Mitteilungsblatt der Gemeinde Heinersreuth

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Mitteilungsblatt der Gemeinde Heinersreuth
Mitteilungsblatt der
                                  Gemeinde Heinersreuth
                                  Herausgeber: Gemeindeverwaltung Heinersreuth,
                                  Kulmbacher Straße 14, 95500 Heinersreuth
                                  Tel. 0921 / 74 74 0-0, Fax 0921 / 74 74 0-44
                                  www.heinersreuth.de; poststelle@heinersreuth.com
                                  Verantwortlich für den gemeindlichen Teil:
                                  1. Bürgermeisterin Simone Kirschner
                                  E-Mail: s.kirschner@heinersreuth.com Mobil: 0160 / 94 40 34 92
                                  Geschäftsleitender Beamter Danielo Heidrich Mobil: 0160 / 74 74 090

Öffnungszeiten Rathaus /                                        Sprechstunde der Bürgermeisterin:
Rotmain-Bürgerservice:
Mo.-Fr.		       von 07.30 Uhr bis 11.30 Uhr                     Di.		           von 17.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Di.		           von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr                     Mi.		           von 16.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Mi.		           von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr		                   und nach Vereinbarung.

Wasserversorgung:						Bauhof:
Handy 0152 / 33714999						 Handy 0171 / 4902701

Kompostierungsanlage Unterwaiz:
(geöffnet von April bis November)
Jeden 1. und 2. Sa. im Monat nur von 10.00 bis 12.30 Uhr - nachmittags geschlossen
restliche Samstage               von 15.00 bis 17.00 Uhr
Mittwoch		                       von 18.00 bis 19.00 Uhr (nur während der Sommerzeit)

Juli 2021									                                                                                            Nr. 498

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Mitteilungsblatt der Gemeinde Heinersreuth
INHALT

NACHRUF........................................................................................................................................... 3
ALLGEMEINE INFORMATIONEN........................................................................................................... 4
AMTLICHE NACHRICHTEN................................................................................................................ 5-9
AUS DEM GEMEINDERAT............................................................................................................. 10-13
GEMEINDE ALLGEMEIN................................................................................................................ 14-17
J.A.Z. Bayreuth, Giftköder, Corona-Schnelltest-Zentrum, Baumaßnahmen............................................................. 14
Bürgerversammlung................................................................................................................................................ 15
Lärm........................................................................................................................................................................ 16
Was bedeutet für Dich Heimat?.............................................................................................................................. 17
JUBILARE DER GEMEINDE............................................................................................................ 18-19
94. Geb. Anneliese Uckele, 96. Geb. Berthold Waldmann, 93. Geb. Adelheid Hufland.......................................... 18
Goldene Hochzeit Ehepaar Weiß, 85. Geb. Maria Hahn, Diamantene Hochzeit Ehepaar Krauß............................. 18
Eiserne Hochzeit Ehepaar Meyer............................................................................................................................ 18
80. Geb. Dieter Roth, 90. geb. Berta Timpl, 91. Geb. Fritz Eichner......................................................................... 19
UNSERE FEUERWEHREN INFORMIEREN............................................................................................ 20
ÄLTER WERDEN IN HEINERSREUTH................................................................................................... 22
NACHRICHTEN AUS DEM LANDRATSAMT.......................................................................................... 24
INFORMATIONEN ÜBERÖRTLICHER VEREINE, KÖRPERSCHAFTEN UND INSTITUTIONEN................ 26-27
UNSERE KINDERGÄRTEN INFORMIEREN...................................................................................... 28-29
AUS DEM VEREINSLEBEN............................................................................................................. 30-34
TERMINKALENDER DER ÖRTLICHEN VEREINE.................................................................................... 35
KLEINANZEIGEN................................................................................................................................ 35
KIRCHLICHE NACHRICHTEN............................................................................................................... 36

  Titelbild: Ein herzliches Dankeschön an alle Einsatzkräfte, die immer #24/7 zum Wohle und zur Sicherheit der
  Bevölkerung im Einsatz sind! DANKE!

                                                                                                                                                                       Anzeige

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Mitteilungsblatt der Gemeinde Heinersreuth
NACHRUF

                   Wir nehmen Abschied von unserem ehemaligen
                                  Mitarbeiter

                                Karl Kramer
                         Heinersreuth, Lerchenbühlstraße 22
                             geb. am 23. Mai 1931 ist am
                   16. Juni 2021 im Alter von 90 Jahren verstorben.
 Herr Kramer war 19 Jahre in der Zeit vom 08.10.1973 bis 30.09.1992 als Wasserwart
                       in der Gemeinde Heinersreuth tätig.
         Als Wasserwart war er für die Wasserversorgungsanlage und einer
Verbindungsleitung aus der Stadt Bayreuth verantwortlich. Ebenso war er für die Pflege
 der gemeindlichen Grundstücke eingesetzt, betreute den Friedhof und verrichtete die
              vielfältigen sonstigen Aufgaben eines Gemeindearbeiters.
               Den Angehörigen gilt unsere aufrichtige Anteilnahme.
              Wir werden ihm stets ein ehrendes Gedenken bewahren.
                           In Dankbarkeit und Erinnerung:
                       Gemeindeverwaltung und Gemeinderat

                                 Simone Kirschner
                                 1. Bürgermeisterin

                                          3
Mitteilungsblatt der Gemeinde Heinersreuth
ALLGEMEINE INFORMATIONEN

                    Notruf                                             Apotheken-Dienste
Polizeiinspektion
Tel. 0921 / 5 06 22 30 ● Fax 0921 / 5 06 22 09              Freitag, 16.07.:
Feuer, Katastrophen, Arzt, Krankentransport 112             Markgrafenapotheke, Weiherstr. 27, Bayreuth
Ärztebereitschaftsdienst Tel. 116 117                       Samstag, 17.07.:
                                                            Storchen-Apotheke, Schloßplatz 2, Heinersreuth
Redaktionsschluss für die Ausgabe August 2021:              Grunau-Apotheke, Kemnather Str. 27, Bayreuth
             29.07.2021, 11.30 Uhr                          Sonntag, 18.07.:
    Wir bitten um Vorlage von digitalen Daten               Medcenter-Apotheke, Spinnereistr. 7, Bayreuth
(bei JPEG eine Auflösung von 300dpi) an folgende            Freitag, 23.07.:
  Adresse: mitteilungsblatt@heinersreuth.com                Ring-Apotheke, Hohenzollernring 72, Bayreuth
                   Vielen Dank!                             Samstag, 24.07.:
                                                            Tannhäuser-Apotheke, Carl-Schüller-Str. 38, BT
                  Anzeigenangebot
                                                            Sonntag, 25.07.:
       √ 1 Seite DIN A 4 hoch		         100 €
       √ ½ Seite DIN A 5 quer            60 €               Hammerstatt-Apotheke, Friedrich-Ebert-Str. 14 c,
       √ ¼ Seite Hochformat		            40 €               Bayreuth
       √ ⅛ Querformat		                  30 €               Freitag, 30.07.:
       √ Beilage (1Blatt)               150 €               Eichbaum-Apotheke, Bamberger Str. 62a, Bayreuth
 Weitere Informationen zu Formatgrößen erhalten             Apotheke am Schlossberg, Burgstr. 1, Neudrossenfeld
             Sie unter 0921 / 74 74 0 - 15                  Samstag, 31.07.:
                                                            Hof-Apotheke, Richard-Wagner-Str. 2, Bayreuth
     Zustellung des Mitteilungsblattes
                                                            Sonntag, 01.08.:
Liebe Bürgerinnen und Bürger,                               Markt-Apotheke, Maximilianstr. 52-54, Bayreuth
das gemeindliche Mitteilungsblatt wird bis zum 15.          Freitag, 06.08.:
des Monats im gesamten Gemeindegebiet verteilt.             Storchen-Apotheke, Schloßplatz 2, Heinersreuth
Auf Terminüberschneidungen durch die Zustellung             Grunau-Apotheke, Kemnather Str. 27, Bayreuth
bis zum 15. haben wir keinen Einfluss. Ebenso               Samstag, 07.08.:
haben wir keinen Einfluss auf die Terminierung der          Medcenter-Apotheke, Spinnereistr. 7, Bayreuth
Anzeigen durch die Vereine.                                 Apotheke am Schlossberg, Burgstr. 1, Neudrossenfeld
Ihre Gemeindeverwaltung                                     Sonntag, 08.08.:
                                                            easy Apotheke Bayreuth Süd, Leuschnerstr. 53, BT
Sondernutzung Straße und Gehweg                             Freitag, 13.08.:
Die Benutzung der Straßen und straßenbegleitenden           Tannhäuser-Apotheke,      Carl-Schüller-Str.    38,
Wege über den Gemeingebrauch hinaus (fließender             Bayreuth
oder ruhender Verkehr), stellt eine Sondernutzung           Samstag, 14.08.:
dar, welche der Erlaubnis der Straßenbaubehörde             Hammerstatt-Apotheke, Friedrich-Ebert-Str. 14 c,
(i.d.R. Gemeinde) bedarf. Dies bedeutet, dass die           Bayreuth
Straßen und Wege der Gemeinde Heinersreuth nur              Sonntag, 15.08.:
zum Fahren, Parken bzw. Gehen genutzt werden                Mohren-Apotheke OHG, Maximilianstr. 57, BT
dürfen. Jede darüber hinausgehende Nutzung, also            Apotheke am Schlossberg, Burgstr. 1, Neudrossenfeld
z.B. durch Abstellen von Pflastersteinen, Containern,
                                                                     Entleerung der Mülltonnen
Sperrmüll, etc. unterliegt dem Genehmigungsvorbe-
halt durch die Gemeinde Heinersreuth.                       Sollten Ihre Mülltonnen aus verschiedenen Gründen
Was also müssen Sie tun, wenn Sie eine Baustelle            mal nicht geleert worden sein, so stehen Ihnen
daheim haben und Materialien auf der Straße oder            folgende Ansprechpartner zur Verfügung.
auf dem Gehweg kurzfristig lagern wollen?                   Restmüll-, Bio- und Papiertonne
Es ist rechtzeitig, mindestens 14 Tage vor Sonder-          Landratsamt Bayreuth 0921 / 728 - 282
nutzungsbeginn bei der Gemeindeverwaltung eine              Gelbe Tonne
Erlaubnis zur Sondernutzung (verkehrsrechtliche             Firma Veolia 0921 / 93 05 851
Anordnung -gebührenpflichtig-) zu beantragen.
                                                            Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Wenn Sie eine Firma mit den Tätigkeiten beauftra-
gen, kann dies auch von der Firma erledigt werden.          		Ihre Gemeindeverwaltung
                                                        4
Mitteilungsblatt der Gemeinde Heinersreuth
AMTLICHE NACHRICHTEN

Gemeinde Heinersreuth

______________________________________________

            Bekanntmachung nach § 50 Abs. 5 des
      Bundesmeldegesetzes über das Widerspruchsrecht
        gegen Melderegisterauskünfte an Parteien und
                      Wählergruppen
Nach § 50 Abs. 1 des Bundesmeldegesetzes (BMG) darf die Gemeinde als
Meldebehörde im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen den Parteien,
Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen Auskunft aus dem
Melderegister über Vor- und Familiennamen, Doktorgrade und Anschriften von
Wahlberechtigten erteilen, die nach ihrem Lebensalter bestimmten Gruppen
zugeordnet werden (sog. Gruppenauskunft). Die davon Betroffenen haben das
Recht, der Übermittlung ihrer Daten zu widersprechen. Dieser Widerspruch kann
schriftlich oder mündlich bei der Meldebehörde eingelegt werden; er bedarf keiner
Begründung, ist von keinen Voraussetzungen abhängig und gilt solange, bis er durch
eine gegenteilige Erklärung widerrufen wird.
Die Gemeinde bzw. Meldebehörde darf, falls einer Datenübermittlung nicht
widersprochen wurde, Daten nur in den 6 der Wahl oder Abstimmung
vorausgehenden Monaten übermitteln.

Heinersreuth, 22.06.2021                           Simone Kirschner
                                                   1. Bürgermeisterin

Erläuternde Hinweise hierzu:
Während bislang eine solche Bekanntmachung nur jeweils – und zwar spätestens
acht Monate – vor einer staatlichen Wahl oder vor den allgemeinen
Kommunalwahlen erforderlich war, muss sie künftig unabhängig von konkret
anstehenden Wahlen einmal jährlich erfolgen.

Während bislang nach Art. 32 Abs. 1 Satz 4 MeldeG eine „öffentliche“
Bekanntmachung vorgeschrieben war, erfordert § 50 Abs. 5 BMG nun eine
ortsübliche Bekanntmachung. Das ändert nichts daran, dass nach beiden
Formulierungen Art. 27 Abs. 2 Satz 1 GO zur Anwendung kommt, sodass die
Bekanntmachung zwingend wie bei einer gemeindlichen Satzung zu erfolgen hat.

Veröffentlicht im: Juli 2021 im Mitteilungsblatt der Gemeinde Heinersreuth

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Mitteilungsblatt der Gemeinde Heinersreuth
Gemeinde Heinersreuth                                                                                                   Gemeinde Heinersreuth
                                        Kulmbacher Straße 14 – 95500 Heinersreuth                                                                               Kulmbacher Straße 14 – 95500 Heinersreuth
                                        Tel. 0921 / 74 74 0 - 0 / Fax. 0921 / 74 74 0 - 44                                                                      Tel. 0921 / 74 74 0 - 0 / Fax. 0921 / 74 74 0 - 44
                                       poststelle@heinersreuth.com - www.heinersreuth.com                                                                      poststelle@heinersreuth.com - www.heinersreuth.com
                                                                                             Heinersreuth, 16.06.2021                                                                                                Heinersreuth, 16.06.2021
                               Bekanntmachung zur Verfügung                                                                                            Bekanntmachung zur Verfügung
                  Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG)                                                            Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG)
                                            Widmung (Art. 6 BayStrWG)                                                                                               Widmung (Art. 6 BayStrWG)
Begründung:                                                                                                             Begründung:
Widmung einer neuen Straße im Neubaugebiet "Ortsmitte Cottenbach" in Cottenbach                                         Widmung einer neuen Straße im Neubaugebiet "Am Bienenhof" in Altenplos
1. Straßenbeschreibung                                                                                                  1. Straßenbeschreibung
 Straße:                              Cottenbach                                                                         Straße:                              Ernteweg
 Gemeinde:                            Heinersreuth                                                                       Gemeinde:                            Heinersreuth
 Landkreis:                           Bayreuth                                                                           Landkreis:                           Bayreuth
 Widmungsbeschränkung:                keine Widmungsbeschränkung                                                         Widmungsbeschränkung:                keine Widmungsbeschränkung
 Flur-Nr., Gemarkung:                 7/0, Gemarkung Cottenbach                                                          Flur-Nr., Gemarkung:                 1294/1, Gemarkung Altenplos
 Anfangspunkt:                        Einmündung bei Fl.Nr. 21/0 und 21/5 Kreisstraße BT14                               Anfangspunkt:                        Einmündung Ernteweg bei Fl.Nr. 1316/3

                                                                                                                                                                                                                                                6
                                      Gemarkung Cottenbach                                                                                                    Gemarkung Altenplos
 Endpunkt:                            Wendehammer bei Fl.Nr. 9/0 und 7/11                                                Endpunkt:                            Wendehammer bei Fl.Nr. 1294/5
                                      Gemarkung Cottenbach                                                                                                    Gemarkung Altenplos
 Länge:                               0,067 km                                                                           Länge:                               0,030 km
 Baulastträger:                       Gemeinde Heinersreuth                                                              Baulastträger:                       Gemeinde Heinersreuth
2. Verfügung                                                                                                            2. Verfügung
Die unter 1. Bezeichnete neugebaute Straße ist als Ortsstraße zu widmen.                                                Die unter 1. Bezeichnete neugebaute Straße ist als Ortsstraße zu widmen.
3. Wirksamwerden                                                                                                        3. Wirksamwerden
 Wirksamwerden der Verfügung:                                                   13.08.2021                               Wirksamwerden der Verfügung:                                                   13.08.2021
 Tag der Verkehrsübergabe:                                                      01.08.2019                               Tag der Verkehrsübergabe:                                                      01.08.2019
 Tag der Ingebrauchnahme für neuen Verwendungszweck:                                                                     Tag der Ingebrauchnahme für neuen Verwendungszweck:
 Tag der Sperrung:                                                                                                       Tag der Sperrung:
4. Bekanntmachungsnachweise                                                                                             4. Bekanntmachungsnachweise
 Ausgehängt am:                  Abgenommen am:                  Veröffentlichung im         Veröffentlichung im         Ausgehängt am:                  Abgenommen am:                  Veröffentlichung im         Veröffentlichung im
                                                                 Mitteilungsblatt Nr:        Mitteilungsblatt am:                                                                        Mitteilungsblatt Nr:        Mitteilungsblatt am:
 09.07.2021                      13.08.2021                      07/2021                     15.07.2021                  09.07.2021                      13.08.2021                      07/2021                     15.07.2021
1. Bürgermeisterin Simone Kirschner                                                                                     1. Bürgermeisterin Simone Kirschner
Mitteilungsblatt der Gemeinde Heinersreuth
Gemeinde Heinersreuth                                                                                                   Gemeinde Heinersreuth
                                        Kulmbacher Straße 14 – 95500 Heinersreuth                                                                               Kulmbacher Straße 14 – 95500 Heinersreuth
                                        Tel. 0921 / 74 74 0 - 0 / Fax. 0921 / 74 74 0 - 44                                                                      Tel. 0921 / 74 74 0 - 0 / Fax. 0921 / 74 74 0 - 44
                                       poststelle@heinersreuth.com - www.heinersreuth.com                                                                      poststelle@heinersreuth.com - www.heinersreuth.com
                                                                                             Heinersreuth, 16.06.2021                                                                                                Heinersreuth, 16.06.2021
                               Bekanntmachung zur Verfügung                                                                                            Bekanntmachung zur Verfügung
                  Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG)                                                            Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG)
                                            Widmung (Art. 6 BayStrWG)                                                                                               Widmung (Art. 6 BayStrWG)
Begründung:                                                                                                             Begründung:
Es lag keine Widmung für diese Straße vor.                                                                              Widmung einer neuen Straße im Neubaugebiet "Breiter Acker" in Heinersreuth
1. Straßenbeschreibung                                                                                                  1. Straßenbeschreibung
 Straße:                              Bayreuther Straße                                                                  Straße:                              Eichenring
 Gemeinde:                            Heinersreuth                                                                       Gemeinde:                            Heinersreuth
 Landkreis:                           Bayreuth                                                                           Landkreis:                           Bayreuth
 Widmungsbeschränkung:                keine Widmungsbeschränkung                                                         Widmungsbeschränkung:                keine Widmungsbeschränkung
 Flur-Nr., Gemarkung:                 358/1, Gemarkung Heinersreuth                                                      Flur-Nr., Gemarkung:                 359/2, 369/0, Gemarkung Heinersreuth
 Anfangspunkt:                        Einmündung Bundesstraße B85 Fl.Nr. 303/77                                          Anfangspunkt:                        Einmündung Bayreuther Straße Fl.Nr. 358/1 und

                                                                                                                                                                                                                                                7
                                      Gemarkung Heinersreuth                                                                                                  Kastanienweg Fl.Nr. 360/0
 Endpunkt:                            Einmündung Eichenring bei Fl.Nr. 359/2 und                                                                              Gemarkung Heinersreuth
                                      Kastanienweg bei Fl.Nr. 360/0                                                      Endpunkt:                            Durch den Eichenring und wieder zurück zum Anfangspunkt
                                      Gemarkung Heinersreuth                                                             Länge:                               0,471 km
 Länge:                               0,105 km                                                                           Baulastträger:                       Gemeinde Heinersreuth
 Baulastträger:                       Gemeinde Heinersreuth
                                                                                                                        2. Verfügung
2. Verfügung
                                                                                                                        Die unter 1. Bezeichnete neugebaute Straße ist als Ortsstraße zu widmen.
Die unter 1. Bezeichnete neugebaute Straße ist als Ortsstraße zu widmen.
                                                                                                                        3. Wirksamwerden
3. Wirksamwerden
                                                                                                                         Wirksamwerden der Verfügung:                                                   13.08.2021
 Wirksamwerden der Verfügung:                                                   13.08.2021                               Tag der Verkehrsübergabe:                                                      01.08.2019
 Tag der Verkehrsübergabe:                                                      unbekannt                                Tag der Ingebrauchnahme für neuen Verwendungszweck:
 Tag der Ingebrauchnahme für neuen Verwendungszweck:                                                                     Tag der Sperrung:
 Tag der Sperrung:
                                                                                                                        4. Bekanntmachungsnachweise
4. Bekanntmachungsnachweise
                                                                                                                         Ausgehängt am:                  Abgenommen am:                  Veröffentlichung im         Veröffentlichung im
 Ausgehängt am:                  Abgenommen am:                  Veröffentlichung im         Veröffentlichung im                                                                         Mitteilungsblatt Nr:        Mitteilungsblatt am:
                                                                 Mitteilungsblatt Nr:        Mitteilungsblatt am:
                                                                                                                         09.07.2021                      13.08.2021                      07/2021                     15.07.2021
 09.07.2021                      13.08.2021                      07/2021                     15.07.2021
1. Bürgermeisterin Simone Kirschner
                                                                                                                        1. Bürgermeisterin Simone Kirschner
Mitteilungsblatt der Gemeinde Heinersreuth
Gemeinde Heinersreuth                                                                                                   Gemeinde Heinersreuth
                                        Kulmbacher Straße 14 – 95500 Heinersreuth                                                                               Kulmbacher Straße 14 – 95500 Heinersreuth
                                        Tel. 0921 / 74 74 0 - 0 / Fax. 0921 / 74 74 0 - 44                                                                      Tel. 0921 / 74 74 0 - 0 / Fax. 0921 / 74 74 0 - 44
                                       poststelle@heinersreuth.com - www.heinersreuth.com                                                                      poststelle@heinersreuth.com - www.heinersreuth.com
                                                                                             Heinersreuth, 16.06.2021                                                                                                Heinersreuth, 17.06.2021
                               Bekanntmachung zur Verfügung                                                                                            Bekanntmachung zur Verfügung
                  Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG)                                                            Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG)
                                            Widmung (Art. 6 BayStrWG)                                                                                               Widmung (Art. 6 BayStrWG)
Begründung:                                                                                                             Begründung:
Widmung einer neuen Straße im Neubaugebiet "Straßäcker" in Heinersreuth                                                 Widmung einer neuen Straße im Neubaugebiet "Straßäcker" in Heinersreuth
1. Straßenbeschreibung                                                                                                  1. Straßenbeschreibung
 Straße:                              Eschenweg                                                                          Straße:                              Kastanienweg
 Gemeinde:                            Heinersreuth                                                                       Gemeinde:                            Heinersreuth
 Landkreis:                           Bayreuth                                                                           Landkreis:                           Bayreuth
 Widmungsbeschränkung:                keine Widmungsbeschränkung                                                         Widmungsbeschränkung:                keine Widmungsbeschränkung
 Flur-Nr., Gemarkung:                 360/19, 360/20, 360/21, 360/23, Gemarkung Heinersreuth                             Flur-Nr., Gemarkung:                 360/0, 360/14, 360/15, 360/16, 360/17, 360/18 u. 360/22
 Anfangspunkt:                        Einmündung Kastanienweg Fl.Nr. 360/16                                                                                   Gemarkung Heinersreuth

                                                                                                                                                                                                                                                8
                                      Gemarkung Heinersreuth                                                             Anfangspunkt:                        Einmündung Bayreuther Straße bei Jet-Tankstelle Fl.Nr. 358/1
 Endpunkt:                            Eschenweg 3 Fl.Nr. 360/2 und Eschenweg 4 Fl.Nr. 360/3                                                                   Gemarkung Heinersreuth
                                      Gemarkung Heinersreuth                                                             Endpunkt:                            Wendehammer Kastanienweg 3 Fl.Nr. 360/8 u. Eschenweg 1 Fl.Nr. 360/1
 Länge:                               0,047 km                                                                                                                Gemarkung Heinersreuth
 Baulastträger:                       Gemeinde Heinersreuth                                                              Länge:                               0,062 km
                                                                                                                         Baulastträger:                       Gemeinde Heinersreuth
2. Verfügung
                                                                                                                        2. Verfügung
Die unter 1. Bezeichnete neugebaute Straße ist als Ortsstraße zu widmen.
                                                                                                                        Die unter 1. Bezeichnete neugebaute Straße ist als Ortsstraße zu widmen.
3. Wirksamwerden
                                                                                                                        3. Wirksamwerden
 Wirksamwerden der Verfügung:                                                   13.08.2021
 Tag der Verkehrsübergabe:                                                      01.08.2019                               Wirksamwerden der Verfügung:                                                   13.08.2021
 Tag der Ingebrauchnahme für neuen Verwendungszweck:                                                                     Tag der Verkehrsübergabe:                                                      01.01.2019
 Tag der Sperrung:                                                                                                       Tag der Ingebrauchnahme für neuen Verwendungszweck:
                                                                                                                         Tag der Sperrung:
4. Bekanntmachungsnachweise
                                                                                                                        4. Bekanntmachungsnachweise
 Ausgehängt am:                  Abgenommen am:                  Veröffentlichung im         Veröffentlichung im
                                                                 Mitteilungsblatt Nr.:       Mitteilungsblatt am:        Ausgehängt am:                  Abgenommen am:                  Veröffentlichung im         Veröffentlichung im
                                                                                                                                                                                         Mitteilungsblatt Nr:        Mitteilungsblatt am:
 09.07.2021                      13.08.2021                      07/2021                     15.07.2021
                                                                                                                         09.07.2021                      13.08.2021                      07/2021                     15.07.2021
                                                                                                                        1. Bürgermeisterin Simone Kirschner
1. Bürgermeisterin Simone Kirschner
Mitteilungsblatt der Gemeinde Heinersreuth
Gemeinde Heinersreuth
                                        Kulmbacher Straße 14 – 95500 Heinersreuth

                                                                                                                                                                                                            Angenommen werden Naturkorken von Wein- und Sektflaschen sowie Naturkork von Pinn-
                                        Tel. 0921 / 74 74 0 - 0 / Fax. 0921 / 74 74 0 - 44
                                       poststelle@heinersreuth.com - www.heinersreuth.com

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        Weitere Auskünfte telefonisch unter 0921 / 728 282 oder im Internet auf www.landkreis-bayreuth.de/abfall.
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   Bitte beachten Sie, dass Kronkorken, Flaschenverschlüsse und Korken aus Kunststoff
                                                                                             Heinersreuth, 17.06.2021
                               Bekanntmachung zur Verfügung

                                                                                                                                                            … dass Naturkorken getrennt gesammelt werden?
                  Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG)
                                            Widmung (Art. 6 BayStrWG)

                                                                                                                                           Wussten Sie schon …

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    Landratsamt Bayreuth, Abfallwirtschaft, 2. Stock, Zimmer 209
Begründung:

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   problemlos über die Gelbe Tonne entsorgt werden können.
Widmung einer vorhandenen Straße im Neubaugebiet "Äußere Kulmbacher Straße" in Heinersreuth
1. Straßenbeschreibung

                                                                                                                                                                                                                                                                                                 Do 14-20 Uhr / Letzter Samstag im Monat 8-12 Uhr
 Straße:                              Fehringer Platz
 Gemeinde:                            Heinersreuth
 Landkreis:                           Bayreuth
 Widmungsbeschränkung:                keine Widmungsbeschränkung
 Flur-Nr., Gemarkung:                 303/129, 303/130 u. 298/2, Gemarkung Heinersreuth
 Anfangspunkt:                        Einmündung Bundesstraße B85 bei Fl.Nr. 303/75, 303/129 u. 303/130

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    9
                                      Gemarkung Heinersreuth
 Endpunkt:                            Nach einer Flurstücks-Verschmelzung / Änderung im Liegenschaftskataster

                                                                                                                                                                                                            wänden und Korkuntersetzern:
                                      vom 25.04.2019 Endpunkt bei Fl.Nr. 300/2 Fehringer Platz 4
                                      Gemarkung Heinersreuth
 Länge:                               0,090 km
 Baulastträger:                       Gemeinde Heinersreuth

                                                                                                                                                                                                                                                                                                 Annahmestelle Pegnitz
                                                                                                                                                                                                                                                                                                 Kleiner Johannes 4-6
2. Verfügung

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    Markgrafenallee 5
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    95448 Bayreuth
Die unter 1. Bezeichnete neugebaute Straße ist als Ortsstraße zu widmen.

                                                                                                                                                                                                                                                                                                 91257 Pegnitz
3. Wirksamwerden
 Wirksamwerden der Verfügung:                                                   13.08.2021
 Tag der Verkehrsübergabe:                                                      21.10.2009
 Tag der Ingebrauchnahme für neuen Verwendungszweck:

                                                                                                                        Abfallwirtschaft
 Tag der Sperrung:
4. Bekanntmachungsnachweise
 Ausgehängt am:                  Abgenommen am:                  Veröffentlichung im         Veröffentlichung im
                                                                 Mitteilungsblatt Nr:        Mitteilungsblatt am:
 09.07.2021                      13.08.2021                      07/2021                     15.07.2021
1. Bürgermeisterin Simone Kirschner
Mitteilungsblatt der Gemeinde Heinersreuth
AUS DEM GEMEINDERAT
Kurzbericht der Gemeinderatssitzung vom                (Ersatzbeschaffung erfolgte bereits im November
22.06.2021 (vorbehaltlich der Protokollgenehmi-        2020) brachte über die Zoll-Auktion 4205,00 €. Das
gung durch den Gemeinderat)                            Geld wurde bereits eingezahlt.
Antrag der Verwaltung auf Verkehrsrechtliche An- Kneipp-Anlage Cottenbach
ordnung:                                              Da die geplante Erschließung der Kneipp-Anlage
Am neu asphaltierten Weg am Seniorenheim/Feuer- mangels Zustimmung des dafür benötigten Grund-
wehrhaus/Fa. Margraf sollte ein „Durchfahrtsverbot stückseigentümers nicht realisierbar ist, sucht die
für Fahrzeuge aller Art“ (VZ 250) angeordnet werden Gemeinde derzeit nach Möglichkeiten einer alterna-
mit dem Zusatzschild „Radfahrer frei“ (VZ 1022-10). tiven Erschließung bzw. einem alternativen Standort.
Der Umwelt- und Bauausschuss empfiehlt, dem An- Vorschläge der Fraktionen sind willkommen.
trag zu entsprechen.                                  Bauleitplanung Cottenbach West II – Sachstand
Beschluss mit 14 : 0 Stimmen                          Derzeit befindet sich der Entwurf von Bebauungsplan
„Auf dem auf den Fl.Nr. 383/5, 383/36 und 383/38, und Flächennutzungsplanänderung in der Öffentlich-
Gem. Heinersreuth verlaufenden Weg wird zwischen keitsbeteiligung bzw. der Beteiligung der Träger der
Dr. Hans-Friedel-Straße und dem Seniorenheim ein öffentlichen Belange. Gleichzeitig wird der Entwurf
Durchfahrtsverbot für Kraftfahrzeuge aller Art mit des Erschließungsvertrages vorbereitet, welcher bis
dem Zusatzschild „Radfahrer frei“ angeordnet.“        zur nächsten Sitzung unterschrieben und beurkundet
                                                      vorliegen sollte. Soweit die Verfahren wie geplant ver-
Der Mobilnetzbetreiber Telefonica beabsichtigt den laufen, kann in der Sitzung am 27.07.2021 sowohl die
Neubau einer Mobilfunksendeanlage mit folgenden Änderung des Flächennutzungsplanes festgestellt,
Anforderungen: Antennenhöhe 25m, zulässige Ab- als auch der Bebauungsplan zur Satzung beschlossen
weichung 5m, Gebäudehöhe 20m. Gesucht wird ein werden. Danach muss er noch vom Landratsamt ge-
Gebäude im Ort oder Mastneubau am Ortsrand. Die nehmigt werden. Sobald die Genehmigung vorliegt,
Gemeinde wird die Beteiligung gem. § 7 a der sechs- muss diese bekannt gemacht werden. Danach liegt
undzwanzigsten Verordnung zur Durchführung des faktisch Baurecht vor.
Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über
elektromagnetische Felder - 26. BImSchV) anzeigen. Neubau OGTS/Kinderkrippe – Sachstand
Hiernach wird die Kommune, in deren Gebiet die Der Neubau schreitet gut voran. Die Dacharbeiten
Hochfrequenzanlage errichtet werden soll, bei der sind nahezu abgeschlossen und die Fenster sind ein-
Auswahl von Standorten für Hochfrequenzanlagen, gebaut. Die Lüftungsanlage ist von der Firma Hopf
die nach dem 22.08.2013 errichtet werden, durch soweit vorbereitet, dass der Trockenbauer in der KW
die Betreiber gehört. Sie erhält rechtzeitig die Mög- 24 auch mit den Decken beginnen kann. Auch die
lichkeit zur Stellungnahme und zur Erörterung der Zimmerei Stiefler hat bereits mit der Holzfassade be-
Baumaßnahme. Die Ergebnisse der Beteiligung sind gonnen.
zu berücksichtigen. Die Grundstücksangelegenheiten
werden in nicht-öffentlicher Sitzung behandelt.       In der KW 25/26 soll mit dem Einbau der Fußboden-
                                                      heizung und anschließend mit der Estrichverlegung
Die Firma GSS Bau aus Ebermannstadt hat am begonnen werden.
07.06.21 mit den Arbeiten für die Wasserleitung-
Sanierung in der Kanalstraße begonnen. Es wird Aktuell gibt es ein paar Verzögerungen hinsichtlich
zunächst die neue Hauptleitung verlegt. Danach Material- und Rohstofflieferungen.
werden die einzelnen Hausanschlüsse auf die neue Mit Bescheid vom 21.06.2021 hat das LRA Bayreuth
Leitung umgebunden.                                   die Baugenehmigung für die Zweigstelle bis zum
Waschplatte Altenplos: Bei der Abnahme durch den 31.12.2021 verlängert. Der Mietvertrag mit Contai-
Sachverständigen Herrn Döring, wurden Mängel an nerLand verlängert sich, auf unbestimmte Zeit und
der Ausführung der Waschplatte festgestellt. Der kann von jeder Vertragspartei mit einer Frist von 30
durchführenden Firma Bauer aus Erbendorf wurde Tagen Tag genau gekündigt werden.
die Nichtabnahme angezeigt. Sie wurde zur Nachbes- Kostenberechnung:		         2.330.605,32 €
serung aufgefordert, die in enger Absprache mit dem Auftragssumme:		           2.245.369,93 €
Gutachter ausgeführt werden soll.                   			                 (2.231.538,08 € 02.03.2021)
Der Verkauf des defekten ISEKI Kleintraktor SXG 19 tatsächlich abgerechnet       766.133,31 €
                                                     10
Nachträge bis dato:		            34.331,55 €            den am Dach des Wasserhäuschen am Bleyer. Bei
Ehemalige Hausmülldeponie Altenplos – Sachstand         dem Unwetter am Wochenende war ein Baum auf
                                                        das Dach gestürzt.
Am 08.03.2021 wurden die beiden neu errichteten
Abstrom-Messstellen GWM1 und GWM2 mittels               Von der Gemeinde Heinersreuth wurde eine Frei-
Pumpversuch beprobt. Der einzige Parameter, der in      stellung für einen Tekturantrag zum Bauvorhaben
der Messstelle GWM1 erhöht nachgewiesen wurde,          auf Fl.Nr. 360/10, Gem. Heinersreuth „Straßäcker“
ist Barium. In der GWM2 liegt die Konzentration un-     (MFH) gewährt.
ter dem Stufe-1-Wert.                                   Bauantrag auf Errichtung eines Bürogebäudes mit 5
Da bisher nur einmalig eine Grundwasserbeprobung        Stellplätzen auf Fl.Nr. 234/6, Gem. Unterwaiz: hier-
durchgeführt wurde, veranlasste das Wasserwirt-         zu liegt bereits ein positiver Vorbescheid vor. Gemäß
schaftsamt in Absprache mit dem Ingenieurteam Pie-      §34 BauGB fügt sich das Vorhaben nach Art und Maß
wak für Juni eine zweite Probenahme, um die gemes-      der baulichen Nutzung ein.
senen Parameter zu verifizieren. Dieses Vorgehen Beschluss mit 14 : 0 Stimmen
wurde mit der GAB in München abgestimmt.           „Die Gemeinde Heinersreuth erteilt dem Antrag auf
Klausurtagung 2021                                 Errichtung eines Bürogebäudes mit 5 Stellplätzen auf
Die Mehrheit der befragten Gemeinderäte hat sich der Fl.Nr. 234/6 Gem. Unterwaiz ihr Einvernehmen.“
für den zweiten Termin am 22./23.10.2021 ausge-
sprochen, deshalb wurde dieser Termin ausgewählt.       Für die Flur-Nr. 1307, Gem. Altenplos liegt ein Antrag
Nähere Informationen folgen. Ein Entwurf der Tages-     auf Neubau eines Garagengebäudes in der Sorg vor.
ordnung wurde verteilt. Die 1. Bürgermeisterin bittet   Bauplanungsrechtlich handelt es sich hierbei klar um
um Anregungen dazu.                                     den Außenbereich. Da erkennbar keine Privilegie-
Voraussichtliche Sitzungstermine 2. Halbjahr 2021       rung vorliegt, handelt es sich um ein sogenanntes
                                                        sonstiges Bauvorhaben nach § 35 Abs. 2 BauGB: dies
                                                        kann im Einzelfall zugelassen werden, wenn kein öf-
Haupt- und Finanzausschusssitzungen                     fentlicher Belang beeinträchtigt ist – hier wäre zu-
Montag        18. Oktober 2021                          mindest der Flächennutzungsplan beeinträchtigt,
Montag        08. November 2021                         der als öffentlicher Belang dagegenspricht, welcher
Montag        22. November 2021                         hier nur landwirtschaftliche Nutzfläche bzw. Wiesen
Montag        29. November 2021                         vorsieht. Da allerdings hier nur ein untergeordnetes
                                                        an das Haupthaus angebundenes Nebengebäude mit
Bau- und Umweltausschusssitzungen
                                                        einer ökologisch wünschenswerten neuen Heizung
Dienstag      21. September 2021                        entsteht, kann das gemeindliche Einvernehmen wohl
Dienstag      19. Oktober 2021                          erteilt werden.
Dienstag      30. November 2021
                                                        Beschluss mit 13      : 1 Stimmen
Gemeinderatssitzungen
                                                        „Die Gemeinde Heinersreuth erteilt dem Antrag auf
Dienstag      28. September 2021                        Errichtung eines Garagengebäudes mit Heiz- und La-
Dienstag      26. Oktober 2021                          gerraum ihr Einvernehmen.“
Dienstag      07. Dezember 2021
                                                       WLAN-Ausbau Schule Heinersreuth, TEIL 1 - Verga-
Die Sitzungen beginnen grundsätzlich um 18 Uhr. Än- be Fachfirma
derungen bleiben vorbehalten.
                                                       Für den Aufbau der WLAN-Struktur in der Schule
Schließung der Corona-Schnelltestzentren               Heinersreuth wurden 6 Firmen aufgefordert, ein An-
Ab 18.06.2021 (letzter Testtag 17.06.2021) stellt die gebot für die Datenverkabelung abzugeben. Die Sub-
Apotheke ihr Testangebot in Heinersreuth ein.          mission fand am 28.05.2021 statt. 3 Angebote wur-
                                                       den abgegeben.
Die nächste Bürgerversammlung ist für Mittwoch,
den 28.07.2021, 19 Uhr in der MZH Altenplos ge- Das wirtschaftlichste Angebot für die Datenverkabe-
plant.                                                 lung (reine Verkabelung ohne Endgeräte) wurde von
                                                       der Firma OFM Communications GmbH & Co.KG aus
Schaden Wasserversorgung Bleyer                        Burgkunstadt mit 36.243,95 € abgegeben.
Die 1. Bürgermeisterin informierte über einen Scha- Das Planungsbüro Reuther Netconsulting schlägt vor,
                                                     11
den Auftrag für die Datenverkabelung in der Schule    630.3610 und durch Minderausgaben bei der HHSt.
Heinersreuth für insgesamt 36.243,95 € brutto an      630.9422 in Höhe von 19.000 €.“
die Firma OFM Communications aus Burgkunstadt zu      Feststellung der geprüften Jahresrechnung 2019
vergeben. Ausführungszeitraum: geplant in den Som-
merferien.                                            Gemäß Art. 102 Abs. 3 GO stellt der Gemeinderat
                                                      nach durchgeführter örtlicher Rechnungsprüfung
Für die Verkabelung/Aufbau WLAN-Struktur wurden       der Jahresrechnung und der Jahresabschlüsse und
im HH 2021 bei der HHSt. 211.9408 23.000 € ein-       Aufklärung etwaiger Unstimmigkeiten in der Regel
geplant. Die Deckung der fehlenden 13.300 € wird      bis zum 30. Juni des auf das Haushaltsjahr folgen-
durch Minderausgaben bei der HHSt. 211.9358 si-       den übernächsten Jahres den Jahresabschluss be-
chergestellt. Seitens der Regierung wurde für die Ge- ziehungsweise die Jahresrechnung in öffentlicher Sit-
meinde Heinersreuth eine maximale Fördersumme         zung fest. Dieser Termin wird mit dem 22.06.2021 für
von 52.700 € aus dem Fördertopf „digitale Bildungs-   das Haushaltsjahr 2019 gewahrt.
infrastruktur an bayerischen Schulen“ (dBIR) in Aus-
sicht gestellt.                                       Die Gemeindeverschuldung sank von 2,824 Mio. € auf
                                                      2,551 Mio. €. Diesen Schulden stand am 31.12.2019
Beschluss mit 14 : 0 Stimmen                          eine Rücklage von 1,387 Mio. € gegenüber. Das Kom-
„Die Gemeinde Heinersreuth vergibt den Auftrag für munalunternehmen MA-GmbH schloss 2019 mit
die Datenverkabelung in der Schule Heinersreuth für einem Verlust von 86.698 € ab und hatte Verbind-
insgesamt 36.243,95 € brutto an die Firma OFM Com- lichkeiten von 1,069 Mio. €. Unstimmigkeiten zur
munications aus Burgkunstadt. Die Deckung erfolgt Jahresrechnung 2019 waren nicht vorhanden. Der
durch Mittelbereitstellung bei der HHSt. 211.9408 in Rechnungsprüfungsausschuss hatte an seinen vier
Höhe von 23.000 € und durch Minderausgaben bei Prüfungstagen zwei Prüfziffern ins Protokoll vom
der HHSt. 211.9358 in Höhe von 13.300 €.“             29.04.2021 eingetragen. Beide Prüfziffern wurden
Wegebau Altenplos - Sofortmaßnahme zur Verbes- beantwortet und werden künftig beachtet.
serung/Erhöhung der Verkehrssicherheit                Beschluss mit 14     : 0     Stimmen
Da bereits vielfach entsprechende Beschwerden und     „Da keine Einwendungen erhoben wurden, wird hier-
Anträge bezüglich des Streckenverlaufs des neuen      mit das Jahresergebnis 2019 vom Gemeinderat fest-
Radwegs an die Gemeinde herangetragen wurden,         gestellt.“
hat die 1. Bürgermeisterin Vorüberlegungen über       Erteilung der Entlastung gem. Art. 32 Abs. 2 Nr. 6,
eine vereinfachte Wegeführung angestellt und ent-     Art. 52 und Art. 102 Abs. 3 GO
sprechende Vorabsprachen mit den betroffenen
Grundstückseigentümern getätigt. Zur Erhöhung der     Die 1. Bürgermeisterin übergibt die Sitzungsleitung
Verkehrssicherheit des neuen Radweges soll hierzu     an die 3. Bürgermeisterin Karin Vogel-Knopf. Bei der
auf einer Gesamtlänge von ca. 150 m der Radweg in     Beratung und Beschlussfassung ist die 1. Bürgermeis-
Form einer geschotterten Wegführung entlang der       terin gemäß Art. 38 KWBG wegen persönlicher Be-
Bundesstraße bis zum Parkplatz des Gasthof Moreth     teiligung ausgeschlossen.
weitergeführt werden. Da das Vorhaben möglichst       Die örtliche Rechnungsprüfung wurde durchgeführt.
durch den Bauhof verwirklicht werden soll und ca.     Es wurden alle Summen geprüft und für richtig be-
1.000 t Schotter benötigt werden, liegen die Kosten   funden. Die unterzeichnete Prüfungsniederschrift
bei voraussichtlich 35.000 €. Für diese Baumaßnah-    vom 30.04.2021 wurde mit zwei Prüfziffern am
me wurden im HH 2021 keine Mittel eingeplant. Die     18.05.2021 als TOP 13 an die 1. Bürgermeisterin in
Deckung wird sichergestellt durch Mehreinnahmen       öffentlicher Sitzung übergeben. Die beiden Prüfzif-
von 16.700 € bei der HHSt. 630.3610 (Straßenaus-      fern werden künftig beachtet. Die Feststellung für
baupauschale) und durch Minderausgaben bei der        2019 erfolgt am gleichen Sitzungstag unter TOP 10.
HHSt. 630.9422 in Höhe von 19.000 €, da die Bau-      Die Entlastung hat in öffentlicher Sitzung zu erfolgen
maßnahme in der Eichgasse nicht durchgeführt wird.    und entspricht einem Vertrauensvotum zwischen der
Beschluss mit 14    : 0   Stimmen                     1. Bürgermeisterin und dem Gemeinderat. Entlastet
                                                      wird die 1. Bürgermeisterin als Leiterin der Gemein-
„Die Gemeinde verwirklicht die Verlängerung des       deverwaltung durch den Gemeinderat. Die Entlas-
Radweges mit einem Gesamtbudget von 35.000 €.         tung bedeutet, dass der Gemeinderat die Ergebnisse
Der Gemeinderat befürwortet die diesbezügliche        der Jahresrechnung 2019 billigt und auf haushalts-
überplanmäßige Ausgabe. Die Deckung erfolgt durch     rechtliche Einwendungen hinsichtlich der Finanzwirt-
Mehreinnahmen in Höhe von 16.700 € bei der HHSt.
                                                 12
schaft im Jahr 2019 verzichtet.                                 Verabschiedung des Kämmerers Roland Dörfler in
Beschluss mit      13 :       0 Stimmen ,                       den Ruhestand
die 1. Bürgermeisterin Simone Kirschner ist nach Art. 38 KWBG   Roland Dörfler wird am 06.07.2021 seinen Ruhe-
wegen Interessenkollision von Beratung und Abstimmung aus-      stand antreten und wird deshalb im Rahmen dieser
geschlossen.
                                                                Gemeinderatssitzung offiziell verabschiedet.
„Der Gemeinderat erteilt für die Jahresrechnung
2019 gemäß Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung. Ein-
wendungen wurden nicht erhoben.“

 Sitzungstermine
 Haupt- und Finanzausschusssitzung		                19.07.2021      18 Uhr		      digitale Sitzung
 Bau- und Umweltausschusssitzung		                  20.07.2021      18 Uhr		      digitale Sitzung
 Bau- und Umweltausschusssitzung		                  21.09.2021      18 Uhr		      digitale Sitzung
 Haupt- und Finanzausschusssitzung		                27.09.2021      18 Uhr		      digitale Sitzung
 Vorerst bis 30.09.2021 keine Zuhörer-Möglichkeit.
 Gemeinderatssitzung				                            27.07.2021      18 Uhr		      Mehrzweckhalle Altenplos
 Gemeinderatssitzung				                            28.09.2021      18 Uhr		      Mehrzweckhalle Altenplos
 Wir bitten um Reservierung eines Zuhörer-Platzes unter 0921 / 74 74 0 - 10.

                                        Persönliche Termine im Rathaus
 Durch die aktuellen Kontaktbeschränkungen ist bei einem persönlichen Termin (z.B. Beantragung
 eines Personalausweises, Wohnsitzanmeldung, Gewerbean-, um- oder abmeldung) eine vorherige
 Terminvereinbarung unter 0921 / 74 74 0 - 0 oder einwohnermeldeamt@heinersreuth.com erforderlich.
 Vielen Dank! Wir sind gerne für Sie da.

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GEMEINDE ALLGEMEIN

                                  Wir sind Jung und Alt zusammen

                                 Ihr Verein für eine starke Gemeinschaft
                                      Seite an Seite, in jedem Alter

                  Oft sind es die kleinen Dinge des Alltags, die im Alter oder bei Krankheit
             mühsam werden. Als Mitglied im Verein J.A.Z. Bayreuth können Sie sich gewiss
            sein, dass Sie nicht alleine sind und für Ihr Anliegen einen Ansprechpartner haben.

     Der Ursprung des Vereins liegt im Verein „Tauschen ohne Geld“, der seit 2002 bestand und im
     Februar 2018 aufgelöst wurde. Nun wird J.A.Z. an eine Stelle treten und mit einem erweiterten
     Leistungsspektrum voranschreiten.

     Informationen geben Herr Krug und Frau Helgert vom J.A.Z. Bayreuth

     Wann?         am Donnerstag, den 22. Juli 2021 um 18 Uhr

     Wo?           Kastaniengarten Heinersreuth
     Wir bitten um vorherige telefonische Anmeldung unter 0921 74740-0.
                    …Termin findet vorbehaltlich der Corona-Entwicklungen statt…

Wir bitten um Beachtung:
Bei der Gemeinde Heinersreuth ging die Information ein, dass im Gemeindegebiet Giftköder gefunden
wurden.
Wir warnen daher alle Hundebesitzer! Leinen Sie bitte ihren Hund an und achten Sie besonders darauf,
dass er nichts vom Boden frisst oder aufnimmt.

Corona-Schnelltest-Zentrum geschlossen

Liebe Bürgerinnen und Bürger,
aufgrund des sinkenden Inzidenzwertes wird die Nachfrage nach Corona-Schnelltests weniger. Die Test-
nachweise sind in vielen Bereichen nicht mehr nötig. Auf Wunsch der Apotheke wurde das Corona-Schnell-
Testzentrum zum 22. Juni eingestellt.

Viele Baumaßnahmen in unserer Gemeinde
Aktuell wird in vielen Teilen der Gemeinde gebaut. So werden in Altenplos in der Mainstraße, im Schloßhof
sowie in der Kanalstraße Wasserleitungen und später die Straße erneuert.
Auch in der Scherleitenstraße folgt in Kürze der Neubau von Kanal und Straße. Ebenso werden in der Cot-
tenbacher Straße und in der Mühlstraße zeitnah die Arbeiten an der Wasserleitung beginnen.
Wir bitten um Verständnis und gegenseitige Rücksichtnahme. Wir investieren und bauen, damit Sie auch
weiterhin sauberes und sicheres Trinkwasser haben und auch die Abwasserbeseitigung gesichert ist.
Parallel dazu wird fleißig an unserem Neubau Kita/OGTS gearbeitet. Auch hier bitten hier zum Wohle
unserer Kinder um Verständnis und Geduld.

                                                     14
Herzliche Einladung zur

                                                                r s a mml                  ung
                                                   Bürg e r v e
                       Mittwoch, 28.07.2021
                       19 Uhr in der Mehrzweckhalle Altenplos
Aus Gründen der aktuellen Vorschriften und aus Gründen der Barrierefreiheit findet die
Bürgerversammlung in der Mehrzweckhalle Altenplos statt.

Tagesordnung:                      Begrüßung
                                   Bericht der 1. Bürgermeisterin und der Abteilungen
                                   Diskussionen und Anträge
Bitte teilen Sie uns Anfragen schriftlich oder persönlich spätestens eine Woche vor der Veranstaltung mit,
damit wir Ihr Anliegen in der Versammlung fundiert beantworten können.

Wir freuen uns auf zahlreiche Teilnahme und das Gespräch mit Ihnen.

                                                                           Gemeinde Heinersreuth
                                                                           Simone Kirschner 1. Bürgermeisterin

                                                                 Anzeige                                                Anzeige

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Lärm
Mit Beginn der Sommerzeit häufen sich im Rathaus die Anfragen und Be-
schwerden über
ruhestörenden Lärm. Wann darf man Rasen mähen? Darf mein Nachbar
jeden Abend auf Terrasse oder Balkon mit lauter Musik feiern? Wie lange darf
mein Nachbar mit lauten Geräten an seinem Haus arbeiten? Hat die Gemein-
de Heinersreuth eine Lärmschutzverordnung? Dies sind Jahr für Jahr
die häufigsten Fragen. Deshalb nehmen wir dies zum Anlass, auf die
einschlägigen gesetzlichen Regelungen hinzuweisen.
1. Rasenmäher und andere Gartengeräte
….dürfen nicht an Sonn- und Feiertagen und werktags zwischen
20.00 Uhr und 07.00 Uhr betrieben werden. Es spielt keine Rolle,
ob der Rasenmäher mit Verbrennungs- oder mit Elektromotor betrieben wird.
Sogenannte „lärmarme“ Rasenmäher oder Maschinen mit dem Umweltzeichen
dürfen auch nicht länger betrieben werden. Die gleichen Betriebszeiten gelten
für Heckenscheren, tragbare Motorsägen, Rasentrimmer/Rasenkantenschneider,
Vertikutierer, Schredder oder Zerkleinerer.

Bei folgenden Geräten oder Maschinen spielt es eine Rolle, ob sie ein EG-Umweltzeichen (dann Be-
trieb an Werktagen zwischen 07.00 Uhr und 20.00 Uhr) oder kein EG-Umweltzeichen haben (dann an
Werktagen Betrieb nur von 09.00 Uhr bis 13.00 Uhr und von 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr): Freischneider,
verbrennungsmotorbetriebene Grastrimmer/Graskantenschneider, Laubbläser und Laubsammler.
Allgemein gilt: Für bereits vorhandene Geräte oder Maschinen gilt das Gleiche wie für neu Anzu-
schaffende.
2. Private Feste im Freien
Das Feiern in der Nachbarschaft ist nach § 906 BGB zu beurteilen. Gelegentliches Feiern, insbesondere
auch Gartenfeste sind bis 22.00 Uhr hinzunehmen. Regelmäßiges Feiern braucht jedoch nicht gedul-
det zu werden.
3. Baustellenlärm
Baumaschinen und Geräte, die regelmäßig auf Baustellen eingesetzt werden, dürfen nicht an Sonn-
und Feiertagen und werktags nicht zwischen 20.00 Uhr und 07.00 Uhr betrieben werden.
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, gesetzliche Regelungen sollen das Gespräch mit dem Nachbarn
nicht ersetzen. Gegenseitige Rücksichtnahme ist immer noch die beste Art nebeneinander und mitei-
nander zu leben. Es ist doch interessant zu wissen, ob der Nachbar kleine Kinder hat, die den Mittags-
schlaf brauchen oder ob ein Nachbar im Schichtdienst arbeitet.

                      „D�� �i���� F�����i� �n�e� d�,
                      w� ��� F�����i� �e� �n����� �e���n�.“

                             Wir danken für Ihr gutes Miteinander!
                             Ihre Gemeindeverwaltung

                                                  16
Was bedeutet für Dich Heimat?
Der Einsendeschluss für die Heimat-Aktion endete zum 13. Juni 2021. Wir möchten die beiden schönsten
„Heimatgefühle“ unserer Gemeinde vorstellen.
Herzlichen Dank für die Einsendung dieses wunderschönen Landschaftsbildes mit atemberaubenden Himmel
an Herrn Lothar Hübner aus Heinersreuth.

Gert-Adolf Heußer aus Altenplos übersandte uns dieses mystische Bild des Weihers in Sorg. Wir bedanken
uns recht herzlich für diese tolle Einsendung!

                                                 17
JUBILARE DER GEMEINDE

Frau Anneliese Uckele feierte ihren 94. Geburtstag.         Seinen 96. Geburtstag feierte Herr Berthold
Der 2. Bürgermeister Jürgen Weigel überbrachte              Waldmann aus Heinersreuth. Glückwünsche der
der „Post-Annelies“ die besten Glückwünsche der             Gemeinde überbrachte der 2. Bürgermeister Jürgen
Gemeinde.                                                   Weigel.

                                                             Das Ehepaar Hannelore und Günther Weiß
                                                             aus Altenplos feierten Goldene Hochzeit. Der
                                                             2. Bürgermeister Jürgen Weigel überbrachte
                                                             Glückwünsche der Gemeinde.

                                                            Glückwünsche der Gemeinde überbrachte der 2.
                                                            Bürgermeister Jürgen Weigel an Frau Maria Hahn
                                                            aus Heinersreuth. Frau Hahn feierte ihren 85.
                                                            Geburtstag.
Zum 93. Geburtstag von Frau Adelheid Hufland
aus Heinersreuth überbrachte der 2. Bürgermeister
Jürgen Weigel Glückwünsche der Gemeinde.

Seit 60 Jahren sind Frau Johanna und Herr Hans Krauß        Frau Heddy und Herr Gerd Meyer aus Altenplos
aus Unterwaiz verheiratet. Die 1. Bürgermeisterin           feierten Eiserne Hochzeit. Die 1. Bürgermeisterin
Simone Kirschner gratulierte zur Diamantenen                überbrachte Glückwünsche der Gemeinde.
Hochzeit im Namen der Gemeinde.

                                                       18
Zum 80. Geburtstag von Herrn Dieter Roth aus           Frau Berta Timpl aus Cottenbach feierte ihren 90.
Heinersreuth überbrachte die 1. Bürgermeisterin        Geburtstag. Die 1. Bürgermeisterin Simone Kirschner
Simone Kirschner Glückwünsche der Gemeinde.            überbrachte Glükwünsche der Gemeinde.

                                                       Seinen 91. Geburtstag feierte Herr Fritz Eichner aus
                                                       Altenplos. Glückwünsche der Gemeinde überbrachte
                                                       die 1. Bürgermeisterin Simone Kirschner.
                                                       Im Bild: Jubilar mit Ehefrau und 1. Bürgermeisterin Simone
                                                       Kirschner.

                                                                                                         Anzeige

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UNSERE FEUERWEHREN INFORMIEREN

            Schönes Wetter = ERHÖHTE WALDBRANDGEFAHR

                          Richtiges Verhalten

              Kein                             Richtig                      Müll
              offenes                          parken                       vermeiden
              Feuer

✓ Im Wald nicht rauchen       ✓ Fahrzeuge nicht auf          ✓ Feuerzeuge,
✓ Keine Zigaretten aus          trockenem Gras parken, da      Glasflaschen u.ä. nicht
  dem Auto werfen               es sich am heißen              liegen lassen – sie
✓ Kein Feuer im und am          Katalysator entzünden          könnten einen Brand
  Wald entzünden                kann                           auslösen
✓ Nicht im Wald grillen       ✓ Fahrzeuge immer so
                                parken, dass sie Rettungs-
                                und Löschfahrzeuge nicht
                                behindern

              JEDEN BRAND UNTER DER TELEFONNUMMER            112 MELDEN.

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90 Jahre HIMML BESTATTUNGEN
Ein traditionsreiches Unternehmen unserer gesamten Region feiert Jubiläum.
Als Familienunternehmen in be-                 Wir sind uns dieser enormen Verant-
reits dritter Generation sind wir              wortung bewusst und arbeiten jeden
besonders stolz auf dieses Fir-                Tag daran, unser umfangreiches Leis-
menjubiläum! Seit Gründung des                 tungsportfolio weiterhin Stück für
Unternehmens war und ist es                    Stück zu verbessern und an die ge-
stets unser höchstes Ziel, kom-                sellschaftlichen Veränderungen an-
petente Beratung, einfühlsame                  zupassen. Hierbei spielen stetige Aus-
Betreuung und pietätvolle Beglei-              und Weiterbildung, wie auch die
tung von Angehörigen, wie auch                 ausnahmslos empathische Überzeu-
Verstorbenen, zu gewährleisten.                gung unseres gesamten HIMML-
                                               Teams eine zentrale und zugleich
                                               entscheidende Rolle!
                                               Ganz gleich ob es sich um einen          Ein überregional wegweisendes Konzept:
                                               Trauerfall oder den Wunsch nach          Bestattungsvorsorge im „1. Bayreuther Bestat-
                                               einer weitblickenden, vollumfäng-        tungsvorsorge-Haus“.
                                               lichen Bestattungsvorsorge zu Leb-      für einzigartige Menschen zu ermög-
                                               zeiten handelt – wir sind der richtige  lichen, setzt eine tiefe Verbundenheit
                                               Ansprechpartner rund um diese an-       zur gesamten Region, vor allen Din-
                                               spruchsvollen Themen.                   gen aber erhebliches Vertrauen in
                                                                                       HIMML BESTATTUNGEN voraus. Für
                                               Mit unserem, in der Region einzigar- diese langjährige Treue möchten wir
                                               tigen Bestattungsvorsorge Konzept, uns an dieser Stelle ganz herzlich
                                               können wir Interessierten bereits zu bei Ihnen allen bedanken!
                                               Lebzeiten dabei helfen, alle Fragen
                                               rund um die dereinstige Bestattung
                                                                                         Weitere Informationen unter:
                                               zu klären und Angehörige zu entlasten.
Das HIMML Haupthaus im historischen Secken-
                                                                                           www.himml-bestattungen.de
dorfer Burggut, gegenüber der Stadtkirche in   Die 90-jährige Unternehmenstätigkeit           www.himml-vorsorge.de
Bayreuth.                                      mit dem Ziel, individuelle Bestattungen

                                                                21
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                                ÄLTER WERDEN IN HEINERSREUTH

                          Informationen für Seniorinnen und Senioren von
                                    ihren Seniorenbeauftragten
    Liebe Seniorinnen und Senioren der Gemeinde Heinersreuth,
    nachdem wir ja schon mehrfach auf die Hilfsangebote durch uns Seniorenbeauftrage, sowie Mit-
    arbeiter*in des Landratsamtes Bayreuth hingewiesen haben, heute ein kurzer „Erfahrungsbe-
    richt“ aus den letzten Monaten.
    Soweit es in dieser schwierigen Coronazeit möglich war konnten Probleme, die an uns heran-
    getragen wurden entweder telefonisch oder durch kurzen persönlichen Kontakt, natürlich unter
    Einhaltung der Hygienemaßnahmen, geklärt werden.
    Zudem war es möglich einen Hausbesuch mit der Ansprechpartnerin für Wohnraumanpassung
    und alternativen Wohnmöglichkeiten, Frau Böhm vom Landratsamt Bayreuth, in einem Haus-
    stand zu ermöglichen. Hier ging es primär um die Ausstattung mit einem Treppenlift, sowie wei-
    teren Hilfsmaßnahmen für Anpassung des Wohnraumes. Bei der Besichtigung wurden einige
    Probleme erkannt und Maßnahmenvorschläge genannt. Als Beispiel seien nur erwähnt: Verlän-
    gerung eines Treppengeländers, Erleichterung als Sicherung Einstieg Dusche/Badewanne mittels
    Boden/Deckenstange oder Kunststofframpen für Türschwellen zur leichtere Bewegung mit dem
    Rollator innerhalb der Wohnung. Diese Hilfsmittel können größtenteils sogar vom Hausarzt ver-
    ordnet werden und über ein Sanitätshaus besorgt werden. Einfach, aber hilfreich.
    Der Einbau eines Treppenliftes bedarf etwas mehr Aufwand. Grundsätzlich ist dieser privat zu
    finanzieren. ABER, es gibt Fördermöglichkeiten. Hier ist es wichtig, dass man bereits einen Pflege-
    grad vor Kauf und Einbau hat. Über die Pflegekasse stehen dann pro Person mit Pflegegrad 4000€
    Kostenzuschuss in Aussicht. Über ein KfW-Darlehen „Kredit altersgerecht umbauen“ kann man
    nachdenken. Eine steuerliche Absetzung „außergewöhnliche Belastungen“, zu denen ja auch
    Ausgaben für Medikamente, Fahrt- und Arztkosten, die ein zumutbares Maß an Eigenbeteiligung
    überschreiten ist je nach Steuererklärung evtl. möglich. Zu prüfen wäre auch eine Kostenbeteili-
    gung der Krankenkasse.
    Vorsicht zu wahren gilt es bei Anbietern von Treppenliften, die hier ebenfalls auf eine Förderung
    bis zu 10.000€ über regionale Förderung hinweisen. Dies sind in diesem Fall freiwillige soziale
    Leistungen des Freistaates Bayern. Dieser „Topf“ war bereits im Mai ausgeschöpft und es ist nicht
    sicher, ob und wann überhaupt in diesem Jahr „nachgelegt“ wird. Zudem müssen alle Förder-
    anträge selbst gestellt werden. Hier ist allerdings auch die Einhaltung der Einkommensgrenze zu
    prüfen. Auch wird manchmal auf Mietangebote von Treppenliften hingewiesen. Auch hier bitte
    größte Vorsicht wahren, denn dies ist sicher für viele Haushalte nicht rentabel und meist werden
    „Altbestände“ eingebaut.
    So, das war‘s mal wieder für diesen Monat. Unsere Bitte an Sie. Trotz Impfungen gegen „Corona“,
    bitte beachten Sie trotz alledem, dass die AHA-Regeln – Abstand – Hygiene – Alltagsmaske - auch
    weiterhin zu ihrer Sicherheit eingehalten werden!
    In diesem Sinne und bleiben sie schön gesund
    Ihre
    Seniorenbeauftragten Gemeinde Heinersreuth

    Eichler, Norbert				Roß, Susanne
    Seniorenbeauftragter			                 stellv. Seniorenbeauftragte
                                                    22
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                  TRAUER IST WIE
                  EIN DUNKLES
                  KAPITEL.
                  Wir helfen Ihnen, das
                  unbekannte Buch
                  mit Dankbarkeit und
                  Hoffnung zu füllen.

                  St. Georgen 13 • Bayreuth
                    0921.26 202
                  www.dannreuther.de

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INFORMATIONEN AUS DEM LANDRATSAMT

Problemmüllsammlung Juli 2021
Samstag, 17.07.2021
13.45 - 14.15 Uhr Heinersreuth, Schulparkplatz (Geschw.-Scholl-Str.)

Schadstoffhaltige Abfälle (Problemmüll) dürfen nicht mit dem Restmüll oder die Kanalisation „entsorgt“ werden. In haushaltsüblichen
Mengen können Problemabfälle beim Umweltmobil abgegeben werden, welches im Laufe des Jahres in allen Gemeinden des
Landkreises Bayreuth Station macht. Größere Mengen privater, landwirtschaftlicher oder gewerblicher Problemabfälle sind über
zugelassene Entsorgungsfachbetriebe zu entsorgen.
Was wird beim Umweltmobil angenommen?                                               Das gehört nicht zum Umweltmobil!
 Pflanzen-       und      Schädlingsbekämpfungsmittel,          Holzschutzmittel, – Eingetrocknete Farben und Lacke
   Pflanzendünger, Branntkalk                                                           Restmülltonne,        wenn      vollständig
 Ölhaltige Abfälle, z. B. Altöl (max. 10l), Ölschlämme, mineralölhaltige Fette,        entwässert oder in geeigneter Weise
   verbrauchte Öl- und Chemikalien, Ölfilter, Ölkanister (auch restentleert),           gebunden (z.B. mit Sägespänen)
   ölverschmutzte Lappen etc.                                                       – Leere Farbbehälter sind Wertstoffe:
    Altöl kann auch bei den Verkaufsstellen unter Vorlage des Kassenbons               Leergebinde aus Kunststoff oder Weißblech
    zurückgegeben werden, da diese bei Neukauf zur Rücknahme der gleichen               (Metallbügel bitte abtrennen)
    Menge verpflichtet sind                                                              Gelbe Tonne
 Lösemittelhaltige Abfälle und Substanzen, z.B. Benzin (-kanister; auch – Leere Spraydosen  Gelbe Tonne
    restentleert), Spiritus, Kaltreiniger, Kleber, Abbeizmittel, Frostschutzmittel, – Propan-, Butan- und sonstige technische
    Bremsflüssigkeit, Nagellackentferner                                                Gase
 Säuren, Laugen, Salze, Chemikalienreste aus dem Hobbybereich, z.B.                    Fachhandel, Hersteller
    Fotochemikalien, Streusalz                                                      – Elektroaltgeräte
 Desinfektionsmittel, Haushaltsreiniger, Autopflegemittel                               kostenlose Abholung sperriger Elektro-
 Flüssige Farben und Lacke                                                             altgeräte nach Anmeldung im Landratsamt
 Batterien und Akkus, z.B. Autobatterien, Knopfzellen-Batterien, Akkus,                oder Abgabe bei einer Sammelstelle (auch
    Lithium-Ionen-Batterien                                                             Kleingeräte): Gewerbemüllsortieranlage in
   Haushaltsbatterien werden auch von den Verkaufsstellen                              Bindlach (Fr. 11:00-17:00 Uhr, Tel. 09208-
   zurückgenommen, für Autobatterien gilt die Pfandregelung nur bei                     9375) oder Veolia Umweltservice Süd GmbH
   Rückgabe im Handel gegen Vorlage des Kassenbons                                      & Co. KG in Pegnitz (do. 14:00-20:00 Uhr, je-
 PCB-haltige Kleinkondensatoren                                                        den letzten Sa. im Monat 08:00-12:00 Uhr);
 Spraydosen mit Restinhalt, z.B. Deodosen, Farbsprühdosen, Haarspray etc.              Tel. 09241-988206
 Feuerzeuge mit Restinhalt                                                         – Autoreifen
 Quecksilber, z.B. Schaltern, Thermometern                                              Müllumladestation (4 Stück 5€; Tel. 0921-
 Blei- und Zinnreste, z.B. Bleilametta, Blei-/Zinngieß-Sets                            13791), Reifen- und Kfz-Handel, Gewerbe-
 Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen, LED-Lampen, Gasentladungs-                   müllsortieranlage
   lampen                                                                           – Kosmetika
   Abgabemöglichkeiten auch bei den Elektroaltgeräte-Sammelstellen                      Restmülltonne
 Mit Gefahrensymbolen gekennzeichnete Behälter mit Inhalt                          – Feuerwerkskörper, Munition, Sprengkörper
 Behältnisse mit unbekanntem Inhalt                                                     Infotelefon (Tel. 0921-182401)
 Medikamente                                                                       –   Asbesthaltige Abfälle
   Medikamente (außer Zytostatika und flüssige Arzneimittel) können auch                Reststoffdeponie Heinersrgrund (Tel.
   über die Restmülltonne entsorgt werden                                               0921 / 251848)
 Montageschaumdosen (auch restentleert)                                            –   Tierkadaver
   Abgabemöglichkeit auch in den Verkaufsstellen                                        Zweckverband
   Feuerlöscher
   Frittier-/Bratfette und -öle, Pflanzenöle, Öle von eingelegten Konserven,
    Butter, Margarine und Schmalz (nur in verschlossenen Gebinden!)
Wichtige Hinweise!
•   Bitte halten Sie die Standorte für das Umweltmobil frei.
•   Die Anlieferung beim Umweltmobile ist nur zu den offiziellen Standzeiten gestattet. Unkontrollierte Ablagerungen können
    Menschen und Umwelt schädigen (z.B. durch auslaufendes Öl, Batteriesäure usw.) und verzögern die Sammelaktion.
•   Belassen Sie Problemabfälle in der Originalverpackung! Wenn diese nicht mehr existieren, beschriften Sie die Ersatzverpackung
    eindeutig!
•   Verwenden Sie zum Aufbewahren von Problemabfällen keine Lebensmittelverpackungen!
•   Kippen Sie nie unterschiedliche Stoffe zusammen!
•   Übergeben Sie die Problemabfälle nur direkt dem Fachpersonal des Umweltmobils!
•   Flüssige Abfälle werden nur in geschlossenen und dichten Behältnissen bis max. 25 Liter angenommen. Das Umfüllen von
    Abfällen ist im Umweltmobil nicht gestattet, Gebinde können daher den Anlieferern nicht zurückgegeben werden.

     Weitere Auskünfte telefonisch unter 0921 / 728 282 oder im Internet aus www.landkreis-bayreuth.de/abfall

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