Blättla MITTEILUNGEN - BERICHTE - ANZEIGEN - Amtsblatt des Markts Sparneck, der Gemeinde Weißdorf, der Verwaltungsgemeinschaft Sparneck und des ...

 
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05/2021                                           Waldstein-Blättla                                             1

                                                                      Blättla
                                                                      MITTEILUNGEN – BERICHTE – ANZEIGEN

             Amtsblatt des Markts Sparneck, der Gemeinde Weißdorf, der Verwaltungsgemeinschaft Sparneck
                                      und des Schulverbands Weißdorf-Sparneck
Jahrgang 1                                         29. Mai 2021                                          05/2021
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    Bevölkerungsstand                                   Schwandorf) beginnen ab 07. Juni 2021 (Kalen-
                                                        derwoche 23) weiterführende umweltfachliche
Am Stichtag 30.04.2021 lautet der Bevölkerungs-         Untersuchungen und Kartierungsarbeiten. Die Kar-
stand des Marktes Sparneck:                             tierungsarbeiten finden je nach Vegetationszeit und
					(Vergleich:                                        Artenaktivität bis Ende des Jahres 2021 statt.
					31.03.2021)
Gesamteinwohnerzahl:      1674 1682                     Die Firmen TNL-Umweltplanung und ifuplan (Insti-
                                                        tut für Umweltplanung und Raumentwicklung GmbH
Davon					                                              & Co. KG), bzw. deren nachweislich beauftragte Sub-
Hauptwohnsitze:		 1564 1570                             unternehmer werden die umweltfachlichen Unter-
Nebenwohnsitze:		 110  112                              suchungen und Kartierungsarbeiten im Bereich der
                                                        geplanten 380-kV-Leitung des Ostbayernrings vor-
Am Stichtag 30.04.2021 lautet der Bevölkerungs-         nehmen.
stand der Gemeinde Weißdorf:
					(Vergleich:                                        Dafür ist es erforderlich, dass die Beauftragten
					31.03.2021)                                        Grundstücke betreten, sowie wald- und landwirt-
Gesamteinwohnerzahl:      1224 1231                     schaftliche Wege befahren werden. Bestandteil der
                                                        Kartierungsarbeiten wird auch die Erfassung von
Davon                                                   Habitat- u. Höhlenbäumen sein. Diese Bäume dienen
Hauptwohnsitze:		            1151   1155                möglicherweise als Fortpflanzungs- u. Ruhestätte für
                                                        Fledermäuse und bestimmte Vogelarten. Die erfass-
Nebenwohnsitze:		            73     76                  ten Bäume werden per GPS eingemessen und mittels
                                                        Farbspray markiert.

    Amtliche Mitteilung                                 Nach § 44 Abs. 1 EnWG sind Eigentümer oder
                                                        Nutzungsberechtigte der betroffenen Grundstücke
Meldepflicht nach § 17 Abs. Meldegesetz (MeldeG)        verpflichtet, die zur Vorbereitung der Planung des
                                                        Vorhabens notwendigen Vermessungen, Boden- und
Aus gegebener Veranlassung möchten wir darauf           Grundwasseruntersuchungen sowie sonstige Vorar-
hinweisen, dass jeder Bürger, der eine Wohnung          beiten durch den Träger des Vorhabens oder von
bezieht, nach dem Meldegesetz verpflichtet ist, sich    ihm Beauftragten zu dulden.
innerhalb von 2 Wochen nach Bezug der Woh-
nung im Einwohnermeldeamt für diesen Wohnsitz           Flurschäden entstehen bei diesen Arbeiten voraussichtlich
anzumelden und auch eine entsprechende Bescheini-       nicht. Sollte es dennoch zu Schäden kommen, bitten wir
gung des Wohnungsgebers vorlegen muss.                  um Benachrichtigung an unseren Bürgerreferenten Mar-
                                                        kus Kretzler (Mail: markus.kretzler@tennet.eu, Telefon:
Verstöße gegen diese Vorschrift sind Ordnungs-          +49 (0)921 50740-2231
widrigkeiten und können auch zur Einleitung eines
Bußgeldverfahrens führen, wenn die Meldebehörde                   Gesetzestext des §44 EnWG
Kenntnis hiervon erlangt. Die Meldebehörde führt                   (Energiewirtschaftsgesetz)
in diesem Zusammenhang unter Umständen auch
eigene Ermittlungen durch.                                                  §44c, EnWG

                                                        (1) Eigentümer und sonstige Nutzungsberechtigte
    Bekanntmachung                                      haben zur Vorbereitung der Planung und der Bau-
                                                        durchführung eines Vorhabens oder von Unter-
Ortsübliche Bekanntmachung:                             haltungsmaßnahmen notwendige Vermessungen,
Kartierungsarbeiten ab 07. Juni 2021                    Boden- und Grundwasseruntersuchungen einschließ-
                                                        lich der vorübergehenden Anbringung von Markie-
Für den geplanten 380-/110-kV-Ersatzneubau Ost-         rungszeichen, bauvorbereitende Maßnahmen zur
bayernring (Umspannwerk Redwitz – Umspannwerk           bodenschonenden Bauausführung, Kampfmittelun-
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tersuchungen und archäologische Voruntersuchun-                 Bekanntmachung
gen sowie sonstige Vorarbeiten durch den Träger
des Vorhabens oder von ihm Beauftragte zu dulden.           Richtlinie zur Förderung des Erwerbs von
Weigert sich der Verpflichtete, Maßnahmen nach              Wohneigentum durch Familien im Baugebiet
Satz 1 zu dulden, so kann die nach Landesrecht              Waldsteinblick II der Gemeinde Weißdorf
zuständige Behörde auf Antrag des Trägers des Vor-
habens gegenüber dem Eigentümer und sonstigen
                                                                                    §1
Nutzungsberechtigten die Duldung dieser Maßnah-
men anordnen.                                                                     Zweck

(2) Die Absicht, solche Arbeiten auszuführen, ist           Die Gemeinde Weißdorf fördert den Erwerb von
dem Eigentümer oder sonstigen Nutzungsberechtig-            Wohneigentum durch Familien im Baugebiet Wald-
ten mindestens zwei Wochen vor dem vorgesehe-               steinblick II.
nen Zeitpunkt unmittelbar oder durch ortsübliche
Bekanntmachung in den Gemeinden, in denen die                                       §2
Vorarbeiten durchzuführen sind, durch den Träger                          Höhe der Förderung
des Vorhabens bekannt zu geben.
                                                            Die Förderung beträgt 5.000 Euro.
(3) Entstehen durch eine Maßnahme nach Absatz 1
einem Eigentümer oder sonstigen Nutzungsberech-                                     §3
tigten unmittelbare Vermögensnachteile, so hat der                         Art der Förderung
Träger des Vorhabens eine angemessene Entschädi-
gung in Geld zu leisten.                                    1. Die Förderung wird in allen familiären Konstella-
Kommt eine Einigung über die Geldentschädigung              tionen mit mindestens einem Kind unter 16 Jahren
nicht zustande, so setzt die nach Landesrecht zustän-       gewährt. Entscheidend ist das Lebensalter im Zeit-
dige Behörde auf Antrag des Trägers des Vorhabens           punkt des Kaufvertragsabschlusses.
oder des Berechtigten die Entschädigung fest.
                                                            2. Die Förderung wird nur gewährt, wenn das Kind
Vor der Entscheidung sind die Beteiligten zu hören.         den Hauptwohnsitz am geförderten Grundstück
                                                            innerhalb 2 Jahren nach Kauf des Grundstückes
                TenneT TSO GmbH                             begründet.

                      Sebastian Kohl                        3. Die Förderung wird als Nachlass auf den Kauf-
          Projektleiter Planung & Genehmigung               preis gewährt. Die Kenntnis dieser Richtlinie wird im
              Large Projects AC Germany                     Notarvertrag vom Käufer bestätigt.
                  Programm South-East
                                                            4. Die Förderung wird je Familie nur einmal gewährt,
                    Markus Kretzler                         auch wenn mehrere Grundstücke gekauft werden.
             Referent für Bürgerbeteiligung
            Public Affairs & Communications                 5. Die Förderung durch die Gemeinde wird nur
                  Community Relations                       gewährt, wenn das Grundstück von der Gemeinde
                                                            erworben wurde.

    Hinweis                                                                         §4
                                                                             Rückforderung
Die Allgemeinverfügung des Landkreises Hof zur
Anordnung eines Impfverbots gegen die Infektion             Die gewährte Förderung kann in folgenden Fällen
mit Boviner Virus Diarrhoe (BVD) nach der Verord-           zurückgefordert werden
nung (EU) 2016/429 und der Delegierten Verordnung           a) Falls das Kind, aufgrund dessen die Förderung
(EU) 2020/689 vom 4.5.2021 ist im Aushangkasten             gewährt wurde, seinen Hauptwohnsitz nicht inner-
am Rathaus Sparneck und Weißdorf einsehbar.                 halb der unter § 3 Nr. 2 genannten Frist begründet.
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b) Falls das Kind, aufgrund dessen die Förderung              gearbeitet und auf den aktuellen Bestand angepasst.
gewährt wurde, innerhalb von drei Jahren nach                 Weiterhin wurden zusätzliche Flächen für die künf-
Abschluss der Vereinbarung verzieht. Unschädlich ist          tige Bebauung eingearbeitet.
der Wegzug nach Eintritt der Volljährigkeit oder zu           Die Ausweisung und Bebauung von Bauflächen in den
Ausbildungszwecken.                                           vergangenen Jahren haben zudem die Erarbeitung
c) Falls das geförderte Wohneigentum innerhalb von            eines Landschaftsplans erforderlich gemacht. Dieser
fünf Jahren nach Abschluss des Grundstückskaufver-            ist in den Flächennutzungsplan integriert, sodass im
trages veräußert wird.                                        Ergebnis ein Planwerk resultiert.

                         §5                                   Die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. §3 Abs.1
                    Inkraftreten                              BauGB und §3 Abs.2 BauGB, sowie der Behörden
                                                              und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §4
1. Diese Richtlinie tritt am 01.07.2021 in Kraft.             Abs.1 BauGB und §4 Abs.2 BauGB wurde im gegen-
                                                              ständlichen Verfahren formal durchgeführt.
2. Gleichzeitig tritt die Richtlinie vom 10.02.2017 zur
Förderung des Erwerbs von Wohneigentum durch                  Im Rahmen der regulären Beteiligung gemäß § 4
Familien in der Gemeinde Weißdorf außer Kraft.                Abs. 2 BauGB wurden Einwände geltend gemacht,
                                                              die eine Überarbeitung der Planunterlagen in ihren
                Weißdorf, 15.04.2021                          Grundzügen erforderlich machen. Die Planung ist
               Gemeinde Weißdorf                              daher erneut auszulegen und die Stellungnahmen
                                                              sind erneut einzuholen.
            Heiko Hain, 1. Bürgermeister
                                                              Der Marktgemeinderat hat in der Sitzung vom
                                                              16.04.2021 den überarbeiteten Entwurf des Flächen-
    Bekanntmachung                                            nutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan
                                                              gebilligt.
          Vollzug des Baugesetzbuchs
                                                              Der überarbeitete Entwurf des Flächennutzungspla-
Bekanntmachung der erneuten öffentlichen                      nes mit integriertem Landschaftsplan für den Markt
Auslegung gemäß §3 Abs.2 BauGB i.V.m. §4a                     Sparneck und die Begründung mit Umweltbericht in
Abs.3 BauGB                                                   der Fassung vom 16.04.2021 sowie die als wesentlich
                                                              erachteten umweltbezogenen Stellungnahmen liegen
Markt Sparneck für den überarbeiteten Entwurf                 in der Verwaltungsgemeinschaft Sparneck, Markt-
des Flächennutzungsplanes mit integriertem                    platz 4, 95234 Sparneck
Landschaftsplan
                                                                        vom 07. Juni 2021 bis 09. Juli 2021
Der Gemeinderat beschloss in seiner Sitzung vom
18.11.2019 gemäß §2 Abs.1 BauGB die Neuaufstel-               während der allgemeinen Dienststunden:
lung und Fortschreibung des bestehenden Flächen-              Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
nutzungsplanes und die Neuaufstellung eines in den            sowie Donnerstag von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Flächennutzungsplan integrierten Landschaftsplanes            öffentlich aus.
für das gesamte Gemeindegebiet Sparneck.
Der Geltungsbereich umfasst das gesamte Gemein-               Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung sowie
degebiet Sparneck mit einer Fläche von ca. 16,36              die nach § 3 Abs.2 Satz 1 BauGB auszulegenden
km².                                                          Unterlagen sind während der Beteiligung gemäß § 4a
                                                              Abs. 4 BauGB im Internet unter https://www.sparneck.
Der Markt Sparneck besitzt einen wirksamen Flä-               de/unsere-gemeinde/bauen-wohnen/bauleitplanverfah-
chennutzungsplan. Der neue Flächennutzungsplan                ren/ eingestellt.
wird auf Grundlage des bestehenden Planes und
einer aktuellen Flurkarte erstellt. Dabei sind bereits        Während der Auslegungsfrist können Stellungnah-
durchgeführte Flächennutzungsplanänderungen ein-              men (schriftlich oder mündlich zur Niederschrift)
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bei der Verwaltung vorgebracht werden. Es besteht        Zudem sind folgende Stellungnahmen mit umweltbe-
während der allgemeinen Dienststunden im Ämter-          zogenen Informationen verfügbar.
gebäude Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung.
Da das Ergebnis der Behandlung der Anregungen            1. Regierung von Oberfranken
mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Ver-                                      Inanspruchnah-
fassers zweckmäßig.                                                        E-Mail vom 20.   me landwirt-
                                                          Schutzgut        Februar 2020     schaftlich ge-
                                                          Boden/Fläche     im Zuge von §4   nutzter Flächen
Da es aufgrund der aktuellen Covid-19 Problema-                            Abs.1 BauGB      i.S.d. §1a Abs.2
tik vorübergehend zu Auflagen im Parteiverkehr                                              BauGB
kommen kann, wird gebeten, die Einsichtnahme
                                                                                            Entfall eines
gegebenenfalls vorher telefonisch oder schriftlich                                          Grünzuges aus
anzumelden, um Wartezeiten zu vermeiden.                                                    dem wirksamen
                                                                                            Regionalplan und
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht                                         damit Entfallen
                                                                                            aus dem Plan-
abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung                                          werk.
über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben kön-                        E-Mail vom 20.
                                                          Schutzgut
                                                                           Februar 2020
nen, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte        Landschafts-                      Neuaufteilung,
                                                                           im Zuge von §4
und nicht hätte kennen müssen, und deren Inhalt für       bild                              Abgrenzung und
                                                                           Abs.1 BauGB
                                                                                            Nummerierung
die Rechtmäßigkeit des Flächennutzungsplanes mit                                            der Vorbe-
integriertem Landschaftsplan nicht von Bedeutung                                            haltsgebiete
ist.                                                                                        für Natur und
                                                                                            Landschaft durch
                                                                                            den wirksamen
Eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) nach                                               Regionalplan.
dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung
(UVPG) wird im Rahmen dieses Bauleitplanverfah-                                             Darstellung
                                                                                            eines Vorrang-
rens nicht durchgeführt.                                                   E-Mail vom 20.
                                                          Schutzgut                         gebietes der
                                                                           Februar 2020
                                                          Sonstige                          Regionalplanung
                                                                           im Zuge von §4
            Folgende umweltrelevante                      Sachgüter
                                                                           Abs.1 BauGB
                                                                                            für den Abbau
                                                                                            von Granit GR3
          Informationen sind verfügbar:                                                     im Planwerk.
Der Flächennutzungsplan mit integriertem Land-                                              Inanspruchnah-
schaftsplan und insbesondere die landschaftspla-                           E-Mail vom 06.   me landwirt-
                                                          Schutzgut        März 2020 im     schaftlich ge-
nerischen Beiträge enthalten grundlegende und             Boden/Fläche     Zuge von §4      nutzter Flächen
umfangreiche Beschreibungen, Bestandsaufnahmen                             Abs.1 BauGB      i.S.d. §1a Abs.2
und Bewertungen über den Zustand der Umwelt                                                 BauGB.
und deren Schutzgüter Mensch/Siedlung, Tiere,
                                                                                            Anlage eines
Pflan-zen, Boden, Wasser, Klima/Luft, Land-                                                 Ökokontos
schaft sowie Kulturgüter und sonstige Sach-                                                 durch die Ge-
güter sowie über Ziele und Maßnahmen für deren                                              meinde
zukünftige Weiterentwicklung für das gesamte                                                Naturschutz-
                                                                                            rechtlicher Aus-
Gemeindegebiet.                                                                             gleich baulicher
                                                          Schutzgut
                                                                           E-Mail vom 06.   Eingriffe
                                                          Tiere,
Eine Bestandsaufnahme und Bewertung zu den                Pflanzen,
                                                                           März 2020 im     Darstellung von
Schutzgütern Mensch/Siedlung, Tiere, Pflan-                                Zuge von §4      Erstaufforstungs-
                                                          biologische
                                                                           Abs.1 BauGB      tabuzonen
zen, Boden, Wasser, Klima/Luft, Landschaft                Vielfalt
                                                                                            Darstellung von
sowie Kulturgüter und sonstige Sachgüter im                                                 Maßnahmen der
Gemeindegebiet wird als Ergebnis der Umweltprü-                                             Flurdurchgrü-
fung gem. §2 Abs.4 BauGB im Umweltbericht gem.                                              nung
                                                                                            Maßnahmenum-
§2a BauGB dargelegt und die voraussichtlichen Aus-                                          setzung infolge
wirkungen der Planung auf diese Schutzgüter unter-                                          der Planung
sucht.
Blättla MITTEILUNGEN - BERICHTE - ANZEIGEN - Amtsblatt des Markts Sparneck, der Gemeinde Weißdorf, der Verwaltungsgemeinschaft Sparneck und des ...
6                                               Waldstein-Blättla                                         05/2021

                                    Inanspruchnah-        3. Regionaler Planungsverband Oberfranken-Ost
                  E-Mail vom 06.    me landwirt-
Schutzgut         März 2020 im      schaftlich ge-                                            Inanspruchnah-
                                                                            Schreiben vom
Boden/Fläche      Zuge von §4       nutzter Flächen                                           me landwirt-
                                                                            20. Februar
                  Abs.1 BauGB       i.S.d. §1a Abs.2       Schutzgut                          schaftlich ge-
                                                                            2020, im Zuge
                                    BauGB                  Boden/Fläche                       nutzter Flächen
                                                                            von §4 Abs.1
                                                                                              i.S.d. §1a Abs.2
                                                                            BauGB
                                                                                              BauGB
                                    Entfall eines
                                    Grünzuges aus
                                    dem wirksamen                                             Entfall eines
                                    Regionalplan und                                          Grünzuges aus
                                    damit Entfallen                                           dem wirksamen
                                    aus dem Plan-                                             Regionalplan und
                                    werk.                                                     damit Entfallen
                  E-Mail vom 06.                                                              aus dem Plan-
Schutzgut
                  März 2020 im                                              Schreiben vom     werk.
Landschafts-                        Neuaufteilung,
                  Zuge von §4                              Schutzgut        20. Februar
bild                                Abgrenzung und
                  Abs.1 BauGB                              Landschafts-     2020, im Zuge     Neuaufteilung,
                                    Nummerierung
                                    der Vorbe-             bild             von §4 Abs.1      Abgrenzung und
                                    haltsgebiete                            BauGB             Nummerierung
                                    für Natur und                                             der Vorbe-
                                    Landschaft durch                                          haltsgebiete
                                    den wirksamen                                             für Natur und
                                    Regionalplan                                              Landschaft durch
                                                                                              den wirksamen
                                                                                              Regionalplan.
                                    Darstellung
                                    eines Vorrang-
Schutzgut         E-Mail vom 06.
                                    gebietes der                                              Darstellung
Kulturgüter       März 2020 im
                                    Regionalplanung                         Schreiben vom     eines Vorrang-
und sonstige      Zuge von §4                              Schutzgut
                                    für den Abbau                           20. Februar       gebietes der
Sachgüter         Abs.1 BauGB                              Kulturgüter
                                    von Granit GR3                          2020, im Zuge     Regionalplanung
                                    im Planwerk.           und sonstige
                                                                            von §4 Abs.1      für den Abbau
                                                           Sachgüter
                                                                            BauGB             von Granit GR3
                                    Inanspruchnah-                                            im Planwerk.
                  E-Mail vom 17.    me landwirt-
Schutzgut         November 2020     schaftlich ge-
Boden/Fläche      im Zuge von §4    nutzter Flächen
                  Abs.2 BauGB       i.S.d. §1a Abs.2      4. Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
                                    BauGB
                                                                                              Belange des
                                                                                              Denkmalschut-
2. Bayerischer Bauernverband, Kreisgruppe Hof              Schutzgut        E-Mail vom 18.
                                                                                              zes, hier: Be-
                                                           Kulturgüter      Februar 2020
                                                                                              rücksichtigung
                                                           und sonstige     im Zuge von §4
                                    Inanspruch-                                               von Bodendenk-
                                                           Sachgüter        Abs.1 BauGB
                                    nahme land-                                               mälern im Zuge
                                    wirtschaftlich                                            der Planung.
                                    genutzter
                                    Flächen i.S.d. §1a
                                    Abs.2 BauGB.
                                    Betrachtung
                                    von alternativen
                  E-Mail vom 21.
                                    Standorten zur
Schutzgut         Februar 2020
                                    Neuausweisung
Boden/Fläche      im Zuge von §4
                                    gewerblicher
                  Abs.1 BauGB
                                    Bauflächen und
                                    zur vorrangigen
                                                                               Blättla
                                    Inanspruchnah-
                                    me von Flächen
                                    für Maßnahmen
                                    zur Entwicklung
                                    von Natur und
                                    Landschaft.
Blättla MITTEILUNGEN - BERICHTE - ANZEIGEN - Amtsblatt des Markts Sparneck, der Gemeinde Weißdorf, der Verwaltungsgemeinschaft Sparneck und des ...
05/2021                                     Waldstein-Blättla                                                    7

5. Wasserwirtschaftsamt Hof                           7. Landratsamt Hof

                                  • Situation der                                           Empfehlung
                                    Wasserversor-                                           der Anlage
                                                       Schutzgut
                                    gung im Ge-                            Schreiben vom    eines Ökokon-
                                                       Tiere,
                                    meindegebiet                           26. Februar 2020 tos durch die
                                                       Pflanzen,
                                  • Situation der                          im Zuge von §4 Gemeinde durch
                                                       biologische
                                    Löschwasser-                           Abs.1 BauGB      die Untere
                                                       Vielfalt
                                    versorgung im                                           Naturschutzbe-
                                    Gemeindege-                                             hörde.
                                    biet
                                  • Ausdehnung
                                    und Lage der
                                    Wasserschutz-     8. Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
                  Schreiben vom
                                    gebiete
                  12. Februar                         Münchberg, Schreiben vom 22. Februar 2020
Schutzgut                         • Grundwasser-
                  2020, im Zuge
Wasser                              verhältnisse
                  von §4 Abs.1                                                              Inanspruchnah-
                                    und Grund-                             Schreiben vom
                  BauGB                                                                     me landwirt-
                                    wasserkörper                           22. Februar
                                  • Abwasserbe-        Schutzgut                            schaftlich ge-
                                                                           2020, im Zuge
                                    seitigung und      Boden/Fläche                         nutzter Flächen
                                                                           von §4 Abs.1
                                    Gewässer-                                               i.S.d. §1a Abs.2
                                                                           BauGB
                                    schutz                                                  BauGB
                                  • Umsetzung
                                    der Wasser-
                                    rahmenricht-                                            Vorteile der Ein-
                                    linie und der                                           zelfallentschei-
                                    Hochwasser-        Schutzgut
                                                                                            dung gegenüber
                                    risikomanage-      Boden/Fläche
                                                                                            der Darstellung
                                    mentrichtlinie     Schutzgut           Schreiben vom
                                                                                            von flächigen
                                                       Klima/Luft          02. März 2020,
                                                                                            Erstaufforstungs-
                                                       Schutzgut           im Zuge von §4
                                                                                            tabuzonen.
                                                       Tiere, Pflan-       Abs.1 BauGB
                                  • Bekannte           zen, biologi-
                                    Altlasten und                                           Waldmehrung
                                                       sche Vielfalt
                                    schädliche                                              im Zuge des
                  Schreiben vom     Bodenverän-                                             Klimawandels.
                  12. Februar       derungen im
Schutzgut
                  2020, im Zuge     Gemeindege-
Boden/Fläche
                  von §4 Abs.1      biet
                  BauGB           • Allgemeine        9. Landesfischereiverband Bayern
                                    Hinweise zum
                                    vorsorgen den      Schutzgut
                                    Bodenschutz        Tiere,
                                                                           Schreiben vom    Umsetzung des
                                                       Pflanzen,
                                                                           29. Oktober      kommunalen
                                                       biologische
                                                                           2020 im Zuge     Gewässerent-
                                                       Vielfalt
                                  • Darstellung                            von §4 Abs.2     wicklungskon-
                  Schreiben vom                        Schutzgut
                                    und Rechts-                            BauGB            zeptes
                  03. November                         Wasser
Schutzgut                           grundlage für
                  2020 im Zuge
Wasser                              ermittelte
                  von §4 Abs.2
                                    Überschwem-
                  BauGB                                                                     Inanspruch-
                                    mungsgebiete
                                                                                            nahme und
                                                                                            Versiegelung
                                                                                            landwirtschaft-
                                                                           Schreiben vom
6. Abwasserverband Saale                                                                    lich genutzter
                                                                           29. Oktober
                                                       Schutzgut                            Flächen i.S.d. §1a
                                                                           2020 im Zuge
                                                       Boden/Fläche                         Abs.2 BauGB zu
                  Schreiben vom                                            von §4 Abs.2
                                  Abwasserentsor-                                           Wohnzwecken.
                  24. Februar                                              BauGB
Schutzgut                         gung und Ge-                                              Kritik an der
                  2020, im Zuge
Wasser                            wässerschutz bei                                          Neuausweisung
                  von §4 Abs.1
                                  Neuvorhaben.                                              gewerblicher
                  BauGB
                                                                                            Bauflächen.
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8                                               Waldstein-Blättla                                       05/2021

10. Bürgerstellungnahme im Zuge von §3 Abs.1 BauGB,       13. Bürgerstellungnahme im Zuge von §3 Abs.2 BauGB,
Schreiben vom 26. Februar 2020                            Schreiben vom 31. Oktober 2020
                  Einhaltung von Abständen neuer                            Negative Auswirkungen durch
Schutzgut
                  Wohnbebauung zu landwirtschaftli-        Schutzgut        Neuausweisung gewerblicher Bauf-
Klima/Luft
                  cher Nutzung.                            Tiere, Pflan-    lächen durch bauliche Nutzung auf
                                                           zen, biologi-    die vorhandenen Habitate für Flora
                  Einhaltung von Abständen neuer           sche Vielfalt    und Fauna. Negative Auswirkungen
Schutzgut                                                                   durch die Rodung von Wald.
                  Wohnbebauung zu landwirtschaftli-
Mensch
                  cher Nutzung.
                                                                            Negative Auswirkungen von
                                                                            Neuausweisungen gewerblicher
11. Stellungnahmen im Zuge von §3 Abs.2 BauGB aus          Schutzgut        Bauflächen durch zukünftig stei-
                                                           Klima/Luft       gende Emissionen aus Verkehr und
der Öffentlichkeit zur Neuausweisung von Wohnbauflä-                        Gewerbe. Negative Auswirkungen
chen im Ortsteil Reinersreuth, geordnet nach Themen-                        durch die Rodung von Wald.
blöcken
                                                           Erhöhung der
                  Inanspruchnahme und Versiegelung         Verkehrs- und
Schutzgut
                  landwirtschaftlich genutzter Flä-        somit Lärm-
Boden/Fläche
                  chen i.S.d. §1a Abs.2 BauGB.             belastung
                                                           durch die      Beeinträchtigung durch
                  Negative Auswirkungen durch              Neuauswei-     Bebauung
                  Neuausweisung und zukünftige             sung gemisch-
Schutzgut         Umsetzung von Bauflächen am              ter Bauflächen
Tiere,            Ortsrand von Reinersreuth im             im Hauptort
Pflanzen,         Naturpark Fichtelgebirge. Betref-        Sparneck.
biologische       fend Biotopflächen, Habitate und
Vielfalt          Wanderrouten seltener Tierarten,
                  die in angrenzenden Waldgebieten                          Negative Auswirkungen von
                  vorkommen.                                                Neuausweisungen gewerblicher
                                                           Schutzgut        Bauflächen durch zukünftig stei-
                                                           Mensch           gende Emissionen aus Verkehr und
Schutzgut         Erhöhung von Pendleraufkommen
                                                                            Gewerbe auf nahegelegene Wohn-
Klima/Luft        und Versorgungsfahrten.
                                                                            bauflächen.
Schutzgut         Erhöhung der Verkehrs- und somit
Mensch            Lärmbelastung.
                                                                            Inanspruchnahme landwirtschaftlich
                                                           Schutzgut
Schutzgut                                                                   und forstwirtschaftlich genutzter
                  Beeinträchtigung durch                   Boden/Fläche
Landschafts-                                                                Flächen i.S.d. §1a Abs.2 BauGB.
                  Bebauung
bild

12. Stellungnahmen im Zuge von §3 Abs.2 BauGB aus         Folgende umweltbezogene Stellungnahmen erachtet
der Öffentlichkeit zur Neuausweisung von gemischten       die Gemeinde im Sinne des § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB
Bauflächen im Hauptort Sparneck, geordnet nach The-       als wesentlich, weshalb diese ebenfalls Bestandteil
menblöcken                                                der ausgelegten Unterlagen sind:
                  Inanspruchnahme und Versiege-           • Regierung von Oberfranken, E-Mail vom 17.
Schutzgut
                  lung landwirtschaftlich genutzter
Boden/Fläche                                                November 2020 aus §4 Abs.2 BauGB
                  Flächen i.S.d. §1a Abs.2 BauGB
                                                          • Bayerischer Bauernverband, Stellungnahme vom
                                                            21. April 2020 aus §4 Abs.1 BauGB
Schutzgut         Erhöhung der Verkehrs- und somit
Mensch            Lärmbelastung.                          • Regionaler Planungsverband Oberfranken-Ost,
                                                            Stellungnahme vom 20. Februar 2020 aus §4 Abs.1
                                                            BauGB
Schutzgut
Landschafts-
                  Beeinträchtigung durch                  • Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, Stel-
                  Bebauung                                  lungnahme vom 18. Februar 2020 aus §4 Abs.1
bild
                                                            BauGB
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05/2021                                        Waldstein-Blättla                                           9

• Wasserwirtschaftsamt Hof, Schreiben vom 12.                 Aus dem Rathaus
  Februar 2020 aus §4 Abs.1 BauGB
• Wasserwirtschaftsamt Hof, Schreiben vom 03.            Aus der Sitzung des Marktgemeinderates
  November 2020 aus §4 Abs.2 BauGB                       Sparneck vom 14.05.2021
• Landratsamt Hof, Schreiben vom 26. Februar aus
  §4 Abs.1 BauGB                                         Sanierungsmaßnahmen und Anbau an die
• Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten           Kindertagesstätte in der Nelkenstraße
  Münchberg, Schreiben vom 22. Februar 2020 aus
  §4 Abs.1 BauGB                                         Der Markt Sparneck hat bis zum 30.06.2021 einen
• Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten          Zuwendungsantrag für Mittel nach Art. 10 Bayeri-
  Münchberg, Schreiben vom 02. März 2020 aus §4          sches Finanzausgleichsgesetz (FAG) für die geplanten
  Abs.1 BauGB                                            Sanierungsmaßnahmen am Kindergartengebäude bei
• Landesfischereiverband Bayern, Schreiben vom 29.       der Regierung von Oberfranken einzureichen. Herr
  Oktober 2020 aus §4 Abs.2 BauGB                        Endrejat vom Architekturbüro m6 aus Sparneck
                                                         stellte in der Sitzung des Marktgemeinderats eine
Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unter-       erste Entwurfsskizze vor.
lagen liegen ebenfalls aus.
                                                         Im Vorfeld erfolgte eine Abstimmung mit dem Träger
  Hinweis bezüglich des Verbandsklage-                   der Einrichtung (Evang. Kirchengemeinde Sparneck)
     rechts von Umweltverbänden:                         und der Kita-Leitung, Frau Seiferth. In einer Vor-
                                                         besprechung im Rathaus Sparneck wurden dem
Es wird gem. § 3 Abs. 3 BauGB darauf hingewie-           zuständigen Sachbearbeiter bei der Kindertagesstät-
sen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3       tenaufsicht des Landratsamtes, Herrn Sonntag, die
Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in         ersten Planskizzen ebenfalls präsentiert.
einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des
Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3            Der Markt Sparneck kann laut Aussage der Regie-
Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen        rung von Oberfranken mit einer Bezuschussung in
Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen       der Größenordnung von 55 – 60 % rechnen. Maß-
der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig gel-    gebend für die Höhe des Fördersatzes ist die Finanz-
tend gemacht hat, aber hätte geltend machen kön-         lage der Kommune, die Größe der durchzuführenden
nen.                                                     Maßnahme, die Rücklagen und die Höhe der freien
                                                         Finanzspanne zum Zeitpunkt der Entscheidung der
                  Datenschutz:                           Förderbehörde. Für Kommunen, deren finanzielle
                                                         Lage dem Landesdurchschnitt vergleichbarer Kom-
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt         munen entspricht, kann von einem Orientierungs-
auf der Grundlage der Art.6 Abs.1 Buchstabe e            wert von 50 % Fördersatz ausgegangen werden.
(DSGVO) i.V.m. §3 BauGB und dem BayDSG. Sofern
Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abge-        Die Kosten belaufen sich lt. Schätzung des Architek-
ben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis     ten auf rund 1,5 Mio. €.
der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie
bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Infor-        Der Marktgemeinderat Sparneck billigte schließlich
mationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das eben-      die in der Sitzung präsentierte Vorentwurfsplanung
falls öffentlich ausliegt.                               für die Sanierungsmaßnahmen einschließlich Anbau
                                                         am Kindergartengebäude in Sparneck. Er beschließt
              Sparneck, den 29.05.2021                   vorbehaltlich der Mittelbereitstellung, insbesondere
                                                         der staatlichen Förderung die Durchführung der
                   gez. Schreiner                        Maßnahme im Jahr 2022, spätestens im Jahr 2023.
               Erster Bürgermeister                      Die Verwaltung wird beauftragt zur Beantragung der
                                                         Zuwendungen bei der Regierung von Oberfranken.
                                                         Ferner ist auf der Grundlage der Entwurfsplanung
 - Ende der amtlichen Bekanntmachungen -                 die Baugenehmigung einzuholen.
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10                                             Waldstein-Blättla                                      05/2021

     Beschlüsse aus der nichtöffentlichen                gen Sanierungsarbeiten am Hochbehälter durchge-
                   Sitzung                               führt werden. Diese waren ursprünglich erst in den
                                                         Folgejahren geplant. Die noch ausstehenden Maß-
                Kreditaufnahme                           nahmen aus der Beitragssatzung für die Verbesse-
                                                         rung der Wasserversorgungseinrichtung (VBS-WAS)
Im Haushalt 2021 sind Kreditaufnahmen in Höhe von        werden dann ab 2022 ausgeführt. Der Fördersatz für
310 Tsd. € ausgewiesen und von der Kommunalauf-          zukünftige Maßnahmen könnte dann 40% betragen.
sicht genehmigt worden.
                                                         Der Gemeinderat beschließt, die Aufträge der ein-
Davon sollen 110 Tsd. €, wie bereits bei der Sitzung     zelnen Gewerke an folgende Auftragnehmer zu ver-
am 19.06.2020 vom Gemeinderat festgelegt, bei der        geben.
BayernLaBo für den Eigenanteil an der Fassadensa-
nierung Schulhaus aufgenommen werden. Nachdem            • Die Sanierung der Wasserkammern am Hochbe-
die im Haushaltsjahr 2020 vergebenen Arbeiten erst         hälter „Kleiner Waldstein“ wird an die Firma Fran-
in diesem Jahr durchgeführt werden, wäre für die           kenplast GmbH aus Würzburg vergeben.
bereits zugesagte Kreditaufnahme formell noch die        • Die Abschottung Wasserkammern am Hochbehäl-
Beschlussfassung des Gremiums bis Ende Mai 2021            ter „Kleiner Waldstein“ wird an die Firma Achen-
erforderlich, da dieses Programm mit 20 % Tilgungs-        bach GmbH aus Zell im Fichtelgebirge vergeben.
zuschuss darüber hinaus nicht mehr verlängert wird.      • Der Einbau der Luftfilteranlage am Hochbehäl-
Die restlichen laut Haushaltssatzung vorgesehenen          ter „Kleiner Waldstein“ wird an die Firma WILO
200 Tsd. € sollten mit einer variablen Verzinsung          EMU GmbH aus Hof vergeben.
aufgenommen werden, damit wieder kurzfristige            • Die Lieferung der Außentüren für den Hochbehäl-
Tilgungen möglich sind. Dies ist in Zeiten von Ver-        ter „Kleiner Waldstein“ wird an die Firma Huber
wahrentgelten sinnvoll und geboten, wie sich im            SE aus Berching vergeben.
vergangenen Jahr zeigte, als 386 Tsd. € Darlehen
kurzfristig zurückgeführt werden konnten.                          Artenschutzprojekt Weißstorch

Der Marktgemeinderat beschließt, dass die Marktge-       Auf Grundlage des Antrages von Gemeinde-
meinde Sparneck einen Kredit in Höhe von 110 Tsd.        rat Andreas Becher, Nisthilfen für Weißstörche
€ aus dem Kreditprogramm „Energiekredit Kommu-           in Sparneck zu errichten, hat der Gemeinderat
nal Bayern“ laut Darlehenszusage vom 14.04.2021 bei      Sparneck in seiner Sitzung am 18.09.2020 über das
der BayernLabo aufnimmt. Der Kreditabruf erfolgt         weitere Vorgehen entschieden. Der Standort auf
für die Fassadensanierung des Schulhauses Sparneck       dem Dach der Münchberger Straße 1 wurde verwor-
nach Bedarf im Haushaltsjahr 2021. Für die restlichen    fen und zwei Alternativstandorte festgelegt. Nach
200 Tsd. € Kreditaufnahme wird der Bürgermeis-           intensiver Beratung mit der unteren Naturschutzbe-
ter ermächtigt, je nach Liquiditätslage, im Laufe des    hörde und dem Landschaftspflegeverband (LPV) des
Haushaltsjahres 2021 beim günstigsten Anbieter eine      Landkreises Hof hat man eine Förderzusage von 95
Kreditvereinbarung mit einer max. Zinsfestschrei-        % erhalten.
bung von 1 Jahr abzuschließen.
                                                         Der Marktgemeinderat Sparneck nimmt von der
          Sanierung Hochbehälter                         Beauftragung der Firma Firma tecpoles, Neumarkt
                                                         für die Stahlmasten Kenntnis.
Dem Markt Sparneck könnte nach Auskunft des              Der Marktgemeinderat beauftragt die Firma Sinnig,
Wasserwirtschaftsamtes eine Förderung nach der           Münchberg mit den Tiefbauarbeiten.
Richtlinie für Zuwendungen zu wasserwirtschaftli-
chen Vorhaben (RZWas) für die noch ausstehenden                      Neugestaltung des Platzes
Sanierungsmaßnahmen in Aussicht gestellt bekom-                      „Garage am Marktplatz“
men. Voraussetzung ist, dass die pro Kopfbelastung
(PKB) für die Wasserversorgungseinrichtungen einen       Das Bauvorhaben wird über die Förderoffensive
Wert von 1.600 Euro übersteigt. Um diese Schwelle        Nordostbayern mit 90 % gefördert. Als Grundlage
zu erreichen, wurde entschieden, dass 2021 die nöti-     diente die Kostenberechnung vom 29.07.2021 in
05/2021                                        Waldstein-Blättla                                             11

Höhe von 88.060,00 €. Es wurde somit eine Förde-         nisch, schriftlich, per Email oder Telefax klären. Wir
rung in Höhe von 79.000,00 € in Aussicht gestellt.       hoffen auf Ihr Verständnis.
Der Bewilligungszeitraum endet am 31.12.2021. Zur
Submission wurden 9 Firmen eingeladen, ein Ange-
bot abzugeben. Am Eröffnungstermin 04.05.2021                 Straßenbeleuchtung
lagen 3 Angebote vor. Die abgegebenen Angebote
lagen zwischen 140.061,93 Euro und 179.885,10 Euro       Prüfung der Standsicherheit von Straßenbe-
und somit deutlich über der Kostenberechnung. Die        leuchtungsmasten
somit verbundenen Mehrkosten werden durch den
Fördergeber trotz intensiver Nachfrage nicht getra-      Im Rahmen des Straßenbeleuchtungsvertrags prüft
gen und würden alleinig beim Markt Sparneck ver-         die Bayernwerk AG in regelmäßigen Abständen die
bleiben.                                                 Standsicherheit der Straßenbeleuchtungsmasten in
                                                         Sparneck. Die nächste Prüfung ist in der Woche vom
Der Marktgemeinderat hat somit einstimmig                31.05.2021 bis 04.06.2021 vorgesehen.
beschlossen, das Angebot aufzuheben, da kein wirt-
schaftliches Angebot vorliegt. Die Ausschreibung soll    Für einen reibungslosen Ablauf bittet die Bayernwerk
überarbeitet werden und nochmals ausgeschrieben          AG die Grundstückseigentümer, auf deren Grund-
werden. Gleichzeitig will man bei der Regierung von      stück eine Lampe steht, um freien Zugang.
Oberfranken um eine Verlängerung der Bewilligungs-
frist bitten.
                                                              Bauarbeiten
    Aus dem Rathaus                                      Umleitung eingerichtet

Rathaus wieder zu regulären Öffnungszeiten
erreichbar

Die Verwaltungsgemeinschaft Sparneck gibt bekannt,
dass auf Grund der nun deutlich zurückgehen-
den Corona-Infektionszahlen im Landkreis Hof die
Beschäftigten im Rathaus in Sparneck wieder wie in
der Zeit vor Beginn der Pandemie der Bürgerschaft
zu den üblichen Öffnungszeiten zur Verfügung ste-
hen.

Für das Einwohnermeldeamt, welches den
meisten Publikumsverkehr zu bewältigen
hat, bitten wir bis auf Weiteres nach wie vor
um vorherige Terminvereinbarung unter Tel.
09251-990350 oder 99030.                                 Die Bauarbeiten an der Gemeindeverbindungsstraße
Nutzen Sie bequem von zu Hause aus auch den              nach Oppenroth haben begonnen. Zunächst wird die
Online-Bürgerservice (sparneck.de oder weissdorf.        Zufahrt ab der Schäferei bis Oppenroth gebaut. Inner-
de), wodurch ein persönliches Erscheinen in unse-        orts werden Kanalleitungen verlegt und die Orts-
rer Verwaltung bei bestimmten Dienstleistungen           straße erneuert. Nach deren Fertigstellung erfolgt
entweder zeitlich reduziert werden kann oder sogar       der Ausbau zwischen der Abzweigung von der B289
gänzlich entbehrlich ist. An die Bürgerschaft ergeht     bis zur Zufahrt zur Schäferei. Die Bauarbeiten dauern
unabhängig von der Entspannung der Corona-Lage           voraussichtlich bis Ende Oktober. Während dieser
die Bitte, dass persönliche Vorsprachen im Rathaus       Zeit ist eine Umleitung über Seulbitz eingerichtet.
auf die unbedingt notwendigen Fälle beschränkt blei-     Auf dem oben abgebildeten Lageplan ist die Umlei-
ben, da ein gewisses Restinfektionsrisiko nach wie       tungsstrecke zu erkennen. Diese wird dem Baufort-
vor gegeben ist. Vieles lässt sich sicher auch telefo-   schritt entsprechend angepasst.
12                                           Waldstein-Blättla                                                             05/2021

     Aus dem Rathaus                                                   Festlegung Bauverpflichtung
                                                                     und Rückkaufsrecht (Bauzwang)
Aus der Gemeinderatsitzung Weißdorf vom
15.04.2021                                             Um einen „Kauf auf Vorrat“ der neu erschlossenen
                                                       Grundstücke und in der Folge langjährige Baulü-
        Baugebiet Waldsteinblick II                    cken zu vermeiden, beschließt der Gemeinderat
                                                       eine Bauverpflichtung innerhalb von fünf Jahren. Der
          Festlegung der Straßennamen                  Bauzwang und das Wiederkaufsrecht für den Fall,
                                                       dass der Erwerber der vereinbarten Bauverpflich-
Für das Baugebiet Waldsteinblick II sind für die       tung nicht nachkommt, werden in alle Kaufverträge
neuen Straßen Straßennamen festzulegen. Es wurde       über Wohnbaugrundstücke im Waldsteinblick II auf-
beschlossen, die Lilienstraße und die Siebenstern-     genommen.
straße jeweils zu verlängern. Der verkehrsberuhigte
Bereich erhält die Bezeichnung Tulpenweg. Die neu       Bestellung eines Notkommandanten für
zu bauende Straßenverbindung zwischen Lilienstraße        die Freiwillige Feuerwehr Weißdorf
und Siebensternstraße bekommt den Namen Dahli-
enstraße.                                              Die sechsjährige Dienstzeit des Kommandanten Ste-
                                                       fan Dietel endet am 07.04.2021. Bekanntlich gibt die
             Festlegung der Richtlinien                akute Pandemiesituation seit Herbst 2020 nicht die
               zur Familienförderung                   realistische Möglichkeit her, dass eine Versammlung
                                                       der Feuerwehrdienstleistenden einberufen wird. Ent-
Für das Baugebiet Waldsteinblick II wurde in der       sprechend der Empfehlung des Bayerischen Staats-
letzten GR-Sitzung am 18.03.2021 eine Reduzierung      ministeriums des Innern sollte eine Bestellung durch
des Bauplatz-Kaufpreises um 5.000 € für Familien       den Gemeinderat gem. Art. 8 BayFwG erfolgen bis
mit mind. 1 Kind festgelegt.                           zu einer Versammlung, bei der eine Wahl stattfinden
                                                       kann.
Die beschlossene „Richtlinie zur Förderung des         Der Gemeinderat Weißdorf bestellt gem. Art. 8 Abs.
Erwerbs von Wohneigentum durch Familien                2 Satz 2 i. V. m. Abs. 5 Bayerisches Feuerwehrgesetz
im Baugebiet Waldsteinblick II der Gemeinde Weiß-      Herrn Stefan Dietel zum Kommandanten der FFW
dorf“ wird in diesem Amtsblatt veröffentlicht.         Weißdorf. Die Bestellung endet mit der Bestätigung
                                                       eines gewählten Kommandanten.

                                                        Erfolgreich werben im
          Blättla                                         Waldstein-Blättla!

                                                                                                                          KG
                                                                               Bestattungsinstitut
                                                                     Weißdorf · Münchberg · Helmbrechts · Stadtsteinach

                                                                                  – Tag und Nacht erreichbar: Tel. 09251/6666
                                                                                  – alle Behördengänge, Trauerdruck
                                                                                  – Erd-, Feuer-, Seebestattung
                                                          · Bestattermeister      – Grabmachertechnik u. Bestattungsvorsorge
                                                          · Funeralmaster
                                                          · Thanatopraktiker             Bestattungen Werner Bunzel KG
                                                                                    Karl-Reichel-Straße 6 · 95237 Weißdorf
                                                                                  Tel. 0 92 51-66 66, 66 67 · Fax: 0 92 51-75 44
                                                                                      E-Mail: info@bunzel-bestattungen.de
                                                                                     Internet: www.bunzel-bestattungen.de
05/2021                                        Waldstein-Blättla                                            13

    Fassadenprogramm                                          Baumaßnahmen
Bei Sanierung von Bestandimmobilien Förde-               Neuer Weg Richtung Weißenstadt
rung erhalten
                                                         Der Markt Sparneck errichtet derzeit einen Weg am
                                                         Ortsausgang in Richtung Weißenstadt.

                                                         Durch die stark rückläufige Nachfrage an den Schre-
                                                         bergärten entlang der Weißenstädter Straße hat sich
                                                         der Markt Sparneck dazu entschlossen, die dortige
                                                         Situation zu verbessern.

Durch das Fassadenprogramm unterstützt der
Markt Sparneck innerhalb des förmlich festgelegten
Fördergebietes die Sanierung von Bestandsimmobi-
lien mit bis zu 30 Prozent der förderfähigen Kosten.
Dabei sind zusätzliche Förderungen z.B. über die
KFW oder andere Förderprogramme möglich.

                                                         Unser Bild zeigt die Baumaßnahmen am neuen Weg, wel-
                                                         cher die ehemalige Schrebergartenanlage durchscheidet

                                                         Es entsteht ein Weg und eine neue Einteilung der
                                                         Parzellen. Dieser Weg wird nötig, da das hinter
                                                         der Schrebergartenanlage liegende Rückhaltebe-
                                                         cken nicht erschlossen war, dies aber für notwenige
                                                         Pflege,- Wartungs- und Sanierungsarbeiten erforder-
                                                         lich ist. Die Maßnahme konnte durch den Erdaus-
                                                         hub, welcher im Zuge der Baumaßnahme entlang der
                                                         Münchberger Straße entstand, kostengünstig herge-
Am hier gezeigten Beispiel (Weißdorfer Straße 1)         stellt werden.
sieht man deutlich, dass es sich lohnt in den Kernort
zu investieren, denn durch das eingebrachte Engage-
ment des Eigentümers wurde aus dem ehemaligen                 Aus dem Rathaus
Leerstand ein ansehnliches Gebäude, welches ein
stetig wachsendes Unternehmen beherbergt und
zudem Platz für moderne Wohnungen bietet. In den             Der Markt Sparneck sucht zur Deckung
kommenden Wochen entsteht auf dem Platz hinter                 des aktuellen Bedarfs Grundstücke
dem sanierten Anwesen ein öffentlicher Parkplatz               (Wald, Acker- und Grünland sowie
mit Grünfläche und einem Bereich zum Verweilen.                          Weideflächen).

Gerne stehen auch Ihnen die Mitarbeiterinnen und            Angebote bitte an den Ersten Bürgermeister
Mitarbeiter des Rathauses für mögliche Fragen zu            Daniel Schreiner, Tel. 09251 9903-65 oder per
einer Sanierung Ihres Gebäudes zur Verfügung.                      E-Mail: dschreiner@sparneck.de.
14                                           Waldstein-Blättla                                      05/2021

       Aus dem Rathaus                                 Behandlung der eingegangenen Stellung-
                                                       nahmen und Einwendungen im Rahmen
Aus der Sitzung des Hauptverwaltungsausschus-           der Beteiligung der Träger öffentlicher
ses Sparneck vom 16.04.2021                                Belange und der Öffentlichkeits-
                                                                      beteiligung
     Flächennutzungsplan mit integriertem
     Landschaftsplan des Markts Sparneck               Zu diesem Punkt begrüßte Erster Bürgermeister
                                                       Schreiner Herrn Semmler vom Büro IVS aus Kron-
Nachdem durch die Beteiligung nach § 3 Abs. 2 Bau-     ach. Als Hauptproblem stellten sich dessen Meinung
gesetzbuch (BauGB) in der öffentlichen Auslegung       nach die Einwendungen der Regierung von Ober-
und § 4 Abs. 2 BauGB bei der Behördenbeteiligung       franken wegen der Ausweisung diverser Außenflä-
erhebliche Einwendungen erhoben wurden, hat man        chen zu Wohnbauflächen dar.
den Flächennutzungsplan in Abstimmung mit der
Regierung von Oberfranken überarbeitet.                Herr Semmler ging auf sämtliche erhobenen Ein-
                                                       wendungen und Stellungnahmen ein, die in der
Der Hauptverwaltungsausschuss befasste sich in der     Beschlussfassung des Marktgemeinderates entspre-
Sitzung mit der Abwägung der eingegangenen Stel-       chend gewürdigt wurden.
lungnahmen und mit der Billigung des überarbeiteten    Es ergab sich nun in Folge der Einwendungen der
Entwurfs.                                              Regierung von Oberfranken eine Nettoneuauswei-
                                                       sung von Bauland in der Größenordnung von nur 1,2
                                                       ha. Erster Bürgermeister Schreiner machte deutlich,
                                                       dass der aktuell gültige Flächennutzungsplan aus dem

                                                                                            n-
                                                                                      enler
               S p  a r n e c k:                                              K e n n
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                              e i n S e r vice                                  vom 2 7.
                                                                                        1.0

         o R e g i o n M                                                         bis 16
                                                                                         .0
      Pr
05/2021                                             Waldstein-Blättla                                               15

Jahr 1979 stamme und unter Berücksichtig von über               Die kompletten eingegangenen Äußerungen seitens der
vier Jahrzehnten Nutzungsdauer eine Neuauswei-                  Öffentlichkeit sowie die Beteiligung der Behörden und
sung von nur 1,2 ha im Vergleich zu anderen regi-               sonstigen Träger öffentlicher Belange mit den gefassten
onalen Projekten als absolut gering einzustufen ist.            Zwischenbeschlüssen sind sehr umfangreich und können
Daneben sprach der Erste Bürgermeister Schreiner                deshalb nicht komplett abgedruckt werden. Sie können
das Paradoxon an, wonach die Regierung von Ober-                aber im Rathaus Sparneck nach telefonischer Absprache
franken berechtigterweise von den Gemeinden for-                mit Herrn Becher, Tel: 09251/9903-60, eingesehen wer-
dert, dass Innerortspotentiale auszuschöpfen sind,              den.
während dagegen die Rechtsaufsicht vom Landrat-
samt Hof in Anbetracht der Haushaltslage explizit                 Billigung der überarbeiteten Entwurfs-
davon abrät. Sparneck ist bei der Mobilisierung von              planung sowie zur Durchführung der er-
innerörtlichem Potential auf dem besten Weg und                   neuten öffentlichen Auslegung gemäß
stets mit der Regierung von Oberfranken in Kon-                    § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB)
takt, um eben diese Potentiale auszuschöpfen. Lei-
der lassen sich nicht alle vorhandenen innerörtlichen           Billigungsbeschluss:
Potentiale mobilisieren, sodass auch in Sparneck eine
Neuausweisung von Gewerbeflächen, Mischflächen                  1. Es wird festgestellt, dass die Planunterlagen ent-
und Wohnbauflächen nötig werde.                                 sprechend den geäußerten Einwendungen und
                                                                Anregungen der Einwender und Behörden als Trä-
Der Hauptverwaltungsausschuss Sparneck beschließt               ger öffentlicher Belange im Verfahren nach § 3 Abs.
das Ergebnis der Abwägung sowie der jeweils nöti-               2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch überarbeitet und
gen Zwischenbeschlüsse.                                         soweit erforderlich auf der Grundlage der gefassten

                                       Waldstein-Apotheke
                                         Marktplatz 1, 95234 Sparneck, Inh. Bernard Michaelis
                                                     Telefon: 09251 1880

              Wir bieten ein umfangreiches Serviceangebot:
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                                 Wir freuen uns auf Sie!
                           Ihr Team der Waldstein-Apotheke
                           Waldstein-Apotheke, Inhaber: Bernard Michaelis (Apotheker und Biologe)
                              Marktplatz 1, 95234 Sparneck, Tel: 09251 1880 Fax: 09251 1882
                           www.waldstein-apotheke.de Mail: info@waldstein-apotheke.de
16                                             Waldstein-Blättla                                       05/2021

Zwischenbeschlüsse ergänzt werden bzw. bereits           denseins von Haushaltsmitteln auch kein Rechtsan-
ergänzt worden sind.                                     spruch zur Auszahlung besteht. In einem solchen Fall
                                                         müssten Antragsteller ggf. auf das Folgejahr vertrös-
2. Der Hauptverwaltungsausschuss billigt den vom         tet werden. Vorgeschlagen wird, dass man die Sache
Ingenieurbüro gefertigten Entwurf des Flächennut-        zunächst befristet auf etwa 3 ½ Jahre einführt und
zungsplanes mit integriertem Landschaftsplan in der      danach bewertet, inwieweit man über diese Förde-
Fassung vom 16. April 2021 zur erneuten öffentli-        rung tatsächlich einen verstärkten Anreiz schafft,
chen Auslegung gem. § 4a Abs. 3 BauGB.                   dass sich junge Familien mit Kindern in Sparneck nie-
                                                         derlassen.
Beschluss zur erneuten öffentlichen                      Notwendig ist es in der Folge, dass während der Gel-
Auslegung:                                               tungsdauer der Richtlinie ein bestimmter Betrag für
                                                         den Zweck der Wohnraumförderung im gemeindli-
1. Gemäß § 4a Abs. 3 BauGB beschließt der Hauptver-      chen Haushalt veranschlagt wird. Da für das Haus-
waltungsausschuss die Durchführung der erneuten          haltsjahr 2021 keine Mittel zur Verfügung stehen,
öffentlichen Auslegung. Die genaue Auslegungsfrist       könnten frühestens 2022 entsprechende Zuschüsse
wird zwischen Verwaltung und Planungsbüro abge-          gewährt werden.
stimmt.
                                                         Die abschließende Behandlung soll im Marktgemein-
2. Parallel dazu sind die Stellungnahmen der Behör-      derat erfolgen.
den und sonstigen Träger öffentlicher Belange und
der Nachbargemeinden erneut einzuholen.                      Antrag der Gemeinderäte Schlegel
                                                             und Brandhorst – Verbesserung der
3. Während der Auslegungsfrist können von jeder-              Gehwegsituation im Bereich des
mann Auskünfte über die Ziele und Zwecke der Pla-                 Anwesens Marktplatz 1
nung verlangt und Anregungen zum überarbeiteten
Entwurf des Flächennutzungsplanes mit integriertem
Landschaftsplan schriftlich oder zur Niederschrift
vorgebracht werden. Da das Ergebnis der Behand-
lung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die
Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Info: Die Auslegung wird in dieser Ausgabe des „Wald-
steinblättlas“ angekündigt.

Information Kommunales Wohnbauför-                       Der Verlauf der
derungsprogramm des Markts Sparneck                      Kreisstraße HO 18
                                                         und des straßen-
Mit diesem Thema befasste sich der Marktgemeinde-        begleitenden Geh-
rat in seiner Sitzung am 19.03.2021 und beauftragte      weges wird sich im
die Verwaltung zur Erarbeitung einer entsprechen-        Bereich zwischen der Münchberger Straße 1 und dem
den Richtlinie zur finanziellen Förderung der Schaf-     Marktplatz 1 (Apotheke) verändern. An einigen Stellen
fung von Wohnraum.                                       wird ein völlig neuer Gehweg entstehen. Fußgänger sind
                                                         im Straßenverkehr besonders Schutzbedürftig und sollen
Für sinnvoll wird es erachtet, wenn nicht nur der        daher in Sparneck zukünftig einen besonderen Schutz
Neubau von Wohnhäusern auf der „grünen Wiese“            erfahren. Zudem wird es dann auch möglich sein mit
finanziell unterstützt wird, sondern im Hinblick         einem Kinderwagen, Rollator oder Rollstuhl den neuen
auf die erst kürzlich beschlossene Förderinitiative      Gehweg problemlos nutzen zu können. Durch eine Verjün-
„Innen statt Außen“ auch der Kauf und die Sanie-         gung der Fahrbahn wird der Verkehr im Ortskern zudem
rung von Bestandsimmobilien in Sparneck und den          verlangsamt. Neben der Apotheke entstehen auf dem
übrigen Ortsteilen. Wichtig ist der Hinweis in der       ehemaligen Anwesen neue Parkmöglichkeiten, Grünflä-
Förderrichtlinie, dass im Falle des Nichtvorhan-         chen und ein Bereich zum Verweilen.
05/2021                                        Waldstein-Blättla                                                                            17

Die Gemeinderäte Schlegel und Brandhorst haben           Stellen erfolgen Absenkungen des Bordsteins, was
am 01.04.2021 einen Eilantrag an den Markt Sparneck      die Barrierefreiheit deutlich verbessert. Die Kosten
gestellt, in dem sie auf die Situation für Fußgänger     von ca. 15.000 € werden im allgemeinen Haushalt für
im Bereich des Anwesens Marktplatz 1 (Apotheke)          Straßenbaumaßnahmen finanziert werden.
hinweisen und zur Verbesserung zwei Lösungsvor-
schläge unterbreiteten.                                  Herr Endrejat dankte den Antragstellern und Frau
                                                         Selina Schlegel als Antragstellerin der Verwaltung,
Der Antrag wurde umgehend an den Landkreis Hof           dass man sich intensiv der Sache angenommen hat.
weitergeleitet, da dieser als Straßenbaulastträger       Positiv zu sehen ist, dass auch der Landkreis Hof die-
über die Machbarkeit entscheiden muss. Die Geh-          sem Eingriff in die Kreisstraße HO 18 aufgeschlossen
wegänderung müsste demnach schon ab der Ein-             gegenübersteht. Zu den Kosten sagte Gemeinderat
mündung der Weißdorfer Straße erfolgen. Bei dieser       Endrejat, dass diese eine gute Investition darstellen.
Variante bleibt für die Straße eine Restbreite von ca.   Er zeigte sich guter Hoffnung, dass auch der Antrag
4,65 m.                                                  der CSU-Fraktion zur Schaffung einer Querungshilfe
                                                         im Bereich der Raiffeisenbank positiv beschieden
Die Tiefbauverwaltung des Landkreises Hof hat            wird.
sich die Situation vor Ort angesehen und erläutert,
dass die Engstelle, die durch die Maßnahme entste-       Herr Becher regte an, ob zusätzlich eine Geschwin-
hen würde, so ausgebildet werden muss, dass nur          digkeitsreduzierung angedacht sei, was zur Verkehrs-
ein Fahrzeug diese passieren kann. Dies hätte zur        sicherheit beitragen würde. Erster Bürgermeister
Folge, dass auf der gegenüberliegenden Straßenseite      Schreiner hat dazu bereits beim Landratsamt Hof
ebenfalls der Gehweg ab der Münchberger Straße           angefragt.
1 verlängert werden müsste. Durch das Absenken
der Bordsteine an der Ecke Weißdorfer Straße, beim
Anwesen Schlegel an der Humbertstraße und gegen-
über bei der Apotheke wird künftig ein Queren
der Fahrbahnen mit Gehhilfen und Kinderwägen
erleichtert. Nach Konkretisierung der erforderli-
chen Arbeiten und Zusage des Landkreises, dass er
die zusätzlichen Asphaltarbeiten im Fahrbahnbereich
trägt, wurden Mehrkosten für die Gemeinde von
ungefähr 15.000 € ermittelt.

Die ausführende Firma VSTR gab zudem zu beden-
ken, dass sich dadurch auch die Bauzeit entsprechend
                                                           PELLETS
                                                           Wärme die nachwächst!
                                                                                                                  Eduard Hartmann
                                                                                                             Friedrich-Schoedel-Straße 19
                                                                                                                   95213 Münchberg
verlängern würde. Diesbezüglich wurde bei der letz-                                                             Telefon 09251-7785
ten Bauberatung die Möglichkeit der abschnittswei-
sen Asphaltierung angefragt. Die Firma VSTR zog
                                                           NEU!
deshalb die Asphaltierung von der Joseph-Müller-
Straße bis oberhalb des Mühlteichplatzes vor, um
somit den Verkehrsfluss in diesem Abschnitt wieder
zu ermöglichen
                                                                Aus der Region,
                                                           für die Region.
                                                          § Produziert nach DINplus, für höchste
                                                           Qualitätsansprüche!
                                                                                                          Hörgeräte
                                                          § 100 % Restholz - reines Fichtenholz,
                                                           kein Baum wird extra gefällt.
Erster Bürgermeister Schreiner gibt Erläuterungen
                                                          § Lose und Sackware.
an Hand einer vom Ingenieurbüro USS-Consult erar-         § Eigener LKW und geschulte Fahrer
beiteten Ausführungsplanung (diese werden in dieser        für maximale Zuverlässigkeit.
                                                          § Garantierte Liefersicherheit durch
Ausgabe des Waldsteinblättlas näher betrachtet).           eigenes Lager.                                   Frankenwaldstr. 1 . 95119 Naila
Der Gehsteig wird mindestens auf 1,50 m verbreitert.                                                          Tel. 09282/984 796
                                                                                     Direkt bestellen:
Die Planung ist mit dem Landkreis abgestimmt. Die                               Tel.: 0 9284 - 95 04 0    Luitpoldstr. 31 . 95233 Helmbrechts
                                                                            www.sigmund-hoffmann.de
Realisierung wird mit zur Revitalisierung des Orts-                                                          Tel. 09252/25 15 310
                                                                                                              www.hoergeraete-luchs.de
zentrums von Sparneck beitragen. An verschiedenen         95126 Schwarzenbach/Saale - Industriestraße 4
18                                            Waldstein-Blättla                                       05/2021

Frau Becher bittet zu prüfen, ob man, ähnlich wie in    Empfehlung des Fest- und Tourismusausschusses,
Fattigau, eine Abgrenzung/Markierung auf der Fahr-      das diesjährige Wiesenfest ebenfalls abzusagen mit
bahn für Radwege vorsieht. Erster Bürgermeister         der Option, anstelle dessen eine Ersatzveranstaltung
Schreiner verweist bei diesem Thema auf das Bei-        durchzuführen.
spiel Bayreuth, wo es gang und gäbe sei, dass bei
Radwegen eine rote Fahrbahnmarkierung auf den                               Sonstiges
Straßenbelag aufgebracht wird, um diese deutlich
abzugrenzen.                                            Überschwemmungsgebiet entlang der
                                                        Sächsischen Saale
Der Hauptverwaltungsausschuss gibt zur Planung
des Ingenieursbüros USS-Consult betreffend der          Das Landratsamt Hof beabsichtigt, das vorläufig gesi-
Gehwegneugestaltung vom Bereich Münchberger             cherte Überschwemmungsgebiet entsprechend Art.
Str. 1 bis zum Marktplatz 1 seine Zustimmung.           76 Abs. 2 WHG i.V.m. Art. 46 BayWG durch Rechts-
                                                        verordnung amtlich festzusetzen.
Beschlussfassungen zur Absage Sommer-                   Die Grenzen des Überschwemmungsgebietes kön-
 kirchweih und Wiesenfest 2021 entspre-                 nen im Rathaus im dort ausliegenden Übersichtsla-
chend Empfehlung Festausschuss-Sitzung                  geplan eingesehen werden
             vom 22.03.2021
                                                        Bei dem Überschwemmungsgebiet handelt es sich
Die diesjährige Sommerkirchweih wird durch den          nicht um eine behördliche Planung, sondern um die
Hauptverwaltungsausschuss abgesagt. Der Haupt-          Ermittlung und Darstellung einer von Natur aus
verwaltungsausschuss beschließt entsprechend der        bestehenden Hochwassergefahr. Die Verordnungs-
05/2021                                                                      Waldstein-Blättla                                                   19

entwürfe, die sich bereits im Verfahren befunden                                           die Firma Ritter, Rehau für die Außenputzarbeiten
haben, mussten den Neuregelungen der Verordnung                                            an der Münchberger Straße 1
über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden                                         •   Münchberger Straße 1 - Auftragsvergabe Hublift:
Stoffen (AwSV) angepasst werden. Eine nochmalige                                           Der Hauptverwaltungsausschuss beauftragt die
Beteiligung bzw. Veröffentlichung ist im Interesse der                                     Firma sani-trans GmbH, Langenau für das Gewerk
Rechtssicherheit deshalb erforderlich.                                                     „Hublift“.
                                                                                       •   Münchberger Straße 1 - Auftragsvergabe Malerarbei-
Die Veröffentlichung erfolgte am 24.04.2021 im                                             ten: Der Hauptverwaltungsausschuss beauftragt
Amtsblatt „Waldsteinblättla“.                                                              die Firma Gewinner, Thiersheim für die Malerar-
                                                                                           beiten in der Münchberger Straße 1.
                          Haushalt 2021                                                •   Münchberger Straße 1 - Auftragsvergabe Schreiner-
                                                                                           arbeiten Innenausbau: Der Hauptverwaltungs-
Das Landratsamt Hof erteilte die rechtsaufsichtliche                                       ausschuss beauftragt die Firma Rosenberger,
Genehmigung des Haushalts für das Jahr 2021.                                               Waldershof für die Schreinerarbeiten in der Mün-
                                                                                           chberger Straße 1.
  Bekanntgabe von Beschlüssen aus der                                                  •   Münchberger Straße 1 - Auftragsvergabe Naturstei-
nichtöffentlichen Sitzung vom 16.04.2021                                                   narbeiten: Der Hauptverwaltungsausschuss beauf-
                                                                                           tragt die Firma Zedler, Ober-Flörsheim für die
Sanierung Münchberger Straße 1 -                                                           Natursteinarbeiten in der Münchberger Straße 1.
Auftragsvergaben
• Münchberger Straße 1 - Auftragsvergabe Außenputzar-
  beiten: Der Hauptverwaltungsausschuss beauftragt

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                                                                                           Unsere Deponie in Zell-Unterhaid
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                                                                                           Sand, Splitt, Kies durch Selbstabholung
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