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bank&compliance-Monatsbrief

                                          Ausgabe 08/2018

Inhaltsverzeichnis                  Cybercrime: Schäden von über 70 Mio. Euro		                        2
                                    News		6
                                    Personalia		13
                                    Termine/Impressum                                                14

      Autoren: Adam Clark, Kimberly Chin, Emily Glazer, Drew Hinshaw, Bradley Hope, Coulter Jones, Patricia Kowsmann,
                                 Pietro Lombardi, Peter Rudegeair, Gregory Zuckerman u.a.
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FACHBEITRAG

           Cybercrime
           Schäden von über 70 Mio. Euro

           71 statt zuletzt 50 Mio. Euro Schadensumme und ein genereller Anstieg der Fälle
           von Cybercrime stehen einem deutlichen Rückgang beim Phishing im Online Ban-
           king entgegen, wo die Fallzahlen so niedrig sind wie zuletzt vor fünf Jahren. Die
           vielfältigen Schutz- und Erkennungsmaßnahmen der Banken zeigen Wirkung.

           Cybercrime, vereinfacht formuliert: Straftaten,

                                                                                                                          © iStockPhoto.com/iLexx
           die mithilfe von modernen Informations- und
           Kommunikationsstrukturen verübt werden,
           sind seit Jahren ein florierender Sektor des glo-
           balen Verbrechens. Trotz steigender Fallzahlen
           muss man davon ausgehen, dass die Dunkelzif-
           fer nicht gemeldeter bzw. angezeigter Fälle von
           Internetkriminalität wesentlich höher liegt als
           die Zahl bekannter Fälle. So veröffentlichte der
           Digitalverband Bitkom im Herbst 2017 eine Un-
           tersuchung, wonach jeder zweite Internetnutzer
           bereits Opfer von Cybercrime wurde, aber nur
           18 Prozent der Geschädigten hatten auch eine
           Anzeige bei der Polizei erstattet.

           Vor diesem Hintergrund sind die Zahlen der
           Polizeilichen Kriminalstatistik mit gewissen        Der „typische“ Täter ist dabei deutsch, männlich
           Einschränkungen zu betrachten. Das Bundeskri-       und zwischen 21 und 39 Jahren alt: Von den ins-
           minalamt (BKA) stellte heute in Wiesbaden sein      gesamt 22.296 Tatverdächtigen aus dem Jahr 2017
           aktuelles „Cybercrime Bundeslagebild“ für 2017      waren 68 Prozent männlich, 77 Prozent besaßen
           vor. Darin wurden 85.960 Fälle von Cybercrime       die deutsche Staatsangehörigkeit und 58 Prozent
           „im engeren Sinn“ erfasst, eine Steigerung um       sind im genannten Altersfenster. Nach den deut-
           4 Prozent gegenüber 2016. Gestiegen ist auch        schen Staatsbürgern sind türkisch, rumänisch
           die Aufklärungsquote, sie liegt aktuell bei 40,3    und polnisch die meistvertretenen Nationalitä-
           Prozent. Zum Tatbild „Cybercrime im engeren         ten. Dabei ist vom Einzeltäter, der alleine daheim
           Sinne“ gehören Delikte im Rahmen des Com-           programmiert, bis hin zu international organi-
           puterbetrugs (u. a. Datenklau bei Kreditkarten,     sierten Gruppen eine heterogene Tätergruppe
           Überweisungsbetrug oder Abrechnungsbetrug           vertreten. Das Spektrum reicht bis zu kriminellen
           im Gesundheitswesen), Ausspähen, Abfangen           Marktplätzen, wo „Cybercrime-as-a-Service“-
           und Hehlerei von Daten, Computersabotage,           Modelle florieren und entsprechende Produkte
           Datenveränderung, Fälschung von beweisrele-         und Services in einer „Underground Economy“
           vanten Daten und noch einiges mehr.                 angeboten werden.

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FACHBEITRAG

           Die bekannte Schadensumme stieg von 50,9 Mio.       kannten Varianten. Das BSI bestätigt diese Ten-
           Euro 2016 auf nunmehr 71,4 Mio. Euro, wobei         denz. Die größte Schwachstelle sind dabei die
           die Summe pro Fall bei unveränderten 4.000          Nutzer selbst, die Apps aus unseriösen Quellen
           Euro blieb. Das Hauptbeschäftigungsfeld der         installieren, Sicherheitsupdates nicht ausführen
           Internet-Kriminellen ist die digitale Erpressung,   und ihre Daten nicht genügend schützen und so
           sprich die Verbreitung von Ransomware, wobei        den Cybergangstern den Angriff leicht machen.
           Daten verschlüsselt werden bzw. der Zugriff         Eine erfreuliche Veränderung zeigte sich im
           darauf verwehrt wird und nur gegen Zahlung          Bereich Phishing im Online Banking. Die Fall-
           von Lösegeld – meist in digitalen Währungen         zahl sank im letzten Jahr um 34 Prozent auf
           – eine Freigabe erfolgt. "WannaCry" war der be-     1.425 Fälle, das ist der niedrigste Stand seit fünf
           kannteste Fall im letzten Frühling, mit der Deut-   Jahren und bestätigt eine auch von Europol be-
           schen Bahn als prominentestes Opfer. Das BKA        reits festgestellte Tendenz. Außerdem darf man
           zitiert in diesem Zusammenhang eine Studie          für diesen Deliktbereich davon ausgehen, dass
           des BSI, wonach im letzten Jahr 70 Prozent der      das Dunkelfeld sehr gering ist. Der betrogene
           befragten Wirtschaftsunternehmen in Deutsch-        Kunde hat ein starkes Interesse, den Fall bei der
           land von Cyber-Angriffen betroffen waren. Au-       Polizei anzuzeigen, denn nur in diesem Fall er-
           ßerdem wurden viele weitere Arten von Schad-        statten die Banken den durch das Phishing ent-
           software registriert, wie Keylogger, Spyware        standenen Schaden.
           und Banking-Trojaner.
                                                               Kampf der Banken erfolgreich – BaFin
           G4C an Erstellung des Lagebilds                     kündigt weitere Sicherheitstests an
           beteiligt                                           Die Banken sind maßgeblich verantwortlich für
           Das BKA hat für die Erstellung des aktuellen La-    den Rückgang dieser Angriffe. Sie haben die
           gebilds intensiv mit dem G4C zusammengearbei-       Möglichkeiten zum Entdecken solcher Angrif-
           tet. Das German Competence Centre against Cy-       fe konsequent weiterentwickelt und verfeinert
           ber Crime e. V. ist ein Zusammenschluss, in dem     und dabei auch Erkennungsmöglichkeiten zur
           neben dem BKA und dem BSI Banken (Com-              Abwehr von malwarebasierten Abgriffen beim
           merzbank, ING-DiBa, HVB und KfW), Compu-            Online Banking installiert. Sie hatten viele An-
           ter- und Softwareunternehmen sowie der Kölner       forderungen aus den BAIT (Bankaufsichtliche
           Bank-Verlag ihre Erkenntnisse im Kampf gegen        Anforderungen an die IT) bereits antizipiert.
           Internetkriminalität vernetzen. Diese Zusammen-     Im Rahmen einer BAIT-Konferenz in Frankfurt
           arbeit trug zu einer qualitativen Verbesserung      kündigte BaFin-Exekutivdirektor Raimund Rö-
           des diesjährigen Lagebilds bei.                     seler am Mittwoch in Frankfurt an, künftig aber
                                                               noch stärker auf die Effektivität von Schutzmaß-
           Auffällig ist der massive Anstieg bei mobiler       nahmen und auf geeignete Krisenreaktionsme-
           Malware. Bei einer flächendeckenden Verbrei-        chanismen zu achten. Die Behörde überlege,
           tung von Smartphones und Tablets, die ständig       mit umfangreichen Sicherheitstests („Penetra-
           online sind und E-Commerce-Aktivitäten eben-        tionstests“) die IT-Sicherheitssysteme der Ban-
           so abwickeln wie Transaktionen im Online Ban-       ken auf Herz und Nieren zu testen, denn: „Soft-
           king, sind diese Geräte ein attraktives Angriffs-   ware- oder Hardwarestörungen und Mängel in
           ziel für Kriminelle. G4C-Mitglied Symantec          der ‚Cyber-Hygiene‘ sind viel häufiger die Ur-
           analysierte eine Zunahme von mobiler Malware        sache von Sicherheitsvorfällen als Attacken von
           um 54 Prozent im letzten Jahr mit 27.000 be-        außen“, so Röseler.

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FACHBEITRAG

           Ebenfalls im Fokus von Cyber-Angriffen stehen       zum 30. Juni 2017 insgesamt 34 Meldungen vor,
           die Betreiber Kritischer Infrastrukturen. Das po-   Schwerpunkt dabei war der Sektor Informati-
           tenziell hohe Schadenniveau, das beim Ausfall       onstechnik und Telekommunikation.
           dieser Strukturen droht, ist nicht nur finanziell                                   (Anja U. Kraus)
           erheblich, sondern auch für politisch motivier-
           te Täter verlockend. KRITIS-Unternehmen sind        Die komplette Statistik finden Sie auf der Web-
           nach dem IT-Sicherheitsgesetz verpflichtet, fest-   seite des Bundeskriminalamts.
           gestellte Vorfälle an das BSI zu melden. Dem
           Bundesamt für Sicherheit in der Informations-
           technik lagen vom Inkrafttreten des Gesetzes bis

                                                                                                           Jetzt n
                                                                                                               lde
                                                                                                          anme
Zertifikatslehrgang

Informationssicherheitsbeauftragte (ISB)
für Kreditinstitute
6. bis 9. November 2018, in den Räumen der Bank-Verlag GmbH in Köln

  Anmeldung und Information:
  Stefan Lödorf, Telefon: 0221/5490-133 oder events@bank-verlag.de

                                  www.compliance-fachtagung.de
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NEWS

           Geldwäsche-Skandal                                  gesetzlichen Verpflichtungen nicht nachkamen.
           um Danske Bank und                                  Sie sei aber auch zu dem Ergebnis gekommen,
                                                               dass der Vorstand, der Chairman und der CEO
           CEO-Rücktritt                                       sich keine Verstöße zuschulden kommen ließen.
                                                               "Die Bank ist ihrer Verantwortung in dieser An-
           Der CEO der Danske Bank A/S, Thomas F. Bor-         gelegenheit eindeutig nicht gerecht geworden",
           gen, hat seinen Rücktritt angekündigt, nachdem      sagte Chairman Ole Andersen. "Das ist enttäu-
           die Bank die Ergebnisse einer internen Unter-       schend und inakzeptabel, und wir entschuldi-
           suchung der mutmaßlichen Geldwäsche bei             gen uns bei allen mit uns verbundenen Parteien
           der estnischen Tochter veröffentlicht hat. Dabei    – nicht zuletzt bei unseren Kunden, Investoren,
           kam heraus, dass Mitarbeiter möglicherweise         Mitarbeitern und der Gesellschaft im Allgemei-
           mit Kunden zusammengearbeitet haben, die            nen."
           verdächtige Transaktionen tätigten. Die größte      Thomas F. Borgen teilte separat mit, auch wenn
           dänische Bank wird derzeit auch von den däni-       die Untersuchung ergeben habe, dass er seine ge-
           schen und den US-Behörden unter die Lupe ge-        setzlichen Verpflichtungen erfüllt habe, halte er
           nommen. Diese wollen wissen, warum die klei-        es für das Beste "für alle Beteiligten", wenn er zu-
           ne Filiale in Estland in den Jahren 2007 bis 2015   rücktrete. Das sei ihm schon seit einiger Zeit klar
           Transaktionen über bis zu 150 Mrd. US-Dollar        gewesen. "Ich habe mit der Entscheidung aber
           aus dem Ausland, vornehmlich Russland, abge-        gewartet, weil ich mich dafür verantwortlich ge-
           wickelt hat.                                        fühlt habe, die Bank durch diese schwierige Zeit
           Dänemarks Politik – und ein sinkender Aktien-       bis zur Präsentation der Ermittlungsergebnisse
           kurs – erhöhte zuletzt den Druck auf die Bank,      zu führen", sagte er weiter. Borgen bleibt noch
           darüber Auskunft zu geben, wie viel ihre Ma-        so lange auf seinem Posten, bis ein neuer CEO
           nager über verdächtige Transaktionen wussten.       gefunden wurde.
           Die interne Untersuchung der Bank erstreckte        Die Danske Bank teilte darüber hinaus mit, sie
           sich auf 15.000 Kunden, die im Zeitraum 2007        werde 1,5 Mrd. dänische Kronen (rund 201 Mio.
           bis 2015 insgesamt 9,5 Milliarden Zahlungen         Euro) an eine unabhängige Stiftung spenden, die
           über die Filiale tätigten, wie die Danske Bank      Initiativen zur Bekämpfung der Finanzkrimina-
           mitteilte. Der Summe dieser Zahlungen habe          lität unterstützt. Die Spende werde im dritten
           sich auf insgesamt rund 200 Mrd. Euro belaufen.     Quartal verbucht. Die Bank erwartet nun für
           Bei einem "großen Teil" davon werde Geldwä-         2018 einen Nettogewinn in der Spanne von 16 bis
           sche vermutet, oft aus Russland. Die Anzahl der     17 Milliarden Kronen, bisher hatte die Prognose
           verdächtigen Transaktionen könne Danske nicht       bei 18 bis 20 Milliarden Kronen gelegen.
           genau abschätzen, habe aber fast 6.200 Kunden         Für den Geldwäsche-Skandal interessiert sich
           an die dänischen Behörden gemeldet. Zudem be-       nun auch die dänische Finanzaufsichtsbehörde.
           stehe "der Verdacht, dass es in Estland Mitarbei-   Sie wird eine Untersuchung bei der Bank wieder
           ter gibt, die Kunden unterstützt oder mit ihnen     aufnehmen, nachdem erst im Mai eine Prüfung
           zusammengearbeitet haben".                          abgeschlossen worden war. Damals rügte die
           Die Untersuchung, die von einer externen An-        Behörde das Finanzinstitut und verfügte, dass
           waltskanzlei durchgeführt wurde, habe ergeben,      die Bank 800 Mio. US-Dollar an Kapital für et-
           dass eine Reihe von ehemaligen und derzeitigen      waige Risiken zurückstellen müsse. Die Behörde
           Mitarbeitern sowohl auf Ebene der Niederlas-        kann zwar keine direkten Geldbußen verhängen,
           sung in Estland als auch auf Konzernebene ihren     aber ihre Ergebnisse an die Polizei weitergeben.

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NEWS

           Zudem kann sie Führungskräfte als ungeeignet       hatte am 22. Juni ein Konsultationspapier zu ih-
           einstufen.                                         ren Outsourcing-Leitlinien veröffentlicht (EBA/
           Und auch in Großbritannien laufen Ermittlun-       CP/2018/11). Die komplette Stellungnahme der
           gen. Wie die National Crime Agency (NCA) mit-      Interessengemeinschaft kann in englischer Spra-
           teilte, untersucht sie Verbindungen des Skandals   che auf der Seite der DK eingesehen werden.
           auf die Insel. Die NCA prüft die Nutzung von
           in Großbritannien registrierten Firmen durch
           Danske-Kunden, die illegaler Aktivitäten im Zu-
           sammenhang mit der Estland-Tochter verdäch-
           tigt werden. Ein Behördensprecher sagte, man
                                                              Deutsche Bank muss mehr
           konzentriere sich vor allem auf ein im Zuge des    gegen Geldwäsche tun
           Skandals identifiziertes Unternehmen. Er lehnte
           es aber ab, den Namen des Unternehmens zu          Die BaFin hat die Deutsche Bank AG dazu auf-
           nennen. Die Danske Bank hatte zuvor gemeldet,      gefordert, ihre Anstrengungen gegen Geldwä-
           dass auch britische Firmen unter den tausen-       sche und Terrorismusfinanzierung zu verstär-
           den unter Verdacht stehenden Kunden der est-       ken. Die Finanzdienstleistungsaufseher fordern
           nischen Tochter seien. Einige dieser britischen    von Deutschlands Geldhaus Nummer eins die
           Kunden sollen Teil von russischen und aserbaid-    Ergreifung angemessener interner Sicherungs-
           schanischen Geldwäsche-Netzwerke sein.             maßnahmen und die Einhaltung Allgemeiner
                                                              Sorgfaltspflichten. Die Anordnung der BaFin
                                                              beruht auf dem Geldwäschegesetz (§ 51 Absatz
                                                              2 Satz 1 GwG). Um die Umsetzung der angeord-

           Outsourcing-Leitlinien:                            neten Maßnahmen zu überwachen, hat die BaFin
                                                              einen Sonderbeauftragten bestellt, der über den
           DK hält Entwurf für zu                             Umsetzungsfortschritt berichten und diesen be-
           weitgehend                                         werten wird.
                                                              Die Deutsche Bank hatte erst wenige Tage zuvor
                                                              mit Stephan Wilken einen neuen obersten Geld-
           Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) hält die        wäschebekämpfer ernannt, der am 1. Oktober in
           Pflichten, die im Leitlinienentwurf der EBA        seine Aufgaben startet.
           für die Institute im Rahmen des Outsourcings
           vorgesehen sind, insgesamt für „deutlich zu
           weitgehend“. Bei den Anforderungen werde
           beispielsweise nicht ausreichend zwischen der
           Auslagerung kritischer und nicht-kritischer
                                                              Bank of America
           Funktionen differenziert. Es bestehe deshalb die   zahlt 30 Millionen in
           Gefahr, dass Institute die mit Outsourcing ver-    Manipulationsfall
           bundenen Chancen aufgrund des hohen Verwal-
           tungsaufwands für die Implementierung sowie
           laufende Steuerung nicht mehr nutzen können,       Die Bank of America wird in einem Fall von Ma-
           teilte die Interessenvertretung der deutschen      nipulation einer Benchmark für Zinsprodukte
           kreditwirtschaftlichen Spitzenverbände mit.        zur Kasse gebeten. Die Bank wird im Rahmen
           Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA)       eines Vergleichs mit der Commodity Futures

bank&compliance-Monatsbrief • Ausgabe 08/2018                                                                       7
NEWS

           Trading Commission (CFTC) 30 Mio. US-Dollar         statt über Kartenfirmen wie Visa und Master-
           zahlen. Die Behörde beschuldigt die Bank der        card. Allerdings ist der Teil der Klage, mit dem
           Manipulation des ISDAfix (U.S. Dollar Interna-      die Regeln der Kartennetzwerke neu ausgestal-
           tional Swaps and Derivatives Association Fix)       tet werden sollen, laut Beklagten nicht Teil des
           über einen Zeitraum von sechs Jahren zuguns-        Vergleichs. Die Vereinbarung vom Dienstag,
           ten ihrer eigenen Derivatepositionen. Außerdem      über die das Wall Street Journal schon im Juni
           wirft sie ihr fehlerhafte Berichterstattung vor.    berichtet hatte, muss noch vom Gericht abge-
                                                               segnet werden.
                                                               Sobald der Vergleich offiziell ist, endet ein seit
                                                               Jahren laufender Prozess gegen Visa, Master-

           Kartellprozess:                                     card und die größten kartenausgebenden US-
                                                               Banken, den Händler auf dem Wege einer Sam-
           Mastercard und Visa vor                             melklage vorgebracht haben. Nach der ersten
           Milliarden-Vergleich                                Einigung über 7,25 Mrd. Dollar im Jahr 2012
                                                               stiegen viele große Händler aus, weil haupt-
                                                               sächlich die Bedingungen des Vergleichs sie
           In den USA steht ein jahrelanger Kartellpro-        daran gehindert hätten, gegen die Kartenfirmen
           zess um Kreditkarten kurz vor dem Abschluss         im Falle künftiger Gebührenerhöhungen zu kla-
           mit einem milliardenschweren Vergleich. Mas-        gen. Ein Berufungsgericht erklärte diesen Ver-
           tercard, Visa und mehrere Banken wollen den         gleich dann mit dem Argument für ungültig,
           Rechtsstreit mit Händlern um die von diesen         dass die Händler nicht adäquat repräsentiert
           entrichteten Kreditkartengebühren gegen die         seien. Das oberste Bundesgericht der USA, der
           vorgeschlagene Summe von rund 6,2 Mrd. US-          Supreme Court, lehnte vergangenes Jahr eine
           Dollar beilegen. Der Betrag umfasst 900 Mio.        Anhörung ab und verwies den Fall zurück an
           Dollar von allen Beklagten. Darunter sind auch      das Distriktgericht.
           einige Banken, die Kredit- und Debitkarten aus-     Auch in dem aktuellen Fall erwarten Master-
           geben, wie JP Morgan, Citigroup und Bank of         card und Visa nach eigenen Angaben, von allen
           America. Mit berücksichtigt sind auch die von       künftigen monetären Ansprüchen entlastet zu
           den Beklagten bereits gezahlten 5,3 Mrd. Dol-       werden, die in der Sammelklage im Zusam-
           lar als Teil einer ersten Einigung über 7,25 Mrd.   menhang mit der Übertragungs- und Gebüh-
           Dollar aus dem Jahr 2012. Visas Anteil an dem       renstruktur der Unternehmen vorgebracht
           neuen Vergleich betrüge 600 Mio. Dollar, die        werden. Gleiches soll für die Akzeptanzregeln
           das Unternehmen eigenen Angaben zufolge             der Händler für wenigstens fünf Jahre gelten.
           bereits am 28. Juni zurückgestellt hat. Inklusive   Die Kartenfirmen stehen insbesondere wegen
           der Vereinbarung aus dem Jahr 2012 käme Visa        der Gebühren, die sie Händlern bei jedem Be-
           damit auf einen Betrag von insgesamt 4,1 Mrd.       zahlvorgang mit einer Kreditkarte berechnen,
           Dollar. Mastercard würde nun 108 Mio. zahlen,       unter Beobachtung. Die Kartenfirmen legen die
           zusätzlich zu den 790 Mio. Dollar seinerzeit.       Gebühren fest, und die Händler bezahlen die
           Die Händler beschuldigen die Herausgeber von        Banken. Die klagenden Händler sind jedoch der
           Karten, die Gebühren und Akzeptanzregelun-          Ansicht, dass die Kartenfirmen und die Banken
           gen so gewählt zu haben, dass in erster Linie       sich abgesprochen haben, um diese Gebühren
           die Banken profitieren. Die Händler wollen die      in die Höhe zu treiben.
           Gebühren direkt mit den Banken verhandeln

bank&compliance-Monatsbrief • Ausgabe 08/2018                                                                          8
• Gefährdungsanalyse
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  finanzierung
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Unser Fokus ist die nachhaltige Bekämpfung von Finanz- und Wirtschaftskriminalität. Wir helfen Banken,
Versicherungen und Industrieunternehmen, Compliance-Pflichten zu erfüllen und Reputationsschäden zu
vermeiden. Unsere Siron® Anti-Financial Crime Solutions Suite umfasst ein komplettes, modulares
Lösungsangebot mit hoher Funktionstiefe. Es folgt konsequent dem risikobasierten Ansatz und unterstützt
alle Phasen des Compliance-Prozesses mit integrierten Lösungsmodulen: von der individuellen
Gefährdungsanalyse und kontinuierlichen Risikokategorisierung über das Monitoring von Transaktionen und
Verhaltensmustern bis hin zum zentralen Case Management inklusive Risiko- und Compliance-Dashboards.

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NEWS

           Forderung nach                                      Spesenskandal bei
           Unternehmensstrafrecht                              Wells Fargo

           Transparency International hat seinen „Ex-          Es ist ein netter Zug des Arbeitgebers und in den
           porting Corruption 2018“-Bericht veröffentlicht,    USA übliche Praxis, ins Büro gelieferte Mahl-
           worin die Strafverfolgung der Auslandsbeste-        zeiten zu bezahlen, wenn Mitarbeiter abends
           chung durch Unternehmen und Individuen auf          gezwungen sind, länger als üblich zu arbeiten.
           Grundlage der OECD-Konvention untersucht            Bei der Bank Wells Fargo & Co. sind nun etli-
           wird. Weltweit lasse die Verfolgung von Aus-        che Investmentbanker dabei ertappt worden,
           landsbestechung zu wünschen übrig, hat die          die diese Geste ausgenutzt haben. Mehr als ein
           Antikorruptionsorganisation herausgefunden:         Dutzend Mitarbeiter in New York, San Francisco
           Die meisten der großen Exportnationen der Welt      und Charlotte wurden deshalb bereits entlassen,
           bestrafen Unternehmen nicht, die im Ausland         weitere mehrere Dutzend Fälle würden noch un-
           bestechen. Nur sieben von 44 untersuchten Län-      tersucht, heißt es in einem Bericht des Wall Street
           dern sind aktiv bei der Strafverfolgung, darunter   Journals. Die interne Überprüfung der monatli-
           auch Deutschland.                                   chen Spesenanträge hatte aufgedeckt, dass Mit-
           Die Vereinsvorsitzende Edda Müller begrüßte         arbeiter im Investmentbereich (Wells Fargo Secu-
           die aktive Rolle Deutschlands im Kampf gegen        rities) gegen die Erstattungsrichtlinien für diese
           Auslandsbestechung, forderte aber zugleich,         Mahlzeiten verstoßen hatten, wie eine Spreche-
           Deutschland müsse endlich ein Unternehmens-         rin der Bank bestätigte. Die Banker hatten offen-
           strafrecht einführen, das Staatsanwaltschaften      bar die Quittungen ihrer regulären Essen von
           die Verfolgung von Unternehmen zwingend             Lieferdiensten mit falschen Zeitstempeln verse-
           vorschreibt. Bisher ist das ihrem Ermessen über-    hen, um so die Erstattung durch den Arbeitgeber
           lassen. Außerdem müsse es klare Regeln für Ab-      zu erschleichen. Neben den Entlassungen führte
           sprachen zwischen Staatsanwaltschaften und          dies auch zu einer Verzögerung bei den Boni, die
           Unternehmen geben.                                  zu Beginn dieses Sommers fällig waren.
           Schärfere Sanktionsmöglichkeiten gegen Unter-       Die strengen Strafen für die Richtlinienverstöße
           nehmen, die im Ausland bestechen, sind eine         haben einige Kritiker zu Bemerkungen veran-
           weitere Forderung des Vereins. Die möglichen        lasst, ob die Entlassungen nicht zu hart seien,
           Geldbußen müssten eine abschreckende Wir-           wenn man Wells Fargos andere Sorgen bedenke.
           kung haben. „Das ist derzeit bei einer Maximal-     Die Bank sieht sich seit dem Verkaufsskandal
           buße von 10 Mio. Euro nicht der Fall, auch wenn     aus dem Jahr 2016 einer ganzen Reihe von Pro-
           daneben noch der entstandene Gewinn abge-           blemen gegenüber, unter anderem ermitteln das
           schöpft werden kann“, so Angela Reitmaier von       amerikanische Justizministerium, die SEC und
           der Arbeitsgruppe Internationale Vereinbarun-       weitere staatliche Stelle wegen des Verdachts
           gen. Transparency International fordert außer-      überhöhter Gebühren gegen die Bank. Zudem
           dem, dass in Deutschland Urteile grundsätzlich      befindet sich das Unternehmen in einem Kosten-
           publiziert werden sollten, um eine Debatte über     senkungsprogramm mit dem Ziel, bis Ende 2019
           das Thema und damit eine Sensibilisierung der       insgesamt 4 Mrd. US-Dollar einzusparen.
           Öffentlichkeit anzustoßen. Zudem erneuert der       Wells Fargo ist nicht das einzige Finanzunter-
           Verein seine Forderung nach besserem Schutz         nehmen, das Mitarbeiter wegen Verstößen gegen
           von Hinweisgebern.                                  die Ausgabenpolitik der Firma bestraft. Fidelity

bank&compliance-Monatsbrief • Ausgabe 08/2018                                                                          10
NEWS

           Investments hat nach Informationen von WSJ        den, analysiert Jens Dauner von FICO, und mit
           mehr als 200 Angestellten gekündigt oder beur-    diesem Wachstum werde der Druck auf die Ver-
           laubt, denen Fehlverhalten im Zusammenhang        sicherer zunehmen, die Transparenz und Fair-
           mit Computerkäufen oder Fitness-Studioauf-        ness bei der Beitragsfestsetzung zu erhöhen. Das
           enthalten vorgeworfen wurde. Ein Sprecher von     bedeute für die Versicherer, sie müssten mit For-
           Fidelity sagte, das Unternehmen habe "geeignete   derungen nach Beitragssenkungen rechnen von
           Maßnahmen" ergriffen; Kunden seien nicht be-      Unternehmen, die ihrerseits bereits Investitionen
           nachteiligt worden.                               in Cybersicherheit getätigt hätten.

           Cyberversicherungen noch US-Börsenaufsicht sieht
           ausbaufähig              von Strafe für ING ab
           Drei von vier deutschen Unternehmen haben         Nach der Einigung mit den niederländischen
           bereits eine sogenannte Cyberversicherung, die    Behörden im Zusammenhang mit Geldwäsche
           Schäden aus Cyberangriffen und Datenverstößen    droht der ING Groep zumindest von der US-
           abfedern soll, aber nur bei einem guten Drittel   Börsenaufsicht kein weiteres Ungemach. Wie
           deckt diese Versicherung wirklich alle denkba-    die niederländische Bank mitteilte, verzichtet die
           ren Risiken des Unternehmens ab. Bei 18 Pro-      SEC auf Maßnahmen im Zusammenhang mit
           zent der Befragten fehlt die entsprechende Po-    den Anti-Geldwäsche-Vorrichtungen des Insti-
           lice noch, aber sie planen den Abschluss einer    tuts. Zuvor hatte die ING gemeldet, dass sie von
           Cyberversicherung für die nähere Zukunft. Nur     den heimischen Behörden wegen Geldwäsche-
           8 Prozent der deutschen Unternehmen lehnen        Verfehlungen zu einer Rekordstrafe von 775 Mio.
           eine solche Versicherung rundweg ab. Die Zah-     Euro verdonnert worden ist.
           len für die zweite Auflage der Cybersecurity-     Die niederländischen Ermittler sind zu der Auf-
           Umfrage ermittelten die Forscher von Ovum für     fassung gelangt, dass die Vorkehrungen der
           das Analytikunternehmen FICO in Form von          ING "deutlich unzureichend" gewesen seien. So
           Telefoninterviews mit Führungskräften, meist      habe es die Bank jahrelang versäumt, bestimm-
           aus dem IT-Bereich.                               te verdächtige Transaktionen zu melden. Dabei
           Ein besonders auffälliges Bild zeigen dabei       handelte es sich etwa um Bestechungsgelder, die
           die Energie- und Versorgungsunternehmen in        der Telekommunikationskonzern Vimpelcom an
           Deutschland. Einerseits geben 60 Prozent dieser   die Tochter des früheren usbekischen Diktators
           Branchenvertreter an, bereits über eine Cyber-    gezahlt hat. 2016 hat Vimpelcom in dem Fall 795
           versicherung zu verfügen, die alle Eventualitä-   Mio. US-Dollar an die USA und die Niederlande
           ten abdeckt. Auf der anderen Seite besitzt aber   gezahlt.
           ein Fünftel dieser Unternehmen noch keine sol-    Die SEC hat ihre eigene Untersuchung nach An-
           che Versicherung und will auch keine abschlie-    gaben der ING nun abgeschlossen. Sie will den
           ßen. In keiner anderen untersuchten Branche ist   ihr bisher vorliegenden Informationen zufolge
           dieser Anteil so hoch.                            keine Maßnahmen gegen die ING Groep NV er-
           Die Cyberversicherung sei in kurzer Zeit zu ei-   greifen.
           nem Muss für deutsche Unternehmen gewor-

bank&compliance-Monatsbrief • Ausgabe 08/2018                                                                       11
NEWS

                Société Générale                                    Gespräche" mit den US-Behörden begonnen hät-
                erwartet Milliardenstrafe                           te und eine Einigung in den kommenden Wo-
                                                                    chen erreichte werden könnte. Die Bank geht da-
                aus USA                                             von aus, dass die Strafe nahezu komplett durch
                                                                    entsprechende Rückstellungen gedeckt werden
                Die Société Générale SA rechnet mit einer Straf-    kann.
                zahlung von etwa 1,2 Mrd. Euro an die USA we-       Das Geldhaus nannte keine Details zu den sank-
                gen der Verletzung von US-Sanktionen. Mit der       tionierten Ländern, mit denen Transaktionen
                Zahlung könnte der seit längerem schwelende         durchgeführt worden sind. Kurzfristig war bei
                Streit beigelegt werden. Die französische Bank      der Bank niemand für einen weiteren Kommen-
                teilte weiter mit, dass nun eine Phase "aktiverer   tar zu erreichen.

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Webinare im Oktober 2018

                                                                                                                   zt
                                                                                                                Jet lden
                                                                                                                   e
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           Mittwoch, 10. Oktober 2018, 14:00 bis 16:00 Uhr
 Oktober

           Virtuelle Währungen im Bankgeschäft – Rechtliche Grundlagen und
           Einsatzmöglichkeiten
           Weitere Informationen finden Sie unter http://www.die-bank-trainings.de

           Montag, 15. Oktober 2018, 14:00 bis 15:30 Uhr
           Individuelle Datenverarbeitung (IDV): Regulatorische Anforderungen
           und ihre Umsetzung in der Praxis
           Weitere Informationen finden Sie unter http://www.die-bank-trainings.de

     Anmeldung: Stefan
bank&compliance-Monatsbrief      Lödorf
                            • Ausgabe      | events@bank-verlag.de
                                      08/2018                                                                           12
PERSONALIA

                                       Terlau wechselte zu Görg                           bankaufsichtsrechtlichen und kapitalmarkt-
                                                                                          rechtlichen Fragestellungen. Sie beraten jeweils
                                                                                          seit mehreren Jahren Finanzinstitute und an-
                                                                                          dere Unternehmen u. a. im Zusammenhang
                                                                                          mit bankaufsichtsrechtlichen Regelungen und
                                                                                          dem Zahlungsverkehrsrecht. Durch die Neuzu-
                                                                                          gänge wird die Banking & Finance-Praxis von
                                                                                          Görg standortübergreifend ausgebaut. Im Au-
                                                                                          gust 2018 verstärkte sich bereits der Frankfur-
                                                                                          ter Standort mit der anerkannten Expertin im
                                                                                          Bankaufsichts- und Investmentrecht Dr. Dania
                                                                                          Neumann das Banking & Finance-Team.
        © Bernd Schaller/Bank-Verlag

                                                                                          Neuer Geldwäsche­
                                                                                          bekämpfer bei der
                                                                                          Deutschen Bank
                                       Dr. Matthias Terlau ist seit dem 1. September im
                                       Kölner Büro der Wirtschaftskanzlei Görg tätig.
                                       Er kam von Osborne Clarke, wo er zuletzt die       Stephan Wilken wurde mit Wirkung zum 1.
                                       Praxisgruppe Bank- und Kapitalmarktrecht lei-      Oktober zum neuen Head of Anti-Financial
                                       tete. Mit ihm wechselten die Associates Patrick    Crime und obersten Geldwäschebekämpfer (of-
                                       Smith und Laura Meliß sowie Mark Gebauer.          fiziell: „Konzerngeldwäschebeauftragter“) der
                                       Als international anerkannter Experte auf dem      Deutschen Bank ernannt. Er wird in Frankfurt
                                       Gebiet der Banken- und Zahlungsverkehrsre-         arbeiten und an Vorstandsmitglied und Chief
                                       gulierung hat Terlau Entwicklungen in diesem       Regulatory Officer Sylvie Matherat berichten,
                                       Bereich entscheidend vorangetrieben. Er be-        in deren Senior-Management-Team Wilken Mit-
                                       rät deutsche und internationale Marktakteure,      glied wird.
                                       wie Banken, Zahlungsdienstleister, FinTech-        Der erfahrene Risikomanager Stephan Wilken
                                       Unternehmen und sonstige technische Dienst-        ist seit mehr als 20 Jahren bei Deutschlands
                                       leistungsunternehmen bei Erlaubnisanträgen,        größter Bank tätig, zuletzt als Leiter Enterprise
                                       bei der Konzipierung neuer Produkte, bei Aus-      Risk Management sowie Modellrisiko. In sei-
                                       lagerungen und bei Transaktionen, an denen         ner bisherigen Karriere blickt er auf Stationen
                                       aufsichtspflichtige Unternehmen beteiligt sind.    in Deutschland, Großbritannien und Indien
                                       Im Bereich der Kapitalmarktregulierung berät       zurück, darunter als Chief Risk Officer für den
                                       Matthias Terlau bei komplexen Kapitalmarkt-        Bereich Privat- und Geschäftskunden, wo er für
                                       transaktionen und Compliance-Themen.               die Integration des Risk-Bereichs der Postbank
                                       Die mit Matthias Terlau wechselnden Rechtsan-      verantwortlich war, als Leiter Asset Manage-
                                       wälte sind ebenfalls erfahrene Bank- und Kapi-     ment Risk, Leiter Credit Risk und Compliance
                                       talmarktrechtler. Die Associates Patrick Smith,    Operations, sowie mehrere Jahre als Kreditana-
                                       Laura Meliß und Mark Gebauer verfügen über         lyst für verschiedene Entwicklungsländer.
                                       umfangreiche Erfahrung in der Beratung zu

bank&compliance-Monatsbrief • Ausgabe 08/2018                                                                                                  13
TERMINE / IMPRESSUM

           Termine                                           Intensivseminar
                                                             „Embargo und Finanzsanktionen in der aktuellen
                                                             Bankpraxis”
           Zertifikatslehrgang
                                                             Termin: 22. November 2018
           „Geldwäschebeauftragte/r (GWB) für
                                                             Ort:     Köln
           Kreditinstitute”
           Termin: 8. bis 11. Oktober 2018
           Ort:      Köln                                    Fachtagung
                                                             „Informationssicherheits-Compliance 2018”
                                                             Termin: 27. November 2018
           Intensivseminar
                                                             Ort:     Köln
           „Risikomanagement und Risikoanalyse für Geld-
           wäschebeauftragte“
           Termin: 9. Oktober 2018                           BuB-Fachtagung
           Ort:     Köln                                     „Kollektiver Verbraucherrechtsschutz –
                                                             konkrete Auswirkungen für die Finanzdienst­
                                                             leistungsbranche”
           Intensivseminar
                                                             Termin: 29. November 2018
           „Rechtliche Risiken in der Abwehr von Geld­
                                                             Ort:      Köln
           wäsche und Terrorismusfinanzierung“
           Termin: 10. Oktober 2018
           Ort:      Köln
                                                             Impressum

           Webinar                                           Verlag und Redaktion:                           Layout & Satz:
           „Virtuelle Währungen im Bankgeschäft – Rechtli-   Bank-Verlag GmbH                                Cathrin Schmitz
                                                             Postfach 450209, 50877 Köln                     Tel. 0221/54 90-132
           che Grundlagen und Einsatzmöglichkeiten“          Wendelinstraße 1, 50933 Köln                    E-Mail: cathrin.schmitz@
           Termin: 10. Oktober 2018                                                                          bank-verlag.de
                                                             Tel. 0221/54 90-0
                                                             Fax 0221/54 90-315                              Mediaberatung:
           Webinar                                           E-Mail: medien@bank-verlag.de                   Katrin Frese
           „Individuelle Datenverarbeitung (IDV):                                                            Tel. 0221/54 90-327
                                                             Geschäftsführer:
                                                                                                             E-Mail: katrin.frese@
           Regulatorische Anforderungen und ihre             Wilhelm Niehoff (Sprecher)
                                                                                                             bank-verlag.de
           Umsetzung in der Praxis“                          Michael Eichler
                                                             Matthias Strobel                                Redaktion:
           Termin: 15. Oktober 2018
                                                                                                             Anja U. Kraus
                                                             Objektleitung:
                                                                                                             Tel. 0221/54 90-542
                                                             Bernd Tretow
           Zertifikatslehrgang                                                                               E-Mail: anja.kraus@
                                                                                                             bank-verlag.de
           „Informationssicherheitsbeauftragte (ISB) für
           Kreditinstitute”                                  Erscheinungsweise: 10 x jährlich
                                                             Der nächste bank&compliance-Monatsbrief 09-2018 erscheint in
           Termin: 6. – 9. November 2018                     der KW 45.

           Ort:      Köln
                                                             ISSN: 2195-4488
                                                             Kein Teil dieser Zeitschrift darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlags
           5. D-A-CH RepRisk-Forum                           vervielfältigt werden. Unter dieses Verbot fallen insbesondere die gewerbliche Ver-
                                                             vielfältigung per Kopie, die Aufnahme in elektronische Datenbanken und die Verviel-
           Termin: 15. November 2018                         fältigung auf Datenträgern. Die Beiträge sind mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt,

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           Fachtagung                                        Versicherungsprodukte. Eine Haftung für Vermögensschäden ist ausgeschlossen. Für
                                                             die Inhalte der Werbeanzeigen ist das jeweilige Unternehmen oder die Gesellschaft
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           Termin: 21. November 2018                         international tätige Journalisten, insbesondere der Nachrichtenagentur Dow Jones
                                                             News GmbH. Meldungen werden mit journalistischer Sorgfalt erarbeitet. Für Ver-
           Ort:     Köln                                     zögerungen, Irrtümer und Unterlassungen wird jedoch keine Haftung übernommen.

bank&compliance-Monatsbrief • Ausgabe 08/2018                                                                                                      14
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