BREITBAND AUSTRIA 2020 LEERROHR - WIEN, JUNI 2019 LEITFADEN 2019, VERSION 1.0 AUFRUF ZUM LEERVERROHRUNGSPROGRAMM START: 17. 06. 2019 ...

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WIEN, JUNI 2019

BREITBAND AUSTRIA 2020
LEERROHR
LEITFADEN 2019, VERSION 1.0
AUFRUF ZUM LEERVERROHRUNGSPROGRAMM START: 17. 06. 2019
EINREICHSTICHTAGE: 13. 08. 2019 | 30. 10. 2019
BREITBAND AUSTRIA 2020 LEERROHR - WIEN, JUNI 2019 LEITFADEN 2019, VERSION 1.0 AUFRUF ZUM LEERVERROHRUNGSPROGRAMM START: 17. 06. 2019 ...
INHALT

LEITFADEN BREITBAND AUSTRIA
2020 LEERROHR
AUFRUF ZUM LEERVERROHRUNGSPROGRAMM START: 17. 06. 2019

      DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE             4
      KONTAKTE, DOKUMENTE UND WEITERE
      INFORMATIONEN                       5

1     ZIELE DES                                3     PROJEKT­EINREICHUNG UND FÖRDER­
      LEERVERROHRUNGSPROGRAMMS            6          ENTSCHEIDUNG                         20
                                               3.1   WIE VERLÄUFT DIE EINREICHUNG?        21
                                               3.2   WELCHE DOKUMENTE SIND FÜR DIE
2     FÖRDER­BEDINGUNGEN                  8
                                                     EINREICHUNG ERFORDERLICH?            22
2.1   WER IST FÖRDERBAR?                  9
                                               3.3   WIE DÜRFEN VERTRAU­LICHE PROJEKT-
2.2   IN WELCHEM GEBIET WIRD GEFÖRDERT?   9          DATEN VERWENDET WERDEN?              23
2.3   WELCHE VORHABEN WERDEN                   3.4   NACH WELCHEN KRITERIEN WERDEN
      GEFÖRDERT?                          10         DIE FÖRDER­ANSUCHEN BEURTEILT?       24
2.4   WAS SIND DIE BESON­DEREN ANFORDE-        3.5   WIE FUNKTIONIERT DAS
      RUNGEN FÜR DIE FÖRDERUNG?           11         BEWERTUNGSVERFAHREN?                 29
2.5   WELCHE VERPFLICHTUNGEN SIND              3.6   WER TRIFFT DIE FÖRDERENTSCHEIDUNG?   29
      BEZÜGLICH DES ZUGANGS AUF
      VORLEISTUNGSEBENE ZU ERFÜLLEN?      13
2.6   WELCHE KOSTEN SIND FÖRDERBAR?       14   4     ABLAUF NACH DER
                                                     FÖRDER­ENTSCHEIDUNG                  30
2.7   WAS IST BEI DER KOSTEN- UND
      FINANZIERUNGSPLANUNG ZU                  4.1   WIE ENTSTEHT DER FÖRDERVERTRAG?      31
      BERÜCKSICHTIGEN                     15
                                               4.2   WIE WERDEN AUFLAGEN
2.8   WIE HOCH IST DIE FÖRDERUNG?         18         BERÜCKSICHTIGT?                      31
2.9   MÜSSEN ANDERE FÖRDERUNGEN,               4.3   WELCHE BERICHTE UND ABRECHNUNGEN
      ZWECKZUSCHÜSSE, BEDARFS­                       SIND NOTWENDIG?                  32
      ZUWEISUNGEN FÜR DAS BEANTRAGTE
                                               4.4   WIE ERFOLGT DIE AUSZAHLUNG?          34
      VORHABEN ANGEGEBEN WERDEN?          19
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4.5     WIE SOLLEN PROJEKT­ÄNDERUNGEN                                      5        GLOSSAR                                                 37
        KOMMUNIZIERT WERDEN?                                   34
4.6     KANN DER FÖRDER­ZEITRAUM
        VERLÄNGERT WERDEN?                                     35          6       KOSTEN­PAUSCHALEN­MODELL
                                                                                   FÜR LEERROHR                                             38
4.7     WAS PASSIERT AM ENDE DER
        PROJEKTLAUFZEIT?                                       35
4.8     WAS PASSIERT IN DEN JAHREN
                                                                           7       SCHEMATISCHE DARSTELLUNG
        NACH PROJEKTENDE?                                      35
                                                                                   DES FÖRDER­ABLAUFES                                      42

IMPRESSUM
Herausgeber: Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH
		           Sensengasse 1, 1090 Wien
		           www.ffg.at, office@ffg.at
		           FN 252263a, HG Wien, DVR: 0037257/058
Satz/Layout: „Der Herr Bertl“ OG Werbeagentur, office@derherrbertl.at
Fotos:	istockphoto.com

Alle Angaben in dieser Publikation erfolgen trotz sorgfältiger Bearbeitung ohne Gewähr, eine Haftung des Herausgebers ist ausgeschlossen.
Alle Rechte, insbe­sondere das Recht der Vervielfältigung und der Verbreitung sowie der Übersetzung, sind vorbehalten.
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DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE
   DIE ANFORDERUNGEN IM ÜBERBLICK
                                       Teile des österreichischen Bundesgebiets, wo keine Breitband-Hochleistungszugänge
  Fördergebiet                         verfügbar sind. Die förderbaren Gebiete sind abrufbar unter www.breitbandförderung.at.
                                       ¡¡ Gemeinden und Gemeindeverbände
  Wer ist förderbar?                   ¡¡ Außerhalb der Bundesverwaltung stehende natürliche oder juristische Personen
                                          mit Niederlassung in Österreich
                                       Investitionsvorhaben betreffend die Errichtung von Leerrohren mit oder ohne Kabel für
  Was ist förderbar?                   eine künftige Breitbandinfrastruktur
                                       ¡¡ Verlegung passiver Infrastrukturen, überwiegende Teile davon in Mitverlegung mit
                                          aktuellen Tiefbauvorhaben
                                       ¡¡ Einordnung in ein überregionales Konzept zur Errichtung eines Zugangsnetzes der
  Anforderungen an die geförderten        nächsten Generation (NGA-Netz)
  Projekte
                                       ¡¡ Erfüllung der besonderen Förderbedingungen lt. Sonderrichtlinie Breitband Austria
                                          2020 Leerverrohrungsprogramm (BBA2020_LeRohr), abrufbar unter
                                          www.breitbandförderung.at
                                       ¡¡ Investitionskosten für den Ausbau von Leerrohrsystemen mit und ohne Kabel
                                       ¡¡ Investitionsbezogene Eigenleistungen in Form von Arbeitsleistungen und
  Förderbare Kosten                       Materialentnahmen
                                       ¡¡ Investitionsbezogene Planungskosten
  Projektlaufzeit                      Vorzugsweise bis zu zwei Jahren, bei aufwendigeren Vorhaben bis zu vier Jahren
                                       Mindestens 50.000 Euro pro Projekt und maximal 500.000 Euro pro vom Projekt
                                       betroffenem Gemeindegebiet
  Förderbetrag                         Die Auszahlung der 1. Rate (Startrate) in Höhe von 25 % der zugesagten Förderung
                                       erfolgt nach Abschluss des Fördervertrags und nach Start des Projekts.
                                       Maximal 50 % der förderfähigen Projektkosten, bei unmittelbarer Verfügbarkeit von
  Förderquote                          FTTH-/FTTB-Endkundenanschlüssen (Leerrohr mit LWL-Kabel) bis zu 65 % der
                                       förderfähigen Projektkosten – mindestens 10 % sind aus Eigenmitteln aufzubringen

   ECKDATEN
                                       Für diesen Aufruf stehen in Summe rd. 28,8 Millionen Euro zur Verfügung, die zu den
  Budget                               Einreichstichtagen vergeben werden.
                                       13. August 2019, 12:00 Uhr Mittag
  Einreichstichtage                    30. Oktober 2019, 12:00 Uhr Mittag
  Sprache                              Deutsch
  Einreichportal                       ecall.ffg.at
                                       ¡¡ Projektbeschreibung
                                       ¡¡ Kosten- und Finanzierungsplanung im eCall
                                       ¡¡ Projektplanung im eCall (WebGIS-Anwendung)
                                       ¡¡ Standardangebot inkl. Kalkulationstabelle
                                       ¡¡ Verpflichtungserklärung
                                       ¡¡ Nachweise zu den ZIS-Abfragen Infrastruktur und Bauvorhaben (Abfragegebiete
  Erforderliche Einreichdokumente         im PDF-Format, Antwort-E-Mails der ZIS im PDF-Format, ggf. Screenshot des Ab-
                                          frageversuchs Bauvorhaben)
                                       ¡¡ Bestätigung der Erstberatung durch das Breitbandbüro im BMVIT
                                       ¡¡ Ggf. Einverständniserklärungen von Gemeinden
                                       ¡¡ Ggf. Zustimmungs-, Verpflichtungs- und Garantieerklärungen
                                       ¡¡ Ggf. separate Kosten-/Finanzierungsplanungen von PartnerInnen (Gemeinden/Ge-
                                          meindeverbänden)
  Kontakt für die Einreichung, Abwick- FFG
                                       Breitband Hotline: +43 (0)57755-7500
  lung und Abrechnung                  E-Mail: breitband@ffg.at
                                       Breitbandbüro des Bundesministeriums
  Kontakt für die Programmver-         für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT)
  antwortung und verpflichtende        Telefon: +43 (0)800 21 53 59
  Erstberatung                         E-Mail: breitbandbuero@bmvit.gv.at
                                       FFG: www.ffg.at/breitband
  Information im Web                   BMVIT: www.breitbandförderung.at
                                       Sonderrichtlinie des BMVIT:
  Rechtsgrundlage                      Breitband Austria 2020 Leerverrohrungsprogramm
                                       www.breitbandförderung.at

4 | LEITFADEN BBA2020 LEERROHR AUFRUF AB 17. 06. 2019, V1.0
BREITBAND AUSTRIA 2020 LEERROHR - WIEN, JUNI 2019 LEITFADEN 2019, VERSION 1.0 AUFRUF ZUM LEERVERROHRUNGSPROGRAMM START: 17. 06. 2019 ...
KONTAKTE, DOKUMENTE UND
WEITERE INFORMATIONEN
  FFG-HOTLINE +43 (0)5 7755-7500                                BREITBANDBÜRO DES BMVIT +43 (0)800 21 53 59
  Die FFG ist für die Abwicklung der Förderung von               Das Breitbandbüro im BMVIT behandelt inhaltliche
der Einreichung bis zur Auszahlung der Fördermittel           Fragen in Bezug auf die Sonderrichtlinie und über-
und Überprüfung der Betriebspflicht nach Projektende          nimmt die inhaltlich technische Beratung, vor allem
verantwortlich und steht für alle Fragen zu den Ein-          in Bezug auf Fragen zur technischen Verlegeanleitung
reichdokumenten, zu den Eingaben im eCall sowie zum           (Planungsleitfaden Breitband, Planungsleitfaden Indoor)
gesamten Förderablauf zur Verfügung.                          und Fragen zur WebGIS-Anwendung. Weiters führt das
                                                              Breitbandbüro die vor Abgabe des Förderansuchens er-
                                                              forderliche Erstberatung durch.

A
      lle für die Ausschreibung relevanten Dokumente             Folgende ausschreibungsrelevante Dokumente sowie
      sowie Links zu den Breitbandinformationen des           umfassende Informationen zum Thema Breitband-
      BMVIT finden Sie auf den Webseiten der FFG              förderung (Breitbandstrategie, Breitbandbüro, Breitband-
unter www.ffg.at/breitband im DOWNLOADCENTER:                 atlas, Breitbandförderung BBA_2020, Publikationen)
                                                              finden Sie auf den Webseiten des BMVIT unter
¡¡ Leitfaden                                                  www.breitbandförderung.at:
¡¡ Antragsformulare
     ¡¡ Projektbeschreibung                                  ¡¡ Sonderrichtlinie des BMVIT: Breitband Austria 2020
     ¡¡ Verpflichtungserklärung                                  Leerverrohrungsprogramm (Stand September 2018)
     ¡¡ Zustimmungs-, Verpflichtungs- und Garantie-          ¡¡ Bewertungshandbuch Breitband Austria 2020
         erklärung                                                Leerverrohrungsprogramm
     ¡¡ Kostenplan/Finanzierungsplan von PartnerIn-          ¡¡ Muster für Standardangebot und Kalkulationstabelle
         nen (Gemeinden/Gemeindeverbänden)                    ¡¡ Handbuch für das WebGIS-Förderportal
¡¡ Zusätzliche Informationen                                  ¡¡ Planungsleitfaden Breitband, Planungsleitfaden
     ¡¡ Häufige Fragen und Antworten                             Indoor
         zur Ausschreibung                                    ¡¡ Fördergebiete mittels Breitbandkarte
     ¡¡ eCall-Guide zur Ausschreibung                        ¡¡ Breitbandstrategie 2020 und Breitband-Masterplan

ANPASSUNGEN UND ÄNDERUNGEN SEIT DEM LEERROHR AUFRUF AB 21.09.2018:

¡¡ Im Rahmen dieses Aufrufs gibt es zwei Einreich-            ¡¡ Abs. 4.5: Bei den mitzuteilenden Änderungen im
   stichtage.                                                    Zwischen- oder Endbericht wurde eine Ergänzung
¡¡ Die Bestätigung der Erstberatung durch das Breit-             vorgenommen.
   bandbüro im BMVIT ist bei der Einreichung im eCall         ¡¡ Abs. 4.6: Eine Information bezüglich Verlängerung
   hochzuladen.                                                  des Förderzeitaums wurde ergänzt.
¡¡ Hinweise auf den Planungsleitfaden Indoor des              ¡¡ Abs. 5: Die Definition „Point of Presence (PoP)“ wurde
   BMVIT wurden ergänzt.                                         aktualisiert.
¡¡ Abs. 2.7 und 2.9: Die Angaben zu Bedarfszuweisungen        ¡¡ Abs. 6: Im Kostenpauschalenmodell wurden weitere
   und Zuschüssen an Gemeinden, Gemeindeverbände                 Verlegemaßnahmen ergänzt. Generell wurden die
   und Gemeindekooperationen wurden aktualisert.                 Pauschalsätze entsprechend den Entwicklungen der
¡¡ Abs. 2.8: Bedingungen für einen Mittelausgleich               Marktpreise angehoben.
   zwischen NUTS3-Regionen und Bundesländern bei
   Budgetüberschreitungen wurden ergänzt.
¡¡ Abs. 3.4: NGA-Qualität wurde mit größer 30 Mbit/s           ZEITPLAN:
   präzisiert.
¡¡ Abs. 4.3: Der Zeitpunkt für die Fälligkeit von Zwischen-   AUFRUF ZUR EINREICHUNG AB 17. JUNI 2019
   berichten wurde auf innerhalb eines Monats nach            Einreichstichtag:      13. August 2019, 12:00 Uhr
   Ende des jeweiligen Berichtszeitraumes geändert.           Förderentscheidung:    Voraussichtlich ab November 2019
¡¡ Abs. 4.4: Die Informationen zur Ratenzahlung wurden        Einreichstichtag:      30. Oktober 2019, 12:00 Uhr
   aktualisiert.                                              Förderentscheidung:    Voraussichtlich ab Februar 2020

                                                                                                           www.ffg.at | 5
BREITBAND AUSTRIA 2020 LEERROHR - WIEN, JUNI 2019 LEITFADEN 2019, VERSION 1.0 AUFRUF ZUM LEERVERROHRUNGSPROGRAMM START: 17. 06. 2019 ...
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 ZIELE DES LEER­
 VERROHRUNGS­
 PROGRAMMS   1

6 | LEITFADEN BBA2020 LEERROHR AUFRUF AB 17. 06. 2019, V1.0
BREITBAND AUSTRIA 2020 LEERROHR - WIEN, JUNI 2019 LEITFADEN 2019, VERSION 1.0 AUFRUF ZUM LEERVERROHRUNGSPROGRAMM START: 17. 06. 2019 ...
1 | ZIE L E DE S LE E R VE R R O H R U N GS P RO GRAM M S

Das Leerverrohrungsprogramm im Rahmen von Breitband Austria 2020
unterstützt die Errichtung von Leerrohren (mit und ohne Kabel) für
Kommunikationsnetze, wobei eine überwiegende gemeinsame Bauführung
mit aktuellen Tiefbauarbeiten anzustreben ist.

D
      as Leerverrohrungsprogramm zielt auf die                             Damit unterstützt das Programm das zentrale Ziel
      vorausschauende Errichtung von Infrastrukturen                     der österreichischen Breitbandstrategie 2020: Die
      für eine spätere Versorgung ab. Gefördert werden                   nahezu flächendeckende Versorgung der Bevölkerung
Projekte in voraussichtlich langfristig unterversorgten                  mit schnellen Breitbandzugängen mit Verbindungs-
oder schlecht versorgten Gebieten Österreichs. Durch                     geschwindigkeiten von mindestens 100 Mbit/s. Zeiltich
die Bereitstellung von Leerverrohrungen mit oder                         darüber hinausgehend schafft es die Möglichkeit zur
ohne Kabel wird der Aufbau eines ultraschnellen                          nahezu flächendeckenden Vorbereitung von Glasfaser-
Breitband-Hochleistungsnetzes, über welches Dienste                      anbindungen.
mit sehr hohen Datenübertragungsraten angeboten
werden können, flankierend unterstützt.

    Die besonderen Ziele des Leerverrohrungs­
    programms sind:

    ¡¡ die nachhaltige Verbesserung der Versorgungs-
        situation durch die Förderung der Verlegung
        von Hochleistungs-Breitbandinfrastrukturen

    ¡¡ der kostengünstige Ausbau von Hochleis-
        tungs-Breitbandinfrastrukturen durch koordi-
        niertes und kooperatives Vorgehen bei kommu-
        nalen Tiefbauarbeiten (teilweise Mitverlegung)

1    Ausführlichere Darstellungen der förderpolitischen Zielsetzungen aber auch der Förderbedingungen in diesem Leitfaden Abs. 2 finden Sie
     in der Sonderrichtlinie des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT): Breitband Austria 2020 Leerverrohrungs-
     programm, unter www.breitbandförderung.at

                                                                                                                                www.ffg.at | 7
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 FÖRDER­
 BEDINGUNGEN

8 | LEITFADEN BBA2020 LEERROHR AUFRUF AB 17. 06. 2019, V1.0
BREITBAND AUSTRIA 2020 LEERROHR - WIEN, JUNI 2019 LEITFADEN 2019, VERSION 1.0 AUFRUF ZUM LEERVERROHRUNGSPROGRAMM START: 17. 06. 2019 ...
2 | FÖR D E R B E DI N GU N GE N

2.1 WER IST FÖRDERBAR?

F
     örderwerberInnen sind BewerberInnen um                                  Wenn mehrere Gemeinden und/oder Gemeindever-
     zweckgebundene Zuwendungen iSd § 4a TKG, die                          bände ein gemeinsames Förderprojekt innerhalb einer
     zumindest Bereitsteller von Kommunikations-                           NUTS3-Region2 planen, müssen von allen teilnehmenden
netzen iSd § 3 Zi. 2 TKG sind, d. h. die ein derartiges                    Gemeinden/Gemeindeverbänden die Bestimmungen
Netz errichten, betreiben, kontrollieren oder zur                          der Sonderrichtlinie eingehalten werden. Sofern
Verfügung stellen. FörderwerberInnen müssen ab                             unterschiedliche EigentümerInnen der geförderten
Beginn der Vertragslaufzeit bei der Rundfunk & Telekom                     Infrastruktur beteiligt sind, ist pro EigentümerIn eine
Regulierungs-GmbH (RTR) als Bereitsteller von                              unterfertigte Zustimmungs-, Verpflichtungs- und
Kommunikationsnetzen gemeldet sein.                                        Garantieerklärung vorzulegen. Weiters sind getrennte
                                                                           Kosten- und Finanzierungsplanungen einzureichen.
    FÖRDERBAR SIND:

    ¡¡ Gemeinden und Gemeindeverbände

    ¡¡ Außerhalb der Bundesverwaltung stehende
       natürliche oder juristische Personen mit Nieder-
       lassung in Österreich, sofern sich nicht eine
       Gemeinde um einen Zweckzuschuss iSd § 4a
       zweiter Gedankenstrich TKG für die Errichtung
       oder den Betrieb von Leerrohren bewirbt.

2.2 IN WELCHEM GEBIET WIRD GEFÖRDERT?

D
      as Fördergebiet umfasst jene Teile des österrei-                     Rasterquadrate dargestellten Flächen, in denen selbst
      chischen Bundesgebiets, in denen auf Basis von                       Breitbandgrundversorgung nicht gegeben ist, als beson-
      Markterhebungen derzeit keine Breitband-                             ders förderwürdig. Flächen außerhalb der Fördergebiete
Hochleistungszugänge verfügbar sind bzw. in denen                          werden transparent ohne jede farbliche Markierung dar-
(nach Konsultation der Betreiber) auch in den nächsten                     gestellt. Weiterführende Details zu Breitbandatlas sowie
drei Jahren kein entsprechender Ausbau von Breit-                          Breitbandkarte bietet auch ein eigener Folder unter dem
band-Hochleistungszugängen vorauszusehen ist,                              Link https://www.bmvit.gv.at/service/publikationen/tele
selbst unter Nutzung sämtlicher regulatorischer                            kommunikation/downloads/breitband_atlaskarte_ua.pdf.
Mittel sowie vorhandener geeigneter Infrastrukturen
für Kommunikationslinien.                                                    Die in der Breitbandkarte dargestellten Fördergebiete
                                                                           weisen den aktuellen Stand aus. Sie sind Bestand-
  Eine detaillierte Darstellung des Fördergebiets                          teil des Ausschreibungsverfahrens dieses Aufrufes
anhand von GIS-Datensätzen liegt beim BMVIT zum                            und bis zum letzten Einreichstichtag gültig. Aufgrund
Download auf, siehe www.breitbandförderung.at.                             des strikten Doppelförderverbots und des Verbots der
                                                                           Inanspruchnahme von Förderungen in Gebieten, in
  Die Fördergebiete sind als Kartendatensatz sowohl im                     denen der Markt allein den Ausbau erreichen kann, gilt
offenen KML-Dateiformat (Keyhole Markup Language,                          die Information zu förderbaren Gebieten vorbehaltlich
Standard des Open Geospatial Consortium) wie auch                          der Tatsache, dass keine andere bis dato unbekannte
als „File Geodatabase“ (GDB) verfügbar. Diese Dateien                      Versorgung im jeweiligen Gebiet vorhanden ist bzw.
können mit GIS-Programmen geöffnet werden und                              geschaffen wurde.
weisen die Förderflächen und damit möglichen Ausbau­
gebiete im 100 x100-Meter-Raster aus. Die farbliche                          Das Fördergebiet ist auch im Zuge der Antragerstel-
Markierung in gelber (≤ 2 Mbit/s) bzw. grauer Farbe (> 2                   lung über das elektronische Einreichportal eCall sicht-
Mbit/s) bezieht sich auf Flächen innerhalb der Förderge-                   bar (100 x 100 m-Raster), wenn in der dort integrierten
biete. In Hinsicht auf die Fördermittelallokation besteht                  WebGIS-Anwendung für die Erfassung der geografischen
kein Unterschied zwischen diesen beiden Kategorien.                        Planungsdaten die Ausbauplanung räumlich festgelegt
Bei der Bewertung der Projekte gelten die durch gelbe                      wird. Die Ausschreibung basiert auf NUTS3-Regionen,

2    Die NUTS-Klassifikation (Systematik der Gebietseinheiten für die Statistik) ist ein hierarchisches System zur Untergliederung des EU-Wirt-
     schaftsraums, weitere Informationen siehe https://ec.europa.eu/eurostat/web/nuts/background

                                                                                                                                   www.ffg.at | 9
d. h. eingereichte Projekte müssen zur Gänze innerhalb      Investition im Fördergebiet in der Projektbeschreibung
  einer NUTS3-Region liegen.                                  klar dargestellt wird (z. B. Zubringer, der erforderlich ist,
                                                              um Hausanschlüsse im förderbaren Gebiet herzustellen).
    Es können auch anteilige Investitionskosten, die in       Die Kosten für Investitionen im nicht förderbaren Gebiet
  nicht förderbaren Gebieten anfallen, anerkannt werden.      sind bei der Kosteneingabe im Anmerkungsfeld als
  Voraussetzung dafür ist, dass die Auswirkung auf die        solche zu begründen und zu quantifizieren.

    PRAXISTIPP:
       Download der Fördergebiete auf den
       Webseiten des BMVIT:
       Gängige GIS-Softwareprogramme (Opensource,
    Freeware, Shareware bzw. kommerziell erhältlich)
    können KML-Dateien laden und anzeigen. Bei Öffnen
    und Anzeige der KML-Dateien, z. B. mit Google Earth,
    ist die Legende zu den Fördergebietsinformationen
    standardmäßig nicht sichtbar. Wird innerhalb des
    Fensters „Orte“ das leere Dreieck links neben der
    NUTS-Regionsnummer bzw. dem Gemeindenamen
    angeklickt, so wird die Legende sichtbar.

       Bei der Verwendung von Google Earth ist zu be-
    achten, dass das Häkchen bei „3D-Gebäude“ deakti-
    viert ist (siehe Screenshot). Dies kann im Menü des         Fördergebiete in der WebGIS-Anwendung bei
    Seitenfensters kontrolliert werden. Ist „3D-Gebäude“        Antragstellung im eCall:
    aktiviert, sind die Förderflächen in Bereichen, wo sei-     Nach Auswahl einer NUTS3-Region im eCall unter
    tens Google Earth 3D-Modelle integriert sind, nicht       „Projektdaten“ können Sie das entsprechende Förder-
    oder nur teilweise sichtbar.                              gebiet in der WebGIS-Anwendung abrufen.

  2.3 WELCHE VORHABEN WERDEN GEFÖRDERT?

  G
        efördert werden Investitionsvorhaben zur Er-             Ein Qualitätskriterium laut Bewertungshandbuch
        richtung von Leerrohren mit oder ohne Kabel,          ist die Steigerung der Verfügbarkeit eines Breitband-
        die dazu dienen, Lücken bei der flächendeckenden      zugangs für Gebäude und Wohnsitze. Diese sind mit
  Errichtung von NGA-fähigen Breitbandinfrastrukturen         Hausanschlüssen mindestens bis zur Grundstücksgrenze
  zu schließen. Das umfasst auch solche Maßnahmen,            zu erschließen (Details siehe Abs. 3.4 Kriterium (1.0)).
  die erst zukünftig ein Netz im technischen Sinne bilden.    Grundsätzlich ist die Strecke bis zum Netzabschluss-
  Längerfristig sollen die geförderten Investitionen zum      punkt im Haus förderbar. In der Projektbeschreibung
  Einsatz von Glasfasern führen.                              (Abs. 1.4) ist anzugeben, ob bis zum Haus (Netzab-
                                                              schlusspunkt) oder nur bis zur Grundstücksgrenze
    Förderbar ist sowohl die Erschließung von Gebieten        gegraben wird. Die Errichtung eines reinen Zubringers
  als auch die Anbindung von Privathaushalten, öffentli-      ohne zusätzliche Hausanschlüsse wird im Rahmen des
  chen Bildungseinrichtungen und Unternehmen.                 Leerverrohrungsprogramms nicht gefördert.

    Der geförderte Streckenabschnitt muss sich in ein           Die Projektlaufzeit ist mit zwei Jahren, bei aufwendi-
  überregionales Konzept zur Errichtung eines NGA-            geren Vorhaben mit maximal vier Jahren begrenzt. Eine
  Netzes einfügen und die entsprechenden technischen          Verlängerung um ein Jahr ist unter den Bedingungen
  Parameter erfüllen. Beschreiben Sie dies im Projekt-        gemäß Abs. 4.6 möglich.
  antrag Abs. 1.1.
                                                                 Der/Die FörderwerberIn verpflichtet sich, das Inves-
                                                              titionsvorhaben zu den im Fördervertrag vereinbarten
                                                              Bedingungen umzusetzen.

10 | LEITFADEN BBA2020 LEERROHR AUFRUF AB 17. 06. 2019, V1.0
2 | FÖR D E R B E DI N GU N GE N

2.4 WAS SIND DIE BESON­DEREN ANFORDERUNGEN FÜR DIE FÖRDERUNG?

1. Für das betreffende Gebiet gibt es noch keine aus-                    Es muss zumindest ENTWEDER
reichende Leerrohrinfrastruktur.
                                                                           ¡¡ die Hälfte der ausgebauten Laufmeter durch
2. Bei der Planung und Umsetzung des Vorhabens ist                            Mitverlegung und/oder Mitnutzung eigener
der Planungsleitfaden Breitband des BMVIT nachweis-                           und fremder Leerrohrtrassen zustande kommen
lich heranzuziehen.3                                                          ODER

3. Vor der Abgabe des Förderansuchens (Abschicken                          ¡¡ eine Kosteneinsparung durch Mitverlegung und/
des Projektantrages im FFG eCall) müssen Sie als                              oder Mitnutzung eigener Leerrohrtrassen von
AntragstellerIn eine Erstberatung durch das Breit-                            mindestens 30 % erzielt werden.
bandbüro im BMVIT in Anspruch nehmen. Diese Erst-
beratung dient zur Abklärung von Anforderungen und                          Details dazu finden Sie in Abs. 3.4 Kriterium (3.2) und
Vorgaben. Dabei müssen Sie Daten zu laufenden und                        (4.3).
geplanten Ausbauvorhaben, zur geografischen Lage
der beantragten Ausbauvorhaben, zur überregionalen                       6. Ein diskriminierungsfreier, technisch und wirt-
Planung sowie zum voraussichtlichen Bedarf an An-                        schaftlich machbarer umfassender „Zugang auf
schlüssen bekanntgeben. Die Erstberatung erfolgt                         Vorleistungsebene“ ist im Rahmen eines Standard-
primär per E-Mail bzw. Telefon. Ebenso ist die Möglich-                  angebots darzustellen (siehe folgender Abs. 2.5). Das
keit einer persönlichen Beratung vorgesehen. Das                         Standardangebot müssen Sie im Fall einer Förderung
Breitbandbüro des BMVIT bestätigt die Erstberatung                       mit Betriebsfreigabe auf Ihrer Website veröffentlichen.
schriftlich. Details zur Erstberatung finden Sie im                      Bei Anfragen von an der Mitbenutzung interessierten
Handbuch für das WebGIS-Förderportal unter                               Netzbetreibern müssen Sie alle erforderlichen Infor-
www.breitbandförderung.at.                                               mationen innerhalb von vier Wochen zur Verfügung
                                                                         stellen.
4. Die Dimensionierung der Leerrohre muss groß
genug für mehrere Kabelnetze und sowohl für Point-                       7. Sofern das BMVIT oder Sie als FörderwerberIn
to-Point als auch für Point-to-Multipoint Anbindungen                    Musterverträge betreffend der Nutzung von passiven
ausgelegt sein.                                                          Infrastrukturen veröffentlicht haben, müssen Sie diese
                                                                         dem Standardangebot zu Grunde legen.
5. Bei der Errichtung der Leerrohre (mit oder ohne Ka-
bel) ist überwiegend eine gemeinsame Bauführung mit                      8. Im Förderansuchen übermitteln Sie GIS-Daten
bestehenden Infrastrukturinhabern bzw. -errichtern                       sowohl zur Lage und technischen Spezifizierung der
vorgesehen. Die Ausformung der vereinbarten ge-                          im Ausbaugebiet vor und nach dem Ausbau verfüg-
meinsamen Bauführung kann anhand von Grabungs-,                          baren eigenen Infrastrukturen als auch zur geplanten
Nutzungs- oder Mitnutzungslängen oder dement-                            Abdeckung und angestrebten Qualität. Sie erklären
sprechenden Unterlagen dargestellt sein. Beschreiben                     Ihr Einverständnis, dass GIS-Daten zur Darstellung
Sie auch die Zeitplanung der Ausbauvorhaben und der                      der Lage und technischen Spezifizierung der eigenen
geplanten Inbetriebnahme. Jegliche Baumaßnahme,                          Infrastrukturen an die Zentrale Informationsstelle für
die geeignet ist, Telekommunikationsinfrastruktur                        Infrastrukturdaten (ZIS) übertragen und GIS-Daten zur
aufzunehmen, gilt als Mitverlegung (z. B. auch eine                      Darstellung der geplanten Abdeckung und Qualität in
Straßensanierung). Die eingesetzte Technologie muss                      den Breitband-Atlas des BMVIT aufgenommen werden
geeignet sein, dass die Mitverlegung im Rahmen der                       können. Die GIS-Daten-Erfassung erfolgt im Zuge der
jeweiligen Baumaßnahme durchgeführt werden kann.                         Antragerstellung über das eCall-System mithilfe der
Die überwiegende gemeinsame Bauführung wird an-                          vom BMVIT zur Verfügung gestellten WebGIS-Anwen-
hand der Bewertungskriterien „Verhältnis zwischen                        dung. Unabhängig davon gelten die Meldeverpflichtungen
der in Eigenregie ausgebauten Grabungsstrecke und                        gem. § 13a. Abs. (3) und (4) TKG 2003 in der jeweils
der mitverlegten Grabungsstrecke“ und „Kostenreduk-                      gültigen Fassung.
tion aufgrund der Nutzung von Mitverlegungsmöglich-
keiten“ beurteilt.

3   Der Planungsleitfaden Breitband „Leitfaden zur Planung und Errichtung von Glasfaser-Zugangsnetzen“, der Planungsleitfaden Indoor „Leitfaden
    zur Planung und Errichtung von gebäudeinternen Breitbandinfrastrukturen“ sowie der Breitband-Infofolder: „Ihr Weg zu mehr Bandbreite -
    Wegweiser für den Ausbau Ihrer Infrastruktur für ultraschnelles Internet“ können auf der Website des BMVIT heruntergeladen werden.

                                                                                                                                www.ffg.at | 11
9. Bei der dem Förderansuchen zugrunde liegenden              Wenn es in einer Gemeinde keine Bauvorhaben gibt,
  Planung wurden Mitverlegemöglichkeiten sowie die           kann die ZIS-Abfrage nicht durchgeführt werden. Es
  im Ausbaugebiet vorhandenen mitnutzbaren Infra-            kann kein Abfragegebiet ausgewählt werden, da die ent-
  strukturen fremder EigentümerInnen oder Nutzungs-          sprechende Gemeinde in der Auswahl nicht aufscheint.
  berechtigter berücksichtigt, soweit dies wirtschaftlich    In solchen Fällen ist als Nachweis ein Screenshot des
  zumutbar und technisch vertretbar ist. Entsprechende       Abfrageversuchs zu übermitteln. Falls die Mitverlegung
  Anfragen zur Mitverlegung und Mitnutzung sind in der       bzw. Mitnutzung nicht bzw. nur eingeschränkt möglich
  Projektbeschreibung darzustellen und ev. mit Anhängen      ist, so ist dies nachvollziehbar in der Projektbeschrei-
  zu belegen. Insbesondere ist nachzuweisen, dass            bung zu begründen.
  bezüglich der Verfügbarkeit mitnutzbarer Infrastruktur
  und bezüglich Bauvorhaben im geplanten Ausbauge-
  biet eine Abfrage an die zentrale Informationsstelle für
  Infrastrukturdaten (ZIS) der RTR-GmbH getätigt wurde.
  Als Nachweis dieser Abfragen (Infrastruktur, Bauvor-
  haben) sind jeweils zwei Dokumente im PDF-Format
  im eCall hochzuladen:

    ¡¡ Die den Abfragen zugrunde liegenden Abfrage-
       gebiete „Beauskunftung zu bewilligtem Antrag
       Nr. xx“: Diese können im PDF-Format in der
       ZIS-Abfrageverwaltung heruntergeladen werden.

    ¡¡ Die Rückmeldungen zu den ZIS-Abfragen: Die
       Antwort-E-Mails der ZIS mit dem Betreff „Ihre
       ZIS-Abfrage Nr. xx wurde freigegeben“ enthalten
       eine Angabe über die Anzahl vorhandener Infra-
       strukturbetreiber bzw. Einmelder von Bauvor-
       haben.

    PRAXISTIPP:
       Als besondere Verlegeart ist u. a. auch eine Ver-       Wenn es keine Bauvorhaben in der Gemeinde gibt,
    legung mittels Schlitzgraben förderbar. Es handelt       erstellen Sie bitte wie folgt einen Screenshot als
    sich dabei um Verfahren, bei denen ein Schlitz in eine   Nachweis für den Abfrageversuch:
    Straßendecke, einen Gehweg oder einen Radweg ge-
    fräst wird, in den erdverlegbare Mikrorohre eingelegt      ¡¡ Wählen Sie die Kachel „Zur Abfrage“ aus.
    werden. Voraussetzung ist, dass – wie im Planungs-
    leitfaden Breitband des BMVIT (https://www.bmvit.          ¡¡ Wählen Sie „Bauvorhaben“ aus und klicken Sie
    gv.at/service/publikationen/telekommunikation/down            auf „Weiter“.
    loads/planungsleitfaden_outdoor_ua.pdf) vorgesehen -
    eine ausdrückliche Zustimmung des Straßenerhalters         ¡¡ Füllen Sie die „Projektbeschreibung Baumaß-
    zu diesen Verfahren vorliegt.                                 nahmen“ aus, bestätigen Sie, dass Sie das
                                                                  Handbuch zur Kenntnis genommen haben und
      Die den ZIS-Abfragen zugrunde liegenden Abfrage-            klicken sie auf „Weiter“.
    gebiete können Sie wie folgt in der ZIS-Abfragever-
    waltung herunterladen: Erstellen Sie das PDF, indem        ¡¡ Klappen Sie in der Liste der Bundesländer den
    Sie bei der Kachel „Abfrageverwaltung“ auf „Zu den            gewünschten Bezirk auf, sodass die auswähl-
    Anträgen“ klicken und anschließend für den relevan-           baren Gemeinden sichtbar werden und machen
    ten Antrag auf „Ergebnis einsehen“ klicken. In dieser         Sie einen Screenshot, wenn Ihr Gemeindegebiet
    Ansicht „Beauskunftung zu bewilligtem Antrag Nr. xx“          nicht auswählbar ist.
    sehen Sie in der Kartenübersicht unter „Ausgewählte
    Gebiete“ Ihre Abfragegebiete, welche Sie über den
    Button „Ansicht als PDF herunterladen“ ohne Betrei-
    berinformation ausgeben können.

12 | LEITFADEN BBA2020 LEERROHR AUFRUF AB 17. 06. 2019, V1.0
2 | FÖR D E R B E DI N GU N GE N

2.5 WELCHE VERPFLICHTUNGEN SIND BEZÜGLICH DES ZUGANGS AUF
VORLEISTUNGSEBENE ZU ERFÜLLEN?

U
      nter „Zugang auf Vorleistungsebene“ versteht                        Ein Standardangebot hat zumindest
      man den Zugang, der es einem Betreiber ermög-                     folgende Mindestinhalte aufzuweisen:
      licht, die Einrichtungen eines anderen Betrei-
bers zu nutzen. Das bedeutet: FörderwerberInnen                         1. Detaillierte Aufgliederung der angebotenen Vor-
müssen eine diskriminierungsfreie, technisch und                        leistungen sowie das jeweils dafür zu entrichtende
wirtschaftlich machbare Nutzung der Infrastruktur                       Entgelt. Die Preise sind basierend auf Vollkosten ab-
durch verschiedene Betreiber garantieren. Der um-                       züglich der Förderung gemäß der BMVIT Excel-Vorlage
fassende Zugang auf Vorleistungsebene ist zumindest                     „Kalkulationstabelle zum Standardangebot“ (www.
während der Betriebspflicht unbefristet zu gewähren.                    bmvit.gv.at/telekommunikation/breitband/foerderungen/
                                                                        foerderwerber/index.html) zu kalkulieren und bei
    Folgende Netzzugangsprodukte müssen Sie                             Änderungen der Eingabewerte (aktualisierte Kosten
    mindestens zur Verfügung stellen:                                   und Förderbeträge etc.) entsprechend anzupassen.
                                                                        Insbesondere nach Fertigstellung des geförderten Vor-
1. Bei passiver Netzinfrastruktur: Zugang zu Leer-                      habens sind die Preise für das Standardangebot unter
rohren, entbündelter Zugang zu unbeschalteten                           Berücksichtigung der Ist-Kosten und des tatsächlichen
Glasfaserleitungen.                                                     Förderbetrags neu zu kalkulieren und im Standard-
                                                                        angebot zu aktualisieren.
2. Bei FTTB- und FTTC-Netzen mittels xDSL-Techno-
logie beziehungsweise bei FTTH-Netzen: Zugang zu                        2. Regelungen über die Bereitstellung von Informa-
Leerrohren, entbündelter Zugang zu unbeschalteten                       tionen über die Lage und Beschaffenheit von Kabel-
Glasfaserleitungen und virtuelle Entbündelung des                       kanälen bzw. unbeschalteten Glasfasern und deren
Teilnehmeranschlusses (Entbündelung, die es alter-                      Zugangspunkte inkl. Regelungen betreffend die
nativen Anbietern ermöglicht, auf Basis eines Layer                     Besichtigung vor Ort
2 Ethernet-Dienstes dem Endkunden/der Endkundin
eigene Breitbandprodukte anzubieten).                                   3. Prozedere hinsichtlich Bestellung, Bereitstellung
                                                                        und Kündigung der Vorleistungen inkl. Fristen
3. Bei Kabelnetzen (HFC): Zugang zu Leerrohren,
entbündelter Zugang zu unbeschalteten Glasfaser-                        4. Bestimmungen betreffend Standardqualität bzw.
leitungen und Bitstreaming (Bitstromzugang, der es                      gegebenenfalls erweiterte Qualität in Form von Service
alternativen Anbietern ermöglicht, auf Basis eines                      Level Agreements (Bereitstellung, Entstörungsbedin-
Layer 3 IP-Dienstes dem Endkunden/der Endkundin                         gungen, Reaktionszeiten, Verfügbarkeit) einschließlich
eigene Breitbandprodukte anzubieten).                                   Regelungen über Störungsbehebungsprozesse

4. Bei mobilen oder drahtlosen Netzen: gemeinsame                       5. Technische Spezifikation und Regelungen des
Nutzung der physischen Masten, Zugang zu Leerrohren                     Zugangs zu relevanten Schaltstellen bzw. Anschalte-
und entbündelter Zugang zu unbeschalteten Glasfaser-                    punkte einschließlich Regelungen zu Kollokation,
leitungen in den Backhaul-Netzen.                                       Übertragungssystemen und gegebenenfalls Netzver-
                                                                        träglichkeit (Endgeräte)
  Bei Verfügbarkeit von Glasfaser muss ein entbündelter
Zugang ermöglicht werden; dazu sind ausreichende                           Zur Erstellung des Standardangebots gemäß Sonder-
Kapazitäten sowie Zugangspunkte für die Mitbenutzung                    richtlinie „Breitband Austria 2020 Leerverrohrungs-
durch Dritte4 vorzusehen.                                               programm“ ist das „Standardangebot-Muster, Beispiel
                                                                        Leerrohr“ (veröffentlicht unter www.bmvit.gv.at/tele
  Sie sind verpflichtet, Vorleistungsprodukte in Form                   kommunikation/breitband/foerderungen/foerderwerber/
von Standardangeboten zur Verfügung zu stellen, welche                  index.html) sinngemäß heranzuziehen. Dabei sind die
im Bewertungsverfahren geprüft werden (siehe Abs. 3.4                   Vorgaben der Sonderrichtlinie zu berücksichtigen und
Kriterium (4.4)).                                                       allfällige Abweichungen von den Inhalten des Musters
                                                                        (wie bspw. betreffend Wartungsbedingungen, Kündi-
                                                                        gungsregelungen, Kostenkalkulation) zu kennzeichnen
                                                                        und zu begründen.5

4    Zugangspunkte für Dritte sind in der WebGIS-Anwendung als PoP einzuzeichnen.
5    Wenn ein Standardangebot mit Abweichungen von den Inhalten des Musters bereits im Rahmen einer Breitband Austria 2020 Förderung von
     der RTR bestätigt wurde, kann auch diese Standardangebot-Version verwendet werden. Allfällige weitere Abweichungen von den Inhalten der
     bestätigten Version sind zu kennzeichnen und zu begründen.

                                                                                                                              www.ffg.at | 13
PRAXISTIPP:
         Die Kennzeichnung von allfälligen Änderungen bzw. Abweichungen zum Standardangebot-Muster kann
      z. B. durch Darstellung im Änderungsmodus erfolgen. Kurze Begründungen für Abweichungen können als
      Kommentare eingefügt werden. Bei längeren Begründungen wird empfohlen, ein eigenes Dokument zu er-
      stellen und im eCall hochzuladen.

  2.6 WELCHE KOSTEN SIND FÖRDERBAR?

  F
        örderbar sind nur jene Kosten, die unmittelbar                     c) Investitionsbezogene Planungskosten können bis zu
        mit der geförderten Leistung in Zusammenhang                       5 % der förderbaren Ausgaben und Aufwendungen
        stehen und nur in jenem Ausmaß, in dem sie                         anerkannt werden, maximal jedoch 30.000 Euro. Wenn
  zur Erreichung des Förderziels unbedingt erforder-                       ein Projekt den Ausbau in mehreren Gemeinden umfasst,
  lich sind. Das sind alle dem geförderten Vorhaben                        gilt die Deckelung der Planungskosten pro Gemeinde.
  zurechenbaren Ausgaben bzw. Aufwendungen, die                            Planungskosten können anerkannt werden, wenn sie
  direkt, tatsächlich und zusätzlich zum herkömmlichen                     nachweislich bis zu drei Monate vor dem Einreichdatum
  Betriebsaufwand während des Förderzeitraums laut                         (schriftliche Bestätigung der FFG) angefallen sind.
  Fördervertrag entstanden sind. Es können nur Kosten
  anerkannt werden, die anhand von Belegen nachge-                           Die Tabellen unter Abs. 6. Kostenpauschalenmodell
  wiesen werden.                                                           für Leerrohr geben einen Überblick über die jeweiligen
                                                                           Kostenpositionen.
     Der frühestmögliche Zeitpunkt für den Projektstart
  ist nach Einreichen des Förderansuchens. Das Einlan-                       Für zugekaufte Leistungen von verbundenen Unter-
  gen des Förderansuchens wird von der FFG schriftlich                     nehmen gelten dieselben Regelungen wie für den/
  bestätigt. Dieses Datum der schriftlichen Bestätigung                    die FördernehmerIn. Zusätzlich müssen Zahlung oder
  markiert den Zeitpunkt der Kostenanerkennung.6                           Gegenverrechnung belegt werden und es dürfen keine
                                                                           Gewinnaufschläge, Verwaltungsaufschläge o. Ä. ange-
      FÖRDERBAR SIND:                                                      setzt werden.

  a) Investitionskosten7 für den Ausbau von Leer-                            Die auf die Kosten der förderbaren Leistung entfallen-
  rohrsystemen mit und ohne Kabel, darunter fallen                         de Umsatzsteuer ist keine förderbare Ausgabe. Sofern
  insbesondere Kosten für Tiefbauarbeiten (Grabungs-                       diese Umsatzsteuer aber nachweislich tatsächlich und
  arbeiten inkl. Wiederherstellung), Kosten für die Leer-                  endgültig von dem/der FördernehmerIn zu tragen ist,
  verrohrung (wie Sub-Ducts, Mikrorohre usw.) inklusive                    somit für ihn/sie keine Vorsteuerabzugsberechtigung
  Verlegung, Kosten für LWL-/Glasfaserkabel inklusive                      besteht, kann sie als förderbarer Kostenbestandteil
  Einblasen und Spleißen, Kosten für Faserverteiler in-                    berücksichtigt werden.
  klusive deren Einbau, Kosten für passive Einrichtungen
  von Verteilern und Ortszentralen. Als Investitionskosten                   NICHT FÖRDERBAR SIND:
  können auch anteilige Kosten anerkannt werden, die
  außerhalb des Fördergebiets anfallen. Voraussetzung                      1. Gemeinkosten (z. B. Sekretariat, Buchhaltung etc.)
  dafür ist, dass deren Auswirkung auf die Investition im
  Fördergebiet in der Projektbeschreibung begründet                        2. Kosten für Sachleistungen, Prämien und andere
  und quantifiziert wird.                                                     Sozialleistungen

  b) Investitionsbezogene Eigenleistungen in Form von                      3. Rücklagen und personalbezogene Rückstellungen
  Arbeitsleistungen und Materialentnahmen, welche
  durch Vorlage von entsprechenden Aufzeichnungen                          4. Abfertigungen
  glaubhaft gemacht werden müssen (siehe Abs. 4.3).
                                                                           5. Verwaltungsverfahrenskosten und Gerichtskosten

                                                                           6. Notariatsgebühren, Anwaltskosten,
                                                                              Steuerberatungs- und sonstige Beratungskosten

  6    Planungskosten können bis zu drei Monate vor diesem Termin anerkannt werden.
  7    Investitionskosten sind aktivierungsfähige Aufwendungen für die Anschaffung oder Herstellung von dauerhaften Wirtschaftsgütern.

14 | LEITFADEN BBA2020 LEERROHR AUFRUF AB 17. 06. 2019, V1.0
2 | FÖR D E R B E DI N GU N GE N

7. Finanzierungskosten, Geldverkehrs- und Mahn-                          16. Kosten für Grunderwerb
   spesen
                                                                         17. Kosten für die Einräumung von Servituten oder
8. Versicherungskosten                                                       Leitungsrechten

9. Lizenzgebühren                                                        18. Nicht bezahlte Rechnungs-Teilbeträge (z. B. Scha-
                                                                             denersatzforderungen, Skonti, Rabatte)
10. Leasingraten
                                                                         19. Kosten, die nicht in unmittelbarem Zusammen-
11. Steuern, öffentliche Abgaben und Gebühren                                hang mit dem zu fördernden Vorhaben stehen

12. Kosten für Frequenzen                                                20. Kosten, die aufgrund EU-wettbewerbsrechtlicher
                                                                             Bestimmungen nicht als förderbare Kosten gelten
13. Kosten für die Mitbenutzung von Infrastruktur                            (z. B. Vertriebskosten)
    (z. B. laufende Betriebskosten, Mietkosten,
    Kalibrierung sowie Reinigung vor dem Einblasen                         Überschreitet die Amortisationsdauer einer Sache,
    von Glasfaserkabeln in Bestandsrohre)                                die zur Durchführung der Leistung angeschafft wurde,
                                                                         den Zeitraum der Leistung, darf maximal jener Kosten-
14. Kosten für aktive Netzelemente inkl. Ausstattung                     anteil gefördert werden, der der Abschreibung für den
   bei dem Kunden/der Kundin (z. B. Kabel-                               Leistungszeitraum nach dem EStG 1988 entspricht.
   modems, Endgeräte u. Ä.)
                                                                           Förderbare Investitionskosten und investitions-
15. Kosten für nicht netzwerktechnische Komponen-                        bezogene Eigenleistungen sind unabhängig von der
   ten und die dafür erforderliche Software                              Amortisationsdauer auf Basis der aktivierungsfähigen
                                                                         Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten förderbar.

2.7 WAS IST BEI DER KOSTEN- UND FINANZIERUNGSPLANUNG
ZU BERÜCKSICHTIGEN

D
      ie Darstellung der Kosten zum Zeitpunkt der                        bau in mehreren Gemeinden umfasst, müssen Sie das
      Antragstellung erfolgt in Form von Pauschalen,                     Gesamtvorhaben in die entsprechenden Anteile pro
      die Sie anhand eines vorgegebenen Schemas im                       Gemeinde aufteilen.8
eCall ermitteln. Daraus ergibt sich ein Maximum der
förderbaren Kosten. Der auf Basis der Kostenpau-                           Die bei der Kosteneingabe angeführten Pauschalen
schalen berechnete Förderbetrag bildet die Höchst-                       sind so kalkuliert, dass damit die meisten Leerrohr-
grenze für die Förderung. Die Förderung des Bundes                       projekte umfassend abgebildet werden können. Sollten
beträgt grundsätzlich maximal 50 % der tatsächlich                       jedoch in Ihrer Planung wider Erwarten signifikante
angefallenen und förderfähigen Kosten. Sofern die                        Investitionskosten auftreten, die in der Struktur des
geförderte Investition unmittelbar zur Verfügbarkeit von                 Pauschalenmodells nicht bereits berücksichtigt sind, die
FTTH-/FTTB-Endkundenanschlüssen (Leerrohr mit                            aber dennoch zu den förderbaren Kosten gemäß Abs.
LWL-Kabel) führt, kann die Förderung bis zu maximal                      2.6 zählen, so fügen Sie bei der jeweiligen Hauptkosten­
65 % der tatsächlich angefallenen Kosten betragen.                       gruppe eine weitere Position hinzu bzw. führen Sie die
                                                                         Kosten unter dem Tabellenreiter „Weitere Kosten“ an,
    GEHEN SIE BEI DER KOSTEN- UND FINANZIE-                              wenn eine Zuordnung zu einer Hauptkostengruppe nicht
    RUNGSPLANUNG FOLGENDERMASSEN VOR:                                    möglich ist. Erläutern Sie dies jedenfalls in der
                                                                         Projektbeschreibung. Die Bewertungsjury wird prüfen,
1. Kosten und Förderung (Kostenplanung):                                 ob diese Kosten tatsächlich außerhalb der Modellan-
  Die im eCall zur Verfügung gestellten Pauschalen zur                   nahmen der Pauschalen stehen und daher anerkannt
Kostenplanung sind in Abs. 6 dargestellt.                                werden können.

  Erstellen Sie die Kostenplanung im eCall anhand der                      Unter „Weitere Kosten“ haben Sie auch die Möglich-
vorgegebenen Kostenpauschalen. Dabei ist unerheblich,                    keit, Kosten für Personenstunden (Eigenleistungen) zu
ob Sie die Leistungen an Dritte vergeben oder selbst                     planen, sofern diese Leistungen nicht schon in den
durchführen. Wenn Ihr Antrag den Infrastrukturaus-                       vorgegebenen Pauschalen enthalten sind. Wenn Sie

8    Für Wien beziehen sich die Bauabschnitte auf Katastralgemeinden, d. h. pro Katastralgemeinde ist eine Kostenplanung zu erstellen.

                                                                                                                                www.ffg.at | 15
Kosten für Personenstunden (Eigenleistungen) bean-            Bezüglich Restfinanzierung ist bei der Antragstel-
  tragen, erläutern Sie in der Projektbeschreibung, für       lung nur der Betrag der Eigenleistung maßgeblich. Die
  welche Leistungen diese Kosten anfallen.                    Vorlage einer verbindlichen Finanzierungszusage eines
                                                              Kreditinstitutes ist zunächst nicht erforderlich. Die FFG
    Wenn Sie vorsteuerabzugsberechtigt sind, ist die auf      kann jedoch in bestimmten Fällen vor Ausstellung eines
  die Kosten der förderbaren Leistung entfallende Um-         Fördervertrages die Vorlage von Nachweisen der Finan-
  satzsteuer keine förderbare Ausgabe, d. h. die Kosten       zierbarkeit verlangen. In diesem Zusammenhang kann
  sind exklusive Umsatzsteuer anzuführen. Wenn Sie            auch eine derartige Finanzierungszusage eines Kredit-
  nachweislich keine Möglichkeit zum Vorsteuerabzug           institutes erforderlich sein.
  haben und dies in den Stammdaten im eCall entspre-
  chend ausfüllen, können Sie zu Ihren geplanten Kosten         NUR RELEVANT FÜR GEMEINDEN, GEMEINDE-
  die Umsatzsteuer hinzufügen.                                  VERBÄNDE, GEMEINDEKOOPERATIONEN:
                                                                Wenn Sie im Rahmen der Restfinanzierung Bedarfs-
    Nachdem Sie alle Bauabschnitte pro Gemeinde geplant       zuweisungen und/oder sonstige Zuschüsse (als Eigen-
  haben, sehen Sie in der Übersicht unter „Kosten und         mittel) für den Breitbandausau in Anspruch nehmen,
  Förderung“ bei der „Kosteneingabe“ die Summe der            berücksichtigen Sie, dass die Summe der Förderungen,
  Plankosten und der Finanzierung über alle Gemeinden.        Zuschüsse und Zuweisungen den Gesamtbetrag der In-
                                                              vestitionskosten nicht übersteigen darf.
  2. Finanzierungsplan:
     Mit der Planrechnung (Finanzierungsplan) belegen           Die Erläuterungen zu den geplanten Parametern der
  Sie die Finanzierungslücke, die eine Förderung Ihres        Kosten- und Finanzierungsplanung sind in der Projekt-
  Projektes rechtfertigt. Teilen Sie dazu die Gesamtkosten    beschreibung (Abs. 1.1 für Aspekte der Inbetriebnahme,
  laut Kostenplanung, je nach Anfall, prozentuell auf die     Abs. 2.1.1 für die Erläuterung der Kostenplanung und
  Jahre der Projektdauer auf. Planen Sie weiters allfällige   der Gesamtinvestition sowie Abs. 2.3.2 für die Erläute-
  zusätzliche, nicht geförderte Kosten der Investition. Die   rung des Finanzierungsplans) darzulegen.
  geplanten Einnahmen und Ausgaben sind für 20 Jahre
  nach Auszahlung der Endrate einzutragen. Aus den ab-
  gezinsten Gesamtkosten des Investitionsvorhabens
  (förderbare und nicht förderbare Investitionskosten)
  sowie den abgezinsten Einnahmenüberschüssen
  (Einnahmen minus Ausgaben) berechnet sich im eCall
  automatisch die Finanzierungslücke.

  3. Kosten/Finanzierung/Förderung:
    In der Übersicht „Kosten/Finanzierung/Förderung“
  wird die Ausfinanzierung des Vorhabens dargestellt.
  Beachten Sie dabei folgende Höchstgrenzen:

    ¡¡ Die Förderung des Bundes beträgt grundsätzlich
       maximal 50 % der förderfähigen Projektkosten,
       sofern die geförderte Investition unmittelbar
       zur Verfügbarkeit von FTTH-/FTTB-Endkunden-
       anschlüssen (Leerrohr mit LWL-Kabel) führt,
       maximal bis zu 65 % der förderfähigen Projekt­
       kosten und kann jedenfalls nicht die im Finan-
       zierungsplan ausgewiesene Finanzierungslücke
       übersteigen.

    ¡¡ Wenn Sie eine Anschlussförderung in Anspruch
       nehmen (bitte erkundigen Sie sich, ob in Ihrem
       Bundesland eine Anschlussförderung möglich ist),
       beträgt die Höchstquote für alle Förderungen 90 %
       der gesamten anerkannten Kosten.

16 | LEITFADEN BBA2020 LEERROHR AUFRUF AB 17. 06. 2019, V1.0
2 | FÖR D E R B E DI N GU N GE N

  PRAXISTIPP:
    Im eCall unter „Kosteneingabe“ können Sie die Kosten je Gemeinde nach Kostengruppen erfassen. Wenn Sie
  im Rahmen einer gemeinsamen Bauführung mit Infrastrukturinhabern bzw. –errichtern Leerrohre mitverlegen,
  sind die Laufmeter im Tabellenreiter „Mitverlegung“ zu erfassen. Ein zusätzlich erforderlicher Ausbau (Selbst-
  verlegung) ist unter „Zusätzlicher Ausbau“ einzutragen. Befüllen Sie die unter den Tabellenreitern angeführten
  Positionen je nach Ausbauplanung. Unter dem Reiter „Planung“ können Sie maximal 5 % für Planungskosten
  (gedeckelt mit 30.000 Euro pro Gemeinde), unter dem Reiter „Bauaufsicht und Projektmanagement“ maximal
  5 % für Bauaufsicht und Projektmanagementkosten ansetzen.

    Beim Ausbau mittels Künetten (befestigte und unbefestigte Oberfläche) ist in den vorgegebenen Pauschalen
  auch die provisorische Wiederherstellung berücksichtigt. Bei befestigter Oberfläche kann zusätzlich ein Belag
  beantragt werden.

    Als Alternative können Sie die Kosten auch als Excel-Tabelle über die Funktion „Gesamtimport“ einspielen.
  Die Excel-Vorlage für den Datenimport finden Sie im eCall unter „Kosteneingabe“.

    Wenn Sie nachweislich nicht vorsteuerabzugsfähig sind (entsprechender Eintrag in den Stammdaten im eCall),
  können Sie für Drittleistungen die Umsatzsteuer als förderbare Ausgabe beantragen. Unter dem Reiter „Umsatz-
  steuer“, „Neue Umsatzsteuer-Position anlegen“ sind die Gesamtkosten abzüglich ev. Kosten für
  Personenstunden (Eigenleistungen) als „Nettobetrag“ vorgegeben. Wenn in den beantragten Gesamtkosten
  weitere Eigenleistungen enthalten sind, berechnen Sie die verringerte Umsatzsteuer-Basis, d. h. die Summe der
  Kosten für Drittleistungen, in einem Excel-Sheet, welches Sie dem Antrag beilegen. Tragen Sie den neu berech-
  neten Wert unter „Nettobetrag“ ein. Wählen Sie den Steuersatz; im eCall sind zwei Steuersätze (20 % oder 10 %)
  vorgegeben. Sie können den Umsatzsteuersatz auch überschreiben. Falls verschiedene Steuersätze zur Anwen-
  dung kommen, fügen Sie pro Steuersatz eine Position mit dem dazugehörigen Nettobetrag ein und begründen die
  Anwendung unterschiedlicher bzw. von den Vorgaben abweichender Steuersätze im entsprechenden Feld.

    Nach der Kosteneingabe sehen Sie in der Übersicht über Gemeinden indikative Werte für „Lfm Mitverlegung“
  und „Lfm zusätzl. Ausbau“. Vergleichen Sie diese Werte mit den GIS-Daten in der WebGIS-Anwendung. Die
  Längen sollten in etwa übereinstimmen. Begründen Sie allfällige Abweichungen im Projektantrag Abs. 2.1.1.

                                                                                                       www.ffg.at | 17
2.8 WIE HOCH IST DIE FÖRDERUNG?

  D
        ie Förderquote des Bundes beträgt grundsätzlich       Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Förder-
        maximal 50 % der förderfähigen Projektkosten,        würdigkeit und dem Förderbedarf des Projektes.
        sofern die geförderte Investition unmittelbar
  zur Verfügbarkeit von FTTH-/FTTB-Endkundenan-                Die Förderwürdigkeit ergibt sich durch Erfüllung
  schlüssen (Leerrohr mit LWL-Kabel) führt, bis zu           der unter Abs. 2.4 aufgelisteten Anforderungen sowie
  65 % der förderfähigen Projektkosten. Die Förderung        folgender Kriterien:
  erfolgt in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen
  und beträgt mindestens 50.000 Euro pro Projekt (also         ¡¡ Das zu fördernde Vorhaben muss zu einer
  mindestens 100.000 Euro förderbare Kosten bei einer             wesentlichen Verbesserung der Breitbandverfüg-
  maximalen Förderquote von 50 % bzw. mindestens                  barkeit im Fördergebiet führen.
  76.923 Euro förderbare Kosten bei einer maximalen
  Förderquote von 65 %) und maximal 500.000 Euro pro           ¡¡ Die Durchführung des Vorhabens darf ohne För-
  Gemeinde.9                                                      derung nicht oder nicht im notwendigen Umfang
                                                                  möglich sein (Darstellung der Finanzierungs-
    Ein Projekt bezieht sich auf das Fördergebiet inner-          lücke).
  halb einer Gemeinde. Für den Förderablauf können
  optional mehrere Projekte aus unterschiedlichen              ¡¡ Unter Berücksichtigung der Förderung muss die
  Gemeinden innerhalb einer NUTS3-Region mit jeweils              Durchführung des Vorhabens finanziell gesichert
  maximal 500.000 Euro Förderhöhe zu einem größeren               sein (Nachweis durch Kosten-, Zeit- und Finan-
  Gesamtprojekt zusammengefasst werden; d. h. ein                 zierungsplan).
  Förderprojekt kann den Ausbau in mehreren Gemeinden
  innerhalb einer NUTS3-Region umfassen. Die maximale          ¡¡ Die Eigenleistung des Förderwerbers/der
  Förderhöhe von 500.000 Euro pro Gemeinde darf dabei             Förderwerberin muss mindestens 10 % der
  nicht überschritten werden; jedoch erhöht sich die maxi-        förderfähigen Projektkosten betragen. Eigenleis-
  male Förderhöhe des Gesamtprojekts entsprechend der             tungen können sowohl Eigenmittel im engeren
  Anzahl der vom Projekt umfassten Gemeinden.                     Sinn als auch eigene Sach- und Arbeitsleistungen,
                                                                  Kredite oder Beiträge Dritter sein.
     Bei Zusammenfassung mehrerer Gemeinde-Projekte
  ist es ausreichend, wenn die minimale Förderhöhe durch       Die Ermittlung des Förderbedarfs erfolgt im Rahmen
  das Gesamtprojekt über alle Gemeinden erreicht wird.       des in Abs. 3.4 beschriebenen Auswahlverfahrens.

    In jenen NUTS3-Regionen, in denen der vorgesehene
  Bundesanteil aus der Breitbandmilliarde bereits zur
  Gänze abgerufen wurde, ist für das Budget ein „Platz-
  halter in Höhe von 1.000 Euro“ eingetragen.

    Dies bedeutet, dass eine Mittelansprache in diesen
  Regionen nur unter folgenden zwei Möglichkeiten
  erfolgen kann:

  1. Wenn nur einzelne NUTS3-Regionen eines Bundes-
  landes innerhalb des zur Verfügung stehenden Bun-
  deslandbudgets überzeichnet sind, kann ein Mittelaus-
  gleich innerhalb des jeweiligen Bundeslandes erfolgen.

  2. Wenn das zur Verfügung stehende Bundeslandbudget
  überzeichnet ist, kann ein Mittelausgleich mit freien
  Mitteln aus anderen Bundesländern erfolgen.

    Bei Budgetknappheit wird über die NUTS3- bzw. Bun-
  deslandgrenzen hinweg jenes förderwürdige Projekt mit
  der nächstbesten Punktebewertung gefördert.

  9   Für Wien gilt der Betrag pro Katastralgemeinde.

18 | LEITFADEN BBA2020 LEERROHR AUFRUF AB 17. 06. 2019, V1.0
2 | FÖR D E R B E DI N GU N GE N

2.9 MÜSSEN ANDERE FÖRDERUNGEN, ZWECKZUSCHÜSSE, BEDARFS­
ZUWEISUNGEN FÜR DAS BEANTRAGTE VORHABEN ANGEGEBEN WERDEN?

D
      ie Förderung des Bundes erfolgt unter der            NUR RELEVANT FÜR GEMEINDEN, GEMEINDE-
      Voraussetzung einer Eigenleistung des Förder-        VERBÄNDE, GEMEINDEKOOPERATIONEN:
      werbers/der Förderwerberin von mindestens            Geben Sie in der Projektbeschreibung Abs. 1.3.2 jene
10 % der förderbaren Projektkosten. Geben Sie im         Bedarfszuweisungen und sonstigen Zuschüsse an, die
eCall unter „Kosten/Finanzierung/Förderung“ und in       für dieselbe Leistung aus öffentlichen Mitteln beantragt,
der Projektbeschreibung Abs. 1.3.1 jene Förderungen      genehmigt, ausbezahlt wurden bzw. die Sie beabsichti-
an, die für dieselbe Leistung, wenn auch mit ver-        gen zu beantragen.
schiedener Zweckwidmung, aus öffentlichen Mitteln
(einschließlich EU-Mitteln) gewährt oder beantragt
wurden bzw. werden, sofern es sich dabei um

  ¡¡ Laufende Förderungen

  ¡¡ Förderungen, die in den letzten drei Jahren ge-
     währt wurden

  ¡¡ Beantragte Förderungen, über deren Gewährung
     noch nicht entschieden wurde oder die bereits ge-
     währt oder in Aussicht gestellt wurden

  ¡¡ Beabsichtigte Förderanträge

handelt.

                                                                                                      www.ffg.at | 19
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