Beratungsstellen für selbständiges Leben im Alter - Ratgeber

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LANDESHAUPTSTADT

                                                                         Beratungsstellen für
                                                                         selbständiges Leben
                                                                               im Alter

                                                                               Ratgeber
                                                   Ausgabe August 2021

 Amt für Soziale Arbeit – Abteilung Altenarbeit
Beratungsstelle für selbständiges Leben im Alter
              Konradinerallee 11
               65189 Wiesbaden

                                                                              www.wiesbaden.de
2                                            Wichtige Telefonnummern      Impressum                                                       111

    Polizei-Notruf                                                  110
    Feuerwehr / Rettungsdienst / Notarzt                           112
    Krankentransport                                       0611 1 92 22
    Giftnotruf                                            06131 1 92 40
    Notfall-Telefax für Gehörlose                                  112

    Ärztlicher Bereitschaftsdienst                       0611 46 10 10
    (außerhalb der Praxiszeiten des Hausarztes)                11 61 17
    Zahnärztlicher Notdienst                            01805 60 70 11
    Medikamenten-Notdienst                                 0611 1 81 80
    Behindertenfahrdienst DRK                           0611 4687-255
    Telefonseelsorge                                    0800 1 11 01 11
    Weißer Ring Opfer-Telefon                                  11 60 06
    Sperr-Notruf für Karten                                    11 61 16
    Telefonzentrale der Stadtverwaltung                      0611 31-0
                                                             0611 31-1
    Fundbüro Wiesbaden                                   0611 31-2120

                                                                          Herausgeber: M
                                                                                        agistrat der Landeshauptstadt Wiesbaden
                                                                                       Amt für Soziale Arbeit – Abteilung Altenarbeit
    Beratungsstellen für selbständiges Leben im Alter Wiesbaden                        Beratungsstelle für selbständiges Leben im Alter
                                                                                       Konradinerallee 11 · 65189 Wiesbaden
    Servicetelefon: 0611 31-3487                                          Redaktion:	
                                                                                     Ursula Langer, Magdalena Kliemt, Inge Zeisler,
                                                                                     Christiane Pausch, Rebecca Borchert, Sabrina Speth
                                                                          Gestaltung:   Wiesbaden Congress & Marketing GmbH
                                                                          Fotos:        Amt für Soziale Arbeit, shutterstock.com
                                                                          Auflage:      2.000
                                                                          Druck:        AC medienhaus, Wiesbaden
                                                                                        Wiesbaden, August 2021
Vorwort                                                                        3

Liebe Leserinnen und Leser,
früher oder später stellen wir uns alle die Frage:
Wie kann es gelingen, die eigene Selbständigkeit
und Lebensqualität bis ins hohe Alter zu erhalten?

Zufrieden älter werden und das eigene Leben selbständig
und eigenverantwortlich gestalten - das ist auch der
Wunsch der meisten Wiesbadener Bürgerinnen und Bürger. Eine Vielzahl an
Informationen, Angeboten sowie Hilfs- und Unterstützungsmöglichkeiten
die sowohl präventiv als auch in akuten Situation hilfreich sind, wurden in
diesem Ratgeber von den Beratungsstellen für selbständiges Leben im Alter
für Sie zusammengestellt. Hierbei reichen die Themen von „Bildung, Gesellig
keit und Kultur“ über „Unterstützung im Alltag und Pflege bei Krankheit“ bis
hin zu „Finanzielle Unterstützung“ und „Wohnen im Alter“.

Die kommunale Altenarbeit verfolgt das Ziel, die Selbständigkeit älterer
Wiesbadener Bürgerinnen und Bürger so lange wie möglich zu erhalten und
mit Angeboten und Informationen da zu unterstützen, wo es nötig ist.

Die Beratungsstellen für selbständiges Leben im Alter sind hierbei seit über
30 Jahren ein wichtiger Bestandteil. Im persönlichen Gespräch gehen sie auf
Ihre individuelle Lebenssituation ein, informieren über Angebote und Unter-
stützungsleistungen und stehen Ihnen zur Seite, wenn Sie Hilfe benötigen.

Wenn Sie Fragen haben oder einen Beratungstermin wünschen, wenden Sie
sich gerne an das Service-Telefon der Beratungsstellen für selbständiges
Leben im Alter, den Kontakt finden Sie am Ende dieses Ratgebers.

Wir freuen uns, wenn wir helfen können.

Christoph Manjura
Stadtrat
4                                                                                                       Inhaltsverzeichnis                     Inhaltsverzeichnis                                                                                                                    5

    Wichtige Telefonnummern........................................................................................2                           Unterstützung im Alltag und Pflege bei Krankheit
    Vorwort................................................................................................................................3       Haushilfe ......................................................................................................... 58 - 59
                                                                                                                                                   Hausnotruf...................................................................................................... 60 - 61
    Beratungsstellen für selbständiges Leben im Alter                                                                                              24-Stunden-Betreuung............................................................................... 62 - 63
    	Zielsetzung und Aufgaben.................................................................................... 6                               Angebote für Menschen mit Demenz..................................................... 64 - 65
    Rechtliche Vorsorge                                                                                                                            Pflegedienst.................................................................................................... 66 - 67
        Vollmacht................................................................................................................... 8             Tagespflege..................................................................................................... 68 - 69
        Betreuungsverfügung.............................................................................................. 8                        Kurzzeitpflege................................................................................................ 70 - 71
        Patientenverfügung ................................................................................................ 9                      Verhinderungspflege.................................................................................... 72 - 73
        Wiesbadener Notfall-Karte......................................................................... 10 -11                                  Essen auf Rädern ................................................................................................... 74
    Wohnen im Alter                                                                                                                                Hilfsmittel ................................................................................................................ 75
        Wohnungsanpassung.................................................................................... 14 -15                               Heilmittel ................................................................................................................. 76
        Öffentlich geförderte Wohnungen.................................................................... 16
                                                                                                                                               Sterben und Tod
        Wohnanlagen für ältere Menschen.................................................................. 17
                                                                                                                                                   Ambulante Palliativversorgung................................................................. 78 - 79
        Wohnen im Pflegeheim............................................................................... 18 - 19
                                                                                                                                                   Ambulante Sterbebegleitung.............................................................................. 80
        Betreutes Wohnen................................................................................................. 20
                                                                                                                                                   Wiesbadener Palliativpass für Notfallsituationen........................................ 81
    Finanzielle Unterstützung                                                                                                                      Hospiz .............................................................................................................. 82 - 83
        Grundsicherung / Hilfe zum Lebensunterhalt........................................ 22 - 23                                                 Todesfallvorsorge .......................................................................................... 84 - 85
        Wohngeld / Lastenzuschuss........................................................................ 24 - 25                                  Was tun im Sterbefall? ........................................................................................ 86
        Rundfunkbeitrag (Befreiung / Ermäßigung)........................................... 26 - 27                                                Trauerbegleitung.................................................................................................... 87
        Sozialtarif Telekom....................................................................................... 28 - 29
        Zuzahlungsbefreiung der gesetzlichen Krankenkassen ..................... 30 - 31                                                       Spezialisierte Beratungsangebote
        Hundesteuer (Befreiung / Ermäßigung) ........................................................... 32                                        Pflegestützpunkt Wiesbaden.............................................................................. 90
        Blindengeld.............................................................................................................. 33               Gesundheitsamt - Sozialpsychiatrischer Dienst ........................................... 91
        Gehörlosengeld.............................................................................................. 34 - 35                       Betreuungsbehörde und Betreuungsvereine......................................... 92 - 93
        Leistungen der Pflegeversicherung.......................................................... 36 - 37                                        Sozialdienst der Krankenhäuser - Entlassmanagement............................. 94
        Hilfsangebote in finanziellen Notlagen.................................................. 38 - 39                                           Rentenberatung...................................................................................................... 95
        Schwerbehindertenausweis ................................................................................ 40                               Schuldnerberatung................................................................................................ 96
    Bildung, Geselligkeit und Kultur                                                                                                               Beratungsstellen für Menschen mit Behinderung....................................... 97
        Städtische Seniorentreffs und Treffpunkte aktiv ................................ 42 - 43                                                   Selbsthilfegruppen................................................................................................. 98
        Angebote der Kirchen und Vereine.......................................................... 44 - 45                                         Weißer Ring e. V. .................................................................................................... 99
        Netzwerk Wiesbaden 55plus.............................................................................. 46                                 Opfer- und Zeugenhilfe Wiesbaden e. V. ..................................................... 100
        Akademie für Ältere.............................................................................................. 47                       Seniorenbeirat ..................................................................................................... 101
        Freiwilligen-Zentrum Wiesbaden e. V.............................................................. 48
        Besuchsdienst ......................................................................................................... 49             Kontaktdaten der Beratungsstellen
        Mittagstisch für ältere Menschen .................................................................... 50                               	  Adressen und Zuständigkeiten der Beratungsstellen
                                                                                                                                                   für selbständiges Leben im Alter.......................................................... 104 -108
    Mobilität                                                                                                                                      Das Team der Beratungsstellen...................................................................... 109
        Krankenfahrt .................................................................................................. 52 - 53
        Seniorenticket Hessen .......................................................................................... 54                    Weitere Veröffentlichungen................................................................................ 110
        Wertmarke zum Schwerbehindertenausweis ................................................ 55
        Behindertenfahrdienst.......................................................................................... 56                     Impressum................................................................................................................... 111
6                       Beratungsstellen für selbständiges Leben im Alter

    Die Beratungsstellen für selbständiges Leben im Alter bieten ihre Leistungen
    für alle Wiesbadener Bürgerinnen und Bürger ab 60 Jahren und deren soziales
    Umfeld an. Organisatorisch gehören sie zur Abteilung Altenarbeit des Amtes
    für Soziale Arbeit der Landeshauptstadt Wiesbaden und werden ausschließlich
    kommunal finanziert. Das Angebot der Beratungsstellen ist kostenlos, die           Rechtliche Vorsorge
    Beratung erfolgt trägerneutral. Um eine gute Unterstützung und Beratung zu
    gewährleisten, arbeiten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der städtischen
    Seniorenberatung eng mit anderen sozialen Diensten, Krankenhäusern, Ärzten
    und Krankenkassen zusammen. Die Beratungsstellen für selbständiges Leben
    im Alter sind im gesamten Stadtgebiet tätig.

    Zielsetzung und Aufgaben
    Zentrales Ziel der Beratungsstellen für selbständiges Leben im Alter ist es,
    das Recht der älteren Menschen auf Selbstbestimmung anzuerkennen und
    deren selbstständige Lebensführung auch im Falle eines Hilfe- und Pflegebedarfs
    zu unterstützen. Den möglichst langen Verbleib in der häuslichen Umgebung
    zu sichern und die Lebensqualität der Seniorinnen und Senioren zu erhalten,
    ist für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Beratungsstellen ein wich-
    tiges Anliegen. Der Grundsatz ambulant vor teilstationär vor stationär findet
    in der Beratung Anwendung.
    Die Aufgaben der Beratungsstellen für selbständiges Leben im Alter sind
    vielfältig und reichen von präventiver Information über individuelle Beratung
    in der persönlichen Lebenssituation bis hin zur Koordination der im Einzelfall
    erforderlichen Hilfen und Vernetzung aller beteiligten Akteure. Dabei orientiert
    sich die Beratung und Begleitung an den Wünschen und Ressourcen der
    betreffenden Person.
    Die Beratungsgespräche finden in den Räumlichkeiten der Beratungsstelle
    oder in Außensprechstunden z. B. in Altenwohnanlagen statt. Zusätzlich
    werden Hausbesuche angeboten, um auch immobilen Menschen eine
    persönliche Beratung zu ermöglichen.

                                          Weitere Fragen? Telefon: 0611 31-3487
8                                                        Rechtliche Vorsorge       Rechtliche Vorsorge                                                            9

    Vollmacht                                                                      Patientenverfügung
    Jeder Mensch kann in die Lage kommen, dass er wichtige rechtliche Angelegen-   Alle ärztlichen Maßnahmen bedürfen der Einwilligung der Patienten. Für
    heiten seines Lebens nicht mehr selbständig regeln kann. Der Zeitpunkt ist     den Fall einer Entscheidungsunfähigkeit kann in einer Patientenverfügung
    nicht berechenbar. Auslöser können Unfälle, plötzliche Erkrankungen wie        im Voraus schriftlich festgelegt werden, ob und wie man in bestimmten
    z. B. Schlaganfall, aber auch schleichende Erkrankungen wie Demenz sein.       Situationen ärztlich behandelt werden möchte. Es ist wichtig, genau zu be-
    Familienangehörige haben keine rechtliche Vertretungsfunktion und dürfen       schreiben, in welchen Behandlungssituationen oder bei welchen Erkrankungen
    daher keine Erklärungen im Namen des Betreffenden abgeben. Dies ist recht-     die eigene Patientenverfügung gelten soll. Dies ist rechtlich erforderlich.
    lich nur zulässig, wenn eine Vollmacht erteilt oder vom Betreuungsgericht
                                                                                   Vor der Erstellung einer Patientenverfügung sollten immer eine intensive
    eine gesetzliche Betreuung eingerichtet wurde.
                                                                                   Auseinandersetzung mit der Thematik und ein Gespräch mit dem (Haus-) Arzt
    Mit einer umfassenden Vollmacht – erstellt „in gesunden Tagen“ – lässt sich    stehen. Eine Beratung über die medizinischen Auswirkungen der Vorgaben,
    eine Betreuung vermeiden. Zudem ermöglicht die Vollmacht ein hohes Maß         die in der Patientenverfügung gemacht wurden oder gemacht werden sollen,
    an Selbstbestimmung, da man selbst bestimmt, wer für einen handeln und         ist sehr sinnvoll.
    entscheiden soll.
                                                                                   Es wird empfohlen, eine Patientenverfügung jährlich dahingehend zu über-
                                                                                   prüfen, ob die einmal getroffenen Festlegungen noch gelten oder abgeändert /

    Betreuungsverfügung                                                            konkretisiert werden sollen. Wichtig ist dabei die Aktualisierung der Unter-
                                                                                   schrift mit Ort und Datum.
    Bei der Betreuungsverfügung geht es – anders als bei der Vollmacht – nicht     Sinnvoll ist es, ein Hinweiskärtchen über die Patientenverfügung mit sich zu
    darum, eine Betreuung zu vermeiden.                                            tragen und eine Kopie beim Hausarzt und bei Angehörigen zu hinterlegen.
    Sie dient vielmehr dazu, eine Betreuung zu beeinflussen, insbesondere was
    die Betreuerauswahl betrifft. Neben dem Betreuerwunsch können ebenso die
    Aufgaben und Pflichten des Betreuers festgelegt werden.                        Kontakt
    Eine Betreuungsverfügung sollte beim zuständigen Amtsgericht hinterlegt        Für Fragen zum Thema Vollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung:
    werden, damit das Amtsgericht diesen Wunsch im Rahmen eines Betreuungs-        Landeshauptstadt Wiesbaden
    verfahrens auch berücksichtigen kann.                                          Amt für Soziale Arbeit – Abteilung Sozialdienst – Betreuungsbehörde
                                                                                   Konradinerallee 11 · 65189 Wiesbaden
                                                                                   Telefon: 0611 31-4038 · E-Mail: betreuungsbehoerde@wiesbaden.de
                                                                                   Homepage: www.wiesbaden.de

                                                                                   Anmerkungen
                                                                                   Ausführliche Informationen zur rechtlichen Vorsorge bietet die
                                                                                   Broschüre „Rechtliche Vorsorge. Sie entscheiden, wer entscheidet!“
                                                                                   der Betreuungsbehörde.
                                                                                   Die Broschüre ist für Wiesbadener Bürgerinnen und Bürger kostenfrei
                                                                                   und kann bei der Betreuungsbehörde angefordert werden.

                                                                                   Weitere Fragen? Telefon: 0611 31-3487
10                                                        Rechtliche Vorsorge      Rechtliche Vorsorge                                                                                                                             11

     Wiesbadener Notfall-Karte                                                     Kontakt
                                                                                   Die Notfall-Karte ist erhältlich bei:
     Im Rahmen des Wiesbadener Netzwerkes für geriatrische Rehabilitation
                                                                                    den Beratungsstellen für selbständiges Leben im Alter
     und des Forum Demenz Wiesbaden wurde die Notfall-Karte für Bürgerinnen
     und Bürger entwickelt. In Abstimmung mit Wiesbadener Akteuren des              Krankenhaussozialdiensten, Pflegediensten und diversen öffentlichen
     Gesundheitswesens und der Altenhilfe, Kliniken, Pflegediensten und              Stellen
     Pflegeeinrichtungen enthält die Notfall-Karte relevante Informationen          in der Geschäftsstelle des GeReNet.Wi/Forum Demenz Wiesbaden
     für die Erstellung einer raschen Anamnese im Notfall.                           Telefon: 0611 31-4676 · 31-3488 · 31-7395 · 31-4648
                                                                                     E-Mail: forum.demenz@wiesbaden.de
     Was enthält die Wiesbadener Notfall-Karte?
     Neben persönlichen Angaben wie Adresse, Geburtsdatum und Blutgruppe
     gibt die Karte Informationen über Personen, die im Notfall kontaktiert wer-
     den sollen, zur rechtlichen Vorsorge und zu Besonderheiten wie bestimmte
                                                                                                                                                                                                         LANDESHAUPTSTADT
                                                                                             Besonderheiten:                   Ich betreue einen pflege-          Weitere wichtige
                                                                                                                                 bedürftigen Menschen.             Informationen:
                                                                                             Chronische Erkrankungen:
                                                                                                                                 Bin ich verhindert, be-
     Erkrankungen und Unverträglichkeiten. Auch die Betreuung eines pflegebe-                (z.B. Diabetes)
                                                                                                                                 nachrichtigen Sie bitte
                                                                                                                                 die Kontaktpersonen.                                             Notfall-Karte
     dürftigen Menschen oder im Haushalt lebender Tiere können in der Notfall-                                                                                                                      Bitte immer zusammen
                                                                                                                                                                                                       mit der Karte Ihrer
     Karte angegeben werden. Durch die Unterschrift der Karteninhaberin / des
                                                                                             Allergien/Unverträglichkeiten:    In meinem Haushalt
                                                                                                                                 versorge ich folgende                                              Krankenkasse mitführen
                                                                                                                                 Haustiere:                                                         und im Notfall vorlegen.

     Karteninhabers wird bestätigt, dass die Angaben ausschließlich im Notfall               Sonstiges:
     zu nutzen sind und wenn nötig, an Dritte weitergegeben werden dürfen.                   (z.B. Demenz)

                                                                                                                              Bitte verständigen Sie die

     Zusammen mit der Krankenkassenkarte aufbewahrt, erleichtert sie die
                                                                                                                              private Kontaktperson.                                                      www.wiesbaden.de

     Kontaktaufnahme zur Abstimmung wichtiger Versorgungsfragen, wenn
     sie bei Krankenhausaufenthalten, Arztbesuchen oder bei sozialen Diensten                                                 Im Notfall zu kontaktieren:
                                                                                                                              (Name/Telefonnummer notieren)
                                                                                                                                                                   Rechtliche Vorsorge:          Diese Daten werden nur im
                                                                                                                                                                                                 Notfall verwendet.
     vorgelegt wird.                                                                         Name
                                                                                                                                                                   Vollmacht:
                                                                                                                                                                                    Ja
                                                                                                                                                                                    
                                                                                                                                                                                          Nein
                                                                                                                                                                                          
                                                                                                                                                                                                 Ich bin damit einverstanden,
                                                                                             Vorname                          Private Kontaktperson                Betreuungs-
                                                                                                                                                                                                 dass die Daten in einer Not-
                                                                                                                                                                   verfügung:            
     Die Nutzung der Karte ist nicht nur für Seniorinnen und Senioren sinnvoll.
                                                                                                                                                                                                 fallsituation an Dritte weiter-
                                                                                             Geburtsdatum                     Hausarzt                             Patienten-
                                                                                                                                                                                                 gegeben werden dürfen.
                                                                                                                                                                   verfügung:            

     Sie kann von Bürgerinnen und Bürgern jeden Alters mitgeführt werden.                    Straße                           Pflegedienst                         Organspende-
                                                                                                                                                                   ausweis:              
                                                                                             PLZ, Ort                         Beratungsstelle                      Palliativpass:        
                                                                                                                                                                   Aufbewahrungsort:
                                                                                             Telefon                          Bevollmächtigter/gesetzl. Betreuer
                                                                                                                                                                                                 Datum
                                                                                                                              Apotheke

                                                                                             Blutgruppe                       Sonstige                                                           Unterschrift

                                                                                   Weitere Fragen? Telefon: 0611 31-3487
12

     Wohnen im Alter
14                                                           Wohnen im Alter      Wohnen im Alter                                                                 15

     Wohnungsanpassung                                                            Musterausstellung zum barrierefreien Wohnen und hilfreicher
                                                                                  Technik „Belle Wi“
     Viele ältere Bürgerinnen und Bürger möchten selbständig und selbstbestimmt
                                                                                  Das Amt für Soziale Arbeit zeigt auf rund 200 m2 Lösungen zur barrierefreien
     in den eigenen vier Wänden wohnen. Doch häufig erschweren Barrieren
                                                                                  Gestaltung des Eingangsbereiches, des Wohn- und Schlafzimmers, der Küche
     innerhalb und außerhalb der Wohnung den Alltag. Die Wohnberatung
                                                                                  und des Badezimmers. In der dauerhaften Ausstellung kann eine Vielzahl
     zeigt daher Lösungen in verschiedenen Bereichen auf.
                                                                                  an hilfreicher Technik ausprobiert werden, z. B. elektrische Schlüsselfinder,
                                                                                  Seniorentelefone, Hausnotrufsysteme, Produkte mit Sprachausgabe sowie
     Veränderungen in der Ausstattung, zum Beispiel
                                                                                  die Steuerung von Heizung und Licht. Ziel ist es, ein selbständiges, sicheres
      das Umstellen oder Erhöhen von Möbeln                                      und komfortables Wohnen zu ermöglichen und zu erhalten.
      den Einbau einer seniorengerechten oder barrierefreien Küche
                                                                                  Darüber hinaus veranstaltet das Team von „Belle Wi“ mehrere „Themen-
      Installation von Treppenliften, hilfreicher Technik                        wochen“ im Jahr: In diesem Rahmen werden Veranstaltungen, Vorträge
                                                                                  und Workshops zu bestimmten Schwerpunkten angeboten.
     Hilfsmittelversorgung, zum Beispiel
                                                                                  Der Besuch ist kostenfrei. Während der Öffnungszeiten stehen Mitarbeiterinnen
      mobile Rampen zur barrierefreien Erschließung
                                                                                  und Mitarbeiter beratend zur Seite. Gerne können auch interessierte Gruppen
      Haltegriffe, Badewannenlifter, Duschhocker                                 nach vorheriger Terminvereinbarung die Ausstellung besuchen.
      Alltagshilfen, z. B. Greifzangen, Anziehhilfen
                                                                                  Adresse:
     Umbaumaßnahmen, zum Beispiel                                                 Föhrer Straße 74/1 · 65199 Wiesbaden (Zentrum Sauerland)
      fest installierte Rampen
      Türverbreiterungen                                                         Öffnungszeiten:
      im Badezimmer, unter anderem Einbau einer Dusche                           dienstags: 14:00 –18:00 Uhr, donnerstags: 13:00 –17:00 Uhr
                                                                                  oder nach telefonischer Vereinbarung:
                                                                                  Telefon: 0611 31-3890 oder 31-2885
     Finanzierung
                                                                                  (An Feiertagen und teilweise in den hessischen Schulferien ist die
     Neben Eigenmitteln und einer eventuellen Beteiligung des Vermieters können   Ausstellung geschlossen.)
     Fördermittel bei verschiedenen Kostenträgern beantragt werden, z. B. bei
     der Pflege- oder Krankenkasse. Die Beratungsstelle berät und informiert      www.wiesbaden.de/belle-wi
     zu Fördermöglichkeiten.
                                                                                  Anmerkungen
     Kontakt                                                                      Die Beratung ist individuell, unabhängig und kostenfrei.
     Landeshauptstadt Wiesbaden                                                   Die Beratungsstelle bietet auch Vorträge und Schulungen für Interessierte an.
     Amt für Soziale Arbeit - Abteilung Eingliederungshilfe und Teilhabe
     Beratungsstelle für barrierefreies Wohnen
     Kreuzberger Ring 7 · 65205 Wiesbaden
     Telefon: 0611 31-7498 oder -2885
                                                                                  Weitere Fragen? Telefon: 0611 31-3487
16                                                          Wohnen im Alter      Wohnen im Alter                                                              17

     Öffentlich geförderte Wohnungen                                             Wohnanlagen für ältere Menschen
     Im ganzen Stadtgebiet von Wiesbaden gibt es Sozialwohnungen, die mit        Die Stadt Wiesbaden vermittelt altengerechte und behindertenfreundliche
     öffentlichen Mitteln gefördert werden. Diese Wohnungen sind für die         Wohnungen in Altenwohnanlagen. Insgesamt 11 solcher überwiegend preis-
     Menschen bestimmt, die auf günstigen und ihren Bedürfnissen entspre-        gebundenen Wohnanlagen sind im gesamten Stadtgebiet vorhanden. Bei den
     chenden Wohnraum angewiesen sind. Die Vergabe der Wohnungen wird            Wohnungen handelt es sich um 1,5 - 2-Zimmer-Wohnungen für Einzelpersonen
     über den Kommunalen Wohnungsservice der Stadt Wiesbaden gesteuert.          und (Ehe-) Paare, jeweils mit Küche, Bad oder Dusche, Balkon oder Loggia.

     Voraussetzungen                                                             Voraussetzungen
     Die Einkommensgrenzen für die Beantragung einer Registrierung beim          Die Wohnungen werden in der Regel an Personen ab 60 Jahren vermietet.
     Kommunalen Wohnungsservice der Stadt Wiesbaden können direkt dort
                                                                                 Ein Antrag auf Vormerkung für eine öffentlich geförderte Wohnung mit den
     oder bei den Beratungsstellen für selbständiges Leben im Alter Wiesbaden
                                                                                 entsprechenden Einkommensnachweisen ist zu stellen.
     erfragt werden.

                                                                                 Kontakt
     Antragstellung
                                                                                 Landeshauptstadt Wiesbaden
     Für die Registrierung als wohnungssuchend ist ein Antrag auf Vormerkung
                                                                                 Amt für Soziale Arbeit - Abteilung Altenarbeit
     für eine öffentlich geförderte Wohnung zu stellen. Es werden dafür Unter-
                                                                                 Wohnanlagen für ältere Menschen
     lagen, aus denen die persönlichen Belastungen (Einkommen, Vermögen,
                                                                                 Konradinerallee 11 · 65189 Wiesbaden
     Miete, Schwerbehinderung etc.) hervorgehen, benötigt.
                                                                                 Telefon: 0611 31-2656 · 31-3807
     Mit abgeschlossener Registrierung ist man beim Kommunalen Wohnungs-         Fax: 0611 31-3954
     service als wohnungssuchend gemeldet und erhält von dort Angebote.
                                                                                 Anmerkungen
     Kontakt
                                                                                 In einigen Wohnanlagen finden regelmäßig kulturelle Veranstaltungen wie
     Landeshauptstadt Wiesbaden                                                  z. B. Kaffeenachmittage, Gedächtnistraining und jahreszeitliche Feiern
     Amt für Soziale Arbeit - Abteilung Wohnen                                   (z. B. Weihnachtsfeier) statt. Teilweise gibt es die Möglichkeit, an einem
     Kommunaler Wohnungsservice                                                  Mittagstisch teilzunehmen. Die Beratungsstellen für selbständiges Leben im
     Homburger Straße 29 · 65197 Wiesbaden                                       Alter bieten in einigen Wohnanlagen regelmäßige Sprechstunden an.
     Telefon: 0611 31-2621
                                                                                 Ausführliche Informationen zum Wohnen im Alter in Wiesbaden bietet das
     Fax: 0611 31-3923
                                                                                 Infoblatt „Wohnen im Alter“ der Beratungsstellen für selbständiges Leben
     E-Mail: wohnungsvermittlung@wiesbaden.de
                                                                                 im Alter.

                                         Weitere Fragen? Telefon: 0611 31-3487   Weitere Fragen? Telefon: 0611 31-3487
18                                                            Wohnen im Alter        Wohnen im Alter                                                               19

     Wohnen im Pflegeheim                                                            Kontakt
                                                                                     Für den Antrag auf Übernahme der Restkosten bei nicht ausreichendem
     Ein Pflegeheim bietet umfassende Pflege, Betreuung und Versorgung für
                                                                                     Einkommen und Vermögen:
     ältere Menschen, die nicht mehr zu Hause leben können.
                                                                                     Landeshauptstadt Wiesbaden
                                                                                     Sozialleistungs- und Jobcenter
     Voraussetzungen                                                                 Hilfe zur Pflege stationär
                                                                                     Kreuzberger Ring 7 · 65205 Wiesbaden
     Es besteht eine erhebliche Pflegebedürftigkeit (mindestens Pflegegrad 2).
                                                                                     Telefon: 0611 31-6064
     Einige Einrichtungen nehmen auch Personen auf, bei denen (noch) kein            Fax: 0611 31-3958
     Pflegegrad festgestellt wurde. Allerdings ist dann die komplette Finanzierung   E-Mail: hilfe-zur-pflege-stationaer@wiesbaden.de
     aus eigenen Mitteln zu leisten.
                                                                                     Anmerkungen
     Finanzierung                                                                    Es ist sinnvoll, sich verschiedene Heime anzuschauen und ggf. mehrere
     Die Heimkosten werden nur teilweise durch den Beitrag der Pflegeversicherung    Anmeldungen vorzunehmen, da nicht gewährleistet ist, dass im Bedarfsfall
     gedeckt. Darüber hinausgehende Kosten sind durch den Einsatz von Ein-           ein Heimplatz in der favorisierten Einrichtung zur Verfügung steht.
     kommen (z. B. Renten) und Vermögen selbst zu tragen.
                                                                                     Die Beratungsstellen für selbständiges Leben im Alter haben den Leitfaden
     Reichen Einkommen und Vermögen nicht aus, kann beim Amt für Soziale             „Umzug in eine stationäre Pflegeeinrichtung“ veröffentlicht, der neben
     Arbeit ein Antrag auf Übernahme der anfallenden Restkosten gestellt wer-        wertvollen Informationen auch eine Liste mit den Adressen der Wiesbadener
     den. Dort wird auch eine mögliche Unterhaltsverpflichtung der Angehörigen       Pflegeheime enthält. Dieser ist über die zuständige Beratungsstelle kosten-
     geprüft.                                                                        los erhältlich. Auch das Infoblatt „Pflegeheime in Wiesbaden“ kann dort
                                                                                     kostenfrei angefordert werden.
     Antragstellung
     Für die Heimaufnahme ist der Anmeldebogen des jeweiligen Heims, der
     Bescheid der Pflegekasse über die Notwendigkeit der vollstationären
     Versorgung und ggf. der Antrag mit entsprechenden Nachweisen auf
     Übernahme der anfallenden Restkosten durch das Amt für Soziale Arbeit
     notwendig.

                                                                                     Weitere Fragen? Telefon: 0611 31-3487
20                                                             Wohnen im Alter

     Betreutes Wohnen
     Der Begriff Betreutes Wohnen ist kein geschützter Begriff. Je nach Anbieter
     (öffentliche, freigemeinnützige oder private Anbieter) können sehr unter-
     schiedliche Angebote darin enthalten sein. Grundsätzlich handelt es sich          Finanzielle
     dabei um separate Wohnungen, bei denen zusätzliche Unterstützungs-
     leistungen eingekauft werden können.
     Vor einem möglichen Umzug können folgende Leitfragen Orientierung geben:
                                                                                       Unterstützung
     - Ist die Wohnung infrastrukturell gut gelegen und können soziale Kontakte
       weiter gepflegt werden?
     - Gibt es eine feste Ansprechperson vor Ort?
     - Gibt es Unterstützung im Notfall, z. B. per Hausnotruf?
     - Gibt es einen Mittagstisch? Kann an Mahlzeiten teilgenommen werden?
     - Gibt es die Möglichkeit, an sozialen Angeboten (z. B. jahreszeitliche Feste
       etc.) teilzunehmen?
     - Gibt es Aufenthaltsräume außerhalb der Wohnung für soziale Kontakte?
     - Welche zusätzlichen Kosten entstehen durch die Unterstützungsleistungen?
     - Welche Möglichkeiten gibt es im Fall von Pflegebedürftigkeit?
     - Ist die Wohnung an ein Pflegeheim angeschlossen?

     Finanzierung
     Ein mit dem Anbieter abgeschlossener Mietvertrag beinhaltet im Wesentlichen
     drei Elemente: Mietverhältnis, Grundversorgung (z. B. Ansprechpartner im
     Haus) und Wahlleistungen (z. B. häusliche oder pflegerische Hilfen). Diese
     Wahlleistungen sind mit eigenen Mitteln zu zahlen. Bei den Wohnungen
     handelt es sich sowohl um frei finanzierte als auch öffentliche geförderte
     Wohnungen. Für den Bezug öffentlich geförderter Wohnungen wird eine
     entsprechende Registrierbestätigung des Kommunalen Wohnungsservice
     Wiesbaden benötigt.

     Anmerkungen
     Informationen zum Wohnen im Alter in Wiesbaden bietet das Infoblatt
     „Wohnen im Alter“ der Beratungsstellen für selbständiges Leben im Alter.

                                           Weitere Fragen? Telefon: 0611 31-3487
22                                                  Finanzielle Unterstützung        Finanzielle Unterstützung                                                   23

     Grundsicherung /                                                                Erforderlich sind alle Unterlagen über Einkommen, Vermögen, Ausgaben
                                                                                     und persönliche Belastungen.
     Hilfe zum Lebensunterhalt                                                       Die genauen Informationen über die benötigten Unterlagen können direkt
     Die Grundsicherung (Sozialgesetzbuch XII, Kapitel 4) dient der Sicherstellung   beim Sachgebiet Sozialhilfe oder den Beratungsstellen für selbständiges
     des Lebensunterhalts älterer oder dauerhaft voll erwerbsgeminderter             Leben im Alter erfragt werden.
     Personen. Diese Personen müssen ihren gewöhnlichen Aufenthalt in
     Deutschland haben.                                                              Kontakt
     Die Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialgesetzbuch XII, Kapitel 3) dient der       Landeshauptstadt Wiesbaden
     Sicherstellung des Lebensunterhaltes von vorübergehend erwerbsunfähigen         Sozialleistungs- und Jobcenter
     Personen, die noch nicht die Regelaltersgrenze erreicht haben. Es zählt der     Konradinerallee 11 · 65189 Wiesbaden
     tatsächliche Aufenthalt.                                                        Telefon: 0611 31-3826
                                                                                     Fax: 0611 31-5964
     Voraussetzungen                                                                 E-Mail: sozialhilfe@wiesbaden.de
                                                                                     Homepage: www.wiesbaden.de
     1. Bei Kapitel 4: Erreichen des Rentenalters oder dauerhaft voll erwerbs-
        gemindert im Sinne der Rentenversicherung
        Bei Kapitel 3: Vorübergehend erwerbsunfähig und die Regelaltersgrenze       Anmerkungen
         noch nicht erreicht                                                         Die Gewährung der Leistung der Grundsicherung beginnt mit dem Monat
     2. Bei Kapitel 4: Gewöhnlicher Aufenthalt im Inland                            der Antragstellung. Sie wird in der Regel für zwölf Monate bewilligt; die
         Bei Kapitel 3: Es zählt der tatsächliche Aufenthalt                         Verlängerung ist unaufgefordert zu beantragen.
     3. Der Lebensunterhalt kann aus den eigenen Einkünften und dem vor-
         handenen Vermögen (oder den Einkünften des nicht getrennt lebenden          Die Gewährung der „Hilfe zum Lebensunterhalt“ beginnt mit dem Tag der
         Ehegatten oder Lebenspartners) nicht ausreichend bestritten werden          Antragsstellung bzw. wenn dem Träger der Sozialhilfe bekannt wird, dass
                                                                                     ein möglicher Anspruch besteht.
     4. Es gibt keine unterhaltspflichtigen Personen, die über ein Jahres-
         einkommen von mehr als 100.000 € verfügen
     5. Die Bedürftigkeit wurde in den letzten zehn Jahren nicht vorsätzlich
         oder fahrlässig herbeigeführt

     Antragstellung
     Benötigt wird der Antrag auf Leistungen nach dem SGB XII, Kapitel 4.
     Dieser ist erhältlich:
        - unter www.wiesbaden.de
        - im Amt für Grundsicherung und Flüchtlinge - Sachgebiet Sozialhilfe

                                                                                     Weitere Fragen? Telefon: 0611 31-3487
24                                                  Finanzielle Unterstützung        Finanzielle Unterstützung                                               25

     Wohngeld / Lastenzuschuss                                                       Kontakt
                                                                                     Landeshauptstadt Wiesbaden
     Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zur Miete oder zu den Wohnkosten
                                                                                     Amt für Soziale Arbeit - Abteilung Wohnen
     von Eigentümern. Beantragen können es Menschen, die mit ihrem Ein-
                                                                                     Wohngeld
     kommen nur knapp über die Runden kommen. Es ist unerheblich, ob der
                                                                                     Konradinerallee 11 · 65189 Wiesbaden
     Wohnraum in einem Alt- oder Neubau liegt und ob er öffentlich gefördert,
                                                                                     Telefon: 0611 31-2628
     steuerbegünstigt oder frei finanziert ist.
                                                                                     Fax: 0611 31-4992
                                                                                     E-Mail: wohngeld@wiesbaden.de
     Voraussetzungen                                                                 Homepage: www.wiesbaden.de
     Die antragstellende Person bewohnt selbst den Wohnraum und bringt die
     Miete oder Belastung dafür auf.                                                 Anmerkungen
     Der Anspruch auf Wohngeld ist abhängig von drei Faktoren:
                                                                                     Wohngeld / Lastenzuschuss kann nur gewährt werden, wenn ein Antrag
       - Anzahl der Personen, die im Haushalt leben                                  gestellt wurde. Es wird für jeweils ein Jahr bewilligt.
       - Höhe des Einkommens                                                         Eine Verlängerung ist mit einem Antragsformular neu zu beantragen.
       - Höhe der anrechenbaren Miete oder Belastung                                 Hierzu erfolgt kein Erinnerungsschreiben.
                                                                                     Wohngeld / Lastenzuschuss kann nicht mit anderen Sozialleistungen wie
     Antragstellung                                                                  Grundsicherung oder Hilfe zum Lebensunterhalt kombiniert werden.

     Benötigt wird der Antrag auf Mietzuschuss oder ein Antrag auf Lastenzuschuss.
     Dieser ist erhältlich:
       - unter www.wiesbaden.de
       - in den Ortsverwaltungen
       - im Amt für Soziale Arbeit - Sachgebiet Wohngeld
     Erforderlich sind alle Unterlagen über Einkommen, Vermögen, Ausgaben,
     persönliche Belastungen und zu den Kosten des Wohnraums.
     Die genauen Informationen über die benötigten Unterlagen können direkt
     beim Sachgebiet Wohngeld oder den Beratungsstellen für selbständiges
     Leben im Alter erfragt werden.

                                                                                     Weitere Fragen? Telefon: 0611 31-3487
26                                                  Finanzielle Unterstützung        Finanzielle Unterstützung                                                      27

     Rundfunkbeitrag (Befreiung / Ermäßigung)                                        Antragstellung
                                                                                     Benötigt wird ein Antrag auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht
     Der Rundfunkbeitrag in Höhe von z. Zt. 17,50 € ist monatlich von jedem
                                                                                     bzw. auf Ermäßigung des Rundfunkbeitrags.
     Haushalt zu leisten. Pro Wohnung ist nur ein Beitrag zu zahlen, unabhängig
     davon, wie wie viele Menschen dort wohnen und welche Geräte sie haben.          Dieser ist erhältlich:
     Unter bestimmten Voraussetzungen ist es jedoch möglich, von der Rundfunk-         - unter www.rundfunkbeitrag.de
     beitragspflicht befreit zu werden oder eine Ermäßigung zu erhalten.
                                                                                       - in den Ortsverwaltungen
                                                                                       - in den Beratungsstellen für selbständiges Leben im Alter
     Voraussetzungen
                                                                                     Erforderlich ist auch der Nachweis über den Grund der Befreiung /
     Folgende Personen können sich aus sozialen Gründen befreien lassen:             Ermäßigung, also:
        - Personen, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II oder XII         - Bescheinigung der leistungsgewährenden Behörde über den Bezug von
          erhalten (Arbeitslosengeld II, Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung        Leistungen nach dem SGB II oder XII, dem Bundesversorgungsgesetz
          im Alter und bei Erwerbsminderung)                                              oder dem Asylbewerberleistungsgesetz
        - Personen, die Hilfe zur Pflege nach SGB XII (nicht Pflegegeld der            - beglaubigte Kopie des Schwerbehindertenausweises
          Pflegeversicherung) erhalten
        - Personen, die Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz
                                                                                     Kontakt
          (Kriegsopferfürsorge) erhalten
        - Personen, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten     ARD ZDF Deutschlandradio
                                                                                     Beitragsservice
     Folgende Personen können aus gesundheitlichen Gründen eine Ermäßigung           50656 Köln
     (5,83 €) beantragen:                                                            Telefon: 0221 5061-0
                                                                                     Homepage: www.rundfunkbeitrag.de
        - Personen, die eine anerkannte Schwerbehinderung mit dem
          Merkzeichen „RF“ im Schwerbehindertenausweis haben
                                                                                     Anmerkungen
                                                                                     Mit dem Befreiungsbescheid bzw. dem Bescheid über die Ermäßigung kann
                                                                                     der Sozialtarif für Verbindungen bei der Deutschen Telekom beantragt werden.

                                                                                     Weitere Fragen? Telefon: 0611 31-3487
28                                                 Finanzielle Unterstützung     Finanzielle Unterstützung                                               29

     Sozialtarif Telekom                                                         Kontakt
                                                                                 Telekom Deutschland GmbH
     Die Deutsche Telekom bietet Kunden mit geringem Einkommen oder einer
                                                                                 Kundenservice
     Behinderung einen Sozialtarif an. Es fallen weiterhin die vollen monat-
                                                                                 53171 Bonn
     lichen Grundpreise an, die Kunden erhalten Vergünstigungen auf die
                                                                                 Telefon: 0800 3 30 30 00
     Verbindungsentgelte.
                                                                                 Homepage: www.telekom.de

     Voraussetzungen
                                                                                 Anmerkungen
     Den Sozialtarif erhalten nur Kunden oder in ihrem Haushalt lebende
                                                                                 Das Gesprächsguthaben kann nicht in den Folgemonat übertragen werden.
     Angehörige, die einen Festnetzanschluss bei der Telekom Deutschland GmbH
                                                                                 Der Sozialtarif gilt nicht bei Call-by-call oder Preselection.
     haben und eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:
     - Personen, die von der Rundfunkbeitragspflicht befreit sind oder eine
       Schwerbehinderung mit dem Merkzeichen „RF“ haben (Gesprächsguthaben
       von 6,94 € / Monat)
     - Personen mit den Schwerbehinderungen „blind“ oder „gehörlos“ mit
       einem Grad der Behinderung von mindestens 90 % (Gesprächsguthaben
       von 8,72 € / Monat)

     Antragstellung
     Der Sozialtarif ist vom Kunden zu beantragen. Benötigt wird ein
     Antragsformular für einen Sozialtarif.
     Dieser ist erhältlich:
       - unter www.telekom.de/sozialtarif
       - in allen Geschäftsstellen der Deutschen Telekom
       - in den Beratungsstellen für selbständiges Leben im Alter
     Ebenso erforderlich ist:
       - die Bescheinigung über die Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht
         bzw. über die Ermäßigung des Rundfunkbeitrags
     oder
       - die Kopie des Schwerbehindertenausweises und des Bescheides vom
         Versorgungsamt

                                                                                 Weitere Fragen? Telefon: 0611 31-3487
30                                                   Finanzielle Unterstützung        Finanzielle Unterstützung                                                  31

     Zuzahlungsbefreiung der                                                          Belege über geleistete Zuzahlungen sind unter anderem:
                                                                                        - Apothekenquittungen für verordnete Arzneimittel
     gesetzlichen Krankenkassen                                                         - Zuzahlungsnachweise für Reha- oder Krankenhausaufenthalte
     Für Verordnungen, Hilfsmittel und Krankenhausaufenthalte sind gesetzliche          - Quittungen für Hilfsmittel und Heilmittel (z. B. Massagen)
     Zuzahlungen zu leisten.                                                            - Zuzahlungen für Krankenfahrten
     Erreicht die versicherte Person die persönliche Belastungsgrenze, befreit
     die Krankenkasse auf Antrag von den weiteren Zuzahlungen. Wird die               Anmerkungen
     Belastungsgrenze überschritten, werden die zu viel geleisteten Zuzahlungen
     erstattet. Die versicherte Person erhält für das restliche Jahr einen Ausweis,   Die Krankenkassen bieten unter bestimmten Voraussetzungen an, dass der
     der die Befreiung von den Zuzahlungen bescheinigt.                               Betrag über die individuelle Belastungsgrenze zu Beginn eines Jahres vom
                                                                                      Konto eingezogen und der Befreiungsausweis direkt ausgehändigt wird.
                                                                                      Dadurch entfällt das Sammeln der Belege.
     Voraussetzungen
                                                                                      Auch eine rückwirkende Erstattung ist nach Antragstellung möglich.
     Die persönliche Belastungsgrenze errechnet sich aus dem Einkommen.
     Sie beträgt generell 2 % der Brutto-Jahreseinnahmen.
     Bei Vorliegen einer chronischen Erkrankung verringert sich die
     Belastungsgrenze auf 1 %.
     Bei Empfängern von Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII berechnet
     sich die Belastungsgrenze nach dem Regelsatz für den Haushaltsvorstand
     (Stand 2021: 107,04 € bzw. 53,52 €).

     Antragstellung
     Benötigt wird das Antragsformular der jeweiligen Krankenkasse.
     Individuell mit einzureichen sind:
        - Einkommensnachweise (z. B. Rentenbescheid)
        - Bescheid über Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII
        - Bescheinigung einer chronischen Erkrankung (vom Hausarzt auszufüllen)
        - alle Originalquittungen über die bereits geleisteten gesetzlichen
          Zuzahlungen des laufenden Jahres

                                                                                      Weitere Fragen? Telefon: 0611 31-3487
32                                                  Finanzielle Unterstützung    Finanzielle Unterstützung                                                      33

     Hundesteuer (Befreiung / Ermäßigung)                                        Blindengeld
     Für jeden im Haushalt lebenden Hund ist die Hundesteuer zu entrichten.      Blindengeld ist eine monatlich gezahlte staatliche Leistung für blinde und
     Gemäß der zurzeit gültigen Satzung der Landeshauptstadt Wiesbaden können    wesentlich sehbehinderte Menschen zum Ausgleich blindheitsbedingter
     Hundehalter eine Befreiung oder Ermäßigung der Hundesteuer beantragen.      Mehraufwendungen.

     Voraussetzungen                                                             Voraussetzungen
     Eine Befreiung von der Hundesteuer kann beantragt werden für Hunde          Blindengeld erhalten:
        - d ie bei entsprechender Eignung der Hilfe blinder, tauber Personen    - blinde Personen, deren Sehschärfe auf keinem Auge und auch bei
          oder Personen dienen, die einen Schwerbehindertenausweis mit den         beidäugiger Prüfung nicht mehr als 2 % beträgt
          Merkzeichen „B“, „Bl“, „aG“ oder „H“ besitzen,                         - hochgradig sehbehinderte Menschen, deren Sehschärfe auf keinem
        - d ie aus einem Tierheim im Stadtgebiet der Landeshauptstadt über-       Auge und auch bei beidäugiger Prüfung nicht mehr als 5 % beträgt
          nommen wurden (Steuerbefreiung für die ersten 24 Monate).

     Eine Ermäßigung der Hundesteuer von 50 % kann beantragt werden für den
                                                                                 Antragstellung
     ersten Hund im Haushalt von Personen, die Hilfe zum Lebensunterhalt oder    Benötigt werden ein Antrag auf Blindengeld sowie der Vordruck „Augen-
     Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II oder SGB XII erhalten.            fachärztliche Bescheinigung“, der vom Augenarzt auszufüllen ist.
     Diese Regelung gilt nicht für Listenhunde.                                  Beides ist beim LWV Hessen erhältlich.

     Antragstellung                                                              Kontakt
     Benötigt werden ein schriftlicher Antrag sowie der Nachweis über den        LWV Hessen
     Befreiungs- bzw. Ermäßigungsgrund.                                          Haupt- und Regionalverwaltung Kassel
     Die An- und Abmeldung eines Hundes kann beim Kassen- und Steueramt −        Kölnische Straße 30 · 34117 Kassel
     Fachbereich Steuern, in den Ortsverwaltungen und im Bürgerbüro erfolgen.    Telefon: 0561 1004-0
                                                                                 Fax: 0561 1004-1252
                                                                                 E-Mail: info@lwv-hessen.de
     Kontakt
     Landeshauptstadt Wiesbaden
     Kassen- und Steueramt - Fachbereich Steuern
                                                                                 Anmerkungen
     Hasengartenstraße 21 · 65189 Wiesbaden                                      Es ist sinnvoll, vor Antragsstellung mit dem Augenarzt die Erfolgsaussichten
     Telefon: 0611 31-5063                                                       abzuklären, da das ärztliche Gutachten honorarpflichtig ist.
     Fax: 0611 31-3959                                                           Generell gibt es beim Landesblindengeld keine Einkommensgrenzen.
     E-Mail: kassen-und-steueramt@wiesbaden.de                                   Ausnahmen sind beim Landeswohlfahrtsverband je nach Sachlage zu erfragen.
                                                                                 Bei Bezug von Leistungen aus der Pflegeversicherung kommt es zu einer
                                                                                 Kürzung des Blindengeldes.

                                         Weitere Fragen? Telefon: 0611 31-3487   Weitere Fragen? Telefon: 0611 31-3487
34                                                Finanzielle Unterstützung      Finanzielle Unterstützung                                                     35

     Gehörlosengeld                                                              Anmerkungen
                                                                                 Generell gibt es beim Gehörlosengeld keine Einkommensgrenzen. Ausnahmen
     Gehörlosengeld ist eine monatlich vom Land Hessen gezahlte Leistung für
                                                                                 sind beim Landeswohlfahrtsverband je nach Sachlage zu erfragen. Bei Bezug
     taube Menschen und Menschen mit an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit
                                                                                 von Leistungen aus der Pflegeversicherung oder von sonstigen Trägern, deren
     beiderseits zum Ausgleich gehörlosigkeitsbedingter Mehraufwendungen.
                                                                                 Leistungen dem Ausgleich der Mehraufwendungen durch Gehörlosigkeit
                                                                                 dienen, kommt es zu einer Kürzung des Gehörlosengeldes. Bei einer Heim-
     Voraussetzungen                                                             unterbringung verringert sich das Gehörlosengeld ebenfalls.
     Gehörlosengeld erhalten Personen, bei denen eine Taubheit oder eine an
     Taubheit grenzende Schwerhörigkeit beiderseits vorliegt (Merkzeichen Gl)
     und für die ein Grad der Behinderung von 100 auf Grund der Taubheit fest-
     gestellt worden ist.

     Antragstellung
     Benötigt werden der Antrag auf Gehörlosengeld und eine Kopie des
     Schwerbehindertenausweises mit einer Kopie vom letzten Bescheid des
     Versorgungsamtes über die anerkannten Schwerbehinderungen.
     Der Antrag auf Gehörlosengeld ist beim LWV Hessen erhältlich.

     Kontakt
     LWV Hessen
     Haupt- und Regionalverwaltung Kassel
     Kölnische Straße 30 · 34117 Kassel
     Telefon: 0561 1004-2252
     Fax: 0561 1004-1252
     E-Mail: bernd.torbohm@lwv-hessen.de

                                                                                 Weitere Fragen? Telefon: 0611 31-3487
36                                                    Finanzielle Unterstützung        Finanzielle Unterstützung                                                       37

     Leistungen der Pflegeversicherung                                                 Antragstellung
                                                                                       Benötigt wird das Antragsformular der jeweiligen Pflegekasse
     Die Pflegeversicherung betrifft mit kleinen Ausnahmen alle krankenver-
                                                                                       (Krankenkasse).
     sicherten Bürgerinnen und Bürger. Als Pflichtmitglied einer gesetzlichen
     Krankenkasse ist man automatisch Mitglied der Pflegekasse der jeweiligen
     Krankenkasse. Den versicherten Personen werden bei Pflegebedürftigkeit            Anmerkungen
     Leistungen aus dem ambulanten, teilstationären und stationären Bereich
     gewährt.                                                                          Die Leistungen der Pflegeversicherung werden unabhängig von Einkommen
                                                                                       und Vermögen bewilligt. Jedoch ist die Pflegeversicherung keine „Vollkasko-
                                                                                       versicherung“. Sie finanziert genau festgelegte ambulante, teilstationäre und
     Voraussetzungen                                                                   vollstationäre Pflegeleistungen. Die versicherte Person entscheidet, ob sie
                                                                                       Sach-, Geld- oder Kombinationsleistungen in Anspruch nehmen möchte.
     Die Leistungen werden bei Vorliegen einer Pflegebedürftigkeit entsprechend
     den Vorgaben des Pflegeversicherungsgesetzes gewährt. Dafür ist ein Antrag        Nähere Informationen zu den Leistungen sind der Broschüre „Leistungen
     zu stellen.                                                                       der Pflegeversicherung“ zu entnehmen. Diese ist beim Pflegestützpunkt
                                                                                       Wiesbaden, dem Forum Demenz und den Beratungsstellen für selbständiges
     Pflegebedürftigkeit im Sinne der Sozialen Pflegeversicherung betrifft Personen,
                                                                                       Leben im Alter erhältlich.
     die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der
     Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen. Das heißt,
     dass die Personen körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen
     oder gesundheitlich bedingte Belastungen nicht selbständig kompensieren
     können und auf Dauer, mindestens jedoch für sechs Monate, der Hilfe durch
     andere bedürfen.
     Die Feststellung der Pflegebedürftigkeit erstreckt sich auf sechs Bereiche: die
     Mobilität, die kognitiven und kommunikativen Fähigkeiten, die Verhaltens-
     weisen und psychischen Problemlagen, die Selbstversorgung, die Bewältigung
     von und der selbständige Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten
     Anforderungen und Belastungen sowie die Gestaltung des Alltagslebens und
     sozialer Kontakte.
     Ausgehend davon, teilt die Pflegeversicherung den Grad der Pflegebedürftigkeit
     in fünf Pflegegrade ein. Die Feststellung des jeweiligen Pflegegrades erfolgt
     im Rahmen einer Pflegebegutachtung durch den Medizinischen Dienst der
     Krankenkassen (MDK) in der häuslichen Umgebung; bei Privatversicherten
     durch Medicproof.

                                                                                       Weitere Fragen? Telefon: 0611 31-3487
38                                                  Finanzielle Unterstützung       Finanzielle Unterstützung                                                      39

     Hilfsangebote in finanziellen Notlagen                                         Hygiene und medizinische Versorgung
                                                                                    In Wiesbaden besteht in bestimmten sozialen Einrichtungen für Menschen,
     In der Landeshauptstadt Wiesbaden sind über die Jahre zahlreiche Anlauf-
                                                                                    die von Wohnungslosigkeit bedroht, schon wohnungslos oder nicht kranken-
     stellen entstanden, um Menschen, die in einer Existenz bedrohenden Notlage
                                                                                    versichert sind, das Angebot, einmal wöchentlich kostenlos einen Arzt zu
     sind, Unterstützung und konkrete Hilfen anzubieten.
                                                                                    konsultieren.
     Die Angebote betreffen die Verpflegung, Ausstattung mit Kleidung, Unter-
     kunft, aber auch die hygienische und medizinische Versorgung.                  Auch gibt es für die Betroffenen in diesen Einrichtungen die Möglichkeit,
     Die verschiedenen Träger der Anlaufstellen sind u. a. soziale Einrichtungen,   Wäsche zu waschen und zu duschen.
     Kirchengemeinden sowie Initiativen, die es sich zur Aufgabe gemacht haben,
     Menschen in einer Notlage unbürokratisch und rasch zu helfen.
                                                                                    Anmerkungen
                                                                                    Je nach Art der Hilfe wird manchmal ein geringer Kostenbeitrag erbeten, bei
     Verpflegung                                                                    anderen Angeboten wird z. B. ein Sozialhilfebescheid benötigt oder es bedarf
     In Wiesbaden bieten verschiedene Träger und Initiativen bei diesem existen-    einer Anmeldung.
     tiellen Bedarf unbürokratisch Hilfe an.
                                                                                    Die Beratungsstellen für selbständiges Leben im Alter haben auf dem
     Menschen, die diese Unterstützung benötigen, können sich an die Anbieter
                                                                                    Infoblatt „Hilfen in finanziellen Notlagen“ die Kontaktdaten der ver-
     wenden, um kostengünstig Lebensmittel zu erhalten oder (warme)
                                                                                    schiedenen Anlaufstellen mit Hinweisen zu Öffnungszeiten, Erreichbarkeiten
     Mahlzeiten zu einem sehr günstigen Preis einzunehmen.
                                                                                    und Art der Zuwendung zusammengestellt.

     Unterkunft
     Verschiedene Träger und Initiativen sowie der kommunale Wohnungsservice
     der Stadt Wiesbaden bieten Unterstützungsmöglichkeiten bei bestehen-
     der oder drohender Wohnungslosigkeit an. Die Angebote reichen von
     Aufenthaltsmöglichkeiten, Beratung und Hilfestellung bis zur Vermittlung
     von Notunterkünften und Schlafgelegenheiten.

     Kleidung
     Einige soziale Einrichtungen unterhalten Kleiderkammern, in denen bei
     Bedarf z. B. gebrauchte Kleidung, Schuhe oder Bettwäsche erhältlich ist.
     Die sozialen Einrichtungen nehmen auch gerne gut erhaltene Kleidung
     oder andere Ware als Spende an.

                                                                                    Weitere Fragen? Telefon: 0611 31-3487
40                                                  Finanzielle Unterstützung                               41

     Schwerbehindertenausweis
     Ein Schwerbehindertenausweis ist ein Ausweis über den Status als schwer-
     behinderter Mensch. Er gibt Auskunft über den Grad der Behinderung und
     weitere gesundheitliche Merkmale (Merkzeichen) und dient als Nachweis          Bildung, Geselligkeit
     der Schwerbehinderung bei der Inanspruchnahme von Rechten und
     Nachteilsausgleichen, insbesondere in folgenden Bereichen:
      Einkommens- und Lohnsteuer
                                                                                    und Kultur
      Auto / Öffentlicher Verkehr / Mobilität
      Wohnen und Lebensunterhalt
      Kommunikation / Medien
      Beruf / Arbeit

     Antragstellung
     Das Antragsformular ist erhältlich in den Beratungsstellen für selbständiges
     Leben im Alter oder beim Hessischen Amt für Versorgung und Soziales, auch
     online auf der Homepage des Landesversorgungsamtes und der Hessischen
     Ämter für Versorgung und Soziales.
     (https://schwerbehindertenantrag.hessen.de)
     Bis zu zwei Jahre alte ärztliche Unterlagen können, wenn vorhanden, dem
     Antrag hinzugefügt werden, um die Bearbeitungszeit zu verkürzen.
     Tritt eine Verschlimmerung oder eine weitere Behinderung ein, kann
     ein Änderungsantrag gestellt werden.

     Kontakt
     Hessisches Amt für Versorgung und Soziales
     Mainzer Straße 35 · 65185 Wiesbaden
     Telefon: 0611 7 15 70
     Fax: 0611 3 27 64 48 88
     E-Mail: poststelle@havs-wie.hessen.de
     Homepage: www.rp-giessen.de

                                         Weitere Fragen? Telefon: 0611 31-3487
42                                          Bildung, Geselligkeit und Kultur       Bildung, Geselligkeit und Kultur                                      43

     Städtische Seniorentreffs und                                                 Kontakt

     Treffpunkte aktiv                                                             Landeshauptstadt Wiesbaden
                                                                                   Amt für Soziale Arbeit - Abteilung Altenarbeit
     Die städtischen Seniorentreffs tragen dazu bei, in Gemeinschaft mit anderen   Sozialkulturelle Angebote und Seniorentreffs
     den Alltag zu gestalten. Vom gemütlichen Plausch bei einer Tasse Kaffee bis   Konradinerallee 11 · 65189 Wiesbaden
     hin zu anregenden Aktivitäten wie Tanzen, Festlichkeiten im Jahreskreis,
     Ausflügen, interessanten Vorträgen und anderem mehr sind die unterschied-     Für die Seniorentreffs und Treffpunkte aktiv:
     lichsten Angebote zu finden.                                                  Telefon: 0611 31-3133

     Die Treffpunkte aktiv der Landeshauptstadt Wiesbaden bieten darüber hinaus    Für das Freizeit- und Kulturprogramm:
     eine Vielzahl an Veranstaltungen für Menschen ab 55 Jahren. Die Angebote      Telefon: 0611 31-2694 · 0611 31-2615 · 0611 31-4688
     unterstützen dabei, in Gemeinschaft mit anderen ein aktives Leben bis ins
     hohe Alter führen zu können. Die Treffs tragen zur aktiven und kreativen
     Freizeitgestaltung bei. Es besteht die Möglichkeit, an Angeboten teilnehmen   Anmerkungen
     sowie auch deren Inhalte mitzugestalten. Sie bieten Raum, sich mit Ideen      Das Infoblatt „Freizeitgestaltung“ ist bei den Beratungsstellen für
     und eigenen Angeboten einzubringen.                                           selbständiges Leben im Alter erhältlich.
     Alle Veranstaltungen und Angebote sind den Programmhinweisen der ein-
     zelnen Einrichtungen zu entnehmen.
     In dem jährlich erscheinenden „Freizeit- und Kulturprogramm für ältere
     Menschen“ ist eine bunte Palette unterschiedlicher Angebote zur Freizeit-
     gestaltung für alle älteren Wiesbadenerinnen und Wiesbadener zu finden.

                                                                                   Weitere Fragen? Telefon: 0611 31-3487
44                                          Bildung, Geselligkeit und Kultur       Bildung, Geselligkeit und Kultur                                      45

     Angebote der Kirchen und Vereine                                              Kontakt
                                                                                   Nachbarschaftshaus Wiesbaden e. V.
     Die einzelnen Kirchen und Gemeinden bieten ein vielfältiges Angebot
                                                                                   Rathausstraße 10 · 65203 Wiesbaden
     zur aktiven Freizeitgestaltung für Seniorinnen und Senioren an. Auch gibt
                                                                                   Telefon: 0611 9 67 21 20 · 96 72 10
     es dort die Möglichkeit, sich ehrenamtlich zu engagieren. Das aktuelle
     Programm ist über die Gemeindebüros erhältlich.
                                                                                   Gemeinschaft der Lebensabendbewegung e. V.
     Im Nachbarschaftshaus in Biebrich ist ein Seniorentreff angesiedelt. Dieser   Karlstraße 27 · 65185 Wiesbaden
     versteht sich als offene Begegnungsstätte für Menschen ab dem 55. Lebens-     Telefon: 0611 30 04 97
     jahr und bietet zahlreiche verschiedene Kurs- und Gruppenangebote sowie
     Sonderveranstaltungen.                                                        Seniorensportbeauftragte der Stadt Wiesbaden
                                                                                   Murnaustraße 4 · 65189 Wiesbaden
     „Leben aktiv bereichern“ (LAB) führt offene Angebote für und von
                                                                                   Telefon: 0611 6 09 10 98 · 0151 40 06 79 99
     Senioreninnen und Senioren durch mit dem Ziel, ein aktives und selbstbe-
     stimmtes Leben nach der Berufs- und Familientätigkeit zu fördern und zu
                                                                                   Landeshauptstadt Wiesbaden
     unterstützen.
                                                                                   Sportamt
     Auch in den Sportvereinen vor Ort gibt es besondere Angebote für              Murnaustraße 4 · 65189 Wiesbaden
     Seniorinnen und Senioren wie z. B. Seniorentanz, Bridge, Sitzgymnastik,       Telefon: 0611 31-5400
     Osteoporose- und Wirbelsäulengymnastik, „Fit für die Enkel“, Boule,           Fax: 0611 31-3973
     Seniorenfußball, Entspannungstraining, Schwimmen u. v. m.
                                                                                   Anmerkungen
                                                                                   Das Infoblatt „Freizeitgestaltung“ ist bei den Beratungsstellen für
                                                                                   selbständiges Leben im Alter erhältlich.

                                                                                   Weitere Fragen? Telefon: 0611 31-3487
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