Unser Leitbuch - Sozialversicherung

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Unser Leitbuch - Sozialversicherung
Ihre Gesundheit – unser Anliegen

  Unser
Leitbuch
Unser Leitbuch - Sozialversicherung
Inhalt

Leitbild                                            5
Vorwort                                             9
Geschützter Personenkreis                           10
Versicherungsnummer                                 11
Freiwillige Krankenversicherung                     12
Freiwillige Kranken- und Pensionsversicherung
bei geringfügiger Beschäftigung                     13

                                                         Krankengeld                                       30
Leistungsangebot der VGKK                           14   Mutterschaft                                      32
Allgemeines                                         14   Kinderbetreuungsgeld                              34
Vorsorge(Gesunden)untersuchung                      16   Künstliche Befruchtung (In-vitro-Fertilisation)   37
Jugendlichenuntersuchung                            16   Fahrt- und Transportkosten                        38
Humangenetische Vorsorge                            17   Unterstützungsfonds                               39
Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen                     17
Zeckenschutzimpfung                                 18
Ärztliche Hilfe                                     18   Ombudsstelle                                      40
e-card Service-Entgelt                              19   Gesundheitsförderung                              40
Der ärztlichen Hilfe gleichgestellte Behandlungen   19   Beirat                                            40
Krankenbehandlung im Ausland                        20   Magazin „Forum Gesundheit“                        41
Heilmittel (Arzneien)                               21
Rezeptgebühr                                        22
Heilbehelfe                                         23   Organisation                                      42
Hilfsmittel bei körperlichen Gebrechen              23   Chef- und kontrollärztlicher Dienst               47
Krankenhauspflege                                   24
Medizinische Hauskrankenpflege                      25
Festigung der Gesundheit                            25   Servicestellen                                    58
Medizinische Rehabilitation                         26   Zahnambulatorien                                  62
Zahnprophylaxe                                      26   Telefonnummern                                    64
Zahnbehandlung und Zahnersatz                       28   E-Mail-Adressen                                   66
Zahnambulatorien                                    29   Fax-Nummern                                       67
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Leitbild
                                            Die Vorarlberger Gebietskrankenkasse
                                            bietet seit Jahrzehnten Schutz vor dem
                                            Risiko der Krankheit. Sie übernimmt die
                                            Kosten für medizinische Leistungen
                                            ohne Rücksicht auf die Höhe der vom
                                            einzelnen Anspruchsberechtigten be-
                                            zahlten Beiträge. 80 % der Bevölkerung
                                            Vorarlbergs sind durch sie geschützt.

                                            Die Leistungen werden größtenteils
                                            aus Beiträgen der Versicherten und der
                                            Arbeitgeber finanziert.

                                            Wir legen großen Wert auf die Gesund-
                                            heitsvorsorge und das Verständnis
                                            unserer Versicherten für eine gesunde
                                            Lebensweise. Ziel ist es, einen bewuss-
                                            ten und gesunden Umgang unserer
                                            Versicherten mit dem eigenen Körper in
                                            Arbeit und Freizeit zu fördern.

                                            Die Sozialversicherung hat einen wichti-
                                            gen Einfluss auf sozialen Frieden, Wohl-
                                            stand und das demokratische Gefüge in
                                            Österreich.

                                            Die Vorarlberger Gebietskrankenkasse
                                            ist ein wichtiger Garant für soziale
                                            Sicherheit in Vorarlberg in Bezug auf
                                            den Krankenversicherungsschutz.

Sämtliche personenbezogenen Bezeichnungen
sind geschlechtsneutral zu verstehen.

4 | VGKK Leitbuch
Unser Leitbuch - Sozialversicherung
   WER IST DIE SOZIALVERSICHERUNG?                              Unser wichtigstes Anliegen, ist es unseren Versicherten den
                                                                 für sie notwendigen Schutz bieten zu können.
Sozialversicherung – das sind wir alle
Unser gemeinsames Ziel ist es die Soziale Sicherheit in Ös-         SELBSTVERWALTUNG
terreich zu verwirklichen. Soziale Sicherheit bedeutet, keine    Die Vorarlberger Gebietskrankenkasse wird von ihren Versi-
Angst vor Krankheit, Alter oder Arbeitsunfähigkeit und deren     cherten und deren Arbeitgebern selbst verwaltet. Die Inter-
finanziellen Folgen haben zu müssen.                             essensvertretungen der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer
                                                                 entsenden Vertreter in die Gremien, welche die Geschäfte
Soziale Sicherheit kann man nicht kaufen                         der Kasse führen. Diese Form der Leitung garantiert Unab-
Unser System der Sozialen Sicherheit, wird durch das ge-         hängigkeit und mehr Nähe zu den Versicherten.
meinsame Handeln und die gemeinsame Verantwortung
von Versicherung und Versicherten erst möglich.                     MITARBEITERINNEN UND MITARBEITER
                                                                 Wir stellen uns den Anforderungen der Zeit und setzen alles
Nur wenn wir bewusst mit der Gesundheit umgehen und              daran, den Bedürfnissen unserer Versicherten bestmöglich
Leistungen der Versicherung vernünftig in Anspruch neh-          zu entsprechen. Den Weg einer kundenorientierten Organi-
men, kann dieses System aufrechterhalten werden.                 sation werden wir mit motivierten, gut ausgebildeten Mitar-
                                                                 beiterInnen und Mitarbeitern weitergehen.
Gemeinsam werden wir auch in Zukunft den hohen Standard
sozialer Sicherheit in Österreich aufrechterhalten können.       Ein großer Teil von ihnen ist in unseren Zahnambulatorien
                                                                 tätig und arbeitet direkt für die Gesundheit der Versicherten.
   SOLIDARITÄT
Solidarität ist die Bereitschaft der Starken zur Unterstützung   Die Vorarlberger Gebietskrankenkasse hat sich bereiterklärt,
der Schwachen. Die Beiträge in der sozialen Krankenver-          ihre Unternehmensstrategie an den Prinzipien der betriebli-
sicherung sind nicht nach dem Risiko gestaffelt, sondern         chen Gesundheitsförderung zu orientieren. Dazu wurde die
richten sich nach dem Einkommen. Wir sehen gerade darin          sogenannte Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF)-Char-
unsere Stärke und unsere Aufgabe. Dadurch ist es möglich,        ta unterzeichnet. Ganz nach dem Motto „Gesunde Mitarbei-
dass auch kinderreiche Familien mit geringem Einkommen           terinnen und Mitarbeiter in gesunden Unternehmen“.
den Versicherungsschutz bekommen, den sie brauchen.
Ebenso gilt dies für ältere und kranke Menschen. Daher ist       Zufriedene Kunden sind unser oberstes Ziel.
es auch selbstverständlich, dass für diese Personengrup-         VGKK-Mitarbeiter arbeiten effizient und sind im Umgang mit
pen, die gleichen Konditionen gelten, wie für alle anderen       Versicherten, Dienstgebern und Vertragspartnern freundlich
Versicherten.                                                    und kompetent.

   PFLICHTVERSICHERUNG
Die Pflichtversicherung gewährleistet den Kranken das
Recht auf Unterstützung durch die Gesunden. Ebenso wie
das Recht der Alten auf Unterstützung durch die Jungen.
Eine derartige Aufgabe lässt sich nur bewerkstelligen, wenn
viele Menschen beteiligt werden. Daher sieht das Gesetz
eine Pflichtversicherung vor.

6 | VGKK Leitbuch                                                                                             VGKK Leitbuch | 7
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„Ihre
                                                                                                      lebenslange
                                                                                                      Gesundheit
                                                                                                      ist unser
                                                                                                      Anliegen.“

                                                                   Hauptstelle der VGKK in Dornbirn
                                                  Vorwort
                    Manfred Brunner               Dieses Leitbuch bietet einen Überblick über die Leistungen der
                    Obmann                        Vorarlberger Gebietskrankenkasse.

                                                  Benötigen Sie noch weitere Informationen zu einzelnen Leis-
                                                  tungen? Das Service-Team der VGKK in der Hauptstelle Dorn-
                                                  birn und in allen Servicestellen berät Sie gerne.

                                                  Wir sind bemüht, Ihnen auch bei allen anderen Angelegen-
                                                  heiten der Sozialversicherung zur Seite zu stehen.

                    Dir. Mag. Christoph Metzler   Manfred Brunner                                        Dir. Mag. Christoph Metzler
                    Leitender Angestellter        Obmann                                                      Leitender Angestellter

8 | VGKK Leitbuch                                                                                                   VGKK Leitbuch | 9
Unser Leitbuch - Sozialversicherung
Geschützter
Personenkreis

Der Schutz der sozialen Krankenversicherung umfasst den
Versicherten und dessen Angehörige. Der Anspruch für An-
gehörige ist von folgenden Faktoren abhängig: gewöhnlichen
Aufenthalt im Inland und keine Krankenversicherung nach ei-
ner anderen gesetzlichen Vorschrift.

Als Angehörige gelten Ehepartner oder eingetragene Partner
und die Kinder. Unter bestimmten Voraussetzungen gelten
auch Enkel, Stiefkinder, Lebensgefährten oder eine Person
aus dem Kreis der Eltern, Wahl-, Stief- und Pflegeeltern oder
der Geschwister des Versicherten, als Angehörige.

Vom Schutz der Familienversicherung ausgeschlossen sind
verschiedene Personen, die dem Kreise der freiberuflich selbst-
ständig Erwerbstätigen oder der Grenzgänger angehören.

Die Mitversicherung erfolgt grundsätzlich ohne zusätzliche
Beitragszahlung. Sie ist bei Kindern und Enkeln bis zum 18.
Geburtstag möglich. Wird der Besuch einer Schul- oder Be-
rufsausbildung nachgewiesen, kann der Versicherungsschutz
bis zum 27. Geburtstag gelten.

Liegt zu diesem Zeitpunkt bereits eine Erwerbsunfähigkeit vor,
ist die Angehörigeneigenschaft darüber hinaus gegeben. Es
liegt somit ein längerer Versicherungsschutz vor.

Der Versicherte zahlt einen Zusatzbeitrag in Höhe von 3,4 %
seiner Beitragsgrundlage für Ehepartner, eingetragene Part-       Ihre Versicherungsnummer, bitte!
ner, Lebensgefährten und Angehörige, die den Haushalt füh-        Sie besteht aus einer vierstelligen Zahl und dem sechsstelli-
ren. Ausgenommen sind Kinder und die oben genannten Per-          gen Geburtsdatum.
sonen wenn:
• sie (aktuell) eines oder mehrere Kinder erziehen,               Bitte geben Sie bei allen Kontakten mit der VGKK Ihre Ver-
   die im gemeinsamen Haushalt leben oder                         sicherungsnummer an, damit wir Ihre Angelegenheiten ra-
• für mindestens vier Jahre erzogen haben.                        scher erledigen können.

10 | VGKK Leitbuch                                                                                           VGKK Leitbuch | 11
Unser Leitbuch - Sozialversicherung
Freiwillige                                                        Freiwillige Kranken- und
Krankenversicherung                                                Pensionsversicherung
                                                                   bei geringfügiger Beschäftigung

Wer kann sich freiwillig versichern?                               Geringfügig beschäftigte Personen (2018: monatliches Ent-
Personen, die keine gesetzliche Pflichtversicherung in der         gelt bis maximal 438,05 €) mit Inlandswohnsitz können sich
Krankenversicherung haben, können sich selbst versichern,          selbst kranken- und pensionsversichern, wenn kein Aus-
solange ihr Wohnsitz im Inland gelegen ist.                        schlussgrund (z. B. Pflichtversicherung in der Kranken- oder
                                                                   Pensionsversicherung aufgrund einer anderen Beschäftigung,
Beginn und Ende der Selbstversicherung                             Grenzgängertätigkeit oder Eigenpensionsbezug) vorliegt.
Wenn die Selbstversicherung nicht an eine Pflichtversi-
cherung bzw. Anspruchsberechtigung als Angehöriger an-             Die freiwillige Versicherung beginnt bei der erstmaligen Inan-
schließt, beginnt sie mit dem der Antragstellung folgenden         spruchnahme mit dem Tag des Beginns der geringfügigen
Tag. Sie endet mit dem Wegfall der Voraussetzungen bzw. bei        Beschäftigung, wenn der Antrag binnen sechs Wochen ab
Austritt am Monatsende. Ein Rückstand von zwei Monatsbei-          diesem Zeitpunkt gestellt wird, sonst mit dem der Antragstel-
trägen bewirkt automatisch das Ende der Selbstversicherung.        lung folgenden Tag. Sie endet mit dem Wegfall der Voraus-
                                                                   setzungen bzw. bei Austritt am Monatsende. Ein Rückstand
Beitragsberechnung                                                 von zwei Monatsbeiträgen beendet die Selbstversicherung
Der Beitragssatz beträgt 7,55 % der für Selbstversicherte gel-     mit dem Ende des Monats, für den zuletzt ein voller Beitrag
tenden Beitragsgrundlage (2018: 5.545,50 €). Wenn die wirt-        entrichtet wurde.
schaftlichen Verhältnisse des Versicherten es rechtfertigen,
ist auf Antrag eine Herabsetzung dieser Beitragsgrundlage          Der monatliche Beitrag ist ein einheitlicher Fixbetrag
möglich. Für Studenten und bestimmte andere Personen gel-          (2018: 61,83 €).
ten Begünstigungen.
                                                                   Die Sachleistungen (z. B. ärztliche Hilfe, Heilbehelfe, Heilmit-
Leistungsanspruch für Selbstversicherte                            tel oder Spitalspflege) gebühren im gleichen Umfang wie bei
Die Sachleistungen (z. B. ärztliche Hilfe, Heilbehelfe, Heilmit-   Pflichtversicherten. Unter bestimmten Voraussetzungen ste-
tel oder Spitalspflege) gebühren im gleichen Umfang wie für        hen auch Geldleistungen (Krankengeld, Wochengeld) zu.
Pflichtversicherte. In bestimmten Fällen (z. B. Fehlen von
Vorversicherungszeiten) entsteht ein Leistungsanspruch erst
nach sechsmonatiger Wartezeit.

Die Angehörigen der Versicherten sind (wenn der Zusatz-
beitrag für Angehörige nicht anfällt) ohne Beitrag im gleichen     * Als Angehörige gelten der Ehegatte oder der eingetragene
Umfang geschützt.*                                                 Partner, sofern dessen Einkünfte die Geringfügigkeitsgren-
                                                                   ze nicht überschreiten, und Kinder bis zum 18. Lebensjahr,
                                                                   bei Nachweis der Schul- oder Berufsausbildung bis zum
                                                                   27. Lebensjahr.

12 | VGKK Leitbuch                                                                                              VGKK Leitbuch | 13
Unser Leitbuch - Sozialversicherung
Leistungsangebot                                                Vorlage von Rechnungen
                                                                Die Inanspruchnahme von Leistungen (Kostenersätze) ist

der VGKK
                                                                durch die Krankenordnung geregelt, die auch vorschreibt, wel-
                                                                che Daten und Unterlagen beizubringen sind. Werden Kosten-
                                                                zuschüsse oder Kostenersätze beantragt, benötigt die VGKK
                                                                die Honorarnote (Rechnung) und den Zahlungsnachweis. Da-
                                                                rüber hinaus soll die Rechnung alle persönlichen Daten des
   ALLGEMEINES                                                 Versicherten und des Patienten enthalten. Die erbrachte Leis-
                                                                tung (nebst Diagnose) und die verrechneten Tarifpositionen
Nachweis der Anspruchsberechtigung für Angehörige               müssen aufgegliedert und beschrieben sein. Bankverbindung,
gegenüber der Gebietskrankenkasse                               Bankkontonummer und die genaue Adresse sind anzuführen.
Als Nachweis der Anspruchsberechtigung gegenüber der
VGKK ist die Vorlage einer entsprechenden Urkunde (Hei-         Versicherungsschutz nach Ende der Versicherung
ratsurkunde für Ehegatten, Geburtsurkunde für Kinder, etc.)     Auch nach Ende der Pflichtversicherung besteht für Versicherte
erforderlich. Die Anspruchsberechtigung für die Angehörigen     und deren mitversicherte Angehörige unter bestimmten Voraus-
wird nach Erhalt der Dokumente und Aufnahme des Antrages        setzungen für sechs Wochen weiterhin Versicherungsschutz
über die Feststellung der Angehörigeneigenschaft vorgemerkt.    (bei Mutterschaftsfällen besteht darüber hinaus für die Dauer
                                                                dieses Versicherungsschutzes eine Sonderregelung). Für den
Nachweis der Anspruchsberechtigung gegenüber                    Krankengeldanspruch aus dem Versicherungsfall der Arbeits-
Arzt, Spital, etc.                                              unfähigkeit infolge Krankheit beträgt diese Frist drei Wochen.
Zum Nachweis der Anspruchsberechtigung gegenüber einem
Vertragsarzt genügt die e-card. Sofern noch keine e-card vor-   Weiters besteht ein zusätzlicher Versicherungsschutz für Per-
handen ist, genügt der e-card-Ersatzbeleg, welcher von der      sonen, bei denen der Arbeitslosengeldbezug für einen ganzen
Kasse oder direkt vom behandelnden Arzt ausgestellt wer-        Monat wegfällt, weil sie für einige wenige Tage eine vorüber-
den kann. In weiterer Folge gelten dann auch Verordnungs-       gehende Beschäftigung ausüben und das Einkommen daraus
scheine, Überweisungs- oder Spitalseinweisungsschein und        gewisse Grenzen überschreitet.
Rezept als Anspruchsberechtigung. Der Anspruch wird durch
den Aussteller, im Falle der Vorgenehmigung durch die VGKK      In allen vorangehenden Fällen müssen keine Beiträge entrich-
oder bei der Abrechnung geprüft.                                tet werden.

Antragsprinzip                                                  Rechtsanspruch
In der Krankenversicherung werden Leistungen nur auf An-        Die Tätigkeit der VGKK ist durch (Bundes)Gesetze und EU-
trag gewährt. Im Antrag soll das Begehren ausreichend be-       Regelungen weitgehend vorgegeben. Jeder Versicherte,
schrieben werden. Vorgelegte Unterlagen gelten als Antrag.      Dienstgeber und Vertragspartner kann seine Rechtsansprü-
                                                                che gegen die VGKK in einem Verfahren bis zu den Höchst-
Bewilligungspflichtige Leistungen (Vorgenehmigung)              gerichten durchsetzen.
Verschiedene Leistungen bedürfen einer Vorgenehmigung
durch die VGKK, andere setzen die medizinische Befürwor-
tung durch den ärztlichen Dienst der Kasse voraus. Die VGKK-
Vertragspartner verfügen über die entsprechenden Informa-
tionen.

14 | VGKK Leitbuch                                                                                           VGKK Leitbuch | 15
Unser Leitbuch - Sozialversicherung
Kontrolle
Die VGKK wird kontrolliert durch:
• Aufsichtsbehörde (Gesundheitsminister)
• den Rechnungshof
• andere Sozialversicherungsträger (z. B. Pensionsversiche-
    rungsanstalt wegen Einhebung von PV-Beiträgen)
• die VGKK-Kontrollversammlung
• die VGKK-Innenrevision

   VORSORGE(GESUNDEN)UNTERSUCHUNG
Alle in Österreich wohnhaften, auch nicht krankenversicherten
Personen, haben ab dem 18. Lebensjahr einmal jährlich An-
spruch auf eine kostenlose Gesundenuntersuchung. Dies gilt
nicht für Personen für die bereits auf Grund einer Pflichtver-
sicherung oder einer freiwilligen Versicherung nach diesem
oder einem anderen Bundesgesetz ein Anspruch auf diese
Leistung besteht und diese auch nicht durch eine Kranken-
fürsorgeeinrichtung (§ 2 Abs. 1 Z 2 B-KUVG) gewährt wird.
Weiters nicht für Personen, für die aufgrund der Verordnung
(EG) Nr. 883/2004 und/oder eines zwischenstaatlichen Ab-
kommens ein anderer Staat für die Durchführung der Kran-            HUMANGENETISCHE VORSORGE
kenversicherung zuständig ist. Ziel der Gesundenuntersu-         Im Rahmen des Auftrages zur Erhaltung der Volksgesundheit
chung ist die Früherkennung weit verbreiteter Krankheiten wie    bietet die VGKK humangenetische Vorsorgeuntersuchungen,
Krebs, Diabetes sowie Herz- und Kreislaufleiden. Frauen ab       insbesondere genetische Familienberatung, pränatale Diag-
40 Jahren können das Brustkrebs-Früherkennungsprogramm           nose und zytogenetische Untersuchungen, an. Diese Unter-
alle zwei Jahre in Anspruch nehmen (www.frueherkennen.at).       suchungen dienen der Früherkennung von Erkrankungen des
                                                                 Ungeborenen bzw. möglicher Risken der Schwangerschaft.
Für die Zielgruppe der Über-Fünfzigjährigen zählt auch die
alle 10 Jahre mögliche ambulante Koloskopie (Dickdarm-              MUTTER-KIND-PASS-UNTERSUCHUNGEN
spiegelung) zum kostenlosen Vorsorgeuntersuchungspro-            Durch die Einführung des Mutter-Kind-Passes wurden die mit
gramm. Dem Arzt ist lediglich die e-card bzw. im Falle nicht     Schwangerschaft und Geburt verbundenen Risiken erheblich
krankenversicherter Personen ein Ersatzbeleg, den die Kasse      verringert. Nahezu alle Schwangeren und Mütter mit ihren
ausstellt, vorzulegen. In Ausnahmefällen ist eine ambulante      Kindern beanspruchen den Mutter-Kind-Pass und erhalten
Koloskopie im Rahmen des kostenlosen Voruntersuchungs-           damit eine gesundheitliche Betreuung, die auch die Früher-
programmes auch in kürzeren Abständen möglich.                   kennung von Krankheiten ermöglicht. Der Mutter-Kind-Pass
                                                                 ist bei den niedergelassenen Ärzten erhältlich. Die Untersu-
   JUGENDLICHENUNTERSUCHUNG                                     chungen erfolgen bei Vorlage der e-card.
Pflichtversicherte (berufstätige) Jugendliche zwischen dem
15. und dem vollendeten 18. Lebensjahr haben das Recht auf       Der Anspruch auf das volle Kinderbetreuungsgeld besteht nur
jährlich eine – ebenfalls der Früherkennung von Krankheiten      dann, wenn die erforderlichen Untersuchungen durchgeführt
dienende – Jugendlichenuntersuchung.                             worden sind.

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Unser Leitbuch - Sozialversicherung
für Vertragsärzte geltenden Tarife. Neben einer detaillierten
                                                                   Beschreibung der Leistungspositionen und der Diagnose ist
                                                                   die Angabe der Versicherungsnummer, der Bankverbindung
                                                                   und der Bankkontonummer notwendig.

                                                                   e-card Service-Entgelt
                                                                   Im Jahr 2018 muss das Service-Entgelt für das Jahr 2019 be-
                                                                   zahlt werden. Das Service-Entgelt für 2019 beträgt 11,70 €.
                                                                   Und zwar für jene Personen, die jeweils am 15. November
                                                                   zur Krankenversicherung nach dem Allgemeinen Sozialver-
                                                                   sicherungsgesetz (ASVG) gemeldet sind. Die Einhebung von
                                                                   Beschäftigten erfolgt durch den Dienstgeber. Dies können
                                                                   Dienstnehmer, freie Dienstnehmer, Lehrlinge, Personen in
                                                                   einem Ausbildungsverhältnis, Dienstnehmer, die auf Grund
                                                                   einer Arbeitsunfähigkeit mindestens die Hälfte ihres Entgel-
                                                                   tes vom Dienstgeber fortgezahlt bekommen, Bezieher einer
                                                                   Ersatzleistung für Urlaubsentgelt oder Bezieher einer Kündi-
                                                                   gungsentschädigung sein.

    ZECKENSCHUTZIMPFUNG                                           Mitversicherte Angehörige, Pensionisten und Rezeptgebüh-
Zur aktiven Immunisierung gegen Frühsommermeningoen-               renbefreite zahlen kein e-card Service-Entgelt.
cephalitis (Schutz gegen Hirnhautentzündung infolge Zecken-
biss) leistet die VGKK einen Kostenzuschuss von 4 € für den        Wurde das e-card Service-Entgelt irrtümlich oder mehrmals
Impfstoff. Um diesen Betrag ist der Impfstoff in der Apotheke      eingehoben, kann ein Antrag auf Rückerstattung (unter Beila-
billiger.                                                          ge entsprechender Nachweise) gestellt werden.

    ÄRZTLICHE HILFE                                                     DER ÄRZTLICHEN HILFE GLEICHGESTELLTE
Sowohl bei den rund 160 Vertragsärzten für Allgemeinmedi-                 BEHANDLUNGEN
zin als auch bei den rund 160 Vertragsfachärzten wird den
Versicherten in Vorarlberg modernste Medizin angeboten.            Im Rahmen der Krankenbehandlung sind der ärztlichen Hilfe
Vorarlberg nimmt in der medizinischen Versorgung in Öster-         gleichgestellt:
reich einen Spitzenplatz ein. Es besteht freie Arztwahl. Für die
Behandlung durch einen Vertragsarzt in Österreich genügt die           • ärztlich verschriebene
Vorlage der e-card.                                                      - physiotherapeutische1),
                                                                         - logopädisch-phoniatrisch-audiologische2) und
Jedem Versicherten steht es frei, einen Arzt ohne Kassen-                - ergotherapeutische Behandlungen3),
vertrag (Wahlarzt) zu konsultieren. Die in diesen Fällen ent-
standenen Kosten müssen zunächst vom Patienten an den
Wahlbehandler bezahlt werden. Bei Vorlage der Honorarnote          1
                                                                       Behandlung gestörter Funktionen des Bewegungs- und Stützapparates
samt Zahlungsnachweis (kann auch per Post erfolgen) erhält         2
                                                                       Behandlung gestörter Funktionen des Sprech- und Hörorgans
der Versicherte eine Kostenerstattung in Höhe von 80 % der         3
                                                                       Arbeits- und Beschäftigungstherapie

18 | VGKK Leitbuch                                                                                                  VGKK Leitbuch | 19
• aufgrund ärztlicher Verschreibung oder psychotherapeuti-          kenhausbehandlung ist die EKVK (Ersatzbescheinigung bzw.
      scher Zuweisung erforderliche diagnostische Leistungen            der Urlaubskrankenschein) direkt dem Leistungserbringer
      eines klinischen Psychologen oder                                 (Vertragsarzt, Krankenhaus) vorzulegen. Eine Inanspruchnah-
    • psychotherapeutische4) Behandlungen, wenn spätestens              me ist jedoch nur für eine nicht aufschiebbare Behandlung
      vor der zweiten Sitzung eine ärztliche Untersuchung statt         (Notfall) möglich.
      gefunden hat,
    • eine auf Grund ärztlicher Verschreibung erforderliche             Krankenversicherungsabkommen gibt es mit folgenden
      Leistung eines zur freiberuflichen Berufsausübung                 Staaten:
      berechtigten Heilmasseurs,                                        Belgien,    Bosnien-Herzegowina,        Bulgarien,     Dänemark,
    • Leistungen von freipraktizierenden Hebammen.                      Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland,
                                                                        Großbritannien, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liech-
Mit Ausnahme der Leistungen der Hebammen sind Leistun-                  tenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Mazedonien, Monte-
gen grundsätzlich nur möglich, wenn diese Behandlungen von              negro, Niederlande, Nordirland, Norwegen, Polen, Portugal,
der VGKK vorgenehmigt wurden und durch Personen erfolgen,               Rumänien, Schweden, Schweiz, Serbien, Slowakei, Slowenien,
die zur selbstständigen Ausübung der Therapien berechtigt               Spanien, Tschechien, Türkei, Ungarn und Zypern.
sind. Besteht zwischen der VGKK und diesen Therapeuten
kein Vertrag, gebührt dem Versicherten gegen Vorlage der er-            Bei Inanspruchnahme ärztlicher Hilfe in einem Staat, mit
forderlichen Unterlagen ein Kostenersatz im Ausmaß von 80 %             dem kein Sozialversicherungsabkommen besteht, müssen
der Tarife eines Vertragspartners bzw. ein Kostenzuschuss.              die Kosten zunächst vom Patienten selbst getragen werden.
                                                                        Für die Kostenerstattung gelten die gleichen Regelungen wie
      KRANKENBEHANDLUNG IM AUSLAND                                     bei Inanspruchnahme eines Wahlarztes im Inland. Wichtig ist,
Wer ins Ausland fährt, sollte speziell vorsorgen (Schutzimp-            dass die Diagnose und die erbrachten Leistungen detailliert in
fungen, Reisezusatzversicherung). Liegt das Reiseziel in                der Rechnung aufgelistet werden.
einem Vertragsstaat, empfiehlt sich die Mitnahme der Euro-
päischen Krankenversicherungskarte (EKVK), welche auf der               Reiseversicherung
Rückseite der e-card aufgedruckt ist. Bei Fehlen einer gültigen         Die Kosten im Ausland sind unter Umständen um vieles höher
EKVK genügt eine diesbezügliche Ersatzbescheinigung. Für                als die vergleichbaren Tarife im Inland. Auch sind die Kosten des
die Türkei ist nach wie vor ein eigener Urlaubskrankenschein            Rücktransportes nicht gedeckt. Aus diesen Gründen empfiehlt
notwendig. Die Ausstellung erfolgt durch die VGKK oder in               sich eine private Vorsorge (z. B. Auslandsreiseversicherung).
größeren Betrieben durch den Dienstgeber. Bei der Inan-
spruchnahme von Sachleistungen einschließlich einer Kran-                  HEILMITTEL (ARZNEIEN)
                                                                        Heilmittel können über Rezept eines Vertragsarztes oder
                                                                        Wahlarztes mit Rezepturbefugnis auf Rechnung der VGKK
                                                                        in der Apotheke oder bei einem hausapothekenführenden
4
    Behandlung von psychischen Störungen und Erkrankungen
                                                                        Arzt bezogen werden. Verschreibbar sind ca. 3.000 im Erstat-
    (auch unter Einbeziehung körperlicher Faktoren)
                                                                        tungskodex enthaltene Heilmittel. Bedarf ein Heilmittel, um
    Psychotherapeutische Behandlung im Krankheitsfall kann auch bei     auf Rechnung der Kasse abgegeben werden zu können, der
    verschiedenen psychotherapeutischen Institutionen mit Vertrag zum   Bewilligung des ärztlichen Dienstes der Kasse, wird die Bewil-
    Land (die Kosten werden vom Land übernommen, die VGKK zahlt         ligung vom verordnenden Vertragsarzt eingeholt. In begrün-
    an das Land einen Pauschalbetrag) und bei bestimmten Vertrags-      deten Einzelfällen kann der medizinische Dienst der Kasse,
    oder Wahlärzten in Anspruch genommen werden.                        unter Berücksichtigung der ökonomischen Verschreibweise,

20 | VGKK Leitbuch                                                                                                     VGKK Leitbuch | 21
jedes andere der ca. 8.000 in Österreich zugelassenen Präpa-        HEILBEHELFE
rate bewilligen, wenn mit den im Erstattungskodex enthalte-      Für orthopädische Schuheinlagen und Bruchbänder u.ä.
nen Heilmitteln kein Heilerfolg zu erzielen ist.                 übernimmt die VGKK die Kosten, soweit diese den Selbstbe-
                                                                 halt von 10 % (im Jahr 2018: Mindestselbstbehalt 34,20 €)
Rezeptgebühr für Heilmittel                                      übersteigen. Vom Selbstbehalt befreit sind Versicherte
Grundsätzlich ist im Jahr 2018 pro bezogenem Heilmittel eine     (Angehörige), die das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet
Rezeptgebühr von 6 € zu entrichten. Eine Befreiung ist mög-      haben, Behinderte mit Anspruch auf erhöhte Familienbeihilfe
lich.                                                            oder Rezeptgebührbefreite bei besonderer sozialer Schutz-
                                                                 bedürftigkeit.
OHNE ANTRAG sind von der Rezeptgebühr befreit:
 • Bezieher von Geldleistungen, die nur sozial besonders         Bei Sehbehelfen (Brillen und Kontaktlinsen) beträgt dieser
    Schutzbedürftigen gewährt werden                             Mindestselbstbehalt 102,60 € im Jahr 2018. Werden Sehbe-
    (z. B. Pensionisten mit Ausgleichszulagen),                  helfe von (als Angehörige) mitversicherten Kindern über dem
 • Patienten mit anzeigepflichtigen übertragbaren                15. Lebensjahr bezogen, beträgt der Mindestselbstbehalt
    Krankheiten für die Behandlung dieser Krankheit,             hingegen nur 34,20 €.
 • Zivildiener, sowie deren anspruchsberechtigte Angehörige,
 • Personen, die bereits mehr als 2 % ihres Jahresnetto-         Voraussetzung für den Bezug eines Heilbehelfs ist eine ärzt-
    einkommens für Rezeptgebühren ausgegeben haben.              liche Verordnung. Verschiedene Heilbehelfe bedürfen zusätz-
                                                                 lich der Vorgenehmigung. Erfolgt die Beschaffung nicht bei
AUF ANTRAG von der Rezeptgebühr zu befreien sind sozial          Vertragslieferanten der VGKK, wird bei Vorliegen der entspre-
besonders schutzbedürftige Personen,                             chenden Voraussetzungen ein 80%iger Kostenersatz des Ver-
 • deren monatliche Nettoeinkünfte 909,42 € bei Alleinste-       tragstarifes geleistet.
    henden bzw. 1.363,52 € bei Ehepaaren nicht übersteigen;
    diese Beträge erhöhen sich für jedes unversorgte Kind um     Die VGKK übernimmt die Kosten für einen Heilbehelf im Jahr
    140,32 €.                                                    2018 bis zu einem Höchstbetrag von 1.368 €.
 • die überdurchschnittliche Ausgaben wegen Krankheit
    oder Gebrechen nachweisen, sofern die monatlichen Net-          HILFSMITTEL BEI KÖRPERLICHEN GEBRECHEN
    toeinkünfte 1.045,83 € bei Alleinstehenden, 1.568,05 € bei   Bei Verstümmelungen, Verunstaltungen und körperlichen
    Ehepaaren nicht übersteigen; für jedes unversorgte Kind      Gebrechen werden über ärztliche Verordnung von der VGKK
    sind 140,32 € hinzuzurechnen. Auch ist das Einkommen         die erforderlichen Hilfsmittel bewilligt oder als Leihbehelf
    sonstiger im gemeinsamen Haushalt lebender Familien-         bereitgestellt.
    angehöriger zu berücksichtigen.
                                                                 Auch hier gilt der Grundsatz, dass die Verordnung ausrei-
Die Gebührenbefreiung über Antrag gilt jeweils für 12 Monate.    chend und zweckmäßig sein muss. Eine Leistungspflicht
Für Pensionisten ab dem 65. und Pensionistinnen ab dem           kann von einer vorherigen Genehmigung abhängig sein. Dies
60. Lebensjahr kann die Befreiung für jeweils 36 Monate          regeln die Krankenordung bzw. der Hilfsmittelkatalog. Zu
erteilt werden.                                                  den Hilfsmitteln zählen u.a. Rollstühle, Brust-, Arm- und Bein-
                                                                 prothesen, Schienen und Apparate.

22 | VGKK Leitbuch                                                                                           VGKK Leitbuch | 23
   MEDIZINISCHE HAUSKRANKENPFLEGE
                                                               Versicherte und Angehörige können auch medizinische Haus-
                                                               krankenpflege in Anspruch nehmen. Die VGKK hat mit dem
                                                               Dachverband aller Vorarlberger Hauskrankenpflegevereine
                                                               vereinbart, dass die Vereine medizinische Hauskranken-
                                                               pflege auf Kassenrechnung erbringen. Die von diplomiertem
                                                               Krankenpflegepersonal erbrachten Leistungen werden den
                                                               Vereinen mit einem pauschalen Jahresbetrag von mehreren
                                                               hundertausend Euro abgegolten. Auch nichtmedizinische
                                                               Pflegeleistungen sind durch eine kostengünstige Mitglied-
                                                               schaft beim lokalen Krankenpflegeverein gedeckt.

                                                                  FESTIGUNG DER GESUNDHEIT
                                                               Zur Verhütung einer Krankheit oder zur Wiederherstellung der
                                                               Gesundheit kommen insbesondere in Betracht:
Die VGKK übernimmt im Jahr 2018 die Kosten für Hilfsmit-       • Einweisung in Genesungseinrichtungen,
tel bis zu den festgelegten Höchstbeiträgen von 1.368 €        • Einweisung in Kuranstalten,
bzw. 3.420 €. Der Versicherte hat sich an diesen Kosten mit    • Zuschüsse zu Genesungsaufenthalten,
10 % zu beteiligen, sofern er von diesem Selbstbehalt nicht    • Zuschüsse zu Erholungsaufenthalten für pflegende
befreit ist. Die VGKK beteiligt sich auch an den Reparatur-        Angehörige.
kosten. Selbstbehalt und Kostenobergrenzen gelten nicht für
Hilfsmittel, die im Rahmen der medizinischen Rehabilitation    Voraussetzung für eine solche Leistung ist ein Antrag des
gewährt werden.                                                behandelnden Arztes.

   KRANKENHAUSPFLEGE                                          Auch hier sind bei Einweisungen einkommensgestaffelte
Die Vorarlberger Krankenhäuser bieten einen hohen medizini-    Zuzahlungen bei Genesungs- oder Kuraufenthalten von den
schen und pflegerischen Standard. Versicherte können in der    Versicherten (Angehörigen) zu leisten:
allgemeinen Gebührenklasse der Vertragskrankenanstalten
ohne Aufzahlung Anstaltspflege beanspruchen, solange es        8,20 € / Tag
ihre Krankheit erfordert.                                      bis 1.490,80 € Bruttoeinkommen des Versicherten

Pro betroffenem Angehörigen von Versicherten muss              14,05 € / Tag
laut Gesetz in landesfondsfinanzierten Krankenanstalten        bis 2.072,19 € Bruttoeinkommen des Versicherten
für die ersten 28 Pflegetage innerhalb eines Kalenderjah-
res ein Selbstbehalt im Jahr 2018 von max. 22 € pro Tag        19,91 € / Tag
bezahlt werden.                                                über 2.072,19 € Bruttoeinkommen des Versicherten

Der Spitalskostenbeitrag, den Versicherte für sich selbst in   Keine Zuzahlung: rezeptgebührenbefreite Personen oder
der allgemeinen Gebührenklasse dem Krankenhaus zu bezah-       Einkommen unter 909,42 €.
len haben, liegt außerhalb des Einflussbereiches der VGKK.

24 | VGKK Leitbuch                                                                                        VGKK Leitbuch | 25
   MEDIZINISCHE REHABILITATION
Um den Erfolg der Krankenbehandlung zu sichern oder die
Folgen der Krankheit zu erleichtern, leistet die VGKK im An-
schluss an die Krankenbehandlung medizinische Rehabilita-
tion. Ziel ist, den Patienten soweit wiederherzustellen, dass er
in der Gemeinschaft möglichst dauernd, ohne Betreuung und
Hilfe, einen angemessenen Platz einnehmen kann.

Als Maßnahmen kommen u.a. in Betracht:
• Unterbringung in Krankenanstalten, die vorwiegend der
    Rehabilitation dienen;
• Gewährung von Körperersatzstücken, orthopädischen
    Behelfen und anderen Hilfsmitteln.
    Hier gelten keine Kostenobergrenzen. Der Versicherte
    (Angehörige) braucht auch keinen Selbstbehalt zu
    entrichten.

Bei Rehabilitationsaufenthalten sind von den Versicherten
(Angehörigen) je nach Einkommen Zuzahlungen im Ausmaß
von 8,20 €, 14,05 € oder 19,91 € pro Tag (max. 28 Tage pro
Kalenderjahr) zu leisten. Keine Zuzahlungen brauchen
Personen zu leisten, die von der Rezeptgebühr befreit sind
oder deren Einkommen unter 909,42 € liegt.

   ZAHNPROPHYLAXE
Die VGKK hat mit dem Land Vorarlberg, dem Arbeitskreis
für Vorsorge- und Sozialmedizin (aks) und den anderen So-
zialversicherungsträgern Maßnahmen zur Zahngesundheits-
erziehung in Vorarlberger Kindergärten und Pflichtschulen
vereinbart und beteiligt sich an deren Finanzierung. Darüber
hinaus sollen bei ca. 30.000 Kindern pro Schuljahr die Zäh-
ne auf Karies, Fehlstellungen und Pflegemängel untersucht
werden. Die Untersuchungen werden in den Ordinationen von
Zahnärzten, in allen Zahnambulatorien der VGKK und mittels
fahrbaren Untersuchungseinheiten (Dentomobilen) durchge-
führt und von der Kasse finanziert. Diese prophylaktischen
Maßnahmen sollen eine hohe und dauerhafte Kariesreduktion
der Bevölkerung bewirken.

26 | VGKK Leitbuch                                                 VGKK Leitbuch | 27
Keine Rechtsgrundlage bietet das Gesetz jedoch für Behand-
                                                                lungen, die nur von kosmetischer Bedeutung sind.

                                                                Unentbehrlicher Zahnersatz (Prothesen)
                                                                Der unentbehrliche Zahnersatz umfasst die abnehmbaren
                                                                Kunststoff- und Metallgerüstprothesen sowie die zum Halt
                                                                und zur Abstützung der Prothese unbedingt erforderlichen
                                                                Klammerkronen.

                                                                Vorteile des Abrechnungsübereinkommens
                                                                Mit derzeit 97 Zahnbehandlern (Stand 12/2017) gilt eine Verein-
                                                                barung dahingehend, dass die Honorare für konservierend-chi-
                                                                rurgische Leistungen, Prothesen und Prothesenreparaturen
                                                                nicht den Patienten, sondern der VGKK in Rechnung gestellt
                                                                werden. Der Patient hat bei Behandlungsbeginn die e-card vor-
                                                                zulegen. Bei allen anderen Zahnärzten muss der Versicherte,
                                                                wenn er eine Kostenerstattung wünscht, die bezahlte Honorar-
                                                                note einreichen. Die Kosten werden nur im Ausmaß von 80 %
                                                                des Betrages, der bei Inanspruchnahme eines Vertragspart-
   ZAHNBEHANDLUNG UND ZAHNERSATZ                               ners von der VGKK aufzuwenden gewesen wäre, erstattet.

Umfang der Zahnbehandlung                                       Zahnambulatorien
Die Zahnbehandlung umfasst konservierend-chirurgische           Zur ergänzenden Bedarfsdeckung der gesamtzahnärztlichen
Zahnbehandlung sowie die Kieferregulierungen. Die konser-       Versorgung betreibt die Vorarlberger Gebietskrankenkasse
vierende Zahnbehandlung beinhaltet im wesentlichen Repa-        drei Zahnambulatorien in Bregenz, Dornbirn und Feldkirch.
raturen an den vorhandenen Zähnen, z. B. Füllung (Plombe),      Diese Ambulatorien können von Versicherten und deren An-
Wurzelbehandlung und Zahnsteinentfernung. Zur chirurgi-         gehörigen in Anspruch genommen werden. Bei Behandlungs-
schen Zahnbehandlung zählt die Extraktion von Zähnen.           beginn ist die e-card vorzulegen.

Auch für die Zahnbehandlung gilt der Grundsatz, dass die        Leistungen:
Behandlungsmaßnahmen ausreichend und zweckmäßig sein            • Konservierend-chirurgische Zahnbehandlung –
müssen, jedoch das Maß des Notwendigen nicht überschrei-           z. B. Füllungen, Wurzelbehandlungen, Zahnextraktionen
ten dürfen.                                                     • Erstellen abnehmbarer Prothetik gemäß Bundeshonorar-
                                                                   ordnung als Totalprothetik oder Teilprothetik samt medizi-
Seit 1. Juli 2015 werden die Kosten für die kieferorthopädi-       nisch notwendiger Halteelemente (Klammerzahnkrone)
sche Behandlung von Kindern und Jugendlichen bis zur Voll-      • Geschiebeprothesen
endung des 18. Lebensjahres von der Kasse übernommen,           • Reparatur und Unterfütterung von Zahnprothesen
wenn eine schwerwiegende Zahn- oder Kieferfehlstellung          • Mundhygiene
besteht. Die moderne Zahnmedizin misst der Kieferregulie-       • parodontale Initialtherapie
rung zunehmende Bedeutung bei. Deswegen sieht die VGKK          • Gruppenprophylaxe
auch für außervertragliche Kieferregulierungen Zuschüsse vor.   • Fissurenversiegelung

28 | VGKK Leitbuch                                                                                          VGKK Leitbuch | 29
Für die Versorgung von Schmerzpatienten wurde ein Schmerz-     Das Krankengeld gebührt ab dem 4. Tag der Arbeitsunfähig-
dienst (Notfalldienst) eingerichtet – Annahme (ohne Voran-     keit, frühestens nach dem Ende der Lohn- bzw. Entgeltfort-
meldung) jeden Vormittag, von 07:30 bis 10:00 Uhr, und jeden   zahlung. Es gebührt nach den Bestimmungen der Satzung in
Nachmittag (außer Mittwoch), von 12.45 bis 14:00 Uhr. Auch     bestimmten Fällen bis zu einer Höchstdauer von 52 Wochen
hier ist bei Behandlungsbeginn die e-card vorzulegen.          (Voraussetzung ist eine bestimmte Vorversicherungszeit).
                                                               Der Anspruch endet jedenfalls mit dem Ende des Kalender-
Für Wochenenddienste verweisen wir auf den Notdienst           monats, in dem ein Pensionsbescheid zugestellt wird.
der Vorarlberger Zahnärzteschaft (siehe Tageszeitung bzw.
Homepage der Zahnärztekammer).                                 Krankengeldberechnung
                                                               Für die Berechnung des Krankengeldes ist vom Dienstgeber
Die Zahnambulatorien, die an die Vertragstarife gebunden       eine Arbeits- und Entgeltbestätigung vorzulegen. Bemes-
sind, bieten höchste Leistungsqualität. Im Schuljahr 2016/17   sungsgrundlage ist der beitragspflichtige Arbeitsverdienst
wurden 387 gruppenprophylaktische Untersuchungen bei           des letzten Monats mit vollem Entgelt. Sofern keine an-
Kindern durchgeführt.                                          spruchsberechtigten Angehörigen vorhanden sind, beträgt
                                                               das Krankengeld ab dem 4. Tag der Arbeitsunfähigkeit 50 %
   KRANKENGELD                                                und ab dem 43. Tag 60 % der Bemessungsgrundlage. Sind
Krankengeld ist als Einkommensersatz bei Arbeitsunfähigkeit    anspruchsberechtigte Angehörige vorhanden, erhöht sich das
vorgesehen und gebührt unter bestimmten Voraussetzungen        Krankengeld zusätzlich ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit
bei Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit (Unfall).             auf maximal 75 % der Bemessungsgrundlage. Der höchst-
                                                               mögliche Tagessatz ohne Familienzuschläge 119,70 € brutto
Wer stellt die Arbeitsunfähigkeit fest ?                       beträgt im Jahr 2018, mit Ehegattin und einem Kind 149,63 €.
Arbeitsunfähig ist, wer nicht oder nur mit Gefahr einer        Für selbstversicherte Dienstnehmer gem. § 19 a ASVG (KV
Verschlimmerung seines Gesundheitszustandes fähig ist,         + PV) ist das tägliche Krankengeld im Jahr 2018 mit 5,24 €
seiner Beschäftigung nachzugehen. Die Arbeitsunfähigkeit       gesetzlich festgelegt.
ist grundsätzlich von einem Vertragsarzt oder von einer
Vertragseinrichtung festzustellen. Wahlarztbestätigungen,      Für Bezieher einer Leistung aus der Arbeitslosenversicherung
Bestätigungen von Wahleinrichtungen oder Schriftstücke         gebührt das Krankengeld in der Höhe des letzten Leistungs-
und sonstige Unterlagen von ausländischen Versicherungs-       bezuges.
trägern, die zum Zwecke einer Verlängerung der Arbeitsun-
fähigkeit ausgestellt wurden, müssen vom ärztlichen Dienst     Einstellung der Krankengeldzahlung
der Kasse bestätigt werden. Der Arzt hat unverzüglich eine     Der Anspruch auf Krankengeld ruht, solange der Versicherte
Arbeitsunfähigkeitsmeldung auszustellen und dem Dienst-        aufgrund gesetzlicher oder vertraglicher Bestimmung An-
nehmer auszuhändigen. Gleichzeitig übermitteln die Ver-        spruch auf Weiterleistung von mehr als 50 % der vollen Geld-
tragsärzte die Krankmeldung an die VGKK. Bei Wahlärzten        und Sachbezüge vor dem Eintritt der Arbeitsunfähigkeit hat.
trifft diese Vorlageverpflichtung den Versicherten. Dieser     Weites ruht das Krankengeld bei gleichzeitigem Anspruch auf
Meldevorgang gilt auch für das Krankenhaus.                    Urlaubs- und Kündigungsentschädigung. Bei Weiterleistung
                                                               von 50 % der Bezüge ruht das Krankengeld zur Hälfte.
Beginn der Krankengeldzahlung – Anspruchsdauer
Solange Anspruch auf volle Lohn- bzw. Entgeltfortzahlung       Krankengeld gebührt insbesondere nicht für Krankenstände,
besteht, beschränkt sich die Leistung der VGKK auf Sachleis-   die der Versicherte durch Trunkenheit oder durch den Miss-
tungen (Krankenbehandlung oder Anstaltspflege).                brauch von Suchtgift verschuldet hat. Bei Verstößen gegen

30 | VGKK Leitbuch                                                                                       VGKK Leitbuch | 31
die Krankenordnung kann das Krankengeld ganz oder teilwei-
se eingestellt werden.

Einbehalt von Lohnsteuer vom Krankengeld
Das Krankengeld ist ab einem Betrag von mehr als 30 €
täglich mit 25 % zu versteuern. Diese Steuer wird vor der Über-
weisung von der Gebietskrankenkasse bereits abgezogen.

Verhalten im Krankenstand
Der Kranke ist arbeitsrechtlich verpflichtet, im Interesse
der eigenen Gesundheit ärztliche Anordnungen zu befolgen
und jedes Verhalten zu unterlassen, das seiner Genesung
abträglich ist.
                                                                  Die auf die letzten drei Kalendermonate entfallenden Sonder-
   MUTTERSCHAFT                                                  zahlungen werden berücksichtigt.

Wochengeld                                                        Bei Bezieherinnen von Arbeitslosengeld oder Notstandhilfe
Unselbstständig erwerbstätigen und arbeitslosen Pflichtversi-     wird die vor Beginn der 8-wöchigen Mutterschutzfrist zuletzt
cherten gebührt für die letzten 8 Wochen vor der voraussichtli-   bezogene tägliche Leistung um 80 % erhöht.
chen Entbindung, für den Tag der Entbindung und für die ersten
8 Wochen nach der Entbindung ein tägliches Wochengeld. Nach       Bei Bezieherinnen von Kinderbetreuungsgeld gebührt das
Mehrlings- oder Frühgeburten bzw. Kaiserschnittentbindungen       Wochengeld in der Höhe des gebührenden, täglichen Kinder-
erhalten Mütter das Wochengeld nach der Geburt durch 12 Wo-       betreuungsgeldes.
chen. Wochengeld gebührt darüberhinaus für jenen Zeitraum,
während dessen die Versicherte nicht beschäftigt werden darf,     Sachleistungen
weil Leben oder Gesundheit von Mutter oder Kind bei Fortdauer     Als Sachleistungen gebühren weiblichen Versicherten
oder Aufnahme einer Beschäftigung gefährdet wären (indivi-        und Angehörigen
duelles Beschäftigungsverbot). Dies wird nachgewiesen durch       • ärztliche Hilfe,
ein Zeugnis eines Arztes (Arbeitsinspektionsarzt, Amtsarzt,       • Hebammenbeistand,
Facharzt für Frauenheilkunde oder Facharzt für Innere Medizin).   • Beistand durch diplomierte Kinderkranken- oder
                                                                     Säuglingsschwestern,
Höhe des Wochengeldes                                             • Heilmittel und Heilbehelfe,
Das Wochengeld gebührt in der Höhe des auf den Kalendertag        • Pflege in einer Krankenanstalt.
durchschnittlich entfallenden Arbeitsverdienstes (Nettolohn).
Maßgebend ist der in den letzten drei Kalendermonaten vor         Bei Entbindung werden auch für Angehörige die Anstalts-
Beginn der 8-wöchigen Mutterschutzfrist gebührende Arbeits-       pflegekosten bis zu längstens 10 Tagen zur Gänze von der
verdienst, vermindert um die gesetzlichen Abzüge (Nettolohn,      VGKK übernommen. Auch das Neugeborene hat ab der ers-
grundsätzlich unabhängig von der Höchstbeitragsgrundlage).        ten Stunde nach der Geburt Anspruch auf die Leistungen der
                                                                  Krankenversicherung, sofern die Mutter oder der Vater zum
Somit stellt das Wochengeld einen vollwertigen Ersatz des         geschützten Personenkreis zählt. Die VGKK ist auch für die
Verdienstentganges dar.                                           Auszahlung des Kinderbetreuungsgeldes zuständig.

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Kinderbetreuungsgeld (KBG)                                        Werden die vorgeschriebenen Mutter-Kind-Pass-Untersu-
Für Geburten ab 1.1.2002 ersetzt das KBG das frühere Ka-          chungen nicht rechtzeitig nachgewiesen, so reduziert sich der
renzgeld. Das KBG ist eine Familienleistung, die unabhängig       Anspruch auf KBG für jeden Elternteil um 1.300 €.
von einer früheren Erwerbstätigkeit oder einer Pflichtversiche-
rung gewährt wird – z. B. auch für Studenten, Selbständige,       Unter bestimmten Voraussetzungen besteht die Möglichkeit,
Bauern, geringfügig Beschäftigte, freie Dienstnehmer.             alternativ zum pauschalen KBG als Konto das KBG als Einkom-
                                                                  mensersatz zu beziehen. Dabei werden 80 % des zuletzt er-
Für Geburten ab 01.03.2017 gebührt das pauschale                  zielten Erwerbseinkommens, mindestens 33,88 €, höchstens
Kinderbetreuungsgeld als Konto.                                   66 € täglich als KBG geleistet. Die Bezugsdauer beträgt max.
                                                                  365 Tage ab der Geburt des Kindes, bei Bezug auch durch den
Anspruchsvoraussetzungen                                          zweiten Elternteil für diesen weitere 61 Tage. Die Zuverdienst-
• Grundsätzlich ist für den Bezug des KBG der Anspruch            grenze bei dieser Variante beträgt 6.800 € jährlich.
   auf Familienbeihilfe für das Kind Voraussetzung.
• Weiters ist ein gemeinsamer Haushalt mit dem Kind               Beihilfe zum KBG als Konto
   erforderlich.                                                  Für Alleinerziehende oder einkommensschwache Familien
• Zuverdienstgrenze: Während des Bezuges von KBG darf             gibt es eine Beihilfe zum KBG, die 6,06 € pro Tag beträgt. Es
   der Zuverdienst (= massgeblicher Gesamtbetrag der Ein-         sind dabei allerdings bestimmte Einkommensgrenzen sowohl
   künfte) von 16.200 € bzw. von 60 % der zuletzt erzielten       für den Bezieher, als auch für den zweiten Elternteil bzw. Part-
   maßgeblichen Einkünfte im Kalenderjahr nicht überstie-         ner zu berücksichtigen. Diese Beihilfe kann nur zum pauscha-
   gen werden.                                                    len KBG als Konto und max. für 365 Tage bezogen werden.
• Der Elternteil und das Kind müssen den Mittelpunkt der
   Lebensinteressen im Bundesgebiet haben und                     Beginn und Dauer
• der Elternteil und das Kind müssen sich nach §§ 8 und           Das KBG gebührt auf Antrag ab der Geburt des Kindes, wobei
   9 des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes (NAG),           ein allfälliger Wochengeldbezug auf die Höhe des KBG ange-
   BGBl. I Nr. 100/2005 oder nach §54 des Asylgesetzes            rechnet wird. Es ist deshalb möglich, dass Wochengeld und
   2005 (AsylG 2005) BGBl. I Nr. 100/2005 idF BGBl. I Nr.         KBG gebühren.
   87/2012, rechtmäßig in Österreich aufhalten, es sei denn,
   es handelt sich um                                             Die Bezugsdauer des KBG als Konto kann innerhalb eines vor-
   - österreichische Staatsbürger oder                            gegebenen Rahmens von 365 bis 851 Tagen ab der Geburt
   - Personen, denen Asyl nach dem Asylgesetz 2005                des Kindes für einen Elternteil bzw. von 456 bis 1.063 Tagen
     (AsylG 2005), BGBl. I Nr. 100, gewährt wurde, oder           ab der Geburt des Kindes bei Inanspruchnahme durch beide
   - Personen, denen der Status des subsidiär Schutzbe-           Elternteile flexibel gewählt werden.
     rechtigten nach dem AsylG 2005 zuerkannt wurde und           Das KBG kann abwechselnd durch beide Elternteile bezogen
     die keinen Anspruch auf Leistungen aus der Grund-            werden. Pro Kind ist ein zweimaliger Wechsel zwischen den
     versorgung oder Mindestsicherung haben und                   Elternteilen möglich. Beim erstmaligen Wechsel können die
     unselbständig oder selbständig erwerbstätig sind.            Eltern gleichzeitig bis zu 31 Tage beziehen.

Höhe des Kinderbetreuungsgeld                                     Für Alleinerziehende besteht in Härtefällen (z. B. Tod des
Das pauschale KBG als Konto beträgt täglich, je nach Bezugs-      2. Elternteils) die Möglichkeit, diese Höchstdauer um 91 Tage
dauer, 14,53 € bis 33,88 €. Bei Mehrlingsgeburten erhöht sich     zu verlängern.
das KBG für das zweite und jedes weitere Kind um die Hälfte.

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Partnerschaftsbonus                                               mes von 28 bis 31 Tagen und innerhalb eines fixen Zeitrah-
Bei annähernd gleicher Aufteilung des KBG-Bezuges (50:50          mens von 91 Tagen nach Geburt des Kindes zu konsumieren.
bis 60:40) und Mindestbezug von 124 Tagen durch jeden             Während der Familienzeit besteht ein Kranken- und Pensions-
Elternteil gebührt ein Partnerschaftsbonus in Höhe einer Ein-     versicherungsschutz.
malzahlung von 500 € je Elternteil.
                                                                  Künstliche Befruchtung (In-vitro-Fertilisation)
Antragstellung – Zuständigkeit                                    Mit 1.1.2000 ist das IVF Fonds-Gesetz in Kraft getreten.
Der Antrag auf KBG ist nach der Geburt beim zuständigen           Damit wurde festgelegt, dass für eine künstliche Befruch-
Krankenversicherungsträger zu stellen. Das ist jener, bei dem     tung (In-vitro-Fertilisation – IVF) bei Vorliegen bestimmter
man (auch als Angehöriger) versichert ist bzw. zuletzt versi-     Voraussetzungen der Großteil der Kosten von einem Fonds
chert war, ansonsten in jedem Falle die Gebietskrankenkasse,      getragen wird. Der Fonds wird je zur Hälfte aus dem Aus-
bei der der Antrag auf KBG gestellt wurde.                        gleichsfonds für Familienbeihilfen und von den Krankenversi-
                                                                  cherungsträgern gespeist.
Sozialrechtliche Bestimmungen
Während des Bezuges von Kinderbetreuungsgeld besteht              Die Übernahme der Kosten stellt keine Leistung der Kranken-
Krankenversicherungsschutz. Für Geburten ab 1.1.2005              versicherung im üblichen Sinn dar. Streng juristisch ist dies
werden 48 Monate als Beitragszeiten in der Pensionsver-           weder als "Familienleistung" noch als Leistung der sozialen
sicherung angerechnet, bei Mehrlingsgeburten 60 Monate.           Krankenversicherung zu qualifizieren. Das führt unter ande-
                                                                  rem auch dazu, dass ein derartiger Eingriff nach geltender
Bonus für Väter während der Familienzeit                          Gesetzeslage keinen Krankenstand begründet.
Für erwerbstätige Väter, die sich unmittelbar nach der Geburt
des Kindes intensiv und ausschließlich der Familie widmen und     Informationen über Kostenübernahme für medizinisch
ihre Erwerbstätigkeit (im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber)       unterstützte Fortpflanzung durch den IVF-Fonds finden
unterbrechen, gebührt bei Erfüllung bestimmter Anspruchsvor-      Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für
aussetzungen ein Familienzeitbonus in Höhe von 22,60 € täglich.   Gesundheit und Frauen:
Dieser Bonus ist innerhalb eines ununterbrochenen Zeitrau-        https://www.bmgf.gv.at/home/Gesundheit/Medizin/lVF-Fonds/

36 | VGKK Leitbuch                                                                                             VGKK Leitbuch | 37
   FAHRT- UND TRANSPORTKOSTEN

Fahrtkosten
Die Kasse ersetzt Fahrtkosten nur bei Vorliegen der Voraus-
setzungen für die Befreiung von der Rezeptgebühr, ausge-
nommen einer Befreiung auf Grund des Erreichens der Re-
zeptgebührenobergrenze (REGO).

Die VGKK übernimmt Fahrtkosten vom Wohnort zur nächst-
gelegenen Behandlungsstelle, wenn die Entfernung zwischen
dem Wohnort und der Behandlungsstelle 40 km übersteigt.

Für eine Fahrtstrecke von mehr als 40 km bis 60 km gebührt
ein Pauschalbetrag von 6 €. Bei Fahrten mit einer Begleitper-
son ein Pauschalbetrag von 9 €. Bei Fahrten von mehr als 60
km erfolgt die Gewährung des Kostenersatzes auf Basis der       kommen unter der jeweiligen Höchstbeitragsgrundlage liegt.
tatsächlich zurückgelegten Kilometer, wobei der Kilometer-      Transportkosten werden nur für Beförderungen im Inland
satz 0,12 € bzw. bei Fahrten mit einer Begleitperson 0,18 €     übernommen.
beträgt. Für eine Begleitperson werden Fahrtkosten nur bei
medizinischer Notwendigkeit bzw. bei Kindern (bis zur Vollen-   Transporte können
dung des 15. Lebensjahres) ersetzt.                             • liegend (ausschließlich durch Rettungsfahrzeuge),
                                                                • sitzend (privates Fahrzeug oder Taxi) erfolgen.
Diese Kostenerstattungen gelten unabhängig davon, welches
Verkehrsmittel benutzt wurde.                                   Wird ein privates Kraftfahrzeug benutzt, ersetzt die VGKK Kosten
                                                                in der Höhe des halben amtlichen Kilometergeldes 0,21 €/km.
Auch ohne Vorliegen einer Rezeptgebührenbefreiung ersetzt
die Kasse Fahrtkosten                                              UNTERSTÜTZUNGSFONDS (U-FONDS)
• im Zusammenhang mit einer von der Kasse angeordne-            Der Unterstützungsfonds der VGKK gewährt in besonders be-
    ten ärztlichen Begutachtung                                 rücksichtigungswürdigen Fällen freiwillige finanzielle Zuwen-
• zur Durchführung der Dialyse                                  dungen. Hiezu sind die bezahlte Honorarnote und ein Nach-
• zur Durchführung einer Chemo- oder Strahlentherapie           weis der Familien-, Einkommens- und Vermögensverhältnisse
    aufgrund einer onkologischen Erkrankung.                    notwendig.
• im Zusammenhang mit Maßnahmen der Rehabilitation
                                                                Welche Einkommensgrenzen gelten für Antragsteller auf
Transportkosten                                                 U-Fonds-Leistungen?
Transportkosten werden übernommen, wenn ärztlich be-            Das Netto-Einkommen ohne Familienbeihilfe darf 1.400 €
scheinigt wird, dass der gehunfähig Erkrankte aufgrund sei-     monatlich nicht übersteigen. Dieser Grenzbetrag erhöht sich
nes körperlichen oder geistigen Zustandes kein öffentliches     für jeden Familienangehörigen, für dessen Unterhalt der
Verkehrsmittel (auch nicht mit einer Begleitperson) benutzen    Antragsteller zu sorgen hat, um 400 €. Über Anträge auf Un-
kann. Bei Rehabilitationsaufenthalten können Transportkos-      terstützung entscheiden die Verwaltungskörper der VGKK.
ten nur dann übernommen werden, wenn das Familienein-           Mindesterfordernis ist ein Aufwand von 360 €.

38 | VGKK Leitbuch                                                                                           VGKK Leitbuch | 39
Ombudsstelle
                     Die Ombudsstelle prüft neutral und objektiv,
                     welche Rechte und Ansprüche den Versicher-
                     ten nach geltendem Recht zustehen. Im Rah-
                     men ihrer Vermittlungstätigkeit klärt sie den je-
                     weiligen Sachverhalt, räumt Missverständnisse
                     aus und wirkt auf faire Konfliktlösungen hin.

                     Ansprechpartner: Werner Posch
                     Tel. +43 (0)50 84 55-1110*
                     ombudsstelle@vgkk.at
                     * Montag bis Freitag, 08:00 Uhr bis 11:30 Uhr

                     Gesundheitsförderung
                     Die Sozialversicherungsträger und das Land
                     Vorarlberg haben gemeinsam eine für Vorarl-
                     berg gültige Gesundheitsförderungsstrate-
                     gie entwickelt. Aus dieser Strategie werden
                     verschiedenste Gesundheitsförderungspro-
                     jekte finanziert.

                     Ansprechpartner: Mag. Thomas Hartmann
                     Tel. +43 (0)50 84 55-1655
                     gesundeitsfoerderung@vgkk.at
                                                                                                Zeitschrift
                     Der Beirat
                                                                         Das viermal jährlich erscheinende Gesund-
                     Der Beirat besteht aus Vertretern der Pensio-       heitsmagazin der VGKK kann kostenlos
                     nisten, der pflichtversicherten Dienstnehmer,       abonniert werden.
                     der Dienstgeber und der Pflegegeldbezieher.
                     Die Beiratsmitglieder nehmen die sozialver-         Redaktion: Rose-Marie Mennel
                     sicherungsrechtlichen Interessen jenes Per-         Tel. +43 (0)50 84 55-1111
                     sonenkreises wahr, als dessen Vertreter sie
                     bestellt worden sind. Die Vorsitzende des           Abo-Bestellungen, Adressänderungen:
                     Beirates und ihr Stellvertreter haben in den        Maria Waldner
                     Sitzungen der Generalversammlung und des            Tel. +43 (0)50 84 55-1112
                     Vorstandes sowie seiner Ausschüsse bera-            forum.gesundheit@vgkk.at
                     tende Stimme sowie auch ein Anfragerecht.

40 | VGKK Leitbuch                                                                               VGKK Leitbuch | 41
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