Blättla MITTEILUNGEN - BERICHTE - ANZEIGEN - Amtsblatt des Markts Sparneck, der Gemeinde Weißdorf, der Verwaltungsgemeinschaft Sparneck und des ...
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05/2021 Waldstein-Blättla 1 Blättla MITTEILUNGEN – BERICHTE – ANZEIGEN Amtsblatt des Markts Sparneck, der Gemeinde Weißdorf, der Verwaltungsgemeinschaft Sparneck und des Schulverbands Weißdorf-Sparneck Jahrgang 1 29. Mai 2021 05/2021
2 Waldstein-Blättla 05/2021 Bevölkerungsstand Schwandorf) beginnen ab 07. Juni 2021 (Kalen- derwoche 23) weiterführende umweltfachliche Am Stichtag 30.04.2021 lautet der Bevölkerungs- Untersuchungen und Kartierungsarbeiten. Die Kar- stand des Marktes Sparneck: tierungsarbeiten finden je nach Vegetationszeit und (Vergleich: Artenaktivität bis Ende des Jahres 2021 statt. 31.03.2021) Gesamteinwohnerzahl: 1674 1682 Die Firmen TNL-Umweltplanung und ifuplan (Insti- tut für Umweltplanung und Raumentwicklung GmbH Davon & Co. KG), bzw. deren nachweislich beauftragte Sub- Hauptwohnsitze: 1564 1570 unternehmer werden die umweltfachlichen Unter- Nebenwohnsitze: 110 112 suchungen und Kartierungsarbeiten im Bereich der geplanten 380-kV-Leitung des Ostbayernrings vor- Am Stichtag 30.04.2021 lautet der Bevölkerungs- nehmen. stand der Gemeinde Weißdorf: (Vergleich: Dafür ist es erforderlich, dass die Beauftragten 31.03.2021) Grundstücke betreten, sowie wald- und landwirt- Gesamteinwohnerzahl: 1224 1231 schaftliche Wege befahren werden. Bestandteil der Kartierungsarbeiten wird auch die Erfassung von Davon Habitat- u. Höhlenbäumen sein. Diese Bäume dienen Hauptwohnsitze: 1151 1155 möglicherweise als Fortpflanzungs- u. Ruhestätte für Fledermäuse und bestimmte Vogelarten. Die erfass- Nebenwohnsitze: 73 76 ten Bäume werden per GPS eingemessen und mittels Farbspray markiert. Amtliche Mitteilung Nach § 44 Abs. 1 EnWG sind Eigentümer oder Nutzungsberechtigte der betroffenen Grundstücke Meldepflicht nach § 17 Abs. Meldegesetz (MeldeG) verpflichtet, die zur Vorbereitung der Planung des Vorhabens notwendigen Vermessungen, Boden- und Aus gegebener Veranlassung möchten wir darauf Grundwasseruntersuchungen sowie sonstige Vorar- hinweisen, dass jeder Bürger, der eine Wohnung beiten durch den Träger des Vorhabens oder von bezieht, nach dem Meldegesetz verpflichtet ist, sich ihm Beauftragten zu dulden. innerhalb von 2 Wochen nach Bezug der Woh- nung im Einwohnermeldeamt für diesen Wohnsitz Flurschäden entstehen bei diesen Arbeiten voraussichtlich anzumelden und auch eine entsprechende Bescheini- nicht. Sollte es dennoch zu Schäden kommen, bitten wir gung des Wohnungsgebers vorlegen muss. um Benachrichtigung an unseren Bürgerreferenten Mar- kus Kretzler (Mail: markus.kretzler@tennet.eu, Telefon: Verstöße gegen diese Vorschrift sind Ordnungs- +49 (0)921 50740-2231 widrigkeiten und können auch zur Einleitung eines Bußgeldverfahrens führen, wenn die Meldebehörde Gesetzestext des §44 EnWG Kenntnis hiervon erlangt. Die Meldebehörde führt (Energiewirtschaftsgesetz) in diesem Zusammenhang unter Umständen auch eigene Ermittlungen durch. §44c, EnWG (1) Eigentümer und sonstige Nutzungsberechtigte Bekanntmachung haben zur Vorbereitung der Planung und der Bau- durchführung eines Vorhabens oder von Unter- Ortsübliche Bekanntmachung: haltungsmaßnahmen notwendige Vermessungen, Kartierungsarbeiten ab 07. Juni 2021 Boden- und Grundwasseruntersuchungen einschließ- lich der vorübergehenden Anbringung von Markie- Für den geplanten 380-/110-kV-Ersatzneubau Ost- rungszeichen, bauvorbereitende Maßnahmen zur bayernring (Umspannwerk Redwitz – Umspannwerk bodenschonenden Bauausführung, Kampfmittelun-
05/2021 Waldstein-Blättla 3 tersuchungen und archäologische Voruntersuchun- Bekanntmachung gen sowie sonstige Vorarbeiten durch den Träger des Vorhabens oder von ihm Beauftragte zu dulden. Richtlinie zur Förderung des Erwerbs von Weigert sich der Verpflichtete, Maßnahmen nach Wohneigentum durch Familien im Baugebiet Satz 1 zu dulden, so kann die nach Landesrecht Waldsteinblick II der Gemeinde Weißdorf zuständige Behörde auf Antrag des Trägers des Vor- habens gegenüber dem Eigentümer und sonstigen §1 Nutzungsberechtigten die Duldung dieser Maßnah- men anordnen. Zweck (2) Die Absicht, solche Arbeiten auszuführen, ist Die Gemeinde Weißdorf fördert den Erwerb von dem Eigentümer oder sonstigen Nutzungsberechtig- Wohneigentum durch Familien im Baugebiet Wald- ten mindestens zwei Wochen vor dem vorgesehe- steinblick II. nen Zeitpunkt unmittelbar oder durch ortsübliche Bekanntmachung in den Gemeinden, in denen die §2 Vorarbeiten durchzuführen sind, durch den Träger Höhe der Förderung des Vorhabens bekannt zu geben. Die Förderung beträgt 5.000 Euro. (3) Entstehen durch eine Maßnahme nach Absatz 1 einem Eigentümer oder sonstigen Nutzungsberech- §3 tigten unmittelbare Vermögensnachteile, so hat der Art der Förderung Träger des Vorhabens eine angemessene Entschädi- gung in Geld zu leisten. 1. Die Förderung wird in allen familiären Konstella- Kommt eine Einigung über die Geldentschädigung tionen mit mindestens einem Kind unter 16 Jahren nicht zustande, so setzt die nach Landesrecht zustän- gewährt. Entscheidend ist das Lebensalter im Zeit- dige Behörde auf Antrag des Trägers des Vorhabens punkt des Kaufvertragsabschlusses. oder des Berechtigten die Entschädigung fest. 2. Die Förderung wird nur gewährt, wenn das Kind Vor der Entscheidung sind die Beteiligten zu hören. den Hauptwohnsitz am geförderten Grundstück innerhalb 2 Jahren nach Kauf des Grundstückes TenneT TSO GmbH begründet. Sebastian Kohl 3. Die Förderung wird als Nachlass auf den Kauf- Projektleiter Planung & Genehmigung preis gewährt. Die Kenntnis dieser Richtlinie wird im Large Projects AC Germany Notarvertrag vom Käufer bestätigt. Programm South-East 4. Die Förderung wird je Familie nur einmal gewährt, Markus Kretzler auch wenn mehrere Grundstücke gekauft werden. Referent für Bürgerbeteiligung Public Affairs & Communications 5. Die Förderung durch die Gemeinde wird nur Community Relations gewährt, wenn das Grundstück von der Gemeinde erworben wurde. Hinweis §4 Rückforderung Die Allgemeinverfügung des Landkreises Hof zur Anordnung eines Impfverbots gegen die Infektion Die gewährte Förderung kann in folgenden Fällen mit Boviner Virus Diarrhoe (BVD) nach der Verord- zurückgefordert werden nung (EU) 2016/429 und der Delegierten Verordnung a) Falls das Kind, aufgrund dessen die Förderung (EU) 2020/689 vom 4.5.2021 ist im Aushangkasten gewährt wurde, seinen Hauptwohnsitz nicht inner- am Rathaus Sparneck und Weißdorf einsehbar. halb der unter § 3 Nr. 2 genannten Frist begründet.
4 Waldstein-Blättla 05/2021 b) Falls das Kind, aufgrund dessen die Förderung gearbeitet und auf den aktuellen Bestand angepasst. gewährt wurde, innerhalb von drei Jahren nach Weiterhin wurden zusätzliche Flächen für die künf- Abschluss der Vereinbarung verzieht. Unschädlich ist tige Bebauung eingearbeitet. der Wegzug nach Eintritt der Volljährigkeit oder zu Die Ausweisung und Bebauung von Bauflächen in den Ausbildungszwecken. vergangenen Jahren haben zudem die Erarbeitung c) Falls das geförderte Wohneigentum innerhalb von eines Landschaftsplans erforderlich gemacht. Dieser fünf Jahren nach Abschluss des Grundstückskaufver- ist in den Flächennutzungsplan integriert, sodass im trages veräußert wird. Ergebnis ein Planwerk resultiert. §5 Die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. §3 Abs.1 Inkraftreten BauGB und §3 Abs.2 BauGB, sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §4 1. Diese Richtlinie tritt am 01.07.2021 in Kraft. Abs.1 BauGB und §4 Abs.2 BauGB wurde im gegen- ständlichen Verfahren formal durchgeführt. 2. Gleichzeitig tritt die Richtlinie vom 10.02.2017 zur Förderung des Erwerbs von Wohneigentum durch Im Rahmen der regulären Beteiligung gemäß § 4 Familien in der Gemeinde Weißdorf außer Kraft. Abs. 2 BauGB wurden Einwände geltend gemacht, die eine Überarbeitung der Planunterlagen in ihren Weißdorf, 15.04.2021 Grundzügen erforderlich machen. Die Planung ist Gemeinde Weißdorf daher erneut auszulegen und die Stellungnahmen sind erneut einzuholen. Heiko Hain, 1. Bürgermeister Der Marktgemeinderat hat in der Sitzung vom 16.04.2021 den überarbeiteten Entwurf des Flächen- Bekanntmachung nutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan gebilligt. Vollzug des Baugesetzbuchs Der überarbeitete Entwurf des Flächennutzungspla- Bekanntmachung der erneuten öffentlichen nes mit integriertem Landschaftsplan für den Markt Auslegung gemäß §3 Abs.2 BauGB i.V.m. §4a Sparneck und die Begründung mit Umweltbericht in Abs.3 BauGB der Fassung vom 16.04.2021 sowie die als wesentlich erachteten umweltbezogenen Stellungnahmen liegen Markt Sparneck für den überarbeiteten Entwurf in der Verwaltungsgemeinschaft Sparneck, Markt- des Flächennutzungsplanes mit integriertem platz 4, 95234 Sparneck Landschaftsplan vom 07. Juni 2021 bis 09. Juli 2021 Der Gemeinderat beschloss in seiner Sitzung vom 18.11.2019 gemäß §2 Abs.1 BauGB die Neuaufstel- während der allgemeinen Dienststunden: lung und Fortschreibung des bestehenden Flächen- Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr nutzungsplanes und die Neuaufstellung eines in den sowie Donnerstag von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr Flächennutzungsplan integrierten Landschaftsplanes öffentlich aus. für das gesamte Gemeindegebiet Sparneck. Der Geltungsbereich umfasst das gesamte Gemein- Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung sowie degebiet Sparneck mit einer Fläche von ca. 16,36 die nach § 3 Abs.2 Satz 1 BauGB auszulegenden km². Unterlagen sind während der Beteiligung gemäß § 4a Abs. 4 BauGB im Internet unter https://www.sparneck. Der Markt Sparneck besitzt einen wirksamen Flä- de/unsere-gemeinde/bauen-wohnen/bauleitplanverfah- chennutzungsplan. Der neue Flächennutzungsplan ren/ eingestellt. wird auf Grundlage des bestehenden Planes und einer aktuellen Flurkarte erstellt. Dabei sind bereits Während der Auslegungsfrist können Stellungnah- durchgeführte Flächennutzungsplanänderungen ein- men (schriftlich oder mündlich zur Niederschrift)
05/2021 Waldstein-Blättla 5 bei der Verwaltung vorgebracht werden. Es besteht Zudem sind folgende Stellungnahmen mit umweltbe- während der allgemeinen Dienststunden im Ämter- zogenen Informationen verfügbar. gebäude Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Da das Ergebnis der Behandlung der Anregungen 1. Regierung von Oberfranken mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Ver- Inanspruchnah- fassers zweckmäßig. E-Mail vom 20. me landwirt- Schutzgut Februar 2020 schaftlich ge- Boden/Fläche im Zuge von §4 nutzter Flächen Da es aufgrund der aktuellen Covid-19 Problema- Abs.1 BauGB i.S.d. §1a Abs.2 tik vorübergehend zu Auflagen im Parteiverkehr BauGB kommen kann, wird gebeten, die Einsichtnahme Entfall eines gegebenenfalls vorher telefonisch oder schriftlich Grünzuges aus anzumelden, um Wartezeiten zu vermeiden. dem wirksamen Regionalplan und Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht damit Entfallen aus dem Plan- abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung werk. über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben kön- E-Mail vom 20. Schutzgut Februar 2020 nen, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte Landschafts- Neuaufteilung, im Zuge von §4 und nicht hätte kennen müssen, und deren Inhalt für bild Abgrenzung und Abs.1 BauGB Nummerierung die Rechtmäßigkeit des Flächennutzungsplanes mit der Vorbe- integriertem Landschaftsplan nicht von Bedeutung haltsgebiete ist. für Natur und Landschaft durch den wirksamen Eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) nach Regionalplan. dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) wird im Rahmen dieses Bauleitplanverfah- Darstellung eines Vorrang- rens nicht durchgeführt. E-Mail vom 20. Schutzgut gebietes der Februar 2020 Sonstige Regionalplanung im Zuge von §4 Folgende umweltrelevante Sachgüter Abs.1 BauGB für den Abbau von Granit GR3 Informationen sind verfügbar: im Planwerk. Der Flächennutzungsplan mit integriertem Land- Inanspruchnah- schaftsplan und insbesondere die landschaftspla- E-Mail vom 06. me landwirt- Schutzgut März 2020 im schaftlich ge- nerischen Beiträge enthalten grundlegende und Boden/Fläche Zuge von §4 nutzter Flächen umfangreiche Beschreibungen, Bestandsaufnahmen Abs.1 BauGB i.S.d. §1a Abs.2 und Bewertungen über den Zustand der Umwelt BauGB. und deren Schutzgüter Mensch/Siedlung, Tiere, Anlage eines Pflan-zen, Boden, Wasser, Klima/Luft, Land- Ökokontos schaft sowie Kulturgüter und sonstige Sach- durch die Ge- güter sowie über Ziele und Maßnahmen für deren meinde zukünftige Weiterentwicklung für das gesamte Naturschutz- rechtlicher Aus- Gemeindegebiet. gleich baulicher Schutzgut E-Mail vom 06. Eingriffe Tiere, Eine Bestandsaufnahme und Bewertung zu den Pflanzen, März 2020 im Darstellung von Schutzgütern Mensch/Siedlung, Tiere, Pflan- Zuge von §4 Erstaufforstungs- biologische Abs.1 BauGB tabuzonen zen, Boden, Wasser, Klima/Luft, Landschaft Vielfalt Darstellung von sowie Kulturgüter und sonstige Sachgüter im Maßnahmen der Gemeindegebiet wird als Ergebnis der Umweltprü- Flurdurchgrü- fung gem. §2 Abs.4 BauGB im Umweltbericht gem. nung Maßnahmenum- §2a BauGB dargelegt und die voraussichtlichen Aus- setzung infolge wirkungen der Planung auf diese Schutzgüter unter- der Planung sucht.
6 Waldstein-Blättla 05/2021 Inanspruchnah- 3. Regionaler Planungsverband Oberfranken-Ost E-Mail vom 06. me landwirt- Schutzgut März 2020 im schaftlich ge- Inanspruchnah- Schreiben vom Boden/Fläche Zuge von §4 nutzter Flächen me landwirt- 20. Februar Abs.1 BauGB i.S.d. §1a Abs.2 Schutzgut schaftlich ge- 2020, im Zuge BauGB Boden/Fläche nutzter Flächen von §4 Abs.1 i.S.d. §1a Abs.2 BauGB BauGB Entfall eines Grünzuges aus dem wirksamen Entfall eines Regionalplan und Grünzuges aus damit Entfallen dem wirksamen aus dem Plan- Regionalplan und werk. damit Entfallen E-Mail vom 06. aus dem Plan- Schutzgut März 2020 im Schreiben vom werk. Landschafts- Neuaufteilung, Zuge von §4 Schutzgut 20. Februar bild Abgrenzung und Abs.1 BauGB Landschafts- 2020, im Zuge Neuaufteilung, Nummerierung der Vorbe- bild von §4 Abs.1 Abgrenzung und haltsgebiete BauGB Nummerierung für Natur und der Vorbe- Landschaft durch haltsgebiete den wirksamen für Natur und Regionalplan Landschaft durch den wirksamen Regionalplan. Darstellung eines Vorrang- Schutzgut E-Mail vom 06. gebietes der Darstellung Kulturgüter März 2020 im Regionalplanung Schreiben vom eines Vorrang- und sonstige Zuge von §4 Schutzgut für den Abbau 20. Februar gebietes der Sachgüter Abs.1 BauGB Kulturgüter von Granit GR3 2020, im Zuge Regionalplanung im Planwerk. und sonstige von §4 Abs.1 für den Abbau Sachgüter BauGB von Granit GR3 Inanspruchnah- im Planwerk. E-Mail vom 17. me landwirt- Schutzgut November 2020 schaftlich ge- Boden/Fläche im Zuge von §4 nutzter Flächen Abs.2 BauGB i.S.d. §1a Abs.2 4. Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege BauGB Belange des Denkmalschut- 2. Bayerischer Bauernverband, Kreisgruppe Hof Schutzgut E-Mail vom 18. zes, hier: Be- Kulturgüter Februar 2020 rücksichtigung und sonstige im Zuge von §4 Inanspruch- von Bodendenk- Sachgüter Abs.1 BauGB nahme land- mälern im Zuge wirtschaftlich der Planung. genutzter Flächen i.S.d. §1a Abs.2 BauGB. Betrachtung von alternativen E-Mail vom 21. Standorten zur Schutzgut Februar 2020 Neuausweisung Boden/Fläche im Zuge von §4 gewerblicher Abs.1 BauGB Bauflächen und zur vorrangigen Blättla Inanspruchnah- me von Flächen für Maßnahmen zur Entwicklung von Natur und Landschaft.
05/2021 Waldstein-Blättla 7 5. Wasserwirtschaftsamt Hof 7. Landratsamt Hof • Situation der Empfehlung Wasserversor- der Anlage Schutzgut gung im Ge- Schreiben vom eines Ökokon- Tiere, meindegebiet 26. Februar 2020 tos durch die Pflanzen, • Situation der im Zuge von §4 Gemeinde durch biologische Löschwasser- Abs.1 BauGB die Untere Vielfalt versorgung im Naturschutzbe- Gemeindege- hörde. biet • Ausdehnung und Lage der Wasserschutz- 8. Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Schreiben vom gebiete 12. Februar Münchberg, Schreiben vom 22. Februar 2020 Schutzgut • Grundwasser- 2020, im Zuge Wasser verhältnisse von §4 Abs.1 Inanspruchnah- und Grund- Schreiben vom BauGB me landwirt- wasserkörper 22. Februar • Abwasserbe- Schutzgut schaftlich ge- 2020, im Zuge seitigung und Boden/Fläche nutzter Flächen von §4 Abs.1 Gewässer- i.S.d. §1a Abs.2 BauGB schutz BauGB • Umsetzung der Wasser- rahmenricht- Vorteile der Ein- linie und der zelfallentschei- Hochwasser- Schutzgut dung gegenüber risikomanage- Boden/Fläche der Darstellung mentrichtlinie Schutzgut Schreiben vom von flächigen Klima/Luft 02. März 2020, Erstaufforstungs- Schutzgut im Zuge von §4 tabuzonen. Tiere, Pflan- Abs.1 BauGB • Bekannte zen, biologi- Altlasten und Waldmehrung sche Vielfalt schädliche im Zuge des Schreiben vom Bodenverän- Klimawandels. 12. Februar derungen im Schutzgut 2020, im Zuge Gemeindege- Boden/Fläche von §4 Abs.1 biet BauGB • Allgemeine 9. Landesfischereiverband Bayern Hinweise zum vorsorgen den Schutzgut Bodenschutz Tiere, Schreiben vom Umsetzung des Pflanzen, 29. Oktober kommunalen biologische 2020 im Zuge Gewässerent- Vielfalt • Darstellung von §4 Abs.2 wicklungskon- Schreiben vom Schutzgut und Rechts- BauGB zeptes 03. November Wasser Schutzgut grundlage für 2020 im Zuge Wasser ermittelte von §4 Abs.2 Überschwem- BauGB Inanspruch- mungsgebiete nahme und Versiegelung landwirtschaft- Schreiben vom 6. Abwasserverband Saale lich genutzter 29. Oktober Schutzgut Flächen i.S.d. §1a 2020 im Zuge Boden/Fläche Abs.2 BauGB zu Schreiben vom von §4 Abs.2 Abwasserentsor- Wohnzwecken. 24. Februar BauGB Schutzgut gung und Ge- Kritik an der 2020, im Zuge Wasser wässerschutz bei Neuausweisung von §4 Abs.1 Neuvorhaben. gewerblicher BauGB Bauflächen.
8 Waldstein-Blättla 05/2021 10. Bürgerstellungnahme im Zuge von §3 Abs.1 BauGB, 13. Bürgerstellungnahme im Zuge von §3 Abs.2 BauGB, Schreiben vom 26. Februar 2020 Schreiben vom 31. Oktober 2020 Einhaltung von Abständen neuer Negative Auswirkungen durch Schutzgut Wohnbebauung zu landwirtschaftli- Schutzgut Neuausweisung gewerblicher Bauf- Klima/Luft cher Nutzung. Tiere, Pflan- lächen durch bauliche Nutzung auf zen, biologi- die vorhandenen Habitate für Flora Einhaltung von Abständen neuer sche Vielfalt und Fauna. Negative Auswirkungen Schutzgut durch die Rodung von Wald. Wohnbebauung zu landwirtschaftli- Mensch cher Nutzung. Negative Auswirkungen von Neuausweisungen gewerblicher 11. Stellungnahmen im Zuge von §3 Abs.2 BauGB aus Schutzgut Bauflächen durch zukünftig stei- Klima/Luft gende Emissionen aus Verkehr und der Öffentlichkeit zur Neuausweisung von Wohnbauflä- Gewerbe. Negative Auswirkungen chen im Ortsteil Reinersreuth, geordnet nach Themen- durch die Rodung von Wald. blöcken Erhöhung der Inanspruchnahme und Versiegelung Verkehrs- und Schutzgut landwirtschaftlich genutzter Flä- somit Lärm- Boden/Fläche chen i.S.d. §1a Abs.2 BauGB. belastung durch die Beeinträchtigung durch Negative Auswirkungen durch Neuauswei- Bebauung Neuausweisung und zukünftige sung gemisch- Schutzgut Umsetzung von Bauflächen am ter Bauflächen Tiere, Ortsrand von Reinersreuth im im Hauptort Pflanzen, Naturpark Fichtelgebirge. Betref- Sparneck. biologische fend Biotopflächen, Habitate und Vielfalt Wanderrouten seltener Tierarten, die in angrenzenden Waldgebieten Negative Auswirkungen von vorkommen. Neuausweisungen gewerblicher Schutzgut Bauflächen durch zukünftig stei- Mensch gende Emissionen aus Verkehr und Schutzgut Erhöhung von Pendleraufkommen Gewerbe auf nahegelegene Wohn- Klima/Luft und Versorgungsfahrten. bauflächen. Schutzgut Erhöhung der Verkehrs- und somit Mensch Lärmbelastung. Inanspruchnahme landwirtschaftlich Schutzgut Schutzgut und forstwirtschaftlich genutzter Beeinträchtigung durch Boden/Fläche Landschafts- Flächen i.S.d. §1a Abs.2 BauGB. Bebauung bild 12. Stellungnahmen im Zuge von §3 Abs.2 BauGB aus Folgende umweltbezogene Stellungnahmen erachtet der Öffentlichkeit zur Neuausweisung von gemischten die Gemeinde im Sinne des § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB Bauflächen im Hauptort Sparneck, geordnet nach The- als wesentlich, weshalb diese ebenfalls Bestandteil menblöcken der ausgelegten Unterlagen sind: Inanspruchnahme und Versiege- • Regierung von Oberfranken, E-Mail vom 17. Schutzgut lung landwirtschaftlich genutzter Boden/Fläche November 2020 aus §4 Abs.2 BauGB Flächen i.S.d. §1a Abs.2 BauGB • Bayerischer Bauernverband, Stellungnahme vom 21. April 2020 aus §4 Abs.1 BauGB Schutzgut Erhöhung der Verkehrs- und somit Mensch Lärmbelastung. • Regionaler Planungsverband Oberfranken-Ost, Stellungnahme vom 20. Februar 2020 aus §4 Abs.1 BauGB Schutzgut Landschafts- Beeinträchtigung durch • Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, Stel- Bebauung lungnahme vom 18. Februar 2020 aus §4 Abs.1 bild BauGB
05/2021 Waldstein-Blättla 9 • Wasserwirtschaftsamt Hof, Schreiben vom 12. Aus dem Rathaus Februar 2020 aus §4 Abs.1 BauGB • Wasserwirtschaftsamt Hof, Schreiben vom 03. Aus der Sitzung des Marktgemeinderates November 2020 aus §4 Abs.2 BauGB Sparneck vom 14.05.2021 • Landratsamt Hof, Schreiben vom 26. Februar aus §4 Abs.1 BauGB Sanierungsmaßnahmen und Anbau an die • Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Kindertagesstätte in der Nelkenstraße Münchberg, Schreiben vom 22. Februar 2020 aus §4 Abs.1 BauGB Der Markt Sparneck hat bis zum 30.06.2021 einen • Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Zuwendungsantrag für Mittel nach Art. 10 Bayeri- Münchberg, Schreiben vom 02. März 2020 aus §4 sches Finanzausgleichsgesetz (FAG) für die geplanten Abs.1 BauGB Sanierungsmaßnahmen am Kindergartengebäude bei • Landesfischereiverband Bayern, Schreiben vom 29. der Regierung von Oberfranken einzureichen. Herr Oktober 2020 aus §4 Abs.2 BauGB Endrejat vom Architekturbüro m6 aus Sparneck stellte in der Sitzung des Marktgemeinderats eine Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unter- erste Entwurfsskizze vor. lagen liegen ebenfalls aus. Im Vorfeld erfolgte eine Abstimmung mit dem Träger Hinweis bezüglich des Verbandsklage- der Einrichtung (Evang. Kirchengemeinde Sparneck) rechts von Umweltverbänden: und der Kita-Leitung, Frau Seiferth. In einer Vor- besprechung im Rathaus Sparneck wurden dem Es wird gem. § 3 Abs. 3 BauGB darauf hingewie- zuständigen Sachbearbeiter bei der Kindertagesstät- sen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 tenaufsicht des Landratsamtes, Herrn Sonntag, die Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in ersten Planskizzen ebenfalls präsentiert. einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Der Markt Sparneck kann laut Aussage der Regie- Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen rung von Oberfranken mit einer Bezuschussung in Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Größenordnung von 55 – 60 % rechnen. Maß- der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig gel- gebend für die Höhe des Fördersatzes ist die Finanz- tend gemacht hat, aber hätte geltend machen kön- lage der Kommune, die Größe der durchzuführenden nen. Maßnahme, die Rücklagen und die Höhe der freien Finanzspanne zum Zeitpunkt der Entscheidung der Datenschutz: Förderbehörde. Für Kommunen, deren finanzielle Lage dem Landesdurchschnitt vergleichbarer Kom- Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt munen entspricht, kann von einem Orientierungs- auf der Grundlage der Art.6 Abs.1 Buchstabe e wert von 50 % Fördersatz ausgegangen werden. (DSGVO) i.V.m. §3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abge- Die Kosten belaufen sich lt. Schätzung des Architek- ben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis ten auf rund 1,5 Mio. €. der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Infor- Der Marktgemeinderat Sparneck billigte schließlich mationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das eben- die in der Sitzung präsentierte Vorentwurfsplanung falls öffentlich ausliegt. für die Sanierungsmaßnahmen einschließlich Anbau am Kindergartengebäude in Sparneck. Er beschließt Sparneck, den 29.05.2021 vorbehaltlich der Mittelbereitstellung, insbesondere der staatlichen Förderung die Durchführung der gez. Schreiner Maßnahme im Jahr 2022, spätestens im Jahr 2023. Erster Bürgermeister Die Verwaltung wird beauftragt zur Beantragung der Zuwendungen bei der Regierung von Oberfranken. Ferner ist auf der Grundlage der Entwurfsplanung - Ende der amtlichen Bekanntmachungen - die Baugenehmigung einzuholen.
10 Waldstein-Blättla 05/2021 Beschlüsse aus der nichtöffentlichen gen Sanierungsarbeiten am Hochbehälter durchge- Sitzung führt werden. Diese waren ursprünglich erst in den Folgejahren geplant. Die noch ausstehenden Maß- Kreditaufnahme nahmen aus der Beitragssatzung für die Verbesse- rung der Wasserversorgungseinrichtung (VBS-WAS) Im Haushalt 2021 sind Kreditaufnahmen in Höhe von werden dann ab 2022 ausgeführt. Der Fördersatz für 310 Tsd. € ausgewiesen und von der Kommunalauf- zukünftige Maßnahmen könnte dann 40% betragen. sicht genehmigt worden. Der Gemeinderat beschließt, die Aufträge der ein- Davon sollen 110 Tsd. €, wie bereits bei der Sitzung zelnen Gewerke an folgende Auftragnehmer zu ver- am 19.06.2020 vom Gemeinderat festgelegt, bei der geben. BayernLaBo für den Eigenanteil an der Fassadensa- nierung Schulhaus aufgenommen werden. Nachdem • Die Sanierung der Wasserkammern am Hochbe- die im Haushaltsjahr 2020 vergebenen Arbeiten erst hälter „Kleiner Waldstein“ wird an die Firma Fran- in diesem Jahr durchgeführt werden, wäre für die kenplast GmbH aus Würzburg vergeben. bereits zugesagte Kreditaufnahme formell noch die • Die Abschottung Wasserkammern am Hochbehäl- Beschlussfassung des Gremiums bis Ende Mai 2021 ter „Kleiner Waldstein“ wird an die Firma Achen- erforderlich, da dieses Programm mit 20 % Tilgungs- bach GmbH aus Zell im Fichtelgebirge vergeben. zuschuss darüber hinaus nicht mehr verlängert wird. • Der Einbau der Luftfilteranlage am Hochbehäl- Die restlichen laut Haushaltssatzung vorgesehenen ter „Kleiner Waldstein“ wird an die Firma WILO 200 Tsd. € sollten mit einer variablen Verzinsung EMU GmbH aus Hof vergeben. aufgenommen werden, damit wieder kurzfristige • Die Lieferung der Außentüren für den Hochbehäl- Tilgungen möglich sind. Dies ist in Zeiten von Ver- ter „Kleiner Waldstein“ wird an die Firma Huber wahrentgelten sinnvoll und geboten, wie sich im SE aus Berching vergeben. vergangenen Jahr zeigte, als 386 Tsd. € Darlehen kurzfristig zurückgeführt werden konnten. Artenschutzprojekt Weißstorch Der Marktgemeinderat beschließt, dass die Marktge- Auf Grundlage des Antrages von Gemeinde- meinde Sparneck einen Kredit in Höhe von 110 Tsd. rat Andreas Becher, Nisthilfen für Weißstörche € aus dem Kreditprogramm „Energiekredit Kommu- in Sparneck zu errichten, hat der Gemeinderat nal Bayern“ laut Darlehenszusage vom 14.04.2021 bei Sparneck in seiner Sitzung am 18.09.2020 über das der BayernLabo aufnimmt. Der Kreditabruf erfolgt weitere Vorgehen entschieden. Der Standort auf für die Fassadensanierung des Schulhauses Sparneck dem Dach der Münchberger Straße 1 wurde verwor- nach Bedarf im Haushaltsjahr 2021. Für die restlichen fen und zwei Alternativstandorte festgelegt. Nach 200 Tsd. € Kreditaufnahme wird der Bürgermeis- intensiver Beratung mit der unteren Naturschutzbe- ter ermächtigt, je nach Liquiditätslage, im Laufe des hörde und dem Landschaftspflegeverband (LPV) des Haushaltsjahres 2021 beim günstigsten Anbieter eine Landkreises Hof hat man eine Förderzusage von 95 Kreditvereinbarung mit einer max. Zinsfestschrei- % erhalten. bung von 1 Jahr abzuschließen. Der Marktgemeinderat Sparneck nimmt von der Sanierung Hochbehälter Beauftragung der Firma Firma tecpoles, Neumarkt für die Stahlmasten Kenntnis. Dem Markt Sparneck könnte nach Auskunft des Der Marktgemeinderat beauftragt die Firma Sinnig, Wasserwirtschaftsamtes eine Förderung nach der Münchberg mit den Tiefbauarbeiten. Richtlinie für Zuwendungen zu wasserwirtschaftli- chen Vorhaben (RZWas) für die noch ausstehenden Neugestaltung des Platzes Sanierungsmaßnahmen in Aussicht gestellt bekom- „Garage am Marktplatz“ men. Voraussetzung ist, dass die pro Kopfbelastung (PKB) für die Wasserversorgungseinrichtungen einen Das Bauvorhaben wird über die Förderoffensive Wert von 1.600 Euro übersteigt. Um diese Schwelle Nordostbayern mit 90 % gefördert. Als Grundlage zu erreichen, wurde entschieden, dass 2021 die nöti- diente die Kostenberechnung vom 29.07.2021 in
05/2021 Waldstein-Blättla 11 Höhe von 88.060,00 €. Es wurde somit eine Förde- nisch, schriftlich, per Email oder Telefax klären. Wir rung in Höhe von 79.000,00 € in Aussicht gestellt. hoffen auf Ihr Verständnis. Der Bewilligungszeitraum endet am 31.12.2021. Zur Submission wurden 9 Firmen eingeladen, ein Ange- bot abzugeben. Am Eröffnungstermin 04.05.2021 Straßenbeleuchtung lagen 3 Angebote vor. Die abgegebenen Angebote lagen zwischen 140.061,93 Euro und 179.885,10 Euro Prüfung der Standsicherheit von Straßenbe- und somit deutlich über der Kostenberechnung. Die leuchtungsmasten somit verbundenen Mehrkosten werden durch den Fördergeber trotz intensiver Nachfrage nicht getra- Im Rahmen des Straßenbeleuchtungsvertrags prüft gen und würden alleinig beim Markt Sparneck ver- die Bayernwerk AG in regelmäßigen Abständen die bleiben. Standsicherheit der Straßenbeleuchtungsmasten in Sparneck. Die nächste Prüfung ist in der Woche vom Der Marktgemeinderat hat somit einstimmig 31.05.2021 bis 04.06.2021 vorgesehen. beschlossen, das Angebot aufzuheben, da kein wirt- schaftliches Angebot vorliegt. Die Ausschreibung soll Für einen reibungslosen Ablauf bittet die Bayernwerk überarbeitet werden und nochmals ausgeschrieben AG die Grundstückseigentümer, auf deren Grund- werden. Gleichzeitig will man bei der Regierung von stück eine Lampe steht, um freien Zugang. Oberfranken um eine Verlängerung der Bewilligungs- frist bitten. Bauarbeiten Aus dem Rathaus Umleitung eingerichtet Rathaus wieder zu regulären Öffnungszeiten erreichbar Die Verwaltungsgemeinschaft Sparneck gibt bekannt, dass auf Grund der nun deutlich zurückgehen- den Corona-Infektionszahlen im Landkreis Hof die Beschäftigten im Rathaus in Sparneck wieder wie in der Zeit vor Beginn der Pandemie der Bürgerschaft zu den üblichen Öffnungszeiten zur Verfügung ste- hen. Für das Einwohnermeldeamt, welches den meisten Publikumsverkehr zu bewältigen hat, bitten wir bis auf Weiteres nach wie vor um vorherige Terminvereinbarung unter Tel. 09251-990350 oder 99030. Die Bauarbeiten an der Gemeindeverbindungsstraße Nutzen Sie bequem von zu Hause aus auch den nach Oppenroth haben begonnen. Zunächst wird die Online-Bürgerservice (sparneck.de oder weissdorf. Zufahrt ab der Schäferei bis Oppenroth gebaut. Inner- de), wodurch ein persönliches Erscheinen in unse- orts werden Kanalleitungen verlegt und die Orts- rer Verwaltung bei bestimmten Dienstleistungen straße erneuert. Nach deren Fertigstellung erfolgt entweder zeitlich reduziert werden kann oder sogar der Ausbau zwischen der Abzweigung von der B289 gänzlich entbehrlich ist. An die Bürgerschaft ergeht bis zur Zufahrt zur Schäferei. Die Bauarbeiten dauern unabhängig von der Entspannung der Corona-Lage voraussichtlich bis Ende Oktober. Während dieser die Bitte, dass persönliche Vorsprachen im Rathaus Zeit ist eine Umleitung über Seulbitz eingerichtet. auf die unbedingt notwendigen Fälle beschränkt blei- Auf dem oben abgebildeten Lageplan ist die Umlei- ben, da ein gewisses Restinfektionsrisiko nach wie tungsstrecke zu erkennen. Diese wird dem Baufort- vor gegeben ist. Vieles lässt sich sicher auch telefo- schritt entsprechend angepasst.
12 Waldstein-Blättla 05/2021 Aus dem Rathaus Festlegung Bauverpflichtung und Rückkaufsrecht (Bauzwang) Aus der Gemeinderatsitzung Weißdorf vom 15.04.2021 Um einen „Kauf auf Vorrat“ der neu erschlossenen Grundstücke und in der Folge langjährige Baulü- Baugebiet Waldsteinblick II cken zu vermeiden, beschließt der Gemeinderat eine Bauverpflichtung innerhalb von fünf Jahren. Der Festlegung der Straßennamen Bauzwang und das Wiederkaufsrecht für den Fall, dass der Erwerber der vereinbarten Bauverpflich- Für das Baugebiet Waldsteinblick II sind für die tung nicht nachkommt, werden in alle Kaufverträge neuen Straßen Straßennamen festzulegen. Es wurde über Wohnbaugrundstücke im Waldsteinblick II auf- beschlossen, die Lilienstraße und die Siebenstern- genommen. straße jeweils zu verlängern. Der verkehrsberuhigte Bereich erhält die Bezeichnung Tulpenweg. Die neu Bestellung eines Notkommandanten für zu bauende Straßenverbindung zwischen Lilienstraße die Freiwillige Feuerwehr Weißdorf und Siebensternstraße bekommt den Namen Dahli- enstraße. Die sechsjährige Dienstzeit des Kommandanten Ste- fan Dietel endet am 07.04.2021. Bekanntlich gibt die Festlegung der Richtlinien akute Pandemiesituation seit Herbst 2020 nicht die zur Familienförderung realistische Möglichkeit her, dass eine Versammlung der Feuerwehrdienstleistenden einberufen wird. Ent- Für das Baugebiet Waldsteinblick II wurde in der sprechend der Empfehlung des Bayerischen Staats- letzten GR-Sitzung am 18.03.2021 eine Reduzierung ministeriums des Innern sollte eine Bestellung durch des Bauplatz-Kaufpreises um 5.000 € für Familien den Gemeinderat gem. Art. 8 BayFwG erfolgen bis mit mind. 1 Kind festgelegt. zu einer Versammlung, bei der eine Wahl stattfinden kann. Die beschlossene „Richtlinie zur Förderung des Der Gemeinderat Weißdorf bestellt gem. Art. 8 Abs. Erwerbs von Wohneigentum durch Familien 2 Satz 2 i. V. m. Abs. 5 Bayerisches Feuerwehrgesetz im Baugebiet Waldsteinblick II der Gemeinde Weiß- Herrn Stefan Dietel zum Kommandanten der FFW dorf“ wird in diesem Amtsblatt veröffentlicht. Weißdorf. Die Bestellung endet mit der Bestätigung eines gewählten Kommandanten. Erfolgreich werben im Blättla Waldstein-Blättla! KG Bestattungsinstitut Weißdorf · Münchberg · Helmbrechts · Stadtsteinach – Tag und Nacht erreichbar: Tel. 09251/6666 – alle Behördengänge, Trauerdruck – Erd-, Feuer-, Seebestattung · Bestattermeister – Grabmachertechnik u. Bestattungsvorsorge · Funeralmaster · Thanatopraktiker Bestattungen Werner Bunzel KG Karl-Reichel-Straße 6 · 95237 Weißdorf Tel. 0 92 51-66 66, 66 67 · Fax: 0 92 51-75 44 E-Mail: info@bunzel-bestattungen.de Internet: www.bunzel-bestattungen.de
05/2021 Waldstein-Blättla 13 Fassadenprogramm Baumaßnahmen Bei Sanierung von Bestandimmobilien Förde- Neuer Weg Richtung Weißenstadt rung erhalten Der Markt Sparneck errichtet derzeit einen Weg am Ortsausgang in Richtung Weißenstadt. Durch die stark rückläufige Nachfrage an den Schre- bergärten entlang der Weißenstädter Straße hat sich der Markt Sparneck dazu entschlossen, die dortige Situation zu verbessern. Durch das Fassadenprogramm unterstützt der Markt Sparneck innerhalb des förmlich festgelegten Fördergebietes die Sanierung von Bestandsimmobi- lien mit bis zu 30 Prozent der förderfähigen Kosten. Dabei sind zusätzliche Förderungen z.B. über die KFW oder andere Förderprogramme möglich. Unser Bild zeigt die Baumaßnahmen am neuen Weg, wel- cher die ehemalige Schrebergartenanlage durchscheidet Es entsteht ein Weg und eine neue Einteilung der Parzellen. Dieser Weg wird nötig, da das hinter der Schrebergartenanlage liegende Rückhaltebe- cken nicht erschlossen war, dies aber für notwenige Pflege,- Wartungs- und Sanierungsarbeiten erforder- lich ist. Die Maßnahme konnte durch den Erdaus- hub, welcher im Zuge der Baumaßnahme entlang der Münchberger Straße entstand, kostengünstig herge- Am hier gezeigten Beispiel (Weißdorfer Straße 1) stellt werden. sieht man deutlich, dass es sich lohnt in den Kernort zu investieren, denn durch das eingebrachte Engage- ment des Eigentümers wurde aus dem ehemaligen Aus dem Rathaus Leerstand ein ansehnliches Gebäude, welches ein stetig wachsendes Unternehmen beherbergt und zudem Platz für moderne Wohnungen bietet. In den Der Markt Sparneck sucht zur Deckung kommenden Wochen entsteht auf dem Platz hinter des aktuellen Bedarfs Grundstücke dem sanierten Anwesen ein öffentlicher Parkplatz (Wald, Acker- und Grünland sowie mit Grünfläche und einem Bereich zum Verweilen. Weideflächen). Gerne stehen auch Ihnen die Mitarbeiterinnen und Angebote bitte an den Ersten Bürgermeister Mitarbeiter des Rathauses für mögliche Fragen zu Daniel Schreiner, Tel. 09251 9903-65 oder per einer Sanierung Ihres Gebäudes zur Verfügung. E-Mail: dschreiner@sparneck.de.
14 Waldstein-Blättla 05/2021 Aus dem Rathaus Behandlung der eingegangenen Stellung- nahmen und Einwendungen im Rahmen Aus der Sitzung des Hauptverwaltungsausschus- der Beteiligung der Träger öffentlicher ses Sparneck vom 16.04.2021 Belange und der Öffentlichkeits- beteiligung Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan des Markts Sparneck Zu diesem Punkt begrüßte Erster Bürgermeister Schreiner Herrn Semmler vom Büro IVS aus Kron- Nachdem durch die Beteiligung nach § 3 Abs. 2 Bau- ach. Als Hauptproblem stellten sich dessen Meinung gesetzbuch (BauGB) in der öffentlichen Auslegung nach die Einwendungen der Regierung von Ober- und § 4 Abs. 2 BauGB bei der Behördenbeteiligung franken wegen der Ausweisung diverser Außenflä- erhebliche Einwendungen erhoben wurden, hat man chen zu Wohnbauflächen dar. den Flächennutzungsplan in Abstimmung mit der Regierung von Oberfranken überarbeitet. Herr Semmler ging auf sämtliche erhobenen Ein- wendungen und Stellungnahmen ein, die in der Der Hauptverwaltungsausschuss befasste sich in der Beschlussfassung des Marktgemeinderates entspre- Sitzung mit der Abwägung der eingegangenen Stel- chend gewürdigt wurden. lungnahmen und mit der Billigung des überarbeiteten Es ergab sich nun in Folge der Einwendungen der Entwurfs. Regierung von Oberfranken eine Nettoneuauswei- sung von Bauland in der Größenordnung von nur 1,2 ha. Erster Bürgermeister Schreiner machte deutlich, dass der aktuell gültige Flächennutzungsplan aus dem n- enler S p a r n e c k: K e n n en Jetzt in woch 6. e i n S e r vice vom 2 7. 1.0 o R e g i o n M bis 16 .0 Pr
05/2021 Waldstein-Blättla 15 Jahr 1979 stamme und unter Berücksichtig von über Die kompletten eingegangenen Äußerungen seitens der vier Jahrzehnten Nutzungsdauer eine Neuauswei- Öffentlichkeit sowie die Beteiligung der Behörden und sung von nur 1,2 ha im Vergleich zu anderen regi- sonstigen Träger öffentlicher Belange mit den gefassten onalen Projekten als absolut gering einzustufen ist. Zwischenbeschlüssen sind sehr umfangreich und können Daneben sprach der Erste Bürgermeister Schreiner deshalb nicht komplett abgedruckt werden. Sie können das Paradoxon an, wonach die Regierung von Ober- aber im Rathaus Sparneck nach telefonischer Absprache franken berechtigterweise von den Gemeinden for- mit Herrn Becher, Tel: 09251/9903-60, eingesehen wer- dert, dass Innerortspotentiale auszuschöpfen sind, den. während dagegen die Rechtsaufsicht vom Landrat- samt Hof in Anbetracht der Haushaltslage explizit Billigung der überarbeiteten Entwurfs- davon abrät. Sparneck ist bei der Mobilisierung von planung sowie zur Durchführung der er- innerörtlichem Potential auf dem besten Weg und neuten öffentlichen Auslegung gemäß stets mit der Regierung von Oberfranken in Kon- § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) takt, um eben diese Potentiale auszuschöpfen. Lei- der lassen sich nicht alle vorhandenen innerörtlichen Billigungsbeschluss: Potentiale mobilisieren, sodass auch in Sparneck eine Neuausweisung von Gewerbeflächen, Mischflächen 1. Es wird festgestellt, dass die Planunterlagen ent- und Wohnbauflächen nötig werde. sprechend den geäußerten Einwendungen und Anregungen der Einwender und Behörden als Trä- Der Hauptverwaltungsausschuss Sparneck beschließt ger öffentlicher Belange im Verfahren nach § 3 Abs. das Ergebnis der Abwägung sowie der jeweils nöti- 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch überarbeitet und gen Zwischenbeschlüsse. soweit erforderlich auf der Grundlage der gefassten Waldstein-Apotheke Marktplatz 1, 95234 Sparneck, Inh. Bernard Michaelis Telefon: 09251 1880 Wir bieten ein umfangreiches Serviceangebot: - Bestellung einfach am Telefon oder per „deine Apotheke“ App - Kostenfreier Lieferservice inkl. Rezeptabholung - Freundliche und kompetente Beratung durch ein bestens qualifiziertes Team mit langjähriger Erfahrung - Inkontinenz-Produkte, Pflegehilfsmittel zum Verbrauch - Verleih von Babywaagen, Milchpumpen und Inhalationsgeräten Wir freuen uns auf Sie! Ihr Team der Waldstein-Apotheke Waldstein-Apotheke, Inhaber: Bernard Michaelis (Apotheker und Biologe) Marktplatz 1, 95234 Sparneck, Tel: 09251 1880 Fax: 09251 1882 www.waldstein-apotheke.de Mail: info@waldstein-apotheke.de
16 Waldstein-Blättla 05/2021 Zwischenbeschlüsse ergänzt werden bzw. bereits denseins von Haushaltsmitteln auch kein Rechtsan- ergänzt worden sind. spruch zur Auszahlung besteht. In einem solchen Fall müssten Antragsteller ggf. auf das Folgejahr vertrös- 2. Der Hauptverwaltungsausschuss billigt den vom tet werden. Vorgeschlagen wird, dass man die Sache Ingenieurbüro gefertigten Entwurf des Flächennut- zunächst befristet auf etwa 3 ½ Jahre einführt und zungsplanes mit integriertem Landschaftsplan in der danach bewertet, inwieweit man über diese Förde- Fassung vom 16. April 2021 zur erneuten öffentli- rung tatsächlich einen verstärkten Anreiz schafft, chen Auslegung gem. § 4a Abs. 3 BauGB. dass sich junge Familien mit Kindern in Sparneck nie- derlassen. Beschluss zur erneuten öffentlichen Notwendig ist es in der Folge, dass während der Gel- Auslegung: tungsdauer der Richtlinie ein bestimmter Betrag für den Zweck der Wohnraumförderung im gemeindli- 1. Gemäß § 4a Abs. 3 BauGB beschließt der Hauptver- chen Haushalt veranschlagt wird. Da für das Haus- waltungsausschuss die Durchführung der erneuten haltsjahr 2021 keine Mittel zur Verfügung stehen, öffentlichen Auslegung. Die genaue Auslegungsfrist könnten frühestens 2022 entsprechende Zuschüsse wird zwischen Verwaltung und Planungsbüro abge- gewährt werden. stimmt. Die abschließende Behandlung soll im Marktgemein- 2. Parallel dazu sind die Stellungnahmen der Behör- derat erfolgen. den und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden erneut einzuholen. Antrag der Gemeinderäte Schlegel und Brandhorst – Verbesserung der 3. Während der Auslegungsfrist können von jeder- Gehwegsituation im Bereich des mann Auskünfte über die Ziele und Zwecke der Pla- Anwesens Marktplatz 1 nung verlangt und Anregungen zum überarbeiteten Entwurf des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Da das Ergebnis der Behand- lung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Info: Die Auslegung wird in dieser Ausgabe des „Wald- steinblättlas“ angekündigt. Information Kommunales Wohnbauför- Der Verlauf der derungsprogramm des Markts Sparneck Kreisstraße HO 18 und des straßen- Mit diesem Thema befasste sich der Marktgemeinde- begleitenden Geh- rat in seiner Sitzung am 19.03.2021 und beauftragte weges wird sich im die Verwaltung zur Erarbeitung einer entsprechen- Bereich zwischen der Münchberger Straße 1 und dem den Richtlinie zur finanziellen Förderung der Schaf- Marktplatz 1 (Apotheke) verändern. An einigen Stellen fung von Wohnraum. wird ein völlig neuer Gehweg entstehen. Fußgänger sind im Straßenverkehr besonders Schutzbedürftig und sollen Für sinnvoll wird es erachtet, wenn nicht nur der daher in Sparneck zukünftig einen besonderen Schutz Neubau von Wohnhäusern auf der „grünen Wiese“ erfahren. Zudem wird es dann auch möglich sein mit finanziell unterstützt wird, sondern im Hinblick einem Kinderwagen, Rollator oder Rollstuhl den neuen auf die erst kürzlich beschlossene Förderinitiative Gehweg problemlos nutzen zu können. Durch eine Verjün- „Innen statt Außen“ auch der Kauf und die Sanie- gung der Fahrbahn wird der Verkehr im Ortskern zudem rung von Bestandsimmobilien in Sparneck und den verlangsamt. Neben der Apotheke entstehen auf dem übrigen Ortsteilen. Wichtig ist der Hinweis in der ehemaligen Anwesen neue Parkmöglichkeiten, Grünflä- Förderrichtlinie, dass im Falle des Nichtvorhan- chen und ein Bereich zum Verweilen.
05/2021 Waldstein-Blättla 17 Die Gemeinderäte Schlegel und Brandhorst haben Stellen erfolgen Absenkungen des Bordsteins, was am 01.04.2021 einen Eilantrag an den Markt Sparneck die Barrierefreiheit deutlich verbessert. Die Kosten gestellt, in dem sie auf die Situation für Fußgänger von ca. 15.000 € werden im allgemeinen Haushalt für im Bereich des Anwesens Marktplatz 1 (Apotheke) Straßenbaumaßnahmen finanziert werden. hinweisen und zur Verbesserung zwei Lösungsvor- schläge unterbreiteten. Herr Endrejat dankte den Antragstellern und Frau Selina Schlegel als Antragstellerin der Verwaltung, Der Antrag wurde umgehend an den Landkreis Hof dass man sich intensiv der Sache angenommen hat. weitergeleitet, da dieser als Straßenbaulastträger Positiv zu sehen ist, dass auch der Landkreis Hof die- über die Machbarkeit entscheiden muss. Die Geh- sem Eingriff in die Kreisstraße HO 18 aufgeschlossen wegänderung müsste demnach schon ab der Ein- gegenübersteht. Zu den Kosten sagte Gemeinderat mündung der Weißdorfer Straße erfolgen. Bei dieser Endrejat, dass diese eine gute Investition darstellen. Variante bleibt für die Straße eine Restbreite von ca. Er zeigte sich guter Hoffnung, dass auch der Antrag 4,65 m. der CSU-Fraktion zur Schaffung einer Querungshilfe im Bereich der Raiffeisenbank positiv beschieden Die Tiefbauverwaltung des Landkreises Hof hat wird. sich die Situation vor Ort angesehen und erläutert, dass die Engstelle, die durch die Maßnahme entste- Herr Becher regte an, ob zusätzlich eine Geschwin- hen würde, so ausgebildet werden muss, dass nur digkeitsreduzierung angedacht sei, was zur Verkehrs- ein Fahrzeug diese passieren kann. Dies hätte zur sicherheit beitragen würde. Erster Bürgermeister Folge, dass auf der gegenüberliegenden Straßenseite Schreiner hat dazu bereits beim Landratsamt Hof ebenfalls der Gehweg ab der Münchberger Straße angefragt. 1 verlängert werden müsste. Durch das Absenken der Bordsteine an der Ecke Weißdorfer Straße, beim Anwesen Schlegel an der Humbertstraße und gegen- über bei der Apotheke wird künftig ein Queren der Fahrbahnen mit Gehhilfen und Kinderwägen erleichtert. Nach Konkretisierung der erforderli- chen Arbeiten und Zusage des Landkreises, dass er die zusätzlichen Asphaltarbeiten im Fahrbahnbereich trägt, wurden Mehrkosten für die Gemeinde von ungefähr 15.000 € ermittelt. Die ausführende Firma VSTR gab zudem zu beden- ken, dass sich dadurch auch die Bauzeit entsprechend PELLETS Wärme die nachwächst! Eduard Hartmann Friedrich-Schoedel-Straße 19 95213 Münchberg verlängern würde. Diesbezüglich wurde bei der letz- Telefon 09251-7785 ten Bauberatung die Möglichkeit der abschnittswei- sen Asphaltierung angefragt. Die Firma VSTR zog NEU! deshalb die Asphaltierung von der Joseph-Müller- Straße bis oberhalb des Mühlteichplatzes vor, um somit den Verkehrsfluss in diesem Abschnitt wieder zu ermöglichen Aus der Region, für die Region. § Produziert nach DINplus, für höchste Qualitätsansprüche! Hörgeräte § 100 % Restholz - reines Fichtenholz, kein Baum wird extra gefällt. Erster Bürgermeister Schreiner gibt Erläuterungen § Lose und Sackware. an Hand einer vom Ingenieurbüro USS-Consult erar- § Eigener LKW und geschulte Fahrer beiteten Ausführungsplanung (diese werden in dieser für maximale Zuverlässigkeit. § Garantierte Liefersicherheit durch Ausgabe des Waldsteinblättlas näher betrachtet). eigenes Lager. Frankenwaldstr. 1 . 95119 Naila Der Gehsteig wird mindestens auf 1,50 m verbreitert. Tel. 09282/984 796 Direkt bestellen: Die Planung ist mit dem Landkreis abgestimmt. Die Tel.: 0 9284 - 95 04 0 Luitpoldstr. 31 . 95233 Helmbrechts www.sigmund-hoffmann.de Realisierung wird mit zur Revitalisierung des Orts- Tel. 09252/25 15 310 www.hoergeraete-luchs.de zentrums von Sparneck beitragen. An verschiedenen 95126 Schwarzenbach/Saale - Industriestraße 4
18 Waldstein-Blättla 05/2021 Frau Becher bittet zu prüfen, ob man, ähnlich wie in Empfehlung des Fest- und Tourismusausschusses, Fattigau, eine Abgrenzung/Markierung auf der Fahr- das diesjährige Wiesenfest ebenfalls abzusagen mit bahn für Radwege vorsieht. Erster Bürgermeister der Option, anstelle dessen eine Ersatzveranstaltung Schreiner verweist bei diesem Thema auf das Bei- durchzuführen. spiel Bayreuth, wo es gang und gäbe sei, dass bei Radwegen eine rote Fahrbahnmarkierung auf den Sonstiges Straßenbelag aufgebracht wird, um diese deutlich abzugrenzen. Überschwemmungsgebiet entlang der Sächsischen Saale Der Hauptverwaltungsausschuss gibt zur Planung des Ingenieursbüros USS-Consult betreffend der Das Landratsamt Hof beabsichtigt, das vorläufig gesi- Gehwegneugestaltung vom Bereich Münchberger cherte Überschwemmungsgebiet entsprechend Art. Str. 1 bis zum Marktplatz 1 seine Zustimmung. 76 Abs. 2 WHG i.V.m. Art. 46 BayWG durch Rechts- verordnung amtlich festzusetzen. Beschlussfassungen zur Absage Sommer- Die Grenzen des Überschwemmungsgebietes kön- kirchweih und Wiesenfest 2021 entspre- nen im Rathaus im dort ausliegenden Übersichtsla- chend Empfehlung Festausschuss-Sitzung geplan eingesehen werden vom 22.03.2021 Bei dem Überschwemmungsgebiet handelt es sich Die diesjährige Sommerkirchweih wird durch den nicht um eine behördliche Planung, sondern um die Hauptverwaltungsausschuss abgesagt. Der Haupt- Ermittlung und Darstellung einer von Natur aus verwaltungsausschuss beschließt entsprechend der bestehenden Hochwassergefahr. Die Verordnungs-
05/2021 Waldstein-Blättla 19 entwürfe, die sich bereits im Verfahren befunden die Firma Ritter, Rehau für die Außenputzarbeiten haben, mussten den Neuregelungen der Verordnung an der Münchberger Straße 1 über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden • Münchberger Straße 1 - Auftragsvergabe Hublift: Stoffen (AwSV) angepasst werden. Eine nochmalige Der Hauptverwaltungsausschuss beauftragt die Beteiligung bzw. Veröffentlichung ist im Interesse der Firma sani-trans GmbH, Langenau für das Gewerk Rechtssicherheit deshalb erforderlich. „Hublift“. • Münchberger Straße 1 - Auftragsvergabe Malerarbei- Die Veröffentlichung erfolgte am 24.04.2021 im ten: Der Hauptverwaltungsausschuss beauftragt Amtsblatt „Waldsteinblättla“. die Firma Gewinner, Thiersheim für die Malerar- beiten in der Münchberger Straße 1. Haushalt 2021 • Münchberger Straße 1 - Auftragsvergabe Schreiner- arbeiten Innenausbau: Der Hauptverwaltungs- Das Landratsamt Hof erteilte die rechtsaufsichtliche ausschuss beauftragt die Firma Rosenberger, Genehmigung des Haushalts für das Jahr 2021. Waldershof für die Schreinerarbeiten in der Mün- chberger Straße 1. Bekanntgabe von Beschlüssen aus der • Münchberger Straße 1 - Auftragsvergabe Naturstei- nichtöffentlichen Sitzung vom 16.04.2021 narbeiten: Der Hauptverwaltungsausschuss beauf- tragt die Firma Zedler, Ober-Flörsheim für die Sanierung Münchberger Straße 1 - Natursteinarbeiten in der Münchberger Straße 1. Auftragsvergaben • Münchberger Straße 1 - Auftragsvergabe Außenputzar- beiten: Der Hauptverwaltungsausschuss beauftragt Aktuelle Haustüren SMART Aktionspreis inkl. 3-fach-Glas, LINE Gustav Schreiner Sicherheitsglas und Griffset ! Transporte e.K. ACHENBACH-Haustüren aus Aluminium oder Kunststoff nach Maß ge- fertigt - stammen alle aus eigener Produktion und sind serienmäßig mit den hochwertigsten Materialien ausgestattet. Griffstangen in Edelstahl in versch. Längen. Alle Haustürmodelle sind mit passendem Seitenteil und Glasvariante erhältlich. Bitte Informationen anfordern ! € 2.856,- € 3.112,- € 2.456,- Bild Unsere Deponie in Zell-Unterhaid bietet ausreichend Möglichkeiten für Ablagerung von Erdaushub, Baggergut, Beton, Ziegel, Bauschutt Kunststoff-Haustür Aluminium-Haustür Kunststoff-Haustür Sie erhalten von uns: “7752-50”, foliert, Glas „ G1277 “ “7730-94”, RAL, Lisenen auf der Außenseite “7743-50”, weiß Glas „G500-25“ Sand, Splitt, Kies durch Selbstabholung oder Anlieferung Achenbach Fensterbau GmbH Reinersreuther Str. 10 · 95239 Zell Öffnungszeiten: Mo-Fr. 8.00-11.30 Uhr und 13.00-16.00 Uhr Unterhaid 2 · 95239 Zell im Fichtelgebirge Telefon 0 92 57 / 9 41-0 www.achenbach-zell.de FENSTER I HAUSTÜREN I ROLLLÄDEN I KUNDENDIENST Tel. 09257 / 94555
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