Blick Hinein - Land Steiermark

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Blick Hinein - Land Steiermark
Blick Hinein   Offizielle Nachrichten der
                 Bezirkshauptmannschaft
                     Hartberg-Fürstenfeld
                                   5/2019

 Sicherheit          Anlagen              Sicherheit              Statistik
 Das neue            Bau- und                Neue           Der Bezirk Hartberg-
Waffengesetz    Raumordnungsnovelle   Sicherheitsschleuse    Fürstenfeld wächst

  Veterinär            Forst            Bürgerservice              Sozial
Tierärztliche   Projekt FichtePLUS    Mega-Reisepassjahr     Pflegedrehscheibe
Hausapotheke                                2020
Blick Hinein - Land Steiermark
Inhalt

  3     Bezirkshauptmann                              22   Landwirtschaftskammer
        Vorwort                                            Tag des Apfels

  4     Sicherheit                                    23   AMS
        Einrichtung von Sicherheitsschleusen               Information für Saisonbeschäftigte
        Plakat Rechte und Pflichten                        e-AMS-Konto

                                                      24   Arbeiterkammer
  5     Sicherheit                                         Digi-Bonus
        Novelle zum Waffengesetz                           Bildungsberatung
  9     DPV
        Ausflug BH und BBL                            25   Polizei
                                                           Personelles
 10     Statistik                                          Einbruchsschutz
        Bezirk Hartberg-Fürstenfeld wächst
                                                      26   LKH Hartberg
 12     Bürgerservice                                      20-Jahr-Jubiläum
        Mega-Reisepassjahr 2020                            Berg- und Naturwacht
                                                      29
        Anlagen                                            Neue Brücke über die Lafnitz
 13
        Bau- und Raumordnungsnovelle 2019             30   Feuerwehr
                                                           Wissenstest für Feuerwehrjugend
 14     Gesetzgebung                                       Markus Käfer ist neuer ABI
        Neue Landesgesetze
                                                           Feuerwehrjugend - Leistungsabzeichen
        Forst                                              Abschnittsübung BFV Fürstenfeld
 15
        FichtePLUS
                                                      33   Feuerwehr
                                                           Arbeitstagung der Kommandanten
 16     Intern
        Personelles                                   34   Ausstellung
                                                           Ausstellung in der Bezirkshauptmannschaft
 17     Sozial
        Pflegedrehscheibe                             35   Benefiz
                                                           Benefizvortrag „Urknall und Glaube“
 18     Sozial                                        36   Hospiz
        Zu- und Umbau Menda                                Benefizvortrag „Dem Leben Raum und Zeit geben“

 19     Veterinär                                     37   Sprechtage/Veranstaltung
        Tierärztliche Hausapotheke

 21     Landwirtschaftskammer                         38   EBZ
        Kammermedaille für den Bezirkshauptmann            Terminpläne 2020

Titelblatt: Weihnachtskrippe St. Jakob i. W.

                                                  2
Blick Hinein - Land Steiermark
Der Bezirkshauptmann

Werte Leserinnen und Leser,
                                                          Österreich zählt nach dem Weltglücksbericht der
Viel Glück                                                Columbia-Universität New York mit Platz 12 zu den
                                                          glücklichsten Ländern der Erde.
Weihnachten – die Zeit, in der
man persönlich, mit Karte, Billett                        Ich werde nicht müde, immer wieder darauf hin-
oder digital per E-Mail, gute Wün-                        zuweisen, welches große Glück wir allein dadurch
sche übermittelt. Man wünscht                             haben, in diesem Land geboren worden zu sein und
Freude, Zufriedenheit, Gesund-     Bezirkshauptmann       hier leben dürfen. In Frieden und Freiheit, in einer
heit und viel Glück. Aber was ist  Mag. Max
                                   Wiesenhofer
                                                          landschaftlich prachtvollen und fruchtbaren Region,
Glück eigentlich?                                         wo es der Masse der Menschen gut geht wie keiner
                                                          Generation zuvor.
Es sind Momente, in denen alles stimmt. Das kann
ein kurzfristiger Augenblick sein, wenn man zum           Viele Menschen, ob in Politik und Verwaltung, in
Beispiel jemanden beschenkt oder selber ein Ge-           Gesundheits- und sozialen Einrichtungen sowie bei
schenk bekommt. Glück kann auch länger- und               freiwilligen Organisationen wie etwa der Feuerwehr,
langfristig sein. Dann, wenn man glücklich über           der Berg- und Naturwacht oder dem Roten Kreuz
eine gute Beziehung oder eine berufliche Entwick-
                                                          leisten zu unserem allgemeinen Wohlgefühl einen
lung ist und sich in seinem Umfeld einfach sicher
und wohlfühlt.
                                                          wichtigen Beitrag.

Wissenschaftlich erwiesen ist, dass glückliche Men-       Die hohe Lebensqualität wird offensichtlich von
schen gesunder sind und länger leben. Zufriedene          immer mehr Menschen bewusst wahrgenommen. So
Menschen erleiden auch seltener einen Herzinfarkt.        ist die Anzahl der Bewohnerinnen und Bewohner in
Auch wenn es nachgewiesen ist, dass eine Lebens-          unserem Bezirk Hartberg-Fürstenfeld im vergange-
zufriedenheit als Grundeinstellung und Grundstim-         nen Jahr leicht angestiegen.
mung in einem gewissen Ausmaß von den Erban-
lagen und von frühkindlichen Erfahrungen geprägt          Ich danke allen, die zu der hohen Lebensqualität in
ist, so heißt dies nicht, dass man nicht auch selber      unserem schönen Bezirk und damit zum allgemeinen
etwas zum Glücklichsein beitragen kann.
                                                          und persönlichen Glücklichsein einen wichtigen Bei-
Glücksfaktoren sind etwa
                                                          trag leisten, wünsche allen ein frohes Weihnachtsfest
•      die Pflege einer guten Beziehung zu Ange-		        und für das neue Jahr viel Glück.
       hörigen, Freunden, Kolleginnen und
       Kollegen,
•      Problemen nicht aus dem Weg gehen,                 mit den besten Grüßen
•      das Vertrauen in die eigenen Fähigkeiten
       stärken,
•      sich realistische Ziele setzen und sie ansteu-
       ern und Dinge angehen, deren Erreichen
       einem Freude und Zufriedenheit bereiten,
•      Bedürfnisse und Gefühle ernst nehmen und 		        Mag. Max Wiesenhofer
       bewusst wahrnehmen.                                Bezirkshauptmann von Hartberg-Fürstenfeld

                                                   3                    ï Zurück zum Inhaltsverzeichnis
Blick Hinein - Land Steiermark
Sicherheit                                        8        von Harald Maierhofer
                                                                               Kanzleileiter

Einrichtung von Sicherheitsschleusen in der
Bezirkshauptmannschaft
Leider häufen sich in Ämtern und Bezirkshauptmannschaften tätliche
Übergriffe auf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Neben Körperverlet-
zungen hat es bedauerlicherweise auch Fälle mit tödlichem Ausgang
gegeben. In Pilotprojekten in zwei steirischen Bezirkshauptmann-
schaften mussten vom Sicherheitspersonal bei einer gar nicht gerin-
gen Anzahl von Personen bei Betreten des Amtsgebäudes Waffen im
Sinne des § 1 Waffengesetzes vorübergehend verwahrt werden.

Deshalb hat die Steiermärkische Landesregierung beschlossen, alle
Bezirkshauptmannschaften mit Sicherheitskontrollen unter Verwen-
dung technischer Hilfsmittel, wie Tor- und Handsonden (sogenannte
Sicherheitsschleusen), auszustatten. In der Bezirkshauptmannschaft
Hartberg-Fürstenfeld ist die Einführung von Sicherheitskontrollen
in den Amtsgebäuden Hartberg und Fürstenfeld im 2. Quartal 2020
vorgesehen.

Rechte und Pflichten -
Plakat
Der Bürger hat das Recht,
dass er und sein Anliegen re-
spektvoll behandelt werden.
Die Entscheidungen basie-
ren ausschließlich auf Ge-
setzen und Verordnungen.
Anträge können erst erledigt
werden, wenn alle Unter-
lagen eingetroffen bzw. ab-
gegeben worden sind. Das
Amt der Steiermärkischen
Landesregierung,      Referat
Kommunikation, hat dazu
ein Rechte- und Pflich-
tenplakat    herausgegeben.
Diese Plakate sind in den
Amtsgebäuden       Hartberg
und Fürstenfeld gut sicht-
bar ausgehängt und auch im
„Blick Hinein“ abgedruckt.

                                               4                  ï Zurück zum Inhaltsverzeichnis
Blick Hinein - Land Steiermark
8          von Dr. Philipp Enzinger
           Bezirkshauptmann Mödling
                                                                             Sicherheit

Änderung des Waffengesetzes 1996
Im BGBl. I 97/2018 vom 22.12.2018 wurde das Waffengesetz 1996 geän-
dert. Folgende Änderungen traten bereits mit 1.1.2019 in Kraft

SPORTSCHÜTZEN                                           Schießsports erforderlich ist.
                                                       Mit dieser Bestimmung werden Kriterien für die
§ 11b WaffG                                            Ausübung des Schießsports als Sportschütze fest-
§ 11b. (1) Die Ausübung des Schießsports liegt vor,    gelegt. Der Erwerb von verbotenen halbautomati-
wenn der Betroffene in einem entsprechenden Sport-     schen Schusswaffen mit großer Magazinkapazität ist
schützenverein ordentliches Mitglied ist und das       lediglich Sportschützen im Sinne des § 11b WaffG
zur Vertretung dieses Vereines nach außen berufene     vorbehalten.
Organ bestätigt, dass er regelmäßig den Schießsport
ausübt oder regelmäßig an Schießwettbewerben           Andere Bestimmungen des WaffG stellen lediglich
teilnimmt.                                             auf den Begriff des Schießsportausübenden bzw.
                                                       Ausübung des Schießsports ab, wofür weder eine
(2) Ein Verein nach dem Vereinsgesetz 2002 gilt als    Mitgliedschaft in einem Schießsportverein noch das
Sportschützenverein, wenn der Verein                   Erfüllen der Kriterien des § 11b Abs. 2 WaffG erfor-
                                                       derlich ist.
1. Mitglied im Landesschützenverband jenes Bun-
deslandes ist, wo er seinen Sitz hat, oder             GEWEHRSCHEINWERFER
2. über mindestens 35 ordentliche Mitglieder verfügt   Gewehrscheinwerfer wurden aus der Liste der ver-
und Mitglieder dieses Vereins regelmäßig, zumin-       botenen Waffen gestrichen.
dest einmal jährlich, an nationalen, mindestens fünf
Bundesländer übergreifenden, oder internationalen    SCHALLDÄMPFER FÜR JÄGER
Schießwettbewerben teilnehmen.                       Erwerb, Besitz und Führen von Schalldämpfern sind
                                                     für Inhaber einer gültigen Jagdkarte an keine waf-
(3) Ein Sportschütze übt Schießsport regelmäßig aus, fenrechtliche Bewilligung gebunden. Für die Über-
wenn er als Mitglied eines Sportschützenvereines     lassung eines Schalldämpfers an einen Jäger ist im
seit mindestens 12 Monaten durchschnittlich min-     Regelfall die Vorlage der Jagdkarte samt allenfalls
destens einmal im Monat den Schießsport ausübt.      erforderlicher Einzahlungsbestätigung ausreichend.
Ein Sportschütze nimmt regelmäßig an Schießwett-     Es bestehen keine Beschränkungen, weder hinsicht-
bewerben teil, wenn er in den letzten zwölf Monaten lich der Anzahl von Schalldämpfern, die ein Jäger
zumindest drei Mal an solchen teilgenommen hat.      besitzen darf, noch hinsichtlich der Kategorie der
                                                     Schusswaffe, für die der Schalldämpfer verwendet
(4) Von der Ausübung des Schießsports mit einer      wird.
Waffe der Kategorie A ist überdies nur dann aus-     Im Falle des Entzugs der Jagdberechtigung sowie im
zugehen, wenn ein in einem internationalen Sport-    Falle des Ablaufs der Gültigkeitsdauer der Jagdkarte,
schützenverband vertretener österreichischer Sport-  hat der Betroffene den Schalldämpfer innerhalb von
schützenverband bestätigt, dass eine solche Waffe    sechs Monaten einem Berechtigten zu überlassen.
zur Ausübung einer anerkannten Disziplin des

                                                5                    ï Zurück zum Inhaltsverzeichnis
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Sicherheit                                          8           von Dr. Philipp Enzinger
                                                                                Bezirkshauptmann Mödling

Das Mitbringen oder Einführen von Vorrichtungen          wenn eine weitere Bewilligung ausgestellt wird, nur
zur Dämpfung des Schussknalls in das Bundesgebiet        erlaubt werden, sofern auch hierfür eine Rechtferti-
ist Jägern unter der Voraussetzung erlaubt, wenn sie     gung glaubhaft gemacht wird. Als solche Rechtferti-
nachweisen können, dass sie diese zur Ausübung der       gung gilt insbesondere die Ausübung der Jagd oder
Jagd benötigen. Dieser Nachweis kann insbesondere        des Schießsports im Sinne des § 11b WaffG sowie
unter Vorlage einer Einladung zur Jagd erbracht wer-     das Sammeln von Schusswaffen.
den. Eine Eintragung in einen Europäischen Feuer-        § 23 Abs. 2b WaffG
waffenpass ist nicht erforderlich.                       Beantragt der Inhaber einer Waffenbesitzkarte, mehr
                                                         Schusswaffen der Kategorie B besitzen zu dürfen,
                                                         als ihm bislang erlaubt war und liegt kein Grund
                                                         vor, bereits gemäß Abs. 2 eine größere Anzahl zu
                                                         billigen, so ist dem Mitglied eines Vereins gemäß
                                                         § 3 VerG, dessen Zweck die Ausübung des Schieß-
                                                         sports umfasst, eine um höchstens zwei größere,
                                                         aber insgesamt 10 Schusswaffen nicht übersteigende
                                                         Anzahl zu bewilligen, wenn seit der vorangegan-
                                                         genen Festsetzung der Anzahl mindestens 5 Jahre
                                                         vergangen sind.

                                                         ÜBERLASSEN VON SCHUSSWAFFEN DER
                                                         KATEGORIE B
FÜHREN VON SCHUSSWAFFEN DER KATE-                        Die Veräußerung einer Schusswaffe der Katego-
GORIE B WÄHREND DER JAGDAUSÜBUNG                         rie B haben der Überlasser und Erwerber binnen 6
Eine dem Inhaber einer gültigen Jagdkarte ausge-         Wochen der für den Erwerber örtlich zuständigen
stellte Waffenbesitzkarte berechtigt während der         Behörde bekannt zu geben.
rechtmäßigen, nach den landesrechtlichen Vorschrif-
ten zulässigen und tatsächlichen Ausübung der Jagd       UNENTGELTLICHES ÜBERLASSEN ODER
auch zum Führen von Schusswaffen der Kategorie B.        VERNICHTUNG EINER SCHUSSWAFFE DER
                                                         KATEGORIE C
Ein Waffenpass ist in diesem Falle nicht erforderlich.
                                                         Wer seinen Besitz an einer Schusswaffe der Katego-
Der Jäger darf die Schusswaffen der Kategorie B in       rie C anders als durch Veräußerung aufgegeben hat
diesem Fall auch schon auf dem Weg zur oder von          (z.B. unentgeltliche Überlassung oder absichtliche
der Jagd führen.                                         oder zufällige Vernichtung), hat dies der Behörde
                                                         binnen sechs Wochen zu melden und einen Nach-
ANZAHL DER ERLAUBTEN WAFFEN                              weis über den Verbleib dieser Waffe zu erbringen.
§ 23 Abs. 2 WaffG
Die Anzahl der Schusswaffen der Kategorie B, die         VERDÄCHTIGE TRANSAKTIONEN
der Berechtigte besitzen darf, ist mit zwei festzuset-   Gewerbetreibende gem. § 47 Abs. 2 WaffG haben
zen. Auf Antrag ist diese Anzahl auf höchstens 5 zu      der nächsten Sicherheitsdienststelle oder –behörde
erhöhen, sofern seit der erstmaligen Festsetzung der     unverzüglich sämtliche verdächtige Umstände (z. B.
Anzahl mindestens 5 Jahre vergangen sind. Unab-          hohe Bestellmengen, Barzahlung hoher Rechnungs-
hängig davon darf eine größere Anzahl, auch              summen, Verweigerung des Identitätsnachweises) zu

                                                   6                   ï Zurück zum Inhaltsverzeichnis
Blick Hinein - Land Steiermark
8          von Dr. Philipp Enzinger
           Bezirkshauptmann Mödling
                                                                           Sicherheit

melden, wenn der dringende Verdacht besteht, dass     FINDEN VON WAFFEN
die zu erwerbende Munition im Zuge der Begehung       Nach Ablauf der in § 395 ABGB vorgesehenen Jah-
von strafbaren Handlungen verwendet werden könn-      resfrist wird auf Antrag verlässlichen EWR Bürgern,
te.                                                   die eine Waffe gefunden haben, eine der Kategorie
Kommt es auf Grund des dringenden Verdachts des       entsprechende Waffenbesitzkarte ausgestellt oder
Gewerbetreibenden nicht zum Geschäftsabschluss,       eine bestehende Berechtigung um die gefundene
hat dieser die verdächtigen Umstände dennoch der      Waffe erweitert. Der Fund gilt in diesem Fall als
nächsten Sicherheitsdienststelle zu melden.           Rechtfertigung zum Besitz dieser Waffe.

Novelle zum Waffengesetz Teil zwei trat mit 14.12.2019 in Kraft

Mit 14.12.2019 trat nunmehr Teil zwei der Novelle
in Kraft. Darin erfolgt im Wesentlichen eine neue
Kategorisierung vor allem in Bezug auf halbautoma-
tische Schusswaffen, große Magazine und Schuss-
waffen mit glattem Lauf. Hier die Details:

KATEGORIEN VON SCHUSSWAFFEN AB
14.12.2019:

Kategorie A
Schusswaffen, die Kriegsmaterial sind
Salutwaffen Kategorie A
Verbotene Waffen (§ 17):                              Z. 5: Schalldämpfer mit Ausnahme für Jäger Z. 6:
                                                      Hiebwaffen, wie etwa Schlagringe, Totschläger und
Z. 1: Getarnte Schusswaffen – z. B. schießende        Stahlruten
Kugelschreiber, als Gürtelschnalle getarnte Dolche,
Pistola Pressin, Paralaser 2000                       Z. 7: halbautomatische Faustfeuerwaffen mit Zent-
                                                      ralfeuerzündung und eingebautem oder eingesetztem
Z. 2: Schusswaffen (über Jagd- und Sportwaffen dar-   Magazin, das mehr als 20 Patronen aufnehmen kann
über hinaus), die man zusammenklappen, -schieben,
verkürzen kann oder zum schleunigen Zerlegen sind     Z. 8: halbautomatische Schusswaffen mit Zentral-
                                                      feuerzündung, soweit sie nicht unter Z 7 fallen, mit
Z. 3: Flinten (Schrotgewehre) mit einer Gesamtlänge   eingebautem oder eingesetztem Magazin, das mehr
von weniger als 90 cm oder mit einer Lauflänge von    als zehn Patronen aufnehmen kann
weniger als 45 cm
                                                      Z. 9: Magazine für halbautomatische Faustfeuerwaf-
Z. 4: Flinten (Schrotgewehre) mit Vorderschaftrepe-   fen mit Zentralfeuerzündung, die mehr als 20 Patro-
tiersystem („Pumpguns“)                               nen aufnehmen können

                                                 7                  ï Zurück zum Inhaltsverzeichnis
Blick Hinein - Land Steiermark
Sicherheit                                            8           von Dr. Philipp Enzinger
                                                                                 Bezirkshauptmann Mödling

Z. 10: Magazine für halbautomatische Schusswaffen       Achtung:
mit Zentralfeuerzündung, soweit sie nicht unter Z 7     Noch nicht registrierte Schusswaffen der ehema-
fallen, die mehr als zehn Patronen aufnehmen kön-       ligen Kategorie D (Flinten) sind bis 13.12.2021
nen                                                     beim Waffenfachhändler zu registrieren.

Z. 11: halbautomatische Schusswaffen mit Zent-
ralfeuerzündung, soweit sie nicht unter Z 7 fallen,
sowie von halbautomatischen Schusswaffen mit
Randfeuerzündung und einer Gesamtlänge von über
60 cm, die ohne Funktionseinbuße mithilfe eines
Klapp- oder Teleskopschafts oder eines ohne Ver-
wendung eines Werkzeugs abnehmbaren Schafts
auf eine Gesamtlänge unter 60 cm gekürzt werden
können
                                                        ÜBERGANGSBESTIMMUNGEN
Kategorie B
                                                        Die Übergangsfrist läuft vom 14.12.2019 bis zum
Faustfeuerwaffen (Pistolen und Revolver)                13.12.2021. Generell kann zu den Übergangsbestim-
Repetierflinten                                         mungen gesagt werden:
halbautomatische Schusswaffen
Salutwaffen Kat. B                                      •   Der bisherige Besitzstand bleibt erhalten
Hinweis: Der Erwerb und der Besitz sind erst mit        •   Keine Abgabeverpflichtung von Schusswaffen
dem 21. Lebensjahr zulässig.                                oder Magazinen
                                                        •   Keine Enteignung oder Entschädigungszahlung

Kategorie C                                             Ziel der Übergangsbestimmungen ist, dass die
                                                        Bürger ihre Schusswaffen und wesentliche Teile von
Schusswaffen mit glattem Lauf (ehemals Kat. D)          Schusswaffen, die nunmehr in eine andere Kategorie
Schusswaffen mit gezogenem Lauf (Büchsen)               fallen, der Behörde oder dem Waffenfachhändler
                                                        melden und die entsprechende waffenrechtliche Be-
Nach Durchführungsverordnung (EU) 2015/2403             willigung erhalten bzw. diese Schusswaffen korrekt
deaktivierte Schusswaffen                               registriert werden.
Salutwaffen Kat. C
Alle Schusswaffen, die nicht der Kat. A oder B ange-    Für weitere Rückfragen oder Informationen steht
hören                                                   Ihre zuständige Waffenbehörde zur Verfügung.

                                 Der Bericht wurde dankenswerter Weise vom
                                       Bezirkshauptmann von Mödling,
                                             Dr. Philipp Enzinger,
                       Bundessicherheitssprecher der österreichischen Bezirkshauptleute,
                                            zur Verfügung gestellt.

                                                   8                    ï Zurück zum Inhaltsverzeichnis
Blick Hinein - Land Steiermark
8                 von Mag. Stefan Koller
                           DPV                                                                		                          Intern

Herbstausflug fördert die Zusammenarbeit
Der heurige gemeinsame Ausflug von BH- und                                        und der Leiterin der Baubezirksleitung Dipl.-Ing.
BBL-Bediensteten führte nach Stubenberg am See.                                   (FH) Brigitte Luef, führte die Wanderung entlang
Vor Ort wurden die Teilnehmerinnen und Teilneh-                                   der Feistritz, vorbei am Wasserkraftwerk bis zum
mer von Bürgermeister Ing. Alexander Almer, der zu                                Schloss Herberstein und wieder zurück.
einer Bootsfahrt auf dem Stubenbergsee eingeladen                                 Nach Genuss dieses Naturerlebnisses und unter-
hat, begrüßt. Dabei erzählte er die Geschichte des                                haltsamen Gesprächen kehrten wir beim Kiosk
Sees: von der Entstehung in den Siebzigerjahren bis                               Steinmann-Mitterer ein, wo alle mit ausgezeichneten
zu den heutigen Herausforderungen mit dem Betrieb                                 regionalen Schmankerln verwöhnt wurden.
und der Erhaltung der notwendigen Wasserqualität                                  Es war eine wunderschöne gemeinsame Herbst-
zum Wohle aller Gäste.                                                            wanderung mit den Kolleginnen und Kollegen der
Mit den beiden Chefs, Herrn Bezirkshauptmann                                      Bezirkshauptmannschaft und der Baubezirksleitung.
Mag. Max Wiesenhofer

Impressum: Blick Hinein 5/2019, Offizielle Nachrichten der Bezirkshauptmannschaft Hartberg-Fürstenfeld
Herausgeber: Bezirkshauptmannschaft Hartberg-Fürstenfeld
Redaktionsleitung: Bezirkshauptmann Mag. Max Wiesenhofer, Bezirkshauptmannschaft Hartberg-Fürstenfeld
Redaktionsteam: Mag. Max Wiesenhofer, Mag. Klaus Ebner, Dr. Herfried Haupt, Mag. Bernd Holzer, Peter Rechberger, Katharina Samer,
 Ing. Franz Weber und Mag. Karl Wurzer, Marion Wanasky
Ergeht per E-Mail an: Etwa 7.000 Leserinnen und Leser. Erscheint seit 2004
Redaktionsanschrift: Bezirkshauptmannschaft Hartberg-Fürstenfeld, Rochusplatz 2,             8230 Hartberg, Telefon: 03332/606-201, Fax: 03332/606-550,
 E-Mail: blickhinein.bhhf@stmk.gv.at, Internet: www.bh-hartberg-fuerstenfeld.steiermark.at

                                                                         9                               ï Zurück zum Inhaltsverzeichnis
Blick Hinein - Land Steiermark
Statistik                                           8         von Mag. Max Wiesenhofer
                                                                                 Bezirkshauptmann

Der Bezirk Hartberg-Fürstenfeld wächst
Die Wohnbevölkerung im Bezirk Hartberg-Fürstenfeld ist im
vergangenen Jahr gestiegen.

Das Referat Statistik und Geoinformation der Abtei-
lung 17 des Amtes der Steiermärkischen Landesre-
gierung, zuständig für die Landes- und Regionalent-
wicklung, hat im Heft 9/2019 der Publikationsreihe
„Steirische Statistiken“ die Wohnbevölkerung in der
Steiermark am 1.1.2019 analysiert. Veröffentlicht
sind alle Publikationsreihen unter
www.statistik.steiermark.at.

Mit Stand 1. Jänner 2019 weist der Bezirk Hartberg-
Fürstenfeld einen Bevölkerungsstand von 90.622
Einwohner aus. Gegenüber dem 1. Jänner 2018 mit
der Einwohnerzahl von 90.452 bedeutet dies einen
Anstieg um 170 Einwohner oder 0,2 %. Damit zählt
der Bezirk Hartberg-Fürstenfeld zu jenen Bezirken
in der Steiermark, welche eine positive Bevölke-       Betrachtet man die Verteilung der Ausländer auf
rungsentwicklung haben. Durch diese, wenngleich        die steirischen Bezirke, so ist diese im städtischen
auch nur leichte, Zunahme der Bevölkerung, wur-        Bereich höher. Im Bezirk Hartberg-Fürstenfeld sind
de die ländliche Abwanderung in unserem Bezirk         mit Stichtag 1. Jänner 2019 von den 90.622 Bewoh-
gestoppt, weist doch die Statistik in den letzten 10   nern insgesamt 86.407 Inländer und 4.215 Auslän-
Jahren eine Verringerung um 0,3 % aus.                 der hier beheimatet. Dies ergibt einen Ausländeran-
                                                       teil von 3,1 %.

                                                10                   ï Zurück zum Inhaltsverzeichnis
8         von Mag. Max Wiesenhofer
               Bezirkshauptmann                               Statistik

Die Darstellung über die Altersstruktur zeigt, dass
der Bezirk Hartberg-Fürstenfeld zu jenen Regionen
mit den größten Anteilen an Personen im Erwerbsal-
ter von 20 – 64 Jahren gehört. 16.944 oder 18,7 %
haben ein Alter von 0 – 19 Jahren, 55.340 oder 61,1
% sind zwischen 20 und 64 Jahre alt, 15.722 oder
17,3 % sind 65 – 84 Jahre alt und 2.616 oder 2,9 %
haben ein Alter von mehr als 85 Jahren erreicht.

Das Heft 9/2019 der Steirischen Statistiken über die
Wohnbevölkerung am 1.1.2019 gibt auch weitere
interessante Auskünfte über den Bevölkerungsanteil
von Männern und Frauen, die Wanderungsbewegun-
gen innerhalb des Bundeslandes und nach außen und
vieles andere mehr.

                                     FROHE WEIHNACHTEN
                                    wünschen die Bediensteten der
                             Bezirkshauptmannschaft Hartberg-Fürstenfeld

                                                11     ï Zurück zum Inhaltsverzeichnis
Bürgerservice                                8           von Mag. Max Wiesenhofer
                                                                          Bezirkshauptmann

                     Achtung:
         2020 ist ein Mega-Reisepassjahr

Im Jahr 2020 wird mit einer erhöhten Anzahl von Reisepassanträgen gerechnet. Um allfällige
 Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, rechtzeitig das Ablaufdatum des Reisepasses zu
         kontrollieren und möglichst frühzeitig die Neuausstellung zu beantragen.

 Die Bürgerservicestellen der Bezirkshauptmannschaft Hartberg-Fürstenfeld sind geöffnet:

                           Bürgerservicestelle in Hartberg:

                         Montag bis Freitag von 7.00 bis 15.00 Uhr

                         Bürgerservicestelle in Fürstenfeld:

              Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 7.00 bis 13.00 Uhr
                             Dienstag von 7.00 bis 15.00 Uhr

            Mögliche Antragstellung bei den Gemeindeämtern:
Zur Entgegennahme von Reisepassanträgen sind folgende Gemeinden ermächtigt:

    •      Bad Waltersdorf
    •      Buch-St.Magdalena
    •      Ebersdorf
    •      Feistritztal
    •      Friedberg
    •      Hartl
    •      Ilz
    •      Pinggau
    •      Kaindorf
    •      Pöllauberg
    •      St. Jakob im Walde
    •      St. Lorenzen am Wechsel
    •      Schäffern
    •      Vorau
    •      Wenigzell

                                        12                 ï Zurück zum Inhaltsverzeichnis
8           von Mag. Klaus Ebner
                Anlagenreferat                                                Anlagen

Bau- und Raumordnungsnovelle 2019
Am 19.11.2019 hat der Steiermärkische Landtag eine umfassende No-
velle zum steiermärkischen Baugesetz, sowie auch einige Punkte zum
Raumordnungsgesetz beschlossen.

Baugesetznovelle 2019:                               Raumordnungsgesetznovelle 2019:

Die wichtigsten Inhalte der Novelle zum Baugesetz    Aufgrund der Erfahrungen im Vollzug des steiri-
sind folgende:                                       schen Raumordnungsgesetzes hat sich insbesonde-
                                                     re im Bereich von verfahrensrechtlichen Bestim-
                                                     mungen ein Novellierungsbedarf ergeben. Neu
1. Der innergemeindliche Instanzenzug vom Bürger-    geschaffen wurden einerseits die Möglichkeit, ein
meister zum Gemeinderat wurde abgeschafft, nach-     vereinfachtes Verfahren bei geringfügigen Än-
dem in den allermeisten Fällen der Gemeinderat       derungen eines örtlichen Entwicklungskonzeptes
den Bescheid des Bürgermeisters nur mehr bestätigt   durchzuführen, andererseits werden für Gebiets-
hat. Daher gibt es nunmehr auch im Vollzugsbereich   änderungen, die den Bestand einer Gemeinde nicht
der Gemeinden einen direkten Instanzenzug vom        berühren, auch vereinfachte Verfahrensregelungen
Bürgermeister zum Landesverwaltungsgericht.          für die Überleitung von Verordnungen in Angele-
                                                     genheiten der Raumordnung eingeführt. Des Wei-
2. Um eine zu starke Versiegelung der Oberflächen    teren erfolgten Klarstellungen und teilweise auch
durch Verkehrsflächen oder Parkflächen zu vermei-    Verschärfungen der Einkaufszentrenregelungen mit
den, kann die Baubehörde nunmehr Regelungen,         dem Ziel, Rechtsunsicherheiten zu beseitigen.
im Hinblick auf den Grad der Versiegelung von
Bauplätzen, im Verhältnis zu den bebauten Flächen,   Wie bereits erwähnt wurde diese Novelle am
festlegen.                                           19.11.2019 im Landtag beschlossen, in Kraft treten
                                                     werden die Novellen aber erst nach der Veröffentli-
3. Die Regelung für die Grundabtretungen für öf-     chung im Landesgesetzblatt. Zu Redaktionsschluss
fentliche Verkehrsflächen wurden neu gestaltet.      dieser Ausgabe des „Blick Hinein“ war diese Novelle
                                                     noch nicht veröffentlicht und es ist nicht absehbar,
4. Das bisherige Anzeigeverfahren wurde durch ein    bis wann eine Veröffentlichung erfolgen wird.
vereinfachtes Genehmigungsverfahren ersetzt.

5. Die bisher baubewilligungsfreien Vorhaben wur-                              KLICK
den nunmehr als meldepflichtige Vorhaben bezeich-
net und auch ausgeweitet.
                                                                8           Baugesetznovelle
                                                                                 2019

6. Schlussendlich wurden auch strengere Regelun-
gen im Zusammenhang mit Abstellflächen für Han-                                KLICK
delsbetriebe und Einkaufzentren getroffen.                      8      Raumordnungsgesetznovelle
                                                                                2019

                                               13                  ï Zurück zum Inhaltsverzeichnis
Gesetzgebung                                    8         von Mag. Max Wiesenhofer
                                                                              Bezirkshauptmann

Neue Landesgesetze
Eine Übersicht über wichtige landesgesetzliche Änderungen und
Neuerungen von Anfang September bis Anfang Dezember.

   Nr. LGBl Nr.              Kundmachungs- Kurzinformation
                             datum
   1     LGBl. Nr. 66/2019   16.09.2019            Änderung des Gemeindenamens der Gemeinde
                                                   „Loipersdorf bei Fürstenfeld“ in „Bad
                                                   Loipersdorf“ (politischer Bezirk Hartberg-
                                                   Fürstenfeld)
   2     LGBl. Nr. 71/2019   20.09.2019            Steiermärkisches Wahlrechtsänderungsgesetz
                                                   2019
   3     LGBl. Nr. 74/2019   07.10.2019            Steiermärkisches Tierzuchtgesetz 2019
   4     LGBl. Nr. 75/2019   07.10.2019            Änderung des Gesetzes über Einrichtungen zum
                                                   Schutz der Umwelt
   5     LGBl. Nr. 78/2019   07.10.2019            Änderung der Steiermärkischen
                                                   Bezirkshauptmannschaftenverordnung
   6     LGBl. Nr. 82/2019   28.10.2019            Festsetzung des Kurbezirkes „Bäderkurort Bad
                                                   Loipersdorf“
   7     LGBl. Nr. 84/2019   29.10.2019            Steiermärkisches Biomasseförderungsgesetz –
                                                   StBFG
   8     LGBl. Nr. 87/2019   13.11.2019            Änderung des Steiermärkischen
                                                   Naturschutzgesetzes 2017
   9     LGBl. Nr. 88/2019   13.11.2019            Steiermärkisches Pflanzenschutzgesetz 2019 –
                                                   StPSG 2019
   10    LGBl. Nr. 94/2019   02.12.2019            Änderung des Steiermärkischen
                                                   Kinderbetreuungsförderungsgesetzes und
                                                   Erlassung des Steiermärkischen
                                                   Kinderbetreuungsförderungsgesetzes 2019 –
                                                   StKBFG 2019
   11    LGBl. Nr. 95/2019   02.12.2019            Steiermärkisches Kinderbildungs- und –
                                                   betreuungsgesetz 2019 – StKBBG 2019
   12    LGBl. Nr. 96/2019   02.12.2019            Änderung der Steiermärkischen
                                                   Gemeindeordnung 1967
Mit Mausklick auf die Kurzinformation kann auf den Volltext eingesehen werden.

                                              14                  ï Zurück zum Inhaltsverzeichnis
8            von Ing. Franz Weber
                  Bezirksförster
                                                                                      Forst

FichtePLUS gesucht!
Mit dem Projekt FichtePlus versucht das Bundesfor-        Die Waldgenetik erhofft sich durch die Klongewin-
schungszentrum für Wald, Fichten zu züchten, die          nung bzw. Samenbeerntung solcher Bäume, wider-
widerstandsfähig gegen Trockenheit und Borkenkä-          standsfähige Pflanzen nachziehen zu können. Mehr
ferbefall sind.                                           als 100 solcher Plusfichten konnten vom Institut für
Die Klimaerwärmung und Trockenperioden der                Waldgenetik bereits beprobt werden.
letzten Jahre haben Österreichs Wälder in einigen         Auswahlkriterien FichtePlus:
Gebieten massiv unter Druck gesetzt. In den letzten
5 Jahren sind durchschnittlich 6,8 Mio. Erntefest-        •      Vitale Fichten inmitten größerer Käfer-
meter Schadholz durch Windwurf, Schneebruch und                  nester, welche gesund sind
Borkenkäfer angefallen.                                   •      Mitherrschende bis vorherrschende Bäume–
Besonders die Schäden durch Borkenkäfer haben,                   keine unterdrückten Fichten
begünstigt durch Trockenheit, stark zugenommen.           •      Bäume sollten möglichst zentral im Käfer-
Besonders betroffen sind derzeit das Wald- und                   nest stehen (keine Randbäume)
Mühlviertel. Ein ähnliches Szenario ist aber auf          •      Standortsverhältnisse sollten möglichst
Grund der Erderwärmung im Hartberger Unterland                   homogen sein (keine Mulden oder Gräben)
nicht auszuschließen.                                     •      Bäume sollten keine Schäden aufweisen

                                                          Wir bitten alle Waldbesitzer oder Waldbesucher,
                                    Im Bild:
                                    schmalkronige, aber   die solche Bäume auffinden, diese dem zuständi-
                                    mitherrschende        gen Bezirksförster zu melden, um einen Beitrag zur
                                    Plusfichte aus        Erhaltung dieser ökonomisch, aber auch auf geeig-
                                    dichtem Bestand mit   neten Standorten ökologisch wichtigen Baumart zu
                                    einzelnen Laubholz/
                                    Kiefer
                                                          leisten.

                                                                                                Im Bild:
                                                                                                Fichten
                                                                                                Stangenholz mit
                                                                                                Plusfichte

Das Ziel des Projektes FichtePLUS ist es, die Wider-
standsfähigkeit der Fichte gegen Trockenheit und
Borkenkäferbefall zu erhöhen. Es werden Bäume
gesucht, die inmitten von größeren Käferschadflä-
chen stehen und vital weiterwachsen.

                                                   15                  ï Zurück zum Inhaltsverzeichnis
Intern                                               8               von Peter Rechberger
                                                                                          Kanzleileiter

Personelle Änderungen in der BH
Zugänge:                                               Abgänge:
03.07.2019 •Nicole Zerkanovic, 50%,                    01.10.2019          •Erwin Kutschera, 75 %,
		          Sachbearbeiterin in der                    		                   Leiter des Bereiches
		 Bürgerservicestelle                                 		                   Verwaltungsstrafwesen
                                                       		                   Pensionierung
01.10.2019 •Ingrid Stoppacher, 50%,
		          Assistentin im Anlagenreferat              01.11.2019          •Dr. Georg Fiedler, 100 %,
		         •Dr. Susanne Obermayer, 100%,               		                   Amtstierarzt in der Außenstelle
		 Amtsärztin                                          		                   Fürstenfeld,
                                                       		                   Pensionierung
28.10.2019    •Sandra Neuherz, 100 %,
		             Assistentin im                          04.11.2019          •Lisa Kitting,, 100 %,
		             Verwaltungsstrafwesen                   		                   Assistentin im Anlagenreferat,
                                                       		                   Versetzung in die BBL
04.11.2019 •Mag. Dr. Katharina Haas, 50%,
		 Amtstierärztin                                      01.12.2019          •Maria Breitenfelder, 100 %,
		          •Sara Weber, 100 %,                        		                   Sachbearbeiterin im Anlagenreferat,
		          Assistentin im                             		                   Pensionierung
		          Verwaltungsstrafwesen
		         •Bernhard Weber, 100 %,
		          Assistent im Sozialreferat
		         •Karin Hafner, 75 %,
		          Assistentin im Sozialreferat
		         •Brigitta Lenz, 100 %,
		          Assistentin im Anlagenreferat
		         •Jessica Rueß, BA, 50 %,
		          Dipl. Sozialarbeiterin
		         •Monika Mauroschek, 50 %,
		          Assistentin im Inneren Dienst

02.12.2019 •Christiane Fasch, 75%,                     Im Bild: Mag. Dr.                Im Bild: Bernhard
		          Referentin im Verwaltungsstraf-		          Katharina Haas                   Weber
		          wesen

09.12.2019 •Magdalena Kahlbacher, 62,5 %,
		 Dipl. Sozialarbeiterin

18.12.2019    •Mag. Christoph Miksch, 100 %,
 		            Referent im Verwaltungsstrafwesen

Allen Kolleginnen und Kollegen viel Erfolg und alles
Gute!                                                  Im Bild: Karin Hafner            Im Bild: Brigitta Lenz

                                               16                      ï Zurück zum Inhaltsverzeichnis
8          von   Barbara Pallinger, BA MA
                 Case- und Caremanagement
                                                                                                  Sozial

Die Pflegedrehscheibe:
Ein Erfolgsprojekt startet durch
                                                                  Pflegebedürftige und ihre An- und Zugehörigen
                                                                  erhalten Unterstützung bei der Organisation der
                                                                  benötigten Pflege- und Betreuungsleistungen. Über
                                                                  die Grenzen von Versorgungseinrichtungen hin-
                                                                  weg, wird für und mit der jeweiligen Klientin/dem
                                                                  jeweiligen Klienten ein individuelles Versorgungs-
                                                                  paket erhoben, geplant, ausgeführt, koordiniert und
                                                                  evaluiert.
                                                                  Im Bezirk werden die Beratungs- und Unterstüt-
                                                                  zungsleistungen der Pflegedrehscheibe seit 1. Febru-
                                                                  ar 2018 angeboten. Mit Mag. Theresia Gruber gibt
                                                                  es eine besonders kompetente Ansprechpartnerin.
                                                                  Sie hat seit Einrichtung der Pflegedrehscheibe 657
©steiermark.at/Streibl                                            Beratungs- und Unterstützungsfälle für rund 600
Im Bild: HR Dr. Dietmar Müller, LR Mag. Christopher Drexler,      Klientinnen und Klienten bearbeitet. Darüber hin-
Mag. Dr. Birgit Strimitzer-Riedler, Barbara Pallinger, BA MA,     aus wurde am Netzwerkaufbau im Bezirk gearbeitet,
Christian Schwarz im Kreise der bereits tätigen und zukünftigen   um bestmöglich zu den einzelnen Einrichtungen
Case- und Caremanagerinnen.                                       vermitteln zu können. Die Pflegedrehscheibe finden
                                                                  Sie am Rotkreuzplatz 1, 8230 Hartberg, angesiedelt.
Wenn Menschen Pflege brauchen, ist das nicht nur                  Das Angebot ist kostenlos.
für die betroffene Person, sondern oft auch für deren
Angehörige und alle im Umfeld eine Ausnahmesitu-                  Mag. Theresia Gruber von der Pflegedrehscheibe ist
ation. Aus diesem Grund hat das Land Steiermark                   unter der Tel. Nr. 03332/606-521 erreichbar.
auf Initiative des Gesundheits- und Pflegelandes-
rates beginnend mit dem Jahr 2018 die „Pflege-
drehscheibe“ in den steirischen Bezirken ins Leben
gerufen.

Die Pflegedrehscheibe ist eine zentrale Anlauf- und
Servicestelle für ältere Menschen, die Pflege und
Unterstützung benötigen, sowie für deren An- und
Zugehörige. Ziel ist es, Fragen zu Pflege und Betreu-
ung zu klären, die Situation der Pflegebedürftigen zu
analysieren und somit die richtige Versorgung, im
richtigen Umfang und zur richtigen Zeit zu gewähr-
leisten.

                              KLICK
     8                       Info-Broschüre
                                                                  Im Bild: LR Mag. Christopher Drexler mit Mag. Theresia
                                                                  Gruber von der Pflegedrehscheibe Hartberg-Fürstenfeld

                                                         17                       ï Zurück zum Inhaltsverzeichnis
Sozialhilfeverband                                  8              von Johann Fuchs
                                                                              Hausleiter Seniorenhaus Menda

MEHR PLATZ. MEHR PFLEGE.
Zu- und Umbau – Seniorenhaus Menda in Hartberg

Das Seniorenhaus Menda ist an der Kapazitätsgren-       Nach der Fertigstellung des Zubaus, voraussichtlich
ze angelangt. Vielen, oft verzweifelten Anfragen von    im Mai 2020, wird das Gebäude des derzeitigen
Angehörigen pflegebedürftiger Personen, können          „Personalwohnhauses“ saniert. In der Folge übersie-
wir oft nicht mehr entsprechend nachkommen. Der         delt das derzeit im Erdgeschoss des Seniorenhauses
steigende Pflegebedarf und die demographische           Menda befindliche „Tageszentrum Hartberg“ in die
Entwicklung haben Maßnahmen erfordert.                  adaptierten Räumlichkeiten des Personalwohnhau-
                                                        ses.
Nach intensiven Vorbereitungen, einer umfassenden       In der dritten und letzten Etappe des Projektes wer-
Planung und der Abwicklung des Genehmigungsver-         den die dann freien Räume des jetzigen Tageszent-
fahrens, nach Durchführung der Ausschreibung und        rums und des jetzigen Speisesaales im Erdgeschoss
der erfolgten Vergabe des Großteils der Arbeiten        des Seniorenhauses Menda zu einer weiteren Wohn-
erfolgte im September 2018 der Baubeginn eines für      gruppe umgebaut. Dann stehen auch diese Räum-
die gesamte Region sehr wichtigen und bedeutsa-         lichkeiten für die stationäre Pflege zur Verfügung.
men Projektes.                                          Eine wichtige Bauetappe konnte mittlerweile abge-
In insgesamt 3 Bauabschnitten werden schrittwei-        schlossen werden. Der Rohbau des Zubaus ist fer-
se bis zum Ende des Jahres 2021 die bestehenden         tiggestellt. Im Rahmen einer „Gleichenfeier“, welche
stationären Pflegebetten im Seniorenhaus Menda          im Oktober stattgefunden hat, haben die Verant-
von derzeit insgesamt 165 auf zukünftig 242 erwei-      wortlichen des Sozialhilfeverbandes allen am Bau
tert. Die Erweiterung erfolgt im ersten Schritt durch   Beteiligten für ihre professionelle Arbeit herzlichen
einen großzügigen Zubau, in dem auf vier Etagen         Dank ausgesprochen.
eigenständige Wohngruppen für jeweils 16 pflege-        Dank des hohen Engagements aller Beteiligten
bedürftige Personen, überwiegend Einzelzimmer,          konnten bis dato sowohl der ambitionierte Bauzeit-
errichtet werden. Der Zubau wird an das bestehende      plan als auch Vorgaben in Bezug auf den Kostenrah-
Gebäude angeschlossen. Neben den Bewohner-              men sehr gut eingehalten werden. Auch die Witte-
zimmern wird im Zubau auch ein multifunktional          rungsverhältnisse während der Rohbauphase waren
nutzbarer Speise- und Veranstaltungssaal und ein        sehr günstig.
Neubau der Küche Platz finden.

                                                                                    Im Bild:
                                                                                    Zu- und Umbau im
                                                                                    Seniorenhaus Menda

                                                18                    ï Zurück zum Inhaltsverzeichnis
8           von Dr. Herfried Haupt
            Leiter des Veterinärreferates
                                                                                    Veterinär

Wie kommt die Medizin zu meinem Haustier?
Fast ausschließlich werden Arzneimittel, die an Tieren angewendet
werden, auf einfachem Wege aus tierärztlichen Hausapotheken (THA)
bezogen. Diese unterliegen einem umfangreichen Kontrollsystem, ganz
besonders, wenn Produkte der zu behandelnden Tiere der Lebensmittel-
gewinnung dienen.

Jede Tierärztin, jeder Tierarzt, die in Österreich
freiberuflich tätig sind, dürfen nach einer Zusatzaus-
bildung eine THA anmelden. Nach einer beanstan-
dungsfreien Überprüfung durch die Behörde, die
eine Amtstierarztperson beizuziehen hat, wird die
THA genehmigt und in einem Register eingetragen.
Ab diesem Zeitpunkt darf die hausapothekenführen-
de Tierärztin, der Tierarzt, die Medikamente vom
Arzneimittelgroßhandel beziehen.

Zumindest alle fünf Jahre erfolgt eine behördliche
Überprüfung der THA. Dabei kann zusätzlich zur
Unterstützung der Tierarztperson eine Vertretung
der Österreichischen Tierärztekammer anwesend
sein.
                                                         Im Bild: Tierklinik in Nizza, Frankreich
Die Anforderungen an THA umfassen
• die Betriebsräumlichkeiten, etwa den Schutz            Gleichzeitig mit der Überprüfung der THA werden
   vor direkter Sonneneinstrahlung, die Verwah-          auch die Anforderungen an die tierärztliche Ordina-
   rung von versperrt zu lagernden Arzneimitteln,        tion kontrolliert. Jene sind in den Ordinationsricht-
   die geeigneten Temperaturen in Räumen und             linien der Österreichischen Tierärztekammer darge-
   Kühlreinrichtungen, die mit Thermometern zu           legt. Ordinationsräume haben belüftbar, beheizbar,
   überwachen sind,                                      zu sein und eine allgemein hygienische Anmutung
• das Praxisfahrzeug (Schutz vor nachteiligen            zu bieten. Eine Beleuchtung von zumindest am
   Einflüssen durch Licht, Temperatur, Witterung,        Behandlungstisch 540Lux ist sicher zu stellen, die
   Erschütterung – Bruch, geschlossene Transport-        Ordination ist als solche zu beschildern (Vor- und
   behältnisse),                                         Zuname der freiberuflich tätigen Tierarztperson).
• die Fachliteratur (Österreichisches und Europäi-       Die Bildung von Praxisgemeinschaften ist zulässig.
   sches Arzneibuch, Austria Codex-Fachinformati-
   on, Fachbücher, Preisliste),                          Für Tiere, deren Erzeugnisse der Lebensmittelge-
• die Dokumentation (Belege für Wareneingang,            winnung dienen, sind zusätzlich sehr umfangreiche
   Aufzeichnungen über Wareneingangsprüfung,             Vorschriften einzuhalten. Der Bezug, die Anwen-
   über die jährliche Bestandserfassung, über            dung und die Abgabe von Antibiotika ist aufzuzeich-
   Suchtgiftbezug, -verbrauch, -entsorgung, Kenn-        nen und an eine zentrale Stelle zu melden. Bei der
   zeichnung der abgegebenen Arzneimittel mittels        Anwendung und Abgabe sind Belege, die Kennzeich-
   Etikett, das Namen, Datum und Paraphe enthält         nung des Tieres, der Tiere, die Diagnose, die Arznei-
   – „Signatur“).                                        mittel, das Datum, die einzuhaltende Wartezeit bis

                                                 19                       ï Zurück zum Inhaltsverzeichnis
Veterinär                                                        8               von Dr. Herfried Haupt
                                                                                                    Leiter des Veterinärreferates

zum Zeitpunkt, ab dem wieder Lebensmittel gewon-                      Alle diese Vorschriften dienen dazu, dass Tiere nur
nen werden dürfen, und die Kenntnisnahme durch                        mit Medikamenten, die geprüft und ordnungsgemäß
die tierhaltende Person sowie deren Name und                          bezogen, gelagert, verschrieben und angewendet
Anschrift zu dokumentieren. Verordnungen schrei-                      werden, behandelt werden und dass Lebensmittel
ben vor, bei Kontrollen die Daten über den Bezug                      keine schädlichen Rückstände von Arzneimitteln
von Antibiotika aus dem Großhandel den Zahlen aus                     enthalten.
den praxiseigenen Aufzeichnungen über Abgabe und
Anwendung gegenüberzustellen. Diese Vorgaben
werden bei der Kontrolle der THA und nach jährli-
chen Auswertungen überprüft.

Im VB HF sind 20 THA genehmigt, im Jahre 2019
wurden neun überprüft. Dabei traten keine Abwei-
chungen auf. Ein dichtes Überwachungsnetz soll den
verantwortungsvollen Umgang mit Arzneimitteln,
die bei Tieren angewendet werden, sicherstellen.
Rezeptpflichtige Tierarzneimittel, etwa Wurmmittel,
für Heimtiere, dürfen über tierärztliche Hausapo-
theken und – auf Rezept – von öffentlichen Apothe-
ken bezogen werden.
                                                                      Im Bild: Tierklinik in Mauchline, VK

                                     Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dieser Ausgabe:
                            Bezirkshauptmann Mag. Max Wiesenhofer, Mag. Klaus Ebner, Dr. Herfried Haupt,
Mag. Stefan Koller, Peter Rechberger, Ing. Franz Weber, Peter Rechberger, Bezirkshauptmann Dr. Philipp Enzinger (BH Mödling), Barbara
                                        Pallinger, BA MA, Johann Fuchs, Margarete Hartinger, MA,
                                                 Johannes Hirmann, Prof. Mag. Alfred Ertl,
                           OBI d. V. DDI Hans Peter Feichtinger, BSc, BI d. V. Martin Jeindl, HBI Jürgen Stark,
               Prof. Mag. Alfred Ertl, DI Anna Brugner, BezInsp. Daniela Samer-Belfin, Univ.-Prof. Dr. Arnold Hanslmeier

    Anmerkung: Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit des Berichtes wurde auf die laufende Anführung der weiblichen und männlichen Form
                verzichtet. Sämtliche personenbezogenen Anführungen gelten natürlich für beide Geschlechterbezeichnungen.

                             Wir ersuchen Sie, das Amtsblatt „Blick Hinein“ an Interessierte weiterzuleiten.

                    Laufende Zustellung nach Mitteilung der E-Mail-Adresse an: blickhinein.bhhf@stmk.gv.at

                                                             20                         ï Zurück zum Inhaltsverzeichnis

8               vonBezirkskammer
               Hartberg-Fürstenfeld                             Landwirtschaftskammer

Auszeichnung mit der Kammermedaille
Für besondere Verdienste um die Landwirtschaft
wurde Bezirkshauptmann Mag. Max Wiesenhofer
die Kammermedaille in Silber und an Amtstierarzt
Dipl.-Tierarzt Peter Andreas Steiner die Kammer-
medaille in Bronze verliehen. In der Laudation wur-
de ausgeführt, dass der am Land lebende Bezirks-
hauptmann einen starken Bezug zur Landwirtschaft
hat und als Behördenleiter stets um Harmonie und
Kompromiss, vor allem auch in landwirtschaftlichen
Belangen, bemüht ist. Amtstierarzt Peter Andreas
Steiner ist ein anerkannter Praktiker im Bereich der
Tiermedizin und Vortragender für Tierhaltungs-
und Hygienefragen.

Im Bild: Der Obmann der Bezirkskammer für Land- und
Forstwirtschaft Hartberg-Fürstenfeld Herbert Lebitsch mit den
Ausgezeichneten Bezirkshauptmann Mag. Max Wiesenhofer
und Amtstierarzt Dipl.-Tierarzt Peter Andreas Steiner.

   8           von Mag. Max Wiesenhofer
                    Bezirkshauptmann

Weihnachtskrippe in der Bezirkshauptmannschaft
Seit Jahren wird im Advent im Eingangsbereich der
Bezirkshauptmannschaft eine große Weihnachtskrip-
pe aufgestellt. Im Jahr 2004 wurde diese Krippe vom
Krippenverein Hartberg der Bezirkshauptmannschaft
als Zeichen der guten Zusammenarbeit übergeben.
Dabei handelt es sich um ein Gemeinschaftswerk
von sieben Krippenfreunden. Nachdem an der Krip-
pe schon ein wenig der Zahn der Zeit genagt hatte,
wurde diese nun von Waltraude Lechner, Landesob-
frau der Krippenfreunde Steiermark, dankenswerter
Weise unentgeltlich wieder voll instandgesetzt. Nun
kann die Krippe in vollem Glanz wieder die Be-
schäftigten der BH und der BBL sowie alle Gäste
des Hauses erfreuen und der Behörde eine vorweih-
nachtliche Stimmung geben.

                                                        21              ï Zurück zum Inhaltsverzeichnis
Landwirtschaftskammer
                       			                                8

                                                                                   von DI Anna Brugner
                                                                                       LWK Steiermark

Tag des Apfels 2019
Die Obstbauern berichten dem Be-
zirkshauptmann über das abgelau-
fenen Obstjahr
Die Produktionssaison 2019 war, abgesehen von der
schwierigen Wirtschaftslage, recht gut. Die Ernte-
mengen sind in der Steiermark und auch in ganz
Europa nur mittelgroß, was auf eine gute Verkaufs-
saison hoffen lässt.

Bedingt durch die kühle Frühjahrswitterung sind die
Fruchtgrößen zwar etwas kleiner, Geschmack und
Zuckergehalt durch den warmen Sommer aber ent-
sprechend hoch. Die Niederschläge waren in der Re-    Im Bild: Am Tag des Apfels besuchen die Obstbauberaterin der
gion Hartberg-Fürstenfeld knapp, aber immer noch      Landwirtschaftskammer Steiermark DI Anna Brugner und der
                                                      Obmann der Arbeitsgemeinschaft der Erwerbsobstbauern OM
gerade ausreichend. Durch die gute Herbstwitterung    Peter Koller den Bezirkshauptmann und überbringen einen
war auch eine planmäßige und trockene Ernte gut       Korb voller saftiger heimischer Äpfel
möglich. Damit sind auch die Voraussetzungen für
eine gute Haltbarkeit und Lagerfähigkeit gut.
                                                      Statistik Hartberg-Fürstenfeld:
Die steirischen Obstbauern produzieren nach wie
vor sehr gute regionale Qualität und versorgen die    144 Betriebe produzieren Äpfel auf 582 ha (2017)
Konsumenten mit hochwertigem, gesundem Obst.
Sie werden das auch weiterhin tun können, wenn die    Entwicklung Steiermark:           2007 2012         2017
Konsumenten ihre Produkte kaufen. Mit billiger Im-    Anzahl Betriebe:		                2122 1883         1932
portware sind sie allerdings nicht konkurrenzfähig,   Apfelfläche in ha:		              7932 7907         7675
das haben die vergangenen Jahre deutlich gezeigt.
Der Konsument entscheidet, wohin die Reise des        Quelle: Statistik Austria, Erhebung der Erwerbs-
steirischen Obstbaues geht.                           obstanlagen

                 Eine Adresse, die Sie sich merken sollten:
                      www.bh-hartberg-fuerstenfeld.steiermark.at

                                              22                      ï Zurück zum Inhaltsverzeichnis
8        von Margarete Hartinger, MA
              Geschäftsstellenleiterin
                                                             Arbeitsmarktservice

Wichtige Information für Saisonbeschäftigte
Seit April 2018 dürfen von den Geschäftsstellen des     Vom 2. Dezember 2019 bis 31. Jänner 2020 gibt
Arbeitsmarktservice (AMS) Steiermark Einstellzusa-      es in diesem Winter noch die Möglichkeit, einen
gen nur noch bis maximal zwei Monate berücksich-        Antrag auf Arbeitslosengeld bei der zuständigen
tigt werden. Damit berücksichtigt das AMS die für       Wohnsitzgemeinde zu stellen.
die Bauwirtschaft relevante Witterungssituation im
Winter, bremst aber nicht die Dynamik am Arbeits-       Darüber hinaus können Anträge auf Arbeitslosen-
markt.                                                  geld einfach und bequem über das Internet mittels
                                                        eAMS-Konto gestellt werden. Damit nützen Sie die
„Im Bezirk Hartberg sind derzeit 518 Stellenange-       Vorteile des elektronischen Aktes in Form einer
bote gemeldet. Das größte Angebot kommt aus dem         raschen Erledigung. Wichtig ist, dass alle Angaben
Baubereich (104 offene Stellen). Wenn es nicht zu       vollständig ausgefüllt werden!
einem früheren Wintereinbruch kommt, können
daher im AMS Hartberg–Fürstenfeld (Wieder)Ein-          Wer einen FinanzOnline-Zugang hat, kann sich für
stellzusagen für längstens 2 Monate erst bei Arbeits-   sein eAMS-Konto gleich über FinanzOnline regist-
losmeldungen ab 21.12.2019 berücksichtigt werden.       rieren. Ansonsten können die Zugangsdaten dafür
Die Arbeitsaufnahme muss aber in allen Fällen bis       beim AMS Hartberg-Fürstenfeld telefonisch oder
31.3.2020 erfolgen,“ informiert die Leiterin des Ar-    per Mail unter ams.hartberg@ams.at angefordert
beitsmarktservice Hartberg, Margarete Hartinger.        werden.

 Folgende 5 Schritte sind für die Arbeitslosmeldung und die Beantragung des Arbeitslosengeldes erforder-
                              lich (spätestens am 1. Tag der Arbeitslosigkeit!):

                                                23                   ï Zurück zum Inhaltsverzeichnis
Arbeiterkammer
                                                                   8            von   Johannes Hirmann
                                                                                      Außenstellenleiter

Digi-Bonus: Förderungen
für Digitalisierungskurse
Eine weitere Säule des Digitalisierungsschwerpunkts der Arbeiterkammer neben dem Projektfonds Arbeit
4.0 ist der Digi-Bonus. AK-Mitglieder erhalten bis zu 150 Euro für allgemeine Weiterbildungskurse im Be-
reich Digitalisierung, für vertiefende Inhalte gibt es bis zu 300 Euro pro Kalenderjahr. Der Digi-Bonus kann
für alle heuer begonnenen Kurse bei allen Bildungsanbietern, die bestimmte Qualitätskriterien erfüllen,
eingelöst werden. Der Antrag für den Digi-Bonus muss bis Ende des Jahres 2019 gestellt werden.

Alle Infos (Förderrichtlinien, Antragsformular) zum Digi-Bonus in der AK Steiermark:

www.akstmk.at/extra
Tel. 05 7799-2435, Karl Schneeberger                                                  KLICK
Tel. 05 7799-2350, Berit Pichler
E-Mail: digifonds@akstmk.at
                                                                8            Homepage AK Steiermark

NEU ab 2020:
Bildungsberatung in den Außenstellen
Die Arbeitswelt verändert sich ständig. Traditionelle Berufe verschwinden und neue Berufe entstehen. Das
Angebot ist breit und undurchsichtig, oft fehlt die Orientierung. Um einen Durchblick zu erhalten, bietet die
AK in allen Aus- und Weiterbildungsfragen, Fragen zum Wiedereinstieg ins Berufsleben nun Bildungsbera-
tungen an. Die AK-Expert/innen unterstützen in einem persönlichen Gespräch Schülerinnen und Schüler,
Maturantinnen und Maturanten, Studierende, Eltern und Personen mit Aus- bzw. Weiterbildungswunsch.

Die Angebote im Überblick:

•      Schullaufbahnberatung
•      Bildungsförderungen
•      Interessentestung
•      Wege nach der Matura
•      Aus- und Weiterbildungsfragen
•      Studienwahl
•      Neuorientierung oder Wiedereinstieg ins Berufsleben
•      Bewerbungscoaching

Die AK-Bildungsexpertinnen und Bildungsexperten nehmen sich jeden 3. Donnerstag von 14-16 Uhr in der
Arbeiterkammer Hartberg im persönlichen Gespräch ausführlich Zeit, um auf die Wünsche, Stärken, Vor-
lieben und Fähigkeiten individuell einzugehen.

Terminvereinbarung unter: 05 7799 - 2477

                                                24                    ï Zurück zum Inhaltsverzeichnis
8         von BezInsp. Daniela Samer-Belfin
          Bezirkspolizeikommando Hartberg
                                                                                        Sicherheit

Personelles im Polizeibereich Herbst 2019
Versetzungen:                                                 Ruhestandsversetzungen:

GROSZE Thomas, GrInsp: mit 01. September 2019                 MAIER Eduard, GrInsp: Mitarbeiter der PI Hart-
als Mitarbeiter zur PI Hartberg                               berg, mit Ablauf September.2019
Ing. POMPER Christina, RevInsp: mit 01.Dezember               GRUBER Josef, GrInsp: Mitarbeiter der PI Fried-
2019 als Mitarbeiterin zur PI Hartberg                        berg, mit Ablauf November 2019

Im Bild: GrInsp. Eduard Maier inmitten der Belegschaft der    Im Bild von links nach rechts: CI Csecsinovits, Obstlt Spit-
PI Hartberg                                                   zer des BPK, GrInsp Gruber, KI Ehgartner, GI Glatz der PI
                                                              Friedberg

Dämmerungseinbrüche – Einbruchsschutz
Mit Beginn der kalten Jahreszeit steigt auch die              •        Türen, die von der Garage ins Haus führen,
Gefahr von Einbrüchen in Wohnobjekte wieder an.                        sollten ebenfalls Sicherheitstüren sein.
Relevante Zeiten sind zwischen 16:00 und 21:00                •        Beleuchtung sowohl im Innen- als auch im
Uhr.                                                                   Außenbereich:
Empfehlung:                                                            *Innen: beim Verlassen des Hauses
•      Türen und Fenster versperren! Eine Tür nur                      oder der Wohnung ein oder zwei Räume
       ins Schloss fallen zu lassen, ist für 			                       beleuchtet lassen. Bei längerer Abwesenheit
       Einbrecher wie eine offene Tür!                                 leisten Zeitschaltuhren gute Dienste.
•      Fenster sollen immer geschlossen und/oder 		                    *Aussen: Bewegungsmelder und helle Be-
       versperrt werden. Auch ein gekipptes 		                         leuchtung bei Kellerabgängen.
       Fenster ist wie ein offenes!                           •        Alarmanlagen – lassen Sie sich von einem
•      Terrassentür/Kellertür: sie ist bei Häusern 		                  Fachmann beraten!
       und Erdgeschoßwohnungen die Schwach-
       stelle! Empfohlen werden Türen ab
       Widerstandsklasse drei, mit 				                       Verdächtige Wahrnehmungen bitte umge-
       Mehrfachverriegelung und Distanzsperren.               hend über Notruf 133 melden!!

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LKH Hartberg                                           8               von LKH Hartberg

Ein buntes Jubiläumsjahr:
20 Jahre LKH Hartberg NEU
Das 20-Jahr-Jubiläum des Neubaus des LKH Hart-              Interdisziplinäre Schmerzambulanz
berg wird das ganze Jahr über mit einer Vielzahl an         Das interdisziplinäre Team, bestehend aus ÄrztIn-
Veranstaltungen gefeiert. Im „Blick Hinein“ 3/2019          nen, speziell geschulten MitarbeiterInnen der Pflege
(auf der BH-Homepage nachschlagbar) wurden be-              sowie PhysiotherapeutInnen und einer klinischen
reits einige der LKH-Leistungsbereiche vorgestellt.         Psychologin, geht auf die speziellen Bedürfnisse und
Nun wollen wir weitere Bereiche präsentieren.
                                                            Hintergründe aller PatientInnen individuell ein. Im
                                                            Zentrum der Aufmerksamkeit stehen daher nicht nur
Anästhesiologie & Intensivmedizin – das wenig
                                                            körperliche Veränderungen, sondern auch alle an-
bekannte Fach
                                                            deren Aspekte, die eine Schmerzerkrankung beein-
Ein hochinteressantes Fach, das weit über die Nar-
                                                            flussen können. Die individuell zusammengestellten
kose hinausreicht. Die Aufgaben der AnästhesistIn-
                                                            Behandlungskonzepte umfassen neben der gezielten
nen sind die Aufrechterhaltung der lebenswichtigen
                                                            Medikation auch physiotherapeutische und psycho-
Funktionen der PatientInnen, die Gewährleistung
                                                            logische Therapien.
der absoluten Schmerzfreiheit und Schaffung von
optimalen Bedingungen für den/die Operateurin
während der Operation. Vor jeder Narkose wird bei
jedem/r Patienten/in durch eine Voruntersuchung
(Anästhesieambulanz) im Rahmen eines persönli-
chen Gesprächs, das für den/die Patienten/in risiko-
ärmste Narkoseverfahren festgelegt. Durch fundierte
Kenntnisse und Erfahrungen sind die Anästhesis-
tInnen auch Spezialisten in der Intensivmedizin, der
Notfallmedizin und in der Schmerztherapie.

                                                            Im Bild: Das Team der Schmerzambulanz

                                                            Klinische Psychologie
                                                            Im Rahmen des stationären Aufenthaltes haben Pa-
                                                            tientInnen und deren Angehörigen die Möglichkeit,
                                                            den klinisch psychologischen Dienst in Anspruch zu
                                                            nehmen. Hauptziel ist die unterstützende Betreuung
                                                            in belastenden Situationen. Außerdem erlernen Pa-
                                                            tientInnen in der psychologischen Schmerztherapie
                                                            mit verschiedenen psychologischen Methoden selbst
                                                            Einfluss auf die Schmerzen zu nehmen (Entspan-
Im Bild: Das Team der Anästhesiologie und Intensivmedizin   nungsverfahren, Aufmerksamkeitslenkung etc.).

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