BREITBAND AUSTRIA 2020 LEERROHR - WIEN, JUNI 2019 LEITFADEN 2019, VERSION 1.0 AUFRUF ZUM LEERVERROHRUNGSPROGRAMM START: 17. 06. 2019 ...
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WIEN, JUNI 2019 BREITBAND AUSTRIA 2020 LEERROHR LEITFADEN 2019, VERSION 1.0 AUFRUF ZUM LEERVERROHRUNGSPROGRAMM START: 17. 06. 2019 EINREICHSTICHTAGE: 13. 08. 2019 | 30. 10. 2019
INHALT LEITFADEN BREITBAND AUSTRIA 2020 LEERROHR AUFRUF ZUM LEERVERROHRUNGSPROGRAMM START: 17. 06. 2019 DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE 4 KONTAKTE, DOKUMENTE UND WEITERE INFORMATIONEN 5 1 ZIELE DES 3 PROJEKTEINREICHUNG UND FÖRDER LEERVERROHRUNGSPROGRAMMS 6 ENTSCHEIDUNG 20 3.1 WIE VERLÄUFT DIE EINREICHUNG? 21 3.2 WELCHE DOKUMENTE SIND FÜR DIE 2 FÖRDERBEDINGUNGEN 8 EINREICHUNG ERFORDERLICH? 22 2.1 WER IST FÖRDERBAR? 9 3.3 WIE DÜRFEN VERTRAULICHE PROJEKT- 2.2 IN WELCHEM GEBIET WIRD GEFÖRDERT? 9 DATEN VERWENDET WERDEN? 23 2.3 WELCHE VORHABEN WERDEN 3.4 NACH WELCHEN KRITERIEN WERDEN GEFÖRDERT? 10 DIE FÖRDERANSUCHEN BEURTEILT? 24 2.4 WAS SIND DIE BESONDEREN ANFORDE- 3.5 WIE FUNKTIONIERT DAS RUNGEN FÜR DIE FÖRDERUNG? 11 BEWERTUNGSVERFAHREN? 29 2.5 WELCHE VERPFLICHTUNGEN SIND 3.6 WER TRIFFT DIE FÖRDERENTSCHEIDUNG? 29 BEZÜGLICH DES ZUGANGS AUF VORLEISTUNGSEBENE ZU ERFÜLLEN? 13 2.6 WELCHE KOSTEN SIND FÖRDERBAR? 14 4 ABLAUF NACH DER FÖRDERENTSCHEIDUNG 30 2.7 WAS IST BEI DER KOSTEN- UND FINANZIERUNGSPLANUNG ZU 4.1 WIE ENTSTEHT DER FÖRDERVERTRAG? 31 BERÜCKSICHTIGEN 15 4.2 WIE WERDEN AUFLAGEN 2.8 WIE HOCH IST DIE FÖRDERUNG? 18 BERÜCKSICHTIGT? 31 2.9 MÜSSEN ANDERE FÖRDERUNGEN, 4.3 WELCHE BERICHTE UND ABRECHNUNGEN ZWECKZUSCHÜSSE, BEDARFS SIND NOTWENDIG? 32 ZUWEISUNGEN FÜR DAS BEANTRAGTE 4.4 WIE ERFOLGT DIE AUSZAHLUNG? 34 VORHABEN ANGEGEBEN WERDEN? 19
4.5 WIE SOLLEN PROJEKTÄNDERUNGEN 5 GLOSSAR 37 KOMMUNIZIERT WERDEN? 34 4.6 KANN DER FÖRDERZEITRAUM VERLÄNGERT WERDEN? 35 6 KOSTENPAUSCHALENMODELL FÜR LEERROHR 38 4.7 WAS PASSIERT AM ENDE DER PROJEKTLAUFZEIT? 35 4.8 WAS PASSIERT IN DEN JAHREN 7 SCHEMATISCHE DARSTELLUNG NACH PROJEKTENDE? 35 DES FÖRDERABLAUFES 42 IMPRESSUM Herausgeber: Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH Sensengasse 1, 1090 Wien www.ffg.at, office@ffg.at FN 252263a, HG Wien, DVR: 0037257/058 Satz/Layout: „Der Herr Bertl“ OG Werbeagentur, office@derherrbertl.at Fotos: istockphoto.com Alle Angaben in dieser Publikation erfolgen trotz sorgfältiger Bearbeitung ohne Gewähr, eine Haftung des Herausgebers ist ausgeschlossen. Alle Rechte, insbesondere das Recht der Vervielfältigung und der Verbreitung sowie der Übersetzung, sind vorbehalten.
DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE DIE ANFORDERUNGEN IM ÜBERBLICK Teile des österreichischen Bundesgebiets, wo keine Breitband-Hochleistungszugänge Fördergebiet verfügbar sind. Die förderbaren Gebiete sind abrufbar unter www.breitbandförderung.at. ¡¡ Gemeinden und Gemeindeverbände Wer ist förderbar? ¡¡ Außerhalb der Bundesverwaltung stehende natürliche oder juristische Personen mit Niederlassung in Österreich Investitionsvorhaben betreffend die Errichtung von Leerrohren mit oder ohne Kabel für Was ist förderbar? eine künftige Breitbandinfrastruktur ¡¡ Verlegung passiver Infrastrukturen, überwiegende Teile davon in Mitverlegung mit aktuellen Tiefbauvorhaben ¡¡ Einordnung in ein überregionales Konzept zur Errichtung eines Zugangsnetzes der Anforderungen an die geförderten nächsten Generation (NGA-Netz) Projekte ¡¡ Erfüllung der besonderen Förderbedingungen lt. Sonderrichtlinie Breitband Austria 2020 Leerverrohrungsprogramm (BBA2020_LeRohr), abrufbar unter www.breitbandförderung.at ¡¡ Investitionskosten für den Ausbau von Leerrohrsystemen mit und ohne Kabel ¡¡ Investitionsbezogene Eigenleistungen in Form von Arbeitsleistungen und Förderbare Kosten Materialentnahmen ¡¡ Investitionsbezogene Planungskosten Projektlaufzeit Vorzugsweise bis zu zwei Jahren, bei aufwendigeren Vorhaben bis zu vier Jahren Mindestens 50.000 Euro pro Projekt und maximal 500.000 Euro pro vom Projekt betroffenem Gemeindegebiet Förderbetrag Die Auszahlung der 1. Rate (Startrate) in Höhe von 25 % der zugesagten Förderung erfolgt nach Abschluss des Fördervertrags und nach Start des Projekts. Maximal 50 % der förderfähigen Projektkosten, bei unmittelbarer Verfügbarkeit von Förderquote FTTH-/FTTB-Endkundenanschlüssen (Leerrohr mit LWL-Kabel) bis zu 65 % der förderfähigen Projektkosten – mindestens 10 % sind aus Eigenmitteln aufzubringen ECKDATEN Für diesen Aufruf stehen in Summe rd. 28,8 Millionen Euro zur Verfügung, die zu den Budget Einreichstichtagen vergeben werden. 13. August 2019, 12:00 Uhr Mittag Einreichstichtage 30. Oktober 2019, 12:00 Uhr Mittag Sprache Deutsch Einreichportal ecall.ffg.at ¡¡ Projektbeschreibung ¡¡ Kosten- und Finanzierungsplanung im eCall ¡¡ Projektplanung im eCall (WebGIS-Anwendung) ¡¡ Standardangebot inkl. Kalkulationstabelle ¡¡ Verpflichtungserklärung ¡¡ Nachweise zu den ZIS-Abfragen Infrastruktur und Bauvorhaben (Abfragegebiete Erforderliche Einreichdokumente im PDF-Format, Antwort-E-Mails der ZIS im PDF-Format, ggf. Screenshot des Ab- frageversuchs Bauvorhaben) ¡¡ Bestätigung der Erstberatung durch das Breitbandbüro im BMVIT ¡¡ Ggf. Einverständniserklärungen von Gemeinden ¡¡ Ggf. Zustimmungs-, Verpflichtungs- und Garantieerklärungen ¡¡ Ggf. separate Kosten-/Finanzierungsplanungen von PartnerInnen (Gemeinden/Ge- meindeverbänden) Kontakt für die Einreichung, Abwick- FFG Breitband Hotline: +43 (0)57755-7500 lung und Abrechnung E-Mail: breitband@ffg.at Breitbandbüro des Bundesministeriums Kontakt für die Programmver- für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) antwortung und verpflichtende Telefon: +43 (0)800 21 53 59 Erstberatung E-Mail: breitbandbuero@bmvit.gv.at FFG: www.ffg.at/breitband Information im Web BMVIT: www.breitbandförderung.at Sonderrichtlinie des BMVIT: Rechtsgrundlage Breitband Austria 2020 Leerverrohrungsprogramm www.breitbandförderung.at 4 | LEITFADEN BBA2020 LEERROHR AUFRUF AB 17. 06. 2019, V1.0
KONTAKTE, DOKUMENTE UND WEITERE INFORMATIONEN FFG-HOTLINE +43 (0)5 7755-7500 BREITBANDBÜRO DES BMVIT +43 (0)800 21 53 59 Die FFG ist für die Abwicklung der Förderung von Das Breitbandbüro im BMVIT behandelt inhaltliche der Einreichung bis zur Auszahlung der Fördermittel Fragen in Bezug auf die Sonderrichtlinie und über- und Überprüfung der Betriebspflicht nach Projektende nimmt die inhaltlich technische Beratung, vor allem verantwortlich und steht für alle Fragen zu den Ein- in Bezug auf Fragen zur technischen Verlegeanleitung reichdokumenten, zu den Eingaben im eCall sowie zum (Planungsleitfaden Breitband, Planungsleitfaden Indoor) gesamten Förderablauf zur Verfügung. und Fragen zur WebGIS-Anwendung. Weiters führt das Breitbandbüro die vor Abgabe des Förderansuchens er- forderliche Erstberatung durch. A lle für die Ausschreibung relevanten Dokumente Folgende ausschreibungsrelevante Dokumente sowie sowie Links zu den Breitbandinformationen des umfassende Informationen zum Thema Breitband- BMVIT finden Sie auf den Webseiten der FFG förderung (Breitbandstrategie, Breitbandbüro, Breitband- unter www.ffg.at/breitband im DOWNLOADCENTER: atlas, Breitbandförderung BBA_2020, Publikationen) finden Sie auf den Webseiten des BMVIT unter ¡¡ Leitfaden www.breitbandförderung.at: ¡¡ Antragsformulare ¡¡ Projektbeschreibung ¡¡ Sonderrichtlinie des BMVIT: Breitband Austria 2020 ¡¡ Verpflichtungserklärung Leerverrohrungsprogramm (Stand September 2018) ¡¡ Zustimmungs-, Verpflichtungs- und Garantie- ¡¡ Bewertungshandbuch Breitband Austria 2020 erklärung Leerverrohrungsprogramm ¡¡ Kostenplan/Finanzierungsplan von PartnerIn- ¡¡ Muster für Standardangebot und Kalkulationstabelle nen (Gemeinden/Gemeindeverbänden) ¡¡ Handbuch für das WebGIS-Förderportal ¡¡ Zusätzliche Informationen ¡¡ Planungsleitfaden Breitband, Planungsleitfaden ¡¡ Häufige Fragen und Antworten Indoor zur Ausschreibung ¡¡ Fördergebiete mittels Breitbandkarte ¡¡ eCall-Guide zur Ausschreibung ¡¡ Breitbandstrategie 2020 und Breitband-Masterplan ANPASSUNGEN UND ÄNDERUNGEN SEIT DEM LEERROHR AUFRUF AB 21.09.2018: ¡¡ Im Rahmen dieses Aufrufs gibt es zwei Einreich- ¡¡ Abs. 4.5: Bei den mitzuteilenden Änderungen im stichtage. Zwischen- oder Endbericht wurde eine Ergänzung ¡¡ Die Bestätigung der Erstberatung durch das Breit- vorgenommen. bandbüro im BMVIT ist bei der Einreichung im eCall ¡¡ Abs. 4.6: Eine Information bezüglich Verlängerung hochzuladen. des Förderzeitaums wurde ergänzt. ¡¡ Hinweise auf den Planungsleitfaden Indoor des ¡¡ Abs. 5: Die Definition „Point of Presence (PoP)“ wurde BMVIT wurden ergänzt. aktualisiert. ¡¡ Abs. 2.7 und 2.9: Die Angaben zu Bedarfszuweisungen ¡¡ Abs. 6: Im Kostenpauschalenmodell wurden weitere und Zuschüssen an Gemeinden, Gemeindeverbände Verlegemaßnahmen ergänzt. Generell wurden die und Gemeindekooperationen wurden aktualisert. Pauschalsätze entsprechend den Entwicklungen der ¡¡ Abs. 2.8: Bedingungen für einen Mittelausgleich Marktpreise angehoben. zwischen NUTS3-Regionen und Bundesländern bei Budgetüberschreitungen wurden ergänzt. ¡¡ Abs. 3.4: NGA-Qualität wurde mit größer 30 Mbit/s ZEITPLAN: präzisiert. ¡¡ Abs. 4.3: Der Zeitpunkt für die Fälligkeit von Zwischen- AUFRUF ZUR EINREICHUNG AB 17. JUNI 2019 berichten wurde auf innerhalb eines Monats nach Einreichstichtag: 13. August 2019, 12:00 Uhr Ende des jeweiligen Berichtszeitraumes geändert. Förderentscheidung: Voraussichtlich ab November 2019 ¡¡ Abs. 4.4: Die Informationen zur Ratenzahlung wurden Einreichstichtag: 30. Oktober 2019, 12:00 Uhr aktualisiert. Förderentscheidung: Voraussichtlich ab Februar 2020 www.ffg.at | 5
1 ZIELE DES LEER VERROHRUNGS PROGRAMMS 1 6 | LEITFADEN BBA2020 LEERROHR AUFRUF AB 17. 06. 2019, V1.0
1 | ZIE L E DE S LE E R VE R R O H R U N GS P RO GRAM M S Das Leerverrohrungsprogramm im Rahmen von Breitband Austria 2020 unterstützt die Errichtung von Leerrohren (mit und ohne Kabel) für Kommunikationsnetze, wobei eine überwiegende gemeinsame Bauführung mit aktuellen Tiefbauarbeiten anzustreben ist. D as Leerverrohrungsprogramm zielt auf die Damit unterstützt das Programm das zentrale Ziel vorausschauende Errichtung von Infrastrukturen der österreichischen Breitbandstrategie 2020: Die für eine spätere Versorgung ab. Gefördert werden nahezu flächendeckende Versorgung der Bevölkerung Projekte in voraussichtlich langfristig unterversorgten mit schnellen Breitbandzugängen mit Verbindungs- oder schlecht versorgten Gebieten Österreichs. Durch geschwindigkeiten von mindestens 100 Mbit/s. Zeiltich die Bereitstellung von Leerverrohrungen mit oder darüber hinausgehend schafft es die Möglichkeit zur ohne Kabel wird der Aufbau eines ultraschnellen nahezu flächendeckenden Vorbereitung von Glasfaser- Breitband-Hochleistungsnetzes, über welches Dienste anbindungen. mit sehr hohen Datenübertragungsraten angeboten werden können, flankierend unterstützt. Die besonderen Ziele des Leerverrohrungs programms sind: ¡¡ die nachhaltige Verbesserung der Versorgungs- situation durch die Förderung der Verlegung von Hochleistungs-Breitbandinfrastrukturen ¡¡ der kostengünstige Ausbau von Hochleis- tungs-Breitbandinfrastrukturen durch koordi- niertes und kooperatives Vorgehen bei kommu- nalen Tiefbauarbeiten (teilweise Mitverlegung) 1 Ausführlichere Darstellungen der förderpolitischen Zielsetzungen aber auch der Förderbedingungen in diesem Leitfaden Abs. 2 finden Sie in der Sonderrichtlinie des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT): Breitband Austria 2020 Leerverrohrungs- programm, unter www.breitbandförderung.at www.ffg.at | 7
2 | FÖR D E R B E DI N GU N GE N 2.1 WER IST FÖRDERBAR? F örderwerberInnen sind BewerberInnen um Wenn mehrere Gemeinden und/oder Gemeindever- zweckgebundene Zuwendungen iSd § 4a TKG, die bände ein gemeinsames Förderprojekt innerhalb einer zumindest Bereitsteller von Kommunikations- NUTS3-Region2 planen, müssen von allen teilnehmenden netzen iSd § 3 Zi. 2 TKG sind, d. h. die ein derartiges Gemeinden/Gemeindeverbänden die Bestimmungen Netz errichten, betreiben, kontrollieren oder zur der Sonderrichtlinie eingehalten werden. Sofern Verfügung stellen. FörderwerberInnen müssen ab unterschiedliche EigentümerInnen der geförderten Beginn der Vertragslaufzeit bei der Rundfunk & Telekom Infrastruktur beteiligt sind, ist pro EigentümerIn eine Regulierungs-GmbH (RTR) als Bereitsteller von unterfertigte Zustimmungs-, Verpflichtungs- und Kommunikationsnetzen gemeldet sein. Garantieerklärung vorzulegen. Weiters sind getrennte Kosten- und Finanzierungsplanungen einzureichen. FÖRDERBAR SIND: ¡¡ Gemeinden und Gemeindeverbände ¡¡ Außerhalb der Bundesverwaltung stehende natürliche oder juristische Personen mit Nieder- lassung in Österreich, sofern sich nicht eine Gemeinde um einen Zweckzuschuss iSd § 4a zweiter Gedankenstrich TKG für die Errichtung oder den Betrieb von Leerrohren bewirbt. 2.2 IN WELCHEM GEBIET WIRD GEFÖRDERT? D as Fördergebiet umfasst jene Teile des österrei- Rasterquadrate dargestellten Flächen, in denen selbst chischen Bundesgebiets, in denen auf Basis von Breitbandgrundversorgung nicht gegeben ist, als beson- Markterhebungen derzeit keine Breitband- ders förderwürdig. Flächen außerhalb der Fördergebiete Hochleistungszugänge verfügbar sind bzw. in denen werden transparent ohne jede farbliche Markierung dar- (nach Konsultation der Betreiber) auch in den nächsten gestellt. Weiterführende Details zu Breitbandatlas sowie drei Jahren kein entsprechender Ausbau von Breit- Breitbandkarte bietet auch ein eigener Folder unter dem band-Hochleistungszugängen vorauszusehen ist, Link https://www.bmvit.gv.at/service/publikationen/tele selbst unter Nutzung sämtlicher regulatorischer kommunikation/downloads/breitband_atlaskarte_ua.pdf. Mittel sowie vorhandener geeigneter Infrastrukturen für Kommunikationslinien. Die in der Breitbandkarte dargestellten Fördergebiete weisen den aktuellen Stand aus. Sie sind Bestand- Eine detaillierte Darstellung des Fördergebiets teil des Ausschreibungsverfahrens dieses Aufrufes anhand von GIS-Datensätzen liegt beim BMVIT zum und bis zum letzten Einreichstichtag gültig. Aufgrund Download auf, siehe www.breitbandförderung.at. des strikten Doppelförderverbots und des Verbots der Inanspruchnahme von Förderungen in Gebieten, in Die Fördergebiete sind als Kartendatensatz sowohl im denen der Markt allein den Ausbau erreichen kann, gilt offenen KML-Dateiformat (Keyhole Markup Language, die Information zu förderbaren Gebieten vorbehaltlich Standard des Open Geospatial Consortium) wie auch der Tatsache, dass keine andere bis dato unbekannte als „File Geodatabase“ (GDB) verfügbar. Diese Dateien Versorgung im jeweiligen Gebiet vorhanden ist bzw. können mit GIS-Programmen geöffnet werden und geschaffen wurde. weisen die Förderflächen und damit möglichen Ausbau gebiete im 100 x100-Meter-Raster aus. Die farbliche Das Fördergebiet ist auch im Zuge der Antragerstel- Markierung in gelber (≤ 2 Mbit/s) bzw. grauer Farbe (> 2 lung über das elektronische Einreichportal eCall sicht- Mbit/s) bezieht sich auf Flächen innerhalb der Förderge- bar (100 x 100 m-Raster), wenn in der dort integrierten biete. In Hinsicht auf die Fördermittelallokation besteht WebGIS-Anwendung für die Erfassung der geografischen kein Unterschied zwischen diesen beiden Kategorien. Planungsdaten die Ausbauplanung räumlich festgelegt Bei der Bewertung der Projekte gelten die durch gelbe wird. Die Ausschreibung basiert auf NUTS3-Regionen, 2 Die NUTS-Klassifikation (Systematik der Gebietseinheiten für die Statistik) ist ein hierarchisches System zur Untergliederung des EU-Wirt- schaftsraums, weitere Informationen siehe https://ec.europa.eu/eurostat/web/nuts/background www.ffg.at | 9
d. h. eingereichte Projekte müssen zur Gänze innerhalb Investition im Fördergebiet in der Projektbeschreibung einer NUTS3-Region liegen. klar dargestellt wird (z. B. Zubringer, der erforderlich ist, um Hausanschlüsse im förderbaren Gebiet herzustellen). Es können auch anteilige Investitionskosten, die in Die Kosten für Investitionen im nicht förderbaren Gebiet nicht förderbaren Gebieten anfallen, anerkannt werden. sind bei der Kosteneingabe im Anmerkungsfeld als Voraussetzung dafür ist, dass die Auswirkung auf die solche zu begründen und zu quantifizieren. PRAXISTIPP: Download der Fördergebiete auf den Webseiten des BMVIT: Gängige GIS-Softwareprogramme (Opensource, Freeware, Shareware bzw. kommerziell erhältlich) können KML-Dateien laden und anzeigen. Bei Öffnen und Anzeige der KML-Dateien, z. B. mit Google Earth, ist die Legende zu den Fördergebietsinformationen standardmäßig nicht sichtbar. Wird innerhalb des Fensters „Orte“ das leere Dreieck links neben der NUTS-Regionsnummer bzw. dem Gemeindenamen angeklickt, so wird die Legende sichtbar. Bei der Verwendung von Google Earth ist zu be- achten, dass das Häkchen bei „3D-Gebäude“ deakti- viert ist (siehe Screenshot). Dies kann im Menü des Fördergebiete in der WebGIS-Anwendung bei Seitenfensters kontrolliert werden. Ist „3D-Gebäude“ Antragstellung im eCall: aktiviert, sind die Förderflächen in Bereichen, wo sei- Nach Auswahl einer NUTS3-Region im eCall unter tens Google Earth 3D-Modelle integriert sind, nicht „Projektdaten“ können Sie das entsprechende Förder- oder nur teilweise sichtbar. gebiet in der WebGIS-Anwendung abrufen. 2.3 WELCHE VORHABEN WERDEN GEFÖRDERT? G efördert werden Investitionsvorhaben zur Er- Ein Qualitätskriterium laut Bewertungshandbuch richtung von Leerrohren mit oder ohne Kabel, ist die Steigerung der Verfügbarkeit eines Breitband- die dazu dienen, Lücken bei der flächendeckenden zugangs für Gebäude und Wohnsitze. Diese sind mit Errichtung von NGA-fähigen Breitbandinfrastrukturen Hausanschlüssen mindestens bis zur Grundstücksgrenze zu schließen. Das umfasst auch solche Maßnahmen, zu erschließen (Details siehe Abs. 3.4 Kriterium (1.0)). die erst zukünftig ein Netz im technischen Sinne bilden. Grundsätzlich ist die Strecke bis zum Netzabschluss- Längerfristig sollen die geförderten Investitionen zum punkt im Haus förderbar. In der Projektbeschreibung Einsatz von Glasfasern führen. (Abs. 1.4) ist anzugeben, ob bis zum Haus (Netzab- schlusspunkt) oder nur bis zur Grundstücksgrenze Förderbar ist sowohl die Erschließung von Gebieten gegraben wird. Die Errichtung eines reinen Zubringers als auch die Anbindung von Privathaushalten, öffentli- ohne zusätzliche Hausanschlüsse wird im Rahmen des chen Bildungseinrichtungen und Unternehmen. Leerverrohrungsprogramms nicht gefördert. Der geförderte Streckenabschnitt muss sich in ein Die Projektlaufzeit ist mit zwei Jahren, bei aufwendi- überregionales Konzept zur Errichtung eines NGA- geren Vorhaben mit maximal vier Jahren begrenzt. Eine Netzes einfügen und die entsprechenden technischen Verlängerung um ein Jahr ist unter den Bedingungen Parameter erfüllen. Beschreiben Sie dies im Projekt- gemäß Abs. 4.6 möglich. antrag Abs. 1.1. Der/Die FörderwerberIn verpflichtet sich, das Inves- titionsvorhaben zu den im Fördervertrag vereinbarten Bedingungen umzusetzen. 10 | LEITFADEN BBA2020 LEERROHR AUFRUF AB 17. 06. 2019, V1.0
2 | FÖR D E R B E DI N GU N GE N 2.4 WAS SIND DIE BESONDEREN ANFORDERUNGEN FÜR DIE FÖRDERUNG? 1. Für das betreffende Gebiet gibt es noch keine aus- Es muss zumindest ENTWEDER reichende Leerrohrinfrastruktur. ¡¡ die Hälfte der ausgebauten Laufmeter durch 2. Bei der Planung und Umsetzung des Vorhabens ist Mitverlegung und/oder Mitnutzung eigener der Planungsleitfaden Breitband des BMVIT nachweis- und fremder Leerrohrtrassen zustande kommen lich heranzuziehen.3 ODER 3. Vor der Abgabe des Förderansuchens (Abschicken ¡¡ eine Kosteneinsparung durch Mitverlegung und/ des Projektantrages im FFG eCall) müssen Sie als oder Mitnutzung eigener Leerrohrtrassen von AntragstellerIn eine Erstberatung durch das Breit- mindestens 30 % erzielt werden. bandbüro im BMVIT in Anspruch nehmen. Diese Erst- beratung dient zur Abklärung von Anforderungen und Details dazu finden Sie in Abs. 3.4 Kriterium (3.2) und Vorgaben. Dabei müssen Sie Daten zu laufenden und (4.3). geplanten Ausbauvorhaben, zur geografischen Lage der beantragten Ausbauvorhaben, zur überregionalen 6. Ein diskriminierungsfreier, technisch und wirt- Planung sowie zum voraussichtlichen Bedarf an An- schaftlich machbarer umfassender „Zugang auf schlüssen bekanntgeben. Die Erstberatung erfolgt Vorleistungsebene“ ist im Rahmen eines Standard- primär per E-Mail bzw. Telefon. Ebenso ist die Möglich- angebots darzustellen (siehe folgender Abs. 2.5). Das keit einer persönlichen Beratung vorgesehen. Das Standardangebot müssen Sie im Fall einer Förderung Breitbandbüro des BMVIT bestätigt die Erstberatung mit Betriebsfreigabe auf Ihrer Website veröffentlichen. schriftlich. Details zur Erstberatung finden Sie im Bei Anfragen von an der Mitbenutzung interessierten Handbuch für das WebGIS-Förderportal unter Netzbetreibern müssen Sie alle erforderlichen Infor- www.breitbandförderung.at. mationen innerhalb von vier Wochen zur Verfügung stellen. 4. Die Dimensionierung der Leerrohre muss groß genug für mehrere Kabelnetze und sowohl für Point- 7. Sofern das BMVIT oder Sie als FörderwerberIn to-Point als auch für Point-to-Multipoint Anbindungen Musterverträge betreffend der Nutzung von passiven ausgelegt sein. Infrastrukturen veröffentlicht haben, müssen Sie diese dem Standardangebot zu Grunde legen. 5. Bei der Errichtung der Leerrohre (mit oder ohne Ka- bel) ist überwiegend eine gemeinsame Bauführung mit 8. Im Förderansuchen übermitteln Sie GIS-Daten bestehenden Infrastrukturinhabern bzw. -errichtern sowohl zur Lage und technischen Spezifizierung der vorgesehen. Die Ausformung der vereinbarten ge- im Ausbaugebiet vor und nach dem Ausbau verfüg- meinsamen Bauführung kann anhand von Grabungs-, baren eigenen Infrastrukturen als auch zur geplanten Nutzungs- oder Mitnutzungslängen oder dement- Abdeckung und angestrebten Qualität. Sie erklären sprechenden Unterlagen dargestellt sein. Beschreiben Ihr Einverständnis, dass GIS-Daten zur Darstellung Sie auch die Zeitplanung der Ausbauvorhaben und der der Lage und technischen Spezifizierung der eigenen geplanten Inbetriebnahme. Jegliche Baumaßnahme, Infrastrukturen an die Zentrale Informationsstelle für die geeignet ist, Telekommunikationsinfrastruktur Infrastrukturdaten (ZIS) übertragen und GIS-Daten zur aufzunehmen, gilt als Mitverlegung (z. B. auch eine Darstellung der geplanten Abdeckung und Qualität in Straßensanierung). Die eingesetzte Technologie muss den Breitband-Atlas des BMVIT aufgenommen werden geeignet sein, dass die Mitverlegung im Rahmen der können. Die GIS-Daten-Erfassung erfolgt im Zuge der jeweiligen Baumaßnahme durchgeführt werden kann. Antragerstellung über das eCall-System mithilfe der Die überwiegende gemeinsame Bauführung wird an- vom BMVIT zur Verfügung gestellten WebGIS-Anwen- hand der Bewertungskriterien „Verhältnis zwischen dung. Unabhängig davon gelten die Meldeverpflichtungen der in Eigenregie ausgebauten Grabungsstrecke und gem. § 13a. Abs. (3) und (4) TKG 2003 in der jeweils der mitverlegten Grabungsstrecke“ und „Kostenreduk- gültigen Fassung. tion aufgrund der Nutzung von Mitverlegungsmöglich- keiten“ beurteilt. 3 Der Planungsleitfaden Breitband „Leitfaden zur Planung und Errichtung von Glasfaser-Zugangsnetzen“, der Planungsleitfaden Indoor „Leitfaden zur Planung und Errichtung von gebäudeinternen Breitbandinfrastrukturen“ sowie der Breitband-Infofolder: „Ihr Weg zu mehr Bandbreite - Wegweiser für den Ausbau Ihrer Infrastruktur für ultraschnelles Internet“ können auf der Website des BMVIT heruntergeladen werden. www.ffg.at | 11
9. Bei der dem Förderansuchen zugrunde liegenden Wenn es in einer Gemeinde keine Bauvorhaben gibt, Planung wurden Mitverlegemöglichkeiten sowie die kann die ZIS-Abfrage nicht durchgeführt werden. Es im Ausbaugebiet vorhandenen mitnutzbaren Infra- kann kein Abfragegebiet ausgewählt werden, da die ent- strukturen fremder EigentümerInnen oder Nutzungs- sprechende Gemeinde in der Auswahl nicht aufscheint. berechtigter berücksichtigt, soweit dies wirtschaftlich In solchen Fällen ist als Nachweis ein Screenshot des zumutbar und technisch vertretbar ist. Entsprechende Abfrageversuchs zu übermitteln. Falls die Mitverlegung Anfragen zur Mitverlegung und Mitnutzung sind in der bzw. Mitnutzung nicht bzw. nur eingeschränkt möglich Projektbeschreibung darzustellen und ev. mit Anhängen ist, so ist dies nachvollziehbar in der Projektbeschrei- zu belegen. Insbesondere ist nachzuweisen, dass bung zu begründen. bezüglich der Verfügbarkeit mitnutzbarer Infrastruktur und bezüglich Bauvorhaben im geplanten Ausbauge- biet eine Abfrage an die zentrale Informationsstelle für Infrastrukturdaten (ZIS) der RTR-GmbH getätigt wurde. Als Nachweis dieser Abfragen (Infrastruktur, Bauvor- haben) sind jeweils zwei Dokumente im PDF-Format im eCall hochzuladen: ¡¡ Die den Abfragen zugrunde liegenden Abfrage- gebiete „Beauskunftung zu bewilligtem Antrag Nr. xx“: Diese können im PDF-Format in der ZIS-Abfrageverwaltung heruntergeladen werden. ¡¡ Die Rückmeldungen zu den ZIS-Abfragen: Die Antwort-E-Mails der ZIS mit dem Betreff „Ihre ZIS-Abfrage Nr. xx wurde freigegeben“ enthalten eine Angabe über die Anzahl vorhandener Infra- strukturbetreiber bzw. Einmelder von Bauvor- haben. PRAXISTIPP: Als besondere Verlegeart ist u. a. auch eine Ver- Wenn es keine Bauvorhaben in der Gemeinde gibt, legung mittels Schlitzgraben förderbar. Es handelt erstellen Sie bitte wie folgt einen Screenshot als sich dabei um Verfahren, bei denen ein Schlitz in eine Nachweis für den Abfrageversuch: Straßendecke, einen Gehweg oder einen Radweg ge- fräst wird, in den erdverlegbare Mikrorohre eingelegt ¡¡ Wählen Sie die Kachel „Zur Abfrage“ aus. werden. Voraussetzung ist, dass – wie im Planungs- leitfaden Breitband des BMVIT (https://www.bmvit. ¡¡ Wählen Sie „Bauvorhaben“ aus und klicken Sie gv.at/service/publikationen/telekommunikation/down auf „Weiter“. loads/planungsleitfaden_outdoor_ua.pdf) vorgesehen - eine ausdrückliche Zustimmung des Straßenerhalters ¡¡ Füllen Sie die „Projektbeschreibung Baumaß- zu diesen Verfahren vorliegt. nahmen“ aus, bestätigen Sie, dass Sie das Handbuch zur Kenntnis genommen haben und Die den ZIS-Abfragen zugrunde liegenden Abfrage- klicken sie auf „Weiter“. gebiete können Sie wie folgt in der ZIS-Abfragever- waltung herunterladen: Erstellen Sie das PDF, indem ¡¡ Klappen Sie in der Liste der Bundesländer den Sie bei der Kachel „Abfrageverwaltung“ auf „Zu den gewünschten Bezirk auf, sodass die auswähl- Anträgen“ klicken und anschließend für den relevan- baren Gemeinden sichtbar werden und machen ten Antrag auf „Ergebnis einsehen“ klicken. In dieser Sie einen Screenshot, wenn Ihr Gemeindegebiet Ansicht „Beauskunftung zu bewilligtem Antrag Nr. xx“ nicht auswählbar ist. sehen Sie in der Kartenübersicht unter „Ausgewählte Gebiete“ Ihre Abfragegebiete, welche Sie über den Button „Ansicht als PDF herunterladen“ ohne Betrei- berinformation ausgeben können. 12 | LEITFADEN BBA2020 LEERROHR AUFRUF AB 17. 06. 2019, V1.0
2 | FÖR D E R B E DI N GU N GE N 2.5 WELCHE VERPFLICHTUNGEN SIND BEZÜGLICH DES ZUGANGS AUF VORLEISTUNGSEBENE ZU ERFÜLLEN? U nter „Zugang auf Vorleistungsebene“ versteht Ein Standardangebot hat zumindest man den Zugang, der es einem Betreiber ermög- folgende Mindestinhalte aufzuweisen: licht, die Einrichtungen eines anderen Betrei- bers zu nutzen. Das bedeutet: FörderwerberInnen 1. Detaillierte Aufgliederung der angebotenen Vor- müssen eine diskriminierungsfreie, technisch und leistungen sowie das jeweils dafür zu entrichtende wirtschaftlich machbare Nutzung der Infrastruktur Entgelt. Die Preise sind basierend auf Vollkosten ab- durch verschiedene Betreiber garantieren. Der um- züglich der Förderung gemäß der BMVIT Excel-Vorlage fassende Zugang auf Vorleistungsebene ist zumindest „Kalkulationstabelle zum Standardangebot“ (www. während der Betriebspflicht unbefristet zu gewähren. bmvit.gv.at/telekommunikation/breitband/foerderungen/ foerderwerber/index.html) zu kalkulieren und bei Folgende Netzzugangsprodukte müssen Sie Änderungen der Eingabewerte (aktualisierte Kosten mindestens zur Verfügung stellen: und Förderbeträge etc.) entsprechend anzupassen. Insbesondere nach Fertigstellung des geförderten Vor- 1. Bei passiver Netzinfrastruktur: Zugang zu Leer- habens sind die Preise für das Standardangebot unter rohren, entbündelter Zugang zu unbeschalteten Berücksichtigung der Ist-Kosten und des tatsächlichen Glasfaserleitungen. Förderbetrags neu zu kalkulieren und im Standard- angebot zu aktualisieren. 2. Bei FTTB- und FTTC-Netzen mittels xDSL-Techno- logie beziehungsweise bei FTTH-Netzen: Zugang zu 2. Regelungen über die Bereitstellung von Informa- Leerrohren, entbündelter Zugang zu unbeschalteten tionen über die Lage und Beschaffenheit von Kabel- Glasfaserleitungen und virtuelle Entbündelung des kanälen bzw. unbeschalteten Glasfasern und deren Teilnehmeranschlusses (Entbündelung, die es alter- Zugangspunkte inkl. Regelungen betreffend die nativen Anbietern ermöglicht, auf Basis eines Layer Besichtigung vor Ort 2 Ethernet-Dienstes dem Endkunden/der Endkundin eigene Breitbandprodukte anzubieten). 3. Prozedere hinsichtlich Bestellung, Bereitstellung und Kündigung der Vorleistungen inkl. Fristen 3. Bei Kabelnetzen (HFC): Zugang zu Leerrohren, entbündelter Zugang zu unbeschalteten Glasfaser- 4. Bestimmungen betreffend Standardqualität bzw. leitungen und Bitstreaming (Bitstromzugang, der es gegebenenfalls erweiterte Qualität in Form von Service alternativen Anbietern ermöglicht, auf Basis eines Level Agreements (Bereitstellung, Entstörungsbedin- Layer 3 IP-Dienstes dem Endkunden/der Endkundin gungen, Reaktionszeiten, Verfügbarkeit) einschließlich eigene Breitbandprodukte anzubieten). Regelungen über Störungsbehebungsprozesse 4. Bei mobilen oder drahtlosen Netzen: gemeinsame 5. Technische Spezifikation und Regelungen des Nutzung der physischen Masten, Zugang zu Leerrohren Zugangs zu relevanten Schaltstellen bzw. Anschalte- und entbündelter Zugang zu unbeschalteten Glasfaser- punkte einschließlich Regelungen zu Kollokation, leitungen in den Backhaul-Netzen. Übertragungssystemen und gegebenenfalls Netzver- träglichkeit (Endgeräte) Bei Verfügbarkeit von Glasfaser muss ein entbündelter Zugang ermöglicht werden; dazu sind ausreichende Zur Erstellung des Standardangebots gemäß Sonder- Kapazitäten sowie Zugangspunkte für die Mitbenutzung richtlinie „Breitband Austria 2020 Leerverrohrungs- durch Dritte4 vorzusehen. programm“ ist das „Standardangebot-Muster, Beispiel Leerrohr“ (veröffentlicht unter www.bmvit.gv.at/tele Sie sind verpflichtet, Vorleistungsprodukte in Form kommunikation/breitband/foerderungen/foerderwerber/ von Standardangeboten zur Verfügung zu stellen, welche index.html) sinngemäß heranzuziehen. Dabei sind die im Bewertungsverfahren geprüft werden (siehe Abs. 3.4 Vorgaben der Sonderrichtlinie zu berücksichtigen und Kriterium (4.4)). allfällige Abweichungen von den Inhalten des Musters (wie bspw. betreffend Wartungsbedingungen, Kündi- gungsregelungen, Kostenkalkulation) zu kennzeichnen und zu begründen.5 4 Zugangspunkte für Dritte sind in der WebGIS-Anwendung als PoP einzuzeichnen. 5 Wenn ein Standardangebot mit Abweichungen von den Inhalten des Musters bereits im Rahmen einer Breitband Austria 2020 Förderung von der RTR bestätigt wurde, kann auch diese Standardangebot-Version verwendet werden. Allfällige weitere Abweichungen von den Inhalten der bestätigten Version sind zu kennzeichnen und zu begründen. www.ffg.at | 13
PRAXISTIPP: Die Kennzeichnung von allfälligen Änderungen bzw. Abweichungen zum Standardangebot-Muster kann z. B. durch Darstellung im Änderungsmodus erfolgen. Kurze Begründungen für Abweichungen können als Kommentare eingefügt werden. Bei längeren Begründungen wird empfohlen, ein eigenes Dokument zu er- stellen und im eCall hochzuladen. 2.6 WELCHE KOSTEN SIND FÖRDERBAR? F örderbar sind nur jene Kosten, die unmittelbar c) Investitionsbezogene Planungskosten können bis zu mit der geförderten Leistung in Zusammenhang 5 % der förderbaren Ausgaben und Aufwendungen stehen und nur in jenem Ausmaß, in dem sie anerkannt werden, maximal jedoch 30.000 Euro. Wenn zur Erreichung des Förderziels unbedingt erforder- ein Projekt den Ausbau in mehreren Gemeinden umfasst, lich sind. Das sind alle dem geförderten Vorhaben gilt die Deckelung der Planungskosten pro Gemeinde. zurechenbaren Ausgaben bzw. Aufwendungen, die Planungskosten können anerkannt werden, wenn sie direkt, tatsächlich und zusätzlich zum herkömmlichen nachweislich bis zu drei Monate vor dem Einreichdatum Betriebsaufwand während des Förderzeitraums laut (schriftliche Bestätigung der FFG) angefallen sind. Fördervertrag entstanden sind. Es können nur Kosten anerkannt werden, die anhand von Belegen nachge- Die Tabellen unter Abs. 6. Kostenpauschalenmodell wiesen werden. für Leerrohr geben einen Überblick über die jeweiligen Kostenpositionen. Der frühestmögliche Zeitpunkt für den Projektstart ist nach Einreichen des Förderansuchens. Das Einlan- Für zugekaufte Leistungen von verbundenen Unter- gen des Förderansuchens wird von der FFG schriftlich nehmen gelten dieselben Regelungen wie für den/ bestätigt. Dieses Datum der schriftlichen Bestätigung die FördernehmerIn. Zusätzlich müssen Zahlung oder markiert den Zeitpunkt der Kostenanerkennung.6 Gegenverrechnung belegt werden und es dürfen keine Gewinnaufschläge, Verwaltungsaufschläge o. Ä. ange- FÖRDERBAR SIND: setzt werden. a) Investitionskosten7 für den Ausbau von Leer- Die auf die Kosten der förderbaren Leistung entfallen- rohrsystemen mit und ohne Kabel, darunter fallen de Umsatzsteuer ist keine förderbare Ausgabe. Sofern insbesondere Kosten für Tiefbauarbeiten (Grabungs- diese Umsatzsteuer aber nachweislich tatsächlich und arbeiten inkl. Wiederherstellung), Kosten für die Leer- endgültig von dem/der FördernehmerIn zu tragen ist, verrohrung (wie Sub-Ducts, Mikrorohre usw.) inklusive somit für ihn/sie keine Vorsteuerabzugsberechtigung Verlegung, Kosten für LWL-/Glasfaserkabel inklusive besteht, kann sie als förderbarer Kostenbestandteil Einblasen und Spleißen, Kosten für Faserverteiler in- berücksichtigt werden. klusive deren Einbau, Kosten für passive Einrichtungen von Verteilern und Ortszentralen. Als Investitionskosten NICHT FÖRDERBAR SIND: können auch anteilige Kosten anerkannt werden, die außerhalb des Fördergebiets anfallen. Voraussetzung 1. Gemeinkosten (z. B. Sekretariat, Buchhaltung etc.) dafür ist, dass deren Auswirkung auf die Investition im Fördergebiet in der Projektbeschreibung begründet 2. Kosten für Sachleistungen, Prämien und andere und quantifiziert wird. Sozialleistungen b) Investitionsbezogene Eigenleistungen in Form von 3. Rücklagen und personalbezogene Rückstellungen Arbeitsleistungen und Materialentnahmen, welche durch Vorlage von entsprechenden Aufzeichnungen 4. Abfertigungen glaubhaft gemacht werden müssen (siehe Abs. 4.3). 5. Verwaltungsverfahrenskosten und Gerichtskosten 6. Notariatsgebühren, Anwaltskosten, Steuerberatungs- und sonstige Beratungskosten 6 Planungskosten können bis zu drei Monate vor diesem Termin anerkannt werden. 7 Investitionskosten sind aktivierungsfähige Aufwendungen für die Anschaffung oder Herstellung von dauerhaften Wirtschaftsgütern. 14 | LEITFADEN BBA2020 LEERROHR AUFRUF AB 17. 06. 2019, V1.0
2 | FÖR D E R B E DI N GU N GE N 7. Finanzierungskosten, Geldverkehrs- und Mahn- 16. Kosten für Grunderwerb spesen 17. Kosten für die Einräumung von Servituten oder 8. Versicherungskosten Leitungsrechten 9. Lizenzgebühren 18. Nicht bezahlte Rechnungs-Teilbeträge (z. B. Scha- denersatzforderungen, Skonti, Rabatte) 10. Leasingraten 19. Kosten, die nicht in unmittelbarem Zusammen- 11. Steuern, öffentliche Abgaben und Gebühren hang mit dem zu fördernden Vorhaben stehen 12. Kosten für Frequenzen 20. Kosten, die aufgrund EU-wettbewerbsrechtlicher Bestimmungen nicht als förderbare Kosten gelten 13. Kosten für die Mitbenutzung von Infrastruktur (z. B. Vertriebskosten) (z. B. laufende Betriebskosten, Mietkosten, Kalibrierung sowie Reinigung vor dem Einblasen Überschreitet die Amortisationsdauer einer Sache, von Glasfaserkabeln in Bestandsrohre) die zur Durchführung der Leistung angeschafft wurde, den Zeitraum der Leistung, darf maximal jener Kosten- 14. Kosten für aktive Netzelemente inkl. Ausstattung anteil gefördert werden, der der Abschreibung für den bei dem Kunden/der Kundin (z. B. Kabel- Leistungszeitraum nach dem EStG 1988 entspricht. modems, Endgeräte u. Ä.) Förderbare Investitionskosten und investitions- 15. Kosten für nicht netzwerktechnische Komponen- bezogene Eigenleistungen sind unabhängig von der ten und die dafür erforderliche Software Amortisationsdauer auf Basis der aktivierungsfähigen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten förderbar. 2.7 WAS IST BEI DER KOSTEN- UND FINANZIERUNGSPLANUNG ZU BERÜCKSICHTIGEN D ie Darstellung der Kosten zum Zeitpunkt der bau in mehreren Gemeinden umfasst, müssen Sie das Antragstellung erfolgt in Form von Pauschalen, Gesamtvorhaben in die entsprechenden Anteile pro die Sie anhand eines vorgegebenen Schemas im Gemeinde aufteilen.8 eCall ermitteln. Daraus ergibt sich ein Maximum der förderbaren Kosten. Der auf Basis der Kostenpau- Die bei der Kosteneingabe angeführten Pauschalen schalen berechnete Förderbetrag bildet die Höchst- sind so kalkuliert, dass damit die meisten Leerrohr- grenze für die Förderung. Die Förderung des Bundes projekte umfassend abgebildet werden können. Sollten beträgt grundsätzlich maximal 50 % der tatsächlich jedoch in Ihrer Planung wider Erwarten signifikante angefallenen und förderfähigen Kosten. Sofern die Investitionskosten auftreten, die in der Struktur des geförderte Investition unmittelbar zur Verfügbarkeit von Pauschalenmodells nicht bereits berücksichtigt sind, die FTTH-/FTTB-Endkundenanschlüssen (Leerrohr mit aber dennoch zu den förderbaren Kosten gemäß Abs. LWL-Kabel) führt, kann die Förderung bis zu maximal 2.6 zählen, so fügen Sie bei der jeweiligen Hauptkosten 65 % der tatsächlich angefallenen Kosten betragen. gruppe eine weitere Position hinzu bzw. führen Sie die Kosten unter dem Tabellenreiter „Weitere Kosten“ an, GEHEN SIE BEI DER KOSTEN- UND FINANZIE- wenn eine Zuordnung zu einer Hauptkostengruppe nicht RUNGSPLANUNG FOLGENDERMASSEN VOR: möglich ist. Erläutern Sie dies jedenfalls in der Projektbeschreibung. Die Bewertungsjury wird prüfen, 1. Kosten und Förderung (Kostenplanung): ob diese Kosten tatsächlich außerhalb der Modellan- Die im eCall zur Verfügung gestellten Pauschalen zur nahmen der Pauschalen stehen und daher anerkannt Kostenplanung sind in Abs. 6 dargestellt. werden können. Erstellen Sie die Kostenplanung im eCall anhand der Unter „Weitere Kosten“ haben Sie auch die Möglich- vorgegebenen Kostenpauschalen. Dabei ist unerheblich, keit, Kosten für Personenstunden (Eigenleistungen) zu ob Sie die Leistungen an Dritte vergeben oder selbst planen, sofern diese Leistungen nicht schon in den durchführen. Wenn Ihr Antrag den Infrastrukturaus- vorgegebenen Pauschalen enthalten sind. Wenn Sie 8 Für Wien beziehen sich die Bauabschnitte auf Katastralgemeinden, d. h. pro Katastralgemeinde ist eine Kostenplanung zu erstellen. www.ffg.at | 15
Kosten für Personenstunden (Eigenleistungen) bean- Bezüglich Restfinanzierung ist bei der Antragstel- tragen, erläutern Sie in der Projektbeschreibung, für lung nur der Betrag der Eigenleistung maßgeblich. Die welche Leistungen diese Kosten anfallen. Vorlage einer verbindlichen Finanzierungszusage eines Kreditinstitutes ist zunächst nicht erforderlich. Die FFG Wenn Sie vorsteuerabzugsberechtigt sind, ist die auf kann jedoch in bestimmten Fällen vor Ausstellung eines die Kosten der förderbaren Leistung entfallende Um- Fördervertrages die Vorlage von Nachweisen der Finan- satzsteuer keine förderbare Ausgabe, d. h. die Kosten zierbarkeit verlangen. In diesem Zusammenhang kann sind exklusive Umsatzsteuer anzuführen. Wenn Sie auch eine derartige Finanzierungszusage eines Kredit- nachweislich keine Möglichkeit zum Vorsteuerabzug institutes erforderlich sein. haben und dies in den Stammdaten im eCall entspre- chend ausfüllen, können Sie zu Ihren geplanten Kosten NUR RELEVANT FÜR GEMEINDEN, GEMEINDE- die Umsatzsteuer hinzufügen. VERBÄNDE, GEMEINDEKOOPERATIONEN: Wenn Sie im Rahmen der Restfinanzierung Bedarfs- Nachdem Sie alle Bauabschnitte pro Gemeinde geplant zuweisungen und/oder sonstige Zuschüsse (als Eigen- haben, sehen Sie in der Übersicht unter „Kosten und mittel) für den Breitbandausau in Anspruch nehmen, Förderung“ bei der „Kosteneingabe“ die Summe der berücksichtigen Sie, dass die Summe der Förderungen, Plankosten und der Finanzierung über alle Gemeinden. Zuschüsse und Zuweisungen den Gesamtbetrag der In- vestitionskosten nicht übersteigen darf. 2. Finanzierungsplan: Mit der Planrechnung (Finanzierungsplan) belegen Die Erläuterungen zu den geplanten Parametern der Sie die Finanzierungslücke, die eine Förderung Ihres Kosten- und Finanzierungsplanung sind in der Projekt- Projektes rechtfertigt. Teilen Sie dazu die Gesamtkosten beschreibung (Abs. 1.1 für Aspekte der Inbetriebnahme, laut Kostenplanung, je nach Anfall, prozentuell auf die Abs. 2.1.1 für die Erläuterung der Kostenplanung und Jahre der Projektdauer auf. Planen Sie weiters allfällige der Gesamtinvestition sowie Abs. 2.3.2 für die Erläute- zusätzliche, nicht geförderte Kosten der Investition. Die rung des Finanzierungsplans) darzulegen. geplanten Einnahmen und Ausgaben sind für 20 Jahre nach Auszahlung der Endrate einzutragen. Aus den ab- gezinsten Gesamtkosten des Investitionsvorhabens (förderbare und nicht förderbare Investitionskosten) sowie den abgezinsten Einnahmenüberschüssen (Einnahmen minus Ausgaben) berechnet sich im eCall automatisch die Finanzierungslücke. 3. Kosten/Finanzierung/Förderung: In der Übersicht „Kosten/Finanzierung/Förderung“ wird die Ausfinanzierung des Vorhabens dargestellt. Beachten Sie dabei folgende Höchstgrenzen: ¡¡ Die Förderung des Bundes beträgt grundsätzlich maximal 50 % der förderfähigen Projektkosten, sofern die geförderte Investition unmittelbar zur Verfügbarkeit von FTTH-/FTTB-Endkunden- anschlüssen (Leerrohr mit LWL-Kabel) führt, maximal bis zu 65 % der förderfähigen Projekt kosten und kann jedenfalls nicht die im Finan- zierungsplan ausgewiesene Finanzierungslücke übersteigen. ¡¡ Wenn Sie eine Anschlussförderung in Anspruch nehmen (bitte erkundigen Sie sich, ob in Ihrem Bundesland eine Anschlussförderung möglich ist), beträgt die Höchstquote für alle Förderungen 90 % der gesamten anerkannten Kosten. 16 | LEITFADEN BBA2020 LEERROHR AUFRUF AB 17. 06. 2019, V1.0
2 | FÖR D E R B E DI N GU N GE N PRAXISTIPP: Im eCall unter „Kosteneingabe“ können Sie die Kosten je Gemeinde nach Kostengruppen erfassen. Wenn Sie im Rahmen einer gemeinsamen Bauführung mit Infrastrukturinhabern bzw. –errichtern Leerrohre mitverlegen, sind die Laufmeter im Tabellenreiter „Mitverlegung“ zu erfassen. Ein zusätzlich erforderlicher Ausbau (Selbst- verlegung) ist unter „Zusätzlicher Ausbau“ einzutragen. Befüllen Sie die unter den Tabellenreitern angeführten Positionen je nach Ausbauplanung. Unter dem Reiter „Planung“ können Sie maximal 5 % für Planungskosten (gedeckelt mit 30.000 Euro pro Gemeinde), unter dem Reiter „Bauaufsicht und Projektmanagement“ maximal 5 % für Bauaufsicht und Projektmanagementkosten ansetzen. Beim Ausbau mittels Künetten (befestigte und unbefestigte Oberfläche) ist in den vorgegebenen Pauschalen auch die provisorische Wiederherstellung berücksichtigt. Bei befestigter Oberfläche kann zusätzlich ein Belag beantragt werden. Als Alternative können Sie die Kosten auch als Excel-Tabelle über die Funktion „Gesamtimport“ einspielen. Die Excel-Vorlage für den Datenimport finden Sie im eCall unter „Kosteneingabe“. Wenn Sie nachweislich nicht vorsteuerabzugsfähig sind (entsprechender Eintrag in den Stammdaten im eCall), können Sie für Drittleistungen die Umsatzsteuer als förderbare Ausgabe beantragen. Unter dem Reiter „Umsatz- steuer“, „Neue Umsatzsteuer-Position anlegen“ sind die Gesamtkosten abzüglich ev. Kosten für Personenstunden (Eigenleistungen) als „Nettobetrag“ vorgegeben. Wenn in den beantragten Gesamtkosten weitere Eigenleistungen enthalten sind, berechnen Sie die verringerte Umsatzsteuer-Basis, d. h. die Summe der Kosten für Drittleistungen, in einem Excel-Sheet, welches Sie dem Antrag beilegen. Tragen Sie den neu berech- neten Wert unter „Nettobetrag“ ein. Wählen Sie den Steuersatz; im eCall sind zwei Steuersätze (20 % oder 10 %) vorgegeben. Sie können den Umsatzsteuersatz auch überschreiben. Falls verschiedene Steuersätze zur Anwen- dung kommen, fügen Sie pro Steuersatz eine Position mit dem dazugehörigen Nettobetrag ein und begründen die Anwendung unterschiedlicher bzw. von den Vorgaben abweichender Steuersätze im entsprechenden Feld. Nach der Kosteneingabe sehen Sie in der Übersicht über Gemeinden indikative Werte für „Lfm Mitverlegung“ und „Lfm zusätzl. Ausbau“. Vergleichen Sie diese Werte mit den GIS-Daten in der WebGIS-Anwendung. Die Längen sollten in etwa übereinstimmen. Begründen Sie allfällige Abweichungen im Projektantrag Abs. 2.1.1. www.ffg.at | 17
2.8 WIE HOCH IST DIE FÖRDERUNG? D ie Förderquote des Bundes beträgt grundsätzlich Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Förder- maximal 50 % der förderfähigen Projektkosten, würdigkeit und dem Förderbedarf des Projektes. sofern die geförderte Investition unmittelbar zur Verfügbarkeit von FTTH-/FTTB-Endkundenan- Die Förderwürdigkeit ergibt sich durch Erfüllung schlüssen (Leerrohr mit LWL-Kabel) führt, bis zu der unter Abs. 2.4 aufgelisteten Anforderungen sowie 65 % der förderfähigen Projektkosten. Die Förderung folgender Kriterien: erfolgt in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen und beträgt mindestens 50.000 Euro pro Projekt (also ¡¡ Das zu fördernde Vorhaben muss zu einer mindestens 100.000 Euro förderbare Kosten bei einer wesentlichen Verbesserung der Breitbandverfüg- maximalen Förderquote von 50 % bzw. mindestens barkeit im Fördergebiet führen. 76.923 Euro förderbare Kosten bei einer maximalen Förderquote von 65 %) und maximal 500.000 Euro pro ¡¡ Die Durchführung des Vorhabens darf ohne För- Gemeinde.9 derung nicht oder nicht im notwendigen Umfang möglich sein (Darstellung der Finanzierungs- Ein Projekt bezieht sich auf das Fördergebiet inner- lücke). halb einer Gemeinde. Für den Förderablauf können optional mehrere Projekte aus unterschiedlichen ¡¡ Unter Berücksichtigung der Förderung muss die Gemeinden innerhalb einer NUTS3-Region mit jeweils Durchführung des Vorhabens finanziell gesichert maximal 500.000 Euro Förderhöhe zu einem größeren sein (Nachweis durch Kosten-, Zeit- und Finan- Gesamtprojekt zusammengefasst werden; d. h. ein zierungsplan). Förderprojekt kann den Ausbau in mehreren Gemeinden innerhalb einer NUTS3-Region umfassen. Die maximale ¡¡ Die Eigenleistung des Förderwerbers/der Förderhöhe von 500.000 Euro pro Gemeinde darf dabei Förderwerberin muss mindestens 10 % der nicht überschritten werden; jedoch erhöht sich die maxi- förderfähigen Projektkosten betragen. Eigenleis- male Förderhöhe des Gesamtprojekts entsprechend der tungen können sowohl Eigenmittel im engeren Anzahl der vom Projekt umfassten Gemeinden. Sinn als auch eigene Sach- und Arbeitsleistungen, Kredite oder Beiträge Dritter sein. Bei Zusammenfassung mehrerer Gemeinde-Projekte ist es ausreichend, wenn die minimale Förderhöhe durch Die Ermittlung des Förderbedarfs erfolgt im Rahmen das Gesamtprojekt über alle Gemeinden erreicht wird. des in Abs. 3.4 beschriebenen Auswahlverfahrens. In jenen NUTS3-Regionen, in denen der vorgesehene Bundesanteil aus der Breitbandmilliarde bereits zur Gänze abgerufen wurde, ist für das Budget ein „Platz- halter in Höhe von 1.000 Euro“ eingetragen. Dies bedeutet, dass eine Mittelansprache in diesen Regionen nur unter folgenden zwei Möglichkeiten erfolgen kann: 1. Wenn nur einzelne NUTS3-Regionen eines Bundes- landes innerhalb des zur Verfügung stehenden Bun- deslandbudgets überzeichnet sind, kann ein Mittelaus- gleich innerhalb des jeweiligen Bundeslandes erfolgen. 2. Wenn das zur Verfügung stehende Bundeslandbudget überzeichnet ist, kann ein Mittelausgleich mit freien Mitteln aus anderen Bundesländern erfolgen. Bei Budgetknappheit wird über die NUTS3- bzw. Bun- deslandgrenzen hinweg jenes förderwürdige Projekt mit der nächstbesten Punktebewertung gefördert. 9 Für Wien gilt der Betrag pro Katastralgemeinde. 18 | LEITFADEN BBA2020 LEERROHR AUFRUF AB 17. 06. 2019, V1.0
2 | FÖR D E R B E DI N GU N GE N 2.9 MÜSSEN ANDERE FÖRDERUNGEN, ZWECKZUSCHÜSSE, BEDARFS ZUWEISUNGEN FÜR DAS BEANTRAGTE VORHABEN ANGEGEBEN WERDEN? D ie Förderung des Bundes erfolgt unter der NUR RELEVANT FÜR GEMEINDEN, GEMEINDE- Voraussetzung einer Eigenleistung des Förder- VERBÄNDE, GEMEINDEKOOPERATIONEN: werbers/der Förderwerberin von mindestens Geben Sie in der Projektbeschreibung Abs. 1.3.2 jene 10 % der förderbaren Projektkosten. Geben Sie im Bedarfszuweisungen und sonstigen Zuschüsse an, die eCall unter „Kosten/Finanzierung/Förderung“ und in für dieselbe Leistung aus öffentlichen Mitteln beantragt, der Projektbeschreibung Abs. 1.3.1 jene Förderungen genehmigt, ausbezahlt wurden bzw. die Sie beabsichti- an, die für dieselbe Leistung, wenn auch mit ver- gen zu beantragen. schiedener Zweckwidmung, aus öffentlichen Mitteln (einschließlich EU-Mitteln) gewährt oder beantragt wurden bzw. werden, sofern es sich dabei um ¡¡ Laufende Förderungen ¡¡ Förderungen, die in den letzten drei Jahren ge- währt wurden ¡¡ Beantragte Förderungen, über deren Gewährung noch nicht entschieden wurde oder die bereits ge- währt oder in Aussicht gestellt wurden ¡¡ Beabsichtigte Förderanträge handelt. www.ffg.at | 19
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