Untergliederungsanalyse UG 51-Kassenverwaltung - Entwurf zum Bundesfinanzgesetz 2022 Entwurf zum Bundesfinanzrahmengesetz 2022-2025 - Parlament
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BD | Budgetdienst Entwurf zum Bundesfinanzgesetz 2022 Entwurf zum Bundesfinanzrahmengesetz 2022-2025 Untergliederungsanalyse UG 51-Kassenverwaltung 10. November 2021
BD | Budgetdienst – Untergliederung 51-Kassenverwaltung Inhaltsverzeichnis Seite 1 Überblick und Zusammenfassung .................................................................................. 3 2 Budgetäre Entwicklung der Untergliederung ................................................................... 5 3 Rahmenbedingungen der Untergliederung: Umsetzung des Aufbau- und Resilienzplans ......................................................................... 6 4 Bundesfinanzrahmen und mittelfristige Prioritäten .......................................................... 9 5 Bundesvoranschlag 2022 ..............................................................................................10 5.1 Finanzierungshaushalt auf Global- und Detailbudgetebene....................................10 5.2 Unterschiede zwischen Finanzierungs- und Ergebnishaushalt ...............................15 5.3 Rücklagen ..............................................................................................................16 6 Wirkungsorientierung ....................................................................................................17 6.1 Überblick ................................................................................................................17 6.2 Einzelfeststellungen ...............................................................................................18 2 / 20
BD | Budgetdienst – Untergliederung 51-Kassenverwaltung 1 Überblick und Zusammenfassung Die Untergliederungsanalysen des Budgetdienstes sollen einen Überblick über die wesentlichen Entwicklungen der Budgetuntergliederung vermitteln. Dazu werden die Informationen aus dem Entwurf zum Bundesfinanzgesetz 2022 (BFG-E 2022) sowie dem Entwurf zum Bundesfinanzrahmengesetz 2022-2025 (BFRG-E 2022-2025) um Daten aus anderen Dokumenten (z. B. Strategiebericht, Budgetbericht, Bericht zur Wirkungsorientierung, Bericht über die Beteiligungen des Bundes, Strategieberichte des Politikfeldes) ergänzt. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung der Untergliederung in einer mittel- und längerfristigen Betrachtung und setzt diese zur Entwicklung des Gesamthaushaltes in Beziehung: Tabelle 1: Finanzierungs- und Ergebnishaushalt (2019 bis 2025) Finanzierungshaushalt UG 51 Erfolg Erfolg BVA BVA-E BFRG-E BFRG-E BFRG-E in Mio. EUR 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 Auszahlungen 13,4 55,9 40,1 62,5 62,5 60,7 57,0 jährliche Veränderung +4,0% +316,7% -28,4% +56,1% -0,1% -2,9% -6,1% Einzahlungen 1.430,5 1.390,6 1.668,4 2.292,4 2.322,8 2.201,9 1.824,7 Anteil an Gesamteinzahlungen 1,8% 1,9% 2,3% 2,7% 2,6% 2,4% 1,9% jährliche Veränderung +6,1% -2,8% +20,0% +37,4% +1,3% -5,2% -17,1% Nettofinanzierungssaldo 1.417,1 1.334,7 1.628,4 2.229,8 2.260,3 2.141,2 1.767,7 Ergebnishaushalt UG 51 Erfolg Erfolg BVA BVA-E BFRG-E BFRG-E BFRG-E in Mio. EUR 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 Aufwendungen 13,4 57,2 40,1 62,5 - - - jährliche Veränderung -8,9% +326,4% -30,0% +56,1% - - - Erträge 1.421,2 1.505,6 1.668,4 2.390,3 - - - Anteil an Gesamterträgen 1,8% 2,0% 2,3% 2,8% - - - jährliche Veränderung +4,7% +5,9% +10,8% +43,3% - - - Nettoergebnis 1.407,8 1.448,3 1.628,4 2.327,8 - - - Quellen: BRA 2019 und 2020, BVA 2021, BVA-E 2022, BFRG-E 2022-2025. Der Entwurf zum Bundesvoranschlag 2022 (BVA-E 2022) sieht für die UG 51-Kassenverwaltung im Finanzierungshaushalt Auszahlungen iHv insgesamt 62,5 Mio. EUR vor. Im Vergleich zum BVA 2021 bedeutet dies einen Anstieg um 22,5 Mio. EUR. Allerdings wurde im Budgetvollzug 2021 bereits eine Mittelverwendungsüber- schreitung (MVÜ) iHv 24,0 Mio. EUR genehmigt, weil höhere Auszahlungen für Negativzinsen anfallen.1 In Zusammenhang mit COVID-19 geht das BMF weiterhin von einer höheren 1 Eine weitere MVÜ iHv 0,9 Mio. EUR betrifft eine Zahlung aus dem Solidaritätsfonds an die Länder. 3 / 20
BD | Budgetdienst – Untergliederung 51-Kassenverwaltung Liquiditätshaltung aus. Im Entwurf zum Bundesfinanzrahmengesetz 2022-2025 (BFRG-E 2022-2025) werden die Auszahlungsobergrenzen ebenfalls angehoben und gehen nur leicht auf 57,0 Mio. EUR im Jahr 2025 zurück. Die Einzahlungen sind im BVA-E 2022 mit 2.292,4 Mio. EUR um 623,9 Mio. EUR bzw. 37,4 % höher veranschlagt als im BVA 2021. Der Anstieg resultiert insbesondere aus um 480 Mio. EUR höher budgetierten Einzahlungen aus der Aufbau- und Resilienzfazilität (RRF). Weitere Einzahlungssteigerungen gegenüber dem BVA 2021 werden vor allem bei den EU-Strukturfonds (EFRE, ESF) erwartet. Im Jahr 2021 wird es bei der Vorfinanzierung aus der RRF zu Mehreinzahlungen kommen, weil diese mit 450 Mio. EUR um 230 Mio. EUR höher ausfiel als budgetiert. Die Unterschiede zwischen den Einzahlungen und Erträgen des Finanzierungs- und des Ergebnishaushaltes iHv 98 Mio. EUR (höhere Erträge als Einzahlungen) sind vor allem darauf zurückzuführen, dass die 2021 eingegangene Vorfinanzierung aus der RRF iHv 450 Mio. EUR im Ergebnishaushalt anteilsmäßig den einzelnen Einzahlungstranchen in den Jahren 2022 bis 2026 zugeordnet wird. Die beiden Wirkungsziele der UG 51-Kassenverwaltung befassen sich ausschließlich mit dem im DB 51.01.01 abgebildeten Geldverkehr des Bundes. Dieser Aspekt der Untergliederung wird von den Wirkungszielen und Kennzahlen gut abgedeckt. Das Management der Rückflüsse aus der EU (DB 51.01.04), das die zweite Kernaufgabe der Untergliederung darstellt, wird hingegen in den Wirkungsinformationen auf Untergliederungsebene nicht behandelt. Gegenüber dem BVA 2021 wurden keine Änderungen vorgenommen. 4 / 20
BD | Budgetdienst – Untergliederung 51-Kassenverwaltung 2 Budgetäre Entwicklung der Untergliederung Die nachfolgende Grafik zeigt die Entwicklung der Auszahlungen der Untergliederung ausgehend vom Erfolg des Jahres 2019 bis zum Ende der Finanzrahmenperiode 2025 sowie die Entwicklung des nominellen Bruttoinlandsprodukts (BIP) und der Verbraucherpreise in diesem Zeitraum. Bis zum Jahr 2022 ist auch die Aufschlüsselung nach der ökonomischen Gliederung des BVA verfügbar und farblich dargestellt: Grafik 1: Entwicklung der Auszahlungen (2019 bis 2025) Quellen: BRA 2019 und 2020, BVA 2021, BVA-E 2022, BFRG-E 2022-2025, Statistik Austria, WIFO. Die Auszahlungen der UG 51-Kassenverwaltung bestehen grundsätzlich aus Finanzaufwand.2 Eine höhere Liquiditätshaltung führt in einem Umfeld von Negativzinsen zu einem höheren Finanzaufwand. Im Jahr 2021 sind mit 40,1 Mio. EUR zwar geringere Auszahlungen als im Erfolg 2020 (55,9 Mio. EUR) budgetiert, allerdings werden im Budgetvollzug mehr Mittel für die Bezahlung von Negativzinsen benötigt. Zum 3. Quartal 2021 wurde bereits eine Mittelverwendungsüberschreitung (MVÜ) iHv 24,0 Mio. EUR genehmigt. Vom BVA-E 2022 (62,5 Mio. EUR) ausgehend sind die erwarteten Rückgänge in den Folgejahren relativ gering. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass das Abklingen der COVID-19-Krise auch den Liquiditätsbedarf reduziert und mittelfristig die Zinsen ansteigen, sodass die Auszahlungen für Negativzinsen zurückgehen. 2 Die im Jahr 2020 getätigte Auszahlung eines Transfers iHv 3,2 Mio. EUR betraf eine Transferzahlung an die Länder aus Mitteln des Solidaritätsfonds. 5 / 20
BD | Budgetdienst – Untergliederung 51-Kassenverwaltung Die nachfolgende Grafik zeigt die Entwicklung der Einzahlungen der Untergliederung ausgehend vom Erfolg des Jahres 2020 bis zum Ende der Finanzrahmenperiode 2025 sowie die Entwicklung der Verbraucherpreise in diesem Zeitraum. Bis zum Jahr 2022 ist auch die Aufschlüsselung nach der ökonomischen Gliederung des BVA verfügbar und farblich dargestellt: Grafik 2: Entwicklung der Einzahlungen (2019 bis 2025) Quellen: BRA 2019 und 2020; BVA 2021, BVA-E 2022, BFRG-E 2022-2025, Statistik Austria, WIFO. Die Einzahlungen der UG 51-Kassenverwaltung entfallen im BVA-E 2022 zur Gänze auf Rückflüsse aus dem EU-Haushalt.3 Der ab 2022 veranschlagte Anstieg der Einzahlungen ist vor allem auf die erwarteten Einzahlungen aus der Aufbau- und Resilienzfazilität (RRF) zurückzuführen. 3 Rahmenbedingungen der Untergliederung: Umsetzung des Aufbau- und Resilienzplans Durch die Aufbau- und Resilienzfazilität (RRF) werden in den Jahren 2021 bis 2026 bis zu 338 Mrd. EUR an Zuschüssen und bis zu 386 Mrd. EUR an Darlehen über Schuldaufnahmen der EU finanziert. Um Mittel aus der RRF abzurufen, müssen die EU-Mitgliedstaaten ihre Gesamtstrategie in Bezug auf die Mittelverwendung sowie detaillierte Angaben und Zeitpläne zu den geplanten Investitions- und Reformvorhaben in nationalen Aufbau- und Resilienzplänen (ARP) darlegen. Während die Rückzahlung der aus der RRF vergebenen 3 Aufgrund der zu zahlenden Negativzinsen werden aus der Veranlagung von Kassenbeständen derzeit keine Einzahlungen erwartet. 6 / 20
BD | Budgetdienst – Untergliederung 51-Kassenverwaltung Darlehen durch die Schuldner erfolgt, ist die Rückzahlung der für die Zuschüsse aufgenommenen Mittel über den EU-Haushalt zu finanzieren. Die Tilgung der von der Europäischen Kommission (EK) aufgenommenen Schulden ist bis spätestens Ende 2058 abzuschließen. Insbesondere bei den Darlehen dürfte das Antragsvolumen weit unter dem verfügbaren Wert bleiben. Bis Ende Oktober 2021 hat die EK die ARP von 22 Mitgliedstaaten mit einer Gesamtsumme von 291 Mrd. EUR an Zuschüssen und 154 Mrd. EUR an Darlehen gebilligt. Für Österreich stehen aus der RRF nach vorläufiger Berechnung Zuschüsse iHv 3,46 Mrd. EUR zur Verfügung. Der endgültige Betrag hängt unter anderem vom Ausmaß des Wirtschaftseinbruchs in den Jahren 2020 und 2021 ab und wird erst im Juni 2022 fixiert.4 Das im österreichischen ARP geplante Gesamtauszahlungsvolumen iHv 4,50 Mrd. EUR stellt eine Obergrenze für die verfügbaren Zuschüsse dar, sodass ein Teil der Auszahlungen voraussichtlich aus dem Bundeshaushalt bedeckt werden muss. Im September 2021 wurde bereits eine Vorfinanzierung iHv 450 Mio. EUR an Österreich überwiesen. Die weiteren Zuschüsse aus der RRF teilen sich in sechs Tranchen auf, deren Auszahlung unter Nachweis der Erreichung von den Tranchen zugeordneten Etappenzielen und Zielwerten beantragt werden kann. Aus der 1. Tranche sind im BVA-E 2022, unter Gegenrechnung eines Teils der Vorfinanzierung, Einzahlungen iHv 700 Mio. EUR in der UG 51-Kassenverwaltung veranschlagt (siehe auch Pkt. 5.2). Die für die 1. Tranche zu erfüllenden Ziele beziehen sich zum einen auf aus der RRF finanzierte Maßnahmen (z. B. abgeschlossene Ausgabe digitaler Endgeräte für die ersten zwei Jahre der Sekundarstufe, Umsetzung von mindestens 6.360 Projekten zum Austausch von Öl- und Gasheizungen). Zum anderen betreffen sie auch die Umsetzung von im ARP vorgesehenen Reformvorhaben, die nicht aus der RRF finanziert werden (z. B. Inkrafttreten des Gesetzes zur Einführung des Klimatickets, Einrichtung eines Klimarats und eines Focal Points zu umweltgerechter Haushaltsplanung im BMF). Eine vollständige Auflistung der den einzelnen Tranchen zugeordneten Zielwerte und Etappenziele ist dem Anhang des Vorschlags für den Durchführungsbeschluss zum österreichischen ARP zu entnehmen. Abgesehen von den Zahlungsanträgen ist Österreich verpflichtet, der EK zweimal jährlich über seine Fortschritte bei der Umsetzung des ARP zu berichten. Diese Berichterstattung wird voraussichtlich im Rahmen des Europäischen Semesters im April und Oktober stattfinden und könnte auch einen Anknüpfungspunkt für eine vertiefende Behandlung im Parlament bieten. 4 Siehe dazu Pkt. 3.3 in der Information des Budgetdienstes vom 16. Februar 2021 zum Europäischen Semester 2021 und Aufbau- und Resilienzfazilität. 7 / 20
BD | Budgetdienst – Untergliederung 51-Kassenverwaltung Im BVA-E 2022 sind auszahlungsseitig ARP-Maßnahmen iHv insgesamt 1.090,3 Mio. EUR veranschlagt. Dieser Betrag beinhaltet auch eine budgetierte Rücklagenentnahme iHv 55,6 Mio. EUR in der UG 30-Bildung für den Bereich Digitale Schule. Gleichzeitig sieht der BFG-E 2022 – wie bereits das BFG 2021 – eine Ermächtigung für über den BVA-E 2022 hin- ausgehende Auszahlungen iHv 45,3 Mio. EUR für Maßnahmen vor, die aus der RRF finanziert werden. Diese Auszahlungen waren im ARP für 2021 geplant, der tatsächliche Zahlungszeit- punkt dürfte sich jedoch zum Teil ins Jahr 2022 verschieben. Da Rücklagenentnahmen in den Auszahlungsobergrenzen des BFRG-E 2022-2025 nicht enthalten sind, Überschreitungser- mächtigungen für eine Inanspruchnahme jedoch berücksichtigt werden müssen, unterscheiden sich die Veranschlagungen im BFG-E und im BFRG-E. Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die im ARP je Untergliederung vorgesehenen Auszahlungen sowie über deren budgetäre Abbildung im BFRG-E 2022-2025 und im BFG-E 2022. Tabelle 2: Auszahlungen aus dem österreichischen Aufbau- und Resilienzplan je Untergliederung Erfolg BFRG BFRG-E Gesamt 2026 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2020 - 2026 in Mio. EUR UG 20-Arbeit 90,3 86,2 66,5 33,9 277,0 UG 21-Soziales und Konsumentenschutz 4,3 18,3 15,8 15,8 54,2 UG 24-Gesundheit 5,5 30,5 35,0 26,5 22,5 5,0 125,0 UG 30-Bildung 166,9 63,7 35,3 35,3 301,1 UG 31-Wissenschaft und Forschung 26,0 41,0 41,0 52,0 52,0 212,0 UG 32-Kunst und Kultur 11,4 17,3 13,5 10,9 13,5 66,5 UG 33-Wirtschaft (Forschung) 20,0 24,5 34,5 26,0 20,0 125,0 UG 34-Innovation und Technologie (Forschung) 20,0 24,5 34,5 26,0 20,0 125,0 UG 40-Wirtschaft 6,7 95,0 292,5 370,5 0,3 765,0 UG 41-Mobilität 78,8 111,0 206,1 186,3 129,2 81,9 55,3 848,6 UG 42-Landwirtschaft, Regionen und Tourismus 52,0 104,0 208,0 260,0 267,3 891,3 UG 43-Klima, Umwelt und Energie 52,3 208,0 213,0 133,0 82,5 20,0 708,9 Summe Aufbau- und Resilienzplan 85,5 525,3 1.034,7 1.133,6 705,1 561,8 453,4 4.499,5 RRF-Ermächtigung (Unterausnutzung 2021)* * 45,3 ARP-Mittel im BFRG bzw. BFRG-E 525,3 1.080,0 1.133,6 705,1 561,8 BVA-E 2022 (ohne Ermächtigung) 1.090,3 davon budgetierte Rücklagenentnahme UG 30 55,6 * Die Beträge aus der RRF-Ermächtigung sind im Jahr 2021 in den Summen der jeweiligen Untergliederungen enthalten. Quellen: Strategiebericht 2022 bis 2025, Österreichischer Aufbau- und Resilienzplan 2020 – 2026, eigene Berechnungen. Von den insgesamt im ARP für die Jahre 2020 bis 2026 vorgesehenen Auszahlungen entfallen mit 891 Mio. EUR rd. 20 % auf den Breitbandausbau in der UG 42-Landwirtschaft, Regionen und Tourismus, wobei mehr als die Hälfte dieser Auszahlungen erst in den Jahren 2025 und 2026 getätigt werden soll. Weitere größere Auszahlungsanteile entfallen mit 849 Mio. EUR bzw. 19 % auf die UG 41-Mobilität (Bahninfrastruktur sowie emissionsfreie Busse und Nutz- fahrzeuge), mit 765 Mio. EUR bzw. 17 % auf die UG 40-Wirtschaft (Investitionsprämie) und mit 709 Mio. EUR bzw. 16 % auf die UG 43-Klima, Umwelt und Energie (v. a. Sanierungs- offensive, Kreislaufwirtschaftspaket, Dekarbonisierung der Industrie, Biodiversität). Für For- schungsprogramme sind insgesamt 462,0 Mio. EUR vorgesehen (UG 31-Wissenschaft und Forschung, UG 33-Wirtschaft (Forschung) und UG 34-Innovation und Technologie (Forschung)). 8 / 20
BD | Budgetdienst – Untergliederung 51-Kassenverwaltung Die nachfolgende Grafik bietet einen Gesamtüberblick über den österreichischen ARP: Grafik 3: Österreichischer Aufbau- und Resilienzplan im Überblick Quellen: Österreichischer Aufbau- und Resilienzplan 2020 – 2026, Anhang des Vorschlags für den Durchführungsbeschluss zum österreichischen ARP. 4 Bundesfinanzrahmen und mittelfristige Prioritäten Der Strategiebericht 2022 bis 2025 listet die wichtigsten laufenden oder geplanten Maßnahmen und Reformen für die Untergliederung in der Finanzrahmenperiode 2022-2025 auf. Es werden darin insbesondere folgende Maßnahmen und Reformen angeführt: Laufende Analysen zur weiteren Optimierung der Liquiditätsplanung, des Vollzugs und des Monitorings der Liquidität. Kontrahierung nur mit Geschäftspartnern hoher Bonität durch restriktives Limitsystem. Vorsorge für einen erhöhten Liquiditätsbedarf aufgrund der COVID-19-Krise. Laufendes Monitoring der Zahlungsanträge bei der Europäischen Kommission, damit Anträge auf Erstattung der Auszahlungen rechtzeitig und in voller Höhe gestellt werden. Zeitgerechte Buchung allfälliger Rückforderungen, um Verzugszinsen zu vermeiden. Erfassung von Anlastungen, um eine verursachergerechte Zuordnung sicherzustellen. 9 / 20
BD | Budgetdienst – Untergliederung 51-Kassenverwaltung Die nachfolgende Tabelle stellt die Auszahlungsobergrenzen des BFRG 2021-2024 jenen des BFRG-E 2022-2025 gegenüber: Tabelle 3: Vergleich BFRG-E 2022-2025 mit BFRG 2021-2024 UG 51-Kassenverwaltung 2022 2023 2024 2025 in Mio. EUR BFRG 2021-2024 14,7 13,6 12,1 - BFRG 2022-2025 62,5 62,5 60,7 57,0 Differenz zwischen BFRG 2022-2025 abs. +47,8 +48,9 +48,6 - und BFRG 2021-2024 in % +324,4% +358,6% +401,4% - BFRG 2022-2025, jährliche Veränderung -0,1% -2,9% -6,1% Quellen: BFRG 2021-2024, BFRG-E 2022-2025, Strategiebericht 2022 bis 2025. Im Vergleich zum vorangegangenen BFRG 2021-2024 steigen die Auszahlungsobergrenzen im BFRG-E 2022-2025 in den Jahren 2022 bis 2024 deutlich an. Dies ist auf zu zahlende Negativzinsen für die Liquiditätsbestände zurückzuführen. Die Höhe der Negativzinsen bestimmt sich aus der Liquiditätshaltung und dem Zinssatz. In Zusammenhang mit COVID-19 geht das BMF weiterhin von einer höheren Liquiditätshaltung aus. Grundsätzlich ist zu erwarten, dass mit dem Abklingen der COVID-19-Krise auch der Liquiditätsbedarf reduziert und mittelfristig die Zinsen ansteigen, sodass die Auszahlungen für Negativzinsen zurückgehen. 5 Bundesvoranschlag 2022 5.1 Finanzierungshaushalt auf Global- und Detailbudgetebene Die Aus- und Einzahlungen der Untergliederung verteilen sich auf die Global- und Detailbudgets wie folgt: Tabelle 4: Aus- und Einzahlungen nach Globalbudgets (2019 bis 2022) Finanzierungshaushalt UG 51 Erfolg Erfolg BVA BVA-E Diff. BVA-E 2022 - in Mio. EUR 2019 2020 2021 2022 Erf 2020 BVA 2021 51 Auszahlungen 13,4 55,9 40,1 62,5 +11,9% +56,1% 51.01 Kassenverwaltung 13,4 55,9 40,1 62,5 +11,9% +56,1% 51.01.01 Geldverkehr des Bundes 13,4 52,7 40,1 62,5 +18,7% +56,1% 51.01.04 Transfer von der EU 3,2 -100,0% - 51 Einzahlungen 1.430,5 1.390,6 1.668,4 2.292,4 +64,8% +37,4% 51.01 Kassenverwaltung 1.430,5 1.390,6 1.668,4 2.292,4 +64,8% +37,4% davon 51.01.04 Transfer von der EU 1.430,5 1.390,6 1.668,4 2.292,4 +64,8% +37,4% Nettofinanzierungssaldo 1.417,1 1.334,7 1.628,4 2.229,8 - - Quellen: BRA 2019 und 2020, BVA 2021, BVA-E 2022. 10 / 20
BD | Budgetdienst – Untergliederung 51-Kassenverwaltung In der UG 51-Kassenverwaltung gibt es nur ein Globalbudget, das sich auf zwei Detailbudgets aufteilt. Diese werden nachfolgend erläutert: Im DB 51.01.01-„Geldverkehr des Bundes“ werden die Aus- und Einzahlungen in Verbindung mit der von der Österreichischen Bundesfinanzierungsagentur (OeBFA) durchgeführten kurzfristigen Veranlagung von Kassenmitteln des Bundes verbucht. Im derzeitigen Zinsumfeld mit Negativzinsen führt die bestehende Liquidität zu Auszahlungen für Zinsen in der UG 51-Kassenverwaltung. Ein höherer Liquiditätsbedarf während der COVID-19- Krise erhöht die Auszahlungen des DB 51.01.01, reduziert aber gleichzeitig die Auszahlungen für kurzfristige Verpflichtungen in der UG 58-Finanzierungen, Währungstauschverträge, weil die dafür aufgenommenen höheren kurzfristigen Verbindlichkeiten negativ verzinst sind. Von Jänner bis September 2021 waren die Auszahlungen der UG 51 mit 52,1 Mio. EUR höher als im Vergleichszeitraum des Vorjahres (+9,1 Mio. EUR) und bereits höher als der für das Gesamtjahr 2021 budgetierte Betrag (40,1 Mio. EUR). Im dritten Quartal wurden dafür mit einer Mittelverwendungsüberschreitung (MVÜ) 24,0 Mio. EUR aus der Rücklage entnommen. Im BVA-E 2022 sind die Auszahlungen mit 62,5 Mio. EUR veranschlagt. Im DB 51.01.04-„Transfer von der EU“, das insgesamt den budgetär bedeutenderen Bereich der Untergliederung darstellt, werden nahezu alle im Bundeshaushalt erfassten Rückflüsse aus dem EU-Haushalt vereinnahmt.5 Der deutliche Anstieg der veranschlagten Einzahlungen gegenüber dem BVA 2022 um 623,9 Mio. EUR bzw. 37,4 % resultiert insbesondere aus um 480 Mio. EUR höher budgetierten Einzahlungen aus der Aufbau- und Resilienzfazilität (RRF). Weitere Einzahlungssteigerungen gegenüber dem BVA 2021 sind vor allem bei den Rückflüssen aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE; +94,8 Mio. EUR), aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF; +31,4 Mio. EUR) und aus dem Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL; +12 Mio. EUR) veranschlagt. Bei den im Bundeshaushalt erfassten EU-Förderungen tritt der Bund zunächst in Vorlage, wobei die Auszahlung über das als Bescheinigungsbehörde fungierende Ressort erfolgt. So verwaltet das BMLRT die Zahlungen im Rahmen der Agrar- und Regionalförderungen, während das BMA für die Zahlungen aus dem ESF verantwortlich ist. Nach erfolgter Meldung (in der Regel monats- oder quartalsweise) erhält der Bund die Zahlungen von der Europäische Kommission (EK) über die UG 51-Kassenverwaltung rückerstattet. Zusätzlich zu diesen Rückflüssen gibt es auch weitere Zahlungen aus dem EU-Haushalt, die direkt durch die EK an die EndempfängerInnen ausbezahlt werden (z. B. im Forschungsbereich). 5 Im Jahr 2020 wurde aus dem DB 51.01.04-„Transfer von der EU“ eine Auszahlung iHv 3,2 Mio. EUR getätigt. Diese betraf eine Transferzahlung an die Länder aus Mitteln des Solidaritätsfonds. 11 / 20
BD | Budgetdienst – Untergliederung 51-Kassenverwaltung Eine mittelfristige Veranschlagung der EU-Ausgaben erfolgt im Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR), der die jährlichen Obergrenzen für die Verpflichtungsermächtigungen6 in den einzelnen Rubriken des EU-Haushalts festlegt. Zusätzlich beinhaltet der MFR auch eine jährliche Obergrenze für die Zahlungsermächtigungen, wobei keine Aufteilung auf die Rubriken erfolgt. Nach erfolgter Zustimmung des Europäischen Parlaments wurde die Verordnung7 zur Festlegung des MFR für die Jahre 2021 bis 2027 am 17. Dezember 2020 im Rat angenommen. Am 14. Dezember 2020 wurde außerdem die Verordnung8 zur Einrichtung des Aufbauinstruments „Next Generation EU“ (NGEU) angenommen. Dieses Aufbauinstrument dient insbesondere der Finanzierung der RRF. Weitere Finanzierungen aus dem NGEU betreffen unter anderem eine Aufstockung der REACT-EU-Mittel um 50,6 Mrd. EUR. Die Rückflüsse und Zahlungen aus den unterschiedlichen MFR-Perioden weisen üblicherweise deutliche Überlappungen auf. Außerdem wurde etwa im Bereich der EU-Agrarförderungen bis zum geplanten Inkrafttreten Anfang 2023 eine zweijährige Übergangsphase vereinbart, bei der die Förderungen zwar mit neuen Mitteln, jedoch nach den Regeln der vorangegangenen Programmperiode erfolgen. Die nachfolgende Tabelle bietet einen Überblick über die aus den einzelnen Programmen seit 2014 in der UG 51 eingegangenen bzw. veranschlagten Rückflüsse: Tabelle 5: Wesentliche Rückflüsse aus dem EU-Haushalt seit 2014 Erfolg Erfolg Erfolg Erfolg Erfolg Erfolg Erfolg BVA BVA-E 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 in Mio. EUR EU Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) 701,6 739,3 676,3 706,3 715,6 703,4 712,1 690,0 702,0 EU Fonds für die ländliche Entwicklung (ELER) 282,9 420,6 634,8 478,4 510,0 536,4 572,5 586,0 586,0 Programmperiode 2014 - 2020 282,9 420,6 634,8 478,4 510,0 536,4 572,5 536,0 150,0 Programmperiode 2021 - 2027 50,0 436,0 EU Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) 73,8 168,4 36,5 4,4 69,4 109,7 15,1 95,1 189,9 Programmperiode 2007 - 2013 68,7 163,4 21,3 1,3 17,9 Programmperiode 2014 - 2020 5,0 5,0 15,1 3,2 51,5 109,7 15,1 92,6 160,0 Programmperiode 2021 - 2027 2,5 29,9 EU Sozialfonds (ESF) 0,0 8,3 12,5 27,3 45,8 68,2 83,5 74,6 106,0 Programmperiode 2014 - 2020 8,3 12,5 27,3 45,8 68,2 83,5 72,5 91,0 Programmperiode 2021 - 2027 2,2 15,0 EU-Solidaritätsfonds 14,2 8,2 2,3 Aufbau- und Resilienzfazilität (RRF) 220,0 700,0 Brexit Adjustment Reserve 6,6 Sonstige 43,9 2,6 2,8 3,3 6,2 12,8 5,0 2,7 1,9 Summe Transfer von der EU (DB 51.01.04) 1.116,3 1.339,2 1.362,8 1.219,8 1.347,1 1.430,5 1.390,6 1.668,4 2.292,4 Quellen: BRA 2014 bis 2020, BVA 2021, BVA-E 2022. 6 Bei Verpflichtungsermächtigungen handelt es sich um rechtlich bindende Zusagen über Zahlungen, die jedoch nicht notwendigerweise im Jahr der Zusage erfolgen müssen. 7 Verordnung (EU, Euratom) 2020/2093 des Rates vom 17. Dezember 2020 zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2021 bis 2027. 8 Verordnung (EU) 2020/2094 des Rates vom 14. Dezember 2020 zur Schaffung eines Aufbauinstruments der Europäischen Union zur Unterstützung der Erholung nach der COVID-19-Krise. 12 / 20
BD | Budgetdienst – Untergliederung 51-Kassenverwaltung Die mit Abstand höchsten Rückflüsse betreffen die EU-Mittel im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP), die im Wesentlichen aus zwei Säulen besteht. Die 1. Säule betrifft den Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL), der nahezu ausschließlich aus EU-Mitteln finanziert wird und aus dem insbesondere Direktzahlungen (z. B. Basisprämie, Greening-Zahlung) geleistet werden. Dahingegen erfolgen die Förderungen im Rahmen des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) nur in etwa zur Hälfte aus dem EU-Budget, während der verbleibende Teil aus einer nationalen Kofinanzierung durch Bund und Länder (Verhältnis 60:409) aufgebracht wird. Zu den über den ELER finanzierten Maßnahmen zählen beispielsweise das Österreichische Programm zur Förderung einer umweltgerechten, extensiven und den natürlichen Lebensraum schützenden Landwirtschaft (ÖPUL) und die Zahlungen für aus naturbedingten oder anderen spezifischen Gründen benachteiligte Gebiete (Ausgleichszulage). Im BVA-E 2022 sind aus den EU-Agrarförderungen, unter Einrechnung der Einzahlungen aus EU-Meeres- und Fischereifonds iHv 1,4 Mio. EUR, insgesamt Rückflüsse iHv 1.289,4 Mio. EUR (+11,1 Mio. EUR gegenüber dem BVA 2021) veranschlagt. Der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) hat das Ziel, Ungleichheiten zwischen den verschiedenen Regionen entgegenzuwirken und den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt in der EU zu stärken. Auf Österreich entfällt nur ein vergleichsweise geringer Teil der EU-Mittel aus dem EFRE. Auch hier erfolgt eine nationale Kofinanzierung im Ausmaß von etwas über 20 %, wobei der größere Teil der Kofinanzierung durch die Länder aufgebracht wird. Der BVA-E 2022 sieht Rückflüsse aus dem EFRE iHv 189,9 Mio. EUR (+94,8 Mio. EUR gegenüber dem BVA 2021) vor. Die gegenüber dem BVA 2021 höher budgetierten Einzahlungen sind unter anderem auf die Aufstockung der REACT-EU-Mittel aus dem Aufbauinstrument „Next Generation EU“ (NGEU) zurückzuführen.10 Die Auszahlungen in Zusammenhang mit der EU-Agrarförderung und dem EFRE werden über die UG 42-Landwirtschaft, Regionen und Tourismus getätigt. Im Gegensatz dazu erfolgen die Auszahlungen aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF), der vor allem Maßnahmen in den Bereichen Beschäftigung, Bildung und Armutsbekämpfung finanziert, über die UG 20-Arbeit. Bund und Länder übernehmen dabei eine Kofinanzierung im Ausmaß von etwa der Hälfte der Gesamtförderungen (davon ca. 65 % Bundesanteil). Im BVA-E 2022 werden aus dem ESF Rückflüsse iHv 106,0 Mio. EUR (+31,4 Mio. EUR gegenüber dem BVA 2021) erwartet. 9 Verschiedene Maßnahmen werden jedoch auch ausschließlich von den Ländern kofinanziert. 10 Weitere zusätzliche Mittel aus der Aufstockung der REACT-EU-Mittel erhält Österreich im Rahmen des ESF (siehe unten). 13 / 20
BD | Budgetdienst – Untergliederung 51-Kassenverwaltung Die weitaus größte budgetierte Einzahlungssteigerung gegenüber dem BVA 2021 entfällt im Jahr 2022 auf die Rückflüsse aus der RRF. Diese sind mit 700 Mio. EUR um 480 Mio. EUR höher veranschlagt als im Jahr 2021. Im September 2021 erhielt Österreich eine Vorfinanzierung aus den RRF-Zuschüssen iHv 450 Mio. EUR, sodass es gegenüber dem BVA 2021 zu Mehreinzahlungen iHv 250 Mio. EUR kommt. Die weiteren Zuschüsse aus der RRF teilen sich in sechs Tranchen auf, deren Auszahlung unter Nachweis der Erreichung von den Tranchen zugeordneten Etappenzielen und Zielwerten beantragt werden kann. Aus der 1. Tranche sind im BVA-E 2022, unter Gegenrechnung eines Teils des Vorschusses, Einzahlungen iHv 700 Mio. EUR veranschlagt. Am 6. Oktober 2021 wurde mit einer Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates11 die „Brexit Adjustment Reserve“ mit einem Volumen iHv rd. 5,4 Mrd. EUR geschaffen, aus der die EU-Mitgliedstaaten Zahlungen zur Abdeckung der infolge des Brexit entstandenen Kosten erhalten. Die Höhe der auf die einzelnen Mitgliedstaaten entfallenden Beträge richtet sich dabei nach der jeweiligen Betroffenheit, die unter anderem anhand der Bedeutung des Außenhandels mit dem Vereinigten Königreich und der Menge an in der ausschließlichen Wirtschaftszone des Vereinigten Königreichs gefangenen Fisches erhoben wird. Österreich erhält aus der „Brexit Adjustment Reserve“ mit bis zu 27,7 Mio. EUR einen vergleichsweise geringen Betrag (rd. 0,5 % des Gesamtvolumens).12 Die Auszahlung erfolgt zunächst über Vorauszahlungen in den Jahren 2021 bis 2023. Auf Grundlage eines bis 30. September 2024 einzureichenden Antrags und einer Prüfung durch die EK werden im Jahr 2025 die verbleibenden Zahlungen geleistet, sofern ein entsprechender Anspruch nachgewiesen werden kann. Im BVA-E 2022 sind im Rahmen der „Brexit Adjustment Reserve“ geleisteten Vorfinanzierung Einzahlungen iHv 6,6 Mio. EUR veranschlagt. Die im Jahr 2021 erwarteten Einzahlungen sind im BVA 2021 noch nicht berücksichtigt. 11 Siehe Verordnung (EU) 2021/1755 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Oktober 2021 zur Einrichtung der Reserve für die Anpassung an den Brexit. 12 Siehe vorläufige Mittelzuweisung je Mitgliedstaat zu jeweiligen Preisen. 14 / 20
BD | Budgetdienst – Untergliederung 51-Kassenverwaltung 5.2 Unterschiede zwischen Finanzierungs- und Ergebnishaushalt Die nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung des Finanzierungs- und des Ergebnishaushaltes und die wesentlichen Unterschiede zwischen den beiden Haushalten im BVA-E 2022 auf: Tabelle 6: Finanzierungshaushalt (Auszahlungen/Einzahlungen) und Ergebnishaushalt (Aufwendungen/Erträge) UG 51 FinHH - Ausz. ErgHH - Aufw. Diff. EH-FH BVA BVA-E Diff. BVA-E 2022 BVA BVA-E Diff. BVA-E 2022 BVA-E in Mio. EUR 2021 2022 - BVA 2021 2021 2022 - BVA 2021 2022 Operative Verwaltungstätigkeit und Transfers/ 40,1 62,5 22,5 56,1% 40,1 62,5 22,5 56,1% 0,0 Finanzierungswirksame Aufwendungen Auszahlungen / Aufwand für Finanzaufwand 40,1 62,5 22,5 56,1% 40,1 62,5 22,5 56,1% 0,0 Auszahlungen / Aufwendungen insgesamt 40,1 62,5 22,5 56,1% 40,1 62,5 22,5 56,1% 0,0 UG 51 FinHH - Einz. ErgHH - Ertr. Diff. EH-FH BVA BVA-E Diff. BVA-E 2022 BVA BVA-E Diff. BVA-E 2022 BVA-E in Mio. EUR 2021 2022 - BVA 2021 2021 2022 - BVA 2021 2022 Operative Verwaltungstätigkeit und Transfers/ 1.668,4 2.292,4 623,9 37,4% 1.668,4 2.390,3 721,9 43,3% 98,0 Finanzierungswirksame Erträge Einzahlungen/Erträge aus Transfers 1.668,4 2.292,4 623,9 37,4% 1.668,4 2.390,3 721,9 43,3% 98,0 von ausl. Körperschaften u. Rechtsträgern 1.668,4 2.292,4 623,9 37,4% 1.668,4 2.390,3 721,9 43,3% 98,0 Einzahlungen / Erträge insgesamt 1.668,4 2.292,4 623,9 37,4% 1.668,4 2.390,3 721,9 43,3% 98,0 Nettofinanzierungssaldo / Nettoergebnis 1.628,4 2.229,8 601,4 - 1.628,4 2.327,8 699,4 - 98,0 Quellen: BVA 2021, BVA-E 2022. Die Erträge (Ergebnishaushalt) sind im BVA-E 2022 um 98 Mio. EUR höher veranschlagt als die Einzahlungen (Finanzierungshaushalt). Die im Jahr 2021 eingegangene Vorfinanzierung aus der RRF iHv 450 Mio. EUR wird periodengerecht auf die sechs RRF-Tranchen aufgeteilt. Im Ergebnishaushalt entspricht die Veranschlagung der im Durchführungsbeschluss zum österreichischen ARP13 vorgesehenen Höhe der ersten Tranche iHv 804,6 Mio. EUR, während im Finanzierungshaushalt die tatsächlich erwartete Zahlung unter Berücksichtigung eines Anteils der bereits eingegangenen Vorfinanzierung iHv 700 Mio. EUR budgetiert ist. Nicht ergebniswirksam ist außerdem die Vorfinanzierung aus der „Brexit Adjustment Reserve“ iHv 6,6 Mio. EUR. Diese führt erst 2025, nach Genehmigung des entsprechenden Antrags, zu einem Ertrag im Ergebnishaushalt. 13 Siehe Anhang des Vorschlags für den Durchführungsbeschluss zum österreichischen ARP. 15 / 20
BD | Budgetdienst – Untergliederung 51-Kassenverwaltung 5.3 Rücklagen Die nachstehende Tabelle weist den Stand der Rücklagen mit Ende 2020 sowie die im Jahr 2021 bis Ende September bereits erfolgten Rücklagenentnahmen aus. Abzüglich der im BVA-E 2022 allenfalls bereits budgetierten Rücklagenentnahmen ergibt sich der in der Tabelle ausgewiesene Rücklagenrest. Da der endgültige Rücklagenstand für das Jahr 2021 erst mit Vorlage des Bundesrechnungsabschlusses (BRA) im Juni 2022 endgültig feststeht (Rücklagenzuführungen für 2021 erfolgen mit dem BRA), ist der hier angeführte Rücklagenrest nur ein vorläufiger. Tabelle 7: Rücklagengebarung UG 51 Veränderung Budget. RL- Anteil Stand Stand Rücklagen 31.12.2020 - Verwendung RL-Rest am 31.12.2020 30.09.2021 -rest in Mio. EUR 30.09.2021 BVA-E 2022 BVA-E 2022 Detailbudgetrücklagen 214,1 -24,0 190,1 - Rücklagen aus Mehreinzahlungen von der EU 100,5 -0,9 99,6 - Gesamtsumme 314,7 -24,9 289,7 289,7 723,4% Anmerkung: Detailbudgetrücklagen sind bei der Verwendung nicht mehr an den Zweck der seinerzeitigen Veranschlagung gebunden. Variable Auszahlungsrücklagen stammen aus Bereichen mit variablen Auszahlungsgrenzen und sind dafür zweckgebunden. Zweckgebundene Einzahlungsrücklagen dürfen nur im Rahmen einer zweckgebundenen Gebarung verwendet werden. Für EU-Einzahlungsrücklagen bleibt die Zweckbestimmung erhalten. Quellen: BRA 2020, Bericht über Mittelverwendungsüberschreitungen im 3. Quartal 2021, BVA 2021, BVA-E 2022. Die UG 51-Kassenverwaltung verfügte Ende 2020 über Rücklagen iHv 314,7 Mio. EUR, wovon rd. 32 % auf Rücklagen aus Mehreinzahlungen von der EU und die verbleibenden rd. 68 % auf Detailbudgetrücklagen im DB 51.01.01-„Geldverkehr des Bundes“ entfielen. Im Jahr 2021 wurden aus Rücklagen 24,9 Mio. EUR entnommen. Davon entfielen 24,0 Mio. EUR auf eine Entnahme aus den Detailbudgetrücklagen im DB 51.01.01, die als Vorsorge für einen erhöhten Liquiditätsbedarfs aufgrund der anfallenden Negativzinsen bei durchschnittlich höheren Kassenmitteln getätigt wurde. Weitere 0,9 Mio. EUR wurden aus den Rücklagen aus Mehreinzahlungen von der EU für eine Zahlung aus dem Europäischen Solidaritätsfonds (ESF) an die Länder Salzburg, Tirol, Kärnten und Steiermark aufgrund des Sturmtiefs „Detlef“ im Herbst 2019 entnommen. Per 30. September 2021 betrug der Rücklagenstand damit 289,7 Mio. EUR. Im BVA-E 2022 sind keine Rücklagenentnahmen budgetiert. 16 / 20
BD | Budgetdienst – Untergliederung 51-Kassenverwaltung 6 Wirkungsorientierung 6.1 Überblick Im Anhang zur Analyse werden die Wirkungsziele, die Maßnahmen und die Kennzahlen der Untergliederung im Überblick dargestellt. Die Angaben zur Wirkungsorientierung werden von jedem Ressort bzw. Obersten Organ individuell festgelegt, zur Erreichung angestrebter Wirkungen ist jedoch vielfach das Zusammenwirken verschiedener Ressorts erforderlich. Um den Überblick über die Wirkungsinformationen aller Ressorts zu erleichtern, hat der Budgetdienst mehrere, auf der Parlamentshomepage verfügbare Übersichtslandkarten erstellt: Landkarte Inhalt Wirkungsziele aller Untergliederungen des BVA-E 2022 inkl. Vergleich Wirkungsziel-Landkarte zum Vorjahr Gleichstellungsziel- Wirkungsziele, Maßnahmen und Kennzahlen aller Untergliederungen des Landkarte BVA-E 2022 aus dem Gleichstellungsbereich Überblick über den Beitrag der Wirkungsorientierung zur Umsetzung der SDG-Landkarte14 SDGs15 Die beiden Wirkungsziele der UG 51-Kassenverwaltung befassen sich ausschließlich mit dem im DB 51.01.01 abgebildeten Geldverkehr des Bundes. Dieser Aspekt der Untergliederung wird von den Wirkungszielen und Kennzahlen gut abgedeckt. Das Management der Rückflüsse aus der EU (DB 51.01.04), das die zweite Kernaufgabe der Untergliederung darstellt, wird hingegen in den Wirkungsinformationen auf Untergliederungsebene nicht behandelt. Gegenüber dem BVA 2021 wurden keine Änderungen vorgenommen. 14 Die UN-Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals – SDGs) stehen im Mittelpunkt der Strategie für nachhaltiges Wachstum 2030 der Europäischen Kommission. Im Regierungsprogramm 2020 – 2024 wird deren Umsetzung mehrfach als Zielsetzung angeführt. 15 Viele der Ressorts haben ihre Angaben zur Wirkungsorientierung den SDGs zugeordnet. Der Budgetdienst hat aufgrund dessen eine Landkarte erstellt, wobei er den Angaben zur Wirkungsorientierung zusätzlich Indikatoren aus dem EU-Indikatorenset (https://ec.europa.eu/eurostat/de/web/sdi/main-tables) gegenübergestellt hat. 17 / 20
BD | Budgetdienst – Untergliederung 51-Kassenverwaltung 6.2 Einzelfeststellungen Die für das Wirkungsziel 1 („Bereitstellung der notwendigen Kassenmittel zur Bedienung der täglichen Zahlungen des Bundes“) verwendeten Kennzahlen stellen auf einen zu jedem Zeitpunkt positiven Kontostand des Bundes bzw. auf die Anzahl aufgrund mangelnder Liquidität nicht getätigten Zahlungen des Bundes ab. Dies wurde in der Vergangenheit immer erreicht. Wirkungsziel 2 ist die Aufrechterhaltung der sehr hohen Kreditqualität der Kassenveranlagungen des Bundes. Die einzige Kennzahl hat das Ziel, dass bei den Veranlagungen das Kapital (inklusive Zinsen) vollständig rückerstattet wird. In der Vergangenheit war dies jeweils der Fall. Weil nur Geschäftspartner mit hoher Bonität verwendet werden, ist auch der Zinssatz nahe am Einlagesatz der EZB (derzeit -0,5 %), sodass Negativzinsen anfallen. 18 / 20
BD | Budgetdienst – Untergliederung 51-Kassenverwaltung Anhang: Auszug aus den Angaben zur Wirkungsorientierung Der Budgetdienst hat die Kennzahlen zu den Wirkungszielen aufbereitet und den in den Budgetangaben ausgewiesenen Istzuständen für 2018 bis 2020 auch die diesbezüglichen Zielzustände gegenübergestellt. Der Grad der Zielerreichung wurde vom Budgetdienst mit über Zielzustand (positive Abweichung) oder unter Zielzustand (negative Abweichung) angegeben. Damit ist ersichtlich, ob die Zielwerte vergangenheitsbezogen erreicht wurden und wie die Ausrichtung der künftigen Zielwerte angelegt ist. Legende Umformulierung (z. B. Änderung der Bezeichnung, Neu Berechnungsmethode, Ziel- und Istzustände) Wirkungsziel 1: Bereitstellung der notwendigen Kassenmittel zur Bedienung der täglichen Zahlungen des Bundes. Maßnahme Durch ein entsprechendes tägliches Cashmanagement. Indikatoren Kennzahl 51.1.1 Nicht durchgeführte Zahlungen Berechnungsmethode Die Anzahl der nicht durchgeführten Zahlungen an einem Tag aufgrund mangelnder Liquidität = 0. Datenquelle Rechnungshof/Bundesrechnungsabschluss Messgrößenangabe Anzahl 2018 2019 2020 2021 2022 2023 Zielzustand 0 0 0 0 0 0 Istzustand 0 0 0 Zielerreichung = Zielzustand = Zielzustand = Zielzustand Kennzahl 51.1.2 Kontostand am Hauptkonto des Bundes bei der Bawag PSK Berechnungsmethode Kontostand Hauptkonto des Bundes bei der Bawag PSK > 0 Datenquelle Rechnungshof/Bundesrechnungsabschluss Messgrößenangabe EUR 2018 2019 2020 2021 2022 2023 Zielzustand >0 >0 >0 >0 >0 >0 Istzustand 0 0 0 Zielerreichung = Zielzustand = Zielzustand = Zielzustand Die Istzustände für den Kontostand am Hauptkonto des Bundes bei der Bawag PSK in den Jahren 2018 bis 2020 betragen > 0. Aufgrund einer technischen Umstellung ist hier die Darstellung mit dem Vergleichszeichen ">" bei den Istzuständen nicht mehr möglich. 19 / 20
BD | Budgetdienst – Untergliederung 51-Kassenverwaltung Wirkungsziel 2: Aufrechterhaltung der sehr hohen Kreditqualität der Kassenveranlagungen des Bundes. Maßnahme Durch ein restriktives Limitsystem wird sichergestellt, dass nur mit Geschäftspartnern hoher Bonität kontrahiert wird. Indikator Kennzahl 51.2.1 Kapitalrückflüsse inklusive Zinsen Berechnungsmethode Anteil des vollständig zurückerstatteten Kapitals inklusive Zinsen aus Veranlagungen Datenquelle Rechnungshof/Bundesrechnungsabschluss Messgrößenangabe % 2018 2019 2020 2021 2022 2023 Zielzustand 100 100 100 100 100 100 Istzustand 100 100 100 Zielerreichung = Zielzustand = Zielzustand = Zielzustand 20 / 20
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