Behandlung und Behandlungs-abbruch in der Neonatologie aus medizinischer Sicht - Angelika Berger

Die Seite wird erstellt Kasimir Petersen
 
WEITER LESEN
Behandlung und Behandlungs-abbruch in der Neonatologie aus medizinischer Sicht - Angelika Berger
Behandlung und
Behandlungs-
abbruch in der
Neonatologie aus
medizinischer
Sicht
Angelika Berger

                   1
Behandlung und Behandlungs-abbruch in der Neonatologie aus medizinischer Sicht - Angelika Berger
Ethik in der Neonatologie

• Entscheidungen bei extrem unreifen
 Frühgeborenen – Grenze Lebensfähigkeit

• Entscheidungen bei scheinbar infauster
 Prognose
Definition Frühgeburt

   22   23   24   25   26   27   28   29   30   31   32   33   34   35   36   37   38   39   40   41   42   43   44

          Extremely
           preterm
 Fetal loss
Fetal          Very preterm
loss
                         Preterm

                                                                                        Term

                                                                                                            Post-
                                                                                                            term
Prognose Gestationsalter
Vermont Oxford Neonatal Network

100
        92
 90                                       Mortalität nach SSW
 80

 70
                 64

 60

 50

                          38
 40

 30
                                   24

 20                                         16

                                                     9
 10                                                           7
                                                                       5        4        4        4

  0
      SSW 22   SSW 23   SSW 24   SSW 25   SSW 26   SSW 27   SSW 28   SSW 29   SSW 30   SSW 31   SSW 32
Prognose Gestationsalter
Vermont Oxford Neonatal Network vs MedUniWien 2009-2014

                                  Mortalität nach SSW
70
     64

60

50

          40
40             38

30
                             24
                    19
20                                          16
                                  12
                                                 9       9
10                                                           7       7
                                                                              5
                                                                         3        3

 0
     SSW 23    SSW 24       SSW 25         SSW 26       SSW 27       SSW 28   SSW 29

                         VermontOxfordNeonatalNetwork   MedUniWien
Prognosefaktoren SSW 22-25
   4446 FG 22-25 SSW
   SSW, Geschlecht, Steroide, Einling/Mehrling, Geburtsgewicht

Variable               Death               Death/profound                       Death/Impairment
                                          impairment (MDI/PDI                        (MDI/PDI
und neue Daten zu Mortalität und Morbidi-                     Zentren, die Schwangere mit hohem Risiko          nische Massnahmen, insbesondere zur feta-
tät18)–22), insbesondere auch aus der                         für eine Frühgeburt und Frühgeborene an           len Lungenreifung und zum Stellenwert der
Schweiz23), 24), haben Anlass dazu gegeben,                   der Grenze der Lebensfähigkeit in der             Sectio-Entbindung. In den alten Empfehlun-

Prognosefaktoren SSW 24
die Empfehlungen für die Schweiz zu über-
arbeiten.
                                                              Schweiz betreuen, zu minimieren.                  gen basierten die vorgeschlagenen Vorge-
                                                                                                                hensweisen in erster Linie auf dem Gestati-

Tyson Rechner
                                                              Die vorliegenden Empfehlungen wurden              onsalter. In den revidierten Empfehlungen
Nationale Empfehlungen sind notwendig, da                     durch eine Kommission von erfahrenen              werden neben dem Gestationsalter zusätz-
ethische Entscheidungsfindungen nicht al-                     Spezialisten ausgearbeitet. Die vorgeschla-       liche, pränatal eruierbare Faktoren, die ei-
                                                              genen Änderungs- und Ergänzungsvorschlä-          nen erheblichen Einfluss auf die Prognose
*
**   Wahrscheinlichkeit
      Schweizerische Gesellschaft für Neonatologie
      Schweizerische Gesellschaft für Gynäkologie undfür
                                                       Ge- Überleben ohne schwere Beeinträchtigung mit
                                                              ge wurden an fünf Workshops in den Jahren         haben, mitberücksichtigt (Tabelle). Die Grau-
                                                              2009 und 2010 ausführlich diskutiert. Die         zone wird enger definiert, ihre Grenzen aber
     24     SSW 71% versus 15%
      burtshilfe und Schweizerische Akademie für fetomater-
      nale Medizin
                                                              neuen Empfehlungen wurden von allen Mit-          werden weniger absolut gesehen, um eine
*** Schweizerischer Hebammenverband
**** Schweizerischen Gesellschaft für Entwicklungspädiatrie   gliedern der Arbeitsgruppe gutgeheissen           individualisierte Vorgehensweise an der

 Gestationsalter            Geschlecht          Geburts-      Einling   LRI    Überlebens-       Überleben ohne sehr             Überleben ohne schwere
     (SSW)                                      gewicht                           rate1)       schwere Behinderung1), 2)             Behinderung1), 3)
 24 0/7–24 6/7                     m               600 g        nein    nein       27%                        15%                           7%

 24 0/7–24 6/7                     w               600 g        nein    nein       36%                        24%                          14%

 24 0/7–24 6/7                     w               800 g        nein    nein       63%                        48%                          34%

 24 0/7–24 6/7                     w               800 g         ja     nein       67%                        53%                          39%

 24 0/7–24 6/7                     w               800 g         ja      ja        82%                        71%                          57%

Tabelle: Einfluss von pränatal eruierbaren Zusatzfaktoren (Geschlecht, Lungenreifungsinduktion (LRI), Einling/Mehrling, Geburtsgewicht)
auf Wahrscheinlichkeit eines Überlebens ohne schwere oder sehr schwere Behinderung (nach Tyson et al. 20))
1) in Prozent aller Lebendgeborenen (n = 4446)
2) sehr schwere Behinderung (profound impairment) im Alter von 18–22 Monaten:    • Bayley score < 50 (nicht testbar)
                                                                                 • level 5 für GMF (gross motor function)
3) schwere Behinderung (severe impairment) im Alter von 18–22 Monaten:           • PDI und/oder MDI ≤ 70
                                                                                 • mittelschwere bis schwere CP
                                                                                 • bilaterale Blindheit
                                                                                 • bilaterale Schwerhörigkeit, die Hörgeräte erforderlich macht
Diese Schätzungen basieren auf standardisierten Untersuchungen von ehemaligen Frühgeborenen im Alter von 18–22 Monaten, die zwischen 1998 und 2003 in einem
Neonatal Research Network Zentrum der NICHD mit einem Gestationslater von 22–25 SSW und einem Geburtsgewicht zwischen 401 und 1000 g geboren wurden. Outborns
und Frühgeborene mit schweren angeborenen Fehlbildungen wurden ausgeschlossen.

                                                                                  10
                                                                                       Titel der Präsentation ODER des Vortragenden
                                                                                       Organisationseinheit                                                 7
Überlebensraten extrem unreifer Frühgeborener
SSW 22-24
     Tab. 1 Überlebensraten (in Prozent) extrem unreifer Frühgeborener der SSW 22 + 0–24 + 6                              Bei drohender
     Quellen                    Region                     Geburtsjahr SSW                                            der Lebensfähigk
                                                                                  22      23         24               partale Aufklärun
                                                                                                                      Daten der Literatu
     Österreichisches Frühge- Österreich                    2011–2013             0       44         69
     borenen Outcome-Register                                                                                         ten herangezogen
                                                                                                                          Die Empfehlun
     Vanhaesebrouck et al. [55]   Belgien                   1999–2000             0       6          29
                                                                                                                      in dieser Leitlinie
     Markestad et al. [56]        Norwegen                  1999–2000             0       16         44
                                                                                                                      terhin primär an
     Tommiska et al. [57]         Finnland                  1999–2000             0       24         47               woche, die oben g
     Tyson et al. [18]            USA                       1998–2003             5       26         56               beeinflussenden F
     Mercier et al. [58]          USAa                      1998–2003             5       38         63               lerdings mitzuber
     Field et al. [59]            Vereinigtes Königreich    2000–2005             0       18         41                   Frühgeborene a
     Doyle et al. [60]            Australien                2005                  5       22         51               nach wie vor eine s
     EXPRESS Group [36]           Schweden                  2004–2007             10      52         67               ein Überleben; der
                                                                                                                      den letzten Jahren
     Moser et al. [61]            Vereinigtes Königreich    2005                  5       16         42
                                                                                                                      [18, 36, 55–64].
     Costeloe et al. [62]         Vereinigtes Königreich    2006                  2       19         40
                                                                                                                          In Österreich
     Manktelow et al. [63]        Vereinigtes Königreich    2008–2010             NA      29/35b 48/56b
                                                                                                                      2011–2013 kein ei
     Patel et al. [64]            USA                       2008–2011             5       31         61               sorgten Frühgebor
     a
     Daten des Vermont Oxford Neonatal Network                                                                        lebt (Daten des Ö
     b
     Outcome-Daten für Jungen/Mädchen                                                Konsensuspapier AG NeoPädInt          und AG Ethik
                                                                                                                      geborenen      Outcom
     NA nicht analysiert                                                                        Monatsschrift Kinderheilkunde August 2016
                                                                                                                      bliziert).
                                                           Titel der Präsentation ODER des Vortragenden
                                                                                                                          Die Chancen f
                                                           Organisationseinheit                                                       8
    6.4 Geburtsmodus                                   7   Prognosestellung –                                         gen bei Frühgebu
Entwicklungsneurologisches Outcome nach
extremster Frühgeburt
       Häufigkeit dauerhafter neuro-sensorischer
       Störungen bei Frühgeborenen < 26 Wochen
                     Profound#                                   Severe*                            Good
  Gestational age   impairment                                 impairment                         outcome
    (weeks pc)    (% of survivors)                           (% of survivors)                  (% of survivors)

   22+0 to 6                        60 %                           73–80 %                          20–27 %

   23+0 to 6                    20–38 %                            27–52 %                          10–53 %

   24+0 to 6                    23–40 %                            22–44 %                          16–55 %

   25+0 to 6                    17–25 %                            22–27 %                          48–61 %
                           # Bayley II score < 50,              * PDI and/or MDI ≤ 70
                       level 5 for gross motor function        Moderate or severe CP
                                                                  Bilateral blindness
                                                    Bilateral hearing loss requiring amplification

        Wood NS et al., N Engl J Med 2000; Marlow N et al., N Engl J Med 2000; Tyson JE et al., N Engl J Med 2008;
                        Mercier CE et al., Neonatology 2009; Berger TM et al., Swiss Med Wkl 2011.

                                Wood et al. 2000, Marlow et al 2000, Tyson et al 2008, Mercier et al 2009
Entwicklungsneurologisches Outcome im
 Alter von 2 Jahren n=252 (2009-2014)
                                          SSW 23-27
                                                      62
60     57

50

40

30                  26                                            26

20
                                          10
10                              7                                              6          6

 0
      normal       mild      moderate     severe     normal       mild      moderate     severe
     (MDI>85)   impairment impairment impairment    (PDI>85)   Impairment impairment impairment
                (MDI 70-84) (MDI 55-69) (MDI
Entwicklungsneurologisches Outcome im
Alter von 2 Jahren n=252 (2009-2014)
                                        SSW 23-27
100
                                                         88
 90
           83
 80

 70

 60

 50

 40

 30

 20                                17
                                                                             12
 10

  0
      normal - mild         moderate - severe       normal - mild     moderate - severe
                      MDI                                           PDI
Entwicklungsneurologisches Outcome im
Alter von 2 Jahren n=252 (2009-2014)
100                                                                                                            95
                                            SSW 23-27
                                  89                                                  88                  88
 90                                                   85   85                 85
                            79
 80
            74

 70   66

 60

 50

 40

 30

 20

 10

  0
      SSW 23                 SSW 24                   SSW 25                   SSW 26                     SSW 27

           MDI normal oder leichte Beeinträchtigung        PDI normal oder leichte Beeinträchtigung

                                                           Titel der Präsentation ODER des Vortragenden
                                                           Organisationseinheit                                     12
Mortalität an der Grenze der Lebens-
fähigkeit über die
  Überlebensraten   Zeit unreifer Frühgeborener
                  extrem
                   Mortalitätsraten 2000 – 2011
                NICHD Neonatal Research Network

                                         22 Wochen                                  23 Wochen
                                                n = 931                                   n = 1483

Jahrgänge 2000 - 2003                             95.8                                         75.3

Jahrgänge 2004 - 2007                             94.2                                         74.6

Jahrgänge 2008 - 2011                             94.8                                         69.1

Ein hoher Prozentsatz der Todesfälle geht mit Änderung des
Therapieziels von kurativ auf palliativ bei erwarteter infauster
Langzeitprognose einher
                                                    Titel der Präsentation ODER des Vortragenden
                        Patel RM et al., N Engl J Med 2015; 372:331-40
                                                    Organisationseinheit                              13
Entscheidungen an der
Grenze der
Lebensfähigkeit
Gibt es allgemein gültige Regeln?
  • Fachgesellschaften?
  • Ethikkommissionen?
  • International einheitlich?

Nationale Empfehlungen sind notwendig, da die ethische
Entscheidungsfindung nicht nur auf akzeptierten ethischen Prinzipien
basiert, sondern stark von sozialen, ökonomischen und gesetzlichen
                                                        http://sciencev1.orf.at/news/89405.html
Überlegungen beeinflusst wird.
Deutsche Leitlinie 2014
     AWMF-Leitlinien-Register Nr. 024/019          Entwicklungsstufe S2k

                      publiziert bei:

                       AWMF-Register Nr.          024/019         Klasse:           S2k

     Gemeinsame Empfehlung der
     Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe,
     Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin,
     Deutschen Gesellschaft für Perinatale Medizin,
     Akademie für Ethik in der Medizin,
     Gesellschaft für Neonatologie und Pädiatrische Intensivmedizin

     unter Mitwirkung
     des Deutschen Hebammenverbandes und
     des Bundesverbandes „Das frühgeborene Kind“.

     Frühgeborene an der Grenze der Lebensfähigkeit
     Diese Empfehlung betrifft die vor, während und nach der Geburt hinsichtlich sinnvoller kurativer und
     palliativer Therapieziele bei Frühgeborenen an der Grenze der Lebensfähigkeit zu treffenden
     Entscheidungen. Sie richtet sich an alle Berufsgruppen, die Schwangere vor und während der Geburt,
     Neugeborene und deren Eltern betreuen. Sie kann auch betroffenen Angehörigen als Hilfestellung dienen.

     1. Rechtlicher Rahmen                                   Titel der Präsentation ODER des Vortragenden
                                                             Organisationseinheit                             15
     Bei Entscheidungen über Maßnahmen zu Lebenserhaltung und Wiederbelebung bei extrem früh
Schweizer Leitlinie 2012
 Empfehlungen                                                                                                                            Vol. 23 Nr. 1 2012

 Empfehlungen                                                                                                                        Vol. 23 Nr. 1 2012

 Perinatale Betreuung an der Grenze der                                                                     und 2011 von der Schweizerischen Gesell-
                                                                                                            schaft für Gynäkologie und Geburtshilfe
 Lebensfähigkeit
 Perinatale            Betreuung      zwischen  an der22          und 26
                                                               Grenze            der                    und(SGGG),
                                                                                                              2011 von der
                                                                                                                         derAkademie       für fetomaternale
                                                                                                                               Schweizerischen        Gesell-
                                                                                                        schaft für Gynäkologie und GeburtshilfeHeb-
                                                                                                            Medizin   (AFMM),    dem  Schweizerischen
 vollendeten Schwangerschaftswochen
 Lebensfähigkeit                     zwischen 22 und 26                                                     ammenverband
                                                                                                        (SGGG),    der Akademie (SHV),für
                                                                                                                                        derfetomaternale
                                                                                                                                             Schweizerischen
 Revision der Schweizer Empfehlungen aus dem Jahre 2002                                                     Gesellschaft   für  Pädiatrie
                                                                                                        Medizin (AFMM), dem Schweizerischen(SGP),   derHeb-Schwei-
 vollendeten               Schwangerschaftswochen
 T. M. Berger*, V. Bernet*, S. El Alama***, J.-C. Fauchère*, I. Hösli**, O. Irion**, C. Kind*,
                                                                                                            zerischen Gesellschaft
                                                                                                        ammenverband                       für Neonatologie
                                                                                                                           (SHV), der Schweizerischen
                                                                                                            (SGN) undfür
                                                                                                        Gesellschaft    derPädiatrie
                                                                                                                             Schweizerischen
                                                                                                                                      (SGP), derGesellschaft
                                                                                                                                                    Schwei-
 Revision   der
 B. Latal****, M. Schweizer      Empfehlungen
                  Nelle*, R. E. Pfister*,           aus
                                          D. Surbek**,    dem
                                                       A. C.     Jahre 2002
                                                             Truttmann*, J. Wisser**,
                                                                                                            für Entwicklungspädiatrie
                                                                                                        zerischen                              (SGEP) geneh-
                                                                                                                     Gesellschaft für Neonatologie
 R. M.
 T. Zimmermann**
       Berger*, V. Bernet*, S. El Alama***, J.-C. Fauchère*, I. Hösli**, O. Irion**, C. Kind*,              migt.
                                                                                                        (SGN)   undWie
                                                                                                                    derbereits    im Jahre 2002
                                                                                                                         Schweizerischen             unterstützt
                                                                                                                                             Gesellschaft
 B. Latal****, M. Nelle*, R. E. Pfister*, D. Surbek**, A. C. Truttmann*, J. Wisser**,
                                                                                                        für die  Zentrale Ethikkommission
                                                                                                              Entwicklungspädiatrie       (SGEP) geneh-(ZEK) der
 R. Zimmermann**
                                                                                                        migt.
                                                                                                            SAMWWie bereits  im Jahre
                                                                                                                     die neuen         2002 unterstützt
                                                                                                                                   Empfehlungen.         Die Emp-
 Einleitung                                             leine auf allseits anerkannten ethischen        diefehlungen
                                                                                                              Zentrale wurden
                                                                                                                         Ethikkommission
                                                                                                                                   im Swiss Medical der
                                                                                                                                                 (ZEK)     Weekly
                                                        Prinzipien basieren, sondern durch gesell-      SAMW     die neuenSprache
                                                                                                            in englischer     Empfehlungen.
                                                                                                                                       publiziert  Die
                                                                                                                                                     25) Emp-
                                                                                                                                                         und kön-
 Einleitung
 Die ersten Empfehlungen zur Betreuung von            leine  auf allseits
                                                        schaftliche,         anerkannten
                                                                        ökonomische      und ethischen  fehlungen
                                                                                               legale Über- nen überwurden    im Swiss Medical
                                                                                                                         www.smw.ch        oder via  Weekly
                                                                                                                                                          PubMed
 Frühgeborenen an der Grenze der Lebens-              Prinzipien   basieren,   sondern    durch
                                                        legungen mit beeinflusst werden. Qualitativ     in englischer
                                                                                                   gesell-              Sprache     publiziert 25)
                                                                                                                                                   und
                                                                                                            online gelesen oder als PDF heruntergeladen   kön-
 Die erstenin
 fähigkeit    Empfehlungen
                  der Schweizzur     Betreuung
                                   wurden      von
                                           im Jahre   schaftliche,   ökonomische      und   legale
                                                        gute Daten zu erzielbaren Langzeitresulta-  Über-
                                                                                                        nenwerden
                                                                                                               über www.smw.ch
                                                                                                                      (open access).oder     via PubMed
                                                                                                                                        An dieser      Stelle sol-
 Frühgeborenen
 2002 veröffentlicht  an der
                          1)   Grenze
                            . Als      der Lebens-
                                  Grundlage dienten   legungen
                                                        ten sindmit    beeinflusst
                                                                  ebenfalls         werden.
                                                                              wichtig   und dieQualitativ
                                                                                                        online
                                                                                                  verfügba-     gelesen  oder   als PDF heruntergeladen
                                                                                                            len lediglich die wesentlichen Neuerungen
 fähigkeit
 damals unter anderem EmpfehlungenJahre
            in    der  Schweiz    wurden  im  euro-   gute  Daten   zu   erzielbaren   Langzeitresulta-
                                                        ren Studien belegen, dass die Resultate         werden    (open access).
                                                                                                            hervorgehoben       undAn   dieser
                                                                                                                                     eine        Stelle sol-
                                                                                                                                            deutsche       Version
 2002 veröffentlicht     1)
                           . Als Grundlage dienten    ten sind ebenfalls wichtig und die verfügba-      len lediglich die wesentlichen Neuerungen
 päischer  2), 3)
                   und kanadischer Fachgrup-            zwischen verschiedenen Ländern erheblich            der Zusammenfassung präsentiert werden.
 damals  unter anderem Empfehlungen euro-             ren Studien      belegen, dass die Resultate      hervorgehoben und eine deutsche Version
 pen4), sowie       die relevanten medizinisch-         variieren18)–24). Aus diesen Gründen ist davon
 päischer2), 3) und kanadischer Fachgrup-             zwischen verschiedenen Ländern erheblich          der Zusammenfassung präsentiert werden.
 ethischen Richtlinien der Schweizerischen              auszugehen, dass Empfehlungen aus ande-                 Was ist neu?
 pen4), sowie die relevanten medizinisch-             variieren18)–24). Aus diesen
                                                                               Titel Gründen    ist davon
                                                                                     der Präsentation ODER des Vortragenden
 Akademie der Medizinischen Wissenschaf-                ren Ländern nichtOrganisationseinheit
                                                                                ohne weiteres auf die
 ethischen Richtlinien        der Schweizerischen     auszugehen, dass Empfehlungen           aus ande-      Was ist neu?                           16
 ten (SAMW)5), 6). Revidierte Empfehlungen              Schweiz übertragbar sind. Eine Akzeptanz                Im Vergleich zur Version aus dem Jahre 2002
4
                                                                                           Department für Kinder- und Jugendheilkunde, Univ.-Klinik für Pädiatrie II (Neonatologie), Medizinische
                                                                                           Universität Innsbruck, Innsbruck, Österreich

    Österreichische  Leitlinie 2016
                                                                                         5
                                                                                           Abteilung für Kinder- und Jugendheilkunde, Wilhelminenspital der Stadt Wien, Wien, Österreich
                                                                                         6
                                                                                           Abteilung für Kinder- und Jugendheilkunde, SMZ Süd der Stadt Wien, Wien, Österreich
    Konsensuspapiere                                                                     7
                                                                                           Institut für Ethik und Recht in der Medizin, Universität Wien, Wien, Österreich
                                                                                         8
                                                                                           Klinische Abteilung für Neonatologie, Univ. Klinik für Kinder- und Jugendheilkunde, Medizinische
    Monatsschr Kinderheilkd                                      A. Berger · U.  1,2,3     Universität   Graz, Graz, Österreich
                                                                                              Kiechl-Kohlendorfer                1,4
                                                                                                                                     · J. Berger1,2,5 · A. Dilch1,2,6 · M. Kletecka-
    DOI 10.1007/s00112-016-0149-0                                 Pulker · B. Urlesberger
                                                                            7            9
                                                                                           Division für Neonatologie,
                                                                                                         1,8
                                                                                                             · M. WaldUniversitätsklinik
                                                                                                                             1,9                 für Kinder-1,10
                                                                                                                                 · M. Weissensteiner          und   Jugendheilkunde,
                                                                                                                                                                  · H. Salzer1,2,11 Paracelsus Medizinische
    © Der/die Autor(en) 2016. Dieser Artikel ist                  1
                                                                    Arbeitsgruppe fürPrivatuniversität,
                                                                                             Neonatologie und    Salzburg,    Österreich
                                                                                                                      Pädiatrische    Intensivmedizin der Österreichischen Gesellschaft für
    eine Open-Access-Publikation.                                                       10
                                                                                           Klinik für Neonatologie,
                                                                    Kinder- und Jugendheilkunde             (ÖGKJ) Med. Campus IV, Kepler Universitätsklinikum, Linz, Österreich
     A. Berger1,2,3 · U. Kiechl-Kohlendorfer1,4 · J. Berger
    Redaktion
                                                                  2        1,2,5
                                                                    Arbeitsgruppe · A. Dilch
                                                                                        11
                                                                                             Ethik in·Abteilung
                                                                                                 1,2,6
                                                                                        fürKlinische    M.Kinder-
                                                                                                       der   Kletecka-
                                                                                                                     für Kinder-
                                                                                                                       und          und Jugendheilkunde,
                                                                                                                            Jugendheilkunde                 Universitätsklinikum
                                                                                                                                                 der Österreichischen              Tulln,
                                                                                                                                                                        Gesellschaft für Tulln, Österreich
    A.Pulker      · B.Düsseldorf
                       Urlesberger · M. Wald · M. Weissensteiner                              · H. Salzer
                7                      1,8           1,9                                 1,10                 1,2,11
         Borkhardt,                                                 Kinder- und Jugendheilkunde             (ÖGKJ)
t                                                                 3
                                                                    Klinische Abteilung        für Neonatologie,       Pädiatrische
                                                                                                                               für Intensivmedizin und Neuropädiatrie,
    S. Arbeitsgruppe
      1
        Wirth, Wuppertal für Neonatologie und Pädiatrische Intensivmedizin         der Österreichischen       Gesellschaft

      2
        Kinder- und Jugendheilkunde (ÖGKJ)
        Arbeitsgruppe für Ethik in der Kinder- und Jugendheilkunde
                                                                  4
                                                                    Department
                                                                                         Erstversorgung von
                                                                    Universitätsklinik für Kinder- und Jugendheilkunde, Medizinische Universität Wien, Wien, Österreich
                                                                                      für Kinder- und
                                                                          der Österreichischen           Jugendheilkunde,
                                                                                                       Gesellschaft     für       Univ.-Klinik für Pädiatrie II (Neonatologie), Medizinische

      3
        Kinder- und Jugendheilkunde (ÖGKJ)
                                                                  5
                                                                    Universität
                                                                    Abteilung für
        Klinische Abteilung für Neonatologie, Pädiatrische Intensivmedizin          und  Frühgeborenen an der Grenze
                                                                                    Innsbruck,
                                                                                       Kinder-
                                                                                                  Innsbruck,    Österreich
                                                                                                 und Jugendheilkunde, Wilhelminenspital der Stadt Wien, Wien, Österreich
                                                                                          Neuropädiatrie,

                                                                                         der Lebensfähigkeit
        Universitätsklinik für Kinder- und Jugendheilkunde, Medizinische
                                                                  6
                                                                    AbteilungUniversität
                                                                                  für Kinder- Wien,     Wien, Österreich SMZ Süd der Stadt Wien, Wien, Österreich
                                                                                                 und Jugendheilkunde,
      4
        Department für Kinder- und Jugendheilkunde, Univ.-Klinik  7
                                                                        für Pädiatrie
                                                                    Institut für EthikIIund (Neonatologie),      Medizinische
                                                                                                Recht in der Medizin,       Universität Wien, Wien, Österreich
        Universität Innsbruck, Innsbruck, Österreich              8
                                                                    Klinische Abteilung für Neonatologie, Univ. Klinik für Kinder- und Jugendheilkunde, Medizinische
        Abteilung für Kinder- und Jugendheilkunde, Wilhelminenspital          der Graz,
                                                                    Universität      StadtGraz,
                                                                                            Wien,Österreich
                                                                                                    Wien, Österreich
                                                                             Gemeinsame Leitlinie der Arbeitsgruppe
      5

      6
        Abteilung für Kinder- und Jugendheilkunde, SMZ Süd der    9
                                                                       Stadt Wien,
                                                                    Division            Wien, Österreich
                                                                               für Neonatologie,       Universitätsklinik für Kinder- und Jugendheilkunde, Paracelsus Medizinische
      7

      8
                                                                 10
        Klinische Abteilung für Neonatologie, Univ. Klinik für Kinder-
                                                                             Neonatologie und pädiatrische
                                                                    Privatuniversität,
        Institut für Ethik und Recht in der Medizin, Universität Wien, Wien, Österreich
                                                                    Klinikund
                                                                           für Neonatologie,
                                                                                            Salzburg,
                                                                                 Jugendheilkunde,
                                                                                                        Österreich
                                                                                                     Med.Medizinische
                                                                                                          Campus IV, Kepler Universitätsklinikum, Linz, Österreich
        Universität Graz, Graz, Österreich                       11
                                                                             Intensivmedizin der Österreichischen
                                                                    Klinische Abteilung für Kinder- und Jugendheilkunde, Universitätsklinikum Tulln, Tulln, Österreich
     Division für Neonatologie, Universitätsklinik für Kinder- und Jugendheilkunde, Paracelsus Medizinische
     9

     Privatuniversität, Salzburg, Österreich                                 Gesellschaft für Kinder- und
    10

                                                             Erstversorgung
     Klinik für Neonatologie, Med. Campus IV, Kepler Universitätsklinikum, Linz, Österreich
                                                                             Jugendheilkunde
     Klinische Abteilung für Kinder- und Jugendheilkunde, Universitätsklinikum
    11
                                                                                 Tulln, Tulln, Österreich
                                                                                                            von(ÖGKJ), der Arbeitsgruppe
                                                             Frühgeborenen   Ethik in der Kinder-           an der
                                                                                                                 undGrenze
                                                                                                                    Jugendheilkunde
     Erstversorgung von                                                      der ÖGKJ sowie des Instituts für Ethik und
                                                             der Lebensfähigkeit
     Frühgeborenen anGemeinsame                                  der Grenze  Recht in der Medizin der Universität Wien
                                                                             (IERM)Leitlinie der Arbeitsgruppe
     der Lebensfähigkeit                                     Neonatologie und pädiatrische
                                                             Intensivmedizin der Österreichischen           20.9.2016                                                                                 17
tigung (0–2 %). Frühgeborene dieser                                      Dieser Beitrag beinhalte
                                                                                                                               SSW sollten daher nur palliativ betreut                                  durchgeführten Studien
                                                                                                                               werden. Das betrifft auch Frühgeborene                                   Open Access. Dieser Art
                                                   Konsensuspapiere                                                            mit guter postnataler Vitalität, wenn de-
 Österreichische        Leitlinie           2016
                                                                                                                                                                                                        Commons Namensnenn
                                                                                                                               ren Gestationsalter ohne jeden Zweifel                                   (http://creativecommon
                                                                                                                                                                                                        de) veröffentlicht, welch
               8 Empfehlungen zur Erstversor-                                                                                  (z. B. nach In-vitro-Fertilisation [IVF]                                    7. Kletecka-Pulker M
                                                                                                                                                                                                        tigung, Bearbeitung, Ver

 Monatsschrift gung
                                                                                                                              Korrespondenzadresse
               Kinderheilkunde                August 2016                                                                      oder bei wiederholtem Frühultraschall)                                         Reanimation: Wan
 Konsensuspapiere
                     von Frühgeborenen an                                                                                                                                                               in jeglichem Medium un
                                                                                                                                                                                                              soll man  aufhören
                                                                                                                               feststeht.                                                               Sie den/die ursprünglich
               der Grenze zur Lebensfähigkeit                                                                                 Prof. Dr. A. Berger                                                             A):5–8
                                                                                                                                                                                                        ordnungsgemäß     nennen
                                                                                                                               Klinische         Abteilung         fürderNeonatologie,                     8. Topf
                                                                                                                                                                                                        mons       RJbeifügen
                                                                                                                                                                                                               Lizenz  (Hrsg) (20
                                                                                                                                                                                                                                un
                                                                                                             7. Kletecka-Pulker    M (2014) Ethik      und Recht
8 Empfehlungen zur Erstversor-               Korrespondenzadresse                                                                Gestationsalter SSW 23 + 0–23 + 6
                                                                                                                Reanimation:Pädiatrische
                                                                                                                                Wann muss man Intensivmedizin                    und Neuro-
                                                                                                                                                                                                              sein Umfeld/Psych
                                                                                                                                                                                                        vorgenommen      wurden.
gung von Frühgeborenen an                      Gestationsalter
Zentrale Frage:
Sind dem Patienten und den Eltern
die Belastungen durch
Intensivmedizin und potentielle
Komplikationen sowie
Langzeitschäden zumutbar?
                            http://sciencev1.orf.at/news/89405.html
Hippokratische Tradition
     Salus aegroti                                    Primum nihil
      suprema lex                                         nocere

 Verpflichtung nach                                   Verpflichtung
 Fürsorgeprinzip                                     nicht zu schaden
Das Wohl des Patienten ist                        „… stellen sich die Neonatologen
höchstes Gesetz                                   schon seit über 20 Jahren der
„Wir sind durch unseren Eid                       Frage, ob im Einzelfall Leben
                                                  erhalten werden soll oder darf, ob
verpflichtet, jedem lebens-
fähigen Kind eine optimale                        das Erzwingen des Überlebens
                                                  dem Patienten nicht mehr
Therapie zur Verfügung zu
                                                  Schaden und Leid zufügt als ein
stellen und es nach bestem
Wissen zu behandeln“                              durch Leiden mindernde
                                                  Maßnahmen begleitetes Sterben.“
          Prim. Hans Salzer, ORF-Interview 2002                V.v.Löwenich, Monatsschr Kinderheilkd 2004
• Artikel 2 des deutschen Grundgesetzes gesteht jedem
  Mitglied der Spezies Mensch freie Entfaltung und Recht auf
  Leben zu, sofern nicht Rechte anderer dabei missachtet
  werden.

• Das bedeutet nicht Pflicht zu leben und auch nicht, Leben
  um jeden Preis zu erhalten, aber es schließt aus, die
  Chance zu leben von vorne herein zu versagen.
Therapiebeendigung, Therapieverzicht, AND

    Bestes
 Interesse                 Würde
       des    Technisch    des
    Kindes   Machbares     Menschen
                       Bestes
                     Interesse
                        des
                      Kindes
               Ethische    Elterlicher
             Legitimität Wunsch
Bestes Interesse des Kindes
                                                                 Early Human Development 88 (2012) 71–72

                                                         Contents lists available at SciVerse ScienceDirect

                                                          Early Human Development
                                            journal homepage: www.elsevier.com/locate/earlhumdev

Best practice guidelines

What is in the best interest of the infant?
                                                                                                                                         Bestes
Narendra Aladangady
Homerton University Hospital NHS Foundation Trust, Homerton Row, London E9 6SR, United Kingdom
                                                                                                                                        Interesse
Barts and The London School of Medicine & Dentistry, Queen Mary University London, Whitechapel, London, United Kingdom
                                                                                                                                           des
                                                                                                                                         Kindes
    Infant mortality has been decreasing in the developed world [1] as                   not practical or ethical. The need for prospective large multicenter stud-
well as globally [2] in the last decade, due to overall improvement in                   ies of families where forgoing LST for their babies has been considered
the provision of health care and living standards. In the developed                      was highlighted by RCPCH [14] and Nuffield Council on Bioethics [22].
world, survival of extreme preterm infants who have previously                           A best practice guideline has been produced and published in this
 Welche minimale Lebensqualität, minimal mögliche Lebensinhalte
been considered non-viable, has improved considerably over the
last two decades [3,4]. In contrast the proportion of babies admitted
                                                                                         issue of Early Human Development, based on the current published na-
                                                                                         tional and international guidelines, along with the considerable experi-
 und minimales Potenzial zur Lebensverwirklichung sind zu
to the neonatal unit who were born at or less than 23 weeks gestation
has increased since the mid 90s but with no improvement in survival
                                                                                         ence and expertise of the contributing authors.
                                                                                             The first two chapters cover the best clinical practice concerning
 fordern?
[4]. Long term cognitive and neurologic impairment and respiratory
morbidities are common in extreme preterm infants, and this may
                                                                                         withdrawal or withholding of LST for newborn infants and the provi-
                                                                                         sion of high quality palliative care. Aladangady N and De Rooy L de-
put considerable burden on infants, parents and society [5-8].                           scribe situations where limiting LST needs to be considered, the
Hence, the ethics of providing life sustaining treatment (LST) to                        decision making process and the factors influencing decision, the res-
                                                                                               Titel der Präsentation ODER des Vortragenden
some of these babies is questioned by professionals [9,10], parents                      olution of disagreement, and what treatments can be withheld or
                                                                                               Organisationseinheit                                                   23
[11] and society [12].                                                                   withdrawn.    In the second chapter De Rooy L et al. describe the best
Shared-Decision-Making
Herausforderung durch Migration und
demographischen Wandel
• Neue Patientengruppen, neue Krankheitsbilder

• Unsicherheit von Patienten(eltern) – sprachliche,
  kulturelle und institutionelle Barrieren

• Anderes Ethikverständnis, Einschränkungen durch
  Religion
Early Human Development 88 (2012) 83–85

                                                            Contents lists available at SciVerse ScienceDirect

                                                             Early Human Development
                                              journal homepage: www.elsevier.com/locate/earlhumdev

Best practice guidelines

Islamic law and the limitations of medical intervention
Mufti Mohammed Zubair Butt ⁎
Muslim Chaplain, The Leeds Teaching Hospitals NHS Trust, St James's University Hospital, Beckett Street, Leeds, LS9 7TF, United Kingdom

Contents

                                                                                                                                                       Early Human Development 88 (2012) 89–90
  1.   Sources of Islamic ethical and legal opinion          .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .    .   .   .   .    . . . . . . . .      . . . . .   . . . . . . . . . . . . . .   .   83
  2.   Sanctity of life . . . . . . . . . . . . . .          .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .    .   .   .   .    . . . . . . . .      . . . . .   . . . . . . . . . . . . . .   .   83
  3.   Sickness, ill health and death . . . . . . .          .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .    .   .   .   .    . Contents
                                                                                                                                                  . . . . . lists
                                                                                                                                                              . .   . . . . .
                                                                                                                                                                    available   . .SciVerse
                                                                                                                                                                                at  . . . . .ScienceDirect
                                                                                                                                                                                              . . . . . . .   .   84
  4.   Is medical treatment mandatory? . . . . .             .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .    .   .   .   .    . . . . . . . .      . . . . .   . . . . . . . . . . . . . .   .   84
  5.   Withdrawal of life sustaining treatment . .           .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .    .   .   .   .    . . . . . . . .      . . . . .   . . . . . . . . . . . . . .   .   84
  References . . . . . . . . . . . . . . . . . .             .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .    .   .   .   .      Early Human Development
                                                                                                                                               . . . . . . . .      . . . . .   . . . . . . . . . . . . . .   .   85

                                                                                                                         journal homepage: www.elsevier.com/locate/earlhumdev

1. Sources of Islamic ethical and legal Best practice
                                        opinion                                  guidelines                                  “Do not take life which God has made sacred except in the course of
                                                                                                                             Justice”
                                                   Withdrawal of life-sustaining treatment for newborn infants from a
   Islamic ethical and legal opinion guides, rules and regulates all
public and private behaviour and is drawn from a number of sources:
                                                   Christian perspective [Qur'an, 6:151]
  ∎ The primary source is the Qur'an, which is believed to be the di-
                                          Michael
    vine revelation to the Prophet Muhammad,             Scott-Joynt
                                                     peace    and blessings ⁎             Similarly:
    be upon him [pbuh], conveyed by the angel Gabriel, in the very
                                          Easter House, Funtington, Chichester PO18 9LJ, England, United Kingdom
    words of God. It is the final arbitrator and there is no other appeal.                 “…One who has killed a person except in lieu of murder or mis-
  ∎ The second source is a composite of the teachings of the Prophet                      chief on earth; it would be as he slew the whole mankind…”
    Mohammad pbuh not explicitly found in the Qur'an known as the
    Sunnah and functions as an exegesis of the Qur'an.                                                                       [Qur'an, a5:32]
                                                                                                                                         b s t r a c t
                                                                                                                                             Titel der Präsentation ODER des Vortragenden
  ∎ The third source is scholarly consensus which is the unanimity                                                           One cannot   also take one's aown  life:of whatever age, therefore, the more there must be a presumption in favour of
                                                                                                                                      The more  vulnerable  person,
                                                                                                                                             Organisationseinheit
    upon a single legal ruling of those qualified and existing at one                                                                                                                                                                    26
                                                                                                                                              life; and care must be offered with particular respect and dignity, and in the best interests of the infant her/
    particular period after the demise of the Prophet pbuh. Whilst
Neue Herausforderungen

• Wer darf in so einem Fall darüber entscheiden, ob die
  Behandlung abgebrochen wird?
• Wie geht man mit dem Spannungsfeld um, wenn andere
  Kulturvorstellungen nicht den österreichischen
  Rechtsnormen entsprechen?
• Wer kann für eine etwaige falsche Entscheidung zur
  Verantwortung gezogen werden?
• Wie erfolgt die Aufklärung in solchen Fällen?
• Wie weit können Eltern sich etwas wünschen?
Wie weit können sich Eltern etwas
  wünschen?
Werden                       Problem:
therapeutische               Medizinisch
Maßnahmen vom                nicht indizierte
medizinischen                Maßnahmen
Betreuungsteam als           aus Rücksicht
nicht mehr sinnvoll          auf Eltern, auf
eingestuft, gibt es          Druck von
weder rechtlich              Eltern, aus
noch ethisch-                Angst vor
moralisch                    Verantwortung
Verpflichtung für
Maßnahmen
Mögliche Lösungsansätze
• Auseinandersetzung mit Kulturen, Werten, Religionen,
  Traditionen

• Richtige Sprache finden, um ethische Vorstellungen auch
  Eltern anderer Kulturkreise näherzubringen

• Wiederholte Gespräche, Zweitmeinung

• Zuziehen von religiösen Instanzen
Therapiebeendigung, Therapieverzicht,
 AND
• Therapiebeendigung: elektives Beenden von „life sustaining
  treatment“ (Extubation, Beenden von KCA, Medikamenten) – 30%
  aller Todesfälle an der NICU*

• Therapieverzicht: Tod durch Nicht-Beginn mit lebensnotwendiger
  Behandlung (Reanimation nach Geburt, Operation), 3-5% der
  Todesfälle an der NICU*

• AND: Allow natural death, keine Reanimationsmaßnahmen bei
  klinischer Verschlechterung, 10-15% der Todesfälle an der NICU*

* Studien aus UK, Irland, Indien, Canada, USA
Therapiebeendigung, Therapieverzicht,
AND
• Brain Dead Child – nicht/kaum angewandt bei Neonaten

• Permanent vegetative – nicht angewandt bei Neonaten

• No Chance – Anencephalus, Tris 13, Tris 18

• No Purpose – könnte überleben, aber Ausmaß der physischen oder
   mentalen Beeinträchtigung so groß, dass nicht zumutbar
   (Asphyxie, schwere beidseitige Hirnblutung)

• Unbearable – Intensivmedizin könnte Leben verlängern, aber
   „Preis“ in bezug auf Leiden zu hoch (CLD mit maximaler
   Beatmung)
* Royal College of Pediatrics and Child Health UK
10
                                                                                                            Klinik für Neonatologie, Med. Campus IV, Kepler Universitätsklinikum, Linz, Österreich
                                                                                                       11
                                                                                                            Klinische Abteilung für Kinder- und Jugendheilkunde, Universitätsklinikum Tulln, Tulln, Österreich

                                                                                                       Erstversorgung von
                                                                                                       Frühgeborenen an der Grenze
                                                                                                       der Lebensfähigkeit

 Therapiezieländerung „Palliativ“
                                                                                                       Gemeinsame Leitlinie der Arbeitsgruppe
                                                                                                       Neonatologie und pädiatrische
                                                                                                       Intensivmedizin der Österreichischen
                                                                                                       Gesellschaft für Kinder- und
                                                                                                       Jugendheilkunde (ÖGKJ), der Arbeitsgruppe
                                                                                                       Ethik in der Kinder- und Jugendheilkunde
                                                                                                       der ÖGKJ sowie des Instituts für Ethik und
                                                                                                       Recht in der Medizin der Universität Wien
                                                                                                       (IERM)

                                                            1 Einleitung                               kann. Aus diesem Grund wurden in                          sprechende Leitlinie zur „Versorgung
                                                                                                       den letzten Jahren im deutschen Sprach-                   von Frühgeborenen an der Grenze der

• Sobald auf lebenserhaltende intensivmedizinische Unterstützung
                                                            Die immensen Fortschritte der neonato-     raum von verschiedenen medizinischen                      Lebensfähigkeit“ 2005 publiziert [3].
                                                            logischen Intensivmedizin in den letzten   Gesellschaften Leitlinien erarbeitet, die                 Der vorliegende Beitrag stellt eine Über-
                                                            Jahrzehnten haben ein Überleben von        den Neonatolog(inn)en und Geburts-                        arbeitung dieser Leitlinie dar und soll
                                                            sehr unreifen Frühgeborenen ermög-         helfer(innen) Entscheidungshilfen in                      das Vorgehen bei Frühgeborenen an der
                                                            licht. Dieser Erfolg ist mitunter mit      der Betreuung dieser Patientengruppe                      Grenze der Lebensfähigkeit in Österreich
                                                            einer beträchtlichen Langzeitmorbidität    bieten sollen [1–3]. Diese wurden für                     vereinheitlichen. Eine Leitlinie soll aller-
                                                            für ehemalige Frühgeborene verbunden,      die Schweiz 2012 und für Deutschland                      dings niemals als strenge Richtlinie mit

  verzichtet wird, sollte alles getan werden, um dem Kind weiterhin die
                                                            was potenziell schweres Leid für das       2014 aktualisiert bzw. neu formuliert                     starren einzuhaltenden Vorgaben ange-
                                                            Kind und seine Familie mit sich bringen    [4, 5]. Für Österreich wurde eine ent-                    sehen werden, sondern einen Leitfaden

                                                                                                                                                                                 Monatsschrift Kinderheilkunde

  entsprechende medizinische Betreuung und eine menschenwürdige
  Begleitung im Sterben zu gewährleisten (palliative care).
• Falls es für eine wirksame Schmerz- und Atemnotbekämpfung
  notwendig ist, ist es medizinisch indiziert, rechtlich legal und
  geboten, Medikamentendosierungen zu verwenden, die möglicherweise
  auch lebensverkürzend wirken können.
• Strafbar und nicht mit den in Österreich üblichen medizinethischen
  Grundsätzen vereinbar ist hingegen die Verabreichung von
  Medikamenten mit der Indikation, das Leben eines Frühgeborenen zu
  beenden.
10
                                                                                                         Klinik für Neonatologie, Med. Campus IV, Kepler Universitätsklinikum, Linz, Österreich
                                                                                                    11
                                                                                                         Klinische Abteilung für Kinder- und Jugendheilkunde, Universitätsklinikum Tulln, Tulln, Österreich

                                                                                                    Erstversorgung von
                                                                                                    Frühgeborenen an der Grenze
                                                                                                    der Lebensfähigkeit

 Therapieziel AND
                                                                                                    Gemeinsame Leitlinie der Arbeitsgruppe
                                                                                                    Neonatologie und pädiatrische
                                                                                                    Intensivmedizin der Österreichischen
                                                                                                    Gesellschaft für Kinder- und
                                                                                                    Jugendheilkunde (ÖGKJ), der Arbeitsgruppe
                                                                                                    Ethik in der Kinder- und Jugendheilkunde
                                                                                                    der ÖGKJ sowie des Instituts für Ethik und
                                                                                                    Recht in der Medizin der Universität Wien
                                                                                                    (IERM)

                                                         1 Einleitung                               kann. Aus diesem Grund wurden in                          sprechende Leitlinie zur „Versorgung
                                                                                                    den letzten Jahren im deutschen Sprach-                   von Frühgeborenen an der Grenze der
                                                         Die immensen Fortschritte der neonato-     raum von verschiedenen medizinischen                      Lebensfähigkeit“ 2005 publiziert [3].
                                                         logischen Intensivmedizin in den letzten   Gesellschaften Leitlinien erarbeitet, die                 Der vorliegende Beitrag stellt eine Über-
                                                         Jahrzehnten haben ein Überleben von        den Neonatolog(inn)en und Geburts-                        arbeitung dieser Leitlinie dar und soll
                                                         sehr unreifen Frühgeborenen ermög-         helfer(innen) Entscheidungshilfen in                      das Vorgehen bei Frühgeborenen an der
                                                         licht. Dieser Erfolg ist mitunter mit      der Betreuung dieser Patientengruppe                      Grenze der Lebensfähigkeit in Österreich
                                                         einer beträchtlichen Langzeitmorbidität    bieten sollen [1–3]. Diese wurden für                     vereinheitlichen. Eine Leitlinie soll aller-

• Im Vordergrund steht die Indikation bzw. Intention, in der potenziell
                                                         für ehemalige Frühgeborene verbunden,      die Schweiz 2012 und für Deutschland                      dings niemals als strenge Richtlinie mit
                                                         was potenziell schweres Leid für das       2014 aktualisiert bzw. neu formuliert                     starren einzuhaltenden Vorgaben ange-
                                                         Kind und seine Familie mit sich bringen    [4, 5]. Für Österreich wurde eine ent-                    sehen werden, sondern einen Leitfaden

                                                                                                                                                                              Monatsschrift Kinderheilkunde

  lebensverkürzende Medikamente Palliativpatient(inn)en verabreicht
  werden, und nicht deren Wirkungsprofil.

• Zu Schmerz- und Atemnotlinderung sind diese Medikamente absolut
  geboten (auch in hohen Dosen, wenn es die klinische Symptomatik
  erfordert), zur aktiven Beendigung eines, wenn auch überaus
  leidvollen menschlichen Lebens, verboten.
10
                                                                                                       Klinik für Neonatologie, Med. Campus IV, Kepler Universitätsklinikum, Linz, Österreich
                                                                                                  11
                                                                                                       Klinische Abteilung für Kinder- und Jugendheilkunde, Universitätsklinikum Tulln, Tulln, Österreich

                                                                                                  Erstversorgung von
                                                                                                  Frühgeborenen an der Grenze

Comfort Care / Palliative Care
                                                                                                  der Lebensfähigkeit
                                                                                                  Gemeinsame Leitlinie der Arbeitsgruppe
                                                                                                  Neonatologie und pädiatrische
                                                                                                  Intensivmedizin der Österreichischen
                                                                                                  Gesellschaft für Kinder- und
                                                                                                  Jugendheilkunde (ÖGKJ), der Arbeitsgruppe
                                                                                                  Ethik in der Kinder- und Jugendheilkunde
                                                                                                  der ÖGKJ sowie des Instituts für Ethik und
                                                                                                  Recht in der Medizin der Universität Wien
                                                                                                  (IERM)

                                                       1 Einleitung                               kann. Aus diesem Grund wurden in                          sprechende Leitlinie zur „Versorgung
                                                                                                  den letzten Jahren im deutschen Sprach-                   von Frühgeborenen an der Grenze der

• Neben der medikamentösen Versorgung sind auch allgemeine
                                                       Die immensen Fortschritte der neonato-     raum von verschiedenen medizinischen                      Lebensfähigkeit“ 2005 publiziert [3].
                                                       logischen Intensivmedizin in den letzten   Gesellschaften Leitlinien erarbeitet, die                 Der vorliegende Beitrag stellt eine Über-
                                                       Jahrzehnten haben ein Überleben von        den Neonatolog(inn)en und Geburts-                        arbeitung dieser Leitlinie dar und soll
                                                       sehr unreifen Frühgeborenen ermög-         helfer(innen) Entscheidungshilfen in                      das Vorgehen bei Frühgeborenen an der
                                                       licht. Dieser Erfolg ist mitunter mit      der Betreuung dieser Patientengruppe                      Grenze der Lebensfähigkeit in Österreich
                                                       einer beträchtlichen Langzeitmorbidität    bieten sollen [1–3]. Diese wurden für                     vereinheitlichen. Eine Leitlinie soll aller-
                                                       für ehemalige Frühgeborene verbunden,      die Schweiz 2012 und für Deutschland                      dings niemals als strenge Richtlinie mit

  Maßnahmen (Geborgenheit, Zuwendung durch Eltern und Betreuer,
                                                       was potenziell schweres Leid für das       2014 aktualisiert bzw. neu formuliert                     starren einzuhaltenden Vorgaben ange-
                                                       Kind und seine Familie mit sich bringen    [4, 5]. Für Österreich wurde eine ent-                    sehen werden, sondern einen Leitfaden

                                                                                                                                                                            Monatsschrift Kinderheilkunde

  Wärme, Ernährung, Schmerzreizvermeidung, auch im Sinne von
  Lichtabdunkelung und Lärmverminderung) nicht außer Acht zu
  lassen.
• Den Eltern soll auf Wunsch durch einen engen Kontakt zum
  sterbenden Kind das Abschiednehmen erleichtert werden.
• Wenn die Eltern es wollen, sollte das Kind im Arm von Mutter bzw.
  Vater versterben dürfen.
• Den betroffenen Familien ist sowohl psychologische wie auch
  spirituelle Unterstützung anzubieten.
Projekt Trauerbegleitung nach dem Tod
eines Neugeborenen

• Kooperation MOMO, Dr. Martina Kronberger

• Psychosoziale Betreuung und Begleitung von Eltern und
  Geschwistern an der MedUniWien verstorbener
  Neugeborener

• Trauerbegleitung bis zu 6 Monate nach Ereignis

• Ziel: psychische, physische und soziale Stabilität der Familie
  (auch nachfolgend geborener Kinder) zu erhöhen

• Projektantrag PHARMIG Rahmenvertrag 2016

                                   Titel der Präsentation ODER des Vortragenden
                                   Organisationseinheit                           35
Recht auf Leben und Sterben in
Würde auch in der Neonatologie
Sie können auch lesen