Bericht über die erste außerordentliche Tagung

Die Seite wird erstellt Tom-Lennard Gabriel
 
WEITER LESEN
Neunundzwanzigster Ständiger Ausschuss des                                              EUR/SC29(SS1)/REP
Regionalkomitees für Europa
Erste außerordentliche Tagung (für alle Mitgliedstaaten in der
                                                                                            1. Dezember 2021
Europäischen Region der WHO offen)
                                                                                                    211176
Virtuelle Tagung, 23. November 2021                                                    ORIGINAL: ENGLISCH

          Bericht über die erste außerordentliche Tagung

      WELTGESUNDHEITSORGANISATION REGIONALBÜRO FÜR EUROPA
        UN City, Marmorvej 51, DK-2100 Kopenhagen Ø, Dänemark Tel.: +45 45 33 70 00 Fax: +45 45 33 70 01
               E-Mail: eugovernance@who.int Web: http://www.euro.who.int/de/who-we-are/governance
EUR/SC29(SS1)/REP
                                          Seite 2

Eröffnung der Tagung
1.    Die erste außerordentliche Tagung des Neunundzwanzigsten Ständigen Ausschusses des
Regionalkomitees für Europa (SCRC) wurde vom WHO-Regionalbüro für Europa (WHO/Europa)
organisiert und fand am 23. November 2021 in Form einer virtuellen Tagung statt. Die vom SCRC
in Übereinstimmung mit den Regeln 3 und 5.1 der Geschäftsordnung des SCRC einberufene
Tagung stand allen Mitgliedstaaten aus der Europäischen Region offen.

2.    Die Vorsitzende des 29. SCRC begrüßte bei Eröffnung der Tagung die eingeladenen Redner:
François Rivasseau (Frankreich), Stellvertretender Vorsitzender der Arbeitsgruppe zur Stärkung
der Vorsorge- und Bewältigungsmaßnahmen der WHO bei gesundheitlichen Notlagen;
Dr. Clemens Auer (Österreich), Stellvertretender Vorsitzender des Exekutivrates der WHO und
Bindeglied zwischen Exekutivrat und SCRC; Dr. Nikica Daraboš (Kroatien), Koordinator für die
Mitgliedstaaten in der Europäischen Region; Dr. Jaouad Mahjour, Beigeordneter Generaldirektor
der WHO für Notfallvorsorge; und Dr. Tim Armstrong, Leiter der Abteilung Leitende Organe beim
WHO-Hauptbüro. Sie begrüßte ferner Dr. Marc Danzon, WHO-Regionaldirektor für Europa i. R.,
und Dr. Anne Marie Worning, Sonderberaterin des WHO-Regionaldirektors für Europa.

Eröffnung durch den WHO-Regionaldirektor für Europa und
Überblick über die zur Verstärkung der Verhinderung sexueller
Ausbeutung und sexuellen Missbrauchs ergriffenen Maßnahmen in
der Europäischen Region der WHO
3.     Der Regionaldirektor war aus Belarus zugeschaltet, wo er die humanitäre Mission der
WHO besuchte, die zur Bewertung der Lage vor Ort und zur Bereitstellung gesundheitlicher
Soforthilfe für die Flüchtlinge in der Region Grodno entsandt worden war. Dabei sei zusammen
mit dem Belarussischen Roten Kreuz eine Einigung auf einen konkreten Aktionsplan zur
Verbesserung der sanitären und hygienischen Bedingungen in den Flüchtlingslagern und zur
anschließenden Bereitstellung von Leistungen der primären Gesundheitsversorgung vor Ort
erzielt worden. Er stehe in Kontakt mit dem Landesteam der Vereinten Nationen und mit Ärzte
ohne Grenzen. Zuvor habe er Turkmenistan einen erfolgreichen Besuch abgestattet, der von der
Gesundheitsministerin, Dr. Sachly Nuryyeva, dem neu nominierten Mitglied Turkmenistans,
organisiert worden sei.

4.    Der Regionaldirektor fuhr fort, er habe in seiner Erklärung vom 4. November 2021
gewarnt, dass Europa wieder ins Epizentrum der COVID-19-Pandemie gerückt sei und dass bis
1. März 2022 weitere 500 000 Todesfälle drohten. Ein schriftlicher Lagebericht zur Pandemie
und den ergriffenen Gegenmaßnahmen in der Europäischen Region (Stand 15. November 2021)
sei vor der Tagung an die Mitglieder des SCRC übermittelt worden. Der Regionaldirektor
nannte fünf Faktoren, die eine Stabilisierung der COVID-19-Situation bewirken könnten: eine
Förderung des Maskentragens; eine Erhöhung der Durchimpfung; Auffrischungsimpfungen für
Erwachsene; die Veröffentlichung von Grundsatzempfehlungen für Belüftung und die
Bereitstellung von CO2-Messern, insbesondere an Schulen; neue Behandlungen und die
Ausarbeitung standardisierter Behandlungsprotokolle für die verfügbaren Medikamente.

5.   Der Regionaldirektor erinnerte daran, dass die Unabhängige Kommission zur
Untersuchung von Vorwürfen sexueller Ausbeutung und sexuellen Missbrauchs während der
Bekämpfung der zehnten Epidemie der Ebola-Viruskrankheit in der Demokratischen Republik
EUR/SC29(SS1)/REP
                                           Seite 3

Kongo am 28. September 2021 ihren Bericht veröffentlicht habe. Er sei fest entschlossen, in
der Europäischen Region alle zur Verhinderung bzw. Aufdeckung sexueller Ausbeutung und
sexuellen Missbrauchs notwendigen Maßnahmen einzuführen und diese sowohl in der
Zivilgesellschaft, der das WHO-Regionalbüro für Europa (WHO/Europa) diene, als auch am
Arbeitsplatz zu bekämpfen. So würden kurzfristige Initiativen nach Maßgabe des
übergeordneten Management-Reaktionsplans der Organisation ergriffen und mit Mitteln aus
dem Entwicklungsfonds des Regionaldirektors unterstützt, um die kollektive Verpflichtung von
WHO/Europa zu null Toleranz gegenüber sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch für
alle unmissverständlich zum Ausdruck zu bringen. Um zu gewährleisten, dass die Meldung von
Vorfällen innerhalb einer psychologisch sicheren Atmosphäre erfolgt, sei eine weibliche
Ansprechperson ernannt worden; außerdem seien konkrete Maßnahmen für potenziell stärker
gefährdete Standorte ergriffen worden, und sämtliche Beschäftigte der WHO seien zu einer
Schulung zum Thema sexuelle Ausbeutung und sexueller Missbrauch verpflichtet; schließlich
sei auch eine Arbeitsgruppe der Europäischen Region zu dieser Thematik eingesetzt worden.
Im Januar 2022 werde in der gesamten Europäischen Region die Kampagne „Keine Ausreden,
keine Toleranz“ durchgeführt. Der Regionaldirektor fügte hinzu, er habe die Leiterin der
Sonderarbeitsgruppe für die Prävention und Bekämpfung sexueller Ausbeutung, sexuellen
Missbrauchs und sexueller Belästigung (PRSEAH), Dr. Gaya Manori Gamhewage, zur
nächsten regionsweiten Mitarbeiterversammlung eingeladen. Er verpflichte sich, dem SCRC
regelmäßig über in der Europäischen Region ergriffene Maßnahmen Bericht zu erstatten.

6.    Die Vorsitzende dankte dem Regionaldirektor für die ergriffenen Maßnahmen und schlug
vor, das Thema sexuelle Ausbeutung und sexueller Missbrauch sowie mögliche Beiträge der
Mitgliedstaaten zu diesen wichtigen Bemühungen auf der nächsten ordentlichen Tagung des
SCRC am 8. Dezember 2021 zu erörtern.

Vorläufige Tagesordnung und Durchführung der zweiten
außerordentlichen Tagung der Weltgesundheitsversammlung
7.     Der Leiter der Abteilung Leitende Organe beim WHO-Hauptbüro gab einen kurzen
Überblick über die geplanten Modalitäten für die zweite außerordentliche Tagung der
Weltgesundheitsversammlung, die vom 29. November bis 1. Dezember 2021 in Genf stattfinden
werde. Als Vorsitz fungierten die beiden Vizepräsidenten der 74. Weltgesundheitsversammlung,
Prof. Benjamin Hounkpatin (Benin) und Dr. Hanan M. Al-Kuwari (Katar). Um die Gefahr einer
Übertragung von COVID-19 zu reduzieren, seien maximal zwei Delegierte pro Mitgliedstaat
zeitgleich auf dem Gelände der WHO zugelassen, mit Ausnahme von Mitgliedstaaten, die durch
Minister vertreten werden. Die Delegierten müssten jeweils einen höchstens 72 Stunden vor dem
ersten Tag ihrer Teilnahme durchgeführten negativen Polymerase-Kettenreaktionstest (PCR-Test)
vorlegen; darüber hinaus werde von den Delegierten erwartet, dass sie jeden Morgen selbst einen
ihnen bereitgestellten Schnelltest durchführen. Delegierte, die an der Tagung direkt teilnehmen
wollen, würden gebeten, sich auf der Plattform Indigo zu registrieren.

8.    Nach kurzen einführenden Worten einiger hochrangiger Redner hätten die Mitgliedstaaten
aller Voraussicht nach mindestens zwei ganze Tage Zeit für Wortmeldungen, bevor ein
entsprechender Beschlussentwurf geprüft werde. Danach würden die Mitgliedstaaten
wahrscheinlich in einer weiteren Runde Gelegenheit zur Stellungnahme zu einzelnen
Entscheidungspunkten erhalten. Am Ende jedes Tages würden möglicherweise nichtstaatliche
Akteure und andere zwischenstaatliche Organisationen dazu eingeladen, Erklärungen abzugeben.
EUR/SC29(SS1)/REP
                                               Seite 4

9.    Ein Mitglied des SCRC wünschte sich Informationen darüber, welche Minister an der
außerordentlichen Tagung teilnehmen wollten; ein anderes Mitglied erkundigte sich, welche
Vorkehrungen für den Fall getroffen würden, dass sich die Länder vor Beginn der
außerordentlichen Tagung nicht auf einem Entwurf einigen können. Der Vertreter eines
Mitgliedstaats fragte, wer zu Beginn der Tagung die Grundsatzreden halten werde. Eine andere
Delegierte äußerte Bedenken hinsichtlich der Sitzordnung und zeigte sich überrascht über die
Anforderung der Vorlage eines PCR-Tests, zumal dies weder von den Schweizer Behörden noch
vom Büro der Vereinten Nationen in Genf zum Betreten des Palais des Nations verlangt werde.

10. Der Leiter der Abteilung Leitende Organe erwiderte, er erwarte die Teilnahme von etwa
20 Ministern; Einzelheiten würden nach Abschluss der Registrierung am 26. November 2021
bekannt gegeben. Sitzungen einer Redaktionsgruppe seien während der außerordentlichen
Tagung nicht möglich; wenn nötig, könne der Entwurf unter der Regie des Präsidenten der
Tagung fertig gestellt werden. In der Eröffnungssitzung werde ein hochrangiger Redner bzw.
eine hochrangige Rednerin (Staats- oder Regierungschef/in) pro WHO-Region das Wort
ergreifen. Die Teilnehmer würden in alphabetischer Reihenfolge der Ländernamen platziert.
Der Beigeordnete Generaldirektor der WHO für Notfallvorsorge bestätigte, dass zur
Minimierung des Risikos einer Ausbreitung von COVID-19 PCR-Tests verlangt würden.

Ergebnisse der Beratungen der Arbeitsgruppe zur Stärkung der
Vorsorge-    und   Bewältigungsmaßnahmen    der   WHO    bei
gesundheitlichen Notlagen
11. Der Stellvertretende Vorsitzende der Arbeitsgruppe zur Stärkung der Vorsorge- und
Bewältigungsmaßnahmen der WHO bei gesundheitlichen Notlagen (WGPR) teilte dem SCRC
mit, das Präsidium der Arbeitsgruppe, das aus sechs als Repräsentanten der Regionen der WHO
gewählten Mitgliedern bestehe, habe sich bemüht, die Vielfalt der Ansichten aus den einzelnen
Regionen wiederzugeben und bei seiner Arbeit einvernehmlich vorzugehen. In ihrem Bericht
(Dokument SSA2/3 1 ) habe die WGPR zwei problematische Punkte festgehalten: erstens den
rechtlichen Status eines neuen internationalen Rechtsinstruments, dessen Vor- und Nachteile die
WGPR gegeneinander abgewogen habe; und zweitens die Frage, welches Gremium für die
Erstellung des „Entwurfs Null“ eines solchen Instruments zuständig sei. Er regte an, dass ein
zwischenstaatliches Verhandlungsgremium im Falle seiner Einrichtung enge Kontakte mit der
WGPR unterhalten solle, da Letztere den Auftrag habe, Empfehlungen nicht nur zu einem
möglichen Rechtsinstrument, sondern auch zur Stärkung der Internationalen
Gesundheitsvorschriften (IGV 2005) auszuarbeiten, und die Arbeitsgruppe eine Vereinbarung
dieser beiden Ziele am besten gewährleisten könne. Mit Blick auf den rechtlichen Charakter des
Instruments halte das Präsidium nur eine Lösung für möglicherweise konsensfähig, nämlich ein
rechtsverbindliches Instrument gemäß Artikel 19 der Satzung der WHO. Doch dieser Standpunkt
sei von der WGPR noch nicht offiziell bestätigt worden.

12. Die WGPR sei gerade dabei, einen Fragebogen zu erstellen, der im Laufe der Woche an
die Mitgliedstaaten übermittelt werde. Die Umfrage diene dazu, die Sichtweise der
Mitgliedstaaten zu den mehr als 100 Anregungen und Empfehlungen zu erfahren, die auf der

1
 Bericht der Arbeitsgruppe der Mitgliedstaaten zur Stärkung der Vorsorge- und Bewältigungsmaßnahmen der
WHO bei gesundheitlichen Notlagen an die außerordentliche Tagung der Weltgesundheitsversammlung. Siehe
https://apps.who.int/gb/ebwha/pdf_files/WHASSA2/SSA2_3_E.pdf.
EUR/SC29(SS1)/REP
                                              Seite 5

vom Sekretariat der WHO erstellten Übersichtstafel 2 enthalten seien. Die WGPR werde sich
auf die wichtigsten, dringendsten und vielversprechendsten unter den in der Umfrage genannten
Themen konzentrieren, die dann in einen Bericht an die vom 24. bis 29. Januar 2022
stattfindende 150. Tagung des Exekutivrates aufgenommen würden. Anschließend werde sie in
der Zeit bis zur 75. Weltgesundheitsversammlung ihre Gedanken zu diesem Thema
konkretisieren und ordnen.

Prüfung des Nutzens eines Übereinkommens der WHO, einer
Vereinbarung oder eines anderen internationalen Instruments für die
Pandemievorsorge und -bewältigung zwecks Festlegung eines
zwischenstaatlichen Verfahrens zur Ausarbeitung und Verhandlung
eines solchen Übereinkommens, einer solchen Vereinbarung oder
eines anderen internationalen Instruments unter Berücksichtigung
des Berichts der Arbeitsgruppe zur Stärkung der Vorsorge- und
Bewältigungsmaßnahmen der WHO bei gesundheitlichen Notlagen
13. Der Stellvertretende Vorsitzende des Exekutivrates der WHO aus der Europäischen
Region wies auf die Notwendigkeit eines soliden und politisch bindenden Mechanismus auf der
globalen Ebene hin und appellierte an die Delegationen auf der zweiten außerordentlichen
Tagung der Weltgesundheitsversammlung, die sich ein rechtsverbindliches Instrument
wünschten, hierzu deutlich formulierte politische Erklärungen abzugeben. Aller
Wahrscheinlichkeit nach würden zahlreiche legalistische Argumente gegen die Annahme eines
solchen Instruments angeführt, doch die Welt könne nach der COVID-19-Pandemie nicht
einfach zu der vorherigen „Normalsituation“ zurückkehren. Er informierte die Teilnehmer
darüber, dass der Entwurf eines Vorschlags zur Schaffung eines neuen Ständigen Ausschusses
für Notfallvorsorge und -bewältigung mit der Bitte um Prüfung an die 150. Tagung des
Exekutivrates verteilt werde.

14. Der Koordinator für die Mitgliedstaaten in der Europäischen Region berichtete über seine
Zusammenarbeit mit seinen Amtskollegen aus den anderen WHO-Regionen in Genf. Vor Kurzem
seien sich auf einer Tagung der Gesundheitsattachés aus der Europäischen Region, an der auch der
ehemalige Leiter des Sekretariats des Rahmenübereinkommens der WHO zur Eindämmung des
Tabakgebrauchs, Dr. Haik Nikogosian, teilgenommen habe, alle Mitgliedstaaten darüber einig
gewesen, dass eine neue Vereinbarung über den Umgang mit Pandemien für mehr Engagement und
Rechenschaftslegung seitens der Politik sorgen könne. Sie werde sich auch mit Themen außerhalb
des Anwendungsbereichs der IGV (2005) befassen, die nicht unter Artikel 21 der Satzung der WHO
fallen und für die andere internationale Verträge gelten, die einer Anpassung bedürfen. Darüber
hinaus könne die Vereinbarung auch dazu beitragen, im Einklang mit dem einheitlichen
Gesundheitsansatz konkrete aktuelle Fragen der Verringerung von Zoonoserisiken in Angriff zu
nehmen, die Versorgungskette und die Chancengleichheit beim Zugang zu Impfstoffen und
anderen unentbehrlichen Produkten zu verbessern und die Mechanismen zur Verbesserung der
Regelkonformität zu stärken. Die Vereinbarung könne vielleicht eine Verbesserung der
Bereitschaftsplanung des Gesundheitswesens, der sozialen und wirtschaftlichen Gegenmaßnahmen
in ihrem gesundheitlichen Kontext und der rechtlichen Unterstützung für globale

2
 Übersichtstafel der WHO mit Empfehlungen zu COVID-19. Siehe https://app.powerbi.com/view?r=eyJrIjoiOD
gyYjRmZjQtN2UyNi00NGE4LTg1YzMtYzE2OGFhZjBiYzFjIiwidCI6ImY2%20MTBjMGI3LWJkMjQtNGIz
OS04MTBiLTNkYzI4MGFmYjU5MCIsImMiOjh9&pageName=ReportSection729b5bf5a0b57%209e86134.
EUR/SC29(SS1)/REP
                                            Seite 6

Finanzierungsmechanismen und die Ausrufung einer gesundheitlichen Notlage bewirken. Dennoch
müsse hervorgehoben werden, dass die Vereinbarung sich primär mit pandemiespezifischen Fragen
befassen müsse, und nicht generell mit der grenzüberschreitenden Ausbreitung von Krankheiten,
und dass sie sich nicht mit den IGV (2005) überschneiden dürfe, die ein zentrales Instrument zur
Bekämpfung der grenzüberschreitenden Ausbreitung von Krankheiten bleiben müssten.

15. Zu den schon zu Beginn der Beratungen vereinbarten Bereichen gehörten eine breite
Beteiligung und ein inklusives Verfahren unter Einbeziehung nichtstaatlicher Akteure, die
Einsetzung eines zwischenstaatlichen Verhandlungsgremiums zur Aushandlung einer neuen
globalen Vereinbarung sowie der Wunsch, die außerordentliche Tagung der
Weltgesundheitsversammlung zu einem Erfolg zu machen. Doch in einigen Bereichen gebe es
immer noch erheblichen Handlungsbedarf, etwa bei der Frage, wie der rechtsverbindliche
Charakter der Vereinbarung in dem Text zum Ausdruck komme, wer den Entwurf Null erstellen
und bis wann dieser vorliegen solle, wer den Vorsitz des zwischenstaatlichen
Verhandlungsgremiums übernehmen solle und auf welcher Ebene die Experten in die
Beratungen einbezogen werden sollten. Das wichtigste Problem bei der Herbeiführung eines
Konsenses betreffe die Konsequenzen der Art der Umsetzung eines solchen Vertrages in
nationales Recht nach seiner Ratifizierung sowie die Frage, ob die nachfolgenden nationalen
Gesetze einen verbindlichen Rahmen für sämtliche maßgeblichen Politikbereiche darstellen.

16. Der Koordinator appellierte dringend an alle Mitgliedstaaten in der Europäischen Region,
sich nach Kräften um einen Konsens zu bemühen und auf einen Erfolg der außerordentlichen
Tagung der Weltgesundheitsversammlung hinzuarbeiten.

17. In der anschließenden Aussprache vertrat ein Mitglied des SCRC die Ansicht, die
Schaffung eines neuen internationalen Vertrags erfordere ein umsichtiges Vorgehen mit dem
Ziel, einen Mehrwert gegenüber bestehenden Mechanismen zu schaffen und Doppelarbeit zu
vermeiden. Ein solcher Ansatz müsse zur finanziellen Nachhaltigkeit der WHO beitragen. Vor
einer Verpflichtung zu zusätzlichen Aufgaben müsse zunächst eine vorherige Folgenabschätzung
vorgenommen werden. Dabei müsse die Fähigkeit der nationalen Gesundheitssysteme zur
Bewältigung der zusätzlichen Last aufgrund der Umsetzung einer neuen internationalen
Vereinbarung gebührend berücksichtigt werden. Mögliche Berichterstattungsmechanismen
müssten sorgfältig geprüft werden, um Doppelarbeit zu vermeiden.

18. Zahlreiche Mitglieder des SCRC (deren Länder Mitglieder der „Gruppe der Freunde des
Vertrages“ sind) begrüßten den Bericht der WGPR und brachten ihre Unterstützung für die
Ausarbeitung eines rechtsverbindlichen Instruments zum Ausdruck. Die WGPR müsse ihre Arbeit
in Verbindung mit den Maßnahmen zur Stärkung der IGV (2005) fortsetzen. Ein
zwischenstaatliches Verhandlungsgremium solle so bald wie möglich seine Arbeit aufnehmen, um
der 75. Weltgesundheitsversammlung den Entwurf eines solchen Instruments vorlegen zu können.
Dieses Instrument werde es ermöglichen, der entscheidenden Frage der Pandemievorsorge auf
Dauer einen hohen Stellenwert in der politischen und normativen Arbeit zu verschaffen. Obwohl
allgemein Übereinstimmung darüber herrschte, dass die Beteiligung nichtstaatlicher Akteure und
die Einbeziehung von Experten wichtig sei, stellte ein Mitglied fest, dass eine Einbeziehung aller
Mitgliedstaaten in sämtliche redaktionellen Sitzungen wohl nicht der effektivste Weg sei.

19. Ein Mitglied des SCRC lobte die Organisation der offenen Tagung und sprach sich für
weitere offene Tagungen des Ständigen Ausschusses aus, wenn diese dem regionsweiten
Austausch zu globalen Themen dienten.
EUR/SC29(SS1)/REP
                                       Seite 7

Abschluss der Tagung
20. Der Exekutivdirektor im Büro des Regionaldirektors erklärte, das Sekretariat werde
während der außerordentlichen Tagung der Weltgesundheitsversammlung zusammen mit dem
Koordinator jeden Morgen eine Informationsveranstaltung für die Mitgliedstaaten in der
Europäischen Region organisieren.
EUR/SC29(SS1)/REP
                                                 Seite 8

                                  Anhang 1: Teilnehmerliste
Aktuelle Repräsentanten der Mitgliedstaaten im SCRC:
Armenien, Dr. Lena Nanushyan
Belgien, Anne Swaluë
Bulgarien, Prof. Plamen Dimitrov
Bulgarien, Olga Sotirova
Frankreich, Prof. Jérôme Salomon
Frankreich, Christine Berling
Frankreich, Amelie Schmitt
Kasachstan, Dr. Marat Shoranov
Kasachstan, Dr. Gulnara Mukhanova
Montenegro, Mirjana Đjuranović
Montenegro, I. E. Slavica Milacic
Montenegro, Maja Schmidt
Norwegen, Tone Wroldsen
Norwegen, Eivind Berg Weibust
Norwegen, Benedikte Louise Alveberg
Schweiz, Nora Kronig Romero
Schweiz, Noemi Fivat
Schweiz, Rhena Forrer
Schweiz, Tabea Kappeler
Spanien, Nerea Uribarri
Spanien, Paula Marquez
Tschechien, Dana Lupačová
Turkmenistan, Dr. Sachly Nuryyeva
Turkmenistan, Dr. Maral Gujikova
Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland, Matthew Harpur
Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland, Nicky Shipton-Yates
Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland, Charles Dabbs

Beobachter und eingeladene Gäste
S. E. François Rivasseau, Botschafter, Ständige Vertretung Frankreichs bei dem Büro der
Vereinten Nationen und den anderen internationalen Organisationen in Genf 3

3
 In seiner Eigenschaft als Stellvertretender Vorsitzender der Arbeitsgruppe zur Stärkung der Vorsorge- und
Bewältigungsmaßnahmen der WHO bei gesundheitlichen Notlagen, Frankreich
EUR/SC29(SS1)/REP
                                                 Seite 9

Dr. Clemens-Martin Auer, Sondergesandter für Gesundheit, Bundesministerium für Arbeit,
Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz, Österreich 4
Dr. Nikica Daraboš, Bevollmächtigter Minister, Ständige Vertretung Kroatiens bei dem Büro
der Vereinten Nationen und den anderen internationalen Organisationen in Genf 5
Ständige Vertretung der Europäischen Union bei den Vereinten Nationen in Genf
Dr. Marc Danzon, WHO-Regionaldirektor für Europa i. R.
Dr. Hans Troedsson, Sonderberater des Regionaldirektors
Dr. Anne Marie Worning, Sonderberaterin des Regionaldirektors

                                                  = = =

4
  In seiner Eigenschaft als Stellvertretender Vorsitzender des Exekutivrates und Bindeglied zwischen dem
Exekutivrat und dem Ständigen Ausschuss des Regionalkomitees für Europa
5
  In seiner Eigenschaft als Koordinator für die Mitgliedstaaten in der Europäischen Region, Genf
Sie können auch lesen