Behandlung und Behandlungs-abbruch in der Neonatologie aus medizinischer Sicht - Angelika Berger
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Ethik in der Neonatologie • Entscheidungen bei extrem unreifen Frühgeborenen – Grenze Lebensfähigkeit • Entscheidungen bei scheinbar infauster Prognose
Definition Frühgeburt 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 Extremely preterm Fetal loss Fetal Very preterm loss Preterm Term Post- term
Prognose Gestationsalter Vermont Oxford Neonatal Network 100 92 90 Mortalität nach SSW 80 70 64 60 50 38 40 30 24 20 16 9 10 7 5 4 4 4 0 SSW 22 SSW 23 SSW 24 SSW 25 SSW 26 SSW 27 SSW 28 SSW 29 SSW 30 SSW 31 SSW 32
Prognose Gestationsalter Vermont Oxford Neonatal Network vs MedUniWien 2009-2014 Mortalität nach SSW 70 64 60 50 40 40 38 30 24 19 20 16 12 9 9 10 7 7 5 3 3 0 SSW 23 SSW 24 SSW 25 SSW 26 SSW 27 SSW 28 SSW 29 VermontOxfordNeonatalNetwork MedUniWien
Prognosefaktoren SSW 22-25 4446 FG 22-25 SSW SSW, Geschlecht, Steroide, Einling/Mehrling, Geburtsgewicht Variable Death Death/profound Death/Impairment impairment (MDI/PDI (MDI/PDI
und neue Daten zu Mortalität und Morbidi- Zentren, die Schwangere mit hohem Risiko nische Massnahmen, insbesondere zur feta- tät18)–22), insbesondere auch aus der für eine Frühgeburt und Frühgeborene an len Lungenreifung und zum Stellenwert der Schweiz23), 24), haben Anlass dazu gegeben, der Grenze der Lebensfähigkeit in der Sectio-Entbindung. In den alten Empfehlun- Prognosefaktoren SSW 24 die Empfehlungen für die Schweiz zu über- arbeiten. Schweiz betreuen, zu minimieren. gen basierten die vorgeschlagenen Vorge- hensweisen in erster Linie auf dem Gestati- Tyson Rechner Die vorliegenden Empfehlungen wurden onsalter. In den revidierten Empfehlungen Nationale Empfehlungen sind notwendig, da durch eine Kommission von erfahrenen werden neben dem Gestationsalter zusätz- ethische Entscheidungsfindungen nicht al- Spezialisten ausgearbeitet. Die vorgeschla- liche, pränatal eruierbare Faktoren, die ei- genen Änderungs- und Ergänzungsvorschlä- nen erheblichen Einfluss auf die Prognose * ** Wahrscheinlichkeit Schweizerische Gesellschaft für Neonatologie Schweizerische Gesellschaft für Gynäkologie undfür Ge- Überleben ohne schwere Beeinträchtigung mit ge wurden an fünf Workshops in den Jahren haben, mitberücksichtigt (Tabelle). Die Grau- 2009 und 2010 ausführlich diskutiert. Die zone wird enger definiert, ihre Grenzen aber 24 SSW 71% versus 15% burtshilfe und Schweizerische Akademie für fetomater- nale Medizin neuen Empfehlungen wurden von allen Mit- werden weniger absolut gesehen, um eine *** Schweizerischer Hebammenverband **** Schweizerischen Gesellschaft für Entwicklungspädiatrie gliedern der Arbeitsgruppe gutgeheissen individualisierte Vorgehensweise an der Gestationsalter Geschlecht Geburts- Einling LRI Überlebens- Überleben ohne sehr Überleben ohne schwere (SSW) gewicht rate1) schwere Behinderung1), 2) Behinderung1), 3) 24 0/7–24 6/7 m 600 g nein nein 27% 15% 7% 24 0/7–24 6/7 w 600 g nein nein 36% 24% 14% 24 0/7–24 6/7 w 800 g nein nein 63% 48% 34% 24 0/7–24 6/7 w 800 g ja nein 67% 53% 39% 24 0/7–24 6/7 w 800 g ja ja 82% 71% 57% Tabelle: Einfluss von pränatal eruierbaren Zusatzfaktoren (Geschlecht, Lungenreifungsinduktion (LRI), Einling/Mehrling, Geburtsgewicht) auf Wahrscheinlichkeit eines Überlebens ohne schwere oder sehr schwere Behinderung (nach Tyson et al. 20)) 1) in Prozent aller Lebendgeborenen (n = 4446) 2) sehr schwere Behinderung (profound impairment) im Alter von 18–22 Monaten: • Bayley score < 50 (nicht testbar) • level 5 für GMF (gross motor function) 3) schwere Behinderung (severe impairment) im Alter von 18–22 Monaten: • PDI und/oder MDI ≤ 70 • mittelschwere bis schwere CP • bilaterale Blindheit • bilaterale Schwerhörigkeit, die Hörgeräte erforderlich macht Diese Schätzungen basieren auf standardisierten Untersuchungen von ehemaligen Frühgeborenen im Alter von 18–22 Monaten, die zwischen 1998 und 2003 in einem Neonatal Research Network Zentrum der NICHD mit einem Gestationslater von 22–25 SSW und einem Geburtsgewicht zwischen 401 und 1000 g geboren wurden. Outborns und Frühgeborene mit schweren angeborenen Fehlbildungen wurden ausgeschlossen. 10 Titel der Präsentation ODER des Vortragenden Organisationseinheit 7
Überlebensraten extrem unreifer Frühgeborener SSW 22-24 Tab. 1 Überlebensraten (in Prozent) extrem unreifer Frühgeborener der SSW 22 + 0–24 + 6 Bei drohender Quellen Region Geburtsjahr SSW der Lebensfähigk 22 23 24 partale Aufklärun Daten der Literatu Österreichisches Frühge- Österreich 2011–2013 0 44 69 borenen Outcome-Register ten herangezogen Die Empfehlun Vanhaesebrouck et al. [55] Belgien 1999–2000 0 6 29 in dieser Leitlinie Markestad et al. [56] Norwegen 1999–2000 0 16 44 terhin primär an Tommiska et al. [57] Finnland 1999–2000 0 24 47 woche, die oben g Tyson et al. [18] USA 1998–2003 5 26 56 beeinflussenden F Mercier et al. [58] USAa 1998–2003 5 38 63 lerdings mitzuber Field et al. [59] Vereinigtes Königreich 2000–2005 0 18 41 Frühgeborene a Doyle et al. [60] Australien 2005 5 22 51 nach wie vor eine s EXPRESS Group [36] Schweden 2004–2007 10 52 67 ein Überleben; der den letzten Jahren Moser et al. [61] Vereinigtes Königreich 2005 5 16 42 [18, 36, 55–64]. Costeloe et al. [62] Vereinigtes Königreich 2006 2 19 40 In Österreich Manktelow et al. [63] Vereinigtes Königreich 2008–2010 NA 29/35b 48/56b 2011–2013 kein ei Patel et al. [64] USA 2008–2011 5 31 61 sorgten Frühgebor a Daten des Vermont Oxford Neonatal Network lebt (Daten des Ö b Outcome-Daten für Jungen/Mädchen Konsensuspapier AG NeoPädInt und AG Ethik geborenen Outcom NA nicht analysiert Monatsschrift Kinderheilkunde August 2016 bliziert). Titel der Präsentation ODER des Vortragenden Die Chancen f Organisationseinheit 8 6.4 Geburtsmodus 7 Prognosestellung – gen bei Frühgebu
Entwicklungsneurologisches Outcome nach extremster Frühgeburt Häufigkeit dauerhafter neuro-sensorischer Störungen bei Frühgeborenen < 26 Wochen Profound# Severe* Good Gestational age impairment impairment outcome (weeks pc) (% of survivors) (% of survivors) (% of survivors) 22+0 to 6 60 % 73–80 % 20–27 % 23+0 to 6 20–38 % 27–52 % 10–53 % 24+0 to 6 23–40 % 22–44 % 16–55 % 25+0 to 6 17–25 % 22–27 % 48–61 % # Bayley II score < 50, * PDI and/or MDI ≤ 70 level 5 for gross motor function Moderate or severe CP Bilateral blindness Bilateral hearing loss requiring amplification Wood NS et al., N Engl J Med 2000; Marlow N et al., N Engl J Med 2000; Tyson JE et al., N Engl J Med 2008; Mercier CE et al., Neonatology 2009; Berger TM et al., Swiss Med Wkl 2011. Wood et al. 2000, Marlow et al 2000, Tyson et al 2008, Mercier et al 2009
Entwicklungsneurologisches Outcome im Alter von 2 Jahren n=252 (2009-2014) SSW 23-27 62 60 57 50 40 30 26 26 20 10 10 7 6 6 0 normal mild moderate severe normal mild moderate severe (MDI>85) impairment impairment impairment (PDI>85) Impairment impairment impairment (MDI 70-84) (MDI 55-69) (MDI
Entwicklungsneurologisches Outcome im Alter von 2 Jahren n=252 (2009-2014) SSW 23-27 100 88 90 83 80 70 60 50 40 30 20 17 12 10 0 normal - mild moderate - severe normal - mild moderate - severe MDI PDI
Entwicklungsneurologisches Outcome im Alter von 2 Jahren n=252 (2009-2014) 100 95 SSW 23-27 89 88 88 90 85 85 85 79 80 74 70 66 60 50 40 30 20 10 0 SSW 23 SSW 24 SSW 25 SSW 26 SSW 27 MDI normal oder leichte Beeinträchtigung PDI normal oder leichte Beeinträchtigung Titel der Präsentation ODER des Vortragenden Organisationseinheit 12
Mortalität an der Grenze der Lebens- fähigkeit über die Überlebensraten Zeit unreifer Frühgeborener extrem Mortalitätsraten 2000 – 2011 NICHD Neonatal Research Network 22 Wochen 23 Wochen n = 931 n = 1483 Jahrgänge 2000 - 2003 95.8 75.3 Jahrgänge 2004 - 2007 94.2 74.6 Jahrgänge 2008 - 2011 94.8 69.1 Ein hoher Prozentsatz der Todesfälle geht mit Änderung des Therapieziels von kurativ auf palliativ bei erwarteter infauster Langzeitprognose einher Titel der Präsentation ODER des Vortragenden Patel RM et al., N Engl J Med 2015; 372:331-40 Organisationseinheit 13
Entscheidungen an der Grenze der Lebensfähigkeit Gibt es allgemein gültige Regeln? • Fachgesellschaften? • Ethikkommissionen? • International einheitlich? Nationale Empfehlungen sind notwendig, da die ethische Entscheidungsfindung nicht nur auf akzeptierten ethischen Prinzipien basiert, sondern stark von sozialen, ökonomischen und gesetzlichen http://sciencev1.orf.at/news/89405.html Überlegungen beeinflusst wird.
Deutsche Leitlinie 2014 AWMF-Leitlinien-Register Nr. 024/019 Entwicklungsstufe S2k publiziert bei: AWMF-Register Nr. 024/019 Klasse: S2k Gemeinsame Empfehlung der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe, Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin, Deutschen Gesellschaft für Perinatale Medizin, Akademie für Ethik in der Medizin, Gesellschaft für Neonatologie und Pädiatrische Intensivmedizin unter Mitwirkung des Deutschen Hebammenverbandes und des Bundesverbandes „Das frühgeborene Kind“. Frühgeborene an der Grenze der Lebensfähigkeit Diese Empfehlung betrifft die vor, während und nach der Geburt hinsichtlich sinnvoller kurativer und palliativer Therapieziele bei Frühgeborenen an der Grenze der Lebensfähigkeit zu treffenden Entscheidungen. Sie richtet sich an alle Berufsgruppen, die Schwangere vor und während der Geburt, Neugeborene und deren Eltern betreuen. Sie kann auch betroffenen Angehörigen als Hilfestellung dienen. 1. Rechtlicher Rahmen Titel der Präsentation ODER des Vortragenden Organisationseinheit 15 Bei Entscheidungen über Maßnahmen zu Lebenserhaltung und Wiederbelebung bei extrem früh
Schweizer Leitlinie 2012 Empfehlungen Vol. 23 Nr. 1 2012 Empfehlungen Vol. 23 Nr. 1 2012 Perinatale Betreuung an der Grenze der und 2011 von der Schweizerischen Gesell- schaft für Gynäkologie und Geburtshilfe Lebensfähigkeit Perinatale Betreuung zwischen an der22 und 26 Grenze der und(SGGG), 2011 von der derAkademie für fetomaternale Schweizerischen Gesell- schaft für Gynäkologie und GeburtshilfeHeb- Medizin (AFMM), dem Schweizerischen vollendeten Schwangerschaftswochen Lebensfähigkeit zwischen 22 und 26 ammenverband (SGGG), der Akademie (SHV),für derfetomaternale Schweizerischen Revision der Schweizer Empfehlungen aus dem Jahre 2002 Gesellschaft für Pädiatrie Medizin (AFMM), dem Schweizerischen(SGP), derHeb-Schwei- vollendeten Schwangerschaftswochen T. M. Berger*, V. Bernet*, S. El Alama***, J.-C. Fauchère*, I. Hösli**, O. Irion**, C. Kind*, zerischen Gesellschaft ammenverband für Neonatologie (SHV), der Schweizerischen (SGN) undfür Gesellschaft derPädiatrie Schweizerischen (SGP), derGesellschaft Schwei- Revision der B. Latal****, M. Schweizer Empfehlungen Nelle*, R. E. Pfister*, aus D. Surbek**, dem A. C. Jahre 2002 Truttmann*, J. Wisser**, für Entwicklungspädiatrie zerischen (SGEP) geneh- Gesellschaft für Neonatologie R. M. T. Zimmermann** Berger*, V. Bernet*, S. El Alama***, J.-C. Fauchère*, I. Hösli**, O. Irion**, C. Kind*, migt. (SGN) undWie derbereits im Jahre 2002 Schweizerischen unterstützt Gesellschaft B. Latal****, M. Nelle*, R. E. Pfister*, D. Surbek**, A. C. Truttmann*, J. Wisser**, für die Zentrale Ethikkommission Entwicklungspädiatrie (SGEP) geneh-(ZEK) der R. Zimmermann** migt. SAMWWie bereits im Jahre die neuen 2002 unterstützt Empfehlungen. Die Emp- Einleitung leine auf allseits anerkannten ethischen diefehlungen Zentrale wurden Ethikkommission im Swiss Medical der (ZEK) Weekly Prinzipien basieren, sondern durch gesell- SAMW die neuenSprache in englischer Empfehlungen. publiziert Die 25) Emp- und kön- Einleitung Die ersten Empfehlungen zur Betreuung von leine auf allseits schaftliche, anerkannten ökonomische und ethischen fehlungen legale Über- nen überwurden im Swiss Medical www.smw.ch oder via Weekly PubMed Frühgeborenen an der Grenze der Lebens- Prinzipien basieren, sondern durch legungen mit beeinflusst werden. Qualitativ in englischer gesell- Sprache publiziert 25) und online gelesen oder als PDF heruntergeladen kön- Die erstenin fähigkeit Empfehlungen der Schweizzur Betreuung wurden von im Jahre schaftliche, ökonomische und legale gute Daten zu erzielbaren Langzeitresulta- Über- nenwerden über www.smw.ch (open access).oder via PubMed An dieser Stelle sol- Frühgeborenen 2002 veröffentlicht an der 1) Grenze . Als der Lebens- Grundlage dienten legungen ten sindmit beeinflusst ebenfalls werden. wichtig und dieQualitativ online verfügba- gelesen oder als PDF heruntergeladen len lediglich die wesentlichen Neuerungen fähigkeit damals unter anderem EmpfehlungenJahre in der Schweiz wurden im euro- gute Daten zu erzielbaren Langzeitresulta- ren Studien belegen, dass die Resultate werden (open access). hervorgehoben undAn dieser eine Stelle sol- deutsche Version 2002 veröffentlicht 1) . Als Grundlage dienten ten sind ebenfalls wichtig und die verfügba- len lediglich die wesentlichen Neuerungen päischer 2), 3) und kanadischer Fachgrup- zwischen verschiedenen Ländern erheblich der Zusammenfassung präsentiert werden. damals unter anderem Empfehlungen euro- ren Studien belegen, dass die Resultate hervorgehoben und eine deutsche Version pen4), sowie die relevanten medizinisch- variieren18)–24). Aus diesen Gründen ist davon päischer2), 3) und kanadischer Fachgrup- zwischen verschiedenen Ländern erheblich der Zusammenfassung präsentiert werden. ethischen Richtlinien der Schweizerischen auszugehen, dass Empfehlungen aus ande- Was ist neu? pen4), sowie die relevanten medizinisch- variieren18)–24). Aus diesen Titel Gründen ist davon der Präsentation ODER des Vortragenden Akademie der Medizinischen Wissenschaf- ren Ländern nichtOrganisationseinheit ohne weiteres auf die ethischen Richtlinien der Schweizerischen auszugehen, dass Empfehlungen aus ande- Was ist neu? 16 ten (SAMW)5), 6). Revidierte Empfehlungen Schweiz übertragbar sind. Eine Akzeptanz Im Vergleich zur Version aus dem Jahre 2002
4 Department für Kinder- und Jugendheilkunde, Univ.-Klinik für Pädiatrie II (Neonatologie), Medizinische Universität Innsbruck, Innsbruck, Österreich Österreichische Leitlinie 2016 5 Abteilung für Kinder- und Jugendheilkunde, Wilhelminenspital der Stadt Wien, Wien, Österreich 6 Abteilung für Kinder- und Jugendheilkunde, SMZ Süd der Stadt Wien, Wien, Österreich Konsensuspapiere 7 Institut für Ethik und Recht in der Medizin, Universität Wien, Wien, Österreich 8 Klinische Abteilung für Neonatologie, Univ. Klinik für Kinder- und Jugendheilkunde, Medizinische Monatsschr Kinderheilkd A. Berger · U. 1,2,3 Universität Graz, Graz, Österreich Kiechl-Kohlendorfer 1,4 · J. Berger1,2,5 · A. Dilch1,2,6 · M. Kletecka- DOI 10.1007/s00112-016-0149-0 Pulker · B. Urlesberger 7 9 Division für Neonatologie, 1,8 · M. WaldUniversitätsklinik 1,9 für Kinder-1,10 · M. Weissensteiner und Jugendheilkunde, · H. Salzer1,2,11 Paracelsus Medizinische © Der/die Autor(en) 2016. Dieser Artikel ist 1 Arbeitsgruppe fürPrivatuniversität, Neonatologie und Salzburg, Österreich Pädiatrische Intensivmedizin der Österreichischen Gesellschaft für eine Open-Access-Publikation. 10 Klinik für Neonatologie, Kinder- und Jugendheilkunde (ÖGKJ) Med. Campus IV, Kepler Universitätsklinikum, Linz, Österreich A. Berger1,2,3 · U. Kiechl-Kohlendorfer1,4 · J. Berger Redaktion 2 1,2,5 Arbeitsgruppe · A. Dilch 11 Ethik in·Abteilung 1,2,6 fürKlinische M.Kinder- der Kletecka- für Kinder- und und Jugendheilkunde, Jugendheilkunde Universitätsklinikum der Österreichischen Tulln, Gesellschaft für Tulln, Österreich A.Pulker · B.Düsseldorf Urlesberger · M. Wald · M. Weissensteiner · H. Salzer 7 1,8 1,9 1,10 1,2,11 Borkhardt, Kinder- und Jugendheilkunde (ÖGKJ) t 3 Klinische Abteilung für Neonatologie, Pädiatrische für Intensivmedizin und Neuropädiatrie, S. Arbeitsgruppe 1 Wirth, Wuppertal für Neonatologie und Pädiatrische Intensivmedizin der Österreichischen Gesellschaft 2 Kinder- und Jugendheilkunde (ÖGKJ) Arbeitsgruppe für Ethik in der Kinder- und Jugendheilkunde 4 Department Erstversorgung von Universitätsklinik für Kinder- und Jugendheilkunde, Medizinische Universität Wien, Wien, Österreich für Kinder- und der Österreichischen Jugendheilkunde, Gesellschaft für Univ.-Klinik für Pädiatrie II (Neonatologie), Medizinische 3 Kinder- und Jugendheilkunde (ÖGKJ) 5 Universität Abteilung für Klinische Abteilung für Neonatologie, Pädiatrische Intensivmedizin und Frühgeborenen an der Grenze Innsbruck, Kinder- Innsbruck, Österreich und Jugendheilkunde, Wilhelminenspital der Stadt Wien, Wien, Österreich Neuropädiatrie, der Lebensfähigkeit Universitätsklinik für Kinder- und Jugendheilkunde, Medizinische 6 AbteilungUniversität für Kinder- Wien, Wien, Österreich SMZ Süd der Stadt Wien, Wien, Österreich und Jugendheilkunde, 4 Department für Kinder- und Jugendheilkunde, Univ.-Klinik 7 für Pädiatrie Institut für EthikIIund (Neonatologie), Medizinische Recht in der Medizin, Universität Wien, Wien, Österreich Universität Innsbruck, Innsbruck, Österreich 8 Klinische Abteilung für Neonatologie, Univ. Klinik für Kinder- und Jugendheilkunde, Medizinische Abteilung für Kinder- und Jugendheilkunde, Wilhelminenspital der Graz, Universität StadtGraz, Wien,Österreich Wien, Österreich Gemeinsame Leitlinie der Arbeitsgruppe 5 6 Abteilung für Kinder- und Jugendheilkunde, SMZ Süd der 9 Stadt Wien, Division Wien, Österreich für Neonatologie, Universitätsklinik für Kinder- und Jugendheilkunde, Paracelsus Medizinische 7 8 10 Klinische Abteilung für Neonatologie, Univ. Klinik für Kinder- Neonatologie und pädiatrische Privatuniversität, Institut für Ethik und Recht in der Medizin, Universität Wien, Wien, Österreich Klinikund für Neonatologie, Salzburg, Jugendheilkunde, Österreich Med.Medizinische Campus IV, Kepler Universitätsklinikum, Linz, Österreich Universität Graz, Graz, Österreich 11 Intensivmedizin der Österreichischen Klinische Abteilung für Kinder- und Jugendheilkunde, Universitätsklinikum Tulln, Tulln, Österreich Division für Neonatologie, Universitätsklinik für Kinder- und Jugendheilkunde, Paracelsus Medizinische 9 Privatuniversität, Salzburg, Österreich Gesellschaft für Kinder- und 10 Erstversorgung Klinik für Neonatologie, Med. Campus IV, Kepler Universitätsklinikum, Linz, Österreich Jugendheilkunde Klinische Abteilung für Kinder- und Jugendheilkunde, Universitätsklinikum 11 Tulln, Tulln, Österreich von(ÖGKJ), der Arbeitsgruppe Frühgeborenen Ethik in der Kinder- an der undGrenze Jugendheilkunde Erstversorgung von der ÖGKJ sowie des Instituts für Ethik und der Lebensfähigkeit Frühgeborenen anGemeinsame der Grenze Recht in der Medizin der Universität Wien (IERM)Leitlinie der Arbeitsgruppe der Lebensfähigkeit Neonatologie und pädiatrische Intensivmedizin der Österreichischen 20.9.2016 17
tigung (0–2 %). Frühgeborene dieser Dieser Beitrag beinhalte SSW sollten daher nur palliativ betreut durchgeführten Studien werden. Das betrifft auch Frühgeborene Open Access. Dieser Art Konsensuspapiere mit guter postnataler Vitalität, wenn de- Österreichische Leitlinie 2016 Commons Namensnenn ren Gestationsalter ohne jeden Zweifel (http://creativecommon de) veröffentlicht, welch 8 Empfehlungen zur Erstversor- (z. B. nach In-vitro-Fertilisation [IVF] 7. Kletecka-Pulker M tigung, Bearbeitung, Ver Monatsschrift gung Korrespondenzadresse Kinderheilkunde August 2016 oder bei wiederholtem Frühultraschall) Reanimation: Wan Konsensuspapiere von Frühgeborenen an in jeglichem Medium un soll man aufhören feststeht. Sie den/die ursprünglich der Grenze zur Lebensfähigkeit Prof. Dr. A. Berger A):5–8 ordnungsgemäß nennen Klinische Abteilung fürderNeonatologie, 8. Topf mons RJbeifügen Lizenz (Hrsg) (20 un 7. Kletecka-Pulker M (2014) Ethik und Recht 8 Empfehlungen zur Erstversor- Korrespondenzadresse Gestationsalter SSW 23 + 0–23 + 6 Reanimation:Pädiatrische Wann muss man Intensivmedizin und Neuro- sein Umfeld/Psych vorgenommen wurden. gung von Frühgeborenen an Gestationsalter
Zentrale Frage: Sind dem Patienten und den Eltern die Belastungen durch Intensivmedizin und potentielle Komplikationen sowie Langzeitschäden zumutbar? http://sciencev1.orf.at/news/89405.html
Hippokratische Tradition Salus aegroti Primum nihil suprema lex nocere Verpflichtung nach Verpflichtung Fürsorgeprinzip nicht zu schaden Das Wohl des Patienten ist „… stellen sich die Neonatologen höchstes Gesetz schon seit über 20 Jahren der „Wir sind durch unseren Eid Frage, ob im Einzelfall Leben erhalten werden soll oder darf, ob verpflichtet, jedem lebens- fähigen Kind eine optimale das Erzwingen des Überlebens dem Patienten nicht mehr Therapie zur Verfügung zu Schaden und Leid zufügt als ein stellen und es nach bestem Wissen zu behandeln“ durch Leiden mindernde Maßnahmen begleitetes Sterben.“ Prim. Hans Salzer, ORF-Interview 2002 V.v.Löwenich, Monatsschr Kinderheilkd 2004
• Artikel 2 des deutschen Grundgesetzes gesteht jedem Mitglied der Spezies Mensch freie Entfaltung und Recht auf Leben zu, sofern nicht Rechte anderer dabei missachtet werden. • Das bedeutet nicht Pflicht zu leben und auch nicht, Leben um jeden Preis zu erhalten, aber es schließt aus, die Chance zu leben von vorne herein zu versagen.
Therapiebeendigung, Therapieverzicht, AND Bestes Interesse Würde des Technisch des Kindes Machbares Menschen Bestes Interesse des Kindes Ethische Elterlicher Legitimität Wunsch
Bestes Interesse des Kindes Early Human Development 88 (2012) 71–72 Contents lists available at SciVerse ScienceDirect Early Human Development journal homepage: www.elsevier.com/locate/earlhumdev Best practice guidelines What is in the best interest of the infant? Bestes Narendra Aladangady Homerton University Hospital NHS Foundation Trust, Homerton Row, London E9 6SR, United Kingdom Interesse Barts and The London School of Medicine & Dentistry, Queen Mary University London, Whitechapel, London, United Kingdom des Kindes Infant mortality has been decreasing in the developed world [1] as not practical or ethical. The need for prospective large multicenter stud- well as globally [2] in the last decade, due to overall improvement in ies of families where forgoing LST for their babies has been considered the provision of health care and living standards. In the developed was highlighted by RCPCH [14] and Nuffield Council on Bioethics [22]. world, survival of extreme preterm infants who have previously A best practice guideline has been produced and published in this Welche minimale Lebensqualität, minimal mögliche Lebensinhalte been considered non-viable, has improved considerably over the last two decades [3,4]. In contrast the proportion of babies admitted issue of Early Human Development, based on the current published na- tional and international guidelines, along with the considerable experi- und minimales Potenzial zur Lebensverwirklichung sind zu to the neonatal unit who were born at or less than 23 weeks gestation has increased since the mid 90s but with no improvement in survival ence and expertise of the contributing authors. The first two chapters cover the best clinical practice concerning fordern? [4]. Long term cognitive and neurologic impairment and respiratory morbidities are common in extreme preterm infants, and this may withdrawal or withholding of LST for newborn infants and the provi- sion of high quality palliative care. Aladangady N and De Rooy L de- put considerable burden on infants, parents and society [5-8]. scribe situations where limiting LST needs to be considered, the Hence, the ethics of providing life sustaining treatment (LST) to decision making process and the factors influencing decision, the res- Titel der Präsentation ODER des Vortragenden some of these babies is questioned by professionals [9,10], parents olution of disagreement, and what treatments can be withheld or Organisationseinheit 23 [11] and society [12]. withdrawn. In the second chapter De Rooy L et al. describe the best
Shared-Decision-Making
Herausforderung durch Migration und demographischen Wandel • Neue Patientengruppen, neue Krankheitsbilder • Unsicherheit von Patienten(eltern) – sprachliche, kulturelle und institutionelle Barrieren • Anderes Ethikverständnis, Einschränkungen durch Religion
Early Human Development 88 (2012) 83–85 Contents lists available at SciVerse ScienceDirect Early Human Development journal homepage: www.elsevier.com/locate/earlhumdev Best practice guidelines Islamic law and the limitations of medical intervention Mufti Mohammed Zubair Butt ⁎ Muslim Chaplain, The Leeds Teaching Hospitals NHS Trust, St James's University Hospital, Beckett Street, Leeds, LS9 7TF, United Kingdom Contents Early Human Development 88 (2012) 89–90 1. Sources of Islamic ethical and legal opinion . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 83 2. Sanctity of life . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 83 3. Sickness, ill health and death . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Contents . . . . . lists . . . . . . . available . .SciVerse at . . . . .ScienceDirect . . . . . . . . 84 4. Is medical treatment mandatory? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 84 5. Withdrawal of life sustaining treatment . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 84 References . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Early Human Development . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 85 journal homepage: www.elsevier.com/locate/earlhumdev 1. Sources of Islamic ethical and legal Best practice opinion guidelines “Do not take life which God has made sacred except in the course of Justice” Withdrawal of life-sustaining treatment for newborn infants from a Islamic ethical and legal opinion guides, rules and regulates all public and private behaviour and is drawn from a number of sources: Christian perspective [Qur'an, 6:151] ∎ The primary source is the Qur'an, which is believed to be the di- Michael vine revelation to the Prophet Muhammad, Scott-Joynt peace and blessings ⁎ Similarly: be upon him [pbuh], conveyed by the angel Gabriel, in the very Easter House, Funtington, Chichester PO18 9LJ, England, United Kingdom words of God. It is the final arbitrator and there is no other appeal. “…One who has killed a person except in lieu of murder or mis- ∎ The second source is a composite of the teachings of the Prophet chief on earth; it would be as he slew the whole mankind…” Mohammad pbuh not explicitly found in the Qur'an known as the Sunnah and functions as an exegesis of the Qur'an. [Qur'an, a5:32] b s t r a c t Titel der Präsentation ODER des Vortragenden ∎ The third source is scholarly consensus which is the unanimity One cannot also take one's aown life:of whatever age, therefore, the more there must be a presumption in favour of The more vulnerable person, Organisationseinheit upon a single legal ruling of those qualified and existing at one 26 life; and care must be offered with particular respect and dignity, and in the best interests of the infant her/ particular period after the demise of the Prophet pbuh. Whilst
Neue Herausforderungen • Wer darf in so einem Fall darüber entscheiden, ob die Behandlung abgebrochen wird? • Wie geht man mit dem Spannungsfeld um, wenn andere Kulturvorstellungen nicht den österreichischen Rechtsnormen entsprechen? • Wer kann für eine etwaige falsche Entscheidung zur Verantwortung gezogen werden? • Wie erfolgt die Aufklärung in solchen Fällen? • Wie weit können Eltern sich etwas wünschen?
Wie weit können sich Eltern etwas wünschen? Werden Problem: therapeutische Medizinisch Maßnahmen vom nicht indizierte medizinischen Maßnahmen Betreuungsteam als aus Rücksicht nicht mehr sinnvoll auf Eltern, auf eingestuft, gibt es Druck von weder rechtlich Eltern, aus noch ethisch- Angst vor moralisch Verantwortung Verpflichtung für Maßnahmen
Mögliche Lösungsansätze • Auseinandersetzung mit Kulturen, Werten, Religionen, Traditionen • Richtige Sprache finden, um ethische Vorstellungen auch Eltern anderer Kulturkreise näherzubringen • Wiederholte Gespräche, Zweitmeinung • Zuziehen von religiösen Instanzen
Therapiebeendigung, Therapieverzicht, AND • Therapiebeendigung: elektives Beenden von „life sustaining treatment“ (Extubation, Beenden von KCA, Medikamenten) – 30% aller Todesfälle an der NICU* • Therapieverzicht: Tod durch Nicht-Beginn mit lebensnotwendiger Behandlung (Reanimation nach Geburt, Operation), 3-5% der Todesfälle an der NICU* • AND: Allow natural death, keine Reanimationsmaßnahmen bei klinischer Verschlechterung, 10-15% der Todesfälle an der NICU* * Studien aus UK, Irland, Indien, Canada, USA
Therapiebeendigung, Therapieverzicht, AND • Brain Dead Child – nicht/kaum angewandt bei Neonaten • Permanent vegetative – nicht angewandt bei Neonaten • No Chance – Anencephalus, Tris 13, Tris 18 • No Purpose – könnte überleben, aber Ausmaß der physischen oder mentalen Beeinträchtigung so groß, dass nicht zumutbar (Asphyxie, schwere beidseitige Hirnblutung) • Unbearable – Intensivmedizin könnte Leben verlängern, aber „Preis“ in bezug auf Leiden zu hoch (CLD mit maximaler Beatmung) * Royal College of Pediatrics and Child Health UK
10 Klinik für Neonatologie, Med. Campus IV, Kepler Universitätsklinikum, Linz, Österreich 11 Klinische Abteilung für Kinder- und Jugendheilkunde, Universitätsklinikum Tulln, Tulln, Österreich Erstversorgung von Frühgeborenen an der Grenze der Lebensfähigkeit Therapiezieländerung „Palliativ“ Gemeinsame Leitlinie der Arbeitsgruppe Neonatologie und pädiatrische Intensivmedizin der Österreichischen Gesellschaft für Kinder- und Jugendheilkunde (ÖGKJ), der Arbeitsgruppe Ethik in der Kinder- und Jugendheilkunde der ÖGKJ sowie des Instituts für Ethik und Recht in der Medizin der Universität Wien (IERM) 1 Einleitung kann. Aus diesem Grund wurden in sprechende Leitlinie zur „Versorgung den letzten Jahren im deutschen Sprach- von Frühgeborenen an der Grenze der • Sobald auf lebenserhaltende intensivmedizinische Unterstützung Die immensen Fortschritte der neonato- raum von verschiedenen medizinischen Lebensfähigkeit“ 2005 publiziert [3]. logischen Intensivmedizin in den letzten Gesellschaften Leitlinien erarbeitet, die Der vorliegende Beitrag stellt eine Über- Jahrzehnten haben ein Überleben von den Neonatolog(inn)en und Geburts- arbeitung dieser Leitlinie dar und soll sehr unreifen Frühgeborenen ermög- helfer(innen) Entscheidungshilfen in das Vorgehen bei Frühgeborenen an der licht. Dieser Erfolg ist mitunter mit der Betreuung dieser Patientengruppe Grenze der Lebensfähigkeit in Österreich einer beträchtlichen Langzeitmorbidität bieten sollen [1–3]. Diese wurden für vereinheitlichen. Eine Leitlinie soll aller- für ehemalige Frühgeborene verbunden, die Schweiz 2012 und für Deutschland dings niemals als strenge Richtlinie mit verzichtet wird, sollte alles getan werden, um dem Kind weiterhin die was potenziell schweres Leid für das 2014 aktualisiert bzw. neu formuliert starren einzuhaltenden Vorgaben ange- Kind und seine Familie mit sich bringen [4, 5]. Für Österreich wurde eine ent- sehen werden, sondern einen Leitfaden Monatsschrift Kinderheilkunde entsprechende medizinische Betreuung und eine menschenwürdige Begleitung im Sterben zu gewährleisten (palliative care). • Falls es für eine wirksame Schmerz- und Atemnotbekämpfung notwendig ist, ist es medizinisch indiziert, rechtlich legal und geboten, Medikamentendosierungen zu verwenden, die möglicherweise auch lebensverkürzend wirken können. • Strafbar und nicht mit den in Österreich üblichen medizinethischen Grundsätzen vereinbar ist hingegen die Verabreichung von Medikamenten mit der Indikation, das Leben eines Frühgeborenen zu beenden.
10 Klinik für Neonatologie, Med. Campus IV, Kepler Universitätsklinikum, Linz, Österreich 11 Klinische Abteilung für Kinder- und Jugendheilkunde, Universitätsklinikum Tulln, Tulln, Österreich Erstversorgung von Frühgeborenen an der Grenze der Lebensfähigkeit Therapieziel AND Gemeinsame Leitlinie der Arbeitsgruppe Neonatologie und pädiatrische Intensivmedizin der Österreichischen Gesellschaft für Kinder- und Jugendheilkunde (ÖGKJ), der Arbeitsgruppe Ethik in der Kinder- und Jugendheilkunde der ÖGKJ sowie des Instituts für Ethik und Recht in der Medizin der Universität Wien (IERM) 1 Einleitung kann. Aus diesem Grund wurden in sprechende Leitlinie zur „Versorgung den letzten Jahren im deutschen Sprach- von Frühgeborenen an der Grenze der Die immensen Fortschritte der neonato- raum von verschiedenen medizinischen Lebensfähigkeit“ 2005 publiziert [3]. logischen Intensivmedizin in den letzten Gesellschaften Leitlinien erarbeitet, die Der vorliegende Beitrag stellt eine Über- Jahrzehnten haben ein Überleben von den Neonatolog(inn)en und Geburts- arbeitung dieser Leitlinie dar und soll sehr unreifen Frühgeborenen ermög- helfer(innen) Entscheidungshilfen in das Vorgehen bei Frühgeborenen an der licht. Dieser Erfolg ist mitunter mit der Betreuung dieser Patientengruppe Grenze der Lebensfähigkeit in Österreich einer beträchtlichen Langzeitmorbidität bieten sollen [1–3]. Diese wurden für vereinheitlichen. Eine Leitlinie soll aller- • Im Vordergrund steht die Indikation bzw. Intention, in der potenziell für ehemalige Frühgeborene verbunden, die Schweiz 2012 und für Deutschland dings niemals als strenge Richtlinie mit was potenziell schweres Leid für das 2014 aktualisiert bzw. neu formuliert starren einzuhaltenden Vorgaben ange- Kind und seine Familie mit sich bringen [4, 5]. Für Österreich wurde eine ent- sehen werden, sondern einen Leitfaden Monatsschrift Kinderheilkunde lebensverkürzende Medikamente Palliativpatient(inn)en verabreicht werden, und nicht deren Wirkungsprofil. • Zu Schmerz- und Atemnotlinderung sind diese Medikamente absolut geboten (auch in hohen Dosen, wenn es die klinische Symptomatik erfordert), zur aktiven Beendigung eines, wenn auch überaus leidvollen menschlichen Lebens, verboten.
10 Klinik für Neonatologie, Med. Campus IV, Kepler Universitätsklinikum, Linz, Österreich 11 Klinische Abteilung für Kinder- und Jugendheilkunde, Universitätsklinikum Tulln, Tulln, Österreich Erstversorgung von Frühgeborenen an der Grenze Comfort Care / Palliative Care der Lebensfähigkeit Gemeinsame Leitlinie der Arbeitsgruppe Neonatologie und pädiatrische Intensivmedizin der Österreichischen Gesellschaft für Kinder- und Jugendheilkunde (ÖGKJ), der Arbeitsgruppe Ethik in der Kinder- und Jugendheilkunde der ÖGKJ sowie des Instituts für Ethik und Recht in der Medizin der Universität Wien (IERM) 1 Einleitung kann. Aus diesem Grund wurden in sprechende Leitlinie zur „Versorgung den letzten Jahren im deutschen Sprach- von Frühgeborenen an der Grenze der • Neben der medikamentösen Versorgung sind auch allgemeine Die immensen Fortschritte der neonato- raum von verschiedenen medizinischen Lebensfähigkeit“ 2005 publiziert [3]. logischen Intensivmedizin in den letzten Gesellschaften Leitlinien erarbeitet, die Der vorliegende Beitrag stellt eine Über- Jahrzehnten haben ein Überleben von den Neonatolog(inn)en und Geburts- arbeitung dieser Leitlinie dar und soll sehr unreifen Frühgeborenen ermög- helfer(innen) Entscheidungshilfen in das Vorgehen bei Frühgeborenen an der licht. Dieser Erfolg ist mitunter mit der Betreuung dieser Patientengruppe Grenze der Lebensfähigkeit in Österreich einer beträchtlichen Langzeitmorbidität bieten sollen [1–3]. Diese wurden für vereinheitlichen. Eine Leitlinie soll aller- für ehemalige Frühgeborene verbunden, die Schweiz 2012 und für Deutschland dings niemals als strenge Richtlinie mit Maßnahmen (Geborgenheit, Zuwendung durch Eltern und Betreuer, was potenziell schweres Leid für das 2014 aktualisiert bzw. neu formuliert starren einzuhaltenden Vorgaben ange- Kind und seine Familie mit sich bringen [4, 5]. Für Österreich wurde eine ent- sehen werden, sondern einen Leitfaden Monatsschrift Kinderheilkunde Wärme, Ernährung, Schmerzreizvermeidung, auch im Sinne von Lichtabdunkelung und Lärmverminderung) nicht außer Acht zu lassen. • Den Eltern soll auf Wunsch durch einen engen Kontakt zum sterbenden Kind das Abschiednehmen erleichtert werden. • Wenn die Eltern es wollen, sollte das Kind im Arm von Mutter bzw. Vater versterben dürfen. • Den betroffenen Familien ist sowohl psychologische wie auch spirituelle Unterstützung anzubieten.
Projekt Trauerbegleitung nach dem Tod eines Neugeborenen • Kooperation MOMO, Dr. Martina Kronberger • Psychosoziale Betreuung und Begleitung von Eltern und Geschwistern an der MedUniWien verstorbener Neugeborener • Trauerbegleitung bis zu 6 Monate nach Ereignis • Ziel: psychische, physische und soziale Stabilität der Familie (auch nachfolgend geborener Kinder) zu erhöhen • Projektantrag PHARMIG Rahmenvertrag 2016 Titel der Präsentation ODER des Vortragenden Organisationseinheit 35
Recht auf Leben und Sterben in Würde auch in der Neonatologie
Sie können auch lesen