BEGRÜNDUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN NR. 43 - "WOHNBEBAUUNG AN DER GERICHTSTRAẞE" - DER STADT BREDSTEDT ENTWURF - "wohnbebauung ...
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STAND: NOVEMBER 2020 BEGRÜNDUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN NR. 43 - „WOHNBEBAUUNG AN DER GERICHTSTRAẞE“ - DER STADT BREDSTEDT ENTWURF VERFAHRENSSTAND: AUFSTELLUNGSBESCHLUSS (§ 2 (1) BauGB) FRÜHZEITIGE BEHÖRDENBETEILIGUNG (§ 4 (1) BauGB) FRÜHZEITIGE BÜRGERBETEILIGUNG (§ 3 (1) BauGB) BETEILIGUNG DER TÖB’S UND GEMEINDEN (§ 4 (2) UND § 2 (2) BauGB) ÖFFENTLICHE AUSLEGUNG (§ 3 (2) BauGB) ERNEUTE ÖFFENTLICHE AUSLEGUNG (§ 4a (3) BauGB) SATZUNGSBESCHLUSS (§ 10 BauGB) AUFGESTELLT: PLANUNGSBÜRO SPRINGER TEL: 04621 / 9396-0 ALTE LANDSTRASSE 7, 24866 BUSDO RF FAX: 04621 / 9396-66
Stadt Bredstedt Bebauungsplan Nr. 43 November 2020 Begründung - Entwurf Inhaltsverzeichnis Seite 1 AUSGANGSSITUATION.............................................................................. 1 1.1 Lage des Plangebietes ................................................................................. 1 1.2 Bestand ........................................................................................................ 1 1.3 Grundlage des Verfahrens............................................................................ 2 1.4 Rechtliche Bindungen................................................................................... 2 1.4.1 Landesentwicklungsplan 2010 ...................................................................... 2 1.4.2 Regionalplan ................................................................................................ 2 1.4.3 Landschaftsrahmenplan ............................................................................... 3 1.4.4 Flächennutzungsplan ................................................................................... 3 1.4.5 Landschaftsplanung ..................................................................................... 3 1.4.6 Schutzverordnungen .................................................................................... 3 2 ZIEL UND ZWECK DER PLANUNG ............................................................ 4 3 PLANINHALT UND FESTSETZUNGEN ...................................................... 4 3.1 Art der baulichen Nutzung ............................................................................ 4 3.2 Maß der baulichen Nutzung.......................................................................... 4 3.3 Bauweise, überbaubare Grundstücksflächen................................................ 5 3.4 Baugestalterische Festsetzungen ................................................................. 6 3.5 Verkehrliche Erschließung ............................................................................ 6 3.6 Ver- und Entsorgung .................................................................................... 6 3.7 Natur und Landschaft ................................................................................... 7 3.7.1 Begrenzung von Steingärten ........................................................................ 7 3.7.2 Versickerung ................................................................................................ 8 3.7.1 Biotope ......................................................................................................... 8 3.7.2 Artenschutz .................................................................................................. 8 3.8 Hinweise ..................................................................................................... 12 4 FLÄCHENVERTEILUNG ........................................................................... 13 Anlagen: - Niederschlagswasserbeseitigungskonzept, Planungsbüro für Straßen- und Tiefbau Jan Sievertsen aus Bohmstedt, November 2020 Planungsbüro Springer ● 24866 Busdorf
Stadt Bredstedt Bebauungsplan Nr. 43 November 2020 Begründung – Entwurf BEGRÜNDUNG zum Bebauungsplan Nr. 43 "Wohnbebauung an der Gerichstraße" der Stadt Bredstedt, Kreis Nordfriesland für einen Bereich zwischen Gerichtstraße, Hooger Straße und Westerrade 1 AUSGANGSSITUATION 1.1 Lage des Plangebietes Das ca. 3.030 m² große Plangebiet liegt südlich der Straße ‚Westerrade‘, östlich der Bebauung der Hooger Straße und westlich der Bebauung der Gerichstraße (Gerichtstraße Nr. 43) im Nordwesten der Ortslage der Stadt Bredstedt. Es umfasst die Flurstücke 716, 718, 105/51 und einen Teil aus Flurstück 720 der Flur 9, Ge- markung Bredstedt. Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt: - im Süden und Osten durch private Gartenflächen und die Wohnbebauung an der Gerichtstraße, - im Norden durch die Wohnbebauung an der Straße 'Westerrade' und - im Westen durch die Bebauung der Hooger Straße. Die genaue Abgrenzung ist dem zeichnerischen Teil des Planentwurfes im Maßstab 1 : 500 zu entnehmen. 1.2 Bestand Quelle. DigitalerAtlasNord Die Flächen des Plange- bietes werden zur Zeit als private Gartenflächen ge- nutzt. Auf der Fläche hat sich in den vergangenen Jahren ein dichter Ge- hölzbestand entwickelt. Entlang der westlichen Grundstücksgrenze ver- läuft ein Graben. Die westlich gelegenen Wohngrundstücke sind durch gepflegte Hecken vom Planbereich abge- grenzt. Das Gelände verläuft sehr eben mit Höhen um 9 m üNN. Planungsbüro Springer ● 24866 Busdorf 1
Stadt Bredstedt Bebauungsplan Nr. 43 November 2020 Begründung – Entwurf 1.3 Grundlage des Verfahrens Grundlage des Verfahrens ist das Baugesetzbuch (BauGB) vom 03.11.2017 (BGBl. I, S. 3634) in der derzeit gültigen Fassung. In der Sitzung am 12.12.2019 beschloss die Stadtvertretung die Aufstellung des Bebauungs- planes Nr. 43. Die Aufstellung des Bebauungsplanes soll nach dem Verfahren für die 'Bebauungspläne der Innenentwicklung' gemäß § 13a BauGB erfolgen. Die Voraussetzungen für die Anwendung des beschleunigten Verfahrens für 'Bebauungspläne der Innenentwicklung sind: Der Bebauungsplan dient der Innenentwicklung, insbesondere durch Umnutzung und Ver- dichtung. Die festzusetzende Grundfläche im Plangebiet liegt unter 20.000 m². Auch erfolgen im nä- heren Umfeld derzeit keine weiteren Bauleitplanungen, so dass entsprechend § 13a (1) Nr. 1 BauGB keine Flächen von Bebauungsplänen mitzurechnen sind, die in einem sachlichen, räumlichen und zeitlichen Zusammenhang stehen. Durch den Bebauungsplan wird auch nicht die Zulässigkeit von Vorhaben begründet, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) nach dem UVP- Gesetz bedürfen. Es bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 (6) Nr. 7b BauGB genannten Schutzgüter. Es bestehen keine Anhaltspunkte dafür, dass bei der Planung Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 BImSchG zu beach- ten sind. Die vorgenannten Voraussetzungen liegen für die Aufstellung dieses Bebauungsplanes vor. 1.4 Rechtliche Bindungen 1.4.1 Landesentwicklungsplan 2010 Der Stadt Bredstedt wird im Landesentwicklungsplan (LEP 2010) der Status eines Unter- zentrums zugewiesen. Weiterhin befindet sich Bredstedt an einer Landesentwicklungsachse und in einem Entwicklungsraum für Tourismus und Erholung. Der Entwurf (2018) zur Fortschreibung des Landesentwicklungsplanes enthält keine von den o.g. Darstellungen abweichenden Inhalte für das Plangebiet. 1.4.2 Regionalplan Der Regionalplan für den Planungsraum V (2002) weist der Stadt Bredstedt den Status eines Unterzentrums zu. Somit ist die Stadt als regionaler Schwerpunkt der Siedlungsentwicklung anzusehen. Zentrale Orte sollen dieser Zielsetzung durch eine vorausschauende Bodenvor- ratspolitik, durch eine der künftigen Entwicklung angepasste Ausweisung von Wohnungs-, Ge- meinbedarfs- und gewerblichen Bauflächen sowie durch die Bereitstellung entsprechender Versorgungs- und Infrastruktureinrichtungen gerecht werden. Die benachbarten, nicht zentral- örtlich eingestuften Gemeinden Breklum und Struckum sind zur Darstellung eines gemeinsa- men Flächenpotentials zugunsten der längerfristigen Siedlungsentwicklung in den Planungs- raum mit einbezogen. Planungsbüro Springer ● 24866 Busdorf 2
Stadt Bredstedt Bebauungsplan Nr. 43 November 2020 Begründung – Entwurf Das Planungsgebiet befindet sich in einem Gebiet mit besonderer Bedeutung für Tourismus und Erholung. Im 4. Entwurf zur Fortschreibung des Regionalplanes Sachthema Windenergie für den neuen Planungsraum I (2020) befinden sich die nächstgelegenen Windenergie-Vorrangflä- chen in einer Entfernung von mind. 3,7 km östlich des Plangebietes. Die nächstgelegenen bestehenden Windenergie-Anlagen befinden sich in einem Abstand von mind. 2 km westlich. Beeinträchtigungen hierdurch sind aufgrund der Entfernung nicht zu erwarten. 1.4.3 Landschaftsrahmenplan Der Landschaftsrahmenplan für den neuen Planungsraum I (2020) enthält in den Karten 1-3 für den Siedlungsbereich der Stadt Bredstedt keine besonderen Darstellungen. 1.4.4 Flächennutzungsplan Der Flächennutzungsplan der Stadt Bredstedt wurde mit Erlass des Innenministers vom 18.10.1968 genehmigt. In der 4. Änderung des F-Planes aus dem Jahr 1981 und der 5. Än- derung aus dem Jahr 1988 wird jeweils ein Teil des Plangebietes als Wohnbaufläche gem. § 1 Abs. 1 Nr. 1 BauNVO dargestellt, sodass insgesamt der komplette Planbereich als Wohnbau- fläche dargestellt wird. In der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 43 wird das Plangebiet als Allgemeines Wohnge- biet (gem. § 4 BauNVO) festgesetzt. Diese geplanten Festsetzungen entwickeln sich damit in der Art der Nutzung aus den Darstellungen des gültigen Flächennutzungsplanes. 1.4.5 Landschaftsplanung Der Landschaftsplan der Stadt Bredstedt stellt innerhalb des Planungsraumes die im Jahre 1996 vorhandenen Nutzungen dar. Weiterhin ist der bestehende Bewuchs dargestellt. Der Planbereich liegt innerhalb des zusammenhängenden Siedlungsbereiches. 1.4.6 Schutzverordnungen Innerhalb des Plangebietes gelten Schutzverordnungen und der Schutz aus unterschiedlichen Gesetzen. Stichpunktartig sind hier zu nennen: Ausweisungen nach §§ 23 bis 29 BNatSchG sind nicht gegeben. Flächen des Netzes NATURA 2000 sind von der Planung nicht betroffen. Die nächstgele- genen Natura 2000 Gebiete sind das FFH-Gebiet 1319-201 ‚NSG Bordelumer Heide und Langenhorner Heide mit Umgebung‘ ca. 2,8 k nördlich des Planbereiches und das FFH- Gebiet 0916-391 'NTP S-H Wattenmeer und angrenzende Küstengebiete' ca. 3,7 km west- lich. Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele dieser Gebiete sind nicht zu erwarten. Planungsbüro Springer ● 24866 Busdorf 3
Stadt Bredstedt Bebauungsplan Nr. 43 November 2020 Begründung – Entwurf 2 ZIEL UND ZWECK DER PLANUNG Die Stadt Bredstedt möchte einen im Flächennutzungsplan der Stadt als Wohnbaufläche aus- gewiesenen Bereich im Nordwesten des Stadtgebietes baulich entwickeln. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 43 sollen auf dem insgesamt ca. 3.030 m² großen Plangebiet die planungsrechtlichen Voraussetzungen hierfür geschaffen werden. Im Plangebiet sind derzeit 3 neue Grundstücke in Größen zwischen 720 m² und 880 m² pro- jektiert, für die eine Bebauung mit jeweils 2 Wohneinheiten vorgesehen ist. In der Stadt Bredstedt besteht weiterhin Bedarf an Wohnraum. Die verfügbaren Wohnbauflä- chen sind nahezu vollständig bebaut. Mit den derzeit noch unbebauten Grundstücken kann nur noch kurzfristig der Bedarf an Wohnbauland gedeckt werden. Um kontinuierlich die Nach- frage bedienen zu können, möchte die Stadt weitere Wohnbauflächen entwickeln und so eine ausgeglichene Angebots- und Nachfragesituation erreichen. Die kurz- bis mittelfristige Bereitstellung von neuen Wohngrundstücken liegt im öffentlichen Interesse. Die Lage an der Gerichtstraße bietet die Möglichkeit, neue Bauflächen in die bestehende Be- bauungen einzubinden und so eine maßvolle Nachverdichtung des vorhandenen Siedlungs- bereiches zu schaffen. Die Planung entspricht aus Sicht der Gemeinde den in Ziffer 2.5.2 LEP 2010 dargelegten Grundsätzen 'Innenentwicklung vor Außenentwicklung' und vermeidet die zusätzliche Inan- spruchnahme von Freiflächen im Außenbereich. Insofern besteht ein öffentliches Interesse an der Umsetzung der vorliegenden Planung. Die Planung entspricht aus Sicht der Gemeinde weiterhin den in Ziffer 3.6 des Entwurfs zur Fortschreibung des LEP (2018) dargelegten Grundsätzen, wonach für eine bedarfsgerechte Wohnungsversorgung vorrangig Maßnahmen der Innenentwicklung durchgeführt werden sol- len. 3 PLANINHALT UND FESTSETZUNGEN 3.1 Art der baulichen Nutzung Die Bauflächen werden entsprechend der zugedachten Nutzung gemäß § 4 BauNVO als All- gemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt. Diese Festsetzung erfolgt vor dem Hintergrund der unter Kapitel 2 angestrebten Bebauung sowie der vorhandenen Umgebung. 3.2 Maß der baulichen Nutzung Das Maß der baulichen Nutzung wird im Plangebiet durch die zulässige Grundflächenzahl (GRZ) und die Zahl der Vollgeschosse bestimmt. Die Grundflächenzahl wird im Plangebiet für zwei der Grundstücke durch eine GRZ von 0,25 festgesetzt, das dritte Grundstück erhält eine GRZ von 0,30. Das Maß der baulichen Nutzung mit einer GRZ zwischen 0,25 und 0,30 orientiert sich in angemessener Weise an der geplanten Planungsbüro Springer ● 24866 Busdorf 4
Stadt Bredstedt Bebauungsplan Nr. 43 November 2020 Begründung – Entwurf Bebauung der einzelnen Grundstücke. Die Gliederung der GRZ erfolgt hierbei anhand der geplanten Bebauung in Bezug auf die unterschiedlichen Grundstücksgrößen. Das bauliche Nutzungsmaß liegt unterhalb der Obergrenzen nach § 17 Baunutzungsverord- nung (BauNVO), trägt zu einer orttypischen, aufgelockerten Bebauung bei und bietet einen ausreichenden Nutzungsspielraum auf den Baugrundstücken. Die Festsetzungen von max. 1 Vollgeschoss und einer maximalen Firsthöhe von 6,50 m dient dem Schutz des Orts- und Landschaftsbildes und soll insbesondere sicherstellen, dass sich die geplanten Baukörper in die bestehende Siedlungsstruktur der unmittelbaren Umgebung einfü- gen. Für untergeordnete bauliche Anlagen, wie Garagen, Carports und Nebenanlagen, ist die Höhe der baulichen Anlagen zum Schutz des Orts- und Landschaftsbildes stärker eingeschränkt. Das Orts- und Landschaftsbild soll weiterhin durch eine Höhenbeschränkung des Erdgeschoss- fußbodens gewahrt bleiben. Die Erdgeschossfußbodenhöhe darf demnach nicht höher als 50 cm über der natürlich anstehenden Geländeoberkante liegen. Zur Schaffung von familiengerechten Wohnhäusern wird die Anzahl der Wohnungen auf maxi- mal 2 Wohneinheiten pro Wohngebäude begrenzt. Sofern die Wohngebäude an einer Grund- stücksgrenze aneinander gebaut werden (Doppelhaus), ist je Wohngebäude nur 1 Wohneinheit zulässig; dies entspricht je einer Wohneinheit je Doppelhaushälfte. Dadurch soll eine gebiets- verträgliche Bebauung erreicht werden und eine Massierung von Klein-Appartements sowie da- mit verbunden ein übermäßiges Verkehrsaufkommen ausgeschlossen werden. Ziel ist es, eine möglichst ungestörte Wohnruhe zu erreichen. 3.3 Bauweise, überbaubare Grundstücksflächen Bauweise In dem Allgemeinen Wohngebiet werden Einzel- und Doppelhäuser in offener Bauweise fest- gesetzt, was dem Charakter der gewollten Nutzung und der umgebenden Bebauung ent- spricht. Überbaubare Grundstücksflächen Die überbaubare Grundstücksfläche wird durch eine Baugrenze festgesetzt und soll einen weitgehenden Spielraum bei der Gebäudeplatzierung einräumen. Sie ist deswegen nicht als grundstücksbezogenes Baufenster, sondern großflächig und grundstücksübergreifend ausge- bildet, wobei im Westen ein breiterer Streifen frei bleibt, um den hier vorhandenen Graben und die notwendigen Niederschlagswasserversickerungsflächen freizuhalten. Die Baugrenze hält die erforderlichen Mindestabstände zu den Nachbargrenzen ein. Im Osten verläuft die Baugrenze bis an die private Verkehrsfläche heran, ohne hierzu die er- forderlichen Abstände einzuhalten. Da die Verkehrsflächen zukünftig auf den einzelnen Pri- vatgrundstücken liegen werden, kann so der Abstand zu den Nachbargrenzen eingehalten werden. Sollte zukünftig eine Ausparzellierung der Verkehrsflächen stattfinden, ist eine Baulast auf dem dann entstandenen Grundstück der Verkehrsfläche einzutragen. Planungsbüro Springer ● 24866 Busdorf 5
Stadt Bredstedt Bebauungsplan Nr. 43 November 2020 Begründung – Entwurf 3.4 Baugestalterische Festsetzungen Die gestalterischen Vorschriften bieten nur einen geringen Spielraum für die Bebauung, damit sich die geplanten Baukörper in die Bebauung der unmittelbaren Umgebung einfügen. Für die Häuser sind nur Sattel-, Walm- und Krüppelwalmdächer mit Dachneigungen zwischen 20 und 40 Grad und in dunkler, nicht-glasierter Farbgebung (braun, anthrazit, schwarz) vorgeschrie- ben, um insbesondere ortsuntypische Dachformen, wie z.B. Pultdächer auszuschließen. Aus denselben Gründen beschränkt die Stadt das Spektrum an Farben und Materialien für Außen- wände und Dächer. Die Vorschriften zur Gestaltung sind für Carports, Wintergärten und für Nebenanlagen weiter gefasst und entfallen zum Teil, weil sie von untergeordneter baulicher Bedeutung sind. Um die abzuleitende Niederschlagswassermenge zu reduzieren und den Eingriff in den natür- lichen Wasserhaushalt zu verringern, wird die Festsetzung, dass Flachdächer nur als Gründä- cher auszuführen sind, in den Bebauungsplan aufgenommen. 3.5 Verkehrliche Erschließung Der Planbereich wird über eine private Erschließungsstraße an die Gerichtstraße angeschlos- sen, für den ebenfalls ein Geh-, Fahr- und Leitungsrecht zugunsten der Versorger und der geplanten Grundstücke 1, 2 und 3 festgesetzt wird. 3.6 Ver- und Entsorgung Wasserversorgung Das Plangebiet ist an das Versorgungsnetz des Wasserverbandes Nord angeschlossen. Abwasserbeseitigung Das Schmutzwasser wird über ein getrenntes Kanalsystem erfasst und durch das Leitungs- system der Stadt dem Klärwerk des Wasserverbandes Nord zugeführt. Niederschlagswasserbeseitigung Durch das Geologische Büro Dipl.-Geol. R. Hempel aus Dannewerk wurde die Versickerungs- fähigkeit des Bodens im Plangebiet nachgewiesen. Hinsichtlich der Umsetzung des neuen Erlasses des Landes Schleswig-Holstein zu den wasserrechtlichen Anforderungen zum Um- gang mit Regenwasser ist durch das Planungsbüro für Straßen- und Tiefbau Jan Sievertsen aus Bohmstedt eine Berechnung gem. Erlass A-RW1 erfolgt und mit der Unteren Wasserbe- hörde des Kreises Nordfriesland abgestimmt. Das anfallende Niederschlagswasser der privaten Verkehrsflächen kann in die örtliche Kana- lisation in der Gerichtstraße eingeleitet werden. Das auf den Baugrundstücken anfallende Niederschlagswasser muss über geeignete Vorkeh- rungen (Versickerungsmulden) auf den Baugrundstücken innerhalb der hierfür festgesetzten Bereiche versickert werden. Hierzu wird auf jeden Baugrundstück eine Fläche für die Regen- wasserversickerung festgesetzt. Die Berechnung liegt den Planunterlagen als Anlage bei. Planungsbüro Springer ● 24866 Busdorf 6
Stadt Bredstedt Bebauungsplan Nr. 43 November 2020 Begründung – Entwurf Elektrizitätsversorgung Die Versorgung mit elektrischer Energie wird über das Netz der Stadtwerke Nordfriesland si- chergestellt. Erdgas- bzw. Fernwärmeversorgung Die Erdgasversorgung erfolgt durch Anschluss an das Netz der Schleswig-Holstein Netz AG. Feuerlöscheinrichtungen Die Stadt verfügt über eine Freiwillige Feuerwehr. Als Grundschutz muss eine den Vorgaben des Arbeitsblattes W 405 des DVGW entsprechende Löschwasserversorgung sichergestellt werden. Gemäß der Information zur Löschwasserversorgung des AGBF-Bund sollen die Ab- stände neu zu errichtender Hydranten 150 m nicht überschreiten. Abfallbeseitigung Die Müllbeseitigung erfolgt über die zentrale Müllabfuhr und ist durch Satzung über die Abfall- beseitigung im Kreis Nordfriesland geregelt. Auf die Abfallwirtschaftssatzung des Kreises wird hingewiesen. Da ein Befahren der geplanten Erschließungsstraße durch die Müllfahrzeuge nicht möglich ist, wird im Zufahrtsbereich an der Gerichtstraße eine Fläche für das Abstellen der Sammelbehäl- ter an den Abfuhrtagen festgesetzt. 3.7 Natur und Landschaft Da der Bebauungsplan Nr. 43 als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt wird, wird gemäß § 13 Abs. 3 BauGB von der Durchführung einer Umweltprüfung und der Erstellung eines Umweltberichtes abgesehen. Ge- mäß § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB gelten die Eingriffe, die aufgrund der Aufstellung des Bebau- ungsplanes zu erwarten sind, als im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 5 BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig. Insofern ist diesbezüglich kein naturschutzfachlicher Aus- gleich erforderlich. Zu berücksichtigen sind jedoch der Biotop- und der Artenschutz. 3.7.1 Begrenzung von Steingärten Aus ökologischen Gründen und um eine möglichst regionstypische und gleichermaßen um- weltgerechte Gartengestaltung zu fördern, sollen die Gartenflächen, soweit sie nicht als Ter- rassen, Wege- oder Hofflächen befestigt werden, begrünt oder als Pflanzflächen gärtnerisch angelegt werden. Schotterflächen / Steingärten werden wegen ihrer geringen ökologischen und ästhetischen Wertigkeit auf maximal 5 % der Grundstücksflächen begrenzt. Mit dieser Festsetzung soll auch die Verdunstungsrate auf den Grundstücken so weit wie möglich erhalten bleiben. Diese Fest- setzung dient zudem dem Klimaschutz und dem Artenschutz. Weiterhin soll durch diese Festsetzung auch die Verdunstungsrate auf den Grundstücken so weit wie möglich erhalten bleiben. Planungsbüro Springer ● 24866 Busdorf 7
Stadt Bredstedt Bebauungsplan Nr. 43 November 2020 Begründung – Entwurf 3.7.2 Versickerung Um den Eingriff in den Boden- und Wasserhaushalt so gering wie möglich zu halten, wird die Festsetzung „Das auf den Grundstücken anfallende Niederschlagswasser ist durch geeignete Vorkehrungen (Versickerungsmulden, -gräben, -schächte) innerhalb der festgesetzten Flä- chen auf den Baugrundstücken zu versickern.“ in den Text (Teil B) des Bebauungsplanes auf- genommen. Weiterhin wird auf jedem Baugrundstücke eine Fläche für die Versickerung des anfallenden Niederschlagswassers festgesetzt. Durch diese Festsetzungen wird das anfal- lende Niederschlagwasser weitestgehend vor Ort versickert und damit dem örtlichen natürli- chen Wasserkreislauf nicht entzogen. Um den Eingriff in den Boden- und Wasserhaushalt so gering wie möglich zu halten, wird weiterhin die Festsetzung, dass Stellplätze mit ihren Zufahrten nur in wasserdurchlässiger Ausführung zulässig sind, in den Bebauungsplan aufgenommen. Diese Festsetzung dient auch dem städtebaulichen Ziel einer offenen durchgrünten Bebauungsstruktur. 3.7.1 Biotope Im Mai 2020 wurde eine Begehung des Plangebietes vorgenommen, bei der die vorhandenen Biotoptypen auf- genommen wurden. Es befindet sich innerhalb der bebauten Ortslage im Westen der Stadt Bredstedt. Das Plan- gebiet ist überwiegend dicht mit Sträu- chern und jungen Bäumen bestanden (HGy). Es handelt sich u.a. um Brom- beere, Weide, Schwarzen Holunder, Hasel, Berg-Ahorn und Birke. Im westlichen Plangebiet stocken vergleichsweise größere Bäume. Es handelt sich um mehrere Rot-Buchen, eine Stiel-Eiche sowie einen Spitz-Ahorn. Die Bäume weisen Stammdurchmesser von 15 - 35 cm auf. Im Nordwesten des Plangebietes ist ein Teil der Fläche gehölzfrei. Hier liegt ein lückiger Krautbewuchs vor. Im westlichen Plangebiet befindet sich außerdem eine ca. 0,5 m breite, muldenartige Gelän- devertiefung ohne spezifischen Bewuchs. Die Mulde war zum Zeitpunkt der Bestandsaufname feucht, führte aber kein Wasser. Von Norden her führt ein Rohr auf die Fläche, welches in diese Mulde entwässert. Gesetzlich geschützte Biotope gemäß § 30 BNatSchG i.V.m. § 21 LNatSchG liegen im Plan- gebiet nicht vor. Eine weitere Betrachtung entfällt damit. 3.7.2 Artenschutz Wie aus der Beschreibung des Untersuchungsraumes zu entnehmen ist, handelt es sich bei dem betrachteten Planungsraum um eine mit überwiegend jungen Gehölzen bestandene Flä- che, die in der Vergangenheit weitgehend der natürlichen Entwicklung überlassen worden und als durchschnittlicher Lebensraum einzuordnen ist. Im Zuge der Umsetzung der vorgesehenen Planungsbüro Springer ● 24866 Busdorf 8
Stadt Bredstedt Bebauungsplan Nr. 43 November 2020 Begründung – Entwurf flächenhaften Bebauung ist der Planbereich vollständig zu räumen. Die vorhandenen Gehölze sind nicht zu erhalten. Im Mittelpunkt der artenschutzrechtlichen Betrachtung steht die Prüfung, inwiefern bei Umset- zung der Bebauung innerhalb des bereits baulich genutzten Bereiches der Stadt Bredstedt Beeinträchtigungen von streng geschützten Tier- und Pflanzenarten zu erwarten sind. Neben den Regelungen des BNatSchG ist der aktuelle Leitfaden zur Beachtung des Arten- schutzrechts bei der Planfeststellung vom 25. Februar 2009 (Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV Schleswig-Holstein, Neufassung 2016)) maßgeblich. Nach § 44 Abs. 5 BNatSchG umfasst der Prüfrahmen bei Vorhaben im Sinne des § 18 Abs. 2 Satz 1 BNatSchG - Vorhaben in Gebieten mit Bebauungsplänen nach § 30 BauGB, während der Planaufstellung nach § 33 BauGB und im Innenbereich nach § 34 BauGB - die europäisch streng geschützten Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie (FFH-RL) sowie alle europäi- schen Vogelarten. Methodik: Das für die artenschutzrechtliche Konfliktanalyse einzustellende Artenspektrum ergibt sich aus den Ergebnissen einer Bestandsaufnahme im Mai 2020. Darüber hinaus wur- den die Inhalte der LANIS-Daten des LLUR abgefragt (Stand Mai 2020). Für den Planbereich und den unmittelbaren Nahbereich sind keine Funde für seltene oder streng geschützte Tier- oder Pflanzenarten verzeichnet. Im Mittelpunkt der Erfassung steht die oben beschriebene Gehölzfläche. Horste von Greifvö- geln oder Nester von Krähen sind hier nicht festgestellt worden, sodass eine direkte Beein- trächtigung von Greifvögeln und anderen Nutzern dieser Nester, wie z.B. der Waldohreule, ausgeschlossen werden kann. Im Zuge der Begehungen wurden die Gehölze einer visuellen Prüfung unterzogen, um so Aussagen über Höhlenbrüter treffen zu können. Darüber hinaus können Baumhöhlen Quartierhabitate für einige Fledermausarten darstellen. Die strukturelle ökologische Ausstattung des Plangebietes kann aufgrund des teilweise dich- ten Gehölzbewuchses als durchschnittlich bewertet werden. Die Sträucher und Bäume eignen sich als potentielle Lebensräume heimischer Brutvogelarten. Säuger An den Bäumen im westlichen Plangebiet konnten im Zuge der Begehung keine Stammaus- risse, Rindenspalten oder Spechthöhlen als Teillebensraum von Fledermäusen festgestellt werden. Generell weist das Plangebiet aufgrund des geringen Alters der Gehölze keine Eig- nung als Lebensraum für Fledermäuse auf. Das Eintreten von Verbotstatbeständen gemäß § 44 BNatSchG gegenüber Fledermäusen ist damit auszuschließen. Das Vorkommen sonstiger streng geschützter Säugetiere (z.B. Haselmaus, Wald-Birkenmaus, Wolf, Fischotter, Luchs) kann aufgrund der fehlenden Lebensräume bzw. der bekannten Ver- breitungssituation ausgeschlossen werden (BfN 2019). Eine artenschutzrechtliche Betroffen- heit liegt nicht vor. Planungsbüro Springer ● 24866 Busdorf 9
Stadt Bredstedt Bebauungsplan Nr. 43 November 2020 Begründung – Entwurf Vögel Das dicht mit Gehölzen bestandene Plangebiet innerhalb der vorhandenen Bebauung weist keine Eignung für Rastvögel auf. Eine Betroffenheit ist damit auszuschließen. Brutvögel Aufgrund der vorgefundenen Lebensraumstruktur ist von einem Vorkommen heimischer Brut- vögel im Bereich des teilweise dichten Gehölzbewuchses auszugehen. Unter Einbeziehung der aktuellen Bestands- und Verbreitungssituation können die nachfolgend dargestellten Brut- vogelarten potentiell im Plangebiet vorkommen (siehe nachfolgende Tabelle). Maßgeblich ist dabei die aktuelle Avifauna Schleswig-Holsteins (BERNDT et al. 2003). In diese Potentialbe- schreibung ist das Fehlen von Horstbäumen einbezogen, sodass Arten wie Mäusebussard und Waldohreule ausgeschlossen werden können. Aufgrund der geringen Größe des Plange- bietes ist jedoch davon auszugehen, dass die Artenvielfalt geringer, als in der Potentialanalyse dargestellt, ausfallen wird. Tab.: Potentielle Vorkommen von Brutvögeln im Planungsraum sowie Angaben zu den ökologischen Gilden (G = Gehölzbrüter, GB = Bindung an ältere Bäume, OG = halboffene Standorte). Weiterhin sind Angaben zur Gefähr- dung nach der Rote Liste Schleswig-Holstein (KNIEF et al. 2010) sowie der RL der Bundesrepublik (2016), 1 = vom Aussterben bedroht, 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet, R = extrem selten, V = Arten der Vorwarnliste, + = nicht gefährdet), zum Schutzstatus (nach EU- oder Bundesartenschutzverordnung, s = streng geschützt, b = besonders geschützt, Anh. 1 = Anhang I der Vogelschutzrichtlinie). Artname (dt.) Artname (lat.) Gilde RL SH RL BRD Schutz- status Amsel Turdus merula G + + b Baumpieper Anthus trivialis OG + 3 b Blaumeise Parus caeruleus GB + + b Buchfink Fringilla coelebs G + + b Dompfaff (Gimpel) Pyrrhula pyrrhula G + + b Dorngrasmücke Sylvia communis OG + + b Eichelhäher Garrulus glandarius GB + + b Elster Pica pica GB + + b Feldsperling Passer montanus GB + V b Fitis Phylloscopus trochilus G + + b Gartenbaumläufer Certhia brachydactyla GB + + b Gartengrasmücke Sylvia borin G + + b Gartenrotschwanz Phoenicurus phoenicurus GB + V b Goldammer Emberiza citrinella OG + V b Grauschnäpper Musciapa striata G + V b Grünfink Carduelis chloris G + + b Hänfling Carduelis cannabina OG + 3 b Haussperling Passer domesicus OG + V b Heckenbraunelle Prunella modularis G + + b Klappergrasmücke Sylvia curruca G + + b Kleiber Sitta europaea GB + + b Kohlmeise Parus major GB + + b Misteldrossel Turdus viscivorus G + + b Mönchgrasmücke Sylvia atricapilla G + + b Ringeltaube Columba palumbus GB + + b Rotkehlchen Erithacus rubecula G + + b Singdrossel Turdus philomelos G + + b Sommergoldhähnchen Regulus ignicapillus G + + b Star Sturnus vulgaris GB + 3 b Stieglitz Carduelis carduelis OG + + b Türkentaube Streptopelia decaocto GB + + b Zaunkönig Troglodytes troglodytes G + + b Zilpzalp Phylloscopus collybita G + + b Planungsbüro Springer ● 24866 Busdorf 10
Stadt Bredstedt Bebauungsplan Nr. 43 November 2020 Begründung – Entwurf Diese umfangreiche Auflistung umfasst ausschließlich Arten, die in Schleswig-Holstein nicht auf der Liste der gefährdeten Arten stehen. Die tatsächliche Artenvielfalt wird jedoch weitaus geringer ausfallen. Deutschlandweit gelten Haus- und Feldsperling, Gartenrotschwanz, Gold- ammer und Grauschnäpper als Arten der Vorwarnliste. Als „gefährdet“ sind bundesweit Baum- pieper, Hänfling und Star eingestuft. Generell stellt das Artengefüge jedoch sog. „Allerweltsarten“ dar, die in der Kulturlandschaft und am Rand von Siedlungsgebieten regelmäßig anzutreffen sind und eine hohe Bestands- dichte zeigen. Die aufgeführten Arten sind von Gehölzbeständen abhängig (Gebüsch- oder Baumbrüter wie z.B. Amsel, Mönchsgrasmücke oder Ringeltaube). Auch für die Bodenbrüter (z.B. Rotkehlchen, Fitis oder Zilpzalp) sind Gehölzflächen wichtige Teillebensräume. Offen- landarten oder Wiesenvögel sind aufgrund der vorgefundenen Strukturen im Planbereich aus- zuschließen. Für die Bebauung und Erschließung der im Innenbereich Bredstedts gelegenen Fläche ist eine vollstände Rodung der vorhandenen Gehölze nicht zu vermeiden. Um Verbotstatbestände ge- mäß § 44 BNatSchG gegenüber heimischen Brutvögeln ausschließen zu können, muss dieser Eingriff in der Zeit zwischen dem 01. Oktober und Ende Februar des Folgejahres durchge- führt werden. Bei Berücksichtigung dieser Bauzeitenregelung ist das Eintreten von Zugriffs- verboten gemäß § 44 BNatSchG auszuschließen. Im Nahbereich sind mit dem Siedlungsgrün ausreichend Bruthabitate vorhanden, auf die die potentiell vorkommenden Brutvögel auswei- chen können. Im Zuge der Bebauung der Fläche werden neue Niststandorte für Gebüschbrü- ter im Siedlungsgrün (Gärten) sowie für Gebäudebrüter (z.B. Mehlschwalbe) entstehen. Der Verlust einer dichten und flächigen Gehölzstruktur mit ca. 2.780 m² Größe ist als Lebens- raum heimischer Brutvögel auszugleichen. Als artenschutzrechtlicher Ausgleich für die verlo- rengehenden Gehölze ist im Verhältnis 1 : 1 eine Fläche mit heimischen Sträuchern und Bäu- men zu bepflanzen, um neue Bruthabitate für die Arten der Gehölz- und Gehölzrandbrüter zu schaffen. Die Ausgleichsnotwendigkeit bemisst sich an der zeitlichen Wiederherstellbarkeit der Lebensräume. Aufgrund des Alters der Gehölze ist von einer kurzfristigen Wiederherstellbar- keit auszugehen. Der Ausgleich wird über das beim Kreis Nordfriesland geführte Ökokonto mit dem Az. ………………………… erbracht. Sonstige streng geschützte Arten Die Ausstattung des Planbereichs mit Lebensräumen lässt ein Vorkommen sonstiger streng geschützter Arten nicht erwarten. Für den Nachtkerzenschwärmer (Proserpinus proserpina) fehlen die notwendigen Futterpflanzen (Nachtkerze, Weidenröschen, Blutweiderich), sodass Vorkommen auszuschließen sind. Weiterhin gilt der Norden Schleswig-Holsteins nicht als Ver- breitungsgebiet dieser Art (BfN 2019). Die totholzbewohnenden Käferarten Eremit (Osmoderma eremita) und Heldbock (Cerambyx cerdo) sind auf abgestorbene Gehölze als Lebensraum angewiesen. Die Gehölze des Plan- bereichs sind für diese Arten ungeeignet, sodass ein Vorkommen ausgeschlossen werden kann. Weiterhin verweist die aktuelle Verbreitungssituation nicht auf Vorkommen dieser Arten im Norden Schleswig-Holsteins (BfN 2019). Planungsbüro Springer ● 24866 Busdorf 11
Stadt Bredstedt Bebauungsplan Nr. 43 November 2020 Begründung – Entwurf Amphibiengewässer sind im Planbereich und auf angrenzenden Flächen nicht vorhanden. Streng geschützte Reptilien (z.B. Zauneidechse, Kreuzotter) sowie streng geschützte Libel- lenarten, Fische und Weichtiere sind aufgrund fehlender Habitate auch auszuschließen. Pflanzen Streng geschützte Pflanzenarten - Firnisglänzendes Sichelmoos (Hamatocaulis vernicosus), Schierlings-Wasserfenchel (Oenanthe conioides), Kriechender Scheiberich (Apium repens), Schwimmendes Froschkraut (Luronium natans) - sind im Planbereich nicht zu erwarten. Die betroffenen Standorte dieser Pflanzen sind in Schleswig-Holstein gut bekannt und liegen au- ßerhalb des Plan- und Auswirkungsbereiches (BfN 2019). Arten der Roten Liste Schleswig- Holstein sind im Plangebiet nicht festgestellt worden. Weitere Betrachtungen sind daher nicht erforderlich. Fazit Der vorhandene Gehölzbewuchs im Plangebiet kann im Zuge der Bebauung nicht als Lebens- raum heimischer Brutvögel erhalten werden. Verbotstatbestände gemäß § 44 BNatSchG lie- gen bei Berücksichtigung der Bauzeitenregelung (01. Oktober bis Ende Februar des Folge- jahres) für die Rodung der Gehölze nicht vor. Für den Verlust von Lebensräumen heimischer Brutvögel wird über ein Ökokonto ein artenschutzrechtlicher Ausgleich in Form einer 2.780 m² großen Gehölzfläche geschaffen. 3.8 Hinweise Denkmalschutz Gemäß § 15 DSchG gilt: Wer Kulturdenkmale entdeckt oder findet, hat dies unverzüglich un- mittelbar oder über die Gemeinde der oberen Denkmalschutzbehörde mitzuteilen. Die Ver- pflichtung besteht ferner für die Eigentümerin oder den Eigentümer und die Besitzerin oder den Besitzer des Grundstücks oder des Gewässers, auf oder in dem der Fundort liegt, und für den Leiter der Arbeiten, die zur Entdeckung oder zu dem Fund geführt haben. Die Mitteilung einer oder eines der Verpflichteten befreit die übrigen. Die nach Satz 2 Verpflichteten haben das Kulturdenkmal und die Fundstätte in unverändertem Zustand zu erhalten, soweit es ohne erhebliche Nachteile oder Aufwendungen von Kosten geschehen kann. Diese Verpflichtung erlischt spätestens nach Ablauf von vier Wochen seit der Mitteilung. Archäologische Kulturdenkmale sind nicht nur Funde, sondern auch dingliche Zeugnisse wie Veränderungen und Verfärbungen in der natürlichen Bodenbeschaffenheit. Bodenschutz Allgemein: Beachtung der DIN 19731 'Verwertung von Bodenmaterial' Der Beginn der Arbeiten ist der unteren Bodenschutzbehörde spätestens 1 Woche vorab mitzuteilen. Vorsorgender Bodenschutz Die Häufigkeit der Fahrzeugeinsätze ist zu minimieren und soweit möglich an dem zukünf- tigen Verkehrswegenetz zu orientieren. Bei wassergesättigten Böden (breiig/flüssige Konsistenz) sind die Arbeiten einzustellen. Planungsbüro Springer ● 24866 Busdorf 12
Stadt Bredstedt Bebauungsplan Nr. 43 November 2020 Begründung – Entwurf Bodenmanagement Oberboden und Unterboden sind bei Aushub, Transport, Zwischenlagerung und Verwer- tung sauber getrennt zu halten. Dies gilt gleichermaßen für den Wiederauftrag / Wiederein- bau. Bei den Bodenlagerflächen sind getrennte Bereiche für Ober- und Unterboden einzurichten. Eine Bodenvermischung ist grundsätzlich nicht zulässig. Oberboden ist ausschließlich wieder als Oberboden zu verwenden. Eine Verwertung als Füllmaterial ist nicht zulässig. Überschüssiger Oberboden ist möglichst ortsnah einer sinnvollen Verwertung zuzuführen. Hinweise: Für eine gegebenenfalls notwendige Verwertung von Boden auf landwirtschaftlichen Flächen ist ein Antrag auf naturschutzrechtliche Genehmigung (Aufschüttung) bei der Unteren Natur- schutzbehörde zu stellen. Im Zuge der Maßnahme sind grundsätzlich die Vorgaben des BauGB (§ 202 Schutz des hu- mosen Oberbodens), der Bundesbodenschutzverordnung (BBodSchV, § 12) des Bundesbo- denschutzgesetzes (BBodSchG u. a. § 7 Vorsorgepflicht) sowie das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG u. a. § 2 und § 6) einzuhalten. Kampfmittel: Gemäß der Anlage der Kampfmittelverordnung (KampfmV SH 2012) gehört die Stadt Bred- stedt nicht zu den Gemeinden mit bekannten Bombenabwurfgebieten. Zufallsfunde von Muni- tion sind jedoch nicht gänzlich auszuschließen und unverzüglich der Polizei zu melden. 4 FLÄCHENVERTEILUNG Der Geltungsbereich des Plangebietes umfasst insgesamt eine Fläche von ca. 3.030 m² mit folgender Unterteilung: Allgemeines Wohngebiet ca. 2.385 m² Verkehrsflächen ca. 555 m² Flächen für Abfallsammelstellen ca. 20 m² Flächen für Regenwasserversickerung ca. 70 m² Die Begründung wurde durch Beschluss der Stadtvertretung der Stadt Bredstedt am ………. gebilligt. Bredstedt, den ……………………….. ............................................. Bürgermeister Planungsbüro Springer ● 24866 Busdorf 13
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