Bericht zur Erfüllung der Offenlegungsanforderungen nach Art. 435 bis 455 CRR der Raiffeisenbank Gefrees eG - Raiffeisenbank Gefrees eG
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Bericht zur Erfüllung der Offenlegungsanforderungen nach Art. 435 bis 455 CRR der Raiffeisenbank Gefrees eG Angaben für das Geschäftsjahr 2020 (Stichtag 31.12.2020) Die nachfolgenden Artikel beziehen sich auf die CRR (Verordnung (EU) Nr. 575/2013), soweit nicht anders angegeben. -1-
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 CRR zum 31.12.2020 der Raiffeisenbank Gefrees eG Inhaltsverzeichnis ............................................................................................................................................................................. Präambel 3 ............................................................................................................................................................................. Risikomanagementziele und -politik (Art. 435) 4 ............................................................................................................................................................................. Eigenmittel (Art. 437) 5 ............................................................................................................................................................................. Eigenmittelanforderungen (Art. 438) 6 ............................................................................................................................................................................. Kreditrisikoanpassungen (Art. 442) 6 ............................................................................................................................................................................. Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439) 10 ............................................................................................................................................................................. Kapitalpuffer (Art. 440) 10 ............................................................................................................................................................................. Marktrisiko (Art. 445) 12 ............................................................................................................................................................................. Operationelles Risiko (Art. 446) 12 ............................................................................................................................................................................. Risiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Beteiligungspositionen (Art. 447) 12 ............................................................................................................................................................................. Zinsrisiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Positionen (Art. 448) 12 ............................................................................................................................................................................. Risiko aus Verbriefungstransaktionen (Art. 449) 13 ............................................................................................................................................................................. Verwendung von Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453) 13 ............................................................................................................................................................................. Unbelastete Vermögenswerte (Art. 443) 14 ............................................................................................................................................................................. Verschuldung (Art. 451) 15 Anhang I. Offenlegung der Kapitalinstrumente II. Offenlegung der Eigenmittel -2-
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 CRR zum 31.12.2020 der Raiffeisenbank Gefrees eG Präambel Dieser Offenlegungsbericht muss in Zusammenhang mit dem Jahresabschluss und dem Lagebericht gelesen werden. -3-
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 CRR zum 31.12.2020 der Raiffeisenbank Gefrees eG Risikomanagementziele und -politik (Art. 435) Die Ausgestaltung des Risikomanagementsystems ist bestimmt durch unsere festgelegte Geschäfts- und Ri- sikostrategie. Für die Ausarbeitung dieser Strategien ist der Vorstand verantwortlich. Die Unternehmensziele unserer Bank und unsere geplanten Maßnahmen zur Sicherung des langfristigen Unternehmenserfolges sind in der vom Vorstand festgelegten Geschäftsstrategie beschrieben. Darin ist das gemeinsame Grundverständ- nis des Vorstandes zu den wesentlichen Fragen der Geschäftspolitik dokumentiert. Risiken gehen wir insbe- sondere ein, um gezielt Erträge zu realisieren. Der Vorstand hat eine mit der Geschäftsstrategie konsistente Risikostrategie ausgearbeitet, die insbesondere die Ziele der Risikosteuerung der wesentlichen Geschäftsak- tivitäten erfasst. Aufgabe der Risikosteuerung ist nicht die vollständige Risikovermeidung, sondern eine zielkonforme und sy- stematische Risikohandhabung. Dabei beachten wir folgende Grundsätze: - Verzicht auf Geschäfte, deren Risiko vor dem Hintergrund der Risikotragfähigkeit und der Risikostrategie unserer Bank nicht vertretbar sind. - Systematischer Aufbau von Geschäftspositionen, bei denen Ertragschancen und Risiken in angemessenem Verhältnis stehen. - Weitestgehende Vermeidung von Risikokonzentrationen. - Schadensbegrenzung durch aktives Management aufgetretener Schadensfälle. - Hereinnahme von Sicherheiten zur Absicherung von Kreditrisiken. - Verwendung rechtlich geprüfter Verträge. Die Planung und Steuerung der Risiken erfolgen auf der Basis der Risikotragfähigkeit der Bank. Die Risiko- tragfähigkeit, die periodisch berechnet wird, ist gegeben, wenn die wesentlichen Risiken durch das Gesamtbank-Risikolimit laufend gedeckt sind. Aus der Risikodeckungsmasse (insbesondere Rücklagen, Fonds für allgemeine Bankrisiken) leiten wir unter Berücksichtigung bestimmter Abzugsposten das Gesamtbank-Risikolimit ab. Durch die Abzugsposten stellen wir insbesondere die Fortführung des Geschäfts- betriebs sicher und treffen Vorsorge gegen Stressverluste und für nicht explizit berücksichtigte Risiken. Das ermittelte Gesamtbank-Risikolimit verteilen wir auf das Adressenausfall- und das Marktpreisrisiko (inklusive Zinsänderungsrisiko) sowie auf das Immobilienrisiko und das Operationelle Risiko. Interne Kontrollverfahren gewährleisten, dass wesentliche Operationelle Risiken regelmäßig identifiziert und beurteilt werden. Sie wer- den in einer Schadensdatenbank erfasst. Das Liquiditätsrisiko stellt für uns unter aufsichtsrechtlichen Aspek- ten zwar eine wesentliche Risikoart dar, die im Allgemeinen aufgrund ihrer Eigenart aber nicht sinnvoll durch Risikodeckungsmasse begrenzt werden kann und somit nicht in die Risikotragfähigkeitsbetrachtung der Bank einbezogen wird. Andere Risikoarten werden als unwesentlich eingestuft. Um die Angemessenheit des aus der ermittelten Risikodeckungsmasse und den geschäftspolitischen Zielen abgeleiteten Gesamtbank-Risikolimits auch während eines Geschäftsjahres laufend sicherstellen zu können, wird die Höhe der Risikodeckungsmasse unterjährig durch das Risikocontrolling überprüft. Die Betrachtung des Liquiditätsrisikos erfolgt in einem angemessenen Risikosteuerungs- und Controllingpro- zess. In dem für unser Haus in Bezug auf die Risikotragfähigkeit, Ressourcen und Geschäftsmöglichkeiten angemessenen Liquiditätsmanagement sind die bankaufsichtlichen Liquiditätsanforderungen als strenge Ne- benbedingung einzuhalten. Auf der Grundlage der vorhandenen Geschäfts- und Risikostrategie bestimmt der Vorstand, welche nicht stra- tegiekonformen Risiken beispielsweise durch den Abschluss von Versicherungsverträgen oder durch das Schließen offener Positionen mit Hilfe von Derivaten auf andere Marktteilnehmer übertragen werden. Dadurch werden bestimmte Risiken abgesichert oder in ihren Auswirkungen gemindert. Das Risikocontrolling stellt die Überwachung der laufenden Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen sicher. Zum Zwecke der Risikoberichterstattung sind feste Kommunikationswege und Informationsempfänger be- stimmt. Die für die Risikosteuerung relevanten Daten werden vom Risikocontrolling zu einem internen Be- richtswesen aufbereitet und verdichtet. Die Informationsweitergabe erfolgt dabei entweder im Rahmen einer regelmäßigen Risikoberichterstattung oder in Form einer ad hoc-Berichterstattung. Die in unserem Haus angewendeten Risikomessverfahren entsprechen gängigen Standards und richten sich im Rahmen der Proportionalität am Risikogehalt der Positionen aus. Die bei uns eingesetzten Verfahren sind geeignet, die Risikotragfähigkeit nachhaltig sicherzustellen. Die beschriebenen Risikoziele werden durch die bei uns eingesetzten Verfahren messbar, transparent und kontrollierbar. Die eingerichteten Risikomanage- -4-
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 CRR zum 31.12.2020 der Raiffeisenbank Gefrees eG mentsysteme entsprechen dem Profil und der Strategie unseres Hauses. Wir erachten unser Risikomanage- mentverfahren als angemessen und wirksam. Die Risikotragfähigkeit beurteilen wir, indem die als wesentlich eingestuften Risiken quartalsweise am verfüg- baren Gesamtbank-Risikolimit gemessen werden. Im Rahmen unserer Ergebnis-Vorschaurechnung beurtei- len wir die Angemessenheit des internen Kapitals zur Unterlegung der zukünftigen Aktivitäten. Per 31.12.2020 betrug das Gesamtbank-Risikolimit 7,0 Mio. €, die Auslastung lag bei 93,5 %. Neben der Vorstandstätigkeit in unserem Hause haben unsere Vorstandsmitglieder keine weiteren Leitungs- mandate und Aufsichtsmandate; bei den Aufsichtsratsmitgliedern beträgt die Anzahl der Leitungs- und zusätz- lichen Aufsichtsratmandate ebenfalls 0. Hierbei haben wir die Zählweise gem. § 25c Abs. 2 Satz 3 & 4 KWG sowie § 25d Abs. 3 Satz 3 & 4 KWG zugrunde gelegt. Einen separaten Risikoausschuss gibt es in unserem Haus nicht, die Aufsichtsratsmitglieder tragen in ihrer Gesamtheit die Verantwortung für die Überwachung der Geschäftsführung des Vorstands. Hierzu fanden im vergangenen Jahr 17 Sitzungen statt. Der Aufsichtsrat erhält (mindestens) vierteljährlich einen Bericht über die Risikoentwicklung, in dem u. a. ein Überblick über die wesentlichen Risiken, Informationen zur Risikotragfähigkeit sowie zur Limitauslastung dar- gestellt ist. Unter Risikogesichtspunkten wesentliche Informationen werden dem Aufsichtsrat unverzüglich weitergeleitet. Die Auswahl der Mitglieder der Geschäftsleitung erfolgt unter Beachtung des Allgemeinen Gleichbehand- lungsgesetzes auf Basis der fachlichen Qualifikation durch den Aufsichtsrat. Die Auswahl der Mitglieder des Aufsichtsrats erfolgt durch die Vertreterversammlung unter Beachtung entsprechender gesetzlicher Vorga- ben. Eigenmittel (Art. 437) Die wesentlichen Bedingungen und Konditionen zu unseren CRR-konformen und nicht-CRR-konformen ver- traglich geregelten Kapitalinstrumenten sind in Anhang I („Offenlegung der Kapitalinstrumente“) dargestellt. Darüber hinaus nehmen wir Übergangsbestimmungen in Anspruch. Unsere Eigenmittel inkl. der Eigenmittelquoten sind im Anhang II („Offenlegung der Eigenmittel“) detailliert dargestellt: Überleitung vom bilanziellen Eigenkapital auf die aufsichtsrechtlichen Eigenmittel TEUR Eigenkapital per Bilanzausweis (Passiva 9 bis 12) 14.343 Korrekturen / Anpassungen - Bilanzielle Zuführungen z. B. zu Ergebnisrücklagen, Bilanzgewinn etc.* 1.224 - Gekündigte Geschäftsguthaben 116 + Kreditrisikoanpassung 892 + Bestandsschutz für Kapitalinstrumente (Übergangsbestimmungen) 925 +/- Sonstige Anpassungen -1 = Aufsichtsrechtliche Eigenmittel 14.819 *gemäß Gewinnverwendungsbeschluss -5-
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 CRR zum 31.12.2020 der Raiffeisenbank Gefrees eG Eigenmittelanforderungen (Art. 438) Folgende Kapitalanforderungen, die sich für die einzelnen Risikopositionen (Kreditrisiken, Marktrisiken, Ope- rationelle Risiken, CVA-Risiken) ergeben, haben wir erfüllt: Eigenmittel- Risikopositionen anforderungen TEUR Kreditrisiken (Standardansatz) 5.708 Institute 370 Unternehmen 1.902 Mengengeschäft 1.264 Durch Immobilien besichert 995 Ausgefallene Positionen 66 Gedeckte Schuldverschreibungen 4 Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA) 697 Beteiligungen 160 Sonstige Positionen 250 Marktrisiken Risikopositionsbetrag für Positions-, Fremdwährungs- und Warenpositionsrisiken nach Standardansatz 64 Operationelle Risiken Basisindikatoransatz für operationelle Risiken 557 Gesamtrisikobetrag aufgrund Anpassung der Kreditbewertung (CVA) ... aus CVA 1 Eigenmittelanforderung insgesamt 6.330 Kreditrisikoanpassungen (Art. 442) Für Rechnungslegungszwecke verwendete Definition von „überfällig“ und „notleidend“: Als „notleidend“ werden Risikopositionen/Forderungen definiert, bei denen wir erwarten, dass ein Vertrags- partner seinen Verpflichtungen, den Kapitaldienst zu leisten, nachhaltig nicht nachkommen kann. Für solche Forderungen werden von uns Einzelwertberichtigungen bzw. Einzelrückstellungen nach handelsrechtlichen Grundsätzen gebildet. Eine für Zwecke der Rechnungslegung abgegrenzte Definition von „überfällig“ verwen- den wir nicht. -6-
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 CRR zum 31.12.2020 der Raiffeisenbank Gefrees eG Gesamtbetrag der Risikopositionen (gem. Art. 112) Risikopositionen Gesamtwert Durchschnittsbetrag TEUR TEUR Staaten oder Zentralbanken 4.263 3.566 Regionale oder lokale Gebietskörperschaften 3.286 2.797 Multilaterale Entwicklungsbanken 1.508 1.508 Institute 41.619 42.473 Unternehmen 32.917 28.912 davon: KMU 4.378 3.118 Mengengeschäft 37.086 39.591 davon: KMU 13.435 15.368 Durch Immobilien besichert 36.709 35.908 davon: KMU 9.015 8.106 Ausgefallene Positionen 637 980 Gedeckte Schuldverschreibungen 499 624 Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA) 9.632 10.054 Beteiligungen 1.945 1.980 Sonstige Positionen 4.351 4.281 Gesamt 174.452 172.674 Aufschlüsselung der Risikopositionen nach wichtigen Gebieten Deutschland EU Nicht-EU Gesamt Gesamt Gesamt TEUR TEUR TEUR Staaten oder Zentralbanken 231 4.032 - Regionale oder lokale Gebietskörperschaften 2.290 996 - Multilaterale Entwicklungsbanken - 1.508 - Institute 27.131 11.987 2.501 Unternehmen 11.893 13.482 7.542 Mengengeschäft 37.033 13 40 Durch Immobilien besichert 36.709 - - Ausgefallene Positionen 637 - - Gedeckte Schuldverschreibungen - 499 - Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA) 5.661 3.971 - Beteiligungen 1.945 - - Sonstige Positionen 4.351 - - Gesamt 127.881 36.488 10.083 -7-
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 CRR zum 31.12.2020 der Raiffeisenbank Gefrees eG Aufschlüsselung der Risikopositionen nach Wirtschaftszweigen oder Arten von Gegenparteien Privatkunden (Nicht- Nicht-Privatkunden Selbstständi- ge) davon davon davon Gesamt Gesamt KMU Branche Branche TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR Erbringung von Verarbeitend- Finanzdienstl es Gewerbe eistungen Staaten oder Zentralbanken - 4.263 - - 231 Regionale oder lokale Gebietskörperschaften - 3.286 - - 19 Multilaterale Entwicklungsbanken - 1.508 - - 1.508 Institute - 41.619 - - 41.619 Unternehmen 20 32.897 4.378 8.827 13.506 Mengengeschäft 20.546 16.540 13.435 3.861 173 Durch Immobilien besichert 22.458 14.251 9.015 1.004 449 Ausgefallene Positionen 116 521 - 327 167 Gedeckte Schuldverschreibungen - 499 - - 499 Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA) - 9.632 - - 9.632 Beteiligungen - 1.945 - 3 1.676 Sonstige Positionen - 4.351 - - 4.351 Gesamt 43.140 131.312 26.828 14.022 73.830 Alle hier nicht aufgeführten Branchen haben einen Anteil kleiner 10% am Gesamtvolumen der Nicht- Privatkunden. Risikopositionen nach Restlaufzeiten < 1 Jahr 1 bis 5 Jahre > 5 Jahre TEUR TEUR TEUR Staaten oder Zentralbanken 231 2.021 2.011 Regionale oder lokale Gebietskörperschaften 519 1.491 1.276 Multilaterale Entwicklungsbanken - 1.014 494 Institute 14.939 13.279 13.401 Unternehmen 9.909 9.251 13.757 Mengengeschäft 13.817 3.290 19.979 Durch Immobilien besichert 1.613 4.036 31.060 Ausgefallene Positionen 440 15 182 Gedeckte Schuldverschreibungen - 499 - Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA) 9.632 - - Beteiligungen 1.745 - 200 Sonstige Positionen 4.351 - - Gesamt 57.196 34.896 82.360 In der Spalte < 1 Jahr sind Positionen mit unbefristeter Laufzeit enthalten. -8-
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 CRR zum 31.12.2020 der Raiffeisenbank Gefrees eG Angewendete Verfahren bei der Bildung der Risikovorsorge Die Risikovorsorge erfolgt gemäß den handelsrechtlichen Vorgaben nach dem strengen Niederstwertprinzip. Uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben. Für zweifelhaft einbringliche Forderungen werden Ein- zelwertberichtigungen (EWB)/-rückstellungen gebildet. Für das latente Ausfallrisiko haben wir Pauschalwert- berichtigungen (PWB) gebildet. Außerdem besteht eine Vorsorge für allgemeine Bankrisiken gem. § 340f HGB. Soweit diese auch nach CRR aufsichtsrechtliche Eigenmittel darstellen, bilden sie die Position 50 in Anhang II (im Rahmen der allgemeinen Kreditrisikoanpassung). Unterjährig haben wir sichergestellt, dass Einzelwertberichtigungen/-rückstellungen umgehend erfasst werden. Eine Auflösung der Einzelrisikovorsorge nehmen wir erst dann vor, wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers erkennbar mit nachhaltiger Wirkung verbessert haben. Darstellung der notleidenden und überfälligen Forderungen nach wesentlichen Wirtschaftszweigen: Nettozu- Eingänge Gesamt- Gesamt- führg./ auf inanspruch- inanspruch- Auflösung abgeschrie- nahme aus nahme aus Bestand von Direkt- bene Wesentliche überfälligen notleidenden Bestand Bestand Rück- EWB/Rück- abschrei- Forderun- Wirtschaftszweige Krediten Krediten EWB PWB stellungen stellungen bungen gen TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR Privatkunden 21 276 184 - 47 9 8 Firmenkunden - 824 464 - -157 - - Summe 32 9 8 Die notleidenden und überfälligen Forderungen entfallen ausschließlich auf Deutschland. Entwicklung der Risikovorsorge: wechselkurs- Anfangs- bedingte bestand Zuführungen und sonstige Endbestand der Periode in der Periode Auflösung Verbrauch Veränderungen der Periode TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR EWB 758 106 -87 -129 - 648 PWB 20 12 - 32 Risikopositionsklasse nach Standardansatz Gemäß Art. 138 CRR wurden für die Ermittlung der Risikogewichte die Ratingagenturen Standard & Poor's, Moody's und Fitch nominiert. Für die Ratingagentur Standard & Poor's wurden die Klassenbezeichnungen Corporates, Insurance und Governments benannt. Für die Ratingagentur Moody's wurden die Klassenbe- zeichnungen Unternehmen und Staaten & supranationale Organisationen benannt. Für die Ratingagentur Fitch wurden die Klassenbezeichnungen Corporate Finance und Sovereigns & Supranationals benannt. -9-
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 CRR zum 31.12.2020 der Raiffeisenbank Gefrees eG Der Gesamtbetrag der ausstehenden Positionswerte vor und nach Anwendung von Kreditrisikominderungs- techniken ergibt sich für jede Risikoklasse wie folgt: Gesamtsumme der Risikopositionswerte Risikogewicht (Standardansatz; in TEUR) in % vor Kreditrisikominderung nach Kreditrisikominderung 0 31.563 34.839 10 499 499 20 21.475 22.030 35 31.050 31.050 50 15.242 14.752 70 - 463 75 37.086 35.117 100 27.500 25.665 150 399 399 1250 5 5 Sonstiges 9.633 9.633 Gesamt 174.452 174.452 Abzug von den Eigenmitteln - - Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439) Derivative Adressenausfallrisikopositionen bestehen nur in strukturierten Finanzinstrumenten (Credit Linked Notes). Insgesamt lässt sich unser Kreditderivategeschäft wie folgt untergliedern: eigenes Kreditportfolio Art der Kreditderivate (Nominalwert) gekauft verkauft TEUR TEUR in strukturierte Produkte eingebundene Kreditderivate - 13.400 - CDS - 13.400 Kapitalpuffer (Art. 440) Der antizyklische Kapitalpuffer ist ein makroprudenzielles Instrument der Bankenaufsicht, er soll dem Risiko eines übermäßigen Kreditwachstums im Bankensektor entgegen wirken. Festgelegt wird der Wert für den in- ländischen antizyklischen Kapitalpuffer von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). - 10 -
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 CRR zum 31.12.2020 der Raiffeisenbank Gefrees eG Geographische Verteilung des antizyklischen Kapitalpuffers Allgemeine Kreditrisikopositionen Risikoposition im Handelsbuch Verbriefungsrisikoposition Summe der Kauf- und Ver- kaufsposition Wert der Risi- Risikopositions- Risikopositi- im Handels- koposition im Risikopositi- Risikopositions- wert (SA) onswert (IRB) buch Handelsbuch onswert (SA) wert (IRB) Zeile TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR 010 020 030 040 050 060 Aufschlüsselung 010 nach Ländern Deutschland 81.203 - - - - - Belgien 700 - - - - - Frankreich 3.199 - - - - - Großbritanien 4.039 - - - - - Italien 500 - - - - - Jersey 1.064 - - - - - Luxemburg 3.971 - - - - - Mexiko 496 - - - - - Niederlande 3.990 - - - - - Schweiz 1.000 - - - - - Vereinigte Staaten 6.047 - - - - - 020 Summe 106.209 - - - - - Eigenmittelanforderungen Gewichtungen davon: Allgemei- davon: Risiko- davon: Verbrie- der Eigenmit- Quote des anti- ne Kreditrisikopo- positionen im fungsrisikopo- telanforderun- zyklischen Kapi- sitionen Handelsbuch sitionen Summe gen talpuffers Zeile TEUR TEUR TEUR TEUR % 070 080 090 100 110 120 Aufschlüsselung 010 nach Ländern Deutschland 3.709 - - 3.709 69,48 - Belgien 56 - - 56 1,05 - Frankreich 220 - - 220 4,12 - Großbritanien 263 - - 263 4,92 - Italien 40 - - 40 0,75 - Jersey 85 - - 85 1,59 - Luxemburg 318 - - 318 5,95 0,250 Mexiko 40 - - 40 0,74 - Niederlande 188 - - 188 3,52 - Schweiz 80 - - 80 1,50 - Vereinigte Staaten 340 - - 340 6,38 - 020 Summe 5.339 - - 5.339 - 11 -
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 CRR zum 31.12.2020 der Raiffeisenbank Gefrees eG Höhe des Institutsspezifischen Kapitalpuffers Zeile Spalte 010 010 Gesamtforderungsbetrag (TEUR) 79.135 020 Institutsspezifische Quote des antizyklischen Kapitalpuffers (%) 0,01 030 Anforderung an den institutsspezifischen Kapitalpuffer (TEUR) 12 Marktrisiko (Art. 445) Für die Ermittlung der Eigenmittelanforderungen für Marktrisiken verwenden wir die aufsichtsrechtlich vorge- gebenen Standardmethoden. Für die Risikoarten Währung stellen sich die Eigenmittelanforderungen wie folgt dar: Risikoarten Eigenmittel- anforderung TEUR Fremdwährungsrisikoposition 64 Summe 64 Operationelles Risiko (Art. 446) Die Eigenmittelanforderungen für operationelle Risiken werden nach dem Basisindikatoransatz gemäß Art. 315, 316 CRR ermittelt. Risiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Beteiligungspositionen (Art. 447) Das Unternehmen hält überwiegend Beteiligungen an Gesellschaften und Unternehmen, die dem genossen- schaftlichen Verbund zugerechnet werden. Die Beteiligungen dienen regelmäßig der Ergänzung des eigenen Produktangebotes, sowie der Vertiefung der gegenseitigen Geschäftsbeziehungen. Die Bewertung des Beteiligungsportfolios erfolgt nach handelsrechtlichen Vorgaben. Einen Überblick über die Verbundbeteiligungen gibt folgende Tabelle: beizulegender Verbundbeteiligungen Buchwert Zeitwert Börsenwert TEUR TEUR TEUR Strategische Beteiligungen Börsengehandelte Positionen 76 165 - Nicht börsengehandelte Positionen 1.625 1.883 Andere Beteiligungspositionen 65 65 - Bei Vorliegen einer dauernden Wertminderung erfolgte eine Wertkorrektur auf den beizulegenden Zeitwert. Sofern die Gründe für frühere Wertberichtigungen entfallen sind, wurden Zuschreibungen vorgenommen. Zinsrisiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Positionen (Art. 448) Das von der Bank eingegangene Zinsänderungsrisiko als Teil des Marktpreisrisikos resultiert aus der Fristen- transformation. Risiken für die Bank entstehen hierbei insbesondere bei einem Anstieg der Zinsstrukturkurve. Die gemessenen Risiken werden in einem Limitsystem dem entsprechenden Gesamtbank-Risikolimit gegen- übergestellt. Das Zinsänderungsrisiko einschließlich Kursänderungsrisiken in festverzinslichen Wertpapieren wird in unse- rem Hause unter Berücksichtigung verschiedener Zinsszenarien sowie mit Hilfe der Zinselastizitätenbilanz ge- messen. Dabei legen wir folgende wesentliche Schlüsselannahmen zu Grunde: - Die Zinselastizitäten für die Aktiv- und Passivpositionen werden gemäß der institutsinternen Ermittlungen, - 12 -
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 CRR zum 31.12.2020 der Raiffeisenbank Gefrees eG die auf den Erfahrungen der Vergangenheit basieren, berücksichtigt. - Neugeschäftskonditionen werden auf Basis der am Markt erzielbaren Margen angesetzt. - Wir planen mit einer unveränderten Geschäftsstruktur. Zur Ermittlung der Auswirkungen von Zinsänderungen verwenden wir folgende Zinsszenarien: Szenario 1: Parallelverschiebung der Zinsstrukturkurve + 100 BP Szenario 2: Parallelverschiebung der Zinsstrukturkurve - 100 BP Szenario 3: Parallelverschiebung der Zinsstrukturkurve + 200 BP Zinsänderungsrisiko Rückgang des Zinsergebnisses Erhöhung des Zinsergebnisses TEUR TEUR Szenario 1: 304 - Szenario 2: 130 - Szenario 3: 612 - Das Zinsänderungsrisiko wird von unserem Haus vierteljährlich gemessen. Hierbei wird eine periodische Be- wertung des Risikos vorgenommen. Risiko aus Verbriefungstransaktionen (Art. 449) Hierunter fassen wir alle Verbriefungstransaktionen, die unter den Anwendungsbereich der Verbriefungsrege- lungen gemäß Art. 242 ff. fallen. Verbriefungstransaktionen liegen bei uns nicht vor. Verwendung von Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453) Von bilanzwirksamen und außerbilanziellen Aufrechnungsvereinbarungen machen wir keinen Gebrauch. Unsere Strategie zur Bewertung und Verwaltung der verwendeten berücksichtigungsfähigen Sicherheiten ist als Teil unserer Kreditrisikostrategie in ein übergreifendes Verfahren der Gesamtbanksteuerung eingebunden. Die von uns implementierten Risikosteuerungsprozesse beinhalten eine regelmäßige, vollständige Kreditrisi- kobeurteilung der besicherten Positionen einschließlich der Überprüfung der rechtlichen Wirksamkeit und der juristischen Durchsetzbarkeit der hereingenommenen Sicherheiten. Für die Bewertung der verwendeten berücksichtigungsfähigen Sicherheiten haben wir Beleihungsrichtlinien eingeführt. Diese entsprechen den Richtlinien des genossenschaftlichen FinanzVerbundes zur Bewertung von Kreditsicherheiten. Folgende Hauptarten von Sicherheiten werden von uns hinsichtlich des Kredit- und Verwässerungsrisikos als Sicherungsinstrumente risikomindernd in Anrechnung gebracht: a) Besicherung ohne Sicherheitsleistung - Bürgschaften und Garantien b) Besicherung mit Sicherheitsleistung (Finanzielle Sicherheiten) - Bareinlagen in unserem Haus - Bareinlagen bei anderen Kreditinstituten - Einlagenzertifikate unseres Hauses - an uns abgetretene oder uns verpfändete Lebensversicherungen Wir berücksichtigen diese Sicherheiten entsprechend der einfachen Methode für finanzielle Sicherheiten, bei der der besicherte Teil das Risikogewicht der finanziellen Sicherheit erhält. Bei den Sicherungsgebern für die von uns risikomindernd angerechneten Garantien handelt es sich haupt- sächlich um - öffentliche Stellen (Zentralregierungen, Regionalregierungen, örtliche Gebietskörperschaften), - inländische Kreditinstitute - 13 -
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 CRR zum 31.12.2020 der Raiffeisenbank Gefrees eG Kreditderivate werden von uns nicht genutzt. Innerhalb der von uns verwendeten berücksichtigungsfähigen Sicherungsinstrumente sind wir lediglich Markt- oder Kreditrisikokonzentrationen mit Adressen aus dem Genossenschaftlichen FinanzVerbund eingegangen. Daraus erwachsen aufgrund der bestehenden verbundweiten Sicherungssysteme keine wesentlichen Risiken. Für die einzelnen Forderungsklassen ergeben sich folgende Gesamtbeträge an gesicherten Positionswerten: Summe der Positionswerte, Forderungsklassen die besichert sind durch berücksichtigungsfähige Gewährleistungen Lebensversicherungen / finanzielle Sicherheiten TEUR TEUR Mengengeschäft 1.301 668 Unternehmen 2.318 - Ausgefallene 5 2 Unbelastete Vermögenswerte (Art. 443) Übersicht über belastete und unbelastete Vermögenswerte Meldebogen A - belastete und unbelastete Vermögenswerte Buchwert belasteter Vermö- Beizulegender Zeitwert belaste- genswerte ter Vermögenswerte davon: davon: Vermögenswerte, Vermögenswerte, die unbelastet für die unbelastet für eine Einstufung als eine Einstufung als EHQLA oder EHQLA oder HQLA infrage kä- HQLA infrage kä- men men TEUR TEUR TEUR TEUR 010 030 040 050 010 Vermögenswerte des meldenden Instituts 12.703 10.886 030 Eigenkapitalinstrumente 1.817 - 040 Schuldverschreibungen 10.886 10.886 10.944 10.944 070 davon: von Staaten begeben 1.013 1.013 1.050 1.050 080 davon: von Finanzunternehmen begeben 7.562 7.562 7.583 7.583 090 davon: von Nichtfinanzunternehmen begeben 2.311 2.311 2.311 2.311 Meldebogen A - belastete und unbelastete Vermögenswerte Buchwert unbelasteter Vermö- Beizulegender Zeitwert unbela- genswerte steter Vermögenswerte davon: davon: EHQLA und HQLA EHQLA und HQLA TEUR TEUR TEUR TEUR 060 080 090 100 010 Vermögenswerte des meldenden Instituts 113.183 9.616 030 Eigenkapitalinstrumente 8.726 - 040 Schuldverschreibungen 36.539 9.616 36.296 9.891 050 davon: gedeckte Schuldverschreibungen 760 760 786 786 070 davon: von Staaten begeben 4.034 4.034 4.262 4.262 080 davon: von Finanzunternehmen begeben 22.648 3.279 22.303 3.308 090 davon: von Nichtfinanzunternehmen begeben 9.845 2.303 9.731 2.321 120 Sonstige Vermögenswerte 6.889 - - 14 -
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 CRR zum 31.12.2020 der Raiffeisenbank Gefrees eG Meldebogen B - Entgegengenommene Sicherheiten Unbelastet Beizulegender Zeitwert belaste- Beizulegender Zeitwert entge- ter entgegengenommener Si- gengenommener zur Belastung cherheiten oder belasteter be- verfügbarer Sicherheiten oder gebener eigener Schuldver- begebener zur Belastung ver- schreibungen fügbarer eigener davon: davon: EHQLA und Vermögenswerte, HQLA die unbelastet für eine Einstufung als EHQLA oder HQLA infrage kä- men TEUR TEUR TEUR TEUR 010 030 040 060 250 Summe der Vermögenswerte, entgegengenomme- nen Sicherheiten und begebenen eigenen Schuld- verschreibungen 27.165 - Meldebogen C - Belastungsquellen Kongruente Verbindlichkeiten, Belastete Vermögenswerte, ent- Eventualverbindlichkeiten oder gegengenommene Sicherheiten verliehene Wertpapiere und begebene eigene Schuld- verschreibungen außer gedeck- ten Schuldverschreibungen und forderungsunterlegten Wertpa- pieren TEUR TEUR 010 030 010 Buchwert ausgewählter finanzieller Verbindlichkei- ten 24.967 27.165 Die Quote der belasteten Vermögenswerte (Asset Encumbrance-Quote) zum 31.12.2020 betrug 17,40 %. Angaben zur Höhe der Belastung Die Belastung von Vermögenswerten resultiert hauptsächlich aus - Weiterleitungskrediten aus öffentlichen Fördermitteln - der Besicherung von aufgenommenen Refinanzierungskrediten Die Besicherung erfolgt grundsätzlich nur mit marktüblichen Rahmenverträgen. Sonstige Vermögenswerte werden nicht zur Besicherung verwendet. Im Vergleich zur letzten Offenlegung hat sich die Asset Encumbrance-Quote nur unwesentlich um 0,87 Pro- zentpunkte verringert. Verschuldung (Art. 451) Seit dem 1. Januar 2015 ist eine kreditinstitutsindividuelle, nicht risikobasierte Verschuldungsquote (derzeit Beobachtungsgröße) zu ermitteln und offenzulegen. Nachfolgend stellen wir die Positionen zur Ermittlung die- ser Verschuldungsquote dar: Stichtag 31.12.2020 Name des Unternehmens Raiffeisenbank Gefrees eG Anwendungsebene Einzelebene - 15 -
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 CRR zum 31.12.2020 der Raiffeisenbank Gefrees eG Tabelle LRSum: Summarische Abstimmung zwischen bilanzierten Aktiva und Risikopositionen für die Verschuldungsquote Anzusetzender Wert TEUR Summe der Aktiva laut veröffentlichtem Abschluss 144.170 Anpassung für Unternehmen, die für Rechnungslegungszwecke konsolidiert werden, aber nicht dem auf- - sichtsrechtlichen Konsolidierungskreis angehören (Anpassung für Treuhandvermögen, das gemäß den geltenden Rechnungslegungsrahmen in der Bilanz -28 ausgewiesen wird, aber gemäß Artikel 429 Abs. 13 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 bei der Gesamtrisi- kopositionsmessgröße der Verschuldungsquote unberücksichtigt bleibt) Anpassungen für derivative Finanzinstrumente - Anpassungen für Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT) - Anpassung für außerbilanzielle Posten (d.h. Umrechnung außerbilanzieller Risikopositionen in Kreditäqui- 16.688 valenzbeträge) (Anpassung für gruppeninterne Risikopositionen, die gemäß Artikel 429 Abs. 7 der Verordnung (EU) Nr. - 575/2013 bei der Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote unberücksichtigt bleiben) (Anpassungen für Risikopositionen, die gemäß Artikel 429 Abs. 14 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 bei - der Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote unberücksichtigt bleiben) Sonstige Anpassungen ('Fully-phased-in' Definition) 498 Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote 161.328 Tabelle LRCom: Einheitliche Offenlegung der Verschuldungsquote Risikopositionen für die CRR- Verschuldungsquote TEUR Bilanzwirksame Risikopositionen (ohne Derivate und SFT) Bilanzwirksame Posten (ohne Derivate, SFT und Treuhandvermögen, aber einschließlich Sicherheiten) 144.642 (Bei der Ermittlung des Kernkapitals abgezogene Aktivbeträge) -2 Summe der bilanzwirksamen Risikopositionen (ohne Derivate, SFT und Treuhandvermögen) 144.640 Risikopositionen aus Derivaten Wiederbeschaffungswert aller Derivatgeschäfte (d. h. ohne anrechenbare, in bar erhaltene Nachschüsse) - Aufschläge für den potenziellen künftigen Wiederbeschaffungswert in Bezug auf alle Derivatgeschäfte - (Marktbewertungsmethode) Risikopositionswert gemäß Ursprungsrisikomethode - Hinzurechnung des Betrags von im Zusammenhang mit Derivaten gestellten Sicherheiten, die nach dem - geltenden Rechnungslegungsrahmen von den Bilanzaktiva abgezogen werden (Abzüge von Forderungen für in bar geleistete Nachschüsse bei Derivatgeschäften) - (Ausgeschlossener ZGP-Teil kundengeclearter Handelsrisikopositionen) - Angepasster effektiver Nominalwert geschriebener Kreditderivate - (Aufrechnungen der angepassten effektiven Nominalwerte und Abzüge der Aufschläge für geschriebene - Kreditderivate) Summe der Risikopositionen aus Derivativen - Risikopositionen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften (SFT) Brutto-Aktiva aus SFT (ohne Anerkennung von Netting), nach Bereinigung um als Verkauf verbuchte Ge- - schäfte (Aufgerechnete Beträge von Barverbindlichkeiten und -forderungen aus Brutto-Aktiva aus SFT) - Gegenparteiausfallrisikoposition für SFT-Aktiva - Abweichende Regelung für SFT: Gegenparteiausfallrisikoposition gemäß Artikel 429b Abs. 4 und Artikel - 222 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 Risikopositionen aus als Beauftragter getätigten Geschäften - (Ausgeschlossener ZGP-Teil von kundengeclearten SFT-Risikopositionen) - Summe der Risikopositionen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften - - 16 -
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 CRR zum 31.12.2020 der Raiffeisenbank Gefrees eG Sonstige außerbilanzielle Risikopositionen Außerbilanzielle Risikopositionen zum Bruttonominalwert 29.809 (Anpassungen für die Umrechnung in Kreditäquivalenzbeträge) -13.121 Sonstige außerbilanzielle Risikopositionen 16.688 (Bilanzielle und außerbilanzielle) Risikopositionen, die nach Artikel 429 Abs. 14 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 unberück- sichtigt bleiben dürfen (Gemäß Artikel 429 Abs. 7 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 nicht einbezogene (bilanzielle und außerbi- - lanzielle) gruppeninterne Risikopositionen (Einzelbasis)) (Bilanzielle und außerbilanzielle) Risikopositionen, die nach Artikel 429 Abs. 14 der Verordnung (EU) Nr. - 575/2013 unberücksichtigt bleiben dürfen Eigenkapital und Gesamtrisikopositionsmessgröße Kernkapital 13.002 Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote 161.328 Verschuldungsquote Verschuldungsquote 8,06 % Gewählte Übergangsregelungen und Betrag ausgebuchter Treuhandpositionen Gewählte Übergangsregelung für die Definition der Kapitalmessgröße Vollständig eingeführt Betrag des gemäß Artikel 429 Abs. 11 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ausgebuchten Treuhandvermö- - gens Tabelle LRSpl: Aufgliederung der bilanzwirksamen Risikopositionen (ohne Derivate, SFT und aus- genommene Risikopositionen) Risikopositionswerte für die CRR- Verschuldungsquote TEUR Gesamtsumme der bilanzwirksamen Risikopositionen insgesamt (ohne Derivate, SFT und ausgenomme- 144.642 ne Risikopositionen), davon: Risikopositionen des Handelsbuchs - Risikopositionen des Anlagebuchs, davon: 144.642 Gedeckte Schuldverschreibungen 499 Risikopositionen, die wie Risikopositionen gegenüber Staaten behandelt werden 6.053 Risikopositionen gegenüber regionalen Gebietskörperschaften, multilateralen Entwicklungsban- 2.503 ken, internationalen Organisationen und öffentlichen Stellen, die NICHT wie Risikopositionen ge- genüber Staaten behandelt werden Institute 36.619 Durch Grundpfandrechte auf Immobilien besichert 35.398 Risikopositionen aus dem Mengengeschäft 23.507 Unternehmen 23.503 Ausgefallene Positionen 632 Sonstige Risikopositionen (z. B. Beteiligungen, Verbriefungen und sonstige Aktiva, die keine 15.928 Kreditverpflichtungen sind) Vom Quick Fix nach Art. 500b haben wir keinen Gebrauch gemacht. Prozess zur Vermeidung einer übermäßigen Verschuldung Dem Risiko einer übermäßigen Verschuldung wird bei uns im Haus im Planungs- und Strategieprozess Rech- nung getragen. Die Vermeidung einer übermäßigen Verschuldung ist bei uns eingebettet in unsere Bilanz- struktursteuerung. Beschreibung der Einflussfaktoren Die Verschuldungsquote betrug zum 31.12.2020 8,06 %. Folgende wesentliche Einflussfaktoren, die während des Berichtszeitraums Auswirkungen auf die Verschuldungsquote hatten, lagen dabei vor: - 17 -
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 CRR zum 31.12.2020 der Raiffeisenbank Gefrees eG - bilanzielle Änderungen gemäß Lagebericht - Änderungen in der Kernkapitalausstattung Diese Faktoren haben sich im Berichtsjahr nicht wesentlich geändert. - 18 -
Anhang I Geschäftsguthaben (CET1) (1) 1 Emittent Raiffeisenbank Gefrees eG 2 einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN oder Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung) k.A. 3 Für das Instrument geltendes Recht deutsches Recht Aufsichtsrechtliche Behandlung 4 CRR-Übergangsregelungen hartes Kernkapital 5 CRR-Regelungen nach der Übergangszeit hartes Kernkapital 6 Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und Konzernebene Soloebene 7 Instrumenttyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren) Geschäftsguthaben gem. Art. 29 CRR 8 Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (in TEUR, Stand letzter Meldestichtag) 3.085 9 Nennwert des Instruments 3.085 9a Ausgabepreis 100% 9b Tilgungspreis 100% 10 Rechnungslegungsklassifikation Passivum - fortgeführter Einstandswert 11 Ursprüngliches Ausgabedatum fortlaufend 12 Unbefristet oder mit Verfallstermin unbefristet 13 Ursprünglicher Fälligkeitstermin keine Fälligkeit 14 Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht nein 15 Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine und Tilgungsbetrag k.A. 16 Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar k.A. Coupons / Dividenden 17 variable Dividenden-/Couponzahlungen variabel 18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex k.A. 19 Bestehen eines "Dividenden-Stopps" nein 20a Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (zeitlich) vollständig diskretionär 20b Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag) vollständig diskretionär 21 Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes nein 22 Nicht kumulativ oder kumulativ nicht kumulativ 23 Wandelbar oder nicht wandelbar nicht wandelbar 24 Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung k.A. 25 Wenn wandelbar: ganz oder teilweise k.A. 26 Wenn wandelbar: Wandlungsrate k.A. 27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ k.A. 28 Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird k.A. 29 Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird k.A. 30 Herabschreibungsmerkmale ja 31 Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung Verlustverteilung gem. § 19 Abs. 1 GenG 32 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise ganz oder teilweise 33 Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend vorübergehend Nach Verlustabschreibung muss der Gewinnanteil dem 34 Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der Wiederzuschreibung Geschäftsanteil bis zur Volleinzahlung wieder gutgeschrieben werden. 35 Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghöhere Instrument nennen) nichtnachrangige Verbindlichkeiten 36 Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente nein 37 Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale nennen k.A. (1) Ist ein Feld nicht anwendbar, bitte "k.A." angeben Seite 1 von 1
Anhang II zum Offenlegungsbericht - Eigenmittel - Stand 31.12.2020 Raiffeisenbank Gefrees eG Betrag am Tag der Verordnung (EU) Offenlegung Nr. 575/2013 ver- weis auf Artikel Hartes Kernkapital (CET1): Instrumente und Rücklagen 1 Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio 3.892 26 (1), 27, 28, 29 davon: Geschäftsguthaben 3.085 Verzeichnis der EBA gem. Art. 26 Abs. 3 2 Einbehaltene Gewinne 5.973 26 (1) (c) 3 Kumuliertes sonstiges Ergebnis (und sonstige Rücklagen) 0 26 (1) 3a Fonds für allgemeine Bankrisiken 3.139 26 (1) (f) 4 Betrag der Posten im Sinne von Art. 484 Abs. 3 zuzüglich des 0 486 (2) mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das CET1 ausläuft. 5 Minderheitsbeteiligungen (zulässiger Betrag in konsolidiertem 0 84 CET1) . 5a Von unabhängiger Seite geprüfte Zwischengewinne, abzüglich 0 26 (2) aller vorhersehbaren Abgaben und Dividenden 6 Hartes Kernkapital (CET1) vor regulatorischen Anpassungen 13.004 Hartes Kernkapital (CET1): regulatorische Anpassungen 7 Zusätzliche Bewertungsanpassungen (negativer Betrag) 0 34, 105 8 Immaterielle Vermögenswerte (verringert um entsprechende -2 36 (1) (b), 37 Steuerschulden) (negativer Betrag) 9 In der EU: leeres Feld 10 Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprü- 0 36 (1) (c), 38 che, ausgenommen derjenigen, die aus temporären Differenzen resultieren (verringert um die Steuerschulden, wenn die Bedin- gungen von Art. 38 Abs. 3 erfüllt sind) (negativer Betrag) 11 Rücklagen aus Gewinnen oder Verlusten aus zeitwertbilanzier- 0 33 (1) (a) ten Geschäften zur Absicherung von Zahlungsströmen 12 Negative Beträge aus der Berechnung der erwarteten Verlustbe- 0 36 (1) (d), 40, 159 träge 13 Anstieg des Eigenkapitals, der sich aus verbrieften Aktiva ergibt 0 32 (1) (negativer Betrag) 14 Durch Veränderungen der eigenen Bonität bedingte Gewinne 0 33 (1) (b) oder Verluste aus zum beizulegenden Zeitwert bewerteten eige- nen Verbindlichkeiten 15 Vermögenswerte aus Pensionsfonds mit Leistungszusage (ne- 0 36 (1) (e), 41 gativer Betrag) 16 Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen Instru- 0 36 (1) (f), 42 menten des harten Kernkapitals (negativer Betrag) 17 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten 0 36 (1) (g), 44 des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen -1-
Anhang II zum Offenlegungsbericht - Eigenmittel - Stand 31.12.2020 der Raiffeisenbank Gefrees eG 18 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten 0 36 (1) (h), 43, 45, 46, 49 (2) (3), 79 des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10% und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (ne- gativer Betrag) 19 Direkte, indirekte und synthetische Positionen des Instituts in In- 0 36 (1) (i), 43, 45, 47, 48 (1) (b), 49 (1) bis strumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Fi- (3), 79 nanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10% und abzüglich anrechenbarer Verkaufsposi- tionen) (negativer Betrag) 20 In der EU: leeres Feld 20a Forderungsbetrag aus folgenden Posten, denen ein Risikoge- 0 36 (1) (k) wicht von 1 250% zuzuordnen ist, wenn das Institut als alternati- ve jenen Forderungsbetrag vom Betrag der Posten des harten Kernkapitals abzieht 20b davon: qualifizierte Beteiligungen außerhalb des Finanzsektors 0 36 (1) (k) (i), 89 bis 91 (negativer Betrag) 20c davon: Verbriefungspositionen (negativer Betrag) 0 36 (1) (k) (ii), 243 (1) (b), 244 (1) (b), 258 20d davon: Vorleistungen (negativer Betrag) 0 36 (1) (k) (iii), 379 (3) 21 Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprü- 0 36 (1) (c), 38, 48 (1) (a) che, die aus temporären Differenzen resultieren (über dem Schwellenwert von 10%, verringert um entsprechende Steuer- schulden, wenn die Bedingungen von Art. 38 Abs. 3 erfüllt sind) (negativer Betrag) 22 Betrag, der über dem Schwellenwert von 15% liegt (negativer 0 48 (1) Betrag) 23 davon: direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instru- 0 36 (1) (i), 48 (1) (b) menten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanz- branche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält 24 In der EU: leeres Feld 25 davon: von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steuer- 0 36 (1) (c), 38, 48 (1) (a) ansprüche, die aus temporären Differenzen resultieren 25a Verluste des laufenden Geschäftsjahres (negativer Betrag) 0 36 (1) (a) 25b Vorhersehbare steuerliche Belastung auf Posten des harten 0 36 (1) (l) Kernkapitals (negativer Betrag) 27 Betrag der von den Posten des zusätzlichen Kernkapitals in Ab- 0 36 (1) (j) zug zu bringenden Posten, der das zusätzliche Kernkapital des Instituts überschreitet (negativer Betrag) 28 Regulatorische Anpassungen des harten Kernkapitals (CET1) -2 insgesamt 29 Hartes Kernkapital (CET1) 13.002 Zusätzliches Kernkapital (AT1): Instrumente 30 Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio 0 51, 52 31 davon: gemäß anwendbaren Rechnungslegungsstandards als 0 Eigenkapital eingestuft 32 davon: gemäß anwendbaren Rechnungslegungsstandards als 0 Passiva eingestuft -2-
Anhang II zum Offenlegungsbericht - Eigenmittel - Stand 31.12.2020 der Raiffeisenbank Gefrees eG 33 Betrag der Posten im Sinne von Art. 484 Abs. 4 zuzüglich des 0 486 (3) mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das AT1 ausläuft 34 Zum konsolidierten zusätzlichen Kernkapital zählende Instru- 0 85, 86 mente des qualifizierten Kernkapitals (einschl. nicht in Zeile 5 enthaltener Minderheitsbeteiligungen), die von Tochterunterneh- men begeben worden sind und von Drittparteien gehalten wer- den 35 davon: von Tochterunternehmen begebene Instrumente, deren 0 486 (3) Anrechnung ausläuft 36 Zusätzliches Kernkapital (AT1) vor regulatorischen Anpassun- 0 gen Zusätzliches Kernkapital (AT1): regulatorische Anpassungen 37 Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen Instru- 0 52 (1) (b), 56 (a), 57 menten des zusätzlichen Kernkapitals (negativer Betrag) 38 Direkte, indirekte und synthetische Positionen des Instituts in In- 0 56 (b), 58 strumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künst- lich zu erhöhen (negativer Betrag) 39 Direkte, indirekte und synthetische Positionen des Instituts in In- 0 56 (c), 59, 60, 79 strumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteili- gung hält (mehr als 10% und abzüglich anrechenbarer Verkaufs- positionen) (negativer Betrag) 40 Direkte, indirekte und synthetische Positionen des Instituts in In- 0 56 (d), 59, 79 strumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteili- gung hält (mehr als 10% und abzüglich anrechenbarer Verkaufs- positionen) (negativer Betrag) 41 In der EU: leeres Feld 42 Betrag der von den Posten des Ergänzungskapitals in Abzug zu 0 56 (e) bringenden Posten, der das Ergänzungskapital des Instituts überschreitet (negativer Betrag) 43 Regulatorische Anpassungen des zusätzlichen Kernkapitals 0 (AT1) insgesamt 44 Zusätzliches Kernkapital (AT1) 0 45 Kernkapital (T1 = CET1 + AT1) 13.002 Ergänzungskapital (T2): Instrumente und Rücklagen 46 Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio 0 62, 63 47 Betrag der Posten im Sinne von Art. 484 Abs. 5 zuzüglich des 925 486 (4) mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das T2 ausläuft 48 Zum konsolidierten Ergänzungskapital zählende qualifizierte Ei- 0 87, 88 genmittelinstrumente (einschl. nicht in Zeilen 5 bzw. 34 enthalte- ner Minderheitsbeteiligungen und AT1-Instrumente), die von Tochterunternehmen begeben worden sind und von Drittparteien gehalten werden -3-
Anhang II zum Offenlegungsbericht - Eigenmittel - Stand 31.12.2020 der Raiffeisenbank Gefrees eG 49 davon: von Tochterunternehmen begebene Instrumente, deren 0 486 (4) Anrechnung ausläuft 50 Kreditrisikoanpassungen 892 62 (c) und (d) 51 Ergänzungskapital (T2) vor regulatorischen Anpassungen 1.817 Ergänzungskapital (T2): regulatorische Anpassungen 52 Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen Instru- 0 63 (b) (i), 66 (a) 67 menten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen (negativer Betrag) 53 Positionen in Instrumenten des Ergänzungskapitals und 0 66 (b), 68 nachrangigen Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen (ne- gativer Betrag) 54 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten 0 66 (c), 69, 70, 79 des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von Unter- nehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesent- liche Beteiligung hält (mehr als 10% und abzüglich anrechenba- rer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 55 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten 0 66 (d), 69, 79 des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von Unter- nehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentli- che Beteiligung hält (abzüglich anrechenbarer Verkaufspositio- nen) (negativer Betrag) 56 In der EU: leeres Feld 57 Regulatorische Anpassungen des Ergänzungskapitals (T2) ins- 0 gesamt 58 Ergänzungskapital (T2) 1.817 59 Eigenkapital insgesamt (TC = T1 + T2) 14.819 60 Gesamtrisikobetrag 79.135 Eigenkapitalquoten und -puffer 61 Harte Kernkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Ge- 16,43 92 (2) (a) samtrisikobetrags) 62 Kernkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtrisi- 16,43 92 (2) (b) kobetrags) 63 Gesamtkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtri- 18,73 92 (2) (c) sikobetrags) 64 Institutsspezifische Anforderung an Kapitalpuffer (Min- 7,015 CRD 128, 129, 130, 133 destanforderung an die harte Kernkapitalquote nach Art. 92 (1) (a) zuzüglich der Anforderungen an Kapitalerhaltungspuffer und antizyklische Kapitalpuffer, Systemrisikopuffer und Puffer für sy- stemrelevante Institute (G-SRI oder A-SRI), ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtrisikobetrags) 65 davon: Kapitalerhaltungspuffer 2,500 66 davon: antizyklischer Kapitalpuffer 0,015 67 davon: Systemrisikopuffer 0,000 67a davon: Puffer für global systemrelevante Institute (G-SRI) oder 0,000 CRD 131 andere systemrelevante Institute (A-SRI) -4-
Anhang II zum Offenlegungsbericht - Eigenmittel - Stand 31.12.2020 der Raiffeisenbank Gefrees eG 68 Verfügbares hartes Kernkapital für die Puffer (ausgedrückt als 10,43 CRD 128 Prozentsatz des Gesamtrisikobetrags) 69 (in EU-Verordnung nicht relevant) 70 (in EU-Verordnung nicht relevant) 71 (in EU-Verordnung nicht relevant) Beträge unter den Schwellenwerten für Abzüge (vor Risikogewichtung) 72 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Kapitalinstru- 171 36 (1) (h), 45, 46, 56 (c), 59, 60, 66 (c), 69, menten von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das In- 70 stitut keine wesentliche Beteiligung hält (weniger als 10% und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) 73 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten 0 36 (1) (i), 45, 48 des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10% und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) 74 In der EU: leeres Feld 75 Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprü- 0 36 (1), (c), 38, 48 che, die aus temporären Differenzen resultieren (unter dem Schwellenwert von 10%, verringert um entsprechende Steuer- schulden, wenn die Bedingungen nach Art. 38 (3) erfüllt sind) Anwendbare Obergrenzen für die Einbeziehung von Wertberichtigungen in das Ergänzungskapital 76 Auf das Ergänzungskapital anrechenbare Kreditrisikoanpassun- 892 62 gen in Bezug auf Forderungen, für die der Standardansatz gilt (vor Anwendung der Obergrenze) 77 Obergrenze für die Anrechnung von Kreditrisikoanpassungen 892 62 auf das Ergänzungskapital im Rahmen des Standardansatzes 78 Auf das Ergänzungskapital anrechenbare Kreditrisikoanpassun- 0 62 gen in Bezug auf Forderungen, für die der auf Internen Beurtei- lungen basierende Ansatz gilt (vor Anwendung der Obergrenze) 79 Obergrenze für die Anrechnung von Kreditrisikoanpassungen 0 62 auf das Ergänzungskapital im Rahmen des auf Internen Beurtei- lungen basierenden Ansatzes Eigenkapitalinstrumente, für die die Auslaufregelungen gelten (anwendbar nur vom 1. Januar 2013 bis 1. Januar 2022) 80 Derzeitige Obergrenze für CET1-Instrumente, für die die Aus- 0 484 (3), 486 (2) und (5) laufregelungen gelten 81 Wegen Obergrenze aus CET1 ausgeschlossener Betrag (Betrag 0 484 (3), 486 (2) und (5) über die Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten) 82 Derzeitige Obergrenze für AT1-Instrumente, für die die Auslauf- 0 484 (4), 486 (3) und (5) regelungen gelten 83 Wegen Obergrenze aus AT1 ausgeschlossener Betrag (Betrag 0 484 (4), 486 (3) und (5) über die Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten) 84 Derzeitige Obergrenze für T2-Instrumente, für die die Auslaufre- 925 484 (5), 486 (4) und (5) gelungen gelten 85 Wegen Obergrenze aus T2 ausgeschlossener Betrag (Betrag -805 484 (5), 486 (4) und (5) über die Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten) -5-
Sie können auch lesen