BaloiseDirect Motorfahrzeug - Produktinformationen und Vertragsbedingungen

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BaloiseDirect
Motorfahrzeug
Produktinformationen und
Vertragsbedingungen

Ausgabe 2024
Produktinformationen und Vertragsbedingungen
BaloiseDirect Motorfahrzeug

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Produktinformationen und Vertragsbedingungen
BaloiseDirect Motorfahrzeug

Produktinformationen                                    Vertragsbedingungen

 1. Ihr Vertragspartner                           5    Haftpflichtversicherung11

 2. Widerruf                                      5    Kaskoversicherung13

 3. Umfang des Versicherungsschutzes              5    Zusatzdeckungen17

 4. Zeitlicher und örtlicher Geltungsbereich      6    Insassenunfall23

 5. Beginn des Versicherungsschutzes              6    Allgemeines24

 6. Dauer des Versicherungsschutzes               6

 7. Prämie und Selbstbehalte                      6

 8. Zahlungsverzug und Mahnfolgen                 7

 9. Weitere Ihnen obliegende Pflichten            7

10. Schuldhafte Herbeiführung des Schadenfalles   7

11. Ende des Versicherungsschutzes                8

12. Datenschutz                                   9

13.	Elektronische Abwicklung der Versicherungs-
     geschäfte10

14. Beschwerden                                   10

                                                                                3/28
Produktinformationen und Vertragsbedingungen
BaloiseDirect Motorfahrzeug

Liebe Kundin, lieber Kunde
Die Produktinformationen sollen Ihnen helfen, sich in
­Ihren Versicherungsvertragsunterlagen zurechtzufinden.

Massgebend für den Inhalt und den Umfang der gegen-
seitigen Rechte und Pflichten sind ausschliesslich Ihr Ver-
sicherungsvertrag und die Vertragsbedingungen (VB).

Ihr Versicherungsvertrag untersteht schweizerischem
Recht, insbesondere dem Versicherungsvertragsgesetz
(VVG). Vorbehalten bleibt bei Verträgen mit einem Bezug
zum Fürstentum Liechtenstein die Anwendung dessen
Rechts, soweit sie zwingend vorgeschrieben ist. In diesen
Fällen gelten in Ergänzung dieser VB die «Zusätzlichen
Bestimmungen für Versicherungsverträge, die liechten-
steinischem Recht unterstehen».

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Produktinformationen
BaloiseDirect Motorfahrzeug

Produktinformationen                                         Leistungen kumulliert werden, Schadenversicherungs-
                                                             leistungen müssen an andere Leistungen angerechnet
Vertragsbedingungen ab Seite 11                              werden (Koordination).

                                                             Folgende Leistungen können eingeschlossen werden:
1. Ihr Vertragspartner
                                                             Obligatorische Haftpflicht
Vertragspartner ist die Baloise Versicherung AG              Baloise leistet für Schäden an fremden Sachen
(­nachfolgend Baloise genannt). Der Hauptsitz befindet       (z.B. Fahrzeuge) oder Personen, welche Sie als Halter oder
sich am Aeschengraben 21, Postfach, 4002 Basel.              der Lenker oder eine Person, für die Sie verantwortlich
                                                             sind, mit Ihrem Fahrzeug verursachen. Wir übernehmen
Im Internet finden Sie uns unter baloise.ch                  die zu Recht geltend gemachten Ansprüche und die
                                                             Abwehr der zu Unrecht erhobenen Haftpflichtansprüche.
2. Widerruf
                                                             Kasko
Ihren Antrag auf Abschluss des Versicherungsvertra-          •  Kollisionskasko
ges oder Ihre Erklärung zu dessen Annahme können                Schäden durch Kollision und Zerkratzen des Fahrzeu-
Sie schriftlich oder mittels Textnachweis widerrufen. Ihr       ges (Teil- und Kollisionskasko = Vollkasko)
Widerruf ist wirksam und Ihr Versicherungsschutz erlischt,   •  Teilkasko
wenn dieser innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung des          Wir erbringen Leistungen für Schäden am versicher-
Vertrages bei der Baloise Versicherung AG eingegangen           ten Fahrzeug, welche infolge von Feuer, Elementar-
ist. Massgebend für den Beginn der Widerrufsfrist ist das       ereignissen, böswilliger Beschädigung, Bemalen
Empfangsdatum des Vertrages.                                    und Bespritzen, Glasbruch, Bissen von Mardern oder
                                                                anderen Nagetieren, Kollision mit Tieren oder Dieb-
Ein Widerruf bewirkt, vorbehältlich der obligatorischen         stahl entstehen. Falls notwendig übernehmen wir in
Haftpflichtversicherung, dass Ihr Versicherungsvertrag          diesen Fällen auch die Kosten für die Bergung des
von Anfang an unwirksam ist. Sie sind aber zur Über-            Fahrzeuges.
nahme der im Zusammenhang mit dem Vertragsab-
schluss allenfalls angefallenen externen Kosten verpflich-   Zusatzdeckungen
tet. Ihre bereits bezahlte Prämie wird zurückerstattet.      •  Parkschaden
                                                                Schäden, die durch Unbekannte an Ihrem parkierten
3. Umfang des Versicherungsschutzes                             Wagen verursacht werden
                                                             •  Leuchten und Assistenzsysteme
Nachfolgend informieren wir Sie über den zur Auswahl            Schäden an Scheinwerfern, Heck- und Blinkleuchten,
stehenden Versicherungsschutz. Dabei handelt es sich            Seitenspiegeln, Sensoren der Fahrassistenzsysteme
um eine Zusammenfassung, die Ihnen die Orientie-                sowie an zugelassenen Rundumleuchten (z.B. Blaulicht)
rung erleichtern soll. Eine abschliessende allgemeine        •  Mitgeführte persönliche Sachen
Beschreibung des Versicherungsschutzes und seiner Ein-          Schäden an persönlichen Gegenständen, die Sie in
schränkungen können Sie den VB entnehmen. Den von               Ihrem Fahrzeug oder mit dem Motorrad mitführen
Ihnen zusammengestellten Versicherungsschutz und             •  Sicherheitsbekleidung für Motorradfahrer
individuelle Angaben, wie z.B. die vereinbarte Versiche-        Schäden an Helmen, Schutzanzügen und Kombi, ein-
rungssumme, finden Sie in Ihrem Versicherungsvertrag.           schliesslich Protektoren, Stiefel und Handschuhe
Alle Deckungen sind als Schadenversicherungen aus-           •  Sicherheitsbaustein Eigenschäden
gestaltet, ausser die Insassenunfallversicherung (Artikel       Schäden an Ihnen gehörenden Sachen, Gebäuden
U2.1–U2.4 sind Summenversicherungen).                           oder Motorfahrzeugen, die durch Sie als Fahrzeughal-
                                                                ter oder eine mit Ihnen im selben Haushalt lebende
Bei der Summenversicherung ist die Versicherungsleis-           Person beim Gebrauch des versicherten Fahrzeuges
tung unabhängig davon geschuldet, ob das versicherte            verursacht worden sind
Ereignis eine Vermögenseinsbusse bewirkt hat und wie         •  Sicherheitsbaustein Sorglos
hoch diese effektiv ausgefallen ist. Bei der Schadenver-        •    Grobfahrlässigkeit: Baloise verzichtet bei grob-
sicherung ist die Vermögenseinbusse Voraussetzung                    fahrlässiger Verursachung des versicherten
und Kriterium für die Bemessung der Leistungspflicht.                Ereignisses auf das ihr gesetzlich zustehende
Summenversicherungsleistungen können mit anderen                     Rückgriffs- bzw. Kürzungsrecht.

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Produktinformationen
BaloiseDirect Motorfahrzeug

           Baloise verzichtet nicht auf das Rückgriffs- und    4. Zeitlicher und örtlicher Geltungsbereich
           Kürzungsrecht, wenn der Lenker das Ereignis in
           alkoholisiertem oder fahrunfähigem Zustand          Ihre Versicherung gilt für Schäden, die während der
           oder durch massive Geschwindigkeitsüber-            Vertragsdauer eintreten (Sachversicherung) oder ver-
           tretung (Raserei) verursacht hat. Es werden in      ursacht werden (Haftpflichtversicherung/Insassenunfall­
           diesen Fällen auch keine Leistungen für eine psy-   versicherung).
           chologische Betreuung oder ein Fahrsicherheits-
           training erbracht.                                  Die Versicherung gilt in Europa zzgl. Marokko, ­Tunesien
       •   Kleiderschäden                                      und der Türkei. Kein Versicherungsschutz besteht für
       •   Schlüsselersatz- und Schlossänderungskosten         Kosovo, Russische Föderation, Belarus, Georgien, Arme-
       •   Psychologische Betreuung nach einem schwe-          nien, Aserbaidschan und Kasachstan. Bei Trans­porten
           ren Verkehrsunfall                                  über Meer wird der Versicherungsschutz nicht unterbro-
       •   Kostenübernahme für ein Fahrsicherheitstrai-        chen, wenn Abgangs- und Bestimmungsort innerhalb
           ning oder Fahrlektionen nach einem schweren         des örtlichen Geltungsbereiches liegen.
           Verkehrsunfall
•      Electra                                                 5. Beginn des Versicherungsschutzes
       •   Batterie
           Für Schäden an der Hochvolt-Batterie                Der Versicherungsschutz beginnt an dem im Versiche-
       •   Ladestation und Ladezubehör                         rungsvertrag genannten Datum.
           Für Schaden an der Ladestation und am Ladezu-
           behör von Elektrofahrzeugen                         6. Dauer des Versicherungsschutzes
       •   Ladekarte und -App
           Für Schäden aufgrund Missbrauch der Ladekarte       Ist die Versicherung auf ein Jahr oder eine längere Dauer
           oder der Lade-App                                   abgeschlossen, verlängert sich der Versicherungsvertrag
•      Assistance                                              nach Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer jeweils still-
       Pannenhilfe vor Ort und Abschleppen des versicher-      schweigend um ein weiteres Jahr, wenn nicht eine der
       ten Fahrzeuges, Organisation und Bezahlung der          Vertragsparteien spätestens drei Monate vorher eine
       Heim- oder Weiterreise für alle Insassen, der notwen-   Kündigung erhalten hat.
       digen Übernachtungen sowie des Rücktransportes
       des fahruntüchtigen Fahrzeuges.                         7. Prämie und Selbstbehalte
•      Innenraum
       Für Schäden im Fahrzeuginnen-, Lade- oder Koffer-       Die Prämie wird pro Versicherungsjahr festgesetzt und ist
       raum. Bei Wohnmotorwagen und Wohnanhängern              im Voraus zu bezahlen. Die Höhe der Prämie hängt von
       sind zusätzlich das Mobiliar im Wohnraum, inklusive     den versicherten Risiken und der vereinbarten Deckung
       Fenster und Rollos, die elektrischen Geräte im Wohn-    ab. Eine halbjährliche Zahlung kann unter bestimmten
       raum (z.B. Kühlschrank, Boiler, Fernsehgerät), die      Voraussetzungen gegen Entrichtung eines Zuschlages
       Gasanlage sowie die Trink- und Abwasseranlage mit-      vereinbart werden.
       versichert.
                                                               Bei den Modulen Haftpflicht und Kollisionskasko ist die
Insassenunfall                                                 Prämie vom Schadenverlauf abhängig (Bonus-Malus-
Versichert sind die Fahrzeuginsassen bei einem Unfall im       System). Details entnehmen Sie bitte den Vertragsbedin-
Sinne des Bundesgesetzes über den Allgemeinen Teil des         gungen.
Sozialversicherungsrechts (ATSG) bei der Benützung des
Fahrzeuges.                                                    Die Vertragsparteien verzichten darauf, Saldi aus Prä-
                                                               mienrechnungen unter CHF 5 einzufordern.
Die Versicherung gilt ausschliesslich für die durch die
zuständigen Behörden genehmigte und gesetzlich                 Erlischt der Versicherungsvertrag vor Ablauf eines Ver-
zulässige Benutzung des Fahrzeuges.                            sicherungsjahres, erstattet Ihnen Baloise die bezahlte
                                                               Prämie anteilig zurück.

                                                               Im Schadenfall tragen Sie, falls vereinbart, einen Teil des
                                                               Schadens selbst (Selbstbehalt).

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Produktinformationen
BaloiseDirect Motorfahrzeug

8. Zahlungsverzug und Mahnfolgen                                protokoll auszufüllen. Dieses können Sie kostenlos über
                                                                unseren Kundenservice oder über das Kundenportal
Wird die Prämie, eine Bearbeitungsgebühr oder ein               my.baloise.ch bestellen.
Selbstbehalt nach einer Mahnung nicht bezahlt,
setzt Ihnen Baloise eine 14-tägige Nachfrist an. Ver-           Sie sind verpflichtet, während und nach dem Schadener-
streicht diese ungenutzt, ruht Ihr Versicherungsschutz          eignis für die Erhaltung der versicherten Sache zu sorgen
(Deckungsunterbruch). Ist das Modul Haftpflicht mitver-         und durch geeignete Massnahmen zur Verminderung
sichert, so müssen wir das zuständige Strassenverkehrs-         des Schadens beizutragen (Rettungs- und Schaden-
amt informieren, worauf Ihre Kontrollschilder eingezogen        minderungspflicht). Ebenso sind Veränderungen an den
werden.                                                         beschädigten Sachen zu unterlassen, welche geeignet
                                                                sind, die Feststellung der Schadenursache oder dessen
Mit vollständiger Zahlung der ausstehenden Prämien,             Höhe zu erschweren oder zu vereiteln (Veränderungs-
Selbstbehalte und sämtlicher Gebühren tritt der Ver-            verbot). Sie haben jede Auskunft über den Schaden zu
sicherungsvertrag wieder in Kraft. Massgebend für das           geben und die für die Begründung des Entschädigungs-
Wiederaufleben des Versicherungsschutzes ist der Zeit-          anspruchs nötigen Angaben zu erteilen (Auskunfts-
punkt der Zahlung. Für die Zeit des Unterbruchs erhalten        pflicht). Für die Schadenhöhe sind Sie beweispflichtig
Sie rückwirkend keinen Versicherungsschutz. Wurde der           (Quittungen, Belege).
Deckungsunterbruch dem Strassenverkehrsamt bereits
mitgeteilt, benötigen Sie einen neuen Versicherungs-            Verletzen Sie schuldhaft die erwähnten Pflichten, so kann
nachweis.                                                       Baloise den Versicherungsvertrag kündigen. Beeinflusst
                                                                die schuldhafte Pflichtverletzung den Schadeneintritt
Der Versicherungsvertrag erlischt zwei Monate nach der          oder -umfang, kann Baloise ihre Leistung reduzieren oder
im Mahnschreiben angesetzten 14-tägigen Nachfrist, es           gar verweigern.
sei denn, Baloise fordert die ausstehende Prämie recht-
lich ein (Betreibung).                                          10. Schuldhafte Herbeiführung des
                                                                Schadenfalles
9. Weitere Ihnen obliegende Pflichten
                                                                Bei leichtfahrlässiger Herbeiführung des Schadens erhal-
Sie müssen die Ihnen gestellten Risikofragen wahr-              ten Sie die vollen Leistungen. Wird der Schaden grobfahr-
heitsgetreu sowie vollständig beantworten (vorvertrag-          lässig (unter Verletzung elementarer Vorsichtsgebote)
liche Anzeigepflicht) und uns ab diesem Zeitpunkt und           verursacht, kann Baloise ihre Leistung kürzen bzw. in der
während der Laufzeit Ihres Versicherungsvertrages ein-          Haftpflichtversicherung Rückgriff auf den Schadenver-
tretende Änderungen der Risikomerkmale, die zu einer            ursacher nehmen.
Gefahrserhöhung oder -minderung führen, anzeigen.

Tritt ein Schadenfall ein, melden Sie diesen bitte umge-
hend über unseren Chat auf baloise.ch oder den Kunden-
service von Baloise, den Sie weltweit rund um die Uhr
unter folgender Nummer erreichen: 00800 24 800 800
sowie +41 58 285 28 28 bei Verbindungsschwierigkeiten im
Ausland.

Die Schadenmeldung kann auch über das Kundenportal
my.baloise.ch vorgenommen werden.

Bei Diebstahl verständigen Sie bitte unverzüglich die
Polizei. Gleiches gilt, wenn bei Verkehrsunfällen Perso-
nen sowie Wildtiere verletzt oder getötet werden. In den
übrigen Verkehrsunfällen muss zuerst der Geschädigte
benachrichtigt werden und erst, wenn dies nicht möglich
ist, die Polizei. Wir empfehlen Ihnen in Fällen, in denen der
Beizug der Polizei nicht vorgeschrieben ist, zusammen
mit dem Unfallgegner das blaue europäische Unfall-

                                                                                                                     7/28
Produktinformationen
BaloiseDirect Motorfahrzeug

11. Ende des Versicherungsschutzes

Der Versicherungsvertrag endet durch Kündigung sowie
aus den von Gesetz oder Vertrag vorgesehenen Gründen.

Kündigende Partei           Kündigungsgründe                     Kündigungsfrist/-termin             Erlöschens­zeitpunkt

Beide Vertrags­parteien     Ordentliche Kündigung nach           3 Monate                            Ablauf des 3. Versicherungsjahres
                            Ablauf von 3 Versicherungsjahren
                            Ablauf der im Versicherungsvertrag   3 Monate                            Vertragsablauf
                            genannten minimalen Laufzeit
                            Versicherter Schadenfall, für den    Versicherer:                        30 Tage nach Zugang der Kündigung
                            eine Leistung beansprucht wurde      spätestens bei Auszahlung           beim Versicherungsnehmer
                                                                 Versicherungsnehmer:                14 Tage nach Zugang der Kündigung
                                                                 spätestens 14 Tage seit Kenntnis    beim Versicherer
                                                                 der Auszahlung
Versicherungsnehmer         Prämien- und Selbstbehalt­           vor Inkrafttreten der Änderungen    Tag, an welchem die Änderungen in
                            erhöhung, aufgrund z.B. Tarif­                                           Kraft treten
                            änderungen
                            Prämienerhöhung aufgrund             30 Tage ab Zugang der Anzeige       30 Tage nach Zugang der Kündigung
                            wesentlicher Gefahrs­erhöhung        betreffend die Prämienerhöhung
                            Wesentliche Gefahrsminderung         Keine                               4 Wochen ab Zugang der Kündigung
                            Verletzung der vorvertraglichen      4 Wochen ab Kenntnis bzw. längs-    Zugang der Kündigung
                            Informationspflicht gemäss           tens 2 Jahre ab Vertragsabschluss
                            Art. 3 VVG
                            Mehrfachversicherung                 4 Wochen ab Kenntnis                Zugang der Kündigung
Versicherer                 Verletzung der ­vorvertraglichen     4 Wochen ab Kenntnis der Ver-       Zugang der Kündigung
                            ­Anzeigepflicht                      letzung
                            Wesentliche Erhöhung der Gefahr      30 Tage ab Zugang der Anzeige       30 Tage nach Zugang der Kündigung
                                                                 über die Gefahrs­erhöhung
                            Versicherungsbetrug                  keine                               Zugang der Kündigung

In der Regel kann der von den Änderungen betroffene Teil
oder aber der gesamte Versicherungsvertrag gekündigt
werden.

Erlöschensgründe                         Erlöschenszeitpunkt

Das versicherte Fahrzeug wird mit aus-   Zeitpunkt der Hinterlegung
ländischen Kontrollschildern versehen    der Kontrollschilder
Der Versicherungsnehmer verlegt seinen Ende des Versicherungs-
Wohnsitz oder den Standort des Fahr-   jahres
zeuges ins Ausland (ausgenommen
­Fürstentum Liechtenstein)

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Produktinformationen
BaloiseDirect Motorfahrzeug

12. Datenschutz                                               weiteren Dritten (z.B. Amtsstellen oder Schadenregulierer).
                                                              Darüber hinaus können wir dazu verpflichtet sein, Ihre
Im Interesse einer effizienten und korrekten Vertragsab-      Daten an weitere Empfänger zu übermitteln, wie etwa an
wicklung sind wir auf die Bearbeitung Ihrer Daten ange-       Behörden zur Erfüllung gesetzlicher Mitteilungspflichten
wiesen. Dabei beachten wir insbesondere die anwend-           (z.B. Finanzbehörden oder Strafverfolgungsbehörden).
bare Datenschutzgesetzgebung.
                                                              Vermittler erhalten die für die Betreuung und Beratung
Allgemeines zur Datenbearbeitung: Wir bearbeiten              notwendigen Angaben aus den bei uns über Sie ange-
Ihre für den Vertragsabschluss sowie die Vertrags- und        legten Daten. Vermittler sind gesetzlich und vertraglich
Schadenabwicklung relevanten Daten (z.B. Angaben zu           verpflichtet, ihre besondere Schweigepflicht sowie das
Ihrer Person, Kontaktdaten, versicherungsproduktspezi-        anwendbare Datenschutzrecht zu beachten. Unge-
fische Angaben oder Angaben zur Vorversicherung und           bundene Vermittler erhalten nur dann Einsicht in diese
Vorschäden). In erster Linie werden dabei die von Ihnen       Daten, wenn sie von Ihnen dazu ermächtigt wurden.
übermittelten Angaben aus dem Versicherungsantrag
und später gegebenenfalls ergänzenden Angaben aus             Um Ihnen einen preisgünstigen und umfassenden Versi-
der Schadenanzeige bearbeitet. Allenfalls erhalten wir        cherungsschutz anbieten zu können, wird ein Teil unserer
auch von Dritten Personendaten, sofern diese für den          Leistungen auch durch rechtlich selbstständige Unter-
Vertragsabschluss erforderlich sind (z.B. Amtsstellen,        nehmen im In- und Ausland erbracht. Diese Dienstleister
Vorversicherer).                                              werden vertraglich verpflichtet, sich an unsere festgeleg-
                                                              ten Zwecke der Datenbearbeitung und das anwendbare
Zwecke der Datenbearbeitung: Ihre Daten werden von            Datenschutzrecht zu halten.
uns nur für diejenigen Zwecke bearbeitet, welche wir
Ihnen bei deren Erhebung aufgezeigt haben, oder zu            Versicherungsmissbrauch: CarClaims-Info. Wie die Mehr-
welchen wir gesetzlich verpflichtet oder berechtigt sind.     zahl der Versicherungsunternehmen übermitteln wir in
Wir bearbeiten Ihre Daten in erster Linie für den Vertrags-   der Motorfahrzeugversicherung zur Missbrauchsbekämp-
abschluss und zur Einschätzung des von uns zu über-           fung fahrzeugbezogene Schadendaten an die SVV Solu-
nehmenden Risikos sowie für die spätere Vertrags- und         tion AG, eine Tochtergesellschaft des Schweizerischen
Schadenabwicklung (z.B. zur Policierung oder Rech-            Versicherungsverbandes SVV, zur Eintragung in die elekt-
nungsstellung). Darüber hinaus bearbeiten wir Ihre Daten      ronische Datensammlung «CarClaims-Info».
zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen (z.B. aufsichts-
rechtliche Vorgaben).                                         Mittels «CarClaims-Info» kann geprüft werden, ob ein
                                                              angemeldeter Fahrzeugschaden bereits von einer
Schliesslich bearbeiten wir Ihre Daten, soweit gesetz-        anderen Versicherungsgesellschaft bezahlt worden ist.
lich zulässig, auch im Zusammenhang mit Produktop-            Bei begründetem Verdacht kann es zwischen den Gesell-
timierungen sowie für Marketingzwecke (z.B. Werbung           schaften zu einem entsprechenden Datenaustausch
für Produkte oder Markt- und Meinungsumfragen). Sie           (z.B. Fahrzeugexpertise, Entschädigungsvereinbarung)
haben das Recht, uns schriftlich mitzuteilen, wenn Sie        kommen. Die Einhaltung des Datenschutzgesetzes ist
nicht beworben werden wollen. Sofern unsere Datenbe-          dabei jederzeit gewährleistet.
arbeitung auf Basis einer gesetzlichen Grundlage erfolgt,
halten wir uns an die im Gesetz vorgegebenen Zwecke.          Hinweis- und Informationssystem (HIS): Zur Prävention
                                                              und zur Aufdeckung von Versicherungsmissbrauch im
Einwilligung: Wir können für die Datenbearbeitung auf         Bereich Nichtleben sind wir am Hinweis- und Informa-
Ihre Einwilligung angewiesen sein. Ihr Versicherungsan-       tionssystem (HIS) der SVV Solution AG angeschlossen.
trag sowie Ihre Schadenanzeige beinhalten dafür eine          Bei Erfüllung eines konkret definierten Einmeldegrundes
Einwilligungsklausel, mit der Sie uns zur gesetzeskonfor-     (z.B. Versicherungsbetrug) tragen die am HIS teilneh-
men Datenbearbeitung ermächtigen.                             menden Versicherungsgesellschaften Personen in das
                                                              HIS ein. Im Rahmen der Schadenabwicklung können wir
Datenaustausch: Allenfalls nehmen wir zur Risikobe-           eine Abfrage im HIS vornehmen und anhand der über-
messung und zur Prüfung Ihrer Ansprüche Rücksprache           mittelten Daten prüfen, ob zu Ihrer Person aufgrund einer
mit in den Vertrag oder dessen Anbahnung wie auch             früheren Einmeldung Informationen gespeichert sind.
die Schadenabwicklung involvierten Vor-, Mit- und Rück-       Erhalten wir einen entsprechenden Hinweis, können wir
versicherern (z.B. Vorversicherer betreffend den bisheri-     unsere Leistungspflicht vertieft prüfen.
gen Schadenverlauf), Konzerngesellschaften oder mit

                                                                                                                     9/28
Produktinformationen
BaloiseDirect Motorfahrzeug

Detaillierte Informationen zum HIS sowie die Liste mit      13. Elektronische Abwicklung der
den Gründen für eine Einmeldung finden Sie unter            Versicherungsgeschäfte
svv.ch/de/his.
                                                            Sofern vertraglich vereinbart, werden Versicherungs-
Ihre Rechte in Bezug auf Ihre Daten: Sie haben nach         geschäfte elektronisch abgewickelt und die Vertrags-
Massgabe des anwendbaren Datenschutzgesetzes das            parteien verzichten auf Papierdokumente. Mit dem
Recht, von uns Auskunft darüber zu verlangen, ob und        Abschluss der Versicherung erhält der Versicherungs-
welche Daten wir über Sie bearbeiten. Sie können ferner     nehmer automatisch einen Zugang zum Online-Kunden-
verlangen, dass unrichtige Daten berichtigt und unter       portal my.baloise.ch, wo er seine persönlichen Daten und
bestimmten Voraussetzungen gelöscht werden. Sie             Versicherungsdokumente jederzeit einsehen kann.
können unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls die
Herausgabe oder die Übertragung Ihrer Daten, welche         14. Beschwerden
Sie uns zur Verfügung gestellt haben, in einem gängigen
elektronischen Format verlangen.                            Bitte wenden Sie sich in Beschwerdefällen an:

Basiert die Datenbearbeitung auf Ihrer Einwilligung,        Baloise Versicherung AG
haben Sie das Recht, diese jederzeit zu widerrufen. Durch   Beschwerdemanagement
den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmässigkeit      Aeschengraben 21, Postfach
der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten    4002 Basel
Bearbeitung nicht berührt.
                                                            Telefon: 00800 24 800 800
Speicherungsdauer: Ihre Daten werden im Einklang mit        beschwerde@baloise.ch
unseren Löschkonzepten nur so lange gespeichert, wie es
für die Erreichung der vorgenannten Zwecke erforderlich     Als neutrale Schlichtungsstelle steht Ihnen auch zur
ist und wir zur Aufbewahrung gesetzlich oder vertraglich    ­Verfügung:
verpflichtet sind. Sobald Ihre Personendaten für die oben
genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind, werden       Ombudsman der Privatversicherung und der Suva
diese gelöscht.                                             Postfach 1063
                                                            8024 Zürich
Weitere Informationen: Detaillierte Informationen zum       versicherungsombudsman.ch
Datenschutz finden Sie auf unserer Website:
baloise.ch/datenschutz

Für Fragen wenden Sie sich bitte an unseren Daten-
schutzbeauftragten:

Baloise Versicherung AG
Datenschutzbeauftragter
Aeschengraben 21, Postfach
4002 Basel
datenschutz@baloise.ch

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Vertragsbedingungen
BaloiseDirect Motorfahrzeug

Vertragsbedingungen                                             H4.2
                                                                Dieser Versicherungsschutz besteht nur, wenn folgende
                                                                Voraussetzungen erfüllt sind:
                                                                •   Die Versicherung gilt ausschliesslich in Ergänzung zur
Haftpflichtversicherung                                             bestehenden obligatorischen Haftpflichtversiche-
                                                                    rung für das gemietete Fahrzeug.
Für Schäden, die Sie andern                                     •   Der Versicherungsnehmer ist eine natürliche Person.
zufügen                                                         •   Das Mietfahrzeug entspricht der gleichen Fahrzeug-
                                                                    kategorie, wie das mit dem vorliegenden Vertrag ver-
                                                                    sicherte.
                                                                •   Das gemietete Fahrzeug ist in einem Land immatri-
Versicherungsschutz                                                 kuliert, das zum örtlichen Geltungsbereich nach A1
                                                                    gehört und wird ausschliesslich in den Ländern nach
Je nach Vereinbarung im Versicherungsvertrag sind                   A1 benutzt.
­versichert:

H1
Versicherte Ereignisse                                          Kein Versicherungsschutz besteht für
Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen
Haftpflichtansprüche.                                           H5
                                                                Ausgeschlossene An­sprüche aus Sachschäden
H2
Versicherte Leistungen                                          H5.1
                                                                •   des Halters gegen Personen, für die er verantwortlich
H2.1                                                                ist
Bezahlung von zu Recht geltend gemachten und Abwehr
von zu Unrecht geltend gemachten Haftpflichtansprüchen.         H5.2
                                                                •   des Ehegatten oder des eingetragenen Partners des
H2.2                                                                Halters, seiner Verwandten in auf- und absteigender
Die Deckung ist auf CHF 100 Mio. pro Schadenereignis                Linie und seiner mit ihm im gemeinsamen Haushalt
begrenzt. Bei versicherten Ereignissen in Ländern des               lebenden Geschwister gegen den Halter
Geltungsbereichs, welche höhere Versicherungssummen
vorschreiben, gelten die dortigen gesetzlichen Mindest-         H5.3
versicherungssummen. Bei Leistungen für Feuer-, Explo-          •   am Fahrzeug selbst, an den Anhängern sowie an den
sions- oder Kernenergieschäden gilt inkl. Schaden-, Zins-,          damit beförderten Sachen (ausgenommen Reisege-
Anwalts-, Gerichts- und Expertisekosten eine Begrenzung             päck).
von CHF 10 Mio. pro Schadenereignis.
                                                                H6
H3                                                              Ausgeschlossene Verwendungsarten
Versicherte Personen
Der Halter, der Lenker sowie die Personen, für die der Halter   Kein Versicherungsschutz besteht für Ansprüche Geschä-
nach dem Strassenverkehrsrecht verantwortlich ist.              digter aus

H4                                                              H6.1
Mietwagen-Subsidiärdeckung                                      •   der nach dem anwendbaren Strassenverkehrsrecht
                                                                    nicht zulässigen Benutzung des Fahrzeuges
H4.1
Im Rahmen der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages             H6.2
sind Haftpflichtansprüche gegen den Versicherungsneh-           •   der Nutzung des Fahrzeuges ohne die dazu erforder-
mer oder seinen im selben Haushalt wohnenden Lebens-                lichen behördlichen Genehmigungen
partner in ihrer Eigenschaft als Lenker eines gemieteten
Fahrzeuges mitversichert.

                                                                                                                     11/28
Vertragsbedingungen
BaloiseDirect Motorfahrzeug

H6.3                                                        H8
•   der Beförderung gefährlicher Ladungen im Sinne des      Aus der Mietwagen-Subsidiärdeckung werden keine
    schweizerischen Strassenverkehrsrechts                  Leistungen erbracht

H6.4                                                        H8.1
•   der entgeltlichen privaten oder gewerbsmässigen         •   wenn die obligatorische Haftpflichtversicherung für
    Ausmietung an Selbstfahrer (Mietfahrzeuge). Nicht           das gemietete Fahrzeug fehlt, nicht leistungspflichtig
    darunter fällt die entgeltliche Überlassung eines           ist oder wenn sie berechtigt ist, ihre Leistungen
    Fahrzeuges durch einen Garagenbetrieb, sofern und           von einer durch diesen Vertrag versicherten Person
    solange dieser das Fahrzeug der das ausgemietete            zurückzufordern
    Auto übernehmenden Person im Service oder in
    Reparatur hat                                           H8.2
                                                            •   wenn für den gleichen Schaden neben der obliga-
H6.5                                                            torischen Haftpflichtversicherung des gemieteten
•   bewilligungspflichtigen privaten oder gewerbsmässi-         Fahrzeuges eine andere Haftpflichtversicherung auf-
    gen Personentransporten                                     kommen muss

H6.6                                                        H8.3
•   Unfällen, die bei Rennen, Rallyes und ähnlichen Wett-   •   für Schäden am gemieteten Fahrzeug und den darin
    fahrten sowie allen Fahrten auf Renn-, Test- und            beförderten Sachen (inkl. Reisegepäck)
    Trainingsstrecken eintreten. Bei Veranstaltungen
    dieser Art in der Schweiz und im Fürstentum Liechten-   H8.4
    stein sind Ansprüche Dritter im Sinne von Art. 72       •   für die Übernahme des in der obligatorischen Haft-
    Abs. 4 des Strassenverkehrsgesetzes jedoch nur aus-         pflichtversicherung des Mietfahrzeugs vorgesehenen
    geschlossen, wenn für die betreffende Veranstaltung         Selbstbehaltes.
    die gesetzlich vorgeschriebene Versicherung besteht

H6.7
•   Fahrtrainings (z.B. Schleuderkurse, Sportfahrlehr-      Obliegenheiten
    gänge etc.) auf Renn-, Test- und Trainingsstrecken,
    ausgenommen vom Schweiz. Verkehrssicherheitsrat         H9
    empfohlene Fahrtrainingskurse in der Schweiz.           Der Versicherte muss Baloise auf eigene Kosten alle das
                                                            Schadenereignis betreffenden Informationen mitteilen
H7                                                          sowie Stellungnahmen abgeben und Baloise jede weitere
Übrige Ausschlüsse                                          Information über den Schadenfall und die vom Geschä-
                                                            digten unternommenen Schritte zukommen lassen.
H7.1
Ansprüche aus Schäden, die anlässlich der vorsätzlichen     Der Versicherte ist verpflichtet, Baloise sämtliche Unterla-
Begehung eines Vergehens oder Verbrechens verursacht        gen, Schriftstücke, Urkunden, Daten, Unterlagen, Beweis-
worden sind.                                                gegenstände, amtlichen und gerichtlichen Dokumente
                                                            auszuhändigen.
H7.2
Verursacht derselbe Lenker mehrere Unfälle, die auf         Die nötigen Auskünfte und Dokumente sind innert
Fahren in angetrunkenem oder fahrunfähigem Zustand          30 Tagen ab Aufforderung an den Versicherten von
oder eine massiv übersetzte Geschwindigkeit zurück-         Baloise zuzusenden.
zuführen sind, so besteht für diesen Lenker ab dem
2. Unfall kein Versicherungsschutz aus diesem Vertrag.
Als Fahren in angetrunkenem Zustand gilt eine Atem-
alkoholkonzentration von mehr als 0,25 mg Alkohol pro
Liter Atemluft oder eine Blutalkoholkonzentration von
mehr als 0,5 Promille, als massiv übersetzte Geschwin-
digkeit gilt eine solche nach Art. 90 Abs.4 SVG.

12/28
Vertragsbedingungen
BaloiseDirect Motorfahrzeug

Kaskoversicherung                                         TK1.2
                                                          •   Feuer, Blitzschlag, Explosion oder Kurzschluss.
Für Schäden an Ihrem Fahrzeug                                 Schäden an elektronischen Geräten und Bauteilen
                                                              sind nur dann versichert, wenn die Ursache nicht auf
                                                              einen inneren Defekt zurückzuführen ist

Versicherungsschutz                                       TK1.3
                                                          •   Elementarereignissen, d. h. unmittelbarer Einwirkung
Je nach Vereinbarung im Versicherungsvertrag sind             von Steinschlag, Erdrutsch, Lawinen, Schneedruck
­versichert:                                                  und -rutsch, Sturmwind (= 75 km/h und mehr), Hagel,
                                                              Hochwasser, Überschwemmungen
Kollisionskaskoversicherung
                                                          TK1.4
KK1                                                       •   Bruch der Front-, Seiten- und Heckscheiben, des
Versicherte Ereignisse                                        Glasdaches sowie der Scheiben des Schiebe- oder
Schäden am versicherten Motorfahrzeug infolge von             Hebedaches, vorausgesetzt, die Reparatur wird vor-
(abschliessende Aufzählung):                                  genommen. Versichert sind auch Werkstoffe, die als
                                                              Glasersatz dienen
KK1.1
•  Kollision (plötzliche, gewaltsame äussere Einwir-      TK1.5
   kung), insbesondere Schäden durch Anprall, Zusam-      •   Zusammenstoss mit Tieren
   menstoss, Umkippen, Abstürzen, Ein- und Versinken,
   auch wenn sie im Anschluss an Betriebs-, Bruch- oder   TK1.6
   Abnützungsschäden eintreten. Verwindungs- und          •   Bissen von Mardern oder Nagetieren, inkl. Folge­
   Verbiegungsschäden des Chassis und der Lade-               schäden
   brücke, die beim Kippen oder Be- und Entladen ver-
   ursacht werden, sind auch ohne äussere Einwirkung      TK1.7
   einer Kollision gleichgestellt.                        •   böswilliger Beschädigung durch Abbrechen von
                                                              Antennen, Rückspiegeln, Scheibenwischern oder Zier-
KK1.2                                                         vorrichtungen, Zerstechen der Reifen, Hineinschütten
•  Zerkratzen des Fahrzeuges.                                 von schädigenden Zusätzen in den Treibstofftank,
                                                              Aufschlitzen des Cabrioletverdecks, Bemalen und
Teilkaskoversicherung                                         Bespritzen des Fahrzeuges mit Farbe oder anderen
                                                              Stoffen, gewaltsames Entfernen des Ladekabels
TK1                                                           durch unbekannte Dritte
Versicherte Ereignisse
Schäden am versicherten Motorfahrzeug infolge von         TK1.8
(abschliessende Aufzählung):                              •   Hilfeleistungen für Verunfallte.

TK1.1                                                     K1
•   Verlust, Zerstörung oder Beschädigung des Fahrzeu-    Vorsorgedeckung
    ges infolge Diebstahl, Entwendung zum Gebrauch,       Stellt Baloise für ein neu einzulösendes Fahrzeug einen
    Raub oder Veruntreuung im Sinne der strafrecht-       Versicherungsnachweis aus, besteht ab dem Einlöse-
    lichen Bestimmungen, nicht aber infolge grobfahr-     datum eine vorsorgliche Teil- und Kollisionskaskover-
    lässiger Handlung oder Unterlassung (namentlich       sicherung. Der Versicherungsschutz endet am Tag, an
    Nichtabschliessen des Fahrzeugs, Steckenlassen des    dem die Versicherung bei Baloise beantragt wird, jedoch
    Zündschlüssels, Nichtaktivieren einer vorhandenen     spätestens 30 Tage nach Einlösung des Fahrzeuges. Die
    Diebstahlwarnanlage oder Wegfahrsperre und der-       Vorsorgedeckung wird in der Kollisionskasko für Fahr-
    gleichen)                                             zeuge bis zum 7. Betriebsjahr gewährt. Die Entschädi-
                                                          gung erfolgt zum Zeitwert und ist auf einen maximalen
                                                          Betrag von CHF 120’000 für Personen- und Lieferwagen
                                                          und CHF 20’000 für Motorräder begrenzt. Bei einem Kolli-
                                                          sionskaskoschaden beträgt der Selbstbehalt CHF 1’000.

                                                                                                                 13/28
Vertragsbedingungen
BaloiseDirect Motorfahrzeug

K2                                                           K3.2
Versichertes Objekt und versicherte Personen                 Freie Garagenwahl
                                                             Wurde im Versicherungsvertrag auf die freie Garagen-
K2.1                                                         wahl verzichtet, muss das Fahrzeug bei einem versicher-
Gedeckt sind das versicherte Fahrzeug und die (im Kata-      ten Ereignis im Partnernetz von Baloise repariert werden.
logpreis nicht inbegriffene) Zusatzausrüstung bis zu dem
im Versicherungsvertrag genannten Betrag.                    Alle zugehörigen Partnerbetriebe sind unter
                                                             baloise.ch/partnerbetriebe ersichtlich.
K2.2
Am Fahrzeug nicht montierte Räder (Pneus und Felgen)         Wird das Fahrzeug nicht im Partnernetz von Baloise repa-
sind bei Diebstahl zum Zeitwert versichert. Kann der         riert, gilt die im Versicherungsvertrag genannte Selbst­
Kaufpreis der Räder nicht mit Original-Belegen nachge-       behaltserhöhung. Sofern versichert, gilt diese auch für
wiesen werden, ist die Entschädigung auf max. CHF 1’000      versicherte Ereignisse der Zusatzdeckungen Parkscha-
pro Fall begrenzt.                                           den, Leuchten und Assistenzsysteme sowie Innenraum.

K2.3                                                         Die im Versicherungsvertrag genannte Selbstbehaltser-
Der ermächtigte Lenker ist mitversicherte Person.            höhung entfällt, wenn sich das Fahrzeug zum Zeitpunkt
                                                             des Schadens im Ausland befindet (>50 km von der
K3                                                           Schweizer Grenze entfernt) und zwingend vor Ort repa-
Versicherte Leistungen                                       riert werden muss sowie bei Schäden durch Bisse von
                                                             Mardern oder Nagetieren, inkl. Folgeschäden.
K3.1
Reparatur                                                    K3.3
Versichert sind die schadenbedingten Reparaturkosten         Begriff des Totalschadens
für die zeitwertgerechte Instandsetzung sowie die Kosten     Übersteigen die Reparaturkosten den Zeitwert (K3.5),
für die Bergung des Fahrzeuges und das Abschleppen in        bzw. während der ersten zwei Betriebsjahre 80 % des Zeit-
eine nahe gelegene geeignete Reparaturwerkstatt.             wertes, so liegt ein Totalschaden vor. Als Totalschaden
                                                             gilt auch, wenn das Fahrzeug nach einem Diebstahl nicht
Reparaturen dürfen nur mit Einwilligung von Baloise          innert 30 Tagen aufgefunden wird. Bei Hagelschäden
in Auftrag gegeben werden. Reparaturart und -kosten          kann Baloise auf die Reparatur bestehen.
werden durch Baloise unter Berücksichtigung von Alter,
bisheriger Laufleistung und Zustand des Fahrzeuges fest-     K3.4
gelegt.                                                      Entschädigung bei Totalschäden
                                                             Bei Versicherung des Zeitwertzusatzes, wird während den
Wenn mit der vom Versicherungsnehmer beauftragten            ersten zwei Betriebsjahren, bei Versicherung des Neu-
Firma keine Einigung über die Reparaturmethode oder          wertes während den ersten sieben Betriebsjahren der
den Kostenvoranschlag getroffen werden kann, behält          bezahlte Kaufpreis entschädigt. Danach wird über den
sich Baloise vor, eine andere qualifizierte Reparaturwerk-   Zeitwert hinaus eine Zusatzentschädigung gemäss K3.6
stätte zu bestimmen.                                         bezahlt. Der Wert des unreparierten Fahrzeuges (Trüm-
                                                             merwert) wird von der Entschädigung abgezogen.
Ist der Versicherungsnehmer nicht bereit, in der von
Baloise vorgeschlagenen Werkstatt reparieren zu lassen,      K3.5
so entschädigt Baloise den von ihrem Autoexperten            Berechnung der Zeitwertentschädigung
geschätzten Reparaturkostenbetrag. Vorbehalten bleibt        Der Zeitwert des Fahrzeuges entspricht dem nach den
K6.2.                                                        Bewertungsrichtlinien des Verbandes der Freiberuflichen
                                                             Fahrzeug-Sachverständigen berechneten Wert zurzeit
Der Versicherungsnehmer kann den durch Baloise errech-       des Schadenereignisses (Fahrzeug und Zusatzausrüs-
neten Betrag auszahlen lassen und den Reparaturbe-           tung). Im Maximum wird der bezahlte Kaufpreis ent-
trieb selber bestimmen. Vorbehalten bleibt K6.2.             schädigt (bei selbst importierten Fahrzeugen zuzüglich
                                                             Kosten für Import und technische Anpassungen).

14/28
Vertragsbedingungen
BaloiseDirect Motorfahrzeug

K3.6
Berechnung der Zeitwertzusatz- und der
Neuwertentschädigung                                        Kein Versicherungsschutz besteht für
Bei Mitversicherung des Zeitwertzusatzes oder des Neu-
wertes beträgt die Entschädigung in % des Katalogprei-      K5.1
ses (zurzeit der Herstellung):                              Schäden am Fahrzeug anlässlich dessen Benutzung zu
                                                            einer nach H6–H6.7 ausgeschlossenen Verwendungs-
                 Zeitwertzusatzent-   Neuwert­
                                                            art. H7.1 und H7.2 gelten sinngemäss auch für Schäden
Betriebsjahr     schädigung           entschädigung
                                                            am Fahrzeug. H7.2 gilt jedoch in der Kaskoversicherung
1.               100 %                100 %
                                                            nur für den Versicherungsnehmer. Sobald ein nach H7.2
2.               100 %                100 %
                                                            nicht versicherter Unfall durch einen anderen Lenker ver-
3.–7.            Zeitwert + 20 %      100 %
                                                            ursacht wird, erbringt Baloise dem Versicherungsnehmer
8.–14.           Zeitwert + 10 %      Zeitwert + 15 %
                                                            gegenüber die vollen Leistungen, ist aber in Abweichung
ab 15.           Zeitwert + 5 %       Zeitwert + 10 %
                                                            von K2.3 berechtigt, diese vom schadenverursachenden
                                                            Lenker zurückzufordern
Im Maximum wird der bezahlte Kaufpreis entschädigt.
Kann der Kaufpreis nicht belegt werden, so wird maximal
                                                            K5.2
der Zeitwert (K3.5) entschädigt.
                                                            Bei Bissschäden von Mardern oder anderen Nagetieren
                                                            erbringt Baloise keine Zusatzleistungen gemäss K4–K4.6
K4
Zusatzleistungen Partnerbetriebe
                                                            K5.3
Wird ein Personen- oder Lieferwagen (nachfolgend
                                                            Im Fahrzeug mitgeführte persönliche Sachen sowie
Fahrzeug genannt) im Schadenfall durch einen Partner-
                                                            Sicherheitsbekleidung für Motorradfahrer
betrieb von Baloise repariert, erbringt Baloise folgende
Zusatzleistungen:
                                                            K5.4
                                                            Nutzungsausfall, Minderwert, geringere Leistungs- oder
K4.1
                                                            Gebrauchsfähigkeit des Fahrzeuges
•   Hol- und Bring-Service

                                                            K5.5
K4.2
                                                            Abnützung und Betriebsschäden
•   Garantie einer fachtechnisch einwandfreien Reparatur

                                                            K5.6
K4.3
                                                            Schäden infolge von Ölmangel, Einfrieren oder Fehlen
•   Überlassung eines Ersatzfahrzeuges (Personenwagen,
                                                            des Kühlwassers, Sengschäden, Schäden an den Reifen,
    evtl. Lieferwagen) während der Dauer der Reparatur
                                                            der Batterie, am eingebauten Radioapparat, Tonband,
                                                            CD-Player, DVD-Player, MP3-Player, Sprechfunk- oder Tele-
K4.4
                                                            fonapparat, es sei denn, diese Schäden entstanden als
•   Reinigung des Fahrzeuges
                                                            Folge eines versicherten Ereignisses

K4.5
                                                            K5.7
•   Glasschaden: Der Selbstbehalt wird nicht belastet,
                                                            Schäden, die bei kriegerischen Ereignissen, inneren
    wenn die beschädigte Frontscheibe repariert statt
                                                            Unruhen (Gewalttätigkeiten gegen Personen oder
    ausgewechselt wird.
                                                            Sachen anlässlich von Zusammenrottung, Krawall oder
                                                            Tumult), Requisition des Fahrzeuges oder durch Erdbe-
K4.6
                                                            ben, vulkanische Eruptionen sowie Veränderungen der
Diese Zusatzleistungen werden nur erbracht, wenn im
                                                            Atomkernstruktur entstehen
Schadenfall der Kundenservice von Baloise benachrich-
tigt worden ist, dieser die obigen Dienstleistungen durch
                                                            K5.8
einen Partnerbetrieb von Baloise veranlasst hat, und für
                                                            Bei Gewährleistungsansprüchen gegenüber Dritten (z.B.
das betroffene Fahrzeug kein Unterhalts- und Servicever-
                                                            Hersteller-Garantie) besteht kein Versicherungsschutz
trag bei einer Leasinggesellschaft (Full Service Leasing)
besteht.

                                                                                                                15/28
Vertragsbedingungen
BaloiseDirect Motorfahrzeug

K5.9
Schäden durch Erschütterungen, die ihre Ursache im Ein-
sturz künstlich geschaffener Hohlräume haben, z.B. durch      Obliegenheiten
Geothermie.
                                                              K7.1
K5.10                                                         Bei Diebstählen oder Raub ist Strafanzeige bei der Polizei
Kipperschäden an Last- und Lieferwagen, die auf Abnützung     zu erstatten. Bei Kollisionen mit Tieren auf öffentlichen
(z.B. der Drehvorrichtung), mangelhaften Unterhalt oder       Strassen ist die Polizei zu benachrichtigen.
offensichtliche Kon­struktionsmängel zurückzuführen sind.

Leistungsbeschränkungen

K6.1
Erhöhen sich die Reparaturkosten wegen mangelhaften
Unterhalts, Abnützung oder vorbestandener Schäden,
wurde dadurch der Eintritt des Schadens begünstigt
oder wird der Wert des Fahrzeuges durch die Reparatur
erhöht, so wird die Entschädigung verhältnismässig her-
abgesetzt.

K6.2
Verzicht auf die Durchführung einer Reparatur: Grund-
lage für die Entschädigung ist die Berechnung der
Reparaturkosten nach den regionalen, marktüblichen
Ansätzen. Wünscht der Versicherungsnehmer die Bar-
auszahlung, entspricht die Leistung von Baloise 90 % der
durch einen Fahrzeugsachverständigen berechneten
Reparaturkosten exkl. Mehrwertsteuer.

K6.3
Anrechnung früherer Entschädigungen: Geleistete Zah-
lungen aus früheren Schadenfällen werden bei einem
Totalschaden von der Entschädigung abgezogen, sofern
die damaligen Schäden bis zum Eintritt des neuen Scha-
denereignisses nicht repariert worden sind.

K6.4
Abschlepp- und Bergungskosten werden nur übernom-
men, soweit sie weder Gegenstand einer Mitgliedschafts-
leistung (z.B. vom TCS) noch einer Mobilitätsgarantie (z.B.
vom Hersteller oder Importeur) oder einer anderen Versi-
cherungsleistung sind.

16/28
Vertragsbedingungen
BaloiseDirect Motorfahrzeug

Zusatzdeckungen                                              Z4
                                                             Sicherheitsbekleidung für Motorradfahrer
                                                             Bei einem versicherten Teil- und/oder Kollisionskasko-
                                                             schaden sind folgende Sicherheitsbekleidungen bei
                                                             Motorrädern ebenfalls gedeckt (Neuwert): Helme, Schutz-
Versicherungsschutz
                                                             anzüge, Kombi, einschliesslich Protektoren, Stiefel und
                                                             Handschuhe. Bei Diebstahl muss sich die Sicherheits-
Je nach Vereinbarung im Versicherungsvertrag sind
                                                             bekleidung in einem vollständig abgeschlossenen, am
­versichert:
                                                             Motorrad fest montierten Behältnis befunden haben.
                                                             Der Diebstahl eines Helmes ist auch versichert, wenn der
Z1
                                                             Helm mit einem Helmschloss am Motorrad gesichert war.
Parkschaden
Am versicherten, parkierten Fahrzeug durch unbekannte
                                                             Z5
Dritte verursachte Schäden vorausgesetzt, die Reparatur
                                                             Sicherheitsbaustein Eigenschäden
wird vorgenommen.
                                                             Versichert sind auch in Abänderung zu H5.2 Ansprüche
•    ohne Betragsbegrenzung als Zusatzdeckung zur Kol-
                                                             aus Schäden an Sachen, die im Eigentum des Fahrzeug-
     lisionskasko
                                                             halters, seines Ehegatten, seines eingetragenen Partners,
•    mit Betragsbegrenzung auf max. CHF 2’000 pro
                                                             seiner Verwandten in auf- und absteigender Linie sowie
     Schadenereignis als Zusatzdeckung zur Teilkasko
                                                             seiner mit ihm im gemeinsamen Haushalt lebenden
Versichert sind max. zwei Schäden pro Kalenderjahr.
                                                             Geschwister stehen.
Massgebend ist das Datum der Schadenmeldung.

                                                             Die Entschädigung erfolgt bei Motorfahrzeugen oder
Z2
                                                             Anhängern zum Zeitwert, bei übrigen Sachen zum
Leuchten und Assistenzsysteme
                                                             Neuwert. Die Versicherungssumme ist auf CHF 5’000 pro
Versichert sind Schäden an Scheinwerfern, Heck- und
                                                             Versicherungsjahr begrenzt. Massgebend ist das Datum
Blinkleuchten, Seitenspiegeln, Sensoren der Fahrassistenz-
                                                             der Schadenmeldung. Versichert sind Schäden, die auf pri-
systeme sowie an zugelassenen Rundumleuchten (z.B.
                                                             vatem oder öffentlichem Grund verursacht worden sind.
Blaulicht), vorausgesetzt die Reparatur wird vorgenommen.

                                                             Z6
Z3
                                                             Sicherheitsbaustein Sorglos
Mitgeführte persönliche Sachen
Bei einem versicherten Teil- und/oder Kollisionskasko-
                                                             Z6.1
schaden sind Schäden an mitgeführten persönlichen
                                                             Grobfahrlässigkeit
Sachen (Neuwert) bis zu dem im Versicherungsvertrag
                                                             In der Haftpflicht- und Kaskoversicherung verzichtet
genannten Betrag gedeckt. Die Leistungen je Schaden-
                                                             Baloise bei grobfahrlässiger Verursachung des versicher-
fall sind auf die im Versicherungsvertrag genannte
                                                             ten Ereignisses auf das ihr gesetzlich zustehende Rück-
Summe begrenzt.
                                                             griffs- bzw. Kürzungsrecht und den Ausschluss gemäss
                                                             TK1.1 für die grobfahrlässige Handlung oder Unterlassung.
Diebstahl ist bei Personen- und Lieferwagen versichert,
wenn die persönlichen Sachen mit oder aus dem ver-
                                                             Z6.2
schlossenen Fahrzeug entwendet wurden, bei Motor-
                                                             Kleiderschäden
rädern wenn die versicherten Sachen mit dem Motorrad
                                                             Versichert sind bei Personen- und Lieferwagen
oder aus abgeschlossenen und am Motorrad fest mon-
                                                             •   Reinigung, Reparatur oder Ersatz der bei einem ver-
tierten und gesicherten Behältnissen entwendet wurden.
                                                                 sicherten Ereignis getragenen und beschädigten
                                                                 Kleider der Fahrzeuginsassen
Nicht als mitgeführte persönliche Sachen gilt Motorrad-
                                                             •   Reinigung von Fahrzeugen oder anderen Sachen von
bekleidung (Helme, Schutzanzüge, Kombi, einschliesslich
                                                                 Privatpersonen, die sich anlässlich eines versicherten
Protektoren, Stiefel und Handschuhe).
                                                                 Ereignisses um die Bergung oder den Transport von
                                                                 verletzten Fahrzeuginsassen bemüht haben

                                                             Entschädigt werden die tatsächlichen Kosten, im
                                                             Maximum CHF 1’000 pro versichertem Ereignis und
                                                             Person.

                                                                                                                  17/28
Vertragsbedingungen
BaloiseDirect Motorfahrzeug

Pro versichertem Ereignis sind die Leistungen auf           •   bei ungewöhnlichem Kapazitätsverlust von mehr als
CHF 5’000 begrenzt.                                             30 % während den ersten zehn Betriebsjahren bis zu
                                                                einer maximalen Laufleistung von 180’000 Kilometern
Z6.3
Schlüsselersatz- und Schlossänderungskosten                 Baloise entschädigt im Maximum den Zeitwert der Hoch-
Kosten bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung der         volt-Batterie. Der Zeitwert der Hochvolt-Batterie wird auf
Fahrzeugschlüssel, inkl. Umprogrammieren der Wegfahr-       Grundlage aktueller Bewertungsrichtlinien des Verban-
sperre. Die Leistungen sind pro Ereignis auf CHF 5’000      des der Freiberuflichen Fahrzeugsachverständigen ermit-
begrenzt.                                                   telt. Wurde die Hochvolt-Batterie separat erworben, wird
                                                            im Maximum der bezahlte Kaufpreis entschädigt.
Z6.4                                                        Kann die Hochvolt-Batterie nicht repariert werden, ent-
Psychologische Betreuung                                    schädigt Baloise zusätzlich angefallene Ausbau- und
Kosten für die psychologische Betreuung durch einen         Transportkosten zur nächstgelegenen geeigneten Abga-
diplomierten Arzt oder Psychologen nach einem versi-        bestelle bis zu einem maximalen Betrag von CHF 2’000.
cherten schweren Verkehrsunfall.
•   Entschädigungsgrundlage = tatsächliche Kosten.          Leistungen wegen Schäden an der Hochvolt-Batterie
    Die Kosten sind mit Original-Quittungen und             werden nur erbracht, soweit kein anderweitiger Versiche-
    -Belegen nachzuweisen.                                  rungsschutz und keine Garantie- oder Gewährleistungs-
•   Die Leistungen sind pro Ereignis auf CHF 1’500          ansprüche und anderweitige vertragliche Ansprüche
    begrenzt.                                               gegenüber Dritten bestehen (Subsidiärdeckung).
•   Versichert sind der Lenker und die Insassen des
    Unfallfahrzeuges.                                       Z7.2
                                                            Electra Ladestation und Ladezubehör
Z6.5                                                        Versichert sind Schäden an der sich im ständigen Besitz
Fahrsicherheitstraining/Fahrlektionen                       des Versicherungsnehmers befindenden und für das ver-
Kosten für ein absolviertes Fahrsicherheitstraining bei     sicherte Fahrzeug regelmässig benutzten Ladestation
einem vom Verkehrssicherheitsrat anerkannten Veran-         sowie das dazugehörige Ladezubehör (z.B. Ladekabel)
stalter in der Schweiz oder absolvierte Fahrlektionen bei   des im Vertrag versicherten Fahrzeuges infolge von
einem diplomierten Fahrlehrer nach einem versicherten       (abschliessende Aufzählung):
schweren Verkehrsunfall.                                    •    Verlust, Zerstörung oder Beschädigung infolge Dieb-
•   Entschädigungsgrundlage = tatsächliche Kosten.               stahl, Entwendung zum Gebrauch, Raub oder Verun-
    Die Kosten sind mit Original-Quittungen und                  treuung im Sinne der strafrechtlichen Bestimmungen
    -Belegen nachzuweisen.                                  •    Feuer, Blitzschlag, Explosion
•   Die Leistungen von Baloise sind pro Ereignis auf        •    Elementarereignisse, d. h. unmittelbare Einwirkung
    CHF 500 begrenzt.                                            von Steinschlag, Erdrutsch, Lawinen, Schneedruck
•   Der Artikel A4.6 über die Gutschrift von Prämienstu-         und -rutsch, Sturmwind (= 75 km/h und mehr), Hagel,
    fen ist nicht anwendbar, wenn das Fahrsicherheits-           Hochwasser und Überschwemmung
    training aufgrund von Leistungen aus dem Sicher-        •    Bisse von Mardern oder Nagetieren
    heitsbaustein Sorglos absolviert wurde.                 •    Falsche Bedienung, Kurzschluss, Überspannung,
•   Versichert ist der Lenker des Unfallfahrzeuges.              Überstrom, Fehlfunktion der Ladestation, innere
                                                                 Unruhen und Vandalismus
Z7
Electra                                                     Im Maximum entschädigt Baloise den Zeitwert der Lade-
                                                            station bis zu der im Versicherungsvertrag festgelegten
Z7.1                                                        Versicherungssumme. Das Ladezubehör ist zum Neuwert
Electra Batterie                                            versichert.
Versichert sind die schadenbedingten Reparatur- oder
Ersatzkosten für die zeitwertgerechte Instandsetzung der    Leistungen wegen Schäden an der Ladestation oder am
Hochvolt-Batterie                                           Ladezubehör werden nur erbracht, soweit kein ander-
•    für Schäden infolge von (abschliessende Aufzäh-        weitiger Versicherungsschutz und keine Garantie- oder
     lung): Falsche Bedienung, Überspannung, Überstrom,     Gewährleistungsansprüche und anderweitige vertrag-
     Tiefenentladung, Fehlfunktion des Ladegerätes          liche Ansprüche gegenüber Dritten bestehen (Subsidiär-
                                                            deckung).

18/28
Vertragsbedingungen
BaloiseDirect Motorfahrzeug

Z7.3                                                        Z8.4
Electra Ladekarte und -App                                  Vorgaben des Herstellers
Versichert sind Schäden aus der missbräuchlichen            Der Versicherte ist verpflichtet die Vorgaben des Her-
Nutzung, einer der versicherten Person gehörenden oder      stellers zur Instandhaltung und zum Aufladen der Hoch-
auf sie ausgestellten Ladekarte und -App für das Aufla-     volt-Batterie sowie zur Verwendung der Ladestation und
den eines Elektrofahrzeuges, durch Dritte.                  Ladezubehör zu befolgen und alle erforderlichen Vor-
                                                            sichtsmassnahmen zu treffen und sicherzustellen.
Ebenfalls versichert sind die Kosten für den Ersatz der
Ladekarte und die Sperrung des Kundenkontos infolge von:    Z8.5
•  Diebstahl, Beraubung, Verlieren, Abhandenkommen,         Leistungskürzungen
   Zerstörung, Beschädigung der Ladekarte                   Baloise kann ihre Leistungen kürzen oder gar verweigern,
•  Unbefugter Zugriff auf die Lade-App                      wenn der Schaden grobfahrlässig bzw. vorsätzlich her-
                                                            beigeführt wurde oder auf das Nichtbefolgen der Vorga-
Im Maximum entschädigt Baloise die im Versicherungs-        ben des Herstellers zurückzuführen ist.
vertrag festgelegte Versicherungssumme.

Z7.3.1
Versicherte Personen                                        Kein Versicherungsschutz besteht für
Versichert sind neben dem Versicherungsnehmer die mit
ihm im selben Haushalt lebenden Personen, für auf deren     Z9.1
Namen ausgestellte Ladekarten und Lade-Apps, für die        Bargeld, Sparhefte, Wertpapiere, Reisechecks, Urkunden
sie über ein eigenes Konto verfügen.                        und Schmucksachen.

                                                            Z9.2
                                                            Die Ausschlüsse K5.1–K5.10 sind ebenfalls anwendbar.
Obliegenheit und Leistungsbeschränkung                      Der Ausschluss K5.3 bezieht sich nur auf die Parkschäden
                                                            gemäss Z1 und die Eigenschäden gemäss Z5.
Z8.1
Benachrichtigung im Schadenfall                             Z9.3
Tritt ein Schaden ein, melden Sie uns diesen bitte unver-   Leuchten und Assistenzsysteme
züglich: online und rund um die Uhr über unseren Chat       Schäden an Scheinwerfern, Heck- und Blinkleuchten,
auf baloise.ch, telefonisch unter 00800 24 800 800          Seitenspiegeln, Sensoren der Fahrassistenzsysteme,
(aus dem Ausland +41 58 285 28 28) oder per E-Mail an       zugelassenen Rundumleuchten (z.B. Blaulicht) sowie der
schaden@baloise.ch.                                         dazugehörigen Elektronik, sofern diese auf einen inneren
                                                            Defekt zurückzuführen sind.
Z8.2
Reparatur                                                   Z9.4
Reparaturen dürfen nur mit Einwilligung von Baloise         Sicherheitsbaustein Eigenschäden
in Auftrag gegeben werden. Reparaturart und -kosten         Schäden am versicherten Fahrzeug selbst, am damit
werden durch Baloise unter Berücksichtigung von Alter,      gezogenen Anhänger sowie an den mit dem versicherten
bisheriger Laufleistung und Zustand festgelegt. Wenn mit    Fahrzeug oder Anhänger beförderten Sachen sind nicht
der vom Versicherungsnehmer beauftragten. Firma keine       gedeckt.
Einigung über die Reparaturmethode oder den Kosten-
voranschlag getroffen werden kann, behält sich Baloise      Z9.5
vor, eine andere qualifizierte Reparaturwerkstätte zu       Sicherheitsbaustein Sorglos
bestimmen.                                                  Der Verzicht auf das Rückgriffs- bzw. Kürzungsrecht findet
                                                            keine Anwendung, wenn der Versicherte den Schaden
Z8.3                                                        in angetrunkenem oder fahrunfähigem Zustand oder
Sorgfaltspflichten                                          durch eine krasse Geschwindigkeitsüberschreitung
Der Versicherungsnehmer ist zur Sorgfalt verpflichtet       (im Sinne von Art. 90 Abs. 4 SVG) verursacht hat. Dasselbe
und hat namentlich die nach den Umständen gebote-           gilt, wenn der Versicherte gemäss A9.2 eine Massnahme
nen Massnahmen zum Schutze der versicherten Sachen          zur Feststellung der Fahrunfähigkeit vereitelt oder ver-
gegen die versicherten Gefahren zu treffen.                 weigert.

                                                                                                                 19/28
Vertragsbedingungen
BaloiseDirect Motorfahrzeug

Es werden in diesen Fällen auch keine Leistungen für eine   Z9.8
psychologische Betreuung oder ein Fahrsicherheitstrai-      Electra Ladekarte und -App
ning erbracht.                                              •   Schäden, die durch Personen verursacht worden sind,
                                                                die mit der versicherten Person im gemeinsamen
Z9.6                                                            Haushalt leben
Electra Batterie                                            •   Schäden, die darauf zurückzuführen sind, dass
•   Schäden, die durch die Garage, den Hersteller, Ver-         Karten-, Identifikations- oder Legitimationsdaten vor
    mieter oder einen anderen Leistungserbringer ver-           Beginn dieses Versicherungsvertrages abhanden-
    ursacht werden oder für welche diese von Gesetzes           kommen, in den Besitz eines Dritten gelangt sind
    wegen oder aus Vertrag haften                               oder von denen ein Dritter vor Vertragsbeginn Kennt-
•   Schäden bei Nichteinhaltung der Sicherheitsvor-             nis hatte
    schriften oder vorsätzlichen Handlungen                 •   Schäden, die durch den unbefugten Zugriff der Lade-
•   Schäden durch gewöhnliche Abnutzung (Kapazitäts-            App und deren Verwendung für weitere Einkäufe (z.B.
    verlust/Leistungsverlust)                                   Online-Einkäufe) entstehen
•   Schäden aufgrund von Material-, Fabrikations- oder          •    Folgeschäden daraus, die durch die Unterlassung
     Konstruktionsfehlern                                            der sofortigen Verlustmeldung entstehen oder
•   Schäden an der Hochvolt-Batterie ausgelöst durch                 die vom Ladekarten- bzw. -App-Herausgeber defi-
    äussere chemische Einflüsse                                      nierten Obliegenheiten verletzt werden
                                                                •    Folgeschäden daraus, die durch die Unterlassung
Z9.7                                                                 der sofortigen gebotenen Passwort-Änderung
Electra Ladestation und Ladezubehör                                  auf der betroffenen Lade-App entstehen
•    Schäden, die durch den Hersteller, Vermieter, die
     Reparatur-, Montage- oder Wartungsfirma von Lade-
     stationen oder Ladezubehör verursacht werden oder
     wenn diese von Gesetzes wegen oder aus Vertrag
     haften oder wenn die Installation nicht fachgerecht    Assistance
     vorgenommen wurde
•    Schäden an nicht zertifizierten Ladestationen oder
                                                            Örtliche Geltung des Versicherungsschutzes
     nicht zertifiziertem Ladezubehör
•    Schäden an festmontierten Ladestationen die sich
                                                            Je nach Vereinbarung im Versicherungsvertrag gilt die
     ausserhalb der Schweiz oder des Fürstentums Liech-
                                                            Versicherung:
     tenstein befinden
•    Diebstahl von Ladezubehör, wenn dieses nicht gegen
                                                            •   Schweiz: in der Schweiz und im Fürstentum Liechten-
     Diebstahl gesichert war und keine Anzeichen von
                                                                stein.
     gewaltsamer Einwirkung vorliegen
•    Schäden bei Nichteinhaltung der Sicherheitsvor-
                                                            •   Europa: in Europa zzgl. Marokko, Tunesien und der
     schriften oder vorsätzlichen Handlungen
                                                                Türkei. Kein Versicherungsschutz besteht für Kosovo,
•    Schäden aufgrund von Material-, Fabrikations- oder
                                                                Russische Föderation, Belarus, Georgien, Arme­nien,
     Konstruktionsfehlern
                                                                Aserbaidschan und Kasachstan. Bei Transporten über
•    Schäden durch dauernde voraussehbare Einflüsse
                                                                Meer wird der Versicherungsschutz nicht unterbro­
     mechanischer, thermischer, chemischer oder elektri-
                                                                chen, wenn Abgangs- und Bestimmungsort innerhalb
     scher Art wie Alterung, Abnutzung, Korrosion, Oxyda-
                                                                des örtlichen Geltungsbereiches liegen.
     tion
•    Jegliche Folgeschäden, insbesondere am Gebäude,
                                                            Versicherungsschutz
     Gebäudeanschluss und am Fahrzeug
•    Schäden an gewerblich genutzten Ladestationen
                                                            Je nach Vereinbarung im Versicherungsvertrag sind
                                                            versichert:

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