BLICKPUNKT PEGNITZ - Blickpunkt-Leseraktion: Lieblingsplätze gesucht
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
205. Ausgabe 5. Juni 2020 BLICKPUNKT PEGNITZ Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Pegnitz - Anzeige - Blickpunkt-Leseraktion: Lieblingsplätze gesucht
Wir backen das echte Holzofenbrot • nur mit reinem Natursauerteig • im Holzbackofen • ohne Zusatzstoffe • aus spritzmittelfreiem ® Jurakorn Wahre Werte. Echte Meister. Buchauer Holzofenbäckerei Ihre Innungsschreiner. 91257 Pegnitz-Buchau Tel. 0 92 41/ 8121 www.holzofenbrot.de T 09241 2934 Kirchenweg 2 • 91257 Pegnitz www.schreinerei-wolf.com GmbH GmbH Rosengasse 29 • 91257 Pegnitz • Telefon 0 92 41 / 68 47 Rosengasse 29 • 91257 Pegnitz • Telefon 0 92 41 / 68 47 Wir machen Platz für neue Ware! c Sommerschuhe und Sandalen stark reduziert! Alberts § Eichler . P A R T N E R S C H A F T . Steuerberater – Rechtsanwälte Gewerbetreibende – Freiberufler – Privatpersonen 91257 Pegnitz - Nürnberger Str. 2 Tel: 09241 / 48 98 00 - Fax: 09241 / 48 98 0-20 ************************************************************************************************************** 91278 Pottenstein - Hauptstr. 43 Tel: 09243 / 7000 340 - Fax: 09243 / 7000 34-30 www.ae-steuer-recht.de Kaltenthal 1 91257 Pegnitz ...Reifen, Anhänger & mehr… TEL. 09241/6355 - www.reifen-arnold.eu Hörakustik Honisch – 3 x in der Region Neues Hörgerät benötigt? Bei uns sind Sie mit Sicherheit gut versorgt! • Hörtest • individuelle Beratung • Hörgeräte zur Probe tragen • Hörgeräteanpassung • Hörgerätereparatur und -service • Hörgerätenachjustierung • Pädakustik (Hörakustik für Kinder) • Tinnitusberatung • professioneller Gehörschuutz tz 911257 Pegnitz | Nürnberger Str. 20b Tel. 09241-80 82 890 Anja Schwerhoff geb. Honisch Hörakustikmeisterin hoerakustik-honisch.de 2 Blickpunkt Pegnitz
INHALTSVERZEICHNIS ab 3 24 Neues aus Stadt Pegnitz unter dem Rathaus neuer Führung 28 Stadtbücherei hat 34 Pegnitz liest: wieder geöffnet „Gegen die Angst“ GRUSSWORT Liebe Pegnitzerinnen und Pegnitzer, das Gregorifest, der Bratwurstgipfel, das Städtepartnerschaftstreffen und viele weitere Vereinsfeste und –feiern, bei denen wir uns in meinen ersten Amtswochen begegnen hätten können, sind leider der Corona-Pandemie zum Opfer gefallen. Umso mehr freue ich mich, dass aufgrund einiger Lockerungen der Bayerischen Staatsregierung, wie z.B. die Öffnung von Biergärten und Gastwirtschaften, wieder mehr Kontakt und damit auch mehr Geselligkeit mit Freunden und Familien stattfinden kann. Unseren Gastwirtschafts- und BiergartenbetreiberInnen danke ich für die sorgfältige Umsetzung der doch sehr umfangreichen Hygienekonzepte, die nur bei strikter Einhaltung eine Öffnung zulassen. Hoffen wir alle, dass die Fallzahlen sich so entwickeln, dass eine Rücknahme der getroffenen Kontakterleichterungen nicht erforderlich sein wird. Froh bin ich auch, dass die teilweise Aufnahme des Schulbetriebes, in Abstimmung mit uns als Schulaufwandsträger, so reibungslos funktioniert hat. Dazu darf ich an dieser Stelle auch allen Verantwortlichen in den Schulen und Notbe- treuungen ganz herzlich für Ihren Einsatz danken. Die sich fast täglich verändernde Situation der Betreuung und Be- schulung der Kinder und Jugendlichen stellt hier eine große Herausforderung für alle Beteiligten dar. Auch wenn viele Veranstaltungen und Termine aufgrund der Krise verschoben oder abgesagt werden mussten, konnte die konstituierende Sitzung des neu gewählten Pegnitzer Stadtrates am 13. Mai ordnungsgemäß stattfinden. Zehn neue Mitglieder haben gemeinsam mit mir, der zweiten Bürgermeisterin Dr. Sandra Huber und dem dritten Bür- IMPRESSUM germeister Thomas Schmidt an diesem Tag ihr Amt offiziell übertragen bekommen. Ein Neuanfang, bei dem das Wohl Herausgeber: Nordbayerischer Ku- aller Bürgerinnen und Bürger an erster Stelle steht und der Respekt im Gremium untereinander oberste Priorität hat, rier Zeitungsverlag GmbH , Theodor- wird in den nächsten Jahren unsere Maxime sein. Größtmögliche Transparenz und bestmögliche Kommunikation Schmidt-Str. 17, 95448 Bayreuth, verspreche ich Ihnen an dieser Stelle. Geschäftsstelle Pegnitz, Kleiner Abschließend darf ich Sie einladen, die reisefreie Zeit zu nutzen und mal wieder die herrliche Landschaft und Natur um Johannes 21, 91257 Pegnitz, Tel. 09241 980-18 und Pegnitz herum zu genießen. Sie werden überrascht sein, wie viele wunderschöne Ecken Sie bei Ihren Ausflügen immer Stadt Pegnitz, Hauptstr. 37/45, wieder neu entdecken. 91257 Pegnitz, Tel. 09241 723-0 Bleiben Sie gesund. Verantwortlich für den Inhalt: Für den amtlichen Teil: Herzlich, Ihr Bürgermeister Wolfgang Nierhoff Für den allgemeinen Teil: Marcel Auermann (verantw.) Anzeigenleitung: Dr. Serge Schäfers Satz: Nordbayerischer Kurier Druck: Kollin, Neudrossenfeld Wolfgang Nierhoff Erscheinungsweise: Erster Bürgermeister Jeden ersten Freitag im Monat Blickpunkt Pegnitz 3
Wichtige Rufnummern auf einen Blick STADTVERWALTUNG Wohnungsamt und Zentrales Gebäudemanagement 723-53 und -25 Sammelruf: 723-0 Schulen, Kindertageseinrichtungen E-Mail: stadt@pegnitz.de und Sport 723-50 Postanschrift: Postfach 1261, 91252 Pegnitz Hausanschrift: Hauptstraße 37, 91257 Pegnitz Abteilung 3 - Bauamt Abteilungsleitung und Fachbereich Planungsamt 723-60 Dorferneuerung und Flurneuordnung 723-70 Publikumsverkehr: Straßenverkehr 723-32 Montag bis Freitag 08.00 - 12.00 Uhr Hochbau 723-61 Montag und Donnerstag 14.00 - 16.30 Uhr Tiefbau 723-63 Dienstag 14.00 - 16.00 Uhr Grundstücksmanagement, Umwelt- und Naturschutz, Landwirtschaft 723-62 Die Vereinbarung von Terminen außerhalb der vorgenannten Zeiten ist jederzeit möglich. EINRICHTUNGEN UND BETRIEBE Eigenbetrieb Abwasserwerk Telefondurchwahlen in der Verwaltung (jeweils 09241) Geschäftsführung 723-75 Kläranlage Pegnitz 3681 Erster Bürgermeister 723-22 Bürgermeisteramt 723-21 und -68 Freizeitpark/Windpark, Eigenbetrieb Geschäftsleitender Beamter 723-20 Bereich Windpark 723-51 Personalamt/Feuerwehrwesen 723-52 Bereich Freizeitpark 723-45 Feuerwehrgerätehaus Pegnitz 72608-0 CabrioSol, Ganzjahresbad 48908-0 Abteilung 1 - Allgemeine Verwaltung Stadtbauhof 5611 Abteilungsleitung und Fachbereich Jugend, Senioren und Soziales 723-51 Stadtbücherei 723-73 Jugendpfleger 723-12 Öffnungszeiten Volkshochschule Montag, Dienstag und Donnerstag 10.00 - 17.00 Uhr Geschäftsführung 723-30 Freitag 15.00 - 18.00 Uhr Kurse 723-31 Standesamt 723-34 und -35 Friedhofsamt, Gewerbewesen und Ordnungsamt 723-36 Wasserversorgung – Zweckverband Juragruppe 976-0 Einwohner-, Wahl- , Passamt und Fundamt 723-40, -41, -42 und -43 Rentenangelegenheiten 723-41 Fremdenverkehr 723-11 Landschaftspflegeverband Fränkische Schweiz 7248360 Kulturamt 723-23 Städtische Veranstaltungen 723-70 Abteilung 2 - Kämmerei Energieversorger – Kontakte Bayernwerk Abteilungsleitung und Fachbereich Kämmerei 723-45 Technischer Kundenservice Tel 0941 2800-3311 Haushalts- und Steueramt 723-46/-47 Fax 0941 2800-3312 Beitrags- und Gebührenamt 723-17 E-Mail: kundenservice@bayernwerk.de Stadtkasse 723-54/-56 Störung Strom 0941 2800-3366 Rechnungswesen Eigenbetriebe 723-76 Störung Gas 0941 2800-3355 Der nächste Blickpunkt Pegnitz erscheint am Freitag, 3. Juli 2020 Anzeigen- und Redaktionsschluss: Montag, 22. Juni 2020 Ansprechpartner Anzeigen: Susanne Eckert, Tel. 09241 980-21, E-Mail: susanne.eckert@kurier.de 4 Blickpunkt Pegnitz
Amtliche Bekanntmachungen PLANEN – BAUEN – WOHNEN AL 3 Die im Geltungsbereich der Ergänzungssatzung liegenden 3 Grund- stücke mit den Fl.Nrn. 282/4, 282 und 282/5, Gemarkung Tro- Aufstellung der Ergänzungssatzung „Troschenreuth/ schenreuth, grenzen südlich und östlich sowohl an die vorhandene Stemmenreuther Weg Süd-Ost“ gemäß § 34 Abs. 4 Nr. Bebauung als auch unmittelbar an den im Flächennutzungsplan der 3 BauGB; Stadt Pegnitz als Mischbaufläche dargestellten Bereich an. Die Er- gänzungssatzung ist somit mit einer geordneten städtebaulichen Der Stadtrat der Stadt Pegnitz hat am 27.05.2020 die Aufstellung der Entwicklung vereinbar. Ergänzungssatzung „Troschenreuth/Stemmenreuther Weg Süd- Ost“ beschlossen. Der durch eine Bebauung im Geltungsbereich der Ergänzungssat- zung gegebene Eingriff auf einer Wiesenfläche, wird den Erforder- Der Entwurf der Ergänzungssatzung „Troschenreuth/Stemmenreut- nissen der Eingriffsregelung nach § 1a Abs. 3 BauGB entsprechend her Süd-Ost“ in der Fassung vom 18.05.2020 wurde gebilligt. durch die externe Ausgleichsfläche auf der Fl.Nr. 841, Gemarkung In Vollzug von § 3 Baugesetzbuch (BauGB) ist die Beteiligung der Buchau, ausgeglichen. Bürger an der Bauleitplanung durchzuführen. Die Ergänzungssat- zung ist öffentlich auszulegen. Da die in den Geltungsbereich einbezogene Fläche als Gebiet mit ge- ringer Bedeutung für Natur- und Landschaft eingestuft werden kann, Die Ergänzungssatzung „Troschenreuth/Stemmenreuther Süd-Ost“ wird der Ausgleichsfaktor mit 0,30 angesetzt. Bei einer Eingriffsfläche in der Fassung vom 18.05.2020 wird gemäß § 13 BauGB in Verbin- von 4.669 m² ergibt sich eine erforderliche Größe der Ausgleichsflä- dung mit § 3 Abs. 2 BauGB (vereinfachtes Verfahren) in der Zeit vom che von rund 1.400 m². 15.06.2020 bis 15.07.2020 Um den erforderlichen ökologischen Ausgleich nachzuweisen, wird aus dem 2.350 m² großen externen Grundstück mit der Fl.Nr. 841, im Bauamt der Stadt Pegnitz, Hauptstraße 37, 91257 Pegnitz, Zim- Gemarkung Buchau, eine Teilfläche von 1.400 m² der Ergänzungs- mer E 6, während der allgemeinen Dienststunden öffentlich ausge- satzung „Troschenreuth/Stemmenreuther Weg Süd-Ost“ zugeord- legt. net und dinglich gesichert. In Abstimmung mit der Unteren Natur- schutzbehörde im Landratsamt Bayreuth hat die ökologische Auf- wertung der Ausgleichsfläche durch abschnittsweise Mahd bzw. durch eine jährlich wiederkehrende extensive Beweidung mit gele- gentlicher Entbuschung zu erfolgen. Die Aufstellung der Satzung erfolgt gemäß § 34 Abs. 6 BauGB im ver- einfachten Verfahren nach § 13 BauGB. Erschließungsrechtliche Situation: Die wegemäßige Erschließung sowie die Erschließung mit Abwasser und Wasser der im Geltungsbereich der Ergänzungssatzung liegen- den Fläche kann über den Stemmenreuther Weg und den öffentlich gewidmeten Weg mit der Fl.Nr. 281, Gemarkung Troschenreuth, er- folgen. Die im Zuge der Erschließung mit Abwasser und Wasser an- fallenden Kosten sowie Maßnahmen zum Ausbau des Weges mit der Fl.Nr. 281, Gemarkung Troschenreuth, sind von den jeweiligen Innerhalb dieses Zeitraumes ist jedermann Gelegenheit gegeben, die Eigentümern der Fl.Nrn. 282/4, 282 und 282/5, Gemarkung Tro- Planung einzusehen und über Inhalt, Zweck und Auswirkung Infor- schenreuth, zu übernehmen. mationen einzuholen, sich dazu zu äußern und sie mit den Planern zu erörtern. Ferner können während der Auslegungsfrist Bedenken und Voraussetzung der Bebaubarkeit der im Geltungsbereich der Er- Anregungen vorgebracht werden. gänzungssatzung liegenden Grundstücke ist auch eine gesicherte Erschließung. Von der Durchführung einer Umweltprüfung wird abgesehen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Be- Da zuerst das Grundstück mit der Fl.Nr. 282/4 bebaut werden soll, schlussfassung über die Ergänzungssatzung unberücksichtigt blei- wird die Erschließung mit Abwasser und Wasser in 2 Abschnitten er- ben. folgen. Vor der Rechtskraft der Ergänzungssatzung sind zwingend entsprechende Erschließungsverträge mit den Grundstückseigen- tümern der Fl.Nrn. 282/4, 282 und 282/5, Gemarkung Troschen- BEGRÜNDUNG reuth, abzuschließen. zur Ergänzungssatzung Planungsrechtliche Situation: Pegnitz, 28. Mai 2020 Durch die Ergänzungssatzung wird die im Geltungsbereich der Sat- zung liegende Fläche in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Wolfgang Nierhoff Troschenreuth einbezogen. Erster Bürgermeister Blickpunkt Pegnitz 5
Amtliche Bekanntmachungen PLANEN – BAUEN – WOHNEN AL 3 AL 3 Bebauungsplan „Rettungszentrum am Dianafelsen“; Änderung des Flächennutzungsplanes mit dem Satzungsbeschluss Deckblatt Nr. 15; Genehmigung Es wird hiermit bekannt gegeben, dass der Stadtrat in seiner Sitzung am 15.06.2016 den Bebauungsplan „Rettungszentrum am Diana- Es wird hiermit bekannt gegeben, dass die vom Stadtrat Pegnitz mit felsen“, mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom Beschluss vom 15.06.2016 festgestellte Änderung des Flächennut- 11.04.2016, ergänzt am 15.06.2016, als Satzung beschlossen hat. zungsplans mit dem Deckblatt Nr. 15, betreffend die Fl.Nr. 898/9 und Teilflächen aus den Fl.Nrn. 773, 896, 897, 898, 898/14 und 0,8 0,8 Wandhöhe b 879/2, jeweils Gemarkung Pegnitz, in der Fassung vom 11.04.2016 (Feuerwehrturm) max. 23,0 m über OK best. Gelände 6235-0018-020 898/12 Höhenbezugspunkt: a 18-027 max. Wandhöhe = 461,00 ü NN mit Bescheid des Landratsamtes Bayreuth vom 10.10.2016 geneh- 898 A 8998/1 8 migt wurde. A 3 Feuerwehrhaus 898/10 3 n (Kr BT 41) 89 8 Zum Dianafelse /4 /1 15,0 THW 5,0 5 3,0 8988 8898/9 Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 BauGB 1000 896 998 x 771 6235-0018-021 x x 998 x x 77 996 3 997 ortsüblich bekannt gemacht. Der Flächennutzungsplan mit Begrün- x x xx SO II II (E+I): FD/PD bis 10° xx 997 3,0 BT 0,5 l 41 995 km 0,8 1,6 h dung und zusammenfassender Erklärung liegt ab heute in der Bau- x 6235-0018-022 ü x 897/2 897 89 996 1007/2 b n x Wandhöhee o max. 9,0 m verwaltung der Stadt Pegnitz, Hauptstraße 37, 91257 Pegnitz, Zim- x 6235-0018-031 d über OK best. Gelände r x 6235-0018-023 3,0 993 o B mer E 6, während der allgemeinen Dienststunden öffentlich zu je- 6235-0018-024 dermanns Einsicht aus. Auf Verlangen wird über den Inhalt des Flä- Gemäß § 10 Abs. 3 BauGB wird dieser Satzungsbeschluss hiermit chennutzungsplans, der Begründung und der zusammenfassenden ortsüblich bekannt gemacht. Der Bebauungsplan mit Begründung Erklärung Auskunft gegeben. und zusammenfassender Erklärung liegt ab heute in der Bauverwal- tung der Stadt Pegnitz, Hauptstraße 37, 91257 Pegnitz, Zimmer E 6, Mit dieser Bekanntmachung wird die Änderung des Flächen- während der allgemeinen Dienststunden öffentlich zu jedermanns nutzungsplanes wirksam. Einsicht aus. Auf Verlangen wird über den Inhalt des Bebauungspla- nes und der Begründung Auskunft gegeben. Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung Mit dieser Bekanntmachung tritt der vorstehend bezeichnete sowie der Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen. Bebauungsplan in Kraft. Nach § 215 Abs. 1 BauGB sind unbeachtlich – 1. eine Verletzung der im § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB be- Etwaige Entschädigungen können verlangt werden, wenn die in den zeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten 2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche sind. Entschädigungsberechtigte können die Fälligkeit des Anspru- Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungspla- ches dadurch herbeiführen, dass sie die Leistung der Entschädigung nes und des Flächennutzungsplanes und schriftlich beim Entschädigungspflichtigen beantragen. Ein Entschä- 3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwä- digungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach gungsvorgangs, Ablauf des Kalenderjahres, in dem die vorgenannten Vermögens- wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flä- nachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeige- chennutzungsplans schriftlich gegenüber der Stadt Pegnitz geltend führt wird (§ 44 Abs. 4 BauGB). gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen. Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie der Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen. Pegnitz, 20. Mai 2020 Nach § 215 Abs. 1 BauGB sind unbeachtlich – 1. eine Verletzung der im § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB be- Wolfgang Nierhoff zeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und Erster Bürgermeister 2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungspla- nes und des Flächennutzungsplanes und BLICKPUNKT 3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwä- gungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Sat- zung schriftlich gegenüber der Stadt Pegnitz geltend gemacht wor- den sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel be- PEGNITZ gründen soll, ist darzulegen. Pegnitz, 20. Mai 2020 Jeden ersten Freitag im Monat in Ihrem Briefkasten! Wolfgang Nierhoff Erster Bürgermeister 6 Blickpunkt Pegnitz
Amtliche Bekanntmachungen ORTSRECHT GL – 0280-HhS 2020 Haushaltssatzung der Stadt Pegnitz für Haushaltsjahr 2020 vom 4. Mai 2020 Die Stadt Pegnitz erlässt auf Grund der Art. 63 ff der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung – GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), zuletzt geändert durch Art. 17 a Abs. 2 des Gesetzes vom 13. Dezember 2016 (GVBl. S. 335), folgende Haushaltssatzung: §1 Haushalts- und Wirtschaftspläne (1) Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan wird hiermit festgesetzt; er schließt ab im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit je 26.206.800 € und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit je 9.592.100 € (2) Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Abwasserwerk wird hiermit festgesetzt; er schließt ab im Erfolgsplan in den Erträgen mit 3.050.300 € in den Aufwendungen mit 3.263.500 € und im Vermögensplan in den Einnahmen und Ausgaben mit je 2.217.100 € (3) Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Freizeitpark/Windpark wird hiermit festgesetzt; er schließt ab im Erfolgsplan in den Erträgen mit 5.077.900 € in den Aufwendungen mit 7.918.938 € und im Vermögensplan in den Einnahmen und Ausgaben mit je 2.716.862 € §2 Kreditaufnahmen (1) Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen des Stadthaushalts werden nicht festgesetzt. (2) Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen des Eigenbetriebs Abwasserwerk wird auf 724.500 € festgesetzt. (3) Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen des Eigenbetriebs Freizeitpark werden nicht festgesetzt. §3 Verpflichtungsermächtigungen (1) Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt. (2) Verpflichtungsermächtigungen in den Vermögensplänen der Eigenbetriebe werden nicht festgesetzt. §4 Steuersätze Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt: a) Grundsteuer für die land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A) 350 v.H. b) Grundsteuer für die Grundstücke (B) 400 v.H. c) Gewerbesteuer 380 v.H. §5 Kassenkredite (1) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan der Stadt Pegnitz wird auf 4.000.000 € festgesetzt. (2) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Abwasser- werk wird auf 500.000 € festgesetzt. (3) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Freizeitpark wird auf 800.000 € festgesetzt. Blickpunkt Pegnitz 7
Amtliche Bekanntmachungen ORTSRECHT §6 Inkrafttreten Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2020 in Kraft. Pegnitz, 4. Mai 2020 Wolfgang Nierhoff Erster Bürgermeister GL – 0280-OVerfS 2020/2026 Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts vom 15. Mai 2020 Die Stadt Pegnitz erlässt aufgrund der Art. 20 a, 23, 32, 33, 34, 35, 40, 41, 88 und 103 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBI. S. 796, BayRS 2020-1-1-1), zuletzt geändert durch § 5 Abs. 2 des Ge- setzes vom 23. Dezember 2019, GVBI. S. 373), folgende Satzung: §1 Zusammensetzung des Stadtrats Der Stadtrat besteht aus dem berufsmäßigen ersten Bürgermeister und 24 ehrenamtlichen Stadtratsmitgliedern. §2 Ausschüsse (1) Der Stadtrat bestellt zur Mitwirkung bei der Erledigung seiner Aufgaben folgende ständige Ausschüsse: a) den Finanzausschuss, bestehend aus dem Vorsitzenden und acht ehrenamtlichen Stadtratsmitgliedern, b) den Verkehrsausschuss, bestehend aus dem Vorsitzenden und acht ehrenamtlichen Stadtratsmitgliedern c) den Rechnungsprüfungsausschuss, bestehend aus drei ehrenamtlichen Stadtratsmitgliedern. (2) ¹Den Vorsitz im Finanzausschuss und im Verkehrsausschuss führt der erste Bürgermeister. ²Den Vorsitz im Rechnungsprüfungsaus- schuss führt ein vom Stadtrat bestimmtes Ausschussmitglied. (3) ¹Die Ausschüsse sind vorberatend tätig, soweit der Stadtrat selbst zur Entscheidung zuständig ist. ²Im Übrigen beschließen sie an Stelle des Stadtrats (beschließende Ausschüsse). (4) Der Stadtrat bestellt weiter gemäß Art. 88 Abs. 2 GO für die Eigenbetriebe Abwasserwerk und Freizeitpark/Windpark jeweils einen Werk- ausschuss. §3 Tätigkeit der ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder; Entschädigung (1) Die Tätigkeit der ehrenamtlichen Stadtratsmitglieder erstreckt sich auf die Mitwirkung bei den Beratungen und Entscheidungen des Stadtrats und seiner Ausschüsse. (2) ¹Die ehrenamtlichen Stadtratsmitglieder erhalten für ihre Tätigkeit als Entschädigung einen monatlichen Pauschalbetrag in Höhe von 60,00 €, Fraktionsvorsitzende erhalten das Doppelte, stellvertretende Fraktionsvorsitzende das Eineinhalbfache. ²Darüber hinaus erhalten sie für die Teilnahme an a) Sitzungen des Stadtrats und seiner Ausschüsse, b) Sitzungen von Kommissionen, die der Stadtrat vorübergehend für besondere Zwecke bildet, und Verbänden und Vereinen, in die der Stadtrat Vertreter entsendet, c) Fraktionssitzungen, die ordentlichen und außerordentlichen Stadtratssitzungen vorausgehen, darüber hinaus für höchstens fünf weitere Fraktionssitzungen ein Sitzungsgeld in Höhe von 25,00 € (35,00 €). (3) ¹Jede Fraktion erhält als jährliche Fraktionspauschale einen Sockelbetrag in Höhe von 300,00 € zuzüglich 20,00 € pro Fraktionsmitglied; eine Fraktion besteht aus mindestens drei Mitgliedern (Fraktionsstatus). ²Parteien und Wählergruppen, die Fraktionsstärke nicht erreichen, erhalten einen Sockelbetrag in Höhe von 75,00 € zuzüglich 20,00 € pro Mitglied. (4) ¹Stadtratsmitglieder, die Arbeiter oder Angestellte sind, haben außerdem Anspruch auf Ersatz des nachgewiesenen Verdienstausfalls. ²Die Ersatzleistung wird nur auf Antrag gewährt. 8 Blickpunkt Pegnitz
Amtliche Bekanntmachungen ORTSRECHT (5) Die ehrenamtlichen Stadtratsmitglieder erhalten für auswärtige Tätigkeit Reisekosten und Tagegelder nach den Bestimmungen des Bay- erischen Reisekostengesetzes. (6) Die Absätze 2 bis 4 gelten für Ortssprecher entsprechend. §4 Erster Bürgermeister Der erste Bürgermeister ist Beamter auf Zeit. §5 Weitere Bürgermeister Der zweite und dritte Bürgermeister sind Ehrenbeamte. §6 Inkrafttreten ¹Diese Satzung tritt mit Wirkung vom 1. Mai 2020 in Kraft. ²Gleichzeitig tritt die Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeinde- verfassungsrechts vom 13. Juni 2014 außer Kraft. Pegnitz, 15. Mai 2020 Wolfgang Nierhoff Erster Bürgermeister – ENDE DER AMTLICHEN BEKANNTMACHUNGEN – PLANEN – BAUEN – WOHNEN VERWALTUNG STAATLICHES BAUAMT BAYREUTH GL - 0400 Ab Montag, den 15.06.2020, beginnen die Vorarbeiten Gesamte Verwaltung am 12. Juni geschlossen für die Lärmsanierung Ortsdurchfahrt Pegnitz und Fahrbahnsanierung südwestlich Pegnitz. An dem Brückentag, Freitag, 12. Juni (Tag nach Fronleichnam), bleibt die gesamte Verwaltung geschlossen, d. h. unsere Bediensteten sind Die Baumaßnahme umfasst die Lärmsanierung in der OD Peg- auch telefonisch und per E-Mail nicht erreichbar. nitz/Südabschnitt (Kreisverkehr beim Admira-Center bis Einmün- dung Veldensteiner Straße in die B2) und die Fahrbahnsanierung SPRECHTAGE südwestlich von Pegnitz (nach der Einmündung Veldensteiner Straße bis zur Ampelanlage bei Neudorf). Bitte beachten: Zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses (25.5.2020) wurden uns Die Länge der Lärmsanierung beträgt ca. 0,9 km, die der Fahrbahn- noch keine Terminabsagen mitgeteilt. Bitte informieren Sie sich direkt sanierung ca. 2,5 km. In der OD Pegnitz wird überdies ein bestehen- beim jeweiligen Veranstalter, ob die Termine stattfinden. der Geh- und Radweg im Bereich Autohaus Holme auf eine Länge von ca. 0,2 km verbreitert bzw. saniert. GL – 0402 Alle für diese Maßnahmen notwendigen Vorarbeiten werden ab Mon- SPRECHTAGE … tag, dem 15.06.2020 unter halbseitiger Sperrung mit Ampelanlagen für ca. 6 Wochen ausgeführt. … im Bürgerzentrum, Hauptstraße 73, Pegnitz: Die eigentlichen Hauptarbeiten, die unter Vollsperrung vorgesehen Deutsche Rentenversicherung Nordbayern sind, werden danach ab Montag, dem 03.08.2020 ausgeführt und Mittwoch, 17. Juni 8.00 bis 12.00 Uhr sollen bis zum 22.08.2020 abgeschlossen sein. Für diesen Bereich und werden wir die Verkehrsteilnehmen mit einer zusätzlichen Presse- Mittwoch, 15. Juli 13.00 bis 15.30 Uhr mitteilung informieren. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass bei den Sprechtagen Die Arbeiten werden von der Fa. Rädlinger aus Selbitz ausgeführt. ausschließlich persönliche Beratungen durchgeführt werden, jedoch keine Renten- und/oder Kontenklärungsanträge aufge- Für die während der Bauzeit auftretenden unvermeidlichen Verkehrs- nommen werden können. behinderungen bittet das Staatliche Bauamt Bayreuth um Verständ- Deshalb empfehlen wir dringend, einen festen Termin mit dem Ein- nis. Witterungsbedingt können sich zeitliche Verschiebungen ergeben. wohneramt, Tel. 09241 723-40, -41, -42 oder -43 zu vereinbaren, damit es den Sachbearbeitern der Rentenversicherung möglich ist, Weitere Informationen unter www.bayerninfo.de sich konkret auf den Einzelfall vorzubereiten. Blickpunkt Pegnitz 9
Amtliche Mitteilungen SPRECHTAGE UMWELTSCHUTZ …in Pegnitz‘: Samstag, 13. Juni 08.00 – 08.30 Uhr Willenreuth, Parkplatz Gaststätte Alzheimer Gesellschaft Bayreuth / Kulmbach: Gruppe Pegnitz (Pottensteiner Straße 18) 13.15 – 14.15 Uhr Trockau, geschotteter Parkplatz Die Alzheimer Gesellschaft Bayreuth / Kulmbach Gruppe Pegnitz trifft sich Schadstoffhaltige Abfälle (Problemmüll) dürfen n i c h t mit dem Hausmüll oder über die Kanalisation „entsorgt“ werden. In haus- 1 x monatlich (immer 2. Mittwoch im Monat) haltsüblichen Mengen können Problemabfälle beim Umweltmobil abgegeben werden. um 18.30 Uhr in den Räumen des ASB, Brauhausgasse 6a Größere Mengen privater, landwirtschaftlicher oder gewerblicher Problemabfälle sind über zugelassene Entsorgungsfachbetriebe zu Nächster Termin: 10. Juni entsorgen. Weiter Infos unter der Telefonnummer 0170 / 696 58 86 Das wird beim Umweltmobil angenommen: • Pflanzen- und Schädlingsbekämpfungsmittel, Holzschutz- mittel; • Ölhaltige Abfälle, z. B. Ölschlämme, mineralölhaltige Fette, trop- … außerhalb Pegnitz‘: fende verbrauchte Öl- u. Chemikalienbinder, Ölfilter, ölver- schmutzte Gebinde bis max. 35 l; Altöl bis max. 10 l Autismus-Kompetenzzentrum Oberfranken + Altöl sollte man besser an die Verkaufsstellen zurückgeben, da diese zur Rücknahme verpflichtet sind Beratung für Menschen mit Autismus, Eltern, Bezugspersonen und • Lösemittelhaltige Abfälle und Substanzen, z. B. Benzin, Spi- Fachkräfte durch ritus, Kaltreiniger, Kleber, Abbeizmittel, Frostschutzmittel, Stefanie Stark, Dipl.- Pädagogin (Univ.) und Bremsflüssigkeit Rudolf Donath, Dipl.-Pädagoge (Univ.) • Säuren, Laugen, Salze, Chemikalienreste aus dem Hobbybe- Wann Donnerstag, 18. Juni, 9.00 bis 13.00 Uhr reich z. B. Fotochemikalien Wir bitten um telefonische Terminvereinbarung vorab • Desinfektionsmittel und Haushaltsreiniger unter Tel. 09572 60966-0 • Flüssige Farben und Lacke Wo Bezirksgeschäftsstelle des Paritätischen Wohlfahrtsver- • Batterien (z. B. Kfz-Batterien, Knopfzellen-Batterien, Akkus und bandes. Leibnizstraße 6, 95447 Bayreuth. Parkplätze sind sonstige Batterien) vor dem Haus vorhanden + Haushaltsbatterien müssen auch von den Verkaufsstellen zu- rückgenommen werden, für Kfz-Batterien gilt eine Pfandregelung • PCB-haltige Kleinkondensatoren UMWELTSCHUTZ • Spraydosen mit Restinhalt • Quecksilber (z. B. in Schaltern, Thermometern), Blei- und Rest- und Biomüllentsorgung; Zinnreste Änderung der Abfuhrtage wegen Fronleichnam • Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen • Mit Gefahrensymbolen gekennzeichnete Behälter mit Inhalt Folgende Änderungen in der Rest-, Biomüll- und Papierabfuhr wer- • Behältnisse mit unbekanntem Inhalt; den auf Grund der o. g. Feiertage festgelegt: • Medikamente + Medikamente (außer Zytostatika) können auch über die Rest- Donnerstag, 11.06. einen Tag später Freitag, 12.06. mülltonne entsorgt werden. Freitag, 12.06. einen Tag später Samstag, 13.06. • PU-Montageschaumdosen enthalten schädliche Rückstände und dürfen nicht zum Restmüll oder zur Weißblechsammlung Die Verschiebungen sind im gedruckten und im Online-Abfuhr- gegeben werden kalender bereits berücksichtigt. + Abgabemöglichkeiten bestehen nicht nur beim Umweltmobil, sondern auch in den Recyclinghöfen und den Verkaufsstellen. Das gehört n i c h t ins Umweltmobil Landratsamt Bayreuth (Anschriften von Abgabestellen bitte beim Landratsamt erfragen): • Eingetrocknete Farben und Lacke Problemmüllsammlung mit dem Umweltmobil ï Restmülltonne, wenn vollständig entwässert oder in geeigne- ter Weise gebunden (z. B. mit Sägespänen) Zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses (25.5.2020) wurden • Farbbehälter, die sauber sind oder nur geringe einge- uns noch keine Terminabsagen mitgeteilt. Bitte informieren Sie trocknete Farbreste enthalten, sich über die örtliche Presse, unter pegnitz.de oder direkt beim sind Wertstoffe: Landratsamt unter 0921 728401, ob es zwischenzeitlich Ände- - Leergebinde aus Kunststoff ïRecyclinghof rungen gab. - Leergebinde aus Weißblech ï Recyclinghof/Weißblechcon_ tainer Termin und Sammelstelle für den Einsatz des Umweltmobils im April • Leere Spraydosen ï Recyclinghof/Weißblechcontainer wurden wie folgt festgesetzt: • Feuerlöscher ï Fachhandel, Hersteller • Elektroaltgeräte ï Kostenlose Abholung nach Anmeldung beim 10 Blickpunkt Pegnitz
-Anzeige- Blickpunkt Ratgeber Echter Charakter. Ihr gutes Starker Boden. Der neue Lindura-Holzboden. Recht Fachanwältin für Familienrecht Katharina Hofmann Kindsunterhalt zu Zeiten von Corona: Weniger Einkommen – weniger Unterhalt? Die Corona Krise ist mittlerweile in jeder Ecke des Landes angekommen. Doch während in den Medien überwiegend von Hilfspaketen der Regierung für Unternehmen, Selbst- ständige und Arbeitnehmer die Rede ist, ist ein Aspekt der Folgen der Pandemie bislang zumeist unerwähnt: beim Unterhaltsschuldner eingetretene Einkommensminderun- -Holz gen bekommen meist auch die Unterhaltsberechtigten und ra b o u damit die Kinder zu spüren. d d in EIN Selbständige müssen von heute auf morgen ihren Laden en • L STATEMENT schließen, Arbeitnehmer werden in Kurzarbeit geschickt und • erhalten nur noch 67% ihres Lohnes, manche werden gar Fachanwältin R Das AUS HOLZ TE entlassen. Für viele ist die derzeitige Situation nicht nur eine für Familienrecht Belastung für die Gesundheit, sondern insbesondere auch Katharina Hofmann IS O E ig r in M eine finanzielle Katastrophe. al von Nicht Wenige stellen sich daher die berechtigte Frage ob Kindsunterhaltszahlun- gen wegen Corona verringert oder gar ausgesetzt werden dürfen. Grundsätzlich ist voranzustellen, dass eine kurzfristige Reduzierung des Ein- kommens nichts an der Verpflichtung zur Zahlung von Unterhalt ändert. Viele www.meister.com Verpflichtete sind der Auffassung, dass der Unterhalt sofort an die aktuelle Si- tuation anzupassen ist, was jedoch so nicht zutreffend ist, denn unter gewissen Ausmessen-planen-verlegen. Alles aus einer Hand. Voraussetzung muss sogar der Vermögensstamm für die Zahlung des Unterhalts herangezogen werden. Speckmühle 1 HOLZ 91275 Auerbach Zu berücksichtigen ist, dass der Unterhalt immer von der Leistungsfähigkeit des Pflichtigen abhängig ist, vereinfacht ausgedrückt, wer kein Geld hat, muss keinen Tel: (09643) 1264 Unterhalt bezahlen, es sei denn, der Umstand, dass er kein Geld hat wurde in STAUBER www.holzstauber.de vorwerfbarer Weise selbst herbeigeführt. Dies ist z.B. dann der Fall, wenn ein zum Unterhalt verpflichteter Elternteil nach dem Verlust seines Arbeitsplatzes keine ausreichenden Bemühungen um eine neue Arbeitsstelle unternommen hat. In diesem Fall ist auch trotz Arbeitslosigkeit weiterhin Kindsunterhalt ge- schuldet. Auch in der jetzigen Situation ist davon auszugehen, dass es einem unterhaltsverpflichteten Elternteil zuzumuten ist, sich um einen neuen Arbeitsplatz zu bemühen. Eine andere Frage ist dann, ob in der aktuellen Situation auch eine A.ORDUNG Beschäftigung tatsächlich gefunden wird. Auch bei Unterhaltsverpflichteten, die in Kurzarbeit gegangen sind, stellt sich die Frage, ob sich diese auf ein vermindertes Einkommen während der Pandemie BESTATTUNGEN berufen können. Beim Kindsunterhalt zumindest erscheint dies fraglich, da hier eine sog. gesteiger- te Erwerbsobliegenheit gilt. Dies bedeutet, dass ein zum Unterhalt verpflichteter Elternteil grundsätzlich so viel Geld auftreiben muss, dass er den Mindestunter- halt für sein(e) Kind(er) auftreiben kann, notfalls auch durch die Aufnahme eines Nebenjobs. Zu überprüfen wäre also in der jetzigen Corona-Krise ob einem Unter- haltspflichtigen, der in Kurzarbeit ist z.B. spontane Einsätze als Erntehelfer, im Gesundheitswesen oder als Lagerist im Einzelhandel zuzumuten sind. Dringend davon abzuraten ist, Unterhaltszahlungen einfach einzustellen oder zu reduzieren. Liegt beispielsweise ein Unterhaltstitel vor, läuft der Unterhalts- schuldner Gefahr, dass Zwangsvollstreckungsmaßnahmen wie etwa eine Konten- pfändung eingeleitet werden. In Betracht käme hier die Abänderung des Titels in einem gerichtlichen Verfahren. Problem hieran ist, dass Voraussetzung für eine Seit über erfolgreiche Abänderung u.a. eine Prognose über die künftigen, also niedrigeren Einkommensverhältnisse ist. Und genau dies ist derzeit nicht abzusehen, verläss- liche Aussagen wie lange die Krise dauern wird, wie lange z.B. Kurzarbeitergeld bezahlt wird sind schlichtweg nicht möglich. 75 Jahren Erster Schritt sollte auch in der jetzigen Situation der Versuch einer gütlichen Einigung sein, nachdem dies erfahrungsgemäß in finanziellen Angelegenheiten oftmals nicht möglich ist, ist hier der Gang zum spezialisierten Anwalt dringend Ihr Bestatter zu empfehlen. Bleiben Sie gesund! Ihr Team der EISMANN Rechtsanwälte für Der letzte Weg in EISMANN Pegnitz Rechtsanwälte und guten Händen EISMANN Rechtsanwälte, Ihr kompetenter Rechtsberater, Rechtsanwalt auch in Pegnitz Benjamin Rechtsanwalt BenjaminH. H.Eismann: Arbeits-,Handels- Eismann: Arbeits-, Handels- und und Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsrecht, Umgebung Wir regeln und organisieren alles Rechtsberatung Rechtsberatung im im Unternehmensbereich Unternehmensbereich Rechtsanwältin Christa Rechtsanwältin ChristaKuhn: Kuhn:Verkehrs- undVerkehrsunfallrecht, Verkehrs- und Verkehrsunfallrecht, Transportrecht, Transportrecht, für Sie nach Ihren Wünschen. privates Baurecht,Forderungseinzug privates Baurecht, Forderungseinzug Rechtsanwältin Katharina Rechtsanwältin KatharinaHofmann: Erbrecht, Strobel: Erbrecht, Familienrecht, Familienrecht, Mietrecht, Mietrecht, Strafrecht Strafrecht Pegnitz · Raumersgasse 10 Zweigstelle Pegnitz Telefon 09241/2289 Ludwig-Jahn-Str. 8 | 91257 Pegnitz | Telefon 09241 / 972 - 0 | Fax 09241 / 972 - 340 E-Mail: info@bestattung-ordnung.de info@eismann-pegnitz.de | www.eismann-partner.de Blickpunkt Pegnitz 11
Amtliche Mitteilungen UMWELTSCHUTZ VERSCHIEDENES Landratsamt oder Abgabe bei einer Sammelstelle SG GL-1 • Autoreifen ï Schrott-, Reifenhandel, Recyclingbetrieb • Kosmetika ï Restmülltonne „Blumenschmuckwettbewerb“ und • Munition, Sprengkörper, Feuerwerkskörper ï Polizei „Der schöne Hauseingang / Balkonschmuck“ 2020 • Asbesthaltige Abfälle ï Reststoffdeponie Heinersgrund • Tierkadaver müssen über den Zweckverband Tierkörperbesei- Wie in den vergangenen Jahren tigung Nordbayern beseitigt werden. wird auch im Jahr 2020 ein Blu- menschmuckwettbewerb in der Wichtige Hinweise Stadt Pegnitz und den Ortstei- • Die Anlieferung am Umweltmobil ist nur zu den offiziellen Stand- len durchgeführt. zeiten gestattet. Unkontrollierte Ablagerungen können Der Wettbewerb soll aufzeigen, • Mensch und Umwelt schädigen (z. B. durch auslaufendes Öl, mit welcher Liebe und Sorgfalt, Batteriesäure usw.) und sie verzögern die Sammelaktion. mit welchem Können und En- • Belassen Sie Problemabfälle in der Originalverpackung! Wenn gagement unsere Bürger ihre diese nicht mehr existiert, beschriften Sie die Ersatzverpackung Häuser und Gärten mit Blumen eindeutig! und Pflanzen attraktiver dar- • Verwenden Sie zum Aufbewahren von Problemabfällen keine Le- stellen. bensmittelverpackungen! Prämiert wird jeder Blumenschmuck, der dazu beiträgt, unsere Stadt • Kippen Sie nie unterschiedliche Stoffe zusammen! freundlicher und schöner zu gestalten. Nicht auf die Größe der Anla- • Übergeben Sie die Problemabfälle nur direkt dem Fachpersonal ge kommt es an, sondern auf die Wirkung des Blumenschmucks, des Umweltmobils! d. h. auf die farbliche Zusammensetzung der Bepflanzung, den Blü- • Flüssige Abfälle werden nur in geschlossenen und dichten Be- tenreichtum sowie den Pflegezustand der Pflanzen. hältnissen bis max. 25 Liter angenommen. Das Umfüllen von Abfällen ist im Umweltmobil nicht gestattet, Gebinde können da- Bei der Beurteilung wird nach folgenden Kriterien bewertet: her den Anlieferern nicht zurückgegeben werden. 1. Wirkung des Blumenschmucks auf seine Umgebung 2. Ausnutzungsgrad der Ausschmückungsmöglichkeit am Haus und Vorgarten 3. Farbliche Gestaltung, Harmonie und Pflegezustand Abfallwirtschaft / Naturschutz Außerdem wird dieses Jahr erneut der Wettbewerb „Der schöne Hauseingang“ und der „Balkonschmuck“ prämiert. Wir erhoffen uns möglichst viele Menschen für eine Teilnahme an einem der Wett- Wussten Sie schon … bewerbe zur Verschönerung des Stadtbildes zu gewinnen. Zur Teilnahme sind alle Bürger der Stadt Pegnitz und den Ortsteilen … wo Sie Druckerpatronen und berechtigt. Tonerkartuschen entsorgen Bei der Beurteilung des Hauseingangs und Balkonschmucks wird können? nach folgenden Kriterien bewertet: 1. Gesamteindruck, Nah- und Fernwirkung In der Grünen Umweltbox des Sammeldrachens können Sie Patronen 2. Farbliche Gestaltung, Pflege- und Entwicklungszustand und Kartuschen aus Laser- und Tintenstrahldruckern sowie Faxgeräten 3. Abstimmung mit baulichen Elementen (Gebäude, Wege, Mau- umweltfreundlich entsorgen: ern, Zäune) und Kombination mit Gehölzen, Hecken, Rank- und • Annahmestelle Pegnitz, Kleiner Johannes 4-6, Schlingpflanzen Do 14-20 Uhr / Letzter Samstag im Monat Interessenten werden gebeten, ein Anmeldeformular auszufüllen, das 8-12 Uhr sie an der Info/Touristinfo des Rathauses im Verwaltungsgebäude 2 • Elektroaltgeräteabgabestelle Bindlach, Im in der Hauptstraße 39 erhalten oder sich telefonisch unter der Tel. Letterer 2, Fr 11-17 Uhr 09241/723-11 anzumelden. Den Teilnehmern entstehen mit der An- • Landratsamt Bayreuth, Abfallwirtschaft, meldung zu diesem Wettbewerb keine Kosten. 2. Stock, Zimmer 209, Markgrafenallee 5, Bayreuth Anmeldeschluss: Dienstag, 30.06.2020 • Aktuelle Liste der Abgabestellen in den Stadt– und Gemeindeverwaltungen unter Wir wünschen allen Teilnehmern schon jetzt viel Glück und Erfolg www.landkreis-bayreuth.de/abfall beim Blumenschmuckwettbewerb und Wettbewerb Der schöne Bitte beachten Sie, dass Tintentanks (Nachfüllbehälter), Farbbänder Hauseingang / Balkonschmuck 2020 und Resttonerbehälter über den Restmüll zu entsorgen sind. Refill- patronen sind über die Elektroaltgeräteabgabestellen zu entsorgen. Pegnitz, 12. Mai 2020 Weitere Auskünfte telefonisch unter 0921 / 728 282 oder im Internet auf www.landkreis-bayreuth.de/abfall. Wolfgang Nierhoff Erster Bürgermeister 12 Blickpunkt Pegnitz
Amtliche Mitteilungen VERSCHIEDENES Anforderungen: • Freude an der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen Der Schulverband Pegnitz • Kommunikationsfähigkeit und Durchsetzungsvermögen stellt zum 07. September 2020 • PC-Kenntnisse (MS-Office-Programme) sind von Vorteil einen Bundesfreiwilligendienstleistenden (m/w/d) ein. Arbeitszeiten: Das Aufgabenfeld: • Montag bis Donnerstag 7.30 Uhr bis 16.00 Uhr • Unterstützen der Lehrkräfte im Unterricht und bei Differenzie- • Freitag von 7.30 Uhr bis 14.00 Uhr rungsmaßnahmen • Begleitung von Klassen bei Ausflügen und Klassenfahrten Wir bieten: • Unterstützung von Schulleitung und Verwaltung bei ihren Aufga- • Begleitung durch unser Lehrerpersonal ben • erste Erfahrungen im Beruf des Lehrers und in der Erziehung • Übernahme von Hausaufgabenbetreuung in einer Gruppe der • Entschädigung entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen; Ganztagesschule eine Unterkunft kann nicht gestellt werden • Sport mit den Schüler/innen • Unterstützung der Mitarbeiter in der Mensa Bewerbungen bitte bis 26.06.2020 an: Stadt Pegnitz, Postfach • Musizieren mit Kindern 12 61, 91252 Pegnitz und vieles mehr. Anforderungen: • Freude an der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen Fischereizentrum Oberfranken • Kommunikationsfähigkeit und Durchsetzungsvermögen • PC-Kenntnisse (MS-Office-Programme) sind von Vorteil Ferien-/Intensivkurse für die staatliche Fischerprüfung in Bayern Arbeitszeiten: • Montag bis Donnerstag 7.15 Uhr bis 15.30 Uhr Das FZO bietet in den Sommerferien 2020 die Möglichkeit, die Vor- • Freitag von 7.15 Uhr bis 13.00 Uhr bereitung zur staatl. Fischerprüfung während der Schulferien, an nur sechs Tagen zu absolvieren und damit den staatl. Fischereischein zu Wir bieten: erlangen. • Begleitung durch unser Lehrerpersonal Natürlich sind die Intensivkurse auch für Erwachsene gedacht und • erste Erfahrungen im Beruf des Lehrers und in der Erziehung geeignet, die den Vorbereitungslehrgang in „einem Rutsch“ absol- • Entschädigung entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen; vieren wollen. eine Unterkunft kann nicht gestellt werden Die Teilnahme an einem solchen Vorbereitungslehrgang ist seitens des Gesetzgebers zwingend für alle Interessenten vorgeschrieben, Bewerbungen bitte bis 26.06.2020 an: Schulverband Pegnitz, die an der staatl. Fischerprüfung Bayern teilnehmen wollen. Postfach 12 61, 91257 Pegnitz Termin: Mo. 27.07.2020 – Sa. 01.08.2020 im Gasthaus „KRIEG“ in 91257 Pegnitz, OT Horlach, Weinstraße 23 Während des Ferien-/Intensivkurses wird es an sechs aufeinander folgenden Tagen ganztägigen Unterricht geben. Der erfolgreich ab- solvierte Lehrgang berechtigt zur Teilnahme an jeder beliebigen On- lineprüfung in Bayern, die zwischenzeitlich ganzjährig und flächen- deckend in Bayern durchgeführt werden. Die Stadt Pegnitz stellt zum 07. September 2020 Kosten: 268,00 € inkl. Bücher einen Bundesfreiwilligendienstleistenden (m/w/d) für Anmeldung zum Ferienlehrgang zur: die Grundschule Pegnitz und Mittagsbetreuung ein. www.fischereizentrum-oberfranken.de Das Aufgabenfeld: • Unterstützen der Lehrkräfte im Unterricht und bei Differenzie- rungsmaßnahmen • Begleitung von Klassen bei Ausflügen und Klassenfahrten • Unterstützung der Schulverwaltung bei ihren Aufgaben BLICKPUNKT • Übernahme von Hausaufgabenbetreuung in einer Gruppe der Mittagsbetreuung PEGNITZ • Unterstützung der Mitarbeiter in der Mittagsbetreuung • Sport mit den Schüler/-innen • Musizieren, Basteln mit Kindern Jeden ersten Freitag im Monat und vieles mehr. Blickpunkt Pegnitz 13
Amtliche Mitteilungen VERSCHIEDENES PEGNITZ STADT UND LAND Sommer(s)pass für Daheimgebliebene Abstandsregelungen auf Spielplätzen bitte dringend beachten! Dieses Jahr haben Kreisjugend- ring und Stadtjugendring Bay- Erfreulicherweise konnten unsere reuth wieder für die Sommermo- Spielplätze in der Stadt und in den nate den „Sommer(s)pass“ für Ortschaften wieder geöffnet werden Kinder und Jugendliche zu- und sie werden auch rege genutzt. sammengestellt. Wir möchten an dieser Stelle aber Das Gutscheinheft bietet die noch einmal dringend darauf hin- Möglichkeit viele Einrichtungen weisen, dass Kinder nur in Beglei- vergünstigt zu besuchen. Und tung Erwachsener auf den Spiel- das über den kompletten Som- platz dürfen und auch hier das Dis- mer hinweg, vom 1. Mai bis 7. September. tanzgebot gilt. Dieses Distanzgebot Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre und Inhaber*innen eines Schü- gilt für Kinder und Erwachsene glei- lerausweises können den Pass bei der Info/Touristinfo des Rathau- chermaßen! Ist ein Spielplatz überfüllt, d.h. dass die Abstandsrege- ses in der Hauptstraße 39 gegen einen Unkostenbeitrag von 1,- € ab- lungen nicht mehr eingehalten werden können, sollte er in keinem holen. Fall betreten werden. Enthalten sind 91 Angebote von Freizeiteinrichtungen in der gesam- Bitte helfen Sie uns und beachten Sie die Regeln, damit die Spiel- ten Region Bayreuth und darüber hinaus. plätze auch weiterhin geöffnet bleiben können. Dazu gehören Badeseen, Schwimmbäder und Thermen, Museen, Theater, Minigolfanlagen, Freizeitparks, Sommerrodelbahnen und vieles mehr! Städtepartnerschaftsjubiläen; Zu berücksichtigen ist, dass aufgrund der Corona-Situation mög- 30 Jahre mit Guyancourt, 15 Jahre mit Slany licherweise nicht alle im Pass enthaltenen Angebote aufrechterhalten werden können. Deshalb wird vor Inanspruchnahme des jeweiligen Traditionell hätte vom 21. bis 24. Mai auch dieses Jahr unser Städ- Angebots um Rücksprache mit dem Anbieter sowie um Verständnis tepartnerschaftstreffen am Himmelfahrtswochenende, verbunden gebeten. mit den Feierlichkeiten zur 30-jährigen Partnerschaft mit Guyancourt und zur 15-jährigen Partnerschaft mit Slany, stattgefunden. Wie so viele Veranstaltungen und Jubiläen musste auch dieses aufgrund der Corona-Pandemie abgesagt werden. Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Um dieses Jubiläum nicht einfach so verstreichen zu lassen, wandte sich Bürgermeister Wolfgang Nierhoff gemeinsam mit der Vorsitzen- Holzlager sind keine Kinderspielplätze den des Städtepartnerschaftsvereins, Andrea Giesbert, in einem Brief an die Bürgermeister und Vorsitzenden der Städtepartnerschafts- Man sieht sie um diese Jahreszeit häufig – Plätze an denen Meterholz vereine unserer Partnerstädte Guyancourt und Slany mit folgendem oder Fixlängen zur Weiterverarbeitung oder Abholung gelagert wer- Wortlaut: den. Meistens ist ein Holzlagerplatz im Garten oder auf weiter Flur vorhanden, manchmal wird aber auch der Hofbereich dafür verwen- Sehr geehrte Herren Bürgermeister, sehr geehrte Vorsitzende der det. Viele übersehen die Gefahren, die hiervon ausgehen. Wer z. B. Städtepartnerschaftsvereine, einen Holzstapel als Spielplatz benutzt, begibt sich in höchste Le- bensgefahr. in diesem Jahr würden wir es hier in Pegnitz feiern: dieses beson- dere Städtepartnerschaftsjubiläum mit unseren Freunden aus Der Erbauer des Stapels hat Guyancourt und Slany: 30 Jahre Städtepartnerschaft mit Guyan- darauf zu achten, dass von court, 15 Jahre mit Slany. diesem keine Gefahr ausgeht. Die Höhe ist den Bodenbe- Sogar eine Delegation aus Linlithgow, der Partnerstadt von Guy- gebenheiten anzupassen, um ancourt, hatte sich angekündigt. Doch aufgrund der Corona-Pan- ein Einstürzen zu vermeiden. demie und der damit verbundenen Beschränkung mussten wir das diesjährige Himmelfahrtstreffen schweren Herzens absagen. Schräg stehende und ein- sturzgefährdete Stapel sind Dennoch wollen wir nicht versäumen, an dieses Jubiläum zu erin- unverzüglich zu entfernen nern und kurz auf die Anfänge zu blicken. oder abzutragen. Die Stäm- me sind so zu lagern, dass Vor wenigen Tagen jährte sich das Kriegsende zum 75. Mal. keiner ins Rollen kommen Mit Ende des Krieges, der unendlich viel Leid, Verwüstung und kann. Personen können darunter begraben werden. Eltern müssen Zerstörung über Europa und die Welt gebracht hat, reichte man ihre Kinder über Gefahren aufklären. Das Betreten und Besteigen sich überall die Hand und begann mit dem Aufbau eines gemein- von Holzstapeln ist zu verbieten. samen Europas – organisiert über die Versöhnung auf Basis von 14 Blickpunkt Pegnitz
Amtliche Mitteilungen PEGNITZ STADT UND LAND Werten wie Freundschaft, Partnerschaft und Frieden. Hierbei ent- Treffen und sonstige Veranstaltungen mit einbezogen werden: stand die Idee der Städtepartnerschaften und es zeigte sich, dass Linlithgow (Schottland), nahe Edinburgh, als weitere Partnerstadt Städtepartnerschaften zu öffentlichkeitswirksamen und langfristig von Guyancourt sowie Skalica (Slowakei) als weitere Partnerstadt effektiven Methoden gehören, um Menschen aus verschiedenen von Slany. Ländern zusammenzuführen. In all den Jahren seit Gründung der Partnerschaften sind wir jedes Die ersten Partnerschaften wurden bereits 1948 gegründet. Jahr an Himmelfahrt oder einem anderen Termin zusammenge- So schnell war man in Pegnitz nicht: Nach den ersten Interes- kommen, um die Freundschaft erneut zu besiegeln. Dieses Jahr ist sensbekundungen im Jahr 1986 und zahlreichen Besuchen, wur- das nun leider nicht möglich. de der Städtepartnerschaftsverein Pegnitz e.V. am 25.01.1988 ge- gründet, um die am 27.05.1990 geschlossene Partnerschaft mit Trotzdem senden wir unsere herzlichsten guten Wünsche nach Guyancourt (Frankreich) mit Leben zu erfüllen. Guyancourt und Slany und hoffen, uns im nächsten Jahr wieder persönlich in die Arme schließen zu können. Wir überreichen den Mitgliedern der Partnerschaftskomitees das diesjährige Gastgeschenk auf diesem Wege – erinnern Sie sich auf diese Weise an unser schönes Pegnitz! Alles Gute! Es lebe die Freundschaft! Wolfgang Nierhoff Andrea Giesbert Erster Bürgermeister Städtepartnerschaftsverein Der langjähriger Vorsitzende und Ehrenvorsitzende des Städtepart- nerschaftsvereins Pegnitz, Helmut Heinrich, hat dazu eine Bilder- Am 07.05.2005 kam eine weitere Städtepartnerschaft zwischen chronik erstellt, die Sie unter www.stpv.de finden. Ein herzliches Pegnitz und Slany (Tschechische Republik) zustande. Dankeschön an dieser Stelle. Das Gregorifest ist immaterielles Kulturerbe Seit 2003 gibt es das „UNESCO Übereinkommen zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes der Menschheit“. 2013 ist Deutschland diesem Projekt beigetreten, seit 2014 gibt es ein eigenes Bayeri- sches Landesverzeichnis. Seitdem sind auch weitere Partnerstädte assoziiert, mit denen gu- „Mit der Aufnahme werden die zahlreichen Aktivitäten und das in- te freundschaftliche Beziehungen bestehen und die regelmäßig in tensive, oft ehrenamtliche Engagement der Menschen gewürdigt, die Neumann Bestattungen www.bestattungen-neumann.de Ihr Bestatter in der Fränkischen Schweiz, Pegnitz und Umgebung Elmar Neumann Gemeinsam den letzten Weg gestalten Hauptsitz - Speichersdorf - Tel. 09275-9800 Büro in Pegnitz, Hauptstraße 65 - Tel. 0 92 41 - 4 85 88 99 Blickpunkt Pegnitz 15
Sie können auch lesen