Mitteilungsblatt der Gemeinde Heinersreuth
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Mitteilungsblatt der Gemeinde Heinersreuth Herausgeber: Gemeindeverwaltung Heinersreuth, Kulmbacher Straße 14, 95500 Heinersreuth Tel. 0921 / 74 74 0-0, Fax 0921 / 74 74 0-44 www.heinersreuth.de; poststelle@heinersreuth.com Verantwortlich für den gemeindlichen Teil: 1. Bürgermeisterin Simone Kirschner E-Mail: s.kirschner@heinersreuth.com Mobil: 0160 / 94 40 34 92 Geschäftsleitender Beamter Danielo Heidrich Mobil: 0160 / 74 74 090 Öffnungszeiten Rathaus / Sprechstunde der Bürgermeisterin: Rotmain-Bürgerservice: Mo.-Fr. von 07.30 Uhr bis 11.30 Uhr Di. von 17.00 Uhr bis 18.00 Uhr Di. von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr Mi. von 16.00 Uhr bis 17.00 Uhr Mi. von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr und nach Vereinbarung. Wasserversorgung: Bauhof: Handy 0152 / 33714999 Handy 0171 / 4902701 Kompostierungsanlage Unterwaiz: (geöffnet von April bis November) Jeden 1. und 2. Sa. im Monat nur von 10.00 bis 12.30 Uhr - nachmittags geschlossen restliche Samstage von 15.00 bis 17.00 Uhr Mittwoch von 18.00 bis 19.00 Uhr (nur während der Sommerzeit) Mai 2021 Nr. 496 1
INHALT ALLGEMEINE INFORMATIONEN.......................................................................................................... 3 AMTLICHE NACHRICHTEN ...............................................................................................................4-7 AUS DEM GEMEINDERAT .............................................................................................................. 8-10 GEMEINDE ALLGEMEIN............................................................................................................... 12-17 Persönliche Termine im Rathaus, Verunreinigung durch Hundekot ........................................................ 12 Stadtradeln 2021 ..................................................................................................................................... 13 Was bedeutet für Sie Heimat? ................................................................................................................ 15 Alters- und Ehejubiläen, Lärm ................................................................................................................. 17 JUBILARE DER GEMEINDE ................................................................................................................ 19 Goldene Hochzeit Ehepaar Gumtow und Körber .................................................................................... 19 Diamantene Hochzeit Ehepaar Gebhardt ................................................................................................ 19 80. Geburtstag Horst Bergmann, Gretl Prechel ....................................................................................... 19 85. Geburtstag Friedrich Nußmann ÄLTER WERDEN IN HEINERSREUTH .................................................................................................. 20 NACHRICHTEN AUS DEM LANDRATSAMT .................................................................................... 21-23 INFORMATIONEN ÜBERÖRTLICHER VEREINE, KÖRPERSCHAFTEN UND INSTITUTIONEN ............... 24-26 UNSERE KINDERGÄRTEN INFORMIEREN ..................................................................................... 27-28 AUS DEM VEREINSLEBEN ............................................................................................................ 29-30 TERMINKALENDER DER ÖRTLICHEN VEREINE ................................................................................... 31 KLEINANZEIGEN............................................................................................................................... 31 KIRCHLICHE NACHRICHTEN .............................................................................................................. 32 Titelbild: Die Titelbilder wurde von Frau Isabel Fischer-Schmidt und Herrn Werner Kauper fotografiert. DANKE! Anzeige 2
ALLGEMEINE INFORMATIONEN Notruf Apotheken-Dienste Polizeiinspektion Tel. 0921 / 5 06 22 30 ● Fax 0921 / 5 06 22 09 Freitag, 21.05.: Feuer, Katastrophen, Arzt, Krankentransport 112 Adler-Apotheke, Maximilianstr. 47, Bayreuth Ärztebereitschaftsdienst Tel. 116 117 Samstag, 22.05.: Schwanen-Apotheke, Richard-Wagner-Str. 43, BT Redaktionsschluss für die Ausgabe Juni 2021: Park-Apotheke, Bayreuther Str. 1 1/2, Eckersdorf 28.05.2021, 11.30 Uhr Sonntag, 23.05.: Wir bitten um Vorlage von digitalen Daten Marienapotheke, Riedingerstr. 21, Bayreuth (bei JPEG eine Auflösung von 300dpi) an folgende Montag, 24.05.: Adresse: mitteilungsblatt@heinersreuth.com Ring-Apotheke, Hohenzollernring 72, Bayreuth Vielen Dank! Freitag, 28.05.: Rathaus-Apotheke OHG, Luitpoldplatz 14, Bayreuth Anzeigenangebot Samstag, 29.05.: √ 1 Seite DIN A 4 hoch 100 € √ ½ Seite DIN A 5 quer 60 € Birken-Apotheke-OHG, Friedrichstr. 53, Bayreuth √ ¼ Seite Hochformat 40 € Sonntag, 30. 05.: √ ⅛ Querformat 30 € Brandenburger-Apotheke OHG, Brandenburger Str. √ Beilage (1Blatt) 150 € 24, Bayreuth Weitere Informationen zu Formatgrößen erhalten Donnerstag, 03.06.: Sie unter 0921 / 74 74 0 - 15 Apotheke am Roten Hügel OHG, Preuschwitzer Str. 57, Bayreuth Zustellung des Mitteilungsblattes Apotheke am Schlossberg, Burgstr. 1, N‘drossenfeld Liebe Bürgerinnen und Bürger, Freitag, 04.06.: das gemeindliche Mitteilungsblatt wird bis zum 15. Hirsch-Apotheke, Glockenstr. 1, Bayreuth des Monats im gesamten Gemeindegebiet verteilt. Samstag, 05.06.: Auf Terminüberschneidungen durch die Zustellung Apotheke im Rotmain-Center, Hohenzollernring 58, bis zum 15. haben wir keinen Einfluss. Ebenso Bayreuth haben wir keinen Einfluss auf die Terminierung der Sonntag, 06.06.: Anzeigen durch die Vereine. Markgrafenapotheke, Weiherstr. 27, Bayreuth Ihre Gemeindeverwaltung Freitag, 11.06.: Schwanen-Apotheke, Richard-Wagner-Str. 43, BT Sondernutzung Straße und Gehweg Park-Apotheke, Bayreuther Str. 1 1/2, Eckersdorf Die Benutzung der Straßen und straßenbegleitenden Apotheke am Schlossberg, Burgstr. 1, N‘drossenfeld Wege über den Gemeingebrauch hinaus (fließender Samstag, 12.06.: oder ruhender Verkehr), stellt eine Sondernutzung Marienapotheke, Riedingerstr. 21, Bayreuth dar, welche der Erlaubnis der Straßenbaubehörde Sonntag, 13.06.: (i.d.R. Gemeinde) bedarf. Dies bedeutet, dass die Ring-Apotheke, Hohenzollernring 72, Bayreuth Straßen und Wege der Gemeinde Heinersreuth nur zum Fahren, Parken bzw. Gehen genutzt werden dürfen. Jede darüber hinausgehende Nutzung, also z.B. durch Abstellen von Pflastersteinen, Containern, Entleerung der Mülltonnen Sperrmüll, etc. unterliegt dem Genehmigungsvorbe- Sollten Ihre Mülltonnen aus verschiedenen Gründen halt durch die Gemeinde Heinersreuth. mal nicht geleert worden sein, so stehen Ihnen Was also müssen Sie tun, wenn Sie eine Baustelle folgende Ansprechpartner zur Verfügung. daheim haben und Materialien auf der Straße oder auf dem Gehweg kurzfristig lagern wollen? Restmüll-, Bio- und Papiertonne Es ist rechtzeitig, mindestens 14 Tage vor Sonder- Landratsamt Bayreuth 0921 / 728 - 282 nutzungsbeginn bei der Gemeindeverwaltung eine Gelbe Tonne Erlaubnis zur Sondernutzung (verkehrsrechtliche Firma Veolia 0921 / 93 05 851 Anordnung -gebührenpflichtig-) zu beantragen. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Wenn Sie eine Firma mit den Tätigkeiten beauftra- Ihre Gemeindeverwaltung gen, kann dies auch von der Firma erledigt werden. 3
AMTLICHE NACHRICHTEN Gemeinde Heinersreuth Bekanntmachung über die Festsetzung eines Überschwemmungsgebietes am Roten Main (Gewässer I. Ordnung) im Gebiet der Gemeinde Heinersreuth Fluss-km 21,100 bis 29,800 Nach § 76 Abs. 2 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) sind als Überschwemmungsgebiete mindestens die Gebiete festzusetzen, in denen ein Hochwasserereignis statistisch einmal in 100 Jahren zu erwarten ist (Bemessungshochwasser). Das vom Wasserwirtschaftsamt Hof ermittelte Überschwemmungsgebiet am Roten Main wurde durch Bekanntmachung im Amtsblatt des Landkreises Bayreuth Nr. 28 vom 23.11.2015 vorläufig gesichert und soll nun neu festgesetzt werden. Die Grenzen des Überschwemmungsgebietes, die im Gebiet der Gemeinde Heinersreuth liegen, sind in einem Lageplan M = 1: 50.000 (Anlage zu dieser Bekanntmachung) schraffiert und blau eingefasst dargestellt. Der Verordnungsentwurf und die Planunterlagen liegen während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus der Gemeinde Heinersreuth, Kulmbacher Straße 14, 95500 Heinersreuth, Großer Sitzungssaal zur Einsichtnahme aus. Die Auslegungsfrist (ein Monat) beginnt am 25.05.2021 und endet am 24.06.2021. Etwaige Einwendungen sowie Stellungnahmen von Vereinigungen gemäß Art. 73 Abs. 4 Satz 5 BayVwVfG gegen das Vorhaben können bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift im Rathaus der Gemeinde Heinersreuth oder im Landratsamt Bayreuth, Markgrafenallee 5, 95448 Bayreuth, Zimmer Nr. 221 erhoben werden. Bereits im bisherigen Verfahrensablauf vorgebrachte Einwendungen und Stellungnahmen finden weiterhin Berücksichtigung. Es wird darauf hingewiesen, - dass mit Ablauf der Einwendungsfrist alle Einwendungen ausgeschlossen sind, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen, 4
- dass die erhobenen Einwendungen in einem Erörterungstermin, der mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt gemacht wird, behandelt werden; - dass bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin ohne ihn verhandelt werden kann; - dass - die Personen, die Einwendungen erhoben haben oder die Vereinigungen, die Stellungnahmen abgegeben haben, von einem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden können, - die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden kann, wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind. Die Bekanntmachung wird zusammen mit den Planunterlagen und dem Verordnungsentwurf auch auf folgender Internetseite der Gemeinde Heinersreuth eingestellt: www.heinersreuth.de/aktuelles Maßgeblich ist jedoch der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen. Heinersreuth, 28.04.2021 Simone Kirschner Erste Bürgermeisterin“ 5
Nächste Sitzung des Gemeinderates und des Bau- und Umweltausschusses: Gemeinderatssitzung 18.05.2021 18 Uhr Mehrzweckhalle Altenplos Je nach Infektionsgeschehen tagt entweder der Gemeinderat bzw. der Ferienausschuss Wir bitten um Reservierung eines Zuhörer-Platzes unter 0921 / 74 74 0 - 10. Dies ist aufgrund der Schnelltestung vor der Sitzung zwingend notwendig. Wir bitten um Beachtung! Bau- und Umweltausschusssitzung 15.06.2021 18 Uhr digitale Sitzung Vorerst bis 30.09.2021 keine Zuhörer-Möglichkeit. 6
Gemeinde Heinersreuth Bekanntmachung Billigung- und Auslegungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Cottenbach West II“ Ortsübliche Bekanntmachung der Billigung des Bebauungsplanentwurfes und Beschluss über die öffentliche Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (§4 Abs. 2 BauGB). Der Gemeinderat Heinersreuth hat in seiner Sitzung vom 01.12.2020 beschlossen, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Cottenbach West II“ für eine Teilfläche aus dem Flurstück 4, Gem. Cottenbach zu aufzustellen. Der Gemeinderat Heinersreuth hat in seiner Sitzung vom 27.04.2021 die Bedenken und Anregungen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange behandelt und abgewogen, das Ergebnis in den neuen Entwurf vom 26.04.2021 zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Cottenbach West II“ eingearbeitet und den Entwurf mit Begründung und Umweltbericht gebilligt. Gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) liegt der Bebauungsplanentwurf und der Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplanes mit der Begründung, beginnend ab einer Woche nach dieser Bekanntmachung, für die Dauer eines Monats bei der Gemeindeverwaltung Heinersreuth, Kulmbacher Straße 14, Zimmer E 05 während der allgemeinen Dienststunden öffentlich aus. Während der Auslegungsfrist können Bedenken und Anregungen bei der Gemeinde Heinersreuth schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Über sie entscheidet der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung. Heinersreuth, den 28.04.2021 Simone Kirschner 1. Bürgermeisterin Aushang vom 15.05.2021-24.05.2021 Bekanntmachung im gemeindlichen Mitteilungsblatt Mai 2021 7
AUS DEM GEMEINDERAT Kurzbericht der Gemeinderatssitzung vom für die Durchfahrt Waldhüttenstraße / Röthelberg- 27.04.2021 (vorbehaltlich der Protokollgenehmi- straße eine Tonnagebegrenzung auf 2,8t verkehrs- gung durch den Gemeinderat) rechtlich anzuordnen.“ Wasserrohrbruch am 13.04.2021 in der Lerchenbühl- Genehmigungsfreistellung straße - wurde noch am gleichen Tag behoben. Neubau eines EFH auf 1282/0, Gemarkung Altenplos Blumenwiese Lohweg (Dürrwiesen) Das Bauhof-Team hat im Lohweg eine neue Blumen- Vorhabenbezogener Bebauungsplan Cottenbach wiese im Lohweg angelegt. West II – Abwägung der eingegangenen Stellungnah- men Stadtradeln 2021 Beschluss mit 15 : 0 Stimmen Die Gemeinde Heinersreuth nimmt vom 28.06. – 11.07.2021 wieder an der Aktion STADTRADELN teil. „Allen relevanten vorgebrachten Einwendungen und Durch die Förderung des Bayerischen Staatsministeri- Anregungen wurde im aktuellen Entwurf des Bebau- ums für Wohnen, Bau und Verkehr sowie der Koope- ungsplanes „Cottenbach West II“ vom 26.04.2021 ration mit der Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundli- entsprochen. Damit wurde dem Abwägungsgebot che Kommunen in Bayern e. V. (AGFK Bayern) entfällt ausreichend Rechnung getragen.“ die Teilnahmegebühr für unsere Gemeinde auch in Vorhabenbezogener Bebauungsplan Cottenbach 2021. West II – Billigungs- und Auslegungsbeschluss Zur Gemeinderatssitzung am 18.05.2021 wird, wie Beschluss mit 15 : 0 Stimmen vereinbart, Herr Rothammel, Landratsamt Bayreuth zum Thema Klimaschutzkonzept eingeladen. „Der vorliegende Bebauungsplanentwurf mit dem Planungsstand 26.04.2021 des vorhabenbezogenen Mit Schreiben vom 22.04.2021 teilt Herr Weishäupl Bebauungsplanes „Cottenbach West II“ wird gebilligt. (Regierung von Oberfranken) mit, dass mit Die Verwaltung wird mit der Auslegung und Behör- Verabschiedung des Staatshaushalts 2021 zusätzlich denbeteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB 1 Million € Ausgabemittel zur Aufstockung des beauftragt.“ Sonderprogramms Kneipp bereitgestellt wurden und nunmehr alle eingereichten Projektanträge bedient Wasserleitungssanierung Heinersreuth – Vergabe werden können. Somit kann nach Eingang der Gelder Fachfirma und Vorlage weiterer Unterlagen auch Heinersreuth Die Submission fand am Donnerstag, den 15.04.2021 mit einem Zuwendungsbescheid (wie beantragt) um 13 Uhr im Rathaus statt. Die Angebote wurden rechnen. durch das INGENIEUR-TEAM Bayreuth ausgewertet. Mit Mail vom 27.04.2021 übersendet das Wasser- Das wirtschaftlichste Angebot für Los 2 (Mühlstraße wirtschaftsamt Hof den Bewilligungsbescheid für das und Cottenbacher Straße) hat die Firma Kollmer Bohr Vorhaben WV Heinersreuth, BA 01 Härtefallförderung und Tiefbau GmbH aus Kirchenthumbach abgegeben. nach RZWas 2018 in Höhe von 207.106,00 €. In der Die Gesamtkosten belaufen sich auf 324.635,80 Haushaltsplanung 2021 wurde mit einer Fördersum- € brutto (HH-Ansatz 0 €). Das Ingenieurteam Bay- me in Höhe von 178.300,00 € gerechnet. Somit ergibt reuth schlägt vor, der Firma Kollmer Bohr und Tief- sich eine Mehreinnahme in Höhe von 28.806,00 €. bau GmbH aus Kirchenthumbach den Auftrag für die Antrag Verwaltung Wasserleitungssanierung in Heinersreuth zu erteilen. Die Durchfahrt Waldhüttenstraße / Röthelbergstraße Bei allen Bauvorhaben beziehen sich die zuvor ver- wird auch von vielen größeren Fahrzeugen genutzt. gebenen Ingenieurleistungen nur auf den Gemeinde- Da es sich um eine steile rampenartige Durchfahrt anteil. Der auf die Wasserleitungen entfallene Anteil handelt, setzen viele Fahrzeuge – gerade die mit gro- wird natürlich netto abgerechnet. ßem Achsabstand – auf. Dieses Aufsetzen hat nun Wasserversorgung schon mehrere Beschädigungen an der neuen Stra- Von den Gesamtkosten entfallen ca. 90% auf die Was- ße verursacht. Daher schlägt die Verwaltung vor, die serversorgung mit 245.522,87 € netto (292.172,22 Durchfahrt auf 2,8t zu beschränken. € brutto) bei HhSt. 815.9501. Der Ansatz im Haus- Beschluss mit 15 : 0 Stimmen halt beträgt nur 5.000 € netto und die restlichen „Der Gemeinderat beauftragt die 1. Bürgermeisterin, 240.522,87 € netto sind eine überplanmäßige Ausga- 8
be die vom Gemeinderat genehmigt werden muss (§ Straßenbau 12 Abs. 2 Nr. 2 c GeschO). Auf den Straßenbau entfallen ca. 30% der Gesamt- Straßenbau kosten mit 126.442,30 € brutto bei HhSt. 630.9502. Auf den Straßenbau entfallen ca. 10% der Gesamtkos- Ausreichend Mittel sind vorhanden. ten mit 32.463,58 € brutto bei HhSt. 630.9501. Der Beschluss mit 15 : 0 Stimmen Ansatz im Haushalt beträgt 175.000 € brutto. Davon „Die Gemeinde Heinersreuth vergibt die Wasserlei- sind bereits 159.132,30 € brutto für die Sanierung der tungssanierung in der Kanalstraße, Mühlstraße und Scherleitenstraße eingeplant. Die restlichen Mittel am Schlosshof für insgesamt 475.992,54 € brutto von 15.867,70 € auf der HhSt. sind nicht ausreichend. an die Fa. GSS-Bau aus Ebermannstadt. Von den Ge- Auch hier ergibt sich eine überplanmäßige Ausgabe samtkosten entfallen ca. 70% auf die Wasserversor- von 16.595,88 € brutto (32.463,58 € - 15.867,70 €) gung mit 247.926,08 € netto (295.032,04 € brutto) die vom Gemeinderat genehmigt werden muss (§ 12 bei HhSt. 815.9502 und ca. 30% auf Straßenbau mit Abs. 2 Nr. 2 c GeschO). 126.442,30 € brutto bei HhSt. 630.9502. Ausreichend Die Deckung der überplanmäßigen Ausgaben wird Mittel sind vorhanden.“ durch überplanmäßige Mehreinnahmen im Haus- Straßensanierung Scherleitenstraße – Vergabe Fach- haltsjahr 2021 gewährleistet (§ 16 Abs. 1 Nr. 1 firma KommHV-Kameralistik). Die Entnahme aus der allge- meinen Rücklage beträgt nicht 1.000.000 € wie ver- Das wirtschaftlichste Angebot hat die Firma D&Z Bau anschlagt, sondern 2.368.425,47 €. aus Neudrossenfeld abgegeben. Beschluss mit 15 : 0 Stimmen Die Gesamtkosten belaufen sich auf 273.649,31 € brutto (630.9501) und werden wie folgt aufgeteilt: „Die Gemeinde Heinersreuth vergibt die Wasserlei- tungssanierung in der Mühlstraße und Cottenbacher Gemeinde Heinersreuth: 159.132,30 € brutto Str. für insgesamt 324.635,80 € brutto an die Fa. Koll- (HH-Ansatz 175.000 €) mer Bohr und Tiefbau GmbH und stimmt den unab- AZV Rotmaintal: 80.002,37 € brutto weisbaren überplanmäßigen Ausgaben zu. Von den Stadtwerke Bayreuth: 34.514,64 € brutto Gesamtkosten entfallen ca. 90% auf die Wasserver- sorgung mit 245.522,87 € netto (292.172,22 € brutto) Das Ingenieurteam Bayreuth schlägt vor, der Firma bei Hhst. 815.9501 und ca. 10% auf Straßenbau mit D&Z aus Neudrossenfeld den Auftrag für die Scherlei- 32.463,58 € brutto bei HhSt. 630.9501. Die Deckung tenstraße in Heinersreuth zu erteilen. ist gewährleistet.“ Wie bei anderen Bauvorhaben zuvor, wird die Ge- Wasserleitungssanierung Altenplos – Vergabe Fach- meinde die Leistungen insgesamt vergeben, da so nur firma eine Ausschreibung notwendig wird, was am Ende für alle Beteiligten Zeit und Geld spart. Umgekehrt hat Das wirtschaftlichste Angebot für Los 1 (Kanalstraße, sich die Gemeinde bei anderen Bauleistungen auch Mühlstraße und Schlosshof) hat die Firma GSS-Bau schon an andere Auftraggeber angeschlossen. aus Ebermannstadt abgegeben. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 475.992,54 € brutto und werden Beschluss mit 15 : 0 Stimmen wie folgt aufgeteilt: „Die Gemeinde Heinersreuth vergibt die Straßen- Gemeinde Heinersreuth – 421.474,34 € brutto (HH- sanierung in der Scherleitenstraße für insgesamt Ansatz gesamt 430.000 €) 273.649,31 € brutto an die Fa. D&Z aus Neudrossen- feld. Der Anteil der Gemeinde beträgt 159.132,30 € Stadtwerke Bayreuth – 54.518,20 € brutto brutto. Ausreichend Haushaltsmittel befinden sich Das Ingenieurteam Bayreuth schlägt vor, der Firma unter HhSt. 630.9501.“ GSS-Bau aus Ebermannstadt den Auftrag für die Was- Die Anwohner werden natürlich rechtzeitig über serleitungssanierung in Altenplos zu erteilen. Baustellenbeginn, Ablauf und Einschränkungen in- Wasserversorgung formiert. Von den Gesamtkosten entfallen ca. 70% auf die Was- Beschaffung von Sonnenliegen für die Gemeinde Hei- serversorgung mit 247.926,08 € netto (295.032,04 € nersreuth brutto) bei HhSt. 815.9502. Ausreichend Mittel sind Bei der Haushaltsaufstellung 2021 wurde seitens vorhanden. der SPD-Fraktion die Aufstellung von Sonnenliegen/ 9
Waldsofas in der Gemeinde angeregt. GEMEINDE NEUDROSSENFELD Adam-Seiler-Straße 1 Nach Besprechung im Bauausschuss wurden folgen- Gemeinde Neudrossenfeld, Adam-Seiler-Straße 1, 95512 Neudrossenfeld 95512 Neudrossenfeld Telefon: 09203-9930 de Standorte vorgeschlagen: Dorfpark Altenplos, Telefax: 09203-99319 poststelle@neudrossenfeld.de Schulverbund Eckersdorf, Hummeltal & Neudrossenfeld - Grund- und Mittelschule Eckersdorf - Hahnenhof, Unterwaiz bei Kompostierungsanlage, Herrn Verbundkoordinator Jochen Großmann Schulstraße 5 95488 Eckersdorf Heinersreuth: Bleyer Streuobstwiese. 13.04.2021 Vom Bauausschuss wird empfohlen zunächst vier [Ihre Zeichen/Ihre Nachricht vom] [Unsere Zeichen/Unsere Nachricht vom] 2050 - cs Telefon 99 3 - 14 [Sachbearbeiter] Chr. Schröder Liegen anzuschaffen. Der Stückpreis sollte bei ca. 1.000 € netto liegen. Auf einen regionalen Anbieter Resolution des Gemeinderates Neudrossenfeld zur Bildung einer siebten Klasse im Schuljahr 2021/22 an der Friedrich-von-Ellrodt Grund- und Mittelschule Neudrossenfeld wird Wert gelegt. Die Beschaffung der Liegen für ins- Sehr geehrter Herr Großmann, gesamt 4.400 € netto ist im Haushalt 2021 nicht ver- liebe Kolleginnen und Kollegen der Verbundversammlung, die Gemeinde Neudrossenfeld wurde im Dezember 2020 in Kenntnis gesetzt, dass nach einer inter- anschlagt und muss als außerplanmäßige Ausgabe nen Einschätzung der beteiligten Schulämter und der Schulleiter die Schülerzahlen für die siebte Jahrgangsstufe des anstehenden Schuljahres 2021/22 nach den Richtlinien und Vorgaben des Kul- tusministeriums nicht mehr für die Bildung von drei siebten Klassen, wie im Verbundvertrag vertraglich vom Gemeinderat genehmigt werden (§ 12 Abs. 2 geregelt, ausreichen sollen und zu Lasten der Mittelschule Neudrossenfeld kein gebundenes Ganzta- gesangebot für die künftigen Schülerinnen und Schüler der siebten Klasse angeboten werden soll. Nr. 2 c GeschO). Die Deckung wird durch Einsparun- Das kann die Gemeinde Neudrossenfeld nicht hinnehmen. Im Rahmen einer Zusammenkunft am 30. Dezember 2021 der politisch in Verantwortung stehenden Bürgermeisterinnen und Bürgermeister und damit der stimmberechtigten Mitglieder der Verbundversammlung wurde einvernehmlich das Einberu- gen im Vermögenshaushalt sichergestellt bei HHSt. fen einer Verbundversammlung gefordert. Im Rahmen dieser Zusammenkunft der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister bestand Übereinstim- 791.9500. mung, dass vorliegend zunächst keine Änderung des Verbundvertrages erfolgen soll, dass aber an allen drei Schulstandorten eine Beschulung der Siebtklässler im Schuljahr 2021/22 stattfinden soll. Insbesondere waren sich die stimmberechtigten Mitglieder der Verbundversammlung einig, dass in Beschluss mit 13 : 2 Stimmen Neudrossenfeld eine Beschulung der Siebtklässler im Rahmen der gebundenen Ganztagesmittelschu- le erfolgen soll. Zwischenzeitlich haben die Eltern von 15 Schülern der sechsten Klasse unserer gebundenen Ganzta- „Der Gemeinderat stimmt der außerplanmäßigen gesschule in Neudrossenfeld durch ihre Sprecher in einem Brief erklärt, dass ihre Kinder in jedem Fall an der Mittelschule Neudrossenfeld auch in der siebten Klasse bleiben werden, und kein Wechsel an Ausgabe zu und beauftragt die Verwaltung mit der eine der umliegenden Wirtschaftsschulen oder anderweitigen Mittelschulen erfolgt, soweit in Neudros- senfeld die Beschulung der siebten Klasse erfolgt. Die Eltern kündigen im Übrigen ausdrücklich an, ihre Kinder in andere Schulformen zu schicken, falls eine Beschulung einer siebten Klasse außerhalb Beschaffung von zunächst vier Liegen in Eiche für o. des M-Zuges nur in Hummeltal erfolgt und in Neudrossenfeld kein Unterrichtsangebot im Rahmen des Ganztages unterbreitet wird. g. Standorte für insgesamt 5.236 € brutto.“ Der Gemeinderat der Gemeinde Neudrossenfeld hat in seiner gestrigen Sitzung vom 12.04.2021 ein- stimmig folgende Resolution mit entsprechendem Auftrag an den Bürgermeister verabschiedet: Der Gemeinderat der Gemeinde Neudrossenfeld unterstützt ausdrücklich den Wunsch der Erzie- Zuschuss an ein wirtschaftliches Unternehmen (MA- hungsberechtigten von 15 Kindern der jetzigen sechsten Klasse, dass auch im Schuljahr 2021/22 eine Beschulung derselben im Rahmen der gebundenen Ganztagesmittelschule in Neudrossenfeld in GmbH) Gläubiger ID: DE64ZZZ00000180886 www.neudrossenfeld.de SPRECHZEITEN: Sparkasse Kulmbach-Kronach VR-Bank Bayreuth-Hof Gemeinde Neudrossenfeld BIC: BIC: GENODEF1HO1 Montag – Freitag: 8:00 – 12:00 Uhr Die Mehrzweckhalle Altenplos-GmbH erhält laut BYLADEM1KUB IBAN: DE32 7715 0000 0000 1651 26 IBAN: DE45 7806 0896 0009 8071 44 Donnerstag: 14:00 – 17:45 Uhr Haushaltsplan 2021 von der Gemeinde im laufen- den Jahr einen Zuschuss in Höhe von 89.700 € (HHSt. S e i t e 2 z u m S c h r e i b e n vo m 1 3 . 0 4 . 2 0 2 1 760.7150). Die Gemeinde hat am 22.03.2021 eine der siebten Klasse erfolgen soll. Hierzu sollen bei allen maßgeblichen Stellen, insbesondere gegen- über den beteiligten Schulämtern, dem Verbundkoordinator und der Verbundversammlung entspre- erste Abschlagszahlung in Höhe von 10.000 € ge- chende Anträge gestellt und die erforderlichen Schritte eingeleitet werden. Der Verbundkoordinator des Mittelschulverbundes soll dabei alle erforderlichen Schritte einzuleiten, um ausreichend Lehrer- währt. Um die Liquidität für das restliche Jahr 2021 stunden für die Beschulung von drei siebten Klassen einschließlich M-Zug in Eckersdorf zu erhalten. zu erhalten, muss die Gemeinde weitere 79.700 € Der Mittelschulverbund befindet sich dabei aufgrund seiner heterogenen Struktur mit weit auseinander liegenden Schulstandorten gerade in Corona-Zeiten in einer Sondersituation, die die Zuteilung erhöh- ter Lehrerstunden und Bildung kleinerer Klassen rechtfertigt. überweisen. Dieser Zuschuss dient zur Deckung der Insbesondere ist es den Kindern nicht zumutbar, früh und nachmittags fast eine Stunde im Schulbus laufenden Kosten wie Zins- und Tilgungszahlungen, nach Hummeltal auf engstem Raum zu verbringen, während in den Schulen bei Durchführung von Präsenzunterricht und stärkeren Klassen gegebenenfalls sogar Klassenteilungen vorgenommen wer- den müssten. sowie den Reinigungs- und Energiekosten. Die Zah- Im Übrigen sind in Neudrossenfeld doppelt so viele Schüler zu unterrichten, wie in Hummeltal für die lung von jetzt 79.700 € liegt über dem Rahmen von siebte Klasse anstehen. 12.000 € (§ 12 Abs. 2 Nr. 2 a der Geschäftsordnung für Zudem soll nach dem Geist des Kooperationsvertrages innerhalb des Mittelschulverbundes jedes Kind in der Schulform unterreichtet werden, die der Verbund anbietet und die die Erziehungsberechtigten wählen. Der Verbund bietet nach dem Kooperationsvertrag ausdrücklich in Neudrossenfeld den ge- den Gemeinderat der Gemeinde Heinersreuth) und bundenen Ganztag an. Die Eltern der 15 Schüler der jetzigen sechsten Klasse wählen für ihre Kinder den gebundenen Ganztag in Neudrossenfeld. Die Schülerzahl ist für eine Klassenbildung ausrei- chend. Damit hat der Verbund den gebundenen Ganztag in Neudrossenfeld anzubieten. bedarf eines Gemeinderatsbeschlusses. Um der Gefahr vorzubeugen, dass der Mittelschulverbund den Großteil der angesprochenen Schüler der jetzigen sechsten Klasse in Neudrossenfeld verliert, möge deshalb der Verbundkoordinator die Beschluss mit 15 : 0 Stimmen vorgenannten Schritte einleiten und mit aller Kraft durchsetzen und gegenüber der Regierung und den staatlichen Schulämtern vertreten. „Die Mehrzweckhalle Altenplos GmbH erhält Anfang Der Gemeinderat der Gemeinde Neudrossenfeld hat mich beauftragt, diese Resolution den beteiligten beiden Schulämtern, dem Verbundkoordinator, der Bürgermeisterin von Eckersdorf sowie dem Vorsit- Mai 2021 von der Gemeinde eine Zahlung von 79.700 zenden des Schulverbandes Hummeltal zur Vorbereitung der Besprechung vom 14.04.2021 und in Vorbereitung der Verbundversammlung zu übersenden. € für das laufende Jahr 2021. Die Zahlung erscheint Mit freundlichen Grüßen bei der Abschlussbilanz 2021 auf der Passivseite als Hübner Zuwendung von der Gemeinde.“ Erster Bürgermeister Resolution zur Bildung einer siebten Klasse im Schul- jahr 2021/22 an der Friedrich-von-Ellrodt Grund- und Mittelschule Neudrossenfeld Beschluss mit 15 : 0 Stimmen „Da auch 4 Kinder der Gemeinde Heinersreuth be- troffen sind, schließt sich die Gemeinde Heinersreuth der Resolution an und fordert ebenso den Verbleib der 7. Klasse in Neudrossenfeld.“ 10
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GEMEINDE ALLGEMEIN Persönliche Termine im Rathaus Durch die aktuellen Kontaktbeschränkungen ist bei einem persönlichen Termin (z.B. Beantragung eines Personalausweises, Wohnsitzanmeldung, Gewerbean-, um- oder abmeldung) eine vorherige Terminvereinbarung unter 0921 / 74 74 0 - 0 oder einwohnermeldeamt@heinersreuth.com erforderlich. Vielen Dank! Wir sind gerne für Sie da. Hinweis an alle Hundehalter zur Verunreinigung durch Hundekot Immer wieder gehen bei der Gemeinde Heinersreuth Beschwerden über Verunreinigung durch Hundekot auf öffentlichen Flächen ein. Teilweise beschweren sich die Bürger aber auch darüber, dass Hundekot in privaten Vorgärten hinterlassen wurde. Natürlich „muss“ der Hund auch einmal, aber Hundekot auf Bürgersteigen, Spielplätzen und öffentliche Grünflächen ist unerfreulich und gesundheitsschädlich. Deshalb appellieren wir an alle Hundehalter: Achten Sie darauf, wo Ihr Hund sein „Geschäft“ erledigt. Spielplätze, Bürgersteige, öffentliche Grünflächen und Vorgärten sind tabu. Sollte Ihr Hund dennoch an einer dieser Stellen sein „Geschäft“ verrichten, dann sind Sie verpflichtet, den Hundekot zu beseitigen. Manche Hundebesitzer gehen vollkommen fehl in der Annahme, dass mit der Hundesteuer auch eine Gebühr für die Beseitigung der Hundeabfälle entrichtet wurde. Hundekot gilt rechtlich gesehen als Abfall und muss wie alle anderen Abfälle auch ordnungsgemäß entsorgt werden. Für die Entsorgung erhalten Sie Hundekotbeutel im Rathaus oder an vielen Hundekotbeutelspender in der Gemeinde Heinersreuth. Der gefüllte und gut verknotete Hundekotbeutel kann anschließend in der Hundetoilette oder aber auch im Abfalleimer entsorgt werden. Beachten Sie also bitte diese Hinweise und ihre Mitmenschen werden es Ihnen danken. Ihre Gemeindeverwaltung Bildquelle: Landfrauenküche 12
Die Gemeinde Heinersreuth ist wieder dabei! Vom 28.06. bis 18.07.2021 tritt die Gemeinde Heinersreuth beim STADTRADELN für Radförderung, Klimaschutz und Lebensqualität in die Pedale. Eine Registrierung ist ab sofort möglich! Mehr Informationen auf stadtradeln.de oder in der Gemeindeverwaltung bei Chaklin Richter unter der Tel.-Nr. 0921 74740-10, gerne auch per email: chaklin.richter@heinersreuth.com. Anzeige Haushaltsnahe Dienstleistungen Wir erledigen für Sie zuverlässig und sauber • Hausputz/Besorgungen/Botengänge/Begleitung/Abwesenheitsservice • Betreuung von Pflanzen und Tieren/Organisatorische Aufgaben • Reinigung von Büros/Treppenhäusern/Wohnanlagen Inhaberin Dörsch Sabine Wolfengasse 4a 95500 Heinersreuth Dienstleistungen rund ums Haus Außerdem erledigen wir für Sie in gewohnter Qualität • Bodenverlegung / Einbau Türen • Holzbearbeitung / Überdachungen Zur Sicherheit unserer Kunden arbeiten wir nach umfassendem Hygienekonzept und unsere Mitarbeiter/innen werden regelmäßig auf Covid getestet Tel. 0921 75702820 Mobil: 0172 1415038 Mail: doerschsabine@gmail.com 13
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Mitmachen kann jede*r Heinersreuther*in, egal welchen Alters. Lasse uns Dein persönliches Heimatgefühl entweder in Form eines oder zwei digitaler Fotos zukommen. Solltest Du eine kreative Ader haben, kannst Du uns auch gerne ein selbstgemaltes Bild (max. DINA4) zukommen lassen. Dein/e Bild/er kannst Du entweder persönlich im Rathaus abgeben oder in den weißen Briefkasten vor dem Rathaus einwerfen. Eine Einsendung per E-Mail an die E-Mail-Adresse poststelle@heinersreuth.com ist ebenfalls möglich. Einsendeschluss ist der 13. Juni 2021. Die besten Bilder werden in Form einer Bilderreihe in unserem gemeindlichen Mitteilungsblatt mit Namen veröffentlicht. Und nun… LOS – ran an die Stifte oder die Kamera! Deine 15
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Bitte beachten → Alters- und Ehejubiläen Bei einer eingetragenen Übermittlungssperre für „Alters- und Ehejubiläen“ kann leider keine Gratulation durch die Gemeinde bzw. ein Besuch unserer Bürgermeisterin erfolgen. Wenn Sie sich nicht sicher sind, können Sie jederzeit im Einwohnermeldeamt den Status abfragen. Lärm Mit Beginn der Sommerzeit häufen sich im Rathaus die Anfragen und Beschwerden über ruhestörenden Lärm. Wann darf man Rasen mähen? Wie lange darf mein Nachbar mit lauten Geräten an seinem Haus arbeiten? Hat die Gemeinde Heinersreuth eine Lärmschutzverordnung? Dies sind Jahr für Jahr die häufigsten Fragen. Deshalb nehmen wir dies zum Anlass, auf die einschlägigen gesetzlichen Regelungen hinzuweisen. 1. Rasenmäher und andere Gartengeräte ….dürfen nicht an Sonn- und Feiertagen und werktags zwischen 20.00 Uhr und 07.00 Uhr betrieben werden. Es spielt keine Rolle, ob der Rasenmäher mit Verbrennungs- oder mit Elektromotor betrieben wird. Sogenannte „lärmarme“ Rasenmäher oder Maschinen mit dem Umweltzeichen dürfen auch nicht länger betrieben werden. Die gleichen Betriebszeiten gelten für Heckenscheren, tragbare Motorsägen, Rasentrimmer/Rasenkantenschneider, Vertikutierer, Schredder oder Zerkleinerer. Bei folgenden Geräten oder Maschinen spielt es eine Rolle, ob sie ein EG-Umweltzeichen (dann Betrieb an Werktagen zwischen 07.00 Uhr und 20.00 Uhr) oder kein EG-Umweltzeichen haben (dann an Werktagen Betrieb nur von 09.00 Uhr bis 13.00 Uhr und von 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr): Freischneider, verbrennungsmotorbetriebene Grastrimmer/Graskantenschneider, Laubbläser und Laubsammler. Allgemein gilt: Für bereits vorhandene Geräte oder Maschinen gilt das Gleiche wie für neu Anzuschaffende. 2. Baustellenlärm Baumaschinen und Geräte, die regelmäßig auf Baustellen eingesetzt werden, dürfen nicht an Sonn- und Feiertagen und werktags nicht zwischen 20.00 Uhr und 07.00 Uhr betrieben werden. Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, gesetzliche Regelungen sollen das Gespräch mit dem Nachbarn nicht ersetzen. Gegenseitige Rücksichtnahme ist immer noch die beste Art nebeneinander und miteinander zu leben. Es ist doch interessant zu wissen, ob der Nachbar kleine Kinder hat, die den Mittagsschlaf brauchen oder ob ein Nachbar im Schichtdienst arbeitet. Bitte beachten Sie, auch junge Hausbewohner machen Lärm. Kinderlärm ist im gesetzlichen Sinne kein Lärm. „Die eigene Freiheit endet da, wo die Freiheit des anderen beginnt.“ Wir danken für Ihr gutes Miteinander! Ihre Gemeindeverwaltung 17
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JUBILARE DER GEMEINDE Zur Goldenen Hochzeit von Frau Anneliese und Herr Horst Bergmann aus Altenplos feierte seinen Herrn Adolf Gumtow aus Altenplos überbrachte die 80. Geburtstag. Glückwünsche der Gemeinde 3. Bürgermeisterin Karin Vogel-Knopf Glückwünsche überbrachte die 3. Bürgermeisterin Karin Vogel- der Gemeinde. Knopf. Diamantene Hochzeit feierten Frau Elfriede und Zum 80. Geburtstag von Frau Gretl Prechtel aus Herr Peter Gebhardt aus Heinersreuth. Die 1. Altenplos überbrachte die 1. Bürgermeisterin Bürgermeisterin überbrachte Glückwünsche der Glückwünsche der Gemeinde. Gemeinde. Im Bild: Jubilarin mit Tochter. Im Bild: Das Jubelehepaar mit Tochter. Frau Sybille und Herr Herbert Körber aus Glückwünsche der Gemeinde überbrachte die 1. Heinersreuth feierten Goldene Hochzeit. Bürgermeisterin Simone Kirschner an Herrn Friedrich Glückwünsche der Gemeinde überbrachte die 1. Nußmann aus Heinersreuth. Herr Nußmann feierte Bürgermeisterin Simone Kirschner. seinen 85. Geburtstag. Alle Glückwünsche wurden selbstverständlich kontaktlos überbracht. 19
ÄLTER WERDEN IN HEINERSREUTH Informationen für Seniorinnen und Senioren von ihren Seniorenbeauftragten Liebe Seniorinnen und Senioren der Gemeinde Heinersreuth, in der Januarausgabe des Mitteilungsblattes hatten wir ja schon auf die Alltagshilfen für un- terwegs und zuhause hingewiesen. Zwischenzeitlich hat sich auch im Landratsamt Bayreuth einiges bewegt. Es wurde zum 1.4.2021 ein Sozialpädagoge in der Seniorenarbeit eingestellt – Herr Simon Hanche. Sein Aufgabengebiet ist die aufsuchende Beratung älterer Menschen im Landkreis, d.h. Bera- tung von Senioren*innen in ihrem Wohn- und Lebensumfeld und bei Bedarf kann an weitere Träger und Einrichtungen vermittelt werden. Die Beratung soll möglichst offen und an keine weiteren Bedingungen geknüpft sein. Von der Beratung hinsichtlich verschiedener Formen der Hilfe und Pflege bis zur Freizeitgestaltung und Angeboten der Erwachsenenbildung können alle Themen besprochen werden, die wichtig für Senioren*innen und ihre Angehörigen sind. Außerdem besteht im Landratsamt Bayreuth weiterhin die Wohnberatung von Frau Böhm: Hier erhalten Senioren Beratung zum seniorengerechten Aus- und Umbau ihrer Wohnungen. Zudem ist Herr Hanche Behindertenbeauftragter des Landkreises Bayreuth. Hierzu gehört auch barrierefreie Gestaltung öffentlicher Räume und Gebäude. Seine Kontaktdaten lauten: Telefon: 0921/728-275 E-Mail: simon.henche@lra-bt.bayern.de Da das Thema barrierefreie Wohnungen auch in unserem Gemeindegebiet immer aktueller wird, würden wir es begrüßen wenn wir hierzu eine Übersicht von Wohnungsangeboten er- stellen könnten. Hierzu bitten wir um ihre Mithilfe. Wenn Sie uns entsprechende Informa- tionen und Adressen mitteilen würden, könnten wir dies aufnehmen und bei Anfragen an Interessenten weitergeben. Die Erlaubnis dazu müssten wir natürlich im Rahmen des Daten- schutzes von ihnen hierzu mit erhalten. Die Meldung sollte bitte an die Gemeindeverwaltung gehen. Hiermit wollen wir versuchen wieder einmal mehr eine kleine Hilfestellung für unsere Senio- ren*innen im Alltag zu bieten. Immerhin haben wir aktuell ca. 31% über 61 Jahre und immer- hin 6,4% über 81 Jahre – Tendenz zunehmend. Viele unserer Senioren*innen sind zwischenzeitlich auch gegen das Corona-Virus zum ersten Mal geimpft, einige haben auch schon ihre 2. Impfung erhalten und können somit nach ca. 14 Tagen nach der 2. Dosis wieder etwas beruhigter in die Zukunft sehen. Bitte beachten Sie aber trotz alledem, dass die AHA-Regeln – Abstand – Hygiene – Alltagsmaske - auch weiterhin eingehalten werden. In diesem Sinne und bleiben sie schön gesund. Ihre Seniorenbeauftragten Gemeinde Heinersreuth Eichler, Norbert Roß, Susanne Seniorenbeauftragter stellv. Seniorenbeauftragte 20
INFORMATIONEN AUS DEM LANDRATSAMT Geänderte Abfuhrzeiten der Mülltonnen Papiertonne: Samstag, 15. Mai 2021 Restmülltonne: Freitag, 04. Juni 2021 Biotonne: Samstag, 05. Juni 2021 Umgang mit Reisighaufen und Hackschnitzelgut Jedes Jahr wird der Gehölzschnitt von Bäumen und Sträuchern außerhalb des Waldes von Oktober bis 01.03. eines Jahres durchgeführt, um unsere heimischen Tiere in ihren Lebensstätten nicht zu stören oder zu beeinträchtigen. Die Reisighaufen und/oder das Hackschnitzelmaterial bleiben oft liegen und werden in den meisten Fällen erst im April, Mai oder Frühsommer abtransportiert oder weiterverarbeitet. Wir beobachten, dass Tiere diese Reisighaufen aber als Lebensraum nutzen, wenn diese nicht vor Mitte März entfernt werden. So bauen beispielsweise Vögel ihre Nester darin und brüten dort. Wird der Reisighaufen dann in der Brutzeit entfernt, verlieren die Tiere ihre Lebensstätte und ihren Nachwuchs. Nach § 39 Abs. 1 BNatSchG ist es verboten, wild lebende Tiere mutwillig zu beunruhigen oder ohne vernünftigen Grund zu verletzen oder zu töten. Zudem ist auch die Zerstörung oder Beeinträchtigung von Lebensstätten wildlebender Tiere und Pflanzen ohne vernünftigen Grund laut § 39 Abs. 3 BNatSchG verboten. Um dies zu vermeiden, möchten wir Sie bitten, die durch Gehölzschnitt entstandenen Reisig-/ Hackschnitzelhaufen, die bis jetzt noch nicht abtransportiert oder weiterverarbeitet wurden, frühestens im Oktober und spätestens bis zum 15. März nächsten Jahres abzutransportieren oder zu verarbeiten. Wir danken im Voraus für Ihre Unterstützung! Landratsamt Bayreuth untere Naturschutzbehörde Anzeige Anzeige 21
Problemmüllsammlung Juni/Juli 2021 Samstag, 05.06.2021 13.15 – 13.30 Uhr Unterwaiz, Wiesenstraße links, Sackgasse Samstag, 17.07.2021 13.45 – 14.15 Uhr Heinersreuth, Schulparkplatz (Geschw.-Scholl-Str.) Schadstoffhaltige Abfälle (Problemmüll) dürfen nicht mit dem Restmüll oder über die Kanalisation „entsorgt“ werden. In haushaltsüblichen Mengen können Problemabfälle beim Umweltmobil abgegeben werden, welches im Laufe des Jahres in allen Gemeinden des Landkreises Bayreuth Station macht. Größere Mengen privater, landwirtschaftlicher oder gewerblicher Problemabfälle sind über zugelassene Entsorgungsfachbetriebe zu entsorgen. Was wird beim Umweltmobil angenommen? Das gehört nicht zum Umweltmobil! Pflanzen- und Schädlingsbekämpfungsmittel, Hochschutzmittel, Eingetrocknete Farben und Lacke Pflanzendünger, Branntkalk → Restmülltonne, wenn vollständig Ölhaltige Abfälle, z.B. Altöl (max. 10l), Ölschlämme, mineralölhaltige entwässert oder in geeigneter Weise Fette, verbrauchte Öl- und Chemikalienbinder, Ölfilter, Ölkanister gebunden (z.B. mit Sägespänen) (auch restentleert), ölverschmutzte Lappen; etc. Leere Farbbehälter sind Wertstoffe: Altöl kann auch bei den Verkaufsstellen unter Vorlage des Leergebinde aus Kunststoff oder Kassenbons zurückgegeben werden, da diese bei Neukauf zur Weißblech → Gelbe Tonne Rücknahme der gleichen Menge verpflichtet sind Leere Spraydosen → Gelbe Tonne Lösemittelhaltige Abfälle und Substanzen, z.B. Benzin (-kanister; Propan-, Butan- und sonstige technische auch restentleert), Spiritus, Kaltreiniger, Kleber, Abbeizmittel, Gase Frostschutzmittel, Bremsflüssigkeit, Nagellackentferner →Fachhandel, Hersteller Säuren, Laugen, Salze, Chemikalienreste aus dem Hobbybereich, Elektroaltgeräte z.B. Fotochemikalien, Streusalz → kostenlose Abholung sperriger Desinfektionsmittel, Haushaltsreiniger, Autopflegemittel Elektroaltgeräte nach Anmeldung beim Flüssige Farben und Lacke Landratsamt oder Abgabe bei einer Batterien und Akkus, z.B. Autobatterien, Knopfzellen-Batterien, Sammelstelle (auch Kleingeräte): Akkus, Lithium-Ionen-Batterien Gewerbemüllsortieranlage in Bindlach Haushaltsbatterien werden auch von den Verkaufsstellen (Fr. 11.00 – 17.00 Uhr, Tel. 09208-9375) zurückgenommen, für Autobatterien gilt die Pfandregelung nur bei oder Veolia Umweltservice Süd GmbH & Rückgabe im Handel gegen Vorlage des Kassenbons Co. KG in Pegnitz (Do 14.00 – 20.00 Uhr, PCB-haltige Kleinkondensatoren jeden letzten Sa. im Monat 8.00 - 12.00 Spraydosen mit Restinhalt, z.B. Deodose, Farbsprühdose, Uhr); Tel. 09241-988206 Haarspray, etc. Autoreifen Feuerzeuge mit Restinhalte → Reifen- und Kfz-Handel, Quecksilber, z.B. in Schaltern, Thermometern Gewerbemüllsortieranlage, Blei- und Zinnreste, z.B. Bleilametta, Blei-/Zinngieß-Sets Müllumladestation (4 Stück 5€, Tel. Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen, LED-Lampen, 0921/13791) Gasentladungslampen Kosmetika Abgabemöglichkeiten auch bei den Elektroaltgeräte- → Restmülltonne Sammelstellen Feuerwerkskörper, Munition, Mit Gefahrensymbolen gekennzeichnete Behälter mit Inhalt Sprengkörper Behältnisse mit unbekannten Inhalt → Infotelefon (Tel. 0921/728401) Medikamente Asbesthaltige Abfälle Medikamente (außer Zytostatika und flüssige Arzneimittel) → Reststoffdeponie Heinersgrund können auch über die Restmülltonne entsorgt werden (Tel. 0921/251848) Montageschaumdosen (auch restentleert) Tierkadaver → Zweckverband Abgabemöglichkeiten auch in den Verkaufsstellen Tierkörperbeseitigung Nordbayern (Tel. Feuerlöscher 09549 / 366) Frittier-/Bratfette und –öle, Pflanzenöle, Öle von eingelegten Konserven, Butter, Margarine und Schmalz (nur in verschlossenen Gebinden! Wichtige Hinweise! Bitte halten Sie die Standorte für das Umweltmobil frei. Die Anlieferung beim Umweltmobil ist nur zu den offiziellen Standzeiten gestattet. Unkontrollierte Ablagerungen können Menschen und Umwelt schädigen (z.B. durch auslaufendes Öl, Batteriesäure usw.) und verzögern die Sammelaktion. Belassen Sie Problemabfälle in der Originalverpackung! Wenn diese nicht mehr existiert, beschriften Sie die Ersatzverpackung eindeutig! Verwenden Sie zum Aufbewahren von Problemabfällen keine Lebensmittelverpackungen! Kippen Sie nie unterschiedliche Stoffe zusammen! Übergeben Sie die Problemabfälle nur direkt dem Fachpersonal des Umweltmobils! Flüssige Abfälle werden nur in geschlossenen und dichten Behältnissen bis max. 25 Liter angenommen. Das Umfüllen von Abfällen ist im Umweltmobil nicht gestattet, Gebinde können daher den Anlieferern nicht zurückgegeben werden. Weitere Auskünfte telefonisch unter 0921 / 728 282 oder im Internet auf www.landkreis-bayreuth.de/abfall 22
LeNa Bayreuth läßt sich von Corona nicht stoppen ! Die Menschen werden nicht nur immer älter, sondern sie wollen ihr Alter auch möglichst lange selbstbesmmt leben. Weil es aber deutschlandweit vergleichsweise wenig Enaltungsmöglichkeiten für solche Lebensformen in bestehenden Einrichtungen gibt, schaffen viele akve Seniorinnen und Senioren sich ihr eigenes Wohnmodell. So wie die Iniave LeNa Bayreuth. Seit 2019 arbeitet eine Gruppe akver Senioren an einem Wohn-Konzept, das vor allem zwei Aspekte verbinden soll: Viel Zeit mit anderen verbringen zu können, aber nicht zu müssen. Bei aller Lust auf gelebte Gemeinscha immer über eine Rückzugsmöglichkeit zu verfügen. Zunächst ging es LeNa Bayreuth vor allem darum, geeignete Menschen zu finden, die bereit waren, ihre Alterspläne aus freien Stücken mit anderen zu teilen. Zwischenzeitlich ist aus einem losen Kreis eine feste Gruppe geworden. Kommunikaon und Kontaktpflege sind wegen der coronabedingten Einschränkungen derzeit erschwert, aber nicht unmöglich geworden. Bei Spaziergängen zu zweit oder in Videokonferenzen hält man den Kontakt und baut die Gruppe weiter aus. Für LeNa Bayreuth erwies es sich als Glücksfall, dass man in der Gemeinnützigen Bayreuther Wohnungsbaugenossenscha (GBW) einen Partner fand, der bereit war, das Wohngruppenprojekt zu unterstützen, bis hin zur erfolgten Kooperaonsvereinbarung. Aktuell laufen die Vorbereitungen für den Bau einer Wohnungsanlage am Stuckberg, in die LeNa Bayreuth einziehen wird. Die Wohngruppe wird dort unter dem Dach der GBW ein Haus mit zwölf Wohnungen beziehen, in dem vier Zwei- und sieben Drei-Zimmer-Wohnungen und eine Gemeinschaswohnung untergebracht sind. Das Prinzip: jede(r) wohnt für sich, aber es gibt einen Platz, an dem man zusammen kochen, feiern, diskueren, spielen oder sporteln kann. Lena Bayreuth versteht sich dabei nicht als abgeschlossene Einrichtung, sondern will sich auch für andere Seniorinnen und Senioren öffnen und über die eigenen Erfahrungen berichten. Deshalb haben auch bereits Gespräche mit der Hauptamtlichen Seniorenbeauragten des Landkreises Bayreuth Frau Karin Böhm (0921-728-509) stagefunden. Weiter Informaonen erhalten Sie auf der Internetseite hps://lena-bayreuth.de/ und telefonisch gerne unter 0921- 16814013 und 0921-47828. Abfallwirtschaft Wussten Sie schon … … dass Teller und Trinkgläser nicht im Altglascontainer entsorgt werden dürfen? Richtiger Entsorgungsweg bei Einzelstücken Restmülltonne. Entsorgung größerer Mengen folgende Abgabestellen: Gewerbemüllsortieranlage Bindlach: Annahmestelle Pegnitz: Veolia Umweltservice Süd Veolia Umweltservice Süd GmbH & Co. KG GmbH & Co. KG Im Letterer 2, Bindlach Kleiner Johannes 4-6, Pegnitz Mo-Fr: 7-11.30 und 12.30-16:45 Uhr Donnerstag 14-20 Uhr jeden letzten Samstag im Monat 8-12 Uhr Hier können ebenfalls Keramik, Steingut, Tonware, Porzellan, Glasbausteine sowie Flachglas (z.B. Fensterscheiben, Aquarium) abgegeben werden. Weitere Auskünfte telefonisch unter 0921 / 728 282 oder im Internet auf www.landkreis-bayreuth.de/abfall. 23
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