BEGRÜNDUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN NR. 43 - "WOHNBEBAUUNG AN DER GERICHTSTRAẞE" - DER STADT BREDSTEDT ENTWURF - "wohnbebauung ...

Die Seite wird erstellt Chantal Wiedemann
 
WEITER LESEN
BEGRÜNDUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN NR. 43 - "WOHNBEBAUUNG AN DER GERICHTSTRAẞE" - DER STADT BREDSTEDT ENTWURF - "wohnbebauung ...
STAND: NOVEMBER 2020

                    BEGRÜNDUNG
               ZUM BEBAUUNGSPLAN NR. 43

 - „WOHNBEBAUUNG AN DER GERICHTSTRAẞE“ -

                   DER STADT BREDSTEDT

                              ENTWURF

VERFAHRENSSTAND:

 AUFSTELLUNGSBESCHLUSS (§ 2 (1) BauGB)
 FRÜHZEITIGE BEHÖRDENBETEILIGUNG (§ 4 (1) BauGB)
 FRÜHZEITIGE BÜRGERBETEILIGUNG (§ 3 (1) BauGB)
 BETEILIGUNG DER TÖB’S UND GEMEINDEN (§ 4 (2) UND § 2 (2) BauGB)
 ÖFFENTLICHE AUSLEGUNG (§ 3 (2) BauGB)
 ERNEUTE ÖFFENTLICHE AUSLEGUNG (§ 4a (3) BauGB)
 SATZUNGSBESCHLUSS (§ 10 BauGB)

AUFGESTELLT:

PLANUNGSBÜRO SPRINGER                                   TEL: 04621 / 9396-0
ALTE LANDSTRASSE 7, 24866 BUSDO RF                      FAX: 04621 / 9396-66
BEGRÜNDUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN NR. 43 - "WOHNBEBAUUNG AN DER GERICHTSTRAẞE" - DER STADT BREDSTEDT ENTWURF - "wohnbebauung ...
Stadt Bredstedt                                                                                        Bebauungsplan Nr. 43
November 2020                                                                                          Begründung - Entwurf

Inhaltsverzeichnis
                                                                                                                         Seite

1         AUSGANGSSITUATION.............................................................................. 1
1.1       Lage des Plangebietes ................................................................................. 1
1.2       Bestand ........................................................................................................ 1
1.3       Grundlage des Verfahrens............................................................................ 2
1.4       Rechtliche Bindungen................................................................................... 2
1.4.1     Landesentwicklungsplan 2010 ...................................................................... 2
1.4.2     Regionalplan ................................................................................................ 2
1.4.3     Landschaftsrahmenplan ............................................................................... 3
1.4.4     Flächennutzungsplan ................................................................................... 3
1.4.5     Landschaftsplanung ..................................................................................... 3
1.4.6     Schutzverordnungen .................................................................................... 3

2         ZIEL UND ZWECK DER PLANUNG ............................................................ 4

3         PLANINHALT UND FESTSETZUNGEN ...................................................... 4
3.1       Art der baulichen Nutzung ............................................................................ 4
3.2       Maß der baulichen Nutzung.......................................................................... 4
3.3       Bauweise, überbaubare Grundstücksflächen................................................ 5
3.4       Baugestalterische Festsetzungen ................................................................. 6
3.5       Verkehrliche Erschließung ............................................................................ 6
3.6       Ver- und Entsorgung .................................................................................... 6
3.7       Natur und Landschaft ................................................................................... 7
3.7.1     Begrenzung von Steingärten ........................................................................ 7
3.7.2     Versickerung ................................................................................................ 8
3.7.1     Biotope ......................................................................................................... 8
3.7.2     Artenschutz .................................................................................................. 8
3.8       Hinweise ..................................................................................................... 12

4         FLÄCHENVERTEILUNG ........................................................................... 13

Anlagen:
- Niederschlagswasserbeseitigungskonzept, Planungsbüro für Straßen- und Tiefbau Jan
   Sievertsen aus Bohmstedt, November 2020

Planungsbüro Springer ● 24866 Busdorf
Stadt Bredstedt                                                         Bebauungsplan Nr. 43
November 2020                                                           Begründung – Entwurf

BEGRÜNDUNG

zum Bebauungsplan Nr. 43 "Wohnbebauung an der Gerichstraße" der Stadt Bredstedt,
Kreis Nordfriesland
für einen Bereich zwischen Gerichtstraße, Hooger Straße und Westerrade

1         AUSGANGSSITUATION

1.1       Lage des Plangebietes
Das ca. 3.030 m² große Plangebiet liegt südlich der Straße ‚Westerrade‘, östlich der Bebauung
der Hooger Straße und westlich der Bebauung der Gerichstraße (Gerichtstraße Nr. 43) im
Nordwesten der Ortslage der Stadt Bredstedt.
Es umfasst die Flurstücke 716, 718, 105/51 und einen Teil aus Flurstück 720 der Flur 9, Ge-
markung Bredstedt.

Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt:
     - im Süden und Osten durch private Gartenflächen und die Wohnbebauung an
       der Gerichtstraße,
     - im Norden durch die Wohnbebauung an der Straße 'Westerrade' und
     - im Westen durch die Bebauung der Hooger Straße.

Die genaue Abgrenzung ist dem zeichnerischen Teil des Planentwurfes im Maßstab 1 : 500
zu entnehmen.

1.2       Bestand             Quelle. DigitalerAtlasNord
Die Flächen des Plange-
bietes werden zur Zeit als
private Gartenflächen ge-
nutzt. Auf der Fläche hat
sich in den vergangenen
Jahren ein dichter Ge-
hölzbestand entwickelt.
Entlang der westlichen
Grundstücksgrenze ver-
läuft ein Graben.
Die westlich gelegenen
Wohngrundstücke sind
durch gepflegte Hecken
vom Planbereich abge-
grenzt.
Das Gelände verläuft
sehr eben mit Höhen um
9 m üNN.

Planungsbüro Springer ● 24866 Busdorf                                                      1
Stadt Bredstedt                                                        Bebauungsplan Nr. 43
November 2020                                                          Begründung – Entwurf

1.3       Grundlage des Verfahrens
Grundlage des Verfahrens ist das Baugesetzbuch (BauGB) vom 03.11.2017 (BGBl. I, S. 3634)
in der derzeit gültigen Fassung.

In der Sitzung am 12.12.2019 beschloss die Stadtvertretung die Aufstellung des Bebauungs-
planes Nr. 43.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes soll nach dem Verfahren für die 'Bebauungspläne der
Innenentwicklung' gemäß § 13a BauGB erfolgen. Die Voraussetzungen für die Anwendung
des beschleunigten Verfahrens für 'Bebauungspläne der Innenentwicklung sind:
 Der Bebauungsplan dient der Innenentwicklung, insbesondere durch Umnutzung und Ver-
   dichtung.
 Die festzusetzende Grundfläche im Plangebiet liegt unter 20.000 m². Auch erfolgen im nä-
   heren Umfeld derzeit keine weiteren Bauleitplanungen, so dass entsprechend § 13a (1) Nr.
   1 BauGB keine Flächen von Bebauungsplänen mitzurechnen sind, die in einem sachlichen,
   räumlichen und zeitlichen Zusammenhang stehen.
 Durch den Bebauungsplan wird auch nicht die Zulässigkeit von Vorhaben begründet, die
   einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) nach dem UVP-
   Gesetz bedürfen.
 Es bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 (6) Nr. 7b BauGB
   genannten Schutzgüter.
 Es bestehen keine Anhaltspunkte dafür, dass bei der Planung Pflichten zur Vermeidung
  oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 BImSchG zu beach-
  ten sind.
Die vorgenannten Voraussetzungen liegen für die Aufstellung dieses Bebauungsplanes vor.

1.4       Rechtliche Bindungen
1.4.1     Landesentwicklungsplan 2010
Der Stadt Bredstedt wird im Landesentwicklungsplan (LEP 2010) der Status eines Unter-
zentrums zugewiesen. Weiterhin befindet sich Bredstedt an einer Landesentwicklungsachse
und in einem Entwicklungsraum für Tourismus und Erholung.
Der Entwurf (2018) zur Fortschreibung des Landesentwicklungsplanes enthält keine von den
o.g. Darstellungen abweichenden Inhalte für das Plangebiet.

1.4.2     Regionalplan
Der Regionalplan für den Planungsraum V (2002) weist der Stadt Bredstedt den Status eines
Unterzentrums zu. Somit ist die Stadt als regionaler Schwerpunkt der Siedlungsentwicklung
anzusehen. Zentrale Orte sollen dieser Zielsetzung durch eine vorausschauende Bodenvor-
ratspolitik, durch eine der künftigen Entwicklung angepasste Ausweisung von Wohnungs-, Ge-
meinbedarfs- und gewerblichen Bauflächen sowie durch die Bereitstellung entsprechender
Versorgungs- und Infrastruktureinrichtungen gerecht werden. Die benachbarten, nicht zentral-
örtlich eingestuften Gemeinden Breklum und Struckum sind zur Darstellung eines gemeinsa-
men Flächenpotentials zugunsten der längerfristigen Siedlungsentwicklung in den Planungs-
raum mit einbezogen.

Planungsbüro Springer ● 24866 Busdorf                                                     2
Stadt Bredstedt                                                       Bebauungsplan Nr. 43
November 2020                                                         Begründung – Entwurf

Das Planungsgebiet befindet sich in einem Gebiet mit besonderer Bedeutung für Tourismus
und Erholung.

Im 4. Entwurf zur Fortschreibung des Regionalplanes Sachthema Windenergie für den
neuen Planungsraum I (2020) befinden sich die nächstgelegenen Windenergie-Vorrangflä-
chen in einer Entfernung von mind. 3,7 km östlich des Plangebietes. Die nächstgelegenen
bestehenden Windenergie-Anlagen befinden sich in einem Abstand von mind. 2 km westlich.
Beeinträchtigungen hierdurch sind aufgrund der Entfernung nicht zu erwarten.

1.4.3     Landschaftsrahmenplan
Der Landschaftsrahmenplan für den neuen Planungsraum I (2020) enthält in den Karten 1-3
für den Siedlungsbereich der Stadt Bredstedt keine besonderen Darstellungen.

1.4.4     Flächennutzungsplan
Der Flächennutzungsplan der Stadt Bredstedt wurde mit Erlass des Innenministers vom
18.10.1968 genehmigt. In der 4. Änderung des F-Planes aus dem Jahr 1981 und der 5. Än-
derung aus dem Jahr 1988 wird jeweils ein Teil des Plangebietes als Wohnbaufläche gem. § 1
Abs. 1 Nr. 1 BauNVO dargestellt, sodass insgesamt der komplette Planbereich als Wohnbau-
fläche dargestellt wird.
In der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 43 wird das Plangebiet als Allgemeines Wohnge-
biet (gem. § 4 BauNVO) festgesetzt. Diese geplanten Festsetzungen entwickeln sich damit in
der Art der Nutzung aus den Darstellungen des gültigen Flächennutzungsplanes.

1.4.5     Landschaftsplanung
Der Landschaftsplan der Stadt Bredstedt stellt innerhalb des Planungsraumes die im Jahre
1996 vorhandenen Nutzungen dar. Weiterhin ist der bestehende Bewuchs dargestellt. Der
Planbereich liegt innerhalb des zusammenhängenden Siedlungsbereiches.

1.4.6     Schutzverordnungen
Innerhalb des Plangebietes gelten Schutzverordnungen und der Schutz aus unterschiedlichen
Gesetzen. Stichpunktartig sind hier zu nennen:
   Ausweisungen nach §§ 23 bis 29 BNatSchG sind nicht gegeben.
   Flächen des Netzes NATURA 2000 sind von der Planung nicht betroffen. Die nächstgele-
    genen Natura 2000 Gebiete sind das FFH-Gebiet 1319-201 ‚NSG Bordelumer Heide und
    Langenhorner Heide mit Umgebung‘ ca. 2,8 k nördlich des Planbereiches und das FFH-
    Gebiet 0916-391 'NTP S-H Wattenmeer und angrenzende Küstengebiete' ca. 3,7 km west-
    lich. Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele dieser Gebiete sind nicht zu erwarten.

Planungsbüro Springer ● 24866 Busdorf                                                   3
Stadt Bredstedt                                                        Bebauungsplan Nr. 43
November 2020                                                          Begründung – Entwurf

2         ZIEL UND ZWECK DER PLANUNG
Die Stadt Bredstedt möchte einen im Flächennutzungsplan der Stadt als Wohnbaufläche aus-
gewiesenen Bereich im Nordwesten des Stadtgebietes baulich entwickeln. Mit der Aufstellung
des Bebauungsplanes Nr. 43 sollen auf dem insgesamt ca. 3.030 m² großen Plangebiet die
planungsrechtlichen Voraussetzungen hierfür geschaffen werden.
Im Plangebiet sind derzeit 3 neue Grundstücke in Größen zwischen 720 m² und 880 m² pro-
jektiert, für die eine Bebauung mit jeweils 2 Wohneinheiten vorgesehen ist.

In der Stadt Bredstedt besteht weiterhin Bedarf an Wohnraum. Die verfügbaren Wohnbauflä-
chen sind nahezu vollständig bebaut. Mit den derzeit noch unbebauten Grundstücken kann
nur noch kurzfristig der Bedarf an Wohnbauland gedeckt werden. Um kontinuierlich die Nach-
frage bedienen zu können, möchte die Stadt weitere Wohnbauflächen entwickeln und so eine
ausgeglichene Angebots- und Nachfragesituation erreichen.
Die kurz- bis mittelfristige Bereitstellung von neuen Wohngrundstücken liegt im öffentlichen
Interesse.

Die Lage an der Gerichtstraße bietet die Möglichkeit, neue Bauflächen in die bestehende Be-
bauungen einzubinden und so eine maßvolle Nachverdichtung des vorhandenen Siedlungs-
bereiches zu schaffen.

Die Planung entspricht aus Sicht der Gemeinde den in Ziffer 2.5.2 LEP 2010 dargelegten
Grundsätzen 'Innenentwicklung vor Außenentwicklung' und vermeidet die zusätzliche Inan-
spruchnahme von Freiflächen im Außenbereich. Insofern besteht ein öffentliches Interesse an
der Umsetzung der vorliegenden Planung.

Die Planung entspricht aus Sicht der Gemeinde weiterhin den in Ziffer 3.6 des Entwurfs zur
Fortschreibung des LEP (2018) dargelegten Grundsätzen, wonach für eine bedarfsgerechte
Wohnungsversorgung vorrangig Maßnahmen der Innenentwicklung durchgeführt werden sol-
len.

3         PLANINHALT UND FESTSETZUNGEN
3.1       Art der baulichen Nutzung
Die Bauflächen werden entsprechend der zugedachten Nutzung gemäß § 4 BauNVO als All-
gemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt. Diese Festsetzung erfolgt vor dem Hintergrund der
unter Kapitel 2 angestrebten Bebauung sowie der vorhandenen Umgebung.

3.2       Maß der baulichen Nutzung
Das Maß der baulichen Nutzung wird im Plangebiet durch die zulässige Grundflächenzahl
(GRZ) und die Zahl der Vollgeschosse bestimmt.
Die Grundflächenzahl wird im Plangebiet für zwei der Grundstücke durch eine GRZ von 0,25
festgesetzt, das dritte Grundstück erhält eine GRZ von 0,30. Das Maß der baulichen Nutzung
mit einer GRZ zwischen 0,25 und 0,30 orientiert sich in angemessener Weise an der geplanten

Planungsbüro Springer ● 24866 Busdorf                                                     4
Stadt Bredstedt                                                          Bebauungsplan Nr. 43
November 2020                                                            Begründung – Entwurf

Bebauung der einzelnen Grundstücke. Die Gliederung der GRZ erfolgt hierbei anhand der
geplanten Bebauung in Bezug auf die unterschiedlichen Grundstücksgrößen.
Das bauliche Nutzungsmaß liegt unterhalb der Obergrenzen nach § 17 Baunutzungsverord-
nung (BauNVO), trägt zu einer orttypischen, aufgelockerten Bebauung bei und bietet einen
ausreichenden Nutzungsspielraum auf den Baugrundstücken.

Die Festsetzungen von max. 1 Vollgeschoss und einer maximalen Firsthöhe von 6,50 m dient
dem Schutz des Orts- und Landschaftsbildes und soll insbesondere sicherstellen, dass sich die
geplanten Baukörper in die bestehende Siedlungsstruktur der unmittelbaren Umgebung einfü-
gen.

Für untergeordnete bauliche Anlagen, wie Garagen, Carports und Nebenanlagen, ist die Höhe
der baulichen Anlagen zum Schutz des Orts- und Landschaftsbildes stärker eingeschränkt.

Das Orts- und Landschaftsbild soll weiterhin durch eine Höhenbeschränkung des Erdgeschoss-
fußbodens gewahrt bleiben. Die Erdgeschossfußbodenhöhe darf demnach nicht höher als
50 cm über der natürlich anstehenden Geländeoberkante liegen.

Zur Schaffung von familiengerechten Wohnhäusern wird die Anzahl der Wohnungen auf maxi-
mal 2 Wohneinheiten pro Wohngebäude begrenzt. Sofern die Wohngebäude an einer Grund-
stücksgrenze aneinander gebaut werden (Doppelhaus), ist je Wohngebäude nur 1 Wohneinheit
zulässig; dies entspricht je einer Wohneinheit je Doppelhaushälfte. Dadurch soll eine gebiets-
verträgliche Bebauung erreicht werden und eine Massierung von Klein-Appartements sowie da-
mit verbunden ein übermäßiges Verkehrsaufkommen ausgeschlossen werden. Ziel ist es, eine
möglichst ungestörte Wohnruhe zu erreichen.

3.3       Bauweise, überbaubare Grundstücksflächen
Bauweise
In dem Allgemeinen Wohngebiet werden Einzel- und Doppelhäuser in offener Bauweise fest-
gesetzt, was dem Charakter der gewollten Nutzung und der umgebenden Bebauung ent-
spricht.

Überbaubare Grundstücksflächen
Die überbaubare Grundstücksfläche wird durch eine Baugrenze festgesetzt und soll einen
weitgehenden Spielraum bei der Gebäudeplatzierung einräumen. Sie ist deswegen nicht als
grundstücksbezogenes Baufenster, sondern großflächig und grundstücksübergreifend ausge-
bildet, wobei im Westen ein breiterer Streifen frei bleibt, um den hier vorhandenen Graben und
die notwendigen Niederschlagswasserversickerungsflächen freizuhalten.

Die Baugrenze hält die erforderlichen Mindestabstände zu den Nachbargrenzen ein.
Im Osten verläuft die Baugrenze bis an die private Verkehrsfläche heran, ohne hierzu die er-
forderlichen Abstände einzuhalten. Da die Verkehrsflächen zukünftig auf den einzelnen Pri-
vatgrundstücken liegen werden, kann so der Abstand zu den Nachbargrenzen eingehalten
werden.
Sollte zukünftig eine Ausparzellierung der Verkehrsflächen stattfinden, ist eine Baulast auf
dem dann entstandenen Grundstück der Verkehrsfläche einzutragen.

Planungsbüro Springer ● 24866 Busdorf                                                       5
Stadt Bredstedt                                                        Bebauungsplan Nr. 43
November 2020                                                          Begründung – Entwurf

3.4       Baugestalterische Festsetzungen
Die gestalterischen Vorschriften bieten nur einen geringen Spielraum für die Bebauung, damit
sich die geplanten Baukörper in die Bebauung der unmittelbaren Umgebung einfügen. Für die
Häuser sind nur Sattel-, Walm- und Krüppelwalmdächer mit Dachneigungen zwischen 20 und
40 Grad und in dunkler, nicht-glasierter Farbgebung (braun, anthrazit, schwarz) vorgeschrie-
ben, um insbesondere ortsuntypische Dachformen, wie z.B. Pultdächer auszuschließen. Aus
denselben Gründen beschränkt die Stadt das Spektrum an Farben und Materialien für Außen-
wände und Dächer.

Die Vorschriften zur Gestaltung sind für Carports, Wintergärten und für Nebenanlagen weiter
gefasst und entfallen zum Teil, weil sie von untergeordneter baulicher Bedeutung sind.
Um die abzuleitende Niederschlagswassermenge zu reduzieren und den Eingriff in den natür-
lichen Wasserhaushalt zu verringern, wird die Festsetzung, dass Flachdächer nur als Gründä-
cher auszuführen sind, in den Bebauungsplan aufgenommen.

3.5       Verkehrliche Erschließung
Der Planbereich wird über eine private Erschließungsstraße an die Gerichtstraße angeschlos-
sen, für den ebenfalls ein Geh-, Fahr- und Leitungsrecht zugunsten der Versorger und der
geplanten Grundstücke 1, 2 und 3 festgesetzt wird.

3.6       Ver- und Entsorgung
Wasserversorgung
Das Plangebiet ist an das Versorgungsnetz des Wasserverbandes Nord angeschlossen.

Abwasserbeseitigung
Das Schmutzwasser wird über ein getrenntes Kanalsystem erfasst und durch das Leitungs-
system der Stadt dem Klärwerk des Wasserverbandes Nord zugeführt.

Niederschlagswasserbeseitigung
Durch das Geologische Büro Dipl.-Geol. R. Hempel aus Dannewerk wurde die Versickerungs-
fähigkeit des Bodens im Plangebiet nachgewiesen. Hinsichtlich der Umsetzung des neuen
Erlasses des Landes Schleswig-Holstein zu den wasserrechtlichen Anforderungen zum Um-
gang mit Regenwasser ist durch das Planungsbüro für Straßen- und Tiefbau Jan Sievertsen
aus Bohmstedt eine Berechnung gem. Erlass A-RW1 erfolgt und mit der Unteren Wasserbe-
hörde des Kreises Nordfriesland abgestimmt.
Das anfallende Niederschlagswasser der privaten Verkehrsflächen kann in die örtliche Kana-
lisation in der Gerichtstraße eingeleitet werden.
Das auf den Baugrundstücken anfallende Niederschlagswasser muss über geeignete Vorkeh-
rungen (Versickerungsmulden) auf den Baugrundstücken innerhalb der hierfür festgesetzten
Bereiche versickert werden. Hierzu wird auf jeden Baugrundstück eine Fläche für die Regen-
wasserversickerung festgesetzt.
Die Berechnung liegt den Planunterlagen als Anlage bei.

Planungsbüro Springer ● 24866 Busdorf                                                     6
Stadt Bredstedt                                                           Bebauungsplan Nr. 43
November 2020                                                             Begründung – Entwurf

Elektrizitätsversorgung
Die Versorgung mit elektrischer Energie wird über das Netz der Stadtwerke Nordfriesland si-
chergestellt.

Erdgas- bzw. Fernwärmeversorgung
Die Erdgasversorgung erfolgt durch Anschluss an das Netz der Schleswig-Holstein Netz AG.
Feuerlöscheinrichtungen
Die Stadt verfügt über eine Freiwillige Feuerwehr. Als Grundschutz muss eine den Vorgaben
des Arbeitsblattes W 405 des DVGW entsprechende Löschwasserversorgung sichergestellt
werden. Gemäß der Information zur Löschwasserversorgung des AGBF-Bund sollen die Ab-
stände neu zu errichtender Hydranten 150 m nicht überschreiten.

Abfallbeseitigung
Die Müllbeseitigung erfolgt über die zentrale Müllabfuhr und ist durch Satzung über die Abfall-
beseitigung im Kreis Nordfriesland geregelt. Auf die Abfallwirtschaftssatzung des Kreises wird
hingewiesen.
Da ein Befahren der geplanten Erschließungsstraße durch die Müllfahrzeuge nicht möglich ist,
wird im Zufahrtsbereich an der Gerichtstraße eine Fläche für das Abstellen der Sammelbehäl-
ter an den Abfuhrtagen festgesetzt.

3.7       Natur und Landschaft
Da der Bebauungsplan Nr. 43 als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten
Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt wird, wird gemäß § 13 Abs. 3 BauGB von der
Durchführung einer Umweltprüfung und der Erstellung eines Umweltberichtes abgesehen. Ge-
mäß § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB gelten die Eingriffe, die aufgrund der Aufstellung des Bebau-
ungsplanes zu erwarten sind, als im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 5 BauGB vor der planerischen
Entscheidung erfolgt oder zulässig. Insofern ist diesbezüglich kein naturschutzfachlicher Aus-
gleich erforderlich. Zu berücksichtigen sind jedoch der Biotop- und der Artenschutz.

3.7.1     Begrenzung von Steingärten

Aus ökologischen Gründen und um eine möglichst regionstypische und gleichermaßen um-
weltgerechte Gartengestaltung zu fördern, sollen die Gartenflächen, soweit sie nicht als Ter-
rassen, Wege- oder Hofflächen befestigt werden, begrünt oder als Pflanzflächen gärtnerisch
angelegt werden.
Schotterflächen / Steingärten werden wegen ihrer geringen ökologischen und ästhetischen
Wertigkeit auf maximal 5 % der Grundstücksflächen begrenzt. Mit dieser Festsetzung soll auch
die Verdunstungsrate auf den Grundstücken so weit wie möglich erhalten bleiben. Diese Fest-
setzung dient zudem dem Klimaschutz und dem Artenschutz.
Weiterhin soll durch diese Festsetzung auch die Verdunstungsrate auf den Grundstücken so
weit wie möglich erhalten bleiben.

Planungsbüro Springer ● 24866 Busdorf                                                        7
Stadt Bredstedt                                                              Bebauungsplan Nr. 43
November 2020                                                                Begründung – Entwurf

3.7.2      Versickerung

Um den Eingriff in den Boden- und Wasserhaushalt so gering wie möglich zu halten, wird die
Festsetzung „Das auf den Grundstücken anfallende Niederschlagswasser ist durch geeignete
Vorkehrungen (Versickerungsmulden, -gräben, -schächte) innerhalb der festgesetzten Flä-
chen auf den Baugrundstücken zu versickern.“ in den Text (Teil B) des Bebauungsplanes auf-
genommen. Weiterhin wird auf jedem Baugrundstücke eine Fläche für die Versickerung des
anfallenden Niederschlagswassers festgesetzt. Durch diese Festsetzungen wird das anfal-
lende Niederschlagwasser weitestgehend vor Ort versickert und damit dem örtlichen natürli-
chen Wasserkreislauf nicht entzogen.

Um den Eingriff in den Boden- und Wasserhaushalt so gering wie möglich zu halten, wird
weiterhin die Festsetzung, dass Stellplätze mit ihren Zufahrten nur in wasserdurchlässiger
Ausführung zulässig sind, in den Bebauungsplan aufgenommen. Diese Festsetzung dient
auch dem städtebaulichen Ziel einer offenen durchgrünten Bebauungsstruktur.

3.7.1      Biotope

                                                            Im Mai 2020 wurde eine Begehung
                                                            des Plangebietes vorgenommen, bei
                                                            der die vorhandenen Biotoptypen auf-
                                                            genommen wurden. Es befindet sich
                                                            innerhalb der bebauten Ortslage im
                                                            Westen der Stadt Bredstedt. Das Plan-
                                                            gebiet ist überwiegend dicht mit Sträu-
                                                            chern und jungen Bäumen bestanden
                                                            (HGy). Es handelt sich u.a. um Brom-
                                                            beere, Weide, Schwarzen Holunder,
Hasel, Berg-Ahorn und Birke. Im westlichen Plangebiet stocken vergleichsweise größere
Bäume. Es handelt sich um mehrere Rot-Buchen, eine Stiel-Eiche sowie einen Spitz-Ahorn.
Die Bäume weisen Stammdurchmesser von 15 - 35 cm auf. Im Nordwesten des Plangebietes
ist ein Teil der Fläche gehölzfrei. Hier liegt ein lückiger Krautbewuchs vor.
Im westlichen Plangebiet befindet sich außerdem eine ca. 0,5 m breite, muldenartige Gelän-
devertiefung ohne spezifischen Bewuchs. Die Mulde war zum Zeitpunkt der Bestandsaufname
feucht, führte aber kein Wasser. Von Norden her führt ein Rohr auf die Fläche, welches in
diese Mulde entwässert.

Gesetzlich geschützte Biotope gemäß § 30 BNatSchG i.V.m. § 21 LNatSchG liegen im Plan-
gebiet nicht vor. Eine weitere Betrachtung entfällt damit.

3.7.2      Artenschutz
Wie aus der Beschreibung des Untersuchungsraumes zu entnehmen ist, handelt es sich bei
dem betrachteten Planungsraum um eine mit überwiegend jungen Gehölzen bestandene Flä-
che, die in der Vergangenheit weitgehend der natürlichen Entwicklung überlassen worden und
als durchschnittlicher Lebensraum einzuordnen ist. Im Zuge der Umsetzung der vorgesehenen

Planungsbüro Springer ● 24866 Busdorf                                                            8
Stadt Bredstedt                                                         Bebauungsplan Nr. 43
November 2020                                                           Begründung – Entwurf

flächenhaften Bebauung ist der Planbereich vollständig zu räumen. Die vorhandenen Gehölze
sind nicht zu erhalten.

Im Mittelpunkt der artenschutzrechtlichen Betrachtung steht die Prüfung, inwiefern bei Umset-
zung der Bebauung innerhalb des bereits baulich genutzten Bereiches der Stadt Bredstedt
Beeinträchtigungen von streng geschützten Tier- und Pflanzenarten zu erwarten sind.

Neben den Regelungen des BNatSchG ist der aktuelle Leitfaden zur Beachtung des Arten-
schutzrechts bei der Planfeststellung vom 25. Februar 2009 (Landesbetrieb Straßenbau und
Verkehr Schleswig-Holstein (LBV Schleswig-Holstein, Neufassung 2016)) maßgeblich. Nach
§ 44 Abs. 5 BNatSchG umfasst der Prüfrahmen bei Vorhaben im Sinne des § 18 Abs. 2 Satz 1
BNatSchG - Vorhaben in Gebieten mit Bebauungsplänen nach § 30 BauGB, während der
Planaufstellung nach § 33 BauGB und im Innenbereich nach § 34 BauGB - die europäisch
streng geschützten Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie (FFH-RL) sowie alle europäi-
schen Vogelarten.

Methodik: Das für die artenschutzrechtliche Konfliktanalyse einzustellende Artenspektrum
ergibt sich aus den Ergebnissen einer Bestandsaufnahme im Mai 2020. Darüber hinaus wur-
den die Inhalte der LANIS-Daten des LLUR abgefragt (Stand Mai 2020). Für den Planbereich
und den unmittelbaren Nahbereich sind keine Funde für seltene oder streng geschützte Tier-
oder Pflanzenarten verzeichnet.

Im Mittelpunkt der Erfassung steht die oben beschriebene Gehölzfläche. Horste von Greifvö-
geln oder Nester von Krähen sind hier nicht festgestellt worden, sodass eine direkte Beein-
trächtigung von Greifvögeln und anderen Nutzern dieser Nester, wie z.B. der Waldohreule,
ausgeschlossen werden kann. Im Zuge der Begehungen wurden die Gehölze einer visuellen
Prüfung unterzogen, um so Aussagen über Höhlenbrüter treffen zu können. Darüber hinaus
können Baumhöhlen Quartierhabitate für einige Fledermausarten darstellen.

Die strukturelle ökologische Ausstattung des Plangebietes kann aufgrund des teilweise dich-
ten Gehölzbewuchses als durchschnittlich bewertet werden. Die Sträucher und Bäume eignen
sich als potentielle Lebensräume heimischer Brutvogelarten.

Säuger
An den Bäumen im westlichen Plangebiet konnten im Zuge der Begehung keine Stammaus-
risse, Rindenspalten oder Spechthöhlen als Teillebensraum von Fledermäusen festgestellt
werden. Generell weist das Plangebiet aufgrund des geringen Alters der Gehölze keine Eig-
nung als Lebensraum für Fledermäuse auf. Das Eintreten von Verbotstatbeständen gemäß
§ 44 BNatSchG gegenüber Fledermäusen ist damit auszuschließen.

Das Vorkommen sonstiger streng geschützter Säugetiere (z.B. Haselmaus, Wald-Birkenmaus,
Wolf, Fischotter, Luchs) kann aufgrund der fehlenden Lebensräume bzw. der bekannten Ver-
breitungssituation ausgeschlossen werden (BfN 2019). Eine artenschutzrechtliche Betroffen-
heit liegt nicht vor.

Planungsbüro Springer ● 24866 Busdorf                                                      9
Stadt Bredstedt                                                                        Bebauungsplan Nr. 43
November 2020                                                                          Begründung – Entwurf

Vögel
Das dicht mit Gehölzen bestandene Plangebiet innerhalb der vorhandenen Bebauung weist
keine Eignung für Rastvögel auf. Eine Betroffenheit ist damit auszuschließen.

Brutvögel
Aufgrund der vorgefundenen Lebensraumstruktur ist von einem Vorkommen heimischer Brut-
vögel im Bereich des teilweise dichten Gehölzbewuchses auszugehen. Unter Einbeziehung
der aktuellen Bestands- und Verbreitungssituation können die nachfolgend dargestellten Brut-
vogelarten potentiell im Plangebiet vorkommen (siehe nachfolgende Tabelle). Maßgeblich ist
dabei die aktuelle Avifauna Schleswig-Holsteins (BERNDT et al. 2003). In diese Potentialbe-
schreibung ist das Fehlen von Horstbäumen einbezogen, sodass Arten wie Mäusebussard
und Waldohreule ausgeschlossen werden können. Aufgrund der geringen Größe des Plange-
bietes ist jedoch davon auszugehen, dass die Artenvielfalt geringer, als in der Potentialanalyse
dargestellt, ausfallen wird.

Tab.: Potentielle Vorkommen von Brutvögeln im Planungsraum sowie Angaben zu den ökologischen Gilden (G =
Gehölzbrüter, GB = Bindung an ältere Bäume, OG = halboffene Standorte). Weiterhin sind Angaben zur Gefähr-
dung nach der Rote Liste Schleswig-Holstein (KNIEF et al. 2010) sowie der RL der Bundesrepublik (2016), 1 = vom
Aussterben bedroht, 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet, R = extrem selten, V = Arten der Vorwarnliste, + = nicht
gefährdet), zum Schutzstatus (nach EU- oder Bundesartenschutzverordnung, s = streng geschützt, b = besonders
geschützt, Anh. 1 = Anhang I der Vogelschutzrichtlinie).
 Artname (dt.)                  Artname (lat.)                  Gilde     RL SH        RL BRD       Schutz-
                                                                                                     status
 Amsel                          Turdus merula                   G            +             +            b
 Baumpieper                     Anthus trivialis                OG           +             3            b
 Blaumeise                      Parus caeruleus                 GB           +             +            b
 Buchfink                       Fringilla coelebs               G            +             +            b
 Dompfaff (Gimpel)              Pyrrhula pyrrhula               G            +             +            b
 Dorngrasmücke                  Sylvia communis                 OG           +             +            b
 Eichelhäher                    Garrulus glandarius             GB           +             +            b
 Elster                         Pica pica                       GB           +             +            b
 Feldsperling                   Passer montanus                 GB           +             V            b
 Fitis                          Phylloscopus trochilus          G            +             +            b
 Gartenbaumläufer               Certhia brachydactyla           GB           +             +            b
 Gartengrasmücke                Sylvia borin                    G            +             +            b
 Gartenrotschwanz               Phoenicurus phoenicurus         GB           +             V            b
 Goldammer                      Emberiza citrinella             OG           +             V            b
 Grauschnäpper                  Musciapa striata                G            +             V            b
 Grünfink                       Carduelis chloris               G            +             +            b
 Hänfling                       Carduelis cannabina             OG           +             3            b
 Haussperling                   Passer domesicus                OG           +             V            b
 Heckenbraunelle                Prunella modularis              G            +             +            b
 Klappergrasmücke               Sylvia curruca                  G            +             +            b
 Kleiber                        Sitta europaea                  GB           +             +            b
 Kohlmeise                      Parus major                     GB           +             +            b
 Misteldrossel                  Turdus viscivorus               G            +             +            b
 Mönchgrasmücke                 Sylvia atricapilla              G            +             +            b
 Ringeltaube                    Columba palumbus                GB           +             +            b
 Rotkehlchen                    Erithacus rubecula              G            +             +            b
 Singdrossel                    Turdus philomelos               G            +             +            b
 Sommergoldhähnchen             Regulus ignicapillus            G            +             +            b
 Star                           Sturnus vulgaris                GB           +             3            b
 Stieglitz                      Carduelis carduelis             OG           +             +            b
 Türkentaube                    Streptopelia decaocto           GB           +             +            b
 Zaunkönig                      Troglodytes troglodytes         G            +             +            b
 Zilpzalp                       Phylloscopus collybita          G            +             +            b

Planungsbüro Springer ● 24866 Busdorf                                                                       10
Stadt Bredstedt                                                          Bebauungsplan Nr. 43
November 2020                                                            Begründung – Entwurf

Diese umfangreiche Auflistung umfasst ausschließlich Arten, die in Schleswig-Holstein nicht
auf der Liste der gefährdeten Arten stehen. Die tatsächliche Artenvielfalt wird jedoch weitaus
geringer ausfallen. Deutschlandweit gelten Haus- und Feldsperling, Gartenrotschwanz, Gold-
ammer und Grauschnäpper als Arten der Vorwarnliste. Als „gefährdet“ sind bundesweit Baum-
pieper, Hänfling und Star eingestuft.

Generell stellt das Artengefüge jedoch sog. „Allerweltsarten“ dar, die in der Kulturlandschaft
und am Rand von Siedlungsgebieten regelmäßig anzutreffen sind und eine hohe Bestands-
dichte zeigen. Die aufgeführten Arten sind von Gehölzbeständen abhängig (Gebüsch- oder
Baumbrüter wie z.B. Amsel, Mönchsgrasmücke oder Ringeltaube). Auch für die Bodenbrüter
(z.B. Rotkehlchen, Fitis oder Zilpzalp) sind Gehölzflächen wichtige Teillebensräume. Offen-
landarten oder Wiesenvögel sind aufgrund der vorgefundenen Strukturen im Planbereich aus-
zuschließen.

Für die Bebauung und Erschließung der im Innenbereich Bredstedts gelegenen Fläche ist eine
vollstände Rodung der vorhandenen Gehölze nicht zu vermeiden. Um Verbotstatbestände ge-
mäß § 44 BNatSchG gegenüber heimischen Brutvögeln ausschließen zu können, muss dieser
Eingriff in der Zeit zwischen dem 01. Oktober und Ende Februar des Folgejahres durchge-
führt werden. Bei Berücksichtigung dieser Bauzeitenregelung ist das Eintreten von Zugriffs-
verboten gemäß § 44 BNatSchG auszuschließen. Im Nahbereich sind mit dem Siedlungsgrün
ausreichend Bruthabitate vorhanden, auf die die potentiell vorkommenden Brutvögel auswei-
chen können. Im Zuge der Bebauung der Fläche werden neue Niststandorte für Gebüschbrü-
ter im Siedlungsgrün (Gärten) sowie für Gebäudebrüter (z.B. Mehlschwalbe) entstehen.

Der Verlust einer dichten und flächigen Gehölzstruktur mit ca. 2.780 m² Größe ist als Lebens-
raum heimischer Brutvögel auszugleichen. Als artenschutzrechtlicher Ausgleich für die verlo-
rengehenden Gehölze ist im Verhältnis 1 : 1 eine Fläche mit heimischen Sträuchern und Bäu-
men zu bepflanzen, um neue Bruthabitate für die Arten der Gehölz- und Gehölzrandbrüter zu
schaffen. Die Ausgleichsnotwendigkeit bemisst sich an der zeitlichen Wiederherstellbarkeit der
Lebensräume. Aufgrund des Alters der Gehölze ist von einer kurzfristigen Wiederherstellbar-
keit auszugehen. Der Ausgleich wird über das beim Kreis Nordfriesland geführte Ökokonto mit
dem Az. ………………………… erbracht.

Sonstige streng geschützte Arten
Die Ausstattung des Planbereichs mit Lebensräumen lässt ein Vorkommen sonstiger streng
geschützter Arten nicht erwarten. Für den Nachtkerzenschwärmer (Proserpinus proserpina)
fehlen die notwendigen Futterpflanzen (Nachtkerze, Weidenröschen, Blutweiderich), sodass
Vorkommen auszuschließen sind. Weiterhin gilt der Norden Schleswig-Holsteins nicht als Ver-
breitungsgebiet dieser Art (BfN 2019).

Die totholzbewohnenden Käferarten Eremit (Osmoderma eremita) und Heldbock (Cerambyx
cerdo) sind auf abgestorbene Gehölze als Lebensraum angewiesen. Die Gehölze des Plan-
bereichs sind für diese Arten ungeeignet, sodass ein Vorkommen ausgeschlossen werden
kann. Weiterhin verweist die aktuelle Verbreitungssituation nicht auf Vorkommen dieser Arten
im Norden Schleswig-Holsteins (BfN 2019).

Planungsbüro Springer ● 24866 Busdorf                                                      11
Stadt Bredstedt                                                         Bebauungsplan Nr. 43
November 2020                                                           Begründung – Entwurf

Amphibiengewässer sind im Planbereich und auf angrenzenden Flächen nicht vorhanden.
Streng geschützte Reptilien (z.B. Zauneidechse, Kreuzotter) sowie streng geschützte Libel-
lenarten, Fische und Weichtiere sind aufgrund fehlender Habitate auch auszuschließen.

Pflanzen
Streng geschützte Pflanzenarten - Firnisglänzendes Sichelmoos (Hamatocaulis vernicosus),
Schierlings-Wasserfenchel (Oenanthe conioides), Kriechender Scheiberich (Apium repens),
Schwimmendes Froschkraut (Luronium natans) - sind im Planbereich nicht zu erwarten. Die
betroffenen Standorte dieser Pflanzen sind in Schleswig-Holstein gut bekannt und liegen au-
ßerhalb des Plan- und Auswirkungsbereiches (BfN 2019). Arten der Roten Liste Schleswig-
Holstein sind im Plangebiet nicht festgestellt worden. Weitere Betrachtungen sind daher nicht
erforderlich.

Fazit
Der vorhandene Gehölzbewuchs im Plangebiet kann im Zuge der Bebauung nicht als Lebens-
raum heimischer Brutvögel erhalten werden. Verbotstatbestände gemäß § 44 BNatSchG lie-
gen bei Berücksichtigung der Bauzeitenregelung (01. Oktober bis Ende Februar des Folge-
jahres) für die Rodung der Gehölze nicht vor. Für den Verlust von Lebensräumen heimischer
Brutvögel wird über ein Ökokonto ein artenschutzrechtlicher Ausgleich in Form einer 2.780 m²
großen Gehölzfläche geschaffen.

3.8       Hinweise
Denkmalschutz
Gemäß § 15 DSchG gilt: Wer Kulturdenkmale entdeckt oder findet, hat dies unverzüglich un-
mittelbar oder über die Gemeinde der oberen Denkmalschutzbehörde mitzuteilen. Die Ver-
pflichtung besteht ferner für die Eigentümerin oder den Eigentümer und die Besitzerin oder
den Besitzer des Grundstücks oder des Gewässers, auf oder in dem der Fundort liegt, und für
den Leiter der Arbeiten, die zur Entdeckung oder zu dem Fund geführt haben. Die Mitteilung
einer oder eines der Verpflichteten befreit die übrigen. Die nach Satz 2 Verpflichteten haben
das Kulturdenkmal und die Fundstätte in unverändertem Zustand zu erhalten, soweit es ohne
erhebliche Nachteile oder Aufwendungen von Kosten geschehen kann. Diese Verpflichtung
erlischt spätestens nach Ablauf von vier Wochen seit der Mitteilung.
Archäologische Kulturdenkmale sind nicht nur Funde, sondern auch dingliche Zeugnisse wie
Veränderungen und Verfärbungen in der natürlichen Bodenbeschaffenheit.

Bodenschutz
Allgemein:
 Beachtung der DIN 19731 'Verwertung von Bodenmaterial'
 Der Beginn der Arbeiten ist der unteren Bodenschutzbehörde spätestens 1 Woche vorab
   mitzuteilen.

Vorsorgender Bodenschutz
 Die Häufigkeit der Fahrzeugeinsätze ist zu minimieren und soweit möglich an dem zukünf-
  tigen Verkehrswegenetz zu orientieren.
 Bei wassergesättigten Böden (breiig/flüssige Konsistenz) sind die Arbeiten einzustellen.

Planungsbüro Springer ● 24866 Busdorf                                                     12
Stadt Bredstedt                                                                     Bebauungsplan Nr. 43
November 2020                                                                       Begründung – Entwurf

Bodenmanagement
 Oberboden und Unterboden sind bei Aushub, Transport, Zwischenlagerung und Verwer-
  tung sauber getrennt zu halten. Dies gilt gleichermaßen für den Wiederauftrag / Wiederein-
  bau.
 Bei den Bodenlagerflächen sind getrennte Bereiche für Ober- und Unterboden einzurichten.
  Eine Bodenvermischung ist grundsätzlich nicht zulässig.
 Oberboden ist ausschließlich wieder als Oberboden zu verwenden. Eine Verwertung als
  Füllmaterial ist nicht zulässig.
 Überschüssiger Oberboden ist möglichst ortsnah einer sinnvollen Verwertung zuzuführen.

Hinweise:
Für eine gegebenenfalls notwendige Verwertung von Boden auf landwirtschaftlichen Flächen
ist ein Antrag auf naturschutzrechtliche Genehmigung (Aufschüttung) bei der Unteren Natur-
schutzbehörde zu stellen.
Im Zuge der Maßnahme sind grundsätzlich die Vorgaben des BauGB (§ 202 Schutz des hu-
mosen Oberbodens), der Bundesbodenschutzverordnung (BBodSchV, § 12) des Bundesbo-
denschutzgesetzes (BBodSchG u. a. § 7 Vorsorgepflicht) sowie das Kreislaufwirtschaftsgesetz
(KrWG u. a. § 2 und § 6) einzuhalten.

Kampfmittel:
Gemäß der Anlage der Kampfmittelverordnung (KampfmV SH 2012) gehört die Stadt Bred-
stedt nicht zu den Gemeinden mit bekannten Bombenabwurfgebieten. Zufallsfunde von Muni-
tion sind jedoch nicht gänzlich auszuschließen und unverzüglich der Polizei zu melden.

4         FLÄCHENVERTEILUNG
Der Geltungsbereich des Plangebietes umfasst insgesamt eine Fläche von ca. 3.030 m² mit
folgender Unterteilung:

     Allgemeines Wohngebiet                       ca. 2.385 m²
     Verkehrsflächen                                 ca. 555 m²
     Flächen für Abfallsammelstellen                   ca. 20 m²
     Flächen für Regenwasserversickerung               ca. 70 m²

Die Begründung wurde durch Beschluss der Stadtvertretung der Stadt Bredstedt am ……….
gebilligt.

Bredstedt, den ………………………..                        .............................................
                                                            Bürgermeister

Planungsbüro Springer ● 24866 Busdorf                                                                13
Sie können auch lesen