Botschaft zur Gemeindeurnen-abstimmung vom 13.06.2021 - Einwohnergemeinde Seeberg

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Botschaft zur Gemeindeurnen-abstimmung vom 13.06.2021 - Einwohnergemeinde Seeberg
Einwohnergemeinde
     Seeberg

  Botschaft zur
Gemeindeurnen-
abstimmung vom
   13.06.2021
ERLÄUTERUNGEN ZUR URNENABSTIMMUNG UND ABSAGE DER
GEMEINDEVERSAMMLUNG
Aufgrund der aktuellen Entwicklung der Coronavirus-Pandemie verlängerte das Regierungs-
statthalteramt Oberaargau mit Allgemeinverfügung vom 25. Januar 2021 die Möglichkeit für
sämtliche gemeinderechtlichen Körperschaften im Verwaltungskreis Oberaargau, anstelle
der Gemeindeversammlung eine Urnenabstimmung oder eine Urnenwahl durchzuführen.
Der Gemeinderat hat beschlossen, auf die Durchführung der Gemeindeversammlung vom
15. Juni 2021 zu verzichten und stattdessen für Sonntag, 13. Juni 2021 eine Urnenabstimmung
angeordnet. Die Gemeindeabstimmung findet somit gleichzeitig mit der eidgenössischen
und kantonalen Volksabstimmung statt. Gestützt auf die Allgemeinverfügung und das Gesetz
über die politischen Rechte des Kantons Bern unterbreitet der Gemeinderat den Stimmbe-
rechtigten die folgenden Geschäfte zur Abstimmung an der Urne:

1.   Jahresrechnung 2020; Genehmigung
2.   Projektierung der Schulraumerweiterung am Schulstandort Grasswil; Genehmigung Ver-
     pflichtungskredit
3.   Totalrevision des Personalreglements per 1. Januar 2021; Genehmigung

Keine Wahlen
Anlässlich der Gesamterneuerungswahlen für die Amtsdauer vom 1. Januar 2021 bis 31. De-
zember 2024 im vergangenen Dezember konnte das Gemeindepräsidium nicht besetzt wer-
den. Mit Publikation vom 4. März 2021 sowie 8. April 2021 im amtlichen Anzeiger wurde dazu
aufgefordert, bis spätestens 28. April 2021 gültige Wahlvorschläge für die Wahl des Gemein-
depräsidiums, des Vize-Gemeindepräsidiums und eines Mitglieds des Gemeinderates einzu-
reichen. Die bisherige Vize-Gemeindepräsidentin, Martina Brühlmeier hat sich für die Wahl als
Gemeindepräsidentin und das Ratsmitglied Markus Wyss für die Wahl als Vize-Gemeindeprä-
sident zur Verfügung gestellt. Da innerhalb der Eingabefrist nicht mehr Wahlvorschläge ein-
getroffen sind, als Sitze zu besetzen sind, gelten die Vorgeschlagenen nach Art. 53 Bst. c des
Organisationsreglements als gewählt (siehe separate Publikation). Es finden somit keine Wah-
len an der Urne statt.

Stimmrecht
Stimmberechtigt sind alle urteilsfähigen Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die seit drei
Monaten in der Gemeinde wohnhaft sind und das 18. Altersjahr zurückgelegt haben.

Öffentliche Auflage
Das Reglement gemäss Abstimmungsvorlage-Nr. 3 liegt gestützt auf Artikel 54 des Gemein-
degesetzes des Kantons Bern vom 16. März 1998 während 30 Tagen vor der Versammlung, in
der Zeit vom 7. Mai 2021 bis und mit 7. Juni 2021 bei der Gemeindeverwaltung Seeberg zur
Einsichtnahme öffentlich auf. Die Akten zu den übrigen traktandierten Geschäften liegen so-
weit vorhanden und ergänzend zur Botschaft der Urnenabstimmung ebenfalls in der Gemein-
deverwaltung Seeberg öffentlich auf. Sie können zudem soweit möglich unter www.see-
berg.ch eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung gegen Abstimmungsergebnisse an der Urne
Gegen die Ergebnisse der Abstimmungsvorlagen kann gemäss Art. 60 ff. VRPG innert 30 Ta-
gen nach der Urnenabstimmung beim Regierungsstatthalteramt Oberaargau, Schloss, 3380
Wangen a.A. schriftlich Beschwerde erhoben werden.

Der Gemeinderat

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Erste
                   Jahresrechnung 2020
Vorlage

1     Ergebnisse
Die Jahresrechnung 2020 der Einwohnergemeinde Seeberg wurde nach dem «Harmonisier-
ten Rechnungsmodell» (HRM2) des Kantons Bern erstellt.

Nach HRM2 muss das Ergebnis des Gesamthaushalts von der Gemeindeversammlung ge-
nehmigt werden. Dieses sieht wie folgt aus:

1.1    Ergebnis Gesamthaushalt
Der Gesamthaushalt schliesst mit einem Aufwandüberschuss von CHF 162'415.34 ab. Budge-
tiert war ein Aufwandüberschuss von CHF 357‘825.00. Die Besserstellung gegenüber dem
Budget 2020 beträgt CHF 195'409.66.

1.2    Ergebnis Allgemeiner Haushalt
Der allgemeine Haushalt schliesst mit einem Aufwandüberschuss von CHF 146'642.29 ab. Bud-
getiert war ein Aufwandüberschuss von CHF 292‘725.00. Die Besserstellung gegenüber dem
Budget macht CHF 146'082.71 aus.

1.3    SF Abwasserentsorgung
Die Abwasserentsorgung (Funktion 7201) schliesst mit einem Aufwandüberschuss von
CHF 16'547.80 ab. Budgetiert war ein Aufwandüberschuss von CHF 68'300.00. Die Besserstel-
lung gegenüber dem Budget beträgt CHF 51'752.20. An die jährliche Einlage in den Werter-
halt der Abwasseranlagen dürfen die einmaligen Anschlussgebühren abgezogen werden.
Da aufgrund von Nachfakturierungen von ARA- und Kanalisationsanschlussgebühren dieser
Betrag im Rechnungsjahr 2020 sehr hoch ausgefallen wäre, wurde nur der Durchschnitt der
letzten fünf Jahre angerechnet. Die Einlage in den Werterhalt Abwasser beträgt somit
CHF 77'241.00.

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Das Eigenkapital der SF Abwasserentsorgung beträgt CHF 396'024.35 (Konto 29002.01). Der
Bestand des Werterhalts Gemeinde beläuft sich auf CHF 2'058'105.45 (Konto 29302.01) und
derjenige des ARA-Verbandes Herzogenbuchsee auf CHF 219'976.95 (Konto 29302.02), total
CHF 2'278'082.40.

1.4   SF Abfall
Die Abfallentsorgung (Funktion 7301) schliesst mit einem Ertragsüberschuss von CHF 774.75 ab.
Budgetiert war ein Ertragsüberschuss von CHF 3’200.00. Die Schlechterstellung gegenüber
dem Budget 2020 beträgt CHF 2'425.25.
Das Eigenkapital der SF Abfall beträgt CHF 16'158.65 (Konto 29003.01).

1.5   Übrige Spezialfinanzierungen (SF) mit Gemeindereglement
SF Wärmeverbund Schulhaus Grasswil
Die Einlage in die SF Wärmeverbund SH Grasswil beträgt CHF 6'768.55. Der Gemeinderat hat
an seiner Sitzung vom 20. April 2020 beschlossen, ab dem Jahr 2020 alle Unterhaltskosten der
Heizanlage im Schulhaus Grasswil der SF Wärmeverbund zu belasten. Im Gegenzug wird neu
auch der Wärmebezug der Schulanlage Grasswil dieser Spezialfinanzierung gutgeschrieben.
Das Eigenkapital macht neu CHF 13'127.70 (Konto 29000.05) aus.

SF Ortsburger Grasswil:
Die SF Ortsburger Grasswil (Funktion 9695) schliesst mit einem Ertragsüberschuss von
CHF 1'684.65 ab. Im Jahr 2020 wurde kein Burgernutzen ausbezahlt. Das Eigenkapital beträgt
CHF 16'906.15 (Konto 29000.07).

SF Feuerwehr Goldisberg:
Die einseitige SF Feuerwehr Goldisberg (Funktion 1506) schliesst mit einem Ertragsüberschuss
von CHF 31'812.42 ab. Das Eigenkapital beträgt CHF 264'575.70 (Konto 29000.10).

SF Liegenschaften Finanzvermögen Werterhalt:
Gemäss Beschluss des Gemeinderates Seeberg vom 12. November 2019 wird vom aktuellen
Gebäudeversicherungswert 1,5 % in die Spezialfinanzierung eingelegt. Die Entnahme ent-
spricht dem Saldo des Kontos „Baulicher Unterhalt Gebäude“.
 Lehrerhaus Grasswil: Einlage CHF 16‘200.00, Entnahme CHF 19'279.40, Stand Eigenkapital
  CHF 15'772.70 (Konto 29300.10)
 Lehrerhaus Riedtwil: Einlage CHF 11‘325.00, Entnahme CHF 11'445.89, Stand Eigenkapital
  CHF 7'798.41 (Konto 29300.12)
 Altes Schulhaus Riedtwil: Einlage CHF 23’100.00, Entnahme CHF 17'913.40, Stand Eigenka-
  pital CHF 108'255.95 (Konto 29300.13)
 Ehem. Gemeindehaus Hermiswil: Einlage CHF 8’700.00, Entnahme CHF 9'743.25, Stand Ei-
  genkapital CHF 35'031.55 (Konto 29300.14)
 Ehem. Magazin Hermiswil: Einlage CHF 1‘185.00, Entnahme CHF 0.00, Stand Eigenkapital
  CHF 5'451.00 (Konto 29300.15)

SF Vorfinanzierung Investitionen Tiefbau / SF Baulicher Unterhalt VV sowie FV und Vorfinanzie-
rung VV:
Das Guthaben der Spezialfinanzierung Investitionen Tiefbau (Konto 29300.01) wurde gemäss
Reglement per 01.01.2020 in die Spezialfinanzierung baulicher Unterhalt Verwaltungs- und Fi-
nanzvermögen sowie Vorfinanzierung Verwaltungsvermögen eingelegt. Entnahmen wurden
keine getätigt. Das Eigenkapital per 31.12.2020 beträgt CHF 1‘416‘647.35 (Konto 29300.03).

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SF Grabunterhalt:
Die Entnahme aus der Spezialfinanzierung entspricht den Kosten für den Unterhalt der Gräber,
ausmachend CHF 1'086.35. Das Eigenkapital beträgt CHF 15'785.90 (Konto 29300.02).

1.6   Kommentar Gesamthaushalt
Personalaufwand (30)
Der gesamte Personalaufwand beträgt CHF 864'443.60 und ist um CHF 39'551.40 tiefer als
budgetiert. Weniger Sitzungsgelder bei Gemeinderat und Kommissionen, weniger Sold für
den Übungsdienst bei der Feuerwehr Goldisberg und der Wegfall von Personalanlässen in-
folge Coronavirus-Pandemie sind die Gründe dafür.

Sach- und übriger Betriebsaufwand (31)
Der Sach- und übrige Betriebsaufwand von CHF 1'079'088.50 liegt um CHF 70'801.50 unter
dem Budget. Dies vor allem aufgrund geringerer Aufwände bei Materialbeschaffungen und
Unterhaltskosten.

Abschreibungen (33)
Die ordentlichen Abschreibungen nach Nutzungsdauer betragen CHF 175'880.00, budgetiert
waren CHF 183’240.00. Die Abschreibungen für den Hochwasserschutz Mutzbach, Riedtwil
fielen tiefer aus, als angenommen.
Systembedingte zusätzliche Abschreibungen (Art. 84 GV) müssen vorgenommen werden,
wenn der Allgemeine Haushalt einen Ertragsüberschuss ausweist und die ordentlichen Ab-
schreibungen kleiner als die Nettoinvestitionen sind. Im Rechnungsjahr 2020 müssen keine sys-
tembedingten zusätzlichen Abschreibungen vorgenommen werden, da ein Aufwandüber-
schuss resultiert.

Transferaufwand (36)
Der Transferaufwand von CHF 3‘484'432.43 liegt um CHF 89'597.43 über dem Budget. Im Zeit-
punkt der Budgetierung sind die effektiven Zuteilungen der Schülerinnen und Schüler noch
nicht bekannt, daher resultieren grössere Abweichungen bei den Gehalts- und Schulbetriebs-
kosten. Die Entschädigungen an den Kanton (Lastenausgleich) von total CHF 1'574'245.90 lie-
gen rund CHF 33'500.00 unter dem Budget.

Fiskalertrag (40)
Die gesamten Steuererträge von CHF 3'139'683.65 liegen um rund CHF 12'000.00 unter dem
Budget. Die Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie auf die Steuereinnahmen werden sich
voraussichtlich aber erst nächstes Jahr bemerkbar machen.

Finanzertrag (44)
Der Finanzertrag von CHF 3’088'311.55 liegt um gut CHF 171'000.00 über dem Budget. Unter
HRM2 müssen die Liegenschaften im Finanzvermögen alle 5 Jahre neu bewertet werden. Dies
war per 31.12.2020 der Fall. Infolge der allgemeinen Neubewertung 2020 durch die Steuer-
verwaltung des Kantons Bern musste der Wert der Liegenschaften um CHF 186'630.00 erhöht
werden.

Ausserordentlicher Ertrag (48)
Dieser Ertrag von CHF 59'468.29 entspricht den Entnahmen der Spezialfinanzierung Werterhalt
Liegenschaften FV. Budgetiert war insbesondere eine Entnahme aus der Spezialfinanzierung
baulicher Unterhalt und Vorfinanzierung Verwaltungsvermögen, welche nicht getätigt
wurde.

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1.7   Übersicht nach Funktionen

                                  6
2         Investitionsrechnung
Die Nettoinvestitionen 2020 betragen CHF 251'350.47, budgetiert waren Nettoausgaben von
CHF 630’000.00. Es waren höhere Ausgaben bei den Massnahmen der generellen Entwässe-
rungsplanung (GEP) und der Einbau des Deckbelags Leinackerstrasse budgetiert, welche
nicht ausgeführt wurden. Zudem gingen noch ausstehende Subventionen und Beiträge an
das Hochwasserschutzprojekt Mutzbach, Riedtwil ein.

Folgende Investitionen wurden getätigt:

    Projekte 2020                                     Ausgaben       Einnahmen      Nettokosten
    Darlehen GeWoSeeberg                              160’000.00           0.00      160'000.00
    Sanierung Strasse Sonnrain                        121'812.90           0.00      121'812.90
    GEP-Massnahmen + Investitionsbeiträge
                                                       88'711.10        2'840.55       85'870.55
    ARA-Verband Herzogenbuchsee
    HWS-Projekt Mutzbach                               60'827.22     177’160.20      -116'332.98
    Total                                             431'351.22     180'000.75       251'350.47

3          Bilanz

3.1        Zusammenzug
                                                                    01.01.2020       31.12.2020

    1      Aktiven                                             11'183'526.80       11'129'902.30

    10     Finanzvermögen                                          7'143'898.84     7'015'336.87
    100    Flüssige Mittel und kurzfristige Geldanlagen            1'687'277.22     1'915'868.02
    101    Forderungen                                             2'205'912.07     1'678'037.90
    102    Kurzfristige Finanzanlagen
    104    Aktive Rechnungsabgrenzungen                               43'279.50        30'840.55
    106    Vorräte und angefangene Arbeiten                           13'437.05         7'664.90
    107    Finanzanlagen                                             319'243.00       321'545.50
    108    Sachanlagen FV                                          2'874'750.00     3'061'380.00

    14     Verwaltungsvermögen                                     4'039'627.96     4'114'565.43
    140    Sachanlagen VV                                          3'662'773.21     3'615'775.38
    142    Immaterielle Anlagen                                      193'881.60       156'628.00
    145    Beteiligungen, Grundkapitalien                            170'000.00       170'000.00
    146    Investitionsbeiträge                                       12'973.15        12'162.05

    2      Passiven                                            11'183'526.80       11'129'902.30

    20     Fremdkapital                                            2'734'486.52     2'605'881.33
    200    Laufende Verbindlichkeiten                                465'212.17       470'232.23
    201    Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten
    204    Passive Rechnungsabgrenzung                               43'957.70         43'107.45
    205    Kurzfristige Rückstellungen
    206    Langfristige Finanzverbindlichkeiten                    2'000'000.00     2'000'000.00
    208    Langfristige Rückstellungen                                20'000.00        20'000.00
    209    Verbindlichkeiten gegenüber Sf und Fonds im FK            205'316.65        72'541.65

                                                  7
29     Eigenkapital                                         8'449'040.28   8'524'020.97
    290    Verpfl. (+) bzw. Vorsch. (-) gegenüber SF              682'299.98     706'792.55
    293    Vorfinanzierungen                                    3'685'694.85   3'882'825.26
    294    Reserven                                               768'446.27     768'446.27
    296    Neubewertungsreserve Finanzvermögen                  1'321'960.60   1'321'960.60
    299    Bilanzüberschuss/-fehlbetrag                         1'990'638.58   1'843'996.29

3.2        Kommentar
Die Bilanzsumme beträgt per 31.12.2020 total CHF 11'129'902.30 (Vorjahr: CHF 11'183'526.80).
     Davon beläuft sich das Finanzvermögen auf CHF 7'015'336.87 (Vorjahr: CHF 7'143'898.84).
      Gegenüber dem Vorjahr entspricht dies einer Abnahme von CHF 128'561.97.
     Das Verwaltungsvermögen beträgt CHF 4'114'565.43 (Vorjahr: CHF 4'039'627.96). Die Zu-
      nahme beträgt CHF 74'937.47.
     Das Fremdkapital beträgt CHF 2'605'881.33 (Vorjahr: CHF 2'734'486.52). Die Abnahme be-
      trägt CHF 128'605.19.
     Das Eigenkapital beträgt per 31.12.2020 total CHF 8'524'020.97 (Vorjahr: CHF 8'449'040.28).
      Die Zunahme beträgt CHF 74'980.69 und setzt sich aus den Einlagen und Entnahmen der
      Spezialfinanzierungen sowie dem Aufwandüberschuss zusammen.

Das massgebliche Eigenkapital (299 Bilanzüberschuss) beläuft sich auf CHF 1‘843'996.29 (Vor-
jahr: CHF 1'990'638.58).

4         Nachkredite
Im Jahr 2020 beträgt das Total der Nachkredite CHF 611'666.65 und setzt sich wie folgt zusam-
men:
gebunden                              CHF       502'145.73
in Kompetenz GR                       CHF       109'520.92
durch GV zu beschliessen              CHF             0.00

Die einzelnen Nachkredite ab einer Höhe von CHF 4‘000.00 können der Nachkredittabelle in
der Jahresrechnung entnommen werden.

5         Antrag des Gemeinderates
Den Stimmberechtigten wird folgendes Ergebnis der Jahresrechnung 2020 zur Genehmigung
beantragt:

ERFOLGSRECHNUNG
Aufwand Gesamthaushalt                                 CHF   6'122’310.54
Ertrag Gesamthaushalt                                  CHF   5'959'895.20
Aufwandüberschuss                                      CHF    -162'415.34

davon
Aufwand Allgemeiner Haushalt                           CHF   5‘632'905.84
Ertrag Allgemeiner Haushalt                            CHF   5‘486'263.55
Aufwand-/Ertragsüberschuss                             CHF    -146'642.29

                                                 8
Aufwand Abwasserentsorgung                        CHF    383'598.85
Ertrag Abwasserentsorgung                         CHF    367'051.05
Aufwandüberschuss                                 CHF    -16'547.80

Aufwand Abfall                                    CHF    105'805.85
Ertrag Abfall                                     CHF    106'580.60
Ertragsüberschuss                                 CHF        774.75

INVESTITIONSRECHNUNG
Ausgaben                                          CHF    431'351.22
Einnahmen                                         CHF    180'000.75
Nettoinvestitionen                                CHF    251'350.47

Die vollständige Jahresrechnung 2020 kann bei der Gemeindeverwaltung Seeberg eingese-
hen werden und ist auf der Gemeindewebsite www.seeberg.ch zum Herunterladen verfüg-
bar.

ABSTIMMUNGSFRAGE:
Wollen Sie die Jahresrechnung 2020 der Einwohnergemeinde Seeberg mit einem Aufwand-
überschuss im Gesamthaushalt von CHF 162'415.34 genehmigen?

Zweite              Projektierung der Schulraumerweiterung am
Vorlage             Schulstandort Grasswil

1. Ausgangslage
Im Jahr 2013 haben die Gemeinden Wynigen, Seeberg und Rumendingen den Schulzusam-
menschluss beschlossen. Seit August 2014 wird die gemeinsame Schule Wynigen-Seeberg im
Sitzgemeindemodell mit Wynigen als Sitzgemeinde und Anschlussvertrag der Gemeinden
Seeberg und Rumendingen geführt. Der Besuch der Oberstufe in Wynigen durch Schülerin-
nen und Schüler aus der Gemeinde Seeberg erfolgte schon vor diesem Schulzusammen-
schluss. Bereits seit der Gründung der Sekundarschule in Wynigen im Jahr 1835 besuchten
Schülerinnen und Schüler aus den Gemeinden Seeberg und Rumendingen die Oberstufe in
Wynigen.

Dem Gemeinderat ist ein attraktives, umfassendes und modernes Bildungsangebot sehr wich-
tig. Damit dieses Angebot sichergestellt werden und die Schule ihren übergeordneten Bil-
dungsauftrag erfüllen kann, sind Infrastrukturen in ausreichender Form bereitzustellen, welche
die aktuellen und künftigen Bedürfnisse befriedigen. Es ist deshalb Aufgabe der zuständigen
Behörden, deren Bedarf laufend zu überprüfen und gegebenenfalls nötige Massnahmen zu
treffen. Im Rahmen intensiver Abklärungen wurde festgestellt, dass die heutige Schulanlage
Grasswil den vorhandenen Bedarf der Schule Wynigen-Seeberg nicht mehr decken kann. Die

                                              9
bestehenden Räumlichkeiten erfüllen die Anforderungen an den heutigen Schulunterricht
nicht mehr, gleichzeitig ist zusätzlicher Platzbedarf vorhanden. Es ist deshalb eine bauliche
Erweiterung erforderlich, welche genügend Schulraum für die nächste Generation bereitstellt
und in Absprache mit der Sitzgemeinde Wynigen am Schulstandort Grasswil umgesetzt wer-
den soll. Ziel des Gemeinderates ist es, die Räumlichkeiten innerhalb der Schulanlage so zu
gestalten, dass diese mehrfach und nach jeweiligem Bedarf genutzt werden können.

Erste Abklärungen zur heute vorgesehenen Schulraumerweiterung am Schulstandort Grasswil
wurden vor rund vier Jahren aufgenommen. Es erfolgte die Erarbeitung einer Schulraumpla-
nung für die Gemeinde Seeberg sowie im Anschluss daran der Auftrag an ein Architekturbüro
zur Ausarbeitung einer Variantenstudie zwecks Bereitstellung des zusätzlich nötigen Raumbe-
darfs. Letztere zeigte bereits erste Erkenntnisse über mögliche bauliche Erweiterungen auf.
Um den Zustand und allfälligen Sanierungsbedarf der bereits bestehenden Liegenschaften zu
erheben, gab der Gemeinderat eine Zustandsanalyse in Auftrag. Ein vom Gemeinderat ein-
gesetztes Projektteam mit Vertretung der Standortschulleitung Grasswil, erarbeitete danach
eine Nutzungsanalyse bzw. ein Raumkonzept und legte den definitiv erforderlichen zusätzli-
chen Raumbedarf fest. Ziel der Nutzungsanalyse war, zu prüfen, wie die bestehenden Räum-
lichkeiten künftig schulbetrieblich optimal genutzt werden können. Im Projektteam vertreten
sind auch die Vereine. Dem Gemeinderat ist es ein Anliegen, allfällige Bedürfnisse der Vereine
und von Drittnutzerinnen und Drittnutzern von Beginn weg aufzunehmen und im Projekt zu
berücksichtigen.

Basierend auf allen vorerwähnten Grundlagen hat der Gemeinderat die Lüscher Egli AG,
Langenthal in der Folge mit einer Machbarkeitsstudie beauftragt. Diese liegt inzwischen vor.
Im Rahmen einer öffentlichen Mitwirkung in der Zeit vom 19. Mai 2021 bis und mit 18. Juni 2021
haben interessierte Bürgerinnen und Bürger die Gelegenheit, die Machbarkeitsstudie einzu-
sehen und ihre Meinung zu den Ideen und Absichten des Gemeinderates abzugeben.

Die Rückmeldungen werden nach Ablauf der Frist gesichtet und wo möglich in die weitere
Planung miteinbezogen. Letztlich entscheidet der Gemeinderat insbesondere aufgrund der
eingetroffenen Rückmeldungen aus der Bevölkerung, welche Variante er auf Vorprojektstufe
erarbeiten lässt.

Für die Erarbeitung eines Vorprojekts müssen wiederum Planer beigezogen werden. Der Ge-
meinderat beantragt den Stimmberechtigten deshalb einen Planungskredit für die Projektie-
rung der vorgesehenen Schulraumerweiterung und möchte mit den Arbeiten unmittelbar
nach der öffentlichen Mitwirkung starten. Vorgesehen ist, den Stimmberechtigten anlässlich
der ordentlichen Gemeindeversammlung im Dezember 2021 den nötigen Kreditbeschluss für
das Gesamtprojekt vorzulegen.

2. Entwicklung der Schülerzahlen
Die extern erarbeitete Schulraumplanung aus dem Jahr 2018 konzentrierte sich auf die bei-
den Schulstandorte Grasswil und Seeberg. Der Schulstandort Seeberg besteht nur noch aus
einem Kindergarten, dessen Standort mit Erweiterung des Schulraums definitiv nach Grasswil
verschoben werden soll. Seit 2003 findet im Schulhaus Seeberg kein Schulunterricht mehr statt.
Das ehemalige Schulgebäude ist im Sinne einer Nachfolgelösung mit dem genossenschaftli-
chen Projekt GenerationenWohnenSeeberg verbunden und soll umgenutzt werden.

Die ständige Wohnbevölkerung der Gemeinde Seeberg umfasst rund 1'550 Einwohnerinnen
und Einwohner. Die Bevölkerungszahl hat in den letzten Jahren leicht zugenommen. Die Zah-
len zur zukünftigen Bevölkerungsentwicklung in der Gemeinde Seeberg stammen aus dem
Projekt «Regionalisierte Bevölkerungsszenarien für den Kanton Bern bis 2045». Die Berechnun-
gen erfolgten entsprechend den Prognosen für den Kanton Bern für ein mittleres, hohes und
tiefes Szenario. Bei der Erhebung der Entwicklung Schülerzahlen spielt nicht nur das Bevölke-
rungswachstum eine Rolle, sondern insbesondere auch die Bautätigkeit. Die vorhandenen
                                             10
Baulandreserven werden laufend überbaut. Es ist deshalb im Grundsatz mit einer weiterhin
leichten Zunahme der Bevölkerung zu rechnen.

Im Rahmen der Schulraumplanung wurden analog dem Bevölkerungswachstum hinsichtlich
der Entwicklung der Schülerzahlen zwei Szenarien abgebildet:
   Szenario hoch: Die Kinderzahl nimmt gemäss Szenario hoch im Vorschulalter bis
    2022/2023 zu, danach folgen eine Stagnation und eine leichte Abnahme. Auf Kinder-
    gartenstufe wird bis 2024/2025 eine leichte Zunahme prognostiziert. Zunahmen der An-
    zahl Schüler/innen wird es auch in der Primarschulstufe bis 2032/2033 und in der Sekun-
    darstufe 1 bis 2035/2036 geben.
   Szenario tief: Die Anzahl Schüler/innen stagniert im Vorschulalter 2025/2026, danach
    kommt es zu einer leichten Abnahme. Auf Kindergartenstufe wird (für den ganzen be-
    trachteten Zeitraum) eine leichte Abnahme vorausgesagt. Eine leichte Zunahme gibt
    es auf Primarstufe bis 2022/2023, gefolgt von einer Stagnation. Auf Sekundarstufe 1 wird
    bis 2026/2027 eine Zunahme vorausgesagt.

Während der Erarbeitung der Schulraumplanung weist die Statistik der Schule für die acht
Schuljahrgänge vom Kindergarten bis zur 6. Klasse gesamthaft mehr Schüler/innen aus, als
die Prognose. Mit Annahme einer mittleren Klassengrösse lässt sich in beiden Szenarien ablei-
ten, dass ab Schuljahr 2022/2023 grundsätzlich eine Klasse mehr zu führen ist.

Eine zusätzliche Klasse auf Primarstufe war bereits ab Schuljahr 2019/2020 zu eröffnen. Der
Gemeinderat hat im Jahr 2019 ein Schulraumprovisorium erstellt, worin eine Kindergarten-
klasse untergebracht ist. Die zusätzliche Klasse bezog den ehemaligen Kindergarten im Schul-
haus.

Nach Vornahme der Schulraumplanung und einer Bedarfserhebung der Gesamtschulleitung
sowie nötigen Abklärungen mit der Sitzgemeinde Wynigen ist klar, dass die Schule Wynigen-
Seeberg zusätzlichen Schulraumbedarf aufweist. Da der zusätzliche Bedarf vor allem in der
Gemeinde Seeberg auftritt, soll dieser am Schulstandort Grasswil bereitgestellt werden. Wie
in der vertraglichen Zusammenarbeit mit Wynigen und Rumendingen geregelt, bleiben die
Infrastrukturen nach wie vor Eigentum der jeweiligen Gemeinde, die diese der gemeinsamen
Schule unentgeltlich zur Verfügung stellen.

3. Zustandsanalyse der bestehenden Liegenschaften
Um den Zustand und allfälligen Sanierungsbedarf aller bestehenden Schulliegenschaften am
Schulstandort Grasswil zu erheben, hat der Gemeinderat bei der Lüscher Egli AG, Langenthal
eine Zustandsanalyse in Auftrag gegeben.

Demnach befindet sich die Schulanlage Grasswil allgemein in einem ordentlichen Zustand.
Aufgrund des Gebäudealters von Schulhaus und Turnhalle haben verschiedene Bauteile ihre
durchschnittliche Nutzungsdauer jedoch erreicht. Auch wenn nicht ein unmittelbarer Sanie-
rungsbedarf besteht, muss doch in den nächsten Jahren mit vermehrten Unterhaltsarbeiten
gerechnet werden.

Geprüft wurde im Rahmen der Zustandsanalyse insbesondere, ob auf den bestehenden
Schulliegenschaften ein Aufbau möglich wäre. Diese Aufstockung wird aus statischen Grün-
den nicht empfohlen. Im Falle einer Aufstockung auf das bestehende Gebäude müsste die
Erdbebensicherheit im Bestand zu 100% erfüllt sein. Dafür müssten die Mauerwerkswände bis
in den Keller mit Betonwänden ersetzt werden. Die Fundation wurde zudem ursprünglich nicht
für eine Aufstockung ausgelegt, was bedeutet, dass unkontrollierte Setzungen erfolgen könn-
ten.

                                             11
Grob zusammengefasst resultieren aus der Zustandsanalyse die folgenden Erkenntnisse:
- In den Jahren 2009 bis 2016 wurden rund Fr. 270'000.00 in den Unterhalt der Schulanlage
  investiert.
- Die Tragkonstruktion weist keine optischen Mängel auf und erfüllt weitgehend die heutigen
  Anforderungen an Statik und Erdbebensicherheit.
- Die Fassaden und Aussenisolation präsentieren sich mehrheitlich in gutem Zustand. Es sind
  kaum Risse vorhanden, beim alten Schulhaus sind stellenweise Abplatzungen sichtbar. Der
  Farbanstrich ist älteren Datums und sollte in nächster Zeit einmal erneuert werden, um das
  Mauerwerk vor eindringender Feuchtigkeit zu schützen.
- Die Dachflächen auf dem alten Schulhaus und der Turnhalle weisen zwar keine sichtbaren
  Mängel auf, haben ihre maximale Nutzungsdauer in absehbarer Zeit aber erreicht und soll-
  ten in spätestens 10 bis 15 Jahren erneuert werden. Das Schrägdach auf dem Neubau in
  20 bis 30 Jahren. Das Flachdach auf der Bühne ist ebenfalls sanierungsbedürftig und wurde
  letztmals vor 30 Jahren erneuert.
- Die Fenster sind intakt und erfüllen ihre Funktion, entsprechen aber nicht mehr dem heuti-
  gen Standard in Bezug auf die Energiekennwerte.
- Die Beleuchtung entspricht nicht mehr dem heutigen Standard.
- Die Sanitäranlagen sind veraltet und müssen in nächster Zeit ersetzt werden.
- Es ist keine Liftanlage vorhanden – behindertengerechtes Bauen.
- Die heutigen Anforderungen bezüglich Brandschutz sind nicht in allen Teilen eingehalten.
- Die Gebäudehülle entspricht nicht mehr den heutigen Anforderungen, eine Nachrüstung
  wird aber erst zwingend, wenn bauliche Veränderungen stattfinden. Um den Minergie-
  standard zu erreichen, müsste eine Raumlüftung eingebaut werden.
- Betreffend Sanitär/Heizung fällt in den nächsten 20 Jahren zusammengefasst ein Sanie-
  rungsbedarf von rund Fr. 384'500.00 an.

Fazit: Die Bausubstanz ist entsprechend dem Alter der Bauten intakt. Keines der drei Gebäude
weist gröbere Mängel auf bezüglich Statik, Erdbebensicherheit und Allgemeinzustand der
einzelnen Bauteile. Die Gebäude können nach wie vor uneingeschränkt genutzt werden.
Verschiedene Bauteile müssen mittelfristig im allgemeinen Unterhalt jedoch saniert werden,
damit die Bausubstanz erhalten bleibt.

4. Nutzungsanalyse der bestehenden Liegenschaften / Raumkonzept
Das eingesetzte Projektteam mit Gemeindevertretern, Standortschulleitung, Vertretung der
Vereine und Vertretung des Gemeinderates Wynigen hat sich intensiv damit auseinanderge-
setzt, wie die bestehenden Räumlichkeiten in den vorhandenen Gebäuden künftig ideal ge-
nutzt werden können, ohne dass dafür grössere bauliche Eingriffe erforderlich sind.
Unterschiedliche Niveaus in den einzelnen Gebäuden schränken die Nutzungsmöglichkeiten
ein. Ausserdem ist die Schulanlage dadurch nur bedingt behindertengerecht. Das soll nach
Möglichkeit verbessert werden. Verschiedene Schulräume entsprechen zudem in ihrer Grösse
nicht mehr den Anforderungen heutiger Unterrichtsformen. Es fehlen ergänzende Räumlich-
keiten, die für einen zeitgemässen Schulbetrieb erforderlich sind.

4.1 Zusätzlicher Raumbedarf:
Um die heutigen Anforderungen an den Schulunterricht zu erfüllen und den aktuellen sowie
künftigen Schulraumbedarf zu decken, ist gestützt auf das erhobene Raumprogramm folgen-
der zusätzlicher Raumbedarf vorhanden:
      3 Klassenzimmer
      2 Gruppenräume
      Büro Schulleitung
      Lehrerzimmer mit Lehrerarbeitsplätzen
      Zimmer für Logopädie / integrative Förderung (IF)

                                             12
    Materialräume
          Technisches und textiles Gestalten
          Spielgruppe/ev. Tagesstruktur
          Sanitäranlagen
          Mehrzweckraum/Musik

Bei Erhebung des zusätzlichen Raumbedarfs wurde festgestellt, dass die Schule ausserhalb
der Turnhalle über keinen grösseren Mehrzweckraum verfügt, in dem mehrere Klassen ge-
meinsam versammelt oder bspw. Elternabende durchgeführt werden können. In der Folge
wurde der Entschluss gefällt, nach Möglichkeit einen Mehrzweckraum zu schaffen, der sowohl
durch die Schule genutzt, zugleich aber auch von Vereinen als Versammlungslokal oder
zwecks Durchführung anderer Anlässe durch Dritte in Anspruch genommen werden kann.

Mit in die Überlegungen zur Bereitstellung von ausreichend Räumlichkeiten wurde auch das
Bereitstellen von Tagesstrukturen einbezogen. Der Gemeinderat möchte vorbereitet sein,
sollte der Bedarf in absehbarer Zeit auch wirklich auftreten.

4.2       Konzept schulbetrieblich:
In Zusammenarbeit mit der Schulleitung wurde wie bereits erwähnt ein Raumkonzept erarbei-
tet, welches einen optimalen Schulbetrieb mit möglichst kurzen Wegen ermöglicht. Schnell
wurde klar, dass im alten Schulhaus weiterhin Schulräume untergebracht sein sollen. Die be-
stehenden Räumlichkeiten können mit wenigen baulichen Eingriffen auf die heutigen Bedürf-
nisse angepasst werden. Geplant ist, darin die 1. bis 3. Klasse unterzubringen. Im jüngeren
Schulhaustrakt sollen Kindergarten und Spielgruppe untergebracht werden. Sie sind damit
vom übrigen Schulbetrieb soweit möglich abgegrenzt und verfügen über einen eigenen Auf-
enthaltsbereich im Freien.

Der heute fehlende und zusätzlich erforderliche Raumbedarf soll in Form eines Neubaus be-
reitgestellt werden. Darin untergebracht sind drei Klassenzimmer inkl. zugehörige Gruppen-
räume für die 4. bis 6. Klasse, Lehrerzimmer mit Lehrerarbeitsplätzen, das Büro Schulleitung,
das textile und technische Gestalten, die Logopädie/Integrative Förderung (IF) sowie ein
Mehrzweckraum. Die Turnhalle bleibt in ihrem heutigen Bestand bestehen. Die Aussenanla-
gen erfüllen teilweise bereits heute die Anforderungen an einen optimalen Schulbetrieb nicht
mehr und sollen ebenfalls angepasst werden.

5. Machbarkeitsstudie zur Schulraumerweiterung Grasswil
Basierend auf den Grundlagen Zustandsanalyse der bestehenden Liegenschaften sowie Nut-
zungsanalyse/Raumkonzept wurde die Lüscher Egli AG, Langenthal mit dem Erarbeiten einer
Machbarkeitsstudie beauftragt. In enger Zusammenarbeit mit dem eingesetzten Projektteam
Schulraumerweiterung wurden zwei Varianten erarbeitet und vertieft geprüft, worin die vor-
handenen Bedürfnisse an den künftigen Schulraum integriert sind und abgedeckt werden.

Vorgesehen ist der Bau eines neuen Schulgebäudes, welches sich in das bestehende Schul-
areal bestmöglich eingliedert. Mit minimalen baulichen Eingriffen in den bestehenden Ge-
bäuden sollen auch die dort untergebrachten Räumlichkeiten an die heutigen Bedürfnisse
eines modernen Schulunterrichts angepasst werden. Die erarbeiteten Varianten bieten die
Möglichkeit, die baulichen Massnahmen etappiert so auszuführen, dass keine zusätzlichen
Provisorien erforderlich sind.

Für weitere Informationen zu den beiden erarbeiteten Varianten wird auf die detaillierte
Machbarkeitsstudie verwiesen.

                                                13
6. Öffentliche Mitwirkung zur Machbarkeitsstudie
Dem Gemeinderat ist es ein grosses Anliegen, der Bevölkerung von Seeberg die erarbeitete
Machbarkeitsstudie vorzustellen und sie über seine Ideen und Absichten zu informieren. Es
handelt sich um ein Generationenprojekt, welches für die Gemeinde von grosser Bedeutung
ist. In der Zeit vom 19. Mai 2021 bis und mit 18. Juni 2021 läuft eine öffentliche Mitwirkung zur
Machbarkeitsstudie. Alle Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Seeberg sind herzlich
dazu eingeladen, zu den Ideen und Absichten des Gemeinderates eine Stellungnahme ab-
zugeben und sich einzubringen. Die Einladung dazu ist unter anderem mittels Versand eines
Flugblatts in alle Haushalte der Gemeinde erfolgt.

7. Grundsatzentscheid für die Verwendung von einheimischem Holz als Rohstoff aus
   gemeindeeigenem Wald
Seit Jahren bekennt sich der Gemeinderat zu den Anliegen der nachhaltigen Entwicklung,
was im Leitbild der Gemeinde aus dem Jahr 2011 verankert ist. Nachhaltige Entwicklung be-
deutet, die Bedürfnisse der heutigen Generation zu befriedigen, ohne die Möglichkeiten der
künftigen Generationen zu gefährden, ihre eigenen Bedürfnisse zu befriedigen. Sie besteht
aus den drei Säulen Ökologie, Ökonomie und Soziales.
Angelehnt an das Schulbauprojekt in der Gemeinde Trub ist die Idee entstanden, den Haupt-
rohstoff zur Realisierung des Schulraumerweiterungsprojekts aus einheimischen Wäldern zu
beziehen. Die Einwohnergemeinde Seeberg selber verfügt über ca. 15 Hektaren an gemein-
deeigenem Wald. Die Bewirtschaftung und Pflege des Waldes ist in vielerlei Hinsicht äusserst
wichtig. Unsere Wälder sind Lebensraum, Rohstofflieferant, Erholungsort und Klimaschützer in
einem. Wir brauchen sie als grüne Lunge unserer Erde und Speicher für CO 2. Es ist eine inter-
nationale Herausforderung, den Wald zum Nutzen der gesamten Menschheit zu erhalten und
eine nachhaltige Waldbewirtschaftung weltweit voranzubringen.
Ein wachsender Anteil des in der Schweiz geernteten Holzes ersetzt fossile Brennstoffe und
wird in Holzfeuerungen zu Wärme umgewandelt. Im Schweizer Wald wachsen jährlich ca. 10
Mio. m3 Holz nach. Davon wird ca. die Hälfte, also rund 5 Mio. m3, geerntet. Eine nachhaltige
Waldbewirtschaftung liesse die Nutzung von zusätzlichen 2 bis 3 Mio. m3 zu. Der Schweizer
Wald wird also momentan unternutzt. Somit wächst der potenzielle Holzvorrat in den Wäldern
kontinuierlich an und die Bestände werden tendenziell älter. Ältere Waldbestände werden
allerdings instabiler, will heissen anfälliger auf Schadereignisse wie z. B. Sturm oder Käferbefall.
Der Gemeinderat will nicht nur von nachhaltigem Handeln sprechen, sondern es auch in die
Tat umsetzen. Mit der Verwendung von Holz aus einheimischen Wäldern würde ökologisch
gesehen ein Rohstoff verwendet, der nachwachsend ist und in genügender Menge vor-
kommt. Holz ist beständig, langlebig, stofflich völlig unbedenklich und vielseitig einsetzbar.
Ökonomisch betrachtet würde die Wertschöpfung im Rahmen des vorgesehenen Schul-
raumerweiterungsprojekts innerhalb der Gemeinde bleiben.
      Holz schützt das Klima
      Holz speichert und spart Kohlendioxid
      Holz ist dauerhaft
      Holz ist nachhaltig, stetig nachwachsend und damit langfristig verfügbar
      Holz ist ein hochentwickelter Baustoff
      Holz trägt ein Vielfaches seines Gewichts
      als Material aus der Natur kennt Holz keinen Abfall
      Holz eignet sich besonders für die Vorfertigung
      mit Holz bauen heisst sicher bauen
      Energieeffizienz: in der Gewinnung und Verarbeitung von Holz sinkt der Ausstoss von
       Treibhausgasen erheblich

                                                14
   Holz und Holzwerkstoffe haben mehrere Leben
      Die Verwendung von Holz aus gemeindeeigenem Wald behält die Wertschöpfung in-
       nerhalb der Gemeinde.

Der Gemeinderat ist von der Idee einer Holzbauweise mit Verwertung des einheimischen Roh-
stoffs aus gemeindeeigenem Wald überzeugt. Er sieht vor, dies als verbindliche Vorgabe für
die Erarbeitung eines Vorprojekts und Ausführungsprojekts zu erteilen und umzusetzen.

Die Bevölkerung von Seeberg ist herzlich dazu eingeladen, sich im Rahmen der laufenden
öffentlichen Mitwirkung zu dieser Idee/Absicht des Gemeinderates zu äussern.

8. Finanzierung
8.1 Tragbarkeit des Projekts
Für die Schulraumerweiterung am Schulstandort Grasswil ist im Finanzplan 2021-2025 eine In-
vestitionssumme von 5 Mio. Franken eingestellt. Aktuell liegt diese gemäss erarbeiteter Mach-
barkeitsstudie etwas höher. Gestützt auf die Finanz- und Investitionsplanung ist die Investition
für die Gemeinde Seeberg tragbar, geht jedoch mit einer Steuererhöhung von voraussichtlich
mindestens einem Steuerzehntel einher.

In der Gemeinde stehen in den nächsten Jahren nebst der geplanten und zwingend erfor-
derlichen Schulraumerweiterung am Schulstandort Grasswil weitere nötige Investitionen in
gemeindeeigene Liegenschaften sowie Strassen (steuerfinanzierter Bereich) und in Massnah-
men aus der generellen Entwässerungsplanung (gebührenfinanzierter Bereich) an. Aktuell
sind zudem die Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie (COVID-19) auf den allgemeinen
Steuerhaushalt der Gemeinde sehr schwierig abzuschätzen. Der Gemeinderat prüft den In-
vestitionsbedarf sowie dessen zeitliche Umsetzung und die Entwicklung des Finanzhaushalts
laufend.

Bei der Schulraumerweiterung am Schulstandort Grasswil handelt es sich um ein Generatio-
nenprojekt. Die finanziellen Auswirkungen belasten den Finanzhaushalt der Gemeinde nicht
nur im Zeitpunkt der Realisierung, sondern werden diesen auch in den Folgejahren durch die
nötigen Abschreibungen und die Verzinsung des Kapitalbedarfs wesentlich beeinflussen.

8.2 Planungskredit für die Projektierung der Schulraumerweiterung
Nach Ablauf der öffentlichen Mitwirkung zur erarbeiteten Machbarkeitsstudie möchte der
Gemeinderat zügig mit der Projektierung der vorgesehenen Schulraumerweiterung starten.
Das heisst, in einem ersten Schritt wird basierend auf einer ausgewählten Variante der Mach-
barkeitsstudie ein Vorprojekt ausgearbeitet, welches als Grundlage für den Kreditantrag zum
Gesamtprojekt dient, den der Gemeinderat den Stimmberechtigten voraussichtlich an der
Dezember-Versammlung 2021 zur Genehmigung unterbreiten will. Mit diesem Vorgehen ist
gewährleistet, dass die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger möglichst früh über das erarbei-
tete Projekt zur Schulraumerweiterung am Schulstandort Grasswil entscheiden können und
noch nicht so hohe Planungskosten angefallen sind, wie wenn bereits das Vor- und Ausfüh-
rungsprojekt erarbeitet und erst dann den Stimmberechtigten zum Entscheid vorgelegt wird.

Die Planerleistungen sind gestützt auf die Vorschriften zum öffentlichen Beschaffungswesen
zu vergeben. Aufgrund der bisher erfolgreichen Zusammenarbeit mit dem Architekturbüro
Lüscher Egli AG, Langenthal, sieht der Gemeinderat vor, diese weiterzuführen und gemein-
sam in die Projektierungsphase zu gehen. Für die Projektierung der Schulraumerweiterung
Grasswil wird für den Beizug von Planern und Fachplanern gemäss eingeholten Offerten mit
Kosten von gerundet Fr. 200'000.00 gerechnet. Der Gemeinderat beantragt den Stimmbe-
rechtigten entsprechend einen Verpflichtungskredit in dieser Höhe zur Genehmigung.

                                              15
9. Antrag des Gemeinderates

    Genehmigung eines Verpflichtungskredits in Höhe von Fr. 200'000.00 für die Projektierung
    der Schulraumerweiterung am Schulstandort Grasswil.

ABSTIMMUNGSFRAGE:
Wollen Sie den Verpflichtungskredit in der Höhe von CHF 200'000.00 für die Projektierung der
Schulraumerweiterung am Schulstandort Grasswil genehmigen?

Dritte              Totalrevision des Personalreglements per
Vorlage             1. Januar 2021

1. Ausgangslage
Mit Teilrevision des Organisationsreglements (OgR) der Einwohnergemeinde Seeberg, die von
den Stimmberechtigten anlässlich der Urnenabstimmung vom 20. Dezember 2020 beschlos-
sen und durch den Kanton genehmigt wurde, ist dem Gemeinderat die Kompetenz für die
Schaffung und Aufhebung von Stellen zugewiesen worden. Gestützt auf Art. 14 Abs. 5 OgR
stellt er den Personalaufwand jährlich im Budget ein, der Aufwand ist gebunden. Die Verän-
derungen im Bestand der Stellen weist er jährlich im Anhang zur Rechnung aus. Wie damals
bereits informiert, möchte der Gemeinderat die personalrechtlichen Grundlagen den heuti-
gen Bedürfnissen anpassen. Die letzte Totalrevision erfolgte im Jahr 2009. Seither haben sich
das öffentliche Gemeinwesen und somit auch die Rahmenbedingungen und Voraussetzun-
gen für die tätigen Behördenmitglieder sowie das angestellte Gemeindepersonal stark ver-
ändert und weiterentwickelt. Der Gemeinderat hat deshalb eine Totalrevision des Personal-
reglements vorgenommen und gleichzeitig die zugehörige Personalverordnung überarbeitet.
Das totalrevidierte Personalreglement unterliegt der Genehmigung durch die Stimmberech-
tigten.

Das Umfeld der öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen hat sich durch den gesellschaftlichen,
technologischen, politischen und wirtschaftlichen Wandel der letzten Jahre rasant und teil-
weise tiefgreifend verändert. Unter den Gemeinden herrscht ein zunehmend schärferer Wett-
bewerb. Die öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen müssen den wachsenden Ansprüchen ge-
recht werden. Sie müssen immer mehr und immer anspruchsvollere Aufgaben erfüllen.
Gleichzeitig müssen sie sich mit übergeordneten Reformen auseinandersetzen, die zum Teil
erhebliche Auswirkungen auf die Gemeinwesen und ihre Strukturen haben. Die Gemeinde-
führung und die politische Steuerung werden damit anspruchsvoller. Die Komplexität der
Problemstellungen nimmt zu.

Der Schweizerische Gemeindeverband hat bereits im November 2016 einen Bericht über die
Bedeutung des Milizsystems für die Gemeinden verfasst. Demnach gerät das Milizsystem zu-
nehmend unter Druck. Die Bereitschaft, sich für ein Exekutivamt zur Verfügung zu stellen,
nimmt ab. Zahlreiche Gemeinden haben zunehmend Schwierigkeiten, ihre Behörden und
Verwaltungen zu besetzen. Betroffen sind vor allem kleine und mittelgrosse Gemeinden. Die

                                             16
Gründe für die Schwierigkeit, die kommunalen Behörden zu besetzen, sind vielfältig – sie sind
gesellschaftlicher, politischer und struktureller Natur. Im Vordergrund stehen der Arbeits- und
Zeitaufwand und die Unvereinbarkeit mit dem Beruf und mit der Familie. Die Wertschätzung
(Respekt, Anerkennung, Entschädigung) ist ein wichtiger Aspekt der Attraktivität von öffentli-
chen Ämtern. Viele Gemeinden haben die Entschädigungen in den letzten Jahren erhöht.

Der Fachkräftemangel in der Verwaltung ist eine Tatsache. Spezielle Herausforderungen er-
geben sich für die Gemeinden unter anderem bei der Forderung nach Vereinbarkeit von
Familie und Beruf. Diese Forderung steht oftmals in direktem Widerspruch mit dem Milizsystem
der Gemeinde, das unter Umständen die Verfügbarkeit für Sitzungen am Abend bedingt.
Erfahrungsgemäss kann die Privatwirtschaft flexibler und rascher auf veränderte Bedürfnisse
reagieren. Die Gemeinden sind deshalb gefordert, die bestehenden Rahmenbedingungen
und üblichen Personalprozesse in jeder Hinsicht zu hinterfragen und gezielt punktuelle Verbes-
serungen einzuleiten.

Die strategische Steuerung und damit die anspruchsvolle Führungsaufgabe in der Gemeinde
obliegt dem Gemeinderat. Dieser hat dafür zu sorgen, dass der öffentliche Auftrag erfüllt wer-
den kann. Dazu gehören optimale Rahmenbedingungen für die Leistungserbringung sowie
fachlich kompetente und motivierte Mitarbeitende. Der Gemeinderat führt die Gemeinde. Er
plant und koordiniert deren Tätigkeiten und ist verantwortlich für einen reibungslosen Betrieb.
Zudem sorgt er für die sorgfältige Bewirtschaftung und sparsame Verwendung der öffentli-
chen Gelder und für den Schutz vor Misswirtschaft. Der Gemeinderat ist weiter generell ver-
antwortlich für eine effiziente und wirkungsvolle Aufgabenerfüllung. Einem gewählten Rats-
mitglied bzw. dem Gemeinderat als Gesamtgremium und oberstes Führungsorgan der Ge-
meinde obliegen demnach umfassende, äussert verantwortungsvolle sowie anspruchsvolle
Aufgaben.

Der Gemeinderat hat sich intensiv mit den Rahmenbedingungen zur Ausübung einer behörd-
lichen Tätigkeit und der Herausforderung zur Besetzung der öffentlichen Ämter sowie der Ver-
waltungsstellen befasst. Der ehrenamtliche Charakter einer Behördentätigkeit soll hochge-
halten werden, doch unter dem Druck der Arbeitswelt kommt einer angemessenen Entschä-
digung zunehmende Bedeutung zu, um das Milizsystem zu stärken. Eine der wesentlichsten
Anpassungen im Personalreglement ist denn auch die Entschädigung des Gemeinderates für
die Verrichtung seiner Tätigkeit. Daneben wurden die Rahmenbedingungen für das ange-
stellte Personal so angepasst, dass sie den heutigen Bedürfnissen und dem übergeordneten
kantonalen Recht sowie den Empfehlungen des Verbands Bernischer Gemeinden (VBG) für
attraktive Arbeitgeber Gemeinden entsprechen.

2. Sachverhalt
Eine Überprüfung der Behördenentschädigungen fand letztmals im Jahr 2015 statt. Die ge-
samte Jahresentschädigung des Gemeinderates beträgt bisher gemäss Art. 16 des Personal-
reglements der Einwohnergemeinde Seeberg maximal Fr. 38'000.00. Aufgeteilt auf die Funkti-
onsträger/innen wurden bisher die folgenden Jahresentschädigungen ausbezahlt:
Gemeindepräsidium                            Fr.   14'800.00
Vizegemeindepräsidium                        Fr.    3'100.00
Übrige Mitglieder                            Fr.    2'600.00
Ressortentschädigung Finanzen                Fr.    2'400.00
Ressortentschädigung Gesellschaft            Fr.    2'600.00
Ressortentschädigung Umwelt                  Fr.    3'100.00
Ressortentschädigung Wirtschaft              Fr.    4'200.00
Total Jahresentschädigungen                  Fr. 32'800.00

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Zusätzlich werden aktuell Entschädigungen für die Teilnahme an Sitzungen ausbezahlt. Ge-
samthaft bewegen sich die Entschädigungen des Gemeinderates (Jahrespauschalentschä-
digung und Sitzungsgelder) bisher im Rahmen von Fr. 55'450.00 jährlich. Gemäss den bisheri-
gen personalrechtlichen Bestimmungen der Gemeinde wurde den Gemeinderatsmitgliedern
jeweils ein Teil der Pauschalentschädigung als Spesen und nicht als Lohn ausbezahlt. Eine
Überprüfung durch die kantonale Ausgleichskasse des Kantons Bern hat ergeben, dass die
bisherigen Regelungen zur Abgeltung und Auszahlung der Behördenentschädigungen zwar
die steuerlichen Vorgaben erfüllen, aus Sicht der AHV-Abrechnung aber zu überprüfen sind.

Gestützt auf die vorerwähnten Ausführungen, insbesondere zur Vereinbarkeit des Amtes als
Gemeindepräsidium bzw. Mitglied des Gemeinderates mit Familie und Beruf, soll die Entschä-
digung des Gemeinderates so angepasst werden, dass diese mit einer hauptberuflichen Tä-
tigkeit vergleichbar ist. Neu soll dem Gemeinderat basierend auf einem berechneten Arbeits-
pensum und einem durchschnittlichen Jahreseinkommen eine Jahrespauschalentschädi-
gung ausbezahlt werden, mit der grundsätzlich alle diesem Amt obliegenden Verpflichtun-
gen abgegolten sind. Darin enthalten sind demnach auch sämtliche Spesen, ausgenommen
Reisespesen ausserhalb des Gemeindegebietes. Zusätzlich zur Jahrespauschalentschädi-
gung vergütet wird wie bisher der Aufwand für ausserordentliche Projekte oder die Tätigkeit
in eingesetzten Arbeitsgruppen ausserhalb des eigenen Ressorts des Gemeinderates. Die
jährliche Auszahlung wird damit massiv vereinfacht, da die Erhebung zusätzlicher Sitzungsgel-
der nicht mehr nötig ist.

Gestützt auf die neue Regelung zur Abgeltung der Tätigkeit im Gemeinderat sollen gemäss
Anhang I zum Personalreglement die folgenden Jahrespauschalentschädigungen ausge-
richtet werden:
                                          Jahrespauschale       Pensum
Gemeindepräsidium                                    Fr.   21'900.00           30%
Vizegemeindepräsidium                                Fr.    2’000.00         pauschal
Ratsmitglied Ressort Finanzen                        Fr.    7'300.00           10%
Ratsmitglied Ressort Gesellschaft                    Fr.   12'600.00           20%*
Ratsmitglied Ressort Umwelt                          Fr.   14'600.00           20%
Ratsmitglied Ressort Wirtschaft                      Fr.   14'600.00           20%
Total Jahrespauschalentschädigungen                  Fr. 73'000.00

* gekürzte Entschädigung aufgrund Vizepräsidium in Bildungskommission Wynigen, die separat durch die Sitzge-
meinde pauschal entschädigt wird

Im Rahmen der Totalrevision des Personalreglements der Einwohnergemeinde Seeberg wur-
den insbesondere die nachfolgenden, wesentlichsten Bestimmungen geändert oder neu
aufgenommen:

 Bestimmung:              Änderung:
                          Der Aufbau bzw. die Struktur des Erlasses wurde gemäss Empfehlung
 allgemein                des Amtes für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern ger-
                          ingfügig geändert.
                         Der Gemeinderat hat in der bisherigen Personalverordnung jede
                         Stelle einer Gehaltsklasse zugeordnet. Bis auf die Kaderpositionen war
                         bisher überall ein Gehaltklassenrahmen definiert. Dieser wurde nun
 Artikel 5               auch für die Kaderpositionen festgelegt und die Zuweisung der Stellen
                         in einen Gehaltsklassenrahmen ganzzeitlich überarbeitet. Im Person-
                         alreglement     wurden       die  kantonalen        personalrechtlichen
                         Bestimmungen zur Ausgestaltung der Gehaltsklassen übernommen.

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Der Gehaltsaufstieg erfolgte bisher nicht nach einem vorgegebenen
                Raster entsprechend der jährlichen Leistungs- und Verhaltensbeurtei-
                lung der Mitarbeitenden. Das wurde geändert. Je nach erfolgter Leis-
                tungs- und Verhaltensbeurteilung wurde nun der mögliche Ge-
                haltsaufstieg und das Verfahren dazu definiert. Dazu gehört auch
Artikel 6 - 9   eine mögliche Rückstufung nach kantonalem Recht, sofern die An-
                forderungen und Zielvorgaben von Mitarbeitenden nicht erfüllt
                werden. Ein Anrecht auf einen jährlichen Gehaltsaufstieg durch das
                angestellte Personal besteht nicht. Dieser ist weiterhin von der finan-
                ziellen Lage der Gemeinde und der Entwicklung der Gehälter der
                öffentlichen Gemeinwesen und der Privatwirtschaft abhängig.

Artikel 12      Siehe eingangs aufgeführte Erläuterungen.
                Die übrigen Behördenmitglieder (Mitglieder von Kommissionen und
                Arbeitsgruppen) werden weiterhin mit einem Sitzungsgeld entschä-
                digt. Die Höhe der Sitzungsgelder richtet sich nach den Bestimmun-
                gen der Personalverordnung.

Artikel 13      Bisher wurden Abendsitzungen ab 17.00 Uhr für das Verwaltungsper-
                sonal nicht als Arbeitszeit gerechnet, sondern mit einem 1.5-fachen
                Sitzungsgeld desjenigen für Behördenmitglieder abgegolten. Diese
                Arbeit wurde somit vom Personal ausserhalb der ordentlichen Arbeits-
                zeit zusätzlich verrichtet. Neu gelten Sitzungen für das Personal gene-
                rell als Arbeitszeit.
                Bisher war im Personalreglement vorgegeben, dass freie Kaderstellen
                öffentlich auszuschreiben sind. Die neue Regelung ist offener gestal-
                tet, in dem die Gemeinde offene Stellen öffentlich ausschreiben
                kann. Ist eine interne Nachfolgeregelung möglich (Bsp. Kaderposi-
                tion) oder kann die Stelle anderweitig ohne Ausschreibung mit geeig-
                netem Fachpersonal besetzt werden, obliegt die Entscheidkompe-
Artikel 15      tenz dem Gemeinderat als Führungsorgan zu entscheiden, ob eine
                öffentliche Ausschreibung erfolgen soll oder nicht. Der Gemeinderat
                wird neu dazu ermächtigt, im Rahmen des bisherigen Stellenkontin-
                gentes einzelne Arbeitsbereiche der Verwaltung anstelle einer Fest-
                anstellung im Mandat an Dritte zu vergeben. Das macht dann Sinn,
                wenn kein geeignetes Fachpersonal gefunden werden kann
                oder aufgrund einer temporären Überbrückung nicht erforderlich ist.
                Die Gemeinde als Arbeitgeber bekennt sich zur Weiterbildung des
                Gemeindepersonals und fördert sowie unterstützt diese. Leistungsfä-
                higes, gut ausgebildetes Personal ist Voraussetzung für eine qualitativ
Artikel 16
                gute und erfolgreiche Aufgabenerfüllung. Bei der Unterstützung der
                Aus- und Weiterbildung von Gemeindepersonal richtet sich die Ge-
                meinde nach den Bestimmungen des kantonalen Rechts.
                Die Bestimmungen des totalrevidierten Personalreglements sollen
                rückwirkend per 1. Januar 2021 in Kraft treten. Damit ist sichergestellt,
                dass keine marchzähligen Abrechnungen von Behördenentschädi-
Artikel 24
                gungen erfolgen müssen. Aus der rückwirkenden Inkraftsetzung erge-
                ben sich weder für Behördenmitglieder noch für das angestellte Per-
                sonal nachteilige Auswirkungen.

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3. Vorprüfung
Das totalrevidierte Personalreglement wurde vom Amt für Gemeinden und Raumordnung
des Kantons Bern einer freiwilligen Vorprüfung unterzogen und geprüft, ob die beabsichtigten
Änderungen übergeordnetem Recht widersprechen. Die in der freiwilligen Vorprüfung vom
Kanton empfohlenen Änderungen wurden übernommen. Die Totalrevision des Personalreg-
lements ist rechtlich zulässig.

4. Öffentliche Auflage
Gestützt auf Art. 54 des Gemeindegesetzes des Kantons Bern vom 16. März 1998 legt der Ge-
meinderat die Totalrevision des Personalreglements während der gesetzlichen Dauer von
30 Tagen in der Zeit vom 7. Mai 2021 bis und mit 7. Juni 2021 in der Gemeindeschreiberei
Seeberg öffentlich zur Einsichtnahme auf. Es kann zudem unter der Gemeindewebsite
www.seeberg.ch mit allen übrigen Unterlagen zu den traktandierten Geschäften eingesehen
werden.

5. Antrag des Gemeinderates
        Die Totalrevision des Personalreglements sei zu genehmigen und rückwirkend per
         1. Januar 2021 in Kraft zu setzen.

ABSTIMMUNGSFRAGE:
Wollen Sie das totalrevidierte Personalreglement mit Inkrafttreten rückwirkend per
1. Januar 2021 genehmigen?

Bekanntmachung der Abstimmungsergebnisse:
Die Publikation der Ergebnisse der Abstimmungsvorlagen erfolgt gemäss Art. 32 des kanto-
nalen Gesetzes über die politischen Rechte am Abstimmungs- und Wahlsonntag via Ge-
meindewebsite auf www.seeberg.ch. Zusätzlich erfolgt eine Publikation in der darauffolgen-
den Ausgabe des amtlichen Anzeigers.

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