Service-Beschreibungen Alphabet Fuhrparkmanagement GmbH

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Service-Beschreibungen
 Alphabet Fuhrparkmanagement GmbH
Änderungen zu den Service-Bedingungen Stand 05/2018 sind in „gelb‘‘ gekennzeichnet.

 A. Einbeziehung Service-Beschreibungen                                         Ein Schadensersatzanspruch des Kunden ist der Höhe nach auf den
                                                                                Zahlungsbetrag begrenzt. Soweit es sich hierbei um die Geltendma-
 Grundlage der Geschäftsbeziehung sind die zwischen dem Kunden                  chung von Folgeschäden handelt, ist der Anspruch auf höchstens
 und der Alphabet Fuhrparkmanagement GmbH (Alphabet oder                        12.500 EUR je Zahlung begrenzt. Diese Haftungsbeschränkungen
 Leasinggeber) geschlossene Rahmenvereinbarung und / oder Ein-                  gelten nicht für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Leasinggebers
 zelleasingverträge, sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen                 und für Gefahren, die der Leasinggeber besonders übernommen
 der Alphabet, diese Service-Beschreibungen sowie das Preis- und                hat, sowie für nicht autorisierte Überweisungen.
 Leistungsverzeichnis (PLV).
                                                                                1.3
 Diese Service-Beschreibungen, die Allgemeinen Geschäftsbedin-                  Die Anwendbarkeit von § 675d Abs. 1 bis 5, § 675f Abs. 5 Satz 2,
 gungen der Alphabet sowie der geschlossene Rahmenvertrag/                      § 675g, § 675h, § 675j Abs. 2, § 675p sowie der §§ 675v bis § 676
 Einzelvertrag sind auch Grundlage der Geschäftsbeziehung sofern                BGB ist ausgeschlossen.
 der Leasinggeber einzelne Service-Komponenten für Fahrzeuge des
 Kunden erbringt, die nicht im Eigentum des Leasinggebers stehen.               Abweichend von § 676 b Abs. 2 Satz 1 BGB wird eine Unterrich-
                                                                                tungsfrist für den Kunden von 3 Monaten vereinbart.

 B. Allgemeine Bestimmungen
                                                                                2. Abrechnungsart
 1. Zahlungsdienste
                                                                                Die Servicerate kann je nach individueller Vereinbarung Gegenleis-
 Leasinggeber und Kunde vereinbaren, dass für die Full-Service-Kom-             tung (geschlossene Abrechnung) oder Pauschale mit nachfolgender
 ponenten Kfz-Steuer (Ziffer C.6. dieser Service-Beschreibungen),               Gegenüberstellung der Einnahmen und Ausgaben (offene Abrech-
 Rundfunkbeitrag (Ziffer C.7. dieser Service-Beschreibungen) und                nung) für die zusätzlich vereinbarten Leistungen sein.
 Versicherungsmanagement-Prämienservice (Ziffer C.12.2), soweit
 sie jeweils die Erbringung von Zahlungsdienstleistungen im Sinne               Für einzelne Full-Service-Komponenten, die nach Leasing/Service-
 von §§ 675c ff. BGB zum Gegenstand haben, was folgt:                           Vertrag nicht als Teil der geschlossenen Abrechnung geregelt sind,
                                                                                verbleibt es bei einer offenen Abrechnung.
 1.1
 Mit Abschluss des Leasing/Service-Vertrages ist der Leasinggeber               Nimmt der Kunde zunächst vertraglich nicht vereinbarte Leistungen
 berechtigt und verpflichtet, für den Kunden die im Leasing/Ser-                in Anspruch, so wird der Leasinggeber ihm die hierfür anfallenden
 vice-Vertrag bzw. PLV (abrufbar unter www.alphabet.com/de-de/                  Kosten zzgl. einer Verwaltungsgebühr gemäß aktuellem PLV in Rech-
 kundenlogin) vereinbarten einzelnen und/oder aufeinander folgen-               nung stellen.
 den (z. B. monatlichen/jährlichen) Zahlungsvorgänge auszuführen.
                                                                                2.1 Geschlossene Abrechnung
 Der Kunde erklärt durch Abgabe seines Vertragsangebots zugleich                Für Komponenten mit geschlossener Abrechnung übernimmt
 seine Zustimmung zur Ausführung jedes gemäß Leasing/Ser-                       der Leasinggeber die Kosten im Rahmen der im Einzelleasingver-
 vice-Vertrag vom Leasinggeber für ihn vorzunehmenden Zahlungs-                 trag vereinbarten Laufleistung und Laufzeit. Für jede vereinbarte
 vorgangs bei Fälligkeit und erteilt dem Leasinggeber für jeden                 Full-Service-Komponente zahlt der Kunde eine monatliche Pauscha-
 Zahlungsvorgang einen Zahlungsauftrag.                                         le. Eine Gegenüberstellung der Kosten erfolgt nicht. Kosten für die
                                                                                Inanspruchnahme von Full-Service-Leistungen im Ausland trägt der
 1.2                                                                            Leasinggeber gegen Vorlage der Kostenrechnung, jedoch maximal
 Bei einem nicht erfolgten, fehlerhaft oder verspätet ausgeführten              bis zur Höhe des Betrages, der für diese Full-Service-Leistungen im
 autorisierten Zahlungsvorgang oder bei einem nicht autorisierten               Inland berechnet worden wäre; der Kunde tritt in diesem Fall in
 Zahlungsvorgang hat der Kunde lediglich Schadensersatzansprüche                Vorauskasse.
 nach Maßgabe folgender Regelungen:
                                                                                2.2 Offene Abrechnung
 Der Leasinggeber haftet für eigenes Verschulden. Für das Ver-                  Bei offener Abrechnung trägt zunächst der Leasinggeber die
 schulden der von dem Leasinggeber zwischengeschalteten Stellen                 Kosten für die vereinbarten Full-Service-Komponenten. Der Kunde
 haftet der Leasinggeber nicht. In diesen Fällen beschränkt sich die            leistet über die monatliche Rate eine Pauschale zzgl. einer Ver-
 Haftung des Leasinggebers auf die sorgfältige Auswahl und Unter-               waltungsgebühr gemäß aktuellem Preis- und Leistungsverzeichnis
 weisung der ersten zwischengeschalteten Stelle (weitergeleiteter               (PLV). Das PLV ist passwortgeschützt unter www.alphabet.com/
 Auftrag).                                                                      de-de/kundenlogin abrufbar, oder kann auf Verlangen mitgeteilt
                                                                                werden. Am Ende des jeweils vereinbarten Abrechnungszeitraums

 Service-Beschreibungen der Alphabet Fuhrparkmanagement GmbH | Stand: 04/2020                                                                   1 / 17
1.3 Pflichten
werden die tatsächlich angefallenen Kosten mit der Vorauszahlung
                                                                               Der Kunde ist verpflichtet alle Wartungen/Services und Verschleiß-
abgeglichen und die Differenz dem Kunden gutgeschrieben bzw.
                                                                               reparaturen termingerecht in einer vom Hersteller autorisierten Ver-
nachbelastet. Der Leasinggeber erteilt dem Kunden hierfür eine
                                                                               tragswerkstatt durchführen zu lassen. Der Kunde hat der Werkstatt
fahrzeugbezogene Zwischen- bzw. Schlussabrechnung. Sofern keine
                                                                               vor Auftragserteilung das vom Leasinggeber übergebene Legitima-
Abrechnungszeiträume vereinbart wurden, erfolgt die Abrechnung
                                                                               tionsmittel, wie z. B. eine Servicekarte, vorzulegen. Der Kunde hat
mit Rückgabe des Fahrzeuges für den kompletten Nutzungszeit-
                                                                               Reparaturen im Namen und auf Rechnung des Leasinggebers in
raum. Das Kostenrisiko trägt der Kunde.
                                                                               Auftrag zu geben. Wenn und soweit der Kunde fällige Service- und
                                                                               Inspektionsarbeiten nicht pünktlich durchführen lässt, haftet er
                                                                               dem Leasinggeber für dadurch entstehende Schäden.
C. Full-Service-Komponenten
                                                                               Erfolgt eine Falschbetankung, ist dies dem Leasinggeber unverzüg-
1. Werkstattservice
                                                                               lich zu melden sowie nach Freigabe durch den Leasinggeber die
                                                                               Instandsetzung der Kraftstoffanlage und/oder eines aufgetretenen
1.1 Leistungsumfang
                                                                               Schadens unverzüglich in dem Umfang durchzuführen, dass seitens
Ist die Full-Service-Komponente Werkstattservice mit geschlossener
                                                                               des Fahrzeugherstellers keine Einschränkungen in der Garantie
Abrechnung vereinbart, trägt der Leasinggeber die Kosten aller vom
                                                                               vorgenommen werden.
Fahrzeughersteller vorgeschriebenen Wartungsdienste sowie die
Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO. Vorgeschriebene Wartungen/
                                                                               1.4 Entgelt
Services sind ab 2.000 Kilometer vor regulärer Fälligkeit möglich.
                                                                               Diese Full-Service-Komponente kann mit geschlossener bzw. offener
Spätestens mit Erreichen der Fälligkeit ist die betreffende Wartung/
                                                                               Abrechnung gewählt werden. Die geschlossene Abrechnung setzt
der betreffende Service durchzuführen.
                                                                               voraus, dass eine Gesamtlaufleistung von 200.000 Kilometern nicht
Darüber hinaus trägt der Leasinggeber die Kosten für Reparaturen,
                                                                               überschritten wird. Wird eine höhere Laufleistung im Einzelvertrag
welche aufgrund normalen Verschleißes des Fahrzeugs erforder-
                                                                               vereinbart, kann die Komponente Werkstattservice nur in offener
lich werden, welche aus technischen Defekten (wie bspw. defekte
                                                                               Abrechnung in Anspruch genommen werden.
Blinkanlage) entstehen sowie die notwendigen Abschleppkosten zur
                                                                               Der Leasinggeber ist in folgenden Fällen berechtigt, die Abrech-
nächstgelegenen, vom Hersteller autorisierten Vertragswerkstatt,
                                                                               nungsweise von geschlossener auf offene Abrechnung rückwirkend
sofern dies nicht von der Mobilitätsgarantie des Fahrzeugherstellers
                                                                               zum Vertragsbeginn umzustellen:
abgedeckt ist.
                                                                               -- Überschreitung der tatsächlichen Laufleistung des Fahrzeuges
                                                                                  von 200.000 Kilometern entgegen der Vereinbarung
1.2 Leistungsausschluss bei geschlossener Abrechnung
                                                                               -- Falschbetankung, sofern keine ordnungsgemäße Instandsetzung
Kosten für Reparaturen, die nicht auf normalen Verschleiß zurückzu-
                                                                                  gemäß Ziffer C.1.3 erfolgt ist.
führen sind, trägt der Kunde. Das Gleiche gilt für Reparaturkosten,
die aufgrund nicht oder nicht rechtzeitig durchgeführter Wartungs-
                                                                               Im Fall einer Überschreitung erfolgt diese Umstellung zum Mo-
dienste oder unzureichender Kontrollen anfallen. Dies gilt auch
                                                                               natsersten des Folgemonats nach dem Monat, in welchem die
für Kosten aus daraus resultierenden Folgeschäden. Insbesondere
                                                                               Überschreitung erfolgt ist. Angefallene Mehrkilometer werden
folgende Positionen sind nicht Leistungsbestandteil:
                                                                               mit dem vereinbarten Mehrkilometersatz für Werkstattservice mit
-- Betriebsstoffe und Betriebsflüssigkeiten (z. B. Nachfüllöle, Schei-
                                                                               dem Kunden abgerechnet. Die Abrechnung der Mehrkilometer für
   benklar und Frostschutzmittel) außerhalb der durch den Fahr-
                                                                               Finanzleasing gemäß Ziffer 16 der AGB bleibt hiervon unberührt.
   zeughersteller vorgeschriebenen Wartungsintervalle
                                                                               Im Fall einer Falschbetankung erfolgt die Umstellung mit dem
-- Verbrauchsstoffe (Additive zur Abgasreinigung wie bspw. AdBlue)
                                                                               Zeitpunkt der Falschbetankung.
-- Ersatz von fehlenden Teilen
-- Reparaturen infolge äußerer Einwirkung, (z. B. Steinschlag oder
   Rost auf Bremse) oder infolge vertragswidrigen oder unsachge-
   mäßen Gebrauchs
                                                                               2. Reifenservice
-- Beseitigung von Schäden und Folgeschäden, die durch Betan-
                                                                               2.1 Leistungsumfang
   kung mit einer nicht für den Betrieb des Fahrzeuges zugelassenen
                                                                               Ist die Full-Service-Komponente Reifenservice mit geschlossener
   Kraftstoffsorte entstehen (Falschbetankung)
                                                                               Abrechnung vereinbart, übernimmt der Leasinggeber die Kosten für
-- Wartungs- und Reparaturarbeiten an nicht werksseitig verbautem
                                                                               folgende Leistungen:
   Zubehör
                                                                               -- Austausch der im Einzelleasingvertrag vereinbarten Reifen (bei
-- Updates von Kommunikations- und Navigationssystemen
                                                                                  Sommerreifen ab einer Profiltiefe kleiner als 3 mm und bei Winter-
-- Achsvermessungen, Spur- und Sturzeinstellungen, die nicht in ver-
                                                                                  und Allwetterreifen kleiner als 4 mm), sofern sie nicht einseitig
   schleißbedingten Arbeiten an der Achsgeometrie begründet sind
                                                                                  abgenutzt oder anderweitig beschädigt wurden
-- Wartungs- und Reparaturarbeiten an werkseitigen oder nachträg-
                                                                               -- saisonale Umrüstung von Sommer-/Winterrädern inkl.
   lichen Um- und Aufbauten (z. B. Kühlaggregate) bei Transportern
                                                                                  Auswuchten
-- Reparatur von Schäden und Folgeschäden durch Eingriff in die
                                                                               -- Entsorgung der Altreifen
   elektronische Motorsteuerung des Fahrzeuges (z. B. Chiptuning)
                                                                               -- Berücksichtigung der jeweilig benötigten Reifendruckkontroll-
-- Durchführung von Servicearbeiten, die der Fahrzeughersteller
                                                                                  systeme (RDKS)
   nicht zwingend vorschreibt (z. B. Winter-Check, Urlaubs-Check)

Service-Beschreibungen der Alphabet Fuhrparkmanagement GmbH | Stand: 04/2020                                                                   2 / 17
3.2.2
Darüber hinaus kann der Kunde optional folgende Leistungen
                                                                               Der Kunde ist verpflichtet, das Legitimationsmittel vor Missbrauch
zusätzlich kostenpflichtig vereinbaren:
                                                                               zu schützen. Der Verlust oder ein Missbrauch ist dem Leasinggeber
-- Reifenreparatur
                                                                               unverzüglich mitzuteilen. Bei Verlust oder missbräuchlicher Verwen-
-- Rädereinlagerung (max. zweimal jährlich)
                                                                               dung haftet der Kunde.
-- Befüllung mit Reifengas
-- Radzierblenden
                                                                               3.2.3
-- Räderwäsche
                                                                               Das jeweilige Legitimationsmittel ist fahrzeugbezogen und verliert
-- Vorortmontage beim Kunden
                                                                               nach Beendigung des Einzelleasingvertrages seine Gültigkeit. Un-
-- WKR-Prozess (Auslieferung des Fahrzeuges ganzjährig mit
                                                                               verzüglich nach dessen Beendigung sind ausgehändigte Unterlagen
   zusätzlichen Winterrädern)
                                                                               zurückzugeben, sowie technische Verknüpfungen zu löschen.
2.2 Sonstiges
Die Beschaffung und Einlagerung der im Einzelleasingvertrag
definierten Reifen und Felgen kann nur bei den vom Leasinggeber
                                                                               4. UVV-Management
freigegebenen Reifen-Fachbetrieben erfolgen, für BMW Fahrzeuge
                                                                               4.1. Leistungsumfang
bei ausgewählten BMW/MINI Vertragswerkstätten. Alle Reifen-
partner sind unter alphabet.com/de-de/servicepartnersuche-de
                                                                               4.1.1
verzeichnet, in der App verfügbar, bzw. können über die 24-Stun-
den-Service-Hotline abgefragt werden. Die Reifengröße, Reifenart,              Ist die Full-Service-Komponente UVV-Management vereinbart, stellt
                                                                               der Leasinggeber bzw. ein von ihm beauftragter Dritter (nachfol-
der Geschwindigkeitsindex sowie die Felgenart, Notlaufeigenschaft
                                                                               gend „Dienstleister‘‘) entsprechende Hilfsmittel für die ordnungsge-
und Reifendruckkontrolle sind im Einzelleasingvertrag definiert. Der
                                                                               mäße Administration zur Prüfung der Unfallverhütungsvorschriften
erste Satz Winterreifen wird mit Felgen als Komplettrad bezogen.
                                                                               nach § 57 DGUV V70 für die Fahrzeugnutzer des Kunden (nachfol-
                                                                               gend „Nutzer‘‘) zur Verfügung. Die aktuellen Dienstleister entneh-
2.3 Pflichten
                                                                               men Sie bitte der Internetseite www.alphabet.com/de-de/produkte/
                                                                               uvv-management.
2.3.1
                                                                               Dies beinhaltet im Einzelnen:
Der Kunde hat der Werkstatt vor Auftragserteilung das vom Lea-
                                                                               -- eine Web-Oberfläche mit passwortgeschütztem Login zur
singgeber übergebene Legitimationsmittel (z. B. eine Servicekarte)
                                                                                  Ansicht der durchgeführten und der überfälligen Kontrollen
vorzulegen.
                                                                                  der Fahrzeuge
                                                                               -- Erinnerung der Nutzer an den nächsten Prüftermin per E-Mail
2.3.2
                                                                               -- Bereitstellung eines bundesweiten Partnernetzes (nachfolgend
Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die Reifen rechtzeitig
                                                                                  „Partner‘‘) zur Durchführung und Abrechnung von UVV-Prüfun-
vor Unterschreiten der gesetzlichen Mindestprofiltiefe gewechselt
                                                                                  gen.
werden.
                                                                               -- Dokumentation der Prüfergebnisse in einer zentralen Datenbank
                                                                                  anhand eines Prüfprotokolls
2.4. Entgelt
                                                                               -- automatische Warnung per E-Mail an festgelegte Personen,
Diese Full-Service-Komponente kann mit geschlossener bzw. offener
                                                                                  bevor der Fälligkeitstermin überschritten wird.
Abrechnung gewählt werden.

                                                                               4.1.2
                                                                               Bei der erstmaligen Einrichtung des Systems können Nutzer- und
3. Legitimationsmittel für Werkstattservice/
                                                                               Fahrzeugdaten aus bestehenden Datenbeständen einmalig in
   Reifenservice
                                                                               das System des Dienstleisters importiert werden. Die fortlaufende
                                                                               Datenpflege erfolgt durch den Kunden. Es wird seitens des Kunden
3.1 Leistungsumfang
                                                                               ein Nutzer (nachfolgend „Administrator‘‘), auf Wunsch mehrere,
Ist die Full-Service-Komponente Werkstattservice und/oder Reifen-
                                                                               benannt, die einen Onlinezugang und eine Einweisung zur Bedie-
service vereinbart, erhält der Kunde vom Leasinggeber ein entspre-
                                                                               nung des Systems erhalten, so dass Prüfberichte eingesehen und
chendes Legitimationsmittel (derzeit eine (digitale) Servicekarte)
                                                                               Nutzerdaten gepflegt werden können.
Dieses berechtigt den Kunden zur Erteilung von Wartungs- und Re-
paraturaufträgen und/oder zum Bezug des vertraglich vereinbarten
                                                                               4.1.3
Reifenkontingents im Namen und auf Rechnung des Leasinggebers
                                                                               Der Nutzer erhält vor dem jährlichen Prüftermin eine Aufforderung,
innerhalb Deutschlands.
                                                                               sich zur Durchführung der UVV bei einem der ausgewählten Partner
                                                                               des Leasinggebers innerhalb der Bundesrepublik Deutschland zu
3.2 Pflichten
                                                                               melden, um einen Prüftermin zu vereinbaren. Die Kontaktdaten
                                                                               erhält der Nutzer mit der Aufforderung. Der Nutzer weist sich ggü.
3.2.1
                                                                               dem Dienstleister durch Vorlage der in der Aufforderung genannten
Vor Auftragserteilung hat der Kunde stets das Legitimationsmittel
                                                                               Dokumente aus. Die Beauftragung erfolgt im Namen und auf Rech-
vorzulegen.
                                                                               nung des Leasinggebers. Eine zweite Erinnerung erfolgt rechtzeitig

Service-Beschreibungen der Alphabet Fuhrparkmanagement GmbH | Stand: 04/2020                                                                   3 / 17
5.2 Pflichten
vor Verstreichen der Frist. Die Dokumentation erfolgt im Online-Por-
                                                                               Der Kunde übermittelt zu Beginn eine Liste der Nutzer die unter-
tal. Der Kunde ist für die Aktualität der Kontaktdaten seiner Nutzer
                                                                               wiesen werden sollen an den Leasinggeber oder einen von ihm
zuständig.
                                                                               beauftragten Dienstleister. Die nachfolgende Datenpflege obliegt
                                                                               dem Kunden.
4.1.4
                                                                               Der Kunde stellt sicher, dass der Zugriff auf die Plattform ausschließ-
Die Erst-UVV-Prüfung wird vom ausliefernden Fahrzeughändler
                                                                               lich durch die von ihm hierfür autorisierten Nutzer erfolgt.
durchgeführt. Der Leasinggeber stellt dieses Prüfdatum dem Dienst-
leister zur Verfügung. Bei Fahrzeugen bei denen die Alphabet nicht
                                                                               5.3 Entgelt
der Leasinggeber ist, obliegt dem Kunden die UVV-Erstkontrolle zu
                                                                               Das Entgelt für die Komponente UVV-Fahrerunterweisung wird dem
beauftragen und der Alphabet das Datum der Erst-UVV-Prüfung
                                                                               Kunden monatlich gemäß aktuellem PLV in Rechnung gestellt.
mitzuteilen. Das Prüfdatum ist Grundlage für die alljährliche Erneu-
erung der Prüfung.
                                                                               5.4 Haftung
                                                                               Mit dem Abschluss dieser Full-Service-Komponente ist keine Über-
4.1.5
                                                                               tragung der Halterhaftung auf den Leasinggeber oder von diesem
Die Dokumentation und Archivierung aller Prüfergebnisse erfolgt
                                                                               beauftragten Dritten verbunden. Der Kunde bleibt allein für die
durch den Dienstleister. Hierzu ist es erforderlich, dass der Nutzer
                                                                               Erfüllung der aus der Haltereigenschaft folgenden straßenverkehrs-
das Protokoll der UVV-Prüfung an die in der Aufforderung genannte
                                                                               rechtlichen und sonstigen rechtlichen Verpflichtungen verant-
E-Mail Adresse als Foto oder Scan übermittelt. Die Prüfungsergeb-
                                                                               wortlich. Die Bereitstellung der UVV-Fahrerunterweisung soll dem
nisse können dann online eingesehen werden.
                                                                               Kunden lediglich die Erfüllung seiner Halterpflichten erleichtern.
4.2 Leistungsausschluss
Kosten für Leistungen, die nicht von diesem Service eingeschlos-
sen sind, sind durch den Kunden zu tragen und werden diesem in
                                                                               6. KFZ-Steuer
Rechnung gestellt bzw. dem Kunden vom Dienstleister direkt in
                                                                               6.1 Leistungsumfang
Rechnung gestellt. Dazu gehören insbesondere UVV-Prüfungen,
                                                                               Ist die Full-Service-Komponente KFZ-Steuer vereinbart, übernimmt
die durch Servicebetriebe durchgeführt werden, welche nicht unter
                                                                               der Leasinggeber im Namen und für Rechnung des Kunden die
www.alphabet.com/de-de/produkte/uvv-management als Dienst-
                                                                               Entrichtung der KFZ-Steuer gegenüber der zuständigen Behörde.
leister aufgeführt sind und nicht durch den Leasinggeber beauftragt
sind.
                                                                               6.2 Pflichten

4.3 Pflichten                                                                  Der Kunde ist verpflichtet, dem Leasinggeber alle ihm übersandten
Der Kunde ist verpflichtet, die zur Erfüllung des Vertrages benötig-           Original-Steuerbescheide zu Vertragsbeginn und während der Ver-
ten Nutzerdaten zur Verfügung zu stellen, Aktualisierungen der Nut-            tragslaufzeit rechtzeitig vor dem im Steuerbescheid angegebenen
                                                                               Fälligkeitstermin zu übersenden. Kosten für etwaige Mahngebühren
zerdaten unverzüglich im System zu vermerken und die Zustimmung
der Nutzer zur Weitergabe der Daten und zu deren Verwendung im                 aufgrund verspäteter Übersendung hat der Kunde zu tragen.
Rahmen der UVV Prüfung einzuholen.
                                                                               6.3 Entgelt

4.4 Entgelt                                                                    Die vereinbarte monatliche Rate für diese Full-Service-Komponen-
                                                                               te stellt eine Vorauszahlung dar. Die Abrechnungsweise erfolgt in
Das Entgelt für die Komponente UVV-Management wird dem Kun-
den monatlich gemäß aktuellem PLV in Rechnung gestellt.                        offener Abrechnung. Ändert sich die KFZ- Steuer, ist der Leasingge-
                                                                               ber berechtigt, und auf Aufforderung des Kunden auch verpflichtet,
4.5 Haftung                                                                    die Leasingrate gemäß Ziffer 4.4 der AGB anzupassen. Verzichtet
                                                                               der Kunde auf die Anpassung der Leasingrate nur während der
Mit dem Abschluss dieser Full-Service-Komponente ist keine Über-
                                                                               Vertragslaufzeit, so rechnet der Leasinggeber die Differenz der ver-
tragung der Halterhaftung auf den Leasinggeber oder von diesem
                                                                               änderten KFZ-Steuer zum Ende der Vertragslaufzeit gemäß offener
beauftragten Dritten verbunden. Der Kunde bleibt allein für die
                                                                               Abrechnung ab.
Erfüllung der aus der Haltereigenschaft folgenden straßenverkehrs-
rechtlichen und sonstigen rechtlichen Verpflichtungen verantwort-
                                                                               6.4 Zahlungsdienste
lich. Die Bereitstellung der UVV-Management-Plattform soll dem
Kunden lediglich die Erfüllung seiner Halterpflichten erleichtern.             Diese Full-Service-Komponente ist ein Zahlungsdienst. Wei-
                                                                               tere Erläuterungen hierzu ergeben sich aus Ziffer B.1. dieser
                                                                               Service-Beschreibungen.
5. UVV-Fahrerunterweisung

5.1 Leistungsumfang
                                                                               7. Rundfunkbeitrag (ehem. GEZ)
Ist die Full-Service-Komponente UVV-Fahrerunterweisung verein-
                                                                               7.1 Leistungsumfang
bart, stellt der Leasinggeber bzw. ein von ihm beauftragter Dritter
eine Web-based-Training-Plattform, nachfolgend WBT-Plattform,                  Ist die Full-Service-Komponente Rundfunkbeitrag vereinbart, über-
zur betrieblichen Unterweisung in Unfallverhütungsvorschriften zur             nimmt der Leasinggeber die Abwicklung des Rundfunkbeitrags wie
Verfügung.                                                                     folgt:

Service-Beschreibungen der Alphabet Fuhrparkmanagement GmbH | Stand: 04/2020                                                                     4 / 17
8.2 Pflichten
7.1.1
An- und Abmeldung der Fahrzeuge bei der verantwortlichen Stelle
                                                                               8.2.1
                                                                               Der Kunde hat den Leasinggeber unverzüglich über den Verlust der
7.1.2
                                                                               Tank- und/oder Ladekarte zu informieren. Bis zu diesem Zeitpunkt
Entrichtung des fälligen Rundfunkbeitrags pro Fahrzeug
                                                                               trägt der Kunde das Risiko des Missbrauchs.
7.2 Verzicht des Kunden
                                                                               8.2.2
Die Full-Service-Komponente Rundfunkbeitrag kann durch den
                                                                               Die einzelne Tank- und/oder Ladekarte verliert nach Beendigung des
Kunden nur bei gleichzeitigem Verzicht des Kunden auf die Beitrags-
                                                                               jeweiligen Einzelleasingvertrages ihre Gültigkeit. Sie ist nach Beendi-
freiheit für ein Kraftfahrzeug pro Betriebsstätte gewählt werden.
                                                                               gung des Einzelleasingvertrages unverzüglich durch den Kunden zu
Dem Kunden ist dies bekannt und er verzichtet ausdrücklich auf die
                                                                               vernichten. Der Kunde trägt das Risiko des Missbrauchs.
Möglichkeit der Beitragsfreiheit für ein Kraftfahrzeug pro Betriebs-
stätte.
                                                                               8.2.3
                                                                               Die Überlassung der Tank- und/oder Ladekarten und deren
7.3 Entgelt
                                                                               Nutzung erfolgen zu den Bedingungen der jeweiligen Mineralöl-
Die Rundfunkbeiträge werden vom Leasinggeber verauslagt und
                                                                               gesellschaft(en) bzw. des Ladekartenanbieters. Die Allgemeinen
dem Kunden monatlich in offener Abrechnung in Rechnung gestellt.
                                                                               Geschäftsbedingungen der Mineralölgesellschaft(en) und/oder
Ändert sich der Rundfunkbeitrag, ist der Leasinggeber berechtigt,
                                                                               des Ladekartenanbieters werden auf Verlangen ausgehändigt. Der
und auf Aufforderung des Leasingnehmers auch verpflichtet, die
                                                                               Kunde verpflichtet sich, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Leasingrate gemäß Ziffer 4.4 der AGB anzupassen. Verzichtet der
                                                                               der Mineralölgesellschaft(en) und/oder des Ladekartenanbieters
Leasingnehmer auf die Anpassung der Leasingrate nur während
                                                                               den Fahrzeugnutzern zur Kenntnis zu bringen und deren Einhaltung
der Vertragslaufzeit, so rechnet der Leasinggeber die Differenz des
                                                                               sicherzustellen.
veränderten Beitrags zum Ende der Vertragslaufzeit gemäß offener
Abrechnung ab.
                                                                               8.2.4
                                                                               Der Kunde stellt den Leasinggeber von jeglichen Ansprüchen Dritter
7.4 Zahlungsdienste
                                                                               frei, sofern der Fahrzeugnutzer die Tank- und/oder Ladekarte ver-
Diese Full-Service-Komponente ist ein Zahlungsdienst. Weitere
                                                                               tragswidrig einsetzt.
Erläuterungen hierzu ergeben sich aus Ziffer B.1. dieser Service-
Beschreibungen.
                                                                               8.3 Sonstiges

                                                                               8.3.1
8. Treibstoff- und Lademanagement
                                                                               Der Kunde wählt seine Tank- und/oder Ladekarte aus dem Angebot
                                                                               des Leasinggebers aus.
8.1 Leistungsumfang
Ist die Full-Service-Komponente Treibstoff- und/oder Lademanage-
                                                                               8.3.2
ment vereinbart, erhält der Kunde vom Leasinggeber die verein-
                                                                               Tank- und/oder Ladekarten können durch eine aufgeprägte bzw.
barte Anzahl an Tank- und/oder Ladekarten. Diese berechtigen
                                                                               aufgedruckte Kartennummer eindeutig identifiziert werden. Eine
die Fahrzeugnutzer, bei den Akzeptanzstellen der entsprechenden
                                                                               Änderung des Designs kann durch den Leasinggeber jederzeit ohne
Mineralölgesellschaft(en) und/oder Ladekartenanbietern im Namen
                                                                               Zustimmung des Kunden erfolgen.
und auf Rechnung des Leasinggebers bargeldlos Leistungen zu be-
ziehen. Der Leistungsumfang ist vom Kunden innerhalb der von den
                                                                               8.3.3
Mineralölgesellschaften angebotenen Leistungsstufen auswählbar.
                                                                               Jede Tankkarte erhält zum Schutz vor Missbrauch einen individu-
                                                                               ellen PIN-Code. Aus Sicherheitsgründen werden die PIN-Schreiben
Der Leasinggeber stellt dem Kunden bei Bedarf eine Ersatzkarte
                                                                               separat versendet. Wählt der Kunde einen Wunsch-PIN bzw. einen
für die Tank- und/oder Ladekarte zur Verfügung. Die Abrechnung
                                                                               Firmen-PIN, wird kein PIN-Schreiben versandt.
erfolgt gemäß aktuellem PLV.

                                                                               8.3.4
Auf Wunsch erhält der Kunde, vorbehaltlich gesetzlicher Regelun-
                                                                               Ladekarten sind ohne PIN-Code einsetzbar. Zur Anzeige der Preise
gen zur Datenweitergabe, eine Aufstellung über die Transaktionen,
                                                                               von öffentlichen Ladepunkten muss die Smartphone-App des jewei-
die mit der Tankkarte und/oder Ladekarte abgewickelt wurden. Eine
                                                                               ligen Ladekartenanbieters installiert werden. Auch das Starten und
Abrechnung von durch den Fahrzeugnutzer verauslagten Kosten bei
                                                                               Beenden von Ladevorgängen ist per Smartphone-App möglich. Die
Defekt, Verlust oder Diebstahl der Tankkarten nach Einreichung der
                                                                               weiteren Einzelheiten ergeben sich aus den Geschäftsbedingungen
Originalbelege ist nur möglich, sofern die vereinbarten Leistungen
                                                                               des jeweiligen Ladekartenanbieters.
bei den Akzeptanzstellen der jeweiligen Mineralölgesellschaft(en) in
Anspruch genommen wurden.
                                                                               8.3.5
                                                                               Im Rahmen der Full-Service-Komponente Treibstoff- und Ladema-
                                                                               nagement erhält der Kunde die Möglichkeit Auswertungen über den
                                                                               Kraftstoffverbrauch und/oder die Ladekosten für das jeweilige Fahr-
                                                                               zeug bzw. den Fuhrpark zu erhalten. Der Leasinggeber übernimmt

Service-Beschreibungen der Alphabet Fuhrparkmanagement GmbH | Stand: 04/2020                                                                     5 / 17
9.1.2.2 Fahrzeugübergabe/-Rückgabe
keine Gewähr für die Richtigkeit der statistischen Auswertungen für
                                                                               Der Kunde nimmt das Fahrzeug für den Leasinggeber in Besitz und
solche Fahrzeuge, für die am Abrechnungsstichtag kein oder ein
                                                                               erstellt mit dem Mitarbeiter des Autovermieters das Übernahme-
nichtzutreffender Kilometerstand vorliegt.
                                                                               protokoll.
8.4 Entgelt
                                                                               Die Rückgabe des Fahrzeuges erfolgt analog zum Übergabeprozess.
                                                                               Wird ein Fahrzeug zurückgegeben, ist umgehend mit dem Kunden
8.4.1
                                                                               ein Rückgabeprotokoll zu erstellen. Erfolgt dies nicht, gilt die Rück-
Die Kosten für Betankungen, Ladevorgänge und sonstige über die
                                                                               nahmeregelung des jeweiligen Autovermieters.
Tank- und/oder die Ladekarte bezogene Leistungen werden dem
Kunden monatlich nachschüssig in offener Abrechnung in Rech-
                                                                               9.1.3 Ordnungswidrigkeiten
nung gestellt. Für jede Tank- bzw. Ladekarte erhebt der Leasingge-
                                                                               Der Autovermieter wickelt Bußgeldbescheide, Verwarnungsgelder,
ber bis zur Rückgabe des Fahrzeuges bzw. Sperrung der Tank- bzw.
                                                                               Gebühren oder sonstige Kosten direkt mit dem Kunden ab, welche
Ladekarte monatlich eine Gebühr gemäß aktuellem PLV.
                                                                               von Behörden oder sonstigen Stellen anlässlich von Verstößen des
                                                                               Kunden oder eines Fahrers gegen gesetzliche Bestimmungen wäh-
8.4.2
                                                                               rend der Mietzeit erhoben werden.
Auslandsbetankungen und Auslandsladevorgänge werden brutto
ohne Ausweisung der MwSt. berechnet. Der Kunde hat keinen
                                                                               9.1.4 Vergütung, Rechnungsstellung und Reporting
Anspruch auf die Original-Rechnungsbelege der Mineralölgesell-
                                                                               Ungeachtet etwaiger anderslautender Vergütungssätze erfolgt die
schaft(en) und des Ladekartenanbieters.
                                                                               Vergütung von Mietverträgen nach den jeweils gültigen Mietwa-
                                                                               genkonditionen, einsehbar auf der o.g. Webseite. Sondertarife
                                                                               werden gegebenenfalls Gegenstand entsprechender schriftlicher
9. AlphaRent
                                                                               Sondervereinbarungen. Der Leasinggeber ist berechtigt, die Vergü-
                                                                               tungssätze nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) anzupassen.
9.1 Leistungsumfang

                                                                               Die Berechnung der in Anspruch genommenen Leistungen erfolgt
9.1.1
                                                                               mit Verweis auf den entsprechenden Einzelleasingvertrag respektive
Ist die Full-Service-Komponente AlphaRent vereinbart, vermit-
                                                                               das Kundenkonto, sofern kein Einzelleasingvertrag angegeben wurde
telt der Leasinggeber dem Kunden von Kooperationspartnern
                                                                               auf Grundlage des Mietvertrages. Auf Wunsch des Kunden wird
(Autovermietern) Mietfahrzeuge, beispielsweise für Dienstreisen,
                                                                               die Zustellung des Mietfahrzeuges innerhalb Deutschlands gegen
Werkstattaufenthalte oder als Interimsfahrzeug zur Überbrückung
                                                                               gesonderte Berechnung koordiniert.
von Lieferzeiten, oder für Mitarbeiter in der Probezeit. Es gelten die
Ziffer 5.5 der AGB des Leasinggebers und die AGB des jeweiligen
Autovermieters. Letztere können unter www.alphabet.de/alpharent
eingesehen werden, und werden bei Fahrzeugübergabe dem Kun-
                                                                               10. Fahrzeuglogistik
den ausgehändigt.
                                                                               10.1 Leistungsumfang
                                                                               Ist die Full-Service-Komponente Fahrzeuglogistik vereinbart, kann
9.1.2 Vertragsschluss Einzelmietvertrag/Prozess
                                                                               der Kunde den Leasinggeber jeweils mit der Erbringung der folgen-
Der Mietvertrag wird zwischen dem Leasinggeber und den Auto-
                                                                               den Leistungen beauftragen:
vermietern geschlossen. Der Kunde erhält hierbei eine Einzelbevoll-
                                                                               -- Frachtkosten
mächtigung zum Abschluss von Einzelmietverträgen im Namen und
                                                                               -- Überführungskosten (Hersteller)
auf Rechnung des Leasinggebers mit den Autovermietern.
                                                                               -- Fahrzeugzulassung, Kennzeichen, Plaketten
                                                                               -- Erstbetankung
9.1.2.1 Bestellung und Vertragsschluss
                                                                               -- Einweisung des Nutzers in das Fahrzeug
Die Bestellung eines Mietfahrzeuges erfolgt durch den Kunden
                                                                               -- Einweisung in die UVV
online im Buchungsportal von AlphaRent.
                                                                               -- Fahrzeuggrundausstattung: Warnweste, Verbandskasten,
Um die Kostenübernahme durch den Leasinggeber sicherzustellen
                                                                                  Warndreieck
ist zwingend die Leasing- oder Kundennummer erforderlich. Die
                                                                               -- Fahrzeugrückführungskosten
Angaben werden vom Leasinggeber nach Bestelleingang validiert.
                                                                               -- Fahrzeugabmeldung
Die Reservierungszentrale des Leasinggebers steht dem Kunden
werktags von Montag bis Freitag von 8:00 h bis 17:00 h telefonisch
                                                                               Der Leasinggeber ist berechtigt diese Leistungen durch Beauftra-
unter der Nummer (089 38 27 100) zur Verfügung. Der Mietvertrag
                                                                               gung eines Dritten zu erbringen.
kommt zustande, wenn der Leasinggeber die Buchung des Kunden
mindestens in Textform (per E-Mail) bestätigt. Soweit im Mietver-
                                                                               10.2. Entgelt
trag nicht abweichend vereinbart, beginnt die Mietzeit mit Über-
                                                                               Die Abrechnungsweise erfolgt gemäß gesonderter Vereinbarung.
gabe des Fahrzeuges durch den Autovermieter an den Kunden. Der
Kunde handelt mit Einzelbevollmächtigung des Leasinggebers für
den Abschluss eines Mietvertrages für das bestellte Fahrzeug. Seine
Vertretungsmacht weist der Nutzer bei der Übergabe durch Vorlage
der Reservierungsbestätigung nach. Darüber hinaus sind Führer-
schein und Personalausweis erforderlich.

Service-Beschreibungen der Alphabet Fuhrparkmanagement GmbH | Stand: 04/2020                                                                     6 / 17
trägt sämtliche Verpflichtungen wie auch Obliegenheiten des Versi-
11. Online-Services (Reporting, Konfigurator)                                  cherungsnehmers aus dem durch den Leasinggeber abgeschlosse-
                                                                               nen Versicherungsverhältnis.
11.1 Leistungsumfang
                                                                               Zur Einhaltung der Schadenminderungspflicht gegenüber dem Ver-
Ist die Full-Service-Komponente Online-Services vereinbart, kann               sicherer ist eine vollständige Schadenmeldung unverzüglich nach
der Kunde Online-Reporting und/oder Online-Konfigurator wählen.                Eintritt des Schadenereignisses beim Leasinggeber einzureichen.
Der Zugang zu Online-Services erfolgt passwortgeschützt über das
Internet.                                                                      12.1.3 Entgelt
                                                                               Die Prämien werden vom Leasinggeber verauslagt und dem Kunden
11.2 Online-Reporting
                                                                               monatlich in offener Abrechnung in Rechnung gestellt. Ändert sich
Der Leasinggeber ermöglicht dem Kunden den Abruf von fahrzeug-                 die Prämie, die Selbstbeteiligung und/oder Versicherungssteuer,
und kundenbezogenen Informationen zu Vertrags-, Kosten- und                    ist der Leasinggeber berechtigt und auf Aufforderung des Kunden
Verbrauchsdaten, wie z. B.:                                                    verpflichtet, die Leasingrate gemäß Ziffer 4.4 der AGB anzupassen.
-- Bestandsübersicht
-- Einzelleasingverträge                                                       12.2 Prämienservice
-- Fahrzeuge
-- Leasingraten                                                                12.2.1 Leistungsumfang
-- Kilometerstände                                                             Wählt der Kunde Prämienservice, übernimmt der Leasinggeber
                                                                               die Zahlungsabwicklung der Versicherungsprämie gegenüber dem
Darüber hinaus ermöglicht es dem Kunden eine Vielzahl vordefinier-             Versicherer des Kunden. Voraussetzung ist, dass der Kunde Stück-
ter Auswertungen und Analysen, wie z. B.:                                      prämien ohne Berücksichtigung von personenbezogenen Schaden-
-- Kraftstoffverbrauch                                                         freiheitsrabatten bei seinem Versicherer abschließt.
-- Vertragsendabrechnung
-- Kilometerausreißer                                                          12.2.2 Pflichten
                                                                               Versicherungsverträge sowie sämtliche sonstige erforderliche
11.3 Online-Konfigurator
                                                                               Unterlagen über die Versicherungen sind unverzüglich in Kopie an
Der Online-Konfigurator ermöglicht dem Kunden entsprechend                     den Leasinggeber weiterzuleiten. Der Kunde ist ferner verpflichtet,
seiner individuellen Car-Policy, aus den vereinbarten Konditionen              den Leasinggeber unverzüglich und vor Wirksamwerden über jede
und Dienstleistungsumfängen selbständig Online-Angebote zu                     Änderung der Versicherungsprämien (z. B. bei Änderungen von
generieren.                                                                    Versicherungstarifen, -prämien oder -steuern, usw.) zu informieren.
                                                                               Rechnungen sind auf den Leasinggeber auszustellen und im Origi-
                                                                               nal an den Leasinggeber weiterzuleiten. Hiervon unberührt bleiben
12. Versicherungsmanagement                                                    die Pflichten gemäß Ziffer 12.1.2. dieser Service-Bedingungen.

Ist die Full-Service-Komponente Versicherungsmanagement verein-                12.2.3 Entgelt
bart, kann der Kunde zwischen Versicherungsservice und Prämien-                Die Prämien werden dem Kunden monatlich in offener Abrechnung
service wählen.                                                                in Rechnung gestellt. Ändert sich die Prämie und/oder Versiche-
                                                                               rungssteuer, ist der Leasinggeber berechtigt und auf Aufforderung
12.1 Versicherungsservice                                                      des Kunden verpflichtet, die Leasingrate gemäß Ziffer 4.4 der AGB
                                                                               anzupassen. Klarstellend gilt: Hat der Leasinggeber Prämien für den
12.1.1 Leistungsumfang                                                         Kunden verauslagt, sind diese dem Leasinggeber vom Kunden zu
Wählt der Kunde Versicherungsservice, erhält der Kunde die                     erstatten.
Möglichkeit, einem Gruppenversicherungsvertrag (KFZ-Haftpflicht-
versicherung sowie Kaskoversicherung) zwischen Leasinggeber und                12.2.4 Zahlungsdienste
dem betreffenden Versicherer beizutreten. Nimmt der Kunde nach                 Diese Full-Service-Komponente ist ein Zahlungsdienst. Weitere
Abstimmung des gewünschten Deckungsumfangs das Versiche-                       Erläuterungen hierzu ergeben sich aus Ziffer B.1. dieser Service-
rungsangebot an, so benennt der Leasinggeber den zuständigen                   Beschreibungen.
Risikoträger und der Kunde tritt dem Gruppenversicherungsvertrag
mit beschriebenem Versicherungsumfang als versicherte Person bei.
                                                                               13. Schadenmanagement
Der Kunde erteilt dem Leasinggeber die hierfür erforderlichen
Vollmachten. Der jeweilige Leistungsumfang ist in den entsprechen-             13.1 Leistungsumfang
den Versicherungsbedingungen des jeweiligen Versicherers (AKB)                 Ist die Full-Service-Komponente Schadenmanagement vereinbart,
geregelt. Die AKB des Versicherers werden auf der Homepage des                 übernimmt der Leasinggeber für den Kunden die Abwicklung von
Leasinggebers unter www.alphabet.com/de-de/formulare-flotten-                  am Fahrzeug entstandenen Sachschäden.
manager-de hinterlegt und auf Verlangen in Kopie ausgehändigt.
Versicherungspolicen werden nicht erstellt.                                    13.1.1 Hiervon sind folgende Leistungen erfasst:
                                                                               a) Aufnahme aller schadenrelevanten Informationen
12.1.2 Pflichten                                                               b) Beauftragung einer Werkstatt mit Reparaturarbeiten
Der Kunde hat alle für die Schadenabwicklung erforderlichen Mit-                  am Fahrzeug
wirkungspflichten gemäß Ziffer 12 der AGB zu erfüllen. Der Kunde

Service-Beschreibungen der Alphabet Fuhrparkmanagement GmbH | Stand: 04/2020                                                                       7 / 17
13.3 Pflichten
c) Organisation des Abschleppvorgangs/ der Bergung
d) Vermittlung eines Mietwagens
                                                                               13.3.1
e) Beauftragung eines Sachverständigen
                                                                               Der Kunde hat dem Leasinggeber alle für eine ordnungsgemäße
f) Verauslagung aller zu den unter Ziffer 13.1.1 b) - e) entstandenen
                                                                               Schadenabwicklung relevanten Daten (insbesondere Versicherungs-
   Kosten
                                                                               und Deckungsdaten) bei Vertragsbeginn, bei jeglicher Änderung
g) Kunden-Hotline (siehe Ziffer 20)
                                                                               sowie auf Verlangen des Leasinggebers unverzüglich zu übermit-
h) Abrechnung gegenüber den Versicherern/ggf. abweichender
                                                                               teln. Unterlässt der Kunde diese Informationspflicht oder liegen im
   Kostenträger
                                                                               Einzelfall keine korrekten Versicherungsdaten beim Leasinggeber
                                                                               vor, ist der Leasinggeber berechtigt, alle im Rahmen der Schaden-
13.1.2 Die Leistungserbringung ist abhängig von folgenden
                                                                               abwicklung entstandenen Kosten (Reparaturkosten lt. Gutachten,
Voraussetzungen:
                                                                               Bergungskosten, Mietwagenkosten etc.) zzgl. einer Bearbeitungsge-
-- das Fahrzeug ist in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen
                                                                               bühr gemäß aktuellem PLV an den Kunden weiterzuverrechnen.
-- es handelt sich um einen Haftpflicht- oder Kaskoschaden

                                                                               13.3.2
13.1.3
                                                                               Der Kunde hat den Leasinggeber über den Schadenfall unverzüglich
Dem Kunden wird außerdem ein umfangreiches Reportingtool (kos-
                                                                               zu informieren. Der Kunde hat dem Leasinggeber einen Ansprech-
tenpflichtig) zur Verfügung gestellt. Der Zugang erfolgt passwort-
                                                                               partner zu benennen und den Weisungen des Leasinggebers zu fol-
geschützt über das Internet. Die Zugangsdaten des Reportingtools
                                                                               gen. Die Pflichten des Kunden gegenüber dem Versicherer bleiben
stellt der Leasinggeber dem Kunden zur Verfügung. Der Kunde stellt
                                                                               hiervon unberührt. Kommt der Kunde seinen Pflichten nach Setzung
sicher, dass der Zugriff auf die im Reportingtool verfügbaren Daten
                                                                               einer angemessenen Frist nicht nach, ist der Leasinggeber berech-
ausschließlich durch die von ihm hierfür autorisierte(n) Person(en)
                                                                               tigt, die Bearbeitung des Schadenfalls einzustellen und den Kunden
erfolgt. In dem Reportingtool können sämtliche Einzelschäden des
                                                                               mit den bereits verauslagten Kosten zuzüglich einer Bearbeitungs-
Kunden in einer übersichtlichen Darstellung webbasiert in Echtzeit
                                                                               gebühr gemäß aktuellem PLV in Anspruch zu nehmen. Ist dem
angezeigt und gezielt durchsucht, verwaltet, versendet und herun-
                                                                               Leasinggeber darüber hinaus ein weiterer Schaden entstanden, ist
tergeladen werden.
                                                                               dieser ebenfalls vom Kunden auszugleichen.
Darüber hinaus stellt der Leasinggeber dem Kunden auf Wunsch im
                                                                               13.3.3
Einzelschadenfall Informationen über den Verlauf von Schadenab-
                                                                               Der Kunde ist nicht berechtigt, fahrzeugbezogene Ansprüche an
wicklungen zur Verfügung. Hierfür erhält der Kunde einen individu-
                                                                               Dritte abzutreten. Der Kunde verpflichtet sich, jeden Fahrzeugnutzer
ellen Internet-Link. Diesen stellt der Leasinggeber der/den durch den
                                                                               auf dieses Abtretungsverbot hinzuweisen.
Kunden autorisierten Person(en) zur Verfügung. Der Kunde stellt
sicher, dass der Zugriff auf diese verfügbaren Daten ausschließlich
                                                                               13.3.4
durch die von ihm hierfür autorisierte(n) Person(en) erfolgt.
                                                                               Der Kunde hat etwaige an dem Fahrzeug entstandene Schäden
                                                                               ausschließlich bei einer vom Leasinggeber mitgeteilten Vertrags-
13.1.4 In jedem Schadenfall werden folgende Informationen
                                                                               werkstatt reparieren zu lassen, s. Ziffer 12 der AGB. Der Leasingge-
zur Verfügung gestellt:
                                                                               ber behält sich das Recht der Steuerung zu Kooperationspartnern
-- Schadendaten (wie Datum, Ort, Hergang)
                                                                               vor. Der Leasinggeber erteilt der jeweiligen Werkstatt die Reparatur-
-- Schadenbeteiligte
                                                                               freigabe.
-- Bearbeitungsstand
-- Bildmaterial
                                                                               13.4 Abrechnung mit Versicherer
-- angefallene Kosten für sämtliche prozessbeteiligten Partner (z. B.
   Versicherung, Werkstatt, Mietwagenunternehmen). Ausgeschlos-
                                                                               13.4.1
   sen hiervon sind die von einem Dritten (z. B. eigener Versicherer
                                                                               Tritt ein Schaden ein, stehen dem Leasinggeber etwaige Leistungen
   des Kunden) geleisteten Zahlungen über welche der Leasinggeber
                                                                               des Versicherers zu. Kosten, die nicht von der gegnerischen Haft-
   nicht informiert ist. Eine Nachmeldung dieser Daten ist für die
                                                                               pflicht- oder eigenen Kaskoversicherung getragen werden oder für
   systemische Erfassung ausgeschlossen.
                                                                               die der jeweils betroffene Versicherer die Deckung abgelehnt hat,
                                                                               sowie etwaige Selbstbeteiligungen sind vom Kunden zu tragen und
13.1.5
                                                                               werden diesem vom Leasinggeber in Rechnung gestellt. Hat das
Über das Reportingtool besteht auch die Möglichkeit für den Kunden
                                                                               verunfallte Fahrzeug eine erhebliche Beschädigung oder wirtschaft-
sich über die Gesamtkennzahlen sämtlicher durch den Leasinggeber
                                                                               lichen Totalschaden, rechnet der Leasinggeber ebenfalls direkt mit
gesteuerten Schadenereignisse seines Fuhrparks zu informieren.
                                                                               dem jeweils betroffenen Versicherer ab und verwertet das Fahrzeug in
                                                                               eigener Verantwortung, sofern der Einzelleasingvertrag gekündigt ist.
13.2 Leistungsausschluss
Die Abwicklung von Vermögens- und Personenschäden des Kunden,
                                                                               13.4.2
des Fahrzeugnutzers und der Insassen sowie die Abwehr von
                                                                               Besonderheit bei Kaskoschäden: Die Abrechnung von Kaskoschäden
Schadensersatzansprüchen Dritter, welche im Zusammenhang mit
                                                                               erfolgt zwischen Leasinggeber, dem Kunden und dem Versicherer.
dem Schadensfall gegen den Kunden oder mitversicherte Personen
                                                                               Ein Gutachter wird vom Leasinggeber in Absprache mit dem Versi-
erhoben werden, sind nicht vom Leistungsumfang erfasst. Eine ge-
                                                                               cherer beauftragt. Die Kosten hierfür werden in der Regel von dem
gebenenfalls notwendige Klage gegen Versicherer oder Schädiger
                                                                               Versicherer getragen. Sofern und soweit der Versicherer die Kosten
hat der Kunde auf eigene Kosten zu erheben.

Service-Beschreibungen der Alphabet Fuhrparkmanagement GmbH | Stand: 04/2020                                                                    8 / 17
Neben der Haftungsbefreiung für unter Ziffer 14.2.2 genannte
aufgrund eines Umstandes nicht zahlt, den nicht der Leasinggeber
                                                                               Schäden beinhaltet das Produkt sowohl die Full-Service-Komponente
oder dessen Dienstleister zu vertreten hat, werden die Kosten vom
                                                                               Schadenmanagement (vgl. Ziffer 13 der Service-Beschreibungen)
Kunden getragen.
                                                                               als auch die in Ziffer 14.2.1.1 genannte Kraftfahrzeug-Haftpflichtver-
                                                                               sicherung (Gesamtprodukt).
13.4.3
Besonderheit bei Haftpflichtschäden: Die Abrechnung von Haft-
                                                                               Der Leistungsumfang ist im Folgenden definiert.
pflichtschäden (Drittschaden) erfolgt zwischen Leasinggeber, dem
Schädiger und dessen Versicherer. Ein Gutachter wird bei Bedarf
                                                                               14.2.1.1 Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung
vom Leasinggeber beauftragt. Soweit der schädigende Dritte bzw.
                                                                               Die genannten Full-Service-Komponenten enthalten grundsätzlich
sein Versicherer die Regulierung des Schadens ganz oder teilweise
                                                                               die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung mit folgenden Höchst-
ablehnt, kann der Kunde statt einer auf seine Kosten und durch ihn
                                                                               deckungssummen:
erfolgenden gerichtlichen Geltendmachung der Forderung eine
Kaskoabrechnung des Schadens verlangen und eine etwa verblei-
                                                                               Versicherungssumme je Schadenereignis 100 Mio. EUR pauschal,
bende Differenz zu dem dem Leasinggeber entstandenen Schaden
                                                                               bei Personenschäden begrenzt auf 15 Mio. EUR je geschädigte
selbst ausgleichen. Eine etwaige Selbstbeteiligung bleibt von dieser
                                                                               Person.
Regelung unberührt. Schäden, die bei Rückgabe des Fahrzeuges
noch vorliegen, sind dem Leasinggeber vom Kunden zu ersetzen.
                                                                               Der Leasinggeber ist Versicherungsnehmer. Der Kunde tritt dem
Weitergehende Ansprüche des Leasinggebers, insbesondere
                                                                               Gruppenversicherungsvertrag mit dem in den allgemeinen Bedin-
Ansprüche auf Ersatz des durch die vorzeitige Vertragsbeendigung
                                                                               gungen für die Kraftfahrzeugversicherung (AKB) beschriebenen
entstehenden Schadens, bleiben unberührt.
                                                                               Versicherungsumfang als versicherte Person bei.
13.5 Entgelt
                                                                               Die AKB des jeweiligen Versicherers werden auf der Homepage des
                                                                               Leasinggebers www.alphabet.com/de-de/formulare-flottenmana-
13.5.1
                                                                               ger-de hinterlegt und auf Verlangen ausgehändigt.
Das Entgelt für die Full-Service-Komponente Schadenmanagement
wird dem Kunden monatlich in geschlossener Abrechnung in Rech-
                                                                               14.2.1.2 Inhalt der Voll- und Teilschadendeckung für das
nung gestellt.
                                                                               Fahrzeug (Haftungsbefreiung)
                                                                               Die Haftungsbefreiung tritt ein bei Beschädigung, Totalschaden,
13.5.2
                                                                               Zerstörung oder Verlust infolge eines Ereignisses gemäß Ziffer
Kosten und Auslagen, die in Verbindung mit der Schadenbearbei-
                                                                               14.2.2 und erfasst --- unter Berücksichtigung der nachstehenden
tung gemäß Ziffer 12.2 der AGB entstehen, werden gesondert mit
                                                                               Regelungen --- das im jeweiligen Einzelleasingvertrag mit dem
dem Kunden abgerechnet.
                                                                               Leasinggeber genannte Fahrzeug sowie nachfolgend aufgeführte
                                                                               Fahrzeug- und Zubehörteile:
                                                                               a) werkseitig in das Fahrzeug eingebaute oder werkseitig durch
14. Schadendeckung / Schadendeckung Selekt
                                                                                   entsprechende Halterung mit diesem fest verbundene Teile.
                                                                                   Spezialaufbauten sind nur von der Haftungsbefreiung umfasst,
14.1 Entbindung von der Verpflichtung zum Abschluss und
                                                                                   wenn und soweit diese über den Leasinggeber im Rahmen des
Nachweis einer Vollkaskoversicherung
                                                                                   Finanzleasing bezogen werden.
Hat der Kunde die Full-Service-Komponente „Schadendeckung‘‘ oder
                                                                               b) Teile, die einen Wert von insgesamt höchstens 150 EUR haben
„Schadendeckung Selekt‘‘ vereinbart, entbindet ihn der Leasingge-
                                                                                  und zugleich auf Grund gesetzlicher Bestimmungen mitgeführt
ber gegen Zahlung eines Beitrags von der Verpflichtung gem. Ziffer
                                                                                  werden müssen und diesen Bestimmungen entsprechen, sowie
12.1 AGB, das jeweils geleaste Fahrzeug im Rahmen einer Vollkasko-
                                                                                  Zubehör, das der Pannenhilfe oder ausschließlich der Unfallauf-
versicherung abzusichern.
                                                                                  nahme dient.
                                                                               c) nachträglich eingebaute, angebaute, fest mit dem Fahrzeug ver-
14.2 Inhalt und Umfang der Full-Service-Komponente Scha-
                                                                                  bundene Fahrzeug- und Zubehörteile sowie Fahrzeugbeschriftun-
dendeckung/Schadendeckung Selekt
                                                                                  gen bis zu einer Höchstsumme von 20.000 EUR pro Schadensfall.
Schäden, die nicht durch diese Full-Service-Komponente abgedeckt
                                                                               d) zum Leasingfahrzeug gehörende Teile die außerhalb des Fahr-
sind, werden vom Leasinggeber an den Kunden weiterbelastet.
                                                                                   zeuges unter Verschluss gehalten sind, wie z. B. ein zum Leasing-
                                                                                   fahrzeug gehörender zusätzlicher Satz Räder mit Winter- oder
14.2.1 Inhalt der Full-Service-Komponente
                                                                                   Sommerbereifung, Kindersitz, Ladekabel für Elektrofahrzeuge,
Mit Abschluss der Full-Service-Komponente Schadendeckung oder
                                                                                   Dach- und Heckgepäckträger, Gepäckabdeckung und Schneeket-
Schadendeckung Selekt wird der Kunde für bestimmte unter Ziffer
                                                                                   ten. Die Haftungsbefreiung tritt gemäß Ziffer 14.5 nicht ein, so-
14.2.2 genauer definierte Schäden am betreffenden Leasingfahr-
                                                                                   fern der Kunde einen Anspruch aus Entschädigung aus anderen
zeug durch Zahlung eines entsprechenden Beitrags von der Haftung
                                                                                   Verträgen (z. B. einer Versicherung) hat.
gegenüber dem Leasinggeber befreit (Haftungsbefreiung).
                                                                               e) Wallboxen, sofern diese gemeinsam mit einem Fahrzeug vom
                                                                                  Leasinggeber geleast werden und maximal für die Dauer des
                                                                                  Fahrzeugleasingvertrages. Die Haftungsbefreiung tritt gemäß
                                                                                  Ziffer 14.5 nicht ein, sofern der Kunde einen Anspruch aus Ent-
                                                                                  schädigung aus anderen Verträgen (z. B. einer Versicherung) hat.

Service-Beschreibungen der Alphabet Fuhrparkmanagement GmbH | Stand: 04/2020                                                                    9 / 17
14.2.2.2 Mut- oder böswillige Handlungen
Von der Haftungsbefreiung ausgeschlossen sind Sachen, die
                                                                               Umfasst sind mut- oder böswillige Handlungen (Vandalismus) von
keine Fahrzeug- und Zubehörteile sind, wie z. B. Handy und mobile
                                                                               Personen, welche nicht berechtigt sind, das Fahrzeug zu nutzen.
Navigationsgeräte (auch bei Verbindung mit dem Fahrzeug durch
                                                                               Als Berechtigte gelten Personen, die mit Wissen des Kunden das
eine Halterung), Reisegepäck und persönliche Gegenstände der
                                                                               Fahrzeug gebrauchen.
Insassen.

                                                                               14.2.2.3 Brand und Explosion
14.2.1.3 Fahrzeugarten
                                                                               Umfasst sind Brand und Explosion auch ein Akkubrand bei Elektro-
Von der Full-Service-Komponente Schadendeckung/Schaden-
                                                                               fahrzeugen. Als Brand gilt ein Feuer mit Flammenbildung, das ohne
deckung Selekt umfasst sind alle PKW und Nutzfahrzeuge bis zu
                                                                               einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlas-
einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t, die im wirtschaftlichen
                                                                               sen hat und sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag. Von der
Eigentum des Leasinggebers stehen. Elektro- sowie Hybridfahrzeu-
                                                                               Haftungsbefreiung ausgeschlossen sind Schmor- und Sengschäden.
ge sind Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor gleichgestellt.

                                                                               Explosion ist eine auf dem Ausdehnungsbestreben von Gasen und
14.2.1.4 Geltungsbereich
                                                                               Dämpfen beruhende, plötzlich verlaufende Kraftäußerung.
Die Haftungsbefreiung gilt für Schadenereignisse innerhalb des
Europäischen Wirtschaftsraum sowie der Schweiz.
                                                                               14.2.2.4 Kurzschlussschäden an der Verkabelung
                                                                               Die Haftungsbefreiung umfasst Schäden an der Verkabelung des
14.2.2 Umfang der Voll- und Teilschadendeckung
                                                                               Fahrzeugs durch Kurzschluss. Etwaige Folgeschäden sind bis insge-
(Haftungsbefreiung)
                                                                               samt 5.000 EUR je Schadenereignis abgesichert. Folgeschäden an
Die Haftungsbefreiung im Rahmen der Full-Service-Komponente
                                                                               der Batterie und angeschlossenen Aggregaten eines Elektrofahrzeu-
Schadendeckung/Schadendeckung Selekt besteht grundsätzlich bei
                                                                               ges einschließlich Überspannungsschäden umfasst die Haftungsbe-
Beschädigung, Totalschaden, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeugs
                                                                               freiung bis 7.500 EUR.
einschließlich seiner Teile durch die nachfolgenden Ereignisse im
jeweils beschriebenen Umfang. Die Befreiung gilt für den Kunden
                                                                               14.2.2.5 Elementarschäden
selbst sowie für weitere Unternehmen, sofern der Vertrag auch
                                                                               Die Haftungsbefreiung gilt bei
im Interesse dieser Unternehmen abgeschlossen wurde (z. B. bei
                                                                               -- direkter Einwirkung von Sturm, Böen, Hagel, Blitzschlag oder
berechtigter Überlassung oder Untervermietung).
                                                                                  Überschwemmung, wobei Sturm und Böen mindestens
                                                                                  Windstärke acht voraussetzen.
Die Haftungsbefreiung umfasst die in den Ziffern 14.2.2.1 bis ein-
                                                                               -- Schäden durch die direkte Einwirkung von Erdrutsch, Muren-
schließlich 14.2.2.17 geregelten Leistungen, sofern der Kunde seine
                                                                                  abgängen oder Schneelawinen, nicht aber bei Dachlawinen.
vertraglichen Pflichten erfüllt.

                                                                               14.2.2.6 Glasbruch
14.2.2.1 Unfall des Fahrzeugs
                                                                               Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs, Leuchtmittelersatz,
Umfasst sind Schäden am Fahrzeug durch einen Unfall. Ein Unfall
                                                                               Folgeschäden durch den Glasbruch an Sitzen und Armaturen sowie
ist ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt
                                                                               eine hierdurch erforderliche Reinigung des Fahrzeuginnenraums
auf das Fahrzeug einwirkendes Ereignis, in welchem sich ein ver-
                                                                               sind eingeschlossen. Zusätzliche Folgeschäden sind nicht abgesi-
kehrstypisches Schadensrisiko realisiert hat, das zu einem Personen-
                                                                               chert. Die Verglasung umfasst Scheiben (Front-, Heck-, Seiten- und
oder Sachschaden geführt hat.
                                                                               Trennscheiben), Abdeckungen von Leuchten, Spiegel sowie Glas-
                                                                               dächer. Die Anrechnung der Eigenbeteiligung entfällt, wenn und
Bei Nutzfahrzeugen bis 3,5 t gelten auch Schäden aufgrund eines
                                                                               soweit eine Reparatur der beschädigten Verglasung erfolgt.
Brems- oder Betriebsvorgangs oder reine Bruchschäden als Unfall-
schäden. Dazu zählen z. B. Schäden am Fahrzeug durch rutschende
                                                                               14.2.2.7 Schäden an Reifen
Ladung oder Verwindungsschäden. Als Brems-, Betriebs- oder
                                                                               Ausgeschlossen ist die Haftungsbefreiung grundsätzlich für beschä-
Bruchschäden kommen nur solche Schäden in Betracht, welche auf
                                                                               digte oder zerstörte Reifen. Die Haftungsbefreiung besteht aber,
Geschehnisse zurückzuführen sind, die sich innerhalb eines kurzen
                                                                               wenn die Reifen aufgrund eines Ereignisses beschädigt oder zerstört
Zeitraumes abspielen, unvorhersehbar und unerwartet wirken und
                                                                               werden, das gleichzeitig andere unter den Schutz der Haftungsbe-
dadurch unentrinnbar sind.
                                                                               freiung fallende Schäden (Ziffer 14.2.2.1 bis einschließlich 14.2.2.17)
                                                                               am Fahrzeug verursacht hat.
Eigenschäden sind von der Haftungsbefreiung umfasst. Für die
beteiligten Fahrzeuge wird jeweils die vereinbarte Eigenbeteiligung
                                                                               14.2.2.8 Schäden durch Tierbisse
der Vollschadendeckung (siehe Ziffer 14.10.3) in Rechnung gestellt.
                                                                               Schäden, die unmittelbar durch Tierbiss an Bremsleitungen, Kabeln,
                                                                               Schläuchen, Dämmmaterial oder Gummimanschetten entstehen,
Schäden durch Abnutzung, Bedienungsfehler, Falschbetankung
                                                                               sind abgesichert. Daraus entstandene Folgeschäden werden im
oder Überbeanspruchung des Fahrzeugs sowie Schäden zwischen
                                                                               Rahmen der Haftungsbefreiung je Schadenfall bis zu einem Betrag
ziehendem und gezogenem Fahrzeug sind nicht im Umfang der
                                                                               von insgesamt 5.000 EUR ersetzt. Bei Schäden an spezifischen
Full-Service-Komponente Schadendeckung/ Schadendeckung Selekt
                                                                               Teilen von Elektrofahrzeugen erhöht sich der Betrag je Schadenfall
enthalten.
                                                                               auf 7.500 EUR.

Service-Beschreibungen der Alphabet Fuhrparkmanagement GmbH | Stand: 04/2020                                                                     10 / 17
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