Blättla MITTEILUNGEN - BERICHTE - ANZEIGEN - Amtsblatt des Markts Sparneck, der Gemeinde Weißdorf, der Verwaltungsgemeinschaft Sparneck und des ...
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05/2021 Waldstein-Blättla 1
Blättla
MITTEILUNGEN – BERICHTE – ANZEIGEN
Amtsblatt des Markts Sparneck, der Gemeinde Weißdorf, der Verwaltungsgemeinschaft Sparneck
und des Schulverbands Weißdorf-Sparneck
Jahrgang 1 29. Mai 2021 05/20212 Waldstein-Blättla 05/2021
Bevölkerungsstand Schwandorf) beginnen ab 07. Juni 2021 (Kalen-
derwoche 23) weiterführende umweltfachliche
Am Stichtag 30.04.2021 lautet der Bevölkerungs- Untersuchungen und Kartierungsarbeiten. Die Kar-
stand des Marktes Sparneck: tierungsarbeiten finden je nach Vegetationszeit und
(Vergleich: Artenaktivität bis Ende des Jahres 2021 statt.
31.03.2021)
Gesamteinwohnerzahl: 1674 1682 Die Firmen TNL-Umweltplanung und ifuplan (Insti-
tut für Umweltplanung und Raumentwicklung GmbH
Davon & Co. KG), bzw. deren nachweislich beauftragte Sub-
Hauptwohnsitze: 1564 1570 unternehmer werden die umweltfachlichen Unter-
Nebenwohnsitze: 110 112 suchungen und Kartierungsarbeiten im Bereich der
geplanten 380-kV-Leitung des Ostbayernrings vor-
Am Stichtag 30.04.2021 lautet der Bevölkerungs- nehmen.
stand der Gemeinde Weißdorf:
(Vergleich: Dafür ist es erforderlich, dass die Beauftragten
31.03.2021) Grundstücke betreten, sowie wald- und landwirt-
Gesamteinwohnerzahl: 1224 1231 schaftliche Wege befahren werden. Bestandteil der
Kartierungsarbeiten wird auch die Erfassung von
Davon Habitat- u. Höhlenbäumen sein. Diese Bäume dienen
Hauptwohnsitze: 1151 1155 möglicherweise als Fortpflanzungs- u. Ruhestätte für
Fledermäuse und bestimmte Vogelarten. Die erfass-
Nebenwohnsitze: 73 76 ten Bäume werden per GPS eingemessen und mittels
Farbspray markiert.
Amtliche Mitteilung Nach § 44 Abs. 1 EnWG sind Eigentümer oder
Nutzungsberechtigte der betroffenen Grundstücke
Meldepflicht nach § 17 Abs. Meldegesetz (MeldeG) verpflichtet, die zur Vorbereitung der Planung des
Vorhabens notwendigen Vermessungen, Boden- und
Aus gegebener Veranlassung möchten wir darauf Grundwasseruntersuchungen sowie sonstige Vorar-
hinweisen, dass jeder Bürger, der eine Wohnung beiten durch den Träger des Vorhabens oder von
bezieht, nach dem Meldegesetz verpflichtet ist, sich ihm Beauftragten zu dulden.
innerhalb von 2 Wochen nach Bezug der Woh-
nung im Einwohnermeldeamt für diesen Wohnsitz Flurschäden entstehen bei diesen Arbeiten voraussichtlich
anzumelden und auch eine entsprechende Bescheini- nicht. Sollte es dennoch zu Schäden kommen, bitten wir
gung des Wohnungsgebers vorlegen muss. um Benachrichtigung an unseren Bürgerreferenten Mar-
kus Kretzler (Mail: markus.kretzler@tennet.eu, Telefon:
Verstöße gegen diese Vorschrift sind Ordnungs- +49 (0)921 50740-2231
widrigkeiten und können auch zur Einleitung eines
Bußgeldverfahrens führen, wenn die Meldebehörde Gesetzestext des §44 EnWG
Kenntnis hiervon erlangt. Die Meldebehörde führt (Energiewirtschaftsgesetz)
in diesem Zusammenhang unter Umständen auch
eigene Ermittlungen durch. §44c, EnWG
(1) Eigentümer und sonstige Nutzungsberechtigte
Bekanntmachung haben zur Vorbereitung der Planung und der Bau-
durchführung eines Vorhabens oder von Unter-
Ortsübliche Bekanntmachung: haltungsmaßnahmen notwendige Vermessungen,
Kartierungsarbeiten ab 07. Juni 2021 Boden- und Grundwasseruntersuchungen einschließ-
lich der vorübergehenden Anbringung von Markie-
Für den geplanten 380-/110-kV-Ersatzneubau Ost- rungszeichen, bauvorbereitende Maßnahmen zur
bayernring (Umspannwerk Redwitz – Umspannwerk bodenschonenden Bauausführung, Kampfmittelun-05/2021 Waldstein-Blättla 3
tersuchungen und archäologische Voruntersuchun- Bekanntmachung
gen sowie sonstige Vorarbeiten durch den Träger
des Vorhabens oder von ihm Beauftragte zu dulden. Richtlinie zur Förderung des Erwerbs von
Weigert sich der Verpflichtete, Maßnahmen nach Wohneigentum durch Familien im Baugebiet
Satz 1 zu dulden, so kann die nach Landesrecht Waldsteinblick II der Gemeinde Weißdorf
zuständige Behörde auf Antrag des Trägers des Vor-
habens gegenüber dem Eigentümer und sonstigen
§1
Nutzungsberechtigten die Duldung dieser Maßnah-
men anordnen. Zweck
(2) Die Absicht, solche Arbeiten auszuführen, ist Die Gemeinde Weißdorf fördert den Erwerb von
dem Eigentümer oder sonstigen Nutzungsberechtig- Wohneigentum durch Familien im Baugebiet Wald-
ten mindestens zwei Wochen vor dem vorgesehe- steinblick II.
nen Zeitpunkt unmittelbar oder durch ortsübliche
Bekanntmachung in den Gemeinden, in denen die §2
Vorarbeiten durchzuführen sind, durch den Träger Höhe der Förderung
des Vorhabens bekannt zu geben.
Die Förderung beträgt 5.000 Euro.
(3) Entstehen durch eine Maßnahme nach Absatz 1
einem Eigentümer oder sonstigen Nutzungsberech- §3
tigten unmittelbare Vermögensnachteile, so hat der Art der Förderung
Träger des Vorhabens eine angemessene Entschädi-
gung in Geld zu leisten. 1. Die Förderung wird in allen familiären Konstella-
Kommt eine Einigung über die Geldentschädigung tionen mit mindestens einem Kind unter 16 Jahren
nicht zustande, so setzt die nach Landesrecht zustän- gewährt. Entscheidend ist das Lebensalter im Zeit-
dige Behörde auf Antrag des Trägers des Vorhabens punkt des Kaufvertragsabschlusses.
oder des Berechtigten die Entschädigung fest.
2. Die Förderung wird nur gewährt, wenn das Kind
Vor der Entscheidung sind die Beteiligten zu hören. den Hauptwohnsitz am geförderten Grundstück
innerhalb 2 Jahren nach Kauf des Grundstückes
TenneT TSO GmbH begründet.
Sebastian Kohl 3. Die Förderung wird als Nachlass auf den Kauf-
Projektleiter Planung & Genehmigung preis gewährt. Die Kenntnis dieser Richtlinie wird im
Large Projects AC Germany Notarvertrag vom Käufer bestätigt.
Programm South-East
4. Die Förderung wird je Familie nur einmal gewährt,
Markus Kretzler auch wenn mehrere Grundstücke gekauft werden.
Referent für Bürgerbeteiligung
Public Affairs & Communications 5. Die Förderung durch die Gemeinde wird nur
Community Relations gewährt, wenn das Grundstück von der Gemeinde
erworben wurde.
Hinweis §4
Rückforderung
Die Allgemeinverfügung des Landkreises Hof zur
Anordnung eines Impfverbots gegen die Infektion Die gewährte Förderung kann in folgenden Fällen
mit Boviner Virus Diarrhoe (BVD) nach der Verord- zurückgefordert werden
nung (EU) 2016/429 und der Delegierten Verordnung a) Falls das Kind, aufgrund dessen die Förderung
(EU) 2020/689 vom 4.5.2021 ist im Aushangkasten gewährt wurde, seinen Hauptwohnsitz nicht inner-
am Rathaus Sparneck und Weißdorf einsehbar. halb der unter § 3 Nr. 2 genannten Frist begründet.4 Waldstein-Blättla 05/2021
b) Falls das Kind, aufgrund dessen die Förderung gearbeitet und auf den aktuellen Bestand angepasst.
gewährt wurde, innerhalb von drei Jahren nach Weiterhin wurden zusätzliche Flächen für die künf-
Abschluss der Vereinbarung verzieht. Unschädlich ist tige Bebauung eingearbeitet.
der Wegzug nach Eintritt der Volljährigkeit oder zu Die Ausweisung und Bebauung von Bauflächen in den
Ausbildungszwecken. vergangenen Jahren haben zudem die Erarbeitung
c) Falls das geförderte Wohneigentum innerhalb von eines Landschaftsplans erforderlich gemacht. Dieser
fünf Jahren nach Abschluss des Grundstückskaufver- ist in den Flächennutzungsplan integriert, sodass im
trages veräußert wird. Ergebnis ein Planwerk resultiert.
§5 Die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. §3 Abs.1
Inkraftreten BauGB und §3 Abs.2 BauGB, sowie der Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §4
1. Diese Richtlinie tritt am 01.07.2021 in Kraft. Abs.1 BauGB und §4 Abs.2 BauGB wurde im gegen-
ständlichen Verfahren formal durchgeführt.
2. Gleichzeitig tritt die Richtlinie vom 10.02.2017 zur
Förderung des Erwerbs von Wohneigentum durch Im Rahmen der regulären Beteiligung gemäß § 4
Familien in der Gemeinde Weißdorf außer Kraft. Abs. 2 BauGB wurden Einwände geltend gemacht,
die eine Überarbeitung der Planunterlagen in ihren
Weißdorf, 15.04.2021 Grundzügen erforderlich machen. Die Planung ist
Gemeinde Weißdorf daher erneut auszulegen und die Stellungnahmen
sind erneut einzuholen.
Heiko Hain, 1. Bürgermeister
Der Marktgemeinderat hat in der Sitzung vom
16.04.2021 den überarbeiteten Entwurf des Flächen-
Bekanntmachung nutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan
gebilligt.
Vollzug des Baugesetzbuchs
Der überarbeitete Entwurf des Flächennutzungspla-
Bekanntmachung der erneuten öffentlichen nes mit integriertem Landschaftsplan für den Markt
Auslegung gemäß §3 Abs.2 BauGB i.V.m. §4a Sparneck und die Begründung mit Umweltbericht in
Abs.3 BauGB der Fassung vom 16.04.2021 sowie die als wesentlich
erachteten umweltbezogenen Stellungnahmen liegen
Markt Sparneck für den überarbeiteten Entwurf in der Verwaltungsgemeinschaft Sparneck, Markt-
des Flächennutzungsplanes mit integriertem platz 4, 95234 Sparneck
Landschaftsplan
vom 07. Juni 2021 bis 09. Juli 2021
Der Gemeinderat beschloss in seiner Sitzung vom
18.11.2019 gemäß §2 Abs.1 BauGB die Neuaufstel- während der allgemeinen Dienststunden:
lung und Fortschreibung des bestehenden Flächen- Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
nutzungsplanes und die Neuaufstellung eines in den sowie Donnerstag von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Flächennutzungsplan integrierten Landschaftsplanes öffentlich aus.
für das gesamte Gemeindegebiet Sparneck.
Der Geltungsbereich umfasst das gesamte Gemein- Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung sowie
degebiet Sparneck mit einer Fläche von ca. 16,36 die nach § 3 Abs.2 Satz 1 BauGB auszulegenden
km². Unterlagen sind während der Beteiligung gemäß § 4a
Abs. 4 BauGB im Internet unter https://www.sparneck.
Der Markt Sparneck besitzt einen wirksamen Flä- de/unsere-gemeinde/bauen-wohnen/bauleitplanverfah-
chennutzungsplan. Der neue Flächennutzungsplan ren/ eingestellt.
wird auf Grundlage des bestehenden Planes und
einer aktuellen Flurkarte erstellt. Dabei sind bereits Während der Auslegungsfrist können Stellungnah-
durchgeführte Flächennutzungsplanänderungen ein- men (schriftlich oder mündlich zur Niederschrift)05/2021 Waldstein-Blättla 5
bei der Verwaltung vorgebracht werden. Es besteht Zudem sind folgende Stellungnahmen mit umweltbe-
während der allgemeinen Dienststunden im Ämter- zogenen Informationen verfügbar.
gebäude Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung.
Da das Ergebnis der Behandlung der Anregungen 1. Regierung von Oberfranken
mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Ver- Inanspruchnah-
fassers zweckmäßig. E-Mail vom 20. me landwirt-
Schutzgut Februar 2020 schaftlich ge-
Boden/Fläche im Zuge von §4 nutzter Flächen
Da es aufgrund der aktuellen Covid-19 Problema- Abs.1 BauGB i.S.d. §1a Abs.2
tik vorübergehend zu Auflagen im Parteiverkehr BauGB
kommen kann, wird gebeten, die Einsichtnahme
Entfall eines
gegebenenfalls vorher telefonisch oder schriftlich Grünzuges aus
anzumelden, um Wartezeiten zu vermeiden. dem wirksamen
Regionalplan und
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht damit Entfallen
aus dem Plan-
abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung werk.
über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben kön- E-Mail vom 20.
Schutzgut
Februar 2020
nen, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte Landschafts- Neuaufteilung,
im Zuge von §4
und nicht hätte kennen müssen, und deren Inhalt für bild Abgrenzung und
Abs.1 BauGB
Nummerierung
die Rechtmäßigkeit des Flächennutzungsplanes mit der Vorbe-
integriertem Landschaftsplan nicht von Bedeutung haltsgebiete
ist. für Natur und
Landschaft durch
den wirksamen
Eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) nach Regionalplan.
dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung
(UVPG) wird im Rahmen dieses Bauleitplanverfah- Darstellung
eines Vorrang-
rens nicht durchgeführt. E-Mail vom 20.
Schutzgut gebietes der
Februar 2020
Sonstige Regionalplanung
im Zuge von §4
Folgende umweltrelevante Sachgüter
Abs.1 BauGB
für den Abbau
von Granit GR3
Informationen sind verfügbar: im Planwerk.
Der Flächennutzungsplan mit integriertem Land- Inanspruchnah-
schaftsplan und insbesondere die landschaftspla- E-Mail vom 06. me landwirt-
Schutzgut März 2020 im schaftlich ge-
nerischen Beiträge enthalten grundlegende und Boden/Fläche Zuge von §4 nutzter Flächen
umfangreiche Beschreibungen, Bestandsaufnahmen Abs.1 BauGB i.S.d. §1a Abs.2
und Bewertungen über den Zustand der Umwelt BauGB.
und deren Schutzgüter Mensch/Siedlung, Tiere,
Anlage eines
Pflan-zen, Boden, Wasser, Klima/Luft, Land- Ökokontos
schaft sowie Kulturgüter und sonstige Sach- durch die Ge-
güter sowie über Ziele und Maßnahmen für deren meinde
zukünftige Weiterentwicklung für das gesamte Naturschutz-
rechtlicher Aus-
Gemeindegebiet. gleich baulicher
Schutzgut
E-Mail vom 06. Eingriffe
Tiere,
Eine Bestandsaufnahme und Bewertung zu den Pflanzen,
März 2020 im Darstellung von
Schutzgütern Mensch/Siedlung, Tiere, Pflan- Zuge von §4 Erstaufforstungs-
biologische
Abs.1 BauGB tabuzonen
zen, Boden, Wasser, Klima/Luft, Landschaft Vielfalt
Darstellung von
sowie Kulturgüter und sonstige Sachgüter im Maßnahmen der
Gemeindegebiet wird als Ergebnis der Umweltprü- Flurdurchgrü-
fung gem. §2 Abs.4 BauGB im Umweltbericht gem. nung
Maßnahmenum-
§2a BauGB dargelegt und die voraussichtlichen Aus- setzung infolge
wirkungen der Planung auf diese Schutzgüter unter- der Planung
sucht.6 Waldstein-Blättla 05/2021
Inanspruchnah- 3. Regionaler Planungsverband Oberfranken-Ost
E-Mail vom 06. me landwirt-
Schutzgut März 2020 im schaftlich ge- Inanspruchnah-
Schreiben vom
Boden/Fläche Zuge von §4 nutzter Flächen me landwirt-
20. Februar
Abs.1 BauGB i.S.d. §1a Abs.2 Schutzgut schaftlich ge-
2020, im Zuge
BauGB Boden/Fläche nutzter Flächen
von §4 Abs.1
i.S.d. §1a Abs.2
BauGB
BauGB
Entfall eines
Grünzuges aus
dem wirksamen Entfall eines
Regionalplan und Grünzuges aus
damit Entfallen dem wirksamen
aus dem Plan- Regionalplan und
werk. damit Entfallen
E-Mail vom 06. aus dem Plan-
Schutzgut
März 2020 im Schreiben vom werk.
Landschafts- Neuaufteilung,
Zuge von §4 Schutzgut 20. Februar
bild Abgrenzung und
Abs.1 BauGB Landschafts- 2020, im Zuge Neuaufteilung,
Nummerierung
der Vorbe- bild von §4 Abs.1 Abgrenzung und
haltsgebiete BauGB Nummerierung
für Natur und der Vorbe-
Landschaft durch haltsgebiete
den wirksamen für Natur und
Regionalplan Landschaft durch
den wirksamen
Regionalplan.
Darstellung
eines Vorrang-
Schutzgut E-Mail vom 06.
gebietes der Darstellung
Kulturgüter März 2020 im
Regionalplanung Schreiben vom eines Vorrang-
und sonstige Zuge von §4 Schutzgut
für den Abbau 20. Februar gebietes der
Sachgüter Abs.1 BauGB Kulturgüter
von Granit GR3 2020, im Zuge Regionalplanung
im Planwerk. und sonstige
von §4 Abs.1 für den Abbau
Sachgüter
BauGB von Granit GR3
Inanspruchnah- im Planwerk.
E-Mail vom 17. me landwirt-
Schutzgut November 2020 schaftlich ge-
Boden/Fläche im Zuge von §4 nutzter Flächen
Abs.2 BauGB i.S.d. §1a Abs.2 4. Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
BauGB
Belange des
Denkmalschut-
2. Bayerischer Bauernverband, Kreisgruppe Hof Schutzgut E-Mail vom 18.
zes, hier: Be-
Kulturgüter Februar 2020
rücksichtigung
und sonstige im Zuge von §4
Inanspruch- von Bodendenk-
Sachgüter Abs.1 BauGB
nahme land- mälern im Zuge
wirtschaftlich der Planung.
genutzter
Flächen i.S.d. §1a
Abs.2 BauGB.
Betrachtung
von alternativen
E-Mail vom 21.
Standorten zur
Schutzgut Februar 2020
Neuausweisung
Boden/Fläche im Zuge von §4
gewerblicher
Abs.1 BauGB
Bauflächen und
zur vorrangigen
Blättla
Inanspruchnah-
me von Flächen
für Maßnahmen
zur Entwicklung
von Natur und
Landschaft.05/2021 Waldstein-Blättla 7
5. Wasserwirtschaftsamt Hof 7. Landratsamt Hof
• Situation der Empfehlung
Wasserversor- der Anlage
Schutzgut
gung im Ge- Schreiben vom eines Ökokon-
Tiere,
meindegebiet 26. Februar 2020 tos durch die
Pflanzen,
• Situation der im Zuge von §4 Gemeinde durch
biologische
Löschwasser- Abs.1 BauGB die Untere
Vielfalt
versorgung im Naturschutzbe-
Gemeindege- hörde.
biet
• Ausdehnung
und Lage der
Wasserschutz- 8. Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Schreiben vom
gebiete
12. Februar Münchberg, Schreiben vom 22. Februar 2020
Schutzgut • Grundwasser-
2020, im Zuge
Wasser verhältnisse
von §4 Abs.1 Inanspruchnah-
und Grund- Schreiben vom
BauGB me landwirt-
wasserkörper 22. Februar
• Abwasserbe- Schutzgut schaftlich ge-
2020, im Zuge
seitigung und Boden/Fläche nutzter Flächen
von §4 Abs.1
Gewässer- i.S.d. §1a Abs.2
BauGB
schutz BauGB
• Umsetzung
der Wasser-
rahmenricht- Vorteile der Ein-
linie und der zelfallentschei-
Hochwasser- Schutzgut
dung gegenüber
risikomanage- Boden/Fläche
der Darstellung
mentrichtlinie Schutzgut Schreiben vom
von flächigen
Klima/Luft 02. März 2020,
Erstaufforstungs-
Schutzgut im Zuge von §4
tabuzonen.
Tiere, Pflan- Abs.1 BauGB
• Bekannte zen, biologi-
Altlasten und Waldmehrung
sche Vielfalt
schädliche im Zuge des
Schreiben vom Bodenverän- Klimawandels.
12. Februar derungen im
Schutzgut
2020, im Zuge Gemeindege-
Boden/Fläche
von §4 Abs.1 biet
BauGB • Allgemeine 9. Landesfischereiverband Bayern
Hinweise zum
vorsorgen den Schutzgut
Bodenschutz Tiere,
Schreiben vom Umsetzung des
Pflanzen,
29. Oktober kommunalen
biologische
2020 im Zuge Gewässerent-
Vielfalt
• Darstellung von §4 Abs.2 wicklungskon-
Schreiben vom Schutzgut
und Rechts- BauGB zeptes
03. November Wasser
Schutzgut grundlage für
2020 im Zuge
Wasser ermittelte
von §4 Abs.2
Überschwem-
BauGB Inanspruch-
mungsgebiete
nahme und
Versiegelung
landwirtschaft-
Schreiben vom
6. Abwasserverband Saale lich genutzter
29. Oktober
Schutzgut Flächen i.S.d. §1a
2020 im Zuge
Boden/Fläche Abs.2 BauGB zu
Schreiben vom von §4 Abs.2
Abwasserentsor- Wohnzwecken.
24. Februar BauGB
Schutzgut gung und Ge- Kritik an der
2020, im Zuge
Wasser wässerschutz bei Neuausweisung
von §4 Abs.1
Neuvorhaben. gewerblicher
BauGB
Bauflächen.8 Waldstein-Blättla 05/2021
10. Bürgerstellungnahme im Zuge von §3 Abs.1 BauGB, 13. Bürgerstellungnahme im Zuge von §3 Abs.2 BauGB,
Schreiben vom 26. Februar 2020 Schreiben vom 31. Oktober 2020
Einhaltung von Abständen neuer Negative Auswirkungen durch
Schutzgut
Wohnbebauung zu landwirtschaftli- Schutzgut Neuausweisung gewerblicher Bauf-
Klima/Luft
cher Nutzung. Tiere, Pflan- lächen durch bauliche Nutzung auf
zen, biologi- die vorhandenen Habitate für Flora
Einhaltung von Abständen neuer sche Vielfalt und Fauna. Negative Auswirkungen
Schutzgut durch die Rodung von Wald.
Wohnbebauung zu landwirtschaftli-
Mensch
cher Nutzung.
Negative Auswirkungen von
Neuausweisungen gewerblicher
11. Stellungnahmen im Zuge von §3 Abs.2 BauGB aus Schutzgut Bauflächen durch zukünftig stei-
Klima/Luft gende Emissionen aus Verkehr und
der Öffentlichkeit zur Neuausweisung von Wohnbauflä- Gewerbe. Negative Auswirkungen
chen im Ortsteil Reinersreuth, geordnet nach Themen- durch die Rodung von Wald.
blöcken
Erhöhung der
Inanspruchnahme und Versiegelung Verkehrs- und
Schutzgut
landwirtschaftlich genutzter Flä- somit Lärm-
Boden/Fläche
chen i.S.d. §1a Abs.2 BauGB. belastung
durch die Beeinträchtigung durch
Negative Auswirkungen durch Neuauswei- Bebauung
Neuausweisung und zukünftige sung gemisch-
Schutzgut Umsetzung von Bauflächen am ter Bauflächen
Tiere, Ortsrand von Reinersreuth im im Hauptort
Pflanzen, Naturpark Fichtelgebirge. Betref- Sparneck.
biologische fend Biotopflächen, Habitate und
Vielfalt Wanderrouten seltener Tierarten,
die in angrenzenden Waldgebieten Negative Auswirkungen von
vorkommen. Neuausweisungen gewerblicher
Schutzgut Bauflächen durch zukünftig stei-
Mensch gende Emissionen aus Verkehr und
Schutzgut Erhöhung von Pendleraufkommen
Gewerbe auf nahegelegene Wohn-
Klima/Luft und Versorgungsfahrten.
bauflächen.
Schutzgut Erhöhung der Verkehrs- und somit
Mensch Lärmbelastung.
Inanspruchnahme landwirtschaftlich
Schutzgut
Schutzgut und forstwirtschaftlich genutzter
Beeinträchtigung durch Boden/Fläche
Landschafts- Flächen i.S.d. §1a Abs.2 BauGB.
Bebauung
bild
12. Stellungnahmen im Zuge von §3 Abs.2 BauGB aus Folgende umweltbezogene Stellungnahmen erachtet
der Öffentlichkeit zur Neuausweisung von gemischten die Gemeinde im Sinne des § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB
Bauflächen im Hauptort Sparneck, geordnet nach The- als wesentlich, weshalb diese ebenfalls Bestandteil
menblöcken der ausgelegten Unterlagen sind:
Inanspruchnahme und Versiege- • Regierung von Oberfranken, E-Mail vom 17.
Schutzgut
lung landwirtschaftlich genutzter
Boden/Fläche November 2020 aus §4 Abs.2 BauGB
Flächen i.S.d. §1a Abs.2 BauGB
• Bayerischer Bauernverband, Stellungnahme vom
21. April 2020 aus §4 Abs.1 BauGB
Schutzgut Erhöhung der Verkehrs- und somit
Mensch Lärmbelastung. • Regionaler Planungsverband Oberfranken-Ost,
Stellungnahme vom 20. Februar 2020 aus §4 Abs.1
BauGB
Schutzgut
Landschafts-
Beeinträchtigung durch • Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, Stel-
Bebauung lungnahme vom 18. Februar 2020 aus §4 Abs.1
bild
BauGB05/2021 Waldstein-Blättla 9
• Wasserwirtschaftsamt Hof, Schreiben vom 12. Aus dem Rathaus
Februar 2020 aus §4 Abs.1 BauGB
• Wasserwirtschaftsamt Hof, Schreiben vom 03. Aus der Sitzung des Marktgemeinderates
November 2020 aus §4 Abs.2 BauGB Sparneck vom 14.05.2021
• Landratsamt Hof, Schreiben vom 26. Februar aus
§4 Abs.1 BauGB Sanierungsmaßnahmen und Anbau an die
• Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Kindertagesstätte in der Nelkenstraße
Münchberg, Schreiben vom 22. Februar 2020 aus
§4 Abs.1 BauGB Der Markt Sparneck hat bis zum 30.06.2021 einen
• Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Zuwendungsantrag für Mittel nach Art. 10 Bayeri-
Münchberg, Schreiben vom 02. März 2020 aus §4 sches Finanzausgleichsgesetz (FAG) für die geplanten
Abs.1 BauGB Sanierungsmaßnahmen am Kindergartengebäude bei
• Landesfischereiverband Bayern, Schreiben vom 29. der Regierung von Oberfranken einzureichen. Herr
Oktober 2020 aus §4 Abs.2 BauGB Endrejat vom Architekturbüro m6 aus Sparneck
stellte in der Sitzung des Marktgemeinderats eine
Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unter- erste Entwurfsskizze vor.
lagen liegen ebenfalls aus.
Im Vorfeld erfolgte eine Abstimmung mit dem Träger
Hinweis bezüglich des Verbandsklage- der Einrichtung (Evang. Kirchengemeinde Sparneck)
rechts von Umweltverbänden: und der Kita-Leitung, Frau Seiferth. In einer Vor-
besprechung im Rathaus Sparneck wurden dem
Es wird gem. § 3 Abs. 3 BauGB darauf hingewie- zuständigen Sachbearbeiter bei der Kindertagesstät-
sen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 tenaufsicht des Landratsamtes, Herrn Sonntag, die
Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in ersten Planskizzen ebenfalls präsentiert.
einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des
Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Der Markt Sparneck kann laut Aussage der Regie-
Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen rung von Oberfranken mit einer Bezuschussung in
Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Größenordnung von 55 – 60 % rechnen. Maß-
der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig gel- gebend für die Höhe des Fördersatzes ist die Finanz-
tend gemacht hat, aber hätte geltend machen kön- lage der Kommune, die Größe der durchzuführenden
nen. Maßnahme, die Rücklagen und die Höhe der freien
Finanzspanne zum Zeitpunkt der Entscheidung der
Datenschutz: Förderbehörde. Für Kommunen, deren finanzielle
Lage dem Landesdurchschnitt vergleichbarer Kom-
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt munen entspricht, kann von einem Orientierungs-
auf der Grundlage der Art.6 Abs.1 Buchstabe e wert von 50 % Fördersatz ausgegangen werden.
(DSGVO) i.V.m. §3 BauGB und dem BayDSG. Sofern
Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abge- Die Kosten belaufen sich lt. Schätzung des Architek-
ben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis ten auf rund 1,5 Mio. €.
der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie
bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Infor- Der Marktgemeinderat Sparneck billigte schließlich
mationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das eben- die in der Sitzung präsentierte Vorentwurfsplanung
falls öffentlich ausliegt. für die Sanierungsmaßnahmen einschließlich Anbau
am Kindergartengebäude in Sparneck. Er beschließt
Sparneck, den 29.05.2021 vorbehaltlich der Mittelbereitstellung, insbesondere
der staatlichen Förderung die Durchführung der
gez. Schreiner Maßnahme im Jahr 2022, spätestens im Jahr 2023.
Erster Bürgermeister Die Verwaltung wird beauftragt zur Beantragung der
Zuwendungen bei der Regierung von Oberfranken.
Ferner ist auf der Grundlage der Entwurfsplanung
- Ende der amtlichen Bekanntmachungen - die Baugenehmigung einzuholen.10 Waldstein-Blättla 05/2021
Beschlüsse aus der nichtöffentlichen gen Sanierungsarbeiten am Hochbehälter durchge-
Sitzung führt werden. Diese waren ursprünglich erst in den
Folgejahren geplant. Die noch ausstehenden Maß-
Kreditaufnahme nahmen aus der Beitragssatzung für die Verbesse-
rung der Wasserversorgungseinrichtung (VBS-WAS)
Im Haushalt 2021 sind Kreditaufnahmen in Höhe von werden dann ab 2022 ausgeführt. Der Fördersatz für
310 Tsd. € ausgewiesen und von der Kommunalauf- zukünftige Maßnahmen könnte dann 40% betragen.
sicht genehmigt worden.
Der Gemeinderat beschließt, die Aufträge der ein-
Davon sollen 110 Tsd. €, wie bereits bei der Sitzung zelnen Gewerke an folgende Auftragnehmer zu ver-
am 19.06.2020 vom Gemeinderat festgelegt, bei der geben.
BayernLaBo für den Eigenanteil an der Fassadensa-
nierung Schulhaus aufgenommen werden. Nachdem • Die Sanierung der Wasserkammern am Hochbe-
die im Haushaltsjahr 2020 vergebenen Arbeiten erst hälter „Kleiner Waldstein“ wird an die Firma Fran-
in diesem Jahr durchgeführt werden, wäre für die kenplast GmbH aus Würzburg vergeben.
bereits zugesagte Kreditaufnahme formell noch die • Die Abschottung Wasserkammern am Hochbehäl-
Beschlussfassung des Gremiums bis Ende Mai 2021 ter „Kleiner Waldstein“ wird an die Firma Achen-
erforderlich, da dieses Programm mit 20 % Tilgungs- bach GmbH aus Zell im Fichtelgebirge vergeben.
zuschuss darüber hinaus nicht mehr verlängert wird. • Der Einbau der Luftfilteranlage am Hochbehäl-
Die restlichen laut Haushaltssatzung vorgesehenen ter „Kleiner Waldstein“ wird an die Firma WILO
200 Tsd. € sollten mit einer variablen Verzinsung EMU GmbH aus Hof vergeben.
aufgenommen werden, damit wieder kurzfristige • Die Lieferung der Außentüren für den Hochbehäl-
Tilgungen möglich sind. Dies ist in Zeiten von Ver- ter „Kleiner Waldstein“ wird an die Firma Huber
wahrentgelten sinnvoll und geboten, wie sich im SE aus Berching vergeben.
vergangenen Jahr zeigte, als 386 Tsd. € Darlehen
kurzfristig zurückgeführt werden konnten. Artenschutzprojekt Weißstorch
Der Marktgemeinderat beschließt, dass die Marktge- Auf Grundlage des Antrages von Gemeinde-
meinde Sparneck einen Kredit in Höhe von 110 Tsd. rat Andreas Becher, Nisthilfen für Weißstörche
€ aus dem Kreditprogramm „Energiekredit Kommu- in Sparneck zu errichten, hat der Gemeinderat
nal Bayern“ laut Darlehenszusage vom 14.04.2021 bei Sparneck in seiner Sitzung am 18.09.2020 über das
der BayernLabo aufnimmt. Der Kreditabruf erfolgt weitere Vorgehen entschieden. Der Standort auf
für die Fassadensanierung des Schulhauses Sparneck dem Dach der Münchberger Straße 1 wurde verwor-
nach Bedarf im Haushaltsjahr 2021. Für die restlichen fen und zwei Alternativstandorte festgelegt. Nach
200 Tsd. € Kreditaufnahme wird der Bürgermeis- intensiver Beratung mit der unteren Naturschutzbe-
ter ermächtigt, je nach Liquiditätslage, im Laufe des hörde und dem Landschaftspflegeverband (LPV) des
Haushaltsjahres 2021 beim günstigsten Anbieter eine Landkreises Hof hat man eine Förderzusage von 95
Kreditvereinbarung mit einer max. Zinsfestschrei- % erhalten.
bung von 1 Jahr abzuschließen.
Der Marktgemeinderat Sparneck nimmt von der
Sanierung Hochbehälter Beauftragung der Firma Firma tecpoles, Neumarkt
für die Stahlmasten Kenntnis.
Dem Markt Sparneck könnte nach Auskunft des Der Marktgemeinderat beauftragt die Firma Sinnig,
Wasserwirtschaftsamtes eine Förderung nach der Münchberg mit den Tiefbauarbeiten.
Richtlinie für Zuwendungen zu wasserwirtschaftli-
chen Vorhaben (RZWas) für die noch ausstehenden Neugestaltung des Platzes
Sanierungsmaßnahmen in Aussicht gestellt bekom- „Garage am Marktplatz“
men. Voraussetzung ist, dass die pro Kopfbelastung
(PKB) für die Wasserversorgungseinrichtungen einen Das Bauvorhaben wird über die Förderoffensive
Wert von 1.600 Euro übersteigt. Um diese Schwelle Nordostbayern mit 90 % gefördert. Als Grundlage
zu erreichen, wurde entschieden, dass 2021 die nöti- diente die Kostenberechnung vom 29.07.2021 in05/2021 Waldstein-Blättla 11
Höhe von 88.060,00 €. Es wurde somit eine Förde- nisch, schriftlich, per Email oder Telefax klären. Wir
rung in Höhe von 79.000,00 € in Aussicht gestellt. hoffen auf Ihr Verständnis.
Der Bewilligungszeitraum endet am 31.12.2021. Zur
Submission wurden 9 Firmen eingeladen, ein Ange-
bot abzugeben. Am Eröffnungstermin 04.05.2021 Straßenbeleuchtung
lagen 3 Angebote vor. Die abgegebenen Angebote
lagen zwischen 140.061,93 Euro und 179.885,10 Euro Prüfung der Standsicherheit von Straßenbe-
und somit deutlich über der Kostenberechnung. Die leuchtungsmasten
somit verbundenen Mehrkosten werden durch den
Fördergeber trotz intensiver Nachfrage nicht getra- Im Rahmen des Straßenbeleuchtungsvertrags prüft
gen und würden alleinig beim Markt Sparneck ver- die Bayernwerk AG in regelmäßigen Abständen die
bleiben. Standsicherheit der Straßenbeleuchtungsmasten in
Sparneck. Die nächste Prüfung ist in der Woche vom
Der Marktgemeinderat hat somit einstimmig 31.05.2021 bis 04.06.2021 vorgesehen.
beschlossen, das Angebot aufzuheben, da kein wirt-
schaftliches Angebot vorliegt. Die Ausschreibung soll Für einen reibungslosen Ablauf bittet die Bayernwerk
überarbeitet werden und nochmals ausgeschrieben AG die Grundstückseigentümer, auf deren Grund-
werden. Gleichzeitig will man bei der Regierung von stück eine Lampe steht, um freien Zugang.
Oberfranken um eine Verlängerung der Bewilligungs-
frist bitten.
Bauarbeiten
Aus dem Rathaus Umleitung eingerichtet
Rathaus wieder zu regulären Öffnungszeiten
erreichbar
Die Verwaltungsgemeinschaft Sparneck gibt bekannt,
dass auf Grund der nun deutlich zurückgehen-
den Corona-Infektionszahlen im Landkreis Hof die
Beschäftigten im Rathaus in Sparneck wieder wie in
der Zeit vor Beginn der Pandemie der Bürgerschaft
zu den üblichen Öffnungszeiten zur Verfügung ste-
hen.
Für das Einwohnermeldeamt, welches den
meisten Publikumsverkehr zu bewältigen
hat, bitten wir bis auf Weiteres nach wie vor
um vorherige Terminvereinbarung unter Tel.
09251-990350 oder 99030. Die Bauarbeiten an der Gemeindeverbindungsstraße
Nutzen Sie bequem von zu Hause aus auch den nach Oppenroth haben begonnen. Zunächst wird die
Online-Bürgerservice (sparneck.de oder weissdorf. Zufahrt ab der Schäferei bis Oppenroth gebaut. Inner-
de), wodurch ein persönliches Erscheinen in unse- orts werden Kanalleitungen verlegt und die Orts-
rer Verwaltung bei bestimmten Dienstleistungen straße erneuert. Nach deren Fertigstellung erfolgt
entweder zeitlich reduziert werden kann oder sogar der Ausbau zwischen der Abzweigung von der B289
gänzlich entbehrlich ist. An die Bürgerschaft ergeht bis zur Zufahrt zur Schäferei. Die Bauarbeiten dauern
unabhängig von der Entspannung der Corona-Lage voraussichtlich bis Ende Oktober. Während dieser
die Bitte, dass persönliche Vorsprachen im Rathaus Zeit ist eine Umleitung über Seulbitz eingerichtet.
auf die unbedingt notwendigen Fälle beschränkt blei- Auf dem oben abgebildeten Lageplan ist die Umlei-
ben, da ein gewisses Restinfektionsrisiko nach wie tungsstrecke zu erkennen. Diese wird dem Baufort-
vor gegeben ist. Vieles lässt sich sicher auch telefo- schritt entsprechend angepasst.12 Waldstein-Blättla 05/2021
Aus dem Rathaus Festlegung Bauverpflichtung
und Rückkaufsrecht (Bauzwang)
Aus der Gemeinderatsitzung Weißdorf vom
15.04.2021 Um einen „Kauf auf Vorrat“ der neu erschlossenen
Grundstücke und in der Folge langjährige Baulü-
Baugebiet Waldsteinblick II cken zu vermeiden, beschließt der Gemeinderat
eine Bauverpflichtung innerhalb von fünf Jahren. Der
Festlegung der Straßennamen Bauzwang und das Wiederkaufsrecht für den Fall,
dass der Erwerber der vereinbarten Bauverpflich-
Für das Baugebiet Waldsteinblick II sind für die tung nicht nachkommt, werden in alle Kaufverträge
neuen Straßen Straßennamen festzulegen. Es wurde über Wohnbaugrundstücke im Waldsteinblick II auf-
beschlossen, die Lilienstraße und die Siebenstern- genommen.
straße jeweils zu verlängern. Der verkehrsberuhigte
Bereich erhält die Bezeichnung Tulpenweg. Die neu Bestellung eines Notkommandanten für
zu bauende Straßenverbindung zwischen Lilienstraße die Freiwillige Feuerwehr Weißdorf
und Siebensternstraße bekommt den Namen Dahli-
enstraße. Die sechsjährige Dienstzeit des Kommandanten Ste-
fan Dietel endet am 07.04.2021. Bekanntlich gibt die
Festlegung der Richtlinien akute Pandemiesituation seit Herbst 2020 nicht die
zur Familienförderung realistische Möglichkeit her, dass eine Versammlung
der Feuerwehrdienstleistenden einberufen wird. Ent-
Für das Baugebiet Waldsteinblick II wurde in der sprechend der Empfehlung des Bayerischen Staats-
letzten GR-Sitzung am 18.03.2021 eine Reduzierung ministeriums des Innern sollte eine Bestellung durch
des Bauplatz-Kaufpreises um 5.000 € für Familien den Gemeinderat gem. Art. 8 BayFwG erfolgen bis
mit mind. 1 Kind festgelegt. zu einer Versammlung, bei der eine Wahl stattfinden
kann.
Die beschlossene „Richtlinie zur Förderung des Der Gemeinderat Weißdorf bestellt gem. Art. 8 Abs.
Erwerbs von Wohneigentum durch Familien 2 Satz 2 i. V. m. Abs. 5 Bayerisches Feuerwehrgesetz
im Baugebiet Waldsteinblick II der Gemeinde Weiß- Herrn Stefan Dietel zum Kommandanten der FFW
dorf“ wird in diesem Amtsblatt veröffentlicht. Weißdorf. Die Bestellung endet mit der Bestätigung
eines gewählten Kommandanten.
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Fassadenprogramm Baumaßnahmen
Bei Sanierung von Bestandimmobilien Förde- Neuer Weg Richtung Weißenstadt
rung erhalten
Der Markt Sparneck errichtet derzeit einen Weg am
Ortsausgang in Richtung Weißenstadt.
Durch die stark rückläufige Nachfrage an den Schre-
bergärten entlang der Weißenstädter Straße hat sich
der Markt Sparneck dazu entschlossen, die dortige
Situation zu verbessern.
Durch das Fassadenprogramm unterstützt der
Markt Sparneck innerhalb des förmlich festgelegten
Fördergebietes die Sanierung von Bestandsimmobi-
lien mit bis zu 30 Prozent der förderfähigen Kosten.
Dabei sind zusätzliche Förderungen z.B. über die
KFW oder andere Förderprogramme möglich.
Unser Bild zeigt die Baumaßnahmen am neuen Weg, wel-
cher die ehemalige Schrebergartenanlage durchscheidet
Es entsteht ein Weg und eine neue Einteilung der
Parzellen. Dieser Weg wird nötig, da das hinter
der Schrebergartenanlage liegende Rückhaltebe-
cken nicht erschlossen war, dies aber für notwenige
Pflege,- Wartungs- und Sanierungsarbeiten erforder-
lich ist. Die Maßnahme konnte durch den Erdaus-
hub, welcher im Zuge der Baumaßnahme entlang der
Münchberger Straße entstand, kostengünstig herge-
Am hier gezeigten Beispiel (Weißdorfer Straße 1) stellt werden.
sieht man deutlich, dass es sich lohnt in den Kernort
zu investieren, denn durch das eingebrachte Engage-
ment des Eigentümers wurde aus dem ehemaligen Aus dem Rathaus
Leerstand ein ansehnliches Gebäude, welches ein
stetig wachsendes Unternehmen beherbergt und
zudem Platz für moderne Wohnungen bietet. In den Der Markt Sparneck sucht zur Deckung
kommenden Wochen entsteht auf dem Platz hinter des aktuellen Bedarfs Grundstücke
dem sanierten Anwesen ein öffentlicher Parkplatz (Wald, Acker- und Grünland sowie
mit Grünfläche und einem Bereich zum Verweilen. Weideflächen).
Gerne stehen auch Ihnen die Mitarbeiterinnen und Angebote bitte an den Ersten Bürgermeister
Mitarbeiter des Rathauses für mögliche Fragen zu Daniel Schreiner, Tel. 09251 9903-65 oder per
einer Sanierung Ihres Gebäudes zur Verfügung. E-Mail: dschreiner@sparneck.de.14 Waldstein-Blättla 05/2021
Aus dem Rathaus Behandlung der eingegangenen Stellung-
nahmen und Einwendungen im Rahmen
Aus der Sitzung des Hauptverwaltungsausschus- der Beteiligung der Träger öffentlicher
ses Sparneck vom 16.04.2021 Belange und der Öffentlichkeits-
beteiligung
Flächennutzungsplan mit integriertem
Landschaftsplan des Markts Sparneck Zu diesem Punkt begrüßte Erster Bürgermeister
Schreiner Herrn Semmler vom Büro IVS aus Kron-
Nachdem durch die Beteiligung nach § 3 Abs. 2 Bau- ach. Als Hauptproblem stellten sich dessen Meinung
gesetzbuch (BauGB) in der öffentlichen Auslegung nach die Einwendungen der Regierung von Ober-
und § 4 Abs. 2 BauGB bei der Behördenbeteiligung franken wegen der Ausweisung diverser Außenflä-
erhebliche Einwendungen erhoben wurden, hat man chen zu Wohnbauflächen dar.
den Flächennutzungsplan in Abstimmung mit der
Regierung von Oberfranken überarbeitet. Herr Semmler ging auf sämtliche erhobenen Ein-
wendungen und Stellungnahmen ein, die in der
Der Hauptverwaltungsausschuss befasste sich in der Beschlussfassung des Marktgemeinderates entspre-
Sitzung mit der Abwägung der eingegangenen Stel- chend gewürdigt wurden.
lungnahmen und mit der Billigung des überarbeiteten Es ergab sich nun in Folge der Einwendungen der
Entwurfs. Regierung von Oberfranken eine Nettoneuauswei-
sung von Bauland in der Größenordnung von nur 1,2
ha. Erster Bürgermeister Schreiner machte deutlich,
dass der aktuell gültige Flächennutzungsplan aus dem
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enler
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Pr05/2021 Waldstein-Blättla 15
Jahr 1979 stamme und unter Berücksichtig von über Die kompletten eingegangenen Äußerungen seitens der
vier Jahrzehnten Nutzungsdauer eine Neuauswei- Öffentlichkeit sowie die Beteiligung der Behörden und
sung von nur 1,2 ha im Vergleich zu anderen regi- sonstigen Träger öffentlicher Belange mit den gefassten
onalen Projekten als absolut gering einzustufen ist. Zwischenbeschlüssen sind sehr umfangreich und können
Daneben sprach der Erste Bürgermeister Schreiner deshalb nicht komplett abgedruckt werden. Sie können
das Paradoxon an, wonach die Regierung von Ober- aber im Rathaus Sparneck nach telefonischer Absprache
franken berechtigterweise von den Gemeinden for- mit Herrn Becher, Tel: 09251/9903-60, eingesehen wer-
dert, dass Innerortspotentiale auszuschöpfen sind, den.
während dagegen die Rechtsaufsicht vom Landrat-
samt Hof in Anbetracht der Haushaltslage explizit Billigung der überarbeiteten Entwurfs-
davon abrät. Sparneck ist bei der Mobilisierung von planung sowie zur Durchführung der er-
innerörtlichem Potential auf dem besten Weg und neuten öffentlichen Auslegung gemäß
stets mit der Regierung von Oberfranken in Kon- § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB)
takt, um eben diese Potentiale auszuschöpfen. Lei-
der lassen sich nicht alle vorhandenen innerörtlichen Billigungsbeschluss:
Potentiale mobilisieren, sodass auch in Sparneck eine
Neuausweisung von Gewerbeflächen, Mischflächen 1. Es wird festgestellt, dass die Planunterlagen ent-
und Wohnbauflächen nötig werde. sprechend den geäußerten Einwendungen und
Anregungen der Einwender und Behörden als Trä-
Der Hauptverwaltungsausschuss Sparneck beschließt ger öffentlicher Belange im Verfahren nach § 3 Abs.
das Ergebnis der Abwägung sowie der jeweils nöti- 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch überarbeitet und
gen Zwischenbeschlüsse. soweit erforderlich auf der Grundlage der gefassten
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Zwischenbeschlüsse ergänzt werden bzw. bereits denseins von Haushaltsmitteln auch kein Rechtsan-
ergänzt worden sind. spruch zur Auszahlung besteht. In einem solchen Fall
müssten Antragsteller ggf. auf das Folgejahr vertrös-
2. Der Hauptverwaltungsausschuss billigt den vom tet werden. Vorgeschlagen wird, dass man die Sache
Ingenieurbüro gefertigten Entwurf des Flächennut- zunächst befristet auf etwa 3 ½ Jahre einführt und
zungsplanes mit integriertem Landschaftsplan in der danach bewertet, inwieweit man über diese Förde-
Fassung vom 16. April 2021 zur erneuten öffentli- rung tatsächlich einen verstärkten Anreiz schafft,
chen Auslegung gem. § 4a Abs. 3 BauGB. dass sich junge Familien mit Kindern in Sparneck nie-
derlassen.
Beschluss zur erneuten öffentlichen Notwendig ist es in der Folge, dass während der Gel-
Auslegung: tungsdauer der Richtlinie ein bestimmter Betrag für
den Zweck der Wohnraumförderung im gemeindli-
1. Gemäß § 4a Abs. 3 BauGB beschließt der Hauptver- chen Haushalt veranschlagt wird. Da für das Haus-
waltungsausschuss die Durchführung der erneuten haltsjahr 2021 keine Mittel zur Verfügung stehen,
öffentlichen Auslegung. Die genaue Auslegungsfrist könnten frühestens 2022 entsprechende Zuschüsse
wird zwischen Verwaltung und Planungsbüro abge- gewährt werden.
stimmt.
Die abschließende Behandlung soll im Marktgemein-
2. Parallel dazu sind die Stellungnahmen der Behör- derat erfolgen.
den und sonstigen Träger öffentlicher Belange und
der Nachbargemeinden erneut einzuholen. Antrag der Gemeinderäte Schlegel
und Brandhorst – Verbesserung der
3. Während der Auslegungsfrist können von jeder- Gehwegsituation im Bereich des
mann Auskünfte über die Ziele und Zwecke der Pla- Anwesens Marktplatz 1
nung verlangt und Anregungen zum überarbeiteten
Entwurf des Flächennutzungsplanes mit integriertem
Landschaftsplan schriftlich oder zur Niederschrift
vorgebracht werden. Da das Ergebnis der Behand-
lung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die
Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Info: Die Auslegung wird in dieser Ausgabe des „Wald-
steinblättlas“ angekündigt.
Information Kommunales Wohnbauför- Der Verlauf der
derungsprogramm des Markts Sparneck Kreisstraße HO 18
und des straßen-
Mit diesem Thema befasste sich der Marktgemeinde- begleitenden Geh-
rat in seiner Sitzung am 19.03.2021 und beauftragte weges wird sich im
die Verwaltung zur Erarbeitung einer entsprechen- Bereich zwischen der Münchberger Straße 1 und dem
den Richtlinie zur finanziellen Förderung der Schaf- Marktplatz 1 (Apotheke) verändern. An einigen Stellen
fung von Wohnraum. wird ein völlig neuer Gehweg entstehen. Fußgänger sind
im Straßenverkehr besonders Schutzbedürftig und sollen
Für sinnvoll wird es erachtet, wenn nicht nur der daher in Sparneck zukünftig einen besonderen Schutz
Neubau von Wohnhäusern auf der „grünen Wiese“ erfahren. Zudem wird es dann auch möglich sein mit
finanziell unterstützt wird, sondern im Hinblick einem Kinderwagen, Rollator oder Rollstuhl den neuen
auf die erst kürzlich beschlossene Förderinitiative Gehweg problemlos nutzen zu können. Durch eine Verjün-
„Innen statt Außen“ auch der Kauf und die Sanie- gung der Fahrbahn wird der Verkehr im Ortskern zudem
rung von Bestandsimmobilien in Sparneck und den verlangsamt. Neben der Apotheke entstehen auf dem
übrigen Ortsteilen. Wichtig ist der Hinweis in der ehemaligen Anwesen neue Parkmöglichkeiten, Grünflä-
Förderrichtlinie, dass im Falle des Nichtvorhan- chen und ein Bereich zum Verweilen.05/2021 Waldstein-Blättla 17
Die Gemeinderäte Schlegel und Brandhorst haben Stellen erfolgen Absenkungen des Bordsteins, was
am 01.04.2021 einen Eilantrag an den Markt Sparneck die Barrierefreiheit deutlich verbessert. Die Kosten
gestellt, in dem sie auf die Situation für Fußgänger von ca. 15.000 € werden im allgemeinen Haushalt für
im Bereich des Anwesens Marktplatz 1 (Apotheke) Straßenbaumaßnahmen finanziert werden.
hinweisen und zur Verbesserung zwei Lösungsvor-
schläge unterbreiteten. Herr Endrejat dankte den Antragstellern und Frau
Selina Schlegel als Antragstellerin der Verwaltung,
Der Antrag wurde umgehend an den Landkreis Hof dass man sich intensiv der Sache angenommen hat.
weitergeleitet, da dieser als Straßenbaulastträger Positiv zu sehen ist, dass auch der Landkreis Hof die-
über die Machbarkeit entscheiden muss. Die Geh- sem Eingriff in die Kreisstraße HO 18 aufgeschlossen
wegänderung müsste demnach schon ab der Ein- gegenübersteht. Zu den Kosten sagte Gemeinderat
mündung der Weißdorfer Straße erfolgen. Bei dieser Endrejat, dass diese eine gute Investition darstellen.
Variante bleibt für die Straße eine Restbreite von ca. Er zeigte sich guter Hoffnung, dass auch der Antrag
4,65 m. der CSU-Fraktion zur Schaffung einer Querungshilfe
im Bereich der Raiffeisenbank positiv beschieden
Die Tiefbauverwaltung des Landkreises Hof hat wird.
sich die Situation vor Ort angesehen und erläutert,
dass die Engstelle, die durch die Maßnahme entste- Herr Becher regte an, ob zusätzlich eine Geschwin-
hen würde, so ausgebildet werden muss, dass nur digkeitsreduzierung angedacht sei, was zur Verkehrs-
ein Fahrzeug diese passieren kann. Dies hätte zur sicherheit beitragen würde. Erster Bürgermeister
Folge, dass auf der gegenüberliegenden Straßenseite Schreiner hat dazu bereits beim Landratsamt Hof
ebenfalls der Gehweg ab der Münchberger Straße angefragt.
1 verlängert werden müsste. Durch das Absenken
der Bordsteine an der Ecke Weißdorfer Straße, beim
Anwesen Schlegel an der Humbertstraße und gegen-
über bei der Apotheke wird künftig ein Queren
der Fahrbahnen mit Gehhilfen und Kinderwägen
erleichtert. Nach Konkretisierung der erforderli-
chen Arbeiten und Zusage des Landkreises, dass er
die zusätzlichen Asphaltarbeiten im Fahrbahnbereich
trägt, wurden Mehrkosten für die Gemeinde von
ungefähr 15.000 € ermittelt.
Die ausführende Firma VSTR gab zudem zu beden-
ken, dass sich dadurch auch die Bauzeit entsprechend
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verlängern würde. Diesbezüglich wurde bei der letz- Telefon 09251-7785
ten Bauberatung die Möglichkeit der abschnittswei-
sen Asphaltierung angefragt. Die Firma VSTR zog
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deshalb die Asphaltierung von der Joseph-Müller-
Straße bis oberhalb des Mühlteichplatzes vor, um
somit den Verkehrsfluss in diesem Abschnitt wieder
zu ermöglichen
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kein Baum wird extra gefällt.
Erster Bürgermeister Schreiner gibt Erläuterungen
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Frau Becher bittet zu prüfen, ob man, ähnlich wie in Empfehlung des Fest- und Tourismusausschusses,
Fattigau, eine Abgrenzung/Markierung auf der Fahr- das diesjährige Wiesenfest ebenfalls abzusagen mit
bahn für Radwege vorsieht. Erster Bürgermeister der Option, anstelle dessen eine Ersatzveranstaltung
Schreiner verweist bei diesem Thema auf das Bei- durchzuführen.
spiel Bayreuth, wo es gang und gäbe sei, dass bei
Radwegen eine rote Fahrbahnmarkierung auf den Sonstiges
Straßenbelag aufgebracht wird, um diese deutlich
abzugrenzen. Überschwemmungsgebiet entlang der
Sächsischen Saale
Der Hauptverwaltungsausschuss gibt zur Planung
des Ingenieursbüros USS-Consult betreffend der Das Landratsamt Hof beabsichtigt, das vorläufig gesi-
Gehwegneugestaltung vom Bereich Münchberger cherte Überschwemmungsgebiet entsprechend Art.
Str. 1 bis zum Marktplatz 1 seine Zustimmung. 76 Abs. 2 WHG i.V.m. Art. 46 BayWG durch Rechts-
verordnung amtlich festzusetzen.
Beschlussfassungen zur Absage Sommer- Die Grenzen des Überschwemmungsgebietes kön-
kirchweih und Wiesenfest 2021 entspre- nen im Rathaus im dort ausliegenden Übersichtsla-
chend Empfehlung Festausschuss-Sitzung geplan eingesehen werden
vom 22.03.2021
Bei dem Überschwemmungsgebiet handelt es sich
Die diesjährige Sommerkirchweih wird durch den nicht um eine behördliche Planung, sondern um die
Hauptverwaltungsausschuss abgesagt. Der Haupt- Ermittlung und Darstellung einer von Natur aus
verwaltungsausschuss beschließt entsprechend der bestehenden Hochwassergefahr. Die Verordnungs-05/2021 Waldstein-Blättla 19
entwürfe, die sich bereits im Verfahren befunden die Firma Ritter, Rehau für die Außenputzarbeiten
haben, mussten den Neuregelungen der Verordnung an der Münchberger Straße 1
über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden • Münchberger Straße 1 - Auftragsvergabe Hublift:
Stoffen (AwSV) angepasst werden. Eine nochmalige Der Hauptverwaltungsausschuss beauftragt die
Beteiligung bzw. Veröffentlichung ist im Interesse der Firma sani-trans GmbH, Langenau für das Gewerk
Rechtssicherheit deshalb erforderlich. „Hublift“.
• Münchberger Straße 1 - Auftragsvergabe Malerarbei-
Die Veröffentlichung erfolgte am 24.04.2021 im ten: Der Hauptverwaltungsausschuss beauftragt
Amtsblatt „Waldsteinblättla“. die Firma Gewinner, Thiersheim für die Malerar-
beiten in der Münchberger Straße 1.
Haushalt 2021 • Münchberger Straße 1 - Auftragsvergabe Schreiner-
arbeiten Innenausbau: Der Hauptverwaltungs-
Das Landratsamt Hof erteilte die rechtsaufsichtliche ausschuss beauftragt die Firma Rosenberger,
Genehmigung des Haushalts für das Jahr 2021. Waldershof für die Schreinerarbeiten in der Mün-
chberger Straße 1.
Bekanntgabe von Beschlüssen aus der • Münchberger Straße 1 - Auftragsvergabe Naturstei-
nichtöffentlichen Sitzung vom 16.04.2021 narbeiten: Der Hauptverwaltungsausschuss beauf-
tragt die Firma Zedler, Ober-Flörsheim für die
Sanierung Münchberger Straße 1 - Natursteinarbeiten in der Münchberger Straße 1.
Auftragsvergaben
• Münchberger Straße 1 - Auftragsvergabe Außenputzar-
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