Bekanntmachung der Stadt Itzehoe Nr. 18/2020
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Bekanntmachung der Stadt Itzehoe Nr. 18/2020 Bebauungsplan Nr. 143: „Westlich Wellenkamper Chaussee“ Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses zur Aufhebung des B-Plans Die Ratsversammlung der Stadt Itzehoe hat am 14.11.2019 die Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 143 „ „Westlich Wellenkamper Chaussee“ als Satzung beschlossen. Der Geltungsbereich ist dem nachstehenden Lageplan zu entnehmen. Der Satzungsbeschluss wird hiermit bekannt gemacht. Die Aufhebung des Bebauungsplans tritt mit Beginn des 16.05.2020 in Kraft. Alle Interessierten können die Aufhebung des Bebauungsplans und die Begründung dazu von diesem Tag an im Rathaus der Stadt Itzehoe, Reichenstr. 23, Zimmer 337 während der Öffnungszeiten einsehen (Montag und Dienstag 08.30-12.00 und 14.00-16.00 Uhr, Donnerstag 8.30-12.00 Uhr und 14.00-18.00 Uhr, Freitag 8.30-12.00 Uhr) und über den Inhalt Auskunft erhalten. Zusätzlich wurden die Aufhebung des Bebauungsplans, die Begründung in das Internet unter der Adresse https://www.itzehoe.de/umwelt-bau- verkehr/bauleitplanung/bebauungsplaene eingestellt. Der Bebauungsplan ist auch über den Digitalen Altas Nord des Landes Schleswig-Holstein unter https://schleswig- holstein.de/DE/Fachinhalte/S/staedtebau_und_stadtenwicklung/Bauleitplanung.html zugänglich. Beachtliche Verletzungen der in § 214 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) bezeichneten Vorschriften werden unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Dasselbe gilt für die nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlichen Mängel des Abwägungsvorgangs. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB). Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe durch diesen Bebauungsplan in eine bisher zulässige Nutzung und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen. Unbeachtlich ist ferner eine Verletzung der in § 4 Abs. 3 Gemeindeordnung (GO) bezeichneten landdesrechtlichen Formvorschriften über die Ausfertigung und Bekanntmachung der Bebauungssatzung sowie eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der GO, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, die die Verletzung ergibt, geltend gemacht worden ist. Itzehoe, 15.05.2020 gez. Dr. Andreas Koeppen Bürgermeister
Zusammenfassende Erklärung Stadt Itzehoe | Bebauungsplan Nr. 143 „Westlich Wellenkamper Chaus- see“ Zusammenfassende Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB zur Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 143 „Westlich Wellenkamper Chaussee“ Stand 19.03.2020 Stadt Itzehoe Der Bürgermeister
Zusammenfassende Erklärung Stadt Itzehoe | Aufhebung Bebauungsplan Nr. 143 „Westlich Wellenkamper Chaussee“ Inhaltverzeichnis 1 Planungsanlass/ Planungserfordernis .................................................................... 2 2 Kurzdarstellung der Inhalte des Bebauungsplanes Nr. 143 „Westlich der Wellenkamper Chaussee“ ............................................................................................. 3 3 Überprüfung von Planungsalternativen .................................................................. 3 4 Berücksichtigung der Umweltbelange .................................................................... 3 5 Berücksichtigung der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung ........................... 4 6 Verfahrensablauf .................................................................................................... 5 7 Aufhebung des Bebauungsplanes nach Abwägung mit möglichen Planungsalternativen ..................................................................................................... 6 1 Planungsanlass/ Planungserfordernis In der Stadt Itzehoe im Stadtteil Wellenkamp war ursprünglich vorgesehen, westlich des der Wellenkamper Chaussee, östlich der Bundesautobahn A 23, einen Lebensmittelmarkt mit Bäcker und einer Gesamtverkaufsfläche von bis zu 1.800 m² anzusiedeln. Eine Reali- sierung des planungsrechtlich bisher zulässigen Vorhabens ist bislang nicht erfolgt und ist nicht mehr planerische Zielsetzung der Stadt Itzehoe als Plangeberin. Die Grundstü- cke sind zur Entwicklung als Nahversorgungsstandort nicht veräußert worden und befin- den sich nach wie vor in öffentlichem Eigentum. Zur nachhaltigen Sicherung der fußläufigen Nahversorgungssituation im Stadtteil Wellen- kamp sieht die veränderte Zielsetzung der Plangeberin vor, nördlich der Straße Kamper Weg (L 120), östlich der Bundesautobahn A 23 einen Nahversorgungsstandort mit einem dem Standort Wellenkamp angemessenen Versorgungsangebot zu schaffen. Diese Pla- nung ist insbesondere vor dem Hintergrund der Ergebnisse des Einzelhandelskonzepts für die Stadt Itzehoe erforderlich. So wird in der Teilfortschreibung des Einzelhandelskon- zeptes von 2018 durch die CIMA Beratung + Management GmbH eine nur noch rudimen- täre Angebotsstruktur im bisherigen und für den Stadtteil Wellenkamp einzigen zentralen Versorgungsbereich Alsenskamp konstatiert. Der Stadtteil Wellenkamp erfüllt damit seine Versorgungsfunktion für die eigene Bevölkerung und die Umlandgemeinden mit geringer oder keiner eigenen Versorgung derzeit nur unzureichend. Mit einem Verbundstandort, bestehend aus einem Lebensmittelvollsortimenter und einem Lebensmitteldiscounter, soll für den Stadtteil Wellenkamp ein zeitgemäßes und leistungs- fähiges Nahversorgungsangebot geschaffen werden, das zu einer deutlichen Verbesse- rung der Nahversorgungssituation vor Ort, im gesamten südlichen Itzehoer Stadtgebiet sowie für die angrenzenden Umlandgemeinden führen würde. Hierfür wird der Bebau- ungsplan Nr. 161 „Nahversorgung Kamper Weg“ aufgestellt und die 13. Änderung des Flächennutzungsplanes durchgeführt. Der Lebensmittelvollsortimenter soll einen kleineren, gleich ausgerichteten Einzelhan- delsbetrieb am Alsenskamp, etwa 1 km östlich des Plangebiets, ersetzen. Dieser beste- hende Lebensmittelvollsortimenter wird sich aufgrund der zu geringen Größe, den mo- dernisierungsbedürftigen Räumen und dem begrenzten ebenerdigen Parkraumangebot langfristig nicht an diesem Standort halten können. Aus denselben Gründen soll ein be- stehender Lebensmitteldiscounter an der Straße Lübscher Kamp, etwa 1,2 km westlich des Plangebietes, an einen neuen Standort verlagert werden. 2
Zusammenfassende Erklärung Stadt Itzehoe | Bebauungsplan Nr. 143 „Westlich Wellenkamper Chaus- see“ Mit der Zusammenführung beider Märkte in einem Verbundstandort sollen die Vorausset- zungen geschaffen werden, für beide Einzelhandelsbetriebe eine Neupositionierung im Wettbewerb zu ermöglichen und damit die Nahversorgung im Stadtteil Wellenkamp an einem integrierten und gut erreichbaren Standort nachhaltig zu sichern. Anstelle des bisherigen zentralen Versorgungsbereich für den Stadtteil Wellenkamp am Alsenskamp wird künftig der Nahversorgungsstandort am Kamper Weg die maßgebliche Versorgungsfunktion für den Stadtteil übernehmen. Mit der Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 143 soll dem Beeinträchtigungsverbot als Ziel der Raumordnung Rechnung getragen werden, indem durch die Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 161 keine Beeinträchtigung des einst geplanten und planungs- rechtlich derzeit noch zulässigen Lebensmittelmarktes erfolgen kann. Um der Realisie- rung eines somit weiteren Nahversorgungsstandorts in unmittelbarer Nähe des geplanten Vorhabens nördlich des Kamper Weges vorzubeugen, wird der Bebauungsplan Nr. 143 „Westlich Wellenkamper Chaussee“, in Kraft getreten am 22.01.2015, aufgehoben. Die Aufhebung wird zeitgleich mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 161 im Parallel- verfahren durchgeführt. Mit der Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 143 ist die Aufhebung der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes, wirksam seit 22.01.2015, erforderlich. Die Änderung des Flä- chennutzungsplanes wurde ebenfalls im Parallelverfahren durchgeführt. 2 Kurzdarstellung der Inhalte des Bebauungsplanes Nr. 143 „West- lich der Wellenkamper Chaussee“ Der am 22.01.2015 in Kraft getretene Bebauungsplan “Westlich Wellenkamper Chaus- see“ wird mit Beendung dieses Verfahrens aufgehoben. Mit Aufhebung des Bebauungs- planes wird das bisher nicht wahrgenommene Baurecht zurückgenommen, d.h. auf eine Entwicklung als Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Lebensmittelmarkt“ mit einer 2 Verkaufsfläche von bis zu 1.800 m wird verzichtet und die Notwendigkeit der Herstellung von verkehrlichen und ver- und entsorgungstechnischen Erschließungsmaßnahmen ent- fällt. Damit sind folgende Auswirkungen verbunden: Da die Flächen im Geltungsbereich, mit Ausnahme der Teilbereiche entlang der Wellenkamper Chaussee durch Grünland ge- prägt sind, werden diese mit der Aufhebung planungsrechtlich wieder zum Bestandteil des Außenbereiches. Bauvorhaben sind daher, nach Aufhebung des Bebauungsplanes, zukünftig überwiegend auf der Grundlage des § 35 BauGB zu beurteilen. Mit der Aufhe- bung des Bebauungsplanes und dem damit verbundenen Verzicht auf die Entwicklung des Lebensmittelmarktes einschließlich der dafür notwendigen Erschließungsmaßnah- men wird ein wesentlicher Beitrag zur Erhaltung des bestehenden Landschaftsbildes geleistet. 3 Überprüfung von Planungsalternativen Die Aufhebung des Bebauungsplanes vollzieht die in der Flächennutzungsplanung (13. Änderung) der Stadt Itzehoe vorgesehene Verlagerung der Ansiedlung eines Nahversor- gungsstandorts. Die Standortalternativen sind auf gesamtstädtischer Planungsebene geprüft worden. Alternativen der Folgenutzung sind durch unterschiedliche Formen land- wirtschaftlicher Nutzung gegeben. Die 1. Änderung der 1. Fortschreibung des Land- schaftsplanes ordnet die Fläche naturschutzbezogenen Entwicklungen zu. 4 Berücksichtigung der Umweltbelange Die Ergebnisse der Umweltprüfung wurden gemäß § 2a BauGB in einem Umweltbericht dargelegt, welcher Bestandteil der Begründung zu diesem Plan ist. Gem. § 2 Abs. 4 BauGB wurden im Rahmen des Umweltberichts die möglichen Auswirkungen auf die 3
Zusammenfassende Erklärung Stadt Itzehoe | Aufhebung Bebauungsplan Nr. 143 „Westlich Wellenkamper Chaussee“ Umweltbelange nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a BauGB (Bilanzierung von Eingriff und Ausgleich) ermittelt und bewertet. Im Ergebnis sind die im Folgenden beschriebenen wesentlichen Auswirkungen auf die Schutzgüter zu erwarten: Mensch: Für den Menschen sind wohnumfeldabhängige Faktoren wie die Wohn- und Lebensqualität, der Erholungs- und Freizeitwert, aber auch Aspekte des Immissions- schutzes und wirtschaftlich/infrastrukturelle Funktionen von Bedeutung. Aus den aufzu- hebenden Eigenschaften eines Standortes für den Einzelhandel ergeben sich (positive) Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch innerhalb des Untersuchungsraums, d. h. ins- besondere auf die direkt benachbarte Wohnbebauung durch den Entfall von Immissionen (Lärm, Staub, Schadstoffe). Durch die geplante Aufhebung wird die landwirtschaftliche Nutzung in Außenbereich wieder maßgeblich. Potenzielle Beeinträchtigungen werden vermieden, die Grundbelastung durch Straßenverkehr etc. bleibt bestehen. Tiere und Pflanzen einschließlich der biologischen Vielfalt und der artenschutz- rechtlichen Belange: Der Bebauungsplan ermöglichte die Überformung der Fläche und damit verbunden einen weitgehenden Lebensraumverlust, der durch externe Kompensa- tionsmaßnahmen auszugleichen war. Diese bezogen sich zum einen auf den Flächenver- lust, zum anderen auf artenschutzrechtliche Vermeidungsmaßnahmen zum Schutz des Wachtelkönigs. Durch die Aufhebung der Baurechte treten Lebensraumverluste und Be- einträchtigung von Arten nicht ein, die vorhandene Grünlandnutzung, Graben und Gehöl- ze bleiben erhalten. Die externen Ausgleichsmaßnahmen werden nicht umgesetzt. Fläche und Boden, Grundwasser: Durch Aufhebung des Bebauungsplanes wird auf eine weitgehende Versiegelung der Flächen verzichtet. Die unversiegelten Böden des Geltungsbereiches bleiben als Bestandteil des großen Niederungsraumes, der nördlich an die Bebauung Wellenkamps angrenzt, erhalten. Der Flächenverbrauch wird an dieser Stelle vermieden. Die natürlichen Bodenfunktionen wie Vegetationsstandort und Beitrag zur Grundwasserneubildung bleiben erhalten. Zugeordnete externe Ausgleichsmaßnah- men für die Schutzgüter entfallen jedoch ebenfalls. Wasser: Oberflächengewässer sind im Geltungsbereich des Planes in Form eines Gra- bens vorhanden, der gem. Bebauungsplan im Bereich des Sondergebietes überbaut worden wäre. Durch die Aufhebung des Planes bleibt er als Gewässer und in seinen Lebensraumfunktionen erhalten. Luft und Klima: Durch den Verzicht auf die Versiegelung der Flächen des Bebauungs- planes bleibt die klimatische Bedeutung der Fläche gegenüber dem heutigen Stand un- verändert. Landschaft: Der Landschaftsausschnitt des Aufhebungsbereichs ist durch die Sied- lungsrandlage geprägt. Der jetzige Siedlungsrand wird durch die zur Landschaft ausge- richteten Gärten gebildet. Mit dem Fortfall des Planrechts sind keine Änderungen an die- ser Situation zu erwarten. Kultur- und Sachgüter: Eine Betroffenheit des Schutzguts entsteht durch die Aufhebung des nicht umgesetzten Planrechts nicht. Wechselwirkungen sind durch in Zusammenhang mit der Planaufhebung nicht zu erwar- ten, da es zu keinen wesentlichen Veränderungen kommt. Da keine erheblichen Auswirkungen auf die einzelnen Umweltbestandteile zu erwarten sind, erübrigen sich Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen. 5 Berücksichtigung der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung Zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 143 „Westlich Wellenkamper Chaussee“ gin- gen keine Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange sowie von Bürgerinnen und Bürgern ein. 4
Zusammenfassende Erklärung Stadt Itzehoe | Bebauungsplan Nr. 143 „Westlich Wellenkamper Chaus- see“ 6 Verfahrensablauf Der Aufhebungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 143 wurde am 20.03.2018 vom Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Itzehoe gefasst. Die ortsübliche Bekanntmachung des Aufhebungsbeschlusses ist durch Abdruck in der "Norddeutschen Rundschau" am 27.03.2018 erfolgt. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB wurde auf- grund des Beschlusses des Stadtentwicklungsausschusses vom 20.03.2018 in Form einer öffentlichen Auslegung des Planentwurfes in der Zeit vom 05.04.2018 bis zum 20.04.2018 durchgeführt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die von der Planung berührt sein können, wurden gemäß § 4 Abs. 1 i. V. m. § 3 Abs. 1 BauGB am 23.03.2018 unter- richtet und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. Der Stadtentwicklungsausschuss hat am 13.11.2018 den Entwurf zur Aufhebung des Bebauungsplanes beschlossen, die Begründung gebilligt und zur Auslegung bestimmt. Der Entwurf zur Aufhebung des Bebauungsplanes sowie die Begründung haben nach § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 26.11.2018 bis zum 04.01.2019 während folgender Zeiten: montags bis mittwochs von 8.30 – 12.00 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr, donnerstags von 8.30 – 12.00 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr sowie freitags von 8.30 – 12.00 Uhr öffentlich ausgelegen. Die öffentliche Auslegung wurde mit dem Hinweis, dass Anregungen wäh- rend der Auslegungsfrist von allen Interessierten schriftlich oder zur Niederschrift abge- geben werden können, am 16.11.2018 durch Abdruck in der "Norddeutschen Rund- schau" ortsüblich bekannt gemacht. Der Inhalt der Bekanntmachung der Auslegung der Planentwürfe und die nach § 3 Abs. 2 BauGB auszulegenden Unterlagen wurden unter www.itzehoe.de ins Internet eingestellt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die von der Planung berührt sein können, wurden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB mit Schreiben vom 21.11.2018 zur Abga- be einer Stellungnahme aufgefordert. Die Ratsversammlung hat die Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sowie die Abwägungsvorschläge am 14.11.2019 geprüft. Das Ergebnis wurde mitgeteilt. Der katastermäßige Bestand am 03.03.2020 wird als richtig bescheinigt. Die Aufhebung des Bebauungsplanes wurde am 14.11.2019 von der Ratsversammlung als Satzung beschlossen. Die Begründung zum Bebauungsplan wurde mit Beschluss der Ratsversammlung vom 14.11.2019 gebilligt. Die Satzung zur Aufhebung des Bebauungsplanes wird hiermit ausgefertigt und ist be- kannt zu machen. Der Beschluss der Aufhebung des Bebauungsplanes durch die Ratsversammlung und die Stelle, bei der der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung auf Dau- er während der Sprechstunden von allen Interessierten eingesehen werden kann und die über den Inhalt Auskunft erteilt (Stadt Itzehoe, Stadtplanungsabteilung), werden am 15.05.2020 im Mitteilungsblatt der Stadt Itzehoe „Stadtzeitung“ ortsüblich bekannt ge- macht. In der Bekanntmachung ist auf die Möglichkeit, eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung einschließlich der sich ergeben- den Rechtsfolgen (§ 215 Abs. 2 BauGB) sowie auf die Möglichkeit, Entschädigungsan- sprüche geltend zu machen und das Erlöschen dieser Ansprüche (§ 44 BauGB) hinge- wiesen worden. Auf die Rechtswirkungen des § 4 Abs. 3 der Gemeindeordnung (GO) wurde ebenfalls hingewiesen. Die Satzung tritt somit am 16.05.2020 in Kraft. 5
Zusammenfassende Erklärung Stadt Itzehoe | Aufhebung Bebauungsplan Nr. 143 „Westlich Wellenkamper Chaussee“ 7 Aufhebung des Bebauungsplanes nach Abwägung mit möglichen Planungsalternativen Ohne die Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 143 wäre im Geltungsbereich des Plange- biets die Ansiedlung eines großflächigen Einzelhandelsstandortes zulässig. Diese Pla- nung ist jedoch nicht mit den Ergebnissen der 1. Teilfortschreibung des Einzelhandels- konzeptes der Stadt Itzehoe von 2018 vereinbar und ist aus diesem Grund unerwünscht. 6
Begründung zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 143 „Westlich Wellenkamper Chaussee“ für das Gebiet westlich der Wellenkamper Chaussee im Stadtteil Wellenkamp in Itzehoe für Flächen der Flurstücke 800 und 802 sowie Teilflächen des Flurstückes 866, 801 und 803 der Gemarkung Itzehoe, Flur 9. AUSFERTIGUNG zur Beschlussfassung Stand 05.08.2019 Stadt Itzehoe Der Bürgermeister
Stadt Itzehoe | Begründung zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 143 „Westlich Wellenkamper Chaussee“ Beschlussfassung | Stand 11.10.2019 Evers & Küssner Stadtplaner | PartGmbB Ferdinand-Beit-Straße 7b 20099 Hamburg Tel. 040 / 257 767 37-0 Fax 040 / 257 767 37-9 www.ek-stadtplaner.de Ochsenzoller Str. 142a 22848 Norderstedt Tel. 040 / 52 19 75 -13 Fax 040 / 52 19 75 -10 www.lp-jacob.de 2
Stadt Itzehoe | Begründung zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 143 „Westlich Wellenkamper Chaussee“ Beschlussfassung | Stand 11.10.2019 Inhaltsverzeichnis 1 Grundlagen, Ziel und Zweck der Planung .......................... 5 1.1 Verfahrensablauf und rechtliche Grundlagen ........................................................... 5 1.2 Anlass und Erfordernis der Aufhebung ..................................................................... 6 1.3 Plangrundlage, Planerarbeitung, Untersuchungen .................................................. 7 2 Planungsrechtliche Situation .............................................. 7 2.1 Landesentwicklungsplan............................................................................................. 7 2.2 Regionalplan ................................................................................................................. 8 2.3 Flächennutzungsplan .................................................................................................. 8 2.4 Landschaftsrahmenplan .............................................................................................. 8 2.5 Landschaftsplan ........................................................................................................... 9 2.6 Einzelhandelsentwicklungskonzept (als ein von der Gemeinde beschlossenes städtebauliches Entwicklungskonzept im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB) .. 9 2.7 Geltendes Planrecht ................................................................................................... 10 2.8 FFH- und EU-Vogelschutzgebiete ............................................................................ 11 2.9 Nach Naturschutzrecht geschützte Flächen und Biotope ..................................... 11 2.10 Artenschutz ............................................................................................................... 11 3 Bestand ............................................................................... 11 4 Inhalt der Aufhebung des Bebauungsplanes................... 12 4.1 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches ............................................................ 12 4.2 Inhalt und Auswirkungen der Aufhebung ................................................................ 13 5 Umweltbericht .................................................................... 13 5.1 Vorbemerkungen ........................................................................................................ 13 5.1.1 Kurzdarstellung des Inhalts und der wichtigsten Ziele .............................................. 13 5.1.2 Planungsrelevante Ziele des Umweltschutzes in Fachgesetzen und Fachplänen 14 5.2 Planungsrelevante Umweltschutzziele und ihre Berücksichtigung/ Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen ..................................... 14 5.2.1 Schutzgut Mensch ..................................................................................................... 14 5.2.2 Schutzgut Tiere und Pflanzen einschließlich der biologischen Vielfalt und der artenschutzrechtlichen Belange ............................................................................... 14 5.2.3 Schutzgut Fläche und Boden, Grundwasser............................................................. 14 5.2.4 Schutzgut Wasser ..................................................................................................... 15 5.2.5 Schutzgut Luft und Klima .......................................................................................... 15 5.2.6 Schutzgut Landschaft ................................................................................................ 15 5.2.7 Schutzgut Kultur- und Sachgüter .............................................................................. 15 5.2.8 Wechselwirkungen .................................................................................................... 15 5.3 Auswirkungen durch Bauphase, Abfälle, Techniken und schwere Unfälle ......... 15 5.4 Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und zum Ausgleich der erheblichen Auswirkungen ....................................................................................... 15 5.5 Beschreibung und Bewertung von Planungsalternativen ..................................... 15 5.6 Zusätzliche Angaben ................................................................................................. 16 5.6.1 Verwendete technische Verfahren Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung ..... 16 5.6.2 Geplante Überwachungsmaßnahmen (Monitoring) .................................................. 16 5.7 Zusammenfassung des Umweltberichtes ............................................................... 16 3
Stadt Itzehoe | Begründung zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 143 „Westlich Wellenkamper Chaussee“ Beschlussfassung | Stand 11.10.2019 6 Maßnahmen zur Verwirklichung ....................................... 16 7 Finanzielle Auswirkungen ................................................. 16 8 Anlagen ............................................................................... 17 8.1 Übersichtsplan zum Aufhebungsbereich ................................................................ 17 8.2 Planzeichnung Bebauungsplan Nr. 143 „Westlich Wellenkamper Chaussee“ ... 18 4
Stadt Itzehoe | Begründung zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 143 „Westlich Wellenkamper Chaussee“ Beschlussfassung | Stand 11.10.2019 1 Grundlagen, Ziel und Zweck der Planung 1.1 Verfahrensablauf und rechtliche Grundlagen Der Aufhebungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 143 wurde am 20.03.2018 vom Stadt- entwicklungsausschuss der Stadt Itzehoe gefasst. Die ortsübliche Bekanntmachung des Aufhebungsbeschlusses ist durch Abdruck in der "Norddeutschen Rundschau" am 27.03.2018 erfolgt. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB wurde aufgrund des Beschlusses des Stadtentwicklungsausschusses vom 20.03.2018 in Form einer öffentlichen Auslegung des Planentwurfes in der Zeit vom 05.04.2018 bis zum 20.04.2018 durchgeführt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die von der Planung berührt sein können, wurden gemäß § 4 Abs. 1 i. V. m. § 3 Abs. 1 BauGB am 23.03.2018 unterrichtet und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. Der Stadtentwicklungsausschuss hat am 13.11.2018 den Entwurf zur Aufhebung des Be- bauungsplanes beschlossen, die Begründung gebilligt und zur Auslegung bestimmt. Der Entwurf zur Aufhebung des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), sowie die Begründung haben nach § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 26.11.2018 bis zum 04.01.2019 während folgender Zeiten: montags bis mittwochs von 8.30 – 12.00 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr, donnerstags von 8.30 – 12.00 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr sowie freitags von 8.30 – 12.00 Uhr öffentlich ausgelegen. Die öffentliche Aus- legung wurde mit dem Hinweis, dass Anregungen während der Auslegungsfrist von allen Interessierten schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden können, am 16.11.2018 durch Abdruck in der "Norddeutschen Rundschau" ortsüblich bekannt gemacht. Der Inhalt der Bekanntmachung der Auslegung der Planentwürfe und die nach § 3 Abs. 2 BauGB auszulegenden Unterlagen wurden unter www.itzehoe.de ins Internet eingestellt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die von der Planung berührt sein können, wurden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB mit Schreiben vom 21.11.2018 zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. Die Ratsversammlung hat die Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sowie die Abwägungsvorschläge am 14.11.2019 ge-prüft. Das Ergebnis wurde mitgeteilt. Der katastermäßige Bestand am 30.03.2020 wird als richtig bescheinigt. Die Aufhebung des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), wurde am 14.11.2019 von der Ratsversammlung als Satzung beschlossen. Die Begründung zum Bebauungsplan wurde mit Beschluss der Ratsversammlung vom 14.11.2019 gebilligt. Die Satzung zur Aufhebung des Bebauungsplanes bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), wird hiermit ausgefertigt und ist bekannt zu machen. Der Beschluss der Aufhebung des Bebauungsplanes durch die Ratsversammlung und die Stelle, bei der der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung auf Dauer während der Sprechstunden von allen Interessierten eingesehen werden kann und die über den Inhalt Auskunft erteilt (Stadt Itzehoe, Stadtplanungsabteilung), wird am 15.05.2020 im Mitteilungsblatt der Stadt Itzehoe „Stadtzeitung“ ortsüblich bekannt gemacht. In der Bekanntmachung ist auf die Möglichkeit, eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung einschließlich der sich ergebenden Rechtsfolgen (§ 215 Abs. 2 BauGB) sowie auf die Möglichkeit, Entschädigungsansprüche geltend zu machen und das Erlöschen dieser Ansprüche (§ 44 BauGB) hingewiesen worden. Auf die Rechtswirkungen des § 4 Abs. 3 der Gemeindeordnung (GO) wurde ebenfalls hingewiesen. Die Satzung wird mit Datum vom 16.05.2020 in Kraft treten. 5
Stadt Itzehoe | Begründung zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 143 „Westlich Wellenkamper Chaussee“ Beschlussfassung | Stand 11.10.2019 Grundlagen dieses Bauleitplanverfahrens sind das Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), die Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3786), die Planzeichenverordnung 90 (PlanzV 90) vom 18. Dezember 1990 (BGBl. I 1991, S. 58), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 4. Mai 2017 (BGBl. I S. 1057), sowie die Landesbauordnung Schleswig-Holstein (LBO) vom 22. Januar 2009 (GVOBl. S. 6) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 29. November 2018 (GVOBl. Schl.-H. S. 770). 1.2 Anlass und Erfordernis der Aufhebung Die dem Bebauungsplan Nr. 143 zugrunde liegende Planung sah ursprünglich vor, in dem Geltungsbereich die Realisierung eines Lebensmittelmarktes mit Bäcker und einer 2 Gesamtverkaufsfläche von bis 1.800 m zu ermöglichen. Eine Realisierung des planungs- rechtlich bisher zulässigen Vorhabens ist bisher nicht erfolgt und ist nicht mehr planerische Zielsetzung der Stadt Itzehoe als Plangeberin. Die Grundstücke sind zur Entwicklung als Nahversorgungsstandort nicht veräußert worden und befinden sich nach wie vor in öffentlichem Eigentum. Zur nachhaltigen Sicherung der fußläufigen Nahversorgungssituation im Stadtteil Wellen- kamp sieht die veränderte Zielsetzung der Plangeberin vor, nördlich der Straße Kamper Weg (L 120), östlich der Bundesautobahn A 23 einen Nahversorgungsstandort mit einem dem Standort Wellenkamp angemessenen Versorgungsangebot zu schaffen. Diese Pla- nung ist insbesondere vor dem Hintergrund der Ergebnisse des Einzelhandelskonzepts für die Stadt Itzehoe erforderlich. So wird in der Teilfortschreibung des Einzelhandelskonzeptes von 2018 durch die CIMA Beratung + Management GmbH eine nur noch rudimentäre Angebotsstruktur im bisherigen und für den Stadtteil Wellenkamp einzigen zentralen Ver- sorgungsbereich Alsenskamp konstatiert. Der Stadtteil Wellenkamp erfüllt damit seine Ver- sorgungsfunktion für die eigene Bevölkerung und die Umlandgemeinden mit geringer oder keiner eigenen Versorgung derzeit nur unzureichend. Mit einem Verbundstandort, bestehend aus einem Lebensmittelvollsortimenter und einem Lebensmitteldiscounter, soll für den Stadtteil Wellenkamp ein zeitgemäßes und leistungs- fähiges Nahversorgungsangebot geschaffen werden, das zu einer deutlichen Verbesserung der Nahversorgungssituation vor Ort, im gesamten südlichen Itzehoer Stadtgebiet sowie für die angrenzenden Umlandgemeinden führen würde. Hierfür wird der Bebauungsplan Nr. 161 aufgestellt und die 13. Änderung des Flächennutzungsplanes durchgeführt. Der Lebensmittelvollsortimenter soll einen kleineren, gleich ausgerichteten Einzelhandels- betrieb am Alsenskamp, etwa 1 km östlich des Aufhebungsgebiets, ersetzen. Dieser be- stehende Lebensmittelvollsortimenter wird sich aufgrund der zu geringen Größe, den mo- dernisierungsbedürftigen Räumen und dem begrenzten ebenerdigen Parkraumangebot langfristig nicht an diesem Standort halten können. Aus denselben Gründen soll ein beste- hender Lebensmitteldiscounter an der Straße Lübscher Kamp, etwa 1,2 km westlich des Aufhebungsgebietes, an einen neuen Standort verlagert werden. Mit der Zusammenführung beider Märkte an dem Verbundstandort Kamper Weg sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, für beide Einzelhandelsbetriebe eine Neupositionie- rung im Wettbewerb zu ermöglichen und damit die Nahversorgung im Stadtteil Wellenkamp an einem integrierten und gut erreichbaren Standort nachhaltig zu sichern. Anstelle des bisherigen zentralen Versorgungsbereich für den Stadtteil Wellenkamp am Alsenskamp wird künftig der Nahversorgungsstandort am Kamper Weg die maßgebliche Versorgungsfunktion für den Stadtteil übernehmen. 6
Stadt Itzehoe | Begründung zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 143 „Westlich Wellenkamper Chaussee“ Beschlussfassung | Stand 11.10.2019 Mit der Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 143 soll dem Beeinträchtigungsverbot als Ziel der Raumordnung Rechnung getragen werden, indem durch die Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 161 keine Beeinträchtigung des einst geplanten und planungsrechtlich derzeit noch zulässigen Lebensmittelmarktes erfolgen kann. Um der Realisierung eines somit weiteren Nahversorgungsstandorts in unmittelbarer Nähe des geplanten Vorhabens nördlich des Kamper Weges vorzubeugen, wird der Bebauungsplan Nr. 143 „Westlich Wellenkamper Chaussee“, in Kraft getreten am 22.01.2015, aufgehoben. Die Aufhebung wird zeitgleich mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 161 im Parallelverfahren durchgeführt. Mit der Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 143 ist die Aufhebung der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes, wirksam seit 22.01.2015, erforderlich. Die Änderung des Flächen-nutzungsplanes soll ebenfalls im Parallelverfahren erfolgen. 1.3 Plangrundlage, Planerarbeitung, Untersuchungen Als Kartengrundlage für den rechtlichen topographischen Nachweis der Flurstücke dient eine von dem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur Herrn Dipl.-Ing. Hinrich Möller im November 2017 erstellte Planungsgrundlage im Maßstab 1:1.000. Mit der Ausarbeitung der Aufhebung des Bebauungsplanes wurden das Büro Evers & Küssner, Ferdinand-Beit-Straße 7b in 20099 Hamburg und das Büro Landschaftsplanung Jacob, Ochsenzoller Str. 142a in 22848 Norderstedt beauftragt. 2 Planungsrechtliche Situation 2.1 Landesentwicklungsplan Der Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein (LEP 2010) weist der Stadt Itzehoe und dem direkten Umland die Raumstruktur Stadt- und Umlandbereich im ländlichen Raum zu. Im zentralörtlichen System ist die Stadt Itzehoe als Mittelzentrum ausgewiesen. Itzehoe liegt zudem an einer der Landesentwicklungs- achsen. Mittelzentren stellen regional für die Bevölke- rung ihres Verflechtungsbereichs die Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen des gehobenen Bedarfs sicher. Dementsprechend sollen sie ein bedarfsge- rechtes Angebot an Flächen für Gewerbe und Dienst- leistungen sicherstellen. Mittelzentren sollen über ein vielfältiges und attraktives Angebot an Infrastruktur- und Versorgungseinrichtungen von regionaler Bedeu- Abb. 1: Ausschnitt LEP 2010 tung verfügen. 7
Stadt Itzehoe | Begründung zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 143 „Westlich Wellenkamper Chaussee“ Beschlussfassung | Stand 11.10.2019 2.2 Regionalplan Die Stadt Itzehoe liegt innerhalb des Geltungsrahmens des Regionalplanes für den Planungsraum IV – Schles- wig-Holstein Süd-West, fortgeschrieben im Jahre 2005. Der Regionalplan stellt die Gemeinde als Mittelzentrum in der regionalen Siedlungsstruktur dar. Da der Planungsraum IV weder innerhalb seiner Grenzen ein Oberzentrum aufweist, noch an eines angrenzt, wird die überörtliche Versorgungsfunktion wesentlich von den Mittelzentren im Planungsraum, u.a. Itzehoe, übernommen. Gleichzeitig strahlt die Metropolregion Hamburg in den Kreis Steinburg aus. Das Aufhebungs- gebiet liegt laut den Darstellungen innerhalb eines Stadt- und Umlandbereichs in ländlichen Räumen. Die- ser Bereich wird überlagert von der Darstellung „bau- Abb. 2: 2005 Ausschnitt Regionalplan - Planungsraum IV LB lich zusammenhängendes zentralen Ortes“. Siedlungsgebiet eines L 2 Der Regionalplan trifft im Zusammenhang der regionalen Freiraumstruktur die Aussage, dass dieser Bereich innerhalb eines Gebiets liegt, das eine besondere Bedeutung für Tou- rismus und Erholung hat. Der Kamper Weg ist als regionale Straßenverbindung mit höhen- freier Anschlussstelle und die Bahnlinie als zu elektrifizierende Bahnstrecke dargestellt. K 2.3 Flächennutzungsplan Der Flächennutzungsplan 2015 der Stadt Itzehoe in der Fassung vom 17. Juli 2006, zuletzt geändert am 27. Au- A gust 2015, stellt für den Geltungsbereich Sonderbauflä- chen mit der Zweckbestimmung „Nahversorgung“ dar. Einzelhandel B Die geplante Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 143 zur Rückführung einer festgesetzten, aber nicht mehr den planerischen Zielen der Stadt Itzehoe entsprechen- den Sondergebietsfläche weicht von den Darstellungen des Flächennutzungsplans ab. Der Flächennutzungs- plan wird daher gemäß § 8 Abs. 3 BauGB im Parallel- verfahren geändert. Abb. 3: Ausschnitt FNP 2015 Stadt Itzehoe mit Änderung 2.4 Landschaftsrahmenplan Der Landschaftsrahmenplan für den Planungsraum IV (1998, Gesamtfortschreibung Januar 2005) trifft für den Landschaftsraum, in welchem der Bebauungsplan liegt, folgende Rahmenaussagen auf regionaler Betrach- tungsebene: Das Aufhebungsgebiet ist randlicher Teil der Außendeichs-Störniederung, die als Gebiet mit be- sonderer Erholungseignung sowie als historische Kultur- landschaft (Dauerweiden im Flussmarschgebiet mit his- torischer Flureinteilung, Grüppen- und Beetsystem) mit besonderer Bedeutung für Naturschutz und Land- K 55 schaftspflege hervorgehoben ist. Abb. 4: Ausschnitt Landschaftsrah- menplan plan 2 1 8
Stadt Itzehoe | Begründung zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 143 „Westlich Wellenkamper Chaussee“ Beschlussfassung | Stand 11.10.2019 2.5 Landschaftsplan In der Maßnahmenkarte des Landschaftsplans der Stadt Itzehoe in der Fassung vom 07. März 2013 (1. Fort- schreibung) werden in Bezug auf das Aufhebungsgebiet und Umfeld folgende Darstellungen getroffen: Das Aufhebungsgebiet ist als eine geplante „Siedlungs- fläche gemäß geltendem B-Plan“ ausgewiesen. Die Wellenkamper Chaussee ist in ihrem heutigen Verlauf als „Fläche für örtlichen und überörtlichen Verkehr“ dar- gestellt. Die beidseitig der Straße neu gepflanzten Bäume sowie das Böschungsgehölz am Nordrand des westlich angrenzenden Umspannwerk-Geländes sind gekennzeichnet als „Schutz und Pflege der landschafts- Abb. 5: Ausschnitt Landschaftsplan für den Änderungsbereich bestimmenden (...) Baumreihen“. Für die Stör-Niederung im nördlichen Anschluss an den Aufhebungsbereich werden fol- gende Darstellungen getroffen: geplantes „Landschaftsschutzgebiet“, Realnutzung „Dau- ergrünland“ mit „erforderlichen Entwicklungs- und Steuerungsmaßnahmen zur Anlage oder Wiederherstellung naturnaher Lebensräume - artenreiches Grünland / artenreiche Feucht- wiese“, „Stärkung des Biotopverbunds“. Überlagernd besteht die Festlegung als geplante „Fläche für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen“. Diese Flächen sind Teil der an den Kreis Steinburggemeldeten Vorratsausgleichsflächen der Stadt Itzehoe im Bereich der Stör-Nie- derungen. Nordöstlich anschließend an den Geltungsbereich bis zur Lübsche Wettern ist eine Fläche ohne Nutzung als „Ruderalflur“ dargestellt, darin befindet sich etwa mittig eine Kennzeichnung als „Regenrückhaltebecken“. Unmittelbar nördlich des Geltungsbereichs ist in Ost-West-Richtung ein geplanter „Rad- und Wanderweg“ bzw. eine geplante „Grün- verbindung“ in generalisierter Form dargestellt. Durch die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 143 ergeben sich für die Maßnahmenkarte des Landschaftsplans folgende Anpassungsbedarfe: 1. Herausnahme der betreffenden Teile des Geltungsbereichs aus der Darstellung „Siedlungsfläche gemäß geltendem B-Plan“. 2. Darstellung der Siedlungsfläche des Änderungsbereiches als „Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft“. 2.6 Einzelhandelsentwicklungskonzept (als ein von der Gemeinde beschlossenes städtebauliches Entwicklungskonzept im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB) Das Einzelhandelskonzept ist Grundlage für die künftige Einzelhandelsentwicklung in Itzehoe. Das von der CIMA Beratung + Management GmbH erstellte Einzelhandelskonzept von Mai 2011 enthält bereits den Hinweis darauf, dass die Realisierung eines Verbundstandortes zu einer deutlichen Verbesserung der Nahversorgungssituation vor Ort als auch für die angrenzenden Umlandgemeinden führen würde. Das Einzelhandelsentwicklungskonzept der Stadt Itzehoe wird mit der 1. und 2. Teilfortschreibung aktualisiert. Für die geplante Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 143 im räumlichen Zusammenhang mit dem Zentralen Versorgungsbereich Alsenskamp trifft die 2. Teilfortschreibung mit Stand Oktober 2018 (CIMA Beratung + Management GmbH) folgende Aussagen: Aus Sicht der CIMA Beratung + Management GmbH verliert der zentrale Versor- gungsbereich Alsenskamp in Folge der geplanten Standortverlagerung des Le- bensmittelfrischemarktes an den Kamper Weg die Versorgungsfunktion eines Nahversorgungszentrums, auch da bereits heute die Angebotsstruktur des zentralen Versorgungsbereiches nur noch rudimentär ist. 9
Stadt Itzehoe | Begründung zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 143 „Westlich Wellenkamper Chaussee“ Beschlussfassung | Stand 11.10.2019 Gleichzeitig wird der neu geplante Verbundstandort am Kamper Weg zukünftig eine wichtige Nahversorgungsaufgabe für den Stadtteil Wellenkamp übernehmen können. Das Planvorhaben bietet die Chance, einen modernen und leistungsfähigen Nahversorgungsstandort im Stadtteil Wellenkamp zu entwickeln und damit eine Verbesserung der Nahversorgungssituation im gesamten südlichen Itzehoer Stadtgebiet zeitnah herbeizuführen. 2.7 Geltendes Planrecht Für den Geltungsbereich der geplanten Aufhebung gilt der Bebauungsplan Nr. 143 „Westlich Wellenkamper Chaussee“. Dieser weist das Aufhebungsgebiet als Sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Lebensmittelmarkt“ aus. Die Ausweisung wird durch folgende textliche Festsetzung weiter konkretisiert: „Im Sondergebiet „Lebensmittelmarkt“ sind Lebensmittelmärkte mit einer Verkaufsfläche von maximal 1.600 qm und Backshops mit einer Verkaufsfläche von maximal 200 qm zu- lässig. Im Lebensmittelmarkt dürfen auf 20 % der Verkaufsfläche auch andere Waren au- ßer Lebensmittel angeboten werden.“ Durch diese textliche Festsetzung wird zugleich die Verkaufsfläche des Lebensmittelmark- 2 tes und des Backshops auf insgesamt 1.800 m begrenzt. Für die Errichtung eines Lebensmittelmarktes mit einem Kundenparkplatz setzt der gel- tende Bebauungsplan Nr. 143 im westlichen Grundstücksbereich eine überbaubare Grundstücksfläche sowie, der Straße Wellenkamper Chaussee zugeordnet, Flächen für Nebenanlagen und Stellplätze fest. Das Maß der baulichen Nutzung wird durch eine festgesetzte Grundflächenzahl von 0,8 und eine maximal zulässige Gebäudehöhe von 12 m üNN (Meter über Normalnull) als Höchstmaß definiert. Darüber hinaus ist im ausgewiesenen Sondergebiet "Lebensmittelmarkt" die Überschreitung der zulässigen Grundflächenzahl bis zu 0,85 zulässig, wenn alle Stellplätze in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau hergestellt sind. Werbeanlagen sind gemäß der Festsetzungen des Bebauungsplanes nur unterhalb der Gebäudetraufkante sowie in den mit „(1)“ gekennzeichneten Flächen zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern mit einer maximalen Höhe des Werbeträgers von 12 m üNN zu- lässig. Der Werbeträger ist an Stützen oder Pfosten anzubringen, so dass zwischen Ge- ländeoberfläche und Werbeträger ein Abstand von mindestens 80 cm entsteht. Im Norden des Aufhebungsgebiets setzt der Bebauungsplan angrenzend an das eigentli- che Vorhabengrundstück des Flurstücks 800 auf Teilen der Flurstücke 801 und 803 eine private Grünfläche fest. Innerhalb der festgesetzten Grünfläche soll eine etwa 5 m breite Böschung im Norden die Höhenunterschiede zu dem angrenzenden Gelände mit flachen Böschungen (1:2,5 bis 1:6) ausgleichen. Die Böschungsbepflanzung setzt sich nach Süden zum Sondergebiet fort und dient dort der weitergehenden Eingrünung der Stellplatzfläche und des Gebäudes bzw. der Aufnahme der dort vorgesehenen Mulde für die Oberflächenentwässerung mit begleitendem Pflegestreifen (Rasen). Darüber hinaus wurden differenzierte Anpflanzgebote und Begrünungsmaßnahmen für die Stellplatzfläche sowie die mit „(1)“, „(2)“ und „(3)“ gekennzeichneten Flächen zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern getroffen. Gemäß dem Ergebnis der naturschutzfachlichen Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung wurden dem Bebauungsplan nach § 9 Abs. 1a BauGB i.V.m. § 200a BauGB Maßnahmen auf den außerhalb des Geltungsbereichs liegenden Teilflächen der Flurstücke 801, Flur 9, Gemar- kung Itzehoe, in Größe von 3.835 qm zugeordnet (Vorratsausgleichsflächen). Außerdem setzt der Bebauungsplan Maßnahmen zum Schutz besonders und streng ge- schützter Arten fest. 10
Stadt Itzehoe | Begründung zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 143 „Westlich Wellenkamper Chaussee“ Beschlussfassung | Stand 11.10.2019 2.8 FFH- und EU-Vogelschutzgebiete Das Aufhebungsgebiet liegt außerhalb bestehender FFH- oder EU-Vogelschutzgebiete. Das nächstgelegene FFH-Gebiet (Netz Natura-2000, EU-RL 92/43/EWG) befindet sich im Stör-Verlauf in etwa 1 km Entfernung nördlich des Aufhebungsgebietes. Eine Beeinträchtigung des FFH-Gebietes in Folge der Aufhebung des Bebauungsplanes ist auf Grund der Vorhabenmerkmale und der gegebenen Entfernung nicht zu erwarten, so dass eine FFH-Vorprüfung nicht erforderlich ist. 2.9 Nach Naturschutzrecht geschützte Flächen und Biotope Ein flächiger Schutzanspruch gemäß §§ 22 bis 29 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt geändert am 15. September 2017 (BGBl. I S. 3434), i.V.m. §§ 13 bis 18 des Gesetzes zum Schutz der Natur des Landes Schleswig- Holstein (LNatSchG) vom 24. Februar 2010 (GVOBl Nr. 6 vom 26.02.2010 zuletzt geändert durch Art. 21 des Gesetzes vom 02.05.2018, GVOBl. S. 162). ) besteht für das Aufhebungsgebiet nicht. Nach § 30 BNatSchG i.V.m § 21 LNatSchG kommen gesetzlich geschützte Biotope im Aufhebungsgebiet ebenfalls nicht vor. 2.10 Artenschutz Im Aufhebungsgebiet sind die artenschutzrechtlichen Bestimmungen nach § 44 BNatSchG in Bezug auf die nachgewiesenen flächenbezogenen Vorkommen von 17 besonders ge- schützten europäischen Brutvogelarten sowie das im nordöstlichen Aufhebungsgebiet nachgewiesene Teilhabitat des vom Aussterben bedrohten und in Anhang I der EU- Vogelschutz-Richtlinie (Richtlinie 79/409/EWG des Rates vom 2. April 1979 über die Er- haltung der wildlebenden Vogelarten, zuletzt geändert durch Richtlinie 97/49/EG der Kom- mission vom 29. 7. 1997) geführten streng geschützten Wachtelkönigs zu beachten. Nach Anhang IV der FFH-Richtlinie (Flora-Fauna-Habitat Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen, geändert durch Richtlinie 97/62/EG des Rates vom 27.10.1997) ge- schützte Fledermausarten kommen im Aufhebungsgebiet potenziell vor, sind jedoch von dem Vorhaben nicht erheblich betroffen. Potenzielle Vorkommen weiterer Arten des An- hangs IV der FFH-Richtlinie sind innerhalb des Aufhebungsgebietes auszuschließen. 3 Bestand Das etwa 0,8 ha große Aufhebungsgebiet liegt im südlichen Stadtgebiet Itzehoe in etwa 1,5 km Luftlinie Entfernung zum Zentrum im Stadtteil Wellenkamp nördlich des Kamper Weges und unmittelbar westlich der Wellenkamper Chaussee (L 120). Es umfasst die Anfang 2011 neu gebildeten Flurstücke 800 und 802 (Vorhabenfläche), Teile des Straßenflur-stücks 100/5 (Wellenkamper Chaussee) sowie einen südlichen Randstreifen der Flurstücke 801 und 803 (Vorratsausgleichsflächen der Stadt Itzehoe). Da eine gemäß dem Bebauungsplan Nr. 143 zulässige Bebauung der Flurstücke 800 und 802 mit einem Einzelhandelsbetrieb bis heute nicht realisiert wurde, wird das Aufhebungs- gebiet unverändert von Grünland geprägt. Es handelt sich um feuchtgeprägtes Extensiv- Grünland mit oberflächennahem Grundwasserstand, welches über zwei Grüppen und ei- nen Graben in nördliche Richtung zur Lübsche Wettern entwässert. An dem östlich gele- genen Graben, der die Grünlandgrenze bildet, befindet sich einzelner kleinerer Gehölzbe- stand (1 Spitzahorn, 2 Haselsträucher, 1 Holunder). Die östliche Aufhebungsgebietsfläche umfasst einen mit Ausbau der Wellenkamper Chaussee (L 120) Ende 2010 neu angelegten Straßen-Begleitgrünstreifen aus Rasenansaat mit neu gepflanzter Eichenreihe sowie neuem Straßenentwässerungsgraben am Böschungsfuß. 11
Stadt Itzehoe | Begründung zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 143 „Westlich Wellenkamper Chaussee“ Beschlussfassung | Stand 11.10.2019 Das Gelände befindet sich am südlichen Rande der Stör-Niederung und fällt von Höhen um 2,80 bis 3,20 m üNN an der südlichen Grenze auf rund 0,40 bis 0,80 m üNN, an der nördlichen Grenze um 2,40 bis 2,80 m ab. Das Geländegefälle Süd-Nord beträgt etwa 3 bis 3,5 %. Die L 120 liegt an der südöstlichen Ecke des Aufhebungsgebietes auf etwa gleicher Geländehöhe wie das Aufhebungsgebiet, an der nordöstlichen Ecke etwa 1,5 m höher, so dass hier eine Böschung ausgebildet ist. Das aufgehöhte Geländeplateau des westlich an- grenzenden Umspannwerks liegt an der südwestlichen Ecke des Aufhebungsgebietes auf etwa gleicher Geländehöhe wie das Aufhebungsgebiet, an der nordwestlichen Ecke etwa 2 m höher, so dass auch hier eine Böschung ausgebildet ist. Entlang des südlichen Aufhebungsgebietsrandes verläuft ein 20 kV Stromkabel der E.ON Hanse AG. Das Erdkabel ist in der Planzeichnung gekennzeichnet. An das Aufhebungsgebiet grenzen die folgenden Nutzungen an: östlich der Fahrbahn der L 120 ein ebenfalls neu angelegter Straßenbegleitgrünstrei-fen gleichen Aufbaus (Rasenansaat, Eichenreihe, Straßenentwässerungsgraben), östlich davon eine ökologische Ausgleichsfläche sowie ein neu angelegtes Regen-rückhaltebecken für die Straßenentwässerung, südlich fünf langgestreckte Gärten der Wohngrundstücke am Kamper Weg mit hier vier grenzständigen Gartenschuppen sowie einzelnen Bäumen (5 Birken, davon 1 Birke im Aufhebungsgebiet, 4 Fichten) und Sträuchern (6 Hasel, 2 Holunder, 2 Weißdorn, 1 Schlehe, 2 Zierpflaumen), südwestlich der befestigte und am Ende aufgeweitete Stichweg Kamper Weg zu dem mit Rasen begrünten und nördlich durch ein Böschungsgehölz eingegrünten Gelände des Strom-Umspannwerks westlich des Aufhebungsgebietes (UW Itzehoe- Süd STUW 42660, Betreiber: E.ON Hanse AG, Netzleitstelle Rendsburg), nördlich die ausgedehnte Stör-Niederung mit durch Gräben und Grüppen gegliederten Feucht- und Nassgrünländereien, zwischen dem Aufhebungsgebiet und dem zu einem Plateau aufgehöhten Gelände des Umspannwerks befinden sich weiterer geringer Gehölzbestand in einer Böschung (1 Feldulme, 1 Vogelkirsche, 2 Hasel) sowie ein kleines Brombeergebüsch am Wei- dezaun. Die nähere Umgebung südlich des Aufhebungsgebiets ist überwiegend durch Wohnbe- bauung geprägt. Die Wohnnutzung wird südlich des Kamper Wegs durch der Versorgung des Wohngebiets dienenden Einzelhandel, Schank- und Speisestätten sowie einzelne Dienstleistungsangebote ergänzt. Es handelt sich hierbei um das „Nahversorgungszent- rum Alsenskamp“. Im Bereich der Bushaltestelle „Wellenkamper Chaussee“ endet ein ausgebauter Fußweg. Somit ist das Aufhebungsgebiet im Bestand für den Fußgänger- und Radverkehr nicht er- schlossen. An der westlichen Grundstücksgrenze endet eine Stichstraße mit einem Wen- dehammer, die zur Erschließung des benachbarten Umspannwerks benutzt wird. Von hier aus ist das Aufhebungsgebiet nur über ein landwirtschaftliches Gatter zugänglich. 4 Inhalt der Aufhebung des Bebauungsplanes 4.1 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches Das Aufhebungsgebiet umfasst die Flurstücke 800 und 802, Teile des Straßenflurstücks 100/5 (Wellenkamper Chaussee) sowie einen südlichen Randstreifen der Flurstücke 801 und 803. Der Geltungsbereich für die Aufhebung des Bebauungsplanes umfasst eine Fläche von ca. 0,8 ha und wird im Norden durch die ausgedehnte Stör-Niederung mit durch Gräben und Grüppen gegliederten Feucht- und Nassgrünländereien, im Osten durch die Fahrbahn 12
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