Bericht über die Jahre 2018 2020 - Stiftung ...
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Bericht über die Jahre 2018 – 2020 1
Seite Inhalt Die Stiftung 2018-2020 6 10 Highlights Einblicke in das 24 Stiftungsleben 44 Jahresabschluss Stiften und Spenden 50 2 3
SEHR GEEHRTE DAMEN UND HERREN, LIEBE FREUNDE UND FÖRDERER DER STIFTUNG UMWELTENERGIERECHT, gerne hätten wir Ihnen unseren neuen Vorteile digitaler Vorträge, Seminare und der finanziellen Entwicklungen. Auch diese Zu unserem 10. Geburtstag können Sie Bericht über unsere Aktivitäten auf unserer Workshops nutzen können, um Sie häufiger freut uns als Vorstand und Stiftungsrat sehr. sich auf viele Neuerungen und Aktivitäten Herbsttagung im Oktober 2020 persönlich in an unserer Arbeit teilhaben zu lassen. Die Unser besonderer Dank gilt unseren Förde- freuen. Mehr wollen wir an dieser Stelle Würzburg überreicht. Durch die Corona-Pan- Welt ist quasi dichter an Würzburg heran- rern und Spendern der Stiftung – ohne Ihr noch nicht verraten, Sie aber bereits heute demie mussten wir diesen liebgewonnenen gerückt. Engagement wäre dies alles nicht möglich dazu herzlich einladen: Bauen Sie zusam- Treffpunkt mit vielen unserer Wegbegleiter gewesen. men mit uns an der Zukunft der Stiftung zum ersten Mal absagen. Auch unsere Ta- Auf den folgenden Seiten erhalten Sie Umweltenergierecht und begleiten Sie uns gung am 1./2. April in Berlin anlässlich des einen Eindruck, wozu wir inhaltlich ge- Zugleich lohnt sich auch der Blick nach vorne: auch in der nächsten Dekade. Wir freuen uns 20. Geburtstages des EEG und das erste forscht haben, zu welchen Fragen wir im Am 1. März 2021 wird die Stiftung Umwelt- auf persönliche Begegnungen mit Ihnen in Professorengespräch Umweltenergierecht Vorfeld von Gesetzgebungsvorhaben um energierecht zehn Jahre alt. Sie ist eine feste Würzburg im Jahr 2021. im März mussten wir bereits ausfallen las- Rat gefragt worden sind, welche Veröffent- Größe in der (Rechts-)Wissenschaft zur Trans- sen. Zum Glück waren es jedoch nur diese lichungen entstanden sind und wo wir zu formation der Energieversorgung und in der Einstweilen wünschen wir Ihnen nicht nur wenigen Einschränkungen, die COVID-19 für welchen Themen referieren durften. Unsere europäischen sowie bundesrepublikanischen viel Gesundheit und alles Gute in diesen Zei- die Stiftung Umweltenergierecht mit sich Highlights ermöglichen Ihnen einen ersten Rechtsentwicklung rund um Klimaschutz und ten, sondern auch viel Spaß bei der Lektüre gebracht hat. chronologischen Überblick. Anschauliche Energiewende. Das macht uns stolz und ist unseres Jahresberichts! Einblicke in das Stiftungsleben geben Ihnen zugleich Ansporn, das Engagement weiter Wir sind daher umso dankbarer, Ihnen viel vier Kollegen aus unseren verschiedenen zu erhöhen und die erfolgreiche Arbeit zu Positives berichten zu können. Allen Mitarbei- Forschungsgebieten, die ihre Arbeiten der intensivieren. tern der Stiftung Umweltenergierecht geht es vergangenen Monate Revue passieren gut, die allgemeinen Beschränkungen haben lassen und sie in den Kontext der Rechts- zu neuen und produktiven Formen der digita- entwicklung einordnen. Neben weiteren len Zusammenarbeit geführt und dank einer Zahlen rund um die Stiftung beschließt der Prof. Dr. Helmuth Schulze-Fielitz Thorsten Müller allgemein steilen Lernkurve haben wir die Bericht mit einer transparenten Übersicht Vorsitzender des Stiftungsrats Vorsitzender des Stiftungsvorstandes 4 5
DIE STIFTUNG 2018-2020 Wir sind eine gemeinnützige Forschungseinrichtung, die mit fundierter Expertise und wissenschaftlicher Methodik neues Wissen und Ideen schafft. Nur mit dem richtigen Rechtsrahmen ist eine erfolgreiche Energiewende und eine nachhaltige Energieversorgung möglich. Dafür analysieren wir gesetzliche Entwicklungen, erklären komplexe Zusam- menhänge und schaffen einen Überblick über den Paragrafendschungel. Durch unsere rechtswissenschaftliche Expertise sind wir auch ein wichtiger rechtspolitischer Berater und als Impulsgeber bei der Gesetzgebung ge- fragt. In interdisziplinären Forschungsvorhaben entwickeln wir konkrete Lösungs- ansätze für die entscheidenden Akteure der Energiewende in Deutschland und der Europäischen Union. Unsere Forschungsarbeit finanziert sich über Spen- den, Zustiftungen, Fördermittel und Erträge der Auftragsforschung für die öffentliche Hand. 6 7
SO KOMMEN WIR TÄGLICH ZU UNSERER ARBEIT. 61 44 % Fahrrad 28 % zu Fuß PUBLIKATIONEN 24 23 % öffentliche Verkehrsmittel 5% Roller VERANSTALTUNGEN MIT 1.555 TEILNEHMERN 301.402 KM Mehrmals im Jahr laden wir zu Tagungen, Fachge- sprächen und Workshops in Würzburg, Berlin und anderen Städten ein. 104 GEFAHRENE STRECKE FACHVORTRÄGE MIT DER BAHN IN 38 VERSCHIEDENEN STÄDTEN Wir reisen klimafreundlich – etwa zu Unsere Expertise platzieren wir in Work- Vorträgen oder für den inhaltlichen shops und Konferenzen. Der praxisnahe Austausch. Austausch mit Stakeholdern ist für uns unverzichtbar. 42 32 28 LAUFENDE PROJEKTE 26 MITARBEITER STUDIENORTE MIT ÜBER FRAUEN Würzburg, Erlangen, Lüneburg, Speyer, Hannover, Jena, Münster, Dresden, St. Petersburg, Göttingen, 103 PROJEKTPARTNERN Istanbul, Leipzig, Bergen, Seoul, Frankfurt a.M., 16 Aberdeen, Passau, Mannheim, Bonn, Salzburg, Maastricht, Pennsylvania, Reykjavík, Madrid, Frei- MÄNNER burg, Göttingen, Straßburg, Berlin, Glasgow, Köln, Stockholm, Brest 8 9
Vorträge zum Klimaschutzrecht 19./21. November 2018 Dr. Hartmut Kahl referiert bei der Säch- sischen Energieagentur in Dresden über Lehre an der Leuphana Universität das Thema „Klimaschutzrecht in der Lüneburg neuen Legislaturperiode – Spielräume und 23./24. November 2018 Handlungsfelder für Kommunen“. Thorsten Im Rahmen des Studien- und Disserta- Müller hält auf Einladung der SPD-Bundes- tionsprogrammes führt Thorsten Müller tagsfraktion einen Vortrag zu Bindungs- mit der Vorlesung Energierecht I seine wirkung und möglichen Sanktionen eines Lehrtätigkeit fort. Klimaschutzgesetzes. HIGHLIGHTS November 2018 Vortrag zur Rolle von Aggregatoren Würzburger Studie zu 6. November 2018 Blindleistung Auf der European Utility Week in Wien 22. November 2018 erläutert Dr. Maximilian Wimmer die In der 11. Würzburger Studie rechtliche Lage von Aggregatoren im zum Umweltenergierecht Expertenworkshop zur Kraft-Wärme- Hinblick auf die neuen Regelungen im beschäftigt sich Anna Halbig Kopplung EU- Winterpaket. mit dem Rechtsrahmen für die Bereitstellung und Vergü- 27. November 2018 tung von Blindleistung. Thorsten Müller, Oliver Antoni und Anna Halbig diskutieren mit Experten aus Wissenschaft, Politik und Wirtschaft bei einem Fokus Umweltenergierecht über die Zukunft und Rolle der Kraft-Wärme- Kopplung in der Wärmewende. 10 11
Fehlerquellen bei Konzentrationszonenplanungen 14. Dezember 2018 Dr. Nils Wegner analysiert im Würzburger Bericht zum Umweltenergierecht Nr. 37 Fehlerquellen in der Rechtsprechung der Verwaltungsobergerichte zu Windkonzen- trationszonenplanungen auf Flächennut- Veranstaltung zum neuen Neues Vorhaben zu Batterie- zungs- und Regionalplanungsebene. EU-Strommarktdesign speichern 19. Februar 2019 19. Dezember 2018 Neues Vorhaben zum klimagerechten Hintergrundpapier zu Eigenversor- Über 70 Teilnehmer informieren sich Im Auftrag des BMWi startet das EE-Ausbau gung und Umsetzungsbedarf bei der gemeinsamen Veranstaltung Projekt „Batteriespeicher in Netzen“. 4. März 2019 Würzburger Studie zu Power mit der Agora Energiewende über den 14. Dezember 2018 Die Stiftung wird vor allem die recht- Neues Forschungsvorhaben zu neuen Rechtsrahmen bis 2030 sowie die Im Auftrag des Umweltbundesamts Purchase Agreements Anna Papke und Dr. Markus Kahles lichen Rahmenbedingungen für den Peer-to-Peer-Handel EU-Rechtsakte zum Strommarktdesign widmet sich die Stiftung gemeinsam 7. Dezember 2018 zeigen in ihrem Würzburger Bericht Betrieb von dezentralen Batteriespei- mit dem Öko-Institut bis 2021 der 30. Januar 2019 und ihre Bedeutung für die deutsche In der 12. Würzburger Studie Nr. 36 auf, dass die deutschen Rege- chern untersuchen. Frage, was den EE-Ausbau hemmt Die Stiftung unterstützt mit rechtlicher Energiepolitik. zum Umweltenergierecht befasst lungen zur Eigenversorgung teilweise und welche Rahmenbedingungen Expertise das Projekt „pebbles“, das ein sich Dr. Johannes Hilpert mit den deutlich von den neuen EU-Vorgaben verbessert werden müssten. Im Fokus Konzept für Peer-to-Peer-Handel und wichtigsten Rechtsfragen rund um abweichen und angepasst werden stehen die Technologien Windenergie den Austausch von Netzdiensten entwi- das Thema Power Purchase Agree- müssen. und Photovoltaik. ckelt. Die Rolle von Blockchain-Verfahren ments (PPAs). ist ebenfalls Teil der Untersuchung. Dezember 2018 März 2019 Neues Vorhaben zum Investitionsumfeld Akzeptanz und Bürgerbeteili- von Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen gung bei der Windenergie Hintergrundpapier zu 7. Dezember 2018 10. Januar 2019 Vortrag an der Florence School Konzentrationszonenplanungen Die Stiftung Umweltenergierecht be- In der Zeitschrift für neues Energie- of Regulation 6. März 2019 ginnt gemeinsam mit ihren Forschungs- Herausforderungen bei der Digitali- recht (ZNER) erscheint ein Aufsatz In seinem Diskussionspapier zeigt partnern das Projekt „Entwicklung des 15. Februar 2019 sierung der Energiewende von Dr. Nils Wegner und Frank Sailer, Dr. Nils Wegner die kurzfristigen Hand- Investitionsumfelds im Bereich gewerbli- Aufsatz „Goodbye Einspeise- Fabian Pause referiert bei einem 21. Februar 2019 die sich mit rechtlichen Instrumenten lungsoptionen des Gesetzgebers bei cher KWK-Eigenerzeugungsanlagen und management, hello Redispatch!“ Workshop in Florenz über den neuen Auf Einladung von Minister Jan Philipp zur Förderung der Akzeptanz für die der Konzentrationszonenplanung auf. Perspektiven für Förderstrategien“. Rechtsrahmen für Aggregatoren im Albrecht spricht Thorsten Müller vor dem 14. Dezember 2018 Windenergienutzung befassen. Ziel ist, die Planungssituation zu stabi- Strommarkt. Beirat für Energiewende und Klimaschutz Ein Beitrag zum neuen einheitlichen lisieren, ohne die Flächenbereitstellung Netzengpass-Regime für EE/KWK-Anlagen beim Ministerium für Energiewende, Land- zu gefährden. und konventionelle Erzeugungsanla- wirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisie- gen von Oliver Antoni erscheint in der rung des Landes Schleswig-Holstein über Zeitschrift für das gesamte Recht der die verfassungs- und europarechtlichen Energiewirtschaft (EnWZ). Rahmenbedingungen und Anforderungen zum Schutz der kritischen Infrastruktur und zur Digitalisierung im Energierecht. 12 13
Stiftung präsentiert EU-Kommission Forschungsergebnisse des Best- RES-Projekts 20. März 2019 Update zu Fehlerquellen von Zum Abschluss des dreijährigen Windkonzentrationszonen- Horizon2020-Projekts BestRES stellen planungen Dr. Maximilian Wimmer und Fabian Pause in Brüssel auf einem gemeinsamen 9. April 2019 Workshop mit der EU-Kommission ihre In der Zeitschrift für deutsches und Forschungsergebnisse zu Aggregatoren internationales Bau- und Vergabe- Update: Die neuen Erlasse der Start des Horizon2020-Projekts CitizEE im Strommarkt vor. recht (ZfBR) erscheint ein Aufsatz Bundesländer zu den LAI-Hinweisen von Dr. Nils Wegner zu den Fehler- 7. Mai 2019 Fachaufsätze geben Überblick Aufsatz zu Blindleistung und 11. März 2019 quellen von Windkonzentrations- Die Stiftung Umweltenergierecht ist Partner zum EU-Winterpaket Erneuerbare-Energien-Anlagen Die Erlasse der Bundesländer Hamburg, zonenplanungen, der die Planungs- in dem neuen, von der EU-Kommission Rheinland-Pfalz und Niedersachsen zu 2. April 2019 4. April 2019 praxis bei der Aufstellung rechts- geförderten Forschungsprojekt CitizEE. den LAI-Hinweisen stehen im Mittelpunkt In der Zeitschrift für die gesamte Wie sieht der Rechtsrahmen für die sicherer Planungen unterstützen soll. Das Projektteam wird aufzeigen, wie die der Würzburger Berichte zum Umwelt- Energierechtspraxis (ER) gehen Bereitstellung und Vergütung von Energieeffizienz in Gebäuden gesteigert energierecht Nr. 40 von Frank Sailer und Dr. Markus Kahles und Fabian Pause Blindleistung bei Erneuerbare-Ener- und dabei die Rolle von Bürgern gestärkt Maximilian Schmidt. in einer zweiteiligen Aufsatzserie auf gien-Anlagen aus? Mit dieser Frage werden kann. die Herausforderungen und Chan- beschäftigt sich Anna Halbig in ihrem cen der neuen EU-Rechtsakte ein. Aufsatz, der in der Zeitschrift für die gesamte Energierechtspraxis (ER) erscheint. März 2019 Mai 2019 BMWi veröffentlicht Studie zu FAQ-Papier zum EuGH-Urteil „EEG 2012“ Schriftliche Anhörung im Sächsischen Energieeffizienzfonds 4. April 2019 Landtag 29. März 2019 Unter dem Titel „Das EEG 2012 ist 10. Mai 2019 Das BMWi veröffentlicht den Abschluss- keine Beihilfe – was genau bedeutet Dr. Nils Wegner nimmt im Ausschuss für Anhörung im Landtag Branden- das EuGH-Urteil?“ erscheint ein neues Umwelt und Landwirtschaft des Sächsi- bericht des Projekts „Evaluierung und burg zur finanziellen Beteiligung Hintergrundpapier, das sich den Aufsatz zur räumlichen Steuerung schen Landtages zu einem Gesetzentwurf Weiterentwicklung des Energieeffizienz- von Gemeinden wichtigsten Fragen zum Urteil des Windenergieausbaus der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fonds“, in dem die Rechtswissenschaftler der Stiftung rechtliche Umsetzungsfragen 3. April 2019 des Europäischen Gerichtshofs vom 2. Mai 2019 zur Erweiterung von Mitwirkungs- und Podiumsdiskussion zum Verhältnis Auf Einladung des Ausschusses für Wirt- 28. März 2019 widmet. Klagerechten von Umweltvereinigungen und beihilferechtliche Spielräume analy- In der Zeitschrift für Neues Energie- von Windkraft und Naturschutz schaft und Energie im Potsdamer Landtag Stellung. siert haben. recht (ZNER) setzen sich Dr. Nils Wegner 19. März 2019 ordnet Thorsten Müller zwei Gesetzesent- und Frank Sailer mit den Rechtsfragen Auf Einladung von Nordex diskutiert würfe verfassungsrechtlich ein, durch die der räumlichen Steuerung des Wind- Frank Sailer mit Vertretern aus Geneh- Gemeinden stärker an den Einnahmen energieausbaus auseinander. migungs- und Fachbehörden, Minis- neuer Windenergieanlagen beteiligt terien und der Windkraftbranche zur werden sollen. Frage „Sind Windkraft und Naturschutz wirklich schwer vereinbar?“ 14 15
Tagung „Ein Klimaschutzgesetz für Deutschland“ in Berlin Neue Homepage navigiert 28. Mai 2019 Studie zu CO2-Bepreisung durch das Geflecht der Strom- preisbestandteile Abschlussbericht zum Projekt „Evaluie- Dissertationspreis Umweltenergierecht Gemeinsam mit der Britischen 1. Juli 2019 rung der Kraft-Wärme-Kopplung“ geht an Dr. Franziska Lietz und Dr. Lars Botschaft lädt die Stiftung 19. Juli 2019 EEG und Beihilfe: In der Würzburger Studie zum Umweltenergie- 20. August 2019 Kindler Umweltenergierecht nach Berlin Unter www.strompreisbestandteile.de Alles auf Anfang? recht Nr. 13 kommen Dr. Hartmut Kahl und Das BMWi veröffentlicht die gemeinsame ein und diskutiert mit den Teil- kann die Strompreissituation für über 17. September 2019 Dr. Markus Kahles zu dem Ergebnis, dass die Studie zur Kraft-Wärme-Kopplung. Die 20. Mai 2019 nehmern, was Deutschland von 80 Anlagenkonstellationen in den Dr. Franziska Lietz und Dr. Lars Kindler Rückerstattung einer CO2-Bepreisung an Bürger Stiftung war Teil des Forschungskonsorti- In der Zeitschrift für das gesamte der Klimaschutzgesetzgebung Bereichen Speicherung und Sektoren- sind die Preisträger des diesjährigen durch pauschale Zahlungen und an Unterneh- ums und beschäftigte sich mit der Frage, Recht der Energiewirtschaft (EnWZ) anderer europäischer Länder kopplung abgerufen werden. Dissertationspreises. Der mit 5.000 men durch die Senkung der Arbeitgeberbeiträge ob die finanziellen Fördermechanismen beleuchten Jana Nysten und lernen kann. Euro dotierte Dissertationspreis wird zur Sozialversicherung erfolgen könnte. mit dem deutschen Verfassungsrecht Dr. Markus Kahles das EuGH-Urteil im zweijährigen Turnus im Rahmen des und Europarecht kompatibel sind. Studien- und Dissertationsprogramms zur fehlenden Beihilfeeigenschaft des EEG 2012 vom 28. März 2019. der Stiftung Umweltenergierecht vergeben. Mai 2019 September 2019 Projektstart „Typenunabhängige Genehmigung für Windenergie- Expertenworkshop zum anlagen“ Hintergrundpapier über Klima- Thema Windenergie und Ausweitung des EU-Emissions- 1. Juli 2019 handels auf Verkehr und Wärme? schutzgesetze der Länder Artenschutzrecht Fachaufsatz befasst sich mit In einem gemeinsamen Projekt mit 28. Mai 2019 18. Juni 2019 der Fachagentur Wind untersucht die 12. Juli 2019 Aggregatoren-Geschäftsmodellen Im Würzburger Bericht zum Um- Mit rund 50 Teilnehmern setzt Stiftung, welche rechtlichen Hindernisse Im Würzburger Bericht Nr. 43 befasst 21. August 2019 weltenergierecht Nr. 42 analysieren sich die Stiftung Umweltener- einer typenunabhängigen Genehmi- sich Jana Nysten mit dem Vorschlag, In der Zeitschrift Renewable Energy Law Anna Papke und Tim Schilderoth die gierecht mit dem artenschutz- gung entgegenstehen und welche Vor- Nicht-ETS-Bereiche in Deutschland and Policy Review (RELP) befassen sich Klimaschutzgesetze der Bundeslän- rechtlichen Tötungsverbot und Nachteile damit verbunden sein über Art. 24 Emissionshandels-Richt- Aufsatz zum EU- Winterpaket Jana Nysten und Dr. Maximilian Wimmer der und arbeiten Gemeinsamkeiten in der genehmigungs- und könnten. linie in den europäischen Emissions- 5. August 2019 mit den Chancen und Schwierigkeiten und Unterschiede heraus. planungsrechtlichen Praxis handel einzubeziehen. In der Zeitschrift für Umweltrecht (ZUR) für Aggregatoren-Geschäftsmodelle im und insbesondere mit den gibt Fabian Pause einen Überblick über Flexibilitätsmarkt. fehlenden naturschutzfachli- die finalen Rechtsakte des Gesetzespakets chen Bewertungsmaßstäben „Saubere Energie für alle Europäer“, das auseinander. in den Jahren 2018 und 2019 vom EU- Gesetzgeber verabschiedet worden ist. 16 17
Neue europarechtliche Vorgaben Vortrag zu Mindestabständen für Sachverständigenanhörung zum für EE-Förderregelungen Windenergieanalagen Brennstoffemissionshandelsgesetz 6. November 2019 27. November 2019 10. Dezember 2019 Vortrag zu Erneuerbaren-Recht in Wien Abschlussbericht zur künftigen Im Rahmen der „Concerted Action Bei der Dialogveranstaltung „Das Klima- Thorsten Müller ist zur öffentlichen Anhö- Hintergrundpapier zu Abstands- 20. September 2019 rung des Bundestagsausschusses für Um- Beschaffung von Redispatch zur Umsetzung der neuen EE-RL“ der paket der Bundesregierung: Herausforde- regelung für die Windenergie Auf Einladung der Florence School of Re- welt, Naturschutz und nukleare Sicherheit EU-Mitgliedstaaten hält Jana Nysten rungen und Chancen für die Windenergie 11. November 2019 und den „dörflichen Strukturen“ gulation und des Sekretariats der Energy als Sachverständiger geladen und ordnet in Brüssel einen Vortrag zu den an Land“ ordnet Thorsten Müller die Das BMWi veröffentlicht den Abschluss- 18. November 2019 Community referiert Fabian Pause über den Gesetzentwurf der Bundesregierung neuen Richtlinien-Vorgaben für Er- Pläne der Bundesregierung für Mindest- bericht des Auftragsvorhabens „Untersu- Was sind „dörfliche Strukturen“ mit signi- das Zusammenspiel zwischen der beihilfe- verfassungsrechtlich ein. neuerbaren-Förderregelungen und abstände zwischen Windenergieanlagen chung zur Beschaffung von Redispatch“. fikanter Wohnbebauung? Dr. Nils Wegner rechtlichen Praxis der EU-Kommission und deren Verhältnis zu den Leitlinien für und Wohnbebauungen rechtswissen- Die Stiftung begleitete das Vorhaben nähert sich dieser Frage im Würzburger den Vorgaben der neuen Erneuerbaren- Umwelt- und Energiebeihilfen. schaftlich ein. mit juristischer Expertise, u.a. auch zu Bericht zum Umweltenergierecht Nr. 47. Richtlinie. den wettbewerbsrechtlichen Fragen des strategischen Bietens. September 2019 Dezember 2019 Herbsttagung der Stiftung Neues Projekt „EEG-Erfahrungs- Umweltenergierecht bericht Windenergie an Land“ Hintergrundpapier „Grundsteuer 18. September 2019 und Windenergie“ 3. Dezember 2019 Mit rund 100 Teilnehmern diskutiert 8. November 2019 Sonnige Zeiten für Eigenversorger? Bis Ende 2022 begleitet die Stiftung die Stiftung über den Einfluss euro- Dr. Hartmut Kahl befasst sich mit den 15. November 2019 Umweltenergierecht das BMWi bei der Er- päischer Energie- und Klimapolitik Änderungen des Grundsteuerrechts für In der Zeitschrift für das gesamte Recht stellung eines EEG-Erfahrungsberichts für auf die deutsche Energiewende. Am Neues Forschungsprogramm Grundstücke, die der Windenergie- der Energiewirtschaft (EnWZ) erscheint den Bereich Windenergie an Land. Dabei Vortag findet der Expertenworkshop zum Windenergierecht nutzung dienen. Ziel ist eine stärkere ein Aufsatz von Anna Papke mit dem soll der Änderungsbedarf im Rechtsrah- „Aktuelle Fragen der Direktvermark- Expertenworkshop zum Rechts- men frühzeitig erkannt werden und als 5. November 2019 Beteiligung der Standortkommunen, um Titel „Sonnige Zeiten für Eigenversor- tung“ mit den Themen Redispatch rahmen der Wärmewende Grundlage für den Gesetzgeber dienen. Die Stiftung Umweltenergierecht führt die die Vor-Ort-Akzeptanz für Windparks zu ger? – Die Auswirkungen des Art. 21 der und lokale Grünstromvermarktung Arbeiten der Koordinierungsstelle Wind- fördern. neuen Erneuerbare-Energien-Richtlinie 26. November 2019 statt. energierecht (k:wer) an der TU Braunschweig auf das deutsche Recht“. Rund 35 Teilnehmer aus Wissenschaft, fort. Gemeinsam richten alle Beteiligten bei Wirtschaft und Politik diskutieren über den Spreewindtagen die Veranstaltung die Frage, wie die Wärmewende für Ge- „Windenergierecht: Defizite in Gesetzgebung bäudeeigentümer und Mieter sozialver- und Rechtsprechung – Handlungserforder- träglich ausgestaltet werden kann und nisse und die Rolle der Wissenschaft“ aus. welche Instrumente der öffentlichen Hand zur Verfügung stehen. 18 19
Neues Vorhaben zur Digitalisie- rung der Fernwärmeversorgung 1. Mai 2020 Aggregatoren als „Enabler“ dezentraler Akteure Das neue, vom BMWi geförderte, dreijährige 22. Januar 2020 Forschungsprojekt startet mit dem Ziel, die In der Zeitschrift für die gesamte Energierechtspraxis Aufsatz zum neuen europarechtlichen Digitalisierungsprozesse in der Wärmever- (ER) gibt Dr. Maximilian Wimmer einen Überblick über Rahmen für Speicher sorgung weiterzuentwickeln. Im Fokus der CO2-Preiseinnahmen: Weniger EEG-Um- Aggregatoren als Schnittstelle zwischen dem Strom- 14. Februar 2020 Stiftung stehen die rechtlichen Rahmenbe- Europarechtliche Handlungsspielräume lage, dafür mehr Beihilfenkontrolle markt und Akteuren wie aktiven Kunden, Eigenversor- In der Zeitschrift für das gesamte Recht der dingungen und Vorgaben. bei künftigen EEG-Reformen gern und Energiegemeinschaften. Energiewirtschaft (EnWZ) gibt Anna Halbig 8. Januar 2020 9. März 2020 einen Überblick über die speicherrelevan- Dr. Markus Kahles und Thorsten Müller zeigen In der Würzburger Studie zum Umwelt- ten Regelungen des EU-Gesetzespakets im Würzburger Bericht Nr. 48 auf, dass die Ver- energierecht Nr. 15 befasst sich Jana Nysten „Saubere Energie für alle Europäer“. wendung der Staatseinnahmen zur Senkung mit der neugefassten Erneuerbare-Energien- der EEG-Umlage mit einer stärkeren Beihilfen- Richtlinie und den ersten konkreten kontrolle durch die EU-Kommission über das Vorgaben für nationale Regelungen zur EEG verbunden ist. Förderung von Erneuerbaren-Strom. Dezember 2019 Mai 2020 Würzburger Studie zu Flexibilitäts- Neues Forschungsvorhaben zum Aus- plattformen bau von Solar-Freiflächenanlagen Gutachten zur Stromeinspeisung ausgeförderter PV-Anlagen 11. Dezember 2019 29. Januar 2020 Frischer Wind durch mehr arten- In der Würzburger Studie zum Umweltenergie- Im Auftrag des Umweltbun- 20. Februar 2020 schutzrechtliche Ausnahmen? recht Nr. 14 befassen sich Dr. Johannes Hilpert desamtes wird die Stiftung Im Auftrag des Umweltbundesamtes veröffentlicht die Stiftung Umweltenergierecht gemeinsam mit dem Zen- 11. März 2020 und Oliver Antoni mit Überlegungen zum Umweltenergierecht bis 2022 zur trum für Sonnenenergie- und Wasserstoff-Forschung Frank Sailer untersucht im Würzburger Bericht Netzsicherheits- und Informationsmanagement umweltverträglichen Standort- Baden-Württemberg (ZSW) ein Gutachten zur ökonomi- zum Umweltenergierecht Nr. 49 gesetzgeberische sowie zu „Smart Grids“ und „Smart Markets“. steuerung von Solar-Freiflächen- schen und rechtlichen Situation kleiner PV-Anlagen. Handlungsmöglichkeiten, um die artenschutzrecht- anlagen arbeiten. liche Ausnahmeregelung weiterzuentwickeln und Projektstart „EOM-Plus“ Anforderungen zu präzisieren. 17. Januar 2020 Im Mittelpunkt des dreijährigen, durch das BMWi geförderten Projekts „EOM-Plus“ steht die Einführung eines „Smart Markets“ auf regionaler Ebene. Die Stiftung widmet sich vor allem dem Rechtsrahmen des Engpassmanagements. 20 21
Online-Seminar zu Corona- Workshop zur UVP von Windenergievorhaben Folgen im Energiewenderecht 16. Juni 2020 Neues Projekt zum EU Green Deal Abschlussbericht zum Projekt In dem Expertenworkshop „Aktuelle Probleme „Typenunabhängige Genehmigung 7. Mai 2020 01. Juli 2020 für Windenergieanlagen“ Mit rund 80 Teilnehmern diskutiert die in der UVP von Windenergievorhaben – Neues Das neue, von der Stiftung Mercator Stiftung Umweltenergierecht, wie die Recht und alte Fragen“ beleuchtet die Stiftung 06. Juli 2020 geförderte Projekt untersucht die Aus- Corona-Pandemie den Rechtsrahmen Online-Seminar zur Senkung mit rund 160 Teilnehmern die aktuellen Heraus- Der Abschlussbericht „Typenunabhängige wirkungen des EU Green Deal auf Klima- für den Ausbau erneuerbarer Energien der EEG-Umlage forderungen der Umweltverträglichkeitsprüfung Genehmigung für Windenergieanlagen – schutz- und Energierecht in Deutschland. beeinflusst und wie der Gesetzgeber 14. Mai 2020 im Windenergierecht. Bestandsaufnahme von Machbarkeit und Das Projekt dauert bis Ende 2025. darauf reagieren kann. Dr. Markus Kahles, Dr. Hartmut Kahl und Restriktionen“ von Katharina Bauer (FA Wind) Thorsten Müller setzen sich mit rund und Maximilian Schmidt erscheint. 200 Teilnehmern mit der Senkung der EEG-Umlage über Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt auseinander. Mai 2020 Juli 2020 Kopernikus-Projekt „Ariadne“ Kurzstudie zur Senkung der Expertenworkshop zu Experimentier- 03. Juli 2020 EEG-Umlage auf null klauseln Die Stiftung Umweltenergierecht ist Teil des Verbundes führender 07. Juli 2020 22. Juni 2020 Die Kurzstudie der Stiftung Umweltener- Die Fokusveranstaltung mit rund 50 Teilneh- Forschungseinrichtungen, die mit dem Kopernikus-Projekt „Ariadne“ in einem gierecht in Zusammenarbeit mit der dena mern beschäftigt sich im Rahmen des Vorha- und dem FiFo Köln untersucht den Vor- bens Norddeutsche EnergieWende (NEW 4.0) umfassenden Forschungsprozess bis Zusätzliche Flächen für die Windenergie? zum Jahr 2023 zentrale wissenschaftli- schlag einer Senkung der EEG-Umlage auf mit Experimentierklauseln als Wegbereiter null, welche auch zu einer Vereinfachung für regulatorisches Lernen und innovativeres che Fragen zur Gestaltung der Energie- 12. Mai 2020 Online-Seminar zu aktuellen Entwick- Neues Vorhaben für die kommunale des Energierechts führen soll. Energierecht. wende erörtern werden. In der Zeitschrift für deutsches und internationa- lungen im Windenergierecht Wärmeleitplanung les Bau- und Vergaberecht zeigen Sophia Menne 10. Juni 2020 30. Juni 2020 und Dr. Nils Wegner auf, dass zusätzliche Flächen Im Mittelpunkt des Online-Seminars steht Mit einem digitalen Kick-Off startet das BMWi-ge- oft ohne erneute Gesamtabwägung ausgewie- der Gesetzentwurf für eine Länderöffnungs- förderte Vorhaben „Kommunale Wärmeleitplanung sen werden können, ohne die Konzentrationszo- klausel zur Festlegung eines 1.000-Meter- – Entwicklung eines neuen Planungsinstruments nenplanung nochmals anfassen zu müssen. Abstands und die Eckpunkte des BMWi zur unter Verknüpfung von planungsrechtlichen und finanziellen Beteiligung von Standortkom- förderrechtlichen Elementen“ (KoWaP). 22 munen und Anwohnern. 23
Vorausschauend auf die richtigen Themen setzen Unser Berichtszeitraum endet in einer turbulenten Zeit: Die Corona-Pandemie be- herrscht das öffentliche und private Leben und macht auch vor der Energiewende keinen Halt. Wir haben uns trotzdem auf digitalem Wege getroffen und Daniela Fietze, Wissenschaftliche Referentin im Bereich Recht der erneuerbaren Energien und Energiewirtschaft, Jana Nysten, Wissenschaftliche Referentin im Europarechtsteam, Dr. Nils Wegner, Projektleiter im Bereich Infrastrukturrecht und Thorsten Müller, Wissenschaftlicher Leiter, zu einem Gespräch gebeten. Gemeinsam werfen wir einen EINBLICKE IN DAS Blick in die Zukunftswerkstatt. Das Gespräch führte Elisabeth Kranz, STIFTUNGSLEBEN Referentin für Kommunikation und Veranstaltungsmanagement. Thorsten, wie bewertest Du die aktuelle tet, auf das wir zurückgreifen können und Situation? gleichzeitig stellen sich viele neue Fragen, die unsere Arbeit bestimmen werden. Thorsten Müller: Wie so oft im Moment Daher freue ich mich, dass wir uns heute sitzen wir nicht persönlich zusammen, darüber austauschen können. sondern arbeiten coronabedingt digital und dezentral. Es sind ungewöhnliche, aber auch Fraglich ist, Jana, wie es auf europäischer spannende Zeiten für die Stiftung Umwelt- Ebene mit dem Green Deal weiter geht. energierecht, weil gerade sehr viel in Bewe- Gerade dort wird dieses Spannungsfeld gung ist. Besonders interessant ist für uns die sehr deutlich. Frage, wie wir bei all den ökonomischen Ver- werfungen der Pandemie den Klimaschutz Jana Nysten: Ja, in der Tat. Wir waren alle nicht aus den Augen verlieren. Jetzt müssen sehr erwartungsvoll, weil Ursula von der gezielt Instrumente entwickelt werden, die Leyen gemeinsam mit ihrem Team sehr ambi- sowohl Klimaschutz als auch Wirtschaftser- tionierte Klimaschutzziele und Ideen für neue holung gerecht werden können. Wir haben Instrumente hatte – Energieeffizienz, neue in den letzten zwei Jahren einiges erarbei- Themen wie Wasserstoff, nachhaltiger 24 25
Verkehr oder den Emissionshandel – und schutzziele freuen dürfen oder nicht. The- in den letzten Jahren aber auch die Grund- dann kam Corona: Was wir in den letzten men wie Wasserstoff, nachhaltiger Verkehr lage dafür geschaffen, dass wir diese beiden Monaten gesehen haben, war ein Strau- oder die Förderung von Erneuerbaren au- Projekte jetzt starten konnten. Das abge- cheln. Wir haben im Europarechtsteam sehr ßerhalb von Fördersystemen sollen nochmal schlossene Vorhaben zum EU-Winterpaket, die Daumen gedrückt, dass am Ende nicht adressiert werden. Da ist Bewegung drin! das die Stiftung Mercator gefördert hat, ist nur das Wirtschaftswachstum, sondern zum Beispiel sehr gut gelaufen, sodass wir auch wichtige Themen wie Klimaschutz Es sieht fast so aus, als ob wir es geplant hät- uns hier über die Förderung eines neuen und Nachhaltigkeit im Vordergrund stehen. ten, dass wir ausgerechnet in dieser turbu Projekts freuen konnten. Durch unsere Ar- Inzwischen haben wir zum Glück ein über- lenten Zeit gleich zwei neue Projekte starten. beiten – etwa zur CO2-Bepreisung – wurden Wenn der Ausbau der arbeitetes, aber immer noch klimaschutzori- wir eingeladen, am Ariadne-Konsortium Erneuerbaren, das Zulas- entiertes Arbeitsprogramm der Jana Nysten: Das stimmt, es ist schon gutes mitzuwirken. Das ist das, was mich so posi- Wir werden EU-Kommission und ich denke, Timing, dass die Anfangsphase des Green tiv stimmt und ein Stück weit stolz macht: sungs- und auch das Pla- mit unserer Arbeit dass es in Zukunft immer noch Deal genau mit dem Projektstart zweier neu- Wir werden mit unserer Arbeit als kompe- nungsrecht nicht laufen, viele Initiativen geben wird, wie er Projekte zusammenfällt. Einmal ein von tente rechtswissenschaftliche Begleiter der als kompetente man das Klima und den Weg aus der Stiftung Mercator gefördertes Projekt, Energiewende wahrgenommen und dürfen fehlt vielen anderen Pro- rechtswissenschaft- der Krise miteinander verbinden kann. bei dem wir uns ganz genau die Auswir- kungen des Green Deal auf das deutsche damit Partner und Ratgeber für andere sein. Daraus entstehen immer wieder neue zessen die Grundlage. liche Begleiter der Klimaschutz- und Energierecht ansehen. Und Beziehungen zu anderen Wissenschaftlern Energiewende Siehst Du derzeit Chancen für dann das vom Bundesforschungsministeri- und Stakeholdern, die für die institutionelle einer ganzen Reihe solcher Hemmnisse Rechtsänderungen oder ist jetzt um geförderte Kopernikusprojekt „Ariadne“. und thematische Vernetzung wichtig sind wahrgenommen erst einmal alles in Stein gemei- Dort werden wir uns im Verbund mit führen- und unser Wirken stärken. beschäftigt – insbesondere mit dem Thema und dürfen damit ßelt? den Forschungseinrichtungen mit zentralen Artenschutzrecht, das auch stark europa- wissenschaftlichen Fragen der deutschen Nils, einige Stichworte wie Sektorenkopp- rechtlich geprägt ist. Gerade hier beobach- Partner und Ratge- Jana Nysten: Wichtige Frage! Energiewende befassen. Als wir die Projekt- lung und Wasserstoff sind schon gefallen. ten und behandeln wir viele Konflikte und ber für andere sein. Die EU-Kommission hat erst vor anträge geschrieben haben, war noch vieles Werfen wir auch einen Blick auf den Ausbau Unklarheiten im Recht. Schon 2016 haben Kurzem ihre Sektorenintegra- unklar: Wie sieht das finale Arbeitsprogramm erneuerbarer Energien. Hier habt Ihr in den wir beispielsweise mit einem Gutachten tionsstrategie vorgestellt und des Green Deal aus? Wie gehen wir damit letzten Jahren in Deutschland einige Pro- aufgezeigt, dass die artenschutzrechtlichen damit etwas bestätigt, was wir bis dahin nur um, dass die Rechtsfragen noch nicht fest- bleme beobachtet, mit denen Ihr Euch im Ausnahmen vom Tötungsverbot auch auf vermutet haben: Der Rechtsrahmen – so wie stehen? Was priorisieren wir für dieses und Bereich des Planungs- und Genehmigungs- die Windenergie anwendbar sind. Jetzt hat er im Moment ist – wird schon nächstes Jahr nächstes Jahr? Wir werden in den nächsten rechts auseinandergesetzt habt. die Diskussion wieder Fahrt aufgenommen überabeitet. Was im EU-Winterpaket steht, Monaten darauf schauen, was der Green und auch die Politik erreicht. Deshalb haben ist also nicht in Stein gemeißelt. Insbesonde- Deal inhaltlich mit sich bringt und was in Nils Wegner: Wenn der Ausbau der Er- wir unsere Forschungsarbeit in den letzten re die Erneuerbare-Energien-Richtlinie soll Deutschland umgesetzt werden kann. neuerbaren, das Zulassungs- und auch beiden Jahren nochmal ausgeweitet, um schon 2021 geändert werden und das unab- das Planungsrecht nicht laufen, fehlt auch der Politik Hinweise geben zu können, hängig davon, ob wir uns im Herbst über Thorsten Müller: Gutes Timing spielt sicher- vielen anderen Prozessen die Grundlage. wo sie etwas ändern und vielleicht etwas einen Vorschlag für ehrgeizigere Klima- lich eine Rolle. Wir haben mit unserer Arbeit Wir haben uns in den letzten Jahren mit mutiger sein könnte. 26 27
Der Prozess der Ener- gangspunkt unserer giewende muss als sol- es hätte ausfallen können. Aus rechtswissen- Dankeschön an unsere Unterstützer und zweiten Untersu- schaftlicher Sicht liegt der große Unterschied Zuwendungsgeber, die nicht nur einzelne chung genommen: cher verstanden wer- darin, dass jetzt eine „Opt-In-Regelung“ Gutachten beauftragen, sondern die Institu- Unter welchen den. Nur wenn wir alle eingeführt wurde. Bei dieser Regelung kön- tion als solche fördern. Voraussetzungen nen die Länder eine sogenannte Länderöff- und in welchem Bausteine zusammen nungsklausel nutzen und Mindestabstände Daniela, Du hast Dich in den letzten Jahren Umfang können betrachten, bekom- von maximal 1000 Metern einführen. Vorher sehr intensiv mit einem Projekt namens Fehler behoben men wir ein aussage- wurde darüber diskutiert, ob die Abstands- „Übergreifendes Energierecht “ beschäftigt. werden, damit nicht regelungen bundesweit gelten sollen. Der Dabei konntest Du beobachten, wie zerklüf- der gesamte Plan kräftiges Gesamtbild. Bundesgesetzgeber hat aber nicht beant- tet die Rechtsentwicklung ist. Passt das, was wirkungslos ist? wortet, zu was diese Mindestabstände einge- in all den Jahren entstanden ist, überhaupt Das zweite Thema jenseits des Zulassungs- Welche Alternativen halten werden müssen. Diesen ungeklärten noch zueinander? rechts ist die Flächenverfügbarkeit – DAS wären denkbar, wenn ein Plan trotz solcher Streitpunkt hat man jetzt auf die Länder- Thema der letzten beiden Jahre. Regelungen fehlerhaft bleibt? Im letzten ebene verlagert. Daniela Fietze: Im Projekt „Übergreifendes Schritt haben wir dann aufgezeigt, wie die Energierecht“ haben wir uns für das Bun- Nils Wegner: Sicher, auch wenn es für die Flächenausweisung insgesamt weniger kom- Thorsten Müller: Auch die Frage, wie Pla- deswirtschafts- Windenergie in den letzten eineinhalb Jah- plex und fehleranfällig ausgestaltet werden nung und Artenschutz besser verzahnt ministerium als ren ein Stück weit durch die Diskussion um könnte. Am Ende konnten wir mit diesen werden können, ist ungelöst. Diese Themen Auftraggeber mit Begriffe sind in vielen Mindestabstände zwischen Siedlungsgebie- ten und der Windenergie überlagert war. Da- Ergebnissen den Planungsträgern und vor allem dem Gesetzgeber Hinweise geben, wie sind sehr gute Beispiele dafür, warum unser Forschungsansatz wichtig ist und die Stif- ausgewählten Gesetzen unterschied- von haben wir uns aber nicht beirren lassen. Fehler von vornherein vermieden werden tung Umweltenergierecht gebraucht wird. Grundbegriffen lich definiert, was Mit den Grundlagen der Flächenplanung des Energierechts können und was der Gesetzgeber tun kann, Der Prozess der Energiewende muss als sol- bei Rechtsanwendern befassen wir uns im Team schon seit 2014 um Fehlerquellen aufzulösen. cher verstanden werden. Nur wenn wir alle auseinanderge- in verschiedenen Forschungsvorhaben, die Bausteine zusammen betrachten, bekom- setzt – etwa mit für große Verwirrung das Bundeswirtschaftsministerium gefördert Du hast angedeutet, dass zuletzt die Diskus- men wir ein aussagekräftiges Gesamtbild. dem Netz- oder hat. Unser Ansatz war dabei ein Dreischritt, sion um die 1.000-Meter-Mindestabstände Ohne unsere bisherigen Arbeiten der letzten Anlagenbegriff. sorgt. wodurch wir eine umfassende Landkarte mit für Windenergieanlagen viel Raum einge- Jahre wären wir nicht in der Lage gewesen, Problemen und möglichen Lösungsansätzen nommen hat. Ist dieses Thema inzwischen fundierte Einschätzungen zu erarbeiten und erarbeiten konnten. Zuerst haben wir ana- geklärt? Die Regelungen hätten deutlich dem Gesetzgeber Vor- und Nachteile ein- lysiert, wo in der Praxis überhaupt die Pro- schlechter für die Windenergie ausfallen zelner Ausgestaltungsmöglichkeiten aufzu- bleme der Konzentrationszonenplanungen können, oder? zeigen. Mit diesen Kenntnissen werden wir liegen – sie sind ja immer noch das wichtigs- auch die offenen Fragen weiterbearbeiten. te Instrument für eine geordnete Flächenver- Nils Wegner: Gelöst ist das Problem nicht. Es ist unser Alleinstellungsmerkmal, dass wir fügbarkeit für die Windenergie. Dass es nicht Viele Fragen wurden auf Länderebene fortlaufend am Ball bleiben und mit unserer die eine bestimmte Hürde gibt, an denen verschoben. Aber es stimmt – das Ergebnis Arbeit Entwicklungen beeinflussen können. Planungen scheitern, haben wir zum Aus- ist nicht so einschneidend ausgefallen, wie Deshalb auch an dieser Stelle ein großes 28 29
Diese Begriffe sind in vielen Gesetzen unter- einander entstanden, verfolgen teilweise längst nicht angekommen. Vieles wird über schiedlich definiert, was bei Rechtsanwen- unterschiedliche Ziele und drehen sich Richtlinien anstelle von Verordnungen, die ja dern für große Verwirrung sorgt. Wir haben gleichzeitig um dieselbe Materie. Wie kann unmittelbar in allen Mitgliedstaaten gelten, in dem Projekt deshalb untersucht, ob man man so viele Einzelgesetze in eine stringente geregelt. Die Rechtsetzung über Richtlinien diese Begriffe gesetzesübergreifend verein- Ordnung bringen, sodass für den Anwender bedingt notwendigerweise, dass die Mit- heitlichen könnte. klarer ist, wo man überhaupt suchen muss? gliedsstaaten in die Umsetzung müssen und Dazu brauchen wir neue Strukturen, die wir auch gewisse Freiheiten haben, die derzeit Und vor diesem Hintergrund habt Ihr ein in diesem Projekt jetzt suchen. Und wir brau- keine einheitliche Lösung ermöglichen. Eigenprojekt der Stiftung entwickelt, das chen Begriffsdefinitionen, die am Ende für Ich denke aber, dass man gewisse Dinge unter dem Namen „Neuordnung Energie- das gesamte Energierecht einheitlich gelten. logischer platzieren könnte. Das ist mit dem recht“ läuft? Unsere Arbeit wäre mit einem neu geordne- Clean Energy Package bereits gut gelungen. ten Energierecht viel einfacher. Ein Beispiel ist die Strombinnenmarktverord- Daniela Fietze: Genau, bei „Neuordnung nung, die sehr viele Regelungen, die zuvor Jana Nysten: Das kann ich aus meiner Erfah- Wir haben also zwei Probleme, sowohl Energierecht“ gehen wir noch einen großen etwas verstreut waren, gebündelt und in rung als Energierechtsanwältin bestätigen. Es hinsichtlich der Komplexität als auch der Schritt weiter und nehmen das Gesamtbild eine Verordnung gegossen hat. kommt immer wieder vor, dass es schon zu Transparenz. in den Blick. Ausgangspunkt war die Feststel- den Grundbegriffen Streit gibt. Zum Beispiel lung, dass wir den rechtlichen Wildwuchs, Haben wir auch Vereinheitlichungsbedarf hat Partei A ein anderes Verständnis vom der in der Energiewelt unumstritten ist, über im Umwelt-, Planungs- oder Genehmi- Nils Wegner: Ganz genau. Das macht es Netzbegriff als Partei B, sodass sie darüber eine reine Begriffsangleichung nicht in den gungsrecht, Nils? Planungsträgern besonders schwer. Sie streiten, wie denn jetzt der Vertrag zu verste- Griff bekommen stehen im Fokus der Öffentlichkeit und von hen oder auszulegen ist. werden. Deshalb Nils Wegner: Ja, gerade im Bereich der allen Seiten unter Druck – von Seiten der Wir brauchen Begriffsdefini- Politik in den Kommunen, von Ländern und untersuchen Daniela Fietze: Stimmt, das hören wir auch Flächensicherung und -ausweisung für die tionen, die am Ende für das ge- wir jetzt erst von Rechtsanwendern, mit denen wir im Windenergie hat sich in den letzten Jahren Bund, durch die europarechtlichen Klima- samte Energierecht einheitlich einmal, was Projekt sprechen. Viele sagen immer wieder: einiges verändert. Wir haben ein Rechtssys- schutz- und Ausbauziele, den energiewirt- tem, was in seinen wesentlichen Bestand- schaftlichen Anreizen aus dem EEG und den gelten. Unsere Arbeit wäre mit denn überhaupt „Oh ja, bitte, das brauchen wir!“ „Energierecht“ teilen im Jahr 1996/97 entstanden ist und einem neu geordneten Ener- ist. Schon das durch grundlegende Gerichtsentscheidun- Jana, wäre eine ordnungsstiftende Struktur In der Praxis gibt es bis gierecht viel einfacher. ist nicht eindeu- auch für Europa wichtig oder sind wir dort gen weiterentwickelt wurde. In der Praxis tig geklärt. Auf mit der Rechtsentwicklung noch nicht an gibt es bis heute viele Probleme, die oft heute viele Probleme, die oft auf Un- dieser Grundlage dem Punkt angelangt? auf Unklarheiten in diesem gewachsenen klarheiten in diesem gewachsenen schauen wir uns an, was bisher an Parallel- Recht zurückgehen. Die Instrumente haben Recht zurückgehen. Instrumente ha- struktur im Energiewirtschaftsgesetz, dem Jana Nysten: Wir stehen vor der Herausfor- einfach eine so hohe Komplexität erreicht, klassischen Energierecht, aber auch dem derung, dass immer wieder irgendetwas ge- dass viele Planungsträger nicht zurecht- ben einfach eine so hohe Komplexität EEG, dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz regelt ist, nur weiß man nicht genau, wo. Wir kommen. Sie lassen sich auch nicht direkt erreicht, dass viele Planungsträger und dem sonstigen Umweltenergierecht sind im Moment zwar auf dem Weg zu einem aus dem Gesetzeswortlaut erschließen. nicht zurechtkommen. gewachsen ist. All diese Bereiche sind nach- europäischen Strombinnenmarkt, aber noch 30 31
Der Gesetzgeber fragt nicht mehr, ob schon in blem liegt oder der Fehler bereits im letzten oder vorletzten Schritt enthalten ist. Deshalb Wenn der europäische Gesetzgeber etwas beschlossen hat, können wir dem deutschen der Struktur das Problem liegt oder der Fehler bereits müssen wir als Wissenschaftler solche tiefer- Gesetzgeber Rat geben. Das hast Du mit gehenden Zusammenhänge untersuchen Artikel 4 Erneuerbaren-Richtlinie sehr inten- im letzten oder vorletzten Schritt enthalten ist. und Möglichkeiten herausarbeiten, wie siv gemacht, Jana. Was bedeutet das für den Deshalb müssen wir als Wissenschaftler solche tiefer- etwas grundsätzlich anders, einfacher oder zukünftigen Rechtsrahmen und die Förde- besser gemacht werden könnte. Das betrifft rung erneuerbarer Energien? gehenden Zusammenhänge untersuchen und Detailregelungen innerhalb bestehender Möglichkeiten herausarbeiten, wie etwas anders, ein- Konzepte – wie im Planungsrecht – aber Jana Nysten: Die Erneuerbare-Energien- Richtlinie stellt den Mitgliedstaaten jetzt zum facher oder besser gemacht werden könnte. ersten Mal konkrete Vorgaben, wie sie ihre Europäische Gesetzge- Förderregelungen ausgestalten sollen. Bisher bungsverfahren sind immer hatte die EU-Kommission solche Vorgaben vor allem über das Beihilferecht gemacht Erwartungen der Menschen vor Ort. Eine Ver- kleinteilige Rechtsprechung. Sie hat den noch viel komplexer als in und damit unter anderem erreicht, dass das einfachung und ein anwenderfreundlicher Rechtsrahmen Schritt für Schritt konkretisiert EEG seit 2014 Ausschreibungen vorsieht. In Rechtsrahmen wären also umso wichtiger. und dabei letztlich neue Anforderungen „er- Deutschland, weil so viele einer unserer Studien zum Umwelt- energierecht haben wir das Nebeneinander Genau das haben wir – wie bereits erwähnt – im dritten Schritt unserer Analyse zur funden“. Dieses Überraschungsmoment war eines der zentralen Probleme. Im Vergleich unterschiedliche Interessen von Artikel 4 und dem Beihilferecht einmal Konzentrationszonenplanung untersucht, dazu beobachten wir im Energierecht eher zusammenkommen. aufgedröselt und geschaut, was das für das mit der wir die Fehlervermeidung adressiert das Gegenteil. Viele Probleme lassen sich hier EEG bedeutet. So viele Unterschiede gibt es haben. darauf zurückführen, dass der Gesetzgeber gar nicht. Aber der Teufel steckt natürlich ein sehr detailliertes Steuerungsbedürfnis eben auch die Neuordnung ganzer Rechts- im Detail und die EU-Kommission arbeitet Dieses Forschungsthema aber auch das Pro- hat. Er regelt viele winzige Einzelfragen und gebiete wie dem Energierecht. Die Politik aus auch bereits an der Reform der beihilferecht- jekt „Neuordnung Energierecht“ verfolgen verstärkt damit die historische Zersplitterung ihrer Binnenperspektive oder die anwaltliche lichen Vorgaben. Das werden wir gespannt also im Grunde ein gemeinsames Ziel – den des Rechtsgebiets. Das führt aber dazu, dass oder unternehmerische Praxis können das verfolgen! Bei der konkreten Ausgestaltung Rechtsrahmen zu vereinfachen und anwen- sowohl die Normadressaten als auch der Ge- nicht leisten. derfreundlicher zu machen. setzgeber selbst irgendwann den Überblick verlieren. Thorsten Müller: Richtig. Jenseits dieser Klammer zeigen sich aber auch gewaltige Das heißt, der Gesetzgeber ist quasi in sei- strukturelle Unterschiede im Recht, die nem einmal eingeschlagenen Weg gefangen, unterschiedliche Herangehensweisen er- weil er immer weiter reguliert. fordern. Wie Du, Nils, gerade beschrieben hast, haben wir im Planungsrecht nur sehr Thorsten Müller: Der Gesetzgeber fragt abstrakte gesetzliche Vorgaben und eine nicht mehr, ob schon in der Struktur das Pro- 32 33
Es kann nicht gewollt sein, dass in einem wirt- von Artikel 4 hätte ich natürlich noch viele Strompreisbestand- Anlagenbetreiber auf der Seite Informati- Wünsche gehabt. Aber europäische Gesetz- teil ist separat ge- schaftlich so relevan- onen für ihre eigene Anlagenkonstellation gebungsverfahren sind immer noch viel regelt, mit eigenen ten Feld so viel Chaos einholen. Was haben sie für eine Erzeu- komplexer als in Deutschland, weil so viele Ausnahmetatbe- herrscht. Unsere Home- gungsanlage? Nutzen sie das Netz oder unterschiedliche Interessen zusammenkom- ständen. Die Strom- sind sie Eigenversorger? Damit können sie men. Daher versuche ich, Vorschläge und preisbestandteile page zeigt ganz bildlich, sich für ihre Konstellation anzeigen lassen, Ideen realistisch zu sehen. Teilweise finden machen den Strom dass das Energierecht welche Preisbestandteile sie zahlen müssen. sie ihren Weg in den Rechtsakt, teilweise also nicht nur teurer, Die Seite weist also zum einen auf das Chaos ligt werden, mitgenommen werden kön- klare Strukturen und Ver- nen. Am Ende geht es um die Frage, wie wir muss man etwas Federn lassen. sie machen das Ener- und die Unordnung hin, zum anderen unter- gierecht auch kom- einfachung braucht. stützt sie den Rechtsanwender. den Rahmen so gestalten, dass erneuerbare Daniela, die Reform der staatlich induzierten plizierter. Eine Folge Energien im Mittelpunkt eines einheitlichen Strompreisbestandteile, kurz „SIP“, ist ja ein davon ist, dass Anlagenbauer ihre Anlage Ihr habt Euch aber auch mit vielen alternati- Gesamtsystems im Strom-, Wärme- und Thema, das uns seit Gründung der Stiftung häufig anhand der Ausnahmetatbestände ven Modellen beschäftigt, Thorsten. Gebäudebereich stehen. Zwar stammt beschäftigt. Warum ist das so ein Dauerthema? planen, um einen möglichst geringen Strom- rund die Hälfte des Stroms mittlerweile aus preis bezahlen zu müssen. Energiewirtschaft- Thorsten Müller: Das stimmt. In verschie- erneuerbaren Energien, aber im Gesamtsys- Daniela Fietze: Wenn ich als Letztverbrau- liche Kriterien treten in den Hintergrund. denen Projekten haben wir beispielsweise tem liegt ihr Anteil nur bei gut 15 Prozent. cher Strom aus dem Netz beziehe, muss ich über die Flexibilisierung von Strompreis- Das heißt, dass 85 Prozent des Weges noch nicht nur den reinen Marktpreis bezahlen, Mit der Webseite strompreisbestandteile.de bestandteilen nachgedacht und von Ein- vor uns liegen. sondern zusätzlich fallen auch Preisbe- habt Ihr im Team versucht, hier für etwas zelausnahmen bis hin zu umfassenden standteile an. Deren Entstehung und Höhe Klarheit zu sorgen. Steuerungsansätzen wie einer CO2-Beprei- Die Weiterentwicklung des Rechtsrahmens sind staatlich vorgegeben. Auch bei diesem sung geforscht. Letztlich vereint gerade ein ist und bleibt also eine Mammutaufgabe. Thema klingt, wie vorhin schon bei „Neu- Daniela Fietze: Ganz genau. Wir haben uns CO2-Preis viele Vorteile in einem Instrument, ordnung Energierecht“ erwähnt, das Thema einmal durch das Dickicht geschlagen und die ansonsten durch viele verschiedene Thorsten Müller: Das zeigt auch unsere „Wildwuchs“ und ein Nebeneinander von diese Darstellungsform gewählt, um unse- Einzelregelungen erreicht werden müssten. Arbeit der letzten Jahre, ja. Die Themen, mit verschiedenen Regelungen an. Denn jeder re Ergebnisse schnell und übersichtlich zu Auch wenn der Ansatz sicherlich kein All- denen wir uns im Team auseinandergesetzt präsentieren. Auf der Webseite findet man heilmittel wäre und noch viele Rechtsfragen haben, sind sehr vielschichtig – sei es Indus- einen Überblick über mehr als 80 Anlagen- beantwortet werden müssen, spricht alles triestrom, Power Purchase Agreements und konstellationen und die anfallenden Preisbe- dafür, ihn in den Mittelpunkt zu stellen, um standteile. Schon auf den ersten Blick sieht das Energiemarktdesign neu zu justieren. Letztlich vereint ein CO2-Preis man, dass der Flickenteppich bunt und keine Aus meiner Sicht dürften die Probleme eher einheitliche Linie erkennbar ist. Es kann nicht in der Verteilungsfrage liegen, die aber auf viele Vorteile in einem Instru- gewollt sein, dass in einem wirtschaftlich so politischer Ebene gelöst werden müssen. ment, die ansonsten durch viele relevanten Feld so viel Chaos herrscht. Un- Für einen umfassenden CO2-Preis, aber auch sere Homepage zeigt ganz bildlich, dass das für kleinere Reformen der Strompreisbe- verschiedene Einzelregelungen Energierecht klare Strukturen und Vereinfa- standteile muss der Gesetzgeber Lösungen erreicht werden müssten. chung braucht. Außerdem können sich finden, sodass die, die zukünftig benachtei- 34 35
Sie können auch lesen