Brandschutzbedarfsplan Gemeinde Ense - für die - Ense, im April 2016
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Brandschutzbedarfsplan für die Gemeinde Ense Ense, im April 2016
-2- Vorwort zum Brandschutzbedarfsplan für die Gemeinde Ense Nach dem Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophen- schutz für das Land NRW (BHKG) hat die Gemeinde einen Brandschutzbedarfsplan aufzustellen und fortzuschreiben. Für die Gemeinde Ense wurde erstmals im Jahr 1990 ein Brandschutzkonzept er- stellt. Durch die Neufassung des Feuerschutz- und Hilfeleistungsgesetzes (FSHG) im Jahr 1998 wurden die Gemeinden verpflichtet, Brandschutzbedarfspläne aufzustel- len. Das Brandschutzkonzept wurde daher überarbeitet und im Jahr 1999 als Brand- schutzbedarfsplan im Rat der Gemeinde Ense verabschiedet. Im Jahr 2010 wurde ein neuer Brandschutzbedarfsplan erarbeitet und einstimmig vom Rat der Gemeinde Ense beschlossen. In dem seit dem 01.01.2016 gelten BHKG ist die Aufstellung und Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans weiter hin geregelt. Spätestens nach fünf Jahren ist der Brandschutzbedarfsplan demnach fortzuschreiben. Bei dem vorliegenden Brandschutzbedarfsplan handelt es sich um eine Fortschrei- bung des Brandschutzbedarfsplans aus dem Jahr 2010. Die Grundstruktur wurde beibehalten, Veränderungen in der Gemeinde Ense eingepflegt und die erforderli- chen Maßnahmen für die Jahre 2016 bis 2020 festgelegt. Im Brandschutzbedarfs- plan werden die allgemeinen und besonderen Gefahren und Risiken im Gemeinde- gebiet analysiert. Auf Grundlage eines Vergleiches zwischen „Soll“- und „Ist“-Zustand der Feuerwehr Ense wird unter Berücksichtigung der Gefährdungsanalyse festgelegt, wie die Feuerwehr in Zukunft organisiert, ausgestattet und weiterentwickelt werden soll. Einen steigenden Stellenwert hat seit einigen Jahren die interkommunale Zusam- menarbeit. In verschiedenen Bereichen arbeitet die Feuerwehr Ense inzwischen er- folgreich mit anderen Kommunen zusammen. Die interkommunale Zusammenarbeit wirkt sich auf die Struktur und die Arbeit der Feuerwehr aus und nutzt bestehende Synergiepotenziale. Die Überarbeitung des Brandschutzbedarfsplans erfolgte in enger Abstimmung zwi- schen der Verwaltung, dem Gemeinderat, der Wehrführung und den einzelnen Löschgruppen. Den politischen Entscheidungsträgern soll der Brandschutzbedarfsplan als Leitfaden und Hilfsmittel bei allen die Feuerwehr betreffenden Entscheidungen dienen. Die Auswertungen und Erkenntnisse dieses Brandschutzbedarfsplans zeigen, dass die Feuerwehr Ense sowohl personell als auch technisch gut ausgestattet ist. Die Feuerwehrkameradinnen und -kameraden verfügen über einen hohen Ausbildungs- stand und über große Fachkompetenz. Damit die Feuerwehr Ense ihren Aufgaben auch zukünftig gerecht werden kann, sind gleichwohl auch in den kommenden Jah-
-3- ren verschiedene Maßnahmen und Investitionen notwendig. Die Verantwortlichen in Verwaltung und Politik sind sich einig, dass für die Feuerwehr auch weiterhin die er- forderlichen Mittel zur Verfügung gestellt werden müssen. Die Sicherheit der Bürger und der Einsatzkräfte der Feuerwehr ist ein wertvolles Gut, dass es zu unterstützen gilt. Für das große Engagement der ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen bedanke ich mich an dieser Stelle im Namen von Rat und Verwaltung. Nur durch die wertvolle Bereitschaft, sich ehrenamtlich und unentgeltlich zu engagieren, kann die ständige Einsatzbereitschaft der Freiwilligen Feuerwehr Ense sichergestellt und damit der Schutz der Bürgerinnen und Bürger garantiert werden. Ense, im April 2016 (Wegener) Bürgermeister
-4- Inhaltsverzeichnis Vorwort ................................................................................................................... - 2 - Inhaltsverzeichnis ................................................................................................... - 4 - Abbildungsverzeichnis ............................................................................................ - 5 - Tabellenverzeichnis ................................................................................................ - 5 - 1 Rechtliche Grundlagen ........................................................................................ - 7 - 1.1 Aufgaben der Gemeinde ............................................................................... - 8 - 1.2 Aufgaben der Feuerwehr .............................................................................. - 8 - 1.3 Vorbeugende Brandschutz ............................................................................ - 9 - 2 Gefährdungspotenzial........................................................................................ - 11 - 2.1 Die Gemeinde Ense .................................................................................... - 11 - 2.1.1 Größe und Einwohner .......................................................................... - 11 - 2.1.2 Topographie, Flächennutzung und Klima ............................................. - 12 - 2.1.3 Verkehrsanbindung .............................................................................. - 13 - 2.1.4 Infrastruktur .......................................................................................... - 15 - 2.1.5 Löschwasserversorgung ....................................................................... - 16 - 2.1.6 Gas-, Strom- und Wasserversorgung ................................................... - 18 - 2.2 Risikoanalyse, Bewertung des Gefahrenpotenzials .................................... - 19 - 2.2.1 Wohnbebauung .................................................................................... - 19 - 2.2.2 Industrie und Gewerbe ......................................................................... - 20 - 2.2.3 Besondere bauliche Anlagen und Gebäude ......................................... - 21 - 2.2.4 Verkehr ................................................................................................. - 24 - 2.2.5 Waldgebiete und Naturschutz............................................................... - 25 - 2.2.6 Feuerwehreinsätze in der Gemeinde Ense .......................................... - 26 - 2.3 Gefährdungsanalyse ................................................................................... - 29 - 3 Schutzzielfestlegung .......................................................................................... - 34 - 3.1 Hilfsfrist ....................................................................................................... - 34 - 3.2 Funktionsstärke ........................................................................................... - 36 - 3.3 Erreichungsgrad .......................................................................................... - 38 - 3.4 Schutzziele .................................................................................................. - 39 - 4 Soll-Struktur ....................................................................................................... - 41 - 4.1 Löscheinheiten ............................................................................................ - 41 - 4.2 Fahrzeuge und Geräte ................................................................................ - 41 - 4.3 Personal und Einsatzkleidung ..................................................................... - 44 - 4.4 Feuerwehrhäuser ........................................................................................ - 46 - 5 Ist-Struktur und erforderliche Maßnahmen ........................................................ - 47 - 5.1 Löscheinheiten ............................................................................................ - 47 - 5.2 Fahrzeuge und Geräte ................................................................................ - 48 - 5.2.1 Fahrzeuge ............................................................................................ - 48 - 5.2.2 Geräte .................................................................................................. - 52 - 5.3 Personal und Einsatzkleidung ..................................................................... - 54 - 5.3.1 Personal ............................................................................................... - 54 - 5.3.2 Ausbildung ............................................................................................ - 56 - 5.3.3 Jugendfeuerwehr .................................................................................. - 57 - 5.3.4 Dienst- und Einsatzkleidung ................................................................. - 58 - 5.4 Feuerwehrhäuser ........................................................................................ - 59 - 5.5 Interkommunale Zusammenarbeit............................................................... - 60 - 5.5.1 Ausbildung ............................................................................................ - 60 - 5.5.2 Digitalfunk ............................................................................................. - 60 - 5.5.3 ABC ...................................................................................................... - 61 -
-5- 5.5.4 Atemschutz ........................................................................................... - 61 - 5.6 Zusammenarbeit mit dem Deutschen Roten Kreuz (DRK) .......................... - 61 - 5.7 Alarmierung ................................................................................................. - 63 - 5.7.1 Alarmierung per Sirene ......................................................................... - 63 - 5.7.2 Alarmierung per DME ........................................................................... - 64 - 5.7.3 Information per SMS ............................................................................. - 64 - 5.7.4 Warnung der Bevölkerung durch Sirenen ............................................. - 64 - 6 erforderliche Investitionen und Maßnahmen ...................................................... - 66 - 7 Fazit ................................................................................................................... - 67 - Anhang ................................................................................................................. - 68 - 1 Organigramm der Feuerwehr Ense ................................................................ - 68 - 2 Personalstärke ............................................................................................... - 68 - 3 Fahrzeuge der Feuerwehr Ense .................................................................... - 68 - 4 Brandschauobjekte ........................................................................................ - 68 - 5 Objekte mit Brandmeldeanlagen .................................................................... - 68 - 6 Ermittlung Einsatzrisiko .................................................................................. - 68 - 7 Entfernung zu Feuerwehrstandorten .............................................................. - 68 - 8 Bebauung, Flächennutzung ........................................................................... - 68 - 9 Ermittlung des konkreten Gefährdungsrisikos ................................................ - 68 - Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Einwohnerentwicklung 1970 bis 2015 .............................................. - 12 - Abbildung 2: Flächennutzung in Ense, Angaben in ha, Stand: 2014 .................... - 13 - Abbildung 3: Ermittlung des spezifischen Einsatzrisikos ...................................... - 29 - Abbildung 4: Entfernung zum nächsten Standort / Tagesverfügbarkeit ................ - 30 - Abbildung 5: Bebauung, Flächennutzung ............................................................. - 31 - Abbildung 6: Ermittlung des konkreten Gefährdungsrisikos ................................. - 33 - Abbildung 7: Zeitstrahl .......................................................................................... - 37 - Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Einwohner und Fläche der Gemeinde Ense nach Ortsteilen ............... - 11 - Tabelle 2: erforderliche Löschwassermengen nach Nutzungsarten ..................... - 17 - Tabelle 3: vorhandene Löschwassermengen nach Ortsteilen .............................. - 17 - Tabelle 4: Schulen in der Gemeinde Ense ........................................................... - 21 - Tabelle 5: Kindertageseinrichtungen in der Gemeinde Ense ................................ - 21 - Tabelle 6: Asylwohnungen in der Gemeinde Ense ............................................... - 22 - Tabelle 7: Schützenhallen in der Gemeinde Ense ................................................ - 23 - Tabelle 8: Beherbergungsbetriebe in der Gemeinde Ense ................................... - 23 - Tabelle 9: Verkehrsaufkommen in der Gemeinde Ense ....................................... - 24 - Tabelle 10: Feuerwehreinsätze 2010-2014 nach Einsatzarten ............................. - 26 - Tabelle 11: Feuerwehreinsätze 2010-2014 nach Einheiten .................................. - 27 - Tabelle 12: Errechnung des spezifischen Einsatzrisikos pro Quadrant ................ - 29 - Tabelle 13: Ermittlung des konkreten Gefährdungsrisikos pro Quadrant ............. - 32 - Tabelle 14: Schutzzielerreichung 2009-2014........................................................ - 39 - Tabelle 15: Sollfahrzeuge ..................................................................................... - 44 - Tabelle 16: Sollstärke ........................................................................................... - 45 - Tabelle 17: Gliederung der Löschzüge ................................................................. - 47 - Tabelle 18: Ausrückebereiche .............................................................................. - 48 -
-6- Tabelle 19: Soll-Ist-Vergleich der Fahrzeuge, Zustand der Fahrzeuge ................ - 49 - Tabelle 20: Tragkraftspritzen ................................................................................ - 53 - Tabelle 21: Übersicht über die digitalen Meldeempfänger .................................... - 53 - Tabelle 22: Vergleich der Soll- und Ist-Stärke ...................................................... - 55 - Tabelle 23: Tagesverfügbarkeit ............................................................................ - 55 - Tabelle 24: Fahrzeuge des DRK .......................................................................... - 62 - Tabelle 25: Gerätschaften des DRK ..................................................................... - 63 - Tabelle 26: Sirenenstandorte................................................................................ - 64 -
-7- 1 Rechtliche Grundlagen Die rechtliche Grundlage für das Feuerwehrwesen ist das Gesetz über den Brand- schutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz für das Land Nordrhein- Westfalen (BHKG) vom 17.12.2015. Nach § 3 des Gesetzes ist die Gemeinde verpflichtet, eine den örtlichen Verhältnis- sen entsprechende, leistungsfähige Feuerwehr als gemeindliche Einrichtung zu un- terhalten, um zum Schutz der Bevölkerung vorbeugende und abwehrende Maßnah- men hinsichtlich des Brandschutzes, der Hilfeleistung und des Katastrophenschutzes zu gewährleisten. Um diesen Anforderungen gerecht werden zu können, trifft die Gemeinde Maßnahmen zur Verhütung von Bränden und stellt eine den örtlichen Verhältnissen angemessene Löschwasserversorgung sicher. Die Gemeinde Ense nimmt die Aufgaben des BHKG als Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung wahr. Die Aufsicht obliegt dem Kreis Soest. Nach § 3 Abs. 3 BHKG haben die Gemeinden unter Beteiligung ihrer Feuerwehr Brandschutzbedarfspläne aufzustellen und fortzuschreiben. Folgende Punkte sollen im Brandschutzbedarfsplan enthalten sein: Beschreibung von allgemeinen und besonderen Gefahren und Risiken im je- weiligen Zuständigkeitsbereich (Risikoanalyse) Festlegung der gewünschten Qualität der von der Feuerwehr zu erbringenden Leistungen (Schutzziel) Ermittlung des zur Erfüllung dieser Qualität erforderlichen Personals und der Mittel (Ressourcen) Im Brandschutzbedarfsplan wird die Situation der Feuerwehr analysiert und dem Ge- fährdungspotenzial in der Gemeinde Ense gegenübergestellt. Auf dieser Grundlage werden die zukünftig notwendigen Maßnahmen erarbeitet. Der Brandschutzbedarfs- plan zeigt die notwendigen Investitionen und die organisatorischen Veränderungen auf. Die Entscheidungsträger sollen durch den Plan umfassend über die Belange der Feuerwehr unterrichtet und informiert werden. Zudem soll eine Hilfestellung und Ori- entierung bei Entscheidungen, die für das Feuerwehrwesen relevant sind, gegeben werden. Bei der Gestaltung des Brandschutzbedarfsplans wird den Kommunen ein großes Ermessen eingeräumt. Der Gesetzgeber macht weder formelle noch inhaltliche Vor- gaben. Im Jahr 2001 hat jedoch ein Arbeitskreis, in dem Mitglieder der Arbeitsge- meinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren in NRW (AGBF NRW), des damaligen Landesfeuerwehrverbandes NRW und der Bezirksregierungen vertreten sind, die s. g. „Hinweise und Empfehlungen für die Anfertigung von Brandschutzbedarfsplänen für die Gemeinden des Landes Nordrhein Westfalen“ veröffentlicht. An diesen Hin- weise und Empfehlungen orientiert sich der vorliegende Brandschutzbedarfsplan. Zwar sind die Hinweise und Empfehlungen für die Kommunen nicht bindend, sie sind in Fachkreisen jedoch allgemein anerkannt und stellen eine gute Grundlage für die Erstellung eines Brandschutzbedarfsplans dar.
-8- 1.1 Aufgaben der Gemeinde Die Gemeinde Ense unterhält eine Freiwillige Feuerwehr, die in verschiedene Lösch- züge und Löschgruppen unterteilt ist. Zur Organisation der Feuerwehr s. Kapitel 5.1 und Anlage 1. Der Gesetzgeber legt lediglich fest, dass die Gemeinde eine „den örtlichen Verhält- nissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr“ vorzuhalten hat. Hinsichtlich der Organisation, der Stärke und der Ausstattung ist den Kommunen ein weitreichendes Ermessen eingeräumt. Die Gemeinde hat unter Berücksichtigung der örtlichen Ge- gebenheiten dafür zu sorgen, dass die Feuerwehr hinsichtlich ihrer personellen und sachlichen Ausrüstung den örtlichen Erfordernissen entspricht. Es muss sichergestellt sein, dass das örtlich vorhandene Gefährdungspotenzial be- herrscht werden kann. Das Gefährdungspotenzial entwickelt sich stetig weiter und ist Veränderungen unterworfen. Änderungen ergeben sich beispielsweise hinsichtlich neuer (Wohn-)Baugebiete, der Ansiedlung neuer Gewerbe- und Industriebetriebe, der Errichtung neuer Sonderbauten, wie z. B. Pflegeheime, Flüchtlingsunterkünfte etc. oder durch geänderte Infrastruktur. Aus diesem Grund ist der Brandschutzbe- darfsplan regelmäßig fortzuschreiben und anzupassen. In diesem Brandschutzbedarfsplan werden die ortspezifischen Gefahrenpotenziale bewertet. Die erforderliche Qualität (Soll-Zustand) wird ermittelt und dem Ist-Zustand gegenübergestellt. Daraus lässt sich ableiten, ob die einzelnen Einheiten aktuell an- gemessen ausgestattet sind und ob ggf. Veränderungen notwendig sind. Notwendige Maßnahmen und Investitionen werden so erkannt. 1.2 Aufgaben der Feuerwehr Die gesetzlichen Grundlagen finden sich im BHKG. Danach gehören 1. der Brandschutz 2. die Hilfeleistung bei Unglücksfällen und öffentlichen Notständen 3. mit Mitwirkung im Katastrophenschutz zu den Aufgaben der Feuerwehr. Die Bekämpfung von Schadenfeuern gehört seit jeher zu den Kernaufgaben der Feuerwehr. Die Brandbekämpfung umfasst alle feuerwehrtechnischen Maßnahmen, die erforderlich sind, um die durch ein Schadenfeuer drohenden unmittelbaren Ge- fahren für einen Einzelnen oder eine Vielzahl von Personen oder von Sachen abzu- wenden. Die Hilfeleistung umfasst die personelle und vor allem die technische Hilfeleistung. Darunter versteht man vorrangig die Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren für Le- ben, Gesundheit oder Sachen. Die technische Hilfeleistung stellt neben der Brand- bekämpfung den überwiegenden Anteil der Einsätze der Feuerwehr dar. In den letz- ten Jahrzehnten haben die Hilfeleistungseinsätze aufgrund der zunehmenden Auf- gabenvielfalt der Feuerwehr stark zugenommen. Neben der Hilfeleistung bei Ver- kehrsunfällen ist z. B. die Beseitigung von Ölspuren von Bedeutung. Die Feuerwehr
-9- leistet auch Hilfe, wenn eine Gefährdung für die Umwelt vorliegt (z. B. Öl auf Gewäs- ser). Für eine Vielzahl von technischen Hilfeleistungen kann die Gemeinde Kosten gegenüber den Verursachern u. a. geltend machen. Aufgabe der Feuerwehr ist zu- dem die Hilfeleistung bei öffentlichen Notständen. Als öffentlichen Notstand bezeich- net man eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, bei der eine unbe- stimmte Zahl von Menschen oder zahlreiche Sachen von insgesamt hohem Wert be- troffen sind (eine die Allgemeinheit betreffenden Notlage). Beispielhaft sind hier Na- turkatastrophen wie Hochwasser oder Sturm zu nennen. Im Katastrophenschutz ist die Feuerwehr neben anderen Organisationen tätig. Ent- sprechende Maßnahmen treffen die Kreise und kreisfreien Städte. Weitere Aufgaben, die sich unmittelbar aus dem BHKG ergeben, sind z. B. die Durchführung von Brandsicherheitswachen oder die Mitwirkung bei der Aufstellung des Brandschutzbedarfsplans. Die Aus-, Fort- und Weiterbildung ist eine weitere wichtige Aufgabe der Feuerwehr. Diese ergibt sich aus den Feuerwehrdienstvorschriften. Dazu gehört die Durchfüh- rung der Grundlehrgänge, die für jeden Feuerwehrangehörigen verpflichtend sind. Zudem müssen Lehrgänge für spezielle Aufgaben (z. B. Atemschutzgeräteträger, Maschinisten etc.) durchgeführt werden. Nicht zuletzt ist auch eine wichtige Aufgabe der Feuerwehr, die Leistungsfähigkeit durch regelmäßige Übungen zu gewährleisten. Der Rettungsdienst wird im Bereich der Gemeinde Ense nach § 6 des Rettungs- dienstgesetzes durch den Kreis Soest wahrgenommen. Zur Unterstützung der Feuerwehr steht das DRK, Ortsverein Ense e. V. zur Verfü- gung. Das DRK übernimmt jedoch lediglich den Sanitätsdienst für die Feuerwehr. Es ersetzt nicht den Rettungsdienst. 1.3 Vorbeugende Brandschutz Im BHKG sind zudem Regelungen zum vorbeugenden Brandschutz getroffen. 1. Beteiligung der Brandschutzdienststelle aufgrund baurechtlicher Vorschriften, 2. Brandverhütungsschau 3. Brandsicherheitswachen 4. Brandschutzerziehung, Brandschutzaufklärung Beteiligung aufgrund baurechtlicher Vorschriften, § 25 BHKG Die Belange des vorbeugenden Brandschutzes hinsichtlich baurechtlicher Vorschrif- ten werden durch die Brandschutzdienstelle wahrgenommen. Brandschutzdienststel- len sind die kreisfreien Städte und die kreisangehörigen Gemeinden, deren Feuer- wehr über geeignete hauptamtliche Kräfte verfügt. In den Fällen in denen keine hauptamtlichen Kräfte vorhanden sind, sind die Kreise Brandschutzdienststellen. Die Beteiligung aufgrund baurechtlicher Vorschriften wird dort von Brandschutzingenieu- ren wahrgenommen. Die Feuerwehr Ense sowie die Gemeinde Ense sind an bau- rechtlichen Verfahren daher nur am Rande beteiligt. Vor Inbetriebnahme eines In-
- 10 - dustriegebäudes werden die Räumlichkeiten von Einsatzkräften der Feuerwehr be- sichtigt und brandschaurelevante Einrichtungen begutachtet. Brandverhütungsschau, § 26 BHKG In Gebäuden und Einrichtungen, die in erhöhtem Maße brand- oder explosionsge- fährdet sind oder in denen bei Ausbruch eines Brandes oder einer Explosion eine große Anzahl von Personen oder erhebliche Sachwerte gefährdet sind, ist je nach Gefährdungsgrad in Zeitabständen von längstens sechs Jahren eine Brandverhü- tungsschau durchzuführen. Diese Aufgabe ist von hauptamtlichen Kräften der Feu- erwehr oder von Brandschutztechnikern wahrzunehmen. Mangels hauptamtlicher Feuerwehrkräfte haben die Städte Erwitte, Geseke und Warstein sowie die Gemeinden Bad Sassendorf, Ense, Möhnesee und Wickede im Jahr 1996 durch eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit Zustimmung des Kreises Soest die gemeinsame Aufgabe „Brandschau“ geregelt. Derzeit werden die Brand- verhütungsschauen in den v. gt. Städten und Gemeinden durch einen Brandschutz- techniker der Stadt Warstein durchgeführt. Der Brandschutztechniker erhält dazu regelmäßig aktualisierte Objektlisten durch die Gemeinde Ense. Die anfallenden Per- sonal- und Sachkosten werden anteilig von den beteiligten Städten und Gemeinden getragen. Brandsicherheitswachen, § 27 BHKG Für Veranstaltungen, bei denen eine erhöhte Brandgefahr besteht und bei denen bei Ausbruch eines Brandes eine große Anzahl von Personen gefährdet ist, können nach den gesetzlichen Bestimmungen des BHKG und der Versammlungsstättenver- ordnung Brandsicherheitswachen angeordnet werden. Ist der Veranstalter nicht in der Lage, eine den Anforderungen genügende Brandsicherheitswache zu stellen, wird diese Aufgabe durch die Feuerwehr wahrgenommen. Über die Anordnung ent- scheidet die örtliche Ordnungsbehörde. Jede Feuerwehreinheit ist personell und materiell in der Lage eine Brandsicherheits- wache durchzuführen. Der Einsatzleiter, der mindestens den Dienstgrad eines Brandmeisters haben sollte, legt den Umfang der Brandsicherheitswache fest. Brandschutzerziehung, Brandschutzaufklärung, § 3 Abs. 5 BHKG Die Gemeinde soll ihre Einwohner über die Verhütung von Bränden, den sachge- rechten Umgang mit Feuer, das Verhalten bei Bränden und über Möglichkeiten der Selbsthilfe aufklären. Diese Aufgabe wird in der Gemeinde Ense von den Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr wahrgenommen. Insbesondere werden die Kindergarten- kinder und die Grundschulkinder auf spielerische Art an das Thema „Brandschutz“ herangeführt.
- 11 - 2 Gefährdungspotenzial 2.1 Die Gemeinde Ense 2.1.1 Größe und Einwohner Mit der kommunalen Neugliederung am 01. Juli 1969 wurde die Gemeinde Ense aus 14 selbstständigen Orten gebildet. Als kreisangehörige Gemeinde des Kreises Soest im Bundesland Nordrhein-Westfalen wird die Gemeinde Ense im Regionalplan, Teil- abschnitt Kreis Soest und Hochsauerlandkreis als „Grundzentrum mit Konzentration grundzentraler Einrichtungen“ – umgeben von den Mittelzentren Werl, Soest und Arnsberg – dargestellt. Insgesamt leben 12.686 Personen (inkl. Nebenwohnsitze, Stand: 30.04.2015) in der Gemeinde Ense1. Sowohl das geographische als auch das versorgungs- und verwal- tungsmäßige Zentrum stellt der Ortsteil Bremen mit ca. 3.380 Einwohnern dar. In Bremen sind die überwiegende Zahl der Einkaufsmöglichkeiten, sowie Ärzte, Geldin- stitute und die Gemeindeverwaltung angesiedelt. Der Ortsteil Niederense ist mit ca. 3.250 Einwohnern ähnlich groß und hinsichtlich der Grundversorgungsmöglichkeiten vergleichbar strukturiert. Die übrigen Ortsteile sind hinsichtlich ihrer Einwohnerzahlen überwiegend deutlich kleiner: Haupt- und Einwohnerdichte Ortsteil Nebenwohnsitze Fläche in km² EW/km² Bilme 29 1,29 23 Bittingen 97 2,61 37 Bremen 3.382 3,71 911 Gerlingen 51 2,13 24 Höingen 1.883 8,27 228 Hünningen 489 4,28 114 Lüttringen 888 1,98 447 Niederense 3.255 6,85 476 Oberense 274 4,20 65 Parsit 917 1,36 672 Ruhne 308 3,86 80 Sieveringen 346 3,93 88 Volbringen 135 1,08 125 Waltringen 632 5,52 114 insgesamt 12.686 51,07 248 Tabelle 1: Einwohner und Fläche der Gemeinde Ense nach Ortsteilen Seit der kommunalen Neugliederung haben sich die Einwohnerzahlen in Ense deut- lich erhöht. Dies ist nicht nur auf den Zuzug von Neubürgern zurückzuführen. 1 Daten des Einwohnermeldeamtes der Gemeinde Ense, eigene Fortschreibung; die Daten weichen von den Zensus-Daten geringfügig ab.
- 12 - Seit Anfang der 2000er Jahre lag die Einwohnerzahl konstant bei etwa 12.800 bis 13.000 Einwohner. Mitte des Jahres 2006 konnte erstmalig für kurze Zeit die Zahl von 13.000 Einwohnern überschritten werden. Seit einigen Jahren ist jedoch ein leichter Abwärtstrend zu beobachten. Die Geburtenzahlen haben sich von ca. 130- 150 in den 1990er Jahren auf inzwischen ca. 90-100 Geburten pro Jahr reduziert.2 Es wird erwartet, dass die Bevölkerungszahlen auch in den nächsten Jahren leicht rückläufig sein werden. Verschiedene Modellberechnungen weisen einen Rückgang von ca. 1 % bis 6 % bis zum Jahr 2030 aus. Der Landesbetrieb Information und Technik NRW (IT.NRW) geht in seiner Berechnung davon aus, dass sich die Bevöl- kerungszahl in Ense bis zum Jahr 2030 um ca. 0,7 % reduziert und somit in etwa stabil bleibt.3 Festzustellen ist jedoch, dass sich die Altersstruktur verändert. In den nächsten 20 Jahren wird sich das Durchschnittsalter in Ense von ca. 43 auf 48 Jahre erhöhen. Der Anteil der Personen über 50 Jahre macht dann ca. die Hälfte aller Ein- wohner aus.4 Einwohnerentwicklung 1970 bis 2015 14000 13000 12000 11000 10000 9000 8000 7000 6000 5000 1970 1975 1980 1985 1990 1995 2000 2005 2010 2015 Abbildung 1: Einwohnerentwicklung 1970 bis 2015 2.1.2 Topographie, Flächennutzung und Klima Die Gemeinde Ense liegt am Rande des Sauerlandes und der Soester Börde. Im süd-westlichen Teil des Kreises Soest gelegen, erstreckt sich das Gemeindegebiet von den Hellwegbörden über den Haarstrang in das Ruhr- und Möhnetal bis zum Na- turpark Arnsberger Wald. Die Gemeinde Ense durchfließen mehrere Flüsse und kleinere Bäche. Hervorzuhe- ben sind die Möhne im süd-östlichen Teil und die Ruhr, die gleichzeitig einen Teil der süd-westlichen Gemeindegrenze darstellt. 2 Demografiebericht der Gemeinde Ense, vorgestellt im Sozial- und Sportausschuss am 11.11.2014. 3 „Kommunalprofil Ense“, herausgegeben von IT.NRW, Stand 10.12.2014. 4 Demografiebericht der Gemeinde Ense, a. a. O.
- 13 - Die höchste Erhebung ist der Fürstenberg mit einer Höhe von 278,9 m über NN. Die tiefste Stelle ist der Sieveringer Bach mit 127,8 m über NN. Die Ausdehnung des Gemeindegebietes in Ost-West-Richtung beträgt Luftlinie 10,6 km, die Nord-Süd- Verbindung 6,8 km. Bei einer Fläche von 51,07 km² beträgt der Umfang 43,2 km. Die Gemeinde Ense grenzt im Norden an die Stadt Werl, im Osten an die Stadt So- est und die Gemeinde Möhnesee, im Süden an die Stadt Arnsberg im Hochsauer- landkreis und im Westen an die Gemeinde Wickede (Ruhr). Das Gemeindegebiet ist überwiegend landwirtschaftlich geprägt. Im Süden, an der Grenze zu Arnsberg, erstrecken sich im Bereich Lüttringen/Höingen und im Bereich Niederense zwei größere zusammenhängende Waldgebiete. Eine detaillierte Flächennutzung ist aus dem nachfolgenden Diagramm ersichtlich: 5 Abbildung 2: Flächennutzung in Ense, Angaben in ha, Stand: 2014 Die Witterungsverhältnisse in der Gemeinde Ense sind gemäßigt. Durchschnittlich warme Sommer und verhältnismäßig milde Winter sind die Regel. Im Winter kommt es hin und wieder zu längeren Frostperioden, die eine geringfügige Behinderung des Straßenverkehrs ergeben können. Kurze, heftige Niederschläge führen gelegentlich zu voll gelaufenen Kellern, wenn die Kanalsysteme die Wassermengen nicht fassen können. Durch lang anhaltende Niederschläge kommt es in unregelmäßigen Abstän- den zu Überschwemmungen. Insbesondere ist davon der Bereich an der Ruhr bei Haus Füchten (nähe Hünningen) betroffen. 2.1.3 Verkehrsanbindung Sämtliche Ortsteile in der Gemeinde Ense sind durch Bundes-, Landes-, Kreis- und Gemeindestraßen untereinander verbunden. Aufgrund der topographischen Verhält- nisse haben die Verbindungsstraßen zum Teil mäßige Höhenunterschiede zu über- winden. Zusammen mit anderen Verkehrsbedingungen, wie z. B. Nässe, Glatteis etc. kann sich dies auf die Fahrzeiten auswirken und eine Gefahrenquelle darstellen. 5 „Kommunalprofil Ense“, herausgegeben von IT.NRW, Stand 10.12.2014, Angaben in ha.
- 14 - Die Gemeinde Ense ist in West-Ost-Richtung großräumig an die A 44 (Richtung Dortmund bzw. Richtung Kassel) angeschlossen. Die A 44 verläuft wenige Meter nördlich der Gemeindegrenze. Sie verbindet den Kreis Soest mit bedeutenden Ver- kehrswegen (z. B. A 1, A 2, A7, A 45). Anschlussstellen für die Gemeinde Ense sind im Westen das Autobahnkreuz Werl mit der Anschlussstelle Wickede und im Norden die Anschlussstelle Werl-Süd/Ense auf dem Gebiet der Stadt Werl. Im westlichen Teil des Gemeindegebietes verläuft die A 445. Die A 445 verbindet das im Sauerland ge- legene Teilstück der A 46 mit der A 44. Für die Gemeinde Ense sind die Anschluss- stellen Wickede und Arnsberg-Neheim von Bedeutung. Seit vielen Jahren steht der Lückenschluss der A 46 zwischen Iserlohn/Hemer und Ense/Neheim zur Diskussion. Eine Fertigstellung könnte sich auf die verkehrliche Situation in Ense auswirken. Durch die Erweiterung würde eine direkte Verbindung ins südliche Ruhrgebiet (Ha- gen) und ins Rheinland ermöglicht. Aktuell ist die Fertigstellung jedoch nicht abseh- bar, sodass diese Maßnahme im Weiteren nicht beachtet wird. Für die Beurteilung des Gesamtrisikos haben die Autobahnen eine untergeordnete Bedeutung. Da in der Gemeinde keine Anschlussstelle vorhanden ist, wurde der Freiwilligen Feuerwehr Ense kein Autobahnabschnitt durch die Bezirksregierung zu- gewiesen. Feuerwehreinsätze auf der Autobahn sind daher eine seltene Ausnahme. Von überregionaler Bedeutung ist neben den Autobahnen insbesondere die B 516 von Werl durch Ense-Bremen auf den „Haarstrang“ in Richtung Gemeinde Möh- nesee. Die B 516 stellt die Haupt-Ost-West-Verbindung für den südlichen Kreis Soest dar. Die Städte und Gemeinden Werl, Ense, Möhnesee, Warstein und Rüthen sind direkt durch die B 516 miteinander verbunden. Das Verkehrsaufkommen ist auf die- ser Straße besonders hoch. In Richtung Norden stellt die B 516 die kürzeste und damit die am häufig frequentierteste Anbindung zur Autobahn (A 44) dar. Das Ver- kehrsaufkommen ist mit 8.300 PKW und ca. 600 Fahrzeugen > 3,5 t am höchsten. Auch der Anteil an Schwerverkehr erreicht mit fast 7 % den höchsten Wert in Ense. Der Streckenabschnitt zwischen dem Abzweig zur K 8 (Richtung Niederense) und Oberense wird im Jahresbericht 2014 der Kreispolizeibehörde als eine von zwei un- fallkritischen Strecken aufgeführt.6 Neben der B 516 durchqueren drei Landesstraßen das Gemeindegebiet. Diese ha- ben ebenfalls eine übergemeindliche Bedeutung: Die L 732 verbindet die Gemeinde Ense, mit Ausnahme des östlichen Gemeindeteils, mit der Stadt Arnsberg. Sie führt von Bremen über Parsit und Höingen nach Arns- berg-Neheim. Aufgrund der Berufspendlerströme einerseits und der Autobahnanbin- dung in Arnsberg-Neheim andererseits ist die Strecke stark befahren. Sowohl in nördlicher als auch in südlicher Richtung dient die L 732 als Zubringer für den Indust- riepark Höingen. Aufgrund der Autobahnanschlussstelle nördlich von Ense wird ins- besondere der Abschnitt nördlich von Höingen stark durch LKW frequentiert. Der In- dustriepark ist in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten deutlich gewachsen und umfasst inzwischen eine Fläche von ca. 85 ha. Das LKW-Aufkommen hat sich dem- entsprechend erhöht. Es ist damit zu rechnen, dass die Frequentierung auch in Zu- kunft tendenziell weiter (leicht) steigen wird. 6 Kreispolizeibehörde Soest: Jahresbericht 2014, S. 28.
- 15 - Die L 673 verbindet die Gemeinde Ense mit der Gemeinde Wickede (Ruhr). Sie führt von Bremen über Waltringen nach Wickede. Zwar ist das Verkehrsaufkommen im Vergleich zur B 516 oder zur L 732 mit ca. 2.300 relativ gering, in ihrem Jahresbe- richt 2014 nennt die Kreispolizeibehörde die L 673 allerdings als eine von zwei un- fallkritischen Strecken in Ense.7 Die L 745 verbindet den östlichen Gemeindeteil mit Arnsberg-Neheim im Süden und Soest-Ostönnen im Norden. Besondere Gefahrenschwerpunkte sind hier insbeson- dere der Kreuzungsbereich K 8/L 745 im Süden von Niederense und der Kreuzungs- bereich L 745/B 516 nördlich von Niederense. Durch die Polizei werden diese Berei- che zwar nicht als Unfallschwerpunkte herausgestellt, die Erfahrung der vergange- nen Jahre zeigt jedoch, dass sich auch hier viele z. T. schwere Unfälle ereignet ha- ben. 2.1.4 Infrastruktur Die Grundversorgungseinrichtungen – Einkaufsmöglichkeiten, Ärzte, Banken, Ver- waltung – konzentrieren sich vor allem in den Ortsteilen Bremen und Niederense. Ein Anschluss an das Schienennetz der Deutschen Bahn besteht nicht. In der Gemeinde Ense gibt es kein allgemeines Krankenhaus. Die Enser Bürger müssen sich bei Bedarf in die umliegenden Krankenhäuser nach Werl, Soest oder Arnsberg-Neheim begeben. Der Rettungsdienst und die notärztliche Versorgung werden durch den Kreis Soest organisiert. Für Ense sind mehrere RTW bzw. NEF-Standorte zuständig8: Rettungsdienst (RTW): Möhnesee: Bilme, Bittingen, Oberense, Niederense, Volbringen Werl: Bremen, Gerlingen, Hünningen, Parsit, Ruhne, Sieveringen, Waltringen Arnsberg-Neheim: Höingen, Lüttringen, Niederense Notarzt (NEF) Soest: Sieveringen, Volbringen Werl: Bilme, Bittingen, Bremen, Gerlingen, Oberense, Parsit, Sieverin- gen, Ruhne, Waltringen Wickede-Wimbern: Hünningen, Lüttringen Arnsberg-Neheim: Höingen, Lüttringen, Niederense Aufgrund demographischer Veränderungen und einer älter werdenden Gesellschaft gewinnen Pflegeheime und insbesondere auch Wohnanlagen für „betreutes Woh- nen“ zunehmend an Bedeutung. In Bremen befindet sich ein vollstationäres Pflege- heim mit 54 Plätzen. Zudem existieren sowohl in Bremen als auch in Niederense mehrere Anlagen für betreutes Wohnen. 7 Kreispolizeibehörde Soest: Jahresbericht 2014, S. 28. 8 Kreis Soest: Rettungsdienstbedarfsplan, Stand 01.01.2013.
- 16 - Das Pflegeheim „Haus am Spring“ mit rund 90 Betten wird durch das Sozialwerk St. Georg im Ortsteil Bremen unterhalten. Hier sind hauptsächlich Personen mit psychi- schen Behinderungen und Suchtkranke untergebracht. Aufgrund der seit 2013 wieder stark zunehmenden Zahl an ausländischen Flüchtlin- gen betreibt die Gemeinde Ense in Bremen und Niederense insgesamt sieben Flüchtlingsunterkünfte. Eine weitere befindet sich im Bau. In der Gemeinde Ense gibt es insgesamt 7 Kindergärten, 3 Grundschulen sowie eine Sekundarschule. Die Jugendlichen, die das Gymnasium besuchen, gehen in der Re- gel nach Werl oder Arnsberg-Neheim. 2.1.5 Löschwasserversorgung Das Löschmittel „Wasser“ ist nach wie vor das wichtigste Mittel zur Brandbekämp- fung. Nach § 3 Abs. 2 BHKG ist es deshalb Aufgabe der Gemeinde, eine „den örtli- chen Verhältnissen angemessene Löschwasserversorgung sicherzustellen.“ Die Löschwasserversorgung kann aus dem öffentlichen Wasserversorgungsnetz (Hyd- ranten), aus öffentlichen Gewässern (Flüsse, Bäche, Seen) oder aus anderen Was- serentnahmestellen (z. B. Löschteiche, Löschwassertanks größerer Industriebetriebe etc.) erfolgen. Wird durch die Bauaufsichtsbehörde festgestellt, dass im Einzelfall wegen einer er- höhten Brandlast oder Brandgefährdung eine besondere Löschwasserversorgung erforderlich ist, hat der Eigentümer hierfür Sorge zu tragen (vgl. § 3 Abs. 2 Satz 2 BHKG). Der Eigentümer hat auch die Kosten zu tragen. Zum Teil ist dies bei größe- ren Industriebauten und landwirtschaftlichen Anwesen im Außenbereich der Fall. Für den Bereich der Gemeinde Ense ist in dem aktuellen Konzessionsvertrag mit der Lörmecke Wasserwerk GmbH geregelt, dass diese eine ausreichende Löschwasser- versorgung unterhält und damit auch die Kosten trägt. Gleiches gilt für Unterhal- tungs- und Instandhaltungsmaßnahmen. Es ist festgelegt, dass kein Wohnhaus in- nerhalb des „berohrten Gemeindeteils“ weiter als 200m vom nächsten Hydranten entfernt sein darf. Gebäude im Außenbereich sind teilweise nicht durch Hydranten mit Löschwasser versorgt. Durch den Gesetzgeber wurde lediglich festgelegt, dass die Löschwasserversorgung „angemessen“ sein muss. Sie ist demnach an den spezifischen örtlichen Verhältnis- sen auszurichten. Durch den Deutschen Verein des Gas- und Wasserfaches e. V. (DVGW) wurde ein Arbeitsblatt (W 405) erstellt, das Richtwerte für eine „angemessene Löschwasserver- sorgung“ vorgibt. Danach ist die erforderliche Löschwassermenge von der baulichen Nutzung nach § 17 der Baunutzungsverordnung (Zahl der Vollgeschosse, Geschoss- flächenzahl) und der Gefahr der Brandausbreitung (Feuerbeständigkeit, Umfassung der Gebäude, Bedachung etc.) abhängig. Das Arbeitsblatt ist für die Kommunen nicht bindend, es stellt jedoch eine gute Grundlage für die kommunale Planung des notwendigen Löschwasserbedarfs dar.
- 17 - In der folgenden Tabelle werden die Richtwerte des Arbeitsblatts für die notwendige und angemessene Menge an Löschwasser vereinfacht dargestellt. Das angegebene Löschwasser soll in der Regel für 2 Stunden zur Verfügung stehen. bauliche Nutzung Löschwasserbedarf Kleinsiedlungen (WS) 800 l/min. Wochenendhausgebiete (SO) allgemeine Wohngebiete (WA) 800-1.600 l/min. Dorfgebiete (MD), Mischgebiete (MI) Kerngebiete (MK) 1.600-3.200 l/min. Gewerbegebiete (GE) Industriegebiete (GI) 3.200 l/min. Tabelle 2: erforderliche Löschwassermengen nach Nutzungsarten Allein durch die Entnahme von Löschwasser aus den Hydranten der Sammelwasser- versorgung kann die o. g. Menge an Löschwasser nicht in allen Gemeindeteilen si- chergestellt werden. Folgende Wassermengen können nach Ermittlung durch das Lörmecke Wasserwerk aus den Hydranten entnommen werden: Ortsteil erforderliche vorhandene aus- weitere Wasserentnahmestellen Wasser- Wassermenge reichend? menge aus Hydranten Bilme 800 l/min. 800 l/min. ja Transportleitung Gelsenwasser AG Bittingen 800 l/min. 800 l/min. ja Zisterne (ca. 35 m²) Transportleitung ab 01.08.2015 von der B 516 (Bittinger Haarweg) Bremen -Gewerbegeb. West 1.600 l/min. 1.600 l/min. ja Spring (bedingt), Wasserbehälter Fa. -restliche Ortslage 800 l/min. 800 l/min. ja Pauli (220m³) und Fa. (Kettler 50 m³) Gerlingen 800 l/min. 400 l/min ja Transportleitung Gelsenwasser AG von Oberense Höingen -Indu-Park 3.200 l/min. 3.200 l/min. ja Zisterne Fa. Brökelmann (300 m²) -Ortslage 1.600 l/min. 800-1.600 l/min. teilw. Industriepark Hünningen 800 l/min. 800 l/min. ja Ruhr Lüttringen 800 l/min. 800 l/min. ja Ruhr Niederense 1.600 l/min. 800 l-1.600/min. teilw. Möhne Oberense 800 l/min. 800 l/min ja Transportleitung Gelsenwasser AG Parsit -Hauptstraße 1.600 l/min. 1.600l/min. ja Wasserbehälter Fa. Pauli (220 m³) -Ortslage 800 l/min. 800l/min. ja und Fa. Kettler (50 m³) Ruhne 800 l/min. 800 l/min ja Hochbehälter (120 m³) Sieveringen 800 l/min. 800 l/min ja Transportleitung Gelsenwasser AG über Volbringen 1800 Meter Vierhausen 800l/min. 300 l/min. nein Transportleitung Gelsenwasser AG Volbringen 800 l/min. 800 l/min. ja Transportleitung Gelsenwasser AG Waltringen 1600 l/min. 800 l/min. nein Ruhr, Transportleitung Gelsenw. AG 9 Tabelle 3: vorhandene Löschwassermengen nach Ortsteilen Aus der vorstehenden Tabelle ist ersichtlich, dass die Löschwasserversorgung über- wiegend durch die Sammelwasserversorgung sichergestellt werden kann. In einigen 9 Die Löschwassermengen wurde durch das Lörmecke Wasserwerk und die FF Ense ermittelt.
- 18 - Ortsteilen (Vierhausen, Waltringen und teilweise in Höingen und Niederense) reicht die öffentliche Wasserversorgung nicht. Alternativ kann im Bedarfsfall zum einen auf eine Versorgungsleitung der Gelsenwasser AG zurückgegriffen werden. Die Leitung (800 mm) verläuft in west-östlicher Richtung von Wickede in Richtung Soest. Dabei durchquert die Leitung den nördlichen Teil von Waltringen (Zum Westenfeld, Diers Garten, Heckweg), den nördlichen Teil von Bremen (Am Silberberg, Liegnitzer Stra- ße) und verläuft weiter durch Oberense (An der Tigge, Schlotweg), nördlich vorbei an Volbringen in Richtung Möhnesee-Hewingsen. Der Ortsteil Sieveringen kann durch eine Schlauchleitung von Volbringen aus mit Löschwasser aus der Versorgungslei- tung versorgt werden. Zum anderen stehen verschiedene Wasserbehälter/Zisternen und im Ortsteil Bremen der „Spring“ zur Verfügung, die für Löschzwecke genutzt werden können. Für die Löschwasserversorgung von Bedeutung sind zudem die Flüsse Ruhr und Möhne. Am Standort Bremen ist ein Schlauchwagen „SW 2000“ stationiert. Es han- delt sich um ein Fahrzeug, das durch den Bund im Rahmen des Katastrophenschut- zes zur Verfügung gestellt worden ist. Auf diesem Fahrzeug sind B-Schläuche für eine Schlauchleitung bis zu einer Länge von 2.000 m verlastet. Mittels des SW 2000 kann innerhalb relativ kurzer Zeit eine Schlauchleitung von der Ruhr bzw. der Möhne in die Ortsteile Niederense, Waltringen, Hünningen und Lüttringen verlegt werden. Somit stehen weitere 800-1.000 l/min. zur Verfügung. Für das Waldgebiet „Fürstenberg“ bei Lüttringen, sowie das Waldgebiet südlich von Niederense ist der Aufbau einer längeren Versorgungsleitung erforderlich. Dafür kann im Einsatzfall eine Schlauchleitungen aus den Flüssen Möhne und Ruhr verlegt werden. Auch hier wird das Material des SW 2000 benötigt. Im Bereich Bremer Heide, Füchtener Heide und Haus Füchten ist kein Hydrantennetz vorhanden. Im Falle eines Brandes muss ebenfalls eine Wasserversorgung aus Flüssen oder Teichen aufgebaut werden. Durch verschiedene Investitionen des Lörmecke Wasserwerks hat sich die Versor- gungsqualität in den vergangenen Jahren verbessert. Zuletzt wurde die Zuleitung für den Ortsteil Bittingen im Jahr 2015 erneuert, sodass nun dort auch 800 l/min. zur Verfügung stehen. 2.1.6 Gas-, Strom- und Wasserversorgung Im gesamten Gemeindegebiet erfolgt die elektrische Versorgung durch das Rhei- nisch-Westfälische Elektrizitätswerk AG (RWE). Die für die Stromversorgung not- wendigen Ortsnetzstationen in der Gemeinde Ense, bzw. alle Großabnehmerstatio- nen im Gemeindegebiet, werden über ein 10-KV-Kabel versorgt. In den Stationen erfolgt die Umspannung von Hoch- auf Niederspannung von 220/380 V. Von Norden nach Süden durchlaufen das Gemeindegebiet zwei Überlandleitungen mit 380 bzw. 110 KV. Im Industriepark Höingen ist ein Umspannwerk an die Überlandleitungen angeschlossen. Die Gasversorgung in der Gemeinde Ense erfolgt ebenfalls durch die RWE. Inzwi- schen sind nahezu alle Ortsteile an das Gasnetz angeschlossen.
- 19 - Die Transportleitungen von der Übernahmestation am Ortsausgang Bremen in Rich- tung Osten zu den Ortsteilen haben einen Druck von maximal 16 bar und die Haus- anschlüsse bis max. 1 bar. Eine Gashochdruck-Transportleitung mit einem max. Transportdruck von 70 bar ver- läuft von Westen durch Waltringen und Bremen am Haarstrang entlang nach Osten. Die Wasserversorgung für das gesamte Gemeindegebiet wird durch die Lörmecke Wasserwerk GmbH, Erwitte, aufgrund eines Konzessionsvertrages sichergestellt. Der tägliche Wasserbedarf für die Haushalte, die Landwirtschaft und die Gewerbebe- triebe ist somit gesichert. 2.2 Risikoanalyse, Bewertung des Gefahrenpotenzials In jeder Kommune existieren potenzielle Gefahrenquellen, die die öffentliche Sicher- heit und Ordnung bedrohen können. Die Vorbeugung und Abwehr von Gefahren ist eine originäre Aufgabe der Feuerwehr im Sinne des BHKG. Die Risikofaktoren, ins- besondere die Risikoschwerpunkte und Gefahren erhöhenden Umstände sind zu ermitteln und für die weitere Bedarfsermittlung zu dokumentieren. Ziel der Gemeinde Ense ist es, für alle Bürgerinnen und Bürger einen möglichst um- fassenden und gleichwertigen Schutz zu gewährleisten. Die möglichen Gefahren- quellen und Risikoschwerpunkte werden nachfolgend näher erläutert. 2.2.1 Wohnbebauung Die Wohnbebauung ist im gesamten Gemeindegebiet überwiegend durch Ein- und Zweifamilienhäuser in offener Bauweise geprägt. Diese Gebäude verfügen in der Regel über bis zu zwei Vollgeschosse. In den vergangenen Jahren wurden jedoch auch mehrere Mehrfamilienhäuser mit drei oder mehr Wohneinheiten gebaut. Insbe- sondere in den größeren Ortsteilen Bremen und Niederense bestehen jedoch auch mehrere Mehrfamilienhäuser mit mehr als zwei Vollgeschossen. In den Wohnhäusern ist zu jeder Zeit eine Gefährdung von Personen oder eine Be- schädigung von Sachwerten möglich. Nicht nur das Feuer selbst, sondern vor allem die oft erhebliche Rauchentwicklung führt in den meisten Fällen zu Verletzungen der Bewohner. Durch die bei der Feuerwehr vorhandenen tragbaren Leitern kann bei den Ein- und Zweifamilienhäusern (in der Regel „Gebäude geringer Höhe“ im baurechtli- chen Sinne; Fußboden von Geschossen mit Aufenthaltsraum 7 m und
- 20 - Im Bedarfsfall können die Drehleitern der benachbarten Feuerwehren Werl, Wickede und Arnsberg-Neheim angefordert werden. Diese haben jedoch vergleichsweise lan- ge Anfahrtszeiten und stehen damit für die Menschenrettung i. d. R. nicht zur Verfü- gung. Entgegen dem landesweiten Trend hat sich die Wohnbebauung in Ense in den ver- gangenen Jahren stetig weiterentwickelt. So wurden die Baugebiete „Alter Kamp I“ und „Auf der Schanze“ in Niederense, „Wolfsheide III“ in Bremen und „Auf der Heide III“ in Höingen bebaut. Aktuell bzw. in naher Zukunft werden die Baugebiete „Alter Kamp II“ in Niederense (ca. 14 Bauplätze), „Zum Hohlberg“ in Höingen (ca. 8 Bau- plätze), „Wolfsheide IV“ und „Merowingerfeld“ in Bremen (ca. 40 bzw. 20 Bauplätze) und „Ostönner Straße“ in Sieveringen (ca. 10 Bauplätze) bebaut. Des Weiteren sind als Wohnbebauung die außerhalb gelegenen landwirtschaftlichen Anwesen von Bedeutung. Die landwirtschaftlichen Betriebe weisen im Schadensfall ein erhebliches Gefährdungs- und Brandpotenzial auf. In Ense gibt es aktuell 28 brandschaupflichtige landwirtschaftliche Betriebe. 2.2.2 Industrie und Gewerbe Im Flächennutzungsplan der Gemeinde Ense vom 17.07.2009 in der aktuellen Fas- sung sind insgesamt sechs zusammenhängende Gewerbeflächen enthalten. Aller- dings befinden sich diverse einzelne Gewerbebetriebe auch auf Flächen, die baupla- nungsrechtlich als Mischgebiet, gemischte Baufläche oder Dorfgebiet (MI, M, MD) klassifiziert sind. Die mit Abstand größte Gewerbefläche ist der Industriepark Höingen mit einer Fläche von ca. 85 ha. Der Industriepark erstreckt sich nördlich von Höingen von der L 732 im Westen bis zum Haarweg im Osten. Eine Vergrößerung des Industrieparks in nördli- cher Richtung wird angestrebt. Die Vielzahl von Gewerbebetrieben verschiedener Branchen und unterschiedlichster Größe stellen ein erhebliches Gefährdungspotenzial dar. Beispielhaft seien eine Bio- gasanlage, und eine Spedition mit Lagerhalle genannt. Diese Halle dient zum einen als Lager, zum anderen als Warenumschlag. Hier werden die verschiedensten Pro- dukte zwischengelagert, die zum Teil ein unkalkulierbares Risiko darstellen können. Darüber hinaus befindet sich mit der Fa. Wiotec ein meldepflichtiger Störfallbetrieb im Sinne der Störfallverordnung (Zwölfte Verordnung zur Durchführung des Bun- desimmissionsschutzgesetzes). Dort wird u. a. eine Galvanikanlage mit der entspre- chenden Menge und Qualität von Chemikalien betrieben. Der Industriepark hat sich in den vergangenen Jahren vergrößert und ist weiterhin im Wachstum begriffen. Weitere Industrie- und Gewerbegebiete von ebenfalls nicht geringem Umfang sind in den Ortsteilen Bremen, Lüttringen, Niederense, Oberense, Parsit, Volbringen und Waltringen beheimatet.
- 21 - Das produzierende Gewerbe ist in Ense dominierend. Zum 30.06.2013 wurden in Ense 3.482 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte ermittelt, davon 2.498 (ca. 72 %) im produzierenden Gewerbe. Im Jahr 2006 lag die Zahl der sozialversicherungs- pflichtigen Beschäftigten noch bei 2.816. In Ense lebten zum Stichtag 30.06.2013 4.540 Bürgerinnen und Bürger, die einer sozialversicherungspflichtigen Beschäfti- gung nachgehen. Das Pendlersaldo beträgt -1.058.10 2.2.3 Besondere bauliche Anlagen und Gebäude Von besonderer Bedeutung für die Brandschutzbedarfsplanung sind Gebäude, von den aufgrund ihrer Eigenarten besondere Gefahren ausgehen oder in denen bei ei- nem Schaden eine erhöhte Anzahl von Personen gefährdet wäre. Schulen Bei einem Schadensfall während des Schulbetriebes ist eine erhöhte Anzahl an Kin- dern und Erwachsenen gefährdet. Erfahrungsgemäß halten sich bis zu 30 Personen und mehr in einem Klassenraum auf. Insbesondere die Rettung aus dem Oberge- schoss stellt die Feuerwehr vor große Herausforderungen. Die Schulen sind daher angehalten, regelmäßig Alarmübungen zu absolvieren. Schulart Name Ort Anzahl Schüler Grundschule Gemeinschaftsgrundschule Höingen 108 Grundschule Bernhardusschule Niederense 131 Grundschule Fürstenbergschule Lüttringen 218 Grundschule Conrad-von-Ense-Schule Bremen 535 Tabelle 4: Schulen in der Gemeinde Ense Kindergärten Ähnlich wie in den Schulen ist auch in Kindergärten und Spielgruppen während des Betriebs eine erhöhte Anzahl an Kinder und Erwachsenen gefährdet. Erschwerend kommt hinzu, dass sich die Kinder weniger als Schulkinder selbst retten können, ins- besondere aufgrund des seit 2008 deutlich gestiegenen Anteils an unter 3-jährigen Kindern. Im Gegensatz zu den Schulen sind die Kindergärten jedoch in der Regel ebenerdig. Die meisten Räume führen direkt ins Freie. Eine Ausnahme stellt der Kin- dergarten Bilme dar, der Gruppen- und Bewegungsräume auf drei Etagen bietet. Hier wurde der zweite Rettungsweg über eine Rettungstreppe nachträglich sichergestellt. Träger Name Ort Gruppen Kinder davon U 3 Gemeinde Ense Villa Kunterbunt Bilme 1 20 6 Gemeinde Ense Lummerland Lüttringen 3 55 16 Gemeinde Ense Pusteblume Parsit 2 45 6 Kita GmbH St. Lambertus Bremen 3 65 12 Kita GmbH St. Josef Höingen 3 53 8 Kita GmbH St. Bernhard Niederense 4 80 16 Elterninitiative Stadtmusikanten Bremen 2 45 6 Elterninitiative Kleine Strolche Niederense Spielgruppe 10 10 Tabelle 5: Kindertageseinrichtungen in der Gemeinde Ense 10 „Kommunalprofil Ense“, herausgegeben von IT.NRW, Stand 10.12.2014.
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