Untergliederungsanalyse UG 51-Kassenverwaltung - Entwurf zum Bundesfinanzgesetz 2022 Entwurf zum Bundesfinanzrahmengesetz 2022-2025 - Parlament

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Entwurf zum Bundesfinanzgesetz 2022
Entwurf zum Bundesfinanzrahmengesetz
2022-2025

Untergliederungsanalyse
UG 51-Kassenverwaltung

                                      10. November 2021
BD | Budgetdienst – Untergliederung 51-Kassenverwaltung

Inhaltsverzeichnis
                                                                                                                                Seite

1     Überblick und Zusammenfassung .................................................................................. 3

2     Budgetäre Entwicklung der Untergliederung ................................................................... 5

3     Rahmenbedingungen der Untergliederung:
Umsetzung des Aufbau- und Resilienzplans ......................................................................... 6

4     Bundesfinanzrahmen und mittelfristige Prioritäten .......................................................... 9

5     Bundesvoranschlag 2022 ..............................................................................................10

    5.1     Finanzierungshaushalt auf Global- und Detailbudgetebene....................................10

    5.2     Unterschiede zwischen Finanzierungs- und Ergebnishaushalt ...............................15

    5.3     Rücklagen ..............................................................................................................16

6     Wirkungsorientierung ....................................................................................................17

    6.1     Überblick ................................................................................................................17

    6.2     Einzelfeststellungen ...............................................................................................18

                                                                                                                                2 / 20
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1           Überblick und Zusammenfassung
Die Untergliederungsanalysen des Budgetdienstes sollen einen Überblick über die
wesentlichen Entwicklungen der Budgetuntergliederung vermitteln. Dazu werden die
Informationen aus dem Entwurf zum Bundesfinanzgesetz 2022 (BFG-E 2022) sowie dem
Entwurf zum Bundesfinanzrahmengesetz 2022-2025 (BFRG-E 2022-2025) um Daten aus
anderen Dokumenten (z. B. Strategiebericht, Budgetbericht, Bericht zur Wirkungsorientierung,
Bericht über die Beteiligungen des Bundes, Strategieberichte des Politikfeldes) ergänzt.

Die nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung der Untergliederung in einer mittel- und
längerfristigen Betrachtung und setzt diese zur Entwicklung des Gesamthaushaltes in
Beziehung:

Tabelle 1:          Finanzierungs- und Ergebnishaushalt (2019 bis 2025)

            Finanzierungshaushalt

    UG 51                                     Erfolg      Erfolg      BVA          BVA-E      BFRG-E       BFRG-E        BFRG-E
                                in Mio. EUR    2019        2020       2021          2022       2023         2024          2025
    Auszahlungen                                  13,4         55,9        40,1       62,5         62,5          60,7             57,0
    jährliche Veränderung                       +4,0%     +316,7%       -28,4%     +56,1%        -0,1%         -2,9%            -6,1%
    Einzahlungen                               1.430,5     1.390,6     1.668,4     2.292,4     2.322,8       2.201,9          1.824,7
    Anteil an Gesamteinzahlungen                 1,8%         1,9%        2,3%       2,7%         2,6%          2,4%             1,9%
    jährliche Veränderung                       +6,1%        -2,8%     +20,0%      +37,4%       +1,3%          -5,2%          -17,1%
                 Nettofinanzierungssaldo       1.417,1     1.334,7     1.628,4      2.229,8    2.260,3       2.141,2          1.767,7

              Ergebnishaushalt

    UG 51                                     Erfolg      Erfolg      BVA          BVA-E      BFRG-E       BFRG-E        BFRG-E
                                in Mio. EUR    2019        2020       2021          2022       2023         2024          2025
    Aufwendungen                                   13,4       57,2         40,1       62,5             -            -                -
    jährliche Veränderung                        -8,9%    +326,4%       -30,0%     +56,1%              -            -                -
    Erträge                                    1.421,2     1.505,6     1.668,4     2.390,3             -            -                -
    Anteil an Gesamterträgen                      1,8%       2,0%         2,3%       2,8%              -            -                -
    jährliche Veränderung                       +4,7%       +5,9%      +10,8%      +43,3%              -            -                -
                            Nettoergebnis      1.407,8     1.448,3     1.628,4      2.327,8            -            -                -

Quellen: BRA 2019 und 2020, BVA 2021, BVA-E 2022, BFRG-E 2022-2025.

Der          Entwurf       zum        Bundesvoranschlag 2022                      (BVA-E 2022)             sieht        für        die
UG 51-Kassenverwaltung                   im     Finanzierungshaushalt               Auszahlungen              iHv insgesamt
62,5 Mio. EUR vor. Im Vergleich zum BVA 2021 bedeutet dies einen Anstieg um
22,5 Mio. EUR. Allerdings wurde im Budgetvollzug 2021 bereits eine Mittelverwendungsüber-
schreitung (MVÜ) iHv 24,0 Mio. EUR genehmigt, weil höhere Auszahlungen für Negativzinsen
anfallen.1 In Zusammenhang mit COVID-19 geht das BMF weiterhin von einer höheren

1
    Eine weitere MVÜ iHv 0,9 Mio. EUR betrifft eine Zahlung aus dem Solidaritätsfonds an die Länder.

                                                                                                                               3 / 20
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Liquiditätshaltung    aus.   Im   Entwurf    zum     Bundesfinanzrahmengesetz 2022-2025
(BFRG-E 2022-2025) werden die Auszahlungsobergrenzen ebenfalls angehoben und gehen
nur leicht auf 57,0 Mio. EUR im Jahr 2025 zurück.

Die Einzahlungen sind im BVA-E 2022 mit 2.292,4 Mio. EUR um 623,9 Mio. EUR bzw.
37,4 % höher veranschlagt als im BVA 2021. Der Anstieg resultiert insbesondere aus um
480 Mio. EUR höher budgetierten Einzahlungen aus der Aufbau- und Resilienzfazilität (RRF).
Weitere Einzahlungssteigerungen gegenüber dem BVA 2021 werden vor allem bei den
EU-Strukturfonds (EFRE, ESF) erwartet. Im Jahr 2021 wird es bei der Vorfinanzierung aus der
RRF zu Mehreinzahlungen kommen, weil diese mit 450 Mio. EUR um 230 Mio. EUR höher
ausfiel als budgetiert.

Die Unterschiede zwischen den Einzahlungen und Erträgen des Finanzierungs- und des
Ergebnishaushaltes iHv 98 Mio. EUR (höhere Erträge als Einzahlungen) sind vor allem
darauf zurückzuführen, dass die 2021 eingegangene Vorfinanzierung aus der RRF
iHv 450 Mio. EUR im Ergebnishaushalt anteilsmäßig den einzelnen Einzahlungstranchen in
den Jahren 2022 bis 2026 zugeordnet wird.

Die beiden Wirkungsziele der UG 51-Kassenverwaltung befassen sich ausschließlich mit dem
im DB 51.01.01 abgebildeten Geldverkehr des Bundes. Dieser Aspekt der Untergliederung
wird von den Wirkungszielen und Kennzahlen gut abgedeckt. Das Management der
Rückflüsse aus der EU (DB 51.01.04), das die zweite Kernaufgabe der Untergliederung
darstellt, wird hingegen in den Wirkungsinformationen auf Untergliederungsebene nicht
behandelt. Gegenüber dem BVA 2021 wurden keine Änderungen vorgenommen.

                                                                                     4 / 20
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2      Budgetäre Entwicklung der Untergliederung
Die nachfolgende Grafik zeigt die Entwicklung der Auszahlungen der Untergliederung
ausgehend vom Erfolg des Jahres 2019 bis zum Ende der Finanzrahmenperiode 2025 sowie
die Entwicklung des nominellen Bruttoinlandsprodukts (BIP) und der Verbraucherpreise in
diesem Zeitraum. Bis zum Jahr 2022 ist auch die Aufschlüsselung nach der ökonomischen
Gliederung des BVA verfügbar und farblich dargestellt:

Grafik 1:        Entwicklung der Auszahlungen (2019 bis 2025)

Quellen: BRA 2019 und 2020, BVA 2021, BVA-E 2022, BFRG-E 2022-2025, Statistik Austria, WIFO.

Die Auszahlungen der UG 51-Kassenverwaltung bestehen grundsätzlich aus Finanzaufwand.2
Eine höhere Liquiditätshaltung führt in einem Umfeld von Negativzinsen zu einem höheren
Finanzaufwand. Im Jahr 2021 sind mit 40,1 Mio. EUR zwar geringere Auszahlungen als im
Erfolg 2020 (55,9 Mio. EUR) budgetiert, allerdings werden im Budgetvollzug mehr Mittel für
die Bezahlung von Negativzinsen benötigt. Zum 3. Quartal 2021 wurde bereits eine
Mittelverwendungsüberschreitung (MVÜ) iHv 24,0 Mio. EUR genehmigt. Vom BVA-E 2022
(62,5 Mio. EUR) ausgehend sind die erwarteten Rückgänge in den Folgejahren relativ gering.
Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass das Abklingen der COVID-19-Krise auch den
Liquiditätsbedarf reduziert und mittelfristig die Zinsen ansteigen, sodass die Auszahlungen für
Negativzinsen zurückgehen.

2
 Die im Jahr 2020 getätigte Auszahlung eines Transfers iHv 3,2 Mio. EUR betraf eine Transferzahlung an die Länder aus Mitteln
des Solidaritätsfonds.

                                                                                                                      5 / 20
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Die nachfolgende Grafik zeigt die Entwicklung der Einzahlungen der Untergliederung
ausgehend vom Erfolg des Jahres 2020 bis zum Ende der Finanzrahmenperiode 2025 sowie
die Entwicklung der Verbraucherpreise in diesem Zeitraum. Bis zum Jahr 2022 ist auch die
Aufschlüsselung nach der ökonomischen Gliederung des BVA verfügbar und farblich
dargestellt:

Grafik 2:       Entwicklung der Einzahlungen (2019 bis 2025)

Quellen: BRA 2019 und 2020; BVA 2021, BVA-E 2022, BFRG-E 2022-2025, Statistik Austria, WIFO.

Die Einzahlungen der UG 51-Kassenverwaltung entfallen im BVA-E 2022 zur Gänze auf
Rückflüsse aus dem EU-Haushalt.3 Der ab 2022 veranschlagte Anstieg der Einzahlungen ist
vor allem auf die erwarteten Einzahlungen aus der Aufbau- und Resilienzfazilität (RRF)
zurückzuführen.

3      Rahmenbedingungen der Untergliederung:
       Umsetzung des Aufbau- und Resilienzplans
Durch die Aufbau- und Resilienzfazilität (RRF) werden in den Jahren 2021 bis 2026 bis zu
338 Mrd. EUR an Zuschüssen und bis zu 386 Mrd. EUR an Darlehen über Schuldaufnahmen
der EU finanziert. Um Mittel aus der RRF abzurufen, müssen die EU-Mitgliedstaaten ihre
Gesamtstrategie in Bezug auf die Mittelverwendung sowie detaillierte Angaben und Zeitpläne
zu   den     geplanten Investitions-           und    Reformvorhaben          in   nationalen    Aufbau-      und
Resilienzplänen (ARP) darlegen. Während die Rückzahlung der aus der RRF vergebenen

3
  Aufgrund der zu zahlenden Negativzinsen werden aus der Veranlagung von Kassenbeständen derzeit keine Einzahlungen
erwartet.

                                                                                                            6 / 20
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Darlehen durch die Schuldner erfolgt, ist die Rückzahlung der für die Zuschüsse
aufgenommenen Mittel über den EU-Haushalt zu finanzieren. Die Tilgung der von der
Europäischen Kommission (EK) aufgenommenen Schulden ist bis spätestens Ende 2058
abzuschließen. Insbesondere bei den Darlehen dürfte das Antragsvolumen weit unter dem
verfügbaren Wert bleiben. Bis Ende Oktober 2021 hat die EK die ARP von 22 Mitgliedstaaten
mit einer Gesamtsumme von 291 Mrd. EUR an Zuschüssen und 154 Mrd. EUR an Darlehen
gebilligt.

Für    Österreich      stehen     aus    der    RRF      nach     vorläufiger     Berechnung        Zuschüsse
iHv 3,46 Mrd. EUR zur Verfügung. Der endgültige Betrag hängt unter anderem vom Ausmaß
des Wirtschaftseinbruchs in den Jahren 2020 und 2021 ab und wird erst im Juni 2022 fixiert.4
Das im österreichischen ARP geplante Gesamtauszahlungsvolumen iHv 4,50 Mrd. EUR stellt
eine Obergrenze für die verfügbaren Zuschüsse dar, sodass ein Teil der Auszahlungen
voraussichtlich aus dem Bundeshaushalt bedeckt werden muss. Im September 2021 wurde
bereits eine Vorfinanzierung iHv 450 Mio. EUR an Österreich überwiesen. Die weiteren
Zuschüsse aus der RRF teilen sich in sechs Tranchen auf, deren Auszahlung unter Nachweis
der Erreichung von den Tranchen zugeordneten Etappenzielen und Zielwerten beantragt
werden kann. Aus der 1. Tranche sind im BVA-E 2022, unter Gegenrechnung eines Teils der
Vorfinanzierung,       Einzahlungen        iHv 700 Mio. EUR          in    der    UG 51-Kassenverwaltung
veranschlagt (siehe auch Pkt. 5.2).

Die für die 1. Tranche zu erfüllenden Ziele beziehen sich zum einen auf aus der RRF
finanzierte Maßnahmen (z. B. abgeschlossene Ausgabe digitaler Endgeräte für die ersten zwei
Jahre der Sekundarstufe, Umsetzung von mindestens 6.360 Projekten zum Austausch von Öl-
und Gasheizungen). Zum anderen betreffen sie auch die Umsetzung von im ARP
vorgesehenen Reformvorhaben, die nicht aus der RRF finanziert werden (z. B. Inkrafttreten
des Gesetzes zur Einführung des Klimatickets, Einrichtung eines Klimarats und eines Focal
Points zu umweltgerechter Haushaltsplanung im BMF). Eine vollständige Auflistung der den
einzelnen Tranchen zugeordneten Zielwerte und Etappenziele ist dem Anhang des Vorschlags
für den Durchführungsbeschluss zum österreichischen ARP zu entnehmen. Abgesehen von
den Zahlungsanträgen ist Österreich verpflichtet, der EK zweimal jährlich über seine
Fortschritte bei der Umsetzung des ARP zu berichten. Diese Berichterstattung wird
voraussichtlich im Rahmen des Europäischen Semesters im April und Oktober stattfinden und
könnte auch einen Anknüpfungspunkt für eine vertiefende Behandlung im Parlament bieten.

4
 Siehe dazu Pkt. 3.3 in der Information des Budgetdienstes vom 16. Februar 2021 zum Europäischen Semester 2021 und
Aufbau- und Resilienzfazilität.

                                                                                                           7 / 20
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Im BVA-E 2022 sind auszahlungsseitig ARP-Maßnahmen iHv insgesamt 1.090,3 Mio. EUR
veranschlagt. Dieser Betrag beinhaltet auch eine budgetierte Rücklagenentnahme
iHv 55,6 Mio. EUR in der UG 30-Bildung für den Bereich Digitale Schule. Gleichzeitig sieht der
BFG-E 2022 – wie bereits das BFG 2021 – eine Ermächtigung für über den BVA-E 2022 hin-
ausgehende Auszahlungen iHv 45,3 Mio. EUR für Maßnahmen vor, die aus der RRF finanziert
werden. Diese Auszahlungen waren im ARP für 2021 geplant, der tatsächliche Zahlungszeit-
punkt dürfte sich jedoch zum Teil ins Jahr 2022 verschieben. Da Rücklagenentnahmen in den
Auszahlungsobergrenzen des BFRG-E 2022-2025 nicht enthalten sind, Überschreitungser-
mächtigungen             für      eine     Inanspruchnahme                   jedoch         berücksichtigt          werden        müssen,
unterscheiden sich die Veranschlagungen im BFG-E und im BFRG-E. Die nachfolgende
Tabelle gibt einen Überblick über die im ARP je Untergliederung vorgesehenen Auszahlungen
sowie über deren budgetäre Abbildung im BFRG-E 2022-2025 und im BFG-E 2022.

Tabelle 2:          Auszahlungen aus                    dem        österreichischen           Aufbau-        und      Resilienzplan             je
                    Untergliederung

                                                        Erfolg      BFRG                      BFRG-E                               Gesamt
                                                                                                                       2026
                                                         2020       2021      2022        2023      2024     2025                 2020 - 2026
                                          in Mio. EUR
 UG 20-Arbeit                                                         90,3       86,2        66,5     33,9                                277,0
 UG 21-Soziales und Konsumentenschutz                                  4,3       18,3        15,8     15,8                                 54,2
 UG 24-Gesundheit                                                      5,5       30,5        35,0     26,5     22,5         5,0           125,0
 UG 30-Bildung                                                       166,9       63,7        35,3     35,3                                301,1
 UG 31-Wissenschaft und Forschung                                                26,0        41,0     41,0     52,0        52,0           212,0
 UG 32-Kunst und Kultur                                                          11,4        17,3     13,5     10,9        13,5            66,5
 UG 33-Wirtschaft (Forschung)                                                    20,0        24,5     34,5     26,0        20,0           125,0
 UG 34-Innovation und Technologie (Forschung)                                    20,0        24,5     34,5     26,0        20,0           125,0
 UG 40-Wirtschaft                                            6,7      95,0      292,5       370,5                           0,3           765,0
 UG 41-Mobilität                                            78,8     111,0      206,1       186,3    129,2     81,9        55,3           848,6
 UG 42-Landwirtschaft, Regionen und Tourismus                                    52,0       104,0    208,0    260,0       267,3           891,3
 UG 43-Klima, Umwelt und Energie                                      52,3      208,0       213,0    133,0     82,5        20,0           708,9
                    Summe Aufbau- und Resilienzplan         85,5     525,3    1.034,7     1.133,6    705,1    561,8       453,4         4.499,5
 RRF-Ermächtigung (Unterausnutzung 2021)*                                *       45,3
 ARP-Mittel im BFRG bzw. BFRG-E                                      525,3    1.080,0     1.133,6    705,1    561,8
 BVA-E 2022 (ohne Ermächtigung)                                               1.090,3
   davon budgetierte Rücklagenentnahme UG 30                                       55,6

* Die Beträge aus der RRF-Ermächtigung sind im Jahr 2021 in den Summen der jeweiligen Untergliederungen enthalten.
Quellen: Strategiebericht 2022 bis 2025, Österreichischer Aufbau- und Resilienzplan 2020 – 2026, eigene Berechnungen.

Von den insgesamt im ARP für die Jahre 2020 bis 2026 vorgesehenen Auszahlungen entfallen
mit 891 Mio. EUR rd. 20 % auf den Breitbandausbau in der UG 42-Landwirtschaft, Regionen
und Tourismus, wobei mehr als die Hälfte dieser Auszahlungen erst in den Jahren 2025 und
2026 getätigt werden soll. Weitere größere Auszahlungsanteile entfallen mit 849 Mio. EUR
bzw. 19 % auf die UG 41-Mobilität (Bahninfrastruktur sowie emissionsfreie Busse und Nutz-
fahrzeuge), mit 765 Mio. EUR bzw. 17 % auf die UG 40-Wirtschaft (Investitionsprämie) und
mit 709 Mio. EUR bzw. 16 % auf die UG 43-Klima, Umwelt und Energie (v. a. Sanierungs-
offensive, Kreislaufwirtschaftspaket, Dekarbonisierung der Industrie, Biodiversität). Für For-
schungsprogramme sind insgesamt 462,0 Mio. EUR vorgesehen (UG 31-Wissenschaft und
Forschung,           UG 33-Wirtschaft               (Forschung)              und      UG 34-Innovation              und       Technologie
(Forschung)).

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Die nachfolgende Grafik bietet einen Gesamtüberblick über den österreichischen ARP:

Grafik 3:        Österreichischer Aufbau- und Resilienzplan im Überblick

Quellen: Österreichischer Aufbau- und Resilienzplan 2020 – 2026, Anhang des Vorschlags für den Durchführungsbeschluss zum
österreichischen ARP.

4       Bundesfinanzrahmen und mittelfristige Prioritäten
Der Strategiebericht 2022 bis 2025 listet die wichtigsten laufenden oder geplanten
Maßnahmen und Reformen für die Untergliederung in der Finanzrahmenperiode 2022-2025
auf. Es werden darin insbesondere folgende Maßnahmen und Reformen angeführt:

        Laufende Analysen zur weiteren Optimierung der Liquiditätsplanung, des Vollzugs und
         des Monitorings der Liquidität.

        Kontrahierung nur mit Geschäftspartnern hoher Bonität durch restriktives Limitsystem.

        Vorsorge für einen erhöhten Liquiditätsbedarf aufgrund der COVID-19-Krise.

        Laufendes Monitoring der Zahlungsanträge bei der Europäischen Kommission, damit
         Anträge auf Erstattung der Auszahlungen rechtzeitig und in voller Höhe gestellt
         werden.

        Zeitgerechte Buchung allfälliger Rückforderungen, um Verzugszinsen zu vermeiden.

        Erfassung von Anlastungen, um eine verursachergerechte Zuordnung sicherzustellen.

                                                                                                                  9 / 20
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Die nachfolgende Tabelle stellt die Auszahlungsobergrenzen des BFRG 2021-2024 jenen des
BFRG-E 2022-2025 gegenüber:

Tabelle 3:        Vergleich BFRG-E 2022-2025 mit BFRG 2021-2024

 UG 51-Kassenverwaltung                                                 2022              2023             2024            2025
                                                       in Mio. EUR
                                              BFRG 2021-2024                14,7          13,6                 12,1                -
                                              BFRG 2022-2025                62,5          62,5                 60,7             57,0
 Differenz zwischen BFRG 2022-2025                abs.                     +47,8         +48,9                +48,6                -
 und BFRG 2021-2024                               in %                  +324,4%       +358,6%              +401,4%                 -
                 BFRG 2022-2025, jährliche Veränderung                                  -0,1%                -2,9%            -6,1%

Quellen: BFRG 2021-2024, BFRG-E 2022-2025, Strategiebericht 2022 bis 2025.

Im Vergleich zum vorangegangenen BFRG 2021-2024 steigen die Auszahlungsobergrenzen
im BFRG-E 2022-2025 in den Jahren 2022 bis 2024 deutlich an. Dies ist auf zu zahlende
Negativzinsen für die Liquiditätsbestände zurückzuführen. Die Höhe der Negativzinsen
bestimmt sich aus der Liquiditätshaltung und dem Zinssatz. In Zusammenhang mit COVID-19
geht das BMF weiterhin von einer höheren Liquiditätshaltung aus. Grundsätzlich ist zu
erwarten, dass mit dem Abklingen der COVID-19-Krise auch der Liquiditätsbedarf reduziert
und mittelfristig die Zinsen ansteigen, sodass die Auszahlungen für Negativzinsen
zurückgehen.

5        Bundesvoranschlag 2022

5.1         Finanzierungshaushalt auf Global- und Detailbudgetebene

Die Aus- und Einzahlungen der Untergliederung verteilen sich auf die Global- und
Detailbudgets wie folgt:

Tabelle 4:        Aus- und Einzahlungen nach Globalbudgets (2019 bis 2022)

             Finanzierungshaushalt

 UG 51                                                        Erfolg    Erfolg     BVA       BVA-E            Diff. BVA-E 2022 -
                                                in Mio. EUR    2019      2020      2021       2022          Erf 2020       BVA 2021
 51          Auszahlungen                                        13,4      55,9      40,1          62,5        +11,9%         +56,1%
 51.01       Kassenverwaltung                                    13,4      55,9      40,1          62,5        +11,9%         +56,1%
 51.01.01    Geldverkehr des Bundes                              13,4      52,7      40,1          62,5        +18,7%         +56,1%
 51.01.04    Transfer von der EU                                            3,2                               -100,0%               -
 51          Einzahlungen                                     1.430,5   1.390,6    1.668,4       2.292,4       +64,8%         +37,4%
 51.01      Kassenverwaltung                                  1.430,5   1.390,6    1.668,4       2.292,4       +64,8%         +37,4%
 davon
   51.01.04 Transfer von der EU                               1.430,5   1.390,6    1.668,4       2.292,4       +64,8%         +37,4%
                                  Nettofinanzierungssaldo     1.417,1   1.334,7    1.628,4       2.229,8               -              -

Quellen: BRA 2019 und 2020, BVA 2021, BVA-E 2022.

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In der UG 51-Kassenverwaltung gibt es nur ein Globalbudget, das sich auf zwei Detailbudgets
aufteilt. Diese werden nachfolgend erläutert:

Im DB 51.01.01-„Geldverkehr des Bundes“ werden die Aus- und Einzahlungen in
Verbindung mit der von der Österreichischen Bundesfinanzierungsagentur (OeBFA)
durchgeführten kurzfristigen Veranlagung von Kassenmitteln des Bundes verbucht. Im
derzeitigen Zinsumfeld mit Negativzinsen führt die bestehende Liquidität zu Auszahlungen für
Zinsen in der UG 51-Kassenverwaltung. Ein höherer Liquiditätsbedarf während der COVID-19-
Krise erhöht die Auszahlungen des DB 51.01.01, reduziert aber gleichzeitig die Auszahlungen
für kurzfristige Verpflichtungen in der UG 58-Finanzierungen, Währungstauschverträge, weil
die dafür aufgenommenen höheren kurzfristigen Verbindlichkeiten negativ verzinst sind. Von
Jänner bis September 2021 waren die Auszahlungen der UG 51 mit 52,1 Mio. EUR höher als
im Vergleichszeitraum des Vorjahres (+9,1 Mio. EUR) und bereits höher als der für das
Gesamtjahr 2021 budgetierte Betrag (40,1 Mio. EUR). Im dritten Quartal wurden dafür mit
einer Mittelverwendungsüberschreitung (MVÜ) 24,0 Mio. EUR aus der Rücklage entnommen.
Im BVA-E 2022 sind die Auszahlungen mit 62,5 Mio. EUR veranschlagt.

Im DB 51.01.04-„Transfer von der EU“, das insgesamt den budgetär bedeutenderen Bereich
der Untergliederung darstellt, werden nahezu alle im Bundeshaushalt erfassten Rückflüsse
aus dem EU-Haushalt vereinnahmt.5 Der deutliche Anstieg der veranschlagten Einzahlungen
gegenüber dem BVA 2022 um 623,9 Mio. EUR bzw. 37,4 % resultiert insbesondere aus um
480 Mio. EUR höher budgetierten Einzahlungen aus der Aufbau- und Resilienzfazilität (RRF).
Weitere Einzahlungssteigerungen gegenüber dem BVA 2021 sind vor allem bei den
Rückflüssen        aus     dem       Europäischen         Fonds       für    regionale       Entwicklung        (EFRE;
+94,8 Mio. EUR), aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF; +31,4 Mio. EUR) und aus dem
Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL; +12 Mio. EUR) veranschlagt.

Bei den im Bundeshaushalt erfassten EU-Förderungen tritt der Bund zunächst in Vorlage,
wobei die Auszahlung über das als Bescheinigungsbehörde fungierende Ressort erfolgt. So
verwaltet das BMLRT die Zahlungen im Rahmen der Agrar- und Regionalförderungen,
während das BMA für die Zahlungen aus dem ESF verantwortlich ist. Nach erfolgter Meldung
(in der Regel monats- oder quartalsweise) erhält der Bund die Zahlungen von der Europäische
Kommission (EK) über die UG 51-Kassenverwaltung rückerstattet. Zusätzlich zu diesen
Rückflüssen gibt es auch weitere Zahlungen aus dem EU-Haushalt, die direkt durch die EK an
die EndempfängerInnen ausbezahlt werden (z. B. im Forschungsbereich).

5
 Im Jahr 2020 wurde aus dem DB 51.01.04-„Transfer von der EU“ eine Auszahlung iHv 3,2 Mio. EUR getätigt. Diese betraf eine
Transferzahlung an die Länder aus Mitteln des Solidaritätsfonds.

                                                                                                                 11 / 20
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Eine mittelfristige Veranschlagung der EU-Ausgaben erfolgt im Mehrjährigen Finanzrahmen
(MFR), der die jährlichen Obergrenzen für die Verpflichtungsermächtigungen6 in den einzelnen
Rubriken des EU-Haushalts festlegt. Zusätzlich beinhaltet der MFR auch eine jährliche
Obergrenze für die Zahlungsermächtigungen, wobei keine Aufteilung auf die Rubriken erfolgt.
Nach erfolgter Zustimmung des Europäischen Parlaments wurde die Verordnung7 zur
Festlegung des MFR für die Jahre 2021 bis 2027 am 17. Dezember 2020 im Rat
angenommen. Am 14. Dezember 2020 wurde außerdem die Verordnung8 zur Einrichtung des
Aufbauinstruments „Next Generation EU“ (NGEU) angenommen. Dieses Aufbauinstrument
dient insbesondere der Finanzierung der RRF. Weitere Finanzierungen aus dem NGEU
betreffen unter anderem eine Aufstockung der REACT-EU-Mittel um 50,6 Mrd. EUR.

Die Rückflüsse und Zahlungen aus den unterschiedlichen MFR-Perioden weisen
üblicherweise deutliche Überlappungen auf. Außerdem wurde etwa im Bereich der
EU-Agrarförderungen bis zum geplanten Inkrafttreten Anfang 2023 eine zweijährige
Übergangsphase vereinbart, bei der die Förderungen zwar mit neuen Mitteln, jedoch nach den
Regeln der vorangegangenen Programmperiode erfolgen. Die nachfolgende Tabelle bietet
einen Überblick über die aus den einzelnen Programmen seit 2014 in der UG 51
eingegangenen bzw. veranschlagten Rückflüsse:

Tabelle 5:              Wesentliche Rückflüsse aus dem EU-Haushalt seit 2014

                                                         Erfolg    Erfolg    Erfolg    Erfolg    Erfolg    Erfolg    Erfolg    BVA       BVA-E
                                                          2014      2015      2016      2017      2018      2019      2020     2021       2022
                                           in Mio. EUR
    EU Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL)         701,6     739,3     676,3     706,3     715,6     703,4     712,1    690,0      702,0
    EU Fonds für die ländliche Entwicklung (ELER)          282,9     420,6     634,8     478,4     510,0     536,4     572,5    586,0      586,0
     Programmperiode 2014 - 2020                           282,9     420,6     634,8     478,4     510,0     536,4     572,5    536,0      150,0
     Programmperiode 2021 - 2027                                                                                                 50,0      436,0
    EU Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)               73,8     168,4      36,5       4,4      69,4     109,7      15,1     95,1      189,9
     Programmperiode 2007 - 2013                            68,7     163,4      21,3       1,3      17,9
     Programmperiode 2014 - 2020                             5,0       5,0      15,1       3,2      51,5     109,7      15,1     92,6      160,0
     Programmperiode 2021 - 2027                                                                                                  2,5       29,9
    EU Sozialfonds (ESF)                                     0,0       8,3      12,5      27,3      45,8      68,2      83,5     74,6      106,0
     Programmperiode 2014 - 2020                                       8,3      12,5      27,3      45,8      68,2      83,5     72,5       91,0
     Programmperiode 2021 - 2027                                                                                                  2,2       15,0
    EU-Solidaritätsfonds                                    14,2                                               8,2       2,3
    Aufbau- und Resilienzfazilität (RRF)                                                                                        220,0      700,0
    Brexit Adjustment Reserve                                                                                                                6,6
    Sonstige                                                43,9       2,6       2,8       3,3       6,2      12,8       5,0       2,7       1,9
      Summe Transfer von der EU (DB 51.01.04)            1.116,3   1.339,2   1.362,8   1.219,8   1.347,1   1.430,5   1.390,6   1.668,4   2.292,4

Quellen: BRA 2014 bis 2020, BVA 2021, BVA-E 2022.

6
  Bei Verpflichtungsermächtigungen handelt es sich um rechtlich bindende Zusagen über Zahlungen, die jedoch nicht
notwendigerweise im Jahr der Zusage erfolgen müssen.
7
 Verordnung (EU, Euratom) 2020/2093 des Rates vom 17. Dezember 2020 zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für
die Jahre 2021 bis 2027.
8
 Verordnung (EU) 2020/2094 des Rates vom 14. Dezember 2020 zur Schaffung eines Aufbauinstruments der Europäischen
Union zur Unterstützung der Erholung nach der COVID-19-Krise.

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Die mit Abstand höchsten Rückflüsse betreffen die EU-Mittel im Rahmen der Gemeinsamen
Agrarpolitik (GAP), die im Wesentlichen aus zwei Säulen besteht. Die 1. Säule betrifft den
Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL), der nahezu ausschließlich aus
EU-Mitteln finanziert wird und aus dem insbesondere Direktzahlungen (z. B. Basisprämie,
Greening-Zahlung) geleistet werden. Dahingegen erfolgen die Förderungen im Rahmen des
Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) nur in
etwa zur Hälfte aus dem EU-Budget, während der verbleibende Teil aus einer nationalen
Kofinanzierung durch Bund und Länder (Verhältnis 60:409) aufgebracht wird. Zu den über den
ELER finanzierten Maßnahmen zählen beispielsweise das Österreichische Programm zur
Förderung einer umweltgerechten, extensiven und den natürlichen Lebensraum schützenden
Landwirtschaft (ÖPUL) und die Zahlungen für aus naturbedingten oder anderen spezifischen
Gründen benachteiligte Gebiete (Ausgleichszulage). Im BVA-E 2022 sind aus den
EU-Agrarförderungen,               unter     Einrechnung        der     Einzahlungen         aus     EU-Meeres-         und
Fischereifonds              iHv 1,4 Mio. EUR,            insgesamt          Rückflüsse          iHv 1.289,4 Mio. EUR
(+11,1 Mio. EUR gegenüber dem BVA 2021) veranschlagt.

Der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) hat das Ziel, Ungleichheiten
zwischen den verschiedenen Regionen entgegenzuwirken und den wirtschaftlichen und
sozialen Zusammenhalt in der EU zu stärken. Auf Österreich entfällt nur ein vergleichsweise
geringer Teil der EU-Mittel aus dem EFRE. Auch hier erfolgt eine nationale Kofinanzierung im
Ausmaß von etwas über 20 %, wobei der größere Teil der Kofinanzierung durch die Länder
aufgebracht wird. Der BVA-E 2022 sieht Rückflüsse aus dem EFRE iHv 189,9 Mio. EUR
(+94,8 Mio. EUR gegenüber dem BVA 2021) vor. Die gegenüber dem BVA 2021 höher
budgetierten Einzahlungen sind unter anderem auf die Aufstockung der REACT-EU-Mittel aus
dem Aufbauinstrument „Next Generation EU“ (NGEU) zurückzuführen.10 Die Auszahlungen in
Zusammenhang               mit    der      EU-Agrarförderung          und      dem      EFRE       werden       über     die
UG 42-Landwirtschaft, Regionen und Tourismus getätigt.

Im Gegensatz dazu erfolgen die Auszahlungen aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF),
der vor allem Maßnahmen in den Bereichen Beschäftigung, Bildung und Armutsbekämpfung
finanziert, über die UG 20-Arbeit. Bund und Länder übernehmen dabei eine Kofinanzierung im
Ausmaß von etwa der Hälfte der Gesamtförderungen (davon ca. 65 % Bundesanteil). Im
BVA-E 2022 werden aus dem ESF Rückflüsse iHv 106,0 Mio. EUR (+31,4 Mio. EUR
gegenüber dem BVA 2021) erwartet.

9
    Verschiedene Maßnahmen werden jedoch auch ausschließlich von den Ländern kofinanziert.
10
     Weitere zusätzliche Mittel aus der Aufstockung der REACT-EU-Mittel erhält Österreich im Rahmen des ESF (siehe unten).

                                                                                                                     13 / 20
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Die weitaus größte budgetierte Einzahlungssteigerung gegenüber dem BVA 2021 entfällt im
Jahr 2022 auf die Rückflüsse aus der RRF. Diese sind mit 700 Mio. EUR um 480 Mio. EUR
höher veranschlagt als im Jahr 2021. Im September 2021 erhielt Österreich eine
Vorfinanzierung aus den RRF-Zuschüssen iHv 450 Mio. EUR, sodass es gegenüber dem
BVA 2021 zu Mehreinzahlungen iHv 250 Mio. EUR kommt. Die weiteren Zuschüsse aus der
RRF teilen sich in sechs Tranchen auf, deren Auszahlung unter Nachweis der Erreichung von
den Tranchen zugeordneten Etappenzielen und Zielwerten beantragt werden kann. Aus der
1. Tranche sind im BVA-E 2022, unter Gegenrechnung eines Teils des Vorschusses,
Einzahlungen iHv 700 Mio. EUR veranschlagt.

Am 6. Oktober 2021 wurde mit einer Verordnung des Europäischen Parlaments und des
Rates11 die „Brexit Adjustment Reserve“ mit einem Volumen iHv rd. 5,4 Mrd. EUR
geschaffen, aus der die EU-Mitgliedstaaten Zahlungen zur Abdeckung der infolge des Brexit
entstandenen Kosten erhalten. Die Höhe der auf die einzelnen Mitgliedstaaten entfallenden
Beträge richtet sich dabei nach der jeweiligen Betroffenheit, die unter anderem anhand der
Bedeutung des Außenhandels mit dem Vereinigten Königreich und der Menge an in der
ausschließlichen Wirtschaftszone des Vereinigten Königreichs gefangenen Fisches erhoben
wird. Österreich erhält aus der „Brexit Adjustment Reserve“ mit bis zu 27,7 Mio. EUR einen
vergleichsweise geringen Betrag (rd. 0,5 % des Gesamtvolumens).12 Die Auszahlung erfolgt
zunächst über Vorauszahlungen in den Jahren 2021 bis 2023. Auf Grundlage eines bis
30. September 2024 einzureichenden Antrags und einer Prüfung durch die EK werden im Jahr
2025 die verbleibenden Zahlungen geleistet, sofern ein entsprechender Anspruch
nachgewiesen werden kann. Im BVA-E 2022 sind im Rahmen der „Brexit Adjustment Reserve“
geleisteten Vorfinanzierung Einzahlungen iHv 6,6 Mio. EUR veranschlagt. Die im Jahr 2021
erwarteten Einzahlungen sind im BVA 2021 noch nicht berücksichtigt.

11
  Siehe Verordnung (EU) 2021/1755 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Oktober 2021 zur Einrichtung der
Reserve für die Anpassung an den Brexit.
12
     Siehe vorläufige Mittelzuweisung je Mitgliedstaat zu jeweiligen Preisen.

                                                                                                           14 / 20
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5.2          Unterschiede zwischen Finanzierungs- und Ergebnishaushalt

Die        nachfolgende            Tabelle          zeigt         die      Entwicklung                des        Finanzierungs-               und           des
Ergebnishaushaltes und die wesentlichen Unterschiede zwischen den beiden Haushalten im
BVA-E 2022 auf:

Tabelle 6:            Finanzierungshaushalt                    (Auszahlungen/Einzahlungen)                             und        Ergebnishaushalt
                      (Aufwendungen/Erträge)

 UG 51                                                            FinHH - Ausz.                                  ErgHH - Aufw.                        Diff. EH-FH
                                                        BVA        BVA-E       Diff. BVA-E 2022        BVA        BVA-E      Diff. BVA-E 2022           BVA-E
                                          in Mio. EUR   2021        2022          - BVA 2021           2021        2022         - BVA 2021               2022
 Operative Verwaltungstätigkeit und Transfers/
                                                           40,1         62,5       22,5    56,1%         40,1         62,5        22,5     56,1%              0,0
 Finanzierungswirksame Aufwendungen
   Auszahlungen / Aufwand für Finanzaufwand                40,1         62,5       22,5    56,1%         40,1         62,5        22,5    56,1%               0,0
        Auszahlungen / Aufwendungen insgesamt              40,1         62,5       22,5    56,1%         40,1         62,5        22,5    56,1%               0,0

 UG 51                                                            FinHH - Einz.                                  ErgHH - Ertr.                        Diff. EH-FH
                                                        BVA         BVA-E     Diff. BVA-E 2022         BVA        BVA-E        Diff. BVA-E 2022          BVA-E
                                          in Mio. EUR   2021         2022        - BVA 2021            2021        2022           - BVA 2021              2022
 Operative Verwaltungstätigkeit und Transfers/
                                                        1.668,4     2.292,4       623,9    37,4%       1.668,4     2.390,3       721,9     43,3%             98,0
 Finanzierungswirksame Erträge
     Einzahlungen/Erträge aus Transfers                 1.668,4     2.292,4       623,9   37,4%       1.668,4      2.390,3       721,9    43,3%              98,0
       von ausl. Körperschaften u. Rechtsträgern        1.668,4     2.292,4       623,9   37,4%       1.668,4      2.390,3       721,9    43,3%              98,0
                    Einzahlungen / Erträge insgesamt    1.668,4     2.292,4       623,9    37,4%      1.668,4      2.390,3       721,9     43,3%             98,0

            Nettofinanzierungssaldo / Nettoergebnis     1.628,4     2.229,8       601,4           -    1.628,4     2.327,8       699,4            -          98,0

Quellen: BVA 2021, BVA-E 2022.

Die Erträge (Ergebnishaushalt) sind im BVA-E 2022 um 98 Mio. EUR höher veranschlagt als
die Einzahlungen (Finanzierungshaushalt). Die im Jahr 2021 eingegangene Vorfinanzierung
aus der RRF iHv 450 Mio. EUR wird periodengerecht auf die sechs RRF-Tranchen aufgeteilt.
Im Ergebnishaushalt entspricht die Veranschlagung der im Durchführungsbeschluss zum
österreichischen ARP13 vorgesehenen Höhe der ersten Tranche iHv 804,6 Mio. EUR, während
im Finanzierungshaushalt die tatsächlich erwartete Zahlung unter Berücksichtigung eines
Anteils der bereits eingegangenen Vorfinanzierung iHv 700 Mio. EUR budgetiert ist. Nicht
ergebniswirksam ist außerdem die Vorfinanzierung aus der „Brexit Adjustment Reserve“
iHv 6,6 Mio. EUR. Diese führt erst 2025, nach Genehmigung des entsprechenden Antrags, zu
einem Ertrag im Ergebnishaushalt.

13
     Siehe Anhang des Vorschlags für den Durchführungsbeschluss zum österreichischen ARP.

                                                                                                                                                        15 / 20
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5.3      Rücklagen

Die nachstehende Tabelle weist den Stand der Rücklagen mit Ende 2020 sowie die im
Jahr 2021 bis Ende September bereits erfolgten Rücklagenentnahmen aus. Abzüglich der im
BVA-E 2022 allenfalls bereits budgetierten Rücklagenentnahmen ergibt sich der in der Tabelle
ausgewiesene Rücklagenrest. Da der endgültige Rücklagenstand für das Jahr 2021 erst mit
Vorlage des Bundesrechnungsabschlusses (BRA) im Juni 2022 endgültig feststeht
(Rücklagenzuführungen für 2021 erfolgen mit dem BRA), ist der hier angeführte Rücklagenrest
nur ein vorläufiger.

Tabelle 7:       Rücklagengebarung

 UG 51                                                   Veränderung                Budget. RL-                 Anteil
                                                Stand                     Stand                   Rücklagen
                                                          31.12.2020 -              Verwendung                RL-Rest am
                                              31.12.2020                30.09.2021                  -rest
                                  in Mio. EUR              30.09.2021                BVA-E 2022               BVA-E 2022
 Detailbudgetrücklagen                             214,1          -24,0      190,1              -
 Rücklagen aus Mehreinzahlungen von der EU         100,5           -0,9        99,6             -
                             Gesamtsumme          314,7         -24,9      289,7                      289,7       723,4%

Anmerkung: Detailbudgetrücklagen sind bei der Verwendung nicht mehr an den Zweck der seinerzeitigen Veranschlagung
gebunden. Variable Auszahlungsrücklagen stammen aus Bereichen mit variablen Auszahlungsgrenzen und sind dafür
zweckgebunden. Zweckgebundene Einzahlungsrücklagen dürfen nur im Rahmen einer zweckgebundenen Gebarung verwendet
werden. Für EU-Einzahlungsrücklagen bleibt die Zweckbestimmung erhalten.

Quellen: BRA 2020, Bericht über Mittelverwendungsüberschreitungen im 3. Quartal 2021, BVA 2021, BVA-E 2022.

Die UG 51-Kassenverwaltung verfügte Ende 2020 über Rücklagen iHv 314,7 Mio. EUR,
wovon rd. 32 % auf Rücklagen aus Mehreinzahlungen von der EU und die verbleibenden
rd. 68 % auf Detailbudgetrücklagen im DB 51.01.01-„Geldverkehr des Bundes“ entfielen. Im
Jahr 2021 wurden aus Rücklagen 24,9 Mio. EUR entnommen. Davon entfielen 24,0 Mio. EUR
auf eine Entnahme aus den Detailbudgetrücklagen im DB 51.01.01, die als Vorsorge für einen
erhöhten Liquiditätsbedarfs aufgrund der anfallenden Negativzinsen bei durchschnittlich
höheren Kassenmitteln getätigt wurde. Weitere 0,9 Mio. EUR wurden aus den Rücklagen aus
Mehreinzahlungen von der EU für eine Zahlung aus dem Europäischen Solidaritätsfonds
(ESF) an die Länder Salzburg, Tirol, Kärnten und Steiermark aufgrund des Sturmtiefs „Detlef“
im Herbst 2019 entnommen. Per 30. September 2021 betrug der Rücklagenstand damit
289,7 Mio. EUR. Im BVA-E 2022 sind keine Rücklagenentnahmen budgetiert.

                                                                                                                  16 / 20
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6         Wirkungsorientierung

6.1        Überblick

Im Anhang zur Analyse werden die Wirkungsziele, die Maßnahmen und die Kennzahlen der
Untergliederung im Überblick dargestellt. Die Angaben zur Wirkungsorientierung werden von
jedem Ressort bzw. Obersten Organ individuell festgelegt, zur Erreichung angestrebter
Wirkungen ist jedoch vielfach das Zusammenwirken verschiedener Ressorts erforderlich. Um
den Überblick über die Wirkungsinformationen aller Ressorts zu erleichtern, hat der
Budgetdienst mehrere, auf der Parlamentshomepage verfügbare Übersichtslandkarten
erstellt:

     Landkarte                   Inhalt
                                 Wirkungsziele aller Untergliederungen des BVA-E 2022 inkl. Vergleich
     Wirkungsziel-Landkarte
                                 zum Vorjahr
     Gleichstellungsziel-        Wirkungsziele, Maßnahmen und Kennzahlen aller Untergliederungen des
     Landkarte                   BVA-E 2022 aus dem Gleichstellungsbereich
                                 Überblick über den Beitrag der Wirkungsorientierung zur Umsetzung der
     SDG-Landkarte14
                                 SDGs15

Die beiden Wirkungsziele der UG 51-Kassenverwaltung befassen sich ausschließlich mit dem
im DB 51.01.01 abgebildeten Geldverkehr des Bundes. Dieser Aspekt der Untergliederung
wird von den Wirkungszielen und Kennzahlen gut abgedeckt. Das Management der
Rückflüsse aus der EU (DB 51.01.04), das die zweite Kernaufgabe der Untergliederung
darstellt, wird hingegen in den Wirkungsinformationen auf Untergliederungsebene nicht
behandelt. Gegenüber dem BVA 2021 wurden keine Änderungen vorgenommen.

14
  Die UN-Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals – SDGs) stehen im Mittelpunkt der Strategie für
nachhaltiges Wachstum 2030 der Europäischen Kommission. Im Regierungsprogramm 2020 – 2024 wird deren Umsetzung
mehrfach als Zielsetzung angeführt.
15
  Viele der Ressorts haben ihre Angaben zur Wirkungsorientierung den SDGs zugeordnet. Der Budgetdienst hat aufgrund dessen
eine Landkarte erstellt, wobei er den Angaben zur Wirkungsorientierung zusätzlich Indikatoren aus dem EU-Indikatorenset
(https://ec.europa.eu/eurostat/de/web/sdi/main-tables) gegenübergestellt hat.

                                                                                                                 17 / 20
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6.2     Einzelfeststellungen

Die für das Wirkungsziel 1 („Bereitstellung der notwendigen Kassenmittel zur Bedienung der
täglichen Zahlungen des Bundes“) verwendeten Kennzahlen stellen auf einen zu jedem
Zeitpunkt positiven Kontostand des Bundes bzw. auf die Anzahl aufgrund mangelnder
Liquidität nicht getätigten Zahlungen des Bundes ab. Dies wurde in der Vergangenheit immer
erreicht.

Wirkungsziel 2     ist   die   Aufrechterhaltung    der   sehr   hohen   Kreditqualität   der
Kassenveranlagungen des Bundes. Die einzige Kennzahl hat das Ziel, dass bei den
Veranlagungen das Kapital (inklusive Zinsen) vollständig rückerstattet wird. In der
Vergangenheit war dies jeweils der Fall. Weil nur Geschäftspartner mit hoher Bonität
verwendet werden, ist auch der Zinssatz nahe am Einlagesatz der EZB (derzeit -0,5 %),
sodass Negativzinsen anfallen.

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Anhang: Auszug aus den Angaben zur Wirkungsorientierung
Der Budgetdienst hat die Kennzahlen zu den Wirkungszielen aufbereitet und den in den
Budgetangaben ausgewiesenen Istzuständen für 2018 bis 2020 auch die diesbezüglichen
Zielzustände gegenübergestellt. Der Grad der Zielerreichung wurde vom Budgetdienst mit
über Zielzustand (positive Abweichung) oder unter Zielzustand (negative Abweichung)
angegeben. Damit ist ersichtlich, ob die Zielwerte vergangenheitsbezogen erreicht wurden und
wie die Ausrichtung der künftigen Zielwerte angelegt ist.

                                    Legende
                          Umformulierung (z. B. Änderung der Bezeichnung,
         Neu
                            Berechnungsmethode, Ziel- und Istzustände)

Wirkungsziel 1:

Bereitstellung der notwendigen Kassenmittel zur Bedienung der täglichen Zahlungen des
Bundes.

Maßnahme

Durch ein entsprechendes tägliches Cashmanagement.

Indikatoren

Kennzahl 51.1.1        Nicht durchgeführte Zahlungen
 Berechnungsmethode    Die Anzahl der nicht durchgeführten Zahlungen an einem Tag aufgrund mangelnder Liquidität = 0.
          Datenquelle  Rechnungshof/Bundesrechnungsabschluss
   Messgrößenangabe    Anzahl
                              2018                 2019                2020               2021                 2022                2023
          Zielzustand                    0                    0                  0                  0                     0                   0
            Istzustand                   0                    0                  0
       Zielerreichung     = Zielzustand        = Zielzustand       = Zielzustand

Kennzahl 51.1.2        Kontostand am Hauptkonto des Bundes bei der Bawag PSK
 Berechnungsmethode    Kontostand Hauptkonto des Bundes bei der Bawag PSK > 0
          Datenquelle  Rechnungshof/Bundesrechnungsabschluss
   Messgrößenangabe    EUR
                               2018                2019                 2020                 2021                2022                 2023
          Zielzustand                   >0                  >0                   >0                  >0                   >0                  >0
            Istzustand                    0                  0                     0
       Zielerreichung     = Zielzustand        = Zielzustand       = Zielzustand
                       Die Istzustände für den Kontostand am Hauptkonto des Bundes bei der Bawag PSK in den Jahren 2018 bis 2020 betragen
                       > 0. Aufgrund einer technischen Umstellung ist hier die Darstellung mit dem Vergleichszeichen ">" bei den Istzuständen
                       nicht mehr möglich.

                                                                                                                                       19 / 20
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Wirkungsziel 2:

Aufrechterhaltung der sehr hohen Kreditqualität der Kassenveranlagungen des Bundes.

Maßnahme

Durch ein restriktives Limitsystem wird sichergestellt, dass nur mit Geschäftspartnern hoher
Bonität kontrahiert wird.

Indikator

Kennzahl 51.2.1        Kapitalrückflüsse inklusive Zinsen
 Berechnungsmethode    Anteil des vollständig zurückerstatteten Kapitals inklusive Zinsen aus Veranlagungen
          Datenquelle  Rechnungshof/Bundesrechnungsabschluss
   Messgrößenangabe    %
                               2018                 2019                  2020                2021            2022         2023
          Zielzustand                   100                  100                   100                100            100          100
            Istzustand                  100                  100                   100
       Zielerreichung     = Zielzustand         = Zielzustand        = Zielzustand

                                                                                                                             20 / 20
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