Blick Hinein - Land Steiermark
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Blick Hinein Offizielle Nachrichten der Bezirkshauptmannschaft Hartberg-Fürstenfeld 5/2019 Sicherheit Anlagen Sicherheit Statistik Das neue Bau- und Neue Der Bezirk Hartberg- Waffengesetz Raumordnungsnovelle Sicherheitsschleuse Fürstenfeld wächst Veterinär Forst Bürgerservice Sozial Tierärztliche Projekt FichtePLUS Mega-Reisepassjahr Pflegedrehscheibe Hausapotheke 2020
Inhalt 3 Bezirkshauptmann 22 Landwirtschaftskammer Vorwort Tag des Apfels 4 Sicherheit 23 AMS Einrichtung von Sicherheitsschleusen Information für Saisonbeschäftigte Plakat Rechte und Pflichten e-AMS-Konto 24 Arbeiterkammer 5 Sicherheit Digi-Bonus Novelle zum Waffengesetz Bildungsberatung 9 DPV Ausflug BH und BBL 25 Polizei Personelles 10 Statistik Einbruchsschutz Bezirk Hartberg-Fürstenfeld wächst 26 LKH Hartberg 12 Bürgerservice 20-Jahr-Jubiläum Mega-Reisepassjahr 2020 Berg- und Naturwacht 29 Anlagen Neue Brücke über die Lafnitz 13 Bau- und Raumordnungsnovelle 2019 30 Feuerwehr Wissenstest für Feuerwehrjugend 14 Gesetzgebung Markus Käfer ist neuer ABI Neue Landesgesetze Feuerwehrjugend - Leistungsabzeichen Forst Abschnittsübung BFV Fürstenfeld 15 FichtePLUS 33 Feuerwehr Arbeitstagung der Kommandanten 16 Intern Personelles 34 Ausstellung Ausstellung in der Bezirkshauptmannschaft 17 Sozial Pflegedrehscheibe 35 Benefiz Benefizvortrag „Urknall und Glaube“ 18 Sozial 36 Hospiz Zu- und Umbau Menda Benefizvortrag „Dem Leben Raum und Zeit geben“ 19 Veterinär 37 Sprechtage/Veranstaltung Tierärztliche Hausapotheke 21 Landwirtschaftskammer 38 EBZ Kammermedaille für den Bezirkshauptmann Terminpläne 2020 Titelblatt: Weihnachtskrippe St. Jakob i. W. 2
Der Bezirkshauptmann Werte Leserinnen und Leser, Österreich zählt nach dem Weltglücksbericht der Viel Glück Columbia-Universität New York mit Platz 12 zu den glücklichsten Ländern der Erde. Weihnachten – die Zeit, in der man persönlich, mit Karte, Billett Ich werde nicht müde, immer wieder darauf hin- oder digital per E-Mail, gute Wün- zuweisen, welches große Glück wir allein dadurch sche übermittelt. Man wünscht haben, in diesem Land geboren worden zu sein und Freude, Zufriedenheit, Gesund- Bezirkshauptmann hier leben dürfen. In Frieden und Freiheit, in einer heit und viel Glück. Aber was ist Mag. Max Wiesenhofer landschaftlich prachtvollen und fruchtbaren Region, Glück eigentlich? wo es der Masse der Menschen gut geht wie keiner Generation zuvor. Es sind Momente, in denen alles stimmt. Das kann ein kurzfristiger Augenblick sein, wenn man zum Viele Menschen, ob in Politik und Verwaltung, in Beispiel jemanden beschenkt oder selber ein Ge- Gesundheits- und sozialen Einrichtungen sowie bei schenk bekommt. Glück kann auch länger- und freiwilligen Organisationen wie etwa der Feuerwehr, langfristig sein. Dann, wenn man glücklich über der Berg- und Naturwacht oder dem Roten Kreuz eine gute Beziehung oder eine berufliche Entwick- leisten zu unserem allgemeinen Wohlgefühl einen lung ist und sich in seinem Umfeld einfach sicher und wohlfühlt. wichtigen Beitrag. Wissenschaftlich erwiesen ist, dass glückliche Men- Die hohe Lebensqualität wird offensichtlich von schen gesunder sind und länger leben. Zufriedene immer mehr Menschen bewusst wahrgenommen. So Menschen erleiden auch seltener einen Herzinfarkt. ist die Anzahl der Bewohnerinnen und Bewohner in Auch wenn es nachgewiesen ist, dass eine Lebens- unserem Bezirk Hartberg-Fürstenfeld im vergange- zufriedenheit als Grundeinstellung und Grundstim- nen Jahr leicht angestiegen. mung in einem gewissen Ausmaß von den Erban- lagen und von frühkindlichen Erfahrungen geprägt Ich danke allen, die zu der hohen Lebensqualität in ist, so heißt dies nicht, dass man nicht auch selber unserem schönen Bezirk und damit zum allgemeinen etwas zum Glücklichsein beitragen kann. und persönlichen Glücklichsein einen wichtigen Bei- Glücksfaktoren sind etwa trag leisten, wünsche allen ein frohes Weihnachtsfest • die Pflege einer guten Beziehung zu Ange- und für das neue Jahr viel Glück. hörigen, Freunden, Kolleginnen und Kollegen, • Problemen nicht aus dem Weg gehen, mit den besten Grüßen • das Vertrauen in die eigenen Fähigkeiten stärken, • sich realistische Ziele setzen und sie ansteu- ern und Dinge angehen, deren Erreichen einem Freude und Zufriedenheit bereiten, • Bedürfnisse und Gefühle ernst nehmen und Mag. Max Wiesenhofer bewusst wahrnehmen. Bezirkshauptmann von Hartberg-Fürstenfeld 3 ï Zurück zum Inhaltsverzeichnis
Sicherheit 8 von Harald Maierhofer Kanzleileiter Einrichtung von Sicherheitsschleusen in der Bezirkshauptmannschaft Leider häufen sich in Ämtern und Bezirkshauptmannschaften tätliche Übergriffe auf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Neben Körperverlet- zungen hat es bedauerlicherweise auch Fälle mit tödlichem Ausgang gegeben. In Pilotprojekten in zwei steirischen Bezirkshauptmann- schaften mussten vom Sicherheitspersonal bei einer gar nicht gerin- gen Anzahl von Personen bei Betreten des Amtsgebäudes Waffen im Sinne des § 1 Waffengesetzes vorübergehend verwahrt werden. Deshalb hat die Steiermärkische Landesregierung beschlossen, alle Bezirkshauptmannschaften mit Sicherheitskontrollen unter Verwen- dung technischer Hilfsmittel, wie Tor- und Handsonden (sogenannte Sicherheitsschleusen), auszustatten. In der Bezirkshauptmannschaft Hartberg-Fürstenfeld ist die Einführung von Sicherheitskontrollen in den Amtsgebäuden Hartberg und Fürstenfeld im 2. Quartal 2020 vorgesehen. Rechte und Pflichten - Plakat Der Bürger hat das Recht, dass er und sein Anliegen re- spektvoll behandelt werden. Die Entscheidungen basie- ren ausschließlich auf Ge- setzen und Verordnungen. Anträge können erst erledigt werden, wenn alle Unter- lagen eingetroffen bzw. ab- gegeben worden sind. Das Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Referat Kommunikation, hat dazu ein Rechte- und Pflich- tenplakat herausgegeben. Diese Plakate sind in den Amtsgebäuden Hartberg und Fürstenfeld gut sicht- bar ausgehängt und auch im „Blick Hinein“ abgedruckt. 4 ï Zurück zum Inhaltsverzeichnis
8 von Dr. Philipp Enzinger Bezirkshauptmann Mödling Sicherheit Änderung des Waffengesetzes 1996 Im BGBl. I 97/2018 vom 22.12.2018 wurde das Waffengesetz 1996 geän- dert. Folgende Änderungen traten bereits mit 1.1.2019 in Kraft SPORTSCHÜTZEN Schießsports erforderlich ist. Mit dieser Bestimmung werden Kriterien für die § 11b WaffG Ausübung des Schießsports als Sportschütze fest- § 11b. (1) Die Ausübung des Schießsports liegt vor, gelegt. Der Erwerb von verbotenen halbautomati- wenn der Betroffene in einem entsprechenden Sport- schen Schusswaffen mit großer Magazinkapazität ist schützenverein ordentliches Mitglied ist und das lediglich Sportschützen im Sinne des § 11b WaffG zur Vertretung dieses Vereines nach außen berufene vorbehalten. Organ bestätigt, dass er regelmäßig den Schießsport ausübt oder regelmäßig an Schießwettbewerben Andere Bestimmungen des WaffG stellen lediglich teilnimmt. auf den Begriff des Schießsportausübenden bzw. Ausübung des Schießsports ab, wofür weder eine (2) Ein Verein nach dem Vereinsgesetz 2002 gilt als Mitgliedschaft in einem Schießsportverein noch das Sportschützenverein, wenn der Verein Erfüllen der Kriterien des § 11b Abs. 2 WaffG erfor- derlich ist. 1. Mitglied im Landesschützenverband jenes Bun- deslandes ist, wo er seinen Sitz hat, oder GEWEHRSCHEINWERFER 2. über mindestens 35 ordentliche Mitglieder verfügt Gewehrscheinwerfer wurden aus der Liste der ver- und Mitglieder dieses Vereins regelmäßig, zumin- botenen Waffen gestrichen. dest einmal jährlich, an nationalen, mindestens fünf Bundesländer übergreifenden, oder internationalen SCHALLDÄMPFER FÜR JÄGER Schießwettbewerben teilnehmen. Erwerb, Besitz und Führen von Schalldämpfern sind für Inhaber einer gültigen Jagdkarte an keine waf- (3) Ein Sportschütze übt Schießsport regelmäßig aus, fenrechtliche Bewilligung gebunden. Für die Über- wenn er als Mitglied eines Sportschützenvereines lassung eines Schalldämpfers an einen Jäger ist im seit mindestens 12 Monaten durchschnittlich min- Regelfall die Vorlage der Jagdkarte samt allenfalls destens einmal im Monat den Schießsport ausübt. erforderlicher Einzahlungsbestätigung ausreichend. Ein Sportschütze nimmt regelmäßig an Schießwett- Es bestehen keine Beschränkungen, weder hinsicht- bewerben teil, wenn er in den letzten zwölf Monaten lich der Anzahl von Schalldämpfern, die ein Jäger zumindest drei Mal an solchen teilgenommen hat. besitzen darf, noch hinsichtlich der Kategorie der Schusswaffe, für die der Schalldämpfer verwendet (4) Von der Ausübung des Schießsports mit einer wird. Waffe der Kategorie A ist überdies nur dann aus- Im Falle des Entzugs der Jagdberechtigung sowie im zugehen, wenn ein in einem internationalen Sport- Falle des Ablaufs der Gültigkeitsdauer der Jagdkarte, schützenverband vertretener österreichischer Sport- hat der Betroffene den Schalldämpfer innerhalb von schützenverband bestätigt, dass eine solche Waffe sechs Monaten einem Berechtigten zu überlassen. zur Ausübung einer anerkannten Disziplin des 5 ï Zurück zum Inhaltsverzeichnis
Sicherheit 8 von Dr. Philipp Enzinger Bezirkshauptmann Mödling Das Mitbringen oder Einführen von Vorrichtungen wenn eine weitere Bewilligung ausgestellt wird, nur zur Dämpfung des Schussknalls in das Bundesgebiet erlaubt werden, sofern auch hierfür eine Rechtferti- ist Jägern unter der Voraussetzung erlaubt, wenn sie gung glaubhaft gemacht wird. Als solche Rechtferti- nachweisen können, dass sie diese zur Ausübung der gung gilt insbesondere die Ausübung der Jagd oder Jagd benötigen. Dieser Nachweis kann insbesondere des Schießsports im Sinne des § 11b WaffG sowie unter Vorlage einer Einladung zur Jagd erbracht wer- das Sammeln von Schusswaffen. den. Eine Eintragung in einen Europäischen Feuer- § 23 Abs. 2b WaffG waffenpass ist nicht erforderlich. Beantragt der Inhaber einer Waffenbesitzkarte, mehr Schusswaffen der Kategorie B besitzen zu dürfen, als ihm bislang erlaubt war und liegt kein Grund vor, bereits gemäß Abs. 2 eine größere Anzahl zu billigen, so ist dem Mitglied eines Vereins gemäß § 3 VerG, dessen Zweck die Ausübung des Schieß- sports umfasst, eine um höchstens zwei größere, aber insgesamt 10 Schusswaffen nicht übersteigende Anzahl zu bewilligen, wenn seit der vorangegan- genen Festsetzung der Anzahl mindestens 5 Jahre vergangen sind. ÜBERLASSEN VON SCHUSSWAFFEN DER KATEGORIE B FÜHREN VON SCHUSSWAFFEN DER KATE- Die Veräußerung einer Schusswaffe der Katego- GORIE B WÄHREND DER JAGDAUSÜBUNG rie B haben der Überlasser und Erwerber binnen 6 Eine dem Inhaber einer gültigen Jagdkarte ausge- Wochen der für den Erwerber örtlich zuständigen stellte Waffenbesitzkarte berechtigt während der Behörde bekannt zu geben. rechtmäßigen, nach den landesrechtlichen Vorschrif- ten zulässigen und tatsächlichen Ausübung der Jagd UNENTGELTLICHES ÜBERLASSEN ODER auch zum Führen von Schusswaffen der Kategorie B. VERNICHTUNG EINER SCHUSSWAFFE DER KATEGORIE C Ein Waffenpass ist in diesem Falle nicht erforderlich. Wer seinen Besitz an einer Schusswaffe der Katego- Der Jäger darf die Schusswaffen der Kategorie B in rie C anders als durch Veräußerung aufgegeben hat diesem Fall auch schon auf dem Weg zur oder von (z.B. unentgeltliche Überlassung oder absichtliche der Jagd führen. oder zufällige Vernichtung), hat dies der Behörde binnen sechs Wochen zu melden und einen Nach- ANZAHL DER ERLAUBTEN WAFFEN weis über den Verbleib dieser Waffe zu erbringen. § 23 Abs. 2 WaffG Die Anzahl der Schusswaffen der Kategorie B, die VERDÄCHTIGE TRANSAKTIONEN der Berechtigte besitzen darf, ist mit zwei festzuset- Gewerbetreibende gem. § 47 Abs. 2 WaffG haben zen. Auf Antrag ist diese Anzahl auf höchstens 5 zu der nächsten Sicherheitsdienststelle oder –behörde erhöhen, sofern seit der erstmaligen Festsetzung der unverzüglich sämtliche verdächtige Umstände (z. B. Anzahl mindestens 5 Jahre vergangen sind. Unab- hohe Bestellmengen, Barzahlung hoher Rechnungs- hängig davon darf eine größere Anzahl, auch summen, Verweigerung des Identitätsnachweises) zu 6 ï Zurück zum Inhaltsverzeichnis
8 von Dr. Philipp Enzinger Bezirkshauptmann Mödling Sicherheit melden, wenn der dringende Verdacht besteht, dass FINDEN VON WAFFEN die zu erwerbende Munition im Zuge der Begehung Nach Ablauf der in § 395 ABGB vorgesehenen Jah- von strafbaren Handlungen verwendet werden könn- resfrist wird auf Antrag verlässlichen EWR Bürgern, te. die eine Waffe gefunden haben, eine der Kategorie Kommt es auf Grund des dringenden Verdachts des entsprechende Waffenbesitzkarte ausgestellt oder Gewerbetreibenden nicht zum Geschäftsabschluss, eine bestehende Berechtigung um die gefundene hat dieser die verdächtigen Umstände dennoch der Waffe erweitert. Der Fund gilt in diesem Fall als nächsten Sicherheitsdienststelle zu melden. Rechtfertigung zum Besitz dieser Waffe. Novelle zum Waffengesetz Teil zwei trat mit 14.12.2019 in Kraft Mit 14.12.2019 trat nunmehr Teil zwei der Novelle in Kraft. Darin erfolgt im Wesentlichen eine neue Kategorisierung vor allem in Bezug auf halbautoma- tische Schusswaffen, große Magazine und Schuss- waffen mit glattem Lauf. Hier die Details: KATEGORIEN VON SCHUSSWAFFEN AB 14.12.2019: Kategorie A Schusswaffen, die Kriegsmaterial sind Salutwaffen Kategorie A Verbotene Waffen (§ 17): Z. 5: Schalldämpfer mit Ausnahme für Jäger Z. 6: Hiebwaffen, wie etwa Schlagringe, Totschläger und Z. 1: Getarnte Schusswaffen – z. B. schießende Stahlruten Kugelschreiber, als Gürtelschnalle getarnte Dolche, Pistola Pressin, Paralaser 2000 Z. 7: halbautomatische Faustfeuerwaffen mit Zent- ralfeuerzündung und eingebautem oder eingesetztem Z. 2: Schusswaffen (über Jagd- und Sportwaffen dar- Magazin, das mehr als 20 Patronen aufnehmen kann über hinaus), die man zusammenklappen, -schieben, verkürzen kann oder zum schleunigen Zerlegen sind Z. 8: halbautomatische Schusswaffen mit Zentral- feuerzündung, soweit sie nicht unter Z 7 fallen, mit Z. 3: Flinten (Schrotgewehre) mit einer Gesamtlänge eingebautem oder eingesetztem Magazin, das mehr von weniger als 90 cm oder mit einer Lauflänge von als zehn Patronen aufnehmen kann weniger als 45 cm Z. 9: Magazine für halbautomatische Faustfeuerwaf- Z. 4: Flinten (Schrotgewehre) mit Vorderschaftrepe- fen mit Zentralfeuerzündung, die mehr als 20 Patro- tiersystem („Pumpguns“) nen aufnehmen können 7 ï Zurück zum Inhaltsverzeichnis
Sicherheit 8 von Dr. Philipp Enzinger Bezirkshauptmann Mödling Z. 10: Magazine für halbautomatische Schusswaffen Achtung: mit Zentralfeuerzündung, soweit sie nicht unter Z 7 Noch nicht registrierte Schusswaffen der ehema- fallen, die mehr als zehn Patronen aufnehmen kön- ligen Kategorie D (Flinten) sind bis 13.12.2021 nen beim Waffenfachhändler zu registrieren. Z. 11: halbautomatische Schusswaffen mit Zent- ralfeuerzündung, soweit sie nicht unter Z 7 fallen, sowie von halbautomatischen Schusswaffen mit Randfeuerzündung und einer Gesamtlänge von über 60 cm, die ohne Funktionseinbuße mithilfe eines Klapp- oder Teleskopschafts oder eines ohne Ver- wendung eines Werkzeugs abnehmbaren Schafts auf eine Gesamtlänge unter 60 cm gekürzt werden können ÜBERGANGSBESTIMMUNGEN Kategorie B Die Übergangsfrist läuft vom 14.12.2019 bis zum Faustfeuerwaffen (Pistolen und Revolver) 13.12.2021. Generell kann zu den Übergangsbestim- Repetierflinten mungen gesagt werden: halbautomatische Schusswaffen Salutwaffen Kat. B • Der bisherige Besitzstand bleibt erhalten Hinweis: Der Erwerb und der Besitz sind erst mit • Keine Abgabeverpflichtung von Schusswaffen dem 21. Lebensjahr zulässig. oder Magazinen • Keine Enteignung oder Entschädigungszahlung Kategorie C Ziel der Übergangsbestimmungen ist, dass die Bürger ihre Schusswaffen und wesentliche Teile von Schusswaffen mit glattem Lauf (ehemals Kat. D) Schusswaffen, die nunmehr in eine andere Kategorie Schusswaffen mit gezogenem Lauf (Büchsen) fallen, der Behörde oder dem Waffenfachhändler melden und die entsprechende waffenrechtliche Be- Nach Durchführungsverordnung (EU) 2015/2403 willigung erhalten bzw. diese Schusswaffen korrekt deaktivierte Schusswaffen registriert werden. Salutwaffen Kat. C Alle Schusswaffen, die nicht der Kat. A oder B ange- Für weitere Rückfragen oder Informationen steht hören Ihre zuständige Waffenbehörde zur Verfügung. Der Bericht wurde dankenswerter Weise vom Bezirkshauptmann von Mödling, Dr. Philipp Enzinger, Bundessicherheitssprecher der österreichischen Bezirkshauptleute, zur Verfügung gestellt. 8 ï Zurück zum Inhaltsverzeichnis
8 von Mag. Stefan Koller DPV Intern Herbstausflug fördert die Zusammenarbeit Der heurige gemeinsame Ausflug von BH- und und der Leiterin der Baubezirksleitung Dipl.-Ing. BBL-Bediensteten führte nach Stubenberg am See. (FH) Brigitte Luef, führte die Wanderung entlang Vor Ort wurden die Teilnehmerinnen und Teilneh- der Feistritz, vorbei am Wasserkraftwerk bis zum mer von Bürgermeister Ing. Alexander Almer, der zu Schloss Herberstein und wieder zurück. einer Bootsfahrt auf dem Stubenbergsee eingeladen Nach Genuss dieses Naturerlebnisses und unter- hat, begrüßt. Dabei erzählte er die Geschichte des haltsamen Gesprächen kehrten wir beim Kiosk Sees: von der Entstehung in den Siebzigerjahren bis Steinmann-Mitterer ein, wo alle mit ausgezeichneten zu den heutigen Herausforderungen mit dem Betrieb regionalen Schmankerln verwöhnt wurden. und der Erhaltung der notwendigen Wasserqualität Es war eine wunderschöne gemeinsame Herbst- zum Wohle aller Gäste. wanderung mit den Kolleginnen und Kollegen der Mit den beiden Chefs, Herrn Bezirkshauptmann Bezirkshauptmannschaft und der Baubezirksleitung. Mag. Max Wiesenhofer Impressum: Blick Hinein 5/2019, Offizielle Nachrichten der Bezirkshauptmannschaft Hartberg-Fürstenfeld Herausgeber: Bezirkshauptmannschaft Hartberg-Fürstenfeld Redaktionsleitung: Bezirkshauptmann Mag. Max Wiesenhofer, Bezirkshauptmannschaft Hartberg-Fürstenfeld Redaktionsteam: Mag. Max Wiesenhofer, Mag. Klaus Ebner, Dr. Herfried Haupt, Mag. Bernd Holzer, Peter Rechberger, Katharina Samer, Ing. Franz Weber und Mag. Karl Wurzer, Marion Wanasky Ergeht per E-Mail an: Etwa 7.000 Leserinnen und Leser. Erscheint seit 2004 Redaktionsanschrift: Bezirkshauptmannschaft Hartberg-Fürstenfeld, Rochusplatz 2, 8230 Hartberg, Telefon: 03332/606-201, Fax: 03332/606-550, E-Mail: blickhinein.bhhf@stmk.gv.at, Internet: www.bh-hartberg-fuerstenfeld.steiermark.at 9 ï Zurück zum Inhaltsverzeichnis
Statistik 8 von Mag. Max Wiesenhofer Bezirkshauptmann Der Bezirk Hartberg-Fürstenfeld wächst Die Wohnbevölkerung im Bezirk Hartberg-Fürstenfeld ist im vergangenen Jahr gestiegen. Das Referat Statistik und Geoinformation der Abtei- lung 17 des Amtes der Steiermärkischen Landesre- gierung, zuständig für die Landes- und Regionalent- wicklung, hat im Heft 9/2019 der Publikationsreihe „Steirische Statistiken“ die Wohnbevölkerung in der Steiermark am 1.1.2019 analysiert. Veröffentlicht sind alle Publikationsreihen unter www.statistik.steiermark.at. Mit Stand 1. Jänner 2019 weist der Bezirk Hartberg- Fürstenfeld einen Bevölkerungsstand von 90.622 Einwohner aus. Gegenüber dem 1. Jänner 2018 mit der Einwohnerzahl von 90.452 bedeutet dies einen Anstieg um 170 Einwohner oder 0,2 %. Damit zählt der Bezirk Hartberg-Fürstenfeld zu jenen Bezirken in der Steiermark, welche eine positive Bevölke- Betrachtet man die Verteilung der Ausländer auf rungsentwicklung haben. Durch diese, wenngleich die steirischen Bezirke, so ist diese im städtischen auch nur leichte, Zunahme der Bevölkerung, wur- Bereich höher. Im Bezirk Hartberg-Fürstenfeld sind de die ländliche Abwanderung in unserem Bezirk mit Stichtag 1. Jänner 2019 von den 90.622 Bewoh- gestoppt, weist doch die Statistik in den letzten 10 nern insgesamt 86.407 Inländer und 4.215 Auslän- Jahren eine Verringerung um 0,3 % aus. der hier beheimatet. Dies ergibt einen Ausländeran- teil von 3,1 %. 10 ï Zurück zum Inhaltsverzeichnis
8 von Mag. Max Wiesenhofer Bezirkshauptmann Statistik Die Darstellung über die Altersstruktur zeigt, dass der Bezirk Hartberg-Fürstenfeld zu jenen Regionen mit den größten Anteilen an Personen im Erwerbsal- ter von 20 – 64 Jahren gehört. 16.944 oder 18,7 % haben ein Alter von 0 – 19 Jahren, 55.340 oder 61,1 % sind zwischen 20 und 64 Jahre alt, 15.722 oder 17,3 % sind 65 – 84 Jahre alt und 2.616 oder 2,9 % haben ein Alter von mehr als 85 Jahren erreicht. Das Heft 9/2019 der Steirischen Statistiken über die Wohnbevölkerung am 1.1.2019 gibt auch weitere interessante Auskünfte über den Bevölkerungsanteil von Männern und Frauen, die Wanderungsbewegun- gen innerhalb des Bundeslandes und nach außen und vieles andere mehr. FROHE WEIHNACHTEN wünschen die Bediensteten der Bezirkshauptmannschaft Hartberg-Fürstenfeld 11 ï Zurück zum Inhaltsverzeichnis
Bürgerservice 8 von Mag. Max Wiesenhofer Bezirkshauptmann Achtung: 2020 ist ein Mega-Reisepassjahr Im Jahr 2020 wird mit einer erhöhten Anzahl von Reisepassanträgen gerechnet. Um allfällige Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, rechtzeitig das Ablaufdatum des Reisepasses zu kontrollieren und möglichst frühzeitig die Neuausstellung zu beantragen. Die Bürgerservicestellen der Bezirkshauptmannschaft Hartberg-Fürstenfeld sind geöffnet: Bürgerservicestelle in Hartberg: Montag bis Freitag von 7.00 bis 15.00 Uhr Bürgerservicestelle in Fürstenfeld: Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 7.00 bis 13.00 Uhr Dienstag von 7.00 bis 15.00 Uhr Mögliche Antragstellung bei den Gemeindeämtern: Zur Entgegennahme von Reisepassanträgen sind folgende Gemeinden ermächtigt: • Bad Waltersdorf • Buch-St.Magdalena • Ebersdorf • Feistritztal • Friedberg • Hartl • Ilz • Pinggau • Kaindorf • Pöllauberg • St. Jakob im Walde • St. Lorenzen am Wechsel • Schäffern • Vorau • Wenigzell 12 ï Zurück zum Inhaltsverzeichnis
8 von Mag. Klaus Ebner Anlagenreferat Anlagen Bau- und Raumordnungsnovelle 2019 Am 19.11.2019 hat der Steiermärkische Landtag eine umfassende No- velle zum steiermärkischen Baugesetz, sowie auch einige Punkte zum Raumordnungsgesetz beschlossen. Baugesetznovelle 2019: Raumordnungsgesetznovelle 2019: Die wichtigsten Inhalte der Novelle zum Baugesetz Aufgrund der Erfahrungen im Vollzug des steiri- sind folgende: schen Raumordnungsgesetzes hat sich insbesonde- re im Bereich von verfahrensrechtlichen Bestim- mungen ein Novellierungsbedarf ergeben. Neu 1. Der innergemeindliche Instanzenzug vom Bürger- geschaffen wurden einerseits die Möglichkeit, ein meister zum Gemeinderat wurde abgeschafft, nach- vereinfachtes Verfahren bei geringfügigen Än- dem in den allermeisten Fällen der Gemeinderat derungen eines örtlichen Entwicklungskonzeptes den Bescheid des Bürgermeisters nur mehr bestätigt durchzuführen, andererseits werden für Gebiets- hat. Daher gibt es nunmehr auch im Vollzugsbereich änderungen, die den Bestand einer Gemeinde nicht der Gemeinden einen direkten Instanzenzug vom berühren, auch vereinfachte Verfahrensregelungen Bürgermeister zum Landesverwaltungsgericht. für die Überleitung von Verordnungen in Angele- genheiten der Raumordnung eingeführt. Des Wei- 2. Um eine zu starke Versiegelung der Oberflächen teren erfolgten Klarstellungen und teilweise auch durch Verkehrsflächen oder Parkflächen zu vermei- Verschärfungen der Einkaufszentrenregelungen mit den, kann die Baubehörde nunmehr Regelungen, dem Ziel, Rechtsunsicherheiten zu beseitigen. im Hinblick auf den Grad der Versiegelung von Bauplätzen, im Verhältnis zu den bebauten Flächen, Wie bereits erwähnt wurde diese Novelle am festlegen. 19.11.2019 im Landtag beschlossen, in Kraft treten werden die Novellen aber erst nach der Veröffentli- 3. Die Regelung für die Grundabtretungen für öf- chung im Landesgesetzblatt. Zu Redaktionsschluss fentliche Verkehrsflächen wurden neu gestaltet. dieser Ausgabe des „Blick Hinein“ war diese Novelle noch nicht veröffentlicht und es ist nicht absehbar, 4. Das bisherige Anzeigeverfahren wurde durch ein bis wann eine Veröffentlichung erfolgen wird. vereinfachtes Genehmigungsverfahren ersetzt. 5. Die bisher baubewilligungsfreien Vorhaben wur- KLICK den nunmehr als meldepflichtige Vorhaben bezeich- net und auch ausgeweitet. 8 Baugesetznovelle 2019 6. Schlussendlich wurden auch strengere Regelun- gen im Zusammenhang mit Abstellflächen für Han- KLICK delsbetriebe und Einkaufzentren getroffen. 8 Raumordnungsgesetznovelle 2019 13 ï Zurück zum Inhaltsverzeichnis
Gesetzgebung 8 von Mag. Max Wiesenhofer Bezirkshauptmann Neue Landesgesetze Eine Übersicht über wichtige landesgesetzliche Änderungen und Neuerungen von Anfang September bis Anfang Dezember. Nr. LGBl Nr. Kundmachungs- Kurzinformation datum 1 LGBl. Nr. 66/2019 16.09.2019 Änderung des Gemeindenamens der Gemeinde „Loipersdorf bei Fürstenfeld“ in „Bad Loipersdorf“ (politischer Bezirk Hartberg- Fürstenfeld) 2 LGBl. Nr. 71/2019 20.09.2019 Steiermärkisches Wahlrechtsänderungsgesetz 2019 3 LGBl. Nr. 74/2019 07.10.2019 Steiermärkisches Tierzuchtgesetz 2019 4 LGBl. Nr. 75/2019 07.10.2019 Änderung des Gesetzes über Einrichtungen zum Schutz der Umwelt 5 LGBl. Nr. 78/2019 07.10.2019 Änderung der Steiermärkischen Bezirkshauptmannschaftenverordnung 6 LGBl. Nr. 82/2019 28.10.2019 Festsetzung des Kurbezirkes „Bäderkurort Bad Loipersdorf“ 7 LGBl. Nr. 84/2019 29.10.2019 Steiermärkisches Biomasseförderungsgesetz – StBFG 8 LGBl. Nr. 87/2019 13.11.2019 Änderung des Steiermärkischen Naturschutzgesetzes 2017 9 LGBl. Nr. 88/2019 13.11.2019 Steiermärkisches Pflanzenschutzgesetz 2019 – StPSG 2019 10 LGBl. Nr. 94/2019 02.12.2019 Änderung des Steiermärkischen Kinderbetreuungsförderungsgesetzes und Erlassung des Steiermärkischen Kinderbetreuungsförderungsgesetzes 2019 – StKBFG 2019 11 LGBl. Nr. 95/2019 02.12.2019 Steiermärkisches Kinderbildungs- und – betreuungsgesetz 2019 – StKBBG 2019 12 LGBl. Nr. 96/2019 02.12.2019 Änderung der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967 Mit Mausklick auf die Kurzinformation kann auf den Volltext eingesehen werden. 14 ï Zurück zum Inhaltsverzeichnis
8 von Ing. Franz Weber Bezirksförster Forst FichtePLUS gesucht! Mit dem Projekt FichtePlus versucht das Bundesfor- Die Waldgenetik erhofft sich durch die Klongewin- schungszentrum für Wald, Fichten zu züchten, die nung bzw. Samenbeerntung solcher Bäume, wider- widerstandsfähig gegen Trockenheit und Borkenkä- standsfähige Pflanzen nachziehen zu können. Mehr ferbefall sind. als 100 solcher Plusfichten konnten vom Institut für Die Klimaerwärmung und Trockenperioden der Waldgenetik bereits beprobt werden. letzten Jahre haben Österreichs Wälder in einigen Auswahlkriterien FichtePlus: Gebieten massiv unter Druck gesetzt. In den letzten 5 Jahren sind durchschnittlich 6,8 Mio. Erntefest- • Vitale Fichten inmitten größerer Käfer- meter Schadholz durch Windwurf, Schneebruch und nester, welche gesund sind Borkenkäfer angefallen. • Mitherrschende bis vorherrschende Bäume– Besonders die Schäden durch Borkenkäfer haben, keine unterdrückten Fichten begünstigt durch Trockenheit, stark zugenommen. • Bäume sollten möglichst zentral im Käfer- Besonders betroffen sind derzeit das Wald- und nest stehen (keine Randbäume) Mühlviertel. Ein ähnliches Szenario ist aber auf • Standortsverhältnisse sollten möglichst Grund der Erderwärmung im Hartberger Unterland homogen sein (keine Mulden oder Gräben) nicht auszuschließen. • Bäume sollten keine Schäden aufweisen Wir bitten alle Waldbesitzer oder Waldbesucher, Im Bild: schmalkronige, aber die solche Bäume auffinden, diese dem zuständi- mitherrschende gen Bezirksförster zu melden, um einen Beitrag zur Plusfichte aus Erhaltung dieser ökonomisch, aber auch auf geeig- dichtem Bestand mit neten Standorten ökologisch wichtigen Baumart zu einzelnen Laubholz/ Kiefer leisten. Im Bild: Fichten Stangenholz mit Plusfichte Das Ziel des Projektes FichtePLUS ist es, die Wider- standsfähigkeit der Fichte gegen Trockenheit und Borkenkäferbefall zu erhöhen. Es werden Bäume gesucht, die inmitten von größeren Käferschadflä- chen stehen und vital weiterwachsen. 15 ï Zurück zum Inhaltsverzeichnis
Intern 8 von Peter Rechberger Kanzleileiter Personelle Änderungen in der BH Zugänge: Abgänge: 03.07.2019 •Nicole Zerkanovic, 50%, 01.10.2019 •Erwin Kutschera, 75 %, Sachbearbeiterin in der Leiter des Bereiches Bürgerservicestelle Verwaltungsstrafwesen Pensionierung 01.10.2019 •Ingrid Stoppacher, 50%, Assistentin im Anlagenreferat 01.11.2019 •Dr. Georg Fiedler, 100 %, •Dr. Susanne Obermayer, 100%, Amtstierarzt in der Außenstelle Amtsärztin Fürstenfeld, Pensionierung 28.10.2019 •Sandra Neuherz, 100 %, Assistentin im 04.11.2019 •Lisa Kitting,, 100 %, Verwaltungsstrafwesen Assistentin im Anlagenreferat, Versetzung in die BBL 04.11.2019 •Mag. Dr. Katharina Haas, 50%, Amtstierärztin 01.12.2019 •Maria Breitenfelder, 100 %, •Sara Weber, 100 %, Sachbearbeiterin im Anlagenreferat, Assistentin im Pensionierung Verwaltungsstrafwesen •Bernhard Weber, 100 %, Assistent im Sozialreferat •Karin Hafner, 75 %, Assistentin im Sozialreferat •Brigitta Lenz, 100 %, Assistentin im Anlagenreferat •Jessica Rueß, BA, 50 %, Dipl. Sozialarbeiterin •Monika Mauroschek, 50 %, Assistentin im Inneren Dienst 02.12.2019 •Christiane Fasch, 75%, Im Bild: Mag. Dr. Im Bild: Bernhard Referentin im Verwaltungsstraf- Katharina Haas Weber wesen 09.12.2019 •Magdalena Kahlbacher, 62,5 %, Dipl. Sozialarbeiterin 18.12.2019 •Mag. Christoph Miksch, 100 %, Referent im Verwaltungsstrafwesen Allen Kolleginnen und Kollegen viel Erfolg und alles Gute! Im Bild: Karin Hafner Im Bild: Brigitta Lenz 16 ï Zurück zum Inhaltsverzeichnis
8 von Barbara Pallinger, BA MA Case- und Caremanagement Sozial Die Pflegedrehscheibe: Ein Erfolgsprojekt startet durch Pflegebedürftige und ihre An- und Zugehörigen erhalten Unterstützung bei der Organisation der benötigten Pflege- und Betreuungsleistungen. Über die Grenzen von Versorgungseinrichtungen hin- weg, wird für und mit der jeweiligen Klientin/dem jeweiligen Klienten ein individuelles Versorgungs- paket erhoben, geplant, ausgeführt, koordiniert und evaluiert. Im Bezirk werden die Beratungs- und Unterstüt- zungsleistungen der Pflegedrehscheibe seit 1. Febru- ar 2018 angeboten. Mit Mag. Theresia Gruber gibt es eine besonders kompetente Ansprechpartnerin. Sie hat seit Einrichtung der Pflegedrehscheibe 657 ©steiermark.at/Streibl Beratungs- und Unterstützungsfälle für rund 600 Im Bild: HR Dr. Dietmar Müller, LR Mag. Christopher Drexler, Klientinnen und Klienten bearbeitet. Darüber hin- Mag. Dr. Birgit Strimitzer-Riedler, Barbara Pallinger, BA MA, aus wurde am Netzwerkaufbau im Bezirk gearbeitet, Christian Schwarz im Kreise der bereits tätigen und zukünftigen um bestmöglich zu den einzelnen Einrichtungen Case- und Caremanagerinnen. vermitteln zu können. Die Pflegedrehscheibe finden Sie am Rotkreuzplatz 1, 8230 Hartberg, angesiedelt. Wenn Menschen Pflege brauchen, ist das nicht nur Das Angebot ist kostenlos. für die betroffene Person, sondern oft auch für deren Angehörige und alle im Umfeld eine Ausnahmesitu- Mag. Theresia Gruber von der Pflegedrehscheibe ist ation. Aus diesem Grund hat das Land Steiermark unter der Tel. Nr. 03332/606-521 erreichbar. auf Initiative des Gesundheits- und Pflegelandes- rates beginnend mit dem Jahr 2018 die „Pflege- drehscheibe“ in den steirischen Bezirken ins Leben gerufen. Die Pflegedrehscheibe ist eine zentrale Anlauf- und Servicestelle für ältere Menschen, die Pflege und Unterstützung benötigen, sowie für deren An- und Zugehörige. Ziel ist es, Fragen zu Pflege und Betreu- ung zu klären, die Situation der Pflegebedürftigen zu analysieren und somit die richtige Versorgung, im richtigen Umfang und zur richtigen Zeit zu gewähr- leisten. KLICK 8 Info-Broschüre Im Bild: LR Mag. Christopher Drexler mit Mag. Theresia Gruber von der Pflegedrehscheibe Hartberg-Fürstenfeld 17 ï Zurück zum Inhaltsverzeichnis
Sozialhilfeverband 8 von Johann Fuchs Hausleiter Seniorenhaus Menda MEHR PLATZ. MEHR PFLEGE. Zu- und Umbau – Seniorenhaus Menda in Hartberg Das Seniorenhaus Menda ist an der Kapazitätsgren- Nach der Fertigstellung des Zubaus, voraussichtlich ze angelangt. Vielen, oft verzweifelten Anfragen von im Mai 2020, wird das Gebäude des derzeitigen Angehörigen pflegebedürftiger Personen, können „Personalwohnhauses“ saniert. In der Folge übersie- wir oft nicht mehr entsprechend nachkommen. Der delt das derzeit im Erdgeschoss des Seniorenhauses steigende Pflegebedarf und die demographische Menda befindliche „Tageszentrum Hartberg“ in die Entwicklung haben Maßnahmen erfordert. adaptierten Räumlichkeiten des Personalwohnhau- ses. Nach intensiven Vorbereitungen, einer umfassenden In der dritten und letzten Etappe des Projektes wer- Planung und der Abwicklung des Genehmigungsver- den die dann freien Räume des jetzigen Tageszent- fahrens, nach Durchführung der Ausschreibung und rums und des jetzigen Speisesaales im Erdgeschoss der erfolgten Vergabe des Großteils der Arbeiten des Seniorenhauses Menda zu einer weiteren Wohn- erfolgte im September 2018 der Baubeginn eines für gruppe umgebaut. Dann stehen auch diese Räum- die gesamte Region sehr wichtigen und bedeutsa- lichkeiten für die stationäre Pflege zur Verfügung. men Projektes. Eine wichtige Bauetappe konnte mittlerweile abge- In insgesamt 3 Bauabschnitten werden schrittwei- schlossen werden. Der Rohbau des Zubaus ist fer- se bis zum Ende des Jahres 2021 die bestehenden tiggestellt. Im Rahmen einer „Gleichenfeier“, welche stationären Pflegebetten im Seniorenhaus Menda im Oktober stattgefunden hat, haben die Verant- von derzeit insgesamt 165 auf zukünftig 242 erwei- wortlichen des Sozialhilfeverbandes allen am Bau tert. Die Erweiterung erfolgt im ersten Schritt durch Beteiligten für ihre professionelle Arbeit herzlichen einen großzügigen Zubau, in dem auf vier Etagen Dank ausgesprochen. eigenständige Wohngruppen für jeweils 16 pflege- Dank des hohen Engagements aller Beteiligten bedürftige Personen, überwiegend Einzelzimmer, konnten bis dato sowohl der ambitionierte Bauzeit- errichtet werden. Der Zubau wird an das bestehende plan als auch Vorgaben in Bezug auf den Kostenrah- Gebäude angeschlossen. Neben den Bewohner- men sehr gut eingehalten werden. Auch die Witte- zimmern wird im Zubau auch ein multifunktional rungsverhältnisse während der Rohbauphase waren nutzbarer Speise- und Veranstaltungssaal und ein sehr günstig. Neubau der Küche Platz finden. Im Bild: Zu- und Umbau im Seniorenhaus Menda 18 ï Zurück zum Inhaltsverzeichnis
8 von Dr. Herfried Haupt Leiter des Veterinärreferates Veterinär Wie kommt die Medizin zu meinem Haustier? Fast ausschließlich werden Arzneimittel, die an Tieren angewendet werden, auf einfachem Wege aus tierärztlichen Hausapotheken (THA) bezogen. Diese unterliegen einem umfangreichen Kontrollsystem, ganz besonders, wenn Produkte der zu behandelnden Tiere der Lebensmittel- gewinnung dienen. Jede Tierärztin, jeder Tierarzt, die in Österreich freiberuflich tätig sind, dürfen nach einer Zusatzaus- bildung eine THA anmelden. Nach einer beanstan- dungsfreien Überprüfung durch die Behörde, die eine Amtstierarztperson beizuziehen hat, wird die THA genehmigt und in einem Register eingetragen. Ab diesem Zeitpunkt darf die hausapothekenführen- de Tierärztin, der Tierarzt, die Medikamente vom Arzneimittelgroßhandel beziehen. Zumindest alle fünf Jahre erfolgt eine behördliche Überprüfung der THA. Dabei kann zusätzlich zur Unterstützung der Tierarztperson eine Vertretung der Österreichischen Tierärztekammer anwesend sein. Im Bild: Tierklinik in Nizza, Frankreich Die Anforderungen an THA umfassen • die Betriebsräumlichkeiten, etwa den Schutz Gleichzeitig mit der Überprüfung der THA werden vor direkter Sonneneinstrahlung, die Verwah- auch die Anforderungen an die tierärztliche Ordina- rung von versperrt zu lagernden Arzneimitteln, tion kontrolliert. Jene sind in den Ordinationsricht- die geeigneten Temperaturen in Räumen und linien der Österreichischen Tierärztekammer darge- Kühlreinrichtungen, die mit Thermometern zu legt. Ordinationsräume haben belüftbar, beheizbar, überwachen sind, zu sein und eine allgemein hygienische Anmutung • das Praxisfahrzeug (Schutz vor nachteiligen zu bieten. Eine Beleuchtung von zumindest am Einflüssen durch Licht, Temperatur, Witterung, Behandlungstisch 540Lux ist sicher zu stellen, die Erschütterung – Bruch, geschlossene Transport- Ordination ist als solche zu beschildern (Vor- und behältnisse), Zuname der freiberuflich tätigen Tierarztperson). • die Fachliteratur (Österreichisches und Europäi- Die Bildung von Praxisgemeinschaften ist zulässig. sches Arzneibuch, Austria Codex-Fachinformati- on, Fachbücher, Preisliste), Für Tiere, deren Erzeugnisse der Lebensmittelge- • die Dokumentation (Belege für Wareneingang, winnung dienen, sind zusätzlich sehr umfangreiche Aufzeichnungen über Wareneingangsprüfung, Vorschriften einzuhalten. Der Bezug, die Anwen- über die jährliche Bestandserfassung, über dung und die Abgabe von Antibiotika ist aufzuzeich- Suchtgiftbezug, -verbrauch, -entsorgung, Kenn- nen und an eine zentrale Stelle zu melden. Bei der zeichnung der abgegebenen Arzneimittel mittels Anwendung und Abgabe sind Belege, die Kennzeich- Etikett, das Namen, Datum und Paraphe enthält nung des Tieres, der Tiere, die Diagnose, die Arznei- – „Signatur“). mittel, das Datum, die einzuhaltende Wartezeit bis 19 ï Zurück zum Inhaltsverzeichnis
Veterinär 8 von Dr. Herfried Haupt Leiter des Veterinärreferates zum Zeitpunkt, ab dem wieder Lebensmittel gewon- Alle diese Vorschriften dienen dazu, dass Tiere nur nen werden dürfen, und die Kenntnisnahme durch mit Medikamenten, die geprüft und ordnungsgemäß die tierhaltende Person sowie deren Name und bezogen, gelagert, verschrieben und angewendet Anschrift zu dokumentieren. Verordnungen schrei- werden, behandelt werden und dass Lebensmittel ben vor, bei Kontrollen die Daten über den Bezug keine schädlichen Rückstände von Arzneimitteln von Antibiotika aus dem Großhandel den Zahlen aus enthalten. den praxiseigenen Aufzeichnungen über Abgabe und Anwendung gegenüberzustellen. Diese Vorgaben werden bei der Kontrolle der THA und nach jährli- chen Auswertungen überprüft. Im VB HF sind 20 THA genehmigt, im Jahre 2019 wurden neun überprüft. Dabei traten keine Abwei- chungen auf. Ein dichtes Überwachungsnetz soll den verantwortungsvollen Umgang mit Arzneimitteln, die bei Tieren angewendet werden, sicherstellen. Rezeptpflichtige Tierarzneimittel, etwa Wurmmittel, für Heimtiere, dürfen über tierärztliche Hausapo- theken und – auf Rezept – von öffentlichen Apothe- ken bezogen werden. Im Bild: Tierklinik in Mauchline, VK Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dieser Ausgabe: Bezirkshauptmann Mag. Max Wiesenhofer, Mag. Klaus Ebner, Dr. Herfried Haupt, Mag. Stefan Koller, Peter Rechberger, Ing. Franz Weber, Peter Rechberger, Bezirkshauptmann Dr. Philipp Enzinger (BH Mödling), Barbara Pallinger, BA MA, Johann Fuchs, Margarete Hartinger, MA, Johannes Hirmann, Prof. Mag. Alfred Ertl, OBI d. V. DDI Hans Peter Feichtinger, BSc, BI d. V. Martin Jeindl, HBI Jürgen Stark, Prof. Mag. Alfred Ertl, DI Anna Brugner, BezInsp. Daniela Samer-Belfin, Univ.-Prof. Dr. Arnold Hanslmeier Anmerkung: Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit des Berichtes wurde auf die laufende Anführung der weiblichen und männlichen Form verzichtet. Sämtliche personenbezogenen Anführungen gelten natürlich für beide Geschlechterbezeichnungen. Wir ersuchen Sie, das Amtsblatt „Blick Hinein“ an Interessierte weiterzuleiten. Laufende Zustellung nach Mitteilung der E-Mail-Adresse an: blickhinein.bhhf@stmk.gv.at 20 ï Zurück zum Inhaltsverzeichnis 8 vonBezirkskammer Hartberg-Fürstenfeld Landwirtschaftskammer Auszeichnung mit der Kammermedaille Für besondere Verdienste um die Landwirtschaft wurde Bezirkshauptmann Mag. Max Wiesenhofer die Kammermedaille in Silber und an Amtstierarzt Dipl.-Tierarzt Peter Andreas Steiner die Kammer- medaille in Bronze verliehen. In der Laudation wur- de ausgeführt, dass der am Land lebende Bezirks- hauptmann einen starken Bezug zur Landwirtschaft hat und als Behördenleiter stets um Harmonie und Kompromiss, vor allem auch in landwirtschaftlichen Belangen, bemüht ist. Amtstierarzt Peter Andreas Steiner ist ein anerkannter Praktiker im Bereich der Tiermedizin und Vortragender für Tierhaltungs- und Hygienefragen. Im Bild: Der Obmann der Bezirkskammer für Land- und Forstwirtschaft Hartberg-Fürstenfeld Herbert Lebitsch mit den Ausgezeichneten Bezirkshauptmann Mag. Max Wiesenhofer und Amtstierarzt Dipl.-Tierarzt Peter Andreas Steiner. 8 von Mag. Max Wiesenhofer Bezirkshauptmann Weihnachtskrippe in der Bezirkshauptmannschaft Seit Jahren wird im Advent im Eingangsbereich der Bezirkshauptmannschaft eine große Weihnachtskrip- pe aufgestellt. Im Jahr 2004 wurde diese Krippe vom Krippenverein Hartberg der Bezirkshauptmannschaft als Zeichen der guten Zusammenarbeit übergeben. Dabei handelt es sich um ein Gemeinschaftswerk von sieben Krippenfreunden. Nachdem an der Krip- pe schon ein wenig der Zahn der Zeit genagt hatte, wurde diese nun von Waltraude Lechner, Landesob- frau der Krippenfreunde Steiermark, dankenswerter Weise unentgeltlich wieder voll instandgesetzt. Nun kann die Krippe in vollem Glanz wieder die Be- schäftigten der BH und der BBL sowie alle Gäste des Hauses erfreuen und der Behörde eine vorweih- nachtliche Stimmung geben. 21 ï Zurück zum Inhaltsverzeichnis
Landwirtschaftskammer 8 von DI Anna Brugner LWK Steiermark Tag des Apfels 2019 Die Obstbauern berichten dem Be- zirkshauptmann über das abgelau- fenen Obstjahr Die Produktionssaison 2019 war, abgesehen von der schwierigen Wirtschaftslage, recht gut. Die Ernte- mengen sind in der Steiermark und auch in ganz Europa nur mittelgroß, was auf eine gute Verkaufs- saison hoffen lässt. Bedingt durch die kühle Frühjahrswitterung sind die Fruchtgrößen zwar etwas kleiner, Geschmack und Zuckergehalt durch den warmen Sommer aber ent- sprechend hoch. Die Niederschläge waren in der Re- Im Bild: Am Tag des Apfels besuchen die Obstbauberaterin der gion Hartberg-Fürstenfeld knapp, aber immer noch Landwirtschaftskammer Steiermark DI Anna Brugner und der Obmann der Arbeitsgemeinschaft der Erwerbsobstbauern OM gerade ausreichend. Durch die gute Herbstwitterung Peter Koller den Bezirkshauptmann und überbringen einen war auch eine planmäßige und trockene Ernte gut Korb voller saftiger heimischer Äpfel möglich. Damit sind auch die Voraussetzungen für eine gute Haltbarkeit und Lagerfähigkeit gut. Statistik Hartberg-Fürstenfeld: Die steirischen Obstbauern produzieren nach wie vor sehr gute regionale Qualität und versorgen die 144 Betriebe produzieren Äpfel auf 582 ha (2017) Konsumenten mit hochwertigem, gesundem Obst. Sie werden das auch weiterhin tun können, wenn die Entwicklung Steiermark: 2007 2012 2017 Konsumenten ihre Produkte kaufen. Mit billiger Im- Anzahl Betriebe: 2122 1883 1932 portware sind sie allerdings nicht konkurrenzfähig, Apfelfläche in ha: 7932 7907 7675 das haben die vergangenen Jahre deutlich gezeigt. Der Konsument entscheidet, wohin die Reise des Quelle: Statistik Austria, Erhebung der Erwerbs- steirischen Obstbaues geht. obstanlagen Eine Adresse, die Sie sich merken sollten: www.bh-hartberg-fuerstenfeld.steiermark.at 22 ï Zurück zum Inhaltsverzeichnis
8 von Margarete Hartinger, MA Geschäftsstellenleiterin Arbeitsmarktservice Wichtige Information für Saisonbeschäftigte Seit April 2018 dürfen von den Geschäftsstellen des Vom 2. Dezember 2019 bis 31. Jänner 2020 gibt Arbeitsmarktservice (AMS) Steiermark Einstellzusa- es in diesem Winter noch die Möglichkeit, einen gen nur noch bis maximal zwei Monate berücksich- Antrag auf Arbeitslosengeld bei der zuständigen tigt werden. Damit berücksichtigt das AMS die für Wohnsitzgemeinde zu stellen. die Bauwirtschaft relevante Witterungssituation im Winter, bremst aber nicht die Dynamik am Arbeits- Darüber hinaus können Anträge auf Arbeitslosen- markt. geld einfach und bequem über das Internet mittels eAMS-Konto gestellt werden. Damit nützen Sie die „Im Bezirk Hartberg sind derzeit 518 Stellenange- Vorteile des elektronischen Aktes in Form einer bote gemeldet. Das größte Angebot kommt aus dem raschen Erledigung. Wichtig ist, dass alle Angaben Baubereich (104 offene Stellen). Wenn es nicht zu vollständig ausgefüllt werden! einem früheren Wintereinbruch kommt, können daher im AMS Hartberg–Fürstenfeld (Wieder)Ein- Wer einen FinanzOnline-Zugang hat, kann sich für stellzusagen für längstens 2 Monate erst bei Arbeits- sein eAMS-Konto gleich über FinanzOnline regist- losmeldungen ab 21.12.2019 berücksichtigt werden. rieren. Ansonsten können die Zugangsdaten dafür Die Arbeitsaufnahme muss aber in allen Fällen bis beim AMS Hartberg-Fürstenfeld telefonisch oder 31.3.2020 erfolgen,“ informiert die Leiterin des Ar- per Mail unter ams.hartberg@ams.at angefordert beitsmarktservice Hartberg, Margarete Hartinger. werden. Folgende 5 Schritte sind für die Arbeitslosmeldung und die Beantragung des Arbeitslosengeldes erforder- lich (spätestens am 1. Tag der Arbeitslosigkeit!): 23 ï Zurück zum Inhaltsverzeichnis
Arbeiterkammer 8 von Johannes Hirmann Außenstellenleiter Digi-Bonus: Förderungen für Digitalisierungskurse Eine weitere Säule des Digitalisierungsschwerpunkts der Arbeiterkammer neben dem Projektfonds Arbeit 4.0 ist der Digi-Bonus. AK-Mitglieder erhalten bis zu 150 Euro für allgemeine Weiterbildungskurse im Be- reich Digitalisierung, für vertiefende Inhalte gibt es bis zu 300 Euro pro Kalenderjahr. Der Digi-Bonus kann für alle heuer begonnenen Kurse bei allen Bildungsanbietern, die bestimmte Qualitätskriterien erfüllen, eingelöst werden. Der Antrag für den Digi-Bonus muss bis Ende des Jahres 2019 gestellt werden. Alle Infos (Förderrichtlinien, Antragsformular) zum Digi-Bonus in der AK Steiermark: www.akstmk.at/extra Tel. 05 7799-2435, Karl Schneeberger KLICK Tel. 05 7799-2350, Berit Pichler E-Mail: digifonds@akstmk.at 8 Homepage AK Steiermark NEU ab 2020: Bildungsberatung in den Außenstellen Die Arbeitswelt verändert sich ständig. Traditionelle Berufe verschwinden und neue Berufe entstehen. Das Angebot ist breit und undurchsichtig, oft fehlt die Orientierung. Um einen Durchblick zu erhalten, bietet die AK in allen Aus- und Weiterbildungsfragen, Fragen zum Wiedereinstieg ins Berufsleben nun Bildungsbera- tungen an. Die AK-Expert/innen unterstützen in einem persönlichen Gespräch Schülerinnen und Schüler, Maturantinnen und Maturanten, Studierende, Eltern und Personen mit Aus- bzw. Weiterbildungswunsch. Die Angebote im Überblick: • Schullaufbahnberatung • Bildungsförderungen • Interessentestung • Wege nach der Matura • Aus- und Weiterbildungsfragen • Studienwahl • Neuorientierung oder Wiedereinstieg ins Berufsleben • Bewerbungscoaching Die AK-Bildungsexpertinnen und Bildungsexperten nehmen sich jeden 3. Donnerstag von 14-16 Uhr in der Arbeiterkammer Hartberg im persönlichen Gespräch ausführlich Zeit, um auf die Wünsche, Stärken, Vor- lieben und Fähigkeiten individuell einzugehen. Terminvereinbarung unter: 05 7799 - 2477 24 ï Zurück zum Inhaltsverzeichnis
8 von BezInsp. Daniela Samer-Belfin Bezirkspolizeikommando Hartberg Sicherheit Personelles im Polizeibereich Herbst 2019 Versetzungen: Ruhestandsversetzungen: GROSZE Thomas, GrInsp: mit 01. September 2019 MAIER Eduard, GrInsp: Mitarbeiter der PI Hart- als Mitarbeiter zur PI Hartberg berg, mit Ablauf September.2019 Ing. POMPER Christina, RevInsp: mit 01.Dezember GRUBER Josef, GrInsp: Mitarbeiter der PI Fried- 2019 als Mitarbeiterin zur PI Hartberg berg, mit Ablauf November 2019 Im Bild: GrInsp. Eduard Maier inmitten der Belegschaft der Im Bild von links nach rechts: CI Csecsinovits, Obstlt Spit- PI Hartberg zer des BPK, GrInsp Gruber, KI Ehgartner, GI Glatz der PI Friedberg Dämmerungseinbrüche – Einbruchsschutz Mit Beginn der kalten Jahreszeit steigt auch die • Türen, die von der Garage ins Haus führen, Gefahr von Einbrüchen in Wohnobjekte wieder an. sollten ebenfalls Sicherheitstüren sein. Relevante Zeiten sind zwischen 16:00 und 21:00 • Beleuchtung sowohl im Innen- als auch im Uhr. Außenbereich: Empfehlung: *Innen: beim Verlassen des Hauses • Türen und Fenster versperren! Eine Tür nur oder der Wohnung ein oder zwei Räume ins Schloss fallen zu lassen, ist für beleuchtet lassen. Bei längerer Abwesenheit Einbrecher wie eine offene Tür! leisten Zeitschaltuhren gute Dienste. • Fenster sollen immer geschlossen und/oder *Aussen: Bewegungsmelder und helle Be- versperrt werden. Auch ein gekipptes leuchtung bei Kellerabgängen. Fenster ist wie ein offenes! • Alarmanlagen – lassen Sie sich von einem • Terrassentür/Kellertür: sie ist bei Häusern Fachmann beraten! und Erdgeschoßwohnungen die Schwach- stelle! Empfohlen werden Türen ab Widerstandsklasse drei, mit Verdächtige Wahrnehmungen bitte umge- Mehrfachverriegelung und Distanzsperren. hend über Notruf 133 melden!! 25 ï Zurück zum Inhaltsverzeichnis
LKH Hartberg 8 von LKH Hartberg Ein buntes Jubiläumsjahr: 20 Jahre LKH Hartberg NEU Das 20-Jahr-Jubiläum des Neubaus des LKH Hart- Interdisziplinäre Schmerzambulanz berg wird das ganze Jahr über mit einer Vielzahl an Das interdisziplinäre Team, bestehend aus ÄrztIn- Veranstaltungen gefeiert. Im „Blick Hinein“ 3/2019 nen, speziell geschulten MitarbeiterInnen der Pflege (auf der BH-Homepage nachschlagbar) wurden be- sowie PhysiotherapeutInnen und einer klinischen reits einige der LKH-Leistungsbereiche vorgestellt. Psychologin, geht auf die speziellen Bedürfnisse und Nun wollen wir weitere Bereiche präsentieren. Hintergründe aller PatientInnen individuell ein. Im Zentrum der Aufmerksamkeit stehen daher nicht nur Anästhesiologie & Intensivmedizin – das wenig körperliche Veränderungen, sondern auch alle an- bekannte Fach deren Aspekte, die eine Schmerzerkrankung beein- Ein hochinteressantes Fach, das weit über die Nar- flussen können. Die individuell zusammengestellten kose hinausreicht. Die Aufgaben der AnästhesistIn- Behandlungskonzepte umfassen neben der gezielten nen sind die Aufrechterhaltung der lebenswichtigen Medikation auch physiotherapeutische und psycho- Funktionen der PatientInnen, die Gewährleistung logische Therapien. der absoluten Schmerzfreiheit und Schaffung von optimalen Bedingungen für den/die Operateurin während der Operation. Vor jeder Narkose wird bei jedem/r Patienten/in durch eine Voruntersuchung (Anästhesieambulanz) im Rahmen eines persönli- chen Gesprächs, das für den/die Patienten/in risiko- ärmste Narkoseverfahren festgelegt. Durch fundierte Kenntnisse und Erfahrungen sind die Anästhesis- tInnen auch Spezialisten in der Intensivmedizin, der Notfallmedizin und in der Schmerztherapie. Im Bild: Das Team der Schmerzambulanz Klinische Psychologie Im Rahmen des stationären Aufenthaltes haben Pa- tientInnen und deren Angehörigen die Möglichkeit, den klinisch psychologischen Dienst in Anspruch zu nehmen. Hauptziel ist die unterstützende Betreuung in belastenden Situationen. Außerdem erlernen Pa- tientInnen in der psychologischen Schmerztherapie mit verschiedenen psychologischen Methoden selbst Einfluss auf die Schmerzen zu nehmen (Entspan- Im Bild: Das Team der Anästhesiologie und Intensivmedizin nungsverfahren, Aufmerksamkeitslenkung etc.). 26 ï Zurück zum Inhaltsverzeichnis
Sie können auch lesen