginsassen Nicht als mitgeführte persönliche Sachen gilt Motorrad- • Reinigung von Fahrzeugen oder anderen Sachen von bekleidung (Helme, Schutzanzüge, Kombi, einschliesslich Privatpersonen, die sich anlässlich eines versicherten Protektoren, Stiefel und Handschuhe). Ereignisses um die Bergung oder den Transport von verletzten Fahrzeuginsassen bemüht haben Entschädigt werden die tatsächlichen Kosten, im Maximum CHF 1’000 pro versichertem Ereignis und Person. 17/28
Vertragsbedingungen BaloiseDirect Motorfahrzeug Pro versichertem Ereignis sind die Leistungen auf • bei ungewöhnlichem Kapazitätsverlust von mehr als CHF 5’000 begrenzt. 30 % während den ersten zehn Betriebsjahren bis zu einer maximalen Laufleistung von 180’000 Kilometern Z6.3 Schlüsselersatz- und Schlossänderungskosten Baloise entschädigt im Maximum den Zeitwert der Hoch- Kosten bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung der volt-Batterie. Der Zeitwert der Hochvolt-Batterie wird auf Fahrzeugschlüssel, inkl. Umprogrammieren der Wegfahr- Grundlage aktueller Bewertungsrichtlinien des Verban- sperre. Die Leistungen sind pro Ereignis auf CHF 5’000 des der Freiberuflichen Fahrzeugsachverständigen ermit- begrenzt. telt. Wurde die Hochvolt-Batterie separat erworben, wird im Maximum der bezahlte Kaufpreis entschädigt. Z6.4 Kann die Hochvolt-Batterie nicht repariert werden, ent- Psychologische Betreuung schädigt Baloise zusätzlich angefallene Ausbau- und Kosten für die psychologische Betreuung durch einen Transportkosten zur nächstgelegenen geeigneten Abga- diplomierten Arzt oder Psychologen nach einem versi- bestelle bis zu einem maximalen Betrag von CHF 2’000. cherten schweren Verkehrsunfall. • Entschädigungsgrundlage = tatsächliche Kosten. Leistungen wegen Schäden an der Hochvolt-Batterie Die Kosten sind mit Original-Quittungen und werden nur erbracht, soweit kein anderweitiger Versiche- -Belegen nachzuweisen. rungsschutz und keine Garantie- oder Gewährleistungs- • Die Leistungen sind pro Ereignis auf CHF 1’500 ansprüche und anderweitige vertragliche Ansprüche begrenzt. gegenüber Dritten bestehen (Subsidiärdeckung). • Versichert sind der Lenker und die Insassen des Unfallfahrzeuges. Z7.2 Electra Ladestation und Ladezubehör Z6.5 Versichert sind Schäden an der sich im ständigen Besitz Fahrsicherheitstraining/Fahrlektionen des Versicherungsnehmers befindenden und für das ver- Kosten für ein absolviertes Fahrsicherheitstraining bei sicherte Fahrzeug regelmässig benutzten Ladestation einem vom Verkehrssicherheitsrat anerkannten Veran- sowie das dazugehörige Ladezubehör (z.B. Ladekabel) stalter in der Schweiz oder absolvierte Fahrlektionen bei des im Vertrag versicherten Fahrzeuges infolge von einem diplomierten Fahrlehrer nach einem versicherten (abschliessende Aufzählung): schweren Verkehrsunfall. • Verlust, Zerstörung oder Beschädigung infolge Dieb- • Entschädigungsgrundlage = tatsächliche Kosten. stahl, Entwendung zum Gebrauch, Raub oder Verun- Die Kosten sind mit Original-Quittungen und treuung im Sinne der strafrechtlichen Bestimmungen -Belegen nachzuweisen. • Feuer, Blitzschlag, Explosion • Die Leistungen von Baloise sind pro Ereignis auf • Elementarereignisse, d. h. unmittelbare Einwirkung CHF 500 begrenzt. von Steinschlag, Erdrutsch, Lawinen, Schneedruck • Der Artikel A4.6 über die Gutschrift von Prämienstu- und -rutsch, Sturmwind (= 75 km/h und mehr), Hagel, fen ist nicht anwendbar, wenn das Fahrsicherheits- Hochwasser und Überschwemmung training aufgrund von Leistungen aus dem Sicher- • Bisse von Mardern oder Nagetieren heitsbaustein Sorglos absolviert wurde. • Falsche Bedienung, Kurzschluss, Überspannung, • Versichert ist der Lenker des Unfallfahrzeuges. Überstrom, Fehlfunktion der Ladestation, innere Unruhen und Vandalismus Z7 Electra Im Maximum entschädigt Baloise den Zeitwert der Lade- station bis zu der im Versicherungsvertrag festgelegten Z7.1 Versicherungssumme. Das Ladezubehör ist zum Neuwert Electra Batterie versichert. Versichert sind die schadenbedingten Reparatur- oder Ersatzkosten für die zeitwertgerechte Instandsetzung der Leistungen wegen Schäden an der Ladestation oder am Hochvolt-Batterie Ladezubehör werden nur erbracht, soweit kein ander- • für Schäden infolge von (abschliessende Aufzäh- weitiger Versicherungsschutz und keine Garantie- oder lung): Falsche Bedienung, Überspannung, Überstrom, Gewährleistungsansprüche und anderweitige vertrag- Tiefenentladung, Fehlfunktion des Ladegerätes liche Ansprüche gegenüber Dritten bestehen (Subsidiär- deckung). 18/28
Vertragsbedingungen BaloiseDirect Motorfahrzeug Z7.3 Z8.4 Electra Ladekarte und -App Vorgaben des Herstellers Versichert sind Schäden aus der missbräuchlichen Der Versicherte ist verpflichtet die Vorgaben des Her- Nutzung, einer der versicherten Person gehörenden oder stellers zur Instandhaltung und zum Aufladen der Hoch- auf sie ausgestellten Ladekarte und -App für das Aufla- volt-Batterie sowie zur Verwendung der Ladestation und den eines Elektrofahrzeuges, durch Dritte. Ladezubehör zu befolgen und alle erforderlichen Vor- sichtsmassnahmen zu treffen und sicherzustellen. Ebenfalls versichert sind die Kosten für den Ersatz der Ladekarte und die Sperrung des Kundenkontos infolge von: Z8.5 • Diebstahl, Beraubung, Verlieren, Abhandenkommen, Leistungskürzungen Zerstörung, Beschädigung der Ladekarte Baloise kann ihre Leistungen kürzen oder gar verweigern, • Unbefugter Zugriff auf die Lade-App wenn der Schaden grobfahrlässig bzw. vorsätzlich her- beigeführt wurde oder auf das Nichtbefolgen der Vorga- Im Maximum entschädigt Baloise die im Versicherungs- ben des Herstellers zurückzuführen ist. vertrag festgelegte Versicherungssumme. Z7.3.1 Versicherte Personen Kein Versicherungsschutz besteht für Versichert sind neben dem Versicherungsnehmer die mit ihm im selben Haushalt lebenden Personen, für auf deren Z9.1 Namen ausgestellte Ladekarten und Lade-Apps, für die Bargeld, Sparhefte, Wertpapiere, Reisechecks, Urkunden sie über ein eigenes Konto verfügen. und Schmucksachen. Z9.2 Die Ausschlüsse K5.1–K5.10 sind ebenfalls anwendbar. Obliegenheit und Leistungsbeschränkung Der Ausschluss K5.3 bezieht sich nur auf die Parkschäden gemäss Z1 und die Eigenschäden gemäss Z5. Z8.1 Benachrichtigung im Schadenfall Z9.3 Tritt ein Schaden ein, melden Sie uns diesen bitte unver- Leuchten und Assistenzsysteme züglich: online und rund um die Uhr über unseren Chat Schäden an Scheinwerfern, Heck- und Blinkleuchten, auf baloise.ch, telefonisch unter 00800 24 800 800 Seitenspiegeln, Sensoren der Fahrassistenzsysteme, (aus dem Ausland +41 58 285 28 28) oder per E-Mail an zugelassenen Rundumleuchten (z.B. Blaulicht) sowie der schaden@baloise.ch. dazugehörigen Elektronik, sofern diese auf einen inneren Defekt zurückzuführen sind. Z8.2 Reparatur Z9.4 Reparaturen dürfen nur mit Einwilligung von Baloise Sicherheitsbaustein Eigenschäden in Auftrag gegeben werden. Reparaturart und -kosten Schäden am versicherten Fahrzeug selbst, am damit werden durch Baloise unter Berücksichtigung von Alter, gezogenen Anhänger sowie an den mit dem versicherten bisheriger Laufleistung und Zustand festgelegt. Wenn mit Fahrzeug oder Anhänger beförderten Sachen sind nicht der vom Versicherungsnehmer beauftragten. Firma keine gedeckt. Einigung über die Reparaturmethode oder den Kosten- voranschlag getroffen werden kann, behält sich Baloise Z9.5 vor, eine andere qualifizierte Reparaturwerkstätte zu Sicherheitsbaustein Sorglos bestimmen. Der Verzicht auf das Rückgriffs- bzw. Kürzungsrecht findet keine Anwendung, wenn der Versicherte den Schaden Z8.3 in angetrunkenem oder fahrunfähigem Zustand oder Sorgfaltspflichten durch eine krasse Geschwindigkeitsüberschreitung Der Versicherungsnehmer ist zur Sorgfalt verpflichtet (im Sinne von Art. 90 Abs. 4 SVG) verursacht hat. Dasselbe und hat namentlich die nach den Umständen gebote- gilt, wenn der Versicherte gemäss A9.2 eine Massnahme nen Massnahmen zum Schutze der versicherten Sachen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit vereitelt oder ver- gegen die versicherten Gefahren zu treffen. weigert. 19/28
Vertragsbedingungen BaloiseDirect Motorfahrzeug Es werden in diesen Fällen auch keine Leistungen für eine Z9.8 psychologische Betreuung oder ein Fahrsicherheitstrai- Electra Ladekarte und -App ning erbracht. • Schäden, die durch Personen verursacht worden sind, die mit der versicherten Person im gemeinsamen Z9.6 Haushalt leben Electra Batterie • Schäden, die darauf zurückzuführen sind, dass • Schäden, die durch die Garage, den Hersteller, Ver- Karten-, Identifikations- oder Legitimationsdaten vor mieter oder einen anderen Leistungserbringer ver- Beginn dieses Versicherungsvertrages abhanden- ursacht werden oder für welche diese von Gesetzes kommen, in den Besitz eines Dritten gelangt sind wegen oder aus Vertrag haften oder von denen ein Dritter vor Vertragsbeginn Kennt- • Schäden bei Nichteinhaltung der Sicherheitsvor- nis hatte schriften oder vorsätzlichen Handlungen • Schäden, die durch den unbefugten Zugriff der Lade- • Schäden durch gewöhnliche Abnutzung (Kapazitäts- App und deren Verwendung für weitere Einkäufe (z.B. verlust/Leistungsverlust) Online-Einkäufe) entstehen • Schäden aufgrund von Material-, Fabrikations- oder • Folgeschäden daraus, die durch die Unterlassung Konstruktionsfehlern der sofortigen Verlustmeldung entstehen oder • Schäden an der Hochvolt-Batterie ausgelöst durch die vom Ladekarten- bzw. -App-Herausgeber defi- äussere chemische Einflüsse nierten Obliegenheiten verletzt werden • Folgeschäden daraus, die durch die Unterlassung Z9.7 der sofortigen gebotenen Passwort-Änderung Electra Ladestation und Ladezubehör auf der betroffenen Lade-App entstehen • Schäden, die durch den Hersteller, Vermieter, die Reparatur-, Montage- oder Wartungsfirma von Lade- stationen oder Ladezubehör verursacht werden oder wenn diese von Gesetzes wegen oder aus Vertrag haften oder wenn die Installation nicht fachgerecht Assistance vorgenommen wurde • Schäden an nicht zertifizierten Ladestationen oder Örtliche Geltung des Versicherungsschutzes nicht zertifiziertem Ladezubehör • Schäden an festmontierten Ladestationen die sich Je nach Vereinbarung im Versicherungsvertrag gilt die ausserhalb der Schweiz oder des Fürstentums Liech- Versicherung: tenstein befinden • Diebstahl von Ladezubehör, wenn dieses nicht gegen • Schweiz: in der Schweiz und im Fürstentum Liechten- Diebstahl gesichert war und keine Anzeichen von stein. gewaltsamer Einwirkung vorliegen • Schäden bei Nichteinhaltung der Sicherheitsvor- • Europa: in Europa zzgl. Marokko, Tunesien und der schriften oder vorsätzlichen Handlungen Türkei. Kein Versicherungsschutz besteht für Kosovo, • Schäden aufgrund von Material-, Fabrikations- oder Russische Föderation, Belarus, Georgien, Armenien, Konstruktionsfehlern Aserbaidschan und Kasachstan. Bei Transporten über • Schäden durch dauernde voraussehbare Einflüsse Meer wird der Versicherungsschutz nicht unterbro mechanischer, thermischer, chemischer oder elektri- chen, wenn Abgangs- und Bestimmungsort innerhalb scher Art wie Alterung, Abnutzung, Korrosion, Oxyda- des örtlichen Geltungsbereiches liegen. tion • Jegliche Folgeschäden, insbesondere am Gebäude, Versicherungsschutz Gebäudeanschluss und am Fahrzeug • Schäden an gewerblich genutzten Ladestationen Je nach Vereinbarung im Versicherungsvertrag sind versichert: 20/28
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