Blickpunkt - Stiftung für Konsumentenschutz
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Das Magazin der Stiftung für Konsumentenschutz Nr. 1 | Januar 2019 Blickpunkt. abhängig. engagiert. un abhängig. engagiert. un abhängig. engagiert. un Strommarktliberalisierung: Chance für die Konsumenten Nährwertkennzeichnung: Wie weiter? Weniger Druck wegen Betreibungseintrag Startschuss für die erste LeihBar ©M. Luggen
S TRO M M A R K T L I B E RA LISIERU NG | NEU E GESET Z E 2019 Strommarktliberalisierung bietet Chancen Der Konsumentenschutz begrüsst es, dass der Bundesrat den Strommarkt liberalisieren will und auch Konsumenten profitieren sollen. Das gelingt aber nur, wenn die Rahmenbedingungen stimmen. möchten. Dafür braucht es flexible Vertrags- bedingungen und keine Knebelverträge, wie dies im Telekommunikationsbereich jahrzehntelang der Fall war. Die Grundversorgung muss kostende- ckende Tarife anbieten und darf nicht auf dem Rücken der Konsumenten zur weiteren Subventionierung von Wasserkraftwerken dienen. Aktuelle Fälle zeigen die Notwen- digkeit, dass die staatliche Kontrollinstanz Elcom endlich mit ausreichenden Kompe- tenzen auszustatten ist. Ansonsten ist es unmöglich zu überprüfen, ob beispielsweise ©S. Schwab «kostendeckende» Tarife nicht überhöht sind. Heute hat die Elcom nicht ausreichen- Nur mit transparenten Preisvergleichsmöglichkeiten können Konsumenten von der Strommarkt- de Befugnisse, was dazu führt, dass sich liberalisierung profitieren. manche Anbieter die Stromnetze mehrfach von den Konsumenten vergüten lassen. rw/Im Gegensatz zu den Unternehmen kön- vom Bund, konsumentenfreundliche Rah- Wichtig ist auch, dass die Energie- nen Konsumenten ihren Stromanbieter nicht menbedingungen zu schaffen. wende durch die Strommarktliberalisierung frei wählen. Die Strommarktliberalisierung Der Konsumentenschutz fordert eine nicht torpediert wird. Dazu braucht es wird dies ändern. Zukünftig haben nach neutrale Vergleichsplattform, die vom Bund Kostenwahrheit bei der nicht erneuerba- dem Willen des Bundesrats auch Konsumen- betrieben wird. Dank dieser Plattform sollen ren Stromerzeugung. Dann wird erst klar, ten die Möglichkeit, ihren Stromlieferanten die Angebote der Stromanbieter verglichen dass neue erneuerbare Stromquellen nicht frei zu wählen. Es gilt aber zu verhindern, werden können. nur umweltfreundlich sind, sondern auch dass ein Gebührendschungel den Konsumen- Es braucht transparente Angebote und wirtschaftlich. ten erschwert, die Strompreise der verschie- verständliche Stromabrechnungen. Der Konsumentenschutz wird sich im anlau- denen Anbieter zu vergleichen. Weiter ist vorzusehen, dass Konsumen- fenden Gesetzgebungsprozess dafür einset- tinnen ohne Hürden zurück in die Grund- zen, dass die Strommarktliberalisierung zu Klare Strompreisübersicht für alle versorgung wechseln können, wenn sie einem Gewinn für die Konsumentinnen und Der Konsumentenschutz verlangt deshalb nicht mehr im freien Markt Strom einkaufen Konsumenten wird. Wichtige Gesetzesänderungen per 1. Januar 2019 ab/Per 1. Januar 2019 gab es einige Geset- System: Die Schweizer Mehrwertsteuer wird TV-Empfang anmelden, ab Januar 2019 zah- zesänderungen, die für die Konsumenten von aufgrund des Warenwerts plus Transportkosten len grundsätzlich alle Haushalte die volle Bedeutung sind. Der Konsumentenschutz hat sowie allfällige Zollabgaben und Bearbeitungs- Gebühr. www.konsumentenschutz.ch/serafe die wichtigsten drei herausgepickt. gebühren berechnet. Waren mit einem Mehr- wertsteuersatz von 7.7 % sind grundsätzlich Ungerechtfertigte Betreibungen Online-Shopping bis zu einem Wert von Fr. 65.– mehrwertsteuer- Ein Eintrag ins Betreibungsregister kann die Ab 1. Januar 2019 wird bei mittleren und frei. Bei Produkten mit einer Mehrwertsteuer Suche nach einer Wohnung oder Arbeits- grossen ausländischen Versandhändlern von 2.5 % beträgt der Schwellenwert Fr. 200.– stelle massiv erschweren. Betreibungsan- (zum Beispiel Amazon) die Schweizer Mehr- drohungen wurden deshalb seit Jahren auch wertsteuer auch bei Waren unter der Ab- Radio- und Fernsehgebühren als Erpressungsmittel eingesetzt, denn viele gabenfreigrenze von Fr. 5.– erhoben. Da in Ab diesem Jahr wird nicht mehr die Bil- Konsumenten bezahlten lieber eine unbe- diesen Fällen jedoch neu der Versender als lag, sondern die Serafe AG die Radio- und gründete Forderung, als einen Eintrag ins Importeur der Ware gilt und nicht mehr der Fernsehgebühren in Rechnung stellen. Dies Betreibungsregister zu riskieren. Ab 2019 Kunde, wird das System insbesondere bei ist jedoch nicht die einzige Änderung: Neu kommen nun zu Unrecht Betriebene viel Retouren einfacher. Bei kleinen Versand- wird die Jahresgebühr Fr. 365.- (aktuell Fr. einfacher wieder zu einem sauberen Betrei- händlern (weniger als Fr. 100‘000.– Umsatz 451.10) betragen. Ausserdem konnte man bungsregisterauszug als früher (detaillierte mit Kleinsendungen) gilt weiterhin das alte sich bisher «nur» für den Radio- oder den Informationen siehe Seite 10). 2 Blickpunkt 1/2019
E RFO LG EDITORIAL Alle Haushalte erhalten Billag- Mehrwertsteuer zurück Dank dem Konsumentenschutz erhalten alle Haushalte in der Schweiz die Mehrwertsteuer auf den Radio- und Fernsehgebühren teilweise zurück. Liebe Leserin, lieber Leser ab/Über Jahre wurde auf den Radio- und Gutschrift über die Radio- und Fernsehabga- Fernsehgebühren (Billag) Mehrwertsteuer berechnung der künftigen Erhebungsstelle VVG, FMG, DSG, URG. Diese harmlos aus- erhoben – zur Anwendung kam der reduzierte Serafe AG (die Billag war nur noch bis Ende sehenden Abkürzungen bescheren uns seit Satz (aktuell 2.5 %). Nachdem ein Gebühren- 2018 für das Inkasso zuständig) erfolgen. Jahren viel Arbeit. Denn dahinter verste- zahler klagte, entschied das Bundesgericht Der Konsumentenschutz geht davon aus, cken sich wichtige gesetzliche Grundlagen im April 2015, dass die rechtliche Grundlage dass die Gutschrift im Jahr 2020 erfolgen zu Versicherungsverträgen, Fernmeldewe- fehle und die Mehrwertsteuer zu Unrecht er- wird und jeder Haushalt mit rund 50 bis 70 sen, Datenschutz oder Urheberrecht, die hoben worden sei. Offen blieb in diesem Ur- Franken rechnen kann. Die Gebührenzahler uns alle betreffen und die der Gesetzge- teil jedoch die Frage, ob die Gebührenzahler werden automatisch erfasst und benachrich- ber in diesem Jahr fertig revidieren wird. die Mehrwertsteuer zurückerhalten würden. tigt, sie müssen nichts unternehmen. Da für die Rückzahlung ein Nachtragskredit gespro- Nach meinem Verständnis dient eine 50 bis 70 Franken Rückerstattung chen werden muss, hat das Parlament das Revision dazu, ein Produkt oder auch pro Haushalt letzte Wort: Es entscheidet abschliessend, ein Gesetz für den zukünftigen Gebrauch Der Konsumentenschutz und seine Part- ob und in welcher Höhe die Mehrwert- fit zu trimmen. Mit der regelmässigen ner FRC und ACSI forderten daraufhin im steuer auf den Radio- und Fernsehgebühren Prüfung eines Motors, einer Maschine Namen von rund 26’000 Gebührenzahlern, zurückerstattet wird. Deshalb erfolgt die oder eben eines Gesetzes soll erkannt die sich bei ihnen registriert hatten, die Rückerstattung nicht sofort. werden, wo Nachbesserungen notwendig Mehrwertsteuer zurück. Aus prozessökono- sind. Leider zeigte sich noch im letzten mischen Gründen wurden jedoch nur vier Gesuche können reaktiviert werden Jahr, dass ein grosser Teil des Parlaments Musterklagen vor Gericht behandelt, die Wer beim Konsumentenschutz, bei der FRC für die Überarbeitung dieser Gesetze anderen Gesuche wurden sistiert, können oder ACSI ein ausdrückliches Rückerstat- andere Ziele verfolgt: Offenbar soll aber jederzeit reaktiviert werden. Dies wird tungsgesuch gestellt hat, muss ebenfalls die hauptsächlich den Anbietern das Leben nun vermutlich nicht nötig sein: Nachdem gesetzliche Regelung für die Rückerstattung leichter gemacht werden! das Bundesgericht im November 2018 bei abwarten. Die Gesuche werden solange den vier Musterklagen entschieden hatte, sistiert. Sollte das Parlament das Geschäft In den kommenden zwölf Monaten setzen dass die Mehrwertsteuer auf den Radio- und unverhältnismässig lange nicht behandeln wir wiederum unsere ganze Kraft für das Fernsehgebühren vom 1. Januar 2010 bis oder sich wider Erwarten gegen eine pau- schwächste Glied in der Wirtschaftskette 15. Juni 2015 zurückerstattet werden muss, schale Rückerstattung entscheiden, wird ein. Es darf nicht sein, dass die Bevölke- kündigte das BAKOM an, dass alle Haus- der Konsumentenschutz die Gesuche rung am Ende schlechter gestellt ist als halte in der Schweiz entschädigt werden allerdings reaktivieren und durchsetzen. mit den alten – auch schon unvorteilhaf- sollen. Anstelle einer Rückzahlung soll eine www.konsumentenschutz.ch/billag ten – Gesetzen. Für das Jahr 2019 hat sich der Konsumen- tenschutz weitere grosse Ziele gesteckt. Sie werden dazu auf den folgenden Seiten einiges erfahren. Unsere Arbeit ist gesichert, wenn wir auch in diesem Jahr auf Ihre Unterstützung, für die wir Ihnen herzlich danken, zählen dürfen. Geld aus Wirtschaft und Politik ist für uns ein Tabu, damit wir uns jederzeit unabhängig für Sie einsetzen können! ©M. Luggen Die Mehrwertsteuer auf die Radio- und Fernsehgebühren wurden zu Unrecht erhoben und sollen Sara Stalder, Geschäftsleiterin als Gutschrift auf eine Rechnung der zukünftigen Erhebungsstelle Serafe zurückerstattet werden. s.stalder@konsumentenschutz.ch 3 Blickpunkt 1/2019
N E WS NÄH RWERT DE KL ARAT ION Medikamentenpreise: Noch Sparpotential Konzerne verzichten auf Rund 100 Millionen Franken sollen gemäss Bundesamt für Gesundheit (BAG) dank Ampelkniff der Überprüfung der Medikamentenpreise Im letzten Sommer haben wir Sie gefragt, welche Nährwertkennzeichnung ab diesem Jahr eingespart werden. Dies ist ein Schritt in die richtige Richtung. Sie bevorzugen. Das Resultat zeigt: Die englische oder französische Noch besser wäre jedoch, wenn die Preise Kennzeichnung kommen beide ungefähr gleich gut an, keine Akzeptanz fand häufiger und zudem gründlich auf ihre Wirksamkeit überprüft sowie überteu- das System der Industrie. Da passt es gut, dass Coca Cola, Nestlé und Co. erte Medikamente ganz von der Liste inzwischen beschlossen haben, auf ihr Kennzeichnungssystem zu verzichten. gestrichen würden. Zudem müssten die Abgabemargen der Ärzte und Apotheken massiv gesenkt werden. Hier liegt noch ein grosses Sparpotential brach. Versicherung für Junge – die besten Anbieter Welche Versicherung nimmt junge, in Versicherungsfragen oft noch unerfahrene Erwachsene ernst und berät sie korrekt und vollständig? Ein Stichprobentest des Konsumentenschutzes zeigt: Geglänzt haben die beiden Versicherungen «die Mobiliar» und «Axa Versicherungen». Am ©Konsumentenschutz schlechtesten haben «Generali Versiche- rungen» und «Vaudoise Versicherungen» abgeschnitten. Junge, unerfahrene Er- wachsene sind besonders auf eine ehrliche Auf einen Blick die Nährwerte eines Lebensmittels einschätzen, etwa mit dem französischen und gute Beratung angewiesen. NutriScore-System. SBB-Gratis-Internet Noch hat das Warten kein Ende, aber es jw/Auf Anfang dieses Jahres wollten die dafür, gegenüber 47 % für die britische kommt zumindest Bewegung in die Sache: fünf global agierenden Lebensmittelkon- Ampel. Nicht entscheiden konnten sich Ab 2020 will die SBB Gratis-Internet in zerne Coca-Cola, Nestlé, Mondelez, PepsiCo etwas mehr als 2 Prozent. Von den 1’787 den Zügen zur Verfügung stellen. Für die und Unilever europaweit eine eigene, Antworten haben lediglich knapp 3 Prozent Konsumentinnen und Konsumenten eine täuschende «Lebensmittel-Ampel» auf den das Ampelsystem von Coca-Cola und Co. gute Nachricht. Der Konsumentenschutz Markt bringen. Es ist erfreulich, dass sie den beiden anderen Varianten vorgezogen, verlangt jedoch, dass die Daten der Nutzer Ende Jahr von diesem Plan abgekommen denn dieses System hätte die Werte nicht nicht gesammelt werden und sie über diese sind und darauf verzichten, ein eigenes per 100 Gramm, sondern aufgrund unrealis- Dienstleistung keine Werbung aufgezwun- «Kennzeichnungs-Süppchen» zu kochen. tisch kleiner Portionen berechnet. gen bekommen. NutriScore ist verlässlich Die Allianz ist überzeugt, dass gerade das Der französische Lebensmittelkonzern NutriScore-System für die Konsumenten Gentechnik-Petition Danone setzt hingegen auf das etablierte, eine gute Lösung wäre. Studien über das 30’000 Personen haben eine Petition französische NutriScore und beginnt, erste Einkaufsverhalten der Konsumenten in unterzeichnet, welche verlangt, dass die Produkte auch in der Schweiz vorne auf der Frankreich ergaben, dass die NutriScore- neuen gentechnischen Verfahren in der Packung zu kennzeichnen. Dieses System Kennzeichnung insbesondere junge Schweiz auch dem Gentechnik-Gesetz zieht auch der Konsumentenschutz vor. Konsumenten und jene, die sehr preisbe- unterstellt werden sollen. Die Petition, Genauso machen es die Konsumentinnen wusst einkaufen, positiv beeinflusst. Dies lanciert von der Schweizer Allianz Gen- und Konsumenten selbst, wie eine Umfrage sind wichtige Zielgruppen für eine bessere techfrei SAG und unterstützt vom Konsu- der Allianz der Konsumentenorganisatio- Ernährungsinformation. mentenschutz, erhält durch ein Urteil des nen – Konsumentenschutz, FRC und ACSI Europäischen Gerichtshofes EuGH zusätz- – gezeigt hat. Der Konsumentenschutz engagiert sich wei- lich Gewicht. Das Gericht entschied im Juli terhin dafür, dass eine Kennzeichnung in in einem mit Spannung erwarteten Urteil Das französische NutriScore hat nämlich der Schweiz eingeführt wird, die verlässlich im Sinne der Petition. leicht die Nase vorn: 48 % entschieden sich und transparent ist. 4 Blickpunkt 1/2019
E I N JA H R K L AG EPRO JEKT VW VW-Abgasskandal: Urteil steht noch immer aus Die im September 2015 publik gewordenen Vorgänge um die manipulierten Dieselmotoren des Autobauers VW warfen hohe Wellen. Seit einem Jahr läuft ein Gerichtsverfahren gegen diese unlauteren Geschäftspraktiken, in dem der Konsumentenschutz als Anklägerin auftritt. sp/Nachdem die aussergerichtlichen folgte das Handelsgericht Zürich den Für ein faires und zugängliches Einigungsverhandlungen mit VW und der formellen Einwänden der Beklagten. Mit Rechtssystem AMAG AG scheiterten, sah sich der Konsu- einer nicht nachvollziehbaren Begründung Der Abgasskandal um den Autohersteller mentenschutz gezwungen, den Klageweg trat das Gericht auf die Klage gar nicht VW zeigt exemplarisch, dass die Einfüh- zu beschreiten: Mit der Einreichung der erst ein. Gegen dieses Urteil reichte der rung von Instrumenten zur kollektiven Verbandsklage im September 2017 soll in Konsumentenschutz im September 2018 Rechtsdurchsetzung längst überfällig ist. einem ersten Schritt gerichtlich bestätigt beim Bundesgericht Beschwerde ein. Wird eine Gruppe von Konsumenten derart werden, dass die Abgasmanipulation Kun- Die Gegenparteien wehren sich mit allen offensichtlich und systematisch geschä- den getäuscht hat und eine widerrechtliche Mitteln gegen eine materielle Beurteilung digt, muss eine faire, angemessene und Handlung vorliegt. Dies würde das zweite, ihres Verhaltens. Bleibt zu hoffen, dass erschwingliche Rechtsdurchsetzung mög- parallellaufende Schadenersatzverfahren die Lausanner Richter die Frage anders lich sein. Der Konsumentenschutz setzt (vor Gericht hängig seit Dezember 2017) beurteilen und die Vorinstanz anweisen, sich im Rahmen der Revision der Zivilpro- vereinfachen. In diesem Verfahren haben ihren Entscheid zu korrigieren. Dies wäre zessordnung weiterhin mit allen ihm zur rund 6’000 geschädigte Konsumenten ihre wünschenswert, denn damit würde sowohl Verfügung stehenden Mitteln dafür ein. Ansprüche an den Konsumentenschutz ein Zeichen für den Ausbau der Konsumen- Denn ein müheloser Zugang für alle, auch abgetreten. Ziel ist es, dass die betroffe- tenrechte, als auch für eine Stärkung des für die schwächste Partei, ist Grundvo- nen Fahrzeughalter für ihren finanziellen kollektiven Rechtsschutzes im schweizeri- raussetzung für ein faires Rechtssystem. Schaden entschädigt werden. schen Recht gesetzt. Im Übrigen hätte ein positives Urteil auch Zurzeit ist noch alles offen. Ein erstins- Signalwirkung auf die diversen Manipula- tanzlicher Entscheid in der Schadenersatz- tionsfälle bei anderen Autoherstellern, die klage steht noch aus. In der Verbandsklage inzwischen publik geworden sind. ©M. Luggen Die Klagen von rund 6’000 Geschädigten wurden vor einem Jahr in Zürich deponiert. 5 Blickpunkt 1/2019
L E I H BA R Tür auf für die erste LeihBar Bern! Anfang Dezember gingen in Bern die Türen der ersten LeihBar auf – eine Art Bibliothek, in der statt Bücher nützliche Gegenstände für den Alltag ausgeliehen werden können. Rund 200 solcher Gegen- stände stehen für Bernerinnen und Berner nun gegen eine bescheidene Ausleihgebühr zur Verfügung. jw/Warum muss man ein Kinderreisebett, eine Gäste- staltung und der Einrichtung zeigte dem Konsumenten- luftmatratze oder ein Zelt anschaffen, wenn man diesen schutz, dass sehr viel Goodwill für dieses Projekt vorhan- Gegenstand bloss ein oder zwei Mal pro Jahr benötigt? den ist. Konsumentinnen und Konsumenten spendeten Die LeihBar Bern bietet seit dem letzten Dezember vom und spenden auch viele der Gegenstände, die nun in der Gummiboot über den Beamer bis zum Häcksler eine bunte LeihBar ein neues, sinnvolles Dasein finden. Dank der Frei- Palette an Gebrauchsgegenständen an, die gegen ein äus- willigenarbeit, gepaart mit Geld- und Sachspenden, konnte serst bescheidenes Entgelt gemietet werden können. Für der Laden realisiert werden. fünf Franken pro Monat ist man bereits dabei. Die LeihBar in Bern lässt sich hoffnungsvoll an. Falls sich zeigt, dass ein solches Angebot auf eine gute Resonanz Nur Vorteile stösst, werden hoffentlich auch bald andere Städte dem Die Vorteile der LeihBar liegen auf der Hand: Wenn nicht Beispiel von Bern folgen. Ähnlich wie bei den Repair Cafés alle alles kaufen, sondern gemeinsam nutzen, werden Res- will der Konsumentenschutz damit eine Bewegung in sourcen geschont, Abfall vermieden und man hat zu Hause Gang setzen, die handfest und konkret den nachhaltigen mehr Platz. Neben dem nachhaltigen Konsum wird aber Konsum ermöglicht und fördert. auch das eigene Portemonnaie entlastet und trotzdem hat man Zugriff auf hochwertige, praktische Alltagsgegenstände. Diese LeihBar Bern befindet sich am Viktoriaplatz in Bern. Das Projekt wurde im letzten Jahr innert kurzer Zeit Weitere Informationen zu den Öffnungszeiten und den realisiert. Die Unterstützung bei der Finanzierung – rund Ausleihbedingungen finden Sie unter www.leihbar.ch. 10’000 Franken des Budgets von 40’000 Franken kam durch Crowdfunding zusammen –, die Mithilfe bei der Ladenge- Reparatur-Rekord Die Schweizer Reparaturbewegung etabliert sich und wächst gleichzeitig weiter. Dies zeigte der drit- te Schweizer Reparaturtag im letzten Herbst: Erneut machten mehr Repair Cafés mit und wiederum konnte ein Rekord an geflickten Gegenständen gemeldet werden. jw/Manchmal fehlt nur eine Kleinigkeit, und das Gerät im letzten Herbst bereits zum dritten Mal durchgeführt wur- funktioniert nicht mehr und wird weggeworfen. Dagegen de. So sieht der neue Reparaturrekord aus: 40 Repair Cafés will die Reparaturbewegung, die vom Konsumentenschutz in der ganzen Schweiz reparierten über 1800 Gegenstände, gegründet wurde und weiterhin gefördert wird, angehen. was einem Gesamtgewicht von etwa 5,6 Tonnen entspricht. Sie findet breiten Anklang, sowohl bei den Freiwilligen, Letztes Jahr waren es hochgerechnet 1482 Gegenstände welche die Repair Cafés anbieten, wie auch bei den Konsu- und 4,453 Tonnen Material. Die Repair Cafés waren je mit menten, welche sie besuchen. einer Waage ausgestattet, auf der alle reparierten Ge- genstände gewogen wurden. Der Konsumentenschutz als 40 Repair Cafés, 1800 geflickte Gegenstände Kooperationspartner der Repair Cafés und Organisator des Das spiegelt sich auch im Schweizer Reparaturtag, welcher Reparaturtags freut sich über den erneuten Erfolg! 6 Blickpunkt 1/2019
Blick in die neue LeihBar in Bern, die sich in der Nähe des Viktoria- platzes befindet. Freude anlässlich der Eröffnung Anfang Dezember: Geschäftsleiterin Sara Stalder und Projektleiter Raffael Wüthrich. ©M. Luggen 7 Blickpunkt 1/2019
GÖ N N E R P O R T R A I T | A LLIA NZ «Bewusster Umgang mit Kleidung ist wichtig» längerfristige Förderschaft. sind die Produktionsbedingungen genau «Die Arbeit des Konsumen- gleich. Aber wenigstens ist die Qualität tenschutzes ist wichtig und besser und somit die Jeans langlebiger». kommt allen zugute», betont Jugendliche seien da zu unbedacht. Frau Burkhalter. Insbeson- dere Nachhaltigkeitsthemen «Die Arbeit des und den Einsatz für die Umwelt schätzt sie sehr, da Konsumentenschutzes es ihr wichtig ist, für ihre Kinder eine lebenswerte Welt ist wichtig und zu hinterlassen. kommt allen zugute» ©Konsumentenschutz Als Mutter und Tagesmutter Für viele gehöre zum Wocheneinkauf ein wird sie mit verschiedenen Kleidungsstück fast dazu, sie seien sich des Themen konfrontiert, so enormen Ressourcenverschleisses nicht be- auch mit den neuen Medien, wusst. Ursula Burkhalter wünscht sich vom Ursula Burkhalter, Förderin des Konsumentenschutzes, die Kinder und Jugendliche Konsumentenschutz mehr Sensibilisierung will mehr Nachhaltigkeit im Konsumverhalten. faszinieren. «Die Jugendli- der Jungen. Sie selbst schätzt die Tipps und chen sind sich der Gefahren Informationen des Konsumentenschutzes oftmals nicht bewusst und zum nachhaltigen Konsum sehr. ak/Ursula Burkhalter, 42, gelernte Lebens- brauchen deshalb Unterstützung», meint sie. mittelverkäuferin mit Weiterbildung zur Besorgt ist Frau Burkhalter auch über die Masseurin, lebt in Schwanden im Emmental Billigproduktion von Kleidern, insbesondere Werden auch Sie Gönnerin oder Förderer und ist Förderin des Konsumentenschutzes. über die für Umwelt und Angestellte oft der Stiftung für Konsumentenschutz! Zur Förderschaft kam die vierfache Mutter miserablen Herstellungsbedingungen: «Jede Anmelden können Sie sich mit eher durch Zufall, sie wurde vom Konsumen- Jeans war mit 1500 Chemikalien in Kontakt, beiliegender Antwortkarte oder über tenschutz während einer Strassen-Standak- bevor sie beim Konsumenten ankommt.» www.konsumentenschutz.ch tion angesprochen. Sie entschied sich ge- Besonders beklagt sie die Alternativlosig- meinsam mit ihrem Mann bewusst für eine keit: «Selbst bei den teureren Markenjeans Die Allianz macht mächtig Druck Das konsequente, gemeinsame Vorgehen der Allianz der Konsumentenschutz-Organisationen war grundlegend für den Erfolg, den sie mit der Rückerstattung der «Billag-Mehrwertsteuer» für die Konsumentinnen und Konsumenten erstritten hat. Auch für 2019 setzt sich die Allianz grosse Ziele. avh/Seit 2010 vervielfachen die Schweizer men gemeinsam an. So machte die Allianz tinnen und Konsumenten spürbar auswirken Konsumentenschutz-Organisationen ihre mächtig Druck auf kleine und grosse Unter- werden: Die Organisationen kämpfen mit der Wirkung, indem sie Projekte gemeinsam und nehmen, die ihre Kunden in kleingedruckten Fair-Preis-Initiative für ein griffigeres Kar- koordiniert anpacken. Der Erfolg gibt ihnen Geschäftsbedingungen rechtswidrig über- tellgesetz und damit für tiefere Preise von recht: Im Zusammenspiel mit den Partnern vorteilen. Sie kämpft als Widersacherin der Importprodukten. Sie engagieren sich für die aus der Romandie (Fédération Romande Lebensmittelkonzerne für eine transparente Privatsphäre in einem konsumentenfreundli- des Consommateurs FRC) und dem Tessin Deklaration von Nährwerten und der Her- chen Datenschutzgesetz und für kollektiven (Associazione consumatrici e consumatori kunftsangabe von wichtigen Zutaten. Auch Rechtsschutz im Rahmen der Revision der della Svizzera italiana ACSI) erstritt der Kon- den Einsatz gegen unerwünschte Werbeanru- Zivilprozessordnung. Zudem werden mit den sumentenschutz gegen Billag und BAKOM fe setzt die Allianz fort. Parlamentswahlen im September die politi- eine pauschale Rückerstattung der «Billag- schen Weichen für die nächsten vier Jahre Mehrwertsteuer» (siehe auch Seite 3). Wirkung erzielen lässt sich auch im poli- gestellt. Die Allianz wird den Wählerinnen tischen Umfeld nur mit viel Druck. Dieses und Wähler Hilfe mit einem schweizweiten Die drei Konsumentenschutz-Organisationen Jahr entscheiden unsere Gesetzgeber über Politikerrating bieten. gingen weitere, wichtige Konsumententhe- neue Regeln, die sich auf uns Konsumen- 8 Blickpunkt 1/2019
I N KA S S O KOL UMN E Vorsicht bei Zusatzforderungen Wer seine Rechnung zu spät bezahlt, muss mit moderaten Zusatzkosten rechnen. Verzugsschaden oder Servicegebühren fallen aber nicht darunter, selbst wenn die Anbieter die Geschäftsbedingungen der Inkassounterneh- men übernehmen. Aline Kreis Praktikantin Wieder eine Aktion der Duschmittel, da schlage ich zu und bei der 3er Packung Guetzli in Aktion komme ich stark in Versuchung. Manchmal obsiegt bei mir die Vernunft und manchmal obsiegt die Lust. Zu Hause angekommen, ärgere ich mich meist über alles, was ich zu viel eingekauft habe. Am Schluss ©S. Schwab muss ich mich abmühen, alles recht- zeitig aufzubrauchen, weil wegwerfen Zusatzkosten für Mahnungen dürfen nicht beliebig hoch sein. ja keine Option ist. Die Schnäppchen- Jägerei ist für mich meistens keine ct/Das kann vorkommen: Man vergisst oder zugänglich zu machen. Online bedeutet dies zufriedenstellende Sache. Obwohl verpasst es, die Rechnung rechtzeitig zu beispielsweise eine Verlinkung direkt neben ich Mühe habe, dieser auszuweichen, bezahlen. Unter Umständen muss man zum den AGBs des Anbieters. Lediglich darauf zu da mein Gehirn schon fast darauf Rechnungsbetrag dann noch moderate Mahn- verweisen, reicht nicht aus. getrimmt ist, liegen mir ganz andere spesen – normalerweise zwischen 5 und 20 Eine Möglichkeit ist auch, dass die Dinge am Herzen. Franken –, einen Verzugszins von 5 % (ein Regeln der Drittfirma einen eigenen Teil höherer Zinssatz muss vertraglich abgemacht in den AGB des Anbieters (z.B. in einem Jedes Jahr helfe ich zum Beispiel in sein) oder Gebühren für eine allfällige Be- separaten Absatz «Inkasso») bilden. einem Lager für Menschen mit einer treibung begleichen. Weitere administrative Beeinträchtigung. Eine Zeit mit wenig Aufwände müssen klar beziffert werden. Einem Finanzdienstleister schuldet der Schlaf, 14-Stunden-Arbeitstage, aber Nicht in Rechnung gestellt werden dürfen Kunde also lediglich den Betrag, welchen auch mit viel Spass, feinem Essen, beliebige Forderungen mit ebenso beliebigen er auch dem ursprünglichen Gläubiger zu fröhlicher Gesellschaft, guten Gesprä- Bezeichnungen wie Verzugsschaden, Admi- bezahlen hätte, das heisst den Rechnungs- chen und Zusammenhalt. Das Beste nistrativgebühren oder Servicegebühren. betrag sowie Verzugszins, Mahnspesen oder jedoch ist jedes Jahr anders und moderate Gebühren. unvorhersehbar. Es sind kleine Mo- Leider versuchen nun Anbieter, solche Falls der Anbieter tatsächlich zusätzliche mente, die alle für sich einmalig sind: Zusatzforderungen zu legalisieren, indem sie Inkassobestimmungen rechtsgültig in den Etwa dann, wenn ein Teilnehmer vor in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen Vertrag aufgenommen hat, sind die Kosten Freude juchzt, während er auf seinem (AGB) gleichzeitig die Geschäftsbedingun- zu bezahlen, welche dem Anbieter ge- Dreirad den Hügel hinunterfährt, den gen von Drittfirmen als Vertragsbestandteil schuldet wären, wenn er das Inkasso selbst er zuvor erklimmen musste. Oder der aufführen. Mit dem Vertragsabschluss sollen durchführen würde. Zusätzliche Kosten ungläubige Blick und das anschlies- auf einen Schlag die Regeln von Finanz- sind nur zu begleichen, wenn sie ebenfalls sende Strahlen des Teilnehmers, der dienstleistern wie Billpay, Accarda oder von klar beziffert und nicht übermässig sind. das erste grosse Stück eines saftigen Inkassounternehmen wie beispielsweise Übermässig sind im Normalfall die oben Schokoladekuchens entgegennehmen Intrum und Infoscore Gültigkeit erlangen. genannten Pauschalbeträge wie Verzugs- durfte. Solche Momente sind es, die schaden oder Servicegebühren. mir am Herzen liegen. Ganz so einfach dürfen es sich die Anbieter jedoch nicht machen. Sie müssen die In- Genau dieses Einfache zu schätzen kassoregeln von Drittanbietern rechtsgültig Ein Inkassobüro macht seine Drohung war und zu geniessen, ist eine Tugend, übernehmen: und leitet eine Betreibung ein? Für Betrei- die in dieser konsum- und leistungs- Der Anbieter hat bei Vertragsabschluss bungen gelten neue Regeln, siehe Seite 10. orientierten Gesellschaft viel zu oft zeitgleich neben seinen eigenen auch auf vergessen geht. die AGB der Drittfirma zu verweisen und sie 9 Blickpunkt 1/2019
B E RATU N G | 5 5 -JAH R- JU B ILÄU M Ungerechtfertigte Betreibungen: Besserer Schutz In der Schweiz kann jeder jeden grundlos betreiben. Das Betreibungsamt überprüft nicht, ob die Forderung zu Recht erfolgte. Seit Anfang Jahr werden nun zu Unrecht Betriebene besser geschützt. Das ist sogar so, wenn sich dem Rechtsvorschlag nichts, kann er beim der Gläubiger nach dem Start Betreibungsamt ein Gesuch stellen. Dem der Betreibung und erfolgtem Gläubiger wird anschliessend vom Betrei- Rechtsvorschlag nie mehr bungsamt eine Frist von 20 Tagen einge- gemeldet hat und somit nicht räumt, in der er nachweisen muss, dass er überprüft wurde, ob seine von der Rechtmässigkeit der Betreibung Forderung rechtens ist. Ein überzeugt ist. Erbringt der Gläubiger keinen Eintrag im Betreibungsregis- derartigen Nachweis, wird der Eintrag zwar ter bleibt während 5 Jahren nicht gelöscht, ist jedoch für Dritte nicht bestehen und kann nur unter mehr einsehbar. Wird der Nachweis erst grossem Aufwand gelöscht wer- nachträglich erbracht oder die Betreibung den. Für die betroffene Person zu einem späteren Zeitpunkt weitergeführt, kann er beispielsweise bei der gibt das Betreibungsamt entsprechende In- Wohnungs- oder Arbeitssuche formationen wieder an Dritte weiter. Durch schwerwiegende Konsequenzen diese Regelung verliert eine Betreibung zu- Ein Betreibungseintrag kann für die Wohnungssuche haben. Betreibungsandrohungen mindest teilweise das Erpressungspotential: verheerend sein. werden deshalb seit Jahren auch Inkassofirmen können für absurde Verzugs- als Erpressungsmittel einge- schadenforderungen keinen der geforderten su/Wer von einem Gläubiger betrieben setzt. Der Betriebene bezahlt lieber eine Nachweise erbringen. Schuldner, die eine wird, kann innerhalb von zehn Tagen ab unbegründete Forderung, als einen Eintrag Grundforderung anerkennen, können mit Zustellung des Zahlungsbefehls Rechtsvor- im Betreibungsregister zu riskieren. Betreibungsandrohungen nicht mehr zur schlag erheben und damit die Forderung Bezahlung ungerechtfertigter Zusatzforde- bestreiten. Der Gläubiger hingegen hat ein Ab Januar 2019 ist nun eine entlastende rungen gezwungen werden. ganzes Jahr lang Zeit, um die Fortsetzung Gesetzesänderung im Bundesgesetz über der Betreibung zu verlangen. Dies kann er, Schuldbetreibung und Konkurs (SchkG) Weiterführende Infos sowie einen Muster- indem er zum Beispiel einen definitiven in Kraft getreten. Zwar kann immer noch brief finden Sie in unserem Webratgeber: Nachweis über die Rechtmässigkeit seiner jeder eine Betreibung einleiten und der www.konsumentenschutz.ch/web-ratgeber. Forderung erbringt. Ärgerlicherweise bleibt Rechtsvorschlag innerhalb von 10 Tagen Wählen Sie dann den Bereich Zahlungs- der Betreibungseintrag mit der Bemerkung ist nach wie vor notwendig, aber neu kann verkehr an. «hat Rechtsvorschlag erhoben» die ganze der Schuldner das Verfahren beschleuni- Zeit über im Betreibungsregister stehen. gen. Passiert während drei Monaten nach 55 Jahre Konsumentenschutz – dank Ihnen! Wie der Konsumentenschutz zeigt auch die Bevölkerung Ausdauer: Seit 55 Jahren trägt und unterstützt sie die Non-Profit-Organisation! jw/55 ist eine «Schnapszahl», und Grund nen und Konsumenten, die als eines der zum Anstossen hat der Konsumentenschutz wichtigsten Glieder in der Wirtschaftskette allemal: Seit 1964 setzt sich die kleine, vom Markt immer noch nicht als gleich- aber schlagkräftige Organisation mit Erfolg wertige Partner angesehen werden. Auch für die Belange der Konsumentinnen und auf politischer Ebene bleibt es ein Kampf, Konsumenten ein. Von Wirtschaft und die Anliegen und Interessen der Konsu- erhalten. Im Jubiläumsjahr anzustossen – Politik oft scheel angeschaut und zum Teil menten in den gesetzlichen Grundlagen zu trotz Schnapszahl vermutlich aber nicht mit auch offen bekämpft, hat sich der Konsu- verankern. Gerade in diesem (Jubiläums-) Schnaps – und das Erreichte zu feiern, ist mentenschutz während all der Jahre nie auf Jahr werden verschiedene Gesetze fertig sicher angebracht. Aber zugleich werden wir die Seite schieben lassen. beraten, die wichtig für die Konsumenten weiterarbeiten und kämpfen, im Interesse Wichtig ist der Konsumentenschutz nach sind. Allerdings ist es schon eine Kunst, der Konsumentinnen und Konsumenten und wie vor: Er steht ein für die Konsumentin- den Status quo an Konsumentenrechten zu somit von uns allen! 10 Blickpunkt 1/2019
GÖ N N E R F Ü H R U NG BUN DESHAUS FÜHR U NG Eppenbergtunnel – Schlüsselprojekt für mehr Zug im Personenverkehr Einblick ins Bundeshaus Liebe Gönnerin, lieber Gönner, kommen Sie mit uns ins Bundeshaus und machen Sie sich Ihr eigenes Bild vom Geschehen unter der Bundeshauskuppel. Auch in der Frühlingssession bieten wir unsere tradi- ©SBB CFF tionellen Bundeshausführungen an. Von der Tribüne können Sie eine Debatte im Der Eppenbergtunnel ist Kernstück des SBB-Ausbauprogramms der Strecke Aarau–Olten, Nationalrat und wenn möglich auch im eine der stärksten befahrenen Strecken der Schweiz. Mit zwei zusätzlichen Spuren und einer Ständerat mitverfolgen. Anschliessend besseren Linienführung soll die Kapazität erhöht, der Zugverkehr beschleunigt und um zu- treffen Sie Prisca Birrer-Heimo, National- sätzliche Regionalzüge erweitert werden können. Baubeginn war im Jahr 2015, im Februar rätin und Präsidentin der Stiftung für 2018 erfolgte der Durchstich und für 2020 wird die Fertigstellung erwartet. Konsumentenschutz, zu einem persönli- Möchten Sie vor Ort mehr über den Vierspurausbau erfahren? Werfen Sie mit uns einen chen Gespräch. Ein geführter Rundgang Blick hinter die Baustellenkulisse und erleben Sie live mit, wie gebaut wird. Ausgangspunkt durch das Bundeshaus schliesst den An- der Führungen ist das «SBB InfoCenter Eppenberg» in Wöschnau. Die Führung dauert ca. lass ab. Die Bundeshaus-Besuche finden 2.5 Stunden und umfasst eine Präsentation des Projekts, einen Ausstellungsrundgang, die am Mittwoch, 6. März, Donnerstag, Besichtigung des Aussichtsturms und eine Baustellenbesichtigung. 7. März sowie Mittwoch, den 13. März 2019 jeweils vormittags statt. Durchführungsdaten: Donnerstag, 7. März 2019 / Mittwoch, 13. März 2019 / Donnerstag, 14. März 2019 Dieses Angebot gilt nur für Gönner und Führungen jeweils um 9.30 Uhr und 13.30 Uhr Förderer des Konsumentenschutzes und Unkostenbeitrag: Fr. 15.– pro Person eine Begleitperson und ist kostenlos. Bitte melden Sie sich mit beigelegter Anmeldeschluss: Montag, 4. Februar 2019 (Teilnehmerzahl begrenzt). Anmeldung mit Antwortkarte an. beigelegter Antwortkarte. Bitte beachten Sie: Das Gelände ist nicht rollstuhlgängig. An der Führung können nur Gönner und Förderer des Konsumentenschutzes mit je einer Begleitperson teilnehmen. Sie erhalten eine Bestätigung mit detaillierten Informationen. IMPRE SSUM Herausgeberin: Stiftung für Konsumentenschutz Postfach, 3001 Bern Exklusiver Anlass für Förderinnen und Förderer Postkonto: Konsumentenschutz Bern 30-24251-3 Auch im neuen Jahr werden wir als Dank Tel. 031 370 24 24, Fax 031 372 00 27 info@konsumentenschutz.ch für die besondere Unterstützung wiederum www.konsumentenschutz.ch exklusive Förderschafts-Anlässe anbieten. Redaktion: Josianne Walpen Förderin oder Förderer werden Sie ab einem j.walpen@konsumentenschutz.ch jährlichen Beitrag von Fr. 120.–. Auflage: 47 000 Exemplare Am 30. April 2019 erwartet Sie im Restau- Erscheint vierteljährlich rant «Mein Küchenchef» in Köniz ein span- Layout: Sandra Schwab, www.s-at.ch nender Anlass zum Thema Foodwaste mit Druck: Bruhin AG, 8807 Freienbach Informationen, gemeinsamen Kochen und Gedruckt in der Schweiz einem anschliessenden feinen Nachtessen. Vom Gönnerbeitrag werden jährlich Fr. 5.– Datum: zur Bezahlung des Abonnements verwendet. Dienstag, 30. April 2019, 17.00 Uhr Hinweis zur Schreibweise: Steht im Text nur die weibliche oder männliche Form, gilt sie jeweils Der Anlass richtet sich an Förderinnen für beide Geschlechter. und Förderer und ist für diese und eine Begleitperson kostenlos. Adressänderungen bitte durch Empfänger direkt an den Konsumentenschutz. 11 Blickpunkt 1/2019
SE RV IC E Sterbe- und Patientenverfügung neu als separate Broschüren Die beiden Broschüren sind neuerdings – aus praktischen Gründen – getrennt nach Themenbereichen und in vollständig überarbeiteter Auflage erhältlich. Aktualisierte Ihre Vorkehrungen für In der Broschüre Auflage den Todesfall. Dieses können Sie Ihre Dokument ermöglicht Anweisungen für es Ihnen, die Ange- den Krankheitsfall, Un- legenheiten rund um fall und Tod festhalten. Ihr Sterben und Ihren So können Angehörige «Kinderimpfungen – Tod vorausschauend in Ihrem Sinn entschei- eine Entscheidungshilfe» zu regeln. den. 112 Seiten 32 Seiten 16 Seiten Fr. 24.– / Nichtgönner Fr. 29.– Fr. 4.– Fr. 3.– Nichtgönner Fr. 8.– Nichtgönner Fr. 6.– Sicherheits-Produkte Webcam-Abdeckung Fr. 6.90 / Nichtgönner Fr. 7.90 Datenschutzhülle für Debit- und Kreditkarten mit RFID-Chip Fr. 3.– / Nichtgönner Fr. 4.50 Sicherheits-Set: Zwei Kamera-Abdeckungen plus zwei Daten- schutzhüllen für Karten mit RFID-Chip Fr. 10.90 / Nichtgönner Fr. 12.90 Frühpensionierung planen» 232 Seiten Zahlreiche Miniratgeber sind in unserem Online-Shop auch als E-Miniratgeber erhältlich. Fr. 34.– / Nichtgönner Fr. 39.– Alle Bestellungen: Mit beiliegender Antwortkarte, per Telefon 031 370 24 34 oder auf www.konsumentenschutz.ch/shop Dank an unsere Gönner und Förderer Sehr geehrte Gönnerinnen und Gönner, sehr geehrte Förderer und Unterstützerinnen Nur dank Ihrer Unterstützung können wir uns unabhängig, kompetent und glaubwürdig für Ihre Rechte einsetzen. Dafür danke ich Ihnen herzlich! Mit Ihrer Gönner- und Förderschaft leisten Sie einen sehr wichtigen Beitrag zur Stärkung der Konsumentenrechte. Zudem erhalten Sie unsere Beratungen kostenlos und können von weiteren interessanten Angeboten profitieren. «Nachhaltig konsumieren – Für das neue Jahr wünsche ich Ihnen von Herzen alles Gute und freue mich darauf, mich reparieren, teilen, tauschen» mit Ihnen zusammen weiterhin mit aller Kraft für die Interessen der Konsumentinnen Fr. 4.50 / Nichtgönner Fr. 9.50 und Konsumenten einzusetzen. Sara Stalder Geschäftsleiterin, Stiftung für Konsumentenschutz Information zur Gönner- / Förderschaft 2019: Der Jahresbeitrag beträgt für Gönner Fr. 60.– und für Förderer Fr. 120.–. Sie können Ihren Gön- ner-/Fördererbeitrag auch über ein Lastschriftverfahren bei Ihrer Bank oder als «Debit Direct» bei der Postfinance abwickeln. Wenn Sie sich für diesen Weg entscheiden, senden Sie uns bitte die Antwortkarte mit dem entsprechend ausgefüllten Abschnitt zu. Das Lastschriftverfahren ist jederzeit kündbar und jede Belastung wird Ihnen schriftlich angezeigt. «Teilen statt besitzen» Fr. 4.50 / Nichtgönner Fr. 9.50 12 Blickpunkt 1/2019
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