Botschaft zur Gemeindeurnen-abstimmung vom 13.06.2021 - Einwohnergemeinde Seeberg
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ERLÄUTERUNGEN ZUR URNENABSTIMMUNG UND ABSAGE DER GEMEINDEVERSAMMLUNG Aufgrund der aktuellen Entwicklung der Coronavirus-Pandemie verlängerte das Regierungs- statthalteramt Oberaargau mit Allgemeinverfügung vom 25. Januar 2021 die Möglichkeit für sämtliche gemeinderechtlichen Körperschaften im Verwaltungskreis Oberaargau, anstelle der Gemeindeversammlung eine Urnenabstimmung oder eine Urnenwahl durchzuführen. Der Gemeinderat hat beschlossen, auf die Durchführung der Gemeindeversammlung vom 15. Juni 2021 zu verzichten und stattdessen für Sonntag, 13. Juni 2021 eine Urnenabstimmung angeordnet. Die Gemeindeabstimmung findet somit gleichzeitig mit der eidgenössischen und kantonalen Volksabstimmung statt. Gestützt auf die Allgemeinverfügung und das Gesetz über die politischen Rechte des Kantons Bern unterbreitet der Gemeinderat den Stimmbe- rechtigten die folgenden Geschäfte zur Abstimmung an der Urne: 1. Jahresrechnung 2020; Genehmigung 2. Projektierung der Schulraumerweiterung am Schulstandort Grasswil; Genehmigung Ver- pflichtungskredit 3. Totalrevision des Personalreglements per 1. Januar 2021; Genehmigung Keine Wahlen Anlässlich der Gesamterneuerungswahlen für die Amtsdauer vom 1. Januar 2021 bis 31. De- zember 2024 im vergangenen Dezember konnte das Gemeindepräsidium nicht besetzt wer- den. Mit Publikation vom 4. März 2021 sowie 8. April 2021 im amtlichen Anzeiger wurde dazu aufgefordert, bis spätestens 28. April 2021 gültige Wahlvorschläge für die Wahl des Gemein- depräsidiums, des Vize-Gemeindepräsidiums und eines Mitglieds des Gemeinderates einzu- reichen. Die bisherige Vize-Gemeindepräsidentin, Martina Brühlmeier hat sich für die Wahl als Gemeindepräsidentin und das Ratsmitglied Markus Wyss für die Wahl als Vize-Gemeindeprä- sident zur Verfügung gestellt. Da innerhalb der Eingabefrist nicht mehr Wahlvorschläge ein- getroffen sind, als Sitze zu besetzen sind, gelten die Vorgeschlagenen nach Art. 53 Bst. c des Organisationsreglements als gewählt (siehe separate Publikation). Es finden somit keine Wah- len an der Urne statt. Stimmrecht Stimmberechtigt sind alle urteilsfähigen Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die seit drei Monaten in der Gemeinde wohnhaft sind und das 18. Altersjahr zurückgelegt haben. Öffentliche Auflage Das Reglement gemäss Abstimmungsvorlage-Nr. 3 liegt gestützt auf Artikel 54 des Gemein- degesetzes des Kantons Bern vom 16. März 1998 während 30 Tagen vor der Versammlung, in der Zeit vom 7. Mai 2021 bis und mit 7. Juni 2021 bei der Gemeindeverwaltung Seeberg zur Einsichtnahme öffentlich auf. Die Akten zu den übrigen traktandierten Geschäften liegen so- weit vorhanden und ergänzend zur Botschaft der Urnenabstimmung ebenfalls in der Gemein- deverwaltung Seeberg öffentlich auf. Sie können zudem soweit möglich unter www.see- berg.ch eingesehen werden. Rechtsmittelbelehrung gegen Abstimmungsergebnisse an der Urne Gegen die Ergebnisse der Abstimmungsvorlagen kann gemäss Art. 60 ff. VRPG innert 30 Ta- gen nach der Urnenabstimmung beim Regierungsstatthalteramt Oberaargau, Schloss, 3380 Wangen a.A. schriftlich Beschwerde erhoben werden. Der Gemeinderat 2
Erste Jahresrechnung 2020 Vorlage 1 Ergebnisse Die Jahresrechnung 2020 der Einwohnergemeinde Seeberg wurde nach dem «Harmonisier- ten Rechnungsmodell» (HRM2) des Kantons Bern erstellt. Nach HRM2 muss das Ergebnis des Gesamthaushalts von der Gemeindeversammlung ge- nehmigt werden. Dieses sieht wie folgt aus: 1.1 Ergebnis Gesamthaushalt Der Gesamthaushalt schliesst mit einem Aufwandüberschuss von CHF 162'415.34 ab. Budge- tiert war ein Aufwandüberschuss von CHF 357‘825.00. Die Besserstellung gegenüber dem Budget 2020 beträgt CHF 195'409.66. 1.2 Ergebnis Allgemeiner Haushalt Der allgemeine Haushalt schliesst mit einem Aufwandüberschuss von CHF 146'642.29 ab. Bud- getiert war ein Aufwandüberschuss von CHF 292‘725.00. Die Besserstellung gegenüber dem Budget macht CHF 146'082.71 aus. 1.3 SF Abwasserentsorgung Die Abwasserentsorgung (Funktion 7201) schliesst mit einem Aufwandüberschuss von CHF 16'547.80 ab. Budgetiert war ein Aufwandüberschuss von CHF 68'300.00. Die Besserstel- lung gegenüber dem Budget beträgt CHF 51'752.20. An die jährliche Einlage in den Werter- halt der Abwasseranlagen dürfen die einmaligen Anschlussgebühren abgezogen werden. Da aufgrund von Nachfakturierungen von ARA- und Kanalisationsanschlussgebühren dieser Betrag im Rechnungsjahr 2020 sehr hoch ausgefallen wäre, wurde nur der Durchschnitt der letzten fünf Jahre angerechnet. Die Einlage in den Werterhalt Abwasser beträgt somit CHF 77'241.00. 3
Das Eigenkapital der SF Abwasserentsorgung beträgt CHF 396'024.35 (Konto 29002.01). Der Bestand des Werterhalts Gemeinde beläuft sich auf CHF 2'058'105.45 (Konto 29302.01) und derjenige des ARA-Verbandes Herzogenbuchsee auf CHF 219'976.95 (Konto 29302.02), total CHF 2'278'082.40. 1.4 SF Abfall Die Abfallentsorgung (Funktion 7301) schliesst mit einem Ertragsüberschuss von CHF 774.75 ab. Budgetiert war ein Ertragsüberschuss von CHF 3’200.00. Die Schlechterstellung gegenüber dem Budget 2020 beträgt CHF 2'425.25. Das Eigenkapital der SF Abfall beträgt CHF 16'158.65 (Konto 29003.01). 1.5 Übrige Spezialfinanzierungen (SF) mit Gemeindereglement SF Wärmeverbund Schulhaus Grasswil Die Einlage in die SF Wärmeverbund SH Grasswil beträgt CHF 6'768.55. Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 20. April 2020 beschlossen, ab dem Jahr 2020 alle Unterhaltskosten der Heizanlage im Schulhaus Grasswil der SF Wärmeverbund zu belasten. Im Gegenzug wird neu auch der Wärmebezug der Schulanlage Grasswil dieser Spezialfinanzierung gutgeschrieben. Das Eigenkapital macht neu CHF 13'127.70 (Konto 29000.05) aus. SF Ortsburger Grasswil: Die SF Ortsburger Grasswil (Funktion 9695) schliesst mit einem Ertragsüberschuss von CHF 1'684.65 ab. Im Jahr 2020 wurde kein Burgernutzen ausbezahlt. Das Eigenkapital beträgt CHF 16'906.15 (Konto 29000.07). SF Feuerwehr Goldisberg: Die einseitige SF Feuerwehr Goldisberg (Funktion 1506) schliesst mit einem Ertragsüberschuss von CHF 31'812.42 ab. Das Eigenkapital beträgt CHF 264'575.70 (Konto 29000.10). SF Liegenschaften Finanzvermögen Werterhalt: Gemäss Beschluss des Gemeinderates Seeberg vom 12. November 2019 wird vom aktuellen Gebäudeversicherungswert 1,5 % in die Spezialfinanzierung eingelegt. Die Entnahme ent- spricht dem Saldo des Kontos „Baulicher Unterhalt Gebäude“. Lehrerhaus Grasswil: Einlage CHF 16‘200.00, Entnahme CHF 19'279.40, Stand Eigenkapital CHF 15'772.70 (Konto 29300.10) Lehrerhaus Riedtwil: Einlage CHF 11‘325.00, Entnahme CHF 11'445.89, Stand Eigenkapital CHF 7'798.41 (Konto 29300.12) Altes Schulhaus Riedtwil: Einlage CHF 23’100.00, Entnahme CHF 17'913.40, Stand Eigenka- pital CHF 108'255.95 (Konto 29300.13) Ehem. Gemeindehaus Hermiswil: Einlage CHF 8’700.00, Entnahme CHF 9'743.25, Stand Ei- genkapital CHF 35'031.55 (Konto 29300.14) Ehem. Magazin Hermiswil: Einlage CHF 1‘185.00, Entnahme CHF 0.00, Stand Eigenkapital CHF 5'451.00 (Konto 29300.15) SF Vorfinanzierung Investitionen Tiefbau / SF Baulicher Unterhalt VV sowie FV und Vorfinanzie- rung VV: Das Guthaben der Spezialfinanzierung Investitionen Tiefbau (Konto 29300.01) wurde gemäss Reglement per 01.01.2020 in die Spezialfinanzierung baulicher Unterhalt Verwaltungs- und Fi- nanzvermögen sowie Vorfinanzierung Verwaltungsvermögen eingelegt. Entnahmen wurden keine getätigt. Das Eigenkapital per 31.12.2020 beträgt CHF 1‘416‘647.35 (Konto 29300.03). 4
SF Grabunterhalt: Die Entnahme aus der Spezialfinanzierung entspricht den Kosten für den Unterhalt der Gräber, ausmachend CHF 1'086.35. Das Eigenkapital beträgt CHF 15'785.90 (Konto 29300.02). 1.6 Kommentar Gesamthaushalt Personalaufwand (30) Der gesamte Personalaufwand beträgt CHF 864'443.60 und ist um CHF 39'551.40 tiefer als budgetiert. Weniger Sitzungsgelder bei Gemeinderat und Kommissionen, weniger Sold für den Übungsdienst bei der Feuerwehr Goldisberg und der Wegfall von Personalanlässen in- folge Coronavirus-Pandemie sind die Gründe dafür. Sach- und übriger Betriebsaufwand (31) Der Sach- und übrige Betriebsaufwand von CHF 1'079'088.50 liegt um CHF 70'801.50 unter dem Budget. Dies vor allem aufgrund geringerer Aufwände bei Materialbeschaffungen und Unterhaltskosten. Abschreibungen (33) Die ordentlichen Abschreibungen nach Nutzungsdauer betragen CHF 175'880.00, budgetiert waren CHF 183’240.00. Die Abschreibungen für den Hochwasserschutz Mutzbach, Riedtwil fielen tiefer aus, als angenommen. Systembedingte zusätzliche Abschreibungen (Art. 84 GV) müssen vorgenommen werden, wenn der Allgemeine Haushalt einen Ertragsüberschuss ausweist und die ordentlichen Ab- schreibungen kleiner als die Nettoinvestitionen sind. Im Rechnungsjahr 2020 müssen keine sys- tembedingten zusätzlichen Abschreibungen vorgenommen werden, da ein Aufwandüber- schuss resultiert. Transferaufwand (36) Der Transferaufwand von CHF 3‘484'432.43 liegt um CHF 89'597.43 über dem Budget. Im Zeit- punkt der Budgetierung sind die effektiven Zuteilungen der Schülerinnen und Schüler noch nicht bekannt, daher resultieren grössere Abweichungen bei den Gehalts- und Schulbetriebs- kosten. Die Entschädigungen an den Kanton (Lastenausgleich) von total CHF 1'574'245.90 lie- gen rund CHF 33'500.00 unter dem Budget. Fiskalertrag (40) Die gesamten Steuererträge von CHF 3'139'683.65 liegen um rund CHF 12'000.00 unter dem Budget. Die Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie auf die Steuereinnahmen werden sich voraussichtlich aber erst nächstes Jahr bemerkbar machen. Finanzertrag (44) Der Finanzertrag von CHF 3’088'311.55 liegt um gut CHF 171'000.00 über dem Budget. Unter HRM2 müssen die Liegenschaften im Finanzvermögen alle 5 Jahre neu bewertet werden. Dies war per 31.12.2020 der Fall. Infolge der allgemeinen Neubewertung 2020 durch die Steuer- verwaltung des Kantons Bern musste der Wert der Liegenschaften um CHF 186'630.00 erhöht werden. Ausserordentlicher Ertrag (48) Dieser Ertrag von CHF 59'468.29 entspricht den Entnahmen der Spezialfinanzierung Werterhalt Liegenschaften FV. Budgetiert war insbesondere eine Entnahme aus der Spezialfinanzierung baulicher Unterhalt und Vorfinanzierung Verwaltungsvermögen, welche nicht getätigt wurde. 5
1.7 Übersicht nach Funktionen 6
2 Investitionsrechnung Die Nettoinvestitionen 2020 betragen CHF 251'350.47, budgetiert waren Nettoausgaben von CHF 630’000.00. Es waren höhere Ausgaben bei den Massnahmen der generellen Entwässe- rungsplanung (GEP) und der Einbau des Deckbelags Leinackerstrasse budgetiert, welche nicht ausgeführt wurden. Zudem gingen noch ausstehende Subventionen und Beiträge an das Hochwasserschutzprojekt Mutzbach, Riedtwil ein. Folgende Investitionen wurden getätigt: Projekte 2020 Ausgaben Einnahmen Nettokosten Darlehen GeWoSeeberg 160’000.00 0.00 160'000.00 Sanierung Strasse Sonnrain 121'812.90 0.00 121'812.90 GEP-Massnahmen + Investitionsbeiträge 88'711.10 2'840.55 85'870.55 ARA-Verband Herzogenbuchsee HWS-Projekt Mutzbach 60'827.22 177’160.20 -116'332.98 Total 431'351.22 180'000.75 251'350.47 3 Bilanz 3.1 Zusammenzug 01.01.2020 31.12.2020 1 Aktiven 11'183'526.80 11'129'902.30 10 Finanzvermögen 7'143'898.84 7'015'336.87 100 Flüssige Mittel und kurzfristige Geldanlagen 1'687'277.22 1'915'868.02 101 Forderungen 2'205'912.07 1'678'037.90 102 Kurzfristige Finanzanlagen 104 Aktive Rechnungsabgrenzungen 43'279.50 30'840.55 106 Vorräte und angefangene Arbeiten 13'437.05 7'664.90 107 Finanzanlagen 319'243.00 321'545.50 108 Sachanlagen FV 2'874'750.00 3'061'380.00 14 Verwaltungsvermögen 4'039'627.96 4'114'565.43 140 Sachanlagen VV 3'662'773.21 3'615'775.38 142 Immaterielle Anlagen 193'881.60 156'628.00 145 Beteiligungen, Grundkapitalien 170'000.00 170'000.00 146 Investitionsbeiträge 12'973.15 12'162.05 2 Passiven 11'183'526.80 11'129'902.30 20 Fremdkapital 2'734'486.52 2'605'881.33 200 Laufende Verbindlichkeiten 465'212.17 470'232.23 201 Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten 204 Passive Rechnungsabgrenzung 43'957.70 43'107.45 205 Kurzfristige Rückstellungen 206 Langfristige Finanzverbindlichkeiten 2'000'000.00 2'000'000.00 208 Langfristige Rückstellungen 20'000.00 20'000.00 209 Verbindlichkeiten gegenüber Sf und Fonds im FK 205'316.65 72'541.65 7
29 Eigenkapital 8'449'040.28 8'524'020.97 290 Verpfl. (+) bzw. Vorsch. (-) gegenüber SF 682'299.98 706'792.55 293 Vorfinanzierungen 3'685'694.85 3'882'825.26 294 Reserven 768'446.27 768'446.27 296 Neubewertungsreserve Finanzvermögen 1'321'960.60 1'321'960.60 299 Bilanzüberschuss/-fehlbetrag 1'990'638.58 1'843'996.29 3.2 Kommentar Die Bilanzsumme beträgt per 31.12.2020 total CHF 11'129'902.30 (Vorjahr: CHF 11'183'526.80). Davon beläuft sich das Finanzvermögen auf CHF 7'015'336.87 (Vorjahr: CHF 7'143'898.84). Gegenüber dem Vorjahr entspricht dies einer Abnahme von CHF 128'561.97. Das Verwaltungsvermögen beträgt CHF 4'114'565.43 (Vorjahr: CHF 4'039'627.96). Die Zu- nahme beträgt CHF 74'937.47. Das Fremdkapital beträgt CHF 2'605'881.33 (Vorjahr: CHF 2'734'486.52). Die Abnahme be- trägt CHF 128'605.19. Das Eigenkapital beträgt per 31.12.2020 total CHF 8'524'020.97 (Vorjahr: CHF 8'449'040.28). Die Zunahme beträgt CHF 74'980.69 und setzt sich aus den Einlagen und Entnahmen der Spezialfinanzierungen sowie dem Aufwandüberschuss zusammen. Das massgebliche Eigenkapital (299 Bilanzüberschuss) beläuft sich auf CHF 1‘843'996.29 (Vor- jahr: CHF 1'990'638.58). 4 Nachkredite Im Jahr 2020 beträgt das Total der Nachkredite CHF 611'666.65 und setzt sich wie folgt zusam- men: gebunden CHF 502'145.73 in Kompetenz GR CHF 109'520.92 durch GV zu beschliessen CHF 0.00 Die einzelnen Nachkredite ab einer Höhe von CHF 4‘000.00 können der Nachkredittabelle in der Jahresrechnung entnommen werden. 5 Antrag des Gemeinderates Den Stimmberechtigten wird folgendes Ergebnis der Jahresrechnung 2020 zur Genehmigung beantragt: ERFOLGSRECHNUNG Aufwand Gesamthaushalt CHF 6'122’310.54 Ertrag Gesamthaushalt CHF 5'959'895.20 Aufwandüberschuss CHF -162'415.34 davon Aufwand Allgemeiner Haushalt CHF 5‘632'905.84 Ertrag Allgemeiner Haushalt CHF 5‘486'263.55 Aufwand-/Ertragsüberschuss CHF -146'642.29 8
Aufwand Abwasserentsorgung CHF 383'598.85 Ertrag Abwasserentsorgung CHF 367'051.05 Aufwandüberschuss CHF -16'547.80 Aufwand Abfall CHF 105'805.85 Ertrag Abfall CHF 106'580.60 Ertragsüberschuss CHF 774.75 INVESTITIONSRECHNUNG Ausgaben CHF 431'351.22 Einnahmen CHF 180'000.75 Nettoinvestitionen CHF 251'350.47 Die vollständige Jahresrechnung 2020 kann bei der Gemeindeverwaltung Seeberg eingese- hen werden und ist auf der Gemeindewebsite www.seeberg.ch zum Herunterladen verfüg- bar. ABSTIMMUNGSFRAGE: Wollen Sie die Jahresrechnung 2020 der Einwohnergemeinde Seeberg mit einem Aufwand- überschuss im Gesamthaushalt von CHF 162'415.34 genehmigen? Zweite Projektierung der Schulraumerweiterung am Vorlage Schulstandort Grasswil 1. Ausgangslage Im Jahr 2013 haben die Gemeinden Wynigen, Seeberg und Rumendingen den Schulzusam- menschluss beschlossen. Seit August 2014 wird die gemeinsame Schule Wynigen-Seeberg im Sitzgemeindemodell mit Wynigen als Sitzgemeinde und Anschlussvertrag der Gemeinden Seeberg und Rumendingen geführt. Der Besuch der Oberstufe in Wynigen durch Schülerin- nen und Schüler aus der Gemeinde Seeberg erfolgte schon vor diesem Schulzusammen- schluss. Bereits seit der Gründung der Sekundarschule in Wynigen im Jahr 1835 besuchten Schülerinnen und Schüler aus den Gemeinden Seeberg und Rumendingen die Oberstufe in Wynigen. Dem Gemeinderat ist ein attraktives, umfassendes und modernes Bildungsangebot sehr wich- tig. Damit dieses Angebot sichergestellt werden und die Schule ihren übergeordneten Bil- dungsauftrag erfüllen kann, sind Infrastrukturen in ausreichender Form bereitzustellen, welche die aktuellen und künftigen Bedürfnisse befriedigen. Es ist deshalb Aufgabe der zuständigen Behörden, deren Bedarf laufend zu überprüfen und gegebenenfalls nötige Massnahmen zu treffen. Im Rahmen intensiver Abklärungen wurde festgestellt, dass die heutige Schulanlage Grasswil den vorhandenen Bedarf der Schule Wynigen-Seeberg nicht mehr decken kann. Die 9
bestehenden Räumlichkeiten erfüllen die Anforderungen an den heutigen Schulunterricht nicht mehr, gleichzeitig ist zusätzlicher Platzbedarf vorhanden. Es ist deshalb eine bauliche Erweiterung erforderlich, welche genügend Schulraum für die nächste Generation bereitstellt und in Absprache mit der Sitzgemeinde Wynigen am Schulstandort Grasswil umgesetzt wer- den soll. Ziel des Gemeinderates ist es, die Räumlichkeiten innerhalb der Schulanlage so zu gestalten, dass diese mehrfach und nach jeweiligem Bedarf genutzt werden können. Erste Abklärungen zur heute vorgesehenen Schulraumerweiterung am Schulstandort Grasswil wurden vor rund vier Jahren aufgenommen. Es erfolgte die Erarbeitung einer Schulraumpla- nung für die Gemeinde Seeberg sowie im Anschluss daran der Auftrag an ein Architekturbüro zur Ausarbeitung einer Variantenstudie zwecks Bereitstellung des zusätzlich nötigen Raumbe- darfs. Letztere zeigte bereits erste Erkenntnisse über mögliche bauliche Erweiterungen auf. Um den Zustand und allfälligen Sanierungsbedarf der bereits bestehenden Liegenschaften zu erheben, gab der Gemeinderat eine Zustandsanalyse in Auftrag. Ein vom Gemeinderat ein- gesetztes Projektteam mit Vertretung der Standortschulleitung Grasswil, erarbeitete danach eine Nutzungsanalyse bzw. ein Raumkonzept und legte den definitiv erforderlichen zusätzli- chen Raumbedarf fest. Ziel der Nutzungsanalyse war, zu prüfen, wie die bestehenden Räum- lichkeiten künftig schulbetrieblich optimal genutzt werden können. Im Projektteam vertreten sind auch die Vereine. Dem Gemeinderat ist es ein Anliegen, allfällige Bedürfnisse der Vereine und von Drittnutzerinnen und Drittnutzern von Beginn weg aufzunehmen und im Projekt zu berücksichtigen. Basierend auf allen vorerwähnten Grundlagen hat der Gemeinderat die Lüscher Egli AG, Langenthal in der Folge mit einer Machbarkeitsstudie beauftragt. Diese liegt inzwischen vor. Im Rahmen einer öffentlichen Mitwirkung in der Zeit vom 19. Mai 2021 bis und mit 18. Juni 2021 haben interessierte Bürgerinnen und Bürger die Gelegenheit, die Machbarkeitsstudie einzu- sehen und ihre Meinung zu den Ideen und Absichten des Gemeinderates abzugeben. Die Rückmeldungen werden nach Ablauf der Frist gesichtet und wo möglich in die weitere Planung miteinbezogen. Letztlich entscheidet der Gemeinderat insbesondere aufgrund der eingetroffenen Rückmeldungen aus der Bevölkerung, welche Variante er auf Vorprojektstufe erarbeiten lässt. Für die Erarbeitung eines Vorprojekts müssen wiederum Planer beigezogen werden. Der Ge- meinderat beantragt den Stimmberechtigten deshalb einen Planungskredit für die Projektie- rung der vorgesehenen Schulraumerweiterung und möchte mit den Arbeiten unmittelbar nach der öffentlichen Mitwirkung starten. Vorgesehen ist, den Stimmberechtigten anlässlich der ordentlichen Gemeindeversammlung im Dezember 2021 den nötigen Kreditbeschluss für das Gesamtprojekt vorzulegen. 2. Entwicklung der Schülerzahlen Die extern erarbeitete Schulraumplanung aus dem Jahr 2018 konzentrierte sich auf die bei- den Schulstandorte Grasswil und Seeberg. Der Schulstandort Seeberg besteht nur noch aus einem Kindergarten, dessen Standort mit Erweiterung des Schulraums definitiv nach Grasswil verschoben werden soll. Seit 2003 findet im Schulhaus Seeberg kein Schulunterricht mehr statt. Das ehemalige Schulgebäude ist im Sinne einer Nachfolgelösung mit dem genossenschaftli- chen Projekt GenerationenWohnenSeeberg verbunden und soll umgenutzt werden. Die ständige Wohnbevölkerung der Gemeinde Seeberg umfasst rund 1'550 Einwohnerinnen und Einwohner. Die Bevölkerungszahl hat in den letzten Jahren leicht zugenommen. Die Zah- len zur zukünftigen Bevölkerungsentwicklung in der Gemeinde Seeberg stammen aus dem Projekt «Regionalisierte Bevölkerungsszenarien für den Kanton Bern bis 2045». Die Berechnun- gen erfolgten entsprechend den Prognosen für den Kanton Bern für ein mittleres, hohes und tiefes Szenario. Bei der Erhebung der Entwicklung Schülerzahlen spielt nicht nur das Bevölke- rungswachstum eine Rolle, sondern insbesondere auch die Bautätigkeit. Die vorhandenen 10
Baulandreserven werden laufend überbaut. Es ist deshalb im Grundsatz mit einer weiterhin leichten Zunahme der Bevölkerung zu rechnen. Im Rahmen der Schulraumplanung wurden analog dem Bevölkerungswachstum hinsichtlich der Entwicklung der Schülerzahlen zwei Szenarien abgebildet: Szenario hoch: Die Kinderzahl nimmt gemäss Szenario hoch im Vorschulalter bis 2022/2023 zu, danach folgen eine Stagnation und eine leichte Abnahme. Auf Kinder- gartenstufe wird bis 2024/2025 eine leichte Zunahme prognostiziert. Zunahmen der An- zahl Schüler/innen wird es auch in der Primarschulstufe bis 2032/2033 und in der Sekun- darstufe 1 bis 2035/2036 geben. Szenario tief: Die Anzahl Schüler/innen stagniert im Vorschulalter 2025/2026, danach kommt es zu einer leichten Abnahme. Auf Kindergartenstufe wird (für den ganzen be- trachteten Zeitraum) eine leichte Abnahme vorausgesagt. Eine leichte Zunahme gibt es auf Primarstufe bis 2022/2023, gefolgt von einer Stagnation. Auf Sekundarstufe 1 wird bis 2026/2027 eine Zunahme vorausgesagt. Während der Erarbeitung der Schulraumplanung weist die Statistik der Schule für die acht Schuljahrgänge vom Kindergarten bis zur 6. Klasse gesamthaft mehr Schüler/innen aus, als die Prognose. Mit Annahme einer mittleren Klassengrösse lässt sich in beiden Szenarien ablei- ten, dass ab Schuljahr 2022/2023 grundsätzlich eine Klasse mehr zu führen ist. Eine zusätzliche Klasse auf Primarstufe war bereits ab Schuljahr 2019/2020 zu eröffnen. Der Gemeinderat hat im Jahr 2019 ein Schulraumprovisorium erstellt, worin eine Kindergarten- klasse untergebracht ist. Die zusätzliche Klasse bezog den ehemaligen Kindergarten im Schul- haus. Nach Vornahme der Schulraumplanung und einer Bedarfserhebung der Gesamtschulleitung sowie nötigen Abklärungen mit der Sitzgemeinde Wynigen ist klar, dass die Schule Wynigen- Seeberg zusätzlichen Schulraumbedarf aufweist. Da der zusätzliche Bedarf vor allem in der Gemeinde Seeberg auftritt, soll dieser am Schulstandort Grasswil bereitgestellt werden. Wie in der vertraglichen Zusammenarbeit mit Wynigen und Rumendingen geregelt, bleiben die Infrastrukturen nach wie vor Eigentum der jeweiligen Gemeinde, die diese der gemeinsamen Schule unentgeltlich zur Verfügung stellen. 3. Zustandsanalyse der bestehenden Liegenschaften Um den Zustand und allfälligen Sanierungsbedarf aller bestehenden Schulliegenschaften am Schulstandort Grasswil zu erheben, hat der Gemeinderat bei der Lüscher Egli AG, Langenthal eine Zustandsanalyse in Auftrag gegeben. Demnach befindet sich die Schulanlage Grasswil allgemein in einem ordentlichen Zustand. Aufgrund des Gebäudealters von Schulhaus und Turnhalle haben verschiedene Bauteile ihre durchschnittliche Nutzungsdauer jedoch erreicht. Auch wenn nicht ein unmittelbarer Sanie- rungsbedarf besteht, muss doch in den nächsten Jahren mit vermehrten Unterhaltsarbeiten gerechnet werden. Geprüft wurde im Rahmen der Zustandsanalyse insbesondere, ob auf den bestehenden Schulliegenschaften ein Aufbau möglich wäre. Diese Aufstockung wird aus statischen Grün- den nicht empfohlen. Im Falle einer Aufstockung auf das bestehende Gebäude müsste die Erdbebensicherheit im Bestand zu 100% erfüllt sein. Dafür müssten die Mauerwerkswände bis in den Keller mit Betonwänden ersetzt werden. Die Fundation wurde zudem ursprünglich nicht für eine Aufstockung ausgelegt, was bedeutet, dass unkontrollierte Setzungen erfolgen könn- ten. 11
Grob zusammengefasst resultieren aus der Zustandsanalyse die folgenden Erkenntnisse: - In den Jahren 2009 bis 2016 wurden rund Fr. 270'000.00 in den Unterhalt der Schulanlage investiert. - Die Tragkonstruktion weist keine optischen Mängel auf und erfüllt weitgehend die heutigen Anforderungen an Statik und Erdbebensicherheit. - Die Fassaden und Aussenisolation präsentieren sich mehrheitlich in gutem Zustand. Es sind kaum Risse vorhanden, beim alten Schulhaus sind stellenweise Abplatzungen sichtbar. Der Farbanstrich ist älteren Datums und sollte in nächster Zeit einmal erneuert werden, um das Mauerwerk vor eindringender Feuchtigkeit zu schützen. - Die Dachflächen auf dem alten Schulhaus und der Turnhalle weisen zwar keine sichtbaren Mängel auf, haben ihre maximale Nutzungsdauer in absehbarer Zeit aber erreicht und soll- ten in spätestens 10 bis 15 Jahren erneuert werden. Das Schrägdach auf dem Neubau in 20 bis 30 Jahren. Das Flachdach auf der Bühne ist ebenfalls sanierungsbedürftig und wurde letztmals vor 30 Jahren erneuert. - Die Fenster sind intakt und erfüllen ihre Funktion, entsprechen aber nicht mehr dem heuti- gen Standard in Bezug auf die Energiekennwerte. - Die Beleuchtung entspricht nicht mehr dem heutigen Standard. - Die Sanitäranlagen sind veraltet und müssen in nächster Zeit ersetzt werden. - Es ist keine Liftanlage vorhanden – behindertengerechtes Bauen. - Die heutigen Anforderungen bezüglich Brandschutz sind nicht in allen Teilen eingehalten. - Die Gebäudehülle entspricht nicht mehr den heutigen Anforderungen, eine Nachrüstung wird aber erst zwingend, wenn bauliche Veränderungen stattfinden. Um den Minergie- standard zu erreichen, müsste eine Raumlüftung eingebaut werden. - Betreffend Sanitär/Heizung fällt in den nächsten 20 Jahren zusammengefasst ein Sanie- rungsbedarf von rund Fr. 384'500.00 an. Fazit: Die Bausubstanz ist entsprechend dem Alter der Bauten intakt. Keines der drei Gebäude weist gröbere Mängel auf bezüglich Statik, Erdbebensicherheit und Allgemeinzustand der einzelnen Bauteile. Die Gebäude können nach wie vor uneingeschränkt genutzt werden. Verschiedene Bauteile müssen mittelfristig im allgemeinen Unterhalt jedoch saniert werden, damit die Bausubstanz erhalten bleibt. 4. Nutzungsanalyse der bestehenden Liegenschaften / Raumkonzept Das eingesetzte Projektteam mit Gemeindevertretern, Standortschulleitung, Vertretung der Vereine und Vertretung des Gemeinderates Wynigen hat sich intensiv damit auseinanderge- setzt, wie die bestehenden Räumlichkeiten in den vorhandenen Gebäuden künftig ideal ge- nutzt werden können, ohne dass dafür grössere bauliche Eingriffe erforderlich sind. Unterschiedliche Niveaus in den einzelnen Gebäuden schränken die Nutzungsmöglichkeiten ein. Ausserdem ist die Schulanlage dadurch nur bedingt behindertengerecht. Das soll nach Möglichkeit verbessert werden. Verschiedene Schulräume entsprechen zudem in ihrer Grösse nicht mehr den Anforderungen heutiger Unterrichtsformen. Es fehlen ergänzende Räumlich- keiten, die für einen zeitgemässen Schulbetrieb erforderlich sind. 4.1 Zusätzlicher Raumbedarf: Um die heutigen Anforderungen an den Schulunterricht zu erfüllen und den aktuellen sowie künftigen Schulraumbedarf zu decken, ist gestützt auf das erhobene Raumprogramm folgen- der zusätzlicher Raumbedarf vorhanden: 3 Klassenzimmer 2 Gruppenräume Büro Schulleitung Lehrerzimmer mit Lehrerarbeitsplätzen Zimmer für Logopädie / integrative Förderung (IF) 12
Materialräume Technisches und textiles Gestalten Spielgruppe/ev. Tagesstruktur Sanitäranlagen Mehrzweckraum/Musik Bei Erhebung des zusätzlichen Raumbedarfs wurde festgestellt, dass die Schule ausserhalb der Turnhalle über keinen grösseren Mehrzweckraum verfügt, in dem mehrere Klassen ge- meinsam versammelt oder bspw. Elternabende durchgeführt werden können. In der Folge wurde der Entschluss gefällt, nach Möglichkeit einen Mehrzweckraum zu schaffen, der sowohl durch die Schule genutzt, zugleich aber auch von Vereinen als Versammlungslokal oder zwecks Durchführung anderer Anlässe durch Dritte in Anspruch genommen werden kann. Mit in die Überlegungen zur Bereitstellung von ausreichend Räumlichkeiten wurde auch das Bereitstellen von Tagesstrukturen einbezogen. Der Gemeinderat möchte vorbereitet sein, sollte der Bedarf in absehbarer Zeit auch wirklich auftreten. 4.2 Konzept schulbetrieblich: In Zusammenarbeit mit der Schulleitung wurde wie bereits erwähnt ein Raumkonzept erarbei- tet, welches einen optimalen Schulbetrieb mit möglichst kurzen Wegen ermöglicht. Schnell wurde klar, dass im alten Schulhaus weiterhin Schulräume untergebracht sein sollen. Die be- stehenden Räumlichkeiten können mit wenigen baulichen Eingriffen auf die heutigen Bedürf- nisse angepasst werden. Geplant ist, darin die 1. bis 3. Klasse unterzubringen. Im jüngeren Schulhaustrakt sollen Kindergarten und Spielgruppe untergebracht werden. Sie sind damit vom übrigen Schulbetrieb soweit möglich abgegrenzt und verfügen über einen eigenen Auf- enthaltsbereich im Freien. Der heute fehlende und zusätzlich erforderliche Raumbedarf soll in Form eines Neubaus be- reitgestellt werden. Darin untergebracht sind drei Klassenzimmer inkl. zugehörige Gruppen- räume für die 4. bis 6. Klasse, Lehrerzimmer mit Lehrerarbeitsplätzen, das Büro Schulleitung, das textile und technische Gestalten, die Logopädie/Integrative Förderung (IF) sowie ein Mehrzweckraum. Die Turnhalle bleibt in ihrem heutigen Bestand bestehen. Die Aussenanla- gen erfüllen teilweise bereits heute die Anforderungen an einen optimalen Schulbetrieb nicht mehr und sollen ebenfalls angepasst werden. 5. Machbarkeitsstudie zur Schulraumerweiterung Grasswil Basierend auf den Grundlagen Zustandsanalyse der bestehenden Liegenschaften sowie Nut- zungsanalyse/Raumkonzept wurde die Lüscher Egli AG, Langenthal mit dem Erarbeiten einer Machbarkeitsstudie beauftragt. In enger Zusammenarbeit mit dem eingesetzten Projektteam Schulraumerweiterung wurden zwei Varianten erarbeitet und vertieft geprüft, worin die vor- handenen Bedürfnisse an den künftigen Schulraum integriert sind und abgedeckt werden. Vorgesehen ist der Bau eines neuen Schulgebäudes, welches sich in das bestehende Schul- areal bestmöglich eingliedert. Mit minimalen baulichen Eingriffen in den bestehenden Ge- bäuden sollen auch die dort untergebrachten Räumlichkeiten an die heutigen Bedürfnisse eines modernen Schulunterrichts angepasst werden. Die erarbeiteten Varianten bieten die Möglichkeit, die baulichen Massnahmen etappiert so auszuführen, dass keine zusätzlichen Provisorien erforderlich sind. Für weitere Informationen zu den beiden erarbeiteten Varianten wird auf die detaillierte Machbarkeitsstudie verwiesen. 13
6. Öffentliche Mitwirkung zur Machbarkeitsstudie Dem Gemeinderat ist es ein grosses Anliegen, der Bevölkerung von Seeberg die erarbeitete Machbarkeitsstudie vorzustellen und sie über seine Ideen und Absichten zu informieren. Es handelt sich um ein Generationenprojekt, welches für die Gemeinde von grosser Bedeutung ist. In der Zeit vom 19. Mai 2021 bis und mit 18. Juni 2021 läuft eine öffentliche Mitwirkung zur Machbarkeitsstudie. Alle Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Seeberg sind herzlich dazu eingeladen, zu den Ideen und Absichten des Gemeinderates eine Stellungnahme ab- zugeben und sich einzubringen. Die Einladung dazu ist unter anderem mittels Versand eines Flugblatts in alle Haushalte der Gemeinde erfolgt. 7. Grundsatzentscheid für die Verwendung von einheimischem Holz als Rohstoff aus gemeindeeigenem Wald Seit Jahren bekennt sich der Gemeinderat zu den Anliegen der nachhaltigen Entwicklung, was im Leitbild der Gemeinde aus dem Jahr 2011 verankert ist. Nachhaltige Entwicklung be- deutet, die Bedürfnisse der heutigen Generation zu befriedigen, ohne die Möglichkeiten der künftigen Generationen zu gefährden, ihre eigenen Bedürfnisse zu befriedigen. Sie besteht aus den drei Säulen Ökologie, Ökonomie und Soziales. Angelehnt an das Schulbauprojekt in der Gemeinde Trub ist die Idee entstanden, den Haupt- rohstoff zur Realisierung des Schulraumerweiterungsprojekts aus einheimischen Wäldern zu beziehen. Die Einwohnergemeinde Seeberg selber verfügt über ca. 15 Hektaren an gemein- deeigenem Wald. Die Bewirtschaftung und Pflege des Waldes ist in vielerlei Hinsicht äusserst wichtig. Unsere Wälder sind Lebensraum, Rohstofflieferant, Erholungsort und Klimaschützer in einem. Wir brauchen sie als grüne Lunge unserer Erde und Speicher für CO 2. Es ist eine inter- nationale Herausforderung, den Wald zum Nutzen der gesamten Menschheit zu erhalten und eine nachhaltige Waldbewirtschaftung weltweit voranzubringen. Ein wachsender Anteil des in der Schweiz geernteten Holzes ersetzt fossile Brennstoffe und wird in Holzfeuerungen zu Wärme umgewandelt. Im Schweizer Wald wachsen jährlich ca. 10 Mio. m3 Holz nach. Davon wird ca. die Hälfte, also rund 5 Mio. m3, geerntet. Eine nachhaltige Waldbewirtschaftung liesse die Nutzung von zusätzlichen 2 bis 3 Mio. m3 zu. Der Schweizer Wald wird also momentan unternutzt. Somit wächst der potenzielle Holzvorrat in den Wäldern kontinuierlich an und die Bestände werden tendenziell älter. Ältere Waldbestände werden allerdings instabiler, will heissen anfälliger auf Schadereignisse wie z. B. Sturm oder Käferbefall. Der Gemeinderat will nicht nur von nachhaltigem Handeln sprechen, sondern es auch in die Tat umsetzen. Mit der Verwendung von Holz aus einheimischen Wäldern würde ökologisch gesehen ein Rohstoff verwendet, der nachwachsend ist und in genügender Menge vor- kommt. Holz ist beständig, langlebig, stofflich völlig unbedenklich und vielseitig einsetzbar. Ökonomisch betrachtet würde die Wertschöpfung im Rahmen des vorgesehenen Schul- raumerweiterungsprojekts innerhalb der Gemeinde bleiben. Holz schützt das Klima Holz speichert und spart Kohlendioxid Holz ist dauerhaft Holz ist nachhaltig, stetig nachwachsend und damit langfristig verfügbar Holz ist ein hochentwickelter Baustoff Holz trägt ein Vielfaches seines Gewichts als Material aus der Natur kennt Holz keinen Abfall Holz eignet sich besonders für die Vorfertigung mit Holz bauen heisst sicher bauen Energieeffizienz: in der Gewinnung und Verarbeitung von Holz sinkt der Ausstoss von Treibhausgasen erheblich 14
Holz und Holzwerkstoffe haben mehrere Leben Die Verwendung von Holz aus gemeindeeigenem Wald behält die Wertschöpfung in- nerhalb der Gemeinde. Der Gemeinderat ist von der Idee einer Holzbauweise mit Verwertung des einheimischen Roh- stoffs aus gemeindeeigenem Wald überzeugt. Er sieht vor, dies als verbindliche Vorgabe für die Erarbeitung eines Vorprojekts und Ausführungsprojekts zu erteilen und umzusetzen. Die Bevölkerung von Seeberg ist herzlich dazu eingeladen, sich im Rahmen der laufenden öffentlichen Mitwirkung zu dieser Idee/Absicht des Gemeinderates zu äussern. 8. Finanzierung 8.1 Tragbarkeit des Projekts Für die Schulraumerweiterung am Schulstandort Grasswil ist im Finanzplan 2021-2025 eine In- vestitionssumme von 5 Mio. Franken eingestellt. Aktuell liegt diese gemäss erarbeiteter Mach- barkeitsstudie etwas höher. Gestützt auf die Finanz- und Investitionsplanung ist die Investition für die Gemeinde Seeberg tragbar, geht jedoch mit einer Steuererhöhung von voraussichtlich mindestens einem Steuerzehntel einher. In der Gemeinde stehen in den nächsten Jahren nebst der geplanten und zwingend erfor- derlichen Schulraumerweiterung am Schulstandort Grasswil weitere nötige Investitionen in gemeindeeigene Liegenschaften sowie Strassen (steuerfinanzierter Bereich) und in Massnah- men aus der generellen Entwässerungsplanung (gebührenfinanzierter Bereich) an. Aktuell sind zudem die Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie (COVID-19) auf den allgemeinen Steuerhaushalt der Gemeinde sehr schwierig abzuschätzen. Der Gemeinderat prüft den In- vestitionsbedarf sowie dessen zeitliche Umsetzung und die Entwicklung des Finanzhaushalts laufend. Bei der Schulraumerweiterung am Schulstandort Grasswil handelt es sich um ein Generatio- nenprojekt. Die finanziellen Auswirkungen belasten den Finanzhaushalt der Gemeinde nicht nur im Zeitpunkt der Realisierung, sondern werden diesen auch in den Folgejahren durch die nötigen Abschreibungen und die Verzinsung des Kapitalbedarfs wesentlich beeinflussen. 8.2 Planungskredit für die Projektierung der Schulraumerweiterung Nach Ablauf der öffentlichen Mitwirkung zur erarbeiteten Machbarkeitsstudie möchte der Gemeinderat zügig mit der Projektierung der vorgesehenen Schulraumerweiterung starten. Das heisst, in einem ersten Schritt wird basierend auf einer ausgewählten Variante der Mach- barkeitsstudie ein Vorprojekt ausgearbeitet, welches als Grundlage für den Kreditantrag zum Gesamtprojekt dient, den der Gemeinderat den Stimmberechtigten voraussichtlich an der Dezember-Versammlung 2021 zur Genehmigung unterbreiten will. Mit diesem Vorgehen ist gewährleistet, dass die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger möglichst früh über das erarbei- tete Projekt zur Schulraumerweiterung am Schulstandort Grasswil entscheiden können und noch nicht so hohe Planungskosten angefallen sind, wie wenn bereits das Vor- und Ausfüh- rungsprojekt erarbeitet und erst dann den Stimmberechtigten zum Entscheid vorgelegt wird. Die Planerleistungen sind gestützt auf die Vorschriften zum öffentlichen Beschaffungswesen zu vergeben. Aufgrund der bisher erfolgreichen Zusammenarbeit mit dem Architekturbüro Lüscher Egli AG, Langenthal, sieht der Gemeinderat vor, diese weiterzuführen und gemein- sam in die Projektierungsphase zu gehen. Für die Projektierung der Schulraumerweiterung Grasswil wird für den Beizug von Planern und Fachplanern gemäss eingeholten Offerten mit Kosten von gerundet Fr. 200'000.00 gerechnet. Der Gemeinderat beantragt den Stimmbe- rechtigten entsprechend einen Verpflichtungskredit in dieser Höhe zur Genehmigung. 15
9. Antrag des Gemeinderates Genehmigung eines Verpflichtungskredits in Höhe von Fr. 200'000.00 für die Projektierung der Schulraumerweiterung am Schulstandort Grasswil. ABSTIMMUNGSFRAGE: Wollen Sie den Verpflichtungskredit in der Höhe von CHF 200'000.00 für die Projektierung der Schulraumerweiterung am Schulstandort Grasswil genehmigen? Dritte Totalrevision des Personalreglements per Vorlage 1. Januar 2021 1. Ausgangslage Mit Teilrevision des Organisationsreglements (OgR) der Einwohnergemeinde Seeberg, die von den Stimmberechtigten anlässlich der Urnenabstimmung vom 20. Dezember 2020 beschlos- sen und durch den Kanton genehmigt wurde, ist dem Gemeinderat die Kompetenz für die Schaffung und Aufhebung von Stellen zugewiesen worden. Gestützt auf Art. 14 Abs. 5 OgR stellt er den Personalaufwand jährlich im Budget ein, der Aufwand ist gebunden. Die Verän- derungen im Bestand der Stellen weist er jährlich im Anhang zur Rechnung aus. Wie damals bereits informiert, möchte der Gemeinderat die personalrechtlichen Grundlagen den heuti- gen Bedürfnissen anpassen. Die letzte Totalrevision erfolgte im Jahr 2009. Seither haben sich das öffentliche Gemeinwesen und somit auch die Rahmenbedingungen und Voraussetzun- gen für die tätigen Behördenmitglieder sowie das angestellte Gemeindepersonal stark ver- ändert und weiterentwickelt. Der Gemeinderat hat deshalb eine Totalrevision des Personal- reglements vorgenommen und gleichzeitig die zugehörige Personalverordnung überarbeitet. Das totalrevidierte Personalreglement unterliegt der Genehmigung durch die Stimmberech- tigten. Das Umfeld der öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen hat sich durch den gesellschaftlichen, technologischen, politischen und wirtschaftlichen Wandel der letzten Jahre rasant und teil- weise tiefgreifend verändert. Unter den Gemeinden herrscht ein zunehmend schärferer Wett- bewerb. Die öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen müssen den wachsenden Ansprüchen ge- recht werden. Sie müssen immer mehr und immer anspruchsvollere Aufgaben erfüllen. Gleichzeitig müssen sie sich mit übergeordneten Reformen auseinandersetzen, die zum Teil erhebliche Auswirkungen auf die Gemeinwesen und ihre Strukturen haben. Die Gemeinde- führung und die politische Steuerung werden damit anspruchsvoller. Die Komplexität der Problemstellungen nimmt zu. Der Schweizerische Gemeindeverband hat bereits im November 2016 einen Bericht über die Bedeutung des Milizsystems für die Gemeinden verfasst. Demnach gerät das Milizsystem zu- nehmend unter Druck. Die Bereitschaft, sich für ein Exekutivamt zur Verfügung zu stellen, nimmt ab. Zahlreiche Gemeinden haben zunehmend Schwierigkeiten, ihre Behörden und Verwaltungen zu besetzen. Betroffen sind vor allem kleine und mittelgrosse Gemeinden. Die 16
Gründe für die Schwierigkeit, die kommunalen Behörden zu besetzen, sind vielfältig – sie sind gesellschaftlicher, politischer und struktureller Natur. Im Vordergrund stehen der Arbeits- und Zeitaufwand und die Unvereinbarkeit mit dem Beruf und mit der Familie. Die Wertschätzung (Respekt, Anerkennung, Entschädigung) ist ein wichtiger Aspekt der Attraktivität von öffentli- chen Ämtern. Viele Gemeinden haben die Entschädigungen in den letzten Jahren erhöht. Der Fachkräftemangel in der Verwaltung ist eine Tatsache. Spezielle Herausforderungen er- geben sich für die Gemeinden unter anderem bei der Forderung nach Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Diese Forderung steht oftmals in direktem Widerspruch mit dem Milizsystem der Gemeinde, das unter Umständen die Verfügbarkeit für Sitzungen am Abend bedingt. Erfahrungsgemäss kann die Privatwirtschaft flexibler und rascher auf veränderte Bedürfnisse reagieren. Die Gemeinden sind deshalb gefordert, die bestehenden Rahmenbedingungen und üblichen Personalprozesse in jeder Hinsicht zu hinterfragen und gezielt punktuelle Verbes- serungen einzuleiten. Die strategische Steuerung und damit die anspruchsvolle Führungsaufgabe in der Gemeinde obliegt dem Gemeinderat. Dieser hat dafür zu sorgen, dass der öffentliche Auftrag erfüllt wer- den kann. Dazu gehören optimale Rahmenbedingungen für die Leistungserbringung sowie fachlich kompetente und motivierte Mitarbeitende. Der Gemeinderat führt die Gemeinde. Er plant und koordiniert deren Tätigkeiten und ist verantwortlich für einen reibungslosen Betrieb. Zudem sorgt er für die sorgfältige Bewirtschaftung und sparsame Verwendung der öffentli- chen Gelder und für den Schutz vor Misswirtschaft. Der Gemeinderat ist weiter generell ver- antwortlich für eine effiziente und wirkungsvolle Aufgabenerfüllung. Einem gewählten Rats- mitglied bzw. dem Gemeinderat als Gesamtgremium und oberstes Führungsorgan der Ge- meinde obliegen demnach umfassende, äussert verantwortungsvolle sowie anspruchsvolle Aufgaben. Der Gemeinderat hat sich intensiv mit den Rahmenbedingungen zur Ausübung einer behörd- lichen Tätigkeit und der Herausforderung zur Besetzung der öffentlichen Ämter sowie der Ver- waltungsstellen befasst. Der ehrenamtliche Charakter einer Behördentätigkeit soll hochge- halten werden, doch unter dem Druck der Arbeitswelt kommt einer angemessenen Entschä- digung zunehmende Bedeutung zu, um das Milizsystem zu stärken. Eine der wesentlichsten Anpassungen im Personalreglement ist denn auch die Entschädigung des Gemeinderates für die Verrichtung seiner Tätigkeit. Daneben wurden die Rahmenbedingungen für das ange- stellte Personal so angepasst, dass sie den heutigen Bedürfnissen und dem übergeordneten kantonalen Recht sowie den Empfehlungen des Verbands Bernischer Gemeinden (VBG) für attraktive Arbeitgeber Gemeinden entsprechen. 2. Sachverhalt Eine Überprüfung der Behördenentschädigungen fand letztmals im Jahr 2015 statt. Die ge- samte Jahresentschädigung des Gemeinderates beträgt bisher gemäss Art. 16 des Personal- reglements der Einwohnergemeinde Seeberg maximal Fr. 38'000.00. Aufgeteilt auf die Funkti- onsträger/innen wurden bisher die folgenden Jahresentschädigungen ausbezahlt: Gemeindepräsidium Fr. 14'800.00 Vizegemeindepräsidium Fr. 3'100.00 Übrige Mitglieder Fr. 2'600.00 Ressortentschädigung Finanzen Fr. 2'400.00 Ressortentschädigung Gesellschaft Fr. 2'600.00 Ressortentschädigung Umwelt Fr. 3'100.00 Ressortentschädigung Wirtschaft Fr. 4'200.00 Total Jahresentschädigungen Fr. 32'800.00 17
Zusätzlich werden aktuell Entschädigungen für die Teilnahme an Sitzungen ausbezahlt. Ge- samthaft bewegen sich die Entschädigungen des Gemeinderates (Jahrespauschalentschä- digung und Sitzungsgelder) bisher im Rahmen von Fr. 55'450.00 jährlich. Gemäss den bisheri- gen personalrechtlichen Bestimmungen der Gemeinde wurde den Gemeinderatsmitgliedern jeweils ein Teil der Pauschalentschädigung als Spesen und nicht als Lohn ausbezahlt. Eine Überprüfung durch die kantonale Ausgleichskasse des Kantons Bern hat ergeben, dass die bisherigen Regelungen zur Abgeltung und Auszahlung der Behördenentschädigungen zwar die steuerlichen Vorgaben erfüllen, aus Sicht der AHV-Abrechnung aber zu überprüfen sind. Gestützt auf die vorerwähnten Ausführungen, insbesondere zur Vereinbarkeit des Amtes als Gemeindepräsidium bzw. Mitglied des Gemeinderates mit Familie und Beruf, soll die Entschä- digung des Gemeinderates so angepasst werden, dass diese mit einer hauptberuflichen Tä- tigkeit vergleichbar ist. Neu soll dem Gemeinderat basierend auf einem berechneten Arbeits- pensum und einem durchschnittlichen Jahreseinkommen eine Jahrespauschalentschädi- gung ausbezahlt werden, mit der grundsätzlich alle diesem Amt obliegenden Verpflichtun- gen abgegolten sind. Darin enthalten sind demnach auch sämtliche Spesen, ausgenommen Reisespesen ausserhalb des Gemeindegebietes. Zusätzlich zur Jahrespauschalentschädi- gung vergütet wird wie bisher der Aufwand für ausserordentliche Projekte oder die Tätigkeit in eingesetzten Arbeitsgruppen ausserhalb des eigenen Ressorts des Gemeinderates. Die jährliche Auszahlung wird damit massiv vereinfacht, da die Erhebung zusätzlicher Sitzungsgel- der nicht mehr nötig ist. Gestützt auf die neue Regelung zur Abgeltung der Tätigkeit im Gemeinderat sollen gemäss Anhang I zum Personalreglement die folgenden Jahrespauschalentschädigungen ausge- richtet werden: Jahrespauschale Pensum Gemeindepräsidium Fr. 21'900.00 30% Vizegemeindepräsidium Fr. 2’000.00 pauschal Ratsmitglied Ressort Finanzen Fr. 7'300.00 10% Ratsmitglied Ressort Gesellschaft Fr. 12'600.00 20%* Ratsmitglied Ressort Umwelt Fr. 14'600.00 20% Ratsmitglied Ressort Wirtschaft Fr. 14'600.00 20% Total Jahrespauschalentschädigungen Fr. 73'000.00 * gekürzte Entschädigung aufgrund Vizepräsidium in Bildungskommission Wynigen, die separat durch die Sitzge- meinde pauschal entschädigt wird Im Rahmen der Totalrevision des Personalreglements der Einwohnergemeinde Seeberg wur- den insbesondere die nachfolgenden, wesentlichsten Bestimmungen geändert oder neu aufgenommen: Bestimmung: Änderung: Der Aufbau bzw. die Struktur des Erlasses wurde gemäss Empfehlung allgemein des Amtes für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern ger- ingfügig geändert. Der Gemeinderat hat in der bisherigen Personalverordnung jede Stelle einer Gehaltsklasse zugeordnet. Bis auf die Kaderpositionen war bisher überall ein Gehaltklassenrahmen definiert. Dieser wurde nun Artikel 5 auch für die Kaderpositionen festgelegt und die Zuweisung der Stellen in einen Gehaltsklassenrahmen ganzzeitlich überarbeitet. Im Person- alreglement wurden die kantonalen personalrechtlichen Bestimmungen zur Ausgestaltung der Gehaltsklassen übernommen. 18
Der Gehaltsaufstieg erfolgte bisher nicht nach einem vorgegebenen Raster entsprechend der jährlichen Leistungs- und Verhaltensbeurtei- lung der Mitarbeitenden. Das wurde geändert. Je nach erfolgter Leis- tungs- und Verhaltensbeurteilung wurde nun der mögliche Ge- haltsaufstieg und das Verfahren dazu definiert. Dazu gehört auch Artikel 6 - 9 eine mögliche Rückstufung nach kantonalem Recht, sofern die An- forderungen und Zielvorgaben von Mitarbeitenden nicht erfüllt werden. Ein Anrecht auf einen jährlichen Gehaltsaufstieg durch das angestellte Personal besteht nicht. Dieser ist weiterhin von der finan- ziellen Lage der Gemeinde und der Entwicklung der Gehälter der öffentlichen Gemeinwesen und der Privatwirtschaft abhängig. Artikel 12 Siehe eingangs aufgeführte Erläuterungen. Die übrigen Behördenmitglieder (Mitglieder von Kommissionen und Arbeitsgruppen) werden weiterhin mit einem Sitzungsgeld entschä- digt. Die Höhe der Sitzungsgelder richtet sich nach den Bestimmun- gen der Personalverordnung. Artikel 13 Bisher wurden Abendsitzungen ab 17.00 Uhr für das Verwaltungsper- sonal nicht als Arbeitszeit gerechnet, sondern mit einem 1.5-fachen Sitzungsgeld desjenigen für Behördenmitglieder abgegolten. Diese Arbeit wurde somit vom Personal ausserhalb der ordentlichen Arbeits- zeit zusätzlich verrichtet. Neu gelten Sitzungen für das Personal gene- rell als Arbeitszeit. Bisher war im Personalreglement vorgegeben, dass freie Kaderstellen öffentlich auszuschreiben sind. Die neue Regelung ist offener gestal- tet, in dem die Gemeinde offene Stellen öffentlich ausschreiben kann. Ist eine interne Nachfolgeregelung möglich (Bsp. Kaderposi- tion) oder kann die Stelle anderweitig ohne Ausschreibung mit geeig- netem Fachpersonal besetzt werden, obliegt die Entscheidkompe- Artikel 15 tenz dem Gemeinderat als Führungsorgan zu entscheiden, ob eine öffentliche Ausschreibung erfolgen soll oder nicht. Der Gemeinderat wird neu dazu ermächtigt, im Rahmen des bisherigen Stellenkontin- gentes einzelne Arbeitsbereiche der Verwaltung anstelle einer Fest- anstellung im Mandat an Dritte zu vergeben. Das macht dann Sinn, wenn kein geeignetes Fachpersonal gefunden werden kann oder aufgrund einer temporären Überbrückung nicht erforderlich ist. Die Gemeinde als Arbeitgeber bekennt sich zur Weiterbildung des Gemeindepersonals und fördert sowie unterstützt diese. Leistungsfä- higes, gut ausgebildetes Personal ist Voraussetzung für eine qualitativ Artikel 16 gute und erfolgreiche Aufgabenerfüllung. Bei der Unterstützung der Aus- und Weiterbildung von Gemeindepersonal richtet sich die Ge- meinde nach den Bestimmungen des kantonalen Rechts. Die Bestimmungen des totalrevidierten Personalreglements sollen rückwirkend per 1. Januar 2021 in Kraft treten. Damit ist sichergestellt, dass keine marchzähligen Abrechnungen von Behördenentschädi- Artikel 24 gungen erfolgen müssen. Aus der rückwirkenden Inkraftsetzung erge- ben sich weder für Behördenmitglieder noch für das angestellte Per- sonal nachteilige Auswirkungen. 19
3. Vorprüfung Das totalrevidierte Personalreglement wurde vom Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern einer freiwilligen Vorprüfung unterzogen und geprüft, ob die beabsichtigten Änderungen übergeordnetem Recht widersprechen. Die in der freiwilligen Vorprüfung vom Kanton empfohlenen Änderungen wurden übernommen. Die Totalrevision des Personalreg- lements ist rechtlich zulässig. 4. Öffentliche Auflage Gestützt auf Art. 54 des Gemeindegesetzes des Kantons Bern vom 16. März 1998 legt der Ge- meinderat die Totalrevision des Personalreglements während der gesetzlichen Dauer von 30 Tagen in der Zeit vom 7. Mai 2021 bis und mit 7. Juni 2021 in der Gemeindeschreiberei Seeberg öffentlich zur Einsichtnahme auf. Es kann zudem unter der Gemeindewebsite www.seeberg.ch mit allen übrigen Unterlagen zu den traktandierten Geschäften eingesehen werden. 5. Antrag des Gemeinderates Die Totalrevision des Personalreglements sei zu genehmigen und rückwirkend per 1. Januar 2021 in Kraft zu setzen. ABSTIMMUNGSFRAGE: Wollen Sie das totalrevidierte Personalreglement mit Inkrafttreten rückwirkend per 1. Januar 2021 genehmigen? Bekanntmachung der Abstimmungsergebnisse: Die Publikation der Ergebnisse der Abstimmungsvorlagen erfolgt gemäss Art. 32 des kanto- nalen Gesetzes über die politischen Rechte am Abstimmungs- und Wahlsonntag via Ge- meindewebsite auf www.seeberg.ch. Zusätzlich erfolgt eine Publikation in der darauffolgen- den Ausgabe des amtlichen Anzeigers. 20
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