Beteiligungsbericht 2022 - Stadt Espelkamp
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Beteiligungsbericht 2022 – Stadt Espelkamp Inhaltsverzeichnis Vorwort ................................................................................................................................................... 3 1. Allgemeines zur Zulässigkeit der wirtschaftlichen Betätigung von Kommunen .......................... 4 2. Beteiligungsbericht 2022 ................................................................................................................ 5 2.1 Rechtliche Grundlagen zur Erstellung eines Beteiligungsberichtes ...................................... 5 2.2 Gegenstand und Zweck des Beteiligungsberichtes ............................................................... 6 3. Das Beteiligungsportfolio der Stadt Espelkamp ............................................................................ 7 3.1 Änderungen im Beteiligungsportfolio .................................................................................... 8 3.2 Beteiligungsstruktur ............................................................................................................... 9 3.3 Wesentliche Finanz- und Leistungsbeziehungen ................................................................. 10 3.4 Einzeldarstellung ................................................................................................................... 11 3.4.1 Unmittelbare Beteiligungen der Stadt Espelkamp zum 31. Dezember 2022...................... 11 3.4.1.1 Stadtwerke Espelkamp Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) ..................................... 12 3.4.1.2 Stadtentwicklungsgesellschaft Espelkamp mbH ........................................................... 17 3.4.1.3 GAZ Technik GmbH ........................................................................................................ 22 3.4.1.4 Musikschulverband Espelkamp-Rahden-Stemwede (Zweckverband) .......................... 25 3.4.1.5 Minden-Herforder-Verkehrsgesellschaft mbH (MHV) .................................................. 29 3.4.1.6 Radio Minden-Lübbecke GmbH & Co. KG ..................................................................... 33 3.4.1.7 d-NRW AöR .................................................................................................................... 36 3.4.1.8 Volkshochschule Lübbecker Land (Zweckverband) ....................................................... 39 3.4.1.9 Erholungsbereich Große Aue (Zweckverband) .............................................................. 43 3.4.1.10 Kommunales Rechenzentrum Minden-Ravensberg/Lippe (Zweckverband) ................. 47 3.4.1.11 Westfalen Weser Energie GmbH & Co. KG .................................................................... 52 3.4.2 Mittelbare Beteiligungen der Stadt Espelkamp zum 31. Dezember 2022 .......................... 56 3.4.2.1 Stadtwerke Espelkamp Energiemanagement GmbH .................................................... 56 3.4.2.2 Netzgesellschaft Espelkamp mbH & Co. KG .................................................................. 59 3.4.2.3 Espelkamp Netz-Verwaltungsgesellschaft mbH ............................................................ 62 3.4.2.4 Glasfaser Espelkamp GmbH........................................................................................... 65 Seite 2
Beteiligungsbericht 2022 – Stadt Espelkamp Vorwort Die Stadt Espelkamp legt mit dieser Ausgabe den Beteiligungsbericht 2022 vor und gibt damit zum Stichtag 31.12.2022 Auskunft über ihre Beteiligungen in privatrechtlicher und öffentlich-rechtlicher Form gemäß § 117 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW). Zur Sicherung einer zweckmäßigen und wirtschaftlichen Bereitstellung kommunaler Leistungen hat die Stadt Espelkamp einen Teil ihrer vielfältigen öffentlichen Aufgaben auf kommunale Unternehmen, Einrichtungen und Zweckverbände übertragen. Insbesondere in den Aufgabenfeldern Ver- und Entsorgung, Netzinfrastruktur, Wirtschaftsförderung, Bildung, Kultur und Freizeit erfüllen die städtischen Beteiligungen wichtige Aufgaben der Daseinsvorsorge für die Bevölkerung der Stadt Espelkamp. Aufgrund der zunehmenden Bedeutung kommunaler Unternehmen und Einrichtungen für die öffentliche Aufgabenwahrnehmung ist mit Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) die Verpflichtung einhergegangen, einen Beteiligungsbericht aufzustellen. Sowohl dem Rat der Stadt Espelkamp sowie seinen Ausschüssen als auch den Bürgerinnen und Bürgern wird so eine umfassende Übersicht über die tatsächliche Aufgabenerledigung und die wirtschaftliche Gesamtsituation aller an der gemeinschaftlichen Erfüllung des öffentlichen Zwecks beteiligten Organisationen gegeben. Der jährlich fortzuschreibende Beteiligungsbericht stützt sich inhaltlich auf die geprüften und testierten Jahresabschlüsse der Beteiligungen zum jeweiligen Bilanzstichtag. Die Angaben zur Besetzung der Aufsichts- und Entscheidungsgremien berücksichtigen das gesamte Berichtsjahr. Die Texte in diesem Bericht wurden mit größtmöglicher Sorgfalt zusammengestellt. Trotzdem sind Fehler nicht ganz auszuschließen. Es wird deshalb darauf hingewiesen, dass weder eine Garantie noch die juristische Verantwortung oder irgendeine Haftung für Folgen, die auf fehlerhafte Angaben zurückgehen, übernommen werden können. Wir hoffen, der vorliegende Beteiligungsbericht findet Ihr Interesse und vermittelt die nötige Transparenz im Hinblick auf die Beteiligungen der Stadt Espelkamp. Für weitergehende Informationen zum Beteiligungsbericht stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Beteiligungsmanagements der Stadt Espelkamp gerne für nähere Auskünfte zur Verfügung. Espelkamp, im Mai 2024 Dr. Henning Vieker Björn Horstmeier (Bürgermeister) (Stadtkämmerer) Seite 3
Beteiligungsbericht 2022 – Stadt Espelkamp 1. Allgemeines zur Zulässigkeit der wirtschaftlichen Betätigung von Kommunen Das kommunale Selbstverwaltungsrecht nach Art. 28 Absatz 2 Grundgesetz erlaubt den Kommunen, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln. Die Kommunen sind gemäß Art. 78 Absatz 2 der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen in ihrem Gebiet die alleinigen Träger der öffentlichen Verwaltung, soweit die Gesetze nichts Anderes vorschreiben. Durch diese verfassungsrechtlich verankerte Selbstverwaltungsgarantie haben die Kommunen die Möglichkeit, sich über den eigenen Hoheitsbereich hinausgehend wirtschaftlich zu betätigen. Ihren rechtlichen Rahmen findet die wirtschaftliche Betätigung im 11. Teil (§§ 107 ff.) der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW). Hierin ist geregelt, unter welchen Voraussetzungen eine wirtschaftliche bzw. nichtwirtschaftliche Betätigung zulässig ist („ob“) und welcher Rechtsform – öffentlich-rechtlich oder privatrechtlich – die Kommunen sich dabei bedienen dürfen („wie“). Gemäß § 107 Absatz 1 GO NRW darf sich eine Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben wirtschaftlich betätigen, wenn ein öffentlicher Zweck die Betätigung erfordert (Nummer 1), die Betätigung nach Art und Umfang in einem angemessenen Verhältnis zur Leistungsfähigkeit der Gemeinde steht (Nummer 2) und bei einem Tätigwerden außerhalb der Wasserversorgung, des öffentlichen Verkehrs sowie des Betriebes von Telekommunikationsleitungsnetzen einschließlich der Telekommunikations-dienstleistungen der öffentliche Zweck durch andere Unternehmen nicht besser und wirtschaftlicher erfüllt werden kann (Nummer 3). Von der wirtschaftlichen Betätigung ist die sogenannte nichtwirtschaftliche Betätigung gemäß § 107 Absatz 2 GO NRW abzugrenzen. Hierunter fallen Einrichtungen, zu denen die Gemeinde gesetzlich verpflichtet ist (Nummer 1), öffentliche Einrichtungen, die für die soziale und kulturelle Betreuung der Einwohner erforderlich sind, Einrichtungen, die der Straßenreinigung, der Wirtschaftsförderung, der Fremdenverkehrsförderung oder der Wohnraumversorgung dienen (Nummer 3), Einrichtungen des Umweltschutzes (Nummer 4) sowie Einrichtungen, die ausschließlich der Deckung des Eigenbedarfs von Gemeinden und Gemeindeverbänden dienen (Nummer 5). Auch diese Einrichtungen sind, soweit es mit ihrem öffentlichen Zweck vereinbar ist, nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu verwalten und können entsprechend den Vorschriften über die Eigenbetriebe geführt werden. In § 109 sind die allgemeinen Wirtschaftsgrundsätze, die sowohl für die wirtschaftliche als auch für die nichtwirtschaftliche Betätigung gelten, niedergelegt. Demnach sind die Unternehmen und Einrichtungen so zu führen, zu steuern und zu kontrollieren, dass der öffentliche Zweck nachhaltig erfüllt wird. Unternehmen sollen einen Ertrag für den Haushalt der Gemeinde abwerfen, soweit dadurch die Erfüllung des öffentlichen Zwecks nicht beeinträchtigt wird. Der Jahresgewinn der wirtschaftlichen Unternehmen als Unterschied der Erträge und Aufwendungen soll so hoch sein, dass außer den für die technische und wirtschaftliche Entwicklung des Unternehmens notwendigen Rücklagen mindestens eine marktübliche Verzinsung des Eigenkapitals erwirtschaftet wird. Bei der Ausgestaltung der wirtschaftlichen Betätigung liegt es vorbehaltlich der gesetzlichen Bestimmungen im Ermessen der Kommunen, neben öffentlich-rechtlichen auch privatrechtliche Organisationsformen zu wählen. So dürfen Kommunen unter den Voraussetzungen des § 108 GO NRW Unternehmen und Einrichtungen in einer Rechtsform des privaten Rechts gründen oder sich daran beteiligen. Unter anderem muss die Erfüllung des öffentlichen Zwecks durch Gesellschaftsvertrag, Satzung oder sonstiges Organisationsstatut gewährleistet sein und eine Rechtsform gewählt werden, welche die Haftung der Gemeinde auf einen bestimmten Betrag begrenzt. Seite 4
Beteiligungsbericht 2022 – Stadt Espelkamp Da im Verfassungsstaat das Gemeinwohl der allgemeine Legitimationsgrund aller Staatlichkeit ist, muss jedes Handeln der öffentlichen Hand einen öffentlichen Zweck verfolgen. Die gesetzliche Normierung der Erfüllung des öffentlichen Zwecks als Grundvoraussetzung für die Aufnahme einer wirtschaftlichen und nichtwirtschaftlichen Betätigung einer Kommune soll daher gewährleisten, dass sich diese stets im zulässigen Rahmen kommunaler Aufgabenerfüllung zu bewegen hat. Es ist daher nicht Angelegenheit der kommunalen Ebene, sich ausschließlich mit dem Ziel der Gewinnerzielung in den wirtschaftlichen Wettbewerb zu begeben. Stattdessen kann eine wirtschaftliche bzw. nichtwirtschaftliche Betätigung nur Instrument zur Erfüllung bestehender kommunaler Aufgaben sein. Die Ausgestaltung des öffentlichen Zwecks ist dabei so vielfältig wie der verfassungsrechtlich umrissene Zuständigkeitsbereich der Kommunen. Der „öffentliche Zweck“ stellt einen unbestimmten Rechtsbegriff dar, für dessen inhaltliche Bestimmung zuvorderst die Zielsetzung des gemeindlichen Handelns maßgeblich ist. 2. Beteiligungsbericht 2022 2.1 Rechtliche Grundlagen zur Erstellung eines Beteiligungsberichtes Grundsätzlich haben sämtliche Kommunen gemäß § 116 Absatz 1 GO NRW in jedem Haushaltsjahr für den Abschlussstichtag 31. Dezember einen Gesamtabschluss, der die Jahresabschlüsse sämtlicher verselbständigter Aufgabenbereiche in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form konsolidiert, sowie einen Gesamtlagebericht nach Absatz 2 aufzustellen. Hiervon abweichend sind Kommunen gemäß § 116a Absatz 1 GO NRW von der Pflicht zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses und Gesamtlageberichts befreit, wenn am Abschlussstichtag ihres Jahresabschlusses und am vorhergehenden Abschlussstichtag jeweils mindestens zwei der drei im Gesetz genannten Merkmale zutreffen. Über das Vorliegen der Voraussetzungen für die Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses entscheidet der Rat gemäß § 116a Absatz 2 Satz 1 GO NRW für jedes Haushaltsjahr bis zum 30. September des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres. Der Rat der Stadt Espelkamp hat am 06. September 2023 entschieden, von der nach § 116a Absatz 1 GO NRW vorgesehenen Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses und Gesamtlageberichts Gebrauch zu machen. Daher hat die Stadt Espelkamp gemäß § 116a Absatz 3 GO NRW einen Beteiligungsbericht nach § 117 GO NRW zu erstellen. Der Beteiligungsbericht hat gemäß § 117 Absatz 2 GO NRW grundsätzlich folgende Informationen zu sämtlichen verselbständigten Aufgabenbereichen in öffentlich-rechtlicher und privatrechtlicher Form zu enthalten: 1. die Beteiligungsverhältnisse, 2. die Jahresergebnisse der verselbständigten Aufgabenbereiche, 3. eine Übersicht über den Stand der Verbindlichkeiten und die Entwicklung des Eigenkapitals jedes verselbständigten Aufgabenbereiches sowie Seite 5
Beteiligungsbericht 2022 – Stadt Espelkamp 4. eine Darstellung der wesentlichen Finanz- und Leistungsbeziehungen der Beteiligungen untereinander und mit der Gemeinde. Über den Beteiligungsbericht ist nach § 117 Absatz 1 Satz 3 GO NRW ein gesonderter Beschluss des Rates in öffentlicher Sitzung herbeizuführen. Der Rat der Stadt Espelkamp hat in seiner Sitzung am 21. Dezember 2022 den Beteiligungsbericht für das Jahr 2021 zur Kenntnis genommen und beschlossen. 2.2 Gegenstand und Zweck des Beteiligungsberichtes Der Beteiligungsbericht enthält die näheren Informationen über sämtliche unmittelbaren und mittelbaren Beteiligungen an sämtlichen verselbständigten Aufgabenbereichen in öffentlich-rechtlicher und privatrechtlicher Form der Stadt Espelkamp. Er lenkt den Blick jährlich auf die einzelnen Beteiligungen, indem er Auskunft über alle verselbständigten Aufgabenbereiche der Stadt Espelkamp, deren Leistungsspektrum und deren wirtschaftliche Situation und Aussichten gibt, unabhängig davon, ob diese dem Konsolidierungskreis für einen Gesamtabschluss angehören würden. Damit erfolgt eine differenzierte Darstellung der Leistungsfähigkeit der Stadt Espelkamp durch die Abbildung der Daten der einzelnen Beteiligungen. Die Gliederung des Beteiligungsberichtes und die Angaben zu den einzelnen Beteiligungen ermöglichen, dass eine Beziehung zwischen den gebotenen Informationen und den dahinterstehenden Aufgaben hergestellt werden kann. Dies ermöglicht durch den Vergleich der Leistungen mit den Aufgaben auch die Feststellung, ob die Erfüllung der Aufgaben der Stadt Espelkamp durch die verschiedenen Organisationsformen nachhaltig gewährleistet ist. Der Beteiligungsbericht unterstützt damit eine regelmäßige Aufgabenkritik und eine Analyse der Aufbauorganisation der Stadt Espelkamp insgesamt durch die Mitglieder der Vertretungsgremien. Adressat der Aufstellungspflicht ist die Stadt Espelkamp. Um diese Pflicht erfüllen zu können, müssen der Kommune die entsprechenden Informationen zur Verfügung stehen. Hierzu kann die Stadt Espelkamp unmittelbar von jedem verselbständigten Aufgabenbereich alle Aufklärungen und Nachweise verlangen, die die Aufstellung des Beteiligungsberichtes erfordert (vgl. § 117 Absatz 1 Satz 2 i.V.m. § 116 Absatz 6 Satz 2 GO NRW). Die verwendeten wirtschaftlichen Daten beruhen auf den im Laufe des Jahres 2023 festgestellten Abschlüssen für das Geschäftsjahr 2022. Die Angaben zur Besetzung der Überwachungsorgane weisen das gesamte Jahr 2022 aus. Seite 6
Beteiligungsbericht 2022 – Stadt Espelkamp 3. Das Beteiligungsportfolio der Stadt Espelkamp Seite 7
Beteiligungsbericht 2022 – Stadt Espelkamp 3.1 Änderungen im Beteiligungsportfolio Im Jahr 2022 hat es folgende Änderungen bei den unmittelbaren und mittelbaren Beteiligungen der Stadt Espelkamp gegeben. Zugänge Im Jahr 2022 gehört die Glasfaser Espelkamp GmbH erstmalig zu den mittelbaren Beteiligungen der Stadt Espelkamp. Die Stadtwerke Espelkamp AöR sind zu 74,9 % beteiligt. Die Glasfaser Espelkamp GmbH wird daher neu in den Beteiligungsbericht aufgenommen. Veränderung in Beteiligungsquoten keine Abgänge Keine Seite 8
Beteiligungsbericht 2022 – Stadt Espelkamp 3.2 Beteiligungsstruktur Tabelle 1: Übersicht der Beteiligungen der Stadt Espelkamp mit Angabe der Beteiligungsverhältnisse und Jahresergebnisse Höhe des Stammkapitals und (durchgerechneter) Anteil Lfd. des der Stadt Espelkamp am Beteiligungsart Beteiligung Nr. Jahresergebnisses Stammkapital am 31.12.2022 TEURO TEURO % Stadtwerke Espelkamp AöR 10.000.000,00 1 10.000.000,00 100,00 Unmittelbar Jahresergebnis 2022 -800.273,51 Stadtentwicklungsgesellschaft Espelkamp mbH 1.500.000,00 2 1.500.000,00 100,00 Unmittelbar Jahresergebnis 2022 58.410,97 GAZ Technik GmbH* 1.704.980,00 3 1.142.336,60 67,00 Unmittelbar Jahresergebnis 2021 -5.562,93 Musikschulverband Espelkamp-Rahden-Stemwede 62.478,76 4 (Zweckverband) 41.560,87 66,52 Unmittelbar Jahresergebnis 2022 -36.251,22 Minden-Herforder-Verkehrsgesellschaft mbH (MHV) 43.400,00 5 950 2,19 Unmittelbar Jahresergebnis 2022 -947.768,05 Radio Minden-Lübbecke GmbH & Co. KG 520.000,00 6 6.032,00 1,16 Unmittelbar Jahresergebnis 2022 -147.394,16 d-NRW AöR 1.368.000,00 7 1.000,00 0,08 Unmittelbar Jahresergebnis 2022 0,00 Volkshochschule Lübbecker Land (Zweckverband)* 21.969,56 8 6.180,04 28,13 Unmittelbar Jahresergebnis 2021 3.727,57 Erholungsbereich Große Aue (Zweckverband) 248.179,96 9 124.089,98 50,00 Unmittelbar Jahresergebnis 2022 5.238,17 Kommunales Rechenzentrum Minden- 62.779,34 10 Ravensberg/Lippe (Zweckverband) 62.779,34 - Unmittelbar Jahresergebnis 2022 -944.056,25 Westfalen Weser Energie GmbH & Co. KG 72.481.505,00 11 333.240,00 0,50 Unmittelbar Jahresergebnis 2022 40.702.898,03 Stadtwerke Espelkamp Energiemanagement GmbH 25.000,00 12 25.000,00 100,00 Mittelbar Jahresergebnis 2022 10.923,15 Netzgesellschaft Espelkamp mbH & Co. KG 50.000,00 13 50.000,00 51,00 Mittelbar Jahresergebnis 2022 316.000,00 Espelkamp Netz- Verwaltungsgesellschaft mbH 25.000,00 14 25.000,00 51,00 Mittelbar Jahresergebnis 2022 1.000,00 Glasfaser Espelkamp GmbH 25.000,00 15 25.000,00 74,90 Mittelbar Jahresergebnis 2022 -37.400,27 *Hier liegt der Jahresabschluss 2022 noch nicht vor. Daten aus 2021. **Hier liegt der Jahresabschluss 2022 & 2021 noch nicht vor. Daten aus 2020. Nachrichtlich Ausleihungen und Wertpapiere EURO Lfd. Wertpapiere 1 Kommunale Versorgungskasse für Westfalen-Lippe lvw 796.781,71 Lfd. Ausleihungen 1 Siedlungsgenossenschaft Lübbecke eG 3.040,00 2 Volksbank Lübbecker Land eG 450,00 3 Energie-für-uns eG 5.000,00 4 Darlehen Stadtwerke Espelkamp AöR 1.828.572,54 5 Darlehen Stadtentwicklungsgesellschaft mbH 250.000,00 6 Darlehen Aufbaugemeinschaft 201.755,25 Seite 9
Beteiligungsbericht 2022 – Stadt Espelkamp 3.3 Wesentliche Finanz- und Leistungsbeziehungen Tabelle 2: Übersicht der wesentlichen Finanz- und Leistungsbeziehungen im Kommunalkonzern Espelkamp ab einer Beteiligungsquote von 20% in Euro Stadtwerke Zweckverband Stadtwerke Netzgesellschaft Espelkamp Netz- Stadtent-wicklungs- Zweckverband Espelkamp Glasfasernetz GAZ Technik Musikschule Zweckverband 2022 gegenüber Stadt Espelkamp Espelkamp Energiemanageme Espelkamp mbh Verwaltungs- Espelkamp GmbH gesellschaft GmbH Espelkamp- Erholungsbereich Volkshochschule AöR & Co. KG gesellschaft mbH Espelkamp mbH Große Aue nt GmbH Rahden-Stemwede Forderungen 4.419.448 2.227 1.188 250.000 Verbindlichkeiten 939.375 41.035 Stadt Espelkamp Erträge 946.037 502 1.188 97.354 106.000 17.522 4.600 Aufwendungen 2.255.540 191.100 30.208 20.000 140.457 32.103 61.200 Forderungen 939.375 14.500 Stadtwerke Verbindlichkeiten 4.419.448 Espelkamp Erträge 2.255.540 50.000 491.966 23.387 AöR Aufwendungen 946.037 Forderungen 41.035 Stadtwerke Espelkamp Verbindlichkeiten 2.227 Energiemanagement Erträge 191.100 GmbH Aufwendungen 502 Forderungen Netzgesellschaft Verbindlichkeiten 14.500 Espelkamp mbh Erträge 1.000 & Co. KG Aufwendungen 50.000 8.792 Forderungen Espelkamp Netz- Verbindlichkeiten Verwaltungs- Erträge 8.792 gesellschaft mbH Aufwendungen 1.000 Forderungen Glasfasernetz Verbindlichkeiten 1.188 Espelkamp GmbH Erträge Aufwendungen 1.188 Forderungen Stadtentwicklungs- Verbindlichkeiten 250.000 gesellschaft Erträge 30.208 Espelkamp mbH Aufwendungen 97.354 491.966 Forderungen Verbindlichkeiten GAZ Technik GmbH Erträge 20.000 Aufwendungen 106.000 23.387 Zweckverband Forderungen Musikschule Verbindlichkeiten Espelkamp-Rahden- Erträge 140.457 Stemwede Aufwendungen 17.522 Forderungen Zweckverband Verbindlichkeiten Erholungsbereich Erträge 32.103 Große Aue Aufwendungen Forderungen Zweckverband Verbindlichkeiten Volkshochschule Erträge 61.200 Aufwendungen 4.600 Seite 10
Beteiligungsbericht 2022 – Stadt Espelkamp 3.4 Einzeldarstellung 3.4.1 Unmittelbare Beteiligungen der Stadt Espelkamp zum 31. Dezember 2022 Die unmittelbaren Beteiligungen werden in der Bilanz unter der langfristigen Vermögensposition „Finanzanlagen“ als „Anteile an verbundenen Unternehmen“ ausgewiesen. In dieser Bilanzposition kommen Beteiligungen zum Ausweis, bei denen die Stadt Espelkamp einen beherrschenden Einfluss auf die Beteiligung ausüben kann. Dieser liegt in der Regel vor, wenn die Kommune mehr als 50 % der Anteile hält, als „Beteiligungen“ ausgewiesen. In dieser Bilanzposition kommen Anteile an Unternehmen und Einrichtungen zum Ausweis, die die Stadt Espelkamp mit der Absicht hält, eine auf Dauer angelegte, im Regelfall über ein Jahr hinausgehende Verbindung einzugehen und bei denen es sich nicht um verbundene Unternehmen handelt. als „Sondervermögen“ ausgewiesen. Hierbei handelt es sich um Kommunalvermögen, das zur Erfüllung eines bestimmten Zwecks dient und daher getrennt vom allgemeinen Haushalt der Stadt Espelkamp geführt wird. Sondervermögen sind gemäß § 97 GO NRW das Gemeindegliedervermögen, das Vermögen rechtlich unselbstständiger örtlicher Stiftungen, Eigenbetriebe (§ 114 GO NRW) und organisatorisch verselbstständigte Einrichtungen (§ 107 Abs. 2 GO NRW) ohne eigene Rechtspersönlichkeit, als „Wertpapiere des Anlagevermögens“ ausgewiesen. Hierbei handelt es sich um Unternehmensanteile, die auf Dauer angelegt werden, durch die jedoch keine dauernde Verbindung der Stadt Espelkamp zum Unternehmen hergestellt werden soll. Aufgrund dessen werden diese lediglich in Tabelle 1 nachrichtlich ausgewiesen. als „Ausleihungen“ ausgewiesen. Hierbei handelt es sich um langfristige Finanz-forderungen der Stadt Espelkamp gegenüber Dritten, die durch den Einsatz kommunalen Kapitals an diese entstanden sind und dem Geschäftsbetrieb der Stadt Espelkamp dauerhaft dienen sollen. Mit Ausnahme von GmbH-Anteilen, die nicht als verbundene Unternehmen oder Beteiligungen ausgewiesen werden, weil sie lediglich als Kapitalanlage gehalten werden, handelt es sich bei den Ausleihungen nicht um Beteiligungen im Sinne der GO NRW. Aufgrund dessen werden diese lediglich in Tabelle 1 nachrichtlich ausgewiesen. Seite 11
Beteiligungsbericht 2022 – Stadt Espelkamp 3.4.1.1 Stadtwerke Espelkamp Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) Basisdaten Sitz der Anstalt: Wilhelm-Kern-Platz 1, 32339 Espelkamp Gründung: 21. Juli 2004, mit Wirkung zum 1. Januar 2005 Handelsregister-Eintragung: Nr. HR A 5681, Amtsgericht Bad Oeynhausen Zweck der Beteiligung Versorgung des Stadtgebietes mit Trink-, Brauch- und Löschwasser nach den gesetzlichen Vorschriften, Entsorgung des Abwassers nach den gesetzlichen Vorschriften, Betrieb der Bäder, Wärme- und Energieversorgung einschl. Betrieb und Unterhaltung von Versorgungsnetzen. Hierzu gehört auch die Wahrnehmung von Aufgaben der Erschließung in den vorgenannten Aufgabenbereichen sowie die Einrichtung und Unterhaltung von Nebenbetrieben und Einrichtungen, die die Aufgaben des Kommunalunternehmens fördern und wirtschaftlich mit ihnen zusammenhängen Ziel der Beteiligung und Erfüllung des öffentlichen Zwecks Der öffentliche Zweck wird durch die Wahrnehmung der Daseinsvorsorge erfüllt. Darstellung der Beteiligungsverhältnisse Stammkapital in Euro: 10.000.000,00 Anteilseigner Anteil in Euro Anteil in Prozent Stadt Espelkamp 10.000.000,00 100,00 Beteiligungen der Stadtwerke Espelkamp AöR Anteil in Euro Anteil in Prozent Stadtwerke Espelkamp Energiemanagement GmbH 160.000,00 100,00 Netzgesellschaft Espelkamp mbH & Co. KG 25.500,00 51,00 Espelkamp Netz-Verwaltungsgesellschaft mbH 12.750,00 51,00 Glasfaser Espelkamp GmbH .750,00 74,90 Darstellung der wesentlichen Finanz- und Leistungsbeziehungen Forderungen: Zum 31.12.2022 hat die Stadt Espelkamp Forderungen gegenüber der Stadtwerke Espelkamp AöR in Höhe von rd. 4.419 T€. Hauptsächlich liegt dies an den ausgelagerten Darlehen aus den Bereichen Wasser und Abwasser in Höhe von rd. 1.929 T€, rd. 938 T€ für Vorauszahlungen aus dem Verlustausgleich der Bäder sowie sonstige Forderungen i.H. v. rd. 1.251 T€ für Ertragszuschüsse der Anlagen im Bau. Verbindlichkeiten: Die Verbindlichkeiten in Höhe von rd. 939 T€ setzen sich aus rd. 121 T€ Ingenieurleistungen, rd. 284 T€ für die Vorauszahlungen der Eigenkapitalverzinsung sowie Energieleistungen (Strom, Gas, Trinkwasser, Abwasser) von rd. 540 T€ zusammen. Erträge: In 2022 konnten Erträge i.H. v. 946 T€ generiert werden. Diese setzen sich u.a. zusammen aus rd. 226 T€ für Konzessionsabgaben, rd. 213 T€ Verwaltungskostenbeiträgen, rd. 26 T€ Zinsen für Darlehen, rd. 24 T€ für Versicherungsleistungen, rd. 398 T€ Eigenkapitalverzinsung für den Bereich Abwasser sowie Grundsteuer und weitere Grundbesitzabgaben von rd. 39 T€. Seite 12
Beteiligungsbericht 2022 – Stadt Espelkamp Aufwendungen: Die Aufwendungen von insgesamt rd. 2.256 T€ setzen sich u.a. zusammen aus Leistungen für den Bezug von Strom 350 T€, von Gas 327 T€, von Trinkwasser 64 T€, den Bezug von Schmutz-, Regen- und Abwasser i.H.v. rd. 466 T€ sowie Verwaltungsleistungen der AöR 28 T€. Gewinnausschüttungen und Verlustübernahmen: Für die Sparte Bäder wurde eine Verlustübernahme i.H.v. 938 T€ aufwandswirksam verbucht. Übersicht über den Stand der Verbindlichkeiten und die Entwicklung des Eigenkapitals Vermögenslage Kapitallage Aktiva Passiva Veränderung Veränderung 2022 2021 2022 2021 2022 zu 2021 2022 zu 2021 TEURO TEURO TEURO TEURO TEURO TEURO Anlagevermögen 82.642 77.472 5.170 Eigenkapital 44.558 45.767 -1.209 Umlaufvermögen 7.074 11.003 -3.930 Sonderposten 18.852 16.057 2.795 Rückstellungen 1.541 962 579 Verbindlichkeiten 24.799 25.718 -919 ARAP 50 48 2 PRAP 16 19 -3 Bilanzsumme 89.766 88.523 1.243 Bilanzsumme 89.766 88.523 1.243 *ARAP = Aktive Rechnungsabgrenzung **PRAP = Passive Rechnungsabgrenzung Entwicklung der Gewinn- und Verlustrechnung Veränderung 2022 2021 2022 zu 2021 TEURO TEURO TEURO 1. Umsatzerlöse 14.686 16.098 1.412 2. sonstige betriebliche Erträge 797 405 392 3. Materialaufwand 8.900 7.645 1.255 4. Personalaufwand 3.792 4.943 -1.151 5. Abschreibungen 2.426 2.535 -109 6. sonstige betriebliche Aufwendungen 1.120 1.197 -77 7. Finanzergebnis -58 -93 35 8. Ergebnis vor Ertragssteuern -813 90 -903 9. Jahresüberschuss (+)/-fehlbetrag (-) -802 99 -901 Kennzahlen Veränderung 2022 2021 2022 zu 2021 % % % Eigenkapitalquote 49,6 51,7 -2,06 Eigenkapitalrentabilität -1,80 0,22 -2,02 Anlagendeckungsgrad 2 90,32 92,87 -0,14 Verschuldungsgrad 0,56 0,56 -0,01 Umsatzrentabilität 0,05 0,01 -0,06 Personalbestand Zum 31. Dezember 2022 waren 59 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Vorjahr: 86) für das Unternehmen tätig. Geschäftsentwicklung Das Jahresergebnis hat sich gegenüber dem Vorjahr um 899 T€ auf - 800 T€ (Vj. 99 T€) verringert. Gegenüber dem Wirtschaftsplanergebnis 2022 in Höhe von - 183 T€ weicht das Ergebnis um - 617 T€ ab. Seite 13
Beteiligungsbericht 2022 – Stadt Espelkamp Die wesentlichen Abweichungen ergeben sich aus den Geschäftsbereichen Abwasser, mit einem Defizit von 539 T€ zum Vorjahr bzw. 539 T€ zum Budget und der Sparte BHKW mit einem Fehlbetrag von 546 T€ (Vorjahr +30 T€, Plan -386 T€). Die durch den Importstopp von russischem Erdgas und Erdöl ab Mitte des Jahres extrem gestiegenen Preise haben sich auch auf die wirtschaftliche Situation der Stadtwerke insbesondere im IV. Quartal ausgewirkt. Die Wiederinbetriebnahme des Faulturmes an der Kläranlage nach dem Umbau konnte nicht wie geplant im Februar 2022 erfolgen, sondern hat sich durch eine Bauzeitverlängerung auf April 2023 verzögert. Dadurch konnte ganzjährig keine Eigenerzeugung von Strom und Wärme erfolgen. Stattdessen musste vor allem im IV. Quartal Strom und Erdgas zu extrem gestiegenen Bezugspreisen beschafft werden. In der Gebührennachkalkulation führt dies zu einer Unterdeckung in Höhe von 191 T€. Sie kann allerdings über einen Ausgleichszeitraum ausgeglichen oder alternativ über die sehr gute Eigenkapitalausstattung kompensiert werden. Erhebliche negative Auswirkungen haben die hohen Beschaffungskosten für Erdgas auch für die Sparte Wärmeerzeugung. Auch hier können die Auswirkungen nur mit einer erheblichen Verzögerung in den kommenden Jahren über entsprechend höhere Erlöse aus dem Wärmeverkauf weitergegeben werden. Insgesamt ist das Betriebsergebnis in Höhe von -754 T€ um 631 T€ niedrigerer als das Budget bzw. 937 T€ niedriger als das Vorjahresergebnis. Die Umsatzerlöse sind um 1.075 T€ höher als geplant, zum Vorjahr sind sie um 1.412 T€ niedriger. Die Erhöhung um 808 T€ gegenüber 2021 im Energievertrieb ist sowohl mengen- als auch preisbedingt. Der Absatz erhöhte sich im Stromvertrieb zum Vorjahr um 800 MWh. Die Erlöse in der Sparte Bäder sind zum Vorjahr deutlich um 846 T€ gestiegen. Aufgrund behördlicher Anordnung musste das Freizeitbad im Vorjahr pandemiebedingt zeitweilig geschlossen bleiben. Weiterhin waren im Vorjahr 3.066 T€ Umsätze der Sparte Baubetriebshof enthalten. Die sonstigen betrieblichen Erträge (423 T€) sind wg. Forderungen aus Schadensersatzleistungen und gestiegenen Erträgen aus der Auflösung von Investitionszuschüssen um 92 T€ über Planansatz (331 T€) bzw. 176 T€ über dem Vorjahr (247 T€). Der Materialaufwand ist mit 1.956 T€ über Budget und 1.255 T€ über Vorjahr. Die Mehraufwendungen liegen im vornehmlich im Energievertrieb (2.390 T€ über Plan / 1.751 T€ über Vorjahr) und basieren auf dem gestiegenen Absatz sowie insbesondere im Gasbereich auf den höheren Bezugspreisen. Der Personalaufwand (3.792 T€) ist im Budget (3.756 T€) und insbesondere wegen des Wechsels der Mitarbeiter des Baubetriebshofes zur Stadt Espelkamp um 1.151 T€ niedriger als in 2021. Die Abschreibungen sind aufgrund der zeitlichen Verzögerungen bei der Umsetzung von Investitionen mit 2.426 T€ geringfügig unter Vorjahr (2.535 T€) und Budget (2.620 T€). Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen (1.119 T€) waren zum Vorjahr im Wesentlichen unverändert (- 77 T€ bzw. -7%). Zur Finanzierung der Investitionen wurden neue Darlehen aufgenommen. Entsprechend sind die Zinsaufwendungen zum Vorjahr um 10 T€ gestiegen. Der Geschäfts- und Finanzaufwand verminderte sich im Geschäftsjahr überwiegend bedingt durch die höheren sonstigen betrieblichen Erträge (+176 T€) und aktivierten Eigenleistungen (+216 T€) um 347 T€ auf 3.064 T€ (Vj. 3.410 T€). Die Abschreibungen sind nahezu unverändert (2.426 T€). das Finanzergebnis hat sich aufgrund der Aufnahme von Darlehen zur Finanzierung von Investitionen um 47 T€ gegenüber dem Vorjahr verschlechtert. Im Berichtsjahr wurden in das Anlagevermögen insgesamt 8.049 T€ investiert. Die Finanzierung erfolgte aus der laufenden Geschäftstätigkeit mittels der erwirtschafteten Abschreibungen, der Auflösung der Zuschüsse sowie Darlehensaufnahmen. Die Unterdeckung im langfristigen Finanzierungsbereich hat sich um 1.126 T€ auf 2.835 T€ erhöht. Die Liquidität des Unternehmens war im Jahre 2022 jederzeit gesichert. Die liquiden Mittel haben sich im Vergleich zum Vorjahr um 2.163 T€ auf 445 T€ verringert. Entsprechend der Vermögenslage sind die Darlehen Seite 14
Beteiligungsbericht 2022 – Stadt Espelkamp durch Aufnahme von neuen Darlehen zur Finanzierung der Investitionen abzüglich Tilgungen um 1.464 T€ auf 17.677 T€ gestiegen. Von den Darlehen entfallen 15.749 T€ auf Kreditinstitute und 1.928 T€ auf die Stadt Espelkamp. Die Finanzlage der SWE ist gut. Das Finanzmanagement ist darauf ausgerichtet, Verbindlichkeiten innerhalb der Zahlungsfristen zu begleichen und Forderungen innerhalb der Zahlungsziele zu vereinnahmen. Die Bilanzsumme hat sich gegenüber dem vorangegangenen Geschäftsjahr um 1.244 T€ auf 89.766 T€ erhöht. Für das Geschäftsjahr 2022 waren insgesamt 17.346 T€ Investitionen für Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände geplant. Durch die großen Einzelprojekte Klärschlammvererdungsanlage, Faulturm und Waldfreibad war ein entsprechend hoher Finanzrahmen bereitzustellen, um die erforderlichen Auftragsvergaben zu ermöglichen. Die Großprojekte werden erst im Folgejahr fertiggestellt. Zum Bilanzstichtag wurden einschließlich Anlagen im Bau 8.049 T€ realisiert. Die Abweichungen betreffen vorwiegend die Bereiche Abwasser (-3.220 T€), Bäder (-1.160 T€), Trinkwasser (-672 T€), sowie BHKW (-588 T€). Die Ursachen sind unverändert Materialengpässe durch Unterbrechung der Lieferketten als auch die weiterhin sehr gute Auslastung des Baugewerbes. Das Eigenkapital (44.558 T€) hat sich gegenüber dem Vorjahr (45.766 T€) um 1.208 T€ vermindert, die Eigenkapitalquote verminderte sich auf 49,6% (Vj. 52%). Das langfristige Kapital erhöhte sich um 4.044 T€ auf 79.807 T€. Das kurzfristige Kapital ist um 3.032 T€ auf 8.565 T€ gestiegen. Diese Entwicklung ist vor allem auf der Abnahme der Verbindlichkeiten aus Zuschüssen für Anlagen im Bau um 2.931 T€ auf 1.569 T€ zurückzuführen. Die Ertrags- und Investitionszuschüsse sind, insbesondere durch Fördermittel für die Investitionen im Freibad, um 2.795 T€ auf 18.852 T€ gestiegen. Organe und deren Zusammensetzung Vorstand: Herr Klaus Hagemeier Verwaltungsrat: Der Verwaltungsrat besteht gem. § 4 Abs. 1 der Satzung für das Kommunalunternehmen „Stadtwerke Espelkamp, Anstalt des öffentlichen Rechts“ aus dem Vorsitzenden sowie zwölf weiteren Mitgliedern. Vorsitzender des Verwaltungsrates ist der Bürgermeister der Stadt Espelkamp. Die übrigen zwölf Mitglieder des Verwaltungsrates werden vom Rat für die Dauer von 5 Jahren gewählt. Ratsmitglied Beruf Herr Dr. Henning Vieker (Vorsitzender) Bürgermeister Frau Daniela Beckermann-Beihl Politwissenschaftlerin, MdL Herr Florian Craig IT-Support-Spezialist Herr Jaroslaw Grackiewicz Betriebswirt Frau Beate Henke Rentnerin Frau Anja Kittel Zahnarzthelferin Herr Gerd-Udo Sasten Techniker Herr Paul-Gerhard Seidel Rentner Herr André Stargardt Selbständig Frau Anja Sternberg Bäckereifachverkäuferin Herr Hartmut Stickan Werkzeugmacher Herr Arthur Wall Bankkaufmann Herr Wilfried Windhorst Steuerberater, vBP Seite 15
Beteiligungsbericht 2022 – Stadt Espelkamp Information der Öffentlichkeit über die Zusammensetzung von Aufsichts- und Verwaltungsräten nach Geschlecht Gemäß § 12 Absatz 6 des Gesetzes über die Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein- Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz – LGG) ist die Öffentlichkeit über die Zusammensetzung von Aufsichts- und Verwaltungsräten nach Geschlecht regelmäßig in geeigneter Form zu unterrichten. Dem Aufsichtsgremium in diesem Unternehmen gehören von den insgesamt 13 Mitgliedern 4 Frauen an (Frauenanteil: 30,7 %). Damit wird der im § 12 Absatz 1 LGG geforderte Mindestanteil von Frauen in Höhe von 40 Prozent unterschritten. Vorliegen eines Gleichstellungsplanes nach § 2 Absatz 2 und § 5 LGG Gemäß § 2 Absatz 2 LGG haben die Gemeinden und Gemeindeverbände beziehungsweise ihre Vertreterinnen und Vertreter in den Unternehmensgremien bei der Gründung von Unternehmen in Rechtsformen des privaten Rechts in unmittelbarer und mittelbarer Beteiligung dafür Sorge zu tragen, dass die entsprechende Anwendung des LGG in der Unternehmenssatzung verankert wird. Gehört einer Gemeinde oder einem Gemeindeverband allein oder gemeinsam mit anderen Gebietskörperschaften die Mehrheit der Anteile eines Unternehmens in einer Rechtsform des privaten Rechts, wirken die Vertreterinnen und Vertreter darauf hin, dass in dem Unternehmen die Ziele des LGG beachtet werden. Dies gilt sowohl für unmittelbare als auch für mittelbare Beteiligungen. Für Unternehmen, die auf eine Beendigung ihrer Geschäftstätigkeit ausgerichtet sind, findet § 2 Absatz 2 LGG keine Anwendung. Ein Gleichstellungsplan nach § 5 LGG wurde bisher nicht erstellt. Seite 16
Beteiligungsbericht 2022 – Stadt Espelkamp 3.4.1.2 Stadtentwicklungsgesellschaft Espelkamp mbH Basisdaten Sitz der Gesellschaft: Wilhelm-Kern-Platz 1, 32339 Espelkamp Gründung: 19. November 2020 Handelsregister-Eintragung: Nr. HRB 17549, Amtsgericht Bad Oeynhausen Zweck der Beteiligung Gegenstand des Unternehmens ist die städtebauliche Entwicklung auf dem Gebiet der Stadt Espelkamp, insbesondere in den Bereichen mit besonderem Interventionsbedarf. Dieser wird durch Maßnahmen der Grundstücksentwicklung umgesetzt. Dazu gehört die Durchführung von Projektentwicklungs- und Steuerungsfragen, die Vermögensverwaltung und Bewirtschaftung sowie der Erwerb, die Sanierung und die Vermietung und Veräußerung von Grundstücken und Gebäuden. Die Gesellschaft soll durch ihr Engagement Anreize dafür schaffen, dass sich auch private Investoren im Stadtgebiet mit eigenen Projekten engagieren. Ziel der Beteiligung und Erfüllung des öffentlichen Zwecks Der öffentliche Zweck ist durch die städtebauliche Entwicklung insbesondere durch den Erwerb und die Projektierung des ehemaligen "Adient-Geländes" am Brandenburger Ring 2 - 4 in der Stadt Espelkamp gegeben. Darstellung der Beteiligungsverhältnisse Stammkapital in Euro: 1.500.000,00 Anteilseigner Anteil in Euro Anteil in Prozent Stadt Espelkamp 1.500.000,00 100,00 Darstellung der wesentlichen Finanz- und Leistungsbeziehungen Forderungen: Zum 31.12.2022 hat die Stadt Espelkamp Forderungen gegenüber der Stadtentwicklungsgesellschaft Espelkamp mbH in Höhe von rd. 250 T€. Ein Kontokorrentkredit wurde in Anspruch genommen. Verbindlichkeiten: Keine Erträge: In 2022 konnten Erträge i.H. v. 97 T€ generiert werden. Diese setzen sich u.a. zusammen aus rd. 81 T€ für Grundbesitzabgaben, rd. 8 T€ Bauhofleistungen, rd. 5 T€ Personalkostenerstattung, rd. 3 T€ Zinsen Kontokorrentkredit sowie rd. 1 T€ Sitzungsgeldern Aufsichtsrat. Aufwendungen: Die Aufwendungen von insgesamt rd. 30 T€ sind hauptsächlich für Miete der Flüchtlingsunterkunft entstanden. Seite 17
Beteiligungsbericht 2022 – Stadt Espelkamp Übersicht über den Stand der Verbindlichkeiten und die Entwicklung des Eigenkapitals Vermögenslage Kapitallage Aktiva Passiva Veränderung Veränderung 2022 2021 2022 2021 2022 zu 2021 2022 zu 2021 TEURO TEURO TEURO TEURO TEURO TEURO Anlagevermögen 1.584 1.584 0 Eigenkapital 1.243 1.184 59 Umlaufvermögen 372 365 7 Sonderposten 0 0 0 Rückstellungen 137 202 -65 Verbindlichkeiten 576 563 13 ARAP 0 0 0 PRAP 0 0 0 Bilanzsumme 1.956 1.949 7 Bilanzsumme 1.956 1.949 7 Seite 18
Beteiligungsbericht 2022 – Stadt Espelkamp Entwicklung der Gewinn- und Verlustrechnung Veränderung 2022 zu 2022 2021 2021 TEURO TEURO TEURO 1. Umsatzerlöse 741 422 318 2. sonstige betriebliche Erträge 8 2 6 3. Materialaufwand 0 0 0 4. Personalaufwand 7 12 0 5. Abschreibungen 0 0 0 6. sonstige betriebliche Aufwendungen 604 638 -43 7. Finanzergebnis -3 0 -3 8. Ergebnis vor Ertragssteuern 135 -225 364 9. Jahresüberschuss (+)/-fehlbetrag (-) 58 -298 356 Kennzahlen Veränderung 2022 zu 2022 2021 2021 % % % Eigenkapitalquote 63,5 60,7 2,86 Eigenkapitalrentabilität 4,69 -25,18 29,81 Anlagendeckungsgrad 2 78,46 74,75 3,66 Verschuldungsgrad 0,46 0,48 0,02 Umsatzrentabilität 0,08 -0,71 0,79 Personalbestand Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer betrug 2. Geschäftsentwicklung Die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage der Stadtentwicklungsgesellschaft Espelkamp mbH hat sich im Geschäftsjahr 2022 insgesamt positiv entwickelt. Erstmals konnte ein Jahresüberschuss erwirtschaftet werden. Das im Rahmen des Wirtschaftsplans für das Geschäftsjahr 2022 prognostizierte leicht negative Jahresergebnis wurde insgesamt deutlich positiv übertroffen. Insgesamt wurden 387.663,48 EUR reine Miet- und Pachterlöse erzielt (Vorjahr: 278.690,92 EUR). Unterjährig konnten neue Mieter gewonnen werden. Die Aufwendungen waren vor allem durch die hohen Energiekosten geprägt. Da diese nicht vollständig an die Mieter weitergegeben werden können (z.B. bei Leerstand), besteht weiterhin das Risiko eines verlustbringenden Geschäftes. Auf Grund des erfreulich hohen Auslastungsgrades konnten die erzielten Mieterträge aber die nicht umlegbaren Kosten von ca. 328 TEUR übersteigen. Ein weiterer wesentlicher Aufwandsfaktor ist die Grundsteuer. Diese wird noch für das gesamte Gelände in der ursprünglichen Höhe gezahlt. Es ist jedoch bereits klar, dass ein Großteil der bestehenden Gebäude nicht mehr nutzbar ist. Seite 19
Beteiligungsbericht 2022 – Stadt Espelkamp Organe und deren Zusammensetzung Geschäftsführung: Björn Horstmeier Kämmerer und Fachbereichsleiter der Stadt Espelkamp Aufsichtsrat: Gemäß § 7 des Gesellschaftsvertrages der Stadtentwicklungsgesellschaft Espelkamp mbH setzt sich der Aufsichtsrat aus dem Vorsitzenden und 12 übrigen Mitgliedern zusammen. Für die übrigen Mitglieder werden Vertreter bestellt. Vorsitzender des Aufsichtsrates ist der Bürgermeister der Stadt Espelkamp. Der Bürgermeister benennt einen stellvertretenden Vorsitzenden. Die übrigen Mitglieder des Aufsichtsrates werden vom Rat der Stadt Espelkamp aus seiner Mitte für die Dauer der Wahlperiode gewählt; für die Wahl gilt § 50 Abs. 4 GO NRW sinngemäß. Der Aufsichtsrat hat sich am 02.12.2020 konstituiert und umfasst die nachstehenden Mitglieder: Ratsmitglied Beruf Herr Dr. Henning Vieker (Vorsitzender) Bürgermeister Herr Meik Blase Leiter Qualitätsmanagement Herr Jaroslaw Grackiewicz Industriekaufmann Herr Friedhelm Meier Landwirt Herr Gerd-Udo Sasten Techniker Herr August-Wilhelm Schmale Landwirt Pferdezucht Herr Bernhard Stahnke Vertriebsaußendienst Herr Hartmut Stickan Werkzeugmacher Herr Reinhard Bösch Rentner Frau Elke Schmidt-Sawatzki Sozialwirtin Herr Bernd Selig IT-Manager Frau Sina Jasinski Leiterin Personal Herr Daniel Wiens Industriemechaniker Gesellschafterversammlung: Vertreter der Stadt Espelkamp in der Gesellschafterversammlung der Stadtentwicklungsgesellschaft Espelkamp mbH ist Herr Matthias Tegeler (Fachbereichsleiter der Stadt Espelkamp). Information der Öffentlichkeit über die Zusammensetzung von Aufsichts- und Verwaltungsräten nach Geschlecht Gemäß § 12 Absatz 6 des Gesetzes über die Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein- Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz – LGG) ist die Öffentlichkeit über die Zusammensetzung von Aufsichts- und Verwaltungsräten nach Geschlecht regelmäßig in geeigneter Form zu unterrichten. Dem Aufsichtsgremium in diesem Unternehmen gehören von den insgesamt 13 Mitgliedern 2 Frauen an (Frauenanteil: 15,3 %). Damit wird der im § 12 Absatz 1 LGG geforderte Mindestanteil von Frauen in Höhe von 40 Prozent unterschritten. Vorliegen eines Gleichstellungsplanes nach § 2 Absatz 2 und § 5 LGG Gemäß § 2 Absatz 2 LGG haben die Gemeinden und Gemeindeverbände beziehungsweise ihre Vertreterinnen und Vertreter in den Unternehmensgremien bei der Gründung von Unternehmen in Rechtsformen des Seite 20
Beteiligungsbericht 2022 – Stadt Espelkamp privaten Rechts in unmittelbarer und mittelbarer Beteiligung dafür Sorge zu tragen, dass die entsprechende Anwendung des LGG in der Unternehmenssatzung verankert wird. Gehört einer Gemeinde oder einem Gemeindeverband allein oder gemeinsam mit anderen Gebietskörperschaften die Mehrheit der Anteile eines Unternehmens in einer Rechtsform des privaten Rechts, wirken die Vertreterinnen und Vertreter darauf hin, dass in dem Unternehmen die Ziele des LGG beachtet werden. Dies gilt sowohl für unmittelbare als auch für mittelbare Beteiligungen. Für Unternehmen, die auf eine Beendigung ihrer Geschäftstätigkeit ausgerichtet sind, findet § 2 Absatz 2 LGG keine Anwendung. Ein Gleichstellungsplan nach § 5 LGG wurde bisher nicht erstellt. Seite 21
Beteiligungsbericht 2022 – Stadt Espelkamp 3.4.1.3 GAZ Technik GmbH Da zum Zeitpunkt der Berichtslegung für den Beteiligungsbericht 2022 von der GAZ Technik GmbH kein testierter Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2022 vorliegt, werden an dieser Stelle Informationen aus dem testierten Jahresabschluss 2021 wiedergegeben. Basisdaten Sitz der Gesellschaft: Fritz-Souchon-Straße 27, 32339 Espelkamp Gründung: Im Jahre 1991 Handelsregister-Eintragung: Nr. HRB 9078, Amtsgericht Bad Oeynhausen Zweck der Beteiligung Betrieb eines Gründerzentrums und eines Beratungs- und Weiterbildungs-zentrums mit Schwerpunkt im Bereich technischer Leistungen sowie der Transfer und die Entwicklung neuer und innovativer Technologien. Ziel der Beteiligung und Erfüllung des öffentlichen Zwecks Unterstützung von Existenzgründungen und jungen Unternehmen mit Hilfe von günstigen finanziellen Rahmenbedingungen und Hilfen bei allen Fragen in der Start- und Aufbauphase. Darstellung der Beteiligungsverhältnisse Stammkapital in Euro: 1.704.980,00 Anteilseigner Anteil in Euro Anteil in Prozent Stadt Espelkamp 1.142.540,00 67,00 Kreis Minden-Lübbecke 102.260,00 6,00 Stadtsparkasse Rahden 102.260,00 6,00 Aufbaugemeinschaft Espelkamp GmbH 76.700,00 4,50 Harting AG & Co. KG (ehemals Harting KGaA) 76.700,00 4,50 Volksbank Lübbecker Land eG 51.130,00 3,00 Gauselmann AG 51.130,00 3,00 Adient Seating Ltd. & Co. KG 51.130,00 3,00 Sparkasse Minden-Lübbecke 51.130,00 3,00 Darstellung der wesentlichen Finanz- und Leistungsbeziehungen Forderungen: Keine Verbindlichkeiten: Keine Erträge: Gegenüber der Stadt Espelkamp (Gesellschafterin) bestehen Mietverpflichtungen für das Gebäude GAZ I in Höhe von T€ 42 p.a.; Verpflichtung aus der Gestellung des Geschäftsführers in Höhe von T€ 46 p.a. und Verpflichtungen für den Erbbauzins des Grundstückes GAZ II in Höhe von T€ 6 p.a. Aufwendungen: Von der Stadt ist ein Zuschuss in Höhe von T€ 20 gezahlt worden. Seite 22
Beteiligungsbericht 2022 – Stadt Espelkamp Übersicht über den Stand der Verbindlichkeiten und die Entwicklung des Eigenkapitals Vermögenslage Kapitallage Aktiva Passiva Veränderung Veränderung 2021 2020 2021 2020 2021 zu 2020 2021 zu 2020 TEURO TEURO TEURO TEURO TEURO TEURO Anlagevermögen 43 61 -17 Eigenkapital 287 292 -6 Umlaufvermögen 300 268 31 Sonderposten 0 0 0 Rückstellungen 9 9 0 Verbindlichkeiten 47 28 20 ARAP 0 0 0 PRAP 0 0 0 Bilanzsumme 343 329 14 Bilanzsumme 343 329 14 Entwicklung der Gewinn- und Verlustrechnung Veränderung 2021 zu 2021 2020 2020 TEURO TEURO TEURO 1. Umsatzerlöse 249 243 6 2. sonstige betriebliche Erträge 20 21 -1 3. Materialaufwand 157 141 16 4. Personalaufwand 27 28 -1 5. Abschreibungen 17 17 0 6. sonstige betriebliche Aufwendungen 73 73 0 7. Finanzergebnis 0 0 0 8. Ergebnis vor Ertragssteuern -6 5 -11 9. Jahresüberschuss (+)/-fehlbetrag (-) -6 5 -11 Kennzahlen Veränderung Berichts- 2021 2020 zu Vorjahr % % % Eigenkapitalquote 83,6 88,9 -5,30 Eigenkapitalrentabilität -1,94 1,85 -3,78 Anlagendeckungsgrad 2 662,20 482,58 179,62 Verschuldungsgrad 0,17 0,09 0,07 Umsatzrentabilität -0,02 0,02 -0,04 Personalbestand Geschäftsführer der Gesellschaft ist Herr Dipl.-Geograph Dirk Engelmann-Homölle, Espelkamp, städtischer Angestellter. Der Geschäftsführer hat für das Geschäftsjahr keine Bezüge von der Gesellschaft erhalten. Während des abgelaufenen Geschäftsjahres waren (ohne Organmitglieder) durchschnittlich zwei Mitarbeiter (1 Angestellte und 1 Aushilfe) beschäftigt. Geschäftsentwicklung Im Jahr 2021 sind Umsatzerlöse von insgesamt T€ 249 erzielt worden. Dabei lagen die Mieterlöse mit T€ 144 um T€ 6 unter dem Vorjahr. Die Nebenkostenerlöse sind auf T€ 99 um T€ 13 angestiegen. Sonstige Erlöse sind mit T€ 6 um T€ 1 geringer ausgefallen. Weitere betriebliche Erträge und Zinsen sind nur unwesentlich angefallen. Von Seiten der Stadt Espelkamp ist im Jahr 2021 ein Zuschuss in Höhe von T€ 20 gewährt worden. Seite 23
Beteiligungsbericht 2022 – Stadt Espelkamp Im Geschäftsjahr 2022 werden aus dem Wirtschaftsplan Erlöse aus dem operativen Geschäft in Höhe von ca. T€ 276 erwartet, für das Jahr 2023 von T€ 273. Die Stadt Espelkamp hat für die kommenden Jahre den Zuschuss in Höhe von T€ 20 in ihre Finanzplanung aufgenommen, maximal sind aber weiterhin noch bis zu T€ 45 abrufbar. Im Geschäftsjahr 2021 wurden keine Investitionen getätigt. Langfristige Verbindlichkeiten sind weiterhin nicht vorhanden, alle bestehenden Darlehen sind schon im Jahr 2015 vollständig getilgt. Im gesamten Jahr 2021 mussten die bestehenden Kontokorrentkredite bei den drei Geschäftsbanken wie in den Vorjahren nicht in Anspruch genommen werden. Das Anlagevermögen der GAZ Technik GmbH beträgt noch T€ 43 (hauptsächlich Gebäude GAZ II) und ist planmäßig abgeschrieben worden. Das Umlaufvermögen beträgt T€ 300. Durch den Jahresfehlbetrag von T€ -6 beträgt das bilanzielle Eigenkapital zum 31.12.2021 insgesamt T€ 287. Die finanzielle Handlungsfähigkeit der Gesellschaft ist zum Ende des Geschäftsjahres gesichert. Die zur Verfügung stehende Kontokorrentkreditlinie musste auch im gesamten Jahr 2021 nicht in Anspruch genommen worden. Es sind noch ausreichend liquide Mittel vorhanden. Organe und deren Zusammensetzung Geschäftsführung: Herr Dirk Engelmann-Homölle Gesellschafterversammlung: Vertreter der Stadt Espelkamp in der Gesellschafterversammlung der GAZ Technik GmbH ist ab dem 04.11.2020 Herr Dr. Henning Vieker (Bürgermeister). Information der Öffentlichkeit über die Zusammensetzung von Aufsichts- und Verwaltungsräten nach Geschlecht Gemäß § 12 Absatz 6 des Gesetzes über die Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein- Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz – LGG) ist die Öffentlichkeit über die Zusammensetzung von Aufsichts- und Verwaltungsräten nach Geschlecht regelmäßig in geeigneter Form zu unterrichten. Das Unternehmen verfügt über keinen Aufsichts- oder Verwaltungsrat. Vorliegen eines Gleichstellungsplanes nach § 2 Absatz 2 und § 5 LGG Gemäß § 2 Absatz 2 LGG haben die Gemeinden und Gemeindeverbände beziehungsweise ihre Vertreterinnen und Vertreter in den Unternehmensgremien bei der Gründung von Unternehmen in Rechtsformen des privaten Rechts in unmittelbarer und mittelbarer Beteiligung dafür Sorge zu tragen, dass die entsprechende Anwendung des LGG in der Unternehmenssatzung verankert wird. Gehört einer Gemeinde oder einem Gemeindeverband allein oder gemeinsam mit anderen Gebietskörperschaften die Mehrheit der Anteile eines Unternehmens in einer Rechtsform des privaten Rechts, wirken die Vertreterinnen und Vertreter darauf hin, dass in dem Unternehmen die Ziele des LGG beachtet werden. Dies gilt sowohl für unmittelbare als auch für mittelbare Beteiligungen. Für Unternehmen, die auf eine Beendigung ihrer Geschäftstätigkeit ausgerichtet sind, findet § 2 Absatz 2 LGG keine Anwendung. Ein Gleichstellungsplan nach § 5 LGG wurde bisher nicht erstellt. Seite 24
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