Unser Leitbuch - Sozialversicherung
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Inhalt Leitbild 5 Vorwort 9 Geschützter Personenkreis 10 Versicherungsnummer 11 Freiwillige Krankenversicherung 12 Freiwillige Kranken- und Pensionsversicherung bei geringfügiger Beschäftigung 13 Krankengeld 30 Leistungsangebot der VGKK 14 Mutterschaft 32 Allgemeines 14 Kinderbetreuungsgeld 34 Vorsorge(Gesunden)untersuchung 16 Künstliche Befruchtung (In-vitro-Fertilisation) 37 Jugendlichenuntersuchung 16 Fahrt- und Transportkosten 38 Humangenetische Vorsorge 17 Unterstützungsfonds 39 Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen 17 Zeckenschutzimpfung 18 Ärztliche Hilfe 18 Ombudsstelle 40 e-card Service-Entgelt 19 Gesundheitsförderung 40 Der ärztlichen Hilfe gleichgestellte Behandlungen 19 Beirat 40 Krankenbehandlung im Ausland 20 Magazin „Forum Gesundheit“ 41 Heilmittel (Arzneien) 21 Rezeptgebühr 22 Heilbehelfe 23 Organisation 42 Hilfsmittel bei körperlichen Gebrechen 23 Chef- und kontrollärztlicher Dienst 47 Krankenhauspflege 24 Medizinische Hauskrankenpflege 25 Festigung der Gesundheit 25 Servicestellen 58 Medizinische Rehabilitation 26 Zahnambulatorien 62 Zahnprophylaxe 26 Telefonnummern 64 Zahnbehandlung und Zahnersatz 28 E-Mail-Adressen 66 Zahnambulatorien 29 Fax-Nummern 67
Leitbild Die Vorarlberger Gebietskrankenkasse bietet seit Jahrzehnten Schutz vor dem Risiko der Krankheit. Sie übernimmt die Kosten für medizinische Leistungen ohne Rücksicht auf die Höhe der vom einzelnen Anspruchsberechtigten be- zahlten Beiträge. 80 % der Bevölkerung Vorarlbergs sind durch sie geschützt. Die Leistungen werden größtenteils aus Beiträgen der Versicherten und der Arbeitgeber finanziert. Wir legen großen Wert auf die Gesund- heitsvorsorge und das Verständnis unserer Versicherten für eine gesunde Lebensweise. Ziel ist es, einen bewuss- ten und gesunden Umgang unserer Versicherten mit dem eigenen Körper in Arbeit und Freizeit zu fördern. Die Sozialversicherung hat einen wichti- gen Einfluss auf sozialen Frieden, Wohl- stand und das demokratische Gefüge in Österreich. Die Vorarlberger Gebietskrankenkasse ist ein wichtiger Garant für soziale Sicherheit in Vorarlberg in Bezug auf den Krankenversicherungsschutz. Sämtliche personenbezogenen Bezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen. 4 | VGKK Leitbuch
WER IST DIE SOZIALVERSICHERUNG? Unser wichtigstes Anliegen, ist es unseren Versicherten den für sie notwendigen Schutz bieten zu können. Sozialversicherung – das sind wir alle Unser gemeinsames Ziel ist es die Soziale Sicherheit in Ös- SELBSTVERWALTUNG terreich zu verwirklichen. Soziale Sicherheit bedeutet, keine Die Vorarlberger Gebietskrankenkasse wird von ihren Versi- Angst vor Krankheit, Alter oder Arbeitsunfähigkeit und deren cherten und deren Arbeitgebern selbst verwaltet. Die Inter- finanziellen Folgen haben zu müssen. essensvertretungen der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer entsenden Vertreter in die Gremien, welche die Geschäfte Soziale Sicherheit kann man nicht kaufen der Kasse führen. Diese Form der Leitung garantiert Unab- Unser System der Sozialen Sicherheit, wird durch das ge- hängigkeit und mehr Nähe zu den Versicherten. meinsame Handeln und die gemeinsame Verantwortung von Versicherung und Versicherten erst möglich. MITARBEITERINNEN UND MITARBEITER Wir stellen uns den Anforderungen der Zeit und setzen alles Nur wenn wir bewusst mit der Gesundheit umgehen und daran, den Bedürfnissen unserer Versicherten bestmöglich Leistungen der Versicherung vernünftig in Anspruch neh- zu entsprechen. Den Weg einer kundenorientierten Organi- men, kann dieses System aufrechterhalten werden. sation werden wir mit motivierten, gut ausgebildeten Mitar- beiterInnen und Mitarbeitern weitergehen. Gemeinsam werden wir auch in Zukunft den hohen Standard sozialer Sicherheit in Österreich aufrechterhalten können. Ein großer Teil von ihnen ist in unseren Zahnambulatorien tätig und arbeitet direkt für die Gesundheit der Versicherten. SOLIDARITÄT Solidarität ist die Bereitschaft der Starken zur Unterstützung Die Vorarlberger Gebietskrankenkasse hat sich bereiterklärt, der Schwachen. Die Beiträge in der sozialen Krankenver- ihre Unternehmensstrategie an den Prinzipien der betriebli- sicherung sind nicht nach dem Risiko gestaffelt, sondern chen Gesundheitsförderung zu orientieren. Dazu wurde die richten sich nach dem Einkommen. Wir sehen gerade darin sogenannte Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF)-Char- unsere Stärke und unsere Aufgabe. Dadurch ist es möglich, ta unterzeichnet. Ganz nach dem Motto „Gesunde Mitarbei- dass auch kinderreiche Familien mit geringem Einkommen terinnen und Mitarbeiter in gesunden Unternehmen“. den Versicherungsschutz bekommen, den sie brauchen. Ebenso gilt dies für ältere und kranke Menschen. Daher ist Zufriedene Kunden sind unser oberstes Ziel. es auch selbstverständlich, dass für diese Personengrup- VGKK-Mitarbeiter arbeiten effizient und sind im Umgang mit pen, die gleichen Konditionen gelten, wie für alle anderen Versicherten, Dienstgebern und Vertragspartnern freundlich Versicherten. und kompetent. PFLICHTVERSICHERUNG Die Pflichtversicherung gewährleistet den Kranken das Recht auf Unterstützung durch die Gesunden. Ebenso wie das Recht der Alten auf Unterstützung durch die Jungen. Eine derartige Aufgabe lässt sich nur bewerkstelligen, wenn viele Menschen beteiligt werden. Daher sieht das Gesetz eine Pflichtversicherung vor. 6 | VGKK Leitbuch VGKK Leitbuch | 7
„Ihre lebenslange Gesundheit ist unser Anliegen.“ Hauptstelle der VGKK in Dornbirn Vorwort Manfred Brunner Dieses Leitbuch bietet einen Überblick über die Leistungen der Obmann Vorarlberger Gebietskrankenkasse. Benötigen Sie noch weitere Informationen zu einzelnen Leis- tungen? Das Service-Team der VGKK in der Hauptstelle Dorn- birn und in allen Servicestellen berät Sie gerne. Wir sind bemüht, Ihnen auch bei allen anderen Angelegen- heiten der Sozialversicherung zur Seite zu stehen. Dir. Mag. Christoph Metzler Manfred Brunner Dir. Mag. Christoph Metzler Leitender Angestellter Obmann Leitender Angestellter 8 | VGKK Leitbuch VGKK Leitbuch | 9
Geschützter Personenkreis Der Schutz der sozialen Krankenversicherung umfasst den Versicherten und dessen Angehörige. Der Anspruch für An- gehörige ist von folgenden Faktoren abhängig: gewöhnlichen Aufenthalt im Inland und keine Krankenversicherung nach ei- ner anderen gesetzlichen Vorschrift. Als Angehörige gelten Ehepartner oder eingetragene Partner und die Kinder. Unter bestimmten Voraussetzungen gelten auch Enkel, Stiefkinder, Lebensgefährten oder eine Person aus dem Kreis der Eltern, Wahl-, Stief- und Pflegeeltern oder der Geschwister des Versicherten, als Angehörige. Vom Schutz der Familienversicherung ausgeschlossen sind verschiedene Personen, die dem Kreise der freiberuflich selbst- ständig Erwerbstätigen oder der Grenzgänger angehören. Die Mitversicherung erfolgt grundsätzlich ohne zusätzliche Beitragszahlung. Sie ist bei Kindern und Enkeln bis zum 18. Geburtstag möglich. Wird der Besuch einer Schul- oder Be- rufsausbildung nachgewiesen, kann der Versicherungsschutz bis zum 27. Geburtstag gelten. Liegt zu diesem Zeitpunkt bereits eine Erwerbsunfähigkeit vor, ist die Angehörigeneigenschaft darüber hinaus gegeben. Es liegt somit ein längerer Versicherungsschutz vor. Der Versicherte zahlt einen Zusatzbeitrag in Höhe von 3,4 % seiner Beitragsgrundlage für Ehepartner, eingetragene Part- Ihre Versicherungsnummer, bitte! ner, Lebensgefährten und Angehörige, die den Haushalt füh- Sie besteht aus einer vierstelligen Zahl und dem sechsstelli- ren. Ausgenommen sind Kinder und die oben genannten Per- gen Geburtsdatum. sonen wenn: • sie (aktuell) eines oder mehrere Kinder erziehen, Bitte geben Sie bei allen Kontakten mit der VGKK Ihre Ver- die im gemeinsamen Haushalt leben oder sicherungsnummer an, damit wir Ihre Angelegenheiten ra- • für mindestens vier Jahre erzogen haben. scher erledigen können. 10 | VGKK Leitbuch VGKK Leitbuch | 11
Freiwillige Freiwillige Kranken- und Krankenversicherung Pensionsversicherung bei geringfügiger Beschäftigung Wer kann sich freiwillig versichern? Geringfügig beschäftigte Personen (2018: monatliches Ent- Personen, die keine gesetzliche Pflichtversicherung in der gelt bis maximal 438,05 €) mit Inlandswohnsitz können sich Krankenversicherung haben, können sich selbst versichern, selbst kranken- und pensionsversichern, wenn kein Aus- solange ihr Wohnsitz im Inland gelegen ist. schlussgrund (z. B. Pflichtversicherung in der Kranken- oder Pensionsversicherung aufgrund einer anderen Beschäftigung, Beginn und Ende der Selbstversicherung Grenzgängertätigkeit oder Eigenpensionsbezug) vorliegt. Wenn die Selbstversicherung nicht an eine Pflichtversi- cherung bzw. Anspruchsberechtigung als Angehöriger an- Die freiwillige Versicherung beginnt bei der erstmaligen Inan- schließt, beginnt sie mit dem der Antragstellung folgenden spruchnahme mit dem Tag des Beginns der geringfügigen Tag. Sie endet mit dem Wegfall der Voraussetzungen bzw. bei Beschäftigung, wenn der Antrag binnen sechs Wochen ab Austritt am Monatsende. Ein Rückstand von zwei Monatsbei- diesem Zeitpunkt gestellt wird, sonst mit dem der Antragstel- trägen bewirkt automatisch das Ende der Selbstversicherung. lung folgenden Tag. Sie endet mit dem Wegfall der Voraus- setzungen bzw. bei Austritt am Monatsende. Ein Rückstand Beitragsberechnung von zwei Monatsbeiträgen beendet die Selbstversicherung Der Beitragssatz beträgt 7,55 % der für Selbstversicherte gel- mit dem Ende des Monats, für den zuletzt ein voller Beitrag tenden Beitragsgrundlage (2018: 5.545,50 €). Wenn die wirt- entrichtet wurde. schaftlichen Verhältnisse des Versicherten es rechtfertigen, ist auf Antrag eine Herabsetzung dieser Beitragsgrundlage Der monatliche Beitrag ist ein einheitlicher Fixbetrag möglich. Für Studenten und bestimmte andere Personen gel- (2018: 61,83 €). ten Begünstigungen. Die Sachleistungen (z. B. ärztliche Hilfe, Heilbehelfe, Heilmit- Leistungsanspruch für Selbstversicherte tel oder Spitalspflege) gebühren im gleichen Umfang wie bei Die Sachleistungen (z. B. ärztliche Hilfe, Heilbehelfe, Heilmit- Pflichtversicherten. Unter bestimmten Voraussetzungen ste- tel oder Spitalspflege) gebühren im gleichen Umfang wie für hen auch Geldleistungen (Krankengeld, Wochengeld) zu. Pflichtversicherte. In bestimmten Fällen (z. B. Fehlen von Vorversicherungszeiten) entsteht ein Leistungsanspruch erst nach sechsmonatiger Wartezeit. Die Angehörigen der Versicherten sind (wenn der Zusatz- beitrag für Angehörige nicht anfällt) ohne Beitrag im gleichen * Als Angehörige gelten der Ehegatte oder der eingetragene Umfang geschützt.* Partner, sofern dessen Einkünfte die Geringfügigkeitsgren- ze nicht überschreiten, und Kinder bis zum 18. Lebensjahr, bei Nachweis der Schul- oder Berufsausbildung bis zum 27. Lebensjahr. 12 | VGKK Leitbuch VGKK Leitbuch | 13
Leistungsangebot Vorlage von Rechnungen Die Inanspruchnahme von Leistungen (Kostenersätze) ist der VGKK durch die Krankenordnung geregelt, die auch vorschreibt, wel- che Daten und Unterlagen beizubringen sind. Werden Kosten- zuschüsse oder Kostenersätze beantragt, benötigt die VGKK die Honorarnote (Rechnung) und den Zahlungsnachweis. Da- rüber hinaus soll die Rechnung alle persönlichen Daten des ALLGEMEINES Versicherten und des Patienten enthalten. Die erbrachte Leis- tung (nebst Diagnose) und die verrechneten Tarifpositionen Nachweis der Anspruchsberechtigung für Angehörige müssen aufgegliedert und beschrieben sein. Bankverbindung, gegenüber der Gebietskrankenkasse Bankkontonummer und die genaue Adresse sind anzuführen. Als Nachweis der Anspruchsberechtigung gegenüber der VGKK ist die Vorlage einer entsprechenden Urkunde (Hei- Versicherungsschutz nach Ende der Versicherung ratsurkunde für Ehegatten, Geburtsurkunde für Kinder, etc.) Auch nach Ende der Pflichtversicherung besteht für Versicherte erforderlich. Die Anspruchsberechtigung für die Angehörigen und deren mitversicherte Angehörige unter bestimmten Voraus- wird nach Erhalt der Dokumente und Aufnahme des Antrages setzungen für sechs Wochen weiterhin Versicherungsschutz über die Feststellung der Angehörigeneigenschaft vorgemerkt. (bei Mutterschaftsfällen besteht darüber hinaus für die Dauer dieses Versicherungsschutzes eine Sonderregelung). Für den Nachweis der Anspruchsberechtigung gegenüber Krankengeldanspruch aus dem Versicherungsfall der Arbeits- Arzt, Spital, etc. unfähigkeit infolge Krankheit beträgt diese Frist drei Wochen. Zum Nachweis der Anspruchsberechtigung gegenüber einem Vertragsarzt genügt die e-card. Sofern noch keine e-card vor- Weiters besteht ein zusätzlicher Versicherungsschutz für Per- handen ist, genügt der e-card-Ersatzbeleg, welcher von der sonen, bei denen der Arbeitslosengeldbezug für einen ganzen Kasse oder direkt vom behandelnden Arzt ausgestellt wer- Monat wegfällt, weil sie für einige wenige Tage eine vorüber- den kann. In weiterer Folge gelten dann auch Verordnungs- gehende Beschäftigung ausüben und das Einkommen daraus scheine, Überweisungs- oder Spitalseinweisungsschein und gewisse Grenzen überschreitet. Rezept als Anspruchsberechtigung. Der Anspruch wird durch den Aussteller, im Falle der Vorgenehmigung durch die VGKK In allen vorangehenden Fällen müssen keine Beiträge entrich- oder bei der Abrechnung geprüft. tet werden. Antragsprinzip Rechtsanspruch In der Krankenversicherung werden Leistungen nur auf An- Die Tätigkeit der VGKK ist durch (Bundes)Gesetze und EU- trag gewährt. Im Antrag soll das Begehren ausreichend be- Regelungen weitgehend vorgegeben. Jeder Versicherte, schrieben werden. Vorgelegte Unterlagen gelten als Antrag. Dienstgeber und Vertragspartner kann seine Rechtsansprü- che gegen die VGKK in einem Verfahren bis zu den Höchst- Bewilligungspflichtige Leistungen (Vorgenehmigung) gerichten durchsetzen. Verschiedene Leistungen bedürfen einer Vorgenehmigung durch die VGKK, andere setzen die medizinische Befürwor- tung durch den ärztlichen Dienst der Kasse voraus. Die VGKK- Vertragspartner verfügen über die entsprechenden Informa- tionen. 14 | VGKK Leitbuch VGKK Leitbuch | 15
Kontrolle Die VGKK wird kontrolliert durch: • Aufsichtsbehörde (Gesundheitsminister) • den Rechnungshof • andere Sozialversicherungsträger (z. B. Pensionsversiche- rungsanstalt wegen Einhebung von PV-Beiträgen) • die VGKK-Kontrollversammlung • die VGKK-Innenrevision VORSORGE(GESUNDEN)UNTERSUCHUNG Alle in Österreich wohnhaften, auch nicht krankenversicherten Personen, haben ab dem 18. Lebensjahr einmal jährlich An- spruch auf eine kostenlose Gesundenuntersuchung. Dies gilt nicht für Personen für die bereits auf Grund einer Pflichtver- sicherung oder einer freiwilligen Versicherung nach diesem oder einem anderen Bundesgesetz ein Anspruch auf diese Leistung besteht und diese auch nicht durch eine Kranken- fürsorgeeinrichtung (§ 2 Abs. 1 Z 2 B-KUVG) gewährt wird. Weiters nicht für Personen, für die aufgrund der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 und/oder eines zwischenstaatlichen Ab- kommens ein anderer Staat für die Durchführung der Kran- HUMANGENETISCHE VORSORGE kenversicherung zuständig ist. Ziel der Gesundenuntersu- Im Rahmen des Auftrages zur Erhaltung der Volksgesundheit chung ist die Früherkennung weit verbreiteter Krankheiten wie bietet die VGKK humangenetische Vorsorgeuntersuchungen, Krebs, Diabetes sowie Herz- und Kreislaufleiden. Frauen ab insbesondere genetische Familienberatung, pränatale Diag- 40 Jahren können das Brustkrebs-Früherkennungsprogramm nose und zytogenetische Untersuchungen, an. Diese Unter- alle zwei Jahre in Anspruch nehmen (www.frueherkennen.at). suchungen dienen der Früherkennung von Erkrankungen des Ungeborenen bzw. möglicher Risken der Schwangerschaft. Für die Zielgruppe der Über-Fünfzigjährigen zählt auch die alle 10 Jahre mögliche ambulante Koloskopie (Dickdarm- MUTTER-KIND-PASS-UNTERSUCHUNGEN spiegelung) zum kostenlosen Vorsorgeuntersuchungspro- Durch die Einführung des Mutter-Kind-Passes wurden die mit gramm. Dem Arzt ist lediglich die e-card bzw. im Falle nicht Schwangerschaft und Geburt verbundenen Risiken erheblich krankenversicherter Personen ein Ersatzbeleg, den die Kasse verringert. Nahezu alle Schwangeren und Mütter mit ihren ausstellt, vorzulegen. In Ausnahmefällen ist eine ambulante Kindern beanspruchen den Mutter-Kind-Pass und erhalten Koloskopie im Rahmen des kostenlosen Voruntersuchungs- damit eine gesundheitliche Betreuung, die auch die Früher- programmes auch in kürzeren Abständen möglich. kennung von Krankheiten ermöglicht. Der Mutter-Kind-Pass ist bei den niedergelassenen Ärzten erhältlich. Die Untersu- JUGENDLICHENUNTERSUCHUNG chungen erfolgen bei Vorlage der e-card. Pflichtversicherte (berufstätige) Jugendliche zwischen dem 15. und dem vollendeten 18. Lebensjahr haben das Recht auf Der Anspruch auf das volle Kinderbetreuungsgeld besteht nur jährlich eine – ebenfalls der Früherkennung von Krankheiten dann, wenn die erforderlichen Untersuchungen durchgeführt dienende – Jugendlichenuntersuchung. worden sind. 16 | VGKK Leitbuch VGKK Leitbuch | 17
für Vertragsärzte geltenden Tarife. Neben einer detaillierten Beschreibung der Leistungspositionen und der Diagnose ist die Angabe der Versicherungsnummer, der Bankverbindung und der Bankkontonummer notwendig. e-card Service-Entgelt Im Jahr 2018 muss das Service-Entgelt für das Jahr 2019 be- zahlt werden. Das Service-Entgelt für 2019 beträgt 11,70 €. Und zwar für jene Personen, die jeweils am 15. November zur Krankenversicherung nach dem Allgemeinen Sozialver- sicherungsgesetz (ASVG) gemeldet sind. Die Einhebung von Beschäftigten erfolgt durch den Dienstgeber. Dies können Dienstnehmer, freie Dienstnehmer, Lehrlinge, Personen in einem Ausbildungsverhältnis, Dienstnehmer, die auf Grund einer Arbeitsunfähigkeit mindestens die Hälfte ihres Entgel- tes vom Dienstgeber fortgezahlt bekommen, Bezieher einer Ersatzleistung für Urlaubsentgelt oder Bezieher einer Kündi- gungsentschädigung sein. ZECKENSCHUTZIMPFUNG Mitversicherte Angehörige, Pensionisten und Rezeptgebüh- Zur aktiven Immunisierung gegen Frühsommermeningoen- renbefreite zahlen kein e-card Service-Entgelt. cephalitis (Schutz gegen Hirnhautentzündung infolge Zecken- biss) leistet die VGKK einen Kostenzuschuss von 4 € für den Wurde das e-card Service-Entgelt irrtümlich oder mehrmals Impfstoff. Um diesen Betrag ist der Impfstoff in der Apotheke eingehoben, kann ein Antrag auf Rückerstattung (unter Beila- billiger. ge entsprechender Nachweise) gestellt werden. ÄRZTLICHE HILFE DER ÄRZTLICHEN HILFE GLEICHGESTELLTE Sowohl bei den rund 160 Vertragsärzten für Allgemeinmedi- BEHANDLUNGEN zin als auch bei den rund 160 Vertragsfachärzten wird den Versicherten in Vorarlberg modernste Medizin angeboten. Im Rahmen der Krankenbehandlung sind der ärztlichen Hilfe Vorarlberg nimmt in der medizinischen Versorgung in Öster- gleichgestellt: reich einen Spitzenplatz ein. Es besteht freie Arztwahl. Für die Behandlung durch einen Vertragsarzt in Österreich genügt die • ärztlich verschriebene Vorlage der e-card. - physiotherapeutische1), - logopädisch-phoniatrisch-audiologische2) und Jedem Versicherten steht es frei, einen Arzt ohne Kassen- - ergotherapeutische Behandlungen3), vertrag (Wahlarzt) zu konsultieren. Die in diesen Fällen ent- standenen Kosten müssen zunächst vom Patienten an den Wahlbehandler bezahlt werden. Bei Vorlage der Honorarnote 1 Behandlung gestörter Funktionen des Bewegungs- und Stützapparates samt Zahlungsnachweis (kann auch per Post erfolgen) erhält 2 Behandlung gestörter Funktionen des Sprech- und Hörorgans der Versicherte eine Kostenerstattung in Höhe von 80 % der 3 Arbeits- und Beschäftigungstherapie 18 | VGKK Leitbuch VGKK Leitbuch | 19
• aufgrund ärztlicher Verschreibung oder psychotherapeuti- kenhausbehandlung ist die EKVK (Ersatzbescheinigung bzw. scher Zuweisung erforderliche diagnostische Leistungen der Urlaubskrankenschein) direkt dem Leistungserbringer eines klinischen Psychologen oder (Vertragsarzt, Krankenhaus) vorzulegen. Eine Inanspruchnah- • psychotherapeutische4) Behandlungen, wenn spätestens me ist jedoch nur für eine nicht aufschiebbare Behandlung vor der zweiten Sitzung eine ärztliche Untersuchung statt (Notfall) möglich. gefunden hat, • eine auf Grund ärztlicher Verschreibung erforderliche Krankenversicherungsabkommen gibt es mit folgenden Leistung eines zur freiberuflichen Berufsausübung Staaten: berechtigten Heilmasseurs, Belgien, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Dänemark, • Leistungen von freipraktizierenden Hebammen. Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liech- Mit Ausnahme der Leistungen der Hebammen sind Leistun- tenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Mazedonien, Monte- gen grundsätzlich nur möglich, wenn diese Behandlungen von negro, Niederlande, Nordirland, Norwegen, Polen, Portugal, der VGKK vorgenehmigt wurden und durch Personen erfolgen, Rumänien, Schweden, Schweiz, Serbien, Slowakei, Slowenien, die zur selbstständigen Ausübung der Therapien berechtigt Spanien, Tschechien, Türkei, Ungarn und Zypern. sind. Besteht zwischen der VGKK und diesen Therapeuten kein Vertrag, gebührt dem Versicherten gegen Vorlage der er- Bei Inanspruchnahme ärztlicher Hilfe in einem Staat, mit forderlichen Unterlagen ein Kostenersatz im Ausmaß von 80 % dem kein Sozialversicherungsabkommen besteht, müssen der Tarife eines Vertragspartners bzw. ein Kostenzuschuss. die Kosten zunächst vom Patienten selbst getragen werden. Für die Kostenerstattung gelten die gleichen Regelungen wie KRANKENBEHANDLUNG IM AUSLAND bei Inanspruchnahme eines Wahlarztes im Inland. Wichtig ist, Wer ins Ausland fährt, sollte speziell vorsorgen (Schutzimp- dass die Diagnose und die erbrachten Leistungen detailliert in fungen, Reisezusatzversicherung). Liegt das Reiseziel in der Rechnung aufgelistet werden. einem Vertragsstaat, empfiehlt sich die Mitnahme der Euro- päischen Krankenversicherungskarte (EKVK), welche auf der Reiseversicherung Rückseite der e-card aufgedruckt ist. Bei Fehlen einer gültigen Die Kosten im Ausland sind unter Umständen um vieles höher EKVK genügt eine diesbezügliche Ersatzbescheinigung. Für als die vergleichbaren Tarife im Inland. Auch sind die Kosten des die Türkei ist nach wie vor ein eigener Urlaubskrankenschein Rücktransportes nicht gedeckt. Aus diesen Gründen empfiehlt notwendig. Die Ausstellung erfolgt durch die VGKK oder in sich eine private Vorsorge (z. B. Auslandsreiseversicherung). größeren Betrieben durch den Dienstgeber. Bei der Inan- spruchnahme von Sachleistungen einschließlich einer Kran- HEILMITTEL (ARZNEIEN) Heilmittel können über Rezept eines Vertragsarztes oder Wahlarztes mit Rezepturbefugnis auf Rechnung der VGKK in der Apotheke oder bei einem hausapothekenführenden 4 Behandlung von psychischen Störungen und Erkrankungen Arzt bezogen werden. Verschreibbar sind ca. 3.000 im Erstat- (auch unter Einbeziehung körperlicher Faktoren) tungskodex enthaltene Heilmittel. Bedarf ein Heilmittel, um Psychotherapeutische Behandlung im Krankheitsfall kann auch bei auf Rechnung der Kasse abgegeben werden zu können, der verschiedenen psychotherapeutischen Institutionen mit Vertrag zum Bewilligung des ärztlichen Dienstes der Kasse, wird die Bewil- Land (die Kosten werden vom Land übernommen, die VGKK zahlt ligung vom verordnenden Vertragsarzt eingeholt. In begrün- an das Land einen Pauschalbetrag) und bei bestimmten Vertrags- deten Einzelfällen kann der medizinische Dienst der Kasse, oder Wahlärzten in Anspruch genommen werden. unter Berücksichtigung der ökonomischen Verschreibweise, 20 | VGKK Leitbuch VGKK Leitbuch | 21
jedes andere der ca. 8.000 in Österreich zugelassenen Präpa- HEILBEHELFE rate bewilligen, wenn mit den im Erstattungskodex enthalte- Für orthopädische Schuheinlagen und Bruchbänder u.ä. nen Heilmitteln kein Heilerfolg zu erzielen ist. übernimmt die VGKK die Kosten, soweit diese den Selbstbe- halt von 10 % (im Jahr 2018: Mindestselbstbehalt 34,20 €) Rezeptgebühr für Heilmittel übersteigen. Vom Selbstbehalt befreit sind Versicherte Grundsätzlich ist im Jahr 2018 pro bezogenem Heilmittel eine (Angehörige), die das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet Rezeptgebühr von 6 € zu entrichten. Eine Befreiung ist mög- haben, Behinderte mit Anspruch auf erhöhte Familienbeihilfe lich. oder Rezeptgebührbefreite bei besonderer sozialer Schutz- bedürftigkeit. OHNE ANTRAG sind von der Rezeptgebühr befreit: • Bezieher von Geldleistungen, die nur sozial besonders Bei Sehbehelfen (Brillen und Kontaktlinsen) beträgt dieser Schutzbedürftigen gewährt werden Mindestselbstbehalt 102,60 € im Jahr 2018. Werden Sehbe- (z. B. Pensionisten mit Ausgleichszulagen), helfe von (als Angehörige) mitversicherten Kindern über dem • Patienten mit anzeigepflichtigen übertragbaren 15. Lebensjahr bezogen, beträgt der Mindestselbstbehalt Krankheiten für die Behandlung dieser Krankheit, hingegen nur 34,20 €. • Zivildiener, sowie deren anspruchsberechtigte Angehörige, • Personen, die bereits mehr als 2 % ihres Jahresnetto- Voraussetzung für den Bezug eines Heilbehelfs ist eine ärzt- einkommens für Rezeptgebühren ausgegeben haben. liche Verordnung. Verschiedene Heilbehelfe bedürfen zusätz- lich der Vorgenehmigung. Erfolgt die Beschaffung nicht bei AUF ANTRAG von der Rezeptgebühr zu befreien sind sozial Vertragslieferanten der VGKK, wird bei Vorliegen der entspre- besonders schutzbedürftige Personen, chenden Voraussetzungen ein 80%iger Kostenersatz des Ver- • deren monatliche Nettoeinkünfte 909,42 € bei Alleinste- tragstarifes geleistet. henden bzw. 1.363,52 € bei Ehepaaren nicht übersteigen; diese Beträge erhöhen sich für jedes unversorgte Kind um Die VGKK übernimmt die Kosten für einen Heilbehelf im Jahr 140,32 €. 2018 bis zu einem Höchstbetrag von 1.368 €. • die überdurchschnittliche Ausgaben wegen Krankheit oder Gebrechen nachweisen, sofern die monatlichen Net- HILFSMITTEL BEI KÖRPERLICHEN GEBRECHEN toeinkünfte 1.045,83 € bei Alleinstehenden, 1.568,05 € bei Bei Verstümmelungen, Verunstaltungen und körperlichen Ehepaaren nicht übersteigen; für jedes unversorgte Kind Gebrechen werden über ärztliche Verordnung von der VGKK sind 140,32 € hinzuzurechnen. Auch ist das Einkommen die erforderlichen Hilfsmittel bewilligt oder als Leihbehelf sonstiger im gemeinsamen Haushalt lebender Familien- bereitgestellt. angehöriger zu berücksichtigen. Auch hier gilt der Grundsatz, dass die Verordnung ausrei- Die Gebührenbefreiung über Antrag gilt jeweils für 12 Monate. chend und zweckmäßig sein muss. Eine Leistungspflicht Für Pensionisten ab dem 65. und Pensionistinnen ab dem kann von einer vorherigen Genehmigung abhängig sein. Dies 60. Lebensjahr kann die Befreiung für jeweils 36 Monate regeln die Krankenordung bzw. der Hilfsmittelkatalog. Zu erteilt werden. den Hilfsmitteln zählen u.a. Rollstühle, Brust-, Arm- und Bein- prothesen, Schienen und Apparate. 22 | VGKK Leitbuch VGKK Leitbuch | 23
MEDIZINISCHE HAUSKRANKENPFLEGE Versicherte und Angehörige können auch medizinische Haus- krankenpflege in Anspruch nehmen. Die VGKK hat mit dem Dachverband aller Vorarlberger Hauskrankenpflegevereine vereinbart, dass die Vereine medizinische Hauskranken- pflege auf Kassenrechnung erbringen. Die von diplomiertem Krankenpflegepersonal erbrachten Leistungen werden den Vereinen mit einem pauschalen Jahresbetrag von mehreren hundertausend Euro abgegolten. Auch nichtmedizinische Pflegeleistungen sind durch eine kostengünstige Mitglied- schaft beim lokalen Krankenpflegeverein gedeckt. FESTIGUNG DER GESUNDHEIT Zur Verhütung einer Krankheit oder zur Wiederherstellung der Gesundheit kommen insbesondere in Betracht: Die VGKK übernimmt im Jahr 2018 die Kosten für Hilfsmit- • Einweisung in Genesungseinrichtungen, tel bis zu den festgelegten Höchstbeiträgen von 1.368 € • Einweisung in Kuranstalten, bzw. 3.420 €. Der Versicherte hat sich an diesen Kosten mit • Zuschüsse zu Genesungsaufenthalten, 10 % zu beteiligen, sofern er von diesem Selbstbehalt nicht • Zuschüsse zu Erholungsaufenthalten für pflegende befreit ist. Die VGKK beteiligt sich auch an den Reparatur- Angehörige. kosten. Selbstbehalt und Kostenobergrenzen gelten nicht für Hilfsmittel, die im Rahmen der medizinischen Rehabilitation Voraussetzung für eine solche Leistung ist ein Antrag des gewährt werden. behandelnden Arztes. KRANKENHAUSPFLEGE Auch hier sind bei Einweisungen einkommensgestaffelte Die Vorarlberger Krankenhäuser bieten einen hohen medizini- Zuzahlungen bei Genesungs- oder Kuraufenthalten von den schen und pflegerischen Standard. Versicherte können in der Versicherten (Angehörigen) zu leisten: allgemeinen Gebührenklasse der Vertragskrankenanstalten ohne Aufzahlung Anstaltspflege beanspruchen, solange es 8,20 € / Tag ihre Krankheit erfordert. bis 1.490,80 € Bruttoeinkommen des Versicherten Pro betroffenem Angehörigen von Versicherten muss 14,05 € / Tag laut Gesetz in landesfondsfinanzierten Krankenanstalten bis 2.072,19 € Bruttoeinkommen des Versicherten für die ersten 28 Pflegetage innerhalb eines Kalenderjah- res ein Selbstbehalt im Jahr 2018 von max. 22 € pro Tag 19,91 € / Tag bezahlt werden. über 2.072,19 € Bruttoeinkommen des Versicherten Der Spitalskostenbeitrag, den Versicherte für sich selbst in Keine Zuzahlung: rezeptgebührenbefreite Personen oder der allgemeinen Gebührenklasse dem Krankenhaus zu bezah- Einkommen unter 909,42 €. len haben, liegt außerhalb des Einflussbereiches der VGKK. 24 | VGKK Leitbuch VGKK Leitbuch | 25
MEDIZINISCHE REHABILITATION Um den Erfolg der Krankenbehandlung zu sichern oder die Folgen der Krankheit zu erleichtern, leistet die VGKK im An- schluss an die Krankenbehandlung medizinische Rehabilita- tion. Ziel ist, den Patienten soweit wiederherzustellen, dass er in der Gemeinschaft möglichst dauernd, ohne Betreuung und Hilfe, einen angemessenen Platz einnehmen kann. Als Maßnahmen kommen u.a. in Betracht: • Unterbringung in Krankenanstalten, die vorwiegend der Rehabilitation dienen; • Gewährung von Körperersatzstücken, orthopädischen Behelfen und anderen Hilfsmitteln. Hier gelten keine Kostenobergrenzen. Der Versicherte (Angehörige) braucht auch keinen Selbstbehalt zu entrichten. Bei Rehabilitationsaufenthalten sind von den Versicherten (Angehörigen) je nach Einkommen Zuzahlungen im Ausmaß von 8,20 €, 14,05 € oder 19,91 € pro Tag (max. 28 Tage pro Kalenderjahr) zu leisten. Keine Zuzahlungen brauchen Personen zu leisten, die von der Rezeptgebühr befreit sind oder deren Einkommen unter 909,42 € liegt. ZAHNPROPHYLAXE Die VGKK hat mit dem Land Vorarlberg, dem Arbeitskreis für Vorsorge- und Sozialmedizin (aks) und den anderen So- zialversicherungsträgern Maßnahmen zur Zahngesundheits- erziehung in Vorarlberger Kindergärten und Pflichtschulen vereinbart und beteiligt sich an deren Finanzierung. Darüber hinaus sollen bei ca. 30.000 Kindern pro Schuljahr die Zäh- ne auf Karies, Fehlstellungen und Pflegemängel untersucht werden. Die Untersuchungen werden in den Ordinationen von Zahnärzten, in allen Zahnambulatorien der VGKK und mittels fahrbaren Untersuchungseinheiten (Dentomobilen) durchge- führt und von der Kasse finanziert. Diese prophylaktischen Maßnahmen sollen eine hohe und dauerhafte Kariesreduktion der Bevölkerung bewirken. 26 | VGKK Leitbuch VGKK Leitbuch | 27
Keine Rechtsgrundlage bietet das Gesetz jedoch für Behand- lungen, die nur von kosmetischer Bedeutung sind. Unentbehrlicher Zahnersatz (Prothesen) Der unentbehrliche Zahnersatz umfasst die abnehmbaren Kunststoff- und Metallgerüstprothesen sowie die zum Halt und zur Abstützung der Prothese unbedingt erforderlichen Klammerkronen. Vorteile des Abrechnungsübereinkommens Mit derzeit 97 Zahnbehandlern (Stand 12/2017) gilt eine Verein- barung dahingehend, dass die Honorare für konservierend-chi- rurgische Leistungen, Prothesen und Prothesenreparaturen nicht den Patienten, sondern der VGKK in Rechnung gestellt werden. Der Patient hat bei Behandlungsbeginn die e-card vor- zulegen. Bei allen anderen Zahnärzten muss der Versicherte, wenn er eine Kostenerstattung wünscht, die bezahlte Honorar- note einreichen. Die Kosten werden nur im Ausmaß von 80 % des Betrages, der bei Inanspruchnahme eines Vertragspart- ZAHNBEHANDLUNG UND ZAHNERSATZ ners von der VGKK aufzuwenden gewesen wäre, erstattet. Umfang der Zahnbehandlung Zahnambulatorien Die Zahnbehandlung umfasst konservierend-chirurgische Zur ergänzenden Bedarfsdeckung der gesamtzahnärztlichen Zahnbehandlung sowie die Kieferregulierungen. Die konser- Versorgung betreibt die Vorarlberger Gebietskrankenkasse vierende Zahnbehandlung beinhaltet im wesentlichen Repa- drei Zahnambulatorien in Bregenz, Dornbirn und Feldkirch. raturen an den vorhandenen Zähnen, z. B. Füllung (Plombe), Diese Ambulatorien können von Versicherten und deren An- Wurzelbehandlung und Zahnsteinentfernung. Zur chirurgi- gehörigen in Anspruch genommen werden. Bei Behandlungs- schen Zahnbehandlung zählt die Extraktion von Zähnen. beginn ist die e-card vorzulegen. Auch für die Zahnbehandlung gilt der Grundsatz, dass die Leistungen: Behandlungsmaßnahmen ausreichend und zweckmäßig sein • Konservierend-chirurgische Zahnbehandlung – müssen, jedoch das Maß des Notwendigen nicht überschrei- z. B. Füllungen, Wurzelbehandlungen, Zahnextraktionen ten dürfen. • Erstellen abnehmbarer Prothetik gemäß Bundeshonorar- ordnung als Totalprothetik oder Teilprothetik samt medizi- Seit 1. Juli 2015 werden die Kosten für die kieferorthopädi- nisch notwendiger Halteelemente (Klammerzahnkrone) sche Behandlung von Kindern und Jugendlichen bis zur Voll- • Geschiebeprothesen endung des 18. Lebensjahres von der Kasse übernommen, • Reparatur und Unterfütterung von Zahnprothesen wenn eine schwerwiegende Zahn- oder Kieferfehlstellung • Mundhygiene besteht. Die moderne Zahnmedizin misst der Kieferregulie- • parodontale Initialtherapie rung zunehmende Bedeutung bei. Deswegen sieht die VGKK • Gruppenprophylaxe auch für außervertragliche Kieferregulierungen Zuschüsse vor. • Fissurenversiegelung 28 | VGKK Leitbuch VGKK Leitbuch | 29
Für die Versorgung von Schmerzpatienten wurde ein Schmerz- Das Krankengeld gebührt ab dem 4. Tag der Arbeitsunfähig- dienst (Notfalldienst) eingerichtet – Annahme (ohne Voran- keit, frühestens nach dem Ende der Lohn- bzw. Entgeltfort- meldung) jeden Vormittag, von 07:30 bis 10:00 Uhr, und jeden zahlung. Es gebührt nach den Bestimmungen der Satzung in Nachmittag (außer Mittwoch), von 12.45 bis 14:00 Uhr. Auch bestimmten Fällen bis zu einer Höchstdauer von 52 Wochen hier ist bei Behandlungsbeginn die e-card vorzulegen. (Voraussetzung ist eine bestimmte Vorversicherungszeit). Der Anspruch endet jedenfalls mit dem Ende des Kalender- Für Wochenenddienste verweisen wir auf den Notdienst monats, in dem ein Pensionsbescheid zugestellt wird. der Vorarlberger Zahnärzteschaft (siehe Tageszeitung bzw. Homepage der Zahnärztekammer). Krankengeldberechnung Für die Berechnung des Krankengeldes ist vom Dienstgeber Die Zahnambulatorien, die an die Vertragstarife gebunden eine Arbeits- und Entgeltbestätigung vorzulegen. Bemes- sind, bieten höchste Leistungsqualität. Im Schuljahr 2016/17 sungsgrundlage ist der beitragspflichtige Arbeitsverdienst wurden 387 gruppenprophylaktische Untersuchungen bei des letzten Monats mit vollem Entgelt. Sofern keine an- Kindern durchgeführt. spruchsberechtigten Angehörigen vorhanden sind, beträgt das Krankengeld ab dem 4. Tag der Arbeitsunfähigkeit 50 % KRANKENGELD und ab dem 43. Tag 60 % der Bemessungsgrundlage. Sind Krankengeld ist als Einkommensersatz bei Arbeitsunfähigkeit anspruchsberechtigte Angehörige vorhanden, erhöht sich das vorgesehen und gebührt unter bestimmten Voraussetzungen Krankengeld zusätzlich ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit bei Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit (Unfall). auf maximal 75 % der Bemessungsgrundlage. Der höchst- mögliche Tagessatz ohne Familienzuschläge 119,70 € brutto Wer stellt die Arbeitsunfähigkeit fest ? beträgt im Jahr 2018, mit Ehegattin und einem Kind 149,63 €. Arbeitsunfähig ist, wer nicht oder nur mit Gefahr einer Für selbstversicherte Dienstnehmer gem. § 19 a ASVG (KV Verschlimmerung seines Gesundheitszustandes fähig ist, + PV) ist das tägliche Krankengeld im Jahr 2018 mit 5,24 € seiner Beschäftigung nachzugehen. Die Arbeitsunfähigkeit gesetzlich festgelegt. ist grundsätzlich von einem Vertragsarzt oder von einer Vertragseinrichtung festzustellen. Wahlarztbestätigungen, Für Bezieher einer Leistung aus der Arbeitslosenversicherung Bestätigungen von Wahleinrichtungen oder Schriftstücke gebührt das Krankengeld in der Höhe des letzten Leistungs- und sonstige Unterlagen von ausländischen Versicherungs- bezuges. trägern, die zum Zwecke einer Verlängerung der Arbeitsun- fähigkeit ausgestellt wurden, müssen vom ärztlichen Dienst Einstellung der Krankengeldzahlung der Kasse bestätigt werden. Der Arzt hat unverzüglich eine Der Anspruch auf Krankengeld ruht, solange der Versicherte Arbeitsunfähigkeitsmeldung auszustellen und dem Dienst- aufgrund gesetzlicher oder vertraglicher Bestimmung An- nehmer auszuhändigen. Gleichzeitig übermitteln die Ver- spruch auf Weiterleistung von mehr als 50 % der vollen Geld- tragsärzte die Krankmeldung an die VGKK. Bei Wahlärzten und Sachbezüge vor dem Eintritt der Arbeitsunfähigkeit hat. trifft diese Vorlageverpflichtung den Versicherten. Dieser Weites ruht das Krankengeld bei gleichzeitigem Anspruch auf Meldevorgang gilt auch für das Krankenhaus. Urlaubs- und Kündigungsentschädigung. Bei Weiterleistung von 50 % der Bezüge ruht das Krankengeld zur Hälfte. Beginn der Krankengeldzahlung – Anspruchsdauer Solange Anspruch auf volle Lohn- bzw. Entgeltfortzahlung Krankengeld gebührt insbesondere nicht für Krankenstände, besteht, beschränkt sich die Leistung der VGKK auf Sachleis- die der Versicherte durch Trunkenheit oder durch den Miss- tungen (Krankenbehandlung oder Anstaltspflege). brauch von Suchtgift verschuldet hat. Bei Verstößen gegen 30 | VGKK Leitbuch VGKK Leitbuch | 31
die Krankenordnung kann das Krankengeld ganz oder teilwei- se eingestellt werden. Einbehalt von Lohnsteuer vom Krankengeld Das Krankengeld ist ab einem Betrag von mehr als 30 € täglich mit 25 % zu versteuern. Diese Steuer wird vor der Über- weisung von der Gebietskrankenkasse bereits abgezogen. Verhalten im Krankenstand Der Kranke ist arbeitsrechtlich verpflichtet, im Interesse der eigenen Gesundheit ärztliche Anordnungen zu befolgen und jedes Verhalten zu unterlassen, das seiner Genesung abträglich ist. Die auf die letzten drei Kalendermonate entfallenden Sonder- MUTTERSCHAFT zahlungen werden berücksichtigt. Wochengeld Bei Bezieherinnen von Arbeitslosengeld oder Notstandhilfe Unselbstständig erwerbstätigen und arbeitslosen Pflichtversi- wird die vor Beginn der 8-wöchigen Mutterschutzfrist zuletzt cherten gebührt für die letzten 8 Wochen vor der voraussichtli- bezogene tägliche Leistung um 80 % erhöht. chen Entbindung, für den Tag der Entbindung und für die ersten 8 Wochen nach der Entbindung ein tägliches Wochengeld. Nach Bei Bezieherinnen von Kinderbetreuungsgeld gebührt das Mehrlings- oder Frühgeburten bzw. Kaiserschnittentbindungen Wochengeld in der Höhe des gebührenden, täglichen Kinder- erhalten Mütter das Wochengeld nach der Geburt durch 12 Wo- betreuungsgeldes. chen. Wochengeld gebührt darüberhinaus für jenen Zeitraum, während dessen die Versicherte nicht beschäftigt werden darf, Sachleistungen weil Leben oder Gesundheit von Mutter oder Kind bei Fortdauer Als Sachleistungen gebühren weiblichen Versicherten oder Aufnahme einer Beschäftigung gefährdet wären (indivi- und Angehörigen duelles Beschäftigungsverbot). Dies wird nachgewiesen durch • ärztliche Hilfe, ein Zeugnis eines Arztes (Arbeitsinspektionsarzt, Amtsarzt, • Hebammenbeistand, Facharzt für Frauenheilkunde oder Facharzt für Innere Medizin). • Beistand durch diplomierte Kinderkranken- oder Säuglingsschwestern, Höhe des Wochengeldes • Heilmittel und Heilbehelfe, Das Wochengeld gebührt in der Höhe des auf den Kalendertag • Pflege in einer Krankenanstalt. durchschnittlich entfallenden Arbeitsverdienstes (Nettolohn). Maßgebend ist der in den letzten drei Kalendermonaten vor Bei Entbindung werden auch für Angehörige die Anstalts- Beginn der 8-wöchigen Mutterschutzfrist gebührende Arbeits- pflegekosten bis zu längstens 10 Tagen zur Gänze von der verdienst, vermindert um die gesetzlichen Abzüge (Nettolohn, VGKK übernommen. Auch das Neugeborene hat ab der ers- grundsätzlich unabhängig von der Höchstbeitragsgrundlage). ten Stunde nach der Geburt Anspruch auf die Leistungen der Krankenversicherung, sofern die Mutter oder der Vater zum Somit stellt das Wochengeld einen vollwertigen Ersatz des geschützten Personenkreis zählt. Die VGKK ist auch für die Verdienstentganges dar. Auszahlung des Kinderbetreuungsgeldes zuständig. 32 | VGKK Leitbuch VGKK Leitbuch | 33
Kinderbetreuungsgeld (KBG) Werden die vorgeschriebenen Mutter-Kind-Pass-Untersu- Für Geburten ab 1.1.2002 ersetzt das KBG das frühere Ka- chungen nicht rechtzeitig nachgewiesen, so reduziert sich der renzgeld. Das KBG ist eine Familienleistung, die unabhängig Anspruch auf KBG für jeden Elternteil um 1.300 €. von einer früheren Erwerbstätigkeit oder einer Pflichtversiche- rung gewährt wird – z. B. auch für Studenten, Selbständige, Unter bestimmten Voraussetzungen besteht die Möglichkeit, Bauern, geringfügig Beschäftigte, freie Dienstnehmer. alternativ zum pauschalen KBG als Konto das KBG als Einkom- mensersatz zu beziehen. Dabei werden 80 % des zuletzt er- Für Geburten ab 01.03.2017 gebührt das pauschale zielten Erwerbseinkommens, mindestens 33,88 €, höchstens Kinderbetreuungsgeld als Konto. 66 € täglich als KBG geleistet. Die Bezugsdauer beträgt max. 365 Tage ab der Geburt des Kindes, bei Bezug auch durch den Anspruchsvoraussetzungen zweiten Elternteil für diesen weitere 61 Tage. Die Zuverdienst- • Grundsätzlich ist für den Bezug des KBG der Anspruch grenze bei dieser Variante beträgt 6.800 € jährlich. auf Familienbeihilfe für das Kind Voraussetzung. • Weiters ist ein gemeinsamer Haushalt mit dem Kind Beihilfe zum KBG als Konto erforderlich. Für Alleinerziehende oder einkommensschwache Familien • Zuverdienstgrenze: Während des Bezuges von KBG darf gibt es eine Beihilfe zum KBG, die 6,06 € pro Tag beträgt. Es der Zuverdienst (= massgeblicher Gesamtbetrag der Ein- sind dabei allerdings bestimmte Einkommensgrenzen sowohl künfte) von 16.200 € bzw. von 60 % der zuletzt erzielten für den Bezieher, als auch für den zweiten Elternteil bzw. Part- maßgeblichen Einkünfte im Kalenderjahr nicht überstie- ner zu berücksichtigen. Diese Beihilfe kann nur zum pauscha- gen werden. len KBG als Konto und max. für 365 Tage bezogen werden. • Der Elternteil und das Kind müssen den Mittelpunkt der Lebensinteressen im Bundesgebiet haben und Beginn und Dauer • der Elternteil und das Kind müssen sich nach §§ 8 und Das KBG gebührt auf Antrag ab der Geburt des Kindes, wobei 9 des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes (NAG), ein allfälliger Wochengeldbezug auf die Höhe des KBG ange- BGBl. I Nr. 100/2005 oder nach §54 des Asylgesetzes rechnet wird. Es ist deshalb möglich, dass Wochengeld und 2005 (AsylG 2005) BGBl. I Nr. 100/2005 idF BGBl. I Nr. KBG gebühren. 87/2012, rechtmäßig in Österreich aufhalten, es sei denn, es handelt sich um Die Bezugsdauer des KBG als Konto kann innerhalb eines vor- - österreichische Staatsbürger oder gegebenen Rahmens von 365 bis 851 Tagen ab der Geburt - Personen, denen Asyl nach dem Asylgesetz 2005 des Kindes für einen Elternteil bzw. von 456 bis 1.063 Tagen (AsylG 2005), BGBl. I Nr. 100, gewährt wurde, oder ab der Geburt des Kindes bei Inanspruchnahme durch beide - Personen, denen der Status des subsidiär Schutzbe- Elternteile flexibel gewählt werden. rechtigten nach dem AsylG 2005 zuerkannt wurde und Das KBG kann abwechselnd durch beide Elternteile bezogen die keinen Anspruch auf Leistungen aus der Grund- werden. Pro Kind ist ein zweimaliger Wechsel zwischen den versorgung oder Mindestsicherung haben und Elternteilen möglich. Beim erstmaligen Wechsel können die unselbständig oder selbständig erwerbstätig sind. Eltern gleichzeitig bis zu 31 Tage beziehen. Höhe des Kinderbetreuungsgeld Für Alleinerziehende besteht in Härtefällen (z. B. Tod des Das pauschale KBG als Konto beträgt täglich, je nach Bezugs- 2. Elternteils) die Möglichkeit, diese Höchstdauer um 91 Tage dauer, 14,53 € bis 33,88 €. Bei Mehrlingsgeburten erhöht sich zu verlängern. das KBG für das zweite und jedes weitere Kind um die Hälfte. 34 | VGKK Leitbuch VGKK Leitbuch | 35
Partnerschaftsbonus mes von 28 bis 31 Tagen und innerhalb eines fixen Zeitrah- Bei annähernd gleicher Aufteilung des KBG-Bezuges (50:50 mens von 91 Tagen nach Geburt des Kindes zu konsumieren. bis 60:40) und Mindestbezug von 124 Tagen durch jeden Während der Familienzeit besteht ein Kranken- und Pensions- Elternteil gebührt ein Partnerschaftsbonus in Höhe einer Ein- versicherungsschutz. malzahlung von 500 € je Elternteil. Künstliche Befruchtung (In-vitro-Fertilisation) Antragstellung – Zuständigkeit Mit 1.1.2000 ist das IVF Fonds-Gesetz in Kraft getreten. Der Antrag auf KBG ist nach der Geburt beim zuständigen Damit wurde festgelegt, dass für eine künstliche Befruch- Krankenversicherungsträger zu stellen. Das ist jener, bei dem tung (In-vitro-Fertilisation – IVF) bei Vorliegen bestimmter man (auch als Angehöriger) versichert ist bzw. zuletzt versi- Voraussetzungen der Großteil der Kosten von einem Fonds chert war, ansonsten in jedem Falle die Gebietskrankenkasse, getragen wird. Der Fonds wird je zur Hälfte aus dem Aus- bei der der Antrag auf KBG gestellt wurde. gleichsfonds für Familienbeihilfen und von den Krankenversi- cherungsträgern gespeist. Sozialrechtliche Bestimmungen Während des Bezuges von Kinderbetreuungsgeld besteht Die Übernahme der Kosten stellt keine Leistung der Kranken- Krankenversicherungsschutz. Für Geburten ab 1.1.2005 versicherung im üblichen Sinn dar. Streng juristisch ist dies werden 48 Monate als Beitragszeiten in der Pensionsver- weder als "Familienleistung" noch als Leistung der sozialen sicherung angerechnet, bei Mehrlingsgeburten 60 Monate. Krankenversicherung zu qualifizieren. Das führt unter ande- rem auch dazu, dass ein derartiger Eingriff nach geltender Bonus für Väter während der Familienzeit Gesetzeslage keinen Krankenstand begründet. Für erwerbstätige Väter, die sich unmittelbar nach der Geburt des Kindes intensiv und ausschließlich der Familie widmen und Informationen über Kostenübernahme für medizinisch ihre Erwerbstätigkeit (im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber) unterstützte Fortpflanzung durch den IVF-Fonds finden unterbrechen, gebührt bei Erfüllung bestimmter Anspruchsvor- Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für aussetzungen ein Familienzeitbonus in Höhe von 22,60 € täglich. Gesundheit und Frauen: Dieser Bonus ist innerhalb eines ununterbrochenen Zeitrau- https://www.bmgf.gv.at/home/Gesundheit/Medizin/lVF-Fonds/ 36 | VGKK Leitbuch VGKK Leitbuch | 37
FAHRT- UND TRANSPORTKOSTEN Fahrtkosten Die Kasse ersetzt Fahrtkosten nur bei Vorliegen der Voraus- setzungen für die Befreiung von der Rezeptgebühr, ausge- nommen einer Befreiung auf Grund des Erreichens der Re- zeptgebührenobergrenze (REGO). Die VGKK übernimmt Fahrtkosten vom Wohnort zur nächst- gelegenen Behandlungsstelle, wenn die Entfernung zwischen dem Wohnort und der Behandlungsstelle 40 km übersteigt. Für eine Fahrtstrecke von mehr als 40 km bis 60 km gebührt ein Pauschalbetrag von 6 €. Bei Fahrten mit einer Begleitper- son ein Pauschalbetrag von 9 €. Bei Fahrten von mehr als 60 km erfolgt die Gewährung des Kostenersatzes auf Basis der kommen unter der jeweiligen Höchstbeitragsgrundlage liegt. tatsächlich zurückgelegten Kilometer, wobei der Kilometer- Transportkosten werden nur für Beförderungen im Inland satz 0,12 € bzw. bei Fahrten mit einer Begleitperson 0,18 € übernommen. beträgt. Für eine Begleitperson werden Fahrtkosten nur bei medizinischer Notwendigkeit bzw. bei Kindern (bis zur Vollen- Transporte können dung des 15. Lebensjahres) ersetzt. • liegend (ausschließlich durch Rettungsfahrzeuge), • sitzend (privates Fahrzeug oder Taxi) erfolgen. Diese Kostenerstattungen gelten unabhängig davon, welches Verkehrsmittel benutzt wurde. Wird ein privates Kraftfahrzeug benutzt, ersetzt die VGKK Kosten in der Höhe des halben amtlichen Kilometergeldes 0,21 €/km. Auch ohne Vorliegen einer Rezeptgebührenbefreiung ersetzt die Kasse Fahrtkosten UNTERSTÜTZUNGSFONDS (U-FONDS) • im Zusammenhang mit einer von der Kasse angeordne- Der Unterstützungsfonds der VGKK gewährt in besonders be- ten ärztlichen Begutachtung rücksichtigungswürdigen Fällen freiwillige finanzielle Zuwen- • zur Durchführung der Dialyse dungen. Hiezu sind die bezahlte Honorarnote und ein Nach- • zur Durchführung einer Chemo- oder Strahlentherapie weis der Familien-, Einkommens- und Vermögensverhältnisse aufgrund einer onkologischen Erkrankung. notwendig. • im Zusammenhang mit Maßnahmen der Rehabilitation Welche Einkommensgrenzen gelten für Antragsteller auf Transportkosten U-Fonds-Leistungen? Transportkosten werden übernommen, wenn ärztlich be- Das Netto-Einkommen ohne Familienbeihilfe darf 1.400 € scheinigt wird, dass der gehunfähig Erkrankte aufgrund sei- monatlich nicht übersteigen. Dieser Grenzbetrag erhöht sich nes körperlichen oder geistigen Zustandes kein öffentliches für jeden Familienangehörigen, für dessen Unterhalt der Verkehrsmittel (auch nicht mit einer Begleitperson) benutzen Antragsteller zu sorgen hat, um 400 €. Über Anträge auf Un- kann. Bei Rehabilitationsaufenthalten können Transportkos- terstützung entscheiden die Verwaltungskörper der VGKK. ten nur dann übernommen werden, wenn das Familienein- Mindesterfordernis ist ein Aufwand von 360 €. 38 | VGKK Leitbuch VGKK Leitbuch | 39
Ombudsstelle Die Ombudsstelle prüft neutral und objektiv, welche Rechte und Ansprüche den Versicher- ten nach geltendem Recht zustehen. Im Rah- men ihrer Vermittlungstätigkeit klärt sie den je- weiligen Sachverhalt, räumt Missverständnisse aus und wirkt auf faire Konfliktlösungen hin. Ansprechpartner: Werner Posch Tel. +43 (0)50 84 55-1110* ombudsstelle@vgkk.at * Montag bis Freitag, 08:00 Uhr bis 11:30 Uhr Gesundheitsförderung Die Sozialversicherungsträger und das Land Vorarlberg haben gemeinsam eine für Vorarl- berg gültige Gesundheitsförderungsstrate- gie entwickelt. Aus dieser Strategie werden verschiedenste Gesundheitsförderungspro- jekte finanziert. Ansprechpartner: Mag. Thomas Hartmann Tel. +43 (0)50 84 55-1655 gesundeitsfoerderung@vgkk.at Zeitschrift Der Beirat Das viermal jährlich erscheinende Gesund- Der Beirat besteht aus Vertretern der Pensio- heitsmagazin der VGKK kann kostenlos nisten, der pflichtversicherten Dienstnehmer, abonniert werden. der Dienstgeber und der Pflegegeldbezieher. Die Beiratsmitglieder nehmen die sozialver- Redaktion: Rose-Marie Mennel sicherungsrechtlichen Interessen jenes Per- Tel. +43 (0)50 84 55-1111 sonenkreises wahr, als dessen Vertreter sie bestellt worden sind. Die Vorsitzende des Abo-Bestellungen, Adressänderungen: Beirates und ihr Stellvertreter haben in den Maria Waldner Sitzungen der Generalversammlung und des Tel. +43 (0)50 84 55-1112 Vorstandes sowie seiner Ausschüsse bera- forum.gesundheit@vgkk.at tende Stimme sowie auch ein Anfragerecht. 40 | VGKK Leitbuch VGKK Leitbuch | 41
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