BCA Onlive am 10. April 2013 Sachwertanlagen Erneuerbare Energie & 5 Punkte-Enthaftungs-Konzept

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BCA Onlive am 10. April 2013 Sachwertanlagen Erneuerbare Energie & 5 Punkte-Enthaftungs-Konzept
BCA Onlive am 10. April 2013

Sachwertanlagen Erneuerbare Energie
                &
   5 Punkte-Enthaftungs-Konzept
Pflichten-Katalog für Berater und Vermittler von Geschlossenen Fonds
     Pflichten des Beraters              § 32 Kreditwesengesetz               § 34f Gewerbeordnung

     Nachweis der Sachkunde              §31 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. §34d Abs.    §34f Abs. 2 Nr. 4 GewO i.V.m. §1
                                         1 WpHG                               FinVermV
     Allgemeine Verhaltensregeln         §31 WpHG                             §11 FinVermV i.V.m. §34g GewO

     Verwendung redlicher, eindeutiger   §31 Abs. 2 WpHG                      §14 FinVermV i.V.m. §34g GewO
     und nicht irreführender Werbung

     Bereitstellung des                  §31 Abs. 3a WpHG                     §15 FinVermV i.V.m. §34g GewO
     Informationsblattes
     Anlegergerechte Beratung und        §31 Abs. 4 WpHG                      §16 und §18 FinVermV i.V.m. §34g
     Anfertigung eines                                                        GewO
     Beratungsprotokolls
     Plausibilitätsprüfung               Zivilrecht                           Zivilrecht
                                         (BGH XI ZR 89/07)                    (BGH III 62/99)

     Pflicht zur Empfehlung geeigneter   §31 Abs. 5 WpHG                      §16 FinVermV i.V.m. §34g GewO
     Kapitalanlagen
     Objektgerechte Beratung und         §31 Abs. 4 WpHG                      §16 und §18 FinVermV i.V.m. §34g
     Anfertigung eines                                                        GewO
     Beratungsprotokolls
     Offenlegung von Zuwendungen         §31d WpHG                            §17 FinVermV i.V.m. §34g GewO
                                                                                                                                   -2-
     Anzeige-, Aufzeichnungs- und        §34 WpHG                             §21ff. FinVermV i.V.m. §34g GewO
     Aufbewahrungspflicht
                                                           CARAT AG Steve Ahlborn | BCA Onlive Geschlossene Fonds vom 10.04.2013
Der BCA-Konzern bietet dem Makler zum Schutz der eigenen
Vermögensschaden-Haftpflicht (VSH) ein umfassendes „5 Punkte-Enthaftungskonzept“ an:
Punkt 1: Objektgerechte Beratung (Zivilrecht: BGH-Urteil III 62/99)
Jedem Berater & Vermittler obliegt unlängst die Pflicht eine Plausibilitätsprüfung mit Bankkritischen Sachverstand über jedes
vermittelte Geschlossene Fondsprodukt vorzunehmen, um objektgerecht beraten zu können. Aus Experten-Sicht ist die eigene
Plausibilitätsprüfung für einem Makler nach Bankenstandard in der Praxis kaum oder garnicht möglich. Der BCA Konzern stellt
über den Dienstleister IC-Consulting die Plausibilitätsprüfungen zu aktuell ca. 30 Produkten aller Anlageklassen zur Verfügung
und die IC-Consulting übernimmt auch hierfür die Haftung. (GUB, Scope, Feri, etc. haften nicht für die Prüfung!)

Punkt 2: Anlegergerechte Beratung (§16 und 18 FinVermV)
Da der Geschlossene Fonds seit dem 01.01.2013 dem Investmentfonds gleichgestellt ist, muß der Makler nach FinVermV beraten.
Die BCA hat hierzu seit Anfang Januar ein neues Online-Beratungs-Tool (im BusinessPlus) zur Verfügung gestellt und alternativ die
Berater mit Beratungs-Vorlagen im beschreibbaren PDF-Format ausgestattet. Zu der Dokumentation des Beratungsgespräches
gibt es für die 30 auf Plausibilität geprüften Produkte jeweils ein Produktberatungs-Protokoll. Wenn der Makler die Beratung
dokumentiert und auch das Produktberatungsprotokoll nutzt, dann übernimmt die IC-Consulting auch die Beraterhaftung des
Maklers.

Punkt 3: WpHG-konforme Beratungsunterlagen (§14 und 15 FinVermV)
Um Anleger- & Objektgerecht beraten zu können, müssen die Beratungsunterlagen den Vorgaben des WpHG entsprechen. Der
Makler haftet für die Prüfpflicht, dass alle Unterlagen redlich, im Einklang, nicht irreführend und nicht werblich sind. Auch hier
bietet die BCA Ihnen mit der Enthaftung über die IC-Consulting WpHG-konforme Beratungsunterlagen mit einem
Informationsblatt an.
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                                                               CARAT AG Steve Ahlborn | BCA Onlive Geschlossene Fonds vom 10.04.2013
Punkt 4: Klassifizierung der Geschlossenen Fonds nach WpHG 1-5 (§16 und 18 FinVermV)
Jeder Kunde muss sich bei der unter Punkt 2 genannten anlegergerechten Beratung in eine Risikoklasse nach WpHG einstufen.
Hier gibt es 5 Risikoklassen, von Konservativ bis zu Spekulativ. Der Makler haftet für die Geeignetheitsprüfung der Anlage nach
der Risikoklasse des Kunden. Da die Geschlossenen Fonds, anders als bei den Investmentfonds, keine Klassifizierung nach WpHG
1-5 haben, bietet die BCA die 30 geprüften Produkte mit der jeweiligen WpHG-Klasse an, auch für diese Klassifzierung übernimmt
die IC-Consulting die Haftung.

Punkt 5: Regulierungskonforme Archivierung von Beitritts- & Produkt-Unterlagen (§24 FinVermV)
Die Berater/Vermittler sollten beim Geschlossenen Fonds unbedingt den zum Zeitpunkt der Beratung gültigen Stand aller
Unterlagen und Dokumente archivieren! Und dies mit rechtssicherer Datumsklarheit!
Es kann später entscheidend sein, dass der Berater alle gültigen Unterlagen von PIB/VIB, über die Prospekte, bis zu den Berichten
zum jeweiligen Zeitpunkt der Kundengespräche zeitlich sauber archiviert hat. Für die jährlich erforderliche erweiterte Prüfung
Ihrer Beratungstätigkeit dürfte sich das insbesondere im Preis für die Prüfungsleistung des WP´s positiv niederschlagen!
Es ist unverzichtbar, rechtzeitig alle Unterlagen mit nachweisbarer, rechtssicherer Datumsklarheit zu archivieren. Mit der
Softwarelösung "IC.Finanzportal" bietet sich Ihnen die Möglichkeit, die wichtigen Dokumente mit dem korrekten Datumsstempel
zu archivieren.

FAZIT:
Mit diesem „5 Punkte-Enthaftungskonzept“ kann der Partner der BCA / Bank für Vermögen / CARAT mit WpHG-konformen
Beratungsunterlagen objektgerecht beraten und bietet dem Kunden unter Anfertigung eines Beratungsprotokolls geeignete
Produkte anlegergerecht an. Für diese gesamten haftungsrelevanten Punkte kann der BCA Partner seine Haftung an die IC-
Consulting auslagern (BGH-Urteil XI ZR 89/07). In einem möglichen Streitfall übernimmt die E&O/D&O-Rückversicherung der
IC-Consulting die Haftung, bevor die Vermögensschaden-Haftpflicht des Maklers in Anspruch genommen wird.
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               Wer heute ungeprüfte Produkte zur höchst möglichen Provision direkt an den Initiator einreicht,
                                 handelt nicht nur fahrlässig sondern berufsgefährdend!
                                                               CARAT AG Steve Ahlborn | BCA Onlive Geschlossene Fonds vom 10.04.2013
EINLADUNG ZUR IMMOBILIEN-EXPERTENRUNDE AM 17. APRIL 2013 IN LINDAU AM BODENSEE
Am 08. März 2013 fand unser 1. Frankfurter Sachwerte-Kongress mit großem Erfolg statt, bei welchem wir auch die Health-Care
Immobilien von IMMAC sowie die Hotel-Immobilie Seehotel am Kaiserstrand der DFV vorgestellt haben.

In dieser Hotel-Immobilie Seehotel am Kaiserstrand findet nun am 17.04.2013 (10.30-17.00h) die Immobilien-Expertenrunde
statt, hier stellen die Initiatoren HTB, IMMAC, DFV ihre aktuellen Beteiligungen vor und auch Herr Pfisterer-Junkert von IC
Consulting gibt Ihnen ein Rezept zur Hand, wie Sie „schadenfrei“ durch die Regulierung kommen und stellt Ihnen die
Enthaftungskomponenten vor, wie Sie Ihre eigene Vermögensschadenhaftpflicht beschützen können.

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