BREITBAND AUSTRIA 2020 LEERROHR - WIEN, JUNI 2019 LEITFADEN 2019, VERSION 1.0 AUFRUF ZUM LEERVERROHRUNGSPROGRAMM START: 17. 06. 2019 ...
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WIEN, JUNI 2019 BREITBAND AUSTRIA 2020 LEERROHR LEITFADEN 2019, VERSION 1.0 AUFRUF ZUM LEERVERROHRUNGSPROGRAMM START: 17. 06. 2019 EINREICHSTICHTAGE: 13. 08. 2019 | 30. 10. 2019
INHALT
LEITFADEN BREITBAND AUSTRIA
2020 LEERROHR
AUFRUF ZUM LEERVERROHRUNGSPROGRAMM START: 17. 06. 2019
DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE 4
KONTAKTE, DOKUMENTE UND WEITERE
INFORMATIONEN 5
1 ZIELE DES 3 PROJEKTEINREICHUNG UND FÖRDER
LEERVERROHRUNGSPROGRAMMS 6 ENTSCHEIDUNG 20
3.1 WIE VERLÄUFT DIE EINREICHUNG? 21
3.2 WELCHE DOKUMENTE SIND FÜR DIE
2 FÖRDERBEDINGUNGEN 8
EINREICHUNG ERFORDERLICH? 22
2.1 WER IST FÖRDERBAR? 9
3.3 WIE DÜRFEN VERTRAULICHE PROJEKT-
2.2 IN WELCHEM GEBIET WIRD GEFÖRDERT? 9 DATEN VERWENDET WERDEN? 23
2.3 WELCHE VORHABEN WERDEN 3.4 NACH WELCHEN KRITERIEN WERDEN
GEFÖRDERT? 10 DIE FÖRDERANSUCHEN BEURTEILT? 24
2.4 WAS SIND DIE BESONDEREN ANFORDE- 3.5 WIE FUNKTIONIERT DAS
RUNGEN FÜR DIE FÖRDERUNG? 11 BEWERTUNGSVERFAHREN? 29
2.5 WELCHE VERPFLICHTUNGEN SIND 3.6 WER TRIFFT DIE FÖRDERENTSCHEIDUNG? 29
BEZÜGLICH DES ZUGANGS AUF
VORLEISTUNGSEBENE ZU ERFÜLLEN? 13
2.6 WELCHE KOSTEN SIND FÖRDERBAR? 14 4 ABLAUF NACH DER
FÖRDERENTSCHEIDUNG 30
2.7 WAS IST BEI DER KOSTEN- UND
FINANZIERUNGSPLANUNG ZU 4.1 WIE ENTSTEHT DER FÖRDERVERTRAG? 31
BERÜCKSICHTIGEN 15
4.2 WIE WERDEN AUFLAGEN
2.8 WIE HOCH IST DIE FÖRDERUNG? 18 BERÜCKSICHTIGT? 31
2.9 MÜSSEN ANDERE FÖRDERUNGEN, 4.3 WELCHE BERICHTE UND ABRECHNUNGEN
ZWECKZUSCHÜSSE, BEDARFS SIND NOTWENDIG? 32
ZUWEISUNGEN FÜR DAS BEANTRAGTE
4.4 WIE ERFOLGT DIE AUSZAHLUNG? 34
VORHABEN ANGEGEBEN WERDEN? 194.5 WIE SOLLEN PROJEKTÄNDERUNGEN 5 GLOSSAR 37
KOMMUNIZIERT WERDEN? 34
4.6 KANN DER FÖRDERZEITRAUM
VERLÄNGERT WERDEN? 35 6 KOSTENPAUSCHALENMODELL
FÜR LEERROHR 38
4.7 WAS PASSIERT AM ENDE DER
PROJEKTLAUFZEIT? 35
4.8 WAS PASSIERT IN DEN JAHREN
7 SCHEMATISCHE DARSTELLUNG
NACH PROJEKTENDE? 35
DES FÖRDERABLAUFES 42
IMPRESSUM
Herausgeber: Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH
Sensengasse 1, 1090 Wien
www.ffg.at, office@ffg.at
FN 252263a, HG Wien, DVR: 0037257/058
Satz/Layout: „Der Herr Bertl“ OG Werbeagentur, office@derherrbertl.at
Fotos: istockphoto.com
Alle Angaben in dieser Publikation erfolgen trotz sorgfältiger Bearbeitung ohne Gewähr, eine Haftung des Herausgebers ist ausgeschlossen.
Alle Rechte, insbesondere das Recht der Vervielfältigung und der Verbreitung sowie der Übersetzung, sind vorbehalten.DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE
DIE ANFORDERUNGEN IM ÜBERBLICK
Teile des österreichischen Bundesgebiets, wo keine Breitband-Hochleistungszugänge
Fördergebiet verfügbar sind. Die förderbaren Gebiete sind abrufbar unter www.breitbandförderung.at.
¡¡ Gemeinden und Gemeindeverbände
Wer ist förderbar? ¡¡ Außerhalb der Bundesverwaltung stehende natürliche oder juristische Personen
mit Niederlassung in Österreich
Investitionsvorhaben betreffend die Errichtung von Leerrohren mit oder ohne Kabel für
Was ist förderbar? eine künftige Breitbandinfrastruktur
¡¡ Verlegung passiver Infrastrukturen, überwiegende Teile davon in Mitverlegung mit
aktuellen Tiefbauvorhaben
¡¡ Einordnung in ein überregionales Konzept zur Errichtung eines Zugangsnetzes der
Anforderungen an die geförderten nächsten Generation (NGA-Netz)
Projekte
¡¡ Erfüllung der besonderen Förderbedingungen lt. Sonderrichtlinie Breitband Austria
2020 Leerverrohrungsprogramm (BBA2020_LeRohr), abrufbar unter
www.breitbandförderung.at
¡¡ Investitionskosten für den Ausbau von Leerrohrsystemen mit und ohne Kabel
¡¡ Investitionsbezogene Eigenleistungen in Form von Arbeitsleistungen und
Förderbare Kosten Materialentnahmen
¡¡ Investitionsbezogene Planungskosten
Projektlaufzeit Vorzugsweise bis zu zwei Jahren, bei aufwendigeren Vorhaben bis zu vier Jahren
Mindestens 50.000 Euro pro Projekt und maximal 500.000 Euro pro vom Projekt
betroffenem Gemeindegebiet
Förderbetrag Die Auszahlung der 1. Rate (Startrate) in Höhe von 25 % der zugesagten Förderung
erfolgt nach Abschluss des Fördervertrags und nach Start des Projekts.
Maximal 50 % der förderfähigen Projektkosten, bei unmittelbarer Verfügbarkeit von
Förderquote FTTH-/FTTB-Endkundenanschlüssen (Leerrohr mit LWL-Kabel) bis zu 65 % der
förderfähigen Projektkosten – mindestens 10 % sind aus Eigenmitteln aufzubringen
ECKDATEN
Für diesen Aufruf stehen in Summe rd. 28,8 Millionen Euro zur Verfügung, die zu den
Budget Einreichstichtagen vergeben werden.
13. August 2019, 12:00 Uhr Mittag
Einreichstichtage 30. Oktober 2019, 12:00 Uhr Mittag
Sprache Deutsch
Einreichportal ecall.ffg.at
¡¡ Projektbeschreibung
¡¡ Kosten- und Finanzierungsplanung im eCall
¡¡ Projektplanung im eCall (WebGIS-Anwendung)
¡¡ Standardangebot inkl. Kalkulationstabelle
¡¡ Verpflichtungserklärung
¡¡ Nachweise zu den ZIS-Abfragen Infrastruktur und Bauvorhaben (Abfragegebiete
Erforderliche Einreichdokumente im PDF-Format, Antwort-E-Mails der ZIS im PDF-Format, ggf. Screenshot des Ab-
frageversuchs Bauvorhaben)
¡¡ Bestätigung der Erstberatung durch das Breitbandbüro im BMVIT
¡¡ Ggf. Einverständniserklärungen von Gemeinden
¡¡ Ggf. Zustimmungs-, Verpflichtungs- und Garantieerklärungen
¡¡ Ggf. separate Kosten-/Finanzierungsplanungen von PartnerInnen (Gemeinden/Ge-
meindeverbänden)
Kontakt für die Einreichung, Abwick- FFG
Breitband Hotline: +43 (0)57755-7500
lung und Abrechnung E-Mail: breitband@ffg.at
Breitbandbüro des Bundesministeriums
Kontakt für die Programmver- für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT)
antwortung und verpflichtende Telefon: +43 (0)800 21 53 59
Erstberatung E-Mail: breitbandbuero@bmvit.gv.at
FFG: www.ffg.at/breitband
Information im Web BMVIT: www.breitbandförderung.at
Sonderrichtlinie des BMVIT:
Rechtsgrundlage Breitband Austria 2020 Leerverrohrungsprogramm
www.breitbandförderung.at
4 | LEITFADEN BBA2020 LEERROHR AUFRUF AB 17. 06. 2019, V1.0KONTAKTE, DOKUMENTE UND
WEITERE INFORMATIONEN
FFG-HOTLINE +43 (0)5 7755-7500 BREITBANDBÜRO DES BMVIT +43 (0)800 21 53 59
Die FFG ist für die Abwicklung der Förderung von Das Breitbandbüro im BMVIT behandelt inhaltliche
der Einreichung bis zur Auszahlung der Fördermittel Fragen in Bezug auf die Sonderrichtlinie und über-
und Überprüfung der Betriebspflicht nach Projektende nimmt die inhaltlich technische Beratung, vor allem
verantwortlich und steht für alle Fragen zu den Ein- in Bezug auf Fragen zur technischen Verlegeanleitung
reichdokumenten, zu den Eingaben im eCall sowie zum (Planungsleitfaden Breitband, Planungsleitfaden Indoor)
gesamten Förderablauf zur Verfügung. und Fragen zur WebGIS-Anwendung. Weiters führt das
Breitbandbüro die vor Abgabe des Förderansuchens er-
forderliche Erstberatung durch.
A
lle für die Ausschreibung relevanten Dokumente Folgende ausschreibungsrelevante Dokumente sowie
sowie Links zu den Breitbandinformationen des umfassende Informationen zum Thema Breitband-
BMVIT finden Sie auf den Webseiten der FFG förderung (Breitbandstrategie, Breitbandbüro, Breitband-
unter www.ffg.at/breitband im DOWNLOADCENTER: atlas, Breitbandförderung BBA_2020, Publikationen)
finden Sie auf den Webseiten des BMVIT unter
¡¡ Leitfaden www.breitbandförderung.at:
¡¡ Antragsformulare
¡¡ Projektbeschreibung ¡¡ Sonderrichtlinie des BMVIT: Breitband Austria 2020
¡¡ Verpflichtungserklärung Leerverrohrungsprogramm (Stand September 2018)
¡¡ Zustimmungs-, Verpflichtungs- und Garantie- ¡¡ Bewertungshandbuch Breitband Austria 2020
erklärung Leerverrohrungsprogramm
¡¡ Kostenplan/Finanzierungsplan von PartnerIn- ¡¡ Muster für Standardangebot und Kalkulationstabelle
nen (Gemeinden/Gemeindeverbänden) ¡¡ Handbuch für das WebGIS-Förderportal
¡¡ Zusätzliche Informationen ¡¡ Planungsleitfaden Breitband, Planungsleitfaden
¡¡ Häufige Fragen und Antworten Indoor
zur Ausschreibung ¡¡ Fördergebiete mittels Breitbandkarte
¡¡ eCall-Guide zur Ausschreibung ¡¡ Breitbandstrategie 2020 und Breitband-Masterplan
ANPASSUNGEN UND ÄNDERUNGEN SEIT DEM LEERROHR AUFRUF AB 21.09.2018:
¡¡ Im Rahmen dieses Aufrufs gibt es zwei Einreich- ¡¡ Abs. 4.5: Bei den mitzuteilenden Änderungen im
stichtage. Zwischen- oder Endbericht wurde eine Ergänzung
¡¡ Die Bestätigung der Erstberatung durch das Breit- vorgenommen.
bandbüro im BMVIT ist bei der Einreichung im eCall ¡¡ Abs. 4.6: Eine Information bezüglich Verlängerung
hochzuladen. des Förderzeitaums wurde ergänzt.
¡¡ Hinweise auf den Planungsleitfaden Indoor des ¡¡ Abs. 5: Die Definition „Point of Presence (PoP)“ wurde
BMVIT wurden ergänzt. aktualisiert.
¡¡ Abs. 2.7 und 2.9: Die Angaben zu Bedarfszuweisungen ¡¡ Abs. 6: Im Kostenpauschalenmodell wurden weitere
und Zuschüssen an Gemeinden, Gemeindeverbände Verlegemaßnahmen ergänzt. Generell wurden die
und Gemeindekooperationen wurden aktualisert. Pauschalsätze entsprechend den Entwicklungen der
¡¡ Abs. 2.8: Bedingungen für einen Mittelausgleich Marktpreise angehoben.
zwischen NUTS3-Regionen und Bundesländern bei
Budgetüberschreitungen wurden ergänzt.
¡¡ Abs. 3.4: NGA-Qualität wurde mit größer 30 Mbit/s ZEITPLAN:
präzisiert.
¡¡ Abs. 4.3: Der Zeitpunkt für die Fälligkeit von Zwischen- AUFRUF ZUR EINREICHUNG AB 17. JUNI 2019
berichten wurde auf innerhalb eines Monats nach Einreichstichtag: 13. August 2019, 12:00 Uhr
Ende des jeweiligen Berichtszeitraumes geändert. Förderentscheidung: Voraussichtlich ab November 2019
¡¡ Abs. 4.4: Die Informationen zur Ratenzahlung wurden Einreichstichtag: 30. Oktober 2019, 12:00 Uhr
aktualisiert. Förderentscheidung: Voraussichtlich ab Februar 2020
www.ffg.at | 51 ZIELE DES LEER VERROHRUNGS PROGRAMMS 1 6 | LEITFADEN BBA2020 LEERROHR AUFRUF AB 17. 06. 2019, V1.0
1 | ZIE L E DE S LE E R VE R R O H R U N GS P RO GRAM M S
Das Leerverrohrungsprogramm im Rahmen von Breitband Austria 2020
unterstützt die Errichtung von Leerrohren (mit und ohne Kabel) für
Kommunikationsnetze, wobei eine überwiegende gemeinsame Bauführung
mit aktuellen Tiefbauarbeiten anzustreben ist.
D
as Leerverrohrungsprogramm zielt auf die Damit unterstützt das Programm das zentrale Ziel
vorausschauende Errichtung von Infrastrukturen der österreichischen Breitbandstrategie 2020: Die
für eine spätere Versorgung ab. Gefördert werden nahezu flächendeckende Versorgung der Bevölkerung
Projekte in voraussichtlich langfristig unterversorgten mit schnellen Breitbandzugängen mit Verbindungs-
oder schlecht versorgten Gebieten Österreichs. Durch geschwindigkeiten von mindestens 100 Mbit/s. Zeiltich
die Bereitstellung von Leerverrohrungen mit oder darüber hinausgehend schafft es die Möglichkeit zur
ohne Kabel wird der Aufbau eines ultraschnellen nahezu flächendeckenden Vorbereitung von Glasfaser-
Breitband-Hochleistungsnetzes, über welches Dienste anbindungen.
mit sehr hohen Datenübertragungsraten angeboten
werden können, flankierend unterstützt.
Die besonderen Ziele des Leerverrohrungs
programms sind:
¡¡ die nachhaltige Verbesserung der Versorgungs-
situation durch die Förderung der Verlegung
von Hochleistungs-Breitbandinfrastrukturen
¡¡ der kostengünstige Ausbau von Hochleis-
tungs-Breitbandinfrastrukturen durch koordi-
niertes und kooperatives Vorgehen bei kommu-
nalen Tiefbauarbeiten (teilweise Mitverlegung)
1 Ausführlichere Darstellungen der förderpolitischen Zielsetzungen aber auch der Förderbedingungen in diesem Leitfaden Abs. 2 finden Sie
in der Sonderrichtlinie des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT): Breitband Austria 2020 Leerverrohrungs-
programm, unter www.breitbandförderung.at
www.ffg.at | 72 | FÖR D E R B E DI N GU N GE N
2.1 WER IST FÖRDERBAR?
F
örderwerberInnen sind BewerberInnen um Wenn mehrere Gemeinden und/oder Gemeindever-
zweckgebundene Zuwendungen iSd § 4a TKG, die bände ein gemeinsames Förderprojekt innerhalb einer
zumindest Bereitsteller von Kommunikations- NUTS3-Region2 planen, müssen von allen teilnehmenden
netzen iSd § 3 Zi. 2 TKG sind, d. h. die ein derartiges Gemeinden/Gemeindeverbänden die Bestimmungen
Netz errichten, betreiben, kontrollieren oder zur der Sonderrichtlinie eingehalten werden. Sofern
Verfügung stellen. FörderwerberInnen müssen ab unterschiedliche EigentümerInnen der geförderten
Beginn der Vertragslaufzeit bei der Rundfunk & Telekom Infrastruktur beteiligt sind, ist pro EigentümerIn eine
Regulierungs-GmbH (RTR) als Bereitsteller von unterfertigte Zustimmungs-, Verpflichtungs- und
Kommunikationsnetzen gemeldet sein. Garantieerklärung vorzulegen. Weiters sind getrennte
Kosten- und Finanzierungsplanungen einzureichen.
FÖRDERBAR SIND:
¡¡ Gemeinden und Gemeindeverbände
¡¡ Außerhalb der Bundesverwaltung stehende
natürliche oder juristische Personen mit Nieder-
lassung in Österreich, sofern sich nicht eine
Gemeinde um einen Zweckzuschuss iSd § 4a
zweiter Gedankenstrich TKG für die Errichtung
oder den Betrieb von Leerrohren bewirbt.
2.2 IN WELCHEM GEBIET WIRD GEFÖRDERT?
D
as Fördergebiet umfasst jene Teile des österrei- Rasterquadrate dargestellten Flächen, in denen selbst
chischen Bundesgebiets, in denen auf Basis von Breitbandgrundversorgung nicht gegeben ist, als beson-
Markterhebungen derzeit keine Breitband- ders förderwürdig. Flächen außerhalb der Fördergebiete
Hochleistungszugänge verfügbar sind bzw. in denen werden transparent ohne jede farbliche Markierung dar-
(nach Konsultation der Betreiber) auch in den nächsten gestellt. Weiterführende Details zu Breitbandatlas sowie
drei Jahren kein entsprechender Ausbau von Breit- Breitbandkarte bietet auch ein eigener Folder unter dem
band-Hochleistungszugängen vorauszusehen ist, Link https://www.bmvit.gv.at/service/publikationen/tele
selbst unter Nutzung sämtlicher regulatorischer kommunikation/downloads/breitband_atlaskarte_ua.pdf.
Mittel sowie vorhandener geeigneter Infrastrukturen
für Kommunikationslinien. Die in der Breitbandkarte dargestellten Fördergebiete
weisen den aktuellen Stand aus. Sie sind Bestand-
Eine detaillierte Darstellung des Fördergebiets teil des Ausschreibungsverfahrens dieses Aufrufes
anhand von GIS-Datensätzen liegt beim BMVIT zum und bis zum letzten Einreichstichtag gültig. Aufgrund
Download auf, siehe www.breitbandförderung.at. des strikten Doppelförderverbots und des Verbots der
Inanspruchnahme von Förderungen in Gebieten, in
Die Fördergebiete sind als Kartendatensatz sowohl im denen der Markt allein den Ausbau erreichen kann, gilt
offenen KML-Dateiformat (Keyhole Markup Language, die Information zu förderbaren Gebieten vorbehaltlich
Standard des Open Geospatial Consortium) wie auch der Tatsache, dass keine andere bis dato unbekannte
als „File Geodatabase“ (GDB) verfügbar. Diese Dateien Versorgung im jeweiligen Gebiet vorhanden ist bzw.
können mit GIS-Programmen geöffnet werden und geschaffen wurde.
weisen die Förderflächen und damit möglichen Ausbau
gebiete im 100 x100-Meter-Raster aus. Die farbliche Das Fördergebiet ist auch im Zuge der Antragerstel-
Markierung in gelber (≤ 2 Mbit/s) bzw. grauer Farbe (> 2 lung über das elektronische Einreichportal eCall sicht-
Mbit/s) bezieht sich auf Flächen innerhalb der Förderge- bar (100 x 100 m-Raster), wenn in der dort integrierten
biete. In Hinsicht auf die Fördermittelallokation besteht WebGIS-Anwendung für die Erfassung der geografischen
kein Unterschied zwischen diesen beiden Kategorien. Planungsdaten die Ausbauplanung räumlich festgelegt
Bei der Bewertung der Projekte gelten die durch gelbe wird. Die Ausschreibung basiert auf NUTS3-Regionen,
2 Die NUTS-Klassifikation (Systematik der Gebietseinheiten für die Statistik) ist ein hierarchisches System zur Untergliederung des EU-Wirt-
schaftsraums, weitere Informationen siehe https://ec.europa.eu/eurostat/web/nuts/background
www.ffg.at | 9d. h. eingereichte Projekte müssen zur Gänze innerhalb Investition im Fördergebiet in der Projektbeschreibung
einer NUTS3-Region liegen. klar dargestellt wird (z. B. Zubringer, der erforderlich ist,
um Hausanschlüsse im förderbaren Gebiet herzustellen).
Es können auch anteilige Investitionskosten, die in Die Kosten für Investitionen im nicht förderbaren Gebiet
nicht förderbaren Gebieten anfallen, anerkannt werden. sind bei der Kosteneingabe im Anmerkungsfeld als
Voraussetzung dafür ist, dass die Auswirkung auf die solche zu begründen und zu quantifizieren.
PRAXISTIPP:
Download der Fördergebiete auf den
Webseiten des BMVIT:
Gängige GIS-Softwareprogramme (Opensource,
Freeware, Shareware bzw. kommerziell erhältlich)
können KML-Dateien laden und anzeigen. Bei Öffnen
und Anzeige der KML-Dateien, z. B. mit Google Earth,
ist die Legende zu den Fördergebietsinformationen
standardmäßig nicht sichtbar. Wird innerhalb des
Fensters „Orte“ das leere Dreieck links neben der
NUTS-Regionsnummer bzw. dem Gemeindenamen
angeklickt, so wird die Legende sichtbar.
Bei der Verwendung von Google Earth ist zu be-
achten, dass das Häkchen bei „3D-Gebäude“ deakti-
viert ist (siehe Screenshot). Dies kann im Menü des Fördergebiete in der WebGIS-Anwendung bei
Seitenfensters kontrolliert werden. Ist „3D-Gebäude“ Antragstellung im eCall:
aktiviert, sind die Förderflächen in Bereichen, wo sei- Nach Auswahl einer NUTS3-Region im eCall unter
tens Google Earth 3D-Modelle integriert sind, nicht „Projektdaten“ können Sie das entsprechende Förder-
oder nur teilweise sichtbar. gebiet in der WebGIS-Anwendung abrufen.
2.3 WELCHE VORHABEN WERDEN GEFÖRDERT?
G
efördert werden Investitionsvorhaben zur Er- Ein Qualitätskriterium laut Bewertungshandbuch
richtung von Leerrohren mit oder ohne Kabel, ist die Steigerung der Verfügbarkeit eines Breitband-
die dazu dienen, Lücken bei der flächendeckenden zugangs für Gebäude und Wohnsitze. Diese sind mit
Errichtung von NGA-fähigen Breitbandinfrastrukturen Hausanschlüssen mindestens bis zur Grundstücksgrenze
zu schließen. Das umfasst auch solche Maßnahmen, zu erschließen (Details siehe Abs. 3.4 Kriterium (1.0)).
die erst zukünftig ein Netz im technischen Sinne bilden. Grundsätzlich ist die Strecke bis zum Netzabschluss-
Längerfristig sollen die geförderten Investitionen zum punkt im Haus förderbar. In der Projektbeschreibung
Einsatz von Glasfasern führen. (Abs. 1.4) ist anzugeben, ob bis zum Haus (Netzab-
schlusspunkt) oder nur bis zur Grundstücksgrenze
Förderbar ist sowohl die Erschließung von Gebieten gegraben wird. Die Errichtung eines reinen Zubringers
als auch die Anbindung von Privathaushalten, öffentli- ohne zusätzliche Hausanschlüsse wird im Rahmen des
chen Bildungseinrichtungen und Unternehmen. Leerverrohrungsprogramms nicht gefördert.
Der geförderte Streckenabschnitt muss sich in ein Die Projektlaufzeit ist mit zwei Jahren, bei aufwendi-
überregionales Konzept zur Errichtung eines NGA- geren Vorhaben mit maximal vier Jahren begrenzt. Eine
Netzes einfügen und die entsprechenden technischen Verlängerung um ein Jahr ist unter den Bedingungen
Parameter erfüllen. Beschreiben Sie dies im Projekt- gemäß Abs. 4.6 möglich.
antrag Abs. 1.1.
Der/Die FörderwerberIn verpflichtet sich, das Inves-
titionsvorhaben zu den im Fördervertrag vereinbarten
Bedingungen umzusetzen.
10 | LEITFADEN BBA2020 LEERROHR AUFRUF AB 17. 06. 2019, V1.02 | FÖR D E R B E DI N GU N GE N
2.4 WAS SIND DIE BESONDEREN ANFORDERUNGEN FÜR DIE FÖRDERUNG?
1. Für das betreffende Gebiet gibt es noch keine aus- Es muss zumindest ENTWEDER
reichende Leerrohrinfrastruktur.
¡¡ die Hälfte der ausgebauten Laufmeter durch
2. Bei der Planung und Umsetzung des Vorhabens ist Mitverlegung und/oder Mitnutzung eigener
der Planungsleitfaden Breitband des BMVIT nachweis- und fremder Leerrohrtrassen zustande kommen
lich heranzuziehen.3 ODER
3. Vor der Abgabe des Förderansuchens (Abschicken ¡¡ eine Kosteneinsparung durch Mitverlegung und/
des Projektantrages im FFG eCall) müssen Sie als oder Mitnutzung eigener Leerrohrtrassen von
AntragstellerIn eine Erstberatung durch das Breit- mindestens 30 % erzielt werden.
bandbüro im BMVIT in Anspruch nehmen. Diese Erst-
beratung dient zur Abklärung von Anforderungen und Details dazu finden Sie in Abs. 3.4 Kriterium (3.2) und
Vorgaben. Dabei müssen Sie Daten zu laufenden und (4.3).
geplanten Ausbauvorhaben, zur geografischen Lage
der beantragten Ausbauvorhaben, zur überregionalen 6. Ein diskriminierungsfreier, technisch und wirt-
Planung sowie zum voraussichtlichen Bedarf an An- schaftlich machbarer umfassender „Zugang auf
schlüssen bekanntgeben. Die Erstberatung erfolgt Vorleistungsebene“ ist im Rahmen eines Standard-
primär per E-Mail bzw. Telefon. Ebenso ist die Möglich- angebots darzustellen (siehe folgender Abs. 2.5). Das
keit einer persönlichen Beratung vorgesehen. Das Standardangebot müssen Sie im Fall einer Förderung
Breitbandbüro des BMVIT bestätigt die Erstberatung mit Betriebsfreigabe auf Ihrer Website veröffentlichen.
schriftlich. Details zur Erstberatung finden Sie im Bei Anfragen von an der Mitbenutzung interessierten
Handbuch für das WebGIS-Förderportal unter Netzbetreibern müssen Sie alle erforderlichen Infor-
www.breitbandförderung.at. mationen innerhalb von vier Wochen zur Verfügung
stellen.
4. Die Dimensionierung der Leerrohre muss groß
genug für mehrere Kabelnetze und sowohl für Point- 7. Sofern das BMVIT oder Sie als FörderwerberIn
to-Point als auch für Point-to-Multipoint Anbindungen Musterverträge betreffend der Nutzung von passiven
ausgelegt sein. Infrastrukturen veröffentlicht haben, müssen Sie diese
dem Standardangebot zu Grunde legen.
5. Bei der Errichtung der Leerrohre (mit oder ohne Ka-
bel) ist überwiegend eine gemeinsame Bauführung mit 8. Im Förderansuchen übermitteln Sie GIS-Daten
bestehenden Infrastrukturinhabern bzw. -errichtern sowohl zur Lage und technischen Spezifizierung der
vorgesehen. Die Ausformung der vereinbarten ge- im Ausbaugebiet vor und nach dem Ausbau verfüg-
meinsamen Bauführung kann anhand von Grabungs-, baren eigenen Infrastrukturen als auch zur geplanten
Nutzungs- oder Mitnutzungslängen oder dement- Abdeckung und angestrebten Qualität. Sie erklären
sprechenden Unterlagen dargestellt sein. Beschreiben Ihr Einverständnis, dass GIS-Daten zur Darstellung
Sie auch die Zeitplanung der Ausbauvorhaben und der der Lage und technischen Spezifizierung der eigenen
geplanten Inbetriebnahme. Jegliche Baumaßnahme, Infrastrukturen an die Zentrale Informationsstelle für
die geeignet ist, Telekommunikationsinfrastruktur Infrastrukturdaten (ZIS) übertragen und GIS-Daten zur
aufzunehmen, gilt als Mitverlegung (z. B. auch eine Darstellung der geplanten Abdeckung und Qualität in
Straßensanierung). Die eingesetzte Technologie muss den Breitband-Atlas des BMVIT aufgenommen werden
geeignet sein, dass die Mitverlegung im Rahmen der können. Die GIS-Daten-Erfassung erfolgt im Zuge der
jeweiligen Baumaßnahme durchgeführt werden kann. Antragerstellung über das eCall-System mithilfe der
Die überwiegende gemeinsame Bauführung wird an- vom BMVIT zur Verfügung gestellten WebGIS-Anwen-
hand der Bewertungskriterien „Verhältnis zwischen dung. Unabhängig davon gelten die Meldeverpflichtungen
der in Eigenregie ausgebauten Grabungsstrecke und gem. § 13a. Abs. (3) und (4) TKG 2003 in der jeweils
der mitverlegten Grabungsstrecke“ und „Kostenreduk- gültigen Fassung.
tion aufgrund der Nutzung von Mitverlegungsmöglich-
keiten“ beurteilt.
3 Der Planungsleitfaden Breitband „Leitfaden zur Planung und Errichtung von Glasfaser-Zugangsnetzen“, der Planungsleitfaden Indoor „Leitfaden
zur Planung und Errichtung von gebäudeinternen Breitbandinfrastrukturen“ sowie der Breitband-Infofolder: „Ihr Weg zu mehr Bandbreite -
Wegweiser für den Ausbau Ihrer Infrastruktur für ultraschnelles Internet“ können auf der Website des BMVIT heruntergeladen werden.
www.ffg.at | 119. Bei der dem Förderansuchen zugrunde liegenden Wenn es in einer Gemeinde keine Bauvorhaben gibt,
Planung wurden Mitverlegemöglichkeiten sowie die kann die ZIS-Abfrage nicht durchgeführt werden. Es
im Ausbaugebiet vorhandenen mitnutzbaren Infra- kann kein Abfragegebiet ausgewählt werden, da die ent-
strukturen fremder EigentümerInnen oder Nutzungs- sprechende Gemeinde in der Auswahl nicht aufscheint.
berechtigter berücksichtigt, soweit dies wirtschaftlich In solchen Fällen ist als Nachweis ein Screenshot des
zumutbar und technisch vertretbar ist. Entsprechende Abfrageversuchs zu übermitteln. Falls die Mitverlegung
Anfragen zur Mitverlegung und Mitnutzung sind in der bzw. Mitnutzung nicht bzw. nur eingeschränkt möglich
Projektbeschreibung darzustellen und ev. mit Anhängen ist, so ist dies nachvollziehbar in der Projektbeschrei-
zu belegen. Insbesondere ist nachzuweisen, dass bung zu begründen.
bezüglich der Verfügbarkeit mitnutzbarer Infrastruktur
und bezüglich Bauvorhaben im geplanten Ausbauge-
biet eine Abfrage an die zentrale Informationsstelle für
Infrastrukturdaten (ZIS) der RTR-GmbH getätigt wurde.
Als Nachweis dieser Abfragen (Infrastruktur, Bauvor-
haben) sind jeweils zwei Dokumente im PDF-Format
im eCall hochzuladen:
¡¡ Die den Abfragen zugrunde liegenden Abfrage-
gebiete „Beauskunftung zu bewilligtem Antrag
Nr. xx“: Diese können im PDF-Format in der
ZIS-Abfrageverwaltung heruntergeladen werden.
¡¡ Die Rückmeldungen zu den ZIS-Abfragen: Die
Antwort-E-Mails der ZIS mit dem Betreff „Ihre
ZIS-Abfrage Nr. xx wurde freigegeben“ enthalten
eine Angabe über die Anzahl vorhandener Infra-
strukturbetreiber bzw. Einmelder von Bauvor-
haben.
PRAXISTIPP:
Als besondere Verlegeart ist u. a. auch eine Ver- Wenn es keine Bauvorhaben in der Gemeinde gibt,
legung mittels Schlitzgraben förderbar. Es handelt erstellen Sie bitte wie folgt einen Screenshot als
sich dabei um Verfahren, bei denen ein Schlitz in eine Nachweis für den Abfrageversuch:
Straßendecke, einen Gehweg oder einen Radweg ge-
fräst wird, in den erdverlegbare Mikrorohre eingelegt ¡¡ Wählen Sie die Kachel „Zur Abfrage“ aus.
werden. Voraussetzung ist, dass – wie im Planungs-
leitfaden Breitband des BMVIT (https://www.bmvit. ¡¡ Wählen Sie „Bauvorhaben“ aus und klicken Sie
gv.at/service/publikationen/telekommunikation/down auf „Weiter“.
loads/planungsleitfaden_outdoor_ua.pdf) vorgesehen -
eine ausdrückliche Zustimmung des Straßenerhalters ¡¡ Füllen Sie die „Projektbeschreibung Baumaß-
zu diesen Verfahren vorliegt. nahmen“ aus, bestätigen Sie, dass Sie das
Handbuch zur Kenntnis genommen haben und
Die den ZIS-Abfragen zugrunde liegenden Abfrage- klicken sie auf „Weiter“.
gebiete können Sie wie folgt in der ZIS-Abfragever-
waltung herunterladen: Erstellen Sie das PDF, indem ¡¡ Klappen Sie in der Liste der Bundesländer den
Sie bei der Kachel „Abfrageverwaltung“ auf „Zu den gewünschten Bezirk auf, sodass die auswähl-
Anträgen“ klicken und anschließend für den relevan- baren Gemeinden sichtbar werden und machen
ten Antrag auf „Ergebnis einsehen“ klicken. In dieser Sie einen Screenshot, wenn Ihr Gemeindegebiet
Ansicht „Beauskunftung zu bewilligtem Antrag Nr. xx“ nicht auswählbar ist.
sehen Sie in der Kartenübersicht unter „Ausgewählte
Gebiete“ Ihre Abfragegebiete, welche Sie über den
Button „Ansicht als PDF herunterladen“ ohne Betrei-
berinformation ausgeben können.
12 | LEITFADEN BBA2020 LEERROHR AUFRUF AB 17. 06. 2019, V1.02 | FÖR D E R B E DI N GU N GE N
2.5 WELCHE VERPFLICHTUNGEN SIND BEZÜGLICH DES ZUGANGS AUF
VORLEISTUNGSEBENE ZU ERFÜLLEN?
U
nter „Zugang auf Vorleistungsebene“ versteht Ein Standardangebot hat zumindest
man den Zugang, der es einem Betreiber ermög- folgende Mindestinhalte aufzuweisen:
licht, die Einrichtungen eines anderen Betrei-
bers zu nutzen. Das bedeutet: FörderwerberInnen 1. Detaillierte Aufgliederung der angebotenen Vor-
müssen eine diskriminierungsfreie, technisch und leistungen sowie das jeweils dafür zu entrichtende
wirtschaftlich machbare Nutzung der Infrastruktur Entgelt. Die Preise sind basierend auf Vollkosten ab-
durch verschiedene Betreiber garantieren. Der um- züglich der Förderung gemäß der BMVIT Excel-Vorlage
fassende Zugang auf Vorleistungsebene ist zumindest „Kalkulationstabelle zum Standardangebot“ (www.
während der Betriebspflicht unbefristet zu gewähren. bmvit.gv.at/telekommunikation/breitband/foerderungen/
foerderwerber/index.html) zu kalkulieren und bei
Folgende Netzzugangsprodukte müssen Sie Änderungen der Eingabewerte (aktualisierte Kosten
mindestens zur Verfügung stellen: und Förderbeträge etc.) entsprechend anzupassen.
Insbesondere nach Fertigstellung des geförderten Vor-
1. Bei passiver Netzinfrastruktur: Zugang zu Leer- habens sind die Preise für das Standardangebot unter
rohren, entbündelter Zugang zu unbeschalteten Berücksichtigung der Ist-Kosten und des tatsächlichen
Glasfaserleitungen. Förderbetrags neu zu kalkulieren und im Standard-
angebot zu aktualisieren.
2. Bei FTTB- und FTTC-Netzen mittels xDSL-Techno-
logie beziehungsweise bei FTTH-Netzen: Zugang zu 2. Regelungen über die Bereitstellung von Informa-
Leerrohren, entbündelter Zugang zu unbeschalteten tionen über die Lage und Beschaffenheit von Kabel-
Glasfaserleitungen und virtuelle Entbündelung des kanälen bzw. unbeschalteten Glasfasern und deren
Teilnehmeranschlusses (Entbündelung, die es alter- Zugangspunkte inkl. Regelungen betreffend die
nativen Anbietern ermöglicht, auf Basis eines Layer Besichtigung vor Ort
2 Ethernet-Dienstes dem Endkunden/der Endkundin
eigene Breitbandprodukte anzubieten). 3. Prozedere hinsichtlich Bestellung, Bereitstellung
und Kündigung der Vorleistungen inkl. Fristen
3. Bei Kabelnetzen (HFC): Zugang zu Leerrohren,
entbündelter Zugang zu unbeschalteten Glasfaser- 4. Bestimmungen betreffend Standardqualität bzw.
leitungen und Bitstreaming (Bitstromzugang, der es gegebenenfalls erweiterte Qualität in Form von Service
alternativen Anbietern ermöglicht, auf Basis eines Level Agreements (Bereitstellung, Entstörungsbedin-
Layer 3 IP-Dienstes dem Endkunden/der Endkundin gungen, Reaktionszeiten, Verfügbarkeit) einschließlich
eigene Breitbandprodukte anzubieten). Regelungen über Störungsbehebungsprozesse
4. Bei mobilen oder drahtlosen Netzen: gemeinsame 5. Technische Spezifikation und Regelungen des
Nutzung der physischen Masten, Zugang zu Leerrohren Zugangs zu relevanten Schaltstellen bzw. Anschalte-
und entbündelter Zugang zu unbeschalteten Glasfaser- punkte einschließlich Regelungen zu Kollokation,
leitungen in den Backhaul-Netzen. Übertragungssystemen und gegebenenfalls Netzver-
träglichkeit (Endgeräte)
Bei Verfügbarkeit von Glasfaser muss ein entbündelter
Zugang ermöglicht werden; dazu sind ausreichende Zur Erstellung des Standardangebots gemäß Sonder-
Kapazitäten sowie Zugangspunkte für die Mitbenutzung richtlinie „Breitband Austria 2020 Leerverrohrungs-
durch Dritte4 vorzusehen. programm“ ist das „Standardangebot-Muster, Beispiel
Leerrohr“ (veröffentlicht unter www.bmvit.gv.at/tele
Sie sind verpflichtet, Vorleistungsprodukte in Form kommunikation/breitband/foerderungen/foerderwerber/
von Standardangeboten zur Verfügung zu stellen, welche index.html) sinngemäß heranzuziehen. Dabei sind die
im Bewertungsverfahren geprüft werden (siehe Abs. 3.4 Vorgaben der Sonderrichtlinie zu berücksichtigen und
Kriterium (4.4)). allfällige Abweichungen von den Inhalten des Musters
(wie bspw. betreffend Wartungsbedingungen, Kündi-
gungsregelungen, Kostenkalkulation) zu kennzeichnen
und zu begründen.5
4 Zugangspunkte für Dritte sind in der WebGIS-Anwendung als PoP einzuzeichnen.
5 Wenn ein Standardangebot mit Abweichungen von den Inhalten des Musters bereits im Rahmen einer Breitband Austria 2020 Förderung von
der RTR bestätigt wurde, kann auch diese Standardangebot-Version verwendet werden. Allfällige weitere Abweichungen von den Inhalten der
bestätigten Version sind zu kennzeichnen und zu begründen.
www.ffg.at | 13PRAXISTIPP:
Die Kennzeichnung von allfälligen Änderungen bzw. Abweichungen zum Standardangebot-Muster kann
z. B. durch Darstellung im Änderungsmodus erfolgen. Kurze Begründungen für Abweichungen können als
Kommentare eingefügt werden. Bei längeren Begründungen wird empfohlen, ein eigenes Dokument zu er-
stellen und im eCall hochzuladen.
2.6 WELCHE KOSTEN SIND FÖRDERBAR?
F
örderbar sind nur jene Kosten, die unmittelbar c) Investitionsbezogene Planungskosten können bis zu
mit der geförderten Leistung in Zusammenhang 5 % der förderbaren Ausgaben und Aufwendungen
stehen und nur in jenem Ausmaß, in dem sie anerkannt werden, maximal jedoch 30.000 Euro. Wenn
zur Erreichung des Förderziels unbedingt erforder- ein Projekt den Ausbau in mehreren Gemeinden umfasst,
lich sind. Das sind alle dem geförderten Vorhaben gilt die Deckelung der Planungskosten pro Gemeinde.
zurechenbaren Ausgaben bzw. Aufwendungen, die Planungskosten können anerkannt werden, wenn sie
direkt, tatsächlich und zusätzlich zum herkömmlichen nachweislich bis zu drei Monate vor dem Einreichdatum
Betriebsaufwand während des Förderzeitraums laut (schriftliche Bestätigung der FFG) angefallen sind.
Fördervertrag entstanden sind. Es können nur Kosten
anerkannt werden, die anhand von Belegen nachge- Die Tabellen unter Abs. 6. Kostenpauschalenmodell
wiesen werden. für Leerrohr geben einen Überblick über die jeweiligen
Kostenpositionen.
Der frühestmögliche Zeitpunkt für den Projektstart
ist nach Einreichen des Förderansuchens. Das Einlan- Für zugekaufte Leistungen von verbundenen Unter-
gen des Förderansuchens wird von der FFG schriftlich nehmen gelten dieselben Regelungen wie für den/
bestätigt. Dieses Datum der schriftlichen Bestätigung die FördernehmerIn. Zusätzlich müssen Zahlung oder
markiert den Zeitpunkt der Kostenanerkennung.6 Gegenverrechnung belegt werden und es dürfen keine
Gewinnaufschläge, Verwaltungsaufschläge o. Ä. ange-
FÖRDERBAR SIND: setzt werden.
a) Investitionskosten7 für den Ausbau von Leer- Die auf die Kosten der förderbaren Leistung entfallen-
rohrsystemen mit und ohne Kabel, darunter fallen de Umsatzsteuer ist keine förderbare Ausgabe. Sofern
insbesondere Kosten für Tiefbauarbeiten (Grabungs- diese Umsatzsteuer aber nachweislich tatsächlich und
arbeiten inkl. Wiederherstellung), Kosten für die Leer- endgültig von dem/der FördernehmerIn zu tragen ist,
verrohrung (wie Sub-Ducts, Mikrorohre usw.) inklusive somit für ihn/sie keine Vorsteuerabzugsberechtigung
Verlegung, Kosten für LWL-/Glasfaserkabel inklusive besteht, kann sie als förderbarer Kostenbestandteil
Einblasen und Spleißen, Kosten für Faserverteiler in- berücksichtigt werden.
klusive deren Einbau, Kosten für passive Einrichtungen
von Verteilern und Ortszentralen. Als Investitionskosten NICHT FÖRDERBAR SIND:
können auch anteilige Kosten anerkannt werden, die
außerhalb des Fördergebiets anfallen. Voraussetzung 1. Gemeinkosten (z. B. Sekretariat, Buchhaltung etc.)
dafür ist, dass deren Auswirkung auf die Investition im
Fördergebiet in der Projektbeschreibung begründet 2. Kosten für Sachleistungen, Prämien und andere
und quantifiziert wird. Sozialleistungen
b) Investitionsbezogene Eigenleistungen in Form von 3. Rücklagen und personalbezogene Rückstellungen
Arbeitsleistungen und Materialentnahmen, welche
durch Vorlage von entsprechenden Aufzeichnungen 4. Abfertigungen
glaubhaft gemacht werden müssen (siehe Abs. 4.3).
5. Verwaltungsverfahrenskosten und Gerichtskosten
6. Notariatsgebühren, Anwaltskosten,
Steuerberatungs- und sonstige Beratungskosten
6 Planungskosten können bis zu drei Monate vor diesem Termin anerkannt werden.
7 Investitionskosten sind aktivierungsfähige Aufwendungen für die Anschaffung oder Herstellung von dauerhaften Wirtschaftsgütern.
14 | LEITFADEN BBA2020 LEERROHR AUFRUF AB 17. 06. 2019, V1.02 | FÖR D E R B E DI N GU N GE N
7. Finanzierungskosten, Geldverkehrs- und Mahn- 16. Kosten für Grunderwerb
spesen
17. Kosten für die Einräumung von Servituten oder
8. Versicherungskosten Leitungsrechten
9. Lizenzgebühren 18. Nicht bezahlte Rechnungs-Teilbeträge (z. B. Scha-
denersatzforderungen, Skonti, Rabatte)
10. Leasingraten
19. Kosten, die nicht in unmittelbarem Zusammen-
11. Steuern, öffentliche Abgaben und Gebühren hang mit dem zu fördernden Vorhaben stehen
12. Kosten für Frequenzen 20. Kosten, die aufgrund EU-wettbewerbsrechtlicher
Bestimmungen nicht als förderbare Kosten gelten
13. Kosten für die Mitbenutzung von Infrastruktur (z. B. Vertriebskosten)
(z. B. laufende Betriebskosten, Mietkosten,
Kalibrierung sowie Reinigung vor dem Einblasen Überschreitet die Amortisationsdauer einer Sache,
von Glasfaserkabeln in Bestandsrohre) die zur Durchführung der Leistung angeschafft wurde,
den Zeitraum der Leistung, darf maximal jener Kosten-
14. Kosten für aktive Netzelemente inkl. Ausstattung anteil gefördert werden, der der Abschreibung für den
bei dem Kunden/der Kundin (z. B. Kabel- Leistungszeitraum nach dem EStG 1988 entspricht.
modems, Endgeräte u. Ä.)
Förderbare Investitionskosten und investitions-
15. Kosten für nicht netzwerktechnische Komponen- bezogene Eigenleistungen sind unabhängig von der
ten und die dafür erforderliche Software Amortisationsdauer auf Basis der aktivierungsfähigen
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten förderbar.
2.7 WAS IST BEI DER KOSTEN- UND FINANZIERUNGSPLANUNG
ZU BERÜCKSICHTIGEN
D
ie Darstellung der Kosten zum Zeitpunkt der bau in mehreren Gemeinden umfasst, müssen Sie das
Antragstellung erfolgt in Form von Pauschalen, Gesamtvorhaben in die entsprechenden Anteile pro
die Sie anhand eines vorgegebenen Schemas im Gemeinde aufteilen.8
eCall ermitteln. Daraus ergibt sich ein Maximum der
förderbaren Kosten. Der auf Basis der Kostenpau- Die bei der Kosteneingabe angeführten Pauschalen
schalen berechnete Förderbetrag bildet die Höchst- sind so kalkuliert, dass damit die meisten Leerrohr-
grenze für die Förderung. Die Förderung des Bundes projekte umfassend abgebildet werden können. Sollten
beträgt grundsätzlich maximal 50 % der tatsächlich jedoch in Ihrer Planung wider Erwarten signifikante
angefallenen und förderfähigen Kosten. Sofern die Investitionskosten auftreten, die in der Struktur des
geförderte Investition unmittelbar zur Verfügbarkeit von Pauschalenmodells nicht bereits berücksichtigt sind, die
FTTH-/FTTB-Endkundenanschlüssen (Leerrohr mit aber dennoch zu den förderbaren Kosten gemäß Abs.
LWL-Kabel) führt, kann die Förderung bis zu maximal 2.6 zählen, so fügen Sie bei der jeweiligen Hauptkosten
65 % der tatsächlich angefallenen Kosten betragen. gruppe eine weitere Position hinzu bzw. führen Sie die
Kosten unter dem Tabellenreiter „Weitere Kosten“ an,
GEHEN SIE BEI DER KOSTEN- UND FINANZIE- wenn eine Zuordnung zu einer Hauptkostengruppe nicht
RUNGSPLANUNG FOLGENDERMASSEN VOR: möglich ist. Erläutern Sie dies jedenfalls in der
Projektbeschreibung. Die Bewertungsjury wird prüfen,
1. Kosten und Förderung (Kostenplanung): ob diese Kosten tatsächlich außerhalb der Modellan-
Die im eCall zur Verfügung gestellten Pauschalen zur nahmen der Pauschalen stehen und daher anerkannt
Kostenplanung sind in Abs. 6 dargestellt. werden können.
Erstellen Sie die Kostenplanung im eCall anhand der Unter „Weitere Kosten“ haben Sie auch die Möglich-
vorgegebenen Kostenpauschalen. Dabei ist unerheblich, keit, Kosten für Personenstunden (Eigenleistungen) zu
ob Sie die Leistungen an Dritte vergeben oder selbst planen, sofern diese Leistungen nicht schon in den
durchführen. Wenn Ihr Antrag den Infrastrukturaus- vorgegebenen Pauschalen enthalten sind. Wenn Sie
8 Für Wien beziehen sich die Bauabschnitte auf Katastralgemeinden, d. h. pro Katastralgemeinde ist eine Kostenplanung zu erstellen.
www.ffg.at | 15Kosten für Personenstunden (Eigenleistungen) bean- Bezüglich Restfinanzierung ist bei der Antragstel-
tragen, erläutern Sie in der Projektbeschreibung, für lung nur der Betrag der Eigenleistung maßgeblich. Die
welche Leistungen diese Kosten anfallen. Vorlage einer verbindlichen Finanzierungszusage eines
Kreditinstitutes ist zunächst nicht erforderlich. Die FFG
Wenn Sie vorsteuerabzugsberechtigt sind, ist die auf kann jedoch in bestimmten Fällen vor Ausstellung eines
die Kosten der förderbaren Leistung entfallende Um- Fördervertrages die Vorlage von Nachweisen der Finan-
satzsteuer keine förderbare Ausgabe, d. h. die Kosten zierbarkeit verlangen. In diesem Zusammenhang kann
sind exklusive Umsatzsteuer anzuführen. Wenn Sie auch eine derartige Finanzierungszusage eines Kredit-
nachweislich keine Möglichkeit zum Vorsteuerabzug institutes erforderlich sein.
haben und dies in den Stammdaten im eCall entspre-
chend ausfüllen, können Sie zu Ihren geplanten Kosten NUR RELEVANT FÜR GEMEINDEN, GEMEINDE-
die Umsatzsteuer hinzufügen. VERBÄNDE, GEMEINDEKOOPERATIONEN:
Wenn Sie im Rahmen der Restfinanzierung Bedarfs-
Nachdem Sie alle Bauabschnitte pro Gemeinde geplant zuweisungen und/oder sonstige Zuschüsse (als Eigen-
haben, sehen Sie in der Übersicht unter „Kosten und mittel) für den Breitbandausau in Anspruch nehmen,
Förderung“ bei der „Kosteneingabe“ die Summe der berücksichtigen Sie, dass die Summe der Förderungen,
Plankosten und der Finanzierung über alle Gemeinden. Zuschüsse und Zuweisungen den Gesamtbetrag der In-
vestitionskosten nicht übersteigen darf.
2. Finanzierungsplan:
Mit der Planrechnung (Finanzierungsplan) belegen Die Erläuterungen zu den geplanten Parametern der
Sie die Finanzierungslücke, die eine Förderung Ihres Kosten- und Finanzierungsplanung sind in der Projekt-
Projektes rechtfertigt. Teilen Sie dazu die Gesamtkosten beschreibung (Abs. 1.1 für Aspekte der Inbetriebnahme,
laut Kostenplanung, je nach Anfall, prozentuell auf die Abs. 2.1.1 für die Erläuterung der Kostenplanung und
Jahre der Projektdauer auf. Planen Sie weiters allfällige der Gesamtinvestition sowie Abs. 2.3.2 für die Erläute-
zusätzliche, nicht geförderte Kosten der Investition. Die rung des Finanzierungsplans) darzulegen.
geplanten Einnahmen und Ausgaben sind für 20 Jahre
nach Auszahlung der Endrate einzutragen. Aus den ab-
gezinsten Gesamtkosten des Investitionsvorhabens
(förderbare und nicht förderbare Investitionskosten)
sowie den abgezinsten Einnahmenüberschüssen
(Einnahmen minus Ausgaben) berechnet sich im eCall
automatisch die Finanzierungslücke.
3. Kosten/Finanzierung/Förderung:
In der Übersicht „Kosten/Finanzierung/Förderung“
wird die Ausfinanzierung des Vorhabens dargestellt.
Beachten Sie dabei folgende Höchstgrenzen:
¡¡ Die Förderung des Bundes beträgt grundsätzlich
maximal 50 % der förderfähigen Projektkosten,
sofern die geförderte Investition unmittelbar
zur Verfügbarkeit von FTTH-/FTTB-Endkunden-
anschlüssen (Leerrohr mit LWL-Kabel) führt,
maximal bis zu 65 % der förderfähigen Projekt
kosten und kann jedenfalls nicht die im Finan-
zierungsplan ausgewiesene Finanzierungslücke
übersteigen.
¡¡ Wenn Sie eine Anschlussförderung in Anspruch
nehmen (bitte erkundigen Sie sich, ob in Ihrem
Bundesland eine Anschlussförderung möglich ist),
beträgt die Höchstquote für alle Förderungen 90 %
der gesamten anerkannten Kosten.
16 | LEITFADEN BBA2020 LEERROHR AUFRUF AB 17. 06. 2019, V1.02 | FÖR D E R B E DI N GU N GE N
PRAXISTIPP:
Im eCall unter „Kosteneingabe“ können Sie die Kosten je Gemeinde nach Kostengruppen erfassen. Wenn Sie
im Rahmen einer gemeinsamen Bauführung mit Infrastrukturinhabern bzw. –errichtern Leerrohre mitverlegen,
sind die Laufmeter im Tabellenreiter „Mitverlegung“ zu erfassen. Ein zusätzlich erforderlicher Ausbau (Selbst-
verlegung) ist unter „Zusätzlicher Ausbau“ einzutragen. Befüllen Sie die unter den Tabellenreitern angeführten
Positionen je nach Ausbauplanung. Unter dem Reiter „Planung“ können Sie maximal 5 % für Planungskosten
(gedeckelt mit 30.000 Euro pro Gemeinde), unter dem Reiter „Bauaufsicht und Projektmanagement“ maximal
5 % für Bauaufsicht und Projektmanagementkosten ansetzen.
Beim Ausbau mittels Künetten (befestigte und unbefestigte Oberfläche) ist in den vorgegebenen Pauschalen
auch die provisorische Wiederherstellung berücksichtigt. Bei befestigter Oberfläche kann zusätzlich ein Belag
beantragt werden.
Als Alternative können Sie die Kosten auch als Excel-Tabelle über die Funktion „Gesamtimport“ einspielen.
Die Excel-Vorlage für den Datenimport finden Sie im eCall unter „Kosteneingabe“.
Wenn Sie nachweislich nicht vorsteuerabzugsfähig sind (entsprechender Eintrag in den Stammdaten im eCall),
können Sie für Drittleistungen die Umsatzsteuer als förderbare Ausgabe beantragen. Unter dem Reiter „Umsatz-
steuer“, „Neue Umsatzsteuer-Position anlegen“ sind die Gesamtkosten abzüglich ev. Kosten für
Personenstunden (Eigenleistungen) als „Nettobetrag“ vorgegeben. Wenn in den beantragten Gesamtkosten
weitere Eigenleistungen enthalten sind, berechnen Sie die verringerte Umsatzsteuer-Basis, d. h. die Summe der
Kosten für Drittleistungen, in einem Excel-Sheet, welches Sie dem Antrag beilegen. Tragen Sie den neu berech-
neten Wert unter „Nettobetrag“ ein. Wählen Sie den Steuersatz; im eCall sind zwei Steuersätze (20 % oder 10 %)
vorgegeben. Sie können den Umsatzsteuersatz auch überschreiben. Falls verschiedene Steuersätze zur Anwen-
dung kommen, fügen Sie pro Steuersatz eine Position mit dem dazugehörigen Nettobetrag ein und begründen die
Anwendung unterschiedlicher bzw. von den Vorgaben abweichender Steuersätze im entsprechenden Feld.
Nach der Kosteneingabe sehen Sie in der Übersicht über Gemeinden indikative Werte für „Lfm Mitverlegung“
und „Lfm zusätzl. Ausbau“. Vergleichen Sie diese Werte mit den GIS-Daten in der WebGIS-Anwendung. Die
Längen sollten in etwa übereinstimmen. Begründen Sie allfällige Abweichungen im Projektantrag Abs. 2.1.1.
www.ffg.at | 172.8 WIE HOCH IST DIE FÖRDERUNG?
D
ie Förderquote des Bundes beträgt grundsätzlich Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Förder-
maximal 50 % der förderfähigen Projektkosten, würdigkeit und dem Förderbedarf des Projektes.
sofern die geförderte Investition unmittelbar
zur Verfügbarkeit von FTTH-/FTTB-Endkundenan- Die Förderwürdigkeit ergibt sich durch Erfüllung
schlüssen (Leerrohr mit LWL-Kabel) führt, bis zu der unter Abs. 2.4 aufgelisteten Anforderungen sowie
65 % der förderfähigen Projektkosten. Die Förderung folgender Kriterien:
erfolgt in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen
und beträgt mindestens 50.000 Euro pro Projekt (also ¡¡ Das zu fördernde Vorhaben muss zu einer
mindestens 100.000 Euro förderbare Kosten bei einer wesentlichen Verbesserung der Breitbandverfüg-
maximalen Förderquote von 50 % bzw. mindestens barkeit im Fördergebiet führen.
76.923 Euro förderbare Kosten bei einer maximalen
Förderquote von 65 %) und maximal 500.000 Euro pro ¡¡ Die Durchführung des Vorhabens darf ohne För-
Gemeinde.9 derung nicht oder nicht im notwendigen Umfang
möglich sein (Darstellung der Finanzierungs-
Ein Projekt bezieht sich auf das Fördergebiet inner- lücke).
halb einer Gemeinde. Für den Förderablauf können
optional mehrere Projekte aus unterschiedlichen ¡¡ Unter Berücksichtigung der Förderung muss die
Gemeinden innerhalb einer NUTS3-Region mit jeweils Durchführung des Vorhabens finanziell gesichert
maximal 500.000 Euro Förderhöhe zu einem größeren sein (Nachweis durch Kosten-, Zeit- und Finan-
Gesamtprojekt zusammengefasst werden; d. h. ein zierungsplan).
Förderprojekt kann den Ausbau in mehreren Gemeinden
innerhalb einer NUTS3-Region umfassen. Die maximale ¡¡ Die Eigenleistung des Förderwerbers/der
Förderhöhe von 500.000 Euro pro Gemeinde darf dabei Förderwerberin muss mindestens 10 % der
nicht überschritten werden; jedoch erhöht sich die maxi- förderfähigen Projektkosten betragen. Eigenleis-
male Förderhöhe des Gesamtprojekts entsprechend der tungen können sowohl Eigenmittel im engeren
Anzahl der vom Projekt umfassten Gemeinden. Sinn als auch eigene Sach- und Arbeitsleistungen,
Kredite oder Beiträge Dritter sein.
Bei Zusammenfassung mehrerer Gemeinde-Projekte
ist es ausreichend, wenn die minimale Förderhöhe durch Die Ermittlung des Förderbedarfs erfolgt im Rahmen
das Gesamtprojekt über alle Gemeinden erreicht wird. des in Abs. 3.4 beschriebenen Auswahlverfahrens.
In jenen NUTS3-Regionen, in denen der vorgesehene
Bundesanteil aus der Breitbandmilliarde bereits zur
Gänze abgerufen wurde, ist für das Budget ein „Platz-
halter in Höhe von 1.000 Euro“ eingetragen.
Dies bedeutet, dass eine Mittelansprache in diesen
Regionen nur unter folgenden zwei Möglichkeiten
erfolgen kann:
1. Wenn nur einzelne NUTS3-Regionen eines Bundes-
landes innerhalb des zur Verfügung stehenden Bun-
deslandbudgets überzeichnet sind, kann ein Mittelaus-
gleich innerhalb des jeweiligen Bundeslandes erfolgen.
2. Wenn das zur Verfügung stehende Bundeslandbudget
überzeichnet ist, kann ein Mittelausgleich mit freien
Mitteln aus anderen Bundesländern erfolgen.
Bei Budgetknappheit wird über die NUTS3- bzw. Bun-
deslandgrenzen hinweg jenes förderwürdige Projekt mit
der nächstbesten Punktebewertung gefördert.
9 Für Wien gilt der Betrag pro Katastralgemeinde.
18 | LEITFADEN BBA2020 LEERROHR AUFRUF AB 17. 06. 2019, V1.02 | FÖR D E R B E DI N GU N GE N
2.9 MÜSSEN ANDERE FÖRDERUNGEN, ZWECKZUSCHÜSSE, BEDARFS
ZUWEISUNGEN FÜR DAS BEANTRAGTE VORHABEN ANGEGEBEN WERDEN?
D
ie Förderung des Bundes erfolgt unter der NUR RELEVANT FÜR GEMEINDEN, GEMEINDE-
Voraussetzung einer Eigenleistung des Förder- VERBÄNDE, GEMEINDEKOOPERATIONEN:
werbers/der Förderwerberin von mindestens Geben Sie in der Projektbeschreibung Abs. 1.3.2 jene
10 % der förderbaren Projektkosten. Geben Sie im Bedarfszuweisungen und sonstigen Zuschüsse an, die
eCall unter „Kosten/Finanzierung/Förderung“ und in für dieselbe Leistung aus öffentlichen Mitteln beantragt,
der Projektbeschreibung Abs. 1.3.1 jene Förderungen genehmigt, ausbezahlt wurden bzw. die Sie beabsichti-
an, die für dieselbe Leistung, wenn auch mit ver- gen zu beantragen.
schiedener Zweckwidmung, aus öffentlichen Mitteln
(einschließlich EU-Mitteln) gewährt oder beantragt
wurden bzw. werden, sofern es sich dabei um
¡¡ Laufende Förderungen
¡¡ Förderungen, die in den letzten drei Jahren ge-
währt wurden
¡¡ Beantragte Förderungen, über deren Gewährung
noch nicht entschieden wurde oder die bereits ge-
währt oder in Aussicht gestellt wurden
¡¡ Beabsichtigte Förderanträge
handelt.
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