Beratungsstellen für selbständiges Leben im Alter - Ratgeber
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LANDESHAUPTSTADT Beratungsstellen für selbständiges Leben im Alter Ratgeber Ausgabe August 2021 Amt für Soziale Arbeit – Abteilung Altenarbeit Beratungsstelle für selbständiges Leben im Alter Konradinerallee 11 65189 Wiesbaden www.wiesbaden.de
2 Wichtige Telefonnummern Impressum 111 Polizei-Notruf 110 Feuerwehr / Rettungsdienst / Notarzt 112 Krankentransport 0611 1 92 22 Giftnotruf 06131 1 92 40 Notfall-Telefax für Gehörlose 112 Ärztlicher Bereitschaftsdienst 0611 46 10 10 (außerhalb der Praxiszeiten des Hausarztes) 11 61 17 Zahnärztlicher Notdienst 01805 60 70 11 Medikamenten-Notdienst 0611 1 81 80 Behindertenfahrdienst DRK 0611 4687-255 Telefonseelsorge 0800 1 11 01 11 Weißer Ring Opfer-Telefon 11 60 06 Sperr-Notruf für Karten 11 61 16 Telefonzentrale der Stadtverwaltung 0611 31-0 0611 31-1 Fundbüro Wiesbaden 0611 31-2120 Herausgeber: M agistrat der Landeshauptstadt Wiesbaden Amt für Soziale Arbeit – Abteilung Altenarbeit Beratungsstellen für selbständiges Leben im Alter Wiesbaden Beratungsstelle für selbständiges Leben im Alter Konradinerallee 11 · 65189 Wiesbaden Servicetelefon: 0611 31-3487 Redaktion: Ursula Langer, Magdalena Kliemt, Inge Zeisler, Christiane Pausch, Rebecca Borchert, Sabrina Speth Gestaltung: Wiesbaden Congress & Marketing GmbH Fotos: Amt für Soziale Arbeit, shutterstock.com Auflage: 2.000 Druck: AC medienhaus, Wiesbaden Wiesbaden, August 2021
Vorwort 3 Liebe Leserinnen und Leser, früher oder später stellen wir uns alle die Frage: Wie kann es gelingen, die eigene Selbständigkeit und Lebensqualität bis ins hohe Alter zu erhalten? Zufrieden älter werden und das eigene Leben selbständig und eigenverantwortlich gestalten - das ist auch der Wunsch der meisten Wiesbadener Bürgerinnen und Bürger. Eine Vielzahl an Informationen, Angeboten sowie Hilfs- und Unterstützungsmöglichkeiten die sowohl präventiv als auch in akuten Situation hilfreich sind, wurden in diesem Ratgeber von den Beratungsstellen für selbständiges Leben im Alter für Sie zusammengestellt. Hierbei reichen die Themen von „Bildung, Gesellig keit und Kultur“ über „Unterstützung im Alltag und Pflege bei Krankheit“ bis hin zu „Finanzielle Unterstützung“ und „Wohnen im Alter“. Die kommunale Altenarbeit verfolgt das Ziel, die Selbständigkeit älterer Wiesbadener Bürgerinnen und Bürger so lange wie möglich zu erhalten und mit Angeboten und Informationen da zu unterstützen, wo es nötig ist. Die Beratungsstellen für selbständiges Leben im Alter sind hierbei seit über 30 Jahren ein wichtiger Bestandteil. Im persönlichen Gespräch gehen sie auf Ihre individuelle Lebenssituation ein, informieren über Angebote und Unter- stützungsleistungen und stehen Ihnen zur Seite, wenn Sie Hilfe benötigen. Wenn Sie Fragen haben oder einen Beratungstermin wünschen, wenden Sie sich gerne an das Service-Telefon der Beratungsstellen für selbständiges Leben im Alter, den Kontakt finden Sie am Ende dieses Ratgebers. Wir freuen uns, wenn wir helfen können. Christoph Manjura Stadtrat
4 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 5 Wichtige Telefonnummern........................................................................................2 Unterstützung im Alltag und Pflege bei Krankheit Vorwort................................................................................................................................3 Haushilfe ......................................................................................................... 58 - 59 Hausnotruf...................................................................................................... 60 - 61 Beratungsstellen für selbständiges Leben im Alter 24-Stunden-Betreuung............................................................................... 62 - 63 Zielsetzung und Aufgaben.................................................................................... 6 Angebote für Menschen mit Demenz..................................................... 64 - 65 Rechtliche Vorsorge Pflegedienst.................................................................................................... 66 - 67 Vollmacht................................................................................................................... 8 Tagespflege..................................................................................................... 68 - 69 Betreuungsverfügung.............................................................................................. 8 Kurzzeitpflege................................................................................................ 70 - 71 Patientenverfügung ................................................................................................ 9 Verhinderungspflege.................................................................................... 72 - 73 Wiesbadener Notfall-Karte......................................................................... 10 -11 Essen auf Rädern ................................................................................................... 74 Wohnen im Alter Hilfsmittel ................................................................................................................ 75 Wohnungsanpassung.................................................................................... 14 -15 Heilmittel ................................................................................................................. 76 Öffentlich geförderte Wohnungen.................................................................... 16 Sterben und Tod Wohnanlagen für ältere Menschen.................................................................. 17 Ambulante Palliativversorgung................................................................. 78 - 79 Wohnen im Pflegeheim............................................................................... 18 - 19 Ambulante Sterbebegleitung.............................................................................. 80 Betreutes Wohnen................................................................................................. 20 Wiesbadener Palliativpass für Notfallsituationen........................................ 81 Finanzielle Unterstützung Hospiz .............................................................................................................. 82 - 83 Grundsicherung / Hilfe zum Lebensunterhalt........................................ 22 - 23 Todesfallvorsorge .......................................................................................... 84 - 85 Wohngeld / Lastenzuschuss........................................................................ 24 - 25 Was tun im Sterbefall? ........................................................................................ 86 Rundfunkbeitrag (Befreiung / Ermäßigung)........................................... 26 - 27 Trauerbegleitung.................................................................................................... 87 Sozialtarif Telekom....................................................................................... 28 - 29 Zuzahlungsbefreiung der gesetzlichen Krankenkassen ..................... 30 - 31 Spezialisierte Beratungsangebote Hundesteuer (Befreiung / Ermäßigung) ........................................................... 32 Pflegestützpunkt Wiesbaden.............................................................................. 90 Blindengeld.............................................................................................................. 33 Gesundheitsamt - Sozialpsychiatrischer Dienst ........................................... 91 Gehörlosengeld.............................................................................................. 34 - 35 Betreuungsbehörde und Betreuungsvereine......................................... 92 - 93 Leistungen der Pflegeversicherung.......................................................... 36 - 37 Sozialdienst der Krankenhäuser - Entlassmanagement............................. 94 Hilfsangebote in finanziellen Notlagen.................................................. 38 - 39 Rentenberatung...................................................................................................... 95 Schwerbehindertenausweis ................................................................................ 40 Schuldnerberatung................................................................................................ 96 Bildung, Geselligkeit und Kultur Beratungsstellen für Menschen mit Behinderung....................................... 97 Städtische Seniorentreffs und Treffpunkte aktiv ................................ 42 - 43 Selbsthilfegruppen................................................................................................. 98 Angebote der Kirchen und Vereine.......................................................... 44 - 45 Weißer Ring e. V. .................................................................................................... 99 Netzwerk Wiesbaden 55plus.............................................................................. 46 Opfer- und Zeugenhilfe Wiesbaden e. V. ..................................................... 100 Akademie für Ältere.............................................................................................. 47 Seniorenbeirat ..................................................................................................... 101 Freiwilligen-Zentrum Wiesbaden e. V.............................................................. 48 Besuchsdienst ......................................................................................................... 49 Kontaktdaten der Beratungsstellen Mittagstisch für ältere Menschen .................................................................... 50 Adressen und Zuständigkeiten der Beratungsstellen für selbständiges Leben im Alter.......................................................... 104 -108 Mobilität Das Team der Beratungsstellen...................................................................... 109 Krankenfahrt .................................................................................................. 52 - 53 Seniorenticket Hessen .......................................................................................... 54 Weitere Veröffentlichungen................................................................................ 110 Wertmarke zum Schwerbehindertenausweis ................................................ 55 Behindertenfahrdienst.......................................................................................... 56 Impressum................................................................................................................... 111
6 Beratungsstellen für selbständiges Leben im Alter Die Beratungsstellen für selbständiges Leben im Alter bieten ihre Leistungen für alle Wiesbadener Bürgerinnen und Bürger ab 60 Jahren und deren soziales Umfeld an. Organisatorisch gehören sie zur Abteilung Altenarbeit des Amtes für Soziale Arbeit der Landeshauptstadt Wiesbaden und werden ausschließlich kommunal finanziert. Das Angebot der Beratungsstellen ist kostenlos, die Rechtliche Vorsorge Beratung erfolgt trägerneutral. Um eine gute Unterstützung und Beratung zu gewährleisten, arbeiten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der städtischen Seniorenberatung eng mit anderen sozialen Diensten, Krankenhäusern, Ärzten und Krankenkassen zusammen. Die Beratungsstellen für selbständiges Leben im Alter sind im gesamten Stadtgebiet tätig. Zielsetzung und Aufgaben Zentrales Ziel der Beratungsstellen für selbständiges Leben im Alter ist es, das Recht der älteren Menschen auf Selbstbestimmung anzuerkennen und deren selbstständige Lebensführung auch im Falle eines Hilfe- und Pflegebedarfs zu unterstützen. Den möglichst langen Verbleib in der häuslichen Umgebung zu sichern und die Lebensqualität der Seniorinnen und Senioren zu erhalten, ist für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Beratungsstellen ein wich- tiges Anliegen. Der Grundsatz ambulant vor teilstationär vor stationär findet in der Beratung Anwendung. Die Aufgaben der Beratungsstellen für selbständiges Leben im Alter sind vielfältig und reichen von präventiver Information über individuelle Beratung in der persönlichen Lebenssituation bis hin zur Koordination der im Einzelfall erforderlichen Hilfen und Vernetzung aller beteiligten Akteure. Dabei orientiert sich die Beratung und Begleitung an den Wünschen und Ressourcen der betreffenden Person. Die Beratungsgespräche finden in den Räumlichkeiten der Beratungsstelle oder in Außensprechstunden z. B. in Altenwohnanlagen statt. Zusätzlich werden Hausbesuche angeboten, um auch immobilen Menschen eine persönliche Beratung zu ermöglichen. Weitere Fragen? Telefon: 0611 31-3487
8 Rechtliche Vorsorge Rechtliche Vorsorge 9 Vollmacht Patientenverfügung Jeder Mensch kann in die Lage kommen, dass er wichtige rechtliche Angelegen- Alle ärztlichen Maßnahmen bedürfen der Einwilligung der Patienten. Für heiten seines Lebens nicht mehr selbständig regeln kann. Der Zeitpunkt ist den Fall einer Entscheidungsunfähigkeit kann in einer Patientenverfügung nicht berechenbar. Auslöser können Unfälle, plötzliche Erkrankungen wie im Voraus schriftlich festgelegt werden, ob und wie man in bestimmten z. B. Schlaganfall, aber auch schleichende Erkrankungen wie Demenz sein. Situationen ärztlich behandelt werden möchte. Es ist wichtig, genau zu be- Familienangehörige haben keine rechtliche Vertretungsfunktion und dürfen schreiben, in welchen Behandlungssituationen oder bei welchen Erkrankungen daher keine Erklärungen im Namen des Betreffenden abgeben. Dies ist recht- die eigene Patientenverfügung gelten soll. Dies ist rechtlich erforderlich. lich nur zulässig, wenn eine Vollmacht erteilt oder vom Betreuungsgericht Vor der Erstellung einer Patientenverfügung sollten immer eine intensive eine gesetzliche Betreuung eingerichtet wurde. Auseinandersetzung mit der Thematik und ein Gespräch mit dem (Haus-) Arzt Mit einer umfassenden Vollmacht – erstellt „in gesunden Tagen“ – lässt sich stehen. Eine Beratung über die medizinischen Auswirkungen der Vorgaben, eine Betreuung vermeiden. Zudem ermöglicht die Vollmacht ein hohes Maß die in der Patientenverfügung gemacht wurden oder gemacht werden sollen, an Selbstbestimmung, da man selbst bestimmt, wer für einen handeln und ist sehr sinnvoll. entscheiden soll. Es wird empfohlen, eine Patientenverfügung jährlich dahingehend zu über- prüfen, ob die einmal getroffenen Festlegungen noch gelten oder abgeändert / Betreuungsverfügung konkretisiert werden sollen. Wichtig ist dabei die Aktualisierung der Unter- schrift mit Ort und Datum. Bei der Betreuungsverfügung geht es – anders als bei der Vollmacht – nicht Sinnvoll ist es, ein Hinweiskärtchen über die Patientenverfügung mit sich zu darum, eine Betreuung zu vermeiden. tragen und eine Kopie beim Hausarzt und bei Angehörigen zu hinterlegen. Sie dient vielmehr dazu, eine Betreuung zu beeinflussen, insbesondere was die Betreuerauswahl betrifft. Neben dem Betreuerwunsch können ebenso die Aufgaben und Pflichten des Betreuers festgelegt werden. Kontakt Eine Betreuungsverfügung sollte beim zuständigen Amtsgericht hinterlegt Für Fragen zum Thema Vollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung: werden, damit das Amtsgericht diesen Wunsch im Rahmen eines Betreuungs- Landeshauptstadt Wiesbaden verfahrens auch berücksichtigen kann. Amt für Soziale Arbeit – Abteilung Sozialdienst – Betreuungsbehörde Konradinerallee 11 · 65189 Wiesbaden Telefon: 0611 31-4038 · E-Mail: betreuungsbehoerde@wiesbaden.de Homepage: www.wiesbaden.de Anmerkungen Ausführliche Informationen zur rechtlichen Vorsorge bietet die Broschüre „Rechtliche Vorsorge. Sie entscheiden, wer entscheidet!“ der Betreuungsbehörde. Die Broschüre ist für Wiesbadener Bürgerinnen und Bürger kostenfrei und kann bei der Betreuungsbehörde angefordert werden. Weitere Fragen? Telefon: 0611 31-3487
10 Rechtliche Vorsorge Rechtliche Vorsorge 11 Wiesbadener Notfall-Karte Kontakt Die Notfall-Karte ist erhältlich bei: Im Rahmen des Wiesbadener Netzwerkes für geriatrische Rehabilitation den Beratungsstellen für selbständiges Leben im Alter und des Forum Demenz Wiesbaden wurde die Notfall-Karte für Bürgerinnen und Bürger entwickelt. In Abstimmung mit Wiesbadener Akteuren des Krankenhaussozialdiensten, Pflegediensten und diversen öffentlichen Gesundheitswesens und der Altenhilfe, Kliniken, Pflegediensten und Stellen Pflegeeinrichtungen enthält die Notfall-Karte relevante Informationen in der Geschäftsstelle des GeReNet.Wi/Forum Demenz Wiesbaden für die Erstellung einer raschen Anamnese im Notfall. Telefon: 0611 31-4676 · 31-3488 · 31-7395 · 31-4648 E-Mail: forum.demenz@wiesbaden.de Was enthält die Wiesbadener Notfall-Karte? Neben persönlichen Angaben wie Adresse, Geburtsdatum und Blutgruppe gibt die Karte Informationen über Personen, die im Notfall kontaktiert wer- den sollen, zur rechtlichen Vorsorge und zu Besonderheiten wie bestimmte LANDESHAUPTSTADT Besonderheiten: Ich betreue einen pflege- Weitere wichtige bedürftigen Menschen. Informationen: Chronische Erkrankungen: Bin ich verhindert, be- Erkrankungen und Unverträglichkeiten. Auch die Betreuung eines pflegebe- (z.B. Diabetes) nachrichtigen Sie bitte die Kontaktpersonen. Notfall-Karte dürftigen Menschen oder im Haushalt lebender Tiere können in der Notfall- Bitte immer zusammen mit der Karte Ihrer Karte angegeben werden. Durch die Unterschrift der Karteninhaberin / des Allergien/Unverträglichkeiten: In meinem Haushalt versorge ich folgende Krankenkasse mitführen Haustiere: und im Notfall vorlegen. Karteninhabers wird bestätigt, dass die Angaben ausschließlich im Notfall Sonstiges: zu nutzen sind und wenn nötig, an Dritte weitergegeben werden dürfen. (z.B. Demenz) Bitte verständigen Sie die Zusammen mit der Krankenkassenkarte aufbewahrt, erleichtert sie die private Kontaktperson. www.wiesbaden.de Kontaktaufnahme zur Abstimmung wichtiger Versorgungsfragen, wenn sie bei Krankenhausaufenthalten, Arztbesuchen oder bei sozialen Diensten Im Notfall zu kontaktieren: (Name/Telefonnummer notieren) Rechtliche Vorsorge: Diese Daten werden nur im Notfall verwendet. vorgelegt wird. Name Vollmacht: Ja Nein Ich bin damit einverstanden, Vorname Private Kontaktperson Betreuungs- dass die Daten in einer Not- verfügung: Die Nutzung der Karte ist nicht nur für Seniorinnen und Senioren sinnvoll. fallsituation an Dritte weiter- Geburtsdatum Hausarzt Patienten- gegeben werden dürfen. verfügung: Sie kann von Bürgerinnen und Bürgern jeden Alters mitgeführt werden. Straße Pflegedienst Organspende- ausweis: PLZ, Ort Beratungsstelle Palliativpass: Aufbewahrungsort: Telefon Bevollmächtigter/gesetzl. Betreuer Datum Apotheke Blutgruppe Sonstige Unterschrift Weitere Fragen? Telefon: 0611 31-3487
12 Wohnen im Alter
14 Wohnen im Alter Wohnen im Alter 15 Wohnungsanpassung Musterausstellung zum barrierefreien Wohnen und hilfreicher Technik „Belle Wi“ Viele ältere Bürgerinnen und Bürger möchten selbständig und selbstbestimmt Das Amt für Soziale Arbeit zeigt auf rund 200 m2 Lösungen zur barrierefreien in den eigenen vier Wänden wohnen. Doch häufig erschweren Barrieren Gestaltung des Eingangsbereiches, des Wohn- und Schlafzimmers, der Küche innerhalb und außerhalb der Wohnung den Alltag. Die Wohnberatung und des Badezimmers. In der dauerhaften Ausstellung kann eine Vielzahl zeigt daher Lösungen in verschiedenen Bereichen auf. an hilfreicher Technik ausprobiert werden, z. B. elektrische Schlüsselfinder, Seniorentelefone, Hausnotrufsysteme, Produkte mit Sprachausgabe sowie Veränderungen in der Ausstattung, zum Beispiel die Steuerung von Heizung und Licht. Ziel ist es, ein selbständiges, sicheres das Umstellen oder Erhöhen von Möbeln und komfortables Wohnen zu ermöglichen und zu erhalten. den Einbau einer seniorengerechten oder barrierefreien Küche Darüber hinaus veranstaltet das Team von „Belle Wi“ mehrere „Themen- Installation von Treppenliften, hilfreicher Technik wochen“ im Jahr: In diesem Rahmen werden Veranstaltungen, Vorträge und Workshops zu bestimmten Schwerpunkten angeboten. Hilfsmittelversorgung, zum Beispiel Der Besuch ist kostenfrei. Während der Öffnungszeiten stehen Mitarbeiterinnen mobile Rampen zur barrierefreien Erschließung und Mitarbeiter beratend zur Seite. Gerne können auch interessierte Gruppen Haltegriffe, Badewannenlifter, Duschhocker nach vorheriger Terminvereinbarung die Ausstellung besuchen. Alltagshilfen, z. B. Greifzangen, Anziehhilfen Adresse: Umbaumaßnahmen, zum Beispiel Föhrer Straße 74/1 · 65199 Wiesbaden (Zentrum Sauerland) fest installierte Rampen Türverbreiterungen Öffnungszeiten: im Badezimmer, unter anderem Einbau einer Dusche dienstags: 14:00 –18:00 Uhr, donnerstags: 13:00 –17:00 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung: Telefon: 0611 31-3890 oder 31-2885 Finanzierung (An Feiertagen und teilweise in den hessischen Schulferien ist die Neben Eigenmitteln und einer eventuellen Beteiligung des Vermieters können Ausstellung geschlossen.) Fördermittel bei verschiedenen Kostenträgern beantragt werden, z. B. bei der Pflege- oder Krankenkasse. Die Beratungsstelle berät und informiert www.wiesbaden.de/belle-wi zu Fördermöglichkeiten. Anmerkungen Kontakt Die Beratung ist individuell, unabhängig und kostenfrei. Landeshauptstadt Wiesbaden Die Beratungsstelle bietet auch Vorträge und Schulungen für Interessierte an. Amt für Soziale Arbeit - Abteilung Eingliederungshilfe und Teilhabe Beratungsstelle für barrierefreies Wohnen Kreuzberger Ring 7 · 65205 Wiesbaden Telefon: 0611 31-7498 oder -2885 Weitere Fragen? Telefon: 0611 31-3487
16 Wohnen im Alter Wohnen im Alter 17 Öffentlich geförderte Wohnungen Wohnanlagen für ältere Menschen Im ganzen Stadtgebiet von Wiesbaden gibt es Sozialwohnungen, die mit Die Stadt Wiesbaden vermittelt altengerechte und behindertenfreundliche öffentlichen Mitteln gefördert werden. Diese Wohnungen sind für die Wohnungen in Altenwohnanlagen. Insgesamt 11 solcher überwiegend preis- Menschen bestimmt, die auf günstigen und ihren Bedürfnissen entspre- gebundenen Wohnanlagen sind im gesamten Stadtgebiet vorhanden. Bei den chenden Wohnraum angewiesen sind. Die Vergabe der Wohnungen wird Wohnungen handelt es sich um 1,5 - 2-Zimmer-Wohnungen für Einzelpersonen über den Kommunalen Wohnungsservice der Stadt Wiesbaden gesteuert. und (Ehe-) Paare, jeweils mit Küche, Bad oder Dusche, Balkon oder Loggia. Voraussetzungen Voraussetzungen Die Einkommensgrenzen für die Beantragung einer Registrierung beim Die Wohnungen werden in der Regel an Personen ab 60 Jahren vermietet. Kommunalen Wohnungsservice der Stadt Wiesbaden können direkt dort Ein Antrag auf Vormerkung für eine öffentlich geförderte Wohnung mit den oder bei den Beratungsstellen für selbständiges Leben im Alter Wiesbaden entsprechenden Einkommensnachweisen ist zu stellen. erfragt werden. Kontakt Antragstellung Landeshauptstadt Wiesbaden Für die Registrierung als wohnungssuchend ist ein Antrag auf Vormerkung Amt für Soziale Arbeit - Abteilung Altenarbeit für eine öffentlich geförderte Wohnung zu stellen. Es werden dafür Unter- Wohnanlagen für ältere Menschen lagen, aus denen die persönlichen Belastungen (Einkommen, Vermögen, Konradinerallee 11 · 65189 Wiesbaden Miete, Schwerbehinderung etc.) hervorgehen, benötigt. Telefon: 0611 31-2656 · 31-3807 Mit abgeschlossener Registrierung ist man beim Kommunalen Wohnungs- Fax: 0611 31-3954 service als wohnungssuchend gemeldet und erhält von dort Angebote. Anmerkungen Kontakt In einigen Wohnanlagen finden regelmäßig kulturelle Veranstaltungen wie Landeshauptstadt Wiesbaden z. B. Kaffeenachmittage, Gedächtnistraining und jahreszeitliche Feiern Amt für Soziale Arbeit - Abteilung Wohnen (z. B. Weihnachtsfeier) statt. Teilweise gibt es die Möglichkeit, an einem Kommunaler Wohnungsservice Mittagstisch teilzunehmen. Die Beratungsstellen für selbständiges Leben im Homburger Straße 29 · 65197 Wiesbaden Alter bieten in einigen Wohnanlagen regelmäßige Sprechstunden an. Telefon: 0611 31-2621 Ausführliche Informationen zum Wohnen im Alter in Wiesbaden bietet das Fax: 0611 31-3923 Infoblatt „Wohnen im Alter“ der Beratungsstellen für selbständiges Leben E-Mail: wohnungsvermittlung@wiesbaden.de im Alter. Weitere Fragen? Telefon: 0611 31-3487 Weitere Fragen? Telefon: 0611 31-3487
18 Wohnen im Alter Wohnen im Alter 19 Wohnen im Pflegeheim Kontakt Für den Antrag auf Übernahme der Restkosten bei nicht ausreichendem Ein Pflegeheim bietet umfassende Pflege, Betreuung und Versorgung für Einkommen und Vermögen: ältere Menschen, die nicht mehr zu Hause leben können. Landeshauptstadt Wiesbaden Sozialleistungs- und Jobcenter Voraussetzungen Hilfe zur Pflege stationär Kreuzberger Ring 7 · 65205 Wiesbaden Es besteht eine erhebliche Pflegebedürftigkeit (mindestens Pflegegrad 2). Telefon: 0611 31-6064 Einige Einrichtungen nehmen auch Personen auf, bei denen (noch) kein Fax: 0611 31-3958 Pflegegrad festgestellt wurde. Allerdings ist dann die komplette Finanzierung E-Mail: hilfe-zur-pflege-stationaer@wiesbaden.de aus eigenen Mitteln zu leisten. Anmerkungen Finanzierung Es ist sinnvoll, sich verschiedene Heime anzuschauen und ggf. mehrere Die Heimkosten werden nur teilweise durch den Beitrag der Pflegeversicherung Anmeldungen vorzunehmen, da nicht gewährleistet ist, dass im Bedarfsfall gedeckt. Darüber hinausgehende Kosten sind durch den Einsatz von Ein- ein Heimplatz in der favorisierten Einrichtung zur Verfügung steht. kommen (z. B. Renten) und Vermögen selbst zu tragen. Die Beratungsstellen für selbständiges Leben im Alter haben den Leitfaden Reichen Einkommen und Vermögen nicht aus, kann beim Amt für Soziale „Umzug in eine stationäre Pflegeeinrichtung“ veröffentlicht, der neben Arbeit ein Antrag auf Übernahme der anfallenden Restkosten gestellt wer- wertvollen Informationen auch eine Liste mit den Adressen der Wiesbadener den. Dort wird auch eine mögliche Unterhaltsverpflichtung der Angehörigen Pflegeheime enthält. Dieser ist über die zuständige Beratungsstelle kosten- geprüft. los erhältlich. Auch das Infoblatt „Pflegeheime in Wiesbaden“ kann dort kostenfrei angefordert werden. Antragstellung Für die Heimaufnahme ist der Anmeldebogen des jeweiligen Heims, der Bescheid der Pflegekasse über die Notwendigkeit der vollstationären Versorgung und ggf. der Antrag mit entsprechenden Nachweisen auf Übernahme der anfallenden Restkosten durch das Amt für Soziale Arbeit notwendig. Weitere Fragen? Telefon: 0611 31-3487
20 Wohnen im Alter Betreutes Wohnen Der Begriff Betreutes Wohnen ist kein geschützter Begriff. Je nach Anbieter (öffentliche, freigemeinnützige oder private Anbieter) können sehr unter- schiedliche Angebote darin enthalten sein. Grundsätzlich handelt es sich Finanzielle dabei um separate Wohnungen, bei denen zusätzliche Unterstützungs- leistungen eingekauft werden können. Vor einem möglichen Umzug können folgende Leitfragen Orientierung geben: Unterstützung - Ist die Wohnung infrastrukturell gut gelegen und können soziale Kontakte weiter gepflegt werden? - Gibt es eine feste Ansprechperson vor Ort? - Gibt es Unterstützung im Notfall, z. B. per Hausnotruf? - Gibt es einen Mittagstisch? Kann an Mahlzeiten teilgenommen werden? - Gibt es die Möglichkeit, an sozialen Angeboten (z. B. jahreszeitliche Feste etc.) teilzunehmen? - Gibt es Aufenthaltsräume außerhalb der Wohnung für soziale Kontakte? - Welche zusätzlichen Kosten entstehen durch die Unterstützungsleistungen? - Welche Möglichkeiten gibt es im Fall von Pflegebedürftigkeit? - Ist die Wohnung an ein Pflegeheim angeschlossen? Finanzierung Ein mit dem Anbieter abgeschlossener Mietvertrag beinhaltet im Wesentlichen drei Elemente: Mietverhältnis, Grundversorgung (z. B. Ansprechpartner im Haus) und Wahlleistungen (z. B. häusliche oder pflegerische Hilfen). Diese Wahlleistungen sind mit eigenen Mitteln zu zahlen. Bei den Wohnungen handelt es sich sowohl um frei finanzierte als auch öffentliche geförderte Wohnungen. Für den Bezug öffentlich geförderter Wohnungen wird eine entsprechende Registrierbestätigung des Kommunalen Wohnungsservice Wiesbaden benötigt. Anmerkungen Informationen zum Wohnen im Alter in Wiesbaden bietet das Infoblatt „Wohnen im Alter“ der Beratungsstellen für selbständiges Leben im Alter. Weitere Fragen? Telefon: 0611 31-3487
22 Finanzielle Unterstützung Finanzielle Unterstützung 23 Grundsicherung / Erforderlich sind alle Unterlagen über Einkommen, Vermögen, Ausgaben und persönliche Belastungen. Hilfe zum Lebensunterhalt Die genauen Informationen über die benötigten Unterlagen können direkt Die Grundsicherung (Sozialgesetzbuch XII, Kapitel 4) dient der Sicherstellung beim Sachgebiet Sozialhilfe oder den Beratungsstellen für selbständiges des Lebensunterhalts älterer oder dauerhaft voll erwerbsgeminderter Leben im Alter erfragt werden. Personen. Diese Personen müssen ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Kontakt Die Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialgesetzbuch XII, Kapitel 3) dient der Landeshauptstadt Wiesbaden Sicherstellung des Lebensunterhaltes von vorübergehend erwerbsunfähigen Sozialleistungs- und Jobcenter Personen, die noch nicht die Regelaltersgrenze erreicht haben. Es zählt der Konradinerallee 11 · 65189 Wiesbaden tatsächliche Aufenthalt. Telefon: 0611 31-3826 Fax: 0611 31-5964 Voraussetzungen E-Mail: sozialhilfe@wiesbaden.de Homepage: www.wiesbaden.de 1. Bei Kapitel 4: Erreichen des Rentenalters oder dauerhaft voll erwerbs- gemindert im Sinne der Rentenversicherung Bei Kapitel 3: Vorübergehend erwerbsunfähig und die Regelaltersgrenze Anmerkungen noch nicht erreicht Die Gewährung der Leistung der Grundsicherung beginnt mit dem Monat 2. Bei Kapitel 4: Gewöhnlicher Aufenthalt im Inland der Antragstellung. Sie wird in der Regel für zwölf Monate bewilligt; die Bei Kapitel 3: Es zählt der tatsächliche Aufenthalt Verlängerung ist unaufgefordert zu beantragen. 3. Der Lebensunterhalt kann aus den eigenen Einkünften und dem vor- handenen Vermögen (oder den Einkünften des nicht getrennt lebenden Die Gewährung der „Hilfe zum Lebensunterhalt“ beginnt mit dem Tag der Ehegatten oder Lebenspartners) nicht ausreichend bestritten werden Antragsstellung bzw. wenn dem Träger der Sozialhilfe bekannt wird, dass ein möglicher Anspruch besteht. 4. Es gibt keine unterhaltspflichtigen Personen, die über ein Jahres- einkommen von mehr als 100.000 € verfügen 5. Die Bedürftigkeit wurde in den letzten zehn Jahren nicht vorsätzlich oder fahrlässig herbeigeführt Antragstellung Benötigt wird der Antrag auf Leistungen nach dem SGB XII, Kapitel 4. Dieser ist erhältlich: - unter www.wiesbaden.de - im Amt für Grundsicherung und Flüchtlinge - Sachgebiet Sozialhilfe Weitere Fragen? Telefon: 0611 31-3487
24 Finanzielle Unterstützung Finanzielle Unterstützung 25 Wohngeld / Lastenzuschuss Kontakt Landeshauptstadt Wiesbaden Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zur Miete oder zu den Wohnkosten Amt für Soziale Arbeit - Abteilung Wohnen von Eigentümern. Beantragen können es Menschen, die mit ihrem Ein- Wohngeld kommen nur knapp über die Runden kommen. Es ist unerheblich, ob der Konradinerallee 11 · 65189 Wiesbaden Wohnraum in einem Alt- oder Neubau liegt und ob er öffentlich gefördert, Telefon: 0611 31-2628 steuerbegünstigt oder frei finanziert ist. Fax: 0611 31-4992 E-Mail: wohngeld@wiesbaden.de Voraussetzungen Homepage: www.wiesbaden.de Die antragstellende Person bewohnt selbst den Wohnraum und bringt die Miete oder Belastung dafür auf. Anmerkungen Der Anspruch auf Wohngeld ist abhängig von drei Faktoren: Wohngeld / Lastenzuschuss kann nur gewährt werden, wenn ein Antrag - Anzahl der Personen, die im Haushalt leben gestellt wurde. Es wird für jeweils ein Jahr bewilligt. - Höhe des Einkommens Eine Verlängerung ist mit einem Antragsformular neu zu beantragen. - Höhe der anrechenbaren Miete oder Belastung Hierzu erfolgt kein Erinnerungsschreiben. Wohngeld / Lastenzuschuss kann nicht mit anderen Sozialleistungen wie Antragstellung Grundsicherung oder Hilfe zum Lebensunterhalt kombiniert werden. Benötigt wird der Antrag auf Mietzuschuss oder ein Antrag auf Lastenzuschuss. Dieser ist erhältlich: - unter www.wiesbaden.de - in den Ortsverwaltungen - im Amt für Soziale Arbeit - Sachgebiet Wohngeld Erforderlich sind alle Unterlagen über Einkommen, Vermögen, Ausgaben, persönliche Belastungen und zu den Kosten des Wohnraums. Die genauen Informationen über die benötigten Unterlagen können direkt beim Sachgebiet Wohngeld oder den Beratungsstellen für selbständiges Leben im Alter erfragt werden. Weitere Fragen? Telefon: 0611 31-3487
26 Finanzielle Unterstützung Finanzielle Unterstützung 27 Rundfunkbeitrag (Befreiung / Ermäßigung) Antragstellung Benötigt wird ein Antrag auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht Der Rundfunkbeitrag in Höhe von z. Zt. 17,50 € ist monatlich von jedem bzw. auf Ermäßigung des Rundfunkbeitrags. Haushalt zu leisten. Pro Wohnung ist nur ein Beitrag zu zahlen, unabhängig davon, wie wie viele Menschen dort wohnen und welche Geräte sie haben. Dieser ist erhältlich: Unter bestimmten Voraussetzungen ist es jedoch möglich, von der Rundfunk- - unter www.rundfunkbeitrag.de beitragspflicht befreit zu werden oder eine Ermäßigung zu erhalten. - in den Ortsverwaltungen - in den Beratungsstellen für selbständiges Leben im Alter Voraussetzungen Erforderlich ist auch der Nachweis über den Grund der Befreiung / Folgende Personen können sich aus sozialen Gründen befreien lassen: Ermäßigung, also: - Personen, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II oder XII - Bescheinigung der leistungsgewährenden Behörde über den Bezug von erhalten (Arbeitslosengeld II, Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung Leistungen nach dem SGB II oder XII, dem Bundesversorgungsgesetz im Alter und bei Erwerbsminderung) oder dem Asylbewerberleistungsgesetz - Personen, die Hilfe zur Pflege nach SGB XII (nicht Pflegegeld der - beglaubigte Kopie des Schwerbehindertenausweises Pflegeversicherung) erhalten - Personen, die Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz Kontakt (Kriegsopferfürsorge) erhalten - Personen, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice Folgende Personen können aus gesundheitlichen Gründen eine Ermäßigung 50656 Köln (5,83 €) beantragen: Telefon: 0221 5061-0 Homepage: www.rundfunkbeitrag.de - Personen, die eine anerkannte Schwerbehinderung mit dem Merkzeichen „RF“ im Schwerbehindertenausweis haben Anmerkungen Mit dem Befreiungsbescheid bzw. dem Bescheid über die Ermäßigung kann der Sozialtarif für Verbindungen bei der Deutschen Telekom beantragt werden. Weitere Fragen? Telefon: 0611 31-3487
28 Finanzielle Unterstützung Finanzielle Unterstützung 29 Sozialtarif Telekom Kontakt Telekom Deutschland GmbH Die Deutsche Telekom bietet Kunden mit geringem Einkommen oder einer Kundenservice Behinderung einen Sozialtarif an. Es fallen weiterhin die vollen monat- 53171 Bonn lichen Grundpreise an, die Kunden erhalten Vergünstigungen auf die Telefon: 0800 3 30 30 00 Verbindungsentgelte. Homepage: www.telekom.de Voraussetzungen Anmerkungen Den Sozialtarif erhalten nur Kunden oder in ihrem Haushalt lebende Das Gesprächsguthaben kann nicht in den Folgemonat übertragen werden. Angehörige, die einen Festnetzanschluss bei der Telekom Deutschland GmbH Der Sozialtarif gilt nicht bei Call-by-call oder Preselection. haben und eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen: - Personen, die von der Rundfunkbeitragspflicht befreit sind oder eine Schwerbehinderung mit dem Merkzeichen „RF“ haben (Gesprächsguthaben von 6,94 € / Monat) - Personen mit den Schwerbehinderungen „blind“ oder „gehörlos“ mit einem Grad der Behinderung von mindestens 90 % (Gesprächsguthaben von 8,72 € / Monat) Antragstellung Der Sozialtarif ist vom Kunden zu beantragen. Benötigt wird ein Antragsformular für einen Sozialtarif. Dieser ist erhältlich: - unter www.telekom.de/sozialtarif - in allen Geschäftsstellen der Deutschen Telekom - in den Beratungsstellen für selbständiges Leben im Alter Ebenso erforderlich ist: - die Bescheinigung über die Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht bzw. über die Ermäßigung des Rundfunkbeitrags oder - die Kopie des Schwerbehindertenausweises und des Bescheides vom Versorgungsamt Weitere Fragen? Telefon: 0611 31-3487
30 Finanzielle Unterstützung Finanzielle Unterstützung 31 Zuzahlungsbefreiung der Belege über geleistete Zuzahlungen sind unter anderem: - Apothekenquittungen für verordnete Arzneimittel gesetzlichen Krankenkassen - Zuzahlungsnachweise für Reha- oder Krankenhausaufenthalte Für Verordnungen, Hilfsmittel und Krankenhausaufenthalte sind gesetzliche - Quittungen für Hilfsmittel und Heilmittel (z. B. Massagen) Zuzahlungen zu leisten. - Zuzahlungen für Krankenfahrten Erreicht die versicherte Person die persönliche Belastungsgrenze, befreit die Krankenkasse auf Antrag von den weiteren Zuzahlungen. Wird die Anmerkungen Belastungsgrenze überschritten, werden die zu viel geleisteten Zuzahlungen erstattet. Die versicherte Person erhält für das restliche Jahr einen Ausweis, Die Krankenkassen bieten unter bestimmten Voraussetzungen an, dass der der die Befreiung von den Zuzahlungen bescheinigt. Betrag über die individuelle Belastungsgrenze zu Beginn eines Jahres vom Konto eingezogen und der Befreiungsausweis direkt ausgehändigt wird. Dadurch entfällt das Sammeln der Belege. Voraussetzungen Auch eine rückwirkende Erstattung ist nach Antragstellung möglich. Die persönliche Belastungsgrenze errechnet sich aus dem Einkommen. Sie beträgt generell 2 % der Brutto-Jahreseinnahmen. Bei Vorliegen einer chronischen Erkrankung verringert sich die Belastungsgrenze auf 1 %. Bei Empfängern von Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII berechnet sich die Belastungsgrenze nach dem Regelsatz für den Haushaltsvorstand (Stand 2021: 107,04 € bzw. 53,52 €). Antragstellung Benötigt wird das Antragsformular der jeweiligen Krankenkasse. Individuell mit einzureichen sind: - Einkommensnachweise (z. B. Rentenbescheid) - Bescheid über Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII - Bescheinigung einer chronischen Erkrankung (vom Hausarzt auszufüllen) - alle Originalquittungen über die bereits geleisteten gesetzlichen Zuzahlungen des laufenden Jahres Weitere Fragen? Telefon: 0611 31-3487
32 Finanzielle Unterstützung Finanzielle Unterstützung 33 Hundesteuer (Befreiung / Ermäßigung) Blindengeld Für jeden im Haushalt lebenden Hund ist die Hundesteuer zu entrichten. Blindengeld ist eine monatlich gezahlte staatliche Leistung für blinde und Gemäß der zurzeit gültigen Satzung der Landeshauptstadt Wiesbaden können wesentlich sehbehinderte Menschen zum Ausgleich blindheitsbedingter Hundehalter eine Befreiung oder Ermäßigung der Hundesteuer beantragen. Mehraufwendungen. Voraussetzungen Voraussetzungen Eine Befreiung von der Hundesteuer kann beantragt werden für Hunde Blindengeld erhalten: - d ie bei entsprechender Eignung der Hilfe blinder, tauber Personen - blinde Personen, deren Sehschärfe auf keinem Auge und auch bei oder Personen dienen, die einen Schwerbehindertenausweis mit den beidäugiger Prüfung nicht mehr als 2 % beträgt Merkzeichen „B“, „Bl“, „aG“ oder „H“ besitzen, - hochgradig sehbehinderte Menschen, deren Sehschärfe auf keinem - d ie aus einem Tierheim im Stadtgebiet der Landeshauptstadt über- Auge und auch bei beidäugiger Prüfung nicht mehr als 5 % beträgt nommen wurden (Steuerbefreiung für die ersten 24 Monate). Eine Ermäßigung der Hundesteuer von 50 % kann beantragt werden für den Antragstellung ersten Hund im Haushalt von Personen, die Hilfe zum Lebensunterhalt oder Benötigt werden ein Antrag auf Blindengeld sowie der Vordruck „Augen- Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II oder SGB XII erhalten. fachärztliche Bescheinigung“, der vom Augenarzt auszufüllen ist. Diese Regelung gilt nicht für Listenhunde. Beides ist beim LWV Hessen erhältlich. Antragstellung Kontakt Benötigt werden ein schriftlicher Antrag sowie der Nachweis über den LWV Hessen Befreiungs- bzw. Ermäßigungsgrund. Haupt- und Regionalverwaltung Kassel Die An- und Abmeldung eines Hundes kann beim Kassen- und Steueramt − Kölnische Straße 30 · 34117 Kassel Fachbereich Steuern, in den Ortsverwaltungen und im Bürgerbüro erfolgen. Telefon: 0561 1004-0 Fax: 0561 1004-1252 E-Mail: info@lwv-hessen.de Kontakt Landeshauptstadt Wiesbaden Kassen- und Steueramt - Fachbereich Steuern Anmerkungen Hasengartenstraße 21 · 65189 Wiesbaden Es ist sinnvoll, vor Antragsstellung mit dem Augenarzt die Erfolgsaussichten Telefon: 0611 31-5063 abzuklären, da das ärztliche Gutachten honorarpflichtig ist. Fax: 0611 31-3959 Generell gibt es beim Landesblindengeld keine Einkommensgrenzen. E-Mail: kassen-und-steueramt@wiesbaden.de Ausnahmen sind beim Landeswohlfahrtsverband je nach Sachlage zu erfragen. Bei Bezug von Leistungen aus der Pflegeversicherung kommt es zu einer Kürzung des Blindengeldes. Weitere Fragen? Telefon: 0611 31-3487 Weitere Fragen? Telefon: 0611 31-3487
34 Finanzielle Unterstützung Finanzielle Unterstützung 35 Gehörlosengeld Anmerkungen Generell gibt es beim Gehörlosengeld keine Einkommensgrenzen. Ausnahmen Gehörlosengeld ist eine monatlich vom Land Hessen gezahlte Leistung für sind beim Landeswohlfahrtsverband je nach Sachlage zu erfragen. Bei Bezug taube Menschen und Menschen mit an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit von Leistungen aus der Pflegeversicherung oder von sonstigen Trägern, deren beiderseits zum Ausgleich gehörlosigkeitsbedingter Mehraufwendungen. Leistungen dem Ausgleich der Mehraufwendungen durch Gehörlosigkeit dienen, kommt es zu einer Kürzung des Gehörlosengeldes. Bei einer Heim- Voraussetzungen unterbringung verringert sich das Gehörlosengeld ebenfalls. Gehörlosengeld erhalten Personen, bei denen eine Taubheit oder eine an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit beiderseits vorliegt (Merkzeichen Gl) und für die ein Grad der Behinderung von 100 auf Grund der Taubheit fest- gestellt worden ist. Antragstellung Benötigt werden der Antrag auf Gehörlosengeld und eine Kopie des Schwerbehindertenausweises mit einer Kopie vom letzten Bescheid des Versorgungsamtes über die anerkannten Schwerbehinderungen. Der Antrag auf Gehörlosengeld ist beim LWV Hessen erhältlich. Kontakt LWV Hessen Haupt- und Regionalverwaltung Kassel Kölnische Straße 30 · 34117 Kassel Telefon: 0561 1004-2252 Fax: 0561 1004-1252 E-Mail: bernd.torbohm@lwv-hessen.de Weitere Fragen? Telefon: 0611 31-3487
36 Finanzielle Unterstützung Finanzielle Unterstützung 37 Leistungen der Pflegeversicherung Antragstellung Benötigt wird das Antragsformular der jeweiligen Pflegekasse Die Pflegeversicherung betrifft mit kleinen Ausnahmen alle krankenver- (Krankenkasse). sicherten Bürgerinnen und Bürger. Als Pflichtmitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ist man automatisch Mitglied der Pflegekasse der jeweiligen Krankenkasse. Den versicherten Personen werden bei Pflegebedürftigkeit Anmerkungen Leistungen aus dem ambulanten, teilstationären und stationären Bereich gewährt. Die Leistungen der Pflegeversicherung werden unabhängig von Einkommen und Vermögen bewilligt. Jedoch ist die Pflegeversicherung keine „Vollkasko- versicherung“. Sie finanziert genau festgelegte ambulante, teilstationäre und Voraussetzungen vollstationäre Pflegeleistungen. Die versicherte Person entscheidet, ob sie Sach-, Geld- oder Kombinationsleistungen in Anspruch nehmen möchte. Die Leistungen werden bei Vorliegen einer Pflegebedürftigkeit entsprechend den Vorgaben des Pflegeversicherungsgesetzes gewährt. Dafür ist ein Antrag Nähere Informationen zu den Leistungen sind der Broschüre „Leistungen zu stellen. der Pflegeversicherung“ zu entnehmen. Diese ist beim Pflegestützpunkt Wiesbaden, dem Forum Demenz und den Beratungsstellen für selbständiges Pflegebedürftigkeit im Sinne der Sozialen Pflegeversicherung betrifft Personen, Leben im Alter erhältlich. die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen. Das heißt, dass die Personen körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen nicht selbständig kompensieren können und auf Dauer, mindestens jedoch für sechs Monate, der Hilfe durch andere bedürfen. Die Feststellung der Pflegebedürftigkeit erstreckt sich auf sechs Bereiche: die Mobilität, die kognitiven und kommunikativen Fähigkeiten, die Verhaltens- weisen und psychischen Problemlagen, die Selbstversorgung, die Bewältigung von und der selbständige Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen sowie die Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte. Ausgehend davon, teilt die Pflegeversicherung den Grad der Pflegebedürftigkeit in fünf Pflegegrade ein. Die Feststellung des jeweiligen Pflegegrades erfolgt im Rahmen einer Pflegebegutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) in der häuslichen Umgebung; bei Privatversicherten durch Medicproof. Weitere Fragen? Telefon: 0611 31-3487
38 Finanzielle Unterstützung Finanzielle Unterstützung 39 Hilfsangebote in finanziellen Notlagen Hygiene und medizinische Versorgung In Wiesbaden besteht in bestimmten sozialen Einrichtungen für Menschen, In der Landeshauptstadt Wiesbaden sind über die Jahre zahlreiche Anlauf- die von Wohnungslosigkeit bedroht, schon wohnungslos oder nicht kranken- stellen entstanden, um Menschen, die in einer Existenz bedrohenden Notlage versichert sind, das Angebot, einmal wöchentlich kostenlos einen Arzt zu sind, Unterstützung und konkrete Hilfen anzubieten. konsultieren. Die Angebote betreffen die Verpflegung, Ausstattung mit Kleidung, Unter- kunft, aber auch die hygienische und medizinische Versorgung. Auch gibt es für die Betroffenen in diesen Einrichtungen die Möglichkeit, Die verschiedenen Träger der Anlaufstellen sind u. a. soziale Einrichtungen, Wäsche zu waschen und zu duschen. Kirchengemeinden sowie Initiativen, die es sich zur Aufgabe gemacht haben, Menschen in einer Notlage unbürokratisch und rasch zu helfen. Anmerkungen Je nach Art der Hilfe wird manchmal ein geringer Kostenbeitrag erbeten, bei Verpflegung anderen Angeboten wird z. B. ein Sozialhilfebescheid benötigt oder es bedarf In Wiesbaden bieten verschiedene Träger und Initiativen bei diesem existen- einer Anmeldung. tiellen Bedarf unbürokratisch Hilfe an. Die Beratungsstellen für selbständiges Leben im Alter haben auf dem Menschen, die diese Unterstützung benötigen, können sich an die Anbieter Infoblatt „Hilfen in finanziellen Notlagen“ die Kontaktdaten der ver- wenden, um kostengünstig Lebensmittel zu erhalten oder (warme) schiedenen Anlaufstellen mit Hinweisen zu Öffnungszeiten, Erreichbarkeiten Mahlzeiten zu einem sehr günstigen Preis einzunehmen. und Art der Zuwendung zusammengestellt. Unterkunft Verschiedene Träger und Initiativen sowie der kommunale Wohnungsservice der Stadt Wiesbaden bieten Unterstützungsmöglichkeiten bei bestehen- der oder drohender Wohnungslosigkeit an. Die Angebote reichen von Aufenthaltsmöglichkeiten, Beratung und Hilfestellung bis zur Vermittlung von Notunterkünften und Schlafgelegenheiten. Kleidung Einige soziale Einrichtungen unterhalten Kleiderkammern, in denen bei Bedarf z. B. gebrauchte Kleidung, Schuhe oder Bettwäsche erhältlich ist. Die sozialen Einrichtungen nehmen auch gerne gut erhaltene Kleidung oder andere Ware als Spende an. Weitere Fragen? Telefon: 0611 31-3487
40 Finanzielle Unterstützung 41 Schwerbehindertenausweis Ein Schwerbehindertenausweis ist ein Ausweis über den Status als schwer- behinderter Mensch. Er gibt Auskunft über den Grad der Behinderung und weitere gesundheitliche Merkmale (Merkzeichen) und dient als Nachweis Bildung, Geselligkeit der Schwerbehinderung bei der Inanspruchnahme von Rechten und Nachteilsausgleichen, insbesondere in folgenden Bereichen: Einkommens- und Lohnsteuer und Kultur Auto / Öffentlicher Verkehr / Mobilität Wohnen und Lebensunterhalt Kommunikation / Medien Beruf / Arbeit Antragstellung Das Antragsformular ist erhältlich in den Beratungsstellen für selbständiges Leben im Alter oder beim Hessischen Amt für Versorgung und Soziales, auch online auf der Homepage des Landesversorgungsamtes und der Hessischen Ämter für Versorgung und Soziales. (https://schwerbehindertenantrag.hessen.de) Bis zu zwei Jahre alte ärztliche Unterlagen können, wenn vorhanden, dem Antrag hinzugefügt werden, um die Bearbeitungszeit zu verkürzen. Tritt eine Verschlimmerung oder eine weitere Behinderung ein, kann ein Änderungsantrag gestellt werden. Kontakt Hessisches Amt für Versorgung und Soziales Mainzer Straße 35 · 65185 Wiesbaden Telefon: 0611 7 15 70 Fax: 0611 3 27 64 48 88 E-Mail: poststelle@havs-wie.hessen.de Homepage: www.rp-giessen.de Weitere Fragen? Telefon: 0611 31-3487
42 Bildung, Geselligkeit und Kultur Bildung, Geselligkeit und Kultur 43 Städtische Seniorentreffs und Kontakt Treffpunkte aktiv Landeshauptstadt Wiesbaden Amt für Soziale Arbeit - Abteilung Altenarbeit Die städtischen Seniorentreffs tragen dazu bei, in Gemeinschaft mit anderen Sozialkulturelle Angebote und Seniorentreffs den Alltag zu gestalten. Vom gemütlichen Plausch bei einer Tasse Kaffee bis Konradinerallee 11 · 65189 Wiesbaden hin zu anregenden Aktivitäten wie Tanzen, Festlichkeiten im Jahreskreis, Ausflügen, interessanten Vorträgen und anderem mehr sind die unterschied- Für die Seniorentreffs und Treffpunkte aktiv: lichsten Angebote zu finden. Telefon: 0611 31-3133 Die Treffpunkte aktiv der Landeshauptstadt Wiesbaden bieten darüber hinaus Für das Freizeit- und Kulturprogramm: eine Vielzahl an Veranstaltungen für Menschen ab 55 Jahren. Die Angebote Telefon: 0611 31-2694 · 0611 31-2615 · 0611 31-4688 unterstützen dabei, in Gemeinschaft mit anderen ein aktives Leben bis ins hohe Alter führen zu können. Die Treffs tragen zur aktiven und kreativen Freizeitgestaltung bei. Es besteht die Möglichkeit, an Angeboten teilnehmen Anmerkungen sowie auch deren Inhalte mitzugestalten. Sie bieten Raum, sich mit Ideen Das Infoblatt „Freizeitgestaltung“ ist bei den Beratungsstellen für und eigenen Angeboten einzubringen. selbständiges Leben im Alter erhältlich. Alle Veranstaltungen und Angebote sind den Programmhinweisen der ein- zelnen Einrichtungen zu entnehmen. In dem jährlich erscheinenden „Freizeit- und Kulturprogramm für ältere Menschen“ ist eine bunte Palette unterschiedlicher Angebote zur Freizeit- gestaltung für alle älteren Wiesbadenerinnen und Wiesbadener zu finden. Weitere Fragen? Telefon: 0611 31-3487
44 Bildung, Geselligkeit und Kultur Bildung, Geselligkeit und Kultur 45 Angebote der Kirchen und Vereine Kontakt Nachbarschaftshaus Wiesbaden e. V. Die einzelnen Kirchen und Gemeinden bieten ein vielfältiges Angebot Rathausstraße 10 · 65203 Wiesbaden zur aktiven Freizeitgestaltung für Seniorinnen und Senioren an. Auch gibt Telefon: 0611 9 67 21 20 · 96 72 10 es dort die Möglichkeit, sich ehrenamtlich zu engagieren. Das aktuelle Programm ist über die Gemeindebüros erhältlich. Gemeinschaft der Lebensabendbewegung e. V. Im Nachbarschaftshaus in Biebrich ist ein Seniorentreff angesiedelt. Dieser Karlstraße 27 · 65185 Wiesbaden versteht sich als offene Begegnungsstätte für Menschen ab dem 55. Lebens- Telefon: 0611 30 04 97 jahr und bietet zahlreiche verschiedene Kurs- und Gruppenangebote sowie Sonderveranstaltungen. Seniorensportbeauftragte der Stadt Wiesbaden Murnaustraße 4 · 65189 Wiesbaden „Leben aktiv bereichern“ (LAB) führt offene Angebote für und von Telefon: 0611 6 09 10 98 · 0151 40 06 79 99 Senioreninnen und Senioren durch mit dem Ziel, ein aktives und selbstbe- stimmtes Leben nach der Berufs- und Familientätigkeit zu fördern und zu Landeshauptstadt Wiesbaden unterstützen. Sportamt Auch in den Sportvereinen vor Ort gibt es besondere Angebote für Murnaustraße 4 · 65189 Wiesbaden Seniorinnen und Senioren wie z. B. Seniorentanz, Bridge, Sitzgymnastik, Telefon: 0611 31-5400 Osteoporose- und Wirbelsäulengymnastik, „Fit für die Enkel“, Boule, Fax: 0611 31-3973 Seniorenfußball, Entspannungstraining, Schwimmen u. v. m. Anmerkungen Das Infoblatt „Freizeitgestaltung“ ist bei den Beratungsstellen für selbständiges Leben im Alter erhältlich. Weitere Fragen? Telefon: 0611 31-3487
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