Service-Beschreibungen Alphabet Fuhrparkmanagement GmbH
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Service-Beschreibungen Alphabet Fuhrparkmanagement GmbH Änderungen zu den Service-Bedingungen Stand 05/2018 sind in „gelb‘‘ gekennzeichnet. A. Einbeziehung Service-Beschreibungen Ein Schadensersatzanspruch des Kunden ist der Höhe nach auf den Zahlungsbetrag begrenzt. Soweit es sich hierbei um die Geltendma- Grundlage der Geschäftsbeziehung sind die zwischen dem Kunden chung von Folgeschäden handelt, ist der Anspruch auf höchstens und der Alphabet Fuhrparkmanagement GmbH (Alphabet oder 12.500 EUR je Zahlung begrenzt. Diese Haftungsbeschränkungen Leasinggeber) geschlossene Rahmenvereinbarung und / oder Ein- gelten nicht für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Leasinggebers zelleasingverträge, sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und für Gefahren, die der Leasinggeber besonders übernommen der Alphabet, diese Service-Beschreibungen sowie das Preis- und hat, sowie für nicht autorisierte Überweisungen. Leistungsverzeichnis (PLV). 1.3 Diese Service-Beschreibungen, die Allgemeinen Geschäftsbedin- Die Anwendbarkeit von § 675d Abs. 1 bis 5, § 675f Abs. 5 Satz 2, gungen der Alphabet sowie der geschlossene Rahmenvertrag/ § 675g, § 675h, § 675j Abs. 2, § 675p sowie der §§ 675v bis § 676 Einzelvertrag sind auch Grundlage der Geschäftsbeziehung sofern BGB ist ausgeschlossen. der Leasinggeber einzelne Service-Komponenten für Fahrzeuge des Kunden erbringt, die nicht im Eigentum des Leasinggebers stehen. Abweichend von § 676 b Abs. 2 Satz 1 BGB wird eine Unterrich- tungsfrist für den Kunden von 3 Monaten vereinbart. B. Allgemeine Bestimmungen 2. Abrechnungsart 1. Zahlungsdienste Die Servicerate kann je nach individueller Vereinbarung Gegenleis- Leasinggeber und Kunde vereinbaren, dass für die Full-Service-Kom- tung (geschlossene Abrechnung) oder Pauschale mit nachfolgender ponenten Kfz-Steuer (Ziffer C.6. dieser Service-Beschreibungen), Gegenüberstellung der Einnahmen und Ausgaben (offene Abrech- Rundfunkbeitrag (Ziffer C.7. dieser Service-Beschreibungen) und nung) für die zusätzlich vereinbarten Leistungen sein. Versicherungsmanagement-Prämienservice (Ziffer C.12.2), soweit sie jeweils die Erbringung von Zahlungsdienstleistungen im Sinne Für einzelne Full-Service-Komponenten, die nach Leasing/Service- von §§ 675c ff. BGB zum Gegenstand haben, was folgt: Vertrag nicht als Teil der geschlossenen Abrechnung geregelt sind, verbleibt es bei einer offenen Abrechnung. 1.1 Mit Abschluss des Leasing/Service-Vertrages ist der Leasinggeber Nimmt der Kunde zunächst vertraglich nicht vereinbarte Leistungen berechtigt und verpflichtet, für den Kunden die im Leasing/Ser- in Anspruch, so wird der Leasinggeber ihm die hierfür anfallenden vice-Vertrag bzw. PLV (abrufbar unter www.alphabet.com/de-de/ Kosten zzgl. einer Verwaltungsgebühr gemäß aktuellem PLV in Rech- kundenlogin) vereinbarten einzelnen und/oder aufeinander folgen- nung stellen. den (z. B. monatlichen/jährlichen) Zahlungsvorgänge auszuführen. 2.1 Geschlossene Abrechnung Der Kunde erklärt durch Abgabe seines Vertragsangebots zugleich Für Komponenten mit geschlossener Abrechnung übernimmt seine Zustimmung zur Ausführung jedes gemäß Leasing/Ser- der Leasinggeber die Kosten im Rahmen der im Einzelleasingver- vice-Vertrag vom Leasinggeber für ihn vorzunehmenden Zahlungs- trag vereinbarten Laufleistung und Laufzeit. Für jede vereinbarte vorgangs bei Fälligkeit und erteilt dem Leasinggeber für jeden Full-Service-Komponente zahlt der Kunde eine monatliche Pauscha- Zahlungsvorgang einen Zahlungsauftrag. le. Eine Gegenüberstellung der Kosten erfolgt nicht. Kosten für die Inanspruchnahme von Full-Service-Leistungen im Ausland trägt der 1.2 Leasinggeber gegen Vorlage der Kostenrechnung, jedoch maximal Bei einem nicht erfolgten, fehlerhaft oder verspätet ausgeführten bis zur Höhe des Betrages, der für diese Full-Service-Leistungen im autorisierten Zahlungsvorgang oder bei einem nicht autorisierten Inland berechnet worden wäre; der Kunde tritt in diesem Fall in Zahlungsvorgang hat der Kunde lediglich Schadensersatzansprüche Vorauskasse. nach Maßgabe folgender Regelungen: 2.2 Offene Abrechnung Der Leasinggeber haftet für eigenes Verschulden. Für das Ver- Bei offener Abrechnung trägt zunächst der Leasinggeber die schulden der von dem Leasinggeber zwischengeschalteten Stellen Kosten für die vereinbarten Full-Service-Komponenten. Der Kunde haftet der Leasinggeber nicht. In diesen Fällen beschränkt sich die leistet über die monatliche Rate eine Pauschale zzgl. einer Ver- Haftung des Leasinggebers auf die sorgfältige Auswahl und Unter- waltungsgebühr gemäß aktuellem Preis- und Leistungsverzeichnis weisung der ersten zwischengeschalteten Stelle (weitergeleiteter (PLV). Das PLV ist passwortgeschützt unter www.alphabet.com/ Auftrag). de-de/kundenlogin abrufbar, oder kann auf Verlangen mitgeteilt werden. Am Ende des jeweils vereinbarten Abrechnungszeitraums Service-Beschreibungen der Alphabet Fuhrparkmanagement GmbH | Stand: 04/2020 1 / 17
1.3 Pflichten werden die tatsächlich angefallenen Kosten mit der Vorauszahlung Der Kunde ist verpflichtet alle Wartungen/Services und Verschleiß- abgeglichen und die Differenz dem Kunden gutgeschrieben bzw. reparaturen termingerecht in einer vom Hersteller autorisierten Ver- nachbelastet. Der Leasinggeber erteilt dem Kunden hierfür eine tragswerkstatt durchführen zu lassen. Der Kunde hat der Werkstatt fahrzeugbezogene Zwischen- bzw. Schlussabrechnung. Sofern keine vor Auftragserteilung das vom Leasinggeber übergebene Legitima- Abrechnungszeiträume vereinbart wurden, erfolgt die Abrechnung tionsmittel, wie z. B. eine Servicekarte, vorzulegen. Der Kunde hat mit Rückgabe des Fahrzeuges für den kompletten Nutzungszeit- Reparaturen im Namen und auf Rechnung des Leasinggebers in raum. Das Kostenrisiko trägt der Kunde. Auftrag zu geben. Wenn und soweit der Kunde fällige Service- und Inspektionsarbeiten nicht pünktlich durchführen lässt, haftet er dem Leasinggeber für dadurch entstehende Schäden. C. Full-Service-Komponenten Erfolgt eine Falschbetankung, ist dies dem Leasinggeber unverzüg- 1. Werkstattservice lich zu melden sowie nach Freigabe durch den Leasinggeber die Instandsetzung der Kraftstoffanlage und/oder eines aufgetretenen 1.1 Leistungsumfang Schadens unverzüglich in dem Umfang durchzuführen, dass seitens Ist die Full-Service-Komponente Werkstattservice mit geschlossener des Fahrzeugherstellers keine Einschränkungen in der Garantie Abrechnung vereinbart, trägt der Leasinggeber die Kosten aller vom vorgenommen werden. Fahrzeughersteller vorgeschriebenen Wartungsdienste sowie die Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO. Vorgeschriebene Wartungen/ 1.4 Entgelt Services sind ab 2.000 Kilometer vor regulärer Fälligkeit möglich. Diese Full-Service-Komponente kann mit geschlossener bzw. offener Spätestens mit Erreichen der Fälligkeit ist die betreffende Wartung/ Abrechnung gewählt werden. Die geschlossene Abrechnung setzt der betreffende Service durchzuführen. voraus, dass eine Gesamtlaufleistung von 200.000 Kilometern nicht Darüber hinaus trägt der Leasinggeber die Kosten für Reparaturen, überschritten wird. Wird eine höhere Laufleistung im Einzelvertrag welche aufgrund normalen Verschleißes des Fahrzeugs erforder- vereinbart, kann die Komponente Werkstattservice nur in offener lich werden, welche aus technischen Defekten (wie bspw. defekte Abrechnung in Anspruch genommen werden. Blinkanlage) entstehen sowie die notwendigen Abschleppkosten zur Der Leasinggeber ist in folgenden Fällen berechtigt, die Abrech- nächstgelegenen, vom Hersteller autorisierten Vertragswerkstatt, nungsweise von geschlossener auf offene Abrechnung rückwirkend sofern dies nicht von der Mobilitätsgarantie des Fahrzeugherstellers zum Vertragsbeginn umzustellen: abgedeckt ist. -- Überschreitung der tatsächlichen Laufleistung des Fahrzeuges von 200.000 Kilometern entgegen der Vereinbarung 1.2 Leistungsausschluss bei geschlossener Abrechnung -- Falschbetankung, sofern keine ordnungsgemäße Instandsetzung Kosten für Reparaturen, die nicht auf normalen Verschleiß zurückzu- gemäß Ziffer C.1.3 erfolgt ist. führen sind, trägt der Kunde. Das Gleiche gilt für Reparaturkosten, die aufgrund nicht oder nicht rechtzeitig durchgeführter Wartungs- Im Fall einer Überschreitung erfolgt diese Umstellung zum Mo- dienste oder unzureichender Kontrollen anfallen. Dies gilt auch natsersten des Folgemonats nach dem Monat, in welchem die für Kosten aus daraus resultierenden Folgeschäden. Insbesondere Überschreitung erfolgt ist. Angefallene Mehrkilometer werden folgende Positionen sind nicht Leistungsbestandteil: mit dem vereinbarten Mehrkilometersatz für Werkstattservice mit -- Betriebsstoffe und Betriebsflüssigkeiten (z. B. Nachfüllöle, Schei- dem Kunden abgerechnet. Die Abrechnung der Mehrkilometer für benklar und Frostschutzmittel) außerhalb der durch den Fahr- Finanzleasing gemäß Ziffer 16 der AGB bleibt hiervon unberührt. zeughersteller vorgeschriebenen Wartungsintervalle Im Fall einer Falschbetankung erfolgt die Umstellung mit dem -- Verbrauchsstoffe (Additive zur Abgasreinigung wie bspw. AdBlue) Zeitpunkt der Falschbetankung. -- Ersatz von fehlenden Teilen -- Reparaturen infolge äußerer Einwirkung, (z. B. Steinschlag oder Rost auf Bremse) oder infolge vertragswidrigen oder unsachge- mäßen Gebrauchs 2. Reifenservice -- Beseitigung von Schäden und Folgeschäden, die durch Betan- 2.1 Leistungsumfang kung mit einer nicht für den Betrieb des Fahrzeuges zugelassenen Ist die Full-Service-Komponente Reifenservice mit geschlossener Kraftstoffsorte entstehen (Falschbetankung) Abrechnung vereinbart, übernimmt der Leasinggeber die Kosten für -- Wartungs- und Reparaturarbeiten an nicht werksseitig verbautem folgende Leistungen: Zubehör -- Austausch der im Einzelleasingvertrag vereinbarten Reifen (bei -- Updates von Kommunikations- und Navigationssystemen Sommerreifen ab einer Profiltiefe kleiner als 3 mm und bei Winter- -- Achsvermessungen, Spur- und Sturzeinstellungen, die nicht in ver- und Allwetterreifen kleiner als 4 mm), sofern sie nicht einseitig schleißbedingten Arbeiten an der Achsgeometrie begründet sind abgenutzt oder anderweitig beschädigt wurden -- Wartungs- und Reparaturarbeiten an werkseitigen oder nachträg- -- saisonale Umrüstung von Sommer-/Winterrädern inkl. lichen Um- und Aufbauten (z. B. Kühlaggregate) bei Transportern Auswuchten -- Reparatur von Schäden und Folgeschäden durch Eingriff in die -- Entsorgung der Altreifen elektronische Motorsteuerung des Fahrzeuges (z. B. Chiptuning) -- Berücksichtigung der jeweilig benötigten Reifendruckkontroll- -- Durchführung von Servicearbeiten, die der Fahrzeughersteller systeme (RDKS) nicht zwingend vorschreibt (z. B. Winter-Check, Urlaubs-Check) Service-Beschreibungen der Alphabet Fuhrparkmanagement GmbH | Stand: 04/2020 2 / 17
3.2.2 Darüber hinaus kann der Kunde optional folgende Leistungen Der Kunde ist verpflichtet, das Legitimationsmittel vor Missbrauch zusätzlich kostenpflichtig vereinbaren: zu schützen. Der Verlust oder ein Missbrauch ist dem Leasinggeber -- Reifenreparatur unverzüglich mitzuteilen. Bei Verlust oder missbräuchlicher Verwen- -- Rädereinlagerung (max. zweimal jährlich) dung haftet der Kunde. -- Befüllung mit Reifengas -- Radzierblenden 3.2.3 -- Räderwäsche Das jeweilige Legitimationsmittel ist fahrzeugbezogen und verliert -- Vorortmontage beim Kunden nach Beendigung des Einzelleasingvertrages seine Gültigkeit. Un- -- WKR-Prozess (Auslieferung des Fahrzeuges ganzjährig mit verzüglich nach dessen Beendigung sind ausgehändigte Unterlagen zusätzlichen Winterrädern) zurückzugeben, sowie technische Verknüpfungen zu löschen. 2.2 Sonstiges Die Beschaffung und Einlagerung der im Einzelleasingvertrag definierten Reifen und Felgen kann nur bei den vom Leasinggeber 4. UVV-Management freigegebenen Reifen-Fachbetrieben erfolgen, für BMW Fahrzeuge 4.1. Leistungsumfang bei ausgewählten BMW/MINI Vertragswerkstätten. Alle Reifen- partner sind unter alphabet.com/de-de/servicepartnersuche-de 4.1.1 verzeichnet, in der App verfügbar, bzw. können über die 24-Stun- den-Service-Hotline abgefragt werden. Die Reifengröße, Reifenart, Ist die Full-Service-Komponente UVV-Management vereinbart, stellt der Leasinggeber bzw. ein von ihm beauftragter Dritter (nachfol- der Geschwindigkeitsindex sowie die Felgenart, Notlaufeigenschaft gend „Dienstleister‘‘) entsprechende Hilfsmittel für die ordnungsge- und Reifendruckkontrolle sind im Einzelleasingvertrag definiert. Der mäße Administration zur Prüfung der Unfallverhütungsvorschriften erste Satz Winterreifen wird mit Felgen als Komplettrad bezogen. nach § 57 DGUV V70 für die Fahrzeugnutzer des Kunden (nachfol- gend „Nutzer‘‘) zur Verfügung. Die aktuellen Dienstleister entneh- 2.3 Pflichten men Sie bitte der Internetseite www.alphabet.com/de-de/produkte/ uvv-management. 2.3.1 Dies beinhaltet im Einzelnen: Der Kunde hat der Werkstatt vor Auftragserteilung das vom Lea- -- eine Web-Oberfläche mit passwortgeschütztem Login zur singgeber übergebene Legitimationsmittel (z. B. eine Servicekarte) Ansicht der durchgeführten und der überfälligen Kontrollen vorzulegen. der Fahrzeuge -- Erinnerung der Nutzer an den nächsten Prüftermin per E-Mail 2.3.2 -- Bereitstellung eines bundesweiten Partnernetzes (nachfolgend Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die Reifen rechtzeitig „Partner‘‘) zur Durchführung und Abrechnung von UVV-Prüfun- vor Unterschreiten der gesetzlichen Mindestprofiltiefe gewechselt gen. werden. -- Dokumentation der Prüfergebnisse in einer zentralen Datenbank anhand eines Prüfprotokolls 2.4. Entgelt -- automatische Warnung per E-Mail an festgelegte Personen, Diese Full-Service-Komponente kann mit geschlossener bzw. offener bevor der Fälligkeitstermin überschritten wird. Abrechnung gewählt werden. 4.1.2 Bei der erstmaligen Einrichtung des Systems können Nutzer- und 3. Legitimationsmittel für Werkstattservice/ Fahrzeugdaten aus bestehenden Datenbeständen einmalig in Reifenservice das System des Dienstleisters importiert werden. Die fortlaufende Datenpflege erfolgt durch den Kunden. Es wird seitens des Kunden 3.1 Leistungsumfang ein Nutzer (nachfolgend „Administrator‘‘), auf Wunsch mehrere, Ist die Full-Service-Komponente Werkstattservice und/oder Reifen- benannt, die einen Onlinezugang und eine Einweisung zur Bedie- service vereinbart, erhält der Kunde vom Leasinggeber ein entspre- nung des Systems erhalten, so dass Prüfberichte eingesehen und chendes Legitimationsmittel (derzeit eine (digitale) Servicekarte) Nutzerdaten gepflegt werden können. Dieses berechtigt den Kunden zur Erteilung von Wartungs- und Re- paraturaufträgen und/oder zum Bezug des vertraglich vereinbarten 4.1.3 Reifenkontingents im Namen und auf Rechnung des Leasinggebers Der Nutzer erhält vor dem jährlichen Prüftermin eine Aufforderung, innerhalb Deutschlands. sich zur Durchführung der UVV bei einem der ausgewählten Partner des Leasinggebers innerhalb der Bundesrepublik Deutschland zu 3.2 Pflichten melden, um einen Prüftermin zu vereinbaren. Die Kontaktdaten erhält der Nutzer mit der Aufforderung. Der Nutzer weist sich ggü. 3.2.1 dem Dienstleister durch Vorlage der in der Aufforderung genannten Vor Auftragserteilung hat der Kunde stets das Legitimationsmittel Dokumente aus. Die Beauftragung erfolgt im Namen und auf Rech- vorzulegen. nung des Leasinggebers. Eine zweite Erinnerung erfolgt rechtzeitig Service-Beschreibungen der Alphabet Fuhrparkmanagement GmbH | Stand: 04/2020 3 / 17
5.2 Pflichten vor Verstreichen der Frist. Die Dokumentation erfolgt im Online-Por- Der Kunde übermittelt zu Beginn eine Liste der Nutzer die unter- tal. Der Kunde ist für die Aktualität der Kontaktdaten seiner Nutzer wiesen werden sollen an den Leasinggeber oder einen von ihm zuständig. beauftragten Dienstleister. Die nachfolgende Datenpflege obliegt dem Kunden. 4.1.4 Der Kunde stellt sicher, dass der Zugriff auf die Plattform ausschließ- Die Erst-UVV-Prüfung wird vom ausliefernden Fahrzeughändler lich durch die von ihm hierfür autorisierten Nutzer erfolgt. durchgeführt. Der Leasinggeber stellt dieses Prüfdatum dem Dienst- leister zur Verfügung. Bei Fahrzeugen bei denen die Alphabet nicht 5.3 Entgelt der Leasinggeber ist, obliegt dem Kunden die UVV-Erstkontrolle zu Das Entgelt für die Komponente UVV-Fahrerunterweisung wird dem beauftragen und der Alphabet das Datum der Erst-UVV-Prüfung Kunden monatlich gemäß aktuellem PLV in Rechnung gestellt. mitzuteilen. Das Prüfdatum ist Grundlage für die alljährliche Erneu- erung der Prüfung. 5.4 Haftung Mit dem Abschluss dieser Full-Service-Komponente ist keine Über- 4.1.5 tragung der Halterhaftung auf den Leasinggeber oder von diesem Die Dokumentation und Archivierung aller Prüfergebnisse erfolgt beauftragten Dritten verbunden. Der Kunde bleibt allein für die durch den Dienstleister. Hierzu ist es erforderlich, dass der Nutzer Erfüllung der aus der Haltereigenschaft folgenden straßenverkehrs- das Protokoll der UVV-Prüfung an die in der Aufforderung genannte rechtlichen und sonstigen rechtlichen Verpflichtungen verant- E-Mail Adresse als Foto oder Scan übermittelt. Die Prüfungsergeb- wortlich. Die Bereitstellung der UVV-Fahrerunterweisung soll dem nisse können dann online eingesehen werden. Kunden lediglich die Erfüllung seiner Halterpflichten erleichtern. 4.2 Leistungsausschluss Kosten für Leistungen, die nicht von diesem Service eingeschlos- sen sind, sind durch den Kunden zu tragen und werden diesem in 6. KFZ-Steuer Rechnung gestellt bzw. dem Kunden vom Dienstleister direkt in 6.1 Leistungsumfang Rechnung gestellt. Dazu gehören insbesondere UVV-Prüfungen, Ist die Full-Service-Komponente KFZ-Steuer vereinbart, übernimmt die durch Servicebetriebe durchgeführt werden, welche nicht unter der Leasinggeber im Namen und für Rechnung des Kunden die www.alphabet.com/de-de/produkte/uvv-management als Dienst- Entrichtung der KFZ-Steuer gegenüber der zuständigen Behörde. leister aufgeführt sind und nicht durch den Leasinggeber beauftragt sind. 6.2 Pflichten 4.3 Pflichten Der Kunde ist verpflichtet, dem Leasinggeber alle ihm übersandten Der Kunde ist verpflichtet, die zur Erfüllung des Vertrages benötig- Original-Steuerbescheide zu Vertragsbeginn und während der Ver- ten Nutzerdaten zur Verfügung zu stellen, Aktualisierungen der Nut- tragslaufzeit rechtzeitig vor dem im Steuerbescheid angegebenen Fälligkeitstermin zu übersenden. Kosten für etwaige Mahngebühren zerdaten unverzüglich im System zu vermerken und die Zustimmung der Nutzer zur Weitergabe der Daten und zu deren Verwendung im aufgrund verspäteter Übersendung hat der Kunde zu tragen. Rahmen der UVV Prüfung einzuholen. 6.3 Entgelt 4.4 Entgelt Die vereinbarte monatliche Rate für diese Full-Service-Komponen- te stellt eine Vorauszahlung dar. Die Abrechnungsweise erfolgt in Das Entgelt für die Komponente UVV-Management wird dem Kun- den monatlich gemäß aktuellem PLV in Rechnung gestellt. offener Abrechnung. Ändert sich die KFZ- Steuer, ist der Leasingge- ber berechtigt, und auf Aufforderung des Kunden auch verpflichtet, 4.5 Haftung die Leasingrate gemäß Ziffer 4.4 der AGB anzupassen. Verzichtet der Kunde auf die Anpassung der Leasingrate nur während der Mit dem Abschluss dieser Full-Service-Komponente ist keine Über- Vertragslaufzeit, so rechnet der Leasinggeber die Differenz der ver- tragung der Halterhaftung auf den Leasinggeber oder von diesem änderten KFZ-Steuer zum Ende der Vertragslaufzeit gemäß offener beauftragten Dritten verbunden. Der Kunde bleibt allein für die Abrechnung ab. Erfüllung der aus der Haltereigenschaft folgenden straßenverkehrs- rechtlichen und sonstigen rechtlichen Verpflichtungen verantwort- 6.4 Zahlungsdienste lich. Die Bereitstellung der UVV-Management-Plattform soll dem Kunden lediglich die Erfüllung seiner Halterpflichten erleichtern. Diese Full-Service-Komponente ist ein Zahlungsdienst. Wei- tere Erläuterungen hierzu ergeben sich aus Ziffer B.1. dieser Service-Beschreibungen. 5. UVV-Fahrerunterweisung 5.1 Leistungsumfang 7. Rundfunkbeitrag (ehem. GEZ) Ist die Full-Service-Komponente UVV-Fahrerunterweisung verein- 7.1 Leistungsumfang bart, stellt der Leasinggeber bzw. ein von ihm beauftragter Dritter eine Web-based-Training-Plattform, nachfolgend WBT-Plattform, Ist die Full-Service-Komponente Rundfunkbeitrag vereinbart, über- zur betrieblichen Unterweisung in Unfallverhütungsvorschriften zur nimmt der Leasinggeber die Abwicklung des Rundfunkbeitrags wie Verfügung. folgt: Service-Beschreibungen der Alphabet Fuhrparkmanagement GmbH | Stand: 04/2020 4 / 17
8.2 Pflichten 7.1.1 An- und Abmeldung der Fahrzeuge bei der verantwortlichen Stelle 8.2.1 Der Kunde hat den Leasinggeber unverzüglich über den Verlust der 7.1.2 Tank- und/oder Ladekarte zu informieren. Bis zu diesem Zeitpunkt Entrichtung des fälligen Rundfunkbeitrags pro Fahrzeug trägt der Kunde das Risiko des Missbrauchs. 7.2 Verzicht des Kunden 8.2.2 Die Full-Service-Komponente Rundfunkbeitrag kann durch den Die einzelne Tank- und/oder Ladekarte verliert nach Beendigung des Kunden nur bei gleichzeitigem Verzicht des Kunden auf die Beitrags- jeweiligen Einzelleasingvertrages ihre Gültigkeit. Sie ist nach Beendi- freiheit für ein Kraftfahrzeug pro Betriebsstätte gewählt werden. gung des Einzelleasingvertrages unverzüglich durch den Kunden zu Dem Kunden ist dies bekannt und er verzichtet ausdrücklich auf die vernichten. Der Kunde trägt das Risiko des Missbrauchs. Möglichkeit der Beitragsfreiheit für ein Kraftfahrzeug pro Betriebs- stätte. 8.2.3 Die Überlassung der Tank- und/oder Ladekarten und deren 7.3 Entgelt Nutzung erfolgen zu den Bedingungen der jeweiligen Mineralöl- Die Rundfunkbeiträge werden vom Leasinggeber verauslagt und gesellschaft(en) bzw. des Ladekartenanbieters. Die Allgemeinen dem Kunden monatlich in offener Abrechnung in Rechnung gestellt. Geschäftsbedingungen der Mineralölgesellschaft(en) und/oder Ändert sich der Rundfunkbeitrag, ist der Leasinggeber berechtigt, des Ladekartenanbieters werden auf Verlangen ausgehändigt. Der und auf Aufforderung des Leasingnehmers auch verpflichtet, die Kunde verpflichtet sich, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Leasingrate gemäß Ziffer 4.4 der AGB anzupassen. Verzichtet der der Mineralölgesellschaft(en) und/oder des Ladekartenanbieters Leasingnehmer auf die Anpassung der Leasingrate nur während den Fahrzeugnutzern zur Kenntnis zu bringen und deren Einhaltung der Vertragslaufzeit, so rechnet der Leasinggeber die Differenz des sicherzustellen. veränderten Beitrags zum Ende der Vertragslaufzeit gemäß offener Abrechnung ab. 8.2.4 Der Kunde stellt den Leasinggeber von jeglichen Ansprüchen Dritter 7.4 Zahlungsdienste frei, sofern der Fahrzeugnutzer die Tank- und/oder Ladekarte ver- Diese Full-Service-Komponente ist ein Zahlungsdienst. Weitere tragswidrig einsetzt. Erläuterungen hierzu ergeben sich aus Ziffer B.1. dieser Service- Beschreibungen. 8.3 Sonstiges 8.3.1 8. Treibstoff- und Lademanagement Der Kunde wählt seine Tank- und/oder Ladekarte aus dem Angebot des Leasinggebers aus. 8.1 Leistungsumfang Ist die Full-Service-Komponente Treibstoff- und/oder Lademanage- 8.3.2 ment vereinbart, erhält der Kunde vom Leasinggeber die verein- Tank- und/oder Ladekarten können durch eine aufgeprägte bzw. barte Anzahl an Tank- und/oder Ladekarten. Diese berechtigen aufgedruckte Kartennummer eindeutig identifiziert werden. Eine die Fahrzeugnutzer, bei den Akzeptanzstellen der entsprechenden Änderung des Designs kann durch den Leasinggeber jederzeit ohne Mineralölgesellschaft(en) und/oder Ladekartenanbietern im Namen Zustimmung des Kunden erfolgen. und auf Rechnung des Leasinggebers bargeldlos Leistungen zu be- ziehen. Der Leistungsumfang ist vom Kunden innerhalb der von den 8.3.3 Mineralölgesellschaften angebotenen Leistungsstufen auswählbar. Jede Tankkarte erhält zum Schutz vor Missbrauch einen individu- ellen PIN-Code. Aus Sicherheitsgründen werden die PIN-Schreiben Der Leasinggeber stellt dem Kunden bei Bedarf eine Ersatzkarte separat versendet. Wählt der Kunde einen Wunsch-PIN bzw. einen für die Tank- und/oder Ladekarte zur Verfügung. Die Abrechnung Firmen-PIN, wird kein PIN-Schreiben versandt. erfolgt gemäß aktuellem PLV. 8.3.4 Auf Wunsch erhält der Kunde, vorbehaltlich gesetzlicher Regelun- Ladekarten sind ohne PIN-Code einsetzbar. Zur Anzeige der Preise gen zur Datenweitergabe, eine Aufstellung über die Transaktionen, von öffentlichen Ladepunkten muss die Smartphone-App des jewei- die mit der Tankkarte und/oder Ladekarte abgewickelt wurden. Eine ligen Ladekartenanbieters installiert werden. Auch das Starten und Abrechnung von durch den Fahrzeugnutzer verauslagten Kosten bei Beenden von Ladevorgängen ist per Smartphone-App möglich. Die Defekt, Verlust oder Diebstahl der Tankkarten nach Einreichung der weiteren Einzelheiten ergeben sich aus den Geschäftsbedingungen Originalbelege ist nur möglich, sofern die vereinbarten Leistungen des jeweiligen Ladekartenanbieters. bei den Akzeptanzstellen der jeweiligen Mineralölgesellschaft(en) in Anspruch genommen wurden. 8.3.5 Im Rahmen der Full-Service-Komponente Treibstoff- und Ladema- nagement erhält der Kunde die Möglichkeit Auswertungen über den Kraftstoffverbrauch und/oder die Ladekosten für das jeweilige Fahr- zeug bzw. den Fuhrpark zu erhalten. Der Leasinggeber übernimmt Service-Beschreibungen der Alphabet Fuhrparkmanagement GmbH | Stand: 04/2020 5 / 17
9.1.2.2 Fahrzeugübergabe/-Rückgabe keine Gewähr für die Richtigkeit der statistischen Auswertungen für Der Kunde nimmt das Fahrzeug für den Leasinggeber in Besitz und solche Fahrzeuge, für die am Abrechnungsstichtag kein oder ein erstellt mit dem Mitarbeiter des Autovermieters das Übernahme- nichtzutreffender Kilometerstand vorliegt. protokoll. 8.4 Entgelt Die Rückgabe des Fahrzeuges erfolgt analog zum Übergabeprozess. Wird ein Fahrzeug zurückgegeben, ist umgehend mit dem Kunden 8.4.1 ein Rückgabeprotokoll zu erstellen. Erfolgt dies nicht, gilt die Rück- Die Kosten für Betankungen, Ladevorgänge und sonstige über die nahmeregelung des jeweiligen Autovermieters. Tank- und/oder die Ladekarte bezogene Leistungen werden dem Kunden monatlich nachschüssig in offener Abrechnung in Rech- 9.1.3 Ordnungswidrigkeiten nung gestellt. Für jede Tank- bzw. Ladekarte erhebt der Leasingge- Der Autovermieter wickelt Bußgeldbescheide, Verwarnungsgelder, ber bis zur Rückgabe des Fahrzeuges bzw. Sperrung der Tank- bzw. Gebühren oder sonstige Kosten direkt mit dem Kunden ab, welche Ladekarte monatlich eine Gebühr gemäß aktuellem PLV. von Behörden oder sonstigen Stellen anlässlich von Verstößen des Kunden oder eines Fahrers gegen gesetzliche Bestimmungen wäh- 8.4.2 rend der Mietzeit erhoben werden. Auslandsbetankungen und Auslandsladevorgänge werden brutto ohne Ausweisung der MwSt. berechnet. Der Kunde hat keinen 9.1.4 Vergütung, Rechnungsstellung und Reporting Anspruch auf die Original-Rechnungsbelege der Mineralölgesell- Ungeachtet etwaiger anderslautender Vergütungssätze erfolgt die schaft(en) und des Ladekartenanbieters. Vergütung von Mietverträgen nach den jeweils gültigen Mietwa- genkonditionen, einsehbar auf der o.g. Webseite. Sondertarife werden gegebenenfalls Gegenstand entsprechender schriftlicher 9. AlphaRent Sondervereinbarungen. Der Leasinggeber ist berechtigt, die Vergü- tungssätze nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) anzupassen. 9.1 Leistungsumfang Die Berechnung der in Anspruch genommenen Leistungen erfolgt 9.1.1 mit Verweis auf den entsprechenden Einzelleasingvertrag respektive Ist die Full-Service-Komponente AlphaRent vereinbart, vermit- das Kundenkonto, sofern kein Einzelleasingvertrag angegeben wurde telt der Leasinggeber dem Kunden von Kooperationspartnern auf Grundlage des Mietvertrages. Auf Wunsch des Kunden wird (Autovermietern) Mietfahrzeuge, beispielsweise für Dienstreisen, die Zustellung des Mietfahrzeuges innerhalb Deutschlands gegen Werkstattaufenthalte oder als Interimsfahrzeug zur Überbrückung gesonderte Berechnung koordiniert. von Lieferzeiten, oder für Mitarbeiter in der Probezeit. Es gelten die Ziffer 5.5 der AGB des Leasinggebers und die AGB des jeweiligen Autovermieters. Letztere können unter www.alphabet.de/alpharent eingesehen werden, und werden bei Fahrzeugübergabe dem Kun- 10. Fahrzeuglogistik den ausgehändigt. 10.1 Leistungsumfang Ist die Full-Service-Komponente Fahrzeuglogistik vereinbart, kann 9.1.2 Vertragsschluss Einzelmietvertrag/Prozess der Kunde den Leasinggeber jeweils mit der Erbringung der folgen- Der Mietvertrag wird zwischen dem Leasinggeber und den Auto- den Leistungen beauftragen: vermietern geschlossen. Der Kunde erhält hierbei eine Einzelbevoll- -- Frachtkosten mächtigung zum Abschluss von Einzelmietverträgen im Namen und -- Überführungskosten (Hersteller) auf Rechnung des Leasinggebers mit den Autovermietern. -- Fahrzeugzulassung, Kennzeichen, Plaketten -- Erstbetankung 9.1.2.1 Bestellung und Vertragsschluss -- Einweisung des Nutzers in das Fahrzeug Die Bestellung eines Mietfahrzeuges erfolgt durch den Kunden -- Einweisung in die UVV online im Buchungsportal von AlphaRent. -- Fahrzeuggrundausstattung: Warnweste, Verbandskasten, Um die Kostenübernahme durch den Leasinggeber sicherzustellen Warndreieck ist zwingend die Leasing- oder Kundennummer erforderlich. Die -- Fahrzeugrückführungskosten Angaben werden vom Leasinggeber nach Bestelleingang validiert. -- Fahrzeugabmeldung Die Reservierungszentrale des Leasinggebers steht dem Kunden werktags von Montag bis Freitag von 8:00 h bis 17:00 h telefonisch Der Leasinggeber ist berechtigt diese Leistungen durch Beauftra- unter der Nummer (089 38 27 100) zur Verfügung. Der Mietvertrag gung eines Dritten zu erbringen. kommt zustande, wenn der Leasinggeber die Buchung des Kunden mindestens in Textform (per E-Mail) bestätigt. Soweit im Mietver- 10.2. Entgelt trag nicht abweichend vereinbart, beginnt die Mietzeit mit Über- Die Abrechnungsweise erfolgt gemäß gesonderter Vereinbarung. gabe des Fahrzeuges durch den Autovermieter an den Kunden. Der Kunde handelt mit Einzelbevollmächtigung des Leasinggebers für den Abschluss eines Mietvertrages für das bestellte Fahrzeug. Seine Vertretungsmacht weist der Nutzer bei der Übergabe durch Vorlage der Reservierungsbestätigung nach. Darüber hinaus sind Führer- schein und Personalausweis erforderlich. Service-Beschreibungen der Alphabet Fuhrparkmanagement GmbH | Stand: 04/2020 6 / 17
trägt sämtliche Verpflichtungen wie auch Obliegenheiten des Versi- 11. Online-Services (Reporting, Konfigurator) cherungsnehmers aus dem durch den Leasinggeber abgeschlosse- nen Versicherungsverhältnis. 11.1 Leistungsumfang Zur Einhaltung der Schadenminderungspflicht gegenüber dem Ver- Ist die Full-Service-Komponente Online-Services vereinbart, kann sicherer ist eine vollständige Schadenmeldung unverzüglich nach der Kunde Online-Reporting und/oder Online-Konfigurator wählen. Eintritt des Schadenereignisses beim Leasinggeber einzureichen. Der Zugang zu Online-Services erfolgt passwortgeschützt über das Internet. 12.1.3 Entgelt Die Prämien werden vom Leasinggeber verauslagt und dem Kunden 11.2 Online-Reporting monatlich in offener Abrechnung in Rechnung gestellt. Ändert sich Der Leasinggeber ermöglicht dem Kunden den Abruf von fahrzeug- die Prämie, die Selbstbeteiligung und/oder Versicherungssteuer, und kundenbezogenen Informationen zu Vertrags-, Kosten- und ist der Leasinggeber berechtigt und auf Aufforderung des Kunden Verbrauchsdaten, wie z. B.: verpflichtet, die Leasingrate gemäß Ziffer 4.4 der AGB anzupassen. -- Bestandsübersicht -- Einzelleasingverträge 12.2 Prämienservice -- Fahrzeuge -- Leasingraten 12.2.1 Leistungsumfang -- Kilometerstände Wählt der Kunde Prämienservice, übernimmt der Leasinggeber die Zahlungsabwicklung der Versicherungsprämie gegenüber dem Darüber hinaus ermöglicht es dem Kunden eine Vielzahl vordefinier- Versicherer des Kunden. Voraussetzung ist, dass der Kunde Stück- ter Auswertungen und Analysen, wie z. B.: prämien ohne Berücksichtigung von personenbezogenen Schaden- -- Kraftstoffverbrauch freiheitsrabatten bei seinem Versicherer abschließt. -- Vertragsendabrechnung -- Kilometerausreißer 12.2.2 Pflichten Versicherungsverträge sowie sämtliche sonstige erforderliche 11.3 Online-Konfigurator Unterlagen über die Versicherungen sind unverzüglich in Kopie an Der Online-Konfigurator ermöglicht dem Kunden entsprechend den Leasinggeber weiterzuleiten. Der Kunde ist ferner verpflichtet, seiner individuellen Car-Policy, aus den vereinbarten Konditionen den Leasinggeber unverzüglich und vor Wirksamwerden über jede und Dienstleistungsumfängen selbständig Online-Angebote zu Änderung der Versicherungsprämien (z. B. bei Änderungen von generieren. Versicherungstarifen, -prämien oder -steuern, usw.) zu informieren. Rechnungen sind auf den Leasinggeber auszustellen und im Origi- nal an den Leasinggeber weiterzuleiten. Hiervon unberührt bleiben 12. Versicherungsmanagement die Pflichten gemäß Ziffer 12.1.2. dieser Service-Bedingungen. Ist die Full-Service-Komponente Versicherungsmanagement verein- 12.2.3 Entgelt bart, kann der Kunde zwischen Versicherungsservice und Prämien- Die Prämien werden dem Kunden monatlich in offener Abrechnung service wählen. in Rechnung gestellt. Ändert sich die Prämie und/oder Versiche- rungssteuer, ist der Leasinggeber berechtigt und auf Aufforderung 12.1 Versicherungsservice des Kunden verpflichtet, die Leasingrate gemäß Ziffer 4.4 der AGB anzupassen. Klarstellend gilt: Hat der Leasinggeber Prämien für den 12.1.1 Leistungsumfang Kunden verauslagt, sind diese dem Leasinggeber vom Kunden zu Wählt der Kunde Versicherungsservice, erhält der Kunde die erstatten. Möglichkeit, einem Gruppenversicherungsvertrag (KFZ-Haftpflicht- versicherung sowie Kaskoversicherung) zwischen Leasinggeber und 12.2.4 Zahlungsdienste dem betreffenden Versicherer beizutreten. Nimmt der Kunde nach Diese Full-Service-Komponente ist ein Zahlungsdienst. Weitere Abstimmung des gewünschten Deckungsumfangs das Versiche- Erläuterungen hierzu ergeben sich aus Ziffer B.1. dieser Service- rungsangebot an, so benennt der Leasinggeber den zuständigen Beschreibungen. Risikoträger und der Kunde tritt dem Gruppenversicherungsvertrag mit beschriebenem Versicherungsumfang als versicherte Person bei. 13. Schadenmanagement Der Kunde erteilt dem Leasinggeber die hierfür erforderlichen Vollmachten. Der jeweilige Leistungsumfang ist in den entsprechen- 13.1 Leistungsumfang den Versicherungsbedingungen des jeweiligen Versicherers (AKB) Ist die Full-Service-Komponente Schadenmanagement vereinbart, geregelt. Die AKB des Versicherers werden auf der Homepage des übernimmt der Leasinggeber für den Kunden die Abwicklung von Leasinggebers unter www.alphabet.com/de-de/formulare-flotten- am Fahrzeug entstandenen Sachschäden. manager-de hinterlegt und auf Verlangen in Kopie ausgehändigt. Versicherungspolicen werden nicht erstellt. 13.1.1 Hiervon sind folgende Leistungen erfasst: a) Aufnahme aller schadenrelevanten Informationen 12.1.2 Pflichten b) Beauftragung einer Werkstatt mit Reparaturarbeiten Der Kunde hat alle für die Schadenabwicklung erforderlichen Mit- am Fahrzeug wirkungspflichten gemäß Ziffer 12 der AGB zu erfüllen. Der Kunde Service-Beschreibungen der Alphabet Fuhrparkmanagement GmbH | Stand: 04/2020 7 / 17
13.3 Pflichten c) Organisation des Abschleppvorgangs/ der Bergung d) Vermittlung eines Mietwagens 13.3.1 e) Beauftragung eines Sachverständigen Der Kunde hat dem Leasinggeber alle für eine ordnungsgemäße f) Verauslagung aller zu den unter Ziffer 13.1.1 b) - e) entstandenen Schadenabwicklung relevanten Daten (insbesondere Versicherungs- Kosten und Deckungsdaten) bei Vertragsbeginn, bei jeglicher Änderung g) Kunden-Hotline (siehe Ziffer 20) sowie auf Verlangen des Leasinggebers unverzüglich zu übermit- h) Abrechnung gegenüber den Versicherern/ggf. abweichender teln. Unterlässt der Kunde diese Informationspflicht oder liegen im Kostenträger Einzelfall keine korrekten Versicherungsdaten beim Leasinggeber vor, ist der Leasinggeber berechtigt, alle im Rahmen der Schaden- 13.1.2 Die Leistungserbringung ist abhängig von folgenden abwicklung entstandenen Kosten (Reparaturkosten lt. Gutachten, Voraussetzungen: Bergungskosten, Mietwagenkosten etc.) zzgl. einer Bearbeitungsge- -- das Fahrzeug ist in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen bühr gemäß aktuellem PLV an den Kunden weiterzuverrechnen. -- es handelt sich um einen Haftpflicht- oder Kaskoschaden 13.3.2 13.1.3 Der Kunde hat den Leasinggeber über den Schadenfall unverzüglich Dem Kunden wird außerdem ein umfangreiches Reportingtool (kos- zu informieren. Der Kunde hat dem Leasinggeber einen Ansprech- tenpflichtig) zur Verfügung gestellt. Der Zugang erfolgt passwort- partner zu benennen und den Weisungen des Leasinggebers zu fol- geschützt über das Internet. Die Zugangsdaten des Reportingtools gen. Die Pflichten des Kunden gegenüber dem Versicherer bleiben stellt der Leasinggeber dem Kunden zur Verfügung. Der Kunde stellt hiervon unberührt. Kommt der Kunde seinen Pflichten nach Setzung sicher, dass der Zugriff auf die im Reportingtool verfügbaren Daten einer angemessenen Frist nicht nach, ist der Leasinggeber berech- ausschließlich durch die von ihm hierfür autorisierte(n) Person(en) tigt, die Bearbeitung des Schadenfalls einzustellen und den Kunden erfolgt. In dem Reportingtool können sämtliche Einzelschäden des mit den bereits verauslagten Kosten zuzüglich einer Bearbeitungs- Kunden in einer übersichtlichen Darstellung webbasiert in Echtzeit gebühr gemäß aktuellem PLV in Anspruch zu nehmen. Ist dem angezeigt und gezielt durchsucht, verwaltet, versendet und herun- Leasinggeber darüber hinaus ein weiterer Schaden entstanden, ist tergeladen werden. dieser ebenfalls vom Kunden auszugleichen. Darüber hinaus stellt der Leasinggeber dem Kunden auf Wunsch im 13.3.3 Einzelschadenfall Informationen über den Verlauf von Schadenab- Der Kunde ist nicht berechtigt, fahrzeugbezogene Ansprüche an wicklungen zur Verfügung. Hierfür erhält der Kunde einen individu- Dritte abzutreten. Der Kunde verpflichtet sich, jeden Fahrzeugnutzer ellen Internet-Link. Diesen stellt der Leasinggeber der/den durch den auf dieses Abtretungsverbot hinzuweisen. Kunden autorisierten Person(en) zur Verfügung. Der Kunde stellt sicher, dass der Zugriff auf diese verfügbaren Daten ausschließlich 13.3.4 durch die von ihm hierfür autorisierte(n) Person(en) erfolgt. Der Kunde hat etwaige an dem Fahrzeug entstandene Schäden ausschließlich bei einer vom Leasinggeber mitgeteilten Vertrags- 13.1.4 In jedem Schadenfall werden folgende Informationen werkstatt reparieren zu lassen, s. Ziffer 12 der AGB. Der Leasingge- zur Verfügung gestellt: ber behält sich das Recht der Steuerung zu Kooperationspartnern -- Schadendaten (wie Datum, Ort, Hergang) vor. Der Leasinggeber erteilt der jeweiligen Werkstatt die Reparatur- -- Schadenbeteiligte freigabe. -- Bearbeitungsstand -- Bildmaterial 13.4 Abrechnung mit Versicherer -- angefallene Kosten für sämtliche prozessbeteiligten Partner (z. B. Versicherung, Werkstatt, Mietwagenunternehmen). Ausgeschlos- 13.4.1 sen hiervon sind die von einem Dritten (z. B. eigener Versicherer Tritt ein Schaden ein, stehen dem Leasinggeber etwaige Leistungen des Kunden) geleisteten Zahlungen über welche der Leasinggeber des Versicherers zu. Kosten, die nicht von der gegnerischen Haft- nicht informiert ist. Eine Nachmeldung dieser Daten ist für die pflicht- oder eigenen Kaskoversicherung getragen werden oder für systemische Erfassung ausgeschlossen. die der jeweils betroffene Versicherer die Deckung abgelehnt hat, sowie etwaige Selbstbeteiligungen sind vom Kunden zu tragen und 13.1.5 werden diesem vom Leasinggeber in Rechnung gestellt. Hat das Über das Reportingtool besteht auch die Möglichkeit für den Kunden verunfallte Fahrzeug eine erhebliche Beschädigung oder wirtschaft- sich über die Gesamtkennzahlen sämtlicher durch den Leasinggeber lichen Totalschaden, rechnet der Leasinggeber ebenfalls direkt mit gesteuerten Schadenereignisse seines Fuhrparks zu informieren. dem jeweils betroffenen Versicherer ab und verwertet das Fahrzeug in eigener Verantwortung, sofern der Einzelleasingvertrag gekündigt ist. 13.2 Leistungsausschluss Die Abwicklung von Vermögens- und Personenschäden des Kunden, 13.4.2 des Fahrzeugnutzers und der Insassen sowie die Abwehr von Besonderheit bei Kaskoschäden: Die Abrechnung von Kaskoschäden Schadensersatzansprüchen Dritter, welche im Zusammenhang mit erfolgt zwischen Leasinggeber, dem Kunden und dem Versicherer. dem Schadensfall gegen den Kunden oder mitversicherte Personen Ein Gutachter wird vom Leasinggeber in Absprache mit dem Versi- erhoben werden, sind nicht vom Leistungsumfang erfasst. Eine ge- cherer beauftragt. Die Kosten hierfür werden in der Regel von dem gebenenfalls notwendige Klage gegen Versicherer oder Schädiger Versicherer getragen. Sofern und soweit der Versicherer die Kosten hat der Kunde auf eigene Kosten zu erheben. Service-Beschreibungen der Alphabet Fuhrparkmanagement GmbH | Stand: 04/2020 8 / 17
Neben der Haftungsbefreiung für unter Ziffer 14.2.2 genannte aufgrund eines Umstandes nicht zahlt, den nicht der Leasinggeber Schäden beinhaltet das Produkt sowohl die Full-Service-Komponente oder dessen Dienstleister zu vertreten hat, werden die Kosten vom Schadenmanagement (vgl. Ziffer 13 der Service-Beschreibungen) Kunden getragen. als auch die in Ziffer 14.2.1.1 genannte Kraftfahrzeug-Haftpflichtver- sicherung (Gesamtprodukt). 13.4.3 Besonderheit bei Haftpflichtschäden: Die Abrechnung von Haft- Der Leistungsumfang ist im Folgenden definiert. pflichtschäden (Drittschaden) erfolgt zwischen Leasinggeber, dem Schädiger und dessen Versicherer. Ein Gutachter wird bei Bedarf 14.2.1.1 Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung vom Leasinggeber beauftragt. Soweit der schädigende Dritte bzw. Die genannten Full-Service-Komponenten enthalten grundsätzlich sein Versicherer die Regulierung des Schadens ganz oder teilweise die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung mit folgenden Höchst- ablehnt, kann der Kunde statt einer auf seine Kosten und durch ihn deckungssummen: erfolgenden gerichtlichen Geltendmachung der Forderung eine Kaskoabrechnung des Schadens verlangen und eine etwa verblei- Versicherungssumme je Schadenereignis 100 Mio. EUR pauschal, bende Differenz zu dem dem Leasinggeber entstandenen Schaden bei Personenschäden begrenzt auf 15 Mio. EUR je geschädigte selbst ausgleichen. Eine etwaige Selbstbeteiligung bleibt von dieser Person. Regelung unberührt. Schäden, die bei Rückgabe des Fahrzeuges noch vorliegen, sind dem Leasinggeber vom Kunden zu ersetzen. Der Leasinggeber ist Versicherungsnehmer. Der Kunde tritt dem Weitergehende Ansprüche des Leasinggebers, insbesondere Gruppenversicherungsvertrag mit dem in den allgemeinen Bedin- Ansprüche auf Ersatz des durch die vorzeitige Vertragsbeendigung gungen für die Kraftfahrzeugversicherung (AKB) beschriebenen entstehenden Schadens, bleiben unberührt. Versicherungsumfang als versicherte Person bei. 13.5 Entgelt Die AKB des jeweiligen Versicherers werden auf der Homepage des Leasinggebers www.alphabet.com/de-de/formulare-flottenmana- 13.5.1 ger-de hinterlegt und auf Verlangen ausgehändigt. Das Entgelt für die Full-Service-Komponente Schadenmanagement wird dem Kunden monatlich in geschlossener Abrechnung in Rech- 14.2.1.2 Inhalt der Voll- und Teilschadendeckung für das nung gestellt. Fahrzeug (Haftungsbefreiung) Die Haftungsbefreiung tritt ein bei Beschädigung, Totalschaden, 13.5.2 Zerstörung oder Verlust infolge eines Ereignisses gemäß Ziffer Kosten und Auslagen, die in Verbindung mit der Schadenbearbei- 14.2.2 und erfasst --- unter Berücksichtigung der nachstehenden tung gemäß Ziffer 12.2 der AGB entstehen, werden gesondert mit Regelungen --- das im jeweiligen Einzelleasingvertrag mit dem dem Kunden abgerechnet. Leasinggeber genannte Fahrzeug sowie nachfolgend aufgeführte Fahrzeug- und Zubehörteile: a) werkseitig in das Fahrzeug eingebaute oder werkseitig durch 14. Schadendeckung / Schadendeckung Selekt entsprechende Halterung mit diesem fest verbundene Teile. Spezialaufbauten sind nur von der Haftungsbefreiung umfasst, 14.1 Entbindung von der Verpflichtung zum Abschluss und wenn und soweit diese über den Leasinggeber im Rahmen des Nachweis einer Vollkaskoversicherung Finanzleasing bezogen werden. Hat der Kunde die Full-Service-Komponente „Schadendeckung‘‘ oder b) Teile, die einen Wert von insgesamt höchstens 150 EUR haben „Schadendeckung Selekt‘‘ vereinbart, entbindet ihn der Leasingge- und zugleich auf Grund gesetzlicher Bestimmungen mitgeführt ber gegen Zahlung eines Beitrags von der Verpflichtung gem. Ziffer werden müssen und diesen Bestimmungen entsprechen, sowie 12.1 AGB, das jeweils geleaste Fahrzeug im Rahmen einer Vollkasko- Zubehör, das der Pannenhilfe oder ausschließlich der Unfallauf- versicherung abzusichern. nahme dient. c) nachträglich eingebaute, angebaute, fest mit dem Fahrzeug ver- 14.2 Inhalt und Umfang der Full-Service-Komponente Scha- bundene Fahrzeug- und Zubehörteile sowie Fahrzeugbeschriftun- dendeckung/Schadendeckung Selekt gen bis zu einer Höchstsumme von 20.000 EUR pro Schadensfall. Schäden, die nicht durch diese Full-Service-Komponente abgedeckt d) zum Leasingfahrzeug gehörende Teile die außerhalb des Fahr- sind, werden vom Leasinggeber an den Kunden weiterbelastet. zeuges unter Verschluss gehalten sind, wie z. B. ein zum Leasing- fahrzeug gehörender zusätzlicher Satz Räder mit Winter- oder 14.2.1 Inhalt der Full-Service-Komponente Sommerbereifung, Kindersitz, Ladekabel für Elektrofahrzeuge, Mit Abschluss der Full-Service-Komponente Schadendeckung oder Dach- und Heckgepäckträger, Gepäckabdeckung und Schneeket- Schadendeckung Selekt wird der Kunde für bestimmte unter Ziffer ten. Die Haftungsbefreiung tritt gemäß Ziffer 14.5 nicht ein, so- 14.2.2 genauer definierte Schäden am betreffenden Leasingfahr- fern der Kunde einen Anspruch aus Entschädigung aus anderen zeug durch Zahlung eines entsprechenden Beitrags von der Haftung Verträgen (z. B. einer Versicherung) hat. gegenüber dem Leasinggeber befreit (Haftungsbefreiung). e) Wallboxen, sofern diese gemeinsam mit einem Fahrzeug vom Leasinggeber geleast werden und maximal für die Dauer des Fahrzeugleasingvertrages. Die Haftungsbefreiung tritt gemäß Ziffer 14.5 nicht ein, sofern der Kunde einen Anspruch aus Ent- schädigung aus anderen Verträgen (z. B. einer Versicherung) hat. Service-Beschreibungen der Alphabet Fuhrparkmanagement GmbH | Stand: 04/2020 9 / 17
14.2.2.2 Mut- oder böswillige Handlungen Von der Haftungsbefreiung ausgeschlossen sind Sachen, die Umfasst sind mut- oder böswillige Handlungen (Vandalismus) von keine Fahrzeug- und Zubehörteile sind, wie z. B. Handy und mobile Personen, welche nicht berechtigt sind, das Fahrzeug zu nutzen. Navigationsgeräte (auch bei Verbindung mit dem Fahrzeug durch Als Berechtigte gelten Personen, die mit Wissen des Kunden das eine Halterung), Reisegepäck und persönliche Gegenstände der Fahrzeug gebrauchen. Insassen. 14.2.2.3 Brand und Explosion 14.2.1.3 Fahrzeugarten Umfasst sind Brand und Explosion auch ein Akkubrand bei Elektro- Von der Full-Service-Komponente Schadendeckung/Schaden- fahrzeugen. Als Brand gilt ein Feuer mit Flammenbildung, das ohne deckung Selekt umfasst sind alle PKW und Nutzfahrzeuge bis zu einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlas- einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t, die im wirtschaftlichen sen hat und sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag. Von der Eigentum des Leasinggebers stehen. Elektro- sowie Hybridfahrzeu- Haftungsbefreiung ausgeschlossen sind Schmor- und Sengschäden. ge sind Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor gleichgestellt. Explosion ist eine auf dem Ausdehnungsbestreben von Gasen und 14.2.1.4 Geltungsbereich Dämpfen beruhende, plötzlich verlaufende Kraftäußerung. Die Haftungsbefreiung gilt für Schadenereignisse innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraum sowie der Schweiz. 14.2.2.4 Kurzschlussschäden an der Verkabelung Die Haftungsbefreiung umfasst Schäden an der Verkabelung des 14.2.2 Umfang der Voll- und Teilschadendeckung Fahrzeugs durch Kurzschluss. Etwaige Folgeschäden sind bis insge- (Haftungsbefreiung) samt 5.000 EUR je Schadenereignis abgesichert. Folgeschäden an Die Haftungsbefreiung im Rahmen der Full-Service-Komponente der Batterie und angeschlossenen Aggregaten eines Elektrofahrzeu- Schadendeckung/Schadendeckung Selekt besteht grundsätzlich bei ges einschließlich Überspannungsschäden umfasst die Haftungsbe- Beschädigung, Totalschaden, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeugs freiung bis 7.500 EUR. einschließlich seiner Teile durch die nachfolgenden Ereignisse im jeweils beschriebenen Umfang. Die Befreiung gilt für den Kunden 14.2.2.5 Elementarschäden selbst sowie für weitere Unternehmen, sofern der Vertrag auch Die Haftungsbefreiung gilt bei im Interesse dieser Unternehmen abgeschlossen wurde (z. B. bei -- direkter Einwirkung von Sturm, Böen, Hagel, Blitzschlag oder berechtigter Überlassung oder Untervermietung). Überschwemmung, wobei Sturm und Böen mindestens Windstärke acht voraussetzen. Die Haftungsbefreiung umfasst die in den Ziffern 14.2.2.1 bis ein- -- Schäden durch die direkte Einwirkung von Erdrutsch, Muren- schließlich 14.2.2.17 geregelten Leistungen, sofern der Kunde seine abgängen oder Schneelawinen, nicht aber bei Dachlawinen. vertraglichen Pflichten erfüllt. 14.2.2.6 Glasbruch 14.2.2.1 Unfall des Fahrzeugs Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs, Leuchtmittelersatz, Umfasst sind Schäden am Fahrzeug durch einen Unfall. Ein Unfall Folgeschäden durch den Glasbruch an Sitzen und Armaturen sowie ist ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt eine hierdurch erforderliche Reinigung des Fahrzeuginnenraums auf das Fahrzeug einwirkendes Ereignis, in welchem sich ein ver- sind eingeschlossen. Zusätzliche Folgeschäden sind nicht abgesi- kehrstypisches Schadensrisiko realisiert hat, das zu einem Personen- chert. Die Verglasung umfasst Scheiben (Front-, Heck-, Seiten- und oder Sachschaden geführt hat. Trennscheiben), Abdeckungen von Leuchten, Spiegel sowie Glas- dächer. Die Anrechnung der Eigenbeteiligung entfällt, wenn und Bei Nutzfahrzeugen bis 3,5 t gelten auch Schäden aufgrund eines soweit eine Reparatur der beschädigten Verglasung erfolgt. Brems- oder Betriebsvorgangs oder reine Bruchschäden als Unfall- schäden. Dazu zählen z. B. Schäden am Fahrzeug durch rutschende 14.2.2.7 Schäden an Reifen Ladung oder Verwindungsschäden. Als Brems-, Betriebs- oder Ausgeschlossen ist die Haftungsbefreiung grundsätzlich für beschä- Bruchschäden kommen nur solche Schäden in Betracht, welche auf digte oder zerstörte Reifen. Die Haftungsbefreiung besteht aber, Geschehnisse zurückzuführen sind, die sich innerhalb eines kurzen wenn die Reifen aufgrund eines Ereignisses beschädigt oder zerstört Zeitraumes abspielen, unvorhersehbar und unerwartet wirken und werden, das gleichzeitig andere unter den Schutz der Haftungsbe- dadurch unentrinnbar sind. freiung fallende Schäden (Ziffer 14.2.2.1 bis einschließlich 14.2.2.17) am Fahrzeug verursacht hat. Eigenschäden sind von der Haftungsbefreiung umfasst. Für die beteiligten Fahrzeuge wird jeweils die vereinbarte Eigenbeteiligung 14.2.2.8 Schäden durch Tierbisse der Vollschadendeckung (siehe Ziffer 14.10.3) in Rechnung gestellt. Schäden, die unmittelbar durch Tierbiss an Bremsleitungen, Kabeln, Schläuchen, Dämmmaterial oder Gummimanschetten entstehen, Schäden durch Abnutzung, Bedienungsfehler, Falschbetankung sind abgesichert. Daraus entstandene Folgeschäden werden im oder Überbeanspruchung des Fahrzeugs sowie Schäden zwischen Rahmen der Haftungsbefreiung je Schadenfall bis zu einem Betrag ziehendem und gezogenem Fahrzeug sind nicht im Umfang der von insgesamt 5.000 EUR ersetzt. Bei Schäden an spezifischen Full-Service-Komponente Schadendeckung/ Schadendeckung Selekt Teilen von Elektrofahrzeugen erhöht sich der Betrag je Schadenfall enthalten. auf 7.500 EUR. Service-Beschreibungen der Alphabet Fuhrparkmanagement GmbH | Stand: 04/2020 10 / 17
Sie können auch lesen