Bericht - Hamburgische Bürgerschaft

 
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BÜRGERSCHAFT
DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG                               Drucksache   22/3327
22. Wahlperiode                                                                        18.02.21

                                            Bericht
                                    des Haushaltsausschusses

                                         über die Drucksache

         22/2568:     Haushaltsplan 2019/2020 Einzelplan 5.0 Behörde für Gesundheit
                      und Verbraucherschutz Genehmigung der Einwilligung des Senats
                      zu Verursachung außerplanmäßiger Verpflichtungen gemäß
                      § 39 Absatz 4 Landeshaushaltsordnung für das Haushaltsjahr 2020
                      sowie Nachbewilligung einer Verpflichtungsermächtigung im Kon-
                      tenbereich Kosten aus laufender Verwaltungstätigkeit der Produkt-
                      gruppe 257.01 gemäß § 35 Absatz 2 Landeshaushaltsordnung
                      hier: Mietvertrag mit der Messe Hamburg, Vertrag über Sicherheits-
                      dienstleistungen sowie Betreibervertrag für ein Impfzentrum
                      (Senatsantrag)

         Vorsitz: Dr. Mathias Petersen                         Schriftführung: Thilo Kleibauer

         I.    Vorbemerkung
         Die Drucksache wurde am 18. Dezember 2020 gemäß § 53 Absatz 1 der Geschäfts-
         ordnung der Hamburgischen Bürgerschaft durch deren Präsidentin im Vorwege feder-
         führend an den Haushaltsausschuss und mitberatend an den Gesundheitsausschuss
         überwiesen, dessen Stellungnahme als Anlage beigefügt ist. Der Haushaltsausschuss
         befasste sich in seiner Sitzung am 16. Februar 2021 abschließend mit der Vorlage.

         II.   Beratungsinhalt
         Die Senatsvertreterinnen und -vertreter äußerten, aus der Drs. 22/2568 gehe noch
         nicht hervor, wie die Kostenübernahme im Detail geregelt werde. Der Bund habe die
         erforderlichen Regelungen geschaffen und präzisiere in § 10 der Coronavirus-Impf-
         verordnung die Kostenaufteilung; 46,5 Prozent entfielen demnach auf die gesetzliche
         Krankenversicherung und 3,5 Prozent auf die private Krankenversicherung.
         Die CDU-Abgeordneten fragten, ob dies auch die Kosten für den Aufbau und die Mie-
         te des Impfzentrums betreffe, und die Senatsvertreterinnen und -vertreter bestätigten
         dies.
         Die CDU-Abgeordneten fragten außerdem nach den Planungen seitens der Messe im
         Hinblick auf eine Verlängerung des Mietvertrags über den 31. Mai 2021 hinaus.
         Die Senatsvertreterinnen und -vertreter gaben an, sie seien aktuell mit der Messe
         bezüglich einer Verlängerung im Gespräch. Der Bund habe die Möglichkeit für eine
         Verlängerung der Impfzentren bis Ende Juni 2021 geschaffen. Man prüfe zurzeit, ob
         eine Verlängerung vor dem Hintergrund des zur Verfügung stehenden Impfstoffes und
         der gesamtstädtischen Planungen notwendig sei.
Drucksache 22/3327    Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode

III. Ausschussempfehlung

    Der Haushaltsausschuss empfiehlt der Bürgerschaft einstimmig, das Petitum aus
    der Drs. 22/2568 anzunehmen.

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Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode    Drucksache 22/3327

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                             Stellungnahme
                           des Gesundheitsausschusses

                                        an den

                        federführenden Haushaltsausschuss

                                 über die Drucksache

22/2568:     Haushaltsplan 2019/2020 Einzelplan 5.0 Behörde für Gesundheit
             und Verbraucherschutz Genehmigung der Einwilligung des Senats
             zu Verursachung außerplanmäßiger Verpflichtungen gemäß
             §39 Absatz 4 Landeshaushaltsordnung für das Haushaltsjahr 2020
             sowie Nachbewilligung einer Verpflichtungsermächtigung im Kon-
             tenbereich Kosten aus laufender Verwaltungstätigkeit der Produkt-
             gruppe 257.01 gemäß §35 Absatz 2 Landeshaushaltsordnung
             hier: Mietvertrag mit der Messe Hamburg, Vertrag über Sicherheits-
             dienstleistungen sowie Betreibervertrag für ein Impfzentrum
             (Antrag des Senats)

Vorsitz: Peter Zamory                                     Schriftführung: Claudia Loss

I.    Vorbemerkung
Die Drucksache 22/2568 wurde am 18. Dezember 2020 gemäß § 53 Absatz 1 der
Geschäftsordnung der Hamburgischen Bürgerschaft im Vorwege durch die Präsiden-
tin der Hamburgischen Bürgerschaft federführend an den Haushaltsausschuss sowie
mitberatend an den Gesundheitsausschuss überwiesen.
Der Gesundheitsausschuss befasste sich in seiner Sitzung vom 26. Januar 2021
abschließend mit der Drucksache.

II.   Beratungsinhalt
Die Senatsvertreterinnen und -vertreter erläuterten die Drucksache. Mit dem Bund
gebe es eine Vereinbarung zur Kostenteilung. Der Bund übernehme die Kosten für
den Impfstoff vollständig. Die Gestellungskosten für das Impfzentrum würden im
Anschluss an den Betrieb spitz abgerechnet und jeweils zur Hälfte von Bund und Land
getragen. Zu den Kosten gehörten unter anderem die Kosten für die Anmietung und
für den Generalunternehmer.
Der Abgeordnete der Fraktion DIE LINKE wies auf die Schriftliche Kleine Anfrage aus
der Drucksache 22/2847 hin. Die alanta health group GmbH sei mit der operativen
Leitung des Impfzentrums beauftragt worden, obwohl das Unternehmen im Jahr 2019
in einen Fall von Wirtschaftskriminalität verwickelt gewesen sei. Der Abgeordnete der
Fraktion DIE LINKE kritisierte die Beauftragung des Unternehmens. Er erkundigte sich
nach der Höhe der Kosten, die die Leistungen der alanta health group GmbH verursa-
chen würden.

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Drucksache 22/3327      Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode

Die Senatsvertreterinnen und -vertreter antworteten, sie könnten die Kosten aktuell
nicht genau beziffern. Wie in der Drucksache beschrieben, sei das Impfzentrum kalku-
liert für einen Betrieb mit täglich 7 000 Impfungen und mit 600 Mitarbeitenden. Diese
Auslastung sei noch nicht erreicht. Derzeit befinde sich das Impfzentrum noch im Auf-
bau und beschäftige deutlich weniger Kräfte. Die Kosten würden sich dem Aufwuchs
des Impfzentrums entsprechend entwickeln. Da aufgrund des Mangels an Impfstoff
derzeit nicht so viele Impfungen wie geplant durchgeführt werden könnten, habe der
Bund seine Kostenübernahmeerklärung bis in den Juni 2021 verlängert. Die Kosten
könnten erst nach Abschluss des Betriebs des Impfzentrums genau ermittelt werden.
Alle Fragen aus der Schriftlichen Kleinen Anfrage zum Unternehmen habe der Senat
beantwortet. Der Senat habe das Impfzentrum an die Kassenärztliche Vereinigung als
Generalunternehmer vergeben. Das beauftragte Unternehmen sei im Wesentlichen
mit der Gestellung des Personals, insbesondere medizinischer Fachkräfte, befasst.
Tatsächlich gebe es am Markt verschiedene Anbieter. Unter Berücksichtigung des
Zeitpunkts, an dem die Leistungen zur Verfügung stünden, des Preises sowie der
Organisations- und Leistungskriterien sei die Wahl auf diesen Anbieter gefallen.
Der Abgeordnete der Fraktion DIE LINKE forderte eine transparente Darstellung der
kalkulierten Kosten für die einzelnen Positionen.
Die Senatsvertreterinnen und -vertreter verwiesen auf die Ausführungen zu den Kos-
tenpositionen in der Drucksache 22/2568 (2., Seite 2). Inwieweit der Betreiber die Per-
sonalkosten vollständig abrufe, sei davon abhängig, wie viel Impfstoff zur Verfügung
stehe und wie viel davon im Impfzentrum verabreicht werde. Die Kalkulation sei darauf
ausgelegt, dass 600 Mitarbeitende tatsächlich 7 000 Impfungen pro Tag durchführten.
Dies sei aktuell nicht der Fall.
Die Abgeordneten der GRÜNEN fragten, wie die Sozialbehörde das Controlling
gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung und den weiteren beteiligten Unterneh-
men organisiere.
Die Senatsvertreterinnen und -vertreter teilten mit, sie seien mit den Unternehmen
ständig im Gespräch. Besondere Aufgaben, die über den Vertrag hinausgingen,
müssten durch die Sozialbehörde freigegeben werden. Dazu zähle der besondere
Service für die Pflegeheime. Diese Leistungen müssten genau abgerechnet werden.
Erst wenn das Impfzentrum die Arbeit einstelle, könnten die Kosten exakt festgestellt
werden.
Die CDU-Abgeordneten fragten, ob die mobilen Impfteams ihre Arbeit einstellten,
wenn die Impfungen in allen Pflegeheimen abgeschlossen seien, oder ob eine Aus-
weitung auf Wohnungen mit betreutem Wohnen vorgesehen sei.
Die Senatsvertreterinnen und -vertreter legten dar, die mobilen Impfteams würden die
Arbeit nicht einstellen, nachdem die Impfungen in den Pflegeheimen durchgeführt
seien. In den Pflegeheimen, in denen schon Impfungen durchgeführt worden seien,
meldeten sich nachträglich Bewohnerinnen, Bewohner und Personal, die eine Impfung
wünschten. Diese würden ebenfalls geimpft. Zudem sehe die Empfehlung der Ständi-
gen Impfkommission in der Priorität 2 die Impfung in dezentralen Einrichtungen vor.
Dazu zählten Einrichtungen der Eingliederungshilfe, zum Teil der Service Wohnen
sowie Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe.
Die CDU-Abgeordneten fragten, aus welchen Gründen der Mietvertrag für das Impf-
zentrum nur bis zum 31. Mai 2021 abgeschlossen worden sei.
Die Senatsvertreterinnen und -vertreter erwiderten, der Bund habe die Vorgabe
gemacht, dass in den Ländern für wenige Monaten bis Ende Mai 2021 Impfzentren
vorzuhalten seien. Er sei davon ausgegangen, dass bis dahin weitere Impfstoffe zur
Verfügung stünden und die Impfungen ab Juni dezentral über die hausärztliche Ver-
sorgung erfolgten. Auch wenn die Arbeit des Impfzentrums verlängert werde, sei es
nur als vorübergehendes Angebot zu betrachten.
Unter Bezugnahme auf die Frage des Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE fragten
die CDU-Abgeordneten, wie es sein könne, dass ein Unternehmen beauftragt worden
sei, das in einen Fall von Wirtschaftskriminalität verwickelt gewesen sei, und ob vor
der Beauftragung Qualitätskontrollen durchgeführt worden seien. Die Beauftragung

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Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode    Drucksache 22/3327

könne politisch einen immensen Schaden anrichten. Denn gerade bei der Impfthema-
tik sei die Frage des Vertrauens wesentlich. Der Senat könne sich nicht darauf
zurückziehen, dass die Kassenärztliche Vereinigung Generalunternehmer sei. In sol-
chen Situationen müsse er sich an bestimmte Regeln halten. Die CDU-Abgeordneten
bewerteten die Antwort auf die Schriftliche Kleine Anfrage aus der Drucksache
22/2847 als ausweichend.
Die Senatsvertreterinnen und -vertreter entgegneten, Verdachtsmomente seien keine
Ausschlusskriterien für eine Vergabe. Die Entscheidung sei von der Kassenärztlichen
Vereinigung als Generalunternehmer getroffen worden. Das Kriterium sei die Möglich-
keit gewesen, zu einem gewissen Zeitpunkt qualifiziertes Personal zu bestimmten
Konditionen zur Verfügung zu stellen. Die Qualifikation des Personals stehe außer
Frage.
Der AfD-Abgeordnete fragte, aus welchen Gründen zwei statt nur eine Messehalle
angemietet worden sei, zumal nur wenig Impfstoff zur Verfügung stehe.
Die Senatsvertreterinnen und -vertreter führten aus, es seien zwei Hallen angemietet
worden, um neben den Impfclustern weitere Räumlichkeiten vorzuhalten, damit Per-
sonaltrennungskonzepte nach den Maßgaben des Infektions- und Arbeitsschutzes
umgesetzt werden könnten. Zudem biete die zweite Halle die Möglichkeit, weitere
Impflinien abzubilden, wenn Impfstoff mit anderen Liefer- und Lagerkonditionen zur
Verfügung stehe.
Der AfD-Abgeordnete sprach die Schwierigkeiten an, die Menschen bei der Anmel-
dung zur Impfung hätten. Er fragte, wie Menschen, die einer Risikogruppe angehör-
ten, zum Impfzentrum transportiert werden sollten, und wer für die Kosten des Trans-
ports aufkomme.
Die Senatsvertreterinnen und -vertreter erklärten, sie hätten bereits ein umfangreiches
Transportangebot in Aussicht gestellt. Dies stehe aber im Zusammenhang mit der
Möglichkeit, weitere Termine anzubieten. Auf Basis der zugesagten Impfstofflieferun-
gen bestehe diese Möglichkeit nicht.
Der Abgeordnete der Fraktion DIE LINKE stellte fest, nicht alle Fragen aus der Schrift-
lichen Kleinen Anfrage aus der Drucksache 22/2847 seien beantwortet worden. Der
Senat trage die politische Verantwortung für den Betrieb des Impfzentrums. Es beste-
he die Befürchtung, dass ein enormer Vertrauensverlust entstehen könne, wenn ein
Unternehmen beauftragt werde, dem schwere Straftaten vorgeworfen würden. Der
Abgeordnete der Fraktion DIE LINKE fragte die Senatsvertreterinnen und -vertreter,
ob sie die Befürchtung teilten, dass darunter die Impfbereitschaft leide.
Die Senatsvertreterinnen und -vertreter hoben hervor, bisher gebe es seitens des
medizinischen Personals sowie der Menschen, die im Impfzentrum geimpft worden
seien beziehungsweise dies wünschten, keinerlei Hinweise auf Mängel in der medizi-
nischen Behandlungsqualität. Ebenso gebe es keine Hinweise darauf, dass die Impf-
bereitschaft in Mitleidenschaft gezogen werde. Vielmehr könne derzeit den zahlrei-
chen Anfragen nach Impfterminen bedauerlicherweise nicht nachgekommen werden.
Die SPD-Abgeordneten erklärten, es sei eine große Leistung, dass es gelungen sei,
das Impfzentrum schon Mitte Dezember 2020 zu errichten. Stünde der Impfstoff in
ausreichendem Maße zur Verfügung, könnten dort 7 000 Menschen täglich geimpft
werden. Die SPD-Abgeordneten dankten der Sozialbehörde für diese Leistung.
Der AfD-Abgeordnete fragte, ob Geimpfte auf COVID 19 getestet worden seien und
ob die Tests gegebenenfalls positiv ausgefallen seien.
Die Senatsvertreterinnen und -vertreter antworteten, der gegenwärtig verabreichte
Impfstoff führe nicht zu positiven Tests. Dazu könne es nur kommen bei zeitlicher
Überschneidung von Inkubationszeit und Impfung.
Der AfD-Abgeordnete erkundigte sich nach der Impfquote beim Pflegepersonal und
nach dessen Impfbereitschaft.

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Drucksache 22/3327     Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode

Die Senatsvertreterinnen und -vertreter erwiderten, derzeit könnten nicht alle Wün-
sche des Pflegepersonals nach Impfungen erfüllt werden, weil der Impfstoff nicht aus-
reiche. Besonders betroffen sei das Personal ambulanter Pflegeeinrichtungen und
Krankenhauspersonal, dass nicht zur 1. Prioritätsstufe gehöre. Das Personal in Pfle-
geeinrichtungen nehme das Angebot dankbar an. Die Senatsvertreterinnen und -ver-
treter erklärten, sie könnten die Vermutung, dass es viele Impfverweigerer unter dem
Pflegepersonal gebe, auf Basis der Erfahrungen in Hamburg nicht bestätigen.
Der AfD-Abgeordnete fragte, ob die mutierte Variante B1.1.7 in Hamburg schon fest-
gestellt worden sei.
Die Senatsvertreterinnen und -vertreter berichteten, es gebe einzelne Verdachtsfälle.
Bisher lägen keine Ergebnisse der Sequenzierungen vor. Die Untersuchungen näh-
men einige Tage in Anspruch.
Die Abgeordneten der GRÜNEN bedankten sich bei der Kassenärztlichen Vereini-
gung, den zahlreichen Ärztinnen und Ärzten sowie den medizinischen Fachangestell-
ten, die sich für die Arbeit im Impfzentrum zur Verfügung stellten. Sie wiesen darauf
hin, dass der größte Teil der Corona-Patientinnen und -Patienten in den Arztpraxen
behandelt würden. Den hier Tätigen gelte ebenfalls ihr Dank.

III. Ausschussempfehlung

    Der Gesundheitsausschuss empfiehlt dem federführenden Haushaltsausschuss
    einstimmig bei Enthaltung des Abgeordneten der AfD-Fraktion, der Bürgerschaft
    die Annahme des Antrags aus Drucksache 22/2568 zu empfehlen.

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