Brandschutzbedarfsplan - Gemeinde Wickede (Ruhr) der
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Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Wickede (Ruhr) für die Jahre 2017 – 2021 Wickede (Ruhr) im Dezember 2017
Inhalt 1. Rechtliche Grundlagen ........................................................................................................................ 3 1.1 Aufgaben der Gemeinde ......................................................................................................... 4 1.2 Aufgaben der Feuerwehr ........................................................................................................ 4 1.3 Vorbeugender Brandschutz ..................................................................................................... 5 2. Gefährdungspotential ......................................................................................................................... 7 2.1 Ortsteil/ Ortskern Wickede (Ruhr) .......................................................................................... 7 2.2 Ortsteil Echthausen ............................................................................................................... 12 2.3 Ortsteil Schlückingen ............................................................................................................. 15 2.4 Ortsteil Wiehagen.................................................................................................................. 18 2.5 Ortsteil Wimbern ................................................................................................................... 21 2.7 Auflistung „Besondere Gebäude“ ......................................................................................... 24 2.8 Risiko mit Eintrittswahrscheinlichkeit bezogen auf Einsatzart.............................................. 25 2.8.1 Brände ........................................................................................................................... 26 2.8.2 Technische Hilfeleistungen............................................................................................ 28 2.8.2 Sonstige Einsätze ........................................................................................................... 34 2.9 Zusammenfassung der Gemeindeanalyse............................................................................. 35 3. Statistische Nachweise für die Freiw. Feuerwehr Wickede (Ruhr) ................................................... 39 4. Leitbilder der Stadtentwicklung ........................................................................................................ 40 5. Szenarien ........................................................................................................................................... 40 6. Schutzzielfestlegung .......................................................................................................................... 41 6.1 Qualitätskriterium Hilfsfrist ................................................................................................... 41 6.2 Qualitätskriterium Funktionsstärke....................................................................................... 43 6.3 Qualitätskriterium Erreichungsgrad ...................................................................................... 44 6.4 Tagesalarmsicherheit für Brandschutz/ Technische Hilfeleistung ........................................ 44 6.5 Prüfung der Tagesalarmsicherheit für die Freiwillige Feuerwehr Wickede (Ruhr) ............... 45 7. Soll-Struktur ...................................................................................................................................... 48 8. Ist Struktur ........................................................................................................................................ 53 9. Soll-Ist-Vergleich ............................................................................................................................... 55 10. Bedarfsanalyse .............................................................................................................................. 60 11. Maßnahmen und Zeitlaufplan zur Umsetzung des gemeindlichen Brandschutzbedarfsplanes .. 61 12. Schlussanalyse .............................................................................................................................. 62 Anlagenverzeichnis ................................................................................................................................. III Abbildungsverzeichnis ............................................................................................................................ IV II
1. Rechtliche Grundlagen Die rechtliche Grundlage für das Feuerwehrwesen ist das Gesetz über den Brandschutz, die Hilfe- leistung und den Katastrophenschutz für das Land Nordrhein-Westfalen (BHKG) vom 17.12.2015. Nach § 3 des Gesetzes ist die Gemeinde verpflichtet, eine den örtlichen Verhältnissen entsprechen- de, leistungsfähige Feuerwehr als gemeindliche Einrichtung zu unterhalten, um zum Schutz der Be- völkerung vorbeugende und abwehrende Maßnahmen hinsichtlich des Brandschutzes, der Hilfeleis- tung und des Katastrophenschutzes zu gewährleisten. Um diesen Anforderungen gerecht werden zu können, trifft die Gemeinde Maßnahmen zur Verhütung von Bränden und stellt eine den örtlichen Verhältnissen angemessene Löschwasserversorgung sicher. Die Gemeinde Wickede (Ruhr) nimmt die Aufgaben des BHKG als Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung wahr. Die Aufsicht obliegt dem Kreis Soest. Nach § 3 Abs. 3 BHKG haben die Gemeinden unter Beteiligung ihrer Feuerwehr Brandschutz- bedarfspläne aufzustellen und fortzuschreiben. Folgende Punkte sollen im Brandschutzbedarfsplan enthalten sein: · Beschreibung von allgemeinen und besonderen Gefahren und Risiken im jeweiligen Zu- ständigkeitsbereich (Risikoanalyse) · Festlegung der gewünschten Qualität der von der Feuerwehr zu erbringenden Leistungen (Schutzziel) · Ermittlung des zur Erfüllung dieser Qualität erforderlichen Personals und der Mittel (Res- sourcen) Im Brandschutzbedarfsplan wird die Situation der Feuerwehr analysiert und dem Gefährdungspo- tenzial in der Gemeinde Wickede (Ruhr) gegenübergestellt. Auf dieser Grundlage werden die zu- künftig notwendigen Maßnahmen erarbeitet. Der Brandschutzbedarfsplan zeigt die notwendigen Investitionen und die organisatorischen Veränderungen auf. Die Entscheidungsträger sollen durch den Plan umfassend über die Belange der Feuerwehr unterrichtet und informiert werden. Zudem soll eine Hilfestellung und Orientierung bei Entscheidungen, die für das Feuerwehrwesen relevant sind, gegeben werden. Bei der Gestaltung des Brandschutzbedarfsplans wird den Kommunen ein großes Ermessen einge- räumt. Der Gesetzgeber macht weder formelle noch inhaltliche Vorgaben. Im Jahr 2001 hat jedoch ein Arbeitskreis, in dem Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren in NRW (AGBF NRW), des damaligen Landesfeuerwehrverbandes NRW und der Bezirksregierungen vertreten sind, die sog. „Hinweise und Empfehlungen für die Anfertigung von Brandschutzbedarfs- plänen für die Gemeinden des Landes Nordrhein-Westfalen“ veröffentlicht. An diesen Hinweise und Empfehlungen orientiert sich der vorliegende Brandschutzbedarfsplan. Zwar sind die Hinweise und Empfehlungen für die Kommunen nicht bindend, sie sind in Fachkreisen jedoch allgemein anerkannt und stellen eine gute Grundlage für die Erstellung eines Brandschutzbedarfsplans dar. 3
1.1 Aufgaben der Gemeinde Die Gemeinde Wickede (Ruhr) unterhält eine Freiwillige Feuerwehr, die in verschiedene Löschzüge und Löschgruppen unterteilt ist. Der Gesetzgeber legt lediglich fest, dass die Gemeinde eine „den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr“ vorzuhalten hat. Hinsichtlich der Organisation, der Stärke und der Ausstattung ist den Kommunen ein weitreichendes Ermessen einge- räumt. Die Gemeinde hat unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten dafür zu sor- gen, dass die Feuerwehr hinsichtlich ihrer personellen und sachlichen Ausrüstung den örtli- chen Erfordernissen entspricht. Es muss sichergestellt sein, dass das örtlich vorhandene Gefährdungspotenzial beherrscht werden kann. Das Gefährdungspotenzial entwickelt sich stetig weiter und ist Veränderun- gen unterworfen. Änderungen ergeben sich beispielsweise hinsichtlich neuer Baugebiete, der Ansiedlung neuer Gewerbe- und Industriebetriebe, der Errichtung neuer Sonderbauten, wie z. B. Pflegeheime, Flüchtlingsunterkünfte etc. oder durch geänderte Inf- rastruktur. Aus diesem Grund ist der Brandschutzbedarfsplan regelmäßig fortzuschreiben und anzupassen. In diesem Brandschutzbedarfsplan werden die ortspezifischen Gefahrenpotenziale bewer- tet. Die erforderliche Qualität (Soll-Zustand) wird ermittelt und dem Ist-Zustand gegenüber- gestellt. Daraus lässt sich ableiten, ob die einzelnen Einheiten aktuell angemessen ausge- stattet sind und ob ggf. Veränderungen notwendig sind. Notwendige Maßnahmen und In- vestitionen werden so erkannt. 1.2 Aufgaben der Feuerwehr Die gesetzlichen Grundlagen finden sich im BHKG. Danach gehören 1. der Brandschutz, 2. die Hilfeleistung bei Unglücksfällen und öffentlichen Notständen, 3. die Mitwirkung im Katastrophenschutz zu den Aufgaben der Feuerwehr. Die Bekämpfung von Schadenfeuern gehört seit jeher zu den Kernaufgaben der Feuerwehr. Die Brandbekämpfung umfasst alle feuerwehrtechnischen Maßnahmen, die erforderlich sind, um die durch ein Schadenfeuer drohenden unmittelbaren Gefahren für einen Einzel- nen oder eine Vielzahl von Personen oder von Sachen abzuwenden. Die Hilfeleistung umfasst die personelle und vor allem die technische Hilfeleistung. Darunter versteht man vorrangig die Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren für Leben, Gesundheit oder Sachen. Die technische Hilfeleistung stellt neben der Brandbekämpfung den überwie- genden Anteil der Einsätze der Feuerwehr dar. In den letzten Jahrzehnten haben die Hilfe- leistungseinsätze auf Grund der zunehmenden Aufgabenvielfalt der Feuerwehr stark zuge- nommen. Neben der Hilfeleistung bei Verkehrsunfällen ist z. B. die Beseitigung von Ölspu- ren von Bedeutung. 4
Die Feuerwehr leistet auch Hilfe, wenn eine Gefährdung für die Umwelt vorliegt (z. B. Öl auf Gewässer). Für eine Vielzahl von technischen Hilfeleistungen kann die Gemeinde Kosten u. a. gegenüber den Verursachern geltend machen. Aufgabe der Feuerwehr ist zudem die Hilfeleistung bei öffentlichen Notständen. Als öffentlichen Notstand bezeichnet man eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, bei der eine unbestimmte Zahl von Men- schen oder zahlreiche Sachen von insgesamt hohem Wert betroffen sind (eine die Allge- meinheit betreffende Notlage). Beispielhaft sind hier Naturkatastrophen wie Hochwasser oder Sturm zu nennen. Im Katastrophenschutz ist die Feuerwehr neben anderen Organisationen tätig. Entspre- chende Maßnahmen treffen die Kreise und kreisfreien Städte. Weitere Aufgaben, die sich unmittelbar aus dem BHKG ergeben, sind z. B. die Durchführung von Brandsicherheitswachen oder die Mitwirkung bei der Aufstellung des Brandschutzbe- darfsplans. Die Aus-, Fort- und Weiterbildung ist eine weitere wichtige Aufgabe der Feuerwehr. Diese ergibt sich aus den Feuerwehrdienstvorschriften. Dazu gehört die Durchführung der Grund- lehrgänge, die für jeden Feuerwehrangehörigen verpflichtend sind. Zudem müssen Lehr- gänge für spezielle Aufgaben (z. B. Atemschutzgeräteträger, Maschinisten etc.) durchge- führt werden. Nicht zuletzt ist auch eine wichtige Aufgabe der Feuerwehr, die Leistungs- fähigkeit durch regelmäßige Übungen zu gewährleisten. Der Rettungsdienst wird im Bereich der Gemeinde Wickede (Ruhr) nach § 6 des Rettungs- dienstgesetzes durch den Kreis Soest wahrgenommen. 1.3 Vorbeugender Brandschutz Im BHKG sind zudem Regelungen zum vorbeugenden Brandschutz getroffen: 1. Beteiligung der Brandschutzdienststelle auf Grund baurechtlicher Vorschriften, 2. Brandverhütungsschau, 3. Brandsicherheitswachen, 4. Brandschutzerziehung, Brandschutzaufklärung. Beteiligung auf Grund baurechtlicher Vorschriften, § 25 BHKG Die Belange des vorbeugenden Brandschutzes hinsichtlich baurechtlicher Vorschriften wer- den durch die Brandschutzdienstelle wahrgenommen. Brandschutzdienststellen sind die kreisfreien Städte und die kreisangehörigen Gemeinden, deren Feuerwehr über geeignete hauptamtliche Kräfte verfügt. In den Fällen, in denen keine hauptamtlichen Kräfte vorhan- den sind, sind die Kreise Brandschutzdienststellen. Die Beteiligung auf Grund baurechtlicher Vorschriften wird dort von Brandschutzingenieuren wahrgenommen. Die Freiwillige Feuer- wehr Wickede (Ruhr) sowie die Gemeinde Wickede (Ruhr) sind an baurechtlichen Verfah- ren daher nur am Rande beteiligt. Vor Inbetriebnahme eines Industriegebäudes werden die Räumlichkeiten von Einsatzkräften der Feuerwehr besichtigt und brandschaurelevante Ein- richtungen begutachtet. 5
Brandverhütungsschau, § 26 BHKG In Gebäuden und Einrichtungen, die in erhöhtem Maße brand- oder explosionsgefährdet sind oder in denen bei Ausbruch eines Brandes oder einer Explosion eine große Anzahl von Personen oder erhebliche Sachwerte gefährdet sind, ist je nach Gefährdungsgrad in Zeitab- ständen von längstens sechs Jahren eine Brandverhütungsschau durchzuführen. Diese Auf- gabe ist von hauptamtlichen Kräften der Feuerwehr oder von Brandschutztechnikern wahr- zunehmen. Mangels hauptamtlicher Feuerwehrkräfte haben die Städte Erwitte, Geseke und Warstein sowie die Gemeinden Bad Sassendorf, Ense, Möhnesee und Wickede im Jahr 1996 durch ei- ne öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit Zustimmung des Kreises Soest die gemeinsame Aufgabe „Brandschau“ geregelt. Derzeit werden die Brandverhütungsschauen in den v. gt. Städten und Gemeinden durch einen Brandschutztechniker der Stadt Warstein durchge- führt. Der Brandschutztechniker erhält dazu regelmäßig aktualisierte Objektlisten durch die Gemeinde Wickede (Ruhr). Die anfallenden Personal- und Sachkosten werden anteilig von den beteiligten Städten und Gemeinden getragen. Brandsicherheitswachen, § 27 BHKG Für Veranstaltungen, bei denen eine erhöhte Brandgefahr besteht und bei denen bei Aus- bruch eines Brandes eine große Anzahl von Personen gefährdet ist, können nach den ge- setzlichen Bestimmungen des BHKG und der Versammlungsstättenvernordnung Brand- sicherheitswachen angeordnet werden. Ist der Veranstalter nicht in der Lage, eine den An- forderungen genügende Brandsicherheitswache zu stellen, wird diese Aufgabe durch die Feuerwehr wahrgenommen. Über die Anordnung entscheidet die örtliche Ordnungsbehör- de. Jede Feuerwehreinheit ist personell und materiell in der Lage, eine Brandsicherheitswache durchzuführen. Der Leiter der Feuerwehr legt den Umfang der Brandsicherheitswache fest. Brandschutzerziehung, Brandschutzaufklärung, § 3 Abs. 5 BHKG Die Gemeinde soll ihre Einwohner über die Verhütung von Bränden, den sachgerechten Umgang mit Feuer, das Verhalten bei Bränden und über Möglichkeiten der Selbsthilfe auf- klären. Diese Aufgabe wird in der Gemeinde Wickede (Ruhr) von den Mitgliedern der Frei- willigen Feuerwehr wahrgenommen. Insbesondere werden die Kindergartenkinder und die Grundschulkinder auf spielerische Art an das Thema „Brandschutz“ herangeführt. 6
2. Gefährdungspotential Die örtlichen Verhältnisse sind anhand des Risikopotentials innerhalb der Gemeinde Wickede (Ruhr) zu analysieren. Im Folgenden wird die Gemeinde Wickede (Ruhr) in den wesentlichen Punkten vorge- stellt. Vordergründig werden das mögliche Gefahrenpotential und die Risikofaktoren betrachtet. Zu berücksichtigen ist das Gefährdungspotential, welches die Summe der Risiken einzelner Schadenser- eignisse darstellt. Nicht betrachtet werden außergewöhnliche Ereignisse, die eher selten auftreten. Hier ist verantwortungsbewusst einzuschätzen, ob ein Ereignis wiederkehrend oder außergewöhnlich ist. Dies betrifft insbesondere Großschadenslagen, Flugzeugabstürze, Terroranschläge u. ä. Derartige Ereignisse sind auf Grund des Risikopotentiales im Kräfte- und Mittelansatz unberücksichtigt. Begriffsdefinition „Risiko“ Das Risiko ist die maßgebliche Größe bei der Brandschutzbedarfsplanung. Aus fachlicher Sicht wird bei der Brandschutzbedarfsplanung ein Konzept zur bedarfsgerechten Abdeckung des ermittelten Risikos entwickelt. In der Sicherheitstechnik beschreibt das Risiko zusammenfassend die zu erwartende Häufigkeit des Eintrittes eines zum Schaden führenden Ereignisses unter Berücksichtigung des zu erwartenden Schadensausmaßes. Daraus resultiert für die Ermittlung des Risikos folgende Formel: Risiko = Eintrittswahrscheinlichkeit x Schadensschwere vorbeugende und abwehrende Maßnahmen Das Risiko ist demnach durch die Eintrittswahrscheinlichkeit eines Schadensereignisses und dessen Schadensausmaß bestimmt. Beide Faktoren lassen sich durch vorbeugende Maßnahmen und durch Gefahrenabwehrmaßnahmen während des Schadensereignisses reduzieren. Besonders muss darauf hingewiesen werden, dass ein kleiner häufig eintretender Schaden das gleiche Risiko beinhaltet, wie ein großes, sehr selten auftretendes Ereignis. Für die gemeindliche Risikobetrachtung sind zudem Aspekte zu betrachten, die die Eintrittswahr- scheinlichkeit von Schadensereignissen beinhalten. Dazu gehören z. B. die Einwohnerzahlen, die Ein- satzzahlen der Feuerwehr aber auch die Topographie sowie die Art der Bebauung und Flächennut- zung. Die Beurteilung des brandschutztechnischen Gesamtrisikos – Gefährdungspotential – für die Ge- meinde Wickede (Ruhr) erfolgt aufgeteilt nach den Gemeindeteilen: 2.1 Ortsteil/ Ortskern Wickede (Ruhr) 1. Allgemein a) Allgemeine Angaben Der Ortskern Wickede (Ruhr) ist eindeutiges Zentrum für das Wohnen und Arbeiten einschließlich der Versorgungseinrichtungen für das gesamte Gemeindegebiet. Zu seinem Nahversorgungsbereich gehören die Ortsteile Echthausen, Wiehagen, Wim- bern, Schlückingen, deren Einwohner die entsprechenden privaten und öffentlichen Versorgungs- und Dienstleistungseinrichtungen aufsuchen. 7
b) Einwohner/ Fläche/ Bevölkerungsdichte/ Entfernung zu den Nachbarstädten/ Gemeinden Einwohner 7.909 Fläche 5,57 km² Bevölkerungsdichte 1.419 je km² Entfernung zu den Nachbarstädten: Werl 7 km Arnsberg/ Neheim 10 km Menden 10 km Fröndenberg 7 km c) Topographie Durchschnittliche Höhenlage 130 – 220 m NN 2. Flächen, Nutzungen a) Industrie- und Gewerbegebiete Die vorhandenen und ausgewiesenen Industrie- und Gewerbeflächen sowie die grö- ßeren Gewerbegebiete sind im beigefügten Plan dargestellt – s. Anlage 1 b) Waldgebiete/ Naturschutzgebiete/ Wassergewinnungsgebiete 1. Waldgebiete Kleinere Waldgebiete sind in den Bereichen „Unterer Hövel“, „Erbke“ und am Steilabhang zum Ortsteil Wiehagen vorhanden. Im Norden des Ortskerns unmittelbar an der Gemeindegrenze, in unmittelba- rer Nachbarschaft des Industrie- und Gewerbegebietes „Westerhaar“, beginnt der Werler Stadtwald. 2. Naturschutzgebiete Naturschutzgebiete sind im Ortskern nicht vorhanden. 3. Wassergewinnungsgebiete Im Ortskern befindet sich die Wassergewinnungsanlage der Stadtwerke Frön- denberg. 3. Besondere Gebäude Vgl. 2.7 Auflistung „Besondere Gebäude“ (S. 24) 4. Verkehrsflächen a) Hauptverkehrsader Hauptverkehrsachse ist die Bundesstraße B 63, die mit teilweise starkem Gefälle in Nord-Süd-Richtung durch den Ortskern führt (bis zu 13 % Gefälle/ Steigung). 8
b) Weitere wichtige Verkehrswege Landstraße L 673, die in kurvenreicher Strecke von der Stadt Fröndenberg, vorbeifüh- rend an der Randbebauung des Ortsteiles Wiehagen, durch den Ortskern Wickede verläuft und das Gemeindegebiet mit der Gemeinde Ense verbindet. Landstraße L 732, die in ebenfalls kurvenreicher Strecke den Ortskern Wickede (Ruhr) mit dem Ortsteil Echthausen verbindet und sodann zur Stadt Arnsberg/ Neheim wei- terführt. Die Kirchstraße als Gemeindestraße verbindet den Ortskern Wickede (Ruhr) mit dem Ortsteil Wiehagen, verläuft teilweise mit starkem Gefälle/ Steigung (bis zu 17 %). c) Bundesbahn Wickede (Ruhr) liegt an den Kursbuchstrecken Hagen – Warburg und Dortmund – Bestwig/ Winterberg. Der Bahnhof befindet sich im Ortsmittelpunkt der Gemeinde. Die Bahnlinie durchschneidet die Gemeinde in der Ortsmitte. d) Wasserwege Flussverlauf der „Ruhr“, Obergraben, Untergraben, Die Wasserwege sind im beigefügten Plan farblich dargestellt. e) Brücken- und Tunnelbauwerke Tunnelbauwerk an der L 673 – Überflutungsgefahr – Fahrzeugbrücke über die Ruhr – B 63 – Fußgängerbrücke über die Ruhr und den Obergraben als Verbindungsweg zum Ortsteil Echthausen. Überquerung der Eisenbahnstrecke im Ortskern der Gemeinde als Fahrzeugbrücke mit separater Fußgängerbrücke. f) Flächen für den Luftverkehr Flächen für den Luftverkehr sind im Gemeindekern der Gemeinde Wickede (Ruhr) nicht vorhanden. 5. Löschwasserversorgung Die Löschwasserversorgung erfolgt über das örtliche Wassernetz der Gelsenwasser AG. Die Löschwasserversorgung ist insgesamt als gut zu bezeichnen. Durch den Bau der Druckerhöhungsanlage im Industrie- und Gewerbegebiet „Westerhaar“ sind die Druck- verhältnisse für diesen Bereich entscheidend verbessert worden. Das Hydrantennetz ist ausreichend. Darüber hinaus bietet die Ruhr die Möglichkeit einer offenen Wasserent- nahmestelle. Spezielle Wasserentnahmestellen sind ebenfalls vorhanden. Es ist eine zusätzliche Zis- terne mit einem Inhalt von 100 cbm im Industrie- und Gewerbegebiet „Westerhaar“ in- stalliert worden. 9
6. Risiken/ brandschutztechnische Schwerpunkte im Ortskern Wickede (Ruhr) a. Risiken/ brandschutztechnische Schwerpunkte, die sich aus den Flächennutzun- gen ergeben 1. Wohnbebauung Auf Grund der Struktur des Ortskerns – in der Ortsmitte dichte Besiedlung mit Geschäften und Wohnungen, in den Randbereichen Wohnsiedlungen mit Ein- und Zweifamilienhäusern sowie einer dichten Mietwohnbebauung im Bereich der „Fichtenstraße“ und der Straße „Am Hövelwald“ und dem hierdurch her- vorgerufenen Gefahrenpotential für Personen, ist eine bestmögliche Aus- stattung der Wehr vorzunehmen. 2. Industrie- und Gewerbeflächen 1. Industrie- und Gewerbegebiet „Westerhaar“ Dieser Bereich stellt einen besonderen brandschutztechnischen Schwer- punkt dar. Die Gesamtgröße des Gebietes umfasst eine Fläche von rd. 500.000 qm; dort sind 113 Firmen ansässig. Die einsatztechnischen Schwierigkeiten beruhen auf a. der langen Anfahrt vom Feuerwehrgerätehaus mit dem erheblichen Höhenunterschied 2,3 km/ 80 m, b. der Mischstruktur des Gebietes mit den Schwerpunkten „Galvanik und Lackierung“. 2. Industrie- und Gewerbegebiet im Ruhrtal Auf Grund der Nähe zu den Wasserwerken und damit auch zu den ausge- wiesenen Wassergewinnungsanlagen stellt die im Ruhrtal vorhandene be- achtliche Industrie einen besonderen brandschutz- und einsatztechni- schen Gefahrenpunkt dar, der in der Ausrüstung der Wehr zu berücksich- tigen ist. b. Risiken, die sich aus den Gebäuden oder Gebäudenutzungen ergeben 1. Gebäudehöhe Einen besonderen brandschutz- und einsatztechnischen Schwerpunkt bilden siebengeschossige Häuser im Bereich der „Fichtenstraße“ und im Bereich der Straße „Am Hövelwald“. Durch die Beschaffung der Drehleiter ist hier eine ent- scheidende Verbesserung in der Ausstattung der Wehr eingetreten. Beide Häuser verfügen zudem über einen zweiten Rettungsweg. 10
2. Gebäudeart Einen besonderen brandschutz- und einsatztechnischen Schwerpunkt bildet das St. Josefs-Altenheim auf Grund der Belegung (alte, schwerpflege- bedürftige Menschen) und der Bauweise. Eine Auflistung der „besonderen Gebäude“ ist beigefügt (S. 24) 3. Risiken, die sich aus der Verkehrsstruktur und den Unfallschwerpunkten ergeben Einsatztechnische Schwerpunkte bei den Verkehrswegen: 1. Gefällstrecke B 63, 2. Gefällstrecke Kirchstraße, 3. Ruhrbrücke an der B 63 – einziger Fahrzeugübergang auf einer Flusslänge von ca. 15 km. 4. Weitere besondere Risiken Einen besonderen einsatztechnischen Schwerpunkt bildet die gesamte Gewäs- serstrecke der Ruhr mit den Wassergewinnungsanlagen und den ausgewiese- nen Wasserschutzzonen. Hier geht es insbesondere um die Einleitung von Schadstoffen (Industrie im Ruhrtal); auch dieses Gefährdungspotential muss bei der Ausstattung der Wehr beachtet werden. 11
2.2 Ortsteil Echthausen 1. Allgemein a) Allgemeine Angaben Der Ortsteil Echthausen hat seinen früheren landwirtschaftlichen Charakter verloren und ist eine fast freie Wohnsitzgemeinde. Dieser Trend wird durch die Ausweisung von neuen Baugebieten verstärkt. Im Bereich der Landstraße gibt es noch einen klei- nen gewerblichen Ansatz. b) Einwohner/ Fläche/ Bevölkerungsdichte/ Entfernung zu den Nachbarstädten/ Gemeinden Einwohner 1.513 Fläche 6,82 km² Bevölkerungsdichte 221 je km² Entfernung zu den Nachbarstädten: Arnsberg/ Neheim 5 km c) Topographie Durchschnittliche Höhenlage 130 – 220 m NN 2. Flächen, Nutzungen a) Industrie- und Gewerbegebiete Große Industrie- und Gewerbeflächen sind im Ortsteil Echthausen nicht vorhanden. Die im Flächennutzungsplan ausgewiesenen Gewerbeflächen sowie die im Ortsteil vorhandenen Gewerbebetriebe sind im beiliegenden Plan ausgewiesen. b) Waldgebiete/ Naturschutzgebiete /Wassergewinnungsgebiete 1. Waldgebiete der Ortsteil selbst weist einen Waldbestand von 2,1 km² auf. Die im Westen und Osten des Ortsteiles gelegenen Waldflächen gehen unmittelbar in das zusammen- hängende Waldgebiet des Arnsberger Waldes über. 2. Naturschutzgebiete Der „Ruhrstau bei Echthausen“ ist gem. Ordnungsbehördlicher Verordnung zur Festsetzung von Naturschutzgebieten im Regierungsbezirk Arnsberg unter Natur- schutz gestellt. 3. Wassergewinnungsgebiete Im Ortsteil befindet sich die Wassergewinnungsanlage der Wasserwerke Westfa- len GmbH. 12
3. Besondere Gebäude Vgl. 2.7 Auflistung „Besondere Gebäude“ (S. 24) 4. Verkehrsflächen a) Hauptverkehrsader Die Landstraße L 732 ist die Hauptverkehrsader des Ortsteils Echthausen und verbin- det diesen zum einen mit dem Ortskern Wickede, zum anderen mit dem Stadtteil Neheim der Stadt Arnsberg. b) Weitere wichtige Verkehrswege Die Kreisstraße K 22 verbindet den Ortsteil Echthausen mit dem Stadtteil Voßwinkel der Stadt Arnsberg, vorbeiführend am Verkehrslandeplatz Flughafen Arnsberg- Menden. c) Bundesbahn Die Bahnlinie Hagen – Warburg verläuft an der Nordseite des Ortsteils; streckenweise unmittelbar an der Ruhr gelegen. d) Wasserwege Die Ruhr verläuft an der Nordseite des Ortsteils. e) Brücken- und Tunnelbauwerke Brücken- und Tunnelbauwerke sind im Ortsteil Echthausen nicht vorhanden. f) Flächen für den Luftverkehr Flächen für den Luftverkehr sind im Ortsteil nicht vorhanden. Unmittelbar an der Gemarkungsgrenze zur Stadt Arnsberg befindet sich jedoch der Flughafen Arnsberg- Menden. 5. Löschwasserversorgung Die Löschwasserversorgung erfolgt über das örtliche Wassernetz der Gelsenwasser AG. Sie ist insgesamt als gut anzusehen. Im Waldgebiet ist die Löschwasserversorgung nur bedingt gegeben. 6. Risiken/ brandschutztechnische Schwerpunkte im Ortsteil Echthausen a. Risiken/ brandschutztechnische Schwerpunkte, die sich aus den Flächennutzung ergeben 1. Wohnbebauung Ein besonderer brandschutz- oder einsatztechnischer Schwerpunkt ist im Bereich der Wohnbebauung nicht erkennbar. 13
2. Industrie- und Gewerbeflächen Ein besonderer brandschutz- oder einsatztechnischer Schwerpunkt ist nicht er- kennbar. b. Risiken, die sich aus den Gebäuden oder Gebäudenutzungen ergeben Ein besonderer brandschutz- oder einsatztechnischer Schwerpunkt ist nicht er- kennbar. c. Risiken, die sich aus der Verkehrsstruktur und den Unfallschwerpunkten erge- ben Bedingt durch die Ausweisung der Wasserschutzzonen im Bereich der Wasser- werke Westfalen GmbH – z. T. gelegen in unmittelbarer Nachbarschaft zur Land- straße L 732 – stellt der Fahrzeugverkehr auf dieser Landstraße ein erhöhtes Ge- fahrenpotential dar. d. Weitere besondere Risiken 1. Waldgebiet Das Waldgebiet des Ortsteils Echthausen bildet wegen der unmittelbaren zu- sammenhängenden Lage mit dem Arnsberger Wald einen brisanten brand- schutz- und einsatztechnischen Schwerpunkt, zumal die Löschwasserversor- gung im Wald unzureichend ist. Bei der Fahrzeugausstattung der Löschgruppe des Ortsteiles Echthausen muss auf dieses Gefahrenpotential geachtet werden. 2. Wassergewinnungsgebiete Die gesamte Gewässerstrecke der Ruhr mit den ausgewiesenen Wassergewin- nungsanlagen und den ausgewiesenen Wasserschutzzonen bildet einen be- sonderen einsatztechnischen Schwerpunkt. Auf dieses Gefährdungspotential muss bei der Ausstattung der Wehr geachtet werden. 14
2.3 Ortsteil Schlückingen 1. Allgemein a) Allgemeine Angaben Der Ortsteil Schlückingen liegt nördlich des Haarstranges, hat seinen dörflichen Cha- rakter behalten und ist noch immer weitgehend durch Landwirtschaft geprägt. b) Einwohner/ Fläche/ Bevölkerungsdichte/ Entfernung zu den Nachbarstädten/ Gemeinden Einwohner 188 Fläche 4,88 km² Bevölkerungsdichte 38 je km² Entfernung zu den Nachbarstädten: Werl 3 km c) Topographie Durchschnittliche Höhenlage 130 – 220 m NN 2. Flächen, Nutzungen a) Industrie- und Gewerbegebiete entfällt b) Waldgebiete/ Naturschutzgebiete/ Wassergewinnungsgebiete 1. Waldgebiete Im Ortsteil Schlückingen befindet sich nur ein unerheblicher Waldbestand. 2. Naturschutzgebiete Sind im Ortsteil nicht vorhanden. 3. Wassergewinnungsgebiete Sind im Ortsteil nicht vorhanden. 3. Besondere Gebäude Vgl. 2.7 Auflistung „Besondere Gebäude“ (S. 24) 15
4. Verkehrsflächen a) Hauptverkehrsader Der Ortsteil Schlückingen ist über die Kreisstraße K 18 mit dem Ortsteil Wiehagen und weiter über die „Alte Kirchstraße“ mit dem Ortskern der Gemeinde verbunden. Die K 18 verläuft vom Ortskern Schlückingen in den Ortsteil Büderich der Stadt Werl. b) Weitere wichtige Verkehrswege Die Gemeindestraße „Ostpothe“ führt vom Kern des Ortsteils unmittelbar zur B 63 und weiter zum Anschlusspunkt Autobahn A 445. c) Bundesbahn entfällt d) Wasserwege entfällt e) Brücken- und Tunnelbauwerke entfällt f) Flächen für den Luftverkehr entfällt 5. Anlagen zur Energiegewinnung Ein Gefahrenpotential geht auch von zahlreichen Anlagen zur Energiegewinnung aus. Im Ortsteil Schlückingen ist aktuell eine Windenergieanlage (WEA) installiert. 6. Löschwasserversorgung Die Löschwasserversorgung erfolgt über das örtliche Wassernetz der Gelsenwasser AG. In den Streusiedlungen und in den außen gelegenen Einzelgehöften stellt die Löschwas- serversorgung einen besonderen Gefahrenpunkt dar. Im Kern des Ortsteils ist eine offe- ne Wasserentnahmestelle auf dem Hof Prenger gt. Millies vorhanden. 16
7. Risiken/ brandschutztechnische Schwerpunkte im Ortsteil Schlückingen a. Risiken/ brandschutztechnische Schwerpunkte, die sich aus den Flächennutzung ergeben 1. Wohnbebauung entfällt 2. Industrie- und Gewerbeflächen entfällt b. Risiken, die sich aus den Gebäuden oder Gebäudenutzungen ergeben entfällt c. Risiken, die sich aus der Verkehrsstruktur und den Unfallschwerpunkten erge- ben entfällt d. Weitere besondere Risiken In den außen gelegenen Streusiedlungen und den Einzelgehöften stellt die Lösch- wasserversorgung einen besonderen brandschutz- und einsatztechnischen Schwerpunkt dar. Diese mangelhafte Löschwasserversorgung in den Außenberei- chen, verbunden mit der relativ langen Anfahrt des Löschzuges Wickede zum Ein- satzort muss bei der Ausstattung des Löschzuges I berücksichtigt werden. 17
2.4 Ortsteil Wiehagen 1. Allgemein a) Allgemeine Angaben Wiehagen hat seinen früheren landwirtschaftlichen Charakter gänzlich verloren. Es ist städtebaulich eng mit dem Ortsteil Wickede (Ruhr), dem Ortskern der Gemeinde verbunden. Der Ortsteil Wiehagen übt heute überwiegend eine Wohnsitzfunktion aus. b) Einwohner/ Fläche/ Bevölkerungsdichte/ Entfernung zu den Nachbarstädten/ Gemeinden Einwohner 1.345 Fläche 4,54 km² Bevölkerungsdichte 296 je km² Entfernung zu den Nachbarstädten: Fröndenberg 8 km Werl 6 km c) Topographie Durchschnittliche Höhenlage 170 – 220 m NN 2. Flächen, Nutzungen a) Industrie- und Gewerbegebiete Regenrückhaltebecken in der Kleingartenanlage Wiehagen. Das Rückhaltebecken dient als Sammler des Oberflächenwassers aus dem Industriegebiet „Westerhaar“. b) Waldgebiete/ Naturschutzgebiete/ Wassergewinnungsgebiete 1. Waldgebiete Im Ortsteil Wiehagen befindet sich nur ein unerheblicher Waldbestand. 2. Naturschutzgebiete Sind im Ortsteil nicht vorhanden. 3. Wassergewinnungsgebiete Sind im Ortsteil nicht vorhanden. 3. Besondere Gebäude Vgl. 2.7 Auflistung „Besondere Gebäude“ (S. 24) 18
4. Verkehrsflächen a) Hauptverkehrsader Durch den Ortskern des Ortsteiles Wiehagen verläuft die Kreisstraße K 18, im Orts- kern gut ausgebaut. Die K 18 mündet im Westteil des Ortsteils in die L 673, die die Stadt Fröndenberg mit der Gemeinde Wickede (Ruhr) verbindet. b) Weitere wichtige Verkehrswege Die Gemeindestraße „Alte Kirchstraße“ führt in den Ortskern der Gemeinde – Stei- gungs-/ Gefällstrecke ist zu beachten. c) Bundesbahn entfällt d) Wasserwege entfällt e) Brücken- und Tunnelbauwerke entfällt f) Flächen für den Luftverkehr entfällt 5. Anlagen zur Energiegewinnung Ein Gefahrenpotential geht auch von zahlreichen Anlagen zur Energiegewinnung aus. Im Ortsteil Wiehagen sind aktuell vier Windenergieanlage (WEA) installiert. 6. Löschwasserversorgung Die Löschwasserversorgung erfolgt über das örtliche Wassernetz der Gelsenwasser AG und ist insgesamt als gut anzusehen. 7. Risiken/ brandschutztechnische Schwerpunkte im Ortsteil Wiehagen a. Risiken/ brandschutztechnische Schwerpunkte, die sich aus der Flächennutzung ergeben 1. Wohnbebauung entfällt 2. Industrie- und Gewerbeflächen entfällt 19
b. Risiken, die sich aus den Gebäuden oder den Gebäudenutzungen ergeben entfällt c. Risiken, die sich aus der Verkehrsstruktur und den Unfallschwerpunkten ergeben entfällt d. Weitere besondere Risiken In der Kleingartenanlage in Wiehagen befindet sich ein Regenrückhaltebecken. Es dienst als Durchfluss für das Oberflächenwasser aus dem Industriegebiet „Wes- terhaar“. Bei Gefahr ist eine Abschiebung des aufgefangenen Wassers möglich. 20
2.5 Ortsteil Wimbern 1. Allgemein a) Allgemeine Angaben Wimbern ist aufgeteilt in den Kern des Ortsteils, durchschnitten von der Bundestraße B 7 sowie in den Bereich der Wohnsiedlung „Nachtigall“, in der Nähe der ZUE gele- gen. Der Ortskern ist nur noch in kleinem Maße durch die Landwirtschaft geprägt: Präg- nant für den Ortsteil sind die ZUE und das St. Raphael-Altenheim, die Ruhrtalklinik als Reha-Klinik für Behinderte sowie das Heilig-Geist-Kloster. Zusätzlich befinden sich an der Ruhr, unmittelbar an der Grenze zum Ortskern, einzelne gewerbliche Betriebe. b) Einwohner/ Fläche/ Bevölkerungsdichte/ Entfernung zu den Nachbarstädten/ Gemeinden Einwohner 981 Fläche 3,39 km² Bevölkerungsdichte 289 je km² Entfernung zu den Nachbarstädten: Fröndenberg 7 km Werl 7 km c) Topographie Durchschnittliche Höhenlage 140 – 220 m NN 2. Flächen, Nutzungen a) Industrie- und Gewerbegebiete Auf der Gemarkungsgrenze zum Ortskern, am südlichen Ufer der Ruhr, befinden sich kleinere gewerbliche Betriebe. Die vorhandenen und ausgewiesenen Gewerbeflä- chen sowie die größeren Gewerbebetriebe sind im beiliegenden Plan dargestellt. b) Waldgebiete/ Naturschutzgebiete/ Wassergewinnungsgebiete 1. Waldgebiete Im Ortskern Wimbern befindet sich ein Waldbestand von ca. 1 km². 2. Naturschutzgebiete Sind im Ortsteil nicht vorhanden. 3. Wassergewinnungsgebiete Wassergewinnungsgebiete sind im Ortsteil Wimbern nicht vorhanden; allerdings sind südlich der Ruhr Wasserschutzzonen ausgewiesen. 21
3. Besondere Gebäude Vgl. 2.7 Auflistung „Besondere Gebäude“ (S. 24) 4. Verkehrsflächen a) Hauptverkehrsader Die Hauptverkehrsachsen sind die Bundesstraßen 63 und 7. Die B 63 führt vom Ortskern der Gemeinde entlang des Klosters zum Knotenpunkt B63/ B 7, durchschneidet den Mittelpunkt des Ortsteils, zum Ortsteil Voßwinkel der Stadt Arnsberg und von dort weiter in den Stadtteil Neheim der Stadt Arnsberg. b) Weitere wichtige Verkehrswege Die Kreisstraße K 21 verbindet den Ortsteil Wimbern mit der Ortschaft Oesbern der Stadt Menden und führt von dort weiter in den Stadtteil der Stadt Arnsberg. c) Bundesbahn entfällt d) Wasserwege Der Flussverlauf der Ruhr verläuft an der nördlichen Gemarkungsgrenze des Ortsteils Wimbern. e) Brücken- und Tunnelbauwerke entfällt f) Flächen für den Luftverkehr entfällt 5. Löschwasserversorgung Die Löschwasserversorgung erfolgt über das örtliche Wassernetz der Gelsenwasser AG und ist für den geschlossenen Wohnbereich im Kernbereich des Ortsteils sowie für die Wohnsiedlung „Nachtigall“ ausreichend gegeben. Unzureichend ist teilweise die Lösch- wasserversorgung für die Einzelgehöfte am Rande des Ortsteiles. An der ZUE befindet sich ein zusätzlicher Feuerlöschteich. 22
6. Risiken/ brandschutztechnische Schwerpunkte im Ortsteil Wimbern a. Risiken/ brandschutztechnische Schwerpunkte, die sich aus der Flächennutzung Ergeben 1. Wohnbebauung entfällt 2. Industrie- und Gewerbeflächen Auf Grund der Nähe zur Ruhr stellen die unmittelbar an diesem Wasserlauf gelegenen Industrie- und Gewerbebetriebe im Ortsteil Wimbern einen beson- deren Gefahrenpunkt dar. b. Risiken, die sich aus den Gebäuden oder den Gebäudenutzungen ergeben Einen besonderen brandschutz- und einsatztechnischen Schwerpunkt bilden: a) ZUE, b) St. Raphael-Altenheim, c) Ruhrtalklinik (Reha-Zentrum), d) Heilig-Geist-Kloster mit angeschlossenem Altenheim und Wohnungen. Diese Gebäude stellen auf Grund ihrer Nutzung – u. a. Behinderte/ alte Menschen – einen besonderen Gefahrenpunkt dar. Bei der Ausbildung und Ausstattung der Wehr ist dieser Gefahrenpunkt zu beachten. Eine Auflistung der „besonderen Gebäude“ ist beigefügt (S. 24) c. Risiken, die sich aus der Verkehrsstruktur und den Unfallschwerpunkten ergeben Der Knotenpunkt B63/ B 7 sowie die K 21 stellen einen besonderen Unfallpunkt dar – unfallträchtig. d. Weitere besondere Risiken entfällt 23
2.7 Auflistung „Besondere Gebäude“ Wickede a) Hohe Häuser Am Hövelwald 1, Fichtenstraße 1 b) Versammlungsstätten Bürgerhaus (800 Plätze) c) Schulen/ Kindergärten Engelhard-Grundschule (166 Plätze) Melanchthon-Grundschule (265 Plätze) Gerkenhaupt-/ Sekundarschule (355 Plätze) Antonius-Kindergarten (75 Plätze) Josefs-Kindergarten (75 Plätze) Marien-Kindergarten (75 Plätze) d) Altenheim/ Krankenhaus St. Josef-Altenheim (70 Plätze) Echthausen a) Hohe Häuser entfällt b) Versammlungsstätten Gemeindehalle Echthausen (250 Plätze) c) Schulen/ Kindergärten Kindergarten (50 Plätze) d) Altenheim/ Krankenhaus entfällt Schlückingen Im Ortsteil Schlückingen ist die Gebäudeart „Besondere Gebäude“ nicht vor- handen. Wiehagen a) Hohe Häuser entfällt b) Versammlungsstätten entfällt c) Schulen/ Kindergärten Kindergarten (50 Plätze) d) Altenheim/ Krankenhaus entfällt 24
Wimbern a) Hohe Häuser Entfällt b) Versammlungsstätten Schützenhalle (400 Plätze) c) Schulen/ Kindergärten KiTa (55 Plätze) d) Altenheim/ Krankenhaus St. Raphael-Altenheim (81 Plätze) Heilig-Geist-Kloster mit angeschlossenem Pflegeheim (105 Plätze) Ruhrtalklinik (90 Plätze) e) Sonstige ZUE (480 Plätze) 2.8 Risiko mit Eintrittswahrscheinlichkeit bezogen auf Einsatzart Die Eintrittswahrscheinlichkeit ist ein weiterer Schritt der Risikoanalyse im Zuge der Brand- schutzbedarfsplanung. Die Bestimmung der Eintrittswahrscheinlichkeit erfolgt nach dem Leit- faden „Methode für die Risikoanalyse im Bevölkerungsschutz“ vom Bundesamt für Bevölke- rungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK). Die Klassifizierung der Eintrittswahrscheinlichkeit erfolgt in fünf unterschiedlichen Klassen, von Klasse 1 („sehr unwahrscheinlich“) bis Klasse 5 („sehr wahrscheinlich“). Die Klassen sowie die statistische Eintrittswahrscheinlichkeit sind in der nachfolgenden Tabelle aufgeführt. Klassifizierung der Eintrittswahrscheinlichkeit (vgl. BBK) Wert Klassifizierung Vsl. Eintritt: 1x in … Jahren 5 sehr wahrscheinlich/ sehr plausibel: ein Ereignis, das in Deutschland durchschnittlich mehrere Male pro Menschen- ≤ 10 leben eintritt (Eintritt in den nächsten fünf bis zehn Jahren sehr plausibel) 4 wahrscheinlich/ plausibel: ein Ereignis, das in Deutschland durchschnittlich nur ein Mal/ wenige Male pro Menschen- 11 – 100 leben eintritt (Eintritt in den nächsten fünf bis zehn Jahren plausibel) 3 bedingt wahrscheinlich: ein Ereignis, das sich in Deutsch- land bereits ereignet hat aber ggf. mehrere Generationen 101 – 1.000 zurückliegt (Eintritt in den nächsten fünf bis zehn Jahren teilweise plausibel) 2 unwahrscheinlich/ noch vorstellbar: ein Ereignis, das weltweit mehrmals vorgekommen ist und in Deutschland 1.001 – 10.000 denkbar wäre (Eintritt in den nächsten fünf bis zehn Jahren noch vorstellbar) 1 sehr unwahrscheinlich/ kaum vorstellbar: ein Ereignis, das selbst weltweit als selten gilt, Deutschland jedoch nicht > 10.000 völlig auszuschließen ist (Eintritt in den nächsten fünf bis zehn Jahren kaum vorstellbar) 25
Hinweis: Es handelt sich bei den angegebenen Werten um statistische Jahreswerte, auf deren Basis bestimmten Ereignissen Eintrittswahrscheinlichkeiten zugeordnet werden. Ein Jahrhun- derthochwasser (HQ100), z. B. ist ein Ereignis, das im statistischen Mittel einmal alle 100 Jah- re auftritt. Das bedeutet allerdings nicht, dass es innerhalb von 100 Jahren nicht zu zwei oder mehr derartigen Ereignissen kommen kann, unter Umständen auch kurz hintereinander (z. B. Jahrhunderthochwasser in Bayern 2005 und 2013, an der Elbe 2002 und 2013, am Rhein 1993 und 1995). Mögliche Einsatzszenarien Allgemein ist festzustellen, dass für die Freiwillige Feuerwehr Wickede (Ruhr), genau wie bei hauptamtlichen Strukturen, grundsätzlich der gleiche Anspruch der Bevölkerung auf eine pro- fessionelle Beratung der Schadensereignisse besteht. Ab der Führungsebene „Verbandsfüh- rer“ sind die Ausbildungsinstitute am Institut der Feuerwehr für Berufsfeuerwehrleute und freiwillige Führungskräfte ohnehin gleich. Erschwerend wirkt sich allerdings die ländliche Struktur des Kreises Soest auf die Abwicklung der Einsätze aus, da entgegen der räumlichen Nähe leistungsfähiger Feuerwehren in einem Ballungsraum wie das Ruhrgebiet, Spezialgeräte (Feuerwehrkran, Teleskopmastbühne etc.) oder Spezialeinheiten wie z. B. Analytische Task Force nur mit Verzögerungen eintreffen. Bis dahin müssen die technischen Möglichkeiten der örtlichen Gefahrenabwehr ausreichen. 2.8.1 Brände Durch die heterogene Struktur des Einsatzbereiches der Freiwilligen Feuerwehr Wickede (Ruhr) ergeben sich die unterschiedlichsten Einsatzszenarien mit dem Einsatzstich- wort „Brand“. Die Palette reicht von Entstehungsbränden, die eigentlich auch durch die Be- völkerung gelöscht werden könnten (z. B. brennender Papierkorb auf der Straße), bis hin zu Bränden in Objekten besonderer Art und Nutzung (z. B. Alten-/ Pflegeheime, Gewerbebetrie- be und Industrie). Die gefährlichsten Ereignisse sind zweifelsohne Brände in Einrichtungen, deren Bewohner in ihrer Mobilität eingeschränkt sind(z. B. Kleinkinder, alte und kranke Menschen sowie mit Menschen mit Behinderungen). Auf Grund einer Vielzahl entsprechender Objekte, wie z. B. ein Seniorenheim mit zusätzlich ausgelagerten Einrichtungen im Rahmen des betreuten Wohnens und Kindertageseinrichtungen, muss die Feuerwehr in die Lage versetzt werden, auch umfangreiche Menschenrettungen durchzuführen. Entsprechende Konzepte sind teil- weise vorhanden, müssen aber noch ergänzt werden. Das Schutzziel für Brandeinsätze zielt lediglich auf den sog. kritischen Wohnungsbrand ab. Die dafür zu wertenden Parameter sind in der Schutzzielbeschreibung der Gemeinde Wicke- de (Ruhr) enthalten. Des Weiteren werden durch die Freiwillige Feuerwehr Wickede (Ruhr) pro Jahr mehrere Fahrzeugbrände unterschiedlicher Art gelöscht. Das Spektrum reicht vom Entstehungsbrand im Motorraum eines PKW bis zum Vollbrand eines LKW mit der gesamten Palette verschie- dener Güter, auch unter Beteiligung von Gefahrgut. Brände in Gewerbe- und Industriebetrieben sind auf Grund des vorbeugenden Brandschutzes selten geworden. Kleine Feuer werden durch die Belegschaft oft selbst gelöscht, so dass die Feuerwehr davon keine Kenntnis erlangt. Kommt es durch fehlerhafte Löschmaßnahmen, bauliche Mängel oder Eingriffe in den technischen Brandschutz (z. B. Unterkeilen von Feuer- schutztüren, Außerbetriebnahme von Brandschutzeinrichtungen) zu einer Ausbreitung, ist in Folge dessen sehr häufig auch mit großen Schäden zu rechnen. 26
Vor allem Zeiträume der Betriebsunterbrechung durch Ausfall der Produktion oder Lagerhal- tung führen sofort zu einer Bedrohung der Existenz auf dem Markt. Oftmals wechseln jahre- lange Auftraggeber zu anderen Anbietern und sind für die Zukunft als Kunde verloren. Die Ri- sikomatrix der zuvor beschriebenen Szenarien wird nachfolgend aufgeführt: kritischer Wohnungsbrand x Abbildung 1: Risikomatrix „kritischer Wohnungsbrand“ 27
Brand in Gewerbe- und Industriebetrieben x Abbildung 2: Risikomatrix „Band in Sonderobjekten“ 2.8.2 Technische Hilfeleistungen Das größte Spektrum der Tätigkeiten der Freiwilligen Feuerwehr Wickede (Ruhr) bezieht sich auf die verschiedenen Arten technischer Hilfeleistungen. Hier ist eine stetige Zunahme der Einsätze erkennbar. Das ist unter anderem dem Selbstverständnis der Bürgerinnen und Bür- ger geschuldet, die zum einen darauf bauen, dass die Feuerwehr rund um die Uhr und in al- len erdenklichen Lebenslagen hilft, auch in solchen Fällen, in denen die Zuständigkeit nicht gegeben ist. Zum anderen geht das Verständnis der gegenseitigen Selbsthilfe gegen Null. Selbst zu Schäden, die mit wenig Aufwand selbst beseitigt werden könnten, wird die Feuer- wehr gerufen. Durch die klimatische Erwärmung nehmen drastische Wetteränderungen deutlich zu. Auf au- ßergewöhnlich heiße Perioden folgen regelmäßig Starkregen- oder Sturmereignisse, die zu einer Vielzahl von Feuerwehreinsätzen führen. Die Gemeinde Wickede (Ruhr) war in der Ver- gangenheit bereits mehrmals betroffen. Das höchste unwetterbedingte Einsatzaufkommen in jüngster Vergangenheit war das Sturmtief Kyrill (2007). Die Kräfte der Gefahrenabwehr muss- ten innerhalb von 24 Stunden zahlreiche Einsätze abarbeiten. Darüber hinaus stellt auch die Ruhr ein Gefahrenpotential für die Gemeinde dar. So tritt der Fluss bei Starkregen in unregelmäßigen Abständen über die Ufer, wodurch es stellenweise zu erheblichen Überflutungen kommen kann. Ein weiterer großer Anteil der technischen Hilfeleistungen ist auf Verkehrsunfälle zurückzu- 28
führen. Auch hier sind Schadensereignisse unterschiedlicher Art zu bewältigen. Von auslau- fenden Betriebsstoffen, Öl- bzw. Kraftstoffspuren auf Verkehrsflächen bis hin zu PKW- und LKW-Unfällen mit eingeklemmten Personen, deckt die Feuerwehr das gesamte Spektrum ab. Eine Zunahme ist auch bei der Unterstützung des Rettungsdienstes zu verzeichnen. Dies hängt unter anderem mit den zunehmenden adipösen Ernährungszuständen von Patienten zusammen, die durch enge Treppenhäuser transportiert werden müssen und in denen die Feuerwehr Tragehilfe leistet. Auch der schonende Transport von kranken bzw. verletzten Patienten mit der Krankentrage- haltung der Drehleiter gehört zum Bereich der Unterstützung des Rettungsdienstes. Bei Personen in Notlagen hinter verschlossener Tür wird diese durch die Feuerwehr mit ge- eignetem Gerät geöffnet. Die Risikomatrix der zuvor beschriebenen Szenarien wird nachfol- gend aufgeführt: Person in Notlage (VU mit eingeklemmter Person) x Abbildung 3: Risikomatrix „PKW-Unfall“ - Die Ausrüstung schwere technische Hilfeleistung ist dem neuesten Stand und der Entwick- lung der Automobilindustrie anzupassen. Daher sind auch Geräte aus zu tauschen die noch einsatzbereit sind, aber nicht mehr der neuesten Entwicklung der Automobilindustrie ent- sprechen. 29
Starkregen, Sturm, Hochwasser etc. x Abbildung 4: Risikomatrix „Unwetter“ - Für das Schadensereignis „Unwetter“ sind Ausrüstungsgegenstände vorhanden um Schäden bis zu einer gewissen Größenordnung entgegen zu wirken. 30
Schwere Technische Hilfe Bus-VU mit x mehreren eingeklemmten Personen etc. Abbildung 5: Risikomatrix „Schwere Technische Hilfe mit mehreren Verletzten (Bus-Unfall etc.)“ - Der Grundschutz ist durch die Gemeinde Wickede (Ruhr) gesichert. Größere Scha- densereignisse werden in Zusammenarbeit mit dem Kreis Soest durch die Beschaf- fung des Abrollbehälters (STH+Bahn) umgesetzt 31
Unfälle im Umgang mit gefährlichen Stoffen und Gütern, Gefährdung Bevölkerung, großes Umweltrisiko x Abbildung 6: Risikomatrix „ABC-Gefahren“ - Die Feuerwehr der Gemeinde Wickede (Ruhr) verfügt über den Grundschutz um ABC- Gefahren abzuwehren. Das erweiterte Schutzziel ist durch die interkommunale Vereinba- rung (ABC-Zug1 des Kreises Soest) gewährleistet. 32
Terror- und Amoklagen x Abbildung 7: Risikomatrix „Terror- und Amoklagen“ - Beim Alarmstichwort „Terror- und Amoklagen“ werden sämtliche Polizei- und Ordnungsbe- hörden benachrichtigt. 33
Gefahrenlage Ruhr, x Überschwemmung etc. Abbildung 8: Risikomatrix „Gefahrenlage Ruhr“ Hinsichtlich dieser Risikomatrix wird auf den „Ruhralarmplan“ verwiesen. Für den Fall einer Gefahrenlage, die von der Ruhr ausgeht (z. B. Überschwemmung), enthält der „Ruhralarm- plan“ entsprechende Handlungsvorgaben. 2.8.2 Sonstige Einsätze Die Feuerwehr Wickede (Ruhr) ist engmaschig in Landes- und Kreiskonzepte zur Abwehr von Großschadenslagen eingebunden. Beispielhaft sind hier zu nennen: - Messzug NRW auf Kreisebene im Verbund mit Messeinheiten anderer Kommunen, - ABC-Zug 1 des Kreises Soest, - Einbindung von Führungskräften der Freiwilligen Feuerwehr Wickede (Ruhr) in den Stab der Einsatzleitung auf Kreisebene - Einbindung einer Löschgruppe in die 5. Feuerwehrbereitschaft, Einsätze z. B. in Borken, Steinfurt, Düsseldorf und im Landkreis Lüchow-Dannenberg 34
2.9 Zusammenfassung der Gemeindeanalyse 1. Bildung der Gemeinde Wickede (Ruhr) Die Gemeinde Wickede (Ruhr) besteht aus den Ortsteilen Wickede (Ruhr) – Ortskern, Echthausen, Schlückingen, Wiehagen und Wimbern. 2. Wichtige Straßen – Verkehrsanbindungen a. B 63 b. B7 c. L 732 d. L 673 e. K 18 f. K 21 g. K22 h. Kirchstraße als innerörtliche Gemeindestraße - s. Anlage 2 - 3. Entfernung zwischen den Ortsteilen - s. Anlage 3 - 4. Einwohnerzahlen der Ortsteile Wickede: 7.909 Echthausen: 1.513 Schlückingen: 188 Wiehagen: 135 Wimbern: 981 5. Überörtliche Verkehrsanbindung Wickede (Ruhr) ist durch die Autobahn Ruhrgebiet – Kassel (A 44) und die A 445 mit der Ausfahrt Wickede (Ruhr) – ca. 1,5 km nördlich des Ortskerns Wickede gelegen – verkehr- lich erschlossen. - s. Anlage 2 - 6. Steigung und Gefälle Die Höhendifferenz der einzelnen Ortsteile ist aus der Anlage 3 zu ersehen. Die B 63 im Ortskern Wickede und im Ortskern Wimbern sowie die Kirchstraße im Ortskern Wickede weisen eine erhebliche Steigungs- und Gefällstrecke aus. - s. Anlage 4 - 7. Wasserflächen Der Wasserverlauf der Ruhr durchschneidet das Gemeindegebiet. Die gesamte Gewässer- strecke der Ruhr mit den Wassergewinnungsanlagen und den ausgewiesenen Wasser- schutzzonen bildet einen besonderen brandschutz- und einsatztechnischen Schwerpunkt. - s. Anlage 5 - 35
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