Bebauungsplan Nr. 71.58 "Franklin Grüne Mitte" - Entwurf - Grünordnungsplan - Stadt ...
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Bebauungsplan Nr. 71.58 „Franklin Grüne Mitte“ Grünordnungsplan - Entwurf - Mannheim, den 13. Dezember 2021 Aktenzeichen: 14036-12
Bebauungsplan Nr. 71.58 „Franklin Grüne Mitte“ Allgemeine Projektangaben Auftraggeber: Franklin Grüne Mitte GmbH 68012 Mannheim Auftragnehmer: Baader Konzept GmbH N 7, 5-6 www.baaderkonzept.de 68161 Mannheim Projektleitung: Dipl.-Ing. Landschafts- und Freiraumplanung A. König Projektbearbeitung: Dipl. Ing. Landschaftspflege (FH) K. Lambertson M.Sc. Geogr. Jana Wittemaier Datum: Mannheim, den 13. Dezember 2021 Aktenzeichen: 14036-12 Grünordnungsplan I
Bebauungsplan Nr. 71.58 „Franklin Grüne Mitte“ Inhaltsverzeichnis 1 Vorbemerkung ....................................................................................................... 1 2 Lage, Größe und Charakteristik des Plangebietes .................................................... 2 3 Planungsrechtliche Grundlagen .............................................................................. 3 4 Landschaftsplanerische Zielvorgaben ..................................................................... 4 5 Bestandsbeschreibung und Bewertung .................................................................... 5 5.1 Boden 5 5.2 Wasser 5 5.3 Klima 6 5.4 Pflanzen 7 5.5 Tiere 10 5.6 Landschaftsbild und Erholung 11 6 Landschaftsplanerische Ziele ............................................................................... 12 7 Städtebauliches Konzept/Freiraumkonzept ........................................................... 13 8 Eingriffs – Ausgleichsbetrachtung ......................................................................... 14 8.1 Prognose der Auswirkungen auf Naturhaushalt und Landschaftsbild 14 8.1.1 Boden 15 8.1.2 Wasser 15 8.1.3 Klima 15 8.1.4 Pflanzen 15 8.1.5 Tiere 17 8.1.6 Landschaftsbild und Erholung 18 9 Maßnahmen zur Eingriffsvermeidung und –minimierung ......................................... 19 9.1 Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen Boden 19 9.2 Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen Wasser 19 9.3 Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen Klima 20 9.4 Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen Tiere und Pflanzen 21 9.4.1 Vermeidungsmaßnahmen Pflanzen 21 9.4.2 Artenschutzrechtliche Vermeidungsmaßnahmen Tiere 21 9.5 Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen Landschaftsbild und Erholung 21 10 Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen ...................................................................... 22 Grünordnungsplan II
Bebauungsplan Nr. 71.58 „Franklin Grüne Mitte“ 10.1 Kompensationsmaßnahmen innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans 23 10.1.1 Kompensationsmaßnahmen Tiere 23 10.1.2 Kompensationsmaßnahmen Pflanzen 23 10.2 Kompensationsmaßnahmen außerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans 23 11 Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung nach dem Bundesnaturschutzgesetz (gemäß § 1a Abs. 3 BauGB) ........................................... 24 12 Festsetzungen und Hinweise des Grünordnungsplans ............................................. 26 12.1 Öffentliche und private Grünflächen, wie Parkanlagen, Dauerkleingärten, Sport-, Spiel-, Zelt- und Badeplätze, Friedhöfe; (§ 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB) 26 12.1.1 Grünflächen 26 12.2 Flächen für Anpflanzungen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen sowie Bindungen für Bepflanzungen und für die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen (§ 9 (1) 25 a und b BauGB) 26 12.2.1 Sträucher und Hecken im Bereich Franklin Hügel 26 12.2.2 Begrünung Franklin Hügel 26 12.3 Pflanzlisten 27 13 Quellen und Literaturverzeichnis ........................................................................... 28 Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Übersicht der in Teilfläche 3 vertretenen Biotoptypen 8 Tabelle 2: Wertgebende Pflanzenarten in der Teilfläche 3 des BFV 9 Tabelle 3: Sträucher 27 Tabelle 4: Übersicht der im Geltungsbereich vertretenen Biotoptypen und typischen Pflanzenarten 33 Anhangsverzeichnis Anhang 1: Festsetzungen und Hinweise des Grünordnungsplans in tabellarischer Über- sicht Anhang 1.1: Flächenbilanz Grünordnungsplan III
Bebauungsplan Nr. 71.58 „Franklin Grüne Mitte“ Anhang 1.2: Baumbilanz Anhang 2: Dokumentation Biotoptypen B-Plan Nr. 71.58 Franklin Hügel Anlagenverzeichnis Anlage 1: Bestandskarte Biotoptypen/ Bäume B-Plan Nr. 71.58 „Franklin Grüne Mitte“ Anlage 2: Grünordnungsplan B-Plan Nr. 71.58 „Franklin Grüne Mitte“ Grünordnungsplan IV
Bebauungsplan Nr. 71.58 „Franklin Grüne Mitte“ 1 Vorbemerkung Auf Grund des Abzugs der US-amerikanischen Streitkräfte aus Mannheim wurde im Jahr 2013 das Kasernenareal Benjamin Franklin Village geräumt und an die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) übergeben. Die frei gewordenen Flächen stehen einer zivilen Nachnutzung zur Verfügung. Vor dem Hintergrund eines ressourcen- und flächenschonenden Umgangs mit Natur und Landschaft stellen sie ein großes Potenzial zur Innenentwicklung dar, da hierdurch eine Inanspruchnahme von bisher unbebauten Außenbereichsflächen vermieden wird. Für das Gebiet der ehemaligen Kasernen- areale wurde im Januar 2012 die Durchführung einer vorbereitenden Untersuchung beschlossen. Hier- bei wurden städtebauliche Missstände u.a. in den Bereichen Stadtraum bzw. Stadtbild, Bausubstanz, Erschließung und Zugänglichkeit, Nutzung, verkehrliche Erschließung und technische Infrastruktur so- wie im Bereich der Ausstattung identifiziert. Vor diesem Hintergrund ergab sich gem. § 1 Abs. 3 BauGB das Erfordernis für die Stadt Mannheim, Bauleitpläne aufzustellen, um die städtebauliche Entwicklung und Ordnung zu sichern und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung zu gewährleisten. Mit dem Bebauungs- plan Nr. 71.50 Franklin wurden hinsichtlich der Nutzung überwiegend Wohnbauflächen plan erisch um- gesetzt. Der Bebauungsplan Nr. 71.58 ist insbesondere erforderlich, um den mit der Flächenentwick- lung einhergehenden Bedarf im Bereich Nahversorgung für die etwa 9.000 künftigen Bewohner des Stadtteils zu sichern. Die allgemeinen Entwicklungsziele für das Gesamtareal wurden für den Bebauungsplans Nr. 71.58 „Franklin Grüne Mitte“ konkretisiert. „Franklin Grüne Mitte“ bildet nicht nur geographisch die Mitte des neuen Stadtquartiers, sondern soll auch aus funktionaler Sicht das Quartierszentrum ausbil den. Das Vorhaben „Franklin Grüne Mitte“ sieht die Erstellung eines Nahversorgungszentrums mit Wohnbebau- ung und angeschlossener Tiefgarage sowie grüner Außenanlage im neuen Stadtteil in Mannheim vor (STADT MANNHEIM 2021). Aufgabe des vorliegenden Grünordnungsplans ist es, Beeinträchtigungen des Naturhaushalts und des Landschaftsbildes zu vermeiden, zu vermindern oder zu kompensieren, um so eine umweltverträgli- chere Gestaltung der städtebaulichen Entwicklung zu realisieren. Grünordnungsplan 1
Bebauungsplan Nr. 71.58 „Franklin Grüne Mitte“ 2 Lage, Größe und Charakteristik des Plangebietes Der Bebauungsplans Nr. 71.58 „Franklin Grüne Mitte“ stellt einen Teilbereich des gesamten Geltungs- bereichs des Aufstellungsbeschlusses vom 08.04.2014 dar und umfasst eine Fläche von ca. 0,86 ha. Der Geltungsbereich dieses Teilbebauungsplans liegt am östlichen Rand des Stadtteils Käfertal und wird durch die Siedlung „Franklin Mitte“ umschlossen. Direkt nördlich verläuft die Thomas -Jefferson- Straße und im südlichen Bereich grenzt unmittelbar die ehemalige Franklin Church an. Weiterhin ver- läuft durch das Plangebiet die geplante sogenannte Europaachse als verbindendes Erschließungsele- ment für den Rad- und Fußverkehr des Stadtquartiers. Im Osten und Westen grenzen überwiegend wohnbaulich genutzte Flächen an, die sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 71.47 „Fran- klin Mitte“ befinden. (STADT MANNHEIM 2021). Grünordnungsplan 2
Bebauungsplan Nr. 71.58 „Franklin Grüne Mitte“ 3 Planungsrechtliche Grundlagen Durch das geplante neue Stadtquartier kommt es zu Eingriffen in Natur und Landschaft nach § 14 BNatSchG. Durch die Einbeziehung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung in die Bauleitplanung nach § 15 BNatSchG bzw. §§ 1 und 1a BauGB besteht die Pflicht, vermeidbare Beeinträchtigungen zu unterlassen und unvermeidbare Eingriffe in Natur und Landschaft durch entsprechende Kompensati- onsmaßnahmen auszugleichen. Im Rahmen der bauleitplanerischen Abwägung sind die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu beachten und zu berücksichtigen. Um die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung entsprechend zu berücksichtigen , sind nach § 1 a Abs. 3 BauGB und § 15 BNatSchG Auswirkungen auf die Schutzgüter der Umwelt in einem entsprechenden Fachplan darzustellen. Diese Vorgaben werden im vorliegenden Grünordnungsplan abgearbeitet. Die durch die Planung entstehenden Eingriffe in Natur und Landschaft sind festzustellen und durch ent- sprechende Maßnahmen auszugleichen. Hierbei ist nach Maßnahmen zur Vermeidung, zur Minderung und zur Kompensation des Eingriffs zu unterscheiden. Der Ausgleich der zu erwartenden Eingriffe ist durch geeignete Festsetzungen u.a. nach § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB als Flächen oder Maßnahmen zum Ausgleich zu erbringen. Die Aussagen des Grünordnungsplanes sind in den Bebauungsplan zu integ- rieren und werden als Festsetzung oder Hinweise aufgenommen. Für den Bebauungsplan „Franklin Grüne Mitte“ wurde zudem ein Fachbeitrag Artenschutz erstellt (BAADER KONZEPT 2021B) welcher prüft, ob für die nach § 44 BNatSchG relevanten Tier- und Pflanzen- arten artenschutzrechtliche Verbote zutreffen, d.h. vom Vorhaben ausgelöst werden. Bei Bedarf werden erforderliche Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen abgeleitet. Für das Regenwassermanagement ist das Wassergesetz (WG) für Baden – Württemberg in der Fas- sung vom 28.11.2018, in Kraft getreten am 11.12.2018 zu beachten. Weiterhin werden die einschlägigen Vorgaben des Umweltschadensgesetzes (USchadG), Bunde sbo- denschutzgesetzes (BBodSchG) und des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) berücksichtigt. Grünordnungsplan 3
Bebauungsplan Nr. 71.58 „Franklin Grüne Mitte“ 4 Landschaftsplanerische Zielvorgaben Die landschaftsplanerischen Zielvorgaben der einschlägigen Fachpläne für den Geltungsbereich des vorliegenden Bebauungsplans „Franklin Grüne Mitte“ sind in der Begründung zum Bebauungsplan (STADT MANNHEIM 2021) dargestellt. Dort werden die Vorgaben des Einheitlichen Regionalplans Rhein- Neckar 2020 und des Flächennutzungsplans für das geplante Quartier Franklin Mitte benannt. In der Begründung wird zudem beschrieben, inwieweit Schutzgebiete der §§ 28 bis 33 NatSchG und Schutz- gebiete bzw.- objekte nach Wasserhaushaltsgesetz und Denkmalschutzgesetz von der Bauleitplanung betroffen sind. Grünordnungsplan 4
Bebauungsplan Nr. 71.58 „Franklin Grüne Mitte“ 5 Bestandsbeschreibung und Bewertung 5.1 Boden Der Planungsraum befindet sich in der Oberrheinischen Tiefebene und ist gekennzeichnet durch nach- eiszeitliche fluviatile Sedimentlagen von Rhein und Neckar. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans für den B-Plan „Franklin Grüne Mitte“ ist stark anthropogen verändert. Eine natürliche Schichtabfolge fehlt in den oberen Bodenhorizonten weitgehend. Die Bodenart variiert im Geltungsbereich in Abhän- gigkeit der Zusammensetzung der anthropogenen Auffüllungen. Auf Oberflächenbefestigungen aus As- phalt und Beton sowie auf Flächen mit Mutterboden folgen durch Menschen hervorgerufene sandig, kiesige Auffüllungen mit Mächtigkeiten zwischen 0,4-1,5m. Im Anschluss folgen bis ca. 34 m Tiefe Kiese und Sande des Oberen Kieslagers (OKL). darunter folgt mit einer Mächtigkeit von ca. 15 m die gering durchlässige, schluffig-tonige Schicht des Oberen Zwischenhorizonts (OZH). Unter diesem fol- gen wiederum die sandig-kiesigen Lagen (RT CONSULT GMBH 2015A, RT CONSULT GMBH 2015B). Bodenverunreinigungen: Im Rahmen der orientierenden Untersuchungen wurden keine kontaminationsverdächtigen Flächen im Geltungsbereich erfasst (ROTH UND PARTNER 2014). 5.2 Wasser Grund- und Oberflächenwasser Im Plangebiet befindet sich kein Oberflächengewässer. Schutzausweisungen nach dem Wasserrecht liegen im Plangebiet und in planungsrechtlich relevanter Umgebung nicht vor. Das nächstgelegene Wasserschutzgebiet (Bezeichnung: „WSG-039-Mannheim- Käfertal MVV RHE AG“, Gebietsnummer 222039) befindet sich in einem Abstand von ca. 400 m Ent- fernung östlich des Plangebietes. Der Grundwasserflurabstand liegt i.d.R. bei ca. > 6 - 10 m bei vorherrschender nordwestlicher Grund- wasserfließrichtung. Im Rahmen dieser Untersuchungen wurde bis zur max. Endtiefe der durchgeführ- ten Bohrungen (4 m) kein Grundwasser angetroffen. Aus den Ergebnissen der Bodenuntersuchungen der Phase IIa ist eine Grundwasserbeeinträchtigung grundsätzlich nicht abzuleiten (RT CONSULT GMBH 2015B). Die mittlere Grundwasserneubildung im Bereich „Franklin Grüne Mitte“ liegt bei 100 bis 150 mm NN und ist demnach nachrangig empfindlich gegenüber Flächeninanspruchnahme und Überbauung. Die sich aus einem Grundwasserflurabstand von > 2 m ergebende sehr hohe Bedeutung für die Gewässer- schutzfunktion führt dazu, dass die Empfindlichkeit gegenüber Grundwasserfreilegung im gesamten Plangebiet als sehr hoch eingestuft wird. Grünordnungsplan 5
Bebauungsplan Nr. 71.58 „Franklin Grüne Mitte“ 5.3 Klima Das Stadtgebiet von Mannheim befindet sich in der warmgemäßigten Klimazone, die im Ob er-rheingra- ben bei Mannheim und ist durch eine hohe Anzahl an Sommertagen (50 d/a mit Temperaturmaximum ≥ 25°C) und eine geringe Anzahl an Frosttagen (70 d/a) gekennzeichnet. Die Jahresm itteltemperatur beträgt ca. 10°C. Der wärmste Monat ist der Juli mit einer durchschnittlichen Lufttemperatur von ca. 20°C, die mittleren Januartemperaturen liegen bei ca. 1,5 - 2,0 °C (ÖKOPLANA 2017) Die mittlere Anzahl der Tage mit Wärmebelastung liegt bei 35.1 –37.5 und somit an der Spitze von Baden-Württemberg. Sie wird infolge des prognostizierten Klimawandels vermutlich weiter ansteigen. Die mittleren Niederschläge liegen bei ca. 550 - 650 mm (ÖKOPLANA 2010). Vorliegende Windstatistiken zeigen, dass im Planungsgebiet in der Regel südsüdöstliche bis südsüd- westliche sowie nördliche bis nordnordwestliche Windrichtungen vorherrschen, wobei im Stadtquartier Franklin innerhalb der Bebauung mittlere Windgeschwindigkeiten von ca. 2.2 m/s zu erwarten sind. Die sommerliche Wärmebelastung wird in Mannheim infolge des globalen Klimawandels weiter anstei- gen. Analysen zu den prognostizierten Klimaänderungen zeigen für Mannheim, dass in der Periode 2021 – 2050 beim Szenario RCP 8.5 gegenüber der Referenzperiode 1971 – 2000 im Mittel mit 8 zusätzlichen heißen Tagen/Jahr und mit 16 zusätzlichen Sommertagen/Jahr zu rechnen ist. Da zugleich die Anzahl der Tropennächte zunimmt, steigt ebenfalls die Wahrscheinlichkeit langanhaltender Hitze- wellen. Stadtinterne klimaökologische Grünräume, die sich am Tag weniger aufheizen und in der Nacht als lokale Kaltluftproduktionsflächen fungieren, gewinnen damit zunehmend an stadtklimatischer Be- deutung (ÖKOPLANA 2021a). Grünordnungsplan 6
Bebauungsplan Nr. 71.58 „Franklin Grüne Mitte“ 5.4 Pflanzen Methodik Biotoptypen Die Kartierung der Biotoptypen innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans fand im April/Mai 2015 statt. Dabei wurde das Gelände flächendeckend begangen und die Kartiereinheiten wurden in ein Luftbild eingetragen. Als Kartierschlüssel wurde der Mannheimer Biotoptypenschlüssel aus dem „Merk- blatt zur Eingriffs- und Ausgleichsregelung“ der Stadt Mannheim (2010) verwendet. Darin sind Biotopty- pen-Codes und die dem jeweiligen Biotoptyp zugehörigen Wertpunkte je Quadratmeter angegeben, wobei letztere bei Abweichungen von der Standardausprägung angepasst wurden. Neben den Biotoptypen wurde bei der Kartierung 2015 auf ein mögliches Vorkommen von im Anhang I der FFH-Richtlinie aufgeführten Lebensraumtypen (FFH-LRT) sowie nach § 33 NatSchG geschützten Biotopen geachtet (gemäß Kartierschlüssel LUBW 2014). Wertgebende Pflanzenarten, wie gefährdete und geschützte Arten wurden begleitend erfasst. Die Kartierung wurde durch eine Begehung 2021 verifiziert (BAADER KONZEPT GMBH 2021A, STADT MANNHEIM 2021). Methodik Baumerfassung Im Zuge einer weiteren, flächendeckenden Begehung des Plangebiets im April/Mai 2015 wurden sämt- liche Bäume aufgenommen und anhand von vier Kriterien eingestuft: − heimischer Baum: ja oder nein − Krone: klein (Kronenradius bis 2,5 m), mittel (< 4 m), groß (< 6 m), markant (> 6 m) − Erhaltenswert: ja oder nein − Höhlen-/Quartierpotential mit artenschutzrechtlicher Relevanz Die ersten beiden Kriterien beschreiben die ökologische Wertigkeit eines Baumes gemäß Kartierschlüs- sel der STADT MANNHEIM (2006). Diese Einstufung entscheidet demnach, wie der ggf. eintretende Ver- lust eines Baumes zu bilanzieren ist. Für die Baumerfassung wurde eine Baumkartierung der Firma EILING Ingenieure GmbH, die von den amerikanischen Streitkräften beauftragt wurde, als Datengrundlage hinzugezogen. Diese Baumerfas- sung der Amerikaner wurde in den Jahren 1999 bis 2008 erstellt und letztmalig 2009 aktualisiert. Der Wuchsort bereits damals erfasster Bäume wurde demnach bestätigt oder als entfallen notiert, falls der Baum in der Zwischenzeit gefällt oder abgestorben ist. Für die Bestandsaufnahme der Einzelbäume im Südwesten des Geltungsbereiches (ehemals Geltungsbereich Bebauungsplan Funari) wurde außer- dem das "Baumkataster im Geltungsbereich des Bebauungsplans Funari in Mannheim" herangezogen (STADT MANNHEIM 2021). Ergebnisse Biotoptypen – Bestand und Bewertung Wie der Übersicht in Tabelle 1 zu entnehmen ist, nimmt der Biotoptyp versiegelte Flächen (Straßen, Wege, Plätze und Bauwerke) (CA+) knapp 56 % der ca. 0,86 ha großen Gesamtfläche ein. Ca. 43 % des Plangebiets wird von inzwischen ruderalisiertem Zierrasen (JA+r) eingenommen. Der Biotoptyp MC+ „annuelle Ruderalvegetation“ hat einen Flächenanteil ca. 1 %. Grünordnungsplan 7
Bebauungsplan Nr. 71.58 „Franklin Grüne Mitte“ Tabelle 1 führt die vertretenen Biotoptypen mit ihren Flächenanteilen, ihrer ökologischen Wertigkeit sowie einer kurzen textlichen Beschreibung auf. Eine planliche Darstellung der Biotoptypen ist der An- lage 1 zu entnehmen. Die erfassten typischen Pflanzenarten zu den vorkommenden Biotoptypen kön- nen Anhang 2 „Dokumentation Biotoptypen Bebauungsplan Nr. 71.58 Franklin Grüne Mitte“ entnommen werden. Für mehrere Biotoptypen wurde von den Bewertungsvorgaben des Biotoptypenschlüssels Mannheim abgewichen. Welche Biotoptypen dies betrifft und wie die Abweichung begründet wird, ist ebenfalls dem Anhang 2 zu entnehmen. Der Biotopschlüssel wurde durch den im Gebiet weit verbreiteten Typ „JA+r ruderalisierte Zierrasen“ ergänzt. Er nimmt anhand seines Arteninventars eine Zwischenstellung zwischen den reinen Zierrasen JA+ und den grasreichen ausdauernden Ruderalfluren N+ ein. Tabelle 1: Übersicht der in Teilfläche 3 vertretenen Biotoptypen Biotoptyp 1) Bezeichnung Beschreibung Wert 3) Flächenanteil (%) CA+ Versiegelte Flächen (Straßen, 0 55,67 Wege, Plätze und Bauwerke) JA+r 2) Ruderalisierte Zierrasen Inzwischen ruderalisierte Zierrasen mit 18 43,33 Resten der aus Ansaat hervorgegan- genen Arten und Arten der (grasrei- chen) Ruderalfluren. Bezüglich Struk- tur und Artenzusammensetzung je nach Standortverhältnissen und anth- ropogenen Einflüssen (Tritt, Befahren etc.) sehr heterogen. MC+ Annuelle Ruderalvegetation Ruderale, lückige, niedrigwüchsige Pi- 34 1,00 oniergesellschaft aus hauptsächlich ein- bis zwei jährigen Arten auf trocke- nen, sandigen, kiesigen bis grusigen Flächen. Bei festgelegten Sandböden teils starke Deckung durch Moose, im Umfeld von Kaninchenbauten mit offe- nen Bodenflächen. 1) Biotoptypenschlüssel der S TADT MANNHEIM (2016) 2) Ergänzter Biotoptyp da großflächig ruderalisierte Zierrasen im Übergang zu unterschiedlich ausgeprägten Rudera l- fluren vorliegen 3) ggf. angepasste je nach Abweichung vom Standardtyp Grünordnungsplan 8
Bebauungsplan Nr. 71.58 „Franklin Grüne Mitte“ Aufgrund ihrer Ausprägung und den erfassten wertgebenden Pflanzenarten wird folgenden Biotoptypen eine hohe naturschutzfachliche Bedeutung zugewiesen: − ruderalisierte Zierrasen (JA+r), großflächig anstehend. Aufgrund ihrer Ausprägung und den erfassten wertgebenden Pflanzenarten wird folgenden Biotoptypen eine sehr hohe naturschutzfachliche Bedeutung zugewiesen: − Annuelle Ruderalvegetation (MC+), kleinflächig anstehend. Geschützte Biotope und FFH-Lebensraumtypen Lebensraumtypen gemäß Anhang I der FFH-Richtlinie und geschützte Biotope gemäß § 33 NatSchG sind im Geltungsbereiches des Bebauungsplans 71.85 „Franklin Grüne Mitte“ nicht vorhanden (STADT MANNHEIM 2021). Wertgebende Arten Der Zwerg-Schneckenklee (Medicago minima) ist eine deutschlandweit als „gefährdet“ eingestufte und in Baden-Württemberg auf der Vorwarnliste geführte Pionierart sandiger und grusiger Standorte. E r gilt gemäß OBERDORFER (1993) als Klassen-Charakterart der Sedo-Scleranthetea, einer Pioniergesell- schaft trockenwarmer Sonderstandorte wie z.B. Felsköpfe, Flugsanddünen oder sekundär auf Brach- flächen, Sand- und Kiesgruben. Innerhalb der Teilfläche 3 ist der Zwerg-Schneckenklee weit verbreitet. Er kommt innerhalb ruderaler Pioniergesellschaften (MC+) auf sandigen Brachflächen und anderen schütter bewachsenen Kleinflächen vor. Aufgrund der weiten Verbreitung konnte die Art nicht punktge- nau erfasst werden. Die in Anlage 1 dargestellten Fundpunkte sind daher exemplarischer Natur. Tabelle 2: Wertgebende Pflanzenarten in der Teilfläche 3 des BFV Artname wiss. Artname dt. RL D/BW 1) Schutzstatus 2) Medicago minima Zwerg-Schneckenklee 3/V - Tabellenerläuterung: 1) RL D: Korneck D. Schnittler M. & Vollmer I. (1996): Rote Liste der Farn- und Blütenpflanzen Deutsch- lands. RL BW: Breunig, T. & Demuth S. (1999): Rote Liste der Farn- und Samenpflanzen Baden-Württem- berg. 2) gemäß § 7 BNatSchG Ergebnisse Baumerfassung Insgesamt wurden 13 Bäume am Wuchsort erfasst und nach den oben genannten Kriterien eingestuft (siehe Ergebnistabelle Im Anhang 1 und Anlage 1 Bestandsplan Biotoptypen/ Bäume). Hinsichtlich des zweiten Bewertungskriteriums, der Krone, wurden 11 Bäume als kleinkronig eingestuft und zwei Bäume als mittelkronig. Von den 13 Bäumen wurde ein mittelkroniger Baum als erhaltenswert befunden. Bei einem Baum wurde eine potentielle Eignung als Quartierbaum vermerkt, wobei zu erwarten ist, dass sich die Eignung im Zuge einer genaueren Inspektion der Höhlen und Spalten deutlich verringern Grünordnungsplan 9
Bebauungsplan Nr. 71.58 „Franklin Grüne Mitte“ wird. Viele der aufgenommenen Quartierstrukturen werden wenig tief reichende Astlöcher, oder auf- grund anderer Eigenschaften als Quartier ungeeignet sein Fazit Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass im Geltungsbereich fast ausschließlich der hochwer- tigen Biotoptyp ruderalisierter Zierrasen (JA+r) vorliegt. Hinsichtlich des Baumbestands wurden 13 Bäume erfasst, von denen ein Baum als erhaltenswert ein- gestuft ist. 5.5 Tiere Zur Erfassung des Tierartenbestands wurden die Artengruppen Vögel, Heuschrecken, Tagfalter, Rep- tilien, Amphibien und Fledermäuse untersucht. Drei weitere Begehungen auf der Fläche des Geltungs- bereiches für den B-Plan „Franklin-Hügel“ wurden im Juli 2021 (BAADER KONZEPT GMBH 2021A, BAADER KONZEPT 2021B) durchgeführt. Eine Nutzung der Baumhöhlen als Quartier für Fledermäuse erscheint möglich. Im Rahmen der erfolg- ten Fledermauskartierungen für den B-Plan “Franklin-Mitte“ wurden allerdings keine Nachweise für den Geltungsbereich des B-Plans “Franklin-Hügel“ erbracht. Eine vorhabenbedingte Betroffenheit von Brutvögeln kann vollständig ausgeschlossen werden, da keine Fortpflanzungs- und Ruhestätten innerhalb des Geltungsbereiches des B-Plans “Franklin-Hügel“ vorhanden sind. Als Nahrungshabitat bietet die Fläche zwar eine geringe Eignung, eine essentielle Funktion ist allerdings nicht gegeben, so dass auch hier keine Betroffenheit vorliegt. Im Plangebiet konnten keine Heuschreckenarten nachgewiesen werden. Sowohl im Rahmen der Kartierungen für den B-Plan “Franklin-Mitte“ als auch bei den Begehungen im Juli 2021 wurden keine Tagfalterarten nachgewiesen. Im Geltungsbereich des B-Plan “Franklin-Hügel“ wurden weder bei den Untersuchungen der Jahre 2014 und 2015 noch bei den Begehungen im Juli 2021 Eidechsen nachgewiesen. Amphibienlebensräume bzw. Gewässer sind innerhalb des Geltungsbereiches nicht vorhanden. Fazit Aufgrund der Vornutzung und der damit verbundenen Beeinträchtigungen, dem Mangel an Flächen mit Bodenanschluss sowie der relativ geringen Entwicklungszeiten für die spontane Vegetationsentwick- lung besteht keine besondere Relevanz für die biologische Vielfalt (BAADER KONZEPT 2021B). Grünordnungsplan 10
Bebauungsplan Nr. 71.58 „Franklin Grüne Mitte“ 5.6 Landschaftsbild und Erholung Landschaftsbild Das Siedlungsbild ist derzeit durch ein bereits weitgehend gebautes städtisches Quartier mit Wohn- und gewerblicher Nutzung und Grünflächen gekennzeichnet. Im Untersuchungsraum führt die fehlende Bebauung des Geländes zu einer geringeren Wertigkeit hin- sichtlich der Vielfalt der Landschaft. Demgegenüber ist die Freiflächen positiv zu bewerten. Seit Auf- gabe der militärischen Nutzung konnte sich durch Ruderalisierung der Scherrasen eine beginnende landschaftsprägende Naturnähe entwickeln, die aufgrund der umgebenden Bebauung nur eine geringe positive Auswirkung besitzt. Erholung Das Plangebiet „Franklin Grüne Mitte“ bildet das Zentrum des Bebauungsplans „Franklin Mitte“. Das Gebiet ist schon weitgehend bebaut. Das ehemalige Kasernengelände ist dadurch für die Bevölke- rung zugänglich. Aufgrund der fehlenden Erschließung weist der Bereich bislang keine Bedeutung für die Erholungsnutzung der Anlieger auf. Grünordnungsplan 11
Bebauungsplan Nr. 71.58 „Franklin Grüne Mitte“ 6 Landschaftsplanerische Ziele Das Plangebiet liegt im Bereich des ehemaligen amerikanischen Kasernenanlage Benjamin Franklin Village. Die ehemalige militärische Liegenschaft soll durch Konversion zu einem städtischen Quartier mit Wohn- und gewerblicher Nutzung entwickelt werden. Der Forderung nach einem sparsamen Um- gang mit Grund und Boden und der damit verbundenen Verringerung der Flächenneuinanspruchnahme durch die Wiedernutzbarmachung von Flächen gemäß § 1a (2) BauGB wird somit Rechnung getragen. Unter landschaftsplanerischen Gesichtspunkten sollen Eingriffe in den Naturhaushalt vermieden, mini- miert und ggf. kompensiert werden. Grundlage hierfür stellt das städtebauliche Konzept zur Grün - und Freiraumplanung dar. Wesentliche Zielsetzungen sind dabei: - Minimierung der Flächenversiegelung bzw. der Flächenneuversiegelung, - Erhalt, Entwicklung und Herstellung von Lebensräumen für Tiere und Pflanzen, - Schonender Umgang mit der Ressource Wasser, - Berücksichtigung klimatischer Belange sowie - Umsetzung einer starken Durchgrünung. Grünordnungsplan 12
Bebauungsplan Nr. 71.58 „Franklin Grüne Mitte“ 7 Städtebauliches Konzept/Freiraumkonzept Um einen Überblick über das geplante Gebiet „Franklin Mitte“ zu geben, wird nachfolgend das städte- bauliche Konzept dargestellt. Das Städtebauliche Konzept wird in der Begrünung zum Bebauungsplan (STADT MANNHEIM 2021) de- tailliert beschrieben. Die wesentlichen Punkte des Konzeptes werden nachfolgend wiedergegeben. Die Aufgabe des Projekts „Franklin Grüne Mitte“ ist es, einen Nahrversorger und zusätzliche Wohnflächen für das Gebiet Franklin Mitte zu planen. Ziel für die Entwicklung des Gesamtareals Franklin mit allen Teilbereichen ist die Etablierung eines eigenständigen, modellhaften und ökologischen Stadtquartiers unter den Oberbegriffen Wohnen, Ar- beiten, Sport und Bildung sowie Energie. Das Quartier soll als neuer Stadtteil den zukünftigen Woh- nungsbauschwerpunkt der Stadt Mannheim bilden. Dabei soll nicht nur im Hinblick auf die vorhandenen Wohngebäude, sondern auch hinsichtlich der vorhandenen Bildungs-, Sport- und Freizeiteinrichtungen ein Augenmerk auf die Erhaltung und Qualifizierung der Bestandsstrukturen gelegt werden. Gleichze itig bedarf es neuer baulicher und freiraumplanerischer Akzente sowie im Sinne einer nachhaltigen Stadt- entwicklung einer Strategie zur künftigen Energieversorgung, um den Anforderungen eines modernen Stadtquartiers gerecht zu werden. Das Vorhaben setzt sich aus den nachfolgenden Komponenten zusammen: Unter- und innerhalb eines erdüberdeckten, begrünten und begehbaren Hügelbauwerkes entstehen eine Tiefgarage im Unterge- schoss, ein Lebensmittel-Vollsortimentmarkt mit ca. 1.500 m² Verkaufsfläche, ein Drogeriemarkt mit ca. 700 m² Verkaufsfläche, eine Apotheke und Gastronomieflächen im Erdgeschoss sowie Büronutzun- gen in zwei Obergeschossen. Oberhalb des Hügels ist eine viergeschossige Zeilenbebauung mit Woh- nungen vorgesehen. Die gesamte Hügelkonstruktion ist, mit Ausnahme der Wege, extensiv mit einer belebten Substrat- schicht von mindestens 10 cm zu begrünen und dauerhaft zu unterhalten. Für die Begrünung mit Sträu- chern sind Sträucher auf kleiner 2,0 m Wuchshöhe zu beschränken. (STADT MANNHEIM 2021). Grünordnungsplan 13
Bebauungsplan Nr. 71.58 „Franklin Grüne Mitte“ 8 Eingriffs – Ausgleichsbetrachtung Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sind erhebliche Eingriffe in Natur und Landschaft verbunden. Dadurch können die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts und das Landschaftsbild erheblich oder nachhaltig beeinträchtigt werden und somit gemäß § 14 BNatSchG sowie gemäß § 14 NatSchG von Baden-Württemberg Eingriffe in Natur und Landschaft verursacht werden. Im Rahmen der Eingriffsre- gelung sind diese resultierenden Beeinträchtigungen durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu vermeiden, auszugleichen oder wiederherzustellen. Gemäß Bundesnaturschutzgesetz § 15 sind vermeidbare Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu unterlassen (Vermeidungsprinzip) bzw. zu minimieren (Minimierungsprinzip). Unvermeidbare Beein- trächtigungen sind durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege vorrangig auszu- gleichen (Ausgleichsmaßnahmen) oder in sonstiger Weise zu kompensieren (Ersatzmaßnahmen) (§ 15 (2) BNatSchG). Für Eingriffe, die sich durch die Realisierung eines Bebauungsplans ergeben, gelten grundsätzlich die Regelungen des § 1a Abs. 3 BauGB. Demnach ist der über die Eingriffsregelung ermittelte Kompensa- tionsbedarf in der Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB zu berücksichtigen. Eine vollständige Kompensation eingriffsbedingter Beeinträchtigungen ist laut Gesetzgebung demnach nicht ausnahmslos erforderlich. Ferner entfällt laut BauGB die im BNatSchG vorgenommene Differen- zierung in Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. Die quantitative Ermittlung des Ausgleichsbedarfs für die Umgestaltung des Franklin Hügel erfolgt über die Eingriffs- Ausgleichsbilanzierung. Dabei werden die ermittelten Wertpunkte aus der Biotop - und Baumkartierung als Bestandssituation (Voreingriffszustand) den prognostizierten Wertpunkten der Pla- nung (Nacheingriffszustand) gegenübergestellt. Ergibt sich für den Planungsstand gegenüber der Be- standssituation eine Wertminderung so resultiert ein Kompensationsdefizit. 8.1 Prognose der Auswirkungen auf Naturhaushalt und Landschaftsbild Innerhalb des Plangebiets kommt es zu Eingriffen in Natur und Landschaft. Die Bewertung der Erheb- lichkeit basiert auf der Prognose der zu erwartenden Auswirkungen. Die Prognose der Eingriffsauswir- kungen erfolgt schutzgutbezogen und, mit Ausnahme des Schutzgutes Tiere und Pflanzen, verbal-ar- gumentativ, da sich die Auswirkungen nur bedingt quantifizieren lassen. Grünordnungsplan 14
Bebauungsplan Nr. 71.58 „Franklin Grüne Mitte“ 8.1.1 Boden Aufgrund der eingeschränkten Bodenfunktionen ist baubedingt nicht mit erheblichen zusätzlichen Be- lastungen für den Boden zu rechnen. Anlagebedingt ist mit der Planung ist die Wiedernutzbarmachung einer baulich beanspruchten Fläche verbunden, womit die Neubeanspruchung natürlicher Böden an anderer Stelle vermieden wird. Nutzungsbedingte Beeinträchtigungen sind nicht zu erwarten. 8.1.2 Wasser Baubedingte Wirkungen durch Trüb- und Schadstoffeintrag sind durch die begrenzte Bauzeit nicht zu erwarten. Anlagebedingte Wirkungen, wie der Verlust an Grundwasserneubildungsflächen durch Neuversiege- lung, werden keine wesentlichen Beeinträchtigungen auf den Wasserkreislauf haben. Ursächlich ist die Umsetzung von Dachbegrünungen sowie die Begrünung des Hügels, die sich über Rückhaltung und Verdunstung positiv im Wasserkreislauf bemerkbar machen sowie die angestrebte Niederschlagsver- sickerung. Nutzungsbedingte Beeinträchtigungen sind nicht zu erwarten. 8.1.3 Klima Baubedingte Wirkungen ergeben sich in Form von Staub- bzw. Schadstoffemissionen durch Bauma- schinen. Da die Baumaßnahmen zeitlich beschränkt sind, ist von keinen erheblichen Beeinträchtigun- gen für das Schutzgut Klima/Luft auszugehen Auf Basis des erstellten Klimamodells ergibt sich mit Umsetzung des Bebauungsplans für den Gel- tungsbereich, dass anlagebedingt mit Realisierung der Planung an heißen Sommertagen gegenüber dem potenziellen Ist-Zustand mit keiner relevanten thermischen / bioklimatischen Zusatzbelastung zu rechnen ist und der der „Grüne Hügel“ die thermische / bioklimatische Situation begünstigt (ÖKOPLANA 2021A). Nutzungsbedingt ist mit keiner erheblichen Beeinträchtigung durch Verkehrsbelastung zu rechnen. 8.1.4 Pflanzen Baubedingt wird es durch das Vorhaben zu einem Verlust von Vegetationsflächen kommen. Die bau- bedingt beeinträchtigten Flächen befinden sich auf Flächen, die nachfolge nd anlagebedingt bean- sprucht werden. Als wesentliche anlagebedingte Wirkung auf das Schutzgut Pflanzen sind Flächenverlust und Flä- cheninanspruchnahme durch Versiegelung im Bereich des geplanten Baufeldes zu nennen. Insgesamt wird durch den Bebauungsplanentwurf eine Neuversiegelung (vollversiegelte Flächen) auf ca. 7.413. Grünordnungsplan 15
Bebauungsplan Nr. 71.58 „Franklin Grüne Mitte“ m² (ca. 86,11 % des Geltungsbereichs) ermöglicht – damit gehen Vegetationsflächen in dieser Größen- ordnung verloren. Gleichzeitig werden Parkanlagen oder Grünanlage (öffentliches Grün) außerhalb TG auf ca. 2.211 m² (ca. 25,7 % des Geltungsbereichs) geplant. Nach dem Bau wird der Grüner Hügel Franklin Mitte, der die Erstellung eines Nahversorgungszentrums mit Wohnbebauung und angeschlossener Tiefgarage vorsieht, mit einer Flachdachbegrünung extensiv begrünt. In Bereich sind des Weiteren Gehölzpflanzungen/ Gebüsche naturraum-/standorttypischer Ar- ten auf ca. 30% des begrünten Hügels auf ca. 3.170 m² (ca. 36,8 % des Geltungsbereichs) als interne Kompensationsmaßnahme geplant. Weiterhin kommt es anlagebedingt zu einem Verlust von Einzelbäumen. Diese Beeinträchtigungen sind als erheblich einzustufen. Eine detaillierte Bilanz der Eingriffe in das Schutzgut Pflanzen ist dem Kapitel 11 zu entnehmen. Durch den Grünordnungsplan zum vorliegenden Bebauungsplan wird die Umsetzung der landschafts- pflegerischen Gestaltungsmaßnahmen (G1) vorgeschlagen, die die Entwicklung von Parkanlagen oder Grünanlage (öffentliches Grün) außerhalb der Tiefgarage vorsieht. Die Maßnahme ist detailliert in Ka- pitel 10 aufgeführt. Weiterhin sind im Bereich der des geplanten Franklin Hügels folgende Kompensationsmaßnahmen vor- gesehen: − Extensive Dachbegrünung bzw. Begrünung auf dem geplanten Franklin Hügel (Kompensati- onsmaßnahme K1). − Pflanzung von Gehölzen/ Gebüschen naturraum-/standorttypischer Arten (30% des begrünten Hügels) (Kompensationsmaßnahme K2). Die Maßnahmen sind detailliert in Kapitel 10 beschrieben. Durch die Umsetzung des Bebauungsplans „Franklin Grüne Mitte“ sind keine erheblichen betriebsbe- dingten Beeinträchtigungen der Vegetationsbestände zu erwarten. Die festgesetzten Grünflächen und Maßnahmenflächen für Natur und Landschaft sind regelmäßig zu pflegen, Gehölze sind aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht bei Bedarf regelmäßig zurück zu schneiden. Die Pflege der Grünflächen und der Rückschnitt von Gehölzbeständen sind nicht als erheb- liche Beeinträchtigung zu werten. Grünordnungsplan 16
Bebauungsplan Nr. 71.58 „Franklin Grüne Mitte“ Geschützte Biotope und FFH-Lebensraumtypen Da im Plangebiet weder nach § 33 NatSchG besonders geschützte Biotope noch Lebensraumtypen gemäß Anhang I der FFH-Richtlinie vorkommen, kommt es nicht zu einem Verlust dieser aus Natur- schutzsicht sehr hochwertigen und geschützten Vegetationsflächen. Wertgebende Arten Begleitend zur 2015 durchgeführten Biotoptypenkartierung erfolgte eine Bestandsaufnahme geschütz- ter und gefährdeter Pflanzenarten. Die Kartierung wurde durch eine Begehung 2021 verifiziert. Im Rahmen der Erfassung konnten keine nach BNatSchG oder nach Anhang IV FFH-Richtlinie ge- schützten Pflanzenarten nachgewiesen werden. Eine Betroffenheit geschützter Pflanzenarten kann so- mit ausgeschlossen werden. Als einzige gefährdete Pflanzenart wurde der Zwerg-Schneckenklee (Medicago minima) erfasst. Der Zwerg-Schneckenklee (Medicago minima) ist in der Roten Liste Deutschland als „gefährdet“ eingestuft und wird in der Roten Liste Baden-Württemberg auf der Vorwarnliste als Pionierart sandiger und grusi- ger Standorte geführt. Durch die geplante Flächeninanspruchnahme wird ein Teil der Standorte des Zwerg-Schneckenklees verloren gehen. Die Beeinträchtigung ist vor dem Hintergrund zu betrachten, dass die Art innerhalb des Plangebietes auf ruderalen Pioniergesellschaften (MC+), sandigen Brach- flächen und Verkehrsinseln, an Wegrändern und anderen schütter bewachsenen Kleinflächen weit ver- breitet ist. Es wird davon ausgegangen, dass trotz Umsetzung der Planung genügend sekundäre Stand- orte wie Schotterflächen, Pflasterritzen und Wegrändern für den Zwerg-Schneckenklee verbleiben bzw. neu entstehen, sodass der Fortbestand der Art nicht erheblich beeinträchtigt wird. Fazit Baubedingte Beeinträchtigungen finden auf Flächen statt, die im Anschluss anlagebedingt beeinträch- tigt werden. Anlagebedingt kommt es durch Überbauung von Vegetationsflächen zu einer erheblichen Beeinträchtigung für das Schutzgut Pflanzen. Durch landespflegerische Maßnahmen, die im vorliegen- den Grünordnungsplan beschrieben und im Bebauungsplan festzusetzen sind, kann die erhebliche Be- einträchtigung vollständig innerhalb des Geltungsbereiches ausgeglichen werden (vgl. Kapitel 0). Be- triebsbedingte Beeinträchtigungen sind nicht zu erwarten. 8.1.5 Tiere Im Jahr 2015 wurden Fledermäuse, Vögel, Heuschrecken, Tagfalter, Reptilien und Amphibien im Gel- tungsbereich erfasst. Die Kartierungen wurden 2021 verifiziert. Weder Fledermäuse, Vögel, Heuschrecken, Tagfalter, Reptilien noch Amphibien konnten innerhalb des Geltungsbereiches nachgewiesen werden. Eine vorhabenbedingte Gefährdung von Populationen ge- mäß Bundesnaturschutzgesetz streng geschützten Arten wie auch der sonstigen Europäischen Vogel- arten ist nicht zu erwarten. Im Zuge einer speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) für die in Anhang IV der FFH-Richtlinie aufgeführten Arten und europäische Vogelarten sowie einer Überprüfung sonstiger besonders ge- schützter Arten wurde festgestellt, dass sich aus dem Vorhaben keine nachhaltigen Auswirkungen auf Grünordnungsplan 17
Bebauungsplan Nr. 71.58 „Franklin Grüne Mitte“ den Artenbestand ergeben bzw. sich der Erhaltungszustand der lokalen Populat ionen nicht nachhaltig verschlechtert (BAADER KONZEPT 2021B). Es ist für keine der Arten zu befürchten, dass die ökologische Funktionalität benötigter Fortpflanzungs- oder Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang beeinträch- tigt wird. Um individuenbezogene Verbotstatbestände einzelner Arten auszuschließen (v.a. Fleder- mäuse, Vögel), werden die in Kapitel 9 aufgeführten Maßnahmen zu Eingriffsvermeidung und –mini- mierung vorgeschlagen. 8.1.6 Landschaftsbild und Erholung Als baubedingte Wirkungen sind die bauzeitliche Beeinträchtigung des Landschaftsbildes und der Er- holung durch Baufahrzeuge, Baustelleneinrichtungsflächen und Baukörper im Entstehungsprozess zu nennen. Da diese Wirkungen jedoch zeitlich begrenzt sind und der Raum durch den Verlauf der B38 und A6 vorbelastet ist, sind die baubedingten Wirkungen zu vernachlässigen. Durch das geplante Zentrum des Stadtquartiers wird sich das derzeit vorhandene Landschaft sbild an- lagebedingt ändern. Der Bebauungsplan „Franklin Grüne Mittel“ bildet das Zentrum des Gebietes „Franklin Mitte“, das bereits zum Großteil gebaut wurde. Durch die geplante Baumaßnahme kommt es zu keiner Beeinträchtigung des Landschaftsbildes. Des Weiteren wird durch den „Grünen Hügel“ das Landschaftsbild und die Strukturvielfalt des Gebietes gesteigert. Nutzungsbedingt wird sich mit dem begrünten Franklin Hügel in den wesentlichen Punkten Vielfalt, Eigenart und Schönheit eine Aufwertung für das Landschaftsbild und die Erholungsnutzung einstellen. Grünordnungsplan 18
Bebauungsplan Nr. 71.58 „Franklin Grüne Mitte“ 9 Maßnahmen zur Eingriffsvermeidung und –minimierung Nach § 13 BNatSchG sind erhebliche Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft vom Verursacher vorrangig zu vermeiden. Eine Beeinträchtigung ist dann vermeidbar, wenn sie unterlassen werden kann, ohne das mit dem jeweiligen Vorhaben verbundene Ziel zu beeinträchtigen. Über das Vermei- dungsgebot hinaus besteht ein Minimierungsgebot, das zum Ziel hat, Beeinträchtigungen des Natur- haushalts auf ein unerhebliches Maß zu reduzieren. 9.1 Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen Boden − Eine wesentliche Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahme für das Schutzgut Boden ergibt sich durch die Realisierung des Nahversorgungszentrums mit Wohnbebauung und ange- schlossener Tiefgarage sowie grüner Außenanlage im neuen Stadtteil Benjamin-Franklin-Vil- lage auf einem überwiegend anthropogen veränderten und vorbelasteten Standort. Dadurch wird der Forderung des § 1a (2) BauGB nach einem sparsamen und schonenden Umgang mit der Ressource Boden durch die Wiedernutzbarmachung von Flächen Rechnung getragen. Die Inanspruchnahme von natürlich gewachsenen Böden, die nicht wiederherstellbar sind, wird so weitgehend vermieden. − Durchführung der Bauarbeiten gemäß DIN 18915 zu Bodenarbeiten während der Bauzeit. Dazu gehören die Minimierung des Baufeldes und der Schutz der umgrenzenden Flächen. Der Oberboden ist von allen Auftrags- und Abtragsflächen sowie von zu befestigenden Bau- und Baubetriebsflächen abzutragen, fachgerecht in Mieten zwischenzulagern und bei Eignung nach Abschluss der Bauarbeiten aufzubringen. Auf bauzeitlich beanspruchten Böden sind orts- fremde Materialien zu entfernen und Verdichtungen des Bodens zu lockern. Die allgemeinen Vorschriften zur Vermeidung von Bodenverunreinigungen sind zu beachten. − Beim Antreffen von Altlasten sind die zuständigen Behörden zu kontaktieren und die entspre- chenden Richtlinien zu beachten. − Umfangreiche Begrünung im Bereich des geplanten Franklin Hügel. − Neubewertung des Kontaminationsverdachts (KV) - Flächen bei Eingriffen in diesen Berei- chen. 9.2 Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen Wasser − Beachtung der allgemein anerkannten Regeln der Technik und den fachgerechten Umgang mit Treibstoffen, Öl- und Schmierstoffen sowie die fachgerechte Umsetzung von ggf. vorzu- nehmenden Sanierungsmaßnahmen im Zuge der Baumaßnahmen. − Sanierung von ggf. vorhandenen Altlastenverdachtsflächen und somit Verbesserung der Grundwasserqualität nach Bauausführung. − Verbesserung des Wasserkreislaufes durch die Begrünung des Hügels und dadurch Rückhal- tung von Wasser und Verdunstung. Grünordnungsplan 19
Bebauungsplan Nr. 71.58 „Franklin Grüne Mitte“ − Entwässerungskonzept mit Trennsystem und Versickerung von Niederschlagwasser über Ri- gole und Zuführung Schmutzwasser in den öffentlichen Abwasserkanal. Mit dem Entwässe- rungskonzept wird die vorhandene Kanalisation weitergenutzt, aber auch entlastet werden. Die Ziele der Stadt Mannheim, Niederschlagswasser von neuen Bebauungen möglichst zu versickern, werden mit dem flächenangepassten System erfüllt (IBF FELLING 2021). 9.3 Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen Klima − Zur Vermeidung und Minimierung von Beeinträchtigungen des Schutzgutes Klima ist die Be- grünung des geplanten Hügels vorgesehen. Die Grünfläche trägt zu einer Verminderung ther- mischer Belastungen bzw. des Wärmeinseleffektes bei. In diesem Zusammenhang sind auch die durchgeführten Entsiegelungsmaßnahmen der ehemals militärisch genutzten Flächen im Plangebiet zu nennen. − Durch Pflanzungen von Sträuchern im Bereich des Hügels wird die Aufheizung des Gebietes reduziert und der Luftaustausch begünstigt. − Berücksichtigung von Belüftungskorridore bei der Planung. − Durch eine attraktive ÖPNV-Anbindung sowie durch effektive Ein- und Ausfahrten zu den Hauptverkehrsachsen können Schadstoffemissionen, z.B. durch Staus, vermindert werden. − Besonders günstige Auswirkungen auf das örtliche Klima in Bezug auf Aufheizung und ther- mischen Komfort haben beschattete Vegetationsflächen. Nicht begrünte Gebäudeflächen wie Dächer und Fassaden sowie versiegelte Flächen wie Straßen, Stellplätze, We ge und Plätze heizen sich in der Regel stark auf. Die Aufheizung kann abgemildert werden, indem Gebäude und Oberflächen, insbesondere solche mit starker Wärmespeicherung, beschattet oder be- grünt werden (Dachbegrünung, Fassadenbegrünung). Wo dies nicht mögl ich ist, besteht eine weitere Möglichkeit darin, den Reflexionsgrad der Materialoberfläche (Albedo-Wert) durch helle Farben oder spezielle Beschichtungen zu verbessern, um den Wärmeeintrag in das Ma- terial zu reduzieren. Die beiden Aspekte gilt es beim jeweiligen Bauvorhaben im Zusammen- hang abzuwägen. Grünordnungsplan 20
Bebauungsplan Nr. 71.58 „Franklin Grüne Mitte“ 9.4 Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen Tiere und Pflanzen 9.4.1 Vermeidungsmaßnahmen Pflanzen − Vermeidungsmaßnahmen Pflanzen sind im Geltungsbereich nicht umsetzbar. 9.4.2 Artenschutzrechtliche Vermeidungsmaßnahmen Tiere − Vögel/ Fledermäuse: Bauzeitenbeschränkung zur Rodung von Gehölzen und Baufeldfreima- chung auf die Zeit vom 1.Oktober bis 28. Februar (V1) − Fledermäuse: Kontrolle von Höhlenbäumen. Vor Baufeldräumung sind potenzielle Quartier- bäume für Fledermäuse auf Fledermausbesatz zu kontrollieren. Bei Nichtbesiedelung Ver- schluss der Höhlen. Bei Besiedlung Installieren von Ersatzquartieren und Einschränkung der Fällzeiten, vorsichtiges Fällen unter Aufsicht der ökologischen Baubegleitung. (V2) 9.5 Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen Landschaftsbild und Erholung − Vor allem die fußläufige Anbindung an die umgebenden Landschaftsräume über Grünanlagen (z.B. Funari- und Sullivan Park) unter Schaffung von Blickbeziehung und Sichtachsen. − Der Planweg 1 (Europaachse) stellt eine Sektion des Quartiers dar und ermöglicht eine schnelle Rad- und Fußgängerverbindung vom Stadtzentrum in den Käfertaler Wald. Durch die achsenkreuzenden Querstraßen ergeben sich vielfältige und ungewöhnliche Raumfolgen. Grünordnungsplan 21
Bebauungsplan Nr. 71.58 „Franklin Grüne Mitte“ 10 Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen Bei einem, nach Berücksichtigung von Minderungsmaßnahmen, verbleibenden Kompensationsbedarf wird geprüft, ob der Eingriff durch Kompensationsmaßnahmen innerhalb des Plangebietes kompensiert und somit der Naturhaushalt und das Landschaftsbild landschaftsgerecht wiederhergestellt oder neu- gestaltet werden können. Falls dies nicht möglich ist, ist zu prüfen, ob aufwertbare Flächen im Umfeld des Eingriffes vorhanden sind, zur Verfügung stehen und ob eine Aufwertung der Flächen nach den Zielen der Landesplanung möglich ist. Der Zustand der Maßnahmenfläche wird beschrieben und be- wertet und die durch die Maßnahme zu erreichende Aufwertung der Fläche wird eingeschätzt. Entspre- chend der möglichen Aufwertung geht die Maßnahmenfläche in die Bilanz ein. Die Kompensationsmaßnahmen sind multifunktional, d.h. eine Maßnahme kann die Beeinträchtigungen mehrerer Schutzgüter kompensieren. So kann eine Heckenpflanzung, die einen Eingriff im Schutzgut Tiere/Pflanzen kompensiert auch die Beeinträchtigungen des Bodens oder des Landschaftsbildes kom- pensieren. Bei der Berechnung des Kompensationswertes einer Maßnahme sind folgende Kriterien zu berücksich- tigen: - Zustand und Wert vor der Maßnahmendurchführung und - Zustand und Wert nach der Maßnahmendurchführung. Zustand und Wert vor der Maßnahmendurchführung Die vorgesehenen Maßnahmenflächen liegen innerhalb des Plangebietes und sind, aufgrund der Vor- belastung durch die bestehende Bebauung aus naturschutzfachlicher Sicht als nachrangig zu bewer- ten. Der überwiegende Teil der Flächen wird nach Bauabschluss neu angelegt bzw. ist neu zu gestal- ten. Zustand und Wert nach der Maßnahmendurchführung Der künftige Zustand der Fläche nach Ausführung der Maßnahme wird nach fachlichen Aspekten ein- geschätzt. Dem angestrebten Zustand werden Wertpunkten je m²/Biotoptyp nach dem Merkblatt Ein- griff- und Ausgleich-Bilanzierung, Biotopwertschlüssel der Stadt Mannheim (STADT MANNHEIM 2006) bzw. der Kompensationswert zugeordnet, der in die Bilanz eingestellt wird. Grünordnungsplan 22
Bebauungsplan Nr. 71.58 „Franklin Grüne Mitte“ 10.1 Kompensationsmaßnahmen innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans 10.1.1 Kompensationsmaßnahmen Tiere In dem vorliegenden Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag (BAADER KONZEPT 2021B) werden verschie- dene Maßnahmen aufgezeigt, die ein Eintreten von artenschutzrechtlichen Verbotstatbes tänden ver- meiden bzw. den Eingriff in die Habitate planungsrelevanten Tierarten ausgleichen. “K“ steht hier für Kompensationsmaßnahmen und „G“ für Gestaltungsmaßnahmen. Maßnahmen zum vorgezogenen Funktionsausgleich (CEF = continuous ecological functionality) sind nicht erforderlich. 10.1.2 Kompensationsmaßnahmen Pflanzen Nachfolgende Kompensationsmaßnahmen sind gemäß Grünordnungsplan innerhalb des Geltungsbe- reiches „Franklin Grüne Mitte“ vorgesehen: − Entwicklung einer Parkanlage oder Grünanlage (öffentliches Grün) außerhalb der geplanten Tiefgarage (Gestaltungsmaßnahmen G1) Weiterhin sind im Bereich der des geplanten Franklin Hügels folgende Festsetzungen vorgesehen, die als Kompensationsmaßnahmen dienen: − Extensive Dachbegrünung bzw. Begrünung auf dem geplanten Franklin Hügel (Kompensati- onsmaßnahme K1). − Pflanzung von Gehölzen/ Gebüsche naturraum-/standorttypischer Arten (30% des begrünten Hügels) (Kompensationsmaßnahme K2). 10.2 Kompensationsmaßnahmen außerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans Kompensationsmaßnahmen außerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans sind nicht erforder- lich, da der ermittelte Kompensationsbedarf vollständig über die in Kapitel 10.1 beschriebenen Maß- nahmen innerhalb des Bebauungsplangebietes ausgeglichen werden kann. Grünordnungsplan 23
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